stadt herdecke - Feuerwehr Herdecke

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stadt herdecke - Feuerwehr Herdecke
STADT HERDECKE
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage
2015/0086
04.09.2015
FB 3
Drucksache Nr.:
Datum:
Zeichen:
Zu beraten und zu entscheiden im:
Beratungsfolge:
Sitzungsdatum:
Status:
Zuständigkeit:
Haupt- und Betriebsausschuss
29.09.2015
öffentlich
Vorberatung
Rat
01.10.2015
öffentlich
Entscheidung
BETREFF:
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes (Zeitraum 2016 bis 2020)
BEGRÜNDUNG:
Die Erstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes ist nach dem
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) von großer Bedeutung. Aktuell ist dabei zu
berücksichtigen, dass das bisherige FSHG in Kürze durch das Gesetz zur Neuregelung des
Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) ersetzt werden wird,
welches sich bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch im Gesetzgebungsverfahren des
Landtages befindet.
Gemäß § 1 FSHG (künftig § 3 Abs. 1 BHKG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen
sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch
Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung).
Mittlere kreisangehörige Städte wie die Stadt Herdecke sind gemäß § 13 FSHG (künftig § 10
BHKG) verpflichtet, für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte
einzustellen; es sei denn, die Bezirksregierung lässt hiervon eine Ausnahme zu.
Nach § 22 FSHG (künftig § 3 Abs. 3 BHKG) sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung
ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben. Der jeweils fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan ist dann Grundlage der
Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, die sich zudem eine Stellungnahme des
Kreisbrandmeisters einholt.
Die Gemeinden in NRW müssen somit den Brandschutz gewährleisten und dies in einem
Brandschutzbedarfsplan darstellen.
Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, wann und nach welchen Kriterien von einer
leistungsfähigen Feuerwehr auszugehen ist.
In der Gefahrenabwehr werden üblicherweise sog. Schutzziele über die folgenden drei
Faktoren definiert:
- die Zeit, in der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen und tätig werden (Hilfsfrist),
-
die benötigte Anzahl der Einsatzkräfte (Mindesteinsatzstärke) und
der Umfang, in dem das Schutzziel erreicht werden soll (Erreichungsgrad).
Mit der Festlegung der Schutzziele, insbesondere in Bezug auf den Erreichungsgrad, trifft der
Rat die politische Entscheidung darüber, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die
Feuerwehr in der Stadt Herdecke haben soll. Es handelt sich somit um Sollvorgaben
(Planungsgrößen), mit folgendem Hintergrund:
Bereits seit 1998 gibt es die „Empfehlungen für Qualitätskriterien zur Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF).
Seit ihrer Verabschiedung ist in der Fachdiskussion allerdings umstritten, inwieweit die AGBFEmpfehlungen auf freiwillige Feuerwehren, gerade in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten,
angewendet werden können.
Auch die Haltung des zuständigen Ministeriums ist nicht eindeutig. Einerseits hat das
Innenministerium NRW mit Runderlass vom 16.05.2001 klargestellt, dass seitens des Landes
die AGBF-Qualitätskriterien nicht als allgemeine Grundlage für Brandschutzbedarfsplanungen
der Gemeinden bestimmt wurden und auch keine Vorgaben über den in der Realität
einzuhaltenden Erreichungsgrad erlassen wurden.
Andererseits hat die Bezirksregierung Arnsberg die AGBF-Empfehlungen als Regeln der
Technik angesehen und mit Schreiben vom 05.12.2002 für den ersten Abmarsch einer
Freiwilligen Feuerwehr kreisangehöriger Gemeinden zunächst die Einhaltung folgenden
Maßstabes erwartet:
- In 8 Minuten nach der Alarmierung
- treffen 9 Einsatzkräfte (= sog. Gruppe)
- in 90% aller Fälle am Einsatzort ein.
Die Stadt Herdecke ist in ihrem ersten Brandschutzbedarfsplan 2002 und in dessen
Fortschreibung 2007/2008 diesem „Gruppenmodell“ nicht gefolgt, sondern hat für einen
kritischen Wohnungsbrand aufgrund einer externen Beratung folgendes Schutzziel am
19.06.2008 im Rat beschlossen:
- In 8 Minuten nach der Alarmierung
- treffen 6 Einsatzkräfte (= sog. Staffel)
- in 80% aller Fälle am Einsatzort ein.
Auf der Grundlage dieses „Staffelmodells“ wurde der Stadt Herdecke die gemäß § 13 FSHG
erforderliche Ausnahmegenehmigung jedoch nur bis zum Ende des Jahres 2010 erteilt. In der
Ausnahmegenehmigung vom 08.12.2008 war ausdrücklich als Auflage enthalten, dass die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im 1. Schutzziel mit einer Personalstärke 1:8 (=
Gruppe) zu erfolgen hat.
Entsprechend wurde der Brandschutzbedarfsplan im Jahr 2010 (Zeitraum 2011 bis 2015) auf
der Grundlage des „Gruppenmodells“ neu erstellt. Um bessere und differenziertere
Auswertungsmöglichkeiten zu erhalten, wurde dabei innerhalb der ersten Hilfsfrist noch
zwischen der Ersteinsatzeinheit und der Einheit des Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter)
unterschieden.
Vor der Entwicklungsgeschichte des Brandschutzbedarfsplanes wurde bereits im Jahr 2010
deutlich, dass der Erreichungsgrad im 1. Schutzziel bei einer nunmehr erforderlichen
Mindesteinsatzstärke von 9 statt 6 Einsatzkräften nicht mehr auf dem Niveau von 80%
angesetzt werden kann. Nach Auswertung von Einsatzdaten aus den vergangenen Jahren ab
2005 ergab sich, dass eine Sollgröße eines Erreichungsgrades von 70% als realistisch und
angemessen erschien.
2
Diese Sollgröße ist auch nach den Erfahrungen und Auswertungen der letzten fünf Jahre (vgl.
S. 111 des Brandschutzbedarfsplanes) nach wie vor realistisch, sodass die zu erreichenden
Schutzziele aus dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan unverändert übernommen werden.
Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan sind im fortgeschriebenen
Text des beigefügten Brandschutzbedarfsplanes in blauer Schriftfarbe ersichtlich.
Die sich aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ergebenden Maßnahmen sind
in dem Kapitel 8 des Brandschutzbedarfsplanes (S. 112 ff.) tabellarisch zusammengefasst.
Zur besseren Übersicht wird bei den Maßnahmen nach Priorität unterschieden zwischen
Maßnahmen, die durchzuführen sind
- kurzfristig, d. h. bis Ende des Jahres 2016,
- mittelfristig, d. h. in den Jahren 2017 bis 2020, und
- langfristig, d. h. Maßnahmen, die perspektivisch bereits für den Zeitraum des nächsten
Brandschutzbedarfsplanes in die Planungen mitaufgenommen werden, für diesen
Brandschutzbedarfsplan (Zeitraum 2016 bis 2020) aber nur nachrichtliche Bedeutung
haben.
Die Aufsichtsbehörden bei der Bezirksregierung und der Kreisverwaltung haben bereits
informell signalisiert, dass auf der Grundlage der vorliegenden Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes erneut eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 FSHG erteilt
werden kann. Der Brandschutzbedarfsplan umfasst den Zeitraum der nächsten fünf Jahre
(2016 bis 2020). Er ist daher spätestens im Jahr 2020 fortzuschreiben.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: ja / nein
Investiv / konsumtiv
einmalig
Aufwendungen/Auszahlungen
Folgekosten (AfA, Unterhaltung,
Personal…)
Kostenbeiträge Dritter/Zuwendungen
Sonstige Erträge/Einzahlungen
laufend jährlich
Bemerkung:
Erstmalig werden in der vorliegenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auch die
nach Schätzung zu erwartenden Kosten für die einzelnen Maßnahmen angegeben. Diese
können der rechten Spalte der tabellarischen Maßnahmenübersicht im 8. Kapitel (S. 112 ff.)
entnommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angegebenen Kostengrößen je
nach Priorität, zeitlicher Veranschlagung und Planungsstand teilweise nur grob geschätzt
werden können und sich im Laufe der Zeit aufgrund geänderter feuerwehrtaktischer,
gesetzlicher oder sonstiger Einflüsse Änderungen in der Maßnahmenplanung ergeben können.
BESCHLUSS:
Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für den
Zeitraum 2016 bis 2020 in der vorgelegten Fassung. Er legt dabei für das
Modellschadensereignis „kritischer Wohnungsbrand nach der AGBF Definition“ folgende
Schutzziele fest:
1. Die Ersteinsatzeinheit trifft mit einer Funktionsstärke von 7 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8
Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen
Innenbereich ein (Hilfsfrist 1a).
3
2. Die Einheit des Hubrettungsfahrzeuges trifft gemäß dem bestehenden Drehleiter-Erlass
NRW mit einer Funktionsstärke von 2 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach der
Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist
1b).
3. Die Ergänzungseinheit trifft mit einer Funktionsstärke von weiteren 9 Funktionen (somit
insgesamt 18 Funktionen) innerhalb der folgenden 5 Minuten (somit 13 Minuten) am Einsatzort
im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 2).
4. Die Ziele werden zu 70 % bei den zu wertenden Einsätzen erreicht. (Erreichungsgrad).
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes
bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 FSHG zu
beantragen und die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung vorzunehmen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist spätestens im Jahr 2020 für den Zeitraum 2021 bis 2025
fortzuschreiben.
Anlagen:
Brandschutzbedarfsplan
4
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke
1.1.2016 - 31.12.2020
gemäß § 22 FSHG NRW
(1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom 31.8.2010 – Stand 4. September 2015)
Herausgeber:
Stadt Herdecke, Die Bürgermeisterin,
Amt 32- 2, Ordnungsamt / Feuerschutz
Verantwortlich:
Leiter der Feuerwehr, Hans-Jörg Möller
Autoren:
Christian Arndt, Hans-Jörg Möller, Dr. Lars Heismann, Ilka Biegota
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ..........................................................................................................................................................................................2
Feuerwehrtechnische Abkürzungen ............................................................................................................................................................5
1.
Allgemeiner Teil ....................................................................................................................................................................................8
2.
Darstellung der rechtlichen Grundlagen ..........................................................................................................................................10
3.
Aufgaben und Produkte der Feuerwehr ............................................................................................................................................14
3.1.
Aufgaben nach FSHG NRW ........................................................................................................................................................14
3.2.
zusätzliche Aufgaben ..................................................................................................................................................................14
4.
Gefährdungspotenzial ........................................................................................................................................................................16
4.1.
Die Stadt Herdecke ......................................................................................................................................................................16
4.1.1.
Die Stadt Herdecke - Zahlen, Daten und Fakten ............................................................................................................16
4.1.2.
Flächennutzungen in qkm ................................................................................................................................................17
4.1.3.
Topographie ......................................................................................................................................................................17
4.1.4.
Verkehrsflächen ................................................................................................................................................................17
4.1.5.
Bahnanlagen ......................................................................................................................................................................17
4.1.6.
Brücken- und Tunnelanlagen ...........................................................................................................................................18
4.1.7.
Wasserstraßen ..................................................................................................................................................................18
4.1.8.
Luftfahrt .............................................................................................................................................................................18
4.1.9.
Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc..................................................................................19
4.1.10.
Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse ........................................................................................................................19
4.1.11.
Einflussnahme der Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage ................................................................................................19
4.1.12.
Anrücken der ehrenamtlichen Kräfte ..............................................................................................................................19
4.1.13.
Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr.......................................................................19
4.1.14.
Löschwasserversorgung (LW-V) .....................................................................................................................................19
4.1.15.
Leitbilder der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen .......................................................................................20
4.2.
Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Herdecke ...........................................................................................................21
4.2.1.
Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur / besondere Risiken ...................21
4.2.2.
Flächennutzungen ............................................................................................................................................................21
4.2.3.
Risiken Gebäudehöhen ....................................................................................................................................................23
4.2.4.
Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz) .......................................................................................23
4.2.5.
Risiken Gebäudeart (Gebäude besonderer Art und Nutzung) ......................................................................................23
4.2.6.
Risiken der Verkehrsstruktur ...........................................................................................................................................26
4.2.6.2.
Schienenverkehr ...............................................................................................................................................................27
4.2.6.3.
Luftverkehr ........................................................................................................................................................................27
4.2.6.4.
Wasserstraßen ..................................................................................................................................................................27
4.2.7.
Besondere Risiken ............................................................................................................................................................28
4.2.7.1.
Wasserverschmutzung .....................................................................................................................................................28
4.2.7.2.
Hochwassergefahren ........................................................................................................................................................28
4.2.7.3.
Windwurfgefahr .................................................................................................................................................................29
4.2.7.4.
Waldbrandgefahren ..........................................................................................................................................................29
4.2.7.5.
Biologische Gefahren wie „Schweinegrippe / Vogelgrippe / Maul- und Klauenseuche“ ...........................................29
4.2.7.6.
Amok / Terror .....................................................................................................................................................................29
4.2.7.7.
Erdbeben ............................................................................................................................................................................30
4.2.7.8.
Brandmeldeanlagen ..........................................................................................................................................................30
4.3.
Szenarien der letzten Jahre ........................................................................................................................................................30
4.4.
Standardszenarien der Feuerwehr Herdecke ............................................................................................................................32
4.4.1.
Brände in bewohnten Gebäuden .....................................................................................................................................32
4.4.2.
Zimmerbrände ...................................................................................................................................................................33
4.4.3.
Kellerbrände ......................................................................................................................................................................33
4.4.4.
Dachstuhlbrände ...............................................................................................................................................................33
4.4.5.
Explosionen und Verpuffungen .......................................................................................................................................33
4.4.6.
Brand in Hochhäusern ......................................................................................................................................................34
4.4.7.
Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbetriebe ...........................................................................................................34
4.4.8.
Brände in Gebäuden besonderer Art und Nutzung oder Bauart ..................................................................................34
4.4.9.
Brände im historischen Stadtkern...................................................................................................................................34
4.4.10.
Waldbrände ........................................................................................................................................................................35
4.4.11.
Verkehrsunfälle .................................................................................................................................................................35
4.4.12.
ABC-Einsatz .......................................................................................................................................................................35
4.4.13.
Massenanfall von Verletzten ............................................................................................................................................35
4.4.14.
Flächenlagen .....................................................................................................................................................................35
4.4.15.
Sonstige Risiken ...............................................................................................................................................................36
4.5.
Statistik der Feuerwehr ...............................................................................................................................................................36
4.5.1.
Produktkurzbeschreibungen ...........................................................................................................................................36
4.5.2.
Einsatzstatistiken ..............................................................................................................................................................37
4.5.3.
Einsatzstatistik Rettungsdienst .......................................................................................................................................39
4.5.4.
Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen ........................................................39
4.5.5.
Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und Eintreffen .............................................41
4.6.
Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“) .................................................................................................................................43
4.7.
Zusammenfassung ......................................................................................................................................................................47
4.7.1.
Flächenverteilung des Stadtgebietes nach Gefahrenpotenzial ....................................................................................47
5.
Schutzziele - (Soll Planungsgrößen) .................................................................................................................................................50
5.1.
Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung: ..................................................................................................................................50
5.2.
Taktische Ziele des Brandschutzwesens ..................................................................................................................................50
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
5.3.
Konzeptpapier zur Bedarfsplanung der AGBF .........................................................................................................................50
5.4.
Sicherheitsniveau im Stadtgebiet ..............................................................................................................................................51
5.5.
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten gemäß AGBF ........................................................51
5.6.
Standardisiertes Schadensereignis ...........................................................................................................................................51
5.7.
Risikoanalyse ...............................................................................................................................................................................51
5.8.
Orbit-Studie ..................................................................................................................................................................................52
5.8.1.
Anmerkung zur Orbit Studie ............................................................................................................................................52
5.8.2.
Ausblick TIBRO Sicherheitsforschung ...........................................................................................................................53
5.9.
Hilfsfrist ........................................................................................................................................................................................54
5.10.
Grundsatz Sicherheit der Einsatzkräfte ...............................................................................................................................55
5.11.
Funktionsstärke ......................................................................................................................................................................55
5.12.
Erreichungsgrad .....................................................................................................................................................................55
5.13.
Anforderungen der Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2010) .......................................................56
5.14.
Schutzzieldefinition für die Feuerwehr der Stadt Herdecke ...............................................................................................56
5.15.
Mögliche Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei der FF Herdecke.......................................................57
6.
Sollstruktur ..........................................................................................................................................................................................58
6.1.
Grundlegendes .............................................................................................................................................................................58
6.2.
Sollstruktur bei der Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache.......................................................................................58
6.3.
Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System der reinen FF .......................................................................................60
6.3.1.
Tagesdienst .......................................................................................................................................................................62
6.4.
Technische Sollvorgaben ...........................................................................................................................................................63
6.4.1.
Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) ................................................................................................................63
6.4.2.
Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im Stadtgebiet vorzuhalten .......................................................................64
6.4.3.
Brandschutz ......................................................................................................................................................................64
6.4.4.
Technische Hilfeleistung ..................................................................................................................................................64
6.4.5.
Sonderlöschmittel .............................................................................................................................................................65
6.4.6.
Warnung der Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12)..............................................................................................65
6.4.7.
ABC-Ausstattung ..............................................................................................................................................................65
6.4.8.
Einsatzleitung ....................................................................................................................................................................65
6.4.9.
Hochwasserschutz ............................................................................................................................................................65
6.4.10.
Atemschutzlogistik ...........................................................................................................................................................66
6.4.11.
Be- und Entlüftungstechnik .............................................................................................................................................67
6.4.12.
Waldbrandbekämpfung ....................................................................................................................................................67
6.4.13.
Transportlogistik ...............................................................................................................................................................68
6.4.14.
Windwurfgefahr .................................................................................................................................................................68
6.4.15.
Nutzungsdauer von Fahrzeugen .....................................................................................................................................68
6.5.
Personalqualifikationen ..............................................................................................................................................................69
6.6.
Organisation .................................................................................................................................................................................70
6.7.
Jugendfeuerwehr .........................................................................................................................................................................70
6.8.
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe ..................................................................................................70
6.9.
Vorbeugender Brandschutz, Brandschauen .............................................................................................................................70
7.
Ist Struktur – Vergleich der Strukturen .............................................................................................................................................72
7.1.
Personalstruktur ..........................................................................................................................................................................72
7.1.1.
Aufstellung, Gliederung der Feuerwehr, Ausrückebereiche ........................................................................................72
7.1.2.
Personalstärke / Werbung von Mitgliedern / Jugendarbeit...........................................................................................72
7.1.3.
Gesamtpersonalstand ......................................................................................................................................................74
7.1.4.
Mannschaft mit Ausbildungen 2015 ................................................................................................................................75
7.1.5.
Ermittlung des Bedarfs .....................................................................................................................................................75
7.1.6.
Führungslehrgänge ..........................................................................................................................................................76
7.1.7.
Derzeitige Führungsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke ............................................................................78
7.1.8.
Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen .....................................................79
7.1.9.
Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren ...........................................................................................................80
7.1.10.
Altersstruktur ....................................................................................................................................................................80
7.1.11.
Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern ..................................................................................................80
7.1.12.
Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals .....................................................................................81
7.1.13.
Betrachtung der interkommunalen Zusammenarbeit....................................................................................................82
7.1.14.
Freistellung vom Wehrdienst ...........................................................................................................................................82
7.1.15.
Führerscheine der Klasse C und CE sowie Bootsführerschein ...................................................................................82
7.1.16.
Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen....................................................................................83
7.1.17.
Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle) ....................................................................................................83
7.2.
Kommunikationstechnik .............................................................................................................................................................84
7.2.1.
Einsatzzentrale ..................................................................................................................................................................84
7.2.2.
Stabsraum ..........................................................................................................................................................................85
7.2.3.
4-Meter Funkverkehr - Einführung digitaler Funkverkehr .............................................................................................85
7.2.4.
2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.8) ...........................................85
7.2.5.
Funkalarmierung ...............................................................................................................................................................86
7.2.6.
Funkmeldesystem (Analogfunk) – Funkrufnamen nach OPTA-Richtlinie ...................................................................86
7.2.7.
Mobiltelefone .....................................................................................................................................................................86
7.2.8.
Tragbare Handfunkgeräte ................................................................................................................................................86
7.2.9.
Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12) ......................................................................................................................89
7.2.10.
Funkmeldeempfänger .......................................................................................................................................................90
7.3.
Feuerwehrfahrzeuge und Gerät ..................................................................................................................................................90
7.3.1.
Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle) ..................................................................................................92
7.3.2.
Übersicht der Einsatzfahrzeuge und des Rettungsbootes in Bildern..........................................................................93
7.3.3.
Ist Vorhaltung der Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1) ...........................................................................................95
7.3.4.
Einsatzleitwagen / Kommandowagen (siehe auch 6.4.8) ..............................................................................................95
7.3.5.
Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2) ...................................................................................................96
Seite 3 von 118
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
7.3.6.
Hubrettungsfahrzeug ........................................................................................................................................................96
7.3.7.
Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4) ...............................................................................................................96
7.3.8.
Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug) .......................................................................................................................96
7.3.9.
Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13) .........................................................................................96
7.3.10.
Mehrzweckboot / Rettungsboot .......................................................................................................................................96
7.3.11.
Sonderlöschmittel (siehe auch 6.4.5) ..............................................................................................................................97
7.3.12.
Warnung der Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.9 Sirenennetz) ..........................................................................97
7.3.13.
ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7) ...............................................................................................................................97
7.3.14.
Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7.2 und 6.4.9) .........................................................................................................98
7.3.15.
Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10) ..........................................................................................................................98
7.3.16.
Wärmebildkamera .............................................................................................................................................................99
7.3.17.
Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11) ............................................................................................99
7.3.18.
Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12) ......................................................................................................................99
7.3.19.
Abrollbehälter Wasser ......................................................................................................................................................99
7.3.20.
Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7.3, 4.4.14 und 6.4.14) ...................................................................................100
7.3.21.
Wechsellader und Abrollbehälter ..................................................................................................................................100
7.3.22.
Massenanfall von Verletzten ..........................................................................................................................................100
7.3.23.
Schutzkleidung ................................................................................................................................................................100
7.4.
Tagesdienst der Feuerwehr (siehe auch 6.3.1) .......................................................................................................................101
7.5.
EDV Situation, Netzwerkanbindung Feuerwache ...................................................................................................................102
7.6.
Jugendfeuerwehr Herdecke (siehe auch 6.7) ..........................................................................................................................103
7.7.
Brandschutzerziehung (siehe auch 6.8) ..................................................................................................................................103
7.8.
Vorbeugender Brandschutz (siehe auch 6.9) ..........................................................................................................................103
7.9.
Feuerwehrhaus Herdecke .........................................................................................................................................................104
7.9.1.
Historie .............................................................................................................................................................................104
7.9.2.
Bauweise ..........................................................................................................................................................................104
7.9.3.
Derzeitige Nutzung ..........................................................................................................................................................104
7.9.4.
Stellplätze ........................................................................................................................................................................105
7.9.5.
Kapazitäten zur Fahrzeugreinigung und Fahrzeugwartung ........................................................................................106
7.9.6.
Lagerung der Einsatzkleidung .......................................................................................................................................107
7.9.7.
Bedachung, Dämmung, Energetische Ertüchtigung ...................................................................................................107
7.9.8.
Schwarz-Weiß Trennung, Stiefelwaschanlage .............................................................................................................107
7.9.9.
Abluftanlage / Absauganlage .........................................................................................................................................107
7.9.10.
Sanitäre Anlagen / Duschen ...........................................................................................................................................107
7.9.11.
Hofflächen ........................................................................................................................................................................107
7.9.12.
Parkplätze ........................................................................................................................................................................108
7.9.13.
Zugangssystem, Einbruch und Brandschutz ...............................................................................................................108
7.9.14.
Carport, Lagermöglichkeiten, Druckgasflaschen ........................................................................................................108
7.9.15.
Schulungsraum ...............................................................................................................................................................109
7.9.16.
Küche ...............................................................................................................................................................................109
7.9.17.
Hochwasserschutz Feuerwache ....................................................................................................................................109
7.10.
Statistische Auswertung der zeitkritischen Einsätze ..................................................................................................110
7.10.1.
Auswertung nach Staffellösung ....................................................................................................................................110
7.10.2.
Auswertung nach Gruppenlösung ................................................................................................................................111
8.
Maßnahmen .......................................................................................................................................................................................112
8.1
Technik .......................................................................................................................................................................................112
8.1.1
Fahrzeugbeschaffungen ......................................................................................................................................................112
8.1.2
Gerätebeschaffungen ...........................................................................................................................................................112
8.1.3
Gebäude ................................................................................................................................................................................113
8.1.4
Sonstiges ..............................................................................................................................................................................114
8.2
Organisation ...............................................................................................................................................................................114
8.3
Personal ......................................................................................................................................................................................116
9.
Fortschreibung ..................................................................................................................................................................................118
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Feuerwehrtechnische Abkürzungen
ELW 1
Einsatzleitwagen, Typ 1 (Besatzung (1/2)), nach DIN 14507 Teil 2, dienen vorwiegend der
Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen, als Hilfsmittel zur Führung von
taktischen Einheiten, als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen.
ELW 2
Der Einsatzleitwagen 2 dient, mit den Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung ausgestattet,
gemäß der DIN 14507-3 der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden oder sonstigen
Einheiten mit Führungsassistenten und stabsmäßiger Führung sowie der operativ taktischen
Führungskomponente (zum Beispiel einer Technischen Einsatzleitung im Großschadensereignis) als
Führungsmittel. Als ELW 2 sollen vorzugweise LKW mit Kofferaufbauten verwendet werden.
KdoW
Einsatzleitfahrzeug (Besatzung (1/1)), nach DIN 14507-5, dient der Einsatzleitung, zur Anfahrt und
Erkundung von Einsatzstellen, die Kommunikationstechnik ist minimaler als beim ELW 1, i. d. R. in der
Größe eines Personenkraftwagens.
DL(A)K 23-12
Hubrettungsfahrzeug (Besatzung (1/2)) nach DIN 14043 mit mindestens einer Nennrettungshöhe von
23 Metern bei einer Nennausladung von 12 Metern, vorwiegend zur Rettung von Menschen,
Möglichkeit zum Vortragen von Löschangriffen (Wenderohreinsatz). In Kommunen mit Gebäuden
mittlerer Höhe (> 8 Meter) stellt die Drehleiter bei diesen Gebäuden den zweiten Rettungsweg sicher.
Sollte keine Drehleiter in der Stadt vorgehalten werden, verfügen diese Gebäude nicht mehr über
einen zweiten Rettungsweg und eine Nutzungsuntersagung wäre die rechtliche Folge.
LF 10/6
Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN 14530 Teil 5, Fahrzeug mit einer vom
Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe (Leistung 1.000 Liter Nennförderstrom bei 10
bar Nennförderdruck), einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder Schnellangriffseinrichtung,
einem 600 Liter Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine selbständige
taktische Einheit, dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum
Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Das LF 10/6 ist nach
Normänderung Nachfolger des LF 8/61.
LF 16/12
Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach zurückgezogener DIN 14530 Teil 11, dient
vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher
Technischer Hilfeleistungen (modulare Beladungsvariationen nach örtlichen Vorgaben möglich), mit
einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.200 I), Feuerlöschkreiselpumpe mit 1600 l
Nennförderleistung bei 8 bar Nennförderdruck.
LF 20/16
Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach DIN 14530 Teil 11, mit einer vom Fahrzeugmotor
angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung oder einer Einrichtung zur
schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.600 I oder 2.000 I bzw. 2.400 I)
und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (Besatzung (1/8)). Es dient überwiegend
zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und Durchführen einfacher Technischer
Hilfeleistungen. Das LF 20/16 ist nach Normänderung Nachfolger des LF 16/12.
HLF 20/16
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 nach DIN 14530 Teil 11, mit einer festgelegten StandardZusatzbeladung für Technische Hilfeleistung (z. B. maschinelle Zugeinrichtung nach DIN 14584-MZE,
Wasserschaden, hydraulisches Rettungsgerät, Absturzsicherung etc).
1
Löschgruppenfahrzeug 8/6 = Vorgänger des Löschgruppenfahrzeuges 10/6. Die DIN Norm existiert
nicht mehr. Das Fahrzeug verfügt über 800 Liter Pumpenleistung pro Minute und einem Wassertank
von 600 Litern.
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TLF 16/25
Tanklöschfahrzeug (Besatzung (1/5)), nach DIN 14530 Teil 20, dient vornehmlich aufgrund seines
2.500 l Löschwasservorrates zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung von
Einsatzstellen mit Löschwasser, Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.600 l Nennförderleistung bei 8 bar
Nennförderdruck.
MTF
Mannschaftstransportfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN EN 1846 Teil 1 und DIN 14502 Teil 1,
geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung.
RW
Die Norm 14555 umfasst den Teil 1 - allgemeine Anforderungen, den Teil 3 Rüstwagen (RW), Teil 12
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) sowie die Teile 21 und 22 mit den Gerätewagen Logistik. Mit der
Unterteilung der Löschfahrzeuge in Löschgruppenfahrzeuge ausschließlich für die Brandbekämpfung
(einfache technische Hilfeleistungen sind möglich) sowie in Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge mit
einer Beladung für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (auch größeren Umfangs) fielen die bisher
genormten RW 1 und RW 2 weg. Rüstwagen werden heute überwiegend von größeren Feuerwehren
zur Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen vorgehalten. Die Besatzung besteht aus
einem Trupp2 (1/2).
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)
Gerätewagen - Gefahrgut, Typ 1 (Besatzung (1/1)) nach DIN 14555 Teil 12, dient zum Einsatz bei
Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit,
die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen kleineren Umfangs bei der Bekämpfung von Unfällen
mit gefährlichen Stoffen sowie Mineralölen erforderlich sind. I. d. R. wird dieser zusammen mit
einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt.
Gerätewagen Logistik 1 (GW-L1)
Der Gerätewagen Logistik wird für logistische Aufgaben kleineren Umfangs eingesetzt. Dazu
gehört der Transport von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung von
eingesetzten Kräften. Die Besatzung besteht mindestens aus einem Trupp (1/2) nach DIN 1455521.
SW 1000
Schlauchwagen (Besatzung (1/1)), mit mindestens 1.000 m Schlauchleitungen (nach
zurückgezogener Norm), dient zur Förderung von Wasser über lange Wegstrecken.
SW 2000
Schlauchwagen (Besatzung (1/2)) mit Allradfahrgestell und mindestens 2.000 m Schlauchleitungen,
nach DIN 14565, dient zur Förderung von Wasser über lange Wegstrecken.
WLF
Feuerwehrfahrzeug - Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter, Besatzung (1/2) nach DIN 14505,
dient dem Transport von speziellen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln auf sogenannten
Abrollbehältern.
Abrollbehälter
Transportplattformen zum Transport von feuerwehrtechnischem Gerät. Der Behälter wird mittels
Haken- oder Seil/Kettensystem auf das Wechselladerfahrzeug gezogen. Der Abrollbehälter ist an der
Einsatzstelle flexibel abzustellen.
2
Ein Trupp besteht aus einem Truppführer und einem oder maximal zwei Truppmännern.
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Weitere Abkürzungen:
AAO
ABC
AF
AM
AGBF
BAB
BauO NRW
B
BMA
BST
DB AG
DEW
DLRG
DMO
EF
EL
FF
FM (SB)
FMS
FRT
FSHG
FüAss
FwDV
GPS
GSG
GO
ha
HRT
JF
K
L
LdF
LF-L
m
Ma
MANV
MRT
NAW
NEF
NN
RettG
RTW
RTB
RW
qkm
TMO
SF
SM
StGB
WF
WM
WF
ZSKG
Alarm- und Ausrückeordnung
Atomare, biologische und chemische Gefahrenlagen
Angriffstruppführer
Angriffstruppmann
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Bundesautobahn
Landesbauordnung NRW
Bundesstraße
Brandmeldeanlage
Brandschutztechniker
Deutsche Bahn AG
Dortmunder Energie und Wasser AG
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Direktmodus Digitalfunk, Direct Mode Operation
Einheitsführer
Einsatzleiter
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrmann (Sammelbegriff)
Funkmeldesystem in Fahrzeugen
Fest eingebautes Funkgerät digital, Fixed Radio Terminal
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW
Führungsassistent
Feuerwehrdienstvorschrift
Globales Positionsbestimmungssystem
Gefährliche Stoffe und Güter (alte Bezeichnung)
Gemeindeordnung NRW
Flächenmaßangabe in Hektar (100 a)
Handsprechfunkgerät digital, Hand Radio Terminal
Jugendfeuerwehr
Kreisstraße
Landstraße
Leiter der Feuerwehr (Wehrführer)
Löschgruppenfahrzeug Logistik
Längenmaßangabe in Metern
Maschinist
Massenanfall von Verletzten
Fahrzeugfunkgerät digital, Mobile Radio Terminal
Notarztwagen
Notarzteinsatzfahrzeug
Normal Null über Meeresspiegel
Rettungsdienstgesetz NRW
Rettungswagen
Rettungsboot
Rüstwagen
Flächenmaßangabe in Quadratkilometern
Netzbetrieb Digitalfunk, Trunked Mode Operation
Schlauchtruppführer
Schlauchtruppmann
Strafgesetzbuch
Wassertruppführer
Wassertruppmann
Wehrführung aus maximal drei Leitungskräften
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
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1. Allgemeiner Teil
Dem Rat der Stadt Herdecke wird der nachfolgend dargestellte Brandschutzbedarfsplan zum
Beschluss vorgelegt. Der Plan wurde 2010 erstellt und nun im Jahre 2015 fortgeschrieben. Die
fortgeschriebenen Textbestandteile sind mit blauer Schrift markiert.
Das Feuerwehrwesen ist in der Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt. Dabei
unterscheiden sich zum Teil Organisation, Rechtsformen, Aufgaben und Befugnisse in den
einzelnen Ländern. Der Aufgabenbereich erstreckt sich jedoch in der Regel über die
Brandbekämpfung hinaus auf sonstige Unglücks- und Notfälle.
In allen Brandschutzgesetzen ist den Gemeinden die Aufgabe übertragen, die Abwehr von
Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Notlagen sicherzustellen. Aufgrund dieser
Rechtslage hat der einzelne Bürger einen Anspruch auf jederzeit qualifizierte öffentliche Hilfe bei
Bränden und Notlagen, und zwar innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes.
In Nordrhein-Westfalen wird das Feuerwehrwesen geregelt durch das Gesetz über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998.
Im Jahr 2015 ist damit zu rechnen, dass das FSHG NW durch ein neues Gesetz, dem Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst wird. Als
Grundlage für diesen Brandschutzbedarfsplan wird weiterhin in Abstimmung mit den
Aufsichtsbehörden das FSHG NW angewendet und nach Verabschiedung des BHKG NRW eine
redaktionelle Anpassung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgen.
Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke wurde an der Erstellung des
Brandschutzbedarfsplanes beteiligt.
§ 1 (1) des FSHG lautet:
„Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen
öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche
Vorkommnisse verursacht werden“.
Eindeutig geklärt ist damit die Frage der Trägerschaft, die bei den Gemeinden liegt. Unklar bleibt
allerdings, was eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr ist.
Bei der Beantwortung dieser Frage hält sich der Gesetzgeber weitgehend zurück. In NordrheinWestfalen gibt es keine Rechtsvorschrift, welche die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bezogen auf
das in der Gemeinde vorhandenes Risiko festlegt.
Es obliegt also der Gemeinde ihren Feuerschutz selbst zu definieren. Ziel muss es sein, jeden
einzelnen Bürger vor den in der Gemeinde vorhandenen Risiken zu schützen.
In § 22 FSHG ist explizit vorgeschrieben, dass die Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan
aufzustellen und fortzuschreiben hat, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr festzulegen.
Örtliche Verhältnisse werden insbesondere durch Merkmale der Brandgefährdung wie
Bevölkerungsdichte, Flächengröße, Art der Bebauung, Bodengestaltung, große Wald- und
Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte gekennzeichnet.
Neben diesen Verhältnissen bestimmt die Festlegung über die Qualität der Gefahrenabwehr
(Schutzzieldefinitionen) die Größe, Organisation und Ausstattung der Feuerwehr.
Der Brandschutzbedarfsplan beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen für die Unterhaltung
einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr.
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Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan beschreibt geforderte Mindestleistungen, die die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Herdecke im Regelfall erbringen soll. Zusätzlich werden die
darüber hinausgehenden Dienstleistungen aufgeführt, die die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Herdecke ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Neben den Planungsgrößen wird
der Ist-Zustand dargestellt und ein anzustrebender Sollzustand festgeschrieben. Den Abschluss
der Ausführungen bildet ein mittelfristiger Entwicklungsplan. Langfristige Angaben zur
Entwicklung sind nicht möglich, da sich die Aufgaben der Feuerwehr stetig erweitern. Aus diesem
Grund wird eine fünfjährige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durch den
Gesetzgeber vorgesehen. Dieser Brandschutzbedarfsplan stellt Zielvorgaben für den Rat und die
Verwaltung der Stadt Herdecke auf. Das Erreichen dieser Vorgaben ist von einigen
Randparametern - wie z. B. finanzielle Entwicklung der Stadt Herdecke, Mitgliederzahl der
Freiwilligen Feuerwehr, allgemeine wirtschaftliche Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen abhängig, die nicht allesamt durch die Stadt Herdecke beeinflussbar sind. Von daher legt sich die
Stadt Herdecke mit dem vorliegenden Konzept im Wesentlichen auf das Erreichen von Zielgrößen
fest. Aufgrund dieses Brandschutzbedarfsplanes lassen sich keine Ansprüche der Verwaltung
bzw. Dritter an den Rat der Stadt Herdecke ableiten.
Der Brandschutzbedarfsplan ist vom Rat der Stadt Herdecke als bindende Arbeitsgrundlage zu
beschließen und anschließend der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
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2. Darstellung der rechtlichen Grundlagen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S.
122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474):
§ 1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise
Gemeinden
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr,
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen
angemessenen Löschwasserversorgung (§ 1 Abs. 1).
Kreise und kreisfreie Städte
Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie
Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen (§ 1 Abs.
3 i. V. m. §§ 21 ff.).
Kreise
Unterhaltung von Einrichtungen, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht, z. B. Kreisfeuerwehrzentrale
in Gevelsberg-Silschede zur Wartung der Atemschutzgeräte und Reinigung der Schläuche (§ 1 Abs.
4).
Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall ergeben sich
weiterhin aus § 11 Abs. 1 ZSKG.
Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
besonders zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 7).
§ 2 Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken.
§ 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
Vorbeugender Brandschutz
§ 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften.
§ 6 Brandschau.
§ 7 Brandsicherheitswachen.
§ 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe.
Die Feuerwehren
§§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren
bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor.
§ 15 Werkfeuerwehren
(3) Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben durch öffentliche Feuerwehren
(4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren
§ 17 Einsatz im Rettungsdienst
§ 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst
(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz
und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen
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(2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen
kreisangehörigen Städten
§ 22 Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für
Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte
(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe
§ 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 25 Überörtliche Hilfe
§ 31 Auskunftsstelle
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) vom 25. März 1997
(BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2350):
§ 1 Aufgaben des Zivilschutzes
(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre
Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen
und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die
Selbsthilfe der Bevölkerung.
(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1. der Selbstschutz,
2. die Warnung der Bevölkerung,
5. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11
§ 2 Auftragsverwaltung
§ 5 Selbstschutz
(1) Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie Förderung des
Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im
Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden.
§ 6 Warnung der Bevölkerung
§ 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen
nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und
Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.
§ 13 Ausstattung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen
Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
§ 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Art.
2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S. 294).
§ 49 Abs. 7 - Rauchmelderpflicht
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege
von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser
muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig
erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt
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sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den
Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der
Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer
hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
§ 54 Sonderbauten
§ 68 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
(1) … gilt nicht für die Errichtung und Änderung von
1. Hochhäusern,
…
19. Zelten, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind.
Daraus folgt, dass die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes notwendig ist.
§ 72 Behandlung des Bauantrages
(6) … Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . .
Im Hinblick auf . . . den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die
Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für
Bauen und Wohnen vom 12.10.2000 - NWI.NRW S.1432, ausgelaufen am 31.12.2005
zu § 54
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
zu § 72
Behandlung des Bauantrages
72.622 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung
des Brandschutzes.
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO) vom
17. November 2009, zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 24. November 2014 (GV
NRW S. 847).
§ 1 - § 46
Versammlungsstätten
§ 47 - § 58
Beherbergungsstätten
§ 59 - § 87
Verkaufsstätten
§ 88 - § 116
Hochhäuser
§ 117 - 138
Garagen
§ 139 - § 145
Betriebsräume für elektrische Anlagen
sonstige Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d.
Innenministeriums und des Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung
vom 1. Januar 2000 zuletzt geändert durch RdErl. vom 3. November 2014 (MBl. NRW. 2014 S. 646)

Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung
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Schutzzieldefinition der AGBF
Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und
Erreichungsgrad. Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997
führt aus, dass die Schutzzieldefinitionen der AGBF NRW als anerkannte Regel der Technik
angesehen werden und bei Nichtbeachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit
führen kann (s. dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen
und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige
Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung
von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997).
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3.
Aufgaben und Produkte der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung der Gefahrenabwehr obliegt der Organisationshoheit der Stadt. Die
Aufgaben werden in der Regel von der örtlichen Feuerwehr wahrgenommen. Aus den Aufgaben
ergeben sich wiederum Produkte der Feuerwehr.
3.1. Aufgaben nach FSHG NRW

Bekämpfung von Schadenfeuern.

Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig
das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und
Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt
werden kann.

Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
(Pflichtaufgabe nach FSHG gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom
16.02.2007: Bei Ölspuren auf Straßen, bei denen eine Rutschgefahr besteht, handelt es sich
um einen Unglücksfall im Sinne des § 1 FSHG, so dass die Feuerwehr originär für
Beseitigung und Entsorgung zuständig ist.).

Leisten von überörtlicher Hilfe.

Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz.

Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte
Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen
gefährdet wird und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende
Brandsicherheitswache zu stellen.

Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften
(Sonderbauverordnungen).

Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit
Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe.

Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen.

Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie
von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte.

Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der
Leistungsfähigkeit durch Alarmübungen.

Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau. Brandschaupflichtig sind Gebäude und
Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei
Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder
erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß
Sonderbauverordnungen.
3.2. zusätzliche Aufgaben

Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzzentrale
- Alarmierung der Einsatzkräfte
- Unterstützung der Einsatzleitung
- Disposition der Fahrzeuge und Einheiten
- Einsatzdokumentation
- Beratung
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
Organisation und Koordination der Notfallseelsorge

Dienstleistungen für die Polizei, z.B.
- Ausleuchten von Einsatzstellen
- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
- Leichenbergung

Bereich Vorbeugender Brandschutz, z.B.
- Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen
- Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen
- Überprüfung Löschwasserentnahmestellen
- Wartung, Pflege sowie Dokumentation von Hydranten (Hydrantenverzeichnis)
- Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr
- Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
- Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen
- Einsatzvorbereitung (Feuerwehreinsatzpläne etc.)

Bereich Aus- und Fortbildung, z.B.
- Grundausbildung (Truppmann), Sonderausbildungen
- Tätigkeit Sachgebiet Aus- und Fortbildung
- Koordinierung / Durchführung interner / externer Ausbildung
- Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen
usw.
- Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren (FF, BF, WF), Firmenangehöriger und
anderer Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.)

