Infos zum Studiengang - Hochschule Geisenheim University
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Infos zum Studiengang - Hochschule Geisenheim University
Bachelorstudiengang GETRÄNKETECHNOLOGIE www.hs-geisenheim.de INHALTSVERZEICHNIS 3 Was Sie zu Beginn wissen sollten 4-5 Hochschule Geisenheim 6-7 Internationale Kooperationen 8 Herzlich Willkommen zum Studium Getränketechnologie an der Hochschule Geisenheim University! Studienmöglichkeiten in Geisenheim 9-19 Der Studiengang Getränketechnologie 21-25 WAS SIE ZU BEGINN WISSEN SOLLTEN Diese Information gibt Ihnen eine erste Orientierung über den Studiengang Getränketechnologie. sowie die Voraussetzungen für das Studium, Fragen zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren. Weitergehende Auskünfte zu allen Fragen, die mit dem Studium an der Hochschule Geisenheim University in Zusammenhang stehen, erteilt die Studiengangsleitung und Beratung. Praktikumsvoraussetzung 26 Zulassungsverfahren und Voraussetzungen 27-32 Anfahrt, Impressum 2 3 DIE HOCHSCHULE GEISENHEIM UNIVERSITY Studienbüro der Hochschule Geisenheim Arischa Zollmann (Leitung) Tel. +49 6722 502 705 Fax +49 6722 502 720 E-Mail: [email protected] Gutrun Bühler Tel. +49 6722 502 712 Fax +49 6722 502 720 E-Mail: [email protected] Müller-Thurgau Haus (EG) Raum-Nr. 00.10 Von-Lade-Straße 1 65366 Geisenheim Zwei in einem. Die Hochschule Geisenheim hat eine über 140-jährige Ausbildungstradition, die durch die Gründung der Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau im Jahr 1872 begonnen wurde. 1971 wurde die frühere Ingenieurschule der Hochschule RheinMain angegliedert. 2013 wurde die Forschungsanstalt Geisenheim mit dem Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain zur Hochschule Geisenheim zusammengeführt. Die Hochschule Geisenheim ist heute die 13. Hochschule des Landes Hessen. Rund um die Uhr finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen auch auf unserer Website: www.hs-geisenheim.de Mit der Gründung der Hochschule Geisenheim wurde ein neues Studienzeitalter in Deutschland eröffnet. Als bundesweiter Vorreiter bietet das Land Hessen in Geisenheim eine zukunftsorientierte wissenschaftliche Ausbildung für deutsche und internationale Studierende, die sich durch eine unvergleichliche Symbiose aus Lehre, Forschung und Praxis auszeichnet. Studiengangsleitung und Beratung Das Konzept der Hochschule Geisenheim beinhaltet in der Lehre die bewährten praxisorientierten, berufsqualifizierenden Elemente der klassischen Fachhochschulausbildung im Bachelorbereich. Gleichzeitig greift es jedoch ebenso die forschungsbasierten und für den wissenschaftlichen Nachwuchs bedeutsamen Elemente der universitären Ausbildung im Master- und Promotionsbereich auf. Damit werden in Geisenheim zwei bisher separate Hochschulkonzepte für eine besonders qualifizierende Ausbildung in den Berufsfeldern des Weinbaus und der Weinwirtschaft, der Landschaftsarchitektur, des Gartenbaus sowie der Getränketechnologie integriert. Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann Rüdesheimer Straße 65366 Geisenheim Tel. +49 6722 502 723 Fax +49 6722 502 507 23 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Bernd Lindemann Zukunft ist überall. Die Forschungsfelder der neuen Hochschule sind fokussiert auf Spezialkulturen und Landschaft und bilden eine themenorientierte „grüne“ Hochschulausrichtung. Das inhaltliche Spektrum sowohl in Lehre als auch Forschung umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Planung, Produktion, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Einbindung der Spezialkulturprodukte in Kultur und Landschaft (städtische und ländliche Räume, Landschaftsarchitektur). Besonderes Augenmerk legt die Hochschule Geisenheim in Lehre und Forschung gleichermaßen auf Internationalität. Bereits heute bestehen Kooperationen mit Lehr- und Forschungsinstitutionen in 38 Ländern. 4 5 Lehre – Forschung – Praxis. Die wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Hochschule Geisenheim bekennen sich zur Verbindung von Anwendungsbezug und Grundlagenorientierung in Lehre und Forschung. Die Hochschule Geisenheim ist eine „Hochschule neuen Typs“ , die vom Wissenschaftsrat befürwortet wurde und bietet die Möglichkeit, sämtliche Facetten einer Ausbildung zu durchlaufen: vom Einstieg in die praktische Berufsausbildung in momentan sieben Fachrichtungen über ein Hochschulstudium mit derzeit fünf Bachelor- und sechs Masterstudiengängen bis hin zur Promotion. Die Hochschule Geisenheim bietet ihre Studiengänge als Bachelor- und Masterstudienprogramme an. Studierende können nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudienprogramms bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Masterstudium anschließen. In Geisenheim werden derzeit folgende Studienmöglichkeiten angeboten: Bachelorstudiengänge Die Zukunft ist eröffnet! • Gartenbau • Internationale Weinwirtschaft • Landschaftsarchitektur • Weinbau und Oenologie • Getränketechnologie Informieren Sie sich : Masterstudiengänge Die Hochschule Geisenheim freut sich mit Ihnen auf neue Wege, neue Herausforderungen und neue Chancen. WEBSITE: WEBLOG: FACEBOOK: TWITTER: 6 STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER HOCHSCHULE GEISENHEIM www.hs-geisenheim.de blog.hs-geisenheim.de www.facebook.com/hsgeisenheim #hsgeisenheim • Gartenbauwissenschaft • Getränketechnologie gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen • Oenologie gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen • Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) gemeinsam mit der Fachhochschule Frankfurt am Main und der Hochschule RheinMain • Vinifera EuroMaster als gemeinsames Studienangebot mit Partneruniversitäten in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal • Weinwirtschaft gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen 7 INTERNATIONALE KOOPERATIONEN Hochschule Geisenheim 18 Forschung Lehre Doppel-Bachelor Erasmus Mundus Master Vinifera Oenodoc 17 1 9 6 12 Summerland, Pacific Agri-Food Research Centre - PARK 0 ARMENIEN 14 GEORGIEN 21 10 19 23 16 10 Peking, China Agricultural University SÜD-KOREA 22 4 1 1 CHINA 7 20 15 9 Tiflis, AGRO Tiflis 11 8 0 1 8 Jerewan, International Center for Agribusiness Research and Education (ICARE) 5 3 KANADA University 13 2 10 9 11 Seoul, Seoul University of Venture and Information Suwon, National Institute of Horticultural and Herbal Sciences (NIHHS) 8 11 1 12 JAPAN 12 Takamatsu, Kagawa University USA Davis, University of California Geneva, United States Department of Agriculture (USDA) Logan, Utah State University Pullman, Washington State University COSTA RICA Hojancha, Fundación Monte Alto ARGENTINIEN Bariloche, Instituto Nacional de Tecnología Agropecuaria (INTA) Mendoza, Instituto Nacional de Tecnología Agropecuaria (INTA) CHILE Santiago, Pontificia Universidad Católica de Chile 13 1 6 13 2 THAILAND INDIEN Pune, National Research Centre for Grapes Visakhapatnam, Andhra University 2 13 Bangkok, Kasetsart University Chang Mai, Chang Mai University Hat Yai, Prince of Songkla University Lanna Lampang, Rajamangala University of Technology 13 6 3 SÜDAFRIKA Stellenbosch, University of Stellenbosch Stellenbosch, Agricultural Research Council Infruitec-Nietvoorbij (ARC) 4 4 3 5 AUSTRALIEN Adelaide, The Australian Wine Research Institute (AWRI) Adelaide, CSIRO Plant Industry Adelaide, University of South Australia Adelaide, University of Adelaide Wagga Wagga, Charles Sturt University Wagga Wagga, NSW Department of Primary Industries 5 3 NEUSEELAND 7 14 Marlborough, Marlborough Research Centre Nelson/Palmerson North/Hawke‘s Bay, Plant and Food Research 7 7 14 Europäische Kooperationen DÄNEMARK Frederiksberg, Københavns Universitet FINNLAND Abo, Novia University of Applied Sciences Hämeenlinna, Hämeen Ammattikorkeakoulu University of Applied Sciences (HAMK) Jokioinen, MTT Agrifood Research 1 2 FRANKREICH 8 Angers, Ecole Superieure d‘Agriculture d‘Angers Bordeaux, Bordeaux Sciences Agro Bordeaux, Université Victor Segalen Bordeaux 2 Bordeaux, Institut des Sciences de la Vigne et du Vin (ISVV) Colmar, INRA Colmar Clermont-Ferrand, Vetagro-Sup Dijon, Université de Bourgogne - Dijon 3 FRANKREICH 3 Douville, CIREF Lempdes, Ecole Nationale d‘Ingénieurs des Travaux Agricoles de Clermont-Ferrand Montpellier, Ecole Nationale Supérieure Agronomique de Montpellier SupAgro Montpellier, Université de Montpellier II Montpellier, INRA Montpellier Paris, CTIFL Villenave d´Ornon, INRA Bordeaux-Aquitaine GRIECHENLAND Arta, Technological Educational Institute of Epirus, Arta Egaleo-Athina, Technological Educational Institut of Athens (TEI) Thessaloniki, Aristotle University of Thessaloniki 4 GROSSBRITANNIEN Plumpton, Plumpton College IRLAND Cork, BEES School of Biological, Earth and Environmental Sciences ITALIEN 5 KROATIEN 6 LITAUEN 7 LUXEMBURG Ancona, Università Politecnica delle Marche Conegliano, Istituto Sperimentale per la Viticoltura Milano, Università degli Studi di Milano Piacenza, Università Cattolica del Sacre Cuore Potenza, Università degli Studi della Basilicata S. Michele, Istituto Agrario di San Michele Trento, Università degli Studi di Trento Turin, Università degli Studi di Torino Udine, Università degli Studi di Udine Verona, Università degli Studi di Verona Zagreb, University of Zagreb 8 NIEDERLANDE 9 NORWEGEN Kaunas, Kaunas Forestry and Environmental Engineering University of Applied Sciences Luxemburg, Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann Remich, Institut Viti-Vinicole ÖSTERREICH 10 11 Eisenstadt, Fachhochschulstudiengänge Burgenland Innsbruck, Universität Innsbruck Klosterneuburg, Höhere Bundeslehranstalt HBLA Klosterneuburg Wien, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) Wageningen, Stichting DLO 12 13 Stjordal, Bioforsk Trondheim, Norwegian Crop Research Institute - Planteforsk POLEN 14 Olsztyn, University of Warmia and Mazury Poznan, Poznan University of Life Sciences Skierniewice, Research Institute of Horticulture (InHort) PORTUGAL 15 Lisboa, Universidade Técnica De Lisboa Oeiras, Instituto de Biologia Experimental e Tecnológica (IBET) Porto, Universidade Católica Portuguesa PORTUGAL 15 Porto, Universidade de Porto Regiao do Douro, ADVID - Associacão para o Desenvolvimento da Viticultura Duriense Vila Real, Universidade de Trás-Os-Montes e Alto Douro RUMÄNIEN 16 Cluj-Napoca, University of Agricultural Sciences and Veterinary Medicine Ia i, University of Agricultural Sciences and Veterinary Medicine Ia i SCHOTTLAND Dundee, University of Dundee Dundee, The James Hutton Institute 17 SCHWEDEN 18 SPANIEN 19 TSCHECHIEN Kristianstad, Kristianstad University Högskolan Lund u. Alnarp, Swedish University of Agricultural Sciences SCHWEIZ Frick, Forschungsinstitut für biologischen Landbau - FiBL Sion, HES-SO Valais Wädenswil, Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Wädenswil, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften SPANIEN Cádiz, Universidad de Cádiz