unternehmerische tätigkeit in kanada

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unternehmerische tätigkeit in kanada
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
Ein Überblick über das geltende Recht
Stikeman Elliott LLP
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
Ein Überblick über das geltende Recht
Gut ausgebildete Arbeitskräfte, reichlich vorhandene Bodenschätze
und ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld haben
Kanada zu einem der führenden Länder für Investitionen gemacht.
Das Freihandelsabkommen mit den USA, Mexiko und einigen
anderen Ländern haben Kanada in diesem Status bekräftigt. Über die
traditionellen Bereiche für Investitionen hinaus gehend, werden die
Investitionen im Feld der „high technology“ von immer mehr
zunehmender Bedeutung.
Diese Abhandlung soll denen, die sich für Geschäftstätigkeit in
Kanada interessieren, einen Überblick liefern über das kanadische
Recht in Bezug auf unternehmerische Tätigkeit und Investitionen in
Kanada.
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
Stikeman Elliott LLP
Kanadisches Wirtschaftsrecht. Weltweit.
Stikeman Elliott ist international anerkannt als eine der
führenden Wirtschaftskanzleien Kanadas und ist regelmäßig
als „Top firm“ sowohl auf dem nationalen als auch auf
dem internationalen Kapitalmarkt gelistet. Die Kanzlei
bietet in ihren Kernkompetenzen – Unternehmens- und
Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen, Bankund Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht,
Restrukturierung und Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht,
Prozessführung und Schiedsverfahren - eine wegweisende
Rechtsberatung an. Unsere Anwälte verfügen über
umfassende Marktkenntnisse angefangen vom Finanzmarkt
über den Bereich Energie und Bergbau bis hin zum
Technologiesektor.
Stikeman Elliott hat Standorte in Montréal, Ottawa, Toronto,
Calgary und Vancouver sowie in London, New York und
Sydney und verfügt über weitreichende Erfahrung in China,
Süd- und Südostasien als auch in Zentral- und Osteuropa,
Latainamerika, Karibik und Afrika.
Aufgrund der gewachsenen Struktur anstelle von
Fusionen können unsere Mandanten einen beständigen
und hochkarätigen Service von allen unseren acht
Standorten erwarten. Unsere Büros sind regelmäßig
an globalen Fusionen und Übernahmen als kanadische
Rechtsberater beteiligt und arbeiten mit anerkannten U.S.
und internationalen Kanzleien in grenzüberschreitenden
Transaktionen von globaler Signifikanz zusammen.
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Montréal
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STIKEMAN ELLIOTT LLP
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angesprochenen Themen konsultieren Sie bitte einen Anwalt. Haftungsansprüche gegen Stikeman Elliott, welche sich auf Schäden
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fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. © Stikeman Elliott LLP
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT
IN KANADA
Ein Überblick über das geltende Recht
Kanada – Eine Kurze Einführung ...................................................................................... A
IHR GESCHÄFT NACH KANADA BRINGEN
Außenhandel, Investitionen und Einwanderung ............................................................... B
ORGANISATION IHRES GESCHÄFTS
Formen der Unternehmensorganisation .......................................................................... C
FINANZIERUNG IHRES GESCHÄFTS
Wertpapierrecht und Kapitalmärkte ................................................................................. D
SOZIALES
Arbeitsrecht ....................................................................................................................... E
Umweltrecht ...................................................................................................................... F
Verbraucherschutzrecht ................................................................................................... G
Kanadas Sprachen........................................................................................................... H
ALLGEMEINES UNTERNEHMENSRECHT
Internationales Privatrecht ................................................................................................. I
Wettbewerb/Kartellrecht .................................................................................................... J
Geistiges Eigentum ........................................................................................................... K
Immobilien ......................................................................................................................... L
Konkurs- und Insolvenzrecht .......................................................................................... M
E-Commerce .................................................................................................................... N
Datenschutz ..................................................................................................................... O
Steuern .............................................................................................................................. P
BRANCHENABHÄNGIGES UNTERNEHMENSRECHT
Rundfunk und Telekommunikation .................................................................................. Q
Energievorkommen und Bodenschätze ........................................................................... R
Wenn nicht anders angegeben, sind alle Beträge in diesem Buch in kanadischen Dollar
ausgewiesen. Derzeit ist der kanadische Dollar dem US-Dollar ungefähr gleichwertig.
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
A
Kanada – Eine Kurze Einführung
Grundlegende Fakten ......................................................................................................... 2
Informationen zur Geografie und Bevölkerung Kanadas............................................... 2
Geschichte Kanadas ...................................................................................................... 3
Kanadas Regierung und Rechtssystem.............................................................................. 4
Allgemeines ................................................................................................................... 4
Parlamentarische Demokratie ....................................................................................... 4
Föderale Staatsstruktur.................................................................................................. 6
Konstitutionelle Monarchie ............................................................................................. 7
Rechtssysteme .............................................................................................................. 7
Weitere Informationen ......................................................................................................... 7
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JANUAR 2011
KANADA – EINE KURZE EINFÜHRUNG
Kanada –
Eine kurze Einführung
GRUNDLEGENDE FAKTEN
Informationen zur Geografie und
Bevölkerung Kanadas
Kanadas Staatsgebiet umfasst die nördliche
Hälfte des nordamerikanischen Kontinents
mit Ausnahme von Grönland, Alaska und
den französischen Inseln Saint-Pierre und Miquelon. Mit einer Fläche von nahezu
zehn Millionen Quadratkilometern (über 3,8 Millionen Quadratmeilen) ist Kanada
das zweitgrößte Land der Erde. Die große Mehrheit der 33 Millionen Einwohner
umfassenden Bevölkerung Kanadas lebt im südlichen Drittel des Landes. Die
offiziellen Amtssprachen Kanadas sind Englisch und Französisch: Französisch wird
vorwiegend in der Provinz Quebec gesprochen, während Englisch die im Rest des
Landes vorherrschende Sprache ist. Die Vielfalt der neben Englisch und Französisch
gesprochenen Sprachen ist auf die große Anzahl von Einwanderern zurückzuführen,
da Kanada Anziehungspunkt für Einwanderer aus aller Welt war und ist.
Provinz (*Territorium)
Bev.
(in Tsd.) 1
Fläche
(in Tsd.
km2)
Hauptstadt
Größte Stadt
St. John's
St. John's
Neufundland &
Labrador
Nova Scotia
Prinz-Edward-Insel
New Brunswick
Quebec
Ontario
Manitoba
Saskatchewan
Alberta
British Columbia
*Nunavut
*Nordwest-Territorien
*Yukon
513
405
948
146
756
8.055
13.506
1.267
1.080
3.874
4.623
34
43
36
55
6
73
1.542
1.076
648
651
662
945
2.093
1.346
482
Halifax
Charlottetown
Fredericton
Quebec (Stadt)
Toronto
Winnipeg
Regina
Edmonton
Victoria
Iqaluit
Yellowknife
Whitehorse
Halifax
Charlottetown
Saint John
Montreal
Toronto
Winnipeg
Saskatoon
Calgary
Vancouver
Iqaluit
Yellowknife
Whitehorse
KANADA
34.882
9.985
OTTAWA
TORONTO
Schätzung vom 1. Juli 2012 (Zahlen gerundet), mit freundlicher Genehmigung des kanadischen Bundesamts für Statistik. Flächenangaben mit
freundlicher Genehmigung des kanadischen Ministeriums für natürliche Ressourcen.
1
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Metropolregion
Bev.
(in Tsd.)
Toronto, Ontario
5.839
Finanzunternehmen, produzierendes Gewerbe,
Hochtechnologien, Kommunikationsunternehmen,
Unterhaltungsindustrie, Fahrzeugbau, Biotechnologie,
Gesundheitsforschung
Montréal, Quebec
3.909
Finanzunternehmen, petrochemische Betriebe, Luftund Raumfahrtindustrie, produzierendes Gewerbe,
Gesundheitsforschung, Biotechnologie, weitere
Hochtechnologien, Pharmaindustrie, Textilindustrie
Vancouver,
Britisch Columbia
2.420
Finanzunternehmen, Forstwirtschaft,
Unterhaltungsindustrie, Hochtechnologien,
Transportindustrie
Ottawa-Gatineau,
Ontario-Quebec
1.259
Hochtechnologien, produzierendes Gewerbe
Calgary, Alberta
1.265
Energieunternehmen, Finanzunternehmen,
Agrarsektor, Transportindustrie, Hochtechnologien
Edmonton, Alberta
1.196
Energieunternehmen, produzierendes Gewerbe,
Agrarsektor, Transportindustrie, Biotechnologie
2
Maßgebliche Industrien
Winnipeg, Manitoba
763
Produktion, Agrarsektor, Finanzunternehmen,
Transportindustrie, Textilindustrie
London, Ontario
497
Gesundheitsforschung, produzierendes Gewerbe,
Finanzunternehmen
Kitchener-Waterloo,
Ontario
499
Hochtechnologien, produzierendes Gewerbe
Halifax, Nova Scotia
408
Transportindustrie, Finanzunternehmen,
Energieunternehmen
KANADA – EINE KURZE EINFÜHRUNG
Die folgenden Städte zählen zu den führenden Wirtschaftszentren Kanadas. Die
Tabelle enthält darüber hinaus eine Übersicht der wichtigsten Wirtschaftssektoren
der jeweiligen Stadt.
Niederlassungen von Stikeman Elliott in Kanada befinden sich in Toronto, Montreal,
Vancouver, Ottawa und Calgary.
Geschichte Kanadas
Ein Großteil des heutigen kanadischen Staatsgebietes stand bis 1763 unter
französischer Herrschaft. Vier Jahre zuvor hatten britische Streitkräfte unter
General James Wolfe die französischen Truppen unter Führung des Marquis de
Montcalm in der Schlacht auf der Abraham-Ebene bei Quebec (Stadt) besiegt und so
das Ende der französischen Herrschaft eingeläutet. Die grundlegende Dualität
Kanadas zwischen den beiden englisch- und französischsprachigen
Bevölkerungsteilen hat seither die Geschichte, Politik und Kultur des Landes
2
Schätzung vom 1. Juli 2011 (Zahlen gerundet), mit freundlicher Genehmigung des kanadischen Bundesamts für Statistik..
STIKEMAN ELLIOTT LLP
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KANADA – EINE KURZE EINFÜHRUNG
entscheidend geprägt. Im Quebec Act, dem Quebec-Gesetz von 1774, wurden der
großen französischsprachigen Bevölkerungsgruppe der heutigen Provinz Quebec
verschiedene Rechte in Bezug auf Sprache, Religion und das Rechtssystem gewährt.
Von 1791 bis 1841 wurden Ontario (das ehemals dünn besiedelte westliche
Grenzgebiet des französischen Territoriums) und Quebec getrennt als „Oberkanada“
bzw. „Unterkanada“ regiert und verwaltet. Durch den Act of Union, das Unionsgesetz
von 1840, wurden Ontario und Quebec jedoch zur Provinz Kanada vereint.
Seine Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich erlangte Kanada etappenweise.
Die Kolonialprovinzen Kanada, Nova Scotia und New Brunswick schlossen sich 1867
zum Selbstverwaltungsgebiet „Dominion of Canada“ zusammen. Dieses Ereignis
wird von Kanadiern auch als „Konföderation“ bezeichnet.
Der British North America Act, der später in Constitution Act, 1867, umbenannt
wurde – jedoch nach wie vor weitläufig als BNA Act bekannt ist, legte den
Grundstein der kanadischen Verfassung. (Unter anderem wurde die Provinz Kanada
durch den BNA Act erneut zweigeteilt – in „Ontario“ und „Quebec“.) Kanada erhielt
jedoch erst mit Erlass des Statute of Westminster (Statut von Westminster) von
1931 volle Souveränität in seinen Außenbeziehungen. Das Vereinigte Königreich
verzichtete jedoch erst 1982 auf seine noch verbliebene (wenngleich seit langem
nicht mehr ausgeübte) Gesetzgebungskompetenz für kanadisches Verfassungsrecht.
In den Jahren nach der Konföderation wuchs Kanada auf zehn Provinzen an,
darunter Manitoba (1870), Britisch Columbia (1871), die Prinz-Edward-Insel
(1873), Alberta (1905), Saskatchewan (1905) sowie Neufundland und Labrador
(1949). Weiter im Norden befinden sich das Yukon Territorium und die NordwestTerritorien, deren östliche und nördliche Teile im Jahre 1999 im neuen Territorium
Nunavut zusammengefasst wurden.
KANADAS REGIERUNG UND RECHTSSYSTEM
Allgemeines
Kanada ist eine parlamentarische Demokratie, ein föderaler Staat und eine
konstitutionelle Monarchie. Der folgende Abschnitt behandelt diese verschiedenen
Aspekte des kanadischen Regierungssystems sowie das kanadische Rechtssystem.
Parlamentarische Demokratie
Funktionen der Legislative und Exekutive
Kanada hat ein parlamentarisches Regierungssystem. Das kanadische Parlament mit
Sitz in Ottawa besteht aus zwei Kammern, einem Oberhaus, dem Senat, und einem
Unterhaus, dem „House of Commons“. Der Senat, dessen Mitglieder ihr Amt bis zum
75. Lebensjahr ausüben können, spielt im politischen Prozess eine relativ
untergeordnete Rolle. Die tatsächliche gesetzgebende Gewalt liegt nahezu
ausschließlich beim gewählten „House of Commons“, dessen 308 Mitglieder als
Abgeordnete, „Members of Parliament“ oder „MP“, bezeichnet werden. Jeder
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Gestaltung der Regierungspolitik
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem parlamentarischen System Kanadas
und dem kongressionalen System, wie es in den USA und anderen Ländern besteht,
ist die fehlende strikte Trennung zwischen Exekutive und Legislative. Der
Premierminister und die anderen Kabinettsmitglieder fungieren selbst als
Legislative. So ist es in Kanada nicht unüblich, dass die Abgeordneten der
Regierungspartei allen Gesetzesinitiativen ihrer Partei zustimmen. Da diese Praxis
nahezu ohne Ausnahme angewandt wird 4, richtet sich politische Lobbyarbeit meist
an Kabinettsgremien und parlamentarische Komitees im Vorbereitungs- und
Entwurfsstatium des Gesetzgebungsverfahrens und nicht an die Vertreter der
Legislative im Zeitpunkt der Abstimmung.
KANADA – EINE KURZE EINFÜHRUNG
Abgeordnete vertritt einen der kanadischen Wahlbezirke, welche auch „ridings“
genannt werden. Die Regierung wird üblicherweise von der politischen Partei
gestellt, welche über die meisten Abgeordneten im „House of Commons“ verfügt. Der
Premierminister, die politische Führungspersönlichkeit des Landes, ist derjenige
Abgeordnete, der von seiner Partei als Parteivorsitzender gewählt wird. Die
Exekutivgewalt liegt beim Kabinett, das aus dem Premierminister sowie weiteren
vom Premierminister ernannten Abgeordneten besteht, die die verschiedenen
Bundesministerien leiten. 3 Kabinettsmitglieder sind Minister und werden
normalerweise als „Minister of Finance“, „Minister of Justice“ etc. bezeichnet. Ein
Senator kann auch ein Amt im Kabinett bekleiden, sogar das des Premierministers,
jedoch mit Ausnahme der Position, die der „Government Leader in the Senate“, d.h.
der Regierungsführer im Senat, von Amts wegen innehat, was eher unüblich ist.
Politische Parteien
In Kanada gibt es verschiedene politische Parteien, von denen manche nur in einer
Provinz oder Region vertreten sind, während andere landesweit aktiv sind. Die
wichtigsten Parteien auf Bundesbene in der Reihenfolge ihrer augenblicklichen
Vertretung im „House of Commons“ sind: Die Konservative Partei Kanadas, die Neue
Demokratische Partei Kanadas (NDP), die Liberale Partei Kanadas, der Bloc
Québécois (BQ), und die grüne Partei. Wenngleich die NDP und der BQ moderat
linksgerichtet sind und die Konservative Partei leicht nach rechts tendiert, sind alle
wichtigen Parteien Kanadas prinzipiell gemäßigt, pragmatisch und stehen
Unternehmensinvestitionen offen gegenüber, sobald sie Regierungsverantwortung
haben.
Auf Provinzebene wird das politische Leben in den meisten Provinzen von Flügeln
der Liberalen, der Progressiven Konservativen (PC) und der Neuen Demokratischen
Partei beherrscht. Die NDP ist auf Provinzebene in Quebec nicht aktiv. Dasselbe gilt
für die Progressive Konservative Partei in Quebec, Saskatchewan und British
Mitunter wird das kanadische Kabinett formell auch als „Governor in Council“ bezeichnet.
Diese übliche Abstimmungspraxis wird in Kanada weit weniger häufig aufgegeben als das selbst in verwandten Parlamenten der Fall ist, wie etwa im
Parlament des Vereinigten Königreichs.
3
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A5
KANADA – EINE KURZE EINFÜHRUNG
Columbia. In Quebec sind die Liberale Partei, die „Action Démocratique du Québec
(ADQ)“ und die „Parti Québécois (PQ)“ in der Nationalversammlung („National
Assembly of Quebec“) vertreten. In Saskatchewan bilden die Saskatchewan-Partei
und die Neue Demokratische Partei im Wesentlichen die gesetzgebende
Versammlung.
Der Premierminister
Der aktuelle Premierminister Kanadas ist Stephen Harper, Vorsitzender der
Konservativen Partei Kanadas, der als Right Honorable, als Höchst Ehrenwerter
Stephen Harper bezeichnet wird.
Föderale Staatsstruktur
Allgemeines
Kanada ist ein föderal strukturierter Staat, dessen Gesetzgebungsgewalt
verfassungsmäßig zwischen einer nationalen und dreizehn regionalen
Gesetzgebungsgewalten aufgeteilt ist. Die zehn hauptsächlichen kanadischen
legislativen Zuständigkeitsbereiche werden auch als Provinzen bezeichnet. Die
Regierungen der drei dünn besiedelten nördlichen Territorien üben viele Befugnisse
einer Provinzregierung aus. Darüber hinaus delegieren die Provinzen und
Territorien bestimmte Entscheidungsbefugnisse an Städte, Gemeinden und andere
Kommunalverwaltungen und schaffen so quasi eine dritte Regierungsebene. Die
Provinzregierungen ähneln in ihrer Struktur grundsätzlich der Bundesregierung,
obwohl die Provinzen nur über Einkammer-Parlamente verfügen –auf Provinzebene
gibt es kein Äquivalent zum Senat– und im Allgemeinen andere eigene
Bezeichnungen für ihre politischen Einrichtungen verwenden, wie insbesondere
„Legislative Assembly“ (gesetzgebende Versammlung) 5, „Premier“ und „MLA“ 6
anstelle der bundesstaatlichen Begriffe „Parlament“, „Premierminister“ und „MP“
(Mitglied des Parlaments).
Gewaltenteilung
Die verfassungsmäßig vorgesehene Gewaltenteilung ist in Kanada komplex.
Allgemein gilt jedoch, dass sich die Bundeszuständigkeit auf Fragen von nationaler
und internationaler Wichtigkeit erstreckt, während die Provinzen die
Legislativgewalt in regionalen Angelegenheiten ausüben. So umfasst die
Bundeszuständikgiet z.B. die Bereiche Handel und Gewerbe, Strafrecht und
gewerblichen Rechtsschutz, während die Provinzen die Gesetzgebungskompetenz
über Eigentumsrecht und –ganz allgemein– Vertragsrecht ausüben. In Bezug auf
Angelegenheiten des Eigentums- und Vertragsrechts ist es wichtig zu beachten, dass
in den meisten Teilen Kanadas das englische Rechtssystem, das sog. „Common Law“,
5
6
A6
In Quebec: „National Assembly“, in Neufundland: „House of Assembly“.
In Ontario: „MPP“, in Quebec: „MNA“, in Neufundland: „MHA“.
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Konstitutionelle Monarchie
Kanada ist eine konstitutionelle Monarchie, wenngleich der fortgesetzten
Anerkennung von Königin Elisabeth II als Staatsoberhaupt Kanadas eher
symbolische als praktische Bedeutung zukommt. In Abwesenheit der Königin
werden ihre zeremoniellen Funktionen im öffentlichen Leben von ihrem Vertreter
in Kanada, dem Generalgouverneur, ausgeübt. Aktuell bekleidet David Johnston das
Amt des Generalgouverneurs.
Rechtssysteme
Wie bereits oben erwähnt, bestehen in Kanada zwei unterschiedliche
Rechtssysteme: In der weitgehend französischsprachigen Provinz Quebec beruht
das Privatrecht auf einem Zivilgesetzbuch, dem sog. „Civil Code“, der konzeptionelle
Ähnlichkeiten
mit
dem
Zivilgesetzbuch
Frankreichs
und
anderen
kontinentaleuropäischen Ländern aufweist. Die anderen Provinzen und Territorien
sind hingegen sog. „Common Law“-Rechtsordnungen. Während die „Common Law“Provinzen traditionell britischen Präzedenzfällen mehr Bedeutung beigemessen
haben als amerikanischen, hat die amerikanische Rechtsprechung in den letzten
Jahren verstärkt an Einfluss bei kanadischen Gerichten und Gesetzgebern
gewonnen, insbesondere in Bezug auf Handelsangelegenheiten.
KANADA – EINE KURZE EINFÜHRUNG
die Grundlage des Privatrechts bildet, wohingegen einzig in der Provinz Quebec das
kontinentaleuropäisch geprägte „Civil Law“ Anwendung findet.
WEITERE INFORMATIONEN
Weitere allgemeine Informationen über Kanada entnehmen Sie bitte der Homepage
der kanadischen Regierung unter www.gc.ca, die Links zu Regierungsstellen und programmen sowie zu den offiziellen Seiten der Provinzen und Territorien Kanadas
bereitstellt. Weitere statistische Informationen erhalten Sie auf der Homepage des
nationalen
Statistischen
Amtes
Kanadas
(„Statistics
Canada“)
unter
www.statcan.gc.ca. Ständig aktualisierte Informationen zu juristischen Entwicklungen
finden Sie auf der Seite von Stikeman Elliott unter www.stikeman.com.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
A7
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
B
Außenhandel, Investitionen und
Einwanderung
Aussenhandel und Handelsabkommen .............................................................................. 2
Kanadas Handelsbeziehungen mit den USA ................................................................ 2
Freihandelsabkommen .................................................................................................. 2
NAFTA ........................................................................................................................... 2
Weitere Freihandelsabkommen ..................................................................................... 6
Regulatorische Rahmenbedingungen................................................................................. 6
Ausgenommene Transaktionsarten ............................................................................... 7
Überprüfbare Transaktionen .......................................................................................... 8
Investitionen von Seiten staatlicher Unternehmen ...................................................... 12
Meldepflichtige Geschäftstransaktionen ...................................................................... 13
Einwanderung ................................................................................................................... 15
Temporäre Einreise ..................................................................................................... 16
Internationale Abkommen ............................................................................................ 16
Ständiger Aufenthalt .................................................................................................... 17
Import/Export ..................................................................................................................... 21
Einfuhrbestimmungen .................................................................................................. 21
Exportbestimmungen ................................................................................................... 27
Regierungsprogramme ................................................................................................ 28
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
MÄRZ 2008
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Außenhandel, Investitionen und Einwanderung
AUSSENHANDEL UND HANDELSABKOMMEN
In den letzten Jahren hat sich Kanada als engagierter Verhandlungspartner bei den
Bemühungen um den weltweiten Abbau von Handelsschranken etabliert. So wurden
Freihandelsabkommen mit den USA und mehreren anderen Ländern geschlossen.
Darüber hinaus wurde die Verordnung betreffend ausländische Investitionen
vereinfacht, um grenzüberschreitende Transaktionen leichter abschließen zu
können.
Kanadas Handelsbeziehungen mit den USA
Mit einem täglichen Handelsvolumen von eineinhalb Milliarden US-Dollar sind
Kanada und die USA seit der größte Handelspartner des jeweils anderen Landes.
Der Zugang zum US-Markt, der durch Freihandelsabkommen weitestgehend
ermöglicht wird, gilt als einer der attraktivsten Faktoren für eine
Geschäftstätigkeiten in Kanada. Amerikanische Wirtschaftszentren sind in wenigen
Stunden von nahezu jeder großen kanadischen Stadt aus durch das Strassen- und
Schienennetz erreichbar. Ein eindrucksvolles Beispiel für die engen wirtschaftlichen
Beziehungen beider Länder findet sich im südlichen Ontario: das industrielle
Kernland Kanadas im südlichen Ontario und Quebec ist fast nahtlos mit Amerikas
Nordosten und den Staaten des Mittleren Westens verbunden, was insbesondere die
Automobilindustrie und andere Schwerindustrien, aber auch zunehmend die
Hightechund
Kommunikationsbranche
sowie
andere
wachsende
Wirtschaftssektoren betrifft.
Freihandelsabkommen
Kanada ist eine der führenden Handelsnationen der industrialisierten Welt. Seit den
1980er Jahren haben die verschiedenen kanadischen Regierungen die Vorteile der
Liberalisierung des internationalen Handels erkannt und eine Reihe von
Freihandelsabkommen verhandelt. Das erste in dieser Reihe war das Canada-U.S.
Free Trade Agreement (FTA) von 1989. Wenige Jahre nach Errichtung der
Freihandelszone, als die USA und Mexiko bilaterale Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen aufnahmen, wurde Kanada zur Teilnahme an den
Verhandlungen eingeladen. Aus diesen trilateralen Verhandlungen erwuchs das
„North American Free Trade Agreement (NAFTA)“, das seit 1994 weitgehend die
Handelsbeziehungen zwischen Kanada, den USA und Mexiko regelt.
Kanada hat darüber hinaus bilaterale Freihandelsabkommen mit Chile, Israel und
Costa Rica abgeschlossen. Die Verhandlungen zu weiteren Abkommen finden in
einer Reihe von Gremien statt.
NAFTA
Die Kernaufgabe des NAFTA-Abkommens besteht in der Umsetzung von Zielen und
Bestimmungen, die an das FTA angelehnt sind. Die meisten Rechte und Pflichten, die
B2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Das NAFTA-Abkommen enthält in vielerlei Hinsicht Verbesserungen im Vergleich zu
dem FTA. Einige werden im Detail in den Folgekapiteln behandelt. Die wesentlichen
Verbesserungen lassen sich jedoch wie folgt zusammenfassen: Eine wesentliche
Änderung stellt die Einführung von Bestimmungen zum geistigen Eigentum im
NAFTA dar. Diese Änderung wurde erst durch die Abschaffung des zwingenden
Lizenzierungsverfahrens für pharmazeutische Patente in Kanda ermöglicht. Zudem
enthält NAFTA auch Bestimmungen hinsichtlich bestimmter Umweltbelange.
Schließlich beinhaltet NAFTA neue Bestimmungen bezüglich wettbewerbswidriger
und privater Geschäftspraktiken, um die andere Ziele des Abkommens zu erreichen.
Herkunftsbestimmungen
Im Vergleich zum FTA, enthält NAFTA detaillierte Vorschriften über die
Warenherkunft („rules of origin“). Zunächst war die Änderung der
Herkunftsbestimmungen von besonderer Bedeutung für Produkte der
Automobilindustrie, wodurch das Erfordernis der in Nordamerika gefertigten
Bestandsteile von 50% auf 65% erhöht wurde. Darüber hinaus wurden die
Herkunftsbestimmungen für Textilien und Bekleidung durch die Herkunftsregelung
„yarn forward“ verschärft (d.h., dass Waren der Textil- und Bekleidungsindustrie
aus Garn gefertigt sein müssen, das in einem NAFTA-Mitgliedsstaat hergestellt
wurde, um für eine bevorzugte Behandlung („preferential treatment“) in Frage zu
kommen). Der Nettoeffekt dieser Verschärfung wird jedenfalls zum Teil dadurch
kompensiert, dass die Zolltarife für solche Waren erhöht werden, die nicht die
Anforderungen der NAFTA-Regelungen zur Herkunftsbestimmung erfüllen.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
im FTA festgeschrieben wurden, finden sich in ähnlicher Form im NAFTA wieder.
Anstatt das FTA abzuheben, haben Kanada und die USA haben auf diplomatischer
Ebene vereinbart, dass, solange NAFTA in Kraft ist, dieses Abkommen Vorrang vor
dem FTA genießt. 1 Darüber hinaus beinhaltet NAFTA mehrere eigenständige
bilaterale Verpflichtungen zwischen Kanada und Mexiko einerseits und den USA
und Mexiko andererseits.
Im Juli 2006 führten Kanada, die USA und Mexiko bestimmte Maßnahmen zur
Liberalisierung der NAFTA-Herkunftsbestimmungen bezüglich Kakao-Produkten,
Preiselbeersaft, Erzen, Schlacken und Asche, Leder, Kork, bestimmter Textilwaren,
Federn, Glas und Glaswaren, Kupfer und anderer Metalle sowie Fernsehgeräten und
automatischer Regelungs- oder Steuerungsinstrumente ein. Generell ermöglichen
die Änderungen es den Herstellern dieser Produkte, unter erleichterten
Voraussetzungen die Anforderungen an die NAFTA Herkunftsbestimmungen zu
erfüllen und für eine Befreiung von Zöllen in Frage zu kommen.
1Daher
bleiben die Bestimmungen des FTA, die nicht in vollem Umfang Eingang in das NAFTA gefunden haben, zwischen Kanada und den USA wirksam.
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B3
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Zollabbau
Im NAFTA wird der Abbau von Zöllen zwischen Kanada und den USA auch weiterhin
nach Plan über den Abbau von Zöllen des FTA bestimmt. Entsprechend wurden
Zölle auf solche Waren, die noch mit Zöllen belegt werden durften (ca. 50% des
Handels war vor Einführung des FTA zollpflichtig), kontinuierlich mit Einführung
des Freihandels zum 1. Januar 1999 abgebaut, als der Handel zollfrei wurde. Zölle
zwischen Kanada und Mexiko wurden entweder zum Inkrafttreten von NAFTA
vollständig aufgehoben oder sollten in fünf bzw. zehn Jahresschritten gleichmäßig
abgebaut werden. Für bestimmte, sensible Importwaren sollen die mexikanischen
Zölle über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren schrittweise abgeschafft werden.
Das öffentliche Beschaffungswesen
Unter NAFTA wird den Anbietern von kanadischen Baumaterialien ein
wettbewerbsorientierter Zugang zu Bauaufträgen der US-Regierung ermöglicht.
Darüber hinaus haben sich die USA weiter dazu bereit erklärt, bestimmte
Beschränkungen aufzuheben, die den Zugang kanadischer Hersteller von HightechTelekommunikationseinrichtungen zu ländlichen Elektrifizierungsprojekten
eingeschränkt hatten. Daneben ermöglicht NAFTA einen besseren Zugang für
kanadische und U.S-amerikanische Unternehmen zu Beschaffungsaufträgen der
mexikanischen Regierung. Einhergehend mit diesen Entwicklungen wird den
Lieferanten der NAFTA-Regierungen unter NAFTA das Recht eingeräumt, sich im
jeweiligen NAFTA-Mitgliedsstaat an eine Schlichtungsstelle zu wenden, deren Rolle
darin besteht, grundlegende Regeln zur Durchsetzung von Fairness und
Nichtdiskriminierung im öffentlichen Beschaffungsprozess durchzusetzen.
Handel im Bereich Dienstleistungen
In Bezug auf den Handel mit Dienstleistungen geht das NAFTA-Regelwerk über den
Regelungsbereich des FTA hinaus. Im Unterschied zum FTA etabliert NAFTA ein
klareres System an Regeln und Pflichten, um den zwischenstaatlichen Handeln in
Dienstleistungen zu fördern, und erstreckt dessen Anwendungsbereich unter
anderem auch auf den Land– und spezielle Formen des Luftverkehrs. Zudem wurde
auch der Finanzdienstleistungssektor in begrenztem Maße für den Markteintritt von
Unternehmen mit Sitz in anderen NAFTA-Staaten geöffnet.
Überprüfung ausländischer Investitionen
Obwohl NAFTA nicht ausschließt, dass die Mitgliedsstaaten ausländische
Investitionen
überwachen,
erfordert
das
Abkommen
zugleich,
Erwerbsbeschränkungen zulasten ausländischer Investoren in den meisten
Industrien abzubauen oder zu verringern, um liberalere Rahmenbedingungen für
Investitionen zu schaffen.
Telekommunikation
Die primären Auswirkungen von FTA und NAFTA lagen im Hinblick auf die
Telekommunikationsindustrie im Bereich der „enhanced“ und „value-added“
B4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
■
■
■
auf Format, Inhalt, Code, Protokoll oder ähnliche Aspekte der von Kunden
übermittelten Informationen zugreifen;
Kunden mit zusätzlichen, neuen oder anders gestalteten Informationen
versorgen; oder
Interaktion der Kunden mit ihren gespeicherten Informationen enthalten.
Somit umfassen „enhanced“ die meisten Dienstleistungen, die über bloße Orts- und
Ferngespräche hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel E-Mail, OnlineInformationen, das Abrufen und Verarbeiten von Daten und sogar Alarmsysteme.
Jeder NAFTA-Staat ist verpflichtet, Anbieter von „enhanced“ und „value-added“
Dienstleistungen mit Sitz in einem anderen NAFTA-Mitgliedsstaat entsprechend
inländischen Anbietern (d.h. nicht weniger vorteilhaft als Anbieter mit Sitz im
eigenen Land) („National Treatment“) und nach Maßgabe des „most favoured
nation“-Prinzips (d.h. nicht schlechter, als Anbieter jedweden anderen Staates) zu
behandeln. Allerdings können NAFTA-Länder Lizenzsysteme bezüglich dieser
Dienstleistungen beibehalten, vorausgesetzt, dass die Lizenzvergabe an
angemessene und diskriminierungsfreie Bedingungen geknüpft ist. NAFTA fordert
darüber
hinaus
den
gleichberechtigten
Zugang
zu
öffentlichen
Telekommunikationsnetzen. Bemerkenswerterweise ist es NAFTA-Mitgliedsstaaten
untersagt ist, durch die Einführung diskriminierender Vorschriften hinsichtlich des
Anschlusses von Endgeräten (oder anderen Geräten) an öffentliche
Telekommunikationsnetze den Handel zu beschränken.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Telekommunikation. Grundsätzlich sind FTA und NAFTA weder auf einfache “pointto-point“-Telekommunikation noch auf den Rundfunk anwendbar, wenngleich
NAFTA
bestimmte
Tätigkeiten
monopolisierter
nationalier
Telekommunikationsanbieter mit dem Ziel beschränkt, diese von einem
wettbewerbswidrigen Verhalten abzuhalten. Im Gegensatz zum FTA, welches die
Definition und Auslegung des Begriffs der „enhanced“-Dienstleistung, den
Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten überließ, definiert NAFTA den Begriff
„enhanced“
und
„value-added“-Dienstleistungen
als
Telekommunikationsdientleistungen,
die
elektronische
Datenverarbeitungsprozesse nutzen, die:
Telekommunikationsdienstleistungen, die dem Anwendungsbereich von NAFTA
unterfallen, sind gleichzeitig den allgemeinen NAFTA-Vorschriften, in Bezug auf
Investitionen unterworfen. Kanada, ebenso wie Mexiko und die USA, hat den konnte
Vorbehalte durchsetzen, die Beibehaltung und Anwendung kanadischer Eigentumsund Kontrollvorschriften erlaubt.
Energiesektor
NAFTA hat, ebenso wie das FTA, den Umfang staatlicher Intervention im Bereich des
Energiehandels, insbesondere zwischen Kanada und den USA, reduziert. Als
Ausgangspunkt bestätigen FTA und NAFTA, dass der Handel mit Strom und
sonstigen Energiegütern sowohl Rechten und Pflichten des GATT als auch den
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B5
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Vorschriften des FTA und NAFTA unterliegt. Die Vorschriften über den Zollabbau in
den Abkommen beseitigen bestehende Zölle auf Energieein- und –ausfuhr und
stellen zugleich sicher, dass neue Zölle nicht eingeführt werden. Kanada ist zudem
von US-Öleinfuhrabgaben befreit. Die Mitgliedsstaaten haben sich über die
Aufhebung der meisten Beschränkungen für Energieim- und -exporte geeinigt,
vorbehaltlich solcher Bedingungen, die unter dem GATT-Abkommen zulässig sind,
wie Lieferknappheit, Erhaltung begrenzt vorkommender Rohstoffe, nationale
Sicherheit oder Einführung von Preiskontrollen. Es werden keine Steuern, Zölle
oder Gebühren auf Ausfuhr von Energie aus den USA nach Kanada und umgekehrt
erhoben, es sei denn, solche Steuern, Zölle oder Gebühren werden auch für solche
Energiegüter erhoben, die für den Inlandsverbrauch bestimmt sind.
Die Zukunft von NAFTA
Abschließend ist anzumerken, dass NAFTA keinen ausschließenden Charakter hat,
sondern vielmehr eine ausdrückliche Beitrittsklausel beinhaltet. Diese
Beitrittsklausel, die der Beitrittsklausel zur WTO (Welthandelsorganisation) ähnelt,
ermöglicht es anderen Nationen, der Freihandelszone beizutreten. So wird das
Kanada-Chile-Freihandelsabkommen – Canada-Chile Free Trade Agreement –
(CCFTA) - als Prolog für einen Beitritt Chiles zum NAFTA-Abkommen eingestuft.
Weitere Freihandelsabkommen
Im Jahr 1996 schlossen Kanada und Chile das CCFTA-Abkommen. Ein Jahr später
wurde ein Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Israel geschlossen. In
jüngerer Zeit wurde ein Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Costa Rica
vereinbart, welches 2002 in Kraft trat.
Abschließend ist anzumerken, dass sich Kanada als aktiver für die Errichtung eines
hemisphärischen Handelsabkommens - Free Trade Area of the Americas (FTAA) einsetzt, das nahezu alle Länder in Nord-, Süd- und Zentralamerika einschließen
würde. Darüber hinaus verhandelt Kanada aktuell mögliche Abkommen mit den
„Zentralamerikanischen Vier“ (Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua), der
Europäischen Freihandelszone (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein),
Singapur, der Republik Korea (Südkorea), der Dominikanischen Republik, der
Andengemeinschaft (Kolumbien und Peru im Besonderen) und der Karibischen
Gemeinschaft (CARICOM). Kanada hat zudem Verhandlungen mit der Europäischen
Union und Japan begonnen. Neben diesen Verhandlungen hat Kanada Handels-,
Investitions- und Wirtschaftsabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen.
REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das Kanadische Investitionsgesetz („The Investment Canada Act (ICA)“) ermöglicht
es der kanadischen Bundesregierung, vorgeschlagene ausländische Investitionen
dahingehend zu überprüfen, ob sie wahrscheinlich einen positiven Nettoeffekt („netbenefit“) in Kanada zeitigen. Der ICA wurde 1985 verabschiedet und stellte eine
deutliche Veränderung zu seinem Vorgängergesetz, dem Foreign Investment Review
B6
STIKEMAN ELLIOTT LLP
In Abhängigkeit von der Nationalität des Investors, der Natur des kanadischen
Unternehmens und dem Buchwert der Vermögensgegenstände des kanadischen
Unternehmens,
kann eine ausländische Investition entweder einer
Vorabüberprüfung und einer ministeriellen Genehmigung unterliegen oder lediglich
eine ex-post Anzeigepflicht auslösen. Eine Anzeige ist im Wesentlichen eine
behördliche Formalität, die eine Benachrichtigung über die Investition darstellt und
bestimmte notwendige Informationen über die Investition enthält, die innerhalb
von 30 Tagen nach Vollzug der Investition eingereicht werden muss. Eine ex-ante
Überprüfung gestaltet sich wesentlich aufwändiger und kann sogar ein Hindernis
für den Abschluss einer Investition darstellen, solange die erforderliche(n)
Genehmigung(en) nach dem ICA nicht erteilt wurde(n).
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B7
Act (FIRA), dar, der von ausländischen Investoren verlangte, darzulegen, dass ihre
Investitionen einen signifikanten Vorteil für Kanada haben würden.
Jeder Kontrollerwerb an einem kanadischen Unternehmen durch einen nichtKanadier, unterliegt den Bestimmungen des ICA. Das gilt sogar für den Fall, dass sich
das kanadische Unternehmen bereits unter ausländischer Kontrolle befindet (wie
z.B. im Falle der kanadische Tochtergesellschaft einer US-Gesellschaft). Ein
allgemeines Missverständnis liegt in der Annahme, dass die Verwendung eines in
Kanada gegründeten Akquisitionsvehikels nicht dem Anwendungsbereich des ICA
unterfällt. Das ist nicht der Fall: Vielmehr ist die Staatsangehörigkeit der Personen,
die letztlich das Akquisitionsvehikel kontrollieren, maßgeblich für die
Anwendbarkeit des ICA.
Ausgenommene Transaktionsarten
Von den Bestimmungen des ICA sind bestimmte Transaktionen mit folgenden
Merkmalen ausgenommen:
■ Wertpapierhändler
und Risikokapitalgeber, die im gewöhnlichen
Geschäftsrahmen tätig werden;
■ steuerbefreite Anbieter;
■ Banken;
■ die Übernahme von staatlichen oder staatlich kontrollierten Unternehmen;
■ unfreiwillige Übernahmen;
■ die vorübergehende Übernahme eines Unternehmens im Zusammenhang mit
der Förderung von Finanzierungsvereinbarungen ;
■ der Erwerb eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Verwertung einer
Sicherheit.
■ Unternehmensrestrukturierungen;
■ der Erwerb eines Unternehmens, dessen Umsatz durch Landwirtschaft
generiert wird, welche auf Grundbesitz erfolgt, der in der gleichen Transaktion
erworben wurde; und
■ bestimmte Investitionen durch spezielle Versicherungsgesellschaften.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Es sollte jedoch beachtet werden, dass für Transaktionen, die unter eine dieser
Ausnahmen fallen, andere Vorschriften gelten können.
Überprüfbare Transaktionen
Allgemeine Ausführungen
Bevor der ICA zur Liberalisierung der Beschränkungen für Investoren im Rahmen
von NAFTA und der WTO abgeändert wurde, galten bestimmte Vorschriften für das
Erfordernis eines Antrags.
Die Vorschriften des ICA forderten im Grundsatz von allen nicht-kanadischen
Investoren, die die Übernahme eines kanadisches Unternehmen planten, vor der
Investition einen Antrag beim Wirtschaftsminister (Minister of Industry) zu stellen,
wenn:
■
■
der Investor einen direkten Erwerb eines kanadischen Unternehmens mit
einem Vermögen von einem Buchwert in Höhe von fünf Millionen oder mehr in
Aussicht gestellt hatte; oder
der Investor einen indirekten Erwerb eines kanadischen Unternehmens in
Aussicht stellte, d.h. eine Übernahme einer kanadischen Firma durch den
Erwerb von Unternehmensanteilen eines Unternehmens, das außerhalb
Kanadas registriert ist, mit einem Vermögen im Wert von 50 Millionen Dollar
oder mehr bzw. mit einem Vermögen zwischen 5 Millionen und 50 Millionen
Dollar, wenn der kanadische Anteil mehr als die Hälfte des Gesamtbetrages der
Transaktion ausmachte. Anzumerken ist, dass ein indirekter Erwerb eines
kanadischen Unternehmens mit einem Vermögen von über 50 Millionen Dollar
(gemäß WTO-Regeln für Investoren) zu überprüfen ist, auch wenn der Anteil
des kanadischen Vermögens weniger als 50% des Wertes des Gesamtbetrags
der Transaktion beträgt. Allerdings kann der Antrag für eine solche Übernahme
noch bis zu 30 Tage nach Abgabetermin eingereicht werden.
Derzeitige Standards für WTO-Investoren
„WTO-Investoren“ (d.h. Investoren mit Staatsbürgerschaft eines der WTOMitgliedsländer) verfügen nun über erheblich mehr Freiheiten im Rahmen von
Investitionen in Kanada. Des Weiteren erleichtern die ICA-Bestimmungen über den
Erwerb kanadischer Unternehmen unter Kontrolle eines (nicht-kanadischen) WTOInvestors durch einen Investor eines Drittlandes für den WTO-Investor, sein
kanadisches Unternehmen zu verkaufen.
Im Ergebnis der WTO-Änderungen ist nun eine Investition zu überprüfen, wenn der
Vermögenswert des kanadischen Unternehmens – laut eines geprüften
konsolidierten Jahresabschlusses im Jahr unmittelbar vor der Investition – folgende
Schwellenwerte überschreitet:
■
B8
ist der Anleger kein WTO-Investor, und wurde die Investition nicht unmittelbar
vor der Investition durch einen nicht-kanadischen WTO-Investors kontrolliert,
dann gelten die oben genannten allgemeinen Schwellenwerte;
STIKEMAN ELLIOTT LLP
■
ist der Investor oder Händler ein WTO-Investor, dann ist jede direkte
Investition (d.h. die Übernahme eines kanadischen Unternehmens selbst) von $
295.000.000 oder mehr überprüfbar. Dies gilt für Transaktionen, die im Jahr
2008 abgeschlossen wurden. 2 Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass
der Kaufpreis keine Auswirkung auf diese Qualifikation hat. Vielmehr ist es der
Buchwert aller Vermögenswerte weltweit, die im Zusammenhang mit dem
kanadischen Unternehmen stehen – unabhängig davon, ob sich das Vermögen
in Kanada befindet –, für den Schwellenwert relevant; oder
ist der Investor oder Händler ein WTO-Investor; dann ist ein indirekter
Erwerb (d.h. die Übernahme eines Unternehmens mit Sitz außerhalb Kanadas,
welches ein kanadisches Unternehmen kontrolliert) von einer Überprüfung
ausgenommen unter eng definierten Umständen, wie unten beschrieben,
befreit.
Ausnahmen für bestimmte Geschäftsformen
Ungeachtet der allgemein gültigen höheren Schwellenwerte für WTO-Investoren
unterliegen auch diese den niedrigeren Schwellenwerten für Nicht-WTO-Investoren
in Bezug auf Investitionen in bestimmten, sensiblen Industriesektoren. Dies ist z.B.
für ein kanadisches Unternehmen der Fall, wenn das Unternehmen:
■
■
■
■
sich in der Uranproduktion engagiert und Anteil an Eigentum hat, das zur
Uranproduktion verwendet wird;
eine Finanzdienstleistung anbietet;
einen Transport-Service anbietet, oder
ein „Kultur-Unternehmen“ ist;
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
■
Die niedrigeren Schwellenwerte für Nicht-WTO-Investoren (siehe oben unter
„Allgemeine Ausführungen“) gelten ebenfalls für WTO-Anleger. Darüber hinaus
werden im Zusammenhang mit diesen sensiblen Branchen indirekte Übernahmen
als direkte Übernahmen behandelt und unterliegen somit der 5-Millionen-DollarSchwellenwertgrenze für eine ex-ante Überprüfung, wenn die Vermögenswerte des
kanadischen Unternehmens mehr als die Hälfte der Vermögenswerte der
Gesamttransaktion ausmachen.
Wann ist ein kanadisches Unternehmen „erworben“?
Laut ICA gilt ein Unternehmen als „erworben“, wenn durch den Erwerb die
Kontrolle des Unternehmens übernommen wird. Der ICA enthält detaillierte
Vorschriften für die Feststellung, wann die Kontrolle eines bestehenden
Unternehmens durch einen nicht-kanadischen Investor erworben wurde.
Eine Gesellschaft, die in Kanada geschäftlich tätig ist, kann durch Aktienerwerb
(„share deal“) oder Übernahme der Vermögenswerte („asset deal“) übernommen
werden. Während der ICA vorsieht, dass bestimmte Transaktionen gemäß dem
2
Der geldbetragliche Schwellenwert erhöht sich jährlich gemäß einer Indexierungsformel.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B9
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
ministerialen Ermessen charakterisiert werden, ist jedoch die Grundregel
anwendbar, dass jede Transaktion, bei der ein nicht-kanadischer Investor die
Mehrheit der Stimmrechte eines kanadischen Unternehmens erwirbt, als eine
Übernahme der Kontrolle über das jeweilige Unternehmen betrachtet wird. Zudem
wird weiter vermutet, dass ein Erwerb von einem Drittel bis zur Hälfte der
stimmberechtigten Anteile an einer Gesellschaft eine Übernahme der Kontrolle ist
(diese Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass keine
tatsächliche Kontrolle besteht). Der Erwerb von weniger als einem Drittel der
stimmberechtigten Aktien wird nicht als Übernahme der Kontrolle betrachtet. 3 Die
Übernahme aller oder aller wesentlichen Vermögenswerte eines kanadischen
Unternehmens gilt auch als Übernahme der Kontrolle.
Für Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind (z. B. Partnerschaften) sind,
betrachtet der ICA als „Kontrollübernahme“ all diejenigen Transaktionen und nur
solche, bei denen die Mehrheit der Stimmrechtsanteile übernommen wird. Dies
unterliegt dem folgenden allgemeinen Grundsatz, der sowohl für Kapital- als auch
für Personengesellschaften gilt: Die Anwendung des ICA-Gesetzes kann nicht
dadurch umgangen werden, dass eine gesamte Unternehmensübernahme in
möglichst viele kleine Transaktionen aufgeteilt wird, von denen jede einzelne
Transaktion unter dem Grenzwert des ICA liegt, und somit dieser nicht zur
Anwendung
kommen
würde.
Aus
diesem
Grund
werden
solche
Mehrfachtransaktionen als eine gesamte Transaktion behandelt. Dies gilt sogar in
Fällen, in denen die verschiedenen Mehrfachtransaktionen nachweislich
voneinander unabhängig sind.
Der ICA behandelt zudem indirekte Kontrollübernahmen, einschließlich der
Übernahme von nicht-kanadischen Unternehmen, welche gleichzeitig kanadische
Unternahmen kontrollieren. Der ICA ist in diesem Punkt eindeutig: Solche
indirekten Übernehmen sind als Übernahmen zu qualifizieren, deren Zweck die
Kontrollübernahme eines kanadischen Unternehmens ist. Allgemein lässt sich für
die Anwendbarkeit des ICA formulieren: Kontrolliert ein Unternehmen (A) ein
anderes Unternehmen (B), so wird dem kontrollierenden Unternehmen (A)
gleichzeitig die indirekte Kontrolle solcher Unternehmen (C,D, etc.) zugeschrieben,
die von dem kontrollierten Unternehmen (B), direkt und indirekt, kontrolliert
werden.
Ministerielle Zustimmung
Von nachfolgenden Ausnahmen abgesehen kann eine Investition, für welche das
Erfordernis einer Überprüfung besteht, erst dann erfolgreich abgeschlossen werden,
wenn der Wirtschaftsminister (Minister of Industry; oder in einigen Fällen der
Minister für das kulturelle Erbe Kanadas) die Bestätigung ausgesprochen hat oder
aussprechen muss, dass die Investition einen Gewinn für Kanada darstellt. Sobald
3 Die einzige mögliche Ausnahme betrifft ein kulturelles Geschäft, bei dem, ungeachtet dessen, dass weniger als ein Drittel der stimmberechtigten Aktien
erworben werden, der Minister anhand der Fakten entscheiden kann, ob Kontrolle erworben worden ist.
B10
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Vom allgemeinen Grundsatz, dass eine Investition, die einer Überprüfung bedarf, erst
dann abgeschlossen werden kann, wenn der Minister seine Feststellung bezüglich des
Gewinns für Kanada ausgesprochen hat, sind folgende Ausnahmen anerkannt:
■
■
■
in Fällen, in denen der Minister davon überzeugt ist, dass eine Verzögerung der
Umsetzung der Investitionen bis zum Abschluss der Überprüfung eine
unzumutbare Härtesituation für den nicht-kanadischen Investor bedeuten
würde oder der Geschäftsbetrieb des kanadischen Unternehmens gefährdet
werden würde;
in Fällen einer indirekten Übernahme (d.h. die Übernahme eines kanadischen
Unternehmens durch den Erwerb eines nicht-kanadischen Unternehmens), und
in Fällen der Übernahme eines Unternehmens, das an Tätigkeiten beteiligt ist, die
auf einer vorgeschriebenen Liste bezüglich Tätigkeiten mit Bezug zum kulturellem
Erbe und Identität Kanadas aufgeführt sind. Bei einem Bezug zu solchen
Tätigkeiten hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Überprüfung der
Übernahme im öffentlichen Interesse sei, auch wenn der Transaktionswert
unterhalb des Grenzwertes liegt, bei dem erst eine Überprüfung stattfinden würde.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
beim Minister ein Antrag auf Zustimmung einer geplanten Transaktion eingegangen
ist, muss innerhalb von 45 Tagen eine Mitteilung an den Antragsteller gesendet
werden, deren Inhalt darüber Auskunft geben muss, ob der Minister überzeugt ist
oder nicht, dass die Investition einen Gewinn für Kanada bringen wird. Sollte der
Minister nicht in der Lage sein, diese Feststellung innerhalb der 45 Tage
auszusprechen, kann eine Fristverlängerung von 30 Tagen beantragt werden (ggf.
sogar länger, wenn der Investor sein Einverständnis gibt). Für den Fall, dass der
Minister nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine Feststellung ausspricht,
gilt die Vermutung, dass die Investition einen Gewinn für Kanada bringen wird.
In Fällen der eben aufgeführten Investitionen kann eine Überprüfung auch erst nach
erfolgreichem Abschluss der Investition erfolgen. Auf diese Weise bleiben auch
solche Investitionen Gegenstand der Feststellung, ob eine geplante Investition einen
Gewinn für Kanada bringen wird.
Abschließend ist bezüglich der Bedingung des Gewinnes für Kanada anzumerken,
dass der Minister für gewöhnlich von Investoren verlangt, dass diese rechtlich
verbindliche Verpflichtungen vorweisen können.
Wann liegt die Voraussetzung für eine Investition vor, dass diese
„wahrscheinlich einen Gewinn für Kanada bringen wird“?
Damit eine Investition als „wahrscheinlich gewinnbringend für Kanada“ eingestuft
wird, muss lediglich gezeigt werden, dass die Investition wahrscheinlich einen
gewissen Vorteil für Kanada bringen wird. Für die Einstufung der Investition nach
dem eben beschriebenen Standard wird der Minister folgende Umstände
berücksichtigen:
■
die Auswirkung der Investition auf Intensität und Beschaffenheit der
wirtschaftlichen Tätigkeit in Kanada;
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B11
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
■
■
■
■
■
den Grad und die Bedeutung der Beteiligung von kanadischen Staatsbürgern in
dem kanadischen Unternehmen und dem relevanten kanadischen
Wirtschaftssektor;
die Auswirkungen der Investition auf Produktivität, industrielle Effizienz,
technische Entwicklung, Produktinnovation und Produktvielfalt in Kanada;
die Auswirkungen der Investition auf den Wettbewerb innerhalb des
betroffenen Wirtschaftssektors in Kanada;
die Kompatibilität der Investition mit der industriellen, wirtschaftlichen und
kulturellen Ausrichtung Kanadas; und
die Auswirkungen der Investition auf Kanadas Konkurrenzfähigkeit auf dem
Weltmarkt..
Der Minister wird auch die Regierungen derjenigen Provinzen konsultieren, die
wahrscheinlich von der geplanten Investition betroffen sein werden. Darüber
hinaus wird sich der Minister auch mit anderen Bundesstellen beraten, die schon
über Erfahrung oder allgemeine Kompetenz in Angelegenheiten verfügen, welche
die Feststellung des Gewinns der Investition für Kanada beeinflussen. Zu diesen
Bundesstellen gehören unter anderem das kanadische Wettbewerbsbüro, die
kanadische
Transportagentur
und
die
kanadische
Rundfunkund
Telekommunikationskommission. Allgemein kann formuliert werden, dass der
Minister die Bescheinigung bezüglich des Gewinns für Kanada solange nicht
unterzeichnet, bis er eine positive Rückmeldung von entsprechenden Bundesstellen,
Behörden und Provinzen erhalten hat.
Investitionen von Seiten staatlicher Unternehmen
(„State-Owned Enterprises - SOE“)
Am 7. Dezember 2007 kündigte der kanadische Minister für Industrie (Minister of
Industry) spezielle Leitlinien für die Überprüfung kanadischer Investitionen getätigt
von Staatsunternehmen (SOEs) im Rahmen des ICA an. 4 Zusätzlich zu den Faktoren,
die der Minister für Industrie normalerweise (wie oben beschrieben) bei seiner
Entscheidung berücksichtigt, ob einer zu überprüfende Investition zu gestimmt
werden soll, identifizieren die Richtlinien die „Unternehmensführung und
kommerzielle Ausrichtung staatlicher Unternehmen“ als zentrale Anhaltspunkte für
die Überprüfung von SOE-Investitionen. 5
Der Minister überprüft zudem die kommerzielle Ausrichtung einer SOE im
Verhältnis zu angestrebten Geschäftsaktivitäten, insbesondere in Bezug auf:
„Exportziel, Verarbeitungsstandort, die Beteiligung kanadischer Staatsbürger im
Die Leitlinien definieren ein SOE als „Unternehmen, dessen Eigentümer direkt oder indirekt eine ausländische Regierung ist oder von dieser kontrolliert
wird“.
Leitlinien besagen, dass der Minister die Einhaltung kanadischer Standards der Unternehmensführung durch das SOE bewertet, etwa die
Verpflichtung zur Transparenz und Offenlegung, zu unabhängigen Direktoren, zu Prüfungsausschüssen und zur Gleichbehandlung der Aktionäre sowie zur
Einhaltung kanadischer Gesetze und Geschäftspraktiken. Der Minister wird auch berücksichtigen, wie und in welchem Maße der Investor im Besitz oder
unter der Kontrolle eines Staates steht. Zum Beispiel, wie ist der Staat unmittelbar in den Betrieb des SOE eingebunden, wenn überhaupt?
4
5Die
B12
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Die kanadische Regierung ist besonders besorgt, dass ausländische Staaten
„strategisch wichtige Ressourcen“ aufkaufen könnten. Das Aufkaufen dieser
„strategisch wichtigen Ressourcen“ könnte zur Folge haben, dass diese
Marktsegmente unter der Kontrolle ausländischer Staaten stehen. Die Kontrolle von
„wichtigen strategischen Ressourcen“ würde es ausländischen Staaten ermöglichen,
die Versorgung kanadischer Kunden nach Belieben zu begrenzen und stattdessen
die Ressourcen in das eigene Land umzuleiten. Darüber hinaus kann aber auch die
Nichtverwertung von Ressourcen der kanadischen Regierung Sorge bereiten, da
eine geplante Investition das Niveau der wirtschaftlichen Aktivität in Kanada
reduzieren könnte.
Abschließend ist zu den Richtlinien anzumerken, dass diese einen Überblick über
die verschiedenen Arten von Verpflichtungen geben, die eine SOE vorweisen muss,
um den „Gewinn-Test“ zu bestehen.
Dazu gehört die Verpflichtung, kanadische Staatsbürger als unabhängige
Verwaltungsratsmitglieder zu ernennen, die Anstellung kanadischer Staatsbürger in
der Unternehmensleitung, die Etablierung des angestrebten Unternehmens in
Kanada und die Aktien des zu übernehmenden Unternehmens oder des kanadischen
Zielunternehmens an einer kanadischen Börse zu notieren.
