jahresbericht 2015
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jahresbericht 2015
Büro Brüssel Rue des Deux Églises 26 B-1000 Bruxelles T | +32 2 7 38 76 19 www.vprt.de VPRT-JAHRESBERICHT 2015 Stromstraße 1 D-10555 Berlin T | +49 30 3 98 80-0 F | +49 30 3 98 89-148 E | [email protected] JAHRESBERICHT 2015 Wir sind Vielfalt! 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th Street | 17:30 SAT.1 Street | 17:30 SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 NRW | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 LIVE | 17:30 SAT.1 NRW | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 Radio Cottbus | Amazon Radio Cottbus | Amazon Media EU | ANTENNE BAYERN | ANTENNE MAINZ Media EU | ANTENNE BAYERN | ANTENNE MAINZ | Antenne Niedersachsen | | Antenne Niedersachsen | ANTENNE THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | ANTENNE THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | Axel Springer | AXN | AZ MEDIA Axel Springer | AXN | AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast Sachsen | beate-uhse.tv | Bibel TV Sachsen | beate-uhse.tv | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | Broadcast Partners | BurdaBroadcast | Broadcast Partners | BurdaBroadcast | bw family.tv | ByteFM | Channel21 | bw family.tv | ByteFM | Channel21 | CNN International | dctp | DELUXE MUSIC CNN International | dctp | DELUXE MUSIC TV | Deutsches Musik Fernsehen | TV | Deutsches Musik Fernsehen | Deutsche Telekom | Discovery Channel | Deutsche Telekom | Discovery Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic Disney Channel | Disney Cinemagic | Disney Junior | Disney XD | DIVICON | Disney Junior | Disney XD | DIVICON MEDIA | DMAX | domradio | DuMont MEDIA | DMAX | domradio | DuMont Funk und Fernsehen | Ebner Media Funk und Fernsehen | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen | ERF Radio | EURO I | Eutelsat | ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX | GLOBAL MEDIA@TV | GMM | | GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1 | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1 | HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE Channel RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP | Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | joiz | Junior | just Deutschland | JAM FM | joiz | Junior | just music.tv | kabel eins | KABELCOM music.tv | kabel eins | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen München Braunschweig | Kabelfernsehen München | KinoweltTV | Klassik Radio | Köln. | KinoweltTV | Klassik Radio | Köln.tv | LandesWelle Thüringen | LUST PUR | tv | LandesWelle Thüringen | LUST PUR | M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | MGM HD Channel | MOTORVISION TV | MGM HD Channel | MOTORVISION TV | MTV | n-tv | N24 | NAT GEO people | | MTV | n-tv | N24 | NAT GEO people | NAT GEO WILD | National Geographic NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live | Netzkino.de | Channel | Neckaralb live | Netzkino.de | Nickelodeon | NRW.TV | Ostseewelle Nickelodeon | NRW.TV | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern | HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben | Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX | ProSiebenSat.1 Digital ProSieben MAXX | ProSiebenSat.1 Digital & Adjacent | Putpat TV | QVC | RADIO & Adjacent | Putpat TV | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 | Radio Brocken 21 | Radio 38 | radio B2 | Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | Radio | Radio Hamburg | Radio Horeb | Radio Marketing Service | radio NRW | Marketing Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio Paradiso | Radio P.O.S. Radio Paloma | Radio Paradiso | Radio P.O.S. | Radio Regenbogen | Radyo | Radio Regenbogen | Radyo METROPOL FM | radio sunshine live | radio TOP METROPOL FM | radio sunshine live | radio TOP 40 | RCK TV | Rhein-Main TV 40 | RCK TV | Rhein-Main TV | RNF Rhein-Neckar Fernsehen | ROCK ANTENNE | RNF Rhein-Neckar Fernsehen | ROCK ANTENNE | ROCKLAND RADIO | RPR1. | ROCKLAND RADIO | RPR1. | RTL | RTL Hessen | RTL II | RTL interactive | RTL | RTL | RTL Hessen | RTL II | RTL interactive | RTL NITRO | RTL Passion | RTL NITRO | RTL Passion | RTL RADIO | SAT.1 | SAT.1 BAYERN | SAT.1 Gold | Syfy | RADIO | SAT.1 | SAT.1 BAYERN | SAT.1 Gold | Syfy | ServusTV | SevenOne Media ServusTV | SevenOne Media | Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky | Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky Deutschland | sonnenklar.TV Deutschland | sonnenklar.TV | SPIEGEL Geschichte | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV | SPIEGEL Geschichte | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV Wissen | SPORT1 | STUDIO Wissen | SPORT1 | STUDIO GONG | Studio live | SUPER RTL | tape.tv | Tele 5 | GONG | Studio live | SUPER RTL | tape.tv | Tele 5 | Tele Columbus | The Radio Tele Columbus | The Radio Group | TLC | TNT Serie | UFA Film- und Fernsehen | Group | TLC | TNT Serie | UFA Film- und Fernsehen | Unitymedia NRW | Unitymedia NRW | UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein- UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen | VIVA Westfalen | VIVA | Vodafone Kabel Deutschland | VOX | watch4 | wetter.com TV | Vodafone Kabel Deutschland | VOX | watch4 | wetter.com TV Wir sind Vielfalt! JAHRESBERICHT 2015 Inhalt 4 Grußworte MEDIENORDNUNG 6 Zukunft der Medienordnung Reform der Medienordnung muss weiter Tempo aufnehmen 9 Deutsche Content Allianz: Kreativwirtschaft ist Treiber im digitalen Wandel 10 VPRT auf dem Medienforum NRW 2015: „Digitalisierung: Marktstrukturen und Medienkartellrecht“ 11 Duales Rundfunksystem Entscheidung in der Rundfunkkommission über Werbereduzierung bei ARD und ZDF vertagt Ausbau der öffentlich-rechtlichen Telemedien schreitet voran 13 VPRT auf den Medientagen München 2015: „Die Radio-Agenda: Steht das duale Rundfunksystem vor dem Kollaps?“ 14 „Suchen – Finden – Navigieren“: Aktuelle Entwicklungen der Nutzernavigation bei smartem Fernseh- und Bewegtbildkonsum 15 Infrastrukturregulierung Digitaler Netzumbau darf Kräfteverhältnis nicht zu Lasten der Medien verschieben 17 VPRT-Workshop „Handlungsoptionen Sendernetzbetrieb“: Wahlmöglichkeiten haben sich vergrößert 18 VPRT radio lounge „Zukunft Privatradio“: 19 Zeit zum Handeln für eine radiospezifische Regulierung Radioregulierung Radio-Fachbereich hat Ziele einer Digitalen Hörfunkordnung definiert 21 AER-Konferenz 2015: Europäisches Privatradio im Prozess der Medienkonvergenz 22 Symposium von VPRT und VG Media: 23 „Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“ Urheberrecht Deutsche und europäische Reformpläne verkennen negative Folgen für Kreativwirtschaft 25 VPRT-Workshop „Illegale Nutzungen im Internet“: Erfolgreiche Pirateriebekämpfung bedarf vielfältiger Strategien 26 VPRT auf den Medientagen München 2015: „Die TV-Agenda: Fernsehen als Motor der Kreativwirtschaft“ 27 Werbefreiheit Abbau statt Ausbau von Werbebeschränkungen notwendig 29 VPRT-Workshop „Webradio und Audio-on-Demand – Der Radioplanet und das Audiouniversum“: Wachstumsperspektiven für Webradio 30 2 Daten- und Verbraucherschutz Aufklärung, Transparenz und Gleichbehandlung: Überregulierung vermeiden 31 Workshop „Innovationen und Herausforderungen barrierefreier Medienangebote“: Konstruktiver Dialog zwischen Sendern, Betroffenenverbänden und Medienaufsicht 32 Programmfreiheit und gesellschaftliche Verantwortung Von Inklusion bis Quellenschutz: Programmfreiheit im politischen Diskurs 33 Jugendmedienschutz Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschlossen 34 VPRT-Sommerfest 2015: hören. sehen. feiern. Der private Rundfunk präsentiert sich als Motor der Kreativwirtschaft. 39 VPRT-Mitgliederversammlung 2015 40 Gesamtvertragliche und gesetzliche Abgaberegelungen Verlängerung und intensive Neuverhandlungen 41 TV-Wirkungstag wird zum Screenforce Day: „Die Macht der Bilder“ MARKTENTWICKLUNG 42 Marktforschung, Messung und Werbewährungen AGF und agma führen konvergente Werbewährungen ein 43 Marktdaten 43 Radio, Fernsehen und Multimedia in Deutschland 44 Marktdaten Radio 46 Marktdaten Fernsehen 49 Marktdaten Onlinemedien 50 VPRT-Marktprognose 2015 53 VPRT startet Initiative „Schau HDTV“: Kampagne informiert über Angebote, Empfangsmöglichkeiten und Vorteile von HDTV 54 Pay-TV in Deutschland 2015 Pay-TV schafft Rekordmarke – VPRT-Marktüberblick zum deutschen Pay-TV-Markt 2015 VERBAND 56 VPRT-Vorstand 57 VPRT-Fachbereichsvorstände 58 VPRT-Technik- und Innovationsforum / Mitgliederentwicklung 2015 / Änderungen in der Geschäftsstelle 2014/2015 59 VPRT-Geschäftsstelle 60 VPRT-Struktur / VPRT-Arbeitskreise 62 Historie des VPRT / VPRT-Mitgliedschaften 63 „Die schönste Branche der Welt“: VPRT-Broschüre stellt Schlüsselrolle von Radio und TV in der Medienbranche dar 64 Impressum 3 Grußworte Liebe Mitglieder, eine Bund-Länder-Kommission, die tatsächlich die Punkte aufnimmt, die wir auf die Agenda gesetzt haben. Eine europäische Kommission, die auch auf Druck des europäischen Parlaments die lange Zögerlichkeit aufgibt und einen Refit derjenigen Richtlinien ins Auge fasst, die für uns wichtig sind. Ein Sommerfest, das sich im politischen Berlin als „place to be“ etabliert. Ein Zuwachs der Mitgliederzahl. Es hätte wesentlich schlechter laufen können für unsere Unternehmen, für unsere Branche, für unseren VPRT. Lassen Sie uns so weitermachen – besser geht immer und 2016 gilt es, das eine oder andere ins Ziel zu bringen und sicherzustellen, dass den Ankündigungen im Sinne einer konvergenten Medienordnung Taten folgen. Ich danke Ihnen allen und baue für 2016 auf Sie. Ihr Dr. Tobias Schmid Vorsitzender des Vorstandes Liebe VPRT-Mitglieder, das Jahr 2015 hat erneut verdeutlicht, welche Vielfalt an Themen für die Mitglieder relevant ist. So hat der VPRT in einem „heißen Herbst“ nahezu alle Arbeitsfelder der BundLänder-Kommission zur Medienkonvergenz sowie die parallelen Entwicklungen in Brüssel begleitet. Zusätzlich werden in 2016 mit dem Datenschutz und der Netzneutralität zwei europäische „Dauerbrenner“ nach Verabschiedung durch die EU nun auch unmittelbar praxis- und geschäftsmodellrelevant für die Mitglieder. Neben den Themen hat sich auch das Mitgliederportfolio in 2015 positiv entwickelt. Im Bereich der Allianzen mit Dritten hat sich der Verband breiter aufgestellt. Der VPRT ist nun Mitglied des Deutschen Kulturrates und über die Deutsche Content Allianz inzwischen beim Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung vertreten. Die Plattform „Kultur und Medien“ war beim 9. Gipfel erstmalig dabei, um die Rolle der Inhalte für Netze und Infrastrukturen zu verdeutlichen: Der IT-Gipfel wurde endlich kreativ! Über Ihr Feedback zu unserer Arbeit freuen wir uns sehr. Umfassende Informationen zu allen Anliegen der Branche finden Sie wie gewohnt im Servicebereich unserer Webseite www.vprt.de, die Sie zusammen mit dem wöchentlichen VPRT-Newsletter stets aktuell informiert hält. Kommen Sie gern auf uns zu! Mit den besten Grüßen Claus Grewenig Geschäftsführer 4 Grußworte Liebe Mitstreiter des Fachbereiches Fernsehen und Multimedia, „Deregulierung ist das Ziel!“ – Warum fordern wir privaten Medienunternehmen das bei jeder Gelegenheit? Zum einen, weil unser Rechtsrahmen aus dem Mittelalter der Rundfunkregulierung stammt, wir aber längst in der digitalen Zukunft angekommen sind. Zum anderen, weil wir links und rechts von globalen Playern überholt werden, die unsere Infrastrukturen nutzen, unsere Märkte erschließen und lächelnd feststellen, dass unsere Spielräume enger sind als ihre. Dass muss sich ändern. Schnell! Die ersten Etappenziele sind mit dem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission erreicht. 2016 wird das Jahr, in dem wir die Zielgerade ins Visier nehmen und den Weg für Innovationen freiräumen. Ihr Julian Geist Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Vorsitzender des Fachbereichsvorstandes Fernsehen und Multimedia Werte Mitglieder des Fachbereichs Radio und Audiodienste, der Einstieg in den Umstieg von der analogen in die digitale Welt bestimmt die Diskussion unserer Branche. Gerne gestalten wir – die Privaten – die Zukunft dieser technischen und medienpolitischen Herausforderung mit! Unabdingbar hierfür sind Rahmenbedingungen, die sich nicht am letzten Jahrhundert orientieren: So muss das duale System in der digitalen Welt ausbalanciert und die ARD-Expansion eingebremst sowie eine sinnvolle Werbereduktion nach dem NDR-Werbemodell bundesweit umgesetzt werden. Ausschließlich technikgetriebene Diskussionen bringen die Branche nicht weiter. Die Inhalte und deren Verbreitung müssen im Fokus stehen! Dringender denn je brauchen wir einen sinnvollen Masterplan, der Meilensteine für alle Marktteilnehmer und Hörer gestaltet. Mit freundlichen Grüßen Klaus Schunk Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Vorsitzender des Fachbereichsvorstandes Radio und Audiodienste Liebe Mitglieder des Technik- und Innovationsforums, aus Sicht des TIF wurde „OTT“ zur Abkürzung des Jahres 2015. Mehr denn je rufen Nutzer online Video- und Audiostreams ab, wo und wann immer sie wollen – quasi das Ende des Programmschemas. Umso mehr überrascht der Trend, dass ein wachsender Teil der User sich wieder Angeboten zuwendet, die live und zeitabhängig sind, aber auch die unmittelbare Interaktion mit dem Sendenden ermöglichen. Die Konsumenten bekommen heute Live-Technologien in die Hand, die noch vor wenigen Jahren allein großen Rundfunkunternehmen vorbehalten waren. Deshalb verlässt Live-Streaming vielleicht seine Nische und wird im nächsten Jahr zum großen Thema. Diese und andere Weiterentwicklungen der TV-Welt werden wir auch 2016 wieder gemeinsam im TIF aufbereiten und diskutieren. Thomas Wrede Vorsitzender des Technik- und Innovationsforums 5 MEDIENORDNUNG Zukunft der Medienordnung Reform der Medienordnung muss weiter Tempo aufnehmen Seit einigen Jahren setzt sich der VPRT konstant dafür ein, dass den durch die Konvergenz hervorgerufenen Veränderungen im Medienmarkt eine Anpassung der Medienordnung folgen muss. Im Jahr 2015 kam der VPRT dem Ziel sowohl auf nationaler und europäischer Ebene ein ganzes Stück näher. Die Bund-Länder-Kommission sowie die EU-Kommission haben ihre Arbeiten für einen konvergenten Rechtsrahmen aufgenommen. Bund-Länder-Kommission Im März 2015 ging die im Koalitionsvertrag v ereinbarte Bund-Länder-Kommission an den Start. Sie e rrichtete fünf Arbeitsgruppen zu den Bereichen Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie, Plattformregulierung, Kartell recht und Vielfaltssicherung, Intermediäre sowie zum Jugendmedienschutz, die wechselseitig unter der gemeinsamen Federführung eines Bundesministeriums und eines Bundeslandes stehen. Die sechste geplante AG zur Netzneutralität wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 eingesetzt. Von Juni bis September 2015 führten die AGs schriftliche Konsultationen und Fachgespräche durch, an denen der VPRT – unter anderem basierend auf seinen Vorarbeiten zu einem zweistufigen Regulierungsmodell – teilgenommen hat. Übergeordnete Schwerpunkte in seinen Stellungnahmen waren die Schaffung eines Level Playing Fields, die Gewährleistung der Angebots- und Anbietervielfalt sowie die Sicherstellung von Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Das erste positive Ergebnis folgte im November 2015 mit der Vereinbarung einer gemeinsamen Position der Bundesrepublik Deutschland zur Revision der AVMD-Richtlinie, die in Brüssel eingereicht wurde. Im Dezember 2015 veröffentlichte die Bund-Länder-Kommission ihren Zwischenbericht. Dieser enthält erste Arbeitsergebnisse der AG AVMD-Richtlinie und der AG Kartellrecht/Vielfaltssicherung sowie Zwischenergebnisse aller fünf AGs. (siehe auch Seite 13, 18, 26) Der VPRT begrüßte die Einrichtung der Bund-Länder-Kommission und setzte auf diesem Weg seinen bereits unter anderem beim Runden Tisch Medienpolitik in Bayern und beim Mediendialog Hamburg geführten Dialog mit der Politik fort. Den im Dezember 2015 veröffentlichten Zwischenbericht bewertete der VPRT überwiegend positiv, machte aber zugleich deutlich, dass wichtige Aspekte vor allem bei der Plattformregulierung und beim Kartellrecht einer weiteren Bearbeitung bedürfen. AVMD-Richtline Bund und Ländern ist es in der AG AVMD-Richtlinie gelungen, sich durch ihre einheitliche Stellungnahme zu 6 Dr. Matthias Kirschenhofer Sport1 Media GmbH Eine sich an dem Grundsatz der Anbietervielfalt orientierende Medienordnung und insbesondere die Schaffung von fairen Regelungen für den Zugang zu Infrastrukturen und die Auffindbarkeit sind Garant für eine starke und innovative Kreativwirtschaft und somit die zentrale Herausforderung in 2016. einem frühen Zeitpunkt in den Prozess der Überarbeitung der AVMD-Richtlinie einzubringen. Deutschland hat faire Wettbewerbschancen für den audiovisuellen Medienmarkt unabhängig vom Verbreitungsweg gefor dert. Dies beinhaltet unter anderem die weitgehende Aufhebung der quantitativen Werbebestimmungen, keine neuen Werbeverbote, die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips sowie die Aufgabe der regulatorischen Unterscheidung zwischen linearer und nonlinearer Übertragung. Den Kernanliegen des privaten Rundfunks wird damit Rechnung getragen. Die AG wird sich in einem nächsten Schritt zusammen mit der AG Plattformregulierung damit befassen, wie innerhalb der AVMD-Regulierung ein Konnex zum Zugang und zur Auffindbarkeit von Inhalten hergestellt werden kann. Plattformregulierung In der AG Plattformregulierung wurde Anpassungsbedarf in mehrfacher Hinsicht identifiziert. Hierzu gehören die Klärung der Definition des Plattformbetreibers, die Herstellung von Transparenz für den Nutzer, der Schutz der Darstellung von Inhalten am Bildschirm (Signalintegrität) und die Ausgestaltung des Aufsichtsverfahrens. Die für die Medienanbieter wichtigen Fragen, wie zum Beispiel der Zugang und die Auffindbarkeit der Inhalte auf Plattformen, wurden zunächst als Thema gesetzt. Sie sollen im Laufe des ersten Halbjahrs 2016 endgültig geklärt werden. Aus Sicht des VPRT muss eine zukunftsfeste Medienordnung die Inhalte- und Infrastrukturregulierung verknüpfen. Um eine potenzielle Gefährdung der Angebots- und Anbietervielfalt auszuschließen, müssen vielfaltssichernde Instrumente und Must-Carry-Vorgaben in einem konvergenten Umfeld weiterentwickelt werden. Auch angesichts neuer Formen von Kapazitätsengpässen muss MEDIENORDNUNG | Zukunft der Medienordnung die Plattformregulierung durch Vorgaben zum diskriminierungsfreien Zugang von AV-Anbietern und Hörfunk zu Plattformen und zur Verbesserung der Auffindbarkeit für die Nutzer ergänzt werden. Die Regulierungstiefe sollte dabei abgestuft und bei kapazitätsknappen Plattformen intensiver sein, in nicht kapazitätsknappen Bereichen kommt hingegen der Auffindbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Vor allem Angebots- und Programmlisten müssen transparent sein. Für den Hörfunk muss es entsprechend der analogen Regelungen in den Landesmediengesetzen auf digitalen Plattformen Übertragungsverpflichtungen zugunsten der nach Landesrecht zugelassenen Radioprogramme geben. Zudem spielt der Schutz der Darstellung von Inhalten am Bildschirm (Signalintegrität) eine wichtige Rolle. Das Sendesignal muss vor Veränderungen und Vermarktung durch Dritte geschützt werden. (siehe auch Seite 14) Kartell- und Wettbewerbsrecht Die AG Kartellrecht verständigte sich darauf, die Zusammenarbeit zwischen Medienanstalten und Kartellbehörden zur engeren Verzahnung des Kartell- und Medienrechts zu optimieren. Auf materiell-rechtliche Änderungen in der Fusionskontrolle sowie im Wettbewerbsrecht konnte sich bisher nicht geeinigt werden. Parallel werden die Länder eine crossmedialere Ausrichtung des Medienkonzentrationsrechts untersuchen. Ferner sollen in 2016 die Rolle der Mediaagenturen sowie die Ausnutzung von Geschäftsmodellen durch Adblocker diskutiert werden. Um eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Kooperationen im audiovisuellen Bereich angesichts des internationalen Wettbewerbs zu erreichen, sieht der VPRT Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht als notwendig an. Eine engere Zusammenarbeit der Kartell- und Medienbehörden stellt hierzu nur einen ersten Schritt dar. Darüber hinaus sollten aufgrund der fortschreitenden