Amtsblatt KW 01/02 - Verbandsgemeinde Lauterecken
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Amtsblatt KW 01/02 - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau Jahrgang 16 Mittwoch, 7. Januar 2015 Ausgabe1/2/2015 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Zeitpunkt Lauterecken-Wolfstein sucht zum nächstmöglichen eine/n Mitarbeiter/in im Bereich der Wasserversorgung (Vollzeitstelle; derzeit 39 Stunden/Woche) für die Wartung und Unterhaltung von Wasserversorgungsanlagen. Der Einsatz in anderen Bereichen u. a. im Schwimmbad ist vorgesehen. Voraussetzung ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder die Bereitschaft dieses zeitnah zu erwerben. Gesucht wird eine zuverlässige Person mit handwerklicher Ausbildung im Metallbereich, idealerweise mit einer Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateur bzw. Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Körperliche Belastbarkeit, eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten werden erwartet. Führerschein Klasse B, BE (alt: Klasse 3) ist Voraussetzung. Einsätze und auch die Durchführung von Rufbereitschaften erfolgen auch an Wochenenden und Feiertagen. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für fachliche Fragen steht die Werkleitung, Tel. 06382/791-402 oder -406 zur Verfügung. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens 29.01.2015 zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Büroleitung Schulstr. 6a 67742 Lauterecken Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Jung, Bürgermeister Rundschau - 2 - Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999 E-Mail: [email protected] Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag.................................................................... 08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch ............................................................... 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag............................................................................ 14.00 - 18.00 Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag.................................................................... 07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch................................................................ 13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag............................................................................ 13.30 - 18.00 Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Helmut Kissel (Werkleiter)............................................... Tel. 06382/791-400; 0176/72423912 Gerhard Grub (techn. Bereich) ................................................................ Tel. 06382/791-402; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Bereich) ................................................................ Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer .................................................................. Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken............................................................Tel. 06382/8071 Schwimmbad Rüllberg.............................................................Tel. 06788/1260 Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst (Störungen u.s.w.) Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit: Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung ....................................................... 0175/7229689 Bereich Abwasserbeseitigung ................................................... 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) 02.01.2015 bis 08.01.2015 Andreas Beyer ......................................................................... 0151-42244495 09.01.2015 bis 15.01.2015 Dieter Leonhardt ...................................................................... 0151-42244494 Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448. Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag - Donnerstag ......................................................15:00 bis 21:00 Uhr Freitag .............................................................................. 17:00 bis 22:00 Uhr Ausgabe 1/2/2015 Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag ..............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag ............................................................. 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags........................................................................ von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstag .................................................................... von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr: 06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel.: 06385/9934962 Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930 www.tierschutz-kusel.de Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhausen, Tel.-Nr. 01805 – 112080 oder 06753-964552, bzw. www.bereitschafsdienstzentrale-Glan.de Dienstzeiten: freitags ab 18.00 Uhr bis montags, 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt folgende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d.Lauter, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Wolfstein. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935. Dienstzeiten: freitags ab 18.00 Uhr bis montags, 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst versorgt die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Rundschau - 3 - Ausgabe 1/2/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 7. Januar 2015 Ausgabe 1/2/2015 Öffentliche Bekanntmachungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Lauterecken, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch durch die Einlegung eines Widerspruchs unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49 - 51, 66869 Kusel, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Eßweiler, den 18.12.2014 Für die Ortsgemeinde Eßweiler als Trägerin der Baulast: gez. Gilcher Gilcher, Ortsbürgermeister Plan hierzu siehe auf Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Odenbach Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Odenbach: Flst.Nr. 3015 - Grünland, Waldfläche, Schien - zu 1,3113 ha, Flst.Nr. 3028 - desgleichen - zu 0,9370 ha. Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden. E ssweiler Widmung der Erschließungsstraße „Am Langenacker“ als Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Eßweiler Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG-RP) vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 349) und des Beschlusses des Ortsgemeinderates Eßweiler vom 18.12.2014 wird die Erschließungsstraße „Am Langenacker“ in der Ortsgemeinde Eßweiler als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung der Erschließungsstraße „Am Langenacker“ erstreckt sich auf die Flurstücknummern (Flst.-Nrn.) 4430, 4436, 4446, 4447, einer Teilfläche der Flst.-Nr. 4437 (beginnend ab dem Einmündungsbereich bei Flst.-Nr. 4454 bis zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden Grundstücken Flst.-Nrn. 4455 und 4456 sowie gegenüberliegend bis zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden Grundstücken Flst.-Nrn. 4472 und 4473) und einer Teilfläche der Flst.-Nr. 4441 (beginnend ab dem Einmündungsbereich bei Flst.-Nr. 4471 bis zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden Grundstücken Flst.-Nrn. 4469 und 4468 sowie gegenüberliegend bis zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden Grundstücken Flst.-Nrn. 4467 und 4466) der Gemarkung Eßweiler. Die gewidmete Verkehrsfläche ist im Lageplan „grau“ dargestellt. Ein Lageplan, aus dem die gewidmete Verkehrsfläche ersichtlich ist, ist Bestandteil dieser Verfügung und wird mit dieser Verfügung im Bekanntmachungsorgan „Rundschau für das Glan- und Lautertal“ der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Gr um bac h Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Grumbach vom 20.12.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 § 4 a der Hauptsatzung vom 10.12.1999 in der Fassung vom 15.08.2011 wird geändert und erhält folgende Fassung: „Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates ein Sitzungsgeld in Höhe von 12,00 €.“ §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Grumbach, den 20.12.2014 gez. Christian Christian, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Rundschau - 4 - Ausgabe 1/2/2015 Rundschau - 5 - H opp stä dten Bekanntmachung Am Donnerstag, den 8. Januar 2015, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Hauptstraße 45, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hoppstädten statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Konzeptvorstellung eines möglichen Windparks in Hoppstädten durch die Firma „Axma Wind“ 2. Beitritt zum Förderverein Schwimmbad Rüllberg 3. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 4. Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit Ausgabe 1/2/2015 Bekanntmachung Erlass einer Satzung zur Festlegung von Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile und zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in diese Ortsteile (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) der Ortsgemeinde Hoppstädten; Günter Denzer, Ortsbürgermeister Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Die Ortsgemeinde Hoppstädten hat beschlossen, eine Satzung zur Festlegung von Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile und zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in diese Ortsteile (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) der Ortsgemeinde Hoppstädten gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB zu erlassen. Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in der Planurkunde (Maßstab 1:3.000) mit einer unterbrochenen schwarzen Linie umrandeten Grundstücke und Teilflächen von Grundstücken der Gemarkung Hoppstädten Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf. Mit dieser Satzung werden die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Hoppstädten festgelegt und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Hoppstädten einbezogen, was für die Zulässigkeit von Bauvorhaben von Bedeutung ist. Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Hoppstädten in der Fassung „Dezember 2014“ mit der Begründung auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 15. Januar 2015 bis einschließlich 16. Februar 2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, 1. Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen, da im Geltungsbereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Zu dem Entwurf der Satzung und der Begründung können gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, schriftlich oder Günter Denzer, Ortsbürgermeister Einladung zur Einwohnerversammlung „Wiederkehrende Beiträge“ An alle Bürgerinnen und Bürger von Hoppstädten, am Dienstag, dem 13. Januar 2015 um 20:00 Uhr findet im Bürgerhaus eine Informationsveranstaltung zum Thema „wiederkehrende Beiträge“ statt, hierzu ergeht herzliche Einladung. Rundschau - 6 - mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und § 47 Abs. 2a VwGO). Hoppstädten, den 18.12.2014 Für die Ortsgemeinde Hoppstädten: gez. Denzer Denzer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. L an gweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, den 8. Januar 2015, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Langweiler, Oberdorf 12, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Langweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne 2015 3. Straßenbeleuchtungsanlage; Abschluss eines Stromlieferungsvertrages Bekanntgabe einer Eilentscheidung 4. Abrechnung des wechselweisen Einsatzes der Waldarbeiter Anhebung der ZeiKo-Verrechnungssätze ab dem 01.07.2014 5. Beantragung der Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz 6. Beratung und Beschlussfassung über Beitritt zum Förderverein Schwimmbad Rüllberg 7. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 8. Reparaturarbeiten an Feldwegen 9. Verschiedenes Berthold Janß, Ortsbürgermeister L auterecken Bekanntmachung gemäß § 66 Kommunalwahlordnung Herr Hans Schlemmer ist als Mitglied des Stadtrates ausgeschieden, da er verzogen ist. Als Nachfolger wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz Herr Werner Graf festgestellt und in den Stadtrat Lauterecken berufen. Herr Werner Graf hat die Berufung angenommen und wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.11.2014 als Ratsmitglied verpflichtet. Lauterecken, 17.12.2014 Der Gemeindewahlleiter gez. Steinhauer Steinhauer, Stadtbürgermeister Ausgabe 1/2/2015 M e dar d Bekanntmachung Am Freitag, den 9. Januar 2015, 18:00 Uhr, findet in der Gemeindehalle (Nebenraum) Medard, Im Prenkel 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Medard statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Niederschrift über die letzte Sitzung 3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Asphaltierung der Hauptstraße 4. Straßenbeleuchtungsanlage; Abschluss eines Stromlieferungsvertrages Bekanntgabe einer Eilentscheidung 5. Forstwirtschaftspläne 2015 6. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2010 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastungserteilung 7. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die Ortsgemeinde Medard II. Nichtöffentlicher Teil 8. Straßenbeleuchtungsanlage; Vertragsangelegenheit 9. Friedhofsangelegenheiten 10.Grundstücksangelegenheit Albert Graf, Ortsbürgermeister O de n bac h Bekanntmachung Am Samstag, 10. Januar 2015, 15.00 Uhr, findet im Rathaus Odenbach, Hauptstr. 7 eine Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Odenbach statt. Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil 1. Vorgehensweise bei der Realisierung des Projekt „Neugestaltung des Platzes neben der Synagoge“ Gerhard Gins, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Mittwoch, den 14. Januar 2015, 20:00 Uhr, findet im Rathaus Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne 2015 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015/2016 4. