Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/2550
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Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/2550
Drucksache 16/2550 Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Unterrichtung Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 02.06.2010 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, beigefügt übersende ich den Bericht der Landesregierung nach § 10 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG). Federführend ist das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Mit vorzüglicher Hochachtung Christian Wulff (Ausgegeben am 07.06.2010) Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Bericht über die Auswirkungen des Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetzes (NLöffVZG) April 2010 1 Inhaltsverzeichnis A. Ausgangssituation..................................................................................................3 Vorgeschichte, Ziele und Schwerpunkte des Gesetzes ..........................................3 Wesentliche Regelungsinhalte des NLöffVZG ........................................................4 Gesetzesänderung vom 20. Februar 2009..............................................................4 Anlass für die Berichterstattung ..............................................................................4 Regelungen in den Bundesländern.........................................................................5 Rechtsprechung......................................................................................................6 Vorgehensweise bei der Berichterstattung..............................................................7 B. Kurzfassung Ergebnis ............................................................................................8 C. Auswertung der Befragungsergebnisse .................................................................9 Allgemein ................................................................................................................9 Erfahrungen des MS seit Inkrafttreten des Gesetzes..............................................9 Ergebnisse der Befragungen ................................................................................10 1. Öffnungszeiten ...........................................................................................10 1.1 Werktägliche Öffnungs- und Verkaufszeiten (§ 3 Abs. 1 NLöffVZG) ......10 1.2 Besondere Abendöffnungszeiten in der Woche („Moonlight-Shopping“) 13 1.3 Sonn- und Feiertage (§§ 4 und 5 NLöffVZG) ..........................................14 1.3.1 Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ...........................................14 1.3.2 Heilbäder, Wallfahrtsorte, Ausflugsorte ( § 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG).16 1.3.3 Verkaufsoffene Sonntage (§ 5 NLöffVZG) ..........................................16 1.3.4 Heilbäder und verkaufsoffene Sonntage .............................................19 2. Beschäftigungsverhältnisse........................................................................19 3. Umsatzverlagerung ....................................................................................20 4 Soziale Beziehungen der Beschäftigten.....................................................22 4.1 Kinderbetreuung .....................................................................................22 4.3 Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger...............................................24 4.4 Ehrenamt ................................................................................................24 5. Auswirkungen auf Kriminalität ....................................................................26 6. Situation Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ..................................26 7. Gesundheit .................................................................................................27 8. Arbeitsschutz..............................................................................................28 9. Situation der Konsumentinnen und Konsumenten .....................................28 9.1 Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen .....................28 9.2 Zufriedenheit im Allgemeinen .................................................................29 9.3 Wünsche.................................................................................................29 10. Verwaltungsaufwand bei den Kommunen ..............................................30 11. Sonstiges ................................................................................................31 D. Fazit .....................................................................................................................31 Anlagen ....................................................................................................................35 2 A. Ausgangssituation Vorgeschichte, Ziele und Schwerpunkte des Gesetzes Durch die Änderung des Grundgesetzes (Förderalismusreform 2006) haben die Bundesländer mit Wirkung vom 1. September 2006 die Kompetenz erhalten, die Ladenöffnungszeiten neu zu regeln. Diese waren bisher in dem Gesetz über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), neu gefasst am 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) bestimmt. Mit Wirkung vom 1. April 2007 trat das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungszeiten- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 in Kraft (Nds. GVBl. 2007, S. 111). Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der Ladenöffnungszeiten an die veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen. Mit der Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen sollte der Einzelhandel die erforderliche Flexibilität erhalten, sich auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten einzustellen. Gleichzeitig sollten Impulse für innovative Verkaufsstrategien auch im mittelständischen Einzelhandel geschaffen werden, um so dessen Vorzüge gegenüber dem Versandhandel und dem E-Commerce besser zu platzieren. An der Sonn- und Feiertagsruhe wurde aus religiösen, kultur- und familienpolitischen Gründen sowie zur Gewährleistung des arbeitsfreien Sonn- und Feiertages für die Beschäftigen festgehalten. Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nur in Ausnahmefällen und unter Abwägung der vorhandenen und allgemein anerkannten Freizeitbedürfnisse in der Bevölkerung mit den Schutzinteressen der Beschäftigten möglich bleiben. Das Gesetz sollte schließlich auch dem Abbau bürokratischer Regelungen dienen 1 . 1 ausführlicher dazu: LT-Drs. 15/3276 3 Wesentliche Regelungsinhalte des NLöffVZG Grundsätzlich gilt in Niedersachsen für Werktage die sog. „6 x 24-StundenRegelung“ (§ 3 Abs. 1 NLöffVZG). Gleichzeitig wird der verfassungsrechtlich gebotene Sonn- und Feiertagsschutz im erforderlichen Umfang weiter gewährleistet. In einer Reihe von Orten (Kur- und Erholungsorten, Ausflugs- und Wallfahrtsorten) sowie für bestimmte Verkaufsstellen und Waren ist der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise möglich (§ 4 Abs. 1 NLöffVZG). Neben den Ausnahmen nach § 4 NLöffVZG können auf Antrag weitere Verkaufsstellen an insgesamt bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr für die Dauer von fünf Stunden täglich öffnen („verkaufsoffene Sonntage“, § 5 Abs. 1 NLöffVZG). Gesetzesänderung vom 20. Februar 2009 Nach Inkrafttreten des NLöffVZG am 1. April 2007 kam es zu einer zwar zulässigen aber unerwünschten Ausweitung von Verkaufsaktionen an Sonn- und Feiertagen in den Ausflugsorten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der umliegenden Gemeinden. Es wurden deshalb die §§ 4 und 5 NLöffVZG mit Änderungsgesetz vom 20. Februar 2009 (Nds. GVBl. S. 31) mit Wirkung vom 1. April 2010 modifiziert. Ab 1. April 2010 dürfen in Ausflugsorten Schmuck und Bekleidung nicht mehr an Sonn- und Feiertagen verkauft werden. Als Ausgleich für diese Einschränkung des Warenkorbes wurde den Verkaufsstellen in den Ausflugsorten die Möglichkeit der insgesamt achtmaligen - statt vorher viermaligen - Sonntagsöffnung eingeräumt. Anlass für die Berichterstattung § 10 NLöffVZG verpflichtet die Landesregierung, die Auswirkungen dieses Gesetzes bis zum 31. März 2010 zu überprüfen. 