Familienzentrum NRW - paedquis

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Familienzentrum NRW - paedquis
Familienzentrum NRW
Handbuch für die Re-Zertifizierung
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
©
PädQUIS® gGmbH
Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme
gGmbH
Kooperationsinstitut der Freien Universität
Berlin
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
www.paedquis-familienzentrum.de
[email protected]
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
Inhalt
I Fragebogen und Belegmaterialien ........................................................................................................ 4
II Allgemeine Hinweise und Erläuterung zu der Re-Zertifizierung ............................................................. 6
III Hinweise und Erläuterungen zu den Gütesiegelkriterien ...................................................................... 9
A.
Leistungen und Strukturen des Familienzentrums..................................................................................... 9
1.
Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien........................................................................ 9
2.
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft.....................................................................................16
3.
Kindertagespflege .................................................................................................................................20
4.
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ......................................................................22
B.
Struktur des Familienzentrums ................................................................................................................24
5.
Sozialraumbezug...................................................................................................................................24
6.
Kooperation und Organisation .............................................................................................................26
7.
Kommunikation ....................................................................................................................................28
8.
Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation ................29
Sollten sich bei der Re-Zertifizierung Fragen ergeben, können Sie sich gerne bei uns melden:
dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr,
montags, mittwochs und freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr
unter der Telefonnummer (030) 720061-30, Fax: (030) 720061-162.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gerne eine E-Mail senden an [email protected].
Bitte geben Sie IMMER Ihre Zertifizierungsnummer an, so dass Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden
kann.
Unterlagen, Informationen und Unterstützung finden Sie unter
www.paedquis-familienzentrum.de/downloads sowie www.familienzentrum.nrw.de/68.html
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
I Fragebogen und Belegmaterialien
Aufbau des Gütesiegels und des Fragebogens
Der Fragebogen zur Re-Zertifizierung entspricht dem Gütesiegel Familienzentrum NRW 2011. Er ist in zwei Teile
unterteilt: In Teil A werden die von dem Familienzentrum erbrachten Leistungen erfasst. Teil B bezieht sich auf die
Struktur des Familienzentrums.
Alle Fragen bzw. Kriterien sind mit einer Nummer (z.B. 1.1) versehen. Diese Nummer bezieht sich zum einen auf den
Bereich und zum anderen auf die jeweiligen Basis- und Aufbaukriterien im „Gütesiegel NRW“ und dient Ihnen zur
Orientierung. Hiermit können Sie nachvollziehen, zu welchem Bereich und zu welchen Basis- oder Aufbaukriterien die
entsprechenden Fragen gehören.
Da einige Gütesiegelkriterien „und“ bzw. „oder“ – Formulierungen enthalten, werden diese für eine bessere Übersicht
getrennt dargestellt und enthalten eine erweiterte Nummer:
1.8
sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch
gezielte Maßnahmen gefördert wird
und
1.8.1
Beispiel: Das Kriterium 1.8: „…sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen und die Zusammenarbeit
mit Kinderärzten und Kinderärztinnen durch gezielte Maßnahmen gefördert werden“ ist im Fragebogen
folgendermaßen dargestellt:
sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit
mit KinderärztInnen durch gezielte
Maßnahmen gefördert wird.


In welcher Form wird dies in der Einrichtung umgesetzt?


In welcher Form wird dies in der Einrichtung umgesetzt?
Ein „UND“ zwischen den Kriterienteilen bedeutet, dass beide Kriterienteile erfüllt sein müssen.
Ein „ODER“ bedeutet, dass mindestens ein Kriterienteil erfüllt sein muss.
Die Frageformulierungen enthalten Schlüsselbegriffe, die Sie bei der Beantwortung beachten müssen. Diese
bezeichnen jeweils unterschiedliche Arten von Leistungen/Strukturen. Die Schlüsselbegriffe sind in der folgenden
Tabelle genauer erläutert:
1. Das Familienzentrum verfügt über…:
2. Das Familienzentrum
macht/organisiert…:
Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Tageseinrichtung Materialien
und Arbeitsinstrumente (Verzeichnisse, Listen, Flyer usw.) besitzt, die
Leitung und MitarbeiterInnen kennen und nutzen.
Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Tageseinrichtung ein Angebot
bereit hält/vermittelt, das von eigenen MitarbeiterInnen oder durch
Kooperationspartner in den Räumen der Tageseinrichtung oder in den
Räumen eines Kooperationspartners in fußläufiger Entfernung zur
Einrichtung (max. ca. 1,5 km bei Einzelfamilienzentren / max. ca. 3 km bei
Verbundfamilienzentren) durchgeführt wird.
3. Das Familienzentrum sorgt für…:
Diese Formulierung wird benutzt, wenn das Familienzentrum durch
bestimmte organisatorische Maßnahmen Voraussetzungen für die
Erbringung von Leistungen schafft.
4. Das Familienzentrum ermöglicht…:
Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Einrichtung ihre Räume für
Aktivitäten und Maßnahmen Dritter (TherapeutInnen, Eltern, Verbände) zur
Verfügung stellt, der Dritte dieses Angebot jedoch in eigener Verantwortung
erbringt (z.B. Beratungen unterschiedlicher Art).
5. Das Familienzentrum kooperiert…:
Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Einrichtung mit
Kooperationspartnern zusammen arbeitet, die KEINE Leistungen im
Familienzentrum erbringen, sondern z.B. Informationen mit ihm
austauschen oder seine Leistungen nutzen (z.B. örtliche Jugendhilfeplanung,
Unternehmen, …).
4
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
Bitte machen Sie alle benötigten Angaben, die in dem Bogen abgefragt werden, innerhalb der entsprechenden
Eintragungsmöglichkeiten im Fragebogen. Bitte NUR die weißen Felder ausfüllen! (Falls Sie den Fragebogen online
ausfüllen möchten, lesen Sie bitte die Handreichung zum Online-Ausfüllen)
Für Verbünde sind die einzelnen Leistungen und Strukturen folgendermaßen gekennzeichnet:
Einrichtungsleistungen/-strukturen
sind Leistungen und Strukturen, die in jeder einzelnen
Kindertageseinrichtung vorgehalten werden müssen („Jeder für
sich“).
Verbundleistungen/-strukturen
sind Leistungen und Strukturen welche nur von einer der
Verbundeinrichtungen vorgehalten werden müssen („Einer für
alle“).
Gemeinschaftsleistungen/-strukturen
sind Leistungen und Strukturen, die von allen am Verbund
beteiligten Einrichtungen gemeinsam getragen werden müssen. Zum
Beispiel die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes oder
Vorhabens („alle gemeinsam“).
Wichtige Hinweise für die Zuordnung und Vollständigkeit der Belegmaterialien
- Werden Belegmaterialien für ein Kriterium benötigt, wird im Fragebogen konkret darauf hingewiesen („Wenn Ja,
dann…“).
- Heften Sie die Belegmaterialien entsprechend den Anleitungen und Anmerkungen im Fragebogen zu den einzelnen
Fragebogenpunkten in dem von PädQUIS mitgelieferten Ordner ab!
- Heften Sie Belege nur zu den Kriterien ab, bei denen welche gefordert werden.
- In der Evaluation können wir nur die Unterlagen berücksichtigen, die wir angefordert haben. Zusätzliches Material,
welches Sie evtl. beifügen, wird nicht in die Evaluation eingehen!
- Achten Sie darauf, dass Sie die Belegmaterialien jeweils mit der entsprechenden Fragebogennummer kennzeichnen.
Es kann immer mal vorkommen, dass Belege falsch abgeheftet wurden oder herausfallen. Mit der Nummerierung
lassen sie sich dann einfacher richtig zuordnen.
- Für Verbund-Familienzentren: Bei Einrichtungsleistungen und –strukturen ist es wichtig zu erkennen, welcher Verbundeinrichtung die Anlagen zuzuordnen sind. Kennzeichnen Sie die Materialien daher bitte entsprechend, z.B. mit
Stempeln.
- Bitte benutzen und beschränken Sie sich auf unsere vorgefertigten Ordner, dieser Platz ist ausreichend.
- Verwenden Sie Klarsichtfolien nur, wenn dies sinnvoll ist (z.B. zum Sammeln kleiner Flyer). Bitte denken Sie hier an
Ihren Arbeitsaufwand, Materialkosten und die Umwelt!
- Überprüfen Sie die Belegmaterialien auf Vollständigkeit. Nutzen Sie hierfür die Checkliste, welche Sie gemeinsam
mit dem Ordner per Post erhalten! Kreuzen Sie die abgehefteten Anlagenpunkte an, so können wir besser erkennen, ob Sie eventuell etwas vergessen haben und Sie rechtzeitig darauf hinweisen.
Wir empfehlen Ihnen zudem, eine Kopie des Ordners für Ihre Unterlagen anzufertigen, da die eingereichten
Unterlagen von PädQUIS archiviert und nicht an Sie zurückgesandt werden. Achten Sie bitte daher darauf, KEINE
Originale einzureichen.
Die Beantwortung des Fragebogens und die Aufbereitung der Belegmaterialien wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung!
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
II Allgemeine Hinweise und Erläuterung zu der Re-Zertifizierung1
Verfahren der Re-Zertifizierung:
Für die Re-Zertifizierung gibt es ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren:
Im Rahmen der Gütesiegel-Revision wurde die Anzahl der Gütesiegel-Kriterien von 112 auf 94 reduziert. Bei der ReZertifizierung werden wir von diesen 94 Gütesiegel-Kriterien lediglich 60 in die Überprüfung einbeziehen.
Bei der Re-Zertifizierung werden für ALLE acht Leistungs- und Strukturbereiche die Basiskriterien überprüft. Zusätzlich
werden für jedes Familienzentrum in EINEM der vier Leistungsbereiche und in EINEM der vier Strukturbereiche die
Aufbaukriterien geprüft. Diese beiden Bereiche können Sie selbst bestimmen; am besten wählen Sie hierbei den
Leistungsbereich und den Strukturbereich aus, in denen Ihre Einrichtung Ihrer Einschätzung nach besonders gut
aufgestellt ist.
Bitte kreuzen Sie auf der ersten Seite des Evaluationsbogens jeweils den Leistungs- und den Strukturbereich an, der
von uns in die Evaluation der Aufbaukriterien einbezogen werden soll. (Im Online-Fragebogen tragen Sie bitte die
entsprechende Ziffer ein). Bearbeiten Sie beim Ausfüllen des Fragebogens nur in diesen beiden ausgewählten
Bereichen die Aufbaukriterien; die Aufbaukriterien in den sechs anderen Bereichen werden nicht in die Bewertung
einbezogen.
Die 60 Gütesiegel-Kriterien setzten sich somit wie folgt zusammen:
jeweils 8 Basisleistungen der 4 Leistungsbereiche
32 Kriterien
jeweils 4 Basisstrukturen der 4 Strukturbereiche
16 Kriterien
8 Aufbauleistungen eines gewählten Leistungsbereichs
8 Kriterien
4 Aufbaustrukturen eines gewählten Strukturbereichs
4 Kriterien
48 Kriterien
12 Kriterien
Insgesamt max. 60 Kriterien
Die Bedingungen für die Gütesiegelfähigkeit sind die gleichen, wie für die Neu-Zertifizierung
(vgl. Gütesiegelbroschüre S.7).
Leistungsbereiche
weniger als 5 Basisleistungen
nicht gütesiegelfähig
Mindestanforderung
mindestens 5 Basisleistungen
gütesiegelfähig
Ausgleichsmöglichkeit bei NichtErfüllung eines Bereiches
mindestens 8 Basis- /Aufbauleistungen
(darunter mindestens 5 Basisleistungen)
gütesiegelfähig mit zusätzlicher
Qualität
weniger als 3 Basisstrukturen
nicht gütesiegelfähig
Mindestanforderung
mindestens 3 Basisstrukturen
gütesiegelfähig
Ausgleichsmöglichkeit bei NichtErfüllung eines Bereiches
mindestens 5 Basis- /Aufbaustrukturen
(darunter mindestens 3 Basisstrukturen)
gütesiegelfähig mit zusätzlicher
Qualität
Strukturbereiche
Die bisherigen Ausgleichmöglichkeiten bleiben für Sie im Prinzip ebenfalls bestehen, allerdings können für einen
Ausgleich nur noch diejenigen Aufbaukriterien aus dem Leistungs- bzw. Strukturbereich herangezogen werden, für
den Sie sich jeweils entschieden haben. Die weiteren Voraussetzungen des Re-Zertifizierungsverfahrens sind ebenfalls
mit denen des Zertifizierungsverfahrens identisch (vgl. Gütesiegelbroschüre, insbesondere S.7-8).
1
Erläuterungen zu dem Gütesiegel und den Mindestanforderungen finden Sie in der Broschüre Gütesiegel
Familienzentrum NRW 2011
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
Hinweise und Erläuterungen
a Für das Gütesiegel werden nur Angaben gewertet, die entsprechend den Vorgaben erläutert bzw. durch Unterlagen belegt sind.
b Grundsätzlich werden für das Gütesiegel nur Leistungen und Strukturen bewertet, die zum Zeitpunkt der ReZertifizierung vorhanden sind bzw. stattfinden. Generell wird für die Re-Zertifizierung gilt das Kalenderjahr, also
der Zeitraum von Januar 20XX bis Januar 20XX, geprüft. Das erste Halbjahr betrifft somit die Zeit von Januar-Juli
20XX und das zweite Halbjahr die Zeit von August-Januar 20XX/ 20XX.
Das Jahr 20XX gliedert sich also wie folgt:
1. Halbjahr: 01.01.XX – 31.07.XX
2. Halbjahr: 01.08.XX – 31.01.XX
c
Eine Leistung kann bis zu 2x bewertet werden, wenn diese inhaltlich zwei verschiedenen Bereichen zugeordnet
werden kann. Der Sprachförder- und Elternbildungskurs „Rucksack“ für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund kann beispielsweise für die Leistung 1.10 (Angebote/Kurse/Projekte zur zusätzlichen Sprachförderung für
Kinder der Einrichtung) und für die Leistung 2.10 (Weitere Bildungsmöglichkeiten für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte) gewertet werden. Ein Babymassagekurs kann für die Leistung 1.3 (Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit
unter dreijährigen Kindern) und die Leistung 2.8 (Kurse zur Gesundheitsförderung und/oder Bewegungsförderung)
gewertet werden. Insgesamt können einzelne Angebote nur maximal zweimal gewertet werden.
d Achten Sie darauf, dass angegebene Personen nur MitarbeiterInnen des Familienzentrums sind (dies betrifft z.B.
„AnsprechpartnerIn im Familienzentrum“, „Qualifikation der MitarbeiterInnen“).
e Qualifikationen:
 Die genannte Person muss MitarbeiterIn des Familienzentrums sein.
 Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat oder Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden. Anmeldebestätigungen reichen nicht aus.
 Die Qualifikation muss wenigstens zu 2/3 im aktuellen Kalenderjahr der Re-Zertifzierung abgeschlossen werden.
 Die Dauer der Fortbildung muss mindestens 6 Stunden (ohne Pause), für Kindertagespflege mindestens 3
Stunden betragen.
 Ein- bis zweitägige Fortbildungen dürfen nicht länger als 7 Jahre zurückliegen.
 Länger andauernde Qualifikationen bzw. Ausbildungen dürfen länger als 7 Jahre zurückliegen und werden anerkannt, sofern eine gewisse Aktualität der thematischen Inhalte gegeben ist.
 Eine Infoveranstaltung ist keine Fortbildung.
f
Die Angabe der maximalen Entfernung ca. 1,5 km (ca. 3 km bei Verbünden) bezieht sich auf den Fußweg!
g „Aktuell“ bedeutet, dass die Materialien aktuell bestehende Inhalte haben müssen. Achten Sie daher darauf, dass
die Erstellung der Materialien bzw. die letzte Aktualisierung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (aktuelles
Kalenderjahr der Re-Zertifizierung – beginnend mit Januar 20XX).
h In der Handreichung werden bei einigen Kriterien mögliche Beispiele aufgeführt. Bitte verstehen Sie diese auch als
solche. Sie stellen kein Muss dar und können nicht vollständig sein. Eher sollen sie die Erklärungen zu dem
Kriterium unterstützen und als Orientierungshilfe dienen.
I
Bei den Angeboten/Kursen unter Punkt 2 handelt es sich immer um Erwachsenen- bzw. Erwachsenen-KindAngebote. Reine Kinderangebote, können Nicht anerkannt: werden!
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich! Aus den Anlagen und den Angaben im Fragebogen muss Folgendes zu erkennen
sein:
 An wen richten sich die Angebote/ Kurse (Zielgruppe)?
 Was ist Inhalt des Angebots?
 Wann findet das Angebot statt (Datum)?
 Wo genau findet das Angebot statt (Adresse)?
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
 Wer führt es durch?
j
Aussehen der schriftlichen Kooperationsverträge: Schriftliche Kooperationsverträge müssen Unterschriften aller
Vertragspartner enthalten und aktuell sein. Eine einseitige Erklärung über eine Zusammenarbeit reicht nicht aus
(Unterschrift nur eines Kooperationspartners).
Ausnahme bei trägerinternen Kooperationen: Hier werden generell keine schriftlichen Kooperationsverträge
benötigt, sie sind aber für Verbindlichkeiten empfehlenswert. Hier wird eine schriftliche Kooperationsvereinbarung auch ohne beiliegenden Kooperationsvertrag mit „Ja“ bewertet. D.h. der Vertrag ist ohne
Unterschrift gültig.
Bei Kooperationsvereinbarungen von Verbundeinrichtungen müssen diese von allen beteiligten Verbundpartnern
(LeiterInnen, Trägerverbände) unterschrieben werden. Wenn ein Träger mehrere seiner Einrichtungen eines
Verbund-Familienzentrums zusammengefasst hat, reicht es aus, wenn er einmal unterschreibt.
Müssen Kooperationsvereinbarungen neu abgeschlossen werden?
Wenn die Vereinbarungen noch gültig sind, müssen sie nicht neu abgeschlossen werden. Es reicht dann aus, eine
Kopie der Vereinbarung beizufügen.
Die Vereinbarungen müssen für das aktuelle Kalenderjahr der Re-Zertifizierung gültig sein.
Müssen Belege, die schon vor 4 Jahren eingereicht wurden, noch einmal eingereicht werden?
Ja. Dort, wo im Selbstevaluationsbogen Belege gefordert werden, müssen sie auch beigelegt werden. PädQUIS kann
nicht auf die Unterlagen von vor 4 Jahren zurückgreifen. Zudem müssen die Belege für das aktuelle Kalenderjahr
(01.01.20XX – 31.01.20XX) der Re-Zertifizierung gültig sein.
Verbünde mit Nicht-Kindertageseinrichtungen
Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich Kindertageseinrichtungen mit anderen familienorientierten Einrichtungen, die
keine Kindertageseinrichtung sind, zu einem Verbund zusammenschließen. Gemeint sind hier z.B.
Familienbildungsstätten oder Erziehungsberatungsstellen. Einige Prüfkriterien des Gütesiegels sind allerdings
besonders auf Kindertageseinrichtungen ausgelegt. Wenn Verbundpartner bestimmte Kriterien deshalb nicht
vorzeigen können, ist dies nicht negativ zu bewerten.
Vor-Ort-Prüfung
Für die Vor-Ort-Prüfung nimmt der/ die entsprechende EvaluatorIn mit Ihnen Kontakt auf, um einen individuellen
Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Diese Prüfungen werden durch unseren Kooperationspartner KCR (Konkret Consult
Ruhr) koordiniert: Fr. Jantos: Tel.: 0209 – 1671252.
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
III Hinweise und Erläuterungen zu den Gütesiegelkriterien2
A. Leistungen und Strukturen des Familienzentrums
1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
Basisleistungen:
1.1
Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten und von
Angeboten zur Gesundheits- und Bewegungsförderung in der Umgebung. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.1 und 1.1.1).
Aktuell bedeutet, dass die Materialien aktuell bestehende Inhalte haben müssen. Achten Sie daher darauf, dass die
Erstellung des Verzeichnisses bzw. die letzte Aktualisierung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (aktuelles Jahr der ReZertifzierung).
Das Verzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
 Ein Verzeichnis ist eine Auflistung von mindestens 3 verschiedenen Angeboten
1. Angebote und Leistungsspektrum/ Anbieter 2. Angebotsart, 3. AnsprechpartnerIn, 4. Anschrift,
Telefonnummer.


