stadt herdecke - Feuerwehr Herdecke
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STADT HERDECKE Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 2015/0086 04.09.2015 FB 3 Drucksache Nr.: Datum: Zeichen: Zu beraten und zu entscheiden im: Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Status: Zuständigkeit: Haupt- und Betriebsausschuss 29.09.2015 öffentlich Vorberatung Rat 01.10.2015 öffentlich Entscheidung BETREFF: Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes (Zeitraum 2016 bis 2020) BEGRÜNDUNG: Die Erstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes ist nach dem Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) von großer Bedeutung. Aktuell ist dabei zu berücksichtigen, dass das bisherige FSHG in Kürze durch das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) ersetzt werden wird, welches sich bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch im Gesetzgebungsverfahren des Landtages befindet. Gemäß § 1 FSHG (künftig § 3 Abs. 1 BHKG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung). Mittlere kreisangehörige Städte wie die Stadt Herdecke sind gemäß § 13 FSHG (künftig § 10 BHKG) verpflichtet, für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einzustellen; es sei denn, die Bezirksregierung lässt hiervon eine Ausnahme zu. Nach § 22 FSHG (künftig § 3 Abs. 3 BHKG) sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der jeweils fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan ist dann Grundlage der Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, die sich zudem eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters einholt. Die Gemeinden in NRW müssen somit den Brandschutz gewährleisten und dies in einem Brandschutzbedarfsplan darstellen. Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, wann und nach welchen Kriterien von einer leistungsfähigen Feuerwehr auszugehen ist. In der Gefahrenabwehr werden üblicherweise sog. Schutzziele über die folgenden drei Faktoren definiert: - die Zeit, in der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen und tätig werden (Hilfsfrist), - die benötigte Anzahl der Einsatzkräfte (Mindesteinsatzstärke) und der Umfang, in dem das Schutzziel erreicht werden soll (Erreichungsgrad). Mit der Festlegung der Schutzziele, insbesondere in Bezug auf den Erreichungsgrad, trifft der Rat die politische Entscheidung darüber, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in der Stadt Herdecke haben soll. Es handelt sich somit um Sollvorgaben (Planungsgrößen), mit folgendem Hintergrund: Bereits seit 1998 gibt es die „Empfehlungen für Qualitätskriterien zur Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF). Seit ihrer Verabschiedung ist in der Fachdiskussion allerdings umstritten, inwieweit die AGBFEmpfehlungen auf freiwillige Feuerwehren, gerade in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten, angewendet werden können. Auch die Haltung des zuständigen Ministeriums ist nicht eindeutig. Einerseits hat das Innenministerium NRW mit Runderlass vom 16.05.2001 klargestellt, dass seitens des Landes die AGBF-Qualitätskriterien nicht als allgemeine Grundlage für Brandschutzbedarfsplanungen der Gemeinden bestimmt wurden und auch keine Vorgaben über den in der Realität einzuhaltenden Erreichungsgrad erlassen wurden. Andererseits hat die Bezirksregierung Arnsberg die AGBF-Empfehlungen als Regeln der Technik angesehen und mit Schreiben vom 05.12.2002 für den ersten Abmarsch einer Freiwilligen Feuerwehr kreisangehöriger Gemeinden zunächst die Einhaltung folgenden Maßstabes erwartet: - In 8 Minuten nach der Alarmierung - treffen 9 Einsatzkräfte (= sog. Gruppe) - in 90% aller Fälle am Einsatzort ein. Die Stadt Herdecke ist in ihrem ersten Brandschutzbedarfsplan 2002 und in dessen Fortschreibung 2007/2008 diesem „Gruppenmodell“ nicht gefolgt, sondern hat für einen kritischen Wohnungsbrand aufgrund einer externen Beratung folgendes Schutzziel am 19.06.2008 im Rat beschlossen: - In 8 Minuten nach der Alarmierung - treffen 6 Einsatzkräfte (= sog. Staffel) - in 80% aller Fälle am Einsatzort ein. Auf der Grundlage dieses „Staffelmodells“ wurde der Stadt Herdecke die gemäß § 13 FSHG erforderliche Ausnahmegenehmigung jedoch nur bis zum Ende des Jahres 2010 erteilt. In der Ausnahmegenehmigung vom 08.12.2008 war ausdrücklich als Auflage enthalten, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im 1. Schutzziel mit einer Personalstärke 1:8 (= Gruppe) zu erfolgen hat. Entsprechend wurde der Brandschutzbedarfsplan im Jahr 2010 (Zeitraum 2011 bis 2015) auf der Grundlage des „Gruppenmodells“ neu erstellt. Um bessere und differenziertere Auswertungsmöglichkeiten zu erhalten, wurde dabei innerhalb der ersten Hilfsfrist noch zwischen der Ersteinsatzeinheit und der Einheit des Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter) unterschieden. Vor der Entwicklungsgeschichte des Brandschutzbedarfsplanes wurde bereits im Jahr 2010 deutlich, dass der Erreichungsgrad im 1. Schutzziel bei einer nunmehr erforderlichen Mindesteinsatzstärke von 9 statt 6 Einsatzkräften nicht mehr auf dem Niveau von 80% angesetzt werden kann. Nach Auswertung von Einsatzdaten aus den vergangenen Jahren ab 2005 ergab sich, dass eine Sollgröße eines Erreichungsgrades von 70% als realistisch und angemessen erschien. 2 Diese Sollgröße ist auch nach den Erfahrungen und Auswertungen der letzten fünf Jahre (vgl. S. 111 des Brandschutzbedarfsplanes) nach wie vor realistisch, sodass die zu erreichenden Schutzziele aus dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan unverändert übernommen werden. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan sind im fortgeschriebenen Text des beigefügten Brandschutzbedarfsplanes in blauer Schriftfarbe ersichtlich. Die sich aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ergebenden Maßnahmen sind in dem Kapitel 8 des Brandschutzbedarfsplanes (S. 112 ff.) tabellarisch zusammengefasst. Zur besseren Übersicht wird bei den Maßnahmen nach Priorität unterschieden zwischen Maßnahmen, die durchzuführen sind - kurzfristig, d. h. bis Ende des Jahres 2016, - mittelfristig, d. h. in den Jahren 2017 bis 2020, und - langfristig, d. h. Maßnahmen, die perspektivisch bereits für den Zeitraum des nächsten Brandschutzbedarfsplanes in die Planungen mitaufgenommen werden, für diesen Brandschutzbedarfsplan (Zeitraum 2016 bis 2020) aber nur nachrichtliche Bedeutung haben. Die Aufsichtsbehörden bei der Bezirksregierung und der Kreisverwaltung haben bereits informell signalisiert, dass auf der Grundlage der vorliegenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erneut eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 FSHG erteilt werden kann. Der Brandschutzbedarfsplan umfasst den Zeitraum der nächsten fünf Jahre (2016 bis 2020). Er ist daher spätestens im Jahr 2020 fortzuschreiben. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: ja / nein Investiv / konsumtiv einmalig Aufwendungen/Auszahlungen Folgekosten (AfA, Unterhaltung, Personal…) Kostenbeiträge Dritter/Zuwendungen Sonstige Erträge/Einzahlungen laufend jährlich Bemerkung: Erstmalig werden in der vorliegenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auch die nach Schätzung zu erwartenden Kosten für die einzelnen Maßnahmen angegeben. Diese können der rechten Spalte der tabellarischen Maßnahmenübersicht im 8. Kapitel (S. 112 ff.) entnommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angegebenen Kostengrößen je nach Priorität, zeitlicher Veranschlagung und Planungsstand teilweise nur grob geschätzt werden können und sich im Laufe der Zeit aufgrund geänderter feuerwehrtaktischer, gesetzlicher oder sonstiger Einflüsse Änderungen in der Maßnahmenplanung ergeben können. BESCHLUSS: Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für den Zeitraum 2016 bis 2020 in der vorgelegten Fassung. Er legt dabei für das Modellschadensereignis „kritischer Wohnungsbrand nach der AGBF Definition“ folgende Schutzziele fest: 1. Die Ersteinsatzeinheit trifft mit einer Funktionsstärke von 7 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein (Hilfsfrist 1a). 3 2. Die Einheit des Hubrettungsfahrzeuges trifft gemäß dem bestehenden Drehleiter-Erlass NRW mit einer Funktionsstärke von 2 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 1b). 3. Die Ergänzungseinheit trifft mit einer Funktionsstärke von weiteren 9 Funktionen (somit insgesamt 18 Funktionen) innerhalb der folgenden 5 Minuten (somit 13 Minuten) am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 2). 4. Die Ziele werden zu 70 % bei den zu wertenden Einsätzen erreicht. (Erreichungsgrad). Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 FSHG zu beantragen und die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung vorzunehmen. Der Brandschutzbedarfsplan ist spätestens im Jahr 2020 für den Zeitraum 2021 bis 2025 fortzuschreiben. Anlagen: Brandschutzbedarfsplan 4 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 1.1.2016 - 31.12.2020 gemäß § 22 FSHG NRW (1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom 31.8.2010 – Stand 4. September 2015) Herausgeber: Stadt Herdecke, Die Bürgermeisterin, Amt 32- 2, Ordnungsamt / Feuerschutz Verantwortlich: Leiter der Feuerwehr, Hans-Jörg Möller Autoren: Christian Arndt, Hans-Jörg Möller, Dr. Lars Heismann, Ilka Biegota Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ..........................................................................................................................................................................................2 Feuerwehrtechnische Abkürzungen ............................................................................................................................................................5 1. Allgemeiner Teil ....................................................................................................................................................................................8 2. Darstellung der rechtlichen Grundlagen ..........................................................................................................................................10 3. Aufgaben und Produkte der Feuerwehr ............................................................................................................................................14 3.1. Aufgaben nach FSHG NRW ........................................................................................................................................................14 3.2. zusätzliche Aufgaben ..................................................................................................................................................................14 4. Gefährdungspotenzial ........................................................................................................................................................................16 4.1. Die Stadt Herdecke ......................................................................................................................................................................16 4.1.1. Die Stadt Herdecke - Zahlen, Daten und Fakten ............................................................................................................16 4.1.2. Flächennutzungen in qkm ................................................................................................................................................17 4.1.3. Topographie ......................................................................................................................................................................17 4.1.4. Verkehrsflächen ................................................................................................................................................................17 4.1.5. Bahnanlagen ......................................................................................................................................................................17 4.1.6. Brücken- und Tunnelanlagen ...........................................................................................................................................18 4.1.7. Wasserstraßen ..................................................................................................................................................................18 4.1.8. Luftfahrt .............................................................................................................................................................................18 4.1.9. Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc..................................................................................19 4.1.10. Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse ........................................................................................................................19 4.1.11. Einflussnahme der Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage ................................................................................................19 4.1.12. Anrücken der ehrenamtlichen Kräfte ..............................................................................................................................19 4.1.13. Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr.......................................................................19 4.1.14. Löschwasserversorgung (LW-V) .....................................................................................................................................19 4.1.15. Leitbilder der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen .......................................................................................20 4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Herdecke ...........................................................................................................21 4.2.1. Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur / besondere Risiken ...................21 4.2.2. Flächennutzungen ............................................................................................................................................................21 4.2.3. Risiken Gebäudehöhen ....................................................................................................................................................23 4.2.4. Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz) .......................................................................................23 4.2.5. Risiken Gebäudeart (Gebäude besonderer Art und Nutzung) ......................................................................................23 4.2.6. Risiken der Verkehrsstruktur ...........................................................................................................................................26 4.2.6.2. Schienenverkehr ...............................................................................................................................................................27 4.2.6.3. Luftverkehr ........................................................................................................................................................................27 4.2.6.4. Wasserstraßen ..................................................................................................................................................................27 4.2.7. Besondere Risiken ............................................................................................................................................................28 4.2.7.1. Wasserverschmutzung .....................................................................................................................................................28 4.2.7.2. Hochwassergefahren ........................................................................................................................................................28 4.2.7.3. Windwurfgefahr .................................................................................................................................................................29 4.2.7.4. Waldbrandgefahren ..........................................................................................................................................................29 4.2.7.5. Biologische Gefahren wie „Schweinegrippe / Vogelgrippe / Maul- und Klauenseuche“ ...........................................29 4.2.7.6. Amok / Terror .....................................................................................................................................................................29 4.2.7.7. Erdbeben ............................................................................................................................................................................30 4.2.7.8. Brandmeldeanlagen ..........................................................................................................................................................30 4.3. Szenarien der letzten Jahre ........................................................................................................................................................30 4.4. Standardszenarien der Feuerwehr Herdecke ............................................................................................................................32 4.4.1. Brände in bewohnten Gebäuden .....................................................................................................................................32 4.4.2. Zimmerbrände ...................................................................................................................................................................33 4.4.3. Kellerbrände ......................................................................................................................................................................33 4.4.4. Dachstuhlbrände ...............................................................................................................................................................33 4.4.5. Explosionen und Verpuffungen .......................................................................................................................................33 4.4.6. Brand in Hochhäusern ......................................................................................................................................................34 4.4.7. Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbetriebe ...........................................................................................................34 4.4.8. Brände in Gebäuden besonderer Art und Nutzung oder Bauart ..................................................................................34 4.4.9. Brände im historischen Stadtkern...................................................................................................................................34 4.4.10. Waldbrände ........................................................................................................................................................................35 4.4.11. Verkehrsunfälle .................................................................................................................................................................35 4.4.12. ABC-Einsatz .......................................................................................................................................................................35 4.4.13. Massenanfall von Verletzten ............................................................................................................................................35 4.4.14. Flächenlagen .....................................................................................................................................................................35 4.4.15. Sonstige Risiken ...............................................................................................................................................................36 4.5. Statistik der Feuerwehr ...............................................................................................................................................................36 4.5.1. Produktkurzbeschreibungen ...........................................................................................................................................36 4.5.2. Einsatzstatistiken ..............................................................................................................................................................37 4.5.3. Einsatzstatistik Rettungsdienst .......................................................................................................................................39 4.5.4. Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen ........................................................39 4.5.5. Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und Eintreffen .............................................41 4.6. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“) .................................................................................................................................43 4.7. Zusammenfassung ......................................................................................................................................................................47 4.7.1. Flächenverteilung des Stadtgebietes nach Gefahrenpotenzial ....................................................................................47 5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen) .................................................................................................................................................50 5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung: ..................................................................................................................................50 5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens ..................................................................................................................................50 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung der AGBF .........................................................................................................................50 5.4. Sicherheitsniveau im Stadtgebiet ..............................................................................................................................................51 5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten gemäß AGBF ........................................................51 5.6. Standardisiertes Schadensereignis ...........................................................................................................................................51 5.7. Risikoanalyse ...............................................................................................................................................................................51 5.8. Orbit-Studie ..................................................................................................................................................................................52 5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie ............................................................................................................................................52 5.8.2. Ausblick TIBRO Sicherheitsforschung ...........................................................................................................................53 5.9. Hilfsfrist ........................................................................................................................................................................................54 5.10. Grundsatz Sicherheit der Einsatzkräfte ...............................................................................................................................55 5.11. Funktionsstärke ......................................................................................................................................................................55 5.12. Erreichungsgrad .....................................................................................................................................................................55 5.13. Anforderungen der Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2010) .......................................................56 5.14. Schutzzieldefinition für die Feuerwehr der Stadt Herdecke ...............................................................................................56 5.15. Mögliche Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei der FF Herdecke.......................................................57 6. Sollstruktur ..........................................................................................................................................................................................58 6.1. Grundlegendes .............................................................................................................................................................................58 6.2. Sollstruktur bei der Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache.......................................................................................58 6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System der reinen FF .......................................................................................60 6.3.1. Tagesdienst .......................................................................................................................................................................62 6.4. Technische Sollvorgaben ...........................................................................................................................................................63 6.4.1. Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) ................................................................................................................63 6.4.2. Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im Stadtgebiet vorzuhalten .......................................................................64 6.4.3. Brandschutz ......................................................................................................................................................................64 6.4.4. Technische Hilfeleistung ..................................................................................................................................................64 6.4.5. Sonderlöschmittel .............................................................................................................................................................65 6.4.6. Warnung der Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12)..............................................................................................65 6.4.7. ABC-Ausstattung ..............................................................................................................................................................65 6.4.8. Einsatzleitung ....................................................................................................................................................................65 6.4.9. Hochwasserschutz ............................................................................................................................................................65 6.4.10. Atemschutzlogistik ...........................................................................................................................................................66 6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik .............................................................................................................................................67 6.4.12. Waldbrandbekämpfung ....................................................................................................................................................67 6.4.13. Transportlogistik ...............................................................................................................................................................68 6.4.14. Windwurfgefahr .................................................................................................................................................................68 6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen .....................................................................................................................................68 6.5. Personalqualifikationen ..............................................................................................................................................................69 6.6. Organisation .................................................................................................................................................................................70 6.7. Jugendfeuerwehr .........................................................................................................................................................................70 6.8. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe ..................................................................................................70 6.9. Vorbeugender Brandschutz, Brandschauen .............................................................................................................................70 7. Ist Struktur – Vergleich der Strukturen .............................................................................................................................................72 7.1. Personalstruktur ..........................................................................................................................................................................72 7.1.1. Aufstellung, Gliederung der Feuerwehr, Ausrückebereiche ........................................................................................72 7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitgliedern / Jugendarbeit...........................................................................................72 7.1.3. Gesamtpersonalstand ......................................................................................................................................................74 7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen 2015 ................................................................................................................................75 7.1.5. Ermittlung des Bedarfs .....................................................................................................................................................75 7.1.6. Führungslehrgänge ..........................................................................................................................................................76 7.1.7. Derzeitige Führungsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke ............................................................................78 7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen .....................................................79 7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren ...........................................................................................................80 7.1.10. Altersstruktur ....................................................................................................................................................................80 7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern ..................................................................................................80 7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals .....................................................................................81 7.1.13. Betrachtung der interkommunalen Zusammenarbeit....................................................................................................82 7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst ...........................................................................................................................................82 7.1.15. Führerscheine der Klasse C und CE sowie Bootsführerschein ...................................................................................82 7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen....................................................................................83 7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle) ....................................................................................................83 7.2. Kommunikationstechnik .............................................................................................................................................................84 7.2.1. Einsatzzentrale ..................................................................................................................................................................84 7.2.2. Stabsraum ..........................................................................................................................................................................85 7.2.3. 4-Meter Funkverkehr - Einführung digitaler Funkverkehr .............................................................................................85 7.2.4. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.8) ...........................................85 7.2.5. Funkalarmierung ...............................................................................................................................................................86 7.2.6. Funkmeldesystem (Analogfunk) – Funkrufnamen nach OPTA-Richtlinie ...................................................................86 7.2.7. Mobiltelefone .....................................................................................................................................................................86 7.2.8. Tragbare Handfunkgeräte ................................................................................................................................................86 7.2.9. Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12) ......................................................................................................................89 7.2.10. Funkmeldeempfänger .......................................................................................................................................................90 7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät ..................................................................................................................................................90 7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle) ..................................................................................................92 7.3.2. Übersicht der Einsatzfahrzeuge und des Rettungsbootes in Bildern..........................................................................93 7.3.3. Ist Vorhaltung der Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1) ...........................................................................................95 7.3.4. Einsatzleitwagen / Kommandowagen (siehe auch 6.4.8) ..............................................................................................95 7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2) ...................................................................................................96 Seite 3 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.3.6. Hubrettungsfahrzeug ........................................................................................................................................................96 7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4) ...............................................................................................................96 7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug) .......................................................................................................................96 7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13) .........................................................................................96 7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot .......................................................................................................................................96 7.3.11. Sonderlöschmittel (siehe auch 6.4.5) ..............................................................................................................................97 7.3.12. Warnung der Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.9 Sirenennetz) ..........................................................................97 7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7) ...............................................................................................................................97 7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7.2 und 6.4.9) .........................................................................................................98 7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10) ..........................................................................................................................98 7.3.16. Wärmebildkamera .............................................................................................................................................................99 7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11) ............................................................................................99 7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12) ......................................................................................................................99 7.3.19. Abrollbehälter Wasser ......................................................................................................................................................99 7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7.3, 4.4.14 und 6.4.14) ...................................................................................100 7.3.21. Wechsellader und Abrollbehälter ..................................................................................................................................100 7.3.22. Massenanfall von Verletzten ..........................................................................................................................................100 7.3.23. Schutzkleidung ................................................................................................................................................................100 7.4. Tagesdienst der Feuerwehr (siehe auch 6.3.1) .......................................................................................................................101 7.5. EDV Situation, Netzwerkanbindung Feuerwache ...................................................................................................................102 7.6. Jugendfeuerwehr Herdecke (siehe auch 6.7) ..........................................................................................................................103 7.7. Brandschutzerziehung (siehe auch 6.8) ..................................................................................................................................103 7.8. Vorbeugender Brandschutz (siehe auch 6.9) ..........................................................................................................................103 7.9. Feuerwehrhaus Herdecke .........................................................................................................................................................104 7.9.1. Historie .............................................................................................................................................................................104 7.9.2. Bauweise ..........................................................................................................................................................................104 7.9.3. Derzeitige Nutzung ..........................................................................................................................................................104 7.9.4. Stellplätze ........................................................................................................................................................................105 7.9.5. Kapazitäten zur Fahrzeugreinigung und Fahrzeugwartung ........................................................................................106 7.9.6. Lagerung der Einsatzkleidung .......................................................................................................................................107 7.9.7. Bedachung, Dämmung, Energetische Ertüchtigung ...................................................................................................107 7.9.8. Schwarz-Weiß Trennung, Stiefelwaschanlage .............................................................................................................107 7.9.9. Abluftanlage / Absauganlage .........................................................................................................................................107 7.9.10. Sanitäre Anlagen / Duschen ...........................................................................................................................................107 7.9.11. Hofflächen ........................................................................................................................................................................107 7.9.12. Parkplätze ........................................................................................................................................................................108 7.9.13. Zugangssystem, Einbruch und Brandschutz ...............................................................................................................108 7.9.14. Carport, Lagermöglichkeiten, Druckgasflaschen ........................................................................................................108 7.9.15. Schulungsraum ...............................................................................................................................................................109 7.9.16. Küche ...............................................................................................................................................................................109 7.9.17. Hochwasserschutz Feuerwache ....................................................................................................................................109 7.10. Statistische Auswertung der zeitkritischen Einsätze ..................................................................................................110 7.10.1. Auswertung nach Staffellösung ....................................................................................................................................110 7.10.2. Auswertung nach Gruppenlösung ................................................................................................................................111 8. Maßnahmen .......................................................................................................................................................................................112 8.1 Technik .......................................................................................................................................................................................112 8.1.1 Fahrzeugbeschaffungen ......................................................................................................................................................112 8.1.2 Gerätebeschaffungen ...........................................................................................................................................................112 8.1.3 Gebäude ................................................................................................................................................................................113 8.1.4 Sonstiges ..............................................................................................................................................................................114 8.2 Organisation ...............................................................................................................................................................................114 8.3 Personal ......................................................................................................................................................................................116 9. Fortschreibung ..................................................................................................................................................................................118 Seite 4 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Feuerwehrtechnische Abkürzungen ELW 1 Einsatzleitwagen, Typ 1 (Besatzung (1/2)), nach DIN 14507 Teil 2, dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen, als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten, als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen. ELW 2 Der Einsatzleitwagen 2 dient, mit den Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung ausgestattet, gemäß der DIN 14507-3 der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden oder sonstigen Einheiten mit Führungsassistenten und stabsmäßiger Führung sowie der operativ taktischen Führungskomponente (zum Beispiel einer Technischen Einsatzleitung im Großschadensereignis) als Führungsmittel. Als ELW 2 sollen vorzugweise LKW mit Kofferaufbauten verwendet werden. KdoW Einsatzleitfahrzeug (Besatzung (1/1)), nach DIN 14507-5, dient der Einsatzleitung, zur Anfahrt und Erkundung von Einsatzstellen, die Kommunikationstechnik ist minimaler als beim ELW 1, i. d. R. in der Größe eines Personenkraftwagens. DL(A)K 23-12 Hubrettungsfahrzeug (Besatzung (1/2)) nach DIN 14043 mit mindestens einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bei einer Nennausladung von 12 Metern, vorwiegend zur Rettung von Menschen, Möglichkeit zum Vortragen von Löschangriffen (Wenderohreinsatz). In Kommunen mit Gebäuden mittlerer Höhe (> 8 Meter) stellt die Drehleiter bei diesen Gebäuden den zweiten Rettungsweg sicher. Sollte keine Drehleiter in der Stadt vorgehalten werden, verfügen diese Gebäude nicht mehr über einen zweiten Rettungsweg und eine Nutzungsuntersagung wäre die rechtliche Folge. LF 10/6 Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN 14530 Teil 5, Fahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe (Leistung 1.000 Liter Nennförderstrom bei 10 bar Nennförderdruck), einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung, einem 600 Liter Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine selbständige taktische Einheit, dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Das LF 10/6 ist nach Normänderung Nachfolger des LF 8/61. LF 16/12 Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach zurückgezogener DIN 14530 Teil 11, dient vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen (modulare Beladungsvariationen nach örtlichen Vorgaben möglich), mit einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.200 I), Feuerlöschkreiselpumpe mit 1600 l Nennförderleistung bei 8 bar Nennförderdruck. LF 20/16 Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach DIN 14530 Teil 11, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung oder einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.600 I oder 2.000 I bzw. 2.400 I) und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (Besatzung (1/8)). Es dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen. Das LF 20/16 ist nach Normänderung Nachfolger des LF 16/12. HLF 20/16 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 nach DIN 14530 Teil 11, mit einer festgelegten StandardZusatzbeladung für Technische Hilfeleistung (z. B. maschinelle Zugeinrichtung nach DIN 14584-MZE, Wasserschaden, hydraulisches Rettungsgerät, Absturzsicherung etc). 