Infos zum Studiengang - Hochschule Geisenheim University

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Infos zum Studiengang - Hochschule Geisenheim University
Bachelorstudiengang
GETRÄNKETECHNOLOGIE
www.hs-geisenheim.de
INHALTSVERZEICHNIS
3
Was Sie zu Beginn wissen sollten
4-5
Hochschule Geisenheim
6-7
Internationale Kooperationen
8
Herzlich Willkommen zum Studium Getränketechnologie an der Hochschule Geisenheim University!
Studienmöglichkeiten in Geisenheim
9-19
Der Studiengang Getränketechnologie
21-25
WAS SIE ZU BEGINN WISSEN SOLLTEN
Diese Information gibt Ihnen eine erste Orientierung über den Studiengang Getränketechnologie.
sowie die Voraussetzungen für das Studium, Fragen zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren.
Weitergehende Auskünfte zu allen Fragen, die mit dem Studium an der Hochschule Geisenheim
University in Zusammenhang stehen, erteilt die Studiengangsleitung und Beratung.
Praktikumsvoraussetzung
26
Zulassungsverfahren und Voraussetzungen
27-32
Anfahrt, Impressum
2
3
DIE HOCHSCHULE GEISENHEIM UNIVERSITY
Studienbüro der Hochschule Geisenheim
Arischa Zollmann (Leitung)
Tel. +49 6722 502 705
Fax +49 6722 502 720
E-Mail: [email protected]
Gutrun Bühler
Tel. +49 6722 502 712
Fax +49 6722 502 720
E-Mail: [email protected]
Müller-Thurgau Haus (EG)
Raum-Nr. 00.10
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
Zwei in einem.
Die Hochschule Geisenheim hat eine über 140-jährige Ausbildungstradition, die durch die Gründung der Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau im Jahr 1872 begonnen wurde. 1971
wurde die frühere Ingenieurschule der Hochschule RheinMain angegliedert.
2013 wurde die Forschungsanstalt Geisenheim mit dem Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain zur Hochschule Geisenheim zusammengeführt. Die Hochschule Geisenheim
ist heute die 13. Hochschule des Landes Hessen.
Rund um die Uhr finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen auch auf unserer Website:
www.hs-geisenheim.de Mit der Gründung der Hochschule Geisenheim wurde ein neues Studienzeitalter in Deutschland
eröffnet. Als bundesweiter Vorreiter bietet das Land Hessen in Geisenheim eine zukunftsorientierte wissenschaftliche Ausbildung für deutsche und internationale Studierende, die sich
durch eine unvergleichliche Symbiose aus Lehre, Forschung und Praxis auszeichnet.
Studiengangsleitung und Beratung
Das Konzept der Hochschule Geisenheim beinhaltet in der Lehre die bewährten praxisorientierten, berufsqualifizierenden Elemente der klassischen Fachhochschulausbildung im Bachelorbereich.
Gleichzeitig greift es jedoch ebenso die forschungsbasierten und für den wissenschaftlichen
Nachwuchs bedeutsamen Elemente der universitären Ausbildung im Master- und Promotionsbereich auf. Damit werden in Geisenheim zwei bisher separate Hochschulkonzepte für eine
besonders qualifizierende Ausbildung in den Berufsfeldern des Weinbaus und der Weinwirtschaft, der Landschaftsarchitektur, des Gartenbaus sowie der Getränketechnologie integriert.
Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann
Rüdesheimer Straße
65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502 723
Fax +49 6722 502 507 23
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Bernd Lindemann
Zukunft ist überall.
Die Forschungsfelder der neuen Hochschule sind fokussiert auf Spezialkulturen und Landschaft und bilden eine themenorientierte „grüne“ Hochschulausrichtung.
Das inhaltliche Spektrum sowohl in Lehre als auch Forschung umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Planung, Produktion, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Einbindung der Spezialkulturprodukte in Kultur und Landschaft (städtische und ländliche Räume,
Landschaftsarchitektur).
Besonderes Augenmerk legt die Hochschule Geisenheim in Lehre und Forschung gleichermaßen auf Internationalität. Bereits heute bestehen Kooperationen mit Lehr- und Forschungsinstitutionen in 38 Ländern.
4
5
Lehre – Forschung – Praxis.
Die wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Hochschule Geisenheim bekennen sich zur Verbindung von Anwendungsbezug und Grundlagenorientierung in Lehre und Forschung.
Die Hochschule Geisenheim ist eine „Hochschule neuen Typs“ , die vom Wissenschaftsrat befürwortet wurde und bietet die Möglichkeit, sämtliche Facetten einer Ausbildung zu durchlaufen: vom Einstieg in die praktische Berufsausbildung in momentan sieben Fachrichtungen über
ein Hochschulstudium mit derzeit fünf Bachelor- und sechs Masterstudiengängen bis hin zur
Promotion.
Die Hochschule Geisenheim bietet ihre Studiengänge als Bachelor- und Masterstudienprogramme
an. Studierende können nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudienprogramms bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Masterstudium anschließen.
In Geisenheim werden derzeit folgende Studienmöglichkeiten angeboten:
Bachelorstudiengänge
Die Zukunft ist eröffnet!
• Gartenbau
• Internationale Weinwirtschaft
• Landschaftsarchitektur
• Weinbau und Oenologie
• Getränketechnologie
Informieren Sie sich :
Masterstudiengänge
Die Hochschule Geisenheim freut sich mit Ihnen auf neue Wege, neue Herausforderungen und
neue Chancen.