Broschüren und/oder Flyer mit Adressen und Telefonnummern werden ebenfalls als Verzeichnis gewertet.
Die Dauer der Angebote ist nicht relevant.
Die Verzeichnisse müssen offen in dem Familienzentrum ausliegen, sodass Interessierte sie sich leicht anschauen
können.
1.1
ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten in der Umgebung.
In dem Verzeichnis müssen die Fachkräfte und/oder Einrichtungen für Erziehungs- bzw. Familienberatung aufgeführt
sein.
Beispiele: Erziehungs-/Familienberatung, Frühförderung, Heilpädagogik, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie,
zuwanderungsspezifische Stellen/ Vereine, Frauenberatungsstellen.
1.1.1
ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten zur Gesundheits- und/oder Bewegungsförderung in der Umgebung.
Beispiele: Yoga-Kurse, Sportverein, Ernährungsberatung, Tanzschule, Ernährungsberatung, Sportstätten, Autogenes
Training, Sportkurse, Seminare zum Thema „Gesunde Ernährung“.
1.2
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der interkulturellen Öffnung
spezialisiert ist (nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung) und Eltern und Fachkräfte entsprechend
berät. (Verbund: Verbundleistung)
Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.2 und 1.2.1).
Was ist mit interkultureller Öffnung gemeint? Die Integration unterschiedlicher Kulturen und Religionen in den Alltag
des Familienzentrums und die kompetente Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden
verschiedener Kulturen.
1.2
sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der interkulturellen Öffnung spezialisiert ist
(nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung) (Verbund: Verbundleistung)
 Erläuterungen zu den Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.7.
 Religiöse Themen werden anerkannt, wenn ein interreligöser Aspekt deutlich wird!
Beispiele für Fortbildungen: „Interkulturelle Erziehung in Kindertagesstätten“, „Geschlechterrollen und Erziehungsvorstellungen in verschiedenen Kulturen“, „Sprachförderung und interkulturelle Erziehung in Kindertagesstätten“.
2
Inhaltlich relevante Änderungen bzw. Ergänzungen zum Vorjahr werden farblich hervorgehoben.
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PädQUIS
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Nicht anerkannt: werden: Deutschkurse für Familien mit Migrationshintergrund, Begleitung von Familien mit
Migrationshintergrund bei Behördengängen, ein eigener Migrationshintergrund.
1.2.1
Wenn Ja: Berät der/die MitarbeiterIn Eltern und Fachkräfte zu Fragen der interkulturellen Öffnung in der
Einrichtung?

Es müssen Eltern und Fachkräfte und alle Verbundpartner beraten werden.

Der/die MitarbeiterIn muss den Eltern als AnsprechpartnerIn für diesen Themenbereich bekannt sein.
1.3
Das Familienzentrum organisiert Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit unter dreijährigen Kindern oder kann
interessierte Eltern an ein entsprechendes Angebot im Einzugsgebiet verweisen. (mindestens einmal pro Woche)
(Verbund: Verbundleistung)
Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (1.3 oder 1.3.1).
Von einer Fachkraft angeleitete Angebote, die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern wahrnehmen können.

Die Gruppen müssen mindestens einmal in der Woche stattfinden.

Gruppen, die längere Zeit nicht stattfinden konnten, können Nicht anerkannt: werden.