Betrieb und Unterhaltung von technischen Übungseinrichtungen, z.B.
- Wärmegewöhnungscontainer

Technische Logistik, z.B.
- Ausschreibung von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur

- Überwachung / Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung in eigenen Werkstätten
- Gerätewerkstätten
- Messgeräte
- Desinfektion und Desinsektion

Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden
- Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
- Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe3, Wettkämpfe im Ausland)
- Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern
- Kranzniederlegungen
3
CTIF ist eine internationale Organisation zur Förderung der weltweiten Zusammenarbeit zwischen
Feuerwehrmitgliedern und weiteren Experten im Feuerwehr- und Rettungswesen. Heutzutage zählt
das CTIF 48 Mitgliedsländer und 46 angeschlossene Mitglieder.
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4. Gefährdungspotenzial
4.1. Die Stadt Herdecke
4.1.1.Die Stadt Herdecke - Zahlen, Daten und Fakten
Die Stadt Herdecke liegt als mittlere kreisangehörige Gemeinde im nördlichen Bereich des EnnepeRuhr-Kreises.
Die Stadt Herdecke umfasst eine Fläche von insgesamt 22,4 qkm (2.240 ha). Die Nord-SüdAusdehnung des Stadtgebietes beträgt ca. 5,0 km, die West-Ost-Ausdehnung 8,0 km.
Derzeit leben in der Stadt Herdecke 23.463 Einwohner (Stand Dezember 2014).
Von diesen sind 1.349 Mitbürger (662 männlich, 687 weiblich) ausländischer Herkunft.
Die durchschnittliche Einwohnerdichte pro qkm beträgt 1.047 Einwohner.
Altersstruktur:
Alter
0-3 Jahre
4-6 Jahre
7-15 Jahre
16-18 Jahre
19-65 Jahre
66 Jahre und älter
Gesamt
Gesamt
592
505
1.742
711
14.220
5.693
23.463
weiblich
292
258
837
361
7.365
3.257
12.370
männlich
300
247
905
350
6.855
2.436
11.093
(Angaben Bürgerbüro Stadt Herdecke)
Die Stadt Herdecke besteht aus den Ortsteilen:
Altstadt
Herrentisch
Nacken
Kirchende
Schraberg
Ostende
Die Ortsteile Kirchende (7.536 EW), Schraberg (3.811 EW) sowie Nacken (3.716 EW) sind am
stärksten besiedelt.
Die durchschnittliche Entfernung aus den Stadtbezirken zum Stadtzentrum beträgt 3,3 km. Die Stadt
Herdecke schmiegt sich oval zwischen die Städte Witten im Norden, Dortmund im Nordosten, Hagen
im Südosten und Wetter an der Ruhr im Südwesten an. Die südliche Stadtgrenze wird durch die Ruhr
mit dem Harkortsee und dem Hengsteysee gebildet.
Entfernungen zu den Nachbarstädten (von Zentrum zu Zentrum)
- Dortmund
- Witten
- Wetter
- Hagen
16 km
13 km
5,3 km
6,1 km
Die Stadt Herdecke ist eine Auspendlergemeinde. Eingehende statistische Werte liegen derzeit nicht
vor.
Im Jahr 2014 fanden 22.580 Übernachtungen4 in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Schulungsheimen
4
Angabe: Stadt Herdecke, Amt 26, Wirtschaftsförderung
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und Campingplätzen statt.
Im Süden der Stadt befinden sich das Freibad, das Freizeitgelände Bleichstein mit Sporthallen und
öffentlichen Anlagen an und auf (Schifffahrt) der Ruhr. Weiterhin befindet sich dort das Ruhrufer,
welches insbesondere an „Sommertagen“ von Personen aus der unmittelbaren Umgebung gut
besucht wird.
In der Herdecker Innenstadt finden neben dem normalen Wochenmarkt (donnerstags) regelmäßig
Veranstaltungen mit großen Märkten (z.B. verkaufsoffene Sonntage) oder auch die Maiwoche statt.
Hier ist mit einer großen Anzahl von Besuchern, auch von außerhalb, zu rechnen. Hierdurch steigt
das mögliche Gefährdungspotenzial erheblich.
4.1.2.Flächennutzungen in qkm
Das gesamte Stadtgebiet weist im Wesentlichen urbane (städtische) Strukturen auf.
Stadtbezirk
West/Kirchende
Bebaute
Fläche in
m²
Verkehrsfläche in
m²
1.137.206
Grünfläche Landwirtschaft in
in m²
m²
282.859
Ahlenberg
856.607
Semberg
261.879
Schraberg
513.448
Herrentisch
773.593
304.805
Nacken
485.184
12.840
Vaerstenberg
178.971
Innenstadt
419.706
Schnee
272.054
Gemischt
651.624
Bahn
Gesamt
56.185
Wasserfläche in
m²
Waldfläche Land- und forstwirtschaftliche Flächen
in m²
im m²
157.640
270.666
117.047
26.771
221.131
629.240
8.502
112.328
39.549
128.649
18.739
88.655
39.293
93.381
62.756
273.004
528.147
469.042
711.750
8.667.096
3.398.279
1.199.909
711.641
711.750
9.399.870
4.211.195
71
71
911
421
200.163
5.550.272
622.733
in ha
555
62
120
(Quelle: Planungsamt der Stadt Herdecke, Stand: 1/2015)
4.1.3.Topographie
Die bebaute Stadtgebietsfläche liegt zwischen 80 und 273 m über NN. Die höchsten Erhebungen sind
der Hessenberg, Auf dem Heil im Westen und das Speicherbecken im Osten.
4.1.4.Verkehrsflächen
Die Stadt Herdecke liegt in einer verkehrsgünstigen Lage.
Unmittelbar am Stadtgebiet führen die Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 45 vorbei. Bei Sperrung
oder Stauphasen der Bundesautobahnen macht sich ein deutlich erhöhter Verkehrsfluss in Herdecke
bemerkbar. Darunter ist auch Lastkraftwagenverkehr mit Gefahrgut.
Durch das Stadtgebiet führen die Bundesstraßen B 54 und B 226. Die Bundesstraße B 234 wurde auf
dem Herdecker Stadtgebiet zur Landstraße herabgestuft. Die Hagener Straße (Teil der B 54) ist mit
Geschwindigkeiten von 100 km/h als autobahnähnliche Straße anzusehen. Hier handelt es sich um
eine dreispurige Ortsumgehungsstraße.
Das Stadtgebiet wird zudem durch vier Landstraßen, eine Kreisstraße sowie 227 Stadtstraßen
umschlossen. Das Stadtgebiet hat in der Innenstadt eine Fußgängerzone, die aber für die Feuerwehr
befahrbar ist.
4.1.5. Bahnanlagen
Im Westen (Ortsteil Gedern) führt zwischen Witten und Wetter eine zweigleisige, elektrifizierte
Bahnlinie durch das Stadtgebiet. Hier besteht überwiegend Personenverkehr (RB 40 Ruhr-LenneBahn, RE 16 Ruhr-Sieg Express, S5 Hagen - Dortmund) sowie Durchfahrten mit Zügen der IC- und
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ICE-Generation. Ein planmäßiger Halt dieser Züge auf dem Herdecker Stadtgebiet findet nicht statt.
In nord-südlicher Richtung verläuft von Hagen-Vorhalle nach Dortmund eine eingleisige, nicht
elektrifizierte Bahnlinie (RB 52 Volmetalbahn). Diese Bahn passiert stündlich mit Dieseltriebwagen
das Herdecker Stadtgebiet. In der Innenstadt befindet sich der Bahnhof „Herdecke“. Weiter nördlich
liegt der Haltepunkt „Wittbräucke“. Die Bahn hält an den o.g. Haltepunkten. Die Volmetalbahn hat
überschaubare Reisendenzahlen, bei Spielen des BVB im Signal Iduna-Park oder Messen an der
Westfalenhalle ist die Bahn jedoch ausgelastet.
Im nördlichen Bereich (direkt Stadtgrenze Dortmund) befindet sich ein 960 m langer Eisenbahntunnel
(Ender Tunnel). Die Zugänglichkeiten zu diesem Tunnel sind aufgrund der steilen Böschung sehr
schlecht und ungünstig.
Über die B 54 (Herdecker Bach) führt eine 4,10 m hohe Eisenbahnbrücke über die Fahrbahn. Im
südlichen Bereich (Stadtgrenze Hagen) führt der 30 m hohe und 313 m lange Viadukt über den
Harkortsee. Die Volmetalbahn passiert die o.g. Eisenbahnbrücke Viadukt sowie den o.a. Ender
Tunnel.
Stadtbahnen, U-Bahnen oder Straßenbahnen sind in Herdecke nicht zu finden.
4.1.6.Brücken- und Tunnelanlagen
Im Süden befindet sich die Ruhrbrücke, die die Städte Herdecke und Hagen verkehrsmäßig
miteinander verbindet. Der Ruhrlauf wird hier überfahren. Die Brücke ist, um die Anbindung beider
Städte zu gewährleisten, von enormer Bedeutung.
Im Norden befindet sich der bereits beschriebene Eisenbahntunnel (960 m) der Vometalbahn. Dieser
Tunnel ist aufgrund der steilen Böschung nur schwer zugänglich.
Auf der Wetterstraße im Süden befindet sich ein kurzer Tunnel mit einer Höhe von 3,90 m im Oval.
Hier wird die Eisenbahnstrecke der Volmetalbahn unterfahren.
Im Süden befindet sich wie bereits beschrieben der Eisenbahnviadukt. Dieser kann nicht befahren
werden. Zugänge bestehen über die Bahnlinie sowie vom Ruhrufer mit der Drehleiter.
Im weiteren Stadtgebiet befinden sich mehrere kleinere Brückenanlagen, die jedoch kein Problem für
die Feuerwehr darstellen. Die Eisenbahnbrücke am Herdecker Bach hat eine Höhe von 4,10 m. In der
Breddestraße sowie in der Ladestraße („Mühlsteinskuhle“) befinden sich zwei Brücken (Höhe < 3,50
m). Diese Brücken können mit niedriger Geschwindigkeit unterfahren werden und bilden
einsatztaktisch keine Nachteile.
4.1.7. Wasserstraßen
Im Süd-Osten befindet sich der Hengsteysee (gleichzeitig Stadtgrenze Hagen und Dortmund) sowie
weiter westlich der Harkortsee (Stadtgrenze Wetter und Hagen). Die Seen sind mit dem Ruhrlauf
sowie mit dem Fluss Volme (Mündung) miteinander verbunden, jedoch durch Wasserlaufkraftwerke
und Schleusen für die Schifffahrt voneinander getrennt. Im Westen (Gedern) gehört zudem ein
geringer Teil des Ruhrlaufs zum Herdecker Stadtgebiet.
Auf beiden Seen fährt jeweils ein motorbetriebenes Ausflugsschiff. Weitere Motorboote sind (außer
Arbeitsbooten des Ruhrverbandes) auf den Seen verboten. Beide Seen werden jedoch insbesondere
in den Sommermonaten intensiv von Kanuten, Ruderern und Seglern genutzt. Eine DLRGRettungsstation ist an beiden Seen vorhanden.
4.1.8.Luftfahrt
Über Herdecke verlaufen die Warteschleifen der Flughäfen Düsseldorf und Dortmund. Der
Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie der Startflug (24er Betrieb) von Flugzeugen des Flughafens
Dortmund befinden sich direkt über dem Herdecker Stadtgebiet. Hier kommen Maschinen des Typs
Airbus A 319, A 320, A 321, Boeing 737 mit bis zu 200 Passagieren zum Einsatz. Somit ist ein
überdurchschnittliches Flugzeugaufkommen über dem Stadtgebiet zu verzeichnen.
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4.1.9.Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc.
In den Ortsteilen Herrentisch, Nacken und Schnee können (aufgrund der Topographie)
witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall oder Eis eine Behinderung des Verkehrs oder der
anrückenden Feuerwehr darstellen.
4.1.10. Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse
Neben den Auswirkungen von Staus und Sperrungen der BAB 1 und BAB 45 bestehen erhöhte
Verkehrsflüsse bei Spielen von Borussia Dortmund sowie an Messetagen an den Westfalenhallen.
Hierdurch wird die Anfahrt bzw. das Ausrücken der Einsatzkräfte indirekt behindert. Auch
verkehrsberuhigte Zonen oder enge Parkzonen sind für das schnelle Eintreffen der Feuerwehr eher
schädlich.
4.1.11. Einflussnahme der Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage
Die Feuerwehr hat bisher keine Einflussnahme auf stationäre Lichtzeichenanlagen. Im Zuge des
Ausbaus der „Walter-Freitag-Straße“ (ehemals Ladestraße) soll an der Kreuzung Mozartweg, Ecke
Herdecker Bach eine Lichtzeichenanlage installiert werden. Hier könnte die Feuerwehr
Einflussmöglichkeiten bekommen, um schneller und gesicherter ausfahren zu können. Andererseits
ist zu berücksichtigen, dass ehrenamtliche Kräfte, die zur Feuerwache fahren, durch eine
„Ausfahrtsampel“ der Feuerwehr ebenfalls behindert werden.
4.1.12. Anrücken der ehrenamtlichen Kräfte
Das Anrücken der ehrenamtlichen Kräfte zur Wache läuft teilweise über Schleichwege. Durch das
enorme Verkehrsaufkommen der Hauptstraßen ist ein schnelles Eintreffen (< 5 Minuten) an der
Wache kaum möglich. Die Ehrenamtler benutzen daher Schleichwege (etwa Ladestraße, ehemaliger
Verladebahnhof), um bei einem Einsatz schneller zur Wache zu kommen. Die Stadt hat bei Planung
und Errichtung der Verkehrsflächen darauf zu achten, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch
weiterhin schnell zur Wache kommen. Sonst wäre dies für den Zielerreichungsgrad dieses
Brandschutzbedarfsplanes nicht förderlich. Eine Sperrung der „Walter-Freitag-Straße“ (Ladestraße)
sollte daher unterbleiben.
4.1.13. Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr
Großbaustellen, von denen für die Feuerwehr eine Behinderung ausgeht, werden von der
Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes direkt der Feuerwehr und der Rettungsleitstelle Schwelm
gemeldet. Baustellenampeln mit größeren Baufeldern können ggf. von der Feuerwehr per digitaler
Fernauslösung geschaltet werden („grüne Welle“ durch digitalen Funkmeldeempfänger in der Ampel).
4.1.14. Löschwasserversorgung (LW-V)
Generell kann die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet als befriedigend bezeichnet werden.
Die öffentliche Wasserversorgung wird über die DEW sichergestellt. Das Hydrantennetz wird
regelmäßig gewartet und ist ausreichend. Teilweise werden durch Modernisierungen der
Wasserleitungen die Querschnitte der Leitungen verkleinert. Dies hat eine geringere Wasserförderung
für die Feuerwehr zur Folge.
Offene Wasserentnahmestellen sind insbesondere der Harkort- bzw. Hengsteysee. An der Ender
Talstraße ist ein Regenrückhaltebecken vorhanden. Der Herdecker Bach ist nur teilweise für die
Wasserentnahme geeignet.
Lediglich bei folgenden Objekten muss mit Problemen gerechnet werden. Für die nachfolgende
Auflistung wurden die baulichen Objekte näher betrachtet, die in Bereichen mit einer
Löschwasserversorgung unter 1.600 l/min (96 m³/ h) vorzufinden sind.
- Gut Schede
- Haus Mallinckrodt
- Zivildienstschule
- Ewald Dörken AG
- Waldfläche
Problematisch ist die Tatsache, dass die Objekte teilweise mit besonderen brandspezifischen Risiken
behaftet sind.
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Beim Anwesen Haus Mallickrodt besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, dass die Feuerwehr im
Bedarfsfall Wasser aus einem privaten Hallenschwimmbad entnehmen kann.
Bei der Zivildienstschule kann der nahegelegene Teich der Golfanlage zur Wasserversorgung genutzt
werden.
Für die Ewald Dörken AG ist eine trockene Löschwasserleitung von der Ruhr zum Werkgelände
verlegt, welche eine zusätzliche Wasserlieferleistung von 2.000 l/min sicherstellt. Die Leitung wird
regelmäßig durch die Ewald Dörken AG gewartet. Die Leitung wurde durch die Fa. Dörken in 20142015 komplett modernisiert. Für den Betrieb ist ein geeignetes Pumpfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug
etc.) erforderlich. Dieses muss aus Beständen der Feuerwehr Herdecke oder insbesondere bei
Großbränden im Rahmen der überörtlichen Hilfe durch die Feuerwehr Wetter (Ruhr) gestellt werden.
Für den Waldbereich kann die Löschwasserversorgung im Pendelverkehr (u.a. TLF 20/40 SL) im
Rahmen der überörtlichen Hilfe bedingt sichergestellt werden. Ein Schlauchwagen (u.a. für größere
Waldbrände) ist bei der Feuerwehr Herdecke nicht vorhanden. Ein Abrollbehälter Schlauch kann über
die Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg Silschede angefordert werden.
Das Hydrantennetz (auch Beschilderung) wird durch die Feuerwehr regelmäßig geprüft. Aufgefallene
Mängel werden schriftlich der DEW gemeldet. Bei der Feuerwehr wird ein Hydrantenbuch geführt,
welches demnächst aktualisiert wird.
4.1.15. Leitbilder der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen
Im südlichen Bereich (Mühlenstraße, Ruhrufer) wird gegenwärtig das ehemalige Westfalia-Gelände
(Industriegebiet) als Sonder-, Misch- und Wohngebiet erschlossen. Im ersten Teil wurden hier schon
Verkaufsstätten sowie Wohnungen errichtet.
Das ehemalige Karstadt-Kaufhaus wurde umgebaut. Hier wurde das Nahversorgungszentrum
Mühlen-Center errichtet. Hier befinden sich mehrere Einzelhändler (u.a. Kaufpark, Lidl, dm) und
Gastronomen unter einem Dach.
Der Bereich Walter-Freitag-Straße (ehemals Ladestraße, unmittelbarer Bereich neben dem Bahnhof)
wird derzeit umstrukturiert. Hier wird an der Walter-Freitag-Straße eine Wohnanlage errichtet. Der
ÖPNV wurde teilweise an den Bahnhof angeschlossen. Busse werden über die Bahnhofstraße
gelenkt.
Am Ahlenberg entsteht derzeit auf einer ehemaligen Wiese eine Wohnbebauung mit eigener Straße
(Blankenburger Weg). Weiterhin wurde die Bebauung in Westende erweitert (ehemals Hof Asbeck). In
der Straße „An der Walkmühle“ sowie im Bereich Poethen entstanden ebenfalls mehrere neue
Einfamilienhäuser.
Das Schulungszentrum Signal Iduna am Leharweg wurde aufgegeben. Hier befindet sich nun das
Ambulanticum. Das Ambulanticum ist ein ambulantes Therapiezentrum für neurologische
Erkrankungen.
Das Begegnungszentrum Westende wurde abgerissen. Auf der freigewordenen Fläche entstand eine
Wohnbebauung (Gebäude geringer Höhe).
Die Grundschule „Im Dorf“ sowie das Jugendzentrum „HOT Mittendrin“, Am Berge wurden in
Kirchende aufgegeben. Die Schule zog nun in die ehemaligen Räume der Hauptschule, Am
Sonnenstein. Weiterhin wurde die Grundschule Vinkenberg aufgegeben. Die Schule zog in die
Räume der Grundschule Kirchende, Am Berge. Die Hauptschule zog in die ehemaligen Pavillons der
Realschule an die Hengsteyseestraße. Somit besteht in den Schulgebäuden GS Im Dorf sowie GS
Vinkenberg derzeit ein Leerstand.
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4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Herdecke
4.2.1.Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur /
besondere Risiken
Die Stadt Herdecke besteht neben dem Kernort Herdecke Innenstadt aus sechs weiteren Ortsteilen.
Die sechs Ortsteile sind satellitenähnlich nördlich des Kernortes Herdecke angeordnet.
Bezirk 1
Bezirk 2
Bezirk 3
Bezirk 4
Bezirk 5
Bezirk 6
Gesamt
Altstadt
Herrentisch
Nacken
Kirchende
Schraberg
Ostende
2.785 Einwohner
3.709 Einwohner
3.716 Einwohner
7.536 Einwohner
3.811 Einwohner
1.906 Einwohner
23.463 Einwohner
Anhand der Einsatzdokumentation der letzten drei Jahre kann abgeleitet werden, dass das
brandschutzspezifische Gefahrenpotential in der Stadt Herdecke als durchschnittlich mittelmäßig
einzustufen ist.
Das Grundrisiko ist nicht zu vernachlässigen, besonders wenn man berücksichtigt, dass in
Deutschland die meisten Menschen bei Unglücksfällen (z.B. Wohnungsbränden), die in den
Aufgabenbereich der Feuerwehr fallen, ums Leben kommen. Bei einem solchen Schadensereignis
sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit ohne Rettungsmaßnahmen bereits nach wenigen Minuten
exponentiell ab (siehe auch 5.8.1 – Anmerkungen Orbit Studie).
4.2.2.Flächennutzungen
Bei der Bebauung im Stadtgebiet Herdecke handelt es sich überwiegend um „Gebäude geringer
Höhe“5.
In den Bereichen Westende, Innenstadt, Nacken sowie vereinzelt am Herrentisch finden sich mehrere
Gebäude mittlerer Höhe in verdichteter Bebauung. Hierzu ist unabdingbar ein Hubrettungsfahrzeug
nach § 17 Abs. 3 BauO NRW erforderlich. Die Drehleiter der Feuerwehr stellt den zweiten
Rettungsweg für die Bewohner sicher. Somit ist für das Stadtgebiet Herdecke immer eine eigene
Drehleiter vorzuhalten.
In Herdecke gibt es zwei Hochhäuser (Beethovenweg 14 / 101 Personen, Berliner Straße 26 / 80
Personen). Diese Gebäude sind mit nur einem baulichen Rettungsweg errichtet. DrehleiterStellflächen gemäß § 5 BauO NRW sowie trockene Steigleitungen sind bei den Gebäuden vorhanden.
Am Objekt Berliner Straße 26 war die Drehleiter-Stellfläche in Hanglage, insbesondere in den
Wintermonaten, schlecht zu erreichen. Dieser mangelhafte Zustand wurde im Jahr 2014 durch den
Eigentümer behoben. Es wurde eine komplett neue Drehleiterzufahrt errichtet. Sonstige bauliche
Brandschutzmängel liegen bei den beiden Hochhäusern zurzeit nicht vor.
Zudem gibt es noch weitere Gebäude mittlerer Höhe, die nur knapp unter der Hochhausgrenze liegen
(etwa Berliner Straße 28 [100 Personen], Neue Bachstraße 49 [83 Personen] und Neue Bachstraße
51 [59 Personen]). Im Gebäude Berliner Straße 28 wurde, um den ersten Rettungsweg
sicherzustellen, eine so genannte Überdruckbelüftungsanlage für den Treppenraum errichtet
In der Innenstadt gibt es einen Altstadtbereich mit diversen Fachwerkhäusern, die teilweise mehr als
50 Meter von befahrbaren Flächen entfernt liegen. Im Stadtgebiet stehen 119 Gebäude unter
Denkmalschutz.
Ein reines Industriegebiet ist in Herdecke nicht ausgewiesen, jedoch zwei Gewerbegebiete (Loerfeld
und Gahlenfeld). Dort sind unterschiedlichste Unternehmen angesiedelt. Das größte
Industrieunternehmen ist die Ewald Dörken AG an der Wetterstraße. Das Unternehmen liegt
historisch bedingt mitten in einem Wohngebiet.
5
Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als
7 m über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen.
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Derzeit gibt es fünf Versammlungsstätten (Ruhrfestsaal, Sporthalle Bleichstein, Gaststätte Blue Jay,
Werner Richardt Saal, Aula Friedrich Harkort Gymnasium).
Drei Geschäftshäuser überschreiten die Verkaufsfläche von > 2.000 qm.
In Westende ist das Gemeinschaftskrankenhaus mit 450 Betten angesiedelt.
In Herdecke gibt es derzeit vier Grundschulen, eine Musikschule, eine Privatschule sowie zwei
weiterführende Schulen.
Im Stadtgebiet gibt es mehrere unterirdische, geschlossene Großgaragen > 1.000 qm sowie eine
offene Großgarage > 1.000 qm (Aldi-Parkgarage).
Verwaltungsgebäude über 2.000 qm Nutzfläche sind im Stadtgebiet ebenfalls vorhanden.
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4.2.3.Risiken Gebäudehöhen
Besondere Gefahren können von folgenden Objekten ausgehen:
Diverse Gebäude (mittlerer Höhe)
Drehleitereinsatz
„Ardeyhochhaus“ Beethovenweg 14
(101 gemeldete Personen)
Drehleitereinsatz,
erhöhter Personalbedarf,
Einsatzplan,
Atemschutzlogistik
ggf. zweite Drehleiter
Hochhaus Berliner Straße 26
(80 gemeldete Personen)
Drehleitereinsatz,
erhöhter Personalbedarf,
Einsatzplan,
Atemschutzlogistik
ggf. zweite Drehleiter
4.2.4.Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz)
In der Innenstadt von Herdecke gibt es einen Altstadtbereich. Aufgrund der geschlossenen Bauweise
und teilweise unzureichender Brandabschnittsbegrenzungen ist dieser Bereich besonders gefährdet,
wobei für die historischen Fachwerkhäuser aufgrund der Baustoffe und der Bauart das Risiko
zusätzlich als erhöht anzusehen ist. Die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind darüber hinaus
nicht optimal. In diesem Bereich sollte jedes Feuer bereits in der Entstehungsphase gelöscht werden
können. Andernfalls steigt der Löschaufwand exponentiell an. Es ist mit dem schnellen Übergriff auf
angrenzende Bereiche und der Vernichtung erheblicher Sachgüter zu rechnen.
4.2.5.Risiken Gebäudeart (Gebäude besonderer Art und Nutzung)
Bei Unglücksfällen in folgenden Gebäuden sind außergewöhnliche Einsatzanforderungen nicht
auszuschließen.
aufgrund der Vielzahl von Personen
- Bleichsteinhalle
- Ruhrfestsaal
- Schulzentrum Bleichstein (Gymnasium, Realschule, GS im Dorf)
- Kirchen
- Mühlen-Center (Nahversorgungszentrum)
- Quartier Ruhr-Aue
aufgrund eingeschränkter Mobilität, Wahrnehmungsfähigkeit bzw. Ortskenntnisse der betroffenen
Personen
- Altenzentrum Herdecke (Goethestraße)
- Altenzentrum Kirchende
- Senioreneinrichtung Haus Ruhraue
- Seniorendorf Parkanlage Nacken (wird ab 5/2015 ertüchtigt bzw. modernisiert)
- Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
- Schulen Herdecke (Gymnasium, Realschule, Robert-Bonnermann-Schule, GS6 Im Dorf)
- Schulen Ende (GS Vinkenberg, Privatschule Altes Pfarrhaus)
- Musikschule
- Grundschule Schraberg
- Ambulanticum Leharweg
- Zivildienstschule Ende
- Jugendbildungsstätte
- Sporthalle Herdecke
- Sporthallen Kirchende
6
GS = Grundschule
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- Hotel Zweibrücker Hof
- Kindergärten mit U3 Betreuung im Stadtgebiet
- Private Pflegeeinrichtungen oder Kinderbetreuungen in privaten Gebäuden
Kommt es zu Unglücksfällen in diesen Gebäuden, so ist ein besonders hoher EinsatzkräftePersonalbedarf notwendig. Dies ist u. a. in der Alarm- und Ausrückeordnung zu berücksichtigen.
Ein Verlust von besonderen Kulturgütern ist bei Bränden in folgenden Objekten zu befürchten:
- Kirchen
- Rathaus
- Gut Schede
- Haus Mallinckrodt
Für diese Gebäude sollten, soweit noch nicht erfolgt, mit den Inhabern bzw. Betreibern gemeinsam
Einsatzpläne erstellt werden, in denen die besonderen, z. B. die zuerst zu bergenden Kulturgüter,
verzeichnet sind. Zusätzlich sollten die Angehörigen der Feuerwehr regelmäßig über diese Pläne vor
Ort unterrichtet werden.
Industriebereich
In der Stadt Herdecke sind keine Industriegebiete ausgewiesen. Das Wirtschaftsleben in Herdecke ist
daher zwangsläufig geprägt von einer gemischten Branchenstruktur mit vorwiegend klein- und
mittelständischen Unternehmen. Der Anteil an Arbeitsplätzen in Dienstleistungsberufen liegt bei über
60 %. In den Gewerbegebieten Loerfeld und Gahlenfeld wurden in den letzten Jahren vornehmlich
technologieorientierte und umweltverträgliche Unternehmen angesiedelt. Es gibt keine Unternehmen
mit einer Werkfeuerwehr.
Gewerbe und Industriebetriebe
besondere Gefahren
Mark-E Gasturbinenkraftwerk
- Gefahrstoffe
- brennbare Gase
- Elektrizität
- Hohe Explosionsgefahr
Ewald Dörken AG
(Objekt liegt mitten in einer
Wohnbebauung)
- Hohe Brandlast
- Gefahrstoffe u.a. Lackprodukte,
Kunststoff, Lösungsmittel,
Verdünnungen
- Hohe Brandausbruchsgefahr
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
- Explosionsgefahr
- Produktaustritt
- CO2 und Stickstoff Austritt
(Löschanlage)
Siepmann
- Hohe Brandlast (u.a. Düngemittel)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
- Gefahr durch Druckgasbehälter
(Vertrieb)
First Stop Reifen
- Hohe Brandlast (u.a Reifenlagerstätte)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
- Gefahr der Elektrizität
(Hochspannungsleitungen über dem
Betrieb)
Fa. Schulz Plexiglas
- Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
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Folgerungen, denkbare
Szenarien
- ABC-Einsatz größeren Umfangs
mit Dekontamination
- Sonderlöschmittel erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- Evakuierung
- größerer Atemschutzeinsatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- ABC-Einsatz größeren Umfangs
mit Dekontamination
- Bevölkerungswarnung
- Evakuierung
- Sonderlöschmittel, größeren
Umfangs
- Löschwasserrückhaltung
zwingend erforderlich
- großer Löschwasserbedarf
- größer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- Bevölkerungswarnung
- Sonderlöschmittel erforderlich
- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Löschwasserrückhaltung ggf.
erforderlich
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- Sonderlöschmittel erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- hoher Kräfteansatz
- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- Sonderlöschmittel erforderlich
(Schaum, Pulver)
- Bevölkerungswarnung
- hoher Kräfteansatz
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Lentjes
- Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
Pharma Zentrale
- Gefahr durch Genlabor S2
(biologische Arbeitsstoffe)
- Hohe Brandlasten (brennbare
Flüssigkeiten)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
- Explosionsgefahr
- Produktaustritt
Idealspaten
- altes Objekt
- Hohe Brandlasten (brennbare
Flüssigkeiten)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
- Explosionsgefahr
- enge Bebauung
- Produktaustritt
Arco Chemie
(Objekt liegt mitten in einer
Wohnbebauung)
- Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten
Isopar etc.)
- Gefahr der Elektrizität (Transformator)
- Produktaustritt
- Explosionsgefahr
RWE Koepchenwerk
(Laufwasserkraftwerk)
- Brandlasten (Generator) in 12
Untergeschossen
- ggf. enorme Rauchausbreitung
- Gefahr der Elektrizität (Starkstrom)
Holzrichter
- Leichtbauweise der Halle (Aluminium)
Vorberg Gruppe
- Hohe Brandlast (u.a diverses
Recyclingmaterial in großen Mengen)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
Freibad / Hallenbad / Schwimmbad
Schraberg
- Mögliche Gefahr durch Chlorgas und
Reinigungschemikalien
- ggf. hohe Anzahl von betroffenen
Personen
Spedition Elberfeld,
Loerfeldstraße
- Hohe Brandlast
- Lagerung von Kunststoffen
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
Grelik Altölentsorgung
- Hohe Brandlast (u.a. Altöl etc.)
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch
- sehr enge Bebauung
- Produktaustritt
- Explosionsgefahr
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- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- Sonderlöschmittel erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- ABC-Einsatz größeren Umfangs
mit Dekontamination
- Sonderlöschmittel erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Löschwasserrückhaltung ggf.
erforderlich
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- ABC Einsatz größeren Umfangs
mit Dekontamination
- Sonderlöschmittel erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Löschwasserrückhaltung ggf.
erforderlich
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- ABC Einsatz größeren Umfangs
mit Dekontamination
- Sonderlöschmittel erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- großer Atemschutzeinsatz
- hoher Kräfteansatz
- Löschwasserrückhaltung ggf.
erforderlich
- großer Atemschutzeinsatz
- Funkrelaisstelle erforderlich
- Sonderlöschmittel (CO2)
- hoher Kräfteansatz
- hoher Kräfteansatz
- großer Atemschutzeinsatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- hoher Kräfteansatz
- Sonderlöschmittel (CO2)
- hoher Kräfteansatz
- großer Atemschutzeinsatz
- Löschwasserrückhaltung
dringend erforderlich
- Bevölkerungswarnung
- hoher Kräfteansatz
- großer Atemschutzeinsatz
- ABC Einsatz größeren Umfangs
mit Dekontamination
- Bevölkerungswarnung
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- Bevölkerungswarnung
- großer Atemschutzeinsatz
- Sonderlöschmittel, größeren
Umfangs
- großer Löschwasserbedarf
- hoher Kräfteansatz
- Brandeinsatz größeren Umfangs
- hoher Kräfteansatz
- Sonderlöschmittel (Schaum,
Pulver)
- hoher Kräfteansatz
- großer Atemschutzeinsatz
- Löschwasserrückhaltung
dringend erforderlich
- Bevölkerungswarnung
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
4.2.6.Risiken der Verkehrsstruktur
4.2.6.1. Straßenverkehr
Auf der B 54 (beide Spuren) kommt es pro Tag zu einer Verkehrsdichte von 24.000
Fahrzeugen. Der Wert bezieht sich auf normale Bedingungen. Bei Stau oder Sperrung
der nahen Bundesautobahnen steigt die genannte Zahl um ein Drittel. Mit der
gestiegenen Verkehrsbelastung in der Vergangenheit ist verbunden, dass die
durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten auch bei Sonderrechtsfahrten abgenommen
haben, wodurch die Eintreffzeiten verlängert werden. Auch bauliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen verzögern das Eintreffen der Feuerwehr. Erheblicher
Lastwagenverkehr mit Gefahrgut findet im Stadtgebiet statt.
Die Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde EN wurde betrachtet. 592 Verkehrsunfälle
ereigneten sich 2014 in Herdecke. Hierbei wurden 69 Personen verletzt. Bei den
Verunglückten handelt es sich u.a. um 7 Kradfahrer, 16 Radfahrer und 8 Fußgänger.
Die Unfallhäufigkeitsziffer7 (UHZ) beträgt in Herdecke 2.623 (2010: 2.260), im EN-Kreis
2.855 (2010: 2.784) und im Land NRW 3.291 (2010: 3.123). Die
Verunglücktenhäufigkeitsziffer8 (VHZ) liegt in Herdecke bei 306 (2010: 252), im ENKreis bei 304 (2010: 308) und im Land NRW bei 436 (2010: 408) - (Quelle
Kreispolizeibehörde EN).
Es gibt folgende Schwerpunkte9 für Verkehrsunfälle, die zu Feuerwehreinsätzen führen:
Auf der autobahnähnlichen und dreispurigen Hagener Straße (B 54) kommt es
regelmäßig zu Verkehrsunfällen. Auch die Ender Talstraße (K11) ist insbesondere im
nicht ausgebauten Bereich sowie auf Höhe des Regenrückhaltebeckens ein
Einsatzschwerpunkt. Auf der Wittbräucker Straße (B 54) kommt es ebenfalls zu
schweren Unfällen, insbesondere ist hier die Einmündung „Weg am Eckenkamp“ zu
nennen. Auf der Gederner Straße (L 675) im Westen kommt es überwiegend mit
Beteiligung von Kradfahrern zu Verkehrsunfällen. Ein weiterer Einsatzschwerpunkt ist
die Wetterstraße (L 695, Ortsausgang Wetter). Bei den zuvor genannten örtlichen
Punkten kommt es regelmäßig zu Schadensfällen, bei denen neben der
rettungsdienstlichen Versorgung die technische Rettung von Personen oder auch die
Abwehr von Gefahren durch Gefahrgutfreisetzungen erforderlich wird.
Es ist zu beachten, dass die BAB 1 im süd-östlichen Bereich in unmittelbarer Nähe zum
Herdecker Stadtgebiet liegt. Das Schulzentrum Bleichstein sowie die Freizeitanlage
Bleichstein (einschließlich Freibad) sind lediglich durch den Ruhrlauf nur wenige Meter
von der Autobahn entfernt. Bei Gefahrguteinsätzen sowie Großbränden der Feuerwehr
Hagen auf der Autobahn muss die hohe Anzahl von Personen in diesem Herdecker
Bereich berücksichtigt werden. Bei solchen Fällen muss in diesem Bereich u.a. durch
Messungen etc. geprüft werden, ob auch für den Bereich des Stadtgebietes Herdecke
eine Gefahr von dem Einsatzereignis ausgeht. 2007 kam es auf der BAB 1 zu einem
Vollbrand eines Lastkraftwagens. Die intensive und schwarze Rauchentwicklung wurde
auch im Schulzentrum wahrgenommen und führte zu allgemeiner Verunsicherung. Ein
gemeinsames Einsatzkonzept mit der Feuerwehr Hagen und ein verbesserter
Informationsfluss zwischen den Feuerwehren Hagen und Herdecke sind anzustreben.
Auch ein Räumungskonzept für das Schulzentrum sollte erarbeitet werden.
Mehrere Buslinien passieren das Stadtgebiet. Bei einem Unfall mit einem besetzten
Bus ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen
technischen Maßnahmen zu rechnen.
Die Feuerwehr Herdecke hat sich in Absprache mit der Feuerwehr Hagen bereit erklärt,
einen gewissen Teil des Hagener Stadtgebietes mit als Einsatzgebiet zu übernehmen.
Es handelt sich hier überwiegend um die Bundesstraße 54. Das Einsatzgebiet der
Feuerwehr Herdecke wird bis zum Kreisverkehr Hagen-West erweitert. Die Feuerwehr
Herdecke kann hier effektivere Eintreffzeiten erzielen.
7
UHZ = Anzahl aller Verkehrsunfälle pro 100.000 Einwohner.
VHZ = Anzahl der Verunglückten pro 100.000 Einwohner.
9
Einsatzhäufigkeit der Feuerwehr, nicht mit dem Begriff der Polizei „Unfallschwerpunkt" zu verwechseln.
8
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4.2.6.2. Schienenverkehr
Die DB machte trotz Anfrage keinerlei Aussagen und Angaben zu Reisendenzahlen
und Gefahrenpunkten. Die DB sieht den Schienenverkehr entgegen der Feuerwehr
nicht als besonderen Gefahrenpunkt an.
Auf den Schienenanlagen in Herdecke findet in der Regel kein Güterverkehr statt. Im
Westen im Bereich Gedern befindet sich eine zweigleisige, elektrifizierte Strecke. Hier
fahren ICE, IC, Regionalbahnen und S-Bahnen in relativ hoher Frequenz. Auf diesem
Streckenabschnitt befindet sich ein beschrankter Bahnübergang. Dieser darf lediglich
für landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden. Der Übergang ist stets geschlossen,
wird aber auf Zuruf durch eine Sprechanlage vom Stellwerk aus geöffnet. Die
Bahnstrecke führt überwiegend an der B 226 entlang; jedoch sind einige Stellen abseits
und für die Feuerwehr sehr schwer zu erreichen. In der Vergangenheit kam es hier nur
zu kleineren Einsätzen. Bei Starkwind waren z. B. mehrere Bäume auf die Bahnlinie
gefallen und ein Rehbock wurde nachts von einem Zug erfasst. Suizide und
Suizidversuche in diesem Bahnbereich sind nicht bekannt.
Zwei Dieseltriebwagen der Volmetalbahn passieren auf einer eingleisigen, nicht
elektrifizierten, Bahnlinie stündlich das Herdecker Stadtgebiet in nord-südlicher
Richtung. Im nördlichen Teil befindet sich der Ender Tunnel (960 m, gleichzeitig
Stadtgrenze zu Dortmund). Dieser Tunnel ist aufgrund der steilen Böschung für die
Einsatzkräfte auf mehrere hundert Meter nur sehr schwer zugänglich. Für die
Tunnelstrecke empfiehlt sich dringend, einen gemeinsamen Einsatzplan der
Feuerwehren Dortmund und Herdecke mit Einbindung der Feuerwehr Hagen (HLF
24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, welches auf der Schiene fahren kann) zu
erstellen. Im Süden passiert die Volmetalbahn den Eisenbahnviadukt und überwindet
durch das Bauwerk den Ruhrlauf. Der Viadukt ist 30 Meter hoch und 313 Meter lang.
Auch hier sind die Zugänglichkeiten für die Feuerwehr nicht günstig. In der
Vergangenheit kam es nur zu wenigen Einsätzen in Verbindung mit dem
Schienenverkehr der Volmetalbahn. 2008 war die Bremse eines Triebwerkszuges im
Herdecker Bahnhof heiß gelaufen. 2003 liefen ebenfalls im Bahnhof Herdecke
Betriebsmittel aus einem Triebwagen.
Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl von
Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen.
Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von
Verletzten zu bewältigen. Wie die Unfälle von Eschede und Brühl gezeigt haben, sind
Ereignisse dieser Art durch technisches oder menschliches Versagen jederzeit und
überall möglich.
4.2.6.3. Luftverkehr
Wie bereits erwähnt, führen die Warteschleifen der Flughäfen Düsseldorf und Dortmund
über das Stadtgebiet Herdecke. Der Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie der
Startflug (24er Betrieb) von Flugzeugen des Flughafen Dortmund befinden sich direkt
über dem Herdecker Stadtgebiet. Hier kommen Maschinen des Typs Airbus A 319, A
320, A 321 sowie Boeing 737-800 mit bis zu 200 Passagieren zum Einsatz. Ein
Flugzeugunglück ist denkbar und nicht auszuschließen. Dieses Szenario kann aber
nicht Grundlage für den Brandschutzbedarfsplan sein, da die Eintrittswahrscheinlichkeit
sehr gering ist. Im Übrigen fällt die Großschadensabwehr in die Zuständigkeit des
Kreises. Aber da die Bürger der Stadt Herdecke unmittelbar betroffen sein werden,
sollte die Stadt die Planungen des Kreises für dieses Szenario fördern und
unterstützen.
4.2.6.4. Wasserstraßen
Auf den Wasserstraßen findet kein gewerblicher Güterverkehr statt. Auf beiden Seen
fährt jeweils ein motorbetriebenes Ausflugsschiff sowie Arbeitsschiffe des
Ruhrverbandes. Der gesamte Ruhrlauf ist insbesondere in den Sommermonaten von
Wassersportlern (Kanuten, Ruderern etc.) stark frequentiert. Für den Ruhrlauf,
Hengstey- und Harkortsee ist die Feuerwehr Herdecke nur teilweise örtlich zuständig.
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In der Vergangenheit kam es im Ruhrabschnitt zu mehreren Einsatzsituationen. 2003
kollidierte bei Hochwasser ein Ruderboot mit dem Viadukt. Das Boot kenterte. Die
Personen mussten mit einem Rettungsboot gerettet werden. In der nahen
Vergangenheit wurde vermehrt zu Einsätzen mit der Meldung „Person in Wasser“
alarmiert. Hierbei handelt es sich überwiegend um in der Ruhr treibende
Wasserleichen, die bei dem Meldenden den Eindruck einer hilfebedürftigen Person
erwecken. Manchmal springen bzw. drohen Personen in suizidaler Absicht vom
Eisenbahnviadukt sowie von der Ruhrbrücke in die Ruhr zu springen. Für diesen
Einsatzanlass ist ein spezielles Einsatzkonzept zu erstellen, welches insbesondere die
Anfahrpunkte für Einsatzkräfte definiert.
Der Ruhrlauf im Westen (Gedern) ist aufgrund vorhandener Wiesen- und Ackerflächen
für die Feuerwehr nur sehr schwer zugänglich. Zudem kann aufgrund der geringen
Wassertiefe hier das Herdecker Rettungsboot nicht genutzt werden. Es ist ein
Schlauchboot mit geringerem Tiefgang erforderlich. Außerdem bestehen in diesem
Bereich hohe Strömungsgeschwindigkeiten. Für den westlichen Ruhrlauf empfiehlt es
sich, ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Feuerwehren Witten und Wetter sowie
der DLRG zu erstellen.
4.2.7.Besondere Risiken
4.2.7.1. Wasserverschmutzung
Die Ruhr wird unter anderem zur Trinkwassergewinnung genutzt. Deshalb birgt ihre
Verunreinigung besondere Gefahren und kann zu weitreichenden Konsequenzen
führen. Über die B 54 führt eine nicht vernachlässigbare Anzahl an
Gefahrguttransporten. Hinzu kommt die Nutzung von wassergefährdenden
Flüssigkeiten in Betrieben, die sich in unmittelbarer Nähe zur Ruhr befinden. Die BAB 1
führt in Form einer Brücke direkt über die Volmemündung, die kurz danach in den
Ruhrlauf mündet. Ein Einlaufen eines Gefahrenstoffes in die Ruhr ist daher nicht
auszuschließen. Ein denkbares Szenario wäre ein durch einen Verkehrsunfall
umgestürzter Heizöl-LKW auf der Ruhrbrücke. 2009 ist eine Person in suizidaler
Absicht mit seinem PKW in die Ruhr gefahren. Da der Unfall mitten in der Nacht erst
sehr spät entdeckt wurde, waren Betriebsstoffe in das Wasser ausgetreten. Ein
Einsatzkonzept gemeinsam mit der Feuerwehr Hagen bei Vorhandensein von
Wasserverschmutzungen ist anzustreben. Die technischen Mittel für eine Ölrückhaltung
(Wassersperren etc.) sind bei der Feuerwehr Herdecke nicht ausreichend und dringend
zu erweitern. Auch Bindemittel für Fließgewässer ist in ausreichenden Mengen
vorzuhalten.
4.2.7.2. Hochwassergefahren
Im Bereich der Ruhr besteht unter den üblichen Voraussetzungen für die Ruhrwiesen
Überschwemmungsgefahr.
Bei Hochwasserlagen war teilweise auch das Hotel Zweibrücker Hof betroffen. Weitere
Gefahrenschwerpunkte liegen im Hinblick auf Hochwasser insbesondere in der
Schmale Straße, im Herdecker Bachviertel (Bachplatz, Augustastraße, Talstraße) sowie
in der Vosskuhle. Hier kam es in der Vergangenheit schon zu einigen Einsätzen in
Zusammenhang mit Starkregenereignissen.
In den vergangenen Jahren kam es regelmäßig und zunehmend zu Starkregen.
Hierdurch war teilweise das Kanalsystem überlastet. Die Feuerwehr war im gesamten
Stadtgebiet im Einsatz, um vollgelaufene Keller sowie überflutete Wohnungen leer zu
pumpen und Gefahren abzuwenden. Tendenziell sind solche Flächen- bzw.
Unwetterlagen stark zunehmend. 2008 musste die Feuerwehr Dortmund, wo ganze
Stadtteile überflutet waren, mit technischen Mitteln unterstützt werden. Eine
Gefährdung durch Wasser, bedingt durch Starkregen und Unwetter, ist zunehmend
möglich. Mit einer Häufung von Einsätzen und einer Auslastung der Feuerwehr ist zu
rechnen. Der Bestand an Tauchpumpen, Wassersaugern und vornehmlich Sandsäcken
zur Abwehr von Wassermassen ist langfristig auszubauen.
Die einzige Feuerwache in Herdecke liegt ebenfalls direkt neben dem Herdecker Bach.
Bei zwei Unwettern kam es hier zu Überschwemmungen. Auch hier liegt ein
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Gefahrenschwerpunkt für Hochwasserlagen. Die Feuerwache sollte daher besser
gegen das Hochwasser des Baches geschützt werden. Dies ist insbesondere
erforderlich, da die Stadt Herdecke nur über eine einzige Feuerwache verfügt.
4.2.7.3. Windwurfgefahr
Besonders die Bergrücken des Nacken, des Wittbräucker Waldweges und die Ender
Talstraße sind windwurfgefährdet. Eine eventuelle Blockierung beider Straßen stellt
jedoch für die Verkehrsinfrastruktur keine wesentliche Einschränkung dar. 2007 kam es
zum Sturm „Kyrill“, der sich über mehrere Tage hinzog. Die Feuerwehr Herdecke war
voll ausgelastet und wurde durch das THW unterstützt. Vermutlich durch den
Klimawandel nehmen solche extremen Ausnahmesituationen wie Starkwind und
Unwetterlagen deutlich zu. In der nahen Vergangenheit kam es zum Orkan Niklas,
Michaela, Emma sowie zum Sturmtief Xynthia. Auch hier ist eine dauerhafte Zunahme
von solchen Einsätzen zu erkennen. Auch zukünftig muss jederzeit mit solchen Lagen
und einer Häufung von Einsätzen mit Personen- und Sachschaden gerechnet werden.
Die Ausstattung der Feuerwehr Herdecke mit Kettensägen und entsprechender
Schutzkleidung ist daher weiterhin zu erweitern.
4.2.7.4. Waldbrandgefahren
Das Stadtgebiet Herdecke besteht zu 41 % aus Waldflächen (911 ha). Diese
Waldflächen sind für die Feuerwehr sehr schwer zugänglich. Mit Großfahrzeugen sind
einige Bereiche gar nicht zu erreichen. Die Wasserversorgung reicht maximal bis in die
angrenzenden Ortsteile. Daher ist es im Brandfall unabdingbar, eine Wasserversorgung
über eine lange Wegstrecke aufzubauen oder einen so genannten Pendelverkehr mit
einem Tanklöschfahrzeug zwischen Einsatz- und Wasserentnahmestelle
durchzuführen. Die Feuerwehr Herdecke verfügt lediglich über ein Tanklöschfahrzeug
mit 3.000 l Wasserinhalt. Im EN-Kreis (vornehmlich Südkreis) kann auf drei
Tanklöschfahrzeuge der Bauart TLF 24/5010 (neuerdings TLF 4000) zurückgegriffen
werden. Das bei der Feuerwehr Herdecke vorhandene Schlauchmaterial ist für die
Größe des Waldgebietes nicht ausreichend. Neben den Schläuchen als
Fahrzeugbeladungen stehen nur wenige Reserven an der Wache sowie in
unmittelbarer Ortsnähe zur Verfügung. Die Grenzen der Waldgebiete münden
überwiegend in Wohngebieten. Eine Ausbreitung auf Wohnhäuser ist nach der
Menschenrettung durch die Feuerwehr zu verhindern. Insbesondere in den letzten
Jahren zeigte sich, dass bereits in den milden Monaten wie März und April bereits eine
akute Waldbrandgefahr bestand. Im Jahr 2007 wurden aus aktuellem Anlass die
Waldwege in eine provisorische Einsatzkarte aufgenommen. Weiterhin unterstützt der
Spülwagen der Technischen Betriebe (Wasserinhalt 8.000 Liter) die Feuerwehr
Herdecke bei der lang anhaltenden Trockenperiode. Für kleine bis mittlere Brände im
Waldgebiet der Stadt Herdecke ist ein ausgiebiges Einsatzkonzept „Waldbrand“
insbesondere mit den Zugangsmöglichkeiten und den Wasserentnahmestellen für die
Feuerwehr zu erstellen. Für Großlagen ist derzeit auch ein Kreiskonzept angedacht.
4.2.7.5. Biologische Gefahren wie „Schweinegrippe / Vogelgrippe / Maul- und
Klauenseuche“
In den letzten zehn Jahren nahm die durch biologische Gefahren bedingte
Einsatzanzahl zu. Insbesondere mussten einsatzvorbereitende Maßnahmen sowie
Abwehrmaßnahmen bei der Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe und zuletzt
Schweinegrippe („Neue Grippe“) durchgeführt werden. Vor allem die Vogelgrippe führte
2006 zu einer immensen Mehrbelastung der Feuerwehr Herdecke. Abhängig von der
Gefahr muss sich die Feuerwehr kurzfristig auf die drohenden Gefahren mit speziellen
Schutz- und Ausrüstungsgegenständen vorbereiten.
4.2.7.6. Amok / Terror
Amok- und Terrorlagen sind in der heutigen Zeit nicht auszuschließen. Bei Einsätzen
dieser Art ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten ggf. in Verbindung mit
umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst
müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten11 zu bewältigen. Da ein
10
TLF 24/50 = Tanklöschfahrzeug mit 2400 Nennförderleistung der Pumpe und einem
Löschwassertank von 5.000 l.
11
ManV = Massenanfall von Verletzten
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AB-ManV12 des EN-Kreises bei der Feuerwehr Herdecke stationiert ist und durch
Feuerwehrpersonal besetzt wird, ist es wahrscheinlich, dass die Herdecker Kräfte auch
für überörtliche Lagen personell und technisch herangezogen werden. Der Grundschutz
im Stadtgebiet Herdecke ist bei solchen Situationen schnellstmöglich wieder
sicherzustellen. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 musste die
Feuerwehr mehrfach zu ABC-Lagen ausrücken. So bestand u.a. der Verdacht, dass
sich „Anthrax“ in einem Briefumschlag befand.
4.2.7.7. Erdbeben
Das Stadtgebiet Herdecke liegt in den unmittelbaren Ausläufern des Erdbebengebietes
Aachen (Zone 3 von 3). Erdbeben können daher nicht ausgeschlossen werden. Mit
Erdgasaustritten, mit einsturzgefährdeten Gebäuden sowie Totaleinstürzen ist nach
einem solchen Erdbeben zu rechnen. Zudem ist mit einer großen Anzahl von besorgten
Bürgern über die bekannten Notrufleitungen zu rechnen. Am 13. April 1992 wurde der
niederländische Grenzbereich von NRW (Roermond) von einem Beben der Stärke 5,9
auf der Richterskala erschüttert. Die Ausläufer waren auch in Herdecke deutlich zu
spüren. Einsätze konnten nicht verzeichnet werden, jedoch viele besorgte Bürger, die
den Notruf wählten. Im Sommer 2002 wurde das Stadtgebiet wieder von einem
leichteren Erdbeben erschüttert. Einsätze waren auch hier nicht zu verzeichnen.
4.2.7.8. Brandmeldeanlagen
Derzeit sind bei der Kreisleitstelle Schwelm 25 automatische Brandmeldeanlagen aus
dem Stadtgebiet Herdecke aufgeschaltet. Zudem existieren vier weitere Anlagen
(Idealspaten, Mark-E, Grelik Öl), die bei privaten Sicherheitsdiensten aufgeschaltet
sind. Diese Anlagen sind regelmäßig Ursache für Feuerwehreinsätze. Die Anzahl von
Fehlalarmen (blinden Alarmen) kann dabei noch als normal angesehen werden. Wenn
es bei einzelnen Objekten zu Häufungen kommt, werden die Betreiber von der
Feuerwehr angesprochen und auf mögliche Anpassung der Brandmeldeanlagen
hingewiesen.
4.3. Szenarien der letzten Jahre
In der Vergangenheit kam es zu folgenden Einsätzen, die die maximale Anforderung an die örtliche
Feuerwehr stellten:
2010
Am 12.2.2010 kam es bei der Ewald Dörken AG in einem Labor für Lacke zu einem Brand. Es
brannte in einem Revisionsschacht.
Bei der Ewald Dörken AG kam es am 26.2.2010 in der MKS Fertigung zu einem Maschinenbrand.
Am 28.2.2010 zog das Sturmtief „Xynthia“ über das Stadtgebiet Herdecke. Die Feuerwehr Herdecke
rückte zu 23 Einsätzen aus.
Am 21.3.2010 hatte eine Löschanlage (Stickstoff) ausgelöst und abgeblasen. Es handelte sich hier
um einen technischen Defekt der Anlage. Die Feuerwehr führte Messungen und Lüftungsarbeiten
durch.
Am 17.8.2010 kam es zu einem Unwetter mit Starkregen und Hochwassergefahren am Herdecker
Bach. An der Attenbergstraße drohte ein Wohngebäude durch einen Erdrutsch direkt vor dem
Gebäude einzustürzen.
Am 8.9.2010 wurde der ManV Zug nach Gevelsberg alarmiert. Dort kam es zu einem Reizgasunfall in
einer Schule.
Am 11.11.2010 rückte der ManV Zug nach Witten Heven zu einem Brandereignis aus. Eine Tätigkeit
war dort nicht erforderlich.
Am 13.11.2010 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr rückte zu 26 Einsätzen aus. Auch bei
12
AB-ManV = Abrollbehälter mit spezieller medizinischen Ausrüstung. Hiermit kann i.V.m. den
Hilfsorganisationen ein Behandlungsplatz 50 erstellt werden.
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diesem Unwetter kam es zu Hochwassergefahren am Herdecker Bach. U.a. war auch die eigene
Feuerwehr betroffen.
2011
Bei der Ewald Dörken AG kam es am 29.7.2011 zu einem ABC-Einsatz. Dort war in einem Labor
Schwefeldioxid ausgetreten.
Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 20.10.2011. Ein BMW überschlug sich und landete direkt vor
einem Kiosk.
In der Nachbarstadt Witten kam es zu einem Großbrand in einer leer stehenden Schule. Die
Feuerwehr Herdecke unterstützte hier mit einem Tanklöschfahrzeug und der Drehleiter.
In der Nacht zum 25.12.2011 unterstützte die Feuerwehr bei einer Personensuche die Polizei. Die
Person konnte gefunden werden.
2012
Am 3.1.2012 kam es zu einer Unwetterlage. Die Feuerwehr Herdecke musste zu acht Einsätzen
ausrücken.
Am 13.5.2012 unterstützte ein Löschzug (ManV Zug) der Feuerwehr Herdecke die Meister- und
Pokalfeier von Borussia Dortmund.
Der ManV Zug rückte am 4.7.2012 nach Breckerfeld aus. Dort war ein Junge in der Glörtalsperre
ertrunken. Es wurde kreisweiter ManV-Alarm ausgerufen.
Am 28.9.2012 ereignete sich am Schraberg ein Saunabrand. Zwei Löschzüge waren hier vor Ort.