1 Löschgruppenfahrzeug 8/6 = Vorgänger des Löschgruppenfahrzeuges 10/6. Die DIN Norm existiert nicht mehr. Das Fahrzeug verfügt über 800 Liter Pumpenleistung pro Minute und einem Wassertank von 600 Litern. Seite 5 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 TLF 16/25 Tanklöschfahrzeug (Besatzung (1/5)), nach DIN 14530 Teil 20, dient vornehmlich aufgrund seines 2.500 l Löschwasservorrates zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser, Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.600 l Nennförderleistung bei 8 bar Nennförderdruck. MTF Mannschaftstransportfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN EN 1846 Teil 1 und DIN 14502 Teil 1, geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung. RW Die Norm 14555 umfasst den Teil 1 - allgemeine Anforderungen, den Teil 3 Rüstwagen (RW), Teil 12 Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) sowie die Teile 21 und 22 mit den Gerätewagen Logistik. Mit der Unterteilung der Löschfahrzeuge in Löschgruppenfahrzeuge ausschließlich für die Brandbekämpfung (einfache technische Hilfeleistungen sind möglich) sowie in Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge mit einer Beladung für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (auch größeren Umfangs) fielen die bisher genormten RW 1 und RW 2 weg. Rüstwagen werden heute überwiegend von größeren Feuerwehren zur Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen vorgehalten. Die Besatzung besteht aus einem Trupp2 (1/2). Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) Gerätewagen - Gefahrgut, Typ 1 (Besatzung (1/1)) nach DIN 14555 Teil 12, dient zum Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen kleineren Umfangs bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie Mineralölen erforderlich sind. I. d. R. wird dieser zusammen mit einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt. Gerätewagen Logistik 1 (GW-L1) Der Gerätewagen Logistik wird für logistische Aufgaben kleineren Umfangs eingesetzt. Dazu gehört der Transport von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung von eingesetzten Kräften. Die Besatzung besteht mindestens aus einem Trupp (1/2) nach DIN 1455521. SW 1000 Schlauchwagen (Besatzung (1/1)), mit mindestens 1.000 m Schlauchleitungen (nach zurückgezogener Norm), dient zur Förderung von Wasser über lange Wegstrecken. SW 2000 Schlauchwagen (Besatzung (1/2)) mit Allradfahrgestell und mindestens 2.000 m Schlauchleitungen, nach DIN 14565, dient zur Förderung von Wasser über lange Wegstrecken. WLF Feuerwehrfahrzeug - Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter, Besatzung (1/2) nach DIN 14505, dient dem Transport von speziellen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln auf sogenannten Abrollbehältern. Abrollbehälter Transportplattformen zum Transport von feuerwehrtechnischem Gerät. Der Behälter wird mittels Haken- oder Seil/Kettensystem auf das Wechselladerfahrzeug gezogen. Der Abrollbehälter ist an der Einsatzstelle flexibel abzustellen. 2 Ein Trupp besteht aus einem Truppführer und einem oder maximal zwei Truppmännern. Seite 6 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Weitere Abkürzungen: AAO ABC AF AM AGBF BAB BauO NRW B BMA BST DB AG DEW DLRG DMO EF EL FF FM (SB) FMS FRT FSHG FüAss FwDV GPS GSG GO ha HRT JF K L LdF LF-L m Ma MANV MRT NAW NEF NN RettG RTW RTB RW qkm TMO SF SM StGB WF WM WF ZSKG Alarm- und Ausrückeordnung Atomare, biologische und chemische Gefahrenlagen Angriffstruppführer Angriffstruppmann Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bundesautobahn Landesbauordnung NRW Bundesstraße Brandmeldeanlage Brandschutztechniker Deutsche Bahn AG Dortmunder Energie und Wasser AG Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Direktmodus Digitalfunk, Direct Mode Operation Einheitsführer Einsatzleiter Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrmann (Sammelbegriff) Funkmeldesystem in Fahrzeugen Fest eingebautes Funkgerät digital, Fixed Radio Terminal Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW Führungsassistent Feuerwehrdienstvorschrift Globales Positionsbestimmungssystem Gefährliche Stoffe und Güter (alte Bezeichnung) Gemeindeordnung NRW Flächenmaßangabe in Hektar (100 a) Handsprechfunkgerät digital, Hand Radio Terminal Jugendfeuerwehr Kreisstraße Landstraße Leiter der Feuerwehr (Wehrführer) Löschgruppenfahrzeug Logistik Längenmaßangabe in Metern Maschinist Massenanfall von Verletzten Fahrzeugfunkgerät digital, Mobile Radio Terminal Notarztwagen Notarzteinsatzfahrzeug Normal Null über Meeresspiegel Rettungsdienstgesetz NRW Rettungswagen Rettungsboot Rüstwagen Flächenmaßangabe in Quadratkilometern Netzbetrieb Digitalfunk, Trunked Mode Operation Schlauchtruppführer Schlauchtruppmann Strafgesetzbuch Wassertruppführer Wassertruppmann Wehrführung aus maximal drei Leitungskräften Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz Seite 7 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 1. Allgemeiner Teil Dem Rat der Stadt Herdecke wird der nachfolgend dargestellte Brandschutzbedarfsplan zum Beschluss vorgelegt. Der Plan wurde 2010 erstellt und nun im Jahre 2015 fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Textbestandteile sind mit blauer Schrift markiert. Das Feuerwehrwesen ist in der Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt. Dabei unterscheiden sich zum Teil Organisation, Rechtsformen, Aufgaben und Befugnisse in den einzelnen Ländern. Der Aufgabenbereich erstreckt sich jedoch in der Regel über die Brandbekämpfung hinaus auf sonstige Unglücks- und Notfälle. In allen Brandschutzgesetzen ist den Gemeinden die Aufgabe übertragen, die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Notlagen sicherzustellen. Aufgrund dieser Rechtslage hat der einzelne Bürger einen Anspruch auf jederzeit qualifizierte öffentliche Hilfe bei Bränden und Notlagen, und zwar innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes. In Nordrhein-Westfalen wird das Feuerwehrwesen geregelt durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998. Im Jahr 2015 ist damit zu rechnen, dass das FSHG NW durch ein neues Gesetz, dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst wird. Als Grundlage für diesen Brandschutzbedarfsplan wird weiterhin in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden das FSHG NW angewendet und nach Verabschiedung des BHKG NRW eine redaktionelle Anpassung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgen. Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke wurde an der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes beteiligt. § 1 (1) des FSHG lautet: „Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden“. Eindeutig geklärt ist damit die Frage der Trägerschaft, die bei den Gemeinden liegt. Unklar bleibt allerdings, was eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr ist. Bei der Beantwortung dieser Frage hält sich der Gesetzgeber weitgehend zurück. In NordrheinWestfalen gibt es keine Rechtsvorschrift, welche die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bezogen auf das in der Gemeinde vorhandenes Risiko festlegt. Es obliegt also der Gemeinde ihren Feuerschutz selbst zu definieren. Ziel muss es sein, jeden einzelnen Bürger vor den in der Gemeinde vorhandenen Risiken zu schützen. In § 22 FSHG ist explizit vorgeschrieben, dass die Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben hat, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr festzulegen. Örtliche Verhältnisse werden insbesondere durch Merkmale der Brandgefährdung wie Bevölkerungsdichte, Flächengröße, Art der Bebauung, Bodengestaltung, große Wald- und Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte gekennzeichnet. Neben diesen Verhältnissen bestimmt die Festlegung über die Qualität der Gefahrenabwehr (Schutzzieldefinitionen) die Größe, Organisation und Ausstattung der Feuerwehr. Der Brandschutzbedarfsplan beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen für die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr. Seite 8 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan beschreibt geforderte Mindestleistungen, die die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Herdecke im Regelfall erbringen soll. Zusätzlich werden die darüber hinausgehenden Dienstleistungen aufgeführt, die die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Herdecke ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Neben den Planungsgrößen wird der Ist-Zustand dargestellt und ein anzustrebender Sollzustand festgeschrieben. Den Abschluss der Ausführungen bildet ein mittelfristiger Entwicklungsplan. Langfristige Angaben zur Entwicklung sind nicht möglich, da sich die Aufgaben der Feuerwehr stetig erweitern. Aus diesem Grund wird eine fünfjährige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durch den Gesetzgeber vorgesehen. Dieser Brandschutzbedarfsplan stellt Zielvorgaben für den Rat und die Verwaltung der Stadt Herdecke auf. Das Erreichen dieser Vorgaben ist von einigen Randparametern - wie z. B. finanzielle Entwicklung der Stadt Herdecke, Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr, allgemeine wirtschaftliche Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen abhängig, die nicht allesamt durch die Stadt Herdecke beeinflussbar sind. Von daher legt sich die Stadt Herdecke mit dem vorliegenden Konzept im Wesentlichen auf das Erreichen von Zielgrößen fest. Aufgrund dieses Brandschutzbedarfsplanes lassen sich keine Ansprüche der Verwaltung bzw. Dritter an den Rat der Stadt Herdecke ableiten. Der Brandschutzbedarfsplan ist vom Rat der Stadt Herdecke als bindende Arbeitsgrundlage zu beschließen und anschließend der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Seite 9 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 2. Darstellung der rechtlichen Grundlagen Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474): § 1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise Gemeinden Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung (§ 1 Abs. 1). Kreise und kreisfreie Städte Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen (§ 1 Abs. 3 i. V. m. §§ 21 ff.). Kreise Unterhaltung von Einrichtungen, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht, z. B. Kreisfeuerwehrzentrale in Gevelsberg-Silschede zur Wartung der Atemschutzgeräte und Reinigung der Schläuche (§ 1 Abs. 4). Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall ergeben sich weiterhin aus § 11 Abs. 1 ZSKG. Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 7). § 2 Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken. § 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Vorbeugender Brandschutz § 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften. § 6 Brandschau. § 7 Brandsicherheitswachen. § 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe. Die Feuerwehren §§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor. § 15 Werkfeuerwehren (3) Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben durch öffentliche Feuerwehren (4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren § 17 Einsatz im Rettungsdienst § 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst (1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen Seite 10 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 (2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten § 22 Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte (2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe § 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen § 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 25 Überörtliche Hilfe § 31 Auskunftsstelle Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350): § 1 Aufgaben des Zivilschutzes (1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. (2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz, 2. die Warnung der Bevölkerung, 5. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 § 2 Auftragsverwaltung § 5 Selbstschutz (1) Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie Förderung des Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden. § 6 Warnung der Bevölkerung § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes (1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. § 13 Ausstattung Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S. 294). § 49 Abs. 7 - Rauchmelderpflicht In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt Seite 11 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. § 54 Sonderbauten § 68 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (1) … gilt nicht für die Errichtung und Änderung von 1. Hochhäusern, … 19. Zelten, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind. Daraus folgt, dass die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes notwendig ist. § 72 Behandlung des Bauantrages (6) … Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . . Im Hinblick auf . . . den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 12.10.2000 - NWI.NRW S.1432, ausgelaufen am 31.12.2005 zu § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung 54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen zu § 72 Behandlung des Bauantrages 72.622 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes. Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO) vom 17. November 2009, zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 24. November 2014 (GV NRW S. 847). § 1 - § 46 Versammlungsstätten § 47 - § 58 Beherbergungsstätten § 59 - § 87 Verkaufsstätten § 88 - § 116 Hochhäuser § 117 - 138 Garagen § 139 - § 145 Betriebsräume für elektrische Anlagen sonstige Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innenministeriums und des Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 1. Januar 2000 zuletzt geändert durch RdErl. vom 3. November 2014 (MBl. NRW. 2014 S. 646) Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung Seite 12 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Schutzzieldefinition der AGBF Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad. Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinitionen der AGBF NRW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und bei Nichtbeachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann (s. dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997). Seite 13 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 3. Aufgaben und Produkte der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung der Gefahrenabwehr obliegt der Organisationshoheit der Stadt. Die Aufgaben werden in der Regel von der örtlichen Feuerwehr wahrgenommen. Aus den Aufgaben ergeben sich wiederum Produkte der Feuerwehr. 3.1. Aufgaben nach FSHG NRW Bekämpfung von Schadenfeuern. Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen (Pflichtaufgabe nach FSHG gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 16.02.2007: Bei Ölspuren auf Straßen, bei denen eine Rutschgefahr besteht, handelt es sich um einen Unglücksfall im Sinne des § 1 FSHG, so dass die Feuerwehr originär für Beseitigung und Entsorgung zuständig ist.). Leisten von überörtlicher Hilfe. Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz. Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet wird und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen. Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen). Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe. Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen. Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte. Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Alarmübungen. Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau. Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen. 3.2. zusätzliche Aufgaben Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzzentrale - Alarmierung der Einsatzkräfte - Unterstützung der Einsatzleitung - Disposition der Fahrzeuge und Einheiten - Einsatzdokumentation - Beratung Seite 14 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Organisation und Koordination der Notfallseelsorge Dienstleistungen für die Polizei, z.B. - Ausleuchten von Einsatzstellen - Gestellung von Fahrzeugen und Geräten - Leichenbergung Bereich Vorbeugender Brandschutz, z.B. - Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen - Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen - Überprüfung Löschwasserentnahmestellen - Wartung, Pflege sowie Dokumentation von Hydranten (Hydrantenverzeichnis) - Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr - Aufschaltung von Brandmeldeanlagen - Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen - Einsatzvorbereitung (Feuerwehreinsatzpläne etc.) Bereich Aus- und Fortbildung, z.B. - Grundausbildung (Truppmann), Sonderausbildungen - Tätigkeit Sachgebiet Aus- und Fortbildung - Koordinierung / Durchführung interner / externer Ausbildung - Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. - Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren (FF, BF, WF), Firmenangehöriger und anderer Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.) Betrieb und Unterhaltung von technischen Übungseinrichtungen, z.B. - Wärmegewöhnungscontainer Technische Logistik, z.B. - Ausschreibung von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur - Überwachung / Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung in eigenen Werkstätten - Gerätewerkstätten - Messgeräte - Desinfektion und Desinsektion Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden - Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) - Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe3, Wettkämpfe im Ausland) - Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern - Kranzniederlegungen 3 CTIF ist eine internationale Organisation zur Förderung der weltweiten Zusammenarbeit zwischen Feuerwehrmitgliedern und weiteren Experten im Feuerwehr- und Rettungswesen. Heutzutage zählt das CTIF 48 Mitgliedsländer und 46 angeschlossene Mitglieder. Seite 15 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4. Gefährdungspotenzial 4.1. Die Stadt Herdecke 4.1.1.Die Stadt Herdecke - Zahlen, Daten und Fakten Die Stadt Herdecke liegt als mittlere kreisangehörige Gemeinde im nördlichen Bereich des EnnepeRuhr-Kreises. Die Stadt Herdecke umfasst eine Fläche von insgesamt 22,4 qkm (2.240 ha). Die Nord-SüdAusdehnung des Stadtgebietes beträgt ca. 5,0 km, die West-Ost-Ausdehnung 8,0 km. Derzeit leben in der Stadt Herdecke 23.463 Einwohner (Stand Dezember 2014). Von diesen sind 1.349 Mitbürger (662 männlich, 687 weiblich) ausländischer Herkunft. Die durchschnittliche Einwohnerdichte pro qkm beträgt 1.047 Einwohner. Altersstruktur: Alter 0-3 Jahre 4-6 Jahre 7-15 Jahre 16-18 Jahre 19-65 Jahre 66 Jahre und älter Gesamt Gesamt 592 505 1.742 711 14.220 5.693 23.463 weiblich 292 258 837 361 7.365 3.257 12.370 männlich 300 247 905 350 6.855 2.436 11.093 (Angaben Bürgerbüro Stadt Herdecke) Die Stadt Herdecke besteht aus den Ortsteilen: Altstadt Herrentisch Nacken Kirchende Schraberg Ostende Die Ortsteile Kirchende (7.536 EW), Schraberg (3.811 EW) sowie Nacken (3.716 EW) sind am stärksten besiedelt. Die durchschnittliche Entfernung aus den Stadtbezirken zum Stadtzentrum beträgt 3,3 km. Die Stadt Herdecke schmiegt sich oval zwischen die Städte Witten im Norden, Dortmund im Nordosten, Hagen im Südosten und Wetter an der Ruhr im Südwesten an. Die südliche Stadtgrenze wird durch die Ruhr mit dem Harkortsee und dem Hengsteysee gebildet. Entfernungen zu den Nachbarstädten (von Zentrum zu Zentrum) - Dortmund - Witten - Wetter - Hagen 16 km 13 km 5,3 km 6,1 km Die Stadt Herdecke ist eine Auspendlergemeinde. Eingehende statistische Werte liegen derzeit nicht vor. Im Jahr 2014 fanden 22.580 Übernachtungen4 in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Schulungsheimen 4 Angabe: Stadt Herdecke, Amt 26, Wirtschaftsförderung Seite 16 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 und Campingplätzen statt. Im Süden der Stadt befinden sich das Freibad, das Freizeitgelände Bleichstein mit Sporthallen und öffentlichen Anlagen an und auf (Schifffahrt) der Ruhr. Weiterhin befindet sich dort das Ruhrufer, welches insbesondere an „Sommertagen“ von Personen aus der unmittelbaren Umgebung gut besucht wird. In der Herdecker Innenstadt finden neben dem normalen Wochenmarkt (donnerstags) regelmäßig Veranstaltungen mit großen Märkten (z.B. verkaufsoffene Sonntage) oder auch die Maiwoche statt. Hier ist mit einer großen Anzahl von Besuchern, auch von außerhalb, zu rechnen. Hierdurch steigt das mögliche Gefährdungspotenzial erheblich. 4.1.2.Flächennutzungen in qkm Das gesamte Stadtgebiet weist im Wesentlichen urbane (städtische) Strukturen auf. Stadtbezirk West/Kirchende Bebaute Fläche in m² Verkehrsfläche in m² 1.137.206 Grünfläche Landwirtschaft in in m² m² 282.859 Ahlenberg 856.607 Semberg 261.879 Schraberg 513.448 Herrentisch 773.593 304.805 Nacken 485.184 12.840 Vaerstenberg 178.971 Innenstadt 419.706 Schnee 272.054 Gemischt 651.624 Bahn Gesamt 56.185 Wasserfläche in m² Waldfläche Land- und forstwirtschaftliche Flächen in m² im m² 157.640 270.666 117.047 26.771 221.131 629.240 8.502 112.328 39.549 128.649 18.739 88.655 39.293 93.381 62.756 273.004 528.147 469.042 711.750 8.667.096 3.398.279 1.199.909 711.641 711.750 9.399.870 4.211.195 71 71 911 421 200.163 5.550.272 622.733 in ha 555 62 120 (Quelle: Planungsamt der Stadt Herdecke, Stand: 1/2015) 4.1.3.Topographie Die bebaute Stadtgebietsfläche liegt zwischen 80 und 273 m über NN. Die höchsten Erhebungen sind der Hessenberg, Auf dem Heil im Westen und das Speicherbecken im Osten. 4.1.4.Verkehrsflächen Die Stadt Herdecke liegt in einer verkehrsgünstigen Lage. Unmittelbar am Stadtgebiet führen die Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 45 vorbei. Bei Sperrung oder Stauphasen der Bundesautobahnen macht sich ein deutlich erhöhter Verkehrsfluss in Herdecke bemerkbar. Darunter ist auch Lastkraftwagenverkehr mit Gefahrgut. Durch das Stadtgebiet führen die Bundesstraßen B 54 und B 226. Die Bundesstraße B 234 wurde auf dem Herdecker Stadtgebiet zur Landstraße herabgestuft. Die Hagener Straße (Teil der B 54) ist mit Geschwindigkeiten von 100 km/h als autobahnähnliche Straße anzusehen. Hier handelt es sich um eine dreispurige Ortsumgehungsstraße. Das Stadtgebiet wird zudem durch vier Landstraßen, eine Kreisstraße sowie 227 Stadtstraßen umschlossen. Das Stadtgebiet hat in der Innenstadt eine Fußgängerzone, die aber für die Feuerwehr befahrbar ist. 4.1.5. Bahnanlagen Im Westen (Ortsteil Gedern) führt zwischen Witten und Wetter eine zweigleisige, elektrifizierte Bahnlinie durch das Stadtgebiet. Hier besteht überwiegend Personenverkehr (RB 40 Ruhr-LenneBahn, RE 16 Ruhr-Sieg Express, S5 Hagen - Dortmund) sowie Durchfahrten mit Zügen der IC- und Seite 17 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 ICE-Generation. Ein planmäßiger Halt dieser Züge auf dem Herdecker Stadtgebiet findet nicht statt. In nord-südlicher Richtung verläuft von Hagen-Vorhalle nach Dortmund eine eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnlinie (RB 52 Volmetalbahn). Diese Bahn passiert stündlich mit Dieseltriebwagen das Herdecker Stadtgebiet. In der Innenstadt befindet sich der Bahnhof „Herdecke“. Weiter nördlich liegt der Haltepunkt „Wittbräucke“. Die Bahn hält an den o.g. Haltepunkten. Die Volmetalbahn hat überschaubare Reisendenzahlen, bei Spielen des BVB im Signal Iduna-Park oder Messen an der Westfalenhalle ist die Bahn jedoch ausgelastet. Im nördlichen Bereich (direkt Stadtgrenze Dortmund) befindet sich ein 960 m langer Eisenbahntunnel (Ender Tunnel). Die Zugänglichkeiten zu diesem Tunnel sind aufgrund der steilen Böschung sehr schlecht und ungünstig. Über die B 54 (Herdecker Bach) führt eine 4,10 m hohe Eisenbahnbrücke über die Fahrbahn. Im südlichen Bereich (Stadtgrenze Hagen) führt der 30 m hohe und 313 m lange Viadukt über den Harkortsee. Die Volmetalbahn passiert die o.g. Eisenbahnbrücke Viadukt sowie den o.a. Ender Tunnel. Stadtbahnen, U-Bahnen oder Straßenbahnen sind in Herdecke nicht zu finden. 4.1.6.Brücken- und Tunnelanlagen Im Süden befindet sich die Ruhrbrücke, die die Städte Herdecke und Hagen verkehrsmäßig miteinander verbindet. Der Ruhrlauf wird hier überfahren. Die Brücke ist, um die Anbindung beider Städte zu gewährleisten, von enormer Bedeutung. Im Norden befindet sich der bereits beschriebene Eisenbahntunnel (960 m) der Vometalbahn. Dieser Tunnel ist aufgrund der steilen Böschung nur schwer zugänglich. Auf der Wetterstraße im Süden befindet sich ein kurzer Tunnel mit einer Höhe von 3,90 m im Oval. Hier wird die Eisenbahnstrecke der Volmetalbahn unterfahren. Im Süden befindet sich wie bereits beschrieben der Eisenbahnviadukt. Dieser kann nicht befahren werden. Zugänge bestehen über die Bahnlinie sowie vom Ruhrufer mit der Drehleiter. Im weiteren Stadtgebiet befinden sich mehrere kleinere Brückenanlagen, die jedoch kein Problem für die Feuerwehr darstellen. Die Eisenbahnbrücke am Herdecker Bach hat eine Höhe von 4,10 m. In der Breddestraße sowie in der Ladestraße („Mühlsteinskuhle“) befinden sich zwei Brücken (Höhe < 3,50 m). Diese Brücken können mit niedriger Geschwindigkeit unterfahren werden und bilden einsatztaktisch keine Nachteile. 4.1.7. Wasserstraßen Im Süd-Osten befindet sich der Hengsteysee (gleichzeitig Stadtgrenze Hagen und Dortmund) sowie weiter westlich der Harkortsee (Stadtgrenze Wetter und Hagen). Die Seen sind mit dem Ruhrlauf sowie mit dem Fluss Volme (Mündung) miteinander verbunden, jedoch durch Wasserlaufkraftwerke und Schleusen für die Schifffahrt voneinander getrennt. Im Westen (Gedern) gehört zudem ein geringer Teil des Ruhrlaufs zum Herdecker Stadtgebiet. Auf beiden Seen fährt jeweils ein motorbetriebenes Ausflugsschiff. Weitere Motorboote sind (außer Arbeitsbooten des Ruhrverbandes) auf den Seen verboten. Beide Seen werden jedoch insbesondere in den Sommermonaten intensiv von Kanuten, Ruderern und Seglern genutzt. Eine DLRGRettungsstation ist an beiden Seen vorhanden. 4.1.8.Luftfahrt Über Herdecke verlaufen die Warteschleifen der Flughäfen Düsseldorf und Dortmund. Der Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie der Startflug (24er Betrieb) von Flugzeugen des Flughafens Dortmund befinden sich direkt über dem Herdecker Stadtgebiet. Hier kommen Maschinen des Typs Airbus A 319, A 320, A 321, Boeing 737 mit bis zu 200 Passagieren zum Einsatz. Somit ist ein überdurchschnittliches Flugzeugaufkommen über dem Stadtgebiet zu verzeichnen. Seite 18 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.1.9.Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc. In den Ortsteilen Herrentisch, Nacken und Schnee können (aufgrund der Topographie) witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall oder Eis eine Behinderung des Verkehrs oder der anrückenden Feuerwehr darstellen. 4.1.10. Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse Neben den Auswirkungen von Staus und Sperrungen der BAB 1 und BAB 45 bestehen erhöhte Verkehrsflüsse bei Spielen von Borussia Dortmund sowie an Messetagen an den Westfalenhallen. Hierdurch wird die Anfahrt bzw. das Ausrücken der Einsatzkräfte indirekt behindert. Auch verkehrsberuhigte Zonen oder enge Parkzonen sind für das schnelle Eintreffen der Feuerwehr eher schädlich. 4.1.11. Einflussnahme der Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage Die Feuerwehr hat bisher keine Einflussnahme auf stationäre Lichtzeichenanlagen. Im Zuge des Ausbaus der „Walter-Freitag-Straße“ (ehemals Ladestraße) soll an der Kreuzung Mozartweg, Ecke Herdecker Bach eine Lichtzeichenanlage installiert werden. Hier könnte die Feuerwehr Einflussmöglichkeiten bekommen, um schneller und gesicherter ausfahren zu können. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass ehrenamtliche Kräfte, die zur Feuerwache fahren, durch eine „Ausfahrtsampel“ der Feuerwehr ebenfalls behindert werden. 4.1.12. Anrücken der ehrenamtlichen Kräfte Das Anrücken der ehrenamtlichen Kräfte zur Wache läuft teilweise über Schleichwege. Durch das enorme Verkehrsaufkommen der Hauptstraßen ist ein schnelles Eintreffen (< 5 Minuten) an der Wache kaum möglich. Die Ehrenamtler benutzen daher Schleichwege (etwa Ladestraße, ehemaliger Verladebahnhof), um bei einem Einsatz schneller zur Wache zu kommen. Die Stadt hat bei Planung und Errichtung der Verkehrsflächen darauf zu achten, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch weiterhin schnell zur Wache kommen. Sonst wäre dies für den Zielerreichungsgrad dieses Brandschutzbedarfsplanes nicht förderlich. Eine Sperrung der „Walter-Freitag-Straße“ (Ladestraße) sollte daher unterbleiben. 4.1.13. Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr Großbaustellen, von denen für die Feuerwehr eine Behinderung ausgeht, werden von der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes direkt der Feuerwehr und der Rettungsleitstelle Schwelm gemeldet. Baustellenampeln mit größeren Baufeldern können ggf. von der Feuerwehr per digitaler Fernauslösung geschaltet werden („grüne Welle“ durch digitalen Funkmeldeempfänger in der Ampel). 4.1.14. Löschwasserversorgung (LW-V) Generell kann die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet als befriedigend bezeichnet werden. Die öffentliche Wasserversorgung wird über die DEW sichergestellt. Das Hydrantennetz wird regelmäßig gewartet und ist ausreichend. Teilweise werden durch Modernisierungen der Wasserleitungen die Querschnitte der Leitungen verkleinert. Dies hat eine geringere Wasserförderung für die Feuerwehr zur Folge. Offene Wasserentnahmestellen sind insbesondere der Harkort- bzw. Hengsteysee. An der Ender Talstraße ist ein Regenrückhaltebecken vorhanden. Der Herdecker Bach ist nur teilweise für die Wasserentnahme geeignet. Lediglich bei folgenden Objekten muss mit Problemen gerechnet werden. Für die nachfolgende Auflistung wurden die baulichen Objekte näher betrachtet, die in Bereichen mit einer Löschwasserversorgung unter 1.600 l/min (96 m³/ h) vorzufinden sind. - Gut Schede - Haus Mallinckrodt - Zivildienstschule - Ewald Dörken AG - Waldfläche Problematisch ist die Tatsache, dass die Objekte teilweise mit besonderen brandspezifischen Risiken behaftet sind. Seite 19 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Beim Anwesen Haus Mallickrodt besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, dass die Feuerwehr im Bedarfsfall Wasser aus einem privaten Hallenschwimmbad entnehmen kann. Bei der Zivildienstschule kann der nahegelegene Teich der Golfanlage zur Wasserversorgung genutzt werden. Für die Ewald Dörken AG ist eine trockene Löschwasserleitung von der Ruhr zum Werkgelände verlegt, welche eine zusätzliche Wasserlieferleistung von 2.000 l/min sicherstellt. Die Leitung wird regelmäßig durch die Ewald Dörken AG gewartet. Die Leitung wurde durch die Fa. Dörken in 20142015 komplett modernisiert. Für den Betrieb ist ein geeignetes Pumpfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug etc.) erforderlich. Dieses muss aus Beständen der Feuerwehr Herdecke oder insbesondere bei Großbränden im Rahmen der überörtlichen Hilfe durch die Feuerwehr Wetter (Ruhr) gestellt werden. Für den Waldbereich kann die Löschwasserversorgung im Pendelverkehr (u.a. TLF 20/40 SL) im Rahmen der überörtlichen Hilfe bedingt sichergestellt werden. Ein Schlauchwagen (u.a. für größere Waldbrände) ist bei der Feuerwehr Herdecke nicht vorhanden. Ein Abrollbehälter Schlauch kann über die Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg Silschede angefordert werden. Das Hydrantennetz (auch Beschilderung) wird durch die Feuerwehr regelmäßig geprüft. Aufgefallene Mängel werden schriftlich der DEW gemeldet. Bei der Feuerwehr wird ein Hydrantenbuch geführt, welches demnächst aktualisiert wird. 4.1.15. Leitbilder der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen Im südlichen Bereich (Mühlenstraße, Ruhrufer) wird gegenwärtig das ehemalige Westfalia-Gelände (Industriegebiet) als Sonder-, Misch- und Wohngebiet erschlossen. Im ersten Teil wurden hier schon Verkaufsstätten sowie Wohnungen errichtet. Das ehemalige Karstadt-Kaufhaus wurde umgebaut. Hier wurde das Nahversorgungszentrum Mühlen-Center errichtet. Hier befinden sich mehrere Einzelhändler (u.a. Kaufpark, Lidl, dm) und Gastronomen unter einem Dach. Der Bereich Walter-Freitag-Straße (ehemals Ladestraße, unmittelbarer Bereich neben dem Bahnhof) wird derzeit umstrukturiert. Hier wird an der Walter-Freitag-Straße eine Wohnanlage errichtet. Der ÖPNV wurde teilweise an den Bahnhof angeschlossen. Busse werden über die Bahnhofstraße gelenkt. Am Ahlenberg entsteht derzeit auf einer ehemaligen Wiese eine Wohnbebauung mit eigener Straße (Blankenburger Weg). Weiterhin wurde die Bebauung in Westende erweitert (ehemals Hof Asbeck). In der Straße „An der Walkmühle“ sowie im Bereich Poethen entstanden ebenfalls mehrere neue Einfamilienhäuser. Das Schulungszentrum Signal Iduna am Leharweg wurde aufgegeben. Hier befindet sich nun das Ambulanticum. Das Ambulanticum ist ein ambulantes Therapiezentrum für neurologische Erkrankungen. Das Begegnungszentrum Westende wurde abgerissen. Auf der freigewordenen Fläche entstand eine Wohnbebauung (Gebäude geringer Höhe). Die Grundschule „Im Dorf“ sowie das Jugendzentrum „HOT Mittendrin“, Am Berge wurden in Kirchende aufgegeben. Die Schule zog nun in die ehemaligen Räume der Hauptschule, Am Sonnenstein. Weiterhin wurde die Grundschule Vinkenberg aufgegeben. Die Schule zog in die Räume der Grundschule Kirchende, Am Berge. Die Hauptschule zog in die ehemaligen Pavillons der Realschule an die Hengsteyseestraße. Somit besteht in den Schulgebäuden GS Im Dorf sowie GS Vinkenberg derzeit ein Leerstand. Seite 20 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Herdecke 4.2.1.Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur / besondere Risiken Die Stadt Herdecke besteht neben dem Kernort Herdecke Innenstadt aus sechs weiteren Ortsteilen. Die sechs Ortsteile sind satellitenähnlich nördlich des Kernortes Herdecke angeordnet. Bezirk 1 Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4 Bezirk 5 Bezirk 6 Gesamt Altstadt Herrentisch Nacken Kirchende Schraberg Ostende 2.785 Einwohner 3.709 Einwohner 3.716 Einwohner 7.536 Einwohner 3.811 Einwohner 1.906 Einwohner 23.463 Einwohner Anhand der Einsatzdokumentation der letzten drei Jahre kann abgeleitet werden, dass das brandschutzspezifische Gefahrenpotential in der Stadt Herdecke als durchschnittlich mittelmäßig einzustufen ist. Das Grundrisiko ist nicht zu vernachlässigen, besonders wenn man berücksichtigt, dass in Deutschland die meisten Menschen bei Unglücksfällen (z.B. Wohnungsbränden), die in den Aufgabenbereich der Feuerwehr fallen, ums Leben kommen. Bei einem solchen Schadensereignis sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit ohne Rettungsmaßnahmen bereits nach wenigen Minuten exponentiell ab (siehe auch 5.8.1 – Anmerkungen Orbit Studie). 4.2.2.Flächennutzungen Bei der Bebauung im Stadtgebiet Herdecke handelt es sich überwiegend um „Gebäude geringer Höhe“5. In den Bereichen Westende, Innenstadt, Nacken sowie vereinzelt am Herrentisch finden sich mehrere Gebäude mittlerer Höhe in verdichteter Bebauung. Hierzu ist unabdingbar ein Hubrettungsfahrzeug nach § 17 Abs. 3 BauO NRW erforderlich. Die Drehleiter der Feuerwehr stellt den zweiten Rettungsweg für die Bewohner sicher. Somit ist für das Stadtgebiet Herdecke immer eine eigene Drehleiter vorzuhalten. In Herdecke gibt es zwei Hochhäuser (Beethovenweg 14 / 101 Personen, Berliner Straße 26 / 80 Personen). Diese Gebäude sind mit nur einem baulichen Rettungsweg errichtet. DrehleiterStellflächen gemäß § 5 BauO NRW sowie trockene Steigleitungen sind bei den Gebäuden vorhanden. Am Objekt Berliner Straße 26 war die Drehleiter-Stellfläche in Hanglage, insbesondere in den Wintermonaten, schlecht zu erreichen. Dieser mangelhafte Zustand wurde im Jahr 2014 durch den Eigentümer behoben. Es wurde eine komplett neue Drehleiterzufahrt errichtet. Sonstige bauliche Brandschutzmängel liegen bei den beiden Hochhäusern zurzeit nicht vor. Zudem gibt es noch weitere Gebäude mittlerer Höhe, die nur knapp unter der Hochhausgrenze liegen (etwa Berliner Straße 28 [100 Personen], Neue Bachstraße 49 [83 Personen] und Neue Bachstraße 51 [59 Personen]). Im Gebäude Berliner Straße 28 wurde, um den ersten Rettungsweg sicherzustellen, eine so genannte Überdruckbelüftungsanlage für den Treppenraum errichtet In der Innenstadt gibt es einen Altstadtbereich mit diversen Fachwerkhäusern, die teilweise mehr als 50 Meter von befahrbaren Flächen entfernt liegen. Im Stadtgebiet stehen 119 Gebäude unter Denkmalschutz. Ein reines Industriegebiet ist in Herdecke nicht ausgewiesen, jedoch zwei Gewerbegebiete (Loerfeld und Gahlenfeld). Dort sind unterschiedlichste Unternehmen angesiedelt. Das größte Industrieunternehmen ist die Ewald Dörken AG an der Wetterstraße. Das Unternehmen liegt historisch bedingt mitten in einem Wohngebiet. 5 Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen. Seite 21 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Derzeit gibt es fünf Versammlungsstätten (Ruhrfestsaal, Sporthalle Bleichstein, Gaststätte Blue Jay, Werner Richardt Saal, Aula Friedrich Harkort Gymnasium). Drei Geschäftshäuser überschreiten die Verkaufsfläche von > 2.000 qm. In Westende ist das Gemeinschaftskrankenhaus mit 450 Betten angesiedelt. In Herdecke gibt es derzeit vier Grundschulen, eine Musikschule, eine Privatschule sowie zwei weiterführende Schulen. Im Stadtgebiet gibt es mehrere unterirdische, geschlossene Großgaragen > 1.000 qm sowie eine offene Großgarage > 1.000 qm (Aldi-Parkgarage). Verwaltungsgebäude über 2.000 qm Nutzfläche sind im Stadtgebiet ebenfalls vorhanden. Seite 22 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.2.3.Risiken Gebäudehöhen Besondere Gefahren können von folgenden Objekten ausgehen: Diverse Gebäude (mittlerer Höhe) Drehleitereinsatz „Ardeyhochhaus“ Beethovenweg 14 (101 gemeldete Personen) Drehleitereinsatz, erhöhter Personalbedarf, Einsatzplan, Atemschutzlogistik ggf. zweite Drehleiter Hochhaus Berliner Straße 26 (80 gemeldete Personen) Drehleitereinsatz, erhöhter Personalbedarf, Einsatzplan, Atemschutzlogistik ggf. zweite Drehleiter 4.2.4.Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz) In der Innenstadt von Herdecke gibt es einen Altstadtbereich. Aufgrund der geschlossenen Bauweise und teilweise unzureichender Brandabschnittsbegrenzungen ist dieser Bereich besonders gefährdet, wobei für die historischen Fachwerkhäuser aufgrund der Baustoffe und der Bauart das Risiko zusätzlich als erhöht anzusehen ist. Die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind darüber hinaus nicht optimal. In diesem Bereich sollte jedes Feuer bereits in der Entstehungsphase gelöscht werden können. Andernfalls steigt der Löschaufwand exponentiell an. Es ist mit dem schnellen Übergriff auf angrenzende Bereiche und der Vernichtung erheblicher Sachgüter zu rechnen. 