Meldepflichtige Geschäftstransaktionen
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Geschäftsbetrieb in Kanada und außerhalb Kanadas, die Unterstützung im Rahmen
laufender Innovationen, Forschung und Entwicklung, und das angemessene Maß an
Investitionen, um die Konkurrenzfähigkeit des kanadischen Unternehmens im
globalen Wettbewerb zu sichern.
Allgemeine Anmerkungen
Wie oben besprochen, schließt der ICA zahlreiche Transaktionen vom Erfordernis
eines Überprüfungsprozesses aus. Die meisten dieser Transaktionen unterliegen
jedoch der Bedingung einer Meldepflicht. Zum Beispiel muss im Fall der Übernahme
eines nicht-kanadischen Unternehmens bei welcher der Grenzwert (siehe oben)
nicht überschritten wird, trotz alledem „Investment Canada“ innerhalb von 30 Tagen
über die Investition unterrichtet werden. Dieselbe Meldepflicht gilt für nichtkanadische Staatsbürger, die ein neues Unternehmen in Kanada gründen, es sei
denn, das neue Unternehmen ist mit einem bestehenden Geschäft „verwandt“. Die
Unterrichtungspflicht ist weiterhin nicht erforderlich, wenn die Investition für eine
Erweiterung eines nicht-kanadischen bestehenden Unternehmens bestimmt ist.
Diese Befreiung gilt jedoch nicht, wenn die Expansion des Unternehmens darauf
gerichtet ist, in ein verwandtes Unternehmen zu expandieren, das aufgrund der
Verwicklung in das kulturelle Erbe Kanadas und die nationale Identität, der
Meldepflicht und dem Überprüfungserfordernis unterliegt.
Sobald die Anmeldung in der vorgeschriebenen Form vorgenommen wurde, kann
die Investition ohne weitere Beteiligung der Regierung abgewickelt werden, es sei
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B13
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
denn, es handelt sich um eine Investition, die nach der festgeschriebenen
Geschäftstätigkeit Einfluss auf das kulturelle Erbe Kanadas oder die nationale
Identität nimmt.
Kulturelle Unternehmen
Ein „kulturelles Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das in einem der folgenden
Bereiche wirtschaftlich tätig ist:
■
■
■
ein Unternehmen ist an der Veröffentlichung, Verbreitung oder dem Verkauf
von Büchern, Magazinen, Nachrichtenzeitschriften, Zeitungen oder Musik in
gedruckter oder in maschinenlesbarer Form beteiligt. Davon ausgenommen ist,
wenn sich die Tätigkeit auf den Druck oder Satz von Büchern, Zeitschriften oder
Zeitungen beschränkt,
ein Unternehmen ist an die Produktion, Verbreitung, Verkauf oder Ausstellung
von Audio-, Film-, Video- oder Musik-Video-Aufnahmen beteiligt; oder
ein Unternehmen sendet Informationen via Rundfunk, Fernsehen oder KabelFernsehen, programmiert Satelliten oder stellt Broadcast-Netzwerk-Dienste
zur Verfügung, oder ist im Funkverkehr tätig. Es sind jedoch Tätigkeiten im
Rundfunk ausgenommen, die für den direkten Empfang durch die
Allgemeinheit bestimmt sind.
Für die Überprüfung angestrebter Übernahmen „kultureller Unternehmen“
zuständig, ist der Minister für das kulturelle Erbe Kanadas (Minister of Canadian
Heritage), während der Minister für Industrie (Minister of Industry) für die
Überprüfung aller anderen angestrebten Übernahmen zuständig ist. Beinhaltet eine
geplante Übernahme sowohl kulturelle als auch nicht-kulturelle Aspekte, dann fällt
diese in den gemeinsamen Zuständigkeitsbereich des Ministers für kulturelles Erbe
Kanadas und des Ministers für Industrie.
Eine Investition zugunsten eines Unternehmens, das im Zusammenhang mit dem
kulturellen Erbe Kanadas oder der nationalen Identität steht, kann aufgrund einer
Verfügung des Bundeskabinetts auch dann überprüft werden, wenn es die
Grenzwerte (siehe oben) für eine Überprüfung nicht überschreitet. Das
Bundeskabinett muss innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe einer solchen
Investition entscheiden, ob eine Überprüfung vorgenommen werden wird und muss
den Investor benachrichtigen, ob eine Überprüfung durchgeführt werden muss.
Sanktionen
Der ICA sieht für den Fall, dass ein nicht-kanadischer Investor entgegen der
Vorschriften des ICA handelt, vor, dass der zuständige Minister per Mahnschreiben
Konformität verlangen kann. Kommt der nicht-kanadische Investor dieser
Aufforderung nicht nach, so kann der Minister gerichtlich auferlegte Sanktionen
beantragen.
B14
STIKEMAN ELLIOTT LLP
EINWANDERUNG
Kanadas Einwanderungs- und Flüchtlingsschutzgesetz (Immigration and Refugee
Protection Act – IRPA) ist seit dem 28. Juni 2002 in Kraft. Abgesehen von wenigen
Ausnahmen sieht dieses Gesetz vor, dass jeder Einwanderer vor Einreise nach
Kanada ein Visum beantragen und erhalten haben muss. Während die Regierung auf
Bundesebene zunächst die primäre Zuständigkeit bezüglich Einwanderung ausübt,
hat sie den Provinzen erheblichen Ermessensspielraum im Rahmen von
Einwanderung eingeräumt, für den Fall, das provinzielle Zuständigkeitsbereiche
betroffen sind. Quebec übt erhebliche Entscheidungsmacht über Einwanderung aus,
wie auch (in etwas geringerem Ausmaß) Neufundland, Labrador, New Brunswick,
Manitoba, Saskatchewan und British Columbia.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Mögliche Änderungen des ICA
Im Juni 2005 stellte die ehemalige liberale Regierung „Bill C-59“ vor. „Bill C-59“ ist
ein Änderungsgesetz zum Investment Canada Act (ICA) gewesen. Die
vorgeschlagenen Änderungen hätten die Kompetenzen der Regierung zur
Überprüfung und Blockierung von ausländischen Investitionen in erheblichen Maß
erweitert. Gleichzeitig sah „Bill C-59“ eine Überprüfungskompetenz zugunsten des
Bundeskabinetts (auf Empfehlung des Ministers für Industrie) für solche Fälle vor,
in denen die Investition, unabhängig von Wert und Kontrollrelevanz, nach Ansicht
des Vorsitzenden („Governor in Council“), die nationale Sicherheit gefährden könnte.
Während „Bill C-59“ noch im Antragsverfahren scheiterte, wird aktuell, folgend der
Wahl einer konservativen Regierung, eine Änderung des ICA diskutiert: Nach
diesem Vorschlag soll der ICA mit dem Ziel geändert werden, Vorteile ausländischer
Investitionen für kanadische Staatsbürger zu maximieren und gleichzeitig die
nationalen Interessen Kanadas zu beschützen.
Der größte Teil der kanadischen Einwanderungsgesetze ist im IRPA und in den
zugehörigen Richtlinien, Handbüchern und Anleitungen über Vorgehensweisen
enthalten. Die Bundesbehörde für Staatsangehörigkeit und Einwanderung gibt die
kanadische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungspolitik vor. Gleichzeitig werden
von dieser Bundesbehörde Einwanderungsprogramme entwickelt, die darauf
abzielen, den Bedürfnissen des kanadischen Arbeitsmarkts zu entsprechen. Als
allgemeines Prinzip lässt sich formulieren, dass die Zulassung ausländischer
Arbeitskräfte nicht den kanadischen Arbeitsmarkt beeinträchtigen darf.
Außerhalb Kanadas wird das Einwanderungsprogramm von Visa-Beamten einer
kanadischen Botschaft, eines Hoch-Kommissariats oder eines Konsulats verwaltet.
Die Antragsteller müssen in der Regel einen Antrag bei der kanadischen Vertretung
im Ausland stellen, die für die Bearbeitung der Anträge des betreffenden
Wohnsitzes im Land des Antragstellers zuständig ist. Die Bearbeitungszeit der
Anträge variiert abhängig von dem Ort, an dem der Antrag gestellt wird.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B15
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Temporäre Einreise
Eine vorübergehende Einreise zwecks Geschäftstätigkeit aber ohne Arbeitserlaubnis
wird in einem solchen Fall gewährt, in dem die Person ein Vollzeitmitarbeiter eines
Unternehmens außerhalb Kanadas ist und die Geschäftstätigkeit in Kanada auf
Treffen und Beraten von Mitarbeitern eines kanadischen Mutterunternehmens, einer
kanadischen Tochtergesellschaft oder Zweigstelle, oder die Tätigkeit des einreisenden
Mitarbeiters auf das Verkaufen von Gütern (nicht an die allgemeine Öffentlichkeit)
oder Kaufen von kanadischen Produkten und Dienstleistungen, beschränkt ist.
In den meisten anderen Fällen ist eine Arbeitserlaubnis für Personen erforderlich,
die nach Kanada einreisen möchten, um für einen befristeten Zeitraum zu studieren
oder zu arbeiten. Geschäftsleute und ausländische Arbeitskräfte, die in diese
Kategorie fallen, müssen in der Regel bei einem kanadischen Konsulat oder
Hochkommissariat außerhalb Kanadas vor Einreise eine Arbeitserlaubnis
beantragen. Dies gilt nicht, wenn ihr Herkunftsland zu den Ländern gehört, die von
diesem Erfordernis ausgenommen sind. Zu den privilegierten Ländern zählen die
USA, Japan, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, der größte Teil der
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und bestimmte Länder des
Commonwealth. Diejenigen Bewerber, die unter eine Ausnahmekategorie (z.B.
NAFTA, GATS, und andere Ausnahmekategorien, die im weiteren Verlauf noch
diskutiert werden) für die Einreise nach Kanada fallen, können bei Einreise ihren
Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis stellen. Eine Arbeitserlaubnis wird in
der Regel zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr (mit
Ausnahmen für Führungskräfte) ausgestellt. Eine solche Arbeitserlaubnis kann aber
auf Antrag verlängert werden.
Damit Personen, die eine Genehmigung für Beschäftigung in Kanada benötigen, für
den kanadischen Arbeitsmarkt zugelassen werden, muss der kanadische
Arbeitgeber ein Gutachten bezüglich der Auswirkung auf den kanadischen
Arbeitsmarkt (Labour Market Opinion – „LMO“) bei der Foreign Worker Unit des
Service Canada Centre beantragen. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass die
Beschäftigungsmöglichkeiten für Kanadier nicht durch die Anstellung ausländischer
Arbeitnehmer beeinträchtigt werden. NAFTA und GATS beinhalten Ausnahmen vom
Erfordernis einer LMO (siehe unten), ebenso wie bestimmte Kategorien von
Arbeitskräften, die in den Regulierungen zum IRPA spezifiziert werden.
Internationale Abkommen
Unter NAFTA wird es US-amerikanischen und mexikanischen Geschäftsleuten
erleichtert,
vorübergehend
auf
Grundlage
eines
vereinfachten
Bewerbungsverfahrens in Kanada
zu arbeiten.
Dieses
vereinfachte
Bewerbungsverfahren gibt solchen Arbeitskräften die Möglichkeit, ohne vorherige
Arbeitsgenehmigung einzureisen und am Ort der Einreise eine Arbeitserlaubnis zu
beantragen. GATS enthält ähnliche Vorschriften für etwas enger umrissene
Kategorien von Arbeitskräften, welche für Staatsangehörige der WTOMitgliedsländer gelten. Daneben können internationale Übereinkünfte ebenfalls zur
B16
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Geschäftsreisende der folgenden Kategorien können nach Kanada einreisen und
vorübergehend dort arbeiten ohne eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, oder erst
am Einreiseort die Erlaubnis bekommen nach Kanada einzureisen:
■
■
■
■
■
Geschäftsleute, die als „Geschäftsbesucher“ (business visitors) eingestuft werden
(oder als Personen, die sich vorübergehend im Handel von Waren oder
Dienstleistungen oder in Investitionstätigkeiten innerhalb Kanadas betätigen)
(die „Geschäftsbesucher“-Kategorie);
Unternehmer, die vorübergehend einreisen, um in erheblichem Umfang Handel
mit Waren und Dienstleistungen zwischen den USA bzw. Mexiko und Kanada zu
treiben und die in einem Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsposten tätig
sind (die Kategorie „Händler“);
Investoren, die nach Kanada einreisen möchten, zum Zweck der Entwicklung
und Leitung kanadischer Geschäftstätigkeiten eines Unternehmensbestandteils
eines US-amerikanischen oder mexikanischen Unternehmens, in welchem der
Investor Vermögen investiert hat oder erhebliche Vermögenswerte investieren
wird (die Kategorie „Investor“);
Bestimmte Fachkräfte, deren Ausbildung und Erfahrung den Anforderung von
NAFTA entspricht, und die während eines vorübergehenden Aufenthaltes in
Kanada Facharbeiten durchführen (die Kategorie „Fachleute“); und
„innerbetrieblich
transferierende
Unternehmensangestellte“,
leitende
Angestellte
oder
Führungskräfte,
die
im
Unternehmen,
einer
Tochtergesellschaft oder Niederlassung für mindestens ein Jahr in einem drei
Jahreszeitraum unmittelbar vor Einreiseantrag beschäftigt waren, und die nach
Kanada einreisen, um vorübergehend Tätigkeiten für das gleiche Unternehmen,
einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft des Unternehmens zu leisten (die
Kategorie „innerbetriebliche Versetzung“).
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Anwendung kommen, wie z.B. das Kanada-Chile-Freihandelsabkommen oder
andere bilaterale Übereinkommen.
Ständiger Aufenthalt
Allgemeine Ausführungen
Das Visumsantragsverfahren für einen ständigen Aufenthalt beginnt in der Regel
mit dem Ausfüllen eines Vorantrag-Fragebogens, anhand dessen eine vorläufige
Bewertung vorgenommen wird. Dem folgend ist der Antragsteller verpflichtet, alle
erforderlichen Formulare für die Bewerbung um eine dauerhafte
Aufenthaltsgenehmigung anzufertigen. Diejenigen Bewerber, die sich für eine
dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Provinz Quebec bewerben, müssen
zusätzlich ein „certificate of selection“ vorweisen können.
Alle Antragsteller und deren begleitende Ehepartner und Angehörige (nachstehend
definiert)
müssen
die
medizinischen
Voraussetzungen
und
Sicherheitsanforderungen
für
die
Einreise
nach
Kanada
erfüllen.
Unterhaltsberechtigte Kinder eines geförderten, nicht-kanadischen Staatsbürgers
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B17
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
können in die Bewerbung dieser Person mit aufgenommen werden. Sollten jedoch
Gründe bestehen, die die Einreise eines Familienmitgliedes verhindern, so wird der
gesamte Antrag abgelehnt.
Zu unterhaltsberechtigten Kindern gehören sowohl leibliche Kinder als auch
Adoptivkinder. Kinder gelten als unterhaltsberechtigt, solange sie eine der
folgenden Bedingungen erfüllen:
■
■
■
sie haben das 22. Lebensjahr noch nicht erreicht und leben nicht in einer
ehelichen Partnerschaft oder in einer Partnerschaft, die die Voraussetzung
einer „common-law partnership“ erfüllt.
sie waren vor Vollendung des 22. Lebensjahres Vollzeitstudenten an einer
weiterführenden Bildungseinrichtung und waren substantiell auf finanzielle
Unterstützung der Eltern vor der Vollendung ihres 22. Lebensjahres
angewiesen, und falls sie verheiratet sind oder in einer “common-law“
Partnerschaft leben, seit sie Ehegatten oder Partner in einer „common-law“
Partnerschaft wurden; oder
sie sind 22 Jahre oder älter und waren essentiell schon vor Vollendung ihres 22.
Lebensjahres wegen körperlicher oder geistiger Krankheit auf finanzielle
Unterstützung der Eltern angewiesen.
Kategorien von Antragstellern
Antragsteller, die sich um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Kanada
bewerben, werden anhand von Auswahlkriterien bewertet. Diese Auswahlkriterien
wurden entworfen, um festzustellen, ob ein potentieller Einwanderer in der Lage ist,
sich erfolgreich in Kanada zu etablieren. Im IRPA (Immigration and Refugee Protection
Act) gibt es drei vorrangige Einwanderungsklassen: Die Bewerbungsvoraussetzungen
für eine erfolgreiche Bewerbung richten sich nach derjenigen Einwanderungsklasse,
unter die der potentielle Immigrant fällt. Folgende Einwanderungsklassen werden im
IRPA beschrieben: Flüchtlinge, Wirtschafts-Migranten und Familien-Einwanderer.
Flüchtlinge sind Ausländer mit besonderen Bedürfnissen bezüglich humanitärer Hilfe.
Wirtschafts-Migranten sind Menschen entweder ausgestattet mit bestimmten
Ressourcen, die sie befähigen neue Unternehmen und neue Arbeitsplätze für Kanadier
zu schaffen oder ausgestattet mit besonderen Fähigkeiten, die auf dem kanadischen
Arbeitsmarkt benötigt werden. Familien-Einwanderer sind nahe Verwandte
kanadischer Staatsbürger und kanadischer Einwohner, die eine dauerhafte
Aufenthaltsgenehmigung für Kanada haben.
Das Punktesystem
Der IRPA wird konkretisiert durch die Immigration and Refugee Protection
Regulations (IRPR), in denen unter anderem spezifische Kriterien für die Auswahl
von Bewerbern festgesetzt werden. Für die die Klasse der Wirtschafts-Migranten
(siehe
unten)
führen
die
Richtlinien
zum
Einwanderungsund
Flüchtlingsschutzgesetz (Immigration and Refugee Protection Regulations – IRPR)
ein „Punktesystem“ ein, unter welchem jeder Aufnahmekandidat Punkte in Bezug
B18
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Die Kategorie der Wirtschafts-Migranten
Wirtschafts-Migranten lassen sich in zwei Untergruppen aufteilen: Fachkräfte und
Business-Einwanderer.
„Fachkräfte“ werden anhand einer Skala (wie unten beschrieben) bewertet: Für das
Weiterkommen im Bewerbungsverfahren müssen Bewerber mindestens 75 von 100
möglichen Punkten erreichen (Mindestpunktzahl). Zu den wichtigsten Kriterien
gehören Ausbildung (25 Punkte), Kenntnis der offiziellen Amtssprachen (24
Punkte) und Berufserfahrung (21 Punkte). Alter, zugesagtes Arbeitsverhältnis in
Kanada und individuelle Anpassungsfähigkeit werden mit jeweils 10 Punkten
bewertet.
„Business-Einwanderer“ werden in die drei folgenden Unterkategorien aufgeteilt:
1.
Investoren. Das Investorenprogramm ist für voraussichtliche Einwanderer
verfügbar, die vorhaben, sich in einem kanadischen Zuständigkeitsbereich mit
Ausnahme von Quebec niederzulassen. Bewerber, die unter die InvestorenKategorie fallen, müssen mindestens ein Vermögen von $800.000 oder mehr
als Unternehmer erwirtschaftet haben. Jeder Antragsteller unter dem
Investorprogramm muss eine Investition in Höhe von $400.000, zahlbar an
die kanadische Regierung vornehmen. Diese vorgenommene Investition in
Höhe von $400.000 wird dann an die teilnehmenden Provinzen und
Territorien zugeteilt, deren Regierungen diese Mittel für die Schaffung von
Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Entwicklung verwenden. Die
ursprünglichen $400.000 werden dem Investor nach fünf Jahren
zurückgezahlt. Einwanderer unter dem Investorenprogramm sind weder
verpflichtet ein Unternehmen in Kanada zu gründen noch werden ihnen
irgendwelche Bestimmungen oder Bedingungen hinsichtlich ihres
Aufenthaltsstatus auferlegt (in diesem Punkt unterscheidet sich das
Investorenprogramm von den Programmen für Entrepreneure und
Selbstständige).
Die
Provinz
Quebec
verwaltet
ihr
eigenes
Investorenprogramm für Einwanderer, in dem die erforderlichen
Investitionen mithilfe einer vorher festgelegten Maklerfirma vorgenommen
werden müssen. Für das Investorenprogramm in Quebec gelten die gleichen
Kriterien wie für das Investorenprogramm, welches in den übrigen
kanadischen Provinzen und Territorien einschlägig ist. Um jedoch die Vorteile
des Quebec-Programms zu genießen, muss der Investor vorhaben, sich in
Quebec niederzulassen und in Quebec zu investieren.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
auf bestimmte Zulassungskriterien erhält. Zu diesen Kriterien gehören: Ausbildung,
Alter, Berufserfahrung, zugesagte Beschäftigung, Kenntnisse der englischen und
französischen Sprache und individuelle Anpassungsfähigkeit. Die IRPR sehen vor,
dass den Einwanderungsbeamten behördliches Ermessen bei der Verteilung der
Punkte in solchen Fällen zusteht, in denen spezielle Umstände eine
Ermessensausübung rechtfertigen.
B19
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
2.
3.
Entrepreneure. Antragsteller, die Entrepreneure sind, müssen vorweisen
können, dass sie ein Vermögen von mindestens $300.000 rechtmäßig erlangt
haben und besitzen. Zusätzlich müssen sie die Absicht haben und in der Lage
sein, Anteilseigner von mindestens einem Drittel eines Unternehmens in
Kanada zu werden und dieses aktiv zu führen. Dieses Unternehmen in Kanada
muss einen positiven Beitrag zur kanadischen Wirtschaft leisten und
mindestens einen Vollzeit-Arbeitsplatz für Personen, die nicht der
Unternehmer selbst oder seine Familienmitglieder sind, schaffen. Unter
diesen
Bedingungen
wird
den
Entrepreneuren
und
ihren
Familienangehörigen eine, an weitere Bedingungen geknüpfte, ständige
Aufenthaltsgenehmigung gewährt. So müssen sie einem Beamten der
kanadischen Einwanderungsbehörde über ihre Fortschritte bei der Gründung
eines Unternehmens, das den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht,
Bericht erstatten und vorweisen, dass sie diese Anforderungen für
mindestens ein Jahr innerhalb von drei Jahren nach der Einreise nach Kanada
erfüllt haben.
Selbstständige. Einwanderer unter dem Selbstständigenprogramm, sind
Einwanderer, die die Absicht und die Fähigkeit zur Gründung oder zum Kauf
eines Unternehmens in Kanada haben. Dieses kanadische Unternehmen muss
weiter die Voraussetzungen erfüllen, eine Beschäftigung für den
Unternehmenseigentümer zu garantieren und einen wesentlichen, positiven
Beitrag zur kanadischen Wirtschaft, zum kulturellen und künstlerischen
Leben oder zum Bereich des Leistungssports in Kanada beizutragen. Diese
Kategorie von Einwanderern umfasst Fachleute wie Landwirte, Künstler,
Tänzer und Spitzensportler. Grundsätzlich ist eine anfängliche, substantielle
Kapitalinvestition erforderlich. Zusätzlich kann im Rahmen des
Genehmigungsprozesses auch eine Überprüfung oder Empfehlung durch
Landesbehörden verlangt werden und daneben gelten die lokalen
Zulassungsbeschränkungen. Ein Facharbeiter, der sich unter der Kategorie
der Selbstständigen bewirbt, muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung
befähigt sein im Rahmen kanadischer Berufsbeschränkungen, seinen Beruf in
Kanada auszuüben.
Sobald Bewerber die Anforderungen einer dieser drei Kategorien erfüllen, werden
sie anhand einer Punkteskala – ähnlich, aber nicht identisch mit der für
Facharbeiter – bewertet. Das wichtigste Kriterium der Kategorie der
Selbstständigen ist die Berufserfahrung (35 Punkte), gefolgt von Ausbildung (25
Punkte) und Sprachkenntnissen in Englisch und Französisch (24 Punkte). Alter (10
Punkte) und individuelle Anpassungsfähigkeit (6 Punkte) werden ebenfalls
berücksichtigt. Im Gegensatz zur Kategorie der Fachkräfte müssen die Antragsteller
im Rahmen der Kategorie der Selbstständigen lediglich 35 von 100 möglichen
Punkten erreichen, um im Bewerbungsprozess weiter berücksichtigt zu werden.
B20
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Antragsteller der Familienklasse müssen von einem kanadischen Staatsbürger oder
von einem nicht-kanadischen Staatsbürger mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung
in Kanada gesponsert werden. Für den Sponsor besteht das Erfordernis eines
Mindestalters von 19 Jahren. Zu den Personen, die gesponsert werden können,
zählen: der Ehepartner des kanadischen Sponsors, der Lebenspartner, wenn dieser
innerhalb oder außerhalb Kanadas lebt, die unterhaltsberechtigten Kinder (wie im
IRPA beschrieben – siehe oben), außerdem die Eltern oder Großeltern,
minderjährige Kinder, die in Kanada adoptiert werden sollen sowie Waisenkinder
unter 18 Jahren, welche Brüder, Schwestern, Nichten, Neffen oder Enkel des
betreffenden Sponsors sind.
Der Sponsor muss versichern, dass er entweder seinen Familienmitgliedern und
seinen unterhaltsberechtigten Kindern dabei hilft, sich in Kanada zu etablieren, oder
im Fall von jungen oder hilfsbedürftigen Familienmitgliedern, ihnen Unterbringung,
Pflege und Unterstützung zur Verfügung stellt. Das oben beschriebene
Punktesystem findet für Antragsteller in der Kategorie der Familienangehörigen
keine Anwendung.
IMPORT/EXPORT
Einfuhrbestimmungen
Voraussetzungen des Zollgesetzes (Customs Act)
Die meisten Vorschriften bezüglich der Regelung des Warenimports nach Kanada
gelten in Verbindung mit dem Bundes-Zollgesetz (Federal Customs Act). Gemäß dem
Zollgesetz müssen Personen, die Waren nach Kanada einführen, die Einfuhr bei den
kanadischen Zollbeamten anmelden, die Güter nach den Vorschriften des
Zollgesetzes einführen und die bei der Einfuhr fälligen Abgaben und Steuern an den
Zoll entrichten. Für den Fall, dass eingeführte Waren Gegenstand von
Einfuhrbeschränkungen außerhalb des Zollgesetzes sind, haben die Zollbeamten
zusätzlich die Befugnis, auch solche Regelungen zum Zeitpunkt der Einfuhr
durchzusetzen. Den Zollbeamten steht bei der Vollstreckung von
Einfuhrbeschränkungen eine weite Auswahl an straf- und zivilrechtlichen
Mechanismen zur Verfügung: Diese Mechanismen umfassen unter anderem die
Möglichkeit der Beschlagnahmung und Einziehung von Gütern und das Auferlegen
von Strafzahlungen. Darüber hinaus haben die Zollbeamten erhebliche
Buchprüfungsbefugnisse, um die Einhaltung der Importkontrollen sicherzustellen.
Importeure sind verpflichtet, ihre Einfuhraktivitäten in ausführlichen Büchern und
Aufzeichnungen zu dokumentieren.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Die Kategorie der Familien-Einwanderer
Ein Geldstrafensystem der Zollverwaltung (Administrative Monetary Penalty System
– AMPS) ersetzt nun weitgehend die Möglichkeit der Beschlagnahme und
Einziehung von Gütern bei formalen Verstößen gegen Zollvorschriften. Dieses
Geldstrafensystem (AMPS) verfolgt das Ziel, die Einhaltung des Zollgesetzes, der
Zolltarife, des Gesetzes über spezielle Import Maßnahmen (Special Import Measures
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B21
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Act) und der damit verbundenen konkretisierenden Vorschriften zu fördern. Dieses
Ziel wird insbesondere durch die Einführung eines komplexen Systems an
Geldstrafen unterstützt, bei welchem sowohl die Art des Verstoßes als auch die
Gesetzeskonformität des betreffenden Importeurs bei früheren Einfuhraktivitäten
für die Festlegung der Höhe der Strafzahlung berücksichtigt wird.
Importzölle
Das kanadische Regelwerk, welches die Zollsätze festlegt (Customs Tariff), sieht
Zölle für einen Großteil der Güter vor. Die Höhe der Zollsätze ist abhängig von
Herkunftsland und Beschaffenheit der importierten Ware. Das Herkunftsland der
importierten Ware wird nach Maßgabe des Zolltarifs (Customs Tariff) bestimmt
(bzw. in Übereinstimmung mit den verschiedenen Freihandelsabkommen zwischen
Kanada und anderen Staaten). Das Herkunftsland ist von wesentlicher Bedeutung
für die Entscheidung, welcher Zollsatz auf die importierte Ware anwendbar ist. Die
Klassifizierung eines Produktes in eine bestimmte Zollkategorie erfolgt nach dem
Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung von Waren (Harmonized
Commodity Description and Coding System). Dieses gleiche Klassifizierungssystem
findet auch in den USA und in den meisten Ländern Europas und Asiens
Anwendung. Das kanadische System zur Ermittlung des Warenwertes für die
Bestimmung des Zollsatzes richtet sich nach dem internationalen Regelwerk zur
Zollwertermittlung (International Customs Valuation Code) gemäß dem General
Agreement on Tariffs and Trade (GATT).
Importsteuern
Die Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax – GST), eine Bundessteuer in Höhe von
aktuell 5% Punkten, wird auf die meisten Waren, die nach Kanada importiert
werden, erhoben. Die GST richtet sich nach dem Zollwert der eingeführten Waren
und nach allen zusätzlich anfallenden Abgaben. Spezielle Verbrauchssteuern und zölle können zusätzlich in Bezug auf bestimmte Waren erhoben werden.
Verbrauchsabgaben fallen auf eine begrenzte Zahl von Waren, die nach Kanada
eingeführt werden, an. Zu diesen Gütern zählen unter anderem bestimmte
Automobile, Klimaanlagen für Automobile und Benzin-Produkte. Verbrauchszölle
werden hingegen erhoben bei der Einfuhr von Spirituosen, Wein, Bier und Tabak,
sowie auf in Kanada produzierte oder hergestellte Zigarren und Zigaretten. Bei der
Einfuhr nach Kanada wird eine zusätzliche Zollabgabe auf Spirituosen, Wein und
Bier erhoben. Die Höhe dieser zusätzlichen Zollabgabe richtet sich nach den
Verbrauchsabgaben, die anfallen würden, wenn die Produkte in Kanada hergestellt
worden wären. Im Falle von Spirituosen, Wein und Tabakwaren kann die
Entrichtung dieser Verbrauchsabgabe bis zum dem Zeitpunkt aufgeschoben werden,
in dem die Ware an einen Einzelhändler verkauft wird.
Befreiung von Zollabgaben
Zollbefreiung in Form von Abzügen oder Befreiungen sind in Fällen möglich, in
denen die Waren (i) importiert und anschließend wieder exportiert werden, (ii) für
B22
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Verpackung und Warenkennzeichnung
Grundsätzlich
können
die
Voraussetzungen
für
Verpackungsund
Kennzeichnungsvorschriften in vier weitläufige Kategorien unterteilt werden:
Voraussetzungen für bereits verpackte Waren, Voraussetzungen für Textilwaren,
Voraussetzungen für Lebensmittel und Arzneimittel sowie Voraussetzungen für
Gefahrengüter. Diese werden im Folgenden in der eben genannten Reihenfolge
erläutert. Wenn Edelmetallwaren für Qualität gekennzeichnet werden, unterliegen
sie dem Gesetz zur Kennzeichnung von Edelmetallen (Precious Metals Marking Act)
und den konkretisierenden Regulierungen. Neben
produktspezifischen
Verpackungs- und Produktkennzeichnungen können zusätzliche sprachliche
Anforderungen für Produktkennzeichnung und -verpackung aufgrund der QuebecCharta für Französische Sprache bestehen, wenn die Geschäfte in Quebec
vorgenommen werden. 6
Ein Großteil der gesetzlichen Vorschriften, die den Import von Waren nach Kanada
betreffen, steht im Zusammenhang mit Produktstandards oder dient dem Ziel,
unfaire und irreführende Geschäftspraktiken zu verhindern und potentiellen
Gesundheits- und Sicherheitsbedenken Rechnung zu tragen. Das Gesetz zur
Verpackung und Kennzeichnung für Verbraucher (Consumer Packaging and
Labelling Act) sowie die konkretisierenden Regulierungen gelten mit einigen
wenigen Ausnahmen (darunter Arzneimittel) für alle verpackten und in Kanada
verkauften Verbrauchsgüter. Ein verpacktes Produkt ist jedes Produkt, das in einem
Behälter in einer solchen Weise verpackt ist, dass es normalerweise an einen
Verbraucher verkauft, oder von diesem verwendet oder gekauft wird, ohne dass es
neu verpackt werden muss. Jedes Produkt muss mit einem Etikett gekennzeichnet
sein, auf welchem klar und unmissverständlich eine Erklärung über die Nettomenge
aufgeführt ist. Die Erklärung über die Nettomenge muss gut lesbar sein und in
deutlichem Kontrast zu allen anderen Angaben auf dem Etikett stehen. Das Etikett
muss zudem Angaben zur Identität der Person enthalten, die das Produkt
hergestellt oder für die das Produkt hergestellt wurde. Darüber hinaus muss das
Etikett Angaben zur Hauptniederlassung des Herstellers, zur Identität des Produkts
bezüglich gattungsgemäßen Bezeichnung und Funktion enthalten, sowie alle
6Siehe
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
der Herstellung von Produkten verwendet und diese Produkte letztendlich wieder
exportiert werden, (iii) bei der Herstellung von Waren, die für den Export bestimmt
sind und, wenn ein gleicher Anteil von ähnlichen lokalen oder importierten
Produkten bei der Herstellung dieser Produkte verwendet wird, oder (iv) in Kanada
für vorgeschriebene Zwecke oder in bestimmten Industrien verwendet werden.
NAFTA begrenzt jedoch die Möglichkeit von Zollabzügen für den Export in die USA
und nach Mexiko. Eine Zollbefreiung kann auch gewährt werden, wenn bestimmte
importierte Maschinen nicht in Kanada erhältlich sind oder im Rahmen der
Freihandelsabkommen zwischen Kanada und anderen Staaten.
auch Abschnitt 8, Kanadas Sprachen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B23
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
anderen vorgeschriebenen Informationen zur Bestimmung der Beschaffenheit,
Qualität, Alter, Maßangaben, Material, Zusammensetzung, geographischer Herkunft,
Leistung, Verwendung, Verfahren zur Herstellung oder Produktion des Produkts.
Weitere Erfordernisse bestehen im Rahmen bilingualer Beschriftung, des
Anbringens der Etiketten, der Schriftgröße und Schriftart und der Position der
Information auf dem Etikett.
Das Gesetz zur Verpackung und Kennzeichnung für Verbraucher (Consumer
Packaging and Labelling Act) enthält zudem allgemeine Verbote betreffend
unrichtiger und irreführender Darstellungen auf Produktetiketten, dazu zählen zum
Beispiel nicht zutreffende Behauptungen, die eine angebliche Umweltfreundlichkeit
suggerieren. Darüber hinaus führt die Verfügung zur Kennzeichnung von
Importwaren (Marking of Imported Goods Order) im Zolltarifgesetz (Customs Tariff)
bestimmte Waren auf, die gut leserlich und deutlich markiert, gestempelt, mit
Markenzeichen versehen oder etikettiert werden müssen, um Informationen über
das Herkunftsland zu geben. Die Verpackung der einzelnen Produkte muss so
hergestellt, konstruiert und angezeigt werden, dass der Verbraucher bezüglich der
Qualität oder der Menge des enthaltenden Produktes nicht getäuscht wird. Die
konkretisierenden Regulierungen schreiben zudem auch standardisierte
Behältergrößen für eine begrenzte Anzahl von Produkten vor.
Die kanadische Behörde für Wettbewerb (Competition Bureau – Industry Canada) ist
für die Verwaltung und Vollstreckung des Gesetzes zur Verpackung und
Kennzeichnung für Verbraucher (Consumer Packaging and Labelling Act) und seinen
konkretisierenden Begleitbestimmungen, sofern sie sich auf Produkte beziehen, die
keine Lebensmittel sind, zuständig. Die kanadische Lebensmittelaufsichtsbehörde
(Canadian Food Inspection Agency) ist hingegen verantwortlich für die Verwaltung
und Vollziehung des Gesetzes zur Verpackung und Kennzeichnung für Verbraucher
(Consumer Packaging Labelling Act) und seinen konkretisierenden Vorschriften,
sofern sie sich auf Lebensmittel beziehen.
Die Kennzeichnung von Textilien wird durch das Gesetz zur Textilkennzeichnung
(Textile Labelling Act) und konkretisierenden Bestimmungen geregelt. Jeder in
Kanada eingeführte Textilartikel, der für Endverbraucher bestimmt ist und unter
das Gesetz zur Textilkennzeichnung fällt, muss ein Etikett vorweisen, das die
folgenden, vorgeschriebenen Angaben enthält: Textilfasermaterial des Artikels und
den Namen und Postanschrift des Händlers. Die konkretisierenden Regulierungen
schreiben zudem vor, in welcher Weise Marken oder beschreibende Begriffe
dargestellt werden können sowie die Verwendung bestimmter Wörter und
Ausdrücke. Allerdings können Händler unvollständig oder falsch beschriftete
Verbrauchertextilien nach Kanada importieren, sofern der Händler die Artikel in
Kanada etikettiert und einen kanadischen Industrieinspektor bei oder vor dem
Zeitpunkt der Einfuhr mit den erforderlichen Informationen über die Artikel
informiert und diesem die Möglichkeit gibt, die Artikel nach Etikettierung zu
überprüfen.
B24
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Das Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz (Food and Drugs Act) stellt Standards für
Kennzeichnung und Verpackung für Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika und
Medizinprodukte auf, um Verbraucher vor Betrug, Verletzungen und anderen
betrügerischen Praktiken zu schützen. Die Bestimmungen darin geben vor, welche
Lebensmittel und Arzneimittel ein Etikett tragen müssen, wenn sie zum Verkauf
angeboten werden. Auf dem Etikett müssen unter anderem Namen des Herstellers
oder Vertreibers und die Adresse seiner Hauptniederlassung vermerkt sein. Der
Begriff der „Lebensmittel“ umfasst alle Artikel, die zur Verwendung als Lebensmittel
oder Getränk hergestellt, verkauft oder dargeboten werden. Der Begriff der
„Arzneimittel“ bezeichnet alle Substanzen, die zur Verwendung in Diagnose, bei
Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, der Wiederherstellung oder Heilung
organischer Funktionen oder der Desinfektion von Räumlichkeiten, in denen
Lebensmittel hergestellt, zubereitet oder aufbewahrt werden.
Die Bestimmungen des Gesetzes zu Lebensmittel und Arzneimittel (Food and Drugs
Act) stellen Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung, Lebensmittelzusatzstoffe,
Einfrieren und obligatorische Zutaten für eine Reihe von Lebensmittel auf. So
müssen zum Beispiel der Name des Lebensmittels, die Identität des Herstellers, die
Haltbarkeit des Produkts, besondere Aufbewahrungsanforderungen, die Zutaten,
Energiegehalt und Nährstoffe des Produkts auf dem Etikett der
Lebensmittelverpackung ausgewiesen werden. Zusätzlich sind unter bestimmten
Umständen
Sicherheitsverpackungen
erforderlich.
Die
kanadische
Lebensmittelaufsichtsbehörde (Canadian Food Inspection Agency) ist für die
Anwendung des Food and Drugs Act im Rahmen von Lebensmitteln verantwortlich.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Einige Textilartikel unterliegen darüber hinaus Kennzeichnungsanforderungen in
Bezug auf Herkunftslandsangaben als Folge der Verordnung über die
Kennzeichnung importierter Waren (Marking of Imported Goods Order). Für den
Import einer Reihe von Textilwaren muss zudem eine Einfuhrgenehmigung vom
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel
(Department of Foreign Affairs and International Trade) ausgestellt werden.
Betäubungsmittel und kontrollierte und eingeschränkte Arzneimittel dürfen nur
von Herstellern oder Vertreibern pharmazeutischer Produkte, oder von einer
anderen Person, die durch den Minister für Gesundheit lizenziert wurde, importiert
werden. Beipackzettel von pharmazeutischen Produkten müssen den Namen des
Medikaments, die Identität und den Standort des Herstellers, eine mengenmäßige
Maßangabe der Inhaltsstoffe, die Produktnummer des Medikaments,
Gebrauchsanweisungen und die Nettomenge des Medikaments im Behälter
enthalten. Die gesetzgebende und regulatorische Kompetenz betreffend Produkte,
die nicht unter Lebensmittel fallen, liegt bei der kanadischen Gesundheitsbehörde
(Health Canada).
Das Gesetz zu gefährlichen Produkten (Hazardous Products Act) bestimmt, dass die
Mehrheit der gefährlichen Produkte nicht nach Kanada eingeführt und dort
beworben oder verkauft werden dürfen. Daneben bestehen auch für eine Reihe
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B25
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
B26
weiterer gefährlicher Produkte Beschränkungen in Bezug auf Werbung, Verkauf und
Einfuhr. Das Gesetz zu gefährlichen Produkten gilt nicht für Substanzen, die unter
den Anwendungsbereich der folgenden Gesetze fallen: Sprengstoffgesetz,
Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz, Gesetz für Schädlingsbekämpfungsprodukte,
Tabakgesetz oder Gesetz für nukleare Sicherheit und Kontrolle. Die
konkretisierenden Regulierungen über kontrollierte Produkte (Controlled Products
Regulations) geben vor, welche Informationen auf den Etiketten und
Sicherheitsdatenblättern von Lieferanten von bestimmten gefährlichen
kontrollierten Produkten, die für den Einsatz am Arbeitsplatz bestimmt sind,
angegeben werden müssen. Zu diesen Kennzeichnungsanforderungen gehören
Produkt- und Lieferanten-Kennungen, Gefahrensymbole und entsprechende
Informationen über Risiko und Vorsichts- sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Der
Minister für Gesundheit (the Minister of Health) ist für die Anwendung des
Hazardous Products Act verantwortlich.
Sonstige Produkte
Darüber hinaus gibt es verschiedene legislative Kontrollen bezüglich der Einfuhr
von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, bestimmten Lebensmitteln, Getreide,
alkoholischen Getränken, strahlungsemittierenden Gegenständen, Waffen sowie Öl
und Gas. Weitere Gesetze, die Anforderungen bezüglich der Einfuhr und
Kennzeichnung vieler Produkte aufstellen, sind im Bereich der Umweltschutz- und
der Sprachgesetzgebung zu finden.
Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Die Einfuhr bestimmter Güter nach Kanada kann durch mengenmäßige
Einfuhrbeschränkungen begrenzt sein, wenn die Güter auf der Importkontrollliste
(Import Control List) aufgeführt sind. Der Großteil der Waren auf dieser Liste
können in folgende Kategorien zusammengefasst werden: Kleidung, Schuhe,
Textilien, Gewebe, Garne, und tierische und landwirtschaftliche Produkte. Die
Umsetzung des Abkommens zur Uruguay-Runde verlangte von Kanada, die
Einfuhrkontrollen für bestimmte Produkte zu Gunsten eines Systems der
Zollkontingente abzuändern. Unter bestimmten Voraussetzungen können neue
Waren der Importkontrollliste hinzugefügt werden: Eine Anfrage beim Canadian
International Trade Tribunal betreffend eines bestimmten Produkts muss zeigen,
dass der aktuelle oder zukünftige Import einer bestimmten Ware von solcher
Beschaffenheit ist, dass der Import zu einer schweren Schädigung kanadischer
Hersteller ähnlicher oder unmittelbar konkurrierender Waren führt. Für den Fall,
dass Importeure Waren importieren wollen, die auf der Importkontrollliste stehen,
müssen die Importeure einen Antrag an das Amt für auswärtige Angelegenheiten
und internationalen Handel (Department of Foreign Affairs and International Trade)
stellen, um die Erlaubnis zu erhalten, solche Waren zu importieren. Obwohl nur in
Kanada wohnhafte Personen einen Antrag auf eine Einfuhrgenehmigung stellen
können, darf eine Person für eine andere Person eine Einfuhrgenehmigung
beantragen, die die betreffenden Waren tatsächlich einführen wird.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Exportbestimmungen
Mit Ausnahme der meisten Exporte in die USA, von persönlichen Gegenständen und
kommerziellen Produkten mit einem Schätzwert von weniger als $ 2.000, müssen
Exporteure grundsätzlich eine schriftliche Ausfuhranmeldung bei einer Zollstelle
einreichen, die eine detaillierte Beschreibung des aus Kanada zu exportierenden
Produkte enthält. Diese Ausfuhranmeldung dient vor allem statistischen Zwecken.
Gemäß dem Gesetz zu Im- und Exportgenehmigungen (Export and Import Permits
Act), werden Güter und Technologien, die einer Ausfuhrkontrolle unterliegen, auf
einer Exportkontrollliste (Export Control List) aufgeführt. Güter und Technologien
können aus einer Reihe von Gründen auf dieser Liste aufgeführt werden: Zu diesen
Gründen gehören unter anderem die Kontrolle der Ausfuhr von Waffen oder
ähnlichen Produkten, deren potentielle Verwendung sich nachteilig auf Kanada
auswirken könnte, die Begrenzung oder Kontrolle der Ausfuhr bestimmter nichtlandwirtschaftlicher Produkte in Fällen eines Überangebotes und gedrückter Preise
und die Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung mit Gütern, um die
Verteidigung Kanadas oder andere Zwecke zu sichern. Die Produkte, die auf dieser
Liste zu finden sind, umfassen in der Regel folgende Produkte: tierische und
landwirtschaftliche Produkte, Holz und Holzprodukte, bestimmte industrielle
Maschinen und elektronische Geräte, Transportmittel, Metalle, Mineralien und
andere hergestellten Waren, Chemikalien, Halbmetalle und Erdölerzeugnisse,
Waffen, Munition und Militär-, Marine- oder Luftwaffengüter sowie Materialien für
Atomenergie und -geräte und eine Reihe anderer Güter und Materialien. Der Export
in bestimmte Länder kann auch gewissen Einschränkungen unterliegen, wie in der
Gebietskontrollliste (Area Control List) beschrieben.
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
Anti-Dumping Maßnahmen
Besondere Maßnahmen kommen bei Importen zur Anwendung, wenn die Einfuhr
nach Kanada nachteilige Auswirkungen auf Entwicklung und Ausdehnung der
kanadischen Wirtschaft hat. Diese Maßnahmen sind so konzipiert, dass die
kanadischen Hersteller vor Konkurrenz ausländischer Waren geschützt werden, die
in Kanada zu künstlich niedrig gehaltenen Preisen verkauft werden. Zum Beispiel
wird ein Anti-Dumping-Zoll in Fällen erhoben, in denen das internationale
Handelstribunal Kanadas (Canadian International Trade Tribunal) festgestellt hat,
dass das Dumping von Waren eine wesentliche Schädigung eines inländischen
Wirtschaftszweigs verursacht hat oder droht zu verursachen. Antidumpingzölle
können ansonsten nur dann erhoben werden, falls Erkenntnisse vorliegen, dass
importierte Waren durch ausländische Regierungen zum Nachteil kanadischer
Hersteller subventioniert werden.
Jeder, der Waren oder Technologien, die auf der Exportkontrollliste aufgeführt sind,
exportieren möchte, muss zunächst eine Ausfuhrgenehmigung beim Amt für
auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel (Department of Foreign
Affairs and International Trade) beantragen. Selbst wenn eine Genehmigung erteilt
werden sollte, wird diese wahrscheinlich wesentliche Einschränkungen in Bezug auf
STIKEMAN ELLIOTT LLP
B27
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
die Qualität oder Quantität der betreffenden Güter, der Personen oder der Orte, an
die sie gesandt werden sollen, enthalten. Solche Ausfuhrgenehmigungen stehen nur
Personen mit ständiger Aufenthaltserlaubnis in Kanada zur Verfügung.
Die Ausfuhr von Energieerzeugnissen einschließlich Öl, Erdgas und Elektrizität wird
anhand der Auflage kontrolliert, dass die Exporteure Ausfuhrlizenzen oder Aufträge
von der Nationalen Energie-Kommission (National Energy Board) erhalten. Die
Einfuhr und die Inlandsverteilung von Energie werden ebenfalls von der Nationalen
Energie-Kommission geregelt. 7
Regierungsprogramme
Es gibt eine Vielzahl von Programmen, die von der kanadischen Regierung initiiert
wurden, um Dienstleistungen für kanadische Exporteure und ausländische
Importeure zur Verfügung zu stellen:
■
■
■
■
■
7
B28
Die Exportentwicklung Kanada (Export Development Canada – EDC) wurde vom
Bundesgesetz zur Exportentwicklung (Export Development Act) mit dem Ziel
eingeführt, den Handel zwischen Kanada und anderen Ländern, durch
Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für kanadische Exporteure und
ausländische Käufer zu erleichtern und weiterzuentwickeln. Zu den wichtigsten
Dienstleistungen, die von der EDC angeboten werden, zählen Versicherungen,
Garantien und Exportfinanzierung.
Das Programm für die Entwicklung von Exportmärkten (Program for Export
Market Development) soll Kanadas internationale Handelsleistung verbessern,
indem solchen kanadischen Unternehmen finanzielle Unterstützung angeboten
wird, die planen an verschiedenen Handelsförderungsprogrammen und
Exportaktivitäten teilzunehmen.
Handelskommissare, die von kanadischen Botschaften, Hochkommissariaten,
Konsulaten und Internationalen Handelszentren in Kanada aus agieren,
unterstützen kanadische Unternehmen, die neue Exportmärkte für sich
erschließen möchten. Diese Unterstützung umfasst die Bereitstellung von
vorher gesammelten und analysierten Informationen über ausländische
Rechtsvorschriften, über wichtige Kontakte, Geschäftspraktiken und das
Einschreiten zur Hilfe kanadischer Exporteure bei lokalen Behörden.
Das Internationale Zentrum für Handelsmöglichkeiten (International Business
Opportunities Centre) arbeitet mit kanadischen Handelskommissaren im
Ausland zusammen, um kanadische Unternehmen an ausländische
Geschäftsmöglichkeiten heranzuführen.
Internationale Handelszentren wurden von Industry Canada für kanadische
Unternehmen auf regionaler Ebene eingerichtet, um kanadische Unternehmen
dabei zu unterstützen, die erforderlichen Produkte und Dienstleistungen, die
diese für ihre Exportabsichten benötigen, zu ermitteln und, um eine
exportspezifische Beratung anbieten zu können.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 18, Energie und Bodenschätze.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
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Canadian Companies Capabilities ist eine elektronische Datenbank, die
Informationen über kanadische Unternehmen, deren Produkte und die von
ihnen belieferten Märkte beinhaltet. Diese elektronische Datenbank ist über
Industry Canada unter http://strategis.ic.gc.ca einsehbar.
Der „Virtuelle Handelskommissar“ (Virtual Trade Commissioner) (vormals WeltInformationssystem für Ausfuhren – World Information System for Exports) ist
eine computergestützte Datenbank, die von kanadischen Handelsbeamten
genutzt wird, um kanadische Bezugsquellen von Waren und Dienstleistungen
mit ausländischen Kunden abzugleichen.
ExportSource ist eine umfassende Online-Quelle der Bundesregierung für
Exportinformationen. ExportSource führt alle verfügbaren handelsbezogenen
Informationen der Bundesregierung und exportrelevante Informationen aus
nichtstaatlichen sowie privatwirtschaftlichen Internetseiten zusammen.
Die bundesstaatliche Canadian Commercial Corporation ist eine
Exporthandelsvertretung, die bei der Entwicklung des Handels zwischen
Kanada und anderen Ländern mithilft, die Arbeitsgrundlagen dieser
Handelsvertretung sind und sie unterstützt allgemein kanadische Staatsbürger
beim Im- und Export von Gütern und Waren.
Darüber hinaus haben alle Regierungen der Provinzen exportbezogene
Förderprogramme,
deren
Leistungen
von
Kreditund
Versicherungsprogrammen bis hin zu Anreizen für die Teilnahme an Messen im
Ausland reichen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
AUßENHANDEL, INVESTITIONEN UND EINWANDERUNG
■
B29
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
C
Formen der Unternehmensorganisation
Kapitalgesellschaften .......................................................................................................... 2
Gesellschaftsrecht („Business Corporations Acts“) ....................................................... 2
Unterschiede zwischen den Gesetzen .......................................................................... 2
Sektorenspezifische Gesetzgebung .............................................................................. 3
Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung .................................................................. 3
Personengsellschaften ........................................................................................................ 3
Joint Ventures ..................................................................................................................... 4
Einzelunternehmen ............................................................................................................. 4
Franchisegeschäfte und Lizenzvereinbarungen ................................................................. 4
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
MAI 2011
FORMEN DER UNTERNEHMENSORGANISATION
Formen der Unternehmensorganisation
KAPITALGESELLSCHAFTEN
Gesellschaftsrecht („Business Corporations Acts“)
Sowohl auf Bundes- als auch auf Provinzebene bestehen Gesetze zur Gründung und
Organisation von Kapitalgesellschaften („corporations“). Eine solche Gesellschaft,
die nach dem Recht einer Provinz gegründet wurde, kann Geschäfte in der Provinz
betreiben, in der sie gegründet wurde, aber auch über deren Grenzen hinaus. Eine
nach Bundesrecht gegründete Gesellschaft unterliegt den allgemein gültigen
Gesetzen der Provinzen, wenngleich sie grundsätzlich das Recht hat, ihre
geschäftlichen Aktivitäten in jeder Provinz zu entfalten. In den meisten Provinzen
besteht das Erfordernis, dass Unternehmen, die in anderen Provinzen oder auf
Bundesebene gegründet wurden, in der entsprechenden Provinz, in der sie
geschäftlich tätig werden wollen, registriert oder zugelassen werden müssen, bevor
sie in dieser Geschäftstätigkeiten aufnehmen können. Zudem müssen sie zu Beginn
ihrer Geschäftstätigkeit sowie einmal jährlich einen offiziellen Bericht („Annual
Return“) bezüglich bestimmter grundlegender gesellschaftsrechtlicher Änderungen
an das jeweils zuständige Ministerium senden. Eine Verletzung dieser auf außerprovinzielle Gesellschaften anwendbaren Regeln kann dazu führen, dass die
Gesellschaft in der entsprechenden Provinz kein Grundeigentum erwerben kann,
vor Gericht nicht klagebefugt ist, und –an sich wirksame– vertragliche
Vereinbarungen nicht durchsetzen kann.
Unterschiede zwischen den Gesetzen
Wenngleich sich die Gesetze zum Gesellschaftsrecht auf Bundes- und Provinzebene
im Grundsatz stark ähneln, bestehen gewisse Unterschiede, die für die Entscheidung
eines Unternehmens, sich auf Provinz- oder Bundesebene zu inkorporieren, von
wesentlicher Bedeutung sein können. Zu diesen Unterschieden zählen die
Komplexität und die Zeitintensivität der Gründung, die Flexibilität bei der
Durchführung unternehmensbezogener Abläufe, Zulassungsvoraussetzungen,
Gebühren und Steuern sowie der Umfang von Offenlegungspflichten. Ein Punkt, der
insbesondere für nicht-kanadische Investoren relevant ist, findet sich in zahlreichen
Gesetzen zum Gesellschaftsrecht: Diese beinhalten häufig die Verpflichtung, eine
Mindestquote an kanadischen Verwaltungsratsmitgliedern im Unternehmen zu
erfüllen. Für ausländische Investoren ist die Inkorporation eines Unternehmens in
solchen Jurisdiktionen vorzugswürdig, in denen das Gesellschaftsrecht nur eine
minimale oder gar keine entsprechende Mindestquote vorschreibt. Unter ansonsten
gleichen Vorbedingungen wird ausländischen Investoren üblicherweise geraten,
eine Gründung auf Bundes- und nicht auf Provinzebene vorzunehmen. Dieser Rat
basiert auf der Annahme, dass ein auf Bundesebene inkorporiertes Unternehmen
außerhalb von Kanada – rein faktisch – eher anerkannt und akzeptiert werden wird,
als ein nach Provinzrecht gegründetes Unternehmen.
C2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung
Eine interessante Mischung aus Gesellschaft und Partnerschaft stellt die Gesellschaft
mit unbeschränkter Haftung, die „Unlimited Company (ULC)“, dar, die in dieser Form
nur in Nova Scotia, British Columbia und Alberta existiert. Sie zeichnet sich unter
anderem dadurch aus, dass ihre „Mitglieder“ oder Anteilseigner unter bestimmten
Umständen einer unbeschränkten Haftung unterliegen. 1 Die Rechtsform der ULC
erfreute sich Mitte der 90er-Jahre zunehmender Beliebtheit, da eine ULC, die
zugleich Tochtergesellschaft eines in den USA ansässigen Unternehmens war, unter
bestimmten Voraussetzungen als „tax flow through vehicle“ gewisse Steuervorteile
für das Mutterunternehmen mit Sitz in den USA generieren konnte. Mit Wirkung
zum 1. Januar 2010 begrenzte jedoch das Fünfte Protokoll zum „US-Canada Income
Tax Treaty“ eine Vielzahl dieser Steuervorteile.
PERSONENGSELLSCHAFTEN
In Kanada liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Regulierung von „Partnerships“,
die am ehesten in die Kategorie der Personengesellschaften fallen, in den Händen
der Provinzen. Das bedeutet, dass ein „Partnership“ grundsätzlich nach dem Recht
einer bestimmten Provinz gegründet wird. „Partnerships“, deren Geschäftstätigkeit
sich über mehrere Provinzen erstreckt, müssen jedoch die gesetzlichen
Anforderungen sämtlicher dieser Provinzen achten und können unter bestimmten
Voraussetzungen dazu verpflichtet sein, sich in jeder Provinz, auf die sich ihre
Geschäftstätigkeit
erstreckt,
zu
registrieren.
In
Abwesenheit
einer
entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung, richten sich die Rechte und
Pflichten der Gesellschafter nach dem einschlägigen Provinzgesetz.
FORMEN DER UNTERNEHMENSORGANISATION
Sektorenspezifische Gesetzgebung
Bestimmte Arten von Gesellschaften (wie etwa Banken, Treuhand- und
Kreditgesellschaften,
Volksbanken
und
Kreditgenossenschaften
sowie
Versicherungen) unterliegen nicht dem allgemeinen gesellschaftsrechtlichen
Rechtsregime, sondern einer sektorspezifischen Gesetzgebung.
Die kanadischen Rechtsordnungen kennen im Wesentlichen zwei Arten von
„Partnerships“: „General“ und „Limited Partnership“. Während „General Partnerships“
im Wesentlichen mit der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichbar
sind, ähnelt das „Limited Partnership“ weitgehend der Kommanditgesellschaft (KG).
Die Gesellschaftsform des „General Partnership“ teilt die meisten Charakteristika mit
dem kanadischen Einzelunternehmen („Sole Proprietorship“), mit dem Unterschied,
dass das „General Partnerships“ mehr als einen Gesellschafter voraussetzen. Ähnlich
wie das „Sole Proprietorship“ sind „General Partnerships“ aufgrund ihrer einfachen
Struktur und der geringen Formanforderungen attraktive Gesellschaftsformen.