Am 9.10.2012 kam es zu einem ABC-Einsatz bei der Ewald Dörken AG. Bei dem Unternehmen trat in
einer Halle Ammoniak aus.
Am 27.10.2012 kenterte auf dem Harkortsee ein Segelboot. Zwei Personen retteten sich an Land. Die
Feuerwehr versorgte die Patienten und barg zusammen mit der DLRG das Segelboot.
In der Nähe eines Dortmunder Krankenhauses wurde am 29.11.2012 bei Bauarbeiten eine Bombe
gefunden. Der ManV Zug der Feuerwehr Herdecke wurde zur Unterstützung nach Dortmund gerufen.
2013
In der Straße Rostesiepen brannte am 1.1.2013 eine mit Kaminholz gefüllte Laube. Diese brannte in
voller Ausdehnung. Der Brand wurde mit mehreren Rohren bekämpft. Eine Brandausbreitung wurde
verhindert.
In der Straße Rostesiepen kam es am 9.2.2013 zu einem Wohnungsbrand. Der Brand wurde mit
einem C-Rohr gelöscht.
Nach Manipulation an einem Gastank kam es am 9.2.2013 in der Straße Appelsiepen zu einem
minimalen Gasaustritt. Ein ABC-Zug war hier im Einsatz.
Am 20.6.2013 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr musste zu 24 Einsätzen ausrücken.
Bei der Fa. Grelik kam es in der Loerfeldstraße zu einem ABC-Einsatz. Aus einem LKW trat
Tetrahydrothiophen aus. Es folgte ein langwieriger und intensiver Gefahrguteinsatz.
Am 5.12.2013 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr musste zu 10 Einsätzen ausrücken.
2014
Im Februar kollidierten auf der Hagener Straße zwei Fahrzeuge. Teilweise waren die Personen in den
Fahrzeugen eingeklemmt. Trotz intensiver Rettungsmaßnahmen verstarb die 21- jährige Fahrerin vor
Ort. Die beiden Personen aus dem Landrover wurden mit schweren Verletzungen aus dem Fahrzeug
gerettet.
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In einem Gebäude mittlerer Höhe in der Straße Rostesiepen kam es im April zu einem
Wohnungsbrand. Das Objekt verfügte über Rauchwarnmelder. Die Feuerwehr war zur
Menschenrettung nach 4 Minuten vor Ort. Die Person wurde aus der verrauchten Kleinwohnung
gerettet. Die 70- jährige Person verstarb im Krankenhaus. Die letzte Brandtote war zuvor im Jahre
1999 zu beklagen.
Im Juli kam es aufgrund einer Brandstiftung zu einem Brand im Gemeinschaftskrankenhaus. Es
brannte in einem Lagerraum auf der Überwachungsstation. Zwei Personen mussten mit der Drehleiter
gerettet werden. Eine Brandbekämpfung wurde anschließend durchgeführt. Die Station war nicht
mehr nutzbar.
Im Dezember ereignete sich auf der Ender Talstraße vermutlich aufgrund von Glatteis ein
Verkehrsunfall mit einem Schulbus (Sprinter Größe). Hierbei wurden mehrere Personen verletzt. Ein
behindertes Kind war in dem Bus eingeklemmt und wurde durch die Feuerwehr patientenorientiert
gerettet.
2015
Am 10.1.2015 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr musste zu 6 Einsätzen ausrücken.
Ein Garagenbrand ereignete sich am 9.3.2015 in der Straße „Am Spring“. Die Feuerwehr konnte eine
Ausbreitung auf das angrenzende Gebäude verhindern.
Die Feuerwehr Herdecke unterstützte am 23.3.2015 mit einem Löschzug bei einem Großbrand in
Witten. Dort brannte eine Industriehalle in voller Ausdehnung.
Am 31.3.2015 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr rückte zu 13 Einsätzen aus.
Ein Stromunfall wurde am 10.6.2015 aus dem Gewerbegebiet Gahlenfeld gemeldet. Eine Person war
schwer verletzt und starb einige Tage später im Krankenhaus. Ein durch den Unfall entstandener
Mittelbrand in der Halle wurde von der Feuerwehr gelöscht.
Am 5.7.2015 kam es zu einem Unwetter. Die Feuerwehr rückte zu 10 Einsätzen aus.
In der Straße „Am Hegede“ brannte am 8.7.2015 eine Laube. Diese wurde von der Feuerwehr
gelöscht.
Am 23.7.2015 rückte die Feuerwehr Herdecke mit einem Löschfahrzeug zu einem Großbrand nach
Witten aus (Weichenwerk). Parallel wurde die Wache fest besetzt.
In der Straße „Am Herrentisch“ kam es am 24.7.2015 zu einem Küchenbrand. Die Feuerwehr rettete
zwei Jugendliche aus der verrauchten Wohnung und führte die Brandbekämpfung durch.
4.4. Standardszenarien der Feuerwehr Herdecke
Die Betrachtung des Herdecker Stadtgebietes unter Berücksichtigung vorliegender
Einsatzerfahrungen wie auch besonderer Gefahrenpotenziale ermöglicht die Ermittlung
relevanter Einsatzszenarien.
4.4.1.
Brände in bewohnten Gebäuden
In der Stadt Herdecke gibt es zurzeit Wohngebäude, Altenwohnanlagen, Krankenhaus
und diverse private Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in denen sich Personen
aufhalten oder wohnen. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine
Gefährdung von Menschenleben durch Schadensereignisse möglich. Überwiegend ist
die Stadtfläche mit Wohngebäuden bebaut, bei denen insbesondere die Gefahren von
Bränden, aber auch von Explosionen, Gasaustritten, Gebäudeeinstürzen,
Wasserschäden, Personen in defekten Aufzügen und Ereignisse, die ähnliche
technische Hilfeleistungen erfordern, drohen. Brände sind mit Abstand die häufigsten
Schadensereignisse in Wohngebäuden. Dabei ist zu bedenken, dass die größte
Gefahr oftmals nicht vom eigentlichen Brandgeschehen, sondern von der begleitenden
Rauchentwicklung ausgeht. Bereits Entstehungs- und Kleinbrände, die von der
Feuerwehr mit einem C-Rohr bzw. einem so genannten Kleinlöschgerät bekämpft
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werden können, führen oftmals vor dem Eintreffen der Feuerwehr zu schweren
Personenschäden durch Rauchvergiftungen. Dieses trifft vor allem Personen, die im
Schlaf von einem Brand überrascht werden oder sich im Falle eines Brandes falsch
verhalten.
4.4.2.
Zimmerbrände
In Wohngebäuden stellen Rauchentwicklungen durch Brände mit der Folge von
Rauchvergiftungen bei den Bewohnern insbesondere nachts ein großes Problem dar.
Zum einen befinden sich in den Nachtstunden in der Regel alle Hausbewohner in ihren
Wohnungen und zum anderen können die Bewohner einen Brand im Schlaf erst sehr
spät wahrnehmen. Dieses führt häufig zu einer erheblichen Brand- und
Rauchausbreitung und einer großen Gefährdung für alle Hausbewohner. Personen in
der vom Brand betroffenen Wohnung erliegen dabei oftmals ihren schweren Brandund Rauchgasverletzungen. Zur Rettung von Menschenleben ist hier ein schneller und
umfassender Rettungs- und Brandbekämpfungseinsatz erforderlich. Die Menschen in
den Nachbarwohnungen müssen im Zuge der Rettungsmaßnahmen oftmals über
Leitern der Feuerwehr oder mit Hilfe von Fluchthauben durch den Brandrauch gerettet
werden. Hierfür ist bereits in der ersten Einsatzphase ein hoher Personalbedarf
erforderlich.
4.4.3.
Kellerbrände
Kellerbrände bringen häufig die Gefahr einer starken Verrauchung (z.B. durch
geöffnete oder verkeilte Kellertüren) des gesamten Treppenraumes und damit des
ersten Rettungsweges mit sich. Infolgedessen kann es zu einer erheblichen
Gefährdung der Hausbewohner durch Rauchvergiftungen oder panikartiger
Reaktionen (z.B. Sprung aus dem Fenster) kommen. Um hier rasche Hilfe zu
gewährleisten, müssen über verschiedene Wege sofort Einsatzkräfte eine Rettung
einleiten. Kellerbrände beinhalten aber auch eine Reihe von Gefahren für die
eingesetzten Trupps, da die Anmarsch- und Rückzugswege teilweise sehr verwinkelt
sind. Abschmelzende und berstende Versorgungsleitungen (Strom, Gas) sorgen für
weitere Gefahren, genauso wie die enormen Brandlasten durch Lagergut, die eine
rasante Brandausbreitung begünstigen. Weitere Gefahren drohen den Einsatzkräften
durch Explosionen und Verpuffungen von Lacken, Farben, Druckgasbehältern usw.;
insbesondere bei Kellerbränden kommt es wegen der unvollständigen Verbrennung
und fehlender Be- und Entlüftungsöffnungen zu einer starken Konzentration von
brennbaren Gasen, die nicht selten eine Rauchgasdurchzündung nach sich ziehen.
4.4.4.
Dachstuhlbrände
Hier besteht insbesondere die Gefahr der rasanten Brandausbreitung auf angrenzende
Gebäude. Dies kann nur durch einen massiven Feuerwehreinsatz und den Einsatz von
Drehleitern verhindert werden. Gleichzeitig ist es zum Schutz von Personen häufig
erforderlich, benachbarte Gebäude ganz bzw. teilweise zu räumen. Der zunehmende
Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnräumen führt in vermehrtem Maße zu
Personenschäden bei Dachstuhlbränden.
4.4.5.
Explosionen und Verpuffungen
Explosionen und Verpuffungen können durch technische Defekte, fahrlässigen
Umgang mit explosiven Stoffen, aber auch durch Vorsatz hervorgerufen werden.
Dabei kann es zu Teil-, aber auch zu Totaleinstürzen der betroffenen Gebäude und
der Nachbargebäude kommen. Brände können eine weitere Folge sein. Menschen
können schwere traumatische Verletzungen und Verbrennungen erleiden. Es ist mit
eingeklemmten und verschütteten Personen zu rechnen. Besonderes Augenmerk ist
bei den Rettungsarbeiten auf die Eigensicherung der Einsatzkräfte zu legen. Durch
Überalterung, Baufälligkeit oder mangelhafte Absicherungen bei Baumaßnahmen kann
es ebenfalls zu Gebäudeeinstürzen bzw. –teileinstürzen kommen. Neben den schon
aufgeführten Maßnahmen werden in allen Fällen aufwändige technische
Hilfeleistungen notwendig. Personensuche, Befreiung eingeklemmter oder
verschütteter Personen, großflächige Abstützmaßnahmen sind nur einige der
vielfältigen Tätigkeiten bei entsprechenden Einsatzszenarien.
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B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
4.4.6.
Brand in Hochhäusern
Das Gefährdungspotential bei Bränden in Großwohnanlagen, speziell in Hochhäusern,
ist um ein Vielfaches höher als bei Bränden in anderen Wohngebäuden. Durch ein
Schadensereignis ist plötzlich eine Vielzahl von Personen betroffen. In Wohnanlagen
am Nacken und in der Innenstadt befinden sich beispielsweise bis 100 Bewohner,
welchen in der Regel nur ein baulicher Rettungsweg zur Verfügung steht. Brände in
Hochhäusern sind äußerst personal- und materialintensiv, nicht selten müssen wegen
der enormen Belastung für die Sicherstellung von Kräften überörtliche Einheiten
hinzugezogen werden. Dies zieht neben organisatorischem auch einen großen
logistischen Aufwand nach sich. Größere Brandereignisse ziehen nicht selten einen
Massenanfall an Verletzten oder Betroffenen nach sich. In der Vergangenheit musste
die Feuerwehr schon oft zu entsprechenden Einsätzen ausrücken.
4.4.7.
Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbetriebe
Gewerbegebiete sind durch die Ansiedlung unterschiedlicher Betriebe gekennzeichnet.
Bei Bränden in Gewerbebetrieben ist stets mit einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken
zu rechnen, die im Voraus nicht immer bekannt sind:
- Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt.
Nachts und an Wochenenden können u.U. Großbrände entstehen, wenn der Betrieb
nicht besetzt ist oder über keine Brandmeldeanlage verfügt und ein Brand eine
entsprechend lange Vorbrenndauer hat.
- Brände in Gewerbebetrieben führen häufig zu ausgedehnten Einsätzen, da
weitläufige Konstruktionen und Brandabschnitte oftmals eine Brandausbreitung auf
weite Gebäudeteile begünstigen.
- Bei vielen Einsätzen in Gewerbebetrieben muss von der Feuerwehr erkundet
werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Das gilt nicht nur für Betriebe, die
bekanntermaßen chemische Stoffe verarbeiten, sondern auch für andere Betriebe.
- Brände in Gewerbebetrieben müssen oft mit großen Wassermengen gelöscht
werden, was den Aufbau einer entsprechenden Wasserversorgung durch Einheiten
der Feuerwehr bedeutet. In einigen Betrieben besteht zusätzlich noch das Problem der
Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser.
- Nicht selten wird die Feuerwehr auch zu Technischen Hilfeleistungen in
Gewerbegebiete gerufen. Dies geschieht vorrangig bei Unfällen mit Maschinen und bei
Verladearbeiten. Häufig muss die Feuerwehr dann in Bereichen mit gefährlichen
Stoffen oder Gütern arbeiten.
4.4.8.
Brände in Gebäuden besonderer Art und Nutzung oder Bauart
Zu den Gebäuden besonderer Art und Nutzung im Stadtgebiet gehören
Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude,
Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten. Auf
Grund der Bauart, Bauweise, Größe, eingelagerter bzw. verwendeter Stoffe und oder
der großen Ansammlung von Personen geht von diesen Gebäuden im Brandfall eine
sehr hohe Gefahr aus. Durch die Art der Nutzung ergeben sich für Personen, welche
sich in dem Gebäude aufhalten, bei einem Schadensereignis besondere Risiken. So
sind Personen beispielsweise in Versammlungsstätten durch die hohe Anzahl der
Nutzer oder Bewohner von Altenpflegeheimen durch mangelnde Mobilität bei einem
Schadensereignis einem erhöhtem Risiko ausgesetzt.
4.4.9.
Brände im historischen Stadtkern
In Herdecke existiert im Innenstadtkern ein Altstadtviertel. Das Viertel stellt insgesamt
die Entwicklungsepochen in der oft wechselvollen Geschichte der Stadt Herdecke dar.
Die historische Altstadt birgt hinsichtlich ihrer Konstruktion, ihrem technischen Zustand
und durch die Lage der Objekte zueinander eine besondere Gefährdungsproblematik.
Im Brandfalle erfolgt nicht nur eine schnelle Brandausweitung, sondern es wird auch
das Vortragen eines Löschangriffes erschwert. Das Risiko einer Brandausdehnung auf
Nachbarobjekte ist, durch den geringwertigen baulichen Brandschutz entsprechend
der Bauzeiten der Objekte, hoch.
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B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
In innerstädtischen Wohnbereichen findet man eine geschlossene Bebauung in
meistens dreigeschossiger Bauweise mit harter Bedachung, häufig mit ausgebautem
Dachgeschoss, vor. Gebäudetrennwände (Brandwände), über das Dach geführt, sind
nur bei wenigen Altstadtgebäuden vorhanden. Gerade denkmalgeschützte Bauten
weisen wegen des Bestandsschutzes eklatante Mängel auf, die durch eine
schlagkräftige Feuerwehr zu kompensieren sind. Bei einigen Gebäuden sind die
Kellerräume untereinander verbunden (Gefahr der Brand- und Rauchausbreitung).
Treppenräume und Flure sind häufig mit Holz verkleidet oder ausgebaut.
4.4.10.
Waldbrände
Etwa 41 % der Fläche der Stadt Herdecke sind als Waldfläche ausgewiesen.
Waldbrände sind sehr personal- und materialaufwändig, da der Brand großflächig und
umfassend bekämpft werden muss, schwierige Zuwegungen bestehen und im Wald
keine ausreichende Löschwasserversorgung vorhanden ist. Das Löschwasser muss
durch eine Wasserförderung über lange Wegstrecken oder mit Tanklöschfahrzeugen
im Pendelverkehr zum Einsatzort gebracht werden. In der brandgefährdeten
Jahreszeit (März bis September) brechen fast 90 % der Waldbrände bei
witterungsbegünstigenden Einflüssen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr aus.
4.4.11.
Verkehrsunfälle
Durch die Verkehrsdichte ist das Risiko von Verkehrsunfällen im
Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Herdecke mittelmäßig. Als besondere Risiken
sind Unfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Gütern zu berücksichtigen.
Verkehrsunfälle können aufgrund der hohen Anzahl von Verkehrsteilnehmern jederzeit
zu einem Massenanfall von Verletzten führen. Wegen der Nähe zum Flughafen
Dortmund und der Lage zur Einflugschneise muss die Feuerwehr Herdecke ebenfalls
mit Unfällen von Luftfahrzeugen rechnen und darauf vorbereitet sein. Die
Vergangenheit zeigt, dass ein Unglück mit einem Luftfahrzeug nicht ausgeschlossen
werden kann. Im Fall einer Notlandung bzw. eines Absturzes muss mit einer hohen
Zahl von Todesopfern, Verletzen und betroffenen Personen aus dem Luftfahrzeug
bzw. dem Aufschlaggebiet gerechnet werden.
4.4.12.
ABC-Einsatz
Neben den Transportrisiken existieren Risiken bei Produktion und Lagerung von
atomaren, biologischen und chemischen Gütern. Bei ABC-Einsätzen ist nicht nur die
Bevölkerung, sondern auch die Umwelt massiv bedroht. Die in den Industrie- und
Gewerbeanlagen vorhandenen Risiken durch gefährliche Stoffe resultieren aus den
von den Firmen transportierten, verarbeiteten bzw. produzierten Materialien,
Zwischen- und Endprodukten und den Produktionsverfahren. Denkbar sind Unfälle
durch auslaufende Chemikalien und die Gefährdung von Personal und Anwohnern
durch Explosionen oder die Ausbreitung giftiger Stoffe. Zu betrachten sind Unfälle
beim Transport auf Straßen- und Schienenwegen. Entsprechend der jüngeren
Rechtsprechung sind Gefahren durch Verunreinigungen von Verkehrsflächen durch
Öl- und Kraftstoffspuren originär durch die Feuerwehr zu beseitigen.
4.4.13.
Massenanfall von Verletzten
Zu besonderen Einsatzlagen gehört der Massenanfall von Verletzten (ManV). Auf
Grund von Erkrankungen oder als Folge von Unglücken kann es sehr schnell zu einer
hohen Anzahl von Betroffenen kommen. Die Abarbeitung einer solchen Einsatzlage
stellt an die Feuerwehr in logistischer, personeller und organisatorischer Hinsicht sehr
hohe Ansprüche. Neben der rettungsdienstlichen Komponente müssen oftmals
umfangreiche Maßnahmen zur Menschenrettung ergriffen werden. Die Feuerwehr
Herdecke übernimmt im Ennepe-Ruhr-Kreis mit entsprechendem Material des Landes
NRW die Bereitstellung des Behandlungsplatzes als zentrale Komponente der
Gefahrenabwehr beim Massenanfall von Verletzen. Entsprechend der
Landeskonzepte zur Überörtlichen Hilfe wird diese Komponente in gesamt NordrheinWestfalen eingesetzt.
4.4.14.
Flächenlagen
Infolge des Klimawandels stellen sich vermehrt Flächenlagen ein. Diesen
Naturereignissen muss die Feuerwehr Herdecke Rechnung tragen. Immer häufiger
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mehren sich die Einsätze nach Sturm- und Wassereinsätzen. Blitzeinschläge und
Einsätze nach Hagelunwettern nehmen zu und binden die gesamten
Personalressourcen der Feuerwehr. Nicht selten gehen innerhalb weniger Stunden
Hunderte von Notrufen aus dem Herdecker Stadtgebiet ein. Die Abarbeitung einer
solchen Schadenslage erfordert die Bildung einer technischen Einsatzleitung und die
schnelle Auswertung und Priorisierung des Hilfeersuchens.
4.4.15.
Sonstige Risiken
Neben den oben genannten Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die
Feuerwehr Herdecke Situationen zu bewältigen, die sich nicht direkt den erwähnten
Bereichen zuordnen lassen. Beispielhaft seien genannt:
- Menschenrettung von suizidgefährdeten Personen von Gebäuden und aus Höhen
- Einsätze bei jeglichen Notlagen von Personen
- Rettung von Tieren aus Notlagen
- Insekteneinsätze
- Leichenbergungen
- Absicherung von Gefahrenstellen
4.5. Statistik der Feuerwehr
4.5.1.Produktkurzbeschreibungen
a) Produkt 12650 - Brandschutz
Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt bei Bränden und sonstigen Gefahren, Erhalt von
Sachwerten, Beseitigung von Gefahren. Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachwerten
bei Großschadensereignissen
30,71 Euro wurden pro Einwohner (23.470) im HH-Jahr 2014 aufgewendet.
b) Produkt 12750 - Rettungsdienst
Optimale Notfallversorgung und Sicherstellung des Krankentransportes
c) Produkt 12850 - Katastrophenschutz
Aufgaben zur Abwehr von Großschadensereignissen
(Quelle: Haushaltsplan der Stadt Herdecke)
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4.5.2.
Einsatzstatistiken
Einsatzstatistik - Anzahl Einsätze im 10-Jahresvergleich
Im Jahresdurchschnitt musste die Freiwillige Feuerwehr Herdecke 366 Einsätze
bewältigen.
Jahresvergleich - Einsatzanzahl
600
506
459
500
457
398
400
349
428
378
361
314
300
224
252
261
200
100
0
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Einsatzstatistik - Anzahl Brände im 10-Jahresvergleich
Jahresvergleich - Brände
93
100
90
80
72
70
63
70
60
50
53
51
2006
2007
56
67
52
43
40
30
20
10
0
2005
2008
2009
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2010
2011
2012
2013
2014
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Einsatzstatistik - Anzahl Hilfeleistungen im 10-Jahresvergleich
Jahresvergleich - Hilfeleistungen
400
360
348
350
300
262
234
250
252
201
200
185
160
144
128
150
100
50
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Einsatzstatistik - Anzahl blinde Alarme im 10-Jahresvergleich
Jahresvergleich - blinde Alarme
85
90
80
68
70
60
49
53
56
50
60
56
39
44
42
40
30
20
10
0
2005
2006
2007
2008
2009
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2010
2011
2012
2013
2014
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Einsatzstunden im 10 Jahresvergleich
Einsatzstunden im 10- Jahresvergleich
9000
8000
7869
7000
6737
6378
6000
5654
5362
5000
4000
5348
3579
3000
2000
5284
2985
2481
1000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
4.5.3.
Einsatzstatistik Rettungsdienst
Diese wird hier nicht berücksichtigt, da der Rettungsdienst im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises
gemeinsam durch die Städte Herdecke und Wetter (Ruhr) durchgeführt wird.
4.5.4.
Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen
Die Feuerwehr Herdecke rückt durchschnittlich zu Einsätzen mit Zeitrelevanz
(Sonderrechtsfahrten) nach etwa fünf Minuten von der Wache am Herdecker Bach aus. Diese
überdurchschnittliche hohe Ausrückezeit liegt daran, dass die einzige Wache nicht direkt in
einem Ortsteil, sondern zentral im Stadtgebiet an der Bundesstraße 54 liegt. Die alarmierten
ehrenamtlichen Kräfte müssen ihre Ortschaften (etwa Kirchende, Schnee, Herrentisch) erst
verlassen und die zentral gelegene Feuerwache anfahren.
Alarmierung der Feuerwehr über Funkmeldeempfänger, Sirene und SMS
Alle verfügbaren Kräfte der Feuerwehr Herdecke besitzen einen Funkmeldeempfänger. Nur
Feuerwehrkräfte, die vom Dienst freigestellt sind, verfügen auf eigenen Wunsch über keinen
Funkmelder.
Derzeit werden bei einem Gesamtalarm ohne Sirene 72 Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
angesprochen, die im Gebiet des EN-Kreises alarmiert werden können. Als Ergänzung dient die
2009 eingerichtete „SMS Alarmierung“. Dieses Verfahren soll insbesondere zur Hauptarbeitszeit
auswärtig arbeitendes Personal benachrichtigen. Die SMS Alarmierung wird bei Bedarf vom
Leiter der Feuerwehr o.V.i.A. über sein Mobilfunkgerät ausgelöst. Bei den Alarmstichworten
TH3, B4, B5, ABC mittel - groß sowie ManV II wird die SMS-Alarmierung automatisch von der
Kreisleitstelle Schwelm mit ausgelöst. Leider kommt es seitens der Leitstelle immer wieder zu
Auslöseproblemen. Bei verschiedenen relevanten Einsätzen wurde der SMS-Alarm nicht
ausgelöst. Dies soll in Zukunft verbessert werden.
Um Einsatzlagen zeitgerecht und nach der zu erwartenden Lage optimal aufzuteilen, wurden
drei (Kern-) Alarmgruppen gegründet. Es handelt sich um die Tagesschleife, die von 6 - 18 Uhr
alarmiert wird. Die 1. Nachtbereitschaft deckt den Zeitraum von 18 - 6 Uhr in ungeraden
Wochen ab und die 2. Nachtbereitschaft von 18 - 6 Uhr in geraden Wochen.
Bei einer Gruppenlage wird abhängig von der Tageszeit eine dieser drei Kern-Alarmgruppen
alarmiert, bei einem Zugeinsatz immer zwei Alarmgruppen. Handelt es sich um ein
Gefahrenobjekt oder um einen Wohnungsbrand, werden direkt alle drei Alarmgruppen und
somit 72 Kräfte angesprochen.
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Bei einer bestätigten Lage oder Menschenleben in Gefahr wird grundsätzlich „Vollalarm mit
Sirene“ ausgelöst. Dabei handelt es sich um alle Schleifen zzgl. der sieben Feuerschutzsirenen.
Um insbesondere zur Hauptarbeitszeit und für nicht personalintensive Einsätze (kleine
Ölflecken, Papierkorbbrand etc.,) die ehrenamtlichen Kräfte sowie indirekt die Arbeitgeber der
Kräfte zu entlasten, wurde 2008 eine so genannte Stadtschleife eingerichtet. Leider musste
diese Schleife aufgrund von Personalmangel 2011 deaktiviert werden. Mittelfristig soll diese
Schleife jedoch wieder aktiviert werden. Bei dieser Schleife werden Montag bis Freitag nur die
bei der Stadt Herdecke sowie den Technischen Betrieben beschäftigten ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen alarmiert. Hierdurch soll eine Entlastung des Ehrenamtes bzw. der
Arbeitgeber angestrebt werden.
Seit 2012 wurde, ebenfalls zur Entlastung des Ehrenamtes, eine Schleife „Kräfte auf der
Wache“ eingerichtet. Falls die Feuerwache mit mindestens drei Kräften besetzt ist (wird der
Leitstelle über einen Statusgeber in der Einsatzzentrale angezeigt), werden für Kleineinsätze
wie Tragehilfe, Hubschrauberlandung Krankenhaus, Öl-klein ff. nur die auf der Wache
befindlichen Kräfte der Stadt Herdecke angesprochen. Ist die Wache nicht mit drei Funktionen
besetzt, wird automatisch die originäre Tagesschleife alarmiert.
Die Alarmierung wird durch die Kreisleitstelle Schwelm durchgeführt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis
wird seit 2011 nur noch „digital“ (verschlüsselt) alarmiert.
Grafik Funkmelderverteilung bei der Feuerwehr Herdecke (Stand 4/2015)
80
69
70
60
72
70
55
52
50
36
40
35
30
20
20
10
0
LG Tag
LG Nacht 1 LG Nacht 2
1. Zug
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2. Zug
Zug Nacht
Gesamt
First
Responder
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Grafik Ausgelöste Alarmgruppen bei der Feuerwehr Herdecke im Jahre 2014
Funkalarmierungen
112
120
100
80
53
60
40
43
37 35
1
19
12
11
20
2
2
41
23
24
11
2
0
0
0
.
4.5.5.
Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und
Eintreffen
Das erste Fahrzeug trifft bei der Feuerwehr Herdecke in der Regel spätestens acht Minuten
nach der Alarmierung per Funkmeldeempfänger am Einsatzort ein (siehe Grafiken).
Planbare Eintreffzeiten
Zudem wurden bei verschiedenen Verkehrslagen „Testfahrten“ mit einem Löschfahrzeug
durchgeführt. Die Fahrzeiten wurden werktags von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 16:00 Uhr
bis 18:30 Uhr unter Inanspruchnahme von Sonderrechten ermittelt. Aufgrund des Standortes
des Feuerwehrhauses Herdecke an einer der Hauptverkehrsadern (B 54) kann der
überwiegende Teil des Stadtgebietes in weniger als fünf Minuten Fahrtzeit erreicht werden.
Zur Errechnung der effektiven Eintreffzeit wurde folgendes zu Grunde gelegt:
maximale Fahrtzeit zur Feuerwache
Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen:
maximale Fahrtstrecke zum Einsatzort:
4,00 Minuten
1,00 Minute
3,00 Minuten
Gesamt:
8,00 Minuten
Werte Fahrtzeitenanalyse (Auszüge reine Fahrtzeiten):
Am Semberg / Ecke Lohbergstraße
Am Herrentisch / Ecke Rehbergstraße
Oberer Ahlenberweg / Höhe Zur alten Schule
Am Ossenbrink / Ecke Im Grund
Gemeinschaftskrankenhaus
Weg zum Poethen / Ecke In der Schlage
Auf dem Schnee (Kopf)
Kermelberg
Wetterstraße / Ewald Dörken AG
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4,00 Minuten
3:55 Minuten
4:55 Minuten
3:00 Minuten
3:00 Minuten
5:00 Minuten
4:00 Minuten
7:30 Minuten
3:00 Minuten
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Berliner Straße / Ecke Ringstraße
3:00 Minuten
Die jeweilige Eintreffzeit wurde nun in eine grafische Stadtkarte eingetragen (s. Anlage 2 planbare Eintreffzeiten FF). Somit können 69,1 % der Einwohner im bauplanungsrechtlichen
Innenbereich13 in < 8 Minuten erreicht werden (grüner Bereich). 30,9 % der Einwohner des
bauplanungsrechtlichen Innenbereichs können < 13 Minuten erreicht werden. Ein roter
Bereich > 13 Minuten konnte nicht festgestellt werden. Die Gewerbegebiete Loerfeld und
Gahlenfeld können zu 100 % in acht Minuten nach Alarmierung erreicht werden.
Echtzeiten
Alle Einsätze werden über das FMS14-Status-System der Kreisleitstelle Schwelm
dokumentiert. In allen Einsatzfahrzeugen befinden sich so genannte FMS Hörer. Mit diesen
kann der taktische Fahrzeugstand (Ausfahrt, Eintreffen, Einsatzfrei etc.) problemlos und ohne
Behinderung des Funkverkehrs übertragen werden. Sämtliche Einsatzzeiten werden im
Einsatzprotokoll der Kreisleitstelle dokumentenecht dokumentiert. Diese Zeiten sind
anschließend Grundlage für die statistischen Auswertungen, die die Feuerwehr Herdecke
betreibt. Die Feuerwehr wertet die Eintreffzeiten sowie die „Personalqualität“
(Atemschutzträger, Maschinist, Einheitsführer) aller zeitkritischen Einsätze nach der Definition
der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) aus.
Grafiken: Eintreffzeiten der ersten Fahrzeuge der Feuerwehr Herdecke im Zeitraum
01.01.2009 bis 31.12.2014 bei zeitkritischen Einsätzen (177 ausgewertete Einsätze nach
Definition Bezirksregierung, Zeit vom Alarm bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle). Im
Durchschnitt traf das erste Einsatzfahrzeug nach 6:18 Minuten an der Einsatzstelle ein. Das
erste Großfahrzeug (Löschfahrzeug) traf durchschnittlich nach 7:41 Minuten an der
Einsatzstelle ein. Es ist zu beachten, dass es sich hier lediglich um eine reine Zeitanalyse
handelt. Das Schutzziel (koexistent 9 FM in 8 Minuten) wurde in den Fällen teilweise nicht
erreicht.
Eintreffzeit erstes Fahrzeug (Führungsfunktion) 2009-2014
0:11:31
0:10:55
0:10:05
0:08:38
0:07:12
0:05:46
0:04:19
Eintreffzeit
0:02:53
0:01:26
0:00:00
1
0:01:21
11
21
31
41
51
61
71
81
91 101 111 121 131 141 151 161 171
Einsätze
13
Vom Planungsamt definierter Bereich, der über stadtähnliche Struktur verfügt und als
Wohnbaufläche ausgewiesen ist.
14
FMS = Funkmeldesystem
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Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug 2009-2014
0:14:24
Eintreffzeit
0:13:48
0:12:58
0:11:31
0:10:05
0:08:38
0:07:12
0:05:46
0:04:19
Einsätze
0:03:08
0:02:53
1
11
21
31
41
51
61
71
81
91 101 111 121 131 141 151 161 171
Durchschnittliche Eintreffzeit 2009-2014
0:08:47
0:07:57
0:08:04
0:07:23
0:07:30
0:07:36
0:07:41
0:07:40
0:07:21
Erstfahrzeug
Großfahrzeug
0:06:40
0:06:28
0:06:37
0:06:28
0:05:54
0:06:11
Eintreffzeit
0:06:17
0:05:45
0:05:11
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahre
4.6. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“)
Der Begriff Risikoanalyse wird an dieser Stelle bewusst vermieden, da es sich bei dem Verfahren
nicht um eine deterministische Betrachtung handelt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines
Schadensereignisses ist nicht Gegenstand der Diskussion. Dazu fehlen nach wie vor
wissenschaftliche Grundlagen.
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Durch das Gefahrenkataster wird es aber möglich, die räumliche Verteilung der Gefahren innerhalb
einer Gebietskörperschaft systematisch zu erfassen. Hierzu wurde ein Raster gewählt, dass eine
Rasterfeldgröße von 1000 m x 1000 m vorsieht (s. hierzu Anlage 1 – Gefahrenkataster).
Die Gefahren wurden in folgende Kategorien eingeteilt:
1. Weiß
2. Blau
3. Gelb
4. Rot
normale bis geringe Gefahr
mittlere Gefahr
hohe Gefahr
sehr hohe Gefahr
Raster
Brand
Nr.
TH
ABC
Gesamtbeurteilung
1
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe
Wittener Landstraße, Ecke
Egge und Ecke Auf dem
keine nennenswerten
Schnee führt teilweise zu
Gefahren
schweren Unfällen
2
2
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe
keine nennenswerten
Gefahren
keine nennenswerten
Gefahren
2
3
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe, Ender
Eisenbahntunnel (960m)
Auf der Dortmunder
Landstraße kommt es zu
Verkehrsunfällen, Ender
Eisenbahntunnel (960m)
mögliche Einsätze im
Zusammenhang mit Bahn
keine nennenswerten
Gefahren
2
4
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe
Auf der Wittbräucker
Straße kommt es häufig
zu Verkehrsunfällen
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat
2
5
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe
evtl. Verkehrsunfälle auf
der Straße Egge
keine nennenswerten
Gefahren
2
6
sehr dichte Bebauung mit
Gebäuden bis mittlerer Höhe,
Ausbreitungsgefahr,
Gewerbebetrieb Siepmann
(Landwirtschaftsgroßhandel mit
Vertrieb von Druckgasbehälter),
Altenzentrum Kirchende mit
Pflegestation, Rewe-Supermarkt,
Grundschule Vinkenberg,
Privatschule
evtl. Verkehrsunfälle auf
der Straße Wittener
Landstraße
eventuell ABC-Einsatz bei
der Fa. Siepmann
4
7
Gewerbegebiet Loerfeld mit
diversen Betrieben, humane
Bebauung mit Gebäuden bis
mittlerer Höhe
Auf der Wittener
Landstraße, Dortmunder
Landstraße kommt es zu
Verkehrsunfällen
möglicher ABC-Einsatz im
Gewerbegebiet
3
8
Gewerbegebiet Gahlenfeld mit
diversen Betrieben, humane
Bebauung mit Gebäuden bis
mittlerer Höhe, Eisenbahnstrecke
der Volmetalbahn
Auf der Wittbräucker
Straße kommt es zu
Verkehrsunfällen, Unfälle
i.V.m. Eisenbahn möglich
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat,
möglicher ABC-Einsatz im
Gewerbegebiet
3
9
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe
Auf der Wittbräucker
Straße kommt es zu
Verkehrsunfällen
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat
2
10
fast keine Bebauung, Gefahr durch
Wald- und Wiesenbrände
keine nennenswerte
Gefahren
keine nennenswerten
Gefahren
1
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11
humane Bebauung mit Gebäuen
niedriger Bauart, Gefahr durch
Wald- und Wiesenbrände, In der
Obdachlosenunterkunft besteht
eine erhöhte Brandentstehungswahrscheinlichkeit, Schützenheim,
Kleingartenanlage, schlechte
Wasserversorgung
Im Teilbereich der Ender
Talstraße kommt es zu
Verkehrsunfällen. Die
Straße ist für LKW
gesperrt.
keine nennenswerten
Gefahren
1
12
sehr dichte Bebauung mit
Gebäuden bis mittlerer Höhe,
Gemeinschaftskrankenhaus (hohe
Anzahl von Betroffenen),
Wohngebiet Rostesiepen, Landung
von Rettungshubschraubern am
GKH, Wald- und Wiesenbrände
Auf der Ender Talstraße
kommt es zu
Verkehrsunfällen.
möglicher ABC-Einsatz mit
LKW, die das Krankenhaus
anfahren (Sauerstoff),
möglicher ABC-Einsatz im
Krankenhaus (Labor,
Apotheke etc.)
4
13
sehr dichte Bebauung mit
Gebäuden bis mittlerer Höhe,
Wald- und Wiesenbrände
Auf der Ender Talstraße
kommt es zu
Verkehrsunfällen.
möglicher ABC-Einsatz mit
LKW, die das Krankenhaus
anfahren (Sauerstoff),
3
14
sehr dichte Bebauung mit
Gebäuden bis zur Hochhausgrenze
(2x), hohe Ausbreitungsgefahr, Fa.
Holzrichter, Ambulanticum,
Seniorendorf Parkanlage Nacken,
privat betriebene Pflegeeinheit mit
bettlägerige Patienten, KfzWerkstatt mit Druckgasbehälter
(Vertrieb), zwei Tankstellen
Auf dem Herdecker Bach
kommt es zu
Verkehrsunfällen, Im
Teilbereich der Ender
Talstraße kommt es
vermehrt zu
Verkehrsunfällen
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat,
möglicher ABC-Einsatz mit
LKW, die das Krankenhaus
anfahren (Sauerstoff),
möglicher
Umweltschutzeinsatz an
den Tankstellen
4
15
RWE-Koepchenwerk und
Speicherbecken, Wald- und
Wiesenfläche, humane
Wohnbebauung
ggf. Windwurfgefahren am
Wittbräucker Waldweg
keine nennenswerten
Gefahren
3
16
Gefahr eines möglichen
Schiffsbrandes, keine Bebauung
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer
keine nennenswerten
Gefahren
1
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser
2
keine nennenswerten
Gefahren
1
keine nennenswerten
Gefahren
1
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABC
Gefahren geladen hat, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser
1
17
ICE / IC Eisenbahnstrecke,
humane Bebauung, Wald- und
Wiesenbrände, schlechte
Wasserversorgung
18
humane Bebauung mit Gebäuen
niedriger Bauart, Gefahr durch
Wald- und Wiesenbrände
19
keine Bebauung mit Gebäuen,
Gefahr durch Wald- und
Wiesenbrände, schlechte
Wasserversorgung
20
keine Bebauung mit Gebäuen,
Gefahr durch Wald- und
Wiesenbrände
Auf der Gederner Straße
kommt es häufig zu
Verkehrsunfällen, Unfälle
i.V.m. der
Eisenbahnstrecke,
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer
Auf der Ender Talstraße
kommt es zu
Verkehrsunfällen. Die
Straße ist für LKW
gesperrt, ggf.
Windwurfgefahren
Auf der Ender Talstraße
kommt es zu
Verkehrsunfällen. Die
Straße ist für LKW
gesperrt, ggf.
Windwurfgefahren
Auf der Wetterstraße
kommt es zu
Verkehrsunfällen,
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer
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21
Mark-E Gasturbinenkraftwerk,
Ewald Dörken AG in unmittelbarer
Nähe von humaner
Wohnbebauung, ggf. Warnungsund Evakuierungsmaßnahmen
erforderlich, Gefahr von
Schiffsbränden, Eisenbahnverkehr
mit schlechten
Zugangsmöglichkeiten, Wald- und
Wiesenbrände
Auf der Wetterstraße
kommt es zu
Verkehrsunfällen, Unfälle
i.V.m. Eisenbahn möglich
(Eisenbahnviadukt 30m
hoch, 313m lang),
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer, mögliche
Suizide am
Eisenbahnviadukt
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf.
Warnung und Evakuierung
der Bevölkerung
erforderlich, ABC-Einsatz
bei der Ewald Dörken AG
oder Mark-E möglich, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser
4
22
sehr dichte Bebauung mit
Gebäuden bis mittlerer Höhe,
Eisenbahnstrecke, Altenzentrum
GVS Herdecke, Fa. Arco Chemie,
Fa. Idealspaten, Supermärkte,
hohe Ausbreitungsgefahr, Waldund Wiesenbrände
Auf der Hagener Straße
kommt es häufig zu
Verkehrsunfällen, Einsätze
im Zusammenhang mit der
Eisenbahn (schlechte
Zugangsmöglichkeiten),
ggf. Unfälle in
Industriebetrieben
Einsatzereignisse in
Zusammenhang mit
Industriebetrieben oder
Altenheim (Suizid), ggf.
Warnung und Evakuierung
der Bevölkerung
erforderlich
4
23
humane Bebauung mit Gebäuden
bis mittlerer Höhe, Gefahr von
Wald- und Wiesenbrände,
Schützenheim
keine nennenswerten
Gefahren
keine nennenswerten
Gefahren
2
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser
2
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser
2
Verkehrsunfälle auf der
Herdecker Straße und
Mühlenstraße
(Durchfahrtsstraße),
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer
eventuell ein Verkehrsunfall
mit einem LKW, der ABCGefahren geladen hat, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser
3
Wassergefahren für
humane Bebauung mit Gebäuden
Freizeitboote und
bis mittlerer Höhe, Schulzentrum
Schwimmer,
(Grundschule „Im Dorf“, Realschule
Verkehrsunfälle auf der
und Friedrich-Harkort-Gymnasium
Herdecker Straße
eventuell ein Verkehrsunfall
mit ABC auf der BAB 1
möglich, ggf.
Bevölkerungswarnung und
Evakuierungsmaßnahmen
im Stadtgebiet Herdecke
erforderlich, ggf.
austretende Flüssigkeiten,
die in den Ruhrlauf
austreten können, ggf.
Umweltschutzeinsätze auf
dem Wasser. Die FF
Herdecke deckt hier einen
kleinen Teil des
Stadtgebietes Hagen (B 54
bis zum Kreisverkehr
Hagen-West) mit ab.
3
24
ICE / IC Eisenbahnstrecke,
humane Bebauung, Wald- und
Wiesenbrände, schlechte
Wasserversorgung
25
ICE / IC Eisenbahnstrecke,
humane Bebauung, Wald- und
Wiesenbrände, schlechte
Wasserversorgung, Shell
Tankstelle, privat betriebene
Pflegeeinheit (bettlägerige
Patienten)
26
Wohnbebauung Gebäude geringer
bis mittlerer Höhe, Hotel
Zweibrücker Hof, Einzelhandel
Mühlen Center, Quartier RuhrAue,
Senioreneinrichtung Haus
Ruhraue, Tennishalle mit
Restaurant vorhanden, Sporthalle
Bleichstein
27
Auf der Gederner Straße
kommt es häufig zu
Verkehrsunfällen, Unfälle
i.V.m. der
Eisenbahnstrecke,
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer
Auf der Gederner Straße
kommt es häufig zu
Verkehrsunfällen, Unfälle
i.V.m. der
Eisenbahnstrecke,
Wassergefahren für
Freizeitboote und
Schwimmer, ggf.
Windwurfgefahren
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4.7. Zusammenfassung
Bei den bisherigen zu bewältigenden Einsätzen zeigte sich, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Herdecke leistungsfähig ist.
Anhand der Einsatzdokumentation der letzten fünf Jahre und der Flächennutzungsdaten kann
abgeleitet werden, dass das brandschutzspezifische Gefahrenpotential im Stadtgebiet Herdecke als
nicht besonders ausgeprägt und für eine Stadt dieser Größenordnung erwartungsgemäß ist.
Durchschnittlich ist von einer mittleren Gefahr auszugehen.
4.7.1.Flächenverteilung des Stadtgebietes nach Gefahrenpotenzial
rot
gelb
blau
weiß
sehr hohe Gefahr
hohe Gefahr
mittlere Gefahr
normale bis geringe Gefahrgeringe
19 %
22 %
37 %
22 %
Flächenmäßiges Gefahrenpotenzial für das Stadtgebiet
Herdecke
37%
22%
22%
19%
Stufe 4, sehr hohe Gefahr
Stufe 3, hohe Gefahr
Stufe 2, mittlere Gefahr
Stufe 1, normale Gefahr
Die Anzahl an Gewerbebetrieben mit Gefährdungspotential ist verhältnismäßig gering und es sind nur
wenige Betriebe mit Gefahrstoffen vorhanden.
Die Einsatzstatistik folgt dem allgemeinen Trend, dass die Hilfeleistungseinsätze die Zahl der
Brandeinsätze übersteigen.
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Anlage 1 - Gefahrenkataster der Stadt Herdecke
(Quelle Grafik Arndt)
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Anlage 2 - Planbare Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz) sowie der definierte
bauplanungsrechtliche Innenbereich der Stadt Herdecke. In 2015 wurden das Quartier „Ruhr Aue“, das Neubaugebiet Ahlenberg (Blankenburger Weg) sowie die
Bebauung „Walter-Freitag Straße“ (ehemals Ladestraße) mit zum bauplanungsrechtlichen Innenbereich definiert.
grün = Eintreffzeiten < 8
Minuten nach
Alarmierung (65,3 % der
Fläche, 69,1 % der
Einwohner)
gelb = Eintreffzeiten < 13
Minuten nach
Alarmierung (34,7 % der
Fläche, 30,9 % der
Einwohner)
rot = Eintreffzeiten > 13
Minuten nach
Alarmierung (nicht
vorhanden)
blau = Eintreffzeit in
Gewerbegebieten < 8
Minuten (100 % der
Gewerbeflächen können
in 8 Minuten erreicht
werden).
(Quelle: Planungsamt der Stadt Herdecke, Stand 5/2015)
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5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen)
Die Festlegung der Schutzziele (Soll) ist die politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die
Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in der Stadt Herdecke besitzen soll. Die Unterhaltung einer den
örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr ist nach § 1 FSHG eine Pflichtaufgabe der
Gemeinde. Diese Festlegung steht in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebietes und ist
individuell festzulegen. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfordert
eine politische Entscheidung. Als Anregung ist der Gedanke zu verstehen, statt von „Schutzzielen“ ggf. von
„Planungsgrößen“ zu reden.
5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung:
Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet
werden soll. Dabei sind festzulegen:
- die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden
(Hilfsfrist),
- in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und
- in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).
5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens
Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu
berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:
1. Menschen retten,
2. Tiere, Umwelt und Sachwerte schützen und
3. die Ausbreitung des Schadens verhindern.
Die zeitkritischste Aufgabe ist die Rettung von Menschen.
Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst
eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der
weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches
Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der o.a. Ziele des
Brandschutzwesens ermöglichen.
Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante
Schadenereignisse sein. Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die
Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten
Schadenereignissen. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche
praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf
Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise
die sogenannte "ORBIT-Studie".
Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die einzelne kommunale
Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten
gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes
Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten.
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung
der gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine
hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar.
5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung der AGBF
Da im Gesetz bewusst keine Mindestforderung definiert ist, erfolgt die Festlegung der
Leistungsfähigkeit einer städtischen Feuerwehr auf der Basis der Empfehlungen für Qualitätskriterien
zur Bedarfsplanung von Feuerwehren der Arbeitsgemeinschaft AGBF. Dieses Papier wurde vom
Grundsatzausschuss der AGBF erarbeitet und im September 1998 verabschiedet (s. u. auch
Detailausführung).
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5.4. Sicherheitsniveau im Stadtgebiet
Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Grundsätze: Ein globales Sicherheitsniveau von
100 % an jeder Stelle des Stadtgebiets ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten
und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad (somit geringeres Sicherheitsniveau)
hingenommen wird. Dennoch ist es notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter
Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe
immer von einer hundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die
akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige
Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhindern immer eine
vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese
Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um diesen
(mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau (von
100 %).
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist der in einer
Gemeinde gewünschte Erreichungsgrad eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und
der Beschluss dieses Erreichungsgrades erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und
führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser
Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis
120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der
Entscheidungsträger durch die Verwaltung und die Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen
politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus.
Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen
Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf
"Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem
Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der
Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist
insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.
5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten gemäß AGBF
Vorbemerkung
Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel des
NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Für definierte Produkte werden Budgets
zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt wurde
ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte
„Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet.
Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes
Schadensereignis.
Qualitätskriterien:
- Hilfsfrist
- Funktionsstärke
- Erreichungsgrad
Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das
festgelegte Sicherheitsniveau (Erreichungsgrad) im Bereich der Feuerwehr der jeweiligen Stadt.
5.6. Standardisiertes Schadensereignis
Im In- und Ausland gilt als standardisiertes, so genanntes „kritisches“ Schadensereignis der Brand,
der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der
Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten
Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für
das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den
„Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken.
5.7. Risikoanalyse
Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die Risikoanalyse des Stadtgebietes eine
unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung der Feuerwehr.
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5.8. Orbit-Studie
Für den Bereich der Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen. Die für die Menschenrettung zur
Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. In der Mitte der
siebziger Jahre veröffentlichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine
Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt:
nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr
bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher
spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasvergiftung vor Ort sein und hat dann noch vier
Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. Weiterhin haben Einsatzanalysen
ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm nur noch bei günstigen
Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die
Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro Minute, so dass die
Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei zehn Minuten liegt. Unter den Aspekt des reinen
Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in der genannten Größenordnung liegen.
Für den Bereich der technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten
Anforderungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von
lebensbedrohlichen Verletzungen der zu rettenden Person ausgegangen wird. Diverse
Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Verbleibens
dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (so
genanntes „therapiefreies Intervall“). Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde Hamburg sinken
die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf
etwa 5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrunde
gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung15 der betroffenen Person aus, die
nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne
notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für
den Brandschutz scheint aufgrund der empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen
vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge stehen noch aus.
5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie
Die Orbit Studie ist derzeit noch Stand der Technik und wird daher in diesem Brandschutzbedarfsplan
angewendet. Da sie jedoch aus den siebziger Jahren stammt und sich die wissenschaftlichen
Methoden und der Stand des Wissens in der Medizin verbessert haben, ist der fachliche Inhalt dieser
Studie teilweise anzuzweifeln.
15
Als Polytrauma bezeichnet man in der Medizin mehrere gleichzeitig geschehene Verletzungen
verschiedener Körperregionen, wobei mindestens eine Verletzung oder die Kombination mehrerer
Verletzungen lebensbedrohlich ist (Definition von Tscherne).
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Im Jahr 2007 wurde von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(Arbeitskreis V – Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile
Verteidigung) ein Forschungsauftrag an das IdF Sachsen-Anhalt erteilt. Ziel dieser Untersuchung war
die „Entwicklung von Kohlenmonoxid bei Bränden in Räumen“ (Nr. des Berichts: 145). In diesem
Forschungsbericht wird unter anderem auch auf die Orbit-Studie Bezug genommen. Der
Forschungsbericht kritisiert die Orbit-Studie bzw. die Anwendung der Orbit-Studie als Grundlage für
Hilfsfristen hauptsächlich in folgenden Punkten:




