Schriftliche Kleine Anfrage

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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/5989
20. Wahlperiode
04.12.12
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) vom 28.11.12
und
Betr.:
Antwort des Senats
Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker und Kopierer
Seit 2005 gelten strengere EU-Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft.
Während Feinstaub in der Außenluft Gegenstand zahlreicher Untersuchungen ist, wurde die Feinstaubbelastung der Raumluft in Wohn- und Arbeitsräumen bisher vernachlässigt. Gerade Emissionen von Laserdruckern und
Kopierern stehen immer wieder im Verdacht, Gesundheitsschäden hervorzurufen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die in den Fragestellungen abgefragten Informationen werden nicht flächendeckend
statistisch erfasst. Die genannten Angaben beruhen teilweise auf Schätzungen der
zuständigen Behörden, insoweit kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass die
Erfassung ein vollständiges, qualitätsgesichertes und lückenloses Bild im erfragten
Zeitraum darstellt. Dies wäre nur durch Inaugenscheinnahme aller Gerätestandorte
sowie einer händischen Durchsicht aller entsprechenden Akten möglich, was in der für
die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht leistbar ist.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Gab es seit 1990 in den Hamburger Behörden und Landesbetrieben Fälle von Erkrankungen, die nachgewiesen durch Laserdrucker-, Kopiereroder ähnliche Emissionen verursacht wurden?
Wenn ja, wie viele?
Weder dem Senat noch den Behörden und Landesbetrieben sind Hinweise über Erkrankungen bei Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bekannt,
die nachweislich auf den Einfluss von Laserdruckern, Kopierern oder von Geräten mit
ähnlichen Emissionen zurückgeführt werden können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2.
Wie viele Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Kopierer oder sonstige Drucker werden in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt?
Gemäß Auflistung aller erfassten Geräte zuzüglich entsprechender Schätzungen
ergibt sich folgende Anzahl an Geräten im Sinne der Fragestellung, die in der Hamburger Verwaltung genutzt werden:
a)
rund 8.700
Laserdrucker
b)
rund 8.000
Tintenstrahldrucker
c)
rund 3.400
Sonstige (Gel-, Nadel- sowie nicht näher spezifizierte Drucker)
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d)
Kopierer
rund 3.400
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3.
Welche Drucker (Marke und Modell) werden aktuell in der Hamburger
Verwaltung genutzt?
Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
4.
Welche Drucker (Marke und Modell) werden aktuell noch gekauft?
Zurzeit können beim Dienstleister Dataport folgende Drucker bestellt werden:
HP Business Inkjet 2800
(Tintenstrahl)
HP Business Inkjet 2800DTN
(Tintenstrahl)
HP OfficeJet Pro 8000 Enterprise
(Tintenstrahl)
Lexmark C748DE
(Laser)
Lexmark C792DE
(Laser)
Lexmark C950DE
(Laser)
Lexmark T654DN
(Laser)
Lexmark W850DN
(Laser)
Lexmark X734DE
(Laser)
Samsung ML-3710D
(Laser)
Samsung ML-3710ND
(Laser)
5.
Welche Arbeitsschutzmaßnahmen wurden seit 1990 durch die Freie und
Hansestadt Hamburg ergriffen, um Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg vor möglichen Gefahren durch Laserdrucker-, Kopiererund ähnliche Emissionen zu schützen?
Bei der Beschaffung von Laserdruckern und Kopierern wird darauf geachtet, dass die
Anforderungen des Gütesiegels Blauer Engel (RAL-ZU 122) erfüllt werden. Die Kriterien berücksichtigen auch Toner- sowie Lärmemissionen. Darüber hinaus hat der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) zum sicheren Umgang mit Laserdruckern und Kopieren Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die sich unter anderem auf die von der
Unfallkasse Nord herausgegebene Information „Laserdrucker – sicher betreiben“
(GUV-I 820) stützen.
6.