Konvergenz und der hohen Dynamik auf den digitalen Medienmärkten die tradierten Marktbetrachtungen und Definitionen überprüft werden. Außerdem sollte der Aspekt der „Medienvielfalt“ positive Berücksichtigung in den Abwägungsentscheidungen der Kartellbehörde finden. Eine Anpassung des Medienkonzentrationsrechts im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesmediengesetzen im Sinne einer crossmedialeren und liberaleren Ausrichtung fordert der VPRT bereits seit längerem. (siehe auch Seite 10) Regulierung von Intermediäre Innerhalb der AG Intermediäre streben Bund und Länder in erster Linie eine Selbstverpflichtung an, mittels derer sowohl die zentralen Kriterien der Aggregation, Selekti- on und Präsentation als auch ihre Gewichtung transparent gemacht werden sollen. Eine Einbindung der Intermediäre in ein (nachträgliches) Kontrollsystem ist noch offen. Bis Mitte des Jahres 2016 sollen Eckpunkte für Regelungsvorschläge erarbeitet werden. Soweit Intermediäre den Zugang zu meinungsbildenden Inhalten vermitteln, müssen nach Auffassung des VPRT auch Angebots-und Anbietervielfalt gewährleistet werden. Daher sollte es auch für Intermediäre zumindest Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit und Transparenz geben. Die Regulierung sollte abgestuft ausgestaltet sein, etwa durch eine Selbstverpflichtung, gestützt von einem gesetzlichen Rahmen und einer Ex-Post Aufsicht. Jugendschutz Die Beratungen der AG Jugendschutz sollen das Ziel einer weiterführenden strukturellen Reform des Jugendmedienschutzes verfolgen. Die Länder haben mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuvor eine entscheidende Weiche für einen konvergenten Jugendschutz gestellt, indem sie die Durchwirkung der JMStV-Entscheidungen auf den durch den Bund geregelten Offline-Bereich beschlossen haben. Aus Sicht des VPRT muss im Mittelpunkt eine konsequente Betrachtung von Medieninhalten unabhängig vom Verbreitungsweg stehen. Nina Gerhardt RTL Radio Deutschland GmbH Das Smartphone wird Dreh- und Angelpunkt des Medienkonsums. Wer dort nicht vorhanden ist, wird irrelevant und verzichtbar. Es ist daher für uns unabdingbar, Zugang zu digitalen Plattformen zu erhalten und dort mit passenden Angeboten auffindbar zu sein. Dies muss regulatorisch sichergestellt werden. Kommissionsstrategie für einen digitalen Binnenmarkt Anfang Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt veröffentlicht. Ein wichtiger Baustein dieses ambitionierten Fahrplans ist die derzeit laufende Überprüfung bzw. bevorstehende Revision der Richtlinie über Audiovisuellen Mediendienste (AVMD-RL). Wie bereits auf nationaler Ebene hat der VPRT im Rahmen der Kommissionskonsultation im 7 MEDIENORDNUNG | Zukunft der Medienordnung Sommer 2015 seine Forderung nach einer grundsätzlichen Anpassung des abgestuften Regulierungsrahmens vorgetragen. Dabei schlägt der Verband im Sinne der Schaffung eines Level Playing Fields eine Rückführung der europäischen Vorgaben auf einheitliche Mindeststandards vor, die dann für alle audiovisuellen Anbieter gelten können. Ein Kernelement der Verbandsposition ist die Forderung nach dem Erhalt der Werbefreiheit als zentrale Refinanzierungsgrundlage für audiovisuelle Inhalte. Dies bedeutet aus Sicht des VPRT, dass überholte quantitative Werbevorgaben abgeschafft und weitere Werbebeschränkungen im produktspezifischen Bereich vermieden werden. Ferner setzt sich der VPRT für die Beibehaltung eines robusten Sendelandprinzips in der AVMD-Richtlinie sowie die gesetzliche Absicherung von absoluten Schutzgütern (Jugendschutz, Menschenwürde etc.) ein. Gleichzeitig wird auch Raum für neue Regulierungsansätze in der Richtlinie gesehen. Über eine Öffnungsklausel im europäischen Rechtsrahmen sollte den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, Elemente der Freiwilligkeit („Opt-In“) sowie von Anreizen („Incentives“) zu implementieren. Auf diesem Weg könnten gesellschaftspolitisch gewünschte Inhalte bei der Verbreitung und Auffindbarkeit besonders berücksichtigt werden. Neben der Eingabe zur Konsultation fungierte der VPRT bei mehreren durch die EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studien zu einzelnen Bereichen der Richtlinie als Experte. 42 % der deutschen Fernsehhaushalte verfügten bis Mitte 2015 über ein Smart-TV-Gerät. Rund Quelle: gfu, Juli 2015 Seitens der EU-Kommission wurde angekündigt, dass der Kommissionsvorschlag noch im ersten Halbjahr 2016 veröffentlicht und an Parlament und Rat überwiesen werden soll. 8 Matthias Dang IP Deutschland GmbH Die Weichen sind gestellt für eine konvergente Regulierung. Die Konsultation zur AVMD-Richtlinie stand am Anfang einer ganzen Reihe von Konsultationen, die die Arbeit im zweiten Halbjahr 2015 maßgeblich bestimmten. Dazu gehörten die Konsultationen zur Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (TK-Paket) sowie die Untersuchung der Rolle von Online-Plattformen und Intermediären. Der VPRT hat sich an beiden Konsultationen beteiligt und im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes für eine enge Verzahnung der drei Überprüfungsprozesse plädiert – nicht zuletzt, um auch die Kohärenz des EU-Rechtsrahmens mit Blick auf die Verbreitung und den Zugang gewährleisten zu können. Ein Schwerpunkt der VPRT-Eingabe zur Konsultation des TK-Pakets lag auf Überlegungen zur Fortschreibung der bestehenden Vorgaben im Bereich Verbreitung und Zugang bzgl. linearer Hörfunk- und Fernsehangebote angesichts der digitalen Herausforderungen (u. a. Must-Carry-Vorgaben). Im Bereich der Untersuchung zu Online-Plattformen hat der VPRT unter anderem auf die unterschiedlichen Rollen der jeweiligen Online-Plattformen bei der Bereitstellung und Verbreitung von medialen Inhalten hingewiesen und für ein weitere Differenzierung mit Blick auf Vielfaltssicherung und Meinungsbildungsrelevanz plädiert. www.vprt.de/aufsicht_regulierung Deutsche Content Allianz Kreativwirtschaft ist Treiber im digitalen Wandel Zentrales Anliegen der in der Deutschen Content Allianz (DCA) vereinten Branchen ist es, in den Debatten um die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des digitalen Wandels die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft als treibende Kraft herauszustellen. Vertreter der DCA setzten 2015 ihren Dialog mit führenden Politikern fort. Im Dezember 2014 tauschte sich die DCA mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unter anderem über die Themen Schutz des geistigen Eigentums, Netzneutralität und digitaler Wettbewerb aus. Die bevorstehende EU-Urheberrechtsreform war Gegenstand des Treffens mit dem EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger. Beide Politiker hoben die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft hervor und sagten zu, die von der DCA vertretenen Branchen bei der Umsetzung der Digitalen Agenden von Bund und EU-Kommission einzubinden. Der Schutz des geistigen Eigentums war auch zentrales Thema der DCA-Dialogveranstaltung „Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt“ im Februar 2015. Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (MdB) betonte hier, dass es eine kultur- und medienpolitische Gestaltungsaufgabe sei, faire Wettbewerbschancen für die Anbieter von Kreativleistungen zu garantieren. Die DCA war zudem maßgeblich daran beteiligt, dass im November 2015 die Kreativwirtschaft erstmals beim Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung vertreten war. Mit der Plattform „Kultur und Medien“ unter dem Vorsitz von Prof. Monika Grütters und DCA-Koordinator Jürgen Doetz wurde die Berücksichtigung der Kreativwirtschaft auf dem Gipfel ermöglicht. 9 VPRT auf dem Medienforum NRW 2015 „Digitalisierung: Marktstrukturen und Medienkartellrecht“ Im März 2015 begann die Bund-Länder-Kommission zur konvergenten Medienordnung ihre Arbeit und richtete eine Arbeitsgruppe „Kartellrecht und Vielfaltssicherung“ ein. Der VPRT nahm die Schaffung der AG zum Anlass, um die kartellrechtlichen Besonderheiten des Medienmarktes und den daraus resultierenden medienpolitischen Reformbedarf einzubringen. Auf dem Panel „Digitalisierung: Marktstrukturen und Medienkartellrecht“ auf dem Medienforum NRW im Juni 2015 befassten sich Vertreter aus Regulierung, Wissenschaft und Medienwirtschaft mit der Frage, ob die Medienmärkte als kartellrechtlich besonders zu betrachtende Märkte anzusehen seien. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, verteidigte die Entscheidungen seiner Behörde zu den Plattformen „Amazonas“ und „Germany’s Gold“. Aus seiner Perspektive gäbe es trotz der sich weiter vertiefenden Konvergenz der Medien noch keinen einheitlichen Medienmarkt, sondern weiterhin einzelne Teil märkte. Prof. Dr. Jens-Ole Schröder (MDR) und Dr. Tobias Schmid (VPRT) hoben hingegen die Besonderheiten der Medien hervor. Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Sicherung der Vielfalt müssten bei der Marktdefini tion positiver berücksichtigt und bei Fusionsentscheidungen beachtet werden. Dr. Christoph Clément (Vodafone Deutschland) bemängelte, dass das Bundeskartellamt bei seinen Entscheidungen die besondere Rolle der Infrastrukturdienstleister für die Contentanbieter nicht berücksichtigt habe. Dr. Wolfgang Kreißig (Staatsministerium Baden-Württemberg) bekräftigte den Willen der Politik, eine Ausgewogenheit zwischen Medien- und Kartellrecht herzustellen. 10 MEDIENORDNUNG Duales Rundfunksystem Entscheidung in der Rundfunkkommission über Werbereduzierung bei ARD und ZDF vertagt Ausbau der öffentlich-rechtlichen Telemedien schreitet voran 2015 beschlossen die Länder einige strukturelle Maßnahmen zur Finanzierung (Evaluierung des Rundfunkbeitrags) und zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Junges Angebot). Rund drei Jahre nach der Einführung der Haushaltsabgabe zeigt sich, dass das neue Beitragsmodell zu Mehrerträgen von über 1,5 Milliarden Euro in der Periode 2013 bis 2016 führt. Dessen ungeachtet haben die Rundfunkanstalten im August 2015 bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) deutlich höhere Aufwendungen als in der Vergangenheit angemeldet. Der VPRT hat auch im zurückliegenden Jahr Expansionsbestrebungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisch begleitet und sich für faire Wettbewerbsbedingungen eingesetzt. Hierzu gehören als zentrale Elemente die Werbereduzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gleiche Ausgangsvoraussetzungen beim Digitalradio sowie die Begrenzung der Internetaktivitäten auf das zur Erfüllung des Auftrags notwendige Maß. Das Junge Angebot sowie aktuelle Drei-Stufen-Tests belegen, dass unter Verdopplung und Verdreifachung des Budgets Millionenbeträge in den Onlinebereich fließen sollen. Parallel wird der Ausbau von DAB+ betrieben. Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk / 20. KEF-Bericht Im Juni 2015 haben die Länder Eckpunkte zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags beschlossen. Grundlage hierfür bildete das Gutachten des Instituts DIW Econ, welches den beitragsüberschuss von 1,5 Milliarden Euro konstatierte. Dennoch klammerten die Länder den für den VPRT essenziellen Beschluss der Werbereduzierung neuerlich aus, obwohl das Thema auf politischer Ebene seit Jahren entscheidungsreif ist. Stattdessen entschieden sie sich im Zuge einer Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages für Feinjustierungen in den Bereichen Betriebsstätten, privilegierte Einrichtungen und Personen (Kindergärten etc.) sowie beim Datenschutz. Die Fragen der weiteren Begrenzung von Werbung und Sponsoring, des internen ARD-Strukturausgleichs und der Beitragsreduzierung der bei Kfz wurden auf den Zeitpunkt der Erörterung des 20. KEF-Berichts (Beitragsperiode 2017 bis 2020) – dessen Veröffentlichung für April 2016 vorgesehen ist – verschoben. Nicht dementierten Presseberichten aus Februar 2016 zufolge plant die KEF, den angemeldeten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten nach unten zu korrigieren und eine Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrages um 29 Cent von 17,50 Euro auf 17,21 Euro zu empfehlen. Etliche Länder stehen nach ersten öffentlichen Reaktionen einer Reduktion skeptisch gegenüber, da unter Jan-Uwe Brinkmann radio NRW GmbH Es bedarf eines Rahmens für einen fairen Wettbewerbs mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Hierzu zählt das NDR-Modell bei der Werbezeitenregulierung, welches in NRW notwendig ist, um den Bestand des Lokalfunks zu sichern. Thema ist auch die Flottenstrategie der ARD, die uns bedrängt. anderem noch die Entscheidung über eine Reduzierung von Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF ausstehe. Nach der Präsentation des KEF-Berichtsentwurfs vor der Rundfunkkommission der Länder Ende Februar 2016 werden die Beratungen der Länder über die KEF-Empfehlung folgen. Wie sie sich bis zur Veröffentlichung der Finalfassung zu einer möglichen Werbereduzierung verhalten werden, ist noch nicht absehbar. Die Entscheidung steht stark unter dem Eindruck des im Januar 2016 verabschiedeten WDR-Gesetzes, welches eine schrittweise Reduzierung im Hörfunk ab 2017 vorsieht. Werbereduzierung nach NDR-Modell Der VPRT hat in den zurückliegenden Monaten nicht sein Ziel einer Werbereduzierung nach dem sogenannten NDR-Modell aus den Augen verloren und konnte kürzlich einen Erfolg im Rahmen der WDR-Gesetz-Novelle verbuchen. Demnach soll ab 1. Januar 2017 die Werbung im WDR-Hörfunk zunächst auf bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt reduziert und auf zwei Hörfunkprogramme beschränkt werden. Ab 1. Januar 2019 soll Werbung nur noch im Umfang von bis zu 60 Minuten werktäglich im Monatsdurchschnitt in einem Radioprogramm zulässig sein. Mit der Neufassung wird erstmals die VPRT-Forderung nach einer Werbereduzierung im öffentlich-rechtlichen Radio nach dem NDR-Modell umgesetzt. Die ARD macht nun im Gegenzug vehement eine vollständige Kompensation möglicher Werbeausfälle bei der Politik geltend, die durch die Gesetzesneufassung entstehen könnten. Wegen der überregionalen Zusammenarbeit bei der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung erwartet die ARD auch Auswirkungen auf die anderen ARD-Anstalten. Die Ertragsausfälle wurden bereits bei der KEF „nachgemeldet“. 11 MEDIENORDNUNG | Duales Rundfunksystem Digitalradio Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die künftige Gestaltung der terrestrischen Radioübertragung. Die Rundfunkanstalten planen, ihre Aufwendungen für den Digital radioausbau deutlich zu erhöhen: von rund 80 Millionen Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013 - 2016) auf knapp 200 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre (2017 - 2020). Zudem rechnen ARD und Deutschlandradio mit weiteren zusätzlichen Kosten von mindestens 245 Millionen Euro für eine Migrationsphase bis 2025. Außerdem beabsichtigt die ARD, drei neue DAB+Radioprogramme zu starten. Aus Sicht des VPRT dürfen durch die Migrationsdebatte private Geschäftsmodelle nicht gefährdet werden, um die Balance im d ualen Rundfunksystem zu erhalten. UKW muss als wesentliche Re finanzierungsgrundlage gesichert bleiben. Junges Angebot von ARD und ZDF und Telemedienausbau Neben dem geplanten Ausbau des Digitalradioangebots forcieren die Rundfunkanstalten mit zusätzlichen Millionenbeträgen ihr Engagement im Telemedienbereich. Allein das Junge Angebot von ARD und ZDF kann künftig auf 45 Millionen Euro jährlich zurückgreifen. Die Ministerpräsidenten haben mit der Unterzeichnung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RÄndStV) im Dezember2015 das Junge Angebot von ARD und ZDF nach jahrelanger Diskussion legitimiert, das nach RÄndStV-Ratifizierung am 1. Oktober 2016 starten soll. Der VPRT hat sich nicht grundsätzlich gegen ein öffentlich-rechtliches Jugendangebot ausgesprochen, wenn gewisse Rahmenbedingungen zum Schutz der Wettbewerber eingehalten werden. Die Auftragsnorm reicht trotz nachträglicher Änderungen jedoch nicht aus, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Vielmehr befürchtet der VPRT in der Beauftragung eine „Blaupause“ für einen grundsätzlichen neuen öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag ohne inhaltliche und zeitliche Konturen. Bisherige Schutzbestimmungen sollen für das Jugendangebot nicht mehr gelten: unter anderem wird der Onlineabruf von Lizenzproduktionen zulässig sein und werdendie Verweildauerfristen gelockert. Auch die Möglichkeit, Inhalte des Jungen Angebots vorrangig auf werbefinanzierten Drittplattformen anbieten zu dürfen, wirft grundsätzliche Fragen zur Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und Telemedienwerbeverbot auf. Darüber hinaus bestehen Risiken für den privaten Hörfunkmarkt, sollten die ARD-Jugendradiowellen vernetzt werden und sich das Junge Angebot verstärkt auf Musik und Festivals fokussieren. Der VPRT wird, nachdem das Konzept aufgrund seiner unzureichenden Beschreibung viele Fragen offen ließ, die Entwicklung des Angebots genau monitoren. 12 Karlheinz Hörhammer ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG Der private Hörfunk in Deutschland kann den digitalen Transformationsprozess nicht ausschließlich mit eigenen Bordmitteln stemmen, wofür der öffentlich-rechtliche Anbieter Sonderförderungen erhält. Hier entsteht ein einseitiger Wettbewerbsvorsprung. Die Politik ist in 2016 gefordert, eine Gleichbehandlung mit Blick auf die öffentlichen zweckgebundenen Mittel zu schaffen. Neben dem Jungen Angebot wollen die Rundfunkanstalten ihr Telemedienangebot weiter ausbauen. Ende 2015 leiteten Radio Bremen, der MDR (für den MDR und KiKA) und der BR (für den BR und DasErste) eine Reihe neuer Drei-Stufen-Tests ein. Der VPRT hat zu den noch laufenden Verfahren Stellung genommen und insbesondere die avisierte Verbreitung über Drittplattformen und die geplanten Verweildauerverlängerungen bemängelt. Darüber hinaus hat der VPRT gegenüber der Rechtsaufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seinen Gremien die zunehmende Kommerzialisierung auftragsnaher Tätigkeiten in Form von Kooperationen mit Dritten und die kommerziellen Tochterunternehmen kritisiert. Dabei standen 2015 zum einen der Rechercheverbund von WDR, NDR und SZ im Fokus, zum anderen die beiden WDR mediagroup-Portale „Rat und Tat“ und „Drinnen und Draußen“, mittels derer Ratgeberinhalte des WDR werbevermarktet werden sollten. Der VPRT sieht hinsichtlich der letzteren nicht nur die klassische Zweitverwertung von Programminhalten überschritten, sondern auch eine Umgehung des Verbots von Werbung und Sponsoring in öffentlich-rechtlichen Telemedien. In Reaktion auf die VPRT-Rechtsaufsichtsbeschwerde wurde im neuen WDR-Gesetz eine Regelung zu Kooperationen implementiert, wonach das Zusammenwirken grundsätzlich zulässigist, aber der WDR zur Vorbeugung von Wettbewerbsverzerrungen diskriminierungsfrei vorgehen und einen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten muss. www.vprt.de/duale_medienordnung VPRT auf den Medientagen München 2015 „Die Radio-Agenda: Steht das duale Rundfunksystem vor dem Kollaps?“ Ungleiche Kräfteverteilung im dualen System, Werbemarktentwicklung, wachsende Konkurrenz aus dem Internet und Digitalisierung stellen den privaten Hörfunk in Deutschland vor große Herausforderungen. Wie diese zu bewältigen sind, diskutierten Vertreter von Radiosendern und Medienpolitik auf dem VPRT-Panel „Die Radio-Agenda: Steht das duale Rundfunksystem vor dem Kollaps?