Amtsblatt KW 01/02 - Verbandsgemeinde Lauterecken

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Amtsblatt KW 01/02 - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau
Jahrgang 16
Mittwoch, 7. Januar 2015
Ausgabe1/2/2015
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde
Zeitpunkt
Lauterecken-Wolfstein
sucht
zum
nächstmöglichen
eine/n Mitarbeiter/in
im Bereich der Wasserversorgung (Vollzeitstelle; derzeit 39 Stunden/Woche) für die
Wartung und Unterhaltung von Wasserversorgungsanlagen.
Der Einsatz in anderen Bereichen u. a. im Schwimmbad ist vorgesehen. Voraussetzung ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder die Bereitschaft
dieses zeitnah zu erwerben.
Gesucht wird eine zuverlässige Person mit handwerklicher Ausbildung im Metallbereich, idealerweise mit einer Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateur bzw.
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Körperliche Belastbarkeit, eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten werden erwartet. Führerschein Klasse B, BE (alt: Klasse 3) ist Voraussetzung.
Einsätze und auch die Durchführung von Rufbereitschaften erfolgen auch an
Wochenenden und Feiertagen.
Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Für fachliche Fragen steht die Werkleitung, Tel. 06382/791-402 oder -406 zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens 29.01.2015 zu richten an:
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein
- Büroleitung Schulstr. 6a
67742 Lauterecken
Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht
zurückgesandt werden. Schicken Sie daher keine Originale sowie Schnellhefter,
Sichthüllen usw. zu.
Jung, Bürgermeister
Rundschau
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Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999
E-Mail: [email protected]
Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage,
verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.
Montag - Freitag.................................................................... 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch ............................................................... 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag............................................................................ 14.00 - 18.00 Uhr
Im Bereich des Bürgerbüros
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-,
-um- und -abmeldungen.
Montag - Freitag.................................................................... 07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch................................................................ 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag............................................................................ 13.30 - 18.00 Uhr
Erreichbarkeit
der Verbandsgemeindewerke
Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar:
Verwaltung
Helmut Kissel
(Werkleiter)............................................... Tel. 06382/791-400; 0176/72423912
Gerhard Grub (techn. Bereich)
................................................................ Tel. 06382/791-402; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Bereich)
................................................................ Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer
.................................................................. Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken............................................................Tel. 06382/8071
Schwimmbad Rüllberg.............................................................Tel. 06788/1260
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst (Störungen u.s.w.)
Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit:
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken
Bereich Wasserversorgung ....................................................... 0175/7229689
Bereich Abwasserbeseitigung ................................................... 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein
(Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung)
02.01.2015 bis 08.01.2015
Andreas Beyer ......................................................................... 0151-42244495
09.01.2015 bis 15.01.2015
Dieter Leonhardt ...................................................................... 0151-42244494
Rufbereitschaft Stromversorgung
OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,
Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln,
Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim,
Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211;
Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach,
Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach,
Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)
Gasversorgung Pfalzgas GmbH
für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken.
Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.
Dienst der Bezirksbeamten der Polizei
Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter
Drumm:
Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00
Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle:
montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00
Uhr, oder nach Vereinbarung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag - Donnerstag ......................................................15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag .............................................................................. 17:00 bis 22:00 Uhr
Ausgabe 1/2/2015
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag ..............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057,
[email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag ............................................................. 15:00 bis 19:30 Uhr
Lauterecker Tafel e.V.
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags........................................................................ von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstag .................................................................... von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im
Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr:
06304/41681-30 oder 41681-31
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden
Situationen.
Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Ansprechpartner: Herr Paul Endres
Tel.: 06385/9934962
Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel
Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930
www.tierschutz-kusel.de
Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich
der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhausen, Tel.-Nr.
01805 – 112080 oder 06753-964552, bzw. www.bereitschafsdienstzentrale-Glan.de
Dienstzeiten: freitags ab 18.00 Uhr bis montags, 07.00 Uhr, mittwochs von
14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend
des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr.
Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt folgende Ortsgemeinden:
Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler,
Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lauterecken,
Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal,
Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen,
Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d.Lauter, Unterjeckenbach, Wiesweiler,
Wolfstein.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,
Telefon-Nr. 06381-935 935. Dienstzeiten: freitags ab 18.00 Uhr bis montags,
07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an
Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag
07.00 Uhr.
Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00
Uhr
In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der
Notdienst versorgt die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de.
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Rundschau
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Ausgabe 1/2/2015
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
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Mittwoch, 7. Januar 2015
Ausgabe 1/2/2015
Öffentliche Bekanntmachungen
Ve rba nd sgemeinde
L auterecken-Wolfste in
Lauterecken, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch durch die Einlegung eines Widerspruchs unmittelbar
beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49
- 51, 66869 Kusel, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Eßweiler, den 18.12.2014
Für die Ortsgemeinde Eßweiler als Trägerin der Baulast:
gez. Gilcher
Gilcher, Ortsbürgermeister
Plan hierzu siehe auf Seite 4
Öffentliche Bekanntmachung
für die Ortsgemeinde Odenbach
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG)
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks
ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Odenbach:
Flst.Nr. 3015 - Grünland, Waldfläche, Schien -
zu 1,3113 ha,
Flst.Nr. 3028 - desgleichen -
zu 0,9370 ha.
Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens
10 Tage ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat
Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel,
Zimmer-Nr. 119, Tel. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden.
E ssweiler
Widmung
der Erschließungsstraße „Am Langenacker“ als Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Eßweiler
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG-RP) vom 1.
August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 349) und des Beschlusses des Ortsgemeinderates
Eßweiler vom 18.12.2014 wird die Erschließungsstraße „Am Langenacker“ in der Ortsgemeinde Eßweiler als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung der Erschließungsstraße „Am Langenacker“ erstreckt sich
auf die Flurstücknummern (Flst.-Nrn.) 4430, 4436, 4446, 4447, einer
Teilfläche der Flst.-Nr. 4437 (beginnend ab dem Einmündungsbereich
bei Flst.-Nr. 4454 bis zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden
Grundstücken Flst.-Nrn. 4455 und 4456 sowie gegenüberliegend bis
zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden Grundstücken Flst.-Nrn.
4472 und 4473) und einer Teilfläche der Flst.-Nr. 4441 (beginnend ab
dem Einmündungsbereich bei Flst.-Nr. 4471 bis zur Grundstücksgrenze
zwischen den beiden Grundstücken Flst.-Nrn. 4469 und 4468 sowie
gegenüberliegend bis zur Grundstücksgrenze zwischen den beiden
Grundstücken Flst.-Nrn. 4467 und 4466) der Gemarkung Eßweiler.
Die gewidmete Verkehrsfläche ist im Lageplan „grau“ dargestellt.
Ein Lageplan, aus dem die gewidmete Verkehrsfläche ersichtlich ist, ist
Bestandteil dieser Verfügung und wird mit dieser Verfügung im Bekanntmachungsorgan „Rundschau für das Glan- und Lautertal“ der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742
Gr um bac h
Satzung zur 2. Änderung
der Hauptsatzung der Ortsgemeinde
Grumbach vom 20.12.2014
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
§ 4 a der Hauptsatzung vom 10.12.1999 in der Fassung vom 15.08.2011
wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Aufwandsentschädigung für Mitglieder
des Ortsgemeinderates
Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für
die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates ein Sitzungsgeld in Höhe von 12,00 €.“
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Grumbach, den 20.12.2014
gez. Christian
Christian, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht,
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der
Satzung oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung
nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Rundschau
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Ausgabe 1/2/2015
Rundschau
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H opp stä dten
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 8. Januar 2015, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus,
Hauptstraße 45, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hoppstädten statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Konzeptvorstellung eines möglichen Windparks in Hoppstädten
durch die Firma „Axma Wind“
2. Beitritt zum Förderverein Schwimmbad Rüllberg
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
4. Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit
Ausgabe 1/2/2015
Bekanntmachung
Erlass einer Satzung zur Festlegung
von Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile
und zur Einbeziehung einzelner
Außenbereichsflächen in diese
Ortsteile (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung)
der Ortsgemeinde Hoppstädten;
Günter Denzer, Ortsbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Ortsgemeinde Hoppstädten hat beschlossen, eine Satzung zur
Festlegung von Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile und
zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in diese Ortsteile
(Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) der Ortsgemeinde Hoppstädten
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB zu erlassen.
Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in
der Planurkunde (Maßstab 1:3.000) mit einer unterbrochenen schwarzen
Linie umrandeten Grundstücke und Teilflächen von Grundstücken der
Gemarkung Hoppstädten
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf.
Mit dieser Satzung werden die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Hoppstädten festgelegt und einzelne
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der
Ortsgemeinde Hoppstädten einbezogen, was für die Zulässigkeit von
Bauvorhaben von Bedeutung ist.
Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB liegt der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der
Ortsgemeinde Hoppstädten in der Fassung „Dezember 2014“ mit der
Begründung auf die Dauer eines Monats in der Zeit
vom 15. Januar 2015 bis einschließlich 16. Februar 2015
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, 1. Obergeschoss, Zimmer
217, in der Zeit von
- montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr.
2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen, da im Geltungsbereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage
1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Zu dem Entwurf der Satzung und der Begründung können gemäß §
13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, schriftlich oder
Günter Denzer, Ortsbürgermeister
Einladung zur Einwohnerversammlung
„Wiederkehrende Beiträge“
An alle Bürgerinnen und Bürger von Hoppstädten,
am Dienstag, dem 13. Januar 2015 um 20:00 Uhr findet im Bürgerhaus eine Informationsveranstaltung zum Thema „wiederkehrende
Beiträge“ statt, hierzu ergeht herzliche Einladung.
Rundschau
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mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§
3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB
und § 47 Abs. 2a VwGO).
Hoppstädten, den 18.12.2014
Für die Ortsgemeinde Hoppstädten:
gez. Denzer
Denzer, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht,
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der
Satzung oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung
nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
L an gweiler
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 8. Januar 2015, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Langweiler, Oberdorf 12, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Langweiler statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Forstwirtschaftspläne 2015
3. Straßenbeleuchtungsanlage;
Abschluss eines Stromlieferungsvertrages
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4. Abrechnung des wechselweisen Einsatzes der Waldarbeiter
Anhebung der ZeiKo-Verrechnungssätze ab dem 01.07.2014
5. Beantragung der Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz
6. Beratung und Beschlussfassung über Beitritt zum Förderverein
Schwimmbad Rüllberg
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
8. Reparaturarbeiten an Feldwegen
9. Verschiedenes
Berthold Janß, Ortsbürgermeister
L auterecken
Bekanntmachung
gemäß § 66 Kommunalwahlordnung
Herr Hans Schlemmer ist als Mitglied des Stadtrates ausgeschieden, da
er verzogen ist.
Als Nachfolger wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz Herr Werner
Graf festgestellt und in den Stadtrat Lauterecken berufen. Herr Werner
Graf hat die Berufung angenommen und wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.11.2014 als Ratsmitglied verpflichtet.
Lauterecken, 17.12.2014
Der Gemeindewahlleiter
gez. Steinhauer
Steinhauer, Stadtbürgermeister
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M e dar d
Bekanntmachung
Am Freitag, den 9. Januar 2015, 18:00 Uhr, findet in der Gemeindehalle
(Nebenraum) Medard, Im Prenkel 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Medard statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift über die letzte Sitzung
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung;
Asphaltierung der Hauptstraße
4. Straßenbeleuchtungsanlage; Abschluss eines Stromlieferungsvertrages
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
5. Forstwirtschaftspläne 2015
6. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2010
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastungserteilung
7. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die Ortsgemeinde Medard
II. Nichtöffentlicher Teil
8. Straßenbeleuchtungsanlage;
Vertragsangelegenheit
9. Friedhofsangelegenheiten
10.Grundstücksangelegenheit
Albert Graf, Ortsbürgermeister
O de n bac h
Bekanntmachung
Am Samstag, 10. Januar 2015, 15.00 Uhr, findet im Rathaus Odenbach, Hauptstr. 7 eine Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde
Odenbach statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
1. Vorgehensweise bei der Realisierung des Projekt „Neugestaltung
des Platzes neben der Synagoge“
Gerhard Gins, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Am Mittwoch, den 14. Januar 2015, 20:00 Uhr, findet im Rathaus
Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Forstwirtschaftspläne 2015
3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre
2015/2016
4. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2010
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastungserteilung
5. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
7. Auftragsvergabe
Gerhard Gins, Ortsbürgermeister
2. Bürgerversammlung zum
Hochwasserschutzkonzept in Odenbach
Einladung
am Dienstag, den 20.01.2015 um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Odenbach in der Schulstraße
Programm :
1) Stand der Untersuchungen zum Hochwasserschutz in Odenbach (Obermayer Planen und Beraten GmbH Kaiserslautern )
2) Hochwasserschutz an Häusern (Kompetenzzentrum Hochwassermanagement und Bauvorsorge der TU Kaiserslautern)
3) Elementarschadenversicherung (Versicherungswirtschaft.)
Wir wurden uns freuen, wenn wieder großes Interesse dafür bestehen
würde, da bekanntlich unsere Gemeinde im Hochwassergebiet liegt.
Es lädt ein: Gemeinderat und Ortsbürgermeister.
Gerhard Gins, Ortsbürgermeister
Rundschau
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Ausgabe 1/2/2015
Of fenb ach-Hundheim
Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom
29.10.2014
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Henning Baumgart
namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben durch Handschlag.
Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet am Mittelberg
a) Beratung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Abstimmung mit den
benachbarten Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates nahmen von den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Abstimmung mit den benachbarten
Gemeinde Kenntnis und stimmten dem Ergebnis zu.
b) Annahme des Planentwurfes für die öffentliche Auslegung (§ 3
Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Mittelberg“ wird mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen angenommen. Auf der Grundlage dieses angenommenen Planentwurfes sind
die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes
zusammen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durchzuführen. Die öffentliche Auslegung wird
gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt.
Einbeziehung von Teilflächen der Wirtschaftswegegrundstücke,
Flst.Nrn. 446/5 und 770/2, Gemarkung Hundheim
Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung zur Einziehung der Teilflächen der Wirtschaftswegegrundstücke, Flst.Nrn. 446/5 und 770/2,
Gemarkung Hundheim. Der Vorsitzende und die Verwaltung wurden
ermächtigt, das Weitere zu veranlassen. Für die Veräußerung der Teilflächen bedarf es eines weiteren Ratsbeschlusses zu einem späteren
Zeitpunkt.
Ausschreibung DGH Trockenbau, Innenputz, Estricharbeiten
Der Ortsgemeinderat beschließt den Empfehlungen der Architektengemeinschaft zu folgen. Die Freigabe zur Ausschreibung der Gewerke
Trockenbau, Innenputz und Estricharbeiten wird erteilt, um eine längere
Bauverzögerung hinsichtlich der bereits beauftragten Haustechnikgewerke (Elektro/Heizung/Sanitär) zu vermeiden.
Bezüglich des Gerüstabbaus wird zu gegebener Zeit eine kurzfristige
Entscheidung vor Ort mit dem Planungsbüro getroffen. Der Vorsitzende
wird ermächtigt, das Weiter zu veranlassen.
Angebot der ADD Trier vom 14.10.2014 zur Änderung des DE-Förderbescheides bezüglich der Realisierung des Projekts „Errichtung
eines multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses im Ortskern“,
mit dem Ziel der Eröffnung einer frühzeitigen Mittelabrufmöglichkeit noch im laufenden Haushaltsjahr 2014
Der Ortsgemeinderat beschließt das Angebot der ADD Trier vom
14.10.2014 zur Änderung des DE-Förderbescheides bezüglich der
Realisierung des Projekts „Errichtung eines multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses im Ortskern“, mit dem Ziel der Eröffnung einer frühzeitigen Mittelabrufmöglichkeit noch im laufenden Haushaltsjahr 2014
anzunehmen. Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Veräußerung
eines Bauplatzes im Neubaugebiet Mittelberg, Hirsauer Straße beraten.