Welche Vorschriften sind im Umgang mit Laserdruckern und Kopierern
im Hinblick auf Arbeitsschutz zu beachten? Planen der Senat oder die
zuständige Behörde einen besseren Schutz vor Drucker-Emissionen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zu beachten. Zur Umsetzung dieser Anforderungen gibt es sogenannte Schutzleitfäden der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für die Tätigkeiten Drucken und Kopieren sowie
Wartungs- und Servicearbeiten an Drucker- und Kopiergeräten. Demnach gehören die
Tätigkeiten Drucken und Kopieren zu den Tätigkeiten geringer Gefährdung nach § 6
Absatz 11 GefStoffV, für welche die allgemeinen Schutzmaßnahmen des § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigten ausreichend sind. Spezielle Arbeitsschutzvorschriften zum Umgang mit Laserdruckern und Kopierern liegen nicht vor. Es gelten die
allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A3.6 (Lüftung). Konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Laserdruckern und Kopierern im Büro enthält die von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) herausgegebene Informationsschrift Leitfaden für die Gestaltung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (BGI 650).
Weder dem Senat noch den Behörden und Landesbetrieben liegen Hinweise vor,
dass bei Einhaltung der genannten Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten
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ein Gesundheitsrisiko besteht. Maßnahmen mit dem Ziel, den Schutz vor DruckerEmissionen über das bisherige Niveau zu verbessern, sind daher nicht geplant.
7.
Wie wird vermieden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien
und Hansestadt Hamburg den Laserdrucker-Emissionen ausgesetzt
werden? Gibt es noch Laserdrucker direkt in Büros? Werden Laserdrucker noch direkt in Büros aufgestellt?
Wenn ja, wie groß ist der Anteil der Laserdrucker in Büros an der Gesamtzahl der Laserdrucker, die in den Behörden und den Landesbetrieben der Freien und Hansestadt Hamburg in Betrieb sind?
Laserdrucker werden auch in Büros eingesetzt. Die örtlichen Gegebenheiten lassen
eine Separierung in gesonderten Räumen nicht immer zu. Bei der Auswahl möglicher
Aufstellungsorte wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die Räumlichkeiten be- und
entlüftbar sind. Die genutzten Laserdrucker entsprechen den Vorgaben des Qualitätssiegels des Blauen Engels. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
8.
Wie wird bei Laserdruckern eine ausreichende Be- und Entlüftung gewährleistet? Was sind die konkreten Anforderungen für eine ausreichende Be- und Entlüftung für Standorte von Laserdruckern,
a)
wenn sie in Büros stehen, in denen Menschen dauerhaft arbeiten
und
b)
wenn sie in getrennten Druckerräumen stehen?
Eine ausreichende Belüftung gehört zu den Grundanforderungen an Arbeitsräume
gemäß ArbStättV. Sie wird in der Regel durch Fensterlüftung gewährleistet. Besondere Anforderungen an die Be- und Entlüftung für Standorte von Laserdruckern liegen
nicht vor. Sofern die Geräte in getrennten Räumen aufgestellt sind, die nicht über
Fensterlüftung verfügen, ist eine technische Be- und Entlüftung zu installieren, die den
Anforderungen der ASR 3.6 (Lüftung) entspricht. Der AMD empfiehlt außerdem, bei
der Aufstellung in Büroräumen darauf zu achten, dass die Abluftöffnungen der Geräte
nicht direkt auf einen Arbeitsplatz gerichtet sind.
9.
Werden in der Hamburger Verwaltung und in den Landesbetrieben Laserdrucker oder Kopierer noch in unbelüfteten Räumen betrieben?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Üblicherweise werden Kopierer auf Laserdruckbasis in Räumen aufgestellt, die eine
manuelle oder technische Belüftung besitzen. Die örtlichen Gegebenheiten lassen dieses jedoch nicht immer zu. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 8.
10. Werden die Laserdruckgeräte in den Hamburger Behörden und Landesbetrieben regelmäßig gewartet und regelmäßig auf Freisetzung von Tonerstäuben kontrolliert?
Wenn ja, wie, durch wen, wie oft und mit welchen Konsequenzen? Werden Geräte, die Toner freisetzen, sofort außer Betrieb gesetzt?
Die Wartung der Laserdrucker wird anlassbezogen durchgeführt. Eine regelmäßige
Kontrolle von freigesetzten Tonerstäuben findet üblicherweise nicht statt. Defekte
Geräte werden umgehend ersetzt.
11. Werden regelmäßig Raumluftmessungen in Büroräumen mit Laserdruckern durchgeführt?
Nein.
12. Wie beurteilt der Senat die Nachrüstung von Laserdruckgeräten mit Filtern?
Gemäß den Empfehlungen von Gütesiegeln ist ein Einsatz von zusätzlichen Filtern
nicht erforderlich.