WEBSITE: WEBLOG: FACEBOOK: TWITTER: 6
STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER
HOCHSCHULE GEISENHEIM
www.hs-geisenheim.de
blog.hs-geisenheim.de
www.facebook.com/hsgeisenheim
#hsgeisenheim
• Gartenbauwissenschaft
• Getränketechnologie
gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen
• Oenologie
gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen
• Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB)
gemeinsam mit der Fachhochschule Frankfurt am Main und der Hochschule RheinMain
• Vinifera EuroMaster
als gemeinsames Studienangebot mit Partneruniversitäten in Frankreich, Italien,
Spanien und Portugal
• Weinwirtschaft gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen
7
INTERNATIONALE KOOPERATIONEN
Hochschule
Geisenheim
18
Forschung
Lehre
Doppel-Bachelor
Erasmus Mundus
Master Vinifera
Oenodoc
17
1
9
6
12
Summerland, Pacific Agri-Food Research
Centre - PARK
0
ARMENIEN
14
GEORGIEN
21
10
19
23
16
10
Peking, China Agricultural University
SÜD-KOREA
22
4
1
1
CHINA
7
20
15
9
Tiflis, AGRO Tiflis
11
8
0
1
8
Jerewan, International Center for
Agribusiness Research and Education
(ICARE)
5
3
KANADA
University
13
2
10
9
11
Seoul, Seoul University of Venture and
Information
Suwon, National Institute of Horticultural
and Herbal Sciences (NIHHS)
8
11
1
12
JAPAN
12
Takamatsu, Kagawa University
USA
Davis, University of California
Geneva, United States Department of Agriculture (USDA)
Logan, Utah State University
Pullman, Washington State University
COSTA RICA
Hojancha, Fundación Monte Alto
ARGENTINIEN
Bariloche, Instituto Nacional de Tecnología
Agropecuaria (INTA)
Mendoza, Instituto Nacional de Tecnología
Agropecuaria (INTA)
CHILE
Santiago, Pontificia Universidad Católica
de Chile
13
1
6
13
2
THAILAND
INDIEN
Pune, National Research Centre for
Grapes Visakhapatnam, Andhra
University
2
13
Bangkok, Kasetsart University
Chang Mai, Chang Mai University
Hat Yai, Prince of Songkla University
Lanna Lampang, Rajamangala University
of Technology
13
6
3
SÜDAFRIKA
Stellenbosch, University of Stellenbosch
Stellenbosch, Agricultural Research
Council Infruitec-Nietvoorbij (ARC)
4
4
3
5
AUSTRALIEN
Adelaide, The Australian Wine Research
Institute (AWRI)
Adelaide, CSIRO Plant Industry
Adelaide, University of South Australia
Adelaide, University of Adelaide
Wagga Wagga, Charles Sturt University
Wagga Wagga, NSW Department of Primary Industries
5
3
NEUSEELAND
7
14
Marlborough, Marlborough Research
Centre
Nelson/Palmerson North/Hawke‘s Bay,
Plant and Food Research
7
7
14
Europäische Kooperationen
DÄNEMARK
Frederiksberg, Københavns Universitet
FINNLAND
Abo, Novia University of Applied Sciences
Hämeenlinna, Hämeen Ammattikorkeakoulu
University of Applied Sciences (HAMK)
Jokioinen, MTT Agrifood Research
1
2
FRANKREICH
8
Angers, Ecole Superieure d‘Agriculture d‘Angers
Bordeaux, Bordeaux Sciences Agro
Bordeaux, Université Victor Segalen Bordeaux 2
Bordeaux, Institut des Sciences de la Vigne et
du Vin (ISVV)
Colmar, INRA Colmar
Clermont-Ferrand, Vetagro-Sup
Dijon, Université de Bourgogne - Dijon
3
FRANKREICH
3
Douville, CIREF
Lempdes, Ecole Nationale d‘Ingénieurs des
Travaux Agricoles de Clermont-Ferrand
Montpellier, Ecole Nationale Supérieure
Agronomique de Montpellier SupAgro
Montpellier, Université de Montpellier II
Montpellier, INRA Montpellier
Paris, CTIFL
Villenave d´Ornon, INRA Bordeaux-Aquitaine
GRIECHENLAND
Arta, Technological Educational Institute
of Epirus, Arta
Egaleo-Athina, Technological Educational
Institut of Athens (TEI)
Thessaloniki, Aristotle University of
Thessaloniki
4
GROSSBRITANNIEN
Plumpton, Plumpton College
IRLAND
Cork, BEES School of Biological, Earth and
Environmental Sciences
ITALIEN
5
KROATIEN
6
LITAUEN
7
LUXEMBURG
Ancona, Università Politecnica delle Marche
Conegliano, Istituto Sperimentale per la
Viticoltura
Milano, Università degli Studi di Milano
Piacenza, Università Cattolica del Sacre Cuore
Potenza, Università degli Studi della Basilicata
S. Michele, Istituto Agrario di San Michele
Trento, Università degli Studi di Trento
Turin, Università degli Studi di Torino
Udine, Università degli Studi di Udine
Verona, Università degli Studi di Verona
Zagreb, University of Zagreb
8
NIEDERLANDE
9
NORWEGEN
Kaunas, Kaunas Forestry and Environmental
Engineering University of Applied Sciences
Luxemburg, Centre de Recherche Public
Gabriel Lippmann
Remich, Institut Viti-Vinicole
ÖSTERREICH
10
11
Eisenstadt, Fachhochschulstudiengänge
Burgenland
Innsbruck, Universität Innsbruck
Klosterneuburg, Höhere Bundeslehranstalt
HBLA Klosterneuburg
Wien, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU)
Wageningen, Stichting DLO
12
13
Stjordal, Bioforsk
Trondheim, Norwegian Crop Research Institute - Planteforsk
POLEN
14
Olsztyn, University of Warmia and Mazury
Poznan, Poznan University of Life Sciences
Skierniewice, Research Institute of Horticulture (InHort)
PORTUGAL
15
Lisboa, Universidade Técnica De Lisboa
Oeiras, Instituto de Biologia Experimental e
Tecnológica (IBET)
Porto, Universidade Católica Portuguesa
PORTUGAL
15
Porto, Universidade de Porto
Regiao do Douro, ADVID - Associacão para o
Desenvolvimento da Viticultura Duriense
Vila Real, Universidade de Trás-Os-Montes e
Alto Douro
RUMÄNIEN
16
Cluj-Napoca, University of Agricultural
Sciences and Veterinary Medicine
Ia i, University of Agricultural Sciences and
Veterinary Medicine Ia i
SCHOTTLAND
Dundee, University of Dundee
Dundee, The James Hutton Institute
17
SCHWEDEN
18
SPANIEN
19
TSCHECHIEN
Kristianstad, Kristianstad University Högskolan
Lund u. Alnarp, Swedish University of Agricultural Sciences
SCHWEIZ
Frick, Forschungsinstitut für biologischen
Landbau - FiBL
Sion, HES-SO Valais
Wädenswil, Forschungsanstalt Agroscope
Changins-Wädenswil ACW
Wädenswil, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
SPANIEN
Cádiz, Universidad de Cádiz
Córdoba, Universidad de Córdoba
Madrid, Universidad Politécnica de Madrid
(ETSIA)
Málaga, IFAPA Instituto Andaluz
20
Sevilla, Instituto de Recursos Naturales y
Agrobiologia - CSIC
Tarragona, Universitat Rovira i Virgili
20
21
Brno, Mendel University
TÜRKEI
Istanbul, Istanbul Technical University
UNGARN
22
23
Budapest, Corvinus University of Budapest
Eger, FVM Research Institute for Viticulture
and Enology
Gödöllö, Szent István University
Kecskemét, FVM Research Institute for
Viticulture and Enology
Pécs, University of Pécs
9
DER STUDIENGANG GETRÄNKETECHNOLOGIE
Der Studiengang Getränketechnologie nimmt nur zum Winter­semester Studienanfängerinnen und
Studienanfänger auf und ist nicht zulassungsbeschränkt.