Qualifikation z.B.: ErzieherInnen, KursleiterInnen.
Beispiele: Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP); SpielRaum-Kurse/Emmi-Pikler-Kurse;
Stillgruppen; Mutter-Kind-Gruppen/Vater-Kind-Gruppen, Griffbereit.
Babymassage-Kurse;
1.3
Eltern-Kind-Gruppen im Familienzentrum (Verbund: Verbundleistung)

Die Gruppen müssen mindestens einmal in der Woche im Familienzentrum stattfinden.
1.3.1
verweist auf Eltern-Kind-Gruppen in unmittelbarer Nachbarschaft. (Verbund: Verbundleistung)

Die Entfernung darf 1,5 km bzw. 3 km Fußweg bei Verbünden nicht überschreiten.
1.4
Das Familienzentrum verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien
zur Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess (bspw. durch Gespräche zwischen den
ErzieherInnen und den Eltern) begleitet wird.
(Verbund: Einrichtungsleistung)
Es muss ein schriftliches Konzept vorliegen.
Aus dem Konzept muss nachvollziehbar hervorgehen, dass die Einrichtung bei Bedarf mit einer
Erziehungsberatungsstelle und/oder dem allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) zusammenarbeitet. Das
Konzept muss Antworten auf alle folgenden Fragen geben:
 In welchen Fällen werden Eltern an die Erziehungs- und Familienberatung vermittelt?
 Mit welcher Erziehungs-/Familienberatungsstelle arbeitet die Einrichtung in diesen Fällen zusammen?
 Was ist die Rolle der Einrichtung, wenn sich die Eltern im Beratungsprozess mit der Erziehungs-/
Familienberatungsstelle befinden?
Das Konzept kann stichpunktartig dargestellt werden (eine schematische Darstellung ist ausreichend).
1.5
Das Familienzentrum organisiert eine offene Sprechstunde für Erziehungs-/Familienberatung oder andere in den
Alltag der Einrichtung integrierte Beratungsangebote. (mindestens einmal pro Monat) (Verbund: Verbundleistung)

Es muss einen festen Termin (mindestens einmal pro Monat) geben. Dieser muss angekündigt werden.

Ohne vorab festgelegte Inhalte.

Offen auch für Eltern ohne Kinder in der Einrichtung.

Die Beratung muss von qualifizierten Fachkräften der Erziehungsberatungsstelle oder entsprechend qualifizierten
Personen (beraterische oder therapeutische Zusatzausbildung) angeboten werden.
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
Findet die gesamte Beratung nicht im Familienzentrum statt, sondern in benachbarten Räumen, ist ein Fußweg
von 300 – 400 m in Ordnung.

Modell „Lotse“/ „Galerie“: Die Beratung kann auch eine „Lotsenfunktion“ übernehmen: Sie hat die Funktion einer
Erst- oder Eingangsberatung, bei der geklärt wird, ob den Eltern die erhaltenen Informationen ausreichen oder ob
an weitere Beratungsstellen oder in Therapieangebote vermittelt werden muss. Hierfür muss der/die BeraterIn
sich mit der lokalen Infrastruktur auskennen und dort vermitteln. Es sollte ausgeschlossen werden, dass es
hauptsächlich zu Vermittlungen in die eigene Praxis kommt. Als Nachweis genügt eine kurze Darstellung der
Arbeit der BeraterInnen (Qualifikation, Beratungskonzept, Kooperationspartner), die während der Begehung
eingesehen werden kann.

Wird während der „Lotsenfunktion“ auf das Angebot verwiesen, so darf die Entfernung 1,5 km und 3 km bei
Verbundeinrichtungen nicht überschreiten!

Alternativ bietet es sich dann an, individuelle Termine in der Einrichtung zu vereinbaren, zu denen ein BeraterIn
kommt.
NICHT gemeint sind hier Elternsprechtage und Entwicklungsgespräche, Entwicklungsgespräche von Fachkräften der
Frühförderung, thematisch festgelegte Vorträge, Informationsveranstaltungen und Elterncafès.
1.6
Das Familienzentrum verfügt über systematische Verfahren
(Entwicklungsscreening) und wendet sie an. (Verbund: Einrichtungsleistung)
zur
allgemeinen
Früherkennung
Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (1.6 oder 1.6.1)
 Allgemeine Verfahren zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten müssen den Entwicklungsstand des
Kindes in mehreren Dimensionen (z.B. Motorik, Sprache, Sozialverhalten) erfassen und das Erkennen von
Auffälligkeiten ermöglichen.
 Jährliche Anwendungen auf alle Kinder von 3-6 Jahren.
 Die Verfahren müssen wissenschaftlich begründet sein und grundlegenden diagnostischen Gütekriterien genügen
(Entwicklungsscreeningsverfahren) und
 Alle Kinder aller Altersstufen (ab 3 Jahre) müssen beobachtet werden, nicht nur bei Auffälligkeiten oder vor dem
Schuleintritt.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein (kurze Checkliste zur Anerkennung):
1.
Mehrere Entwicklungsbereiche müssen erfasst werden.
2.
Normbezug für altersgemäße Entwicklung muss gegeben sein bzw. altersmäßig auffällige Entwicklung muss
sichtbar gemacht werden können. Altersdifferenzierung.
3.
Es müssen Richtlinien der Auswertung enthalten sein.
4.
Es müssen konkrete Fragestellungen gestellt werden („fängt einen zugeworfenen Ball mit 10-15 cm Durchmesser
aus einer Entfernung von 2 m“ oder „legt ein Kinderpuzzle mit 12 Teilen richtig zusammen“).
5.
Verfahren muss durch pädagogische Fachkräfte (evtl. nach entsprechender Fortbildung) anwendbar sein und
angewendet werden.
6.
Die Objektivität muss gewährleistet sein.
Nicht anerkannt: werden Verfahren zur Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen, diese werden unter
1.7 gewertet.
1.6
Wendet anerkannte Verfahren zur allgemeinen Früherkennung (Entwicklungsscreening) an. (Verbund:
Einrichtungsleistung)
Beispiele:
DESK 3-6 - Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten (Tröster, Flender und Reineke); Sensomotorisches
Entwicklungsgitter von Kiphard; Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter (Beyer; Fastabend; Liebers); Grenzsteine der
Entwicklung (Laewen); BEN (Borkener Entwicklungsnetzwerk); Münsteraner Entwicklungs- und Beobachtungsbogen
(Barth); Entwicklungstabelle (Beller&Beller); Entwicklungsbeobachtung und –dokumentation (Petermann, Petermann,
Koglin); "Kompetent beobachten - Sehen-Verstehen - Handeln" (Backes und Künkler)
1.6.1
Wendet selbst entwickelte Verfahren zur Früherkennung an, die eine differenzierte und kriteriengestützte
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
Beobachtung ermöglichen. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Siehe die kurze Checkliste zur Anerkennung von Entwicklungsverfahren unter 1.6 und prüfen Sie das Verfahren auf
diesen Grundlagen.
1.7
Das Familienzentrum verfügt über systematische qualitative Verfahren der Beobachtung, Dokumentation und
Planung von Entwicklungsprozessen und wendet sie an. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Die Verfahren sollen dafür geeignet sein, die jeweiligen kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesse zu erkennen,
zu verstehen und zu fördern und sollen als Grundlage für die regelmäßige Planung, sowie für den regelmäßigen
fachlichen Austausch im Team dienen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein (kurze Checkliste zur Anerkennung):
1. Halbjährliche Anwendung bei allen Kindern (alle Altersstufen).
2. Beschreibungen zu Entwicklungs- und Bildungsprozesse müssen aus den Unterlagen klar erkennbar sein.
3. Qualitative Beobachtungen und Beschreibungen zu den Kindern müssen sich auf einzelne Entwicklungsbereiche
beziehen. Diese sollten in der jeweiligen Dokumentation klar erkennbar sein.
4. Bilder und Produkte der Kinder, die in den Portfolios gesammelt werden, gehören auch zur Bildungsdokumentation. Wichtig hierbei ist, dass erkennbar ist, zu welchem Entwicklungsbereich und Bildungsprozess diese
zuzuordnen sind.
5. Inwiefern werden die Beobachtungen ausgewertet und zur Planung verwendet?
Zur Orientierung können Sie auch die Bildungsvereinbarung NRW nutzen („BILDUNGSVEREINBARUNG NRW – BEOBACHTUNG UND DOKUMENTATION“ von Rainer Strätz):
Beispiele:
Portfolio; Leuvener Engagiertheitsskala (Laevers); Sieben Intelligenzen (Laewen und Andres); Themen der Kinder
erkennen - Beobachtungsbogen zur Unterstützung von Bildungsprozessen (INFANS); Der Baum der Erkenntnis (Berger
und Berger); Das Salzburger Beobachtungskonzept für Kindergärten (SBKKG) (Paschon und Zeilinger); Bildungs- und
Lerngeschichten (Carr, Leu); "Kompetent beobachten – Sehen - Verstehen - Handeln" (Backes und Künkler); GABIP Ganzheitliches Bildungsdokumentations-Programm.
1.8
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen und die Zusammenarbeit mit
Kinderärzten und –ärztinnen durch gezielte Maßnahmen gefördert werden. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.8 und 1.8.1).
1.8
Förderung von U-Untersuchungen durch gezielte Maßnahmen. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Bitte dieses Kriterium als gezielte Förderung verstehen und NICHT als Kontrolle der Eltern.
Beispiele:
 Rechtzeitige Hinweise und Erinnerungen vor jeder fälligen U-Untersuchung.
 Informierende Elterngespräche über dieses Thema
 Regelmäßige Vorträge zu dem Thema.
Nicht anerkannt: wird: Die ausschließliche Vorlage des U-Heftes bei der Aufnahme.
1.8.1
Zusammenarbeit mit Kinderärzten und –ärztinnen (Verbund: Einrichtungsleistung)
Beispiele:
 Regelmäßige Vorträge von KinderärztInnen/ZahnärztInnen in der Einrichtung.
 Regelmäßiger Austausch mit KinderärztInnen.
 Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt kann auch gewertet werden.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen über die jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen hinausgehen.
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PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
Aufbauleistungen:
1.9
Das Familienzentrum organisiert Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt
mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. (Verbund: Verbundleistung)
 Dieses Kriterium umfasst spezielle Angebote für Kinder im Vorschulalter mit Sprachentwicklungsverzögerungen
und/oder Schwierigkeiten in der deutschen Sprache, die keine Kindertagesstätte besuchen.
 Wird die Maßnahme von einer MitarbeiterIn des Familienzentrums durchgeführt, muss eine Qualifikation
(Fortbildung) für diese vorliegen. Erläuterungen zu den Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis
e, S.7.
 Die Maßnahme kann aber auch durch einen Kooperationspartner durchgeführt werden.
Beispiele:
Sprachförderung im Landesprojekt NRW, „Hocus und Lotus“, HLL (Hören-Lauschen-Lernen-Trainingsprogramm),
„Rucksack“ für Vorschulkinder und ihre Mütter mit Migrationshintergrund, „Fit für die Schule“, Würzburger
Trainingsprogramm, „Keiner ist so schlau wie ich“, Kon-Lab.
Nicht anerkannt:: Frühe Chancen, Delfin 4
1.10
Das Familienzentrum organisiert für Kinder der Einrichtung (ggf. auch mit ihren Eltern) spezielle Kurse oder Projekte
zur zusätzlichen Sprachförderung (wobei unter „zusätzlich“ gezielte Maßnahmen zu verstehen sind, die über
Förderung der Sprachfähigkeiten im Alltag hinausgehen). (Verbund: Einrichtungsleistung; bei Zusatzangeboten für
Eltern und Kinder außerhalb der Öffnungszeiten: Verbundleistung)
 Die Sprachbildung muss über die Förderung im pädagogischen Alltag hinausgehen.
 Angebote, die zum Alltag einer Kindertageseinrichtung gehören, wie z.B. Vorlesestunden oder
Bilderbuchbetrachtungen, werden nicht als zusätzliche Sprachförderung gewertet.
 Wird die Maßnahme von einer MitarbeiterIn des Familienzentrums durchgeführt, muss eine Qualifikation
(Fortbildung) für diese vorliegen. Erläuterungen zu den Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis
e, S.7.
 Das Angebot muss stattfinden.
Beispiele: Sprachförderprogramme, Fremdsprachen (z.B. Englisch-Kurse), „Frühe Chancen“ sowie auch die Beispiele
von 1.9.
1.11
Das Familienzentrum ermöglicht – unabhängig von einer eventuellen Sprechstunde – individuelle Erziehungs/Familienberatung in seinen Räumlichkeiten, wobei eine ungestörte Beratungssituation und der Vertrauensschutz
gewährleistet werden. (Verbund: Verbundleistung)
Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.11 und 1.11.1).
1.11
Ermöglicht individuelle Erziehungs-/Familienberatung in seinen Räumlichkeiten.
 Hierunter fällt Erziehungs- und Familienberatung durch qualifizierte Fachkräfte einer Erziehungs-beratungsstelle
oder durch entsprechend qualifizierte ErzieherInnen (siehe Kriterium 1.5).
 Diese sollte unabhängig von einer festen Sprechstunde sein.
 Das Angebot muss bekannt gemacht werden.
 Die Beratung kann auch vorgehalten werden.
 Anerkannt wird auch: Erstberatung durch die Leiterin und Hinzuziehen einer Fachkraft der Erziehungsberatung bei
Bedarf (= Lotsenmodell, siehe Kriterium 1.5).
NICHT gemeint sind hier Elternsprechtage und Entwicklungsgespräche, Entwicklungsgespräche von Fachkräften der
Frühförderung, thematisch festgelegte Vorträge, Informationsveranstaltungen, Elterncafés.
1.11.1
Eine ungestörte Beratungssituation und der Vertrauensschutz sind gewährleistet.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn keine dritten Personen von der Anmeldung erfahren können, die Beratung in einem
separaten, vor Störungen geschützten Raum des Familienzentrums stattfindet und sichergestellt ist, dass Inhalte und
Ergebnisse des Beratungsgesprächs vertraulich bleiben.
13
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
1.12
Das Familienzentrum ermöglicht, wenn die Rechtslage dies zulässt, individuelle Therapien (bspw. durch freie Praxen)
in seinen Räumlichkeiten oder bietet Kindern die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten der Einrichtung
Therapien in Praxen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu nutzen. (Verbund: Verbundleistung)
Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (1.12 oder 1.12.1).
1.12
Durchführung individueller Therapien in den Räumlichkeiten des Familienzentrums (z.B. durch freie Praxen).
Individuelle Therapien richten sich nach dem jeweiligen Förderbedarf einzelner, von Entwicklungsauffälligkeiten
betroffener Kinder und werden von speziell geschulten Fachkräften durchgeführt.
Beispiele: Ergotherapie, Logotherapie, Physiotherapie u. a.
1.12.1
Ermöglicht, während der Öffnungszeiten Kinder zu Therapien in nahe gelegene Praxen zu bringen/abzuholen.

