internationale weinwirtschaft
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Bachelorstudiengang INTERNATIONALE WEINWIRTSCHAFT www.hs-geisenheim.de INHALTSVERZEICHNIS 3 Was Sie zu Beginn wissen sollten 5-6 Hochschule Geisenheim 7 Studienmöglichkeiten in Geisenheim 8-9 Kooperationen 10-19 Der Studiengang Internationale Weinwirtschaft 20-25 Praktikumsvoraussetzung 26 Herzlich willkommen an der Hochschule Geisenheim! WAS SIE ZU BEGINN WISSEN SOLLTEN Diese Information gibt Ihnen eine erste Orientierung über den Studiengang Internationale Weinwirtschaft sowie die Voraussetzungen für das Studium, Fragen zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren. Weitergehende Auskünfte zu allen Fragen, die mit dem Studium an der Hochschule Geisenheim in Zusammenhang stehen, erteilt die Studiengangsleitung und Beratung. Studienbüro der Hochschule Geisenheim Katrin Minor (Leitung) Tel. +49 6722 502 705 Michelle Maier Tel. +49 6722 502 708 Fax +49 6722 502 720 E-Mail: [email protected] Gutrun Bühler Tel. +49 6722 502 712 Müller-Thurgau Haus (EG) Raum-Nr. 00.10 Von-Lade-Straße 1 65366 Geisenheim Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Zulassungsverfahren und Voraussetzungen 27-32 Anfahrt, Impressum 2 Rund um die Uhr finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen auch auf unserer Website: www.hs-geisenheim.de 3 Studiengangsleitung und Beratung Prof. Dr. Jon Hanf (Studiengangsleiter Internationale Weinwirtschaft) Tel. +49 6722 502 393 Fax +49 6722 502 710 E-Mail: [email protected] Dipl.Ing. Wilma Mattmüller-Schultz (Studienfachberatung) Tel. +49 6722 502 731 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Di. 9 - 13 Uhr, Do. 13.30 - 16 Uhr u.n. V. Ausführliche Beratungsgespräche vor Ort bitte vorher absprechen DIE HOCHSCHULE GEISENHEIM UNIVERSITY Zwei in einem. Die Hochschule Geisenheim hat eine über 140-jährige Ausbildungstradition, die durch die Gründung der Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau im Jahr 1872 begonnen wurde. 1971 wurde die frühere Ingenieurschule der Hochschule RheinMain angegliedert. 2013 wurde die Forschungsanstalt Geisenheim mit dem Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain zur Hochschule Geisenheim zusammengeführt. Die Hochschule Geisenheim ist heute die 13. Hochschule des Landes Hessen. Mit der Gründung der Hochschule Geisenheim wurde ein neues Studienzeitalter in Deutschland eröffnet. Als bundesweiter Vorreiter bietet das Land Hessen in Geisenheim eine zukunftsorientierte wissenschaftliche Ausbildung für deutsche und internationale Studierende, die sich durch eine unvergleichliche Symbiose aus Lehre, Forschung und Praxis auszeichnet. Das Konzept der Hochschule Geisenheim beinhaltet in der Lehre die bewährten praxisorientierten, berufsqualifizierenden Elemente der klassischen Fachhochschulausbildung im Bachelorbereich. Gleichzeitig greift es jedoch ebenso die forschungsbasierten und für den wissenschaftlichen Nachwuchs bedeutsamen Elemente der universitären Ausbildung im Master- und Promotionsbereich auf. Damit werden in Geisenheim zwei bisher separate Hochschulkonzepte für eine besonders qualifizierende Ausbildung in den Berufsfeldern des Weinbaus und der Weinwirtschaft, der Landschaftsarchitektur, des Gartenbaus sowie der Getränketechnologie integriert. Zukunft ist überall. Die Forschungsfelder der neuen Hochschule sind fokussiert auf Spezialkulturen und Landschaft und bilden eine themenorientierte „grüne“ Hochschulausrichtung. Das inhaltliche Spektrum sowohl in Lehre als auch Forschung umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Planung, Produktion, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Einbindung der Spezialkulturprodukte in Kultur und Landschaft (städtische und ländliche Räume, Landschaftsarchitektur). Besonderes Augenmerk legt die Hochschule Geisenheim in Lehre und Forschung gleichermaßen auf Internationalität. Bereits heute bestehen Kooperationen mit Lehr- und Forschungsinstitutionen in 38 Ländern. Im Fokus: Forschung, Bildung, Praxis 4 5 Lehre – Forschung – Praxis. Die wissenschaftlich tätigen Mitglieder der Hochschule Geisenheim bekennen sich zur Verbindung von Anwendungsbezug und Grundlagenorientierung in Lehre und Forschung. Die Hochschule Geisenheim ist eine „Hochschule neuen Typs“ , die vom Wissenschaftsrat befürwortet wurde und bietet die Möglichkeit, sämtliche Facetten einer Ausbildung zu durchlaufen: vom Einstieg in die praktische Berufsausbildung in momentan sieben Fachrichtungen über ein Hochschulstudium mit derzeit acht Bachelor- und neun Masterstudiengängen bis hin zur Promotion. Die Hochschule Geisenheim freut sich mit Ihnen auf neue Wege, neue Herausforderungen und neue Chancen. Die Zukunft ist eröffnet! Informieren Sie sich : WEBSITE: WEBLOG: FACEBOOK: TWITTER: 6 www.hs-geisenheim.de blog.hs-geisenheim.de www.facebook.com/hsgeisenheim #hsgeisenheim STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER HOCHSCHULE GEISENHEIM Die Hochschule Geisenheim bietet ihre Studiengänge als Bachelor- und Masterstudienprogramme an. Studierende können nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudienprogramms bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Masterstudium anschließen. In Geisenheim werden derzeit folgende Studienmöglichkeiten angeboten: Bachelorstudiengänge › › › › › › › › Weinbau und Oenologie (dualer Einstieg