Die in der Studie angegeben Quellen waren nicht komplett erhältlich, so dass „[...] die hier
vermittelten Aussagen nicht nachvollziehbar [sind]“. Es fehlen die Angaben, welche
Ereignisse oder Versuche der Studie zu Grunde liegen.
Es werden keine konkreten Werte für die benutzte CO-Konzentration angegeben, so dass für
die Überprüfung der Aussagen Werte aus Grafiken extrapoliert werden mussten.
Im Laufe der Zeit von 1978 bis 2015 haben sich im Bauwesen grundlegende Veränderungen
vollzogen. Diese reichen von der Entwicklung von energiesparenden Maßnahmen, die aktiv
das Brandgeschehen beeinflussen, bis zu dichter schließenden Türen und Fenstern, die die
Ventilation eines Brandraumes verändern.
„Die Begriffe Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze im Zusammenhang mit einer COIntoxikation waren in keiner medizinischen Publikation zu finden“.
Aus neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergibt sich, dass (bei den vermutlich in der ORBITStudie verwendeten Werten für die Rauchgas-Konzentration) ein 70 kg schwerer Erwachsener nach
ca. 10,5 Minuten das Bewusstsein verliert und nach insgesamt ca. 12,5 Minuten verstirbt (sofern er
sich in Ruhe befand). Wäre der Erwachsene einer leichten körperlichen Belastung ausgesetzt (z.B.
Angst-/ Panikreaktion) wäre nach rund 3,5 Min. mit der Bewusstlosigkeit und nach gut fünf Minuten
mit dem Exitus zu rechnen. Würde man die steigende Kohlenstoffdioxidkonzentration und den
sinkenden Sauerstoffanteil in der Luft noch mit einbeziehen, würden diese Zeitangaben sich noch
weiter verschlechtern. Des weiteren wird noch auf die thermischen Belastungen des Körpers in einem
Brandraum eingegangen, die die Überlebenschancen eines Menschen ebenfalls verschlechtern.
Der Forschungsbericht kommt zu folgenden Schlüssen:

„Aufgrund der thermischen und toxischen (Brandrauch) Exposition sinken die
Überlebenschancen eines Menschen innerhalb wenigen Minuten rapide ab. Tödliche
Sauerstoff- und Brandrauchkonzentrationen können sich wegen des gestiegenen Anteils an
Kunststoffen in Wohnungen in einem ungünstigen Fall bereits nach 2 Minuten einstellen. Die
Fluchtzeit ist somit durchschnittlich auf 2 bis 4 Minuten verkürzt.“

„Die für die Rettung aus dem Brandraum zur Verfügung stehende Zeitspanne unterschreitet
die mögliche Eintreffzeit der Hilfskräfte der Feuerwehr (auch hauptamtliche Kräfte) im
Normalfall.“

