Grundzüge EnEV - Deutsches Dach

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Grundzüge EnEV - Deutsches Dach
Grundzüge EnEV.ppt
Grundzüge
Energieeinsparverordnung
EnEV
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EnEV
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Normen
 DIN EN 832 : 1998-12 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden, Berechnung
des Heizenergiebedarfs, Wohngebäude
 DIN V 4108-6 : 2000-11 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 6:
Berechnung des Jahresheizenergiebedarfs
 DIN 4108 Beiblatt 2 : 1998-08 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden –
Wärmebrücken –Planungs- und Ausführungsbeispiele
 DIN V 4701-10 : 2001-02 Energetische Bewertung von heiz- und
raumlufttechnischen Anlagen, Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung
 DIN EN ISO 6946 : 1996-11 Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und
Wärmedurchgangskoeffizient, Berechnungsverfahren
 DIN EN ISO 10077-1 : 2000-11 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen
und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten –Teil 1:
Vereinfachtes Verfahren
 DIN EN 673: 2001-01 Glas im Bauwesen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) - Berechnungsverfahren
 DIN EN 13829 : 2001-02 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden, Bestimmung
der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, Differenzdruckverfahren
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EnEV
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Normen
 DIN EN ISO 13789 : 1999-10 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden,
Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient, Berechnung
 DIN V 4108-2 :2001-03 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäden, Teil 2:
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
 DIN EN 410 : 1998-12 Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen und
strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen
 DIN EN ISO 717-1 : 1997-01 Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden
und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1 : 1996); Deutsche
Fassung EN ISO 717-1 : 1996
 DIN 4102-13 : 1990-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;
Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
 DIN EN 12207-1 : 2000-06 Fenster und Türen –Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
 DIN EN ISO 7345 : 1995-12 Wärmeschutz - Physikalische Größen und Definitionen
(ISO 7345 : 1987)
 DIN 4108-7 : 2001-08 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7:
Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und
Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
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EnEV
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Normen
 DIN EN ISO 10077-2 : Entwurf 1999-02 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern,
Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 2:
Numerisches Verfahren für Rahmen (ISO/DIS 10077-2 : 1998); Deutsche Fassung
prEN ISO 10077-2 : 1998
 DIN EN ISO 10211-1 : 1995-11 Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und
Oberflächentemperaturen - Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren (ISO 10211-1 :
1995); Deutsche Fassung EN ISO 10211-1 : 1995
 DIN EN ISO 10211-2 : 2001-06 Wärmebrücken im Hochbau - Berechnung der
Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Teil 2: Linienförmige Wärmebrücken
(ISO 10211-2 : 2001); Deutsche Fassung EN ISO 10211-2 : 2001
 DIN EN ISO 13370 : 1998-12 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden,
Wärmeübertragung über das Erdreich, Berechnungsverfahren
 DIN EN ISO 14683 : 1999-09 Wärmebrücken im Hochbau - Längenbezogener
Wärmedurchgangskoeffizient - Vereinfachte Verfahren und Anhaltswerte (ISO
14683:1999); Deutsche Fassung EN ISO 14683:1999 Wärmedurchgangskoeffizient,
Vereinfachte Verfahren und Anhaltswerte
 DIN EN ISO 10456 : 2000-08 Baustoffe und –produkte - Verfahren zur Bestimmung
der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte
 DIN EN 12524 : 2000-07 Baustoffe und Bauprodukte –Wärme- und
feuchteschutztechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte
 DIN 4108 –4 : 2002-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil
4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
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EnEV
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Energieverbrauch in Deutschland
Licht
1%
Hausgeräte
6%
Heizung
49%
Warmwasser
8%
5
EnV
Auto
36%
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Die Einsparungsmöglichkeiten am Energieverbrauch und somit auch das größte
Potenzial zur Reduzierung der Emissionen liegt im Heizenergieverbrauch.
Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs an Heizenergie sind deshalb
wichtige Umweltschutzmaßnahmen.
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Grundzüge EnEV.ppt
Energieverbrauch in Deutschland
Die Hälfte unseres
Energieverbrauchs
wird im Haushalt
6
EnV
„verheizt“!
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Die eindeutige Botschaft aus der Grafik lautet: die Hälfte unseres
Energieverbrauchs im Haushalt verheizen wir! Und daran arbeitet die EnEV mit
ihren Vorgaben für bautechnischen Wärmeschutz und Anlagentechnik sowohl im
Neubau wie auch im Bestand.
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Grundzüge EnEV.ppt
Entwicklung des Wärmebedarfs im
Einfamilienhaus
Wärmebedarf für
Trinkwassererwärmung
240
200
Lüftungswärmebedarf
(Verluste durch Luftaustausch)
50
Transmissionswärmebedarf
(Verluste durch Mauerwerk und Fenster)
160
120
50
160
80
40
15
25
130
15
Gebäude
ab 1984
50
90
55
30
15
15
Gebäude
ab 1995
Niedrigenergiehaus
EnV
Altbaubestand
80
7
210
40
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Der Wärmebedarf eines Einfamilienhauses hat sich in den letzten Jahren
kontinuierlich nach unten bewegt; dies liegt an den gestiegenen Anforderungen
des Gesetzgebers, an den hohen Kosten für Heizenergie und sicher auch am
gestiegenen Umweltbewusstsein der Menschen , denn Senkung des Verbrauchs
senkt auch die Emissionen.
Tatsache ist aber auch, dass die bisherigen Verordnungen des Gesetzgebers für
den konstruktiven Wärmeschutz nur für den Neubau gegriffen haben; sie waren
und sind sinnvoll, haben aber eben nur die Belastungszuwächse reduziert und das
Energiesparen im großen Stile nicht leisten können.
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Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung)
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EnV
EnEV
01.02.2002
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Seit dem 1.2.2002 ist die EnEV geltendes Recht.
Die wesentlichen Neuerungen und Merkmale sind:
1.Konsequente Ausrichtung am Primärenergiebedarf,
2.Einhaltung der Anforderungen der Wirtschaftlichkeit,
3.Neue Verfahren und Normenanpassungen wurden
vorgenommen,
5.Auf der Heizungs-Seite wurden auch pauschalierte Verfahren
eingeführt.
Die wichtigen Normen, die parallel zur EnEV weiterentwickelt
wurden:
DIN V 4108 Teil 6,
DIN V 4701 Teil 10,
DIN 4108 Teil 2.
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Anforderungen EnEV - Neubau
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EnV
Niedrigenergiestandard
Ganzheitliche Betrachtung (Anlagen- und
Bautechnik)
Vereinfachte Nachweisverfahren
Erleichterter Einsatz erneuerbarer Energien
Energieausweise
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Die wesentlichen Anforderungen für den Neubau sind zusammengefasst:
1. Die Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf
Niedrigenergiehausstandard. Dies bedeutet eine Absenkung um
durchschnittlich 30% gegenüber geltendem Recht.
2. Es werden nicht nur bautechnische Aspekte sondern durch die
Zusammenführung von Heizungsanlagen-Verordnung und
Wärmeschutzverordnung ganzheitliche Betrachtungen von Neubauten
ermöglicht um das Einsparziel zu erreichen.
3. Für bestimmte Wohngebäude werden vereinfachte Nachweisverfahren
eingeführt.
4. Der Einsatz erneuerbarer Energien zur Heizung, Lüftung und
Warmwasserbereitung bei Neubauten wird erleichtert
5. Durch die Einführung von Energieausweisen wird die Transparenz für
Bauherren und Nutzer (auch Käufer) erhöht.
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Anforderungen EnEV - Altbau
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EnV
Verschärfung der Anforderungen an Bauteile
(Ersatz-Erneuerung-Erweiterung)
Ersatz alter Heiztechnik
Dämmung Geschossdecke/ungedämmter
Rohrleitungen
Rahmen für freiwillige
Energieverbrauchskennwerte
Energieausweis empfohlen
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Gebäudebestand
Auch im Gebäudebestand werden Anforderungen bei Sanierung, Erneuerung,
Ersatz und Erweiterung gestellt.
Für den Gebäudebestand sind die wesentlichen Änderungen:
1. Verschärfung der energetischen Anforderungen bei wesentlichen Änderungen
an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden.
2. Alte Heizkessel, die deutlich unter den Effizienzstandards liegen, müssen bis
zum zum Ende des Jahres 2006 bzw. 2008 erneuert werden
3. Oberste Geschossdecken und ungedämmte Rohrleitungen (Heizungs- und
Warmwasserrohre) sind bis Ende 2006 zu dämmen
4. Es wurde ein Rahmen für die freiwillige Angabe von
Energieverbrauchskennwerten geschaffen.