“ im Oktober 2015 auf den Medientagen München. Prof. Dr. Thomas Hirschle verglich eingangs die derzeitige Regulierung mit der Anfangszeit des Privatradios. Während 1985 der Politik klar gewesen sei, dass das duale System ordnungspolitisch abgesichert werden müsse, fehle dieses Problembewusstsein heute. Klaus Schunk (VPRT) sieht eine massive Schieflage im dualen Hörfunksystem. Um diese zu überwinden bedürfe es eines Radio-Staatsvertrages, der einen ordnungspolitischen Gesamtrahmen für den Hörfunk schafft. Diesen hält Dr. Heinz-Dieter Sommer (Hessischer Rundfunk) nicht für notwendig, da der Hörfunk eine regionale und lokale Sache sei. Der Minister für Europa- und Medienangelegenheiten von Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, stimmte der Forderung des VPRT zu und will für Radio in der Politik einen höheren Stellenwert erreichen. Gerade im Bereich der Werbung sieht er Verwerfungen, die von der Politik beachtet werden müssten. Für ihn sei es an der Zeit, in der Rundfunkkommission eine Arbeitsgruppe Radio einzurichten. Carsten Neitzel (Radio Hamburg) will Luft für neue Innovationen schaffen und fordert ein wettbewerbsgerechtes Preisniveau in der Vermarktung. Auch Siegfried Schneider (BLM) hält das NDR-Modell der 60-Minuten-Regelung, mit der die Werbezeiten der öffentlich-rechtlichen Sender begrenzt werden sollen, für den richtigen Weg. 13 „Suchen – Finden – Navigieren“ Aktuelle Entwicklungen der Nutzernavigation bei smartem Fernseh- und Bewegtbildkonsum Rund eineinhalb Jahre nach der ersten gemeinsamen Veranstaltung zur Auffindbarkeit auf TV-Geräten setzten der VPRT, die Medienanstalten und die Deutsche TV-Plattform ihr Symposium „Suchen – Finden – Navigieren“ im Juni 2015 erfolgreich mit über 250 Teilnehmern fort. Die Konferenz informierte über die aktuellen Entwicklungen bei der Auffindbarkeit von Medieninhalten sowie den Einsatz von Empfehlungsmechanismen bei der Bewegtbildnutzung und debattierte über die daraus resultierenden Handlungserfordernisse für die Medienregulierung. In einer zentralen Praxis-Demonstration von aktuellen Smart-TV-Geräten, Set-Top-Boxen, Streaming-Sticks und Second Screens stellten Experten den Fortschritt bei Listung, Benutzeroberflächen und insbesondere Empfehlungssystemen vor. Wie sich die technischen Neuheiten in der TV- und Bewegtbildnutzung niederschlagen zeigten Stefan Liebig (Viacom) und Alexander Dehmel (GfK). In der abschließenden Diskussionsrunde betonte Thomas Fuchs (Medienanstalten, MA HSH), dass neue mediale Spielregeln nötig sind, aber bei Regeln zur privilegierten Auffindbarkeit die Chancen kleiner Anbieter beachtet werden müssen. Dr. Marc Jan Eumann (Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Nord rhein-Westfalen) versicherte, dass die Länder und der Bund in ihrer gemeinsamen Kommission zur Medienkonvergenz konstruktiv an einer zukunftsfähigen Medienordnung arbeiten. Auf die höhere Inhaltevielfalt, die vernetzte smarte Geräte bieten können, verwies Carine Chardon (ZVEI). Dr. Tobias Schmid (VPRT) unterstrich, dass Plattformen endlich sind und daher auf ihnen neben massenattraktiven Inhalten auch eine Angebots- und Anbietervielfalt garantiert werden müsse. Diejenigen Angebote, von denen gesellschaftlich relevante Inhalte verlangt werden, sollten auffindbar sein. 14 MEDIENORDNUNG Infrastrukturregulierung Digitaler Netzumbau darf Kräfteverhältnis nicht zu Lasten der Medien verschieben Die Verbreitung von Audio- und Videodiensten ist im Zuge der Digitalisierung stetig komplexer und vielfältiger geworden. Die technologischen Evolutionen von Analog zu Digital führen zu neuen Marktkonstellationen zwischen Infrastrukturbetreibern und Inhalteanbietern. Der VPRT hat auch 2015 darauf hingewirkt, dass technologische Veränderungen und daraus resultierende Gatekeeperstellungen sich nicht zu Lasten der Rundfunkunternehmen entwickeln. Unter anderem in der Novelle des TK-Paketes der EU-Kommission setzt sich der VPRT dafür ein, dass die Must-Carry-Regelungen an die M edienkonvergenz anzupassen sowie Zugang und Auffindbarkeit von Rundfunkangeboten diskriminierungsfrei sicherzustellen sind. Terrestrik TV Bund und Länder einigten sich im März 2015 im Zuge des „Digitale Dividende II“ bezeichnete Prozesses, auf das künftige Nutzungsszenario für bislang vom Rundfunk genutzte Kapazitäten des 700-MHz-Bandes. Der VPRT hat sich sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass die Nutzung der dem Rundfunk verbleibenden 700-MHz-Frequenzen langfristig möglich ist, damit der Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 planungsbzw. zukunftssicher und endverbraucherfreundlich erfolgen kann, sowie Störungen durch mobiles Breitband abgewendet und die Versteigerungserlöse von 5 Milliarden Euro auch für die Umrüstung verwendet werden. Gleichzeitig forderte der Verband – unter anderem im Rahmen der EU-Konsultation zu den Vorschlägen von Pascal Lamy, bei der Novellierung des TK-Paketes und zum Kommissionsvorschlag für einen Beschluss über die Nutzung des UHF-Bandes, dass die Frequenzen unterhalb des 700-MHz-Bandes langfristig für die Rundfunkübertragung gesichert bleiben müssen. Der Verband ist seit 2014 am Runden Tisch zum DVB-T2Umstieg, für den die Landesmedienanstalten den Vorsitz inne haben, beteiligt, um hier die Interessen der privaten TV-Unternehmen (gerade mit Blick auf die Sparten- und Zielgruppensender) bei der künftigen technischen Gestaltung von DVB-T2 zu vertreten. Im Frühjahr 2015 nahm das Projektbüro „DVB-T2 HD“ seine Arbeit auf. Der VPRT ist in verschiedenen Arbeitsgruppen des Projektbüros und in der TV-Plattform aktiv. (siehe auch Seite 53) Terrestrik Radio Die terrestrische Übertragung, insbesondere über UKW, ist nach wie vor der mit Abstand wichtigste Verbreitungsweg für Radio, auch wenn digitale Übertragungstechnologien in 2015 weiter an Bedeutung gewonnen haben. Der VPRT hat daher mit Blick auf den UKW-Markt zwei Hauptziele weiter verfolgt: Die Verbesserung der Position der Radiosender im UKW-Sendernetzbetrieb (Opitimierung Susanne Aigner-Drews Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG Das Thema Digitalisierung wird 2016 noch stärker an Bedeutung gewinnen – die zunehmende Vermischung der linearen und non-linearen Content-Verbreitungswege stellt die Branche vor verschiedenste Herausforderungen. Eine unserer zentralen Aufgaben ist es, den Werbekunden durch valide Wirkungsmessung und optimiertes Nutzer-Targeting Investitionssicherheit in den vielfältigen Umfeldern unseres wachsenden Digital-Portfolios zu bieten. der Entgeltsituation und Einleitung eines Wettbewerbes) als auch den Erhalt der UKW-Terrestrik im Rahmen politischer Abschaltszenarien. Der VPRT setzt sich seit Jahren für eine Liberalisierung im UKW-Sendernetzbetrieb ein, um Wettbewerb zwischen verschiedenen Betreibern und damit eventuelle Kostenvorteile für die Radiounternehmen zu erreichen. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in 2012 setzte den Liberalisierungsprozess in Gang, der 2015 mit weiteren Konsultationen inklusive den zugehörigen Anhörungen/Stellungnahmen und Marktbetrachtungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) fortschritt, die insbesondere die Fragen nach den Konditionen der Entgelte und zur Mitbenutzung der Sendeanlagen der Deutschen Funkturm GmbH zum Gegenstand hatten. Der VPRT hat in den Entgeltgenehmigungsverfahren der BNetzA zu den UKW-Tarifen und den Antennenmitbenutzungsgebühren seine Position vertreten. (siehe auch Seite 17) Die Digitalisierung des Hörfunks ist aus Sicht des VPRT nicht auf einen Übertragungsweg beschränkt, sondern erfolgt über viele Kanäle. Der Verband hat seine Position im neu geschaffenen Digitalradio Board des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur als auch auf europäischer Ebene eingebracht und den Dialog mit Marktbeteiligten, insbesondere der ARD, gesucht und fortgesetzt. Parallel kritisierte der VPRT wiederholt die Strategie der Rundfunkanstalten, DAB+ als Anlass zum Aufbau neuer Digitalradioprogramme zu nehmen – zum Beispiel hat die ARD gegenüber der KEF den Start drei neuer Angebote angekündigt – oder diese entgegen den gesetzlichen Bestimmungen gegen UKW-Programme zu tauschen. 15 MEDIENORDNUNG | Infrastrukturregulierung Kabel Nachdem von den drei klassischen Fernsehübertragungswegen bereits zwei vollständig digitalisiert sind (Terrestrik und Satellit) rückt der Digitalumstieg im Kabel stärker in den medienpolitischen Fokus. Jedoch birgt die Kabeldigitalisierung erhebliche Reichweitenrisiken. Solange noch Millionen Fernsehzuschauer ihre Programme über die analoge Kabelverbreitung empfangen, kann es insbesondere für kleinere Sender zu einem „Tod auf Raten“ führen, wenn punktuell und kurzfristig die Analogbouquets zu ihren Ungunsten verkleinert bzw. p artagiert werden und somit ein Teil der Refinanzierungsgrundlagen entfällt. Auch Radiosender, die das Kabelnetz für ihre UKW-Verbreitung nutzen, könnten betroffen sein. Der VPRT hat sich gegen sukzessive Abschmelzungen von analogen Kanälen ausgesprochen und Planungen kritisiert, Must-Carry-Regelungen fürs Analogkabel zu Lasten der Sender zügig aufweichen oder abschaffen zu wollen (z. B. in Bayern). Bei der Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes konnten im Laufe des Jahres Verbesserungen erzielt werden, dass entsprechende Maßnahmen erst zum Ende des Jahres 2018 (mögliches Ende der analogen Verbreitung) diskutiert werden. Der Verband hat den Vorschlag der Medienanstalten, den Analog-Digital-Umstieg zu moderieren, begrüßt. Inzwischen wurden – nach Rücksprache der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten mit dem Bundeskartellamt – erste Branchengespräche geführt. Breitband Die Wahrung der Netzneutralitätsprinzipien ist für Inhalteanbieter eine Grundvoraussetzung im „offenen Internet“ auch künftig diskriminierungsfreien Zugang zum Kunden zu erhalten. Nach gut zweijährigen Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ist Ende N ovember 2015 die Verordnung zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für elektronische Kommunikation (TSM-Paket) und die darin enthaltenen Regelungen zur Absicherung des offenen Internets in Kraft getreten. Damit wurde ein wichtiges Zwischenziel zum Erhalt der Netzneutralität erreicht. Allerdings bleiben aufgrund des unzureichenden Konkretisierungsgrads der Vorgaben zahlreiche Fragen offen. Verkehrsmanagementmaßnahmen und Spezialdienste sollen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig sein. Jedoch sind die Ausnahmen zum Teil sehr vage formuliert. Somit bleibt abzuwarten, ob sich das offene Internet über die Verordnungsvorgaben hinreichend absichern lässt. Laut Verordnung soll das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK/englisch BEREC) bis Ende August 2016 Leitlinien zur einheitlichen Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten erarbeiten. 16 Rainer Sura QVC Handel LLC & Co. KG Must be found in der digitalen Welt war und ist für alle Rundfunkveranstalter – ob Vollprogram oder Spartenanbieter – von existentieller Wichtigkeit. Dies wurde bei der Politik und der Medienregulierung adressiert. In der künftigen konvergierenden Welt sind faire Zugangs - und Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Mediengattungen erforderlich. In die Vorarbeiten der BNetzA ist der VPRT eingebunden und hat sich unter anderem dafür eingesetzt, dass auch die Landesmedienanstalten zur Wahrung der Angebotsund Anbietervielfalt konsultiert werden. Nationaler IT-Gipfel Der VPRT war zusammen mit der Deutschen Content Allianz (DCA) maßgeblich daran beteiligt, dass die Kreativwirtschaft 2015 erstmals in den Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung eingebunden war und nunmehr über eine eigenes Forum auf dem IT-Gipfel verfügt (siehe auch Seite 9). ln einem Thesenpapier werden unter anderem den Erhalt der Netzneutralität, die Auffindbarkeit über Plattformen und die Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums adressiert. Unter Mitwirkung des VPRT hat zudem die Fokusgruppe „Digitalisierung von Dienstleistungen“ der IT-Gipfel Plattform „Innovative Digitalisierung der Wirtschaft“ Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft ausgesprochen die unter anderem, die Herstellung eines Level Playing Fields zwischen Plattformanbietern und den Anbietern, Vermittlern und Produzenten kreativer Inhalte sowie den Ausbau des breitbandigen Internets bei Wahrung der Netzneutralität empfehlen. Des Weiteren soll ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das den Wert der Produkte der Kreativwirtschaft anerkennt sowie offen wirksame Regulierungsmechanismen – insbesondere im Daten- und Verbraucherschutz sowie im Medienkonzentrations- und Kartellrecht – ist. www.vprt.de/aufsicht_und_regulierung VPRT-Workshop „Handlungsoptionen Sendernetzbetrieb“ Wahlmöglichkeiten haben sich vergrößert Ende 2015 fand der seit über drei Jahren andauernde Prozess zur Liberalisierung des UKW-Sendernetzbetriebes seinen vorläufigen Abschluss. Die Programmanbieter haben nun mit der Marktöffnung die Qual der Wahl und mussten sich zuletzt mit der Frage befassen, welche neuen Organisationsmodelle für den Betrieb des Sendernetzes ab dem 1. Januar 2016 möglich sind. Mit dem Workshop „Handlungsoptionen Sendernetzbetrieb“ griff der VPRT im November 2015 das Thema auf und beleuchtete, welche Punkte hier noch ungelöst sind und welche Optionen die passenden sein könnten. Vorangegangen war ein intensiver Austauschprozess mit den Mitgliedern und der Bundesnetzagentur zur Öffnung des Marktes für den UKW-Sendernetzbetrieb. Sebastian Artymiak und Jürgen Hofmann (VPRT) stellten zunächst dar, welche Schritte die Regulierungsbehörden seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2012 vollzogen hatten – insbesondere die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Konsultationen und Marktbetrachtungsverfahren. Sie gaben zudem einen Ausblick, welche regulatorischen Schritte in den kommenden Monaten und Jahren noch vollzogen werden müssen. Elisabeth Thullner vom Consulting-Büro TX-PLAN referierte anschließend über die drei Optionen, welche sich für die Radiounternehmen ab 2016 ergeben. Die Hörfunkveranstalter können zum einen bei ihrem bisherigen Sendernetzbetreiber bleiben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, selbst als Radioveranstalter Halter der Frequenzzuteilung zu werden oder aber einem neuen Sendernetzbetreiber die Frequenzzuteilung zu überlassen. Als dritte Option wurde der eigene Sendernetzbetrieb erläutert, wie ihn einige Radiosender in Baden-Württemberg verfolgen. Anhand praktischer Beispiele wurde präsentiert, über welche Vor- und welche Nachteile die jeweiligen Konstellationen verfügen. 17 VPRT radio lounge „Zukunft Privatradio“ Zeit zum Handeln für eine radiospezifische Regulierung „Radio braucht eine spezifische Betrachtung und muss fester Bestandteil der politischen Agenda sein.“ – mit diesem Appell eröffnete Klaus Schunk (VPRT) die radio lounge des VPRT „Zukunft Privatradio“, die im Dezember 2015 in Berlin stattfand. Dr. Carsten Brosda (Senat Hamburg) und Florian Ruckert (RMS) widmeten sich in ihren Impulsvorträgen der gesellschaftlichen Bedeutung des Radios sowie den regulatorischen und technischen Herausforderungen. F lorian Ruckert stellte die veränderte Audionutzung dar und erklärte die Einflüsse auf den Werbemarkt. Laut Dr. Carsten Brosda müsse die Stärke von Radio als Medium zur Meinungsbildung erhalten bleiben. Dafür bedürfe es künftig einer eigenständigen Berücksichtigung des Hörfunks in der Regulierung. Aufgeschlossen zeigte er sich gegenüber einer Vereinheitlichung der Mediengesetze und einer Harmonisierung der Werbezeiten der ARD nach dem NDR-Modell. Moderator Torsten Zarges fragte in der Diskussion nach Antworten auf den sich wandelnden Wettbewerb. Kurzfristiges Sparen sei jedenfalls nicht das probate Mittel, stellte RTL-Radio-Chef Gert Zimmer klar. Stattdessen müssten die Anbieter so regional und so lokal wie möglich bleiben und neue digitale Empfangsmöglichkeiten wie das Smartphone nutzen. Wäre die Zukunft des Radios aber nur neue Streamingdienste, wäre dies aus der Sicht von Uwe Conradt (MdL, CDU Saarland) unzureichend, da die Funktion des Rundfunks in der freiheitlich demokratischen Grundordnung eine andere sei. Andreas Fischer (NLM) stellte den DAB+-Lokalisierungsmodellversuch der NLM vor. 18 MEDIENORDNUNG Radioregulierung Radio-Fachbereich hat Ziele einer Digitalen Hörfunkordnung definiert Positionspapier zur Zukunft des Radios in einer konvergenten Medienwelt Verschiedene Übertragungsstandards und -wege, eine Fragmentierung der Werbemärkte, die Etablierung inter mediärer Angebote und die stetige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Dies und die Konvergenz der Medien stellen auch die Unternehmen des privaten Radios vor neue Herausforderungen, denen der aktuelle Rechtsrahmen nicht mehr gerecht wird. Um hierauf zu reagieren, hat der VPRT zur Internationalen Funkausstellung 2015 in einem umfassenden Positionspapier „Die Radiozukunft in einer konvergenten Medienwelt – 2030 ff.“ die Ziele einer digitalen Hörfunkordnung aus seiner Perspektive zusammengefasst. Darin fordert der Verband einen neuen Ordnungsrahmen, den Erhalt lokaler und regionaler, inhaltlicher Vielfalt des Mediums, einen fairen Wettbewerb im dualen Hörfunksystem und Kriterien für eine erfolgreiche Migration im Falle eines UKW-DAB+-Umstiegs statt einer UKW-Abschaltdebatte. Zudem stellten die im VPRT organisierten Privatradios ihre Anforderungen an klare und verbindliche Vorgaben für einen solchen Umstieg sowie der Nutzung und Finanzierung dieser Übertragungstechnologie vor. Schließlich spricht sich der VPRT dafür aus, dass Radio auf allen Endgeräten empfangbar und auffindbar sein muss. Anlässlich seiner Veranstaltung „radio lounge“ im Dezember 2015 präsentierte der VPRT eine Konkretisierung seiner Stellungnahme zur Radiozukunft zusammen mit einer Best-Practise-Übersicht zu den digitalen Möglichkeiten und Angeboten von Radio. (siehe auch Seite 13, 18, 29) Digitalradio Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die künftige Gestaltung der terrestrischen Radioübertragung. Die Rundfunkanstalten planen, ihre Aufwendungen für den Digital radioausbau deutlich zu erhöhen: von rund 80 Millionen Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013 - 2016) auf knapp 200 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre (2017 - 2020). Zudem rechnen ARD und Deutschlandradio mit weiteren zusätzlichen Kosten von mindestens 245 Millionen Euro für eine Migrationsphase bis 2025. Aus Sicht des VPRT darf durch die Migrationsbedatte keine Gefährdung der privaten Geschäftsmodelle erfolgen, sondern muss UKW als wesentliche Refinanzierungsgrundlage gesichert werden. Der Verband hat sich im Digitalradio Board des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, welches seit Juni 2015 den DAB+-Migrationsprozess koordiniert, intensiv eingebracht. Die Themen betref fen unter anderem eine Smart-Radio-Regulierung („EUChip“), die Gründung eines Projektbüros, die Finanzierung des Simulcasts, Fragen der Reichweitenmessung Hans-Dieter Hillmoth RADIO / TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG Endlich muss Klarheit in Sachen DAB+ her. Seit Jahrzehnten „dümpelt“ das Thema in Deutschland. Einig sind sich zwischenzeitlich alle: der zehnjährige „Simulcast“ der Privaten muss finanziert werden. Kosten total ca. 400 Millionen Euro. Wäre gut, wenn sich Landesmedienanstalten, Netzbetreiber und Berlin rasch an einen Tisch setzen. Auch die KEF könnte eine aktive Rolle spielen – wenn private und ARD-Sendernetze für DAB+ gemeinsam genutzt würden. oder die Entwicklung bei Verkehrsinformationen. Im Rahmen seiner Positionierung weist der VPRT stets auch auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im dualen Rundfunksystem hin, die zum Beispiel mit Entscheidungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) oder einer Programmzahlerhöhung durch die ARD einhergehen. Wettbewerb im UKW-Sendernetzbetrieb Ende 2015 hat ein seit über drei Jahren andauernder Liberalisierungsprozess seinen vorläufigen positiven Abschluss gefunden. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in 2012 war der Grundstein gelegt worden, um ab 2016 einen freien Wettbewerb im UKW-Sendernetzbetrieb zu ermöglichen. Das Jahr 2015 war von umfassenden Verfahren der Bundesnetzagentur zur Antennenmitbenutzung und zur Entgeltregulierung geprägt. Der VPRT hatte in die jeweiligen Konsultationen die Positionen der Privatsender eingebracht und in regelmäßigen internen Workshops den Stand der Entwicklungen vermittelt. Die Entgeltregulierung erfolgt ab 2016 mit neuer Preissystematik und neuem Preisniveau inklusive einer Kappung. Ebenfalls gilt eine neue Regulierung für den Zugang zu Standorten und der Antennen(mit) benutzung. Diese Rahmenbedingungen bestehen vorerst bis März 2017. 