„In Brandräumen, in denen das Feuer seinen Ausgangspunkt hat, können die Bewohner
diesen Situationen ausschließlich durch Selbstrettung entgehen.“
Das bedeutet, dass die Festlegung von Hilfsfristen mit Bedacht auf die Rettung von Menschen aus
einem Brandraum auf Grund der in der ORBIT-Studie angegebenen Zeiten nach aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen durchaus kritisch betrachtet wird. Da die Orbit Studie jedoch nach
wie vor den Richtlinien der AGBF zugrunde liegt bzw. keine neueren Studien oder Richtlinien
ersichtlich sind und als anerkannte Regeln der Technik dienen können, richtet sich dieser
Brandschutzbedarfsplan nach den in der Orbit Studie genannten Zeiten.
5.8.2. Ausblick TIBRO Sicherheitsforschung
Taktisch-Strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen, so lautet
das Akronym TIBRO vollständig ausgeschrieben. Insgesamt vier Forschungspartner haben sich in
einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt das Ziel
gesetzt, das Feuerwehrwesen in Deutschland zu analysieren, auf seine Zukunftsfähigkeit zu
untersuchen und Empfehlungen zu geben. Im Fokus stehen dabei die Risikobetrachtung und die
Entwicklung des Systems „Feuerwehr“ in Deutschland.
Eine für den betrachteten Untersuchungsgegenstand heute noch viel zitierte Arbeit ist die Studie
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„Feuerwehrsystem ORBIT“ aus der Mitte der 70er Jahre. Diese war jedoch nicht zielgerichtet auf die
Bedarfsplanung angelegt und offenbart bei näherer Betrachtung weitere Schwachstellen, weshalb
eine erneute Untersuchung des Themenkomplexes notwendig ist.
Ein zukunftsfähiges Feuerwehrsystem erfordert gegenüber der statischen Planungsgrundlage der
ORBIT-Studie eine moderne, dynamische Planungsgrundlage. Diese wiederum muss in hinreichender
Weise sicherheitlichen Vorgaben genügen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens TIBRO sind
vorrangig für die Endanwender, das heißt unmittelbar die für Feuerwehren zuständige Führungskräfte,
Verwaltungsinstanzen und politisch Verantwortlichen.16
Da die Forschungen zum Thema „TIBRO“ derzeit noch nicht abgeschlossen sind und konkrete
Ergebnisse erst auf der Interschutz Messe 2015 erwartet werden, kann diese Studie nicht als
Grundlage für diesen Brandschutzbedarfsplan dienen. Laut Erstellungsrichtlinien (Hinweise und
Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes
Nordrhein Westfalen aus 2001) wird daher weiterhin die Orbit Studie als Grundlage der
Schutzzieldefinition angewandt.
5.9. Hilfsfrist
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach einer Bundesstatistik ist die
häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation17 (CO-Vergiftung). Nach
wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die
Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe untere
Grafik).
Für die Hilfsfrist gelten folgende Grenzwerte gemäß Orbit Studie:
- Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch:
- Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch:
- Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over:
ca. 13 Minuten
ca. 17 Minuten
18 bis 20 Minuten
Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr
beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird u.a.
angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt.
Weitere beeinflussbare Zeitabschnitte fallen zudem hierunter:
1. die Gesprächs- und Dispositionszeit,
2. die Ausrückezeit sowie
3. die Anfahrtszeit.
Deshalb wird die Hilfsfrist wie folgt definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten
Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten
Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
- 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
- acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die
Notfallrettung angewendet.
16
Quelle: Bergische Universität Wuppertal, Fachgebiet Methoden der
Sicherheitstechnik/Unfallforschung, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal
17
Rauchgasintoxikation = Rauchvergiftung
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(Grafik erweiterter Orbit Studie mit Hilfsfristen und Funktionen der Feuerwehr Herdecke)
(Quelle Berufsfeuerwehr Iserlohn)
5.10. Grundsatz Sicherheit der Einsatzkräfte
Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise
vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche
Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zusätzlich zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach
den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der FwDV 7 mindestens ein Sicherheitstrupp zu
stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen,
Wohnungen, Industriebtrieben) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherheitstrupp zu stellen.
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung
muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over18“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18
bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt.
5.11. Funktionsstärke
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur
Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung
stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen laut ABGF können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer
Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich.
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur
die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet
werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen
Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich.
Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen
„Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur
Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur
Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den
örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind
gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.
5.12. Erreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen
„Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet,
dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von:
- der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,
18
Flash Over = ist eine Phase innerhalb eines Brandereignisses und bezeichnet den schlagartigen
Übergang eines Schadenfeuers (z.B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin zur
Vollbrandphase. Dieser Vorgang ereignet sich zumeist sehr rasch über den gesamten Brandraum.
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- der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
- der Optimierung des Personaleinsatzes sowie
- den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad
Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem
Dienstvorgesetzten.
Die Empfehlung „Qualitätskriterien“ wurde vom Grundsatzausschuss der AGBF erarbeitet und am 16.
September 1998 durch die Vollversammlung bei 73 Anwesenden mit einer Gegenstimme
verabschiedet.
5.13. Anforderungen der Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2010)
Auf der Grundlage der Empfehlungen der AGBF fordert die zuständige Bezirksregierung Arnsberg für
ihren Regierungsbezirk, dass mindestens eine Gruppe (1/8) in acht Minuten an Einsatzstellen im
bauplanungsrechtlichen Innenbereich eintrifft. Die Bezirksregierung Arnsberg hat somit die von der
AGBF empfohlenen Funktionsstärke um einen FM (SB) reduziert.
5.14.
Schutzzieldefinition für die Feuerwehr der Stadt Herdecke
Modellschadensereignis: „kritischer Wohnungsbrand nach der AGBF Definition“
1. Die Ersteinsatzeinheit trifft mit einer Funktionsstärke von 7 Funktionen in einer Hilfsfrist
von 8 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen
Innenbereich ein. (Hilfsfrist 1a).
2. Die Einheit des Hubrettungsfahrzeuges trifft gemäß dem bestehenden Drehleiter-Erlass
NRW mit einer Funktionsstärke von 2 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach der
Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein.
(Hilfsfrist 1b).19
3. Die Ergänzungseinheit trifft mit einer Funktionsstärke von weiteren 9 Funktionen (somit
insgesamt 18 Funktionen) innerhalb der folgenden 5 Minuten (somit 13 Minuten) am
Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein. (Hilfsfrist 2).
4. Die Ziele werden zu 70 % bei den zu wertenden* Einsätzen erreicht.
(Erreichungsgrad)20.
* Wertung laut Definition Bezirksregierung Arnsberg
Es wird jeder Einsatz gewertet:
+ zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an der Einsatzstelle nach AAO
erwartet wird
+ dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild)
- keine Feld- Wald- oder Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen
- keine Unfälle auf Landstraßen oder Autobahnen
- keine Nachalarmierungen von Einheiten
- keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht und zurück geschickt werden
(Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit „eiferbegrenzendem Stichwort“ wie z.B. Ölspur,
Gartenlaube oder Papiercontainer.
19
Nur wenn die Hilfsfristen 1a und 1b zusammen erfüllt sind, kann die Hilfsfrist 1 (9 Mann in 8
Minuten) als positiv gewertet werden.
20
Aufgrund der o.a. Einschränkungen ist zu erwarten, dass es sich bei den zu wertenden Einsätzen
pro Jahr um eine geringe Anzahl handelt. Deshalb wäre die Betrachtung von mehreren Jahren
sinnvoll, um die Zahl der betrachteten Fälle zu erhöhen und somit den Aussagewert der Prozentzahlen
zu steigern („Gesetz der großen Zahlen“).
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5.15.
Mögliche Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei der FF Herdecke
(Quelle der Symbole Berufsfeuerwehr Iserlohn, Quelle der Grafik Arndt)
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6. Sollstruktur
Die Soll-/Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie
die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien
• Hilfsfrist
• Funktionsstärke
• Erreichungsgrad
für ein standardisiertes Schadensereignis (z.B. kritischer Wohnungsbrand).
Diese Definition hat grundsätzlichen Charakter. Notwendige Grundlage für die Darstellung der Soll-Struktur ist
die Erfassung des Gefährdungspotentials und eine Risikoanalyse.
Damit werden auch alle Risiken erfasst, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen. Die
Soll-Struktur gründet sich auf den eingangs genannten Qualitätskriterien und den festgelegten Schutzzielen.
Insbesondere können die bei der Erfassung der Ist-Struktur erkannten unterversorgten Gebiete
(Erreichungsgrad) und Einsatzrisiken, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen
(Risikoanalyse), zu weiteren Stützpunkten und/oder zusätzlichem Personal und Fahrzeugbedarf führen oder
auch die Verlagerung von Gerätehäusern/ Feuerwachen erfordern.
Aus der Festlegung des Schutzziels oder der Schutzziele ergibt sich
- über die Mindesteinsatzstärke der Einheiten der Personalbedarf und
- über die Hilfsfrist und die Durchschnittsgeschwindigkeiten bei der Einsatzfahrt der maximale
Einsatzbereich der jeweiligen Einheiten. Daraus folgt die Zahl und Lage der notwendigen Standorte.
6.1. Grundlegendes
Die Stadt Herdecke hat trotz der gesunkenen Einwohnerzahl von 23.463 nach wie vor den Status
einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde21 nach § 4 GO. Damit ist sie nach § 13 Abs. 1 S. 2 FSHG
im Grunde genommen dazu verpflichtet, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten bzw. einzustellen. Derzeit
ist sie nach § 13 Abs. 1 S. 3 FSHG von dieser Pflicht aufgrund einer mit Auflagen befristeten
Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg befreit.
Die Bezirksregierung ist als Aufsichtsbehörde weiterhin der Ansicht, dass die Feuerwehr Herdecke als
Freiwillige Feuerwehr in der Lage ist, den Feuerschutz sicher zu stellen. Jedoch verlangt die
Bezirksregierung von der Stadt Herdecke konstruktive Lösungsansätze, wie der Brandschutz
(Erreichungsgrad / Sicherheitsniveau) in den Randbereichen Herdeckes außerhalb der Zielabdeckung
verbessert werden kann. Die „letzte Instanz“ wäre die Forderung der Bezirksregierung nach einer
hauptamtlich besetzten Feuerwache.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 07.11.2006 erklärt, dass unangekündigte
Alarmübungen22 entsprechend der bisherigen Praxis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer
befreiten § 13 FSHG-Gemeinde nicht mehr angewandt werden. Stattdessen ist ein Erhebungsbogen
zur Auswertung von Einsätzen über Eintreffzeiten und Funktionsstärken zu führen.
6.2. Sollstruktur bei der Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache
Die Vorgaben zum Ausrücken für hauptamtliche Kräfte liegen bei einer Minute von der Alarmierung
bis zum Ausrücken. Somit verbleiben noch maximal sieben Minuten für die Strecke zum Einsatzort.
Somit könnte der definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich23 der Stadt Herdecke zu 99 % in
einer Zeitfrist von < 8 Minuten abgedeckt werden. Entscheidend wäre jedoch die Personalstärke
dieser hauptamtlichen Wachbesetzung. Liegt sie unter 1/8, wäre das Schutzziel trotz zeitgerechtem
Eintreffen nicht erreicht.
21
Zu dieser Gruppe gehören Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 60.000 nach § 4 GO.
Nicht mit den Alarmübungen der örtlichen Feuerwehr zu verwechseln. Hierbei handelte es sich um
reine „Zählübungen“ ohne Bewertung der eigentlichen Einsatztätigkeit.
23
Von der Gemeinde in der Anlage 2 definierter Innenbereich, den die Feuerwehr in 8 Minuten
erreichen soll.
22
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Gerätehaus
Aufgrund der überwiegend urbanen Struktur des Stadtgebietes ist ein Feuerwehr-Gerätehaus
ausreichend, wenn es über eine verkehrstechnisch günstige Anbindung verfügt. Voraussetzung ist
eine Dispositionszeit der Kreisleitstelle von maximal 1,5 Minuten und eine Ausrückezeit der
hauptamtlichen Kräfte von maximal einer Minute. Beide Zeiten sind heute bei deutschen Feuerwehren
üblich. Als in diesem Sinne am meisten geeigneter Standort für ein Feuerwehrhaus ist der zentrale
Bereich des Stadtteils Herdecke an der B 54 (derzeitiger Stand Feuerwehr-Gerätehaus) zu bewerten.
Personalstärke
Eine entscheidende Frage ist: „Wie viel hauptamtliches Personal ist neben den ehrenamtlichen
Angehörigen vorzuhalten?" Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben hierzu gemacht. In Kommentaren
wird zu diesem Punkt ausgeführt: „Die Stärke einer ständig besetzten Feuerwache richtet sich nach
der Größe und dem örtlichen Gefährdungspotential der jeweiligen Gemeinde. „Eine Staffel als kleinste
Einheit könnte als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen.“24
„Während vor 1981 die Stärke der ständig besetzten Wache in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt
worden war, liegt heute diese Entscheidung zunächst bei der Gemeinde selbst. Die Stärke des
hauptamtlichen Einsatzpersonals einer ständig besetzten Feuerwache ist in der
Brandschutzbedarfsplanung festzulegen.“25
Das Innenministerium NRW führt dazu aus:26 „Große und Mittlere kreisangehörige Städte, die keinen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 FSHG stellen, sollten nach
Auffassung der Vertreter des IM NRW im Regelfall über hauptamtliche Kräfte in Gruppenstärke (1/8)
verfügen, die innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung die Einsatzstelle erreichen müssen.“
Aus Sicht der Bezirksregierungen könnten auch hauptamtliche Kräfte in mindestens Staffelstärke
ausreichen, die so durch ehrenamtliche Kräfte verstärkt werden, dass innerhalb von acht Minuten
eine Gruppe an der Einsatzstelle zur Verfügung steht. Hier besteht insoweit noch weiterer
Erörterungsbedarf.
Da keine rechtsverbindlichen Vorgaben existieren, sind für die Bestimmung des Mindestbedarfes an
hauptamtlichen Kräften die in diesem Brandschutzbedarfsplan festgelegten Schutzziele
heranzuziehen. Da das Schutzziel „Wohnungsbrand" den größeren Personalbedarf generiert, ist es
ausschlaggebend. Das bedeutet, das 1/8 FM (SB)27 innerhalb von acht Minuten nunmehr in über
70 % der Fälle die Einsatzstelle erreichen müssen.
Dabei sind erst einmal die ehrenamtlich verfügbaren Kräfte zu Grunde zu legen, der dann noch
ausstehende Fehlbedarf ist additiv durch hauptamtliche Kräfte zu ergänzen. Da die Verfügbarkeit
ehrenamtlicher Kräfte Schwankungen unterworfen ist, ist als Worst-Case-Betrachtung die Vorhaltung
von neun hauptamtlichen FM (SB) rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres zu betrachten.
Um dies realisieren zu können, benötigt man pro Funktion mindestens 5,0 Beamte (Ausfallfaktor).
Somit sind in der Summe 45 feuerwehrtechnische Beamte28 (ohne Abdeckung des Rettungsdienstes)
mit weiteren entsprechenden Qualifikationen29 erforderlich. Bei derzeitigen Aufwendungen von ca.
59.300 Euro (A8) bzw. 63.800 € (A9)30 pro Beamten per anno, würde der Personalhaushalt der Stadt
Herdecke um ca. 2.691.000 pro Jahr mehr belastet.
Berechnungsbeispiel:
24 Zitat Dr. h.c. Klaus Schneider
25 Zitat Dr. Christoph Steegmann
26 Erlass IM vom 27.08.2001
27 SB = Feuerwehrmann Sammelbegriff, ohne Wertung der Qualifikation
28 Gemäß FSHG NRW sind feuerwehrtechnische Beamte im abwehrenden Brandschutz als Beamte zu
ernennen
29 Somit auch 13 Führungskräfte mit mindestens B III Ausbildung
30 Berechnung des Personalamtes der Stadt Herdecke
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Funktion Anzahl
1
8
Besoldung
A9
A8
Wert
Ausfallfaktor
63.800,00 € 5
59.300,00 € 5
AF * Stelle
5
40
Gesamtwert
319.000,00 €
2.372.000,00 €
2.691.000,00 €
Ergänzend zu den hier aufgeführten hauptamtlichen Kräften benötigt die Feuerwehr Herdecke dann
weiterhin noch zusätzlich mindestens 27 FM (SB) ehrenamtliche Angehörige um das 2. Schutzziel zu
erreichen. Für jeden FM (SB) ist eine den Unfallverhütungsvorschriften (UW) entsprechende
Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie
Feuerwehrsicherheitsgurt) von mehreren Personen genutzt werden. Andere (wie die persönliche
Schutzkleidung) sind für jeden Angehörigen extra vorzuhalten.
FAZIT = Um die Schutzzieldefinition in 70 % der Fälle der gewerteten Einsätze zu entsprechen,
macht eine hauptamtliche Wache für die Stadt Herdecke nur Sinn, wenn direkt eine Minute
nach einer Alarmierung eine hauptamtliche Gruppe von mindestens 1/8 FM (SB) von der
Feuerwache abrückt. Würde man stattdessen nur mit sechs hauptamtlichen Kräften (1/5
Staffel) ausrücken, wird trotz zeitigem Eintreffen der hauptamtlichen Kräfte die
Schutzzieldefinition personell nicht erfüllt. Eine Kombination aus hauptamtlichen Kräften
i.V.m. ehrenamtlichen Kräften würde das Problem ebenfalls nicht lösen. Die zweit ausrückende
ehrenamtliche Einheit würde die Randbereiche des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches
(Fahrzeit > 3 Minuten) nicht in der erforderlichen Hilfsfrist von insgesamt 8 Minuten erreichen.
Der jetzige Standort der Feuerwache am Herdecker Bach 4 ist zentral im Stadtgebiet und für
die Variante einer hauptamtlichen Wache geeignet. Die Variante einer hauptamtlichen Wache
würde den kommunalen Haushalt mit etwa 2,7 Millionen Euro pro Jahr mehr belasten. Die
Aufwendungen fallen zusätzlich neben den bisher erforderlichen Aufwendungen für Geräte,
Fahrzeuge, Schutzkleidung etc. an.
6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System der reinen FF
Wie bereits in Punkt 4.4.4. dargestellt, wurde für das Anrücken der Freiwilligen Feuerwehr zur
Einsatzstelle folgendes zu Grunde gelegt:
maximale Fahrtzeit zur Feuerwache
Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen:
maximale Fahrstrecke zum Einsatzort:
4,00 Minuten
1,00 Minute
3,00 Minuten
Gesamt:
8,00 Minuten
Nach dieser Theorie verbleiben beim jetzigen einzigen Standort der Feuerwehr drei Minuten Fahrzeit,
um die Einsatzstelle im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich zu erreichen. Kalkulatorisch
können derzeit 65,3 % des definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich in < 8 Minuten erreicht
werden, 34,7 % können in <13 Minuten erreicht werden.
Der Zeitwert des Ausrückens (~ 5 Minuten) könnte verbessert werden, wenn es den ehrenamtlichen
Angehörigen der Feuerwehr gelingt, bei einem Alarm eher an der Wache zu sein. Da wie bereits in
Punkt 4.4.3 beschrieben das einzige Gerätehaus nicht in einer Ortschaft, sondern zentral an der B 54
liegt und die Einsatzkräfte erst ihren Ortsteil verlassen müssen, ist jedoch keine Verbesserung zu
erwarten.
Gerätehaus (Anzahl der Standorte)
Wegen der flächenmäßigen Ausdehnung des Stadtgebietes ist der logische Bedarf zwischen ein und
zwei freiwilligen Gerätehäusern zu sehen.
Die Standortoptimierung der Feuerwehrhäuser ehrenamtlicher Löscheinheiten orientiert sich hier an
der Bevölkerungsdichte, da zwangsläufig eine Relation zwischen dem Einsatzaufkommen und der
Bevölkerungsdichte besteht. Erkennbar wird jedoch, dass die abgedeckten Flächenanteile hoch sind,
aber auch weite Flächen außerhalb des Stadtgebietes abgedeckt werden; eine Art „Überversorgung"
zum eventuellen Vorteil angrenzender Gemeinden.
Zurzeit verfügt die Feuerwehr Herdecke über ein Gerätehaus in zentraler Lage an der B 54
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(Herdecker Bach). Aufgrund der teilweise recht langen Anfahrzeit der ehrenamtlichen Kräfte wurde
untersucht, ob es sinnvoll wäre, zwei Gerätehäuser zu unterhalten, die aus strategischen Gründen im
nördlichen Stadtgebiet sowie im mittleren bis südlichen Bereich anzuordnen sind. Jedoch würde
dieses Modell nach den Ergebnissen der Untersuchung keinen Vorteil bringen, da insbesondere zur
Hauptarbeitszeit keine ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im nördlichen Bereich tätig bzw.
erreichbar sind. Somit wäre die Errichtung eines zusätzlichen Gerätehauses im Norden nicht effektiv.
In den Nachtzeiten würden die Eintreffzeiten nur minimal verbessert. Im rein nördlichen Bereich
wohnen derzeit nur wenige ehrenamtliche Einsatzkräfte.
Eine denkbare Alternative wäre die Errichtung eines Feuerwehr-Wohnhauses in der Nähe bzw. neben
der jetzigen Feuerwache (wie z.B. in den Städten Ennepetal und Schwelm). Die Wohneinheiten des
Gebäudes sind vorzugsweise an ehrenamtliche Feuerwehrkräfte zu vermieten. Hierdurch wären diese
Kräfte im Alarmfall schneller an der Wache und können ausrücken.
Alternativ können Mietwohnungen, die sich in unmittelbarer Nähe der Feuerwache befinden (u.a.
Berliner Straße, Mozartweg, Philipp-Nicolai-Weg), vorzugsweise an ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige vermietet werden. Über eine Teilsubvention der Miete (Mietminderung) ist
nachzudenken.
Personalstärke
Tagsüber kann der zeitliche Erreichungsgrad von Einsatzstellen deutlich verbessert werden, wenn
schon eine bestimmte Anzahl Angehöriger der Feuerwehr Herdecke, z.B. städtische Mitarbeiter, die
innerhalb des Stadtgebietes arbeiten, über ein Fahrzeug verfügen, das mit einer Sondersignalanlage
ausgestattet ist. Hierbei gilt es jedoch die rechtliche Zulässigkeit vorher abzuklären. Weiterhin ist zu
prüfen, ob der Technische Betriebshof Herdecke die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr nicht bei
Ölspuren mehr als bisher personell und materiell unterstützen kann. Die Mithilfe würde bei diesem
Stichwort eine Entlastung des ehrenamtlichen Personals darstellen.
Die Stadt Herdecke sowie die angegliederten Eigenbetriebe sollten langfristig bemüht sein,
Angestellte einzustellen, die parallel Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind. Im Einsatzfall könnten
diese Arbeitnehmer ohne größere Probleme ihren Arbeitsplatz verlassen und der Feuerwehr
Herdecke zur Verfügung stehen. In Zeiten der Wirtschaftskrise wird es für Unternehmen (vor allem
Kleinbetriebe) trotz eindeutiger Rechtslage31 nicht möglich sein, weiterhin ehrenamtliches
Feuerwehrpersonal von der Arbeit freizustellen. Dieser Trend wurde auch in Herdecke bereits
festgestellt.
Zur Bestimmung der Mindeststärke der gesamten Feuerwehr ist nach wie vor das Schutzziel
ausschlaggebend, welches die Beschickung der Einsatzstelle mit 18 Funktionen vorsieht (siehe hierzu
Punkt 5.13. und 5.14.). Dazu werden einschließlich der Personalreserve (300 %) dann insgesamt
mindestens 54 FM (SB) notwendig. Um auch zukünftig das Schutzziel von 9 Feuerwehreinsatzkräften
in der ersten Interventionsphase sicherzustellen, benötigt man weiterhin mindestens eine 3-fache
Besetzung für jede Funktion. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass in den nächsten Jahren eine 6fache Besetzung jeder Funktion aus gesellschaftspolitischen Entwicklungen notwendig wird. Für jeden
FM (SB) ist eine den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechende Schutzkleidung zur
Verfügung zu stellen. Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt)
von mehreren Personen genutzt werden. Andere (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden
Angehörigen extra vorzuhalten.
FAZIT = Bezogen auf die Größe der Stadt Herdecke, deren Einwohnerzahl und die
Risikoeinstufung erscheint die Vorhaltung einer rein ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr
auch weiterhin angemessen und ausreichend. Ist insbesondere nachts der vorgegebene
Erreichungsgrad von 70 % nicht einzuhalten, so sind alternativ weitere Überlegungen
anzustellen.
Um das System der Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu erhalten, sind flexible und
„unbürokratische“ Lösungen durch Politik und Verwaltung zu erörtern, wie z.B. bestehendes
Personal motivieren, neues Personal gewinnen (etwa Aufwandsentschädigung etc., siehe
31
Gemäß FSHG dürfen dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann an seinem Arbeitsplatz keine Nachteile
entstehen. Er ist stets für Einsätze, Übungen und Ausbildungen vom Arbeitgeber unter
Weiterbezahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen.
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Konzept der Feuerwehr - Mitgliederwerbung). Das bestehende System der Freiwilligen
Feuerwehr erspart dem kommunalen Haushalt derzeit mindestens 2,7 Millionen EUR
Personalkosten pro Jahr. Würde dieses System nicht mehr funktionieren, würden diese
Personalkosten neben den üblichen Aufwendungen zusätzlich entstehen. Nur 5 % (etwa
135.000 Euro) von diesen derzeit ersparten Finanzmitteln sind trotz schlechter
Haushaltssituation eine sehr gute Investition in die Förderung und Zukunft der Freiwilligen
Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr ist zudem in jeder Art und Weise durch die
verschiedenen Servicestellen (Gerätewart, hauptamtliche feuerwehrtechnische Beamte,
Verwaltungsmitarbeiter etc.) zu entlasten. Auch im Hinblick auf Kleinalarme wie Person hinter
Tür, Ölspuren, Tierrettungen, oder Tragehilfen ist das ehrenamtliche Personal in der
Hauptarbeitszeit zu entlasten. Die Kapazitäten der Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz sind für
relevante (zeitkritische) Einsätze aufzusparen. Ab dem Jahr 2013 wurden jährlich 20.000 € zur
Förderung des Ehrenamtes seitens des Feuerschutzträgers zur Verfügung gestellt. Das Geld
wird über ein Punkte System an die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte verteilt. Diese jährliche
Aufwandsentschädigung ist zunächst bis zum Jahr 2020 aufrecht zu erhalten und somit
Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes.
6.3.1.Tagesdienst
Der Tagesdienst übernimmt einerseits administrative Aufgaben für die ehrenamtlichen Kräfte sowie
die Wartung und Überprüfung der Ausrüstung und Geräte (konkrete Angaben, siehe Tabelle). Dies
führt zu einer Entlastung des Ehrenamtes.
Weiterhin werden Kleineinsätze durch den Tagesdienst (bei Anwesenheit aller Tagesdienstkräfte)
abgearbeitet. Hierdurch wird eine weitere deutliche Entlastung des Ehrenamtes in der
Hauptarbeitszeit erzielt. Die Kapazitäten des Ehrenamtes während der Hauptarbeitszeit sollen für
relevante, zeitkritische Einsätze aufgespart werden.
Ebenfalls sind bei zeitkritischen Einsätzen in der Hauptarbeitszeit wichtige Funktionen wie etwa
Maschinist, Einheitsführer, Atemschutzgeräteträger oder Drehleiter Maschinist durch die im
Tagesdienst anwesenden Kräfte sichergestellt. Somit ist gerade in der schwachen Hauptarbeitszeit
ein gesicherter Abmarsch von der Feuerwache gewährleistet. Die Kräfte tragen maßgeblich zum
Erreichen des gesetzten Schutzzieles (9 FM in 8 Minuten im bauplanungsrechtlichen Innenbereich)
bei.
Bei den Stellen im Tagesdienst muss es sich nicht um feuerwehrtechnische Beamte handeln. Die
Stellen können auch durch Angestellte besetzt werden. Diese müssen Mitglied der Freiwilligen
Feuerwehr Herdecke sein oder über eine ehrenamtliche Feuerwehrausbildung verfügen.
Der Kreisbrandmeister hat in einem Gespräch mit dem Leiter der Feuerwehr sowie der Verwaltung am
13.5.2015 dargestellt, dass er als Aufsichtsbehörde im Tagesbereich mindestens eine Staffel (1/5)
sieht (gesicherter Abmarsch). Dies begründet er durch den derzeit nicht erreichten Erreichungsgrad
von 70 %. Dies führt zu folgende Konsequenzen:
Derzeit sind im Tagesdienst 4,5 Stellen eingesetzt. Bedingt durch Urlaub, Fortbildung und Krankheit
können derzeit Kleineinsätze oftmals nicht eigenständig abgearbeitet werden (fehlendes Personal).
Zwei Funktionsstellen sind auch zeitweise im Außendienst (jedoch im Ort) eingesetzt. Beispiel: Das
Einsatzstichwort „Person hinter Tür“ hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hierfür wird
derzeit immer ehrenamtliches Personal alarmiert. Die Belastung des Ehrenamtes, gerade bei diesem
Einsatzstichwort, kann deutlich reduziert werden, wenn der Tagesdienst aufgestockt wird.
Der Tagesdienst ist daher kurzfristig auf 5 Stellen (um 0,5 Stellen) anzuheben, mittelfristig auf 6
Stellen. Sollte der Erreichungsgrad nicht verbessert werden können, so ist der Personalbestand ggf.
langfristig noch weiter zu erhöhen.
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Funktion
Stelle Soll
Wachleiter, Vorbeugender Brandschutz, Leiter d. FF (ehrenamtlich)
Vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung, Funktechnik, EDV, Geschäftsführung FF
Gerätewart Fahrzeugtechnik und Geräte
Gerätewart ABC, Atemschutz, Elektrik, Haustechnik
Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, administrative Aufgaben, ABC-Messtechnik
Stelle n.N, Löschwasserversorgung, Unterstützung Digitalfunk, Fahrzeug- und Gerätetechnik
1
1
1
1
1
1
6
6.4. Technische Sollvorgaben
Unabhängig vom vorzuhaltenden Personal bedingen die örtlichen Verhältnisse in Herdecke die
Vorhaltung der nachfolgend genannten technischen Komponenten.
6.4.1.Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) - (Ist Vergleich siehe Punkt 7.3.3)
Um das festgelegte Schutzziel einhalten zu können, ist folgende Minimalausstattung in jeder
Löschgruppe grundsätzlich erforderlich:
- Löschgruppenfahrzeug32 mit Gruppenbesatzung
- fahrzeugverlasteter Löschwassertank von mindestens 1.600-2.000 Litern33
- 4 Atemschutzgeräte sowie Sicherheitstruppausrüstung
- hydraulisches Rettungsgerät (Schere, Spreizer)
- 9 Handsprechfunkgeräte 2m mit Handmikrofon (bzw. nach Umstellung Digitalfunkgeräte
HRT)34
- Brandfluchthauben
- Wärmebildkamera
- Sprungpolster
- Lüfter
- Rauchverschluss
- tragbare Leitern der Feuerwehr
- Notfallrucksack oder Notfalltasche für medizinische Erstversorgung
- Motorsäge
- Türöffnungswerkzeug
- Messgerät CO, H2S, UEG, OEG
- Stromeinspeisung, einheitlich Modell „Rettbox“
- Unfalldatenspeicher (UDS)
- Warnbeklebungen an Großfahrzeugen, vornehmlich am Heck, zur Eigensicherung
Die Feuerwehr Herdecke verfügt organisatorisch über zwei Löschzüge und vier Löschgruppen.
Bei der Wahl der Fahrzeuge ist zu beachten, welche Führerscheine zum Fahren dieser Fahrzeuge
berechtigen. Es sind ausreichend Kräfte (Soll 40) mit einem solchen Führerschein vorzuhalten.
8 Großfahrzeuge x Ausfallfaktor 5 = 40 Führerscheine Klasse C, CE
Im Hinblick auf die vorgehaltenen Anhänger sollte den Fahrern ein Klasse CE Führerschein finanziert
werden. Bisher wurde der Klasse C Führerschein finanziert.
Vorzugsweise sind Automatikfahrzeuge im Hinblick auf die Eigensicherheit anzuschaffen. Bei
Sonderrechtsfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Der Fahrer muss sich durch das
Automatikgetriebe nicht auf Schaltvorgänge, sondern kann sich auf den Straßenverkehr
konzentrieren.
Weiterhin sollen alle Neufahrzeuge mit Unfalldatenspeicher (UDS) ausgestattet werden.
32
Zum Fahren dieser Löschfahrzeuge ist ein Klasse C-Führerschein unabdingbar erforderlich
Wasserverbrauch zu einem herkömmlichen Wohnungsbrand nur zur Inbetriebnahme des
Löschangriffes ohne Wasserabgabe: Pumpe = 150 l, B-Schlauch zum Verteiler 90 l, 6x C-Schläuche
360 l = insgesamt 600 l Wasserbedarf
34
Zur Einsatzstellenkommunikation auch im Hinblick auf die FwDV 7 (Sicherheitstruppkonzept)
zwingend erforderlich
33
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Stand der Technik sind mittlerweile auch Warnbeklebungen, vornehmlich am Heck von
Großfahrzeugen. Neubeschaffungen sind im Sinne der Eigensicherheit (Verkehrsgefahren) damit
auszustatten. Es ist zu prüfen, ob Bestandsfahrzeuge (TLF, HLF 2, KdoW) mit dieser Warnbeklebung
im Sinne der Eigensicherheit nachgerüstet werden können.
6.4.2.Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im Stadtgebiet vorzuhalten
Ergänzend zu der unter 6.4.1. aufgeführten Bereitstellung ist als zusätzliche Mindestausstattung im
gesamten Stadtgebiet vorzuhalten:
Fahrzeug
Mindestanzahl
TLF 3000
1
DL(A) K 23/12
1
(H)LF 20
3
Sonderlöschmittel
1
AB-Gefahrgut
1
RW
1
ELW 1
2
KdoW / PKW
1
WLF
2
MTF
3
SW 2000
1
AB-Wasser
1
GW-L 1
1
GW-L 2
1
AB-Atemschutz*
-
* Wird von der Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg zentral für den gesamten EN-Kreis vorgehalten.
6.4.3.Brandschutz
Grundgedanke ist die Realisierung des Brandschutzzieles (18 FM (SB) in 13 Minuten) durch die
Ergänzung der Basiseinheit mittels einer Anzahl kleinerer, aber einsatztaktisch hochwertiger
Einheiten:
KdoW
HLF 1- 20
DL(A)K 23/12
1/0/0
0/1/7
0/1/1
8 Minuten
TLF 3000
0/1/6
13 Minuten
18 (FM) SB
Aufgrund der gewählten Mannschaftsstärke der Fahrzeuge werden diese bei einem Alarm schnell
ausrücken können. Eine Menschenrettung kann mit diesem geplanten Personalansatz (fünf Trupps)
jederzeit durchgeführt werden. Auch ein vorgeschriebener Sicherheitstrupp kann gestellt werden.
Zusätzlich kann durch den großen mitgeführten Löschwasservorrat (5.000 Liter) eine
hydrantengespeiste Wasserversorgung, wenn nach Schadenslage überhaupt erforderlich, erheblich
später aufgebaut werden. Somit stehen in den für den Einsatzerfolg entscheidenden ersten Minuten
mehr Einsatzkräfte zur Menschenrettung zur Verfügung.
6.4.4.Technische Hilfeleistung
Zur Sicherstellung der Technischen Hilfeleistung sind die vier Löschgruppenfahrzeuge
(Großfahrzeuge), wegen des hohen Aufkommens von Schwerlastverkehr im Stadtgebiet, mit
Rüstkomponenten (hydraulisches Rettungsgerät nach DIN EN 13204) auszustatten. Eine
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Komponente davon sollte mindestens mobil (Akku Betrieb) betrieben werden können. Ein
hydraulisches Gerät ist als Ausfallreserve an der Feuerwache vorzuhalten. Die hydraulischen
Rettungsgeräte sind mit Schnellkupplungen auszustatten. Zudem muss eine Arbeitsbühne für LKWUnfälle bei der Feuerwehr Herdecke vorgehalten werden.
6.4.5.Sonderlöschmittel
Aufgrund der ortsansässigen Gewerbebetriebe ist als Sonderlöschmittel Schaum und Pulver
vorzuhalten. Um einen Löschangriff mittels Schaum erfolgreich durchführen zu können, muss der
Schaum gleichmäßig, ohne zeitliche Unterbrechung, auf den Brandherd aufgebracht werden. Größere
Schaummittelmengen können bei Bedarf von den umliegenden Feuerwehren angefordert werden.
Dafür wird ein zeitlicher Vorlauf von 60 Minuten benötigt. Deshalb muss die Feuerwehr Herdecke
Schaummittel für einen einstündigen Einsatz, auch mit Werferbetrieb, vorhalten. Dafür werden 4.000 I
Schaummittel als Mindestvorrat benötigt. Neben Schaum sollte die Feuerwehr Herdecke speziell eine
Pulverlöschanlage mit 250 kg Löschpulver vorhalten.
6.4.6.Warnung der Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12)
Um bei speziellen Gefahrensituationen (z. B. Bränden mit erhöhter Rauchentwicklung, Unfällen mit
Gefahrgütern, Hochwasserlagen) die Bevölkerung schnell vor den Gefahren warnen zu können, sind
Kraftfahrzeuge mit Durchsagemöglichkeit und Lautsprecher vorzuhalten. Um im Ernstfall dem Bürger
eine verständliche Information vermitteln zu können, sind entsprechend vertonte Tonträgersysteme
vorzubereiten. Für deren Verwendung müssen die Fahrzeuge mit Abspielgeräten für
Lautsprecherdurchsagen ausgestattet sein. Besonders MTF eignen sich für die Ausrüstung mit einer
Warnausstattung. Zur Warnung der Bevölkerung eignen sich auch insbesondere Feuerschutzsirenen.
Diese können den Bürger dazu veranlassen, sich bei Gefahr über Radio und Internet über die
Gefahrenlage zu informieren (z.B. altes Luftschutzsignal).
6.4.7.ABC-Ausstattung
Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern (atomare, biologische, chemische Gefahren) begründen
einen besonderen Gerätebedarf. Den Ersteinsatz, u.a. mögliche Menschenrettung, sowie mittlere
ABC-Einsätze muss die Feuerwehr eigenständig bewältigen können. Bei größeren ABC-Einsätzen
muss auf überörtliche Hilfe zurückgegriffen werden. Die überörtliche Hilfe kann durch Einheiten der
benachbarten Freiwilligen Feuerwehren, aber auch in Teilaufgaben durch Spezialeinheiten der
umliegenden Berufsfeuerwehren beispielhaft umgesetzt werden. Der EN-Kreis (Arbeitskreis ABC) hat
in den letzten Jahren ein kreisweites ABC-Konzept erstellt. Es gibt drei Alarmstufen, wo sich die ENFeuerwehren bei größeren ABC-Lagen gegenseitig mit Technik und Personal unterstützen. Die
Vorhaltung von jeder Gemeinde zu fordern, entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Größere Gefahrgutunfälle können nur durch einen gemeinsamen Einsatz der Feuerwehren des
gesamten EN-Kreises bewältigt werden. Zusätzliche Ausrüstung kann dann im Notfall durch
überörtliche Hilfe (z. B. durch die umliegenden Feuerwehren bzw. durch TUIS35 gestellt werden.
Für kleinere Unfälle und zur Durchführung von Erstmaßnahmen ist es ratsam, dass jede Gemeinde
elementares Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully-EinlaufschutzVorrichtungen und Chemikalienschutzanzüge (CSA) der höchsten Schutzstufe vorhält. In diesem
Zusammenhang stellt die Vorhaltung eines GW-G1 (alternativ eines Abrollbehälters Gefahrgut bzw.
eines AB-G1) eine ideale Lösung dar. Mehrere Explosionsschutzwarngeräte, ein CO2 Messgerät,
Messgerät zur Detektion von Schwefelwasserstoff sowie ein Prüfröhrchenset zur qualitativen
Gefahrgutmessung gehören zu einer Gefahrgutausstattung.
6.4.8.Einsatzleitung
Die Feuerwehr Herdecke besteht derzeit aus zwei unabhängigen Löschzügen. Pro Löschzug ist als
Führungsmittel und zur Einsatzführung und -leitung jeweils ein ELW 1 vorzuhalten. Dieser ist mit
entsprechender, moderner Kommunikationstechnik (z. B. festnetzunabhängiges Telefon und
Faxgerät, UMTS-Anschluss etc.) normgerecht auszustatten. Die Führungsfahrzeuge sollten auch ein
Tablet wie ein I-Pad zur schnellen Informationsgewinnung (Feuerwehrpläne, Checklisten für diverse
Einsatzlagen) auf der Anfahrt erhalten.
6.4.9.Hochwasserschutz
Als Hauptaufgabe ist bei der Diskussion der Gefahren für und durch offene Gewässer die Beseitigung
von Wasserschäden nach Unwettern zu betrachten. Da bei solchen Unwettern oftmals eine Vielzahl
35
Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie
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von Einwohnern betroffen ist, sollte die Feuerwehr Herdecke neben den Pumpen für die
Brandbekämpfung auch 16 Tauchpumpen (Kalkulation Wehrführung) vorhalten, um in adäquater Zeit
Hilfe anbieten zu können. Die Unwetterlagen (Flächenlagen) sind in den letzten Jahren stark
zunehmend. Daher sollten die technischen Mittel für solche Lagen aufgestockt werden. Zur Aufnahme
kleinerer Wassermengen ist es ratsam, mehrere Wassersauger bereitzuhalten. Diese sind aus
Platzgründen jedoch nicht primär auf ein Löschfahrzeug zu verlasten. Zudem ist für kontaminiertes
Abwasser (u.U. Fäkalien) eine Pumpe vorzuhalten. Ebenfalls ist eine Pumpe, mit der große
Wassermengen beseitigt werden können, vorzuhalten.
Für einen Hochwassereinsatz müssen eine Anzahl an Pumpen (sowohl Tragkraftspritzen wie auch
Tauchpumpen) vorgehalten werden. Die genaue Anzahl richtet sich im Wesentlichen nach dem Grad
der qualitativen Versorgung, die die Gemeinde ihren Bürgern anbietet, d. h. wie schnell möchte die
Gemeinde die überfluteten Stadtgebiete wieder vom Wasser befreien. Ideale Fahrzeuge für dieses
Einsatzspektrum stellen die LF 16-TS und SW 2000 des Katastrophenschutzes dar. Die
organisatorischen Ersatzbeschaffungen für Löschfahrzeuge im Zivilschutz sehen das LF 10 vor
(Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 05.04.2008).
Die neue Löschfahrzeuggeneration im Brandschutz soll auch noch aus Fahrzeugen der Typen LF 20
und GW Logistik für die Wasserförderung bestehen. Diese gehören dann den so genannten
Unterstützungskomponenten an. Für den Hochwasserschutz sind insbesondere Sandsäcke zur
Verhinderung der Schadenausbreitung erforderlich. Bei der Feuerwehr Herdecke sind Sandsäcke in
ausreichenden Mengen (etwa 1.000 gefüllte Säcke und 6.000 ungefüllte Säcke)36 stets vorzuhalten.
Das Risiko einer Verschmutzung der örtlichen offenen Gewässer ist aber auch nicht zu
vernachlässigen. So muss die Feuerwehr Herdecke in der Lage sein, eine Ausbreitung von
wassergefährdenden Substanzen zu verhindern. Zusätzlich sollte sie kleinere
Umweltverschmutzungen auch eigenständig beseitigen können. Bei größeren Schadensumfängen
kann auf die Hilfe der benachbarten Freiwilligen Feuerwehren und / oder den Berufsfeuerwehren
Hagen und Witten bzw. Spezialfirmen zurückgegriffen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei
diesen Flächenlagen (Unwetter trifft auch Nachbarstädte) oftmals keine überörtliche Hilfe gestellt
werden kann.
Weiterhin muss die einzige Feuerwache im Stadtgebiet eingehend gegen Hochwasser vom
angrenzenden Herdecker Bach geschützt sein. Im Jahr 2010 wurde beinahe das frisch renovierte UG
des Anbaus vom Hochwasser (nach starken Regenfällen) kontaminiert. Es müssen nun dringend
(technische, bauliche) Lösungen gefunden werden, die das Überfluten der Feuerwache im UG
verhindern.
6.4.10. Atemschutzlogistik
Die Atemschutzlogistik kann besonders bei Bränden in den Gewerbebetrieben von entscheidender
Bedeutung sein. Sollte der Brandausbruch nicht in der Entstehungsphase bei leichter Verrauchung
der Gebäude lokalisiert und bekämpft werden können, ist ein längerer Atemschutzeinsatz für die
Feuerwehr wahrscheinlich. Dabei werden besondere Ansprüche an die vorgehenden Trupps, die
Sicherheitstrupps, die Atemschutzüberwachung und an die Führungskräfte gestellt.
Jedes Löschfahrzeug ist gemäß der Mindestausstattung für Löschfahrzeuge (siehe 6.4.1) mit
mindestens 4 Atemschutzgeräten auszustatten. Demnach sind für die Löschfahrzeuge mindestens 16
Atemschutzgeräte erforderlich. Darüber hinaus ist die Drehleiter mit zwei Atemschutzgeräten zu
bestücken. Der Abrollbehälter Gefahrgut ist mit 6 Atemschutzgeräten auszustatten. Ebenfalls muss
der ELW 1-1 gemäß der gültigen Norm mit einem Atemschutzgerät ausgestattet sein. Demnach sind
nur auf den Fahrzeugen 25 Geräte vorzuhalten. Wenn der neue ELW 1-2 im Jahre 2016 in Dienst
gestellt wird, so erhöht sich der Bestand auf 26 Geräte. Es handelt sich hier um Einflaschen-Geräte
mit denen man ca. 20 Minuten umluftunabhängig arbeiten kann. Zudem sind 16 Geräte als Reserve
vorzuhalten.
Sollbestand auf den Fahrzeugen (Einflaschengeräte):
Reserve zum Austausch:
Gesamt:
26 Geräte
16 Geräte
42 Geräte
Für den Sicherheitstrupp Typ 2 sind darüber hinaus noch 2 Atemschutzgeräte mit einer höheren
36
Berechnung Wehrführung
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Einsatzzeit vorzuhalten. Es handelt sich hier um Zweiflaschengeräte, mit denen man ca. 60 Minuten
umluftunabhängig arbeiten kann. Die körperliche Verfassung des Trägers ist dabei jedoch zwingend
zu beachten. Zwei Geräte sind als Reserve vorzuhalten.
Sollbestand auf den Fahrzeugen (Zweiflaschengeräte):
Reserve zum Austausch:
Gesamt:
2 Geräte
2 Geräte
4 Geräte
Im Sinne des Tragekomforts und im Sine der minimaleren Belastung des Atemschutzträgers sind alle
Geräte mit CFK Flaschen (geringeres Gewicht) auszustatten. Weiterhin sind alle Geräte mit einem
Totmannwarner (z.B. „Bodyguard 7000“) auszurüsten. Dies ist für die Eigensicherheit der
eingesetzten Kräfte zwingend erforderlich. Masken für die Atemschutzgeräteträger sind in
entsprechender Anzahl vorzuhalten. Für Brillenträger ist u.U. eine Spezialanfertigung (Brillenglas)
erforderlich.
Die Atemschutzgeräteträger müssen im Einsatz mit den Einheitsführern kommunizieren können.
Hierfür müssen entsprechende Kommunikationsmittel incl. Zubehör (2m Funkgeräte,
Digitalfunkgeräte, Handmikrofone, ggf. Sprechmasken) in ausreichender Anzahl zur Verfügung
gestellt werden.
Gemäß dem gültigen Atemschutznotfallkonzept sind ausreichend Einsatzmittel für die
Atemschutzüberwachung und für einen eventuellen Atemschutznotfall bereit zu stellen (u.a.
Atemschutzüberwachungstafeln, Sicherheitstrupptaschen, Scheren, Funkmasken ff.).
Generell wird für größere Einsatzlagen auf Kreisebene ein Atemschutzcontainer Atemschutz
vorgehalten.
Nach der Feuerwehrdienstvorschrift 7 sind drei wesentliche Elemente für den Atemschutzgeräteträger
vorgeschrieben. Dies sind eine Unterweisung über den Atemschutz, eine Belastungsübung in einer
Atemschutzübungsstrecke (wird in Herdecke bei der Kreisfeuerwehrzentrale durchgeführt) sowie eine
Einsatzübung in einer taktischen Einheit.
Eine entsprechende Einsatzvorbereitung und eine umfassende Aus- und Fortbildung minimieren das
Risiko für die vorgehenden Trupps. Auch im praktischen Bereich (etwa Flash Over Container) müssen
Kräfte fortgebildet werden. Eine solche Ausbildung hat noch keine Einsatzkraft über die FF Herdecke
besuchen können. Es wurden Seminare an der Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg
(Wärmegewöhnungsanlage) besucht.
6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik
Heutiger Standard bei der Be- und Entlüftungstechnik im Brandfall ist die Verwendung von
Überdrucklüftern. Diese sind schnell einsetzbar, kostengünstig und besitzen einen hohen
Wirkungsgrad. Um diese Belüftungsgeräte einsatztaktisch richtig einsetzen zu können, ist eine
spezielle Fortbildung notwendig. Die Vorhaltung von mindestens einem Gerät pro
Löschgruppenfahrzeug wird empfohlen. Überdrucklüfter produzieren jedoch auch gefährliches
Kohlenstoffmonoxid (CO). Daher ist auch darüber nachzudenken, weitere Elektrolüfter anzuschaffen.
6.4.12. Waldbrandbekämpfung
Ziel soll es sein, Waldbrände möglichst in der Entstehungsphase zu löschen. Dazu ist ein
geländefähiges Tanklöschfahrzeug mit ausreichendem Löschwasservorrat (z. B. ein TLF 3000 oder
TLF 4000) sowie mehrere Löschfahrzeuge vorzuhalten. Auch genügend Schlauchmaterial (z.B. 100
B-Schläuche auf einem SW-2000 oder auf einem Logistikfahrzeug) zur Wasserförderung (BSchläuche) über mehrere Kilometer sollten vorhanden sein, um einen Einsatz abarbeiten zu
können37. Im Wald sind wenige bis gar keine Wasserentnahmestellen vorhanden. Daher muss das
Löschwasser per B-Schläuche gefördert werden oder mit einem Tanklöschfahrzeug im Pendelverkehr
zur eigentlichen (meist unwegsamen) Einsatzstelle hin transportiert werden. Bei der Herrichtung der
Wasserversorgung sollte so wenig Personal wie möglich eingesetzt werden. Dies ist bei den
technischen Anforderungen für zukünftige Anschaffungen im Hinblick auf die Löschwasserförderung
zwingend zu beachten (personalminimierende Technik).
37
Eine Doppelleitung erhöht die Durchflussmenge in Litern deutlich. Somit ist die doppelte Anzahl an
Schläuchen vorzuhalten.
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Gelingt es nicht, einen Waldbrand auf seinen Entstehungsbereich zu begrenzen, so wächst der
Bedarf an Einsatzmitteln über die Vorhaltemöglichkeiten einer Gemeinde hinaus. In diesem Fall ist
auf Hilfe des Landkreises zurückzugreifen. Kreisweite Alarmierungen bei Waldbrandgefahren sind
derzeit vorhanden, u. a. die Waldbrandbekämpfungskomponente der vorgeplanten überörtlichen
Bereitschaft nach Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg. Ein Bestreben der Zusammenarbeit
(Bündelung von Tanklöschfahrzeugen) mit den Nachbarkommunen ist ebenfalls vorgeplant.
Besonders eignen sich für diesen Einsatz die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (LF 16 TS und
SW 2000), die auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden verteilt sind. Zusätzlich sollte eine
größere Anzahl von Motorkettensägen (im Idealfall pro Löschfahrzeug eine) zur Bildung von
Brandschneisen vorgehalten werden.
6.4.13. Transportlogistik
Ein Bedarf an Transportlogistik besteht sowohl für Mannschaften als auch wahlweise für den