möglich) Internationale Weinwirtschaft International Wine Business Getränketechnologie Lebensmittelsicherheit Logistik und Management Frischprodukte Gartenbau (Spezialisierung Berufsschullehrer/-in möglich) Landschaftsarchitektur (dual möglich) Masterstudiengänge › Oenologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen › Weinwirtschaft mit Justus-Liebig-Universität Gießen ›Getränketechnologie mit Justus-Liebig-Universität Gießen › Vinifera EuroMaster, Erasmus Mundus mit Partneruniversitäten in Europa › Weinbau, Oenologie, Weinwirtschaft WÖW mit BOKU Wien › Vitis-Vinum mit Partneruniversitäten in Italien ›Gartenbauwissenschaft ›Landschaftsarchitektur › Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) mit Frankfurt University of Applied Sciences und Hochschule RheinMain 7 INTERNATIONALE KOOPERATIONEN Hochschule Geisenheim 17 Forschung Lehre Doppel-Bachelor Erasmus Mundus Master Vinifera Oenodoc 16 1 6 11 0 22 1 Ashland, Southern Oregon University Davis, University of California Geneva, United States Department of Agriculture (USDA) Logan, Utah State University Ithaca, New York, Cornell University Pullman, Washington State University Rohnert Park, Sonoma State University SÜD-KOREA 4 1 10 9 Hojancha, Fundación Monte Alto 1 JAPAN Beni-Mellal, Université Sultan Moulay Slimane CHILE Santiago, Pontificia Universidad Católica de Chile 13 14 6 13 2 THAILAND 5 2 Pune, National Research Centre for Grapes Visakhapatnam, Andhra University 13 Bangkok, Kasetsart University Chang Mai, Chang Mai University Hat Yai, Prince of Songkla University Lanna Lampang, Rajamangala University of Technology 13 6 VIETNAM Frederiksberg, Københavns Universitet FINNLAND Abo, Novia University of Applied Sciences Hämeenlinna, Hämeen Ammattikorkeakoulu University of Applied Sciences (HAMK) Jokioinen, MTT Agrifood Research of Agriculture and Technology 3 SÜDAFRIKA Stellenbosch, University of Stellenbosch Stellenbosch, Agricultural Research Council Infruitec-Nietvoorbij (ARC) 4 4 3 NEUSEELAND 5 AUSTRALIEN Adelaide, The Australian Wine Research Institute (AWRI) Adelaide, CSIRO Plant Industry Adelaide, University of South Australia Adelaide, University of Adelaide Wagga Wagga, Charles Sturt University Wagga Wagga, NSW Department of Primary Industries 5 3 1 2 FRANKREICH Angers, Ecole Superieure d‘Agriculture d‘Angers Bordeaux, Bordeaux Sciences Agro Bordeaux, Université de Bordeaux Bordeaux, Institut des Sciences de la Vigne et du Vin (ISVV) Colmar, INRA Colmar Clermont-Ferrand, Vetagro-Sup Dijon, Université de Bourgogne - Dijon 8 14 Hanoi, Hanoi University of Agriculture 5 Marlborough, Marlborough Research Centre Nelson/Palmerson North/Hawke‘s Bay, Plant and Food Research Lincoln, Lincoln University 7 7 3 FRANKREICH 3 Douville, CIREF Lempdes, Ecole Nationale d‘Ingénieurs des Travaux Agricoles de Clermont-Ferrand Montpellier, Ecole Nationale Supérieure Agronomique de Montpellier SupAgro Montpellier, Université de Montpellier II Montpellier, INRA Montpellier Paris, CTIFL Villenave d´Ornon, INRA Bordeaux-Aquitaine GRIECHENLAND Arta, Technological Educational Institute of Epirus, Arta Egaleo-Athina, Technological Educational Institut of Athens (TEI) Thessaloniki, Aristotle University of Thessaloniki 4 GROSSBRITANNIEN Plumpton, Plumpton College IRLAND Cork, BEES School of Biological, Earth and Environmental Sciences ITALIEN 5 ITALIEN Verona, Università degli Studi di Verona 6 KROATIEN 7 LUXEMBURG Ancona, Università Politecnica delle Marche Bologna, Università di Bologna Conegliano, Istituto Sperimentale per la Viticoltura Milano, Università degli Studi di Milano Piacenza, Università Cattolica del Sacre Cuore Potenza, Università degli Studi della Basilicata S. Michele, Istituto Agrario di San Michele Trento, Università degli Studi di Trento Torino, Università degli Studi di Torino Udine, Università degli Studi di Udine Zagreb, University of Zagreb Luxemburg, Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann Remich, Institut Viti-Vinicole ÖSTERREICH 7 8 9 10 Eisenstadt, Fachhochschulstudiengänge Burgenland Innsbruck, Universität Innsbruck Klosterneuburg, Höhere Bundeslehranstalt HBLA Klosterneuburg Wien, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) NIEDERLANDE Wageningen, Stichting DLO NORWEGEN Stjordal, Bioforsk Trondheim, Norwegian Crop Research Institute – Planteforsk POLEN 11 12 15 13 14 Lisboa, Universidade Técnica De Lisboa Oeiras, Instituto de Biologia Experimental e Tecnológica (IBET) Porto, Universidade Católica Portuguesa 14 Porto, Universidade de Porto Regiao do Douro, ADVID - Associacão para o Desenvolvimento da Viticultura Duriense Vila Real, Universidade de Trás-Os-Montes e Alto Douro RUMÄNIEN Olsztyn, University of Warmia and Mazury Poznan, Poznan University of Life Sciences Skierniewice, Research Institute of Horticulture (InHort) PORTUGAL PORTUGAL 15 Cluj-Napoca, University of Agricultural Sciences and Veterinary Medicine Iaşi, University of Agricultural Sciences and Veterinary Medicine Iaşi SCHOTTLAND Dundee, University of Dundee Dundee, The James Hutton Institute 15 7 Europäische Kooperationen DÄNEMARK 12 Takamatsu, Kagawa University 5 Nairobi, Jomo Kenyatta University Bariloche, Instituto Nacional de Tecnología Agropecuaria (INTA) Mendoza, Instituto Nacional de Tecnología Agropecuaria (INTA) 11 12 5 MAROKKO KENIA ARGENTINIEN 11 Seoul, Seoul University of