internationale weinwirtschaft

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internationale weinwirtschaft
Bachelorstudiengang
INTERNATIONALE
WEINWIRTSCHAFT
www.hs-geisenheim.de
INHALTSVERZEICHNIS
3
Was Sie zu Beginn wissen sollten
5-6
Hochschule Geisenheim
7
Studienmöglichkeiten in Geisenheim
8-9
Kooperationen
10-19
Der Studiengang Internationale Weinwirtschaft
20-25
Praktikumsvoraussetzung
26
Herzlich willkommen an der Hochschule Geisenheim!
WAS SIE ZU BEGINN WISSEN SOLLTEN
Diese Information gibt Ihnen eine erste Orientierung über den Studiengang Internationale Weinwirtschaft sowie die Voraussetzungen für das Studium, Fragen zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren.
Weitergehende Auskünfte zu allen Fragen, die mit dem Studium an der Hochschule Geisenheim
in Zusammenhang stehen, erteilt die Studiengangsleitung und Beratung.
Studienbüro der Hochschule Geisenheim
Katrin Minor (Leitung)
Tel. +49 6722 502 705
Michelle Maier
Tel. +49 6722 502 708
Fax +49 6722 502 720
E-Mail: [email protected]
Gutrun Bühler
Tel. +49 6722 502 712
Müller-Thurgau Haus (EG)
Raum-Nr. 00.10
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr
Zulassungsverfahren und Voraussetzungen
27-32
Anfahrt, Impressum
2
Rund um die Uhr finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen auch auf unserer Website:
www.hs-geisenheim.de
3
Studiengangsleitung und Beratung
Prof. Dr. Jon Hanf
(Studiengangsleiter Internationale Weinwirtschaft)
Tel. +49 6722 502 393
Fax +49 6722 502 710
E-Mail: [email protected]
Dipl.Ing. Wilma Mattmüller-Schultz
(Studienfachberatung)
Tel. +49 6722 502 731
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Di. 9 - 13 Uhr, Do. 13.30 - 16 Uhr u.n. V.
Ausführliche Beratungsgespräche vor Ort bitte vorher absprechen
DIE HOCHSCHULE GEISENHEIM UNIVERSITY
Zwei in einem.
Die Hochschule Geisenheim hat eine über 140-jährige Ausbildungstradition, die durch die
Gründung der Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau im Jahr 1872 begonnen
wurde. 1971 wurde die frühere Ingenieurschule der Hochschule RheinMain angegliedert.
2013 wurde die Forschungsanstalt Geisenheim mit dem Fachbereich Geisenheim der
Hochschule RheinMain zur Hochschule Geisenheim zusammengeführt. Die Hochschule
Geisenheim ist heute die 13. Hochschule des Landes Hessen.
Mit der Gründung der Hochschule Geisenheim wurde ein neues Studienzeitalter in Deutschland eröffnet. Als bundesweiter Vorreiter bietet das Land Hessen in Geisenheim eine zukunftsorientierte wissenschaftliche Ausbildung für deutsche und internationale Studierende, die sich durch eine unvergleichliche Symbiose aus Lehre, Forschung und Praxis
auszeichnet.
Das Konzept der Hochschule Geisenheim beinhaltet in der Lehre die bewährten praxisorientierten, berufsqualifizierenden Elemente der klassischen Fachhochschulausbildung im
Bachelorbereich.
Gleichzeitig greift es jedoch ebenso die forschungsbasierten und für den wissenschaftlichen Nachwuchs bedeutsamen Elemente der universitären Ausbildung im Master- und
Promotionsbereich auf. Damit werden in Geisenheim zwei bisher separate Hochschulkonzepte für eine besonders qualifizierende Ausbildung in den Berufsfeldern des Weinbaus
und der Weinwirtschaft, der Landschaftsarchitektur, des Gartenbaus sowie der Getränketechnologie integriert.
Zukunft ist überall.
Die Forschungsfelder der neuen Hochschule sind fokussiert auf Spezialkulturen und Landschaft und bilden eine themenorientierte „grüne“ Hochschulausrichtung.
Das inhaltliche Spektrum sowohl in Lehre als auch Forschung umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Planung, Produktion, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Einbindung der Spezialkulturprodukte in Kultur und Landschaft (städtische und ländliche Räume, Landschaftsarchitektur).
Besonderes Augenmerk legt die Hochschule Geisenheim in Lehre und Forschung gleichermaßen auf Internationalität. Bereits heute bestehen Kooperationen mit Lehr- und Forschungsinstitutionen in 38 Ländern.
Im Fokus: Forschung, Bildung, Praxis
4
5
Lehre – Forschung – Praxis.
Die wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Hochschule Geisenheim bekennen sich zur Verbindung von Anwendungsbezug und Grundlagenorientierung in Lehre und Forschung.
Die Hochschule Geisenheim ist eine „Hochschule neuen Typs“ , die vom Wissenschaftsrat befürwortet wurde und bietet die Möglichkeit, sämtliche Facetten einer Ausbildung zu durchlaufen: vom Einstieg in die praktische Berufsausbildung in momentan sieben Fachrichtungen über
ein Hochschulstudium mit derzeit acht Bachelor- und neun Masterstudiengängen bis hin zur
Promotion.
Die Hochschule Geisenheim freut sich mit Ihnen auf neue Wege, neue Herausforderungen und
neue Chancen.
Die Zukunft ist eröffnet!
Informieren Sie sich :
WEBSITE: WEBLOG: FACEBOOK: TWITTER: 6
www.hs-geisenheim.de
blog.hs-geisenheim.de
www.facebook.com/hsgeisenheim
#hsgeisenheim
STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER
HOCHSCHULE GEISENHEIM
Die Hochschule Geisenheim bietet ihre Studiengänge als Bachelor- und Masterstudienprogramme an. Studierende können nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudienprogramms bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Masterstudium anschließen.