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Bezug auf Grundnormen
EnEV
Festlegung
Energieeinsparung
Max. Jahres-Energiebedarf
P
max
Randbedingungen
Ra
nd
be
din
gu
ng
en
P
Q <Q
QP=
Qh x eP
DIN 4701-10
DIN 4108-6
Berechnung
Bauphysik
gleiche
Berechnung
Anlagentechnik
Randbedingungen
Jahres-Heizwärmebedarf
Anlagen-Kennzahl
e
1
EnV
P
h
Q
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Als wesentliche Grundnormen entlasten die DIN 4108-6 sowie die DIN 4701-10
den Text der EnEV und ermöglichen so eine weitergehende Anpassung an den
Stand der Technik ohne Gesetzgebungs- bzw. Verordnungsverfahren.
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Grundzüge EnEV.ppt
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EnV
Heizenergie-Primärenergie
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Die EnEV bilanziert unter Einbeziehung der Anlagentechnik den Wärmebedarf für
Heizung und Warmwasser sowie den Wärmebedarfs für die
Warmwasserbereitung den Heizenergiebedarf und den Primärenergiebedarf.
Heizwärmebedarf
Beschreibt die rechnerisch ermittelten Wärmeeinträge über ein Heizsystem, die
zur Aufrechterhaltung einer bestimmten mittleren Raumtemperatur in einem
Gebäude oder in einer Zone eines Gebäudes benötigt werden. Dieser Wert wird
auch als Netto-Heizenergiebedarf bezeichnet.
Heizenergiebedarf
Ist die berechnete Energiemenge, die dem Heizsystem des Gebäudes zugeführt
werden muss, um den Heizwärmebedarf abdecken zu können.
In der energetischen Betrachtung werden nun somit die weiteren
Wärmebedarfsquellen aufgenommen und die unterschiedlichen Energieträger
betrachtet, um einen sinnvollen Vergleich zu ermöglichen.
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EnV
Vereinfachtes Schema
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Ein vereinfachtes Schema zeigt die Zusammenhänge der neuen EnEV. Lüftungsund Transmissionswärmeverluste werden den solaren und internen
Energiegewinnen gegenübergestellt. Dies ergibt den Heizwärmebedarf. Um den
tatsächlich Primärenergiebedarf zu ermitteln müssen noch die Anlagenverluste,
sowie der Bedarf an Strom und Brauchwarmwasser ermittelt werden. Dieser
Endenergiebedarf wird dann mit einer Primärenergie -Kennzahl des
Endenergieträgers multipliziert (Strom, Heizöl, Erdgas) um so den
Primärenergiebedarf zu ermitteln.
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Grundzüge EnEV.ppt
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EnV
Anforderungen an den JahresPrimärenergiebedarf
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In Abhängigkeit vom Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungshülle A zum
beheizten Gebäudevolumen Ve sind Höchstwerte in Tabellenform festgelegt.
Die Anforderungskurve der EnEV bezieht sich deshalb in Abhängigkeit vom
Verhältnis zwischen wärmeübertragender Umfassungsfläche zum beheizten
Volumen nicht mehr auf die Heizwärme sondern auf die Heizenergie..
Der Bezug auf die Endenergie hat auch einen praktischen Hintergrund.Als
sogenannter rechnerischer Verbrauch ist er ein vernünftiger Anhaltspunkt für
Vergleiche mit realen Verbrauchswerten. Dieser rechnerische Verbrauch ist in
etwa vergleichbar mit dem s.g. „
Drittelmix“bei Kraftfahrzeugen, er hängt also
neben den baulichen und anlagetechnischen Gegebenheiten auch von
klimatischen und nutzungsbedingten Faktoren ab.
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EnEV –Neubau
QP = (Qh + Qw) x ep
= Jahres-Primärenergiebedarf
= Jahres-Heizwärmebedarf
=Zuschlagszahl für Warmwasser
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=Anlagenaufwandszahl
EnV
QP
Qh
Qw
ep
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Im Mittelpunkt der neuen Energieeinsparverordnung stehen die
Kompensationsmöglichkeiten im vereinfachten Verfahren für Wohngebäude, die
sich aus dem Produkt von Bautechnik und der Anlagenkennzahl ergibt.
Hierfür steht die Formel QP = (Qh + Qw) x ep.
QP
Qh
Qw
ep
= Jahres-Primärenergiebedarf
= Jahres-Heizwärmebedarf
=Zuschlagszahl für Warmwasser
=Anlagenaufwandszahl
Der Jahres-Primärenergiebedarf QP für Gebäude wird nach der der DIN EN 832 in
Verbindung mit DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 ermittelt. Der in diesem
Rechengang zu bestimmende Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist nach dem
ausführlichen Monatsbilanzverfahren bzw. dem kürzeren Heizperiodenverfahren
zu ermitteln.
Der Wärmebedarf für die Warmwassererzeugung ist in der Berechnung zu
berücksichtigen. Als Nutz-Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung Qw im
Sinne der DIN V 4701-10 sind 12,5 kWh/(m²a) anzusetzen.
Die Anlagenaufwandszahl wird entsprechend der DIN V 4701-10 ermittelt. Hier
werden den Anlagenbauer drei Möglichkeiten eröffnet:
Das detaillierte Verfahren beschreibt die Berechnung aller Einzelkomponenten in
einem aufwändigen Rechengang.
Das Standardverfahren ist ein verkürztes Rechenverfahren und im dritten
Verfahren gibt es die Möglichkeit für vorkonfigurierte Systeme nach von der
Industrie vorgegebenen Diagrammen die Anlagenkennzahl zu ermitteln und in die
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs zu übergeben.
Der Einfluss der Wärmebrücken ist zu begrenzen.
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Kompensationsmöglichkeiten
QP = (Qh + Qw) x ep
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Anlagentechnik
EnV
Bautechnik
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Das vereinfachte Rechenschema zeigt die Möglichkeiten auf, wie die Elemente
derBautechnik und der Anlagentechnik miteinander kombiniert werden können. Je
niedriger die Anlagenzahl gewählt wird umso geringere Anforderungen an den
Wärmeschutz werden gestellt; oder anders ausgedrückt: mit einer guten
Heizungsanlage kann der Bedarf, Wärmedämmung einzubauen weggerechnet
werden. Dies gilt natürlich nur unter Berücksichtigung der Mindestbaustandards,
wie sie z.B. in der WSVO 1995 vorgelegt wurden.
Ganz deutlich ist aber die Aufgabe des Holzbaugewerbes abzulesen, die Initiative
zu ergreifen und als Führer in möglichen Arbeitsgemeinschaften mit dem
Heizungsbaugewerbe diesen Entwicklungen zuvor zu kommen.
Das Heizungsbaugewerbe wittert schon die Chance zum Einsatz von
vorkonfektionierten Systemen zur rechnerischen Kompensation.
Unabhängig davon bleibt aber die Bestimmung zum wärmebrückenfreien und
luftdichten Bauen ein wichtiger Bestandteil der EnEV.
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Grundzüge EnEV.ppt
Kompensationsmöglichkeiten
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EnEV
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Konsequenz EnEV-Neubau
Wärmeschutz
und
Anlagentechnik
müssen frühzeitig geplant werden
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EnEV
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Rechnerischer Nachweis
DIN 4108-6
Vereinfachtes
(Heizperiodenbilanz)verfahren
Monatsbilanzverfahren
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DIN 4701-10
Grafisches
Kurzverfahren
(Referenzanlagen)
Tabellarisches
Verfahren
Standardisierte
Werte nach Norm
Ausführliche
Berechnung
(konkrete Kennwerte
einer Anlage)
EnEV
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Rechnerischer Nachweis für Qh
Monatsbilanzverfahren
Vereinfachtes Verfahren
(Heizperiodenverfahren)
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EnEV
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Monatsbilanzverfahren
Bilanzierung jedes Monats
Alle positiven Ergebnisse werden addiert
(Verluste > Gewinne => AUSGLEICH DURCH
Heizenergieaufwand)
Standardverfahren nach DIN EN 832 und
DIN V 4108-6
Randbedingungen nach
DIN V 4108-6 Anhang D
Hoher Rechenaufwand => rechnergestützt
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Heizperiodenverfahren
Bilanzierung über gesamte Heizperiode
Nur für wohn- und wohnähnliche Gebäude
Fensteranteil < 30 % (festgelegter Ausnutzungsfaktor für
solare Energiegewinne)
Festgelegte Gradtagszahl ist auf „
genaue“Erfüllung der
Anforderungen abgestellt; bei höherer
wärmetechnischer Qualität der Hülle liegen die Werte
auf der sicheren Seite
Pauschalisierungen und Vereinfachungen
Keine Berücksichtigung von z.B. TWD und
Glasvorbauten möglich
Einfacher Rechengang, Randbedingungen nach EnEV
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EnEV
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Bonusfaktoren im Neubau
Wärmebrückennachweis
Luftdichtheit
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EnV
Erneuerbare Energien
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In der Berechnung des Primärenergiebedarfs wirken sich die Faktoren
Luftdichte Gebäudehülle mit Nachweis
Nachweis wärmebrückenfreier Konstruktionen,
Sowie der Einsatz erneuerbarer Energien positiv aus.