Venture and Information Suwon, National Institute of Horticultural and Herbal Sciences (NIHHS) 8 INDIEN COSTA RICA 10 Peking, China Agricultural University 21 19 14 CHINA 7 1 1 USA 15 8 9 Tiflis, AGRO Tiflis 10 1 0 1 1 GEORGIEN 20 9 8 Jerewan, International Center for Agribusiness Research and Education (ICARE) 5 3 Summerland, Pacific Agri-Food Research Centre - PARK ARMENIEN 13 18 KANADA University 12 2 16 SCHWEDEN Lund u. Alnarp, Swedish University of Agricultural Sciences SCHWEIZ Frick, Forschungsinstitut für biologischen Landbau - FiBL Sion, HES-SO Valais Changins-Wädenswil, Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Wädenswil, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften SPANIEN Cádiz, Universidad de Cádiz Córdoba, Universidad de Córdoba Madrid, Universidad Politécnica de Madrid (ETSIA) Málaga, IFAPA Instituto Andaluz 17 18 Sevilla, Instituto de Recursos Naturales y Agrobiologia - CSIC Tarragona, Universitat Rovira i Virgili Valladolid, Universidad de Valladolid TSCHECHIEN Brno, Mendel University TÜRKEI Istanbul, Istanbul Technical University UNGARN 19 19 20 21 22 Budapest, Corvinus University of Budapest Eger, FVM Research Institute for Viticulture and Enology Gödöllö, Szent István University Kecskemét, FVM Research Institute for Viticulture and Enology Pécs, University of Pécs 9 DER STUDIENGANG INTERNATIONALE WEINWIRTSCHAFT Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) Internationale Weinwirtschaft Zulassungsbedingungen Der Studiengang Internationale Weinwirtschaft ist nicht zulassungsbeschränkt. Für die Zulassung zum Studiengang ist ein Vorpraktikum von mindestens 26 Wochen Dauer erforderlich. Die genauen Regelungen finden sie in der Praktikumsordnung auf unseren Internetseiten und ab Seite 20. Studienbeginn Studienanfängerinnen und -anfänger im Studiengang Internationale Weinwirtschaft werden nur zum Wintersemester aufgenommen. Regelstudienzeit 6 Semester Die Regelstudienzeit umfasst sechs Studiensemester, ein zwölfwöchiges Auslandspraktikum in der vorlesungsfreien Zeit, die Bachelorthesis sowie die Prüfungen. Hinweis Für entsprechend qualifizierte Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges besteht die Möglichkeit, konsekutiv ein Masterstudium in „Weinwirtschaft“, „Oenologie“ oder „Getränketechnologie“ anzuschließen, das von der Hochschule Geisenheim und der Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam angeboten wird. Des Weiteren können sich Absolventinnen und Absolventen auch für den Masterstudiengang „Vinifera“ bewerben. Studienziel Das Studium bietet eine fundierte Ausbildung mit erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für die vielfältigen Sektoren der internationalen, aber auch der nationalen Weinwirtschaft. In 6 Semestern vermittelt das Studium der Internationalen Weinwirtschaft profunde Grundlagenkenntnisse, allgemeine Fachkenntnisse auf den Gebieten von Weinbau, Oenologie und den Wirtschaftswissenschaften sowie Spezialkenntnisse in den Bereichen der Internationalen Weinwirtschaft und des Managements. Darüber hinaus befähigt das Studium die Studierenden selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten sowie Fragestellungen nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu lösen. Studienorganisation Der Studiengang ist modular aufgebaut mit Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen: • Pflichtmodule vermitteln wichtige grundlegende, direkt aber auch ins fachspezifische übergehende zentrale Studieninhalte. Sie bilden das Gerüst des Studiengangs und als solches das Pflichtprogramm. • Die Wahlpflichtmodule dienen der Vertiefung und der persönlichen Schwerpunktbildung. Sie sind frei wählbar. • Die Wahlmodule ergänzen das Programm und können nur in begrenzter Anzahl eingebracht werden. Allen Modulen sind Leistungspunkte in Form von Credit Points (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet, die ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung der Studierenden darstellen. Sie beziehen sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen (Präsenzstudium), die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und die Prüfungsvorbereitungen sowie das Auslandspraktikum und die Bearbeitung der Bachelorthesis. Die Bachelorthesis soll zeigen, dass die Kandidatin/der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet des Studienganges selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Zum Abschluss des Bachelorstudiums müssen insgesamt mindestens 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die Module werden innerhalb eines Semesters oder eines Studienjahres durch eine oder mehrere Prüfungsleistungen abgeschlossen. Prüfungsleistungen können nur begrenzt wiederholt werden und sind relevant für die Gesamtabschlussnote im Bachelorstudiengang. Die Studiendauer der Masterstudiengänge beträgt vier Semester. 