Schriftliche Kleine Anfrage
Transcription
Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/5989 20. Wahlperiode 04.12.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) vom 28.11.12 und Betr.: Antwort des Senats Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker und Kopierer Seit 2005 gelten strengere EU-Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft. Während Feinstaub in der Außenluft Gegenstand zahlreicher Untersuchungen ist, wurde die Feinstaubbelastung der Raumluft in Wohn- und Arbeitsräumen bisher vernachlässigt. Gerade Emissionen von Laserdruckern und Kopierern stehen immer wieder im Verdacht, Gesundheitsschäden hervorzurufen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in den Fragestellungen abgefragten Informationen werden nicht flächendeckend statistisch erfasst. Die genannten Angaben beruhen teilweise auf Schätzungen der zuständigen Behörden, insoweit kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass die Erfassung ein vollständiges, qualitätsgesichertes und lückenloses Bild im erfragten Zeitraum darstellt. Dies wäre nur durch Inaugenscheinnahme aller Gerätestandorte sowie einer händischen Durchsicht aller entsprechenden Akten möglich, was in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gab es seit 1990 in den Hamburger Behörden und Landesbetrieben Fälle von Erkrankungen, die nachgewiesen durch Laserdrucker-, Kopiereroder ähnliche Emissionen verursacht wurden? Wenn ja, wie viele? Weder dem Senat noch den Behörden und Landesbetrieben sind Hinweise über Erkrankungen bei Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bekannt, die nachweislich auf den Einfluss von Laserdruckern, Kopierern oder von Geräten mit ähnlichen Emissionen zurückgeführt werden können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Kopierer oder sonstige Drucker werden in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt? Gemäß Auflistung aller erfassten Geräte zuzüglich entsprechender Schätzungen ergibt sich folgende Anzahl an Geräten im Sinne der Fragestellung, die in der Hamburger Verwaltung genutzt werden: a) rund 8.700 Laserdrucker b) rund 8.000 Tintenstrahldrucker c) rund 3.400 Sonstige (Gel-, Nadel- sowie nicht näher spezifizierte Drucker) Drucksache 20/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode d) Kopierer rund 3.400 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Drucker (Marke und Modell) werden aktuell in der Hamburger Verwaltung genutzt? Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Drucker (Marke und Modell) werden aktuell noch gekauft? Zurzeit können beim Dienstleister Dataport folgende Drucker bestellt werden: HP Business Inkjet 2800 (Tintenstrahl) HP Business Inkjet 2800DTN (Tintenstrahl) HP OfficeJet Pro 8000 Enterprise (Tintenstrahl) Lexmark C748DE (Laser) Lexmark C792DE (Laser) Lexmark C950DE (Laser) Lexmark T654DN (Laser) Lexmark W850DN (Laser) Lexmark X734DE (Laser) Samsung ML-3710D (Laser) Samsung ML-3710ND (Laser) 5. Welche Arbeitsschutzmaßnahmen wurden seit 1990 durch die Freie und Hansestadt Hamburg ergriffen, um Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg vor möglichen Gefahren durch Laserdrucker-, Kopiererund ähnliche Emissionen zu schützen? Bei der Beschaffung von Laserdruckern und Kopierern wird darauf geachtet, dass die Anforderungen des Gütesiegels Blauer Engel (RAL-ZU 122) erfüllt werden. Die Kriterien berücksichtigen auch Toner- sowie Lärmemissionen. Darüber hinaus hat der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) zum sicheren Umgang mit Laserdruckern und Kopieren Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die sich unter anderem auf die von der Unfallkasse Nord herausgegebene Information „Laserdrucker – sicher betreiben“ (GUV-I 820) stützen. 