Córdoba, Universidad de Córdoba Madrid, Universidad Politécnica de Madrid (ETSIA) Málaga, IFAPA Instituto Andaluz 20 Sevilla, Instituto de Recursos Naturales y Agrobiologia - CSIC Tarragona, Universitat Rovira i Virgili 20 21 Brno, Mendel University TÜRKEI Istanbul, Istanbul Technical University UNGARN 22 23 Budapest, Corvinus University of Budapest Eger, FVM Research Institute for Viticulture and Enology Gödöllö, Szent István University Kecskemét, FVM Research Institute for Viticulture and Enology Pécs, University of Pécs 9 DER STUDIENGANG GETRÄNKETECHNOLOGIE Der Studiengang Getränketechnologie nimmt nur zum Wintersemester Studienanfängerinnen und Studienanfänger auf und ist nicht zulassungsbeschränkt. Für die Zulassung zum Studiengang ist ein Vorpraktikum von 26 Wochen Dauer erforderlich. Dieses muss bis zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein. (Praktikumsordnung siehe Seite 21) Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) Getränketechnologie Die duale Variante unterstreicht den Praxisbezug und ist gleichermaßen interessant für Unternehmen, die in diese Ausbildung investieren, wie auch für Studierende, die sehr früh in der Ausbildung anspruchsvolle Fragestellungen beantworten wollen. Der duale Einstieg in die Getränketechnologie ruht auf den Schultern von drei Parteien: der Hochschule Geisenheim University, dem Getränkeunternehmen und nicht zuletzt der Studierenden. Vor Beginn der Ausbildung schließen diese Parteien einen Vertrag, der die Modalitäten im Betrieb und auch die finanziellen Bedingungen festschreibt. Vor der Gesellenprüfung werden in einem „Crash-Kurs“ Besonderheiten für die handwerkliche Prüfung vertieft, so dass die „Dualen“ auch für die nichtakademische Prüfung gut vorbereitet sind. Die Facharbeiterprüfung wird parallel mit den regulären Prüfungen der „Fachkraft für Fruchtsafttechnik“ in Geisenheim durch die IHK durchgeführt. Hinweis Für entsprechend qualifizierte Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges besteht die Möglichkeit, konsekutiv ein Masterstudium in „Oenologie“, „Weinwirtschaft“ oder in „Getränketechnologie“ anzuschließen, das von der Hochschule Geisenheim gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universtät Gießen angeboten wird. Des Weiteren können sich Absolventinnen und Absolventen auch für den Masterstudiengang „Vinifera“ bewerben. Die Studiendauer der Masterstudiengänge beträgt vier Semester. „Dualer Einstieg“ ins Geisenheimer Getränketechnologie-Studium Der Studiengang Getränketechnologie bietet seit dem Wintersemester 2013/14 auch die duale Variante an. Studieninteressierte, die neben der akademischen Ausbildung an der Hochschule den intensiven Bezug zur beruflichen Praxis in einem Unternehmen suchen haben jetzt die Möglichkeit, das Fach Getränketechnologie in einer dualen Variante zu studieren. Die Besonderheit an diesem dualen Einstieg ist die lange Praxisphase vor dem Studium. Zwei weitere Praxisphasen zwischen dem zweiten und dritten und dem vierten und fünften Fachsemester sind während des Studiums vorgesehen. Das akademische Studium verläuft zusammen mit dem regulären Getränketechnologiestudium. Während des Studiums werden physikalisch-chemische Grundlagen ergänzt um fundiertes biochemisches und mikrobiologisches Wissen. Darauf aufbauend wird der verfahrenstechnische Umgang mit flüssigen Lebensmitteln vermittelt. Dazu zählen beispielsweise das Konzentrieren von Fruchtsäften und das Filtrieren von Bier ebenso wie das Abfüllen von Schaumwein. Die Produkte kommen nicht zu kurz: Vorlesungen, Seminare und Praktika vermitteln das notwendige Wissen, um Fruchtsaft, Bier, Spirituosen, Wein und Sekt herstellen zu können. Im Rahmen von Projekten wird im Pilotmaßstab und im halbkommerziellen Maßstab das theoretische Wissen in die Praxis umgesetzt. Die Studierenden produzieren im Getränketechnikum Fruchtsaft und fruchtsafthaltige Getränke, Destillate, Schaumwein und nicht zuletzt Bier. Dabei wird die selbständige unternehmerische Denkweise gefördert. Ziel ist es, verkehrsfähige Produkte herzustellen, einschließlich Abfüllung und Deklaration nach aktuellem Lebensmittelrecht. Nach dem Bachelorabschluss stehen den Absolventen mehrere Wege offen: Es kann eine Anfangsstelle im Unternehmen angetreten oder eine Praxisphase im Ausland eingeschoben werden. Wer im wissenschaftlichen Sinn auf den „Geschmack“ gekommen ist, kann ein Masterstudium in Gießen und Geisenheim oder ein anderes Masterprogramm beginnen. Weitere Fachberatung hierzu gibt: • Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann (Studiengangsleiter Getränketechnologie) Tel. +49 6722 502 723 Fax +49 6722 502 710 E-Mail: [email protected] STUDIENORGANISATION Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie umfasst sechs theoretische Studiensemester incl. Bachelor-Thesis und ein zwölfwöchiges berufspraktisches Studium in der vorlesungsfreien Zeit. Der Studiengang ist modular aufgebaut. Er setzt sich aus Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen zusammen. Die Pflichtmodule vermitteln die zentralen Studieninhalte. Sie bilden das Pflichtprogramm des Studiums. Die Wahlpflichtmodule dienen der persönlichen Schwerpunktbildung, Wahlmodule der weiteren Ergänzung. Aus den Wahlpflicht- und Wahlmodulen ist eine Auswahl zu treffen. Praktika und Seminare vertiefen die Kompetenzen in allen Ausbildungsebenen. Exkursionen unterstützen den aktuellen Austausch mit der Praxis. Zwei berufspraktische Studienmodule bereiten die Studierenden auf die Arbeitsweise in der betrieblichen Praxis vor. Dabei kann die Hochschule Geisenheim durch ihre umfangreichen Kontakte im In- und Ausland die Studierenden besonders unterstützen und fördern. (vgl. S. 6-7, Internationale Kooperationen) Den Modulen sind Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS), auch Credit Points (CP) genannt, zugeordnet. Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung 10 11 der Studierenden. Sie beziehen sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen (Präsenzstudium), die Vorund Nachbereitung des Lehrstoffes, die Prüfungsvorbereitungen, die Praktika sowie die Bearbeitung der Bachelorthesis. Es müssen insgesamt 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die Module werden innerhalb eines Semesters oder innerhalb eines Studienjahres durch eine Prüfungsleistung abgeschlossen. Prüfungsleistungen können nur begrenzt wiederholt werden und sind relevant für die Gesamtabschlussnote im Bachelorstudiengang. Die Bachelorthesis kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. STUDIENGANG GETRÄNKETECHNOLOGIE Das besondere Profil des Studiengangs Getränketechnologie liegt in der praxisorientierten Ausrichtung der Ausbildung was die Herstellung von Bier, Frucht- und Gemüsesaft, alkoholfreien Erfrischungsgetränken sowie Wein- und Schaumwein anbelangt. Der bisherige Bachelorstudiengang wurde zum Wintersemester 2013/14 überarbeitet und den aktuellen Anforderungen der Getränkewirtschaft angepasst. Naturwissenschaftliche und fachliche Kompetenz wird in sechs Semestern incl. zwei berufspraktischen Studien im In- und Ausland vermittelt. Das Studium findet auf wissenschaftlicher und praktischer Basis statt. Ziele des Studiengangs Getränketechnologie 1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS* CP** * SWS: Semesterwochenstunden, ** CP: Credit Points PFLICHTMODULE / LEHRVERANSTALTUNGEN BETRIEBSWIRTSCHAFT 44 - Betriebswirtschaftslehre 4 CHEMIE I 6 6 - Allgemeine und Anorganische Chemie 3 - Analytische Chemie 1 - Übungen 2 CHEMIE II 6 - Organische Chemie - Biochemie - Praktikum 2 2 2 6 GRUNDLAGEN MARKETING 4 Durch das Studium werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Unternehmen in der Getränkeindustrie oder deren Abteilungen zu leiten. Kernpunkte der Ausbildung sind: - Strategisches Marketing - Operatives Marketing 2 2 • Fachliche Qualifikation und praxisorientierte Ausbildung von Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern der Getränkewirtschaft • Betriebswirtschaftliche und fachrechtliche Kompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, unternehmerisches Denken, selbständiges Arbeiten, Fremdsprachen) • Wissenschaftsbasierte Kompetenz im Bereich der Getränketechnologie INFORMATIONSTECHNOLOGIE 56 - Informationstechnologie - Neue Medien - IT-Übungen 1 1 3 LEBENSMITTEL- U. WEINRECHT 6 - Lebensmittelrecht - Weinrecht - Weinbuchführung 2 2 2 MATHEMATIK U. STATISTIK 6 - Mathematik - Statistik u. Biometrie - Statistik-Übungen 3 2 1 PHYSIK 66 - Physik und Elektrotechnik - Praktikum Physik/Elektrotechnik - Übungen Physik/Elektrotechnik 4 1 1 Arbeits- und Berufsfelder im In- und Ausland • Verantwortungsbereiche und Führungsaufgaben in Unternehmen der Getränkewirtschaft sowie angrenzenden Branchen (Zulieferindustrie, Einkauf, Verkauf). Typische Arbeitgeber sind Hersteller von Abfüllanlagen, Maschinen und Apparaten, Hersteller von Rohwaren zur Getränkeherstellung (Mälzerei, Konzentrathersteller) und von Hilfs- und Betriebsstoffen (Enzyme, Reinigungs- und Desinfektionsmittel), Brauereien, Mineralwasserbetriebe, Fruchtsaftkeltereien, Spirituosenhersteller und Handelsunternehmen • Lebensmittelkontrolle, private Consultingtätigkeit, Qualitätsmanagement und Entwicklungshilfe • Staatliche und firmeneigene Forschungseinrichtungen 12 STUDIENPROGRAMM GETRÄNKETECHNOLOGIE 4 6 6 13 R 1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS CP 2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS ROHWARENKUNDE 66 PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN - Rohwarenkunde - Praktikum 3 3 oder FACHFREMDSPRACHE 6 SENSORIK 34 - Sensorik - Sensorik-Übungen 1 2 - Italienisch I - Italienisch II 3 3 WASSER 66 FACHFREMDSPRACHE 6 - Wasserrecht - Wasseraufbereitung - Trink- und Mineralwasser 1 3 2 - Spanisch I - Spanisch II 3 3 FRUCHT- UND GEMÜSESÄFTE - Fruchtsäfte - Gemüsesäfte - Sensorik Fruchtsaft/Gemüsesaft - Übungen 6 3 1 2 GETRÄNKECHEMIE - Getränkechemie - Ernährungsphysiologie - Getränkechemisches Praktikum 66 3 1 2 GRUNDLAGEN DER VERFAHRENSTECHNIK - Werkstoffkunde - Verfahrenstechnik 6 2 4 MIKROBIOLOGIE - Mikrobiologie - Mikrobiologisches Praktikum 66 4 2 OENOLOGIE - Technologie des Weines - Technologie des Schaumweines 66 5 1 PROJEKT FRUCHTSAFT (PRAKTIKUM) 2 3 BERUFSPRAKTISCHES STUDIUM AUSLAND 2 6 INVESTITIONS- U. FINANZIERUNGSPLANUNG - Investition u. Finanzierung - Betriebliche Steuerlehre - Entrepreneurship 6 3 2 1 6 KOSTENRECHNUNG - Allgemeine Kostenrechnung - Spezielle Kostenrechnung 45 2 2 RECHT - Grundlagen des Rechts - Unternehmensrecht 66 2 4 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 44 WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN 22 2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS CP PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN BRAUEREI 66 - Brauereitechnologie - Seminar Brauereitechnolgie 4 2 ERFRISCHUNGSGETRÄNKE 66 - Erfrischungsgetränke - Sensorik Erfrischungsgetränke/Übungen 4 2 FACHFREMDSPRACHE 6 - Englisch I - Englisch II 3 3 6 oder 14 FACHFREMDSPRACHE 