Für die Zulassung zum Studiengang ist ein Vorpraktikum von 26 Wochen Dauer erforderlich. Dieses
muss bis zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein. (Praktikumsordnung siehe Seite 21)
Studienabschluss
Bachelor of Science (B.Sc.) Getränketechnologie
Die duale Variante unterstreicht den Praxisbezug und ist gleichermaßen interessant für Unternehmen, die in diese Ausbildung investieren, wie auch für Studierende, die sehr früh in der Ausbildung
anspruchsvolle Fragestellungen beantworten wollen.
Der duale Einstieg in die Getränketechnologie ruht auf den Schultern von drei Parteien: der Hochschule Geisenheim University, dem Getränkeunternehmen und nicht zuletzt der Studierenden. Vor
Beginn der Ausbildung schließen diese Parteien einen Vertrag, der die Modalitäten im Betrieb und
auch die finanziellen Bedingungen festschreibt.
Vor der Gesellenprüfung werden in einem „Crash-Kurs“ Besonderheiten für die handwerkliche Prüfung vertieft, so dass die „Dualen“ auch für die nichtakademische Prüfung gut vorbereitet sind. Die
Facharbeiterprüfung wird parallel mit den regulären Prüfungen der „Fachkraft für Fruchtsafttechnik“ in Geisenheim durch die IHK durchgeführt.
Hinweis
Für entsprechend qualifizierte Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges besteht
die Möglichkeit, konsekutiv ein Masterstudium in „Oenologie“, „Weinwirtschaft“ oder in „Getränketechnologie“ anzuschließen, das von der Hochschule Geisenheim gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universtät Gießen angeboten wird. Des Weiteren können sich Absolventinnen und Absolventen
auch für den Masterstudiengang „Vinifera“ bewerben. Die Studiendauer der Masterstudiengänge
beträgt vier Semester.
„Dualer Einstieg“ ins Geisenheimer Getränketechnologie-Studium
Der Studiengang Getränketechnologie bietet seit dem Wintersemester 2013/14 auch die duale Variante an. Studieninteressierte, die neben der akademischen Ausbildung an der Hochschule den
intensiven Bezug zur beruflichen Praxis in einem Unternehmen suchen haben jetzt die Möglichkeit,
das Fach Getränketechnologie in einer dualen Variante zu studieren.
Die Besonderheit an diesem dualen Einstieg ist die lange Praxisphase vor dem Studium. Zwei weitere Praxisphasen zwischen dem zweiten und dritten und dem vierten und fünften Fachsemester
sind während des Studiums vorgesehen.
Das akademische Studium verläuft zusammen mit dem regulären Getränketechnologiestudium.
Während des Studiums werden physikalisch-chemische Grundlagen ergänzt um fundiertes biochemisches und mikrobiologisches Wissen. Darauf aufbauend wird der verfahrenstechnische Umgang mit flüssigen Lebensmitteln vermittelt. Dazu zählen beispielsweise das Konzentrieren von
Fruchtsäften und das Filtrieren von Bier ebenso wie das Abfüllen von Schaumwein.
Die Produkte kommen nicht zu kurz: Vorlesungen, Seminare und Praktika vermitteln das notwendige Wissen, um Fruchtsaft, Bier, Spirituosen, Wein und Sekt herstellen zu können. Im Rahmen von
Projekten wird im Pilotmaßstab und im halbkommerziellen Maßstab das theoretische Wissen in die
Praxis umgesetzt. Die Studierenden produzieren im Getränketechnikum Fruchtsaft und fruchtsafthaltige Getränke, Destillate, Schaumwein und nicht zuletzt Bier. Dabei wird die selbständige unternehmerische Denkweise gefördert. Ziel ist es, verkehrsfähige Produkte herzustellen, einschließlich
Abfüllung und Deklaration nach aktuellem Lebensmittelrecht.
Nach dem Bachelorabschluss stehen den Absolventen mehrere Wege offen: Es kann eine Anfangsstelle im Unternehmen angetreten oder eine Praxisphase im Ausland eingeschoben werden. Wer im
wissenschaftlichen Sinn auf den „Geschmack“ gekommen ist, kann ein Masterstudium in Gießen
und Geisenheim oder ein anderes Masterprogramm beginnen.
Weitere Fachberatung hierzu gibt:
• Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann
(Studiengangsleiter Getränketechnologie)
Tel. +49 6722 502 723
Fax +49 6722 502 710
E-Mail: [email protected]
STUDIENORGANISATION
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Sie umfasst sechs theoretische Studiensemester incl.
