Stellungnahme der FWG-UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2013

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Stellungnahme der FWG-UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2013
Stellungnahme der FWG-UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2013:
Johannes Sieweke, Mitglied und Vorsitzender der FWG-UWG-Kreistagsfraktion, stimmte seinen
Vorrednern insoweit zu, dass die Haushaltsplanberatungen in diesem Jahr so harmonisch und
problemlos verlaufen seien wie noch nie.
Dies verdeutlichte unter anderem auch der von der CDU- und der FDP-Fraktion eingereichte Antrag
zum Klimaschutzkonzept, mit dem diese den Antrag der Fraktion GRÜNE-Bündnis 90 von 50.000,- mit
€ 75.000,- gleich um 50 % noch einmal überboten und getoppt hat.
Grund für diese harmonischen Beratungen war sicherlich, dass die Finanzkraft der 13 Kommunen im
Kreis Gütersloh und damit die Bemessungsgrundlage für die Hebesätze für 2013 wohl noch nie so
hoch gewesen sein dürften, wie in der maßgeblichen Periode 2011/2012.
Diese besonders günstige Finanzkraft ist bei kritischer Betrachtung schon das einzig Positive am
Haushalt 2013.
Fakt ist, dass der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage trotz einmalig günstiger Finanzkraft
trotzdem noch um 0,5 Punkte angehoben werden muss und der Haushalt damit immer noch nicht
ausgeglichen sein wird und die vorgesehenen Aufwendungen und Ausgaben trotzdem nur gedeckt
und getätigt werden können, wenn zum gleichzeitig zusätzlich auf die „Ausgleichsrücklage“
zurückgegriffen wird, d.h. die fehlende Deckung aus der Substanz getragen wird.
Nur, die Substanz kann man immer nur einmal in Anspruch nehmen. Ist Sie aufgebracht, ist sie weg
und in den Folgejahren das Problem eines Ausgleichs der Ergebnisrechnung, d.h. der Erträge und
Aufwendungen noch größer.
Was ist, wenn in einem der nächsten Jahre die Finanzkraft der Kommunen nicht mehr so rosig ist, wie
glücklicherweise in der Referenzperiode 2011/2012? Dann steht keine Ausgleichsrücklage mehr zur
Verfügung, weil Sie bereits aufgebraucht ist.
Dann wird auch die Landschaftsumlage als eine der größten Ausgabepositionen noch einmal
zusätzlich steigen, weil der Landschaftsverband dann nicht mehr –wie noch im laufenden Jahr 2013auch seinerseits nicht mehr auf seine Ausgleichsrücklage zugreifen kann, weil auch diese dann
aufgebraucht ist.
Und zudem wissen wir auch alle, dass im Folgejahr 2014 erstmals eine völlig neue, aber ganz
erhebliche finanzielle Belastung aus der vom Land bereits beschlossenen Zulage zum „Stärkungspakt
Stadt-Finanzen“ auf unsere 13 Kommunen im Kreis zukommen werden. Auch denn die Verteilung
noch vom Landtag beschlossen werden muss und gegenwärtig noch nicht ganz gar ist, steht das
Volumen der von der finanzstarken Gemeinden aufzubringen Gelder für diese Zulage heute bereits
fest. Sie beträgt jährlich € 195.000,- Da der Kreis Gütersloh zu den wenigen finanzstarken Regionen
gehört, die dieses Volumen aufbringen müssen, wird sich die Belastung für unsere 13 Kommunen im
Kreis Gütersloh nach der Schätzung des Kreiskämmerers auf eine Summe von 34 Mio. belaufen und
ich persönliche erwarte eher eine Belastung für den Stärkungspakt von 40 Mio. als von nur 34 Mio.
Alleine durch diese zusätzliche Belastung durch den Stärkungspakt Stadt-Finanzen wird sich die
Steuerkraft und damit die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlagen in unseren 13 Kreiskommunen
allein um rund 10 %!!! und möglicherweise sogar 15 % reduzieren. Um diesen hierdurch bedingten
Einnahmeausfall bei aufgezehrter Ausgleichsrücklage aufzufangen und auszugleichen, wird dem
Kreis dann ab 2014 wohl kein anderer Weg bleiben, als zu Lasten und auf Kosten der Kommunen den
Hebesatz entsprechend anzuheben.
Den verständlichen und berechtigten Aufschrei, der aus den Kommunen dann auf den Kreis Gütersloh
zukommen wird, kann jeder von uns heute schon erahnen.
Und wir wissen auch alle, wie gering das Sparpotential und die Beeinflussbarkeit der Ausgaben für
und durch den Kreis ist, weil die Ausgaben des Kreises weitestgehend auf Pflichtaufgaben und der
Umlage des Landschaftsverbandes beruhen, die uns von Bund, Land und Landschaftsverband
vorgegeben sind und auf deren Höhe wir letztendlich so gut wie keinerlei Einfluss haben.
Für unsere FWG-UWG-Kreistagsfraktion kann dieses nur bedeuten, dass wir vor diesem negativen
Hintergrund die freiwilligen Ausgaben noch kritischer betrachten und permanent auf ihre
Finanzierbarkeit kontrollieren müssen.
Dieses bedeutet konkret, dass wir die Bezuschussung der Nordwestdeuten Philharmonie durch den
Kreis aufgrund der mehrjährigen Belastung in den Folgejahren ablehnen.
Genauso tabu ist für unsere Fraktion, die Bezuschussung für den Flughafen Paderborn-Lippstadt. Es
ist keine Kreisaufgabe, die Verluste dieses Flughafens zusammen mit den anderen Mitgesellschaftern
zu Lasten und auf Kosten unserer 13 Kreis-Kommunen auszugleichen.
Diese Zurückhaltung gilt auch grundsätzlich für viele andere noch freiwillig vom Kreis übernommenen
Aufgaben und Ausgaben.
Ich hoffe abschließend, ich habe Sie davon überzeugen können, dass der Kreishaushalt 2013 gar
nicht so „rosig“ ist, wie er von meinen Vorrednern darzustellen versucht worden ist und dass wir mit
zusätzlichen freiwilligen Aufgaben und Ausgaben zukünftig sehr viel zurückhaltender und sensibler
werden umgehen müssen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.