10 11 STUDIENPROGRAMM INTERNATIONALE WEINWIRTSCHAFT 1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS* CP** * SWS: Semesterwochenstunden ** CP: Credit Points PFLICHTMODULE / LEHRVERANSTALTUNGEN ALLGEMEINE CHEMIE UND WEINCHEMIE 6 - Allgemeine Chemie - Weinchemie 4 2 6 BETRIEBSWIRTSCHAFT 44 - Betriebswirtschaftslehre 4 FACH- UND WIRTSCHAFTSENGLISCH 6 6 - Fach- und Wirtschaftsenglisch I 2 - Fach- und Wirtschaftsenglisch II 2 - Fach- und Wirtschaftsenglisch (Übungen) 2 GRUNDLAGEN MARKETING 4 - Strategisches Marketing - Operatives Marketing 2 2 4 INFORMATIONSTECHNOLOGIE 56 - Informationstechnologie - Neue Medien - IT-Übungen 1 1 3 LEBENSMITTEL- U. WEINRECHT 6 - Lebensmittelrecht - Weinrecht - Weinbuchführung 2 2 2 6 1. STUDIENJAHR (1. u. 2. Semester)SWS CP PFLICHTMODULE / LEHRVERANSTALTUNGEN Geschafft: Hut ab! 12 MATHEMATIK UND STATISTIK 6 - Mathematik - Statistik u. Biometrie - Statistikübungen 3 2 1 6 RECHT 66 - Grundlagen des Rechts 2 13 4 OENOLOGIE 66 SENSORIK 34 - Sensorik - Sensorik-Praktikum 1 2 - Technologie des Weines - Technologie des Schaumweins 5 1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG 44 2 2 - Unternehmensrecht VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 44 - Unternehmensmanagement - Mitarbeiterführung WEINMÄRKTE DER WELT 4 WEIN- UND GETRÄNKEMARKETING 6 6 WEINBAU I - Allgemeiner Weinbau - Ökologischer Weinbau - Ampelographie 7 4 1 2 6 WEINBEURTEILUNG - Weinbeurteilung - Übungen 44 3 4 WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN BIOLOGIE DER REBE 3 3 GRUNDLAGEN DES WEINBAUS 6 6 - Bodenkunde und Pflanzenernährung - Agrarmeteorologie 4 2 INTERNATIONALE PRODUKTPROFILE 4 PHYTOMEDIZIN 44 - Krankheiten und Schädlinge 6 4 ERFRISCHUNGSGETRÄNKE - Erfrischungsgetränke - Sensorik Erfrischungsgetränke 66 4 2 4 2 2 6 22 FACH- UND WIRTSCHAFTSENGLISCH II - Fach- und Wirtschaftsenglisch - Fach- und Wirtschaftsenglisch Übungen 6 3 3 6 WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN SUCHTPRÄVENTION WIRTSCHAFTS-, AGRAR- UND VERBRAUCHERSCHUTZPOLITIK WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN und /oder 44 2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS FACH- UND WIRTSCHAFTSFRANZÖSISCH - Fach- und Wirtschaftsfranzösisch - Fach- und Wirtschaftsfranzösisch Übungen CP PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN 14 KOSTENRECHNUNG 46 - Allgemeine Kostenrechnung - Spezielle Kostenrechnung 2 2 MIKROBIOLOGIE 44 MARKETINGPROJEKT FRANKREICH 4 6 MARKETINGPROJEKT VERBRAUCHERMÄRKTE WEST- UND NORDEUROPAS 4 6 15 2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS CP und/oder 66 3 3 und/oder 66 3 3 FRUCHT- UND GEMÜSESÄFTE - Fruchtsäfte - Gemüsesäfte - Sensorik Fruchtsaft / Gemüsesaft 6 4 1 1 6 INVESTITIONS- U. FINANZIERUNGSPLANUNG - Investition u. Finanzierung - Betriebliche Steuerlehre - Entrepreneurship 6 3 2 1 6 2. STUDIENJAHR (3. u. 4. Semester)SWS BERUFSPRAKTISCHES STUDIUM AUSLAND 12 WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN UND PRÄSENTATION 1 6 6 2 2 2 6 4 2 2 2 2 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE - Frucht- und Likörweine - Spirituosen - Sensorik Alkoholische Getränke CP WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN CP 6 WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN 2 GROSSE EXKURSIONEN2 16 12 3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN E- COMMERCE - B2C, ERP, CRM-Systeme BACHELOR THESIS WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN FACHFREMDSPRACHE - Spanisch - Spanisch Übungen PROJEKT SÜDEUROPA - Projekt Südeuropa I - Projekt Südeuropa II CP PFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN WAHLPFLICHTMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN FACHFREMDSPRACHE - Italienisch - Italienisch Übungen 3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS PROJEKT MARKTFORSCHUNG 3 4 UNTERNEHMENSETHIK 22 BERATUNG UND KOMMUNIKATION - Beratung und Kommunikation - Beratung und Kommunikation - Praktikum 4 2 2 6 BETRIEBSVERWALTUNG 22 MARKETINGPROJEKT MITTEL- UND OSTEUROPA - Marketingprojekt Mittel- und Osteuropa - Marketingprojekt Mittel- und Osteuropa Übungen 6 3 3 6 MARKETINGPROJEKT ASIEN - Marketingprojekt Asien - Marketingprojekt Asien Übungen 4 2 2 6 PROJEKT STRATEGISCHE PLANUNG 4 6 PROJEKT ITALIEN, SCHWEIZ, ÖSTERREICH - Projekt Italien, Schweiz, Österreich - Projekt Italien, Schweiz, Österreich Übungen 4 2 2 6 17 PROJEKT „NEW WORLD“ MARKETING - Projekt „New World“ Marketing - Projekt „New World“ Marketing Übungen 4 2 2 QUALITÄTSMANAGEMENT 33 RESSOURCEN UND UMWELT - Umwelt und Ressourcenökonomie - Umweltmanagementsysteme - Umwelt und Ressourcenökonomie 6 2 1 3 UNTERNEHMENSPLANSPIEL 23 WELTWEINBAU - Weltweinbau - Internationale Weine 46 4 2 3. STUDIENJAHR (5. u. 6. Semester)SWS 6 6 Arbeitsbereiche reichen von Vertrieb, Marketing und Produktmanagement, Einkauf und Qualitäts-Management bzw. -Kontrolle zu Rechnungswesen, Personalführung, Controlling. CP WAHLMODULE/LEHRVERANSTALTUNGEN ARBEITS- U. BERUFSPÄDAGOGIK - Arbeits- u. Berufspädagogik - Arbeits- u. Berufspädagogik - Übungen 3 2 1 3 BUSINESS PLAN 3 3 KLEINE EXKURSIONEN 3 3 Auch nationale und internationale Institutionen, Organisationen, Verbände und Verlage bieten interessante und beliebte Tätigkeitsfelder. Zusätzlich zu Produktions- und Handelsunternehmen bieten sich weitere Berufsfelder in der staatlichen Verwaltung, in Überwachungs- und Beratungsfunktionen. Studienfachberatung: Studiengang Internationale Weinwirtschaft Dipl. Ing. Wilma Mattmüller-Schultz (Studienfachberatung, Vorpraktikumsberatung) Tel. +49 6722 502 -731 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Di. 9 - 13 Uhr, Do. 13.30 - 16 Uhr u. n. V. Ausführliche Beratungsgespräche vor Ort bitte vorher absprechen. Vor-Praktikumsanerkennung Berufspraktisches Studium Ausland Das Auslandspraktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 4. und 5. Semester vorgesehen und umfasst einen Mindestzeitraum von zwölf Wochen. Die Studierenden sammeln im Auslandspraktikum durch die Bearbeitung von Projekten praktische Erfahrungen in einem Betrieb und wenden die im Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an. Zusätzlich wird die internationale Kompetenz gestärkt und erweitert. Die Betreuung erfolgt durch den Praktikumsbetrieb. Die Hochschule regelt Vor- und Nachbereitung. Das folgende Studienprogramm basiert auf der derzeitigen Prüfungs- und Studienordnung. (Änderungen in der Reakkreditierung vorbehalten.) 