In Geisenheim werden derzeit folgende Studienmöglichkeiten angeboten:
Bachelorstudiengänge
›
›
›
›
›
›
›
›
Weinbau und Oenologie (dualer Einstieg möglich)
Internationale Weinwirtschaft
International Wine Business Getränketechnologie
Lebensmittelsicherheit
Logistik und Management Frischprodukte
Gartenbau (Spezialisierung Berufsschullehrer/-in möglich)
Landschaftsarchitektur (dual möglich)
Masterstudiengänge
› Oenologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen
› Weinwirtschaft mit Justus-Liebig-Universität Gießen
›Getränketechnologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen
› Vinifera EuroMaster, Erasmus Mundus mit Partneruniversitäten in Europa
› Weinbau, Oenologie, Weinwirtschaft WÖW mit BOKU Wien
› Vitis-Vinum mit Partneruniversitäten in Italien
›Gartenbauwissenschaft
›Landschaftsarchitektur
› Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) mit Frankfurt
University of Applied Sciences und Hochschule RheinMain
7
INTERNATIONALE KOOPERATIONEN
Hochschule
Geisenheim
17
Forschung
Lehre
Doppel-Bachelor
Erasmus Mundus
Master Vinifera
Oenodoc
16
1
6
11
0
22
1
Ashland, Southern Oregon University
Davis, University of California
Geneva, United States Department of
Agriculture (USDA)
Logan, Utah State University
Ithaca, New York, Cornell University
Pullman, Washington State University
Rohnert Park, Sonoma State University
SÜD-KOREA
4
1
10
9
Hojancha, Fundación Monte Alto
1
JAPAN
Beni-Mellal, Université Sultan Moulay
Slimane
CHILE
Santiago, Pontificia Universidad Católica
de Chile
13
14
6
13
2
THAILAND
5
2
Pune, National Research Centre for
Grapes
Visakhapatnam, Andhra University
13
Bangkok, Kasetsart University
Chang Mai, Chang Mai University
Hat Yai, Prince of Songkla University
Lanna Lampang, Rajamangala University
of Technology
13
6
VIETNAM
Frederiksberg, Københavns Universitet
FINNLAND
Abo, Novia University of Applied Sciences
Hämeenlinna, Hämeen Ammattikorkeakoulu
University of Applied Sciences (HAMK)
Jokioinen, MTT Agrifood Research
of Agriculture and Technology
3
SÜDAFRIKA
Stellenbosch, University of Stellenbosch
Stellenbosch, Agricultural Research
Council Infruitec-Nietvoorbij (ARC)
4
4
3
NEUSEELAND
5
AUSTRALIEN
Adelaide, The Australian Wine
Research Institute (AWRI)
Adelaide, CSIRO Plant Industry
Adelaide, University of South Australia
Adelaide, University of Adelaide
Wagga Wagga, Charles Sturt University
Wagga Wagga, NSW Department of
Primary Industries
5
3
1
2
FRANKREICH
Angers, Ecole Superieure d‘Agriculture d‘Angers
Bordeaux, Bordeaux Sciences Agro
Bordeaux, Université de Bordeaux
Bordeaux, Institut des Sciences de la Vigne et
du Vin (ISVV)
Colmar, INRA Colmar
Clermont-Ferrand, Vetagro-Sup
Dijon, Université de Bourgogne - Dijon
8
14
Hanoi, Hanoi University of Agriculture
5
Marlborough, Marlborough Research
Centre
Nelson/Palmerson North/Hawke‘s Bay,
Plant and Food Research
Lincoln, Lincoln University
7
7
3
FRANKREICH
3
Douville, CIREF
Lempdes, Ecole Nationale d‘Ingénieurs des
Travaux Agricoles de Clermont-Ferrand
Montpellier, Ecole Nationale Supérieure
Agronomique de Montpellier SupAgro
Montpellier, Université de Montpellier II
Montpellier, INRA Montpellier
Paris, CTIFL
Villenave d´Ornon, INRA Bordeaux-Aquitaine
GRIECHENLAND
Arta, Technological Educational Institute
of Epirus, Arta
Egaleo-Athina, Technological Educational
Institut of Athens (TEI)
Thessaloniki, Aristotle University of
Thessaloniki
4
GROSSBRITANNIEN
Plumpton, Plumpton College
IRLAND
Cork, BEES School of Biological, Earth and
Environmental Sciences
ITALIEN
5
ITALIEN
Verona, Università degli Studi di Verona
6
KROATIEN
7
LUXEMBURG
Ancona, Università Politecnica delle Marche
Bologna, Università di Bologna
Conegliano, Istituto Sperimentale per la
Viticoltura
Milano, Università degli Studi di Milano
Piacenza, Università Cattolica del Sacre Cuore
Potenza, Università degli Studi della Basilicata
S. Michele, Istituto Agrario di San Michele
Trento, Università degli Studi di Trento
Torino, Università degli Studi di Torino
Udine, Università degli Studi di Udine
Zagreb, University of Zagreb
Luxemburg, Centre de Recherche Public
Gabriel Lippmann
Remich, Institut Viti-Vinicole
ÖSTERREICH
7
8
9
10
Eisenstadt, Fachhochschulstudiengänge
Burgenland
Innsbruck, Universität Innsbruck
Klosterneuburg, Höhere Bundeslehranstalt
HBLA Klosterneuburg
Wien, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU)
NIEDERLANDE
Wageningen, Stichting DLO
NORWEGEN
Stjordal, Bioforsk
Trondheim, Norwegian Crop Research
Institute – Planteforsk
POLEN
11
12
15
13
14
Lisboa, Universidade Técnica De Lisboa
Oeiras, Instituto de Biologia Experimental e
Tecnológica (IBET)
Porto, Universidade Católica Portuguesa
14
Porto, Universidade de Porto
Regiao do Douro, ADVID - Associacão para o
Desenvolvimento da Viticultura Duriense
Vila Real, Universidade de Trás-Os-Montes e
Alto Douro
RUMÄNIEN
Olsztyn, University of Warmia and Mazury
Poznan, Poznan University of Life Sciences
Skierniewice, Research Institute of Horticulture (InHort)
PORTUGAL
PORTUGAL
15
Cluj-Napoca, University of Agricultural
Sciences and Veterinary Medicine
Iaşi, University of Agricultural Sciences and
Veterinary Medicine Iaşi
SCHOTTLAND
Dundee, University of Dundee
Dundee, The James Hutton Institute
15
7
Europäische Kooperationen
DÄNEMARK
12
Takamatsu, Kagawa University
5
Nairobi, Jomo Kenyatta University
Bariloche, Instituto Nacional de
Tecnología Agropecuaria (INTA)
Mendoza, Instituto Nacional de Tecnología
Agropecuaria (INTA)
11
12
5
MAROKKO
KENIA
ARGENTINIEN
11
Seoul, Seoul University of Venture and
Information
Suwon, National Institute of Horticultural
and Herbal Sciences (NIHHS)
8
INDIEN
COSTA RICA
10