Gerätetransport von besonderem feuerwehrtechnischem Gerät sowie Verbrauchsmaterial. In der
Regel ist für die Einsatzabwicklung genügend feuerwehrtechnisches Gerät vor Ort. Jedoch fehlt es an
der Möglichkeit, Mannschaft zur Ergänzung oder zum Austausch nachzuführen. Eine preisgünstige
Lösung bieten Mannschaftstransportfahrzeuge. Daneben können die Mannschaftstransportfahrzeuge
von den Jugendfeuerwehrgruppen mitgenutzt werden. Da der Personalbestand der Jugendfeuerwehr
angehoben werden muss (siehe Kapitel 6.7.), ist der Bestand der Mannschaftstransportfahrzeuge auf
3 Fahrzeuge anzupassen.
Um Verbrauchsmaterial (Ölbindemittel, Sandsäcke, Ölsperren, kontaminierte Schläuche und
Atemschutzgeräte etc.) oder ggf. gerettete Tiere zu transportieren, kann ein Gerätewagen Logistik
138, ein Lastkraftwagen oder ein Gerätewagen Logistik 239 mit Ladebordwand verwendet werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass der vorhandene Bootsanhänger von einem Zugfahrzeug gezogen
werden muss. Daher sollte ein Logistik Fahrzeug über eine Anhängerkupplung verfügen.
Als Vorreiter hat die Feuerwehr Dortmund ein Löschgruppenfahrzeug Logistik (LF-L) erfunden. Dies
ist eine Kombination aus einem Löschgruppenfahrzeug mit Feuerlöschkreiselpumpe sowie einem
abgesetzten Logistikteil (Transportraum für diverse Rollcontainer mit Ladebordwand). Je nach
Einsartzart können verschiedene Rollcontainer mit verschiedenem Inhalt beladen werden. Dieses
System hat den Vorteil, dass für verschiedene Beladungen nur ein Trägerfahrzeug benötigt wird.
Parallel kann das Fahrzeug auch für die Wasserförderung bzw. für die Brandbekämpfung verwendet
werden. Somit können verschiedene Einsatzszenarien mit nur einem Fahrzeug abgewickelt werden.
Die Wehrführung der Feuerwehr Herdecke hat sich, aufgrund der mangelnden
Unterstellmöglichkeiten und Anzahl der möglichen Rollcontainer im Fahrzeug, gegen ein LF-L
ausgesprochen und favorisiert die Beschaffung von einem Gerätewagen Logistik 2.
6.4.14. Windwurfgefahr
Obwohl durch Windwurf bei üblichen Stürmen keine erhebliche Beeinträchtigung der
Verkehrsinfrastruktur zu erwarten ist, sollte trotzdem die Freiwillige Feuerwehr Herdecke in der Lage
sein, binnen weniger Stunden die Schäden zu beheben. Dafür sollte jedes Löschfahrzeug,
Logistikfahrzeug, Rüstfahrzeug und die Drehleiter mit einer Motorsäge ausgerüstet sein. Insgesamt
sind 16 Motorsägen40 (auch als Ausfallreserve) vorzuhalten. Da die Unwetterlagen mit Starkwind
zunehmen, ist auch der Reserve Pool von Motorkettensägen an der Feuerwache auszubauen. Die
Feuerwehr sollte einen Bestand von 48 ausgebildeten Motorsägenführern (3 fache Ausfallsicherheit)
vorhalten.
Darüber hinaus sollten zwei Löschfahrzeuge mit Greifzügen (Mehrzweckzügen) und Büffelwinden
(hydraulische Heber < 10 t) ausgestattet werden. Mindestens zwei geländefähige Fahrzeuge sollten
über eine maschinelle Zugeinrichtung verfügen (mindestens bis 5 t).
6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen
Die Nutzungsdauer eines Feuerwehrfahrzeuges ist selbst bei guter Pflege auf ca. 20 Jahre zu
begrenzen. Die Nutzungsdauer von ELW, KdoW und MTF ist wegen der höher einzustufenden
Laufleistung planerisch auf 10 Jahre festzulegen. Werden diese Werte deutlich überschritten, so wird
38
Abkürzung: GW-L 1
Abkürzung: GW-L 2
40
Kalkulation Wehrführung
39
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die Unterhaltung der Fahrzeuge in der Regel unwirtschaftlich. Weiterhin ist mit höheren Ausfallzeiten
zu rechnen.
6.5. Personalqualifikationen
Jede Feuerwehr benötigt neben den Universal-Einsatzkräften grundsätzlich spezielle Funktionsträger,
um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Dazu gehören ein Wehrführer, Zugführer, Gruppenführer
sowie Truppführer. Auch die Anzahl der Atemschutzgeräteträger muss ausreichend sein. Darüber
hinaus sind für administrative Aufgaben Gerätewarte erforderlich.
In der Feuerwehr Herdecke ist folgende organisatorische Grundstruktur (zwei Löschzüge, vier
Löschgruppen) einzuhalten:
LdF F VI
stellv. LdF (F VI)
stellv. LdF (F VI)
3 F VI
1. ZF (FB V)
2. ZF (FB V)
1. stellv. ZF (F IV)
1. stellv. ZF (F IV)
2. stellv. ZF ( F IV)
2. stellv. ZF ( F IV)
4 F IV
2 FB V
1. GF (F III)
2. GF (FIII)
3. GF (F III)
4. GF (FIII)
1. stellv. GF (F III)
1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III)
2. stellv. GF ( FIII)
2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII)
Nach der Kalkulation (Fahrzeugbesetzungen, Tabelle siehe unten) mit dem Ausfallfaktor 3 sollte die
Mitgliederzahl der Feuerwehr Herdecke 146 Kräfte betragen.
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Fahrzeug
ELW 1-1
ELW 1-2
TLF 16/30
DLK 23/12
HLF I
HLF II
HFL III
GW-L 1
WLF I
WLF II
LKW (GW-L 2)
Soll o. Ausfallreserve
Soll mit Ausfallreserve
Soll
WF
3
VF*
3
Soll
1
1
ZF** Soll GF** Soll TF
1
2
1
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
1
0
0
1
2
3
3
2
2
2
7
4
Soll
1
1
2
1
3
3
3
6
Gesamt
9
6
4
12
0
5
5
5
5
2
1
1
1
15
26
15
26
15
26
6
8
3
9
9
9
3
3
3
17
14
Freistellungen
3
0
1
1
1
Soll
TM
3
20
3
6
3
6
3
8
72
146
24
51
generell Ausfallfaktor 3
* = Ausfallfaktor 1 da Sonderfunktion
** = Ausfallfaktor 2 da Führungsfunktion
Berechnung mit allen Ist Kräften. Auch die Personen, die nicht zur Sollstärke gezählt werden dürfen.
6.6. Organisation
Beim „Ein-Feuerwehrhaus-Modell“ ergeben sich keine besonderen Organisationskriterien, da nur eine
Löscheinheit existiert (mehrere Löschgruppen unter einem Standort).
6.7. Jugendfeuerwehr
Nach § 9 Abs. 3 FSHG NW soll die Gemeinde die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern. Ein
Großteil des Nachwuchses wird derzeit über die Jugendfeuerwehr sichergestellt. Die
Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr und untersteht dem Leiter der Feuerwehr.
Ihre Stärke ist nicht auf die Soll Stärke der FF anzurechnen. Mit der Aufnahme in die
Jugendfeuerwehr werden die Mädchen und Jungen automatisch ehrenamtliche Mitglieder der FF.
Ein Großteil des Personalbestandes der aktiven Wehr wurde in den letzten Jahren aus der
Jugendfeuerwehr rekrutiert. Da der Personalbestand der aktiven Wehr zwingend auszubauen ist,
muss daher die Jugendfeuerwehr gefördert und erweitert werden. Nur so können mehr Jugendliche in
den kommenden Jahren in die aktive Wehr übergeben werden.
Die Wehrführung hat zusammen mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart beschlossen, dass Soll der
Jugendfeuerwehr künftig auf 35 Jugendliche (von 30) zu erhöhen. Bis 2020 ist der Sollbestand auf 40
Jugendliche zu erweitern. Dies heißt auch, dass die Jugendfeuerwehr mehr Transport- und
Betreuerkapazitäten benötigt. Ein Mannschaftstransportwagen und ein ausgemustertes
Löschgruppenfahrzeug sollen primär für die Jugendfeuerwehr vorgehalten werden.
Aus Unfallschutzgründen benötigt die Jugendfeuerwehr besondere, auf das Alter der Jugendlichen,
abgestimmte Ausrüstungsgegenstände. Ein Ampelsystem der UK NRW regelt, welche Kinder und
Jugendliche mit welchem Ausrüstungsgegenstand üben dürfen. Demnach sind A-Saugschläuche und
B-Druckschläuche für Kinder unter 15 Jahren ungeeignet. Für die Arbeit der Jugendfeuerwehr
müssen daher, insbesondere für die Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, geeignete technische
Mittel beschafft werden.
6.8. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe
Die Gemeinden sollen ihre Einwohner gemäß § 8 FSHG NW über die Verhütung von Bränden, den
sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über die Möglichkeit der
Selbsthilfe aufklären. Die Gemeinde hat die Gruppe Brandschutzerziehung der Freiw. Feuerwehr
Herdecke entsprechend auszustatten und zu unterstützen.
6.9. Vorbeugender Brandschutz, Brandschauen
In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in
denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder
erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist gemäß § 6 FSHG NW, je nach Gefährdungsgrad in
Zeitabständen von längstens fünf Jahren, eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der
Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von
Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
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vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz
von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandschau ist Aufgabe der
Gemeinden. Sie wird von hauptamtlichen Kräften oder von Brandschutztechnikern durchgeführt. Für
die Feuerwehr Herdecke sind zwei hauptamtliche Brandschutztechniker erforderlich.
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7. Ist Struktur – Vergleich der Strukturen
Die Ist-Struktur wurde durch ein spezielles Verfahren analysiert. Es basiert im Wesentlichen auf Befragungen
der Verwaltung und der Feuerwehrführung sowie auf einer Auswertung der vorhandenen Statistik.
Die zeitkritischen Einsätze werden seit 2009 nach der Gruppenlösung (AGBF Modell) digital erfasst. Die
Erfassung der Eintreffzeiten bei Einsätzen hilft nun den Erreichungsgrad für die Fortschreibung neu zu
ermitteln. Mit der heutigen Technik sollte die Ermittlung notwendiger Daten für eine Bedarfsanalyse und
strategische Planungen für die Kreisleitstelle kein Problem darstellen. Vorhanden ist ein PC-gestütztes
Dokumentationssystem, welches unabhängig von der Kreisleitstelle betrieben wird. Die Datenpflege erfolgt
durch den Leiter der Feuerwehr sowie durch den Geschäftsführer der Freiwilligen Feuerwehr.
7.1. Personalstruktur
7.1.1. Aufstellung, Gliederung der Feuerwehr, Ausrückebereiche
Die Ausrückebereiche haben sich nicht verändert. Die Organisation ist dem aktuellen Organigramm
zu entnehmen. Die Struktur der Feuerwehr Herdecke wurde 2010 auf zwei Löschzüge mit jeweils zwei
Löschgruppen (=insgesamt vier Löschgruppen) ausgerichtet. Die Löschgruppen sind nach den
unterschiedlichen benötigten Qualifikationen zu besetzen. Diese Umstellung wurde 2010
abgeschlossen.
Die personelle Zug- und Gruppeneinteilung wurde auch als Grundlage für die neue AAO der Stadt
Herdecke verwendet, die auf der Basis des Brandschutzbedarfsplanes 2010 neu zu fassen war
(unterschiedliche Alarmgruppen, z.B. Tag oder Nacht). Je nach Schadensereignis, Tageszeit und
Verfügbarkeit ist somit gewährleistet, dass weitere Löscheinheiten und Sondereinheiten die im Einsatz
befindliche Einheit unterstützen können.
Die Löschzüge werden nach AAO über die Kreisleitstelle Schwelm alarmiert. Die AAO der Stadt
Herdecke ist entsprechend aufgebaut, dass eine sukzessive Nachalarmierung ganzer oder selektiver
Einheiten möglich ist. Im Jahr 2007 sind erhebliche Änderungen in der AAO vorgenommen worden.
Eine weitere Fortschreibung wurde 2011 durchgeführt. Bei den Bezeichnungen Löschgruppe und
Löschzug ist die Grundstärke beschrieben, für die Bezeichnung eines Löschzuges oder Löschgruppe
ist die Verfügbarkeit an Einsatzkräften zu berücksichtigen.
7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitgliedern / Jugendarbeit
Wie jede Freiwillige Feuerwehr in Deutschland leidet auch die Feuerwehr Herdecke tagsüber an
Personalmangel. Die Rekrutierung neuer Mitglieder muss eine der Hauptaufgaben der Zukunft sein.
Ein großer Verlust war der Weggang eines örtlichen Industrieunternehmens im Jahr 2005 an einen
neuen Standort in Bönen. Hier sind auch einige Feuerwehrleute, die tagsüber abkömmlich waren und
den ersten Abmarsch gestellt haben, weggefallen.
Durch Fluktuationen hat sich die Anzahl der bei der Stadt beschäftigten ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen reduziert. Insbesondere die Arbeitnehmer der Stadtverwaltung und der
Technischen Betriebe, die gleichzeitig Mitglieder der Feuerwehr Herdecke sind, sichern tagsüber den
Grundschutz. Auch die Arbeitnehmer der Ewald Dörken AG stellen nunmehr einen Teil des
Brandschutzes am Tag. Allerdings sind die Kräfte nur für den ersten Abmarsch ausreichend.
Durch den o.g. Wegfall von weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrkräften aus Altersgründen ist es
unabdingbar, wieder Arbeitnehmer der Stadtverwaltung für den ehrenamtlichen Dienst bei der
Feuerwehr zu gewinnen oder gezielt bzw. bevorzugt mit dieser Qualifikation Feuerwehr einzustellen.
Für die komplette Stadtverwaltung und Technischen Betriebe (alle Arbeitnehmer) fand im Jahre 2013
eine Informationsveranstaltung über die Freiwillige Feuerwehr statt. Von 100 Anwesenden haben sich
drei Arbeitnehmer bereit erklärt, in die Feuerwehr einzutreten. Eine Verpflichtung städtischer
Bediensteter zum Dienst in der freiwilligen Feuerwehr kann rechtlich nicht ausgesprochen werden.
Jedoch thematisiert das Personalamt verstärkt bei Einstellungsgesprächen die Möglichkeit zum
ehrenamtlichen Engagement.
Es sollte besonders in den Beschäftigungsgruppen „öffentlicher Dienst“ und „Schichtarbeiter“ verstärkt
Mitgliederwerbung durchgeführt werden. Die erstgenannte Gruppe sollte keine Probleme bei der
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Freistellung vom Arbeitgeber bekommen; Schichtarbeiter stehen regelmäßig auch tagsüber für
Einsätze zur Verfügung. Angehörige anderer Freiwilliger Feuerwehren, die im Stadtgebiet Herdecke
arbeiten, sind speziell anzusprechen, ob sie tagsüber nicht auch für die Feuerwehr Herdecke
ausrücken möchten und können.
Feuerwehren müssen in der heutigen Zeit mit Vereinen und üppigen Freizeitangeboten um die
Motivation interessierter Bürger, unter Berücksichtigung der Angst um den Arbeitsplatz, kämpfen. Aus
diesem Grund ist auch die Werbung neuer Mitglieder keine leichte Aufgabe. Sie kann nur bewältigt
werden, wenn jede Personengruppe angesprochen wird. Hierfür wurden in den letzten Jahren
mehrere öffentliche Werbeveranstaltungen in Herdecke durchgeführt. Maximal konnten pro
Veranstaltung 1-2 Personen geworben werden. Auch ein Werbeflyer wurde durch die Stadtverwaltung
entworfen und an jeden Herdecker Haushalt versendet.
Dabei sollten neben Hausfrauen und -männern auch Bürger mit Migrationshintergrund angesprochen
werden. 2010 wurde eine Werbekampagne gestartet, um insbesondere Frauen und Mitbürger mit
Migrationshintergrund für die Feuerwehr zu gewinnen. Die groß angelegte Werbekampagne auch
über die Presse hatte keinen Erfolg. In den letzten Jahren konnten durch persönliche Kontakte zwei
Migranten in die Feuerwehr aufgenommen werden.
Erfolgreicher war die frühzeitige Nachwuchswerbung in den örtlichen Schulen. Bei diversen
Projektwochen hat sich die Feuerwehr praktisch und auch theoretisch präsentiert. Bei mehreren
Jugendlichen wurde hier das Interesse geweckt und sie traten in die Jugendfeuerwehr ein. Hierfür
wurde im Jahr 2014 eine halbe Stelle im Tagesdienst der Feuerwehr geschaffen. Der Großteil des
nachrückenden Personals (für die aktive Wehr) wird immer noch über die Jugendfeuerwehr
sichergestellt. Mit dem örtlichen Gymnasium sowie mit der Realschule wurden intensive Gespräche
geführt. Die Feuerwehr wird sich weiter offensiv in den Schulen präsentieren. Auch am bundesweiten
„Girls Day“ sowie an der Ausbildungsmesse in Ennepetal nimmt die Feuerwehr alljährlich teil. Hier soll
die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler auch für das Ehrenamt Feuerwehr gewonnen
werden.
Auch über die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr wurde diskutiert. Zunächst wurde von dieser
Maßnahme Abstand genommen. Bisher sind die Aussagen über den Erfolg einer Kinderfeuerwehr
unterschiedlich. Weiterhin ist insbesondere der personelle Aufwand für eine Kinderfeuerwehr, die
neben einer Jugendfeuerwehr separat betrieben wird, sehr hoch. Das derzeit noch gültige FSHG NW
bietet keine rechtliche Grundlage für eine Kinderfeuerwehr. Dies soll sich im neuen
Feuerschutzgesetz für NRW (BHKG NW) jedoch ändern.
Teilweise gibt es im östlichen Bereich Deutschlands Feuerwehren, die bei Einsätzen und Übungen
eine Kinderbetreuung anbieten, damit die Elternteile bei der Freiwilligen Feuerwehr mitwirken können.
Dies eignet sich insbesondere für Hausfrauen und -männer mit Kindern. Dies könnte ein Weg sein,
gerade im Tagesbereich mehr Personal zu gewinnen.
Die Werbung neuer Mitglieder ist gemeinsame Aufgabe des Feuerschutzträgers sowie der Feuerwehr
Herdecke. Beispielhaft hat die Feuerwehr Herdecke 2010 ein Konzept zur Mitgliederwerbung erstellt.
Dieses gilt es von der Gemeinde zu unterstützen bzw. weiter umzusetzen. Eine finanzielle
Unterstützung dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch in Zeiten schlechter Finanzlage unerlässlich.
Weiterhin sollte auch betrachtet werden, wie das derzeitige ehrenamtliche Personal weiter motiviert
werden kann. Seit 2010 wird die städtische Ehrenamtskarte an die Mitglieder der Freiw. Feuerwehr
Herdecke auf Antrag verteilt.
Seit dem Jahr 2013 wurde das so genannte Ehrenamtssparbuch in der Freiwilligen Feuerwehr
Herdecke eingeführt. Eine Jahressumme von 20.000 Euro wurde nach einem definierten
Punktesystem (Punkte für Übungen, Ausbildungen, Einsätze und sonstige Dienste) am Jahresende
auf die Ehrenamtlichen aufgeteilt. Diese Maßnahme ist eine eingehende Maßnahme zur
Mitgliedermotivation und –erhaltung. Seit 2015 werden auch Punkte für sportliche Aktivitäten, auch im
Hinblick auf die sinkende Atemschutzgeräteträgeranzahl, vergeben. Das Punktesystem soll in den
nächsten Jahren weiter fortgesetzt werden.
Weiter erhalten die ehrenamtlichen Ausbilder und Funktionsträger (wie u.a. Leiter der Feuerwehr,
Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart) eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 6
FSHG NW.
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FAZIT = Wie bereits in diesem Plan erwähnt, spart die Stadt Herdecke durch die
Nichtvorhaltung einer hauptamtlichen Feuerwache Personalaufwendungen in Höhe von etwa
2,7 Millionen Euro ein. Wird nur ein Bruchteil dieser Summe in die Mitgliederwerbung und
Motivation der momentanen Kräfte investiert, ist dies eine sinnvolle und zukunftsorientierte
Investition. Sollten im Tagesbereich weiterhin ehrenamtliche Mitglieder zukünftig wegfallen, ist
das System der Freiwilligen Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden
Brandschutz nicht mehr weiter zu halten. Die Tagesverfügbarkeit (Anzahl der Einsatzkräfte am
Tag in der Hauptarbeitszeit) wurde im Vergleich zum Brandschutzbedarfsplan 2010 stabilisiert
bzw. in den Jahren 2014-2015 weiter verbessert. Der Gesamtpersonalstand konnte trotz
Austritte leicht erhöht werden. Dies ist ein Indiz, dass die Werbemaßnahmen der letzten Jahre
(leichte) positive Wirkung gezeigt haben.
7.1.3. Gesamtpersonalstand
Die Gesamtmitgliederanzahl beträgt 99 aktive Einsatzkräfte. Zudem sind vier Kräfte beurlaubt.
Weiterhin waren in 2015 vier Einsatzkräfte bei einer Berufsfeuerwehr bzw. hauptamtlichen
Feuerwache hauptberuflich tätig. Diese Einsatzkräfte dürfen nicht zur Sollstärke gerechnet werden, da
sie bei einer überörtlichen Lage nur einem Dienstherrn dienen können. Die betroffenen Personen
können bei der Freiwilligen Feuerwehr Führungsfunktionen wahrnehmen; jedoch sollte die Vergabe
von Funktionen an Kräfte, die bei einer anderen hauptamtlichen Wache oder Berufsfeuerwehr
beschäftigt sind, in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Weiterhin dürfen Feuerwehrangehörige,
die den dauerhaften Wohn- oder Arbeitsort nicht im Stadtgebiet Herdecke haben, nicht zur Sollstärke
einer Feuerwehr gezählt werden. Ebenso gilt dies für Feuerwehrangehörige, die im Rahmen einer
Doppelmitgliedschaft bei der Feuerwehr Herdecke aktiv sind. Die Personen sind zur Soll-Stärke ihrer
Heimatfeuerwehr zu zählen.
99 FM (SB)
- 4 zeitlich befristet beurlaubt
- 6 Doppelmitgliedschaft
- 4 Kräfte Berufsfeuerwehr, hauptamtliche Wache
- 11 Kräfte, die nicht in Herdecke wohnhaft sind
Soll 146 Kräfte
Ist = 74 Kräfte
Defizit 72 Kräfte
Die Anzahl der Einsatzkräfte war seit 2005, nach einem vorhergegangenen „Boom“ (Beginn der
Werbemaßnahmen) auf über 100 Einsatzkräfte, bis 2013 eher als rückläufig zu bewerten. Seit 2013,
u.a. durch diverse Werbemaßnahmen und Kooperationen mit heimischen Arbeitgebern, konnte der
Personalbestand stabilisiert und leicht ausgebaut werden. Ohne die Werbemaßnahmen wäre der
Personalbestand vermutlich noch niedriger ausgefallen. Nicht nur außerplanmäßige Abgänge durch
Wohnortwechsel, Interessensverlust, neue Arbeitsplatzsituation usw. führen zu
Mitgliederfluktuationen, sondern auch der demografisch bedingte Verlust von Einsatzkräften ist
maßgebend. Eine Aufstockung des Personalbestandes auf die kalkulierten 146 Kräfte erscheint für
die nächsten Jahre als nicht lösbar. Daher sollte ein Personalbestand von 115 Kräften in den
nächsten Jahren angestrebt werden. Die derzeitigen Werbemaßnahmen sind weiter fortzuführen.
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7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen 2015
3
3
F VI
FB V2
0
FB V1
0
0
Ausbildungen in der Feuerwehr 2015
3
4
4
ZF
12
12
GF
24
23
TF
38
TM
50
11
RA
13
3
RS
1
2
RH
10
0
10
20
30
2010
40
50
2015
7.1.5. Ermittlung des Bedarfs
Normalerweise wird bei einer Freiwilligen Feuerwehr der Bedarf mit dem Ausfallfaktor 4 berechnet.
D.h. bei einer zu besetzenden Stelle sind demnach insgesamt vier Personen vorzuhalten. Diese
Betrachtung ist für eine rein Freiwillige Feuerwehr und im Hinblick auf das Lehrgangsangebot von
Kreis und Land unrealistisch. Daher wird in diesem Brandschutzbedarfsplan der Ausfallfaktor 3
angewendet. Für Führungsfunktionen der Ausfallfaktor 2. Bei der anschließenden Berechnung wurde
nur der tatsächliche, kurzfristige Bedarf berücksichtigt.
Die Grundausbildung (Modul 1-2, Modul 3-4) wird auf kommunaler Ebene oder im Gemeindeverband
ausgebildet. Weiterführende Lehrgänge finden auf Kreisebene statt. Sollten erhebliche Defizite wie
2008 bei den Maschinisten bestehen, kann nach Zustimmung des Kreisbrandmeisters eigenständig
ein Kreislehrgang abgehalten werden. Der Truppführer Lehrgang findet ebenfalls auf Kreisebene statt.
Die Kenntnisse der Ersten Hilfe bzw. Rettungshelfer sind weiter auszubauen. Laut Einsatzstatistik
muss die Feuerwehr Herdecke immer mehr auch zu „First-Responder“ Einsätzen“ ausrücken. Es ist
anzustreben, dass eine größere Anzahl Feuerwehrangehöriger über die Ausbildung eines
Rettungshelfers verfügen. Die Anzahl der Rettungshelfer konnte von 2010-2015 auf 10 Personen
ausgebaut werden.
Die weiterführenden Lehrgänge, die vom Kreis ausgebildet werden, wie Maschinist,
Drehleitermaschinist, Technische Hilfe, Gerätewartlehrgang etc. sind soweit ausreichend. Derzeit
verfügen 23 Personen über einen ABC 1 Lehrgang. Der Bestand muss kurzfristig auf mindestens 30
Personen erweitert werden.
Die Anzahl der tauglichen Atemschutzgeräteträger liegt bei nur 46 Kräften (Stand 2010: 51 Kräfte)
und ist dringend auszubauen, mittelfristig auf mindestens 71 Kräfte. Der Wert ist von 2010, trotz
intensiver Maßnahmen, leicht gesunken. Somit sind nur 48 % der Feuerwehrangehörigen derzeit
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60
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Atemschutzgeräteträger (tauglich). Es ist jedoch zu erwähnen, dass es in der Wehr weitere 24
ausgebildete Atemschutzgeräteträger gibt (somit insgesamt 76). Jedoch sind diese 24 derzeit nicht
tauglich (u.a. fehlende ärztliche Untersuchung oder fehlende jährliche Belastungsübung).
Insoweit muss künftig durch organisatorische Maßnahmen und intensive Führungs-/Überzeugungsarbeit die Bereitschaft zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und Belastungsübungen
erhöht werden.
In diesem Zusammenhang ist auch der Dienstsport der Feuerwehr von enormer Wichtigkeit und muss
vom Feuerschutzträger unterstützt werden. Aus räumlichen Gründen kann an der Feuerwache kein
Sportraum vorgehalten werden. Es ist eine Kooperation der Kommune mit einem ortsansässigen
Fitnessstudio anzustreben. Hierdurch kann die Fitness der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
gesteigert werden. Diese Maßnahme wirkt sich positiv auf die Anzahl der Atemschutzgeräteträger
aus.
Zusammenfassung Atemschutztauglichkeit:
Soll
Ist
Mitglieder
2015
71
46
-25
95
Prozent
75
48
-26
2010
65
51
-14
Prozent
74
58
-16
88
Deutlicher Ausbildungsbedarf ist im Truppführer Bereich zu erkennen. Hier müssen deutlich mehr als
zur Zeit zwei Teilnehmer aus Herdecke pro Jahr ausgebildet werden. Es ist jedoch darauf zu achten,
dass die Auszubildenden, die zum Truppführer entsendet werden, über die vorhandenen
Grundqualifikationen und über ausreichende Einsatzerfahrung verfügen.
7.1.6. Führungslehrgänge
Die Führungslehrgänge werden am Institut der Feuerwehr NRW in Münster abgehalten. Nach FSHG
sind die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder für diese Ausbildungen von den Arbeitgebern (gegen
Lohnausfallerstattung durch die Gemeinde) freizustellen. Die Lehrgänge erstrecken sich je nach Art
über einen Zeitraum von einer bis zu drei Wochen. Die Akzeptanz der Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer
einen solchen langen Zeitraum zzgl. der normalen Urlaubs- und Krankheitszeiten freizustellen,
schwindet. Das Institut der Feuerwehr NRW bietet seit 2008 eine so genannte Restplatzbörse via
Internet an. Hier können neben den normalen Zuteilungen zurückgegebene Lehrgänge anderer
kurzfristig an Interessenten verteilt werden.
Derzeit verfügt die Feuerwehr Herdecke über 12 ausgebildete Gruppenführer, jedoch erklären sich
nur 9 Kräfte bereit (überwiegend altersbedingt, siehe u.a. Organigramm der Feuerwehr), die Funktion
eines Gruppenführers oder Stellvertreters zu übernehmen. Im Organigramm sind derzeit 3
Funktionsstellen als 2. stellv. Gruppenführer nicht belegt (es ist aber auch nur ein Stellvertreter
vorgeschrieben).
Soll Gruppenführer (nach Fahrzeugberechnung Kapitel 6.5):
Ist Gruppenführer:
14 Kräfte
9 Kräfte
Defizit:
5 Kräfte
Somit sind mittelfristig bei einem Soll von 14 Funktionen (Ausfallfaktor 2) 5 Lehrgangsplätze F III zu
absolvieren. Alternativ sind ausgebildete Gruppenführer ohne Funktion wieder mit einer Dienststellung
zu versehen. Ausscheidende (u.a. Altersgrenze, sonstige Gründe) Gruppenführer sind ebenfalls zu
ersetzen.
Den Lehrgang F/ B ABC II und F Ausbilder sollten alle Gruppenführer und Zugführer inklusive
Stellvertreter besucht haben. Die Feuerwehr verfügt über 9 ABC II Kräfte. Demnach werden kurzfristig
8 Lehrgangsplätze benötigt.
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Bei den Zugführern ist eine Stellvertreter Funktion nicht besetzt. Diese 2. Stellvertreter Funktion ist
jedoch nicht gesetzlich gefordert. Derzeit verfügt die FFH über vier ausgebildete Zugführer (sowie
über drei Verbandsführer). Mittelfristig sind bis 2018 zwei Zugführer (F IV Lehrgang) auszubilden.
Die Defizite im Bereich FB V (siehe Brandschutzbedarfsplan 2010) wurden teilweise behoben. Beide
Löschzugführer sind ausgebildete Verbandsführer. Demnach ist das Soll erfüllt. Mittelfristig sind bis
2020 zwei weitere Verbandsführer auszubilden.
Die Amtszeit des Leiters der Feuerwehr endet im Jahr 2020. Die seines Vertreters ebenfalls. Der
Leiter der Feuerwehr hat angekündigt, 2020 keine weitere Amtszeit (altersbedingt) mehr anzutreten.
Der stellv. Leiter der Feuerwehr könnte noch eine weitere Amtszeit von 6 Jahren als LdF oder
Vertreter durchführen. Hierzu ist bei ihm eine Dienstzeitverlängerung auf 63 Jahren erforderlich. Bis
2020 sind daher zwei F VI Lehrgänge zu planen.
Die Lehrgänge F/B Brandschutztechniker sind derzeit ausreichend. Bis zum Jahr 2018 werden zwei
Lehrgangsplätze benötigt.
Weiterhin soll es allen Führungskräften ermöglicht werden, an Fortbildungen des Institutes der
Feuerwehr und an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz teilzunehmen.
Um ggf. einen Interessenskonflikt zu vermeiden, sollten die Führungsfunktionen überwiegend mit rein
ehrenamtlichem Personal besetzt werden. Bei Großschadenslagen oder Unwetterlagen könnte es
sein, dass hauptberufliche Kräfte einer Feuerwehr bei ihrem Dienstherrn herangezogen werden.
Diese würden der FFH nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher dürfen auch hauptamtliche Kräfte
einer anderen Feuerwehr nicht zum Soll einer Freiwilligen Feuerwehr gezählt werden (siehe auch
7.1.3 Gesamtpersonalstand).
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7.1.7. Derzeitige Führungsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke
Gruppeneinteilung Dienstjahr 2015
Stand: 4/2015
Version 6
Wehrführung
Möller
Elberfeld
Pressestelle Arndt
Heesch
Fachberater
Seelsorge Schanzmann
Medizin
n.N.
Tillmanns
ZF
Stellv.
Stellv.
GF
Stellv.
Stellv.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Arndt
Löschzug 1
Löschzug 2
Zweibäumer
Baska
Langohr, A.
Kay
n.N.
Gruppe 1
Tillmanns
Gruppe 2
Winkelhardt
Gruppe 3
Thiele
Gruppe 4
Tilcher
Heesch
n.N.
Struck
Westerhoff
Möller, J.
n.N.
Regener, S.
n.N.
Lenz
Husberg, J.
Blasberg
Bussmann
Grandi
Heckmann
Jezierski, C.
Kaya
Kretz, P.
Lemke, D.
Nestler
Obermeier
Otte
Regener, J.
Ruder
Schäfer, C.
Schäfer, D.
Voigt
Döneke
Emmerling
Gleiß
Glingener, F.
Goldau
Hübler, D.
Jezierski, M.
Kampmann
Krähling
Lewoldsen, K.
Markus
Möller, O.
Nahus
Neumann, S.
Rust
Schönefuss
Schöpper
Schuckert
Steinweg
Wurm
Zimmermann
19
20
21
Beurlaubt
Ecker, Dr.
Conrad
Grünewald
Schubbert
22
23
24
25
rot = Klasse C, CE Fahrer
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Apelt
Brüggemann
Fieber
Förderer
Glingener, J.
Hauschulz
Hübler, W.
Husberg, H.W.
Josten
König
Kretz, D.
Kuhlmann
Langohr, J.
Lüder
Paleit
Rudolph
Scharbach
Schröder
Schulte
Söhnge
Brandenstein
Elberfeld, T.
Fest
Glicinski
Günes
Hoche
Ilic
Janfrüchte
Möller, M.
Müller, D.
Neumann, T.
Scholz
Schumacher
Spitz
Stederoth
Strecker
Tautz
Ufelmann
Vollmer
Wagner
Wolf, J.
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7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen
Fahrzeug
ELW 1-1
ELW 1-2
TLF 16/30
DLK 23/12
HLF I
HLF II
HFL III
GW-L 1
WLF I
WLF II
LKW (GW-L 2)
Soll o. Ausfallreserve
Soll mit Ausfallreserve
Ist Stand 2015
Differenz
Soll
WF
3
VF*
3
Soll
1
1
ZF** Soll GF** Soll TF
1
2
1
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
1
0
0
1
2
3
2
2
7
Soll
1
1
2
1
3
3
3
Freistellungen
Gesamt
9
3
6
6
4
12
0
5
5
5
5
2
1
1
1
15
26
15
26
15
26
3
9
9
9
0
1
1
1
Soll
TM
3
3
3
3
17
20
6
8
3
6
3
6
3
8
24
3
2
4
14
51
72
3
3
4
12
23
50
0
1
0
-2
-28
-22
146
4
generell Ausfallfaktor 3
* = Ausfallfaktor 1 da Sonderfunktion
** = Ausfallfaktor 2 da Führungsfunktion
Berechnung mit allen Ist Kräften. Auch die Personen, die nicht zur Sollstärke gezählt werden dürfen.
(Soll-Ist-Vergleich der Strukturen bei einem realen Ausfallfaktor 3 gerechnet. Bei der Tabelle wurden beim Ist nur die
vorhandenen Ausbildungen gewertet. Die Funktionstrennung wurde hier nicht berücksichtigt.
Soll Personal, Ausfallfaktor 3
Ist, mit allen Kräften
Differenz
Soll Personal, Ausfallfaktor 3
Ist, nur Personal das zur Sollstärke gerechnet werden darf
Differenz
2015
146
99
-47
2010
141
88
-53
146
74
-72
141
74
-67
Nach der Rechnung mit dem Ausfallfaktor 3 hat die Feuerwehr Herdecke ein Personal Soll von 146
Kräften. Derzeit sind es lediglich 99 Kräfte (2010: 88 Kräfte), von denen streng genommen aber nur
74 (2010=74 Kräfte) berücksichtigt werden dürfen (vergleiche Ziffer 7.1.3).Somit besteht eine
Minderdifferenz von 47 Kräften (wenn man alle verfügbaren Ist-Kräfte rechnet) oder von 72 Kräften
(wenn man nur die zur Sollstärke gehörenden Kräfte rechnet). Mittelfristiges Ziel sollte es sein, den
Personalstand an 115 aktive Kräfte anzugleichen. Langfristig muss der Personalbestand (beim
jetzigen Fahrzeugbestand) auf 146 Einsatzkräfte ausgebaut werden. Eine Betrachtung mit dem
theoretischen Ausfallfaktor 4 wäre unrealistisch und derzeit nicht lösbar.
FAZIT = Bei der Feuerwehr Herdecke können Einsätze und Übungen mit dem jetzigen
Personalstand noch befriedigend abgearbeitet werden. Einsätze im Zeitraum von 6-18 Uhr
können nur als ausreichend betrachtet werden. Es ist zu beachten, dass die ehrenamtlichen
Kräfte auch im Hinblick auf die hohe Einsatzanzahl sehr stark belastet werden. Durch intensive
Werbemaßnahmen konnte der Personalstand leicht gesteigert werden. Hierbei handelt es sich
jedoch überwiegend um Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben
und lediglich in Herdecke beschäftigt sind. Ebenfalls konnten mehrere Kameraden gewonnen
werden, die im Rahmen einer „Doppelmitgliedschaft“ in der FF Herdecke aktiv wurden. Der
Personalbestand darf einen Wert von 70 nicht unterschreiten. Dann besteht akuter
Handlungsbedarf. Dies kann auch nicht mit der Einrichtung einer hauptamtlichen Wache
kompensiert werden. Es gilt das vorhandene Personal zu fördern und zu motivieren. Dies
bedarf finanzieller Mittel (siehe Ehrenamtssparbuch). Weiterhin muss eines der höchsten Ziele
der Stadt Herdecke in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Werbung von neuem
Einsatzpersonal sein.
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7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren
In den nächsten zehn Jahren müssen 11 Stellen zu den normal auftretenden Austrittsersuchen (wie.
z.B. bei Verlust von Interesse etc.) kompensiert werden, in den nächsten 20 Jahren sind es 25
Stellen. Positiv zu werten ist, dass bereits sechs Frauen (2010: drei) in der aktiven Feuerwehr tätig
sind. Drei Feuerwehrangehörige haben einen Migrationshintergrund. Jedoch sind dies, im Vergleich
zum Bundestrend, sehr niedrige Zahlen.
7.1.10. Altersstruktur
Das Durchschnittsalter liegt bei 33 Jahren. Die Mannschaft ist sehr jung aufgestellt.
50
Anzahl der Feuerwehrangehörigen nachAlter
46
45
40
Anzahl der FM
35
30
25
25
20
16
15
10
7
5
2
0
bis 30 Jahre
30-40 Jahre
40-50 Jahre
bis 60 Jahre
bis 63 Jahre
Altersgruppen in der FF
7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern
Die Stadt Herdecke muss die Freistellungsbedingungen in Abstimmung mit den ortsansässigen
Arbeitgebern optimieren. Das Verständnis der Arbeitgeber für diese gemeindliche Pflichtaufgabe ist
zurzeit eher schlecht / sehr differenziert. Von 77 befragten aktiven Angehörigen der FF Herdecke
klagen 16 über Probleme am Arbeitsplatz. Bei weiteren Kameraden ist eine Abkömmlichkeit vom
Arbeitsplatz aus logischen Gründen (z.B. Tätigkeit auf einer Intensivstation) nicht möglich.
Besorgniserregend ist die Tatsache, dass sich die ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr bei
vielen Arbeitgebern für die betreffende Einsatzkraft eher nachteilig auswirkt. Die Weltwirtschaftskrise
2009 förderte diesen bundesweiten Trend erheblich. Der zunehmende Leistungsdruck und die
Abwicklung von Aufträgen „just in time" können hierfür auch Ursachen sein. Vielen Arbeitnehmern
wird ganz klar gesagt, dass sie ihr Arbeitgeber bezahle und nicht die Feuerwehr. Festzustellen ist,
dass bis 2015 die Anzahl der Einsatzkräfte, die Probleme am Arbeitsplatz haben, um zu Einsätzen
auszurücken, nicht weniger geworden ist. Gerade der gesunde mittelständische Arbeitgeber kann
Ausfälle von Mitarbeitern trotz Lohnersatzleistungen durch die Stadt nicht mehr ohne weiteres
hinnehmen, obwohl gerade die kleineren Betriebe nach wie vor die Masse der Feuerwehrangehörigen
stellen. Die Feuerwehr Herdecke versucht, die Abkömmlichkeit des ehrenamtlichen Personals bei
ihrem Arbeitgeber auf ein benötigtes Minimum zu reduzieren. Insbesondere zu Kleineinsätzen sollen
zunächst Beschäftigte des öffentlichen Dienstes alarmiert werden. Bei größeren Einsatzsituationen
werden alle Kräfte alarmiert.
Abschließend sind die vielen heimischen Unternehmen positiv zu erwähnen, die ihre Arbeitnehmer
stets für Einsätze freistellen. Die Bürgermeisterin hat die Arbeitgeber jährlich angeschrieben und sich
für die Freistellung der Feuerwehrleute bedankt. Weiterhin wurde an sechs Arbeitgeber die Plakette
„Partner der Feuerwehr“ offiziell verliehen.
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7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals
In einer Befragung der 99 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wurden 77 Fragebögen
ausgewertet. Die Beschäftigungssituation ist tendenziell für die Tagesverfügbarkeit zu beobachten.
Derzeit arbeiten im und um (maximal 20 km) das Stadtgebiet 51 Kräfte (54,5 %). Davon sind:
- 22 FM vom Arbeitgeber abkömmlich
- 15 FM vom Arbeitgeber nicht abkömmlich
- 14 FM vom Arbeitgeber teilweise abkömmlich.
Zudem arbeiten:
- weitere 5 FM an wechselnden Stellen im Stadtgebiet
- weitere 8 FM an wechselnden Arbeitsstellen überall
16 Kameraden können in der Hauptarbeitszeit in < 4 Minuten an der Feuerwache sein. 22 Kameraden
können nach Feierabend von zu Hause in < 4 Minuten an der Feuerwache sein.
Der andere Teil der Einsatzkräfte arbeitet außerhalb des Stadtgebietes bzw. des
Alarmierungsgebietes und ist somit tagsüber nicht per Funkmeldempfänger alarmierbar / erreichbar.
Seit 2010 wird das Personal auch per SMS-Alarmierung angesprochen. Jedoch bei einer Arbeitsstelle
> 20 km kann dieser Personenkreis nur als Ablösepersonal im weiteren Einsatzverlauf gesehen
werden. Die Zahlen spiegeln zudem wider, dass sich hauptsächlich Berufstätige im Ehrenamt
engagieren.
Sinkt der Wert der in der Nähe arbeitenden Einsatzkräfte unter 60 %, sind Maßnahmen zu ergreifen.
Die Stadt Herdecke als Träger des Feuerschutzes sollte jetzt schon für die Gewerbetreibenden, die
bei der Einstellung von Mitarbeitern Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt
berücksichtigen, positive Anreize schaffen:
Diese können beispielhaft sein, soweit rechtlich möglich:
-
Unkomplizierte Erstattung von Lohnersatzleistungen mit Bonuszahlungen
Sondervereinbarungen in der Gewerbesteuer durch Rückerstattungen
Abkommen mit Personaldienstleistern zur Personalgestellung bei Fortbildungsmaßnahmen
von Einsatzkräften
Abkömmlichkeit gemäß Fragebogenaktion 4/2015:
70
59
60
54
54
50
40
40
6-12 Uhr
12-18 Uhr
40
30
20
10
10
0
BF, RD, Schicht
0-6 Uhr
18-0 Uhr
WE, Feiertag
Die Feuerwehr führte im April 2015 eine Befragung durch. Bei vielen Berufsgruppen konnte keine klare Aussage getroffen
werden. Bei manchen Einsatzkräften wechselt die Abkömmlichkeit. Einige Feuerwehrleute haben zudem den Fragebogen nicht
beantwortet. Diese Grafik ist somit nicht repräsentativ und beinhaltet lediglich die Einsatzkräfte, die immer zur Verfügung
stehen können.
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Unterteilt man den Tag in drei Zeitabschnitte, zum einen von 6:00 bis 18:00 Uhr (Tageszeit) und zum
anderen von 18 bis 0 Uhr und von 0 bis 6 Uhr, so ergeben sich die in den Abbildungen dargestellten
Verfügbarkeiten. Es ist ganz klar der Trend zu erkennen, dass die Feuerwehr in der Zeit von 18 bis 6
Uhr und an Wochenenden keine Probleme hat. Problematisch ist der Tagesbereich von 6 bis 18 Uhr.
Nach diesem Zeitmuster sind auch die verschiedenen Alarmgruppen der Feuerwehr Herdecke
aufgeteilt. Somit versucht man, immer das gerade verfügbare Personal gezielt anzusprechen.
Arbeitsorte der Feuerwehrangehörigen
Wetter; 2
wechselnd
überall; 8
wechselnd SG; 5
Dortmund; 2
Hagen; 12
Bönen; 1
Hagen Vorhalle; 3
Herdecke; 28
Witten; 2
7.1.13. Betrachtung der interkommunalen Zusammenarbeit
Mittelfristig ist auch über eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden
nachzudenken. Nach FSHG ist diese grundsätzlich möglich. Wenn die Qualität des
Sicherheitsniveaus gesteigert werden kann, so sollten auch Feuerwehren der Nachbargemeinden
grundsätzlich zum Ersteinsatz in Herdecke vorgesehen werden. Denkbar wäre, eine Art ErgänzungsLöschgruppenfahrzeug vornehmlich mit Atemschutzgeräteträgern einzurichten. Beispiel: Ist ein
Einsatzereignis (z.B. Zimmerbrand) in der Nachbargemeinde XY, fährt von Herdecke ein
Löschgruppenfahrzeug nach XY zur Unterstützung. Nun der umgekehrte Fall: Kommt es in Herdecke
zu einem Einsatzereignis, fährt von XY ein Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug nach Herdecke. Dies
wäre eine reale Lösung, was es mit den umliegenden Kommunen abzustimmen und zu vereinbaren
gilt.
7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst
Da der Wehrdienst abgeschafft wurde, besteht für die Feuerwehr keine Möglichkeit mehr, hierüber
Personal zu rekrutieren bzw. dauerhaft an die Feuerwehr zu binden.
7.1.15. Führerscheine der Klasse C und CE sowie Bootsführerschein
Derzeit besitzen 39 Kräfte (2010: 36 Kräfte) einen LKW-Führerschein (Klasse C, CE), um bei der
Feuerwehr Großfahrzeuge zu fahren. Das Soll liegt bei 40 Kräften. Demnach ist kurzfristig eine
Person auszubilden. Mittelfristig sind vier Kräfte auszubilden. Sollten Personen mit einem solchen
Führerschein aus der Feuerwehr Herdecke ausscheiden, sind entsprechende Personen unverzüglich
zu einer Führerscheinausbildung zu entsenden. Nach der Führerscheinausbildung muss noch zudem
eine Maschinisten- und Drehleitermaschinisten-Ausbildung absolviert werden. Da die Personen
diesen LKW-Führerschein überwiegend für die Feuerwehr benötigen, ist dieser von der Stadt als
Feuerschutzträger zu finanzieren. Die Stadt hat bereits bei vielen (Feuerwehr-) Führerscheininhabern
profitiert, die diese Ausbildung privat für ihren Hauptberuf absolviert haben und nun gleichzeitig für die
Freiwillige Feuerwehr nutzen können (Beispiel hauptberuflich Berufskraftfahrer, ehrenamtlich
Feuerwehrangehöriger).
Derzeit verfügt die Feuerwehr über 19 Bootsführer (Stand 2010: 10 Stück). Der Bereich konnte positiv
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ausgebaut werden. Bei einem Soll von 25 Personen sind demnach noch 6 Kameraden auszubilden.
Entsprechende Ausbildungen sind kurzfristig zu belegen.
35
29
30
28
25
19
20
15
12
11
9
10
5
5
1
0
kein
B
BE
C1
C1E
C
CE
Boot
Führerscheininhaber in der Feuerwehr Herdecke
7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen
Nachzudenken ist auch über die künftige Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen
DRK, DLRG, JUH und THW, nicht nur im Großschadensfall. Die vorhandene Sachkunde kann die
Feuerwehr Herdecke in allen vorhandenen Fachdiensten (Sanität und Rettung, Betreuung und
Verpflegung, Technik und Sicherheit) nutzbar machen und hat dies in der Vergangenheit auch bereits
erfolgreich getan. Diese Zusammenarbeit ist auszubauen.
7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle)
Gerätehaus / Wache
1
Einsatzpersonal
Einsatzpersonal
Anteil Einsatzpersonal FF
derzeitige Freistellungen
Anteil Einsatzpersonal Hauptamtliche Wache
Jugendfeuerwehr
Spielmannszug
Ehrenabteilung
Fachberater
99
99
4
4,5
31
0
26
0
Altersstruktur
Alter bis 30 Jahre
Alter 30-40 Jahre
Alter 40-50 Jahre
Alter 50-60 Jahre
Alter > 60 Jahre
Durchschnittsalter
46
x
25
x
16
x
7
x
2
x
33 Jahre
Einsatzdiensttauglichkeit
Anteil Einsatzpersonal Gesamtstärke
Atemschutzgeräteträger gem. G 26
95
46
Laufbahnausbildung
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100
100
4
4,5
0
100
48
%
%
%
%
%
%
%
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TM (F I)
TF (F II)
F III
F IV
F/B V
F VI
Rettungshelfer
Rettungssanitäter
Rettungsassistent
50
23
12
4
3
2
10
1
13
es zählt die höchste Qualifikation
Führerscheine
Klasse C
Klasse CE
Bootsführerschein
11
28
19
Verfügbarkeit*
in der Zeit von 6 bis 18 Uhr*
in der Zeit von 18 bis 24 Uhr
in der Zeit von 24 bis 6 Uhr
Anz.
36
54
54
Verfügbarkeit an Wochenenden, Feiertagen,
Ferienzeiten*
Verfügbarkeit an Samstagen
Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen
Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 6 Uhr
60
60
60
*Es ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Feuerwehrkräften die Verfügbarkeit nicht planbar ist.
Es wurden nur die abgegebenen Fragebögen ausgewertet
7.2. Kommunikationstechnik
7.2.1. Einsatzzentrale
Die Kreisleitstelle Schwelm ist gemäß § 21 FSHG für die Notrufabfrage und Alarmierung der
Einsatzkräfte zuständig. Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Herdecke wird grundsätzlich bei jedem
Einsatz durch nachrückende Kräfte besetzt und dient als Rückfallebene zur Alarmierung. Im
Bedarfsfall, wie bei großflächigen Unwetterlagen mit vielen kleinen Einsatzstellen, ist die
Einsatzzentrale für die Einsatzdisposition und Rückmeldeprotokollierung in der AAO fester
Bestandteil. Ab gewissen Alarmstufen ist ein so genannter Lagedienst vorgesehen, der den
rückwärtigen, administrativen Bereich (direkt dem Einsatzleiter unterstellt) führt. Der Zentralist kann
bei einer Großlage oder bei Massenanfall von Einsätzen (Unwetterlagen) durch seine Ortskenntnis die
Einsätze viel besser priorisieren als ein externer Feuerwehrbeamter in der Leitstelle. So werden
Einsätze nach der Alarmierung durch die Einsatzzentrale flexibler und effizienter abgearbeitet. Auf
Einsatzmittel und Einsatzpersonal hat der Zentralist eine kürzere und direkte Eingriffszeit als ein
externer Feuerwehrbeamter.
Die technische Ausrüstung der Einsatzzentrale muss dem Standard entsprechen. So gehören derzeit
zwei 4m- Funkgeräte zwei Digitalfunkgeräte zum festen Standard. Ein FMS-Ablesetableau41 oder ein
ELS-Ablesetableau42 der Kreisleitstelle Schwelm ist vorzuhalten. Auch eine Rundsprechanlage für die
Feuerwache (mit Aufschaltmöglichkeit der Leitstelle) ist zwingend erforderlich. Die Wache muss über
mindestens fünf Amtsleitungen und im Bereich des Internets über eine schnelle Datenleitung (derzeit
mindestens DSL 16.000) verfügen. Ein Alarmierungssystem als Rückfallebene für Funkmelder und
Sirenen ist vorzuhalten. Eine technische Anbindung zur Kreisleitstelle über einen abgesetzten
Bedienplatz ist kurzfristig zu erzielen. Hier kann bei Unwetterlagen (Massenanfall von Einsätzen) von
41
FMS= Funkmeldesystem. Ablesetableau des jeweiligen Fahrzeugstatus
ELS = Einsatzleitsystem. Ablesetableau von offenen und erledigten Einsätzen der Feuerwehr
Herdecke
42
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zwei verschiedenen Standorten (Herdecke, Kreisleitstelle Schwelm) in einem System gearbeitet
werden.
Die technischen Voraussetzungen der Einsatzzentrale sind derzeit als gut (Stand 2010: mangelhaft)
zu bezeichnen. Vor einigen Jahren wurde ein gebrauchter Leitstellentisch in Eigenregie des
Ehrenamtes installiert. Der Tisch wurde 2010 kernsaniert und wurde darüber hinaus im Jahre 2015
mit dem Digitalfunk ausgestattet. Hierbei wurden auch zwei einheitliche Bedienelemente (Major BOS
8a) installiert. Die Einsatzzentrale verfügt neben zwei 4m Geräten, einem 2m Funkgerät und zwei
FRT43 (Digitalfunk) auch über einen digitalen Alarmgeber. Hier ist zu beachten, dass dieser sekundär
von der Leitstelle zu sehen ist (Alarme der Leitstelle haben Priorität). Mit Umstellung auf die digitale
Alarmierung (zu differenzieren vom Digitalfunk) wurde auch der alte 5 Ton Alarmgeber deinstalliert.
Die Einsatzzentrale verfügt über drei Telefone (eines davon schnurlos). Die Rundsprechanlage wurde
im Zuge des Anbaus im ganzen Gebäude flächendeckend erneuert. Die Leitstelle kann sich auf diese
Rundsprechanlage aufschalten. Die Zentrale verfügt weiterhin noch über ein Faxgerät und eine
taktische Tafel zur Lagedarstellung. Ein abgesetzter Leitstellenplatz wurde bisher nicht realisiert. Hier
gilt es die Systemänderung der Leitstelle in den nächsten Monaten abzuwarten. Weiterhin ist noch die
neue Antenne für den Digitalfunk zu installieren. Hier ist eine Genehmigung der LZPD44 abzuwarten.
Bis dato werden die Geräte mit einer provisorischen Antenne betrieben.
7.2.2.Stabsraum
Im Obergeschoss des Altbaus befindet sich seit 2014 ein Stabsraum. Dieser ist mit einem
abgesetzten Bedienplatz für 4m-Funk und Digitalfunk (FRT) ausgestattet. Zum Raum gehören ein
Beamer mit Leinwand sowie eine Magnettafel zur Lagedarstellung mit taktischen Zeichen. Bisher gibt
es in diesem Raum nur einen Telefonanschluss. Für die einzelnen Stabsfunktionen sind weitere
Funktelefone (Festnetz) zu beschaffen. Weiterhin ist der Raum mit weiteren Magnettafeln zur
Lagedarstellung auszustatten.
7.2.3. 4-Meter Funkverkehr - Einführung digitaler Funkverkehr
Jedes Löschgruppenfahrzeug, die Einsatzzentrale sowie der Stabsraum sind mindestens mit einem
analogen 4m-Sprechfunkgerät und seit 2015 mit einem MRT (Digitalfunk) ausgestattet.
Der einzige ELW 1 war 2010 technisch unzureichend ausgestattet. Hierbei handelt es sich um einen
umgebauten Mannschaftstransportwagen. Dieser wurde im Jahr 2011 durch eine Fachfirma technisch
überarbeitet. Noch im Jahr 2015 wird hier auch der Digitalfunk eingebaut (HRT45 und MRT46).
Funktechnisch ist das Fahrzeug auf einem brauchbaren Stand. Jedoch ist das Grundfahrzeug von
2001 und es sind einige Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu erkennen.
Der Kommandowagen verfügt zudem über eine Freisprecheinrichtung für 4m-Funk, Digitalfunk und
Mobilfunk („Bluetooth“). Der diensthabende B-Dienst ist mit einem Mobilfunkgerät ausgestattet.
Der Digitalfunk wurde in den letzten Monaten in die Bestandsfahrzeuge verbaut. Die Umstellung auf
den Digitalfunk erfolgt in drei Abschnitten: Zunächst soll der DMO-Führungskanal umgestellt werden.