18 • Weingüter, Genossenschaften und Kellereien • alle Größen und Arten von Weinhandelsunternehmen (Import-/ Exportunternehmen, Weinkommission, Handelsagentur) •Getränkehandelsunternehmen •Lebensmittelhandel •Zulieferindustrie Vor Aufnahme des Studiums ist ein fachspezifisches Praktikum erforderlich. (vgl. S. 20 Praktikumsvoraussetzungen) Dipl. Ing. Wolfgang Pfeifer E-Mail: [email protected] Tel. +49 6722 502 724 Studiengangsleitung Prof. Dr. Jon Hanf Zentrum für Ökonomie im Wein- und Gartenbau E-Mail: [email protected] Tel. +49 6722 502 393 Arbeits- und Berufsfelder im In- und Ausland weitere Informationen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Internationale Weinwirtschaft sind in Unternehmen der Wein- und Getränkewirtschaft im In- und Ausland beschäftigt: Auf den Internetseiten des jeweiligen Studiengangs finden Sie weitere Informationen sowie • das Modulhandbuch • die Prüfungsordnung und • eine Übersicht Curriculum 19 PRAKTIKUMSORDNUNG DER HOCHSCHULE GEISENHEIM FÜR DIE STUDIENGÄNGE „Weinbau und Oenologie“ B.Sc. „Getränketechnologie“ B.Sc. „Internationale Weinwirtschaft“ B.Sc. Vorbemerkung: Das Praktikum bildet neben der sog. Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium in den Studiengängen „Weinbau und Oenologie“, „Getränketechnologie“ sowie „Internationale Weinwirtschaft“ der Hochschule Geisenheim. § 1 Ziel des Praktikums (1) Durch das Praktikum wird den Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in den Arbeitsund Produktionsablauf, in die Betriebsorganisation und Vermarktungsstruktur von Betrieben der Wein- und Getränkewirtschaft ermöglicht. Das Praktikum stellt einen Einstieg in das angestrebte Berufsfeld dar und dient der Orientierung. Das Erlernen praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten steht dabei im Vordergrund. § 2 Dauer und Art des Praktikums (1) Das Praktikum dauert 26 Wochen. Es ist ein Vollzeitpraktikum und kann nicht parallel zu einer andersartigen, ganztägigen Tätigkeit durchgeführt werden. (2) Das Praktikum soll folgende Arbeitsbereiche umfassen: Studiengang Weinbau und Oenologie: 1. Rebschnitt oder Laubarbeiten 2. Bodenpflege- und Rebschutzmaßnahmen 3. Traubenlese, Verarbeitung und Einlagerung des Mostes 4. Ausbau, Abfüllung und Verpackung des Weines 5. Qualitätskontrolle 6. Vermarktung 7. Betriebsorganisation Studiengang Getränketechnologie: 1. Auswahl und Beurteilung von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten 2. Prozessablauf bei der Herstellung von Getränken 3. Reinigung und Sterilisation von Behälter und Getränken 4. Füllung und Verpackung von Getränken 5. Qualitätskontrolle 6. Vermarktung 7. Betriebsorganisation Es sollen mindestens vier der oben genannten Arbeitsbereiche im jeweiligen Praktikum durchlaufen werden. Studiengang Internationale Weinwirtschaft: 1. Traubenerzeugung 2. Weinbereitung 20 3. Weinvermarktung 4. Einkauf 5. Auftragsabwicklung/Kommissionierung 6. Verkauf 7. Rechnungswesen Die Bereiche Traubenerzeugung und Weinbereitung im Weinbaubetrieb sind Pflichtbereiche. Das Praktikum in jedem dieser Bereiche soll mindestens 4 Wochen betragen. Von den weiteren Bereichen sollen mindestens noch zwei durchlaufen werden. (3) Praktika im Rahmen der Ausbildung an einer Fachoberschule oder die Ableistung des Zivildienstes oder die Ableistung eines freiwilligen Jahres in den einschlägigen Betrieben oder Institutionen werden bis zu 3 Monaten angerechnet. (4) Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung ersetzt das Praktikum. Die anerkannten und einschlägigen Ausbildungsberufe sind: für den Studiengang Weinbau und Oenologie: Winzer, Küfer sowie alle sonstigen einschlägigen Ausbildungsberufe der Getränkewirtschaft. für den Studiengang Getränketechnologie Winzer, Küfer, Brauer und Mälzer, Destillateur und Süßmoster, Fachkraft für Fruchtsafttechnik, Fachkraft für Lebensmitteltechnologie und alle sonstigen einschlägigen Berufe der Getränkewirtschaft. für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft Winzer, Küfer, kaufmännische Ausbildung in Kellereien und dem Weinhandel Eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung, eine Ausbildung als Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann oder eine Berufsausbildung in allen einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft und des Hotel- und Gaststättengewerbes wird bis zu 16 Wochen angerechnet. Ergänzend muss ein zusätzliches Praktikum von jeweils mindestens 4 Wochen in den Bereichen der Traubenerzeugung und der Weinbereitung abgeleistet werden. § 3 Ausbildungsbetriebe (1)Das Praktikum kann nur in Ausbildungsbetrieben der für die Studiengänge zugelassenen Ausbildungsberufe absolviert werden. Das Praktikum wird anerkannt, wenn durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.Elterliche Betriebe und Betriebe naher Verwandter sind nur zugelassen, wenn