2016 wird die BNetzA neue Verfahren durchführen, um die anschließende Entgeltregulierung festzulegen. Einige Radiosender haben bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Änderung der Frequenzzuteilung anzugehen und einen Wechsel zu einem neuen UKW-Sendernetzbetreiber vorzubereiten. (siehe auch Seite 17) 19 MEDIENORDNUNG | Radioregulierung Junges Angebot von ARD und ZDF Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 3. Dezember 2015 den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) unterzeichnet, mit dem das Junge Angebot von ARD und ZDF legitimiert wird. Der 19. RÄndStV befindet sich derzeit zur Ratifizierung in den Landtagen. Der VPRT hat im Prozess der Beauftragung des Jungen Angebots von ARD und ZDF kontinuierlich die möglichen negativen Auswirkungen des neuen Onlineangebots auf die privaten Radiosender hervorgehoben und sich für Begrenzungen eingesetzt. Die größten Risiken für den privaten Hörfunkmarkt sieht der VPRT in einer möglichen Vernetzung der ARD-Jugendradiowellen, dem starken Fokus des Jungen Angebots auf Musik (mit teils aktionsbezogenen kostenlosem Musikdownload) und der cross- bzw. trimedialen Bewerbung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Radioangebote und Musikfestivals. Im Laufe des Konsultationsprozesses konnte der VPRT erreichen, dass das Jugendangebot gemäß der Auftragsnorm kein bundesweites Hörfunkprogramm veranstalten darf. Ebenso wenig wird eine Verbreitung des Jugendangebots über UKW gestattet, um Nachteile für den Markt der privaten UKW-Hörfunkprogramme zu vermeiden. Jedoch wäre wohl eine Radio-/Musikunterrubrik in Form einer Kombination aus linearen und nonlinearen Elementen möglich. Das Ausmaß der On- sowie Off air-Promotionaktivitäten der jungen ARD-Radiowellen wurde rundfunkstaatsvertraglich nicht berücksichtigt, von einer Beschränkung der crossmedialen Bewerbung auf Einzelinhalte sowie der Unzulässigkeit der Eigenwerbung für die Radiomarken wurde folglich abgesehen. Das Junge Angebot soll zum 1. Oktober 2016 an den Start gehen. Der VPRT wird, nachdem das Konzept aufgrund seiner unzureichenden Beschreibung viele Fragen offen ließ, die genaue Gestaltung des Jungen Angebots im Blick behalten. 92,8 % der Radiohörer in Deutschland nutzen für den Radioempfang die UKW-Technologie. Quelle: die medienanstalten, Digitalisierungsbericht 2015 Werbereduzierung nach NDR-Modell Der VPRT hat in den zurückliegenden Monaten sein Ziel einer Werbereduzierung nach dem sogenannten NDR-Modell nicht aus den Augen verloren und konnte kürzlich mit weiteren Verbänden und Institutionen einen Erfolg im Rahmen der WDR-Gesetz-Novelle verbuchen. Demnach soll ab 1. Januar 2017 die Werbung im 20 Hans-Jürgen Kratz ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG Es muss sich sowohl auf der Bundes- wie auch auf den einzelnen Länderebenen nicht nur die Erkenntnis durchsetzen, dass bisherige medienpolitische Ordnungsrahmen nicht mehr den heute notwendigen Anforderungen entsprechen, sondern auch die Bereitschaft, entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen. WDR-Hörfunk zunächst auf bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt reduziert und auf zwei Hörfunkprogramme beschränkt werden. Ab 1. Januar 2019 soll Werbung nur noch im Umfang von bis zu 60 Minuten werktäglich im Monatsdurchschnitt in einem Radioprogramm zulässig sein. Mit der Neufassung wird erstmals die VPRT-Forderung nach einer Werbereduzierung im öffentlich-rechtlichen Radio nach dem NDR-Modell umgesetzt. Angesichts des anstehenden 20. KEF-Berichts wird sich zeigen, ob die Länder das NDR-Modell nun einheitlich für die ARD-Radioanstalten beschließen werden. Association of European Radios Über seine Mitgliedschaft im europäischen Dachverband, der Association of European Radios (AER), hat der VPRT auch 2015 viele Themen auf europäischer Ebene mitgestaltet. Der AER war vor allem in den Bereichen „europäisches Urheberrecht, Werbekennzeichnungen und Werbeverbote, Frequenzpolitik und Netzneutralität“ aktiv, um Einschränkungen zuungunsten der Radio branche abzuwenden. Der AER hat seine Positionen auf vielen internationalen Plattformen präsentiert, unter ande rem bei den Radiodays Europe oder dem Future Media Lab. Trotz divergenter Positionen der AER-Mit glieder zum Prozess der Einführung von DAB+ besteht Einigkeit im Dachverband, dass Radio auf allen Plattformen stattfinden und ein EU-weites Abschaltdatum von UKW verhindert werden muss. Der AER hat weiterhin die European Broadcasting Union (EBU) bei ihrer Bewerbung um die Top-Level-Domain (TLD) „.radio“ unterstützt. Das Ziel von AER und EBU, „.radio“ als „generic top level domain name“ vergeben zu können wurde 2015 wegen eines sich verzögernden Vergabeprozesses noch nicht erreicht. (siehe auch Seite 21) www.vprt.de/radioregulierung AER-Konferenz 2015 Europäisches Privatradio im Prozess der Medienkonvergenz Die Jahreskonferenz 2015 des europäischen Dachverbandes der Privatradios, der Association of EuropeanRadios (AER), stand ganz im Zeichen der Konvergenz und der gesamtgesellschaftlichen Rolle des Radios. In seiner Keynote unterstrich Michael Hinterdobler (Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU) die Bedeutung des Radios für das Alltagsleben der Bürger. 80 Prozent der EU-Bevölkerung hört für mindestens zwei bis drei Stunden pro Tag Radio und nutzt hierfür zumeist lokale oder regionale Radioprogramme. Zudem zählen die EU-Bürger das Radio zu den Medien, denen sie am meisten vertrauen. Welchen Veränderungen das Radio im Prozess der Medienkonvergenz unterliegt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, widmete sich Nick Piggott vom Technologiekonsortium RadioDNS. Aus seiner Sicht bieten konvergente technische Ansätze wie Hybrid-Radio die Möglichkeit, das klassische Broadcasting und die IP-Technik zusammenzuführen, um die Qualitäten beider Medienwelten zu kombinieren. In der Podiumsdiskussion debattierten unter anderem Sabine Verheyen (MdEP, CDU) und Harald E. Trettenbrein (Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalt und Technologie) darüber, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit Radio auch in der konvergenten Medienlandschaft weiterhin seiner gesellschaftlichen Rolle gerecht werden kann und welche Regulierungsänderungen dafür notwendig sind. Im Rahmen der Brüsseler Jahreskonferenz ist der Spanier Alfonso Ruiz de Assín zum ersten Ehrenpräsidenten der AER ernannt worden. Als einer der Gründer des Verbands vor 24 Jahren und langjähriger AER-Funktionär hat er maßgeblich zur Entwicklung des europäischen Privatradios beigetragen. 21 Symposium von VPRT und VG Media „Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“ Bis zum April 2016 muss die 2014 verabschiedete EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung in nationales Recht umgesetzt werden. Aus diesem Anlass setzte der VPRT im April 2015 bei dem gemeinsam mit der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media) ausgerichteten Symposium „Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“ seinen Dialog mit der Politik fort. Nachdem Matthias Schmid vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die ersten Eckpunkte des Referentenentwurfs vorgestellt hatte, diskutierten Vertreter aus Wissenschaft, Medienwirtschaft und Politik über den Korrekturbedarf am jetzigen Rechtsrahmen. Marco Wanderwitz (MdB, CDU) bewertete die deutschen Verwertungsgesellschaften als ein Erfolgsmodell, das auch im digitalen Zeitalter funktioniere. Christian Flisek (MdB, SPD) betonte, dass die Gesellschaften für einen fairen Ausgleich zwischen den Verwertern und den Kreativen ohne Zweifel notwendig seien, weshalb die Politik in diesem Bereich keine Zwei-Klassen-Gesellschaft durch „Rosinenpickerei“ entstehen lassen dürfe. Prof. Dr. Matthias Leistner (Universität Bonn) stellte dar, dass die Sendeunternehmen nach wie vor von der Pauschalvergütung ausgeschlossen und damit anderen Verwertern gegenüber weiterhin benachteiligt werden. Eine Gleichbehandlung sei jedoch insbesondere aus europarechtlichen Gründen geboten. Zuvor hatten unter anderem Maren Ruhfus (VG Media), Dr. Tobias Schmid, Claus Grewenig (beide VPRT) und Dr. Matthias Kirschenhofer (Sport1) dargelegt, welche Bedeutung Verwertern für eine funktionierende und erfolgreiche Kreativwirtschaft zukommt und warum die Sendeunternehmen in die Privatkopievergütung mit einbezogen werden müssen. 22 MEDIENORDNUNG Urheberrecht Deutsche und europäische Reformpläne verkennen negative Folgen für Kreativwirtschaft In der Debatte um die Neugestaltung des Urheberrechts äußerte die Politik in den vergangenen Jahren zumeist, die Balance zwischen den Interessen der Urheber, der Verwerter und der Mediennutzer finden zu wollen. Im Jahr 2015 war das Handeln der europäischen und der deutschen Urheberrechtspolitik aber erneut davon geprägt, einseitig die Positionen der Kreativen und der Konsumenten intensiver stärken zu wollen, ohne dabei die Auswirkungen auf die Verwerterseite und den gesamten Medienmarkt ausreichend zu berücksichti gen. So will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das „völlig überkomplexe“ Urheberrecht erneuern und somit die Position der Kreativen stärken und eine angemessene Vergütung erreichen. Daneben scheint die EU-Kommission urheberrechtliche Grundsätze wie die Territorialität und das Geoblocking bestimmter Inhalte in Teilen als Hemmnis für die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes anzusehen und strebt daher gesamteuropäische Veränderungen an. Europa Die EU-Kommission und das Europäische Parlament ergriffen 2015 eine Reihe von Initiativen, die die Weiterentwicklung des Urheberrechts zum Gegenstand hatten. Im Mai legte die EU-Kommission ihre Mitteilung zum digitalen Binnenmarkt vor. Es folgten der sogenannte Reda-Bericht des Europäischen Parlaments sowie die Konsultationen zur EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie, zu Plattformen und Intermediären sowie zur EU-Enforcement-Richtlinie. Zu guter Letzt veröffentlichte die EU-Kommission im Dezember eine EU-Strategie für eine Modernisierung des europäischen Urheberrechts gemeinsam mit einem Vorschlag für eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Inhalten und 62 % der Europäer schauen nur solche Filme oder Serien, die eine Tonspur oder Untertitel in der Landessprache haben. 75 % der europäischen Bevölkerung haben noch nie auf ein bestehendes Inland-Abo auch aus dem europäischen Ausland zugegriffen und 54 % sehen auch in Zukunft keine Notwendigkeit dafür. Quelle: Flash Eurobarometer 411, August 2015 Dr. Holger Enßlin Sky Deutschland GmbH Als europäisches Unternehmen bedienen wir nationale Märkte. Deutsche Politik sollte sich unverändert für den Erhalt europaweiter audiovisueller Vielfalt einsetzen. Vertragsfreiheit im Urheberrecht ist ein Garant für diese Vielfalt. Vorschlägen zum Kaufvertragsrecht für digitale Inhalte und den Onlineerwerb von Gütern. Die in der Mitteilung zur Strategie für eine Modernisierung des europäischen Urheberrechts angekündigten Maßnahmen (Portabilität, grenzüberschreitender Zugang und Harmonisierung bestimmter Schranken zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung) werden vom VPRT differenziert bewertet. Während die Bereitschaft der europäischen Institutionen, die Pirateriebekämpfung weiter verbessern zu wollen, auf grundsätzliche Zustimmung des Verbandes stößt, lehnt der VPRT das von Teilen der europäischen Politik verfolgte Ziel, Inhalte überall in der EU zugänglich zu machen, ab. Für den Fall, dass Verwertungsrechte nicht mehr exklusiv und territorial begrenzt an bestimmte Anbieter vergeben oder technische Schutzmaßnahmen wie Geoblocking zur Absicherung der territorialen Rechtevergabe verboten werden sollten, würde die Wertschöpfungskette erheblich geschädigt. Konzentrationsentwicklungen mit der Folge einer Abnahme der Medienvielfalt sind nicht ausgeschlossen. Die Fragen, ob die EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie überarbeitet und das dort verankerte Sendelandprinzip aus dem Satellitenbereich auf Onlinenutzungen ausgedehnt und das Kabelweitersenderecht technologieneutral zur Anwendung kommen soll, hat der VPRT verneint. Eine solche Ausdehnung würde der Kreativindustrie erheblich schaden und das Ziel, mehr grenzüberschreitende audiovisuelle Angebote zu schaffen, nicht erreichen. Die grundsätzliche Beibehaltung des medienrechtlichen Sendelandprinzips als Grundlage für die Frage der Anwendbarkeit des Rechts hat der VPRT jedoch in seiner Stellungnahme zur Novellierung der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) als unverzichtbares Kernelement des Binnenmarktes allerdings ausdrücklich bejaht. 23 MEDIENORDNUNG | Urheberrecht Deutschland Auf der nationalen Ebene sorgte insbesondere der Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urhebervertragsrechts für eine intensive Branchendiskussion. Der im Dezember vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von Regelungen vor, die die Ausgangslage der Verwerter erheblich verschlechtern würde, um diese in gemeinsame Vergütungsregelungen zu drängen. Der VPRT hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass das beabsichtigte Zurückdrängen von Pauschalvergütungen lediglich zu einer Risikoverschiebung bei der Gesamtproduktion oder zu einem Ausweichen auf mehr Lizenzware führen würde. Auch sei der mit dem beabsichtigten Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch verbundene Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig und mit zusätzlichem Finanzbedarf verbunden, der dann im Produktionsbereich fehlen würde. Dieser Effekt verstärke sich, da der Anspruch auch auf Alt- bzw. Bestandsverträge Anwendung finden soll. Es gilt sicherzustellen, dass Entwurf nach der Befassung durch das Bundeskabinett im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht wieder verschärft wird. Im Rahmen des zwischenzeitlichen Referentenentwurfes wurde ein Großteil der geäußerten Kritik berücksichtigt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Reform der Rechtewahrnehmung. 2014 wurde die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung verabschiedet, die bis April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hierfür hat das Bundesjustizministerium ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) entworfen, welches das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ersetzen soll. Der VPRT kommentierte im Sommer den Referentenentwurf und hatte zuvor den Dialog mit der Politik gesucht. Auf dem gemeinsam mit der VG Media ausgerichteten Symposium „Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“ (siehe Seite 22) legten die V erbandsvertreter im April 2015 dar, dass die sich für alle Beteiligten bewährte Praxis von Gesamtverträgen nicht durch Rechteauslagerungen unterminiert werden dürfe. Auch müsse mit dem VGG die Chance ergriffen werden, die Benachteiligung von Sendeunternehmen gegenüber anderen Verwertern abzubauen und die Sender mit in die Leermedienvergütung mit einzubeziehen. Für erheblichen Unmut, vor allem innerhalb der Bundesregierung und in Brüssel, sorgte im Frühjahr 2015 die Novellierung des Telemediengesetzes, welche eine Lockerung der Haftungsbestimmungen für Betreiber von WLAN-Hot-Spots sowie die Verschärfung der bestehenden Haftung für Host-Provider, deren Geschäftsmodell 24 Paul Leo Giani dctp Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH Zukunftsfähige Vielfaltssicherung in einer konvergenten Medienwelt kann nur dann funktionieren, wenn sinnvolle Verfahrensregelungen dafür sorgen, auch Drittanbietern zu ermöglichen, Alleinstellungsmerkmale zu schaffen, die andere Bewegtbildangebote nicht bieten können. vornehmlich auf Urheberrechtsverletzungen aufbaut, vorsieht. Auch aus der Perspektive des VPRT greift der Entwurf in seiner Konsequenz zu kurz, da er insbesondere die Problematiken ausländischer Seiten und des illegalen Livestreamings außen vor lässt. Mittlerweile wurde das Gesetzesvorhaben ausgesetzt, da die Regierungskoalition zunächst ein in diesem Jahr erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwartet möchte, welches sich insbesondere mit der Frage der Haftung von WLAN-Betreibern befasst. Ein anderes Projekt zur Pirateriebekämpfung, die Selbstregulierungsinitiative zur Verhinderung von Werbeschaltungen auf urheberrechtsverletzenden Seiten (ehemals Clearingstelle Onlinewerbung und Urheberrecht [COWU]), konnte bislang nicht gestartet werden, da über deren Ausgestaltung mit dem Bundeskartellamt noch Gespräche geführt werden. Der VPRT setzt gemeinsam mit dem ZAW und weiteren Medienverbänden seinen Dialog mit der Politik und Regulierungsbehörden fort, um die Initiative doch noch zu realisieren. (siehe auch Seite 25) www.vprt.de/urheberrecht VPRT-Workshop „Illegale Nutzungen im Internet“ Erfolgreiche Pirateriebekämpfung bedarf vielfältiger Strategien Im November 2015 veranstaltete der VPRT seinen zweiten Workshop zum Thema „Illegale Nutzungen im Internet“. Im Unterschied zum ersten Termin im September 2013 stand diesmal der praktische Erfahrungsaustausch im Fokus. Zu Beginn des Workshops gaben Jochen Kiel (RTL interactive) und Sascha Tietz (Sky Deutschland) einen Einblick in die Monitoringaktivitäten der TV-Sender, durch die schnellstmöglich illegale Streaming- und Downloadveröffentlichungen von Senderinhalten ermittelt werden sollen. Nur bei zügiger Identifizierung der rechtswidrigen Bezugsquellen können auch rechtzeitig wirksame straf- und zivilrechtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wie sich illegale Angebote aufspüren lassen und durch gezielte Einbindung Dritter ökonomisch „ausgetrocknet“ werden können, zeigten die Antipiraterie-Dienstleister Andreas Kemerle (fifthfreedom) und Volker Rieck (FDS File Defense Service). Jan Kottmann und Andreas Briese (beide Google) schilderten, welche Bemühungen die Plattformen Google und YouTube in Sachen Antipiraterie bereits vollzogen haben. Zum Beispiel leiste die Auslistung und das Downranking bestimmter urheberrechtsverletzender Angebote auf Google Search einen erheblichen Beitrag dazu, dass illegale Inhalte nicht mehr so einfach auffindbar seien. Auf YouTube lasse sich mit dem sogenannten ContentID-System nachvollziehen, welcher Upload nicht vom Rechteinhaber vollzogen wurde. Zum Abschluss gab Rechtsanwalt Björn Frommer einen umfassenden Einblick in die Möglichkeiten, aber auch Risiken und Sackgassen der anwaltlichen Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Die Politik dürfe sich nicht davor scheuen, effiziente Rahmenbedingungen zur Pirateriebekämpfung zu schaffen. 25 VPRT auf den Medientagen München 2015 „Die TV-Agenda: Fernsehen als Motor der Kreativwirtschaft“ Zu den Medientagen München präsentierte der VPRT in seiner Marktprognose für 2015 fast ausschließlich Wachstumsdaten. Auf dem Medientage-Panel „Die TV-Agenda: Fernsehen als Motor der Kreativwirtschaft“ legte der VPRT den Fokus auf die immense wirtschaftliche Bedeutung der TV-Sender für vor- und nachgelagerte Branchen. In seinem Impulsreferat verdeutlichte Prof. Boris Kühnle (Hochschule der Medien, Stuttgart) die enorme Bedeutung des Fernsehens für die Kreativindustrie. Mit jedem Euro TV-Werbeerlös würden zusätzlich 65 Cent Umsatz bei Agenturen und Produktion entstehen. Die prognostizierte Rekordentwicklung ist allerdings keineswegs selbstverständlich. Julian Geist (VPRT) fürchtet um die Konkurrenzfähigkeit der Fernsehindustrie, sollten die unterschiedlichen Regulierungsebenen auf dem TV-Bildschirm bestehen bleiben. Die Rechte und Pflichten der Rundfunkveranstalter müssen mit denen anderer Marktteilnehmer in einem „Level Playing Field“ zum Ausgleich gebracht werden. Auch Ute Biernat (UFA) plädierte für eine schnelle Deregulierung. Andreas Bartl (RTL II) hob hervor, dass nach den gleichen Regeln gespielt werden muss. Markus Blume (MdL, CSU) räumte ein, dass die Art und Weise der Regulierung dem aktuellen Transformationsprozess nicht gerecht werde. Es müsse ein Paradigmenwechsel stattfinden und Gleiches mit Gleichem bemessen werden. 