Peking, China Agricultural University
21
19
14
CHINA
7
1
1
USA
15
8
9
Tiflis, AGRO Tiflis
10
1
0
1
1
GEORGIEN
20
9
8
Jerewan, International Center for
Agribusiness Research and Education
(ICARE)
5
3
Summerland, Pacific Agri-Food Research
Centre - PARK
ARMENIEN
13
18
KANADA
University
12
2
16
SCHWEDEN
Lund u. Alnarp, Swedish University of
Agricultural Sciences
SCHWEIZ
Frick, Forschungsinstitut für biologischen
Landbau - FiBL
Sion, HES-SO Valais
Changins-Wädenswil, Forschungsanstalt
Agroscope Changins-Wädenswil ACW
Wädenswil, Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften
SPANIEN
Cádiz, Universidad de Cádiz
Córdoba, Universidad de Córdoba
Madrid, Universidad Politécnica de Madrid
(ETSIA)
Málaga, IFAPA Instituto Andaluz
17
18
Sevilla, Instituto de Recursos Naturales y
Agrobiologia - CSIC
Tarragona, Universitat Rovira i Virgili
Valladolid, Universidad de Valladolid
TSCHECHIEN
Brno, Mendel University
TÜRKEI
Istanbul, Istanbul Technical University
UNGARN
19
19
20
21
22
Budapest, Corvinus University of Budapest
Eger, FVM Research Institute for Viticulture
and Enology
Gödöllö, Szent István University
Kecskemét, FVM Research Institute for
Viticulture and Enology
Pécs, University of Pécs
9
DER STUDIENGANG
INTERNATIONALE WEINWIRTSCHAFT
Studienabschluss
Bachelor of Science (B.Sc.) Internationale Weinwirtschaft
Zulassungsbedingungen
Der Studiengang Internationale Weinwirtschaft ist nicht zulassungsbeschränkt.
Für die Zulassung zum Studiengang ist ein Vorpraktikum von mindestens 26 Wochen Dauer
erforderlich. Die genauen Regelungen finden sie in der Praktikumsordnung auf unseren Internetseiten und ab Seite 20.
Studienbeginn
Studienanfängerinnen und -anfänger im Studiengang Internationale Weinwirtschaft werden
nur zum Wintersemester aufgenommen.
Regelstudienzeit
6 Semester
Die Regelstudienzeit umfasst sechs Studiensemester, ein zwölfwöchiges Auslandspraktikum
in der vorlesungsfreien Zeit, die Bachelorthesis sowie die Prüfungen.
Hinweis
Für entsprechend qualifizierte Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges besteht
die Möglichkeit, konsekutiv ein Masterstudium in „Weinwirtschaft“, „Oenologie“ oder „Getränketechnologie“ anzuschließen, das von der Hochschule Geisenheim und der Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam angeboten wird.
Des Weiteren können sich Absolventinnen und Absolventen auch für den Masterstudiengang
„Vinifera“ bewerben.
Studienziel
Das Studium bietet eine fundierte Ausbildung mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für die vielfältigen Sektoren der internationalen, aber auch der nationalen Weinwirtschaft.
In 6 Semestern vermittelt das Studium der Internationalen Weinwirtschaft profunde Grundlagenkenntnisse, allgemeine Fachkenntnisse auf den Gebieten von Weinbau, Oenologie und den
Wirtschaftswissenschaften sowie Spezialkenntnisse in den Bereichen der Internationalen
Weinwirtschaft und des Managements.
Darüber hinaus befähigt das Studium die Studierenden selbständig und eigenverantwortlich
zu arbeiten sowie Frage­stellungen nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu lösen.
Studienorganisation
Der Studiengang ist modular aufgebaut mit Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen:
• Pflichtmodule vermitteln wichtige grundlegende, direkt aber auch ins fachspezifische
übergehende zentrale Studieninhalte. Sie bilden das Gerüst des Studiengangs und als
solches das Pflichtprogramm.
• Die Wahlpflichtmodule dienen der Vertiefung und der persönlichen Schwerpunktbildung.
Sie sind frei wählbar.
• Die Wahlmodule ergänzen das Programm und können nur in begrenzter Anzahl
eingebracht werden.
Allen Modulen sind Leistungspunkte in Form von Credit Points (CP) nach dem European Credit
Transfer System (ECTS) zugeordnet, die ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung der Studierenden darstellen. Sie beziehen sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen (Präsenzstudium), die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und die Prüfungsvorbereitungen sowie das
Auslandspraktikum und die Bearbeitung der Bachelorthesis.
Die Bachelorthesis soll zeigen, dass die Kandidatin/der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer
vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet des Studienganges selbständig nach
wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Zum Abschluss des Bachelorstudiums müssen
insgesamt mindestens 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden.
Die Module werden innerhalb eines Semesters oder eines Studienjahres durch eine oder mehrere Prüfungsleistungen abgeschlossen. Prüfungsleistungen können nur begrenzt wiederholt
werden und sind relevant für die Gesamtabschlussnote im Bachelorstudiengang.
Die Studiendauer der Masterstudiengänge beträgt vier Semester.
10
11
STUDIENPROGRAMM
INTERNATIONALE WEINWIRTSCHAFT
1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS* CP**
* SWS: Semesterwochenstunden
** CP: Credit Points
PFLICHTMODULE / LEHRVERANSTALTUNGEN
ALLGEMEINE CHEMIE UND WEINCHEMIE
6
- Allgemeine Chemie
- Weinchemie
4
2
6
BETRIEBSWIRTSCHAFT
44
- Betriebswirtschaftslehre 4
FACH- UND WIRTSCHAFTSENGLISCH
6
6
- Fach- und Wirtschaftsenglisch I
2
- Fach- und Wirtschaftsenglisch II
2
- Fach- und Wirtschaftsenglisch (Übungen)
2
GRUNDLAGEN MARKETING
4
- Strategisches Marketing
- Operatives Marketing
2
2
4
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
56
- Informationstechnologie
- Neue Medien
- IT-Übungen
1
1
3
LEBENSMITTEL- U. WEINRECHT
6
- Lebensmittelrecht
- Weinrecht
- Weinbuchführung
2
2
2
6
1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS CP
PFLICHTMODULE / LEHRVERANSTALTUNGEN
Geschafft: Hut ab!