Mit diesen Punkten kann die Planung den entsprechenden Vorgaben der EnEV
angepasst werden. Sie wirken als Bonuspunkte bei der Ermittlung des
Primärenergiebedarfs.
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Bonusfaktor EnEV
Begrenzung
Wärmebrückenverluste
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EnEV
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Grundzüge EnEV.ppt
Wärmebrücken
Bei Neubauten können Wärmebrücken bis zu
20% der Transmissionswärmeverluste
ausmachen
Im vereinfachten Verfahren Vorgaben nach
DIN 4108 Beiblatt 2
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EnEV
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Vermeidung von Wärmebrücken
Bonusfaktor EnEV
Pauschal
ΔUwb = 0,1 W/m²k
Wärmebrückenfreie Konstruktionen nach
DIN 4108 Beiblatt 2
ΔUwb = 0,05 W/m²k
Genauer Nachweis über die Länge der WB
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EnEV
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Wärmebrücken
Untersuchungen haben gezeigt, dass Wärmebrücken gerade bei gut
gedämmten Konstruktionen einen Anteil von bis zu 20 % der
Transmissionswärmeverlusten haben. Nach der EnEV gibt es drei
Möglichkeiten für einen Nachweis:
1. Ohne Nachweis wir der pauschale
Wärmebrückenzuschlagskoeffizient ΔUwb = 0,1 W/m²k angesetzt.
2. Bei Verwendung von Konstruktionen, die nachweislich keine
Wärmebrücken darstellen, wird nur der halbe Zuschlag von ΔUwb
= 0,05 W/m²k angesetzt. Diese Konstruktionen sind in
eingeführten technischen Regeln z.B. der DIN 4108 Beiblatt 2
3. Alternativ ist auch ein genauer Nachweis der Wärmebrücken nach
DIN EN 10211-1:1995 und DIN EN 10211-2:1999 möglich
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Grundzüge EnEV.ppt
Vermeidung Wärmebrücken
Beispiel Ortgang
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EnEV
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Ortgang
Es ist darauf zu achten, dass keine Wärmebrücken und
Luftundichtigkeiten im Bereich des Ortganges entstehen.
Der Betonabschlussbalken ist mit einer Wärmedämmung senkrecht
und an seiner Oberkante zu dämmen. Die Luftsperre wird luftdicht an
die Außenwand angeschlossen.
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Grundzüge EnEV.ppt
Vermeidung Wärmebrücken
Beispiel Außenwand
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EnEV
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Der Ringanker und die oberste Steinreihe sind gedämmt; wichtig ist
das Heranführen der Wärmedämmung an die
Zwischensparrendämmung der Dachkonstruktion. Auch hier ist der
luftdichte Anschluss herzustellen.
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Grundzüge EnEV.ppt
Vermeidung Wärmebrücken
Beispiel Außenwand
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EnEV
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Bei dieser Holzständer-Konstruktion sind alle Anschlüsse luftdicht
und ohne Wärmebrücke herzustellen. Die im Element angefügten
Luftsperren müssen überstehen, damit sie vor Ort an die Luftsperre
angeschlossen werden können. Der Anschluss der Luftsperre erfolgt
mechanisch mit einem Kompriband an die Fußpfette.
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Grundzüge EnEV.ppt
Vermeidung Wärmebrücken
Beispiel Innenwand
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EnEV
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Auch für den Anschluss einer Innenwand an die Dachkonstruktion gilt
zur Vermeidung von Wärmebrücken, dass die Trennwand ca. 10 cm
unter der Dachdeckung enden soll und entsprechend
wärmegedämmt wird. So wird der Wärmeverlust infolge der gute
Wärmeleitfähigkeit des Mörtels vermindert.
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Grundzüge EnEV.ppt
Vermeidung Wärmebrücken
Beispiel Kamin
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EnEV
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Auch Durchdringungen der Konstruktion sind sowohl
wärmebrückenfrei wie auch luftdicht herzustellen. Die Dämmung
zwischen Kamin und den Auswechslungen um den Kamin ist aus
nichtbrennbarem Material der Brennstoffklasse A gem. DIN 4102
herzustellen.
Die Diffusionsoffen Unterspannung wird dicht an den Kamin
herangeführt; die Dampfsperre luftdicht auf der Rauminnenseite
angeschlossen.
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Grundzüge EnEV.ppt
Bonusfaktor EnEV
Begrenzung
Lüftungswärmeverluste
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EnEV
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32
Grundzüge EnEV.ppt
Lüftungswärmeverluste
gewollte Lüftungsvorgänge zur notwendigen
Sicherstellung hygienisch erforderlicher
Verhältnisse
ungewollte Lüftungsvorgänge infolge
Luftdurchsatz bei Fugen und Undichtheiten der
Gebäudehülle
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EnEV
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Grundsätzlich sind Lüftungsvorgänge im Gebäude wichtig. Gewollte
Lüftungsvorgänge sind zur Sicherstellung hygienisch einwandfreier Verhältnisse
wichtig und auch in der EnEV geplant. Ungewollte Lüftungsvorgänge infolge
Luftdurchsatz durch Fugen und Undichtigkeiten sind schädlich und müssen
verhindert werden.
33
Grundzüge EnEV.ppt
Lüftungswärmeverluste
Ursachen:
Winddruck und -sog auf die
Gebäudehülle
Temperaturunterschiede an der
Gebäudehülle
Lüftungsanlagen (Über- und
Unterdruck)
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EnEV
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Ursachen für Lüftungswärmeverluste können sein:
1. Winddruck –und Sog auf die Gebäudehülle
2. Temperaturunterschiede an der Gebäudehülle
3. Über- und Unterdruck von Lüftungsanlagen
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Grundzüge EnEV.ppt
Winddruck und –sog auf die
Gebäudehülle
Winddruck
+++
Windsog
–––
–––
+++
––
++
––
++
––
++
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++
––
++
––
++
––
EnEV
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Grundzüge EnEV.ppt
Temperaturunterschiede
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EnEV
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36
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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EnEV
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Bei einem nicht fachgerechten und sorgfältigen Anschluss der
Luftdichtigkeitsebene (kann auch die Dampfsperre sein) an z.B. eine Giebelwand
kann sog. Wasserdampfkonvektion stattfinden. Dabei dringt dann durch
Luftströmung feuchte warme Innenluft in die Konstruktion ein, kondensiert an den
kalten Bauteilen. In der Folge reichert sich das Kondenswasser in der
Konstruktion an und kann zu erheblichen Schäden führen.
Also nicht nur durch Diffusion gelangt Wasserdampf in die Konstruktion, sondern
insbesondere durch Konvektion, also der Strömung von feuchter warmer Raumluft
kann es zu Tauwasseranfall kommen.
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Grundzüge EnEV.ppt
Fugenbeispiel
Annahmen:
Innenraumklima:
t= 0,01 m
l= 1,00 m
b= 2 mm
20°C
50 %
6 Pa
W in d g e s ch w in d ig k e i t
m /s
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Fugentiefe t
Fugenbreite b
Lufttemperatur:
rel. Luftfeuchte:
Druckdifferenz:
W i n d st ä r k e
n a ch
Be a u f o r t
Fu
ge
nl
l äng
e
Fugentiefe
Fugenlänge
Fugenbreite
0,0
0,6
1,8
3,4
5,3
7,5
9,9
12 , 5
15 , 3
-
S ta u d r u c k / K r a f t
Pa
0 ,5
1 ,7
3 ,3
5 ,2
7 ,4
9 ,8
12 , 4
1 5, 2
1 6, 2
0, 0
0, 2
2, 0
7, 0
1 8, 0
3 6, 0
6 2, 0
1 0 0, 0
1 4 9, 0
-
0 ,2
2 ,0
7 ,0
1 7, 0
3 5 ,0
6 1 ,0
9 8 ,0
1 4 7, 0
2 1 1, 0
Durchströmrichtung
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EnEV
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Durch Wasserdampfdiffusion diffundiert durch ein Bauteil mit dem Sperrwert sd<
0,02 m diffusionsäquivalente Luftschichtdicke 1200 g/m² und Tag.
Demgegenüber strömt durch eine klaffende Fuge in der luftdichtendenden
Bauteilschicht mit 1m Länge und 2 mm Breite täglich feuchte warme Luft mit
einem Volumen von 3120 g/m.