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13. Ist es richtig, dass der Einsatz von Filtern zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hamburger Behörden, zum Beispiel im Kundenzentrum Walddörfer und beim Amtsgericht Wandsbek, nicht genehmigt
beziehungsweise verboten wurde?
Wenn ja, warum?
Der Einsatz von Filtern im Kundenzentrum Walddörfer wurde nicht genehmigt. Die
Anbringung von Feinstaubfiltern an den Druckern im Kundenzentrum Walddörfer ist
nach Herstellerangaben nicht vorgesehen und nicht notwendig. Die verwendeten Druckermodelle genügen den Anforderungen an die Schadstoffemission gemäß Blauem
Engel, RAL-UZ 122, sodass eine zusätzliche Staubfilterung nicht erforderlich ist. Am
Amtsgericht Hamburg wird auf den generellen Einsatz von Luftfiltern verzichtet, da der
vermutete positive Effekt nicht zweifelsfrei belegt ist. Sofern sich Mitarbeiter über
Beeinträchtigungen durch Laserdrucker beklagen, werden die Geräte, soweit möglich,
gegen Tintenstrahler ausgetauscht. Am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek wurden auf
Mitarbeitervorschlag zahlreiche Laserdrucker gegen Tintenstrahldrucker ausgetauscht.
14. Werden Kinder, Schwangere, Kranke und insbesondere Mitarbeiter mit
Erkrankungen der Atemwege und Metallallergien besonders vor Laserdruckgeräten geschützt? Welche Maßnahmen werden hierzu getroffen?
Bei bestimmungsgemäßem Betrieb von Laserdruckern und Kopierern ist nicht von
einer Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugehen. Vor
diesem Hintergrund bestehen auch keine besonderen Schutzmaßnahmen für Kinder,
Schwangere, Kranke und Mitarbeiter mit Erkrankungen der Atemwege und Metallallergien.
15. Wie groß ist die Zahl der Mitarbeiter in den einzelnen Behörden und
Landesbetrieben, die direkt am Arbeitsplatz Emissionen von Laserdruckern ausgesetzt werden? Bitte ins Verhältnis zu den jeweiligen Beschäftigtenzahlen setzen.
Siehe Vorbemerkung.
16. Wie groß ist im Landesbetrieb Verkehr, der durch einen besonders hohen Krankenstand auffällt, die Zahl der Mitarbeiter, die direkt am Arbeitsplatz Emissionen von Laserdruckern ausgesetzt werden? Bitte ins
Verhältnis zu der Beschäftigtenzahl setzen. Wie viele Laserdruckgeräte
werden im Landesbetrieb Verkehr pro Raum maximal und durchschnittlich eingesetzt? Welche Schutzmaßnahmen werden getroffen?
270 von 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbetriebes Verkehr (LBV)
haben einen Laserdrucker in ihrem Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe eingesetzt. Eine Verbindung zwischen Krankenquote und Emissionen von Laserdruckern
kann hier nicht erkannt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
17. Sind Menschen mit Metallallergien besonders von Emissionen aus Laserdruckern, Kopierern und ähnlichen Geräten gefährdet? Wie groß ist
der Anteil der Menschen, die in Deutschland an Metallallergien leiden?
Daten zur Häufigkeit von Metallallergien sowie einem Zusammenhang mit Emissionen
aus Laserdruckern, Kopierern oder Ähnlichem liegen dem Senat nicht vor.
18. Ist es richtig, dass bei der Hamburger Polizei Laserdruckgeräte abgeschafft und durch Gel- und Tintendrucker ersetzt werden? Was hat zu
dieser Entscheidung geführt? Ist geplant, diese Entscheidung auch auf
andere Bereiche zu übertragen?
Seitens der IT-Abteilung besteht für Nutzer von Laserdruckern das Angebot, Tintenstrahl- beziehungsweise Gel-Drucker statt eines Laserdruckers zu nutzen. Es ist nicht
geplant, diese Entscheidung auf andere Bereiche der Hamburger Verwaltung zu übertragen.