6. Welche Vorschriften sind im Umgang mit Laserdruckern und Kopierern im Hinblick auf Arbeitsschutz zu beachten? Planen der Senat oder die zuständige Behörde einen besseren Schutz vor Drucker-Emissionen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zu beachten. Zur Umsetzung dieser Anforderungen gibt es sogenannte Schutzleitfäden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für die Tätigkeiten Drucken und Kopieren sowie Wartungs- und Servicearbeiten an Drucker- und Kopiergeräten. Demnach gehören die Tätigkeiten Drucken und Kopieren zu den Tätigkeiten geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 11 GefStoffV, für welche die allgemeinen Schutzmaßnahmen des § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigten ausreichend sind. Spezielle Arbeitsschutzvorschriften zum Umgang mit Laserdruckern und Kopierern liegen nicht vor. Es gelten die allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A3.6 (Lüftung). Konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Laserdruckern und Kopierern im Büro enthält die von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) herausgegebene Informationsschrift Leitfaden für die Gestaltung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (BGI 650). Weder dem Senat noch den Behörden und Landesbetrieben liegen Hinweise vor, dass bei Einhaltung der genannten Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/5989 ein Gesundheitsrisiko besteht. Maßnahmen mit dem Ziel, den Schutz vor DruckerEmissionen über das bisherige Niveau zu verbessern, sind daher nicht geplant. 7. Wie wird vermieden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg den Laserdrucker-Emissionen ausgesetzt werden? Gibt es noch Laserdrucker direkt in Büros? Werden Laserdrucker noch direkt in Büros aufgestellt? Wenn ja, wie groß ist der Anteil der Laserdrucker in Büros an der Gesamtzahl der Laserdrucker, die in den Behörden und den Landesbetrieben der Freien und Hansestadt Hamburg in Betrieb sind? Laserdrucker werden auch in Büros eingesetzt. Die örtlichen Gegebenheiten lassen eine Separierung in gesonderten Räumen nicht immer zu. Bei der Auswahl möglicher Aufstellungsorte wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die Räumlichkeiten be- und entlüftbar sind. Die genutzten Laserdrucker entsprechen den Vorgaben des Qualitätssiegels des Blauen Engels. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie wird bei Laserdruckern eine ausreichende Be- und Entlüftung gewährleistet? Was sind die konkreten Anforderungen für eine ausreichende Be- und Entlüftung für Standorte von Laserdruckern, a) wenn sie in Büros stehen, in denen Menschen dauerhaft arbeiten und b) wenn sie in getrennten Druckerräumen stehen? Eine ausreichende Belüftung gehört zu den Grundanforderungen an Arbeitsräume gemäß ArbStättV. Sie wird in der Regel durch Fensterlüftung gewährleistet. Besondere Anforderungen an die Be- und Entlüftung für Standorte von Laserdruckern liegen nicht vor. Sofern die Geräte in getrennten Räumen aufgestellt sind, die nicht über Fensterlüftung verfügen, ist eine technische Be- und Entlüftung zu installieren, die den Anforderungen der ASR 3.6 (Lüftung) entspricht. Der AMD empfiehlt außerdem, bei der Aufstellung in Büroräumen darauf zu achten, dass die Abluftöffnungen der Geräte nicht direkt auf einen Arbeitsplatz gerichtet sind. 9. Werden in der Hamburger Verwaltung und in den Landesbetrieben Laserdrucker oder Kopierer noch in unbelüfteten Räumen betrieben? Wenn ja, in welchem Umfang? Üblicherweise werden Kopierer auf Laserdruckbasis in Räumen aufgestellt, die eine manuelle oder technische Belüftung besitzen. Die örtlichen Gegebenheiten lassen dieses jedoch nicht immer zu. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 8. 10. Werden die Laserdruckgeräte in den Hamburger Behörden und Landesbetrieben regelmäßig gewartet und regelmäßig auf Freisetzung von Tonerstäuben kontrolliert? Wenn ja, wie, durch wen, wie oft und mit welchen Konsequenzen? Werden Geräte, die Toner freisetzen, sofort außer Betrieb gesetzt? Die Wartung der Laserdrucker wird anlassbezogen durchgeführt. Eine regelmäßige Kontrolle von freigesetzten Tonerstäuben findet üblicherweise nicht statt. Defekte Geräte werden umgehend ersetzt. 11. Werden regelmäßig Raumluftmessungen in Büroräumen mit Laserdruckern durchgeführt? Nein. 12. Wie beurteilt der Senat die Nachrüstung von Laserdruckgeräten mit Filtern? Gemäß den Empfehlungen von Gütesiegeln ist ein Einsatz von zusätzlichen Filtern nicht erforderlich. 3 Drucksache 20/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 13. Ist es richtig, dass der Einsatz von Filtern zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hamburger Behörden, zum Beispiel im Kundenzentrum Walddörfer und beim Amtsgericht Wandsbek, nicht genehmigt beziehungsweise verboten wurde? Wenn ja, warum? Der Einsatz von Filtern im Kundenzentrum Walddörfer wurde nicht genehmigt. Die Anbringung von Feinstaubfiltern an den Druckern im Kundenzentrum Walddörfer ist nach Herstellerangaben nicht vorgesehen und nicht notwendig. Die verwendeten Druckermodelle genügen den Anforderungen an die Schadstoffemission gemäß Blauem Engel, RAL-UZ 122, sodass eine zusätzliche Staubfilterung nicht erforderlich ist. Am Amtsgericht Hamburg wird auf den generellen Einsatz von Luftfiltern verzichtet, da der vermutete positive Effekt nicht zweifelsfrei belegt ist. Sofern sich Mitarbeiter über Beeinträchtigungen durch Laserdrucker beklagen, werden die Geräte, soweit möglich, gegen Tintenstrahler ausgetauscht. Am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek wurden auf Mitarbeitervorschlag zahlreiche Laserdrucker gegen Tintenstrahldrucker ausgetauscht. 14. Werden Kinder, Schwangere, Kranke und insbesondere Mitarbeiter mit Erkrankungen der Atemwege und Metallallergien besonders vor Laserdruckgeräten geschützt? Welche Maßnahmen werden hierzu getroffen? Bei bestimmungsgemäßem Betrieb von Laserdruckern und Kopierern ist nicht von einer Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugehen. Vor diesem Hintergrund bestehen auch keine besonderen Schutzmaßnahmen für Kinder, Schwangere, Kranke und Mitarbeiter mit Erkrankungen der Atemwege und Metallallergien. 15. Wie groß ist die Zahl der Mitarbeiter in den einzelnen Behörden und Landesbetrieben, die direkt am Arbeitsplatz Emissionen von Laserdruckern ausgesetzt werden? Bitte ins Verhältnis zu den jeweiligen Beschäftigtenzahlen setzen. Siehe Vorbemerkung. 16. Wie groß ist im Landesbetrieb Verkehr, der durch einen besonders hohen Krankenstand auffällt, die Zahl der Mitarbeiter, die direkt am Arbeitsplatz Emissionen von Laserdruckern ausgesetzt werden? Bitte ins Verhältnis zu der Beschäftigtenzahl setzen. Wie viele Laserdruckgeräte werden im Landesbetrieb Verkehr pro Raum maximal und durchschnittlich eingesetzt? Welche Schutzmaßnahmen werden getroffen? 