Dies verdeutlicht die besondere Bedeutung der Luftdichtigkeit.
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Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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EnEV
39
39
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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EnEV
40
40
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
Zugluft
Feuchteschäden
Schimmelpilzbildung
Wärmeverluste durch unkontrollierten
Luftaustausch
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EnEV
41
41
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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EnEV
42
42
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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EnEV
43
43
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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44
44
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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45
45
Grundzüge EnEV.ppt
Probleme - Konvektion
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EnEV
46
46
Grundzüge EnEV.ppt
Typische Leckagen an
Durchdringungen
Leuchtmittel in Decken
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47
47
Grundzüge EnEV.ppt
Typische Leckagen an
Durchdringungen
Steckdose in Leichtbauwand
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48
48
Grundzüge EnEV.ppt
Typische Leckagen an
Durchdringungen
Steckdose in Massivwand
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EnEV
49
Typische und immer wiederkehrende Leckagestellen sind Durchdringungen von
Leichtbauwänden mit z.B. Einbauten der Elektrik. Aber auch in Massivwänden
können diese Einbauten zu unangenehmen Undichtigkeiten mit schwerwiegenden
Folgen führen.
49
Grundzüge EnEV.ppt
Typische Leckagen an
Durchdringungen
Anschluss eines Dachfensters
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50
50
Grundzüge EnEV.ppt
Luftundichtigkeiten nach
Sanierung
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51
51
Grundzüge EnEV.ppt
Regelwerke zur Luftdichtheit
 DIN 4108, Teil 2.
 DIN 4108-6,
Tab. 3 Richtwerte für die Dichtheit von Gebäuden
 DIN 4108-7,
Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen
 ISO/DIN 9972
Bestimmung der Luftdichtheit von Gebäuden
 Merkblatt zur Wärmedämmung zwischen den Sparren
ZVDH 1997
 WSchVo 95
§ 4 Anforderungen an die Dichtheit,
Anl. 4, Ziff. 2 Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
 EnEV 2002
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52
52
Grundzüge EnEV.ppt
Bauteile/ Bauprodukte
nach DIN 4108-7 luftdicht
Betonbauteile nach DIN 1045
Mauerwerk nur mit Putzschicht
Holzwerkstoffe, Gipsfaser- oder GipskartonBauplatten
Faserzementplatten
Kunststoff-Folien, Kunststoffbahnen und
bituminöse Dachbahnen (keine Perforierung)
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EnEV
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Materialen für die Luftdichtheitsschicht sind.
-
Bahnen z.B. aus Elastomer, Kunststoff, Bitumen oder auf Papierbasis
-
Holzwerkstoffplatten (Spanplatten, Baufurniersperrholzplatten)
-
Gipskarton.-Bauplatten, Gipsfaserplatten
Wichtig:
Sämtliche Überlappungen, Stoßfugen und Anschlüsse müssen luftdicht ausgeführt
werden!
Der Baustoffhandel bietet für Luftdichtheitsschichten und luftdichte Anschlüsse
eine große Auswahl an:
Vorkomprimierte Fugendichtbänder, abgestimmt auf die
Luftdichtheitsschichten
Ein- oder doppelseitige Klebebänder (verwenden nach
Herstellerempfehlung)
53
Grundzüge EnEV.ppt
Beispiele Bauteile/ Bauprodukte
nach DIN 4108-7 nicht luftdicht
Trapezbleche (Stöße und Überlappungen)
Nut-Feder Schalungen
poröse Weichfaserplatten u. Holzwolleleichtbauplatten
Platten als raumseitige Bekleidung
(Anschlüsse, Stöße und Durchdringungen)
Fugenfüllmaterialien, z.B. Montageschäume
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Nicht luftdicht im Sinne der DIN 4108-7 sind Baustoffe wie
Trapezbleche (Stöße und Überlappungen)
Nut-Feder Schalungen
poröse Weichfaserplatten u. Holzwolleleicht-bauplatten
Platten als raumseitige Bekleidung (Anschlüsse, Stöße und Durchdringungen)
Fugenfüllmaterialien, z.B. Montageschäume
54
Grundzüge EnEV.ppt
Problemfall Bestandsveränderung
Komplexe Anschlusssituationen
Vielzahl von Durchdringungen
Bewegungen des Dachstuhls, Schwund
Keine eindeutige Ebene zur Aufnahme der
Luftdichtigkeitsschicht
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55
Im Gebäudebestand, also bei Sanierungen und Erweiterungen sind problematisch
und werden von der theoretischen DIN 4108-7 nur unzureichend erfasst und
beschrieben. Eine Vielzahl von komplexen Anschlusssituationen und
Dachdurchdringungen, sowie zu erwartende Bewegungen durch Setzungen und
Schwund im Dachstuhl und keine eindeutig definierte Lage der luftdichten
Bauteilschicht erschweren die Arbeit.
55
Grundzüge EnEV.ppt
Komplexe Situationen
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56
56
Grundzüge EnEV.ppt
Komplexe Situationen
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EnEV
57
57
Grundzüge EnEV.ppt
Lage der Luftdichtheitsebene
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EnEV
58
In schematischer Form wird hier die Lage der Luftdichtheitsebene gezeigt.
1. Aufsparrenlösung der Luftdichtheitsebene mit aufgesetzten Sparrenköpfen ist
günstig
2. Die eindeutige Lage der Luftdichtheitsschicht auf der Rauminnenseite ist
günstig
3. Ungünstig erscheinen übermäßig viele Anschlüsse und Durchdringungen
4. Besser ist es, die Luftdichtigkeitsebene durchzuziehen und Durchdringungen
zusammen zufassen; dies muß geplant werden
58
Grundzüge EnEV.ppt
Installationsebene
DIN 4108 T7
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EnEV
59
Bei den nachfolgenden Innenausbauarbeiten dürfen die Bemühungen um eine
luftdichte Konstruktion natürlich nicht wieder zunichte gemacht werden.
Nicht selten wird die Wind- und Dampfsperre nämlich aus Unkenntnis über die
komplizierten bauphysikalischen Zusammenhänge erst nachträglich verletzt. Der
Einbau von Steckdosen ist hier nur einer von vielen Anlässen für mögliche
Beschädigungen. Mit einer Installationsebene, die raumseitig vor der
Luftdichtheitsschicht angeordnet wird, können Durchdringungen von vornherein
vermieden werden.
59
Grundzüge EnEV.ppt
Luftdicht
!
Alle Anschlüsse, Stoßfugen,
Überlappungen und Durchdringungen
müssen luftdicht angeschlossen sein
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EnEV
60
Die Forderung nach luftdichter Ausführung ist nicht neu; neu ist aber der
Stellenwert und in der Konsequenz auch die Überprüfung dieser Forderung durch
den Bauherren. Die Qualität Ihrer Arbeit wird zunehmend messbar und somit auch
Ihr unternehmerischer Erfolg.
60
Grundzüge EnEV.ppt
Folien-Überlappung
DIN 4108 T7
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61
Überlappung
Durch beidseitig klebendes Band oder durch Klebemasse, aber durch
Anpresslatte gesichert wird die Luftdichtigkeit einer Folienüberlappung hergestellt.
61
Grundzüge EnEV.ppt
Anschluss Giebelwand
DIN 4108 T7
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62
Ortgang
Der Anschluss einer Folie an die Giebelwand wird mit einem Kompri-Band und
einer Anpresslatte luftdicht ausgeführt. Die Latte wird an der Giebelwand befestigt
um den ausreichenden Anpressdruck zu erzielen. Alternativ kann die Folie auch
mit einem Rippenstreckmetall eingeputzt werden.
62
Grundzüge EnEV.ppt
Fensterrahmen/Mauerwerk
DIN 4108 T7
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63
Blendrahmen sind außenseitig mit Kompribändern abzudichten und raumseitig mit
Hinterfüllung und dauerelastischem Fugenmaterial luftdicht herzustellen.
63
Grundzüge EnEV.ppt
Durchdringung
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64
Durchdringungen
Grundsätzlich sollten nach Möglichkeit keine Durchdringungen geplant und
eingebaut werden. Unvermeidliche Rohrdurchführungen und Durchdringungen
sind mit entsprechenden Folienmanschetten und vom Hersteller empfohlenen
Klebebändern herzustellen. Es dürfen nur die dafür vorgesehenen Klebebänder
eingesetzt werden.
64
Grundzüge EnEV.ppt
Durchdringung
Aber nicht so!!!