Bachelor-Thesis und ein zwölfwöchiges berufspraktisches Studium in der vorlesungsfreien Zeit.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Er setzt sich aus Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen und
Wahlmodulen zusammen. Die Pflichtmodule vermitteln die zentralen Studieninhalte. Sie bilden das
Pflichtprogramm des Studiums. Die Wahlpflichtmodule dienen der persönlichen Schwerpunktbildung,
Wahlmodule der weiteren Ergänzung. Aus den Wahlpflicht- und Wahlmodulen ist eine Auswahl zu treffen.
Praktika und Seminare vertiefen die Kompetenzen in allen Ausbildungsebenen. Exkursionen unterstützen den aktuellen Austausch mit der Praxis. Zwei berufspraktische Studienmodule bereiten die Studierenden auf die Arbeitsweise in der betrieblichen Praxis vor. Dabei kann die Hochschule Geisenheim
durch ihre umfangreichen Kontakte im In- und Ausland die Studierenden besonders unterstützen und
fördern. (vgl. S. 6-7, Internationale Kooperationen)
Den Modulen sind Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS), auch Credit
Points (CP) genannt, zugeordnet. Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung
10
11
der Studierenden. Sie beziehen sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen (Präsenzstudium), die Vorund Nachbereitung des Lehrstoffes, die Prüfungsvorbereitungen, die Praktika sowie die Bearbeitung
der Bachelorthesis. Es müssen insgesamt 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden.
Die Module werden innerhalb eines Semesters oder innerhalb eines Studienjahres durch eine Prüfungsleistung abgeschlossen. Prüfungsleistungen können nur begrenzt wiederholt werden und
sind relevant für die Gesamtabschlussnote im Bachelorstudiengang.
Die Bachelorthesis kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden.
STUDIENGANG GETRÄNKETECHNOLOGIE
Das besondere Profil des Studiengangs Getränketechnologie liegt in der praxisorientierten Ausrichtung der Ausbildung was die Herstellung von Bier, Frucht- und Gemüsesaft, alkoholfreien Erfrischungsgetränken sowie Wein- und Schaumwein anbelangt. Der bisherige Bachelorstudiengang
wurde zum Wintersemester 2013/14 überarbeitet und den aktuellen Anforderungen der Getränkewirtschaft angepasst. Naturwissenschaftliche und fachliche Kompetenz wird in sechs Semestern incl.
zwei berufspraktischen Studien im In- und Ausland vermittelt. Das Studium findet auf wissenschaftlicher und praktischer Basis statt.
Ziele des Studiengangs Getränketechnologie
1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS* CP**
* SWS: Semesterwochenstunden,
** CP: Credit Points
PFLICHTMODULE / LEHRVERANSTALTUNGEN
BETRIEBSWIRTSCHAFT
44
- Betriebswirtschaftslehre 4
CHEMIE I
6
6
- Allgemeine und Anorganische Chemie
3
- Analytische Chemie
1
- Übungen
2
CHEMIE II
6
- Organische Chemie
- Biochemie
- Praktikum
2
2
2
6
GRUNDLAGEN MARKETING
4
Durch das Studium werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Unternehmen in der Getränkeindustrie oder deren Abteilungen zu leiten. Kernpunkte der Ausbildung sind:
- Strategisches Marketing
- Operatives Marketing
2
2
• Fachliche Qualifikation und praxisorientierte Ausbildung von Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern der Getränkewirtschaft
• Betriebswirtschaftliche und fachrechtliche Kompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, unternehmerisches Denken, selbständiges Arbeiten, Fremdsprachen)
• Wissenschaftsbasierte Kompetenz im Bereich der Getränketechnologie
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
56
- Informationstechnologie
- Neue Medien
- IT-Übungen
1
1
3
LEBENSMITTEL- U. WEINRECHT
6
- Lebensmittelrecht
- Weinrecht
- Weinbuchführung
2
2
2
MATHEMATIK U. STATISTIK
6
- Mathematik
- Statistik u. Biometrie
- Statistik-Übungen
3
2
1
PHYSIK
66
- Physik und Elektrotechnik
- Praktikum Physik/Elektrotechnik
- Übungen Physik/Elektrotechnik
4
1
1
Arbeits- und Berufsfelder im In- und Ausland
• Verantwortungsbereiche und Führungsaufgaben in Unternehmen der Getränkewirtschaft
sowie angrenzenden Branchen (Zulieferindustrie, Einkauf, Verkauf). Typische Arbeitgeber sind
Hersteller von Abfüllanlagen, Maschinen und Apparaten, Hersteller von Rohwaren zur Getränkeherstellung (Mälzerei, Konzentrathersteller) und von Hilfs- und Betriebsstoffen (Enzyme,
Reinigungs- und Desinfektionsmittel), Brauereien, Mineralwasserbetriebe, Fruchtsaftkeltereien, Spirituosenhersteller und Handelsunternehmen
• Lebensmittelkontrolle, private Consultingtätigkeit, Qualitätsmanagement und Entwicklungshilfe
• Staatliche und firmeneigene Forschungseinrichtungen
12
STUDIENPROGRAMM GETRÄNKETECHNOLOGIE
4
6
6
13
R
1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS CP
2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS
ROHWARENKUNDE
66
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
- Rohwarenkunde
- Praktikum
3
3
oder
FACHFREMDSPRACHE 6
SENSORIK
34
- Sensorik
- Sensorik-Übungen
1
2
- Italienisch I
- Italienisch II
3
3
WASSER
66
FACHFREMDSPRACHE 6
- Wasserrecht
- Wasseraufbereitung
- Trink- und Mineralwasser
1
3
2
- Spanisch I
- Spanisch II
3
3
FRUCHT- UND GEMÜSESÄFTE
- Fruchtsäfte
- Gemüsesäfte
- Sensorik Fruchtsaft/Gemüsesaft - Übungen
6
3
1
2
GETRÄNKECHEMIE
- Getränkechemie
