Stellungnahme der FWG-UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2013
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Stellungnahme der FWG-UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2013
Stellungnahme der FWG-UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2013: Johannes Sieweke, Mitglied und Vorsitzender der FWG-UWG-Kreistagsfraktion, stimmte seinen Vorrednern insoweit zu, dass die Haushaltsplanberatungen in diesem Jahr so harmonisch und problemlos verlaufen seien wie noch nie. Dies verdeutlichte unter anderem auch der von der CDU- und der FDP-Fraktion eingereichte Antrag zum Klimaschutzkonzept, mit dem diese den Antrag der Fraktion GRÜNE-Bündnis 90 von 50.000,- mit € 75.000,- gleich um 50 % noch einmal überboten und getoppt hat. Grund für diese harmonischen Beratungen war sicherlich, dass die Finanzkraft der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh und damit die Bemessungsgrundlage für die Hebesätze für 2013 wohl noch nie so hoch gewesen sein dürften, wie in der maßgeblichen Periode 2011/2012. Diese besonders günstige Finanzkraft ist bei kritischer Betrachtung schon das einzig Positive am Haushalt 2013. Fakt ist, dass der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage trotz einmalig günstiger Finanzkraft trotzdem noch um 0,5 Punkte angehoben werden muss und der Haushalt damit immer noch nicht ausgeglichen sein wird und die vorgesehenen Aufwendungen und Ausgaben trotzdem nur gedeckt und getätigt werden können, wenn zum gleichzeitig zusätzlich auf die „Ausgleichsrücklage“ zurückgegriffen wird, d.h. die fehlende Deckung aus der Substanz getragen wird. Nur, die Substanz kann man immer nur einmal in Anspruch nehmen. Ist Sie aufgebracht, ist sie weg und in den Folgejahren das Problem eines Ausgleichs der Ergebnisrechnung, d.h. der Erträge und Aufwendungen noch größer. Was ist, wenn in einem der nächsten Jahre die Finanzkraft der Kommunen nicht mehr so rosig ist, wie glücklicherweise in der Referenzperiode 2011/2012? Dann steht keine Ausgleichsrücklage mehr zur Verfügung, weil Sie bereits aufgebraucht ist. Dann wird auch die Landschaftsumlage als eine der größten Ausgabepositionen noch einmal zusätzlich steigen, weil der Landschaftsverband dann nicht mehr –wie noch im laufenden Jahr 2013auch seinerseits nicht mehr auf seine Ausgleichsrücklage zugreifen kann, weil auch diese dann aufgebraucht ist. Und zudem wissen wir auch alle, dass im Folgejahr 2014 erstmals eine völlig neue, aber ganz erhebliche finanzielle Belastung aus der vom Land bereits beschlossenen Zulage zum „Stärkungspakt Stadt-Finanzen“ auf unsere 13 Kommunen im Kreis zukommen werden. Auch denn die Verteilung noch vom Landtag beschlossen werden muss und gegenwärtig noch nicht ganz gar ist, steht das Volumen der von der finanzstarken Gemeinden aufzubringen Gelder für diese Zulage heute bereits fest. Sie beträgt jährlich € 195.000,- Da der Kreis Gütersloh zu den wenigen finanzstarken Regionen gehört, die dieses Volumen aufbringen müssen, wird sich die Belastung für unsere 13 Kommunen im Kreis Gütersloh nach der Schätzung des Kreiskämmerers auf eine Summe von 34 Mio. belaufen und ich persönliche erwarte eher eine Belastung für den Stärkungspakt von 40 Mio. als von nur 34 Mio. Alleine durch diese zusätzliche Belastung durch den Stärkungspakt Stadt-Finanzen wird sich die Steuerkraft und damit die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlagen in unseren 13 Kreiskommunen allein um rund 10 %!!! und möglicherweise sogar 15 % reduzieren. Um diesen hierdurch bedingten Einnahmeausfall bei aufgezehrter Ausgleichsrücklage aufzufangen und auszugleichen, wird dem Kreis dann ab 2014 wohl kein anderer Weg bleiben, als zu Lasten und auf Kosten der Kommunen den Hebesatz entsprechend anzuheben. Den verständlichen und berechtigten Aufschrei, der aus den Kommunen dann auf den Kreis Gütersloh zukommen wird, kann jeder von uns heute schon erahnen. Und wir wissen auch alle, wie gering das Sparpotential und die Beeinflussbarkeit der Ausgaben für und durch den Kreis ist, weil die Ausgaben des Kreises weitestgehend auf Pflichtaufgaben und der Umlage des Landschaftsverbandes beruhen, die uns von Bund, Land und Landschaftsverband vorgegeben sind und auf deren Höhe wir letztendlich so gut wie keinerlei Einfluss haben. Für unsere FWG-UWG-Kreistagsfraktion kann dieses nur bedeuten, dass wir vor diesem negativen Hintergrund die freiwilligen Ausgaben noch kritischer betrachten und permanent auf ihre Finanzierbarkeit kontrollieren müssen. Dieses bedeutet konkret, dass wir die Bezuschussung der Nordwestdeuten Philharmonie durch den Kreis aufgrund der mehrjährigen Belastung in den Folgejahren ablehnen. Genauso tabu ist für unsere Fraktion, die Bezuschussung für den Flughafen Paderborn-Lippstadt. Es ist keine Kreisaufgabe, die Verluste dieses Flughafens zusammen mit den anderen Mitgesellschaftern zu Lasten und auf Kosten unserer 13 Kreis-Kommunen auszugleichen. Diese Zurückhaltung gilt auch grundsätzlich für viele andere noch freiwillig vom Kreis übernommenen Aufgaben und Ausgaben. Ich hoffe abschließend, ich habe Sie davon überzeugen können, dass der Kreishaushalt 2013 gar nicht so „rosig“ ist, wie er von meinen Vorrednern darzustellen versucht worden ist und dass wir mit zusätzlichen freiwilligen Aufgaben und Ausgaben zukünftig sehr viel zurückhaltender und sensibler werden umgehen müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.