4.2.5.Risiken Gebäudeart (Gebäude besonderer Art und Nutzung) Bei Unglücksfällen in folgenden Gebäuden sind außergewöhnliche Einsatzanforderungen nicht auszuschließen. aufgrund der Vielzahl von Personen - Bleichsteinhalle - Ruhrfestsaal - Schulzentrum Bleichstein (Gymnasium, Realschule, GS im Dorf) - Kirchen - Mühlen-Center (Nahversorgungszentrum) - Quartier Ruhr-Aue aufgrund eingeschränkter Mobilität, Wahrnehmungsfähigkeit bzw. Ortskenntnisse der betroffenen Personen - Altenzentrum Herdecke (Goethestraße) - Altenzentrum Kirchende - Senioreneinrichtung Haus Ruhraue - Seniorendorf Parkanlage Nacken (wird ab 5/2015 ertüchtigt bzw. modernisiert) - Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke - Schulen Herdecke (Gymnasium, Realschule, Robert-Bonnermann-Schule, GS6 Im Dorf) - Schulen Ende (GS Vinkenberg, Privatschule Altes Pfarrhaus) - Musikschule - Grundschule Schraberg - Ambulanticum Leharweg - Zivildienstschule Ende - Jugendbildungsstätte - Sporthalle Herdecke - Sporthallen Kirchende 6 GS = Grundschule Seite 23 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 - Hotel Zweibrücker Hof - Kindergärten mit U3 Betreuung im Stadtgebiet - Private Pflegeeinrichtungen oder Kinderbetreuungen in privaten Gebäuden Kommt es zu Unglücksfällen in diesen Gebäuden, so ist ein besonders hoher EinsatzkräftePersonalbedarf notwendig. Dies ist u. a. in der Alarm- und Ausrückeordnung zu berücksichtigen. Ein Verlust von besonderen Kulturgütern ist bei Bränden in folgenden Objekten zu befürchten: - Kirchen - Rathaus - Gut Schede - Haus Mallinckrodt Für diese Gebäude sollten, soweit noch nicht erfolgt, mit den Inhabern bzw. Betreibern gemeinsam Einsatzpläne erstellt werden, in denen die besonderen, z. B. die zuerst zu bergenden Kulturgüter, verzeichnet sind. Zusätzlich sollten die Angehörigen der Feuerwehr regelmäßig über diese Pläne vor Ort unterrichtet werden. Industriebereich In der Stadt Herdecke sind keine Industriegebiete ausgewiesen. Das Wirtschaftsleben in Herdecke ist daher zwangsläufig geprägt von einer gemischten Branchenstruktur mit vorwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen. Der Anteil an Arbeitsplätzen in Dienstleistungsberufen liegt bei über 60 %. In den Gewerbegebieten Loerfeld und Gahlenfeld wurden in den letzten Jahren vornehmlich technologieorientierte und umweltverträgliche Unternehmen angesiedelt. Es gibt keine Unternehmen mit einer Werkfeuerwehr. Gewerbe und Industriebetriebe besondere Gefahren Mark-E Gasturbinenkraftwerk - Gefahrstoffe - brennbare Gase - Elektrizität - Hohe Explosionsgefahr Ewald Dörken AG (Objekt liegt mitten in einer Wohnbebauung) - Hohe Brandlast - Gefahrstoffe u.a. Lackprodukte, Kunststoff, Lösungsmittel, Verdünnungen - Hohe Brandausbruchsgefahr - Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Explosionsgefahr - Produktaustritt - CO2 und Stickstoff Austritt (Löschanlage) Siepmann - Hohe Brandlast (u.a. Düngemittel) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Gefahr durch Druckgasbehälter (Vertrieb) First Stop Reifen - Hohe Brandlast (u.a Reifenlagerstätte) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Gefahr der Elektrizität (Hochspannungsleitungen über dem Betrieb) Fa. Schulz Plexiglas - Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch Seite 24 von 118 Folgerungen, denkbare Szenarien - ABC-Einsatz größeren Umfangs mit Dekontamination - Sonderlöschmittel erforderlich - Bevölkerungswarnung - Evakuierung - größerer Atemschutzeinsatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - ABC-Einsatz größeren Umfangs mit Dekontamination - Bevölkerungswarnung - Evakuierung - Sonderlöschmittel, größeren Umfangs - Löschwasserrückhaltung zwingend erforderlich - großer Löschwasserbedarf - größer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - Bevölkerungswarnung - Sonderlöschmittel erforderlich - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Löschwasserrückhaltung ggf. erforderlich - Brandeinsatz größeren Umfangs - Sonderlöschmittel erforderlich - Bevölkerungswarnung - hoher Kräfteansatz - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - Sonderlöschmittel erforderlich (Schaum, Pulver) - Bevölkerungswarnung - hoher Kräfteansatz B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Lentjes - Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch Pharma Zentrale - Gefahr durch Genlabor S2 (biologische Arbeitsstoffe) - Hohe Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Explosionsgefahr - Produktaustritt Idealspaten - altes Objekt - Hohe Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Explosionsgefahr - enge Bebauung - Produktaustritt Arco Chemie (Objekt liegt mitten in einer Wohnbebauung) - Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten Isopar etc.) - Gefahr der Elektrizität (Transformator) - Produktaustritt - Explosionsgefahr RWE Koepchenwerk (Laufwasserkraftwerk) - Brandlasten (Generator) in 12 Untergeschossen - ggf. enorme Rauchausbreitung - Gefahr der Elektrizität (Starkstrom) Holzrichter - Leichtbauweise der Halle (Aluminium) Vorberg Gruppe - Hohe Brandlast (u.a diverses Recyclingmaterial in großen Mengen) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch Freibad / Hallenbad / Schwimmbad Schraberg - Mögliche Gefahr durch Chlorgas und Reinigungschemikalien - ggf. hohe Anzahl von betroffenen Personen Spedition Elberfeld, Loerfeldstraße - Hohe Brandlast - Lagerung von Kunststoffen - Gefahr von gefährlichem Brandrauch Grelik Altölentsorgung - Hohe Brandlast (u.a. Altöl etc.) - Gefahr von gefährlichem Brandrauch - sehr enge Bebauung - Produktaustritt - Explosionsgefahr Seite 25 von 118 - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - Sonderlöschmittel erforderlich - Bevölkerungswarnung - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - ABC-Einsatz größeren Umfangs mit Dekontamination - Sonderlöschmittel erforderlich - Bevölkerungswarnung - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Löschwasserrückhaltung ggf. erforderlich - Brandeinsatz größeren Umfangs - ABC Einsatz größeren Umfangs mit Dekontamination - Sonderlöschmittel erforderlich - Bevölkerungswarnung - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Löschwasserrückhaltung ggf. erforderlich - Brandeinsatz größeren Umfangs - ABC Einsatz größeren Umfangs mit Dekontamination - Sonderlöschmittel erforderlich - Bevölkerungswarnung - großer Atemschutzeinsatz - hoher Kräfteansatz - Löschwasserrückhaltung ggf. erforderlich - großer Atemschutzeinsatz - Funkrelaisstelle erforderlich - Sonderlöschmittel (CO2) - hoher Kräfteansatz - hoher Kräfteansatz - großer Atemschutzeinsatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - hoher Kräfteansatz - Sonderlöschmittel (CO2) - hoher Kräfteansatz - großer Atemschutzeinsatz - Löschwasserrückhaltung dringend erforderlich - Bevölkerungswarnung - hoher Kräfteansatz - großer Atemschutzeinsatz - ABC Einsatz größeren Umfangs mit Dekontamination - Bevölkerungswarnung - Brandeinsatz größeren Umfangs - Bevölkerungswarnung - großer Atemschutzeinsatz - Sonderlöschmittel, größeren Umfangs - großer Löschwasserbedarf - hoher Kräfteansatz - Brandeinsatz größeren Umfangs - hoher Kräfteansatz - Sonderlöschmittel (Schaum, Pulver) - hoher Kräfteansatz - großer Atemschutzeinsatz - Löschwasserrückhaltung dringend erforderlich - Bevölkerungswarnung B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.2.6.Risiken der Verkehrsstruktur 4.2.6.1. Straßenverkehr Auf der B 54 (beide Spuren) kommt es pro Tag zu einer Verkehrsdichte von 24.000 Fahrzeugen. Der Wert bezieht sich auf normale Bedingungen. Bei Stau oder Sperrung der nahen Bundesautobahnen steigt die genannte Zahl um ein Drittel. Mit der gestiegenen Verkehrsbelastung in der Vergangenheit ist verbunden, dass die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten auch bei Sonderrechtsfahrten abgenommen haben, wodurch die Eintreffzeiten verlängert werden. Auch bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen verzögern das Eintreffen der Feuerwehr. Erheblicher Lastwagenverkehr mit Gefahrgut findet im Stadtgebiet statt. Die Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde EN wurde betrachtet. 592 Verkehrsunfälle ereigneten sich 2014 in Herdecke. Hierbei wurden 69 Personen verletzt. Bei den Verunglückten handelt es sich u.a. um 7 Kradfahrer, 16 Radfahrer und 8 Fußgänger. Die Unfallhäufigkeitsziffer7 (UHZ) beträgt in Herdecke 2.623 (2010: 2.260), im EN-Kreis 2.855 (2010: 2.784) und im Land NRW 3.291 (2010: 3.123). Die Verunglücktenhäufigkeitsziffer8 (VHZ) liegt in Herdecke bei 306 (2010: 252), im ENKreis bei 304 (2010: 308) und im Land NRW bei 436 (2010: 408) - (Quelle Kreispolizeibehörde EN). Es gibt folgende Schwerpunkte9 für Verkehrsunfälle, die zu Feuerwehreinsätzen führen: Auf der autobahnähnlichen und dreispurigen Hagener Straße (B 54) kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen. Auch die Ender Talstraße (K11) ist insbesondere im nicht ausgebauten Bereich sowie auf Höhe des Regenrückhaltebeckens ein Einsatzschwerpunkt. Auf der Wittbräucker Straße (B 54) kommt es ebenfalls zu schweren Unfällen, insbesondere ist hier die Einmündung „Weg am Eckenkamp“ zu nennen. Auf der Gederner Straße (L 675) im Westen kommt es überwiegend mit Beteiligung von Kradfahrern zu Verkehrsunfällen. Ein weiterer Einsatzschwerpunkt ist die Wetterstraße (L 695, Ortsausgang Wetter). Bei den zuvor genannten örtlichen Punkten kommt es regelmäßig zu Schadensfällen, bei denen neben der rettungsdienstlichen Versorgung die technische Rettung von Personen oder auch die Abwehr von Gefahren durch Gefahrgutfreisetzungen erforderlich wird. Es ist zu beachten, dass die BAB 1 im süd-östlichen Bereich in unmittelbarer Nähe zum Herdecker Stadtgebiet liegt. Das Schulzentrum Bleichstein sowie die Freizeitanlage Bleichstein (einschließlich Freibad) sind lediglich durch den Ruhrlauf nur wenige Meter von der Autobahn entfernt. Bei Gefahrguteinsätzen sowie Großbränden der Feuerwehr Hagen auf der Autobahn muss die hohe Anzahl von Personen in diesem Herdecker Bereich berücksichtigt werden. Bei solchen Fällen muss in diesem Bereich u.a. durch Messungen etc. geprüft werden, ob auch für den Bereich des Stadtgebietes Herdecke eine Gefahr von dem Einsatzereignis ausgeht. 2007 kam es auf der BAB 1 zu einem Vollbrand eines Lastkraftwagens. Die intensive und schwarze Rauchentwicklung wurde auch im Schulzentrum wahrgenommen und führte zu allgemeiner Verunsicherung. Ein gemeinsames Einsatzkonzept mit der Feuerwehr Hagen und ein verbesserter Informationsfluss zwischen den Feuerwehren Hagen und Herdecke sind anzustreben. Auch ein Räumungskonzept für das Schulzentrum sollte erarbeitet werden. Mehrere Buslinien passieren das Stadtgebiet. Bei einem Unfall mit einem besetzten Bus ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Die Feuerwehr Herdecke hat sich in Absprache mit der Feuerwehr Hagen bereit erklärt, einen gewissen Teil des Hagener Stadtgebietes mit als Einsatzgebiet zu übernehmen. Es handelt sich hier überwiegend um die Bundesstraße 54. Das Einsatzgebiet der Feuerwehr Herdecke wird bis zum Kreisverkehr Hagen-West erweitert. Die Feuerwehr Herdecke kann hier effektivere Eintreffzeiten erzielen. 7 UHZ = Anzahl aller Verkehrsunfälle pro 100.000 Einwohner. VHZ = Anzahl der Verunglückten pro 100.000 Einwohner. 9 Einsatzhäufigkeit der Feuerwehr, nicht mit dem Begriff der Polizei „Unfallschwerpunkt" zu verwechseln. 8 Seite 26 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.2.6.2. Schienenverkehr Die DB machte trotz Anfrage keinerlei Aussagen und Angaben zu Reisendenzahlen und Gefahrenpunkten. Die DB sieht den Schienenverkehr entgegen der Feuerwehr nicht als besonderen Gefahrenpunkt an. Auf den Schienenanlagen in Herdecke findet in der Regel kein Güterverkehr statt. Im Westen im Bereich Gedern befindet sich eine zweigleisige, elektrifizierte Strecke. Hier fahren ICE, IC, Regionalbahnen und S-Bahnen in relativ hoher Frequenz. Auf diesem Streckenabschnitt befindet sich ein beschrankter Bahnübergang. Dieser darf lediglich für landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden. Der Übergang ist stets geschlossen, wird aber auf Zuruf durch eine Sprechanlage vom Stellwerk aus geöffnet. Die Bahnstrecke führt überwiegend an der B 226 entlang; jedoch sind einige Stellen abseits und für die Feuerwehr sehr schwer zu erreichen. In der Vergangenheit kam es hier nur zu kleineren Einsätzen. Bei Starkwind waren z. B. mehrere Bäume auf die Bahnlinie gefallen und ein Rehbock wurde nachts von einem Zug erfasst. Suizide und Suizidversuche in diesem Bahnbereich sind nicht bekannt. Zwei Dieseltriebwagen der Volmetalbahn passieren auf einer eingleisigen, nicht elektrifizierten, Bahnlinie stündlich das Herdecker Stadtgebiet in nord-südlicher Richtung. Im nördlichen Teil befindet sich der Ender Tunnel (960 m, gleichzeitig Stadtgrenze zu Dortmund). Dieser Tunnel ist aufgrund der steilen Böschung für die Einsatzkräfte auf mehrere hundert Meter nur sehr schwer zugänglich. Für die Tunnelstrecke empfiehlt sich dringend, einen gemeinsamen Einsatzplan der Feuerwehren Dortmund und Herdecke mit Einbindung der Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, welches auf der Schiene fahren kann) zu erstellen. Im Süden passiert die Volmetalbahn den Eisenbahnviadukt und überwindet durch das Bauwerk den Ruhrlauf. Der Viadukt ist 30 Meter hoch und 313 Meter lang. Auch hier sind die Zugänglichkeiten für die Feuerwehr nicht günstig. In der Vergangenheit kam es nur zu wenigen Einsätzen in Verbindung mit dem Schienenverkehr der Volmetalbahn. 2008 war die Bremse eines Triebwerkszuges im Herdecker Bahnhof heiß gelaufen. 2003 liefen ebenfalls im Bahnhof Herdecke Betriebsmittel aus einem Triebwagen. Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten zu bewältigen. Wie die Unfälle von Eschede und Brühl gezeigt haben, sind Ereignisse dieser Art durch technisches oder menschliches Versagen jederzeit und überall möglich. 4.2.6.3. Luftverkehr Wie bereits erwähnt, führen die Warteschleifen der Flughäfen Düsseldorf und Dortmund über das Stadtgebiet Herdecke. Der Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie der Startflug (24er Betrieb) von Flugzeugen des Flughafen Dortmund befinden sich direkt über dem Herdecker Stadtgebiet. Hier kommen Maschinen des Typs Airbus A 319, A 320, A 321 sowie Boeing 737-800 mit bis zu 200 Passagieren zum Einsatz. Ein Flugzeugunglück ist denkbar und nicht auszuschließen. Dieses Szenario kann aber nicht Grundlage für den Brandschutzbedarfsplan sein, da die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering ist. Im Übrigen fällt die Großschadensabwehr in die Zuständigkeit des Kreises. Aber da die Bürger der Stadt Herdecke unmittelbar betroffen sein werden, sollte die Stadt die Planungen des Kreises für dieses Szenario fördern und unterstützen. 4.2.6.4. Wasserstraßen Auf den Wasserstraßen findet kein gewerblicher Güterverkehr statt. Auf beiden Seen fährt jeweils ein motorbetriebenes Ausflugsschiff sowie Arbeitsschiffe des Ruhrverbandes. Der gesamte Ruhrlauf ist insbesondere in den Sommermonaten von Wassersportlern (Kanuten, Ruderern etc.) stark frequentiert. Für den Ruhrlauf, Hengstey- und Harkortsee ist die Feuerwehr Herdecke nur teilweise örtlich zuständig. Seite 27 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 In der Vergangenheit kam es im Ruhrabschnitt zu mehreren Einsatzsituationen. 2003 kollidierte bei Hochwasser ein Ruderboot mit dem Viadukt. Das Boot kenterte. Die Personen mussten mit einem Rettungsboot gerettet werden. In der nahen Vergangenheit wurde vermehrt zu Einsätzen mit der Meldung „Person in Wasser“ alarmiert. Hierbei handelt es sich überwiegend um in der Ruhr treibende Wasserleichen, die bei dem Meldenden den Eindruck einer hilfebedürftigen Person erwecken. Manchmal springen bzw. drohen Personen in suizidaler Absicht vom Eisenbahnviadukt sowie von der Ruhrbrücke in die Ruhr zu springen. Für diesen Einsatzanlass ist ein spezielles Einsatzkonzept zu erstellen, welches insbesondere die Anfahrpunkte für Einsatzkräfte definiert. Der Ruhrlauf im Westen (Gedern) ist aufgrund vorhandener Wiesen- und Ackerflächen für die Feuerwehr nur sehr schwer zugänglich. Zudem kann aufgrund der geringen Wassertiefe hier das Herdecker Rettungsboot nicht genutzt werden. Es ist ein Schlauchboot mit geringerem Tiefgang erforderlich. Außerdem bestehen in diesem Bereich hohe Strömungsgeschwindigkeiten. Für den westlichen Ruhrlauf empfiehlt es sich, ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Feuerwehren Witten und Wetter sowie der DLRG zu erstellen. 4.2.7.Besondere Risiken 4.2.7.1. Wasserverschmutzung Die Ruhr wird unter anderem zur Trinkwassergewinnung genutzt. Deshalb birgt ihre Verunreinigung besondere Gefahren und kann zu weitreichenden Konsequenzen führen. Über die B 54 führt eine nicht vernachlässigbare Anzahl an Gefahrguttransporten. Hinzu kommt die Nutzung von wassergefährdenden Flüssigkeiten in Betrieben, die sich in unmittelbarer Nähe zur Ruhr befinden. Die BAB 1 führt in Form einer Brücke direkt über die Volmemündung, die kurz danach in den Ruhrlauf mündet. Ein Einlaufen eines Gefahrenstoffes in die Ruhr ist daher nicht auszuschließen. Ein denkbares Szenario wäre ein durch einen Verkehrsunfall umgestürzter Heizöl-LKW auf der Ruhrbrücke. 2009 ist eine Person in suizidaler Absicht mit seinem PKW in die Ruhr gefahren. Da der Unfall mitten in der Nacht erst sehr spät entdeckt wurde, waren Betriebsstoffe in das Wasser ausgetreten. Ein Einsatzkonzept gemeinsam mit der Feuerwehr Hagen bei Vorhandensein von Wasserverschmutzungen ist anzustreben. Die technischen Mittel für eine Ölrückhaltung (Wassersperren etc.) sind bei der Feuerwehr Herdecke nicht ausreichend und dringend zu erweitern. Auch Bindemittel für Fließgewässer ist in ausreichenden Mengen vorzuhalten. 4.2.7.2. Hochwassergefahren Im Bereich der Ruhr besteht unter den üblichen Voraussetzungen für die Ruhrwiesen Überschwemmungsgefahr. Bei Hochwasserlagen war teilweise auch das Hotel Zweibrücker Hof betroffen. Weitere Gefahrenschwerpunkte liegen im Hinblick auf Hochwasser insbesondere in der Schmale Straße, im Herdecker Bachviertel (Bachplatz, Augustastraße, Talstraße) sowie in der Vosskuhle. Hier kam es in der Vergangenheit schon zu einigen Einsätzen in Zusammenhang mit Starkregenereignissen. In den vergangenen Jahren kam es regelmäßig und zunehmend zu Starkregen. Hierdurch war teilweise das Kanalsystem überlastet. Die Feuerwehr war im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um vollgelaufene Keller sowie überflutete Wohnungen leer zu pumpen und Gefahren abzuwenden. Tendenziell sind solche Flächen- bzw. Unwetterlagen stark zunehmend. 2008 musste die Feuerwehr Dortmund, wo ganze Stadtteile überflutet waren, mit technischen Mitteln unterstützt werden. Eine Gefährdung durch Wasser, bedingt durch Starkregen und Unwetter, ist zunehmend möglich. Mit einer Häufung von Einsätzen und einer Auslastung der Feuerwehr ist zu rechnen. Der Bestand an Tauchpumpen, Wassersaugern und vornehmlich Sandsäcken zur Abwehr von Wassermassen ist langfristig auszubauen. Die einzige Feuerwache in Herdecke liegt ebenfalls direkt neben dem Herdecker Bach. Bei zwei Unwettern kam es hier zu Überschwemmungen. Auch hier liegt ein Seite 28 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Gefahrenschwerpunkt für Hochwasserlagen. Die Feuerwache sollte daher besser gegen das Hochwasser des Baches geschützt werden. Dies ist insbesondere erforderlich, da die Stadt Herdecke nur über eine einzige Feuerwache verfügt. 4.2.7.3. Windwurfgefahr Besonders die Bergrücken des Nacken, des Wittbräucker Waldweges und die Ender Talstraße sind windwurfgefährdet. Eine eventuelle Blockierung beider Straßen stellt jedoch für die Verkehrsinfrastruktur keine wesentliche Einschränkung dar. 2007 kam es zum Sturm „Kyrill“, der sich über mehrere Tage hinzog. Die Feuerwehr Herdecke war voll ausgelastet und wurde durch das THW unterstützt. Vermutlich durch den Klimawandel nehmen solche extremen Ausnahmesituationen wie Starkwind und Unwetterlagen deutlich zu. In der nahen Vergangenheit kam es zum Orkan Niklas, Michaela, Emma sowie zum Sturmtief Xynthia. Auch hier ist eine dauerhafte Zunahme von solchen Einsätzen zu erkennen. Auch zukünftig muss jederzeit mit solchen Lagen und einer Häufung von Einsätzen mit Personen- und Sachschaden gerechnet werden. Die Ausstattung der Feuerwehr Herdecke mit Kettensägen und entsprechender Schutzkleidung ist daher weiterhin zu erweitern. 4.2.7.4. Waldbrandgefahren Das Stadtgebiet Herdecke besteht zu 41 % aus Waldflächen (911 ha). Diese Waldflächen sind für die Feuerwehr sehr schwer zugänglich. Mit Großfahrzeugen sind einige Bereiche gar nicht zu erreichen. Die Wasserversorgung reicht maximal bis in die angrenzenden Ortsteile. Daher ist es im Brandfall unabdingbar, eine Wasserversorgung über eine lange Wegstrecke aufzubauen oder einen so genannten Pendelverkehr mit einem Tanklöschfahrzeug zwischen Einsatz- und Wasserentnahmestelle durchzuführen. Die Feuerwehr Herdecke verfügt lediglich über ein Tanklöschfahrzeug mit 3.000 l Wasserinhalt. Im EN-Kreis (vornehmlich Südkreis) kann auf drei Tanklöschfahrzeuge der Bauart TLF 24/5010 (neuerdings TLF 4000) zurückgegriffen werden. Das bei der Feuerwehr Herdecke vorhandene Schlauchmaterial ist für die Größe des Waldgebietes nicht ausreichend. Neben den Schläuchen als Fahrzeugbeladungen stehen nur wenige Reserven an der Wache sowie in unmittelbarer Ortsnähe zur Verfügung. Die Grenzen der Waldgebiete münden überwiegend in Wohngebieten. Eine Ausbreitung auf Wohnhäuser ist nach der Menschenrettung durch die Feuerwehr zu verhindern. Insbesondere in den letzten Jahren zeigte sich, dass bereits in den milden Monaten wie März und April bereits eine akute Waldbrandgefahr bestand. Im Jahr 2007 wurden aus aktuellem Anlass die Waldwege in eine provisorische Einsatzkarte aufgenommen. Weiterhin unterstützt der Spülwagen der Technischen Betriebe (Wasserinhalt 8.000 Liter) die Feuerwehr Herdecke bei der lang anhaltenden Trockenperiode. Für kleine bis mittlere Brände im Waldgebiet der Stadt Herdecke ist ein ausgiebiges Einsatzkonzept „Waldbrand“ insbesondere mit den Zugangsmöglichkeiten und den Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr zu erstellen. Für Großlagen ist derzeit auch ein Kreiskonzept angedacht. 4.2.7.5. Biologische Gefahren wie „Schweinegrippe / Vogelgrippe / Maul- und Klauenseuche“ In den letzten zehn Jahren nahm die durch biologische Gefahren bedingte Einsatzanzahl zu. Insbesondere mussten einsatzvorbereitende Maßnahmen sowie Abwehrmaßnahmen bei der Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe und zuletzt Schweinegrippe („Neue Grippe“) durchgeführt werden. Vor allem die Vogelgrippe führte 2006 zu einer immensen Mehrbelastung der Feuerwehr Herdecke. Abhängig von der Gefahr muss sich die Feuerwehr kurzfristig auf die drohenden Gefahren mit speziellen Schutz- und Ausrüstungsgegenständen vorbereiten. 4.2.7.6. Amok / Terror Amok- und Terrorlagen sind in der heutigen Zeit nicht auszuschließen. Bei Einsätzen dieser Art ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten ggf. in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten11 zu bewältigen. Da ein 10 TLF 24/50 = Tanklöschfahrzeug mit 2400 Nennförderleistung der Pumpe und einem Löschwassertank von 5.000 l. 11 ManV = Massenanfall von Verletzten Seite 29 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 AB-ManV12 des EN-Kreises bei der Feuerwehr Herdecke stationiert ist und durch Feuerwehrpersonal besetzt wird, ist es wahrscheinlich, dass die Herdecker Kräfte auch für überörtliche Lagen personell und technisch herangezogen werden. Der Grundschutz im Stadtgebiet Herdecke ist bei solchen Situationen schnellstmöglich wieder sicherzustellen. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 musste die Feuerwehr mehrfach zu ABC-Lagen ausrücken. So bestand u.a. der Verdacht, dass sich „Anthrax“ in einem Briefumschlag befand. 4.2.7.7. Erdbeben Das Stadtgebiet Herdecke liegt in den unmittelbaren Ausläufern des Erdbebengebietes Aachen (Zone 3 von 3). Erdbeben können daher nicht ausgeschlossen werden. Mit Erdgasaustritten, mit einsturzgefährdeten Gebäuden sowie Totaleinstürzen ist nach einem solchen Erdbeben zu rechnen. Zudem ist mit einer großen Anzahl von besorgten Bürgern über die bekannten Notrufleitungen zu rechnen. Am 13. April 1992 wurde der niederländische Grenzbereich von NRW (Roermond) von einem Beben der Stärke 5,9 auf der Richterskala erschüttert. Die Ausläufer waren auch in Herdecke deutlich zu spüren. Einsätze konnten nicht verzeichnet werden, jedoch viele besorgte Bürger, die den Notruf wählten. Im Sommer 2002 wurde das Stadtgebiet wieder von einem leichteren Erdbeben erschüttert. Einsätze waren auch hier nicht zu verzeichnen. 4.2.7.8. Brandmeldeanlagen Derzeit sind bei der Kreisleitstelle Schwelm 25 automatische Brandmeldeanlagen aus dem Stadtgebiet Herdecke aufgeschaltet. Zudem existieren vier weitere Anlagen (Idealspaten, Mark-E, Grelik Öl), die bei privaten Sicherheitsdiensten aufgeschaltet sind. Diese Anlagen sind regelmäßig Ursache für Feuerwehreinsätze. Die Anzahl von Fehlalarmen (blinden Alarmen) kann dabei noch als normal angesehen werden. Wenn es bei einzelnen Objekten zu Häufungen kommt, werden die Betreiber von der Feuerwehr angesprochen und auf mögliche Anpassung der Brandmeldeanlagen hingewiesen. 4.3. Szenarien der letzten Jahre In der Vergangenheit kam es zu folgenden Einsätzen, die die maximale Anforderung an die örtliche Feuerwehr stellten: 2010 Am 12.2.2010 kam es bei der Ewald Dörken AG in einem Labor für Lacke zu einem Brand. Es brannte in einem Revisionsschacht. Bei der Ewald Dörken AG kam es am 26.2.2010 in der MKS Fertigung zu einem Maschinenbrand. Am 28.2.2010 zog das Sturmtief „Xynthia“ über das Stadtgebiet Herdecke. Die Feuerwehr Herdecke rückte zu 23 Einsätzen aus. Am 21.3.2010 hatte eine Löschanlage (Stickstoff) ausgelöst und abgeblasen. Es handelte sich hier um einen technischen Defekt der Anlage. Die Feuerwehr führte Messungen und Lüftungsarbeiten durch. Am 17.8.2010 kam es zu einem Unwetter mit Starkregen und Hochwassergefahren am Herdecker Bach. An der Attenbergstraße drohte ein Wohngebäude durch einen Erdrutsch direkt vor dem Gebäude einzustürzen. Am 8.9.2010 wurde der ManV Zug nach Gevelsberg alarmiert. Dort kam es zu einem Reizgasunfall in einer Schule. Am 11.11.2010 rückte der ManV Zug nach Witten Heven zu einem Brandereignis aus. Eine Tätigkeit war dort nicht erforderlich. Am 13.11.2010 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr rückte zu 26 Einsätzen aus. Auch bei 12 AB-ManV = Abrollbehälter mit spezieller medizinischen Ausrüstung. Hiermit kann i.V.m. den Hilfsorganisationen ein Behandlungsplatz 50 erstellt werden. Seite 30 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 diesem Unwetter kam es zu Hochwassergefahren am Herdecker Bach. U.a. war auch die eigene Feuerwehr betroffen. 2011 Bei der Ewald Dörken AG kam es am 29.7.2011 zu einem ABC-Einsatz. Dort war in einem Labor Schwefeldioxid ausgetreten. Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 20.10.2011. Ein BMW überschlug sich und landete direkt vor einem Kiosk. In der Nachbarstadt Witten kam es zu einem Großbrand in einer leer stehenden Schule. Die Feuerwehr Herdecke unterstützte hier mit einem Tanklöschfahrzeug und der Drehleiter. In der Nacht zum 25.12.2011 unterstützte die Feuerwehr bei einer Personensuche die Polizei. Die Person konnte gefunden werden. 2012 Am 3.1.2012 kam es zu einer Unwetterlage. Die Feuerwehr Herdecke musste zu acht Einsätzen ausrücken. Am 13.5.2012 unterstützte ein Löschzug (ManV Zug) der Feuerwehr Herdecke die Meister- und Pokalfeier von Borussia Dortmund. Der ManV Zug rückte am 4.7.2012 nach Breckerfeld aus. Dort war ein Junge in der Glörtalsperre ertrunken. Es wurde kreisweiter ManV-Alarm ausgerufen. Am 28.9.2012 ereignete sich am Schraberg ein Saunabrand. Zwei Löschzüge waren hier vor Ort. Am 9.10.2012 kam es zu einem ABC-Einsatz bei der Ewald Dörken AG. Bei dem Unternehmen trat in einer Halle Ammoniak aus. Am 27.10.2012 kenterte auf dem Harkortsee ein Segelboot. Zwei Personen retteten sich an Land. Die Feuerwehr versorgte die Patienten und barg zusammen mit der DLRG das Segelboot. In der Nähe eines Dortmunder Krankenhauses wurde am 29.11.2012 bei Bauarbeiten eine Bombe gefunden. Der ManV Zug der Feuerwehr Herdecke wurde zur Unterstützung nach Dortmund gerufen. 2013 In der Straße Rostesiepen brannte am 1.1.2013 eine mit Kaminholz gefüllte Laube. Diese brannte in voller Ausdehnung. Der Brand wurde mit mehreren Rohren bekämpft. Eine Brandausbreitung wurde verhindert. In der Straße Rostesiepen kam es am 9.2.2013 zu einem Wohnungsbrand. Der Brand wurde mit einem C-Rohr gelöscht. Nach Manipulation an einem Gastank kam es am 9.2.2013 in der Straße Appelsiepen zu einem minimalen Gasaustritt. Ein ABC-Zug war hier im Einsatz. Am 20.6.2013 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr musste zu 24 Einsätzen ausrücken. Bei der Fa. Grelik kam es in der Loerfeldstraße zu einem ABC-Einsatz. Aus einem LKW trat Tetrahydrothiophen aus. Es folgte ein langwieriger und intensiver Gefahrguteinsatz. Am 5.12.2013 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr musste zu 10 Einsätzen ausrücken. 2014 Im Februar kollidierten auf der Hagener Straße zwei Fahrzeuge. Teilweise waren die Personen in den Fahrzeugen eingeklemmt. Trotz intensiver Rettungsmaßnahmen verstarb die 21- jährige Fahrerin vor Ort. Die beiden Personen aus dem Landrover wurden mit schweren Verletzungen aus dem Fahrzeug gerettet. Seite 31 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 In einem Gebäude mittlerer Höhe in der Straße Rostesiepen kam es im April zu einem Wohnungsbrand. Das Objekt verfügte über Rauchwarnmelder. Die Feuerwehr war zur Menschenrettung nach 4 Minuten vor Ort. Die Person wurde aus der verrauchten Kleinwohnung gerettet. Die 70- jährige Person verstarb im Krankenhaus. Die letzte Brandtote war zuvor im Jahre 1999 zu beklagen. Im Juli kam es aufgrund einer Brandstiftung zu einem Brand im Gemeinschaftskrankenhaus. Es brannte in einem Lagerraum auf der Überwachungsstation. Zwei Personen mussten mit der Drehleiter gerettet werden. Eine Brandbekämpfung wurde anschließend durchgeführt. Die Station war nicht mehr nutzbar. Im Dezember ereignete sich auf der Ender Talstraße vermutlich aufgrund von Glatteis ein Verkehrsunfall mit einem Schulbus (Sprinter Größe). Hierbei wurden mehrere Personen verletzt. Ein behindertes Kind war in dem Bus eingeklemmt und wurde durch die Feuerwehr patientenorientiert gerettet. 2015 Am 10.1.2015 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr musste zu 6 Einsätzen ausrücken. Ein Garagenbrand ereignete sich am 9.3.2015 in der Straße „Am Spring“. Die Feuerwehr konnte eine Ausbreitung auf das angrenzende Gebäude verhindern. Die Feuerwehr Herdecke unterstützte am 23.3.2015 mit einem Löschzug bei einem Großbrand in Witten. Dort brannte eine Industriehalle in voller Ausdehnung. Am 31.3.2015 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr rückte zu 13 Einsätzen aus. Ein Stromunfall wurde am 10.6.2015 aus dem Gewerbegebiet Gahlenfeld gemeldet. Eine Person war schwer verletzt und starb einige Tage später im Krankenhaus. Ein durch den Unfall entstandener Mittelbrand in der Halle wurde von der Feuerwehr gelöscht. Am 5.7.2015 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr rückte zu 10 Einsätzen aus. In der Straße „Am Hegede“ brannte am 8.7.2015 eine Laube. Diese wurde von der Feuerwehr gelöscht. Am 23.7.2015 rückte die Feuerwehr Herdecke mit einem Löschfahrzeug zu einem Großbrand nach Witten aus (Weichenwerk). Parallel wurde die Wache fest besetzt. In der Straße „Am Herrentisch“ kam es am 24.7.2015 zu einem Küchenbrand. Die Feuerwehr rettete zwei Jugendliche aus der verrauchten Wohnung und führte die Brandbekämpfung durch. 4.4. Standardszenarien der Feuerwehr Herdecke Die Betrachtung des Herdecker Stadtgebietes unter Berücksichtigung vorliegender Einsatzerfahrungen wie auch besonderer Gefahrenpotenziale ermöglicht die Ermittlung relevanter Einsatzszenarien. 4.4.1. Brände in bewohnten Gebäuden In der Stadt Herdecke gibt es zurzeit Wohngebäude, Altenwohnanlagen, Krankenhaus und diverse private Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in denen sich Personen aufhalten oder wohnen. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Schadensereignisse möglich. Überwiegend ist die Stadtfläche mit Wohngebäuden bebaut, bei denen insbesondere die Gefahren von Bränden, aber auch von Explosionen, Gasaustritten, Gebäudeeinstürzen, Wasserschäden, Personen in defekten Aufzügen und Ereignisse, die ähnliche technische Hilfeleistungen erfordern, drohen. Brände sind mit Abstand die häufigsten Schadensereignisse in Wohngebäuden. Dabei ist zu bedenken, dass die größte Gefahr oftmals nicht vom eigentlichen Brandgeschehen, sondern von der begleitenden Rauchentwicklung ausgeht. Bereits Entstehungs- und Kleinbrände, die von der Feuerwehr mit einem C-Rohr bzw. einem so genannten Kleinlöschgerät bekämpft Seite 32 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 werden können, führen oftmals vor dem Eintreffen der Feuerwehr zu schweren Personenschäden durch Rauchvergiftungen. Dieses trifft vor allem Personen, die im Schlaf von einem Brand überrascht werden oder sich im Falle eines Brandes falsch verhalten. 4.4.2. Zimmerbrände In Wohngebäuden stellen Rauchentwicklungen durch Brände mit der Folge von Rauchvergiftungen bei den Bewohnern insbesondere nachts ein großes Problem dar. Zum einen befinden sich in den Nachtstunden in der Regel alle Hausbewohner in ihren Wohnungen und zum anderen können die Bewohner einen Brand im Schlaf erst sehr spät wahrnehmen. Dieses führt häufig zu einer erheblichen Brand- und Rauchausbreitung und einer großen Gefährdung für alle Hausbewohner. Personen in der vom Brand betroffenen Wohnung erliegen dabei oftmals ihren schweren Brandund Rauchgasverletzungen. Zur Rettung von Menschenleben ist hier ein schneller und umfassender Rettungs- und Brandbekämpfungseinsatz erforderlich. Die Menschen in den Nachbarwohnungen müssen im Zuge der Rettungsmaßnahmen oftmals über Leitern der Feuerwehr oder mit Hilfe von Fluchthauben durch den Brandrauch gerettet werden. Hierfür ist bereits in der ersten Einsatzphase ein hoher Personalbedarf erforderlich. 4.4.3. Kellerbrände Kellerbrände bringen häufig die Gefahr einer starken Verrauchung (z.B. durch geöffnete oder verkeilte Kellertüren) des gesamten Treppenraumes und damit des ersten Rettungsweges mit sich. Infolgedessen kann es zu einer erheblichen Gefährdung der Hausbewohner durch Rauchvergiftungen oder panikartiger Reaktionen (z.B. Sprung aus dem Fenster) kommen. Um hier rasche Hilfe zu gewährleisten, müssen über verschiedene Wege sofort Einsatzkräfte eine Rettung einleiten. Kellerbrände beinhalten aber auch eine Reihe von Gefahren für die eingesetzten Trupps, da die Anmarsch- und Rückzugswege teilweise sehr verwinkelt sind. Abschmelzende und berstende Versorgungsleitungen (Strom, Gas) sorgen für weitere Gefahren, genauso wie die enormen Brandlasten durch Lagergut, die eine rasante Brandausbreitung begünstigen. Weitere Gefahren drohen den Einsatzkräften durch Explosionen und Verpuffungen von Lacken, Farben, Druckgasbehältern usw.; insbesondere bei Kellerbränden kommt es wegen der unvollständigen Verbrennung und fehlender Be- und Entlüftungsöffnungen zu einer starken Konzentration von brennbaren Gasen, die nicht selten eine Rauchgasdurchzündung nach sich ziehen. 4.4.4. Dachstuhlbrände Hier besteht insbesondere die Gefahr der rasanten Brandausbreitung auf angrenzende Gebäude. Dies kann nur durch einen massiven Feuerwehreinsatz und den Einsatz von Drehleitern verhindert werden. Gleichzeitig ist es zum Schutz von Personen häufig erforderlich, benachbarte Gebäude ganz bzw. teilweise zu räumen. Der zunehmende Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnräumen führt in vermehrtem Maße zu Personenschäden bei Dachstuhlbränden. 4.4.5. Explosionen und Verpuffungen Explosionen und Verpuffungen können durch technische Defekte, fahrlässigen Umgang mit explosiven Stoffen, aber auch durch Vorsatz hervorgerufen werden. Dabei kann es zu Teil-, aber auch zu Totaleinstürzen der betroffenen Gebäude und der Nachbargebäude kommen. Brände können eine weitere Folge sein. Menschen können schwere traumatische Verletzungen und Verbrennungen erleiden. Es ist mit eingeklemmten und verschütteten Personen zu rechnen. Besonderes Augenmerk ist bei den Rettungsarbeiten auf die Eigensicherung der Einsatzkräfte zu legen. Durch Überalterung, Baufälligkeit oder mangelhafte Absicherungen bei Baumaßnahmen kann es ebenfalls zu Gebäudeeinstürzen bzw. –teileinstürzen kommen. Neben den schon aufgeführten Maßnahmen werden in allen Fällen aufwändige technische Hilfeleistungen notwendig. Personensuche, Befreiung eingeklemmter oder verschütteter Personen, großflächige Abstützmaßnahmen sind nur einige der vielfältigen Tätigkeiten bei entsprechenden Einsatzszenarien. Seite 33 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.4.6. Brand in Hochhäusern Das Gefährdungspotential bei Bränden in Großwohnanlagen, speziell in Hochhäusern, ist um ein Vielfaches höher als bei Bränden in anderen Wohngebäuden. Durch ein Schadensereignis ist plötzlich eine Vielzahl von Personen betroffen. In Wohnanlagen am Nacken und in der Innenstadt befinden sich beispielsweise bis 100 Bewohner, welchen in der Regel nur ein baulicher Rettungsweg zur Verfügung steht. Brände in Hochhäusern sind äußerst personal- und materialintensiv, nicht selten müssen wegen der enormen Belastung für die Sicherstellung von Kräften überörtliche Einheiten hinzugezogen werden. Dies zieht neben organisatorischem auch einen großen logistischen Aufwand nach sich. Größere Brandereignisse ziehen nicht selten einen Massenanfall an Verletzten oder Betroffenen nach sich. In der Vergangenheit musste die Feuerwehr schon oft zu entsprechenden Einsätzen ausrücken. 4.4.7. Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbetriebe Gewerbegebiete sind durch die Ansiedlung unterschiedlicher Betriebe gekennzeichnet. Bei Bränden in Gewerbebetrieben ist stets mit einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken zu rechnen, die im Voraus nicht immer bekannt sind: - Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt. Nachts und an Wochenenden können u.U. Großbrände entstehen, wenn der Betrieb nicht besetzt ist oder über keine Brandmeldeanlage verfügt und ein Brand eine entsprechend lange Vorbrenndauer hat. - Brände in Gewerbebetrieben führen häufig zu ausgedehnten Einsätzen, da weitläufige Konstruktionen und Brandabschnitte oftmals eine Brandausbreitung auf weite Gebäudeteile begünstigen. - Bei vielen Einsätzen in Gewerbebetrieben muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Das gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen chemische Stoffe verarbeiten, sondern auch für andere Betriebe. - Brände in Gewerbebetrieben müssen oft mit großen Wassermengen gelöscht werden, was den Aufbau einer entsprechenden Wasserversorgung durch Einheiten der Feuerwehr bedeutet. In einigen Betrieben besteht zusätzlich noch das Problem der Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser. - Nicht selten wird die Feuerwehr auch zu Technischen Hilfeleistungen in Gewerbegebiete gerufen. Dies geschieht vorrangig bei Unfällen mit Maschinen und bei Verladearbeiten. Häufig muss die Feuerwehr dann in Bereichen mit gefährlichen Stoffen oder Gütern arbeiten. 4.4.8. Brände in Gebäuden besonderer Art und Nutzung oder Bauart Zu den Gebäuden besonderer Art und Nutzung im Stadtgebiet gehören Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten. Auf Grund der Bauart, Bauweise, Größe, eingelagerter bzw. verwendeter Stoffe und oder der großen Ansammlung von Personen geht von diesen Gebäuden im Brandfall eine sehr hohe Gefahr aus. Durch die Art der Nutzung ergeben sich für Personen, welche sich in dem Gebäude aufhalten, bei einem Schadensereignis besondere Risiken. So sind Personen beispielsweise in Versammlungsstätten durch die hohe Anzahl der Nutzer oder Bewohner von Altenpflegeheimen durch mangelnde Mobilität bei einem Schadensereignis einem erhöhtem Risiko ausgesetzt. 4.4.9. Brände im historischen Stadtkern In Herdecke existiert im Innenstadtkern ein Altstadtviertel. Das Viertel stellt insgesamt die Entwicklungsepochen in der oft wechselvollen Geschichte der Stadt Herdecke dar. Die historische Altstadt birgt hinsichtlich ihrer Konstruktion, ihrem technischen Zustand und durch die Lage der Objekte zueinander eine besondere Gefährdungsproblematik. Im Brandfalle erfolgt nicht nur eine schnelle Brandausweitung, sondern es wird auch das Vortragen eines Löschangriffes erschwert. Das Risiko einer Brandausdehnung auf Nachbarobjekte ist, durch den geringwertigen baulichen Brandschutz entsprechend der Bauzeiten der Objekte, hoch. Seite 34 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 In innerstädtischen Wohnbereichen findet man eine geschlossene Bebauung in meistens dreigeschossiger Bauweise mit harter Bedachung, häufig mit ausgebautem Dachgeschoss, vor. Gebäudetrennwände (Brandwände), über das Dach geführt, sind nur bei wenigen Altstadtgebäuden vorhanden. Gerade denkmalgeschützte Bauten weisen wegen des Bestandsschutzes eklatante Mängel auf, die durch eine schlagkräftige Feuerwehr zu kompensieren sind. Bei einigen Gebäuden sind die Kellerräume untereinander verbunden (Gefahr der Brand- und Rauchausbreitung). Treppenräume und Flure sind häufig mit Holz verkleidet oder ausgebaut. 4.4.10. Waldbrände Etwa 41 % der Fläche der Stadt Herdecke sind als Waldfläche ausgewiesen. Waldbrände sind sehr personal- und materialaufwändig, da der Brand großflächig und umfassend bekämpft werden muss, schwierige Zuwegungen bestehen und im Wald keine ausreichende Löschwasserversorgung vorhanden ist. Das Löschwasser muss durch eine Wasserförderung über lange Wegstrecken oder mit Tanklöschfahrzeugen im Pendelverkehr zum Einsatzort gebracht werden. In der brandgefährdeten Jahreszeit (März bis September) brechen fast 90 % der Waldbrände bei witterungsbegünstigenden Einflüssen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr aus. 4.4.11. Verkehrsunfälle Durch die Verkehrsdichte ist das Risiko von Verkehrsunfällen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Herdecke mittelmäßig. Als besondere Risiken sind Unfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Gütern zu berücksichtigen. Verkehrsunfälle können aufgrund der hohen Anzahl von Verkehrsteilnehmern jederzeit zu einem Massenanfall von Verletzten führen. Wegen der Nähe zum Flughafen Dortmund und der Lage zur Einflugschneise muss die Feuerwehr Herdecke ebenfalls mit Unfällen von Luftfahrzeugen rechnen und darauf vorbereitet sein. Die Vergangenheit zeigt, dass ein Unglück mit einem Luftfahrzeug nicht ausgeschlossen werden kann. Im Fall einer Notlandung bzw. eines Absturzes muss mit einer hohen Zahl von Todesopfern, Verletzen und betroffenen Personen aus dem Luftfahrzeug bzw. dem Aufschlaggebiet gerechnet werden. 4.4.12. ABC-Einsatz Neben den Transportrisiken existieren Risiken bei Produktion und Lagerung von atomaren, biologischen und chemischen Gütern. Bei ABC-Einsätzen ist nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Umwelt massiv bedroht. Die in den Industrie- und Gewerbeanlagen vorhandenen Risiken durch gefährliche Stoffe resultieren aus den von den Firmen transportierten, verarbeiteten bzw. produzierten Materialien, Zwischen- und Endprodukten und den Produktionsverfahren. Denkbar sind Unfälle durch auslaufende Chemikalien und die Gefährdung von Personal und Anwohnern durch Explosionen oder die Ausbreitung giftiger Stoffe. Zu betrachten sind Unfälle beim Transport auf Straßen- und Schienenwegen. Entsprechend der jüngeren Rechtsprechung sind Gefahren durch Verunreinigungen von Verkehrsflächen durch Öl- und Kraftstoffspuren originär durch die Feuerwehr zu beseitigen. 4.4.13. Massenanfall von Verletzten Zu besonderen Einsatzlagen gehört der Massenanfall von Verletzten (ManV). Auf Grund von Erkrankungen oder als Folge von Unglücken kann es sehr schnell zu einer hohen Anzahl von Betroffenen kommen. Die Abarbeitung einer solchen Einsatzlage stellt an die Feuerwehr in logistischer, personeller und organisatorischer Hinsicht sehr hohe Ansprüche. Neben der rettungsdienstlichen Komponente müssen oftmals umfangreiche Maßnahmen zur Menschenrettung ergriffen werden. Die Feuerwehr Herdecke übernimmt im Ennepe-Ruhr-Kreis mit entsprechendem Material des Landes NRW die Bereitstellung des Behandlungsplatzes als zentrale Komponente der Gefahrenabwehr beim Massenanfall von Verletzen. Entsprechend der Landeskonzepte zur Überörtlichen Hilfe wird diese Komponente in gesamt NordrheinWestfalen eingesetzt. 4.4.14. Flächenlagen Infolge des Klimawandels stellen sich vermehrt Flächenlagen ein. Diesen Naturereignissen muss die Feuerwehr Herdecke Rechnung tragen. Immer häufiger Seite 35 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 mehren sich die Einsätze nach Sturm- und Wassereinsätzen. Blitzeinschläge und Einsätze nach Hagelunwettern nehmen zu und binden die gesamten Personalressourcen der Feuerwehr. Nicht selten gehen innerhalb weniger Stunden Hunderte von Notrufen aus dem Herdecker Stadtgebiet ein. Die Abarbeitung einer solchen Schadenslage erfordert die Bildung einer technischen Einsatzleitung und die schnelle Auswertung und Priorisierung des Hilfeersuchens. 4.4.15. Sonstige Risiken Neben den oben genannten Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Feuerwehr Herdecke Situationen zu bewältigen, die sich nicht direkt den erwähnten Bereichen zuordnen lassen. Beispielhaft seien genannt: - Menschenrettung von suizidgefährdeten Personen von Gebäuden und aus Höhen - Einsätze bei jeglichen Notlagen von Personen - Rettung von Tieren aus Notlagen - Insekteneinsätze - Leichenbergungen - Absicherung von Gefahrenstellen 4.5. Statistik der Feuerwehr 4.5.1.Produktkurzbeschreibungen a) Produkt 12650 - Brandschutz Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt bei Bränden und sonstigen Gefahren, Erhalt von Sachwerten, Beseitigung von Gefahren. Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachwerten bei Großschadensereignissen 30,71 Euro wurden pro Einwohner (23.470) im HH-Jahr 2014 aufgewendet. b) Produkt 12750 - Rettungsdienst Optimale Notfallversorgung und Sicherstellung des Krankentransportes c) Produkt 12850 - Katastrophenschutz Aufgaben zur Abwehr von Großschadensereignissen (Quelle: Haushaltsplan der Stadt Herdecke) Seite 36 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.5.2. Einsatzstatistiken Einsatzstatistik - Anzahl Einsätze im 10-Jahresvergleich Im Jahresdurchschnitt musste die Freiwillige Feuerwehr Herdecke 366 Einsätze bewältigen. Jahresvergleich - Einsatzanzahl 600 506 459 500 457 398 400 349 428 378 361 314 300 224 252 261 200 100 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einsatzstatistik - Anzahl Brände im 10-Jahresvergleich Jahresvergleich - Brände 93 100 90 80 72 70 63 70 60 50 53 51 2006 2007 56 67 52 43 40 30 20 10 0 2005 2008 2009 Seite 37 von 118 2010 2011 2012 2013 2014 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Einsatzstatistik - Anzahl Hilfeleistungen im 10-Jahresvergleich Jahresvergleich - Hilfeleistungen 400 360 348 350 300 262 234 250 252 201 200 185 160 144 128 150 100 50 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einsatzstatistik - Anzahl blinde Alarme im 10-Jahresvergleich Jahresvergleich - blinde Alarme 85 90 80 68 70 60 49 53 56 50 60 56 39 44 42 40 30 20 10 0 2005 2006 2007 2008 2009 Seite 38 von 118 2010 2011 2012 2013 2014 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Einsatzstunden im 10 Jahresvergleich Einsatzstunden im 10- Jahresvergleich 9000 8000 7869 7000 6737 6378 6000 5654 5362 5000 4000 5348 3579 3000 2000 5284 2985 2481 1000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 4.5.3. Einsatzstatistik Rettungsdienst Diese wird hier nicht berücksichtigt, da der Rettungsdienst im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises gemeinsam durch die Städte Herdecke und Wetter (Ruhr) durchgeführt wird. 4.5.4. Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen Die Feuerwehr Herdecke rückt durchschnittlich zu Einsätzen mit Zeitrelevanz (Sonderrechtsfahrten) nach etwa fünf Minuten von der Wache am Herdecker Bach aus. Diese überdurchschnittliche hohe Ausrückezeit liegt daran, dass die einzige Wache nicht direkt in einem Ortsteil, sondern zentral im Stadtgebiet an der Bundesstraße 54 liegt. Die alarmierten ehrenamtlichen Kräfte müssen ihre Ortschaften (etwa Kirchende, Schnee, Herrentisch) erst verlassen und die zentral gelegene Feuerwache anfahren. Alarmierung der Feuerwehr über Funkmeldeempfänger, Sirene und SMS Alle verfügbaren Kräfte der Feuerwehr Herdecke besitzen einen Funkmeldeempfänger. Nur Feuerwehrkräfte, die vom Dienst freigestellt sind, verfügen auf eigenen Wunsch über keinen Funkmelder. Derzeit werden bei einem Gesamtalarm ohne Sirene 72 Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr angesprochen, die im Gebiet des EN-Kreises alarmiert werden können. Als Ergänzung dient die 2009 eingerichtete „SMS Alarmierung“. Dieses Verfahren soll insbesondere zur Hauptarbeitszeit auswärtig arbeitendes Personal benachrichtigen. Die SMS Alarmierung wird bei Bedarf vom Leiter der Feuerwehr o.V.i.A. über sein Mobilfunkgerät ausgelöst. Bei den Alarmstichworten TH3, B4, B5, ABC mittel - groß sowie ManV II wird die SMS-Alarmierung automatisch von der Kreisleitstelle Schwelm mit ausgelöst. Leider kommt es seitens der Leitstelle immer wieder zu Auslöseproblemen. Bei verschiedenen relevanten Einsätzen wurde der SMS-Alarm nicht ausgelöst. Dies soll in Zukunft verbessert werden. Um Einsatzlagen zeitgerecht und nach der zu erwartenden Lage optimal aufzuteilen, wurden drei (Kern-) Alarmgruppen gegründet. Es handelt sich um die Tagesschleife, die von 6 - 18 Uhr alarmiert wird. Die 1. Nachtbereitschaft deckt den Zeitraum von 18 - 6 Uhr in ungeraden Wochen ab und die 2. Nachtbereitschaft von 18 - 6 Uhr in geraden Wochen. Bei einer Gruppenlage wird abhängig von der Tageszeit eine dieser drei Kern-Alarmgruppen alarmiert, bei einem Zugeinsatz immer zwei Alarmgruppen. Handelt es sich um ein Gefahrenobjekt oder um einen Wohnungsbrand, werden direkt alle drei Alarmgruppen und somit 72 Kräfte angesprochen. Seite 39 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Bei einer bestätigten Lage oder Menschenleben in Gefahr wird grundsätzlich „Vollalarm mit Sirene“ ausgelöst. Dabei handelt es sich um alle Schleifen zzgl. der sieben Feuerschutzsirenen. Um insbesondere zur Hauptarbeitszeit und für nicht personalintensive Einsätze (kleine Ölflecken, Papierkorbbrand etc.,) die ehrenamtlichen Kräfte sowie indirekt die Arbeitgeber der Kräfte zu entlasten, wurde 2008 eine so genannte Stadtschleife eingerichtet. Leider musste diese Schleife aufgrund von Personalmangel 2011 deaktiviert werden. Mittelfristig soll diese Schleife jedoch wieder aktiviert werden. Bei dieser Schleife werden Montag bis Freitag nur die bei der Stadt Herdecke sowie den Technischen Betrieben beschäftigten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen alarmiert. Hierdurch soll eine Entlastung des Ehrenamtes bzw. der Arbeitgeber angestrebt werden. Seit 2012 wurde, ebenfalls zur Entlastung des Ehrenamtes, eine Schleife „Kräfte auf der Wache“ eingerichtet. Falls die Feuerwache mit mindestens drei Kräften besetzt ist (wird der Leitstelle über einen Statusgeber in der Einsatzzentrale angezeigt), werden für Kleineinsätze wie Tragehilfe, Hubschrauberlandung Krankenhaus, Öl-klein ff. nur die auf der Wache befindlichen Kräfte der Stadt Herdecke angesprochen. Ist die Wache nicht mit drei Funktionen besetzt, wird automatisch die originäre Tagesschleife alarmiert. Die Alarmierung wird durch die Kreisleitstelle Schwelm durchgeführt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird seit 2011 nur noch „digital“ (verschlüsselt) alarmiert. Grafik Funkmelderverteilung bei der Feuerwehr Herdecke (Stand 4/2015) 80 69 70 60 72 70 55 52 50 36 40 35 30 20 20 10 0 LG Tag LG Nacht 1 LG Nacht 2 1. Zug Seite 40 von 118 2. Zug Zug Nacht Gesamt First Responder B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Grafik Ausgelöste Alarmgruppen bei der Feuerwehr Herdecke im Jahre 2014 Funkalarmierungen 112 120 100 80 53 60 40 43 37 35 1 19 12 11 20 2 2 41 23 24 11 2 0 0 0 . 4.5.5. Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und Eintreffen Das erste Fahrzeug trifft bei der Feuerwehr Herdecke in der Regel spätestens acht Minuten nach der Alarmierung per Funkmeldeempfänger am Einsatzort ein (siehe Grafiken). Planbare Eintreffzeiten Zudem wurden bei verschiedenen Verkehrslagen „Testfahrten“ mit einem Löschfahrzeug durchgeführt. Die Fahrzeiten wurden werktags von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr unter Inanspruchnahme von Sonderrechten ermittelt. Aufgrund des Standortes des Feuerwehrhauses Herdecke an einer der Hauptverkehrsadern (B 54) kann der überwiegende Teil des Stadtgebietes in weniger als fünf Minuten Fahrtzeit erreicht werden. Zur Errechnung der effektiven Eintreffzeit wurde folgendes zu Grunde gelegt: maximale Fahrtzeit zur Feuerwache Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen: maximale Fahrtstrecke zum Einsatzort: 4,00 Minuten 1,00 Minute 3,00 Minuten Gesamt: 8,00 Minuten Werte Fahrtzeitenanalyse (Auszüge reine Fahrtzeiten): Am Semberg / Ecke Lohbergstraße Am Herrentisch / Ecke Rehbergstraße Oberer Ahlenberweg / Höhe Zur alten Schule Am Ossenbrink / Ecke Im Grund Gemeinschaftskrankenhaus Weg zum Poethen / Ecke In der Schlage Auf dem Schnee (Kopf) Kermelberg Wetterstraße / Ewald Dörken AG Seite 41 von 118 4,00 Minuten 3:55 Minuten 4:55 Minuten 3:00 Minuten 3:00 Minuten 5:00 Minuten 4:00 Minuten 7:30 Minuten 3:00 Minuten B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Berliner Straße / Ecke Ringstraße 3:00 Minuten Die jeweilige Eintreffzeit wurde nun in eine grafische Stadtkarte eingetragen (s. Anlage 2 planbare Eintreffzeiten FF). Somit können 69,1 % der Einwohner im bauplanungsrechtlichen Innenbereich13 in < 8 Minuten erreicht werden (grüner Bereich). 30,9 % der Einwohner des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs können < 13 Minuten erreicht werden. Ein roter Bereich > 13 Minuten konnte nicht festgestellt werden. Die Gewerbegebiete Loerfeld und Gahlenfeld können zu 100 % in acht Minuten nach Alarmierung erreicht werden. Echtzeiten Alle Einsätze werden über das FMS14-Status-System der Kreisleitstelle Schwelm dokumentiert. In allen Einsatzfahrzeugen befinden sich so genannte FMS Hörer. Mit diesen kann der taktische Fahrzeugstand (Ausfahrt, Eintreffen, Einsatzfrei etc.) problemlos und ohne Behinderung des Funkverkehrs übertragen werden. Sämtliche Einsatzzeiten werden im Einsatzprotokoll der Kreisleitstelle dokumentenecht dokumentiert. Diese Zeiten sind anschließend Grundlage für die statistischen Auswertungen, die die Feuerwehr Herdecke betreibt. Die Feuerwehr wertet die Eintreffzeiten sowie die „Personalqualität“ (Atemschutzträger, Maschinist, Einheitsführer) aller zeitkritischen Einsätze nach der Definition der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) aus. Grafiken: Eintreffzeiten der ersten Fahrzeuge der Feuerwehr Herdecke im Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2014 bei zeitkritischen Einsätzen (177 ausgewertete Einsätze nach Definition Bezirksregierung, Zeit vom Alarm bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle). Im Durchschnitt traf das erste Einsatzfahrzeug nach 6:18 Minuten an der Einsatzstelle ein. Das erste Großfahrzeug (Löschfahrzeug) traf durchschnittlich nach 7:41 Minuten an der Einsatzstelle ein. Es ist zu beachten, dass es sich hier lediglich um eine reine Zeitanalyse handelt. Das Schutzziel (koexistent 9 FM in 8 Minuten) wurde in den Fällen teilweise nicht erreicht. Eintreffzeit erstes Fahrzeug (Führungsfunktion) 2009-2014 0:11:31 0:10:55 0:10:05 0:08:38 0:07:12 0:05:46 0:04:19 Eintreffzeit 0:02:53 0:01:26 0:00:00 1 0:01:21 11 21 31 41 51 61 71 81 91 101 111 121 131 141 151 161 171 Einsätze 13 Vom Planungsamt definierter Bereich, der über stadtähnliche Struktur verfügt und als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. 14 FMS = Funkmeldesystem Seite 42 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug 2009-2014 0:14:24 Eintreffzeit 0:13:48 0:12:58 0:11:31 0:10:05 0:08:38 0:07:12 0:05:46 0:04:19 Einsätze 0:03:08 0:02:53 1 11 21 31 41 51 61 71 81 91 101 111 121 131 141 151 161 171 Durchschnittliche Eintreffzeit 2009-2014 0:08:47 0:07:57 0:08:04 0:07:23 0:07:30 0:07:36 0:07:41 0:07:40 0:07:21 Erstfahrzeug Großfahrzeug 0:06:40 0:06:28 0:06:37 0:06:28 0:05:54 0:06:11 Eintreffzeit 0:06:17 0:05:45 0:05:11 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahre 4.6. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“) Der Begriff Risikoanalyse wird an dieser Stelle bewusst vermieden, da es sich bei dem Verfahren nicht um eine deterministische Betrachtung handelt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadensereignisses ist nicht Gegenstand der Diskussion. Dazu fehlen nach wie vor wissenschaftliche Grundlagen. Seite 43 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Durch das Gefahrenkataster wird es aber möglich, die räumliche Verteilung der Gefahren innerhalb einer Gebietskörperschaft systematisch zu erfassen. Hierzu wurde ein Raster gewählt, dass eine Rasterfeldgröße von 1000 m x 1000 m vorsieht (s. hierzu Anlage 1 – Gefahrenkataster). Die Gefahren wurden in folgende Kategorien eingeteilt: 1. Weiß 2. Blau 3. Gelb 4. Rot normale bis geringe Gefahr mittlere Gefahr hohe Gefahr sehr hohe Gefahr Raster Brand Nr. TH ABC Gesamtbeurteilung 1 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe Wittener Landstraße, Ecke Egge und Ecke Auf dem keine nennenswerten Schnee führt teilweise zu Gefahren schweren Unfällen 2 2 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe keine nennenswerten Gefahren keine nennenswerten Gefahren 2 3 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Ender Eisenbahntunnel (960m) Auf der Dortmunder Landstraße kommt es zu Verkehrsunfällen, Ender Eisenbahntunnel (960m) mögliche Einsätze im Zusammenhang mit Bahn keine nennenswerten Gefahren 2 4 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe Auf der Wittbräucker Straße kommt es häufig zu Verkehrsunfällen eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat 2 5 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe evtl. Verkehrsunfälle auf der Straße Egge keine nennenswerten Gefahren 2 6 sehr dichte Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Ausbreitungsgefahr, Gewerbebetrieb Siepmann (Landwirtschaftsgroßhandel mit Vertrieb von Druckgasbehälter), Altenzentrum Kirchende mit Pflegestation, Rewe-Supermarkt, Grundschule Vinkenberg, Privatschule evtl. Verkehrsunfälle auf der Straße Wittener Landstraße eventuell ABC-Einsatz bei der Fa. Siepmann 4 7 Gewerbegebiet Loerfeld mit diversen Betrieben, humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe Auf der Wittener Landstraße, Dortmunder Landstraße kommt es zu Verkehrsunfällen möglicher ABC-Einsatz im Gewerbegebiet 3 8 Gewerbegebiet Gahlenfeld mit diversen Betrieben, humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Eisenbahnstrecke der Volmetalbahn Auf der Wittbräucker Straße kommt es zu Verkehrsunfällen, Unfälle i.V.m. Eisenbahn möglich eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, möglicher ABC-Einsatz im Gewerbegebiet 3 9 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe Auf der Wittbräucker Straße kommt es zu Verkehrsunfällen eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat 2 10 fast keine Bebauung, Gefahr durch Wald- und Wiesenbrände keine nennenswerte Gefahren keine nennenswerten Gefahren 1 Seite 44 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 11 humane Bebauung mit Gebäuen niedriger Bauart, Gefahr durch Wald- und Wiesenbrände, In der Obdachlosenunterkunft besteht eine erhöhte Brandentstehungswahrscheinlichkeit, Schützenheim, Kleingartenanlage, schlechte Wasserversorgung Im Teilbereich der Ender Talstraße kommt es zu Verkehrsunfällen. Die Straße ist für LKW gesperrt. keine nennenswerten Gefahren 1 12 sehr dichte Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Gemeinschaftskrankenhaus (hohe Anzahl von Betroffenen), Wohngebiet Rostesiepen, Landung von Rettungshubschraubern am GKH, Wald- und Wiesenbrände Auf der Ender Talstraße kommt es zu Verkehrsunfällen. möglicher ABC-Einsatz mit LKW, die das Krankenhaus anfahren (Sauerstoff), möglicher ABC-Einsatz im Krankenhaus (Labor, Apotheke etc.) 4 13 sehr dichte Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Wald- und Wiesenbrände Auf der Ender Talstraße kommt es zu Verkehrsunfällen. möglicher ABC-Einsatz mit LKW, die das Krankenhaus anfahren (Sauerstoff), 3 14 sehr dichte Bebauung mit Gebäuden bis zur Hochhausgrenze (2x), hohe Ausbreitungsgefahr, Fa. Holzrichter, Ambulanticum, Seniorendorf Parkanlage Nacken, privat betriebene Pflegeeinheit mit bettlägerige Patienten, KfzWerkstatt mit Druckgasbehälter (Vertrieb), zwei Tankstellen Auf dem Herdecker Bach kommt es zu Verkehrsunfällen, Im Teilbereich der Ender Talstraße kommt es vermehrt zu Verkehrsunfällen eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, möglicher ABC-Einsatz mit LKW, die das Krankenhaus anfahren (Sauerstoff), möglicher Umweltschutzeinsatz an den Tankstellen 4 15 RWE-Koepchenwerk und Speicherbecken, Wald- und Wiesenfläche, humane Wohnbebauung ggf. Windwurfgefahren am Wittbräucker Waldweg keine nennenswerten Gefahren 3 16 Gefahr eines möglichen Schiffsbrandes, keine Bebauung Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer keine nennenswerten Gefahren 1 eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser 2 keine nennenswerten Gefahren 1 keine nennenswerten Gefahren 1 eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABC Gefahren geladen hat, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser 1 17 ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane Bebauung, Wald- und Wiesenbrände, schlechte Wasserversorgung 18 humane Bebauung mit Gebäuen niedriger Bauart, Gefahr durch Wald- und Wiesenbrände 19 keine Bebauung mit Gebäuen, Gefahr durch Wald- und Wiesenbrände, schlechte Wasserversorgung 20 keine Bebauung mit Gebäuen, Gefahr durch Wald- und Wiesenbrände Auf der Gederner Straße kommt es häufig zu Verkehrsunfällen, Unfälle i.V.m. der Eisenbahnstrecke, Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer Auf der Ender Talstraße kommt es zu Verkehrsunfällen. Die Straße ist für LKW gesperrt, ggf. Windwurfgefahren Auf der Ender Talstraße kommt es zu Verkehrsunfällen. Die Straße ist für LKW gesperrt, ggf. Windwurfgefahren Auf der Wetterstraße kommt es zu Verkehrsunfällen, Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer Seite 45 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 21 Mark-E Gasturbinenkraftwerk, Ewald Dörken AG in unmittelbarer Nähe von humaner Wohnbebauung, ggf. Warnungsund Evakuierungsmaßnahmen erforderlich, Gefahr von Schiffsbränden, Eisenbahnverkehr mit schlechten Zugangsmöglichkeiten, Wald- und Wiesenbrände Auf der Wetterstraße kommt es zu Verkehrsunfällen, Unfälle i.V.m. Eisenbahn möglich (Eisenbahnviadukt 30m hoch, 313m lang), Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer, mögliche Suizide am Eisenbahnviadukt eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf. Warnung und Evakuierung der Bevölkerung erforderlich, ABC-Einsatz bei der Ewald Dörken AG oder Mark-E möglich, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser 4 22 sehr dichte Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Eisenbahnstrecke, Altenzentrum GVS Herdecke, Fa. Arco Chemie, Fa. Idealspaten, Supermärkte, hohe Ausbreitungsgefahr, Waldund Wiesenbrände Auf der Hagener Straße kommt es häufig zu Verkehrsunfällen, Einsätze im Zusammenhang mit der Eisenbahn (schlechte Zugangsmöglichkeiten), ggf. Unfälle in Industriebetrieben Einsatzereignisse in Zusammenhang mit Industriebetrieben oder Altenheim (Suizid), ggf. Warnung und Evakuierung der Bevölkerung erforderlich 4 23 humane Bebauung mit Gebäuden bis mittlerer Höhe, Gefahr von Wald- und Wiesenbrände, Schützenheim keine nennenswerten Gefahren keine nennenswerten Gefahren 2 eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser 2 eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser 2 Verkehrsunfälle auf der Herdecker Straße und Mühlenstraße (Durchfahrtsstraße), Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer eventuell ein Verkehrsunfall mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser 3 Wassergefahren für humane Bebauung mit Gebäuden Freizeitboote und bis mittlerer Höhe, Schulzentrum Schwimmer, (Grundschule „Im Dorf“, Realschule Verkehrsunfälle auf der und Friedrich-Harkort-Gymnasium Herdecker Straße eventuell ein Verkehrsunfall mit ABC auf der BAB 1 möglich, ggf. Bevölkerungswarnung und Evakuierungsmaßnahmen im Stadtgebiet Herdecke erforderlich, ggf. austretende Flüssigkeiten, die in den Ruhrlauf austreten können, ggf. Umweltschutzeinsätze auf dem Wasser. Die FF Herdecke deckt hier einen kleinen Teil des Stadtgebietes Hagen (B 54 bis zum Kreisverkehr Hagen-West) mit ab. 3 24 ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane Bebauung, Wald- und Wiesenbrände, schlechte Wasserversorgung 25 ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane Bebauung, Wald- und Wiesenbrände, schlechte Wasserversorgung, Shell Tankstelle, privat betriebene Pflegeeinheit (bettlägerige Patienten) 26 Wohnbebauung Gebäude geringer bis mittlerer Höhe, Hotel Zweibrücker Hof, Einzelhandel Mühlen Center, Quartier RuhrAue, Senioreneinrichtung Haus Ruhraue, Tennishalle mit Restaurant vorhanden, Sporthalle Bleichstein 27 Auf der Gederner Straße kommt es häufig zu Verkehrsunfällen, Unfälle i.V.m. der Eisenbahnstrecke, Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer Auf der Gederner Straße kommt es häufig zu Verkehrsunfällen, Unfälle i.V.m. der Eisenbahnstrecke, Wassergefahren für Freizeitboote und Schwimmer, ggf. Windwurfgefahren Seite 46 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 4.7. Zusammenfassung Bei den bisherigen zu bewältigenden Einsätzen zeigte sich, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Herdecke leistungsfähig ist. Anhand der Einsatzdokumentation der letzten fünf Jahre und der Flächennutzungsdaten kann abgeleitet werden, dass das brandschutzspezifische Gefahrenpotential im Stadtgebiet Herdecke als nicht besonders ausgeprägt und für eine Stadt dieser Größenordnung erwartungsgemäß ist. Durchschnittlich ist von einer mittleren Gefahr auszugehen. 4.7.1.Flächenverteilung des Stadtgebietes nach Gefahrenpotenzial rot gelb blau weiß sehr hohe Gefahr hohe Gefahr mittlere Gefahr normale bis geringe Gefahrgeringe 19 % 22 % 37 % 22 % Flächenmäßiges Gefahrenpotenzial für das Stadtgebiet Herdecke 37% 22% 22% 19% Stufe 4, sehr hohe Gefahr Stufe 3, hohe Gefahr Stufe 2, mittlere Gefahr Stufe 1, normale Gefahr Die Anzahl an Gewerbebetrieben mit Gefährdungspotential ist verhältnismäßig gering und es sind nur wenige Betriebe mit Gefahrstoffen vorhanden. Die Einsatzstatistik folgt dem allgemeinen Trend, dass die Hilfeleistungseinsätze die Zahl der Brandeinsätze übersteigen. Seite 47 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Anlage 1 - Gefahrenkataster der Stadt Herdecke (Quelle Grafik Arndt) Seite 48 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Anlage 2 - Planbare Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz) sowie der definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich der Stadt Herdecke. In 2015 wurden das Quartier „Ruhr Aue“, das Neubaugebiet Ahlenberg (Blankenburger Weg) sowie die Bebauung „Walter-Freitag Straße“ (ehemals Ladestraße) mit zum bauplanungsrechtlichen Innenbereich definiert. grün = Eintreffzeiten < 8 Minuten nach Alarmierung (65,3 % der Fläche, 69,1 % der Einwohner) gelb = Eintreffzeiten < 13 Minuten nach Alarmierung (34,7 % der Fläche, 30,9 % der Einwohner) rot = Eintreffzeiten > 13 Minuten nach Alarmierung (nicht vorhanden) blau = Eintreffzeit in Gewerbegebieten < 8 Minuten (100 % der Gewerbeflächen können in 8 Minuten erreicht werden). (Quelle: Planungsamt der Stadt Herdecke, Stand 5/2015) Seite 49 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen) Die Festlegung der Schutzziele (Soll) ist die politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in der Stadt Herdecke besitzen soll. Die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr ist nach § 1 FSHG eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Diese Festlegung steht in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebietes und ist individuell festzulegen. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfordert eine politische Entscheidung. Als Anregung ist der Gedanke zu verstehen, statt von „Schutzzielen“ ggf. von „Planungsgrößen“ zu reden. 5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung: Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen: - die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden (Hilfsfrist), - in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und - in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad). 5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies: 1. Menschen retten, 2. Tiere, Umwelt und Sachwerte schützen und 3. die Ausbreitung des Schadens verhindern. Die zeitkritischste Aufgabe ist die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen. Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadenereignisse sein. Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadenereignissen. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise die sogenannte "ORBIT-Studie". Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die einzelne kommunale Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. 5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung der AGBF Da im Gesetz bewusst keine Mindestforderung definiert ist, erfolgt die Festlegung der Leistungsfähigkeit einer städtischen Feuerwehr auf der Basis der Empfehlungen für Qualitätskriterien zur Bedarfsplanung von Feuerwehren der Arbeitsgemeinschaft AGBF. Dieses Papier wurde vom Grundsatzausschuss der AGBF erarbeitet und im September 1998 verabschiedet (s. u. auch Detailausführung). Seite 50 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 5.4. Sicherheitsniveau im Stadtgebiet Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Grundsätze: Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Stadtgebiets ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad (somit geringeres Sicherheitsniveau) hingenommen wird. Dennoch ist es notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhindern immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau (von 100 %). Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist der in einer Gemeinde gewünschte Erreichungsgrad eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Erreichungsgrades erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die Verwaltung und die Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus. Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf "Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung. 5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten gemäß AGBF Vorbemerkung Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel des NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Für definierte Produkte werden Budgets zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt wurde ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes Schadensereignis. Qualitätskriterien: - Hilfsfrist - Funktionsstärke - Erreichungsgrad Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau (Erreichungsgrad) im Bereich der Feuerwehr der jeweiligen Stadt. 5.6. Standardisiertes Schadensereignis Im In- und Ausland gilt als standardisiertes, so genanntes „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den „Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken. 5.7. Risikoanalyse Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die Risikoanalyse des Stadtgebietes eine unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung der Feuerwehr. Seite 51 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 5.8. Orbit-Studie Für den Bereich der Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen. Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. In der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt: nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasvergiftung vor Ort sein und hat dann noch vier Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei zehn Minuten liegt. Unter den Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in der genannten Größenordnung liegen. Für den Bereich der technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten Anforderungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von lebensbedrohlichen Verletzungen der zu rettenden Person ausgegangen wird. Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Verbleibens dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (so genanntes „therapiefreies Intervall“). Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde Hamburg sinken die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa 5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrunde gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung15 der betroffenen Person aus, die nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint aufgrund der empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge stehen noch aus. 5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie Die Orbit Studie ist derzeit noch Stand der Technik und wird daher in diesem Brandschutzbedarfsplan angewendet. Da sie jedoch aus den siebziger Jahren stammt und sich die wissenschaftlichen Methoden und der Stand des Wissens in der Medizin verbessert haben, ist der fachliche Inhalt dieser Studie teilweise anzuzweifeln. 15 Als Polytrauma bezeichnet man in der Medizin mehrere gleichzeitig geschehene Verletzungen verschiedener Körperregionen, wobei mindestens eine Verletzung oder die Kombination mehrerer Verletzungen lebensbedrohlich ist (Definition von Tscherne). Seite 52 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Im Jahr 2007 wurde von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Arbeitskreis V – Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) ein Forschungsauftrag an das IdF Sachsen-Anhalt erteilt. Ziel dieser Untersuchung war die „Entwicklung von Kohlenmonoxid bei Bränden in Räumen“ (Nr. des Berichts: 145). In diesem Forschungsbericht wird unter anderem auch auf die Orbit-Studie Bezug genommen. Der Forschungsbericht kritisiert die Orbit-Studie bzw. die Anwendung der Orbit-Studie als Grundlage für Hilfsfristen hauptsächlich in folgenden Punkten: Die in der Studie angegeben Quellen waren nicht komplett erhältlich, so dass „[...] die hier vermittelten Aussagen nicht nachvollziehbar [sind]“. Es fehlen die Angaben, welche Ereignisse oder Versuche der Studie zu Grunde liegen. Es werden keine konkreten Werte für die benutzte CO-Konzentration angegeben, so dass für die Überprüfung der Aussagen Werte aus Grafiken extrapoliert werden mussten. Im Laufe der Zeit von 1978 bis 2015 haben sich im Bauwesen grundlegende Veränderungen vollzogen. Diese reichen von der Entwicklung von energiesparenden Maßnahmen, die aktiv das Brandgeschehen beeinflussen, bis zu dichter schließenden Türen und Fenstern, die die Ventilation eines Brandraumes verändern. „Die Begriffe Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze im Zusammenhang mit einer COIntoxikation waren in keiner medizinischen Publikation zu finden“. Aus neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergibt sich, dass (bei den vermutlich in der ORBITStudie verwendeten Werten für die Rauchgas-Konzentration) ein 70 kg schwerer Erwachsener nach ca. 10,5 Minuten das Bewusstsein verliert und nach insgesamt ca. 12,5 Minuten verstirbt (sofern er sich in Ruhe befand). Wäre der Erwachsene einer leichten körperlichen Belastung ausgesetzt (z.B. Angst-/ Panikreaktion) wäre nach rund 3,5 Min. mit der Bewusstlosigkeit und nach gut fünf Minuten mit dem Exitus zu rechnen. Würde man die steigende Kohlenstoffdioxidkonzentration und den sinkenden Sauerstoffanteil in der Luft noch mit einbeziehen, würden diese Zeitangaben sich noch weiter verschlechtern. Des weiteren wird noch auf die thermischen Belastungen des Körpers in einem Brandraum eingegangen, die die Überlebenschancen eines Menschen ebenfalls verschlechtern. Der Forschungsbericht kommt zu folgenden Schlüssen: „Aufgrund der thermischen und toxischen (Brandrauch) Exposition sinken die Überlebenschancen eines Menschen innerhalb wenigen Minuten rapide ab. Tödliche Sauerstoff- und Brandrauchkonzentrationen können sich wegen des gestiegenen Anteils an Kunststoffen in Wohnungen in einem ungünstigen Fall bereits nach 2 Minuten einstellen. Die Fluchtzeit ist somit durchschnittlich auf 2 bis 4 Minuten verkürzt.“ „Die für die Rettung aus dem Brandraum zur Verfügung stehende Zeitspanne unterschreitet die mögliche Eintreffzeit der Hilfskräfte der Feuerwehr (auch hauptamtliche Kräfte) im Normalfall.“ „In Brandräumen, in denen das Feuer seinen Ausgangspunkt hat, können die Bewohner diesen Situationen ausschließlich durch Selbstrettung entgehen.“ Das bedeutet, dass die Festlegung von Hilfsfristen mit Bedacht auf die Rettung von Menschen aus einem Brandraum auf Grund der in der ORBIT-Studie angegebenen Zeiten nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen durchaus kritisch betrachtet wird. Da die Orbit Studie jedoch nach wie vor den Richtlinien der AGBF zugrunde liegt bzw. keine neueren Studien oder Richtlinien ersichtlich sind und als anerkannte Regeln der Technik dienen können, richtet sich dieser Brandschutzbedarfsplan nach den in der Orbit Studie genannten Zeiten. 5.8.2. Ausblick TIBRO Sicherheitsforschung Taktisch-Strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen, so lautet das Akronym TIBRO vollständig ausgeschrieben. Insgesamt vier Forschungspartner haben sich in einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt das Ziel gesetzt, das Feuerwehrwesen in Deutschland zu analysieren, auf seine Zukunftsfähigkeit zu untersuchen und Empfehlungen zu geben. Im Fokus stehen dabei die Risikobetrachtung und die Entwicklung des Systems „Feuerwehr“ in Deutschland. Eine für den betrachteten Untersuchungsgegenstand heute noch viel zitierte Arbeit ist die Studie Seite 53 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 „Feuerwehrsystem ORBIT“ aus der Mitte der 70er Jahre. Diese war jedoch nicht zielgerichtet auf die Bedarfsplanung angelegt und offenbart bei näherer Betrachtung weitere Schwachstellen, weshalb eine erneute Untersuchung des Themenkomplexes notwendig ist. Ein zukunftsfähiges Feuerwehrsystem erfordert gegenüber der statischen Planungsgrundlage der ORBIT-Studie eine moderne, dynamische Planungsgrundlage. Diese wiederum muss in hinreichender Weise sicherheitlichen Vorgaben genügen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens TIBRO sind vorrangig für die Endanwender, das heißt unmittelbar die für Feuerwehren zuständige Führungskräfte, Verwaltungsinstanzen und politisch Verantwortlichen.16 Da die Forschungen zum Thema „TIBRO“ derzeit noch nicht abgeschlossen sind und konkrete Ergebnisse erst auf der Interschutz Messe 2015 erwartet werden, kann diese Studie nicht als Grundlage für diesen Brandschutzbedarfsplan dienen. Laut Erstellungsrichtlinien (Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein Westfalen aus 2001) wird daher weiterhin die Orbit Studie als Grundlage der Schutzzieldefinition angewandt. 5.9. Hilfsfrist Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach einer Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation17 (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe untere Grafik). Für die Hilfsfrist gelten folgende Grenzwerte gemäß Orbit Studie: - Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: - Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: - Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: ca. 13 Minuten ca. 17 Minuten 18 bis 20 Minuten Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird u.a. angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Weitere beeinflussbare Zeitabschnitte fallen zudem hierunter: 1. die Gesprächs- und Dispositionszeit, 2. die Ausrückezeit sowie 3. die Anfahrtszeit. Deshalb wird die Hilfsfrist wie folgt definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten: - 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie - acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit. Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. 16 Quelle: Bergische Universität Wuppertal, Fachgebiet Methoden der Sicherheitstechnik/Unfallforschung, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal 17 Rauchgasintoxikation = Rauchvergiftung Seite 54 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 (Grafik erweiterter Orbit Studie mit Hilfsfristen und Funktionen der Feuerwehr Herdecke) (Quelle Berufsfeuerwehr Iserlohn) 5.10. Grundsatz Sicherheit der Einsatzkräfte Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zusätzlich zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der FwDV 7 mindestens ein Sicherheitstrupp zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen, Wohnungen, Industriebtrieben) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherheitstrupp zu stellen. Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over18“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. 5.11. Funktionsstärke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen laut ABGF können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren. 5.12. Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von: - der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, 18 Flash Over = ist eine Phase innerhalb eines Brandereignisses und bezeichnet den schlagartigen Übergang eines Schadenfeuers (z.B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin zur Vollbrandphase. Dieser Vorgang ereignet sich zumeist sehr rasch über den gesamten Brandraum. Seite 55 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 - der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, - der Optimierung des Personaleinsatzes sowie - den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten. Die Empfehlung „Qualitätskriterien“ wurde vom Grundsatzausschuss der AGBF erarbeitet und am 16. September 1998 durch die Vollversammlung bei 73 Anwesenden mit einer Gegenstimme verabschiedet. 5.13. Anforderungen der Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2010) Auf der Grundlage der Empfehlungen der AGBF fordert die zuständige Bezirksregierung Arnsberg für ihren Regierungsbezirk, dass mindestens eine Gruppe (1/8) in acht Minuten an Einsatzstellen im bauplanungsrechtlichen Innenbereich eintrifft. Die Bezirksregierung Arnsberg hat somit die von der AGBF empfohlenen Funktionsstärke um einen FM (SB) reduziert. 5.14. Schutzzieldefinition für die Feuerwehr der Stadt Herdecke Modellschadensereignis: „kritischer Wohnungsbrand nach der AGBF Definition“ 1. Die Ersteinsatzeinheit trifft mit einer Funktionsstärke von 7 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 1a). 2. Die Einheit des Hubrettungsfahrzeuges trifft gemäß dem bestehenden Drehleiter-Erlass NRW mit einer Funktionsstärke von 2 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 1b).19 3. Die Ergänzungseinheit trifft mit einer Funktionsstärke von weiteren 9 Funktionen (somit insgesamt 18 Funktionen) innerhalb der folgenden 5 Minuten (somit 13 Minuten) am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 2). 4. Die Ziele werden zu 70 % bei den zu wertenden* Einsätzen erreicht. (Erreichungsgrad)20. * Wertung laut Definition Bezirksregierung Arnsberg Es wird jeder Einsatz gewertet: + zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an der Einsatzstelle nach AAO erwartet wird + dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild) - keine Feld- Wald- oder Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen - keine Unfälle auf Landstraßen oder Autobahnen - keine Nachalarmierungen von Einheiten - keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht und zurück geschickt werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit „eiferbegrenzendem Stichwort“ wie z.B. Ölspur, Gartenlaube oder Papiercontainer. 19 Nur wenn die Hilfsfristen 1a und 1b zusammen erfüllt sind, kann die Hilfsfrist 1 (9 Mann in 8 Minuten) als positiv gewertet werden. 20 Aufgrund der o.a. Einschränkungen ist zu erwarten, dass es sich bei den zu wertenden Einsätzen pro Jahr um eine geringe Anzahl handelt. Deshalb wäre die Betrachtung von mehreren Jahren sinnvoll, um die Zahl der betrachteten Fälle zu erhöhen und somit den Aussagewert der Prozentzahlen zu steigern („Gesetz der großen Zahlen“). Seite 56 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 5.15. Mögliche Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei der FF Herdecke (Quelle der Symbole Berufsfeuerwehr Iserlohn, Quelle der Grafik Arndt) Seite 57 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 6. Sollstruktur Die Soll-/Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien • Hilfsfrist • Funktionsstärke • Erreichungsgrad für ein standardisiertes Schadensereignis (z.B. kritischer Wohnungsbrand). Diese Definition hat grundsätzlichen Charakter. Notwendige Grundlage für die Darstellung der Soll-Struktur ist die Erfassung des Gefährdungspotentials und eine Risikoanalyse. Damit werden auch alle Risiken erfasst, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen. Die Soll-Struktur gründet sich auf den eingangs genannten Qualitätskriterien und den festgelegten Schutzzielen. Insbesondere können die bei der Erfassung der Ist-Struktur erkannten unterversorgten Gebiete (Erreichungsgrad) und Einsatzrisiken, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen (Risikoanalyse), zu weiteren Stützpunkten und/oder zusätzlichem Personal und Fahrzeugbedarf führen oder auch die Verlagerung von Gerätehäusern/ Feuerwachen erfordern. Aus der Festlegung des Schutzziels oder der Schutzziele ergibt sich - über die Mindesteinsatzstärke der Einheiten der Personalbedarf und - über die Hilfsfrist und die Durchschnittsgeschwindigkeiten bei der Einsatzfahrt der maximale Einsatzbereich der jeweiligen Einheiten. Daraus folgt die Zahl und Lage der notwendigen Standorte. 6.1. Grundlegendes Die Stadt Herdecke hat trotz der gesunkenen Einwohnerzahl von 23.463 nach wie vor den Status einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde21 nach § 4 GO. Damit ist sie nach § 13 Abs. 1 S. 2 FSHG im Grunde genommen dazu verpflichtet, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten bzw. einzustellen. Derzeit ist sie nach § 13 Abs. 1 S. 3 FSHG von dieser Pflicht aufgrund einer mit Auflagen befristeten Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg befreit. Die Bezirksregierung ist als Aufsichtsbehörde weiterhin der Ansicht, dass die Feuerwehr Herdecke als Freiwillige Feuerwehr in der Lage ist, den Feuerschutz sicher zu stellen. Jedoch verlangt die Bezirksregierung von der Stadt Herdecke konstruktive Lösungsansätze, wie der Brandschutz (Erreichungsgrad / Sicherheitsniveau) in den Randbereichen Herdeckes außerhalb der Zielabdeckung verbessert werden kann. Die „letzte Instanz“ wäre die Forderung der Bezirksregierung nach einer hauptamtlich besetzten Feuerwache. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 07.11.2006 erklärt, dass unangekündigte Alarmübungen22 entsprechend der bisherigen Praxis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer befreiten § 13 FSHG-Gemeinde nicht mehr angewandt werden. Stattdessen ist ein Erhebungsbogen zur Auswertung von Einsätzen über Eintreffzeiten und Funktionsstärken zu führen. 6.2. Sollstruktur bei der Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache Die Vorgaben zum Ausrücken für hauptamtliche Kräfte liegen bei einer Minute von der Alarmierung bis zum Ausrücken. Somit verbleiben noch maximal sieben Minuten für die Strecke zum Einsatzort. Somit könnte der definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich23 der Stadt Herdecke zu 99 % in einer Zeitfrist von < 8 Minuten abgedeckt werden. Entscheidend wäre jedoch die Personalstärke dieser hauptamtlichen Wachbesetzung. Liegt sie unter 1/8, wäre das Schutzziel trotz zeitgerechtem Eintreffen nicht erreicht. 21 Zu dieser Gruppe gehören Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 60.000 nach § 4 GO. Nicht mit den Alarmübungen der örtlichen Feuerwehr zu verwechseln. Hierbei handelte es sich um reine „Zählübungen“ ohne Bewertung der eigentlichen Einsatztätigkeit. 23 Von der Gemeinde in der Anlage 2 definierter Innenbereich, den die Feuerwehr in 8 Minuten erreichen soll. 22 Seite 58 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Gerätehaus Aufgrund der überwiegend urbanen Struktur des Stadtgebietes ist ein Feuerwehr-Gerätehaus ausreichend, wenn es über eine verkehrstechnisch günstige Anbindung verfügt. Voraussetzung ist eine Dispositionszeit der Kreisleitstelle von maximal 1,5 Minuten und eine Ausrückezeit der hauptamtlichen Kräfte von maximal einer Minute. Beide Zeiten sind heute bei deutschen Feuerwehren üblich. Als in diesem Sinne am meisten geeigneter Standort für ein Feuerwehrhaus ist der zentrale Bereich des Stadtteils Herdecke an der B 54 (derzeitiger Stand Feuerwehr-Gerätehaus) zu bewerten. Personalstärke Eine entscheidende Frage ist: „Wie viel hauptamtliches Personal ist neben den ehrenamtlichen Angehörigen vorzuhalten?" Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben hierzu gemacht. In Kommentaren wird zu diesem Punkt ausgeführt: „Die Stärke einer ständig besetzten Feuerwache richtet sich nach der Größe und dem örtlichen Gefährdungspotential der jeweiligen Gemeinde. „Eine Staffel als kleinste Einheit könnte als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen.“24 „Während vor 1981 die Stärke der ständig besetzten Wache in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt worden war, liegt heute diese Entscheidung zunächst bei der Gemeinde selbst. Die Stärke des hauptamtlichen Einsatzpersonals einer ständig besetzten Feuerwache ist in der Brandschutzbedarfsplanung festzulegen.“25 Das Innenministerium NRW führt dazu aus:26 „Große und Mittlere kreisangehörige Städte, die keinen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 FSHG stellen, sollten nach Auffassung der Vertreter des IM NRW im Regelfall über hauptamtliche Kräfte in Gruppenstärke (1/8) verfügen, die innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung die Einsatzstelle erreichen müssen.