Außerdem wurde dem Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages
für die Straßenbeleuchtung zugestimmt.
Satzung über die Einziehung der
Wirtschaftswege-Teilflächen
im Bereich der Grundstücke, Flst.Nrn. 446/5 und
770/2, Gemarkung Hundheim vom 07.11.2014
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der
derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim in seiner Sitzung am 29.10.2014 folgende Satzung beschlossen,
die nach Zustimmung durch die Kreisverwaltung Kusel vom 05.12.2014
hiermit bekannt gemacht wird.
§1
In der Gemarkung Hundheim werden die in beigefügten Lageplänen
gekennzeichneten Teilflächen der Wirtschaftswege, Flst.Nrn. 446/5 und
770/2, eingezogen. Die Lagepläne sind Bestandteil dieser Satzung.
§2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
Offenbach-Hundheim, den 07.11.2014
gez. Alt
Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:
Rundschau
- 8 -
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht,
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der
Satzung oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung
nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Zweckverband
Wasserversorgung „Westpfalz“
Änderung der Verbandsordnung
des Zweckverbandes Wasserversorgung
„Westpfalz“
Bekanntmachung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hat mit Schreiben
vom 16.12.2014 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 des
Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom
22.12.1982 (GVBl. S. 476) - in der zur Zeit geltenden Fassung - die von
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung
„Westpfalz“ in ihrer Sitzung vom 03.12.2014 einstimmig beschlossene
Änderung der Verbandsordnung festgestellt.
Danach ändert sich die Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“ wie folgt:
1. Die Präambel erhält folgende Fassung:
Verbandsordnung
des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz“, Sitzung Weilerbach vom 3. Dezember 1985, zuletzt geändert am 1. Juli 2014
Die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Altenglan, LautereckenWolfstein, Meisenheim, Otterbach-Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler und der Wasserzweckverband „Weihergruppe“, Weilerbach, bilden
einen Zweckverband.
Sie haben zur Anpassung an das Landesgesetz über die Kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 mit Zustimmung der Verbandsgemeinderäte und der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes „Weihergruppe“ aufgrund des § 16 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs.
1 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
und § 46 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung vom
22.01.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2011 die nachstehende Verbandsordnung vereinbart und deren Feststellung beantragt.
Die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Neustadt, als die nach § 5
des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
zuständige Behörde, stellt hiermit aufgrund des § 4 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) folgende
Verbandsordnung fest:
2. § 2 Verbandsordnung erhält folgende Fassung:
§2
Mitglieder
3. Mitglieder des Verbandes sind:
1. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel
2. Verbandsgemeinde Altenglan
3. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
4. Verbandsgemeinde Meisenheim
5. Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
6. Verbandsgemeinde Rockenhausen
7. Verbandsgemeinde Winnweiler
8. Wasserzweckverband „Weihergruppe“, Weilerbach
§ 7 Verbandsordnung
Es wird folgender Absatz 10 neu eingefügt:
(10) Durch die Fusion der Verbandsgemeinden Lauterecken und
Wolfstein zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sowie der
Verbandsgemeinden Otterbach und Otterberg zur Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zum 01.07.2014 reduziert sich die Zahl der
Verbandsmitglieder von 10 auf 8. Zum 01.07.2014 werden damit die
Rechtsträger fusionieren. Die beiden neuen Verbandsgemeinden
können, gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Fusionsvertrages, aber über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren das bisherige
Ortsrecht getrennt nebeneinander führen. Für die Abrechnung der
Umlage für Investitionskosten und der Umlage für Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung werden daher die Abrechnungsgebiete der
bisherigen Verbandsgemeinden (Lauterecken, Otterbach, Otterberg
udn Wolfstein), bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit jeweils neuen Orts-
Ausgabe 1/2/2015
rechts, beim Zweckverband weiterhin getrennt geführt und nach bisherigem Verfahren abgerechnet. Sollten weitere Verbandsmitglieder
fusionieren, wird auch nach oben beschriebenem Verfahren vorgegangen.
4. § 8 Verbandsordnung wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung:
§8
Aufteilung des Eigenkapitals
Der Anteil der Zweckverbandsmitglieder am Eigenkapital des
Zweckverbandes bemisst sich anhand dem Verhältnis der jährlich
sich ergebenden tatsächlichen Vorhaltemenge eines Verbandsmitgliedes (l(sec) zur gesamten Vorhaltemenge des Verbandes.
5. Der bisherige § 8 wird § 9.
6. Der bisherige § 9 wird § 10.
7. § 11 Verbandsordnung wird neu eingefügt und erhält folgende
Fassung:
§ 11
Salvatorische Klausel
Die Verbandsmitglieder sind sich darüber einig, dass diese Verbandsordnung bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sowie bei wesentlichen Änderungen der ihr zugrundeliegenden Rechtslage dahingehend
geändert wird, dass Ziel, Zweck und Inhalt der Zusammenarbeit gewahrt
bleiben.
8. Der bisherige § 10 wird § 12.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az. 17 062-WVW/21a
Trier, 16.12.2014
Im Auftrag
Ulrich Radmer
Sonstige amtliche Mitteilungen
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Hinweis an die Autofahrer im Winter
Die „Winterreifen Verordnung“
Die im Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage.
Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht!
Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen,
der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist.
Wer dennoch mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 €,
kommt eine Behinderung des Straßenverkehrs hinzu, könnte sich die
Strafe auf 80 € und um einen Punkt in Flensburg erhöhen.
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte zählen nach
Auskunft des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen.
Solche Wetterverhältnisse sind in der Regel geeignet, die Sicherheit des
Straßenverkehrs zu beeinträchtigen.
Nur wer Fahrten bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen
zuverlässig vermeiden kann, braucht keine Winterreifen.
Aus Sicherheitsgründen und auch im eigenen Interesse sollte man es
sich jedoch gut überlegen, ob man im Winter auf Winterreifen verzichten
möchte.
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
- Straßenverkehrsbehörde -
Schneeräumen in der Winterzeit
Es ist mal wieder soweit....
Der Winter naht, es wird kalt, es fällt Schnee und die Straßen sind glatt.
Dies ist keine große Überraschung.
Darum müssen wir auch wieder auf die Räum- und Streupflicht der
Anlieger, die nicht immer und überall beachtet wird, hinweisen.
Man muss nicht jeder Schneeflocke nachlaufen die vom Himmel fällt,
jedoch sollte man in ausreichendem Maße seinen Winterpflichten nachkommen.
Insbesondere auf den Nebenstraßen und an gefährlichen Fahrbahnstellen erfolgt zum Teil kein ordnungsgemäßer Winterdienst.
Rundschau
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Die örtlichen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und der
Städte Lauterecken und Wolfstein regeln die Räum- und Streupflicht
innerhalb der Ortslage (für bebaute und unbebaute Grundstücke!)
grundsätzlich wie folgt: „Wird durch Schneefälle die Benutzung von
Fahrbahnen und Gehwege erschwert, so ist der Schnee entlang der
Grundstücksgrenze auf dem Gehweg und auf der angrenzenden Fahrbahn (bzw. bis Straßenmitte) unverzüglich wegzuräumen.
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen
und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen
Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von
Schnee und Schneematsch freizuhalten.“
Zur Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte ist von den Ortsgemeinden
sowie von den Städten Lauterecken und Wolfstein durch Satzungen
festgelegt, dass Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders
gefährlichen Fahrbahnstellen während der allgemeinen Verkehrszeiten
mit abstumpfenden Mitteln (Asche, Sand, Sägemehl) zu bestreuen sind,
bei Bedarf auch mehrmals täglich. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein
Streifen von 1,5 m entlang der Grundstücksgrenze zu streuen.
Außerdem sind die Anlieger verpflichtet die Hydranten von Schnee- und
Eis freizuhalten. Dies ist deshalb notwendig, weil z.B. in einem Brandfall
der ungehinderte Zugang zum Hydranten gewährleistet sein muss.
Soweit Haus- und Grundstückeigentümer diesen Pflichten nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt werden.
Um dies zu vermeiden, appellieren wir daher an alle Einwohner/innen
bzw. Grundstückseigentümer, dieser Pflicht nachzukommen. Dies ist
auch im eigenen Interesse, da bei einem Schnee- oder Glätteunfall der
Eigentümer, der seiner Räum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist, möglicherweise für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Wir appellieren auch an die Fußgänger und insbesondere an die Fahrzeugführer sich den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen.
Verbandsgemeinde Lauterecken Wolfstein
- Straßenverkehrsbehörde -
Katze entlaufen
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein teilt mit, dass vor einigen
Tagen ein Kater, ca. 2,5 Jahre alt, anthrazitfarben entlaufen ist.
Ausgabe 1/2/2015
Wenn Sie Informationen über den Kater haben bzw. den Kater auffinden, melden Sie sich bitte bei Frau Waltraude Allmang, St. Julian unter
folgender Tel. Nr.: 06387/604 oder bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Tel. Nr.: 06382/ 791-0, Fachbereich 3 - Bürgerdienste -
Widerspruchsmöglichkeiten gegen
Auskunftserteilungen
aus dem Melderegister
Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen
Meldegesetz Anträge auf Einrichtungen von Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fälle
gestellt werden können:
1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 MG)
Antragsberechtigt für diese Übermittlungssperre sind Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht derselben
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Ehegatte bzw. die Eltern.
2. Für Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen (§ 35 Abs. 3 MG)
Das Widerspruchsrecht muss bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden.
3. Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 4 MG)
4. Für die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und
anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen (§ 35 Abs. 1 MG)
5. Für die Weitergabe von einfachen Melderegisterauskünften mittels
automatisierten Abruf über das Internet (§ 34 Abs. 3 MG)
6. Wenn Tatsachen vorliegen, die die Aufnahme rechtfertigen, dass den
Betroffenen oder anderen Personen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen können (§34 Abs. 8 MG)
Die Auskunftssperre nach Nr. 5 endet mit Ablauf des zweiten auf die
Eintragung folgenden Kalenderjahres; sie kann verlängert werden.
Weitere Informationen über die genannten Übermittlungs- und Auskunftssperren erhalten sie auf der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter Tel. Nr. 06382-7910.
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
- Bürgerbüro -
Im Januar 2015 Mikrozensus-Erhebung in Offenbach-Hundheim
Interviewerinnen und Interviewer befragen in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte
Rundschau
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Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das
monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele
alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig
gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957
jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.
Auch 2015 werden wieder rund 180 Interviewerinnen und Interviewer
das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 18.000
Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus (www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden des
Landes die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und
Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen
Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz
von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt.
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg
Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige
Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Der Mikrozensus …
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt
werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen,
in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren.
- ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht.
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer
durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind.
Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de.
Kontakt: [email protected]
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Wichtig für Rentner und Minijobber:
Bei neuem Mindestlohn auf Verdienstgrenzen achten
Auch für Rentner, die zur Rente hinzuverdienen, und für Minijobber kann
ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Sollte sich
ihr Stundenlohn dadurch erhöhen, könnten sie dann die Hinzuverdienstgrenzen oder die 450 Euro-Grenze überschreiten. Wer das vermeiden
möchte, sollte sich rechtzeitig mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten. Betroffen sind Rentner, die eine Vollrente erhalten, aber noch nicht
ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie bereits jetzt monatlich
450 Euro oder nahe daran hinzuverdienen, können sie ab Januar über
der Verdienstgrenze liegen. Die Rente würde dann gekürzt.
Auch Minijobber, die sich von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung haben befreien lassen, sind betroffen. Wenn sie bereits monatlich 450 Euro oder nahe daran verdienen und ab Januar den höheren
Mindestlohn erhalten, können sie die 450 Euro-Grenze für die versicherungsfreie Beschäftigung überschreiten. Sie werden dann beitragspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer sich nicht sicher ist, ob er als Rentner oder Minijobber vom Mindestlohn betroffen ist, sollte sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung RheinlandPfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016
und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.
Rentenkurs für Einsteiger inKaiserslautern
Verständlich und übersichtlich wird im „Rentenkurs für Einsteiger“
erklärt, was man über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollte.
Das Seminar informiert über Rentenarten und rentenrechtliche Zeiten,
den Versorgungsausgleich oder das Rentensplitting unter Ehegatten,
aber auch über Themen aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht
oder über Wartezeitmonate aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Auch Organisation und Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
werden erläutert.
Das Seminar der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
umfasst vier Termine und zwar am 22. und 29. Januar sowie am 5. und
12. Februar. Die Kurse beginnen um 17:00 Uhr und dauern etwa 2 Stunden. Veranstaltungsort ist die Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17a in Kaiserslautern.
Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos. Eine Anmeldung ist aber erforderlich: Telefon 0631 366730, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail [email protected].
Rentenversicherung 2015: Das ändert sich
Mit einem sinkenden Beitragssatz und weiteren Änderungen geht die
Rentenversicherung ins neue Jahr. Das Wichtigste im Überblick:
Beitragssatz sinkt, Beitragsbemessungsgrenze steigt
Ausgabe 1/2/2015
Zum 1. Januar 2015 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf monatlich 6 050 Euro oder jährlich 72 600 Euro.
Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung.
Zeitgrenze für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung erhöht
Ab Januar wird die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen und
selbstständige Tätigkeiten von 2 auf 3 Monate, bzw. von 50 auf 70
Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht. Kurzfristige Beschäftigungen sind in
der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei.
Beitrag zur freiwilligen Versicherung sinkt
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann
ab 2015 jeden Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro
und dem Höchstbeitrag von 1 131,35 Euro im Monat wählen. Für 2014
können freiwillige Beiträge noch bis 31. März 2015 gezahlt werden, dann
gelten jedoch die höheren Werte aus 2014 (85,05 Euro bis 1 124,55 Euro
monatlich).
Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt
ab Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Pflichtversicherte Rentner tragen
die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Für Rentner gilt der niedrigere Beitrag aber erst ab März 2015.
Die Krankenkassen können weiterhin einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen trägt der Rentner allein.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt
Rentner müssen für die gesetzliche Pflegeversicherung künftig 2,35 (bisher 2,05) Prozent zahlen, für Kinderlose über 23 Jahre steigt der Beitrag
auf 2,6 (bisher 2,3) Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist von
pflichtversicherten Rentnern allein zu tragen.
Altersgrenzen steigen
Wegen der Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen um einen weiteren
Monat an. Für 1950 Geborene gibt es die abschlagsfreie Regelaltersrente dann erst mit 65 Jahren und vier Monaten. Auch bei den anderen
Altersrenten steigen die Altersgrenzen weiter stufenweise. Ausnahmen
gelten für Frauen, bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit sowie für
Versicherte, die die abschlagsfreie Rente ab 63 erhalten können.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016
und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne
vereinbaren die Berater auch feste Termine.
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Sprechstunde der Karriereberatung der
Bundeswehr in der Agentur für Arbeit
Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern findet am 15. Januar 2015 von 13.00 bis
17.30 Uhr eine Sprechstunde des Karriereberaters der Bundeswehr
statt.
Hauptfeldwebel Andreas Fries beantwortet Fragen zum Freiwilligen
Wehrdienst und zu Berufs- und Karrieremöglichkeiten bei einer längerfristigen Verpflichtung als Soldat/in auf Zeit. Ferner informiert er über die
Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Bundeswehr. Hier gibt
es fachmännischen Rat und Informationen aus erster Hand zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften bei Heer, Luftwaffe
und Marine.