Jedoch teilen beide Gesellschaftsformen auch das Charakteristikum der
British Columbia hat vor kurzem das Gesetz 14 verabschiedet, demzufolge unter anderem das Unternehmensrecht (Business Corporations Act von British
Columbia) es neuerdings erlaubt, ein Unternehmen als Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung zu gründen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
Dokuments war die oben genannte Gesetzesänderung aber noch nicht in Kraft getreten.
1
STIKEMAN ELLIOTT LLP
C3
FORMEN DER UNTERNEHMENSORGANISATION
persönlichen unbeschränkten und gesamtschuldnerischen Gesellschafterhaftung.
Das einzige Anmeldeerfordernis im Rahmen eines „General Partnership“ besteht
üblicherweise in der Registrierung des Unternehmensnamens, sofern die Partner
nicht ihre eigenen Namen verwenden.
„Limited Partnerships“ sind ein Produkt der Gesetzgebung und werden durch
Einreichung einer Partnerschaftserklärung („Declararion of Partnership“) nach dem
jeweils einschlägigen Partnerschaftsgesetz gegründet. „Limited Partnerships“
mildern Haftungsrisiken in gewissem Umfang: Innerhalb des Gesellschaftsvertrages
kann die Haftung der Gesellschafter auf ihren jeweiligen Gesellschaftsanteil
beschränkt werden. Die Haftungsbeschränkung geht jedoch mit dem Verbot einher,
Geschäftsleitungsbefugnisse in der Gesellschaft zu übernehmen und auszuüben.
Die Personengesellschaft in der Form des „Limited Partnership (LP)“ ist von der
Gesellschaftsform des „Limited Liability Partnership (LLP)“ zu unterscheiden, einer
besonderen Form der Personengesellschaft, die in immer mehr kanadischen
Provinzen anerkannt wird. Die Gesellschaftsform der LLP ist besonders für
Anwaltskanzleien und andere Dienstleistungsunternehmen konzipiert.
JOINT VENTURES
Ein Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) kann als Alternative zu einer
Personengesellschaft gewisse Steuervorteile bieten. Da das kanadische
Gesellschaftsrecht Joint Ventures nicht als selbstständige Gesellschaftsform
anerkennt, müssen sich Joint Ventures für eine der anerkannten
Gesellschaftsformen entscheiden: Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften
oder vertraglich geregelte Zusammenschlüsse. Da es keine spezifische Gesetzgebung
für Joint Ventures gibt, ist es wichtig, dass Parteien, die ein Joint Venture bilden,
aber gleichzeitig keine Personengesellschaft gründen möchten, ausdrücklich
vereinbaren, dass eine Personengesellschaft nicht gegründet werden soll.
EINZELUNTERNEHMEN
Obwohl „Sole Proprietorships“ (Einzelunternehmen) von den meisten Gesetzen, die
Kapitalgesellschaften betreffen, ausgenommen sind, müssen trotzdem gewisse
Registeranforderungen in demjenigen Zuständigkeitsbereich eingehalten werden, in
dem das „Sole Proprietorship“ seine Geschäftstätigkeiten entfaltet. Wenn der
Einzelunternehmer eines „Sole Propriertorship“ z.B. seinem Unternehmen einen
anderen als seinen eigenen Namen gibt, muss dieser Name oder diese Bezeichnung
nach einschlägigen Provinzrecht registriert werden.
FRANCHISEGESCHÄFTE UND LIZENZVEREINBARUNGEN
Franchising und Lizenzvereinbarungen unterliegen üblicherweise dem allgemeinen
Vertragsrecht. Ledigleich die Provinzen Alberta, Ontario und Prince Edward Island
haben insoweit spezielle Gesetze erlassen.
Auf Bundesebene verbietet das Wettbewerbsgesetz („Competition Act“)
bestimmte Geschäftspraktiken, die insbesondere Franchiseunternehmen und
C4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Alberta, Ontario und Prince Edward Island haben spezielle Gesetze zur
Offenlegungspflicht im Rahmen von Franchisegeschäften verabschiedet. Diese
Gesetze verlangen faires Verhalten zwischen Franchisegebern und -nehmern und
geben dem Franchisenehmer spezielle Schadensersatzansprüche im Falle eines
missbräuchlichen Verhaltens seitens des Franchisegebers. In anderen Provinzen
werden
bestimmte
Aspekte
der Franchisegeschäfte
indirekt durch
Verbraucherschutzgesetze und das Kapitalmarktrecht sowie durch Gesetze zur
Regelung fairer Handelspraktiken, des „Pyramid Selling“, von Zuleitungsgeschäften
und der Werbung reguliert.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
FORMEN DER UNTERNEHMENSORGANISATION
Lizenzvereinbarungen betreffen. Dabei handelt es sich insbesondere um
verkaufsfördernde Zuwendungen, Einzelhandelspreisbindung, „Pyramid Selling“
(Schneeballsysteme), Zuleitungsgeschäfte durch existierende Kunden und
Werbung.
Zusätzlich
unterwirft
das
Wettbewerbsrecht
gewisse
Handelspraktiken einer besonderen Überprüfung. Zu diesen Handelspraktiken
zählen Geschäftsverweigerungen, Lagerverkauf, Alleinvertriebsvereinbarungen,
gebündelte Verkäufe („tied selling“) und Marktzugangsbeschränkungen. In
einigen Fällen sind auch das Markenrechtsgesetz („Trade-marks Act“) und das
Patentgesetz („Patent Act“) von Bedeutung.
C5
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
D
Wertpapierrecht und Kapitalmärkte
Gesetzgebung im Wertpapierrecht ..................................................................................... 2
Registrierungsanforderungen ........................................................................................ 2
Prospektpflicht ............................................................................................................... 4
Offenlegung im Prospekt ............................................................................................... 5
Befreiung von der Prospektpflicht .................................................................................. 5
Weiterverkauf von Wertpapieren ................................................................................... 7
Voraussetzungen der fortlaufenden Offenlegung .......................................................... 8
Kanadas Version von „Sarbanes-Oxley“ ..................................................................... 10
Gesetzliche Haftung für Offenlegungen im Sekundärmarkt ........................................ 11
Übernahmeangebote ................................................................................................... 12
Insiderhandel/Insiderberichte ....................................................................................... 13
Jurisdiktionsübergreifende Systeme zur Offenlegung ................................................. 14
Börsengänge ..................................................................................................................... 15
Allgemeines ................................................................................................................. 15
Zulassung des Prospekts ............................................................................................ 15
Übernahmen („Back-Door Listings“) ............................................................................ 16
Kanadas Börsen ................................................................................................................ 17
Marktregularien ............................................................................................................ 17
TMX Group .................................................................................................................. 17
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JULI 2011
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Wertpapierrecht und Kapitalmärkte
GESETZGEBUNG IM WERTPAPIERRECHT
Die regulatorischen Standards der kanadischen Wertpapierregulierungsbehörden
und Börsen sind Großteils mit den Standards der USA vergleichbar. Die wichtigste
Eigenheit des kanadischen Wertpapiergesetzes ist jedoch, dass es hauptsächlich in
der Verantwortung der provinziellen und territorialen Regierungen liegt. In Folge
dessen hat Kanada kein nationales Wertpapierrecht und keine nationale
Regulierungsbehörde. Viele wesentliche Aspekte der Wertpapierregulierung, wie
die
Registrierung,
Prospektpflichten,
Freistellungen
und
fortlaufende
Offenlegungspflichten wurden durch „National Instruments“ oder „National
Policies“, die von allen provinziellen und territorialen Regulierungsbehörden
übernommen wurden, harmonisiert. Zudem ermutigen Systeme wie das National
Electronic Filing System (SEDAR) und das „Passport System“ Regulierungsbehörden
dazu, einander Verantwortlichkeiten abzugeben und auf diesem Wege für
Emittenten und Registrierungspflichtige ein „One Stop Shopping“ einzuführen.
Als zuständige Behörde nach dem TSX und als Hauptregulierungsbehörde für die
meisten meldepflichtigen kanadischen Emittenten, hat die Ontario Securities
Commission (OSC) durch die Einführung verschiedener regulatorischer Instrumente,
Richtlinien und Regeln eine im Allgemeinen stärkere Rolle in der Gestaltung des
Wertpapierrechts in Ontario eingenommen. Als solche tendiert die OSC dazu, eine
sehr breite regulatorische und disziplinäre Zuständigkeit auszuüben und ist damit
am ehesten als kanadisches Äquivalent zur amerikanischen SEC zu sehen.
Mit der Entwicklung von Gesetzesentwürfen durch die Bundesregierung zur
Einführung einer nationalen Regulierungsbehörde zur Verwaltung eines nationalen
regulatorischen Regimes hat in den letzten Jahren die Aussicht darauf, die
provinziellen und territorialen Regulierungsbehörden durch eine einzige nationale
Behörde zu ersetzen, Schwung aufgenommen. Der Gesetzesentwurf (und die
Möglichkeit der Bundesregierung das Wertpapierrecht auf Bundesebene zu heben
im Generellen) wurde vor Gerichte in Alberta und Quebec und vor den Supreme
Court of Canada gebracht, um eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit
herbeizuführen. Bevor diese Fragen endgültig geklärt sind, ist nicht mit einer
Einführung als Gesetz zu rechnen.
Registrierungsanforderungen
Am 28. September 2010 trat das National Instrument 31-103 Registration
Requirements and Exemptions (NI 31-103) in Kraft. NI 31-103 wurde mit der Absicht
eingeführt, die Registrierungsanforderungen und Freistellungen in allen
kanadischen Provinzen und Territorien zu harmonisieren, rationalisieren und
modernisieren.
NI 31-103 reguliert die Registrierung von Firmen und natürlichen Personen und vor
allem bündelt es Firmenregistrierungen in drei Kategorien: (i) Händler,
D2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Schließlich repräsentiert NI 31-103 eine Generalüberholung der Regelungen zur
Registrierung und hatte wesentlichen Einfluss auf kanadische wie nicht-kanadische
Händler, Berater und Investmentfonds Manager, die registrierte oder davon befreite
Geschäfte in Kanada tätigen, unabhängig von Zuständigkeitsbereichen. Die neuen
Regelungen haben auch wesentlichen Einfluss auf Private Placements und andere
Marktaktivitäten.
Die zentralen Änderungen in Folge
des neuen
Registrierungssystems beinhalten: (i) die Entfernung der meisten Freistellungen für
Händler, einschließlich der Freistellungen für den Handel mit „zugelassenen
Anlegern“ (Händlerfreistellungen gibt es nun in einigen Zuständigkeitsbereichen
durch Anordnungen oder örtlichen Satzungen sowie eingeschränkt nach NI 31-103),
und die Umstellung auf einen „Business Trigger“ für das Registrierungserfordernis,
der im Ergebnis erfordert, dass alle Personen, die in der Wertpapierhandelsbranche
in Kanada tätig sind, sich als Händler registrieren; (ii) die Anforderung, dass
Personen, die im Freihandel tätig sind, einschließlich derer, die zuvor in Ontario
oder Neufundland und Labrador im begrenzten Markt tätig waren, sich als Händler
im Freihandel registrieren lassen und den Kapital-, Versicherungs- und
Eignungsanforderungen sowie laufender Compliance-Anforderungen entsprechen;
(iii) die Einführung einer neuen Registrierungspflicht für Investmentfonds Manager;
(iv) die Einführung einer Freistellung für internationale Händler und internationale
Berater; (v) die Einführung von Prinzipen zur Behandlung von Interessenkonflikten;
(vi) die Regulierung von Überweisungsvereinbarungen; und (vii) die Einführung
neuer Prozesse für die Behandlung von Kundenbeschwerden und zur
Streitschlichtung.
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
einschließlich Investmenthändler, Fondshändler und Händler im Freiverkehr; (ii)
Berater, einschließlich Portfoliomanager und eingeschränkte Portfoliomanager; und
(iii) Investmentfondsmanager. Darüber hinausgehend bündelt NI 31-103 die
Registrierungsanforderungen unter anderem hinsichtlich Können, Solvenz und
Versicherungsanforderungen wie auch fortlaufenden Compliance-Anforderungen
und Freistellungen von der Registrierung. Diese umfassen auch Anforderungen an
Finanzberichterstattung, Kenntnisse über den Kunden, Eignung, Offenlegung der
Kunden, sichere Verwahrung von Vermögensgegenständen, Aufbewahrung von
Aufzeichnungen,
Berichterstattung
über
die
Kontobewegungen,
Beschwerdemanagement und andere Compliance Abläufe. Um eine flexible
Regelung zu schaffen, kombiniert NI 31-103 Prinzipien, unterstützt von Anleitungen
in seiner Begleitrichtlinie, mit normativen Elementen, wo solche für angemessen
gehalten wurden.
Von der Registrierungspflicht für Investmentfonds Manager wurden temporäre
Freistellungen gewährt um der CSA unter anderem die Prüfung zu ermöglichen, bis
zu welchem Ausmaß die Registrierung auch von Managern, deren
Investmenttätigkeit außerhalb Kanadas stattfindet, oder von solchen, die in einer
Provinz oder einem Territorium organisiert sind, ihre Investmenttätigkeiten aber in
einer anderen Provinz oder einem anderen Territorium ausüben. Die CSA hat zwar
STIKEMAN ELLIOTT LLP
D3
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
zwischenzeitlich Vorschläge zum Umgang mit dieser Thematik veröffentlicht, jedoch
wurde noch keiner umgesetzt.
Die Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC), welche die von
den Wertpapierregulierungsbehörden anerkannte Selbstregulierungsorganisation
ist, überwacht zusätzlich die ihr angehörigen Investmenthändler und Berater wie
auch die Handelsaktivitäten an den kanadischen Märkten.
Prospektpflicht
Das Wertpapierrecht verlangt im Allgemeinen die Einreichung eines Prospekts um
sich für eine beliebige Art von „Vertrieb“ von Wertpapieren zu qualifizieren. Sofern
keine Ausnahme einschlägig ist (zu Ausnahmen von der Prospektpflicht siehe
unten), darf keine Person und kein Unternehmen mit Wertpapieren „handeln“ wenn
kein Prospekt eingereicht wurde, sofern ein solcher Handel einen „Vertrieb“
konstituiert. Wertpapiere, die ursprünglich unter einer Ausnahmeregelung ohne
Prospekt emittiert wurden, unterliegen grundsätzlich Beschränkungen hinsichtlich
des Weiterverkaufs, welche erfordern, dass der Emittent über einen bestimmten
Zeitraum hinweg berichtspflichtig war, und in manchen Fällen, dass die
Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum gehalten wurden. Alle Kaufangebote
von Staatsanleihen, die zuvor nicht ausgegeben wurden, sind Vertrieb.
Die Idee hinter der Prospektplicht ist es Investoren mit vollständigen und korrekten
Informationen über die Angelegenheiten des Emittenten zu versorgen, um es ihnen
zu ermöglichen, informierte Investitionsentscheidungen zum angebotenen
Wertpapier zu treffen. Folglich variiert der Inhalt solcher Prospekte abhängig von
der Art des zu emittierenden Wertpapiers, dem Geschäftsbereich in dem der
Emittent und seine Töchter tätig sind und den einzelnen Anforderungen in der
Jurisdiktion, in der das Angebot gemacht wird. Der Prospekt muss für die Leser
verständlich und in einem „easy to read“ Format herausgegeben werden.
Das Wertpapierrecht hat eine Vielzahl bestimmter Anforderungen hinsichtlich der
erforderlichen oder verbotenen Inhalte von Prospekten, die im Allgemeinen durch
das National Instrument 41-102 General Prospectus Requirements harmonisiert
wurden. Form 41-101F1 Information required in a Prospectus verlangt vom
Emittenten die umfangreiche
Offenlegung von Informationen über
Unternehmensangelegenheiten im Prospekt, darunter:
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D4
Unternehmensstruktur;
Einnahmenverwendung;
Jahresabschlüsse;
Risikofaktoren hinsichtlich einer Investition in Wertpapiere des Emittenten;
wesentliche Zukäufe (einschließlich kürzlich abgeschlossene Zukäufe sowie
geplante/mögliche Zukäufe);
Rechtsstreitigkeiten, in die der Emittent verwickelt ist;
STIKEMAN ELLIOTT LLP
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■
die Geschäftsführung und leitende Angestellte und das Gehalt der
Führungskräfte;
offene Wertpapierkaufoptionen;
frühere Emissionen von Wertpapieren;
Beziehung zwischen dem Emittenten und einer Emissionsbank;
Abschlussprüfer;
jede weitere wesentliche Tatsache hinsichtlich des angebotenen Wertpapiers,
die nicht auf anderem Wege öffentlich ist.
Offenlegung im Prospekt
Ein Prospekt muss eine „vollständige, wahrheitsgemäße und deutliche Offenlegung
aller wesentlichen Informationen über die angebotenen Wertpapiere“ enthalten.
Dies wird auch in den Bescheinigungen festgehalten, die der Emittent, die
Emissionsbank und gegebenenfalls weitere Personen am Ende des Prospekts
unterzeichnen müssen. Falls der Prospekt eine falsche Darstellung enthält, können
(u. a.) der Emittent, dessen Vorstände und jedes Mitglied des
Emissionskonsortiums, das unterschrieben hat, dafür zur Verantwortung gezogen
werden. Der Emittent ist nicht haftbar, wenn er beweisen kann, dass dem Erwerber
die falschen Darstellungen zum Zeitpunkt des Wertpapiererwerbs bekannt waren.
Direktoren, Emissionsbanken und andere können sich zu ihrer Verteidigung
gleichermaßen auf ihre Due Diligence berufen, wenn sie beweisen können, dass sie
trotz sorgfältiger Prüfung des Prospekts keine falsche Darstellung erkennen
konnten.
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
■
Wenn der endgültige Prospekt vorgelegt wird, wird der Emittent (sofern er nicht
bereits zuvor einen Prospekt vorgelegt hat) in jeder Rechtsordnung, in der dieser
vorgelegt wird (oder gemäß Passport System als vorgelegt gilt), zum
„meldepflichtigen Emittenten“. Als solcher unterliegt der Emittent Regeln und
Bestimmungen zur ständigen Offenlegung und regelmäßigen Berichterstattung.
Diese Regeln und Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die frühzeitige Offenlegung
wesentlicher Veränderungen, die Vorbereitung und Einreichung vierteljährlicher
und jährlicher Finanzberichte, die Ernennung von Vertretern und die Vorbereitung
jährlicher Informationsvordrucke und informativer Rundschreiben.
Befreiung von der Prospektpflicht
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Wertpapiere unter Freistellung von der
Prospektpflicht zu vertreiben, was im generellen als befreiter Vertrieb oder Private
Placement bezeichnet wird. Private Placements wurden größtenteils im ganzen
Land durch National Instrument 45-106 Prospectus and Registration Exemptions (NI
45-106) harmonisiert. Das Instrument gewährte eine breite Auswahl an Befreiungen
von der Prospektpflicht für private wie öffentliche Emittenten von Wertpapieren.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
D5
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Obwohl es im generellen seinen Zweck erfüllt hat und den Marktteilnehmern die
breite Auswahl der Befreiungen aufgezeigt hat, ist es wichtig zu bedenken, dass
einige Jurisdiktionen, einschließlich Ontario, weiterhin zusätzliche lokale
Befreiungsmöglichkeiten beibehalten.
Die Befreiungen von der Prospektpflicht gemäß NI 45-106 sind in folgende
Kategorien
unterteilt:
Kapitalerhöhungen;
Transaktionszusammenhänge;
Befreiungen für Investmentfonds; Befreiungen für Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, Geschäftsführer und Berater; und Übriges.
Die am häufigsten benutzten Befreiungen für Kapitalerhöhungen sind die
Befreiungen für „zugelassene Investoren“ und „minimales Investitionsvolumen“. Die
Befreiung für „zugelassene Investoren“ befreit von der Prospektpflicht beim Handel
mit einer Liste von qualifizierten Personen. Zu diesen qualifizierten Personen zählen
bestimmte
Arten
von
Banken
und
anderen
Finanzinstitutionen,
Treuhandgesellschaften, Pensionsfonds, registrierte Wohltätigkeitsorganisationen,
Investmentfonds, lokale und internationale Regierungsbehörden und Rechtsträger,
die nicht natürliche Person oder Investmentfonds sind, mit einem Nettovermögen
von mehr als CAD 5 Mio.. Auch natürliche Personen können als „zugelassene
Investoren“ qualifiziert werden, wenn sie alleine oder zusammen mit einem
Ehegatten realisierbare Vermögenswerte mit einem Nettowert von mehr als CAD 1
Mio. haben; wenn sie ein Nettovermögen von mindestens CAD 5 Mio. haben; oder
wenn ihr Nettoeinkommen vor Steuern CAD 200.000 bzw. bei Ehegatten zusammen
CAD 300.000 übersteigt.
Die Befreiung von „minimalem Investitionsvolumen“ ist einschlägig, wenn
Wertpapiere von einem einzigen Emittenten für Investitionskosten von mindestens
CAD 150.000 zum Kaufzeitpunkt erworben werden.
Zusätzlich zu diesen beiden am häufigsten benutzten Befreiungen besteht für private
Emittenten eine weitere Befreiungsmöglichkeit. Wenn ein Emittent nicht
berichtspflichtig und kein Investmentfonds ist, kann er von der Befreiung für private
Emittenten Gebrauch machen: der Emittent hat keine Wertpapiere an andere
Personen als die auf einer vorgeschriebenen Liste vertrieben, die Wertpapiere
unterliegen Transferbeschränkungen und sind nicht im Besitz von mehr als 50
Personen. In einzelnen Jurisdiktionen bestehen hinsichtlich Kapitalerhöhungen
weitere Befreiungen für den Verkauf an Familie, Freunde und Geschäftspartner des
Emittenten (diese Befreiungen sind in Ontario nicht gegeben), für den Verkauf an
Gründer, Aufsichtspersonen und Familie (diese Befreiung ist nur in Ontario gegeben),
Verkäufe an abhängige Unternehmen und Verkäufe unter Bezugsrechtsangebot oder
unter Dividenden- bzw. Ausschüttungswiederanlageplänen.
Die Befreiungen für Transaktionen umfassen Zusammenschlüsse und
Reorganisationen, Asset-Akquisitionen, Übernahmeangebote und Angebote des
Emittenten zum Rückkauf von Anteilen und die Umwandlung von Schulden in
Anteile. NI 45-106 stellt auch bestimmte Befreiungen für Investmentfonds und die
Ausgabe von Wertpapieren an Angestellte, leitende Angestellte und Geschäftsführer
D6
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Die Dokumentationen im Zusammenhang mit einem Private Placement kann sehr
unterschiedlich sein, abhängig vom Emittenten, der genutzten Befreiungsregelung
und der Identität und Beziehung des Käufers zum Emittenten. Im Allgemeinen
besteht die Dokumentation aber aus einem Zeichnungsschein und gegebenenfalls
einem Agentur- oder Übernahmevertrag. Die Dokumentation kann auch einen
Emissionsprospekt enthalten, aber das ist nicht verpflichtend. Der
Zeichnungsschein, oder ein vergleichbares Dokument, enthält typischerweise
vertragliche Zusicherungen, Garantien und Zusagen zwischen dem Emittenten und
dem Käufer. Normalerweise enthält er auch oder wird begleitet von einer
Formbestätigung, in der der Käufer gegebenenfalls alle notwendigen
Voraussetzungen für die genutzte Befreiungsregelung bestätigt. Wenn zum Beispiel
von der Befreiung für „zugelassene Investoren“ Gebrauch gemacht wird, wird der
Käufer regelmäßig gebeten eine Bestätigung auszufüllen, die die auf ihn
anwendbare Kategorie der zugelassenen Investoren ausweist. Während ein
Emissionsprospekt nicht nötig ist wenn von der Befreiung für zugelassene
Investoren oder einer anderen Gebrauch gemacht wird, gewähren einige Provinzen
ein gesetzliches Recht des Käufers auf Rücktritt oder Schadensersatz wenn ein
Emissionsprospekt gegeben wird und dieser falsche Darstellungen enthält.
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
und Berater bereit. Diese können auf die Emission von Anteilen selbst oder auf die
Gewährung oder Ausübung von Kapitalbeteiligungen wie z.B. Aktienoptionen
angewendet werden.
Weiterverkauf von Wertpapieren
Wie bereits ausgeführt erfordert jeder Verkauf, der einen „Vertrieb“ darstellt, die
Einreichung eines Prospekts oder eine einschlägige Befreiungsregelung. Der
Wiederverkauf von Wertpapieren, die unter einer Befreiungsregelung ausgegeben
wurden, erfordert wiederum eine einschlägige Befreiungsregelung oder einen
Prospekt sofern nicht eine Reihe von Weiterverkaufsvoraussetzungen eingehalten
wird. Diese Voraussetzungen erfordern, dass der Emittent der Wertpapiere ein
„berichtspflichtiger Emittent“ für mindestens vier Monate war, dass kein unüblicher
Aufwand getätigt wurde um den Markt auf die Emission der Wertpapiere
vorzubereiten und in bestimmten Fällen, dass die weiterverkaufende Person das
Wertpapier für mindestens vier Monate gehalten hat und dass die fraglichen
Wertpapiere eine vorschriftsmäßige Legende in diesem Sinne ausweisen. Dieses
System gilt als „geschlossen“, weil ein Wertpapier nie frei handelbar wird ohne dass
ein Prospekt eingereicht wird oder – falls von einer Befreiungsregelung Gebrauch
gemacht wird – genug Zeit verstrichen ist dass sich die Informationen über den
Emittenten und das Wertpapier am Markt verteilen konnten.
Zusätzlich zur Ausgabe eigener Anteile ist der Verkauf von Wertpapieren durch eine
„kontrollierende Person“ per Definition Vertrieb und muss daher mittels Prospekt
oder unter einer Befreiungsregelung erfolgen (oder unter einem vorgeschriebenen
Prozess, wobei der Verkauf zuvor angekündigt wird). Eine kontrollierende Person
wird im Wertpapierrecht als eine solche definiert, die ausreichend Anteile des
STIKEMAN ELLIOTT LLP
D7
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Emittenten hält um die Kontrolle des Emittenten wesentlich zu beeinflussen. Es gilt
die widerlegliche Vermutung, dass der Inhaber von mehr als 20% der Stimmrechte
eine kontrollierend Person ist.
Voraussetzungen der fortlaufenden Offenlegung
Die Ontario Security Commission hat herausgestellt, dass der Grund für die
Offenlegung als generelles Prinzip die Chancengleichheit aller Investoren am Markt
ist. Die Offenlegung erreicht das, indem Investoren geholfen wird einen schnellen
Überblick über alle investitionsrelevanten Fakten zu gewinnen. Die Einreichung
eines Prospektes ist hierbei das erste Glied in der Kette der Offenlegungen, gefolgt
von fortlaufenden Berichten über Informationen und Entwicklungen, die die
Investitionsentscheidung beeinflussen können.
Die kanadischen Regelungen zur fortlaufenden Offenlegung erfordern zwei Arten
der Berichterstattung: „wiederkehrend“ und „zeitnah“. Wiederkehrende
Berichterstattung erfordert, dass der berichtende Emittent fortlaufend
Dokumentationen einreicht, wie z.B. Jahresabschlüsse, Management’s Discussion and
Analysis (MD&A), Stimmrechtsrundschreiben und Annual Information Forms (AIFs).
Die zeitnahe Berichterstattung erfordert vom berichtspflichtigen Emittenten die
Offenlegung von wesentlichen Veränderungen sobald diese Eintreten, durch
Pressemitteilung und Material Change Reports. Berichtspflichtige Emittenten sind
auch verpflichtet Business Acquisition Reports (BARs) sowie wesentliche Verträge
zeitnah einzureichen. „Berichtspflichtige Insider“, worunter Mitglieder des oberen
Managements oder des Vorstands, Schlüsselangestellte und Inhaber wesentlicher
Anteile fallen, sind verpflichtet, generell binnen fünf Tagen, dem berichtspflichtigen
Emittenten den Handel mit Wertpapieren des Emittenten wie auch mit
verbundenen Finanzinstrumenten und Änderungen der wirtschaftlichen Risiken
anzuzeigen.
Verpflichtungen zur fortlaufenden Offenlegung
Das National Instrument 51-102 Continuous Disclosure Obligations (NI 51-102) soll
landesweite, einheitliche Offenlegungspflichten für anmeldepflichtige Emittenten,
mit Ausnahme von Investmentfonds, schaffen. Im Allgemeinen legt die
Vereinbarung die Offenlegungspflichten meldepflichtiger Emittenten in Bezug auf
Jahresberichte, AIFs, MD&A, BARs, Berichte über wesentliche Veränderungen,
informative Rundschreiben, Vertreter, Stimmrechtsvollmachen und andere
Angelegenheiten der Offenlegung fest.
Zum Beispiel muss der Vorstand jedes meldepflichtigen Emittenten sowohl die
Zwischen- als auch die Jahresberichte wie auch das jährliche MD&A vor deren
Herausgabe genehmigen. Das MD&A muss Diskussionen von Außerbilanzgeschäften
enthalten, kritische Schätzungen in der Buchhaltung müssen detaillierter
offengelegt werden und zusätzliche Leitfäden für Rohstoff-Emittenten enthalten. Ein
AIF muss die sozialen und Umweltrichtlinien des meldepflichtigen Emittenten
enthalten, wenn diese für seine Geschäfte von wesentlicher Bedeutung sind, und der
D8
STIKEMAN ELLIOTT LLP
NI 51-102 enthält auch Anforderungen an die Offenlegung von zukunftsgerichteten
Informationen mit Ausnahme von zukunftsgerichteten Informationen in
mündlichen Stellungnahmen.
Berichterstattung über wesentliche Veränderungen
NI 51-102 fordert von berichtspflichtigen Emittenten die Herausgabe und
Einreichung bei der zuständigen Wertpapierbehörde von folgenden Dokumenten:
(i) eine Pressemitteilung an die investierende Öffentlichkeit („unverzüglich“
herauszugeben); (ii) ein Material Change Report (binnen zehn Tagen nach der
Veränderung einzureichen). Im Allgemeinen versteht man im Zusammenhang mit
einem berichtspflichtigen Emittenten unter einem „Material Change“ eine
Veränderung der Geschäftstätigkeit, einzelner Operationen oder der Kapitalisierung
des Emittenten, die vernünftigerweise erwarten lässt, dass der Marktpreis oder –
wert eines Wertpapiers des berichtspflichtigen Emittenten beeinflusst wird, oder
eine Entscheidung des Vorstands (oder des „Senior Managements“, das von einer
Bestätigung durch den Vorstand ausgeht) eine solche Veränderung vorzunehmen.
National Policy 51-102 Disclosure Standards (NP 51-102) ergänzt die Anforderungen
an die Offenlegung bei wesentlichen Veränderungen und stellt im Hinblick auf die
CSA einen Marktplatz für eine Vielzahl von Offenlegungsangelegenheiten zur
Verfügung. Im Einzelnen sorgt NP 51-201 dafür, dass jede Herausgabe wesentlicher
Informationen sachlich und ausgewogen ist, d.h. weder übertrieben günstiger noch
übertrieben ungünstiger. Kurzgesagt müssen Meldungen klar, wahrheitsgetreu und
objektiv sein. Zudem schlägt es eine Vielzahl bewährter Verfahren vor um
berichtspflichtige Emittenten bei der Einhaltung der Regeln zur fortlaufenden
Offenlegung und bei der Vermeidung von Insiderhandel und selektiver Offenlegung
zu unterstützen, wobei berichtspflichtigen Emittenten die Einführung einer
„Corporate Disclosure Policy“ empfohlen wird.
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Emittent muss (mit einigen Ausnahmen) im SEDAR eine Kopie jedes Vertrags
ablegen, der „nicht die übliche Geschäftstätigkeit betrifft“. NI 51-102 verpflichtet
Emittenten außerdem zur öffentlichen Offenlegung von Kopien der internen
Richtlinien und sonstiger Unterlagen oder Vereinbarungen, die die Rechte der
Wertpapierbesitzer
betreffen.
Auch
die
Abstimmungsergebnisse
von
Versammlungen der Wertpapierbesitzer müssen offengelegt werden. National
Instrument 81-106 Investment Fund Contineous Disclosure schreibt ein ähnliches
Regelwerk zur Offenlegung für Investmentfonds vor.
National Instrument 71-102 Continuous Disclosure and Other Exemptions Relating to
Foreign Issuers gewährt währenddessen Befreiung von vielen Anforderungen des NI
51-102 für ausländische SEC-Emittenten und Emittenten aus bestimmten
ausländischen Zuständigkeiten, die den Anforderungen an fortlaufende
Offenlegungen der SEC oder entsprechender ausländischer Regelungen
entsprechen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
D9
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Kanadas Version von „Sarbanes-Oxley“
Kanadas Antwort auf die Sarban-Oxley-Gesetzgebung der USA kann man im
National Instrument 52-110 Audit Committees, National Instrument 52-109
Certification of Disclosure in Issuer`s Annual and Interim Filings und National
Instrument 52-108 Auditor Oversight finden. Die Gesetze haben einen umfassenden
Geltungsbereich; kurz gesagt legen sie aber fest, dass Offenlegungen der Jahres- und
Zwischenberichte öffentlicher Unternehmen vom CEO und Finanzvorstand (CFO)
zertifiziert werden müssen, definieren die Rolle und Zusammensetzung der
Prüfungsausschüsse,
verpflichten
zur
Offenlegung
hinsichtlich
der
Prüfungsausschüsse und unterstützen die Arbeit des Canadian Public Accountability
Board, das die Revisoren staatlicher Unternehmen beaufsichtigt.
NI 52-110 Audit Committees legt die Aufgaben, Handlungsbefugnisse und
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses fest und verlangt von Emittenten,
bestimmte Aspekte in Bezug auf die Zusammensetzung und Aufgaben des
Ausschusses offenzulegen. Anders als andere Ausschüsse des Vorstands (welche
eventuell unter NP 58-201 Corporate Governance Guidelines empfohlen werden, aber
nicht verpflichtend sind) ist der Prüfungsausschuss für alle Emittenten, auf die die
Audit Committee Rule anwendbar ist, verpflichtend und mit mindestens drei
Vorständen zu besetzen. Im Allgemeinen müssen die drei Vorstände unabhängig (NI
52-110 stellt eine Definition für unabhängig auf) und in Finanzangelegenheiten
gebildet sein. Die Audit Committee Rule definiert die Rolle des externen Prüfers
gegenüber dem Prüfungsausschuss, dem Vorstand und den Inhabern von
Wertpapieren eines Emittenten dahingehend, dass der Prüfer direkt dem
Prüfungsausschuss
berichtet.
Auch
die
Verantwortlichkeiten
des
Prüfungsausschusses sind vorgeschrieben und beeinhalten die Verantwortlichkeit
zur Einführung von Prozessen für die Überprüfung und richtige Adressierung von
Beschwerden
hinsichtlich
Prüfungsund
Buchhaltungsangelegenheiten
(Whistleblowing).
Corporate-Governance-Praxis
Die Offenlegung der Corporate-Governance-Praxis ist von National Instrument 58101 Disclosure of Corporae Governance Practices vorgeschrieben, wobei die damit
zusammenhängende National Policy 58-201 Corporate Governance Guidelines
bewährte Praktiken beschreibt. Das Instrument wie auch die Policy sind
grundsätzlich auf alle Emittenten mit Ausnahmen von Investmentfonds anwendbar.
Grob gesagt verpflichtet die Regel Emittenten, ihre Corporate-Governance-Praxis in
ihren informativen Rundschreiben oder AIFs offenzulegen und im SEDAR eine Kopie
jedes Verhaltenskodexes und jeder Änderung dessen abzulegen. Versäumt es der
Emittent, diese Informationen offenzulegen, so stellt dies einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze dar, der Gerichtsverfahren und Sanktionen nach sich ziehen
kann. Die Pflicht zur Offenlegung der Corporate Governance soll mehr Transparenz
in Bezug auf die Corporate-Governance-Prinzipien der Emittenten schaffen.
D10
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Wärenddessen verlangt National Instrument 52-109 Certification of Disclosure in
Issuers‘ Annual and Interim Filings (NI 52-109) von berichtspflichtigen Emittenten
Jahres- bzw. Zwischenjahresbescheinigungen einzureichen, die vom CEO und CFO
(oder vergleichbare Position) zertifiziert wurden. Diese Bescheinigungen enthalten
Bestätigungen hinsichtlich der wahrheitsgetreuen Wiedergabe der finanziellen
Umstände, Leistungsfähigkeit und Umsätzen und die Bestätigung dass die Jahresoder Zwischenjahresbescheinigungen keine verfälschten Tatsachen enthalten. Die
Bescheinigungen müssen auch Bestätigungen hinsichtlich der Einrichtung,
Unterhaltung und Effektivität von Kontrollen und Prozessen zur Offenlegung
(Disclosure Control and Procedures - DCP) und der internen Kontrolle der
Finanzberichterstattung (Internal Control over Financial Reportings – ICFR)
enthalten. Zusätzlich ist eine entsprechende zertifizierte Offenlegung in den MD&A
des Emittenten hinsichtlich der Effektivität der DCP und ICFR und jede Änderung
der ICFR innerhalb des relevanten Zeitraums, der die ICFR des Emittenten
zumindest mit einer vernünftigen Wahrscheinlichkeit wesentlich beeinflusst hat,
erforderlich.
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Angesichts der Tatsache, dass viele Corporate-Governance-Angelegenheiten nicht in
einer „One Size Fits All“ Art und Weise beschrieben werden können, wollen weder NI
58-101 noch NP 58-201 dem Emittenten vorschreiben was er im Einzelnen zu tun
hat. NP 58-201 soll Best-Practice-Standards wiedergeben, die vor dem Hintergrund
wünschenswerter Corporate Governance Prinzipien formuliert wurden. Die
Leitlinien sind nicht als Vorschriften zu verstehen und beinhalten u. a.
Empfehlungen in Bezug auf die Unabhängigkeit des Vorstands, die Rolle des
Vorstands und des Managements, die Auswahl von Vorstandsmitgliedern und
Vergütungskriterien. Emittenten wird nahegelegt, die Richtlinien zur Erarbeitung
ihrer eigenen Corporate-Governance-Praxis heranzuziehen und sind verpflichtet,
Abweichungen von den Leitlinien offenzulegen, gemeinsam mit einer Erklärung,
welche Maßnahmen der Vorstand ergreift, um die Ziele der Leitlinien zu erreichen.
Gesetzliche Haftung für Offenlegungen im Sekundärmarkt
Das Wertpapierrecht beinhaltet auch eine zivilrechtliche Haftungsgrundlage für
Offenlegungen im Sekundärmarkt. Der wesentliche Klagegrund für Offenlegungen
im Sekundärmarkt betrifft verfälschte Darstellungen durch oder im Namen eines
verantwortlichen Emittenten in dessen Offenlegungsunterlagen oder in öffentlichen
mündlichen Stellungnahmen, sowie die Nichtvornahme einer zeitnahen Offenlegung
im Falle einer wesentlichen Veränderung. Zusätzlich zum Emittenten können unter
anderem auch dessen Vorstände und leitende Angestellte Gegner einer solchen
Klage sein. Im Gegensatz zum Klagegrund für fahrlässige Falschdarstellung nach
Common Law, welcher vom Kläger verlangt nachzuweisen, dass er zu seinem
Nachteil sich auf die behauptete Falschdarstellung verlassen hat, hat der Kläger hier
einen gesetzlichen Anspruch, der unabhängig davon ist ob der Käufer oder
Verkäufer auf die falsche Behauptung vertraut hat oder nicht. Ein potentieller
Kläger kann einen Prozess jedoch nur mit Zulassung durch das Gericht beginnen
STIKEMAN ELLIOTT LLP
D11
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
und es sind eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, die in bestimmten
Situationen eine Haftung ausschließen oder beschränken können, gegeben.
Übernahmeangebote
Früher wurden Übernahmeangebote durch die Wertpapiergesetze der Provinz
geregelt, in der sie stattfanden. Seit 1. Februar 2008 sind die Anforderungen für
Übernahmeangebote und Angebote von Emittenten zum Rückkauf von
Wertpapieren jedoch durch die CSA in ganz Kanada aufeinander abgestimmt und
vereinheitlicht worden. Während die Regeln für Übernahmeangebote in Ontario
weiterhin Teil des Securities Act (Ontario) und weiterer lokaler Regelungen in
Ontario sind, haben alle anderen Provinzen und Territorien das Multilateral
Instrument 62-104 Take-Over Bids and Issuer Bids übernommen um die wesentlichen
Angebotsanforderungen und das Verfahren zu regeln. In Kanada versteht man unter
einem Übernahmeangebot das Angebot, ausgegebene stimmberechtigte oder
stimmrechtslose Wertpapiere zu kaufen, die den Bieter in den Besitz von
mindestens 20% der Wertpapiere dieser Kategorie bringen würden. Unter den
Wertpapieren des Bieters versteht man in diesem Fall Wertpapiere, die der Bieter
besitzt oder über die er Kontrolle ausüben kann, egal ob allein oder gemeinsam mit
anderen Personen.
Ein Frühwarnsystem kommt zum Einsatz, sobald ein Bieter den Besitz oder die
Möglichkeit zur Kontrolle über 10 bis 20% einer Klasse stimmberechtigter oder
stimmrechtsloser Wertpapiere eines meldepflichtigen Emittenten auszuüben erhält:
Jede Person muss bei Erreichen der 10%-Grenze sofort eine Pressemitteilung
herausgeben, die vorschriftsgemäß bestimmte Informationen enthalten muss, und
innerhalb von zwei Geschäftstagen den Wertpapieraufsichtsbehörden einen
formellen „Frühwarnbericht“ vorlegen. Jedes Mal, wenn eine im Besitz von 10 bis
20% einer Klasse befindliche Person weitere 2% der Wertpapierklasse erwirbt,
oder wenn sich wesentliche Tatsachen gegenüber dem zuvor eingereichten Bericht
geändert haben, werden eine weitere Pressemitteilung und ein weiterer
Frühwarnbericht fällig. Bestimmte institutionelle Investoren mit einer passiven
Investmentabsicht können jedoch ein alternatives Frühwarnsystem verwenden, das
im Allgemeinen erst nach Ende des Monats einen Bericht erfordert.
Ein Übernahmeangebot muss im Einklang mit den materiellen und prozessualen
Anforderungen der einschlägigen Gesetze erfolgen, es sei denn, es liegt eine
Ausnahme von den Bestimmungen vor. Im Allgemeinen sehen die materiellen und
prozessualen Bestimmungen vor, dass allen Wertpapierinhabern der gleichen
Klasse ein Angebot zu den gleichen Bedingungen gemacht werden muss. Ein
formelles Angebot erfordert die Erstellung eines Rundschreibens mit einem
Übernahmeangebot, das von Gesetzes wegen bestimmte Bilanzposten offenlegen
muss und an die Anteilseigner des Emittenten geschickt wird. Viele prozessuale
Anforderungen sind im MI 62-104 und in den entsprechenden Bestimmungen des
Securities Act (Ontario) und der OSC Rule 62-504 festgeschrieben. Außerdem haben
alle kanadischen Wertpapierregulierungsbehörden die landesweite Richtlinie NP
D12
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Es gibt einige Fälle, die von den Anforderungen für formelle Übernahmeangebote
ausgenommen sind. Zu diesen Ausnahmen zählen:
■
■
der Erwerb von höchstens 5% der ausgegebenen Wertpapiere einer Klasse zum
Marktpreis innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, wobei der Anteil zu
Beginn der 12 Monate gemessen wird, sowie
private Kaufvereinbarungen mit nicht mehr als fünf Personen, wobei der
bezahlte Preis höchstens 115% des zum Datum des Kaufs für die Wertpapiere
festgelegten Marktpreises (entsprechend der Definition) betragen darf.
Insiderhandel/Insiderberichte
Das Wertpapiergesetz verbietet es jeder Person, die in einer „besonderen
Beziehung“ zum meldepflichtigen Emittenten steht, Wertpapiere dieses Emittenten
zu kaufen oder zu verkaufen, wenn die Person Kenntnis über wesentliche Tatsachen
oder wesentliche Veränderungen im Hinblick auf den Emittenten hat, die noch nicht
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Unter einer in einer besonderen
Beziehung zum Emittenten stehenden Person versteht man unter anderem, jede
Person und jedes Unternehmen, das Insider ist, Tochtergesellschaften oder Partner
des meldepflichtigen Emittenten sind, Personen oder Unternehmen, die mit dem
Emittenten oder im Auftrag des Emittenten geschäftlich oder beruflich zu tun haben
oder dies anstreben, Vorstände, Leitende Angestellte und Mitarbeiter des
Emittenten sowie Personen, die durch eine Person, die in einer besonderen
Beziehung zum Emittenten steht, von wesentlichen Tatsachen oder wesentlichen
Veränderungen erfahren haben und wussten, oder man davon ausgehen kann, dass
sie wussten, dass diese Person in einer besonderen Beziehung zum Emittenten
stand. Zudem existieren Verbote wie zivilrechtliche Haftungstatbestände für
Hinweise an Dritte außerhalb des notwendigen Geschäftsgangs hinsichtlich
wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Veränderungen bezüglich des Emittenten
bevor diese Informationen allgemein offengelegt wurden. Viele dieser Begriffe
haben im kanadischen Wertpapiergesetz eigene Definitionen, welche von jeder in
einer „besonderen Beziehung“ stehenden Person verstanden werden sollten, da
Insiderhandel und Hinweise an Dritte strafrechtlich verfolgt werden können. Im Fall
dieser Vergehen können vom Käufer und Verkäufer und vom Emittenten auch
zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang definiert
der Securities Act (Ontario) eine Wertpapier als (a) eine Put- oder Calloption oder
ein sonstiges Recht oder eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren des Emittenten; (b) ein Wertpapier, dessen Marktpreis grundlegend
mit dem des Wertpapiers des Emittenten schwankt oder (c) ein abhängiges Derivat.
Nach dem National Instrument 55-104 Insider Reporting Requirements and
Exemptions muss jeder „berichtspflichtige Insider“ eines berichtspflichtigen
Emittenten einen Insiderbericht binnen fünf Tagen nach der Änderung seiner (a)
Inhaberschaft von oder Kontrolle über, sei sie direkt oder indirekt, Wertpapiere des
STIKEMAN ELLIOTT LLP
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
62-203 Take-Over Bids and Issuer Bids übernommen, die einen bundesweiten
Leitfaden für Übernahmeangebote und die Ausnahmen beinhaltet.
D13
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Emittenten oder (b) Anteile oder Rechte an oder Verpflichtungen hinsichtlich eines
abhängigen Finanzinstruments, das ein Wertpapier des berichtspflichtigen
Emittenten einbezieht, einreichen.
Die ergänzenden Anforderungen an die Insiderberichterstattung aus NI 55-104
erfordern die Einreichung eines Insiderberichts hinsichtlich bestimmter Verträge,
Abmachungen oder Übereinkünfte, die (i) den Effekt haben, dass der
berichtspflichtige Insider einen anderen Einblick in die wirtschaftliche Lage des
berichtspflichtigen Emittenten gewinnt, (ii) direkt oder indirekt ein Wertpapier des
berichtspflichtigen Emittenten oder ein vergleichbares Finanzinstrument, das sich
auf ein Wertpapier des berichtspflichtigen Emittenten bezieht, miteinbeziehen und
(iii) auf keinem anderen Wege die Verpflichtung zur Einreichung eines
Insiderberichts auslösen. Nachdem der Status des berichtspflichtigen Insiders
erreicht wurde, muss dieser einen Insiderbericht einreichen um jeden dieser
Verträge oder dieser Abmachungen, die noch vor Erreichen des Status als
berichtspflichtiger Insider eingegangen wurden und noch immer wirksam sind,
offenzulegen.
Als berichtspflichtiger Insider gilt der berichtspflichtige Emittent selbst, seine
bedeutenden Tochtergesellschaften, wesentliche Anteilsinhaber (einschließlich
„Post Conversion“ Anteile, also wandelbare Anteile bzw. Optionen) und Management
Unternehmen und deren Direktoren und „Prescribed Senior Officers“, sowie
Personen und Unternehmen, die für eine wesentliche Unternehmenseinheit, abteilung oder -funktion der berichtspflichtigen Emittenten zuständig sind und
Insider, die Zugang zu Informationen über wesentliche Tatsachen oder wesentliche
Veränderungen im Hinblick auf den berichtspflichtigen Emittenten haben oder diese
im Rahmens des Geschäftsgangs erhalten noch bevor diese veröffentlicht werden.
Wesentliche Anteilsinhaber sind solche, die mehr als 10% der stimmberechtigten
Wertpapiere halten, einschließlich gegebenenfalls umwandelbarer oder ähnlicher
Anteile auf „Post-Conversion-Basis“. Zusätzlich zu den Anforderungen an die
Insiderberichterstattung stellt TSXs Policy Statement on Timely Disclosure Verfahren
hinsichtlich Offenlegung, Vertraulichkeit und Handel durch Mitarbeiter auf,
wodurch die Emittenten dazu gedrängt werden Richtlinien hinsichtlich
Vertraulichkeit und Handel aufzustellen, die unter anderem die Einführung von
„Black Out Periods“ und „Open Windows“ für den Handel mit Wertpapieren durch
Mitarbeiter und anderen regeln.
Jurisdiktionsübergreifende Systeme zur Offenlegung
Die kanadischen Regulierungsbehörden und die U.S. Securities and Exchange
Commission erlauben bestimmten Emittenten aus den USA, in Kanada Wertpapiere
zu verkaufen und Bezugsangebote zu unterbreiten auf Basis von
Offenlegungsdokumenten, im Einklang mit dem U.S. Securities Act of 1933 und dem
Securities Exchange Act of 1934, anstatt den Wertpapiergesetzen der kanadischen
Provinz entsprechen zu müssen. Diese Regeln, die auch als Canada-U.S. MultiJurisdictional Disclosure System oder MJDS bekannt sind, sind auch auf bestimmte
D14
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Auch taugliche kanadische Emittenten dürfen die MJDS-Formulare benutzen, um in
den USA öffentlich Wertpapiere mit einem kanadischen Prospekt anzubieten,
welcher nur von den kanadischen Regulierungsbehörden überprüft werden muss.
BÖRSENGÄNGE
Allgemeines
Das öffentliche Anbieten von Anteilen des Emittenten ist der übliche Weg eines
Börsengangs in allen kanadischen Provinzen und Territorien, welcher unter Vorlage
eines Prospekts an die zuständige Wertpapierregulierungsbehörde der Provinz
erfolgen muss, die ihrerseits den Empfang bestätigen muss. Sämtliche Prospekte, die
der Finanzregulierungsbehörde von Quebec (Authorité des marchés financiers,
AMF), die für Wertpapiergeschäfte in der Provinz Quebec zuständig ist, vorgelegt
werden, müssen ins Französische übersetzt werden.
Zulassung des Prospekts
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Bezugs- und Aktientauschangebote, Übernahmeangebote, Angebote von Emittenten
zum Anteilsrückkauf und Unternehmenszusammenschlüsse sowie einige von der
lokalen Rechtsordnung vorgesehenen laufenden Berichtspflichten anwendbar.
Vorläufiger Prospekt
In Kanada ist das Prozedere für die Zulassung von Prospekten im Wesentlichen
dasselbe wie in den anderen hoch entwickelten Volkswirtschaften. Es ähnelt jedoch
mehr den Vorgaben der SEC in den USA als den Vorgehensweisen, die in
Großbritannien, Hongkong, Singapur und Australien üblich sind.
Sobald ein Emittent beschlossen hat, an die Börse zu gehen, muss er einen
vorläufigen Prospekt vorlegen, der von der zuständigen Regulierungsbehörde
überprüft und kommentiert wird und, wenn die OSC nicht die zuständige Behörde
ist, auch von der OSC. Bei der Zulassung des vorläufigen Prospekts ist oft Eile
geboten, weil der Emittent meistens dringend auf die Erträge aus dem Angebot
angewiesen ist und die Emissionsbank (oder der Vermittler) festgestellt hat, dass
die Märkte gut auf das Angebot reagieren werden (außer es kommt vor dem
Abschluss noch zu ungünstigen Veränderungen auf dem Markt) und deshalb
möglichst bald die Roadshow mit registrierten Vertretern (wie etwa Verkäufern)
und potentiellen Käufern zur Information über den Emittenten und dessen Angebot
beginnen wollen.
In Zuständigkeitsbereichen, in denen der Empfang des vorläufigen Prospekts
bestätigt wurde (oder in denen der Empfang unter dem Passport System als bestätigt
gilt), kann der Emittent Interessensbekundungen von Institutionen und anderen
potentiellen Käufern einholen (und wenn diese ein Kaufinteresse bekunden, muss
er ihnen eine Kopie des vorläufigen Prospekts zukommen lassen) oder diesen zuerst
den vorläufigen Prospekt zusenden.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
D15
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
Stellungnahme und Antwort
Mit der Empfangsbestätigung des vorläufigen Prospekts beginnt die sogenannte
„Wartezeit“.
Während
dieses
Zeitraums
überprüft
die
zuständige
Regulierungsbehörde den vorläufigen Prospekt und verfasst eine Stellungnahme, in
dem etwaige Mängel oder Zweifel festgestellt werden. Wenn die OSC nicht die
zuständige Behörde ist, werden die Unterlagen auch von der OSC überprüft, die
ihrerseits bei der zuständigen Behörde Zweifel anmelden kann. Nachdem die
zuständige Behörde den Antwortbrief mit ihrer Stellungnahme vorgelegt hat,
antwortet der Anwalt des Emittenten (mit Hilfe des Emittenten, der Emissionsbank
und der Revisoren) auf den Brief und versucht, eine Beseitigung der aufgezeigten
Mängel auszuhandeln. Wenn alles planmäßig verläuft, folgt darauf die Freigabe des
vorläufigen Prospekts und der Emittent kann den endgültigen Prospekt vorlegen
(der Empfang des endgültigen Prospekts wird bei der Vorlage bestätigt). Wenn die
OSC die zuständige Regulierungsbehörde ist, wird die Empfangsbestätigung der OSC
als Bestätigung aller Rechtsordnungen angesehen, in denen der Prospekt im Zuge
des Passport Systems vorgelegt wurde. Wenn die OSC nicht die zuständige Behörde
ist, wird die Empfangsbestätigung der zuständigen Regulierungsbehörde als
Bestätigung sämtlicher Behörden des Passport Systems angesehen und, wenn die
OSC den Prospekt freigegeben hat, auch als Bestätigung der OSC.
Bedingte Börsenzulassung
Im Allgemeinen wird die erstmalige Börsennotierung an einer Börse beantragt,
nachdem ein Emittent die Empfangsbestätigung des vorläufigen Prospekts erhalten
hat. Daraufhin wird ihm eine bedingte Börsenzulassung gewährt, für die er
bestimmte Bedingungen erfüllen muss. Zu den Bedingungen zählen der Erhalt einer
Empfangsbestätigung für den endgültigen Prospekt, der Abschluss des Angebots
und die Übermittlung bestimmter Unterlagen an die Börse.
Unter National Instrument 41-101 General Prospectus Requirements and Related
Amendments (NI 41-101) sind die Prospekterfordernisse und Richtlinien in Kanada
weitgehend vereinheitlicht worden.
Übernahmen („Back-Door Listings“)
Eine in Kanada weit verbreitete Methode, um inaktive Unternehmen oder „Public
Shells“, also Mantelgesellschaften, die an der Börse notiert sind, wieder zu
aktivieren, ist ein „Reverse Takeover“. Ein „Reverse Takeover“ beinhaltet eine
Transaktion, deren Ergebnis die Übernahme des gelisteten Emittenten durch einen
nicht-gelisteten Emittenten ist. In diesem Szenario haben die Anteilsinhaber der
gelisteten Gesellschaft am Ende weniger als 50% der Anteile des Emittenten und ein
Kontrollwechsel findet statt. Dies wird üblicherweise durch die Ausgabe von zuvor
zurückgekauften eigenen Anteilen durch die gelistete Gesellschaft im Austausch
gegen Vermögenswerte (auch Anteile an anderen Gesellschaften) oder durch eine
Verschmelzung oder Fusion erreicht. Das TSX Company Manual legt den
Genehmigungsprozess fest, wo die TSX bestimmt ob eine Transaktion ein
D16
STIKEMAN ELLIOTT LLP
KANADAS BÖRSEN
Marktregularien
Die Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) ist die nationale
Selbstregulierungsorganisation, die die Handelsaktivitäten auf den Kapital- und
Anleihenmarkt in Kanada überwacht. Die IIROC legt auch die Regeln hinsichtlich
Kompetenz, Geschäfts- und Finanzgebaren von Investmenthändlern fest und setzt
diese durch.
TMX Group
Die Börse von Toronto
Die TSX ist in Kanada die Börse für große Emittenten. Sie verfügt über drei gut
etablierte Kategorien: Industrie, Bergbau sowie Öl und Gas. In jeder Kategorie gibt
es mindestens zwei Ebenen finanzieller und fachlicher Anforderungen, um den
verschiedenen Laufzeiten unter den notierten Unternehmen gerecht zu werden. Die
Anforderungen für die allgemeine Kategorie Industrie gelten für alle heimischen
Unternehmen (mit Ausnahme jener, die in die Kategorie Bergbau oder Öl und Gas
fallen), einschließlich Unternehmen auf den Gebieten Technologie sowie Forschung
und Entwicklung. Renommierte und profitable Unternehmen werden im
Allgemeinen als „Senior Issuers“ notiert. Bergbau-, Öl- und Gasunternehmen müssen
dafür nicht nur renommiert und profitabel sein, sondern auch produzieren.
Unternehmen, die nicht die Bedingungen einer Notierung als „Senior Issuer“ erfüllen,
unterliegen stärkerer Regulierung gemäß Abschnitt V des TSX Company Manual für
Unternehmen und müssen bestimmte wesentliche Veränderungen vorab von der
TSX genehmigen lassen. Für „Senior Issuers“ gilt Abschnitt V nicht.
WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
„Backdoor-Listing“ darstellt, also die Ausgabe von Anteilen durch eine gelistete
Gesellschaft, die direkt oder indirekt zu einer Akquisition der gelisteten Gesellschaft
durch eine nicht-gelistete Gesellschaft und zu einem Kontrollwechsel bei der
gelisteten Gesellschaft führt.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Möglichkeiten (Börsengang und „Reverse
Takeover“) haben Emittenten auch die Möglichkeit sich direkt an der TSX listen zu
lassen wenn der Emittent bereits an einer anderen Börse gelistet ist, aus dem TSX-V
aufgestiegen ist oder vom Special Purpose Acquisition Corporation (SPAC)Programm Gebrauch macht. Eine SPAC ist eine Mantelgesellschaft, die noch nie
operativ tätig war, und durch den Börsengang mindestens CAD 30 Mio. mit der
Absicht einsammelt, die Erlöse zum Erwerb einer Gesellschaft oder einer Gruppe
von Gesellschaften oder Vermögenswerten zu gebrauchen. Sobald der Börsengang
abgeschlossen ist und die Anteile an der SPAC gelistet sind, hat die SPAC 36 Monate
um den qualifizierten Erwerb abzuschließen.