4 Regelungen in den Bundesländern 15 Landesgesetzgeber haben nach Übergang der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder Ladenöffnungs-/Ladenschlussgesetze verabschiedet. Lediglich das Parlament des Freistaates Bayern hat von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht. Dort gilt weiterhin das Ladenschlussgesetz des Bundes. Vergleicht man die bestehenden „15 plus 1“ Landesregelungen, so muss man feststellen, dass es keine identischen Regelungen gibt. Jeder Landesgesetzgeber hat entsprechend den Belangen und Interessen seines Landes Regelungen konzipiert. Es ist bundesweit eine höchst unterschiedliche Ladenöffnungssituation - insbesondere was die Regelungen zur Sonn- und Feiertagsöffnung und die Definition der Warenkörbe betrifft - entstanden, die einen darstellenden Vergleich nahezu unmöglich macht. Die niedersächsische „6 x 24-Stunden-Regelung“ gilt in acht weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein). Zwar besteht in allen Gesetzen das grundsätzliche Verbot der sonn- und feiertäglichen Öffnung, jedoch sind die Ausnahmen zu diesem Verbot in den Bundesländern je nach gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Landesspezifika und Feiertagen sowie der jeweiligen Tourismussituation unterschiedlich ausgeprägt. So unterschiedlich die Regelungen der einzelnen Landesgesetze sind, so unterschiedlich sind auch die Regelungen hinsichtlich ihrer Überprüfung. In einigen Ländern steht wie in Niedersachsen eine Überprüfung an. In anderen Ländern verlieren die Gesetze zu einem bestimmten Stichtag ihre Gültigkeit. Das Land SchleswigHolstein hat sein Gesetz bereits ein Jahr nach Inkrafttreten einer Überprüfung unterzogen. Als dortiges Ergebnis wurde festgestellt: 2 „Es ist bereits nach dem relativ kurzen Zeitraum seit Inkrafttreten des Ladenöffnungszeitengesetzes erkennbar, dass die Liberalisierung des Ladenschlusses sich bewährt hat. Die vereinfachten Neuregelungen haben im Großen und Ganzen eine positive Resonanz erfahren; sowohl von Sei2 Quelle: Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2585 5 ten der vollziehenden und überwachenden Behörden als auch von Seiten des Handels. Weitergehende Wünsche von Seiten des Handels betreffen vornehmlich die Sonn- und Feiertagsöffnung. Hier hat das Grundgesetz eine klare Grenze gesetzt, deren Rahmen das Gesetz zu Gunsten der Gewerbetreibenden ausfüllt und dabei dem Schutz der Sonn- und Feiertage Rechnung trägt. Die oben beschriebenen vereinzelt aufgetretenen Schwierigkeiten sind nach Einschätzung der Landesregierung zu einem großen Teil als Anfangsschwierigkeit auf fehlende Erfahrung im Umgang mit der neuen Rechtslage zurückzuführen. Sie dürften sich durch klarstellende Erlasse beheben lassen und erfordern aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr kein parlamentarisches Änderungsverfahren. Die Übernahme von Regelungen anderer Länder zu den verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen aus „besonderem Anlass“ sollte Gegenstand einer späteren Evaluierung sein.“ Rechtsprechung Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind seit März 2008 zwei Verfahren gegen das NLöffVZG anhängig (Az.: 1 BvR 784/08 und 1 BvR 939/08), über deren Zulassung bislang noch nicht entschieden wurde. Der Wortlaut der Beschwerden ist dem Fachministerium nicht bekannt. Bekannt ist aber die Entscheidung des BVerfG vom 1. Dezember 2009 (Az.: BvR 2857/07 und BvR 2858/07), mit der Teile des Berliner Ladenöffnungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden (s. Pkt. 1.3.3). Das NLöffVZG entsprach von Beginn an den Vorgaben, die das BVerfG in dieser Entscheidung entwickelt hat. Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat in einer Entscheidung vom 7. April 2010 einer Normenkontrollklage gegen die dortige Bäderverkaufsverordnung stattgegeben. In einer Pressemeldung führt das Gericht aus, die angefochtene Verordnung sei nicht von der Verordnungsermächtigung im Ladenöffnungsgesetz gedeckt. Dies ist eine Frage, die sich in Niedersachsen nicht stellt. Eine genaue Analyse der Entscheidung wird erst möglich sein, wenn die vollständigen Urteilsgründe vorliegen. 6 Vorgehensweise bei der Berichterstattung Ausgehend von den Überlegungen, Anregungen und Befürchtungen, die die Verbände und gesellschaftsrelevanten Gruppen während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen haben, wurde ein Fragebogen entwickelt, der diese Diskussionspunkte widerspiegelt 3 . Darüber hinaus wurden zusätzliche, dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) im Laufe des Berichtszeitraums bekannt gewordene Aspekte abgefragt. Folgende Verbände, Gruppierungen und Institutionen wurden befragt: 1. Verbände und gesellschaftsrelevante Gruppierungen Die Verbände und gesellschaftsrelevanten Gruppen, die bereits am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren (Anlage 1), wurden mit dem in Anlage 2 beigefügten Fragebogen um Auskunft gebeten. Von den angeschriebenen 31 Verbänden haben 27 geantwortet. Eine Übersicht der Antworten findet sich in Anlage 3. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens erklärte in einem Gespräch mit dem MS, dass ihm eine Beantwortung der Fragen als Verband nicht möglich sei. Dies könnten ausschließlich die einzelnen Kommunen als unmittelbare Vollzugsbehörden des NLöffVZG sowie die Landkreise, die für weitere Aufgaben (z. B. öffentlicher Personennahverkehr) zuständig seien. 2. Gemeinden, Städte und Landkreise Auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens wurde ein verkürzter Fragebogen für die Kommunen erstellt (Anlage 4). Von den rd. 460 Kommunen liegen 287 Antworten vor, davon 14 von Landkreisen und neun von kreisfreien Städten. Die Antworten sind in Anlage 5 dargestellt. 3 Bei der Erstellung des Fragebogens ist die Thematik der Verkaufsstelle „Apotheke“ wegen des eingeschränkten Warensortiments und der gesetzlichen Verpflichtung zur Dienstbereitschaft nicht berücksichtigt worden. Die Stellungnahmen der Apothekerkammer Niedersachsen sowie des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V. zeigen keine Probleme mit den Öffnungszeiten auf. 7 3. Konsumentinnen und Konsumenten Um Aussagen zum Einkaufsverhalten zu erhalten, war eine Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten erforderlich. Damit wurde das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover (ies) beauftragt. Es wurden 1.000 Personen mit Hilfe eines in Abstimmung mit dem MS erstellten Fragenkatalogs befragt. Das Ergebnis der Befragung wird in dem Projektbericht des ies (Anlage 6) ausführlich dargestellt und ausgewertet. 4. Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in ihrer Funktion als Arbeitsschutzbehörden wurden ebenfalls gebeten, ihre Erfahrungen mit dem NLöffVZG mitzuteilen. Als Orientierung wurde ihnen der „Verbandsfragebogen“ (Anlage 2) überlassen. B. Kurzfassung Ergebnis Die Aussagen der Verbände, der gesellschaftlich relevanten Gruppen und der Kommunen sowie der vom ies befragten Konsumentinnen und Konsumenten ergeben in der Gesamtschau folgendes Bild: • Es ist eine moderate Nutzung der veränderten Ladenöffnungszeiten festzustellen. Der zuvor erwartete bzw. befürchtete Umbruch im Verkaufs- und Einkaufsverhalten ist nicht eingetreten. Konsumentinnen und Konsumenten sind mit den bestehenden Öffnungszeiten zufrieden. • Die im Gesetzgebungsverfahren von einigen Verbänden und Gruppierungen befürchteten negativen Auswirkungen der liberalisierten Ladenöffnungszeiten, z. B. im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen und -verschärfungen sowie auf das Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien, sind nicht eingetreten. 