Auch Infos über zivile Berufe in der Wehrverwaltung und über Arbeitsmöglichkeiten bei der Bundeswehr mit einem berufsnahen Einsatz bei
verwertbarem Berufsabschluss werden angeboten. Wer Fragen zum
Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Bundeswehr hat, ist in der
Sprechstunde des Karriereberaters ebenfalls richtig.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt es sich, für das
Gespräch mit dem Karriereberater vorab telefonisch einen Beratungstermin über das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr in Kaiserslautern zu vereinbaren (Telefon: 0631 320496 16).
Sprechstunden der Karriereberatung im Berufsinformationszentrum
der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern finden einmal monatlich statt.
Auskünfte über die nächsten Sprechstundentermine erteilen das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr Kaiserslautern und das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit (Telefon: 0631 3641 220).
Online gibt es Infos zu allen Veranstaltungen der Agentur für Arbeit in
einer zentralen Veranstaltungsdatenbank auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit auf der Webseite www.arbeitsagentur.de in der
Rubrik „Veranstaltungen vor Ort“ über den dort gesetzten Link zur „Veranstaltungsdatenbank“.
Auch die Bundeswehr informiert online über Ausbildungs-, Berufs- und
Karrieremöglichkeiten auf ihrer Homepage unter www.bundeswehr-karriere.de.
Rundschau
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Ausgabe 1/2/2015
Unternehmen können ehemalige
Beschäftigte bei der Beantragung
von Arbeitslosengeld unterstützen
Dienstleistungszentrum
ländlicher Raum (DLR)
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Entlassung oft ein
erheblicher Einschnitt.
Eine nachfolgende Arbeitslosigkeit wirft wichtige Fragen auf: Wie kann
der Lebensunterhalt bestritten werden? Wie wird der weitere berufliche
Weg aussehen?
Das Wichtigste ist die Fokussierung auf die neuen beruflichen Schritte.
Dies gelingt am besten dann, wenn die finanziellen Fragen geklärt sind.
Arbeitgeber unterstützen ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit zeitnah
ausfüllen. Nur dann kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen.
Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den
letzten Entgeltzeitraum zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem
Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird.
Die Bescheinigung kann dann also bereits vor der Abrechnung ausgefüllt werden.
Seit 2014 kann die Bescheinigung auch schnell und unkompliziert elektronisch ausgestellt werden. Dazu können die vorhandenen Meldewege
genutzt werden. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/ in der Rubrik Unternehmen
(Projekt BEA).
Verbandsgemeindewerke Wolfstein
Gehwegplatten abzugeben
Im Zuge der Sanierung des Freibades „Rüllberg“ (B 270 zwischen Langweiler und Grumbach) sind Beckenumgangsplatten in verschiedenen
Größen, (0,25; 0,50; 0,75 x 0,50 m) kostenfrei abzugeben.
Die Platten können, nach Absprache mit Schwimmmeister Petry Tel.:
06382-8071, selbst aufgenommen und abtransportiert werden.
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Am Dienstag, 27. Januar 2015, um 13:00 Uhr, findet eine Weiterbildungsveranstaltung für die Sachkunde im Pflanzenschutz des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum in der Aula des DLR in Oppenheim
statt. Thema der Veranstaltung: „Aspekte boden- und wasserschonender Anbaustrategien für Wein- und Ackerbau in Rheinhessen“. Für Kaffee und Kuchen wird ein Kostenbeitrag von 8 € erhoben.
Die Veranstaltung gilt als Fortbildung nach § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz
Bitte Anmeldung bis zum 16.01.2015 über das Weiterbildungsportal
zur Sachkunde im Pflanzenschutz des DLR. Tel.: (0671) 820 - 486, Fax:
(0671) 820 - 300, E-Mail: [email protected],
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom
4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages
und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich,
Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
Hans L. Altes,
Kaufm. Werkleiter
Ende des amtlichen Teils
Verbandsgemeindewerke
Lauterecken-Wolfstein
Gemeindenachrichten
- Wasserversorgung Bekanntmachung
Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und
Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des
Trinkwassers mitzuteilen. Das Trinkwasser ist in die drei Härtebereiche
weich, mittel und hart eingeteilt.
Das gesamte Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein mit
Ausnahme der Tiefzone in der Stadt Wolfstein und der Ortsgemeinde
Jettenbach wird mit Wasser des Zweckverbandes Wasserversorgung
„Westpfalz“ versorgt.
Das Wasser gehört zum Härtebereich weich.
(Wasserhärte 1,1 mmol/l bzw. 6,0° dH)
Die sogenannte „Tiefzone“ in der Stadt Wolfstein (Hauptstraße vom Rathaus bis zur ehem. Reparaturwerkstatt Beyer; Am Ring; Lauterstraße;
Schloßgasse vom ehem. Anwesen Rauth bis Abzweigung Rechtenberg;
Tauchental bis Abzweigung Herrenacker) wird nach wie vor aus der örtlichen Gewinnungsanlage (Stollen) beliefert.
Das Wasser gehört zum Härtebereich weich.
(Wasserhärte 0,62 mmol/l bzw. 3,5° dH)
Die Ortsgemeinde Jettenbach erhält das Wasser vom Wasserzweckverband „Ohmbachtal“.
Das Wasser gehört zum Härtebereich weich.
(Wasserhärte 1,4 mmol/l bzw. 7,8 ° dH)
Verbandsgemeindewerke Wolfstein
Dezember 2014
Kissel, Werkleiter
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Sprechtage der Deutschen
Rentenversicherung 2015
Im Jahr 2015 findet wieder monatlich ein Sprechtag der Deutschen
Rentenversicherung in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742
Lauterecken statt.
Folgende Termine sind vorgesehen:
(von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 15.30 Uhr)
14.01., 11.02., 11.03., 08.04., 13.05., 10.06., 08.07., 12.08.
09.09., 14.10., 11.11., 09.12.
Eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer
06382/791-0 ist erforderlich.
Mitzubringen sind: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis,
Rentenunterlagen. Sollte der Versicherte nicht selbst vorsprechen
können, hat er seiner Vertrauensperson eine Vollmacht mizugeben.
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag
(verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336 und -713, E-Mail: [email protected]
Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
Rundschau
- 12 -
Jugendtreff Lauterecken
Hallo liebe Jugendliche!
In der Zeit vom 15. bis 30. Januar 2015 bleibt der Jugendtreff in Lauterecken geschlossen. Es findet daher auch keine Sport-AG dienstags
statt.
Wir öffnen wieder am 3. Februar 2015 !!!
Dann gelten auch wieder die normalen Öffnungszeiten, d.h. dienstags,
mittwochs, donnerstags von 15.00 bis 21.00 Uhr und freitags von 17.00
bis 22.00 Uhr.
Ihr könnt aber gerne ins Jugendbüro nach Wolfstein fahren. Unser Kollege Daniel Hübner freut sich schon auf euch! Ihr findet das Jugendbüro
am Rathausplatz im 2. Obergeschoss in Wolfstein. Die Öffnungszeiten
des Jugendbüros sind Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 19.30 Uhr.
Euer Team vom Jugendtreff Lauterecken
Essweiler
Terminkalender 2015
Öffnung: „Buchtreff“ jeden 1. und 3. Freitag im Monat ab 17.00 Uhr
im alten Rathaus
Ausgabe 1/2/2015
Nachbargrundstücken/Wäldchen, Bolzplatz. Nach Besichtigung sollen
entsprechende Angebote eingeholt werden. Dabei zu klären, welche
Arbeiten in Eigenleistung bzw. durch Dritte zu erledigen sind.
Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung
Als Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Ortsgemeinderates
wurde ein Sitzungsgeld in Höhe von 9,00 € gewährt. Zukünftig soll ein
Sitzungsgeld i.H.v. 12,00 € gezahlt werden. Die Anhebung bedarf der
Änderung der Hauptsatzung. Der Ortsgemeinderat beschließt die Anhebung auf 12,00 € und die 2. Änderung der Hauptsatzung.
Sperrung einer Freifläche am Rheingräflichen Archiv
Laut dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung gibt es keine
Bedenken bei einer Sperrung der Fläche am Archiv. Der Ortsgemeinderat beschließt die Freifläche am Archiv durch eine schwarte Kette
abzusperren, zudem wird ein Schild mit Aufschrift „Parken verboten“
angebracht.
Benutzungsordnung für Archiv und Bürgerhaus
Bisher gab es weder für das Archiv noch für das Bürgerhaus eine Benutzungsordnung. Daher wurden seitens der Verwaltung entsprechende
Entwürfe ausgearbeitet. Wegen den anstehenden Umbaumaßnahmen
wurden zunächst auf eine Benutzungsordnung für das Bürgerhaus
verzichtet. Seitens des Rates wurden noch Details für die Benutzungsordnung für das Archiv festgelegt. Der Gemeinderat beschließt die
Benutzungsordnung für das Archiv. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Januar
10.01.2015 18.01.2015 Weihnachtsbäume einsammeln Feuerwehr
Einführung Presbyterium 14,00 Uhr in der Kirche
mit anschließendem Kirchencafé in Dorfgemeinschaftshaus
Februar
15.02.2015 17.02.2015 Kinderfasching DGH Gemeinde
Heringsessen
mit Kappensitzung DGH Landfrauen
08.03.2015 15.03.2015 20.03.2015 Seniorenfeier Essweiler u. Rothselberg, Halle
Rothselberg, Gemeinde u. Kirche
Konfirmation
Winterverbrennung, Dorfplatz, Landfrauen
30.04.2015 Maibaum stellen, Feuerwehrhaus Feuerwehr
Tanz in den Mai
02.05.2015 03.05.2015 Ganztägiger Ausflug der Landfrauen Landfrauen
Goldene Konfirmation
12.07.2015 150 Jahre Kirche
Kirchenfest Essweiler, Dorfplatz, Kirchengemeinde
März
April
Mai
Juli
September
12. u.
13.09.2015 Flugplatzfest, Flugplatz, Flugsportverein
Oktober
11. 12.10.2015 Kerwe
28.11.2015 Weihnachtsbasar, Dorfplatz, alle Vereine
Weihnachten
evtl. Theater DGH Theatergruppe
November
Dezember
Glanb rücken
Altersjubiläum
09.01.2015
93. Geburtstag
Pauline Fickeisen, Im Eck 2, Glanbrücken
Grumba ch
Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom
03.12.2014
Baumschneidearbeiten in der Gemeinde
Der Ortsbürgermeister informierte über eine Reihe von Rückschnitten, die anstehen, so insbesondere: Entlang dem Schlossberg-Weg,
Freifläche beim Archiv, Kirchentreppe/Obergasse, Kindergarten bis zu
Hin zw e ile r
Häuserchronik von Hinzweiler
Wir, das Chronik-Team der Gemeinde Hinzweiler, das an der Erstellung
einer Häuserchronik des Ortes arbeitet, bitten wieder einmal um die
Unterstützung unserer Arbeit. Nach wie vor sind wir an allen Fotos von
Gebäuden, Plätzen und Straßen, an Dokumenten, Informationen und
Geschichten zur Ortsgeschichte interessiert, die die bereits vorhandene
umfangreiche Sammlung an der einen oder anderen Stelle ergänzen
könnten. In den letzten Wochen lag der Schwerpunkt unserer Arbeit in
der Beschäftigung mit alten - oder noch nicht so alten - Bauplänen von
Häusern. Durch entsprechende erfolgreiche Recherchen können wir nun
auf eine größere Zahl von Häuser-Ansichten zurückgreifen. Diese füllten
vorhandene Lücken oder ergänzten bereits uns zur Verfügung stehende
Bilddokumente.
Wir bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger des Ortes, die über alte
und neuere Baupläne mit Häuseransichten verfügen, uns diese zur Verfügung zu stellen.
Werner Lang
Ho h e n ö lle n
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 26.11.2014
Forstwirtschaftspläne 2015
Der zuständige Revierförster erläuterte den Mitgliedern des Ortsgemeinderates den Forstwirtschaftsplan 2015. Eine Holzernte ist in dem Wirtschaftsjahr nicht vorgesehen. Der Plan schließt mit keinen Einnahmen,
aber mit Pflichtausgaben, mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.600,00
€ ab. Der Revierförster gab weiter bekannt, dass in der Lage Wolfersheck in den letzten 5 Jahren überdurchschnittlich durchforstet wurde
und derzeit keine Ernte möglich ist. Der Ortsgemeinderat beschließt die
Forstwirtschaftspläne 2015.
Information über Gemeindewebseite
Der Hohenöller Bürger Matthias Kriebus von Kriebus Multimediaanwendungen, Werbung & Design, hat auf Empfehlung von Ratsmitglied Hölle
einen Entwurf einer Gemeindewebseite von Hohenöllen am PC vorgestellt. Diese muss allerdings zur Belebung noch durch Texte, Bilder und
Informationen gefüttert werden. Außer der jährlichen Registrierungsgebühr entstehen der Ortsgemeinde keine weiteren Kosten. Herr Kriebus
will dies ehrenamtlich für die Ortsgemeinde tun. Eine Chronik wird ihm
kostenlos zur Verfügung gestellt. Hieraus könnten auch Beiträge entnommen werden. Die Einstellungen sollen mit dem Ortsbürgermeister
und/oder Ratsmitgliedern abgestimmt werden.
Erneuerung des Bodens in der Grillhütte
Der Boden der Grillhütte soll mit einem schwimmenden Estrich auf
einer Dämmung und anschließendem Vinylbelag erneuert werden. Die
Ausführung soll in Eigenleistung erfolgen. Die Arbeiten sollen nach der
Frostperiode etwa im März durchgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit
sollen auch notwendige Reparaturarbeiten an der Zaunanlage durchgeführt werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bodenbelag einschließlich Estrich in der Grillhütte zu erneuern. Für die Materiallieferung
sollen Angebote bei den örtlichen Baustoffhändlern eingeholt werden.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Materialien bei dem jeweils
wirtschaftlichsten Bieter zu holen.
Rundschau
- 13 -
Ausgabe 1/2/2015
H opp stä dten
Laut e r e c k e n
Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Ausbau der K 68 in Hoppstädten
Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern informiert darüber, dass die
Arbeiten zum Ausbau der K 68 in der Ortsdurchfahrt von Hoppstädten
überwiegend abgeschlossen sind.
Die Vollsperrung wird ab sofort aufgehoben.
Die noch ausstehenden Restarbeiten wie Geländer und Markierungen
herstellen, können unter Verkehr ausgeführt werden. Der Landesbetrieb
Mobilität Kaiserslautern bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern für
das während der Baumaßnahme entgegengebrachte Verständnis.
09.1.2015
Altersjubiläum
92. Geburtstag
Friederike Herrmann, Bergstr. 4, Hoppstädten
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und M mbach-Ka
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Der Neujahrsempfang der Gemeinde und der
Vereine steht an.
Hierzu laden wir am Sonntag, den 11. Januar
2015 um 10: 30 Uhr in die Gemeinschaftshalle
ein.
Auf zahlreiches Erscheinen freuen sich die
Vereine und der Gemeinderat.
Ihr Ortsbürgermeister Karl Barthel
Altersjubiläum
09.01.2015
90. Geburtstag
Klara Appel, Schillerstr. 1, Lauterecken
Lo h n w e ile r
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 14.11.2014
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Ute Weichel per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten.
Forstwirtschaftspläne 2015
Die kalkulatorischen Kosten belaufen sich auf Einnahmen: 7.951,00 €
und Ausgaben: 8.600,00 €.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 2015.
Bildung einer Rechnungsprüfungskommission
Zur Prüfung der Jahresrechnung wird eine Rechnungsprüfungskommission gebildet.
Die Rechnungsprüfungskommission hat 2 Mitglieder und Stellvertreter.