270 von 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbetriebes Verkehr (LBV) haben einen Laserdrucker in ihrem Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe eingesetzt. Eine Verbindung zwischen Krankenquote und Emissionen von Laserdruckern kann hier nicht erkannt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 17. Sind Menschen mit Metallallergien besonders von Emissionen aus Laserdruckern, Kopierern und ähnlichen Geräten gefährdet? Wie groß ist der Anteil der Menschen, die in Deutschland an Metallallergien leiden? Daten zur Häufigkeit von Metallallergien sowie einem Zusammenhang mit Emissionen aus Laserdruckern, Kopierern oder Ähnlichem liegen dem Senat nicht vor. 18. Ist es richtig, dass bei der Hamburger Polizei Laserdruckgeräte abgeschafft und durch Gel- und Tintendrucker ersetzt werden? Was hat zu dieser Entscheidung geführt? Ist geplant, diese Entscheidung auch auf andere Bereiche zu übertragen? Seitens der IT-Abteilung besteht für Nutzer von Laserdruckern das Angebot, Tintenstrahl- beziehungsweise Gel-Drucker statt eines Laserdruckers zu nutzen. Es ist nicht geplant, diese Entscheidung auf andere Bereiche der Hamburger Verwaltung zu übertragen. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/5989 Anlage Übersicht über die in den Hamburger Behörden eingesetzten Drucker nach Hersteller und Modellbezeichnung Hersteller und Modell Brother DCP 7010 DCP 7025 DCP 7045N HL-5140 HL-5270DN MFC 7820N MFC 8440 MFC 8860DN MFC 9420CN MFC 9660 P-TOUCH 9200DX C.Itoh C650 PLUS C660 PB Canon GP200 i560 i9950 iR 2200 iR 3300 Pixma iP100 Pixma IP3000 Pixma IP4000 Pixma IP4200 Pixma iP4300 Pixma iP4500 Pixma iP4600 Pixma iP4950 Pixma iP5300 Pixma IP6000D Pixma MG5150 Pixma MP 510 Pixma MP 540 Pixma MP550 Pixma MP830 Diverse Drittanbieter-Drucker Drittanbieter-Multifunktionsgerät Dymo Label Writer 320 Label Writer 400 Turbo Eltron P310i TLP 2742 Epson AcuLaser C2000 AcuLaser C2600 5 Drucksache 20/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Hersteller und Modell noch Epson AcuLaser C4000 AcuLaser C8600 EPL 5500 EPL 5700 EPL 5800 EPL 5900 EPL 6100 EPL 6200 LQ 2080 LQ 2180 LQ 870 Stylus 1520 Stylus C66 Stylus C84 Stylus C86 Stylus Color 1520 Stylus Color 600 Stylus Color 640 Stylus Color 880 Stylus CX5200 Stylus CX6600 Stylus DX4050 Stylus DX4050MF Stylus DX4850 Stylus DX6000 Stylus DX7400 Stylus DX7450 Stylus DX8400 Stylus Photo R2400 Stylus Pro 3800 TM T88IV FSC Business InkJet 3000 HP Business InkJet 1000 Business InkJet 1100 Business InkJet 1100D Business InkJet 1200 Business InkJet 1200D Business InkJet 2600N Business InkJet 2800 Business InkJet 2800DTN Business InkJet CP 1700 Color LaserJet 1500 Color LaserJet 2500N Color LaserJet 2550N Color LaserJet 2600 Color LaserJet 2600N Color LaserJet 2605DN Color LaserJet 2840 Color LaserJet 3500 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/5989 Hersteller und Modell noch HP Color LaserJet 3505DN Color LaserJet 3600N Color LaserJet 3700N Color LaserJet 3800DN Color LaserJet 4500N Color LaserJet 4550 Color LaserJet 4550DN Color LaserJet 4600 Color LaserJet 4700 Color LaserJet 5500DN Color LaserJet 5500DTN Color LaserJet 5550 Color LaserJet 5550DN Color LaserJet 5550DTN Color LaserJet 5550N Color Laserjet CM1015 Color Laserjet CM1017 Color LaserJet CP2025DN DeskJet 1120C DeskJet 1150 DeskJet 1200 DeskJet 1200D DeskJet 1220C DeskJet 1280 DeskJet 1280c DeskJet 3325 DeskJet 3650 DeskJet 3820 DeskJet 500 DeskJet 5150 DeskJet 520 DeskJet 540 DeskJet 5652 DeskJet 5662 DeskJet 5940 DeskJet 600 DeskJet 6122 DeskJet 6127 DeskJet 640C DeskJet 6540 DeskJet 670C DeskJet 690C DeskJet 6940 DeskJet 695C DeskJet 710C