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EnEV
65
65
Grundzüge EnEV.ppt
Nachweis der Luftdichtheit
Bewertung in der EnEV - Bonusfaktor

Freie Lüftung (ohne Dichtheitsnachweis)
n=0,7 h-1

Freie Lüftung mit Nachweis (mit n50 < 3,0 h-1)
n=0,6 h-1

Nachweis gefordert für Gebäude
mit raumlufttechnischen Anlagen (n50 < 1,5 h-1)

n50 = Luftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz

(Quotient aus Volumenstrom und Innenvolumen)
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EnEV
66
Die Dichtheitsprüfung ist im Referentenentwurf eine Option, die nach einer
europäischen Norm als Differenzdruckverfahren bei 50 Pa Über-/ Unterdruck
durchgeführt werden kann. (Blower-Door)
–1
Als durchschnittlicher „
Standardluftwechsel“wird ein Wert von n = 0,7 h
angesetzt werden. Für dichtheitsgeprüfte Gebäude mit freier Lüftung kann der
Wert für den Luftwechsel auf 0,6 h
–1 reduziert werden.
Der Dichtheitsnachweis sowie der Einbau einer modernen Lüftungsanlage bietet
durch die geringeren Lüftungswärmeverluste Spielräume für die Auslegung der
Wärmedämmung eines Gebäudes. Bei konsequenter Planung und Ausführung
von luftdichten Details kann der Wärmebedarf um ca. 10% reduziert werden.
Nachweis der Dichtheit
Wie ist die Rechtslage bei Streit über Baumängel?
WSVO ´95, EN 13829 und DIN 4108 bilden die rechtliche Handhabe dafür, dass
die Einhaltung der bereits seit 1981 in DIN 4108 gemäß dem Stand der Technik
geforderten Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muss (siehe WSVO ´95
§4 Abs.4).
Dies hat zur Folge, dass der Ausführende beim Nachweis mangelnder Dichtheit
zur Rechenschaft gezogen werden kann; egal ob ein Grenzwert für die
Luftwechselrate vertraglich vereinbart wurde oder nicht. Die rechtzeitige
Luftdichtheitsprüfung erspart den kostenintensiven und nervenaufreibenden
Rechtsstreit.
Zur Auffindung von Lufteintrittstellen werden zusätzlich zur Blower-Door u.a.
Windgeschwindigkeitsmeßgeräte (Anemometer), Strömungsprüfröhrchen,
Nebelmaschinen und thermografische Messungen eingesetzt
66
Grundzüge EnEV.ppt
Blower-Door Verfahren
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67
Blower-Door-Verfahren
Mit dem Blower-Door-Verfahren wird die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
gemessen.
Dieses Verfahren wird in zukünftigen europäischen Verordnungen geregelt sein.
Die europäische Messnorm liegt in englischer, deutscher und französischer
Sprache vor und ist verabschiedet. Sie hat die offizielle Bezeichnung EN 13829
„Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden- Bestimmung der
Luftdurchlässigkeit von Gebäuden -Differenzdruckverfahren (ISO 9972: 1996
modifiziert)"
Hierzu wird ein flexibler Rahmen mit einem elektrisch betrieben Gebläse in einen
geöffneten Türrahmen eingespannt.
Mit dem Gebläse wird ein Über- bzw. Unterdruck im Gebäude erzielt und die
Luftmenge bestimmt, die bei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen innen und
außen durch Leckagen in der Gebäudehülle strömt.
67
Grundzüge EnEV.ppt
Planungs- und
Ausführungsempfehlungen
Verträgliche Bau- und Werkstoffe
Feuchte-, Oxidations- und UV-Beständigkeit
Reißfest
Fugen planen
Sorgfältige Ausführung
Keine Beeinflussung durch Witterung
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EnEV
68
Um die geforderte hohe Luftdichtigkeit zu erzielen sind die Bau.- und Werkstoffe
auf einander abzustimmen und auf Verträglichkeit zu prüfen; am sichersten ist die
Verwendung systemgerechter Baustoffe, die von den Herstellern empfohlen
werden.
Die Bau- und Werkstoffe müssen entsprechend ihres Einsatzes eine ausreichende
Feuchte-, Oxidations- und UV-Beständigkeit aufweisen und reißfest sein.
Fugen sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen; die Planungs- und
Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von Fugenmaterialien sind zu beachten.
Eine Selbstverständlichkeit ist die sorgfältigste Ausführung der
Luftdichtheitsschicht durch alle am Bau beteiligten. Kleinere Schadstellen müssen
behoben werden, da sonst Schäden an der Konstruktion zu befürchten sind.
68
Grundzüge EnEV.ppt
Planungs- und
Ausführungsempfehlungen
Lage der Luftdichtheitsschicht beachten
Wechsel der Materialien vermeiden
Anzahl Fugen/Stöße und Überlappungen
reduzieren
Unvermeidbare Fugen so planen, dass
luftdichter Verschluss möglich
Installationsebene auf der Rauminnenseite vor
der Luftdichtheitsschicht
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EnEV
69
Bei der Lage der bau- und haustechnischen Konstruktion ist die Lage der
Luftdichtheitsschicht zu beachten: Ein Wechsel der Luftdichtheitsmaterialien in
den jeweiligen Konstruktionen soll nach Möglichkeit vermieden werden.
Die Anzahl der Fugen, Stößen und Überlappungen ist zu reduzieren.
Unvermeidbare Fugen sind so zu planen, dass ein dauerhaft dichter Verschluss
möglich ist (Abstände zu anderen Bauteilen)
Um Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht zu vermeiden sollt eine
Installationsebene auf der Rauminnenseite vor der Luftdichtheitsschicht
angeordnet werden.
69
Grundzüge EnEV.ppt
Begriffe
Wärmedurchgangskoeffizient
U-Wert (früher K-Wert) in W/m²K
Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG)
Lüftungsebenen
Diffusion
Konvektion
Luftdicht
Winddicht
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EnEV
70
Wärmedurchgangskoeffizient
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist die Wärmemenge, die durch 1 m² eines
Bauteils von der Dicke s innerhalb einer Stunde bei einem Temperaturunterschied
der angrenzenden Bauteile und Außenluft von 1 K hindurchgeht (Größe: W/(m2 K).
Der früher bezeichnete k-Wert wurde im Zuge der Anpassung an europäische
Normen und Vorschriften in den U-Wert umgenannt.
Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG)
Die dreiziffrige Wärmeleitfähigkeitsgruppen ergeben sich aus der
Wärmeleitfähigkeit (Lambda R-muss noch richtig ergänzt werden (GRE S.29)
multipliziert mit 1000. Die LambdaR Werte, der Index R steht für Rechenwert, sind
für Wärmeschutzberechnungen heranzuziehen: Hersteller Angaben und
Laborwerte werden nicht nicht berücksichtigt.
Genaue Angaben über die wärmetechnischen- und feuchtetechnischen
Eigenschaften sind in der DIN 4108 bzw. DIN EN 12524 zu finden.
Lüftungsebene
Luftschicht in einer Konstruktion, die zum Zweck der konvektiven Feuchteabfuhr mit
der Umgebungsluft in Verbindung steht
ANMERKUNG: Die belüftete Luftschicht wird in der Praxis auch als „
Hinterlüftung“
oder „
Belüftungsschicht“bezeichnet.
Diffusion
Bezeichnet den Transport von molekularem, dampfförmigen Transport von Wasser
durch Bauteile hindurch; Diffusion entsteht durch Temperaturgefälle, bzw.
unterschiedlichen Dampfdruck zwischen Innen- und Aussenseite eines Bauteils.
Eine Berechnung findet nach DIN 4108 Teil 5 statt. Bei dieser Berechnung wird
festgestellt, dass in Folge von Diffusion in die Konstruktion eingedrungen
Feuchtigkeit (Im Winter) auch wieder aus der Konstruktion in der
Trocknungsperiode auswandern kann (im Sommer)
Fast größere Bedeutung als Diffusionsvorgänge haben Undichtigkeiten in der
Luftsperrebene.
Konvektion
Übertragung von Wasserdampf in einem Gasgemisch durch Bewegung des
gesamten Gasgemisches, z. B. feuchte Luft, aufgrund eines Gesamtdruckgefälles.
70
Grundzüge EnEV.ppt
Begriffe zur Diffusion
DIN 4108-3
Diffusionsoffene Schicht :
Bauteilschicht mit sd < 0,5 m
Diffusionshemmende Schicht:
Bauteilschicht mit 0,5 < sd < 1.500 m
Diffusionsdichte Schicht:
Bauteilschicht mit sd > 1.500 m
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EnEV
71
Nach DIN 4108-3 sind die Bauteile entsprechend ihrer Diffusionseigenschaften
definiert:
diffusionsoffene Schicht :
Bauteilschicht mit sd < 0,5 m
Diffusionshemmende Schicht:
Bauteilschicht mit 0,5 < sd < 1.500 m
Diffusionsdichte Schicht:
Bauteilschicht mit sd > 1.500 m
Dies ist im Übrigen die einzige Definition zu den Begriffen Dampfsperre und
Dampfbremse!