“ Aus Sicht der Bezirksregierungen könnten auch hauptamtliche Kräfte in mindestens Staffelstärke ausreichen, die so durch ehrenamtliche Kräfte verstärkt werden, dass innerhalb von acht Minuten eine Gruppe an der Einsatzstelle zur Verfügung steht. Hier besteht insoweit noch weiterer Erörterungsbedarf. Da keine rechtsverbindlichen Vorgaben existieren, sind für die Bestimmung des Mindestbedarfes an hauptamtlichen Kräften die in diesem Brandschutzbedarfsplan festgelegten Schutzziele heranzuziehen. Da das Schutzziel „Wohnungsbrand" den größeren Personalbedarf generiert, ist es ausschlaggebend. Das bedeutet, das 1/8 FM (SB)27 innerhalb von acht Minuten nunmehr in über 70 % der Fälle die Einsatzstelle erreichen müssen. Dabei sind erst einmal die ehrenamtlich verfügbaren Kräfte zu Grunde zu legen, der dann noch ausstehende Fehlbedarf ist additiv durch hauptamtliche Kräfte zu ergänzen. Da die Verfügbarkeit ehrenamtlicher Kräfte Schwankungen unterworfen ist, ist als Worst-Case-Betrachtung die Vorhaltung von neun hauptamtlichen FM (SB) rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres zu betrachten. Um dies realisieren zu können, benötigt man pro Funktion mindestens 5,0 Beamte (Ausfallfaktor). Somit sind in der Summe 45 feuerwehrtechnische Beamte28 (ohne Abdeckung des Rettungsdienstes) mit weiteren entsprechenden Qualifikationen29 erforderlich. Bei derzeitigen Aufwendungen von ca. 59.300 Euro (A8) bzw. 63.800 € (A9)30 pro Beamten per anno, würde der Personalhaushalt der Stadt Herdecke um ca. 2.691.000 pro Jahr mehr belastet. Berechnungsbeispiel: 24 Zitat Dr. h.c. Klaus Schneider 25 Zitat Dr. Christoph Steegmann 26 Erlass IM vom 27.08.2001 27 SB = Feuerwehrmann Sammelbegriff, ohne Wertung der Qualifikation 28 Gemäß FSHG NRW sind feuerwehrtechnische Beamte im abwehrenden Brandschutz als Beamte zu ernennen 29 Somit auch 13 Führungskräfte mit mindestens B III Ausbildung 30 Berechnung des Personalamtes der Stadt Herdecke Seite 59 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Funktion Anzahl 1 8 Besoldung A9 A8 Wert Ausfallfaktor 63.800,00 € 5 59.300,00 € 5 AF * Stelle 5 40 Gesamtwert 319.000,00 € 2.372.000,00 € 2.691.000,00 € Ergänzend zu den hier aufgeführten hauptamtlichen Kräften benötigt die Feuerwehr Herdecke dann weiterhin noch zusätzlich mindestens 27 FM (SB) ehrenamtliche Angehörige um das 2. Schutzziel zu erreichen. Für jeden FM (SB) ist eine den Unfallverhütungsvorschriften (UW) entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt) von mehreren Personen genutzt werden. Andere (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden Angehörigen extra vorzuhalten. FAZIT = Um die Schutzzieldefinition in 70 % der Fälle der gewerteten Einsätze zu entsprechen, macht eine hauptamtliche Wache für die Stadt Herdecke nur Sinn, wenn direkt eine Minute nach einer Alarmierung eine hauptamtliche Gruppe von mindestens 1/8 FM (SB) von der Feuerwache abrückt. Würde man stattdessen nur mit sechs hauptamtlichen Kräften (1/5 Staffel) ausrücken, wird trotz zeitigem Eintreffen der hauptamtlichen Kräfte die Schutzzieldefinition personell nicht erfüllt. Eine Kombination aus hauptamtlichen Kräften i.V.m. ehrenamtlichen Kräften würde das Problem ebenfalls nicht lösen. Die zweit ausrückende ehrenamtliche Einheit würde die Randbereiche des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches (Fahrzeit > 3 Minuten) nicht in der erforderlichen Hilfsfrist von insgesamt 8 Minuten erreichen. Der jetzige Standort der Feuerwache am Herdecker Bach 4 ist zentral im Stadtgebiet und für die Variante einer hauptamtlichen Wache geeignet. Die Variante einer hauptamtlichen Wache würde den kommunalen Haushalt mit etwa 2,7 Millionen Euro pro Jahr mehr belasten. Die Aufwendungen fallen zusätzlich neben den bisher erforderlichen Aufwendungen für Geräte, Fahrzeuge, Schutzkleidung etc. an. 6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System der reinen FF Wie bereits in Punkt 4.4.4. dargestellt, wurde für das Anrücken der Freiwilligen Feuerwehr zur Einsatzstelle folgendes zu Grunde gelegt: maximale Fahrtzeit zur Feuerwache Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen: maximale Fahrstrecke zum Einsatzort: 4,00 Minuten 1,00 Minute 3,00 Minuten Gesamt: 8,00 Minuten Nach dieser Theorie verbleiben beim jetzigen einzigen Standort der Feuerwehr drei Minuten Fahrzeit, um die Einsatzstelle im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich zu erreichen. Kalkulatorisch können derzeit 65,3 % des definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich in < 8 Minuten erreicht werden, 34,7 % können in <13 Minuten erreicht werden. Der Zeitwert des Ausrückens (~ 5 Minuten) könnte verbessert werden, wenn es den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gelingt, bei einem Alarm eher an der Wache zu sein. Da wie bereits in Punkt 4.4.3 beschrieben das einzige Gerätehaus nicht in einer Ortschaft, sondern zentral an der B 54 liegt und die Einsatzkräfte erst ihren Ortsteil verlassen müssen, ist jedoch keine Verbesserung zu erwarten. Gerätehaus (Anzahl der Standorte) Wegen der flächenmäßigen Ausdehnung des Stadtgebietes ist der logische Bedarf zwischen ein und zwei freiwilligen Gerätehäusern zu sehen. Die Standortoptimierung der Feuerwehrhäuser ehrenamtlicher Löscheinheiten orientiert sich hier an der Bevölkerungsdichte, da zwangsläufig eine Relation zwischen dem Einsatzaufkommen und der Bevölkerungsdichte besteht. Erkennbar wird jedoch, dass die abgedeckten Flächenanteile hoch sind, aber auch weite Flächen außerhalb des Stadtgebietes abgedeckt werden; eine Art „Überversorgung" zum eventuellen Vorteil angrenzender Gemeinden. Zurzeit verfügt die Feuerwehr Herdecke über ein Gerätehaus in zentraler Lage an der B 54 Seite 60 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 (Herdecker Bach). Aufgrund der teilweise recht langen Anfahrzeit der ehrenamtlichen Kräfte wurde untersucht, ob es sinnvoll wäre, zwei Gerätehäuser zu unterhalten, die aus strategischen Gründen im nördlichen Stadtgebiet sowie im mittleren bis südlichen Bereich anzuordnen sind. Jedoch würde dieses Modell nach den Ergebnissen der Untersuchung keinen Vorteil bringen, da insbesondere zur Hauptarbeitszeit keine ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im nördlichen Bereich tätig bzw. erreichbar sind. Somit wäre die Errichtung eines zusätzlichen Gerätehauses im Norden nicht effektiv. In den Nachtzeiten würden die Eintreffzeiten nur minimal verbessert. Im rein nördlichen Bereich wohnen derzeit nur wenige ehrenamtliche Einsatzkräfte. Eine denkbare Alternative wäre die Errichtung eines Feuerwehr-Wohnhauses in der Nähe bzw. neben der jetzigen Feuerwache (wie z.B. in den Städten Ennepetal und Schwelm). Die Wohneinheiten des Gebäudes sind vorzugsweise an ehrenamtliche Feuerwehrkräfte zu vermieten. Hierdurch wären diese Kräfte im Alarmfall schneller an der Wache und können ausrücken. Alternativ können Mietwohnungen, die sich in unmittelbarer Nähe der Feuerwache befinden (u.a. Berliner Straße, Mozartweg, Philipp-Nicolai-Weg), vorzugsweise an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige vermietet werden. Über eine Teilsubvention der Miete (Mietminderung) ist nachzudenken. Personalstärke Tagsüber kann der zeitliche Erreichungsgrad von Einsatzstellen deutlich verbessert werden, wenn schon eine bestimmte Anzahl Angehöriger der Feuerwehr Herdecke, z.B. städtische Mitarbeiter, die innerhalb des Stadtgebietes arbeiten, über ein Fahrzeug verfügen, das mit einer Sondersignalanlage ausgestattet ist. Hierbei gilt es jedoch die rechtliche Zulässigkeit vorher abzuklären. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Technische Betriebshof Herdecke die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr nicht bei Ölspuren mehr als bisher personell und materiell unterstützen kann. Die Mithilfe würde bei diesem Stichwort eine Entlastung des ehrenamtlichen Personals darstellen. Die Stadt Herdecke sowie die angegliederten Eigenbetriebe sollten langfristig bemüht sein, Angestellte einzustellen, die parallel Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind. Im Einsatzfall könnten diese Arbeitnehmer ohne größere Probleme ihren Arbeitsplatz verlassen und der Feuerwehr Herdecke zur Verfügung stehen. In Zeiten der Wirtschaftskrise wird es für Unternehmen (vor allem Kleinbetriebe) trotz eindeutiger Rechtslage31 nicht möglich sein, weiterhin ehrenamtliches Feuerwehrpersonal von der Arbeit freizustellen. Dieser Trend wurde auch in Herdecke bereits festgestellt. Zur Bestimmung der Mindeststärke der gesamten Feuerwehr ist nach wie vor das Schutzziel ausschlaggebend, welches die Beschickung der Einsatzstelle mit 18 Funktionen vorsieht (siehe hierzu Punkt 5.13. und 5.14.). Dazu werden einschließlich der Personalreserve (300 %) dann insgesamt mindestens 54 FM (SB) notwendig. Um auch zukünftig das Schutzziel von 9 Feuerwehreinsatzkräften in der ersten Interventionsphase sicherzustellen, benötigt man weiterhin mindestens eine 3-fache Besetzung für jede Funktion. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass in den nächsten Jahren eine 6fache Besetzung jeder Funktion aus gesellschaftspolitischen Entwicklungen notwendig wird. Für jeden FM (SB) ist eine den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt) von mehreren Personen genutzt werden. Andere (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden Angehörigen extra vorzuhalten. FAZIT = Bezogen auf die Größe der Stadt Herdecke, deren Einwohnerzahl und die Risikoeinstufung erscheint die Vorhaltung einer rein ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr auch weiterhin angemessen und ausreichend. Ist insbesondere nachts der vorgegebene Erreichungsgrad von 70 % nicht einzuhalten, so sind alternativ weitere Überlegungen anzustellen. Um das System der Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu erhalten, sind flexible und „unbürokratische“ Lösungen durch Politik und Verwaltung zu erörtern, wie z.B. bestehendes Personal motivieren, neues Personal gewinnen (etwa Aufwandsentschädigung etc., siehe 31 Gemäß FSHG dürfen dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann an seinem Arbeitsplatz keine Nachteile entstehen. Er ist stets für Einsätze, Übungen und Ausbildungen vom Arbeitgeber unter Weiterbezahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen. Seite 61 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Konzept der Feuerwehr - Mitgliederwerbung). Das bestehende System der Freiwilligen Feuerwehr erspart dem kommunalen Haushalt derzeit mindestens 2,7 Millionen EUR Personalkosten pro Jahr. Würde dieses System nicht mehr funktionieren, würden diese Personalkosten neben den üblichen Aufwendungen zusätzlich entstehen. Nur 5 % (etwa 135.000 Euro) von diesen derzeit ersparten Finanzmitteln sind trotz schlechter Haushaltssituation eine sehr gute Investition in die Förderung und Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr ist zudem in jeder Art und Weise durch die verschiedenen Servicestellen (Gerätewart, hauptamtliche feuerwehrtechnische Beamte, Verwaltungsmitarbeiter etc.) zu entlasten. Auch im Hinblick auf Kleinalarme wie Person hinter Tür, Ölspuren, Tierrettungen, oder Tragehilfen ist das ehrenamtliche Personal in der Hauptarbeitszeit zu entlasten. Die Kapazitäten der Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz sind für relevante (zeitkritische) Einsätze aufzusparen. Ab dem Jahr 2013 wurden jährlich 20.000 € zur Förderung des Ehrenamtes seitens des Feuerschutzträgers zur Verfügung gestellt. Das Geld wird über ein Punkte System an die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte verteilt. Diese jährliche Aufwandsentschädigung ist zunächst bis zum Jahr 2020 aufrecht zu erhalten und somit Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes. 6.3.1.Tagesdienst Der Tagesdienst übernimmt einerseits administrative Aufgaben für die ehrenamtlichen Kräfte sowie die Wartung und Überprüfung der Ausrüstung und Geräte (konkrete Angaben, siehe Tabelle). Dies führt zu einer Entlastung des Ehrenamtes. Weiterhin werden Kleineinsätze durch den Tagesdienst (bei Anwesenheit aller Tagesdienstkräfte) abgearbeitet. Hierdurch wird eine weitere deutliche Entlastung des Ehrenamtes in der Hauptarbeitszeit erzielt. Die Kapazitäten des Ehrenamtes während der Hauptarbeitszeit sollen für relevante, zeitkritische Einsätze aufgespart werden. Ebenfalls sind bei zeitkritischen Einsätzen in der Hauptarbeitszeit wichtige Funktionen wie etwa Maschinist, Einheitsführer, Atemschutzgeräteträger oder Drehleiter Maschinist durch die im Tagesdienst anwesenden Kräfte sichergestellt. Somit ist gerade in der schwachen Hauptarbeitszeit ein gesicherter Abmarsch von der Feuerwache gewährleistet. Die Kräfte tragen maßgeblich zum Erreichen des gesetzten Schutzzieles (9 FM in 8 Minuten im bauplanungsrechtlichen Innenbereich) bei. Bei den Stellen im Tagesdienst muss es sich nicht um feuerwehrtechnische Beamte handeln. Die Stellen können auch durch Angestellte besetzt werden. Diese müssen Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke sein oder über eine ehrenamtliche Feuerwehrausbildung verfügen. Der Kreisbrandmeister hat in einem Gespräch mit dem Leiter der Feuerwehr sowie der Verwaltung am 13.5.2015 dargestellt, dass er als Aufsichtsbehörde im Tagesbereich mindestens eine Staffel (1/5) sieht (gesicherter Abmarsch). Dies begründet er durch den derzeit nicht erreichten Erreichungsgrad von 70 %. Dies führt zu folgende Konsequenzen: Derzeit sind im Tagesdienst 4,5 Stellen eingesetzt. Bedingt durch Urlaub, Fortbildung und Krankheit können derzeit Kleineinsätze oftmals nicht eigenständig abgearbeitet werden (fehlendes Personal). Zwei Funktionsstellen sind auch zeitweise im Außendienst (jedoch im Ort) eingesetzt. Beispiel: Das Einsatzstichwort „Person hinter Tür“ hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hierfür wird derzeit immer ehrenamtliches Personal alarmiert. Die Belastung des Ehrenamtes, gerade bei diesem Einsatzstichwort, kann deutlich reduziert werden, wenn der Tagesdienst aufgestockt wird. Der Tagesdienst ist daher kurzfristig auf 5 Stellen (um 0,5 Stellen) anzuheben, mittelfristig auf 6 Stellen. Sollte der Erreichungsgrad nicht verbessert werden können, so ist der Personalbestand ggf. langfristig noch weiter zu erhöhen. Seite 62 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Funktion Stelle Soll Wachleiter, Vorbeugender Brandschutz, Leiter d. FF (ehrenamtlich) Vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung, Funktechnik, EDV, Geschäftsführung FF Gerätewart Fahrzeugtechnik und Geräte Gerätewart ABC, Atemschutz, Elektrik, Haustechnik Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, administrative Aufgaben, ABC-Messtechnik Stelle n.N, Löschwasserversorgung, Unterstützung Digitalfunk, Fahrzeug- und Gerätetechnik 1 1 1 1 1 1 6 6.4. Technische Sollvorgaben Unabhängig vom vorzuhaltenden Personal bedingen die örtlichen Verhältnisse in Herdecke die Vorhaltung der nachfolgend genannten technischen Komponenten. 6.4.1.Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) - (Ist Vergleich siehe Punkt 7.3.3) Um das festgelegte Schutzziel einhalten zu können, ist folgende Minimalausstattung in jeder Löschgruppe grundsätzlich erforderlich: - Löschgruppenfahrzeug32 mit Gruppenbesatzung - fahrzeugverlasteter Löschwassertank von mindestens 1.600-2.000 Litern33 - 4 Atemschutzgeräte sowie Sicherheitstruppausrüstung - hydraulisches Rettungsgerät (Schere, Spreizer) - 9 Handsprechfunkgeräte 2m mit Handmikrofon (bzw. nach Umstellung Digitalfunkgeräte HRT)34 - Brandfluchthauben - Wärmebildkamera - Sprungpolster - Lüfter - Rauchverschluss - tragbare Leitern der Feuerwehr - Notfallrucksack oder Notfalltasche für medizinische Erstversorgung - Motorsäge - Türöffnungswerkzeug - Messgerät CO, H2S, UEG, OEG - Stromeinspeisung, einheitlich Modell „Rettbox“ - Unfalldatenspeicher (UDS) - Warnbeklebungen an Großfahrzeugen, vornehmlich am Heck, zur Eigensicherung Die Feuerwehr Herdecke verfügt organisatorisch über zwei Löschzüge und vier Löschgruppen. Bei der Wahl der Fahrzeuge ist zu beachten, welche Führerscheine zum Fahren dieser Fahrzeuge berechtigen. Es sind ausreichend Kräfte (Soll 40) mit einem solchen Führerschein vorzuhalten. 8 Großfahrzeuge x Ausfallfaktor 5 = 40 Führerscheine Klasse C, CE Im Hinblick auf die vorgehaltenen Anhänger sollte den Fahrern ein Klasse CE Führerschein finanziert werden. Bisher wurde der Klasse C Führerschein finanziert. Vorzugsweise sind Automatikfahrzeuge im Hinblick auf die Eigensicherheit anzuschaffen. Bei Sonderrechtsfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Der Fahrer muss sich durch das Automatikgetriebe nicht auf Schaltvorgänge, sondern kann sich auf den Straßenverkehr konzentrieren. Weiterhin sollen alle Neufahrzeuge mit Unfalldatenspeicher (UDS) ausgestattet werden. 32 Zum Fahren dieser Löschfahrzeuge ist ein Klasse C-Führerschein unabdingbar erforderlich Wasserverbrauch zu einem herkömmlichen Wohnungsbrand nur zur Inbetriebnahme des Löschangriffes ohne Wasserabgabe: Pumpe = 150 l, B-Schlauch zum Verteiler 90 l, 6x C-Schläuche 360 l = insgesamt 600 l Wasserbedarf 34 Zur Einsatzstellenkommunikation auch im Hinblick auf die FwDV 7 (Sicherheitstruppkonzept) zwingend erforderlich 33 Seite 63 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Stand der Technik sind mittlerweile auch Warnbeklebungen, vornehmlich am Heck von Großfahrzeugen. Neubeschaffungen sind im Sinne der Eigensicherheit (Verkehrsgefahren) damit auszustatten. Es ist zu prüfen, ob Bestandsfahrzeuge (TLF, HLF 2, KdoW) mit dieser Warnbeklebung im Sinne der Eigensicherheit nachgerüstet werden können. 6.4.2.Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im Stadtgebiet vorzuhalten Ergänzend zu der unter 6.4.1. aufgeführten Bereitstellung ist als zusätzliche Mindestausstattung im gesamten Stadtgebiet vorzuhalten: Fahrzeug Mindestanzahl TLF 3000 1 DL(A) K 23/12 1 (H)LF 20 3 Sonderlöschmittel 1 AB-Gefahrgut 1 RW 1 ELW 1 2 KdoW / PKW 1 WLF 2 MTF 3 SW 2000 1 AB-Wasser 1 GW-L 1 1 GW-L 2 1 AB-Atemschutz* - * Wird von der Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg zentral für den gesamten EN-Kreis vorgehalten. 6.4.3.Brandschutz Grundgedanke ist die Realisierung des Brandschutzzieles (18 FM (SB) in 13 Minuten) durch die Ergänzung der Basiseinheit mittels einer Anzahl kleinerer, aber einsatztaktisch hochwertiger Einheiten: KdoW HLF 1- 20 DL(A)K 23/12 1/0/0 0/1/7 0/1/1 8 Minuten TLF 3000 0/1/6 13 Minuten 18 (FM) SB Aufgrund der gewählten Mannschaftsstärke der Fahrzeuge werden diese bei einem Alarm schnell ausrücken können. Eine Menschenrettung kann mit diesem geplanten Personalansatz (fünf Trupps) jederzeit durchgeführt werden. Auch ein vorgeschriebener Sicherheitstrupp kann gestellt werden. Zusätzlich kann durch den großen mitgeführten Löschwasservorrat (5.000 Liter) eine hydrantengespeiste Wasserversorgung, wenn nach Schadenslage überhaupt erforderlich, erheblich später aufgebaut werden. Somit stehen in den für den Einsatzerfolg entscheidenden ersten Minuten mehr Einsatzkräfte zur Menschenrettung zur Verfügung. 6.4.4.Technische Hilfeleistung Zur Sicherstellung der Technischen Hilfeleistung sind die vier Löschgruppenfahrzeuge (Großfahrzeuge), wegen des hohen Aufkommens von Schwerlastverkehr im Stadtgebiet, mit Rüstkomponenten (hydraulisches Rettungsgerät nach DIN EN 13204) auszustatten. Eine Seite 64 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Komponente davon sollte mindestens mobil (Akku Betrieb) betrieben werden können. Ein hydraulisches Gerät ist als Ausfallreserve an der Feuerwache vorzuhalten. Die hydraulischen Rettungsgeräte sind mit Schnellkupplungen auszustatten. Zudem muss eine Arbeitsbühne für LKWUnfälle bei der Feuerwehr Herdecke vorgehalten werden. 6.4.5.Sonderlöschmittel Aufgrund der ortsansässigen Gewerbebetriebe ist als Sonderlöschmittel Schaum und Pulver vorzuhalten. Um einen Löschangriff mittels Schaum erfolgreich durchführen zu können, muss der Schaum gleichmäßig, ohne zeitliche Unterbrechung, auf den Brandherd aufgebracht werden. Größere Schaummittelmengen können bei Bedarf von den umliegenden Feuerwehren angefordert werden. Dafür wird ein zeitlicher Vorlauf von 60 Minuten benötigt. Deshalb muss die Feuerwehr Herdecke Schaummittel für einen einstündigen Einsatz, auch mit Werferbetrieb, vorhalten. Dafür werden 4.000 I Schaummittel als Mindestvorrat benötigt. Neben Schaum sollte die Feuerwehr Herdecke speziell eine Pulverlöschanlage mit 250 kg Löschpulver vorhalten. 6.4.6.Warnung der Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12) Um bei speziellen Gefahrensituationen (z. B. Bränden mit erhöhter Rauchentwicklung, Unfällen mit Gefahrgütern, Hochwasserlagen) die Bevölkerung schnell vor den Gefahren warnen zu können, sind Kraftfahrzeuge mit Durchsagemöglichkeit und Lautsprecher vorzuhalten. Um im Ernstfall dem Bürger eine verständliche Information vermitteln zu können, sind entsprechend vertonte Tonträgersysteme vorzubereiten. Für deren Verwendung müssen die Fahrzeuge mit Abspielgeräten für Lautsprecherdurchsagen ausgestattet sein. Besonders MTF eignen sich für die Ausrüstung mit einer Warnausstattung. Zur Warnung der Bevölkerung eignen sich auch insbesondere Feuerschutzsirenen. Diese können den Bürger dazu veranlassen, sich bei Gefahr über Radio und Internet über die Gefahrenlage zu informieren (z.B. altes Luftschutzsignal). 6.4.7.ABC-Ausstattung Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern (atomare, biologische, chemische Gefahren) begründen einen besonderen Gerätebedarf. Den Ersteinsatz, u.a. mögliche Menschenrettung, sowie mittlere ABC-Einsätze muss die Feuerwehr eigenständig bewältigen können. Bei größeren ABC-Einsätzen muss auf überörtliche Hilfe zurückgegriffen werden. Die überörtliche Hilfe kann durch Einheiten der benachbarten Freiwilligen Feuerwehren, aber auch in Teilaufgaben durch Spezialeinheiten der umliegenden Berufsfeuerwehren beispielhaft umgesetzt werden. Der EN-Kreis (Arbeitskreis ABC) hat in den letzten Jahren ein kreisweites ABC-Konzept erstellt. Es gibt drei Alarmstufen, wo sich die ENFeuerwehren bei größeren ABC-Lagen gegenseitig mit Technik und Personal unterstützen. Die Vorhaltung von jeder Gemeinde zu fordern, entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Größere Gefahrgutunfälle können nur durch einen gemeinsamen Einsatz der Feuerwehren des gesamten EN-Kreises bewältigt werden. Zusätzliche Ausrüstung kann dann im Notfall durch überörtliche Hilfe (z. B. durch die umliegenden Feuerwehren bzw. durch TUIS35 gestellt werden. Für kleinere Unfälle und zur Durchführung von Erstmaßnahmen ist es ratsam, dass jede Gemeinde elementares Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully-EinlaufschutzVorrichtungen und Chemikalienschutzanzüge (CSA) der höchsten Schutzstufe vorhält. In diesem Zusammenhang stellt die Vorhaltung eines GW-G1 (alternativ eines Abrollbehälters Gefahrgut bzw. eines AB-G1) eine ideale Lösung dar. Mehrere Explosionsschutzwarngeräte, ein CO2 Messgerät, Messgerät zur Detektion von Schwefelwasserstoff sowie ein Prüfröhrchenset zur qualitativen Gefahrgutmessung gehören zu einer Gefahrgutausstattung. 6.4.8.Einsatzleitung Die Feuerwehr Herdecke besteht derzeit aus zwei unabhängigen Löschzügen. Pro Löschzug ist als Führungsmittel und zur Einsatzführung und -leitung jeweils ein ELW 1 vorzuhalten. Dieser ist mit entsprechender, moderner Kommunikationstechnik (z. B. festnetzunabhängiges Telefon und Faxgerät, UMTS-Anschluss etc.) normgerecht auszustatten. Die Führungsfahrzeuge sollten auch ein Tablet wie ein I-Pad zur schnellen Informationsgewinnung (Feuerwehrpläne, Checklisten für diverse Einsatzlagen) auf der Anfahrt erhalten. 6.4.9.Hochwasserschutz Als Hauptaufgabe ist bei der Diskussion der Gefahren für und durch offene Gewässer die Beseitigung von Wasserschäden nach Unwettern zu betrachten. Da bei solchen Unwettern oftmals eine Vielzahl 35 Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie Seite 65 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 von Einwohnern betroffen ist, sollte die Feuerwehr Herdecke neben den Pumpen für die Brandbekämpfung auch 16 Tauchpumpen (Kalkulation Wehrführung) vorhalten, um in adäquater Zeit Hilfe anbieten zu können. Die Unwetterlagen (Flächenlagen) sind in den letzten Jahren stark zunehmend. Daher sollten die technischen Mittel für solche Lagen aufgestockt werden. Zur Aufnahme kleinerer Wassermengen ist es ratsam, mehrere Wassersauger bereitzuhalten. Diese sind aus Platzgründen jedoch nicht primär auf ein Löschfahrzeug zu verlasten. Zudem ist für kontaminiertes Abwasser (u.U. Fäkalien) eine Pumpe vorzuhalten. Ebenfalls ist eine Pumpe, mit der große Wassermengen beseitigt werden können, vorzuhalten. Für einen Hochwassereinsatz müssen eine Anzahl an Pumpen (sowohl Tragkraftspritzen wie auch Tauchpumpen) vorgehalten werden. Die genaue Anzahl richtet sich im Wesentlichen nach dem Grad der qualitativen Versorgung, die die Gemeinde ihren Bürgern anbietet, d. h. wie schnell möchte die Gemeinde die überfluteten Stadtgebiete wieder vom Wasser befreien. Ideale Fahrzeuge für dieses Einsatzspektrum stellen die LF 16-TS und SW 2000 des Katastrophenschutzes dar. Die organisatorischen Ersatzbeschaffungen für Löschfahrzeuge im Zivilschutz sehen das LF 10 vor (Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 05.04.2008). Die neue Löschfahrzeuggeneration im Brandschutz soll auch noch aus Fahrzeugen der Typen LF 20 und GW Logistik für die Wasserförderung bestehen. Diese gehören dann den so genannten Unterstützungskomponenten an. Für den Hochwasserschutz sind insbesondere Sandsäcke zur Verhinderung der Schadenausbreitung erforderlich. Bei der Feuerwehr Herdecke sind Sandsäcke in ausreichenden Mengen (etwa 1.000 gefüllte Säcke und 6.000 ungefüllte Säcke)36 stets vorzuhalten. Das Risiko einer Verschmutzung der örtlichen offenen Gewässer ist aber auch nicht zu vernachlässigen. So muss die Feuerwehr Herdecke in der Lage sein, eine Ausbreitung von wassergefährdenden Substanzen zu verhindern. Zusätzlich sollte sie kleinere Umweltverschmutzungen auch eigenständig beseitigen können. Bei größeren Schadensumfängen kann auf die Hilfe der benachbarten Freiwilligen Feuerwehren und / oder den Berufsfeuerwehren Hagen und Witten bzw. Spezialfirmen zurückgegriffen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei diesen Flächenlagen (Unwetter trifft auch Nachbarstädte) oftmals keine überörtliche Hilfe gestellt werden kann. Weiterhin muss die einzige Feuerwache im Stadtgebiet eingehend gegen Hochwasser vom angrenzenden Herdecker Bach geschützt sein. Im Jahr 2010 wurde beinahe das frisch renovierte UG des Anbaus vom Hochwasser (nach starken Regenfällen) kontaminiert. Es müssen nun dringend (technische, bauliche) Lösungen gefunden werden, die das Überfluten der Feuerwache im UG verhindern. 6.4.10. Atemschutzlogistik Die Atemschutzlogistik kann besonders bei Bränden in den Gewerbebetrieben von entscheidender Bedeutung sein. Sollte der Brandausbruch nicht in der Entstehungsphase bei leichter Verrauchung der Gebäude lokalisiert und bekämpft werden können, ist ein längerer Atemschutzeinsatz für die Feuerwehr wahrscheinlich. Dabei werden besondere Ansprüche an die vorgehenden Trupps, die Sicherheitstrupps, die Atemschutzüberwachung und an die Führungskräfte gestellt. Jedes Löschfahrzeug ist gemäß der Mindestausstattung für Löschfahrzeuge (siehe 6.4.1) mit mindestens 4 Atemschutzgeräten auszustatten. Demnach sind für die Löschfahrzeuge mindestens 16 Atemschutzgeräte erforderlich. Darüber hinaus ist die Drehleiter mit zwei Atemschutzgeräten zu bestücken. Der Abrollbehälter Gefahrgut ist mit 6 Atemschutzgeräten auszustatten. Ebenfalls muss der ELW 1-1 gemäß der gültigen Norm mit einem Atemschutzgerät ausgestattet sein. Demnach sind nur auf den Fahrzeugen 25 Geräte vorzuhalten. Wenn der neue ELW 1-2 im Jahre 2016 in Dienst gestellt wird, so erhöht sich der Bestand auf 26 Geräte. Es handelt sich hier um Einflaschen-Geräte mit denen man ca. 20 Minuten umluftunabhängig arbeiten kann. Zudem sind 16 Geräte als Reserve vorzuhalten. Sollbestand auf den Fahrzeugen (Einflaschengeräte): Reserve zum Austausch: Gesamt: 26 Geräte 16 Geräte 42 Geräte Für den Sicherheitstrupp Typ 2 sind darüber hinaus noch 2 Atemschutzgeräte mit einer höheren 36 Berechnung Wehrführung Seite 66 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Einsatzzeit vorzuhalten. Es handelt sich hier um Zweiflaschengeräte, mit denen man ca. 60 Minuten umluftunabhängig arbeiten kann. Die körperliche Verfassung des Trägers ist dabei jedoch zwingend zu beachten. Zwei Geräte sind als Reserve vorzuhalten. Sollbestand auf den Fahrzeugen (Zweiflaschengeräte): Reserve zum Austausch: Gesamt: 2 Geräte 2 Geräte 4 Geräte Im Sinne des Tragekomforts und im Sine der minimaleren Belastung des Atemschutzträgers sind alle Geräte mit CFK Flaschen (geringeres Gewicht) auszustatten. Weiterhin sind alle Geräte mit einem Totmannwarner (z.B. „Bodyguard 7000“) auszurüsten. Dies ist für die Eigensicherheit der eingesetzten Kräfte zwingend erforderlich. Masken für die Atemschutzgeräteträger sind in entsprechender Anzahl vorzuhalten. Für Brillenträger ist u.U. eine Spezialanfertigung (Brillenglas) erforderlich. Die Atemschutzgeräteträger müssen im Einsatz mit den Einheitsführern kommunizieren können. Hierfür müssen entsprechende Kommunikationsmittel incl. Zubehör (2m Funkgeräte, Digitalfunkgeräte, Handmikrofone, ggf. Sprechmasken) in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Gemäß dem gültigen Atemschutznotfallkonzept sind ausreichend Einsatzmittel für die Atemschutzüberwachung und für einen eventuellen Atemschutznotfall bereit zu stellen (u.a. Atemschutzüberwachungstafeln, Sicherheitstrupptaschen, Scheren, Funkmasken ff.). Generell wird für größere Einsatzlagen auf Kreisebene ein Atemschutzcontainer Atemschutz vorgehalten. Nach der Feuerwehrdienstvorschrift 7 sind drei wesentliche Elemente für den Atemschutzgeräteträger vorgeschrieben. Dies sind eine Unterweisung über den Atemschutz, eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke (wird in Herdecke bei der Kreisfeuerwehrzentrale durchgeführt) sowie eine Einsatzübung in einer taktischen Einheit. Eine entsprechende Einsatzvorbereitung und eine umfassende Aus- und Fortbildung minimieren das Risiko für die vorgehenden Trupps. Auch im praktischen Bereich (etwa Flash Over Container) müssen Kräfte fortgebildet werden. Eine solche Ausbildung hat noch keine Einsatzkraft über die FF Herdecke besuchen können. Es wurden Seminare an der Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg (Wärmegewöhnungsanlage) besucht. 6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik Heutiger Standard bei der Be- und Entlüftungstechnik im Brandfall ist die Verwendung von Überdrucklüftern. Diese sind schnell einsetzbar, kostengünstig und besitzen einen hohen Wirkungsgrad. Um diese Belüftungsgeräte einsatztaktisch richtig einsetzen zu können, ist eine spezielle Fortbildung notwendig. Die Vorhaltung von mindestens einem Gerät pro Löschgruppenfahrzeug wird empfohlen. Überdrucklüfter produzieren jedoch auch gefährliches Kohlenstoffmonoxid (CO). Daher ist auch darüber nachzudenken, weitere Elektrolüfter anzuschaffen. 6.4.12. Waldbrandbekämpfung Ziel soll es sein, Waldbrände möglichst in der Entstehungsphase zu löschen. Dazu ist ein geländefähiges Tanklöschfahrzeug mit ausreichendem Löschwasservorrat (z. B. ein TLF 3000 oder TLF 4000) sowie mehrere Löschfahrzeuge vorzuhalten. Auch genügend Schlauchmaterial (z.B. 100 B-Schläuche auf einem SW-2000 oder auf einem Logistikfahrzeug) zur Wasserförderung (BSchläuche) über mehrere Kilometer sollten vorhanden sein, um einen Einsatz abarbeiten zu können37. Im Wald sind wenige bis gar keine Wasserentnahmestellen vorhanden. Daher muss das Löschwasser per B-Schläuche gefördert werden oder mit einem Tanklöschfahrzeug im Pendelverkehr zur eigentlichen (meist unwegsamen) Einsatzstelle hin transportiert werden. Bei der Herrichtung der Wasserversorgung sollte so wenig Personal wie möglich eingesetzt werden. Dies ist bei den technischen Anforderungen für zukünftige Anschaffungen im Hinblick auf die Löschwasserförderung zwingend zu beachten (personalminimierende Technik). 37 Eine Doppelleitung erhöht die Durchflussmenge in Litern deutlich. Somit ist die doppelte Anzahl an Schläuchen vorzuhalten. Seite 67 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Gelingt es nicht, einen Waldbrand auf seinen Entstehungsbereich zu begrenzen, so wächst der Bedarf an Einsatzmitteln über die Vorhaltemöglichkeiten einer Gemeinde hinaus. In diesem Fall ist auf Hilfe des Landkreises zurückzugreifen. Kreisweite Alarmierungen bei Waldbrandgefahren sind derzeit vorhanden, u. a. die Waldbrandbekämpfungskomponente der vorgeplanten überörtlichen Bereitschaft nach Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg. Ein Bestreben der Zusammenarbeit (Bündelung von Tanklöschfahrzeugen) mit den Nachbarkommunen ist ebenfalls vorgeplant. Besonders eignen sich für diesen Einsatz die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (LF 16 TS und SW 2000), die auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden verteilt sind. Zusätzlich sollte eine größere Anzahl von Motorkettensägen (im Idealfall pro Löschfahrzeug eine) zur Bildung von Brandschneisen vorgehalten werden. 6.4.13. Transportlogistik Ein Bedarf an Transportlogistik besteht sowohl für Mannschaften als auch wahlweise für den Gerätetransport von besonderem feuerwehrtechnischem Gerät sowie Verbrauchsmaterial. In der Regel ist für die Einsatzabwicklung genügend feuerwehrtechnisches Gerät vor Ort. Jedoch fehlt es an der Möglichkeit, Mannschaft zur Ergänzung oder zum Austausch nachzuführen. Eine preisgünstige Lösung bieten Mannschaftstransportfahrzeuge. Daneben können die Mannschaftstransportfahrzeuge von den Jugendfeuerwehrgruppen mitgenutzt werden. Da der Personalbestand der Jugendfeuerwehr angehoben werden muss (siehe Kapitel 6.7.), ist der Bestand der Mannschaftstransportfahrzeuge auf 3 Fahrzeuge anzupassen. Um Verbrauchsmaterial (Ölbindemittel, Sandsäcke, Ölsperren, kontaminierte Schläuche und Atemschutzgeräte etc.) oder ggf. gerettete Tiere zu transportieren, kann ein Gerätewagen Logistik 138, ein Lastkraftwagen oder ein Gerätewagen Logistik 239 mit Ladebordwand verwendet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der vorhandene Bootsanhänger von einem Zugfahrzeug gezogen werden muss. Daher sollte ein Logistik Fahrzeug über eine Anhängerkupplung verfügen. Als Vorreiter hat die Feuerwehr Dortmund ein Löschgruppenfahrzeug Logistik (LF-L) erfunden. Dies ist eine Kombination aus einem Löschgruppenfahrzeug mit Feuerlöschkreiselpumpe sowie einem abgesetzten Logistikteil (Transportraum für diverse Rollcontainer mit Ladebordwand). Je nach Einsartzart können verschiedene Rollcontainer mit verschiedenem Inhalt beladen werden. Dieses System hat den Vorteil, dass für verschiedene Beladungen nur ein Trägerfahrzeug benötigt wird. Parallel kann das Fahrzeug auch für die Wasserförderung bzw. für die Brandbekämpfung verwendet werden. Somit können verschiedene Einsatzszenarien mit nur einem Fahrzeug abgewickelt werden. Die Wehrführung der Feuerwehr Herdecke hat sich, aufgrund der mangelnden Unterstellmöglichkeiten und Anzahl der möglichen Rollcontainer im Fahrzeug, gegen ein LF-L ausgesprochen und favorisiert die Beschaffung von einem Gerätewagen Logistik 2. 6.4.14. Windwurfgefahr Obwohl durch Windwurf bei üblichen Stürmen keine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrsinfrastruktur zu erwarten ist, sollte trotzdem die Freiwillige Feuerwehr Herdecke in der Lage sein, binnen weniger Stunden die Schäden zu beheben. Dafür sollte jedes Löschfahrzeug, Logistikfahrzeug, Rüstfahrzeug und die Drehleiter mit einer Motorsäge ausgerüstet sein. Insgesamt sind 16 Motorsägen40 (auch als Ausfallreserve) vorzuhalten. Da die Unwetterlagen mit Starkwind zunehmen, ist auch der Reserve Pool von Motorkettensägen an der Feuerwache auszubauen. Die Feuerwehr sollte einen Bestand von 48 ausgebildeten Motorsägenführern (3 fache Ausfallsicherheit) vorhalten. Darüber hinaus sollten zwei Löschfahrzeuge mit Greifzügen (Mehrzweckzügen) und Büffelwinden (hydraulische Heber < 10 t) ausgestattet werden. Mindestens zwei geländefähige Fahrzeuge sollten über eine maschinelle Zugeinrichtung verfügen (mindestens bis 5 t). 6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen Die Nutzungsdauer eines Feuerwehrfahrzeuges ist selbst bei guter Pflege auf ca. 20 Jahre zu begrenzen. Die Nutzungsdauer von ELW, KdoW und MTF ist wegen der höher einzustufenden Laufleistung planerisch auf 10 Jahre festzulegen. Werden diese Werte deutlich überschritten, so wird 38 Abkürzung: GW-L 1 Abkürzung: GW-L 2 40 Kalkulation Wehrführung 39 Seite 68 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 die Unterhaltung der Fahrzeuge in der Regel unwirtschaftlich. Weiterhin ist mit höheren Ausfallzeiten zu rechnen. 6.5. Personalqualifikationen Jede Feuerwehr benötigt neben den Universal-Einsatzkräften grundsätzlich spezielle Funktionsträger, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Dazu gehören ein Wehrführer, Zugführer, Gruppenführer sowie Truppführer. Auch die Anzahl der Atemschutzgeräteträger muss ausreichend sein. Darüber hinaus sind für administrative Aufgaben Gerätewarte erforderlich. In der Feuerwehr Herdecke ist folgende organisatorische Grundstruktur (zwei Löschzüge, vier Löschgruppen) einzuhalten: LdF F VI stellv. LdF (F VI) stellv. LdF (F VI) 3 F VI 1. ZF (FB V) 2. ZF (FB V) 1. stellv. ZF (F IV) 1. stellv. ZF (F IV) 2. stellv. ZF ( F IV) 2. stellv. ZF ( F IV) 4 F IV 2 FB V 1. GF (F III) 2. GF (FIII) 3. GF (F III) 4. GF (FIII) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) Nach der Kalkulation (Fahrzeugbesetzungen, Tabelle siehe unten) mit dem Ausfallfaktor 3 sollte die Mitgliederzahl der Feuerwehr Herdecke 146 Kräfte betragen. Seite 69 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Fahrzeug ELW 1-1 ELW 1-2 TLF 16/30 DLK 23/12 HLF I HLF II HFL III GW-L 1 WLF I WLF II LKW (GW-L 2) Soll o. Ausfallreserve Soll mit Ausfallreserve Soll WF 3 VF* 3 Soll 1 1 ZF** Soll GF** Soll TF 1 2 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 0 0 1 2 3 3 2 2 2 7 4 Soll 1 1 2 1 3 3 3 6 Gesamt 9 6 4 12 0 5 5 5 5 2 1 1 1 15 26 15 26 15 26 6 8 3 9 9 9 3 3 3 17 14 Freistellungen 3 0 1 1 1 Soll TM 3 20 3 6 3 6 3 8 72 146 24 51 generell Ausfallfaktor 3 * = Ausfallfaktor 1 da Sonderfunktion ** = Ausfallfaktor 2 da Führungsfunktion Berechnung mit allen Ist Kräften. Auch die Personen, die nicht zur Sollstärke gezählt werden dürfen. 6.6. Organisation Beim „Ein-Feuerwehrhaus-Modell“ ergeben sich keine besonderen Organisationskriterien, da nur eine Löscheinheit existiert (mehrere Löschgruppen unter einem Standort). 6.7. Jugendfeuerwehr Nach § 9 Abs. 3 FSHG NW soll die Gemeinde die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern. Ein Großteil des Nachwuchses wird derzeit über die Jugendfeuerwehr sichergestellt. Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr und untersteht dem Leiter der Feuerwehr. Ihre Stärke ist nicht auf die Soll Stärke der FF anzurechnen. Mit der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr werden die Mädchen und Jungen automatisch ehrenamtliche Mitglieder der FF. Ein Großteil des Personalbestandes der aktiven Wehr wurde in den letzten Jahren aus der Jugendfeuerwehr rekrutiert. Da der Personalbestand der aktiven Wehr zwingend auszubauen ist, muss daher die Jugendfeuerwehr gefördert und erweitert werden. Nur so können mehr Jugendliche in den kommenden Jahren in die aktive Wehr übergeben werden. Die Wehrführung hat zusammen mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart beschlossen, dass Soll der Jugendfeuerwehr künftig auf 35 Jugendliche (von 30) zu erhöhen. Bis 2020 ist der Sollbestand auf 40 Jugendliche zu erweitern. Dies heißt auch, dass die Jugendfeuerwehr mehr Transport- und Betreuerkapazitäten benötigt. Ein Mannschaftstransportwagen und ein ausgemustertes Löschgruppenfahrzeug sollen primär für die Jugendfeuerwehr vorgehalten werden. Aus Unfallschutzgründen benötigt die Jugendfeuerwehr besondere, auf das Alter der Jugendlichen, abgestimmte Ausrüstungsgegenstände. Ein Ampelsystem der UK NRW regelt, welche Kinder und Jugendliche mit welchem Ausrüstungsgegenstand üben dürfen. Demnach sind A-Saugschläuche und B-Druckschläuche für Kinder unter 15 Jahren ungeeignet. Für die Arbeit der Jugendfeuerwehr müssen daher, insbesondere für die Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, geeignete technische Mittel beschafft werden. 6.8. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe Die Gemeinden sollen ihre Einwohner gemäß § 8 FSHG NW über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über die Möglichkeit der Selbsthilfe aufklären. Die Gemeinde hat die Gruppe Brandschutzerziehung der Freiw. Feuerwehr Herdecke entsprechend auszustatten und zu unterstützen. 6.9. Vorbeugender Brandschutz, Brandschauen In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist gemäß § 6 FSHG NW, je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren, eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch Seite 70 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinden. Sie wird von hauptamtlichen Kräften oder von Brandschutztechnikern durchgeführt. Für die Feuerwehr Herdecke sind zwei hauptamtliche Brandschutztechniker erforderlich. Seite 71 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7. Ist Struktur – Vergleich der Strukturen Die Ist-Struktur wurde durch ein spezielles Verfahren analysiert. Es basiert im Wesentlichen auf Befragungen der Verwaltung und der Feuerwehrführung sowie auf einer Auswertung der vorhandenen Statistik. Die zeitkritischen Einsätze werden seit 2009 nach der Gruppenlösung (AGBF Modell) digital erfasst. Die Erfassung der Eintreffzeiten bei Einsätzen hilft nun den Erreichungsgrad für die Fortschreibung neu zu ermitteln. Mit der heutigen Technik sollte die Ermittlung notwendiger Daten für eine Bedarfsanalyse und strategische Planungen für die Kreisleitstelle kein Problem darstellen. Vorhanden ist ein PC-gestütztes Dokumentationssystem, welches unabhängig von der Kreisleitstelle betrieben wird. Die Datenpflege erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr sowie durch den Geschäftsführer der Freiwilligen Feuerwehr. 7.1. Personalstruktur 7.1.1. Aufstellung, Gliederung der Feuerwehr, Ausrückebereiche Die Ausrückebereiche haben sich nicht verändert. Die Organisation ist dem aktuellen Organigramm zu entnehmen. Die Struktur der Feuerwehr Herdecke wurde 2010 auf zwei Löschzüge mit jeweils zwei Löschgruppen (=insgesamt vier Löschgruppen) ausgerichtet. Die Löschgruppen sind nach den unterschiedlichen benötigten Qualifikationen zu besetzen. Diese Umstellung wurde 2010 abgeschlossen. Die personelle Zug- und Gruppeneinteilung wurde auch als Grundlage für die neue AAO der Stadt Herdecke verwendet, die auf der Basis des Brandschutzbedarfsplanes 2010 neu zu fassen war (unterschiedliche Alarmgruppen, z.B. Tag oder Nacht). Je nach Schadensereignis, Tageszeit und Verfügbarkeit ist somit gewährleistet, dass weitere Löscheinheiten und Sondereinheiten die im Einsatz befindliche Einheit unterstützen können. Die Löschzüge werden nach AAO über die Kreisleitstelle Schwelm alarmiert. Die AAO der Stadt Herdecke ist entsprechend aufgebaut, dass eine sukzessive Nachalarmierung ganzer oder selektiver Einheiten möglich ist. Im Jahr 2007 sind erhebliche Änderungen in der AAO vorgenommen worden. Eine weitere Fortschreibung wurde 2011 durchgeführt. Bei den Bezeichnungen Löschgruppe und Löschzug ist die Grundstärke beschrieben, für die Bezeichnung eines Löschzuges oder Löschgruppe ist die Verfügbarkeit an Einsatzkräften zu berücksichtigen. 