6 - Französisch I - Französisch II 3 3 6 oder WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN SUCHTPRÄVENTION CP 6 6 6 6 WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN 15 2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS CP PROJEKT BIER (Praktikum) 23 PROJEKT SEKTHERSTELLUNG - Spezielle Technologie des Schaumweins - Projekt Sektherstellung (Praktikum) 3 1 2 UNTERNEHMENSFÜHRUNG - Mitarbeiterführung - Unternehmensmanagement 44 2 2 WEINCHEMIE - Weinchemie - Spezielle Weinchemie - Weinchemisches Praktikum 66 2 2 2 WEINBEURTEILUNG 44 - Weinbeurteilung/Übungen 3 WEIN- UND GETRÄNKEMARKETING 6 6 2 2 2 3 WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN GROSSE EXKURSIONEN2 UNTERNEHMENSETHIK 3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS CP PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN 16 SEMINAR FÜR GETRÄNKETECHNOLOGIE - Seminar Getränketechnologie - Exkursionen 6 3 3 6 VERFAHRENSTECHNIK - Verfahrenstechnik - Übungen 66 3 3 WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN UND PRÄSENTATION 1 6 ANALYTIK MIKROBIELLER GETRÄNKEINHALTSSTOFFE - Analytik mikrobieller Inhaltsstoffe - Analytik mikrobieller Inhaltsstoffe (Praktikum) 3 1 2 3 AUSGEWÄHLTE KAPITEL DER CHEMIE 2 2 BETRIEBSTECHNIK - Technische Betriebsorganisation - Anlagenplanung - Reinigung, Desinfektion, Abwasser 66 2 2 2 BERATUNG UND KOMMUNIKATION - Beratung und Kommunikation - Beratung und Kommunikation (Praktikum) 4 2 2 BIOTECHNOLOGIE - Industrielle Mikrobiologie - Mikrobielle Betriebskontrolle (Praktikum) 43 2 2 FÜLL- U. VERPACKUNGSTECHNIK - Füll- u. Verpackungstechnik - Mess- Steuer- u. Regeltechnik 6 4 2 6 PROJEKT SPIRITUOSEN 2 3 PROJEKT STRATEGISCHE PLANUNG 4 6 WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN 6 22 PROJEKT MARKTFORSCHUNG (Praktikum) 34 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE - Frucht- und Likörweine - Spirituosen - Sensorik Alkoholische Getränke/Übungen CP PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN E- COMMERCE - B2C, ERP, CRM-Systeme 3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS 6 2 2 2 6 BACHELOR THESIS 12 BERUFSPRAKTISCHES STUDIUM 12 17 3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS CP QUALITÄTSMANAGEMENT3 UNTERNEHMENSPLANSPIEL 3 23 WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN ARBEITS- U. BERUFSPÄDAGOGIK - Arbeits- u. Berufspädagogik - Arbeits- u. Berufspädagogik/Übungen 3 2 1 3 BUSINESS PLAN 3 3 Geschafft: Hut ab! „Einmal Geisenheimer immer Geisenheimer“ 18 19 Praxismodule Praxismodule werden im Rahmen des Pflichtmoduls „Berufspraktisches Studium“ im Umfang von 12 ECTS-Punkten angeboten. Es findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem vierten und fünften Semester statt. Das Wahlpflichtmodul „Berufspraktisches Studium Ausland“ im Umfang von 6 ECTS-Punkten kann innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums absolviert werden. In den Praxismodulen sollen die Studierenden durch die Bearbeitung von Projekten praktische Erfahrungen in einem Betrieb sammeln und die im Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse anwenden. Studienfachberatung Getränketechnologie Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann (Studiengangsleiter/Studienberatung: Getränketechnologie) [email protected] Dipl.Ing. Wolfgang Pfeifer [email protected] Dipl.Ing. Arne Sperl (Studienberatung: Getränketechnologie) [email protected] Dualer Einstieg in das Studium der Getränketechnologie: Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann (Studiengangsleiter/Studienberatung: Getränketechnologie) [email protected] Literatur Baumann. . . . . . . . . Handbuch des Mostes Kunze . . . . . . . . . . . . Technologie Brauer/Mälzer Schobinger. . . . . . . Technologie der Fruchtsäfte, Ulmer, Stuttgart Troost/ Haushofer . Technologie der Schaumweine, Ulmer, Stuttgart Wüstenfeld/ . . . . . . Trinkbranntweine und Liköre, Parey, Berlin Heseler Zeitschriften • Absatzwirtschaft •Alkohol-Industrie •Brauwelt •Brauwissenschaft/Brewingscience • Flüssiges Obst •Getränkeindustrie •Getränkemarkt 20 PRAKTIKUMSORDNUNG DER HOCHSCHULE GEISENHEIM FÜR DIE STUDIENGÄNGE „Weinbau und Oenologie“ B.Sc. „Getränketechnologie“ B.Sc. „Internationale Weinwirtschaft“ B.Sc. Vorbemerkung: Das Praktikum bildet neben der sog. Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium in den Studiengängen „Weinbau und Oenologie“, „Getränketechnologie“ sowie „Internationale Weinwirtschaft“ der Hochschule Geisenheim. § 1 Ziel des Praktikums (1) Durch das Praktikum wird den Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in den Arbeits- und Produktionsablauf, in die Betriebsorganisation und Vermarktungsstruktur von Betrieben der Weinund Getränkewirtschaft ermöglicht. Das Praktikum stellt einen Einstieg in das angestrebte Berufsfeld dar und dient der Orientierung. Das Erlernen praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten steht dabei im Vordergrund. § 2 Dauer und Art des Praktikums (1) Das Praktikum dauert 26 Wochen. Es ist ein Vollzeitpraktikum und kann nicht parallel zu einer andersartigen, ganztägigen Tätigkeit durchgeführt werden. (2) Das Praktikum soll folgende Arbeitsbereiche umfassen: Studiengang Weinbau und Oenologie: 1. Rebschnitt oder Laubarbeiten 2. Bodenpflege- und Rebschutzmaßnahmen 3. Traubenlese, Verarbeitung und Einlagerung des Mostes 4. Ausbau, Abfüllung und Verpackung des Weines 5. Qualitätskontrolle 6. Vermarktung 7. Betriebsorganisation Studiengang Getränketechnologie: 1. Auswahl und Beurteilung von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten 2. Prozessablauf bei der Herstellung von Getränken 3. Reinigung und Sterilisation von Behälter und Getränken 4. Füllung und Verpackung von Getränken 5. Qualitätskontrolle 6. Vermarktung 7. Betriebsorganisation Es sollen mindestens vier der oben genannten Arbeitsbereiche im jeweiligen Praktikum durchlaufen werden. 