Die TSX Venture Exchange
An der TSX-V notierte Unternehmen sind hauptsächlich in der Bergbau-, Öl- und
Gasindustrie, in der verarbeitenden Industrie und in den Sektoren Technologie und
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WERTPAPIERRECHT UND KAPITALMÄRKTE
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Finanzdienstleistungen tätig. Die TSX-V arbeitet mit einem zwei-Kategorien System
basierend
auf
der
Leistungsfähigkeit,
den
Ressourcen
und
dem
Entwicklungsstadium des Unternehmens mit jeweils eigenen Voraussetzungen in
jeder Kategorie für die Börsenzulassung. In jeder Kategorie bestehen bestimmte
Mindestvoraussetzungen für die Börsenzulassung für einzelne Industriezweige.
Kategorie eins ist für „Senior Companies“ reserviert.
Emittenten, die in der TSX-V gelistet werden wollen, haben ähnliche Möglichkeiten
wie oben für die TSX beschrieben wurden. Jedoch bietet die TSX-V anstelle des
SPAC-Programms ein Capital Pool Company (CPC)-Programm. Im Einzelnen treibt
ein CPC Geldmittel durch einen Börsengang an der TSX-V ein, um eine nicht gelistete
Gesellschaft oder Vermögensgegenstände binnen 24 Monaten nach der Zulassung
an der TSX-V zu akquirieren. Nach einer erfolgreichen qualifizierten Transaktion
wird die CPC eine an der TSX-V regulär gelistete Gesellschaft.
Die Börse von Montreal (Bourse de Montréal)
Die MX oder Bourse de Montréal wurde im Jahr 1832 gegründet und ist damit die
älteste Börse Kanadas. Die MX ist Kanadas einziger Handelsplatz für Derivate und
bietet Produkte wie Kapital-, Zins-, Währungs-, Energie- und Indexderivate (z.B.
Optionen und Futures) an. Die MX ist seit 2008 Teil der TMX Group.
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STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
E
Arbeitsrecht
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
Gesetzliche Mindeststandards ............................................................................................ 2
Gesetzgebung für Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen............................................... 3
Menschenrechte .................................................................................................................. 4
Gleichberechtigung in Bezug auf Arbeit und Bezahlung .................................................... 5
Allgemeines ................................................................................................................... 5
Gleichberechtigung am Arbeitsplatz .............................................................................. 5
Gleiche Bezahlung ......................................................................................................... 6
Schadensersatz für Arbeitnehmer ...................................................................................... 6
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ........................................................................ 7
Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und Gesundheitsabgaben ............................... 8
Arbeitslosenversicherung .............................................................................................. 9
Die kanadische Rentenversicherung ............................................................................. 9
Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge- und Pensionsprogramme................................. 9
Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsleistungen ............................................................ 10
Datenschutz für Arbeitnehmer .......................................................................................... 10
Kündigungen ..................................................................................................................... 11
Küngigungsfristen ........................................................................................................ 11
„Whistleblower“-Schutz ..................................................................................................... 12
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten .......................................................................................... 12
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
DEZEMBER 2010
ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht
ALLGEMEINES
In Kanada unterliegen Fragen des Arbeitsrechts der Zuständigkeit sowohl der
Provinzen als auch der Bundesregierung. Die meisten Unternehmen fallen jedoch
unter die rechtliche Zuständigkeit der Provinzen, während die Regierung auf
Bundesebene für bestimmte bundesweite Arbeitsbereiche und Vorhaben zuständig
ist, wie für den Bereich des interprovinziellen Transports, das Bankenwesen sowie
Telekommunikation und Rundfunk. Für Fragen des Arbeitsrechts unterliegen
Unternehmen entweder dem Zuständigkeitsbereich der Provinzen oder des
Bundesstaates, jedoch niemals beiden Zuständigkeitsbereichen.
Allgemein werden Beschäftigungsverhältnisse von den Vorschriften derjenigen
Rechtsordnung geregelt, in der die Arbeitsleistung erbracht wird. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer können jedoch vereinbaren, dass der Arbeitsvertrag den Vorschriften
einer bestimmten anderen Rechtsordnung unterliegen soll. Zu den Pflichten des
Arbeitgebers zählen unter anderem die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher
Mindeststandards (die, wie später noch ausführlicher erläutert werden wird, einen
weiten Geltungsbereich haben und vertraglich nicht abbedungen werden können)
und die Herstellung eines sicheren Arbeitsumfelds. Zu den Pflichten des
Arbeitnehmers zählen Treuepflichten, die ordnungsgemäße Erledigung seiner
Aufgaben und Verschwiegenheitspflichten.
Mit Ausnahme von Quebec werden Arbeitsverträge, die den provinzialen
Rechtsordnungen unterstehen, von den geltenden rechtlichen Bestimmungen der
Provinz und des „Common Law“ geregelt. In Quebec ist jedoch der „Civil Code“ das
einschlägige Regelungswerk.
GESETZLICHE MINDESTSTANDARDS
Die Regierungen auf Bundes- und Provinzebene regeln bestimmte grundlegende
Arbeitsbedingungen. Die Gesetzgebung unterscheidet sich zwar von Provinz zu
Provinz, hat aber meistens einen breiten Geltungsbereich und gilt für die meisten
Arbeitsbereiche und Beschäftigungstypen. Grundsätzlich haben Angestellte
bestimmte Grundrechte hinsichtlich ihrer Beschäftigungsbedingungen. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsbedingungen umfassen unter anderem
einen Mindestlohn, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, tägliche und
wöchentliche Erholungszeiten, Urlaub und Urlaubsvergütung, gesetzliche Feiertage,
Mutterschutz und Elternzeit, gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit,
Kündigungsfristen und Abfindungen sowie Bestimmungen für den Umgang mit
Angestellten beim Verkauf eines Unternehmens (oder eines Unternehmensteils).
Das kanadische Arbeitsgesetz („Canada Labour Code“), das auf bundesweite
Unternehmen wie Banken und Unternehmen der Telekommunikationsbranche
anwendbar ist, und die entsprechende Gesetzgebung in Quebec enthalten
spezifische Bestimmungen über unrechtmäßige Entlassungen, aus denen unter
E2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Wie bereits oben erwähnt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlich
vorgeschriebenen Beschäftigungsbedingungen nicht vertraglich abbedingen oder
auf sie verzichten. Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag Bedingungen festlegt, die
über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, werden diese günstigeren
Bedingungen für den Arbeitgeber üblicherweise verbindlich und können als
„Mindeststandards“ durchgesetzt werden.
ARBEITSRECHT
Umständen ein Anspruch des gekündigten Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung
hergeleitet werden kann.
GESETZGEBUNG FÜR ARBEITGEBER-ARBEITNEHMER-BEZIEHUNGEN
Das Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern sowohl auf Bundes- als auch auf
Provinzebene das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, um mit
Arbeitgebern Tarifverhandlungen zu führen. Arbeitgeber sind nach dem
Arbeitsrecht verpflichtet, die ausschließlichen Verhandlungsrechte der
Gewerkschaft als Vertretung der „Tarifgemeinschaft“ anzuerkennen und nach den
Grundsätzen von Treu und Glauben mit Gewerkschaften zu verhandeln. Zudem
schützt das Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor unfairen
Arbeitspraktiken seitens des Arbeitgebers bzw. der Gewerkschaft.
Das kanadische Arbeitsrecht regelt außerdem die Zertifizierung von
Gewerkschaften als Verhandlungsvertreter, verpflichtende Tarifverhandlungen,
verpflichtende Verschiebung von Streiks und Aussperrungen während der
Verhandlungen, schlichtendes Eingreifen durch die Regierung in Fällen, in denen es
beiden Parteien nicht gelingt, einen Tarifvertrag auszuhandeln sowie das Recht der
Arbeitnehmer auf Streiks und das der Arbeitgeber auf Aussperrung. Darüber hinaus
sieht jede Rechtsordnung die Annerkennung eines Tarifvertrags durch ein
Schiedsgericht vor. Zum Beispiel sieht das Gesetz für Arbeitsbeziehungen in Ontario
(„Labour Relations Act“) von 1995 vor, dass ein Vertrag durch Schiedsspruch
festgelegt wird, sofern die Beteiligten keinen Konsens erzielen konnten. In einigen
Provinzen schränkt das Arbeitsrecht die Beschäftigung von Ersatzarbeitskräften
während Streiks oder Aussperrungen ein.
Sofern ein gewerkschaftlich organisiertes Unternehmen ganz oder teilweise
verkauft wird, bleiben die Verhandlungsrechte der Gewerkschaft grundsätzlich
erhalten, soweit nicht der jeweilige Betriebsrat („Labour Board“) oder ein ähnliches
Organ etwas Gegenteiliges erklärt. Das bedeutet für einen Unternehmenserwerb,
dass der Erwerber an die Tarifverträge des Verkäufers gebunden ist und als Partei
in alle zum Zeitpunkt des Verkaufs laufenden Verhandlungen eintreten muss. Ferner
existieren sog. „related employer“-Vorschriften, die verhindern sollen, dass
Verhandlungsrechte dadurch ausgehöhlt werden, dass Arbeitgeber Tätigkeiten auf
Einrichtungen übertragen, die unter einheitlicher Kontrolle oder Leitung stehen.
Die am stärksten gewerkschaftlich organisierten Provinzen Kanadas sind Quebec,
Neufundland und Labrador sowie die westlichen Provinzen (mit Ausnahme von
Alberta, der am wenigsten gewerkschaftlich organisierten Provinz). Hervorzuheben
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E3
ARBEITSRECHT
ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsbeziehungen („Labour
Relations Statute Law Amendment Act“) von 2005, das das Gesetz von Ontario über
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen („Labour Relations Act) von 1995 zu
Gunsten der Gewerkschaften abänderte. Zu den Änderungen zählt unter anderem
die Befugnis des „Ontario Labour Relations Board“, eine Gewerkschaft im Zuge eines
Zertifizierungsprogramms automatisch zu zertifizieren. Die am stärksten
gewerkschaftlich organisierten Branchen sind die Verarbeitungsindustrie, die
öffentliche Verwaltung sowie das Transport- und Kommunikationswesen.
MENSCHENRECHTE
Die Gesetze zum Schutz der Menschenrechte verbieten jegliche Art von
Diskriminierung
am
Arbeitsplatz,
einschließlich
des
Auswahlund
Einstellungsverfahrens. Obwohl sich die Rechtslage von Provinz zu Provinz
unterscheidet, ist allgemein eine Diskriminierung hinsichtlich folgender Merkmale
verboten: Ethnische Zugehörigkeit, Abstammung, Herkunft, Hautfarbe,
Staatsbürgerschaft,
Religion,
Geschlecht,
sexuelle
Orientierung,
Alter,
Vorstrafenregister, Personenstand, Familienstand und Behinderungen. Außerdem
enthalten die Menschenrechtsgesetze der meisten kanadischen Rechtsordnungen
spezifische Bestimmungen in Bezug auf Belästigungen (einschließlich der sexuellen
Belästigung).
Die Gesetze zum Schutz der Menschenrechte haben einen breiten
Anwendungsbereich. Sie beeinflussen beispielsweise die Möglichkeit von
Arbeitgebern,
Einstellungsentscheidungen
auf
Grundlage
einer
Hintergrundsprüfung zu treffen. Quebec hat zudem die psychische Belästigung in
den Katalog der Belästigungsformen aufgenommen. British Columbia, Ontario, New
Brunswick, Saskatchewan, Manitoba, NWT, Yukon und Nunavut erkennen
Schadenersatzansprüche für die Verletzung der Menschenwürde an. Eine der
Menschenrechte zuwiderlaufende Handlung berechtigt den Arbeitnehmer unter
bestimmten Voraussetzungen, einen Anspruch auf Kündigung geltend zu machen.
Die in den unterschiedlichen Provinzgesetzen vorgesehenen Rechtsbehelfe sind
weitreichend
und
umfassen
Abfindungen,
Wiedereinstellung
sowie
Unterlassungsansprüche.
Ein
Bereich,
der kanadischen
Unternehmen
Schwierigkeiten bereitet, ist die eingeschränkte Möglichkeit, Drogen- und
Alkoholtests, insbesondere vor einer möglichen Einstellung, durchzuführen. Unter
bestimmten genau spezifizierten Umständen kann ein Arbeitgeber diskriminierende
Standards festlegen. Allerdings wird ein Arbeitgeber hierzu darlegen müssen, dass
es sich bei den Standards nach Treu und Glauben um eine berufliche Notwendigkeit
handelt und dass der Arbeitnehmer nicht anderweitig eingesetzt werden kann
(angesichts der rechtlichen Voraussetzungen kann eine Rechtfertigung schwer zu
erreichen sein). So kann es zum Beispiel erlaubt sein, einen Bewerber aufgrund
seiner Vorstrafen abzulehnen, wenn diese mit dem zukünftigen Tätigkeitsbereich im
Zusammenhang stehen.
E4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
ARBEITSRECHT
Neben den bundes- und provinzrechtlichen Gesetzen zum Menschenrechtsschutz
existiert noch die in der Verfassung verankerte „Canadian Charter of Rights and
Freedoms“, die Gültigkeit sowohl für die Bundesregierung als auch für die
Regierungen der Provinzen beansprucht und besondere Auswirkungen auf die
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen im öffentlichen Sektor hatte.
GLEICHBERECHTIGUNG IN BEZUG AUF ARBEIT UND BEZAHLUNG
Allgemeines
In den 1980er Jahren begannen die kanadischen Regierungen Richtlinien und
Gesetze mit dem Ziel einzuführen, bestimmte soziale Ungerechtigkeiten zu
beseitigen und (in manchen Fällen) frühere diskriminierende Praktiken
auszugleichen. Zwei dieser Programme sind „Gerechtigkeit am Arbeitsplatz“
(„employment equity“)“ und „gleiche Bezahlung („pay equity“)“. Das employment
equity-Programm gleicht im Wesentlichen dem Konzept der amerikanischen
„affirmative action“, soweit sich diese auf Arbeit bezieht. D.h., das Programm ist
darauf ausgerichtet, die Berufschancen solcher Gruppen zu verbessern, denen
traditionell ein gleichberechtigter Zugang zum kanadischen Arbeitsmarkt verwehrt
war. Das Ziel des „pay equity“-Programms besteht in der Angleichung der Bezahlung
von
Männern
und
Frauen
für
Tätigkeiten
mit
ähnlichen
Qualifikationsanforderungen. Die Angleichung kann auch in rückwirkenden
Ausgleichszahlungen für in der Vergangenheit liegende Ungleichheiten bestehen.
Gleichberechtigung am Arbeitsplatz
Die Gesetze zur Gleichberechtigung am Arbeitsplatz siehen bekräftigende
Maßnahmen („affirmative action“) im Arbeitsumfeld zugunsten bestimmter
benachteiligter Gruppen, wie Frauen, Ureinwohnern, Behinderten und Personen, die
aufgrund ihrer Rasse oder Hautfarbe zu einer sog. „sichtbaren Minderheit“ in
Kanada gehören, vor. Diese Fördermaßnahmen umfassen üblicherweise Studien
und Analysen der Belegschaft, Überprüfung der Beschäftigungssysteme,
Entwicklung und Umsetzung eines Plans zur Gleichstellung am Arbeitsplatz sowie
Berichte und Überwachung der Einhaltung des Plans.
Bundesrechtlich regulierte Arbeitgeber mit einer Belegschaft von 100 oder mehr
Arbeitnehmern unterstehen den Bundesgesetzen zur Gleichstellung am
Arbeitsplatz. Zudem sind Arbeitgeber mit mindestens 100 Arbeitnehmern, die sich
zugleich um Ausschreibungen von Beschaffungsaufträgen der Regierung mit einem
Wert von mindestens CDN$ 200.000 bewerben, an die Vorgaben des sog. „Federal
Contractors Program“ gebunden, dessen Voraussetzungen denen des „Employment
Equity Act“ ähneln.
Mit Ausnahme von Alberta, Ontario und Neufundland verfügen alle Provinzen über
eigene Richtlinien bezüglich der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz. Diese sind
allerdings nur für die öffentliche Hand verbindlich. Quebec hat allerdings ein
ähnliches Programm eingeführt, das für staatliche oder bestimmte Arbeitgeber mit
einer Mindestbelegschaft von 100 Arbeitnehmern gilt.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E5
ARBEITSRECHT
Gleiche Bezahlung
Gesetze bezüglich gerechter Bezahlung bestehen auf Bundesebene (in Bezug auf
bundesrechtlich regulierte Industrien) und in den Provinzen Manitoba, New
Brunswick, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec und Yukon. Mit
Ausnahme von Ontario und Quebec gelten die Gesetze lediglich für Arbeitgeber der
öffentlichen Hand. British Columbia und Neufundland haben Programme zur
gerechten Bezahlung von Angestellten im öffentlichen Sektor eingeführt.
Gesetze zur gleichen Bezahlung stellen Verpflichtungen auf, Diskriminierungen
hinsichtlich der Bezahlung weiblicher Arbeitnehmer wegen ihres Geschlechts zu
begegnen. Den Programmen zur gleichen Bezahlung liegt das Prinzip zugrunde, dass
Männer und Frauen für die Ausführung gleicher oder im Wesentlichen gleicher
Arbeit die gleiche Bezahlung erhalten sollten. Die Umsetzung dieses Ziels wird mit
detaillierten, technischen und von Provinz zu Provinz unterschiedlichen
Maßnahmen verfolgt. Typische Maßnahmen bestehen in der Entwicklung eines
Plans zur Herstellung gleicher Bezahlung und in der Anpassung der Vergütung,
sofern erforderlich auch mit rückwirkendem Effekt.
SCHADENSERSATZ FÜR ARBEITNEHMER
Das Schadenersatzsystem für Arbeitnehmer soll das Recht der Arbeitnehmer
ersetzen, einen Arbeitgeber für Verluste zu verklagen, die ein Arbeitnehmer
aufgrund eines Arbeitsunfalls erlitten hat. Ein Arbeitnehmer hat nunmehr das Recht,
Ersatzleistungen von einem gesetzlich errichteten Unfallfond zu fordern. Die
Gesetze zur Schadensersatzzahlung gewähren Arbeitnehmern im Falle von
Arbeitsunfällen einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch. Folglich
ersetzt das Schadensersatzsystem das Deliktsrecht in Zusammenhang mit
Verletzungen am Arbeitsplatz. Verletzte Arbeitnehmer haben keine
Regressansprüche gegen ihren Arbeitgeber, Mitangestellte oder eine andere Person,
auf die das staatliche Schadensersatzsystem Anwendung findet.
Für die meisten Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, Beiträge zu einem
Regierungsfond abzuführen. Die Höhe der Beiträge bestimmt sich in Abhängigkeit
von Gehaltszahlungen der Arbeitgeber, der Art des Unternehmens und einer
„Unfallrisikobewertung“ des Arbeitgebers, die auf der Ermittlung der bisherigen
Unfallvorkommnisse basiert. Bestimmte Unternehmensarten sind allerdings vom
Anwendungsbereich des staatlichen Unfallfonds ausgenommen. Diese Ausnahmen
variieren von Provinz zu Provinz, sind aber grundsätzlich eng umgrenzt. Für den
Fall, dass ein Arbeitgeber unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt, können die
zuständigen Gremien („workers compensation boards“) auf Provinzebene
entscheiden, die Anwendbarkeit auf den betroffenen Arbeitgeber, üblicherweise auf
Antrag des Arbeitsgebers, auszuweiten.
Schadensersatz und ärztliche Behandlungskosten für verletzte Arbeitnehmer
werden auf Basis des Einkommensverlustes berechnet, von einem
Verwaltungstribunal zugesprochen und aus dem Fonds ausbezahlt. Einlagen von
E6
STIKEMAN ELLIOTT LLP
ARBEITSRECHT
Arbeitnehmern in den staatlichen Unfallfond, seien sie direkt oder indirekt, sind
untersagt. In Ontario sieht das Gesetz zur Sicherheit und Versicherung am
Arbeitsplatz („Workplace Safety and Insurance Act“) unter gewissen Umständen eine
zwingende Wiedereinstellung verletzter Arbeitnehmer sowie Strafzahlungen für
den Fall, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus Anlass der Verletzung
kündigt, vor.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Gesetzliche Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
existieren auf sowohl Bundes- als auch auf Provinzebene. Die Regelungssysteme
ähneln sich im Grundsatz in den unterschiedlichen Rechtsordnungen. Sie
kombinieren ein „externes“ System gesetzlicher Mindeststandards und Pflichten,
das mit Hilfe von Inspektionen und Strafmaßnahmen durchgesetzt wird, mit einem
„internen“ System, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten und
bestimmte Aufgaben zur Wahrung der Sicherheit am Arbeitsplatz übernehmen. Zu
den vom externen System vorgesehenen Pflichten des Arbeitgebers gehört es, jeden
Arbeitnehmer auf bekannte oder vorhersehbare Gefahren für Sicherheit und
Gesundheit im Arbeitsumfeld aufmerksam zu machen und die Vorschriften
bezüglich Warnhinweisen und Kennzeichnung gefährlicher Materialien einzuhalten.
Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet, alle vernünftigen und erforderlichen
Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit ihrer Mitaangestellten zu
gewährleisten. Im Rahmen des internen Systems sind die Arbeitgeber (bei
Unternehmen, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten) auf Grundlage der
Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dazu verpflichtet,
firmeninterne Arbeitssicherheitsgremien zu errichten, die sich aus Arbeitnehmern
und leitenden Angestellten zusammensetzen. Diese Gremien beschäftigen sich mit
Beschwerden, dokumentieren und überwachen die Programme zur
Arbeitssicherheit.
Ein zentraler Bestandteil des Systems für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz besteht in dem Recht des Arbeitnehmers, solche Arbeiten zu
verweigern, die nach seiner vernünftigen Einschätzung als unsicher einzustufen
sind. In den meisten Rechtsordnungen verbieten die Gesetze zur Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz es den Arbeitgebern, Arbeitnehmer zu entlassen oder
Disziplinarmaßnahmen zu unterwerfen, die sich auf dieses Recht berufen. Die
Missachtung der Gesetze zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kann
erhebliche Geldstrafen gegen den Arbeitgeber zur Folge haben, sollte ein
Arbeitnehmer in Folge eines solchen Verstoßes Verletzungen erleiden (in den
letzten Jahren haben die meisten Provinzen diese Geldstrafen erheblich erhöht). In
Ontario und in einigen anderen Provinzen können Gesundheits- und
Sicherheitsinspekteure Bußgelder für bestimmte Zuwiderhandlungen gegen die
einschlägigen Vorschriften gegen Aufsichtspersonen, Arbeitnehmer und
Arbeitskräfte verhängen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E7
ARBEITSRECHT
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2004 stellt das Strafgesetzbuch („Criminal Code“)
nunmehr auch unsichere Arbeitsplätze unter Strafe. Von dieser strafrechtlichen
Haftung sind alle am Arbeitsleben beteiligten Organisation einschließlich
Kapitalgesellschaften,
öffentlichen
Einrichtungen,
Betrieben,
Personengesellschaften, Gewerkschaften, Gemeinden und anderen Formen von
Zusammenschlüssen erfasst. Die Gesetzesänderungen verpflichten nun alle
Personen, die Anweisungen für die Durchführung von Aufgaben geben, dazu, solche
angemessenen Schritte zu ergreifen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer und der
Öffentlichkeit zu gewährleisten. Zudem legen sie fest, unter welchen
Voraussetzungen Unternehmen für die Handlungen ihrer Vertreter strafrechtlich
haften. Zusätzlich zu den bereits in den Gesetzen zur Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz festgeschriebenen Strafen wurden durch diese Gesetzesänderungen
beträchtliche Geldstrafen in Höhe von CDN$ 25.000 bis CDN$ 100.000 für
Ordnungswidrigkeiten („summary conviction offences“) eingeführt. Allerdings
besteht für Straftaten („indictable offences“) keine Obergrenze für Geldstrafen.
Die Haftung der Arbeitgeber wurde zudem durch das im Juni 2010 in Kraft
getretene Ergänzungsgesetz zum Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz bezüglich Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz („Occupatoinal
Health and Safety Amendment Act (Violence and Harassment in the Workplace), 2009,
Ontario) erweitert. Dieses Gesetz enthält weitreichende Verpflichtungen für
Arbeitgeber in Ontario in Bezug auf Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Das
Prinzip der „Belästigung am Arbeitsplatz“ erstreckt sich auch auf Umstände, die
außerhalb der durch die Menschenrechtsgesetzgebung verbotenen Handlungen
liegen, und beinhaltet entsprechend auch solche Handlungen wie „Mobbing“ am
Arbeitsplatz. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Arbeitgeber dazu,
innerbetriebliche Richtlinien in Bezug auf Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
zu entwickeln und regelmäßig zu überprüfen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet,
Programme zur Umsetzung dieser Richtlinien entsprechend der Anforderungen
ihres Arbeitsplatzes zu entwickeln und zu unterhalten (so müssen Arbeitgeber
beispielsweise Verfahren zur Berichterstattung und Untersuchung von
gewalttätigen Zwischenfällen und Belästigungen am Arbeitsplatz ausarbeiten).
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG, ALTERSVORSORGE
UND GESUNDHEITSABGABEN
Nach dem Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung („Employment Insurance
Act“ (EIA)) und den Gesetzen zum „Canada Pension Plan“ (CPP) (bzw. in Quebec der
„Quebec Pension Plan“) müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Abgaben
leisten. Solche Abgaben können vom Arbeitgeber steuerlich abgesetzt werden.
Verschiedene kanadische Provinzen, wie etwa Ontario und Quebec, haben zudem
eine Gesundheitsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, wonach Arbeitgeber, die eine
dauerhafte Niederlassung in der entsprechenden Provinz unterhalten, eine jährliche
Abgabe leisten müssen, deren Höhe von den jährlich an die Arbeitnehmer
ausgezahlten Gehältern abhängt.
E8
STIKEMAN ELLIOTT LLP
ARBEITSRECHT
Arbeitslosenversicherung
Der EIA („Employment Insurance Act“) verpflichtet alle Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zur Einzahlung in einen Arbeitslosenversicherungsfonds
(„Employment Insurance Fund“), der von der Regierung auf Bundesebene verwaltet
wird. Im Jahr 2013 müssen Arbeitnehmer 1,88% ihres versicherungsfähigen
Einkommens bis zu einem Betrag von CDN$ 47.400 abführen (die höchstmögliche
Abgabe beträgt entsprechend CDN$ 891,12 Dollar). Der Beitrag des Arbeitgebers
liegt bei dem 1,4-fachen des Arbeitnehmerbeitrags und wird als Gesamtbetrag an
das kanadische Finanzamt „Canada Revenue Agency“ (CRA) (oder im Falle Quebecs
an „Revenue Quebec“), die mit dem US-amerikanischen IRS oder dem „HM Revenue &
Customs“
in
Großbritannien
vergleichbar
sind,
überwiesen.
Die
Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber sind von der Einkommensteuer
als Betriebskosten absetzbar. Damit Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung in
Anspruch nehmen können, müssen sie in den vorangegangenen 52 Wochen eine
bestimmte Anzahl von Wochen angestellt gewesen sein, wobei diese Mindestanzahl
von Provinz zu Provinz variiert. Arbeitnehmer haben in Fällen von Entlassungen
ohne
Kündigungsgrund,
vorübergehenden
Entlassungen
(„layoff“),
Schwangerschaften und Krankheiten Anspruch auf Versicherungsleistungen,
vorausgesetzt, dass die Arbeitnehmer bestimmte Kriterien erfüllen.
Die kanadische Rentenversicherung
Die kanadische Rentenversicherung („Canada Pension Plan“ (CPP)) wird in allen
„Common Law“-Provinzen von der Bundesregierung betrieben. Die Provinz Quebec
verfügt hingegen über ein eigenes, unabhängiges Rentensystem („Quebec Pension
Plan“ (QPP)). Die Leistungen des CPP/QPP umfassen Pensionszahlungen für
Beitragszahler, deren Witwen und überlebende abhängige Kinder sowie bestimmte
Zahlungen im Fall von Behinderungen. Von einigen Ausnahmen abgesehen müssen
alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in den staatlichen Pensionsfond
einzahlen. Zu den Erfordernissen des CPP und QPP gehört es, dass sowohl
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge in gleicher Höhe zu leisten haben. Nach
dem CPP ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beiträge eines Arbeitnehmers von
dessen Gehalt einzubehalten und diese gemeinsam mit den Arbeitgeberabgaben an
die CRA abzuführen. Vom Gehalt der Arbeitnehmer bis zu einem
pensionsberechtigten Höchsteinkommen von CDN$ 51.100 (Höchstbetrag für das
Jahr 2013) werden 4,95% durch den Arbeitgeber abgezogen. Die jährliche
Maximalabgabe liegt im Jahr 2013 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei jeweils
CDN$ 2.356,20. Die nach dem CPP erforderliche Beitragszahlungen des Arbeitgebers
können als Betriebsausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge- und Pensionsprogramme
Arbeitgebern steht es frei, ihren Beschäftigten Pensions- oder andere Formen der
Altersvorsorgeleistungen zur Verfügung zu stellen. Solche Pensionspläne für
Arbeitnehmer müssen gemäß dem Einkommensteuergesetz („Income Tax Act“) und
dem Bundesgesetz über Pensionsleistungen („Pension Benefits Standards Act“ 1985
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E9
ARBEITSRECHT
(PBSA)) oder ähnlichen Provinzgesetzen wie dem „Pension Benefits Act“ von Ontario,
angemeldet und verwaltet werden. Die einschlägigen Gesetze schreiben gewisse
Mindestanforderungen für Mitgliedschaft, Leistungen und Finanzierung solcher
Programme vor. Der PBSA ist anwendbar auf Pensionspläne für Beschäftigte in
bundesrechtlich regulierten Betrieben, während für die Pensionspläne aller anderen
Arbeitnehmer die Gesetzgebung der Provinzen gilt. Die nach Maßgabe eines
registrierten Pensionsplans gewährten Leistungen dürfen gewisse, im „Income Tax
Act“ festgelegte Obergrenzen, nicht überschreiten. Pensionsleistungen, die über
diese Begrenzung hinausgehen, können im Rahmen von Zusatzplänen geleistet
werden. Altersvorsorgesparpläne, die nicht unter Pensionsprogramme fallen,
können durch registrierte Altersvorsorgesparpläne ((ähnlich dem 401(k) Plan in
den USA) oder aufgeschobene Gewinnbeteiligungen erfolgen.
Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsleistungen
Gesundheits- und Sozialleistungen unterscheiden sich von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber, und es gibt kein Gesetz, dss die Gewährung solcher Leistungen
verbindlich vorschreibt. In Ontario finanziert sich das öffentliche
Krankenversicherungssystem (OHIP) teilweise aus einer Gesundheitssteuer, die von
Arbeitgebern zu leisten ist, die eine dauerhafte Niederlassung in Ontario
unterhalten und deren Gehaltszahlungen in Ontario die Summe von CDN$ 400.000
überschreiten. Eine ähnliche Gesundheitssteuer für Arbeitgeber wird in Quebec und
bestimmten anderen Provinzen, darunter Neufundland und Manitoba, erhoben.
DATENSCHUTZ FÜR ARBEITNEHMER
Obwohl Gesetze zum Datenschutz nicht vollständig neu sind, hat die zunehmende
Nutzung von E-Mails, sozialen Netzwerken und dem Internet immer komplexere
Datenschutzfragen in Bezug auf den Arbeitsplatz aufgeworfen. Von besonderer
Bedeutung für Arbeitgeber ist das Datenschutzgesetz („Personal Information
Protection and Electronic Documents Act“ (PIPEDA)), das Bedenken hinsichtlich der
Erhebung persönlicher Daten adressieren soll. PIPEDA ist unabhängig davon, ob
eine Tätigkeit bundesrechtlich geregelt ist, auf sämtliche Datenerhebungen in
Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten anwendbar. Hingegen bezieht sich
PIPEDA nicht auf Mitarbeiterdaten eines nach Provinzrecht geregelten Arbeitgebers.
Alberta und British Columbia haben für Unternehmen, die Provinzrecht unterstehen
und in diesen Provinzen tätig sind, Datenschutzgesetze erlassen, die die Erhebung,
Verwendung und Veröffentlichung persönlicher Daten (einschließlich
Mitarbeiterdaten) regeln. In Quebec verpflichtet der „Civil Code“ ausdrücklich zur
Einhaltung des Datenschutzes.
Arbeitgeber, die den E-Mail-Verkehr und die Internetnutzung durch ihre
Arbeitnehmer überwachen möchten, haben zu berücksichtigen, dass solche
Maßnahmen in einigen kanadischen Provinzen eine Deliktshaftung wegen
Verletzung der Privatsphäre begründen können. In anderen „Common Law“Provinzen besteht die Möglichkeit, dass ein Gericht einem Arbeitnehmer, dessen
Privatsphäre verletzt wurde, Rechtschutz nach „Common Law“-Grundsätzen
E10
STIKEMAN ELLIOTT LLP
ARBEITSRECHT
gewährt, obwohl Verletzungen der Privatspähre kein Delikt nach „Common Law“ in
Kanada darstellen. Unabhängig von der formal-juristischen Grundlage wäre die
zentrale Frage des Falles, ob die Erwartung des Arbeitnehmers, seine Privatsphäre
werde geachtet, vernünftig war. Aus diesem Grund ist es einem Arbeitgeber, der in
Kanada tätig wird, anzuraten, eine Richtlinie zu diesem Fragenkreis zu erlassen zu
veröffentlichen.
KÜNDIGUNGEN
In Kanada existiert das Konzept des „at-will employment“ nicht, so dass ein
Arbeitgeber, sofern er ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsgrund kündigt, eine
Kündigungsfrist einhalten oder dem Arbeitnehmer anstelle der Einhaltung der
Kündigungsfrist eine Abfindung in Übereinstimmung mit den anwendbaren
Provinzgesetzen zu Beschäftigungsstandards und im Falle nicht gewerkschaftlich
organisierter Arbeitnehmer den Prinzipien des „Common Law“ zahlen muss.
Küngigungsfristen
Die Provinzgesetze (wie etwa in Ontario der Employment Standards Act, 2000)
regeln Mindestarbeitsstandards für alle Arbeitnehmer (gewerkschaftlich oder nicht
gewerkschaftlich organisiert), insbesondere in Bezug auf Länge der Kündigungsfrist
und Ausgestaltung der Abfindungszahlung im Fall einer Kündigung. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass in jeder Provinz eigenständige Gesetze bezüglich
Massenkündigungen bestehen (die bestimmte Anträge an die Regierung erfordern).
Die Kündigungsfrist beträgt abhängig von der Dauer des individuellen
Anstellungsverhältnisses zwischen einer und acht Wochen, wohingegen die
Kündigungsfrist im Fall von Massenkündigungen zwischen acht und sechzehn
Wochen beträgt. Sofern die Kündigung nicht in Übereinstimmung mit den
einschlägigen provinzrechtlichen Mindesstandards ausgesprochen wurde, muss der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anstelle der fristwahrenden Kündigung eine
Abfindung zahlen und für den verbleibenden Zeitraum der Kündigungsfrist
weiterhin Arbeitgeberleistungen erbringen. Eine wirksame Kündigung bedarf der
Schriftform. Die Gesetze in Ontario und auf Bundesebene sehen zudem eine
obligatorische Kündigungszahlung vor.
Schriftliche Arbeitsverträge können Vereinbarungen bezüglich Dauer der
Kündigungsfrist oder Höhe der Abfindung enthalten, sofern die gesetzlichen
Mindeststandards nicht unterschritten werden. In Abwesenheit eines schriftlichen
Vertrages haben die „Common Law“-Gerichte durchgänig festgelegt, dass die
angemessene Kündigungsfrist zwischen den gesetzlichen Mindeststandards und
einer groben Obergrenze von 24 Monaten liegen soll. Die Angemessenheit der
Kündigungsfrist wird generell auf Basis des Alters des Arbeitnehmers, seiner
Anstellungsdauer, seiner Position innerhalb des Betriebs, seines Gehalts und der
Verfügbarkeit einer ähnlichen Stelle zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt. Der
Arbeitnehmer muss während der Kündigungsfrist als „vollwertiger“ Arbeitnehmer
behandelt werden, so dass sämtliche Vergütungselemente, einschließlich Boni und
Aktienoptionen zu berücksichtigen sind.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E11
ARBEITSRECHT
In Quebec, Nova Scotia und im Rahmen des Bundesarbeitsgesetzes („Canada Labour
Code“) steht Arbeitnehmern im Falle eine grundlosen Entlassung der spezifische
Rechtsbehelf einer möglichen Wiedereinstellung zur Verfügung.
„WHISTLEBLOWER“-SCHUTZ
Ein Arbeitgeber und bestimmte Arbeitnehmer machen sich strafbar, sofern sie einen
Arbeitnehmer unter Druck setzen oder nachteilig behandeln, weil dieser ein nach
seiner Einschätzung rechtswidriges Verhalten seines Arbeitgebers anzeigt
(„whistleblower“). Einige Provinzgesetze (z.B. Gesetze zum Umweltschutz)
gewähren ebenfalls einen „Whistleblower“-Schutz.
ARBEITSRECHTLICHE STREITIGKEITEN
Die meisten arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren behandeln Ansprüche von
Arbeitnehmern in Zusammenhang mit deren Kündigung. Diese Fälle sind allgemein
als Kündigungsschutzklagen („wrongful dismissal claims“) bekannt. Darüber hinaus
werden häufig Ansprüche wegen der Verletzung von Menschenrechten geltend
gemacht. Jury-Prozesse sind selten; aufgrund der in den letzten Jahren erlassenen
Gerichtsentscheidungen erweist es sich für Arbeitnehmer auch als zunehmend
schwieriger, erfolgreich sog. „aggraveted“ oder „punitive damages“ wegen einer
Kündigung geltend zu machen. Jedoch ist in den vergangenen Jahren eine Zunahme
von Sammelklagen („class action“) im Arbeitsrecht zu verzeichnen, die insbesondere
Ansprüche auf Überstundenvergütung zum Gegenstand haben.
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STIKEMAN ELLIOTT LLP
ARBEITSRECHT
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem
kanadischen und dem US-amerikanischen
Arbeitsrecht
1. Das US-Konzept des „employment at will“ ist in Kanada nicht anwendbar. In
Kanada wird ein vertragliche begründetes Arbeitgeber/ArbeitnehmerVerhältnis vermutet, unabhängig davon, ob ein formaler schriftlicher
Arbeitsvertrag geschlossen wurde oder nicht.
2. In Kanada teilen sich die Provinzregierungen und die Bundesregierung die
gesetzgebende Zuständigkeit für Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitgeber
unterstehen entweder dem Provinz- oder Bundesrecht, jedoch nicht beiden
Rechtsordnungen.
3. Das kanadische Arbeitsrecht schreibt im Falle einer Kündigung die
Einhaltung gesetzlicher Mindestkündigungsfristen vor. Sollte eine
angemessene Kündigungsfrist nicht vertraglich vereinbart worden sein,
verlangen die Grundsätze des kanadischen „Common Law“ die Einhaltung
einer „angemessenen“ Kündigungsfrist.
4. Kanadische Gerichte sind hinsichtlich der Durchsetzung nachvertraglicher
Wettbewerbs- und Abwerbeverbote zurückhaltend und werden diese nur
unter engen Voraussetzungen aufrechterhalten. Insbesondere müssen
solche nachvertraglichen Bestimmungen in Bezug auf Dauer und Umfang
angemessen sein und dürfen die legitimen Geschäftsinteressen des
Arbeitgebers nicht mehr als notwendig schützen. Kanadische Gerichte
erkennen das Konzept der „inevitable disclosure“ nicht an.
5. Arbeitnehmer werden in Bezug auf Überstunden nicht als „befreit“ oder
„nicht-befreit“ klassifiziert, und es gibt weniger Ausnahmen für Arbeitnehmer
in Bezug auf Überstunden.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E13
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
F
Umweltrecht
Gesetzgebungskompetenz ................................................................................................. 2
Umweltgesetzgebung.......................................................................................................... 2
Gesundheitsfragen .............................................................................................................. 3
Persönliche Haftung ............................................................................................................ 3
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JULI 2011
UMWELTRECHT
Umweltrecht
GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
Die Gesetzgebungskompetenz zur Umweltgesetzgebung ist ein weiterer Bereich, der
teilweise in die rechtliche Zuständigkeit des Bundes und teilweise in die der
Provinzen fällt. Das geltende Regelwerk der Bundesregierung umfasst
Umweltprüfungs- und Umweltbewertungsverfahren, Einleitungsverbote für
bestimmte Substanzen, Lizenz- und Genehmigungsanforderungen, die Meldung von
Gefahrstoffunfällen
und
Sanierungsanforderungen,
Regelungen
zur
umweltrechtlichen Notfallbereitschaft, die ministeriale Kompetenz zum Erlass von
Maßnahmen sowie Straftatbestände. Die grundlegenden Umweltgesetze auf
Bundesebene sind der Canadian Environmental Protection Act, 1999, (kanadisches
Umweltschutzgesetz), der unter anderem Herstellung, Import, Export, Einsatz,
Handhabung, Freisetzung und Entsorgung toxischer Substanzen regelt. Weiter
gehören zu den Regelungswerken auf Bundesebene der Fisheries Act (das
Fischereigesetz), der Einleitungen in Gewässer bundesrechtlich regelt, und der
Canadian Environmental Assessment Act (das Gesetz zur Umweltbewertung).
Die Provinzen haben im Bereich des Umweltrechts eine etwas stärker ausgeprägte
Regelungsbefugnis.
Diese
ausgeprägte
Regelungsbefugnis
ist
darauf
zurückzuführen, dass die Gesetzgebungskompetenz für Fragen des Grundeigentums
und für alle Fragen, welche keine interprovinziale oder nationale Bedeutung
aufweisen, bei den Provinzen liegt. Die Umweltgesetzgebung der Provinzen, welche
Umweltprüfungs- und Umweltschutzgesetze umfasst, ist somit von besonderer
Bedeutung.
UMWELTGESETZGEBUNG
Die Gesetze zum Umweltschutz in Kanada enthalten grundsätzlich die Regulierung
der Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung, des Transports und der Lagerung
von Gefahrgütern und schädlichen Abfallstoffen, von unterirdischen
Aufbewahrungstanks, Pestiziden sowie der Ausbreitung verunreinigender
Substanzen sowie radioaktiver Substanzen. Diese Regelungen werden mittels
strafrechtlicher Sanktionen durchgesetzt und ermächtigen die Gerichte, Gewinne
abzuschöpfen,
die
Aufhebung
von
Lizenzen
anzuordnen
und
Sanierungsmaßnahmen
sowie
einstweilige
Verfügungen
und
Beseitigungsverfügungen zu erlassen.
Die Gesetzgebung zur Umweltprüfung fordert je nach Art des vorgeschlagenen
Vorhabens vom Antragsteller eine Umweltverträglichkeitserklärung mit
Beschreibung
und
Begründung
des
Vorhabens.
Diese
Umweltverträglichkeitserklärung muss zudem eine Analyse der wahrscheinlich
auftretenden Folgen für die Umwelt enthalten sowie Vorschläge zu schonenden
Maßnahmen, soweit möglich sind, und, sofern solche Maßnahmen nicht möglich
F2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Kleinere Projekte, deren Auswirkung auf die Umwelt aller Wahrscheinlichkeit nach
gering bleiben wird, sind von diesem Verfahren ausgenommen. Projekte, welche
eine signifikante negative Auswirkung auf die Umwelt haben können, werden in der
Regel einer Verwaltungsbehörde zur systematischen Überprüfung vorgelegt. Als
Ergebnis dieser Überprüfung können Richtlinien, allgemeine oder spezifische
Anweisungen für die Umsetzung des Vorhabens formuliert werden. Großprojekte
unterliegen in der Regel einer öffentlichen Überprüfung durch einen unabhängigen
Ausschuss oder ein unabhängiges Gremium, welche eine Empfehlung oder eine
endgültige Entscheidung ausprechen können.
UMWELTRECHT
sind, eine Beschreibung der verbleibenden nachteiligen Auswirkungen des
Vorhabens.
GESUNDHEITSFRAGEN
Gesundheitsfragen sind unter anderem Gegenstand von Arbeitsschutz- und
Arbeitssicherheitsgesetzen, einschließlich der Bestimmungen zur Kontrolle und
Entfernung
von
Asbest,
zusätzlich
zu
den
allgemein
bekannten
Arbeitsschutzvorschriften.
PERSÖNLICHE HAFTUNG
Die mögliche Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern, Geschäftsleitern und
Kreditgebern für Umweltprobleme ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltrechts.
Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsleiter können unter bestimmten
Voraussetzungen persönlich für Umweltschäden haften, wenn diese aus der
Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultieren. Dies gilt insbesondere, wenn es
sich um sog. interne Verwaltungsratsmitglieder handelt, also ein
Verwaltungsratsmitglied, das zugleich eine Position als Geschäftsleiter,
Arbeitnehmer oder Hauptanteilseigner des betreffenden Unternehmens bekleidet.
Gesicherte Kreditgeber, die keine Maßnahmen zur Kontrolle oder Realisierung einer
Sicherheit vornehmen, unterliegen nicht der persönlichen Haftung.
Mögliche Risiken einer persönlichen Haftung von Insolvenzverwaltern
Treuhändern und Überwachungsorganen (monitors) sind auf Bundesebene
Regelungsgegenstand des Bankruptcy and Insolvency Act (Konkurs- und
Insolvenzgesetz), des Companies‘ Creditors Arrangement Act (Gesetz zur Förderung
der Kompromissbereitschaft und der Einigung zwischen Unternehmen und
Gläubigern) sowie auf Provinzebene einer Reihe von Gesetzesinitiativen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
F3
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
G
Verbraucherschutzrecht
Der Bund wie auch die Provinzregierungen haben eine Vielzahl von
Verbraucherschutznormen erlassen. Kanadische Verbraucher werden vor
fahrlässigen und falschen Kreditauskünften und vor Haftung für unbestellte
Kreditkarten und Waren geschützt. Direktvertrieb und irreführende Werbung sind
ebenfalls streng reguliert. Des weiteren müssen die Kreditkosten bei
Verbrauchergeschäften umfassend offengelegt werden. 1
Die provinzrechtlichen Verbraucherschutzbestimmungen, die sich von Provinz zu
Provinz unterscheiden, umfassen Sachgebiete wie Verkaufsbedingungen und
Garantien. Bestimmte Arten von Unternehmen bedürfen zudem einer Zulassung,
wie unter anderem Inkassobüros, Immobilienmakler, Autohändler und
Hypothekenmakler.
Abgesehen von Quebec haben alle Provinzen einzelne Handelsgesetze, die die
Vertragsbedingungen sowohl für den Verbrauchsgüterkauf als auch sonst regeln,
soweit ein Vertrag selbst keine anderweitigen Bestimmung vorsieht. Quebec hat
jedoch eigene kodifizierte Regelungen für den Warenverkauf und ein eigenes
Verbraucherschutzgesetz.
1 Die kanadischen Provinzen sind übereingekommen, künftig eine einheitliche Rechtslage für die Offenlegung von Kreditkosten zu schaffen. Einige
Provinzen haben bereits Gesetze zur Offenlegung von Kreditkosten verabschiedet.
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JANUAR 2008
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
H
Kanadas Sprachen
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
Verpackung ......................................................................................................................... 2
Quebecs Charta der französischen Sprache ...................................................................... 2
Allgemeines ................................................................................................................... 2
Verpackung .................................................................................................................... 3
Firmenbezeichnungen ................................................................................................... 3
Sprache am Arbeitsplatz ................................................................................................ 4
Vertragssprache ............................................................................................................. 4
Sprache von Software und bestimmten anderen Produkten ......................................... 4
Anwendbarkeit der Quebec Charter auf außerhalb von Quebec gegründete
Unternehmen ................................................................................................................. 4
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JULI 2011
KANADAS SPRACHEN
Kanadas Sprachen
ALLGEMEINES
Kanadas offizielle Sprachen sind Englisch und Französisch. Die Regierungen von
Kanada und New Brunswick sind nach ihrer Verfassung in Bezug auf die meisten
Vorgänge zweisprachig, während die Regierungen von Quebec, Manitoba und
Ontario viele ihrer Dienstleistungen in beiden Sprachen anbieten. Ungefähr 20 %
der Kanadier sprechen Französisch als erste Sprache, einschließlich ca. 80 % der
Einwohner Quebecs und fast 35 % der Einwohner New Brunswicks. Jeder, der sich
in Kanada unternehmerisch betätigen möchte, sollte beachten, dass Bundesgesetze
existieren, die diese Bilingualität unterstützen. Sollte die Tätigkeit Quebec erfassen,
ist zu beachten, dass die Gesetze in Quebec regelmäßig so gestaltet sind, dass der
dort bestehende frankophone Charakter geschützt und unterstützt wird.
VERPACKUNG
Vorschriften des bundesgesetzlichen Consumer Packaging and Labelling Act
erfordern als allgemeine Regel, dass die Produktbezeichnung sowie die
Nettomengenangaben sowohl in Französisch als auch in Englisch ausgewiesen
werden. Die Händleridentifikationsangaben können entweder Englisch oder
Französisch sein, aber – wieder als allgemeine Regel – wenn das Produkt in Quebec
verkauft wird, müssen beide Sprachen verwendet werden (einzelne Ausnahmen
existieren). Daher ist es normalerweise einfacher, diese Informationen zweisprachig
bereitzustellen. Nach Bundesrecht müssen optionale Angaben, wie z.B. die Marke
des Produkts, da es sich nicht um zwingende Angaben handelt, auch nicht auf
Französisch ausgewiesen werden (vorbehaltlich der Regelungen in Quebec). Die
Anforderungen gelten vorbehaltlich einzelner Ausnahmen (z.B. Produkte die
lediglich in einem begrenzen Radius hergestellt und verkauft werden) für alle
Konsumgüter, die in Kanada vermarktet und verkauft werden, unabhängig davon,
ob sie lokal hergestellt oder importiert wurden. Waren, die unter Verletzung dieser
Vorschriften vermarktet oder hergestellt werden, unterliegen der Einziehung und
werden gegebenenfalls von Bundesbehörden vernichtet.
QUEBECS CHARTA DER FRANZÖSISCHEN SPRACHE
Allgemeines
Wer sich in Quebec unternehmerisch betätigen möchte, muss die Anforderungen
von Quebecs Charter of the French Language (die “Quebec Charta”) beachten, die ins
Leben gerufen wurde, um Französisch zur alltäglichen Arbeits-, Unterrichts-,
Kommunikations-, Handels- und Geschäftssprache in Quebec zu machen. Die Quebec
Charta verlangt im Allgemeinen, dass alle öffentlichen Schilder, Poster und
Werbungen in Quebec in französischer Sprache abgefasst sein müssen, wobei eine
andere Sprache unter bestimmten ihre Auffälligkeit betreffenden Einschränkungen
erlaubt ist. Wie im Folgenden dargestellt wird, gibt es eine Reihe von gesetzlichen
Ausnahmen von diesen Anforderungen. Die Website eines Unternehmens, das eine
H2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
KANADAS SPRACHEN
Adresse oder eine Niederlassung in Quebec hat, wird als Werbung im Sinne der
Quebec Charta behandelt, weshalb alle Inhalte der Website (abgesehen von
einzelnen Ausnahmen wie z.B. anerkannten Markenzeichen) französisch sein
müssen. Andere Sprachen dürfen benutzt werden, solange sie nicht auffälliger als
der französische Text sind. Die Sprachanforderungen werden vom Unternehmen
auch dann erfüllt, wenn neben der französischen Version eine oder mehrere weitere
Versionen in anderen Sprachen angeboten werden und der Nutzer seine bevorzugte
Sprache wählen kann. Die französische Version muss aber im Hinblick auf Inhalt
und Bedeutung den anderen Versionen gleichrangig sein.
Verpackung
Die Quebec Charta verlangt auch, dass jede Beschriftung auf Produkten, Behältern,
Hüllen sowie Dokumente oder Gegenstände, die mit dem Produkt vertrieben
werden, wie etwa Garantien oder Bedienungsanleitungen, in französischer Sprache
abgefasst sind. Diese können zusammen mit einer Übersetzung vertrieben werden,
solange die französische Version gleichrangig ist. Generell gilt, dass alle Kataloge,
Broschüren und ähnliche Werbematerialien, die in Quebec vertrieben werden, in
französischer Sprache abgefasst sein müssen. Der Vertrieb ist jedoch auch in
Englisch oder einer anderen Sprache zulässig, solange eine französische Version
gleichermaßen verfügbar und von vergleichbarer Qualität ist. Es gibt verschiedene
Ausnahmen von den Anforderungen an die französische Kennzeichnung,
Beschriftung und Beschilderung, insbesondere betreffend (i) Produkte, die
ausschließlich für einen Markt außerhalb von Quebec vorgesehen sind, (ii)
Markenzeichen, (iii) Materialien für Bildung und Kultur und (iv) Grußkarten,
Kalender und Tagesordnungen, sofern diese nicht zu Werbezwecken genutzt
werden.
Firmenbezeichnungen
Wenn sich ein Unternehmen für eine Tätigkeit in Quebec registriert, verlangt die
Quebec Charta, dass für die Tätigkeit in Quebec eine französische Fassung des
Firmennamens angemeldet wird, soweit nicht das Gründungsstatut eine solche
Registrierung untersagt. Die Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn eine
französische Firma geführt wird. Grundsätzlich ist in Quebec die französische
Firmenbezeichnung zu führen, vorbehaltlich der Ausnahme, dass die englische
Firmenbezeichnung in einem anerkannten Markenzeichen besteht. In diesem Fall
kann das Unternehmen die rein englische Markenbezeichnung auf Schildern und
Werbematerial führen, da die Quebec-Charter einen Ausnahmetatbestand für
Markenzeichen enthält. Die französische Fassung der Firma kann bestimmte
aufgelistete nicht-französische Elemente enthalten, und es kann eine weitere
Fassung der Firma in einer anderen Sprache genutzt werden, soweit die obigen
Regeln für Werbung eingehalten werden. Wenn ein Dokument nur in englischer
Sprache zulässig ist, darf in diesem Dokument auch die englische Firma genutzt
werden. Nach Bundesrecht gegründeten Unternehmen ist es ebenfalls von Rechts
wegen erlaubt, die englische Firma kanadaweit zu nutzen, also auch in Quebec.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
H3
KANADAS SPRACHEN
Sprache am Arbeitsplatz
Für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern besteht hinsichtlich der
Aktivitäten in Quebec nach der Quebec Charta die Pflicht, ein sog. “francization”
Zertifikat einzuholen, das bestätigt, dass das Unternehmen auf jeder
Hierarchieebenen ein „francization“ Programm eingeführt hat (“francization” meint
den Prozess zur Stärkung der französischen Sprache als Alltagssprache am
Arbeitsplatz). Zusätzlich statuiert die Quebec Charta das allgemeine Prinzip, dass
Unternehmen in Quebec mit ihren Kunden auf französisch kommunizieren sollen,
soweit der Kunde nichts anders wünscht.
Vertragssprache
Unter der Quebec Charta müssen Verträge, die gedruckte Standardklauseln
verwenden oder Verträge, die einseitig von einer Partei gestellt werden, in
französischer Sprache abgefasst sein, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine
andere Sprache wünschen. In ähnlicher Weise verlangen auch die
Verbraucherschutzbestimmungen in Quebec, dass Verträge mit Verbrauchern auf
französisch abgefasst werden, sofern die Parteien nicht eine andere Sprache
vereinbaren. Parteien, die auf englisch kontrahieren möchten, können dies tun,
indem sie ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit im Vertrag erklären. Verträge mit
der Regierung von Quebec oder ihren Behörden müssen französischsprachig sein,
wenn der Vertrag in Quebec geschlossen wird.
Sprache von Software und bestimmten anderen Produkten
In Quebec existieren spezielle Regelungen hinsichtlich des Verkaufs von bestimmten
Produkten, wie Spielen, Spielzeugen und Software. Insbesondere darf eine Software
nur dann in der englischen (oder einer sonstigen nicht-französischen) Version
verkauft werden, wenn die französische Version, sofern eine solche existiert,
gleichermaßen am Markt in Quebec erhältlich ist.
Anwendbarkeit der Quebec Charter auf außerhalb von Quebec gegründete
Unternehmen
Sofern ein Ausnahmetatbestand nicht einschlägig ist, müssen alle Unternehmen,
einschließlich solcher mit Sitz außerhalb von Quebec, die sich in Quebec geschäftlich
betätigen, in Übereinstimmung mit den Regelungen der Quebec Charta, wie oben
beschrieben, handeln.
H4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
I
Internationales Privatrecht
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
Gerichtsstandsregeln .......................................................................................................... 2
Rechtswahl in Verträgen ..................................................................................................... 2
Deliktische und zivilrechtliche Haftung................................................................................ 3
Sicherungsrechte am persönlichen Eigentum .................................................................... 3
Vollstreckung Ausländischer Urteile ................................................................................... 3
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JANUAR 2008
INTERNATIONALES PRIVATRECHT
Internationales Privatrecht
ALLGEMEINES
Jede Provinz und jedes Territorium hat in Kanada ein eigenes Regelwerk, das
bestimmt, wann das Recht einer anderen Rechtsordnung Anwendung findet oder
wann Rechtsstreitigkeiten, die mit einer anderen Rechtsordnung in Zusammenhang
stehen, zulässig sind. Diese Bestimmungen sind teilweise kodifiziert (oder finden
sich im Fall von Quebec im Civil Code) und teilweise im Fallrecht verankert. Die
Regelungen der sog. „common law“-Provinzen sind einander ähnlich, jedoch nicht
identisch. Die gesetzlichen Bestimmungen, die in der der „civil law“-Provinz Quebec
Anwendung finden, unterscheiden sich hingegen in einigen wesentlichen Aspekten
von den Vorschriften der „common law“ Provinzen.
GERICHTSSTANDSREGELN
Kanadische Gerichte wenden in Fragen prozessualer Natur ausschließlich die für die
eigene Rechtsordnung geltenden Gesetze an, d.h. das am Ort des Gerichtes geltende
Recht.
Diese
prozessrechtlichen
Fragen
umfassen
Beweisgrundsätze,
Verfahrensgrundsätze (z.B. die Parteifähigkeit) und Grundsätze für die Bemessung
von Schadensersatz (jedoch nicht die Frage, ob bestimmte Arten von Schäden
ersatzfähig sind). Das Recht des Gerichtsstandes kann auch auf Angelegenheiten
Anwendung finden, die nicht prozessrechtlicher Natur sind, sofern die Partien die
Anwendbarkeit eines fremden Rechts nicht hinreichend dargelegt und bewiesen
haben. Der Beweis hinsichtlich der Anwendbarkeit einer fremden Rechtsordnung
wird grundsätzlich durch das Sachverständigengutachten eines Rechtsexperten der
fremden Rechtsordnung geführt.
Es gibt jedoch bestimmte Arten von Rechtsvorschriften fremder Rechtsordnungen,
die von einem kanadischen Gericht nicht angewandt werden. Dazu gehören solche
Rechtsvorschriften, die gegen das kanadische Rechtsprinzip der öffentlichen
Ordnung („public order“ in Quebec) verstoßen, wettbewerbswidrige Auswirkungen
in Kanada zur Folge hätten oder die direkte oder indirekte Durchsetzung
ausländischer Steuer- oder Strafgesetze bedeuten würden. Im Hinblick auf die
Beschränkung bezüglich der Anerkennung fremder Steuergesetze ist jedoch fraglich,
ob eine Steuerfreistellungsvereinbarung („tax indemnity agreement“), die sich auf
ausländische Steuern bezieht, durchsetzbar wäre.