In die Rechnungsprüfungskommission werden die Ratsmitglieder Ralf
Steinhauer und Jürgen Kreischer gewählt. Als Stellvertreter werden in
die Rechnungsprüfungskommission gewählt: Horst Friedrich und Markus Müller.
Vermessung Mühlacker
Der Gemeinderat beschließt die betroffenen Anwohner durch eine
Anwohnerversammlung über den Sachverhalt und die Flächenänderung
zu informieren.
Im Anschluss werden die gültigen Grenzpunkte durch das Vermessungsbüro markiert und im Grundbuch die Änderungen veranlasst. Zusätzlich
wird das Vermessungsbüro beauftragt die 12 Grenzpunkte, die anlässlich der Ortsbegehung als relevant festgehalten wurden, im Rahmen der
Vermessung wieder herzustellen.
R oths e lbe r g
Rundschau
- 14 -
Veranstaltungskalender Rothselberg
Ausgabe 1/2/2015
Rundschau
- 15 -
Odenb ach
Altersjubiläum
07.01.2015
90. Geburtstag
Frau Braun Frieda,
Hinter dem Fleck 3, 67748 Odenbach
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 18.11.2014
2. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2014
Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen
für Investitionen eingetreten sind. Der Ortsgemeinderat beschließt die 2.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 in vorliegender Form.
Festlegung einer neuen Benutzungsgebühr für den Gemeindesaal
Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat, dass die Gebühren
für die Benutzung des Gemeindesaales seit dem Jahr 2007 nicht mehr
verändert wurden.
Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat die Benutzungskosten zum 01.01.2015 neu festzulegen. Gleichzeitig bestimmt
der Ortsgemeinderat, dass ortsansässige Vereine pro Veranstaltung eine
einmalige Kostenpauschale von 75,00 € zu entrichten haben.
Neugestaltung des Platzes der Synagoge
Der Ortsgemeinderat beschließt die Planungsvariante des mit der Planung beauftragten Planungsbüros zuzustimmen. Auf dieser Grundlage
soll nunmehr die Erwirkung von Fördermitteln aus der Dorferneuerung
vorangetrieben werden. Ortsbürgermeister Gins und die Verwaltungen
wurden ermächtigt, das Weitere zu veranlassen. (Der Beschluss steht
unter dem Vorbehalt einer positiven Rückäußerung der Bewilligungsbehörden bis zum Sitzungstage). Vor einer Auftragsvergabe möchte der
Ortsgemeinderat die Planungsvariante mit dem Planungsbüro nochmals
erörtern.
Gestaltung der Fläche neben der Bahnhofstraße und der Draisinenstrecke bis zum Grundstück des ehem. Bahnhofs
Der Bauausschuss und der Dorferneuerungsausschuss haben in einer
Ortsbesichtigung am 11.08.2014 die zu gestaltete Fläche besichtigt. Die
gemachten Vorschläge sollen wie folgt umgesetzt werden:
a) Das Gelände soll von Hecken etc. befreit und die Wurzeln entfernt
werden.
b) Die vorhandenen Baumgruppen bleiben bestehen; sie sollen zurückgeschnitten werden.
c) Das Gelände wir mit Mutterboden aufgefüllt und mit Rasen eingesät.
d) Evtl. soll ein Rückzugsraum für Eidechsen geschaffen werden.
Freischneiden von Wirtschaftswegen
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, folgende Wirtschaftswege von überhängenden Ästen und Sträuchern freischneiden zu lassen:
a) Unterweg vom Waldweg bis zur Gemeindegrenze Medard
b) Oberweg vom Waldweg bis zur Einmündung Zeltplatz und
c) Wirtschaftsweg von der B 420 Ausgang Odenbach rechts in Richtung Fröschenpfuhl
Die Verwaltung wurde gebeten, in Anlehnung an die Satzung über die
Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 10.11.1995 die
Eigentümer der Grundstücke anzuschreiben und aufzufordern, die überhängenden Äste und Sträucher zurückzuschneiden. Sollte dies nicht in
Eigenleistung der Grundstückseigentümer geschehen, wird die Ortsgemeinde dies vornehmen und entsprechend in Rechnung stellen.
Kirchliche Nachrichten
Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach
Sonntag, 11.01.2015
10.00 Uhr Deimberg, Gottesdienst
11.00 Uhr Kappeln, Gottesdienst
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Mittwoch, 07.01.2015
14.30 Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus)
Donnerstag, 08.01.2015
09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim)
Sonntag, 11.01.2015
09.15 Uhr Gottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim)
10.15 Uhr Gottesdienst (Hundheim)
Ausgabe 1/2/2015
Dienstag, 13.01.2015
16.15 Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim)
17.15 Uhr Präparandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim)
Mittwoch, 14.01.2015
18.30 Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim)
Katholische Pfarrei Lauterecken
Die Heiligen Drei Könige
Die Bibel erzählt, dass drei Könige aus dem fernen Morgenland einem
Stern folgen. Der Stern führt sie zur Krippe nach Bethlehem. Als
Geschenke bringen die drei Könige die kostbarsten Gaben ihrer Zeit mit:
Gold sowie die besonders wertvollen Baumharze Weihrauch und Myrrhe. Sie werden Caspar, Melchior und Balthasar genannt. Ab 2. Januar
ziehen Kinder und Jugendliche aus den 3 Pfarreien Lauterecken, Wolfstein und Reipoltskirchen durch die Orte der Pfarreiengemeinschaft.
Sie sind verkleidet als die Heiligen Drei Könige. Sie gehen von Haus zu
Haus, singen und sammeln Geld gegen die Mangelernährung vor allem
von Kindern auf den Phillipinen. An die Häuser schreiben die Sternsinger
mit Kreide die Jahreszahl und C+M+B. Die Abkürzung steht für den alten
lateinischen Segenswunsch: Christus Mansionem Benedicat.: Christus
segne dieses Haus.
Bitte unterstützen auch Sie diese Aktion.
Der Abschluss der Sternsingeraktion findet in diesem Jahr am 11.
Januar um 10.00 Uhr im zentralen Gottesdienst der Pfarreiengemeinschaft in der Kirche St. Franz Xaver in Lauterecken statt. Im Anschluss
lädt die Pfarreiengemeinschaft zum Neujahrsempfang ins Pfarrzentrum
Lauterecken. Hierzu ergeht herzliche Einladung!
Katholische Pfarreiengemeinschaft
Lauterecken
Die Katholische Pfarreiengemeinschaft Lauterecken lädt herzlich ein
zum
Neujahrsempfang am 11. Januar 2015
ins Pfarrzentrum Lauterecken, Lauterstr.2
nach dem 10.00 Uhr Gottesdienst (ca. 11.00 Uhr).
Wir freuen uns auch Sie begrüßen zu können!
Wer diesen Gottesdienst und den anschließenden Empfang
besuchen möchte und keine Fahrgelegenheit hat, melde sich
bitte bei Inge Lütz, Tel.: 06304/7645 oder Herrn Pfr. Ociepka, Tel.:
06304/3489882
Prot. Kirchengemeinde
Niederkirchen-Heimkirchen
Sonntag, 11.01.2015
Berzweiler 9.00 Uhr Gottesdienst
Niederkirchen 10.00 Uhr Gottesdienst
Montag, 12.01.2015
Kindergruppe Hefersweiler 15.30 Uhr
Dienstag, 13.01.2015
Turnen für Frauen 18.00 Uhr
Donnerstag, 15.01.2015
Krabbelgruppe 9.30 Uhr
Ev. Pfarramt Offenbach, Niederalben,
Niedereisenbach, Medard und Wiesweiler
11.01.2015
Niederalben: 10.30 Gottesdienst
Niedereisenbach: 09.30 Gottesdienst
Kath. Pfarrei St. Peter Offenbach-Hundheim
Gottesdienste in St. Peter + Paul, Offenbach-Hundheim
11.01.2015
10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung
18.01.2015
18.00 Uhr Abendmesse
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Dienstag, 06.01.2015
14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus in Eßweiler
15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg
Donnerstag, 08.01.2015
14:00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg
Sonntag, 11.01.2015
9:30 Uhr Gottesdienst Kreimbach-Kaulbach im Sängersaal
Dienstag, 13.01.2015
14:00 - 15:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg
15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg
16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg
18:00 Uhr Elternabend zu allen Fragen rund um die Konfirmation und
Konfirmandenfreizeit
Rundschau
- 16 -
Prot. Kirchengemeinden St. Julian und
Gumbsweiler
Sonntag, 11.01.2015
9.30 Uhr Valentinskapelle Glanbrücken,
10.15 Uhr St. Julian
Kath. Kirchengemeinden St. Antonius
von Padua, Meisenheim und St. Georg,
Lauschied
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Freitag, 09.01.2015
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Samstag, 10.01.2015
18.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 11.01.2015
15.00 Uhr Tauffeier des Kindes Maria Spengler
Montag, 12.01.2015
ab 14.00 Uhr Hauskommunion Abtweiler, Bärweiler u. Lauschied
Kath. Pfarrgemeinde
St. Antonius v. Padua, Meisenheim
Dienstag, 06.01.2015
18.00 Uhr Hochamt
Donnerstag, 08.01.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier; anschl. Krankenkommunion (Altenheim)
Sonntag, 11.01.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)
18.00 Uhr Neujahrskonzert des Blasorchester Staudernheim mit
Umtrunk (Einlass: 17.30 Uhr) in der Pause zu Gunsten der Kirchenrenovierung;
Eintritt frei - Spende erbeten (Kath. Kirche)
Dienstag, 13.01.2015
ab 9.00 Uhr Hauskommunion in Meisenheim und Rehborn
ab 14.00 Uhr Hauskommunion in Raumbach und Odenbach
20.30 Uhr Chorprobe im Pfarrhaus
Prot. Kirchengemeinde Wolfstein
Donnerstag, 08.01.2015
16.00 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal)
Samstag, 10.01.2015
18.00 Uhr Gottesdienst (Rutsweiler; Bürgerhaus in der Schulstraße)
Sonntag, 11.01.2015
10.00 Uhr Gottesdienst (Wolfstein; Pfarrsaal)
Donnerstag, 15.01.2015
16.00 Uhr Konfirmandenstunde (Wolfstein; Pfarrsaal)
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Kurse der Kreisvolkshochschule Kusel im
Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein
ab Januar 2015:
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www.
kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/424-470.
Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer
Str. 49-51, 66869 Kusel.
In unseren Programmheften finden Sie hierfür auf der letzten Seite
Anmeldeformulare.
4.402 Französisch für Fortgeschrittene - A2 Fortsetzungskurs
Leitung:
Catherine Thiel
Termin:
10 Abende, 12.01.2015 - 23.03.2015
Montag, wöchentlich, 19:30 - 21:00 Uhr
Ort:
Realschule plus Lauterecken, Sombernonstraße 1,
67742 Lauterecken
Kursgebühr: Gebühr: 54,00 € (gültig bis 12 Teilnehmende)
Gebühr: 45,00 € (gültig ab 13 Teilnehmenden)
4.403 Französisch für Fortgeschrittene - A2 Folgekurs
Leitung:
Catherine Thiel
Termin:
10 Abende, 20.04.2015 - 22.06.2015
Montag, wöchentlich, 19:30 - 21:00 Uhr
Ort:
Realschule plus Lauterecken, Sombernonstraße 1,
67742 Lauterecken
Kursgebühr: Gebühr: 54,00 € (gültig bis 12 Teilnehmende)
Gebühr: 45,00 € (gültig ab 13 Teilnehmenden)
4.309 Yoga
Yoga ist die Spiegelbildlichkeit von Körper und Seele. Das körperliche
Befinden wirkt sich auf die seelische Verfassung aus und umgekehrt
genauso. Traditionelle Haltung und Atemtechniken, verbunden mit Entspannungsphasen, fördern das körperliche und seelische Wohlbefinden.
Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgegli-
Ausgabe 1/2/2015
chenheit sowie innerer und äußerer Ruhe. Die Yoga-Praxis steht jedem
Menschen offen, unabhängig von Alter, Beweglichkeit oder Weltanschauung. Wichtig ist die Bereitschaft, die eigenen Möglichkeiten und
Grenzen kennen und akzeptieren zu lernen und dabei offen zu bleiben
für Veränderungen.
Leitung:
Josi Habermann
Termin:
8 Abende, 14.01.2015 - 04.03.2015
Mittwoch, wöchentlich, 19:00 - 20:30 Uhr
Ort:
Realschule Plus Wolfstein
Kursgebühr: Gebühr: 48,80 € (gültig bis 12 Teilnehmende)
Gebühr: 40,80 € (gültig ab 13 Teilnehmenden)
Bitte mitbringen: Wolldecke oder warme Unterlage.
Freiwillige
Feuerwehr Einöllen
Einsammeln Weihnachtsbäume
Am Samstag, den 10. Januar 2015 sammeln
wir ab 13:00 Uhr die Weihnachtsbäume ein.
Die freiw. Feuerwehr wünscht Ihnen ein
gesundes und friedliches Jahr 2015.
Landfrauen Ortsverein Eßweiler
Sa., 10.01.15 - ab 10.00 Uhr
Angebot auf Kreisebene für alle Mitglieder
„Landfrauen - Neujahrsfrühstück“ mit Vortrag
S. Info im Landfrauenmagazin.
Freiwillige Feuerwehr
Essweiler
Einsammeln
der Weihnachtsbäume
Am Samstag, den 10. Januar 2015 wird die
Freiwillige Feuerwehr die Weihnachtsbäume
einsammeln.
Die Freiwillige Feuerwehr wünscht Ihnen ein
gesundes und friedliches Jahr 2015.
Förderverein Schwimmbad Rüllberg e.V.
Wir danken auf diesem Wege allen Mitgliedern und Unterstützern des
Fördervereins Schwimmbad Rüllberg für ihr Engagement. Die tatkräftige
Hilfe, sei es mit finanziellen Mitteln oder durch Sach- und Eigenleistungen im Zuge der Sanierung der Schwimmbadanlage, ist ein beispielloses Zusammenwirken vieler Menschen unserer Region.
Da noch ein großes Stück Arbeit vor uns liegt, hoffen wir auch im kommenden Jahr auf Ihre wertvolle Unterstützung, damit unser Projekt
erfolgreich auf den Weg gebracht werden kann. Wir wünschen Ihnen für
das kommende Jahr alles Gute und viel Erfolg.
Hundeverein Hefersweiler
Jahresabschlussfeier
Am Samstag, dem 13. Dezember 2014 fand die diesjährige Weihnachtsfeier des Hundevereins Hefersweiler statt. Wie immer waren die
Vorstandsmitglieder und viele fleißige Helfer aktiv und hatten das Vereinsheim schön geschmückt, so dass bei allen eine vorweihnachtliche
Stimmung aufkam.
Die meisten Mitglieder waren der Einladung gefolgt und das Hundeheim
platzte fast aus allen Nähten. Leider mussten einige krankheitsbedingt
bzw. aus privaten Gründen absagen.