die Betriebe anerkannte Ausbildungsbetriebe sind. (2) Der Ausbildungsbetrieb kann während des Praktikums gewechselt werden, wenn dies für eine intensive Ausbildung erforderlich ist. (3) Ausbildungsbetriebe sind für den Studiengang Weinbau und Oenologie -Weingüter -Winzergenossenschaften - Wein- und Sektkellereien für den Studiengang Getränketechnologie -Weingüter -Winzergenossenschaften - Wein- und Sektkellereien -Süßmostbetriebe -Fruchtsafthersteller 21 - Hersteller von Erfrischungsgetränken -Mineralwasserbetriebe -Brauereien -Brennereien für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft: -Weingüter -Winzergenossenschaften - Wein- und Sektkellereien - Weinhandelsunternehmen (Groß- und Einzelhandel) - Wein- und Getränkeimportunternehmen (4) Ein Praktikum in einem Spezialbetrieb wird bis zu 2 Monaten angerechnet. Als Spezialbetriebe gelten zum Beispiel: für den Studiengang Weinbau und Oenologie Rebveredlungsbetriebe, Weinlaboratorien und Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft, Weinhandelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel), Süßmostbetriebe, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkehersteller, Mineralwasserbetriebe sowie Brauereien und Brennereien und fachbezogene Verbände und Institutionen. für den Studiengang Getränketechnologie Weinlaboratorien, die milchverarbeitende Industrie, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkebranche sowie Groß- und Einzelhandelsbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft und fachbezogene Verbände und Institutionen. für den Studiengang Internationale Weinwirtschaft Hotels, Restaurants, Vinotheken, Weinlaboratorien, Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft sowie fachbezogene Verbände und Institutionen. (5) Ein anerkannter Berufsabschluss in den in Abs. 4 genannten Spezialbetrieben wird bis zu 2 Monaten angerechnet. § 4 Praktikum im Ausland (1) Ein Praktikum im Ausland von mehr als 3 Monaten bedarf der vorherigen Zustimmung. § 5 Durchführung des Praktikums (1) Es wird empfohlen, mit den Ausbildungsbetrieben Praktikantenverträge abzuschließen. Vertragsformulare sowie die Listen der anerkannten Ausbildungsbetriebe sind z.Bsp. bei den jeweiligen regional zuständigen Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern und Behörden erhältlich. § 6 Praktikumsbescheinigung (1) Der Ausbildungsleiter stellt am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung aus. Aus der Bescheinigung muss die Dauer des Praktikums hervorgehen. § 7 Anfertigung der Erfahrungsberichte (1) Der Inhalt des Praktikums muss durch mindestens 8 Erfahrungsberichte im Umfang von jeweils mindestens 2 Seiten (DIN A 4) zu den Arbeitsvorgängen nach § 2 (2) dokumentiert werden. Erfahrungsberichte sind individuell angefertigte schriftliche Aufzeichnungen, die den Arbeitsablauf, das Arbeitsziel, den zeitlichen Umfang, die benötigten Geräte, die betrieblichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten einzelner Arbeitsvorgänge wie z. B. Rebschnitt, 22 Laubarbeit, Teilentfruchtung, Weinlese, Pressen, Filtration, Kommissionierung, Preislistengestaltung, Präsentation u. a. m. beschreiben. Eine Auflistung der täglich anfallenden Arbeiten sind keine Erfahrungsberichte. Die Erfahrungsberichte werden der Betriebsleiterin oder dem Betriebsleiter zur Einsicht vorgelegt und von diesen abgezeichnet. (2) Die Studienanfängerinnen und Studienanfänger müssen die Erfahrungsberichte bis zum 1.November im Studienzentrum der Hochschule Geisenheim (jeweilige Studiengangs- und Prüfungsverwaltung) oder beim Praktikumsbeauftragten abgeben. Bei festgestellten Mängeln an den Berichten kann die Anerkennung des Praktikums an Auflagen gebunden oder ganz oder teilweise widerrufen werden. § 8 Anerkennung des nachgewiesenen Praktikums (1) Das Praktikum wird anerkannt, wenn - die vorgeschriebene Dauer von 26 Wochen erfüllt und - die Erfahrungsberichte angefertigt wurden. (2) Zur Anerkennung des Praktikums sind die Praktikumsbescheinigung(en) und die Erfahrungsberichte dem Praktikumsbeauftragten oder dem zuständigen Prüfungsausschuss vorzulegen. Wird ein Praktikum in mehreren Betrieben durchgeführt oder soll ein Praktikum nach § 2 (3) oder § 3 (4) oder eine Berufsausbildung nach § 2 (4) oder § 3 (5) anerkannt oder angerechnet werden sind die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. (3) Für die vollständige Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder die teilweise Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Groß- oder Einzelhandelskaufmann in den einschlägigen Berufen der Getränkewirtschaft oder des Hotel- und Gaststättengewerbes nach § 2 (4) ist das Abschlusszeugnis vorzulegen. § 9 Zuständigkeiten (1) Der Vizepräsident Lehre der Hochschule Geisenheim kann eine Praktikumsbeauftragte oder einen Praktikumsbeauftragten bestimmen und ihr oder ihm die Wahrnehmung der praktikumsbezogenen Aufgaben übertragen. (1) Der Praktikumsbeauftragte ist zuständig für - die Anerkennung des Praktikums nach § 2 (1) oder einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung nach § 2 (4), - die Anrechnung eines Praktikums in Spezialbetrieben, bei Verbänden und Institutionen nach § 3 (4) bis zu 2 Monaten. - die Anrechnung von Praktika im Rahmen der fachgebundenen Hochschulreife oder die Anrechnung von Zivildienstzeiten oder das freiwillige Jahr in einschlägigen Betrieben und Institutionen nach § 2 (4) bis zu 3 Monaten, - für die vorherige Zustimmung für ein Praktikum im Ausland von über 3 Monaten nach § 5. § 10 Urlaubs- und Vergütungsansprüche (1) Den Praktikantinnen und Praktikanten steht ein angemessener Urlaub von mindestens 2 Tagen pro Monat zu. Ansonsten gelten die betriebseigenen Regelungen. Fragen bezüglich Vergütung, Unterkunft usw. sind vor Abschluss des Praktikantenvertrages zu klären und im Vertrag festzulegen. § 11 Rechtliche Rahmenbedingungen (1) Ausbildungsförderung für die Praktikumszeit Gemäß § 2. Abs. 4 des BAföG wird für die Teilnahme an einem Praktikum Ausbildungsförderung bezahlt. 