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2010 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastungserteilung 5. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Auftragsvergabe Gerhard Gins, Ortsbürgermeister 2. Bürgerversammlung zum Hochwasserschutzkonzept in Odenbach Einladung am Dienstag, den 20.01.2015 um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Odenbach in der Schulstraße Programm : 1) Stand der Untersuchungen zum Hochwasserschutz in Odenbach (Obermayer Planen und Beraten GmbH Kaiserslautern ) 2) Hochwasserschutz an Häusern (Kompetenzzentrum Hochwassermanagement und Bauvorsorge der TU Kaiserslautern) 3) Elementarschadenversicherung (Versicherungswirtschaft.) Wir wurden uns freuen, wenn wieder großes Interesse dafür bestehen würde, da bekanntlich unsere Gemeinde im Hochwassergebiet liegt. Es lädt ein: Gemeinderat und Ortsbürgermeister. Gerhard Gins, Ortsbürgermeister Rundschau - 7 - Ausgabe 1/2/2015 Of fenb ach-Hundheim Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.10.2014 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Henning Baumgart namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben durch Handschlag. Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet am Mittelberg a) Beratung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) Die Mitglieder des Ortsgemeinderates nahmen von den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinde Kenntnis und stimmten dem Ergebnis zu. b) Annahme des Planentwurfes für die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Mittelberg“ wird mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen angenommen. Auf der Grundlage dieses angenommenen Planentwurfes sind die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zusammen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durchzuführen. Die öffentliche Auslegung wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt. Einbeziehung von Teilflächen der Wirtschaftswegegrundstücke, Flst.Nrn. 446/5 und 770/2, Gemarkung Hundheim Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung zur Einziehung der Teilflächen der Wirtschaftswegegrundstücke, Flst.Nrn. 446/5 und 770/2, Gemarkung Hundheim. Der Vorsitzende und die Verwaltung wurden ermächtigt, das Weitere zu veranlassen. Für die Veräußerung der Teilflächen bedarf es eines weiteren Ratsbeschlusses zu einem späteren Zeitpunkt. Ausschreibung DGH Trockenbau, Innenputz, Estricharbeiten Der Ortsgemeinderat beschließt den Empfehlungen der Architektengemeinschaft zu folgen. Die Freigabe zur Ausschreibung der Gewerke Trockenbau, Innenputz und Estricharbeiten wird erteilt, um eine längere Bauverzögerung hinsichtlich der bereits beauftragten Haustechnikgewerke (Elektro/Heizung/Sanitär) zu vermeiden. Bezüglich des Gerüstabbaus wird zu gegebener Zeit eine kurzfristige Entscheidung vor Ort mit dem Planungsbüro getroffen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, das Weiter zu veranlassen. Angebot der ADD Trier vom 14.10.2014 zur Änderung des DE-Förderbescheides bezüglich der Realisierung des Projekts „Errichtung eines multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses im Ortskern“, mit dem Ziel der Eröffnung einer frühzeitigen Mittelabrufmöglichkeit noch im laufenden Haushaltsjahr 2014 Der Ortsgemeinderat beschließt das Angebot der ADD Trier vom 14.10.2014 zur Änderung des DE-Förderbescheides bezüglich der Realisierung des Projekts „Errichtung eines multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses im Ortskern“, mit dem Ziel der Eröffnung einer frühzeitigen Mittelabrufmöglichkeit noch im laufenden Haushaltsjahr 2014 anzunehmen. Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Veräußerung eines Bauplatzes im Neubaugebiet Mittelberg, Hirsauer Straße beraten. Außerdem wurde dem Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages für die Straßenbeleuchtung zugestimmt. Satzung über die Einziehung der Wirtschaftswege-Teilflächen im Bereich der Grundstücke, Flst.Nrn. 446/5 und 770/2, Gemarkung Hundheim vom 07.11.2014 Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim in seiner Sitzung am 29.10.2014 folgende Satzung beschlossen, die nach Zustimmung durch die Kreisverwaltung Kusel vom 05.12.2014 hiermit bekannt gemacht wird. §1 In der Gemarkung Hundheim werden die in beigefügten Lageplänen gekennzeichneten Teilflächen der Wirtschaftswege, Flst.Nrn. 446/5 und 770/2, eingezogen. Die Lagepläne sind Bestandteil dieser Satzung. §2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Offenbach-Hundheim, den 07.11.2014 gez. Alt Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Rundschau - 8 - Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zweckverband Wasserversorgung „Westpfalz“ Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ Bekanntmachung Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hat mit Schreiben vom 16.12.2014 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) - in der zur Zeit geltenden Fassung - die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ in ihrer Sitzung vom 03.12.2014 einstimmig beschlossene Änderung der Verbandsordnung festgestellt. Danach ändert sich die Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ wie folgt: 1. Die Präambel erhält folgende Fassung: Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“, Sitzung Weilerbach vom 3. Dezember 1985, zuletzt geändert am 1. Juli 2014 Die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Altenglan, LautereckenWolfstein, Meisenheim, Otterbach-Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler und der Wasserzweckverband „Weihergruppe“, Weilerbach, bilden einen Zweckverband. Sie haben zur Anpassung an das Landesgesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 mit Zustimmung der Verbandsgemeinderäte und der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes „Weihergruppe“ aufgrund des § 16 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 46 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung vom 22.01.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2011 die nachstehende Verbandsordnung vereinbart und deren Feststellung beantragt. Die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Neustadt, als die nach § 5 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) zuständige Behörde, stellt hiermit aufgrund des § 4 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) folgende Verbandsordnung fest: 2. § 2 Verbandsordnung erhält folgende Fassung: §2 Mitglieder 3. Mitglieder des Verbandes sind: 1. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel 2. Verbandsgemeinde Altenglan 3. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 4. Verbandsgemeinde Meisenheim 5. Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg 6. Verbandsgemeinde Rockenhausen 7. Verbandsgemeinde Winnweiler 8. Wasserzweckverband „Weihergruppe“, Weilerbach § 7 Verbandsordnung Es wird folgender Absatz 10 neu eingefügt: (10) Durch die Fusion der Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sowie der Verbandsgemeinden Otterbach und Otterberg zur Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zum 01.07.2014 reduziert sich die Zahl der Verbandsmitglieder von 10 auf 8. Zum 01.07.2014 werden damit die Rechtsträger fusionieren. Die beiden neuen Verbandsgemeinden können, gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Fusionsvertrages, aber über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren das bisherige Ortsrecht getrennt nebeneinander führen. Für die Abrechnung der Umlage für Investitionskosten und der Umlage für Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung werden daher die Abrechnungsgebiete der bisherigen Verbandsgemeinden (Lauterecken, Otterbach, Otterberg udn Wolfstein), bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit jeweils neuen Orts- Ausgabe 1/2/2015 rechts, beim Zweckverband weiterhin getrennt geführt und nach bisherigem Verfahren abgerechnet. Sollten weitere Verbandsmitglieder fusionieren, wird auch nach oben beschriebenem Verfahren vorgegangen. 4. § 8 Verbandsordnung wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung: §8 Aufteilung des Eigenkapitals Der Anteil der Zweckverbandsmitglieder am Eigenkapital des Zweckverbandes bemisst sich anhand dem Verhältnis der jährlich sich ergebenden tatsächlichen Vorhaltemenge eines Verbandsmitgliedes (l(sec) zur gesamten Vorhaltemenge des Verbandes. 5. Der bisherige § 8 wird § 9. 6. Der bisherige § 9 wird § 10. 7. § 11 Verbandsordnung wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung: § 11 Salvatorische Klausel Die Verbandsmitglieder sind sich darüber einig, dass diese Verbandsordnung bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sowie bei wesentlichen Änderungen der ihr zugrundeliegenden Rechtslage dahingehend geändert wird, dass Ziel, Zweck und Inhalt der Zusammenarbeit gewahrt bleiben. 8. Der bisherige § 10 wird § 12. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Az. 17 062-WVW/21a Trier, 16.12.2014 Im Auftrag Ulrich Radmer Sonstige amtliche Mitteilungen Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Hinweis an die Autofahrer im Winter Die „Winterreifen Verordnung“ Die im Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht! Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist. Wer dennoch mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 €, kommt eine Behinderung des Straßenverkehrs hinzu, könnte sich die Strafe auf 80 € und um einen Punkt in Flensburg erhöhen. Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte zählen nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Solche Wetterverhältnisse sind in der Regel geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu beeinträchtigen. Nur wer Fahrten bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen zuverlässig vermeiden kann, braucht keine Winterreifen. Aus Sicherheitsgründen und auch im eigenen Interesse sollte man es sich jedoch gut überlegen, ob man im Winter auf Winterreifen verzichten möchte. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Straßenverkehrsbehörde - Schneeräumen in der Winterzeit Es ist mal wieder soweit.... Der Winter naht, es wird kalt, es fällt Schnee und die Straßen sind glatt. Dies ist keine große Überraschung. Darum müssen wir auch wieder auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger, die nicht immer und überall beachtet wird, hinweisen. Man muss nicht jeder Schneeflocke nachlaufen die vom Himmel fällt, jedoch sollte man in ausreichendem Maße seinen Winterpflichten nachkommen. Insbesondere auf den Nebenstraßen und an gefährlichen Fahrbahnstellen erfolgt zum Teil kein ordnungsgemäßer Winterdienst. Rundschau - 9 - Die örtlichen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und der Städte Lauterecken und Wolfstein regeln die Räum- und Streupflicht innerhalb der Ortslage (für bebaute und unbebaute Grundstücke!) grundsätzlich wie folgt: „Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwege erschwert, so ist der Schnee entlang der Grundstücksgrenze auf dem Gehweg und auf der angrenzenden Fahrbahn (bzw. bis Straßenmitte) unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten.“ Zur Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte ist von den Ortsgemeinden sowie von den Städten Lauterecken und Wolfstein durch Satzungen festgelegt, dass Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen während der allgemeinen Verkehrszeiten mit abstumpfenden Mitteln (Asche, Sand, Sägemehl) zu bestreuen sind, bei Bedarf auch mehrmals täglich. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1,5 m entlang der Grundstücksgrenze zu streuen. Außerdem sind die Anlieger verpflichtet die Hydranten von Schnee- und Eis freizuhalten. Dies ist deshalb notwendig, weil z.B. in einem Brandfall der ungehinderte Zugang zum Hydranten gewährleistet sein muss. Soweit Haus- und Grundstückeigentümer diesen Pflichten nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt werden. Um dies zu vermeiden, appellieren wir daher an alle Einwohner/innen bzw. Grundstückseigentümer, dieser Pflicht nachzukommen. Dies ist auch im eigenen Interesse, da bei einem Schnee- oder Glätteunfall der Eigentümer, der seiner Räum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, möglicherweise für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wir appellieren auch an die Fußgänger und insbesondere an die Fahrzeugführer sich den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Verbandsgemeinde Lauterecken Wolfstein - Straßenverkehrsbehörde - Katze entlaufen Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein teilt mit, dass vor einigen Tagen ein Kater, ca. 2,5 Jahre alt, anthrazitfarben entlaufen ist. Ausgabe 1/2/2015 Wenn Sie Informationen über den Kater haben bzw. den Kater auffinden, melden Sie sich bitte bei Frau Waltraude Allmang, St. Julian unter folgender Tel. Nr.: 06387/604 oder bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Tel. Nr.: 06382/ 791-0, Fachbereich 3 - Bürgerdienste - Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtungen von Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fälle gestellt werden können: 1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 MG) Antragsberechtigt für diese Übermittlungssperre sind Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Ehegatte bzw. die Eltern. 2. Für Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen (§ 35 Abs. 3 MG) Das Widerspruchsrecht muss bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. 3. Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 4 MG) 4. Für die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen (§ 35 Abs. 1 MG) 5. Für die Weitergabe von einfachen Melderegisterauskünften mittels automatisierten Abruf über das Internet (§ 34 Abs. 3 MG) 6. Wenn Tatsachen vorliegen, die die Aufnahme rechtfertigen, dass den Betroffenen oder anderen Personen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen können (§34 Abs. 8 MG) Die Auskunftssperre nach Nr. 5 endet mit Ablauf des zweiten auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres; sie kann verlängert werden. Weitere Informationen über die genannten Übermittlungs- und Auskunftssperren erhalten sie auf der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter Tel. Nr. 06382-7910. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Bürgerbüro - Im Januar 2015 Mikrozensus-Erhebung in Offenbach-Hundheim Interviewerinnen und Interviewer befragen in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte Rundschau - 10 - Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Auch 2015 werden wieder rund 180 Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 18.000 Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus (www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden des Landes die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können. Der Mikrozensus … - ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt werden. - befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren. - ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht. - wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind. Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de. Kontakt: [email protected] Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Wichtig für Rentner und Minijobber: Bei neuem Mindestlohn auf Verdienstgrenzen achten Auch für Rentner, die zur Rente hinzuverdienen, und für Minijobber kann ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Sollte sich ihr Stundenlohn dadurch erhöhen, könnten sie dann die Hinzuverdienstgrenzen oder die 450 Euro-Grenze überschreiten. Wer das vermeiden möchte, sollte sich rechtzeitig mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten. Betroffen sind Rentner, die eine Vollrente erhalten, aber noch nicht ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie bereits jetzt monatlich 450 Euro oder nahe daran hinzuverdienen, können sie ab Januar über der Verdienstgrenze liegen. Die Rente würde dann gekürzt. Auch Minijobber, die sich von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung haben befreien lassen, sind betroffen. Wenn sie bereits monatlich 450 Euro oder nahe daran verdienen und ab Januar den höheren Mindestlohn erhalten, können sie die 450 Euro-Grenze für die versicherungsfreie Beschäftigung überschreiten. Sie werden dann beitragspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer sich nicht sicher ist, ob er als Rentner oder Minijobber vom Mindestlohn betroffen ist, sollte sich unbedingt persönlich beraten lassen. Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung RheinlandPfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Rentenkurs für Einsteiger inKaiserslautern Verständlich und übersichtlich wird im „Rentenkurs für Einsteiger“ erklärt, was man über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollte. Das Seminar informiert über Rentenarten und rentenrechtliche Zeiten, den Versorgungsausgleich oder das Rentensplitting unter Ehegatten, aber auch über Themen aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht oder über Wartezeitmonate aus einer geringfügigen Beschäftigung. Auch Organisation und Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden erläutert. Das Seminar der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz umfasst vier Termine und zwar am 22. und 29. Januar sowie am 5. und 12. Februar. Die Kurse beginnen um 17:00 Uhr und dauern etwa 2 Stunden. Veranstaltungsort ist die Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17a in Kaiserslautern. Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos. Eine Anmeldung ist aber erforderlich: Telefon 0631 366730, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail [email protected]. Rentenversicherung 2015: Das ändert sich Mit einem sinkenden Beitragssatz und weiteren Änderungen geht die Rentenversicherung ins neue Jahr. Das Wichtigste im Überblick: Beitragssatz sinkt, Beitragsbemessungsgrenze steigt Ausgabe 1/2/2015 Zum 1. Januar 2015 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf monatlich 6 050 Euro oder jährlich 72 600 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Zeitgrenze für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung erhöht Ab Januar wird die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen und selbstständige Tätigkeiten von 2 auf 3 Monate, bzw. von 50 auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht. Kurzfristige Beschäftigungen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Beitrag zur freiwilligen Versicherung sinkt Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann ab 2015 jeden Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 131,35 Euro im Monat wählen. Für 2014 können freiwillige Beiträge noch bis 31. März 2015 gezahlt werden, dann gelten jedoch die höheren Werte aus 2014 (85,05 Euro bis 1 124,55 Euro monatlich). Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt ab Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Pflichtversicherte Rentner tragen die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Für Rentner gilt der niedrigere Beitrag aber erst ab März 2015. Die Krankenkassen können weiterhin einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen trägt der Rentner allein. Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt Rentner müssen für die gesetzliche Pflegeversicherung künftig 2,35 (bisher 2,05) Prozent zahlen, für Kinderlose über 23 Jahre steigt der Beitrag auf 2,6 (bisher 2,3) Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist von pflichtversicherten Rentnern allein zu tragen. Altersgrenzen steigen Wegen der Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat an. Für 1950 Geborene gibt es die abschlagsfreie Regelaltersrente dann erst mit 65 Jahren und vier Monaten. Auch bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen weiter stufenweise. Ausnahmen gelten für Frauen, bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit sowie für Versicherte, die die abschlagsfreie Rente ab 63 erhalten können. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Kaiserslautern Sprechstunde der Karriereberatung der Bundeswehr in der Agentur für Arbeit Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern findet am 15. Januar 2015 von 13.00 bis 17.30 Uhr eine Sprechstunde des Karriereberaters der Bundeswehr statt. Hauptfeldwebel Andreas Fries beantwortet Fragen zum Freiwilligen Wehrdienst und zu Berufs- und Karrieremöglichkeiten bei einer längerfristigen Verpflichtung als Soldat/in auf Zeit. Ferner informiert er über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Bundeswehr. Hier gibt es fachmännischen Rat und Informationen aus erster Hand zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften bei Heer, Luftwaffe und Marine. Auch Infos über zivile Berufe in der Wehrverwaltung und über Arbeitsmöglichkeiten bei der Bundeswehr mit einem berufsnahen Einsatz bei verwertbarem Berufsabschluss werden angeboten. Wer Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Bundeswehr hat, ist in der Sprechstunde des Karriereberaters ebenfalls richtig. Um längere Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt es sich, für das Gespräch mit dem Karriereberater vorab telefonisch einen Beratungstermin über das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr in Kaiserslautern zu vereinbaren (Telefon: 0631 320496 16). Sprechstunden der Karriereberatung im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern finden einmal monatlich statt. Auskünfte über die nächsten Sprechstundentermine erteilen das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr Kaiserslautern und das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit (Telefon: 0631 3641 220). Online gibt es Infos zu allen Veranstaltungen der Agentur für Arbeit in einer zentralen Veranstaltungsdatenbank auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit auf der Webseite www.arbeitsagentur.de in der Rubrik „Veranstaltungen vor Ort“ über den dort gesetzten Link zur „Veranstaltungsdatenbank“. Auch die Bundeswehr informiert online über Ausbildungs-, Berufs- und Karrieremöglichkeiten auf ihrer Homepage unter www.bundeswehr-karriere.de. Rundschau - 11 - Ausgabe 1/2/2015 Unternehmen können ehemalige Beschäftigte bei der Beantragung von Arbeitslosengeld unterstützen Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Entlassung oft ein erheblicher Einschnitt. Eine nachfolgende Arbeitslosigkeit wirft wichtige Fragen auf: Wie kann der Lebensunterhalt bestritten werden? Wie wird der weitere berufliche Weg aussehen? Das Wichtigste ist die Fokussierung auf die neuen beruflichen Schritte. Dies gelingt am besten dann, wenn die finanziellen Fragen geklärt sind. Arbeitgeber unterstützen ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit zeitnah ausfüllen. Nur dann kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen. Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den letzten Entgeltzeitraum zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird. Die Bescheinigung kann dann also bereits vor der Abrechnung ausgefüllt werden. Seit 2014 kann die Bescheinigung auch schnell und unkompliziert elektronisch ausgestellt werden. Dazu können die vorhandenen Meldewege genutzt werden. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/ in der Rubrik Unternehmen (Projekt BEA). Verbandsgemeindewerke Wolfstein Gehwegplatten abzugeben Im Zuge der Sanierung des Freibades „Rüllberg“ (B 270 zwischen Langweiler und Grumbach) sind Beckenumgangsplatten in verschiedenen Größen, (0,25; 0,50; 0,75 x 0,50 m) kostenfrei abzugeben. Die Platten können, nach Absprache mit Schwimmmeister Petry Tel.: 06382-8071, selbst aufgenommen und abtransportiert werden. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Am Dienstag, 27. Januar 2015, um 13:00 Uhr, findet eine Weiterbildungsveranstaltung für die Sachkunde im Pflanzenschutz des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum in der Aula des DLR in Oppenheim statt. Thema der Veranstaltung: „Aspekte boden- und wasserschonender Anbaustrategien für Wein- und Ackerbau in Rheinhessen“. Für Kaffee und Kuchen wird ein Kostenbeitrag von 8 € erhoben. Die Veranstaltung gilt als Fortbildung nach § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz Bitte Anmeldung bis zum 16.01.2015 über das Weiterbildungsportal zur Sachkunde im Pflanzenschutz des DLR. Tel.: (0671) 820 - 486, Fax: (0671) 820 - 300, E-Mail: [email protected], ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Hans L. Altes, Kaufm. Werkleiter Ende des amtlichen Teils Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Gemeindenachrichten - Wasserversorgung Bekanntmachung Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des Trinkwassers mitzuteilen. Das Trinkwasser ist in die drei Härtebereiche weich, mittel und hart eingeteilt. Das gesamte Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein mit Ausnahme der Tiefzone in der Stadt Wolfstein und der Ortsgemeinde Jettenbach wird mit Wasser des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ versorgt. Das Wasser gehört zum Härtebereich weich. (Wasserhärte 1,1 mmol/l bzw. 6,0° dH) Die sogenannte „Tiefzone“ in der Stadt Wolfstein (Hauptstraße vom Rathaus bis zur ehem. Reparaturwerkstatt Beyer; Am Ring; Lauterstraße; Schloßgasse vom ehem. Anwesen Rauth bis Abzweigung Rechtenberg; Tauchental bis Abzweigung Herrenacker) wird nach wie vor aus der örtlichen Gewinnungsanlage (Stollen) beliefert. Das Wasser gehört zum Härtebereich weich. (Wasserhärte 0,62 mmol/l bzw. 3,5° dH) Die Ortsgemeinde Jettenbach erhält das Wasser vom Wasserzweckverband „Ohmbachtal“. Das Wasser gehört zum Härtebereich weich. (Wasserhärte 1,4 mmol/l bzw. 7,8 ° dH) Verbandsgemeindewerke Wolfstein Dezember 2014 Kissel, Werkleiter Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung 2015 Im Jahr 2015 findet wieder monatlich ein Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken statt. Folgende Termine sind vorgesehen: (von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 15.30 Uhr) 14.01., 11.02., 11.03., 08.04., 13.05., 10.06., 08.07., 12.08. 09.09., 14.10., 11.11., 09.12. Eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 06382/791-0 ist erforderlich. Mitzubringen sind: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Rentenunterlagen. Sollte der Versicherte nicht selbst vorsprechen können, hat er seiner Vertrauensperson eine Vollmacht mizugeben. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336 und -713, E-Mail: [email protected] Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Rundschau - 12 - Jugendtreff Lauterecken Hallo liebe Jugendliche! In der Zeit vom 15. bis 30. Januar 2015 bleibt der Jugendtreff in Lauterecken geschlossen. Es findet daher auch keine Sport-AG dienstags statt. Wir öffnen wieder am 3. Februar 2015 !!! Dann gelten auch wieder die normalen Öffnungszeiten, d.h. dienstags, mittwochs, donnerstags von 15.00 bis 21.00 Uhr und freitags von 17.00 bis 22.00 Uhr. Ihr könnt aber gerne ins Jugendbüro nach Wolfstein fahren. Unser Kollege Daniel Hübner freut sich schon auf euch! Ihr findet das Jugendbüro am Rathausplatz im 2. Obergeschoss in Wolfstein. Die Öffnungszeiten des Jugendbüros sind Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 19.30 Uhr. Euer Team vom Jugendtreff Lauterecken Essweiler Terminkalender 2015 Öffnung: „Buchtreff“ jeden 1. und 3. Freitag im Monat ab 17.00 Uhr im alten Rathaus Ausgabe 1/2/2015 Nachbargrundstücken/Wäldchen, Bolzplatz. Nach Besichtigung sollen entsprechende Angebote eingeholt werden. Dabei zu klären, welche Arbeiten in Eigenleistung bzw. durch Dritte zu erledigen sind. Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung Als Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Ortsgemeinderates wurde ein Sitzungsgeld in Höhe von 9,00 € gewährt. Zukünftig soll ein Sitzungsgeld i.H.v. 12,00 € gezahlt werden. Die Anhebung bedarf der Änderung der Hauptsatzung. Der Ortsgemeinderat beschließt die Anhebung auf 12,00 € und die 2. Änderung der Hauptsatzung. Sperrung einer Freifläche am Rheingräflichen Archiv Laut dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung gibt es keine Bedenken bei einer Sperrung der Fläche am Archiv. Der Ortsgemeinderat beschließt die Freifläche am Archiv durch eine schwarte Kette abzusperren, zudem wird ein Schild mit Aufschrift „Parken verboten“ angebracht. Benutzungsordnung für Archiv und Bürgerhaus Bisher gab es weder für das Archiv noch für das Bürgerhaus eine Benutzungsordnung. Daher wurden seitens der Verwaltung entsprechende Entwürfe ausgearbeitet. Wegen den anstehenden Umbaumaßnahmen wurden zunächst auf eine Benutzungsordnung für das Bürgerhaus verzichtet. Seitens des Rates wurden noch Details für die Benutzungsordnung für das Archiv festgelegt. Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für das Archiv. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Januar 10.01.2015 18.01.2015 Weihnachtsbäume einsammeln Feuerwehr Einführung Presbyterium 14,00 Uhr in der Kirche mit anschließendem Kirchencafé in Dorfgemeinschaftshaus Februar 15.02.2015 17.02.2015 Kinderfasching DGH Gemeinde Heringsessen mit Kappensitzung DGH Landfrauen 08.03.2015 15.03.2015 20.03.2015 Seniorenfeier Essweiler u. Rothselberg, Halle Rothselberg, Gemeinde u. Kirche Konfirmation Winterverbrennung, Dorfplatz, Landfrauen 30.04.2015 Maibaum stellen, Feuerwehrhaus Feuerwehr Tanz in den Mai 02.05.2015 03.05.2015 Ganztägiger Ausflug der Landfrauen Landfrauen Goldene Konfirmation 12.07.2015 150 Jahre Kirche Kirchenfest Essweiler, Dorfplatz, Kirchengemeinde März April Mai Juli September 12. u. 13.09.2015 Flugplatzfest, Flugplatz, Flugsportverein Oktober 11. 12.10.2015 Kerwe 28.11.2015 Weihnachtsbasar, Dorfplatz, alle Vereine Weihnachten evtl. Theater DGH Theatergruppe November Dezember Glanb rücken Altersjubiläum 09.01.2015 93. Geburtstag Pauline Fickeisen, Im Eck 2, Glanbrücken Grumba ch Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 03.12.2014 Baumschneidearbeiten in der Gemeinde Der Ortsbürgermeister informierte über eine Reihe von Rückschnitten, die anstehen, so insbesondere: Entlang dem Schlossberg-Weg, Freifläche beim Archiv, Kirchentreppe/Obergasse, Kindergarten bis zu Hin zw e ile r Häuserchronik von Hinzweiler Wir, das Chronik-Team der Gemeinde Hinzweiler, das an der Erstellung einer Häuserchronik des Ortes arbeitet, bitten wieder einmal um die Unterstützung unserer Arbeit. Nach wie vor sind wir an allen Fotos von Gebäuden, Plätzen und Straßen, an Dokumenten, Informationen und Geschichten zur Ortsgeschichte interessiert, die die bereits vorhandene umfangreiche Sammlung an der einen oder anderen Stelle ergänzen könnten. In den letzten Wochen lag der Schwerpunkt unserer Arbeit in der Beschäftigung mit alten - oder noch nicht so alten - Bauplänen von Häusern. Durch entsprechende erfolgreiche Recherchen können wir nun auf eine größere Zahl von Häuser-Ansichten zurückgreifen. Diese füllten vorhandene Lücken oder ergänzten bereits uns zur Verfügung stehende Bilddokumente. Wir bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger des Ortes, die über alte und neuere Baupläne mit Häuseransichten verfügen, uns diese zur Verfügung zu stellen. Werner Lang Ho h e n ö lle n Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 26.11.2014 Forstwirtschaftspläne 2015 Der zuständige Revierförster erläuterte den Mitgliedern des Ortsgemeinderates den Forstwirtschaftsplan 2015. Eine Holzernte ist in dem Wirtschaftsjahr nicht vorgesehen. Der Plan schließt mit keinen Einnahmen, aber mit Pflichtausgaben, mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.600,00 € ab. Der Revierförster gab weiter bekannt, dass in der Lage Wolfersheck in den letzten 5 Jahren überdurchschnittlich durchforstet wurde und derzeit keine Ernte möglich ist. Der Ortsgemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 2015. Information über Gemeindewebseite Der Hohenöller Bürger Matthias Kriebus von Kriebus Multimediaanwendungen, Werbung & Design, hat auf Empfehlung von Ratsmitglied Hölle einen Entwurf einer Gemeindewebseite von Hohenöllen am PC vorgestellt. Diese muss allerdings zur Belebung noch durch Texte, Bilder und Informationen gefüttert werden. Außer der jährlichen Registrierungsgebühr entstehen der Ortsgemeinde keine weiteren Kosten. Herr Kriebus will dies ehrenamtlich für die Ortsgemeinde tun. Eine Chronik wird ihm kostenlos zur Verfügung gestellt. Hieraus könnten auch Beiträge entnommen werden. Die Einstellungen sollen mit dem Ortsbürgermeister und/oder Ratsmitgliedern abgestimmt werden. Erneuerung des Bodens in der Grillhütte Der Boden der Grillhütte soll mit einem schwimmenden Estrich auf einer Dämmung und anschließendem Vinylbelag erneuert werden. Die Ausführung soll in Eigenleistung erfolgen. Die Arbeiten sollen nach der Frostperiode etwa im März durchgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit sollen auch notwendige Reparaturarbeiten an der Zaunanlage durchgeführt werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bodenbelag einschließlich Estrich in der Grillhütte zu erneuern. Für die Materiallieferung sollen Angebote bei den örtlichen Baustoffhändlern eingeholt werden. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Materialien bei dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu holen. Rundschau - 13 - Ausgabe 1/2/2015 H opp stä dten Laut e r e c k e n Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Ausbau der K 68 in Hoppstädten Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern informiert darüber, dass die Arbeiten zum Ausbau der K 68 in der Ortsdurchfahrt von Hoppstädten überwiegend abgeschlossen sind. Die Vollsperrung wird ab sofort aufgehoben. Die noch ausstehenden Restarbeiten wie Geländer und Markierungen herstellen, können unter Verkehr ausgeführt werden. Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern für das während der Baumaßnahme entgegengebrachte Verständnis. 09.1.2015 Altersjubiläum 92. Geburtstag Friederike Herrmann, Bergstr. 4, Hoppstädten K re im ba ch-Kaulba ch rinnen de e g r ü Mitb mein Liebe ger der Ge h! itbür ulbac und M mbach-Ka Krei Der Neujahrsempfang der Gemeinde und der Vereine steht an. Hierzu laden wir am Sonntag, den 11. Januar 2015 um 10: 30 Uhr in die Gemeinschaftshalle ein. Auf zahlreiches Erscheinen freuen sich die Vereine und der Gemeinderat. Ihr Ortsbürgermeister Karl Barthel Altersjubiläum 09.01.2015 90. Geburtstag Klara Appel, Schillerstr. 1, Lauterecken Lo h n w e ile r Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 14.11.2014 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Ute Weichel per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten. Forstwirtschaftspläne 2015 Die kalkulatorischen Kosten belaufen sich auf Einnahmen: 7.951,00 € und Ausgaben: 8.600,00 €. Der Ortsgemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 2015. Bildung einer Rechnungsprüfungskommission Zur Prüfung der Jahresrechnung wird eine Rechnungsprüfungskommission gebildet. Die Rechnungsprüfungskommission hat 2 Mitglieder und Stellvertreter. In die Rechnungsprüfungskommission werden die Ratsmitglieder Ralf Steinhauer und Jürgen Kreischer gewählt. Als Stellvertreter werden in die Rechnungsprüfungskommission gewählt: Horst Friedrich und Markus Müller. Vermessung Mühlacker Der Gemeinderat beschließt die betroffenen Anwohner durch eine Anwohnerversammlung über den Sachverhalt und die Flächenänderung zu informieren. Im Anschluss werden die gültigen Grenzpunkte durch das Vermessungsbüro markiert und im Grundbuch die Änderungen veranlasst. Zusätzlich wird das Vermessungsbüro beauftragt die 12 Grenzpunkte, die anlässlich der Ortsbegehung als relevant festgehalten wurden, im Rahmen der Vermessung wieder herzustellen. R oths e lbe r g Rundschau - 14 - Veranstaltungskalender Rothselberg Ausgabe 1/2/2015 Rundschau - 15 - Odenb ach Altersjubiläum 07.01.2015 90. Geburtstag Frau Braun Frieda, Hinter dem Fleck 3, 67748 Odenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 18.11.2014 2. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen eingetreten sind. Der Ortsgemeinderat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 in vorliegender Form. Festlegung einer neuen Benutzungsgebühr für den Gemeindesaal Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat, dass die Gebühren für die Benutzung des Gemeindesaales seit dem Jahr 2007 nicht mehr verändert wurden. Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat die Benutzungskosten zum 01.01.2015 neu festzulegen. Gleichzeitig bestimmt der Ortsgemeinderat, dass ortsansässige Vereine pro Veranstaltung eine einmalige Kostenpauschale von 75,00 € zu entrichten haben. Neugestaltung des Platzes der Synagoge Der Ortsgemeinderat beschließt die Planungsvariante des mit der Planung beauftragten Planungsbüros zuzustimmen. Auf dieser Grundlage soll nunmehr die Erwirkung von Fördermitteln aus der Dorferneuerung vorangetrieben werden. Ortsbürgermeister Gins und die Verwaltungen wurden ermächtigt, das Weitere zu veranlassen. (Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Rückäußerung der Bewilligungsbehörden bis zum Sitzungstage). Vor einer Auftragsvergabe möchte der Ortsgemeinderat die Planungsvariante mit dem Planungsbüro nochmals erörtern. Gestaltung der Fläche neben der Bahnhofstraße und der Draisinenstrecke bis zum Grundstück des ehem. Bahnhofs Der Bauausschuss und der Dorferneuerungsausschuss haben in einer Ortsbesichtigung am 11.08.2014 die zu gestaltete Fläche besichtigt. Die gemachten Vorschläge sollen wie folgt umgesetzt werden: a) Das Gelände soll von Hecken etc. befreit und die Wurzeln entfernt werden. b) Die vorhandenen Baumgruppen bleiben bestehen; sie sollen zurückgeschnitten werden. c) Das Gelände wir mit Mutterboden aufgefüllt und mit Rasen eingesät. d) Evtl. soll ein Rückzugsraum für Eidechsen geschaffen werden. Freischneiden von Wirtschaftswegen Die Ortsgemeinde beabsichtigt, folgende Wirtschaftswege von überhängenden Ästen und Sträuchern freischneiden zu lassen: a) Unterweg vom Waldweg bis zur Gemeindegrenze Medard b) Oberweg vom Waldweg bis zur Einmündung Zeltplatz und c) Wirtschaftsweg von der B 420 Ausgang Odenbach rechts in Richtung Fröschenpfuhl Die Verwaltung wurde gebeten, in Anlehnung an die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 10.11.1995 die Eigentümer der Grundstücke anzuschreiben und aufzufordern, die überhängenden Äste und Sträucher zurückzuschneiden. Sollte dies nicht in Eigenleistung der Grundstückseigentümer geschehen, wird die Ortsgemeinde dies vornehmen und entsprechend in Rechnung stellen. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach Sonntag, 11.01.2015 10.00 Uhr Deimberg, Gottesdienst 11.00 Uhr Kappeln, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, 07.01.2015 14.30 Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus) Donnerstag, 08.01.2015 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, 11.01.2015 09.15 Uhr Gottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim) 10.15 Uhr Gottesdienst (Hundheim) Ausgabe 1/2/2015 Dienstag, 13.01.2015 16.15 Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) 17.15 Uhr Präparandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) Mittwoch, 14.01.2015 18.30 Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Katholische Pfarrei Lauterecken Die Heiligen Drei Könige Die Bibel erzählt, dass drei Könige aus dem fernen Morgenland einem Stern folgen. Der Stern führt sie zur Krippe nach Bethlehem. Als Geschenke bringen die drei Könige die kostbarsten Gaben ihrer Zeit mit: Gold sowie die besonders wertvollen Baumharze Weihrauch und Myrrhe. Sie werden Caspar, Melchior und Balthasar genannt. Ab 2. Januar ziehen Kinder und Jugendliche aus den 3 Pfarreien Lauterecken, Wolfstein und Reipoltskirchen durch die Orte der Pfarreiengemeinschaft. Sie sind verkleidet als die Heiligen Drei Könige. Sie gehen von Haus zu Haus, singen und sammeln Geld gegen die Mangelernährung vor allem von Kindern auf den Phillipinen. An die Häuser schreiben die Sternsinger mit Kreide die Jahreszahl und C+M+B. Die Abkürzung steht für den alten lateinischen Segenswunsch: Christus Mansionem Benedicat.: Christus segne dieses Haus. Bitte unterstützen auch Sie diese Aktion. Der Abschluss der Sternsingeraktion findet in diesem Jahr am 11. Januar um 10.00 Uhr im zentralen Gottesdienst der Pfarreiengemeinschaft in der Kirche St. Franz Xaver in Lauterecken statt. Im Anschluss lädt die Pfarreiengemeinschaft zum Neujahrsempfang ins Pfarrzentrum Lauterecken. Hierzu ergeht herzliche Einladung! Katholische Pfarreiengemeinschaft Lauterecken Die Katholische Pfarreiengemeinschaft Lauterecken lädt herzlich ein zum Neujahrsempfang am 11. Januar 2015 ins Pfarrzentrum Lauterecken, Lauterstr.2 nach dem 10.00 Uhr Gottesdienst (ca. 11.00 Uhr). Wir freuen uns auch Sie begrüßen zu können! Wer diesen Gottesdienst und den anschließenden Empfang besuchen möchte und keine Fahrgelegenheit hat, melde sich bitte bei Inge Lütz, Tel.: 06304/7645 oder Herrn Pfr. Ociepka, Tel.: 06304/3489882 Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 11.01.2015 Berzweiler 9.00 Uhr Gottesdienst Niederkirchen 10.00 Uhr Gottesdienst Montag, 12.01.2015 Kindergruppe Hefersweiler 15.30 Uhr Dienstag, 13.01.2015 Turnen für Frauen 18.00 Uhr Donnerstag, 15.01.2015 Krabbelgruppe 9.30 Uhr Ev. Pfarramt Offenbach, Niederalben, Niedereisenbach, Medard und Wiesweiler 11.01.2015 Niederalben: 10.30 Gottesdienst Niedereisenbach: 09.30 Gottesdienst Kath. Pfarrei St. Peter Offenbach-Hundheim Gottesdienste in St. Peter + Paul, Offenbach-Hundheim 11.01.2015 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung 18.01.2015 18.00 Uhr Abendmesse Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 06.01.2015 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus in Eßweiler 15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg Donnerstag, 08.01.2015 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Sonntag, 11.01.2015 9:30 Uhr Gottesdienst Kreimbach-Kaulbach im Sängersaal Dienstag, 13.01.2015 14:00 - 15:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg 18:00 Uhr Elternabend zu allen Fragen rund um die Konfirmation und Konfirmandenfreizeit Rundschau - 16 - Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 11.01.2015 9.30 Uhr Valentinskapelle Glanbrücken, 10.15 Uhr St. Julian Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Freitag, 09.01.2015 09.00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 10.01.2015 18.