RECHTSWAHL IN VERTRÄGEN
Im Vertragsrecht wird ein kanadisches Gericht das für den jeweiligen Vertrag
maßgebliche Recht anwenden. Das anwendbare Recht ist dasjenige Recht, mit dem
der Vertrag die engste Verbindung aufweist. Zur Bestimmung dieser Verbindung
berücksichtigt das Gericht alle relevanten Faktoren. Für den Fall, dass die Parteien
jedoch eine bestimmte Rechtsordnung für die Vertragsbeziehungen wählen,
respektierten die Gerichte diese Rechtswahlwahl, sofern sie in gutem Glauben
(„good faith“) getroffen wurde, also nicht mit dem Ziel die Anwendung einer eher
I2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
DELIKTISCHE UND ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG
In Fällen deliktischer Haftung (im common law auch „torts“ und in civil lawRechtsordnungen auch („extra-contractual liability“) genannt) wenden kanadische
Gerichte die Rechtsordnung desjenigen Ortes an, an dem die Tat begangen wurde.
Im Falle einer mutmaßlich fahrlässigen Beratung wendet das Gericht z.B. die
Gesetze der Rechtsordnung an, in der die Beratung entgegengenommen und
Vertrauen in diese investiert wurde.
INTERNATIONALES PRIVATRECHT
geeigneten Rechtsordnung zu umgehen. Ist die Rechtswahl in gutem Glauben
erfolgt, so entscheidet das Gericht durch Anwendung des gewählten ausländischen
Rechts, ob ein durchsetzbarer Vertrag besteht und wie dieser ausgelegt wird, auch
wenn die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien keinerlei Verbindung zu
der gewählten Rechtsordnung aufweist. Darüber hinaus können am Erfüllungsort
Gesetze bestehen, die die Durchsetzbarkeit des Vertrages beeinflussen und die vom
Gericht angewandt werden können. Umfasst der Vertragsgegenstand beispielsweise
den Kauf und Verkauf von Aktien in einer bestimmten Provinz, so ist zugleich die
Einhaltung des in der Provinz jeweils geltenden Wertpapiergesetzes („Securities
Act“) erforderlich. Eine Rechtsverletzung kann sich auf die Durchsetzbarkeit des
Vertrages auswirken, obgleich die Parteien das Recht der jeweiligen Provinz nicht
als das für sie maßgebliche Vertragsstatut gewählt haben.
SICHERUNGSRECHTE AM PERSÖNLICHEN EIGENTUM
In jeder Rechtsordnung existiert ein überaus komplexes System an Vorschriften, um
das Instrument wirksamer Sicherungsrechte an dinglichen Rechten zu regeln. Das
auf den Sicherungsvertrag anwendbare Recht ist nicht auf Fragen der Wirksamkeit
und des Rechtsinstituts der „perfection“ von Sicherungsrechten anwendbar. Diese
Fragen unterliegen grundsätzlich der Rechtsordnung des Wohnorts des Schuldners
oder des Belegenheitsorts des Sicherungsgegenstands.
VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER URTEILE
Unter bestimmten Umständen vollzieht ein kanadisches Gericht ein ausländisches
Urteil, ohne dass der zugrunde liegende Sachverhalt erneut einer gerichtlichen
Überprüfung unterzogen wird. Für kanadische Gerichte ist es bereits ausreichend,
wenn (i) der Beklagte, der in der ausländischen Rechtsordnung wohnt und der vor
Gericht erschienen ist und und zur Sache verhandelt hat, sich zuvor einvernehmlich
dieser Rechtsordnung (sei es durch eine ausschließliche oder nicht-ausschließliche
Gerichtsstandsvereinbarung) unterworfen hat, oder es (ii) eine echte und
wesentliche Verbindung zwischen dem Beklagten und der ausländischen
Rechtsordnung in Zusammenhang mit dem Streitgegenstand besteht. Es ist nicht
mehr erforderlich – wie es lange Zeit im „common law“ der Fall war –, dass das Urteil
dem Kläger eine konkrete Geldsumme zuspricht. Sofern die Vollstreckung anderer
Arten von titulierten Ansprüchen die Ressourcen eines kanadischen Gerichts nicht
über Gebühr in Anspruch nimmt, können auch diese anerkannt werden. Ein Urteil
wird hingegen nicht vollzogen werden, wenn der Beklagte darlegen kann, dass die
STIKEMAN ELLIOTT LLP
I3
INTERNATIONALES PRIVATRECHT
I4
Prozessführung des ausländischen Gerichts nicht den Anforderungen eines fairen
Gerichtsverfahrens entsprach (also im Einklang mit allgemeinen Rechtsprinzipien
„principles of natural justice“ stand), die Vollziehung des ausländischen Urteils im
Widerspruch zur öffentlichen Ordnung Kanadas stehen würde, oder es sich bei dem
ausländischen Urteil um ein Steuer- oder Strafrechtsurteil handelt. Ein weitere
Verteidigung gegen ein ausländisches Urteil ist der Vorwurf des Betruges. In einem
aktuellen Fall, der bestätigte, dass die Vollziehbarkeit eines ausländischen Urteils
nur in begrenztem Umfang angefochten werden kann, entschied der kanadische
Supreme Court, dass in Fällen, in denen ein Titel durch einen für das ausländische
Gericht nicht feststellbaren Betrug erlangt wurde, der Titel in Kanada nicht
vollstreckbar ist. Für die Vollstreckung ausländischer Schiedsurteile gelten ähnliche
Regeln.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
J
Wettbewerb/Kartellrecht
Hintergrund ......................................................................................................................... 2
Verfahren bei der Durchsetzung ......................................................................................... 2
Fusionen ............................................................................................................................. 3
Definition ........................................................................................................................ 3
Das Entscheidungskriterium (The Principal Substantive Test)...................................... 4
Richtlinien für Fusionen ................................................................................................. 4
Vorab-Bekanntgabe von großen Transaktionen ................................................................. 4
Allgemeines ................................................................................................................... 4
Wann spricht man von einer „großen Transaktion“? ..................................................... 5
Anmeldepflichten und Wartefristen ................................................................................ 6
Doppelte Anmeldepflicht für Transportunternehmen ..................................................... 7
Advance Ruling Certificate (ARC) und “No-Action“ Schreiben ...................................... 8
Weitere Kompetenzen des Kommissars ............................................................................. 9
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JUNI 2011
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
Wettbewerb/Kartellrecht
HINTERGRUND
Das Wettbewerbsrecht ist auf Bundesebene im Wettbewerbsgesetz (Competition
Act) geregelt. Mit seinem Inkrafttreten in 1986 wurden die meisten Elemente der
Fusions- und Monopolkontrolle aus einem schwerfälligen und ineffizienten
strafrechtlichen Regulierungskomplex herausgenommen und seitdem in ein
zivilrechtliches
Regelungsregime
überführt.
Seit
Einführung
des
Wettbewerbsgesetzes ist eine wachsende Sensibilität der kanadischen Regierung
hinsichtlich der wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Fusionen und anderen
Geschäftspraktiken festzustellen.
Das Wettbewerbsgesetz enthält zivil- und strafrechtliche Vorschriften sowie
Vorschriften über Benachrichtigungserfordernisse für geplante Fusionen. Die
zivilrechtlichen Bestimmungen unterliegen der Überprüfung durch die
Wettbewerbsbehörde
(„Competition
Bureau“),
die
durch
den
Wettbewerbskommissar geleitet wird (dieser überwacht die Umsetzung des
Wettbewerbsgesetzes einschließlich der Untersuchungen von Fusionen und
wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken). Verstöße dürfen jedoch alleine durch
das Wettbewerbstribunal, einen quasi-gerichtlichen Spruchkörper, sanktioniert
werden. Angelegenheiten wie die Fusionskontrolle, wettbewerbsbeschränkendes
Verhalten „beherrschender“ Unternehmen, Preisbindung, Geschäftsverweigerungen,
Ausschließlichkeitsbindungen, gebündelte Verkäufe („tied selling“) und
Marktbeschränkungen werden von der Wettbewerbsbehörde untersucht und
können vom Wettbewerbskommissar oder unter bestimmten Umständen von
Privatpersonen vor dem Tribunal angefochten werden. 1 Gemäß des
Vorabbenachrichtigungsverfahrens ist der Kommissar vorab über Transaktionen zu
unterrichten, die bestimmte Geldbetragsgrenzen und – sofern einschlägig bestimmte Beteiligungsschwellen überschreiten. Die Straftatbestände des
Wettbewerbsgesetzes betreffen unter underem Absprachen bei Ausschreibungen,
Kartelle, bestimmte Formen irreführender Werbung, irreführendes Telemarketing
und Schneeballsysteme.
VERFAHREN BEI DER DURCHSETZUNG
In Kanada existieren vier Stellen, die in erster Linie für die Durchsetzung des
Gesetzes zuständig sind: Der Wettbewerbskommissar (der Kommissar), der
„Director of Public Prosecutions“ (DPP) – vormals der Generalstaatsanwalt – das
Wettbewerbstribunal und die Gerichte. Der Minister für Industrie, dessen
1Privatpersonen
können sich direkt an das Wettbewerbstribunal wenden, um Angelegenheiten wie Geschäftsverweigerungen,Preisbindungen, gebundene
Verkäufe, Alleinvertriebsvereinbarungen und Marktbeschränkungen (Abschnitte 75, 76 und 77 des Wettbewerbsgesetzes) untersuchen zu lassen.
Privatpersonen müssen jedoch Erlaubnis beim Wettbewerbstribunal beantragen, um solche Anträge einbringen zu können. Komplotte, Preisabsprachen
und bestimmte andere Vergehen werden weiterhin als Straftaten behandelt. Soweit das fragliche Verhalten nicht von zivilrechtlichen Vorschriften erfasst ist,
steht es Privatpersonen frei, den durch die Verletzung strafrechtlicher Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes erlittenen Schaden vor Gericht
einzuklagen.Das Wettbewerbstribunal kann in bestimmten Fällen zivilrechtliche Geldstrafen verhängen, nicht jedoch Schadensersatz zugunsten einer
Partei gewähren.
J2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Das wichtigste Vollzugsorgan ist der Kommissar, der aufgrund des Competition Act
sowohl straf- als auch zivilrechtliche Fragen untersuchen darf. Üblicherweise
beginnt das Untersuchungsverfahren mit einer Voruntersuchung des
möglicherweise rechtswidrigen Verhaltens, das zur Kenntnis des Kommissars
gelangt ist. Wenn der Kommissar nach einer sorgfältigen Untersuchung zu dem
Schluss kommt, dass es hinreichenden Grund zu der Annahme gibt, dass eine
Straftat verwirklicht worden ist, kann er gegenüber dem DPP empfehlen, ein
Strafverfahren einzuleiten. Für die strafrechtliche Verfolgung ist ausschließlich der
DPP zuständig.
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
Ministerium für den Competition Act verantwortlich ist, spielt in diesem Prozess nur
eine untergeordnete Rolle. Die straf- und zivilrechtlichen Teile des Competition Act
verfügen jeweils über eigene Durchsetzungsmechanismen, wenngleich für die
Durchsetzung weitestgehend dieselben Behörden und Stellen zuständig sind.
Im Unterschied zu strafrechtlichen Sachverhalten ist der Kommissar in
zivilrechtlichen
Angelegenheiten
berechtigt,
diese
selbst
vor
das
Wettbewerbstribunal
zu
bringen.
Das Wettbewerbstribunal
ist ein
rechtsprechendes Gremium bestehend aus höchstens sechs Richtern des
kanadischen Bundesgerichts und höchstens acht ehrenamtlichen Richtern.
Grundsätzlich besteht jede Kammer des Tribunals aus drei bis fünf Mitgliedern, von
denen mindestens ein Mitglied Berufsrichter sein muss. Rechtsfragen dürfen allein
von den richterlichen Mitgliedern entschieden werden. Die vor das
Wettbewerbstribunal gebrachten Angelegenheiten werden nach Maßgabe der
zivilrechtlichen Beweisregeln entschieden (Abwägung der Wahrscheinlichkeiten).
FUSIONEN
Definition
Der Competition Act definiert den Begriff „Fusion“ in einem weiten Sinne als den
direkten oder indirekten Kontrollerwerb über einen beträchtlichen Anteil an einem
ganzen oder Teilen eines Unternehmens eines Wettbewerbers, Lieferanten, Kunden
oder einer anderen Person. Ob dies im Wege eines Kaufs oder Leasings von Aktien
oder Vermögenswerten, durch Zusammenschluss oder Zusammenlegung oder in
sonstiger Weise (z.B. durch Lizensierung oder Vertrag) erfolgt, ist ohne Bedeutung.
Der Kommissar ist berechtigt, eine Fusion jederzeit innerhalb eines Jahres nach
Abschluss der Fusion vor dem Wettbewerbstribunal anzufechten. Wenn das
Wettbewerbstribunal der Auffassung ist, dass der Wettbewerb innerhalb eines
Marktes durch die Fusion oder die geplante Fusion verhindert oder erheblich
eingeschränkt werden wird, hat es eine weite Einschätzungsprärogative, um
Gegenmaßnahmen anzuordnen. Eine solche Anordnung kann in einem
vorbehaltlosen Verbot der geplanten Fusion oder eines Teils der geplanten Fusion
bestehen, oder im Falle einer bereits vollzogenen Verschmelzung in einer Auflösung
der Verschmelzung oder einer teilweisen oder vollständigen Zerschlagung oder –
mit dem Einverständnis der Partein – in anderen Maßnahmen, die geeignet sind,
STIKEMAN ELLIOTT LLP
J3
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
den wettbewerbsbeschränkenden Effekt abzumildern. Auch Verhaltensmaßregeln
(„behavioural constraints“) werden teilweise angeordnet.
Das Entscheidungskriterium (The Principal Substantive Test)
Bei Fusionen ist das maßgebliche Kriterium nach Maßgabe des Competition Act, ob
eine tatsächliche oder geplante Transaktion den Wettbewerb in einem relevanten
Markt tatsächlich oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verhindern oder
erheblich einschränken würde. Diesen Test wendet der Kommissar an, wenn er
entscheidet, ob ein Fall vor das Wettbewerbstribunal gebracht werden soll.
Gleichermaßen wird dieser Test von dem Wettbewerbstribunal bei der Beurteilung
des Antrags des Kommissars angewandt. Der Kommissar und das
Wettbewerbstribunal lassen folgende Faktoren in ihre Entscheidung einfließen: Das
Ausmaß und die Stärke des ausländischen Wettbewerbs, ob das Unternehmen einer
der an der Fusion beteiligten Parteien gescheitert ist oder wahrscheinlich scheitern
wird, das Ausmaß und die Verfügbarkeit von Ersatzprodukten für die von den
beteiligten Parteien vertriebenen Produkte, bestehende Markteintrittsbarrieren, ob
die Transaktion einen starken und effizienten Wettbewerber beseitigen würde, das
Ausmaß in dem effizienter Wettbewerbs nach der Transaktion verbleiben würde,
die Art und das Ausmaß des Wandels und der Innovation im relevanten Markt sowie
jeden anderen relevanten Faktor. Eine ansonsten wettbewerbswidrige Fusion kann
unter dem Gesichtspunkt der Effizienz aufrecht erhalten werden, wenn das Ausmaß
an erzielten Synergieeffekten jegliche antizipierten wettbewerbshindernden
Nachteile übersteigt und kompensiert, und sofern die Einsparungen nicht mit
hinreichender Sicherheit erzielt werden können, sofern eine Gegenmaßnahme
angeordnet wird.
Richtlinien für Fusionen
Das Bewertungsmodell nutzt rechtliche und wirtschaftliche Kriterien, die jenen
ähneln, die in der amerikanischen kartellrechtlichen Rechtsprechung angewandt
werden. Der Kommissar hat Richtlinien für Fusionen erlassen, die sich an den
Richtlinien des US-Justizministeriums orientieren und abstrakt festlegen, wie die im
Competition Act vorgeschriebenen Fusionskontrollvorschriften angewandt werden
sollen.
VORAB-BEKANNTGABE VON GROßEN TRANSAKTIONEN
Allgemeines
Bestimmte größere Transaktionen lösen nach dem Competition Act vorab
Publizitätspflichten aus. Diese Transaktionen können erst nach Ablauf des unten
definierten Untersuchungszeitraums vollzogen werden. Eine frühzeitige
Bekanntgabe der Fusion ist notwendig, wenn im Zusammenhang mit einem
geplanten Erwerb von Vermögenswerten oder Anteilen, einem geplanten
Zusammenschluss, der Gründung einer nicht-inkorporierten („non-corporate“)
Unternehmensverbindung oder des Erwerbs von Anteilen an einer solchen
J4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Wann spricht man von einer „großen Transaktion“?
Nur wenn die an einer Transaktion beteiligten Parteien gemeinsam mit ihren
jeweiligen Tochtergesellschaften über C$ 400 Mio. an Vermögenswerten in Kanada
besitzen oder mehr als C$ 400 Mio. jährlichen Bruttoumsatz aus Verkäufen in, aus
oder nach Kanada generieren („Größe der Parteien“-Schwelle), dann muss der
Kommissar über solche Transaktionen unterrichtet werden, die die folgenden
„Größe der Zielgesellschaft“-Schwellen überschreiten (diese können jährlich auf das
BIP indexiert sein - die angegebene „Größe der Zielgesellschaft“-Schwelle bezieht
sich jeweils auf das Jahr 2011):
■ Ein Erwerb von Vermögenswerten in Kanada, mit einem Buchwert von über
C$ 73 Mio. oder die durch Verkäufe in oder aus Kanada heraus Bruttoumsätze
von über C$ 73 Mio. erzielen;
■ ein Erwerb stimmberechtigter Aktien einer Gesellschaft, die gemeinsam mit
allen anderen Gesellschaften, die ihrer Kontrolle unterstehen, in Kanada
Vermögenswerte oder jährliche Bruttoumsätze aus Verkäufen dieser
Vermögenswerte in oder aus Kanada heraus im Wert über C$ 73 Mio. besitzt
bzw. erzielt;
■ ein geplanter Unternehmenszusammenschluss, bei dem mindestens zwei der
beteiligten Parteien (einschließlich ihrer jeweiligen Tochterunternehmen) in
Kanada über Vermögenswerte im Wert von über C$ 73 Mio. verfügen oder
jährliche Bruttoumsätze aus Verkäufen dieser Vermögenswerte in, aus oder
nach Kanada von über C$ 73 Mio. erzielen und der Wert der Vermögenswerte
des fortgeführten
Unternehmens in Kanada oder der von diesen
Vermögenswerten generierte Bruttoumsatz des Unternehmens aus Verkäufen
in oder aus Kanada heraus C$ 73 Mio. überschreitet; 2
■ die Gründung einer Personengesellschaft (wie etwa eines „Partnership“ oder
„Trust“), deren eingebrachten Vermögenswerte in Kanada oder deren
Bruttoumsatz aus Verkäufen dieser Vermögenswerte in oder aus Kanada
heraus einen Betrag von $C 73 Mio. überschreitet;
■ der Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (wie etwa eines
„Partnership“ oder „Trust“), die mit Vermögenswerten von über C$ 73 Mio. in
Kanada unternehmerisch tätig ist oder Bruttoumsätze von über C$ 73 Mio. mit
aus diesen Vermögenswerten generierten Verkäufen in oder aus Kanada heraus
erzielt.
Die Anzeige eines Beteiligungserwerbs oder eines Erwerbs von Stimmrechtsaktien
einer Gesellschaft ist nur dann erforderlich, wenn infolge eines solchen Erwerbes
bestimmte Prozentschwellen des Eigenkapitals überschritten werden. Die Grenzen
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
Verbindung, gewisse Schwellenwerte in Hinblick auf Größe der Transaktion, Größe
der Parteien und Anteil am Eigenkapial überschritten werden.
Obwohl der Competition Act keine Definition des Begriffs Zusammenschluss enthält, hat die Wettbewerbsbehörde entschieden, dass die
Zusammenlegung zweier oder mehrerer Firmen, die in Folge eine Firma und rechtliche Einheit bilden, im Zuge des Wettbewerbsgesetzes als
Zusammenschluss gilt. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der Zusammenschluss unter nationalen oder provinziellen Gesetzen oder unter den Gesetzen
eines anderen Landes vollzogen wird. Ein sogenannter „Delaware merger“ wird z.B. als Zusammenschluss behandelt.
2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
J5
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
variieren in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Transaktion um einen
Zusammenschluss oder einen Beteiligungserwerb handelt. Im Falle einer
Beteiligung lauten die Grenzwerte wie folgt:
■ Sofern infolge einer Transaktion eine Person in der Gewinnverteilung einen
Anspruch auf über 35% der Gewinne oder bei der Auflösung auf über 35% der
Vermögenswerte hat; oder,
■ falls diese Grenze bereits überschritten wurde, das Recht auf über 50% der
Gewinne oder Vermögenswerte hat.
Im Fall eines Erwerbs von Stimmrechtsaktien einer Gesellschaft lauten die
Grenzwerte wie folgt:
■ 20% beim Erwerb von Stimmrechtsaktien einer Gesellschaft, deren Anteile
öffentlich gehandelt werden;
■ 35% beim Erwerb von Stimmrechtsaktien einer nicht börsennotierten
Gesellschaft; oder
■ 50% im Falle eines nachfolgenden Erwerbs von Stimmrechtsaktien beider
Arten von Gesellschaften durch eine Person, die bereits zuvor die für diese
Gesellschaft festgelegten Schwellenwerte überschritten hat.
Das entstehende Unternehmen selbst darf sowohl den Grenzwert für die Größe
der beteiligten Parteien als auch die Grenze für die Größe der Zielgesellschaft
überschreiten.
Anmeldepflichten und Wartefristen
Sofern eine Transaktion anmeldepflichtig ist, müssen die beteiligten Parteien die
Voranmeldung der Fusion nach Maßgabe des Competition Act und der Richtlinien
über anmeldepflichtige Transaktionen einreichen (es sei denn, auf ein solches
Erfordernis wurde seitens der Wettbewerbsbehörde verzichtet oder die
Transaktion wurde von der Anmeldepflicht durch die Ausstellung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung (advance rulding certificate – ARC – siehe unten)
befreit. Grundsätzlich hat die Anmeldung einer geplanten Transaktion folgende
Informationen zu enthalten: (i) Eine Beschreibung der geplanten Transaktion und
der Geschäftsziele, die mit ihr erreicht werden sollen; (ii) eine Liste der
ausländischen Behörden, die über die geplante Transaktion in Kenntnis gesetzt
wurden und die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen die Benachrichtigung erfolgte;
sowie (iii) Informationen über die beteiligten Parteien und deren
Tochtergesellschaften, einschließlich einer Beschreibung ihrer wichtigsten
Geschäftssparten und Produktkategorien sowie detaillierte Angaben zu Kunden und
Lieferanten.
Die Anzeige einer geplanten Fusion unterliegt einer Gebühr von C$ 50.000.
Mit der Einreichung der Vorabanzeige einer geplanten Fusion wird eine Wartefrist
von 30 Tagen ausgelöst, während der die Transaktion nicht vollzogen werden darf
(es sei denn, es wurde eine Verkürzung der Frist durch Ausstellung eines ARC oder
eines sog. „no-action“ Schreibens – siehe unten – gewährt). Wenn der Kommissar
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STIKEMAN ELLIOTT LLP
Sofern eine Partei die geplante Transaktion vor Ende der Wartefrist vollzogen hat,
kann ein Gericht oder das Wettbewerbstribunal auf Antrag des Kommissars unter
anderem eine Geldstrafe von bis zu C$ 10.000 für jeden Tag der Nichtbefolgung der
Wartefrist verhängen. Das Unterlassen der Vorabbenachrichtigung vor dem Closing
ohne guten und hinreichenden Grund („good an sufficient cause“) ist eine Straftat
und kann im Höchstmaß mit einer Geldstrafe von bis zu C$ 50.000 bestraft werden.
Doppelte Anmeldepflicht für Transportunternehmen
Nach dem kanadischen Beförderungsgesetz („Canada Transportation Act“) müssen
Parteien in Fällen, in denen eine Fusionsbenachrichtigung nach den Bestimmungen
des Competition Act erforderlich ist, eine geplante Fusion, die ein bundesstaatliches
Transportunternehmen zum Gegenstand hat, auch das Ministerium für Transport,
Infrastruktur und Gemeinden, sowie im Falle eines Luftverkehrsunternehmens die
Kanadische Transportbehörde („Canadian Transportation Agency“) über die Fusion
in Kenntnis setzen. 3 Für Anmeldungen nach dem kanadischen Beförderungsgesetz
ist keine Gebühr zu entrichten. Die Unterlassung einer erforderlichen Anzeige beim
Ministerium stellt jedoch eine Straftat dar, die mit Geldstrafen von bis zu C$ 50.000
geahndet werden kann.
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
während dieser 30-tägigen Frist im Wege einer formellen Aufforderung zusätzliche
Informationen anfordert (sog. „supplementary information request“ oder „SIR“), wird
die Wartefrist von 30 Tagen ab Befolgung der Anordnung erneut in Gang gesetzt
(dieser Vorgang kann einige Wochen oder Monate dauern).
Sofern erforderlich, müssen die dem Ministerium übermittelten Benachrichtigungn
dieselben Informationen enthalten, die auch dem Kommissar nach den
Bestimmungen des Competition Act übermittelt wurden (d.h. die in den Richtlinien
für anmeldepflichtige Transaktionen vorgeschriebenen Informationen). Darüber
hinaus müssen in Fällen, die das nationale Verkehrswesen betreffen, Informationen
von öffentlichem Interesse bereitgestellt werden, die in untergesetzlichen Leitlinien
durch den zuständigen Minister herausgegeben werden. 4 Sobald die Anmeldung
dem Minister zugegangen ist, hat der Minister binnen 42 Tagen zu entscheiden, ob
die geplante Fusion das öffentlichen Interesse berührt. Wenn der Minister der
Ansicht ist, dass öffentliche Interessen berührt sind, ist es den Parteien ohne die
Genehmigung des Generalgouverneurs (d.h. des Bundeskabinetts) nicht gestattet,
die Transaktion zu vollziehen. Die endgültige Entscheidung hängt schlussendlich
von den Empfehlungen des Ministers und den Vereinbarungen der Parteien ab.
Wenn die Parteien eine Transaktion ohne diese Genehmigung vollziehen, kann der
Minister bei einem höherinstanzlichen Gericht beantragen, geeignete
Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Zerschlagung von Vermögenswerten,
3Vor
den Gesetzesänderungen im Jahr 2007 beschränkte sich die Anzeigepflicht auf Transaktionen von Unternehmen aus der Luftfahrtbranche.
Einschränkungen für Beteiligungen von Ausländern an Unternehmen im Luftverkehrsektor bleiben weiterhin in Kraft, wurden jedoch nicht auf
Transportunternehmen außerhalb der Luftfahrtbranche ausgeweitet.
4Am 28. Juli 2008 gab Transport Canada einen Entwurf für Richtlinien für Fusionen und Übernahmen bei Transportunternehmen heraus. Die endgültigen
Richtlinien waren im Zeitpunkt der Bearbeitung im Juni 2011 noch nicht veröffentlicht.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
J7
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
anzuordnen. Es ist zu beachten, dass der kanadische Transportminister und die
kanadische Transportbehörde der Auffassung sind, dass die Ausstellung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung (sog. „Advance Ruling Certificate“ bzw. „ARC“) oder
einer Befreiung nach Abschnitt 113(c) (welche die Parteien von der unten
definierten Anzeigepflicht nach dem Competition Act befreit) die Parteien nicht von
der Anmeldepflicht nach dem kanadischen Beförderungsgesetzes befreit (diese
Rechtsfrage wurde von den Gerichten bislang nicht entschieden).
Advance Ruling Certificate (ARC) und “No-Action“ Schreiben
Der Competition Act sieht ein Vorabentscheidungsverfahren vor, mit dem die an
einer geplanten Fusion beteiligten Parteien beim Kommissar eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung (sog. ARC-Entscheidung) beantragen können, die
bestätigt, dass der Kommissar die geplante Fusion auf Grundlage einer Prüfung
anhand der im Antrag dargelegten Tatsachen nicht anfechten wird. Eine ARCEntscheidung bietet zwei Vorteile: Erstens befreit sie die Partreien von ihrer
gesetzlichen
Benachrichtigungspflicht
oder
beendet,
wenn
Benachrichtigungsdokumente bereits eingereicht wurden, die gesetzliche
Wartefrist. Zweitens verhindert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die
Anfechtung der geplanten Transaktion durch den Kommissar auch nach ihrer
Vollendung, vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage aufgrund neuer
Informationen.
Für Anträge auf eine ARC-Entscheidung wird eine Gebühr von C$ 50.000 erhoben.
Wird für dieselbe Transaktion sowohl eine Fusionsbenachrichtigung als auch ein
ARC beantragt, ensteht nur die Gebühr für den ARC-Antrag.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Sachlage
eindeutig ist, und der Kommissar der Ansicht ist, dass die Transaktion den
Wettbewerb in einem relevanten Markt nicht oder mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit nicht wesentlich einschränken oder verhindern wird. Wenn eine
ARC-Entscheidung jedoch verweigert wird, kann der Kommissar dennoch ein
Schreiben verfassen, in dem er bekundet, derzeit nicht zu beabsichtigen, die
Transaktion anzufechten (sog. „No-Action“-Schreiben). Auf Basis eines „No-Action“Schreibens werden die Parteien die Transaktion üblicherweise vollziehen. Der
prinzipielle Unterschied zwischen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und
einem „No-Action“-Schreiben liegt darin, dass sich die Wettbewerbsbehörde die
Möglichkeit offenhält, die Transaktion innerhalb eines Jahres nach Vollzug
anzufechten. Allerdings ist uns kein Fall bekannt, in dem eine Fusion nach
Ausstellung eines „No-Action“-Schreibens durch die Wettbewerbsbehörde nach
deren Vollzug noch angefochten wurde. Der andere erwähnenswerte Unterschied
zwischen einer ARC-Entscheidung und einem „No-Action“-Schreiben besteht in
verfahrensrechtlicher Hinsicht darin, dass die Ausstellung eines „No-Action“Schreibens die an der Fusion beteiligten Parteien nicht automatisch von ihrer
Vorabbenachrichtigungspflicht befreit. Der Kommissar kann jedoch gemäß
Abschnitt 113 (c) des Competition Act eine Befreiung von der Anmeldepflicht
J8
STIKEMAN ELLIOTT LLP
WEITERE KOMPETENZEN DES KOMMISSARS
Neben
der
Durchführung
des
im
Competition
Act
Fusionskontrollverfahrens hat der Kommissar die Kompetenzen:
■
■
geregelten
Handelspraktiken, insbesondere Geschäftsverweigerungen, Preisbindungen,
einige Formen irreführender Werbung, Exklusivvertriebsvereinbarungen,
gebündelte Verkäufe („tied selling“), Marktbeschränkungen und Preisstellung
frei Haus zu überprüfen und insoweit zivilrechtliche Verfahren vor dem
Wettbewerbstribunal anzustrengen; und
Untersuchungen anzustrengen und sodann dem DPP zu empfehlen, bestimmte
Straftaten,
insbesondere
Preisabsprachen,
Verschwörungen
zur
Handelsbeschränkung (Kartelle), einige Formen irreführender Werbung und
Telemarketings, Schneeballsysteme und einige Mehrebenenmarketingpläne,
strafrechtlich zu verfolgen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
WETTBEWERB/KARTELLRECHT
erteilen (was er auch regelmäßig tun wird), unter der Voraussetzung, dass der ARCAntrag im Wesentlichen ähnliche Informationen enthält, wie diejenigen, die für die
Fusionsbenachrichtigung erforderlich sind.
J9
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
K
Geistiges Eigentum
Patentrecht .......................................................................................................................... 2
Vergleich zu anderen Ländern ....................................................................................... 2
Die Laufzeit des Patents und Schadensersatz bei Verstößen ...................................... 2
Wann ist eine Erfindung patentierbar? .......................................................................... 2
Arzneimittelpatente ........................................................................................................ 3
Urheberrecht ....................................................................................................................... 4
Allgemeines ................................................................................................................... 4
Voraussetzungen des urheberrechtlichen Schutzes ..................................................... 4
Was nicht vom Urheberrecht erfasst ist ......................................................................... 4
Eintragung von Urheberrechten ..................................................................................... 5
Laufzeit des Urheberrechts ............................................................................................ 5
Welche Handlungen verletzen Urheberrechte? ............................................................. 5
Was stellt einen „wesentlichen“ Teil des Werks im Hinblick auf Verletzungen dar? ..... 6
Urheberpersönlichkeitsrechte ........................................................................................ 6
Urheberrechtsreform ...................................................................................................... 7
Marken ................................................................................................................................ 7
Allgemein ....................................................................................................................... 7
Voraussetzungen ........................................................................................................... 7
Eintragung und Entkräftung ........................................................................................... 7
Rechtsverletzung ........................................................................................................... 8
Geschmacksmuster ............................................................................................................ 8
Allgemeines ................................................................................................................... 8
Voraussetzungen für die Eintragung ............................................................................. 8
Laufzeit des Schutzes .................................................................................................... 8
Halbleiter-Chips ................................................................................................................... 9
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MÄRZ 2012
GEISTIGES EIGENTUM
Geistiges Eigentum
PATENTRECHT
Vergleich zu anderen Ländern
Das kanadische Patentrecht wurde wesentlich vom britischen und USamerikanischen Rechtssystem beeinflusst. Eine Gesetzesänderung im Jahre 1989
brachte den Patent Act im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage
in den anderen Mitgliedsstaaten des Patent Co-operation Treaty von 1970. Nach dem
Patent Act erlangt ein Erfinder das ausschließliche Recht, eine Erfindung –definiert
als jedes neue und nützliche Kunstwerk, Verfahren, Maschine, Erzeugnis oder
Stoffzusammensetzung – und jede neue und nützliche Verbesserung, herzustellen,
zusammenzusetzen, zu nutzen und zu verkaufen. Die durch den Patent Act
gewährten Exklusivrechte gelten allein in Kanada. Produziert und verkauft jemand
die Erfindung ausschließlich außerhalb von Kanada, verstößt er nicht gegen das
kanadische Patent.
Die Laufzeit des Patents und Schadensersatz bei Verstößen
Seit dem 1. Oktober 1989 kann eine Erfindung (wie definiert) von dem Erfinder
patentiert werden, der zuerst eine Anmeldung nach dem Patent Act einreicht (nicht
von demjenigen, der die Erfindung zuerst gemacht hat). Das Patent ist ab dem
Zeitpunkt der Einreichung zwanzig Jahre lang gültig. Wurde der Antrag vor dem
1. Oktober 1989 eingereicht, gilt das Patent für siebzehn Jahre seit der Gewährung
des Patents oder für zwanzig Jahre seit der Anmeldung, je nach dem, welcher
Zeitraum länger ist. Eine Patentverletzung kann Schadensersatzansprüche, eine
Gewinnabschöpfung oder Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Eine
Verletzung besteht insbesondere in einer unerlaubten Herstellung, Benutzung,
Verkauf, Import oder Export der patentierten Erfindung. Darüber hinaus kann eine
Haftung auch für Schäden bestehen, die entstanden sind, nachdem die
Patentanmeldung für eine öffentliche Überprüfung zugänglich gemacht wurde, aber
bevor das Patent gewährt wurde. Die Haftung greift insoweit in allen Fällen, die eine
Patentverletzung darstellen würden, wäre das Patent bereits im Zeitpunkt der
Zugänglichmachung zur öffentlichen Überprüfung gewährt worden. Eine solche
Haftung besteht in der Regel in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr.
Wann ist eine Erfindung patentierbar?
Patentierbarkeit setzt das Merkmal der „Neuheit“ voraus. Daher sind unter
bestimmten Umständen Erfindungen, die offengelegt wurden oder irgendwo auf der
Welt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, bevor ein Patentantrag in
Kanada gestellt wurde oder, die bereits in anderen Patentanmeldungen in Kanada
oder andernorts beschrieben wurden, nicht patentierbar. Wurde die Erfindung vom
Antragsteller selbst oder einer Person, die durch den Antragsteller von der
Erfindung erfahren hat, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, kann ein Patent
immer noch gewährt werden, sofern die Veröffentlichung weniger als ein Jahr vor
K2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
GEISTIGES EIGENTUM
Antragstellung erfolgt ist. Rein wissenschaftliche Prinzipien und abstrakte Theorien,
Methoden medizinischer Behandlungen oder Operationsmethoden, höhere
Lebensformen, Energieformen, Merkmale von ausschließlich intellektueller oder
ästhetischer Bedeutung, Schemata, Pläne, Regeln und geistige Prozesse sind nach
kanadischem Recht generell nicht patentierbar. Auch wenn sich das kanadische
case-law gerade im Wandel befindet, sind computer-implementierte Erfindungen
nicht per se ausgeschlossen, sondern können patentiert werden, solange die
Erfindung (i) praktisch anwendbar ist, (ii) eine neue und innovative Methode der
Anwendung von Fähigkeiten und Wissen ist, und (iii) ein kommerziell verwertbares
Ergebnis hervorbringt.
Arzneimittelpatente
Der Patent Act Amendment Act hat auch die Rahmenbedingungen für die
Preisgestaltung von patentierten Erfindungen im Bereich der Medizin verändert.
Dies sind per definitionem Erfindungen, die für die medizinische Nutzung, die
Lieferung von Medizin oder die Zubereitung oder Herstellung medizinischer
Produkte gedacht oder geeignet sind. Die Inhaber solcher Patente sind verpflichtet,
dem Patent Medicine Prices Review Board (PMPRB) vorgeschriebene Informationen,
wie den Preis, zu dem das Arzneimittel in Kanada oder andernorts verkauft wird
oder verkauft wurde, die Kosten der Produktion und der Vermarktung des Produkts
sowie – sofern dies verlangt wird – auch Informationen zu den Preisen
vergleichbarer Produkte, die in Kanada oder andernorts verkauft werden oder
verkauft wurden, mitzuteilen.
Sofern das PMPRB feststellt, dass ein Preis überhöht ist oder war, kann es die
Reduzierung dieses Preises oder des Preises eines anderen Arzneimittels des
Patentinhabers oder aber eine Zahlung an den Staat zum Ausgleich des
übermäßigen Umsatzes aus dem Verkauf des Arzneimittels zu überhöhten Preisen
anordnen. Sofern das PMPRB ein System überhöhter Preise aufdeckt, kann es die
Zahlung auf das Doppelte des überhöhten Umsatzes festsetzen. Bei der Bestimmung,
ob ein Preis überhöht ist, berücksichtigt das PMPRB unter anderem die Preise, zu
denen das Arzneimittel oder ähnliche Mittel in dem relevanten Markt und im
Ausland verkauft wurden, die Herstellungs- und Vermarktungskosten, den Vertrieb
der Medizin als freies Gut und das Ausmaß, zu dem Preiserhöhungen auf Inflation
zurückzuführen sind.
Der Patent Act Amendment Act trat 1993 in Kraft und schaffte die verpflichtende
Lizensierung von Arzneimitteln faktisch ab, während zeitgleich die Patented
Medicines (Notice of Compliance) Regulations (NOC Regulations) eingeführt wurden.
Die NOC Regulations erlauben es einem forschenden Pharmaunternehmen, eine
Liste mit Patenten in Bezug auf ein Medikament beim Commissioner of Patents
einzureichen, der diese in einem Register führt. Wenn ein Generikahersteller ein
Generikum eines Medikaments produzieren möchte, muss er das forschende
Pharmaunternehmen von dem behördlichen Zulassungsantrag im Wege einer
Notice of Allegations (NOA) unterrichten. Die NOA kann unterstellen, dass (i) das
STIKEMAN ELLIOTT LLP
K3
GEISTIGES EIGENTUM
Generika-Unternehmen es akzeptieren wird, dass die Notice of Compliance (NOC) –
d.h. die behördliche Zulassung – nicht ausgestellt wird, bevor die Patente im
Register auslaufen, oder (alternativ), dass (ii) die Patente im Register unwirksam
sind, oder (iii) die Ansprüche aus dem Patent durch das Generikum nicht verletzt
werden. Daraufhin hat das forschende Pharmaunternehmen 45 Tage Zeit, um beim
Bundesgericht eine Anordnung zu beantragen, die es dem Gesundheitsminister
verbietet, eine NOC auszustellen, bevor die Patente im Register ausgelaufen sind.
Bleibt der Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung erfolglos, berührt dies
nicht das Recht des Pharmaunternehmens, den Generikahersteller wegen
Patentverletzungen in Anspruch zu nehmen.
URHEBERRECHT
Allgemeines
Das kanadische Urheberrecht beruht ausschließlich auf dem bundesrechtlichen
Copyright Act. Das Common Law enthält in Kanada keine Aussage zum Urheberrecht.
Der bundesrechtliche Copyright Act gibt dem Inhaber des Urheberrechts das Recht,
die Vervielfältigung und kommerzielle Verwertung originaler literarischer,
darstellender, musikalischer und künstlerischer Werke und Darbietungen zu
unterbinden. Gesetzesänderungen im Jahre 1988 schafften ausdrücklichen Schutz
für Computerprogramme und etablierten ein System für die Erhebung und
Beitreibung von Kabellizenzgebühren. Der Copyright Act beinhaltet auch
Bestimmungen zum Schutz der Rechte darstellender Künstler (sog. verwandte
Schutzrechte) und ein System für Abgaben auf leere Medien zur Tonaufnahme.
Voraussetzungen des urheberrechtlichen Schutzes
Das Urheberrecht besteht für jedes Original literarischer, darstellender,
musikalischer oder künstlerischer Werke vorbehaltlich gewisser Anforderungen an
Staatsangehörigkeit bzw. Wohnort.
Generell kann sich ein Autor dann auf sein Urheberrecht berufen, wenn er zum
Zeitpunkt der Schöpfung des Werkes (i) kanadischer Staatsbürger war oder seinen
dauerhaften Wohnsitz in Kanada hatte, (ii) ein Staatsbürger eines bzw. wohnhaft in
einem Vertragsstaat („treaty country“) war (d.h. eines Staates, der dem Berner
Übereinkommen, dem Welturheberrechtsabkommens, dem Rom-Abkommen oder
der Welthandelsorganisation angehört), oder (iii) Staatsbürger eines bzw. dauerhaft
wohnhaft in einem Staat war, auf den die kanadische Bundesregierung den
Urheberrechtsschutz nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit für kanadische Bürger
ausgedehnt hat. In einigen Fällen wird der Urheberrechtsschutz auch auf Werke
ausgedehnt, die zuerst in einem Vertragsstaat veröffentlicht wurden, auch wenn der
Urhber selbst nicht kanadischer Staatsbürger oder Bürger eines Vertragsstaates ist.
Was nicht vom Urheberrecht erfasst ist
Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur die konkrete Ausdrucksform
einer Idee (d.h. in der Form eines „Werkes“). Des weiteren unterfallen Werke nur
K4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Eintragung von Urheberrechten
Der Copyright Act ermöglicht auf Wunsch des Rechteinhabers die Eintragung im
Copyright Office. Wenngleich die Eintragung freiwilliger Natur ist (das Urheberrecht
entsteht allein im Zeitpunkt der Schöpfung), bietet sie bestimmte
Beweiserleichterungen. Bestimmte Rechtsbehelfe sind nach dem Copyright Act ohne
Eintragung nur dann gegeben, wenn der Autor beweisen kann, dass die das
Urheberrecht verletzende Person tatsächlich Kenntnis von der Existenz des
Schutzrechts hatte. Die tatsächliche Kenntnis wird hingegen vermutet, wenn das
Urheberrecht eingetragen wurde. Eine Verletzung des Urheberrechts beinhaltet die
Produktion oder Reproduktion eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder
eines wesentlichen Teils davon sowie das bewusste öffentliche Verbreiten oder
Anbieten desselben. Der Urheberrechtsinhaber hat auch das unveräußerliche Recht,
jegliche Entstellung, Verstümmelung, Fehlzuordnung oder sonstige Änderung des
Werkes, die dem Ansehen des Urhebers abträglich ist, zu unterbinden.
Rechtsbehelfe im Falle von Verletzungen schließen sich nicht gegenseitig aus und
beinhalten Ersatzansprüche für den tatsächlich erlittenen Schaden, gesetzliche
Schadensersatzansprüche, Gewinnabschöpfung, Herausgabe jeglicher verletzender
Materialien sowie Unterlassungsverfügungen. In Einzelfällen sind auch
strafrechtliche Konsequenzen möglich.
GEISTIGES EIGENTUM
dann dem Urheberschutz, soweit sie Originale sind, was im Sinne des Urheberrechts
dann der Fall ist, wenn das Werk vom Autor geschaffen wurde und nicht von einem
Dritten plagiiert wurde oder aus einer öffentlich zugänglichen Quelle entstammt.
Das Urheberrecht an einem Werk kann im Copyright Office gegen eine Schutzgebühr
eingetragen werden (momentan CDN$ 65 bzw. CDN$ 50 bei OnlineRegistrierungen). Die Eintragung wird durch Ausfüllen und Einreichen eines
Formulars bewirkt, woraufhin eine Bescheinigung meist innerhalb von vier Wochen
seit Zugang des Antrags beim Copyright Office ausgestellt wird.
Laufzeit des Urheberrechts
Vorbehaltlich der im Copyright Act enthaltenen Ausnahmen besteht das
Urheberrecht während der Lebenszeit des Urhebers und weitere 50 Jahre
beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres seines Todes. Im Falle von gemeinsam
geschaffenen Werken besteht das Urheberrecht für den gleichen Zeitraum, wobei
auf den Tod des Letztverstorbenen abzustellen ist.
Während diese sog. „life plus fifty years“-Laufzeit auf die meisten urheberrechtlich
geschützten Werke in Kanada anwendbar ist, bestehen Ausnahmen zu dieser
generellen Regel, insbesondere für unveröffentlichte Werke, Fotografien, posthume
Werke, einige gemeinschaftliche Werke und staatliche Werke.
Welche Handlungen verletzen Urheberrechte?
Wie bereits erwähnt hat der Urheber das alleinige Recht, das Werk oder wesentliche
Teile des Werkes zu reproduzieren oder zu veröffentlichen bzw. Dritte hierzu zu
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K5
GEISTIGES EIGENTUM
ermächtigen. Im Falle der Reproduktion variiert deren Form je nach Werktyp und
kann z.B. Fotokopieren, Übersetzen, Aufnehmen und öffentlich Aufführungen
beinhalten. Ein Urheberrechtsinhaber hat auch das Recht, ein Werk zu
veröffentlichen, indem er es der Öffentlichkeit zugänglich macht. Im Allgemeinen
verliert der Urheber, sobald er das Werk veröffentlicht hat, die Kontrolle über
jegliche Kopien des so veröffentlichten Werkes.
Was stellt einen „wesentlichen“ Teil des Werks im Hinblick auf
Verletzungen dar?
Jenseits der Tatsache, dass mehr die Qualität als die Quantität des angeeigneten
Materials ausschlaggebend ist, ist es nicht möglich eine einfache Regel oder Formel
aufzustellen, ob ein Teil des Werks „wesentlich“ ist. Folglich kann schon das
unerlaubte Übernehmen eines kleinen Teils eines Werkes die Übernahme des
wesentlichen Teil eines Werkes darstellen, wenn sich die Übernahme bei
qualitativer Betrachtung als wesentliche Übernahme der kreativen Fähigkeiten, der
Zeit und des Talents des Urhebers darstellt.
Urheberpersönlichkeitsrechte
Zusätzlich zum Urheberrecht gewährt der Copyright Act dem Urheber eines Werks
ein Recht auf „Integrität“ und „Vaterschaft“ am Werk. Das Recht des Urhebers auf
Integrität ist dann verletzt, wenn das Werk entstellt, verstümmelt oder sonstwie
zum Schaden der Ehre und Reputation des Urhebers verändert wird. Zusätzlich zur
physischen Entstellung, Verstümmelung oder Veränderung eines Werks kann
bereits die Nutzung eines Werks in Verbindung mit einem Produkt, einer Leistung
oder einem bestimmten Grund geeignet sein, das Recht des Urhebers auf Integrität
zu verletzen.
Das Recht des Urhebers auf Vaterschaft ist das Recht, soweit es den Umständen
entsprechend angemessen ist, mit dem Werk als dessen Urheber durch Namen oder
Pseudonym in Verbindung gebracht zu werden oder aber anonym zu bleiben.
Jenseits des Wortlauts des Copyright Act, der das Recht auf Fälle, in denen es den
Umständen entsprechend angemessen ist, beschränkt, gibt es nur wenig
Anhaltspunkte, wie die Reichweite des Vaterschaftsrechts des Autors zu bestimmen
ist. Daher muss die Reichweite des Rechts des Urhebers auf Vaterschaft nach den
Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Urheberpersönlichkeitsrechte können nicht abgetreten oder lizenziert werden,
können aber ausdrücklich abbedungen werden. Der Zessionar eines Urheberrechts
sollte versuchen, einen Verzicht auf die Urheberpersönlichkeitsrechte vom Urheber
zu erlangen, wenn er über die volle Freiheit in Bezug auf das Werk verfügen möchte.
Ein solcher Verzicht bedarf nicht der Schriftform. Die Einhaltung der Schriftform ist
dennoch unbedingt anzuraten.
K6
STIKEMAN ELLIOTT LLP
GEISTIGES EIGENTUM
Urheberrechtsreform
Am 29. September 2011 brachte die kanadische Regierung Bill C-11, An Act to
Amend the Copyright Act ein. Das vorgeschlagene Gesetz würde eine Vielzahl von
Änderungen am Copyright Act zur Folge haben. Einige der signifikanten Änderungen
würden folgende Fälle beinhalten: Die Einfügung von Bestimmungen zur Regelung
bestimmter indirekter Verletzungen durch Internet Dienste; Verbote hinsichtlich
der Umgehung von digitalen Sperren; Erweiterung der Ausnahme für den redlichen
Geschäftsverkehr hinsichtlich Verletzungen; und die Ausweitung bestimmter
anderer Nutzerrechte, insbesondere im Hinblick auf Bildungseinrichtungen.
Zusätzlich würden Fotografien unter dieselben Urheberrechtsbestimmungen wie
andere Werke fallen und die Urheberpersönlichkeitsrechte würden auf
künstlerische Darbietungen ausgedehnt werden.
MARKEN
Allgemein
Eine Marke ist ein Wort, Symbol oder Design, oder eine Kombination daraus, womit
die Quelle eines bestimmten Produkts oder einer Dienstleistung bestimmt werden
kann. Wenngleich die Eintragung einer Marke nach dem bundesrechtlichen Trademarks Act auf freiwilliger Basis erfolgt, kann der Schutzumfang jedoch für nicht
eingetragene Marken geographisch auf den Bereich beschränkt sein, in dem die
Marke einen gewissen Bekanntheitsgrad genießt. Eingetragene Marken sind,
unabhängig davon, wo die Marke tatsächlich genutzt wird, kanadaweit geschützt.
Darüber hinaus stehen für eingetragene Marken auch mehr Rechtsbehelfe gegen
unerlaubte Nutzung zur Verfügung als für nicht eingetragene Marken.
Voraussetzungen
Um eintragungsfähig zu sein, darf eine Marke hinsichtlich der Qualität der Waren oder
Dienstleistungen, der zur Herstellung angestellten Personen oder des Herkunfsortes
weder rein beschreibender noch täuschender bzw. irreführender Natur sein. Des weiteren
darf die Marke weder einfach aus dem Namen der Ware oder Dienstleistung in einer
anderen Sprache oder primär aus dem Vor- oder Nachnamen einer lebenden oder
innerhalb der letzten 30 Jahre verstorbenen Person bestehen, noch darf sie geeignet sein,
eine Verwechslungsgefahr mit einer vormals genutzten oder von einem anderen zur
Eintragung angemeldeten Marke zu begründen.
Um eine Marke eintragen zu lassen, muss der Antragsteller darlegen, die Marke in
Kanada genutzt oder bekannt gemacht zu haben, die Marke in einem anderen Land, das
dem Pariser Übereinkommens angehört, eingetragen und genutzt zu haben, oder zu
beabsichtgigen, die Marke in Kanada zu nutzen.
Eintragung und Entkräftung
Die Markeneintragung hat fünfzehn Jahre lang Bestand und kann durch Bezahlung einer
Gebühr für weitere fünfzehn Jahres-Perioden verlängert werden. Eine Markeneintragung
ist ungültig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem ein Verfahren gegen die Wirksamkeit der
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K7
GEISTIGES EIGENTUM
Marke angestrengt wird, die Marke ihre Unterscheidungskraft verloren hat und daher aus
Sicht der Öffentlichkeit nicht mehr geeignet ist, die Quelle einer bestimmten Ware oder
Dienstleistung zu bestimmen. Früher war der häufigste Grund für den Verlust der
Unterscheidungskraft die Lizenzvergabe für eine Marke ohne diese Lizenzvergabe
eintragen zu lassen. Jedoch wurde das Eintragungserfordernis für Lizenznehmer in
Kanada abgeschafft. Die Markenlizensierung in Kanada setzt nun voraus, dass der
Lizenzgeber / Eigentümer der Marke die direkte oder indirekte Kontrolle über den
Charakter oder die Qualität der Waren oder Dienstleistungen, für welche die Marke
eingetragen wurde, behält.
Rechtsverletzung
Die Verletzung eines Markenrechts, die sowohl zivil- wie auch strafrechtliche
Konsequenzen haben kann, liegt dann vor, wenn ein Verkauf, ein Verkaufsangebot, eine
Verbreitung oder eine Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen in Verbindung mit
irreführenden Marken oder Handelsnamen erfolgt. Eine Rechtsverletzung liegt auch dann
vor, wenn eine Person eine eingetragene Marke in einer Art und Weise nutzt, die den mit
der Marke verbunden Mehrwert (“goodwill“) mindert. Das Nutzen der Marke eines
Wettbewerbers kann auch Anlass für Verfahren nach Common Law oder nach den Regeln
über unerlaubte Nachahmung oder den unlauteren Wettbewerb geben. Strafrechtliche
Sanktionen sind zwar möglich, werden aber nur selten genutzt.
GESCHMACKSMUSTER
Allgemeines
Der bundesrechtliche Industrial Design Act gewährt innerhalb Kanadas ausschließliche
Rechte für eingetragene Geschmacksmuster während der Dauer ihrer Eintragung. Ein
Geschmacksmuster ist definiert als äußere Erscheinung einer Form, Konfiguration, eines
Musters oder Ornaments und jeder Kombination dieser Erscheinungen, die in einem
fertigen Artikel allein durch die Augen wahrgenommen und beurteilt werden.
Voraussetzungen für die Eintragung
Die Eintragung erfordert die Einreichung einer Zeichnung oder Fotografie, einer
Beschreibung des Designs und einer Erklärung, dass nach dem Kenntnisstand des
Antragstellers das Design weder in dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller es eingeführt
hat, noch zuvor von einem Dritten genutzt worden ist. Eine gültige Eintragung setzt das
Merkmal der „Neuheit“ voraus, was bedeutet, dass das Design weder mit einem bereits
eingetragenen Design identisch sein darf noch einem anderen Design so sehr ähneln darf,
dass eine Verwechslungsgefahr besteht. Die Eintragung muss binnen eines Jahres nach
der Veröffentlichung des Designs in Kanada oder andernorts erfolgen.
Laufzeit des Schutzes
Die Eintragung eines Geschmackmusters ist für fünf Jahre gültig und kann um weitere
fünf Jahre bis zu einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren verlängert werden. Die
Verletzung eines Geschmackmusters kann zivilrechtliche Rechtsbehelfe zur Folge haben.
Wird der Gegenstand nicht dem Gesetz entsprechend gekennzeichnet, können nur
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GEISTIGES EIGENTUM
einstweilige Verfügungen erlassen werden. Verletzungen sind insbesondere die
Produktion, der Import für geschäftliche Zwecke oder Handel, der Verkauf oder die
Vermietung und das Anbieten oder Ausstellen zum Verkauf oder zur Vermietung von
Artikeln jeglicher Art in Zusammenhang mit dem eingetragenen Geschmacksmuster, an
die das Design oder ein nicht wesentlich abweichendes Design angebracht wurde. Jedoch
ist es keine Verletzung, ein dem eingetragenen Design ähnliches oder identisches Design
an einem wesentlich anderen Artikel oder in einer neuen oder neuartigen Weise
anzuwenden.
HALBLEITER-CHIPS
Der Integrated Circuit Topography Act, 1993, gibt dem Eingetragenen einen
zehnjährigen Schutz für Design und Topographie von integrierten Schaltungen (d.h.
Halbleiter-Chips). Die Eintragung ist möglich für Urheber von Topographien, die
kanadische Staatsbürger sind, juristische Personen, die in Kanada Topographien erstellen
oder Schaltkreisprodukte in Kanada herstellen und Staatsbürger und Bewohner anderer
Länder, die einen ausreichenden Schutz für kanadische Topographien bieten, oder die
Parteien von Übereinkommen oder Konventionen sind, denen Kanada beigetreten ist und
die den Schutz von Topographien achten.
Der Eintragungsantrag muss in Kanada innerhalb von zwei Jahren nach der erstmaligen
an einem beliebigen Ort in der Welt erfolgten kommerziellen Verwertung der
Topographie eingereicht werden. Die Eintragung gewährt das ausschließliche Recht, die
Topographie und jegliche Schaltkreise, die die Topographie oder wesentliche Teile davon
enthalten, zu reproduzieren, herzustellen, zu importieren oder kommerziell zu verwerten.
Ein Nachbau („reverse engineering“) ist für Zwecke der Auswertung, Forschung oder
Lehre gestattet, nicht jedoch für kommerzielle Zwecke.
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K9
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
L
Immobilien
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
Beschränkungen des Grundeigentums............................................................................... 2
Dingliche Rechte ................................................................................................................. 2
Eintragung des Eigentumsrechts ........................................................................................ 3
Staatliche Garantie des Grundeigentums ........................................................................... 3
Besteuerung von Grundeigentum ....................................................................................... 3
Gewerbliche Vermietung ..................................................................................................... 4
Kauf und Verkauf von Immobilien in Kanada ...................................................................... 5
Finanzierungsangelegenheiten ........................................................................................... 5
Bauleitplanung .................................................................................................................... 6
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MÄRZ 2012
IMMOBILIEN
Immobilien
ALLGEMEINES
Der Verkauf und die Entwicklung von Immobilien ist im Wesentlichen eine
Angelegenheit der provinzrechtlichen Gesetzgebung. Mit Ausnahme von Quebec hat
jede der Provinzen und jedes Territorium Regelungen über Kauf, Eigentum, Nutzung
und Entwicklung von Immobilien erlassen (von denen alle hinsichtlich Inhalt und
Umfang ähnlich sind). In Quebec basiert das Immobilienrecht auf dem „Civil Law“
und ist in weiten Teilen im Civil Code of Quebec geregelt.