26 MEDIENORDNUNG Werbefreiheit Abbau statt Ausbau von Werbebeschränkungen notwendig Das Jahr 2015 könnte Wegbereiter für einige wichtige Weichenstellungen im Werbemarkt und für mehr Systemgerechtigkeit gewesen sein. Zum einen setzte die EU-Kommission mit ihrer Konsultation die Novellierung der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in Gang und eröffnete die Debatte, ob die europäischen Werbebestimmungen noch zeitgemäß und zu liberalisieren sind. Zum anderen führten die Länder auf nationaler Ebene die Evaluierung des Rundfunkbeitragsmodells fort, in deren Zuge sich der VPRT für eine Werbereduzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt. Nordrhein-Westfalen ergriff im Rahmen der WDR-Gesetz-Änderung die Initiative und beschloss eine Anpassung der WDR-Hörfunkwerbung in Richtung NDR-Modell. AVMD-Richtlinie Die EU-Kommission hat im Juli 2015 anlässlich der sogenannten REFIT-Überprüfung (Regulatory Fitness and Performance Programme) und der in Aussicht gestellten Überarbeitung der AVMD-Richtlinie eine Konsultation durchgeführt. Innerhalb dieser hat sie auch den möglichen Reformbedarf im Bereich der kommerziellen Kommunikation abgefragt und verschiedene Anpassungsoptionen aufgezeigt. In seiner Stellungnahme spricht sich der VPRT dafür aus, dass die Werbefreiheit als zentrale Refinanzierungsgrundlage für audiovisuelle Inhalte und somit wichtige Voraussetzung für die Medienvielfalt in Deutschland und Europa anerkannt werden muss. Der VPRT begrüßt, dass die EU-Kommission eine Flexibilisierung der quantitativen Werbebestimmungen als Option nennt. Gleichwohl muss auch eine weitgehende Deregulierung bzw. vollständige Aufgabe der quantitativen Werbebestimmungen für das Fernsehen in Erwägung gezogen werden, um langfristigen Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Ein Review der AVMD-Richtlinie bietet nunmehr die Gelegenheit, regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile von linearen Programmen im Verhältnis zu On-Demand und Onlineangeboten (z. B. 12-Minuten-Regel, Unterbrechervorgaben, Blockwerbegebot, Split-Screen) abzubauen. Gleichzeitig sollen gewisse Prinzipien nach wie vor gesetzlich abgesichert werden. Dazu gehören unter anderem der Erkennbarkeitsgrundsatz, das Verbot von Schleichwerbung, der Schutz der Menschenwürde, Diskriminierungsverbote sowie Mindeststandards zum Schutz von Minderjährigen. Darüber hinaus warnt der VPRT vor neuen Auflagen im qualitativen und produktspezifischen Werbebereich, insbesondere bei der Alkohol- und Lebensmittelwerbung. Die EU-Kommission hat angekündigt, für das erste Halbjahr 2016 einen Vorschlag für eine neue AVMD-Richtlinie vorlegen zu wollen. Dann wird sich zeigen, in welchem sie eine Deregulierung der kommerziellen Kommunikation anstrebt und welche Position das Europäische Parlament und der Ministerrat hierzu einnehmen werden. Deutschland hat sich zu einem frühen Zeitpunkt in den Prozess der Überarbeitung der AVMD-Richtlinie mit einer eigenen Stellungnahme, resultierend aus der Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission, eingebracht. Hierin fordern Bund und Länder gemeinsam faire Wettbewerbschancen für den audiovisuellen Medienmarkt unabhängig vom Verbreitungsweg und eine weitgehende Aufhebung der quantitativen Werbebestimmungen sowie keine neuen Werbeverbote. Der VPRT hatte im Vorfeld auch gegenüber der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AVMD-Richtlinie Stellung bezogen. Alkohol- und Lebensmittelwerbung Im Zuge des REFIT-Verfahrens gab die EU-Kommission mehrere Studien in Auftrag, unter anderem zur Alkoholwerbung und den Auswirkungen auf Minderjährige. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erhebt immer wieder Forderungen, Alkohol- und Lebensmittelwerbung für sogenannte HFSS-Produkte einzuschränken. Erst Ende Januar 2016 hat eine Kommission der WHO die Regierungen mit einem Paket von 36 Empfehlungen dazu aufgerufen, gegen die Vermarktung von ungesunden Lebensmitteln bei Kindern und Jugendlichen vorzugehen. Ob die EU-Kommission diesen Forderungen nachkommen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Der VPRT wird sich auch weiterhin gegen neue gesetzliche qualitative Werbebeschränkungen einsetzen und anstatt dessen die Selbstregulierung fördern. Unter Mitwirkung des VPRT hat der Deutsche Werberat Erläuterungen zu den Verhaltensregeln der Selbstkontrolleinrichtung für Alkoholwerbung veröffentlicht. Sie dienen dazu, die Anwendung des bestehenden Kodexes auch in Social-Media-Auftritten der Hersteller sicherzustellen. Werbung für Finanzprodukte Als eine Folge der weltweiten Finanzkrise von 2009 und der wirtschaftlichen Folgen für Finanzanlagen versucht die Politik, mit neuen Mitteln Anleger vor Risiken zu schützen und reguliert zunehmend die Werbung für Finanzprodukte. Exemplarisch hierfür war das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz, das im Juli 2015 in Kraft getreten ist. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte die Intention verfolgt, erstmals die Zulässigkeit von Werbung an den Empfänger- und Verständnishorizont der Konsumenten zu koppeln. Der VPRT hat mit anderen Verbänden der Werbeund Medienwirtschaft von Beginn an aus ordnungspolitischen Gründen und aufgrund der Signalwirkung deutliche Kritik an diesem Ansatz geübt. Das von der Bundesregie- 27 MEDIENORDNUNG | Werbefreiheit Lutz Reulecke Sky Deutschland AG Wer muss in Zeiten wachsender Medienvielfalt vor Wettbewerb geschützt werden? Lokalpresse durch das Verbot von Regional werbung? Etablierte TV-Anstalten durch eine sogenannte Auffindbarkeitsregulierung? Regulierung von Benutzeroberflächen hemmt den Plattformwettbewerb. rung vorgeschlagene partielle Werbeverbot konnte letztlich wesentlich entschärft werden. So darf auch künftig für Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen geworben werden. Die Werbung muss gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise enthalten, die unter anderem darüber informieren, dass der Erwerb der Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann. Weitere Kennzeichnungspflichten Auf europäischer Ebene setzt sich der Trend, immer mehr Warnhinweise und Pflichtinformationen in der Werbung zu fordern, fort. Konkret werden derzeit die Informationspflichten im Bereich energieverbrauchsrelevante Produkte überarbeitet (Energy-Labeling). Die Kommission hatte hierzu im Sommer 2015 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der eine Verschärfung der heutigen Vorgaben vorsieht. Bisher muss auf die Energieklasse des Produkts in der Werbung „nur“ dann hingewiesen werden, wenn in der Werbung Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis vorgesehen sind. Diese Einschränkung soll laut Kommissionsvorschlag nun aufgegeben werden, sodass in jeglicher Werbung die Energieklasse anzugeben wäre. Derzeit laufen die Verhandlungen im Rat und Parlament, im Zuge derer auch die Vorschläge zur Informationen in der Werbung diskutiert werden. Im Bereich der Automobilwerbung hat die EU-Kommission erneut zur Richtlinie über die Kennzeichnung von Personenkraftwagen (sog. Car-Labeling-Richtlinie) konsultiert und auch die Frage nach der Effektivität von Verbraucherinformationen in der medialen Werbung aufgeworfen. In beiden Bereichen setzt sich der VPRT zusammen mit seinen europäischen Partnerverbänden dafür ein, dass die Vorgaben für die Werbung nicht ausgeweitet werden. 28 Glücksspielwerbung Zahlreiche Gerichtsverfahren sorgen seit einigen Jahren für eine stagnierende Entwicklung des deutschen Marktes für Glücksspielwerbung. Die Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages, die Anzahl der Konzessionen für Sportwetten auf 20 zu begrenzen, hat zu einer Reihe von Klagen der bei der Vergabe unterlegenen Mitbewerber geführt. Rund drei Jahre nach Inkrafttreten sind daher immer noch keine Lizenzen erteilt. Hessen setzt sich seither für eine Marktöffnung ein und schlägt vor, von einem quantitativen Verfahren hin zu einer qualitativen Auswahl der Glücksspielanbieter zu wechseln. Mitte 2015 hat der VPRT vor dem Hintergrund des Pilotverfahrens der EU-Kommission zur deutschen Glücksspielgesetzgebung die kritische Haltung der EU-Kommission begrüßt und sich für eine liberale Glücksspielregulierung ausgesprochen. Anfang Februar 2016 hat der Europä erichtshof zum wiederholten Male das deutsche ische G Glücksspielsystem gerügt. Der VPRT nahm das Urteil für eine neuerliche Kommentierung zum Anlass und betonte, dass für Medienunternehmen die rechtssichere und möglichst umfassende Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten einen wichtigen Refinanzierungsfaktor darstellt. Es bedarf daher eines einheitlichen Rechtsrahmens, der sowohl landes- als auch bundesweit praktikabel ist und gleichzeitig den europarechtlichen Erfordernissen im Hinblick auf Transparenz, Marktzugang, Marktdurchdringung und Kanalisierungsfunktion gerecht wird. Regionalisierte Werbung Ein vorläufiger Schlussstrich unter die Debatte über die Zulässigkeit regionalisierter Werbung in bundesweiten Programmen wurde mit Inkrafttreten des 18. Rundfunk änderungsstaatsvertrages gezogen. Danach ist Werbung nunmehr Teil des Programms und regionalisierte Werbung in einem bundesweiten Programm nur dann zulässig, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Der VPRT hatte in Anhörungen eine übergeordnete Position inklusive der beiden Stellungnahmen der Fachbereiche Fernsehen und Multimedia sowie Radio und Audiodienste abgegeben. Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Die Fragen einer weiteren Begrenzung von Werbung und Sponsoring wurden auf den Zeitpunkt der Erörterung des 20. KEF-Berichts 2016 verschoben und sollen im Zusammenhang mit einer möglichen Rundfunkbeitragsanpassung für die Periode 2017 bis 2020 erneut aufgegriffen werden. (siehe Seite 11) www.vprt.de/werberegulierung VPRT-Workshop „Webradio und Audio-on-Demand – Der Radioplanet und das Audiouniversum“ Wachstumsperspektiven für Webradio Webradio- und Audio-on-Demand-Angebote erfreuen sich wachsender Beliebtheit und gewinnen zunehmend die Aufmerksamkeit wichtiger Marktpartner wie Geräte-, Plattform-, Werbe- oder Musikwirtschaft. Jedoch müssen für die weitere Erschließung der Marktpotenziale wichtige Herausforderungen wie Auffindbarkeit der Angebote, konvergente Werbewährung und Rechtssicherheit beim Rechteerwerb bewältigt werden. Der VPRT-Workshop gab im Februar 2015 einen Einblick in aktuelle Entwicklungen und diskutierte mit den Teilnehmern die Chancen und Rahmenbedingungen. Zum Workshop-Auftakt stellte Roger Hofmann (Hitradio FFH/Radioplayer Deutschland) die aktuellen Entwicklungen zum Radioplayer Deutschland vor, ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Radiosender, mit dem Radioprogramme sowohl auf dem Computer, als auch auf dem Smartphone, Tablet oder iWatch sowie bei den neuen Car-Entertainmentsystemen CarPlay (Apple) und Android Auto (Google) empfangbar sind. Als eine Lösung zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Webradioangeboten präsentierte Heiko Meertz (Tune In) den Service „airable“. Einen Überblick über erfolgreiche Kooperationsmodelle zwischen Telekommunikationsanbietern und Sendern gab Jean Pierre Crapet (Deutsche Telekom). Den Mehrwert, den eine gemeinsame Vermarktung von klassischen linearen Radioprogramm sowie Webradio- und Audioangeboten für beide Seiten schafft, stellte Florian Ruckert (RMS) dar. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist eine marktstandardisierte konvergente Werbewährung. Wie mit der Einführung der ma IP Audio dazu ein erster wichtiger Schritt getan wurde, erläuterte Henriette Hoffmann (RMS, agma). Den Blick in die Mediamix-Vermarktungs-Praxis von ANTENNE BAYERN gewährte Sven Rühlicke (SpotCom), bevor der urheberrechtliche Berater des VPRT, Dr. Martin von Albrecht, abschließend den aktuellen Sachstand beim Rechteerwerb über Verwertungsgesellschaften erklärte. 29 MEDIENORDNUNG Daten- und Verbraucherschutz Aufklärung, Transparenz und Gleichbehandlung: Überregulierung vermeiden Annette Kümmel ProSiebenSat.1 Media SE Deutschland braucht eine starke Stimme in Europa. Stattdessen werden unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes immer neue Vorschriften, Verbote und Regularien erlassen, obwohl sich unser Umfeld und unsere Märkte dynamisch ändern. Wir wollen die Industrie 4.0 aktiv und federführend entwickeln und nicht passiv überrollt werden! Vergleiche, wie „Daten sind das neue Öl“, spiegeln wieder, welche grundsätzliche Bedeutung digital erzeugte Messwerte heute für die Wirtschaft allgemein und die Kommunikations- und Medienbranche im Besonderen hat. Dass dabei mit erhobenen Daten, vor allem solchen mit Personenbezug, verantwortungsvoll umgegangen werden muss, steht für die Kreativwirtschaft außer Frage. Aus Sicht des VPRT muss bei der Datenschutzregulierung aber eine interessengerechte Abwägung der Schutzbedürfnisse erfolgen und es darf für deutsche und europäischeMedienunternehmen keine Benachteiligung gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern entste hen. Datenschutzgrundverordnung Der bereits seit 2012 andauernde Novellierungsprozess des europäischen Datenschutzrechts fand im Dezember 2015 im Trilog-Kompromiss seinen vorläufigen fachlichen Abschluss. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die luxemburgische Ratspräsidentschaft einigten sich auf ein Schlussdokument, welches 2016 noch vom EU-Parlament und vom EU- Ministerrat verabschiedet werden muss. Der VPRT konnte im engen Verbund mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und anderen Medienund Werbeverbänden erreichen, dass Regelungen, die teilweise zu einem Verbot bestimmter Datenverarbeitungsvorgänge wie dem Direktmarketing oder Profiling geführt oder den administrativen Aufwand unverhältnismäßig erhöht hätten, nicht beschlossen wurden. Auch die Ausnahme für den journalistischen Datenschutz konnte sichergestellt werden. Der VPRT wird sich nun aktiv in die praktische Ausgestaltung der Vorgaben einbringen. 30 Datenschutz und Datensicherheit im Smart-TV/HbbTV Die Entwicklung, dass immer mehr elektronische Geräte jenseits des PC‘s ebenfalls „smart“ werden und via IP-Anbindungen Daten erfassen, hat die Aufmerksamkeit der Datenschützer auch auf diese Geräte gelenkt. Dabei stehen neben den Gerätehersteller auch die Programmund Diensteanbieter im Fokus der Debatte. Die im VPRT organisierten Unternehmen haben mit den „VPRT-Leitlinien für die Messung von HbbTV“ einen TÜV-geprüften Leitfaden veröffentlicht, der dokumentiert, wie die TV-Anbieter ihrer Verantwortung zum Datenschutz gewerden. Zudem hat der Verband innerhalb der recht Deutschen TV-Plattform sowie mit den Medienanstalten als auch den im „Düsseldorfer Kreis“ zusammengeschlossenen Datenschützern den Dialog fortgesetzt. Parallel engagiert sich der VPRT im Rahmen des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung (DDOW) für mehr Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten des Verbrauchers bei nutzungsbasierter Werbung (OBA). Mit einer Ausdehnung der DDOW-Kodizes auf den Bereich „mobil“ reagieren der DDOW und sein europäisches Pendant, die European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA), auf die zunehmende mobile Onlinenutzung werbefinanzierter Angebote. Rund 160 Milliarden Mal wurde 2014 das Piktogramm zur Kennzeichnung von nutzungsbasierter Onlinewerbung europaweit ausgeliefert. Über 30 % mehr als 2013. Quelle: DDOW Verbraucherrechte im E-Commerce Zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes will die EU-Kommission den Onlinehandel fördern und hierfür unter anderem für die Regeln, die beim Erwerb digitaler Inhalte durch den Endverbraucher gelten sollen, erneuern. Im Dezember 2015 legte sie dazu Vorschläge zu Verbraucherrechten vor, die zum Beispiel eine Änderung der Haftungs- und Beweislastregeln zu Ungunsten von Unternehmen vorsehen. Der VPRT hat in seinen Stellungnahmen zur Digitalen Agenda der EU-Kommission davor gewarnt, die Medienanbieter mit zusätzlichen Pflichten und Kosten zu belasten, weil dadurch die Refinanzierung der Inhalteproduktion und -vermarktung ineffizient werden und dies zu negativen Folgen für die Medienvielfalt führen würde. www.vprt.de/datenschutz Workshop „Innovationen und Herausforderungen barrierefreier Medienangebote“ Konstruktiver Dialog zwischen Sendern, Betroffenenverbänden und Medienaufsicht Rund um die Berliner Finalspiele des DFB-Pokals und der Champions League richtete der Pay-TV-Sender Sky eine Sport-Eventwoche aus. Gemeinsam luden der VPRT und Sky Vertreter von Betroffenenorganisationen, der Medienaufsicht und der Medienpolitik ein, um ihnen einen Einblick in die Praxis zu geben, wie deutsche Privatsender ihre Medienangebote, unter anderem Fussballsendungen, barrierefrei gestalten. Patricia Koob (Sky), Anja Turner (Ericsson), Jessica Lilienthal, Thomas Rädler (beide ProSieben Sat.1) und Maren Rolfes (Mediengruppe RTL) stellten anhand von Beispielen wie der Live-Untertitelung von Spielen der Fußball-Bundesliga und der EURO 2016-Qualifikation sowie von Show-Formaten wie „Germany‘s Next Topmodel“ oder „Let’s Dance“ die konkrete Umsetzung der Angebote dar. Zudem erläuterten sie die spezifischen Herausforderungen der Privatsender. Insbesondere Live-Angebote sind sehr aufwendig, da die Untertitel schnell entstehen müssen und nicht wie etwa bei Spielfilmen vorbereitet werden können. Zudem müssen im werbefinanzierten TV die Untertitel bei Wiederholungen angepasst werden, da gesetzliche Bestimmungen und unterschiedliche Auslastung der Werbeinseln tagesgenaue Schnittfassungen erfordern. Nach den Präsentationen entwickelte sich ein konstruktiver Dialog zwischen den Sendervertretern und den rund 30 Gästen. In der Diskussion zeigten sich Vertreter der Betroffenenverbände und der Medienaufsicht erfreut über die Anstrengungen der privaten Sender und stellten Fragen, die von der Untertitelqualität, der Ausbildung von Untertitelredakteuren über neue technische Möglichkeiten, Audiodeskription, bis hin zu den Aspekten der Auffindbarkeit, Finanzierung und Incentivierung reichten. 31 MEDIENORDNUNG Programmfreiheit und gesellschaftliche Verantwortung Von Inklusion bis Quellenschutz: Programmfreiheit im politischen Diskurs Die Programmfreiheit ist gerade angesichts der Entwicklungen in 2015 für die privaten Medien ein sehr hohes Gut und grundlegende Voraussetzung, um ihrer Rolle in der Demokratie gerecht werden zu können. Aus unterschiedlichsten Motiven heraus formulieren verschiedene Interessengruppen oder die Medienaufsicht regelmäßig ihre Vorstellungen davon, wie private Medienunternehmen ihre Programme gestalten sollten. Barrierefreiheit Ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, in den sich die privaten Sendeunternehmen immer stärker einbringen, ist die Schaffung von Barrierefreiheit im Alltag von Menschen mit Behinderung. Im Mai 2015 begrüßten die M edienanstalten das wachsende Engagement der Unternehmen ProSiebenSat.1 und der Mediengruppe RTL. Beide Unternehmensgruppen erfüllen inzwischen die Zielvorstellung der Gremienvorsitzendenkonferenz, wonach mindestens eine Sendung pro Abend in einem Sender ihres Unternehmens mit Untertiteln angeboten werden soll. Der VPRT hat den Austausch mit den Betroffenenverbänden und der Medienaufsicht fortgesetzt und dabei auf die freiwillig von den Sendern erbrachten Leistungen verwiesen, insbesondere im Fachausschusses „Kommunikation und Medien“ des Inklusionsbeirates und im Rahmen des Runden Tisches „Barrierefreies Fernsehen“ des Bundesarbeitsministeriums. Der private Rundfunk teilt das gewünschte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, lehnt die Implementierung gesetzlicher Normen jedoch ab. Aus Sicht des VPRT fällt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen seines Grundversorgungsauftrages eine besondere Rolle bei der Integration zu. Die privaten Medienunternehmen engagieren sich weiterhin im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten. (siehe auch Seite 31) Berichterstattungsfreiheit Der VPRT hat sich mit weiteren Medienverbänden gegen weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Berichterstattung eingesetzt. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wurden Versuche unternommen, aus Gründen der Terrorabwehr oder des Datenschutzes Maßnahmen zuzulassen, die den Quellenschutz verschlechtern. In der Diskussion um die Datenschutzgrundverordnung konnten die Medienverbände die Ausnahmen für den journalistischen Datenschutz erfolgreich verteidigen. 32 Hans Demmel n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH Angebote mit journalistischen Inhalten müssen gefunden werden können. Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung Als Mitglied im Nationalen Drogen- und Suchtrat begleitet der Verband die Politik der Bundesregierung im Sinne der privaten Rundfunkanbieter. Zu den Schwerpunkten der Arbeit des Drogen- und Suchtrates zählen unter anderem die Bekämpfung des Alkoholmissbrauches sowie der Glücksspiel- und der Onlinesucht. Der VPRT unterstützt den Ansatz, auf Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen statt auf Programmeingriffe und Werbeverbote zu bauen. Deutscher Kulturrat Der VPRT ist seit Juni 2015 Mitglied des Deutschen Kulturrates. Gemeinsam mit dem ZDF, der Deutschen Welle, dem Deutschlandradio und der Deutschen Orchestervereinigung wurde der Verband in die Sektion Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien aufgenommen. Der Sektion gehören unter anderen die ARD, die Produzentenallianz, die VG Media, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft und der Verband Deutscher Drehbuchautoren an. Der Deutsche Kulturrat vertritt als Spitzenverband die Interessen von 246 Bundesverbänden und verbandsähnlichen Organisationen des Kulturbereiches und ist in acht Sektionen gegliedert. Der VPRT nimmt im Deutschen Kulturrat die Interessen der Unternehmen des privaten Rundfunks als Teil der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft wahr. Der Verband hat unter anderem im Rahmen der Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zum Urhebervertragsrecht und der Konsultation zur EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste die Position der privaten Hörfunk- und Fernsehsender sowie Telemedien eingebracht. www.vprt.de/gesellschaftliche_verantwortung MEDIENORDNUNG Jugendmedienschutz Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschlossen Katja Hofem ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH Die Regulierung des Jugendmedienschutzes sollte endlich der konvergenten Lebenswirklichkeit angepasst werden und Zuständigkeitshürden überwinden. Wir müssen Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz zusammenbringen und das Nebeneinander unterschiedlicher Entscheidungsträger glattziehen. AVMD-Richtlinie Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) hat sich der VPRT ebenfalls für die Schaffung eines einheitlichen, konvergenten Jugendschutzniveaus in Europa eingesetzt. Das Mindestschutzniveau solle sich weniger an der Linearität, sondern stärker an der potentiellen Entwicklungsbeeinträchtigung von Minderjährigen orientieren. Aus Sicht des VPRT sollte die EU-Kommission Überlegungen anstellen, wie neben dem auf EU-Ebene festzuschreibenden Schutzniveau für alle audiovisuellen A nbieter auf Ebene der Mitgliedstaaten Anreize geschaffen werden können, den Jugendschutz noch stärker auszubauen. 2.500 TV-Sendungen JMStV-Novelle Knapp vier Jahre nach dem Beschluss der Länder, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) n ovellieren zu wollen, wurde im Dezember 2015 die Neufassung von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Die JMStV- Novelle ist ein Bestandteil des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, welcher voraussichtlich im Oktober 2016 in Kraft tritt. Der VPRT hat die Novellierung als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, da sie eine Stärkung der Selbstkontrollen vorsieht und die Schutzbestimmungen in einem ersten Schritt stärker der konvergenten Medienwelt anpasst. Der neue Staatsvertrag setzt damit eine Kernforderung des VPRT um, in dem er die Grundlage dafür schafft, dass die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen aus Rundfunk und Telemedien künftig in den Offline-Bereich „durchwirken“ können. Damit diese Neuregelung auch Rechtskraft entfalten kann, bedarf es einer korrespondierenden Bestimmung im Bundesrecht. Der VPRT appellierte an die Länder und die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, sich gegenüber dem Bund für eine solche Regelung im Jugendschutzgesetz (JuSchG) einzusetzen. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat im Oktober 2015 der Bund-Länder-Kommission ein Diskussionspapier für die Schaffung eines einheitlichen kohärenten Jugendmedienschutzes vorgelegt, das in den kommenden Monaten weiter diskutiert werden soll. Die Bund-Länder-Kommission hatte sich zum Jahresende darauf verständigt, dass eine gemeinsame Festlegung von inhaltlichen Eckpunkten für eine weitergehende strukturelle Reform des Jugendmedienschutzes als „zweiter Schritt“ nach Abschluss der JMStV-Novelle folgen solle. Über hat die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen 2015 geprüft und damit einen neuen Rekordwert erzielt. Parallel sind die Beschwerden über zu viel Gewalt im Fernsehprogramm deutlich zurückgegangen. Im letzten Quartal 2015 gab es durchschnittlich nur noch 5 Zuschauerbeschwerden im Monat. Im Vergleichszeitraum 2014 waren es noch 18 Beschwerden monatlich. Quelle: FSF e. V. Darüber hinaus hat der sich der Verband auch 2015 weiterhin in verschiedenen Gremien wie dem Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) des Bundesfamilienministeriums oder den von der Wirtschaft getragenen Selbstkontrolleinrichtungen Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und den medienpädagogischen Initiativen Media Smart und fragFINN engagiert und sich für die Verbesserung des technischen Jugendschutzes sowie der Förderung der Werbekompetenz eingesetzt. www.vprt.de/jugendmedienschutz 33 2015 hören. sehen. feiern. Der private Rundfunk präsentiert sich als Motor der Kreativwirtschaft. Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, und die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters, mehr als 600 hochrangige Gäste aus der Medienbranche sowie zahlreiche Prominente aus Radio, Fernsehen und Politik waren am 8. September Gäste des VPRT-Sommerfest 2015 in der Berliner Event-Location Spindler & Klatt direkt an der Spree. Beide Gastredner würdigten die Rolle privaten Rundfunks als ein bedeutender Akteur der Kreativwirtschaft, der ein wichtiger Inhalteanbieter und Garant für Meinungs- und Medienvielfalt sei. Günther Oettinger und Brigitte Z ypries betonten die Notwendigkeit fairer und ausbalancierte Rahmenbedingungen sowie eines Level Playing Fields im Miteinander mit neuen Wettbewerbern wie Streamingdiensten und Plattformen. Eine umfassende Fotogalerie sowie die zum Sommerfest herausgegebene Kurzpublikation „Die schönste Branche der Welt“ stehen unter www.hoeren-sehen-feiern.de zum Download bzw. zur Ansicht zur Verfügung. 34 2015 „Regulierung heißt auch Nicht-Regulierung oder eregulierung oder Liberalisierung. Das heißt, wir D stellen auch unsere gesamten digitalen Regeln auf den Prüfstand. Manches, was vor 10 Jahren notwendig war, hat sich erledigt oder durch Vielfalt überlebt.“ Günther Oettinger EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft 35 2015 hören. sehen. feiern. 36 2015 „Der private Rundfunk ist ein zentraler Motor der gesamten Kreativwirtschaft. Wir werten es als ein wichtiges und gutes Zeichen, dass vor allem die TVund Radiounternehmen als wesentlicher Bestandteil der politischen Digitalen Agenda gesehen werden.“ Dr. Tobias Schmid VPRT-Vorstandsvorsitzender 37 2015 hören. sehen. feiern. „Zwar sind das Fernsehen und das Radio nach wie vor Leitmedien – auch in unserer digitalisierten Welt. Aber neue Onlinedienste sind zunehmend gefragt und stehen im Wettbewerb mit den klassischen Medien. Diesem Wettbewerb müssen und können sie sich stellen. Dazu braucht es faire und ausbalancierte Rahmenbedingungen, die dem Rundfunk und den Tele medien die nötige Flexibilität und gleichzeitig Rechts sicherheit geben, um auf Wachstumskurs zu bleiben.“ Brigitte Zypries Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie 38 VPRT-Mitgliederversammlung 2015 Am 8. September 2015 fanden tagsüber in Berlin die Mitgliederversammlung und die Fachbereichsversammlungen des VPRT statt. Neben der Diskussion aktueller Zukunftsfragen und der Arbeitsschwerpunkte des Verbandes im zurückliegenden und kommenden Jahr stand eine Nachwahl auf der Tagesordnung: Der Fachbereich Radio und Audiodienste wählte Jan-Uwe Brinkmann, Geschäftsführer Radio NRW GmbH, als Nachfolger für Dr. Udo Becker, in seinen Fachbereichsvorstand. 39 MEDIENORDNUNG Gesamtverträge und gesetzliche Abgabereglungen Verlängerung und intensive Neuverhandlungen GEMA Mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) konnte der VPRT die Gesamtverträge für Hörfunk und Fernsehen um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2016 ohne große inhaltliche Änderungen verlängern. Offen ist noch eine Regelung zu programmbegleitenden Onlinenutzungen, weil die GEMA hier erst noch ein Mandat der Verlage einholen muss. Hintergrund ist, dass die verhandlungsintensiven offenen Punkte im Zusammenhang mit einem neuen System der Musikanteilsmessung für TV und der Evaluierung zu Umsetzungsfragen im Verhältnis zu ARD und ZDF erst mit dem neuen Vertrag ab 2017 umgesetzt werden können. Zur Umsetzung der neuen Schnittstelle für die Meldung von Musik in Hörfunk und Fernsehen sowie im Zusammenhang mit einem Bonus-/Malus-System beim Meldeverfahren fanden mehrere Gespräche statt. Ende 2015 konnten nach längerer Verhandlungsdauer mit der GEMA erste Punkte bei der Abgeltung von abonnentenfinanziertem Filmvideo-on-Demand geklärt werden. Die Verhandlungen über den gesamtvertraglichen Tarif – auch für werbefinanziertes Video-on-Demand – dauern jedoch noch an. Kurz vor der Unterzeichnung steht ein Gesamtvertrag über das transaktionsbasierte Video-on-Demand. Zusätzlich wurde Ende 2015 ein weiterer Vertrag über die Abgeltung der ausländischen Werbefenster für die Jahre 2014/2015 mit der GEMA unterzeichnet. GVL Mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gestalteten sich die Verhandlungen über einen neuen Gesamtvertrag auch im Jahr 2015 komplex. Es blieb daher bei den unbefristeten Interimsvereinbarungen für das Fernsehen und den Hörfunk. In mehreren Verhandlungsrunden konnte leider noch keine Annäherung gefunden werden. Für den VPRT zentral sind hier – neben der Forderung auf Gleichbehandlung mit der ARD – vor allem die Notwendigkeit einer technologieneutralen Rechteeinräumung. Die GVL wiederum betont, dass ihr dieselbe Tarifhöhe wie die GEMA zustehe. Allerdings hat die GVL einen im Zusammenhang mit der Tonträgerwiedergabe in Tanzschulen geführten Rechtsstreit rechtskräftig verloren. Am 29. Oktober 2015 entschied das Oberlandesgericht München nach Zurückverweisung vom Bundesgerichtshof, dass der für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu zahlende Tarif lediglich 20 Prozent des entsprechenden GEMA-Tarifs beträgt. Auch mit der GVL verhandelte der VPRT über die Implementierung einer neuen Schnittstelle für die Musikmeldung der Fernseh- und Hörfunksender. Für die Abgeltung 40 Timo Naumann Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V. Medienregulierung muss zukünftig schneller auf veränderte Märkte und Nutzungsszenarien reagieren. Sie soll Innovation fördern und dabei bestehende erfolgreiche Geschäftsmodelle schützen. Nur so werden private Rundfunkveranstalter die (digitale) Zukunft mitgestalten können. von Auslandsfenstern für den Zeitraum ab 2014 fanden mehrere Gespräche mit der GVL statt. Filmförderung Das aktuell geltende Filmförderungsgesetz des Bundes (FFG) sieht erstmals nur eine Laufzeit von drei statt fünf Jahren bis Ende 2016 vor. Ein Grund für die zeitliche Verkürzung war, künftig früher auf Marktveränderungen reagieren und somit schneller Abgabengerechtigkeit herstellen zu können. Der VPRT spricht sich im FFG-Evaluierungsprozess für eine Beibehaltung des Abgabemaßstabes für TV-Sender aus. Dies betrifft insbesondere die weitere Berücksichtigung des Anteils von Kinofilmen an der Gesamtsendezeit als auch eine Nicht-Erweiterung des Kinofilmbegriffs auf AV-Medien. Des Weiteren wendet sich der Verband gegen eine mögliche Doppelbelastung der Free-TV-Sender durch neue Abgaben. Nach einem Rundem Tisch des BKM zur Novellierung des FFG Mitte November 2015 zeichnete sich ab, dass es keine Anpassungen der gesetzlichen Abgabesätze für die betroffenen TV-Sender geben wird. In der Diskussion ist eine teilweise Anpassung der Höhe der Ersetzungsbefugnis von Bar- durch Medialeistungen. Ein Kabinettsentwurf wird im ersten Quartal 2016 erwartet. Die privaten TV-Sender bringen neben der FFG-Abgabe auch beträchtliche Leistungen in die Länderförderungen ein. Das Gesamtvolumen der Einzahlungen von VPRTFree-TV-Sendern auf Länderebene hat in den vergangenen Jahren regelmäßig mehr als 8 Millionen Euro pro Jahr betragen. Die Privatsender bringen auf Basis der gesetzlichen FFA-Abgabe jährlich über 10 Millionen Euro an Bar- und Medialeistungen in die Bundesfilmförderung ein. www.vprt.de/rahmenvertraege TV-Wirkungstag wird zum Screenforce Day „Die Macht der Bilder“ Der 2015 letztmals unter seinem alten Namen stattfindende TV-Wirkungstag kommunizierte Konstanz und Wandel zugleich. Unter dem Motto „Die Macht der Bilder“ verdeutlichte das Spitzentreffen der Bewegtbildvermarkter die nach wie vor ungebrochene Faszination von TV-Bildern und ihre Bedeutung für die Alltagskommunikation der Zuschauer und die Markenführung von Unternehmen. Auf der Veranstaltung, die sich vor allem Themen wie Markenführung, internationale Programmtrends, Markenkommunikation in sozialen Netzwerken und die Zukunft von Fernsehen und Bewegtbild widmete, wurde auch die Studie „Screenlife 2015: TV als Motor von Web Traffic und Word of Mouth“ vorgestellt, welche die Abstrahleffekte von TV-Werbung auf Online und Alltagsgespräche aufzeigt. Der TV-Wirkungstag, das größte deutsche TV-Branchenevent, an dem in diesem Jahr über 1.500 Gäste teilnahmen, lenkte auch den Blick darauf, dass sich rund um das klassische Fernsehen als Mittelpunkt ein vielfältiger Bewegtbild-Kosmos entwickelt hat – linear und nonlinear, TV-Spot und Onlinevideo, Fernsehgerät und mobiles Endgerät –, der den Werbekunden zahlreiche neue Möglichkeiten bietet. Da die in der Gattungsinitiative Wirkstoff TV zusammengeschlossenen Vermarkter für eben diese moderne Multiscreen-Welt mit Fernsehen als Fixpunkt stehen, haben sie ihrer Initiative einen neuen Namen gegeben, der seit April 2015 „Screenforce – The Magic of TV“ lautet. Zudem wird der TV-Wirkungstag ab 2016 den Namen „Screenforce Day“ tragen. 41 MARKTENTWICKLUNG Marktforschung, Messung und Werbewährung AGF und agma führen konvergente Werbewährungen ein Mediennutzer verfügen heute über eine Vielzahl von persönlichen Empfangsgeräten – mobil oder stationär, kleine oder große – und rufen ein und denselben Content in verschiedenen Nutzungssituationen über unterschiedliche Kanäle ab. Um diese fragmentierte Mediennutzung möglichst vollständig abzubilden, haben die Medienforschungsorganisationen intensiv an der Einführung konvergenter Mess- und Währungsmodelle gearbeitet und im vergangenen Jahr wichtige Meilensteine erreicht. Außerdem haben die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF), die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) und die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) ihre Grundgesamtheiten erneuert und an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst. TV & Video Die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) hat im zurückliegenden Jahr ihre Streamingdaten um Zielgruppenstrukturen erweitert und mit einem Dashboard Videostreaming auch individuelle Auswertungen ermöglicht. Eine erste Zusammenführung von TV- und Videostreaming-Daten wird für das erste Quartal 2016 erwartet. Wichtige Signale für die Akzeptanz der AGF- Bewegtbildwährung waren die öffentliche Unterstützung durch die Organisation der Werbungtreibenden (OWM) sowie die angekündigte Einbeziehung von YouTube in das Forschungssystem der AGF. Neben dem Video streaming-Projekt hat die AGF auch die klassische TV-Forschung weiterentwickelt und zum Jahresbeginn 2016 die Grundgesamtheit an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst und zugleich die Basis auf alle deutschsprachigen Haupteinkommensbezieher ausgeweitet. Damit repräsentiert das AGF-Panel künftig dieselbe Grundgesamtheit wie die Medienstudien der agma. (siehe auch Seite 41) Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) ermittelte die Ergebnisse ihrer „ma 2015 Audio“ – die erstmals eine konvergente Radioreichweite veröffentlichte – auf Basis von 80.000 interviewten Personen ab 14 Jahren. Quelle: Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (agma) Radio & Audio Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) hat in 2015 mit der „ma 2015 Audio“ erstmals konvergente Radioreichweiten veröffentlicht und damit die weltweit erste konvergente Radio- und Audiowährung vorgelegt. Die Erhebung ergänzt die klassische Mediaanalyse Radio 42 Carsten Neitzel Radio Hamburg GmbH & Co. KG Der private Rundfunk wird 2016 aus Sicht der Vermarktung stark an den Standards der digitalen Wettbewerber gemessen werden. Um hierfür auch nur ansatzweise die Bedingungen für mehr digitale und mobile Zusatzangebote zu schaffen, müssen endlich die Wettbewerbsbedingungen liberalisiert werden. um Nutzerzahlen von Webradiosendern und Online-Audioangeboten, so dass Radio und Audio für die Werbewirtschaft künftig über alle Plattformen hinweg planbar werden. Daneben hat auch die agma ihre Grundgesamtheit an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst und mit der Befragung zur ma 2015 Radio II außerdem im Dual-Frame-Ansatz auch Interviews über Mobilfunknummern in das Modell integriert. (siehe auch Seite 29) Online & Mobile Nach Einführung des „Skalierbaren Zentralen Messver fahrens next Generation“ (SZMnG) der INFOnline GmbH und des „Kategoriensystem 2.0.“ der Informationsgemein schaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) standen in der Online- und Mobile-Forschung im zurückliegenden Jahr keine größeren Systemanpassungen auf der Agenda. Aktuell werden in den Onlineund Mobile-Gremien allerdings Anpassungen der Kontaktdefinitionen (Page Impression, Audio Impression und Video Impression) beraten sowie künftige Weiterentwicklungen von Messung, Prüfung und Ausweisung. Die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) hat im zurückliegenden Jahr die bisherigen Studien internet facts und mobile facts in der neuen Studie digital facts zusammengeführt und ebenfalls ihre Grundgesamtheit an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst sowie Interviews über Mobilfunknummern im Dual-Frame-Ansatz eingeführt. www.vprt.de/medienmessung MARKTENTWICKLUNG Marktdaten Radio, Fernsehen und Multimedia in Deutschland Rundfunkerlöse in Deutschland 2014 Der Markt für Radio- und Fernsehangebote in Deutschland zeichnet sich durch seine weltweit einmalige Anbieter- und Angebotsvielfalt aus und ist zugleich ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. in Milliarden Euro Im Jahr 2014 lagen die Rundfunkerlöse in Deutschland bei insgesamt ca. 17,8 Milliarden Euro (exklusive Teleshopping). Davon entfielen etwa 9,6 Milliarden Euro auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und etwa 8,2 Milliarden Euro auf den privaten Rundfunk (exklusive Teleshopping). 8,2 9,6 Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Einnahmen des privaten Rundfunks (exklusive Teleshopping) Quellen: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF und eigene Hochrechnung www.vprt.de/marktdaten 43 Marktdaten Radio Radioerlöse in Deutschland 2014 Die Radio- und Audioerlöse1 lagen in Deutschland im Jahr 2014 bei rund 4,3 Milliarden Euro. in Milliarden Euro Beim Privatradio lagen die Gesamterlöse bei rund 0,6 Milliarden Euro. Davon entfielen auf die privaten Radio- Werbeerlöse rund 0,5 Milliarden Euro. 0,1 0,5 0,2 Die Gesamterlöse im öffentlich-rechtlichen Radio lagen 2014 bei geschätzten 3,7 Milliarden Euro. Davon waren rund 0,2 Milliarden Euro öffentlich-rechtliche Radio-Werbeerlöse. Das mit Abstand größte Einnahmensegment im deutschen Radiomarkt machte der Rundfunkbeitrag (Radioanteil) in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro aus. 0,4 3,1 Private Radioanbieter finanzieren – mit weniger als 20 Prozent des öffentlich-rechtlichen Radiobudgets – Hunderte attraktiver Radioprogramme. Die Zahl der von den Landesmedienanstalten erfassten privaten Radioprogramme beträgt im Jahr 2014 insgesamt 282 Angebote. Rundfunkbeitrag/Radioanteil (öffentlich-rechtlich) sonstige Radioerlöse (öffentlich-rechtlich)* Radio-Werbeerlöse (öffentlich-rechtlich) Radio-Werbeerlöse (privat) sonstige Radioerlöse (privat)* * Schätzung auf Basis älterer Veröffentlichungen der Landesmedienanstalten Radio erreicht werktäglich rund 78 Prozent der Gesamtbevölkerung und ist damit die reichweitenstärkste Mediengattung in Deutschland. Die durchschnittliche Hördauer im Radio beträgt etwa drei Stunden und 10 Minuten pro Werktag. Der weiteste Hörerkreis lag 2015 bei 92,1 Prozent der Bevölkerung. 