I. Strafen

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I. Strafen
Strafen als Erziehungsmittel polarisieren!
Zu Recht?
Elternforum Homberg
12. November 2013
Franz Ziegler!
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Johann Jakob Haeberle, Collega jubilaeus einer kleinen schwäbischen
Stadt, hatte während seiner 51 jährigen und 7monatigen Amtsführung
nach einer mässigen Berechnung an die ihm anvertraute Schuljugend
ausgeteilt:
911'517
Stockschläge
24'010
Rutenhiebe
20'989
Pfötchen und Klapse mit dem Lineal
136'715
Handschmisse
10'235
Maulschellen
7'905
Ohrfeigen
1'115'800
Kopfnüsse
12'763
Notabenes mit Bibel, Katechismus,
Gesang- u. Grammatikbuch
777
Knaben auf Erbsen knien lassen
613
auf einem Stück Holz knien lassen
5001
den Esel tragen
1707
die Rute hoch halten
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Der sogleich aus dem Stegreif verfügten
Strafen nicht zu gedenken. Unter den
Stockschlägen waren 800'000 für nicht
erlernte lateinische Vokabeln und unter
den Rutenhieben 36'000 für nicht
erlernte Bibelsprüche und Liederverse.
Unter seinen 3'000 Schimpfwörtern war
ein Drittel eigene Erfindungen. Alle zwei
Jahre brauchte er eine Bibel, die er
stets zur schnellen Handhabung der
Disziplin in den Händen trug.
(Stephani, Heinrich: Nachweisung, wie unsere bisherige unvernünftige und zum Teil barbarische
Schulzucht endlich einmal in eine vernünftige und menschenfreundliche umgeschaffen werden
könne und müsse. 1827)
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Graz, 1885
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5/2013
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Inhalt
1. Teil: Grundlagen
•  Was bezeichnet man als Strafe?
•  Strafformen
•  Funktionen und Ziele von Strafen
•  Wirkungen und Nebenwirkungen von Strafen
•  Argumente gegen das Strafen
2. Teil: Ausweg „Grenzen setzen
•  Voraussetzungen
•  Hinweise, insbes. zum ‚richtigen Grenzen setzen
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I. Strafen
Grundlagen (Begriff, Formen, Abhängigkeit der
Wirkungen sowie Nebenwirkungen)
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Begriff
Strafen im juristischen Sinn:
•  die rechtlich fixierten, staatlich vollzogenen
Sanktionen bei schuldhaften Rechtsnormverletzungen.
oder:
•  Strafen sind jenes „... Mittel, von dessen
gesetzlicher Androhung und justizmässiger
Anwendung die Durchsetzung der
Rechtsordnung ... erwartet wird.
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Begriff
In der Pychologie
werden unter Strafe jene Folgen auf ein
Verhalten verstanden, die deutlich
unangenehmer Natur – "aversiv" – sind
Strafen – erziehungswissenschaftlich:
„das Zufügen eines seelischen oder (bzw. und)
körperlichen Leidens bzw. der Entzug eines
Gutes
(Wörterbuch für Erziehung und Unterricht, 1997)
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Begriff
Strafen:
... das Zufügen eines fühlbaren Nachteils, weil etwas
getan oder unterlassen wurde.
(Peter Krasemann)
... „absichtlich herbeigeführte Ereignisse, die zu
unangenehmen inneren Zuständen führen, die die
Betroffenen im allgemeinen vermeiden möchten
(Rudolf Sponsel)
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Arten/Formen
• materiell: Geldstrafen, Entzug von Taschengeld,
Nahrung, Spielzeug, Geräte und Instrumente etc.
• körperlich: Schläge, Ohrfeigen, Tritte,
Verbrennungen, Schütteln etc.
• psychisch: Isolieren, Ablehnen (Zuwendung und
Sicherheit verwehren), Demütigen (lächerlich
machen, Blossstellen, etc.), Terrorisieren (in Angst
und Schrecken versetzen, drohen), Ignorieren
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Merkmal
Strafen kann (fast) immer nur
der / die ‚Stärkere / Überlegene
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Funktionen und Ziele
1.  Mit Strafe soll unerwünschtes Verhalten geschwächt,
unwahrscheinlicher gemacht werden; erwünschtes, nicht
gezeigtes Verhalten wahrscheinlicher gemacht werden
(Verhaltensänderung).