Bring- und Abholdienste sollten so organisiert sein, dass sie für die Eltern keine zeitlichen Belastungen bedeuten.
Elternfahrdienste werden Nicht anerkannt:.

Die Betreuung und Aufsicht des Kindes muss gewährleistet sein.
1.13
Das Familienzentrum verfügt über weitere spezielle Verfahren zur Früherkennung (bspw. Motorik, Lese/Rechtschreibschwächen, Verhaltensauffälligkeiten) und wendet sie an. (Verbund: Einrichtungsleistung)
 Spezielle Verfahren zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten erfassen den Entwicklungsstand des Kindes
und eventuelle Auffälligkeiten für einen spezifischen Entwicklungsbereich, wie z.B. Sprachentwicklung, sozialemotionale oder motorische Entwicklung.
 Die Verfahren müssen wissenschaftlich begründet sein, grundlegenden diagnostischen Gütekriterien genügen und
 sie müssen durch das pädagogische Personal anwendbar sein.
 Die Verfahren müssen nicht auf alle Kinder angewendet werden.
Beispiele Sprachentwicklung: BaSiK –alltagsintegrierte Sprachbeobachtung (Renate Zimmer), Liseb (Toni Mayr,
Christa Kieferle, Nesiré Schauland), BISC (Jansen, Mannhaupt, Marx, Skowronek); SELDAK (Ulich; Mayr); SISMIK (Ulich; Mayr); „Wir verstehen uns gut“ (Schlösser); Patholinguistische Diagnostik (Kauschke & Siegmüller); SETK 3-5
(Grimm) u.a.
Beispiele sozial-emotionale Entwicklungsstörungen: Herner Materialien; BKK – Beobachtungsbogen für Kinder im
Vorschulalter (Duhm, Althaus) u.a.
Beispiele motorischer Entwicklungsauffälligkeiten: Die Abenteuer der kleinen Hexe (Schönrade, Pütz)
Beispiele weiterer spezieller Verfahren: Visuelle Wahrnehmungsförderung (Frostig) u.a.
Nicht anerkannt: wird Delfin 4 (Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen, Verfahren des Landes NRW), da es eine
Regelleistung aller Kindertageseinrichtungen in NRW ist.
1.14
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass eine aufsuchende Elternarbeit (soweit notwendig unter Einbeziehung
mehrsprachiger Ansprechpersonen) durchgeführt wird, wobei dies nicht durch das Personal der Tageseinrichtung
geschehen muss.
(Verbund: Verbundleistung)
Aufsuchende Elternarbeit bezeichnet den Besuch von Familien durch Fachkräfte. Die Ansprechpersonen brauchen
nicht das Personal der Tagesstätte sein (bsp. Pfarrer), müssen aber mit diesem in Zusammenhang stehen: Durch das
Angebot von Besuchen in der Familie soll ein Vertrauensverhältnis zwischen den Familien und den Familienzentren
aufgebaut und aufrecht erhalten werden, so dass Unterstützungsbedarf frühzeitig erkannt werden kann.
Das Kriterium kann nur anerkannt werden, wenn bei Bedarf mehrsprachige Ansprechpersonen einbezogen werden.
Beispiele: Besuch aller Familien vor Aufnahme der Kinder/ Besuche zu speziellen Anlässen, wie Elterngesprächen,
Geburtstage und Festlichkeiten.
NICHT gemeint sind hier nur Besuche auf Grund von Auffälligkeiten beim Kind (z.B. Anzeichen von Vernachlässigung
oder längerer Krankheit) oder Besuche nur auf Wunsch der Eltern.
14
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
1.15
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der Gesundheitsförderung oder
Bewegungsförderung spezialisiert ist (nachgewiesen bspw. durch Zusatzausbildung oder Aus-/Fortbildung) und
Eltern und Fachkräfte entsprechend berät. (Verbund: Verbundleistung)
1. Spezialisierung auf Gesundheitsförderung und Beratung von Eltern und Fachkräften
Hier müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.15 und 1.15.1):
1.15
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der Gesundheitsförderung oder
Bewegungsförderung spezialisiert ist spezialisiert ist. (Verbund: Verbundleistung)
 Erläuterungen zu Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.6.
Beispiele: Entspannung für Kinder, Gesunde Ernährung, Krankenschwester/-pfleger, HeilpädagogInnen, Fortbildung:
„Papilio“, „Basisqualifikationen Motopädagogik/ Psychomotorik“ etc.
1.15.1
Wenn Ja: Berät der/die MitarbeiterIn Eltern und Fachkräfte in allen Verbundeinrichtungen zu Fragen der
Gesundheitsförderung/ Bewegungsförderung. (Verbund: Verbundleistung)
 Der/die MitarbeiterIn ist den Eltern und KollegInnen und Verbundpartnern als AnsprechpartnerIn für diesen
Themenbereich bekannt und berät diese bei Bedarf.
1.16
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass eine MitarbeiterIn auf das Thema „Kinderschutz“ spezialisiert ist
(nachgewiesen bspw. durch Zusatzausbildung, Fortbildung, Mitgliedschaft in einem einschlägigen Arbeitskreis) und
als MultiplikatorIn dient. (Verbund: Verbundleistung)
Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.16. und 1.16.1).
1.16
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf das Thema „Kinderschutz“ spezialisiert
ist. (Verbund: Verbundleistung)

Erläuterungen zu Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.6.

Eine Mitarbeit in einem entsprechenden Arbeitskreis kann alternativ anerkannt werden, er muss regelmäßig
stattfinden (z.B. alle 2 Monate) und durch Protokolle oder Teilnahmebestätigungen belegt werden.
Beispiele „Die Fachkraft nach § 8a SGB VIII“, „Frühe Hilfen“, „Kindeswohlgefährdung – der Schutzauftrag der
Erzieherin“, „Gewaltprävention in der Kindertagesstätte“, „Pädagogische und therapeutische Intervention“, „Herner
Materialien“ etc.
1.16.1
Wenn Ja: Fördert der/die MitarbeiterIn die Verbreitung der Informationen über das Thema in der Einrichtung?
(Verbund: Verbundleistung)

Der/ die MitarbeiterIn ist den Eltern als AnsprechpartnerIn für diesen Themenbereich bekannt.

Der/ die MitarbeiterIn berät, informiert und bildet regelmäßig das Team.
15
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
Basisleistungen:
2.1
Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der
Umgebung. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Aktuell bedeutet, dass die Materialien aktuell bestehende Inhalte haben müssen. Achten Sie daher darauf, dass die
Erstellung des Verzeichnisses bzw. die letzte Aktualisierung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (aktuelles Jahr der ReZertifzierung).
Das Verzeichnis muss folgende Angaben enthalten:

Ein Verzeichnis ist eine Auflistung von mindestens 3 Angeboten:
1. Anbieter 2. Angebotsart 3. AnsprechpartnerIn 4. Anschrift, Telefonnummer

Broschüren und /oder Flyer mit Adressen und Telefonnummern werden ebenfalls als Verzeichnis gewertet.

Die Dauer der Angebote ist nicht relevant.
Die Verzeichnisse müssen offen in dem Familienzentrum ausliegen, sodass Interessierte sie sich leicht anschauen
können.
Beispiele: Kurse von Familienbildungsstätten, Volkshochschulen, freie Initiativen.
2.2
Das Familienzentrum organisiert Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, die mit Einrichtungen der
Familienbildung durchgeführt werden sollen, mit einem Platzangebot für mindestens 20 % aller Eltern der
Einrichtung im Jahr; soweit es sich um längerfristig angelegte Kurse von besonderer Qualität handelt, kann die Quote
von 20 % auch unterschritten werden. (Verbund: Verbundleistung)
Dies können Kurse, aber auch andere Angebotsformen sein, wichtig ist:


Sie bestehen aus mindestens 4 Treffen von mindestens einstündiger Dauer.
Sie bauen auf einem bestimmten, durchdachten und niedergeschriebenen Konzept auf
(Gesprächskreise in Anwesenheit eines Beraters u.ä. sind hier also nicht gemeint).
 Sie werden durch eine Fachkraft durchgeführt und angeleitet.
 Führt eine MitarbeiterIn des Familienzentrums den Kurs durch, so muss diese/r über eine entsprechende
Fortbildung verfügen (Nachweis muss unter 6.4.3 abgeheftet werden).

Kurse, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.

Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
Das Beifügen eines Konzeptes ist nur bei eher unbekannten oder selbst konzipierten Angeboten notwendig!
Folgende Informationen sollten in dem Konzept zu den angebotenen Elternkursen stehen:

Zielsetzung des Kurses (z.B. Vermittlung von Wissen über die Entwicklung und Förderung von Kindern im
Kindergartenalter ).
 Zielgruppe (z.B. Eltern mit 3- bis 5jährigen Kindern ).
 Themen/ Inhalte der Kurseinheiten mit zeitlicher Aufteilung der Kurseinheiten (z.B. drei Einheiten
„Entwicklungsschritte im vierten Lebensjahr“, 2 Kurseinheiten à 4 Stunden).
Beispiele: „Starke Eltern – Starke Kinder“, „Triple-P“, „Elternwerkstatt“, „Elterndiplom“, „Erziehungskompetenztraining für Eltern“, „Freiheit in Grenzen“, STEP, „Emmi Pickler“, „Pekip“.
2.3
Das Familienzentrum organisiert in der Tageseinrichtung ein offenes Elterncafé, das Eltern als Treffpunkt dient.
(mindestens einmal pro Monat) (Verbund: Einrichtungsleistung)
Ein offenes Elterncafé ist ein einladend gestalteter und als solcher erkennbarer Bereich in der Kindertagesstätte. Er ist
mit Sitzmöglichkeiten und Informationsmaterialien ausgestattet, damit sich Eltern in der Einrichtung aufhalten, sich
untereinander austauschen und sich über Angebote / Themen für Familien informieren können. Eltern stehen bei
Bedarf Getränke zur Verfügung.
16
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
2.4
Das Familienzentrum organisiert Elternveranstaltungen (bspw. Elternfrühstück oder -abend mit einem bestimm-ten
Thema) zu pädagogisch wichtigen Themen. (mindestens viermal im Jahr) (Verbund: Verbundleistung)
Informations- und Diskussionsveranstaltungen für Eltern, die Erziehungs- und Entwicklungsfragen von Kindern im
vorschulischen Alter thematisieren.
 Angebote müssen mindestens viermal im Jahr stattfinden.
 Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
 Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
Beispiele: Umgang mit Wut und Trotz, Sauberkeitserziehung, Übergang zur Schule.
Nicht anerkannt: werden Elternkurse (2.2), Entwicklungsgespräche, gesundheitsbezogene Themen,
Gruppenelternabende.
2.5
Das Familienzentrum organisiert interkulturell ausgerichtete Veranstaltungen und Aktivitäten, die besonders auf
die Bedürfnisse von Familien mit Zuwanderungsgeschichte zugeschnitten sind und diese dazu anregen, sich zu
beteiligen. (Verbund: Verbundleistung)
Das Angebot sollte auf und für Familien mit Zuwanderungsgeschichte ausgerichtet sein.
Gemeint sind auch Veranstaltungen/Aktivitäten, welche die Einbringung, das Verständnis unterschiedlicher
Kulturen/Religionen und auch einfach „Anders-Sein“ in den Alltag des Familienzentrums und die Auseinandersetzung
mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden verschiedener Menschen, Kulturen und Religionen unterstützen.




Reine Kinderveranstaltungen können nicht gewertet werden.
Mindestens einmal pro Jahr.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden..
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
Beispiele: „Teestube“, „Interkulturelle Themenabende“, „Kinderwelten“, Interkulturelle Feste (z.B. Zuckerfest)
NICHT ANERKANNT: werden: „Karneval“ und Sankt-Martins-(Laternenfest), Bildungsangebote für Menschen mit
Migrationshintergrund.
2.6
Das Familienzentrum organisiert mindestens eine niedrigschwellige Aktivität für Erwachsene
(z.B. Sport, Tanzen).(einmal im Kalenderjahr) (Verbund: Verbundleistung)
Hier sind Kurse/Angebote gemeint, die ohne eine große Hemmschwelle besucht werden können.






Mindestens einmal pro Jahr.
Angebote für alle Erwachsenen aus dem näheren Umfeld.
Angebote müssen kostenlos sein.
Dies können regelmäßige Kurse (Yoga, Malworkshop, etc.), aber auch einmalige Angebote sein.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
2.7
Das Familienzentrum ermöglicht Eltern, Familienselbsthilfeorganisationen und anerkannten Elternvereinen, im
Familienzentrum Treffen, Beratungen oder andere Aktivitäten in den Räumen des Familienzentrums durchzuführen.
(Verbund: Verbundleistung)
Es muss auf das Angebot durch z.B. Aushänge oder Flyer aufmerksam gemacht werden.
Beispiele: Elternvereine, Stammtische, gemeinschaftliche Aktivitäten, freiwilliges Engagement, Aktivitäten von
Fördervereinen und Selbsthilfeorganisationen.
17
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
2.8
Das Familienzentrum macht Kurse/Angebote zur Gesundheitsförderung und/oder Bewegungsförderung (Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse). (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)
 Dies können regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein.
 Mindestens einmal pro Halbjahr.
 Kurse allein für Kinder können nicht gewertet werden.
 Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
 Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus.
Beispiele: Babymassage, Eltern-Kind-Turnen, Yoga-Kurse, Entspannungstrainings, Infoabende zu Gesundheitsthemen.
Aufbauleistungen:
2.9
Das Familienzentrum organisiert Deutschkurse für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte.
(mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)



Mindestens einmal pro Halbjahr
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus.
2.10
Das Familienzentrum organisiert weitere Bildungsmöglichkeiten speziell für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte.
(mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)




Es kann sich dabei auch um spezielle Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln.
Mindestens einmal pro Halbjahr.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus.
Beispiele: „Rucksack“, „Griffbereit“, etc.
2.11
Das Familienzentrum macht Kurse/Angebote speziell für Alleinerziehende.
(mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)





Dies können mehrtägige oder regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein.
Es kann sich dabei auch um spezielle Gesprächskreise, Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln.
Mindestens einmal pro Halbjahr.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus.
2.12
Das Familienzentrum macht Angebote für Eltern in den Bereichen Haushaltsführung / Schulden und/oder Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung. (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)
Hier sind Kurse/Angebote mit festgelegten Inhalten durch entsprechend quailfiziertes bzw. geschultes Personal, zum
ökonomischen/organisierten Umgang mit Geld/und oder Bewältigung von Schulden bzw. Hilfe bei der Arbeitssuche
etc. gemeint.





Dies können regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein.
Es kann sich dabei auch um Gesprächskreise, spezielle Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln.
Mindestens einmal pro Halbjahr.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus.
Beispiele: „Gesund und günstig essen“, „So bekomme ich meine Schulden in den Griff“, Spartipps, Hilfestellung bei der
Arbeitssuche und/oder bei der Ausfüllung von Anträgen, Bewerbungstraining, Informationen über Möglichkeiten zum
beruflichen Wiedereinstieg, Schuldnerberatung.
18
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
2.13
Das Familienzentrum organisiert Angebote zur Stärkung der Kompetenz speziell von Vätern. (mindestens ein
Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)
Hier sind Angebote mit festgelegten Inhalten zur Stärkung der väterlichen Erziehungskompetenz gemeint.
 Die Angebote müssen ausschließlich für Väter konzipiert sein.
 Es kann sich dabei auch um Vätertreffen, Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln.
 Mindestens einmal pro Halbjahr.
 Dies können mehrtägige oder regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein.
 Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
 Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
Beispiele: Gemeinsame Aktivitäten mit den Kindern (Drachenbauen, Wanderungen, Zelten), Informationsveranstaltungen zu Themen der kindlichen Entwicklung und Erziehung, „Ich bin gerne Vater – Erfahrungswerkstatt für
Väter“.
Nicht anerkannt: werden Gartenaufräumaktionen oder Umbauarbeiten im Familienzentrum.
2.14
Das Familienzentrum macht Angebote/Kurse zur Medienerziehung und/oder Leseförderung
(Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse). (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)





Dies können mehrtägige Kurse, aber auch einmalige Angebote und Infoabende sein.
Mindestens einmal pro Halbjahr.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Kurse allein für Kinder oder Buchausstellungen können nicht gewertet werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
Beispiele: Elternkurse über die Wirkungen von Medienkonsum bei Kindern (TV, Computer), Eltern/Kind-Kurse zur
Anwendung des Computers, angeleitete Besuche der Bibliothek mit den Eltern ( Bibliotheksführerschein).
2.15
Das Familienzentrum macht musische- kreative Angebote/Kurse
(Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse). (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung)





Dies können mehrtägige oder regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein.
Mindestens einmal pro Halbjahr.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Kurse allein für Kinder können nicht gewertet werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine
Anerkennung nicht erforderlich!
Beispiele: Tanzkurse, Malkurse, Musikkurse, gemeinsames Singen (Chor).
2.16
Das Familienzentrum verfügt ( im Sinne der Erziehungspartnerschaft) über ein Beschwerdemanagement.
(Verbund: Einrichtungsleistung).
Hier sollen systematische Maßnahmen zum Umgang bei einer Unzufriedenheit mit der Eltern mit dem
Familienzentrums
beschrieben
werden.
Die
Beschwerdeäußerung
steht
im
Mittelpunkt
des
Beschwerdemanagements, kann aber auch auf weitere Artikulationen ausgeweitet werden, z.B. Lob oder
Verbesserungsvorschläge.
19
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
3. Kindertagespflege
Basisleistungen:
3.1
Das Familienzentrum verfügt über schriftliche Informationsmaterialien zum Thema „Kindertagespflege“, die in der
Einrichtung ausliegen. (Verbund: Einrichtungsleistung)


Diese Materialien sollen Angebote und Leistungen zum Thema „Kindertagespflege“ beinhalten.
Es können auch die Materialien z.B. von Anbietern der Kindertagespflege sein.
3.2
Das Familienzentrum verfügt über Informationen über die Wege zur Vermittlung von Tageseltern in der Kommune
(bspw. Jugendamt, Tagespflegevereine, betriebsbezogene Angebote, …) und kann Eltern entsprechend beraten.
(Verbund: Einrichtungsleistung)
Eltern sollen hier in der Einrichtung bei Bedarf zum Thema „Kindertagespflege“ entsprechend beraten werden bzw.
über eine Erstberatung innerhalb der Einrichtung an einen Anbieter von Kindertagespflege (z.B.: an das zuständige
Jugendamt) weitervermittelt werden können.
3.3
Das Familienzentrum organisiert Informationsveranstaltungen für Eltern zum Thema „Kindertagespflege“.
(mindestens einmal pro Kalenderjahr) (Verbund: Verbundleistung)



Mindestens einmal pro Jahr, bitte nennen Sie den Termin.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus.
3.4
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der Eltern zur Kindertagespflege kompetent
eingehen kann (Nachgewiesen durch Zusatzausbildung, Fortbildung oder regelmäßige Treffen mit der
Fachberatungs- und Vermittlungsstelle). (Verbund: Verbundleistung)



Erläuterungen zu Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter e, S.7.
Die Dauer der Fortbildung muss mindestens 3 Stunden sein.
Eine Mitarbeit in einem entsprechenden Arbeitskreis kann anerkannt werden, er muss regelmäßig stattfinden
(z.B. alle zwei Monate) und durch Protokolle oder Teilnahmebestätigungen belegt werden.
3.5
Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Darstellung seines Angebots zum Thema „Kindertagespflege“ und
legt/hängt diese an Orten aus, an denen Familien mit unter dreijährigen Kindern erreicht werden, die noch keine
Einrichtung besuchen. (Verbund: Verbundleistung)