23 Eine Vergütung des Ausbildungsbetriebes wird gemäß § 23. Abs. 3 des BAföG auf die Ausbildung angerechnet. Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist zu stellen bei der Außenstelle Wiesbaden des Studentenwerks Frankfurt /Main Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden Tel: 0611 / 9495 -01 (2) Unfallversicherung Für die Praktikantinnen und Praktikanten besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB). (3) Krankenversicherung Sofern nicht eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, sollte die Frage der Krankenversicherung in der Zeit des Praktikums direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung abgeklärt werden. § 12 Inkrafttreten (1) Die Praktikumsordnung tritt zum Wintersemester 2013/14 in Kraft Ansprechpartner für Praktika- und Ausbildungsbetriebe Für Industrie- und Handelsunternehmen sowie Wein- und Sektkellereien sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern der verschiedenen Regionen zuständig. Für Weinbaubetriebe sind es folgende Ansprechpartner: Baden-Württemberg Süd-Baden Nord-Baden Bayern Franken 24 Regierungspräsidium Freiburg Bertholdstraße 42 79083 Freiburg i. Breisgau Tel. + 49 761 208 12 50 Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Tel. + 49 711 904 13102 Rheinland-Pfalz NaheLandwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße 7 55543 Bad Kreuznach Tel. + 49 671 793 1112 Hessen www.llh-hessen.de/bildung/zustaendige_stelle/ausbildungsbetriebe Rheingau / Regierungspräsidium Darmstadt Hessische Bergstraße Dezernat Weinbauamt Eltville Wallufer Straße 19 65343 Eltville / Rh. Tel. + 49 61 23 905 826 Saarland Landwirtschaftskammer für das Saarland Lessingstraße 12 14 66121 Saarbrücken Tel. + 49 681 665 050 Sachsen Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Fachbereich Gartenbau und Landespflege August-Böckstiegel-Str. 1 01326 Dresden Tel. + 49 351 261 20 Sachsen-Anhalt Saale-Unstruth Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Süd Außenstelle Halle Mühlweg 19 06114 Halle Tel. + 49 345 231 65 Thüringen Saale-Unstruth Thüringer Landesverwaltungsamt Ref. 170 Berufliche Bildung Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel. + 49 361 377 381 99 Regierung von Unterfranken Sachgebiet Weinbau Petersplatz 9 97070 Würzburg Tel. + 49 931 380 1534 25 ZULASSUNGSVERFAHREN ...ZU GUTER LETZT Wie bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester? Wenn Sie sich in einen Studiengang der Hochschule Geisenheim einschreiben möchten finden Sie dazu auf der Homepage (www.hs-geisenheim.de) entsprechende Anträge, Fristen und Informationen zum Ablauf. Ergänzend dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne Ihre Fragen und helfen bei den Bewerbungsmodalitäten weiter. Können Sie auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren? Studienbüro der Hochschule Geisenheim Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist die sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“. In der Regel erwerben Sie die Hochschulzugangsberechtigung durch die allgemeine Hochschulreife (Abitur), durch die fachgebundene Hochschulreife oder durch die Fachhochschulreife (Abschluss einer Fachoberschule). Berufliche Abschlüsse als Meister oder dem Meisterabschluss gleichgestellte Abschlüsse ermöglichen in Hessen den direkten Hochschulzugang. Weitere schulische oder berufliche Abschlüsse werden der Fachhochschulreife gleichgestellt. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Anerkennungen erfolgen gemäß den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK). Wenn unklar ist, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Hessen anerkannt ist, senden Sie bitte eine Kopie zur Prüfung an das Studienbüro der Hochschule Geisenheim University. Katrin Minor (Leitung) Tel. +49 6722 502 705 Michelle Maier Tel. +49 6722 502 708 Benötigen Sie ein fachspezifisches Praktikum vor Studienbeginn? Fax +49 6722 502 720 E-Mail: [email protected] Gutrun Bühler Tel. +49 6722 502 712 Vor Aufnahme des Studiums ist ein fachspezifisches Praktikum erforderlich. (vgl. S. 20 Praktikumsvoraussetzungen) Müller-Thurgau Haus (EG) Raum-Nr. 00.10 Von-Lade-Straße 1 65366 Geisenheim Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Studienbüro Das Studienbüro bearbeitet Ihren Antrag auf Immatrikulation und führt das Zulassungsverfahren durch. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu allen Fragen rund um die Einschreibung. Das Studienbüro finden Sie auf der Website unter: studienbuero.hs-gm.de Hier macht das Studieren Spass! 