12
MATHEMATIK UND STATISTIK
6
- Mathematik
- Statistik u. Biometrie
- Statistikübungen
3
2
1
6
RECHT
66
- Grundlagen des Rechts
2
13
4
OENOLOGIE
66
SENSORIK
34
- Sensorik
- Sensorik-Praktikum
1
2
- Technologie des Weines
- Technologie des Schaumweins
5
1
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
44
2
2
- Unternehmensrecht
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
44
- Unternehmensmanagement
- Mitarbeiterführung
WEINMÄRKTE DER WELT
4
WEIN- UND GETRÄNKEMARKETING
6
6
WEINBAU I
- Allgemeiner Weinbau
- Ökologischer Weinbau
- Ampelographie
7
4
1
2
6
WEINBEURTEILUNG
- Weinbeurteilung - Übungen
44
3
4
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
BIOLOGIE DER REBE
3
3
GRUNDLAGEN DES WEINBAUS
6
6
- Bodenkunde und Pflanzenernährung
- Agrarmeteorologie
4
2
INTERNATIONALE PRODUKTPROFILE
4
PHYTOMEDIZIN
44
- Krankheiten und Schädlinge
6
4
ERFRISCHUNGSGETRÄNKE
- Erfrischungsgetränke
- Sensorik Erfrischungsgetränke
66
4
2
4
2
2
6
22
FACH- UND WIRTSCHAFTSENGLISCH II
- Fach- und Wirtschaftsenglisch - Fach- und Wirtschaftsenglisch Übungen
6
3
3
6
WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
SUCHTPRÄVENTION
WIRTSCHAFTS-, AGRAR- UND
VERBRAUCHERSCHUTZPOLITIK
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
und /oder
44
2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS
FACH- UND WIRTSCHAFTSFRANZÖSISCH
- Fach- und Wirtschaftsfranzösisch - Fach- und Wirtschaftsfranzösisch Übungen
CP
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
14
KOSTENRECHNUNG
46
- Allgemeine Kostenrechnung
- Spezielle Kostenrechnung
2
2
MIKROBIOLOGIE
44
MARKETINGPROJEKT FRANKREICH
4
6
MARKETINGPROJEKT VERBRAUCHERMÄRKTE
WEST- UND NORDEUROPAS
4
6
15
2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS
CP
und/oder
66
3
3
und/oder
66
3
3
FRUCHT- UND GEMÜSESÄFTE
- Fruchtsäfte
- Gemüsesäfte
- Sensorik Fruchtsaft / Gemüsesaft
6
4
1
1
6
INVESTITIONS- U. FINANZIERUNGSPLANUNG
- Investition u. Finanzierung
- Betriebliche Steuerlehre
- Entrepreneurship
6
3
2
1
6
2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS
BERUFSPRAKTISCHES STUDIUM AUSLAND
12
WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN UND PRÄSENTATION
1
6
6
2
2
2
6
4
2
2
2
2
ALKOHOLISCHE GETRÄNKE
- Frucht- und Likörweine
- Spirituosen
- Sensorik Alkoholische Getränke
CP
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
CP
6
WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
2
GROSSE EXKURSIONEN2
16
12
3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
E- COMMERCE
- B2C, ERP, CRM-Systeme
BACHELOR THESIS
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
FACHFREMDSPRACHE
- Spanisch - Spanisch Übungen
PROJEKT SÜDEUROPA
- Projekt Südeuropa I
- Projekt Südeuropa II
CP
PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
FACHFREMDSPRACHE
- Italienisch - Italienisch Übungen
3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS
PROJEKT MARKTFORSCHUNG
3
4
UNTERNEHMENSETHIK
22
BERATUNG UND KOMMUNIKATION
- Beratung und Kommunikation - Beratung und Kommunikation - Praktikum
4
2
2
6
BETRIEBSVERWALTUNG
22
MARKETINGPROJEKT MITTEL- UND OSTEUROPA
- Marketingprojekt Mittel- und Osteuropa - Marketingprojekt Mittel- und Osteuropa Übungen
6
3
3
6
MARKETINGPROJEKT ASIEN
- Marketingprojekt Asien - Marketingprojekt Asien Übungen
4
2
2
6
PROJEKT STRATEGISCHE PLANUNG
4
6
PROJEKT ITALIEN, SCHWEIZ, ÖSTERREICH
- Projekt Italien, Schweiz, Österreich - Projekt Italien, Schweiz, Österreich Übungen
4
2
2
6
17
PROJEKT „NEW WORLD“ MARKETING
- Projekt „New World“ Marketing - Projekt „New World“ Marketing Übungen
4
2
2
QUALITÄTSMANAGEMENT
33
RESSOURCEN UND UMWELT
- Umwelt und Ressourcenökonomie
- Umweltmanagementsysteme
- Umwelt und Ressourcenökonomie
6
2
1
3
UNTERNEHMENSPLANSPIEL
23
WELTWEINBAU
- Weltweinbau
- Internationale Weine
46
4
2
3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS
6
6
Arbeitsbereiche reichen von Vertrieb, Marketing und Produktmanagement, Einkauf und Qualitäts-Management bzw. -Kontrolle zu Rechnungswesen, Personalführung, Controlling.
CP
WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN
ARBEITS- U. BERUFSPÄDAGOGIK
- Arbeits- u. Berufspädagogik - Arbeits- u. Berufspädagogik - Übungen
3
2
1
3
BUSINESS PLAN
3
3
KLEINE EXKURSIONEN
3
3
Auch nationale und internationale Institutionen, Organisationen, Verbände und Verlage bieten
interessante und beliebte Tätigkeitsfelder.
Zusätzlich zu Produktions- und Handelsunternehmen bieten sich weitere Berufsfelder in der
staatlichen Verwaltung, in Überwachungs- und Beratungsfunktionen.
Studienfachberatung: Studiengang Internationale Weinwirtschaft
Dipl. Ing. Wilma Mattmüller-Schultz (Studienfachberatung, Vorpraktikumsberatung)
Tel. +49 6722 502 -731
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Di. 9 - 13 Uhr, Do. 13.30 - 16 Uhr u. n. V.
