ESt-Kurzinfo des FM SH zu Vordrucken für die Anmeldung des
Transcription
ESt-Kurzinfo des FM SH zu Vordrucken für die Anmeldung des
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Finanzministerium | Postfach 7127 | 24171 Kiel Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein Bildungszentrum Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim Finanzamt Kiel-Nord Redaktion: Matthias Mausolf [email protected] Telefon: 0431 988-8219 Telefax: 0431 988-6168219 18. Dezember 2013 Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2013/31 Vordrucke für die Anmeldung des Steuerabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a EStG für 2014, Vordrucke für die Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Absatz 7 EStG für 2014 sowie Vordrucke für die Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Absatz 7 EStG Nach der Rechtsverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a EStG des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vom 24. Juni 2013 (BGBL. I S. 1679) ist das BZSt zentral für die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Absatz 1 EStG einschließlich des Erlasses von Haftungs- und Nachforderungsbescheiden und deren Vollstreckung zuständig, soweit die Vergütungen nach dem 31. Dezember 2013 zufließen. Die Rechtsverordnung umfasst nicht die Vorschrift des § 50a Absatz 7 EStG, es bleibt insoweit bei der Zuständigkeit der Länder. Aufgrund dessen wurde die entsprechende Abfrage zum Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs aus dem Vordruck StAb herausgelöst und zusammen mit den übrigen Abfragen (Empfänger der Einnahmen/Vergütungen, Zuflusstag und ausgezahlter Betrag der Einnahmen/Vergütungen, berücksichtigte Wer- Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988 - 0 | Telefax 0431 988 - 4172 | [email protected] | www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Buslinie 41, 42, 51 | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt. -2- -2- bungskosten/Betriebsausgaben, Steuersatz) in einen neuen, eigenständigen Vordruck StAbS aufgenommen. Die bundeseinheitlichen Muster der Vordrucke StAb 2014 – Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG; Merkblatt zum StAb 2014 – Merkblatt für die Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt steuerpflichtige Personen StAbS 2014 – Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs nach § 50a Absatz 7 EStG Merkblatt zum StAbS 2014 – Merkblatt für die Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt steuerpflichtigen Personen AnStAb (2014) – Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Absatz 7 EStG werden in das AIS eingestellt (Themen/Lohnsteuer-Arbeitgeber/Merkblätter). Auf die mit Erlass vom 7. November 2013 – O 2250 A – IT 529 – erteilten Verfahrenshinweise sowie das mit Erlass vom 25. November 2013 – VI 305 – S 2303 – 138 – bekannt gegebene Informationsschreiben des BZSt weise ich in diesem Zusammenhang hin. (VI 305 – S 2532 – 248 / Bearbeiterin: Petra Dudek, App. 8204) Norm: § 50a EStG Schlagworte: Vordrucke; Anmeldung des Steuerabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a EStG für 2014