Danach folgt die Kommunikation im TMO47 mit der Leitstelle. Als drittes ist der DMO48-Arbeitskanal
(u.a. Kommunikation mit Atemschutzgeräteträgern) vorgesehen. In diesem Bereich gibt es derzeit
große Probleme. Alle Umstellungen erfolgen sukzessive nach einem aussagekräftigen Parallelbetrieb
mit den alten analogen Geräten. Erst wenn der Testbetrieb erfolgreich war, kann der Digitalfunk
eingeführt werden. Die Umstellung auf den digitalen Funkverkehr ist mit finanziellen Mitteln bei der
Stadt Herdecke berücksichtigt. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der Digitalfunk wiederkehrenden
Arbeitsaufwand (wie Update an jedem einzelnem Gerät) verursacht. Fraglich ist, ob dieser zusätzliche
Aufwand weiterhin vom Ehrenamt durchgeführt werden kann.
7.2.4. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.8)
Auf den vier Löschgruppenfahrzeugen verfügen folgende Funktionen über analoge 2m
Sprechfunkgeräte:
43
Fest eingebautes Funkgerät (ortsfest), Fixed Radio Terminal
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
45
Handsprechfunkgerät digital, Hand Radio Terminal
46
Fahrzeugfunkgerät digital, Mobile Radio Terminal
47
Netzbetrieb Digitalfunk, Trunked Mode Operation (u.a. Kommunikation zur Leitstelle)
48
Direktmodus (Wechselsprechen) digital, Direct Mode Operation
44
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-
Einheitsführer (2x)
Maschinist
Angriffstruppführer
Wassertruppführer
Ziel ist es, die Funktionen Melder und Schlauchtruppführer ebenfalls mit Geräten auszustatten. Aus
Sicherheitsgründen sollen auch die Funktionen Angriffstruppmann und Wassertruppmann redundant
mit Geräten ausgestattet sein. Dies wurde bei der technischen Ausstattung einer Löschgruppe bereits
berücksichtigt.
7.2.5. Funkalarmierung
Die Alarmierung wird seit 2011 digital per Funkmeldeempfänger (Swissphone 925 und 935) und
Sirene durchgeführt. In der Leitstelle sowie in der Zentrale befindet sich hierfür eine Auslöseeinheit.
Die Feuerwehr alarmiert auch ergänzend per SMS-Alarmierung. Die SMS-Alarmierung sowie die
Alarmierung über die sieben Feuerschutzsirenen dienen als Redundanz für einen eventuellen Ausfall
der Funkalarmierung.
7.2.6.Funkmeldesystem (Analogfunk) – Funkrufnamen nach OPTA-Richtlinie
FMS-Handapparate dienen zur Vereinfachung des Funkverkehrs (zeitlicher Vorteil), bieten
Bediensicherheit, Reduzierung des Sprechfunkbedarfes und damit Entlastung des
Sprechfunkverkehrs. Die per FMS-Geber gesandten Telegramme können elektronisch in der
Kreisleitstelle verarbeitet und für statistische Erhebungen ausgewertet werden. Im Digitalfunk ist eine
solche Möglichkeit vorgesehen. FMS konnte aber bisher technisch nicht umgesetzt werden.
Alle Einsatzfahrzeuge sind mit FMS-Hörern (Funkmeldesystem zur Statusübertragung) ausgestattet.
Dies wurde seit dem Jahr 2002 deutlich verbessert. Damals waren nur zwei Fahrzeuge mit FMS
ausgestattet. FMS Geber sind mittlerweile Stand der Technik und gehören in jedes Einsatzfahrzeug.
Die FMS Geber dienen zudem dazu, auswertbares Material für die Statistik der zeitkritischen Einsätze
vorhalten zu können.
Im Juni 2015 werden die neuen OPTA Funkrufnamen im Ennepe-Ruhr-Kreis eingeführt. Dies ist
bisher nicht erfolgt, da die Software der Leitstelle die neuen Funkrufnamen nicht verarbeiten konnte.
Der Funkrufname für das HLF 1 lautet dann: „Florian Herdecke 1 HLF20 1“.
7.2.7. Mobiltelefone
Der ELW1 verfügt über zwei Mobiltelefone (davon ein Festeinbau). Eine Freisprecheinrichtung ist
nicht vorhanden.
Weiterhin sind einzelne Positionen des Tagesdienstes (Wehrführer, Gerätewarte, Geschäftsführer
Freiwillige Feuerwehr, Stelle Mitgliederwerbung) mit dienstlichen Mobilfunkgeräten ausgestattet.
2010 wurde angestrebt, jedes Fahrzeug (Löschgruppenfahrzeuge, Drehleiter, Gerätewart etc.) mit
Mobilfunkgeräten auszustatten. Dies ist insbesondere bei einem Ausfall des 4m-Funks sowie bei
Massenanfall von Einsätzen (Unwetterlagen) ein großer Vorteil. So können Einsätze, ohne den
Funkverkehr zu belasten, durch die Einsatzzentrale / Kreisleitstelle direkt an das jeweilige Fahrzeug
disponiert werden. Im Jahr 2012 wurden die Fahrzeuge HLF 1, DLK, TLF, HLF 2, HLF 3 und GW-L
mit einem Mobilfunkgerät ausgestattet. Der Bestand ist derzeit als ausreichend anzusehen. Der
zukünftig angeschaffte GW-L 2 sowie der ELW 1-2 sind ebenfalls mit einem Mobilfunkgerät
auszustatten.
7.2.8.Tragbare Handfunkgeräte
Es existiert ein tragbares 4m-Handfunkgerät auf dem ELW 1. Die Reichweite solcher Geräte ist sehr
eingeschränkt. Nach Einrichtung des B-Dienstes im Jahr 2011 wurde der Kommandowagen ebenfalls
mit einem 4m Handfunkgerät ausgestattet. In den nächsten Jahren bringt der Digitalfunk hier Vorteile.
Die so genannten HRT können in den Frequenzbereichen DMO und TMO umgestellt werden. So
kann der Einsatzleiter auch mit einem Handfunkgerät mit der Leitstelle oder der Zentrale
kommunizieren. Die Reichweite ist hier gegenüber dem Analogfunk jedoch verbessert.
Die Feuerwehr Herdecke besitzt derzeit 56 tragbare Funkgeräte (Stand 2010: 41 Stück) im 2 MeterFunk (Einsatzstellenfunk mit beschränkter Reichweite). Es sind überwiegend moderne Geräte wie
Motorola GP 900 und GP 360 im Einsatz. Der technische Zustand dieser Geräte wurde seit 2002
stetig verbessert. Die Produktion der analogen Handfunkgeräte (2m) wurde seit Jahresbeginn
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eingestellt.
2004 wurde ein Funkkonzept für die Feuerwehr Herdecke entworfen. Dieses Konzept sieht eine
Kanaltrennung für die Führungsfunktionen vor. Dies wird bereits bei der Feuerwehr Herdecke
durchgeführt. Nach einer Übung im Jahre 2015 wurde beschlossen, auch die Arbeitskanäle der
beiden vorhandenen Löschzüge zu trennen. Es ist bei diesem Konzept jedoch zukünftig anzustreben,
dass die Atemschutzgeräteträger im Innenangriff sowie der Atemschutz Controller
(Atemschutzüberwacher) bei mittleren bis größeren Einsatzlagen über einen eigenständigen
Funkkanal verfügen. Das Funkkonzept ist anzupassen. Nachteil der Kanaltrennung ist, dass weitere
Funkgeräte benötigt werden. Jedoch stellt die Kanaltrennung, insbesondere für die
Atemschutzgeräteträger (etwa Mayday Situation = Notfalllage unter Atemschutz), eine deutliche
größere Sicherheit dar.
Für die absolute Sicherheit ist zu überlegen, jedes Mitglied eines Atemschutztrupps (bisher 1 Gerät
pro Trupp) mit einem eigenen Funkgerät auszustatten. Bei einem möglichen Unfall könnte jede
Person unverzüglich einen Notruf absetzen. Das 2m-Funkgerät im Atemschutzeinsatz ist für die
Sicherheit der im Gefahrenbereich eingesetzten Trupps unverzichtbar. Der Arbeitskreis Atemschutz
der Feuerwehr favorisiert diese o.g. Lösung ebenfalls. Für den Sicherheitstrupp Typ 2 werden wenige
Funkmasken (Atemschutzmasken mit integriertem Lautsprecher und Mikrofon) vorgehalten.
Helmsprechgarnituren werden nicht mehr verwendet. Diese waren zu anfällig. Daher werden bei den
Geräten flächendeckend so genannte „Handmikes“ (Lautsprechermikrofone) eingesetzt. Diese haben
den Vorteil, dass bei einer Gesprächsführung nicht immer das ganze Funkgerät aus der Tasche
genommen werden muss. Die Handmikes sind bei Neubeschaffungen auch wie Ladehalterungen in
Fahrzeugen stets mitzubeschaffen.
Die Anzahl der 2 Meter-Funkgeräte ist bei der Feuerwehr Herdecke als durchschnittlich anzusehen.
Es ist anzustreben, dass zukünftig jeder Truppführer, Einheitsführer, Zugführer, Abschnittsleiter und
Einsatzleiter über ein eigenes 2 Meter Funkgerät verfügen kann.
Das Soll (Minimum) für Handsprechfunkgeräte wird demnach wie folgt bemessen:
ELW 1-1
Soll 8 Stück
Ist 8 Stück
1 Kanal 20 EL
1 Kanal 20 FüAss
1 Kanal 20 Funker
5 Reservegeräte (Führungsfunktionen)
ELW 1-2*
8 Stück
1 Kanal 20 EL
1 Kanal 20 FüAss
1 Kanal 20 Funker
5 Reservegeräte (Führungsfunktionen)
*Fahrzeug noch nicht im Fahrzeugbestand, jedoch bei zwei Löschzügen erforderlich. Deshalb ist
dieses Kommunikationsfahrzeug bereits Bestandteil dieser Kalkulation.
HLF 1
Soll 9 Stück
Ist 9 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 56 EF
1 Kanal 56 Me
1 Kanal 56 Ma
1 Kanal 56 AF
1 Kanal 56 AM
1 Kanal 56 WF
1 Kanal 56 WM
1 Kanal 56 SF
DLK 23/12
Soll 4 Stück
Ist 4 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 56 EF
1 Kanal 56 Ma
1 Kanal 56 Korbbetrieb
TLF 16/30
Soll 7 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 56 EF
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Ist 7 Stück
1 Kanal 56 Ma
1 Kanal 56 AF
1 Kanal 56 AM
1 Kanal 56 WF
1 Kanal 56 WM
HLF 2
Soll 9 Stück
Ist 5 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 5X EF
1 Kanal 5X Me
1 Kanal 5X Ma
1 Kanal 5X AF
1 Kanal 5X WF
1 Kanal 5X SF
HLF 3
Soll 9 Stück
Ist 5 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 5X EF
1 Kanal 5X Me
1 Kanal 5X Ma
1 Kanal 5X AF
1 Kanal 5X WF
1 Kanal 5X SF
WLF 1 (AB-U)
Soll 10 Stück
Ist 9 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 5X EF
1 Kanal 5X Ma
1 Kanal 5X TM
6 Kanal 5X (CSA Einsatz)
KdoW
Soll 1 Stück
Ist 1 Stück
1 Kanal 20 EF
GW-L1
Soll 5 Stück
Ist 4 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 5X EF
1 Kanal 5X Ma
1 Kanal 5X AF
1 Kanal 5X WF
LKW
Soll 3 Stück
Ist 2 Stück
1 Kanal 20 EF
1 Kanal 5X EF
1 Kanal 5X Ma
MTF 1
Soll 1 Stück
Ist 1 Stück
1 Kanal 20 EF
MTF 2
Soll 1 Stück
Ist 1 Stück
1 Kanal 20 EF
MTF 3
Soll 1 Stück
Ist 0 Stück
1 Kanal 20 EF
RTB
Soll 1 Stück
Ist 0 Stück
1 Kanal 20 EF
Soll = 77 Geräte
Ist =56 Geräte
Defizit: 21 Geräte
*Fahrzeug ist noch nicht im Bestand, muss aber bei zwei Löschzügen angeschafft werden.
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Das Soll der 2 Meter Funkgeräte ist nicht mehr anzupassen. Teilweise sind die Analogfunkgeräte
schon nicht mehr lieferbar. Der Bestand muss im Zuge der Umstellung auf den Digitalfunk angepasst
werden. Die o.g. Mengenberechnung gilt sinngemäß auch für die Handgeräte des Digitalfunkes.
Bei weiteren Fahrzeugneuanschaffungen muss betrachtet werden, wie viele Trupps in diesem
Fahrzeug eingesetzt werden können, oder man benutzt die folgende Faustformel:
- Einsatzleitwagen
- Löschgruppenfahrzeug
- Staffelfahrzeug
- Truppfahrzeug
8 Stück
9 Stück
7 Stück
3-4 Stück
7.2.9.Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12)
Das Sirenennetz besteht derzeit aus sieben Feuerschutzsirenen (Modell E57). Seit 2002 wurden die
Sirenen ausgehend von vier Stück erweitert. Hierzu wurden alte Luftschutzsirenen auf den
Feuerschutzton im Jahr 2009 umprogrammiert. 2009 und 2014 wurden Sirenenüberprüfungen sowie
Reichweitenausleuchtung durchgeführt (siehe Anlage). Hierbei ist aufgefallen, dass weitere
Sirenenstandorte erstellt werden müssen. Die Bereiche Westende (Gemeinschaftskrankenhaus),
Schraberg, Schnee und Ahlenberg sind unterversorgt. Weiterhin muss der Standort Nackenhof
erneuert werden. Mit dem neuen Sirenenmodell HES 600-R bzw. HES 1200-R können auch gezielte
Warndurchsagen an die Bevölkerung durchgeführt werden. Im Hinblick auf das umliegende
Gefahrenpotenzial (u.a. Ewald Dörken AG, Idealspaten) sollte der Sirenenstandort Nacken mittelfristig
erneuert werden. Der Radius um die Standorte Kirchender Dorfweg und Dortmunder Landstraße
(Ahlenberg) kann durch die Neuinstallation der Sirene HES 1200-R ebenfalls deutlich verbessert
werden. Die innerstädtische Sirene in der Bahnhofstraße sollte ebenfalls im Hinblick auf
Warndurchsagen gegen eine neue Sirene getauscht werden.
Der Sirenenton der Sirene E57 kann auch zur Warnung der Bevölkerung genutzt werden (u.a.
Aufforderung, um das Radio für Warndurchsagen einzuschalten). Hierzu wurde vom Ennepe-RuhrKreis ein kreisweiter Arbeitskreis einberufen. Dieser soll ein einheitliches Modell zur Warnung der
Bevölkerung erstellen.
Maßnahmen: Installation von neuen Sirenen in den Stadtteilen Westende und Schraberg. Die
Sirenenstandorte Kirchender Dorfweg, Nackenhof und Dortmunder Landstraße müssen aufgrund der
geringen Intensität erneuert werden. Die Sirene in der Bahnhofstraße sollte ebenfalls gegen eine neue
Sirene (im Hinblick auf Warndurchsagen in der Innenstadt) getauscht werden.
(Quelle: Fa. Helin, Hagen 2015)
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7.2.10. Funkmeldeempfänger
Der Bestand an Funkmeldeempfängern kann als gut angesehen werden. Derzeit sind 72 Kräfte mit
digitalen Funkmeldeempfängern ausgestattet.
7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät
Die Tabelle 1 gibt eine Übersicht, welche Einsatzfahrzeuge vorhanden sein müssen (Soll) und wie der
derzeitige Istbestand aussieht:
Fahrzeug
Soll
Ist
Bemerkung
TLF 3000
1
1
DL(A) K 23/12
1
1
(H)LF 20/16
3
3
Sonderlöschmittel
1
1
AB-Gefahrgut
1
1
RW
1
0
wird durch das HLF II kompensiert
ELW 1
2
1
ein ELW 1 fehlt, Beschaffung angelaufen
KdoW / PKW
1
1
WLF
2
2
MTF
3
3
MTW 3 im schlechten Zustand
SW 2000
1
0
wird in Zukunft durch GW-L 2 kompensiert
AB-Wasser
1
0
Beschaffung geplant
GW-L 1
1
1
GW-L 2
1
0
LKW im schlechten Zustand vorhanden, GW-L 2 derzeit in
Beschaffung
AB-Atemschutz*
-
-
wird durch den ERK vorgehalten
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die geplanten Nutzungsdauern der einzelnen Ist-Fahrzeuge
sowie über den Zeitpunkt einer anstehenden Ersatzbeschaffung.
Typ
Kennzeichen Funk-Kennung
Baujahr
Laufzeit Neuanschaffung Stellplatz
Kilometer
Optischer
Zustand
Technischer
Zustand
gut
TLF 16/30
EN-2522
Fl. HRD 1 TLF 3000 1
2003
20
2023
ja
14.858
gut
ELW 1
EN-2445
Fl. HRD 1 ELW1 1
2001
10
2020
ja
24.801
mittel
mittel
Kommandowagen
EN-FH 8101
Fl. HRD 1 B-DI 1
2010
10
2020
nein
42.355
gut
gut
Drehleiter 23/12 GL-T
EN-FH 8331
Fl. HRD 1 DLK23 1
2014
20
2034
ja
1.884
gut
gut
HLF II
EN-2223
Fl. HRD 1 HLF20 2
2006
20
2026
ja
12.897
gut
gut
HLF III
EN-2425
Fl. HRD 1 HLF20 3
1993
20
2016
ja
20.728
mittel
mittel
WLF I
EN-2524
Fl. HRD 1 WLF 1
1997
20
2020
ja
10.781
mittel
mittel
AB-Gefahrgut
-
-
1997
20
2016*
ja
-
gut
mittel
AB-Mulde
-
-
1997
-
-
nein
-
mittel
mittel
2013
-
-
nein
-
gut
gut
gut
AB-Hochwasser
AB-Schaum
-
-
2001
-
-
nein
-
mittel
HLF I
EN-FH 8431
Fl. HRD 1 HLF20 3
2014
20
2034
ja
2.532
gut
gut
MTW 1
EN-FH 8191
Fl. HRD 1 MTF 1
2010
10
2020
ja
30.980
gut
gut
MTW 2
EN-FH 8192
Fl. HRD 1 MTF 2
2013
10
2023
ja
6.460
gut
gut
MTW 3
EN-2468
Fl. HRD 1 MTF 3
1995
10
2005
ja
125.940
schlecht
schlecht
GW-Logistik
EN-FH 8591
Fl. HRD 1 GW-L1 1
2007
15
2022
ja
11.639
gut
gut
LKW, GW-L 2
EN-2420
Fl. HRD 1 GW-L2 1
1993
20
2016
nein
151.200
schlecht
schlecht
RTB 2
-
Fl. HRD 1 RTB 1
2014
20
2034
ja
-
gut
gut
Anhänger Boot
EN-FH 8881
-
2014
20
2034
ja
-
gut
gut
Anzahl :
19
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Bei der Ersatzbeschaffung ist zu beachten, dass diese frühzeitig erfolgt, damit Bestell- und
Produktionszeit der Fahrzeuge die Laufzeit alter Fahrzeuge nicht unnötig verlängern. Der
Fahrzeugbestand der Feuerwehr Herdecke ist in der Gesamtheit sehr gepflegt. Der technische Zustand
der Fahrzeuge wurde in den letzten Jahren stark verbessert. Der Investitionsstau wurde fast beseitigt. Im
Durchschnitt kann nun, nach einigen Investitionen, von einem guten technischen Zustand ausgegangen
werden. Innerhalb der nächsten Jahre erreichen folgende Fahrzeuge die Laufzeitgrenze (siehe auch
Grafik Fahrzeuglaufzeiten), wobei die letzten drei genannten Fahrzeuge erst in den Zeitraum des
nächsten Brandschutzbedarfsplanes (ab 2021) fallen:
2015
2015
2016
2016
2016
2017
2020
2020
2020
2020
2022
2023
2023
Einsatzleitwagen 1-2 (Neubeschaffung, siehe Brandschutzbedarfsplan 2010), Allradfahrgestell
Abrollbehälter Wasser
Lastkraftwagen (sehr schlechter technischer Zustand),
Anschaffung eines GW-L 2 mit Kran und Allrad
Löschgruppenfahrzeug 20
inhaltliche Überarbeitung des Abrollbehälters Gefahrgut, Container von 1997 bleibt
bestehen (siehe *in der Tabelle)
Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 3 (Jugendfeuerwehr)
Einsatzleitwagen 1-1
Kommandowagen
Mannschaftstransportwagen 1
Wechsellader Trägerfahrzeug
Gerätewagen Logistik 1, ggf. Kleineinsatzfahrzeug (KEF)
Tanklöschfahrzeug 16/30 (Löschgruppenfahrzeug 20)
Mannschaftstransportwagen 2
Fahrzeuge wie die alte Drehleiter, das alte Löschgruppenfahrzeug 16/12 (beides 2014 ersatzbeschafft),
Kommandowagen, Mannschaftstransportwagen (2010 ersatzbeschafft) wurden aufgrund des guten
Zustandes über die Laufzeit von zwanzig Jahren hinaus gefahren.
Auch die Neubeschaffung des Wechsellader-Trägerfahrzeuges wurde, aufgrund des guten Zustandes,
von 2017 auf 2020 geschoben. Der dazugehörige Abrollbehälter Gefahrgut muss aufgrund des Zustandes
nicht neu ersetzt werden. Hier ergibt sich 2016 auch ein inhaltlicher Überarbeitungsbedarf. Die
Ausrüstung muss auf den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.
Der Einsatzleitwagen 1-1 wurde 2011 kernsaniert und kann nun weitere 9 Jahre bis 2020 gefahren
werden (eigentliche Laufzeit 10 Jahre, Baujahr 2001).
Daran ist zu erkennen, dass Ersatzbeschaffungen nur durchgeführt werden, wenn sie zwingend
erforderlich sind. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte insbesondere bei alten Fahrzeugen durchgeführt
werden, um darzustellen, wann die Fahrzeuge noch rentabel im Vergleich zu einer Neuanschaffung sind.
Sämtliche anfallenden Kosten sollten je nach Fahrzeug sortiert einzeln erfasst und bewertet werden.
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7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle)
Stellplatz
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
JF
JF
JF
JF
JF
JF
TLF 16/30
DLK 23/12
ELW 1-1
HLF I
HLF II
HLF III
WLF I*
MTW I
MTW II
MTW III
JF
KdoW
LKW 1
RTB 2 und Anh.
GW-L 1
Laufzeit eines Fahrzeuges
Laufzeit eines Fahrzeuges abgelaufen
Jahr der Ersatzbeschaffung
erhebliche Bedenken aufgrund des schlechten Fahrzeugzustandes, Beschaffung vor Ablauf der Laufzeit ggf. erforderlich
*
Abrollbehälter sind separat zu betrachten
Stellplatz vorhanden
JF
Fahrzeuge wurde nach der eigentlichen Laufzeit zur Förderung der Jugendfeuerwehr weiter verwendet
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JF
JF
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
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7.3.2.Übersicht der Einsatzfahrzeuge und des Rettungsbootes in Bildern
Kommandowagen - Fl. EN 8-10-1
EN-FH 8101, Bj. 2009
Einsatzleitwagen 1 Fl. EN 8-11-1
EN-2445, Bj. 2001
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 - Drehleiter mit Korb 23/12 GL-T Fl. EN 8-43-1
Fl. EN 8-33-1
EN-FH 8431, Bj. 2014
EN-FH 8331, Bj. 2014
Tanklöschfahrzeug 16/30 - Fl. EN 8-23-1
EN-2522, Bj. 2003
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 Fl. EN 8-43-2
EN-2223, Bj. 2006
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16 - Wechselladerfahrzeug mit AB-Gefahrgut Fl. EN 8-43-3
Fl. EN 8-65-1
EN-2425, Bj. 1993
EN-2524, Bj. 1997
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Lastkraftwagen - Fl. EN 8-74-1
EN-2420, Bj. 1993
Gerätewagen Logistik - Fl. EN 8-59-1
EN-FH 8591, Bj. 2007
Mannschaftstransportwagen 1
EN-FH 8191, Bj. 2009
Mannschaftstransportwagen 2
EN-FH 8192, Bj. 2013
Mannschaftstransportwagen 3
EN-2468, Bj. 1995
Abrollbehälter Mulde
Bj. 1997
Abrollbehälter Schaummittel
Bj. 1996 (Eigenumbau 2002, Spende)
Abrollbehälter Hochwasserschutz
Bj. 2012 (Spende Förderverein)
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Wechselladerfahrzeug mit dem AB-ManV
(EN-Kreis) – Fl. EN 0-65-3
EN-KS 0652, Bj. 2008
Rettungsboot 2 – Fl. HRD 1 RTB 1
EN-FH 8881, Bj. 2014
7.3.3. Ist Vorhaltung der Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1)
Alle Löschfahrzeuge sind mit einem Löschwassertank sowie einem Rettungssatz ausgestattet. Das
HLF 1, TLF 1 und ELW 1-1 verfügen über eine Wärmebildkamera. Die Spende aus dem Jahr 2002
musste ausgemustert werden. Auf den Löschfahrzeugen sind standardmäßig vier Atemschutzgeräte
(Ausnahme HLF 3 = fünf Geräte). Auf jedem Löschgruppenfahrzeug sind mindestens 5
Handsprechfunkgeräte. Ein Sprungpolster befindet sich auf dem HLF 1 und TLF. Motorbetriebene
Lüfter befinden sich auf dem HLF 1, TLF und HLF 2. Auf der DLK wurde ein Elektrolüfter verlastet. Ein
wasserbetriebener Lüfter wird an der Wache als Reserve vorgehalten. Rauchverschlüsse sind auf
dem HLF I, TLF und HLF II zu finden. Alle Löschgruppenfahrzeuge sind mit Notfallkoffern bzw.
Notfallrucksäcken ausgestattet. Jedes Löschgruppenfahrzeug sowie die Drehleiter verfügen über
Motorsägen. Türöffnungswerkzeug ist auf dem HLF 1 und HLF 2 vorhanden. Das TLF muss als zweit
ausrückendes Fahrzeug hiermit kurzfristig ausgestattet werden. Die Messgeräte sind im Hinblick auf
H2S und CO anzupassen. Das HLF 2 sowie das TLF sind mit der Stromeinspeisung „Rettbox“
auszustatten. Das TLF, HLF 2 sowie der KdoW sind im Sinne der Eigensicherheit der ehrenamtlichen
Feuerwehrkräfte mit einer Warnbeklebung auszurüsten.
FAZIT = Die technischen Mittel des Fahrzeugparks sind weiterhin nach Ablauf der Laufzeiten
langfristig gemäß dem Punkt 6.4.1 Mindestausstattung einer Löschgruppe sowie dem Punkt
6.4.2. anzupassen. Seit dem letzten Brandschutzbedarfsplan 2010 wurde der aufgelaufene
„Investitionsstau“ fast beseitigt.
7.3.4. Einsatzleitwagen / Kommandowagen (siehe auch 6.4.8)
Von enormer Bedeutung ist auch die Anpassung des Einsatzleitwagen 1 (ELW 1). Dieser wurde 2001
als Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft und wurde in Eigenarbeit des Ehrenamtes als ELW 1
umgebaut. Dieser wurde im Jahr 2011 durch eine Fachfirma technisch überarbeitet. Noch im Jahr
2015 wird hier auch der Digitalfunk eingebaut (HRT49 und MRT50). Funktechnisch ist das Fahrzeug
auf einem brauchbaren Stand. Jedoch ist das Grundfahrzeug von 2001 und es sind einige
Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu erkennen. Bei der Ersatzbeschaffung ist zwingend darauf zu
achten, dass ein ELW 1 nach DIN 14507 Teil 2 mit der entsprechenden Kommunikationsausstattung
angeschafft wird.
Für den zweiten Löschzug ist kein ELW 1 vorhanden. Hilfsweise kann hier der Kommandowagen
genutzt werden. Jedoch ist der Kommandowagen nur für die Anfahrt des Zugführers bzw.
Führungsdienstes geeignet und kann nicht als Führungsmittel eingesetzt werden. Als Ausfallreserve
und als Führungsmittel für den zweiten Löschzug ist ein zweiter Einsatzleitwagen dauerhaft
erforderlich. Bei Unwettereinsätzen können sich zwei größere Einsatzlagen an zwei unterschiedlichen
Einsatzorten befinden, daher ist an beiden Stellen ein ausgestattetes Führungsmittel erforderlich.
Der Kommandowagen steht im Tagesbereich für die Dienstgeschäfte des Wehrführers o.V.i.A. zur
Verfügung. Ab 16 Uhr und am Wochenende besetzt der Zugführer vom Dienst
(Einsatzführungsdienst) das Fahrzeug (Konzepteinführung zum 01.01.2011, Ratsbeschluss vom
9.12.2010).
49
50
Handsprechfunkgerät digital, Hand Radio Terminal
Fahrzeugfunkgerät digital, Mobile Radio Terminal
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7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2)
Für den Einsatzerfolg sind mindestens zwei Löschgruppenfahrzeuge mit der Komponente Brand und
Wasserförderung (vergleichbar LF 20, TLF 3000) vorzuhalten. Für die Komponente Hilfeleistungen
sind mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) vorzuhalten.
7.3.6. Hubrettungsfahrzeug
Da die Stadt Herdecke über Gebäude mittlerer Höhe gemäß BauO NW verfügt, ist zwingend eine
Drehleiter 23/12 vorzuhalten. Diese sollte mind. über einen abknickbaren Drei-Mann-Korb sowie eine
vorinstallierte Wasserleitung auf dem Leiterpark verfügen. Eine Krankentragehalterung sowie
Beleuchtungseinheiten sollten am Korb ebenfalls installiert sein. Aufgrund des engen
Altstadtbereiches ist eine kleine Abstützung zu wählen, die Hindernisse unterfahren kann. Die
derzeitige Drehleiter erfüllt diese Anforderungen.
7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4)
Für die technische Hilfeleistung stehen drei hydraulische Rettungsgeräte (jeweils ein Gerät HLF 1,
HLF 2 und HLF 3) sowie ein akkubetriebenes Gerät (TLF) zur Verfügung (siehe hierzu Punkt 6.4.4).
Auch zwei Arbeitsbühnen für LKW werden im Gebäude der Feuerwehr Herdecke vorgehalten. Bei
Einsatzanlässen wird diese auf den Gerätewagen Logistik verladen und zur Einsatzstelle transportiert.
Alle Löschfahrzeuge, die Drehleiter, der Abrollbehälter Gefahrgut sowie der Abrollbehälter ManV sind
mit einem Stromaggregat ausgestattet. Als Redundanz (Ersatz) muss an der Wache ein
Stromaggregat (14 kVA) vorgehalten werden.
7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug)
Ein Rüstwagen (RW) ist bei der Feuerwehr Herdecke zur Zeit nicht zu finden. Jedoch sind das HLF 1
und 2 mit einer hydraulischen Winde ausgestattet. Im Vergleich zum alten Rüstwagen (MB Unimog,
geländegängig) ist das Großfahrzeug insbesondere für enge Bereiche beim Windeneinsatz sehr
unflexibel. In Herdecke wird derzeit ein geländegängiges Fahrzeug (HLF 1) vorgehalten. Die
technischen Einsatzmittel des RW können auf mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge
des Fahrzeugparks verteilt werden, somit ist kein RW bei der Feuerwehr Herdecke erforderlich. Es
werden zwei Fahrzeuge mit einer hydraulischen Winde vorgehalten. Hier wird das geforderte Soll
eingehalten.
7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13)
Der Lastkraftwagen wurde 2007 von den Technischen Betrieben übernommen. Er wurde in
Eigenarbeit des Ehrenamtes für den Einsatzdienst hergerichtet. Er wird als Logistikkomponente
eingesetzt und dient überwiegend zum Transport von Verbrauchsmitteln (Öl-Bindemittel,
Schlauchmaterial, Sandsäcke etc.). An dem Fahrzeug wurde zudem nach erheblicher Zunahme der
Ölspuren ein so genannter Öl-Tiger installiert. Mit diesem Gerät können Ölspuren erheblich einfacher
und mit weniger Einsatzpersonal abgestreut werden. Der technische Zustand des Fahrzeuges ist
desolat. Für 2016 ist einer Ersatzbeschaffung in Form eines Gerätewagens Logistik 2 (GW-L 2) mit
Ladebordwand vorgesehen. Durch die Beschaffung wird die weitere Beschaffung eines
Schlauchwagens (SW 2000) eingespart. Die 2.000 Meter Schlauch können in Gitterboxen auf den
GW-L 2 verladen werden. Weiterhin gibt es für das jetzige Fahrzeug keinen geschlossenen Stellplatz.
Die Elektrik des Fahrzeuges LKW wurde 2015 von Mäusen angefressen. Für das Fahrzeug wird
kurzfristig ein bedachter Stellplatz benötigt.
Weiterhin wird bei der Feuerwehr Herdecke ein Gerätewagen Logistik (Baujahr 2007) ohne
Ladebordwand vorgehalten. Mit ihm werden kleinere Ölspuren und Tierrettungen durchgeführt.
7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot
Der mit der DLRG bestehende Kooperationsvertrag (siehe Brandschutzbedarfsplan 2010) wurde
beendet. Der ehemalige Feuerwehr Unimog blieb aufgrund des Vertrages in Eigentum der DLRG. Im
Monat Dezember 2014 wurde ein neues Rettungsboot (RTB 2) der Marke Pioneer inklusive Trailer für
37.000 Euro beschafft. Weiterhin wurden Überlebensanzüge sowie ein Schlauchboot für kleinere
Seen und Teiche angeschafft (u.a. auch zur Eisrettung). Für die Erstrettung in Ufernähe kann das
angeschaffte Schlauchboot ohne Motor verwendet werden (keine Ideallösung).
Am Quartier Ruhraue wurde für den Harkortsee eine geeignete Slipstelle für das Rettungsboot
geschaffen. Diese ist für die Feuerwehr nutzbar.
Für den Bereich Hengsteysee (ebenfalls Teil des Stadtgebietes Herdecke) ist keine nutzbare bzw.
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geeignete Slipstelle vorhanden. Ein o.g. Zugang zum Gewässer ist dort gegenwärtig nicht möglich. Es
gilt zu überlegen, ob für den Hengsteysee, gemeinsam mit der Stadt Hagen, eine geeignete Slipstelle
für beide Städte erstellt werden kann.
Die vorhandene Slipstelle für den Ruhrzwischenlauf (hinter dem Gymnasium) ist derzeit nicht nutzbar
und ist zu ertüchtigen.
Seitens der Wehrführung bestehen Ideen, dass Rettungsboot (RTB 2) mit dem Kran des in 2016
anzuschaffenden Gerätewagen Logistik 2 ins Wasser zu lassen. Für das Großfahrzeug wird eine
Zufahrt sowie eine Aufstellfläche mit einer Tragkraft von mindestens 16 Tonnen benötigt. Die
Ausladung des Krans beträgt ca. 10 Meter. Es ist weiterhin zu beachten, dass bei einem
Fahrzeugausfall, bedingt durch einen Paralleleinsatz oder durch einen Werkstattbesuch, wieder keine
Zugangsmöglichkeiten zu den Gewässern bestehen. Über eine Slipstelle wäre diese
Zugangsmöglichkeit dauerhaft und auch für Boote anderer Feuerwehren und Hilfsorganisationen
sichergestellt. Die insoweit bestehenden Überlegungen müssen daher noch vertieft und überprüft
werden.
7.3.11. Sonderlöschmittel (siehe auch 6.4.5)
Die Feuerwehr lagert einen gewissen Schaummittelvorrat an der Wache. Es ist zu überwachen, dass
der Bestand 4.000 Liter am Standort nicht unterschreitet. Ein Teil des Schaummittels ist auf dem AB
Schaum verlastet. Das TLF 16/30 sowie das HLF 1 verfügen über eine Zumischanlage (nicht CAFS
System). In dem System werden auf dem TLF 200 l Schaum (Class A) und auf dem HLF 1 150l
Schaum vorgehalten, die sofort dem Löschwasser zugemischt werden können. Die ZA kann
Zumischraten von < 1 % als Netzmittel zulassen. Derzeit wird über einen kreisweiten
Schaummittelvorrat nachgedacht.
Der Pulverlöschanhänger (Baujahr 1965) wurde 2014 an die Ewald Dörken AG abgegeben. Der
Anhänger wird dort gewartet und kann im Einsatzfall verwendet bzw. dort abgeholt werden.
7.3.12. Warnung der Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.9 Sirenennetz)
Folgende Fahrzeuge verfügen über Außenlautsprecher, um Warndurchsagen erzeugen zu können:
-
MTF 1
MTF 2
KdoW
HLF 3
ELW 1-1
Ein automatisches Abspielgerät (CD-Spieler) steht lediglich auf dem MTF 1 zur Verfügung. Mit dem
MTF 2-3, KdoW, HLF 3 und ELW 1-1 können manuelle Durchsagen im Außenbereich getätigt werden.
In Anbetracht des flächenmäßig großen Stadtgebietes wird dies für die lokale Warnung und
Information der Bevölkerung bei möglichen Schadensfällen, wie Gefahrgutunfällen oder Brandrauch
infolge eines Großbrandes, als ausreichend eingestuft. Vordefinierte, aufgespielte Texte sind nur für
den MTF 1 vorhanden. Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen (MTF 1-2. KdoW, PKW, ELW) ist
sicherzustellen, dass ein automatisches und mit dem Außenlautsprecher kombiniertes Abspielgerät
für Warndurchsagen vorhanden ist.
Das Stadtgebiet ist vorgeplant in Warnsegmente unterteilt worden, so dass von einer zeitnahen
Warnung ausgegangen werden kann. Jedoch muss beachtet werden, dass bei einem größeren
Einsatz nicht die Warnung der Bevölkerung die Aufgabe der Primäreinheiten der Feuerwehr Herdecke
sein kann. Alternativ sind externe Kräfte oder die Schutzpolizei hinzuziehen. Ein Konzept zur
Warnung der Bevölkerung (u.a. mit den alten Luftschutzsirenen) ist derzeit (kreisweit) in der
Erstellung.
7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7)
Kleinere und mittlere Einsätze mit ABC-Gefahren müssen von den Kommunen eigenständig
abgearbeitet werden. Für größere ABC-Einsätze wurde ein kreisweites System mit Integration aller
ABC-Einheiten durch eine Fachgruppe des Ennepe-Ruhr-Kreises erarbeitet. Ziel ist hier die
gegenseitige, kommunale Unterstützung bei solchen Sonderlagen. Die Feuerwehr Herdecke verfügt
auf ihrem AB-Gefahrgut über Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully
Einlaufschutz sowie Chemikalienschutzanzüge. Ein Prüfröhrchenset sowie mehrere
Explosionsschutzwarngeräte (auch auf dem ersten Löschfahrzeug) sind vorhanden. Die
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Gerätschaften werden durch einen Gerätewart stets gewartet.
In den nächsten Jahren (bis 2016) sind dringende Investitionen im Bereich ABC notwendig. Einerseits
hat die Technik sich weiter entwickelt (Stand der Technik und Taktik) und weiterhin müssen
Investitionen zum Erhalt der ABC-Ausrüstung getätigt werden (Umbau des AB-Gefahrgut aus dem
Jahr 1997). Der Abrollbehälter aus dem Jahr 1997 kann erhalten werden, jedoch ist der dort
verladene Inhalt auf den neuesten Stand anzupassen.
7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7.2 und 6.4.9)
Die Feuerwehr Herdecke verfügt über 12 Tauchpumpen (Stand 2010: 6 Tauchpumpen). Demnach
fehlen bei einem Soll von 16 Geräten derzeit 4 weitere Tauchpumpen. Vier Wassersauger sowie eine
Fäkalienpumpe (Modell „Chiemsee“) sind vorhanden. Ein Wassersauger davon ist für den
Eigenschutz des Gebäudes vorgesehen. Eine leistungsstarke Pumpe, mit denen große
Wassermengen gefördert werden können, ist nicht vorhanden. Diese ist mittelfristig zu beschaffen.
Für den GW-Logistik gibt es eine Verladebox TH-Wasser. Die Feuerwehr Herdecke muss in der Lage
sein, eine Ausbreitung von wassergefährdenden Substanzen zu verhindern. Die derzeit vorhandenen
technischen Mittel wie Ölsperren etc. sind nicht ausreichend und müssen kurzfristig angepasst
werden. Hierzu ist auch schwimmfähiges Bindemittel vorzuhalten. Ein gemeinsames Einsatzkonzept
mit den Städten Hagen, Dortmund, Wetter und Witten ist anzustreben.
Für den Hochwasserschutz können weiterhin Pumpen der Löschgruppenfahrzeuge sowie die
Tragkraftspritze 8/8 verwendet werden. Ein LF 16 TS, ein SW 2000 sowie andere Komponenten zum
Hochwasserschutz sind bei der Feuerwehr Herdecke nicht vorhanden.
Die Feuerwehr Herdecke verfügt derzeit über 1.000 gefüllte und über 3.000 ungefüllte Sandsäcke.
Der Bestand ist daher aufzustocken. Die gefüllten Sandsäcke sind auf einem durch den Förderverein
gespendeten Abrollbehälter Hochwasserschutz verlastet. Weiterhin können der Lastkraftwagen (ab
2016 der GW-L 2), der Abrollbehälter Mulde sowie der GW-Logistik 1 zum Transport der Sandsäcke
eingesetzt werden. Die Lagerung der Sandsäcke ist mangelhaft. Ungeziefer nistet sich hier immer
wieder ein (Lagerung im offenem Carport).
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hält an der Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg-Silschede einen Pool von
10.000 Sandsäcken (ungefüllt) zur Verfügung aller neun Kreisstädte vor (Kreiskonzept).
7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10)
Jedes Löschgruppenfahrzeug muss über mindestens vier einsatzbereite Atemschutzgeräte verfügen.
Dies ist bei der Feuerwehr Herdecke der Fall. Insgesamt verfügt die Feuerwehr Herdecke über 39
Einflaschengeräte und 4 Zweiflaschengeräte. Insgesamt sind dies 43 Atemschutzgeräte (Stand 2010:
38 Stück).
Soll Einflaschengeräte:
Ist Einflaschengeräte:
Anzuschaffen:
42 Stück
39 Stück
3 Stück
Soll Zweiflaschengeräte:
Ist Einflaschengeräte:
Anzuschaffen:
4 Stück
4 Stück
0 Stück
Drei Geräte (Einflaschengeräte) sind neu anzuschaffen. Mittelfristig sind über 20 Atemschutzgeräte
auf den neuesten Stand der Technik und Unfallverhütungsvorschriften anzupassen.
Die Geräte werden von der Kreisfeuerwehrzentrale gewartet. Die monatliche Sicherheitsüberprüfung
findet durch den kommunalen Gerätewart statt.
Reservegeräte in geringer Anzahl werden an der Feuerwache vorgehalten (Rollwagen Wache).
Reservegeräte größerer Anzahl werden über die Kreisfeuerwehrzentrale (Bereitschaftsdienst des ABAtemschutz) angefordert. Diese werden in vertretbarer Zeit mit einem Abrollbehälter zum Einsatzort
transportiert.
Der Atemschutzeinsatz wird bei der Feuerwehr Herdecke im Einsatzbericht sowie in den
Atemschutzdokumentationsbüchern dokumentiert.
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Bei der Feuerwehr wurde 2007 ein Sicherheitstruppkonzept erstellt. Dieses wurde 2011 überarbeitet.
Das Konzept gilt es dauerhaft fortzuschreiben und für den Einsatz aktuell zu halten. Eine
Unterscheidung zwischen Sicherheitstrupp Typ 1 und Sicherheitstrupp Typ 2 gemäß FwDV 7 ist
sinnvoll. Die Atemschutzüberwachung führt in der Regel der Maschinist des Löschfahrzeuges mit der
„Solinger Tafel“ durch. Alle Löschfahrzeuge sowie der AB-Gefahrgut sind mit einer „Solinger Tafel“
ausgestattet. Auf dem HLF 1, DLK, TLF, HLF 2 sowie HLF 3 befinden sich Rettungstaschen mit
Atemluft für den Sicherheitstrupp Typ 1. Die Rettungstaschen sind nun flächendeckend auf den
Großfahrzeugen verteilt. Das erarbeitete System muss regelmäßig eingeübt werden, damit bei einem
Atemschutznotfall in kürzester Zeit eingegriffen werden kann. Bisher wurde das Notfalltraining
regelmäßig beim Übungsdienst besprochen und geübt. Es ist der Abteilung Atemschutz aufgefallen,
dass das Angebot des Notfalltrainings nur unzureichend wahrgenommen wird.
Nach FwDV 7 muss jeder Atemschutzgeräteträger mindestens jährlich eine theoretische
Unterweisung, eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke (Kreisfeuerwehrzentrale
Gevelsberg) sowie eine Einsatzübung unter Atemschutz durchgeführt haben, sonst verliert er seine
Atemschutztauglichkeit (Zulassung, um ein Atemschutzgerät zu tragen). Dieses System wird in
Herdecke so durchgeführt. Alle Daten werden im EDV Programm der Feuerwehr sowie in den
Atemschutzdokumentationsbüchern verwaltet bzw. dokumentiert.
7.3.16. Wärmebildkamera
Es befinden sich derzeit 3 Wärmebildkameras (HLF 1, TLF, ELW 1-1) auf den Fahrzeugen. Es sind
weitere Wärmebildkameras nötig. Für jedes Löschfahrzeug ist eine Wärmebildkamera erforderlich. Die
Fahrzeuge HLF 2 und das neu anzuschaffende Löschfahrzeug (Ersatz HLF 3) sind kurzfristig mit
einer Wärmebildkamera auszustatten.
7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11)
Siehe Punkt 6.4.1 (Ist Vorhaltung der Mindestausstattung). Bei Ersatzbeschaffungen sind
Löschfahrzeuge stets mit einem motorbetriebenen Lüfter zu beschaffen. Aufgrund der CO Problematik
ist vorher zu prüfen, ob ggf. ein Elektro- bzw. Wasserlüfter angeschafft wird.
7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12)
In 2010 bestand bei der Feuerwehr Herdecke ein erhebliches Defizit an Schlauchmaterial. Das Defizit
wurde teilweise behoben. Von der Beschaffung eines SW 2000 wurde Abstand genommen. Auf dem
in 2016 anzuschaffenden GW-Logistik 2 werden in speziellen Gitterboxen 2.000 Meter BSchlauchmaterial hinterlegt. Durch die Maßnahme kann ein weiteres Großfahrzeug eingespart
werden. Der GW-Logistik kann für verschiedene Einsatzzwecke individuell beladen werden.
An der Wache existiert lediglich eine Gitterbox für den LKW oder GW-Logistik. Die darin enthaltenen
B-Schläuche reichen bei weitem nicht für eine Wasserförderung über lange Wegstrecke
(insbesondere bei Verdopplung des Förderstroms) aus. Ziel ist es, den Waldbrand in der
Entstehungsphase (möglichst mit mitgeführtem Löschwasser, siehe auch den nächsten Punkt
Abrollbehälter Wasser) zu bekämpfen. Überörtlich können von der Kreisfeuerwehrzentrale, von der
Feuerwehr Ennepetal, der Feuerwehr Witten und der Feuerwehr Hattingen entsprechende Fahrzeuge
herangezogen werden. Bei dem großen Waldgebiet der Stadt Herdecke ist erforderlich, dass eine
Wasserversorgung über lange Wegstrecke in kürzester Zeit aufgebaut wird. Sonst könnte sich der
Brand zu weit ausgebreitet haben. Daher ist die Anrückzeit von externen Kräften zu hoch, so dass die
entsprechenden Mittel am Standort Herdecke vorzuhalten sind. Die überörtliche Hilfe kann hier nur als
Ergänzung angesehen werden. Es ist entsprechendes Schlauchmaterial (mindestens 2.000 Meter,
100 B-Schläuche) in einer entsprechenden Gitterbox (dauerhaft beladen) anzuschaffen. Für einen
Pendelverkehr eignet sich das vorhandene TLF 3000, welches geländefähig ist. Der Spülwagen der
Technischen Betriebe (Fassungsvermögen 8.000 l) hat schon in der Vergangenheit bei Einsätzen
unterstützt und kann zukünftig herangezogen werden. Ein ausführliches Waldbrandeinsatzkonzept in
Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden ist zu erstellen. Insbesondere die Zuwegungen für
Großfahrzeuge und die Wasserentnahmestellen mit Angabe der Wassermenge sind detailliert
darzustellen.
7.3.19. Abrollbehälter Wasser
Mittelfristig ist ein Abrollbehälter Wasser (Fassungsvermögen mindestens 5.000 l) anzuschaffen.
Dieses Vorhaben sollte insbesondere wegen der großen und wassermäßig nicht versorgten
Waldflächen und der Minderversorgung an einem Gefahrenbetrieb durchgeführt werden (vergleiche
4.2.7). Ein möglicher Waldbrand sollte vornehmlich in der Erstphase mit mitgeführtem Löschwasser
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bekämpft werden. Andernfalls ist eine weitere Brandausbreitung zu befürchten. Eine
Löschwasserversorgung über lange Wegstrecke ist für ausgedehnte Waldbrände (siehe vorherigen
Punkt) erforderlich.
7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7.3, 4.4.14 und 6.4.14)
Jedes Löschfahrzeug sowie die Drehleiter sind mit einer Motorsäge ausgestattet. Reservegeräte sind
an der Wache vorhanden. Insgesamt sind bei der Feuerwehr 10 Motorsägen, eine elektronische
Kettensäge sowie eine Rettungssäge vorhanden. Bei einem Soll von 16 Sägen sind demnach 6
weitere Geräte anzuschaffen. Weiterhin ist die Schutzkleidung für Motorsägen zu erweitern.
Die Feuerwehr Herdecke verfügt über 40 ausgebildete Motorsägenführer (Soll = 48 Stück). Daher sind
mittelfristig noch 8 Motorsägenführer auszubilden.
Die Logistikfahrzeuge (z.B. GW-Logistik) sind nicht mit einer Motorsäge ausgestattet. Eine
Bestückung dieser Fahrzeuge mit Motorsägen ist im Bedarfsfall durchzuführen, so können diese
Fahrzeuge bei Unwetterlagen autark an kleineren Einsatzstellen arbeiten, ohne die
Löschgruppenfahrzeuge zu binden.
Ein Greifzug befindet sich auf dem HLF 2. Ein weiterer Greifzug befindet sich als Reserve im Lager.
Neben dem HLF 2 ist nun auch das HLF 1 mit einer maschinellen Zugeinrichtung (7 Tonnen, Winde
Rotzler) als Redundanz ausgestattet. Somit wurde die Forderung von 2010 erfüllt.
7.3.21. Wechsellader und Abrollbehälter
Bei der Feuerwehr Herdecke sind zwei Wechsellader-Trägerfahrzeuge vorhanden. Eines ist Eigentum
des Ennepe-Ruhr-Kreises (ManV Komponente). Bei der Feuerwehr Herdecke stehen folgende
Abrollbehälter:
-
AB Gefahrgut
AB Mulde
AB Schaum
AB Sandsack / Hochwasserschutz
AB ManV des EN-Kreises
Die Anzahl der Wechsellader-Trägerfahrzeuge ist in Verbindung mit dem Kreisfahrzeug als noch als
ausreichend zu betrachten. Das WLF 1 sollte eigentlich 2017 neu beschafft werden. Aufgrund des
guten Fahrzeugzustandes wurde diese investive Maßnahme auf das 2020 verschoben. Jedoch ist der
Abrollbehälter Gefahrgut (vornehmlich die Beladung, ABC-Geräte) in 2016 zu überarbeiten. Pro
Trägerfahrzeug sollten aus logistischen Gründen maximal drei Abrollbehälter vorgehalten werden.
7.3.22. Massenanfall von Verletzten
Der EN-Kreis hat verschiedene Einsatzstichworte zum ManV gebildet. Ab Stufe ManV 2 wird der bei
der Feuerwehr Herdecke stationierte Abrollbehälter ManV mit alarmiert. Dieser verlässt mit einer
erweiterten Gruppe (MTF [später ELW 1-2], HLF 3, WLF 2 mit AB ManV) das Stadtgebiet und fährt
den jeweiligen Einsatzort an. Bei einem solchen Fall ist für die Abwesenheit der erweiterten Gruppe
zwingend die Wache fest zu besetzen. Für den Fall, dass das ManV Ereignis sich auf dem
Stadtgebiet Herdecke ereignet, ist ein überörtliches Fahrzeug (AB-ManV Dortmund oder Hagen)
durch die Leitstelle heranzuführen. Es ist in diesem Fall zu vermuten, dass das Einsatzpersonal der
Feuerwehr Herdecke für andere Maßnahmen (u.a. Menschenrettung) aufgebraucht ist.
Die Vorhaltung des AB-ManV ist keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr Herdecke, sondern eine
freiwillige Leistung. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass mit dem Trägerfahrzeug des EN-Kreises auch
Abrollbehälter der Feuerwehr Herdecke bewegt und befördert werden. Würde das Trägerfahrzeug
vom Standort Herdecke abgezogen, wäre bei der Feuerwehr Herdecke ein zusätzliches Wechsellader
Trägerfahrzeug erforderlich.
7.3.23. Schutzkleidung
In der Feuerwache befindet sich eine eigene Kleiderkammer (Bekleidungsverwaltung), die durch drei
Kräfte ehrenamtlich geführt wird. Hier wird ausreichend Reservekleidung für das Personal (zum
Austausch, z.B. nicht reparable Beschädigung einer Jacke) bereit gehalten. Für kontaminierte
Einsatzkleidung (nach einem Brandereignis) steht Ersatzkleidung zur Verfügung. Neuaufnahmen
werden von der Stadt Herdecke mit einer entsprechend festgelegten Grundausstattung ausgerüstet.
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Jeder Feuerwehrmann (SB) verfügt über eine den Vorschriften entsprechende normgerechte
Einsatzkleidung. Die Bekleidungsordnung der Feuerwehr definiert die pro Feuerwehrmitglied
benötigten Bekleidungsgegenstände. In den vergangenen Jahren wurde auch in die Erweiterung der
persönlichen Schutzkleidung investiert. Derzeit werden die Schutzhelme einheitlich umgestellt. Zur
sachgerechten Reinigung der Einsatzkleidung stehen seit 2003 eine Industriewaschmaschine sowie
ein Hochleistungstrockner zur Verfügung. Die Ausrüstung der Feuerwehr Herdecke kann als gut
angesehen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die Feuerwehrkräfte einheitlich, auch im
Hinblick auf die unterschiedlichen Materialqualitäten, ausgestattet werden. Die Sicherheit der
Einsatzkräfte muss im Vordergrund einer Kleidungsbeschaffung stehen. Die vorgehaltene
Industriewaschmaschine sowie der Industrietrockner wurden 2001 durch eine Spende beschafft.
Diese müssen im Jahr 2016 ersatzbeschafft werden. Da hier auch Kleidung des Rettungsdienstes
gereinigt wird, sollte sich der Träger des Rettungsdienstes (EN-Kreis) an der Beschaffung beteiligen.
7.4. Tagesdienst der Feuerwehr (siehe auch 6.3.1)
Derzeit besteht der Tagesdienst51 aus 4,5 Stellen (ohne Krankheit und Urlaub gerechnet). Dies sind zwei
feuerwehrtechnische Beamte und drei tarifliche Angestellte. Es existieren zwei weitere
feuerwehrtechnische Beamte. Diese werden jedoch ausschließlich im Rettungsdienst eingesetzt. Im Jahr
2010 verfügte die Feuerwehr über insgesamt 4 Kräfte.
Im Tagesdienst sind der Leiter der Feuerwehr (F VI Ausbildung) sowie der Geschäftsführer der
Freiwilligen Feuerwehr (FB V2, Amtes 32-2) eingesetzt. Beide Mitarbeiter übernehmen die Aufgaben des
vorbeugenden Brandschutzes gemäß § 6 FSHG NW. Der Leiter der Feuerwehr sowie der Geschäftsführer
der FF sind ausgebildete Brandschutztechniker. Sie führen in Herdecke die Brandschauen durch. Der
Leiter der Feuerwehr geht 2020 in den Ruhestand. Die Stelle gilt es wiederzubesetzen. Für ihn muss
frühzeitig ein neuer Brandschutztechniker eingestellt bzw. ausgebildet werden. Die Lehrgangsplätze
Brandschutztechniker sind am Institut der Feuerwehr sehr knapp. Daher muss der Bedarf frühzeitig
angemeldet werden. Der neue Brandschutztechniker muss zudem eingearbeitet werden. Mindestens
sollte der neue Brandschutztechniker ein halbes Jahr in die komplexe Materie des vorbeugenden
Brandschutzes eingearbeitet werden. Weiterhin übernehmen beide Funktionen Verwaltungsaufgaben für
die Feuerwehr (Steuerung des Dienstbetriebes, Beschaffungen, Einsatzplanung, Personalplanung,
Personalsachbearbeitung, Mitgliederwerbung, Statistiken, Berichtswesen an die Aufsichtsbehörden etc.)
sowie administrative Aufgaben im Wachbetrieb.
Zwei Gerätewarte (FB V2 und F IV Ausbildung) sind ebenfalls im Tagesdienst eingesetzt. Der erste
Gerätewart ist überwiegend für die Fahrzeug- und Gerätetechnik zuständig. Der zweite Gerätewart
kümmert sich vornehmlich um Elektro-, Atemschutz-, und ABC-Technik. Beide Funktionen übernehmen
des Weiteren Aufgaben für den Bereich Rettungsdienst (Trägerschaft beim Ennepe-Ruhr-Kreis). So wird
u.a. der benötigte Sauerstoff von der Kreisfeuerwehrzentrale geholt oder es finden Besorgungsfahrten
(medizinisches Material für den Rettungsdienst) statt. Kleine Reparaturen sowie Wartungsarbeiten werden
durch die Gerätewarte eigenständig und an der Feuerwache durchgeführt. Bei größeren Reparaturen wird
eine Fachwerkstatt aufgesucht. Es ist gerade bei den modernen Einsatzfahrzeugen zunehmend
komplizierter (Technisierung, z.B. Elektronik), eigenständig Reparaturen vorzunehmen. Die Gerätewarte
werden aus dem Ehrenamt durch fünf weitere ehrenamtliche Gerätewarte (Fahrzeuggruppe) unterstützt.
Die Bereitschaft aus dem Ehrenamt zur Unterstützung nimmt aufgrund steigender Einsatzzahlen immer
mehr ab. 95 % der Gerätewartung erfolgt hauptamtlich. Bis 2007 war ein hauptamtlicher Schirrmeister
(Gerätewart) für die Fahrzeug- und Gerätepflege alleinig tätig. Aufgrund von immer mehr zunehmenden
Prüfvorschriften der Gerätehersteller wurde diese Funktion um einen zweiten Gerätewart verstärkt. Im
Jahr 2012 ging der Schirrmeister in den Ruhestand. Die Stelle wurde ausgeschrieben und ein bisher
ehrenamtlicher Feuerwehrmann hat die Stelle des Gerätewartes übernommen. Bis 2011 gab es für die
Fahrzeugwartung lediglich eine Arbeitsgrube. Ein Werkstattbereich war nur notdürftig zwischen den
Fahrzeugen eingerichtet. Den Gerätewarten steht nun ein ausreichendes Büro zur Verfügung, wo sie
vorgenommene Prüfungen per PC und schriftlich dokumentieren. Im Anbau der Feuerwehr wurde eine
Werkstatt sowie ein Lagerraum für diesen Bereich errichtet. Der Arbeitsbereich der Gerätewarte kann als
befriedigend angesehen werden.
Seit November 2014 wurde eine weitere halbe Stelle für die Mitgliederwerbung und für die
Öffentlichkeitsarbeit geschaffen. Die Stelle wurde durch einen Unterbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr besetzt. Der Stelleninhaber wechselt im 14- tägigen Rhythmus zwischen TBH52-Betriebshof