- Ernährungsphysiologie
- Getränkechemisches Praktikum
66
3
1
2
GRUNDLAGEN DER VERFAHRENSTECHNIK
- Werkstoffkunde
- Verfahrenstechnik
6
2
4
MIKROBIOLOGIE
- Mikrobiologie
- Mikrobiologisches Praktikum
66
4
2
OENOLOGIE
- Technologie des Weines
- Technologie des Schaumweines
66
5
1
PROJEKT FRUCHTSAFT (PRAKTIKUM)
2
3
BERUFSPRAKTISCHES STUDIUM AUSLAND
2
6
INVESTITIONS- U. FINANZIERUNGSPLANUNG
- Investition u. Finanzierung
- Betriebliche Steuerlehre
- Entrepreneurship
6
3
2
1
6
KOSTENRECHNUNG
- Allgemeine Kostenrechnung
- Spezielle Kostenrechnung
45
2
2
RECHT
- Grundlagen des Rechts
- Unternehmensrecht
66
2
4
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
44
WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
22
2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS
CP
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
BRAUEREI
66
- Brauereitechnologie
- Seminar Brauereitechnolgie
4
2
ERFRISCHUNGSGETRÄNKE
66
- Erfrischungsgetränke
- Sensorik Erfrischungsgetränke/Übungen
4
2
FACHFREMDSPRACHE 6
- Englisch I
- Englisch II
3
3
6
oder
14
FACHFREMDSPRACHE 6
- Französisch I
- Französisch II
3
3
6
oder
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
SUCHTPRÄVENTION
CP
6
6
6
6
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
15
2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS
CP
PROJEKT BIER (Praktikum)
23
PROJEKT SEKTHERSTELLUNG - Spezielle Technologie des Schaumweins
- Projekt Sektherstellung (Praktikum)
3
1
2
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
- Mitarbeiterführung
- Unternehmensmanagement
44
2
2
WEINCHEMIE
- Weinchemie
- Spezielle Weinchemie
- Weinchemisches Praktikum
66
2
2
2
WEINBEURTEILUNG
44
- Weinbeurteilung/Übungen
3
WEIN- UND GETRÄNKEMARKETING
6
6
2
2
2
3
WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
GROSSE EXKURSIONEN2
UNTERNEHMENSETHIK
3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS
CP
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
16
SEMINAR FÜR GETRÄNKETECHNOLOGIE
- Seminar Getränketechnologie
- Exkursionen
6
3
3
6
VERFAHRENSTECHNIK
- Verfahrenstechnik
- Übungen
66
3
3
WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN UND PRÄSENTATION
1
6
ANALYTIK MIKROBIELLER GETRÄNKEINHALTSSTOFFE
- Analytik mikrobieller Inhaltsstoffe
- Analytik mikrobieller Inhaltsstoffe (Praktikum)
3
1
2
3
AUSGEWÄHLTE KAPITEL DER CHEMIE
2
2
BETRIEBSTECHNIK
- Technische Betriebsorganisation
- Anlagenplanung
- Reinigung, Desinfektion, Abwasser
66
2
2
2
BERATUNG UND KOMMUNIKATION
- Beratung und Kommunikation
- Beratung und Kommunikation (Praktikum)
4
2
2
BIOTECHNOLOGIE
- Industrielle Mikrobiologie
- Mikrobielle Betriebskontrolle (Praktikum)
43
2
2
FÜLL- U. VERPACKUNGSTECHNIK
- Füll- u. Verpackungstechnik
- Mess- Steuer- u. Regeltechnik
6
4
2
6
PROJEKT SPIRITUOSEN
2
3
PROJEKT STRATEGISCHE PLANUNG
4
6
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
6
22
PROJEKT MARKTFORSCHUNG (Praktikum) 34
ALKOHOLISCHE GETRÄNKE
- Frucht- und Likörweine
- Spirituosen
- Sensorik Alkoholische Getränke/Übungen
CP
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
E- COMMERCE
- B2C, ERP, CRM-Systeme
3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS
6
2
2
2
6
BACHELOR THESIS
12
BERUFSPRAKTISCHES STUDIUM
12
17
3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS
CP
QUALITÄTSMANAGEMENT3
UNTERNEHMENSPLANSPIEL
3
23
WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
ARBEITS- U. BERUFSPÄDAGOGIK
- Arbeits- u. Berufspädagogik
- Arbeits- u. Berufspädagogik/Übungen
3
2
1
3
BUSINESS PLAN
3
3
Geschafft: Hut ab!
„Einmal Geisenheimer immer Geisenheimer“
18
19
Praxismodule
Praxismodule werden im Rahmen des Pflichtmoduls „Berufspraktisches Studium“ im Umfang von
12 ECTS-Punkten angeboten. Es findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem vierten und fünften Semester statt.
Das Wahlpflichtmodul „Berufspraktisches Studium Ausland“ im Umfang von 6 ECTS-Punkten kann
innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums absolviert werden.
In den Praxismodulen sollen die Studierenden durch die Bearbeitung von Projekten praktische Erfahrungen in einem Betrieb sammeln und die im Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
anwenden.
Studienfachberatung Getränketechnologie
Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann (Studiengangsleiter/Studienberatung: Getränketechnologie)
[email protected]
Dipl.Ing. Wolfgang Pfeifer
[email protected]
Dipl.Ing. Arne Sperl (Studienberatung: Getränketechnologie)
[email protected]
Dualer Einstieg in das Studium der Getränketechnologie:
Prof. Dr. Ing. Bernd Lindemann (Studiengangsleiter/Studienberatung: Getränketechnologie)
[email protected]
Literatur
Baumann. . . . . . . . . Handbuch des Mostes
Kunze . . . . . . . . . . . . Technologie Brauer/Mälzer
Schobinger. . . . . . . Technologie der Fruchtsäfte, Ulmer, Stuttgart
Troost/ Haushofer . Technologie der Schaumweine, Ulmer, Stuttgart
Wüstenfeld/ . . . . . . Trinkbranntweine und Liköre, Parey, Berlin
Heseler
Zeitschriften
• Absatzwirtschaft
•Alkohol-Industrie
•Brauwelt
•Brauwissenschaft/Brewingscience
• Flüssiges Obst
•Getränkeindustrie
•Getränkemarkt
20
PRAKTIKUMSORDNUNG DER HOCHSCHULE
GEISENHEIM FÜR DIE STUDIENGÄNGE
„Weinbau und Oenologie“ B.Sc.