DeskJet 720C DeskJet 815 DeskJet 815C DeskJet 840C DeskJet 895Cxi DeskJet 920C 7 Drucksache 20/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Hersteller und Modell noch HP DeskJet 930C DeskJet 940C DeskJet 950C DeskJet 959C DeskJet 960C DeskJet 970Cxi DeskJet 9800 DeskJet 9800D DeskJet 980Cxi DeskJet 9880 DeskJet 990Cxi DeskJet D4260 LaserJet 1000 LaserJet 1005 LaserJet 1005W LaserJet 1010 LaserJet 1015 LaserJet 1020 LaserJet 1022N LaserJet 1100 LaserJet 1150 LaserJet 1160 LaserJet 1200 LaserJet 1200N LaserJet 1220 LaserJet 1300 LaserJet 1320 LaserJet 1320D LaserJet 1320N LaserJet 2015D LaserJet 2015N LaserJet 2100 LaserJet 2100TN LaserJet 2200 LaserJet 2200D LaserJet 2200DN LaserJet 2300 LaserJet 2300D LaserJet 2300N LaserJet 2420 LaserJet 2420D LaserJet 2420DN LaserJet 2430 LaserJet 2430DTN LaserJet 3020 LaserJet 3030 LaserJet 3050 LaserJet 3390 LaserJet 4 Plus LaserJet 4000 LaserJet 4000N 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/5989 Hersteller und Modell noch HP LaserJet 4050 LaserJet 4050N LaserJet 4100 LaserJet 4100DTN LaserJet 4100N LaserJet 4200 LaserJet 4200N LaserJet 4250 LaserJet 4250DTN LaserJet 4250N LaserJet 4L LaserJet 4P LaserJet 5 LaserJet 5000 LaserJet 5000N LaserJet 5100TN LaserJet 5L LaserJet 5M LaserJet 5P LaserJet 6L LaserJet 6P LaserJet 9040DN LaserJet IIIP LaserJet P2015D LaserJet P2015DN LaserJet P2055D LaserJet P2055DN LaserJet P3005X OfficeJet 5510 OfficeJet 5610 OfficeJet 6110 OfficeJet D135 OfficeJet D155xi OfficeJet G55 OfficeJet G85 OfficeJet H470 OfficeJet K7100 OfficeJet K80 OfficeJet Pro 8000 OfficeJet Pro K5400 OfficeJet Pro K5400D OfficeJet Pro K5400DN OfficeJet Pro K550 OfficeJet Pro K550DTN OfficeJet Pro K7100 OfficeJet Pro K850 OfficeJet Pro K8600 OfficeJet Pro l7580 OfficeJet R45 PhotoSmart 1215 PhotoSmart 1218 9 Drucksache 20/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Hersteller und Modell noch HP PhotoSmart 7150 PhotoSmart 7660 PhotoSmart 7760 PhotoSmart 8250 PSC 1100 PSC 2510 PSC 750 PSC 950 Komdruck IDP Konica Minolta 7022 8020 Bizhub 250 Bizhub 350 Bizhub 361 Bizhub 420 Bizhub 500 Bizhub C220 Bizhub C252 Bizhub C253 Bizhub C353 Bizhub C361 Magicolor 3300 Page Pro 1200 Kyocera FS-1000 FS-1000+ FS-1000+N FS-1000DG FS-1000N FS-1010 FS-1010N FS-1020D FS-1030 FS-1030D FS-1030DN FS-1320 FS-1700 FS-1750 FS-1800+ FS-1800+N FS-1800N FS-1900 FS-1920 FS-2000D FS-2000DN FS-3820N FS-400 FS-4000 FS-4000D 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/5989 Hersteller und Modell noch Kyocera FS-4000DN FS-4020DN FS-600 FS-680 FS-720 FS-9100DN FS-920 FS-C5025N FS-C5030N FS-C5300DN FS-C8026N Kyocera Mita FS-3750 Lexmark C734dn C736dn C782dtn C792de C935dtn C950de E360d Optra C760 Optra C920 Optra E232 Optra E232T Optra E240 Optra E320L Optra E321 Optra S1255N Optra S1855N Optra T520 Optra T522 Optra T610 Optra T620 Optra T620N Optra T630 Optra T630N Optra T640 Optra T640DN Optra T650DN Optra T650N Optra T654DTN T650dn T650n T654dtn W812 W840DN X546dtn Z65 Nashuatec DocuStation 3545 11 Drucksache 20/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Hersteller und Modell noch Nashuatec DocuStation DSM 415 DocuStation DSM 615 DocuStation DSM 622 DocuStation DSM 645 DSC 224 DSC 332 DSC 332 PS DSC 415 DSC 428 DSm725 MP C1500SP MP C2500 NRG 2705 NRG Aficio 2205 Oki Systems GmbH C3100 C3200N C3300 C5250N C5540 C9500 C9600DN Rabbit 214T Ricoh Aficio 1515 Aficio CS555 Aficio MP 9000 MP 2000 Samsung CLP 510 CLP 550 CLP 670ND ML-3470D ML-3471ND ML-3710D ML-3710ND ML-4551ND Tally T 5023+ T8006 Zebra GK420 TT T402 TLP 2844 TLP 2844-Z 12