Rundschau
- 17 -
Ausgabe 1/2/2015
Grundschule Lauterecken
Chaos in der Wichtelweihnachtswerkstatt
Was passiert, wenn kurz vorm Heiligen Abend und der Geschenkeverteilung an die Kinder der Welt ein riesen Chaos in der Wichtelweihnachtswerkstatt ausbricht? Wenn der Weihnachtsmann sich
„kumisch“ verhält, mit Bauchtanz durch die Gegend wackelt und
allerlei Blödsinn treibt? Wenn die Wichtel, statt zu arbeiten und die
Geschenke zu verpacken, durch die Werkstatt stürmen, lärmen und
seltsame Lieder erfinden? Wenn einer der Wichtel sich für die Weihnachtspolizei hält und keiner mehr tut, was er soll? Wenn selbst Doktor Wichtelwurz anfangs keine Lösung weiß? Dann befinden wir uns
mitten im Weihnachtsmusical „Chaos in der Wichtelweihnachtswerkstatt“ der drei 4. Klassen der Grundschule Lauterecken, das sie am
16.12. und 17.12. in der Turnhalle Medard aufführten. Unter der Leitung der Klassenlehrerinnen Miriam Weber, Stefanie Mensinger und
Susanne Decker sowie der eifrigen Unterstützung von Klaus-Peter
Bößhar von der Musikschule Plus in Kusel, wurden sechs Lieder und
die Texte auswendig gelernt, Tänze/Bewegungen geübt und das
Stück in doppelter Besetzung einstudiert. Bei der Aufführung wurden die Jungen und Mädchen musikalisch von Bößhar, Sarah Bößhar
und Pauline Voehringer live am Keyboard, dem Bass und mit dem
Schlagzeug begleitet. Ada Öksüzer/Laura Müch, als Weihnachtsfrau,
spielte nicht nur ihre Rolle souverän, sondern hatte gelungene, gesangliche Soloauftritte. Der Weihnachtsmann, gespielt von Ted Wilking/Tim
Schüßler, sorgte für einige Lacher, z. B. als er sich seinen Bart bunt
anmalte und stolz dem Publikum präsentierte oder als er mit Sprachfehler, singend und bauchtanzend über die Bühne wackelte. Auch Doktor
Wichtelwurz (Yves Nekola/Julian Gräf) überzeugte in seiner Rolle, als er
schließlich die Lösung für das Problem im Internet googelte. Hier wurde
das gesamte Publikum aufgefordert, dem Weihnachtsmann und den
Wichteln bei der Genesung zu helfen, indem sie gemeinsam ein Lied
sangen. Für viel Erheiterung im Publikum sorgte auch Wichtel HansWerner (Theo Welschbach/Erik Faust), der in pfälzischer Sprache auftrumpfte und dabei „kein Blatt vor den Mund nahm“. Zuletzt soll die
Weihnachtsuhr (Lia Leonhardt/Marie Schappert) hervorgehoben werden, die die Wichtel immer wieder an die voranschreitende Zeit erinnerte. Viele weitere Kinder hatten gesangliche Soloparts übernommen
und begeisterten dabei ihre Mitschüler, Eltern und Verwandte mit gelungenen Auftritten. Alle Jungen und Mädchen ernteten viel Applaus für
ihre Darbietungen. Beim „Wichtelweihnachtsrock“, der vielen Schülern
und Schülerinnen der Schule bekannt war, wurde das Publikum erneut
mit einbezogen und zum Mitsingen aufgefordert. Das Originalmusical
wurde, in längerer Form, vor einigen Jahren von den „Musicalkids“ aus
Idar-Oberstein unter der Leitung von Kerstin Kornetzky aufgeführt. Viele
Lieder des Musicals stammen von Frank Lorenz, der am Dienstagabend
die Vorstellung besuchte. Die technische Leitung übernahm Max Faupel,
der FSJ‘ler der Grundschule. Für das leibliche Wohl sorgte der Förderverein der Grundschule mit vielen helfenden Eltern. Elke Wingertszahn,
Rektorin der Grundschule Lauterecken, dankte allen Beteiligten, die die
Schüler und Schülerinnen unterstützten und die Nachmittage zu einem
unvergesslichen Erlebnis machten.
Realschule plus Lauterecken-Wolfstein
Sombernonstr. 1, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382 92100
Im Tauchental 18, 67752 Wolfstein, Tel.: 06304 922200
Tag der offenen Tür an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein
Wir laden recht herzlich am Samstag, dem 17. Januar 2015, ab 8.00 Uhr zum
Tag der offenen Tür
an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein am Standort Lauterecken ein.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule genauer kennen zu lernen.
Folgendes Programm erwartet Sie:
08.00 Uhr - 09.30 Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops
09.30 Uhr - 10.00 Uhr Pause
10.00 Uhr - 11.30 Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops
11.30 Uhr - 12.00 Uhr Pause
ab 12.00 Uhr Programm auf der Bühne im Foyer
Ende gegen 14.00 Uhr
- Während der Zeit und im Anschluss an die Vorführungen steht das Kollegium für Gespräche zur Verfügung.
Sie erhalten Informationen zur Realschule plus und zur Fachoberschule.
- Es besteht die Möglichkeit, unsere Schule im Rahmen von Führungen durch das Schulhaus kennen zu lernen.
- Die Schülerbibliothek ist geöffnet und informiert über ihr Angebot.
- Herr Kummetz, unser Schulsozialarbeiter steht für Gespräche zur Verfügung.
Für das leibliche Wohl wird natürlich auch Bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und grüßen Sie herzlich.
Schulleitung und Kollegium der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein.
Hans Lenhard, Rektor
Rundschau
- 18 -
Nach den Begrüßungsworten des Vorsitzenden Rainer Ackner ließen
sich die Anwesenden das geschmacklich vorzügliche und vielfältige
Büffet schmecken. Höhepunkt des Abends war der Besuch des Weihnachtsmanns in Gestalt von Klaus Simon. In amüsanten, wohlgereimten
Zeilen fand er für jedes Mitglied bzw. dessen vierbeinigen Liebling die
passenden Worte. Gottlob zeigte sich der Weihnachtsmann von seiner
guten Seite, denn er hatte für jeden eine kleine Überraschung und aufmunternde Worte dabei. Nicht unerwähnt bleiben sollte das köstliche
Nachspeisenbuffet, für das sich spendable Mitglieder verantwortlich
zeichneten. Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Helfern und freut
sich auf die Aktivitäten im neuen Jahr.
Karnevalverein Hinzweiler
Am 24. Januar 2015 findet die Prunksitzung des Karnevalvereins
„Wilder Haufen“ Hinzweiler e.V. unter dem Motto „Dschungel in der
KÖLAHA“statt. Der Kartenvorverkauf ist am Samstag, 10. Januar 2015
von 10.00-12.00 Uhr in der Königslandhalle Hinzweiler.
Nachlese zum Jettenbacher
Weihnachtsmarkt
am 3. Adventswochenende
Alle 2 Jahre zum 3. Advent lädt die Ortsgemeinde zum 2-Tages-Weihnachtsmarkt ein. Neben den örtlichen Vereinen und diversen gewerblichen Ausstellern nahmen erstmals auch private Anbieter aus Jettenbach
teil. So konnten die zahlreichen Besucher an beiden Tagen nicht nur
die obligatorischen Getränke wie z.B. Glühwein oder die leckeren Speisen genießen sondern auch das eine oder andere Weihnachtsgeschenk
ergattern. Trotz leichten Regens war der Samstag außergewöhnlich gut
besucht und auch der Sonntag ließ von seinem Angebot keine Wünsche
offen.
Die vorweihnachtliche Stimmung mit den vielen Holzbuden und dem mit
Stroh bedeckten Boden trug ebenfalls zum guten Gelingen bei.
Der Bürgermeister und seine Beigeordneten wünschten dann auch allen
Besuchern und Ausstellern eine frohe Weihnacht und friedvolle Feiertage sowie ein gutes neues Jahr.
Landfrauen Kappeln
Mittwoch, 14. Januar 2015, 19.30 Uhr
DGH Kappeln, gemütliches Beisammensein und Jahreshauptversammlung.
Landfrauen Kirrweiler
Vortrag Wildkräuter - sammeln,
verwertung, Rezepte etc.
Referentin: Vanessa Zürrlein, Dipl.Umweltwissenschaftlerin
Termin: 08.01.2015, 20.00 Uhr
Interessenten bitte beim Vorstand melden. Auch Partner und Nichtmitglieder sind uns herzlich willkommen.
Freiwillige Feuerwehr
Kreimbach-Kaulbach
Einsammeln
der Weihnachtsbäume
Am Samstag, dem 10. Januar 2015
sammelt die Feuerwehr wie jedes Jahr
ab 10.00 Uhr die Weihnachtsbäume ein.
Eine freundlichst zugedachte Spende
wird gerne entgegengenommen.
Jens Schwickert, Wehrführer
Ausgabe 1/2/2015
22. Weihnachtsmarktlauf
am Samstag, 13.12.2014 - 10:15 - 7500 m TV Offenbach-Hundheim
Ergebnisliste Hauptlauf über 7500 Meter
Platz Startnr.Name
Genus Platz-AKVerein
1.
25
Bour, Andre
1
M35
TUS 06 Heltersberg
2.
67
Bernadon, Ramon
2
M35
TUS 06 Heltersberg
3.
103
Kirschbaum, Max
1
M20
Autohaus Kirschbaum
4.
18
Konrath, Eric
3
M35
Endurance Team Pirmasens
5.
107
Barnsteiner, Alexander
1
M40
LLG Landstuhl
6.
30
Dalheimer, Jörg
1
M45
TuS Mörschied
7.
100
Mäurer, Stefan
4
M35
TUS Kappeln
8.
37
Bracke, Martin
2
M40
TUS 06 Heltersberg
9.
98
Berg, Alois
1
M60
TSG Kaiserslautern
10.
77
Schmidt, Dominic
1
MJ16/17 TSG Kaiserslautern
11.
127
Kammerer, Jessica
1
W35
TUS 06 Heltersberg
12.
102
Staß, Benjamin
1
M30
TV Rodenbach
13.
70
Böcher, Wolfram
2
M45
LTF Rokland Runners
14.
8
Walter, Iris
1
W45
TV Meisenheim
15.
111
Baque, Hans
1
M55
1. FC Kaiserslautern
16.
54
Heil, Carsten
5
M35
LG Ohmbachsee
17.
41
Doesken, Norman
3
M40
TV Rodenbach
18.
68
Berberich, Hans-Joachim
3 M45Bruchmühlbach
19.
76
Schmidt, Andreas
4 M45Kaiserslautern
20.
51
Donez, Aleksej
6
M35
1. FC Kaiserslautern
21.
28
Bohrmann, Jonas
2
M20
SG Niederkirchen-Morbach
22.
44
Klein, Michael
2
M30
VfR Hundheim-Offenbach
23.
75
Eyben, Philipp
1
MJ18/19 TC Offenbach-Hundheim
24.
73
Mohr, Thilo
5 M45WF-Spall
25.
43
Dohmen, Mathias
6
M45
Renntiere Heiligenmoschel
26.
46
Deiß, Sonja
2
W35
LC Bad Dürkheim
27.
9
Höhn, Regina
1
W30
TV Rodenbach/Team Erdinger
28.
101
Paulus, Hagen
1
M50
LG Ohmbachsee
29.
42
Baumann, Stephan
2 M50Berlinlaufmafia
30.
96
Hirseland, Lutz
2
M55
TUS 06 Heltersberg
31.
106
Wunderlich, Stefan
3 M30Paul-Gerhard-Schule
32.
24
Herrmann, Peggy
1
W40
TUS 06 Heltersberg
33.
123
Böcher, Nicolas
3
M20
LTF Rokland Runners
34.
112
Schmitt, Oliver
4
M30
LSC Athlon Kusel
35.
16
Day, Patrick
7
M35
TV Rodenbach
36.
69
Allenbacher, Peter
4 M20Wiesweiler
37.
87
Bauser, Ribana
2
W40
LLG Landstuhl
38.
36
Schmitt, Dieter
2
M60
SG Eßweiler-Rothselberg
39.
114
Leixner, Harry
3
M55
TV Rodenbach
40.
88
Uebel, Klaus
3
M60
Idarer TV
Jahrg.
Zeit
1975
0:26:02,2
1979
0:26:23,9
1986
0:27:05,1
1977
0:28:45,9
1974
0:28:57,2
1968
0:29:35,3
1976
0:30:09,1
1971
0:30:23,4
1954
0:31:12,4
1998
0:31:31,8
1979
0:31:39,8
1980
0:31:52,3
1965
0:31:57,9
1967
0:32:12,4
1958
0:32:18,1
1976
0:32:23,1
1971
0:32:26,2
1967
0:32:33,7
1968
0:33:07,1
1975
0:33:14,3
1993
0:33:20,4
1984
0:33:21,8
1995
0:33:28,6
1968
0:33:29,5
1969
0:33:31,2
1978
0:33:34,8
1984
0:33:38,9
1962
0:33:39,5
1963
0:33:40,6
1959
0:33:44,2
1984
0:33:49,5
1971
0:34:01,9
1992
0:34:03,3
1984
0:34:05,2
1978
0:34:18,1
1988
0:34:30,9
1971
0:34:37,9
1954
0:34:45,5
1959
0:35:24,2
1951
0:35:40,3
m
m
m
m
m
m
m
m
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m
w
m
m
m
m
w
m
m
m
Rundschau
41.
7
42.
8
43.
3
44.
4
45.
1
46.
1
47.
5
48.
4
49.
9
50.
4
51.
1
52.
10
53.
8
54.
1
55.
1
56.
5
57.
11
58.
5
59.
6
60.
6
61.
1
62.
5
63.
6
64.
7
65.
9
66.
2
67.
1
68.
2
69.
10
70.
12
71.
13
72.
2
73.
11
74.
5
75.
3
76.
7
77.
2
78.
2
79.
4
80.
3
81.
4
118
Laborenz, Frank
M45
TV Rodenbach
94
Dietrich, Bernd
M45
SV Kottweiler-Schwanden
22
Gabelmann, Wolfgang
M50Spesbach
89
Marks, Thomas
M55
TV Rodenbach
99
Schmidt, Constanze
WJ18/19LC Donnersberg
60
Lenhart, Elias
MS11Schwedelbach
17
Kolb, Patrik
M30Offenbach-Hundheim
92
Keller, Elmar
M50
TUS Glan-Münchweiler
48
Neugebauer, Thomas
M45
1. FC Kaiserslautern
126
Pitschi, Patric
M40
Fit in Lautern
11
Rzehak-Rohden, Rosemarie
W55
TSG Kaiserslautern
86
Wenzel, Jörg
M45ITWMFM
71
Matheis, Dirk
M35
LTF Rokland Runners
15
Schlotthauer, Ute
W50Schopp
34
Rielinger, Sabine
W60
TSG Kaiserslautern
105
Krahl, Matthias
M50Maikammer
29
Bohrmann, Michael
M45
KOB Wolfstein
117
Lang, Rainer
M55
TUS Glan-Münchweiler
53
Maurer, Thorsten
M30
LTF Rokland Runners
6
Scheiber, Roland
M55Schallodenbach
81
Brenner, Karl
M70
1. FC Kaiserslautern
35
Sander, Till
M20
SpVgg. Theisbergstegen
84
Korn, Ralf
M50
LG Black-Scholes
56
Malle, Gunter
M50
TSG Kaiserslautern
120
Neu, Alexander
M35
TUS Obermoschel
115
Leubner, Martina
W50
LLG Landstuhl
23
Herrmann, Jannis
MS12/13TUS 06 Heltersberg
109
Stinner, Ruben
MS11 LLG Landstuhl
1
Neßeler, Daniel
M35Nerzweiler
91
Schanne, Rainer
M45
VfB Reichenbach
47
Nicke, Andreas
M45
1. FC Kaiserslautern
50
Guy, Monika
W55
1. FC Kaiserslautern
93
Lenhardt, Patrick
M35
SV Kottweiler-Schwanden
72
Strueder, Karsten
M40
TUS Glan-Münchweiler
55
Hodapp-Malle, Ute
W50
TSG Kaiserslautern
19
Weber, Klaus
M55
LG Ohmbachsee
10
Lassueur, Caroline
W30
TSG Kaiserslautern
119
Laborenz, Anika
WJ18/19TV Rodenbach
104
Preiß, Petra
W50Pirmasens
82
Sommer-Brenner, Claudia
W55
kein Verein
95
Kurtze, Bernhard
M60
LT Hirzweiler
- 19 -
1968
0:35:51,4
1967
0:35:54,3
1960
0:35:57,1
1958
0:36:16,4
1995
0:36:19,7
2003
0:36:20,6
1983
0:36:29,1
1963
0:36:33,7
1967
0:36:44,6
1974
0:36:45,8
1957
0:36:56,9
1965
0:37:03,9
1976
0:37:17,5
1960
0:37:31,2
1953
0:37:51,5
1962
0:37:56,4
1968
0:37:59,5
1959
0:38:05,5
1980
0:38:29,4
1957
0:38:30,5
1943
0:38:36,7
1987
0:38:37,4
1963
0:38:44,2
1960
0:38:52,8
1977
0:39:00,4
1964
0:39:04,7
2001
0:39:05,4
2003
0:39:06,5
1979
0:39:23,9
1966
0:39:27,9
1969
0:39:29,1
1956
0:39:39,3
1979
0:39:47,7
1972
0:39:58,2
1960
0:40:41,8
1958
0:41:11,3
1982
0:41:15,3
1996
0:41:27,3
1964
0:41:38,8
1957
0:41:47,0
1950
0:41:52,3
m
m
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w
m
Ausgabe 1/2/2015
82.
