Landeszeitung vom 18. Juli 2015
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Landeszeitung vom 18. Juli 2015
11 °Lokales° Sonnabend, 18. Juli 2015 · Nr. 165 Böse Überraschung unterm Dach Sanierungsarbeiten am Bleckeder Marktbistro gestoppt – Standsicherheit gefährdet off Bleckede. Unerwarteter Rückschlag für die Albatros Bleckede Immobilien Verwaltungs-GmbH & Co.KG: Bei der Sanierung des Bleckeder Marktbistros sind so schwere Schäden am Dachstuhl zutage getreten, dass das Gebäude bis auf weiteres gesperrt wurde. „Eigentlich sollte die erste Sanierungswelle in wenigen Wochen abgeschlossen sein“, sagt Geschäftsführerin Angela Boß. „Dann sollte das Marktbistro wiedereröffnen und im ersten Stock sollten die beiden Ferienwohnungen in Betrieb genommen werden.“ Doch mittlerweile ist sogar die Bauaufsicht des Landkreises eingeschaltet – und Kreissprecherin Elena Bartels bestätigt: „Die Standsicherheit des Daches ist gefährdet.“ Wie berichtet, haben es sich Angela Boß und der Bleckeder Hausarzt Ralf-Peter Oelsner zum Ziel gemacht, mit der Albatros GmbH etwas gegen den Verfall historischer Bausubstanz in Bleckede zu unternehmen. Die Sanierung des alten Marktbistros nach historischem Vorbild soll den Anfang machen, mit finanzieller Förderung aus dem Städtebauprogramm zu einem neuen Schmuckstück im Herzen der Innenstadt werden. Nun haben die unerwarteten Schäden am Dachstuhl den ursprünglichen Zeitplan auf den Kopf gestellt, „denn eigentlich sollte In der Gaube des Bleckeder Marktbistros haben Schädlinge und Feuchtigkeit den Holzbalken schwer zu schaffen gemacht – nur eine unerwartete Baustelle, die sich unter dem Dach des Gebäudes aufgetan hat. Foto: t&w das Dach erst in einem zweiten Schritt saniert werden“, sagt Boß. „Nun werden wir die Dach- und Fassadensanierung vorziehen müssen.“ Doch das Gebälk des Mauerbaus aus dem 19. Jahrhundert ist stärker angegriffen als gedacht, nach einer Besichtigung teilt Statiker Herbert Böller der Albatros GmbH schriftlich mit, „dass die Sparrenquerschnitte so stark geschwächt sind, dass sie nicht mehr ausreichend tragfähig sind“. Außerdem sei die Gaube auf der Ostseite durch „permament eindringendes Regenwasser fast völlig verrottet, sodass Einsturzgefahr besteht“. Inzwischen versperrt ein Bauzaun den Zutritt zum Gebäude, Angela Boß musste ihr Büro im hinteren Teil des Hauses räumen, erste Sicherungsmaßnahmen am Dach wurden vorgenommen. „Der traditionelle der Stadtrat die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel noch nicht festgelegt hat, „müssen wir nun klären, ob sich ein vorgezogener Baustart mit den Förderkriterien vereinbaren lässt“. Unerwartete Schwierigkeiten, „die man bei einem alten Haus aber nie ausschließen kann“, sagt Boß. Deswegen lassen sie und Oelsner sich nicht entmutigen. „Es wird weitergehen“, sagt Boß, „nur anders als geplant.“ lz Bleckede. Mit der großen Zeltdisco auf dem Schützenplatz ist die Schützengilde Bleckede gestern Abend ins zweite Schützenfest-Wochenende gestartet. Für heute, 18. Juli, steht der „Lustige Sonnabend“ auf dem Programm. Ab 12.25 ziehen die Bleckeder Schützen mit ihren Gästen durch die Elb stadt. Am Abend steigt ab 20 Uhr der große Festball mit der „Juri-Davidoff-Band“. Am Sonntag, 19. Juli, ist Königstag mit Kindernachmittag ab 14 Uhr. Die Proklamation aller neuen Majestäten ist ab 18 Uhr geplant. Der Laternenausmarsch bildet gegen 21.30 Uhr den Abschluss des Voksfestes. Kinderfest im Waldbad lz Alt Garge. Direkt zum Start in die diesjährigen Sommerferien haben sich die Verantwortlichen des Kinderfestes im Waldbad Alt Garge wieder tolle Aktionen einfallen lassen. Termin ist am Sonnabend, 25. Juli, von 14 bis 18 Uhr. Schwimmmeisterin Simone LammertMüller und das Kiosk-Team um Carola Besier haben sich tolle und abwechslungsreiche Spiele im Wasser und an Land für die Kinder ausgedacht. Außerdem werden die Rutsche vom 5-Meter-Turm sowie die Krake im Wasser sein. Es gibt wieder