8 • In dem Zeitraum nach Einführung des NLöffVZG haben sich keine eindeutig feststellbaren Veränderungen bei der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse ergeben, die unmittelbar auf die veränderten Öffnungszeiten zurückzuführen sind. • Der Verwaltungsaufwand (Genehmigungs- und Kontrollaufwand) wird von den Vollzugsbehörden im Wesentlichen als gleichbleibend beschrieben. C. Auswertung der Befragungsergebnisse Allgemein Die Regelungen dieses Gesetzes haben direkte Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung Niedersachsens. Betroffen sind Personen in ihren Rollen als Verkaufsstelleninhaberinnen und –inhaber, als Verkäuferinnen und Verkäufer oder als Konsumentinnen und Konsumenten. Folgende Eckdaten werden zugrunde gelegt 4 : Bevölkerung 16 Jahre und älter Anlage 7 Verkaufsstellen Anlage 8 Beschäftigte Anlage 9 Letzter Stichtag vor Inkraft- Derzeit letzter Stichtag treten des NLöffVZG 31.12.2006 31.12.2008 7 982 685 7 947 244 31.12.2006 45 156 31.03.2007 308 480 31.12.2007 44 823 31.03.2009 319 040 Erfahrungen des MS seit Inkrafttreten des Gesetzes Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ist zum Zeitpunkt des Berichts drei Jahre in Kraft. 4 Die Daten zur Bevölkerung und zur Anzahl der Verkaufsstellen wurden vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigtenzahlen hat die Bundesagentur für Arbeit geliefert. 9 Wie sich aus Werbeanzeigen und Werbeblättern ergab, haben einige Verkaufsstellen in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, insbesondere Filialisten der Lebensmittel- und Bekleidungsbranche, die Ladenöffnungszeiten ihrer Verkaufsstellen weit ausgedehnt (z. B. von 9.00 Uhr bis 24.00 Uhr). Auch andere Verkaufsstellen, insbesondere in den größeren Städten Niedersachsens, testeten in der Anfangszeit erweiterte Ladenöffnungszeiten. Inzwischen ist diese Erprobungsphase abgeschlossen und die Ladenöffnungszeiten sind vielerorts wieder auf ein engeres Maß zurückgegangen. Die meisten Fragen an das MS wurden zur Auslegung der Regelungen in den §§ 4 und 5 NLöffVZG (Ausnahmen für Sonn- und Feiertage) gestellt. Sie konnten in der überwiegenden Zahl der Fälle kurzfristig telefonisch geklärt werden. In einigen Fällen zeigte sich, dass Gesetzesformulierungen nicht eindeutig verstanden wurden. Hier wurde Hilfestellung bei der Auslegung des Gesetzes gegeben. Insgesamt wurde festgestellt, dass viele der im Gesetzgebungsverfahren genannten Aspekte von Emotionen oder persönlichen Empfindungen geleitet waren. Die tatsächlichen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis bestätigen diese Befürchtungen nicht. Ergebnisse der Befragungen Die Antworten der Verbände und Kommunen wurden in Tabellenform in den Anlagen 3 und 5 zusammengestellt 5 . 1. Öffnungszeiten 1.1 Werktägliche Öffnungs- und Verkaufszeiten (§ 3 Abs. 1 NLöffVZG) 5 Gelegentlich ergeben die Summen der einzelnen Spalten in einem Frageblock bzw. in den Frageblöcken kein mathematisch korrektes Bild. Dieser Umstand ist auf die unterschiedliche Beantwortungsweise der befragten Verbände und Kommunen zurückzuführen. Die Bereiche mit besonderen Diskrepanzen werden genannt. Wenn in diesen Fällen eine Auswertung der absoluten Zahlen nicht erfolgen kann, so war oftmals trotzdem eine qualitative Auswertung möglich. 10 Verbände Alle Verbände erklären übereinstimmend, dass sowohl inhabergeführte Verkaufsstellen als auch Filialisten - also auch mittlere und große Verkaufsstellen - die neuen Verkaufszeiten in moderatem Umfang nutzen. Alle beteiligten Verbände teilen mit, dass ihre Mitglieder täglich von der Möglichkeit der verlängerten Ladenöffnungszeiten am Abend Gebrauch machen. Es werden Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr genannt. Die Gewerkschaft ver.di teilt mit, dass in Einzelfällen sogar Öffnungszeiten bis 24.00 Uhr bekannt sind. Die Frage, ob die erweiterten Ladenöffnungszeiten in den Morgenstunden in Anspruch genommen werden, verneint die überwiegende Zahl der Verbände sowie auch ver.di. Der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen berichtet von Öffnungszeiten vor 06.00 Uhr. Bei den in den Abendstunden verkauften Warenkörben handelt es sich hauptsächlich um Lebensmittel, aber auch um Bekleidung, Schmuck sowie Elektroartikel. Kommunen 192 von 278 antwortenden Kommunen berichten von Ladenöffnungszeiten nach 20.00 Uhr. Öffnungszeiten bis Mitternacht gibt es in Lingen, Loxstedt, Lüneburg, Norden, Varel, Wolfsburg, in Hannover teilweise sogar bis 02.00 Uhr morgens. In der Mehrzahl der Gemeinden haben die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr geöffnet. 194 Kommunen (darunter die neun kreisfreien Städte) erklären, dass diese Öffnungszeiten von Lebensmittelgeschäften/Supermärkten in Anspruch genommen werden. 178 Kommunen stellten fest, dass auch andere Verkaufsstellen die späten Abendstunden zur Öffnung nutzen. Konsumentinnen und Konsumenten 6 Den Ergebnissen der ies-Studie zufolge werden Lebensmittel von 80 % der Befragten, Kleidung von 50 % der Befragten von Montag bis Freitag eingekauft. An Samstagen werden hauptsächlich Kleidung, Einrichtungsgegenstände sowie technische Geräte gekauft. 6 Projektbericht des ies Seiten 29, 30 11 Die Haupteinkaufszeit liegt bei allen drei Warengruppen zwischen 6.00 Uhr und 14.00 Uhr. Auch der Nachmittag bis 18.00 Uhr wird häufig für Einkäufe genutzt. Spätere Öffnungszeiten sind nur für vergleichsweise wenig Befragte relevant. Der Zeitraum von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr wird von einem Großteil der Befragten vor allem für Lebensmitteleinkäufe genutzt. Nach 20.00 Uhr wird seltener eingekauft. Hauptsächlich Berufstätige machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Haupteinflussfaktor auf die Haupteinkaufszeit ist die eigene Arbeitszeit, aber auch die Arbeitszeit der Partnerin bzw. des Partners. Dies trifft vor allem auf die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten zu. Für den Einkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist dieser Faktor von deutlich geringerer Relevanz. Lebensmittel werden überwiegend im Wohnort oder im Stadtteil gekauft. Kleidung hingegen eher in der Innenstadt oder der nächsten Großstadt. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte wiederum werden eher in der nächsten Großstadt oder den außer- und innerstädtischen Gewerbegebieten gekauft. Lebensmittel werden von den meisten Befragten in Supermärkten bzw. Discountern gekauft, wohingegen Kleidung, Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in der Regel in Fachgeschäften gekauft werden. Diese Waren werden zudem von einem großen Anteil der Befragten beim Versandhandel bzw. im Internet erworben. 27,8 % der Befragten kaufen auf diesem Weg Kleidung und 15,6 % Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein. Für die Entscheidung, wo Lebensmittel, Kleidung oder Einrichtungsgegenstände und technische Geräte gekauft werden, sind für die Konsumentinnen und Konsumenten vor allem die Preise, die Produktauswahl und die Qualität wichtig. Für die Entscheidung, welches Geschäft aufgesucht wird, ist beim Lebensmittelkauf zudem die Nähe zum Wohnort entscheidend. Sowohl für den Kleidungskauf als auch den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten ist hingegen vor allem die fachkundige Beratung maßgeblich. 12 Fachliche Bewertung: Die erweiterten Ladenöffnungszeiten an Werktagen werden in moderatem Umfang in Anspruch genommen werden. Auch wenn die 6 x 24-Stunden-Regelung nicht in vollem Umfang von den Verkaufsstellen angeboten wird, sind die Konsumentinnen und Konsumenten mit den geltenden Ladenöffnungszeiten zufrieden. 