27
Mayer, Thorsten
7
M30
LT Hirzweiler
83.
125
Vogel, Rudi
1
M65
SV Werschweiler
84.
97
Borst, Silke
3
W40
LC Donnersberg
85.
31
Weber, Karl
5 M60Hundsbach
86.
38
Beck, Hans-Joachim
2
M70
TV Alzey
87.
13
Barz, Marcus
6
M40
WiWa Kaiserslautern
88.
116
Nesseler, Werner
3
M70
TSG Kaiserslautern
89.
124
Forell, Werner
2
M65
TSG Kaiserslautern
90.
113
Schmitt, Monika
4
W55
LSC Athlon Kusel
91.
20
Springer, Elisabeth
1
W65
TV Bad Sobernheim
92.
39
Weingarth, Klaus
8
M55
Team Erdinger Alkoholfrei
93.
79
Maurer von der Eltz, Michael
8
M50
TV Odernheim
94.
83
Hornung, Gabi
5
W50
TU Kaiserslautern
95.
85
Pfleger, Karl-Ludwig
6 M60Hinzweiler
96.
57
Andes, Petra
2
W45
VfB Reichenbach
97.
40
Lorch, Petra
5
W55
LLG Landstuhl
98.
59
Wagner, Yvonne
3
W35
VfB Reichenbach
99.
90
Schwarm, Heinz
4
M70
TV Rodenbach
100.
129
Dec, Hartmut
7
M60
TV Meisenheim
101.
52
De Fries, Sabine
3
W45
1. FC Kaiserslautern
102.
2
Rumikewitz, Peter
6
M20
Sankt Julian
103.
74
Eyben, Gabriele
6 W50Wiesweiler
104.
49
Müller, Marliese
2
W60
1. FC Kaiserslautern
105.
122
Lenhardt, Hannah
1
WJ16/17Spesbach
106.
121
Lenhardt, Ralf
14 M45Spesbach
107.
110
Stinner, Anne
1
WS14/15LLG Landstuhl
108.
108
Stinner, Heiko
7
M40
LLG Landstuhl
109.
58
Zangerle-Müller, Pia
4
W45
VfB Reichenbach
110.
78
Hartmann, Friedel
1
M80
TV Odernheim
111.
128
Feller, Franz
1
M75
LTF Marpingen
Anzahl: 111
1980
0:41:53,6
1945
0:41:54,6
1971
0:42:28,9
1951
0:42:38,7
1944
0:42:44,3
1971
0:42:54,5
1944
0:42:58,2
1949
0:43:22,9
1955
0:43:26,3
1946
0:43:27,7
1958
0:43:38,4
1964
0:44:11,7
1961
0:44:24,6
1951
0:44:43,6
1966
0:44:50,3
1958
0:45:22,2
1978
0:46:02,2
1943
0:46:08,7
1950
0:46:29,1
1965
0:46:52,8
1985
0:47:26,5
1963
0:47:53,4
1953
0:48:48,2
1998
0:49:13,9
1965
0:49:14,8
2000
0:49:29,4
1971
0:49:30,2
1966
0:49:44,8
1934
0:52:28,9
1938
0:55:00,6
m
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m
22. Weihnachtsmarktlauf 2014 - 10:16 TV Offenbach-Hundheim
Zieleinlaufliste 3. Lauf 1000 Meter
Platz Startnr.Name
Genus Platz-AKVerein
1.
136
Mats, Böcher
1
ms11-12 LTF Rokland Runners
2.
138
Schmidt, Nico
1
ms9-10 TV Offenbach-Hundheim
3.
131
Schmidt, Sophie
1
ws11-12 TV Offenbach-Hundheim
4.
130
Stahl, Leon
2
ms9-10 LLG Landstuhl
5.
137
Pitschi, Levin
2
ms11-12 Fit in Lautern eV
6.
129
Pederson, Marie
1
ws9-10Offenbach-Hundheim
7.
134
Wißmann, Emily
2
ws9-10 TV Offenbach-Hundheim
8.
133
Fauß, Hannah Luisa
3
ws9-10 TV Offenbach-Hundheim
9.
139
Hadbawnik, Lara
1
ws6
TV Rodenbach
10.
135
Neu, Miriam
1
ws7-8
Anzahl: 10
Jahrg.
Zeit
2002
m
0:03:49,03
2005
m
0:03:56,07
2003
w
0:04:32,85
2004
m
0:04:45,31
2003
m
0:04:57,79
2005
w
0:05:07,32
2005
w
0:05:09,40
2004
w
0:05:10,62
2008
w
0:05:33,78
2006
w
0:06:04,40
Rundschau
- 20 -
22. Weihnachtsmarktlauf 2014 - 500 Meter TV Offenbach-Hundheim
Zieleinlaufliste Lauf 1 - 0,5 km
Platz Startnr.Name
Genus Platz-AKVerein
1.
3
Stahl, Melina
1
ws5/6 LLG Landstuhl
2.
5
Stinnar, Sina
1
LLG Landstuhl
3.
4
Dieckmann, Henrieke
1
ws3/4 VFA Wsstrich
4.
2
Doesken, Tiberius
1
ms3/4 TV Rodenbach
5.
1
Day, Henry
1
ms5/6 TV Rodenbach
Anzahl: 5
Jahrg.
Zeit
2009
w
0:02:36,39
w
0:02:41,18
2010
w
0:02:43,42
2010
m
0:02:44,84
2009
m
0:02:47,04
Grundschule Nußbach
Nußbacher Weihnachtswichtel bereits aktiv
Am Freitag, dem 28.11.2014 veranstaltete die Grundschule Nußbach
ihren diesjährigen Adventsbasar. Die festliche Einstimmung erfolgte
durch einen gelungenen Adventsgottesdienst in der Nußbacher Kirche.
Frau Wolf erreichte es wieder einmal, die Kinder aller Klassen durch fleißig eingeübte Beiträge in den Gottesdienst einzubeziehen. Unter dem
Motto „Tragt in die Welt ein Licht“ gestalteten Pfarrerin und Kinder passende Lieder, Fürbitten, ein Theaterstück sowie einen Lichtertanz. Im
Anschluss an den Gottesdienst wurde in der Turnhalle der Schule bei
einem Adventsbasar weiter gefeiert. Jede Klasse bot liebevoll gestaltete
Bastelarbeiten an, die sie in mühevoller Arbeit in den letzten Wochen herstellten. Es wurde gemalt, geschnitten und geklebt, gesägt, geschliffen
und geschraubt. Die Weihnachtswerkstätten in den vier Klassen standen
nicht still. Aus Papier, Holz und Fimo entstand weihnachtliche Dekoration sowie verschiedene Geschenkartikel für das bevorstehende Fest.
Auch für das leibliche Wohl sorgten Förderverein und fleißige Eltern.
Bei leckeren Kuchen, Brezeln und verschiedenen Getränken saßen die
Besucher der Adventsfeier gemütlich beisammen.
SV Nußbach
Preisschafkopf
Samstag, 10.01.2015
Beginn: 20:00 Uhr im Sportheim
1. Preis: 50,— Euro
2. Preis: 30,— Euro
3. Preis: 20,— Euro
Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.
Der Sportverein Nußbach 1931 e.V. freut sich auf Ihren Besuch.
Freiwillige Feuerwehr
Odenbach
Auch in diesem Jahr wieder, sammelt die
Freiwillige Feuerwehr am Samstag, dem
10. Januar 2015 ab 13.00 Uhr die ausgedienten Weihnachtsbäume ein.
Die Bäume bitte sichtbar abstellen.
Spenden für diese Aktion werden gerne
entgegengenommen.
Freiwillige Feuerwehr Odenbach
Ausgabe 1/2/2015
Große Produktvielfalt für Angler,
Jäger und Naturfreunde bei der Messe
AnJa - Angeln & Jagen
Vom 23. bis 25. Januar 2015
im MesseZentrum Saarbrücken
Neben die Vereinigung der Jäger des Saarlandes, dem Fischereiverband
Saar und dem Deutschen Falkenorden (LV Rheinland-Pfalz/Saarland)
präsentieren sich auch die Angel- und Jagdverbände aus Frankreich
umfassend.
Bereits zum zweiten Mal gastiert die Informations- und Verkaufsausstellung „AnJa - Angeln & Jagen“ im MesseZentrum Saarbrücken. Vom 23.
bis 25. Januar 2015 zeigen Fachhändler und Verbände aus den Bereichen Angeln, Jagen und Natur die gesamte Bandbreite ihrer Passion.
Die etablierte Veranstaltung, die bundesweit an drei Standorten durchgeführt wird, fand nach zwölf Jahren in Pirmasens erstmals im Januar
2014 den Weg an die Saar. Veranstalter der „AnJa“ ist das Lübecker
Unternehmen „Das AgenturHaus GmbH“.
Projektleiter Michael Böttcher zeigt sich hoch erfreut über die bevorstehende Special-Interest-Messe: „Die Zusammenarbeit mit den Verbänden
vor Ort, die „Vereinigung der Jäger des Saarlandes“, dem „Fischereiverband Saar“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und dem „Deutschen
Falkenorden“ (vertreten durch den Landesverband Rheinland-Pfalz/
Saarland) läuft optimal. Die langjährigen partnerschaftlichen Kontakte,
die bereits am Rheinland-Pfälzischen Standort bestanden, erleben nun
einen kontinuierlichen positiven Ausbau. Neben den zahlreichen Partnerverbänden im Angelbereich aus dem nahen Frankreich, die bereits
mehrfach bei der `AnJa´ vertreten waren, werden wir nun erstmals auch
Repräsentanten des französischen Jagdverbandes mit einer eigenen
Präsentationsfläche begrüßen dürfen.“
Bereits jetzt verzeichnen die Veranstalter ein enormes Interesse seitens der Aussteller wie Böttcher erläutert: „Die Vorbereitungen laufen
auf vollen Touren. Das große Einzugsgebiet der AnJa in Saarbrücken
führt zu einem hohen Zuspruch seitens der Aussteller. Hinzu kommen
die hohen Abverkäufe bei der Premiere, das beflügelt die Buchungslage
regelrecht.“ Wie Böttcher erklärt, wird besonders im Bereich Angeln mit
einem umfangreichen Produktspektrum zu rechnen sein. Aber auch für
Jäger - und speziell für die zahlreichen Jungjäger in der Region - bietet
die „AnJa“ jede Menge Zubehör zur Ausübung ihrer Passion. Von der
Ansitzdecke bis hin zu Vakuumiergeräten zum fachgerechten einfrieren
des gewonnenen Wildbretes bietet die Messe nahezu alles, was Jägerinnen und Jäger benötigen. Auch Hunde zum jagdlichen Gebrauch werden von einer Reihe renommierter Züchter angeboten. Hinzu kommen
jagdliche Langwaffen und die Präsentation einiger Optikanbieter.
Hochwertige Bekleidung, die in punkto Wind- und Wetterschutz keine
Wünsche offen lässt, ergänzt das umfangreiche Sortiment.
Ein besonderes Highlight ist der im Freigelände geplante Geländewagen-Parcour der „Suzuki International Europe GmbH“ aus Bensheim.
Auf der spektakulär angelegten Fläche mit zahlreichen Hindernissen,
Schrägen und Wippen können die Besucher hautnah erleben, welche
Fahrmanöver mit einem geländegängigen Fahrzeug möglich sind.
Neben einem breiten Informationsangebot und zahlreichen spannenden Sonderschauen, die alle Naturliebhaber begeistern wird, zeigen die
beteiligten Verbände ein großes Engagement.
Johannes Schorr, Geschäftsführer die „Vereinigung der Jäger des Saarlandes“ (VJS), erläutert: „Die VJS informiert über die Jägerausbildung
und -prüfung und über die Nachhaltigkeit, die in der Kulturlandschaft
herrschen muss. Um auch die jungen Besucher zu begeistern, wird
zudem das Lernort-Natur-Mobil vor Ort sein. Mittels Dioramen, die die
verschiedenen Tierarten zeigen, erfahren Kinder und Jugendliche in
einer der Natur nachempfundenen Welt anschaulich, was es zu schützen gilt.“
Auch der Fischereiverband Saar, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
(FVS) ist bei der Angeln & Jagen mit dabei. Präsident Werner Becker
erklärt: „Anteilig zur Bevölkerung haben wir im Saarland im bundesweiten Vergleich besonders viele Angler. Rund 2% der Bevölkerung, das
sind etwa 20.000 Angler, gehen der Fischerei und dem Gewässerschutz
nach. Davon sind 13.000 Angler in 241 Vereinen unserem Verband
angeschlossen.“ Wie er betont, ist Gewässerschutz eine Aufgabe, die
an Grenzen nicht Halt macht. Den umfassenden Schutz der heimischen
Gewässer werde man bei der „AnJa“ einer breiten Bevölkerungsschicht
vermitteln. „Wir arbeiten in vielen Bereichen mit unseren Nachbarn eng
zusammen und freuen uns erneut die Partnerverbände aus dem Elsass
und Lothringen bei der ´AnJa` begrüßen zu können“, zeigt sich Becker
erfreut.
Zudem gewährt der Deutsche Falkenorden (DFO), vertreten durch den
Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, einen Einblick in sein Wirken.
Matthias Frings, Vorsitzender des Landesverbandes, zeigt sich begeistert: „Die Jagd mit Greifen ist die älteste Art der Jagd überhaupt. Mit der
Präsentation unserer Greife bei der ´AnJa` haben wir stets gute Erfahrungen gemacht. Sie ist ein Publikumsmagnet, der Jung und Alt begeistert.“
Die „AnJa - Angeln & Jagen“ im MesseZentrum Saarbrücken ist vom 23.
bis 25. Januar 2015 täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Rundschau
- 21 -
Der Eintritt beträgt 7 Euro, ermäßigt 5 Euro, Jugendliche von 13 bis einschließlich 17 Jahre zahlen 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren in Begleitung
eines Erwachsenen ist der Eintritt frei. Hunde benötigen einen gültigen
Impfausweis gemäß den behördlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen für Besucher und Aussteller sind bei Projektleiter
Michael Böttcher unter der Telefonnummer 0451 89906-445 oder unter
www.angelnundjagen.com abrufbar.