1 ohne Paid Audio Quelle: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF und eigene Hochrechnungen www.vprt.de/radio-nutzung www.vprt.de/radio-programme www.vprt.de/radio-umsaetze 44 Marktdaten Radio Private Radioprogramme in Deutschland 2003–2014 282 247 200 209 244 222 228 229 15 20 20 52 55 54 54 55 14 20 12 19 270 268 42 15 252 255 15 17 18 14 29 13 54 55 54 39 14 52 56 18 12 38 49 144 148 155 153 155 159 158 166 168 174 170 175 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 DAB only landesweit UKW bundesweit Satellit lokal/regional UKW Quelle: die medienanstalten/ALM, Jahrbücher 2003–2015 Radiohörer in Deutschland 2015 Hördauer Radio 2015 in Prozent der Gesamtbevölkerung Personen ab 10 Jahren Montag bis Freitag, in Minuten 92,1 190 190 189 189 77,4 Anteil der Radiohörer an der Gesamtbevölkerung an einem durchschnittlichen Werktag (Mo–Fr) Deutschsprachige Bevölkerung (ab 10 Jahre) Altersgruppe 14–49 Jahre Weitester Hörerkreis (Anteil der Radiohörer an der Gesamtbevölkerung innerhalb der letzten 14 Tage) ma 2015 Radio I ma 2015 Radio II Quelle: agma / ma 2015 Radio II Hinweis: Ab der ma 2015 Radio II basieren die Daten auf dem Zensus 2011. Vergleiche zu älteren ma‘s sind aufgrund der veränderten Hochrechnungs basis nur eingeschränkt möglich. Quellen: agma / ma 2015 Radio I, ma 2015 Radio II 45 Marktdaten Fernsehen TV-Erlöse in Deutschland 2014 Die Umsatzerlöse der Fernsehbranche in Deutschland lagen im Jahr 2014 bei rund 15,2 Milliarden Euro (inklusive Teleshopping).2 in Milliarden Euro 1,5 1,8 5,1 2,1 0,5 0,3 4,0 Rundfunkbeitrag /TV-Anteil (öffentlich-rechtlich) sonstige TV-Erlöse (öffentlich-rechtlich)* TV-Werbeerlöse (öffentlich-rechtlich) TV-Werbeerlöse (privat) Pay-TV- und Paid-VoD-Erlöse (privat) Teleshoppingerlöse (privat) sonstige TV-Erlöse (privat)* * Schätzung auf Basis älterer Veröffentlichungen der Landesmedienanstalten Quelle: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF und eigene Hochrechnungen Die Erlöse der privaten Programme (inkl. Teleshopping) erreichten 2014 ein Volumen von rund 9,3 Milliarden Euro. Davon entfielen 4,0 Milliarden Euro auf die TV-Werbung, 2,1 Milliarden Euro auf Pay-TV und 1,8 Milliarden Euro auf Teleshopping. Die sonstigen Einnahmen der privaten TV-Anbieter lagen bei geschätzten 1,5 Milliarden Euro. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen lagen die Gesamt einnahmen bei rund 5,9 Milliarden Euro, davon geschätzte 5,1 Milliarden Euro Rundfunkbeiträge (TV-Anteil), rund 0,3 Milliarden Euro TV-Werbeerlöse und geschätzte 0,5 Milliarden Euro sonstige öffentlich-rechtliche TV-Erlöse. Obwohl der öffentlich-rechtliche Sektor das stärkste Segment darstellt, bieten die am Markt finanzierten privaten Fernsehveranstalter eine weltweit einmalige A ngebotsvielfalt. Die Zahl der privaten TV-Programme in Deutschland lag 2014 bei 401 Programmen, davon 170 bundesweite sowie 231 landesweite, regionale und l okale Angebote. Fernsehen erreichte 2014 täglich über 71 Prozent der Gesamtbevölkerung und die durchschnittliche TV-Sehdauer lag 2014 bei 3 Stunden und 41 Minuten pro Tag. Der weiteste Seherkreis lag bei 92,8 Prozent. 2 Noch nicht enthalten sind Umsätze aus vor- und nachgelagerten Stufen (z. B. Umsätze mit Empfangsgeräten oder aus Zugangsentgelten) www.vprt.de/tv-nutzung www.vprt.de/tv-programme www.vprt.de/tv-umsaetze 46 Marktdaten Fernsehen Bundesweite private TV-Programme in Deutschland Private Fernsehangebote in Deutschland 2014 2003–2014 170 147 147 16 16 14 37 43 37 45 21 115 97 13 71 10 17 5 53 9 13 5 39 26 2003 2004 14 33 23 10 51 2005 152 146 21 20 146 154 159 17 18 40 46 48 16 17 18 18 15 17 16 170 54 20 10 58 2006 72 68 75 76 72 73 75 80 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 231 Pay-TV-Programme Spartensender bundesweite TV-Programme Teleshopping Vollprogramme landesweite, regionale und lokale TV-Programme Quelle: die medienanstalten/ALM, Jahrbücher 2003–2015 Quelle: die medienanstalten, Jahrbuch 2014/2015 Durchschnittliche TV-Sehdauer in Prozent der Gesamtbevölkerung Personen ab 3 Jahren, alle Sender, Mo–So, 3–3 Uhr 1989-2014, pro Tag/Person in Minuten, Personen ab 3 Jahren, alle Sender, Mo–So, 3–3 Uhr 145 147 155 158 166 167 175 183 183 188 185 190 192 201 203 210 211 212 208 207 212 223 225 222 221 221 TV-Seher in Deutschland 2014 92,8 Anteil der TV-Seher an der Gesamtbevölkerung an einem durchschnittlichen Wochentag Weitester Seherkreis (Anteil der TV-Seher an der Gesamtbevölkerung im durchschnittlichen Zweiwochenzeitraum) Quelle: Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 71,4 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung 47 Marktdaten Fernsehen Verteilung der Übertragungswege 2007–2015, in Prozent 53,7 52,5 52,8 51,4 50,2 47,9 46,3 46,3 46,1 42,5 42,0 42,1 42,8 46,2 46,1 46,5 44,7 45,6 11,5 11,1 11,3 11,1 11,8 12,5 11,0 10,0 9,7 0,3 0,3 1,0 Kabel 2007 Satellit 2008 2009 2010 Terrestrik 2011 2012 2013 2,3 3,0 4,3 4,9 4,9 4,8 DSL-TV 2014 2015 Quelle: die medienanstalten / tns infratest: Digitalisierungsbericht 2015 Basis: 33,904 / 36,981 / 37,277 / 37,412 / 37,464 / 37,668 / 37,799 / 38,157 / 38,557 / 38,889 Mio. TV-Haushalte In Deutschland Digitalisierung der Übertragungswege 2005–2015, in Prozent 100 100 100 100 86,4 74,1 72,5 65,7 62,9 37,8 30,6 9,7 15,2 16,2 42,5 48,2 57,3 55,9 47,2 38,8 21,0 Kabel 2005 2006 79,1 2007 Satellit 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: die medienanstalten / tns infratest: Digitalisierungsbericht 2015 Basis: 33,904 / 33,904 / 36,981 / 37,277 / 37,412 / 37,464 / 37,668 / 37,799 / 38,157 / 38,557 / 38,889 Mio. TV-Haushalte in Deutschland Kabel und Satellit sind unverändert die wichtigsten Übertragungswege für das Fernsehen in Deutschland. Je rund 46 Prozent der Haushalte nutzen das Kabel bzw. den Satelliten für den TV-Empfang. Terrestrisch (DVB-T) empfangen knapp 10 Prozent der Haushalte Fernsehen – über Breitband sind es rund fünf Prozent. 48 Fast 90 Prozent der TV-Haushalte empfangen laut Digi talisierungsbericht 2015 der Landesmedienanstalten mit mindestens einem Gerät digitales Fernsehen. Dank der Abschaltung der analogen Satellitenübertragung im April 2012 liegt der Digitalisierungsgrad beim Satelliten bei 100 Prozent. Beim Kabelanschluss liegt der Anteil 2015 bei rund 73 Prozent. Marktdaten Onlinemedien Mobile- und Onlineerlöse in Deutschland 2014 Die Mobile- und Onlineerlöse erreichten in Deutschland im Jahr 2014 rund 5 Milliarden Euro (ohne E-Commerce). Erlöse aus klassischer Online- und Mobile-Displaywerbung machten davon 1,3 Milliarden Euro aus. Die Umsätze aus Instream-Videowerbung lagen bei rund 0,25 Milliarden Euro und bei Instream-Audiowerbung unter 0,01 Milliarden Euro. Die Paid-VoD-Umsätze erreichten etwa 0,2 Milliarden Euro, Paid Audio rund 0,4 Milliarden Euro. Das mit Abstand größte Segment war die Suchwortvermarktung mit Umsätzen von rund 2,8 Milliarden Euro. in Milliarden Euro 1,3 0,4 2,8 0,3 0,01 0,2 Online- und Mobile-Displaywerbung Paid Audio-On-Demand Instream-Audiowerbung Instream-Videowerbung Paid-Video-On-Demand www.vprt.de/onlinemedien-nutzung www.vprt.de/multimedia-angebote www.vprt.de/online-werbeumsaetze Search Quelle: VPRT, GfK, ZAW, BVMI Internetportale deutscher Fernsehsender Internetportale deutscher Radiosender Reichweiten in Millionen Unique User, im Oktober 2015 Reichweiten in Millionen Unique User, im Oktober 2015 n-tv.de RTL ProSieben Sport1 N24 sixx SAT.1 VOX RTL II kabel eins Sky MTV VIVA Disney.de South Park DMAX RTL Nitro TOGGO joiz Tele 5 9,48 6,93 6,87 6,27 4,55 4,06 3,79 2,03 2,02 1,21 0,79 0,77 0,72 0,53 0,48 0,38 0,37 0,25 0,19 0,15 Hit Radio FFH ANTENNE BAYERN Radio Hamburg radio ffn bigFM ENERGY Antenne Niedersachsen RPR1 planet radio radio SAW Radio Regenbogen Klassik Radio Radio Schleswig-Holstein (R.SH) sunshine live RADIO SALÜ 89.0 RTL Antenne 1 Radio Essen 104.6 RTL Antenne Düsseldorf 0,97 0,89 0,44 0,26 0,23 0,23 0,21 0,21 0,17 0,13 0,13 0,10 0,10 0,10 0,09 0,08 0,08 0,08 0,07 0,07 Quelle: AGOF / internet facts 2015-10, Auswahl VPRT Quelle: AGOF / internet facts 2015–10, Auswahl VPRT Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Deutschland ab 10 Jahren Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Deutschland ab 10 Jahren 49 MARKTENTWICKLUNG VPRT-Marktprognose 2015 Wachstum in allen Segmenten Netto-Werbeerlöse der Medien 1998–2014 Zeitschriften Zeitungen Onlinemedien Radio Fernsehen 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quelle: VPRT, ZAW Die Umsätze der audiovisuellen Medien werden laut der Marktprognose 2015 * des VPRT im Gesamtjahr 2015 voraussichtlich um 531 Millionen Euro auf insgesamt 10,2 Milliarden Euro anwachsen. Das größte prozen tuale Wachstum wird im Bereich der On-Demand-Angebote erwartet, die größten absoluten Zuwächse liegen im Bereich der linearen Angebote, die weiterhin die umsatzstärksten Segmente bilden. Radio- und Audiowerbung 2015 Für die Radiowerbung prognostiziert der VPRT eine stabile Umsatzentwicklung. Für den Bereich der Instream-Audiowerbung erwartet der VPRT – auf deutlich niedrigerer Basis – ein Wachstum um 26 Prozent auf rund 10 Millionen Euro. Damit wird für die Radio- und Audio-Werbeumsätze insgesamt (linear und nonlinear) mit einem Anstieg der Netto-Werbeumsätze um rund 0,3 Prozent auf etwa 750 Millionen Euro gerechnet. TV- und Bewegtbildwerbung 2015 Für die Fernsehwerbung wird ein Netto-Wachstum von ca. 2,5 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro erwartet. Das würde einem Zuwachs um rund 109 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entsprechen. Damit bleibt das Fernsehen der mit Abstand stärkste Umsatzträger im deutschen Werbemarkt. Für den Bereich der in Streamings eingebundenen Online-Videowerbung (Instream-Videowerbung) prognostiziert der VPRT einen Anstieg um ca. 23 Prozent beziehungsweise um 57 Millionen Euro auf dann 307 Millionen Euro. Insgesamt wird für die Umsätze aus Bewegtbildwerbung (linear und nonlinear) ein Anstieg um rund 3,7 Prozent auf rund 4,7 Milliarden Euro erwartet. Online- und Mobile-Displaywerbung 2015 Die Netto-Werbeumsätze Online/Mobile-Display sollen laut VPRT-Prognose 2015 um 2,4 Prozent auf rund 1,4 Milliarden Euro wachsen. Das würde einem Zuwachs um rund 32 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entsprechen. Dabei wird für Mobile ein Anstieg um 16 Prozent und für Online ein Wachstum von 1 Prozent prognostiziert. * Stand der Prognose: Oktober 2015 www.vprt.de/prognosen 50 MARKTENTWICKLUNG VPRT-Marktprognose 2015 Netto-Werbeerlöse Fernsehen und Instream-Videowerbung 1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro 1997 1998 3,96 1999 2000 2001 2002 3,81 3,86 3,93 2003 2004 2005 4,11 4,16 4,04 3,95 3,98 4,04 2010 2011 2012 3,64 2006 2007 2008 2009 4,33 4,54 ca. 4,71 ca. 4,40 3,80 4,04 4,29 4,32 +3,7 % 4,47 4,13 4,71 2013 2014 2015e Instream-Videowerbung Quelle: VPRT, ZAW, Stand: Oktober 2015 Netto-Werbeerlöse Radio und Instream-Audiowerbung 1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro 0,60 0,61 1997 1998 1999 0,68 2000 2001 0,60 0,58 2002 2003 0,66 0,68 2005 2006 0,72 0,68 0,69 2009 2010 0,71 0,72 2011 2012 0,75 ca. 0,75 2013 2014 0,62 2004 2007 2008 ca. 0,74 0,73 0,69 +0,3 % 0,75 0,74 0,74 2015e Instream-Audiowerbung Quelle: VPRT, ZAW, Stand: Oktober 2015 Netto-Werbeerlöse Online- und Mobile-Displaywerbung 1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro +2,4 % 1,34 ca. 1,37 2014 2015e 1,26 1,08 0,99 0,86 0,69 0,75 0,76 2008 2009 0,50 0,25 0,27 2003 2004 0,33 2005 2006 2007 2010 2011 2012 2013 Quelle: VPRT, ZAW, Stand: Oktober 2015 51 MARKTENTWICKLUNG VPRT-Marktprognose 2015 Pay-TV und Paid-VoD-Umsätze 2012–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro +11,0 % 2,95 2,66 2,43 Digitale Musikverkäufe 2,23 Audio Subscription Digitaler Videoverkauf 1,95 1,81 2,09 TVoD 2,26 SVoD Pay-TV (inkl. PayTVoD) 2012 2013 2014 2015e Quellen: VPRT (2012-2015), GfK (2012-2014), BVMI (2012-2014) Teleshoppingerlöse 1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro +4,0 % 1,69 1,46 1,04 0,77 1,11 1,14 1,21 1,26 1,76 ca. 1,83 1,56 1,36 0,86 0,65 0,53 0,39 0,25 0,05 0,13 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015e Quelle: Goldmedia (1997–2012) VPRT (2013–2015) Paid Content 2015 Die Paid-Content-Umsätze im Bereich der audiovisuellen Medien werden zum Jahresende 2015 voraussichtlich um 292 Millionen Euro (+ 11 Prozent) auf rund 3 Milliarden Euro ansteigen. Dabei wird für das umsatzstärkste Segment Pay-TV ein Wachstum von ca. 8,3 Prozent auf 2,3 Milliarden Euro erwartet, signifikantes Wachstum wird auch in den Segmenten Paid Video (+ 13,3 Prozent; SVoD: + 17 Prozent; TVoD: + 10 Prozent) und Paid Audio (+ 25 Prozent) erwartet. 52 Teleshopping-Umsätze 2015 Für das Teleshopping wird mit einem Zuwachs von ca. 4 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro gerechnet. Dies entspricht einem Zuwachs um rund 70 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Die VPRT-Prognose 2015 basiert auf einer Befragung von Führungskräften deutscher Medienunternehmen. Auswertungsbasis der diesjährigen Prognose sind Rückmeldungen von 52 Unternehmen, die im Befragungszeitraum vom 25. September bis zum 16. Oktober 2015 eingegangen sind. VPRT startet Initiative „Schau HDTV“ Kampagne informiert über Angebote, Empfangsmöglichkeiten und Vorteile von HDTV Der VPRT hat im Oktober 2015 die Initiative „Schau HDTV“ gestartet. Gemeinsam mit Sendern und Plattformbetreibern möchte der Verband gegenüber den Endverbrauchern die Vorteile von HDTV aufzeigen und sie über die HDTV-Empfangsmöglichkeiten in Deutschland informieren. Im Mittelpunkt der B2C-Kampagne stehen ein TV-Spot und die Website www.schau-hd.tv. Der Fernsehspot, der von den Senderpartnern der Initiative ausgestrahlt wird, sorgt mit einer emotionalen Ansprache für hohe Aufmerksamkeit beim Zuschauer und motiviert zum Besuch der Webseite. Die besondere Bildqualität von HD wird durch Motive und Storyline deutlich hervorgehoben. Auf www.schau-hd.tv bekommen interessierte Zuschauer zudem den Unterschied zwischen Standard- (SD) und HD-Qualität live vor Augen geführt. Außerdem finden sie neben einer Auflistung der in Deutschland verfügbaren HD-Sender eine Übersicht über die unterschiedlichen Empfangsmöglichkeiten. „Schau HDTV“ wurde unterstützt von Discovery Networks Deutschland, HD PLUS, M7, MEDIA BROADCAST, Mediengruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 Media SE, RTL2, sonnenklar.TV, Telekom Deutschland, The Walt Disney Company (Germany), Viacom International Media Networks Germany, WeltN24 und dem VPRT. 2016 wird die Initiative fortgeführt. www.schau-hd.tv 53 Pay-TV in Deutschland 2015 Pay-TV schafft Rekordmarke – VPRT-Marktüberblick zum deutschen Pay-TV-Markt 2015 Pay-TV-Abonnenten Der VPRT-Arbeitskreis Pay-TV hatte im Sommer 2015 das dritte Jahr in Folge einen Marktüberblick zur Entwicklung von Pay-TV in Deutschland vorgelegt, der eine weiterhin positive Entwicklung dokumentiert. Die Pay-TV- und Paid-Video-on-Demand-Umsätze in Deutschland lagen 2014 bei 2,22 Milliarden Euro, das entspricht einem Zuwachs von rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im gesamten deutschsprachigen Raum wurde 2014 ein Umsatzvolumen von etwa 2,4 Milliarden Euro erreicht. Für 2015 rechnete der VPRT mit einem Wachstum von rund 8 Prozent und für die Folgejahre mit einer anhaltend positiven Entwicklung. Die Zahl der Pay-TV-Abonnenten in Deutschland ist zum Jahresende 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent auf 7 Millionen Abonnenten angestiegen, im gesamten deutschsprachigen Raum sogar auf etwa 7,7 Millionen Abonnenten. Die durchschnittliche kumulierte monatliche Reichweite von Pay-TV-Programmen in den deutschen TV-Haushalten lag in den ersten Monaten des Jahres 2015 bereits bei 11,6 Millionen Pay-TV- Sehern, gegenüber rund 10 Millionen im Vergleichszeitraum 2014. in Millionen, in Deutschland (D, 2008–2014) sowie Österreich (A) und Schweiz (CH) (2012–2014) 7,7 6,7 4,8 4,3 4,3 2008 2009 2010 Deutschland 5,4 2011 6,0 2012 Deutschland 7,1 7,0 6,4 2013 2014 D, A, CH Quellen: ALM / die medienanstalten (2008–2011), VPRT (2012–2014) Hinweis: Die für die Jahre 2012–2014 geannten Abonenntenzahlen sind mit den Vorjahreswerten (2002 - 2011) nicht dirket vergleichbar, da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und von methodischen Unterschieden bei der Erhebung auszugehen ist. Pay-TV-Seher an einem durchschnittlichen Wochentag in Millionen, in Deutschland, 2014-2015* 12 10 8 6 11,211,812,212,0 12,1 10,6 10,010,610,5 10,8 9,5 8,9 10,111,0 10,5 11,311,312,3 4 2 0 Januar 2014 2015 54 Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope, Fernsehpanel (D+EU), BRD Gesamt 03:00-03:00 Uhr * darin erfasst: Sky (39 Sky-Sender und Subfeeds mit AGF Lizenz), 13th Street, ANIMAX, AXN Action, Disney Cinemagic, GoldStar TV, Heimatkanal, Motorvision TV, SPIEGEL Geschichte, SPORT1+, Syfy, TNT Film, TNT Serie, Romance TV. Pay-TV-Programme ohne AGF-Lizenz sind nicht mit abgebildet. Ebenfalls nicht mit erfasst sind Pay-TV-Seher in Haushalten, deren Haupteinkommensbezieher weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Staates besitzt. Pay-TV in Deutschland 2015 TV-Premieren im Pay-TV Pay-TV-Programme nach Genre in Deutschland, 2014, Anteil der Genres an den erfassten TV-Premieren im Pay-TV (täglich rund 35 Stunden), in Prozent Zahl der Programme in Deutschland, 2015 6 10 32 10 26 40 15 Unterhaltung Unterhaltung Sport 36 15 Dokumentationen Kinder Sport Dokumentationen Kinder Musik Quelle: VPRT (Basis: 51 von 90 Pay-TV-Programmen in Deutschland) Quelle: VPRT Zuschermarktanteile von Pay-TV Personen ab 3 Jahren in Deutschland (2014–2015), in Prozent* in allen TV-Haushalten 1,82,6 2,42,52,5 2,1 1,72,22,52,41,91,5 1,82,42,3 2,12,2 2,1 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember in allen Pay-TV-Haushalten 11,315,514,4 15,815,613,1 11,4 14,716,415,913,110,0 11,315,014,213,514,5 13,9 Januar Februar 2014 2015 März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope, Fernsehpanel (D + EU), BRD Gesamt 03:00–03:00 Uhr * darin erfasst: Sky (39 Sky-Sender und Subfeeds mit AGF-Lizenz), 13th Street, ANIMAX, AXN Action, Disney Cinemagic, GoldStar TV, Heimatkanal, Motorvision TV, SPIEGEL Geschichte, SPORT1+, Syfy, TNT Film, TNT Serie, Romance TV. Pay-TV-Programme ohne AGF-Lizenz sind nicht mit abgebildet. Ebenfalls nicht mit erfasst sind Pay-TV-Seher in Haushalten, deren Haupteinkommensbezieher weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Staates besitzt. 