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 11.01.2015 15.00 Uhr Tauffeier des Kindes Maria Spengler Montag, 12.01.2015 ab 14.00 Uhr Hauskommunion Abtweiler, Bärweiler u. Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Dienstag, 06.01.2015 18.00 Uhr Hochamt Donnerstag, 08.01.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier; anschl. Krankenkommunion (Altenheim) Sonntag, 11.01.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) 18.00 Uhr Neujahrskonzert des Blasorchester Staudernheim mit Umtrunk (Einlass: 17.30 Uhr) in der Pause zu Gunsten der Kirchenrenovierung; Eintritt frei - Spende erbeten (Kath. Kirche) Dienstag, 13.01.2015 ab 9.00 Uhr Hauskommunion in Meisenheim und Rehborn ab 14.00 Uhr Hauskommunion in Raumbach und Odenbach 20.30 Uhr Chorprobe im Pfarrhaus Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, 08.01.2015 16.00 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Samstag, 10.01.2015 18.00 Uhr Gottesdienst (Rutsweiler; Bürgerhaus in der Schulstraße) Sonntag, 11.01.2015 10.00 Uhr Gottesdienst (Wolfstein; Pfarrsaal) Donnerstag, 15.01.2015 16.00 Uhr Konfirmandenstunde (Wolfstein; Pfarrsaal) Termine • Vereine • Veranstaltungen Kurse der Kreisvolkshochschule Kusel im Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein ab Januar 2015: Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www. kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/424-470. Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel. In unseren Programmheften finden Sie hierfür auf der letzten Seite Anmeldeformulare. 4.402 Französisch für Fortgeschrittene - A2 Fortsetzungskurs Leitung: Catherine Thiel Termin: 10 Abende, 12.01.2015 - 23.03.2015 Montag, wöchentlich, 19:30 - 21:00 Uhr Ort: Realschule plus Lauterecken, Sombernonstraße 1, 67742 Lauterecken Kursgebühr: Gebühr: 54,00 € (gültig bis 12 Teilnehmende) Gebühr: 45,00 € (gültig ab 13 Teilnehmenden) 4.403 Französisch für Fortgeschrittene - A2 Folgekurs Leitung: Catherine Thiel Termin: 10 Abende, 20.04.2015 - 22.06.2015 Montag, wöchentlich, 19:30 - 21:00 Uhr Ort: Realschule plus Lauterecken, Sombernonstraße 1, 67742 Lauterecken Kursgebühr: Gebühr: 54,00 € (gültig bis 12 Teilnehmende) Gebühr: 45,00 € (gültig ab 13 Teilnehmenden) 4.309 Yoga Yoga ist die Spiegelbildlichkeit von Körper und Seele. Das körperliche Befinden wirkt sich auf die seelische Verfassung aus und umgekehrt genauso. Traditionelle Haltung und Atemtechniken, verbunden mit Entspannungsphasen, fördern das körperliche und seelische Wohlbefinden. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgegli- Ausgabe 1/2/2015 chenheit sowie innerer und äußerer Ruhe. Die Yoga-Praxis steht jedem Menschen offen, unabhängig von Alter, Beweglichkeit oder Weltanschauung. Wichtig ist die Bereitschaft, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen kennen und akzeptieren zu lernen und dabei offen zu bleiben für Veränderungen. Leitung: Josi Habermann Termin: 8 Abende, 14.01.2015 - 04.03.2015 Mittwoch, wöchentlich, 19:00 - 20:30 Uhr Ort: Realschule Plus Wolfstein Kursgebühr: Gebühr: 48,80 € (gültig bis 12 Teilnehmende) Gebühr: 40,80 € (gültig ab 13 Teilnehmenden) Bitte mitbringen: Wolldecke oder warme Unterlage. Freiwillige Feuerwehr Einöllen Einsammeln Weihnachtsbäume Am Samstag, den 10. Januar 2015 sammeln wir ab 13:00 Uhr die Weihnachtsbäume ein. Die freiw. Feuerwehr wünscht Ihnen ein gesundes und friedliches Jahr 2015. Landfrauen Ortsverein Eßweiler Sa., 10.01.15 - ab 10.00 Uhr Angebot auf Kreisebene für alle Mitglieder „Landfrauen - Neujahrsfrühstück“ mit Vortrag S. Info im Landfrauenmagazin. Freiwillige Feuerwehr Essweiler Einsammeln der Weihnachtsbäume Am Samstag, den 10. Januar 2015 wird die Freiwillige Feuerwehr die Weihnachtsbäume einsammeln. Die Freiwillige Feuerwehr wünscht Ihnen ein gesundes und friedliches Jahr 2015. Förderverein Schwimmbad Rüllberg e.V. Wir danken auf diesem Wege allen Mitgliedern und Unterstützern des Fördervereins Schwimmbad Rüllberg für ihr Engagement. Die tatkräftige Hilfe, sei es mit finanziellen Mitteln oder durch Sach- und Eigenleistungen im Zuge der Sanierung der Schwimmbadanlage, ist ein beispielloses Zusammenwirken vieler Menschen unserer Region. Da noch ein großes Stück Arbeit vor uns liegt, hoffen wir auch im kommenden Jahr auf Ihre wertvolle Unterstützung, damit unser Projekt erfolgreich auf den Weg gebracht werden kann. Wir wünschen Ihnen für das kommende Jahr alles Gute und viel Erfolg. Hundeverein Hefersweiler Jahresabschlussfeier Am Samstag, dem 13. Dezember 2014 fand die diesjährige Weihnachtsfeier des Hundevereins Hefersweiler statt. Wie immer waren die Vorstandsmitglieder und viele fleißige Helfer aktiv und hatten das Vereinsheim schön geschmückt, so dass bei allen eine vorweihnachtliche Stimmung aufkam. Die meisten Mitglieder waren der Einladung gefolgt und das Hundeheim platzte fast aus allen Nähten. Leider mussten einige krankheitsbedingt bzw. aus privaten Gründen absagen. Rundschau - 17 - Ausgabe 1/2/2015 Grundschule Lauterecken Chaos in der Wichtelweihnachtswerkstatt Was passiert, wenn kurz vorm Heiligen Abend und der Geschenkeverteilung an die Kinder der Welt ein riesen Chaos in der Wichtelweihnachtswerkstatt ausbricht? Wenn der Weihnachtsmann sich „kumisch“ verhält, mit Bauchtanz durch die Gegend wackelt und allerlei Blödsinn treibt? Wenn die Wichtel, statt zu arbeiten und die Geschenke zu verpacken, durch die Werkstatt stürmen, lärmen und seltsame Lieder erfinden? Wenn einer der Wichtel sich für die Weihnachtspolizei hält und keiner mehr tut, was er soll? Wenn selbst Doktor Wichtelwurz anfangs keine Lösung weiß? Dann befinden wir uns mitten im Weihnachtsmusical „Chaos in der Wichtelweihnachtswerkstatt“ der drei 4. Klassen der Grundschule Lauterecken, das sie am 16.12. und 17.12. in der Turnhalle Medard aufführten. Unter der Leitung der Klassenlehrerinnen Miriam Weber, Stefanie Mensinger und Susanne Decker sowie der eifrigen Unterstützung von Klaus-Peter Bößhar von der Musikschule Plus in Kusel, wurden sechs Lieder und die Texte auswendig gelernt, Tänze/Bewegungen geübt und das Stück in doppelter Besetzung einstudiert. Bei der Aufführung wurden die Jungen und Mädchen musikalisch von Bößhar, Sarah Bößhar und Pauline Voehringer live am Keyboard, dem Bass und mit dem Schlagzeug begleitet. Ada Öksüzer/Laura Müch, als Weihnachtsfrau, spielte nicht nur ihre Rolle souverän, sondern hatte gelungene, gesangliche Soloauftritte. Der Weihnachtsmann, gespielt von Ted Wilking/Tim Schüßler, sorgte für einige Lacher, z. B. als er sich seinen Bart bunt anmalte und stolz dem Publikum präsentierte oder als er mit Sprachfehler, singend und bauchtanzend über die Bühne wackelte. Auch Doktor Wichtelwurz (Yves Nekola/Julian Gräf) überzeugte in seiner Rolle, als er schließlich die Lösung für das Problem im Internet googelte. Hier wurde das gesamte Publikum aufgefordert, dem Weihnachtsmann und den Wichteln bei der Genesung zu helfen, indem sie gemeinsam ein Lied sangen. Für viel Erheiterung im Publikum sorgte auch Wichtel HansWerner (Theo Welschbach/Erik Faust), der in pfälzischer Sprache auftrumpfte und dabei „kein Blatt vor den Mund nahm“. Zuletzt soll die Weihnachtsuhr (Lia Leonhardt/Marie Schappert) hervorgehoben werden, die die Wichtel immer wieder an die voranschreitende Zeit erinnerte. Viele weitere Kinder hatten gesangliche Soloparts übernommen und begeisterten dabei ihre Mitschüler, Eltern und Verwandte mit gelungenen Auftritten. Alle Jungen und Mädchen ernteten viel Applaus für ihre Darbietungen. Beim „Wichtelweihnachtsrock“, der vielen Schülern und Schülerinnen der Schule bekannt war, wurde das Publikum erneut mit einbezogen und zum Mitsingen aufgefordert. Das Originalmusical wurde, in längerer Form, vor einigen Jahren von den „Musicalkids“ aus Idar-Oberstein unter der Leitung von Kerstin Kornetzky aufgeführt. Viele Lieder des Musicals stammen von Frank Lorenz, der am Dienstagabend die Vorstellung besuchte. Die technische Leitung übernahm Max Faupel, der FSJ‘ler der Grundschule. Für das leibliche Wohl sorgte der Förderverein der Grundschule mit vielen helfenden Eltern. Elke Wingertszahn, Rektorin der Grundschule Lauterecken, dankte allen Beteiligten, die die Schüler und Schülerinnen unterstützten und die Nachmittage zu einem unvergesslichen Erlebnis machten. Realschule plus Lauterecken-Wolfstein Sombernonstr. 1, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382 92100 Im Tauchental 18, 67752 Wolfstein, Tel.: 06304 922200 Tag der offenen Tür an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein Wir laden recht herzlich am Samstag, dem 17. Januar 2015, ab 8.00 Uhr zum Tag der offenen Tür an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein am Standort Lauterecken ein. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule genauer kennen zu lernen. Folgendes Programm erwartet Sie: 08.00 Uhr - 09.30 Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops 09.30 Uhr - 10.00 Uhr Pause 10.00 Uhr - 11.30 Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops 11.30 Uhr - 12.00 Uhr Pause ab 12.00 Uhr Programm auf der Bühne im Foyer Ende gegen 14.00 Uhr - Während der Zeit und im Anschluss an die Vorführungen steht das Kollegium für Gespräche zur Verfügung. Sie erhalten Informationen zur Realschule plus und zur Fachoberschule. - Es besteht die Möglichkeit, unsere Schule im Rahmen von Führungen durch das Schulhaus kennen zu lernen. - Die Schülerbibliothek ist geöffnet und informiert über ihr Angebot. - Herr Kummetz, unser Schulsozialarbeiter steht für Gespräche zur Verfügung. Für das leibliche Wohl wird natürlich auch Bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und grüßen Sie herzlich. Schulleitung und Kollegium der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein. Hans Lenhard, Rektor Rundschau - 18 - Nach den Begrüßungsworten des Vorsitzenden Rainer Ackner ließen sich die Anwesenden das geschmacklich vorzügliche und vielfältige Büffet schmecken. Höhepunkt des Abends war der Besuch des Weihnachtsmanns in Gestalt von Klaus Simon. In amüsanten, wohlgereimten Zeilen fand er für jedes Mitglied bzw. dessen vierbeinigen Liebling die passenden Worte. Gottlob zeigte sich der Weihnachtsmann von seiner guten Seite, denn er hatte für jeden eine kleine Überraschung und aufmunternde Worte dabei. Nicht unerwähnt bleiben sollte das köstliche Nachspeisenbuffet, für das sich spendable Mitglieder verantwortlich zeichneten. Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Helfern und freut sich auf die Aktivitäten im neuen Jahr. Karnevalverein Hinzweiler Am 24. Januar 2015 findet die Prunksitzung des Karnevalvereins „Wilder Haufen“ Hinzweiler e.V. unter dem Motto „Dschungel in der KÖLAHA“statt. Der Kartenvorverkauf ist am Samstag, 10. Januar 2015 von 10.00-12.00 Uhr in der Königslandhalle Hinzweiler. Nachlese zum Jettenbacher Weihnachtsmarkt am 3. Adventswochenende Alle 2 Jahre zum 3. Advent lädt die Ortsgemeinde zum 2-Tages-Weihnachtsmarkt ein. Neben den örtlichen Vereinen und diversen gewerblichen Ausstellern nahmen erstmals auch private Anbieter aus Jettenbach teil. So konnten die zahlreichen Besucher an beiden Tagen nicht nur die obligatorischen Getränke wie z.B. Glühwein oder die leckeren Speisen genießen sondern auch das eine oder andere Weihnachtsgeschenk ergattern. Trotz leichten Regens war der Samstag außergewöhnlich gut besucht und auch der Sonntag ließ von seinem Angebot keine Wünsche offen. Die vorweihnachtliche Stimmung mit den vielen Holzbuden und dem mit Stroh bedeckten Boden trug ebenfalls zum guten Gelingen bei. Der Bürgermeister und seine Beigeordneten wünschten dann auch allen Besuchern und Ausstellern eine frohe Weihnacht und friedvolle Feiertage sowie ein gutes neues Jahr. Landfrauen Kappeln Mittwoch, 14. Januar 2015, 19.30 Uhr DGH Kappeln, gemütliches Beisammensein und Jahreshauptversammlung. Landfrauen Kirrweiler Vortrag Wildkräuter - sammeln, verwertung, Rezepte etc. Referentin: Vanessa Zürrlein, Dipl.Umweltwissenschaftlerin Termin: 08.01.2015, 20.00 Uhr Interessenten bitte beim Vorstand melden. Auch Partner und Nichtmitglieder sind uns herzlich willkommen. Freiwillige Feuerwehr Kreimbach-Kaulbach Einsammeln der Weihnachtsbäume Am Samstag, dem 10. Januar 2015 sammelt die Feuerwehr wie jedes Jahr ab 10.00 Uhr die Weihnachtsbäume ein. Eine freundlichst zugedachte Spende wird gerne entgegengenommen. Jens Schwickert, Wehrführer Ausgabe 1/2/2015 22. Weihnachtsmarktlauf am Samstag, 13.12.2014 - 10:15 - 7500 m TV Offenbach-Hundheim Ergebnisliste Hauptlauf über 7500 Meter Platz Startnr.Name Genus Platz-AKVerein 1. 25 Bour, Andre 1 M35 TUS 06 Heltersberg 2. 67 Bernadon, Ramon 2 M35 TUS 06 Heltersberg 3. 103 Kirschbaum, Max 1 M20 Autohaus Kirschbaum 4. 18 Konrath, Eric 3 M35 Endurance Team Pirmasens 5. 107 Barnsteiner, Alexander 1 M40 LLG Landstuhl 6. 30 Dalheimer, Jörg 1 M45 TuS Mörschied 7. 100 Mäurer, Stefan 4 M35 TUS Kappeln 8. 37 Bracke, Martin 2 M40 TUS 06 Heltersberg 9. 98 Berg, Alois 1 M60 TSG Kaiserslautern 10. 77 Schmidt, Dominic 1 MJ16/17 TSG Kaiserslautern 11. 127 Kammerer, Jessica 1 W35 TUS 06 Heltersberg 12. 102 Staß, Benjamin 1 M30 TV Rodenbach 13. 70 Böcher, Wolfram 2 M45 LTF Rokland Runners 14. 8 Walter, Iris 1 W45 TV Meisenheim 15. 111 Baque, Hans 1 M55 1. FC Kaiserslautern 16. 54 Heil, Carsten 5 M35 LG Ohmbachsee 17. 41 Doesken, Norman 3 M40 TV Rodenbach 18. 68 Berberich, Hans-Joachim 3 M45Bruchmühlbach 19. 76 Schmidt, Andreas 4 M45Kaiserslautern 20. 51 Donez, Aleksej 6 M35 1. FC Kaiserslautern 21. 28 Bohrmann, Jonas 2 M20 SG Niederkirchen-Morbach 22. 44 Klein, Michael 2 M30 VfR Hundheim-Offenbach 23. 75 Eyben, Philipp 1 MJ18/19 TC Offenbach-Hundheim 24. 73 Mohr, Thilo 5 M45WF-Spall 25. 43 Dohmen, Mathias 6 M45 Renntiere Heiligenmoschel 26. 46 Deiß, Sonja 2 W35 LC Bad Dürkheim 27. 9 Höhn, Regina 1 W30 TV Rodenbach/Team Erdinger 28. 101 Paulus, Hagen 1 M50 LG Ohmbachsee 29. 42 Baumann, Stephan 2 M50Berlinlaufmafia 30. 96 Hirseland, Lutz 2 M55 TUS 06 Heltersberg 31. 106 Wunderlich, Stefan 3 M30Paul-Gerhard-Schule 32. 24 Herrmann, Peggy 1 W40 TUS 06 Heltersberg 33. 