BESCHRÄNKUNGEN DES GRUNDEIGENTUMS
Generell kann jede natürliche geschäftsfähige Person in Kanada Immobilien kaufen,
halten und verkaufen. Diese Grundregel gilt für Kanadier und nicht in Kanada
ansässige Personen gleichermaßen. Dessen ungeachtet erlaubt es der
bundesrechtliche Citizenship Act jeder Provinz, Gesetze zu erlassen, die das
Grundeigentum von Gebietsfremden beschränken. Diese Beschränkungen der
Eigentumsrechte unterscheiden sich von Provinz zu Provinz: Prince Edward Island
hat beispielsweise Gesetze erlassen, die den Umfang der Grundstücke, die im
Eigentum von Gebietsfremden (natürlichen oder auch juristischen Personen)
stehen, wesentlich beschränken. In Alberta und Quebec existieren Gesetze, die den
Kauf von Rechten an bestimmten Arten von Grundstücken durch Gebietsfremde
ohne die Zustimmung der Provinz verbieten (beide beschränken das Eigentum an
landwirtschaftlichen Grundstücken, und Quebec verbietet auch das Eigentum an
eingestuftem Kulturgut). Des Weiteren bestehen in einigen Provinzen
Lizensierungs- bzw. Eintragungsanforderungen, die einzuhalten sind, wenn eine
Gesellschaft in dieser Provinz Grundstücke halten möchte. Es gibt auch
bundesrechtliche Bestimmungen für ausländische Eigentümer, die unter
bestimmten Umständen im Falle eines Grundstückserwerbs durch diesen eine
Mitteilung an oder eine Überprüfung durch die Bundesregierung erfordern.
DINGLICHE RECHTE
Im kanadischern Immobilienrecht sind in den sog. „Common Law“-Rechtsordnungen
verschiedene Rechte an Grundstücken anerkannt. Ein sog. „estaste“ bezeichnet ein
dingliches Recht an einem Grundstück von bestimmter Art oder Dauer, das seiner
Natur nach entweder Grundeigentum („freehold“), also von unbestimmter Dauer,
oder Erbpacht („leasehold“), mithin von bestimmter Dauer, ist. Unter den
verschiedenen Arten von Grundeigentum ist das unbeschränkte Grundeigentum mit
Abstand am häufigsten und kann, abgesehen von theoretischen Feinheiten, mit
Eigentum gleichgesetzt werden. Einige andere Arten von Rechten, die häufig in den
„Common Law“-Rechtsordnungen auftauchen, sind Grunddienstbarkeiten,
Nießbrauch und vertragliche Nutzungsbeschränkungen, welche Rechte an einem
Grundstück darstellen, und Lizenzen, die rein vertraglicher Natur sind.
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Das Rechts Quebecs differenziert zwischen persönlichen Rechten (Rechte, die gegen
eine Person durchgesetzt werden können) und dinglichen Rechten (Rechte an
Gegenständen). Dingliche Rechte umfassen das Eigentum, Rechte an Dingen Dritter
und Rechte in Form eines Anspruchs im Hinblick auf Dritteigentum. Einige sind
fortwährend (z.B. Eigentum und Dienstbarkeit) und andere sind vorübergehend
(z.B. Erbbaurecht).
EINTRAGUNG DES EIGENTUMSRECHTS
Jeder im Privateigentum befindliche Grundbesitz (im Gegensatz zu Staatseigentum)
ist in Kanada eingetragen. Jede Provinz verwaltet ihr eigenes Eintragungssystem
sowohl für Grundeigentum als auch für Belastungen. Die zwei maßgeblichen
Systeme, die in Kanada genutzt werden, sind das „Registry System“ und das „Land
Titles System“ (oder „Torrens System“). Jede Provinz nutzt ein modifiziertes System
aus einem der beiden oder beiden Systemen.
Das ältere, traditionellere „Registry System“ ist ein „Registration of Deeds“-System,
das lediglich der öffentlichen Eintragung von Rechtsakten, die Grundstücke
betreffen, dient und keine eigene qualitative Aussage über den Status des
Grundeigentums trifft. Im Gegensatz dazu wird das „Land Titles System“ von der
Regierung nach detaillierten gesetzlichen Vorschriften betrieben und das
Grundstücksrecht, wie es sich aus dem Register ergibt, wird – abgesehen von
bestimmten gesetzlichen Grenzen – von der Regierung garantiert (s.u.).
STAATLICHE GARANTIE DES GRUNDEIGENTUMS
Es kann darauf vertraut werden, dass das Register oder die für nach dem „Land
Titels System“ eingetragenen Grundstücke erstellte Bescheinigung über das
Grundeigentum, den wahren und zutreffenden Status des Eigentums ausweist. In
den relativ seltenen Fällen, in denen einer Person aufgrund eines Fehlers des
Registers oder der Bescheinigung, ein Recht an einem Grundstück entzogen wird,
hat die Person zum Ausgleich Zugang zu einem staatlich verwalteten
Sicherungsfonds.
In Provinzen und Territorien, die das „Registry System“ verwenden (z.B. Quebec),
besteht keine staatliche Garantie für das Grundeigentum. Im „Registry System“ wird
die Qualität des Grundeigentums durch die individuelle Recherche der Akten
bestimmt und basiert auf der zeitlichen Priorität der Eintragung.
BESTEUERUNG VON GRUNDEIGENTUM
Die Übertragung von Grundstücken unterliegt in den meisten kanadischen
Rechtsordnungen einer Grunderwerbssteuer, die sowohl auf provinzieller als auch
auch kommunaler Ebene erhoben wird. In einigen Kommunen, wie Toronto in
Ontario, erhebt die Stadt die Grunderwerbssteuer zusätzlich zu den von der Provinz
erhobenen Steuern. Die Höhe solcher Steuern variiert im ganzen Land von einem
Höchstsatz von 4 % des Werts der Gegenleistung für bestimmte Grundstücke in
Toronto (Kombination aus kommunaler und provinzieller Steuer) bis hin zur
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Steuerfreiheit in Alberta, Neufundland & Labrador und Teilen von Nova Scotia. In
Ontario wird abgesehen von wenigen Ausnahmen auch die Übertragung von
Nießbrauch an Grundstücken – auch ohne Eintragung – besteuert. In den meisten
Rechtsordnungen hat der Käufer die Grunderwerbssteuer zu tragen, während in
Quebec auch der Verkäufer unter bestimmten Umständen hierfür einzustehen hat.
Daneben ist die Übertragung von Geschäftsgebäuden und neuen Wohnhäusern
Gegenstand der „Goods and Services Tax“ (GST) (oder der „Harmonized Sales Tax“
(HST) in Nova Scotia, Neufundland & Labrador, New Brunswick, Ontario und British
Columbia). Zusätzlich fällt die „Quebec Provincial Sales Tax“ (PST) an, wenn das
Grundstück in Quebec liegt. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die GST/HST
und PST vom Käufer (sofern einschlägig) einzufordern, wohingegen der Käufer nach
den einschlägigen Steuergesetzen zur Selbstveranlagung berechtigt ist.
Einkommensteuer fällt normalerweise auf Gewinne aus einem Grundstücksverkauf
an. Wenn mit dem Verkauf von Grundstücken zur Kapitalanlage ein Wertzuwachs
erzielt wird, werden 50 % des Zuwachses als steuerbares Einkommen behandelt.
Soweit das Grundstück Betriebsvermögen war und als solches abgeschrieben wurde
und diese Abschreibungen durch den Verkauf wiedererlangt werden, ist der Betrag
der Abschreibungen voll steuerbar. Der Verkauf von Grundstücken, die im Inventar
des Verkäufers geführt werden, wird als Betriebseinkünfte behandelt, wovon 100%
steuerbar sind. Zusätzlich dazu muss ein Käufer, wenn der Verkäufer keinen
Wohnsitz in Kanada hat, einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises für den
kanadischen Fiskus zurückhalten, es sei denn, der Verkäufer kann eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde vorlegen.
GEWERBLICHE VERMIETUNG
Die Vermietung von Geschäftsräumen ist in Kanada durch provinzielle Gesetze
geregelt. In Ontario regelt z.B. der „Commercial Tenancies Act“ die meisten Aspekte
der gewerblichen Vermieter-Mieter Beziehung. Zusätzlich zu konkreten Gesetzen
hat sich eine Fülle von „Common Law“ in diesem Zusammenhang gebildet, worauf
sich Vermieter wie auch Mieter in den „Common Law“-Rechtsordnungen berufen
können, um ihre Rechte und/oder Rechtsbehelfe im Rahmen von gewerblichen
Mietverhältnissen durchzusetzen.
Obwohl das Gesetz grundsätzlich keine Vertragsart vorschreibt, haben sich je nach
Art der Nutzung des Gebäudes (z.B. Einzelhandel, Industrie, Lager oder Büro)
verschiedene Formen der Vermietung entwickelt. Im Allgemeinen kann man die
gewerbliche Vermietung klassifizieren in (i) „Net Leases“ (der Mieter zahlt einen
festen Mietzins sowie einen proportionalen Anteil an den Kosten, die durch den
Besitz, Betrieb und die Wartung des Gebäudes entstehen); (ii) Vermietungen, bei
denen der Mieter zusätzlich zu den Kosten des „Net Leases“ auch die Kosten für
strukturelle Reparaturen bezahlt; (iii) „Semi-Gross Leases“ (der Vermieter
übernimmt bestimmte Kosten aus der Grundmiete, die er bekommt): und (iv) „Gross
Leases“ (der Mieter zahlt nur einen festen Betrag).
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Auf Mietzahlungen im Rahmen einer Geschäftsraummiete wird die GST erhoben.
Wenn der Mieter für Zwecke der GST eingetragen ist und ausschließlich einer
gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ist die Steuer für den Mieter erstattungsfähig.
Dennoch ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Steuer für die Steuerbehörden
einzuziehen. In einigen Provinzen ist auch eine provinzielle Umsatzsteuer
abzuführen.
Auf
Seiten
des
Vermieters
ist
die
erlangte
Miete
einkommenssteuerpflichtig.
KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN IN KANADA
Im Generellen werden Immobilien von Immobilienmaklern als verkäuflich erfasst
und vermarktet. Der Makler des Käufers bereitet häufig das Angebot vor und
übermittelt es dem Makler des Verkäufers. Hingegen werden erfahrene Käufer
(insbesondere beim gewerblichen Immobilienkauf) typischerweise das Angebot
verhandeln, um direkt vom Verkäufer kaufen, wobei sie häufig von ihren Anwälten
unterstützt werden.
Die Anwälte auf Seiten des Käufers werden die Eigentumslage des betroffenen
Grundstücks prüfen und verschiedene andere Überprüfungen, z.B. von
steuerrechtlichen bis hin zu umweltrechtlichen Fragen, vornehmen. Der Anwalt des
Käufers wird für die aufgeworfenen Probleme Lösungen verhandeln und die
abschließenden Vertragsdokumente vorbereiten.
FINANZIERUNGSANGELEGENHEITEN
Eine Hypothek muss generell schriftlich vereinbart, unterschrieben und gegen das
Grundstückseigentum eingetragen werden, um den Vorrang des Darlehensgebers zu
sichern. Die Eintragung bewirkt, dass der Darlehensgeber zum gesicherten
Gläubiger wird. Häufig wird der Darlehensgeber zusätzliche Sicherheiten nehmen,
wie eine Globalzession der Mietforderungen, und/oder eine Eintragung gegen den
Darlehensnehmer
aufgrund
einer
allgemeinen
Sicherungsabrede
in
Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Provinz anwendbaren Gesetzen zur
Besicherung von Mobiliareigentum. Der Darlehensgeber wird gegebenenfalls auch den
Darlehensnehmer persönlich in Regress nehmen und/oder ein weiteres Haftungssubjekt
oder einen Bürgen für die Hypothek verlangen.
Ein Darlehensgeber ist verpflichtet, eine „angemessene Kündigungsfrist“ einzuhalten,
bevor er Zahlung verlangt, und nach den bundesrechtlichen Insolvenzvorschriften in den
meisten Fällen Ankündigungen zu versenden, bevor eine Sicherheit an einem Grundstück
verwertet wird. In einigen Provinzen (z.B. Ontario, New Brunswick, Prince Edward
Island und Quebec) ist der Darlehensgeber unter Einhaltung eines gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahrens berechtigt, das Grundstück unbeschadet des Rechts, den
Darlehensnehmer auf eine Differenz des Verkaufserlöses in Anspruch zu nehmen,
freihändig zu verkaufen. In einigen Provinzen (z.B. British Columbia, Ontario und
Quebec) kann der Darlehensgeber im Klagewege die Zwangsvollstreckung betreiben. Die
gerichtliche Anordnung führt zum Übergang des Eigentums an dem Grundstück auf den
Darlehensgeber in vollständiger Erfüllung der Darlehensschuld. Die meisten Provinzen
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ermöglichen es dem Darlehensgeber auch, einen Antrag bei Gericht auf
Zwangsversteigerung des Grundstücks zu stellen, wobei der Darlehensnehmer weiterhin
für jegliche Differenz haftet. In vielen Provinzen stehen dem Darlehensgeber eine
Vielzahl an Rechtsbehelfen zur Verfügung.
BAULEITPLANUNG
Jede Provinz hat Planungsgesetze, die die Nutzung und die Inbesitznahme von Land und
Gebäuden regeln. Obwohl die Provinzregierungen für die Bauleitplanung zuständig sind,
werden viele Planungsfunktionen an die Kommunen delegiert. In Ontario, Quebec,
British Columbia und New Brunswick sind die kommunalen Befugnisse umfangreich und
die provinzielle Aufsicht auf ein Minimum beschränkt (wenngleich sie in Ontario stärker
wird), wohingegen das Ausmaß der ausgeübten Kontrolle über kommunale Maßnahmen
durch die anderen Provinzregierungen deutlich engmaschiger ist. Die Regulierung von
Immobiliareigentum vollzieht sich im Wesentlichen in der Form von Zonen- und
Gebäudesatzungen. Zonensatzungen regeln praktisch alle Aspekte der Landnutzung, der
Art und Struktur von Gebäuden, die Parzellengrößen und unter anderem die zulässige
Erschließung von Grundstücken.
Der Neubau, Anbau und Veränderungen von Gebäuden bedürfen einer Baugenehmigung.
Die Genehmigungsgebühren variieren erheblich von Kommune zu Kommune, werden
aber im Allgemeinen anhand der beantragten Gebäudegröße in Quadratmetern bemessen
und hängen von der Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ab.
Gebäudesatzungen, einschließlich der Genehmigungs- und sonstigen baurechtlichen
Anforderungen, regeln Angelegenheiten wie Baumaterialien, Heiz- und
Belüftungssysteme, Elektroinstallationen, Wasser- und Abwasserleitungen, Brandschutz,
Zutritt und Untersuchungen. Der National Building Code of Canada wurde von den
meisten Kommunen der meisten Provinzen in Gänze oder in Teilen übernommen, was zu
einer Tendenz der nationalen Vereinheitlichung der Gebäuderegulierung führte.
Andere provinzielle Gesetze, die gegebenenfalls zu berücksichtigen sind, sind
Umweltgesetze (insbesondere in Bezug auf Grundstücke, die für Umweltbelastungen
anfällig sind oder kontaminiert sind oder auf Umweltverträglichkeitsprüfungen der
Infrastruktur, Genehmigungen für Emissionen in Wasser oder Luft, Wasserentnahmen
oder Lärmschutz) und Gesetze über die Kontrolle der Wohnraummiete, über
Hochwasser- sowie Denkmalschutz.
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STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
M
Konkurs- und Insolvenzrecht
Gesetzlicher Rahmen.......................................................................................................... 2
Jüngste Entwicklungen: Bills C-55, C-62 und C-12 ............................................................ 2
Liquidationsregeln ............................................................................................................... 4
Bankruptcy and Insolvency Act ...................................................................................... 4
Winding-up and Restructuring Act ................................................................................. 5
Insolvenzverwaltung ...................................................................................................... 5
Sanierungsregeln ................................................................................................................ 6
Bankruptcy and Insolvency Act ...................................................................................... 6
Companies’ Creditors Arrangement Act ........................................................................ 6
Grenzüberschreitende Insolvenzen .................................................................................... 7
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
DEZEMBER 2007
KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
Konkurs- und Insolvenzrecht
GESETZLICHER RAHMEN
Der Großteil der kanadischen Insolvenzbestimmungen ist in zwei zentralen
Bundesgesetzen verankert – dem Bankruptcy and Insolvency Act (BIA) und dem
Companies´ Creditors Arrangement Act (CCAA). Zusätzlich dazu regelt der Windingup and Restructuring Act die Liquidierung und Restrukturierung spezieller
Unternehmen wie Banken, Versicherungsunternehmen und Treuhandunternehmen.
Daneben behandeln auch einige Provinzgesetze die Rechte der Gläubiger.
Sowohl der CCAA als auch der BIA sind auf Sanierungsverfahren und Liquidationen
anwendbar. In der Praxis wird der CCAA für mittlere bis große Fälle und der BIA für
kleine bis mittlere Fälle angewandt, da der CCAA dem sanierenden Schuldner eine
vergleichsweise größere Flexibilität und damit ein breiteres Handlungsspektrum
bietet.
JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN: BILLS C-55, C-62 UND C-12
Jüngste Änderungen des kanadischen Insolvenzrechts führten zu einer Vielzahl
beträchtlicher Veränderungen. Diese Änderungen erfolgten durch eine Reihe von
Gesetzen, deren Beziehungen zueinander ungewöhnlich kompliziert ist. Die
Gesetzgebungsgeschichte der Änderungen bis heute wird für einige Leser von
Interesse sein und wird entsprechend hier wiedergegeben.
Bill C-55, das Gesetz zur Einführung des Arbeitnehmer Schutzprogramms, zur
Änderung des Bankruptcy and Insolvency Acts und des Companies´ Creditors
Arrangement Acts sowie zur Einführung weiterer Folgeänderungen, wurde im
November 2005 verabschiedet und führte eine Reihe neuer und zentraler
verfahrens- wie materiellrechtlicher Änderungen zum kanadischen Insolvenzrecht
ein. Chapter 47 of the Statues of Canada, 2005, wie man Bill C-55 heute auch nennt,
wurde mit dem Grundverständnis verabschiedet, dass bis zu dessen Inkrafttreten
eine gründlichere Überprüfung des Gesetzes sowie gegebenenfalls konsequente
weitere Änderungen geschaffen würden.
Diese Überprüfung resultierte in Bill C-62, das Gesetz zur Änderung des Bancruptcy
and Insolvency Acts, des Companies´ Creditors Arrangement Acts, das Wage Earner
Protection Program Acts und Chapter 47 of the Statutes of Canada, 2005, womit
einige technische wie auch materielle Änderungen angestrebt wurden, die aus der
übereilten Verabschiedung von Bill C-55 resultierten. Bill C-62 war bereits vom
House of Commons verabschiedet worden und hatte die erste Lesung im Senat
überstanden, als die erste Sitzungsperiode des 39. Parlaments Mitte September
2007 vertagt wurde und Bill C-62 effektiv eleminierte. Folglich wurde Bill C-12, die
Neuauflage von Bill C-62, in der anschließenden zweiten Sitzungsperiode des 39.
Parlaments eingebracht. Bill C-12 wurde vom House of Commons am 29. Oktober
2007 verabschiedet, am 13. Dezember 2007 vom Standing Senate Committee on
Banking, Trade and Commerce überprüft und nach Berichterstattung vom Senat am
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accordingly!]
Der kanadische Minister für Arbeit und Industrie hat zugestimmt, dass seine
Behörde die Implementierung der neuen Gesetze überwacht und dem House of
Commons und dem Senat binnen einem Jahr über empfehlenswerte technische
Verbesserungen Bericht erstatten wird. Das Standing Senate Committee on Banking,
Trade and Commerce plant, ab Februar 2008 Insolvenzbeteiligte anzuhören, um das
Parlament und die Behörden dabei zu unterstützen, mögliche technische
Änderungen vorzubereiten.
Durch Bill C-55 und C-12 erfolgten folgende zentrale Änderungen:
1.
2.
3.
4.
5.
Arbeitnehmer- und Pensionsschutz – Chapter 47 führt ein neues Gesetz ein,
das das Wage Earner Protection Program (WEEP) beinhaltet, um Einzelne für
Beträge zu entschädigen, die sie verdient haben, aber nicht in einer
sechsmonatigen Periode vor dem Konkurs oder der Zwangsverwaltung
ausbezahlt bekommen haben. Die Entschädigung besteht bis zu einem
Maximum von $ 3.000 oder dem vierfachen Wochenverdienst nach dem
Employment Insurance Act, je nachdem welcher Betrag höher ist. Diese nicht
ausbezahlten Löhne erhalten zudem verbesserten Schutz durch eine „super
priority“ auf die aktuellen Vermögensgegenstände des Unternehmens, womit
Ansprüche wegen unbezahlten Löhnen nun vorrangig vor denen gesicherter
Gläubiger sind. Noch nicht ausbezahlte Rentenbeiträge erhalten ebenfalls
verbesserten Schutz.
KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
selben Tag verabschiedet. Das Gesetz bekam am 14. Dezember 2007 die königliche
Zustimmung, und die Bestimmungen sowohl von Chapter 47 als auch von Bill C-12
sind nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. [NTD: Change English version
Zwischenfinanzierung - Interim (DIP) Financing – Chapter 47 ermöglicht
es einem Gericht, eine Zwischenfinanzierung zu genehmigen, wobei der
Zwischenfinanzierer gegenüber gesicherten und sonstigen Gläubigern
Vorrang genießt. Bill C-12 fügt hinzu, dass ein gesicherter Gläubiger, dessen
Interessen betroffen sein können, benachrichtigt werden muss.
Schutz des Insolvenzverwalters – Ein Insolvenzverwalter tritt nicht in die
Arbeitgeberhaftung ein, wenn er das Unternehmen des Schuldners fortführt
oder dessen Arbeitnehmer weiterbeschäftigt.
Insolvenzverwalter und vorläufige Insolvenzverwalter – Insolvenzverwalter
und Überwacher müssen als solche zugelassen sein. Die neue Gesetzeslage
schreibt einen maximalen Zeitraum für die vorläufige Verwaltung vor, stellt die
Rolle und die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters klar und führt
eine Prüfung für die Frage ein, wann ein Insolvenzverwalter bestellt werden
kann.
Tarifverträge, andere Verträge und kritische Lieferanten – Die
Gesetzgebung bestätigt, dass ein Tarifvertrag, sofern er nicht durch einen
Aufhebungsvertrag von beiden Parteien aufgehoben wurde, in Kraft bleibt.
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KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
6.
7.
8.
9.
Jedoch kann ein Schuldner bei Gericht eine Verhandlungsanordnung
beantragen. Wenn der Tarifvertrag daraufhin geändert wird, kann der
Verhandlungsführer einen Anspruch in Höhe des Werts des Zugeständnisses
als ungesicherter Gläubiger geltend machen. Hinsichtlich anderer Verträge
kann ein Schuldnerunternehmen eine gerichtliche Aufhebung beantragen –
gleichwohl
sind
bestimmte
Verträge
wie
z.B.
bestimmte
Finanzierungsverträge von dieser Regel ausgenommen– und das Gericht kann
die Aufhebung bewilligen, wenn es von deren Notwendigkeit für die
Realisierung eines Vorschlages oder eines Plans überzeugt ist. Ein Schuldner
kann auch bei Gericht beantragen, eine Person als „critical supplier“ einstufen
zu lassen, woraufhin das Gericht eine Person verpflichten kann, Güter oder
Dienstleistungen zu Bedingungen zu liefern, die mit der Lieferbeziehung in
Einklang stehen oder die das Gericht als angemessen erachtet.
Unbezahlte Lieferanten – Die neue Gesetzgebung korrigiert ein Problem der
zeitlichen Koordinierung und erlaubt es unbezahlten Lieferanten weiterhin,
für einen kurzen Zeitraum nach der Insolvenz oder Zwangsverwaltung Waren
wieder in Besitz zu nehmen.
Ausgewählte Finanzierungsverträge – Ausgewählte Finanzierungsverträge
können nicht aufgehoben werden. Bill C-12 sieht vor, dass die Definition für
„ausgewählte Finanzierungsverträge“ in den Regeln statt im Gesetz
aufgenommen wird, um für künftige Anpassungen flexibler zu sein.
Nachrangigkeit von Eigenkapitalansprüchen – Ein Gläubiger, dessen
Anspruch aus der Rückabwicklung eines Kaufs oder Verkaufs von Anteilen an
der insolventen Schuldnergesellschaft stammt, hat keinen Anspruch auf die
Insolvenzquote, bevor nicht alle anderen Gläubiger befriedigt wurden.
Internationale Koordination – Neue Bestimmungen, die auf dem United
Nations Commission on International Trade Law Model Law basieren, wurden
aufgenommen,
um
die
Kooperation
bei
grenzüberschreitenden
Insolvenzverfahren zu fördern.
LIQUIDATIONSREGELN
Bankruptcy and Insolvency Act
Das Liquidations- und Insolvenzsystem unter dem BIA kann für die Insolvenz von
fast
jedem
Rechtsgebilde,
einschließlich
natürlichen
Personen,
Personengesellschaften, Verbänden und Körperschaften („corporations“) angewandt
werden. Nach dem BIA sind corporations nicht nur Gesellschaften, die nach dem
Recht des Bundes oder der Provinzen gegründet wurden und insoweit ihre
Geschäftstätigkeit entfalten, sondern auch sämtliche eingetragenen Gesellschaften,
die in Kanada ein Büro oder Eigentum unterhalten oder dort gewerblich tätig sind.
Die Definition klammert bestimmte Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor
wie Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen, Treuhandgesellschaften,
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der
BIA
auf
Unter anderem erlaubt der BIA dem Insolvenzverwalter die Vermögensgegenstände
des Schuldners zu verwerten, die Angemessenheit der Forderungen gegen die
Masse zu bestimmen und den Erlös zu verteilen. Gesicherte Gläubiger werden von
diesem Verfahren grundsätzlich nicht betroffen und können daher weiterhin ihre
Rechte geltend machen. Im Allgemeinen übernimmt der Verwalter – vorbehaltlich
bestehender Rechte Dritter – die Rechte und Pflichten des Schuldners. Zum Beispiel
sind vertragliche Kündigungsrechte für den Verwalter bindend. Bestimmte Arten
der Aufrechnung sind erlaubt. Der Verwalter kann alle Mietverträge des Schuldners
kündigen, wenn dieser Mieter ist. Unbezahlte Lieferanten haben das Recht unter
bestimmten Umständen Waren zurückzufordern, die binnen 30 Tagen seit der
Insolvenz geliefert wurden.
Der Verwalter hat die Möglichkeit, Zahlungen oder Vermögensübertragungen, die
innerhalb eines definierten Zeitraums vor der Insolvenz stattgefunden haben,
anzufechten, wenn sie die Ansprüche der anderen Gläubiger vernichtet oder
beeinträchtigt haben. Des weiteren wurden Bestimmungen zur Erleichterung von
multinationalen Insolvenzen und für Insolvenzen von Effektenhändlern
aufgenommen.
KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
Kreditanstalten
und
Bahnunternehmen
aus,
wobei
Holdinggesellschaften solcher Unternehmen anwendbar bleibt.
Winding-up and Restructuring Act
Wie bereits oben erwähnt sind die Liquidationsvorschriften des bundesrechtlichen
Winding-up and Restructuring Acts (WURA) auf ausländische Banken sowie
Bundesbanken, Kreditanstalten oder Treuhandunternehmen des Bundes oder einer
Provinz und Versicherungsunternehmen des Bundes, einer Provinz oder
ausländische Versicherungsunternehmen anwendbar, wenn diese in Kanada tätig
sind. Obwohl der WURA auch auf Handelsunternehmen (“trading companies“)
anwendbar sein kann (mit Ausnahme von Unternehmen, die nach den Vorschriften
des CBCA gegründet wurden), werden Unternehmen, die nicht in der Finanzbranche
tätig sind, im Allgemeinen nach dem BIA abgewickelt. Auch wenn der WURA mit
anderen Begrifflichkeiten arbeitet, gleicht seine Funktionsweise der des BIA sehr.
Insolvenzverwaltung
Die Liquidation im Rahmen einer gerichtlich überwachten Insolvenzverwaltung
kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Provinzgericht nach dem BIA oder
einer entsprechenden provinziellen Regelung (z.B. Courts of Justice Act (Ontario))
dafür zuständig ist, einen Insolvenzverwalter zur Verwertung der
Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu Gunsten der Gläubiger zu
benennen. Dieser Vorgang, der wegen der Rechtsprechung, die dem Verwalter
Arbeitgeberverpflichtungen auferlegt, in den letzten Jahren an Beliebtheit verloren
hat, wird vornehmlich genutzt, wenn es wichtig ist, die Geschäftstätigkeit des
Schuldners fortzuführen, um Vermögenswerte zu erhalten. Gesicherte Gläubiger
können auch selbst auf Grundlage ihres Sicherungsvertrages Verwalter bestellen,
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KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
um die besicherten Vermögensgegenstände nach Maßgabe ihrer Sicherheit zu
verwerten. Unbezahlte Lieferanten haben unter bestimmten Umständen das Recht,
ihre Waren binnen 30 Tagen seit der Insolvenz zurückzufordern.
SANIERUNGSREGELN
Bankruptcy and Insolvency Act
Die Regelungen des BIA zur Reorganisation von Gläubigeransprüchen sind für
dieselben
Unternehmenstypen
anzuwenden,
auf
die
auch
die
Liquidationsvorschriften anzuwenden sind. Unter dem BIA kann eine Gesellschaft
ihren Gläubigern einen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder sie darüber
informieren, dass sie plant einen Vergleichsvorschlag einzureichen. Dies löst eine
dreißigtägige Ruhezeit (welche nach dem Ermessen des Gerichts auf bis zu sechs
Monate verlängert werden kann) gegen die öffentliche Hand und andere gesicherte
und ungesicherte Gläubiger aus, abgesehen von den gesicherten Gläubigern, die ihre
Sicherheit in Besitz genommen haben oder die Gesellschaft über ihre Absicht, ihre
Sicherheit durchzusetzen mindestens zehn Tage vor der Einreichung des
Vergleichsvorschlags oder des Hinweises informiert haben. In der Ruhezeit wird das
Geschäft von einem Verwalter überwacht, während der Schuldner versucht, mit
seinen Gläubigern einen akzeptablen Vergleich auszuhandeln. Wenn der
Vergleichsvorschlag nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit eingereicht wird, gilt
dies als Stellung des Insolvenzantrages.
Der Vorschlag kann nur den ungesicherten oder sowohl den gesicherten als auch
ungesicherten Gläubigern unterbreitet werden. Gläubiger mit nachgewiesenen
Ansprüchen dürfen über den Vorschlag abstimmen und werden je nach
Interessensausrichtung in Klassen eingeteilt, wobei alle ungesicherten Gläubiger
normalerweise einer Klasse angehören. Die Annahme des Vorschlags durch eine
Klasse bedarf einer Zustimmung durch die einfache Mehrheit der Gläubiger nach
Köpfen und durch mindestens zwei Drittel des Forderungswerts der
Abstimmenden. Wenn die Gläubiger den Vorschlag annehmen, wird er zur
Genehmigung an das Gericht übermittelt.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für ausgewählte Finanzierungsverträge
bestimmt der BIA, dass vertragliche Vereinbarungen zur Beendigung, Änderung
oder Beschleunigung von Zahlungen, allein aufgrund der Tatsache, dass eine
Vertragspartei insolvent ist oder eine Absichtserklärung oder einen
Vergleichsvorschlag eingereicht hat, undurchsetzbar sind. Ähnliche Klauseln in
Mietverträgen für Immobilien oder in Lizenzverträgen, die durch die Nichtzahlung
der Miete oder der Lizenzgebühren ausgelöst werden, sind ebenfalls nicht
durchsetzbar. Die weitere Belieferung mit Waren und Dienstleistungen kann jedoch
auf der Basis von sofortiger Bezahlung erfolgen.
Companies’ Creditors Arrangement Act
Die Sanierung nach dem bundesrechtlichen Companies´ Creditors Arrangement Act
(CCAA) erlaubt einer insolventen Gesellschaft mit ihren Geschäften fortzufahren,
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Auf Antrag jedes tauglichen CCAA Schuldnerunternehmens, Gläubigers,
Insolvenzverwalters oder Liquidators hin kann das Gericht dem Schuldner die
Einreichung eines Insolvenzplans und ein Treffen der Gläubiger des Unternehmens
zur Beratung und Abstimmung über die Bedingungen des Plans auferlegen. Im
Gegensatz zum BIA, der einen dahingehenden Automatismus vorsieht, steht die
Gewährung der Abhilfe im CCAA-Verfahren im Ermessen des Gerichts. Insbesondere
kann ein Gericht einen CCAA-Antrag ablehnen, wenn die Unterstützung seitens der
Gläubiger gering ist und der Plan aussichtslos erscheint. Ein Insolvenzplan hat nur
dann Erfolg, wenn er von jeder Gläubigerklasse mit einer einfachen Mehrheit nach
Köpfen, die zugleich zwei Drittel des Wertes der Forderungen repräsentiert,
angenommen wird. Der CCAA verlangt, dass gesicherte und ungesicherte Gläubiger
unterschiedlichen Klassen angehören. Die weiteren Differenzierungen bestimmen
sich nach den gleichen Kriterien wie unter dem BIA.
KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
während sie versucht, ihr Unternehmen zu Sanieren, indem die Gerichtsverfahren
während
der
Sanierungszeit
ausgesetzt
werden.
Auf
Banken,
Versicherungsunternehmen,
Eisenbahnunternehmen
und
bundesstaatliche
Kreditanstalten und Treuhandunternehmen ist der CCAA nicht anwendbar, wobei er
auf provinzielle Kreditanstalten und Treuhandunternehmen anwendbar sein kann.
Um die Vorteile des CCAA nutzen zu können, müssen die gesamten Forderungen
gegen die Gesellschaft CDN$ 5 Mio. überschreiten.
Es steht im freien Ermessen des Gerichts, ob es eine Ruhezeit anordnet, wie weit
diese geht und wie lange sie dauert (abgesehen davon, dass die erste Ruhezeit 30
Tage nicht überschreiten darf). Insbesondere muss das Gericht davon überzeugt
sein, dass eine Ruhezeit im besten Interesse des Schuldners und der Gläubiger liegt
(in Übereinstimmung mit den Einzelheiten der Anordnung). Sofern eine Ruhezeit
gewährt wurde, betrifft sie ungesicherte ebenso wie gesicherte Gläubiger und
schützt normalerweise vor der Kündigung von Verträgen zwischen dem Schuldner
und anderen Parteien, wobei ausgwählte Finanzierungsverträge ausgenommen
sind. Mit Unterstützung der Hauptgläubiger kann eine Ruhezeit auch auf
unbestimmte Zeit ausgedehnt werden. Die Bestimmungen des CCAA erleichtern
multinationale Sanierungen. Das Verfahren kann auch Massekredite umfassen.
GRENZÜBERSCHREITENDE INSOLVENZEN
Sowohl der CCAA als auch der BIA basieren auf dem Gedanken der Allzuständigkeit
und erweiterten insoweit die Zuständigkeit und Pflicht, Vermögensgegenstände
einer Schuldnergesellschaft zu kontrollieren, unabhängig vom Belegenheitsort (in
Kanada oder außerhalb) zu Gunsten der Gläubiger, unabhängig von deren
Aufenthaltsort. Ungeachtet dessen waren die kanadischen Gerichte traditionell
gegenüber dem Konzept des Einvernehmens und der Anerkennung von
ordnungsgemäß durchgeführten ausländischen Insolvenzverfahren aufgeschlossen,
sofern dies im Einklang mit der öffentlichen Ordnung steht, und haben generell die
Koordination zwischen den unterschiedlichen Verfahren in allen Rechtsordnungen
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KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
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unterstützt, damit die Sanierung oder Liquidation in einer fairen und
ordnungsgemäßen Art und Weise ablaufen kann.
In Ausübung des weiten Ermessens hinsichtlich der Anerkennung und
Durchsetzung ausländischer Anordnungen im Insolvenzverfahren haben die
kanadischen Gerichte eine Vielzahl von Faktoren in Betracht gezogen, insbesondere
die Kompatibilität ausländischer Insolvenzvorschriften mit dem kanadischen
Insolvenzrecht. Sie sind befugt, den Inhalt der Anordnungen, die im
Verfahrensverlauf erlassen werden können, individuell zu gestalten und haben
ausländische Anordnungen formell anerkannt und ausländische Repräsentanten in
Sanierungsverfahren unterstützt (soweit diese Anerkennungen nicht gegen
kanadisches Recht oder die öffentliche Ordnung verstoßen).
Zwischen kanadischen und US-amerikanischen Gerichten wurde eine
verfahrensrechtliche Harmonisierung erreicht durch Einführung von Richtlinien für
die Kommunikation zwischen den Gerichten in grenzüberschreitenden Fällen sowie
grenzüberschreitenden Protokollen, deren primäres Ziel in der Festlegung von
Richtlinien zur Koordination und Förderung einer effizienten Verwaltung von
grenzüberschreitenden Sanierungen liegt. Desweiteren führt Chapter 47 als
weiteren Schritt zur Vereinfachung der Koordination zwischen kanadischen und
ausländischen Gerichten in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren bestimmte
Elemente des UNICITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency in den BIA und
CCAA ein.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
N
E-Commerce
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
Zuständigkeiten ................................................................................................................... 2
Allgemeines ................................................................................................................... 2
Handhabung von Unsicherheiten .................................................................................. 4
E-Commerce Gesetzgebung .............................................................................................. 4
Allgemeines ................................................................................................................... 4
Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen .......................................................................... 4
Fragen im Zusammenhang mit Online-Verträgen .............................................................. 5
Elektronisch geschlossene Verträge ............................................................................. 5
Elektronische Unterschriften ............................................................................................... 5
Allgemeines ................................................................................................................... 5
Definition der „elektronischen Signatur“......................................................................... 5
Gesetzgebung zum Online-Verbraucherschutz .................................................................. 6
Allgemeines ................................................................................................................... 6
Gesetze zum Online-Verbraucherschutz ....................................................................... 6
Bedenkzeit im E-Commerce .......................................................................................... 7
Wettbewerbsrecht und Online-Werbung........................................................................ 7
Sprachregelungen in Quebec ............................................................................................. 9
Registrierung von Domainnamen ....................................................................................... 9
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
OKTOBER 2007
E-COMMERCE
E-Commerce
ALLGEMEINES
Die Kanadier haben das Internet schnell als Instrument zum Austausch und zur
Verbreitung von Informationen und zur Abwicklung von Geschäften angenommen.
Als Reaktion auf die zunehmende Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs im
Handel und in der Verwaltung wurden in Kanada neue Gesetze erlassen, die sich
schwerpunktmäßig mit Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs befassen und
den Anwendungsbereichs des allgemeinen Handelsrechts auf den elektronischen
Geschäftsverkehr ausdehnen.
ZUSTÄNDIGKEITEN
Allgemeines
Die Zuständigkeit zur Regelung von Internetaktivitäten liegt sowohl beim Bund als
auch bei den Provinzen. Die Regulierung des Internets selbst fällt in die
Zuständigkeit des Bundes; jedoch kündigte die Canadian Radio-television and
Telecommunications Commission (CRTC), als zuständige Bundesbehörde im Jahr
1999 an, dass sie nicht beabsichtige, Internetinhalte zu regulieren. Gleichwohl
werden Internetaktivitäten durch Bundes und Provinzgesetze sowie durch
verschiedene Common-Law-Grundsätze geregelt.
Kanadische Gerichte beanspruchen im Allgemeinen die Zuständigkeit in einem
Verfahren, sofern eine tatsächliche und wesentliche Verbindung zwischen dem
Gerichtsstand und dem Verfahren oder dem Beklagten hergestellt werden kann.
Jedoch haben kanadische Gerichte aufgrund des „grenzenlosen“ Charakters des
Internets Schwierigkeiten gehabt, eine einheitliche Formel zu entwickeln, in
welchen Fällen Internetaktivitäten eine tatsächliche und wesentliche Verbindung
aufweisen. In der Folge entwickelten sich zahlreiche alternative gerichtliche Test,
wie der „Passive vs. Active“-Test, der „Purposeful Direction“-Test und der
„Foreseeability“-Test, die unten beschrieben werden. Während der Passive vs. ActiveTest und der Purposeful Direction-Test anfangs zur Bestimmung des Gerichtsstandes
in Internetangelegenheiten in Kanada bevorzugt wurden, zeichnet sich im jüngeren
case-law einen Wandel hin zum Foreseeability-Test als maßgeblichen Test zur
Bestimmung des Gerichtsstandes ab.
Der „Passive vs. Active“ Test
Bei der Anwendung dieses Tests untersuchen kanadische Gerichte das Ausmaß der
möglichen Interaktion im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, um so den
Gerichtsstand zu ermitteln. Die Internetpräsenz wird darauf untersucht, ob sie im
Zuständigkeitsbereich nur passiv zur Verfügung steht (z.B. inhaltsorientierte
Internetseiten), oder ob Interaktionen mit der Website möglich sind. Sofern eine
Interaktion mit der Internetpräsenz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich möglich
war, genügte dies den Gerichten üblicherweise als ausreichende Verbindung zur
N2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E-COMMERCE
Begründung des Gerichtsstands. Während die Passive vs. Active-Analyse zunächst
einen stimmigen Rahmen für die Beurteilung von Internetaktivitäten bot, hat die
Zunahme von interaktiven kommerziellen Webseiten und die zunehmende
Komplexität von reinen Inhaltsseiten diesen Test praktisch obsolet gemacht.
Der „Purposeful Direction“ Test
In jüngster Zeit haben kanadische Gerichte zur Bestimmung, ob eine tatsächliche
und wesentliche Verbindung zum Gerichtsstand besteht, untersucht, ob eine
Internetpräsenz zielgerichtet auf Personen in einem Zuständigkeitsbereich
ausgerichtet ist. Bei der Bejahung der Zuständigkeit hat ein Gericht in Ontario im
Falle Pro-C Ltd. v. Computer City, Inc. ausgeführt, dass obwohl die Website des
Beklagten passiv war, diese in Zusammenschau mit seiner Gesamtstrategie Teil
einer zielgerichteten kommerziellen Aktivität mit Ausrichtung auf kanadische
Konsumenten war.
Der „Foreseeability“ Test
Der Foreseeability-Test beruht auf der Annahme, dass sich eine Partei nur dann vor
einem ausländischen Gericht zu verantworten hat, wenn dies im konkreten Fall
auch nach vernünftigen Maßstäben vorhersehbar war. Die Reichweite der
kanadischen Gerichtszuständigkeit auf Basis des Foreseeability-Tests wurde vom
Ontario Superior Court im Fall Bangoura v. Washington Post ausgedehnt, in dem der
Kläger die Washington Post wegen Verleumdung aufgrund von mehreren im Jahre
1997 erschienenen Zeitungsartikeln vor einem Gericht in Ontario verklagt hatte,
obwohl er in diesem Zeitraum außerhalb von Kanada gelebt hatte. Er hatte
zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach Ontario verlegt und führte an, dass die
fortwährende Verfügbarkeit der Artikel auf der Website der Washington Post seinen
Ruf in Ontario beschädigt habe. Die Washington Post beantragte die Aussetzung des
Verfahrens auf der Grundlage, dass es an einer tatsächlichen und wesentlichen
Verbindung mit Ontario fehle. In Zusammenhang mit der Ablehnung dieses Antrags
befand das erstinstanzliche Gericht, dass der Ruf des Klägers in Ontario durch die
Verfügbarkeit der Artikel im Internet beschädigt worden sei. Das Gericht entschied,
dass die Zeitung durch die Veröffentlichung der Artikel im Internet
vernünftigerweise hätte vorhersehen können, dass die Artikel dem Kläger an seinen
jeweiligen Wohnort folgen würden. Diese Entscheidung wurde anschließend vom
Ontario Court of Appeal auf Grund einer Änderung der Gewichtung der
Vorhersehbarkeitsprüfung aufgehoben: Da die Verbindung zwischen dem Kläger
und Ontario zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vorhersehbar war, durfte das
Gericht seine Zuständigkeit nicht annehmen. Den Antrag auf Aufhebung des
Berufungsurteils lehnte der Supreme Court of Canada im November 2006 ab.
Der Test wurde erneut (mit anderem Ergebnis) in British Columbia im Falle Burke v.
NYP Holdings Inc. angewandt. Der Fall behandelte eine Verleumdungsklage gegen
die New York Post durch Burke – eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen
Lebens in British Columbia –, der sich gegen eine Kolumne, die in der Zeitung und
auf deren Website veröffentlicht wurde, wandte. Nachdem Burke in British
STIKEMAN ELLIOTT LLP
N3
E-COMMERCE
Columbia Klage erhoben hatte, beantragte die New York Post Klageabweisung
wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit. Der Richter in British Colombia lehnte den
Antrag mit der Begründung ab, es seit im Zeitpunkt der Veröffentlichung
vorhersehbar gewesen, dass Burke in der Provinz Schaden erleiden könnte, und
dass die Gerichte in British Colombia daher die Zuständigkeit annehmen könnten.
Obwohl in den Fällen Burke und Banguora unterschiedlich entschieden wurde,
basiert die Begründung des Gerichts jeweils auf dem Merkmal der
Vorhersehbarkeit.
Handhabung von Unsicherheiten
Um die Unsicherheiten hinsichtlich gerichtlicher Zuständigkeiten bei
Internetaktivitäten zu begrenzen, werden häufig Klauseln zur Vereinbarung des
anwendbaren Rechts und eines ausschließlichen Gerichtsstandes genutzt. Jedoch
unterliegt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit solcher Klauseln den
anwendbaren Verbraucherschutzrechten und in Quebec dem Civil Code. Die
Verbraucherschutzgesetze einiger Rechtsordnungen bestimmen, dass ein
Verbraucher auf seine Rechte nicht verzichten kann, was auch das Verbraucherrecht
zur Klageerhebung bei den Gerichten seines Wohnsitzes umfasst. Nach dem Civil
Code kann eine Rechtswahlklausel dann nicht durchsetzbar sein, wenn sie den
Verbraucher des Schutzes durch die Gesetze seines Heimatlandes beraubt und der
Vertragsschluss in irgendeiner Weise mit diesem Land in Verbindung steht.
E-COMMERCE GESETZGEBUNG
Allgemeines
Die Bundes- und Provinzgesetzgebung für elektronische Transaktionen und ECommerce ist in Bezug auf die Durchsetzung und Zustandekommen von OnlineVerträgen im Großen und Ganzen einheitlich. In den meisten Provinzen und
Territorien Kanadas wurden Gesetze zur Regelung elektronischer Transaktionen
und des E-Commerce erlassen. Abgesehen von Quebec ist die E-CommerceGesetzgebung der Provinzen größtenteils nach dem Vorbild des Uniform Electronic
Commerce Act (der „Uniform Act“) gestaltet, der von der Uniform Law Conference of
Canada verabschiedet wurde. Der Uniform Act wurde entwickelt, um den Provinzen
einheitliche Gesetze an die Hand zu geben, die die Prinzipien des United Nations
Model Law on Electronic Commerce umsetzen, das von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen im November 1996 verabschiedet wurde.
Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen
Die Gesetzgebung der Provinzen zum E-Commerce sieht die rechtliche Anerkennung
von Informationen und Dokumenten, einschließlich Verträgen, vor, die elektronisch
übermittelt werden. Die Gesetze statuieren einen „medienneutralen“ Ansatz, durch
den elektronische Kommunikation, Dokumente, Verträge und Signaturen als
funktionale Äquivalente ihrer jeweiligen schriftlichen oder gedruckten Pendants
anerkannt werden.
N4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Elektronisch geschlossene Verträge
Obwohl die E-Commerce-Gesetze der Provinzen die rechtliche Durchsetzbarkeit
elektronisch geschlossener Verträge vorsehen, ist es dennoch notwendig,
sicherzustellen, dass Angebot und Annahme auch im elektronischen Verkehr zu
einem durchsetzbaren Vertrag führen. Im case-law ist es anerkannt, dass sowohl
sog. „click-wrap“-Verträge als auch sog. „web-wrap“-Verträge in Kanada zu
rechtsgültigen Verträgen führen können. Im Fall Rudder vs. Microsoft befand das
Gericht, dass in Fällen, in denen ein Angebot klar zu erkennen gibt, dass eine
bestimmte Handlung eine Annahme darstellt, die Annahme durch eben diese
Handlung kommuniziert werden kann, wie etwa bei einem Klick auf die „Ich stimme
zu“-Schaltfläche. Im Fall Kanitz vs. Rogers Cable Inc. erkannte der Ontario Superior
Court das Recht einer Partei an, die Bedingungen eines Vertrages in Papierform
einseitig dadurch zu ändern, dass sie die Änderungen gemäß den Bedingungen des
ursprünglichen Vertrages auf der Webseite veröffentlichte. Jedoch kam eine kürzlich
erlassene Entscheidung in Quebec bei ähnlicher Sachlage zu einem anderen
Ergebnis: Im Fall Aspenser1.com Inc vs. Paysystems Corporation entschied der Cour
du Québec, dass die Änderung von Vertragsbedingungen durch deren
Veröffentlichung auf einer Webseite nicht durchsetzbar sei, da es keinen Beweis
dafür gebe, dass der Nutzer der Webseite der Änderung eindeutig und
unwiderruflich zugestimmt habe.
E-COMMERCE
FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ONLINE-VERTRÄGEN
Wenngleich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung dazu neigen, die
Bestimmungen elektronisch geschlossener Verträge durchzusetzen, hängt die
tatsächliche Durchsetzung eines einzelnen elektronischen Vertrages von den
Umständen des Einzelfalls ab und bedarf einer sorgfältigen Prüfung.
ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFTEN
Allgemeines
Eine Unterschrift ist Ausdruck des Einverständnisses, an die Bedingungen eines
Vertrages gebunden zu sein. Obwohl eine Unterschrift keine Voruassetzung für
einen wirksamen und durchsetzbaren Vertrag darstellt, bestehen gesetzliche
Unterschriftserfordernisse für bestimmte Vertragsarten. Die Provinzgesetzgebung
zum E-Commerce stellt elektronische Signaturen unter bestimmten Umständen den
schriftlichen Signaturen gleich.
Definition der „elektronischen Signatur“
Der bundesrechtliche Personal Information Protection and Electronic Documents Act
(PIPEDA) definiert „elektronische Signatur“ als Unterschrift, die aus einem oder
mehreren Buchstaben, Zeichen oder anderen Symbolen in digitaler Form besteht
und in einem elektronischen Dokument enthalten ist, diesem beigefügt oder mit ihm
in Verbindung gebracht wird. In ähnlicher Weise definiert die Provinzgesetzgebung
zum E-Commerce eine elektronische Signatur allgemein als elektronische
STIKEMAN ELLIOTT LLP
N5
E-COMMERCE
Information, die eine Person erstellt oder übernimmt, um ein Dokument zu
unterschreiben, und die in dem Dokument enthalten ist, ihm beigefügt oder mit
diesem in Verbindung gebracht wird. Diese Gesetzgebung sieht im Allgemeinen vor,
dass elektronische Unterschriften die gesetzlichen Formerfordernisse erfüllen. 1 Auf
eine Schaltfläche zu klicken, kann ebenfalls die Definition einer elektronischen
Unterschrift erfüllen, wenngleich dieser Aspekt bislang nicht von einem
kanadischen Gericht berücksichtigt wurde.
Im Allgemeinen legt die provinzrechtliche E-Commerce-Gesetzgebung fest, dass eine
elektronische Signatur die Unterschriftserfordernisse jedes spezifischen Rechtes
erfüllen
kann,
geht
jedoch
nicht
so
weit,
eine
besondere
Verlässlichkeitsüberprüfung für eine solche Signatur zu fordern. Die meisten
provinzrechtlichen E-Commerce-Gesetze sehen vor, dass – sofern erforderlich –
Verordnungen erlassen werden können, um einen bestimmten Grad an
Verlässlichkeit zu erreichen. Dieser Ansatz stimmt mit dem aktuellen Stand des
Common Law überein, nach dem die Art und Weise der Unterschrift eines
Dokumentes grundsätzlich keine bestimmten Verlässlichkeitsanforderungen zu
erfüllen hat.
GESETZGEBUNG ZUM ONLINE-VERBRAUCHERSCHUTZ
Allgemeines
Der Verbraucherschutz in Kanada unterliegt einer Vielzahl von Bundes- und
Provinzgesetzen, die ein breites Spektrum kommerzieller Aktivitäten regeln. Für
viele Industriezweige bestehen eigene Verbraucherschutzbestimmungen, die eine
Eintragung oder Lizenzierung vorsehen. In vielen Provinzen bestehen zudem
Gesetze zu Verbraucherverhalten und Geschäftspraktiken, die Marketing und
gewerbliche Verkäufe regeln. Darüber hinaus beinhaltet die Provinzgesetzgebung
zu Warenverkäufen (außer in Quebec) bestimmte Garantien und Bedingungen in
gewerblichen Verträgen, wie etwa die stillschweigenden Bedingungen, dass eine
verkaufte Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet und von handelsüblicher
Qualität ist. Die Parteien können diese stillschweigenden Garantien und
Bedingungen ausdrücklich abbedingen.
Gesetze zum Online-Verbraucherschutz
Manitoba und Alberta waren die ersten Provinzen, in denen spezielle Gesetze zum
Verbraucherschutz bei Online-Transaktionen erlassen wurden. Die auf Grundlage
von Manitobas Consumer Protection Act erlassene Internet Agreements Regulation
und die in Alberta nach Maßgabe des Fair Trading Act erlassene Internet Sales
Contract Regulation gewähren Verbrauchern umfangreiche Rechte und
Der bundesrechtliche Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) sieht auch die funktionale Gleichwertigkeit elektronischer
Unterschriften in Verbindung mit bestimmten bundesrechtlichen Gesetzesvorschriften unter der Voraussetzung vor, dass die zur Erstellung der Unterschrift
angewandte Technik die Vorschriften erfüllt. Einige Abschnitte des PIPEDA setzen die Verwendung einer „sicheren elektronischen Unterschrift“ voraus,
obwohl das Gesetz keine spezifische Definition des Begriffs enthält.
1
N6
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Zahlreiche andere Provinzen sind diesem Beispiel gefolgt und haben ihre
Verbraucherschutzgesetze ebenfalls auf Online-Verbraucherverträge ausgeweitet.
Zu diesen Provinzen gehören Ontario, British Columbia, Nova Scotia und zuletzt
auch Quebec. Ontario hat beispielsweise den Consumer Protection Statute Law
Amendment Act, 2002 zur Änderung des Ontario Consumer Protection Acts erlassen,
um den Verbraucherschutz auf Online-Transaktionen zu erweitern. Sämtliche
provinzrechtlichen Verordnungen folgen der Internet Sales Contract HarmonizationVorlage, die wesentliche neue Mitteilungspflichten bei „Internetverträgen“ festlegt,
in denen die mögliche Gesamtzahlungsverpflichtung des Verbrauchers CDN$ 50
übersteigt. Nach Maßgabe dieser Bestimmungen sind Online-Einzelhändler beim
Abschluss von Internetverträgen nun verpflichtet, Name, Kontaktdaten,
angemessene und zutreffende Beschreibungen der bereitgestellten Waren und
Dienstleistungen, Preislisten (einschließlich Steuern und Versandkosten), alle
weiteren eventuell anfallenden Kosten, den vom Kunden zu zahlenden
Gesamtbetrag, Zahlungsarten und -bedingungen, Liefer- bzw. Leistungsangaben
(einschließlich Datum, Ort und Art der Ausführung) sowie alle speziellen Rechte
oder Pflichten in Bezug auf Stornierung, Rücksendung, Umtausch und Erstattung
anzugeben. Der Online-Einzelhändler muss dem Verbraucher ausdrücklich
Gelegenheit geben, den Vertrag anzunehmen, abzulehnen oder Vertragskorrekturen
durchzuführen und muss je nach Provinz innerhalb von 15 Tagen eine schriftliche
Vertragskopie zur Verfügung stellen.
E-COMMERCE
Rechtsbehelfe in Bezug auf (bedingte) Einzelhandelskaufverträge, die durch
Internetkommunikation zustande kommen.
Bedenkzeit im E-Commerce
Die Verbraucherschutzgesetze der meisten Provinzen erlauben es dem Verbraucher,
während einer bestimmten Bedenkzeit Verträge zu widerrufen. Viele der
Provinzgesetze enthalten auch Bestimmungen zur „funktionalen Gleichwertigkeit“
von schriftlichen und unterschriebenen Verträgen, um den Anforderungen im
Zusammenhang mit E-Commerce gerecht zu werden. Der Ontario Consumer
Protection Act 2002 gewährt einem Verbraucher beispielsweise unter bestimmten
Umständen das Recht, einen im Internet geschlossenen Vertrag jederzeit innerhalb
einer Frist von sieben Tagen nach Zugang der Kopie des Internetvertrages zu
widerrufen. In British Columbia gelten ähnliche „Bedenkzeiten“.
Wettbewerbsrecht und Online-Werbung
Allgemeines
Der Competition Act, ein Bundesgesetz zur Regelung geschäftlichen Verhaltens in
Kanada, hat zum Ziel, den Wettbewerb zu fördern und wettbewerbswidrige
Verhaltensweisen zu verhindern. Das Gesetz enthält sowohl straf- als auch
zivilrechtliche Vorschriften, die falsche oder irreführende Darstellungen und
betrügerische Marketingpraktiken verbieten.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
N7
E-COMMERCE
Die Auffassung der Wettbewerbsbehörde
Das Competition Bureau veröffentlichte im Jahr 2003 einen Leitfaden mit einer
Beschreibung der Verwaltungspraxis in Bezuzg auf das Internet. Dieser Leitfaden
mit dem Titel Application of the Competition Act to Representations on the Internet
drückt die Auffassung der Wettbewerbsbehörde aus, dass der Competition Act
gleichermaßen für alle Online-Darstellungen anzuwenden ist, unabhängig davon, ob
sie sich auf Online- oder Offline-Verkäufe beziehen.
Irreführende Darstellungen nach dem Competition Act
Ein Verstoß gegen den Competition Act liegt vor, wenn entweder der allgemeine
Eindruck oder die tatsächliche Bedeutung einer Darstellung in einem wesentlichen
Punkt falsch oder irreführend ist. Ob Wesentlichkeit gegeben ist, bestimmt sich
danach, ob die Darstellung einen Verbraucher zugunsten des Kaufs eines Produktes
oder einer Dienstleistung beeinflussen könnte. Die Wettbewerbsbehörde prüft, ob
die Darstellung eine Person zu einem ganz bestimmten Verhalten veranlassen
könnte. Die Wettbewerbsbehörde vertritt die Ansicht, dass sich das Kriterium der
Wesentlichkeit über Darstellungen, die Käufer bei Kaufüberlegungen beeinflussen,
hinaus auch auf Darstellungen erstreckt, die das Verbraucherverhalten beeinflussen,
wie etwa Darstellungen, die den Verbraucher zum Besuch einer bestimmten
Website anstelle einer anderen verleiten.