Diese Materialien sollen Angebote und Leistungen zum Thema „Kindertagespflege“ darstellen, die das
Familienzentrum selbst anbietet bzw. organisieren kann.
Dies können FZ-Flyer, Ankündigungen oder Aushänge sein.
Diese Materialien sollen an Orten ausgelegt werden, an denen Eltern von Kindern erreicht werden, die noch keine
Kita besuchen.
3.6
Das Familienzentrum verfügt über Informationen zu Angeboten der Qualifizierung von Tageseltern im
Stadtteil/Kreis. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Beispiel: Flyer, Infomaterialien vom Jugendamt oder anderen sozialen Organisationen.
3.7
Das Familienzentrum verfügt über Kontakte zu Tageseltern im Stadtteil und bindet sie in die Einrichtung mit ein (z.B.
zu Festen, Elternabenden etc.). (Verbund: Verbundleistung)
Hiermit sind 1. konkrete Kontakte zu Tageseltern gemeint, die 2. auch in die Einrichtung eingebunden werden, z.B.
durch Einladungen zu Festen und Elternabenden.
20
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
3.8
Das Familienzentrum organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen, gegebenenfalls in Kooperation
mit einer Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle. (Verbund: Verbundleistung)
Die Entfernung zur Vermittlungsstelle ist hier nicht entscheidend.
Aufbauleistungen:
3.9
Das Familienzentrum ermöglicht einzelnen Tageseltern die Nutzung von Räumen der Einrichtung außerhalb der
Öffnungszeiten (Randzeitenbetreuung). (Verbund: Verbundleistung)
Die Tageseltern müssen auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.
3.10
Das Familienzentrum ermöglicht einzelnen Tageseltern für ihre Betreuungsangebote die Nutzung von freien
Räumen der Einrichtung während der Öffnungszeiten (bspw. Kleingruppen für unter Dreijährige).
(Verbund: Verbundleistung)
Die Tageseltern müssen auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.
3.11
Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse (ggf. in Kooperation mit einem Partner) von Tageseltern, die eine
Kompetenz für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen haben. (Verbund: Verbundleistung)
Kenntnisse über Tageseltern mit dieser Kompetenz können auch in Form von Informationsmaterial oder über die
Kontakte eines Kooperationspartners vorliegen. Beispielsweise wird an das Jugendamt verwiesen, welches Adressen
von Tageseltern hat, die Kinder mit Behinderungen betreuen.
3.12
Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse (ggf. in Kooperation mit einem Partner) von Tageseltern, die eine
interkulturelle Kompetenz haben. (Verbund: Verbundleistung)
Kenntnisse über Tageseltern mit dieser Kompetenz können auch in Form von Informationsmaterial oder über die
Kontakte eines Kooperationspartners vorliegen. Beispielsweise wird an das Jugendamt verwiesen, welches Adressen
von Tageseltern hat, die eine interkulturelle Kompetenz haben.
3.13
Das Familienzentrum organisiert Treffen zum Austausch zwischen Tageseltern (z.B. Tageselterncafé) (mindestens
einmal im Quartal). (Verbund: Verbundleistung)

Das Familienzentrum muss an der Organisation beteiligt sein.

Die Treffen müssen mindestens einmal im Quartal stattfinden.

Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
3.14
Das Familienzentrum organisiert die Begleitung von Treffen von Tageseltern durch qualifizierte Fachkräfte.
(Verbund: Verbundleistung)




Das Familienzentrum muss an der Organisation beteiligt sein.
Die Treffen müssen mindestens einmal pro Jahr stattfinden.
Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
Unter qualifizierten Fachkräften werden Personen mit einer einschlägigen Ausbildung im Bereich der
Pädagogik/Psychologie verstanden, die über grundlegende Kenntnisse kindlicher Entwicklung verfügen und auf
Fragen der Tagespflege qualifiziert eingehen können.
21
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
3.15
Das Familienzentrum kooperiert mit einem Tagespflegeverein/- vermittlungsstelle/-börse o. Ä. (oder hat eigene
MitarbeiterInnen mit einschlägiger Qualifikation, die Vermittlung und Beratung leisten).
(Verbund: bei Kooperationsvereinbarung: Gemeinschaftsstruktur; bei eigenen MitarbeiterInnen: Verbundstruktur)
Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (3.15 oder 3.15.1).
3.15
Kooperation mit Tagespflegeverein/-vermittlungsstelle/-börse (oder Ähnliches).
Siehe hierzu j, S.8.
3.15.1
Eigene MitarbeiterInnen mit einschlägiger Qualifikation leisten die Vermittlung und Beratung.
Eine MitarbeiterIn übernimmt die Vermittlung und Beratung.
4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Basisleistungen:
4.1
Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den
zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten
der Einrichtungen hinausgehen. (Verbund: Einrichtungsleistung)
Eine schriftliche Abfrage, mit denen die Bedarfslage der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder bei der Anmeldung so
erfasst wird, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung keine Rolle spielen und den Eltern deutlich gemacht wird, dass es
erwünscht ist, dass sie auch weiter gehende Bedarfe nennen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Eltern an dieser Stelle Angaben zu Betreuungszeiten machen können, die über
die Öffnungszeiten hinausgehen, Offene Fragen zu gewünschten Betreuungszeiten bieten sich an.
4.2
Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern mit Kindern in der Einrichtung, indem es
einmal jährlich den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über
die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen. (Verbund:Einrichtungsleistung)
Eine schriftliche Abfrage, mit denen die Bedarfslage der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder einmal im Jahr so erfasst
wird, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung keine Rolle spielen und den Eltern deutlich gemacht wird, dass es
erwünscht ist, dass sie auch weiter gehende Bedarfe nennen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Eltern an dieser Stelle Angaben zu Betreuungszeiten machen können, die über
die Öffnungszeiten hinausgehen, Offene Fragen zu gewünschten Betreuungszeiten bieten sich an.
4.3
Das Familienzentrum organisiert für Familien, die einen Betreuungsbedarf über die Öffnungszeiten der Einrichtung
hinaus haben eine Beratung und/oder die Vermittlung dieser Betreuung. (Verbund: Verbundleistung)
4.4
Das Familienzentrum organisiert für Kinder der Einrichtung, deren Eltern es wünschen, ein Mittagessen.
(Verbund: Verbundleistung)
Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend.
4.5
Das Familienzentrum organisiert eine Betreuungsangebote für unter Dreijährige.
(Verbund: Verbundleistung)
z.B. U3-Gruppen, Plätze für Zweijährige in Kindergartengruppen, Kindertagespflege in der Einrichtung.
4.6
Das Familienzentrum organisiert regelmäßig Betreuungsangebote bis mindestens 18:30 Uhr. (Nach dem Gesetz
geförderte Gruppen, Randzeitenangebote von Mitarbeiter/innen und Mitarbeitern der Einrichtung oder durch Dritte,
22
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
…). (mindestens einmal wöchentlich) (Verbund: Verbundleistung)
3


Auch möglich: Die Randzeitenbetreuung vor 7.00 Uhr morgens.
Die Uhrzeit muss konkret genannt sein, „bei Bedarf“ kann nicht gewertet werden.

Es muss einmal die Woche stattfinden.

Es muss in der Einrichtung stattfinden.
4.7
Das Familienzentrum verfügt über einen Pool von Babysittern zur Vermittlung an interessierte Eltern.
(Verbund: Verbundleistung)
4.8
Das Familienzentrum organisiert eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Geschwister die Einrichtung besuchen.
(Verbund: Einrichtungsleistung)
Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend.
Aufbauleistungen:
4.9
Das Familienzentrum organisiert eine Notfallbetreuung für andere Kinder aus dem Einzugsgebiet der
Einrichtung. (Verbund: Verbundleistung)
4.10
Das Familienzentrum organisiert regelmäßig Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende
(mindestens zweimal pro Monat). (Verbund: Verbundleistung)

Angebot „nur bei Bedarf“, das aber nicht oder selten stattfindet, kann nicht gewertet werden.

Muss für mindestens zweimal im Monat gewährleistet sein und stattfinden.
4.11
Das Familienzentrum organisiert Betreuungsmöglichkeiten, die auf die zeitlichen Bedürfnisse von Eltern im
Schichtdienst ausgerichtet sind. (Verbund: Verbundleistung)
Hierunter fallen z.B. auch Randöffnungszeiten ab mindestens 6:00 Uhr und/oder bis 20:00 Uhr.
4.12
Das Familienzentrum kooperiert mit Unternehmen und organisiert Betreuungsangebote für die Kinder der Beschäftigten (z.B. Belegrechte Notbetreuungskontingente, …).(Verbund: Verbundleistung)

Hier sollen Unternehmen und/oder Organisationen genannt werden, für die das Familienzentrum
Betreuungsmöglichkeiten organisiert, bspw. über Belegrechte oder Notbetreuungskontingente.

Dies muss im Kooperationvertrag festgehalten sein.

Anerkannt wird auch die Zusammenarbeit mit einem Frauenhaus.
4.13
Das Familienzentrum kooperiert mit der Arbeitsagentur und/oder der ARGE, um Betreuungsangebote vor allem
für arbeitssuchende Eltern zu ermöglichen. (Verbund: Verbundleistung)

Bspw. über Belegrechte oder Notbetreuungskontingente, über die spezielle Berücksichtigung von SGB-IIEmpfängerInnen usw.

Dies muss im Kooperationvertrag festgehalten sein.
4.14
Das Familienzentrum organisiert im Bedarfsfall (z.B. Krankheit oder Dienstreise der Eltern) eine häusliche Betreuung. (Verbund: Verbundleistung)
4.15
Das Familienzentrum ermöglicht Eltern und Geschwisterkindern die Teilnahme an Mahlzeiten.
(Verbund: Einrichtungsleistung)
Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend. Wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an Mahlzeiten besteht.
23
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
B. Struktur des Familienzentrums
5. Sozialraumbezug
Basisstrukturen:
5.1
Das Familienzentrum verfügt über aktuelle qualitative Informationen über sein soziales Umfeld (z.B. soziale Lage,
Wirtschaftsstruktur, Art der Wohnbebauung, Freiflächen/Spielflächen, besondere Stärken und Schwächen, …).
(Verbund: Einrichtungsstruktur oder Gemeinschaftsstruktur)
Schriftliche beschreibende Darstellung des Sozialraums und der Umgebung des Familienzentrums.

Qualitative Informationen beschreiben den Sozialraum der Einrichtung hinsichtlich typischer Merkmale. Es ist
wichtig den Lebensraum und die Bedürfnisse von Familien im eigenen Stadtteil zu kennen, um das Angebot auf
die Bedarfe zuschneiden zu können.

Dies können Sie leicht selbst erstellen und aktualisieren.

Aktuell bedeutet, dass die Beschreibung die „jetzige“ Situation wiedergibt.

Aus der Anlage muss ersichtlich sein, wann sie erstellt bzw. überarbeitet worden ist.

Hierfür kann auch der von PädQUIS bereitgestellte Beobachtungsbogen für den Sozialraum genutzt werden.
https://www.paedquis-familienzentrum.de/sites/default/files/Anleitung_Sozialraumbeobachtung.pdf
Diese Informationen müssen enthalten sein:

Soziale Lage, Wirtschaftsstruktur.

Vorhandene Infrastruktur, Freizeitangebote, ärztliche/therapeutische Versorgung.

Art der Wohnbebauung, Freiflächen, Grünflächen, Spielplätze.

besondere Stärken und Schwächen.

der Zusammensetzung der
Zuwanderungsgeschichte etc.).
Einwohner
(Anteil
Arbeitsloser,
Mittelschichtfamilien,
Familien
mit
Statistiken, Zahlen, Daten etc. sind unter 5.5 erforderlich.
5.2
Das Familienzentrum organisiert einen Teil seiner Leistungen für Familien im Umfeld, die keine Kinder in
Tageseinrichtungen haben. (Verbund: Einrichtungsstruktur oder Verbundstruktur)
Das Familienzentrum sollte offen für alle Familien im Umfeld sein. Es sollte diesen Familien ermöglicht werden, die
Angebote des Familienzentrums zu nutzen. Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend.
5.3
Das Familienzentrum verfügt über Belege/Begründungen, dass das Angebot des Familienzentrums zu den
Bedingungen des Umfeldes passt. (Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur)

Hierbei handelt es sich um eine Begründung/ Erläuterung, warum das Angebot des Familienzentrums im Hinblick
auf die Bedingungen seines Sozialraums stimmig ist.

Es reicht eine max. 5-seitige Darstellung.