123 Böcher, Nicolas 3 M20 LTF Rokland Runners 34. 112 Schmitt, Oliver 4 M30 LSC Athlon Kusel 35. 16 Day, Patrick 7 M35 TV Rodenbach 36. 69 Allenbacher, Peter 4 M20Wiesweiler 37. 87 Bauser, Ribana 2 W40 LLG Landstuhl 38. 36 Schmitt, Dieter 2 M60 SG Eßweiler-Rothselberg 39. 114 Leixner, Harry 3 M55 TV Rodenbach 40. 88 Uebel, Klaus 3 M60 Idarer TV Jahrg. Zeit 1975 0:26:02,2 1979 0:26:23,9 1986 0:27:05,1 1977 0:28:45,9 1974 0:28:57,2 1968 0:29:35,3 1976 0:30:09,1 1971 0:30:23,4 1954 0:31:12,4 1998 0:31:31,8 1979 0:31:39,8 1980 0:31:52,3 1965 0:31:57,9 1967 0:32:12,4 1958 0:32:18,1 1976 0:32:23,1 1971 0:32:26,2 1967 0:32:33,7 1968 0:33:07,1 1975 0:33:14,3 1993 0:33:20,4 1984 0:33:21,8 1995 0:33:28,6 1968 0:33:29,5 1969 0:33:31,2 1978 0:33:34,8 1984 0:33:38,9 1962 0:33:39,5 1963 0:33:40,6 1959 0:33:44,2 1984 0:33:49,5 1971 0:34:01,9 1992 0:34:03,3 1984 0:34:05,2 1978 0:34:18,1 1988 0:34:30,9 1971 0:34:37,9 1954 0:34:45,5 1959 0:35:24,2 1951 0:35:40,3 m m m m m m m m m m w m m w m m m m m m m m m m m w w m m m m w m m m m w m m m Rundschau 41. 7 42. 8 43. 3 44. 4 45. 1 46. 1 47. 5 48. 4 49. 9 50. 4 51. 1 52. 10 53. 8 54. 1 55. 1 56. 5 57. 11 58. 5 59. 6 60. 6 61. 1 62. 5 63. 6 64. 7 65. 9 66. 2 67. 1 68. 2 69. 10 70. 12 71. 13 72. 2 73. 11 74. 5 75. 3 76. 7 77. 2 78. 2 79. 4 80. 3 81. 4 118 Laborenz, Frank M45 TV Rodenbach 94 Dietrich, Bernd M45 SV Kottweiler-Schwanden 22 Gabelmann, Wolfgang M50Spesbach 89 Marks, Thomas M55 TV Rodenbach 99 Schmidt, Constanze WJ18/19LC Donnersberg 60 Lenhart, Elias MS11Schwedelbach 17 Kolb, Patrik M30Offenbach-Hundheim 92 Keller, Elmar M50 TUS Glan-Münchweiler 48 Neugebauer, Thomas M45 1. FC Kaiserslautern 126 Pitschi, Patric M40 Fit in Lautern 11 Rzehak-Rohden, Rosemarie W55 TSG Kaiserslautern 86 Wenzel, Jörg M45ITWMFM 71 Matheis, Dirk M35 LTF Rokland Runners 15 Schlotthauer, Ute W50Schopp 34 Rielinger, Sabine W60 TSG Kaiserslautern 105 Krahl, Matthias M50Maikammer 29 Bohrmann, Michael M45 KOB Wolfstein 117 Lang, Rainer M55 TUS Glan-Münchweiler 53 Maurer, Thorsten M30 LTF Rokland Runners 6 Scheiber, Roland M55Schallodenbach 81 Brenner, Karl M70 1. FC Kaiserslautern 35 Sander, Till M20 SpVgg. Theisbergstegen 84 Korn, Ralf M50 LG Black-Scholes 56 Malle, Gunter M50 TSG Kaiserslautern 120 Neu, Alexander M35 TUS Obermoschel 115 Leubner, Martina W50 LLG Landstuhl 23 Herrmann, Jannis MS12/13TUS 06 Heltersberg 109 Stinner, Ruben MS11 LLG Landstuhl 1 Neßeler, Daniel M35Nerzweiler 91 Schanne, Rainer M45 VfB Reichenbach 47 Nicke, Andreas M45 1. FC Kaiserslautern 50 Guy, Monika W55 1. FC Kaiserslautern 93 Lenhardt, Patrick M35 SV Kottweiler-Schwanden 72 Strueder, Karsten M40 TUS Glan-Münchweiler 55 Hodapp-Malle, Ute W50 TSG Kaiserslautern 19 Weber, Klaus M55 LG Ohmbachsee 10 Lassueur, Caroline W30 TSG Kaiserslautern 119 Laborenz, Anika WJ18/19TV Rodenbach 104 Preiß, Petra W50Pirmasens 82 Sommer-Brenner, Claudia W55 kein Verein 95 Kurtze, Bernhard M60 LT Hirzweiler - 19 - 1968 0:35:51,4 1967 0:35:54,3 1960 0:35:57,1 1958 0:36:16,4 1995 0:36:19,7 2003 0:36:20,6 1983 0:36:29,1 1963 0:36:33,7 1967 0:36:44,6 1974 0:36:45,8 1957 0:36:56,9 1965 0:37:03,9 1976 0:37:17,5 1960 0:37:31,2 1953 0:37:51,5 1962 0:37:56,4 1968 0:37:59,5 1959 0:38:05,5 1980 0:38:29,4 1957 0:38:30,5 1943 0:38:36,7 1987 0:38:37,4 1963 0:38:44,2 1960 0:38:52,8 1977 0:39:00,4 1964 0:39:04,7 2001 0:39:05,4 2003 0:39:06,5 1979 0:39:23,9 1966 0:39:27,9 1969 0:39:29,1 1956 0:39:39,3 1979 0:39:47,7 1972 0:39:58,2 1960 0:40:41,8 1958 0:41:11,3 1982 0:41:15,3 1996 0:41:27,3 1964 0:41:38,8 1957 0:41:47,0 1950 0:41:52,3 m m m m w m m m m m w m m w w m m m m m m m m m m w m m m m m w m m w m w w w w m Ausgabe 1/2/2015 82. 27 Mayer, Thorsten 7 M30 LT Hirzweiler 83. 125 Vogel, Rudi 1 M65 SV Werschweiler 84. 97 Borst, Silke 3 W40 LC Donnersberg 85. 31 Weber, Karl 5 M60Hundsbach 86. 38 Beck, Hans-Joachim 2 M70 TV Alzey 87. 13 Barz, Marcus 6 M40 WiWa Kaiserslautern 88. 116 Nesseler, Werner 3 M70 TSG Kaiserslautern 89. 124 Forell, Werner 2 M65 TSG Kaiserslautern 90. 113 Schmitt, Monika 4 W55 LSC Athlon Kusel 91. 20 Springer, Elisabeth 1 W65 TV Bad Sobernheim 92. 39 Weingarth, Klaus 8 M55 Team Erdinger Alkoholfrei 93. 79 Maurer von der Eltz, Michael 8 M50 TV Odernheim 94. 83 Hornung, Gabi 5 W50 TU Kaiserslautern 95. 85 Pfleger, Karl-Ludwig 6 M60Hinzweiler 96. 57 Andes, Petra 2 W45 VfB Reichenbach 97. 40 Lorch, Petra 5 W55 LLG Landstuhl 98. 59 Wagner, Yvonne 3 W35 VfB Reichenbach 99. 90 Schwarm, Heinz 4 M70 TV Rodenbach 100. 129 Dec, Hartmut 7 M60 TV Meisenheim 101. 52 De Fries, Sabine 3 W45 1. FC Kaiserslautern 102. 2 Rumikewitz, Peter 6 M20 Sankt Julian 103. 74 Eyben, Gabriele 6 W50Wiesweiler 104. 49 Müller, Marliese 2 W60 1. FC Kaiserslautern 105. 122 Lenhardt, Hannah 1 WJ16/17Spesbach 106. 121 Lenhardt, Ralf 14 M45Spesbach 107. 110 Stinner, Anne 1 WS14/15LLG Landstuhl 108. 108 Stinner, Heiko 7 M40 LLG Landstuhl 109. 58 Zangerle-Müller, Pia 4 W45 VfB Reichenbach 110. 78 Hartmann, Friedel 1 M80 TV Odernheim 111. 128 Feller, Franz 1 M75 LTF Marpingen Anzahl: 111 1980 0:41:53,6 1945 0:41:54,6 1971 0:42:28,9 1951 0:42:38,7 1944 0:42:44,3 1971 0:42:54,5 1944 0:42:58,2 1949 0:43:22,9 1955 0:43:26,3 1946 0:43:27,7 1958 0:43:38,4 1964 0:44:11,7 1961 0:44:24,6 1951 0:44:43,6 1966 0:44:50,3 1958 0:45:22,2 1978 0:46:02,2 1943 0:46:08,7 1950 0:46:29,1 1965 0:46:52,8 1985 0:47:26,5 1963 0:47:53,4 1953 0:48:48,2 1998 0:49:13,9 1965 0:49:14,8 2000 0:49:29,4 1971 0:49:30,2 1966 0:49:44,8 1934 0:52:28,9 1938 0:55:00,6 m m w m m m m m w w m m w m w w w m m w m w w w m w m w m m 22. Weihnachtsmarktlauf 2014 - 10:16 TV Offenbach-Hundheim Zieleinlaufliste 3. Lauf 1000 Meter Platz Startnr.Name Genus Platz-AKVerein 1. 136 Mats, Böcher 1 ms11-12 LTF Rokland Runners 2. 138 Schmidt, Nico 1 ms9-10 TV Offenbach-Hundheim 3. 131 Schmidt, Sophie 1 ws11-12 TV Offenbach-Hundheim 4. 130 Stahl, Leon 2 ms9-10 LLG Landstuhl 5. 137 Pitschi, Levin 2 ms11-12 Fit in Lautern eV 6. 129 Pederson, Marie 1 ws9-10Offenbach-Hundheim 7. 134 Wißmann, Emily 2 ws9-10 TV Offenbach-Hundheim 8. 133 Fauß, Hannah Luisa 3 ws9-10 TV Offenbach-Hundheim 9. 139 Hadbawnik, Lara 1 ws6 TV Rodenbach 10. 135 Neu, Miriam 1 ws7-8 Anzahl: 10 Jahrg. Zeit 2002 m 0:03:49,03 2005 m 0:03:56,07 2003 w 0:04:32,85 2004 m 0:04:45,31 2003 m 0:04:57,79 2005 w 0:05:07,32 2005 w 0:05:09,40 2004 w 0:05:10,62 2008 w 0:05:33,78 2006 w 0:06:04,40 Rundschau - 20 - 22. Weihnachtsmarktlauf 2014 - 500 Meter TV Offenbach-Hundheim Zieleinlaufliste Lauf 1 - 0,5 km Platz Startnr.Name Genus Platz-AKVerein 1. 3 Stahl, Melina 1 ws5/6 LLG Landstuhl 2. 5 Stinnar, Sina 1 LLG Landstuhl 3. 4 Dieckmann, Henrieke 1 ws3/4 VFA Wsstrich 4. 2 Doesken, Tiberius 1 ms3/4 TV Rodenbach 5. 1 Day, Henry 1 ms5/6 TV Rodenbach Anzahl: 5 Jahrg. Zeit 2009 w 0:02:36,39 w 0:02:41,18 2010 w 0:02:43,42 2010 m 0:02:44,84 2009 m 0:02:47,04 Grundschule Nußbach Nußbacher Weihnachtswichtel bereits aktiv Am Freitag, dem 28.11.2014 veranstaltete die Grundschule Nußbach ihren diesjährigen Adventsbasar. Die festliche Einstimmung erfolgte durch einen gelungenen Adventsgottesdienst in der Nußbacher Kirche. Frau Wolf erreichte es wieder einmal, die Kinder aller Klassen durch fleißig eingeübte Beiträge in den Gottesdienst einzubeziehen. Unter dem Motto „Tragt in die Welt ein Licht“ gestalteten Pfarrerin und Kinder passende Lieder, Fürbitten, ein Theaterstück sowie einen Lichtertanz. Im Anschluss an den Gottesdienst wurde in der Turnhalle der Schule bei einem Adventsbasar weiter gefeiert. Jede Klasse bot liebevoll gestaltete Bastelarbeiten an, die sie in mühevoller Arbeit in den letzten Wochen herstellten. Es wurde gemalt, geschnitten und geklebt, gesägt, geschliffen und geschraubt. Die Weihnachtswerkstätten in den vier Klassen standen nicht still. Aus Papier, Holz und Fimo entstand weihnachtliche Dekoration sowie verschiedene Geschenkartikel für das bevorstehende Fest. Auch für das leibliche Wohl sorgten Förderverein und fleißige Eltern. Bei leckeren Kuchen, Brezeln und verschiedenen Getränken saßen die Besucher der Adventsfeier gemütlich beisammen. SV Nußbach Preisschafkopf Samstag, 10.01.2015 Beginn: 20:00 Uhr im Sportheim 1. Preis: 50,— Euro 2. Preis: 30,— Euro 3. Preis: 20,— Euro Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Der Sportverein Nußbach 1931 e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Freiwillige Feuerwehr Odenbach Auch in diesem Jahr wieder, sammelt die Freiwillige Feuerwehr am Samstag, dem 10. Januar 2015 ab 13.00 Uhr die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Die Bäume bitte sichtbar abstellen. Spenden für diese Aktion werden gerne entgegengenommen. Freiwillige Feuerwehr Odenbach Ausgabe 1/2/2015 Große Produktvielfalt für Angler, Jäger und Naturfreunde bei der Messe AnJa - Angeln & Jagen Vom 23. bis 25. Januar 2015 im MesseZentrum Saarbrücken Neben die Vereinigung der Jäger des Saarlandes, dem Fischereiverband Saar und dem Deutschen Falkenorden (LV Rheinland-Pfalz/Saarland) präsentieren sich auch die Angel- und Jagdverbände aus Frankreich umfassend. Bereits zum zweiten Mal gastiert die Informations- und Verkaufsausstellung „AnJa - Angeln & Jagen“ im MesseZentrum Saarbrücken. Vom 23. bis 25. Januar 2015 zeigen Fachhändler und Verbände aus den Bereichen Angeln, Jagen und Natur die gesamte Bandbreite ihrer Passion. Die etablierte Veranstaltung, die bundesweit an drei Standorten durchgeführt wird, fand nach zwölf Jahren in Pirmasens erstmals im Januar 2014 den Weg an die Saar. Veranstalter der „AnJa“ ist das Lübecker Unternehmen „Das AgenturHaus GmbH“. Projektleiter Michael Böttcher zeigt sich hoch erfreut über die bevorstehende Special-Interest-Messe: „Die Zusammenarbeit mit den Verbänden vor Ort, die „Vereinigung der Jäger des Saarlandes“, dem „Fischereiverband Saar“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und dem „Deutschen Falkenorden“ (vertreten durch den Landesverband Rheinland-Pfalz/ Saarland) läuft optimal. Die langjährigen partnerschaftlichen Kontakte, die bereits am Rheinland-Pfälzischen Standort bestanden, erleben nun einen kontinuierlichen positiven Ausbau. Neben den zahlreichen Partnerverbänden im Angelbereich aus dem nahen Frankreich, die bereits mehrfach bei der `AnJa´ vertreten waren, werden wir nun erstmals auch Repräsentanten des französischen Jagdverbandes mit einer eigenen Präsentationsfläche begrüßen dürfen.“ Bereits jetzt verzeichnen die Veranstalter ein enormes Interesse seitens der Aussteller wie Böttcher erläutert: „Die Vorbereitungen laufen auf vollen Touren. Das große Einzugsgebiet der AnJa in Saarbrücken führt zu einem hohen Zuspruch seitens der Aussteller. Hinzu kommen die hohen Abverkäufe bei der Premiere, das beflügelt die Buchungslage regelrecht.“ Wie Böttcher erklärt, wird besonders im Bereich Angeln mit einem umfangreichen Produktspektrum zu rechnen sein. Aber auch für Jäger - und speziell für die zahlreichen Jungjäger in der Region - bietet die „AnJa“ jede Menge Zubehör zur Ausübung ihrer Passion. Von der Ansitzdecke bis hin zu Vakuumiergeräten zum fachgerechten einfrieren des gewonnenen Wildbretes bietet die Messe nahezu alles, was Jägerinnen und Jäger benötigen. Auch Hunde zum jagdlichen Gebrauch werden von einer Reihe renommierter Züchter angeboten. Hinzu kommen jagdliche Langwaffen und die Präsentation einiger Optikanbieter. Hochwertige Bekleidung, die in punkto Wind- und Wetterschutz keine Wünsche offen lässt, ergänzt das umfangreiche Sortiment. Ein besonderes Highlight ist der im Freigelände geplante Geländewagen-Parcour der „Suzuki International Europe GmbH“ aus Bensheim. Auf der spektakulär angelegten Fläche mit zahlreichen Hindernissen, Schrägen und Wippen können die Besucher hautnah erleben, welche Fahrmanöver mit einem geländegängigen Fahrzeug möglich sind. Neben einem breiten Informationsangebot und zahlreichen spannenden Sonderschauen, die alle Naturliebhaber begeistern wird, zeigen die beteiligten Verbände ein großes Engagement. Johannes Schorr, Geschäftsführer die „Vereinigung der Jäger des Saarlandes“ (VJS), erläutert: „Die VJS informiert über die Jägerausbildung und -prüfung und über die Nachhaltigkeit, die in der Kulturlandschaft herrschen muss. Um auch die jungen Besucher zu begeistern, wird zudem das Lernort-Natur-Mobil vor Ort sein. Mittels Dioramen, die die verschiedenen Tierarten zeigen, erfahren Kinder und Jugendliche in einer der Natur nachempfundenen Welt anschaulich, was es zu schützen gilt.“ Auch der Fischereiverband Saar, Körperschaft des öffentlichen Rechts, (FVS) ist bei der Angeln & Jagen mit dabei. Präsident Werner Becker erklärt: „Anteilig zur Bevölkerung haben wir im Saarland im bundesweiten Vergleich besonders viele Angler. Rund 2% der Bevölkerung, das sind etwa 20.000 Angler, gehen der Fischerei und dem Gewässerschutz nach. Davon sind 13.000 Angler in 241 Vereinen unserem Verband angeschlossen.“ Wie er betont, ist Gewässerschutz eine Aufgabe, die an Grenzen nicht Halt macht. Den umfassenden Schutz der heimischen Gewässer werde man bei der „AnJa“ einer breiten Bevölkerungsschicht vermitteln. „Wir arbeiten in vielen Bereichen mit unseren Nachbarn eng zusammen und freuen uns erneut die Partnerverbände aus dem Elsass und Lothringen bei der ´AnJa` begrüßen zu können“, zeigt sich Becker erfreut. Zudem gewährt der Deutsche Falkenorden (DFO), vertreten durch den Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, einen Einblick in sein Wirken. Matthias Frings, Vorsitzender des Landesverbandes, zeigt sich begeistert: „Die Jagd mit Greifen ist die älteste Art der Jagd überhaupt. Mit der Präsentation unserer Greife bei der ´AnJa` haben wir stets gute Erfahrungen gemacht. Sie ist ein Publikumsmagnet, der Jung und Alt begeistert.