7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitgliedern / Jugendarbeit Wie jede Freiwillige Feuerwehr in Deutschland leidet auch die Feuerwehr Herdecke tagsüber an Personalmangel. Die Rekrutierung neuer Mitglieder muss eine der Hauptaufgaben der Zukunft sein. Ein großer Verlust war der Weggang eines örtlichen Industrieunternehmens im Jahr 2005 an einen neuen Standort in Bönen. Hier sind auch einige Feuerwehrleute, die tagsüber abkömmlich waren und den ersten Abmarsch gestellt haben, weggefallen. Durch Fluktuationen hat sich die Anzahl der bei der Stadt beschäftigten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen reduziert. Insbesondere die Arbeitnehmer der Stadtverwaltung und der Technischen Betriebe, die gleichzeitig Mitglieder der Feuerwehr Herdecke sind, sichern tagsüber den Grundschutz. Auch die Arbeitnehmer der Ewald Dörken AG stellen nunmehr einen Teil des Brandschutzes am Tag. Allerdings sind die Kräfte nur für den ersten Abmarsch ausreichend. Durch den o.g. Wegfall von weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrkräften aus Altersgründen ist es unabdingbar, wieder Arbeitnehmer der Stadtverwaltung für den ehrenamtlichen Dienst bei der Feuerwehr zu gewinnen oder gezielt bzw. bevorzugt mit dieser Qualifikation Feuerwehr einzustellen. Für die komplette Stadtverwaltung und Technischen Betriebe (alle Arbeitnehmer) fand im Jahre 2013 eine Informationsveranstaltung über die Freiwillige Feuerwehr statt. Von 100 Anwesenden haben sich drei Arbeitnehmer bereit erklärt, in die Feuerwehr einzutreten. Eine Verpflichtung städtischer Bediensteter zum Dienst in der freiwilligen Feuerwehr kann rechtlich nicht ausgesprochen werden. Jedoch thematisiert das Personalamt verstärkt bei Einstellungsgesprächen die Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement. Es sollte besonders in den Beschäftigungsgruppen „öffentlicher Dienst“ und „Schichtarbeiter“ verstärkt Mitgliederwerbung durchgeführt werden. Die erstgenannte Gruppe sollte keine Probleme bei der Seite 72 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Freistellung vom Arbeitgeber bekommen; Schichtarbeiter stehen regelmäßig auch tagsüber für Einsätze zur Verfügung. Angehörige anderer Freiwilliger Feuerwehren, die im Stadtgebiet Herdecke arbeiten, sind speziell anzusprechen, ob sie tagsüber nicht auch für die Feuerwehr Herdecke ausrücken möchten und können. Feuerwehren müssen in der heutigen Zeit mit Vereinen und üppigen Freizeitangeboten um die Motivation interessierter Bürger, unter Berücksichtigung der Angst um den Arbeitsplatz, kämpfen. Aus diesem Grund ist auch die Werbung neuer Mitglieder keine leichte Aufgabe. Sie kann nur bewältigt werden, wenn jede Personengruppe angesprochen wird. Hierfür wurden in den letzten Jahren mehrere öffentliche Werbeveranstaltungen in Herdecke durchgeführt. Maximal konnten pro Veranstaltung 1-2 Personen geworben werden. Auch ein Werbeflyer wurde durch die Stadtverwaltung entworfen und an jeden Herdecker Haushalt versendet. Dabei sollten neben Hausfrauen und -männern auch Bürger mit Migrationshintergrund angesprochen werden. 2010 wurde eine Werbekampagne gestartet, um insbesondere Frauen und Mitbürger mit Migrationshintergrund für die Feuerwehr zu gewinnen. Die groß angelegte Werbekampagne auch über die Presse hatte keinen Erfolg. In den letzten Jahren konnten durch persönliche Kontakte zwei Migranten in die Feuerwehr aufgenommen werden. Erfolgreicher war die frühzeitige Nachwuchswerbung in den örtlichen Schulen. Bei diversen Projektwochen hat sich die Feuerwehr praktisch und auch theoretisch präsentiert. Bei mehreren Jugendlichen wurde hier das Interesse geweckt und sie traten in die Jugendfeuerwehr ein. Hierfür wurde im Jahr 2014 eine halbe Stelle im Tagesdienst der Feuerwehr geschaffen. Der Großteil des nachrückenden Personals (für die aktive Wehr) wird immer noch über die Jugendfeuerwehr sichergestellt. Mit dem örtlichen Gymnasium sowie mit der Realschule wurden intensive Gespräche geführt. Die Feuerwehr wird sich weiter offensiv in den Schulen präsentieren. Auch am bundesweiten „Girls Day“ sowie an der Ausbildungsmesse in Ennepetal nimmt die Feuerwehr alljährlich teil. Hier soll die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler auch für das Ehrenamt Feuerwehr gewonnen werden. Auch über die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr wurde diskutiert. Zunächst wurde von dieser Maßnahme Abstand genommen. Bisher sind die Aussagen über den Erfolg einer Kinderfeuerwehr unterschiedlich. Weiterhin ist insbesondere der personelle Aufwand für eine Kinderfeuerwehr, die neben einer Jugendfeuerwehr separat betrieben wird, sehr hoch. Das derzeit noch gültige FSHG NW bietet keine rechtliche Grundlage für eine Kinderfeuerwehr. Dies soll sich im neuen Feuerschutzgesetz für NRW (BHKG NW) jedoch ändern. Teilweise gibt es im östlichen Bereich Deutschlands Feuerwehren, die bei Einsätzen und Übungen eine Kinderbetreuung anbieten, damit die Elternteile bei der Freiwilligen Feuerwehr mitwirken können. Dies eignet sich insbesondere für Hausfrauen und -männer mit Kindern. Dies könnte ein Weg sein, gerade im Tagesbereich mehr Personal zu gewinnen. Die Werbung neuer Mitglieder ist gemeinsame Aufgabe des Feuerschutzträgers sowie der Feuerwehr Herdecke. Beispielhaft hat die Feuerwehr Herdecke 2010 ein Konzept zur Mitgliederwerbung erstellt. Dieses gilt es von der Gemeinde zu unterstützen bzw. weiter umzusetzen. Eine finanzielle Unterstützung dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch in Zeiten schlechter Finanzlage unerlässlich. Weiterhin sollte auch betrachtet werden, wie das derzeitige ehrenamtliche Personal weiter motiviert werden kann. Seit 2010 wird die städtische Ehrenamtskarte an die Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Herdecke auf Antrag verteilt. Seit dem Jahr 2013 wurde das so genannte Ehrenamtssparbuch in der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke eingeführt. Eine Jahressumme von 20.000 Euro wurde nach einem definierten Punktesystem (Punkte für Übungen, Ausbildungen, Einsätze und sonstige Dienste) am Jahresende auf die Ehrenamtlichen aufgeteilt. Diese Maßnahme ist eine eingehende Maßnahme zur Mitgliedermotivation und –erhaltung. Seit 2015 werden auch Punkte für sportliche Aktivitäten, auch im Hinblick auf die sinkende Atemschutzgeräteträgeranzahl, vergeben. Das Punktesystem soll in den nächsten Jahren weiter fortgesetzt werden. Weiter erhalten die ehrenamtlichen Ausbilder und Funktionsträger (wie u.a. Leiter der Feuerwehr, Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart) eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 6 FSHG NW. Seite 73 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 FAZIT = Wie bereits in diesem Plan erwähnt, spart die Stadt Herdecke durch die Nichtvorhaltung einer hauptamtlichen Feuerwache Personalaufwendungen in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro ein. Wird nur ein Bruchteil dieser Summe in die Mitgliederwerbung und Motivation der momentanen Kräfte investiert, ist dies eine sinnvolle und zukunftsorientierte Investition. Sollten im Tagesbereich weiterhin ehrenamtliche Mitglieder zukünftig wegfallen, ist das System der Freiwilligen Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz nicht mehr weiter zu halten. Die Tagesverfügbarkeit (Anzahl der Einsatzkräfte am Tag in der Hauptarbeitszeit) wurde im Vergleich zum Brandschutzbedarfsplan 2010 stabilisiert bzw. in den Jahren 2014-2015 weiter verbessert. Der Gesamtpersonalstand konnte trotz Austritte leicht erhöht werden. Dies ist ein Indiz, dass die Werbemaßnahmen der letzten Jahre (leichte) positive Wirkung gezeigt haben. 7.1.3. Gesamtpersonalstand Die Gesamtmitgliederanzahl beträgt 99 aktive Einsatzkräfte. Zudem sind vier Kräfte beurlaubt. Weiterhin waren in 2015 vier Einsatzkräfte bei einer Berufsfeuerwehr bzw. hauptamtlichen Feuerwache hauptberuflich tätig. Diese Einsatzkräfte dürfen nicht zur Sollstärke gerechnet werden, da sie bei einer überörtlichen Lage nur einem Dienstherrn dienen können. Die betroffenen Personen können bei der Freiwilligen Feuerwehr Führungsfunktionen wahrnehmen; jedoch sollte die Vergabe von Funktionen an Kräfte, die bei einer anderen hauptamtlichen Wache oder Berufsfeuerwehr beschäftigt sind, in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Weiterhin dürfen Feuerwehrangehörige, die den dauerhaften Wohn- oder Arbeitsort nicht im Stadtgebiet Herdecke haben, nicht zur Sollstärke einer Feuerwehr gezählt werden. Ebenso gilt dies für Feuerwehrangehörige, die im Rahmen einer Doppelmitgliedschaft bei der Feuerwehr Herdecke aktiv sind. Die Personen sind zur Soll-Stärke ihrer Heimatfeuerwehr zu zählen. 99 FM (SB) - 4 zeitlich befristet beurlaubt - 6 Doppelmitgliedschaft - 4 Kräfte Berufsfeuerwehr, hauptamtliche Wache - 11 Kräfte, die nicht in Herdecke wohnhaft sind Soll 146 Kräfte Ist = 74 Kräfte Defizit 72 Kräfte Die Anzahl der Einsatzkräfte war seit 2005, nach einem vorhergegangenen „Boom“ (Beginn der Werbemaßnahmen) auf über 100 Einsatzkräfte, bis 2013 eher als rückläufig zu bewerten. Seit 2013, u.a. durch diverse Werbemaßnahmen und Kooperationen mit heimischen Arbeitgebern, konnte der Personalbestand stabilisiert und leicht ausgebaut werden. Ohne die Werbemaßnahmen wäre der Personalbestand vermutlich noch niedriger ausgefallen. Nicht nur außerplanmäßige Abgänge durch Wohnortwechsel, Interessensverlust, neue Arbeitsplatzsituation usw. führen zu Mitgliederfluktuationen, sondern auch der demografisch bedingte Verlust von Einsatzkräften ist maßgebend. Eine Aufstockung des Personalbestandes auf die kalkulierten 146 Kräfte erscheint für die nächsten Jahre als nicht lösbar. Daher sollte ein Personalbestand von 115 Kräften in den nächsten Jahren angestrebt werden. Die derzeitigen Werbemaßnahmen sind weiter fortzuführen. Seite 74 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen 2015 3 3 F VI FB V2 0 FB V1 0 0 Ausbildungen in der Feuerwehr 2015 3 4 4 ZF 12 12 GF 24 23 TF 38 TM 50 11 RA 13 3 RS 1 2 RH 10 0 10 20 30 2010 40 50 2015 7.1.5. Ermittlung des Bedarfs Normalerweise wird bei einer Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf mit dem Ausfallfaktor 4 berechnet. D.h. bei einer zu besetzenden Stelle sind demnach insgesamt vier Personen vorzuhalten. Diese Betrachtung ist für eine rein Freiwillige Feuerwehr und im Hinblick auf das Lehrgangsangebot von Kreis und Land unrealistisch. Daher wird in diesem Brandschutzbedarfsplan der Ausfallfaktor 3 angewendet. Für Führungsfunktionen der Ausfallfaktor 2. Bei der anschließenden Berechnung wurde nur der tatsächliche, kurzfristige Bedarf berücksichtigt. Die Grundausbildung (Modul 1-2, Modul 3-4) wird auf kommunaler Ebene oder im Gemeindeverband ausgebildet. Weiterführende Lehrgänge finden auf Kreisebene statt. Sollten erhebliche Defizite wie 2008 bei den Maschinisten bestehen, kann nach Zustimmung des Kreisbrandmeisters eigenständig ein Kreislehrgang abgehalten werden. Der Truppführer Lehrgang findet ebenfalls auf Kreisebene statt. Die Kenntnisse der Ersten Hilfe bzw. Rettungshelfer sind weiter auszubauen. Laut Einsatzstatistik muss die Feuerwehr Herdecke immer mehr auch zu „First-Responder“ Einsätzen“ ausrücken. Es ist anzustreben, dass eine größere Anzahl Feuerwehrangehöriger über die Ausbildung eines Rettungshelfers verfügen. Die Anzahl der Rettungshelfer konnte von 2010-2015 auf 10 Personen ausgebaut werden. Die weiterführenden Lehrgänge, die vom Kreis ausgebildet werden, wie Maschinist, Drehleitermaschinist, Technische Hilfe, Gerätewartlehrgang etc. sind soweit ausreichend. Derzeit verfügen 23 Personen über einen ABC 1 Lehrgang. Der Bestand muss kurzfristig auf mindestens 30 Personen erweitert werden. Die Anzahl der tauglichen Atemschutzgeräteträger liegt bei nur 46 Kräften (Stand 2010: 51 Kräfte) und ist dringend auszubauen, mittelfristig auf mindestens 71 Kräfte. Der Wert ist von 2010, trotz intensiver Maßnahmen, leicht gesunken. Somit sind nur 48 % der Feuerwehrangehörigen derzeit Seite 75 von 118 60 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Atemschutzgeräteträger (tauglich). Es ist jedoch zu erwähnen, dass es in der Wehr weitere 24 ausgebildete Atemschutzgeräteträger gibt (somit insgesamt 76). Jedoch sind diese 24 derzeit nicht tauglich (u.a. fehlende ärztliche Untersuchung oder fehlende jährliche Belastungsübung). Insoweit muss künftig durch organisatorische Maßnahmen und intensive Führungs-/Überzeugungsarbeit die Bereitschaft zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und Belastungsübungen erhöht werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Dienstsport der Feuerwehr von enormer Wichtigkeit und muss vom Feuerschutzträger unterstützt werden. Aus räumlichen Gründen kann an der Feuerwache kein Sportraum vorgehalten werden. Es ist eine Kooperation der Kommune mit einem ortsansässigen Fitnessstudio anzustreben. Hierdurch kann die Fitness der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gesteigert werden. Diese Maßnahme wirkt sich positiv auf die Anzahl der Atemschutzgeräteträger aus. Zusammenfassung Atemschutztauglichkeit: Soll Ist Mitglieder 2015 71 46 -25 95 Prozent 75 48 -26 2010 65 51 -14 Prozent 74 58 -16 88 Deutlicher Ausbildungsbedarf ist im Truppführer Bereich zu erkennen. Hier müssen deutlich mehr als zur Zeit zwei Teilnehmer aus Herdecke pro Jahr ausgebildet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Auszubildenden, die zum Truppführer entsendet werden, über die vorhandenen Grundqualifikationen und über ausreichende Einsatzerfahrung verfügen. 7.1.6. Führungslehrgänge Die Führungslehrgänge werden am Institut der Feuerwehr NRW in Münster abgehalten. Nach FSHG sind die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder für diese Ausbildungen von den Arbeitgebern (gegen Lohnausfallerstattung durch die Gemeinde) freizustellen. Die Lehrgänge erstrecken sich je nach Art über einen Zeitraum von einer bis zu drei Wochen. Die Akzeptanz der Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer einen solchen langen Zeitraum zzgl. der normalen Urlaubs- und Krankheitszeiten freizustellen, schwindet. Das Institut der Feuerwehr NRW bietet seit 2008 eine so genannte Restplatzbörse via Internet an. Hier können neben den normalen Zuteilungen zurückgegebene Lehrgänge anderer kurzfristig an Interessenten verteilt werden. Derzeit verfügt die Feuerwehr Herdecke über 12 ausgebildete Gruppenführer, jedoch erklären sich nur 9 Kräfte bereit (überwiegend altersbedingt, siehe u.a. Organigramm der Feuerwehr), die Funktion eines Gruppenführers oder Stellvertreters zu übernehmen. Im Organigramm sind derzeit 3 Funktionsstellen als 2. stellv. Gruppenführer nicht belegt (es ist aber auch nur ein Stellvertreter vorgeschrieben). Soll Gruppenführer (nach Fahrzeugberechnung Kapitel 6.5): Ist Gruppenführer: 14 Kräfte 9 Kräfte Defizit: 5 Kräfte Somit sind mittelfristig bei einem Soll von 14 Funktionen (Ausfallfaktor 2) 5 Lehrgangsplätze F III zu absolvieren. Alternativ sind ausgebildete Gruppenführer ohne Funktion wieder mit einer Dienststellung zu versehen. Ausscheidende (u.a. Altersgrenze, sonstige Gründe) Gruppenführer sind ebenfalls zu ersetzen. Den Lehrgang F/ B ABC II und F Ausbilder sollten alle Gruppenführer und Zugführer inklusive Stellvertreter besucht haben. Die Feuerwehr verfügt über 9 ABC II Kräfte. Demnach werden kurzfristig 8 Lehrgangsplätze benötigt. Seite 76 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Bei den Zugführern ist eine Stellvertreter Funktion nicht besetzt. Diese 2. Stellvertreter Funktion ist jedoch nicht gesetzlich gefordert. Derzeit verfügt die FFH über vier ausgebildete Zugführer (sowie über drei Verbandsführer). Mittelfristig sind bis 2018 zwei Zugführer (F IV Lehrgang) auszubilden. Die Defizite im Bereich FB V (siehe Brandschutzbedarfsplan 2010) wurden teilweise behoben. Beide Löschzugführer sind ausgebildete Verbandsführer. Demnach ist das Soll erfüllt. Mittelfristig sind bis 2020 zwei weitere Verbandsführer auszubilden. Die Amtszeit des Leiters der Feuerwehr endet im Jahr 2020. Die seines Vertreters ebenfalls. Der Leiter der Feuerwehr hat angekündigt, 2020 keine weitere Amtszeit (altersbedingt) mehr anzutreten. Der stellv. Leiter der Feuerwehr könnte noch eine weitere Amtszeit von 6 Jahren als LdF oder Vertreter durchführen. Hierzu ist bei ihm eine Dienstzeitverlängerung auf 63 Jahren erforderlich. Bis 2020 sind daher zwei F VI Lehrgänge zu planen. Die Lehrgänge F/B Brandschutztechniker sind derzeit ausreichend. Bis zum Jahr 2018 werden zwei Lehrgangsplätze benötigt. Weiterhin soll es allen Führungskräften ermöglicht werden, an Fortbildungen des Institutes der Feuerwehr und an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz teilzunehmen. Um ggf. einen Interessenskonflikt zu vermeiden, sollten die Führungsfunktionen überwiegend mit rein ehrenamtlichem Personal besetzt werden. Bei Großschadenslagen oder Unwetterlagen könnte es sein, dass hauptberufliche Kräfte einer Feuerwehr bei ihrem Dienstherrn herangezogen werden. Diese würden der FFH nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher dürfen auch hauptamtliche Kräfte einer anderen Feuerwehr nicht zum Soll einer Freiwilligen Feuerwehr gezählt werden (siehe auch 7.1.3 Gesamtpersonalstand). Seite 77 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.1.7. Derzeitige Führungsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke Gruppeneinteilung Dienstjahr 2015 Stand: 4/2015 Version 6 Wehrführung Möller Elberfeld Pressestelle Arndt Heesch Fachberater Seelsorge Schanzmann Medizin n.N. Tillmanns ZF Stellv. Stellv. GF Stellv. Stellv. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Arndt Löschzug 1 Löschzug 2 Zweibäumer Baska Langohr, A. Kay n.N. Gruppe 1 Tillmanns Gruppe 2 Winkelhardt Gruppe 3 Thiele Gruppe 4 Tilcher Heesch n.N. Struck Westerhoff Möller, J. n.N. Regener, S. n.N. Lenz Husberg, J. Blasberg Bussmann Grandi Heckmann Jezierski, C. Kaya Kretz, P. Lemke, D. Nestler Obermeier Otte Regener, J. Ruder Schäfer, C. Schäfer, D. Voigt Döneke Emmerling Gleiß Glingener, F. Goldau Hübler, D. Jezierski, M. Kampmann Krähling Lewoldsen, K. Markus Möller, O. Nahus Neumann, S. Rust Schönefuss Schöpper Schuckert Steinweg Wurm Zimmermann 19 20 21 Beurlaubt Ecker, Dr. Conrad Grünewald Schubbert 22 23 24 25 rot = Klasse C, CE Fahrer Seite 78 von 118 Apelt Brüggemann Fieber Förderer Glingener, J. Hauschulz Hübler, W. Husberg, H.W. Josten König Kretz, D. Kuhlmann Langohr, J. Lüder Paleit Rudolph Scharbach Schröder Schulte Söhnge Brandenstein Elberfeld, T. Fest Glicinski Günes Hoche Ilic Janfrüchte Möller, M. Müller, D. Neumann, T. Scholz Schumacher Spitz Stederoth Strecker Tautz Ufelmann Vollmer Wagner Wolf, J. B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen Fahrzeug ELW 1-1 ELW 1-2 TLF 16/30 DLK 23/12 HLF I HLF II HFL III GW-L 1 WLF I WLF II LKW (GW-L 2) Soll o. Ausfallreserve Soll mit Ausfallreserve Ist Stand 2015 Differenz Soll WF 3 VF* 3 Soll 1 1 ZF** Soll GF** Soll TF 1 2 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 0 0 1 2 3 2 2 7 Soll 1 1 2 1 3 3 3 Freistellungen Gesamt 9 3 6 6 4 12 0 5 5 5 5 2 1 1 1 15 26 15 26 15 26 3 9 9 9 0 1 1 1 Soll TM 3 3 3 3 17 20 6 8 3 6 3 6 3 8 24 3 2 4 14 51 72 3 3 4 12 23 50 0 1 0 -2 -28 -22 146 4 generell Ausfallfaktor 3 * = Ausfallfaktor 1 da Sonderfunktion ** = Ausfallfaktor 2 da Führungsfunktion Berechnung mit allen Ist Kräften. Auch die Personen, die nicht zur Sollstärke gezählt werden dürfen. (Soll-Ist-Vergleich der Strukturen bei einem realen Ausfallfaktor 3 gerechnet. Bei der Tabelle wurden beim Ist nur die vorhandenen Ausbildungen gewertet. Die Funktionstrennung wurde hier nicht berücksichtigt. Soll Personal, Ausfallfaktor 3 Ist, mit allen Kräften Differenz Soll Personal, Ausfallfaktor 3 Ist, nur Personal das zur Sollstärke gerechnet werden darf Differenz 2015 146 99 -47 2010 141 88 -53 146 74 -72 141 74 -67 Nach der Rechnung mit dem Ausfallfaktor 3 hat die Feuerwehr Herdecke ein Personal Soll von 146 Kräften. Derzeit sind es lediglich 99 Kräfte (2010: 88 Kräfte), von denen streng genommen aber nur 74 (2010=74 Kräfte) berücksichtigt werden dürfen (vergleiche Ziffer 7.1.3).Somit besteht eine Minderdifferenz von 47 Kräften (wenn man alle verfügbaren Ist-Kräfte rechnet) oder von 72 Kräften (wenn man nur die zur Sollstärke gehörenden Kräfte rechnet). Mittelfristiges Ziel sollte es sein, den Personalstand an 115 aktive Kräfte anzugleichen. Langfristig muss der Personalbestand (beim jetzigen Fahrzeugbestand) auf 146 Einsatzkräfte ausgebaut werden. Eine Betrachtung mit dem theoretischen Ausfallfaktor 4 wäre unrealistisch und derzeit nicht lösbar. FAZIT = Bei der Feuerwehr Herdecke können Einsätze und Übungen mit dem jetzigen Personalstand noch befriedigend abgearbeitet werden. Einsätze im Zeitraum von 6-18 Uhr können nur als ausreichend betrachtet werden. Es ist zu beachten, dass die ehrenamtlichen Kräfte auch im Hinblick auf die hohe Einsatzanzahl sehr stark belastet werden. Durch intensive Werbemaßnahmen konnte der Personalstand leicht gesteigert werden. Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben und lediglich in Herdecke beschäftigt sind. Ebenfalls konnten mehrere Kameraden gewonnen werden, die im Rahmen einer „Doppelmitgliedschaft“ in der FF Herdecke aktiv wurden. Der Personalbestand darf einen Wert von 70 nicht unterschreiten. Dann besteht akuter Handlungsbedarf. Dies kann auch nicht mit der Einrichtung einer hauptamtlichen Wache kompensiert werden. Es gilt das vorhandene Personal zu fördern und zu motivieren. Dies bedarf finanzieller Mittel (siehe Ehrenamtssparbuch). Weiterhin muss eines der höchsten Ziele der Stadt Herdecke in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Werbung von neuem Einsatzpersonal sein. Seite 79 von 118 99 -47 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren In den nächsten zehn Jahren müssen 11 Stellen zu den normal auftretenden Austrittsersuchen (wie. z.B. bei Verlust von Interesse etc.) kompensiert werden, in den nächsten 20 Jahren sind es 25 Stellen. Positiv zu werten ist, dass bereits sechs Frauen (2010: drei) in der aktiven Feuerwehr tätig sind. Drei Feuerwehrangehörige haben einen Migrationshintergrund. Jedoch sind dies, im Vergleich zum Bundestrend, sehr niedrige Zahlen. 7.1.10. Altersstruktur Das Durchschnittsalter liegt bei 33 Jahren. Die Mannschaft ist sehr jung aufgestellt. 50 Anzahl der Feuerwehrangehörigen nachAlter 46 45 40 Anzahl der FM 35 30 25 25 20 16 15 10 7 5 2 0 bis 30 Jahre 30-40 Jahre 40-50 Jahre bis 60 Jahre bis 63 Jahre Altersgruppen in der FF 7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern Die Stadt Herdecke muss die Freistellungsbedingungen in Abstimmung mit den ortsansässigen Arbeitgebern optimieren. Das Verständnis der Arbeitgeber für diese gemeindliche Pflichtaufgabe ist zurzeit eher schlecht / sehr differenziert. Von 77 befragten aktiven Angehörigen der FF Herdecke klagen 16 über Probleme am Arbeitsplatz. Bei weiteren Kameraden ist eine Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz aus logischen Gründen (z.B. Tätigkeit auf einer Intensivstation) nicht möglich. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass sich die ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr bei vielen Arbeitgebern für die betreffende Einsatzkraft eher nachteilig auswirkt. Die Weltwirtschaftskrise 2009 förderte diesen bundesweiten Trend erheblich. Der zunehmende Leistungsdruck und die Abwicklung von Aufträgen „just in time" können hierfür auch Ursachen sein. Vielen Arbeitnehmern wird ganz klar gesagt, dass sie ihr Arbeitgeber bezahle und nicht die Feuerwehr. Festzustellen ist, dass bis 2015 die Anzahl der Einsatzkräfte, die Probleme am Arbeitsplatz haben, um zu Einsätzen auszurücken, nicht weniger geworden ist. Gerade der gesunde mittelständische Arbeitgeber kann Ausfälle von Mitarbeitern trotz Lohnersatzleistungen durch die Stadt nicht mehr ohne weiteres hinnehmen, obwohl gerade die kleineren Betriebe nach wie vor die Masse der Feuerwehrangehörigen stellen. Die Feuerwehr Herdecke versucht, die Abkömmlichkeit des ehrenamtlichen Personals bei ihrem Arbeitgeber auf ein benötigtes Minimum zu reduzieren. Insbesondere zu Kleineinsätzen sollen zunächst Beschäftigte des öffentlichen Dienstes alarmiert werden. Bei größeren Einsatzsituationen werden alle Kräfte alarmiert. Abschließend sind die vielen heimischen Unternehmen positiv zu erwähnen, die ihre Arbeitnehmer stets für Einsätze freistellen. Die Bürgermeisterin hat die Arbeitgeber jährlich angeschrieben und sich für die Freistellung der Feuerwehrleute bedankt. Weiterhin wurde an sechs Arbeitgeber die Plakette „Partner der Feuerwehr“ offiziell verliehen. Seite 80 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals In einer Befragung der 99 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wurden 77 Fragebögen ausgewertet. Die Beschäftigungssituation ist tendenziell für die Tagesverfügbarkeit zu beobachten. Derzeit arbeiten im und um (maximal 20 km) das Stadtgebiet 51 Kräfte (54,5 %). Davon sind: - 22 FM vom Arbeitgeber abkömmlich - 15 FM vom Arbeitgeber nicht abkömmlich - 14 FM vom Arbeitgeber teilweise abkömmlich. Zudem arbeiten: - weitere 5 FM an wechselnden Stellen im Stadtgebiet - weitere 8 FM an wechselnden Arbeitsstellen überall 16 Kameraden können in der Hauptarbeitszeit in < 4 Minuten an der Feuerwache sein. 22 Kameraden können nach Feierabend von zu Hause in < 4 Minuten an der Feuerwache sein. Der andere Teil der Einsatzkräfte arbeitet außerhalb des Stadtgebietes bzw. des Alarmierungsgebietes und ist somit tagsüber nicht per Funkmeldempfänger alarmierbar / erreichbar. Seit 2010 wird das Personal auch per SMS-Alarmierung angesprochen. Jedoch bei einer Arbeitsstelle > 20 km kann dieser Personenkreis nur als Ablösepersonal im weiteren Einsatzverlauf gesehen werden. Die Zahlen spiegeln zudem wider, dass sich hauptsächlich Berufstätige im Ehrenamt engagieren. Sinkt der Wert der in der Nähe arbeitenden Einsatzkräfte unter 60 %, sind Maßnahmen zu ergreifen. Die Stadt Herdecke als Träger des Feuerschutzes sollte jetzt schon für die Gewerbetreibenden, die bei der Einstellung von Mitarbeitern Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt berücksichtigen, positive Anreize schaffen: Diese können beispielhaft sein, soweit rechtlich möglich: - Unkomplizierte Erstattung von Lohnersatzleistungen mit Bonuszahlungen Sondervereinbarungen in der Gewerbesteuer durch Rückerstattungen Abkommen mit Personaldienstleistern zur Personalgestellung bei Fortbildungsmaßnahmen von Einsatzkräften Abkömmlichkeit gemäß Fragebogenaktion 4/2015: 70 59 60 54 54 50 40 40 6-12 Uhr 12-18 Uhr 40 30 20 10 10 0 BF, RD, Schicht 0-6 Uhr 18-0 Uhr WE, Feiertag Die Feuerwehr führte im April 2015 eine Befragung durch. Bei vielen Berufsgruppen konnte keine klare Aussage getroffen werden. Bei manchen Einsatzkräften wechselt die Abkömmlichkeit. Einige Feuerwehrleute haben zudem den Fragebogen nicht beantwortet. Diese Grafik ist somit nicht repräsentativ und beinhaltet lediglich die Einsatzkräfte, die immer zur Verfügung stehen können. Seite 81 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Unterteilt man den Tag in drei Zeitabschnitte, zum einen von 6:00 bis 18:00 Uhr (Tageszeit) und zum anderen von 18 bis 0 Uhr und von 0 bis 6 Uhr, so ergeben sich die in den Abbildungen dargestellten Verfügbarkeiten. Es ist ganz klar der Trend zu erkennen, dass die Feuerwehr in der Zeit von 18 bis 6 Uhr und an Wochenenden keine Probleme hat. Problematisch ist der Tagesbereich von 6 bis 18 Uhr. Nach diesem Zeitmuster sind auch die verschiedenen Alarmgruppen der Feuerwehr Herdecke aufgeteilt. Somit versucht man, immer das gerade verfügbare Personal gezielt anzusprechen. Arbeitsorte der Feuerwehrangehörigen Wetter; 2 wechselnd überall; 8 wechselnd SG; 5 Dortmund; 2 Hagen; 12 Bönen; 1 Hagen Vorhalle; 3 Herdecke; 28 Witten; 2 7.1.13. Betrachtung der interkommunalen Zusammenarbeit Mittelfristig ist auch über eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden nachzudenken. Nach FSHG ist diese grundsätzlich möglich. Wenn die Qualität des Sicherheitsniveaus gesteigert werden kann, so sollten auch Feuerwehren der Nachbargemeinden grundsätzlich zum Ersteinsatz in Herdecke vorgesehen werden. Denkbar wäre, eine Art ErgänzungsLöschgruppenfahrzeug vornehmlich mit Atemschutzgeräteträgern einzurichten. Beispiel: Ist ein Einsatzereignis (z.B. Zimmerbrand) in der Nachbargemeinde XY, fährt von Herdecke ein Löschgruppenfahrzeug nach XY zur Unterstützung. Nun der umgekehrte Fall: Kommt es in Herdecke zu einem Einsatzereignis, fährt von XY ein Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug nach Herdecke. Dies wäre eine reale Lösung, was es mit den umliegenden Kommunen abzustimmen und zu vereinbaren gilt. 7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst Da der Wehrdienst abgeschafft wurde, besteht für die Feuerwehr keine Möglichkeit mehr, hierüber Personal zu rekrutieren bzw. dauerhaft an die Feuerwehr zu binden. 7.1.15. Führerscheine der Klasse C und CE sowie Bootsführerschein Derzeit besitzen 39 Kräfte (2010: 36 Kräfte) einen LKW-Führerschein (Klasse C, CE), um bei der Feuerwehr Großfahrzeuge zu fahren. Das Soll liegt bei 40 Kräften. Demnach ist kurzfristig eine Person auszubilden. Mittelfristig sind vier Kräfte auszubilden. Sollten Personen mit einem solchen Führerschein aus der Feuerwehr Herdecke ausscheiden, sind entsprechende Personen unverzüglich zu einer Führerscheinausbildung zu entsenden. Nach der Führerscheinausbildung muss noch zudem eine Maschinisten- und Drehleitermaschinisten-Ausbildung absolviert werden. Da die Personen diesen LKW-Führerschein überwiegend für die Feuerwehr benötigen, ist dieser von der Stadt als Feuerschutzträger zu finanzieren. Die Stadt hat bereits bei vielen (Feuerwehr-) Führerscheininhabern profitiert, die diese Ausbildung privat für ihren Hauptberuf absolviert haben und nun gleichzeitig für die Freiwillige Feuerwehr nutzen können (Beispiel hauptberuflich Berufskraftfahrer, ehrenamtlich Feuerwehrangehöriger). Derzeit verfügt die Feuerwehr über 19 Bootsführer (Stand 2010: 10 Stück). Der Bereich konnte positiv Seite 82 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 ausgebaut werden. Bei einem Soll von 25 Personen sind demnach noch 6 Kameraden auszubilden. Entsprechende Ausbildungen sind kurzfristig zu belegen. 35 29 30 28 25 19 20 15 12 11 9 10 5 5 1 0 kein B BE C1 C1E C CE Boot Führerscheininhaber in der Feuerwehr Herdecke 7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen Nachzudenken ist auch über die künftige Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, DLRG, JUH und THW, nicht nur im Großschadensfall. Die vorhandene Sachkunde kann die Feuerwehr Herdecke in allen vorhandenen Fachdiensten (Sanität und Rettung, Betreuung und Verpflegung, Technik und Sicherheit) nutzbar machen und hat dies in der Vergangenheit auch bereits erfolgreich getan. Diese Zusammenarbeit ist auszubauen. 7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle) Gerätehaus / Wache 1 Einsatzpersonal Einsatzpersonal Anteil Einsatzpersonal FF derzeitige Freistellungen Anteil Einsatzpersonal Hauptamtliche Wache Jugendfeuerwehr Spielmannszug Ehrenabteilung Fachberater 99 99 4 4,5 31 0 26 0 Altersstruktur Alter bis 30 Jahre Alter 30-40 Jahre Alter 40-50 Jahre Alter 50-60 Jahre Alter > 60 Jahre Durchschnittsalter 46 x 25 x 16 x 7 x 2 x 33 Jahre Einsatzdiensttauglichkeit Anteil Einsatzpersonal Gesamtstärke Atemschutzgeräteträger gem. G 26 95 46 Laufbahnausbildung Seite 83 von 118 100 100 4 4,5 0 100 48 % % % % % % % B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 TM (F I) TF (F II) F III F IV F/B V F VI Rettungshelfer Rettungssanitäter Rettungsassistent 50 23 12 4 3 2 10 1 13 es zählt die höchste Qualifikation Führerscheine Klasse C Klasse CE Bootsführerschein 11 28 19 Verfügbarkeit* in der Zeit von 6 bis 18 Uhr* in der Zeit von 18 bis 24 Uhr in der Zeit von 24 bis 6 Uhr Anz. 36 54 54 Verfügbarkeit an Wochenenden, Feiertagen, Ferienzeiten* Verfügbarkeit an Samstagen Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 6 Uhr 60 60 60 *Es ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Feuerwehrkräften die Verfügbarkeit nicht planbar ist. Es wurden nur die abgegebenen Fragebögen ausgewertet 7.2. Kommunikationstechnik 7.2.1. Einsatzzentrale Die Kreisleitstelle Schwelm ist gemäß § 21 FSHG für die Notrufabfrage und Alarmierung der Einsatzkräfte zuständig. Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Herdecke wird grundsätzlich bei jedem Einsatz durch nachrückende Kräfte besetzt und dient als Rückfallebene zur Alarmierung. Im Bedarfsfall, wie bei großflächigen Unwetterlagen mit vielen kleinen Einsatzstellen, ist die Einsatzzentrale für die Einsatzdisposition und Rückmeldeprotokollierung in der AAO fester Bestandteil. Ab gewissen Alarmstufen ist ein so genannter Lagedienst vorgesehen, der den rückwärtigen, administrativen Bereich (direkt dem Einsatzleiter unterstellt) führt. Der Zentralist kann bei einer Großlage oder bei Massenanfall von Einsätzen (Unwetterlagen) durch seine Ortskenntnis die Einsätze viel besser priorisieren als ein externer Feuerwehrbeamter in der Leitstelle. So werden Einsätze nach der Alarmierung durch die Einsatzzentrale flexibler und effizienter abgearbeitet. Auf Einsatzmittel und Einsatzpersonal hat der Zentralist eine kürzere und direkte Eingriffszeit als ein externer Feuerwehrbeamter. Die technische Ausrüstung der Einsatzzentrale muss dem Standard entsprechen. So gehören derzeit zwei 4m- Funkgeräte zwei Digitalfunkgeräte zum festen Standard. Ein FMS-Ablesetableau41 oder ein ELS-Ablesetableau42 der Kreisleitstelle Schwelm ist vorzuhalten. Auch eine Rundsprechanlage für die Feuerwache (mit Aufschaltmöglichkeit der Leitstelle) ist zwingend erforderlich. Die Wache muss über mindestens fünf Amtsleitungen und im Bereich des Internets über eine schnelle Datenleitung (derzeit mindestens DSL 16.000) verfügen. Ein Alarmierungssystem als Rückfallebene für Funkmelder und Sirenen ist vorzuhalten. Eine technische Anbindung zur Kreisleitstelle über einen abgesetzten Bedienplatz ist kurzfristig zu erzielen. Hier kann bei Unwetterlagen (Massenanfall von Einsätzen) von 41 FMS= Funkmeldesystem. Ablesetableau des jeweiligen Fahrzeugstatus ELS = Einsatzleitsystem. Ablesetableau von offenen und erledigten Einsätzen der Feuerwehr Herdecke 42 Seite 84 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 zwei verschiedenen Standorten (Herdecke, Kreisleitstelle Schwelm) in einem System gearbeitet werden. Die technischen Voraussetzungen der Einsatzzentrale sind derzeit als gut (Stand 2010: mangelhaft) zu bezeichnen. Vor einigen Jahren wurde ein gebrauchter Leitstellentisch in Eigenregie des Ehrenamtes installiert. Der Tisch wurde 2010 kernsaniert und wurde darüber hinaus im Jahre 2015 mit dem Digitalfunk ausgestattet. Hierbei wurden auch zwei einheitliche Bedienelemente (Major BOS 8a) installiert. Die Einsatzzentrale verfügt neben zwei 4m Geräten, einem 2m Funkgerät und zwei FRT43 (Digitalfunk) auch über einen digitalen Alarmgeber. Hier ist zu beachten, dass dieser sekundär von der Leitstelle zu sehen ist (Alarme der Leitstelle haben Priorität). Mit Umstellung auf die digitale Alarmierung (zu differenzieren vom Digitalfunk) wurde auch der alte 5 Ton Alarmgeber deinstalliert. Die Einsatzzentrale verfügt über drei Telefone (eines davon schnurlos). Die Rundsprechanlage wurde im Zuge des Anbaus im ganzen Gebäude flächendeckend erneuert. Die Leitstelle kann sich auf diese Rundsprechanlage aufschalten. Die Zentrale verfügt weiterhin noch über ein Faxgerät und eine taktische Tafel zur Lagedarstellung. Ein abgesetzter Leitstellenplatz wurde bisher nicht realisiert. Hier gilt es die Systemänderung der Leitstelle in den nächsten Monaten abzuwarten. Weiterhin ist noch die neue Antenne für den Digitalfunk zu installieren. Hier ist eine Genehmigung der LZPD44 abzuwarten. Bis dato werden die Geräte mit einer provisorischen Antenne betrieben. 7.2.2.Stabsraum Im Obergeschoss des Altbaus befindet sich seit 2014 ein Stabsraum. Dieser ist mit einem abgesetzten Bedienplatz für 4m-Funk und Digitalfunk (FRT) ausgestattet. Zum Raum gehören ein Beamer mit Leinwand sowie eine Magnettafel zur Lagedarstellung mit taktischen Zeichen. Bisher gibt es in diesem Raum nur einen Telefonanschluss. Für die einzelnen Stabsfunktionen sind weitere Funktelefone (Festnetz) zu beschaffen. Weiterhin ist der Raum mit weiteren Magnettafeln zur Lagedarstellung auszustatten. 7.2.3. 4-Meter Funkverkehr - Einführung digitaler Funkverkehr Jedes Löschgruppenfahrzeug, die Einsatzzentrale sowie der Stabsraum sind mindestens mit einem analogen 4m-Sprechfunkgerät und seit 2015 mit einem MRT (Digitalfunk) ausgestattet. Der einzige ELW 1 war 2010 technisch unzureichend ausgestattet. Hierbei handelt es sich um einen umgebauten Mannschaftstransportwagen. Dieser wurde im Jahr 2011 durch eine Fachfirma technisch überarbeitet. Noch im Jahr 2015 wird hier auch der Digitalfunk eingebaut (HRT45 und MRT46). Funktechnisch ist das Fahrzeug auf einem brauchbaren Stand. Jedoch ist das Grundfahrzeug von 2001 und es sind einige Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu erkennen. Der Kommandowagen verfügt zudem über eine Freisprecheinrichtung für 4m-Funk, Digitalfunk und Mobilfunk („Bluetooth“). Der diensthabende B-Dienst ist mit einem Mobilfunkgerät ausgestattet. Der Digitalfunk wurde in den letzten Monaten in die Bestandsfahrzeuge verbaut. Die Umstellung auf den Digitalfunk erfolgt in drei Abschnitten: Zunächst soll der DMO-Führungskanal umgestellt werden. Danach folgt die Kommunikation im TMO47 mit der Leitstelle. Als drittes ist der DMO48-Arbeitskanal (u.a. Kommunikation mit Atemschutzgeräteträgern) vorgesehen. In diesem Bereich gibt es derzeit große Probleme. Alle Umstellungen erfolgen sukzessive nach einem aussagekräftigen Parallelbetrieb mit den alten analogen Geräten. Erst wenn der Testbetrieb erfolgreich war, kann der Digitalfunk eingeführt werden. Die Umstellung auf den digitalen Funkverkehr ist mit finanziellen Mitteln bei der Stadt Herdecke berücksichtigt. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der Digitalfunk wiederkehrenden Arbeitsaufwand (wie Update an jedem einzelnem Gerät) verursacht. Fraglich ist, ob dieser zusätzliche Aufwand weiterhin vom Ehrenamt durchgeführt werden kann. 7.2.4. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.8) Auf den vier Löschgruppenfahrzeugen verfügen folgende Funktionen über analoge 2m Sprechfunkgeräte: 43 Fest eingebautes Funkgerät (ortsfest), Fixed Radio Terminal Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste 45 Handsprechfunkgerät digital, Hand Radio Terminal 46 Fahrzeugfunkgerät digital, Mobile Radio Terminal 47 Netzbetrieb Digitalfunk, Trunked Mode Operation (u.a. Kommunikation zur Leitstelle) 48 Direktmodus (Wechselsprechen) digital, Direct Mode Operation 44 Seite 85 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 - Einheitsführer (2x) Maschinist Angriffstruppführer Wassertruppführer Ziel ist es, die Funktionen Melder und Schlauchtruppführer ebenfalls mit Geräten auszustatten. Aus Sicherheitsgründen sollen auch die Funktionen Angriffstruppmann und Wassertruppmann redundant mit Geräten ausgestattet sein. Dies wurde bei der technischen Ausstattung einer Löschgruppe bereits berücksichtigt. 7.2.5. Funkalarmierung Die Alarmierung wird seit 2011 digital per Funkmeldeempfänger (Swissphone 925 und 935) und Sirene durchgeführt. In der Leitstelle sowie in der Zentrale befindet sich hierfür eine Auslöseeinheit. Die Feuerwehr alarmiert auch ergänzend per SMS-Alarmierung. Die SMS-Alarmierung sowie die Alarmierung über die sieben Feuerschutzsirenen dienen als Redundanz für einen eventuellen Ausfall der Funkalarmierung. 7.2.6.Funkmeldesystem (Analogfunk) – Funkrufnamen nach OPTA-Richtlinie FMS-Handapparate dienen zur Vereinfachung des Funkverkehrs (zeitlicher Vorteil), bieten Bediensicherheit, Reduzierung des Sprechfunkbedarfes und damit Entlastung des Sprechfunkverkehrs. Die per FMS-Geber gesandten Telegramme können elektronisch in der Kreisleitstelle verarbeitet und für statistische Erhebungen ausgewertet werden. Im Digitalfunk ist eine solche Möglichkeit vorgesehen. FMS konnte aber bisher technisch nicht umgesetzt werden. Alle Einsatzfahrzeuge sind mit FMS-Hörern (Funkmeldesystem zur Statusübertragung) ausgestattet. Dies wurde seit dem Jahr 2002 deutlich verbessert. Damals waren nur zwei Fahrzeuge mit FMS ausgestattet. FMS Geber sind mittlerweile Stand der Technik und gehören in jedes Einsatzfahrzeug. Die FMS Geber dienen zudem dazu, auswertbares Material für die Statistik der zeitkritischen Einsätze vorhalten zu können. Im Juni 2015 werden die neuen OPTA Funkrufnamen im Ennepe-Ruhr-Kreis eingeführt. Dies ist bisher nicht erfolgt, da die Software der Leitstelle die neuen Funkrufnamen nicht verarbeiten konnte. Der Funkrufname für das HLF 1 lautet dann: „Florian Herdecke 1 HLF20 1“. 7.2.7. Mobiltelefone Der ELW1 verfügt über zwei Mobiltelefone (davon ein Festeinbau). Eine Freisprecheinrichtung ist nicht vorhanden. Weiterhin sind einzelne Positionen des Tagesdienstes (Wehrführer, Gerätewarte, Geschäftsführer Freiwillige Feuerwehr, Stelle Mitgliederwerbung) mit dienstlichen Mobilfunkgeräten ausgestattet. 2010 wurde angestrebt, jedes Fahrzeug (Löschgruppenfahrzeuge, Drehleiter, Gerätewart etc.) mit Mobilfunkgeräten auszustatten. Dies ist insbesondere bei einem Ausfall des 4m-Funks sowie bei Massenanfall von Einsätzen (Unwetterlagen) ein großer Vorteil. So können Einsätze, ohne den Funkverkehr zu belasten, durch die Einsatzzentrale / Kreisleitstelle direkt an das jeweilige Fahrzeug disponiert werden. Im Jahr 2012 wurden die Fahrzeuge HLF 1, DLK, TLF, HLF 2, HLF 3 und GW-L mit einem Mobilfunkgerät ausgestattet. Der Bestand ist derzeit als ausreichend anzusehen. Der zukünftig angeschaffte GW-L 2 sowie der ELW 1-2 sind ebenfalls mit einem Mobilfunkgerät auszustatten. 7.2.8.Tragbare Handfunkgeräte Es existiert ein tragbares 4m-Handfunkgerät auf dem ELW 1. Die Reichweite solcher Geräte ist sehr eingeschränkt. Nach Einrichtung des B-Dienstes im Jahr 2011 wurde der Kommandowagen ebenfalls mit einem 4m Handfunkgerät ausgestattet. In den nächsten Jahren bringt der Digitalfunk hier Vorteile. Die so genannten HRT können in den Frequenzbereichen DMO und TMO umgestellt werden. So kann der Einsatzleiter auch mit einem Handfunkgerät mit der Leitstelle oder der Zentrale kommunizieren. Die Reichweite ist hier gegenüber dem Analogfunk jedoch verbessert. Die Feuerwehr Herdecke besitzt derzeit 56 tragbare Funkgeräte (Stand 2010: 41 Stück) im 2 MeterFunk (Einsatzstellenfunk mit beschränkter Reichweite). Es sind überwiegend moderne Geräte wie Motorola GP 900 und GP 360 im Einsatz. Der technische Zustand dieser Geräte wurde seit 2002 stetig verbessert. Die Produktion der analogen Handfunkgeräte (2m) wurde seit Jahresbeginn Seite 86 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 eingestellt. 2004 wurde ein Funkkonzept für die Feuerwehr Herdecke entworfen. Dieses Konzept sieht eine Kanaltrennung für die Führungsfunktionen vor. Dies wird bereits bei der Feuerwehr Herdecke durchgeführt. Nach einer Übung im Jahre 2015 wurde beschlossen, auch die Arbeitskanäle der beiden vorhandenen Löschzüge zu trennen. Es ist bei diesem Konzept jedoch zukünftig anzustreben, dass die Atemschutzgeräteträger im Innenangriff sowie der Atemschutz Controller (Atemschutzüberwacher) bei mittleren bis größeren Einsatzlagen über einen eigenständigen Funkkanal verfügen. Das Funkkonzept ist anzupassen. Nachteil der Kanaltrennung ist, dass weitere Funkgeräte benötigt werden. Jedoch stellt die Kanaltrennung, insbesondere für die Atemschutzgeräteträger (etwa Mayday Situation = Notfalllage unter Atemschutz), eine deutliche größere Sicherheit dar. Für die absolute Sicherheit ist zu überlegen, jedes Mitglied eines Atemschutztrupps (bisher 1 Gerät pro Trupp) mit einem eigenen Funkgerät auszustatten. Bei einem möglichen Unfall könnte jede Person unverzüglich einen Notruf absetzen. Das 2m-Funkgerät im Atemschutzeinsatz ist für die Sicherheit der im Gefahrenbereich eingesetzten Trupps unverzichtbar. Der Arbeitskreis Atemschutz der Feuerwehr favorisiert diese o.g. Lösung ebenfalls. Für den Sicherheitstrupp Typ 2 werden wenige Funkmasken (Atemschutzmasken mit integriertem Lautsprecher und Mikrofon) vorgehalten. Helmsprechgarnituren werden nicht mehr verwendet. Diese waren zu anfällig. Daher werden bei den Geräten flächendeckend so genannte „Handmikes“ (Lautsprechermikrofone) eingesetzt. Diese haben den Vorteil, dass bei einer Gesprächsführung nicht immer das ganze Funkgerät aus der Tasche genommen werden muss. Die Handmikes sind bei Neubeschaffungen auch wie Ladehalterungen in Fahrzeugen stets mitzubeschaffen. Die Anzahl der 2 Meter-Funkgeräte ist bei der Feuerwehr Herdecke als durchschnittlich anzusehen. Es ist anzustreben, dass zukünftig jeder Truppführer, Einheitsführer, Zugführer, Abschnittsleiter und Einsatzleiter über ein eigenes 2 Meter Funkgerät verfügen kann. Das Soll (Minimum) für Handsprechfunkgeräte wird demnach wie folgt bemessen: ELW 1-1 Soll 8 Stück Ist 8 Stück 1 Kanal 20 EL 1 Kanal 20 FüAss 1 Kanal 20 Funker 5 Reservegeräte (Führungsfunktionen) ELW 1-2* 8 Stück 1 Kanal 20 EL 1 Kanal 20 FüAss 1 Kanal 20 Funker 5 Reservegeräte (Führungsfunktionen) *Fahrzeug noch nicht im Fahrzeugbestand, jedoch bei zwei Löschzügen erforderlich. Deshalb ist dieses Kommunikationsfahrzeug bereits Bestandteil dieser Kalkulation. HLF 1 Soll 9 Stück Ist 9 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 56 EF 1 Kanal 56 Me 1 Kanal 56 Ma 1 Kanal 56 AF 1 Kanal 56 AM 1 Kanal 56 WF 1 Kanal 56 WM 1 Kanal 56 SF DLK 23/12 Soll 4 Stück Ist 4 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 56 EF 1 Kanal 56 Ma 1 Kanal 56 Korbbetrieb TLF 16/30 Soll 7 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 56 EF Seite 87 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Ist 7 Stück 1 Kanal 56 Ma 1 Kanal 56 AF 1 Kanal 56 AM 1 Kanal 56 WF 1 Kanal 56 WM HLF 2 Soll 9 Stück Ist 5 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 5X EF 1 Kanal 5X Me 1 Kanal 5X Ma 1 Kanal 5X AF 1 Kanal 5X WF 1 Kanal 5X SF HLF 3 Soll 9 Stück Ist 5 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 5X EF 1 Kanal 5X Me 1 Kanal 5X Ma 1 Kanal 5X AF 1 Kanal 5X WF 1 Kanal 5X SF WLF 1 (AB-U) Soll 10 Stück Ist 9 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 5X EF 1 Kanal 5X Ma 1 Kanal 5X TM 6 Kanal 5X (CSA Einsatz) KdoW Soll 1 Stück Ist 1 Stück 1 Kanal 20 EF GW-L1 Soll 5 Stück Ist 4 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 5X EF 1 Kanal 5X Ma 1 Kanal 5X AF 1 Kanal 5X WF LKW Soll 3 Stück Ist 2 Stück 1 Kanal 20 EF 1 Kanal 5X EF 1 Kanal 5X Ma MTF 1 Soll 1 Stück Ist 1 Stück 1 Kanal 20 EF MTF 2 Soll 1 Stück Ist 1 Stück 1 Kanal 20 EF MTF 3 Soll 1 Stück Ist 0 Stück 1 Kanal 20 EF RTB Soll 1 Stück Ist 0 Stück 1 Kanal 20 EF Soll = 77 Geräte Ist =56 Geräte Defizit: 21 Geräte *Fahrzeug ist noch nicht im Bestand, muss aber bei zwei Löschzügen angeschafft werden. Seite 88 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Das Soll der 2 Meter Funkgeräte ist nicht mehr anzupassen. Teilweise sind die Analogfunkgeräte schon nicht mehr lieferbar. Der Bestand muss im Zuge der Umstellung auf den Digitalfunk angepasst werden. Die o.g. Mengenberechnung gilt sinngemäß auch für die Handgeräte des Digitalfunkes. Bei weiteren Fahrzeugneuanschaffungen muss betrachtet werden, wie viele Trupps in diesem Fahrzeug eingesetzt werden können, oder man benutzt die folgende Faustformel: - Einsatzleitwagen - Löschgruppenfahrzeug - Staffelfahrzeug - Truppfahrzeug 8 Stück 9 Stück 7 Stück 3-4 Stück 7.2.9.Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12) Das Sirenennetz besteht derzeit aus sieben Feuerschutzsirenen (Modell E57). Seit 2002 wurden die Sirenen ausgehend von vier Stück erweitert. Hierzu wurden alte Luftschutzsirenen auf den Feuerschutzton im Jahr 2009 umprogrammiert. 2009 und 2014 wurden Sirenenüberprüfungen sowie Reichweitenausleuchtung durchgeführt (siehe Anlage). Hierbei ist aufgefallen, dass weitere Sirenenstandorte erstellt werden müssen. Die Bereiche Westende (Gemeinschaftskrankenhaus), Schraberg, Schnee und Ahlenberg sind unterversorgt. Weiterhin muss der Standort Nackenhof erneuert werden. Mit dem neuen Sirenenmodell HES 600-R bzw. HES 1200-R können auch gezielte Warndurchsagen an die Bevölkerung durchgeführt werden. Im Hinblick auf das umliegende Gefahrenpotenzial (u.a. Ewald Dörken AG, Idealspaten) sollte der Sirenenstandort Nacken mittelfristig erneuert werden. Der Radius um die Standorte Kirchender Dorfweg und Dortmunder Landstraße (Ahlenberg) kann durch die Neuinstallation der Sirene HES 1200-R ebenfalls deutlich verbessert werden. Die innerstädtische Sirene in der Bahnhofstraße sollte ebenfalls im Hinblick auf Warndurchsagen gegen eine neue Sirene getauscht werden. Der Sirenenton der Sirene E57 kann auch zur Warnung der Bevölkerung genutzt werden (u.a. Aufforderung, um das Radio für Warndurchsagen einzuschalten). Hierzu wurde vom Ennepe-RuhrKreis ein kreisweiter Arbeitskreis einberufen. Dieser soll ein einheitliches Modell zur Warnung der Bevölkerung erstellen. Maßnahmen: Installation von neuen Sirenen in den Stadtteilen Westende und Schraberg. Die Sirenenstandorte Kirchender Dorfweg, Nackenhof und Dortmunder Landstraße müssen aufgrund der geringen Intensität erneuert werden. Die Sirene in der Bahnhofstraße sollte ebenfalls gegen eine neue Sirene (im Hinblick auf Warndurchsagen in der Innenstadt) getauscht werden. (Quelle: Fa. Helin, Hagen 2015) Seite 89 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.2.10. Funkmeldeempfänger Der Bestand an Funkmeldeempfängern kann als gut angesehen werden. Derzeit sind 72 Kräfte mit digitalen Funkmeldeempfängern ausgestattet. 7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät Die Tabelle 1 gibt eine Übersicht, welche Einsatzfahrzeuge vorhanden sein müssen (Soll) und wie der derzeitige Istbestand aussieht: Fahrzeug Soll Ist Bemerkung TLF 3000 1 1 DL(A) K 23/12 1 1 (H)LF 20/16 3 3 Sonderlöschmittel 1 1 AB-Gefahrgut 1 1 RW 1 0 wird durch das HLF II kompensiert ELW 1 2 1 ein ELW 1 fehlt, Beschaffung angelaufen KdoW / PKW 1 1 WLF 2 2 MTF 3 3 MTW 3 im schlechten Zustand SW 2000 1 0 wird in Zukunft durch GW-L 2 kompensiert AB-Wasser 1 0 Beschaffung geplant GW-L 1 1 1 GW-L 2 1 0 LKW im schlechten Zustand vorhanden, GW-L 2 derzeit in Beschaffung AB-Atemschutz* - - wird durch den ERK vorgehalten Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die geplanten Nutzungsdauern der einzelnen Ist-Fahrzeuge sowie über den Zeitpunkt einer anstehenden Ersatzbeschaffung. Typ Kennzeichen Funk-Kennung Baujahr Laufzeit Neuanschaffung Stellplatz Kilometer Optischer Zustand Technischer Zustand gut TLF 16/30 EN-2522 Fl. HRD 1 TLF 3000 1 2003 20 2023 ja 14.858 gut ELW 1 EN-2445 Fl. HRD 1 ELW1 1 2001 10 2020 ja 24.801 mittel mittel Kommandowagen EN-FH 8101 Fl. HRD 1 B-DI 1 2010 10 2020 nein 42.355 gut gut Drehleiter 23/12 GL-T EN-FH 8331 Fl. HRD 1 DLK23 1 2014 20 2034 ja 1.884 gut gut HLF II EN-2223 Fl. HRD 1 HLF20 2 2006 20 2026 ja 12.897 gut gut HLF III EN-2425 Fl. HRD 1 HLF20 3 1993 20 2016 ja 20.728 mittel mittel WLF I EN-2524 Fl. HRD 1 WLF 1 1997 20 2020 ja 10.781 mittel mittel AB-Gefahrgut - - 1997 20 2016* ja - gut mittel AB-Mulde - - 1997 - - nein - mittel mittel 2013 - - nein - gut gut gut AB-Hochwasser AB-Schaum - - 2001 - - nein - mittel HLF I EN-FH 8431 Fl. HRD 1 HLF20 3 2014 20 2034 ja 2.532 gut gut MTW 1 EN-FH 8191 Fl. HRD 1 MTF 1 2010 10 2020 ja 30.980 gut gut MTW 2 EN-FH 8192 Fl. HRD 1 MTF 2 2013 10 2023 ja 6.460 gut gut MTW 3 EN-2468 Fl. HRD 1 MTF 3 1995 10 2005 ja 125.940 schlecht schlecht GW-Logistik EN-FH 8591 Fl. HRD 1 GW-L1 1 2007 15 2022 ja 11.639 gut gut LKW, GW-L 2 EN-2420 Fl. HRD 1 GW-L2 1 1993 20 2016 nein 151.200 schlecht schlecht RTB 2 - Fl. HRD 1 RTB 1 2014 20 2034 ja - gut gut Anhänger Boot EN-FH 8881 - 2014 20 2034 ja - gut gut Anzahl : 19 Seite 90 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Bei der Ersatzbeschaffung ist zu beachten, dass diese frühzeitig erfolgt, damit Bestell- und Produktionszeit der Fahrzeuge die Laufzeit alter Fahrzeuge nicht unnötig verlängern. Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr Herdecke ist in der Gesamtheit sehr gepflegt. Der technische Zustand der Fahrzeuge wurde in den letzten Jahren stark verbessert. Der Investitionsstau wurde fast beseitigt. Im Durchschnitt kann nun, nach einigen Investitionen, von einem guten technischen Zustand ausgegangen werden. Innerhalb der nächsten Jahre erreichen folgende Fahrzeuge die Laufzeitgrenze (siehe auch Grafik Fahrzeuglaufzeiten), wobei die letzten drei genannten Fahrzeuge erst in den Zeitraum des nächsten Brandschutzbedarfsplanes (ab 2021) fallen: 2015 2015 2016 2016 2016 2017 2020 2020 2020 2020 2022 2023 2023 Einsatzleitwagen 1-2 (Neubeschaffung, siehe Brandschutzbedarfsplan 2010), Allradfahrgestell Abrollbehälter Wasser Lastkraftwagen (sehr schlechter technischer Zustand), Anschaffung eines GW-L 2 mit Kran und Allrad Löschgruppenfahrzeug 20 inhaltliche Überarbeitung des Abrollbehälters Gefahrgut, Container von 1997 bleibt bestehen (siehe *in der Tabelle) Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 3 (Jugendfeuerwehr) Einsatzleitwagen 1-1 Kommandowagen Mannschaftstransportwagen 1 Wechsellader Trägerfahrzeug Gerätewagen Logistik 1, ggf. Kleineinsatzfahrzeug (KEF) Tanklöschfahrzeug 16/30 (Löschgruppenfahrzeug 20) Mannschaftstransportwagen 2 Fahrzeuge wie die alte Drehleiter, das alte Löschgruppenfahrzeug 16/12 (beides 2014 ersatzbeschafft), Kommandowagen, Mannschaftstransportwagen (2010 ersatzbeschafft) wurden aufgrund des guten Zustandes über die Laufzeit von zwanzig Jahren hinaus gefahren. Auch die Neubeschaffung des Wechsellader-Trägerfahrzeuges wurde, aufgrund des guten Zustandes, von 2017 auf 2020 geschoben. Der dazugehörige Abrollbehälter Gefahrgut muss aufgrund des Zustandes nicht neu ersetzt werden. Hier ergibt sich 2016 auch ein inhaltlicher Überarbeitungsbedarf. Die Ausrüstung muss auf den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Der Einsatzleitwagen 1-1 wurde 2011 kernsaniert und kann nun weitere 9 Jahre bis 2020 gefahren werden (eigentliche Laufzeit 10 Jahre, Baujahr 2001). Daran ist zu erkennen, dass Ersatzbeschaffungen nur durchgeführt werden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte insbesondere bei alten Fahrzeugen durchgeführt werden, um darzustellen, wann die Fahrzeuge noch rentabel im Vergleich zu einer Neuanschaffung sind. Sämtliche anfallenden Kosten sollten je nach Fahrzeug sortiert einzeln erfasst und bewertet werden. Seite 91 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle) Stellplatz 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 JF JF JF JF JF JF TLF 16/30 DLK 23/12 ELW 1-1 HLF I HLF II HLF III WLF I* MTW I MTW II MTW III JF KdoW LKW 1 RTB 2 und Anh. GW-L 1 Laufzeit eines Fahrzeuges Laufzeit eines Fahrzeuges abgelaufen Jahr der Ersatzbeschaffung erhebliche Bedenken aufgrund des schlechten Fahrzeugzustandes, Beschaffung vor Ablauf der Laufzeit ggf. erforderlich * Abrollbehälter sind separat zu betrachten Stellplatz vorhanden JF Fahrzeuge wurde nach der eigentlichen Laufzeit zur Förderung der Jugendfeuerwehr weiter verwendet Seite 92 von 118 JF JF 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.3.2.Übersicht der Einsatzfahrzeuge und des Rettungsbootes in Bildern Kommandowagen - Fl. EN 8-10-1 EN-FH 8101, Bj. 2009 Einsatzleitwagen 1 Fl. EN 8-11-1 EN-2445, Bj. 2001 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 - Drehleiter mit Korb 23/12 GL-T Fl. EN 8-43-1 Fl. EN 8-33-1 EN-FH 8431, Bj. 2014 EN-FH 8331, Bj. 2014 Tanklöschfahrzeug 16/30 - Fl. EN 8-23-1 EN-2522, Bj. 2003 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 Fl. EN 8-43-2 EN-2223, Bj. 2006 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16 - Wechselladerfahrzeug mit AB-Gefahrgut Fl. EN 8-43-3 Fl. EN 8-65-1 EN-2425, Bj. 1993 EN-2524, Bj. 1997 Seite 93 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Lastkraftwagen - Fl. EN 8-74-1 EN-2420, Bj. 1993 Gerätewagen Logistik - Fl. EN 8-59-1 EN-FH 8591, Bj. 2007 Mannschaftstransportwagen 1 EN-FH 8191, Bj. 2009 Mannschaftstransportwagen 2 EN-FH 8192, Bj. 2013 Mannschaftstransportwagen 3 EN-2468, Bj. 1995 Abrollbehälter Mulde Bj. 1997 Abrollbehälter Schaummittel Bj. 1996 (Eigenumbau 2002, Spende) Abrollbehälter Hochwasserschutz Bj. 2012 (Spende Förderverein) Seite 94 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Wechselladerfahrzeug mit dem AB-ManV (EN-Kreis) – Fl. EN 0-65-3 EN-KS 0652, Bj. 2008 Rettungsboot 2 – Fl. HRD 1 RTB 1 EN-FH 8881, Bj. 2014 7.3.3. Ist Vorhaltung der Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1) Alle Löschfahrzeuge sind mit einem Löschwassertank sowie einem Rettungssatz ausgestattet. Das HLF 1, TLF 1 und ELW 1-1 verfügen über eine Wärmebildkamera. Die Spende aus dem Jahr 2002 musste ausgemustert werden. Auf den Löschfahrzeugen sind standardmäßig vier Atemschutzgeräte (Ausnahme HLF 3 = fünf Geräte). Auf jedem Löschgruppenfahrzeug sind mindestens 5 Handsprechfunkgeräte. Ein Sprungpolster befindet sich auf dem HLF 1 und TLF. Motorbetriebene Lüfter befinden sich auf dem HLF 1, TLF und HLF 2. Auf der DLK wurde ein Elektrolüfter verlastet. Ein wasserbetriebener Lüfter wird an der Wache als Reserve vorgehalten. Rauchverschlüsse sind auf dem HLF I, TLF und HLF II zu finden. Alle Löschgruppenfahrzeuge sind mit Notfallkoffern bzw. Notfallrucksäcken ausgestattet. Jedes Löschgruppenfahrzeug sowie die Drehleiter verfügen über Motorsägen. Türöffnungswerkzeug ist auf dem HLF 1 und HLF 2 vorhanden. Das TLF muss als zweit ausrückendes Fahrzeug hiermit kurzfristig ausgestattet werden. Die Messgeräte sind im Hinblick auf H2S und CO anzupassen. Das HLF 2 sowie das TLF sind mit der Stromeinspeisung „Rettbox“ auszustatten. Das TLF, HLF 2 sowie der KdoW sind im Sinne der Eigensicherheit der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte mit einer Warnbeklebung auszurüsten. FAZIT = Die technischen Mittel des Fahrzeugparks sind weiterhin nach Ablauf der Laufzeiten langfristig gemäß dem Punkt 6.4.1 Mindestausstattung einer Löschgruppe sowie dem Punkt 6.4.2. anzupassen. Seit dem letzten Brandschutzbedarfsplan 2010 wurde der aufgelaufene „Investitionsstau“ fast beseitigt. 7.3.4. Einsatzleitwagen / Kommandowagen (siehe auch 6.4.8) Von enormer Bedeutung ist auch die Anpassung des Einsatzleitwagen 1 (ELW 1). Dieser wurde 2001 als Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft und wurde in Eigenarbeit des Ehrenamtes als ELW 1 umgebaut. Dieser wurde im Jahr 2011 durch eine Fachfirma technisch überarbeitet. Noch im Jahr 2015 wird hier auch der Digitalfunk eingebaut (HRT49 und MRT50). Funktechnisch ist das Fahrzeug auf einem brauchbaren Stand. Jedoch ist das Grundfahrzeug von 2001 und es sind einige Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu erkennen. Bei der Ersatzbeschaffung ist zwingend darauf zu achten, dass ein ELW 1 nach DIN 14507 Teil 2 mit der entsprechenden Kommunikationsausstattung angeschafft wird. Für den zweiten Löschzug ist kein ELW 1 vorhanden. Hilfsweise kann hier der Kommandowagen genutzt werden. Jedoch ist der Kommandowagen nur für die Anfahrt des Zugführers bzw. Führungsdienstes geeignet und kann nicht als Führungsmittel eingesetzt werden. Als Ausfallreserve und als Führungsmittel für den zweiten Löschzug ist ein zweiter Einsatzleitwagen dauerhaft erforderlich. Bei Unwettereinsätzen können sich zwei größere Einsatzlagen an zwei unterschiedlichen Einsatzorten befinden, daher ist an beiden Stellen ein ausgestattetes Führungsmittel erforderlich. Der Kommandowagen steht im Tagesbereich für die Dienstgeschäfte des Wehrführers o.V.i.A. zur Verfügung. Ab 16 Uhr und am Wochenende besetzt der Zugführer vom Dienst (Einsatzführungsdienst) das Fahrzeug (Konzepteinführung zum 01.01.2011, Ratsbeschluss vom 9.12.2010). 49 50 Handsprechfunkgerät digital, Hand Radio Terminal Fahrzeugfunkgerät digital, Mobile Radio Terminal Seite 95 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2) Für den Einsatzerfolg sind mindestens zwei Löschgruppenfahrzeuge mit der Komponente Brand und Wasserförderung (vergleichbar LF 20, TLF 3000) vorzuhalten. Für die Komponente Hilfeleistungen sind mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) vorzuhalten. 7.3.6. Hubrettungsfahrzeug Da die Stadt Herdecke über Gebäude mittlerer Höhe gemäß BauO NW verfügt, ist zwingend eine Drehleiter 23/12 vorzuhalten. Diese sollte mind. über einen abknickbaren Drei-Mann-Korb sowie eine vorinstallierte Wasserleitung auf dem Leiterpark verfügen. Eine Krankentragehalterung sowie Beleuchtungseinheiten sollten am Korb ebenfalls installiert sein. Aufgrund des engen Altstadtbereiches ist eine kleine Abstützung zu wählen, die Hindernisse unterfahren kann. Die derzeitige Drehleiter erfüllt diese Anforderungen. 7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4) Für die technische Hilfeleistung stehen drei hydraulische Rettungsgeräte (jeweils ein Gerät HLF 1, HLF 2 und HLF 3) sowie ein akkubetriebenes Gerät (TLF) zur Verfügung (siehe hierzu Punkt 6.4.4). Auch zwei Arbeitsbühnen für LKW werden im Gebäude der Feuerwehr Herdecke vorgehalten. Bei Einsatzanlässen wird diese auf den Gerätewagen Logistik verladen und zur Einsatzstelle transportiert. Alle Löschfahrzeuge, die Drehleiter, der Abrollbehälter Gefahrgut sowie der Abrollbehälter ManV sind mit einem Stromaggregat ausgestattet. Als Redundanz (Ersatz) muss an der Wache ein Stromaggregat (14 kVA) vorgehalten werden. 7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug) Ein Rüstwagen (RW) ist bei der Feuerwehr Herdecke zur Zeit nicht zu finden. Jedoch sind das HLF 1 und 2 mit einer hydraulischen Winde ausgestattet. Im Vergleich zum alten Rüstwagen (MB Unimog, geländegängig) ist das Großfahrzeug insbesondere für enge Bereiche beim Windeneinsatz sehr unflexibel. In Herdecke wird derzeit ein geländegängiges Fahrzeug (HLF 1) vorgehalten. Die technischen Einsatzmittel des RW können auf mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge des Fahrzeugparks verteilt werden, somit ist kein RW bei der Feuerwehr Herdecke erforderlich. Es werden zwei Fahrzeuge mit einer hydraulischen Winde vorgehalten. Hier wird das geforderte Soll eingehalten. 7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13) Der Lastkraftwagen wurde 2007 von den Technischen Betrieben übernommen. Er wurde in Eigenarbeit des Ehrenamtes für den Einsatzdienst hergerichtet. Er wird als Logistikkomponente eingesetzt und dient überwiegend zum Transport von Verbrauchsmitteln (Öl-Bindemittel, Schlauchmaterial, Sandsäcke etc.). An dem Fahrzeug wurde zudem nach erheblicher Zunahme der Ölspuren ein so genannter Öl-Tiger installiert. Mit diesem Gerät können Ölspuren erheblich einfacher und mit weniger Einsatzpersonal abgestreut werden. Der technische Zustand des Fahrzeuges ist desolat. Für 2016 ist einer Ersatzbeschaffung in Form eines Gerätewagens Logistik 2 (GW-L 2) mit Ladebordwand vorgesehen. Durch die Beschaffung wird die weitere Beschaffung eines Schlauchwagens (SW 2000) eingespart. Die 2.000 Meter Schlauch können in Gitterboxen auf den GW-L 2 verladen werden. Weiterhin gibt es für das jetzige Fahrzeug keinen geschlossenen Stellplatz. Die Elektrik des Fahrzeuges LKW wurde 2015 von Mäusen angefressen. Für das Fahrzeug wird kurzfristig ein bedachter Stellplatz benötigt. Weiterhin wird bei der Feuerwehr Herdecke ein Gerätewagen Logistik (Baujahr 2007) ohne Ladebordwand vorgehalten. Mit ihm werden kleinere Ölspuren und Tierrettungen durchgeführt. 7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot Der mit der DLRG bestehende Kooperationsvertrag (siehe Brandschutzbedarfsplan 2010) wurde beendet. Der ehemalige Feuerwehr Unimog blieb aufgrund des Vertrages in Eigentum der DLRG. Im Monat Dezember 2014 wurde ein neues Rettungsboot (RTB 2) der Marke Pioneer inklusive Trailer für 37.000 Euro beschafft. Weiterhin wurden Überlebensanzüge sowie ein Schlauchboot für kleinere Seen und Teiche angeschafft (u.a. auch zur Eisrettung). Für die Erstrettung in Ufernähe kann das angeschaffte Schlauchboot ohne Motor verwendet werden (keine Ideallösung). Am Quartier Ruhraue wurde für den Harkortsee eine geeignete Slipstelle für das Rettungsboot geschaffen. Diese ist für die Feuerwehr nutzbar. Für den Bereich Hengsteysee (ebenfalls Teil des Stadtgebietes Herdecke) ist keine nutzbare bzw. Seite 96 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 geeignete Slipstelle vorhanden. Ein o.g. Zugang zum Gewässer ist dort gegenwärtig nicht möglich. Es gilt zu überlegen, ob für den Hengsteysee, gemeinsam mit der Stadt Hagen, eine geeignete Slipstelle für beide Städte erstellt werden kann. Die vorhandene Slipstelle für den Ruhrzwischenlauf (hinter dem Gymnasium) ist derzeit nicht nutzbar und ist zu ertüchtigen. Seitens der Wehrführung bestehen Ideen, dass Rettungsboot (RTB 2) mit dem Kran des in 2016 anzuschaffenden Gerätewagen Logistik 2 ins Wasser zu lassen. Für das Großfahrzeug wird eine Zufahrt sowie eine Aufstellfläche mit einer Tragkraft von mindestens 16 Tonnen benötigt. Die Ausladung des Krans beträgt ca. 10 Meter. Es ist weiterhin zu beachten, dass bei einem Fahrzeugausfall, bedingt durch einen Paralleleinsatz oder durch einen Werkstattbesuch, wieder keine Zugangsmöglichkeiten zu den Gewässern bestehen. Über eine Slipstelle wäre diese Zugangsmöglichkeit dauerhaft und auch für Boote anderer Feuerwehren und Hilfsorganisationen sichergestellt. Die insoweit bestehenden Überlegungen müssen daher noch vertieft und überprüft werden. 7.3.11. Sonderlöschmittel (siehe auch 6.4.5) Die Feuerwehr lagert einen gewissen Schaummittelvorrat an der Wache. Es ist zu überwachen, dass der Bestand 4.000 Liter am Standort nicht unterschreitet. Ein Teil des Schaummittels ist auf dem AB Schaum verlastet. Das TLF 16/30 sowie das HLF 1 verfügen über eine Zumischanlage (nicht CAFS System). In dem System werden auf dem TLF 200 l Schaum (Class A) und auf dem HLF 1 150l Schaum vorgehalten, die sofort dem Löschwasser zugemischt werden können. Die ZA kann Zumischraten von < 1 % als Netzmittel zulassen. Derzeit wird über einen kreisweiten Schaummittelvorrat nachgedacht. Der Pulverlöschanhänger (Baujahr 1965) wurde 2014 an die Ewald Dörken AG abgegeben. Der Anhänger wird dort gewartet und kann im Einsatzfall verwendet bzw. dort abgeholt werden. 7.3.12. Warnung der Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.9 Sirenennetz) Folgende Fahrzeuge verfügen über Außenlautsprecher, um Warndurchsagen erzeugen zu können: - MTF 1 MTF 2 KdoW HLF 3 ELW 1-1 Ein automatisches Abspielgerät (CD-Spieler) steht lediglich auf dem MTF 1 zur Verfügung. Mit dem MTF 2-3, KdoW, HLF 3 und ELW 1-1 können manuelle Durchsagen im Außenbereich getätigt werden. In Anbetracht des flächenmäßig großen Stadtgebietes wird dies für die lokale Warnung und Information der Bevölkerung bei möglichen Schadensfällen, wie Gefahrgutunfällen oder Brandrauch infolge eines Großbrandes, als ausreichend eingestuft. Vordefinierte, aufgespielte Texte sind nur für den MTF 1 vorhanden. Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen (MTF 1-2. KdoW, PKW, ELW) ist sicherzustellen, dass ein automatisches und mit dem Außenlautsprecher kombiniertes Abspielgerät für Warndurchsagen vorhanden ist. Das Stadtgebiet ist vorgeplant in Warnsegmente unterteilt worden, so dass von einer zeitnahen Warnung ausgegangen werden kann. Jedoch muss beachtet werden, dass bei einem größeren Einsatz nicht die Warnung der Bevölkerung die Aufgabe der Primäreinheiten der Feuerwehr Herdecke sein kann. Alternativ sind externe Kräfte oder die Schutzpolizei hinzuziehen. Ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung (u.a. mit den alten Luftschutzsirenen) ist derzeit (kreisweit) in der Erstellung. 7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7) Kleinere und mittlere Einsätze mit ABC-Gefahren müssen von den Kommunen eigenständig abgearbeitet werden. Für größere ABC-Einsätze wurde ein kreisweites System mit Integration aller ABC-Einheiten durch eine Fachgruppe des Ennepe-Ruhr-Kreises erarbeitet. Ziel ist hier die gegenseitige, kommunale Unterstützung bei solchen Sonderlagen. Die Feuerwehr Herdecke verfügt auf ihrem AB-Gefahrgut über Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully Einlaufschutz sowie Chemikalienschutzanzüge. Ein Prüfröhrchenset sowie mehrere Explosionsschutzwarngeräte (auch auf dem ersten Löschfahrzeug) sind vorhanden. Die Seite 97 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Gerätschaften werden durch einen Gerätewart stets gewartet. In den nächsten Jahren (bis 2016) sind dringende Investitionen im Bereich ABC notwendig. Einerseits hat die Technik sich weiter entwickelt (Stand der Technik und Taktik) und weiterhin müssen Investitionen zum Erhalt der ABC-Ausrüstung getätigt werden (Umbau des AB-Gefahrgut aus dem Jahr 1997). Der Abrollbehälter aus dem Jahr 1997 kann erhalten werden, jedoch ist der dort verladene Inhalt auf den neuesten Stand anzupassen. 7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7.2 und 6.4.9) Die Feuerwehr Herdecke verfügt über 12 Tauchpumpen (Stand 2010: 6 Tauchpumpen). Demnach fehlen bei einem Soll von 16 Geräten derzeit 4 weitere Tauchpumpen. Vier Wassersauger sowie eine Fäkalienpumpe (Modell „Chiemsee“) sind vorhanden. Ein Wassersauger davon ist für den Eigenschutz des Gebäudes vorgesehen. Eine leistungsstarke Pumpe, mit denen große Wassermengen gefördert werden können, ist nicht vorhanden. Diese ist mittelfristig zu beschaffen. Für den GW-Logistik gibt es eine Verladebox TH-Wasser. Die Feuerwehr Herdecke muss in der Lage sein, eine Ausbreitung von wassergefährdenden Substanzen zu verhindern. Die derzeit vorhandenen technischen Mittel wie Ölsperren etc. sind nicht ausreichend und müssen kurzfristig angepasst werden. Hierzu ist auch schwimmfähiges Bindemittel vorzuhalten. Ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Städten Hagen, Dortmund, Wetter und Witten ist anzustreben. Für den Hochwasserschutz können weiterhin Pumpen der Löschgruppenfahrzeuge sowie die Tragkraftspritze 8/8 verwendet werden. Ein LF 16 TS, ein SW 2000 sowie andere Komponenten zum Hochwasserschutz sind bei der Feuerwehr Herdecke nicht vorhanden. Die Feuerwehr Herdecke verfügt derzeit über 1.000 gefüllte und über 3.000 ungefüllte Sandsäcke. Der Bestand ist daher aufzustocken. Die gefüllten Sandsäcke sind auf einem durch den Förderverein gespendeten Abrollbehälter Hochwasserschutz verlastet. Weiterhin können der Lastkraftwagen (ab 2016 der GW-L 2), der Abrollbehälter Mulde sowie der GW-Logistik 1 zum Transport der Sandsäcke eingesetzt werden. Die Lagerung der Sandsäcke ist mangelhaft. Ungeziefer nistet sich hier immer wieder ein (Lagerung im offenem Carport). Der Ennepe-Ruhr-Kreis hält an der Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg-Silschede einen Pool von 10.000 Sandsäcken (ungefüllt) zur Verfügung aller neun Kreisstädte vor (Kreiskonzept). 7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10) Jedes Löschgruppenfahrzeug muss über mindestens vier einsatzbereite Atemschutzgeräte verfügen. Dies ist bei der Feuerwehr Herdecke der Fall. Insgesamt verfügt die Feuerwehr Herdecke über 39 Einflaschengeräte und 4 Zweiflaschengeräte. Insgesamt sind dies 43 Atemschutzgeräte (Stand 2010: 38 Stück). Soll Einflaschengeräte: Ist Einflaschengeräte: Anzuschaffen: 42 Stück 39 Stück 3 Stück Soll Zweiflaschengeräte: Ist Einflaschengeräte: Anzuschaffen: 4 Stück 4 Stück 0 Stück Drei Geräte (Einflaschengeräte) sind neu anzuschaffen. Mittelfristig sind über 20 Atemschutzgeräte auf den neuesten Stand der Technik und Unfallverhütungsvorschriften anzupassen. Die Geräte werden von der Kreisfeuerwehrzentrale gewartet. Die monatliche Sicherheitsüberprüfung findet durch den kommunalen Gerätewart statt. Reservegeräte in geringer Anzahl werden an der Feuerwache vorgehalten (Rollwagen Wache). Reservegeräte größerer Anzahl werden über die Kreisfeuerwehrzentrale (Bereitschaftsdienst des ABAtemschutz) angefordert. Diese werden in vertretbarer Zeit mit einem Abrollbehälter zum Einsatzort transportiert. Der Atemschutzeinsatz wird bei der Feuerwehr Herdecke im Einsatzbericht sowie in den Atemschutzdokumentationsbüchern dokumentiert. Seite 98 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Bei der Feuerwehr wurde 2007 ein Sicherheitstruppkonzept erstellt. Dieses wurde 2011 überarbeitet. Das Konzept gilt es dauerhaft fortzuschreiben und für den Einsatz aktuell zu halten. Eine Unterscheidung zwischen Sicherheitstrupp Typ 1 und Sicherheitstrupp Typ 2 gemäß FwDV 7 ist sinnvoll. Die Atemschutzüberwachung führt in der Regel der Maschinist des Löschfahrzeuges mit der „Solinger Tafel“ durch. Alle Löschfahrzeuge sowie der AB-Gefahrgut sind mit einer „Solinger Tafel“ ausgestattet. Auf dem HLF 1, DLK, TLF, HLF 2 sowie HLF 3 befinden sich Rettungstaschen mit Atemluft für den Sicherheitstrupp Typ 1. Die Rettungstaschen sind nun flächendeckend auf den Großfahrzeugen verteilt. Das erarbeitete System muss regelmäßig eingeübt werden, damit bei einem Atemschutznotfall in kürzester Zeit eingegriffen werden kann. Bisher wurde das Notfalltraining regelmäßig beim Übungsdienst besprochen und geübt. Es ist der Abteilung Atemschutz aufgefallen, dass das Angebot des Notfalltrainings nur unzureichend wahrgenommen wird. Nach FwDV 7 muss jeder Atemschutzgeräteträger mindestens jährlich eine theoretische Unterweisung, eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke (Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg) sowie eine Einsatzübung unter Atemschutz durchgeführt haben, sonst verliert er seine Atemschutztauglichkeit (Zulassung, um ein Atemschutzgerät zu tragen). Dieses System wird in Herdecke so durchgeführt. Alle Daten werden im EDV Programm der Feuerwehr sowie in den Atemschutzdokumentationsbüchern verwaltet bzw. dokumentiert. 7.3.16. Wärmebildkamera Es befinden sich derzeit 3 Wärmebildkameras (HLF 1, TLF, ELW 1-1) auf den Fahrzeugen. Es sind weitere Wärmebildkameras nötig. Für jedes Löschfahrzeug ist eine Wärmebildkamera erforderlich. Die Fahrzeuge HLF 2 und das neu anzuschaffende Löschfahrzeug (Ersatz HLF 3) sind kurzfristig mit einer Wärmebildkamera auszustatten. 7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11) Siehe Punkt 6.4.1 (Ist Vorhaltung der Mindestausstattung). Bei Ersatzbeschaffungen sind Löschfahrzeuge stets mit einem motorbetriebenen Lüfter zu beschaffen. Aufgrund der CO Problematik ist vorher zu prüfen, ob ggf. ein Elektro- bzw. Wasserlüfter angeschafft wird. 7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12) In 2010 bestand bei der Feuerwehr Herdecke ein erhebliches Defizit an Schlauchmaterial. Das Defizit wurde teilweise behoben. Von der Beschaffung eines SW 2000 wurde Abstand genommen. Auf dem in 2016 anzuschaffenden GW-Logistik 2 werden in speziellen Gitterboxen 2.000 Meter BSchlauchmaterial hinterlegt. Durch die Maßnahme kann ein weiteres Großfahrzeug eingespart werden. Der GW-Logistik kann für verschiedene Einsatzzwecke individuell beladen werden. An der Wache existiert lediglich eine Gitterbox für den LKW oder GW-Logistik. Die darin enthaltenen B-Schläuche reichen bei weitem nicht für eine Wasserförderung über lange Wegstrecke (insbesondere bei Verdopplung des Förderstroms) aus. Ziel ist es, den Waldbrand in der Entstehungsphase (möglichst mit mitgeführtem Löschwasser, siehe auch den nächsten Punkt Abrollbehälter Wasser) zu bekämpfen. Überörtlich können von der Kreisfeuerwehrzentrale, von der Feuerwehr Ennepetal, der Feuerwehr Witten und der Feuerwehr Hattingen entsprechende Fahrzeuge herangezogen werden. Bei dem großen Waldgebiet der Stadt Herdecke ist erforderlich, dass eine Wasserversorgung über lange Wegstrecke in kürzester Zeit aufgebaut wird. Sonst könnte sich der Brand zu weit ausgebreitet haben. Daher ist die Anrückzeit von externen Kräften zu hoch, so dass die entsprechenden Mittel am Standort Herdecke vorzuhalten sind. Die überörtliche Hilfe kann hier nur als Ergänzung angesehen werden. Es ist entsprechendes Schlauchmaterial (mindestens 2.000 Meter, 100 B-Schläuche) in einer entsprechenden Gitterbox (dauerhaft beladen) anzuschaffen. Für einen Pendelverkehr eignet sich das vorhandene TLF 3000, welches geländefähig ist. Der Spülwagen der Technischen Betriebe (Fassungsvermögen 8.000 l) hat schon in der Vergangenheit bei Einsätzen unterstützt und kann zukünftig herangezogen werden. Ein ausführliches Waldbrandeinsatzkonzept in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden ist zu erstellen. Insbesondere die Zuwegungen für Großfahrzeuge und die Wasserentnahmestellen mit Angabe der Wassermenge sind detailliert darzustellen. 7.3.19. Abrollbehälter Wasser Mittelfristig ist ein Abrollbehälter Wasser (Fassungsvermögen mindestens 5.000 l) anzuschaffen. Dieses Vorhaben sollte insbesondere wegen der großen und wassermäßig nicht versorgten Waldflächen und der Minderversorgung an einem Gefahrenbetrieb durchgeführt werden (vergleiche 4.2.7). Ein möglicher Waldbrand sollte vornehmlich in der Erstphase mit mitgeführtem Löschwasser Seite 99 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 bekämpft werden. Andernfalls ist eine weitere Brandausbreitung zu befürchten. Eine Löschwasserversorgung über lange Wegstrecke ist für ausgedehnte Waldbrände (siehe vorherigen Punkt) erforderlich. 7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7.3, 4.4.14 und 6.4.14) Jedes Löschfahrzeug sowie die Drehleiter sind mit einer Motorsäge ausgestattet. Reservegeräte sind an der Wache vorhanden. Insgesamt sind bei der Feuerwehr 10 Motorsägen, eine elektronische Kettensäge sowie eine Rettungssäge vorhanden. Bei einem Soll von 16 Sägen sind demnach 6 weitere Geräte anzuschaffen. Weiterhin ist die Schutzkleidung für Motorsägen zu erweitern. Die Feuerwehr Herdecke verfügt über 40 ausgebildete Motorsägenführer (Soll = 48 Stück). Daher sind mittelfristig noch 8 Motorsägenführer auszubilden. Die Logistikfahrzeuge (z.B. GW-Logistik) sind nicht mit einer Motorsäge ausgestattet. Eine Bestückung dieser Fahrzeuge mit Motorsägen ist im Bedarfsfall durchzuführen, so können diese Fahrzeuge bei Unwetterlagen autark an kleineren Einsatzstellen arbeiten, ohne die Löschgruppenfahrzeuge zu binden. Ein Greifzug befindet sich auf dem HLF 2. Ein weiterer Greifzug befindet sich als Reserve im Lager. Neben dem HLF 2 ist nun auch das HLF 1 mit einer maschinellen Zugeinrichtung (7 Tonnen, Winde Rotzler) als Redundanz ausgestattet. Somit wurde die Forderung von 2010 erfüllt. 7.3.21. Wechsellader und Abrollbehälter Bei der Feuerwehr Herdecke sind zwei Wechsellader-Trägerfahrzeuge vorhanden. Eines ist Eigentum des Ennepe-Ruhr-Kreises (ManV Komponente). Bei der Feuerwehr Herdecke stehen folgende Abrollbehälter: - AB Gefahrgut AB Mulde AB Schaum AB Sandsack / Hochwasserschutz AB ManV des EN-Kreises Die Anzahl der Wechsellader-Trägerfahrzeuge ist in Verbindung mit dem Kreisfahrzeug als noch als ausreichend zu betrachten. Das WLF 1 sollte eigentlich 2017 neu beschafft werden. Aufgrund des guten Fahrzeugzustandes wurde diese investive Maßnahme auf das 2020 verschoben. Jedoch ist der Abrollbehälter Gefahrgut (vornehmlich die Beladung, ABC-Geräte) in 2016 zu überarbeiten. Pro Trägerfahrzeug sollten aus logistischen Gründen maximal drei Abrollbehälter vorgehalten werden. 7.3.22. Massenanfall von Verletzten Der EN-Kreis hat verschiedene Einsatzstichworte zum ManV gebildet. Ab Stufe ManV 2 wird der bei der Feuerwehr Herdecke stationierte Abrollbehälter ManV mit alarmiert. Dieser verlässt mit einer erweiterten Gruppe (MTF [später ELW 1-2], HLF 3, WLF 2 mit AB ManV) das Stadtgebiet und fährt den jeweiligen Einsatzort an. Bei einem solchen Fall ist für die Abwesenheit der erweiterten Gruppe zwingend die Wache fest zu besetzen. Für den Fall, dass das ManV Ereignis sich auf dem Stadtgebiet Herdecke ereignet, ist ein überörtliches Fahrzeug (AB-ManV Dortmund oder Hagen) durch die Leitstelle heranzuführen. Es ist in diesem Fall zu vermuten, dass das Einsatzpersonal der Feuerwehr Herdecke für andere Maßnahmen (u.a. Menschenrettung) aufgebraucht ist. Die Vorhaltung des AB-ManV ist keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr Herdecke, sondern eine freiwillige Leistung. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass mit dem Trägerfahrzeug des EN-Kreises auch Abrollbehälter der Feuerwehr Herdecke bewegt und befördert werden. Würde das Trägerfahrzeug vom Standort Herdecke abgezogen, wäre bei der Feuerwehr Herdecke ein zusätzliches Wechsellader Trägerfahrzeug erforderlich. 7.3.23. Schutzkleidung In der Feuerwache befindet sich eine eigene Kleiderkammer (Bekleidungsverwaltung), die durch drei Kräfte ehrenamtlich geführt wird. Hier wird ausreichend Reservekleidung für das Personal (zum Austausch, z.B. nicht reparable Beschädigung einer Jacke) bereit gehalten. Für kontaminierte Einsatzkleidung (nach einem Brandereignis) steht Ersatzkleidung zur Verfügung. Neuaufnahmen werden von der Stadt Herdecke mit einer entsprechend festgelegten Grundausstattung ausgerüstet. Seite 100 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Jeder Feuerwehrmann (SB) verfügt über eine den Vorschriften entsprechende normgerechte Einsatzkleidung. Die Bekleidungsordnung der Feuerwehr definiert die pro Feuerwehrmitglied benötigten Bekleidungsgegenstände. In den vergangenen Jahren wurde auch in die Erweiterung der persönlichen Schutzkleidung investiert. Derzeit werden die Schutzhelme einheitlich umgestellt. Zur sachgerechten Reinigung der Einsatzkleidung stehen seit 2003 eine Industriewaschmaschine sowie ein Hochleistungstrockner zur Verfügung. Die Ausrüstung der Feuerwehr Herdecke kann als gut angesehen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die Feuerwehrkräfte einheitlich, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Materialqualitäten, ausgestattet werden. Die Sicherheit der Einsatzkräfte muss im Vordergrund einer Kleidungsbeschaffung stehen. Die vorgehaltene Industriewaschmaschine sowie der Industrietrockner wurden 2001 durch eine Spende beschafft. Diese müssen im Jahr 2016 ersatzbeschafft werden. Da hier auch Kleidung des Rettungsdienstes gereinigt wird, sollte sich der Träger des Rettungsdienstes (EN-Kreis) an der Beschaffung beteiligen. 7.4. Tagesdienst der Feuerwehr (siehe auch 6.3.1) Derzeit besteht der Tagesdienst51 aus 4,5 Stellen (ohne Krankheit und Urlaub gerechnet). Dies sind zwei feuerwehrtechnische Beamte und drei tarifliche Angestellte. Es existieren zwei weitere feuerwehrtechnische Beamte. Diese werden jedoch ausschließlich im Rettungsdienst eingesetzt. Im Jahr 2010 verfügte die Feuerwehr über insgesamt 4 Kräfte. Im Tagesdienst sind der Leiter der Feuerwehr (F VI Ausbildung) sowie der Geschäftsführer der Freiwilligen Feuerwehr (FB V2, Amtes 32-2) eingesetzt. Beide Mitarbeiter übernehmen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes gemäß § 6 FSHG NW. Der Leiter der Feuerwehr sowie der Geschäftsführer der FF sind ausgebildete Brandschutztechniker. Sie führen in Herdecke die Brandschauen durch. Der Leiter der Feuerwehr geht 2020 in den Ruhestand. Die Stelle gilt es wiederzubesetzen. Für ihn muss frühzeitig ein neuer Brandschutztechniker eingestellt bzw. ausgebildet werden. Die Lehrgangsplätze Brandschutztechniker sind am Institut der Feuerwehr sehr knapp. Daher muss der Bedarf frühzeitig angemeldet werden. Der neue Brandschutztechniker muss zudem eingearbeitet werden. Mindestens sollte der neue Brandschutztechniker ein halbes Jahr in die komplexe Materie des vorbeugenden Brandschutzes eingearbeitet werden. Weiterhin übernehmen beide Funktionen Verwaltungsaufgaben für die Feuerwehr (Steuerung des Dienstbetriebes, Beschaffungen, Einsatzplanung, Personalplanung, Personalsachbearbeitung, Mitgliederwerbung, Statistiken, Berichtswesen an die Aufsichtsbehörden etc.) sowie administrative Aufgaben im Wachbetrieb. Zwei Gerätewarte (FB V2 und F IV Ausbildung) sind ebenfalls im Tagesdienst eingesetzt. Der erste Gerätewart ist überwiegend für die Fahrzeug- und Gerätetechnik zuständig. Der zweite Gerätewart kümmert sich vornehmlich um Elektro-, Atemschutz-, und ABC-Technik. Beide Funktionen übernehmen des Weiteren Aufgaben für den Bereich Rettungsdienst (Trägerschaft beim Ennepe-Ruhr-Kreis). So wird u.a. der benötigte Sauerstoff von der Kreisfeuerwehrzentrale geholt oder es finden Besorgungsfahrten (medizinisches Material für den Rettungsdienst) statt. Kleine Reparaturen sowie Wartungsarbeiten werden durch die Gerätewarte eigenständig und an der Feuerwache durchgeführt. Bei größeren Reparaturen wird eine Fachwerkstatt aufgesucht. Es ist gerade bei den modernen Einsatzfahrzeugen zunehmend komplizierter (Technisierung, z.B. Elektronik), eigenständig Reparaturen vorzunehmen. Die Gerätewarte werden aus dem Ehrenamt durch fünf weitere ehrenamtliche Gerätewarte (Fahrzeuggruppe) unterstützt. Die Bereitschaft aus dem Ehrenamt zur Unterstützung nimmt aufgrund steigender Einsatzzahlen immer mehr ab. 95 % der Gerätewartung erfolgt hauptamtlich. Bis 2007 war ein hauptamtlicher Schirrmeister (Gerätewart) für die Fahrzeug- und Gerätepflege alleinig tätig. Aufgrund von immer mehr zunehmenden Prüfvorschriften der Gerätehersteller wurde diese Funktion um einen zweiten Gerätewart verstärkt. Im Jahr 2012 ging der Schirrmeister in den Ruhestand. Die Stelle wurde ausgeschrieben und ein bisher ehrenamtlicher Feuerwehrmann hat die Stelle des Gerätewartes übernommen. Bis 2011 gab es für die Fahrzeugwartung lediglich eine Arbeitsgrube. Ein Werkstattbereich war nur notdürftig zwischen den Fahrzeugen eingerichtet. Den Gerätewarten steht nun ein ausreichendes Büro zur Verfügung, wo sie vorgenommene Prüfungen per PC und schriftlich dokumentieren. Im Anbau der Feuerwehr wurde eine Werkstatt sowie ein Lagerraum für diesen Bereich errichtet. Der Arbeitsbereich der Gerätewarte kann als befriedigend angesehen werden. Seit November 2014 wurde eine weitere halbe Stelle für die Mitgliederwerbung und für die Öffentlichkeitsarbeit geschaffen. Die Stelle wurde durch einen Unterbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr besetzt. Der Stelleninhaber wechselt im 14- tägigen Rhythmus zwischen TBH52-Betriebshof 51 52 Tagesdienst: Mo-Do 8-16 Uhr, FR 8-12 Uhr TBH = Technische Betriebe Herdecke Seite 101 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 und Feuerwehr. Der Stelleninhaber führt im Sinne der Mitgliederwerbung Werbemaßnahmen, u.a. Projektwochen, Girls Day, Berufsfelderkundung, an weiterführenden Schulen durch. Auch sonstige Werbeveranstaltungen im Stadtgebiet werden von ihm koordiniert und begleitet. Weitere administrative Aufgaben im Tagesdienst, u.a. Unterstützung der anderen Mitarbeiter, werden von ihm ebenfalls übernommen. Auch das Ehrenamt wird durch die Funktion unterstützt und entlastet. Der Mitarbeiter schreibt Einsatzberichte vor. Diese müssen nur minimal durch die ehrenamtlichen Kräfte ergänzt werden. Weiterhin wird der Mitarbeiter gegenwärtig für den Bereich ABC-Messtechnik ausgebildet. Er soll Wartungen und Updates in diesem Bereich übernehmen. Kurzfristig ist diese Stelle auf eine ganze Stelle anzuheben. Schon jetzt sind die definierten Aufgaben mit dem Stellenanteil nicht zu schaffen. 4 Stellen begleiten auch Ausschreibungen für Fahrzeuge und Geräte. Sie unterstützen das Ordnungsamt. So wird die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis) durch die hauptamtlichen Mitarbeiter durchgeführt. Alle Mitarbeiter des Tagesdienstes sind Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Herdecke und verfügen mindestens über die Führerscheinklasse C. Sie sind ausgebildete Maschinisten, Drehleitermaschinisten und taugliche Atemschutzgeräteträger. Vier der Kräfte des Tagesdienstes sind zudem ausgebildete Führungskräfte (F VI, FB V2 und F IV). Bei Kleineinsätzen (u.a. Ölspuren, Tierrettungen) sollen die Kräfte alleinig ausrücken. Hier soll das ehrenamtliche Einsatzpersonal „geschont“ und nicht mit irrelevanten Einsätzen in der Hauptarbeitszeit belastet werden. Leider ist diese Entlastung des Ehrenamtes wegen Urlaub, Krankheit oder Fortbildung häufig nicht möglich. Durch einen FMS-Statusgeber in der Einsatzzentrale wird der Leitstelle die Besetzung der Feuerwache (einsatzbereit oder nicht einsatzbereit) angezeigt. Der Tagesdienst der Feuerwehr ist demnach vor allem aus drei Gründen aufzustocken: - Einerseits sind alle o.g. Funktionen in der Hauptarbeit ausgelastet. - Weiterhin soll das ehrenamtliche Personal der Feuerwehr, wie bereits erwähnt, in der Hauptarbeitszeit von Kleineinsätzen weiter entlastet werden. Falls der Tagesdienst aufgestockt würde, könnte man auch die Einsatzstichwörter Hilflose Person hinter Tür, First Responder sowie Tragehilfe abdecken. Diese Einsatzstichwörter werden tagsüber sehr oft alarmiert. - Schließlich trägt das Tagesdienstpersonal wesentlich zur positiven Schutzzielerreichung (gesicherter Abmarsch) bei. Der Kreisbrandmeister hat in einem Gespräch am 13.5.2015 dargestellt, dass er als Aufsichtsbehörde im Tagesbereich mindestens eine Staffel (1/5) sieht (gesicherter Abmarsch). Dies begründet er durch den derzeit nicht erreichten Erreichungsgrad von 70 %. Kurzfristig ist der Personalstand daher um 0,5 Stellen auf 5 Stellen anzuheben. Mittelfristig ist eine weitere Stelle (Inhalt siehe unten) zu schaffen (somit 6 Stellen). Sollte sich der Erreichungsgrad künftig nicht verbessern, so ist der Personalbestand ggf. langfristig noch weiter zu erhöhen. Funktion Wachleiter, Vorbeugender Brandschutz, Leiter d. FF (ehrenamtlich) Vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung, Funktechnik, EDV, Geschäftsführung FF Gerätewart Fahrzeugtechnik und Geräte Gerätewart ABC, Atemschutz, Elektrik, Haustechnik Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, administrative Aufgaben, ABC-Messtechnik Stelle n.N, Löschwasserversorgung, Unterstützung Digitalfunk, Fahrzeug- und Gerätetechnik Stelle Soll 1 1 1 1 1 1 6 Stelle Ist 1 1 1 1 0,5 0 4,5 7.5. EDV Situation, Netzwerkanbindung Feuerwache Die Feuerwache ist an das kommunale Netzwerk angeschlossen. Der Datenbestand der Feuerwache liegt überwiegend auf dem Server im Rathaus, Kirchplatz 3. Eine Datensicherung erfolgt dort regelmäßig. Die Administration des kommunalen Netzwerkes wird durch die EDV Mitarbeiter der Stadt Herdecke durchgeführt. Die Räume der Feuerwache verfügen fast flächendeckend über einen Netzwerkanschluss. Die Arbeitsbereiche der Feuerwehr sind flächendeckend mit PC und Druckern ausgestattet. Im EG befindet sich ein leistungsfähiger Kopierer und Scanner (zur Digitalisierung der Akten). Die Feuerwehr verwendet das Feuerwehr Verwaltungsprogramm „MP-Feuer“ als Netzwerkversion. Bei der Hardware besteht nur geringer Verbesserungsbedarf. Der Schulungsraum sowie der Stabsraum sind mit fest installierten Seite 102 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Beamern ausgestattet. Der Schulungsraum muss mittelfristig für die Ausbildung der Feuerwehr verbessert werden (z.B. Multi Media Board). Im Jahr 2015 kam es bedingt durch einen ungünstigen Fall zu einem zweitägigen, dauerhaften, Systemausfall. Der Datenbestand war von der Feuerwache nicht mehr erreichbar. Die Datenleitung (von der Feuerwache zum Rathaus) wird gegenwärtig durch eine private (geschützte) Internetleitung sichergestellt. Diesen Zustand gilt es, insbesondere im Rahmen der Ausfallsicherheit, mittelfristig zu verbessern. Sollte es zu einem möglichen Problem an der privaten Datenleitung kommen, so hat die Feuerwehr derzeit keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf die wichtigen Daten (u.a. auch für Einsatzfälle). Seitens der Stadt Herdecke ist eine Glasfaseranbindung vom Rathaus zur Feuerwache geplant. Diese steht kurz vor der Vollendung. Für den Fall, dass die Datenleitung zum Rathaus ausfällt, muss an der einzigen Feuerwache der Gemeinde ein Ausfallspeicher (für den Datenbestand der Feuerwehr) installiert werden. Weiterhin muss die Feuerwache über einen UMTS-Stick für einen Internetzugang verfügen. Dieser Stick dient als Redundanz, wenn das kabelgebundene Internet ausgefallen ist. Im Gespräch mit der EDV der Stadt Herdecke konnten Synergien erkannt werden. Die EDV sucht gegenwärtig nach einem redundanten Speicher für das Rathaus. Dieser könnte nach Rücksprache mit der Wehrführung an der Feuerwache im EDV Keller installiert werden. Hier ergeben sich nur geringe bauliche Änderungen (Schottungen, Klimaanlage ff.). Dass die Feuerwache über eine Notstromversorgung verfügt, wird als positiv gewertet. Durch diese langfristige Maßnahme könnten beide Probleme gelöst werden. Darüber hinaus wurde in der Feuerwache ein weiteres, separates Netzwerk installiert. Hierbei handelt es sich um das Netzwerk der Leitstelle, worüber die Alarmdrucke, die Rundsprechanlage, das Alarmlicht sowie der Einsatzalarm gesteuert werden. In Kürze soll auch ein Programmierungsrechner für den Digitalfunk darüber betrieben werden. 