„Getränketechnologie“ B.Sc.
„Internationale Weinwirtschaft“ B.Sc.
Vorbemerkung:
Das Praktikum bildet neben der sog. Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzung für die
Zulassung zum Studium in den Studiengängen „Weinbau und Oenologie“, „Getränketechnologie“
sowie „Internationale Weinwirtschaft“ der Hochschule Geisenheim.
§ 1 Ziel des Praktikums
(1) Durch das Praktikum wird den Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in den Arbeits- und
Produktionsablauf, in die Betriebsorganisation und Vermarktungsstruktur von Betrieben der Weinund Getränkewirtschaft ermöglicht. Das Praktikum stellt einen Einstieg in das angestrebte Berufsfeld dar und dient der Orientierung. Das Erlernen praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten steht dabei im Vordergrund.
§ 2 Dauer und Art des Praktikums
(1) Das Praktikum dauert 26 Wochen. Es ist ein Vollzeitpraktikum und kann nicht parallel zu einer
andersartigen, ganztägigen Tätigkeit durchgeführt werden.
(2) Das Praktikum soll folgende Arbeitsbereiche umfassen:
Studiengang Weinbau und Oenologie:
1. Rebschnitt oder Laubarbeiten
2. Bodenpflege- und Rebschutzmaßnahmen
3. Traubenlese, Verarbeitung und Einlagerung des Mostes
4. Ausbau, Abfüllung und Verpackung des Weines
5. Qualitätskontrolle
6. Vermarktung
7. Betriebsorganisation
Studiengang Getränketechnologie:
1. Auswahl und Beurteilung von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten
2. Prozessablauf bei der Herstellung von Getränken
3. Reinigung und Sterilisation von Behälter und Getränken
4. Füllung und Verpackung von Getränken
5. Qualitätskontrolle
6. Vermarktung
7. Betriebsorganisation
Es sollen mindestens vier der oben genannten Arbeitsbereiche im jeweiligen Praktikum durchlaufen werden.
21
Studiengang Internationale Weinwirtschaft:
1. Traubenerzeugung
2. Weinbereitung
3. Weinvermarktung
4. Einkauf
5. Auftragsabwicklung/Kommissionierung
6. Verkauf
7. Rechnungswesen
Die Bereiche Traubenerzeugung und Weinbereitung im Weinbaubetrieb sind Pflichtbereiche. Das
Praktikum in jedem dieser Bereiche soll mindestens 4 Wochen betragen. Von den weiteren Bereichen sollen mindestens noch zwei durchlaufen werden.
(3) Praktika im Rahmen der Ausbildung an einer Fachoberschule oder die Ableistung des Zivildienstes oder die Ableistung eines freiwilligen Jahres in den einschlägigen Betrieben oder Institutionen
werden bis zu 3 Monaten angerechnet.
(4) Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung ersetzt das Praktikum.
Die anerkannten und einschlägigen Ausbildungsberufe sind:
für den Studiengang Weinbau und Oenologie:
Winzer, Küfer sowie alle sonstigen einschlägigen Ausbildungsberufe der Getränkewirtschaft.
für den Studiengang Getränketechnologie
Winzer, Küfer, Brauer und Mälzer, Destillateur und Süßmoster, Fachkraft für Fruchtsafttechnik, Fachkraft für Lebensmitteltechnologie und alle sonstigen einschlägigen Berufe der Getränkewirtschaft.
für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft
Winzer, Küfer, kaufmännische Ausbildung in Kellereien und dem Weinhandel
Eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung, eine Ausbildung als Bankkauffrau
bzw. Bankkaufmann oder eine Berufsausbildung in allen einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes wird bis zu 16 Wochen angerechnet. Ergänzend
muss ein zusätzliches Praktikum von jeweils mindestens 4 Wochen in den Bereichen der Traubenerzeugung und der Weinbereitung abgeleistet werden.
§ 3 Ausbildungsbetriebe
(1)Das Praktikum kann nur in Ausbildungsbetrieben der für die Studiengänge zugelassenen Ausbildungsberufe absolviert werden. Das Praktikum wird anerkannt, wenn durch geeignete Unterlagen
nachgewiesen wird, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.Elterliche Betriebe und Betriebe naher Verwandter sind nur zugelassen, wenn die
Betriebe anerkannte Ausbildungsbetriebe sind.
(2) Der Ausbildungsbetrieb kann während des Praktikums gewechselt werden, wenn dies für eine
intensive Ausbildung erforderlich ist.
(3) Ausbildungsbetriebe sind
für den Studiengang Weinbau und Oenologie
-Weingüter
-Winzergenossenschaften
- Wein- und Sektkellereien
für den Studiengang Getränketechnologie
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-Weingüter
-Winzergenossenschaften
- Wein- und Sektkellereien
-Süßmostbetriebe
-Fruchtsafthersteller
- Hersteller von Erfrischungsgetränken
-Mineralwasserbetriebe
-Brauereien
-Brennereien
für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft:
-Weingüter
-Winzergenossenschaften
- Wein- und Sektkellereien
- Weinhandelsunternehmen (Groß- und Einzelhandel)
- Wein- und Getränkeimportunternehmen
(4) Ein Praktikum in einem Spezialbetrieb wird bis zu 2 Monaten angerechnet. Als Spezialbetriebe
gelten zum Beispiel:
für den Studiengang Weinbau und Oenologie
Rebveredlungsbetriebe, Weinlaboratorien und Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft,
Weinhandelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel), Süßmostbetriebe, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkehersteller, Mineralwasserbetriebe sowie Brauereien und Brennereien und fachbezogene
Verbände und Institutionen.
für den Studiengang Getränketechnologie
Weinlaboratorien, die milchverarbeitende Industrie, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkebranche sowie Groß- und Einzelhandelsbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft und fachbezogene
Verbände und Institutionen.
für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft
Hotels, Restaurants, Vinotheken, Weinlaboratorien, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft sowie fachbezogene Verbände und Institutionen.
(5) Ein anerkannter Berufsabschluss in den in Abs. 4 genannten Spezialbetrieben wird bis zu 2
Monaten angerechnet.