21 Studiengang Internationale Weinwirtschaft: 1. Traubenerzeugung 2. Weinbereitung 3. Weinvermarktung 4. Einkauf 5. Auftragsabwicklung/Kommissionierung 6. Verkauf 7. Rechnungswesen Die Bereiche Traubenerzeugung und Weinbereitung im Weinbaubetrieb sind Pflichtbereiche. Das Praktikum in jedem dieser Bereiche soll mindestens 4 Wochen betragen. Von den weiteren Bereichen sollen mindestens noch zwei durchlaufen werden. (3) Praktika im Rahmen der Ausbildung an einer Fachoberschule oder die Ableistung des Zivildienstes oder die Ableistung eines freiwilligen Jahres in den einschlägigen Betrieben oder Institutionen werden bis zu 3 Monaten angerechnet. (4) Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung ersetzt das Praktikum. Die anerkannten und einschlägigen Ausbildungsberufe sind: für den Studiengang Weinbau und Oenologie: Winzer, Küfer sowie alle sonstigen einschlägigen Ausbildungsberufe der Getränkewirtschaft. für den Studiengang Getränketechnologie Winzer, Küfer, Brauer und Mälzer, Destillateur und Süßmoster, Fachkraft für Fruchtsafttechnik, Fachkraft für Lebensmitteltechnologie und alle sonstigen einschlägigen Berufe der Getränkewirtschaft. für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft Winzer, Küfer, kaufmännische Ausbildung in Kellereien und dem Weinhandel Eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung, eine Ausbildung als Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann oder eine Berufsausbildung in allen einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes wird bis zu 16 Wochen angerechnet. Ergänzend muss ein zusätzliches Praktikum von jeweils mindestens 4 Wochen in den Bereichen der Traubenerzeugung und der Weinbereitung abgeleistet werden. § 3 Ausbildungsbetriebe (1)Das Praktikum kann nur in Ausbildungsbetrieben der für die Studiengänge zugelassenen Ausbildungsberufe absolviert werden. Das Praktikum wird anerkannt, wenn durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.Elterliche Betriebe und Betriebe naher Verwandter sind nur zugelassen, wenn die Betriebe anerkannte Ausbildungsbetriebe sind. (2) Der Ausbildungsbetrieb kann während des Praktikums gewechselt werden, wenn dies für eine intensive Ausbildung erforderlich ist. (3) Ausbildungsbetriebe sind für den Studiengang Weinbau und Oenologie -Weingüter -Winzergenossenschaften - Wein- und Sektkellereien für den Studiengang Getränketechnologie 22 -Weingüter -Winzergenossenschaften - Wein- und Sektkellereien -Süßmostbetriebe -Fruchtsafthersteller - Hersteller von Erfrischungsgetränken -Mineralwasserbetriebe -Brauereien -Brennereien für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft: -Weingüter -Winzergenossenschaften - Wein- und Sektkellereien - Weinhandelsunternehmen (Groß- und Einzelhandel) - Wein- und Getränkeimportunternehmen (4) Ein Praktikum in einem Spezialbetrieb wird bis zu 2 Monaten angerechnet. Als Spezialbetriebe gelten zum Beispiel: für den Studiengang Weinbau und Oenologie Rebveredlungsbetriebe, Weinlaboratorien und Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft, Weinhandelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel), Süßmostbetriebe, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkehersteller, Mineralwasserbetriebe sowie Brauereien und Brennereien und fachbezogene Verbände und Institutionen. für den Studiengang Getränketechnologie Weinlaboratorien, die milchverarbeitende Industrie, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkebranche sowie Groß- und Einzelhandelsbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft und fachbezogene Verbände und Institutionen. für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft Hotels, Restaurants, Vinotheken, Weinlaboratorien, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft sowie fachbezogene Verbände und Institutionen. (5) Ein anerkannter Berufsabschluss in den in Abs. 4 genannten Spezialbetrieben wird bis zu 2 Monaten angerechnet. § 4 Praktikum im Ausland (1) Ein Praktikum im Ausland von mehr als 3 Monaten bedarf der vorherigen Zustimmung. § 5 Durchführung des Praktikums (1) Es wird empfohlen, mit den Ausbildungsbetrieben Praktikantenverträge abzuschließen. Vertragsformulare sowie die Listen der anerkannten Ausbildungsbetriebe sind z.Bsp. bei den jeweiligen regional zuständigen Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern und Behörden erhältlich. § 6 Praktikumsbescheinigung 23 (1) Der Ausbildungsleiter stellt am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung aus. Aus der Bescheinigung muss die Dauer des Praktikums hervorgehen. § 7 Anfertigung der Erfahrungsberichte (1) Der Inhalt des Praktikums muss durch mindestens 8 Erfahrungsberichte im Umfang von jeweils mindestens 2 Seiten (DIN A 4) zu den Arbeitsvorgängen nach § 2 (2) dokumentiert werden. Erfahrungsberichte sind individuell angefertigte schriftliche Aufzeichnungen, die den Arbeitsablauf, das Arbeitsziel, den zeitlichen Umfang, die benötigten Geräte, die betrieblichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten einzelner Arbeitsvorgänge wie beispielsweise