Ausführliche Beratungsgespräche vor Ort bitte vorher absprechen.
Vor-Praktikumsanerkennung
Berufspraktisches Studium Ausland
Das Auslandspraktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 4. und 5. Semester vorgesehen und umfasst einen Mindestzeitraum von zwölf Wochen.
Die Studierenden sammeln im Auslandspraktikum durch die Bearbeitung von Projekten praktische Erfahrungen in einem Betrieb und wenden die im Studium erworbenen Fähigkeiten und
Kenntnisse an. Zusätzlich wird die internationale Kompetenz gestärkt und erweitert. Die Betreuung erfolgt durch den Praktikumsbetrieb. Die Hochschule regelt Vor- und Nachbereitung.
Das folgende Studienprogramm basiert auf der derzeitigen Prüfungs- und Studienordnung.
(Änderungen in der Reakkreditierung vorbehalten.)
18
• Weingüter, Genossenschaften und Kellereien
• alle Größen und Arten von Weinhandelsunternehmen (Import-/ Exportunternehmen,
Weinkommission, Handelsagentur)
•Getränkehandelsunternehmen
•Lebensmittelhandel
•Zulieferindustrie
Vor Aufnahme des Studiums ist ein fachspezifisches Praktikum erforderlich. (vgl. S. 20 Praktikumsvoraussetzungen)
Dipl. Ing. Wolfgang Pfeifer
E-Mail: [email protected]
Tel. +49 6722 502 724
Studiengangsleitung
Prof. Dr. Jon Hanf
Zentrum für Ökonomie im Wein- und Gartenbau
E-Mail: [email protected]
Tel. +49 6722 502 393
Arbeits- und Berufsfelder im In- und Ausland
weitere Informationen
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Inter­nationale Weinwirtschaft sind in
Unternehmen der Wein- und Getränkewirtschaft im In- und Ausland beschäftigt:
Auf den Internetseiten des jeweiligen Studiengangs finden Sie weitere Informationen sowie
• das Modulhandbuch
• die Prüfungsordnung und
• eine Übersicht Curriculum
19
PRAKTIKUMSORDNUNG DER HOCHSCHULE
GEISENHEIM FÜR DIE STUDIENGÄNGE
„Weinbau und Oenologie“ B.Sc.
„Getränketechnologie“ B.Sc.
„Internationale Weinwirtschaft“ B.Sc.
Vorbemerkung:
Das Praktikum bildet neben der sog. Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzung für
die Zulassung zum Studium in den Studiengängen „Weinbau und Oenologie“, „Getränketechnologie“ sowie „Internationale Weinwirtschaft“ der Hochschule Geisenheim.
§ 1 Ziel des Praktikums
(1) Durch das Praktikum wird den Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in den Arbeitsund Produktionsablauf, in die Betriebsorganisation und Vermarktungsstruktur von Betrieben
der Wein- und Getränkewirtschaft ermöglicht. Das Praktikum stellt einen Einstieg in das angestrebte Berufsfeld dar und dient der Orientierung. Das Erlernen praktischer Kenntnisse und
Fertigkeiten steht dabei im Vordergrund.
§ 2 Dauer und Art des Praktikums
(1) Das Praktikum dauert 26 Wochen. Es ist ein Vollzeitpraktikum und kann nicht parallel zu einer
andersartigen, ganztägigen Tätigkeit durchgeführt werden.
(2) Das Praktikum soll folgende Arbeitsbereiche umfassen:
Studiengang Weinbau und Oenologie:
1. Rebschnitt oder Laubarbeiten
2. Bodenpflege- und Rebschutzmaßnahmen
3. Traubenlese, Verarbeitung und Einlagerung des Mostes
4. Ausbau, Abfüllung und Verpackung des Weines
5. Qualitätskontrolle
6. Vermarktung
7. Betriebsorganisation
Studiengang Getränketechnologie:
1. Auswahl und Beurteilung von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten
2. Prozessablauf bei der Herstellung von Getränken
3. Reinigung und Sterilisation von Behälter und Getränken
4. Füllung und Verpackung von Getränken
5. Qualitätskontrolle
6. Vermarktung
7. Betriebsorganisation
Es sollen mindestens vier der oben genannten Arbeitsbereiche im jeweiligen Praktikum durchlaufen werden.
Studiengang Internationale Weinwirtschaft:
1. Traubenerzeugung
2. Weinbereitung
20
3. Weinvermarktung
4. Einkauf
5. Auftragsabwicklung/Kommissionierung
6. Verkauf
7. Rechnungswesen
Die Bereiche Traubenerzeugung und Weinbereitung im Weinbaubetrieb sind Pflichtbereiche.
Das Praktikum in jedem dieser Bereiche soll mindestens 4 Wochen betragen. Von den weiteren
Bereichen sollen mindestens noch zwei durchlaufen werden.
(3) Praktika im Rahmen der Ausbildung an einer Fachoberschule oder die Ableistung des Zivildienstes oder die Ableistung eines freiwilligen Jahres in den einschlägigen Betrieben oder
Institutionen werden bis zu 3 Monaten angerechnet.
(4) Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung ersetzt das Praktikum.
Die anerkannten und einschlägigen Ausbildungsberufe sind:
für den Studiengang Weinbau und Oenologie:
Winzer, Küfer sowie alle sonstigen einschlägigen Ausbildungsberufe der Getränkewirtschaft.
für den Studiengang Getränketechnologie
Winzer, Küfer, Brauer und Mälzer, Destillateur und Süßmoster, Fachkraft für Fruchtsafttechnik,
Fachkraft für Lebensmitteltechnologie und alle sonstigen einschlägigen Berufe der Getränkewirtschaft.
für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft
Winzer, Küfer, kaufmännische Ausbildung in Kellereien und dem Weinhandel
Eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung, eine Ausbildung als Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann oder eine Berufsausbildung in allen einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes wird bis zu 16 Wochen angerechnet. Ergänzend muss ein zusätzliches Praktikum von jeweils mindestens 4 Wochen in den Bereichen
der Traubenerzeugung und der Weinbereitung abgeleistet werden.