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Anlage
Übersicht über die in den Hamburger Behörden eingesetzten Drucker nach Hersteller und Modellbezeichnung
Hersteller und Modell
Brother
DCP 7010
DCP 7025
DCP 7045N
HL-5140
HL-5270DN
MFC 7820N
MFC 8440
MFC 8860DN
MFC 9420CN
MFC 9660
P-TOUCH 9200DX
C.Itoh
C650 PLUS
C660 PB
Canon
GP200
i560
i9950
iR 2200
iR 3300
Pixma iP100
Pixma IP3000
Pixma IP4000
Pixma IP4200
Pixma iP4300
Pixma iP4500
Pixma iP4600
Pixma iP4950
Pixma iP5300
Pixma IP6000D
Pixma MG5150
Pixma MP 510
Pixma MP 540
Pixma MP550
Pixma MP830
Diverse
Drittanbieter-Drucker
Drittanbieter-Multifunktionsgerät
Dymo
Label Writer 320
Label Writer 400 Turbo
Eltron
P310i
TLP 2742
Epson
AcuLaser C2000
AcuLaser C2600
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Hersteller und Modell
noch Epson
AcuLaser C4000
AcuLaser C8600
EPL 5500
EPL 5700
EPL 5800
EPL 5900
EPL 6100
EPL 6200
LQ 2080
LQ 2180
LQ 870
Stylus 1520
Stylus C66
Stylus C84
Stylus C86
Stylus Color 1520
Stylus Color 600
Stylus Color 640
Stylus Color 880
Stylus CX5200
Stylus CX6600
Stylus DX4050
Stylus DX4050MF
Stylus DX4850
Stylus DX6000
Stylus DX7400
Stylus DX7450
Stylus DX8400
Stylus Photo R2400
Stylus Pro 3800
TM T88IV
FSC
Business InkJet 3000
HP
Business InkJet 1000
Business InkJet 1100
Business InkJet 1100D
Business InkJet 1200
Business InkJet 1200D
Business InkJet 2600N
Business InkJet 2800
Business InkJet 2800DTN
Business InkJet CP 1700
Color LaserJet 1500
Color LaserJet 2500N
Color LaserJet 2550N
Color LaserJet 2600
Color LaserJet 2600N
Color LaserJet 2605DN
Color LaserJet 2840
Color LaserJet 3500
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Drucksache 20/5989
Hersteller und Modell
noch HP
Color LaserJet 3505DN
Color LaserJet 3600N
Color LaserJet 3700N
Color LaserJet 3800DN
Color LaserJet 4500N
Color LaserJet 4550
Color LaserJet 4550DN
Color LaserJet 4600
Color LaserJet 4700
Color LaserJet 5500DN
Color LaserJet 5500DTN
Color LaserJet 5550
Color LaserJet 5550DN
Color LaserJet 5550DTN
Color LaserJet 5550N
Color Laserjet CM1015
Color Laserjet CM1017
Color LaserJet CP2025DN
DeskJet 1120C
DeskJet 1150
DeskJet 1200
DeskJet 1200D
DeskJet 1220C
DeskJet 1280
DeskJet 1280c
DeskJet 3325
DeskJet 3650
DeskJet 3820
DeskJet 500
DeskJet 5150
DeskJet 520
DeskJet 540
DeskJet 5652
DeskJet 5662
DeskJet 5940
DeskJet 600
DeskJet 6122
DeskJet 6127
DeskJet 640C
DeskJet 6540
DeskJet 670C
DeskJet 690C
DeskJet 6940
DeskJet 695C
DeskJet 710C
DeskJet 720C
DeskJet 815
DeskJet 815C
DeskJet 840C
DeskJet 895Cxi
DeskJet 920C
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Hersteller und Modell
noch HP
DeskJet 930C
DeskJet 940C
DeskJet 950C
DeskJet 959C
DeskJet 960C
DeskJet 970Cxi
DeskJet 9800
DeskJet 9800D
DeskJet 980Cxi
DeskJet 9880
DeskJet 990Cxi
DeskJet D4260
LaserJet 1000
LaserJet 1005
LaserJet 1005W
LaserJet 1010
LaserJet 1015
LaserJet 1020
LaserJet 1022N
LaserJet 1100
LaserJet 1150
LaserJet 1160
LaserJet 1200
LaserJet 1200N
LaserJet 1220
LaserJet 1300
LaserJet 1320
LaserJet 1320D
LaserJet 1320N
LaserJet 2015D