51
52
Tagesdienst: Mo-Do 8-16 Uhr, FR 8-12 Uhr
TBH = Technische Betriebe Herdecke
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und Feuerwehr. Der Stelleninhaber führt im Sinne der Mitgliederwerbung Werbemaßnahmen, u.a.
Projektwochen, Girls Day, Berufsfelderkundung, an weiterführenden Schulen durch. Auch sonstige
Werbeveranstaltungen im Stadtgebiet werden von ihm koordiniert und begleitet. Weitere administrative
Aufgaben im Tagesdienst, u.a. Unterstützung der anderen Mitarbeiter, werden von ihm ebenfalls
übernommen. Auch das Ehrenamt wird durch die Funktion unterstützt und entlastet. Der Mitarbeiter
schreibt Einsatzberichte vor. Diese müssen nur minimal durch die ehrenamtlichen Kräfte ergänzt werden.
Weiterhin wird der Mitarbeiter gegenwärtig für den Bereich ABC-Messtechnik ausgebildet. Er soll
Wartungen und Updates in diesem Bereich übernehmen. Kurzfristig ist diese Stelle auf eine ganze Stelle
anzuheben. Schon jetzt sind die definierten Aufgaben mit dem Stellenanteil nicht zu schaffen.
4 Stellen begleiten auch Ausschreibungen für Fahrzeuge und Geräte. Sie unterstützen das Ordnungsamt.
So wird die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis) durch die hauptamtlichen Mitarbeiter
durchgeführt.
Alle Mitarbeiter des Tagesdienstes sind Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Herdecke und verfügen
mindestens über die Führerscheinklasse C. Sie sind ausgebildete Maschinisten, Drehleitermaschinisten
und taugliche Atemschutzgeräteträger. Vier der Kräfte des Tagesdienstes sind zudem ausgebildete
Führungskräfte (F VI, FB V2 und F IV). Bei Kleineinsätzen (u.a. Ölspuren, Tierrettungen) sollen die Kräfte
alleinig ausrücken. Hier soll das ehrenamtliche Einsatzpersonal „geschont“ und nicht mit irrelevanten
Einsätzen in der Hauptarbeitszeit belastet werden. Leider ist diese Entlastung des Ehrenamtes wegen
Urlaub, Krankheit oder Fortbildung häufig nicht möglich. Durch einen FMS-Statusgeber in der
Einsatzzentrale wird der Leitstelle die Besetzung der Feuerwache (einsatzbereit oder nicht einsatzbereit)
angezeigt.
Der Tagesdienst der Feuerwehr ist demnach vor allem aus drei Gründen aufzustocken:
- Einerseits sind alle o.g. Funktionen in der Hauptarbeit ausgelastet.
- Weiterhin soll das ehrenamtliche Personal der Feuerwehr, wie bereits erwähnt, in der Hauptarbeitszeit
von Kleineinsätzen weiter entlastet werden. Falls der Tagesdienst aufgestockt würde, könnte man auch
die Einsatzstichwörter Hilflose Person hinter Tür, First Responder sowie Tragehilfe abdecken. Diese
Einsatzstichwörter werden tagsüber sehr oft alarmiert.
- Schließlich trägt das Tagesdienstpersonal wesentlich zur positiven Schutzzielerreichung (gesicherter
Abmarsch) bei. Der Kreisbrandmeister hat in einem Gespräch am 13.5.2015 dargestellt, dass er als
Aufsichtsbehörde im Tagesbereich mindestens eine Staffel (1/5) sieht (gesicherter Abmarsch). Dies
begründet er durch den derzeit nicht erreichten Erreichungsgrad von 70 %. Kurzfristig ist der
Personalstand daher um 0,5 Stellen auf 5 Stellen anzuheben. Mittelfristig ist eine weitere Stelle (Inhalt
siehe unten) zu schaffen (somit 6 Stellen). Sollte sich der Erreichungsgrad künftig nicht verbessern, so ist
der Personalbestand ggf. langfristig noch weiter zu erhöhen.
Funktion
Wachleiter, Vorbeugender Brandschutz, Leiter d. FF (ehrenamtlich)
Vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung, Funktechnik, EDV, Geschäftsführung FF
Gerätewart Fahrzeugtechnik und Geräte
Gerätewart ABC, Atemschutz, Elektrik, Haustechnik
Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, administrative Aufgaben, ABC-Messtechnik
Stelle n.N, Löschwasserversorgung, Unterstützung Digitalfunk, Fahrzeug- und Gerätetechnik
Stelle Soll
1
1
1
1
1
1
6
Stelle Ist
1
1
1
1
0,5
0
4,5
7.5. EDV Situation, Netzwerkanbindung Feuerwache
Die Feuerwache ist an das kommunale Netzwerk angeschlossen. Der Datenbestand der Feuerwache liegt
überwiegend auf dem Server im Rathaus, Kirchplatz 3. Eine Datensicherung erfolgt dort regelmäßig. Die
Administration des kommunalen Netzwerkes wird durch die EDV Mitarbeiter der Stadt Herdecke
durchgeführt.
Die Räume der Feuerwache verfügen fast flächendeckend über einen Netzwerkanschluss. Die
Arbeitsbereiche der Feuerwehr sind flächendeckend mit PC und Druckern ausgestattet. Im EG befindet
sich ein leistungsfähiger Kopierer und Scanner (zur Digitalisierung der Akten). Die Feuerwehr verwendet
das Feuerwehr Verwaltungsprogramm „MP-Feuer“ als Netzwerkversion. Bei der Hardware besteht nur
geringer Verbesserungsbedarf. Der Schulungsraum sowie der Stabsraum sind mit fest installierten
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Beamern ausgestattet. Der Schulungsraum muss mittelfristig für die Ausbildung der Feuerwehr verbessert
werden (z.B. Multi Media Board).
Im Jahr 2015 kam es bedingt durch einen ungünstigen Fall zu einem zweitägigen, dauerhaften,
Systemausfall. Der Datenbestand war von der Feuerwache nicht mehr erreichbar. Die Datenleitung (von
der Feuerwache zum Rathaus) wird gegenwärtig durch eine private (geschützte) Internetleitung
sichergestellt. Diesen Zustand gilt es, insbesondere im Rahmen der Ausfallsicherheit, mittelfristig zu
verbessern. Sollte es zu einem möglichen Problem an der privaten Datenleitung kommen, so hat die
Feuerwehr derzeit keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf die wichtigen Daten (u.a. auch für Einsatzfälle).
Seitens der Stadt Herdecke ist eine Glasfaseranbindung vom Rathaus zur Feuerwache geplant. Diese
steht kurz vor der Vollendung. Für den Fall, dass die Datenleitung zum Rathaus ausfällt, muss an der
einzigen Feuerwache der Gemeinde ein Ausfallspeicher (für den Datenbestand der Feuerwehr) installiert
werden. Weiterhin muss die Feuerwache über einen UMTS-Stick für einen Internetzugang verfügen.
Dieser Stick dient als Redundanz, wenn das kabelgebundene Internet ausgefallen ist.
Im Gespräch mit der EDV der Stadt Herdecke konnten Synergien erkannt werden. Die EDV sucht
gegenwärtig nach einem redundanten Speicher für das Rathaus. Dieser könnte nach Rücksprache mit der
Wehrführung an der Feuerwache im EDV Keller installiert werden. Hier ergeben sich nur geringe bauliche
Änderungen (Schottungen, Klimaanlage ff.). Dass die Feuerwache über eine Notstromversorgung verfügt,
wird als positiv gewertet. Durch diese langfristige Maßnahme könnten beide Probleme gelöst werden.
Darüber hinaus wurde in der Feuerwache ein weiteres, separates Netzwerk installiert. Hierbei handelt es
sich um das Netzwerk der Leitstelle, worüber die Alarmdrucke, die Rundsprechanlage, das Alarmlicht
sowie der Einsatzalarm gesteuert werden. In Kürze soll auch ein Programmierungsrechner für den
Digitalfunk darüber betrieben werden.
7.6. Jugendfeuerwehr Herdecke (siehe auch 6.7)
Die Jugendfeuerwehr verfügt derzeit über 27 männliche und 4 weibliche Mitglieder im Alter von 10-18
Jahren (somit Ist 31). Um das Soll von 35 zu erreichen fehlen somit 4 Jugendliche. Mittelfristig soll die
Jugendfeuerwehr auf 40 Jugendliche ausgebaut werden. Werbemaßnahmen in ortsansässigen Schulen
und auf öffentlichen Veranstaltungen, u.a. durch eine neue halbe Tagesdienststelle, zeigen erste positive
Auswirkungen. Mehrere Jugendliche haben Interesse an der Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr
bekundet. Die Jugendfeuerwehr verfügt über 9 Betreuer.
Die Jugendfeuerwehr gilt es weiterhin eingehend zu fördern. Die jetzigen Transport- und
Betreuerkapazitäten reichen bei einem Sollbestand von 35 und mittelfristig 40 Jugendlichen nicht mehr
aus. Daher müssen diese ebenfalls erweitert werden. Die Bürgermeisterin hat 2015 entschieden, der
Jugendfeuerwehr das im Jahr 2016 auslaufende HLF III (Baujahr 1993) weiterhin zur Verfügung zu
stellen. Weiterhin wird der Mannschaftstransportwagen 3 (Baujahr 1995) trotz einer getätigten
Ersatzbeschaffung weiterhin für die Jugendarbeit verwendet. Sollte das Fahrzeug aufgrund des
technischen Zustandes einmal ausfallen, so ist dieses Fahrzeug, vornehmlich für die Jugendarbeit, neu zu
beschaffen. Da solche Fahrzeuge aber auch bei Groß- und Flächenlagen benötigt werden, sind alle
Anschaffungen als Einsatzfahrzeug auszustatten (Sondersignalanlage, Funk etc.).
Die Räumlichkeiten im UG sowie die Ausrüstung und Ausstattung der Jugendfeuerwehr können als
befriedigend betrachtet werden. Der Boden der Jugendfeuerwehrgarage muss kurzfristig saniert werden.
7.7. Brandschutzerziehung (siehe auch 6.8)
Die Brandschutzerziehung (Pflichtaufgabe der Gemeinde) wird aus einem ehrenamtlichen Team von drei
Personen durchgeführt. Es werden jährlich alle Kindergärten und teilweise Schulklassen in
Angelegenheiten des Brandschutzes unterwiesen. Im Jahr 2014 wurden 300 Kinder aus Kindergärten
sowie 180 Kinder aus Schulen unterrichtet. Die Stelle Öffentlichkeitsarbeit des Tagesdienstes unterstützt
und betreibt in Schulen ebenfalls Aufklärungsarbeit (u.a. Verhalten im Brandfall). Die Synergien mit den
Schulen sollen parallel zur Mitgliederwerbung genutzt werden. Auch Gruppen mit Erwachsenen werden
durch die Feuerwehr geschult. Die Fa. Ewald Dörken AG stellt ihren Löschtrainer der
Brandschutzerziehung zur Verfügung. Die Pflichtaufgabe der Brandschutzerziehung wird bei der Stadt
Herdecke aktiv wahrgenommen.
7.8. Vorbeugender Brandschutz (siehe auch 6.9)
Der vorbeugende Brandschutz (Brandschauen gemäß § 6 FHSG NW, Pflichtaufgabe der Gemeinde) wird
durch zwei Brandschutztechniker durchgeführt. In Herdecke existieren derzeit 166 brandschaupflichtige
Objekte. Diese sind in Abständen von 3-5 Jahren zu prüfen. Weiterhin nehmen die speziell ausgebildeten
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Kräfte der Feuerwehr an so genannten wiederkehrenden Prüfungen des Bauamtes teil (§ 10 PrüfVO NW).
Zudem beraten die Brandschutztechniker die Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten des
vorbeugenden Brandschutzes (u.a. Rettungswegsituationen, Kinderbetreuung in Wohnungen,
Rauchmelderpflicht). Der vorbeugende Brandschutz wurde 2007 durch die Stadt Herdecke reorganisiert.
Aus der Vergangenheit bestehen noch Rückstände bei den Brandschauen. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass beide Brandschauer noch weitere Aufgaben innerhalb der Feuerwehr (Leiter der
Feuerwehr, Geschäftsführung Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Funk) haben. Die Ist-Abdeckung der
Brandschauen ist bis 2021, soweit wie personell möglich, zu erhöhen. Zur Dokumentation aller
brandschaupflichtigen Objekte wird das EDV Programm VOBRA verwendet. Das Programm wird nicht
mehr weiterentwickelt. Mittelfristig ist ein neues EDV-Programm für den vorbeugenden Brandschutz
anzuschaffen. Mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Brandschutzdienststelle) sowie mit dem Bauamt der Stadt
Herdecke findet ein inhaltlicher Austausch statt. Langfristig soll ein Datenaustausch zwischen
kommunalem Bauamt und Brandschutzdienststelle hergestellt werden. Für die definierten
Gefahrenobjekte sowie für alle aufgeschalteten Brandmeldeobjekte verfügt die Feuerwehr über genormte
Feuerwehrpläne (DIN 14095 zur einsatztaktischen Bewertung eines Objektes). Eine Brandschauliste
(nach landesweitem Muster) mit den pflichtigen Objekten wird digital von der Feuerwehr geführt.
7.9. Feuerwehrhaus Herdecke
Die Feuerwehr Herdecke verfügt über ein Gerätehaus direkt an der Bundesstraße B 54 (Herdecker Bach
4).
7.9.1.Historie
Das Feuerwehrhaus ist im Jahr 1976 erbaut worden und besteht aus einem Büro- und
Aufenthaltsbereich, einer aus zwei Bereichen bestehenden Fahrzeughalle und mehreren
Räumlichkeiten im Untergeschoss. Zwischen 1986 und 1988 wurde das Feuerwehrhaus um einen
Anbau erweitert. Von 2009-2010 fand ein großer Erweiterungsbau im hinteren Bereich der Wache
statt.
7.9.2.Bauweise
Die Feuerwache ist überwiegend ein eingeschossiger Baukörper (Fahrzeughalle), der aufgrund der
Topografie im hinteren, zu umfahrenden Bereich großflächig unterkellert ist. Es wird nun zwischen Altund Neubau unterschieden. Der Neubau im hinteren Bereich ist dreigeschossig. Der Verwaltungstrakt
im Altbau ist ebenfalls dreigeschossig.
7.9.3.Derzeitige Nutzung
Die Nutzung des Feuerwehrhauses sieht zurzeit wie folgt aus:
Altbau – UG:
- Waschküche
- Abwasserhebeanlage
- Kleiderkammer Feuerwehr
- Lager Kleiderkammer
- EDV Raum
- Hausanschlussraum
- Heizungsraum
- WC Herren,
- WC Damen
- Dusche Damen
- Dusche Herren
- Umkleide Rettungsdienst, Tagesdienst
- Grube, Kompressor, Lagerraum
- Fahrzeughalle für 2 Kleinfahrzeuge (Bereich Jugendfeuerwehr)
Altbau EG:
- Büro Gerätewarte
- Büro Führungskräfte
- Büro BSE, Öffentlichkeitsarbeit
- Druckerraum
- Einsatzzentrale
- 2x WC
- Fahrzeughalle 1 (5 Stellplätze für Großfahrzeuge, 311 m², davon eine Reparaturgrube)
- Fahrzeughalle RTW (1 Stellplatz für RTW, 53 m²)
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- Fahrzeughalle 2 (2 Stellplätze für Großfahrzeuge, 123,5 m²)
Altbau 1. OG:
- Büro Leiter der Feuerwehr, Vorbeugender Brandschutz
- Büro Geschäftsführer FF, Vorbeugender Brandschutz
- Stabsraum mit Funkanbindung und Beamer
- Teeküche
- kleiner Aktenraum mit Dachschrägen
- 2x WC
Neubau UG:
- Schulungsraum für 140 Sitzplätze (200 m²)
- Küche
- Technikraum
- Kameradschaftsraum incl. 2x WC (52 m²)
- Lagerraum
- Jugendfeuerwehr (Büro, Umkleide Jungen, Umkleide Mädchen, Lager, Kleiderkammer, Fahrzeug Stellplatz)
Neubau EG:
- Umkleide für 120 Personen (102m²)
- Rettungsdienst (Desinfektion, Materiallager)
- Werkstätten (Atemschutz, Gerätewart, Funk)
Neubau 1. OG:
- Büro Rettungsdienst
- Aufenthaltsraum Rettungsdienst / Feuerwehr
- Küche Rettungsdienst / Feuerwehr
- Putzmittellagerraum / Technikraum
- Ruheraum Rettungsdienst für Männer und Frauen
- Ruheraum der Freiwilligen Feuerwehr für 3 Personen
- 2x WC
Außen:
- Fahrzeughalle 3 - 104m² (oberer Alarmhof, 4 Stellplätze für kleine bis mittlere Fahrzeuge)
- offenes Carport (87,5 m², UG unterer Alarmhof)
7.9.4.Stellplätze
Die Feuerwehr verfügt über folgende Fahrzeugstellplätze:
- Halle 1
- Halle RTW
- Halle 2
- Halle 3
- Garage UG
5 Stellplätze f. Großfahrzeuge,
davon 1 Reparaturgrube
1 Stellplatz für den RTW
2 Stellplätze f. Großfahrzeuge
4 Stellplätze f. Klein- und mittlere Fahrzeuge
2 Stellplätze f. Kleinfahrzeuge
Gesamt:
14 Stellplätze abzüglich RTW = 13 Stellplätze
Höhe53: 3,62m
Höhe: 3,62m
Höhe: 3,95m
Höhe: 4,00m
Höhe: 2,80m
Zum Standard gehören elektromotorisch betriebene Sektionaltore. Derzeit und kurzfristig
verfügen folgende Fahrzeuge über keinen bzw. nicht geeigneten Stellplatz:
- ELW 1-2 (wird derzeit beschafft)
- GW-L 2 (wird derzeit beschafft, könnte im Carport stehen, wenn ertüchtigt)
- AB-Löschwasser (wird derzeit beschafft, muss frostsicher stehen)
- AB-Schaummittel (steht derzeit im offenem Carport)
- Kommandowagen (wird überwiegend durch den B-Dienst als Dienstfahrzeug genutzt)
- AB-Mulde (steht derzeit im Freien)
- AB-Hochwasser (steht derzeit im Freien)
53
Durchfahrtshöhe der Tore.
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- Gabelstapler54 (steht derzeit zwischen den Einsatzfahrzeugen, nicht zulässig)
- Stellplatz für Rollcontainer (Logistiksystem)
Typ
Stellplatz
TLF 16/30
Halle 1
Drehleiter 23/12 GL-T
Halle 1
HLF II
Halle 1
HLF III
Halle 1
HLF I
Halle 1
WLF I, mit AB-Umwelt
Halle 2
WLF ERK, mit AB-ManV
Halle 2
ELW 1-1
Halle 3
MTW 3
Halle 3
GW-Logistik
Halle 3
RTB 2
Halle 3
Anhänger Boot
Halle 3
MTW 1
Halle UG
MTW 2
Halle UG
Kommandowagen
nein**
AB-Mulde
nein**
AB-Hochwasser
nein**
AB-Schaum / Umwelt
nein
AB-Löschwasser*
nein
LKW, GW-L 2*
nein
ELW 1-2*
nein
* = derzeit in Beschaffung
** = kann im Außenbereich stehen
Oberer Alarmhof und unterer Alarmhof
7.9.5.Kapazitäten zur Fahrzeugreinigung und Fahrzeugwartung
Die Halle RTW ist als Waschhalle ausschließlich für den RTW vorgesehen. Ein Stellplatz in der Halle
3 kann als Waschplatz für die Feuerwehr (Kleinfahrzeuge) genutzt werden. Großfahrzeuge passen
hier jedoch nicht hinein. Diese müssen auf dem Hof gewaschen werden. Hier besteht die Gefahr der
Eisbildung im Winter. Die Kapazitäten zur Fahrzeugreinigung sind derzeit nicht ausreichend.
Ein Stellplatz ist mit einer Fahrzeuggrube ausgestattet, so dass hier im Bedarfsfall kleinere
Fahrzeugreparaturen durchgeführt werden können. Hinter dieser Arbeitsgrube schließen sich eine
Werkbank sowie ein Lastenkran an.
An der Feuerwache wird ein gasbetriebener Gabelstapler vorgehalten. Dieser ist für die Lagerung von
Gegenständen an der Feuerwache sowie für die Aufladung von Einsatzmitteln (u.a. Schaum und
Bindemittel) zwingend erforderlich.
54
Der Gabelstapler steht derzeit neben den Einsatzfahrzeugen. Dies ist aus UVV Gründen nicht
zulässig.
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7.9.6.Lagerung der Einsatzkleidung
Die Einsatzkleidung wird seit dem Umbau nicht mehr zwischen den Fahrzeugen gelagert. Diese wird
nun in einem separaten Umkleideraum (hinter den Fahrzeugen) gelagert. In dem Raum befinden sich
für 120 Personen Spinde. Eine Trennung zwischen Herren und Damenumkleide besteht derzeit nicht.
Die Damen sind in einem separaten Gang der Herren Umkleide untergebracht. Falls weitere weibliche
Kameradinnen in die Freiwillige Feuerwehr eintreten, ist die Umkleidesituation für die Damen zu
verbessern.
Lagerung der Einsatzkleidung im Neubau hinter den Einsatzfahrzeugen
7.9.7.Bedachung, Dämmung, Energetische Ertüchtigung
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache ist gedämmt. Der Altbau ist nicht gedämmt. Weiterhin ist
das Dach des Altbaus undicht und muss modernisiert werden. Der Zustand des Neubaus ist als gut
zu bewerten, der Zustand des Altbaus als mittel.
7.9.8.Schwarz-Weiß Trennung, Stiefelwaschanlage
Eine Schwarz – Weiß Trennung wurde im Zuge des Anbaus erstellt. Diese ist nicht hundertprozentig
und lässt sich aufgrund der baulichen Situation nicht flächendeckend abbilden. Eine
Stiefelwaschanlage wurde in der Halle 1 erstellt.
7.9.9.Abluftanlage / Absauganlage
Eine Absauganlage wurde im Jahr 2013 in der Halle 1 Halle RTW und Halle 2 für jedes
Einsatzfahrzeug flächendeckend erstellt. Für die Halle 3, den Carport und die Garage UG ist keine
Absauganlage vorhanden.
7.9.10. Sanitäre Anlagen / Duschen
Die sanitären Gegebenheiten wurden im Zuge des Umbaus erweitert. Die Anzahl der Toiletten sind im
EG Altbau (2x) nicht nach Damen und Herren getrennt. Dies führt zu Beschwerden der Damen. Im
OG befindet sich für den Tagesdienst ein WC. Im UG Neubau befindet sich ein Männer und Damen
WC (einmal im Bereich Kameradschaftsraum und einmal im Bereich Rettungsdienst Umkleide). Die
Anzahl der Toiletten können für Herren als ausreichend bezeichnet werden. Falls weitere
Feuerwehrfrauen eintreten, sind die Damen Toiletten zu erweitern. Die Sanitäreinrichtungen des
Altbaus (Altbestand) sind mittelfristig zu modernisieren.
Im UG befindet sich eine Damen Dusche, die auch dem Rettungsdienst zur Verfügung steht.
Ebenfalls im UG befinden sich die drei Männer Duschen. Diese wurden vor kurzem saniert. Der
Bestand an Duschen im Hinblick auf fast einhundert Feuerwehrangehörige kann nicht als ausreichend
betrachtet werden.
Im OG Altbau befinden sich zwei WC Einheiten. Eine davon ist laut Wehrführung überflüssig. Der
Raum sollte kurzfristig als weiteres Aktenlager hergerichtet werden. Die Lagerungskapazitäten sind
derzeit fast ausgeschöpft.
7.9.11. Hofflächen
Der Feuerwache zugeordnet sind sowohl vor dem Gebäude wie auch auf der Rückseite ausreichend
große Hofflächen. Problematisch erscheint aus gutachterlicher Sicht lediglich die Situation, dass die
ausrückenden Einsatzfahrzeuge mit anrückenden Privatfahrzeugen ein- und dieselbe Aus- und
Einfahrt nutzen. Dies scheint notwendig, um die ausgewiesenen Stellplätze im vorderen Bereich der
Feuerwache zu erreichen. Nach intensiven Planungen konnten keinerlei Ideen auf den Weg gebracht
werden, um das gleichzeitige An- und Ausrücken über eine Zufahrt zu verhindern. Trotz der
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ausreichend großen Hofflächen vor und hinter der Feuerwache sind diese als Übungsfläche nur sehr
bedingt tauglich. Im unteren Bereich ist das verlegte Pflaster nicht für Großfahrzeuge geeignet. Beide
Zonen werden von ausrückenden Einsatzfahrzeugen befahren, so dass kritische Situationen nicht
hinreichend sicher ausgeschlossen werden können. Hofflächen müssen als Parkplatz von den
ehrenamtlichen Einsatzkräften genutzt werden, da keine ausreichenden Parkmöglichkeiten
vorhanden sind. Es sollte langfristig über die Schaffung einer zweiten Einfahrt oder eines
Einfahrtrichtungsverkehrs durch eine Zufahrt (jetzige Ein- und Ausfahrt) sowie einer separaten
Ausfahrt nachgedacht werden. Die derzeitige Situation bietet drei negative Kreuzungspunkte des zuund abfließenden Verkehrs im Alarmfalle. Die o. g. Maßnahme entzerrt diese auf einen
Kreuzungspunkt und trägt somit zur Sicherheit der Einsatzkräfte bei und dient dem Unfallschutz.
Generell ist abschließend auf eine ausreichende flächendeckende, blendfreie Außenbeleuchtung
Wert zu legen.
7.9.12. Parkplätze
Im Außenbereich sollten in die Planungen folgende Überlegungen einfließen. Die Anzahl der PKWStellplätze für Feuerwehrangehörige soll sich an der Anzahl der Sitzplätze der vorhandenen
Fahrzeuge bemessen. Für Herdecke ergibt sich somit ein theoretischer Bedarf von 66 Stellplätzen.
Derzeit sind 52 Parkplätze vorhanden. Insbesondere bei Großeinsätzen ist aufgefallen, dass die
Parkplatzsituation an der Feuerwache nicht als ausreichend zu betrachten ist. Die Kameraden der
Freiw. Feuerwehr müssen schon an der Bundesstraße 54 bzw. in der nahen Bushaltestelle parken.
An der südlichen Grundstücksgrenze steht noch eine Fläche zur Verfügung, die eventuell zur
Erweiterung geeignet wäre. Ein Einstellplatz sollte die Maße von 2,5 m Breite und 5,5 m Länge nicht
unterschreiten. Die Anordnung ist günstig zu wählen, so dass ein zügiges aber sicheres Einfahren
möglich ist. Es sind daher mittelfristig mindestens 14 neue Parkplätze zu schaffen.
7.9.13. Zugangssystem, Einbruch und Brandschutz
Die Feuer- und Rettungswache verfügt derzeit über ein nicht mehr zeitgemäßes Schließsystem
(Schlüssel). Die Schließkreise und Zugangsberechtigungen lassen sich hiermit nicht flexibel ändern.
Um dies zu ändern und um langfristige Einsparungen zu erzielen (u.a. bei Verlust von Schlüsseln)
sollte das komplette Gebäude mit einem digitalen Zugangssystem (Chipsystem) auszustatten. Dies
war bereits 2010 beim Anbau der Feuerwache geplant. Sechs Türen sind hiermit schon ausgestattet.
Die Planungen für eine Erweiterung sind hierfür aufgenommen.
Die o.g. Maßnahme dient auch dem Einbruchschutz. Im Jahr 2012 wurde in die Feuer- und
Rettungswache eingebrochen. Diebe entwendeten elektronische Geräte und zerstörten u.a. eine Tür.
Die Feuerwache muss besser gegen Einbruch geschützt werden. Banden haben sich insbesondere
darauf spezialisiert, hydraulische Rettungsgeräte aus Feuerwachen zu stehlen.
Die Feuerwehr hatte vor kurzem ebenfalls Probleme mit Vandalismus in Außenbereichen sowie an
den im freien stehenden Einsatzfahrzeugen. Als Erstmaßnahme sind zwei bis drei Kameras zur
Überwachung des Außenbereiches (Alarmhof und Hof Untergeschoss) zu installieren.
Im Zuge des Umbaus wurden in der Feuerwache nachträglich verschiedene Brand- und
Rauchabschnitte gebildet. Diese Maßnahme ist nicht vollständig umgesetzt. Die einzige im
Stadtgebiet befindliche Feuerwache verfügt über keine Brandmeldeanlage. Eine Brandfrüherkennung
existiert somit nicht. In der ganzen Feuerwache befinden sich eine Vielzahl von Fahrzeugen sowie
elektronischen Geräten. Es ist nicht auszuschließen, dass es hier zu einem Entstehungsbrand
kommen kann. Bundesweit sind mehrere Feuerwachen abgebrannt. Dies gilt es in Herdecke zu
verhindern. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die komplette Infrastruktur des Brandschutzes der
Stadt Herdecke in einer Feuerwache untergebracht ist. Bei einem Brandereignis würde es zu einem
Nutzungsausfall der Feuerwehr (incl. Fahrzeuge) sowie zu einem sehr hohen Sachschaden (mehrere
Millionen EUR) kommen. Dies gilt es zu verhindern. Als kurzfristige Erstmaßnahme sind funkvernetzte
Rauchmelder zu installieren. Diese sind auf eine ständig erreichbare Stelle aufzuschalten. Als
langfristige Maßnahme sollte eine bei der Leitstelle aufgeschaltete Brandmeldeanlage errichtet
werden.
7.9.14. Carport, Lagermöglichkeiten, Druckgasflaschen
Im Untergeschoss (Außenbereich) befindet sich ein von der Feuerwehr selbst errichtetes Carport
(Größe 87,5 m², Höhe 4,2m). Der Carport ist offen gestaltet und somit nicht frostsicher. In dem
Carport stehen derzeit der LKW sowie der Abrollbehälter Schaummittel. Weiterhin dient der Carport
als Lagerfläche (u.a. Sandsäcke). Die Lagerflächen für Sandsäcke, Bindemittel, Schaum,
Schlauchmaterial sind bei weitem nicht ausreichend. Diese sind kurzfristig auch im Hinblick auf das
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geplante Rollcontainersystem55 dringend zu erweitern. Derzeit muss Bindemittel teilweise im Freien
gelagert werden. Durch die Bachnähe besteht hier ein Ratten- und Mäuseproblem. Ein
Einsatzfahrzeug wurde durch Ratten / Mäuse beschädigt.
Der Carport ist kurzfristig auch im Hinblick auf die dort abgestellten Einsatzfahrzeuge als eine
abgeschlossene Halle zu ertüchtigen. Die dort befindlichen Fahrzeuge und Abrollbehälter müssen dort
frostsicher abgestellt werden. Weiterhin müssen die Fahrzeuge gegen Schädlinge geschützt sein.
Zwischen der im Obergeschoss neu geschaffenen Fahrzeughalle und dem Carport befindet sich ein
erheblicher „Totraum“. Es ist zu prüfen, ob der Hang nicht abgefangen werden kann und dieser
„Totraum“ als weitere Lagerfläche genutzt werden kann.
Derzeit bestehen keine Lagermöglichkeiten für Druckgasflaschen (Propangas, Sauerstoff etc.). Die
Flaschen werden derzeit im Innenbereich gelagert. Kurzfristig ist ein Gasflaschenlager im
Außenbereich zu errichten.
Carport im Untergeschoss sowie der „Totraum“ zwischen neuer Halle 3 im OG und Carport im UG
7.9.15. Schulungsraum
Der Schulungsraum wurde im Zuge des Neubaus auf 140 Sitzplätze erweitert. Die Ausstattung des
Schulungsraumes (u.a. Multimediawand sowie Sound- und Mikrofonanlage zur Ausbildung) ist zu
verbessern. Ein WLAN-Gastzugang für Ausbilder (oder sonstige Veranstaltungen,
Wehrführerbesprechung) sollte eingerichtet werden.
7.9.16. Küche
Im Anbau der Feuerwache befindet sich eine Großküche. Diese hat das Ziel, das Einsatzpersonal bei
Lehrgängen und bei größeren Einsätzen zu verpflegen, soweit dies bei Einsätzen nicht durch die
ortsansässigen Hilfsorganisationen erfolgt. Hierbei ist jedoch zwingend zu beachten, dass
insbesondere durch den niedrigen Personalstand (vor allem im Tagesbereich) die Feuerwehr
Herdecke personell nicht in der Lage ist, die eigenen Kräfte bei Einsätzen selbst zu verpflegen.
Namentlich bei größeren Einsatzsituationen wird jede Einsatzkraft vor Ort oder als Ablösung benötigt.
Daher ist in solchen Fällen lieber auf die ortsansässigen Hilfsorganisationen zurückzugreifen, die die
Verpflegung von Einsatzkräften durch die Verpflegungstrupps ihrer Einsatzeinheiten ohnehin anbieten
und über die Kreisleitstelle Schwelm kurzfristig alarmierbar sind. Dies wurde 2008 bei einem
Großbrand bereits so praktiziert. Vergleiche auch 7.1.16 - Zusammenarbeit mit den örtlichen
Hilfsorganisationen.
7.9.17. Hochwasserschutz Feuerwache
Wie bereits im Kapitel 4.2.7 beschrieben, liegt die einzige in der Stadt befindliche Feuerwache in
einem Gefahrengebiet für Hochwasser (Herdecker Bach). Bei zwei Unwettern kam es hier zu
Überschwemmungen. Die Feuerwache muss daher besser gegen das Hochwasser des Herdecker
Baches geschützt werden. Dies ist insbesondere erforderlich, da die Stadt Herdecke nur über eine
einzige Feuerwache verfügt (Nutzungsausfall).
55
Durch die Beschaffung eines GW-L 2 und das geplante Rollcontainersystem konnte die
Anschaffung weiterer Fahrzeuge (SW 2000) verhindert werden. Jedoch müssen nun für die
Rollcontainer Lagerflächen bzw. Stellflächen geschaffen werden.
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B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
7.10.
Statistische Auswertung der zeitkritischen Einsätze
7.10.1. Auswertung nach Staffellösung
Nach den Vorgaben der Brandschutzbedarfspläne 2002 und 2007 (Staffellösung) wurden die
zeitkritischen Einsätze seit dem Jahr 2000 erfasst und ausgewertet. Seit 2009 und mit Grundlage des
Brandschutzbedarfsplanes 2010 wird nach der Gruppenlösung ausgewertet.
Jahr 2000
Jahr 2001
57 % (Schätzwert)
62 % (Schätzwert)
Ab 2003 wurde durch die Feuerwehr Herdecke eine genaue Statistik geführt, ab 2004 sogar eine
sekundengenaue Abrechnung.
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Anzahl der
ausgewerteten
Einsätze
54
26
54
45
59
55
11
Anzahl 1.
Schutzzieldefinition - 6 FM
in 8 Min.
41%
69%
93%
96%
92%
62%
82%
Soll
70%
70%
70%
70%
80%
80%
80%
Anzahl 2.
Schutzzieldefinition - 16 FM Soll
in 13 Min.
37%
100%
100%
100%
100%
100%
82%
70%
70%
70%
70%
80%
80%
80%
Durchschnittlich hat die Feuerwehr Herdecke in den Jahren 2003 bis 2009 einen Erreichungsgrad bei
der Staffellösung (1/5) von 76,43 % erreicht. Der auffällige Sprung im Erreichungsgrad zwischen den
Jahren 2003/2004 ist u. a. auf die Einführung der sekundengenauen Abrechnung zurückzuführen, die
allein zu einer Steigerung des Erreichungsgrades um 10 Prozentpunkte geführt hat. Der Fachaufsicht
der Bezirksregierung wurden erstmalig für das Jahr 2007 statistische Zahlen durch die Stadt
Herdecke übermittelt.
Seit 2008 verlangt die Bezirksregierung eine Anpassung des bisherigen Staffelsystems 1/5
(Grundlage der vorherigen Brandschutzbedarfspläne 2002/2007) auf ein Gruppensystem 1/8
(Grundlage des jetzigen Brandschutzbedarfsplanes, basierend auf den Empfehlungen der AGBF).
Somit ist ab 2008 auch die Statistik nach Gruppensystem zu führen. Im Rahmen der bestehenden
Ausnahmegenehmigung muss die Auswertung der zeitkritischen Einsätze der Bezirksregierung
jährlich bis zum 1. März vorgelegt werden.
In den vorherigen Jahren wurden immer alle zeitkritischen Einsätze gewertet. Nach Vorgaben der
Bezirksregierung müssen aber nur folgende Einsätze gewertet werden:
+ zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an der Einsatzstelle nach AAO ewartet wird
+dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild)
- keine Feld- Wald- oder Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen
- keine Unfälle auf Landstraßen oder Autobahnen
- keine Nachalarmierungen von Einheiten
- keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht werden und zurück geschickt
werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit „eiferbegrenzendem Stichwort“ wie
z.B. Ölspur, Gartenlaube, Papiercontainer.
Diese sachliche Einschränkung hat eine Reduzierung der auszuwertenden Einsätze zur Folge, wie
man besonders gut am Vergleich der Jahre 2008 (55) und 2009 (11) erkennen kann.
Wie man ebenfalls erkennen kann, wurden die Soll Vorgaben für das 1. und 2. Schutzziel der
bisherigen Staffellösung weitgehend eingehalten. Der erste Einsatzerfolg (Menschenrettung) kann aus
Sicht der Feuerwehr Herdecke auch mit einer Staffel erreicht werden.
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7.10.2. Auswertung nach Gruppenlösung
Gemäß den aktuellen Vorgaben der Bezirksregierung laut Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2010
sind für die Laufzeit dieses Brandschutzbedarfsplans die Sollvorgaben nach der Gruppenlösung (1/8)
zu bestimmen.
Von 2009 bis 2013 hat die Bezirksregierung Arnsberg auch die positive Auswertung von zeitkritischen
Einsätzen bis 8:59 Minuten zugelassen. Diese Meinung wurde im Jahre 2013 schriftlich revidiert. Ab
diesem Zeitpunkt können nur Einsätze bis 8:00 Min positiv gewertet werden. In der u.a. Tabelle
wurden daher zwei Spalten zur besseren Übersicht erstellt. Die Jahre 2009 bis 2012 wurden
nachträglich nochmal neu berechnet (Lösung bis 8:00 Min). Die Berechnung des 2. Schutzzieles
wurde ebenfalls ab dem Jahre 2013 wieder verlangt.
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl der
ausgewerteten
Einsätze
11
51
28
30
24
34
Anzahl 1.
Schutzzieldefinition - 9 FM
in 8:59 Min.
45%
57%
68%
57%
-
Anzahl 1.
Schutzzieldefinition - 9 FM
in 8:00 Min.
27%
39%
50%
43%
50%
44%
Soll
70%
70%
70%
70%
70%
70%
Anzahl 2.
Schutzzieldefinition - weitere
18 FM in 13 Min.
82%
65%
57%
Erreichungsgrad – 1. Schutzziel nach Gruppenlösung 2009-2014
80%
70%
60%
44%
40%
30%
50%
50%
50%
39%
43%
1. Schutzziel
Soll
27%
20%
10%
0%
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Der Mittelwert des Erreichungsgrades (Gruppenlösung) liegt – bei einer Hilfsfrist von 8:00 Minuten – in
den Jahren 2009 bis 2014 bei 42,2 %. Der Sollwert von 70 % wurde somit in jedem Jahr nicht erreicht.
Die Bewertung der errechneten Erreichungsgrade bleibt der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung
Arnsberg) vorbehalten und ist abzuwarten. Es wird an dieser Stelle nochmal auf die derzeit schlechte
Verkehrslage im Stadtgebiet Herdecke hingewiesen (siehe auch Punkt 4.1.4). Die schlechte
Verkehrslage trägt maßgeblich dazu bei, dass das Schutzziel in einigen Fällen nicht erreicht wurde.
Nach Mitteilung des Kreisbrandmeisters ist der Tagesdienst der Wehr aufgrund der dargestellten
Erreichungsgrade kurzfristig auf 5 Kräfte und mittelfristig auf mindestens 6 Kräfte (Staffelstärke, 1/5)
zu erhöhen (Erstmaßnahme). Sollte dann weiterhin der Erreichungsgrad von 70 % nicht annähernd
erreicht werden können, so ist der Personalbestand ggf. noch weiter zu erhöhen.
.
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8. Maßnahmen
Das Kapitel 8 stellt eine inhaltliche Zusammenfassung der aus dem Soll-Ist-Vergleich abgeleiteten und nach
Priorität geordneten Maßnahmen dar. Diese Maßnahmen wurden in den vorherigen Kapiteln ausführlich
dargestellt. Für die Zwecke der internen Finanzplanung werden die geschätzten Kosten der Maßnahmen –
sowie bereits hinreichend bezifferbar - nachrichtlich in der rechten Spalte dargestellt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die angegebenen Kostengrößen je nach Priorität, zeitlicher Veranschlagung und
Planungsstand teilweise nur grob geschätzt werden können und sich im Laufe der Zeit aufgrund geänderter
feuerwehrtaktischer, gesetzlicher oder sonstiger Einflüsse Änderungen in der Maßnahmenplanung ergeben
können.
Prioritäten:
8.1
1 = Kurzfristig bis 2016
2 = Mittelfristig in 2017-2020
3 = Langfristig ab 2021 ff. (Zeitraum des nächsten Brandschutzbedarfsplanes)
D = Dauerhaft
Technik
8.1.1 Fahrzeugbeschaffungen:
Priorität
Zeit / Jahr
Maßnahme (Kurzbeschreibung)
1
2016
Neubeschaffung Einsatzleitwagen 1-2.
1
2016
1
2016
1
2016
Neubeschaffung Gerätewagen Logistik 2
(Ersatzbeschaffung LKW) mit Kran und Allrad.
Ersatzbeschaffung Löschgruppenfahrzeug 20
(Ersatzbeschaffung HLF 3).
Grundüberholung Abrollbehälter Gefahrgut.
2
2
2017
2017
2
2020
Neubeschaffung Abrollbehälter Wasser.
Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 3
(Jugendfeuerwehr).
Ersatzbeschaffung Einsatzleitwagen 1-1.
2
2020
Ersatzbeschaffung Kommandowagen.
2
2020
Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 1.
2
2020
Ersatzbeschaffung Wechsellader Trägerfahrzeug.
3
2022
3
2023
3
2023
Ersatzbeschaffung Gerätewagen Logistik 1(ggf.
Kleineinsatzfahrzeug).
Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (ggf.
Löschgruppenfahrzeug 20).
Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen 2.
Verweis
Kapitel
BSP
2010
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
7.3.19
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
6.4.,
7.3
Kosten / Aufwand
Verweis
Kapitel
4.2.7.3
4.2.7.4,
6.4.12,
7.3.9,
7.3.18
6.4.1
Kosten / Aufwand
185.000 €
210.000 €
380.000 €
70.000 €
60.000 €
20.000 €
185.000 €
50.000 €
25.000 €
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
500.000 €
50.000 €
8.1.2 Gerätebeschaffungen:
Priorität
Zeit / Jahr
Maßnahme (Kurzbeschreibung)
1
1
2016
2016
1
2016-2019
Erweiterung der Schutzkleidung Motorsäge.
Erweiterung des Schlauchmaterials (in Gitterboxen)
auf 2.000 Meter im Hinblick auf die
Waldbrandgefahr sowie Bereiche mit
unzureichender Löschwasserversorgung.
Installation und Nachrüstung von Warnbeklebung
im Hinblick auf die Eigensicherheit.
Seite 112 von 118
1.300 €
5.000 €
5.000 € pro Jahr
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1
2016
Anschaffung einer leistungsstarken
Hochwasserpumpe.
1
2016
Anschaffung von einem weiteren Wassersauger.
1
2016
Anschaffung von 4 weiteren Tauchpumpen.
1
2016
Beschaffung von 3.000 ungefüllten Sandsäcken.
1
2016
1
2016-2019
Ausbau des Stabsraumes mit weiteren Telefonen
und Magnettafeln, ggf. Nutzung durch den Stab für
außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Herdecke.
Ausbau und Verbesserung des Sirenennetzes.
Zwei neue Sirenen und Ersatz der bestehenden
Sirenen an vier Standorten.
1
2016
1
2016
1
2016
2
2017
2
2017
2
2017-2020
2
2017-2018
2
2017-2018
2
2018
Anschaffung einer Wärmebildkamera für das HLF
2.
Ersatzbeschaffung von Industriewaschmaschine
und -trockner.
Erstellung eines Konzeptes „Zugang Rettungsboot“
zum Hengsteysee, ggf. zusammen mit der Stadt
Hagen (Feuerwehr).
Errichtung bzw. Schaffung einer Möglichkeit um am
Hengsteysee das vorhandene Rettungsboot der
Feuerwehr zu Wasser lassen zu können (Slipstelle,
ggf. Kooperation mit der Stadt Hagen).
Errichtung bzw. Schaffung einer Möglichkeit um am
Ruhrzwischenlauf das vorhandene Rettungsboot
der Feuerwehr zu Wasser lassen zu können (ggf.
Ertüchtigung und Ausbau der vorhandenen
Slipstelle hinter dem Gymnasium).
Verbesserung und Aufstockung der technischen
Mittel für eine Öl-Rückhaltung auf Gewässern.
Weiterer Ausbau des Digitalfunkes (u.a.
Einsatzstellenfunk). Anpassung (durch Umstellung
auf Digitalfunk, Etat Digitalfunk) der
Handsprechfunkgeräte incl. Lautsprechermikrofone.
Beschaffung von einem Notstromaggregat
(Ersatzgerät).
Anschaffung von 6 Motorsägen.
2
Bis 2018
Beschaffung von 3 Atemschutzgeräten.
3
2021
Vorhaltung eines aufgeschalteten Leitstellenplatzes
in der Einsatzzentrale.
4.2.7.2,
6.4.9,
7.3.14
4.2.7.2,
6.4.9,
7.3.14
4.2.7.2,
6.4.9,
7.3.14
6.4.9
7.3.14
7.2.2
6.000 €
6.4.6,
7.3.12,
7.2.9,
7.3.12
7.3.16
37.500 €
7.3.23
20.000 €
7.3.10
-
7.3.10
Noch nicht
bezifferbar.
7.3.10
Noch nicht
bezifferbar.
4.2.7.1
10.000 €
7.2.3
100.000 €
7.3.7
8.000 €
4.2.7.3,
6.4.12,
6.4.14,
7.3.20
7.3.15,
6.4.10
7.2.1
7.200 €
Verweis
Kapitel
4.2.7.2,
6.4.9,
7.9.17
7.9.13
Kosten / Aufwand
1.200 €
5.000 €
200 €
2.000 €
6.500 €
9.000 €
Noch nicht
bezifferbar.
8.1.3 Gebäude:
Priorität
Zeit / Jahr
Maßnahme (Kurzbeschreibung)
1
2016
Verbesserung des Hochwasserschutzes für die
einzige im Stadtgebiet befindliche Feuerwache.
1
2016
Verbesserung des Einbruchschutzes an der
Feuerwache (Erstmaßnahme ggf. kostengünstige
Videoanlage).
Seite 113 von 118
15.000 €
3.000 €
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
1
2016
Verbesserung des Brandschutzes an der
Feuerwache (Brand- und Rauchabschnitte sowie
eine Brandfrüherkennung im Hinblick auf den
Sachwertschutz sowie Nutzungsausfall).
Erstellung eines Druckgasflaschenlagers.
Verbesserung der Netzwerkanbindung Feuerwache
(ggf. alternativer Datensicherungsstandort der
EDV).
Ausbau des Schulungsraumes mit Mikrofon- und
Soundanlage und einer Multimediawand.
Schaffung von drei bis vier geschlossenen
Stellplätzen (GW-L2, ELW 1-2 und ABLöschwasser) sowie Schaffung weiterer
Lagermöglichkeiten. Ggf. Ertüchtigung und Ausbau
des Carportes.
Sanierung der sanitären Einrichtungen im Altbau.
7.9.13
30.000 €
1
2
2016
2017
7.9.14
7.5.
10.000 €
Noch nicht
bezifferbar.
2
2017
7.9.15
5.000 €
2
2017
7.3.14,
7.9.4,
7.9.14
90.000 €
2
2018
7.9.10
Errichtung eines Aktenlagerraumes Altbau
Obergeschoss (ehemaliges WC).
Schaffung (Verbesserung) eines Stellplatzes für die
Fahrzeugreinigung (Großfahrzeuge).
Erweiterung der an der Wache befindlichen
Parkplätze. Schaffung von mindestens 14 weiteren
Parkplätzen.
Ausbau (Erweiterung) der Damenumkleide.
7.9.10
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
2
2018
2
2019
2
2020
3
2021 ff.
3
2021 ff.
7.9.7
2021 ff.
Ertüchtigung des Altbaus Feuerwache (u.a.
energetische Ertüchtigung und undichtes Dach).
Ausbau der sanitären Einrichtungen für Damen.
3
3
2021 ff.
Ausbau der Duschen Herren.
7.9.10
Verweis
Kapitel
4.1.11
7.9.5
7.9.12
7.9.6
7.9.10
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
8.1.4 Sonstiges:
Priorität
Zeit / Jahr
Maßnahme (Kurzbeschreibung)
2
2017
D
Dauerhaft
Einflussnahme auf die Lichtzeichenanlage
Mozartweg, Herdecker Bach durch die Feuerwehr.
Mindestausstattungen einer Löschgruppe bei
anstehenden Beschaffungen beachten.
D
Dauerhaft
8.2
6.4.1
Kosten / Aufwand
Noch nicht
bezifferbar.
Wird in
Ausschreibung für
Neufahrzeuge
berücksichtigt.
Wird in
Ausschreibung für
Neufahrzeuge
berücksichtigt.
Installation von Unfalldatenspeicher in
Neufahrzeugen.
6.4.1
Verweis
Kapitel
4.2.6.4
Kosten / Aufwand
4.2.7.1
-
Organisation:
Priorität
Zeit / Jahr
Maßnahme (Kurzbeschreibung)
1
2016
1
2016
Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Wasserrettung“
(Harkortsee, Hengsteysee, Ruhrzwischenlauf,
Gedern) mit Beteiligung umliegender Feuerwehren
und der DLRG.
Erstellung eines Einsatzkonzeptes
„wassergefährdende Stoffe“ zusammen mit den
umliegenden Feuerwehren für den Ruhrlauf. Bei
Eintreten von wassergefährdenden Stoffen sind
Seite 114 von 118
-
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
1
2016
1
2016
1
2016
1
2016
1
2016
2
2017
2
2
2017
2017
2
2017
2
2018
2
2019
2
Bis 2020
D
D
Dauerhaft
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
Hagen, Herdecke und Wetter zuständig. Beim
Hengsteysee sind es Herdecke, Hagen und
Dortmund.
Überprüfung und ggf. Realisierung, wie die
Technischen Betriebe die Feuerwehr bei Ölspuren
unterstützen können.
Trennung der Arbeitskanäle (im 2m bzw. DMO
Bereich) für die beiden bei der Feuerwehr Herdecke
vorhandenen Löschzüge.
Bei einem Massenanfall von Verletzten (Stufe 2-3)
auf dem Gebiet der Stadt Herdecke ist ein
überörtliches Einsatzmittel (Hagen, Dortmund)
heranzuziehen. Dies gilt es vor der Lage fest zu
organisieren.
Erstellung eines Einsatzkonzeptes in Abstimmung
mit der Feuerwehr Hagen. Bei ABC Lagen auf der
BAB 1 sind ggf. eine Evakuierung oder sonstige
Einsatztätigkeiten (Messungen) am
Bleichsteingelände (u.a. Schulzentrum) nötig.
Insbesondere der verbesserte Informationsfluss
zwischen der Feuerwehr Hagen und Herdecke ist
anzustreben.
Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Viadukt“ (u.a.
Zuwegungen etc.) im Hinblick auf Suizid und
anschließende Wasserrettung.
Grundlegende Überarbeitung des
Hydrantenverzeichnisses
(Löschwasserversorgung).
Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Waldbrand“.
Inbetriebnahme der Stadtschleife (digitale
Funkalarmierung) bei ausreichender
Mitarbeiteranzahl.
Erstellung eines Konzeptes zur Warnung der
Bevölkerung in Verbindung mit dem EN-Kreis.
Prüfung, ob eine Poolbildung von ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen bei der Stadtverwaltung
(gemeinsames Fahrzeug mit Sondersignalanlage,
um zum Einsatz oder zum Feuerwehrhaus zu
fahren) möglich ist.
Erstellung eines Einsatzplanes für den 960 Meter
langen Ender Tunnel in Absprache mit der
Feuerwehr Dortmund und Feuerwehr Hagen (HLF
24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
welches auf der Schiene fahren kann).
Prüfung des Vorschlags für Einsatzkräfte eine
Kinderbetreuung anzubieten.
Aufrechterhaltung des Einsatzführungsdienstes.
Verbesserung des SMS-Alarmes,
Auslösesicherheit.
Entlastung des Ehrenamtes von Kleineinsätzen und
zudem Sicherstellung eines gesicherten
Abmarsches im Tagesbereich.
Kontinuierliche Revision und ggf. Anpassung der
Alarm- und Ausrückeordnung. Anpassung des
textlichen Teils der Alarm und Ausrückeordnung.
Ausbau der Zusammenarbeit mit örtlichen
Hilfsorganisationen sowie mit dem THW.
Seite 115 von 118
6.3
-
7.2.8
-
7.3.22
-
4.2.6.1
-
4.2.6.2,
4.2.6.4
-
4.1.15
-
4.2.7.4
4.5.4
-
6.4.6
-
6.3
-
4.2.6.2
-
7.1.2
-
7.3.4
4.5.4
10.000 pro Jahr €
-
6.3.1
-
7.1.1
-
7.1.16
-
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
8.3
Personal:
Priorität
Zeit / Jahr
Maßnahme (Kurzbeschreibung)
1
2016
1
2016
1
2016
1
2016
1
2016
1
2016
Aufstockung des Tagesdienstes um 0,5 Stellen auf
5,0 Stellen.
Aufstockung der Jugendfeuerwehrangehörigen auf
35 Jugendliche.
Steigerung der Anzahl von
Atemschutzgeräteträgern von 46 auf 55 Kräften.
Ausbildung von weiteren Führungskräften mit dem
Lehrgang FB ABC II.
Ausbildung von einem Führerscheininhaber der
Klasse C.
Ausbildung von 6 Bootsführern Binnen.
2
2017
Ausbildung von 8 Motorsägenführern.
2
2
2018
2018
2
2018
2
2
Bis 2018
Bis 2018
Ausbildung von zwei Zugführern (F IV Lehrgang).
Ausbildung von zwei Brandschutztechnikern (FB
BST).
Ausbildung von vier Führerscheininhaber der
Klasse C.
Konzept zur Übernahme der Wehrführung ab 2020.
Aufstockung des Tagesdienstes auf 6,0 Stellen.
2
2019
2
2020
2
Bis 2020
2
Bis 2020
2
Bis 2020
2
2
Bis 2020
Bis 2020
2
3
Bis 2020
2020
3
2020
3
2021 ff.
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
Ausbildung von zwei FM mit dem Lehrgang „Leiter
einer Feuerwehr“ (F VI).
Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit mit
Nachbarstädten u.a. Ergänzungs-Löschfahrzeug bei zeitkritischen Einsätzen.
Aufstockung des ehrenamtlichen Einsatzpersonals
auf mittelfristig 115 Kräfte und langfristig 146 Kräfte.
Aufstockung der Jugendfeuerwehrangehörigen auf
40 Jugendliche.
Steigerung der Anzahl von
Atemschutzgeräteträgern auf 71 Kräfte.
Ausbildung von weiteren Rettungshelfern.
Erhöhung der ABC 1 ausgebildeten Personen auf
30 FM.
Ausbildung von 5 Gruppenführern (F III Lehrgang).
Kompensation von 11 ehrenamtlichen Stellen
(Ausscheiden aus dem aktiven Dienst).
Ausbildung von zwei Verbandsführern (FB V1
Lehrgang).
Ggf. Personalanpassung gemäß dem erreichten
Erreichungsgrad des Schutzzieles.
Fortführung der Kooperation mit heimischen
Arbeitgebern (insbesondere der Ewald Dörken AG).
Fortsetzung der intensiven Mitgliederwerbung
(Präsentationen, Beteiligung der Schulen, Flyer,
Stände auf öff. Veranstaltungen) organisiert, durch
einen Beschäftigten der Stadt Herdecke.
Durchführung weiterer Info Veranstaltungen über
das Ehrenamt Feuerwehr bei der Stadtverwaltung.
Fortsetzung der Kooperation mit der HGWG
Herdecke (Wohnungsbaugesellschaft).
Feuerwehrangehörige sollen bevorzugt
Mietwohnungen in der unmittelbaren Nähe der
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Verweis
Kapitel
6.3.1,
7.4
6.7,
7.6
7.1.5
7.1.6
6.4.1,
7.1.15
7.1.15
6.4.14,
7.3.20
7.1.6
7.1.6
Kosten / Aufwand
25.000 € pro Jahr
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
1.800 € pro
Führerschein
ca. 500 Euro pro
Schein
2.000 € pro
Lehrgang
-
6.4.1,
7.1.15
7.1.6
6.3.1,
7.4
7.1.6
1.800 € pro
Führerschein
50.000 € pro Jahr
7.1.13
-
6.5,
7.1.3
6.7,
7.6
7.1.5
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
Noch nicht
bezifferbar.
7.1.5
7.1.5
-
-
7.1.6
7.1.9
-
7.1.6
-
6.3.1,
7.4
7.1.2,
7.1.11
7.1.2
Noch nicht
bezifferbar.
-
7.1.2
-
BSP
2010
-
-
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
D
Dauerhaft
Feuerwache bekommen.
Förderung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft von
Frauen und Migranten in der Freiw. Feuerwehr.
Weitere Auszeichnung von engagierten
Arbeitgebern mit der Auszeichnung „Partner der
Feuerwehr.
Erfassung einer Ein- und Austritts-Statistik um den
Personalstand zu bewerten.
Förderung des Dienstsportes auch im Hinblick auf
Anzahl der Atemschutzgeräteträger (ggf.
Rahmenvertrag mit Fitness Studio).
Stetige Durchführung von
Grundausbildungslehrgängen (Pflichtaufgabe der
Gemeinde).
Stetige Fortbildung von Führungskräften am Institut
der Feuerwehr (IdF) sowie an der Akademie für
Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) .
Förderung des Ehrenamtes. Jährlicher Etat von
20.000 € für das Punktesystem der Freiw.
Feuerwehr („Ehrenamtssparbuch“).
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7.1.9
-
7.1.11
-
-
-
7.1.5
Noch nicht
bezifferbar.
7.1.5
Pro Lehrgang
7.500 €, je nach
Teilnehmerzahl
-
7.1.6
6.3,
7.1.2
20.000 € pro Jahr
B ran ds chutz bed arf spla n d er Sta dt He rd ec ke 2 01 6
9. Fortschreibung
Der Brandschutzbedarfsplan ist vom Rat zu beschließen.
Er ist spätestens im Jahr 2020 fortzuschreiben. Mit der Planung ist spätestens im 1. Halbjahr 2020 zu
beginnen.
Bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sind deren Auswirkungen zu prüfen und ggf. eine
vorgezogene Fortschreibung zu initiieren.
Ein besonderer Dank geht an die Mitwirkenden der Freiwilligen Feuerwehr Herdecke. Diese haben mit
Datensammlungen und Statistikauswertungen monatelang mitgeholfen, dieses komplexe Werk zu erstellen.
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