§ 3 Ausbildungsbetriebe
(1)Das Praktikum kann nur in Ausbildungsbetrieben der für die Studiengänge zugelassenen
Ausbildungsberufe absolviert werden. Das Praktikum wird anerkannt, wenn durch geeignete
Unterlagen nachgewiesen wird, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung
dem Praktikumsziel gerecht wird.Elterliche Betriebe und Betriebe naher Verwandter sind nur
zugelassen, wenn die Betriebe anerkannte Ausbildungsbetriebe sind.
(2) Der Ausbildungsbetrieb kann während des Praktikums gewechselt werden, wenn dies für
eine intensive Ausbildung erforderlich ist.
(3) Ausbildungsbetriebe sind
für den Studiengang Weinbau und Oenologie
-Weingüter
-Winzergenossenschaften
- Wein- und Sektkellereien
für den Studiengang Getränketechnologie
-Weingüter
-Winzergenossenschaften
- Wein- und Sektkellereien
-Süßmostbetriebe
-Fruchtsafthersteller
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- Hersteller von Erfrischungsgetränken
-Mineralwasserbetriebe
-Brauereien
-Brennereien
für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft:
-Weingüter
-Winzergenossenschaften
- Wein- und Sektkellereien
- Weinhandelsunternehmen (Groß- und Einzelhandel)
- Wein- und Getränkeimportunternehmen
(4) Ein Praktikum in einem Spezialbetrieb wird bis zu 2 Monaten angerechnet. Als Spezialbetriebe gelten zum Beispiel:
für den Studiengang Weinbau und Oenologie
Rebveredlungsbetriebe, Weinlaboratorien und Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft, Weinhandelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel), Süßmostbetriebe, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkehersteller, Mineralwasserbetriebe sowie Brauereien und Brennereien und
fachbezogene Verbände und Institutionen.
für den Studiengang Getränketechnologie
Weinlaboratorien, die milchverarbeitende Industrie, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkebranche sowie Groß- und Einzelhandelsbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft und fachbezogene Verbände und Institutionen.
für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft
Hotels, Restaurants, Vinotheken, Weinlaboratorien, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft sowie fachbezogene Verbände und Institutionen.
(5) Ein anerkannter Berufsabschluss in den in Abs. 4 genannten Spezialbetrieben wird bis zu 2
Monaten angerechnet.
§ 4 Praktikum im Ausland
(1) Ein Praktikum im Ausland von mehr als 3 Monaten bedarf der vorherigen Zustimmung.
§ 5 Durchführung des Praktikums
(1) Es wird empfohlen, mit den Ausbildungsbetrieben Praktikantenverträge abzuschließen. Vertragsformulare sowie die Listen der anerkannten Ausbildungsbetriebe sind z.Bsp. bei den jeweiligen regional zuständigen Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern und
Behörden erhältlich.
§ 6 Praktikumsbescheinigung
(1) Der Ausbildungsleiter stellt am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung aus. Aus
der Bescheinigung muss die Dauer des Praktikums hervorgehen.
§ 7 Anfertigung der Erfahrungsberichte
(1) Der Inhalt des Praktikums muss durch mindestens 8 Erfahrungsberichte im Umfang von
jeweils mindestens 2 Seiten (DIN A 4) zu den Arbeitsvorgängen nach § 2 (2) dokumentiert
werden. Erfahrungsberichte sind individuell angefertigte schriftliche Aufzeichnungen, die den
Arbeitsablauf, das Arbeitsziel, den zeitlichen Umfang, die benötigten Geräte, die betrieblichen
Rahmenbedingungen und Besonderheiten einzelner Arbeitsvorgänge wie z. B. Rebschnitt,
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Laubarbeit, Teilentfruchtung, Weinlese, Pressen, Filtration, Kommissionierung, Preislistengestaltung, Präsentation u. a. m. beschreiben.
Eine Auflistung der täglich anfallenden Arbeiten sind keine Erfahrungsberichte. Die Erfahrungsberichte werden der Betriebsleiterin oder dem Betriebsleiter zur Einsicht vorgelegt und von
diesen abgezeichnet.
(2) Die Studienanfängerinnen und Studienanfänger müssen die Erfahrungsberichte bis zum
1.November im Studienzentrum der Hochschule Geisenheim (jeweilige Studiengangs- und Prüfungsverwaltung) oder beim Praktikumsbeauftragten abgeben. Bei festgestellten Mängeln an
den Berichten kann die Anerkennung des Praktikums an Auflagen gebunden oder ganz oder
teilweise widerrufen werden.
§ 8 Anerkennung des nachgewiesenen Praktikums
(1) Das Praktikum wird anerkannt, wenn
- die vorgeschriebene Dauer von 26 Wochen erfüllt und
- die Erfahrungsberichte angefertigt wurden.
(2) Zur Anerkennung des Praktikums sind die Praktikumsbescheinigung(en) und die Erfahrungsberichte dem Praktikumsbeauftragten oder dem zuständigen Prüfungsausschuss vorzulegen. Wird ein Praktikum in mehreren Betrieben durchgeführt oder soll ein Praktikum nach
§ 2 (3) oder § 3 (4) oder eine Berufsausbildung nach § 2 (4) oder § 3 (5) anerkannt oder angerechnet werden sind die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
(3) Für die vollständige Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder die teilweise Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Groß- oder Einzelhandelskaufmann in den einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft oder des Hotel- und Gaststättengewerbes nach § 2 (4) ist das Abschlusszeugnis vorzulegen.
§ 9 Zuständigkeiten
(1) Der Vizepräsident Lehre der Hochschule Geisenheim kann eine Praktikumsbeauftragte oder
einen Praktikumsbeauftragten bestimmen und ihr oder ihm die Wahrnehmung der praktikumsbezogenen Aufgaben übertragen.
(1) Der Praktikumsbeauftragte ist zuständig für
- die Anerkennung des Praktikums nach § 2 (1) oder einer abgeschlossenen einschlägigen
Berufsausbildung nach § 2 (4),
- die Anrechnung eines Praktikums in Spezialbetrieben, bei Verbänden und Institutionen
nach § 3 (4) bis zu 2 Monaten.