2. Mit Strafe soll vorgebeugt werden (Abschreckung, Besserung).
3. Mit Strafe soll Schuld gesühnt werden (Vergeltung).
4. Mit Strafe soll Einsicht in die Unrechtmässigkeit des
Handelns geweckt und Gewissen aufgebaut werden.
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Wie wird gestraft?
Kinder und Jugendliche!
focus online
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... zumal
Sanktionserfahrungen von Kindern und
Jugendlichen
N=2468; 11-16 Jährige haben mindestens einmal erlebt:
66,7%
64,2%
34,5%
46,9%
52%
Fernsehverbot
Ausgehverbot
Taschengeldkürzung
Schweigen
Niederbrüllen
81,2%
Ohrfeigen
Bussmann, K.-D. & Horn, W.: Elternstrafen – Lehrerstrafen. Eine Untersuchung zur Strafpraxis in Schule und Familie. In: Bastian, J. (Hrsg.), 1995.
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Wirkung ... ist abhängig
1. von der Intensität der Strafe
2. von der zeitlichen Relation zwischen Verhalten
und Strafe
3. von der Art des bestraften Verhaltens
4. von der konsequenten Bestrafung
5. von der Häufigkeit des Strafens
6. von der Beziehung zwischen Bestrafenden
und Bestraften
7. von der Art des Strafens
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Das heisst:
Unter natürlichen Bedingungen lassen sich die
für die erfolgreiche Verhaltensveränderung
erforderlichen Randbedingungen kaum
realisieren.
Es ist nur selten möglich, unerwünschtes
Verhalten jedes Mal, sofort und intensiv zu
bestrafen.
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Ergebnisse der Wirkungsforschung
- und Erfahrung
Kinder und Jugendliche
Führt Strafen wenigstens zum gewünschten Erfolg?
„Nö , sagten uns Kinder und Jugendliche freimütig: „Wir
lassen uns bloss nicht mehr erwischen!
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Müsste tatsächlich so häufig gestraft werden,
wenn Strafen ein effizientes Mittel wären?!
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Ergebnisse der Wirkungsforschung
- und Erfahrung
Kriminologie
Dank der in den letzten Jahrzehnten unternommenen
umfassenden Forschungsarbeiten über die Abschreckung
wissen wir heute, dass die Kriminalitäts- und Gewaltraten
in einer Gesellschaft aus Gründen nach oben oder unten
schwanken, die in keinerlei Zusammenhang mit dem von
den Strafgerichten ausgesprochenen Strafmass oder der
Schärfe der von der betreffenden Gesellschaft verhängten
Sanktionen stehen.
Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Westdeutscher Verlag,
Wiesbaden, 2002.
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Eine große Metaevaluation an der Universität Heidelberg
(Dölling et al. 2011) kommt zum Ergebnis:
„ … es scheint, dass Abschreckungseffekte abhängig
sind vom Risiko entdeckt zu werden und nicht von der
Schwere einer Strafe sowie eher bei leichten
Normverletzungen.
„Es gibt Fälle, in denen die Abschreckung das Verhalten
beeinflusst – die Todesstrafe scheint jedoch nicht zu
diesen Massnahmen zu gehören .
!
„Mehr Strafe - weniger Kriminalität: Wirken (härtere) Strafen?
Prof. Dr. Helmut Kury, Kriminologe, Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Strafrecht
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Fazit
Strafen sind
pädagogisch wenig
effizient, nutzlos
bildung schweiz 10/2008
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heisst das, dass ...
... oft Ausdruck von Hilflosigkeit
und Überforderung
bzw. als Reaktion auf Enttäuschungen und
Frustrationen:
Erwachsene reagieren ihren Ärger, ihre Wut
und ihre Aggressionen an den Kindern ab
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Körperstrafen
Wo hört erzieherische Strenge und wo beginnt
Gewalt / Misshandlung?