1.2 Besondere Abendöffnungszeiten in der Woche („MoonlightShopping“) Verbände Acht Verbände berichten über besondere Verkaufssituationen, wie gelegentlichen oder auch regelmäßigen nächtlichen Verkauf. Dabei werden in der Regel alle Sortimente angeboten. Gelegentlich werden diese Aktionen mit Stadtfesten verbunden. Aber auch themenbezogene Öffnungen einzelner Verkaufsstellen sind bekannt. Hier ist z. B. die Harry-Potter-Night im Buchhandel zu nennen. Vom Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag wurde ergänzend bemerkt, dass in dieser Zeit häufig Beratungsgespräche stattfinden und eher Mitnahmeartikel verkauft werden. Kommunen Die Frage nach diesen besonderen Verkaufssituationen verneinen 176 Kommunen. Dazu gehört auch die kreisfreie Stadt Emden. 98 Kommunen, darunter auch die anderen acht kreisfreien Städte, erklären, dass solche Verkaufssituationen stattfinden. Konsumentinnen und Konsumenten 7 Nur 8 % der Befragten nutzen die Möglichkeit des Mitternachtseinkaufs. Davon kaufen 66 % Kleidung und 27 % Geschenke, 24 % Einrichtungsgegenstände sowie technische Geräte und 21 % Lebensmittel. Fachliche Bewertung: Die Möglichkeit des „Night-Shopping“ wird unterschiedlich genutzt. Dabei ist auffällig, dass das „Event“ und nicht die Einkaufsmöglichkeit im Vordergrund steht. 7 Projektbericht des ies Seite 28 13 1.3 Sonn- und Feiertage (§§ 4 und 5 NLöffVZG) Das Katholische Büro Niedersachsen und die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen haben den Fragebogen nicht ausgefüllt, sondern folgende Stellungnahmen zu der Sonn- und Feiertagsregelung abgegeben: Katholisches Büro Niedersachsen: „Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass der staatliche Gesetzgeber in den vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen ist, den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz im Blick auf eine stärkere Gewichtung von wirtschaftlichen Interessen zu relativieren. Besonders deutlich wird dieses an den als Kopie beigefügten Werbeschlagzeilen in einer Osnabrücker Sonntagszeitung aus dem Jahr 2007, wo für die Stadt Bad Essen der freie Einkauf am Ostersonntag und Ostermontag offensiv beworben wird.“ Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen: „Aus der Gesamtlage, die sich uns darstellt, müssen wir allerdings zu unserem Bedauern feststellen, dass der staatliche Gesetzgeber in den vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen ist, den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz im Blick auf eine stärkere Gewichtung von wirtschaftlichen Interessen zu relativieren. Dagegen sprechen wir uns auch weiterhin aus.“ Die Erkenntnisse der Kommunen zur Sonntagsöffnung ergeben sich aus dem Fragenblock „Verwaltungsaufwand“ (s. Ziffer 10 des Berichts). 1.3.1 Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen Verbände 24-Stunden-Regelung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 NLöffVZG) Nahezu alle Verbände stellen fest, dass die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Verkaufsstellen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Lediglich der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. verneint dies für seine genossenschaftseigenen Tankstellen. 14 3-Stunden-Regelung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 NLöffVZG) Dass Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind, von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, beschreiben 11 Verbände. Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. verneint die Öffnungsmöglichkeit für die seinem Verband angehörenden genossenschaftlichen Verkaufsstellen. Über konkretes Zahlenmaterial verfügt keiner der Verbände. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammer Hannover-Braunschweig und ver.di berufen sich auf Veröffentlichungen in den Medien. Die Zeiträume für den sonn- und feiertäglichen Verkauf werden von den Verkaufsstellen unterschiedlich stark ausgeschöpft. Dabei nehmen im Wesentlichen die inhabergeführten Verkaufsstellen und die Filialisten diese Möglichkeit wahr. Aber auch Mittel- und Großbetriebe nutzen die Möglichkeiten, soweit eine entsprechende Kundenfrequenz vorhanden ist. Der Verkauf erstreckt sich dabei auf alle zulässigen Waren. Bäcker und Floristen wünschen längere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Konsumentinnen und Konsumenten 8 725 Befragte beantworten diese Frage. 80 % von ihnen decken sonntags ihren „täglichen Kleinbedarf“ (§ 2 Abs. 2 NLöffVZG) in Bäckereien oder Blumengeschäften. Fast 20 % nutzen sonntags die Möglichkeit, am Bahnhof oder an einer Tankstelle einzukaufen. Hier werden am häufigsten Lebensmittel (80 %) und Geschenke (26 %) eingekauft. Darüber hinaus Zeitungen oder Zeitschriften, Tabakwaren und Alkohol. Fachliche Bewertung: Die Möglichkeit der Ladenöffnung und des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen wird von den Verkaufsstellen und Konsumentinnen und Konsumenten gut genutzt. 8 Projektbericht des ies Seite 28, 29 15 Den Wünschen nach längeren Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen von Bäckern und Floristen an Sonn- und Feiertagen stehen das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten und deren Zufriedenheit entgegen. 1.3.2 Heilbäder, Wallfahrtsorte, Ausflugsorte (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG) Mit zeitlichen Einschränkungen dürfen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugs- und Wallfahrtsorten bestimmte Artikel für die Dauer von acht Stunden täglich an Sonnund Feiertagen verkauft werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG). Verbände Dass Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten von der neuen Möglichkeit der Sonn- und Feiertagstagsöffnung Gebrauch machen, beschreiben zehn Verbände, in Ausflugsorten neun Verbände und in Wallfahrtsorten fünf Verbände. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. und der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. berichten, dass ihre Mitglieder von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Konsumentinnen und Konsumenten Die Ergebnisse der Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten zu diesem Fragenkomplex werden an anderer Stelle beschrieben (s. Ziffer 1.3.4 des Berichts). Fachliche Bewertung: Die Öffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten sowie in Ausflugs- und Wallfahrtsorten werden in moderatem Umfang genutzt. Für eine Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten über die Regelungen des Änderungsgesetzes hinaus sieht die Landesregierung keinen Bedarf. 1.3.3 Verkaufsoffene Sonntage (§ 5 NLöffVZG) Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Niedersachsen eine Ladenöffnung an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr und höchstens für die Dauer von fünf Stunden täglich zulässig. 16 Verfassungsrechtliche Situation Mit Urteil vom 1. Dezember 2009 (Az. BvR 2857/07 und BvR 2858/07) hat das BVerfG entschieden, dass die Regelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes zur Ladenöffnungsmöglichkeit an allen vier Adventssonntagen mit Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) unvereinbar ist. Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe müsse diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben; die Ausnahme davon bedürfe eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügten dafür grundsätzlich nicht. Zudem müssen bei einer flächendeckenden und den gesamten Einzelhandel erfassenden Freigabe der Ladenöffnung rechtfertigende Gründe von besonderem Gewicht vorliegen, wenn mehrere Sonn- und Feiertage in Folge über jeweils viele Stunden hin freigegeben werden sollen 9 . Das NLöffVZG entspricht diesen Vorgaben. Es enthält keine Regelung, die eine Ladenöffnung an vier Adventssonntagen erlaubt. Vielmehr hat der Landesgesetzgeber diesen Sonntagen vor Weihnachten einen besonderen Stellenwert eingeräumt, wie § 5 Abs. 1 Satz 2 NLöffVzG verdeutlicht, der die Adventssonntage von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG ausnimmt. Auch die verfassungsrechtliche Vorgabe, wonach unabhängig von der Adventszeit eine voraussetzungslose Öffnungsmöglichkeit an vier zusammenhängenden Sonntagen verfassungswidrig wäre, erfüllt das NLöffVZG. Denn die Regelungen in § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG, nach denen theoretisch derartige Sonntagsöffnungszeiten möglich wären, sehen deutlich weitere Einschränkungen als die Berliner Regelungen vor (Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereiches oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung, Soll-Regelung, behördliche Entscheidung). Die behördliche Entscheidung ist für das Bundesverfassungsgericht besonders wichtig, weil sie eine konkrete Interessenabwägung ermöglicht. Dabei müsste eine mit einem solchen Antrag konfrontierte Behörde auch die 9 s. hierzu auch Pressemitteilung des BVerfG Nr. 134/2009 vom 1. Dezember 2009 17 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Sollten tatsächlich einmal Anträge gestellt werden, die sich auf vier bzw. ab 1. April 2010 in Ausflugsorten auf bis zu acht zusammenhängende Sonntage bezögen, müssten diese abgelehnt werden. Verbände 11 Verbände berichten, dass von der Möglichkeit, an bis zu vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen, Gebrauch gemacht wird. Die Frage nach der Anzahl der tatsächlichen verkaufsoffenen Sonntage wird unterschiedlich beantwortet. Je nach Standort werden ein bis vier Tage in Anspruch genommen. Die Öffnungszeiten bewegen sich meist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Es beteiligen sich sowohl Mittel- als auch Großbetriebe, inhabergeführte Verkaufsstellen und Filialisten. Es werden alle Waren zum Verkauf angeboten. Die Niedersächsische Industrie- und Handelskammer Arbeitsgemeinschaft HannoverBraunschweig hat eine Aufstellung der Gemeinden, die die Möglichkeiten des § 5 Abs. 1 NLöffVZG in Anspruch genommen haben, vorgelegt. Weitere Zahlen und Daten können die Verbände nicht zur Verfügung stellen. Kommunen 45 Gemeinden erklären, dass die Verkaufsstellen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. 221 Kommunen berichten, dass die Verkaufsstellen diese Möglichkeit wie folgt nutzen: Anzahl der Kommunen 119 19 23 21 28 11 221 Tage 4 3 2 1 Variable Anzahl unter 4 Nicht auswertbare Aussagen insgesamt 18 1.3.4 Heilbäder und verkaufsoffene Sonntage 10 Bei der Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten wurden die Themenkomplexe Heilbäder und Verkaufsoffene Sonntage zusammen gefasst. Bei der Frage nach der Nutzung der verkaufsoffenen Sonntage und der Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten gaben 59 % der Befragten an, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. 32,8 % gaben an, die verkaufsoffenen Sonntage gelegentlich zu nutzen. 19,3 % von ihnen nutzen die Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten. Von diesen Befragten wiederum kaufen 78 % auch etwas ein – hauptsächlich Kleidung, Geschenke wie z. B. Schmuck, Bücher, Dekorationsartikel und Gartenbedarf sowie Lebensmittel - während 22 % die Geschäfte zwar aufsuchen, jedoch nichts einkaufen. Fachliche Bewertung: Die Einkaufsmöglichkeiten werden genutzt, allerdings nicht in dem vom Handel erwarteten und von einigen Verbänden und Gruppierungen befürchteten Ausmaß. 2. Beschäftigungsverhältnisse Die Bundesagentur für Arbeit, Statistik – Service Nordost stellt für die Stichtage 31. März 2007 und 31. März 2009 Zahlenmaterial zur Beschäftigung zur Verfügung. Es werden Daten zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Auszubildenden jeweils nach Vollzeit/Teilzeit, männlich/weiblich aufgelistet. Bei den geringfügig Beschäftigten liegen zu diesen Stichtagen ebenfalls Daten vor, aufgegliedert nach männlich/weiblich und einer Altersstaffelung (Anlage 9). Für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse weist die vorgelegte Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik - Service Nordost einen Anstieg von 2007 zu 2009 auf. Im Gegensatz dazu berichtet ver.di, dass die Beschäftigtenzahl im Einzelhandel nach Inkrafttreten des NLöffVZG rückläufig sei und bezieht sich dabei auf Zahlen/Daten von Betriebsräten und Medien. 10 Projektbericht des ies Seite 27 19 Laut Pressemitteilung des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen vom 21. Januar 2010 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Niedersachsen auch in dem für die Wirtschaft schwierigen Jahr 2009 um 0,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dieser Zuwachs setzt die Entwicklung der Vorjahre (+ 1,5 % in 2008, +1,7 % in 2007) abgeschwächt fort. Für den Wirtschaftsbereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr ergibt sich für das Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung in Niedersachsen von 0,7 % (Deutschland 0,3%). Diese Entwicklung spiegelt die gesamtwirtschaftliche Lage wider. Fachliche Bewertung: Es lässt sich kein unmittelbarer Einfluss des NLöffVZG auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in Niedersachsen feststellen. Die Nds. Landesregierung sieht deshalb keinen Handlungsbedarf. 3. Umsatzverlagerung Verbände Die Fragen nach einer Kaufkraftabwanderung bzw. Umsatzverlagerung wurde von den Verbänden unterschiedlich beantwortet. Die Darstellung erweist sich deshalb als schwierig. Allein die Bäckerinnung stellt fest, dass für ihren Bereich keine Veränderung eingetreten ist. Sieben Verbände teilen mit, dass eine Verlagerung vom ländlichen Raum in die Stadt und sechs von der Stadt aufs Land stattfand. Der Fachverband Deutscher Floristen Niedersachsen beziffert die Veränderung vom ländlichen Raum in die Stadt mit ca. 30 %. Von vier Verbänden wurde die Frage der Kaufkraftverlagerung von der grünen Wiese in die Innenstadt verneint. Allein der Apothekerverband stellt eine solche Verlagerung fest. Ebenso wurde die Verlagerung von der Innenstadt auf die grüne Wiese von drei Verbänden verneint. Zwei Verbände verneinen die Frage nach einer Umsatzverlagerung von Niedersachsen in andere Bundesländer. Die Verlagerung aus anderen Bundesländern nach 20 Niedersachsen wurde von drei Verbänden verneint, vom Heilbäderverband Niedersachsen e.V. bejaht. Zwei Verbände stellen keine Kaufkraftverlagerung von den Anrainerstaaten nach Niedersachsen fest. Der Fachverband Deutscher Floristen Niedersachsen stellt eine Umsatzverlagerung in Höhe von 30 % von Niedersachsen in andere Bundesländer sowie darüber hinaus weitere 30 % Umsatzverlagerung von Niedersachsen in die Niederlande fest. Nach Gründen, die zu der festgestellten Umsatzverlagerung geführt haben, wurde nicht gefragt. Die weiterführende Frage, ob sich die Kaufkraftverlagerung auch auf die wohnortnahe Versorgung auswirke, verneint die Mehrheit der Verbände. Kommunen 238 Kommunen stellen keine Kaufkraftabwanderung fest. 33 Kommunen stellen Kaufkraftverlagerungen wie folgt fest: Anzahl der Kommunen Verlagerung 27 vom ländlichen Raum in die Stadt 1 von der Stadt in den ländlichen Raum 5 von der „grünen Wiese“ in die Innenstadt 7 von der Innenstadt auf die „grüne Wiese“ 5 in andere Bundesländer 7 aus anderen Bundesländern 5 aus dem Nachbarstaat Niederlande 3 in den Nachbarstaat Niederlande 21 Fachliche Bewertung: Die Bewegungen in die unterschiedlichen Richtungen erscheinen insgesamt ausgeglichen. Die vom Fachverband Deutscher Floristen Niedersachsen benannten Umsatzverlagerungen erscheinen außergewöhnlich hoch und wurden nicht belegt. Die Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. 4. Soziale Beziehungen der Beschäftigten 4.1 Kinderbetreuung Verbände Insgesamt haben acht Verbände auf die Frage nach einem veränderten Kinderbetreuungsbedarf geantwortet. Vier stellen fest, dass kein veränderter Bedarf in den Abendstunden entstanden ist. Genau so viele bejahen dies. Für die Morgenstunden wird ein veränderter Bedarf von zwei Verbänden verneint, von vier Verbänden festgestellt. Der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen erklärt, er habe Daten erhoben. ver.di beruft sich auf Aussagen von Betriebsräten. Kommunen 32 (von 287 antwortenden) Kommunen beschreiben einen veränderten Bedarf an Kinderbetreuungszeiten. 