Förderprogramm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen
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Förderprogramm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen
Förderprogramm Förderrichtlinie „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Ba- im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale den-Württemberg im Rahmen des Operationellen Programms für Entwicklung (EFRE) das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Teil Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen gewinnt im EFRE in Baden-Württemberg, 2007 – 2013. Rahmen einer nachhaltigen Klimaschutz- und Energiepolitik zunehmend an Bedeutung. Die Erzeugung von Heizwärme aus geo- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr thermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wär- Baden-Württemberg me aus Abwasser sowie aus Biomasse kann die Abhängigkeit von Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, www.uvm.baden-wuerttemberg.de fossilen Importenergien mildern. Die Potenziale auf der Wärmeabnehmerseite können durch Einspeisung in bestehende oder unter Mitwirkung der neue Wärmenetze erhöht werden. Das vorliegende Förderprogramm soll dazu beitragen, diese Potenziale zu erschließen. Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die entsprechende Vorhaben in Baden-Württemberg pla- KEA Klimaschutz- und Energieagentur nen, können die von EU und Land zur Verfügung gestellten Baden-Württemberg GmbH Fördermittel nutzen. Die landeseigene Klimaschutz- und Energie- Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. (07 21) 9 84 71 - 0 agentur unterstützt potenzielle Investoren gerne bei der Antrag- [email protected], www.kea-bw.de Weitere Informationen über das Operationelle Programm hält die Verwaltungsbehörde „Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg“, auf der Internetseite stellung. Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de bereit. L Förderprogramm für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen Europäische Union Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Wir freuen uns auf Ihren Antrag. Was und wie wird gefördert? Was ist zu beachten? Projektbeispiele Wer hilft weiter? •A usschließlich mit Waldholz befeuerte 800 kW-Holzhackschnitzel- Das Programm wird je zur Hälfte von der Europäischen Union – Eu- Förderfähig ist die Errichtung von … 1) Hydrothermale Erdwärme • Anlagen zur Nutzung von Erdwärme aus hydrothermalen Quellen, • Wärmenutzung über Wärmenetz feuerungsanlage einer Kommune zur gemeinsamen Versorgung ropäischer Fonds für regionale Entwicklung – und vom Land Baden- • Wärmepumpenanlagen > 100 kW (ggf. mit Wärmenetz), • Kein Einsatz von Wärmepumpen von öffentlichen und privaten Gebäuden über ein neues Nahwär- Württemberg finanziert. • Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen > 100 kW (ggf. mit Wärmenetz), menetz in Verbindung mit einem Grundlast-BHKW 2 a) Wärmepumpen 2 • Solarwärmeanlagen > 100 m (ggf. mit Wärmenetz). Die Anlagen müssen in Baden-Württemberg errichtet werden. Fördermöglichkeiten für kleinere Anlagen bestehen bei der KfW (www.kfw-foerderbank.de). Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kleine und mittlere Unter- •M it Landschaftspflegeholz befeuerte 450 kW-Holzhackschnitzel- Anträge können auf den zur Verfügung gestellten Formularen • Heizleistung > 100 Kilowatt feuerungsanlage zur monovalenten Wärmeversorgung eines land- schriftlich bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden- • Wärmequellen Erdreich, Abwasser, Industrieab- kreiseigenen Schulzentrums Württemberg eingereicht werden. wärme, Grundwasser, Oberflächenwasser • Jahresarbeitszahl > 3,5 bei Elektro-Wärmepumpen, Jahreswärmeverhältnis > 1,4 bei Gasmotoroder Sorptions-Wärmepumpen •E rdwärmesonden-Wärmepumpe mit einer Heizleistung von 150 kW zur Versorgung gewerblich genutzter Gebäude über ein tragsunterlagen mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt bestehendes Nahwärmenetz als Ersatz für zentrale Ölkessel und widerspruchsfrei vorliegen! 2 • 1 20 m -Solarwärmeanlage zur anteiligen Wärmeversorgung einer kommunalen Großsporthalle nehmen (KMU) gemäß EU-Definition. 2 b) Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen Über einen Antrag kann entschieden werden, wenn sämtliche An- •A bwasser-Wärmepumpe mit einer Heizleistung von 200 kW zur Ein Auswahlgremium beurteilt und vergleicht die entscheidungsreifen Anträge aufgrund der Auswahlkriterien, die im Internet veröffentlicht sind: www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/38085/. Die Höhe der Förderung (Zuschuss) beträgt … • Heizleistung > 100 Kilowatt bivalenten Beheizung eines Neubaugebiets über ein kleines Die KEA berät potenzielle Antragsteller gerne im Vorfeld. Als An- • 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2 • Brennstoff ausschließlich Holzhackschnitzel Nahwärmenetz sprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: • bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen • Überwiegender Einsatz von Waldholz oder • höchstens 200.000 Euro Landschaftspflegeholz • Durchführung des Qualitätsmanagements (QM) Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln der öffentlichen Hand ist nicht zulässig. Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden Holzheizwerke (www.qmholzheizwerke.de) • Staubemissionen < 50 mg/m3 (gemessen von ei- (Auftragsvergabe), wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. ner staatlich anerkannten Stelle in zwei aufeinan- Herr Dr.-Ing. Martin Sawillion Herr Dipl.-Ing. Arno Maier Die Antragstellung ist nicht fristgebunden. Über die entscheidungs- der folgenden Heizperioden) Tel. (07 21) 9 84 71 - 18 Tel. (07 21) 9 84 71 - 31 [email protected] [email protected] reifen Anträge wird viermal pro Jahr gesammelt entschieden. Das Programm läuft bis Ende 2013. 2 c) Solarwärmeanlagen Alle Informationen und Unterlagen zum Programm unter • Bruttokollektorfläche > 100 m2 www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de • Anlage mit Umweltzeichen Blauer Engel (RALUZ 73)