Die Erziehung von Kindern von 0 bis 2,5 Jahren ist in der
Schweiz begleitet von:
•  gelegentlichen bis sehr häufigen Ohrfeigen bei ca. 38'700
Kleinkindern
•  Schlägen bei ca. 21'800 Kleinkindern
•  Schlägen mit Gegenständen bei ca. 4'800 Kleinkindern
(Aus: "Kindesmisshandlungen in der Schweiz", 1992, S.29 und 54)
!
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Körperstrafen
sind ...
•  pädagogisch sinnlos bzw. widersinnig
•  ethisch-moralisch nicht verantwortbar
•  rechtlich zumindest fragwürdig
• psychologisch und medizinisch nicht folgenlos: was lernt
ein Kind, wenn es geschlagen wird?
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StGB Art. 126
Tätlichkeiten
1
Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine
Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur
Folge haben, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.
2
Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die
Tat wiederholt begeht:
a. an einer Person, die unter seiner Obhut steht oder
für die er zusorgen hat, namentlich an einem Kind;
b.
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BGE 129 IV 216
… dass „der Täter, der die Kinder seiner Freundin im
Zeitraum von drei Jahren etwa zehn Mal schlägt und
sie regelmässig an den Ohren zieht, wiederholte
Tätlichkeiten im Sinne von Art. 126 Abs. 2 StGB und
damit die Grenze eines allfälligen Züchtigungsrechts
überschreitet.“
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Vorsicht Denkfehler!
Erziehung ohne (Körper-)Strafen ist
≠ antiautoritäre Erziehung
≠ sog. Kuschelpädagogik
Dabei ist klar, dass man ein Kind nur dann bestrafen
kann, wenn der Regelverstoss vorab definiert wird.
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Nebenwirkungen
unmittelbare Reaktionen
Trotz, Negativismus, Widerstand, Rebellieren,
Ungehorsam, Vergeltung, Zerstören,
Angreifen, Lügen, Täuschen, Rückzug,
Rivalität, Flucht, Aufgeben/Resignation, usw.
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Nebenwirkungen
• 
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• 
Lernen von Angst (emotionale Begleiterscheinung)
Lernen von Aggression (Lernen am Modell)
negatives Vorbild
Störungen des Selbstwertgefühls (Unsicherheit,
Gehemmtheit)
Störungen der Eltern-Kind-Beziehung, des Vertrauens
Lernen, etwas nicht zu tun, solange die
Strafbedingungen präsent sind
Reaktanz (genau das nicht tun, zu dem man
gezwungen wird)
unerwünschtes Verhalten gewinnt an Attraktivität
...
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Körperstrafen
➜  kein Erziehungsmittel,
sondern Gewalt
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Strafen: Verhältnis zur Gewalt
„Strafen bedeutet aggressive Leidzufügung
Gottfried Lischke (S.69)
„Wer eine Bestrafung durchsetzen will, muss selbst Gewalt
ausüben
(Spittler, Rechtssoziologe)
Landesjugendamt Brandenburg: Respektvoller Umgang mit Kindern. Erziehungsmittel unter der
Lupe. Eine Handreichung für die pädagogische Praxis. 2009
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Strafen - Gewalt
Udo Rauchfleisch (S.73f.):
„ ... haben wir es beim ‚Strafen mit einer speziellen Form
von Gewalt zu tun. Wie vielfach bei Gewalthandlungen
begründen und rechtfertigen Täterinnen und Täter ihr
Verhalten in diesem Falle als sinnvolle und notwendige
Erziehungsmassnahme und leugnen damit das Faktum der
Gewaltausübung. Dennoch lässt eine genauere Untersuchung solcher angeblicher ‚Erziehungsmassnahmen
schnell erkennen, dass es sich eindeutig um Gewalt
handelt, da die beiden Hauptmerkmale der Gewalt
vorliegen, die Machtdifferenz (hier die mächtigen Täter, dort
die hilflosen Opfer) und die Schädigung der Opfer .
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falls doch, dann ...
Bestrafen Sie Ihr Kind nur dann, wenn es die Regeln,
gegen die es verstösst, auch kennt.
Strafen sollen in einem logischen Zusammenhang mit
dem Vergehen stehen.
(bedenken, dass Kinder erst ab ca. 8 Jahren die sozialen Regeln so weit
verinnerlicht haben, dass sie sich weitgehend eigenverantwortlich daran
halten können!)