20 Kommunen stellen dabei einen Mehrbedarf für die Abendstunden fest. 11 Einige Kommunen konkretisieren ihren Mehrbedarf. Zehn Kommunen stellen auch eine Veränderung des Bedarfs in den Morgenstunden fest. Davon sehen acht einen Mehrbedarf, zwei Kommunen einen geringeren Bedarf. 25 von 32 Kommunen zeigen an, dass sie auf die Änderungen reagiert haben, indem die Öffnungszeiten in den Kindergärten erweitert und flexibler gestaltet wurden. Auch wird beschrieben, dass eine Kinderkrippe mit durchgehender Ferienbetreuung eingerichtet wurde. Eine Gemeinde schreibt, dass sie eine Kita mit flexiblem Ganztagsangebot eingerichtet hat. Auch werden vermehrt Tagesmütter eingesetzt. 11 Hinweis: Das Zahlenwerk in der Anlage 5 zu „Soziale Beziehungen der Beschäftigten“ enthält keinen Rechenfehler, es wird die tatsächliche Anzahl der abgegebenen Antworten dargestellt. 22 Oberste Landesbehörden Das MK reagiert im Rahmen der Erlaubnisverfahren für Tageseinrichtungen für Kinder seit Jahren auf veränderte Bedarfe von flexiblen Betreuungs- und Öffnungszeiten durch die entsprechenden Genehmigungen. Veränderte Ladenöffnungszeiten spielen hierbei in wenigen Fällen eine Rolle, da Sonderöffnungszeiten über 18.00 Uhr hinaus kaum beantragt werden. Bedarfe über diesen Zeitraum hinaus werden eher individuell über z.B. ergänzende Kindertagespflege abgedeckt. Dem MS wurde seitens der Familien- und Kinderservicebüros eine größere Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten mitgeteilt. Ob diese erhöhte Nachfrage auf die veränderten Ladenöffnungszeiten zurückzuführen ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Fachliche Bewertung: Der höhere Bedarf an Kinderbetreuungszeiten ist aufzufangen. Bereits mit dem 2007 gestarteten Landesprogramm „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“ wurde eine bessere Versorgung mit Betreuungsangeboten in Niedersachsen eingeleitet und damit ein wichtiger Impuls gesetzt. Als Motor für den Ausbau, insbesondere für den Bereich der Kindertagespflege, erweisen sich dabei die im Rahmen des Landesprogramms eingerichteten 280 Familien- und Kinderservicebüros. Die seit 2008 bis 2013 mögliche Förderung von Investitionen zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wirken sich auch positiv auf eine bedarfsgerechte Versorgung aus. Durch die erhöhte Finanzhilfe für Personalkosten in Krippen und altersübergreifenden Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und durch die finanziellen Leistungen des Landes im Bereich der Förderung der Kindertagespflege, werden erhebliche Landesmittel eingestellt. Das gemeinsame Ziel, einen Versorgungsgrad von 35 % an Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 sicherzustellen, kann durch diese finanziellen Leistungen des Landes erreicht werden. Damit kann vor Ort eine bedarfsgerechte Infrastruktur geschaffen werden. 23 4.3 Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger Verbände Vier Verbände teilen mit, dass sich der Bedarf an Betreuungszeiten pflegebedürftiger Angehöriger durch die veränderten Ladenöffnungszeiten in den Abendstunden nicht verändert hat. Der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen und ver.di erklären, dass ein Mehrbedarf entstanden ist. Für die Morgenstunden verneinen drei Verbände einen veränderten Bedarf, der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen und ver.di wiederum beschreiben einen Mehrbedarf. Der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen hat dazu Daten selbst erhoben. ver.di kennt die Situation aus den Angaben der Betriebsräte. Von den acht antwortenden Verbänden hat keiner auf die Änderungen reagiert. Oberste Landesbehörden Dem MS sind keine negativen Auswirkungen auf die Situation und Bedürfnisse Pflegebedürftiger oder der sie pflegenden Personen bekannt. Fachliche Bewertung: Ein sich aus den erweiterten Ladenöffnungszeiten ergebener Handlungsbedarf für die Landesregierung besteht nicht. Niedersachsen verfügt über eine gute und qualitativ hochwertige Struktur von Pflegeangeboten im häuslichen Bereich, in der Tagesund Nachtpflege sowie bei den Pflegeheimen. Darüber hinaus engagiert sich das Land in der Aus- und Fortbildung von Pflegekräften und unterstützt niedrigschwellige Betreuungsangebote. 4.4 Ehrenamt Verbände Auf die Frage, ob durch die veränderten Ladenöffnungszeiten Einschränkungen bei der ehrenamtlichen Tätigkeit für Beschäftigte entstehen, antworten nur wenige Verbände. 24 Drei beschreiben, dass im sozialen Bereich Einschränkungen auftreten, vier beschreiben Einschränkungen im sportlichen und weitere drei im politischen Bereich. Drei Verbände geben darüber hinaus an, dass weitere ehrenamtliche Tätigkeiten eingeschränkt sind. Der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels im Land Niedersachsen e.V. führt aus, dass die ehrenamtliche Tätigkeit von Betriebsstelleninhabern durch die Ladenöffnungszeiten nunmehr in größerem Umfang als bisher eingeschränkt wird. Der Landessportbund Niedersachsen verweist auf seinen Sportentwicklungsbericht, erklärt aber gleichzeitig, dass die eingeschränkten Möglichkeiten zur Ausübung eines Ehrenamtes nicht ausschließlich auf die veränderten Ladenöffnungszeiten zurückzuführen seien. Auf die Veränderungen wurde von den Verbänden nicht reagiert. Kommunen Die Mehrzahl der Kommunen sieht durch veränderte Ladenöffnungszeiten keine Einschränkungen für die Ausübung eines Ehrenamtes. Einige Kommunen stellen Veränderungen im sozialen, sportlichen und politischen Bereich fest. Einige andere beschreiben eine Einschränkung im Vereinsleben, bei Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren und im kulturellen Bereich. Zwei Kommunen beschreiben, dass sie ihre Ehrenamtlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch vielfältige flexible Maßnahmen unterstützen. Oberste Landesbehörden Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI) nimmt die Sorgen des Landessportbundes ernst. Jedoch liegen ihm keine konkreten Aussagen und Daten vor, die diese Sorge stützen, zumal der Landessportbund selbst auch darstellt, dass sich die negativen Entwicklungen im Sportbereich und im Sportvereinsbereich aus vielen anderen Aspekten zusammensetzen. Es bestätigt darüber hinaus, dass Probleme im ehrenamtlichen Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistungen der Feuerwehren nicht bekannt geworden sind. 25 Fachliche Bewertung: Überwiegend lassen sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten keine Beeinträchtigungen in den sozialen Belangen der Beschäftigten belegen. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht somit nicht. 5. Auswirkungen auf Kriminalität Verbände Sowohl im Hinblick auf Personenschäden als auch im Hinblick auf Sachschäden wurde eine Steigerung oder Verlagerung von Straftaten verneint. Auch verfügt keiner der Verbände über Zahlen oder Daten hierzu. Oberste Landesbehörden Das MI kann keine Steigerung oder Verlagerung von Straftaten bestätigen, die sich auf eine Änderung der Ladenöffnungszeiten zurückführen ließe. Messbare Parameter liegen nicht vor und lassen sich aus den vorliegenden Daten der Kriminalstatistik nicht ableiten. Insbesondere ergeben sich aus dem Lagebild zur polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen 2008 keine entsprechenden Ausführungen. Auch aktuell liegen dem Landeskriminalamt Niedersachsen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Fachliche Bewertung: Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. 