Hierfür kann auch der von PädQUIS bereitgestellte Beobachtungsbogen für den Sozialraum genutzt werden.
https://www.paedquis-familienzentrum.de/sites/default/files/Anleitung_Sozialraumbeobachtung.pdf

Die Begründungen müssen mit 5.1 und 5.5 im Zusammenhang stehen.
Beispiele: Angebot von Deutsch-Kursen auf Grund eines hohen Anteils von Familien mit nichtdeutscher
Muttersprache oder Yoga, Tanzen für Jugendliche etc., da wenig Freizeitangebote vor Ort.
5.4
Das Familienzentrum kooperiert mit Grundschulen im Umfeld, so dass Familien mit Grundschulkindern Angebote
des Familienzentrums nutzen können. (Verbund: Verbundstruktur)
Ein Kooperationsvertrag ist hier nicht notwendig. Beschrieben werden sollten Organisation und Inhalt der
Kooperation.
24
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
Aufbaustrukturen:
5.5
Das Familienzentrum verfügt über Daten zur sozialen Lage in seinem Umfeld (z.B. Bevölkerungsdaten, Einkommen,
Anteil von Familien mit Zuwanderungsgeschichte, Hartz-IV-Empfänger/innen, …).
(Verbund: Einrichtungsstruktur oder Gemeinschaftsstruktur)

Aktuell bedeutet, dass die Daten die „jetzige“ Situation wiedergeben. Sie sollten jedoch nicht älter als 3 Jahre
sein.

Aus der Anlage muss ersichtlich sein, wann sie erstellt bzw. überarbeitet worden ist (Datum).

Es müssen wenigstens fünf familien- bzw. sozialstrukturelle Kennwerte für den Sozialraum vorliegen.

Max. 10 Seiten.
Beispiele: Anzahl der Single-Haushalte und Mehrpersonen-Haushalte, Anzahl der unter 6jährigen Kinder im
Sozialraum, Arbeitslosenquote, Anzahl von Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte, Anzahl der Kinder mit
alleinerziehenden Elternteilen, Müttererwerbsquote, Einkommensdaten.
5.6
Das Familienzentrum kooperiert mit einer Senioreneinrichtung oder Gruppen von Seniorinnen und Senioren im
Umfeld und organisiert mit ihr gemeinsame Angebote mit Kindern, Seniorinnen und Senioren.
(mindestens einmal pro Halbjahr) (Verbund: Verbundstruktur)

Es können neben Senioreneinrichtungen auch Gruppen von Senioren Kooperationspartner sein.

Das Angebot muss mindestens einmal pro Halbjahr stattfinden, bitte Datum angeben.

Ein Kooperationsvertrag ist hier nicht notwendig.
Beispiele: Vermittlung von Wunschgroßeltern, gemeinsamer Spiele-Nachmittag, Vorlesepaten.
5.7
Das Familienzentrum kooperiert mit einem Ortsteilarbeitskreis (oder einem ähnlichen sozialraumbezogenen
Gremium) (Treffen mindestens zweimal jährlich). (Verbund: Verbundstruktur)
Dieser Arbeitskreis sollte sich thematisch nicht allein auf die Entwicklung des Familienzentrums beziehen, sondern
allgemeine sozialraumbezogene Themen im Fokus haben. Dies können auch Treffen mehrerer Familienzentren im Ort
sein, um die Angebotsplanung abzustimmen.
Gruppen, die konkret das FZ betreffen (Lenkungsgruppe, Arbeitskreis) werden erst unter 6.3 und 8.6 abgefragt.
Der Arbeitskreis muss mindestens zweimal pro Kalenderjahr stattfinden. Das Datum muss genannt sein.
5.8
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass sein Angebot regelmäßig in Hinblick auf den Bedarf des Umfeldes überprüft
wird. (mindestens einmal im Kalenderjahr) (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Hier ist eine Beschreibung/Erläuterung gemeint, aus der genau hervorgeht:
 Wie die Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung erfolgt (Fragebogen, Sozialraumanalyse etc.) und
 Welche Konsequenzen für die Angebote entstehen.
 Wichtig ist, dass hier nicht der Fragebogen zählt, sondern eine Beschreibung darüber vorgelegt wird, wie der
Bedarf ermittelt wird.
 Es muss angegeben werden, wann die Überprüfungen durchgeführt werden.
Beispiele:
Regelmäßige Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung und Abstimmung des Angebotes mit den
sozialraumbezogenen Einwohner-Daten, z.B. die Integration von Angeboten für Alleinerziehende aufgrund der
Zunahme von alleinerziehenden Elternteilen im Sozialraum.
Regelmäßige, jährliche Elternbefragungen zu den Wünschen der Eltern. Beiliegender Fragebogen zur Befragung der
Eltern über gewünschte Angebote und Angabe, dass der Fragebogen mindestens einmal eingesetzt wird und das
Angebot des Familienzentrums entsprechend den Ergebnissen geplant wird.
25
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
6. Kooperation und Organisation
Basisstrukturen:
6.1
Das Familienzentrum verfügt über Räumlichkeiten in der Tageseinrichtung oder im unmittelbaren Umfeld, in denen
Angebote des Familienzentrums (auch durch Kooperationspartner) durchgeführt werden können, ohne dass es zu
wechselseitigen Beeinträchtigungen zwischen diesen Angeboten und der pädagogischen Arbeit in der
Tageseinrichtung kommt. (Verbund: Verbundstruktur)
Werden in Räumen der Kita Angebote gemacht, sollten diese nicht zur Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit der
Kita führen.
Ist die Nutzung von Räumen im Umfeld möglich, dürfen diese nicht mehr als 1,5 km bei Einzeleinrichtung bzw. 3 km
bei Verbundeinrichtungen entfernt sein.
In ländlichen Gebieten können in Ausnahmefällen auch weitere Entfernungen berücksichtigt werden, in diesen Fällen
bitte Rücksprache mit PädQUIS halten.
6.2
Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in dem Anschriften, zentrale
Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind.
(Verbund: Einrichtungsstruktur)
 Das Verzeichnis muss aus einer Auflistung der Kooperationspartner bestehen, die mit dem Familienzentrum
zusammenarbeiten. Im Verzeichnis müssen die Kooperationspartner mit
1. Name, 2. Anschrift und 3. Leistungen/Angeboten aufgelistet sein.
 Es ist nicht erforderlich, dass zu allen im Verzeichnis genannten Kooperationspartnern Kooperationsverträge
vorliegen.
 Aktuell bedeutet, dass alle Partner, mit denen Sie momentan zusammenarbeiten, dort aufgelistet sind.
6.2.1
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass allen MitarbeiterInnen die Kooperationspartner und deren Angebote bekannt
sind. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
6.3
Das Familienzentrum verfügt über eine Lenkungsgruppe oder Ähnliches, in der es mit den wichtigsten Kooperationspartnern die Weiterentwicklung Ihres Familienzentrums steuert.
(mindestens halbjährliche Treffen) (Verbund Gemeinschaftsstruktur)
 Die Lenkungsgruppe besteht aus den wichtigsten Kooperationspartnern (z.B. Jugendamt, Elternbildung,
Beratungsstellen) und den dafür verantwortlichen MitarbeiteInnen der Einrichtung, die nicht immer vollständig
anwesend sein müssen!
 Die wichtigsten Kooperationspartner müssen an den Treffen teilnehmen und genannt werden. Bitte nennen Sie
hier die Institutionen.
 Die Treffen müssen halbjährlich stattfinden. Bitte geben Sie die Daten an.
 Treffen, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.
6.4
Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen oder Personen für
Erziehungs-/Familienberatung ODER einem Anbieter von Familienbildung (oder hat eigene MitarbeiterInnen mit
einschlägiger Qualifikation, die Angebote durchführen).
(Verbund: bei Kooperationsvereinbarung: Gemeinschaftsstruktur; bei eigenen MitarbeiterInnen: Verbundstruktur)
Zur besseren Übersicht wird dieses Kriterium im Fragebogen aufgeteilt.
Es muss eines der 4 Kriterien erfüllt sein (6.4 oder 6.4.1 oder 6.4.2 oder 6.4.3).
26
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
6.4
Das Familienzentrum kooperiert mit Anbietern oder Personen für Erziehungs-/Familienberatung.
(Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
6.4.1
MitarbeiterInnen des Familienzentrums mit einschlägiger Qualifikation führen die Beratungsangebote durch.
(Verbund: Verbundstruktur)
Die MitarbeiterInnen müssen über eine beraterische oder therapeutische Zusatzausbildung verfügen, die über einen
längeren Zeitraum erfolgte.

Die genannte Person muss MitarbeiterIn des Familienzentrums sein.

Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat
Anmeldebestätigungen reichen nicht aus.
oder
Teilnahmebestätigungen
nachgewiesen
werden.
Beispiele: Aus-/Fortbildung zum/zur Erziehungs- und/oder FamilienberaterIn, Aus-/Fortbildung zum/zur systemischen
FamilienberaterIn.
Nicht anerkannt: werden u.a.: Heilpädagogen, Heilpraktiker, Elternbegleiter
6.4.2
Das Familienzentrum kooperiert mit einem Anbieter oder Personen für Familienbildung.
(Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
6.4.3
MitarbeiterInnen des Familienzentrums mit einschlägiger Qualifikation führen die Familienbildungsangebote durch.
(Verbund: Verbundstruktur)

Die genannte Person muss MitarbeiterIn des Familienzentrums sein.

Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat
Anmeldebestätigungen reichen nicht aus.

Eine Infoveranstaltung ist keine Fortbildung.
oder
Teilnahmebestätigungen
nachgewiesen
werden.
Beispiele: Qualifikation als Kursleiter/in für Eltern-Kind-Kurse, z.B.„PEKiP“, Babymassage, Qualifikation als KursleiterIn
für Elternkurse, z.B. „Triple P“, „STEP“, „Starke Eltern - Starke Kinder“.
Aufbauleistung:
6.5
Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen oder Personen für
Erziehungs-/Familienberatung UND einem Anbieter von Familienbildung (oder hat eigene MitarbeiterInnen mit
einschlägiger Qualifikation, die Angebote durchführen).
(Verbund: bei Kooperationsvereinbarung: Gemeinschaftsstruktur; bei eigenen MitarbeiterInnen: Verbundstruktur)
6.5 ist eine Erweiterung von 6.4: Das Familienzentrum muss hier beides vorhalten können:
Die Kooperation bzw. Qualifikation im Bereich Beratung UND die Kooperation bzw. Qualifikation im Bereich
Familienbildung.
6.6
Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen oder Personen aus
dem Bereich der Gesundheit (z.B. KinderärztInnen, ZahnärztInnen). (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Ebenfalls anerkannt werden: Ergotherapie, Logopädie, Krankengymnastik, Hebamme.
6.7
Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen, die im Bereich der
interkulturellen Öffnung und/oder der Förderung von Kindern und Familien mit Zuwanderungsgeschichte tätig sind
(z.B. RAA, Integrationsagenturen/-fachstellen, Elternvereine, Migranten Selbsthilfeorganisationen).
(Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
6.8
Das Familienzentrum verfügt über schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Partnern zur Entwicklung
und Durchführung besonderer Angebote. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
27
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
7. Kommunikation
Basisleistungen:
7.1
Das Familienzentrum verfügt über aktuelle Flyer, Broschüren, Infoblätter, eine Internet-Seite und/oder bildhafte
Plakate mit Darstellungen seines Angebots, in denen alle Bestandteile aus den Leistungsbereichen 1 bis 4
berücksichtigt sind. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Gemeint sind Darstellungen der zusätzlichen Leistungen, die ein Familienzentrum auszeichnen, bspw. in Form von
Flyern, Infoblättern und Broschüren, die zur Bekanntmachung des Angebotes des Familienzentrums genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass auf den Flyern, Infoblättern und/oder in der Broschüre alle Leistungen der Einrichtung
dargestellt sein müssen!
„Aktuell“ bedeutet, dass die momentan angebotenen Leistungen aufgeführt sind.
7.2
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass an einem Aushang (Schwarzes Brett) in der Tageseinrichtung alle aktuellen
Angebote des Familienzentrums (im Teil A genannte Leistungen) angekündigt sind.
(Verbund: Einrichtungsstruktur)
„Aktuell“ bedeutet, dass die momentan
Erstellung/Aktualisierung muss ersichtlich sein.
angebotenen
Leistungen
aufgeführt
sind.
Das
Datum
der
7.3
Das Familienzentrum verfügt über eine eigene E-Mail-Adresse, über die Familien Kontakt aufnehmen und eine
schnelle Antwort erhalten können. (Verbund: Einrichtungsstruktur)
7.4
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass Darstellungen seiner Angebote (z.B. Flyer) an unterschiedlichen Stellen
ausliegen bzw. ausgehängt werden. (Verbund: Verbundstruktur)
Hier sollen die Angebote des Familienzentrums (z.B. in Form von Flyer) an mindestens 2 verschiedenen Orten
ausgelegt werden (z.B. VHS, Supermarkt, Kinderarztpraxen).
Aufbauleistungen:
7.5
Das Familienzentrum verfügt über Darstellungen seines Angebots in mindestens einer anderen Sprache.
(Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur)
Die Darstellung des Angebots muss sich auf das Familienzentrum beziehen und dessen komplettes Arbeitsspektrum
umfassen!
7.6
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass seine Angebote über Presseartikel (Printmedien, Radio, Fernsehen) bekannt
gemacht werden.
(mindestens zweimal pro Kalenderjahr) (Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur)
Presseartikel müssen mindestens zweimal im Jahr erscheinen.
Bei der Einreichung von Kopien der Presseartikel müssen das Datum und die Quelle vermerkt sein.
7.7
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass seine Angebote auf Veranstaltungen im Umfeld präsentiert werden.
(mindestens einmal pro Kalenderjahr) (Verbund: Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur)
Diese Veranstaltungen im Umfeld müssen mindestens einmal pro Jahr stattfinden und das Angebot des
Familienzentrums muss dort präsentiert werden (z.B. Stadtteilfest, Kirchengemeindefest )
7.8
Das Familienzentrum organisiert einen Tag der Offenen Tür, ein Fest o.ä., wobei das Angebot des Familienzentrums
präsentiert wird (mindestens einmal pro Kalenderjahr). (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Der Tag der offenen Tür muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden und innerhalb der Räumlichkeiten des
Familienzentrums stattfinden.
28
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
8. Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Basisleistungen:
8.1
verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum
und über seine Angebote enthält. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)