§ 4 Praktikum im Ausland
(1) Ein Praktikum im Ausland von mehr als 3 Monaten bedarf der vorherigen Zustimmung.
§ 5 Durchführung des Praktikums
(1) Es wird empfohlen, mit den Ausbildungsbetrieben Praktikantenverträge abzuschließen. Vertragsformulare sowie die Listen der anerkannten Ausbildungsbetriebe sind z.Bsp. bei den jeweiligen regional zuständigen Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern und Behörden erhältlich.
§ 6 Praktikumsbescheinigung
23
(1) Der Ausbildungsleiter stellt am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung aus. Aus
der Bescheinigung muss die Dauer des Praktikums hervorgehen.
§ 7 Anfertigung der Erfahrungsberichte
(1) Der Inhalt des Praktikums muss durch mindestens 8 Erfahrungsberichte im Umfang von jeweils
mindestens 2 Seiten (DIN A 4) zu den Arbeitsvorgängen nach § 2 (2) dokumentiert werden. Erfahrungsberichte sind individuell angefertigte schriftliche Aufzeichnungen, die den Arbeitsablauf, das
Arbeitsziel, den zeitlichen Umfang, die benötigten Geräte, die betrieblichen Rahmenbedingungen
und Besonderheiten einzelner Arbeitsvorgänge wie beispielsweise Rebschnitt, Laubarbeit, Teilentfruchtung, Weinlese, Pressen, Filtration, Kommissionierung, Preislistengestaltung, Präsentation u.
a. m. beschreiben.
Eine Auflistung der täglich anfallenden Arbeiten sind keine Erfahrungsberichte. Die Erfahrungsberichte werden der Betriebsleiterin oder dem Betriebsleiter zur Einsicht vorgelegt und von diesen
abgezeichnet.
(2) Die Studienanfängerinnen und Studienanfänger müssen die Erfahrungsberichte bis zum 1. November im Studienzentrum der Hochschule Geisenheim (jeweilige Studiengangs- und Prüfungsverwaltung) oder beim Praktikumsbeauftragten abgeben. Bei festgestellten Mängeln an den Berichten kann die Anerkennung des Praktikums an Auflagen gebunden oder ganz oder teilweise
widerrufen werden.
§ 8 Anerkennung des nachgewiesenen Praktikums
(1) Das Praktikum wird anerkannt, wenn
- die vorgeschriebene Dauer von 26 Wochen erfüllt und
- die Erfahrungsberichte angefertigt wurden.
(1) Den Praktikantinnen und Praktikanten steht ein angemessener Urlaub von mindestens 2 Tagen
pro Monat zu. Ansonsten gelten die betriebseigenen Regelungen. Fragen bezüglich Vergütung, Unterkunft usw. sind vor Abschluss des Praktikantenvertrages zu klären und im Vertrag festzulegen.
§ 11 Rechtliche Rahmenbedingungen
(1) Ausbildungsförderung für die Praktikumszeit
Gemäß § 2. Abs. 4 des BAföG wird für die Teilnahme an einem Praktikum Ausbildungsförderung
bezahlt.
Eine Vergütung des Ausbildungsbetriebes wird gemäß § 23. Abs. 3 des BAföG auf
die Ausbildung angerechnet.
Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist zu stellen bei der
Außenstelle Wiesbaden des Studentenwerks Frankfurt /Main
Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden
Tel: 0611 / 9495 -01
(2) Unfallversicherung
Für die Praktikantinnen und Praktikanten besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß
den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB).
(3) Krankenversicherung
Sofern nicht eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, sollte die Frage
der Krankenversicherung in der Zeit des Praktikums direkt mit der jeweiligen
Krankenversicherung abgeklärt werden.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Die Praktikumsordnung tritt zum Wintersemester 2013/14 in Kraft
(2) Zur Anerkennung des Praktikums sind die Praktikumsbescheinigung(en) und die Erfahrungsberichte dem Praktikumsbeauftragten oder dem zuständigen Prüfungsausschuss vorzulegen. Wird
ein Praktikum in mehreren Betrieben durchgeführt oder soll ein Praktikum nach § 2 (3) oder § 3 (4)
oder eine Berufsausbildung nach § 2 (4) oder § 3 (5) anerkannt oder angerechnet werden sind die
entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
(3) Für die vollständige Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder die teilweise
Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Groß- oder Einzelhandelskaufmann in
den einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft oder des Hotel- und Gaststättengewerbes nach
§ 2 (4) ist das Abschlusszeugnis vorzulegen.
§ 9 Zuständigkeiten
(1) Der Vizepräsident Lehre der Hochschule Geisenheim kann eine Praktikumsbeauftragte oder einen Praktikumsbeauftragten bestimmen und ihr oder ihm die Wahrnehmung der praktikumsbezogenen Aufgaben übertragen.
(1) Der Praktikumsbeauftragte ist zuständig für
- die Anerkennung des Praktikums nach § 2 (1) oder einer abgeschlossenen einschlägigen
Berufsausbildung nach § 2 (4),
- die Anrechnung eines Praktikums in Spezialbetrieben, bei Verbänden und Institutionen nach §
3 (4) bis zu 2 Monaten.
- die Anrechnung von Praktika im Rahmen der fachgebundenen Hochschulreife oder die
Anrechnung von Zivildienstzeiten oder das freiwillige Jahr in einschlägigen Betrieben und
Institutionen nach § 2 (4) bis zu 3 Monaten,
- für die vorherige Zustimmung für ein Praktikum im Ausland von über 3 Monaten nach § 5.
§ 10 Urlaubs- und Vergütungsansprüche
24
Im Fokus: Forschung, Bildung, Praxis
25
ZULASSUNGSVERFAHREN
...ZU GUTER LETZT
Wie bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester?
Wenn Sie sich in einen Studiengang der Hochschule Geisenheim einschreiben möchten finden
Sie dazu auf der Homepage (www.hs-geisenheim.de) entsprechende Anträge, Fristen und Informationen zum Ablauf. Ergänzend dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros
gerne Ihre Fragen und helfen bei den Bewerbungsmodalitäten weiter.