Rebschnitt, Laubarbeit, Teilentfruchtung, Weinlese, Pressen, Filtration, Kommissionierung, Preislistengestaltung, Präsentation u. a. m. beschreiben. Eine Auflistung der täglich anfallenden Arbeiten sind keine Erfahrungsberichte. Die Erfahrungsberichte werden der Betriebsleiterin oder dem Betriebsleiter zur Einsicht vorgelegt und von diesen abgezeichnet. (2) Die Studienanfängerinnen und Studienanfänger müssen die Erfahrungsberichte bis zum 1. November im Studienzentrum der Hochschule Geisenheim (jeweilige Studiengangs- und Prüfungsverwaltung) oder beim Praktikumsbeauftragten abgeben. Bei festgestellten Mängeln an den Berichten kann die Anerkennung des Praktikums an Auflagen gebunden oder ganz oder teilweise widerrufen werden. § 8 Anerkennung des nachgewiesenen Praktikums (1) Das Praktikum wird anerkannt, wenn - die vorgeschriebene Dauer von 26 Wochen erfüllt und - die Erfahrungsberichte angefertigt wurden. (1) Den Praktikantinnen und Praktikanten steht ein angemessener Urlaub von mindestens 2 Tagen pro Monat zu. Ansonsten gelten die betriebseigenen Regelungen. Fragen bezüglich Vergütung, Unterkunft usw. sind vor Abschluss des Praktikantenvertrages zu klären und im Vertrag festzulegen. § 11 Rechtliche Rahmenbedingungen (1) Ausbildungsförderung für die Praktikumszeit Gemäß § 2. Abs. 4 des BAföG wird für die Teilnahme an einem Praktikum Ausbildungsförderung bezahlt. Eine Vergütung des Ausbildungsbetriebes wird gemäß § 23. Abs. 3 des BAföG auf die Ausbildung angerechnet. Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist zu stellen bei der Außenstelle Wiesbaden des Studentenwerks Frankfurt /Main Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden Tel: 0611 / 9495 -01 (2) Unfallversicherung Für die Praktikantinnen und Praktikanten besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB). (3) Krankenversicherung Sofern nicht eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, sollte die Frage der Krankenversicherung in der Zeit des Praktikums direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung abgeklärt werden. § 12 Inkrafttreten (1) Die Praktikumsordnung tritt zum Wintersemester 2013/14 in Kraft (2) Zur Anerkennung des Praktikums sind die Praktikumsbescheinigung(en) und die Erfahrungsberichte dem Praktikumsbeauftragten oder dem zuständigen Prüfungsausschuss vorzulegen. Wird ein Praktikum in mehreren Betrieben durchgeführt oder soll ein Praktikum nach § 2 (3) oder § 3 (4) oder eine Berufsausbildung nach § 2 (4) oder § 3 (5) anerkannt oder angerechnet werden sind die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. (3) Für die vollständige Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder die teilweise Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Groß- oder Einzelhandelskaufmann in den einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft oder des Hotel- und Gaststättengewerbes nach § 2 (4) ist das Abschlusszeugnis vorzulegen. § 9 Zuständigkeiten (1) Der Vizepräsident Lehre der Hochschule Geisenheim kann eine Praktikumsbeauftragte oder einen Praktikumsbeauftragten bestimmen und ihr oder ihm die Wahrnehmung der praktikumsbezogenen Aufgaben übertragen. (1) Der Praktikumsbeauftragte ist zuständig für - die Anerkennung des Praktikums nach § 2 (1) oder einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung nach § 2 (4), - die Anrechnung eines Praktikums in Spezialbetrieben, bei Verbänden und Institutionen nach § 3 (4) bis zu 2 Monaten. - die Anrechnung von Praktika im Rahmen der fachgebundenen Hochschulreife oder die Anrechnung von Zivildienstzeiten oder das freiwillige Jahr in einschlägigen Betrieben und Institutionen nach § 2 (4) bis zu 3 Monaten, - für die vorherige Zustimmung für ein Praktikum im Ausland von über 3 Monaten nach § 5. § 10 Urlaubs- und Vergütungsansprüche 24 Im Fokus: Forschung, Bildung, Praxis 25 ZULASSUNGSVERFAHREN ...ZU GUTER LETZT Wie bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester? Wenn Sie sich in einen Studiengang der Hochschule Geisenheim einschreiben möchten finden Sie dazu auf der Homepage (www.hs-geisenheim.de) entsprechende Anträge, Fristen und Informationen zum Ablauf. Ergänzend dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne Ihre Fragen und helfen bei den Bewerbungsmodalitäten weiter. Können Sie auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren? Studienbüro Das Studienbüro bearbeitet Ihren Antrag auf Immatrikulation und führt das Zulassungsverfahren durch. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu allen Fragen rund um die Einschreibung. Studienbüro der Hochschule Geisenheim Frau Arischa Zollmann (Leitung) Tel. +49 6722 502 705 Fax +49 6722 502 720 E-Mail: [email protected] Gutrun Bühler Tel. +49 6722 502 712 Fax +49 6722 502 720 E-Mail: [email protected] Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist die sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“. In der Regel erwerben Sie die Hochschulzugangsberechtigung durch die allgemeine Hochschulreife (Abitur), durch die fachgebundene Hochschulreife oder durch die Fachhochschulreife (Abschluss einer Fachoberschule). Berufliche Abschlüsse als Meister oder dem Meisterabschluss gleichgestellte Abschlüsse ermöglichen in Hessen den direkten Hochschulzugang. Weitere schulische oder berufliche Abschlüsse werden der Fachhochschulreife gleichgestellt. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Anerkennungen erfolgen gemäß den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK). Wenn unklar ist, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Hessen anerkannt ist, senden Sie bitte eine Kopie zur Prüfung an das Studienbüro der Hochschule Geisenheim University. Benötigen Sie ein fachspezifisches Praktikum vor Studienbeginn? Müller-Thurgau Haus (EG) Raum-Nr. 00.10 Von-Lade-Str. 1 65366 Geisenheim Vor Aufnahme des Studiums ist ein fachspezifisches Praktikum erforderlich. (vgl. S. 21, Praktikumsordnung) Das Studienbüro finden Sie auf der Website unter: studienbuero.hs-gm.de Hier macht das Studieren Spass! 26 27 University 3 8 a Oe (HS 1, Sensorik) b Wb c Weinverkauf (Zufahrt Kirchspiel) Eibinger Weg 1/4 (6401) a Rz b Rz-Technikum, Lernzentrum c Rudolf Hermanns Haus 7 1A 8 Muttergarten 1B Ver- und Entsorgungszentrum (1030) 1C a Kfz-Tankstelle b Ver- und Entsorgung 4 6 Rüdesheimer Str. 5 – Villa Monrepos (6701) 5 Rüdesheimer Str. 28 (6601) a Hörsäle (HS 10, 11, 12) b Modellierhalle, (HS 13, 14) Fruchsaftbetrieb (6602) a Getränketechnologisches Zentrum (6603) Getränkesensorik Per Auto Bk – Bodenkunde u. Pflanzenernährung Oe – Oenologie P1, P4 – Parkplatz Studierende, Besucher Rz – Rebenzüchtung Bm – Betriebswirtschaft u. Marktforschung LLH – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen P2 Te – Technik Bo Stadt – Botanik Die Geisenheim liegt ca. 20 km Rüdesheim. Gb bekannten – Gemüsebau der Weinstadt Mb – Mikrobiologie und Biochemie rheinabwärts von Wiesbaden entfernt, direkt neben Ob – Obstbau Per Flugzeug / Bahn Die nächsten Flughäfen sind der Internationale Flughafen in Frankfurt sowie der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Größere Bahnhöfe gibt es in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz. Ein Regionalzug führt von Wiesbaden Hbf direkt nach Geisenheim. Vom Bahnhof sind wir 5 Gehminuten entfernt. 28 Von-Lade-Str. 1 – Pavillon (1005) Hörsaal (HS 20) CAD-Labor (HS 21) Medien-Center IT Service FACE-Anlage IHR WEG ZU UNS Von-Lade-Str. 1 a Hochschulverwaltung Administration/ Forschung, Poststelle b Aula (5902) c Seminarkeller d Studienzentrum, Hochschulverwaltung Lehre, Verbände und Firmen (5905), HS 3, Videokonferenzraum, Seminarraum Weiterbildung e e Bm Park 10 LLH Betriebsgebäude 11 Von-Lade-Str. 1 Campusgebäude (5910, 5911, 5912) Gerd-Erbslöh-Hörsaal (HS 30) Hörsäle (HS 32-35) Mensa, Bibliothek a Institutsgebäude (1000) Gb, Bo, Zb Hörsäle (HS 4, 5, 6) b Ob c Hörsaal (HS 8) d Gewächshäuser Zb/Bo/LLH e Gewächshäuser Gb/Bk/Ob/LLH f Foliengewächshaus LLH g Zentrales Instituts- u. Laborgebäude (6120), Bk, Wg, Pf, Mb, Labore Praktikumshörsäle (HS 41-46) 9 Blaubachstr. 19 (6201) – Parkplatz Mitarbeiter, Besucher Brentanostr. 9 (6001, 6002, 6003) a ASTA b Personalrat, LLH-Gartenbauzentrum, Hessische Gartenakademie c Te (HS 15), LLH kommt man rechtsrheinischWb über P3, P5 – Parkplatz Mitarbeiter mit Ausweis – Wiesbaden Weinbau Pf und Frankfurt zur A66 - Richtung Wiesbaden/ A66 geht kurz Wiesbaden in die B42 über und führt Richtung Koblenz Wg hinter – Weinanalytik u. Getränkeforschung am Rhein entlang direkt nach Geisenheim. Die Hochschule Geisenheim ist an der B42 (Abfahrt Zb – Zierpflanzenbau West) ausgeschildert. Rüdesheim. Die – Phytomedizin Im Kreisverkehr nehmen Sie die erste Ausfahrt auf die Rüdesheimer Straße, auf der Sie die Villa Monrepos rechterhand passieren. Sie folgen der Vorfahrtsstraße um die Linkskurve und fahren unter einer Eisenbahn- und einer schmalen Autobrücke hindurch. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts auf die Falterstraße ein, auf der sofort rechts der Parkplatz der Hochschule Geisenheim liegt. Der Campus mit den wichtigsten Gebäuden (u.a. Hochschulverwaltung Lehre mit dem Studienbüro) befindet sich in der Von-Lade-Straße 1. 29 ANHANG Profitieren Sie von der einzigartigen Symbiose von Nutzen Sie aktuell und zeitnah unseren Internetauftritt: www.hs-geisenheim.de FORSCHUNG & LEHRE IMPRESSUM Redaktion Kommunikation I Hochschulbeziehungen I Weiterbildung I Hochschulsport Gestaltung PPS Studios, Offenbach BACHELOR / MASTER OF SCIENCES NR. 1 in Deutschland EN O Herausgeber: Der Präsident der Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str.1 65366 Geisenheim praxisnah · modern · weltweit vernetzt EINBA › Weinbau & Oenologie (B.Sc.) › Getränketechnologie (B.Sc.) › Internationale Weinwirtschaft (B.Sc.) › Oenologie (M.Sc.)* › Weinwirtschaft (M.Sc.)* › Getränketechnologie (M.Sc.)* * U W Die vorliegenden Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im März 2014. Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme des Studiums nach dem aktuellen Stand. IE Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen eine erste Orientierung geben können. Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, setzen Sie sich bitte mit dem Studienbüro der Hochschule Geisenheim in Verbindung. OLOG Nationale Master in Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen › Gartenbau (B.Sc.) › Gartenbauwissenschaft (M.Sc.) › VINIFERA (M.Sc.) Europäischer Master in Kooperation mit Universitäten in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und der Justus-Liebig-Universität Gießen BACHELOR / MASTER OF ENGINEERING › Landschaftsarchitektur (B.Eng.) › Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (M.Eng.) Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str. 1 | D-65366 Geisenheim [email protected] www.hs-geisenheim.de http://www.facebook.com/hsgeisenheim 30 31 Hochschule Geisenheim University Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str. 1 D-65366 Geisenheim [email protected] www.hs-geisenheim.de http://www.facebook.com/hsgeisenheim 32