Kontakt: Das AgenturHaus GmbH, Projektleitung: Michael Böttcher,
Spenglerstraße 43, 23556 Lübeck, Telefon: 0451 89906-445, Telefax:
0451 89906-34, [email protected], www.angelnundjagen.com
Pressekontakt: Sabine Hill, Telefon: 0151 50764805
[email protected]
Hunde bei der Angeln & Jagen
Hunde können unter bestimmten Voraussetzungen zur Angeln & Jagen
mitgebracht werden. Wir bitten jedoch darum, dass die Hunde angeleint
werden. Wenn die Hunde mit in die Halle genommen werden sollen ist
aus gesetzlichen Gründen ein Impfausweis über eine gültige Tollwutschutzimpfung (nicht älter als ein Jahr - gelber Impfpass - bzw. drei
Jahre -internationaler Impfpass - und mindestens 21 Tage alt) mitzuführen und am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen. Ohne einen gültigen
Impfausweis ist ein Eintritt für Hunde nicht möglich!
Malteser Hilfsdienst e.V./gGmbH
Diözesangeschäftsstelle Speyer
Malteser pilgern nach Rom: Papstaudienz
bei Wallfahrt für Menschen mit Behinderung
Die Malteser bieten eine betreute Wallfahrt für kranke und behinderte
Menschen nach Rom an: Vom 26. September bis 3. Oktober 2015
macht sich ein Team aus Ärzten, Pflegekräften und Malteser Helfern
gemeinsam mit den Pilgern auf den Weg in die Ewige Stadt. Höhepunkte
der Reise sind eine Papstaudienz, die Besichtigung des Petersdoms
sowie Gottesdienste in den Hauptkirchen Roms. Interessierte können
sich ab sofort bei den Maltesern für die Pilgerfahrt anmelden.
Bereits zum 11. Mal findet die Malteser Romwallfahrt für Kranke und
Behinderte statt, 2015 unter dem Motto „Als Bild Gottes schuf er Dich“.
„Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder intensiver Pflege
und Betreuung bedürfen, könnten ohne Hilfe die Reise nach Rom nicht
machen“, weiß Christoph Götz, Diözesangeschäftsführer bei den Maltesern in Speyer. „Durch unser großes Team an freiwilligen Helfer ermöglichen wir ihnen die Teilnahme an der Wallfahrt.“ Ehrenamtliche betreuen
die Pilger von der Abfahrt bis zur Heimkunft. Darüber hinaus begleiten
Ärzte, Pflegepersonal und Priester die Gruppe. In einem Vorgespräch
nehmen die Malteser die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auf,
sodass sie während der Reise für jeden einzelnen Pilger eine individuelle
Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellen können.
Die Wallfahrt der Malteser findet statt vom 26. September bis 3. Oktober.
Abfahrt ist in Speyer, weitere Abfahrtsorte sind je nach Bedarf möglich.
Auf der Hin- und Rückreise übernachten die Pilger jeweils einmal am
Gardasee, damit die Fahrt nicht zu lange wird. Die Kosten betragen 900
Euro pro Person. Darin enthalten sind die Hin- und Rückfahrt mit einem
behindertengerechten Reisebus, die Unterkunft im Doppelzimmer und
Vollpension, alle Besichtigungen sowie eine intensive Betreuung und
Begleitung durch die Malteser.
Weitere Informationen und Anmeldung per Mail unter speyer@malteser.
org oder unter Tel. 06232/67780.
Landfrauen Eßweiler
10.01.2015 ab 10.00 Uhr
Angebot auf Kreisebene für alle Mitglieder
„Landfrauen - Neujahrsfrühstück“ mit Vortrag
s. Info im Landfrauenmagazin
Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe
2.014 € Spendengeld als krönendes
Ergebnis der Themenwoche
„Willkommen in der Fremde“
an der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe
Begeistert, stolz und sichtlich bewegt konnten SMV und Schulleitung
der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe gemeinsam eine ungemein interessante Themenwoche abschließen mit dem aktuellen Thema „Open
Doors - Willkommen in der Fremde“, die vom 8. bis 12.12.14 stattfand.
Die ganze Woche war gefüllt mit Vorträgen, Diskussionen und Unterrichtseinheiten in den Klassen. Als besonders sichtbares Zeichen wurden ein Flüchtlingszelt der UNHCR sowie eine Bilderausstellung von
Flüchtlingen aufgebaut. So konnte die Schulgemeinschaft unmittelbar
erfahren, was es bedeutet, auf der Flucht zu sein. Der Schulgottesdienst
in der kleinen Kirche am Marktplatz war auf das Thema ausgerichtet,
indem u.a. einer unserer Berufsschüler das bewegende Schicksal seiner Flucht aus Gambia nach Karlsruhe schilderte und heute dankbar ist,
einen Ausbildungsberuf lernen zu dürfen.
Ausgabe 1/2/2015
Als krönender Abschluss ist wieder das SMV-Café mit Kuchenverkauf
und einer schulweiten Spendenaktion hervorzuheben. Zusätzlich konnten selbst entworfene und gebaute Schlüsselanhänger mit der symbolisierten „offenen Tür“ erstanden werden. Der Erlös geht in diesem Jahr
jeweils zur Hälfte an „Ärzte ohne Grenzen“ sowie an die „UN-Flüchtlingshilfe Syrien“. Es wurde durch das enorme Engagement aller Beteiligten, durch Firmenspenden sowie mit Unterstützung des Fördervereins
der Heinrich-Hübsch-Schule die unglaubliche Rekordsumme von 2.014
€ erzielt.
Es ist sicher mutig, dass sich eine berufliche Schule dem kontroversen und aktuellen Thema der Flüchtlingsproblematik stellt. Doch es war
ungemein spannend, mit welcher Offenheit, Ehrlichkeit und echtem Interesse, wie sich Lehrkräfte und Schüler auf diese Auseinandersetzung
einließen. Natürlich gab es auch kontroverse Diskussionen. Doch genau
darum sollte es auch gehen. Die Heinrich-Hübsch-Schule wollte zeigen,
dass sie offen ist für unterschiedliche Meinungen, dass auch über die
fachlichen Horizonte hinaus Raum fürs Denken und Auseinandersetzen
bleibt und dass Schüler und Lehrkräfte für Toleranz und Offenheit einstehen.
Carnevalverein Rutsweiler a.d.L.
Der Rutsweilerer Carnevalverein informiert Veranstaltungshinweise Campagne 2015:
54. RCV Prunksitzung
Motto: „Superhelden“
Samstag, 7. Februar 2015
Beginn: 20:00 Uhr
Einlass bis 19:30 Uhr
Saal Würth Rutsweiler
Ihre Kartenvorbestellung nehmen wir ab sofort gerne entgegen: 063049928100 oder 06304-8499
Traditionelle Fahrt zum Rosenmontagsumzug nach Mainz Montag, 16.
Februar 2015 Abfahrt (Gasthaus Würth): 8:00 Uhr Rückkehr nach Rutsweiler bis ca. 21:00 Uhr
Fahrpreis:
10 € (für Vereinsmitglieder)
15 € (für Nichtmitglieder)
Anmeldung (solange Plätze im Bus verfügbar sind!) unter 06304-5423!
Energietipp
der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Stromrechnung zu hoch?
Neue Haushaltsgeräte werden ständig effizienter und auch viele Stromspartipps haben sich mittlerweile weit herumgesprochen. Dennoch sind
die Kosten der Stromrechnung für viele Haushalte nicht gesunken. Das
liegt sowohl an den gestiegenen Strompreisen als auch daran, dass
viele Haushalte immer mehr elektrische Geräte besitzen. Der Verbrauch
von großen TV-Geräten, Smartphone, Tablet-PC, HiFi-Anlage, Notebook
und Spielekonsole frisst Einsparungen in anderen Bereichen manchmal
wieder auf. Und bei Kühlschränken, Fernseher und Waschmaschinen
geht bei einer Neuanschaffung der Trend hin zu größeren Geräten.
Eine Großfamilie hat einen anderen Stromverbrauch als ein Einpersonenhaushalt. Unabhängig von der Haushaltsgröße können die meisten
Verbraucher nicht auf Anhieb sagen, wie viel Strom sie im Jahr verbrauchen und ob dieser Verbrauch hoch, mittel oder niedrig ist. Für eine erste
Bewertung der Höhe des Stromverbrauchs gibt es auf der Internetseite
der Verbraucherzentrale einen online-Energiecheck: www.verbraucherzentrale-rlp.de/energiecheck. Liegt der Verbrauch nicht im grünen
Bereich, lohnt es sich genauer hinzusehen. Ein durchschnittlicher Haushalt kann – ohne Komfortverlust – etwa ein Drittel seiner Stromkosten
sparen. Der Stromverbrauch von Elektrogeräten mit Stecker kann nachgemessen werden. Strommessgeräte verleiht die Verbraucherzentrale.
Und bei weiteren Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen
anderen Fragen des Energiesparens helfen gerne die Energieberater der
Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch nach
telefonischer Anmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittagin
der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22
und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos).
In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den
05.01.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144.
VZ-RLP
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,
dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Rundschau
- 22 -
Ausgabe 1/2/2015
Jahresrückblick und
Dienstbesprechung der Feuerwehren
Am 12.12.2014 fand in der Radsporthalle Hohenöllen der Jahresrückblick und Dienstbesprechung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Bürgermeister
Egbert Jung begrüßte die Gäste, als Vertreter des Kreises den Beigeordneten Kurt Ecker und
den stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur sowie die neugewählte Wehrleitung, Markus
Böhmer als Wehrleiter und seine Stellvertreter Hans Peter Stude, Bernd Kallweit und Udo
Göttel. Nach Grußworten des Ortsvorstehers Hohenöllen, Erich Wannemacher, dankte Egbert
Jung den Aktiven für die geleistete ehrenamtlich Tätigkeit und informierte über den Stand der
Fusion der beiden Verbandsgemeinden, den damit verbundenen Neuerungen für die Feuerwehren und berichtete über die bereits im Jahr 2014 ausgelieferte und bestellte neue Einsatzfahrzeuge. Markus Böhmer und Hans Peter Stude gaben ein Rückblick über die 181 Einsätze
der 37 Ortswehren. Insgesamt sind 593 Männer und Frauen bei den Wehren im aktiven Dienst.
Auch 83 Mädchen und Jungen sind bei 8 Stützpunkten in der Jugendfeuerwehr organisiert.
Anschließend nutzte Egbert Jung den größeren Rahmen für Ehrungen, Beförderungen und
Ernennungen. Das goldene Feuerwehrehrenabzeichen für 45 Jahre aktiven Dienst wurden,
Karl-Josef Hammes, Manfred Heser und Klaus Gehres und für 35 Jahre, Holger Mehler, Dietmar Simon, Harald Schneider und Gerhard Schneider, überreicht.
Zu Brandmeistern befördert wurden, Harald Drumm, Sacha Studt, Andreas Barz, Sacha Bergsträßer, Timo Nils Knüppel, Uli Fleck, Daniel Becker und Uwe Laubensdörfer.
Von ihren Aufgaben entbunden wurden (Erreichen der Altersgrenze oder Übernahme in anderer Funktion), Thorsten Laufer, stellv. Wehrführer Merzweiler, Markus Dindorf, stellv. Wehrführer Deimberg, Hans-Jürgen Welschbach, stellv. Wehrführer Herrensulzbach und Karl-Otto
Rosentreter, Gerätewart Wolfstein.
Zum Wehrführer bestellt wurden, Heiko Hablitz, Glanbrücken, Volker Gauch, Herren-Sulzbach, Michael Ammann, Hoppstädten, Michael Welschbach, Kappeln, Andreas Barz, Kirrweiler, Roland Edinger, Langweiler, Thorsten Laufer, Merzweiler und Frank Kühn Odenbach.
Zum stellv. Wehrführer wurden, Sacha Studt, Kappeln, Uli Fleck, Medard, Herbert Bernhard,
Merzweiler, Matthias Schütz, Oberweiler-Tiefenbach und Harald Drumm, St. Julian, bestellt.
Vor dem gemeinsamen Abendessen legten Bürgermeister Jung sowie die Wehrleitung anhand
eines Organigramms dar wie sie sich die zukünftige Aufgabenverteilung bei der Feuerwehr
vorstellen.
Bericht und Bild: Hermann Eifert
Rundschau
- 23 -
Ausgabe 1/2/2015
Einmal Berufsfeuerwehrmann/-frau sein!
Diesen Wunsch äußerten die 12 Mitglieder der Jugendfeuerwehr Lauterecken bereits vor geraumer Zeit.
Nach einer langen Phase des Grübelns und der Organisation,
die Ihre Betreuer über sich ergehen lassen mussten, konnte
der 24-stündige Berufsfeuerwehrtag der Jugendlichen endlich am 27.10. stattfinden.
„Dienstbeginn“ war samstags um 15.00 Uhr für alle Teilnehmer. Im Anschluss wurden bereits Gruppen zum Bewältigen
der anfallenden Arbeiten eingeteilt sowie die Besatzung der
einzelnen Einsatzfahrzeuge festgelegt.
Während sich eine dieser Gruppen mit dem notwendigen Einkauf für das Abendessen beschäftigte, baute der Rest der
Mannschaft die Schlafmöglichkeiten in der Feuerwache Lauterecken im Schulungsraum auf.
Anschließend wurden noch die Fahrzeuge samt ihrer Funktionen im Einsatz näher erklärt.
Plötzlich klingelt es überall an den Gürteln der Betreuer und
es ertönt eine Durchsage in der Feuerwache. „Einsatz für die
Einsatzabteilung der Jugendfeuerwehr Lauterecken. Gefahrenstelle durch schwimmende Ölfässer auf dem Glan in Höhe
der Brücke in der Hauptstraße Lauterecken.“
Schnell war klar, dass die Jugendlichen dafür (natürlich mit
Hilfe der Betreuer) das Boot zur Bergung benötigten.
In Windeseile waren die Fässer auch schon aus dem Treibholz an der Brücke gesammelt und es ging zurück zur Wache.
Dort wurde nun das gemeinsame Abendessen (selbstgemachte Pommes mit weißen Bratwürsten) zubereitet und
anschließend noch das Schlauchboot geputzt.
Nach einem gemütlichen Beisammensein hieß es dann „ab
ins Bett und schön schlafen, ihr werdet eure Kraft noch brauchen“.
Als alle Jugendlichen eingeschlafen waren, ertönte bereits
der nächste Alarm. Durch das Aufheulen einer Sirene und
der anschließenden Durchsage war schnell klar: „Jetzt wird’s
brenzlig!“
Auf drei verschiedene Fahrzeuge aufgeteilt eilten die Jugendlichen Einsatzkräfte über die B270 zur Einsatzstelle, die am
Radweg Richtung Wiesweiler war, als plötzlich der Feuerschein schon sichtbar wurde.
Obwohl bereits auf der Anfahrt die Spannung ihr Maximum
erreichte, lösten die Jugendlichen ihren ersten Brandeinsatz
in der Nacht mit Bravur!
Zurück in der Feuerwache ging es dann wieder ins Bett,
bevor es am nächsten Morgen um acht Uhr hieß: „Aufstehen
und fertigmachen zum Frühsport!“
Angeführt von zwei ihrer Betreuern mussten die NachwuchsFeuerwehrleute den Berg in Richtung „Auf Röth“ hochjoggen,
wo dann einige sportliche Übungen ausgeübt wurden.
Im Anschluss an den Sport und das Duschen gab es ein ausgiebiges Frühstück.
Gut gestärkt konnte somit der Theorieunterricht, in dem das
System der Rettungspunkte im Wald erklärt wurde, beginnen.
Kaum war dieser beendet, konnten die jungen Einsatzkräfte
auch schon ihr neu gewonnenes Wissen anwenden. Es klingelten wieder die Melder und dieses mal kam bei der Durchsage ein ungewohntes Alarmstichwort, das die Jugendlichen
vor eine Herausforderung stellen sollte: „Waldarbeiterunfall,
Person klemmt unter Holzstapel“.