Können Sie auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren?
Studienbüro
Das Studienbüro bearbeitet Ihren Antrag auf Immatrikulation und führt das Zulassungsverfahren
durch. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu allen Fragen rund um die Einschreibung.
Studienbüro der Hochschule Geisenheim
Frau Arischa Zollmann (Leitung)
Tel. +49 6722 502 705
Fax +49 6722 502 720
E-Mail: [email protected] Gutrun Bühler
Tel. +49 6722 502 712
Fax +49 6722 502 720
E-Mail: [email protected]
Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist die sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“. In der Regel erwerben Sie die Hochschulzugangsberechtigung durch die
allgemeine Hochschulreife (Abitur), durch die fachgebundene Hochschulreife oder durch die
Fachhochschulreife (Abschluss einer Fachoberschule). Berufliche Abschlüsse als Meister oder
dem Meisterabschluss gleichgestellte Abschlüsse ermöglichen in Hessen den direkten Hochschulzugang. Weitere schulische oder berufliche Abschlüsse werden der Fachhochschulreife
gleichgestellt. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Anerkennungen
erfolgen gemäß den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK). Wenn unklar ist, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Hessen anerkannt ist, senden Sie bitte eine Kopie zur Prüfung an
das Studienbüro der Hochschule Geisenheim University.
Benötigen Sie ein fachspezifisches Praktikum vor Studienbeginn?
Müller-Thurgau Haus (EG)
Raum-Nr. 00.10
Von-Lade-Str. 1
65366 Geisenheim Vor Aufnahme des Studiums ist ein fachspezifisches Praktikum erforderlich.
(vgl. S. 21, Praktikumsordnung)
Das Studienbüro finden Sie auf der Website unter: studienbuero.hs-gm.de
Hier macht das Studieren Spass!
26
27
University
3
8
a Oe (HS 1, Sensorik)
b Wb
c Weinverkauf (Zufahrt Kirchspiel)
Eibinger Weg 1/4 (6401)
a Rz
b Rz-Technikum, Lernzentrum
c Rudolf Hermanns Haus
7
1A
8
Muttergarten
1B
Ver- und Entsorgungszentrum (1030)
1C
a Kfz-Tankstelle
b Ver- und Entsorgung
4
6 Rüdesheimer Str. 5 – Villa Monrepos (6701)
5 Rüdesheimer Str. 28 (6601)
a Hörsäle (HS 10, 11, 12)
b Modellierhalle, (HS 13, 14)
Fruchsaftbetrieb (6602)
a Getränketechnologisches Zentrum (6603)
Getränkesensorik
Per Auto
Bk – Bodenkunde u. Pflanzenernährung
Oe – Oenologie
P1, P4 – Parkplatz Studierende, Besucher
Rz
– Rebenzüchtung
Bm – Betriebswirtschaft u. Marktforschung
LLH – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
P2
Te
– Technik
Bo Stadt
– Botanik
Die
Geisenheim
liegt ca. 20 km
Rüdesheim.
Gb bekannten
– Gemüsebau
der
Weinstadt
Mb – Mikrobiologie
und Biochemie
rheinabwärts
von Wiesbaden
entfernt,
direkt neben
Ob – Obstbau
Per Flugzeug / Bahn
Die nächsten Flughäfen sind der Internationale Flughafen in Frankfurt sowie der Flughafen
Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Größere Bahnhöfe gibt es in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz.
Ein Regionalzug führt von Wiesbaden Hbf direkt nach Geisenheim.
Vom Bahnhof sind wir 5 Gehminuten entfernt.
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Von-Lade-Str. 1 – Pavillon (1005)
Hörsaal (HS 20)
CAD-Labor (HS 21)
Medien-Center
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FACE-Anlage
IHR WEG ZU UNS
Von-Lade-Str. 1
a Hochschulverwaltung Administration/
Forschung, Poststelle
b Aula (5902)
c Seminarkeller
d Studienzentrum, Hochschulverwaltung Lehre,
Verbände und Firmen (5905), HS 3,
Videokonferenzraum, Seminarraum
Weiterbildung e
e Bm
Park
10 LLH Betriebsgebäude
11
Von-Lade-Str. 1
Campusgebäude (5910, 5911, 5912)
Gerd-Erbslöh-Hörsaal (HS 30)
Hörsäle (HS 32-35)
Mensa, Bibliothek
a Institutsgebäude (1000)
Gb, Bo, Zb
Hörsäle (HS 4, 5, 6)
b Ob
c Hörsaal (HS 8)
d Gewächshäuser Zb/Bo/LLH
e Gewächshäuser Gb/Bk/Ob/LLH
f Foliengewächshaus LLH
g Zentrales Instituts- u. Laborgebäude
(6120), Bk, Wg, Pf, Mb, Labore
Praktikumshörsäle (HS 41-46)
9
Blaubachstr. 19 (6201)
– Parkplatz Mitarbeiter, Besucher
Brentanostr. 9 (6001, 6002, 6003)
a ASTA
b Personalrat, LLH-Gartenbauzentrum,
Hessische Gartenakademie
c Te (HS 15), LLH
kommt man
rechtsrheinischWb
über
P3, P5 – Parkplatz Mitarbeiter
mit Ausweis
– Wiesbaden
Weinbau
Pf
und Frankfurt zur A66 - Richtung Wiesbaden/
A66 geht kurz
Wiesbaden
in die B42 über und führt Richtung Koblenz
Wg hinter
– Weinanalytik
u. Getränkeforschung
am Rhein entlang direkt nach Geisenheim. Die Hochschule Geisenheim ist an der B42 (Abfahrt
Zb – Zierpflanzenbau
West) ausgeschildert.
Rüdesheim. Die
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Im Kreisverkehr nehmen Sie die erste Ausfahrt auf die Rüdesheimer Straße, auf der Sie die Villa
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Sie folgen der Vorfahrtsstraße um die Linkskurve und fahren unter einer Eisenbahn- und einer
schmalen Autobrücke hindurch. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts auf die Falterstraße ein, auf der sofort rechts der Parkplatz der Hochschule Geisenheim liegt.
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