Online-Haftungsausschluss
Im Allgemeinen fordert der Leitfaden, dass ein Online-Haftungsausschlusses so
gestaltet wird, dass Verbraucher diesen höchstwahrscheinlich wahrnehmen. Sofern
ein Haftungsausschluss verwendet wird, um eine Darstellung näher zu bestimmen
oder dieser entgegenzutreten, müssen eine Reihe weiterer Kriterien erfüllt werden.
Der
Leitfaden
verlangt
insbesondere
von
Anbietern,
bestimmte
Produktinformationen zu veröffentlichen, um irreführende Darstellungen in
Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produktes zu vermeiden. Zu diesen
Informationen gehören: (i) Preisangaben, (ii) weitere anfallende Kosten, (iii)
Zahlungsbedingungen, (iv) sämtliche Einschränkungen und Bedingungen in Bezug
auf Garantien und Gewährleistungen, (v) geografische oder zeitliche
Beschränkungen beim Verkauf des Produktes, (vi) Lieferbedingungen, (vii) alle
wesentlichen Richtlinien hinsichtlich des Verkaufs von Dienstleistungen und (viii)
detaillierte Angaben zu Rücksendung, Umtausch, Stornierung und Erstattung.
Darüber hinaus legt der Leitfaden die Auffassung der Wettbewerbsbehörde dar,
dass Personen außerhalb Kanadas, die Online-Darstellungen schaffen, bei denen
vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie die kanadische Öffentlichkeit
erheblich beeinflussen, damit rechnen müssen, Gegenstand einer Untersuchung
nach dem Competition Act zu werden. Es können Maßnahmen ergriffen werden, um
die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass Internetdarstellungen, die Kanada nicht
erreichen sollen, von der Wettbewerbsbehörde als erhebliche Beeinflussung
kanadischer Verbraucher angesehen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören: Der
N8
STIKEMAN ELLIOTT LLP
E-COMMERCE
Hinweis, dass die Darstellungen für ein anderes Gebiet als Kanada vorgesehen sind;
eine Verpflichtung für Käufer, ihr Herkunftsland anzugeben und für diese Käufer
eine Seite zur Verfügung zu stellen (oder solche Käufer auszuschließen); sowie die
Vermeidung von Darstellungen, die den Eindruck vermitteln, dass die Seite für die
Nutzung in Kanada vorgesehen ist.
SPRACHREGELUNGEN IN QUEBEC
Zwei Gerichte in Quebec haben entschieden, dass die Gesetze der Provinz zur
Sprachregelung auch auf Internetaktivitäten anzuwenden sind. Im Fall Procureur
Général du Québec v. Hyperinfo Canada, Inc. entschied das Gericht, dass Quebecs
Gesetze zur Sprachregelung auf eine Webseite mit Ursprung in Quebec anzuwenden
seien, obwohl der Versuch unternommen wurde, den Zugriff durch die Einwohner
Quebecs auf die Seite zu unterbinden. Zu einem ähnlichen Schluss kam das Gericht im
Fall Procureur Général du Québec v. Reid in Zusammenhang mit einer anderen
Webseite mit Ursprung in Quebec. Entsprechend müssen in Quebec ansässige
Unternehmen oder in Quebec tätige Unternehmen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten,
einschließlich ihrer Online-Aktivitäten, die Sprachgesetze Quebecs einhalten.
REGISTRIERUNG VON DOMAINNAMEN
Die „.ca“-Länderkennung als Toplevel-Domain wird von der Canadian Internet
Registration Agency (CIRA) verwaltet. Die CIRA hat verschiedene Regeln zur
Eintragung von „.ca“-Toplevel-Domains erlassen, darunter die „Canadian Presence
Requirements“ (CPR), die gegenwärtig die Eintragung auf Personen und
Organisationen (einschließlich Unternehmen) beschränken, die eine tatsächliche
Verbindung zu Kanada aufweisen (beispielsweise, im Falle von natürlichen
Personen, die kanadische Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Wohnsitz in
Kanada; im Falle von Gesellschaften, eingetrgenen Treuhandgesellschaften oder
ähnlichen Organisationen, deren Eintragung in Kanada; oder die Inhaberschaft einer
in Kanada eingetragenen Marke). Eine nicht in Kanada ansässige Person oder
Organisation kann die „.ca“-Domäne durch Gründung einer kanadischen
„corporation“, eines „partnership“ oder eines „trust“ erlangen, vorausgesetzt, der
gewählte Rechtsträger erfüllt die CPR-Anforderungen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
N9
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
O
Datenschutz
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
PIPEDA ............................................................................................................................... 2
Hintergrund .................................................................................................................... 2
Allgemeines ................................................................................................................... 3
Anwendung .................................................................................................................... 3
Verpflichtungen nach PIPEDA ....................................................................................... 4
Rechtsbehelfe ................................................................................................................ 6
Gesetzgebung der Provinzen ............................................................................................. 6
Quebec .......................................................................................................................... 7
„Common Law“ Provinzen ............................................................................................. 7
Vergleich zwischen PIPEDA und den Datenschutzgesetzen der Provinzen................. 7
Datenschutzgesetze im Gesundheitswesen ....................................................................... 8
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
SEPTEMBER 2007
DATENSCHUTZ
Datenschutz
ALLGEMEINES
Datenschutzgesetze zur Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten im
Bereich der öffentlichen Hand bestehen seit der Verabschiedung des Canadian
Human Rights Act (CHRA) durch die kanadische Bundesregierung im Jahr 1977.
Bestimmte Abschnitte des CHRA, die den Schutz persönlicher Daten behandelten,
wurden 1983 aufgehoben und durch den kanadischen Privacy Act ersetzt, welcher
auch heute noch auf die Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten
durch die Institutionen der kanadischen Bundesregierung anwendbar ist. Darüber
hinaus gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, die den Datenschutz und den Zugriff auf
persönliche Daten regeln, die von Behörden und Einrichtungen der Provinzen und
Territorien verwaltet werden. In Ontario enthalten beispielsweise der Freedom of
Information and Protection of Privacy Act und der Municipal Freedom of Information
and Protection of Privacy Act Bestimmungen zur Erhebung, Nutzung, Aufbewahrung
und Offenlegung von persönlichen Informationen durch Regierungsbehörden.
Die Regulierung des Umgangs mit persönlichen Daten im Privatsektor erfolgte in
Kanada hingegen erst wesentlich später. Die Einführung einer gesetzlichen
Regelung hinsichtlich des Datenschutzes in Kanada ist einerseits auf das Wachstum
des Internets und die Einführung weiterer technologischer Fortschritte rückführbar,
die die Erhebung, Aufbewahrung, Organisation und Verbreitung persönlicher Daten
erheblich vereinfachen, sowie andererseits auf die Einführung der Europäischen
Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Auf Provinzebene haben nunmehr drei
Provinzen – Quebec, British Columbia und Alberta – Gesetze verabschiedet, die
allgemeine Regelungen zum Schutz persönlicher Daten in der Privatwirtschaft
treffen. Ferner haben vier Provinzen – Ontario, Manitoba, Saskatchewan und Alberta
– Gesetze verabschiedet, die speziell den Schutz von persönlichen Gesundheitsdaten
in der Privatwirtschaft regeln. Auf Bundesebene hat das Parlament den Personal
Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) erlassen, der am 1.
Januar 2004 in Kraft trat und im Folgenden erläutert wird.
PIPEDA
Hintergrund
Die kanadische Regierung verließ sich bei der Schaffung der rechtlichen
Datenschutzbestimmungen maßgeblich auf die Mitwirkung der Privatwirtschaft. Die
Canadian Standards Association erarbeitete gemeinsam mit Industrie, Verbrauchern
und Regierung ein Modellgesetz zum Schutze persönlicher Informationen (Model
Code for the Protection of Personal Information), das den Schutz von Verbrauchern
bei Geschäften im privatwirtschaftlichen Bereich gewährleisten sollte. Da das Gesetz
ausdrücklich auf freiwilliger Mitwirkung beruhte, gab es keinerlei Möglichkeit, seine
Bestimmungen durchzusetzen oder eine angemessene Datenverwaltung in Kanada
anzuregen. Zur Schaffung angemessener regulatorischer Rahmenbedingungen griff
O2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Allgemeines
PIPEDA wurde in drei Phasen umgesetzt. Die erste Umsetzungsphase begann am 1.
Januar 2001. Zu diesem Zeitpunkt fand das Gesetz auf den bundesrechtlich
geregelten privatwirtschaftlichen Sektor und auf Daten, die landes- oder
provinzübergreifend offengelegt wurden, Anwendung. Bundesrechtlich regulierte
Wirtschaftszweige umfassen Industrien, wie Banken, Fluggesellschaften,
Rundfunkanstalten, Spediteure und Telekommunikationsunternehmen.
DATENSCHUTZ
die Regierung im Wesentlichen auf das bestehende Modellgesetz zurück und schrieb
dessen Regelungsregime in Teil I des PIPEDA fest.
Am 1. Januar 2002 wurde der Anwendungsbereich von PIPEDA auf „persönliche
Gesundheitsdaten“ ausgeweitet. Diese Daten betreffen sämtliche Informationen
über den körperlichen und geistigen Gesundheitszustand einer Person (lebend oder
verstorben), sämtliche in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen,
Informationen über Organspenden oder Spenden sonstiger Substanzen oder
jegliche Daten, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit der gesundheitlichen
Versorgung erhoben wurden.
Die dritte und letzte Umsetzungsphase wurde am 1. Januar 2004 abgeschlossen. An
diesem Stichtag war PIPEDA auf sämtliche persönliche Daten anwendbar, welche
vollständig oder teilweise innerhalb Kanadas im Rahmen einer „Geschäftstätigkeit“
erhoben, genutzt oder offengelegt wurden. Geschäftstätigkeit in diesem Sinne ist
jede bestimmte Transaktion, Handlung, Verhaltensweise oder regelmäßige
Verhaltensweise, sofern sie gewerblichen Charakter hat, einschließlich Verkauf,
Tausch oder Vermietungen von Spender- oder Geldgeberlisten. Diese letzte Phase
weitete den Anwendungsbereich von PIPEDAs Datenschutzbestimmungen auf
sämtliche Handelsgeschäfte in Kanada aus.
Der Supreme Court of Canada versteht die informationelle Selbstbestimmung als das
Recht einer Person, selbst zu bestimmen, wann, wie und in welchem Ausmaß er
oder sie persönliche Informationen offenbaren will. Teil I des PIPEDA erkennt
dieses Recht einfach-gesetzlich an, indem es Einzelpersonen die Möglichkeit
einräumt, zu bestimmen, wie ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit
mit ihren persönlichen Daten verfahren darf. PIPEDA regelt die Erhebung, Nutzung
oder Offenlegung persönlicher Daten, wie Anschriften, Telefonnummern, E-MailAdressen, Kreditkartendaten, Sozialversicherungsnummern, Finanz- und
Gesundheitsdaten sowie Daten zu kundespezifischem Konsumverhalten oder die
persönlichen Gewohnheiten einer Person. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten
unabhängig davon, ob persönliche Daten direkt von einem Verbraucher oder
indirekt über Dritte erlangt wurden.
Anwendung
Kanada verfügt über eine föderale Struktur mit verfassungsrechtlich definierten
Zuständigkeitsbereichen für die Bundesregierung und die entsprechenden
Provinzregierungen im ganzen Land. Section 92 des Constitution Act, 1867 sieht die
STIKEMAN ELLIOTT LLP
O3
DATENSCHUTZ
ausschließliche Zuständigkeit der Provinzregierungen in Kanada für den lokalen
Handel sowie Eigentums- und Bürgerrechte vor. In Ansehung dieser
Zuständigkeitsverteilung spricht PIPEDA dem Bundeskabinett das Recht zu,
Unternehmen in einer Provinz von der Anwendung des PIPEDA zu befreien, deren
Datenschutzgesetze „im Wesentlichen vergleichbar“ mit Teil I des PIPEDA sind. Eine
solche Befreiung gilt jedoch nur für die Erhebung, Nutzung und Offenlegung
persönlicher Informationen innerhalb einer Provinz. Extraprovinzielle oder
internationale Aspekte der Datenerhebung oder -verarbeitung unterliegen
weiterhin PIPEDA, ungeachtet einer solchen Ausnahmeregelung.
PIPEDA gilt daher nur in Bezug auf persönliche Daten, die im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit von staatlich geregelten privatwirtschaftlichen Unternehmen
erfasst, genutzt oder offengelegt werden, und auf persönliche Informationen, die im
Zuge der Geschäftstätigkeit sonstiger privatwirtschaftlicher Unternehmen erfasst,
genutzt oder offengelegt werden und über die Grenzen von Provinzen oder Kanadas
hinweg weitergegeben werden, oder wenn diese innerhalb einer kanadischen
Provinz, in der keine Rechtsvorschriften erlassen wurden, die „im Wesentlichen
vergleichbar“ mit den PIPEDA-Bestimmungen sind, erfasst, genutzt oder offengelegt
werden. Bislang hat die kanadische Bundesregierung den Alberta Personal
Information Protection Act (APIPA), den British Columbia Personal Information
Protection Act (BCPIPA) und Quebecs Act respecting the protection of personal
information in the private sector (Quebec Private Sector Act) als „im Wesentlichen
vergleichbar“ mit PIPEDA anerkannt. Der Personal Health Information Protection Act
(PHIPA) in Ontario wurde nur in Bezug auf persönliche Gesundheitsdaten als „im
Wesentlichen vergleichbar“ erachtet. Daher gilt PIPEDA in Ontario weiterhin für alle
anderen personenbezogenen Daten. PIPEDA regelt die Erhebung, Offenlegung und
Nutzung von personenbezogenen Daten im privaten Sektor in allen anderen
Provinzen.
Was die persönlichen Daten von Beschäftigten betrifft, legt PIPEDA nur
Bestimmungen zur Erhebung, Nutzung und Offenlegung für Personen fest, die bei
staatlichen Betrieben oder Unternehmen angestellt sind (d.h. Arbeitgeber aus den
Bereichen Luftfahrt, Telekommunikation, Rundfunk und Bankwesen). Folglich ist
PIPEDA selbst auf provinzübergreifend weitergegebene Daten nur anwendbar,
wenn es sich um ein bundesrechtlich reguliertes Unternehmen handelt. Der APIPA,
der BCPIPA und der Quebec Private Sector Act regeln den Umgang mit persönlichen
Daten von Beschäftigten im privaten Sektor (in einigen Fällen einschließlich
ehrenamtlicher Tätigkeiten) in diesen Provinzen.
Verpflichtungen nach PIPEDA
Nach den Bestimmungen von PIPEDA muss allen Personen die Möglichkeit
eingeräumt werden, ihre wohlverstandene Zustimmung zu der Erhebung, Nutzung
oder Offenlegung ihrer persönlichen Daten zu erklären. PIPEDA statuiert Regeln
hinsichtlich der Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten und fordert
von Unternehmen die Aufstellung und Durchsetzung formaler Richtlinien, die den
O4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
■
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DATENSCHUTZ
Umgang mit persönlichen Daten betreffen. Dabei haben die Richtlinien die
Persönlichkeitsrechte einer Person zu respektieren, während sie zugleich die
zulässige Erhebung und Nutzung persönlicher Daten durch Unternehmen erlauben.
Im Allgemeinen verpflichtet PIPEDA Unternehmen zur Einhaltung der folgenden
zehn Datenschutzprinzipien, die ursprünglich im Model Code for the Protection of
Personal Information der Canadian Standards Association aufgeführt waren und nun
in Anhang I von PIPEDA aufgenommen wurden:
Verantwortlichkeit: Jedes Unternehmen ist für die persönlichen Daten, die es
erhebt verantwortlich und muss eine Person ernennen, die für die Einhaltung
der zehn PIPEDA-Prinzipien durch das Unternehmen verantwortlich ist. Zudem
muss jedes Unternehmen persönliche Daten, die es externen Dienstleistern zur
Verfügung stellt, durch vertragliche oder anderweitige Maßnahmen (wie
beispielsweise die Verschlüsselung persönlicher Daten oder die Angabe
anonymisierter Daten) schützen. Darüber hinaus ist das Unternehmen
verpflichtet, interne Datenschutzrichtlinien und -praktiken für die von ihm
gesammelten Daten festzulegen und umzusetzen. Die Kontroll- und
Compliancemechanismen sollten umgesetzt und regelmäßig überprüft werden,
um zu gewährleisten, dass sie den sich wandelnden Anforderungen des
Unternehmens Rechnung tragen.
Zweckbestimmung: Der Zweck der Datenerhebung ist vor oder zum Zeitpunkt
der Erhebung zu bestimmen.
Zustimmung: Die Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten
erfordert die Kenntnis und Zustimmung der betreffenden Person. Die
Zustimmung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Jedes
Unternehmen hat zu gewährleisten, dass die Personen, deren persönliche
Daten erfasst werden, von dem Zweck der Erhebung, Nutzung und Offenlegung
Kenntnis haben.
Einschränkungen der Erhebung: Die Erhebung persönlicher Daten ist auf das
durch den festgelegten Zweck Notwendige zu beschränken. Es muss ein
eindeutiger Zusammenhang zwischen den erfassten persönlichen Daten und
dem festgelegten Zweck bestehen. Zudem sind Verfahren zu entwickeln, um
sicherzustellen, dass bereits erfasste persönliche Daten nicht für Zwecke
verwendet oder offengelegt werden, die der betreffenden Person nicht
mitgeteilt wurden und für die sie keine vorherige Zustimmung erteilt hat.
Beschränkungen der Nutzung, Offenlegung und Aufbewahrung: Persönliche
Daten dürfen ohne Zustimmung der betreffenden Person nicht für einen anderen
als den für die Erhebung vorgesehenen Zweck verwendet oder offengelegt
werden und dürfen nur so lange wie notwendig zur Erfüllung des festgelegten
Zweckes aufbewahrt werden.
Genauigkeit: Persönliche Daten haben für die Erfüllung des festgelegten
Zweckes richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand zu sein.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
O5
DATENSCHUTZ
■
■
■
■
Schutzmaßnahmen: Persönliche Daten sind sicher vor unberechtigtem Zugriff
zu schützen. Die Beschäftigten sind über die Notwendigkeit zur Einhaltung der
Geheimhaltungspflicht in Bezug auf persönliche Daten zu unterrichten.
Transparenz: Unternehmen müssen in Bezug auf die Verwaltung ihrer
persönlichen Daten transparent und offen sein.
Individuelle Zugriffsrechte: Auf Anfrage ist einer Person Zugriff auf ihre
persönlichen Daten sowie die Möglichkeit zur Berichtigung derselben zu
gewähren. Ebenso ist auf Anfrage eine Liste derjenigen Personen, denen Zugriff
auf solche Informationen gewährt wurde, zur Verfügung zu stellen.
Überprüfbarkeit der Einhaltung dieser Prinzipien: Privatpersonen sollen
die Möglichkeit haben, sich über die Einhaltung der Datenschutzprinzipien
eines Unternehmens Gewissheit zu verschaffen. Jedes Unternehmen hat
Verfahren festzulegen, nach denen Beschwerden und Anfragen über seine
Datenschutzrichtlinien und -praktiken entgegengenommen und beantwortet
werden.
Rechtsbehelfe
Jede Person hat das Recht, sich beim Datenschutzbeauftragten von Kanada zu
beschweren oder unter bestimmten Umständen ein Gericht anzurufen. PIPEDA gibt
dem Datenschutzbeauftragten von Kanada weitreichende Untersuchungs- und
Prüfungsbefugnisse zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Schaffung wirksamer
Einhaltungsmechanismen. Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte
berechtigt, sämtliche Informationen in Bezug auf die Datenverwaltungspraktiken
eines Unternehmens offenzulegen, wenn eine solche Offenlegung nach seiner
Auffassung im öffentlichen Interesse liegt. Die Gesetzgebung sieht außerdem einen
so genannten „Whistleblowing“-Schutz für Angestellte vor, die Verstöße oder
Missstände melden, sofern sie dabei in gutem Glauben handeln.
Wenn ein Unternehmen die PIPEDA-Bestimmungen nicht einhält, kann es
angewiesen werden, seine Praktiken zu korrigieren und diese Maßnahme öffentlich
bekanntzugeben. Dem Beschwerdeführer kann Schadensersatz, einschließlich
Schmerzensgeld für Demütigungen, zugesprochen werden. Darüber hinaus können
ein Unternehmen, seine Verwaltungsmitglieder (directors), leitende Angestellte
(officers) oder Arbeitnehmer wegen der Nichteinhaltung bestimmter PIPEDAVorschriften mit einer Geldstrafe von bis zu CDN$ 100.000,00 belegt werden.
GESETZGEBUNG DER PROVINZEN
Wie oben erwähnt, haben derzeit nur Quebec, British Columbia und Alberta
allgemeine Datenschutzgesetze für den privaten Sektor erlassen, wobei jede dieser
Rechtsvorschriften als „im Wesentlichen vergleichbar“ mit PIPEDA anerkannt
wurde. Die Datenschutzgesetze unterscheiden sich von Provinz zu Provinz erheblich
und trotz des Erfordernisses, dass die Gesetze „im Wesentlichen vergleichbar“ mit
PIPEDA sein müssen, sind gewisse Schutzvorschriften allein in einigen Provinzen
vorhanden, in anderen dagegen nicht.
O6
STIKEMAN ELLIOTT LLP
DATENSCHUTZ
Quebec
Der Quebec Private Sector Act regelt die Erhebung, Speicherung und den
Austausch personenbezogener Daten durch privatwirtschaftliche Unternehmen,
die in der Provinz Quebec tätig sind. Die im Rahmen des Quebec Private Sector
Act
aufgestellten
Regeln
dienen
als
Ergänzung
zu
den
Datenschutzbestimmungen des Civil Code von Quebec und behandeln auch
Fragen der Weitergabe persönlicher Daten außerhalb der Provinz.
Im Jahr 2003 erkannte die kanadische Bundesregierung den Quebec Private Sector
Act als „im Wesentlichen vergleichbar“ mit Teil I des PIPEDA an. Daher sind die
meisten Unternehmen, die in Quebec tätig und nicht bundesstaatlich reguliert
sind, von diesem Teil des Bundesgesetzes zum Umgang mit persönlichen Daten
ausgenommen. Entsprechend gelten die Gesetze von Quebec innerhalb der
Provinz anstelle des PIPEDA, solange sämtliche Tätigkeiten eines Unternehmens
innerhalb der Provinz stattfinden. Erfolgt die Erhebung, Nutzung oder
Offenlegung persönlicher Daten über die Grenzen von Quebec hinaus, erscheint
die gleichzeitige Anwendung des PIPEDA und des Quebec Private Sector Act
denkbar.
„Common Law“ Provinzen
In Ontario regelt derzeit allein PIPEDA die Datenschutzpraktiken des privaten
Sektors. Im Februar 2002 veröffentlichte das Ministry of Consumer and Business
Services einen Gesetzesentwurf mit dem Titel Privacy of Personal Information Act,
2002, der als Grundlage für das Datenschutzrecht im privaten Sektor Ontarios
dienen sollte; jedoch wurde dieser Gesetzesentwurf nie als Gesetz erlassen. Im
Oktober 2003 verabschiedete British Columbia den BCPIPA, der Vorschriften
über die Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten durch
Unternehmen in der Provinz statuiert. Alberta folgte kurze Zeit später diesem
Beispiel und verabschiedete im Dezember 2003 den APIPA. Die PIPAs von
British Columbia und Alberta traten am 1. Januar 2004 in Kraft und wurden am
12. Oktober 2004 für „im Wesentlichen vergleichbar“ erklärt.
Vergleich zwischen PIPEDA und den Datenschutzgesetzen der Provinzen
Wenn man PIPEDA mit den Datenschutzgesetzen der Provinzen vergleicht, ist
das Erfordernis der Zustimmung von besonderer Bedeutung. PIPEDA erfordert
bei der Erhebung, Nutzung oder Offenlegung sensibler persönlicher Daten eine
ausdrückliche vorherige („opt-in“) Zustimmung (wie beispielsweise bei
Gesundheits- oder Finanzdaten). Eine stillschweigende („opt-out“) Zustimmung
ist unter PIPEDA zulässig, sofern es sich nicht um sensible Daten handelt (z.B.
im Falle von Adressenangaben für herkömmliche Zeitschriftenabonnements).
Andererseits ist sowohl unter dem BCPIPA als auch dem APIPA eine
stillschweigende Zustimmung für sämtliche Arten persönlicher Daten zulässig,
sofern bestimmte Angemessenheitskriterien erfüllt werden. In Quebec hat die
STIKEMAN ELLIOTT LLP
O7
DATENSCHUTZ
Zustimmung offenkundig, freiwillig und nach vorheriger Aufklärung zu
erfolgen und muss für einen bestimmten Zweck erteilt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt beim Vergleich der Datenschutzgesetze für die
Privatwirtschaft auf Bundes- und Provinzebene steht in Zusammenhang mit
dem Erwerb oder dem Verkauf von Unternehmen. Sowohl der BCPIPA als auch
der APIPA enthalten eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis für die
Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Daten durch ein
Unternehmen im Rahmen einer „Unternehmenstransaktion“, wozu per
definitionem der Kauf, Verkauf, die Verpachtung, die Verschmelzung des oder
der Zusammenschluss mit dem Unternehmen gehören. In Quebec ist beim
Verkauf oder Kauf eines Unternehmens die Zustimmung der betroffenen
Kunden sowie der Arbeitnehmer erforderlich, bevor persönliche Daten an
potentielle Käufer weitergegeben werden dürfen. Im Gegensatz dazu enthält
PIPEDA keine vergleichbare Ausnahme für „Unternehmenstransaktionen“,
obgleich dieser Aspekt im Rahmen der kürzlich erfolgten Fünf-JahresÜberprüfung angesprochen wurde und eine Änderung vorgesehen ist.
Entsprechend wäre es umsichtig, die Zustimmung der betreffenden Personen
vor
der
Weitergabe
persönlicher
Daten
im
Rahmen
von
Unternehmenstransaktionen einzuholen, wenn Bundesrecht anwendbar sind.
DATENSCHUTZGESETZE IM GESUNDHEITSWESEN
Eine Vielzahl von Gesetzen regelt den Datenschutz hinsichtlich persönlicher
Gesundheitsdaten in der Privatwirtschaft. Allgemein gilt PIPEDA für die
Erhebung, Nutzung und Offenlegung persönlicher Gesundheitsdaten, und vier
Provinzen – Ontario, Alberta, Saskatchewan und Manitoba – haben eigene
Gesetze zu persönlichen Gesundheitsdaten erlassen.
Seitdem Ontarios Personal Health Information Protection Act, 2004 in Bezug auf die
persönlichen Gesundheitsdaten als „im Wesentlichen vergleichbar“ mit PIPEDA
angesehen wurde, findet PIPEDA in Ontario insoweit keine Anwendung.
Personen, die mit persönlichen Gesundheitsdaten in den Provinzen
Saskatchewan und Manitoba zu tun haben, deren PHIPAs bislang noch nicht als
„im Wesentlichen vergleichbar“ mit PIPEDA erklärt wurden, müssen sowohl die
entsprechenden Provinzgesetze als auch PIPEDA beachten. In Alberta ist die
Situation unklar: Während das allgemeine provinzrechtliche Datenschutzrecht
für den privaten Sektor als „im Wesentlichen vergleichbar“ mit PIPEDA
anerkannt worden ist, gilt dies nicht für die gesundheitsspezifischen Gesetze,
weshalb PIPEDA noch auf bestimmte persönliche Gesundheitsdaten anwendbar
sein könnte. In British Columbia und Quebec ist die Gesetzgebung zum Umgang
mit persönlichen Daten in der Privatwirtschaft auch auf persönliche
Gesundheitsdaten anwendbar. Daher gilt PIPEDA in diesen beiden Provinzen
vermutlich nicht. PIPEDA ist weiterhin maßgebend für sämtliche Provinzen, in
denen der Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten grenz- oder
landesüberschreitend erfolgt.
O8
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
P
Steuern
Einkommensteuer ............................................................................................................... 2
Allgemeines ................................................................................................................... 2
Besteuerung in Kanada ansässiger Personen (Grundprinzipien) ................................. 2
Besteuerung nicht in Kanada ansässiger Personen (Grundprinzipien)......................... 4
Einkommensarten .......................................................................................................... 6
Weitere Fragen der Einkommensteuer .......................................................................... 8
Kapitalsteuer für Unternehmen ......................................................................................... 10
Goods and Services Tax und Harmonized Sales Tax (GST) ........................................... 10
Umsatzsteuer in den Provinzen ........................................................................................ 11
Provinzielle Lohnsteuer ..................................................................................................... 11
Grundsteuer ...................................................................................................................... 12
Methoden der unternehmerischen Betätigung in Kanada ................................................ 12
Kanadische Tochtergesellschaft .................................................................................. 12
Kanadische Zweigniederlassung ................................................................................. 12
Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft ............................................................ 13
Kauf eines in Kanada ansässigen Unternehmens ............................................................ 15
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
FEBRUAR 2012
STEUERN
Steuern
EINKOMMENSTEUER
Allgemeines
Das weltweite Einkommen (einschließlich Kapitalerträge) in Kanada ansässiger
Personen unterliegt dem kanadischen Income Tax Act (Canada) (ITA) sowie der
Steuergesetzgebung der betreffenden Provinzen. Bei nicht in Kanada ansässigen
Personen unterliegt grundsätzlich nur das in Kanada erzielte Einkommen aus
unternehmerischer Tätigkeit, abhängiger Beschäftigung oder der Veräußerung von
„Taxable Canadian Property“ der Besteuerung. Obwohl alle Provinzen eine eigene
Steuergesetzgebung haben, erheben nur Alberta und Quebec eigene
Körperschaftsteuern, eine gesonderte Einkommensteuer wird nur in Quebec
erhoben. Alle anderen Provinzen lassen Steuern in ihrem Namen von
bundesstaatlichen Behörden einziehen.
Besteuerung in Kanada ansässiger Personen (Grundprinzipien)
Natürliche Personen
In Kanada ansässige natürliche Personen müssen ihr Welteinkommen einschließlich
Kapitalerträge in Kanada versteuern. Ob eine Person in Kanada ansässig ist, wird auf
Einzelfallbasis entschieden. Generell wird davon ausgegangen, dass Personen in
dem Land ansässig sind, in dem sie sich regelmäßig aufhalten. Hierbei handelt es
sich in der Regel um das Land, in dem diese Personen einen regelmäßig genutzten
Wohnsitz und/oder bedeutende soziale, wirtschaftliche oder familiäre Bindungen
haben. Weiterhin gelten Personen als ganzjährig in Kanada ansässig, wenn sie sich
innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 183 Tage in Kanada aufhalten. In vielen
Fällen lässt sich anhand geltender Steuerabkommen feststellen, in welchem Land
eine Person ansässig ist.
Bundesrechtliche Steuersätze sind progressiv und die Grenzbeträge der
Steuerklassen werden jährlich inflationsbereinigt. Die Steuersätze der vom Bund
erhobenen Einkommensteuer für natürliche Personen liegen für 2012 zwischen
15% und 29%. Der Spitzensteuersatz gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen
von CAD 132.406. In der Regel erheben die Provinzen im Rahmen eines
sogenannten „Tax-on-Income“-Modells eigene Einkommensteuern in Höhe eines
bestimmten Prozentsatzes des von den Bundesbehörden berechneten
steuerpflichtigen Einkommens. Dabei variieren die Spitzensteuersätze je nach
Provinz zwischen 10% in Alberta und 24% in Quebec.
Kapitalgesellschaften
Ebenso wie natürliche Personen werden in Kanada ansässige Unternehmen in
Kanada mit ihrem Welteinkommen besteuert. Ob ein Unternehmen in Kanada
ansässig ist, wird ebenfalls auf Einzelfallbasis entschieden. Generell gelten
Unternehmen als in Kanada ansässig und körperschaftsteuerpflichtig, deren
P2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STEUERN
zentrale Führung und Verwaltung von Kanada aus erfolgt. Weiterhin gelten gemäß
ITA in Kanada eingetragene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von
Unternehmen als in Kanada ansässig. Bei Zweifelsfällen lässt sich meist anhand von
Steuerabkommen feststellen, in welchem von zweier Ländern ein Unternehmen
ansässig ist.
Der allgemeine Steuersatz der bundesstaatlichen Körperschaftsteuer für das
Steuerjahr 2012 liegt bei 15%. Die provinziellen Körperschaftsteuersätze für 2012
reichen von 10% bis 16%.
Personengesellschaften
Personengesellschaften unterliegen nicht der kanadischen Körperschaftsteuer, da
sie steuerrechtlich als „Flow-Through-Entities“ gelten, deren Gewinne und Verluste
an die Anteilseigner „durchfließen“ und nur von diesen versteuert werden. Für die
Berechnung von Gewinnen und Verlusten der Anteilseigner werden
Personengesellschaften jedoch als separate Rechtsträger behandelt. Nach der
Berechnung des im Rahmen der Personengesellschaft erzielten Einkommens wird
dieses Einkommen den einzelnen Anteilseignern im Verhältnis ihrer Beteiligung
zugerechnet. Verluste fließen ebenfalls an die Gesellschafter durch. Unter
bestimmten Umständen gelten jedoch Höchstbeträge für die steuerliche
Geltendmachung von Verlusten bei beschränkt haftenden Gesellschaftern.
Trusts
Grundsätzlich gelten in Kanada ansässige Trusts als eigenständige Rechtspersonen.
Ihre Besteuerung ist mit der von natürlichen Personen vergleichbar. Allerdings
werden „Inter-Vivos-Trusts“ (lebzeitige Trusts, die nicht durch den Tod des
Treugebers entstehen), nicht nach gestaffelten Steuersätzen, sondern immer nach
dem Spitzensteuersatz besteuert. Die an Begünstigte ausgezahlten Beträge können
grundsätzlich vom Trust-Einkommen abgezogen werden, sodass für den Trust keine
Einkommenssteuerschuld entsteht, wenn seine Einkünfte jährlich vollständig an die
Begünstigten weitergeleitet werden. Grundsätzlich gelten alle angefallenen
Wertsteigerungen und -verluste am Eigentum des Trusts alle 21 Jahre als realisiert.
Bestimmte ausländische Trusts (in der Regel solche, in die von in Kanada ansässigen
Personen Vermögenswerte eingebracht werden), gelten als in Kanada ansässig.
Steuerlich transparente Rechtsträger („Specified Investment Flow-ThroughEntities“)
Öffentlich gehandelte Trusts und „Limited Partnerships“ waren aufgrund ihrer
steuerlichen Transparenz beliebte Instrumente zur Minimierung der
Unternehmenssteuern. Jedoch wurde der ITA zur Änderung der Besteuerung von
bestimmten öffentlich gehandelten Trusts (und „Limited Partnerships“) – auch
„specified investment flow-through entities“ oder „SIFTs“ – angepasst (die „SIFT
Änderungen“). Entsprechend der SIFT Änderungen werden SIFTs und deren
Begünstigte vergleichbar mit Körperschaften und deren Anteilsinhaber besteuert.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
P3
STEUERN
Eine wichtige Ausnahme von dieser Steuer gilt für Real Estate Investment Trusts
(REITs), die von der Definition für SIFTs ausgenommen sind und daher nicht
Subjekt der Besteuerung von „Income Trusts“, „Oil“ und „Gas Trusts“ und „Royalty
Trusts“ sind.
Besteuerung nicht in Kanada ansässiger Personen (Grundprinzipien)
Nicht in Kanada ansässige Personen sind mit ihrem in Kanada erzielten Einkommen
aus abhängiger Beschäftigung, ihrem Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit
in Kanada sowie Kapitalerträgen aus der Veräußerung von „Taxable Canadian
Property“ steuerpflichtig, sofern geltende Doppelbesteuerungsabkommen nichts
anderes vorsehen. Der Begriff „Taxable Canadian Property“ umfasst:
■
■
■
■
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Immobilienbesitz in Kanada;
für unternehmerische Tätigkeit in Kanada eingesetztes Eigentum;
nichtnotierte Aktien oder Anteile an Personengesellschaften oder Trusts, wenn
mehr als 50% deren Wertes zu einem beliebigen Zeitpunkt während der letzten
60 Monate vor der Veräußerung aus kanadischen Immobilien, aus kanadischen
Bodenschätzen oder kanadischen Holzrohstoffen abzuleiten ist; und
börsennotierte Aktien, falls innerhalb der vorangegangenen 60 Monate vor der
Veräußerung sowohl (A) mehr als 50% des Wertes dieser Aktien aus
kanadischem Immobilienbesitz, kanadischen Bodenschätzen oder kanadischen
Holzrohstoffen abzuleiten ist und (B) die steuerpflichtige Person und Personen,
mit denen er nicht nach dem „Arm’s-Length“-Prinzip handelt, mindestens 25%
der Aktien dieser Gesellschaft hält.
Die Provinzen erheben Einkommensteuern auf das steuerpflichtige Einkommen
von nicht in Kanada ansässigen Personen, das diese Personen durch
unternehmerische Tätigkeit in einer in der jeweiligen Provinz befindlichen
Betriebsstätte erzielen (oder wenn sie behandelt werden, als hätten sie eine
Betriebsstätte in einer Provinz), sowie auf Einkünfte aus abhängiger
Beschäftigung, die einer in der jeweiligen Provinz ausgeführten Tätigkeiten
zuzurechnen sind.
Unternehmerische Tätigkeit in Kanada
Der ITA sieht vor, dass nicht in Kanada ansässige Personen
einkommensteuerpflichtig sind, wenn sie in Kanada unternehmerisch tätig sind,
jedoch nur hinsichtlich des Einkommens durch dieses Unternehmen. Gemäß
„common law“ gilt die Tätigkeit einer Person in Kanada als unternehmerische
Tätigkeit, wenn diese Person in Kanada geschäftliche Verträge abschließt oder die
Einkünfte dieser Person aus in Kanada stattfindenden selbstständigen Tätigkeiten
oder dort befindlichen Unternehmensstandorten stammen. Der ITA erweitert diese
Bestimmung des „common law“. Als unternehmerische Tätigkeiten gelten in Kanada
folgende Aktivitäten:
Produktion, Kultivierung, Förderung, Kreation, Herstellung, Fertigung,
Verbesserung, Verpackung, Konservierung und Konstruktion im Ganzen oder in
P4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STEUERN
Teilen in Kanada, unabhängig davon, ob diese Güter vor einem Export veräußert
werden; oder
Annahme von Aufträgen sowie Angebot von Gütern zum Verkauf in Kanada durch
einen Vertreter oder Beauftragten, unabhängig davon, ob die Transaktion innerhalb
oder außerhalb Kanadas oder teilweise innerhalb und teilweise außerhalb Kanadas
abgeschlossen wird.
Abkommensvergünstigung für die kanadische Besteuerung von
Unternehmensgewinnen
Die in Kanada geltenden Doppelbesteuerungsabkommen entsprechen weitgehend
der OECD Model Tax Convention on Income and Capital. Gemäß den in Kanada
geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sind Gewinne aus unternehmerischer
Tätigkeit nur insoweit zu versteuern, als der nicht in Kanada ansässige
Steuerpflichtige eine Betriebsstätte in Kanada unterhält. Unter einer Betriebsstätte
ist ein dauerhafter Unternehmensstandort in Kanada zu verstehen, vom dem aus die
Tätigkeit des Unternehmens oder der Körperschaft ganz oder teilweise ausgeübt
wird. Gemäß der Canada-U.S. Income Tax Convention umfasst der Begriff
Betriebsstätte zum Beispiel Verwaltungsstandorte, Zweigstellen, Büros,
Produktionsanlagen, Werkstätten, Minen, Öl- oder Gasquellen, Steinbrüche und
andere Stellen, an denen Rohstoffe abgebaut oder gefördert werden. Grundsätzlich
hat entsprechend der Doppelbesteuerungsabkommen eine nicht in Kanada
ansässige Person, die über einen Vertreter dort unternehmerische Tätigkeiten
ausübt, dann eine Betriebsstätte in Kanada, wenn dieser Vertreter dauerhaft die
Vollmacht besitzt, in Kanada im Namen der nicht dort ansässigen Person Verträge
abzuschließen.
Abgeltungssteuer
Die meisten Formen von passivem Einkommen (darunter Dividenden,
Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren), die von in Kanada ansässigen
Personen an nicht in Kanada ansässige Personen ausgezahlt oder diesen
gutgeschrieben
werden,
unterliegen
grundsätzlich
der
kanadischen
Abgeltungssteuer, die auf den Bruttobetrag dieser Einkommensarten erhoben wird.
Gemäß ITA liegt der Steuersatz der kanadischen Abgeltungssteuer für
nichtresidente Personen bei 25%. Dieser Satz reduziert sich bei Anwendung
geltender Doppelbesteuerungsabkommen. Zum Beispiel beschränkt die Canada-U.S.
Income Tax Convention die kanadische Abgeltungssteuer auf Dividenden, die von
einem in Kanada ansässigen Unternehmen an in den USA ansässige Personen oder
Körperschaften ausgezahlt werden, auf 15% bzw. 5%, falls es sich bei dem
Empfänger um ein Unternehmen handelt, das mindestens 10% der
stimmberechtigten Anteile der auszahlenden Gesellschaft besitzt.
Der ITA sieht keine Abgeltungssteuer für Personen ohne Wohnsitz in Kanada vor,
wenn Zinsen durch eine in Kanada ansässige Person an eine nicht in Kanada
ansässige Person bezahlt werden, sofern die Personen auf „Arm‘s-Length“-Basis
STIKEMAN ELLIOTT LLP
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STEUERN
handeln und die Zinszahlungen nicht als Beteiligungen behandelt werden. Gemäß
der Canada-US Income Tax Convention ist die Erhebung einer Abgeltungssteuer auf
Zinszahlungen an US-amerikanische Personen unabhängig vom „Arm‘s-Length“Prinzip ausgeschlossen, wenn keine Beteiligung vorliegt.
Veräußerung von Vermögensgegenständen durch nichtresidente Personen
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen verlangt Section 116 des ITA von nicht in
Kanada ansässigen Veräußerern von „Taxable Canadian Property“ (Definition s.
oben) die Anforderung einer Freistellungsbescheinigung der Canada Revenue
Agency (CRA) für die Veräußerung oder geplante Veräußerung. Diese muss
entweder vor dem Verkauf oder bis spätestens 10 Tage nach der Veräußerung
angefordert werden. Die Freistellungsbescheinigung wird ausgestellt, wenn der
nicht in Kanada ansässige Veräußerer eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des
voraussichtlichen Kapitalertrags der Veräußerung auf die im Zusammenhang mit
der Veräußerung entstehende Steuerschuld leistet oder der CRA gegenüber
gleichwertige Sicherheiten bereitstellt.
Diese Anforderungen gelten nicht für bestimmte Arten von Eigentum wie gelistete
Aktien, Anteile an einem Investmentfonds, Anleihen, Obligationen und Eigentum
dessen Wertzuwachs aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen mit einem
anderen Land von der kanadischen Steuer ausgenommen ist (wobei in bestimmten
Fällen eine Mitteilung an das CRA nötig ist).
Bei Verkäufen gemäß dem „Arm’s-Length“-Grundsatz würde der Käufer
grundsätzlich
am
Tage
des
Vertragsschlusses
die
Vorlage
der
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Section 116 verlangen. Wird diese nicht
vorgelegt, wird der Käufer 25% des Kaufpreises bis zur Vorlage zurückhalten, da er
für diesen Betrag haftet, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt
werden kann.
Einkommensarten
Kapitalerträge und Kapitalverluste
Einer der wichtigsten Anreize des kanadischen Einkommensteuersystems besteht in
der geringen Besteuerung von Kapitalerträgen. Nur die Hälfte aller Kapitalerträge
wird dem zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen zugerechnet.
Entsprechend kann die Hälfte aller Kapitalverluste im Jahr ihrer Entstehung von den
zu versteuernden Kapitalerträgen abgezogen werden. Alle weiteren NettoKapitalverluste können in die vorangegangenen drei Steuerjahre zurückgetragen
oder in beliebige zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden.
Dividenden
Grundsätzlich wird auf Dividenden, die von in Kanada ansässigen Unternehmen an
in Kanada ansässige Personen ausgezahlt werden, ein so genanntes „Gross-Up and
Credit-System“ angewandt (Hochrechnung und steuerliche Anrechnung). Dieses
System schafft einen Ausgleich dafür, dass auf die Dividenden bereits vor ihrer
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STIKEMAN ELLIOTT LLP
STEUERN
Auszahlung Steuern erhoben wurden. Das „Gross-Up and Credit-System“ sorgt für die
ungefähre Gleichstellung von direkt oder über Personengesellschaften erzieltem
Einkommen und Einkommen aus Kapitalgesellschaften (auch als „Integration“
bezeichnet). Die Steueranrechnung für Dividenden entschädigt den Aktionär für die
bereits bezahlte Unternehmenssteuer. Dies ist im Allgemeinen auf jegliche
steuerbare Dividende anwendbar, die von einem Unternehmen bezahlt wurde, auf
das kein reduzierter oder bevorzugter Steuertarif angewendet wurde. Dieses „Grossup and Credit“ führt zu einer tatsächlichen Minderung des Steuertarifs für
Dividenden. Das „Gross-up and Credit“ System ist nicht anwendbar, wenn die
Dividende von einem Unternehmen außerhalb Kanadas bezahlt wird.
Grundsätzlich werden von einem in Kanada ansässigen Unternehmen an ein
anderes in Kanada ansässiges Unternehmen gezahlte Dividenden dem Einkommen
des Empfängers hinzugerechnet und anschließend von dessen zu versteuerndem
Einkommen abgezogen. Demzufolge ist die Ausschüttung von Dividenden zwischen
in Kanada ansässigen Unternehmen in der Regel steuerfrei. Dividenden, die von
nicht in Kanada ansässigen Unternehmen an Unternehmen ausgeschüttet werden,
die in Kanada ansässig sind, werden dem Einkommen des Empfängers voll
zugerechnet, ohne dass der oben genannte Abzug erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die
Dividenden aus dem laufenden Einkommen eines nicht in Kanada ansässigen
Unternehmens stammen, dieses Unternehmen eine Tochtergesellschaft eines in
Kanada ansässigen Unternehmens ist und seinen Sitz in einem Land hat, mit dem ein
Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Auslandseinkommen
In Kanada ansässige Steuerpflichtige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert,
das ausländische Einkommen einschließt. Werden diese ausländischen Einkommen
in einem weiteren Land besteuert, kann anhand eines geltenden
Doppelbesteuerungsabkommens festgestellt werden, welches Land für die
Besteuerung zuständig ist. Werden von beiden Ländern Steuern erhoben, erfolgt bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Steuerminderung in Kanada durch
Anrechnung der im Ausland gezahlter Steuern.
Bestimmte Arten passiven Einkommens, die im ITA als Foreign Accrual Property
Income
(FAPI)
definiert
sind,
werden
ungeachtet
bestehender
Doppelbesteuerungsabkommen dem Einkommen des kanadischen Steuerpflichtigen
zugerechnet, wenn der Steuerpflichtige solche Einkünfte über ein von ihm
kontrolliertes ausländisches Tochterunternehmen erzielt. Das ITA beinhaltet
darüber hinaus Bestimmungen zu passiven Investments in ausländische
Investment-Unternehmen.
Arbeitseinkommen
Einkommen aus abhängiger Beschäftigung unterliegen der Quellenbesteuerung. Alle
Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer Tätigkeiten im Rahmen ihrer Beschäftigung in
Kanada ausführen, müssen sich unabhängig vom Aufenthaltsstatus dieser
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STEUERN
Arbeitnehmer bei der CRA anmelden, für die an ihre Arbeitnehmer gezahlten Löhne,
Gehälter und steuerpflichtigen Lohnzusatzleistungen Steuern einbehalten und diese
an die kanadischen Steuerbehörden abführen. Arbeitgeber sind darüber hinaus
verpflichtet, bestimmte Arbeitgeberbeiträge für den Canada Pension Plan (oder
Quebec Pension Plan), Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und
Unfallversicherung ihrer Arbeitnehmer zu entrichten.
Der Beitrag zum Canada Pension Plan (CPP) liegt 2012 sowohl für Arbeitgeber als
auch für Arbeitnehmer bei 4,95%. Die Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung für 2008 liegt bei CAD 50.100, der Höchstbeitrag für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei jeweils CAD 2.309,70.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt im Jahr 2012 für Arbeitgeber bei
2,562%, für Arbeitnehmer bei 1,83%. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt 2012
eine Beitragsbemessungsgrenze von CAD 45.900. Dies entspricht einem maximalen
Arbeitgeberbeitrag von CAD 1.176 und einem maximalen Arbeitnehmerbeitrag von
CAD 840.
Aktienoptionen für in Kanada ansässige Mitarbeiter gelten in Kanada grundsätzlich
nicht als steuerpflichtige Lohnzusatzleistungen. Nach Ausübung der Option wird
dem Mitarbeiter jedoch der Erhalt einer steuerpflichtigen Zusatzleistung
zugerechnet, deren Höhe der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem
Marktwert der Anteile zum Ausübungsdatum entspricht. Bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen wird dem zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers nur
die Hälfte dieses Betrages hinzugerechnet (mit der Folge, dass die steuerpflichtige
Lohnzusatzleistung als Kapitalertrag versteuert). Zu diesen Voraussetzungen zählt,
dass zum Zeitpunkt der Gewährung der Option der Ausübungspreis mindestens
dem Marktwert entsprechen muss.
Weitere Fragen der Einkommensteuer
Operative Verluste
Operative Verluste sind im Jahr ihrer Entstehung vom zu versteuernden
Einkommen aus Unternehmertätigkeit absetzbar. Darüber hinaus können weitere
operative Verluste in die vorangegangenen drei Jahre zurückgetragen oder in die
kommenden 20 Jahre vorgetragen werden. In Kanada sind konsolidierte
Körperschaftsteuererklärungen nicht möglich. Falls keine speziellen Transaktionen
zur gezielten Nutzung von Verlusten zur Steueroptimierung eingesetzt werden,
können also Gewinne einer Konzerngesellschaft nicht ohne Weiteres durch Verluste
einer anderen minimiert werden.
Vorschriften gegen Steuerhinterziehung
Der ITA sowie die Steuergesetzgebungen der meisten Provinzen beinhalten eine
allgemeine Regel gegen die Steuerhinterziehung (General Anti-Avoidance Rule,
GAAR). Die GAAR ermöglicht in folgenden Fällen eine erneute Festlegung der
Steuerfolgen von Transaktionen: (1) steuerliche Vorteile resultieren direkt oder
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STEUERN
indirekt aus einer Transaktion oder einer Reihe von Transaktionen, (2) es kann
vernünftigerweise nicht angenommen werden, dass die Transaktion oder eine Reihe
von Transaktionen gutgläubig zu einem anderen Zweck als dem Zweck der
Steuerminimierung durchgeführt wurde und (3) die Transaktion oder eine Reihe
von Transaktionen stellt eine Verletzung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen
oder Verträge dar. Als steuerliche Vorteile gelten die Reduzierung, Umgehung oder
zeitliche Verschiebung von Steuerschulden oder anderen Verbindlichkeiten gemäß
ITA oder die Erhöhungen von Erstattungen oder anderen Leistungen nach ITA.
Transferpreise
Transaktionen zwischen einem Unternehmen mit Sitz in Kanada und einem
auswärtigen Unternehmen, mit dem nicht nach dem „Arm‘s-Length“-Prinzip
gehandelt wird (hauptsächlich verbundene Unternehmen) werden hinsichtlich der
kanadischen Einkommensteuer wie Unternehmen behandelt, mit denen nach
„Arm’s-Length“ gehandelt wird. Kanada wendet in diesem Bereich die OECDTransferpreisgrundsätze an. Die Vertragsbedingungen der Transaktion können
gemäß ITA angepasst werden, sodass die Transferpreise für Güter oder
Dienstleistungen von Unternehmen, die nicht nach dem „Arm’s-Length“-Prinzip
handeln, den Preisen entsprechen, die zwischen Unternehmen, die sich an das
„Arm’s-Length“-Prinzip halten, festgesetzt worden wären. Der ITA sieht bestimmte
zeitnahe Dokumentationspflichten für nicht-„Arm’s-Length“ Transaktionen vor.
Nimmt die CRA eine Anpassung von Transferpreisen vor, kann sie gegenüber dem
Steuerpflichtigen eine Strafzahlung in Höhe von 10% des jeweiligen
Anpassungsbetrags verhängen. Der Steuerpflichtige kann diese Strafzahlung durch
glaubhafte Darlegung seiner Bemühungen zur bestimmungskonformen Festsetzung
von Transferpreisen vermeiden.
Steuerliche Vergünstigungen
Das kanadische Steuersystem beinhaltet steuerliche Vergünstigungen, deren
Gewährung von der Art des Steuerzahlers und der Art des Einkommens abhängt. Im
Speziellen sieht der ITA bestimmte steuerliche Anreize vor, die zu einer Erhöhung
des Investitionsvolumens in bestimmten Wirtschaftssektoren beitragen sollen, etwa
im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, bei Kapitalanlagen, im Bereich
kleiner Unternehmen, in der Erschließung von Erdöl- und Gasvorkommen sowie in
bestimmte Bereiche von Wissenschaft und Forschung.
Besonders weitreichende Steuervergünstigungen werden von der kanadischen
Bundesregierung sowie vor allem von den Provinzregierungen für die
Durchführung wissenschaftlicher Forschung und experimenteller Entwicklung
(SR&ED) angeboten. Unternehmen, die SR&ED-Aktivitäten gemäß ITA durchführen,
können
die
damit
verbundenen
Aufwendungen
(einschließlich
Investitionsaufwand) grundsätzlich im Jahr der Entstehung der Aufwendungen
steuerlich geltend machen. Darüber hinaus kann auf Bundesebene eine
Steuergutschrift in Höhe von 20% der qualifizierten SR&ED-Ausgaben gewährt
werden. Die Bestimmung, ob bestimmte Aktivitäten als SR&ED eingestuft werden
STIKEMAN ELLIOTT LLP
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STEUERN
können, ist sehr technisch und von den Umständen abhängig. Bei den
Steueranreizen im Zusammenhang mit SR&ED-Ausgaben bestehen zwischen den
meisten Provinzen nur geringe Unterschiede.
KAPITALSTEUER FÜR UNTERNEHMEN
Momentan ist Nova Scotia die einzige Provinz, die eine Kapitalsteuer für
Unternehmen außerhalb des Finanzsektors mit Betriebsstätte in der Provinz erhebt.
Der ITA erhebt keine Kapitalsteuer für Unternehmen außerhalb der Finanzbranche.
Nova Scotia plant seine Kapitalsteuer mit Wirkung zum 1. Juli 2012 aufzuheben.
GOODS AND SERVICES TAX UND HARMONIZED SALES TAX (GST)
Die Goods and Services Tax (GST) ist eine Bundessteuer und wird grundsätzlich auf
alle Güter und Dienstleistungen erhoben, die in Kanada produziert bzw. erbracht
oder nach Kanada eingeführt werden. Der Steuersatz beträgt derzeit 5%.
GST wird auf jeder Stufe des Produktions- und Vertriebsprozesses erhoben. Handelt
es sich beim Erwerber eines Guts um ein Unternehmen mit GST-Registrierung,
besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs („input tax credit“) in
Höhe der gezahlten GST.
Die GST auf steuerpflichtige Einfuhren ist vom Importeur zu tragen, die Ausfuhr von
Gütern dagegen ist grundsätzlich steuerfrei (GST ist technisch anwendbar, der
Steuersatz liegt jedoch bei 0%). Unternehmen, die Güter mit diesem 0%-Steuersatz
anbieten, sind grundsätzlich zu einem Vorsteuerabzug berechtigt. Dies gilt nicht für
Unternehmen, deren Leistungen gänzlich steuerbefreit sind.
Gemäß dem bundesrechtlichen Excise Tax Act sind Unternehmen ungeachtet ihrer
Ansässigkeit in Kanada grundsätzlich dazu verpflichtet, für die von ihnen im
Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Kanada erbrachten steuerpflichtigen
Leistungen von ihren Kunden GST zu erheben und einzubehalten. Unternehmen, die
im Rahmen ihrer Tätigkeit in Kanada steuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen
sich darüber hinaus für die GST registrieren lassen, wenn sie keine „Small Suppliers“
sind (sehr kleine Unternehmen mit weniger als CAD 30.000 steuerbare Verkäufe im
Jahr). Für die GST registrierte Unternehmen müssen abhängig von ihren jährlichen
Verkäufen jährlich, quartalsweise oder monatlich ihre GST-Einnahmen anmelden.
Die Provinzen New Brunswick, Nova Scotia, Neufundland, Ontario und British
Columbia haben ihre eigene Umsatzsteuer mit der GST zusammengelegt und damit
eine einzige Harmonized Sales Tax (HST) gebildet. Die HST wird auch durch den
Excise Tax Act auferlegt und folgt im Wesentlichen den gleichen Regeln wie die GST.
Des Weiteren nutzt die HST die gleiche Registriernummer wie die GST (eine
gesonderte Registrierung ist nicht nötig) und wird in derselben Steuerklärung für
die GST mitangegeben. Die HST enthält sowohl eine provinzielle Komponente als
auch die bundesrechtliche GST mit einem kombinierten Satz von 12% in British
Columbia, 13% in Ontario, New Brunswick und Neufundland und 15% in Nova
Scotia (abhängig vom Herstellungsort).
P10
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Abgesehen von Alberta erhebt jede Provinz in Kanada Umsatzsteuer auf den
Verkauf von Privateigentum und bestimmte, einzeln aufgelistete Dienstleistungen
innerhalb der jeweiligen Provinz (die Territorien erheben keine Umsatzsteuer). Es
gibt drei verschiedene Arten dieser Steuer.
STEUERN
UMSATZSTEUER IN DEN PROVINZEN
Wie bereits oben erwähnt, haben Neufundland, Nova Scotia, New Brundswick,
Ontario und British Columbia ihre provinzielle Umsatzsteuer mit der GST
harmonisiert und die HST gebildet. British Columbia hat mit Wirkung zum 1. Juli
2010 ihre Umsatzsteuer harmonisiert, jedoch kürzlich verkündet, dass sie die
provinzielle Umsatzsteuer wieder einführen wird (die Umstellung soll am 31. März
2013 in Kraft treten). Die Regulierungen im Zusammenhang mit der HST sind im
Wesentlichen die gleichen wie diejenigen für die GST und werden im Kapitel zur
GST/HST erläutert.
Quebec erhebt die Quebec Sales Tax (QST) welche von der GST zu unterscheiden ist,
jedoch erhebliche Parallelen aufweist. Die QST für die Konsumption von Gütern und
Dienstleistungen in Quebec liegt bei 8,5% (9,5% für 2012). Die QST spiegelt im
Allgemeinen die GST (obwohl es einige Unterschiede gibt), wird jedoch von der GST
getrennt angewendet und verwaltet. Verkäufer brauchen eine eigene QST
Steuernummer. Derzeit wird die QST auf Preise angewendet, die die GST bereits
enthalten, was zu einer effektiven Steuerbelastung von 8,925% führt. Quebec hat
jüngst zugestimmt einige Änderungen an ihrer Umsatzsteuer vorzunehmen um sie
an die QST mehr anzugleichen.