Unterscheiden sie zwischen dem Kind und seinem
Verhalten.
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Fazit
Was spricht für die Anwendung von Strafen in
der Erziehung?
Nicht das Strafen ‚perfektionieren , sondern
nach Alternativen Ausschau halten!
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II. Ausweg
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Grenzen setzen: aber wie?
Kinder brauchen Grenzen
•  Grenzen bieten Schutz
•  Grenzen bieten Halt und Orientierung
•  Grenzen bieten Geborgenheit
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Grenzen setzen
Voraussetzungen / Bedingungen
•  Kinder brauchen Liebe
•  Kinder brauchen Respekt
•  Die perfekte Erziehung gibt es nicht!
•  Die Frage ist nicht ‚ob‘, sondern ‚wie‘
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Merkmale sinnvoller Grenzen
•  konstruktive Handlungsanleitungen:
Wegweiser,
nicht Verbotsschilder!
•  orientieren sich an der Frage:
„Wie möchte ich behandelt werden?“
nicht: „Wie wurde ich als Kind behandelt?“
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d.h.
• 
• 
• 
• 
klare, konkrete und eindeutige Sprache
nicht zu viel auf einmal
keine ‚Relativierer‘ (z.B. eigentlich)
Übereinstimmung zwischen Haltung/
Ausdruck und Inhalt
•  direkte Kontaktaufnahme – auch mit
den Augen
•  Vorbild sein
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Erziehungsbeziehung heisst aber
auch:
• 
• 
• 
• 
• 
• 
Zeit nehmen / haben
Alternativen bieten
Ablenken und anregen
die Umgebung ändern, nicht das Kind
Bewertungen überdenken
konstruktive Konflikt- / Problemlösung
•  Phantasie, Kreativität und Humor
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Freiheit in Grenzen
www.freiheit-in-grenzen.org
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herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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Zwicky, 2004, 38-44:
Herkömmliches Strafen geht davon aus:
• 
dass der Strafende eine Autoritätsperson darstellt
oder eine entsprechende Autorität vertritt
• 
dass durch die Bestrafung geahndete
Normverletzungen generell akzeptiert und nicht
Gegenstand der Diskussion sind
• 
dass der oder die Strafende mit der Strafhandlung
keine spezifischen Eigeninteressen vertritt
• 
dass die Strafe einen übergeordneten –
pädagogischen – Zweck erfüllt und beim Bestraften
zur einer Verhaltensänderung aus Einsicht beiträgt
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Ist das heute noch so?
1.  Autoritätsverlust
2.  Werte- und Normenpluralismus
3.  Funktionsanforderungen zunehmend bürokratischer
Organisationssysteme
4.  eher in Frage stellen der strafenden Person bzw.
institutioneller Regeln als Verhaltensänderung
Heinrich Zwicky: Ignorieren oder Nachsitzen. Formen, Dimensionen und
gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Strafens in der Schule.
In: Frey, K. et al.: Strafen. Die unangenehme Pflicht. Texte und Materialien
für Pädagoginnen und Pädagogen. Pestalozzianum, Zürich, 2004, 38-44.
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Tschöpe-Scheffler!
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Unverbesserlich
Eine wegen Schwarzfahrens vorgeladene
Deutsche ist sogar zu ihrer Vernehmung bei der
Polizei ohne Ticket mit der U-Bahn gefahren.
Nach Behördenangaben in Bochum vom
Dienstag gab die polizeibekannte 19-Jährige die
dreiste Schwarzfahrt zur Wache selbst zu. Der
Beamte war stutzig geworden, weil die Kleidung
trotz strömendem Regen trocken war. (sda)!
Der Bund, 23.November 2005
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und die Realität?
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Strafen – ja oder nein?
Ein Rundgang durch ein unlösbares Problem
Ursula Ruthemann / PHZ
Tatsache: 100 Bücher und keine befriedigenden
Antworten
Tatsache: seit 1 000 Jahren praktiziert und kein
Patentrezept in Sicht
Tatsache: bei 10 000 Lehrpersonen verpönt und von
ebenso vielen praktiziert
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