71
Grundzüge EnEV.ppt
Winddicht-Luftdicht
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EnEV
72
Die Rolle der Luftdichtigkeit wird in der DIN 4108 schon lange behandelt; in der
WSVO 1995 sowie in der EnEV werden deutliche Hinweise darauf gegeben.
Die neue DIN 4108 Teil 7 liegt vor, die entscheidende Hinweise für geeignete
Materialien und Prinzipskizzen für Anschlüsse und Durchdringungen gibt.
Auffällig ist der Begriff „
Luftdichtheit“
, der offensichtlich so gewählt wurde, um eine
Unterscheidung zur Winddichtigkeit zu erreichen. Die winddichte Schicht liegt
naturgemäß außen unter der Eindeckung. Sie soll das Einströmen von Luft von
außen in das Gebäudeinnere unterbinden, in den Sogbereichen aber auch in
umgekehrter Richtung. Winddichte Schichten sollten dampfdurchlässig sein, damit
Feuchtigkeit aus der Konstruktion ausdiffundieren kann. Eine Ausnahme hiervon
sind z.B. wasserdicht Unterdächer, die entsprechend einer Flachdachabdichtung
weitestgehend dampfdicht sind und so eine entsprechend ausgeführte
Dampfsperre auf der Rauminnenseite benötigen.
Die Winddichtungsebene ist im Regelfall einfacher einzubauen als die
Luftdichtheitsebene. Sie hat die Funktion,die Konstruktion von Außenwand/Dach
feuchtefrei zu halten, verhindert ein Hinterströmen der Wärmedämmung und
schützt vor Eindringen kalter Außenluft in strömungsoffene Wärmedämmstoffe (z.
B. Mineralfasern). Luftdicht eingebaute Dampfsperren mit unterschiedlichen
Sperrwerten können auch als Luftdichte Raumhülle wirken.
72
Grundzüge EnEV.ppt
Diffusion
Relative Luftfeuchtigkeit
Temperaturgefälle
Dampfdruckgefälle
Dampfsperreigenschaften
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EnEV
73
Diffusion findet in Abhängigkeit der Dampfsperreigenschaften eines Baustoffes
immer dann statt wenn es eine Differenz der relativen Luftfeuchtigkeit, ein
Temperaturgefälle oder ein Dampfdruckgefälle von innen nach außen gibt.
73
Grundzüge EnEV.ppt
Sd-Wert DIN 4108
sd = µ x d
sd= Diffusionsäquivalente
Luftschichtdicke.
µ = WasserdampfDiffusionswiderstandszahl,
stoffbezogene
Kenngröße.
d = Stoffdicke.
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EnEV
74
74
Grundzüge EnEV.ppt
Sd-Wert

Stoffgrößen nach DIN 4108 Teil 4, Tabelle1

µ - Werte –Beispiele:
Mineralwolle = 1 - 1,4
Gipskarton = 8
PE - Folien = 100.000
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EnEV
75
75
Grundzüge EnEV.ppt
Beispiel Sd-Wert
PE-Folie
sd= 100.000 x 0,2mm
sd= 100.000 x 0,0002 m
sd= 20 m
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EnEV
76
76
Grundzüge EnEV.ppt
Feuchteschutz DIN 4108-3
Schutz vor schädlichem Tauwasseranfall:

Rechnerischer Nachweis

Vereinfachte Nachweise
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EnEV
77
Feuchteschutz nach DIN 4108-3
Neben einer luftdichten Gebäudehülle stellt die DIN 4108-3 an Gebäude mit
normalen raumklimatischen Bedingungen die grundsätzliche Anforderung, dass es
in der Konstruktion eines Außenbauteils und somit auch in der Dachkonstruktion
nicht zu einer schädlichen Tauwasserbildung kommt, die durch Erhöhung des
Feuchtegehaltes den Wärmeschutz und die Standsicherheit der Tragkonstruktion
gefährdet oder zu einem Schädlingsbefall führt. Dies heißt natürlich nicht, dass
keine Feuchtigkeit in die Konstruktion ein diffundieren darf; es muss nur
sichergestellt sein, dass in der Trocknungsperiode die eingedrungen Feuchtigkeit
wieder hinaus diffundieren kann, um die Bilanz über das gesamte Jahr
auszugleichen.
Der Nachweis, dass Diffusion nicht zu schädlichem Tauwasserausfall führt, erfolgt
durch Diffusionsberechnungen nach DIN 4108-3.
Auf diesen Nachweis kann verzichtet werden bei belüfteten Dachkonstruktionen
und bei unbelüfteten Dachkonstruktionen, die in der DIN 4108-3 und auch z.B. in
einem Merkblatt für Wärmedämmung des ZVDH (im Rahmen der Fachregeln für
Dachdeckungen) beschrieben werden.
77
Grundzüge EnEV.ppt
Ohne rechnerischen Nachweis/
Beispiel belüftete Dächer
Belüftete Dächer < 5 o
sd,i > 100 m
Belüftete Dächer > 5 o
sd,i > 2 m
Lüftungsquerschnitt Dachbereich
mind. 2 cm
Lüftungsquerschnitt Traufe/Pult
mind. 2 o/oo, mind. 200 cm 2/m
Lüftungsquerschnitt First/Grat
mind. 0,5 o/oo, mind. 50 cm 2/m
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EnEV
78
Folgende belüftete Dächer bedürfen keines rechnerischen Nachweises:
1. Belüftete Dächer mit einer Dachneigung < 5 o und einer diffusionshemmenden
Schicht mit sd,i > 100 m unterhalb der Wärmedämmschicht, wobei der
Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten unterhalb der
diffusionshemmenden Schicht höchstens des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes
betragen darf.
2. Belüftete Dächer mit einer Dachneigung > 5 o unter folgenden Bedingungen:
- Die Höhe des freien Lüftungsquerschnittes innerhalb des Dachbereiches über der
Wärmedämmschicht muss mindestens 2 cm betragen.
-Der freie Lüftungsquerschnitt an den Traufen bzw. an Traufe und
Pultdachabschluss muss mindestens 2 o/oo der zugehörigen geneigten Dachfläche
betragen, mindestens jedoch 200 cm2/m.
-Bei Satteldächern sind an First und Grat Mindestlüftungsquerschnitte von 0,5 o/oo
der zugehörigen geneigten Dachfläche erforderlich, mindestens jedoch 50 cm2/m.
-Der sd,i beträgt mind. 2 m.
-Anmerkungen:
Bei klimatisch unterschiedlich beanspruchten Flächen eines Daches (z. B.
Nord/Süd-Dachflächen) ist eine Abschottung der Belüftungsschicht im Firstbereich
zweckmäßig.
Bei Kehlen sind Lüftungsöffnungen im Allgemeinen nicht möglich. Solche
Dachkonstruktionen — auch solche mit Dachgauben — sind daher zweckmäßiger
ohne Belüftung auszuführen.
78
Grundzüge EnEV.ppt
Ohne rechnerischen Nachweis
Beispiel nicht belüftete Dächer
Nicht belüftete Dächer mit Dachdeckungen
sd,i > 100 m
Nicht belüftete Dächer mit Dachdeckungen
Sd,ea außen
Sd,i innen
<0,1
<0,3
> 0,3
> 1,0
> 2,0
Sd,i > 6 x Sd,ea
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EnEV
79
Folgende nicht belüftete Dächer bedürfen keines rechnerischen Nachweises:
1. nicht belüftete Dächer mit nicht belüfteter Dachdeckung und einer raumseitigen
diffusionshemmenden Schicht mit einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten
Luftschichtdicke sd,i > 100 m unterhalb der Wärmedämmschicht.
2. nicht belüftete Dächer mit belüfteter Dachdeckung oder mit zusätzlich belüfteter
Luftschicht unter nicht belüfteter Dachdeckung und einer Wärmedämmung
zwischen, unter und/oder über den Sparren und zusätzlicher regensichernder
Schicht bei einer Zuordnung der Werte der wasserdampfdiffusionsäquivalenten
Luftschichtdicken nach Tabelle 1;
ANMERKUNG: Bei nicht belüfteten Dächern mit belüfteter oder nicht belüfteter
Dachdeckung und äußeren diffusionshemmenden Schichten mit Sd,e > 2,0 m
kann erhöhte Baufeuchte oder später z. B. durch Undichtheiten eingedrungene
Feuchte nur schlecht oder gar nicht austrocknen.