- die Anrechnung von Praktika im Rahmen der fachgebundenen Hochschulreife oder die
Anrechnung von Zivildienstzeiten oder das freiwillige Jahr in einschlägigen Betrieben und
Institutionen nach § 2 (4) bis zu 3 Monaten,
- für die vorherige Zustimmung für ein Praktikum im Ausland von über 3 Monaten nach § 5.
§ 10 Urlaubs- und Vergütungsansprüche
(1) Den Praktikantinnen und Praktikanten steht ein angemessener Urlaub von mindestens 2
Tagen pro Monat zu. Ansonsten gelten die betriebseigenen Regelungen. Fragen bezüglich Vergütung, Unterkunft usw. sind vor Abschluss des Praktikantenvertrages zu klären und im Vertrag
festzulegen.
§ 11 Rechtliche Rahmenbedingungen
(1) Ausbildungsförderung für die Praktikumszeit
Gemäß § 2. Abs. 4 des BAföG wird für die Teilnahme an einem Praktikum Ausbildungsförderung
bezahlt.
23
Eine Vergütung des Ausbildungsbetriebes wird gemäß § 23. Abs. 3 des BAföG auf
die Ausbildung angerechnet.
Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist zu stellen bei der
Außenstelle Wiesbaden des Studentenwerks Frankfurt /Main
Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden
Tel: 0611 / 9495 -01
(2) Unfallversicherung
Für die Praktikantinnen und Praktikanten besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB).
(3) Krankenversicherung
Sofern nicht eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, sollte die Frage
der Krankenversicherung in der Zeit des Praktikums direkt mit der jeweiligen
Krankenversicherung abgeklärt werden.
§ 12 Inkrafttreten
(1) Die Praktikumsordnung tritt zum Wintersemester 2013/14 in Kraft
Ansprechpartner für Praktika- und Ausbildungsbetriebe
Für Industrie- und Handelsunternehmen sowie Wein- und Sektkellereien sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern der verschiedenen Regionen zuständig.
Für Weinbaubetriebe sind es folgende Ansprechpartner:
Baden-Württemberg
Süd-Baden
Nord-Baden
Bayern
Franken
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Regierungspräsidium Freiburg
Bertholdstraße 42
79083 Freiburg i. Breisgau
Tel. + 49 761 208 12 50
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel. + 49 711 904 13102
Rheinland-Pfalz
NaheLandwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel. + 49 671 793 1112
Hessen
www.llh-hessen.de/bildung/zustaendige_stelle/ausbildungsbetriebe
Rheingau /
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessische Bergstraße
Dezernat Weinbauamt Eltville
Wallufer Straße 19
65343 Eltville / Rh.
Tel. + 49 61 23 905 826
Saarland
Landwirtschaftskammer für das Saarland
Lessingstraße 12 14
66121 Saarbrücken
Tel. + 49 681 665 050
Sachsen
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Fachbereich Gartenbau und Landespflege
August-Böckstiegel-Str. 1
01326 Dresden
Tel. + 49 351 261 20
Sachsen-Anhalt
Saale-Unstruth
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Süd
Außenstelle Halle
Mühlweg 19
06114 Halle
Tel. + 49 345 231 65
Thüringen
Saale-Unstruth
Thüringer Landesverwaltungsamt
Ref. 170 Berufliche Bildung
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel. + 49 361 377 381 99
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet Weinbau
Petersplatz 9
97070 Würzburg
Tel. + 49 931 380 1534
25
ZULASSUNGSVERFAHREN
...ZU GUTER LETZT
Wie bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester?
Wenn Sie sich in einen Studiengang der Hochschule Geisenheim einschreiben möchten
finden Sie dazu auf der Homepage (www.hs-geisenheim.de) entsprechende Anträge, Fristen
und Informationen zum Ablauf. Ergänzend dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen des
Studienbüros gerne Ihre Fragen und helfen bei den Bewerbungsmodalitäten weiter.
Können Sie auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren?
Studienbüro der Hochschule Geisenheim
Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist die sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“. In der Regel erwerben Sie die Hochschulzugangsberechtigung durch
die allgemeine Hochschulreife (Abitur), durch die fachgebundene Hochschulreife oder durch
die Fachhochschulreife (Abschluss einer Fachoberschule). Berufliche Abschlüsse als Meister
oder dem Meisterabschluss gleichgestellte Abschlüsse ermöglichen in Hessen den direkten
Hochschulzugang. Weitere schulische oder berufliche Abschlüsse werden der Fachhochschulreife gleichgestellt. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Anerkennungen erfolgen gemäß den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK). Wenn
unklar ist, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Hessen anerkannt ist, senden Sie bitte
eine Kopie zur Prüfung an das Studienbüro der Hochschule Geisenheim University.
Katrin Minor (Leitung)
Tel. +49 6722 502 705
Michelle Maier
Tel. +49 6722 502 708
Benötigen Sie ein fachspezifisches Praktikum vor Studienbeginn?
Fax +49 6722 502 720
E-Mail: [email protected]
Gutrun Bühler
Tel. +49 6722 502 712
Vor Aufnahme des Studiums ist ein fachspezifisches Praktikum erforderlich. (vgl. S. 20 Praktikumsvoraussetzungen)
Müller-Thurgau Haus (EG)
Raum-Nr. 00.10
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr
Studienbüro
Das Studienbüro bearbeitet Ihren Antrag auf Immatrikulation und führt das Zulassungsverfahren durch. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu allen Fragen rund um die Einschreibung.
Das Studienbüro finden Sie auf der Website unter: studienbuero.hs-gm.de
Hier macht das Studieren Spass!