6. Situation Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Verbände Nur wenige Verbände haben diese Frage beantwortet. Fünf Verbände verneinen einen veränderten Bedarf bei der Nutzung des ÖPNV in den Abendstunden, vier beschreiben einen Mehrbedarf. Sieben Verbände stellen keinen Mehrbedarf in den Morgenstunden fest. Die Bäckerinnung sieht einen Mehrbedarf in dieser Zeit. Einen veränderten Bedarf an Sonn- und Feiertagen verneinen fünf der antwortenden Verbände. Fünf andere Verbände sehen hingegen einen Mehrbedarf (Heilbäderverband Niedersachsen e.V., Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzel26 handels im Land Niedersachsen e. V., Unternehmerverband Einzelhandel Nordwest, Landesfrauenrat Niedersachsen e.V. Weser-Ems, ver.di). Der Mehrbedarf konnte von keinem der Verbände mit Zahlen oder Daten belegt werden. Ebenso hat keiner der Verbände auf die von ihm geschilderten Mehrbedarfe mit Maßnahmen oder Planungen reagiert. Kommunen Einen veränderten Bedarf im ÖPNV aufgrund der Ladenöffnungszeiten verneinen 257 Kommunen. 19 bejahen ihn. 12 Fünf von acht Kommunen beschreiben einen Mehrbedarf an Werktagen, drei von vier einen Mehrbedarf an Sonn- und Feiertagen. Neun Kommunen haben auf die veränderte Situation reagiert. So ist z. B. geplant, mehr Busse in den Abendstunden einzusetzen, zusätzliche Anschlussverbindungen im Busverkehr zu schaffen oder zusätzliche Busse zu bestimmten Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen einzusetzen. Fachliche Bewertung: Sofern vor Ort ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde, wurde seitens der zuständigen Behörden und Verkehrsträger auf die neue Situation reagiert. 7. Gesundheit Verbände Die Frage, ob sich eine Änderung des Krankenstandes beim Verkaufspersonal ergeben hat, die auf die veränderten Ladenöffnungszeiten zurückzuführen ist, wurde nur von sieben Verbänden beantwortet. Die überwiegende Mehrzahl hat keine Veränderungen feststellen können. Fachliche Bewertung: Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. 12 Hinweis: Die ausgewiesenen Zahlen sind im Vergleich zueinander nicht kompatibel. Die Daten sind aber korrekt übertragen worden. 27 8. Arbeitsschutz Verbände Die Frage nach Erfahrungen mit dem Arbeitsschutz an Sonn- und Feiertagen beantwortete keiner der Verbände. Zehn bestätigten, dass sie über keine Zahlen/Daten verfügen. Zu der Frage nach Erfahrungen mit der Bearbeitung von Genehmigungen machte allein der Unternehmerverband Einzelhandel Nordwest e.V. darauf aufmerksam, dass es bei Genehmigungsverfahren keine Probleme gibt. Arbeitsschutzbehörden Die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen bestätigen, dass ihnen keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeiten bekannt geworden sind. Insbesondere liegen ihnen keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen die Arbeitszeitregelungen an Sonn- und Feiertagen vor. Fachliche Bewertung: Die Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Situation der Konsumentinnen und Konsumenten 13 9. Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Aussagen der Konsumentenbefragung zusammen. Der ausführliche Projektbericht des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (ies) befindet sich in Anlage 9. 9.1 Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen 14 Die Untersuchung ergibt ein unterschiedliches Einkaufsverhalten je nach Geschlecht und Alter, nach Haushaltsgröße und -einkommen, Berufstätigkeit bzw. Beschäftigungsumfang, Schicht- und Wochenendarbeit sowie nach Gemeindegröße. 13 14 Textbeiträge entnommen aus dem Projektbericht des ies Projektbericht des ies Seite 33 - 53 28 9.2 Zufriedenheit im Allgemeinen 15 Bei der Befragung geben rund 38 % der Befragten an, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert hat. Rund 62 % haben nach eigener Aussage nichts an ihrem Einkaufsverhalten geändert. Hauptsächlich werden andere Zeiten zum Einkaufen genutzt. Lediglich 12,4 % der Befragten kaufen öfter und 7,1 % größere Mengen ein. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Befragten hat sich die Freundlichkeit und Beratungsqualität des Personals durch die verlängerten Öffnungszeiten nicht verändert. 9.3 Wünsche 16 Die Befragten hatten die Möglichkeit, Wünsche und Vorschläge bezüglich der Ladenöffnungszeiten anzugeben. 550 Befragte nutzen diese Möglichkeit und geben u. a. folgende Wünsche an: 16 % aller Befragten sind für eine Reduzierung der Öffnungszeiten und möchten Sonn- und Feiertage vom Verkauf freihalten. 10,5 % wünschen die weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten. 5,5 % wünschen einheitliche Öffnungszeiten. 22,7 % hätten gern mehr und freundlicheres Personal. 8,2 % wünschen sich Entlastung und mehr Gehalt für das Verkaufspersonal. Fachliche Bewertung: Aus der Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten ergibt sich kein Handlungsbedarf für die Landesregierung. 15 16 Projektbericht des ies Seiten 58, 59 Projektbericht des ies Seite 59 29 10. Verwaltungsaufwand bei den Kommunen 165 Kommunen bestätigen, dass der Verwaltungsaufwand nach dem neuen NLöffVZG im Vergleich zum alten Bundesrecht gleich geblieben ist. 23 beschreiben einen höheren, 70 einen geringeren Aufwand. 189 Kommunen bestätigen für Überwachungstätigkeit einen im Vergleich zum alten Bundesrecht gleichbleibenden Aufwand. 30 beschreiben einen höheren Aufwand, 29 einen geringeren. Einige Kommunen wünschen Konkretisierungen im Hinblick auf Genehmigungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG, wenn neben organisierten Verkaufsstellen auch einzelne Filialisten oder „nichtorganisierte“ Händler an Verkaufsaktionen teilnehmen möchten. Eine andere Kommune bittet, die besonderen Situationen zu konkretisieren, die zu einer Einzelgenehmigung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 NLöffVZG führen. 233 Kommunen haben bislang keine Verstöße gegen die Verkaufs- und Öffnungszeiten festgestellt. 44 Kommunen bestätigen Verstöße gegen die Sonn- und Feiertagsregelungen. Verstoßen wurde in den meisten Fällen gegen das Verbot ohne Genehmigung nach § 5 Abs. 1 NLöffVZG („verkaufsoffene Sonntage“) zu öffnen. Einige Verstöße wurden gegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 a NLöffVZG („3-Stunden-Regelung“) festgestellt. Vereinzelt wird beschrieben, dass der Verkauf in den Abendstunden in den Innenstadtbereichen oder Wohngebieten zu zusätzlichen Lärmbelästigungen führt, der wiederum einen erhöhten Vollzugsaufwand zur Lösung der Situation erfordert. Ähnliches wird für die Durchführung von Schautagen beschrieben. Diese Situation ist jedoch nicht nach dem NLöffVZG, sondern nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz zu beurteilen. Einige Kommunen stellen fest, dass es zu einem Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse gekommen ist. Fachliche Bewertung: Die erbetenen Konkretisierungen für bestimmte gesetzliche Regelungen sind untergesetzlich möglich. Da diese zu einem einheitlichen Gesetzesvollzug beitragen kön30 nen, wird den Anliegen durch Auslegungshilfen/Erlasse Rechnung getragen (s. a. Punkt D. Fazit). 11. Sonstiges Verbände Einige Verbände berichten über weitere Erfahrungen mit dem NLöffVZG (s. Anlage 3, S. 20 - 23). Es werden überwiegend Positionen vorgetragen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgiebig diskutiert wurden und letztlich keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben. ver.di-Gutachten ver.di hat am 24. März 2010 ein Gutachten vorgelegt, in dem die Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG (Möglichkeit der Ladenöffnung an bis zu 46 Sonntagen in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten) für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Sonn- und Feiertagsschutzes gehalten wird. Der Gutachter beruft sich dabei auf das Urteil des BVerfG vom 1. Dezember zum Berliner Ladenöffnungsgesetz (s. Pkt. 1.3.3). Dort heißt es auf Seite 48: „Auf dieser Grundlage führt die Bestimmung über die voraussetzungslose siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen wegen der vollständigen Herausnahme eines zusammenhängenden Monatszeitraums aus dem Schutz der Sonntage ohne hinreichend gewichtige Gründe zu einem Unterschreiten des Maßes an gebotenem Mindestschutz.