LaserJet 2015N
LaserJet 2100
LaserJet 2100TN
LaserJet 2200
LaserJet 2200D
LaserJet 2200DN
LaserJet 2300
LaserJet 2300D
LaserJet 2300N
LaserJet 2420
LaserJet 2420D
LaserJet 2420DN
LaserJet 2430
LaserJet 2430DTN
LaserJet 3020
LaserJet 3030
LaserJet 3050
LaserJet 3390
LaserJet 4 Plus
LaserJet 4000
LaserJet 4000N
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/5989
Hersteller und Modell
noch HP
LaserJet 4050
LaserJet 4050N
LaserJet 4100
LaserJet 4100DTN
LaserJet 4100N
LaserJet 4200
LaserJet 4200N
LaserJet 4250
LaserJet 4250DTN
LaserJet 4250N
LaserJet 4L
LaserJet 4P
LaserJet 5
LaserJet 5000
LaserJet 5000N
LaserJet 5100TN
LaserJet 5L
LaserJet 5M
LaserJet 5P
LaserJet 6L
LaserJet 6P
LaserJet 9040DN
LaserJet IIIP
LaserJet P2015D
LaserJet P2015DN
LaserJet P2055D
LaserJet P2055DN
LaserJet P3005X
OfficeJet 5510
OfficeJet 5610
OfficeJet 6110
OfficeJet D135
OfficeJet D155xi
OfficeJet G55
OfficeJet G85
OfficeJet H470
OfficeJet K7100
OfficeJet K80
OfficeJet Pro 8000
OfficeJet Pro K5400
OfficeJet Pro K5400D
OfficeJet Pro K5400DN
OfficeJet Pro K550
OfficeJet Pro K550DTN
OfficeJet Pro K7100
OfficeJet Pro K850
OfficeJet Pro K8600
OfficeJet Pro l7580
OfficeJet R45
PhotoSmart 1215
PhotoSmart 1218
9
Drucksache 20/5989
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Hersteller und Modell
noch HP
PhotoSmart 7150
PhotoSmart 7660
PhotoSmart 7760
PhotoSmart 8250
PSC 1100
PSC 2510
PSC 750
PSC 950
Komdruck
IDP
Konica Minolta
7022
8020
Bizhub 250
Bizhub 350
Bizhub 361
Bizhub 420
Bizhub 500
Bizhub C220
Bizhub C252
Bizhub C253
Bizhub C353
Bizhub C361
Magicolor 3300
Page Pro 1200
Kyocera
FS-1000
FS-1000+
FS-1000+N
FS-1000DG
FS-1000N
FS-1010
FS-1010N
FS-1020D
FS-1030
FS-1030D
FS-1030DN
FS-1320
FS-1700
FS-1750
FS-1800+
FS-1800+N
FS-1800N
FS-1900
FS-1920
FS-2000D
FS-2000DN
FS-3820N
FS-400
FS-4000
FS-4000D
10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/5989
Hersteller und Modell
noch Kyocera
FS-4000DN
FS-4020DN
FS-600
FS-680
FS-720
FS-9100DN
FS-920
FS-C5025N
FS-C5030N
FS-C5300DN
FS-C8026N
Kyocera Mita
FS-3750
Lexmark
C734dn
C736dn
C782dtn
C792de
C935dtn
C950de
E360d
Optra C760
Optra C920
Optra E232
Optra E232T
Optra E240
Optra E320L
Optra E321
Optra S1255N
Optra S1855N
Optra T520
Optra T522
Optra T610
Optra T620
Optra T620N
Optra T630
Optra T630N
Optra T640
Optra T640DN
Optra T650DN
Optra T650N
Optra T654DTN
T650dn
T650n
T654dtn
W812
W840DN
X546dtn
Z65
Nashuatec
DocuStation 3545
11
Drucksache 20/5989
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Hersteller und Modell
noch Nashuatec
DocuStation DSM 415
DocuStation DSM 615
DocuStation DSM 622
DocuStation DSM 645
DSC 224
DSC 332
DSC 332 PS
DSC 415
DSC 428
DSm725
MP C1500SP
MP C2500
NRG 2705
NRG Aficio 2205
Oki Systems GmbH
C3100
C3200N
C3300
C5250N
C5540
C9500
C9600DN
Rabbit
214T
Ricoh
Aficio 1515
Aficio CS555
Aficio MP 9000
MP 2000
Samsung
CLP 510
CLP 550
CLP 670ND
ML-3470D
ML-3471ND
ML-3710D
ML-3710ND
ML-4551ND
Tally
T 5023+
T8006
Zebra
GK420 TT
T402
TLP 2844
TLP 2844-Z
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