Saskatchewan, Manitoba und Prince Edward Island erheben jeweils eine
provinzielle Umsatzsteuer (Provincial Sales Tax; PST). Jede der PST hat
unterschiedliche, im Ergebnis aber ähnliche Regeln. Der Tarif für diese Steuern
reicht von 5% in Saskatchewan bis 10% des Preises einschließlich GST in Prince
Edward Island. Diese Steuern müssen im Generellen vom Verkäufer der Ware bzw.
vom Dienstleister einbehalten und abgegeben werden. Jedoch hat jede Provinz eine
Vielzahl von Ausnahmen für bestimmte Güter (Produktionsmaschinen, Gegenstände
für den Weiterverkauf, etc.).
PROVINZIELLE LOHNSTEUER
Manitoba, Neufundland, die Northwest Territories, Nuvavut und Ontario verlangen
von Arbeitgebern eine Lohnsteuer, die sich prozentual an der innerhalb der
jeweiligen Provinz gezahlten Gehälter, die einen vorgeschriebenen Grenzwert
überschreiten, bemisst. In Ontario beispielsweise liegt der entsprechende
Steuersatz bei 1,95% und wird auf alle Gehaltszahlungen oberhalb eines Betrages
von CAD 400.000 erhoben. Quebec erhebt eine ähnliche Steuer in Form von
Arbeitgeberbeiträgen zu einer Krankenversicherung auf Provinzebene, die anhand
der Gesamtsumme der in Quebec gezahlten Gehälter berechnet werden.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
P11
STEUERN
GRUNDSTEUER
Grundsteuern stellen in Kanada eine wichtige Einnahmequelle der öffentlichen
Hand dar, insbesondere der Kommunen. Die meisten Provinzen erheben über die
Grundsteuer hinaus auch eine Grunderwerbssteuer sowie weitere Steuern auf
Minen, Waldbesitz und vergleichbare Vermögenswerte.
METHODEN DER UNTERNEHMERISCHEN BETÄTIGUNG IN KANADA
Nicht in Kanada ansässige Unternehmen haben im Grundsatz drei Möglichkeiten, in
Kanada geschäftlich tätig zu werden. Die erste Option besteht darin, in Kanada ein
Unternehmen in Form einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des nicht in
Kanada ansässigen Unternehmens zu führen (kanadische Tochtergesellschaft). Die
zweite Möglichkeit der unternehmerischen Tätigkeit in Kanada ist die Gründung
einer Zweigniederlassung des nicht in Kanada ansässigen Unternehmens
(kanadische Zweigniederlassung). Vorausgesetzt das nicht in Kanada ansässige
Unternehmen ist in einem Land ansässig, mit dem Kanada ein
Doppelbesteuerungsabkommen hat, besteht eine dritte Option darin, dass das
ausländische Unternehmen selbst in Kanada tätig wird, seine Präsenz jedoch
dahingehend eingeschränkt, dass es keine dauerhafte Betriebsstätte in Kanada
unterhält.
Kanadische Tochtergesellschaft
Kanadische Tochtergesellschaften von nicht in Kanada ansässigen Unternehmen
gelten gemäß ITA als für steuerliche Zwecke in Kanada ansässig und unterliegen mit
ihrem Welteinkommen der kanadischen Einkommensteuer. Dividenden, die von
kanadischen Tochtergesellschaften an nichtresidente Anteilsinhaber ausgezahlt
werden, unterliegen der kanadischen Abgeltungssteuer in Höhe von 25%. Geltende
Doppelbesteuerungsabkommen sehen möglicherweise reduzierte Steuersätze vor
(z. B. 5% Abgeltungssteuer nach der Canada-U.S. Income Tax Convention wenn der
Anteilsinhaber mindestens 10% der Stimmrechte hat). Wie bereits erwähnt besteht
nach kanadischem Recht keine Abgeltungssteuer für „Arm’s-Length“-Zinszahlungen
an nichtbeteiligte Personen und gemäß der Canada-US Income Tax Convention
beträgt die Abgeltungssteuer auf Zinszahlungen an US-amerikanische Personen
unabhängig vom „Arm’s-Length“-Prinzip generell Null.
Kanadische Zweigniederlassung
Nicht in Kanada ansässige Unternehmen, die über Zweigniederlassungen in Kanada
unternehmerisch tätig sind, unterliegen mit ihrem in Kanada erzielten Einkommen
der Einkommensteuer mit denselben Tarifen wie in Kanada ansässige
Unternehmen. Von solchen Unternehmen wird darüber hinaus eine „Branch
Tax“ von 25% derjenigen Gewinne (generell) nach Steuern erhoben, die nicht in die
Zweigniederlassung reinvestiert werden. Die Höhe dieser „Branch Tax“ entspricht in
etwa der Abgeltungssteuer auf Dividenden, die angefallen wäre, wenn die Geschäfte
durch eine kanadische Tochtergesellschaft statt der Zweigniederlassung getätigt
worden wären. Möglicherweise sehen Doppelbesteuerungsabkommen einen
P12
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STEUERN
reduzierten „Branch-Tax“-Steuersatz vor. Gemäß der Canada-U.S. Income Tax
Convention etwa wird eine „Branch Tax“ von nur 5% und nur auf Gewinne ab CAD
500.000 erhoben.
Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft
Bei der Entscheidung, ob die geschäftliche Tätigkeit in Kanada durch eine
Zweigniederlassung oder ein Tochterunternehmen geführt werden soll, sollten
nicht in Kanada ansässige Unternehmen verschiedene wichtige Faktoren
berücksichtigen.
In beiden Fällen unterliegen die in Kanada erwirtschafteten Gewinne der
kanadischen Einkommensteuer. Bei Zweigniederlassungen muss darüber hinaus die
„Branch Tax“ bedacht werden. Wird das Unternehmen als Tochtergesellschaft
geführt, ist die mögliche Erhebung von Abgeltungssteuer auf Dividenden und
Zinserträge zu berücksichtigen. Ein wichtiger Unterschied zwischen „Branch
Tax“ und Abgeltungssteuer besteht darin, dass die Abgeltungssteuer nur im Falle
der tatsächlichen Ausschüttung von Dividenden an nichtresidente Anteilseigner
relevant ist, die „Branch Tax“ jedoch unabhängig davon erhoben wird, ob die
Gewinne abfließen oder in der Zweigniederlassung verbleiben.
Im Allgemeinen wird der Verkauf von Anteilen an einem kanadischen
Tochterunternehmen durch einen nicht in Kanada ansässigen Anteilsinhaber nach
dem ITA nicht besteuert, sofern die Anteile zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht
„Taxable Canadian Property“ sind. Handelt es sich hingegen um „Taxable Canadian
Property“ muss der nicht in Kanada ansässige Anteilsinhaber einen etwaigen durch
den Verkauf realisierten Wertzuwachs an den Anteilen versteuern. Unter
Umständen befreit ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen den
Wertzuwachs von der Besteuerung in Kanada, selbst wenn es sich bei den Anteilen
um „Taxable Canadian Property“ handelt. Dies gilt jedoch grundsätzlich nicht für
Anteile kanadischer Unternehmen, deren Wert hauptsächlich auf Grundbesitz oder
dem Besitz von Rohstoffen beruht. Demgegenüber würde ein Verkauf einer
Zweigniederlassung an ein unabhängiges Fremdunternehmen mit hoher
Wahrscheinlichkeit besteuert. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, die Aktiva und
Passiva einer kanadischen Zweigstelle im Tausch gegen Anteile steuerfrei an ein
kanadisches Unternehmen zu übertragen und damit sozusagen die Zweigstelle in
ein Tochterunternehmen „umzuformen“.
„Thin Capitalization Rules“
Die im ITA enthaltenen „Thin Capitalization Rules“ sind ein weiterer Faktor, der bei
einem Engagement in Kanada zu berücksichtigen ist. Diese Regeln sollen
verhindern, dass Investitionen durch nicht in Kanada ansässige Personen oder
Körperschaften in kanadische Unternehmen nahezu ausschließlich in Form von
Darlehen und nur so wenig wie möglich durch Eigenkapital erfolgen, und dadurch
die Gewinne in Form von steuerlich absetzbaren Zinszahlungen an den nicht in
Kanada ansässigen Investor fließen. Grundsätzlich dürfen kanadische
STIKEMAN ELLIOTT LLP
P13
STEUERN
Tochtergesellschaften ihre Zinszahlungen an bestimmte nichtresidente Personen
nur bis zu einem Verhältnis zwischen Fremdkapital und Eigenkapital von 2:1
steuerlich geltend machen. Dieses Verhältnis wird nach detaillierten Bestimmungen
des ITA ermittelt. Diese nichtresidenten Personen zeichnen sich dadurch aus, dass
sie alleine oder in Kombination mit Unternehmen, mit denen sie nicht nach dem
„Arm’s-Length“-Prinzip handeln, 25% oder mehr der stimmberechtigten Anteile
oder des angemessenen Marktwerts aller Anteile der Tochtergesellschaft besitzen.
Die „Thin Capitalization Rules“ gelten nicht für Zweigniederlassungen in Kanada.
Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung
Darüber hinaus spielen bei der Entscheidung zwischen einer Zweigstelle oder einer
Tochtergesellschaft in Kanada weitere Gesichtspunkte eine Rolle. Ist beispielsweise
zu erwarten, dass das kanadische Unternehmen anfänglich Verluste macht, kann
eine Zweigstelle die bessere Lösung sein, da dies dem nichtresidenten Unternehmen
die steuerliche Geltendmachung solcher Verluste in seinem Heimatland ermöglicht
– vorausgesetzt, die dortige Steuergesetzgebung sieht diese Möglichkeit vor. Aber
auch der Einsatz von Unlimited Companies (ULC) in Nova Scotia, British Columbia
oder Alberta als kanadische Tochtergesellschaften bieten Unternehmen in
bestimmten Sitzstaaten diese Möglichkeit, wenn diese Tochtergesellschaften dort
als steuerlich transparent gelten (z. B. gemäß „Check the Box Rules“ in den USA).
ULCs werden innerhalb Kanadas einkommensteuerrechtlich behandelt wie alle
anderen in Kanada ansässigen Unternehmen. Die Canada-US Income Tax Convention
schränkt in bestimmten Situationen Vorteile für Unternehmen mit unbeschränkter
Haftung ein.
Hinsichtlich der Regelungen zur unbeschränkten Haftung bestehen geringfügige
Unterschiede zwischen den Provinzen Nova Scotia, British Columbia und Alberta. So
haften zum Beispiel alle Gesellschafter (bzw. Mitglieder im Fall einer Nova Scotia
ULC) der Alberta, British Columbia und Nova Scotia ULC unbeschränkt,
gesamtschuldnerisch und unabhängig voneinander. Diese Haftung greift im Falle
der Alberta ULC vom Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft, während die Haftung
der Gesellschafter bzw. Mitglieder einer Nova Scotia und British Columbia ULC erst
bei der Liquidation der Gesellschaft zum Tragen kommt. Darüber hinaus haften
Gesellschafter einer Alberta ULC umfassender als die Mitglieder bzw. Gesellschafter
einer British Columbia oder Nova Scotia ULC.
Rechnungslegung und Berichterstattung
Als ein möglicher Nachteil von Zweigstellen in Kanada gilt die Tatsache, dass die
CRA zur Prüfung sämtlicher Bücher des nicht in Kanada ansässigen Unternehmens
berechtigt ist, um zu ermitteln, welche Einkünfte und Aufwendungen im Einzelnen
der kanadischen Zweigstelle vom Steuerschuldner zugeteilt wurden. Eine weitere
praxisrelevante Schwierigkeit besteht in der Erstellung von Jahresabrechnungen,
die sowohl den Anforderungen der kanadischen Behörden als auch den
Bestimmungen im Sitzstaat des nicht in Kanada ansässigen Unternehmens genügen.
P14
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Der Erwerb der Anteile von kanadischen Unternehmen durch im Ausland ansässige
Käufer sollte über eine Canadian Acquisition Corporation (CAC) erfolgen, um für den
Erwerber den grenzüberschreitenden Zugriff auf tatsächlich eingezahltes Kapital zu
maximieren. Der Vorteil dieser Struktur liegt darin, dass in Kanada ansässige
Unternehmen grundsätzlich Gewinne bis zur Höhe des von ihren ausländischen
Muttergesellschaften
tatsächlich
eingezahlten
Kapitals
an
diese
Muttergesellschaften abführen können, ohne dass hierauf kanadische
Abgeltungssteuer erhoben wird. Darüber hinausgehende Gewinnausschüttungen
unterliegen hingegen der kanadischen Abgeltungssteuer.
STEUERN
KAUF EINES IN KANADA ANSÄSSIGEN UNTERNEHMENS
Typischerweise ist das Stammkapital der Zielgesellschaft niedriger als die dem nicht
in Kanada ansässigen Erwerber entstehenden Erwerbskosten (Marktwert). Um
sicherzustellen, dass der nichtresidente Käufer Anteile mit einem eingezahlten
Kapital hält, das seiner tatsächlichen Investition entspricht, zeichnet er Anteile einer
CAC, deren Kosten und eingezahltes Kapital dem Kaufpreis der Anteile der
Zielgesellschaft entsprechen. Die CAC verwendet anschließend das aus dieser
Anteilszeichnung erhaltene Kapital zum Erwerb der Anteile der Zielgesellschaft. Die
Gewinne der Zielgesellschaft können grundsätzlich als Dividenden steuerfrei an die
CAC ausgeschüttet werden. Im Anschluss daran ist ein Transfer dieser Beträge als
abgeltungssteuerfreie Kapitalrückzahlung der CAC an die im Ausland ansässige
Muttergesellschaft möglich. Eine CAC kann mithilfe spezieller Strukturen auch dazu
genutzt werden, Verbindlichkeiten und Zinsen im Zusammenhang mit einer
Übernahme auf die Zielgesellschaft zu verlagern.
Eine „Exchangeable Share“-Struktur (Aktientausch) sollte erwogen werden, wenn
Anteile des im Ausland ansässigen Käufers als Gegenleistung für Anteile der
Zielgesellschaft vorgesehen sind und auf die Anteile der Zielgesellschaft deutliche
Kursgewinne angefallen sind.
Gemäß ITA ist ein Anteilstausch auf „Rollover“-Basis (d. h. Verlagerung der
Steuerpflicht in die Zukunft) möglich, wenn Anteile zweier in Kanada ansässiger
Unternehmen oder zweier im Ausland ansässiger Unternehmen getauscht werden.
Das „Rollover“-Verfahren ist derzeit gemäß ITA nicht auf den Tausch von
Beteiligungen kanadischer Unternehmen gegen Beteiligungen im Ausland
ansässiger Unternehmen anwendbar. Entsprechend kann ein nicht in Kanada
ansässiger Erwerber einer Zielgesellschaft eine „Exchangeable Share“-Struktur
einsetzen, um kanadischen Anteilseignern der Zielgesellschaft steuerliche Vorteile
(„Rollover Relief“) zu verschaffen.
Sehr verallgemeinert lässt sich sagen, dass eine „Exchangeable Share“-Struktur die
Gründung zweier kanadischer Tochtergesellschaften eines nicht in Kanada
ansässigen Erwerbers von Anteilen erfordert, „Callco“ und „Exchangeco“. Als
Gegenleistung für den Verkauf von Anteilen der Zielgesellschaft erhalten deren
Anteilseigner so genannte „Exchangeable Shares“ von „Exchangeco“, die gemäß
spezifischen Abkommen dieselben wirtschaftlichen Eigenschaften aufweisen wie
STIKEMAN ELLIOTT LLP
P15
STEUERN
P16
Anteile des nicht in Kanada ansässigen Erwerbers. Da es sich bei „Exchangeco“ um
ein kanadisches Unternehmen handelt, profitieren die Anteilseigner der
Zielgesellschaft von einem „Rollover“ ihrer Anteile, d. h. einer Verlagerung ihrer
Steuerpflicht auf den Zeitpunkt, zu dem sie die Anteile veräußern. Die Anteilseigner
der „Exchangeable Shares“ haben in der Regel zehn Jahre oder länger Zeit, ihre
Anteile in Anteile des ausländischen Investors zu tauschen. Dieser Tausch erfolgt
über „Callco“. Grundsätzlich sollten das Für und Wider eines Einsatzes von
„Exchangeable Shares“-Strukturen sorgfältig abgewogen werden, da solche
Strukturen die Transaktion insgesamt komplexer und kostenaufwändiger machen.
STIKEMAN ELLIOTT LLP
STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
Q
Rundfunk und Telekommunikation
Allgemeines ......................................................................................................................... 2
Rundfunk und die CRTC ..................................................................................................... 2
Allgemeines ................................................................................................................... 2
Umfang der Regulierungskompetenz ............................................................................ 2
Befreiungsregelungen .................................................................................................... 2
Einschränkungen für Beteiligungen von Ausländern ..................................................... 3
Kanadischer Inhalt ......................................................................................................... 5
Zuweisung des Funkfrequenzspektrums ....................................................................... 6
Telekommunikation ............................................................................................................. 6
Allgemeines ................................................................................................................... 6
Eigentum ........................................................................................................................ 7
Gebührenordnung .......................................................................................................... 7
Überprüfung der Telekommunikationsrichtlinie ............................................................. 9
Auswirkungen von Freihandelsabkommen .................................................................. 10
General Agreement on Trade in Services (GATS) ...................................................... 11
Radiofrequenzverwaltung ................................................................................................. 11
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JULI 2009
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
Rundfunk und Telekommunikation
ALLGEMEINES
Die Bundesregierung Kanadas hat die ausschließliche Zuständigkeit für Rundfunk(Radio, Fernsehen und deren Verteilung im Land, einschließlich verschiedenen
Internetaktivitäten) und Telekommunikation. Der Canadian Radio-television and
Telecommunications Act installiert die Canadian Radio-television and
Telecommunications Commission (CRTC) als kanadische Regulierungsbehörde für
Rundfunk (gemäß Broadcasting Act) und Telekommunikation (gemäß
Telecommunications Act). Dem Bundesministerium für Industrie und seinem
Minister
fallen
nach
dem
Radiocommunication
Act
bestimmte
Regulierungskompetenzen für die Verwaltung des Frequenzspektrums und von
Funkgeräten zu.
RUNDFUNK UND DIE CRTC
Allgemeines
Die CRTC ist gemäß dem Broadcasting Act mit der Regulierung und Beaufsichtigung
sämtlicher Aspekte des kanadischen Rundfunksystems in Bezug auf die Umsetzung
der in § 3(1) beschriebenen Richtlinie betraut. Darin eingeschlossen ist das
Erfordernis, dass das kanadische Rundfunksystem effektiv in kanadischem
Eigentum und unter kanadischer Kontrolle bleibt und das kulturelle, politische,
soziale und wirtschaftliche Gefüge Kanadas schützt, bereichert und stärkt.
Vorbehaltlich Anweisungen des Governor in Council und vorbehaltlich des
Radiocommunications Acts ist die CRTC gemäß Broadcasting Act berechtigt zur
Erteilung, Änderung, Erneuerung, zeitlichen Aussetzung und Aufhebung von
Rundfunk- und Rundfunksendelizenzen, zum Anfügen von Bedingungen für besagte
Lizenzen, Aufstellung von Verfahrensordnungen, zum Erlass von Vorschriften sowie
zur Durchführung und Förderung von Forschungsarbeiten. Die CRTC hat selten die
Erneuerung einer Rundfunklizenz abgelehnt.
Umfang der Regulierungskompetenz
Die CRTC ist zuständig für Rundfunk, Fernsehen, Pay-TV und Spartensender sowie
für Rundfunksendeunternehmen, wie Anbieter von Kabelfernsehen, Direct-to-home
(DTH) Satellitendiensten und Drahtlossystemen. Zusätzlich zu Bestimmungen, die
etwa die Reporting-Pflichten und die Zahlung von Lizenzgebühren betreffen, hat die
Kommission Vorschriften erlassen, die für jeden dieser Sektoren gelten.
Befreiungsregelungen
Die CRTC ist zudem befugt, Befreiungsregelungen zu gewähren und eine Person
dadurch von einigen oder allen Anforderungen von Teil II des Broadcasting Acts zu
befreien, sofern die Einhaltung nicht wesentlich zur Umsetzung der
Rundfunkrichtlinie beiträgt. Im Dezember 1999 beispielsweise stellte die
Q2
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Entsprechend ihrer Praxis, die Befreiungsregelungen alle fünf bis sieben Jahre zu
überprüfen, hat die CRTC eine Prüfung der Befreiungsregelung für neue Medien im
März 2007 eingeleitet. Seit diesem Zeitpunkt untersucht die Abteilung für
Richtlinienentwicklung und Forschung der CRTC die Geschäftsumwelt der neuen
Medien. Im März 2008 wird die CRTC voraussichtlich einen Bericht mit
Empfehlungen vorlegen, der Aufschluss darüber gibt, ob die neuen Medien eine
eigene Richtlinie erfordern. Kommt die CRTC zum Ergebnis, dass eine Richtlinie für
neue Medien erlassen werden soll, so wird der Bericht darüber hinaus Vorschläge
zu Richtlinien sowie Methoden der Umsetzung enthalten.
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
Kommission neue Medienunternehmen, die in Kanada tätig sind, von den
Regelungen frei. Ein neues Medienunternehmen ist ein Geschäftsunternehmen, das
Rundfunkdienste ausschließlich im Internet anbietet. Im Juni 2002 hat das
Bundeskabinett eine Verordnung für die CRTC erlassen, welche die Kommission
auffordert, ein öffentliches Verfahren durchzuführen und Bericht zu erstatten über
die regulatorischen Rahmenbedingungen des Rundfunks für Personen, die Fernsehund Radiosignale empfangen und über das Internet weiterleiten, sowie die
Angemessenheit einer Änderung der Befreiungsregelung für neue Medien. In ihrem
Bericht vom 17. Januar 2003 an das Kabinett beschloss die CRTC, dass die
Befreiungsregelung für neue Medien weiterhin für die Personen gilt, die
Rundfunkinhalte über das Internet verbreiten.
Einschränkungen für Beteiligungen von Ausländern
Gemäß § 26(1) des Broadcasting Acts kann der Governor in Council nach eigenem
Ermessen verbindliche Anweisungen an die CRTC erteilen. Es erging ein
Kabinettsbeschluss, laut dem die Erteilung und Bewilligung von
Rundfunklizenzerneuerungen an keine andere öffentliche Gewalt als die kanadische
Regierung selbst, an kanadische Staatsbürger oder an „geeignete kanadische
Unternehmen“ zulässig ist. Kurz gesagt muss ein Unternehmen, um als „geeignetes
Unternehmen“ für eine Lizenzierung in Frage zu kommen, in Kanada oder einer
kanadischen Provinz eingetragen oder dort fortwährend tätig sein. Darüber hinaus
müssen der CEO und mindestens 80% der Direktoren Kanadier sein, mindestens
80% sämtlicher stimmberechtigter Aktien und Stimmrechte müssen in
kanadischem Eigentum oder unter kanadischer Kontrolle sein und das
Unternehmen darf sich nicht de facto unter der Kontrolle von Nicht-Kanadiern
befinden. Im Falle einer Tochtergesellschaft muss die Muttergesellschaft in Kanada
oder einer Provinz eingetragen sein und mindestens zwei Drittel der
stimmberechtigten Aktien und zwei Drittel der Stimmrechte des Unternehmens
müssen sich bei Kanadiern befinden. Weder die Muttergesellschaft noch ihre
Direktoren oder die Konzernleitung dürfen Kontrolle oder Einfluss auf die
Entscheidungen zur Programmgestaltung der Tochtergesellschaft ausüben. Was die
Anzahl der nicht-stimmberechtigten Aktien, die möglicherweise von NichtKanadiern gehalten werden, betrifft, bestehen keine spezifischen Beschränkungen.
Jedoch gibt es eine übergeordnete Kontrolle in Form einer Überprüfung, die
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Q3
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
sicherstellt, dass ein Antragsteller, der den Erwerb, die Änderung oder Erneuerung
einer Rundfunklizenz wünscht, nicht de facto doch von Nicht-Kanadiern kontrolliert
wird. Hier entscheidet die CRTC nach eigenem Ermessen, ob dies der Fall ist oder
nicht.
Das House of Commons Standing Committee on Canadian Heritage führte eine
umfassende Studie zum kanadischen Rundfunksystem und der zukünftigen
regulatorischen Rolle der CRTC durch und empfahl dem Minister of Canadian
Heritage 2003, dass die auf die kanadische Rundfunkindustrie anwendbaren
Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer beibehalten werden. Eine andere Studie
des Standing Committee on Industry, Science and Technology zur
Telekommunikationsindustrie Kanadas wurde dem Industrieminister ebenfalls im
Jahr 2003 vorgelegt und empfiehlt die Aufhebung der geltenden Beschränkungen
für Beteiligungen von Ausländern für Fernmeldenetzbetreiber (d. h.
anlagenbasierende
Anbieter
von
Telekommunikationsdiensten)
und
Rundfunksendeunternehmen wie Kabel- und DTH-Satellitenanbieter. Die
kanadische Bundesregierung veröffentlichte im April 2005 ein Antwortschreiben
zum Bericht des House of Commons Standing Committee on Canadian Heritage, aus
dem unter anderem hervorgeht, dass „die Regierung darauf hinweisen möchte, dass
sie nicht bereit ist, die Beschränkungen für Beteiligungen von Ausländern im
Rundfunkbereich oder sonstige allgemeinere Inhalte zu ändern“.
Zur gleichen Zeit gab die Regierung die Ernennung eines unabhängigen
Expertengremiums durch das Industrieministerium bekannt. Das sogenannte
Telecommunications Policy Review Panel ist für die Überprüfung der
Telekommunikationsrichtlinien
und
der
Regulierungen
des
Telekommunikationsmarktes
Kanadas
zuständig.
Einer
der
vielen
Aufgabenbereiche des Gremiums umfasst die Überprüfung von Kanadas
Investitionsbeschränkungen für Ausländer im Telekommunikationsbereich und ob
diese möglicherweise aufgehoben werden sollten.
Aus dem im März 2006 veröffentlichten Bericht des Gremiums ging hervor, dass
Telekommunikationsunternehmen, die auch als Sendeanstalten zugelassen sind, bis
zum Abschluss der vorgeschlagenen Überprüfung der Rundfunkrichtlinie weiterhin
den für Ausländer geltenden Beschränkungen für Beteiligungen unterliegen sollten.
Das Gremium bemerkte, dass der zunehmende Wettbewerb durch ausländische
Unternehmen im Telekommunikationssektor vermutlich zu einer Steigerung der
wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
und
Stärkung
der
nationalen
Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität beitragen würde. Da jedoch auf
Unternehmen mit Rundfunk- und Telekommunikationsbetrieb, sogenannten
„Broadcasting Distribution Undertakings“ oder BDUs, die Beschränkungen des
Broadcasting Acts für Beteiligungen, ähnlich den derzeitigen Bestimmungen des
Telecommunications Act, Anwendung finden, wären die BDUs immer noch den
Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer unterworfen, selbst wenn die
Beschränkungen des Telecommunications Acts entschärft oder vollständig
Q4
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Aufgrund dieser Tatsache war das Gremium der Auffassung, dass es möglich war,
eine „stufenweise und flexible“ Liberalisierung der Beteiligungsbeschränkungen für
Ausländer mit Bezug auf Telekommunikationsunternehmen durchzuführen. Das
Gremium sprach eine Empfehlung für einen Zwei-Phasen-Ansatz zur Liberalisierung
von Beteiligungsbeschränkungen aus. Im Zuge der ersten Phase sollte der
Telecommunications Act dahingehend geändert werden, dass das Bundeskabinett
das Recht hat, Investitionsbeschränkungen für Ausländer dann aufzuheben, wenn
eine Investition oder eine Art von Investition im öffentliche Interesse ist. Zudem
sollte in der ersten Phase die Annahme gelten, dass Investitionen in neugegründete
Telekommunikationsunternehmen
oder
Investitionen
in
Telekommunikationsunternehmen mit einem Marktanteil von weniger als 10% im
öffentlichen Interesse sind. Im Rahmen der zweiten Phase, die nach Abschluss der
vorgeschlagenen Überprüfung der Rundfunkrichtlinie einsetzen sollte, empfahl das
Gremium, dass eine weitergehende Liberalisierung der Investitionsregelungen für
Ausländer erfolgen sollte. In dieser Phase sollte das von den BDUs betriebene
„Übertragungsgeschäft“ für ausländische Investoren geöffnet werden. Somit würden
die kanadischen Beteiligungsbeschränkungen ausschließlich für Unternehmen
gelten, die sich mit dem Inhalt des Rundfunks beschäftigen. Die Umsetzung dieser
Empfehlungen erfordert Änderungen der Gesetze, wie beispielsweise des
Telecommunications Act. Die derzeitige Regierung hat angekündigt, dass
Änderungen der Bestimmungen zu Beteiligungsrechten von Ausländern nicht
vorgeschlagen werden, solange das Land von einer Minderheitsregierung regiert
werde.
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
aufgehoben würden. Das würde bedeuten, dass sich die BDUs im Falle einer
Änderung der Beschränkungen des Telecommunications Acts wahrscheinlich einem
ungleichen
Wettbewerb
durch
Telekommunikationsunternehmen
ohne
Rundfunkbetrieb stellen müssten, da diese Unternehmen im Gegensatz zu den BDUs
die Vorteile der Eigentumsübertragung genießen könnten.
Kanadischer Inhalt
Ein weiteres Schlüsselelement der in § 3(1) des Broadcasting Acts aufgeführten
Rundfunkrichtlinie ist die „Erstellung und Gestaltung eines kanadisch geprägten
Programms“ und die „größtmögliche Nutzung und mindestens überwiegende
Nutzung der kanadischen kreativen und sonstigen Ressourcen“. Dies veranlasste die
CRTC zur Aufstellung von Richtlinien, welche von den Lizenznehmern verlangen,
einen bestimmten Prozentsatz an kanadischen Inhalten in ihrem Radio- und
Fernsehprogramm beizubehalten.
Am 5. Juli 2007 gab die CRTC eine öffentliche Überprüfung der regulatorischen
Rahmenbedingungen für BDUs und einzelner Programmdienste nach Ermessen
bekannt (Broadcasting Notice of Public Hearing – CRTC 2007-10). Im Rahmen der
Überprüfung soll ermittelt werden, ob die derzeitigen Bestimmungen ausreichen,
um einen angemessenen Anteil an kanadischen Inhalten zu gewährleisten.
Insbesondere erbittet die CRTC „Stellungnahmen, wie ein ausgewogenes Verhältnis
STIKEMAN ELLIOTT LLP
Q5
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
zwischen den Zahlungsverpflichtungen und Spartendiensten der mit kanadischen
Inhalten geprägten Programmgestaltung durch einen stärkeren Wettbewerb unter
den Programmanbietern und mehr Flexibilität für die BDUs in Bezug auf die
Ausstrahlung von Programmdiensten hergestellt werden soll“.
Die CRTC hat überdies Teilnehmer gebeten, die aktuelle Überprüfung von Laurence
Dunbar und Christian Leblanc zu den regulatorischen Rahmenbedingungen des
kanadischen Rundfunks heranzuziehen (der „Dunbar/Leblanc Report“). Obwohl der
Bericht „die Bedeutung des kanadischen Rundfunksystems für die kulturelle
Identität Kanadas“ anerkennt, war er (insbesondere bei den kanadischen
Rundfunkanbietern mit einem begründeten Interesse am Status Quo) umstritten.
Gründe dafür waren vor allem, dass darin empfohlen wurde, den Spartenschutz
unter den kanadischen Programmdiensten aufzuheben, eine größere Flexibilität
und Auswahl an Programmpaketen zu schaffen sowie bestimmte
Werbebeschränkungen aufzuheben. Dunbar und Leblanc sprechen sich für
gelockerte Beschränkungen zu kanadischen Inhalten aus und schlagen vor, dass nur
51% der Pakete aus kanadischen Programmen bestehen sollten. Die Autoren
argumentieren jedoch, dass derzeitige Gesetze und Anreize für die kanadischen
Programme unzureichend sind. Dunbar und Leblanc stellen fest, dass
Unterhaltungsmagazine und Reality Shows oftmals die Anforderungen an
kanadische Inhalte erfüllen und sprechen sich daher für gezielte Maßnahmen aus,
die das Interesse an kanadischem Schauspiel verstärken sollen. Interessierte hatten
die Möglichkeit im Oktober und November 2007 schriftliche Stellungnahmen bei
der CRTC einzureichen. Eine öffentliche mündliche Anhörung wird im Februar 2008
abgehalten. Eine Entscheidung von der CRTC wird voraussichtlich im Juni 2008
gefällt.
Zuweisung des Funkfrequenzspektrums
Neben den Bestimmungen zur Lizenzierung durch die CRTC sind im
Radiocommunication
Act
Rechtsvorschriften
zur
Zuweisung
des
Funkfrequenzspektrums und technische bzw. „Hardware“-Aspekte aufgeführt. Dem
Minister für Industrie wird gemäß Radiocommunication Act Entscheidungsfreiheit
zur Regulierung der technischen Aspekte von Rundfunkunternehmen eingeräumt.
Die CRTC verlangt von Antragstellern für eine Rundfunklizenz eine Bestätigung,
dass sie die technischen Unterlagen zu Sendern/Antennen und damit
zusammenhängende Informationen beim Industrieministerium eingereicht haben.
TELEKOMMUNIKATION
Allgemeines
Der Telecommunications Act enthält teilweise Reaktionen auf die Entscheidung des
Supreme Court of Canada dass die Zuständigkeit für Netzbetreiber im
Telekommunikationsbereich ausschließlich der kanadischen Bundesregierung
obliegt. Jahrelang blieben Fragen zur Zuständigkeit ungeklärt, was eine
problematische Mischung aus föderalen, provinziellen und sogar kommunalen
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Der von der CRTC verwaltete Telecommunications Act gibt der Kommission gewisse
Ziele vor. Dazu zählt die Förderung bestimmter Richtlinienziele, darunter die
Wahrung der Identität und Souveränität Kanadas, des kanadischen Eigentums und
der Kontrolle der kanadischen Telekommunikationsnetzbetreiber, die
Aufrechterhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des kanadischen
Telekommunikationssektors, die weitergehende Förderung von Forschung und
Entwicklung sowie die auch künftige Bereitstellung von Dienstleistungen zu
angemessenen Preisen angesichts der bestehenden Marktkräfte.
Eigentum
Gemäß Telecommunications Act und den damit verbundenen Vorschriften müssen
Netzbetreiber im Telekommunikationsbereich (z. B. Unternehmen, die Eigentümer
oder Betreiber von Sendeanlagen sind) in kanadischem Besitz und von Kanadiern
kontrolliert sein. Diese Anforderung ist erfüllt, sofern:
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RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
Regelungen zur Folge hatte. Im Jahr 2000 war die im Eigentum der Regierung von
Saskatchewan stehende Saskatchewan Telecommunications (SaskTel) die letzte
Telefongesellschaft Kanadas, die der Zuständigkeit der CRTC unterstellt wurde.
ein Betreiber in Kanada eingetragen ist (auf Landes- oder Provinzebene);
mindestens 80% der Mitglieder des Board of Directors des Betreibers Kanadier
sind;
nicht weniger als 80% der stimmberechtigten Aktien des Betreibers von
Kanadiern gehalten werden; und
das Unternehmen des Betreibers nicht auf sonstige Weise von Nicht-Kanadiern
kontrolliert wird.
Nach dem Telecommunications Act erlassene Vorschriften sehen Bestimmungen für
Holdinggesellschaften vor, denen zufolge ausländische Investitionen von bis zu
46,7% zulässig sind, die auf einer direkten Investition in Höhe von 20% sowie einer
indirekten Investition von 331/3% basieren. Eine Beteiligung von 100% ist erlaubt,
wenn ein Telekommunikationsunternehmen über keine eigenen Sendeanlagen
verfügt (z. B. Vertriebspartner von Telekommunikationsdiensten).
Gebührenordnung
Soweit nicht andere Bestimmungen eine Freistellung oder den Verzicht auf einen
Anspruch vorsehen, unterliegt die Erbringung von Telekommunikationsdiensten
durch einen Netzbetreiber den Bedingungen einer durch die CRTC genehmigten
Gebührenordnung. Im Rahmen besagter Gebührenordnung werden die
Geschäftsbedingungen für die Dienste sowie die zu erhebenden Gebühren festgelegt.
Die CRTC genehmigt Gebühren, sofern sie diese als gerecht, angemessen und nicht
diskriminierend erachtet.
Der Telecommunications Act gestattet der CRTC, von ihrem Recht zur Ausübung
ihrer normalen Regulierungskompetenzen keinen Gebrauch zu machen
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RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
(Regulierungsverzicht), wenn sie der Auffassung ist, dass die Kräfte des
Wettbewerbs ausreichen, um angemessene Gebühren sicherzustellen und
diskriminierende
Praktiken
bezüglich
einer
Gruppe
von
Telekommunikationsdiensten zu verhindern. Üblicherweise wurde der
Regulierungsverzicht als eines von vielen Instrumenten der CRTC angesehen. In den
letzten Jahren hat sich die CRTC jedoch im Wesentlichen von der Regulierung der
Drahtlos-, Fern-, Satelliten- und internationalen Dienste sowie der Internetdienste
für Endkunden zurückgezogen.
Darüber hinaus hat sich im Laufe des letzten Jahres ein großer Wandel in der Politik
vollzogen. In Folge der im Dezember 2006 von der kanadischen Regierung
erlassenen Richtlinienanweisung, die besagt, dass die CRTC nach Möglichkeit
Marktkräfte walten lassen sollte statt zu regulieren, wurde der Regulierungsverzicht
zum Standardinstrument der CRTC. Im April 2007 wurde eine
Regierungsverordnung erlassen, die eine Felduntersuchung durch die CRTC vorsah,
um zu entscheiden, ob bestimmte Märkte dereguliert werden sollten. Ergebnis
dieser Untersuchung war, dass schon bald eine Mehrheit der Telefonkunden im
Einzelhandel den Wettbewerb einer Regulierung der Preisgestaltung vorziehen
wird.
Die CRTC ist zudem berechtigt, eine Gruppe von Betreibern von der Anwendung des
Telecommunications Act freizustellen, sofern sie davon überzeugt ist, dass die
Befreiung im Einklang mit den Richtlinienzielen des kanadischen
Telekommunikationssektors steht. Die CRTC bevorzugte bisher, anstelle von
Befreiungsregelungen einen bedingten Regulierungsverzicht auszusprechen und
weiterhin ihr Recht zur Überprüfung von mutmaßlich diskriminierenden Praktiken
zu behalten.
In den Jahren 2002 und 2003 fällte die CRTC eine Reihe von Entscheidungen, die die
Förderung
eines
stärkeren
Wettbewerbs
im
kanadischen
Telekommunikationssektor zum Ziel hatten. Diese umfassten die für die ILECs
(„Incumbent Local Exchange Carrier“ – etablierten Ortsnetzgesellschaften) geltende
Höchstpreisregulierung,
Vorschriften
für
die
Erbringung
von
Telekommunikationsdiensten durch Tochtergesellschaften der ILECs und
Festlegungen für Werbeaktionen und Maßnahmen zur Kundenrückgewinnung. Die
Kommission blieb diesem Ansatz im Rahmen ihrer Grundsatzentscheidung vom 12.
Mai 2005 zu den regulatorischen Rahmenbedingungen für die Internettelefonie
Voice over Internet Protocol (VoIP) treu. In ihrer Entscheidung stellte die
Kommission fest, dass VoIP als vergleichbar mit traditionellen Ortsnetzbetreibern
angesehen werden könne und dass VoIP-Dienste gemäß vorherigen Bestimmungen
der CRTC zur Regulierung des örtlichen Wettbewerbs als Ortsnetzbetreiber zu
behandeln seien. Infolgedessen wurden Vorschriften erlassen, die Maßnahmen zur
Kundenrückgewinnung, zu Werbeaktionen und Paketangeboten von ILECs
regulieren und Erfordernisse für die Einreichung einer Gebührenordnung für ILECs,
die vor der Bereitstellung von VoIP-Diensten genehmigt werden müssen, festlegen.
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Die Entscheidung vom Mai 2005 wurde jedoch von der Regierung am 15. November
2006 widerrufen. Zu dieser Zeit wies der damalige Industrieminister die CRTC an,
die wirtschaftliche Regulierung von VoIP zu unterlassen. Diese später durch die
CRTC
verabschiedete
Anordnung
erlaubt
es
großen
Telekommunikationsunternehmen wie Bell und TELUS, in direkten Wettbewerb mit
kleineren Anbietern zu treten.
Der CRTC werden zudem weitreichende Kontroll-, Untersuchungs- und
Durchführungsbefugnisse
eingeräumt.
Zuwiderhandlungen
gegen
den
Telecommunications Act können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nebst
Geldstrafen von bis zu CAD 1 Mio. zur Folge haben. Die CRTC selbst hat jedoch nicht
die Macht, bei Verstoß gegen den Telecommunications Act oder Entscheidungen
oder
Anordnungen
der
Kommission,
Geldstrafen
gegen
Telekommunikationsbetreiber oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu
verhängen. Im Rahmen des Haushaltsplans der Bundesregierung im Jahr 2005
erklärte die Regierung ihre Absicht, den Telecommunications Act dahingehend zu
ändern, dass die CRTC eine umfassende Ermächtigung zur Verhängung von
Geldstrafen erhält. Bill C-73, An Act to Amend the Telecommunications Act (No. 2)
ging am 14. November 2005 in die erste Lesung. Die Gesetzesvorlage schaffte es
zwar bis auf die Tagesordnung, ging aber kurz darauf unter.
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
Diese Entscheidung diente größtenteils der Unterstützung kleinerer
Telekommunikationsgesellschaften beim Eintritt in den VoIP-Markt, indem größere
Betreiber daran gehindert wurden direkt mit ihnen zu konkurrieren.
Darüber hinaus beinhaltete die am 30. Juni 2006 in Kraft getretene Bill C-37, An Act
to Amend the Telecommunications Act eine Vollmacht zur Verhängung von
Geldstrafen durch die Kommission im Zusammenhang mit der Einführung und
Anwendung einer „Do not call-Liste“.
Überprüfung der Telekommunikationsrichtlinie
Am 11. April 2005 ernannte der Industrieminister ein Telecommunications Policy
Review Panel zur Überprüfung von Richtlinien und regulatorischen
Rahmenbedingungen im kanadischen Telekommunikationssektor. Das Gremium
wurde gebeten, Empfehlungen zu einer Reihe von Themen abzugeben, insbesondere
zu der Frage, wie der kanadische Telekommunikationssektor modernisiert werden
könne, sodass dabei sowohl die kanadische Industrie als auch der kanadische
Verbraucher profitieren würden.
Wie bereits zuvor erwähnt, veröffentlichte das Gremium seine Ergebnisse im März
2006. Zusätzlich zu den bereits geschilderten Beteiligungsrechten von Ausländern
gab das Gremium in seinem 400-seitigen Bericht 127 Empfehlungen ab. Ein
Schwerpunkt der Ergebnisse des Gremiums lag auf der weiteren Deregulierung des
Telekommunikationssektors. Das Gremium tritt dafür ein, bei der Festlegung von
Preisen so weit wie möglich die Kräfte des Marktes walten zu lassen und nur dort
regulierend einzugreifen, wo die Marktkräfte nicht in der Lage sind, einen
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RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
erschwinglichen Zugang zur Telekommunikation zu gewährleisten. Es fordert
darüber hinaus eine Stärkung der Verbraucherrechte in Hinblick auf Internetzugang
durch den Telecommunications Act, die Schaffung einer von der Industrie
finanzierten „Telecommunications Consumer Agency“, die im Auftrag der Bürger
branchenbezogene Beschwerden entgegennimmt, die Einrichtung einer
gemeinsamen Schiedsstelle für die CRTC und die Wettbewerbsbehörde, die sich in
einer flexibleren Weise als dies unter dem derzeitigen Regulierungsregime gestattet
ist mit Wettbewerbsfragen beschäftigt, sowie den Aufbau einer Initiative zur
Förderung zukunftsweisender IT- und Kommunikationstechnologien (ICTs) im
öffentlichen und privaten Sektor.
Auswirkungen von Freihandelsabkommen
Die primäre Auswirkung des FTA und NAFTA auf die Kommunikationsindustrie
zeigt
sich
im
Bereich
der
„Zusatzund
Mehrwertdienste“
im
Telekommunikationssektor. Weder FTA noch NAFTA sind allgemein für einfache
Direktverbindungen (Point-to-Point) in der Telekommunikation oder für Rundfunk
anwendbar, obwohl der NAFTA gewisse Aktivitäten von Monopolen für
Basistelekommunikationsdienste
einschränkt,
indem
er
diese
von
wettbewerbswidrigem Verhalten abhält.
Im Gegensatz zum FTA, welcher die Festlegung des Begriffs „Zusatz“-Dienst den
Regulierungsbehörden eines jeden Landes überlässt, definiert der NAFTA „Zusatzoder
Mehrwertdienste“
als
Telekommunikationsdienste,
welche
sich
Computeranwendungen zunutze machen, die:
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auf Format, Inhalt, Code, Protokoll oder ähnliche Aspekte der von Kunden
übertragenen Informationen wirken;
den Kunden mit zusätzlichen, unterschiedlichen oder neu strukturierten
Informationen versorgen; oder
die den Kunden in eine Interaktion mit den gespeicherten Informationen
einbinden.
Folglich umfassen Zusatzdienste die meisten Dienste, die über Basistelefondienste
und Ferngespräche hinausgehen, wie beispielsweise E-Mails, OnlineInformationsdienste, Datenabrufe oder -verarbeitungen und sogar Alarmsysteme.
Jedes der NAFTA-Länder ist dazu angehalten, auf die Betreiber und Anbieter von
„Zusatz- oder Mehrwertdiensten“ sonstiger NAFTA-Länder das Prinzip der
Inländerbehandlung (nicht ungünstiger als die den inländischen Betreibern gewährte
Behandlung) und der Meistbegünstigung (nicht ungünstig als die den ausländischen
Betreibern gewährte Behandlung) anzuwenden. Dennoch können die NAFTA-Länder
ihre Lizenzierungssysteme in Bezug auf solche Dienste zu angemessenen und nicht
diskriminierenden
Bedingungen
beibehalten.
NAFTA
fordert
zudem
Gleichbehandlung beim Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen.
Insbesondere NAFTA-Ländern ist es nicht gestattet, Handelsbeschränkungen durch
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Die unter den NAFTA fallende Telekommunikation unterliegt zudem den
allgemeinen NAFTA-Regeln zu Investitionen. Kanada hat ebenso wie Mexiko und die
USA Vorbehalte gemacht, welche die Beibehaltung und Anwendung des kanadischen
Beteiligungsrechts und der oben beschriebenen Kontrollauflagen gestatten.
General Agreement on Trade in Services (GATS)
Kanada hat den GATS-Vertrag unterzeichnet, der Basistelekommunikationsdienste
in die Zuständigkeit der Welthandelsorganisation (WHO) legt. Dieses Abkommen
enthält multilaterale Regeln für Handel mit und Investitionen in
Basistelekommunikationsdiensten und regelt Verstöße nach dem WHOStreitbeilegungsverfahren.
Nach den GATS-Verpflichtungen behielt Kanada sein offenes regulatorisches Regime
sowie seine Regeln bezüglich der Beteiligung von Ausländern an Netzbetreibern bei.
Darüber hinaus nahm Kanada ein Referenzpapier zu regulatorischen Prinzipien an,
das mit seinem bestehenden regulatorischen System im Einklang war. Während die
Rundfunkdienste und der Transport von DTH- und DBS-Satellitensignalen
ausgenommen waren, liberalisierte Kanada die Bestimmungen zu internationalen
Diensten und nationalen Satellitendiensten.
RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
diskriminierende Regeln in Bezug auf den Anschluss von Endgeräten (oder sonstigen
Geräten) in öffentlichen Telekommunikationsnetzen zu errichten.
Kanada hat die Regeln zur Verkehrslenkung für alle internationale Dienste und
Satellitendienste schrittweise aufgehoben. Die letzte dieser Regeln trat am 1. März
2000 außer Kraft. Der Telecommunications Act und der Teleglobe Canada
Reorganization and Divestiture Act wurden 1998 geändert, um Lizenzierungen für
Seekabel zu gewährleisten sowie der CRTC die Befugnis zu erteilen, erstmalig ein
Lizenzierungssystem für internationale Dienste einzuführen.
Gemäß Telecommunications Act ist die CRTC ermächtigt von Anbietern, die in
bestimmte Klassen von Anbietern von Basistelekommunikationsdiensten fallen, für
die Bereitstellung von internationalen Telekommunikationsdiensten eine Lizenz zu
verlangen. Die neuen Lizenzierungsbefugnisse schließen auch Vertriebspartner mit
ein. Das Lizenzierungssystem der CRTC für Basic International Telecommunications
Service (BITS)-Anbieter trat am 1. Januar 1999 in Kraft. BITS-Lizenznehmer
unterliegen keinen Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer.
RADIOFREQUENZVERWALTUNG
Aufgrund der dem Industrieminister gemäß Radiocommunication Act übertragenen
Befugnisse ist das Industrieministerium für die Verwaltung und Zuweisung von
Radiofrequenzen im Rundfunk- und Telekommunikationssektor sowie für die
Lizenzierung und Regulierung von Rundfunkempfangsgeräten zuständig. Bezüglich
der Frequenzverwaltung hat das Industrieministerium eine traditionelle
Vorgehensweise nach dem „First-Come, First-Served“-Prinzip (FCFS-Prinzip)
angewandt, die durch ein vergleichendes Auswahl- und Lizenzierungsverfahren,
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RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION
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unter angemessenen Umständen durch Auktionen sowie durch internationale und
nationale Frequenzzuweisungsverfahren ergänzt wird.
Der FCFS-Ansatz wird in der Regel angewendet, wenn ausreichende Frequenzen
vorhanden sind, um die Nachfrage in einem gegebenen Frequenzband zu decken.
Ein wettbewerbsorientiertes Lizenzierungsverfahren wird hingegen in den Fällen
angewendet, in denen die Nachfrage nach Radiofrequenzen das Angebot
wahrscheinlich übersteigen würde (sowie gelegentlich aufgrund der Bestimmungen
der Richtlinie).
Darüber hinaus hat das Industrieministerium die Zuweisung von Frequenzlizenzen
vermehrt über öffentliche Auktionen vorgenommen. Die folgenden Lizenzauktionen
fanden in den letzten Jahren statt:
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24- und 38-GHz-Frequenzbänder: November 1999;
2-GHz-Frequenzband (PCS): Januar 2001; und
2300-MHz- und 3500-MHz-Frequenzbänder: Februar 2004.
Am 16. Februar 2007 kündigte der Industrieminister seine Pläne zur Abhaltung von
öffentlichen Konsultationen mit Bezug auf die Frequenzauktionen im 2-GHzBereich, einschließlich des erweiterten Drahtlosdienstes, an. Nach diesem Plan des
Ministers sollte ein Spektrum von insgesamt 105-MHz durch die voraussichtlich im
ersten oder zweiten Quartal 2008 stattfindende Auktion zur Verfügung gestellt
werden.
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STIKEMAN ELLIOTT
UNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT IN KANADA
R
Energievorkommen und Bodenschätze
Zuständigkeiten ................................................................................................................... 2
Die Nationale Energiebehörde ............................................................................................ 2
Auswirkung von Freihandelsabkommen ............................................................................. 3
© STIKEMAN ELLIOTT LLP
JULI 2009
ENERGIEVORKOMMEN UND BODENSCHÄTZE
Energie und Bodenschätze
ZUSTÄNDIGKEITEN
Die Zuständigkeit für die Regulierung von Energie und Bodenschätzen liegt in
Kanada im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Regierungen auf Provinz- und
Bundesebene. Die zuständige Regulierungsbehörde auf Bundesebene ist die
nationale Energiebehörde („National Energy Board (NEB)“). Darüber hinaus
existieren zahlreiche Behörden auf Provinzebene, deren gesetzlicher
Aufgabenbereich sich auf die Themengebiete Energie und Bodenschätze erstreckt.
Die Entscheidung, welche Regierungsebene rechtlich für eine bestimmte
Angelegenheit zuständig ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Hierzu zählen
der Umfang des Vorhabens, die Art der Energieentwicklung und die nationale
Bedeutung des Energievorkommens. Die Bundesregierung ist im Regelfall für
Energiefragen interprovinzieller oder internationaler Bedeutung die zuständige
Regulierungsbehörde.
Die kanadische Kommission für nukleare Sicherheit („Canadian Nuclear Safety
Commission (CNSC)“) überwacht die Entwicklung, Anwendung und Nutzung
atomarer Energie in Kanada. Mit Zustimmung des Bundeskabinetts kann die CNSC
Verordnungen zur Forschung, Kontrolle und Genehmigung der Produktion,
Anwendung und der Nutzung atomarer Energie sowie zur Überwachung von
Import, Export, Einsatz und Verkauf von Uran, Thorium, Plutonium, Neptunium,
Deuterium sowie deren Derivaten erlassen.
Die Provinzregierungen sind grundsätzlich für Energie und Bodenschätze innerhalb
ihrer eigenen Provinzgrenzen zuständig und sind – in den meisten Fällen – auch
Eigentümer dieser Vorkommen. Die Rolle der Provinzregierungen in Fragen der
Energie und Bodenschätze ist daher von herausragender Bedeutung. Ferner sind die
Provinzen innerhalb ihrer Grenzen für die Regulierung des Energietransports und
der Energievermarktung zuständig. Die Provinzen sind - vorbehaltlich vorrangiger
Bundsgesetze - auch in beschränktem Maße für die Regulierung interprovinzieller
Exporte bestimmter Energieressourcen und anderer Rohstoffe zuständig.
DIE NATIONALE ENERGIEBEHÖRDE
Die allgemeine Aufgabe des NEB („National Energy Board“), besteht in der im
öffentlichen Interesse liegenden Regulierung bestimmter Aspekte des
interprovinziellen und internationalen Transports von Öl und Gas sowie des Imund Exports von Strom. Das NEB erteilt Bescheinigungen hinsichtlich der
öffentlichen Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit für den Bau interprovinzieller und
internationaler
Pipelines
und
internationaler
Stromleitungen,
stellt
Exportgenehmigungen für Öl, Gas oder Strom und Importgenehmigungen für Gas
aus und setzt Gebühren und Zölle für interprovinzielle und internationale Pipelines
fest. Das NEB ist ebenfalls befugt, bei allen die Energie betreffenden Fragen, die in
die rechtliche Zuständigkeit des NEB fallen, Untersuchungen einzuleiten und
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Kohlenwasserstofferkundung, -bohrungen
Territorien und einigen offshore Bereichen),
die Erzeugung elektrischen Stroms; sowie
und
-abbau
(außer
in
den
der Bau und Betrieb von Pipelines, die Provinz- oder Landesgrenzen nicht
überschreiten.
Viele der Entscheidungen des NEB erfordern die Zustimmung des Bundeskabinetts.
Zu diesen Entscheidungen gehören die Ausstellung von Bescheinigungen für
interprovinzielle und internationale Pipelines, internationale Stromleitungen, sowie
die Erteilung von Genehmigungen für den langfristigen Export von Öl, Gas oder
Elektrizität.
Eine Genehmigung seitens des NEB ist für den Bau interprovinzieller und
internationaler Pipelines und internationaler Stromleitungen erforderlich. Das
Genehmigungsverfahren beinhaltet im Regelfall eine öffentliche Anhörung und
berücksichtigt die technische und finanzielle Durchführbarkeit sowie ökologische
und sozioökonomische Auswirkungen des vorgeschlagenen Projekts. Der kurz- und
langfristige Export von Öl, Gas oder Strom unterliegt ebenfalls dem
Genehmigungserfordernis seitens des NEB. Die Genehmigungsanforderungen liegen
unter anderem vor, wenn das NEB zu der Überzeugung gelangt, dass auch trotz des
Exports der zu exportierenden Menge eine ausreichende Energieversorgung für den
kanadischen Bedarf gewährleistet ist. Die marktorientierte Vorgehensweise im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den langfristigen Gasexport beinhaltet
ein Beschwerdeverfahren, in dem die kanadischen Verbraucher mit der
Begründung, es sei ihnen aufgrund des Energieexports nicht mehr möglich, ihren
Energiebedarf zu vergleichbaren Bedingungen zu decken, Widerspruch erheben
können. Die Einreichung einer Exportfolgenabschätzung („Export Impact
Assessment“) ist erforderlich, damit das NEB feststellen kann, ob der beabsichtigte
Export wahrscheinlich zu Schwierigkeiten für die kanadischen Bürger, ihren
Energiebedarf zu angemessenen Preisen zu decken, führen wird. Das NEB ist
ebenfalls dazu befugt, jegliche weiteren relevanten Faktoren zu berücksichtigen, die
für eine „Entscheidung im öffentlichen Interesse“ erforderlich sind.
ENERGIEVORKOMMEN UND BODENSCHÄTZE
Berichte zur Information der Regierung und der Öffentlichkeit zu veröffentlichen.
Folgende Bereiche unterliegen grundsätzlich nicht der Regulierung durch die NEB:
AUSWIRKUNG VON FREIHANDELSABKOMMEN
Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen („NAFTA“) hat - wie bereits zuvor
das Freihandelsabkommen („FTA“) - die Bandbreite regulatorischer Eingriffe im
Energiehandel, insbesondere zwischen Kanada und den USA, reduziert. Im
Ausgangspunkt legen FTA und NAFTA fest, dass der Handel mit elektrischem Strom
und anderen Energieträgern den Rechten und Pflichten des GATT sowie den
Bestimmungen des FTA und NAFTA unterliegen. Die Bestimmungen der Abkommen
zur Abschaffung von Zöllen beseitigen bestehende Zölle auf Energieimporte und exporte und stellen sicher, dass keine neuen Zölle eingeführt werden. Kanada ist
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ENERGIEVORKOMMEN UND BODENSCHÄTZE
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zudem von US-amerikanischen Einfuhrgebühren auf Öl befreit. Die Partien einigten
sich darauf, die meisten Beschränkungen für Energieimporte und -exporte
aufzuheben, vorbehaltlich solcher Bedingungen, unter denen auch nach GATT
Einschränkungen zulässig sind (hierzu gehören Fälle der Angebotsknappheit,
Erhaltung erschöpflicher Ressourcen, nationaler Sicherheit und Einführung von
Preiskontrollen). Es werden keine Steuern, Zölle oder Gebühren auf den Export von
Energieträgern aus den USA nach Kanada und umgekehrt erhoben, es sei denn,
diese Steuern, Zölle oder Gebühren werden auch für den Inlandsverbrauch der
Energieträger erhoben. Unter dem Energiebehördengesetz („National Energy Board
Act“) ist das NEB dazu verpflichtet, bei der Ausübung seiner Tätigkeiten den
Bestimmungen von FTA und NAFTA praktische Wirksamkeit zu verleihen.
Weiterführende Erläuterungen zum Thema FTA und NAFTA finden sich in dem
Kapitel über Freihandelsabkommen.
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