55 VERBAND VPRT-Vorstand Der Vorstand des VPRT setzt sich aus dem Vorstandsvorsitzenden, den Vorsitzenden der beiden Fachbereiche als stellvertretende Vorstandsvorsitzende, den beiden stellvertretenden Fachbereichsvorsitzenden, dem Schatzmeister sowie bis zu acht weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Der gesamte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsvorsitzender Dr. Tobias Schmid Mediengruppe RTL Deutschland GmbH Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Radio und Audiodienste Klaus Schunk Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Fernsehen und Multimedia Julian Geist ProSiebenSat.1 Media SE Schatzmeister Dr. Holger Enßlin Sky Deutschland GmbH Hans Demmel n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH Kai Fischer Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG Nina Gerhardt RTL Radio Deutschland GmbH Hans-Dieter Hillmoth Radio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs-KG Karlheinz Hörhammer ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG Annette Kümmel ProSiebenSat.1 Media SE Rainer Sura QVC Handel LLC & Co. KG mit beratender Stimme mit beratender Stimme Thomas Wrede ASTRA Deutschland GmbH 56 Dr. Harald Flemming Viacom International Media Networks Germany GmbH VERBAND VPRT-Fachbereichsvorstände Fachbereichsvorstand Fernsehen und Multimedia Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste Dem Fachbereich Fernsehen und Multimedia gehören 84 bundes-, landesweite und regionale TV-Veranstalter an. Der Fachbereich wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie bis zu neun weitere Mitglieder in den Fachbereichsvorstand. Dem VPRT gehören 51, im Wesentlichen landesweite, regionale und bundesweite private Radioveranstalter an. Der Fachbereich wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie bis zu neun weitere Mitglieder in den Fachbereichsvorstand. Vorsitzender Vorsitzender Julian Geist ProSiebenSat.1 Media SE Klaus Schunk Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG Stellvertretender Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende Hans Demmel n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH Nina Gerhardt RTL Radio Deutschland GmbH weitere Mitglieder des Fachbereichsvorstandes: weitere Mitglieder des Fachbereichsvorstandes: Susanne Aigner-Drews Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG Jan-Uwe Brinkmann radio NRW GmbH Katharina Behrends NBC UNIVERSAL Global Networks Deutschland GmbH Kai Fischer Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG Matthias Dang IP Deutschland GmbH Hans-Dieter Hillmoth Radio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs-KG Hannes Heyelmann Turner Broadcasting System Deutschland GmbH Karlheinz Hörhammer ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG Katja Hofem ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH Ulrich Hürter RNO Rhein-Neckar-Odenwald Radio GmbH & Co. KG Dr. Matthias Kirschenhofer Sport1 Media GmbH Hans-Jürgen Kratz ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG Vera Nickel Home Shopping Europe GmbH Philipp von Martius STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG Lutz Reulecke Sky Deutschland GmbH Carsten Neitzel Radio Hamburg GmbH & Co. KG Dr. Torsten Rossmann WeltN24 GmbH kooptierte Mitglieder: kooptierte Mitglieder: Timo Naumann Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e. V. Christoph Falke Axel Springer SE Prof. Matthias Gülzow Radio Paradiso GmbH & Co. KG Paul Leo Giani dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH Michael Keidel Viacom International Media Networks Germany GmbH Lars Wagner The Walt Disney Company (Germany) GmbH 57 VERBAND VPRT-Technik- und Innovationsforum Im Technik- und Innovationsforum sind derzeit 16 Unternehmen aus dem Infrastrukturbereich (Satellitenbetreiber, Betreiber terrestrischer Sendernetze, Kabelnetzbetreiber) sowie technische Dienstleister vertreten. Das Technik- und Innovationsforum hat im VPRT vor allem eine beratende Funktion. Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender Dr. Harald Flemming Viacom International Media Networks Germany GmbH Thomas Wrede ASTRA Deutschland GmbH Mitgliederentwicklung 2015 Neu im VPRT: Mitgliedschaft erloschen/ausgeschieden: Fachbereich Fernsehen und Multimedia Fachbereich Fernsehen und Multimedia Amazon Media EU S.à.r.l. CNBC LLC. (CNBC Europe) Discovery Communications Deutschland GmbH & Co KG (TLC) Godd Media Broadcast GmbH (tv.berlin) HV Fernsehbetriebs GmbH (Planet)1, 2 Technik- und Innovationsforum H&C TV Ltd. (Horse and Country TV) TELEBiLD Gesellschaft für Medienprojekte mbH Itep Picture GmbH (MC EU) Köln.tv Entertainment GmbH & Co. KG (Köln.tv) SPIEGEL TV Geschichte + Wissen Gmbh & Co. KG (SPIEGEL TV Wissen) The Walt Disney Company (Germany) GmbH (Disney Cinemagic)2 watch4 AG (watch4) Fachbereich Radio und Audiodienste Radio 38 GmbH & Co. KG (Radio 38) Technik- und Innovationsforum DIVICON MEDIA Holding GmbH GLOBAL MEDIA@TV M7 Deutschland GmbH 1 2 Rückwirkende Mitgliedschaft in bestehende Pay-TV-Mitgliedschaft integriert Änderungen in der Geschäftsstelle 2014/2015 Mit Wirkung zum 1. November 2014 sind Daniela Beaujean und Frank Giersberg in die Geschäftsleitung des Verbandes berufen worden. Daniela Beaujean wurde Teil der Geschäftsleitung für den Bereich Recht und Regulierung und verantwortet damit auf nationaler und europäischer Ebene die medienrechtlichen und medienregulatorischen Themen sowie die damit verbundene Interessenwahrnehmung des Verbandes gegenüber Politik und Regulierungs institutionen. Als Justiziarin bleibt sie weiterhin für sämtliche Rechtsangelegenheiten des VPRT zuständig. Frank Giersberg übernimmt innerhalb der Geschäftsleitung den Bereich „Markt- und Geschäftsentwicklung“. Er verantwortet damit die Verbands- und Marktentwicklungsprojekte, Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die Aktivitäten des VPRT als Wirtschaftsverband sowie die Marktkommunikation. Als kaufmännischer Leiter ist Giersberg zudem für die kaufmännischen Belange des Verbandes zuständig. 58 VERBAND VPRT-Geschäftsstelle Geschäftsführung Claus Grewenig Geschäftsführer [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 100 Daniela Beaujean Frank Giersberg Mitglied der Geschäftsleitung Recht und Regulierung / Justiziarin / Rechtsanwältin Mitglied der Geschäftsleitung Markt und Geschäftsentwicklung / Kaufmännische Leitung [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 112 [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 121 Geschäftsstelle Sebastian Artymiak Jürgen Hofmann, LL.M. Leiter Medientechnologie Referent Recht / Rechtsanwalt [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 122 [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 111 Joachim Lemmel Julia Maier-Hauff Online-Redakteur European Affairs / Rechtsanwältin [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 133 [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 113 Elke Nußbaum (in Elternzeit) Maren Schulz European Affairs Politische Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 0 T | +32 2 73 87 - 619 [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 132 Tim Steinhauer Dr. Martin von Albrecht Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Urheberrechtlicher Berater / Rechtsanwalt [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 199 [email protected] T | +49 30 22 00 29 - 400 Hartmut Schultz Pressesprecher [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 101 Gesa Klebe Sandra Ohlsen Assistentin Geschäftsführung / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sekretariat Marktentwicklung / Medientechnologie [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 100 [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 120 Lisa Kerner Pia Raabe Sekretariat Justiziariat / European Affairs Buchhaltung / Interne Verwaltung [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 130 [email protected] T | +49 30 3 98 80 - 110 59 VERBAND VPRT-Struktur MITGLIEDERVERSAMMLUNG VORSTAND FACHBEREICHSVORSTAND Radio und Audiodienste FACHBEREICHSVORSTAND Fernsehen und Multimedia TECHNIK- UND INNOVATIONSFORUM ARBEITSKREISE GESCHÄFTSSTELLE VPRT-Arbeitskreise AK Sparten- und Zielgruppensender Der Arbeitskreis erörtert die spezifischen Fragestellungen der Sparten- und Zielgruppensender im VPRT. Hierzu zählen unter anderem Auffindbarkeit, Aspekte der technischen Verbreitung und Urheberrechtsthemen. AK Online-Markt AK Pay-TV Der Arbeitskreis Pay-TV ist die zentrale Branchenplattform der Pay-TV-Sender in Deutschland. Er dient ihnen als Rahmen für die gemeinsame Positionierung zu medienpolitischen und regulatorischen Fragen, für den kontinuierlichen Dialog mit den relevanten Marktpartnern sowie für die anbieterübergreifende Kommunikation zur Pay-TV-Marktentwicklung. Der Arbeitskreis konzentriert sich auf die Entwicklung des Online-Werbemarktes. Im besonderen Fokus steht dabei die Online-Reichweitenmessung und die Etablier ung einer starken Online-Werbewährung – und damit die Gremienarbeit in der IVW – Informations gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. und die Beteiligung des VPRT an der INFOnline GmbH. AK TV-Vermarktung AK Übertragungstechnik Der Arbeitskreis ist ein technisch orientiertes Informations- und Gesprächsforum für die von den Entwicklungen der Übertragungstechnik betroffenen Mitglieder. Der Arbeitskreis TV-Vermarktung wird anlassbezogen mit Fragen der TV-Vermarktung und der TV-Werberegulierung befasst. AK Hörfunktechnik AK Wetten Der Arbeitskreis befasst sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels und setzt sich insbesondere für eine Liberalisierung des Marktes und der Werbung für Sportwetten ein. 60 Mit dem Arbeitskreis wurde eine Arbeits- und Kommunikationsplattform für technische Probleme und Fragestellungen der Hörfunksender eingerichtet. Hier werden sowohl aktuelle Themen als auch zukünftige technische Veränderungen behandelt. VERBAND VPRT-Arbeitskreise Fachausschuss Multimedia Der Fachausschuss Multimedia dient dem gremien übergreifenden Informationsaustausch zu multimediaspezifischen Themen und berät die Vorstände. Schwerpunkte der Arbeit sind die Themen Mobile Media, IPTV und iTV. Ad-hoc-AG Frequenzpolitik Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit den Regulierungsvorhaben der Europäischen Union für eine Neuordnung der europäischen Frequenzordnung sowie deren nationaler Umsetzung. Ad-hoc-AG Werberegulierung Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe bearbeitet die wichtigsten (selbst-)regulatorischen Entwicklungen im Werbebereich, u. a. drohende Werbebeschränkungen. Ad-hoc-AG Urheberrecht Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutiert aktuelle Fragen des Urheber- und Leistungsschutzrechts und bereitet die Positionen des VPRT zu Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene vor. Ad-hoc-AG Urhebervertragsrecht Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe dient in Ergänzung zur Adhoc-AG Urheberrecht der Erörterung aktueller medien politscher und rechtlicher Entwicklungen im Urhebervertragsrecht. Ad-hoc-AG Datenschutz Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe berät über die Entwicklungen im nationalen und europäischen Datenschutzrecht.Einer der Schwerpunkte liegt dabei im Online-Datenschutzrecht. Filmkommission Die VPRT-Filmkommission erörtert medienpolitische und -rechtliche Fragen der Filmförderung (u. a. das VPRT/FFA-Abkommen). Sie befasst sich darüber hinaus mit den Themen der Film- und Fernsehproduktion. Ad-hoc-AG Navigatoren & EPGs Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit den regu latorischen Anforderungen an die Abbildung von Radiound TV-Programmen in Navigatoren und Elektronischen Programmführern (EPGs). Ad-hoc-AG Jugendschutz / JMStV Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit allen jugend schutzrechtlichen Fragen im Fernseh-, Online- und Mobilebereich, insbesondere mit den Fragen zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Ad-hoc-AG Barrierefreiheit Im Zuge der nationalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten die Länder auch von privaten Veranstaltern von bundesweit verbreitetem Rundfunk eine Verbesserung ihres barrierefreien A ngebots. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Barrierefreiheit begleitet diesen Prozess und berät gemeinsam mit den Unternehmen über Möglichkeiten und Grenzen gezielter Verbesserungen. Ad-hoc-AG Kommunikation Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe begleitet die Kommunikation des Verbandes, insbesondere alle Planungen und Maßnahmen rund um das jährliche VPRT-Sommerfest. Ad-hoc-AG AVMD-Richtlinie Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe beobachtet die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste und erarbeitet Positionen für die Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträgern. Ad-hoc-AG Telefonmehrwertdienste Die Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit allen Fragestellungen im Bereich von Telefonmehrwertdiensten und anderen Diversifikationsangeboten, insbesondere in jugend- und verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht. Ad-hoc-AG TKG-Novelle Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe verfolgt alle Regulierungsentwicklungen im Bereich der Telekommunikation. Sie wurde parallel zur Umsetzung des sogenannten Tele kom-Paketes der EU-Kommission eingerichtet und seit her fortgeführt. Ad-hoc-AG Elektronischer Pressespiegel Die Urheberrechtsproblematik des digitalen Pressespiegels und die damit einhergehenden Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften und sonstigen Rechteinhabern betreut diese Ad-hoc-Arbeitsgruppe. 61 VERBAND Historie des VPRT Im Oktober 1990 wurde der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) gegründet. Er ging aus der Fusion zweier Vorgängerverbände hervor. Seit dem 17. Oktober 2006 firmiert der Verband unter dem Namen „Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)“. 1984 hob der „Urknall“ des Ludwigshafener Kabel pilotprojekts den privaten Rundfunk in Deutschland aus der Taufe. Rasant und wechselvoll entwickelte sich anschließend eine neue Branche mit einer stetig wachsenden Vielfalt und gebührenfinanzierter Konkurrenz. Unterschiedliche Ansätze in der Interessenvertretung führten 1983 bzw. 1985 zunächst zur Gründung zwei- erVerbände: dem Bundesverband Kabel und Satellit (BKS) und dem Bundesverband Privater Rundfunk (BPR, ab 1986 Bundesverband Privater Rundfunk und Telekommunikation, BPRT). 1990 fusionierten beide Organisationen zum Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT). Bestanden BKS und BPRT in ihren Gründungsjahren zusammen noch aus rund 30 Mitgliedern, vertritt der VPRT heute die Interessen von rund 150 Unternehmen aus den Bereichen der elektronischen Medien Hörfunk, Fernsehen und Multimedia. VPRT-Mitgliedschaften Gründungen, Beteiligungen und Mitgliedschaften des VPRT · Association of European Radios (AER) · Deutsche Content Allianz (DCA) · Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) · Deutscher Kulturrat · Deutscher Werberat · Deutsche TV-Plattform Weitere Partnerorganisationen des VPRT · Association of Commercial Television in Europe (ACT) · Association of Television and Radio Sales Houses (egta) · Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) · Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) · Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung (AGOF) · Ein Netz für Kinder · European Interactive Digital Advertising Association (EDAA) · fragFINN · European Advertising Standards Alliance (EASA) · Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) · Filmförderungsanstalt (FFA) · Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) · Radiozentrale · INFOnline GmbH · Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) · Media Smart · „sicher online gehen“ · Screenforce Gattungsmarketing GmbH · Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) VPRT-Mitarbeit auf politischer und regulatorischer Ebene · Bund-Länder-Kommission zur konvergenten Medienordnung · Dialogforum „Medien und Integration“ der Bundesregierung · Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung · I-KiZ - Zentrum für Kinderschutz im Internet · Initiative Kultur-und Kreativwirtschaft der Bundesregierung · Inklusionsbeirat der Bundesregierung · Nationaler IT-Gipfel der Bundesregierung (über DCA) www.vprt.de/partnerorganisationen 62 VPRT-Broschüre stellt Schlüsselrolle von Radio und TV in der Medienbranche dar In einer kompakten, bunten Broschüre hat der VPRT anlässlich des VPRT-Sommerfestes 2015 illustriert, welche Schlüsselrolle Radio und Fernsehen in der Kultur- und Medienbranche und darüber hinaus zukommt. Die privaten Radio- und Fernsehunternehmen mit ihren vielfältigen Angeboten stimulieren Umsätze, Wertschöpfung und Arbeitsplätze auch über Branchengrenzen hinweg – in Filmwirtschaft, Musikindustrie, Internetwirtschaft und bei Infrastrukturen, Geräteherstellern, Plattformen sowie der gesamtwirtschaftlich relevanten Werbung. Die Radio-, TV- und Onlineangebote des privaten Rundfunks sind mit ursächlich, dass auf vor- und nachgelagerten Märkten Milliardenumsätze erwirtschaftet werden können und Hunderttausende eine Beschäftigung finden. Die Broschüre „Die schönste Branche der Welt“ kann auf der VPRT-Homepage abgerufen werden. www.vprt.de/die-schoenste-branche-der-welt 63 Impressum © 2016, Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. V. i. S. d. P.: Claus Grewenig, Geschäftsführer Redaktion: Tim Steinhauer Co-Autoren: Sebastian Artymiak Daniela Beaujean Frank Giersberg Claus Grewenig Jürgen Hofmann Julia Maier-Hauff Elke Nußbaum Maren Schulz Grafikdesign, Satz: Oliver Standke Bildnachweis: Association of European Radios·Stephan Sturges, Peter „Bulo“ Böhling, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie·Espen Eichhöfer·Susanne Eriksson, Europäische Kommission·Georges Boulougouris, Andreas Franke, Jürgen Hofmann, Darek Gontarski, André Kowalski, Medienforum NRW·Heike Herbertz, Simone M. Neumann, Screenforce Day·Willi Weber, MEDIENTAGE MÜNCHEN, Nadine Rupp, Schau HDTV, Sky Deutschland, Tim Steinhauer, Marco Urban Grafiken: Joachim Lemmel, Oliver Standke Lektorat: Gesa Klebe Die Artikel dieses Berichts geben einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeit des VPRT im zurückliegenden Geschäftsjahr. Sie enthalten keine zitierfähigen Verbandspositionen zu Einzelthemen. Offizielle Pressemitteilungen, Positionen und Stellungnahmen entnehmen Sie bitte der Webseite www.vprt.de unter „Pressemitteilungen“ und „Positionen“. Redaktionsschluss: 29. Februar 2016 Adresse: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. Stromstr. 1 10555 Berlin T | +49 30 3 98 80 - 0 F | +49 30 3 98 80 - 148 E | [email protected] www.vprt.de www.vprt.de/jahresbericht-2015 64 Wir sind Vielfalt! 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th Street | 17:30 SAT.1 Street | 17:30 SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 NRW | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 LIVE | 17:30 SAT.1 NRW | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 Radio Cottbus | Amazon Radio Cottbus | Amazon Media EU | ANTENNE BAYERN | ANTENNE MAINZ Media EU | ANTENNE BAYERN | ANTENNE MAINZ | Antenne Niedersachsen | | Antenne Niedersachsen | ANTENNE THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | ANTENNE THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | Axel Springer | AXN | AZ MEDIA Axel Springer | AXN | AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast Sachsen | beate-uhse.tv | Bibel TV Sachsen | beate-uhse.tv | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | Broadcast Partners | BurdaBroadcast | Broadcast Partners | BurdaBroadcast | bw family.tv | ByteFM | Channel21 | bw family.tv | ByteFM | Channel21 | CNN International | dctp | DELUXE MUSIC CNN International | dctp | DELUXE MUSIC TV | Deutsches Musik Fernsehen | TV | Deutsches Musik Fernsehen | Deutsche Telekom | Discovery Channel | Deutsche Telekom | Discovery Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic Disney Channel | Disney Cinemagic | Disney Junior | Disney XD | DIVICON | Disney Junior | Disney XD | DIVICON MEDIA | DMAX | domradio | DuMont MEDIA | DMAX | domradio | DuMont Funk und Fernsehen | Ebner Media Funk und Fernsehen | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen | ERF Radio | EURO I | Eutelsat | ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX | GLOBAL MEDIA@TV | GMM | | GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1 | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1 | HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE Channel RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP | Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | joiz | Junior | just Deutschland | JAM FM | joiz | Junior | just music.tv | kabel eins | KABELCOM music.tv | kabel eins | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen München Braunschweig | Kabelfernsehen München | KinoweltTV | Klassik Radio | Köln. | KinoweltTV | Klassik Radio | Köln.tv | LandesWelle Thüringen | LUST PUR | tv | LandesWelle Thüringen | LUST PUR | M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | MGM HD Channel | MOTORVISION TV | MGM HD Channel | MOTORVISION TV | MTV | n-tv | N24 | NAT GEO people | | MTV | n-tv | N24 | NAT GEO people | NAT GEO WILD | National Geographic NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live | Netzkino.de | Channel | Neckaralb live | Netzkino.de | Nickelodeon | NRW.TV | Ostseewelle Nickelodeon | NRW.TV | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern | HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben | Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX | ProSiebenSat.1 Digital ProSieben MAXX | ProSiebenSat.1 Digital & Adjacent | Putpat TV | QVC | RADIO & Adjacent | Putpat TV | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 | Radio Brocken 21 | Radio 38 | radio B2 | Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | Radio | Radio Hamburg | Radio Horeb | Radio Marketing Service | radio NRW | Marketing Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio Paradiso | Radio P.O.S. 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