Schnell war zu sehen, dass es trotz Wegpunkten nicht immer
einfach ist, im Wald die Unfallstelle zu finden. Allerdings
wurde der Patient (ein Dummy) gut versorgt und auch schnell
zu dem eingerichteten Hubschrauberlandeplatz gebracht.
Nach der Rückkehr wurde dann schon das nächste gemeinschaftliche Essen vorbereitet: Flammkuchen!
Erneut gut gestärkt konnten die Jugendlichen somit auf ihren
Abschluss blicken. Es stand nun eine Schauübung auf dem
Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr Kappeln auf dem Plan.
Nahezu pünktlich läutete dazu der Alarm um 14.20Uhr und
die Jugendlichen stellten ihr Können vor großem Publikum
souverän unter Beweis!
Nach Dankworten des Wehrführers der Feuerwehr Kappeln
gab es noch Getränke für den Jungen Nachwuchs und der
24-stündige Einsatzdienst wurde somit gemütlich beendet.
Das Team der Betreuer um Daniel Größl (Jugendwart der
Feuerwehr Lauterecken) bedankt sich auch hiermit noch einmal für die große Unterstützung durch einige Aktive der Wehr
bei der Vorbereitung und Durchführung der Einsatznachstellungen und ebenso für das Engagement der Jugendlichen.
Falls Interesse bestehen sollte, möchten wir hiermit noch einmal erwähnen, dass sich die Jugendfeuerwehr immer Montags außerhalb der Ferien um 18.00 Uhr trifft.
Im Sommer geht’s bis 20.00 Uhr und im Winter bis 19.30 Uhr.
Dabei sein darf jeder ab 10 Jahren.
Felix Leppla
Rundschau
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Ausgabe 1/2/2015
Rundschau
- 25 -
Bauernstammtisch in Raumbach
Der Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Meisenheim
lädt am
Montag, dem 12. Januar 2015, um 20:00 Uhr,
zum Bauernstammtisch in die Gaststätte Gillmann in Raumbach ein.
Herr Heinrich Schneider, Fa. Lemken, Alpen spricht zu dem Thema:
7000 Jahre Pfluggeschichte
Sind Neuentwicklungen noch möglich?
Arbeits- und Sozialpädagogisches
Zentrum (ASZ)
Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung am 8. Januar Pfalzklinikum Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Sabine Röhl Elena Posth
Daniela Hauck Tel. 06349 900-1640, -1642 -1601 Fax 06349 900-1699
[email protected] [email protected] daniela.
[email protected], www.pfalzklinikum.de
Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und
Umgebung Die Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen
und Behandler trifft sich am Donnerstag, 8. Januar um 18.30 Uhr in
den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in
Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden
jeden zweiten Donnerstag im Monat von 18.30 bis 20.30 Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Kontakt: Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Kaiserslautern Brigitte Reichle,
Tel.: 0631/5349-2201, E-Mail: [email protected] Traeger:
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, (Anstalt des öffentlichen
Rechts), Dienstleister für seelische Gesundheit Weinstrasse 100, 76889
Klingenmuenster Geschäftsführer: Paul Bomke Vorsitzender des Verwaltungsrates: Theo Wieder
Ausgabe 1/2/2015
ein Kompromiss gefunden wurde, bei dem die Nutzungsinteressen aller
Beteiligten berücksichtigt werden. Die Kommunen werden beim Kauf der
Strecke mit entsprechendem Grundbucheintrag die dauerhafte Nutzung
der Trasse als Radweg oder als Korridor für einen künftigen schienengebundenen Verkehr zwischen Otterbach und Weilerbach sicherstellen. An
anderer Stelle werden dafür als Ausgleich dauerhaft Gewerbeflächen mit
Gleisanschluss angeboten. Deshalb stimmt mein Haus als für die Landesplanung zuständiges Fachressort einer Entwidmung der stillgelegten
Eisenbahnstrecke zu.“Für die Stadt Kaiserslautern, die Verbandsgemeinde Weilerbach und die Ortsgemeinde Rodenbach wird es mit dieser
Entscheidung möglich, die stillgelegte Bahntrasse zu erwerben und als
durchgehenden Radweg auszubauen. Ferner kann die Ortsgemeinde
Rodenbach den Bau der geplanten Straße vom Rodenbacher Gewerbegebiet „Tränkwald“ zum Industriegebiet Nord und zur L 367 in Angriff
nehmen.Ruth Boekle Pressesprecherin Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Tel. 06131/16-2549
Weltraum-Musik
Das Blasorchester Staudernheim (BOS) gastiert am Sonntag, 11.
Januar 2015, um 18.00 Uhr wieder in der katholischen Kirche in Meisenheim. Unter dem Motto „BOS goes Universe“ präsentieren die 40
Musiker, spannend moderiert, fantasievolle Werke über Sonne, Mond
und Sterne, wie Universal Fanfare, Moonlight Serenade, Asteroid, Also
sprach Zarathustra, Star Wars, The Final Countdown und viele mehr. Der
Eintritt ist frei, eine Spende wird erbeten.
SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V.
(Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft
Prostatakrebs Selbsthilfe e.V.)
Mitgliederversammlung der SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V.
Termin: Donnerstag, den 15. Januar 2015
Die 38. Veranstaltung der Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. findet am Donnerstag, dem 15. Januar 2015, statt. Die
Besucher der Veranstaltung treffen sich wie gewohnt um 18.00 Uhr,
im „Martin-Luther-Haus“ in 5743 Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der
Rechstraße 6.
Anlässlich dieses Treffens wird die SHG als eingetragener Verein seine
laut Satzung erforderliche jährliche Mitglieder-Versammlung durchführen. Mit der Dezember-Einladung haben alle Mitglieder bereits die
Tagesordnung erhalten. Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung
können Änderungsanträge gestellt und Anregungen und Wünsche für
das Jahr 2015 geäußert werden. Weiterhin muss nach zwei Jahren der
komplette Vorstand neu gewählt werden.
Anschließend wird Frau Ute Gutendorf vom Caritas-Verband Idar-Oberstein die Vorsorgeform:
„Patientenverfügung“
vorstellen. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung zur medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall, dass eine eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Welche formalen Richtlinien zu
beachten sind und wie eine Patientenverfügung verfasst werden sollte,
hierüber wird Frau Gutendorf die notwendigen Informationen liefern.
Weitere Informationen über die Aktivitäten der Selbsthilfegruppe sowie
den Terminplan für das erste Halbjahr 2015 kann man auch im Internet
unter
www.prostatakrebs-idar-oberstein-kirn.de einsehen.
Persönliche Ansprechpartner:
Wolfgang Fuchs, Tel.-Nr. 06784 / 1298,
[email protected] oder Jürgen Schmalz, Tel.-Nr. 06752 / 5760,
[email protected]
Stillgelegte Bachbahnstrecke
kann anders genutzt werden
Das Wirtschaftsministerium stimmt der Freistellung der stillgelegten
Eisenbahnstrecke Lampertsmühle-Otterbach nach Weilerbach (Bachbahn) von Bahnbetriebszwecken zu. Die Freistellung erfolgt nach § 23
des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Es obliegt nun dem Eisenbahnbundesamt, die abschließende Entscheidung über die Anträge der dortigen Kommunen auf eine endgültige Entwidmung der Bachbahn zu
treffen.Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Ich begrüße es sehr, dass
Landfrauen Rothselberg
Wir laden herzlich ein zum Vortrag:
Quellen weiblicher Kraft
Referentin: Petra Kral-Leonhard
Physiotherapeutin und Heilpraktikerin
Am Donnerstag, den 15.01.2015 um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt.
Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Allgemeine Nachrichten
Bezirksverband Pfalz
Knapp 35.000 Euro für Kulturprojekte Bezirksverband Pfalz fördert
pfalzweit Organisationen und Vereine. Mit insgesamt knapp 35.000 Euro
fördert der Bezirksverband Pfalz acht bedeutsame Kulturinitiativen und
-projekte im zweiten Halbjahr; das hat der Ausschuss für Kunst, Kultur, pfälzische Geschichte und Volkskunde in seiner Dezembersitzung
beschlossen. So erhalten die Stadt Zweibrücken und die SiebenpfeifferStiftung in Kooperation mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht eine
Zuwendung von 10.000 Euro, um die Jubiläumsausstellung „200 Jahre
Pfälzisches Oberlandesgericht“ auszurichten. Die als Wanderausstellung konzipierte Schau wird ab Herbst 2015 im Stadtmuseum Zweibrücken auf rund 300 Quadratmetern gezeigt.
Rundschau
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Sie beleuchtet wichtige Stationen der pfälzischen Rechtsgeschichte,
ausgehend von der auf dem französischen Code Civil basierenden
Rechtsprechung und ihres pfälzischen Sonderweges innerhalb des
Königreichs Bayern über die Veränderungen nach der Einführung des
Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 bis hin zur Gerichtsbarkeit in
der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. Anschließend kann
die Schau, zu der ein Katalog erarbeitet wird, von Landgerichtsstätten und Städten beziehungsweise Museen ausgeliehen werden. Das
Deutsche Film- und Fototechnik-Museum in Deidesheim bekommt für
seinen Betrieb insgesamt 9.350 Euro vom Bezirksverband Pfalz. Damit
wird gewährleistet, dass das Museum seine Öffnungszeiten aufrecht
erhalten und Archivierungen und Sonderaufgaben erledigen kann. 5.000
Euro fließen dem protestantischen Dekanat Frankenthal für sein Projekt
„LichtGestalten/HeldenBilder/Bombenschutt“ zu, das vom 1. Mai bis 10.
Juli in der Zwölf-Apostel-Kirche, im Dathenushaus und in der Erkenbertruine läuft. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler, Maler, Graphiker,
Musiker, Autoren und Schauspieler, setzen sich mit dem KultursommerThema „Helden und Legenden“, dem glorifizierenden Heldentod und
dessen Missbrauch auseinander; darüber hinaus will das Projekt auch
das Leid und die Nachwirkungen der Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufarbeiten. Mit 3.000 Euro bedenkt der Regionalverband die KiTZ
Theaterkumpanei in Ludwigshafen. Nach 25 Jahren mobiler Theaterproduktionen für Kinder und Jugendliche wurde kürzlich der Theaterladen in
Ludwigshafen-Mundenheim in der Rheingönheimer Straße 110 eröffnet,
wo künftig auch regelmäßig Vorstellungen stattfinden sollen. Das TadW
Theater an der Weinstraße in Bad Dürkheim kann sich für seine Produktion von „Oliver Twist“ über 2.000 Euro freuen; das Stück von Charles
Dickens wird im Juni und Juli 2015 in der Klosterruine Limburg aufgeführt. Das Amateurtheater wird als Verein mit rund 70 Mitgliedern geführt
und versteht sich als Nonprofit-Bühne. Mit ebenfalls 2.000 Euro werden
die Heimatfreunde Landstuhl bezuschusst, die von Juni bis August im
Innenhof der Burg Nanstein eine pfälzische Version von Shakespeares
„Sommernachtstraum“ unter dem Titel „Verliebt, verhext, verdreht“ aufführen. Die Burgspiele Landstuhl konnten 2013 ihr 50-jähriges Bestehen
feiern. Weitere 2.000 Euro erhält Oliver Schollenberger aus Dudenhofen
für das Interdisziplinäre Ausstellungsprojekt „Freistil“ (Wrestling USA/
Germany), das sich mit dem Ringen in all seinen Facetten auseinandersetzt. Ausgehend von dem legendären Ringkampf zwischen dem
Schifferstadter Wilfried Dietrich und dem US-Amerikaner Chris Taylor
nähern sich deutsche und amerikanische Künstlerinnen und Künstler
dem Thema Ringen in Malerei, Plastik, Zeichnung, Graphik, Foto, Film,
Installation und Performance. Das Ausstellungsprojekt ist vom 10. Mai
bis Mitte Juni im Kunstverein Speyer sowie danach an anderen Orten
zu sehen. Der Freundeskreis für Kirchenmusik in Kirchheim erhält 1.500
Euro für die Uraufführung der Weinkantate am 10. und 11. Januar in
der St. Andreas-Kirche in Kirchheim. Die Komposition stammt von dem
Schweizer Rudolf Lutz, der zu den bedeutenden Bach-Interpreten gehört
und auch in Kontakte mit Kirchheim steht. Im Weinstraßen-Ort spielt die
Handlung der Weinkantate. Von Theater und Museen über Schulen und
Lehrbauernhof bis zu Angeboten seelischer Gesundheit - breit ist das
Spektrum an Einrichtungen, die zum Bezirksverband Pfalz gehören.
Er kümmert sich um kulturelle, soziale und wirtschaftliche Belange der
Pfälzerinnen und Pfälzer. Dank seiner langen demokratischen Tradition
ist er einzigartig in Rheinland-Pfalz.
TU Kaiserslautern
TU führt neues Campus Management System ein
Die TU Kaiserslautern wird in 2015 ein neues Campus Management
System zur Optimierung der Organisationsentwicklung sowie für die
Studierenden- und Prüfungsverwaltung einführen. Nach einem aufwendigen Vergabeverfahren fiel die Entscheidung auf das Produkt
„CampusNet® „ der Datenlotsen Informationssysteme GmbH. Dieses
integrierte Campus Management System unterstützt Hochschulleitung,
-verwaltung, Lehrende und Studierende bei der Analyse, Optimierung
und Implementierung von Prozessabläufen in den verschiedenen Bereichen in einem System. Das neue Campus Management System wird
mehrere inkompatible IT-Systeme ersetzen. Für die Studierenden und
Fachbereiche ergibt sich damit die Möglichkeit, das Studium noch besser (im jeweiligen Semester) zu planen und zu organisieren. „Wir sind
uns sicher, den richtigen Projektpartner ausgewählt zu haben“ zeigen
sich Kanzler Stefan Lorenz und Vizepräsident Professor Norbert Wehn
zufrieden. Mit „CampusNet® „ reagiert die TU Kaiserslautern auf die
stark gestiegenen Studierendenzahlen sowie insbesondere auf die veränderten Rahmenbedingungen, die sich mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und der damit verbundenen Etablierung
von Qualitätssicherungsmechanismen in Studium und Lehre ergeben
haben. Nicht nur die Anforderungen an die existierende Software zur
Abbildung der Studierenden- und Prüfungsverwaltung, sondern auch
die entsprechenden Prozesse zum Beispiel bei der Bewerbung und
der Einschreibung von Studierenden und des Prüfungswesens haben
sich massiv verändert. Mit der Einführung der neuen leistungsstarken
Software erhofft sich die TU Kaiserslautern, die Effizienz, Qualität und
Serviceorientierung in der Zusammenarbeit zwischen Hochschulverwaltung, Fachbereichen und Studierenden der TU Kaiserslautern zu verbessern, um damit letztlich einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der
Universität zu leisten. TU Kaiserslautern: Gottlieb-Daimler-Straße 47,
67663 Kaiserslautern, Tel.: 0631/205-2049, Fax: 0631/205-3658
E-Mail: [email protected], Internet: www.uni-kl.de
Ausgabe 1/2/2015
Für die erwiesene Anteilnahme und
die trostreichen Worte anlässlich des
Todes unserer lieben Verstorbenen,
Frau
Wilhelmine Bauß
sagen wir herzlichen Dank.
Im Namen aller Angehörigen:
Kinder, Enkel und Urenkel
Hefersweiler, im Januar 2015
Entspannen Wandern
RelaxenStrand
SonneU R L A U B
CampingGenießen
Treffpunkt
Deutschland
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Lauterecken-
Wolfstein
Reisemagazine
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Rundschau
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Ausgabe 1/2/2015
Erfolg
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