leckere Waffeln und als Highlight findet eine Tombola mit tollen Preisen statt. Rechtsanwälte &°Steuerberater Anzeige Neue Chance für Anleger Anlageberatung: Zu viel angelegt – Bank verurteilt Empfiehlt die Bank eine Anlage, so muss diese zum Anleger passen und ihm verständlich erklärt werden. Dabei muss auf die finanziellen Verhältnisse, die Kenntnisse und Erfahrungen und auf die – meist fehlende – Risikobereitschaft des Anlegers Rücksicht genommen werden. Die Bank muss anleger- und objektgerecht beraten, wie es die Rechtsprechung verlangt. Anderenfalls kann der Anleger die Anlage rückabwickeln und erhält sein Geld verzinst zurück. Dabei muss die Bank eine angemessene Risikostreuung des Depots beachten, anderenfalls kann sich diese schadensersatzpflichtig machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Großteil des Vermögens in einen oder mehrere hochriskante oder spekulative Werte gesteckt wird. Das Landgericht Lüneburg hat aktuell die beklagte Bank verurteilt, den verlustreichen geschlossenen Fonds gegen Rückzahlung von 52 500 Euro zurückzunehmen, da dies nicht die nötige Diversifizierung beachtet und vielmehr ein sog. Klumpenrisiko gebildet hat. Die Bank wusste, dass der klagende Anleger ein Vermögen von 300 000 Euro hatte. 16 Prozent in den Seit über Bierausschank unserer Pächterin zum Schützenfest musste vor das AWO-Gebäude verlegt werden und ist auch an diesem Schützenfest-Wochenende dort zu finden“, sagt Boß. Vorerst bleibt das Gebäude geschlossen, „sämtliche Sanierungsarbeiten sind gestoppt“, sagt Boß. Da die Instandsetzung von Dach und Fassade mithilfe der Städtebauförderung eigentlich erst für 2016 geplant war, Proklamation in Bleckede Banken müssen über Risiken bei Anlageempfehlungen aufklären.Foto: dpa Fonds anzulegen war entschieden zu viel, so das Landgericht. Als Richtwert gelten bereits zehn Prozent. Überschreitet die Bank bei einer Anlageempfehlung diesen Wert, so kann dies Ausdruck eines Risikos für den Anleger sein, z.B. hinsichtlich des Emittenten als auch bei vergleichbaren Risiken. Dabei hat das Landgericht Lüneburg der Bank vorgehalten, dass diese nicht über die im Prospekt ausgewiesenen Risiken der Anlage aufgeklärt hat und der Kläger den Prospekt auch nicht rechtzeitig vorher erhalten hat. Allein weil die Bank nicht über das Klumpenrisiko aufklärte, konnte der Kläger gewinnen. Betroffen können alle Wertpapiere und –geschlossene – Fondsanlagen sein. Gegen das für die Bank vernichtende Urteil hat diese keine Berufung mehr eingelegt, es ist rechtskräftig. Allgemein gilt: Die Bank muss kundenorientiert beraten und wahrheitsgemäß, richtig sowie vollständig über die konkrete Anlage aufklären. Wer Verluste erlitten hat, sollte Ansprüche individuell fachanwaltlich prüfen lassen, bevor diese verjähren. Kosten der Scheidung Scheidungskosten können weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht RheinlandPfalz bejaht, das als erstes Finanzgericht über diese Frage entschieden hat (FG RheinlandPfalz, Urteil vom 16. Oktober 2014, Az. 4 K 1976/14; Revision zugelassen). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Steuerzahler sollte ihre Scheidungsprozesskosten für die Ehescheidung selbst weiterhin in der Steuererklärung angeben. Lehnt es das Finanzamt ab, die Kosten anzuerkennen, empfiehlt der BdSt NRW, fristgerecht Einspruch einzulegen und mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Nach der Neufassung von § 33 Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EstG) sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen, wenn der Steuerzahler ohne diese Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen könne. 20 Jahren … … beraten und betreuen wir individuell und persönlich bei • Finanz- und Lohnbuchhaltung • Jahresabschlüssen • gewerblichen und privaten Steuererklärungen Nutzen auch Sie unsere Fachkenntnisse ! Existenzgründungsberatung Dipl.-Kfm. 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