Bei der Re-Zertifizierung geht es hier um eine Darstellung des Entwicklungsprozesses des Familienzentrums (der
letzten 4 Jahre) und der Leistungen sowie Strukturen, die über die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in
der Tagesstätte hinausgehen.

Die Darstellung muss über den Beginn der Erst-Zertifizierungsphase hinausreichen.

Hier ist nicht die pädagogische Konzeption der Einrichtung gemeint.

Nicht ausreichend ist die alleinige Auflistung und Darstellung der Einrichtung und Angebote.

Aus der Anlage muss ersichtlich sein, wann sie erstellt worden ist.

Max. 5 Seiten.
Folgende Leitfragen müssen beantwortet werden:
(1) Gab es seit der Erst-Zertifizierungen Veränderungen in dem Angebot des Familienzentrums?
z.B.:
-Wann, welche, warum?
-Gab es Angebote, die nicht gut wahrgenommen worden sind, die sich nicht bewährt haben?
-Gab es Angebote, die gut wahrgenommen wurden, die sich bewährt haben?
-Wurden neue Kooperation geschlossen? Wurden Kooperationen wieder aufgelöst?
(2) Welche konkreten Ziele und Pläne haben Sie für die Zukunft des Familienzentrums?
z.B.
-Welche Aspekte könnten noch verbessert werden?
-Welche Angebote könnten eingerichtet oder weggelassen werden?
8.2
Das Familienzentrum sorgt für Elternbefragungen mit speziellen, auf das Familienzentrum ausgerichteten
Fragestellungen, die über die im Gesetz vorgesehenen Bedarfsabfragen hinausgehen.
(mindestens alle zwei Kalenderjahre) (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsabfragen betreffen die Abstimmung der Öffnungszeiten der Einrichtung mit
dem Bedarf der Eltern. Die im Gütesiegel verlangte Elternbefragung geht darüber hinaus. Alle zwei Jahre muss im
Familienzentrum eine Elternbefragung stattfinden, die sich speziell auf die Angebote als Familienzentrum beziehen.
Sie soll Ihnen dabei helfen, ein Feedback zu Ihrer Arbeit zu bekommen und das Angebot des Familienzentrums
bedarfsgerecht ausrichten zu können.
Mindestens 4 Aspekte muss die Befragung beinhalten:

Fragen zur Lebenssituation der Familie (Berufstätigkeit, Betreuungsbedarf, etc.),

Öffnungszeiten, Betreuungsbedarfe

Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien

Familienbildung

Freizeitangebote

Kindertagespflege

Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. im Krankheitsfall)
Nicht gemeint ist hier eine Abfrage zu kitabezogenen Aspekten, wie zum pädagogischen Alltag.
29
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
8.3
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass – über die Zuständigkeit der Leitung hinaus – mindestens ein Drittel der
pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung Schwerpunkte in den Leistungsbereichen des Familienzentrums
übernommen haben. (Förderung von Spezialisierung, z.B. Zuständigkeit für Tagespflege, für die Kooperation mit
Erziehungs-/Familienberatung) (Verbund: Einrichtungsstruktur)
Dies hat den Sinn, das Team in die Familienzentrumsarbeit mit einzubeziehen und auch die Leitung zu entlasten.
Schwerpunkte für die Leistungsbereiche beziehen sich auf alle Punkte, die unter den Leistungsbereichen 1 – 4 genannt
werden.
Beispiele: Kinderschutz, Kindertagespflege, Zuständigkeit für bestimmte Kooperationen, Bildungsangebote,
Beratungsangebote, Verzeichnisse, U-3 Bereich, Interkulturelle Arbeit.
8.4
Das Familienzentrum kooperiert mit der örtlichen Jugendhilfeplanung (mit dem zuständigen Jugendamt), um
Informationen über Planungen und Angebote des Familienzentrums auszutauschen.
(Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Aufbauleistungen:
8.5
Das Familienzentrum verfügt über ein anerkanntes System für Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung/
Qualitätsentwicklung, das Aufgabenfelder des Familienzentrums einschließt, und wendet es an.
(Verbund: Einrichtungsstruktur)
Das Qualitätsmanagementverfahren muss die zusätzlichen Aufgaben eines Familienzentrums, z.B. Organisation der
Angebote, Sozialraumorientierung, Zusammenarbeit mit externen Fachkräften etc., berücksichtigen.
Beispiele:

BETA-Qualitätsmanagementsystem (Qualitätsoffensive der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen
für Kinder)
 Das Deutsche Kindergartengütesiegel (PädQUIS gGmbH)
 DIN EN ISO 9001:2000 und darauf basierende QM-Systeme (z.B. QMS der AWO und des DRK)
 Gütesiegel „Blauer Elefant“ (Deutscher Kinderschutzbund)
 Gütesiegel „Lorbass“ (Institut für Qualität in der Kinderbetreuung, Kinderbildung und Kindererziehung (InQuaKi),
Braun, Münster)
 IQUE - Integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (Ziesche)
 Kita-Management-Konzept (Prof. Erath und Amberger)
 KTK-Gütesiegel (QMS katholischer Kindertageseinrichtungen)
 PQ-Sys ® (QMS der Paritätischen Wohlfahrt)
 Kronberger Kreis (Kronberger Kreis für Qualitätsentwicklung e.V., Prof. Dr. Wolff, Berlin)
 „Qualität für Kinder“ (Institut für Qualität in der Frühpädagogik, Zindel, Strobel und Braun, Essen)
 QUIK – Qualität im Kindergarten (PädQUIS gGmbH / NQI)
 QMelementar Colibri Management Services
 Qualitypack (Brunsberg& Brunsberg, www.qualitypack.de)
 QUAMS (PädQUIS) (wird seit 2014 nicht mehr angeboten)
 SYLQUE (System zur Leistungs- und Qualitätsbeschreibung, Qualitätsprüfung und Entgeltberechnung)
 TQM – Totaly Quality Management
Nicht anerkannt: werden Qualitätsmanagement-Systeme, die ausschließlich für die Qualitätsentwicklung und sicherung der pädagogischen Arbeit, im engere Sinne für den Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung,
konzipiert sind, wie z.B. die Kindergarten-Einschätz-Skala (KES).
8.6
Das Familienzentrum kooperiert mit einem örtlichen und/oder trägerspezifischen Arbeitskreis zur Entwicklung von
Familienzentren. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur)
Bei diesem Kriterium setzt der Arbeitskreis den Schwerpunkt auf die Entwicklung des Familienzentrums (vgl. 6.3).
TeilnehmerInnen sind demzufolge die Leitungen der Familienzentren sowie die TrägervertreterInnen oder das
Jugendamt.
30
PädQUIS
Handbuch zur Re-Zertifizierung
8.7
Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Konzeption zu Sprachförderung und/oder ein Konzept, in dem
die einzelnen Bausteine der interkulturellen Öffnung ausdifferenziert werden.
(Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur)
Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (8.7 oder 8.7.1).
8.7
schriftliche Konzeption zu Sprachförderung.
Folgende Aspekte sollten im Konzept genannt werden:

Der Stellenwert der Sprachentwicklung und -förderung in der pädagogischen Arbeit.

Generelle und spezifische Formen der Sprachförderung sowie

Ziele und Methoden der Sprachförderung.
Beispiele: Förderung eines differenzierten Sprachgebrauchs durch aktives Zuhören, Vorlesen, Reime und Lieder im
pädagogischen Alltag.
8.7.1
Konzept, in dem die einzelnen Bausteine der interkulturellen Öffnung ausdifferenziert werden.
Folgende Aspekte sollten im Konzept genannt werden:

Der Stellenwert der interkulturellen Öffnung im Alltag der Einrichtung,

Ziele der interkulturellen Öffnung sowie

Formen und Methoden der interkulturellen Öffnung und Arbeit.

Eine Präambel ist kein Konzept!
Beispiele: Vorträge und Diskussionsrunden von Eltern für Eltern über Bräuche und Rituale anderer Kulturen oder
Organisation interkultureller Kochabende für Frauen. Förderung einer offenen und toleranten Haltung gegenüber
anderen Kulturen durch das Feiern von Festen anderer.
8.8
Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens 30 % der MitarbeiterInnen pro Jahr an Fortbildungen und
Fachtagungen zum Thema „Familienzentrum“ teilnehmen und/oder organisiert entsprechende InhouseFortbildungen mit externen Referentinnen und Referenten.
(Verbund: Einrichtungs-, Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur)
Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (8.8 oder 8.8.1).
Unter Fortbildungen/ Fachtagungen zum Thema Familienzentrum fallen alle Inhalte, die sich auf die die Bereiche der
Gütesiegelkriterien beziehen (bspw. Kindertagespflege, Qualitätsentwicklung, Erziehungsberatung).

Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat oder Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden.

Die Dauer der Fortbildung muss ganztägig sein (d.h. 6 Stunden ohne Pausenzeiten).

Eine Infoveranstaltung ist keine Fortbildung (bspw. die Info-Veranstaltung für Familienzentren der ISA).

Fortbildungen müssen im aktuellem Jahr der Re-Zertifzierung durchgeführt worden sein.

Einrichtungsleistung: Jede Einrichtung für sich.

Verbunds- oder Gemeisschaftsstruktur: Alle zusammen.
Ein Coaching ist keine Fortbildung, diese werden nur dann anerkannt, wenn es eine inhaltliche Ausrichtung auf
Themen des Familienzentrums gibt.
8.8
sorgt dafür, dass mindestens 30 % der MitarbeiterInnen im laufenden Kalenderjahr an Fortbildungen/Fachtagungen
zum Thema „Familienzentrum“ teilgenommen haben.
(Verbund: Einrichtungs-, Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur)
8.8.1
organisiert entsprechende Inhouse-Fortbildungen mit externen Referentinnen und Referenten.
(Verbund: Einrichtungs-, Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur)
An dieser sollten alle Teammitglieder teilnehmen. Diese sollte von einer externen Fachkraft durchgeführt werden
(mindestens 6 Stunden).
31