26
27
3
8
a OE (Sensorik 1, Sensorik 2)
b
WB
c Weinverkauf (Zufahrt Kirchspiel)
Eibinger Weg 1/4 (6401, 63XX, 64XX)
a RZ
RZ-Technikum, Lernzentrum
b
c Rudolf Hermanns Haus
7
1A
Muttergarten
1B
Ver- und Entsorgungszentrum (1030)
1C
a Kfz-Tankstelle
b Ver- und Entsorgung
4
6 Rüdesheimer Str. 5 – Villa Monrepos (6701)
5 Rüdesheimer Str. 28 (6601)
a
Hörsäle (HS 10, 11, 12, 13), FP, VT, NU
b Modellierhalle (HS 14) (6702)
BK – Bodenkunde u. Pflanzenernährung
BM – Betriebswirtschaft u. Marktforschung
GL
- Verfahrenstechnologie Getränke,
Lebensmittelsicherheit
Fruchsaftbetrieb (6602)
a Getränketechnologisches Zentrum (6603)
Getränkesensorik, GL
Brentanostr. 9 (6001, 6002, 6003)
a ASTA
b Personalrat, LLH-Gartenbauzentrum,
Hessische Gartenakademie
c
TE (HS 15), LLH
OB
– Obstbau
RZ
– Rebenzüchtung
OE
– Oenologie
TE
– Technik
- Vegetationstechnik & Landschaftsbau
BO – Botanik
LLH – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
P1, P4 – Parkplatz Studierende, Besucher
VT
CL
- Chemie und Sensorik pflanzl. Lebensmittel
MB – Mikrobiologie und Biochemie
P2
WB – Weinbau
FB
- Freiraumplanung
MS - Modellierung und Systemanalyse
P3, P5 –Parkplatz Mitarbeiter mit Ausweis
WG – Weinanalytik u. Getränkeforschung
NU - Naturschutz und Umweltprüfungen
PF
ZB
GB – Gemüsebau
– Parkplatz Mitarbeiter, Besucher
– Phytomedizin
– Zierpflanzenbau
IHR WEG ZU UNS
Per Auto
Die Stadt Geisenheim liegt ca. 20 km rheinabwärts von Wiesbaden entfernt, direkt neben
der bekannten Weinstadt Rüdesheim.
kommt man rechtsrheinisch über Wiesbaden und Frankfurt zur A66 - Richtung Wiesbaden/
Rüdesheim. Die A66 geht kurz hinter Wiesbaden in die B42 über und führt Richtung Koblenz
am Rhein entlang direkt nach Geisenheim. Die Hochschule Geisenheim ist an der B42 (Abfahrt
West) ausgeschildert.
Per Flugzeug / Bahn
Die nächsten Flughäfen sind der Internationale Flughafen in Frankfurt sowie der Flughafen
Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Größere Bahnhöfe gibt es in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz.
Ein Regionalzug führt von Wiesbaden Hbf direkt nach Geisenheim. Vom Bahnhof sind wir 5
Gehminuten entfernt.
28
Von-Lade-Str. 1 – Pavillon (1005)
Hörsaal (HS 20)
CAD-Labor (HS 21)
Medien-Center
IT Service
FACE-Anlage
Standort Defibrillatoren
Von-Lade-Str. 1
a Hochschulverwaltung Administration,
Poststelle (5901)
b Aula (5902)
c Seminarkeller
d Studienzentrum, Hochschulverwaltung Lehre,
Verbände (VEG, BDO) (5905), (HS 3)
Videokonferenzraum, Geisenheimer Institut für
Weiterbildung (GIW) e
e BM, MM (5903)
Park
10 LLH Betriebsgebäude (1040)
11
Von-Lade-Str. 1
Campusgebäude (5910, 5911, 5912)
Foyer, Gerd-Erbslöh-Hörsaal (HS 30)
Hörsäle (HS 32-35)
Mensa, Bibliothek, MS
a Institutsgebäude (1000)
GB, BO, ZB
Hörsäle (HS 4, 5, 6)
b OB (6102)
c Hörsaal (HS 8)
d Gewächshäuser ZB/BO/LLH (10XX)
e
Gewächshäuser GB/BK/OB/LLH (10XX)
f Foliengewächshaus LLH (10XX)
Zentrales Instituts- u. Laborgebäude
g
(6120), BK, CL, MB, PF, WG, Labore
Praktikumshörsäle (HS 41-46)
9
Blaubachstr. 19 (6201, 6207)
Im Kreisverkehr nehmen Sie die erste Ausfahrt auf die Rüdesheimer Straße, auf der Sie die Villa
Monrepos rechterhand passieren.
Sie folgen der Vorfahrtsstraße um die Linkskurve und fahren unter einer Eisenbahn- und einer
schmalen Autobrücke hindurch. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts auf die Falterstraße ein, auf der sofort rechts der Parkplatz der Hochschule Geisenheim liegt. 29
ANHANG
FORSCHUNG & LEHRE
praxisnah · modern · weltweit vernetzt
Herausgeber:
Der Präsident der Hochschule GEISENHEIM University
Von-Lade-Str.1
65366 Geisenheim
Verantwortliche Redaktion / Inhalt
Vize-Präsident Lehre, Studiengangsleitung
Kommunikation (P4)
Layout&Gestaltung
PPS Studios, Frankfurt
Andrea Wünsch, hs-gm
30
PRE-STUDY: Studienvorbereitung und Sprachtraining
NR. 1
in Deutschland
EN
O
IMPRESSUM
EINBA
U
Nutzen Sie aktuell und zeitnah unseren Internetauftritt:
www.hs-geisenheim.de
OLOG
BACHELOR
› Gartenbau
› Internationale Weinwirtschaft
› International Wine Business › Landschaftsarchitektur
› Weinbau und Oenologie
› Getränketechnologie
› Logistik und Management Frischprodukte
MASTER
› Gartenbauwissenschaft
› Getränketechnologie gemeinsam mit der
Justus-Liebig-Universität Gießen
› Oenologie gemeinsam mit der JustusLiebig-Universität Gießen
› Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) gemeinsam
mit der Frankfurt University of Applied Sciences und der Hochschule RheinMain
› Weinwirtschaft gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen
› Joint Degree Master Program Weinbau, Oenologie, Weinwirtschaft gemeinsam
mit der BOKU Wien
› Vinifera EuroMaster mit Partneruniversitäten in Frankreich, Italien, Spanien und
Portugal
› Vitis Vinum mit Partneruniversitäten in Italien
Hochschule GEISENHEIM University
Von-Lade-Str. 1 | D-65366 Geisenheim
[email protected]
www.hs-geisenheim.de
http://www.facebook.com/hsgeisenheim
IE
Die vorliegenden Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im März 2014.
Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme des Studiums nach dem aktuellen Stand.
Profitieren Sie von der
einzigartigen Symbiose von
W
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen eine erste Orientierung geben können. Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, setzen Sie sich bitte mit dem Studienbüro der Hochschule Geisenheim in Verbindung.
Hochschule
Geisenheim
University
Hochschule GEISENHEIM University
Von-Lade-Str. 1
D-65366 Geisenheim
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April 15