26 27 3 8 a OE (Sensorik 1, Sensorik 2) b WB c Weinverkauf (Zufahrt Kirchspiel) Eibinger Weg 1/4 (6401, 63XX, 64XX) a RZ RZ-Technikum, Lernzentrum b c Rudolf Hermanns Haus 7 1A Muttergarten 1B Ver- und Entsorgungszentrum (1030) 1C a Kfz-Tankstelle b Ver- und Entsorgung 4 6 Rüdesheimer Str. 5 – Villa Monrepos (6701) 5 Rüdesheimer Str. 28 (6601) a Hörsäle (HS 10, 11, 12, 13), FP, VT, NU b Modellierhalle (HS 14) (6702) BK – Bodenkunde u. Pflanzenernährung BM – Betriebswirtschaft u. Marktforschung GL - Verfahrenstechnologie Getränke, Lebensmittelsicherheit Fruchsaftbetrieb (6602) a Getränketechnologisches Zentrum (6603) Getränkesensorik, GL Brentanostr. 9 (6001, 6002, 6003) a ASTA b Personalrat, LLH-Gartenbauzentrum, Hessische Gartenakademie c TE (HS 15), LLH OB – Obstbau RZ – Rebenzüchtung OE – Oenologie TE – Technik - Vegetationstechnik & Landschaftsbau BO – Botanik LLH – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen P1, P4 – Parkplatz Studierende, Besucher VT CL - Chemie und Sensorik pflanzl. Lebensmittel MB – Mikrobiologie und Biochemie P2 WB – Weinbau FB - Freiraumplanung MS - Modellierung und Systemanalyse P3, P5 –Parkplatz Mitarbeiter mit Ausweis WG – Weinanalytik u. Getränkeforschung NU - Naturschutz und Umweltprüfungen PF ZB GB – Gemüsebau – Parkplatz Mitarbeiter, Besucher – Phytomedizin – Zierpflanzenbau IHR WEG ZU UNS Per Auto Die Stadt Geisenheim liegt ca. 20 km rheinabwärts von Wiesbaden entfernt, direkt neben der bekannten Weinstadt Rüdesheim. kommt man rechtsrheinisch über Wiesbaden und Frankfurt zur A66 - Richtung Wiesbaden/ Rüdesheim. Die A66 geht kurz hinter Wiesbaden in die B42 über und führt Richtung Koblenz am Rhein entlang direkt nach Geisenheim. Die Hochschule Geisenheim ist an der B42 (Abfahrt West) ausgeschildert. Per Flugzeug / Bahn Die nächsten Flughäfen sind der Internationale Flughafen in Frankfurt sowie der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Größere Bahnhöfe gibt es in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz. Ein Regionalzug führt von Wiesbaden Hbf direkt nach Geisenheim. Vom Bahnhof sind wir 5 Gehminuten entfernt. 28 Von-Lade-Str. 1 – Pavillon (1005) Hörsaal (HS 20) CAD-Labor (HS 21) Medien-Center IT Service FACE-Anlage Standort Defibrillatoren Von-Lade-Str. 1 a Hochschulverwaltung Administration, Poststelle (5901) b Aula (5902) c Seminarkeller d Studienzentrum, Hochschulverwaltung Lehre, Verbände (VEG, BDO) (5905), (HS 3) Videokonferenzraum, Geisenheimer Institut für Weiterbildung (GIW) e e BM, MM (5903) Park 10 LLH Betriebsgebäude (1040) 11 Von-Lade-Str. 1 Campusgebäude (5910, 5911, 5912) Foyer, Gerd-Erbslöh-Hörsaal (HS 30) Hörsäle (HS 32-35) Mensa, Bibliothek, MS a Institutsgebäude (1000) GB, BO, ZB Hörsäle (HS 4, 5, 6) b OB (6102) c Hörsaal (HS 8) d Gewächshäuser ZB/BO/LLH (10XX) e Gewächshäuser GB/BK/OB/LLH (10XX) f Foliengewächshaus LLH (10XX) Zentrales Instituts- u. Laborgebäude g (6120), BK, CL, MB, PF, WG, Labore Praktikumshörsäle (HS 41-46) 9 Blaubachstr. 19 (6201, 6207) Im Kreisverkehr nehmen Sie die erste Ausfahrt auf die Rüdesheimer Straße, auf der Sie die Villa Monrepos rechterhand passieren. Sie folgen der Vorfahrtsstraße um die Linkskurve und fahren unter einer Eisenbahn- und einer schmalen Autobrücke hindurch. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts auf die Falterstraße ein, auf der sofort rechts der Parkplatz der Hochschule Geisenheim liegt. 29 ANHANG FORSCHUNG & LEHRE praxisnah · modern · weltweit vernetzt Herausgeber: Der Präsident der Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str.1 65366 Geisenheim Verantwortliche Redaktion / Inhalt Vize-Präsident Lehre, Studiengangsleitung Kommunikation (P4) Layout&Gestaltung PPS Studios, Frankfurt Andrea Wünsch, hs-gm 30 PRE-STUDY: Studienvorbereitung und Sprachtraining NR. 1 in Deutschland EN O IMPRESSUM EINBA U Nutzen Sie aktuell und zeitnah unseren Internetauftritt: www.hs-geisenheim.de OLOG BACHELOR › Gartenbau › Internationale Weinwirtschaft › International Wine Business › Landschaftsarchitektur › Weinbau und Oenologie › Getränketechnologie › Logistik und Management Frischprodukte MASTER › Gartenbauwissenschaft › Getränketechnologie gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen › Oenologie gemeinsam mit der JustusLiebig-Universität Gießen › Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) gemeinsam mit der Frankfurt University of Applied Sciences und der Hochschule RheinMain › Weinwirtschaft gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen › Joint Degree Master Program Weinbau, Oenologie, Weinwirtschaft gemeinsam mit der BOKU Wien › Vinifera EuroMaster mit Partneruniversitäten in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal › Vitis Vinum mit Partneruniversitäten in Italien Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str. 1 | D-65366 Geisenheim [email protected] www.hs-geisenheim.de http://www.facebook.com/hsgeisenheim IE Die vorliegenden Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im März 2014. Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme des Studiums nach dem aktuellen Stand. Profitieren Sie von der einzigartigen Symbiose von W Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen eine erste Orientierung geben können. Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, setzen Sie sich bitte mit dem Studienbüro der Hochschule Geisenheim in Verbindung. Hochschule Geisenheim University Hochschule GEISENHEIM University Von-Lade-Str. 1 D-65366 Geisenheim [email protected] www.hs-geisenheim.de http://www.facebook.com/hsgeisenheim April 15