“ Die „AnJa - Angeln & Jagen“ im MesseZentrum Saarbrücken ist vom 23. bis 25. Januar 2015 täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Rundschau - 21 - Der Eintritt beträgt 7 Euro, ermäßigt 5 Euro, Jugendliche von 13 bis einschließlich 17 Jahre zahlen 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt frei. Hunde benötigen einen gültigen Impfausweis gemäß den behördlichen Bestimmungen. Weitere Informationen für Besucher und Aussteller sind bei Projektleiter Michael Böttcher unter der Telefonnummer 0451 89906-445 oder unter www.angelnundjagen.com abrufbar. Kontakt: Das AgenturHaus GmbH, Projektleitung: Michael Böttcher, Spenglerstraße 43, 23556 Lübeck, Telefon: 0451 89906-445, Telefax: 0451 89906-34, [email protected], www.angelnundjagen.com Pressekontakt: Sabine Hill, Telefon: 0151 50764805 [email protected] Hunde bei der Angeln & Jagen Hunde können unter bestimmten Voraussetzungen zur Angeln & Jagen mitgebracht werden. Wir bitten jedoch darum, dass die Hunde angeleint werden. Wenn die Hunde mit in die Halle genommen werden sollen ist aus gesetzlichen Gründen ein Impfausweis über eine gültige Tollwutschutzimpfung (nicht älter als ein Jahr - gelber Impfpass - bzw. drei Jahre -internationaler Impfpass - und mindestens 21 Tage alt) mitzuführen und am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen. Ohne einen gültigen Impfausweis ist ein Eintritt für Hunde nicht möglich! Malteser Hilfsdienst e.V./gGmbH Diözesangeschäftsstelle Speyer Malteser pilgern nach Rom: Papstaudienz bei Wallfahrt für Menschen mit Behinderung Die Malteser bieten eine betreute Wallfahrt für kranke und behinderte Menschen nach Rom an: Vom 26. September bis 3. Oktober 2015 macht sich ein Team aus Ärzten, Pflegekräften und Malteser Helfern gemeinsam mit den Pilgern auf den Weg in die Ewige Stadt. Höhepunkte der Reise sind eine Papstaudienz, die Besichtigung des Petersdoms sowie Gottesdienste in den Hauptkirchen Roms. Interessierte können sich ab sofort bei den Maltesern für die Pilgerfahrt anmelden. Bereits zum 11. Mal findet die Malteser Romwallfahrt für Kranke und Behinderte statt, 2015 unter dem Motto „Als Bild Gottes schuf er Dich“. „Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder intensiver Pflege und Betreuung bedürfen, könnten ohne Hilfe die Reise nach Rom nicht machen“, weiß Christoph Götz, Diözesangeschäftsführer bei den Maltesern in Speyer. „Durch unser großes Team an freiwilligen Helfer ermöglichen wir ihnen die Teilnahme an der Wallfahrt.“ Ehrenamtliche betreuen die Pilger von der Abfahrt bis zur Heimkunft. Darüber hinaus begleiten Ärzte, Pflegepersonal und Priester die Gruppe. In einem Vorgespräch nehmen die Malteser die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auf, sodass sie während der Reise für jeden einzelnen Pilger eine individuelle Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellen können. Die Wallfahrt der Malteser findet statt vom 26. September bis 3. Oktober. Abfahrt ist in Speyer, weitere Abfahrtsorte sind je nach Bedarf möglich. Auf der Hin- und Rückreise übernachten die Pilger jeweils einmal am Gardasee, damit die Fahrt nicht zu lange wird. Die Kosten betragen 900 Euro pro Person. Darin enthalten sind die Hin- und Rückfahrt mit einem behindertengerechten Reisebus, die Unterkunft im Doppelzimmer und Vollpension, alle Besichtigungen sowie eine intensive Betreuung und Begleitung durch die Malteser. Weitere Informationen und Anmeldung per Mail unter speyer@malteser. org oder unter Tel. 06232/67780. Landfrauen Eßweiler 10.01.2015 ab 10.00 Uhr Angebot auf Kreisebene für alle Mitglieder „Landfrauen - Neujahrsfrühstück“ mit Vortrag s. Info im Landfrauenmagazin Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe 2.014 € Spendengeld als krönendes Ergebnis der Themenwoche „Willkommen in der Fremde“ an der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe Begeistert, stolz und sichtlich bewegt konnten SMV und Schulleitung der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe gemeinsam eine ungemein interessante Themenwoche abschließen mit dem aktuellen Thema „Open Doors - Willkommen in der Fremde“, die vom 8. bis 12.12.14 stattfand. Die ganze Woche war gefüllt mit Vorträgen, Diskussionen und Unterrichtseinheiten in den Klassen. Als besonders sichtbares Zeichen wurden ein Flüchtlingszelt der UNHCR sowie eine Bilderausstellung von Flüchtlingen aufgebaut. So konnte die Schulgemeinschaft unmittelbar erfahren, was es bedeutet, auf der Flucht zu sein. Der Schulgottesdienst in der kleinen Kirche am Marktplatz war auf das Thema ausgerichtet, indem u.a. einer unserer Berufsschüler das bewegende Schicksal seiner Flucht aus Gambia nach Karlsruhe schilderte und heute dankbar ist, einen Ausbildungsberuf lernen zu dürfen. Ausgabe 1/2/2015 Als krönender Abschluss ist wieder das SMV-Café mit Kuchenverkauf und einer schulweiten Spendenaktion hervorzuheben. Zusätzlich konnten selbst entworfene und gebaute Schlüsselanhänger mit der symbolisierten „offenen Tür“ erstanden werden. Der Erlös geht in diesem Jahr jeweils zur Hälfte an „Ärzte ohne Grenzen“ sowie an die „UN-Flüchtlingshilfe Syrien“. Es wurde durch das enorme Engagement aller Beteiligten, durch Firmenspenden sowie mit Unterstützung des Fördervereins der Heinrich-Hübsch-Schule die unglaubliche Rekordsumme von 2.014 € erzielt. Es ist sicher mutig, dass sich eine berufliche Schule dem kontroversen und aktuellen Thema der Flüchtlingsproblematik stellt. Doch es war ungemein spannend, mit welcher Offenheit, Ehrlichkeit und echtem Interesse, wie sich Lehrkräfte und Schüler auf diese Auseinandersetzung einließen. Natürlich gab es auch kontroverse Diskussionen. Doch genau darum sollte es auch gehen. Die Heinrich-Hübsch-Schule wollte zeigen, dass sie offen ist für unterschiedliche Meinungen, dass auch über die fachlichen Horizonte hinaus Raum fürs Denken und Auseinandersetzen bleibt und dass Schüler und Lehrkräfte für Toleranz und Offenheit einstehen. Carnevalverein Rutsweiler a.d.L. Der Rutsweilerer Carnevalverein informiert Veranstaltungshinweise Campagne 2015: 54. RCV Prunksitzung Motto: „Superhelden“ Samstag, 7. Februar 2015 Beginn: 20:00 Uhr Einlass bis 19:30 Uhr Saal Würth Rutsweiler Ihre Kartenvorbestellung nehmen wir ab sofort gerne entgegen: 063049928100 oder 06304-8499 Traditionelle Fahrt zum Rosenmontagsumzug nach Mainz Montag, 16. Februar 2015 Abfahrt (Gasthaus Würth): 8:00 Uhr Rückkehr nach Rutsweiler bis ca. 21:00 Uhr Fahrpreis: 10 € (für Vereinsmitglieder) 15 € (für Nichtmitglieder) Anmeldung (solange Plätze im Bus verfügbar sind!) unter 06304-5423! Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Stromrechnung zu hoch? Neue Haushaltsgeräte werden ständig effizienter und auch viele Stromspartipps haben sich mittlerweile weit herumgesprochen. Dennoch sind die Kosten der Stromrechnung für viele Haushalte nicht gesunken. Das liegt sowohl an den gestiegenen Strompreisen als auch daran, dass viele Haushalte immer mehr elektrische Geräte besitzen. Der Verbrauch von großen TV-Geräten, Smartphone, Tablet-PC, HiFi-Anlage, Notebook und Spielekonsole frisst Einsparungen in anderen Bereichen manchmal wieder auf. Und bei Kühlschränken, Fernseher und Waschmaschinen geht bei einer Neuanschaffung der Trend hin zu größeren Geräten. Eine Großfamilie hat einen anderen Stromverbrauch als ein Einpersonenhaushalt. Unabhängig von der Haushaltsgröße können die meisten Verbraucher nicht auf Anhieb sagen, wie viel Strom sie im Jahr verbrauchen und ob dieser Verbrauch hoch, mittel oder niedrig ist. Für eine erste Bewertung der Höhe des Stromverbrauchs gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale einen online-Energiecheck: www.verbraucherzentrale-rlp.de/energiecheck. Liegt der Verbrauch nicht im grünen Bereich, lohnt es sich genauer hinzusehen. Ein durchschnittlicher Haushalt kann – ohne Komfortverlust – etwa ein Drittel seiner Stromkosten sparen. Der Stromverbrauch von Elektrogeräten mit Stecker kann nachgemessen werden. Strommessgeräte verleiht die Verbraucherzentrale. Und bei weiteren Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen anderen Fragen des Energiesparens helfen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Anmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den 05.01.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144. VZ-RLP Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos) Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Rundschau - 22 - Ausgabe 1/2/2015 Jahresrückblick und Dienstbesprechung der Feuerwehren Am 12.12.2014 fand in der Radsporthalle Hohenöllen der Jahresrückblick und Dienstbesprechung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Bürgermeister Egbert Jung begrüßte die Gäste, als Vertreter des Kreises den Beigeordneten Kurt Ecker und den stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur sowie die neugewählte Wehrleitung, Markus Böhmer als Wehrleiter und seine Stellvertreter Hans Peter Stude, Bernd Kallweit und Udo Göttel. Nach Grußworten des Ortsvorstehers Hohenöllen, Erich Wannemacher, dankte Egbert Jung den Aktiven für die geleistete ehrenamtlich Tätigkeit und informierte über den Stand der Fusion der beiden Verbandsgemeinden, den damit verbundenen Neuerungen für die Feuerwehren und berichtete über die bereits im Jahr 2014 ausgelieferte und bestellte neue Einsatzfahrzeuge. Markus Böhmer und Hans Peter Stude gaben ein Rückblick über die 181 Einsätze der 37 Ortswehren. Insgesamt sind 593 Männer und Frauen bei den Wehren im aktiven Dienst. Auch 83 Mädchen und Jungen sind bei 8 Stützpunkten in der Jugendfeuerwehr organisiert. Anschließend nutzte Egbert Jung den größeren Rahmen für Ehrungen, Beförderungen und Ernennungen. Das goldene Feuerwehrehrenabzeichen für 45 Jahre aktiven Dienst wurden, Karl-Josef Hammes, Manfred Heser und Klaus Gehres und für 35 Jahre, Holger Mehler, Dietmar Simon, Harald Schneider und Gerhard Schneider, überreicht. Zu Brandmeistern befördert wurden, Harald Drumm, Sacha Studt, Andreas Barz, Sacha Bergsträßer, Timo Nils Knüppel, Uli Fleck, Daniel Becker und Uwe Laubensdörfer. Von ihren Aufgaben entbunden wurden (Erreichen der Altersgrenze oder Übernahme in anderer Funktion), Thorsten Laufer, stellv. Wehrführer Merzweiler, Markus Dindorf, stellv. Wehrführer Deimberg, Hans-Jürgen Welschbach, stellv. Wehrführer Herrensulzbach und Karl-Otto Rosentreter, Gerätewart Wolfstein. Zum Wehrführer bestellt wurden, Heiko Hablitz, Glanbrücken, Volker Gauch, Herren-Sulzbach, Michael Ammann, Hoppstädten, Michael Welschbach, Kappeln, Andreas Barz, Kirrweiler, Roland Edinger, Langweiler, Thorsten Laufer, Merzweiler und Frank Kühn Odenbach. Zum stellv. Wehrführer wurden, Sacha Studt, Kappeln, Uli Fleck, Medard, Herbert Bernhard, Merzweiler, Matthias Schütz, Oberweiler-Tiefenbach und Harald Drumm, St. Julian, bestellt. Vor dem gemeinsamen Abendessen legten Bürgermeister Jung sowie die Wehrleitung anhand eines Organigramms dar wie sie sich die zukünftige Aufgabenverteilung bei der Feuerwehr vorstellen. Bericht und Bild: Hermann Eifert Rundschau - 23 - Ausgabe 1/2/2015 Einmal Berufsfeuerwehrmann/-frau sein! Diesen Wunsch äußerten die 12 Mitglieder der Jugendfeuerwehr Lauterecken bereits vor geraumer Zeit. Nach einer langen Phase des Grübelns und der Organisation, die Ihre Betreuer über sich ergehen lassen mussten, konnte der 24-stündige Berufsfeuerwehrtag der Jugendlichen endlich am 27.10. stattfinden. „Dienstbeginn“ war samstags um 15.00 Uhr für alle Teilnehmer. Im Anschluss wurden bereits Gruppen zum Bewältigen der anfallenden Arbeiten eingeteilt sowie die Besatzung der einzelnen Einsatzfahrzeuge festgelegt. Während sich eine dieser Gruppen mit dem notwendigen Einkauf für das Abendessen beschäftigte, baute der Rest der Mannschaft die Schlafmöglichkeiten in der Feuerwache Lauterecken im Schulungsraum auf. Anschließend wurden noch die Fahrzeuge samt ihrer Funktionen im Einsatz näher erklärt. Plötzlich klingelt es überall an den Gürteln der Betreuer und es ertönt eine Durchsage in der Feuerwache. „Einsatz für die Einsatzabteilung der Jugendfeuerwehr Lauterecken. Gefahrenstelle durch schwimmende Ölfässer auf dem Glan in Höhe der Brücke in der Hauptstraße Lauterecken.“ Schnell war klar, dass die Jugendlichen dafür (natürlich mit Hilfe der Betreuer) das Boot zur Bergung benötigten. In Windeseile waren die Fässer auch schon aus dem Treibholz an der Brücke gesammelt und es ging zurück zur Wache. Dort wurde nun das gemeinsame Abendessen (selbstgemachte Pommes mit weißen Bratwürsten) zubereitet und anschließend noch das Schlauchboot geputzt. Nach einem gemütlichen Beisammensein hieß es dann „ab ins Bett und schön schlafen, ihr werdet eure Kraft noch brauchen“. Als alle Jugendlichen eingeschlafen waren, ertönte bereits der nächste Alarm. Durch das Aufheulen einer Sirene und der anschließenden Durchsage war schnell klar: „Jetzt wird’s brenzlig!“ Auf drei verschiedene Fahrzeuge aufgeteilt eilten die Jugendlichen Einsatzkräfte über die B270 zur Einsatzstelle, die am Radweg Richtung Wiesweiler war, als plötzlich der Feuerschein schon sichtbar wurde. Obwohl bereits auf der Anfahrt die Spannung ihr Maximum erreichte, lösten die Jugendlichen ihren ersten Brandeinsatz in der Nacht mit Bravur! Zurück in der Feuerwache ging es dann wieder ins Bett, bevor es am nächsten Morgen um acht Uhr hieß: „Aufstehen und fertigmachen zum Frühsport!