79
Grundzüge EnEV.ppt
Ohne rechnerischen Nachweis
Beispiel nicht belüftete Dächer
Nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtungen
sd,i > 100 m
Porenbeton ohne
Dampfsperre/Wärmedämmung
Umkehrdächer
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EnEV
80
Folgende nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtungen bedürfen keines
rechnerischen Nachweises:
1. nicht belüftete Dächer mit einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht mit
einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd,i > 100 m unterhalb
der Wärmedämmschicht, wobei der Wärmedurchlasswiderstand der
Bauteilschichten unterhalb der diffusionshemmenden Schicht höchstens 20%
des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes betragen darf. Bei diffusionsdichten
Dämmstoffen (z. B. Schaumglas) auf starren Unterlagen kann auf eine
zusätzliche diffusionshemmende Schicht verzichtet werden
2. nicht belüftete Dächer aus Porenbeton nach DIN 4223 ohne
diffusionshemmende Schicht an der Unterseite und ohne zusätzliche
Wärmedämmung
3. nicht belüftete Dächer mit Wärmedämmung oberhalb der Dachabdichtung (so
genannte „
Umkehrdächer“
) und dampfdurchlässiger Auflast auf der
Wärmedämmschicht (z. B. Grobkies).
80
Grundzüge EnEV.ppt
Energetische Bewertung der
Anlagentechnik DIN V 4701-10
Primärenergiebedarf zur Erzeugung
von Heizwärme und Trinkwarmwasser
ep = Heizwärme- und
Trinkwarmwasserbedarf des Gebäudes
QP
ep = Q + Q
h
tw
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EnEV
81
Rechenergebnis der DIN: die Primärenergie-Aufwandszahl eP
Die DIN V 4701 Teil 10 ist eine Rechenvorschrift, mit deren Hilfe
Heizungs-, Trinkwassererwärmungs-und Lüftungsanlagen hinsichtlich
ihrer energetischen Qualität bewertet werden können. Berechnet
werden z.B. die Wärmeverluste und der Hilfsenergiebedarf der
Wärmeverteilung im Gebäude oder der Wirkungsgrad des
Wärmeerzeugers. Die Berechnung einer Anlage nach dieser Norm
liefert als Ergebnis den Primärenergiebedarf der Anlage, der benötigt
wird, um den Jahres-Heizwärmebedarf des Gebäudes zu decken.
Das Ergebnis der Berechnung wird in Form einer Verhältniszahl
ausgedrückt, der so genannten Anlagen-Aufwandszahl eP:
Die Norm bietet drei Verfahren mit dem o.g. unterschiedlichen
Detaillierungsgrad der Kennwertermittlung an; das sog. Diagramm-,
Tabellen- und Detailverfahren. Allen drei Verfahren liegt ein und
derselbe Rechenalgorithmus zugrunde. Die Reduktion der für die
Berechung notwendigen Detailkenntnisse erfolgt durch Festlegung
von Randbedingungen und Parametern der physikalischen
Grundgleichungen, die alle in der Norm dokumentiert werden.
Das Diagrammverfahren und das Tabellenverfahren leiten sich somit
direkt aus dem detaillierten Verfahren durch die Festlegung auf
gewisse Standard-Kennwerte ab. Diese Standard-Kennwerte sind
z.B. im Anhang C tabelliert und können immer verwendet werden. Sie
stellen aber Komponenten oder Installationen dar, die energetisch
dem unteren Marktdurchschnitt entsprechen.
81
Grundzüge EnEV.ppt
Berechnungsschema von
Heizungsanlagen DIN 4701-10
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EnEV
82
82
Grundzüge EnEV.ppt
Berechnungsverfahren nach
DIN V 4701-10
Technische Verluste des
Trinkwassererwärmungs-Stranges
Trinkwassererwärmung
QTW
Trinkwasserwärmebedarf
QTW
Technische Verluste des
Lüftungs-Stranges
Lüftung
QL
Qh,TW
QTWQQTW
, QTW QTW
h L
Heizwärmebedarf
Qh
Heizung
QH
Qh,H
Technische Verluste des
Lüftungs-Stranges
Endenergie
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Anlagentechnik
EnEV
Nutzen 83
83
Grundzüge EnEV.ppt
Werte für Primärenergiefaktoren
Primerenergiefaktoren
3,5
3
Fp = QP / QE
= Primärenergieaufwand zu Endenergieaufwand
3
2,5
2
2
1,5
1,1
1,1
1,1
1,1
1,3
1,2
1
0,7
0,5
0,1
0
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St
ro
m
-M
ix
St
ei
nk
oh
Br
le
au
nk
oh
le
Er
dg
as
H
0
EnEV
84
84
Grundzüge EnEV.ppt
Einflussgrößen
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EnEV
85
85
Grundzüge EnEV.ppt
Einflussgrößen
Wahl des Energieträgers
Kesseltechnik
Verteilungsleitungen
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EnEV
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Grundzüge EnEV.ppt
Berechnung der Anlageneffizienz
nach DIN V 4701-10
Grafisches Verfahren (Anhang in Verbindung
mit Beiblatt)
Tabellarisches Verfahren nach normativem
Anhang
Ausführliche Berechnung nach Abschnitt 5
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Grundzüge EnEV.ppt
Anwendung der Verfahren nach
DIN V 4701-10
Grafisches Verfahren:
Vorplanungsphase bei Wohngebäuden
in Verbindung mit dem vereinfachten HPVerfahren
Tabellarisches Verfahren:
Vorplanungsphase
Ausführliche Berechnung:
Berechnung Energiebedarfsausweis,
Bonusfaktor Berechnung
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Grundzüge EnEV.ppt
DIN V 4701-10
Diagrammverfahren
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EnEV
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Diagrammverfahren
Die Festlegung der Randbedingungen bei der Vereinfachung zum
Diagrammverfahren ist so erfolgt, dass die Anlagen-Aufwandszahl
neben der verwendeten Anlagentechnik nur noch von den
Gebäudeparametern Nutzfläche AN und spezifischer JahresHeizwärmebedarf qh abhängt. Diese Abhängigkeit von nur zwei
Parametern ermöglicht es, die Anlagen-Aufwandszahl einer
konkreten Anlage für alle Arten von Gebäuden in einem einzigen
Diagramm darzustellen. Damit ist das Aufwandszahl-Diagramm für
den Anwender eine sehr schnelle Möglichkeit, die AnlagenAufwandszahl für ein beliebiges Gebäude direkt und ohne
Berechnungen zu bestimmen.
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Grundzüge EnEV.ppt
Diagrammblätter
Anlagenbeschreibung
Endenergiediagramm
Anlagenschaubild
Wertetabelle zum Diagramm
Wertetabelle Hilfsenergie
Primärenergiediagramm
Rand-Taben
AnlagenaufwandszahlDiagramm Primärenergie
Wertetabelle zur
Anlagenaufwandszahl
Wertetabelle zum Diagramm
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Grundzüge EnEV.ppt
DIN V 4701-10
Tabellenverfahren
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EnEV
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Tabellenverfahren
Aufgrund der Vielzahl der möglichen Anlagen-/Gerätekombinationen
ist es nicht möglich, die Anlagen-Aufwandszahlen aller
Kombinationen in Form von Aufwandszahl-Diagrammen zu
bestimmen.
Wenn kein Diagramm für die gewünschte Anlage vorliegt, muss diese
anhand der Rechenalgorithmen der Norm berechnet werden. Dazu
bietet die Norm Berechnungstabellenblätter an, die den
Rechenalgorithmus wiedergeben und in die die einzelnen
Verlustkennwerte, wie z.B. die Verteilverluste, direkt in kWh/m²a oder
als Aufwandszahl eingetragen werden. Die Werte für
Standardkomponenten und Installationen sind als Tabellen in Anhang
C für verschiedene sinnvolle Varianten dargestellt und können direkt
verwendet werden. Dies ist am Beispiel der Verteilverluste für die
Trinkwassererwärmung geschehen.
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Grundzüge EnEV.ppt
DIN V 4701-10
Detailliertes Rechenverfahren
Durch genaue Berechnung aller Komponenten
anhand der Herstellerangaben:
Optimale Planung
und
Gestaltungsspielraum
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Detailliertes Berechnungsverfahren
Wenn Planungsdaten oder Herstellerangaben zu den eingebauten
Komponenten vorliegen, lassen sich die Kennwerte exakter
bestimmen. So können aufgrund einer vorliegenden
Rohrleitungsplanung mit bekannten Angaben die Verlustwerte in der
Regel verbessert werden. Gleiches gilt auch für Herstellerangaben zu
Komponenten wie Heizkessel, Pumpen, Speicher usw. Durch den
Einbau hocheffizienter Geräte lassen sich die Standardwerte des
Tabellenverfahrens um bis zu 50% verbessern.
Die DIN V 4701-10 gibt dem Planer die Möglichkeit, das volle
Einsparpotential guter Anlagentechnik darzustellen und auszunutzen.