7.6. Jugendfeuerwehr Herdecke (siehe auch 6.7) Die Jugendfeuerwehr verfügt derzeit über 27 männliche und 4 weibliche Mitglieder im Alter von 10-18 Jahren (somit Ist 31). Um das Soll von 35 zu erreichen fehlen somit 4 Jugendliche. Mittelfristig soll die Jugendfeuerwehr auf 40 Jugendliche ausgebaut werden. Werbemaßnahmen in ortsansässigen Schulen und auf öffentlichen Veranstaltungen, u.a. durch eine neue halbe Tagesdienststelle, zeigen erste positive Auswirkungen. Mehrere Jugendliche haben Interesse an der Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr bekundet. Die Jugendfeuerwehr verfügt über 9 Betreuer. Die Jugendfeuerwehr gilt es weiterhin eingehend zu fördern. Die jetzigen Transport- und Betreuerkapazitäten reichen bei einem Sollbestand von 35 und mittelfristig 40 Jugendlichen nicht mehr aus. Daher müssen diese ebenfalls erweitert werden. Die Bürgermeisterin hat 2015 entschieden, der Jugendfeuerwehr das im Jahr 2016 auslaufende HLF III (Baujahr 1993) weiterhin zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird der Mannschaftstransportwagen 3 (Baujahr 1995) trotz einer getätigten Ersatzbeschaffung weiterhin für die Jugendarbeit verwendet. Sollte das Fahrzeug aufgrund des technischen Zustandes einmal ausfallen, so ist dieses Fahrzeug, vornehmlich für die Jugendarbeit, neu zu beschaffen. Da solche Fahrzeuge aber auch bei Groß- und Flächenlagen benötigt werden, sind alle Anschaffungen als Einsatzfahrzeug auszustatten (Sondersignalanlage, Funk etc.). Die Räumlichkeiten im UG sowie die Ausrüstung und Ausstattung der Jugendfeuerwehr können als befriedigend betrachtet werden. Der Boden der Jugendfeuerwehrgarage muss kurzfristig saniert werden. 7.7. Brandschutzerziehung (siehe auch 6.8) Die Brandschutzerziehung (Pflichtaufgabe der Gemeinde) wird aus einem ehrenamtlichen Team von drei Personen durchgeführt. Es werden jährlich alle Kindergärten und teilweise Schulklassen in Angelegenheiten des Brandschutzes unterwiesen. Im Jahr 2014 wurden 300 Kinder aus Kindergärten sowie 180 Kinder aus Schulen unterrichtet. Die Stelle Öffentlichkeitsarbeit des Tagesdienstes unterstützt und betreibt in Schulen ebenfalls Aufklärungsarbeit (u.a. Verhalten im Brandfall). Die Synergien mit den Schulen sollen parallel zur Mitgliederwerbung genutzt werden. Auch Gruppen mit Erwachsenen werden durch die Feuerwehr geschult. Die Fa. Ewald Dörken AG stellt ihren Löschtrainer der Brandschutzerziehung zur Verfügung. Die Pflichtaufgabe der Brandschutzerziehung wird bei der Stadt Herdecke aktiv wahrgenommen. 7.8. Vorbeugender Brandschutz (siehe auch 6.9) Der vorbeugende Brandschutz (Brandschauen gemäß § 6 FHSG NW, Pflichtaufgabe der Gemeinde) wird durch zwei Brandschutztechniker durchgeführt. In Herdecke existieren derzeit 166 brandschaupflichtige Objekte. Diese sind in Abständen von 3-5 Jahren zu prüfen. Weiterhin nehmen die speziell ausgebildeten Seite 103 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 Kräfte der Feuerwehr an so genannten wiederkehrenden Prüfungen des Bauamtes teil (§ 10 PrüfVO NW). Zudem beraten die Brandschutztechniker die Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten des vorbeugenden Brandschutzes (u.a. Rettungswegsituationen, Kinderbetreuung in Wohnungen, Rauchmelderpflicht). Der vorbeugende Brandschutz wurde 2007 durch die Stadt Herdecke reorganisiert. Aus der Vergangenheit bestehen noch Rückstände bei den Brandschauen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass beide Brandschauer noch weitere Aufgaben innerhalb der Feuerwehr (Leiter der Feuerwehr, Geschäftsführung Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Funk) haben. Die Ist-Abdeckung der Brandschauen ist bis 2021, soweit wie personell möglich, zu erhöhen. Zur Dokumentation aller brandschaupflichtigen Objekte wird das EDV Programm VOBRA verwendet. Das Programm wird nicht mehr weiterentwickelt. Mittelfristig ist ein neues EDV-Programm für den vorbeugenden Brandschutz anzuschaffen. Mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Brandschutzdienststelle) sowie mit dem Bauamt der Stadt Herdecke findet ein inhaltlicher Austausch statt. Langfristig soll ein Datenaustausch zwischen kommunalem Bauamt und Brandschutzdienststelle hergestellt werden. Für die definierten Gefahrenobjekte sowie für alle aufgeschalteten Brandmeldeobjekte verfügt die Feuerwehr über genormte Feuerwehrpläne (DIN 14095 zur einsatztaktischen Bewertung eines Objektes). Eine Brandschauliste (nach landesweitem Muster) mit den pflichtigen Objekten wird digital von der Feuerwehr geführt. 7.9. Feuerwehrhaus Herdecke Die Feuerwehr Herdecke verfügt über ein Gerätehaus direkt an der Bundesstraße B 54 (Herdecker Bach 4). 7.9.1.Historie Das Feuerwehrhaus ist im Jahr 1976 erbaut worden und besteht aus einem Büro- und Aufenthaltsbereich, einer aus zwei Bereichen bestehenden Fahrzeughalle und mehreren Räumlichkeiten im Untergeschoss. Zwischen 1986 und 1988 wurde das Feuerwehrhaus um einen Anbau erweitert. Von 2009-2010 fand ein großer Erweiterungsbau im hinteren Bereich der Wache statt. 7.9.2.Bauweise Die Feuerwache ist überwiegend ein eingeschossiger Baukörper (Fahrzeughalle), der aufgrund der Topografie im hinteren, zu umfahrenden Bereich großflächig unterkellert ist. Es wird nun zwischen Altund Neubau unterschieden. Der Neubau im hinteren Bereich ist dreigeschossig. Der Verwaltungstrakt im Altbau ist ebenfalls dreigeschossig. 7.9.3.Derzeitige Nutzung Die Nutzung des Feuerwehrhauses sieht zurzeit wie folgt aus: Altbau – UG: - Waschküche - Abwasserhebeanlage - Kleiderkammer Feuerwehr - Lager Kleiderkammer - EDV Raum - Hausanschlussraum - Heizungsraum - WC Herren, - WC Damen - Dusche Damen - Dusche Herren - Umkleide Rettungsdienst, Tagesdienst - Grube, Kompressor, Lagerraum - Fahrzeughalle für 2 Kleinfahrzeuge (Bereich Jugendfeuerwehr) Altbau EG: - Büro Gerätewarte - Büro Führungskräfte - Büro BSE, Öffentlichkeitsarbeit - Druckerraum - Einsatzzentrale - 2x WC - Fahrzeughalle 1 (5 Stellplätze für Großfahrzeuge, 311 m², davon eine Reparaturgrube) - Fahrzeughalle RTW (1 Stellplatz für RTW, 53 m²) Seite 104 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 - Fahrzeughalle 2 (2 Stellplätze für Großfahrzeuge, 123,5 m²) Altbau 1. OG: - Büro Leiter der Feuerwehr, Vorbeugender Brandschutz - Büro Geschäftsführer FF, Vorbeugender Brandschutz - Stabsraum mit Funkanbindung und Beamer - Teeküche - kleiner Aktenraum mit Dachschrägen - 2x WC Neubau UG: - Schulungsraum für 140 Sitzplätze (200 m²) - Küche - Technikraum - Kameradschaftsraum incl. 2x WC (52 m²) - Lagerraum - Jugendfeuerwehr (Büro, Umkleide Jungen, Umkleide Mädchen, Lager, Kleiderkammer, Fahrzeug Stellplatz) Neubau EG: - Umkleide für 120 Personen (102m²) - Rettungsdienst (Desinfektion, Materiallager) - Werkstätten (Atemschutz, Gerätewart, Funk) Neubau 1. OG: - Büro Rettungsdienst - Aufenthaltsraum Rettungsdienst / Feuerwehr - Küche Rettungsdienst / Feuerwehr - Putzmittellagerraum / Technikraum - Ruheraum Rettungsdienst für Männer und Frauen - Ruheraum der Freiwilligen Feuerwehr für 3 Personen - 2x WC Außen: - Fahrzeughalle 3 - 104m² (oberer Alarmhof, 4 Stellplätze für kleine bis mittlere Fahrzeuge) - offenes Carport (87,5 m², UG unterer Alarmhof) 7.9.4.Stellplätze Die Feuerwehr verfügt über folgende Fahrzeugstellplätze: - Halle 1 - Halle RTW - Halle 2 - Halle 3 - Garage UG 5 Stellplätze f. Großfahrzeuge, davon 1 Reparaturgrube 1 Stellplatz für den RTW 2 Stellplätze f. Großfahrzeuge 4 Stellplätze f. Klein- und mittlere Fahrzeuge 2 Stellplätze f. Kleinfahrzeuge Gesamt: 14 Stellplätze abzüglich RTW = 13 Stellplätze Höhe53: 3,62m Höhe: 3,62m Höhe: 3,95m Höhe: 4,00m Höhe: 2,80m Zum Standard gehören elektromotorisch betriebene Sektionaltore. Derzeit und kurzfristig verfügen folgende Fahrzeuge über keinen bzw. nicht geeigneten Stellplatz: - ELW 1-2 (wird derzeit beschafft) - GW-L 2 (wird derzeit beschafft, könnte im Carport stehen, wenn ertüchtigt) - AB-Löschwasser (wird derzeit beschafft, muss frostsicher stehen) - AB-Schaummittel (steht derzeit im offenem Carport) - Kommandowagen (wird überwiegend durch den B-Dienst als Dienstfahrzeug genutzt) - AB-Mulde (steht derzeit im Freien) - AB-Hochwasser (steht derzeit im Freien) 53 Durchfahrtshöhe der Tore. Seite 105 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 - Gabelstapler54 (steht derzeit zwischen den Einsatzfahrzeugen, nicht zulässig) - Stellplatz für Rollcontainer (Logistiksystem) Typ Stellplatz TLF 16/30 Halle 1 Drehleiter 23/12 GL-T Halle 1 HLF II Halle 1 HLF III Halle 1 HLF I Halle 1 WLF I, mit AB-Umwelt Halle 2 WLF ERK, mit AB-ManV Halle 2 ELW 1-1 Halle 3 MTW 3 Halle 3 GW-Logistik Halle 3 RTB 2 Halle 3 Anhänger Boot Halle 3 MTW 1 Halle UG MTW 2 Halle UG Kommandowagen nein** AB-Mulde nein** AB-Hochwasser nein** AB-Schaum / Umwelt nein AB-Löschwasser* nein LKW, GW-L 2* nein ELW 1-2* nein * = derzeit in Beschaffung ** = kann im Außenbereich stehen Oberer Alarmhof und unterer Alarmhof 7.9.5.Kapazitäten zur Fahrzeugreinigung und Fahrzeugwartung Die Halle RTW ist als Waschhalle ausschließlich für den RTW vorgesehen. Ein Stellplatz in der Halle 3 kann als Waschplatz für die Feuerwehr (Kleinfahrzeuge) genutzt werden. Großfahrzeuge passen hier jedoch nicht hinein. Diese müssen auf dem Hof gewaschen werden. Hier besteht die Gefahr der Eisbildung im Winter. Die Kapazitäten zur Fahrzeugreinigung sind derzeit nicht ausreichend. Ein Stellplatz ist mit einer Fahrzeuggrube ausgestattet, so dass hier im Bedarfsfall kleinere Fahrzeugreparaturen durchgeführt werden können. Hinter dieser Arbeitsgrube schließen sich eine Werkbank sowie ein Lastenkran an. An der Feuerwache wird ein gasbetriebener Gabelstapler vorgehalten. Dieser ist für die Lagerung von Gegenständen an der Feuerwache sowie für die Aufladung von Einsatzmitteln (u.a. Schaum und Bindemittel) zwingend erforderlich. 54 Der Gabelstapler steht derzeit neben den Einsatzfahrzeugen. Dies ist aus UVV Gründen nicht zulässig. Seite 106 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.9.6.Lagerung der Einsatzkleidung Die Einsatzkleidung wird seit dem Umbau nicht mehr zwischen den Fahrzeugen gelagert. Diese wird nun in einem separaten Umkleideraum (hinter den Fahrzeugen) gelagert. In dem Raum befinden sich für 120 Personen Spinde. Eine Trennung zwischen Herren und Damenumkleide besteht derzeit nicht. Die Damen sind in einem separaten Gang der Herren Umkleide untergebracht. Falls weitere weibliche Kameradinnen in die Freiwillige Feuerwehr eintreten, ist die Umkleidesituation für die Damen zu verbessern. Lagerung der Einsatzkleidung im Neubau hinter den Einsatzfahrzeugen 7.9.7.Bedachung, Dämmung, Energetische Ertüchtigung Der Neubau der Feuer- und Rettungswache ist gedämmt. Der Altbau ist nicht gedämmt. Weiterhin ist das Dach des Altbaus undicht und muss modernisiert werden. Der Zustand des Neubaus ist als gut zu bewerten, der Zustand des Altbaus als mittel. 7.9.8.Schwarz-Weiß Trennung, Stiefelwaschanlage Eine Schwarz – Weiß Trennung wurde im Zuge des Anbaus erstellt. Diese ist nicht hundertprozentig und lässt sich aufgrund der baulichen Situation nicht flächendeckend abbilden. Eine Stiefelwaschanlage wurde in der Halle 1 erstellt. 7.9.9.Abluftanlage / Absauganlage Eine Absauganlage wurde im Jahr 2013 in der Halle 1 Halle RTW und Halle 2 für jedes Einsatzfahrzeug flächendeckend erstellt. Für die Halle 3, den Carport und die Garage UG ist keine Absauganlage vorhanden. 7.9.10. Sanitäre Anlagen / Duschen Die sanitären Gegebenheiten wurden im Zuge des Umbaus erweitert. Die Anzahl der Toiletten sind im EG Altbau (2x) nicht nach Damen und Herren getrennt. Dies führt zu Beschwerden der Damen. Im OG befindet sich für den Tagesdienst ein WC. Im UG Neubau befindet sich ein Männer und Damen WC (einmal im Bereich Kameradschaftsraum und einmal im Bereich Rettungsdienst Umkleide). Die Anzahl der Toiletten können für Herren als ausreichend bezeichnet werden. Falls weitere Feuerwehrfrauen eintreten, sind die Damen Toiletten zu erweitern. Die Sanitäreinrichtungen des Altbaus (Altbestand) sind mittelfristig zu modernisieren. Im UG befindet sich eine Damen Dusche, die auch dem Rettungsdienst zur Verfügung steht. Ebenfalls im UG befinden sich die drei Männer Duschen. Diese wurden vor kurzem saniert. Der Bestand an Duschen im Hinblick auf fast einhundert Feuerwehrangehörige kann nicht als ausreichend betrachtet werden. Im OG Altbau befinden sich zwei WC Einheiten. Eine davon ist laut Wehrführung überflüssig. Der Raum sollte kurzfristig als weiteres Aktenlager hergerichtet werden. Die Lagerungskapazitäten sind derzeit fast ausgeschöpft. 7.9.11. Hofflächen Der Feuerwache zugeordnet sind sowohl vor dem Gebäude wie auch auf der Rückseite ausreichend große Hofflächen. Problematisch erscheint aus gutachterlicher Sicht lediglich die Situation, dass die ausrückenden Einsatzfahrzeuge mit anrückenden Privatfahrzeugen ein- und dieselbe Aus- und Einfahrt nutzen. Dies scheint notwendig, um die ausgewiesenen Stellplätze im vorderen Bereich der Feuerwache zu erreichen. Nach intensiven Planungen konnten keinerlei Ideen auf den Weg gebracht werden, um das gleichzeitige An- und Ausrücken über eine Zufahrt zu verhindern. Trotz der Seite 107 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 ausreichend großen Hofflächen vor und hinter der Feuerwache sind diese als Übungsfläche nur sehr bedingt tauglich. Im unteren Bereich ist das verlegte Pflaster nicht für Großfahrzeuge geeignet. Beide Zonen werden von ausrückenden Einsatzfahrzeugen befahren, so dass kritische Situationen nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden können. Hofflächen müssen als Parkplatz von den ehrenamtlichen Einsatzkräften genutzt werden, da keine ausreichenden Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Es sollte langfristig über die Schaffung einer zweiten Einfahrt oder eines Einfahrtrichtungsverkehrs durch eine Zufahrt (jetzige Ein- und Ausfahrt) sowie einer separaten Ausfahrt nachgedacht werden. Die derzeitige Situation bietet drei negative Kreuzungspunkte des zuund abfließenden Verkehrs im Alarmfalle. Die o. g. Maßnahme entzerrt diese auf einen Kreuzungspunkt und trägt somit zur Sicherheit der Einsatzkräfte bei und dient dem Unfallschutz. Generell ist abschließend auf eine ausreichende flächendeckende, blendfreie Außenbeleuchtung Wert zu legen. 7.9.12. Parkplätze Im Außenbereich sollten in die Planungen folgende Überlegungen einfließen. Die Anzahl der PKWStellplätze für Feuerwehrangehörige soll sich an der Anzahl der Sitzplätze der vorhandenen Fahrzeuge bemessen. Für Herdecke ergibt sich somit ein theoretischer Bedarf von 66 Stellplätzen. Derzeit sind 52 Parkplätze vorhanden. Insbesondere bei Großeinsätzen ist aufgefallen, dass die Parkplatzsituation an der Feuerwache nicht als ausreichend zu betrachten ist. Die Kameraden der Freiw. Feuerwehr müssen schon an der Bundesstraße 54 bzw. in der nahen Bushaltestelle parken. An der südlichen Grundstücksgrenze steht noch eine Fläche zur Verfügung, die eventuell zur Erweiterung geeignet wäre. Ein Einstellplatz sollte die Maße von 2,5 m Breite und 5,5 m Länge nicht unterschreiten. Die Anordnung ist günstig zu wählen, so dass ein zügiges aber sicheres Einfahren möglich ist. Es sind daher mittelfristig mindestens 14 neue Parkplätze zu schaffen. 7.9.13. Zugangssystem, Einbruch und Brandschutz Die Feuer- und Rettungswache verfügt derzeit über ein nicht mehr zeitgemäßes Schließsystem (Schlüssel). Die Schließkreise und Zugangsberechtigungen lassen sich hiermit nicht flexibel ändern. Um dies zu ändern und um langfristige Einsparungen zu erzielen (u.a. bei Verlust von Schlüsseln) sollte das komplette Gebäude mit einem digitalen Zugangssystem (Chipsystem) auszustatten. Dies war bereits 2010 beim Anbau der Feuerwache geplant. Sechs Türen sind hiermit schon ausgestattet. Die Planungen für eine Erweiterung sind hierfür aufgenommen. Die o.g. Maßnahme dient auch dem Einbruchschutz. Im Jahr 2012 wurde in die Feuer- und Rettungswache eingebrochen. Diebe entwendeten elektronische Geräte und zerstörten u.a. eine Tür. Die Feuerwache muss besser gegen Einbruch geschützt werden. Banden haben sich insbesondere darauf spezialisiert, hydraulische Rettungsgeräte aus Feuerwachen zu stehlen. Die Feuerwehr hatte vor kurzem ebenfalls Probleme mit Vandalismus in Außenbereichen sowie an den im freien stehenden Einsatzfahrzeugen. Als Erstmaßnahme sind zwei bis drei Kameras zur Überwachung des Außenbereiches (Alarmhof und Hof Untergeschoss) zu installieren. Im Zuge des Umbaus wurden in der Feuerwache nachträglich verschiedene Brand- und Rauchabschnitte gebildet. Diese Maßnahme ist nicht vollständig umgesetzt. Die einzige im Stadtgebiet befindliche Feuerwache verfügt über keine Brandmeldeanlage. Eine Brandfrüherkennung existiert somit nicht. In der ganzen Feuerwache befinden sich eine Vielzahl von Fahrzeugen sowie elektronischen Geräten. Es ist nicht auszuschließen, dass es hier zu einem Entstehungsbrand kommen kann. Bundesweit sind mehrere Feuerwachen abgebrannt. Dies gilt es in Herdecke zu verhindern. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die komplette Infrastruktur des Brandschutzes der Stadt Herdecke in einer Feuerwache untergebracht ist. Bei einem Brandereignis würde es zu einem Nutzungsausfall der Feuerwehr (incl. Fahrzeuge) sowie zu einem sehr hohen Sachschaden (mehrere Millionen EUR) kommen. Dies gilt es zu verhindern. Als kurzfristige Erstmaßnahme sind funkvernetzte Rauchmelder zu installieren. Diese sind auf eine ständig erreichbare Stelle aufzuschalten. Als langfristige Maßnahme sollte eine bei der Leitstelle aufgeschaltete Brandmeldeanlage errichtet werden. 7.9.14. Carport, Lagermöglichkeiten, Druckgasflaschen Im Untergeschoss (Außenbereich) befindet sich ein von der Feuerwehr selbst errichtetes Carport (Größe 87,5 m², Höhe 4,2m). Der Carport ist offen gestaltet und somit nicht frostsicher. In dem Carport stehen derzeit der LKW sowie der Abrollbehälter Schaummittel. Weiterhin dient der Carport als Lagerfläche (u.a. Sandsäcke). Die Lagerflächen für Sandsäcke, Bindemittel, Schaum, Schlauchmaterial sind bei weitem nicht ausreichend. Diese sind kurzfristig auch im Hinblick auf das Seite 108 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 geplante Rollcontainersystem55 dringend zu erweitern. Derzeit muss Bindemittel teilweise im Freien gelagert werden. Durch die Bachnähe besteht hier ein Ratten- und Mäuseproblem. Ein Einsatzfahrzeug wurde durch Ratten / Mäuse beschädigt. Der Carport ist kurzfristig auch im Hinblick auf die dort abgestellten Einsatzfahrzeuge als eine abgeschlossene Halle zu ertüchtigen. Die dort befindlichen Fahrzeuge und Abrollbehälter müssen dort frostsicher abgestellt werden. Weiterhin müssen die Fahrzeuge gegen Schädlinge geschützt sein. Zwischen der im Obergeschoss neu geschaffenen Fahrzeughalle und dem Carport befindet sich ein erheblicher „Totraum“. Es ist zu prüfen, ob der Hang nicht abgefangen werden kann und dieser „Totraum“ als weitere Lagerfläche genutzt werden kann. Derzeit bestehen keine Lagermöglichkeiten für Druckgasflaschen (Propangas, Sauerstoff etc.). Die Flaschen werden derzeit im Innenbereich gelagert. Kurzfristig ist ein Gasflaschenlager im Außenbereich zu errichten. Carport im Untergeschoss sowie der „Totraum“ zwischen neuer Halle 3 im OG und Carport im UG 7.9.15. Schulungsraum Der Schulungsraum wurde im Zuge des Neubaus auf 140 Sitzplätze erweitert. Die Ausstattung des Schulungsraumes (u.a. Multimediawand sowie Sound- und Mikrofonanlage zur Ausbildung) ist zu verbessern. Ein WLAN-Gastzugang für Ausbilder (oder sonstige Veranstaltungen, Wehrführerbesprechung) sollte eingerichtet werden. 7.9.16. Küche Im Anbau der Feuerwache befindet sich eine Großküche. Diese hat das Ziel, das Einsatzpersonal bei Lehrgängen und bei größeren Einsätzen zu verpflegen, soweit dies bei Einsätzen nicht durch die ortsansässigen Hilfsorganisationen erfolgt. Hierbei ist jedoch zwingend zu beachten, dass insbesondere durch den niedrigen Personalstand (vor allem im Tagesbereich) die Feuerwehr Herdecke personell nicht in der Lage ist, die eigenen Kräfte bei Einsätzen selbst zu verpflegen. Namentlich bei größeren Einsatzsituationen wird jede Einsatzkraft vor Ort oder als Ablösung benötigt. Daher ist in solchen Fällen lieber auf die ortsansässigen Hilfsorganisationen zurückzugreifen, die die Verpflegung von Einsatzkräften durch die Verpflegungstrupps ihrer Einsatzeinheiten ohnehin anbieten und über die Kreisleitstelle Schwelm kurzfristig alarmierbar sind. Dies wurde 2008 bei einem Großbrand bereits so praktiziert. Vergleiche auch 7.1.16 - Zusammenarbeit mit den örtlichen Hilfsorganisationen. 7.9.17. Hochwasserschutz Feuerwache Wie bereits im Kapitel 4.2.7 beschrieben, liegt die einzige in der Stadt befindliche Feuerwache in einem Gefahrengebiet für Hochwasser (Herdecker Bach). Bei zwei Unwettern kam es hier zu Überschwemmungen. Die Feuerwache muss daher besser gegen das Hochwasser des Herdecker Baches geschützt werden. Dies ist insbesondere erforderlich, da die Stadt Herdecke nur über eine einzige Feuerwache verfügt (Nutzungsausfall). 55 Durch die Beschaffung eines GW-L 2 und das geplante Rollcontainersystem konnte die Anschaffung weiterer Fahrzeuge (SW 2000) verhindert werden. Jedoch müssen nun für die Rollcontainer Lagerflächen bzw. Stellflächen geschaffen werden. Seite 109 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.10. Statistische Auswertung der zeitkritischen Einsätze 7.10.1. Auswertung nach Staffellösung Nach den Vorgaben der Brandschutzbedarfspläne 2002 und 2007 (Staffellösung) wurden die zeitkritischen Einsätze seit dem Jahr 2000 erfasst und ausgewertet. Seit 2009 und mit Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes 2010 wird nach der Gruppenlösung ausgewertet. Jahr 2000 Jahr 2001 57 % (Schätzwert) 62 % (Schätzwert) Ab 2003 wurde durch die Feuerwehr Herdecke eine genaue Statistik geführt, ab 2004 sogar eine sekundengenaue Abrechnung. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl der ausgewerteten Einsätze 54 26 54 45 59 55 11 Anzahl 1. Schutzzieldefinition - 6 FM in 8 Min. 41% 69% 93% 96% 92% 62% 82% Soll 70% 70% 70% 70% 80% 80% 80% Anzahl 2. Schutzzieldefinition - 16 FM Soll in 13 Min. 37% 100% 100% 100% 100% 100% 82% 70% 70% 70% 70% 80% 80% 80% Durchschnittlich hat die Feuerwehr Herdecke in den Jahren 2003 bis 2009 einen Erreichungsgrad bei der Staffellösung (1/5) von 76,43 % erreicht. Der auffällige Sprung im Erreichungsgrad zwischen den Jahren 2003/2004 ist u. a. auf die Einführung der sekundengenauen Abrechnung zurückzuführen, die allein zu einer Steigerung des Erreichungsgrades um 10 Prozentpunkte geführt hat. Der Fachaufsicht der Bezirksregierung wurden erstmalig für das Jahr 2007 statistische Zahlen durch die Stadt Herdecke übermittelt. Seit 2008 verlangt die Bezirksregierung eine Anpassung des bisherigen Staffelsystems 1/5 (Grundlage der vorherigen Brandschutzbedarfspläne 2002/2007) auf ein Gruppensystem 1/8 (Grundlage des jetzigen Brandschutzbedarfsplanes, basierend auf den Empfehlungen der AGBF). Somit ist ab 2008 auch die Statistik nach Gruppensystem zu führen. Im Rahmen der bestehenden Ausnahmegenehmigung muss die Auswertung der zeitkritischen Einsätze der Bezirksregierung jährlich bis zum 1. März vorgelegt werden. In den vorherigen Jahren wurden immer alle zeitkritischen Einsätze gewertet. Nach Vorgaben der Bezirksregierung müssen aber nur folgende Einsätze gewertet werden: + zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an der Einsatzstelle nach AAO ewartet wird +dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild) - keine Feld- Wald- oder Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen - keine Unfälle auf Landstraßen oder Autobahnen - keine Nachalarmierungen von Einheiten - keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht werden und zurück geschickt werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit „eiferbegrenzendem Stichwort“ wie z.B. Ölspur, Gartenlaube, Papiercontainer. Diese sachliche Einschränkung hat eine Reduzierung der auszuwertenden Einsätze zur Folge, wie man besonders gut am Vergleich der Jahre 2008 (55) und 2009 (11) erkennen kann. Wie man ebenfalls erkennen kann, wurden die Soll Vorgaben für das 1. und 2. Schutzziel der bisherigen Staffellösung weitgehend eingehalten. Der erste Einsatzerfolg (Menschenrettung) kann aus Sicht der Feuerwehr Herdecke auch mit einer Staffel erreicht werden. Seite 110 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 7.10.2. Auswertung nach Gruppenlösung Gemäß den aktuellen Vorgaben der Bezirksregierung laut Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2010 sind für die Laufzeit dieses Brandschutzbedarfsplans die Sollvorgaben nach der Gruppenlösung (1/8) zu bestimmen. Von 2009 bis 2013 hat die Bezirksregierung Arnsberg auch die positive Auswertung von zeitkritischen Einsätzen bis 8:59 Minuten zugelassen. Diese Meinung wurde im Jahre 2013 schriftlich revidiert. Ab diesem Zeitpunkt können nur Einsätze bis 8:00 Min positiv gewertet werden. In der u.a. Tabelle wurden daher zwei Spalten zur besseren Übersicht erstellt. Die Jahre 2009 bis 2012 wurden nachträglich nochmal neu berechnet (Lösung bis 8:00 Min). Die Berechnung des 2. Schutzzieles wurde ebenfalls ab dem Jahre 2013 wieder verlangt. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der ausgewerteten Einsätze 11 51 28 30 24 34 Anzahl 1. Schutzzieldefinition - 9 FM in 8:59 Min. 45% 57% 68% 57% - Anzahl 1. Schutzzieldefinition - 9 FM in 8:00 Min. 27% 39% 50% 43% 50% 44% Soll 70% 70% 70% 70% 70% 70% Anzahl 2. Schutzzieldefinition - weitere 18 FM in 13 Min. 82% 65% 57% Erreichungsgrad – 1. Schutzziel nach Gruppenlösung 2009-2014 80% 70% 60% 44% 40% 30% 50% 50% 50% 39% 43% 1. Schutzziel Soll 27% 20% 10% 0% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Der Mittelwert des Erreichungsgrades (Gruppenlösung) liegt – bei einer Hilfsfrist von 8:00 Minuten – in den Jahren 2009 bis 2014 bei 42,2 %. Der Sollwert von 70 % wurde somit in jedem Jahr nicht erreicht. Die Bewertung der errechneten Erreichungsgrade bleibt der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) vorbehalten und ist abzuwarten. Es wird an dieser Stelle nochmal auf die derzeit schlechte Verkehrslage im Stadtgebiet Herdecke hingewiesen (siehe auch Punkt 4.1.4). Die schlechte Verkehrslage trägt maßgeblich dazu bei, dass das Schutzziel in einigen Fällen nicht erreicht wurde. Nach Mitteilung des Kreisbrandmeisters ist der Tagesdienst der Wehr aufgrund der dargestellten Erreichungsgrade kurzfristig auf 5 Kräfte und mittelfristig auf mindestens 6 Kräfte (Staffelstärke, 1/5) zu erhöhen (Erstmaßnahme). Sollte dann weiterhin der Erreichungsgrad von 70 % nicht annähernd erreicht werden können, so ist der Personalbestand ggf. noch weiter zu erhöhen. . Seite 111 von 118 B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 8. Maßnahmen Das Kapitel 8 stellt eine inhaltliche Zusammenfassung der aus dem Soll-Ist-Vergleich abgeleiteten und nach Priorität geordneten Maßnahmen dar. Diese Maßnahmen wurden in den vorherigen Kapiteln ausführlich dargestellt. Für die Zwecke der internen Finanzplanung werden die geschätzten Kosten der Maßnahmen – sowie bereits hinreichend bezifferbar - nachrichtlich in der rechten Spalte dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angegebenen Kostengrößen je nach Priorität, zeitlicher Veranschlagung und Planungsstand teilweise nur grob geschätzt werden können und sich im Laufe der Zeit aufgrund geänderter feuerwehrtaktischer, gesetzlicher oder sonstiger Einflüsse Änderungen in der Maßnahmenplanung ergeben können. Prioritäten: 8.1 1 = Kurzfristig bis 2016 2 = Mittelfristig in 2017-2020 3 = Langfristig ab 2021 ff. (Zeitraum des nächsten Brandschutzbedarfsplanes) D = Dauerhaft Technik 8.1.1 Fahrzeugbeschaffungen: Priorität Zeit / Jahr Maßnahme (Kurzbeschreibung) 1 2016 Neubeschaffung Einsatzleitwagen 1-2. 1 2016 1 2016 1 2016 Neubeschaffung Gerätewagen Logistik 2 (Ersatzbeschaffung LKW) mit Kran und Allrad. Ersatzbeschaffung Löschgruppenfahrzeug 20 (Ersatzbeschaffung HLF 3). Grundüberholung Abrollbehälter Gefahrgut. 2 2 2017 2017 2 2020 Neubeschaffung Abrollbehälter Wasser. Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 3 (Jugendfeuerwehr). Ersatzbeschaffung Einsatzleitwagen 1-1. 2 2020 Ersatzbeschaffung Kommandowagen. 2 2020 Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 1. 2 2020 Ersatzbeschaffung Wechsellader Trägerfahrzeug. 3 2022 3 2023 3 2023 Ersatzbeschaffung Gerätewagen Logistik 1(ggf. Kleineinsatzfahrzeug). Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (ggf. Löschgruppenfahrzeug 20). Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 2. Verweis Kapitel BSP 2010 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 7.3.19 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 6.4., 7.3 Kosten / Aufwand Verweis Kapitel 4.2.7.3 4.2.7.4, 6.4.12, 7.3.9, 7.3.18 6.4.1 Kosten / Aufwand 185.000 € 210.000 € 380.000 € 70.000 € 60.000 € 20.000 € 185.000 € 50.000 € 25.000 € Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. 500.000 € 50.000 € 8.1.2 Gerätebeschaffungen: Priorität Zeit / Jahr Maßnahme (Kurzbeschreibung) 1 1 2016 2016 1 2016-2019 Erweiterung der Schutzkleidung Motorsäge. Erweiterung des Schlauchmaterials (in Gitterboxen) auf 2.000 Meter im Hinblick auf die Waldbrandgefahr sowie Bereiche mit unzureichender Löschwasserversorgung. Installation und Nachrüstung von Warnbeklebung im Hinblick auf die Eigensicherheit. Seite 112 von 118 1.300 € 5.000 € 5.000 € pro Jahr B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 1 2016 Anschaffung einer leistungsstarken Hochwasserpumpe. 1 2016 Anschaffung von einem weiteren Wassersauger. 1 2016 Anschaffung von 4 weiteren Tauchpumpen. 1 2016 Beschaffung von 3.000 ungefüllten Sandsäcken. 1 2016 1 2016-2019 Ausbau des Stabsraumes mit weiteren Telefonen und Magnettafeln, ggf. Nutzung durch den Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Herdecke. Ausbau und Verbesserung des Sirenennetzes. Zwei neue Sirenen und Ersatz der bestehenden Sirenen an vier Standorten. 1 2016 1 2016 1 2016 2 2017 2 2017 2 2017-2020 2 2017-2018 2 2017-2018 2 2018 Anschaffung einer Wärmebildkamera für das HLF 2. Ersatzbeschaffung von Industriewaschmaschine und -trockner. Erstellung eines Konzeptes „Zugang Rettungsboot“ zum Hengsteysee, ggf. zusammen mit der Stadt Hagen (Feuerwehr). Errichtung bzw. Schaffung einer Möglichkeit um am Hengsteysee das vorhandene Rettungsboot der Feuerwehr zu Wasser lassen zu können (Slipstelle, ggf. Kooperation mit der Stadt Hagen). Errichtung bzw. Schaffung einer Möglichkeit um am Ruhrzwischenlauf das vorhandene Rettungsboot der Feuerwehr zu Wasser lassen zu können (ggf. Ertüchtigung und Ausbau der vorhandenen Slipstelle hinter dem Gymnasium). Verbesserung und Aufstockung der technischen Mittel für eine Öl-Rückhaltung auf Gewässern. Weiterer Ausbau des Digitalfunkes (u.a. Einsatzstellenfunk). Anpassung (durch Umstellung auf Digitalfunk, Etat Digitalfunk) der Handsprechfunkgeräte incl. Lautsprechermikrofone. Beschaffung von einem Notstromaggregat (Ersatzgerät). Anschaffung von 6 Motorsägen. 2 Bis 2018 Beschaffung von 3 Atemschutzgeräten. 3 2021 Vorhaltung eines aufgeschalteten Leitstellenplatzes in der Einsatzzentrale. 4.2.7.2, 6.4.9, 7.3.14 4.2.7.2, 6.4.9, 7.3.14 4.2.7.2, 6.4.9, 7.3.14 6.4.9 7.3.14 7.2.2 6.000 € 6.4.6, 7.3.12, 7.2.9, 7.3.12 7.3.16 37.500 € 7.3.23 20.000 € 7.3.10 - 7.3.10 Noch nicht bezifferbar. 7.3.10 Noch nicht bezifferbar. 4.2.7.1 10.000 € 7.2.3 100.000 € 7.3.7 8.000 € 4.2.7.3, 6.4.12, 6.4.14, 7.3.20 7.3.15, 6.4.10 7.2.1 7.200 € Verweis Kapitel 4.2.7.2, 6.4.9, 7.9.17 7.9.13 Kosten / Aufwand 1.200 € 5.000 € 200 € 2.000 € 6.500 € 9.000 € Noch nicht bezifferbar. 8.1.3 Gebäude: Priorität Zeit / Jahr Maßnahme (Kurzbeschreibung) 1 2016 Verbesserung des Hochwasserschutzes für die einzige im Stadtgebiet befindliche Feuerwache. 1 2016 Verbesserung des Einbruchschutzes an der Feuerwache (Erstmaßnahme ggf. kostengünstige Videoanlage). Seite 113 von 118 15.000 € 3.000 € B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 1 2016 Verbesserung des Brandschutzes an der Feuerwache (Brand- und Rauchabschnitte sowie eine Brandfrüherkennung im Hinblick auf den Sachwertschutz sowie Nutzungsausfall). Erstellung eines Druckgasflaschenlagers. Verbesserung der Netzwerkanbindung Feuerwache (ggf. alternativer Datensicherungsstandort der EDV). Ausbau des Schulungsraumes mit Mikrofon- und Soundanlage und einer Multimediawand. Schaffung von drei bis vier geschlossenen Stellplätzen (GW-L2, ELW 1-2 und ABLöschwasser) sowie Schaffung weiterer Lagermöglichkeiten. Ggf. Ertüchtigung und Ausbau des Carportes. Sanierung der sanitären Einrichtungen im Altbau. 7.9.13 30.000 € 1 2 2016 2017 7.9.14 7.5. 10.000 € Noch nicht bezifferbar. 2 2017 7.9.15 5.000 € 2 2017 7.3.14, 7.9.4, 7.9.14 90.000 € 2 2018 7.9.10 Errichtung eines Aktenlagerraumes Altbau Obergeschoss (ehemaliges WC). Schaffung (Verbesserung) eines Stellplatzes für die Fahrzeugreinigung (Großfahrzeuge). Erweiterung der an der Wache befindlichen Parkplätze. Schaffung von mindestens 14 weiteren Parkplätzen. Ausbau (Erweiterung) der Damenumkleide. 7.9.10 Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. 2 2018 2 2019 2 2020 3 2021 ff. 3 2021 ff. 7.9.7 2021 ff. Ertüchtigung des Altbaus Feuerwache (u.a. energetische Ertüchtigung und undichtes Dach). Ausbau der sanitären Einrichtungen für Damen. 3 3 2021 ff. Ausbau der Duschen Herren. 7.9.10 Verweis Kapitel 4.1.11 7.9.5 7.9.12 7.9.6 7.9.10 Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. 8.1.4 Sonstiges: Priorität Zeit / Jahr Maßnahme (Kurzbeschreibung) 2 2017 D Dauerhaft Einflussnahme auf die Lichtzeichenanlage Mozartweg, Herdecker Bach durch die Feuerwehr. Mindestausstattungen einer Löschgruppe bei anstehenden Beschaffungen beachten. D Dauerhaft 8.2 6.4.1 Kosten / Aufwand Noch nicht bezifferbar. Wird in Ausschreibung für Neufahrzeuge berücksichtigt. Wird in Ausschreibung für Neufahrzeuge berücksichtigt. Installation von Unfalldatenspeicher in Neufahrzeugen. 6.4.1 Verweis Kapitel 4.2.6.4 Kosten / Aufwand 4.2.7.1 - Organisation: Priorität Zeit / Jahr Maßnahme (Kurzbeschreibung) 1 2016 1 2016 Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Wasserrettung“ (Harkortsee, Hengsteysee, Ruhrzwischenlauf, Gedern) mit Beteiligung umliegender Feuerwehren und der DLRG. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „wassergefährdende Stoffe“ zusammen mit den umliegenden Feuerwehren für den Ruhrlauf. Bei Eintreten von wassergefährdenden Stoffen sind Seite 114 von 118 - B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 1 2016 1 2016 1 2016 1 2016 1 2016 2 2017 2 2 2017 2017 2 2017 2 2018 2 2019 2 Bis 2020 D D Dauerhaft Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft Hagen, Herdecke und Wetter zuständig. Beim Hengsteysee sind es Herdecke, Hagen und Dortmund. Überprüfung und ggf. Realisierung, wie die Technischen Betriebe die Feuerwehr bei Ölspuren unterstützen können. Trennung der Arbeitskanäle (im 2m bzw. DMO Bereich) für die beiden bei der Feuerwehr Herdecke vorhandenen Löschzüge. Bei einem Massenanfall von Verletzten (Stufe 2-3) auf dem Gebiet der Stadt Herdecke ist ein überörtliches Einsatzmittel (Hagen, Dortmund) heranzuziehen. Dies gilt es vor der Lage fest zu organisieren. Erstellung eines Einsatzkonzeptes in Abstimmung mit der Feuerwehr Hagen. Bei ABC Lagen auf der BAB 1 sind ggf. eine Evakuierung oder sonstige Einsatztätigkeiten (Messungen) am Bleichsteingelände (u.a. Schulzentrum) nötig. Insbesondere der verbesserte Informationsfluss zwischen der Feuerwehr Hagen und Herdecke ist anzustreben. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Viadukt“ (u.a. Zuwegungen etc.) im Hinblick auf Suizid und anschließende Wasserrettung. Grundlegende Überarbeitung des Hydrantenverzeichnisses (Löschwasserversorgung). Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Waldbrand“. Inbetriebnahme der Stadtschleife (digitale Funkalarmierung) bei ausreichender Mitarbeiteranzahl. Erstellung eines Konzeptes zur Warnung der Bevölkerung in Verbindung mit dem EN-Kreis. Prüfung, ob eine Poolbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei der Stadtverwaltung (gemeinsames Fahrzeug mit Sondersignalanlage, um zum Einsatz oder zum Feuerwehrhaus zu fahren) möglich ist. Erstellung eines Einsatzplanes für den 960 Meter langen Ender Tunnel in Absprache mit der Feuerwehr Dortmund und Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug welches auf der Schiene fahren kann). Prüfung des Vorschlags für Einsatzkräfte eine Kinderbetreuung anzubieten. Aufrechterhaltung des Einsatzführungsdienstes. Verbesserung des SMS-Alarmes, Auslösesicherheit. Entlastung des Ehrenamtes von Kleineinsätzen und zudem Sicherstellung eines gesicherten Abmarsches im Tagesbereich. Kontinuierliche Revision und ggf. Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung. Anpassung des textlichen Teils der Alarm und Ausrückeordnung. Ausbau der Zusammenarbeit mit örtlichen Hilfsorganisationen sowie mit dem THW. Seite 115 von 118 6.3 - 7.2.8 - 7.3.22 - 4.2.6.1 - 4.2.6.2, 4.2.6.4 - 4.1.15 - 4.2.7.4 4.5.4 - 6.4.6 - 6.3 - 4.2.6.2 - 7.1.2 - 7.3.4 4.5.4 10.000 pro Jahr € - 6.3.1 - 7.1.1 - 7.1.16 - B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 8.3 Personal: Priorität Zeit / Jahr Maßnahme (Kurzbeschreibung) 1 2016 1 2016 1 2016 1 2016 1 2016 1 2016 Aufstockung des Tagesdienstes um 0,5 Stellen auf 5,0 Stellen. Aufstockung der Jugendfeuerwehrangehörigen auf 35 Jugendliche. Steigerung der Anzahl von Atemschutzgeräteträgern von 46 auf 55 Kräften. Ausbildung von weiteren Führungskräften mit dem Lehrgang FB ABC II. Ausbildung von einem Führerscheininhaber der Klasse C. Ausbildung von 6 Bootsführern Binnen. 2 2017 Ausbildung von 8 Motorsägenführern. 2 2 2018 2018 2 2018 2 2 Bis 2018 Bis 2018 Ausbildung von zwei Zugführern (F IV Lehrgang). Ausbildung von zwei Brandschutztechnikern (FB BST). Ausbildung von vier Führerscheininhaber der Klasse C. Konzept zur Übernahme der Wehrführung ab 2020. Aufstockung des Tagesdienstes auf 6,0 Stellen. 2 2019 2 2020 2 Bis 2020 2 Bis 2020 2 Bis 2020 2 2 Bis 2020 Bis 2020 2 3 Bis 2020 2020 3 2020 3 2021 ff. D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft Ausbildung von zwei FM mit dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ (F VI). Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbarstädten u.a. Ergänzungs-Löschfahrzeug bei zeitkritischen Einsätzen. Aufstockung des ehrenamtlichen Einsatzpersonals auf mittelfristig 115 Kräfte und langfristig 146 Kräfte. Aufstockung der Jugendfeuerwehrangehörigen auf 40 Jugendliche. Steigerung der Anzahl von Atemschutzgeräteträgern auf 71 Kräfte. Ausbildung von weiteren Rettungshelfern. Erhöhung der ABC 1 ausgebildeten Personen auf 30 FM. Ausbildung von 5 Gruppenführern (F III Lehrgang). Kompensation von 11 ehrenamtlichen Stellen (Ausscheiden aus dem aktiven Dienst). Ausbildung von zwei Verbandsführern (FB V1 Lehrgang). Ggf. Personalanpassung gemäß dem erreichten Erreichungsgrad des Schutzzieles. Fortführung der Kooperation mit heimischen Arbeitgebern (insbesondere der Ewald Dörken AG). Fortsetzung der intensiven Mitgliederwerbung (Präsentationen, Beteiligung der Schulen, Flyer, Stände auf öff. Veranstaltungen) organisiert, durch einen Beschäftigten der Stadt Herdecke. Durchführung weiterer Info Veranstaltungen über das Ehrenamt Feuerwehr bei der Stadtverwaltung. Fortsetzung der Kooperation mit der HGWG Herdecke (Wohnungsbaugesellschaft). Feuerwehrangehörige sollen bevorzugt Mietwohnungen in der unmittelbaren Nähe der Seite 116 von 118 Verweis Kapitel 6.3.1, 7.4 6.7, 7.6 7.1.5 7.1.6 6.4.1, 7.1.15 7.1.15 6.4.14, 7.3.20 7.1.6 7.1.6 Kosten / Aufwand 25.000 € pro Jahr Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. 1.800 € pro Führerschein ca. 500 Euro pro Schein 2.000 € pro Lehrgang - 6.4.1, 7.1.15 7.1.6 6.3.1, 7.4 7.1.6 1.800 € pro Führerschein 50.000 € pro Jahr 7.1.13 - 6.5, 7.1.3 6.7, 7.6 7.1.5 Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. Noch nicht bezifferbar. 7.1.5 7.1.5 - - 7.1.6 7.1.9 - 7.1.6 - 6.3.1, 7.4 7.1.2, 7.1.11 7.1.2 Noch nicht bezifferbar. - 7.1.2 - BSP 2010 - - B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft D Dauerhaft Feuerwache bekommen. Förderung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft von Frauen und Migranten in der Freiw. Feuerwehr. Weitere Auszeichnung von engagierten Arbeitgebern mit der Auszeichnung „Partner der Feuerwehr. Erfassung einer Ein- und Austritts-Statistik um den Personalstand zu bewerten. Förderung des Dienstsportes auch im Hinblick auf Anzahl der Atemschutzgeräteträger (ggf. Rahmenvertrag mit Fitness Studio). Stetige Durchführung von Grundausbildungslehrgängen (Pflichtaufgabe der Gemeinde). Stetige Fortbildung von Führungskräften am Institut der Feuerwehr (IdF) sowie an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) . Förderung des Ehrenamtes. Jährlicher Etat von 20.000 € für das Punktesystem der Freiw. Feuerwehr („Ehrenamtssparbuch“). Seite 117 von 118 7.1.9 - 7.1.11 - - - 7.1.5 Noch nicht bezifferbar. 7.1.5 Pro Lehrgang 7.500 €, je nach Teilnehmerzahl - 7.1.6 6.3, 7.1.2 20.000 € pro Jahr B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6 9. Fortschreibung Der Brandschutzbedarfsplan ist vom Rat zu beschließen. Er ist spätestens im Jahr 2020 fortzuschreiben. Mit der Planung ist spätestens im 1. Halbjahr 2020 zu beginnen. Bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sind deren Auswirkungen zu prüfen und ggf. eine vorgezogene Fortschreibung zu initiieren. Ein besonderer Dank geht an die Mitwirkenden der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke. Diese haben mit Datensammlungen und Statistikauswertungen monatelang mitgeholfen, dieses komplexe Werk zu erstellen. Seite 118 von 118