“ Angeführt von zwei ihrer Betreuern mussten die NachwuchsFeuerwehrleute den Berg in Richtung „Auf Röth“ hochjoggen, wo dann einige sportliche Übungen ausgeübt wurden. Im Anschluss an den Sport und das Duschen gab es ein ausgiebiges Frühstück. Gut gestärkt konnte somit der Theorieunterricht, in dem das System der Rettungspunkte im Wald erklärt wurde, beginnen. Kaum war dieser beendet, konnten die jungen Einsatzkräfte auch schon ihr neu gewonnenes Wissen anwenden. Es klingelten wieder die Melder und dieses mal kam bei der Durchsage ein ungewohntes Alarmstichwort, das die Jugendlichen vor eine Herausforderung stellen sollte: „Waldarbeiterunfall, Person klemmt unter Holzstapel“. Schnell war zu sehen, dass es trotz Wegpunkten nicht immer einfach ist, im Wald die Unfallstelle zu finden. Allerdings wurde der Patient (ein Dummy) gut versorgt und auch schnell zu dem eingerichteten Hubschrauberlandeplatz gebracht. Nach der Rückkehr wurde dann schon das nächste gemeinschaftliche Essen vorbereitet: Flammkuchen! Erneut gut gestärkt konnten die Jugendlichen somit auf ihren Abschluss blicken. Es stand nun eine Schauübung auf dem Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr Kappeln auf dem Plan. Nahezu pünktlich läutete dazu der Alarm um 14.20Uhr und die Jugendlichen stellten ihr Können vor großem Publikum souverän unter Beweis! Nach Dankworten des Wehrführers der Feuerwehr Kappeln gab es noch Getränke für den Jungen Nachwuchs und der 24-stündige Einsatzdienst wurde somit gemütlich beendet. Das Team der Betreuer um Daniel Größl (Jugendwart der Feuerwehr Lauterecken) bedankt sich auch hiermit noch einmal für die große Unterstützung durch einige Aktive der Wehr bei der Vorbereitung und Durchführung der Einsatznachstellungen und ebenso für das Engagement der Jugendlichen. Falls Interesse bestehen sollte, möchten wir hiermit noch einmal erwähnen, dass sich die Jugendfeuerwehr immer Montags außerhalb der Ferien um 18.00 Uhr trifft. Im Sommer geht’s bis 20.00 Uhr und im Winter bis 19.30 Uhr. Dabei sein darf jeder ab 10 Jahren. Felix Leppla Rundschau - 24 - Ausgabe 1/2/2015 Rundschau - 25 - Bauernstammtisch in Raumbach Der Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Meisenheim lädt am Montag, dem 12. Januar 2015, um 20:00 Uhr, zum Bauernstammtisch in die Gaststätte Gillmann in Raumbach ein. Herr Heinrich Schneider, Fa. Lemken, Alpen spricht zu dem Thema: 7000 Jahre Pfluggeschichte Sind Neuentwicklungen noch möglich? Arbeits- und Sozialpädagogisches Zentrum (ASZ) Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung am 8. Januar Pfalzklinikum Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Sabine Röhl Elena Posth Daniela Hauck Tel. 06349 900-1640, -1642 -1601 Fax 06349 900-1699 [email protected] [email protected] daniela. [email protected], www.pfalzklinikum.de Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung Die Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behandler trifft sich am Donnerstag, 8. Januar um 18.30 Uhr in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von 18.30 bis 20.30 Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Kontakt: Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Kaiserslautern Brigitte Reichle, Tel.: 0631/5349-2201, E-Mail: [email protected] Traeger: Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, (Anstalt des öffentlichen Rechts), Dienstleister für seelische Gesundheit Weinstrasse 100, 76889 Klingenmuenster Geschäftsführer: Paul Bomke Vorsitzender des Verwaltungsrates: Theo Wieder Ausgabe 1/2/2015 ein Kompromiss gefunden wurde, bei dem die Nutzungsinteressen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Die Kommunen werden beim Kauf der Strecke mit entsprechendem Grundbucheintrag die dauerhafte Nutzung der Trasse als Radweg oder als Korridor für einen künftigen schienengebundenen Verkehr zwischen Otterbach und Weilerbach sicherstellen. An anderer Stelle werden dafür als Ausgleich dauerhaft Gewerbeflächen mit Gleisanschluss angeboten. Deshalb stimmt mein Haus als für die Landesplanung zuständiges Fachressort einer Entwidmung der stillgelegten Eisenbahnstrecke zu.“Für die Stadt Kaiserslautern, die Verbandsgemeinde Weilerbach und die Ortsgemeinde Rodenbach wird es mit dieser Entscheidung möglich, die stillgelegte Bahntrasse zu erwerben und als durchgehenden Radweg auszubauen. Ferner kann die Ortsgemeinde Rodenbach den Bau der geplanten Straße vom Rodenbacher Gewerbegebiet „Tränkwald“ zum Industriegebiet Nord und zur L 367 in Angriff nehmen.Ruth Boekle Pressesprecherin Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Tel. 06131/16-2549 Weltraum-Musik Das Blasorchester Staudernheim (BOS) gastiert am Sonntag, 11. Januar 2015, um 18.00 Uhr wieder in der katholischen Kirche in Meisenheim. Unter dem Motto „BOS goes Universe“ präsentieren die 40 Musiker, spannend moderiert, fantasievolle Werke über Sonne, Mond und Sterne, wie Universal Fanfare, Moonlight Serenade, Asteroid, Also sprach Zarathustra, Star Wars, The Final Countdown und viele mehr. Der Eintritt ist frei, eine Spende wird erbeten. SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. (Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Prostatakrebs Selbsthilfe e.V.) Mitgliederversammlung der SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. Termin: Donnerstag, den 15. Januar 2015 Die 38. Veranstaltung der Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. findet am Donnerstag, dem 15. Januar 2015, statt. Die Besucher der Veranstaltung treffen sich wie gewohnt um 18.00 Uhr, im „Martin-Luther-Haus“ in 5743 Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der Rechstraße 6. Anlässlich dieses Treffens wird die SHG als eingetragener Verein seine laut Satzung erforderliche jährliche Mitglieder-Versammlung durchführen. Mit der Dezember-Einladung haben alle Mitglieder bereits die Tagesordnung erhalten. Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung können Änderungsanträge gestellt und Anregungen und Wünsche für das Jahr 2015 geäußert werden. Weiterhin muss nach zwei Jahren der komplette Vorstand neu gewählt werden. Anschließend wird Frau Ute Gutendorf vom Caritas-Verband Idar-Oberstein die Vorsorgeform: „Patientenverfügung“ vorstellen. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung zur medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall, dass eine eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Welche formalen Richtlinien zu beachten sind und wie eine Patientenverfügung verfasst werden sollte, hierüber wird Frau Gutendorf die notwendigen Informationen liefern. Weitere Informationen über die Aktivitäten der Selbsthilfegruppe sowie den Terminplan für das erste Halbjahr 2015 kann man auch im Internet unter www.prostatakrebs-idar-oberstein-kirn.de einsehen. Persönliche Ansprechpartner: Wolfgang Fuchs, Tel.-Nr. 06784 / 1298, [email protected] oder Jürgen Schmalz, Tel.-Nr. 06752 / 5760, [email protected] Stillgelegte Bachbahnstrecke kann anders genutzt werden Das Wirtschaftsministerium stimmt der Freistellung der stillgelegten Eisenbahnstrecke Lampertsmühle-Otterbach nach Weilerbach (Bachbahn) von Bahnbetriebszwecken zu. Die Freistellung erfolgt nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Es obliegt nun dem Eisenbahnbundesamt, die abschließende Entscheidung über die Anträge der dortigen Kommunen auf eine endgültige Entwidmung der Bachbahn zu treffen.Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Ich begrüße es sehr, dass Landfrauen Rothselberg Wir laden herzlich ein zum Vortrag: Quellen weiblicher Kraft Referentin: Petra Kral-Leonhard Physiotherapeutin und Heilpraktikerin Am Donnerstag, den 15.01.2015 um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt. Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Allgemeine Nachrichten Bezirksverband Pfalz Knapp 35.000 Euro für Kulturprojekte Bezirksverband Pfalz fördert pfalzweit Organisationen und Vereine. Mit insgesamt knapp 35.000 Euro fördert der Bezirksverband Pfalz acht bedeutsame Kulturinitiativen und -projekte im zweiten Halbjahr; das hat der Ausschuss für Kunst, Kultur, pfälzische Geschichte und Volkskunde in seiner Dezembersitzung beschlossen. So erhalten die Stadt Zweibrücken und die SiebenpfeifferStiftung in Kooperation mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht eine Zuwendung von 10.000 Euro, um die Jubiläumsausstellung „200 Jahre Pfälzisches Oberlandesgericht“ auszurichten. Die als Wanderausstellung konzipierte Schau wird ab Herbst 2015 im Stadtmuseum Zweibrücken auf rund 300 Quadratmetern gezeigt. Rundschau - 26 - Sie beleuchtet wichtige Stationen der pfälzischen Rechtsgeschichte, ausgehend von der auf dem französischen Code Civil basierenden Rechtsprechung und ihres pfälzischen Sonderweges innerhalb des Königreichs Bayern über die Veränderungen nach der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 bis hin zur Gerichtsbarkeit in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. Anschließend kann die Schau, zu der ein Katalog erarbeitet wird, von Landgerichtsstätten und Städten beziehungsweise Museen ausgeliehen werden. Das Deutsche Film- und Fototechnik-Museum in Deidesheim bekommt für seinen Betrieb insgesamt 9.350 Euro vom Bezirksverband Pfalz. Damit wird gewährleistet, dass das Museum seine Öffnungszeiten aufrecht erhalten und Archivierungen und Sonderaufgaben erledigen kann. 5.000 Euro fließen dem protestantischen Dekanat Frankenthal für sein Projekt „LichtGestalten/HeldenBilder/Bombenschutt“ zu, das vom 1. Mai bis 10. Juli in der Zwölf-Apostel-Kirche, im Dathenushaus und in der Erkenbertruine läuft. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler, Maler, Graphiker, Musiker, Autoren und Schauspieler, setzen sich mit dem KultursommerThema „Helden und Legenden“, dem glorifizierenden Heldentod und dessen Missbrauch auseinander; darüber hinaus will das Projekt auch das Leid und die Nachwirkungen der Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufarbeiten. Mit 3.000 Euro bedenkt der Regionalverband die KiTZ Theaterkumpanei in Ludwigshafen. Nach 25 Jahren mobiler Theaterproduktionen für Kinder und Jugendliche wurde kürzlich der Theaterladen in Ludwigshafen-Mundenheim in der Rheingönheimer Straße 110 eröffnet, wo künftig auch regelmäßig Vorstellungen stattfinden sollen. Das TadW Theater an der Weinstraße in Bad Dürkheim kann sich für seine Produktion von „Oliver Twist“ über 2.000 Euro freuen; das Stück von Charles Dickens wird im Juni und Juli 2015 in der Klosterruine Limburg aufgeführt. Das Amateurtheater wird als Verein mit rund 70 Mitgliedern geführt und versteht sich als Nonprofit-Bühne. Mit ebenfalls 2.000 Euro werden die Heimatfreunde Landstuhl bezuschusst, die von Juni bis August im Innenhof der Burg Nanstein eine pfälzische Version von Shakespeares „Sommernachtstraum“ unter dem Titel „Verliebt, verhext, verdreht“ aufführen. Die Burgspiele Landstuhl konnten 2013 ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Weitere 2.000 Euro erhält Oliver Schollenberger aus Dudenhofen für das Interdisziplinäre Ausstellungsprojekt „Freistil“ (Wrestling USA/ Germany), das sich mit dem Ringen in all seinen Facetten auseinandersetzt. Ausgehend von dem legendären Ringkampf zwischen dem Schifferstadter Wilfried Dietrich und dem US-Amerikaner Chris Taylor nähern sich deutsche und amerikanische Künstlerinnen und Künstler dem Thema Ringen in Malerei, Plastik, Zeichnung, Graphik, Foto, Film, Installation und Performance. Das Ausstellungsprojekt ist vom 10. Mai bis Mitte Juni im Kunstverein Speyer sowie danach an anderen Orten zu sehen. Der Freundeskreis für Kirchenmusik in Kirchheim erhält 1.500 Euro für die Uraufführung der Weinkantate am 10. und 11. Januar in der St. Andreas-Kirche in Kirchheim. Die Komposition stammt von dem Schweizer Rudolf Lutz, der zu den bedeutenden Bach-Interpreten gehört und auch in Kontakte mit Kirchheim steht. Im Weinstraßen-Ort spielt die Handlung der Weinkantate. Von Theater und Museen über Schulen und Lehrbauernhof bis zu Angeboten seelischer Gesundheit - breit ist das Spektrum an Einrichtungen, die zum Bezirksverband Pfalz gehören. Er kümmert sich um kulturelle, soziale und wirtschaftliche Belange der Pfälzerinnen und Pfälzer. Dank seiner langen demokratischen Tradition ist er einzigartig in Rheinland-Pfalz. TU Kaiserslautern TU führt neues Campus Management System ein Die TU Kaiserslautern wird in 2015 ein neues Campus Management System zur Optimierung der Organisationsentwicklung sowie für die Studierenden- und Prüfungsverwaltung einführen. Nach einem aufwendigen Vergabeverfahren fiel die Entscheidung auf das Produkt „CampusNet® „ der Datenlotsen Informationssysteme GmbH. Dieses integrierte Campus Management System unterstützt Hochschulleitung, -verwaltung, Lehrende und Studierende bei der Analyse, Optimierung und Implementierung von Prozessabläufen in den verschiedenen Bereichen in einem System. Das neue Campus Management System wird mehrere inkompatible IT-Systeme ersetzen. Für die Studierenden und Fachbereiche ergibt sich damit die Möglichkeit, das Studium noch besser (im jeweiligen Semester) zu planen und zu organisieren. „Wir sind uns sicher, den richtigen Projektpartner ausgewählt zu haben“ zeigen sich Kanzler Stefan Lorenz und Vizepräsident Professor Norbert Wehn zufrieden. Mit „CampusNet® „ reagiert die TU Kaiserslautern auf die stark gestiegenen Studierendenzahlen sowie insbesondere auf die veränderten Rahmenbedingungen, die sich mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und der damit verbundenen Etablierung von Qualitätssicherungsmechanismen in Studium und Lehre ergeben haben. Nicht nur die Anforderungen an die existierende Software zur Abbildung der Studierenden- und Prüfungsverwaltung, sondern auch die entsprechenden Prozesse zum Beispiel bei der Bewerbung und der Einschreibung von Studierenden und des Prüfungswesens haben sich massiv verändert. Mit der Einführung der neuen leistungsstarken Software erhofft sich die TU Kaiserslautern, die Effizienz, Qualität und Serviceorientierung in der Zusammenarbeit zwischen Hochschulverwaltung, Fachbereichen und Studierenden der TU Kaiserslautern zu verbessern, um damit letztlich einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Universität zu leisten. TU Kaiserslautern: Gottlieb-Daimler-Straße 47, 67663 Kaiserslautern, Tel.: 0631/205-2049, Fax: 0631/205-3658 E-Mail: [email protected], Internet: www.uni-kl.de Ausgabe 1/2/2015 Für die erwiesene Anteilnahme und die trostreichen Worte anlässlich des Todes unserer lieben Verstorbenen, Frau Wilhelmine Bauß sagen wir herzlichen Dank. Im Namen aller Angehörigen: Kinder, Enkel und Urenkel Hefersweiler, im Januar 2015 Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Treffpunkt Deutschland .de Lauterecken- Wolfstein Reisemagazine Freude DEUTSChLAnD FeiernM useen Zeit spare n - Anze igen online buche n: www.familienanzeigen.wittich.de Rundschau - 27 - Ausgabe 1/2/2015 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Rundschau - 28 - Ausgabe 1/2/2015 Krankenfahrten Norbert Krennrich seit 2006 • Strahlentherapie • Dialyse • Chemotherapie • ambulante OP Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167 67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3 hAllo! 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