Die niedrigsten Anlagen-Aufwandszahlen können erreicht werden:
durch den Einsatz von energiesparenden Anlagentechniken, z. B.
Solaranlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
durch gute Planung der Anlagentechnik, z.B. indem
Rohrleitungslängen so kurz wie möglich gehalten, oder Komponenten
in die beheizte Gebäudehülle gesetzt werden;
durch Verwendung hocheffizienter Geräte, z.B. gut gedämmte
Trinkwasserspeicher oder Kessel mit einem überdurchschnittlich
hohen Wirkungsgrad.
Besonders im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung
sollte die Auswahl und Festlegung von effizienter Anlagentechnik so
früh wie möglich beginnen, da dies dazu beiträgt, den vom
Gesetzgeber geforderten Primärenergie-Grenzwert einzuhalten bzw.
ihn zu unterschreiten. Außerdem erhöht eine geringe AnlagenAufwandszahl den Gestaltungsspielraum des Planers.
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Grundzüge EnEV.ppt
Niedrige Anlagenaufwandszahl

Einsatz von energiesparenden Anlagentechniken
Solaranlagen
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;

gute Planung der Anlagentechnik
Rohrleitungslängen so kurz wie möglich

Komponenten in die beheizte Gebäudehülle

Verwendung hocheffizienter Geräte
gut gedämmte Trinkwasserspeicher
Kessel mit einem überdurchschnittlich hohen
Wirkungsgrad.
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Grundzüge EnEV.ppt
Energiebedarfsausweis/Neubau
normales Raumklima
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Grundzüge EnEV.ppt
Schritte der Planung
A/V –Verhältnis
Zulässiger Jahresprimärenergiebedarf
Jahres-Heizwärmebedarf
Trinkwasserwärmebedarf
Anlagenaufwandszahl
Berechneter Jahres-Primärenergiebedarf
Energiebedarfsausweis
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Grundzüge EnEV.ppt
Altbauten in Deutschland
Altbauanteil gesamt
Altbauanteil-energetisch
96
95%
EnV
77%
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Altbauten machen etwa 77% des derzeitigen Bestandes aus, ihr Anteil am
Energieverbrauch ist deutlich höher. Alle nach 1982 errichteten Bauten
verbrauchen also nur 5 % des gesamten Energieverbrauchs und sind somit
besser gedämmt.
Dies zeigt die Bedeutung der Sanierung des Altbaus. Energiesparender Neubau
ist zwar wichtig, aber führt nicht zur Reduktion des Energieverbrauchs, sondern zu
einem Energieverbrauch oben drauf.
Altbausanierung - Ihre Chancen am Markt
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Grundzüge EnEV.ppt
Bedingte BauteilanforderungenAltbau
Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen
mehr als 20% des jeweiligen Bauteils
Erweiterung des Gebäudevolumens um
mehr als 30 m³
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EnV
Bauen und Sanieren nach den bedingten
Bauteilanforderungen der EnEV
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Bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerungsmaßnahmen von
Außenbauteilen bestehender Gebäude gelten die neuen Werte der Begrenzung
der Wärmedurchgangskoeffizienten.(U-Werte)
Diese Werte sind aber nur dann einzuhalten, wenn sich die Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahme auf mehr als 20% der Gesamtfläche eines Bauteils
bezieht, bzw. eine Erweiterung des Gebäudevolumens um mehr als 30 m³
stattfindet.
Bei Außenwänden, außenliegenden Fenstern und Fenstertüren gelten die jeweils
dem Bauteil zugehörenden Flächen als Bezugsgröße.
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Grundzüge EnEV.ppt
Anforderungsfälle Sanierung
erweitert
Außenwände, Vorhangfassaden
Fenster, Fenstertüren,Dachfenster
Decken, Dächer, Dachschrägen
Wände, Decken gegen unbeheizte Räume, Erdreich
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EnV
Erneuerung Außenputz
Ausfachung Fachwerk
Erneuerung Verglasung
Einbau von Feuchtigkeitssperren, Dränagen
Neue Fußbodenaufbauten
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Für die EnEV wurden die Anforderungsfälle für die Altbausanierung, d.h. wann sie
anzusetzen ist und die Werte für eine Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen gelten erweitert. Es gelten nunmehr auch als
bedingte Anforderungen:
1. Erneuerung des Außenputz bei Außenwänden mit einem
Wärmedurchgangskoeffizienten im IST-Zustand > 0,9 W/(m²K)
2. Ausfachung des Fachwerks
3. Erneuerung von Verglasungen
4. Einbringung von Feuchtigkeitssperren oder Dränagen im Kellerbereich
5. neue Fußbodenaufbauten
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Grundzüge EnEV.ppt
Anforderungen EnEV
U-Wert
Außenwände
Fenster, Türen
Steildach
Flachdach
Decken,Wände
geg. unbeheizte
Räume und Erdreich
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0,45
1,7
0,30
0,25
0,40 (0,50)
EnEV
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Grundzüge EnEV.ppt
Nachrüstungsverpflichtung
Wärmeerzeuger älter als 10/78 ersetzen
Wärmeverteilungsanlagen, Armaturen dämmen
Nachrüstungspflicht für Bauteile
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EnV
Oberste Geschossdecke
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Weitere Nachrüstungsverpflichtungen
Bereits in der Vergangenheit wurden im Regelungsbereich der geltenden
Heizungsanlagen-Verordnung einige Nachrüstungsverpflichtungen umgesetzt.
Durch Austausch bzw. Erneuerung von Heizkesseln, die vor 1978 eingebaut
worden sind, sollen weitere Einsparpotenziale erschlossen werden.
Die Pflicht zur nachträglichen Dämmung von Wärme- und Warmwasserverteilern
ist neu. Weiterhin müssen bei wesentlichen Veränderungen bestehender Anlagen
(wie Einbau neuer Heizkessel, einer Klimaanlage usw.) die Anforderungen für
neue Anlagen beachtet werden.
Untersuchungen haben eine wirtschaftliche Vertretbarkeit der nachträglichen
Dämmung oberster Geschoßdecken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie
Kellerdecken ergeben. In den Verordnungsentwurf wurden entsprechende
Nachrüstungsverpflichtungen aufgenommen. Zu einer ökonomisch vertretbaren
und ökologisch sinnvollen Verbesserung des Gebäudebestandes gilt für nicht
begehbare, aber zugängliche oberste Geschoßdecken der U-Wert (nicht
ausgebaute Dachgeschoße): U < 0,30 W/(m²K).
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Grundzüge EnEV.ppt
Übergangsvorschriften
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Erneuerung des Heizkessels
Erneuerung des ertüchtigten Heizkessels
Dämmung der Rohrleitungen
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EnV
Dämmung Geschossdecke
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Bei Inbetriebnahme des Kessels bzw. der Heizungsanlage vor 1.10.78 ist bis zum
31.12.2006 die Erneuerung des Heizkessels vorzunehmen.Für Alt-Heizkessel die
bereits nach dem 1.11.1996 einen neuen Brenner erhalten haben gilt die
Nachrüstpflicht für einen neuen Kessel bis zum Ende 2008.
Alle ungedämmten in unbeheizten Räumen liegende Rohrleitungen und
Armaturen die zugänglich sind müssen bis zum Ende 2006 wärmegedämmt
werden. Als Faustregel kann die Dämmstoffdicke analog zum Rohrdurchmesser
als Mindestmaß angenommen werden.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte bei nachträglich eingebauter
Innendämmung: Durch die Verlagerung des Taupunktes nach innen sind alte
Unterputzrohre (Heizung/Wasser) frostgefährdet!
Eine ungedämmte oberste Geschossdecke die zugänglich, aber unbegehbar ist
muss bis zum 1.12.2006 mit einer Wärmedämmung versehen werden.
Für selbstgenutzt kleine Wohngebäude (1-2 Wohneinheiten) gelten alle
Übergangsvorschriften nur bei Eigentümerwechsel. In diesem Fall beträgt die Frist
zwei Jahre ab Eigentümerübergang.
Für Selbstgenutzte kleine Wohngebäude (1-2 Wohneinheiten) gelten alle
Übergangsfristen nur bei Eigentümerwechsel. In diesem Fall beträgt die Frist zwei
Jahre ab Eigentumsübertragung.
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Grundzüge EnEV.ppt
Konsequenzen
Wärmebrückennachweis
Nachweis der Luftdichtheit
Bei erneuerbaren Energien keine
Primärenergiebedarfsbegrenzung
Kraft-Wärme-Kopplung ohne
Primärenergiebedarfsbegrenzung
Gestaltungsfreiheit:
Hoher Standard Wärmedämmtechnik –
effektive Heiztechnik
Neue Pflichten und Haftungsrisiken
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EnEV
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