“ Dem lässt sich Folgendes entgegen halten: 1. Über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen in Ausflugsorten hatte das BVerfG nicht zu entscheiden. Es hat dazu auch keine Ausführungen gemacht. 2. Der Gutachter hat nicht berücksichtigt, dass in Niedersachsen seit dem 1. April 2010 Schmuck und Bekleidung in Ausflugsorten am Sonntag nicht mehr verkauft werden dürfen. 31 3. Unerwähnt lässt er weiter, dass die fraglichen Sonntagsregelungen keine (ausschließliche) Folge der landesrechtlichen Regelung sind, sondern vielmehr schon mit eingeschränktem Warenkorb seit Jahrzehnten im Ladenschlussgesetz des Bundes enthalten waren. 4. Der entscheidende Gesichtspunkt ist allerdings, dass das vom BVerfG geforderte Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Sonntagsruhe und Sonntagsöffnung in Niedersachsen jedenfalls quantitativ gewahrt bleibt. Denn nur für ca. (bis zu) 17 200 Orte oder Ortsbereiche bei insgesamt ca. 1.000 Gemeinden gilt § 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG. 5. In diesem Zusammenhang ist noch zu betonen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung mehrfach darauf hinweist, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Ausgestaltung seines Schutzkonzeptes einen weiten Spielraum hat, namentlich dann, wenn er spezifische Ausnahmen statuiert (u. a. Seite 53 des Urteils). Diesen Rahmen hat der niedersächsische Gesetzgeber eingehalten. 17 Je nach Zählweise, und dann auch nicht identisch mit der Zählweise nach NGO Die bäder- und Erholungsorte befinden sich in der Re-Prädikatisierung, verlängerter Stichtag: 31.12.2010 (ursprünglich 30.04.2010) , zuständig MW Die Ausfugsorte befinden sich in der Re-Zertifizierung, Stichtag 30.04.2010, zuständig MW 32 D. Fazit Die Überprüfung des Gesetzes hat ergeben, dass das NLöffVZG insgesamt ein gelungener Kompromiss zwischen dem Sonn- und Feiertagsschutz sowie dem Arbeitnehmerschutz auf der einen Seite und dem Bedürfnis des Handels und der Konsumentinnen und Konsumenten nach zusätzlichen Öffnungszeiten auf der anderen Seite ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Handel sind mit den bestehenden Öffnungs- und Verkaufszeiten an Werktagen (Öffnungsmöglichkeit von 6 X 24 Stunden) durchweg zufrieden. Die Verkaufszeiten nach 18.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr werden hauptsächlich von Berufstätigen genutzt. Hauptsortimente an Werktagen sind Lebensmittel und Bekleidung. Der Samstag, insbesondere der Nachmittag, wird als Familieneinkaufstag genutzt. Hauptsortimente sind Einrichtungsgegenstände und technische Geräte. Die Möglichkeit des Sonntagseinkaufs im Bereich des Sortiments „täglicher Kleinbedarf“ wird angenommen. Bäcker und Floristen wünschen längere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Ein entsprechender Bedarf wurde allerdings seitens der Konsumentinnen und Konsumenten nicht geäußert. Insofern erscheint eine weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe nicht gerechtfertigt. Die Vollzugsbehörden beschreiben den Verwaltungsaufwand im Vergleich zum vorher geltenden Ladenschlussgesetz des Bundes im Wesentlichen als gleichbleibend. Gelegentlich wurde der Wunsch nach näherer Auslegung bestimmter Gesetzesformulierungen geäußert, insbesondere zu den Regelungen der Sonn- und Feiertagsöffnung. Um die Voraussetzungen für einen einheitlichen Gesetzesvollzug in Niedersachsen zu schaffen und gleichzeitig Rechtsfrieden herzustellen soll dieser Bitte durch untergesetzliche Regelungen (Erlasse) nachgekommen werden: 33 § 5 Abs. 1 NLöffVZG („4-Sonntagsregelung“) Nach dem Wortlaut des § 5 Abs.1 NLöffVZG soll auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung die zuständige Behörde zulassen, dass Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Hierzu soll durch Erlass klargestellt werden, dass sich die erteilte Ausnahmeregelung auf den Ortsbereich bezieht und somit sowohl die beantragenden als auch die nicht beantragenden Verkaufsstellen dieses Bereichs von der Genehmigung Gebrauch machen können. Diese Rechtsauffassung wird auch durch einen Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 19. Februar 2009 (Az.: 34 OWI 1203 Js 24408/08) gestützt. § 6 Satz 2 NLöffVZG (Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen – „Reisegewerbe“) Soweit für die in § 4 Abs. 1 genannten Verkaufsstellen Abweichungen von den allgemein zulässigen Ladenöffnungszeiten möglich sind, gelten diese Abweichungen für den Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen entsprechend. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die gewählte Formulierung missverständlich ist und zu zusätzlichem Beratungsaufwand bei den Vollzugsbehörden führt. Zur Klarstellung der Gleichbehandlung der Verkaufsmöglichkeiten in Verkaufsstellen und außerhalb von Verkaufsstellen (Reisegewerbe) soll durch Erlass deutlich gemacht werden, dass für das gewerbliche Verkaufen von Waren an Jedermann in unmittelbaren Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden die allgemein zulässigen Verkaufszeiten (§ 3 NLöffVZG) entsprechend gelten. 34 Anlagen 1 Aufstellung der angeschriebenen Verbände 2 Fragebogen Verbände 3 Auswertung Verbände 4 Fragebogen Kommunen 5 Auswertung Kommunen 6 Projektbericht des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover (ies): Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten 7 Bevölkerungszahlen 8 Anzahl der Verkaufsstellen 9 Beschäftigtenzahlen 10 Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) 35 Projektbericht Anlage 6 Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) – Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten Bericht 106.09 Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) – Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten Bericht 106.09 Wissenschaftliche Bearbeitung: Bekje Leykum Bernd Behrensdorf Sabine Seidel unter Mitarbeit von Lennart Balke, Johannes Burchard Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover Bödekerstraße 7 30161 Hannover Telefon +49 (0) 511 399 720 Fax +49 (0) 511 399 7229 URL www.ies.uni-hannover.de Hannover, im November 2009 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation .......................................................................................... 5 2. Methodisches Vorgehen .................................................................................6 2.1 Konzeption der Erhebung .................................................................................. 6 2.2 Stichprobenziehung........................................................................................... 7 2.3 Durchführung der Erhebung .............................................................................. 8 2.3.1 Interviewerinnen und Interviewer .............................................................. 8 2.3.2 Herstellen des Kontakts............................................................................ 8 2.3.3 Pretest...................................................................................................... 9 2.3.4 Zeitlicher Verlauf .................................................................................... 10 2.3.5 Ausschöpfungsquote .............................................................................. 10 2.4 Kontrolle, Aufbereitung und Auswertung der Daten ......................................... 11 2.5 Stichprobe und Grundgesamtheit .................................................................... 12 2.5.1 Vergleich nach Alter ............................................................................... 13 2.5.2 Vergleich nach Geschlecht ..................................................................... 14 2.5.3 Vergleich nach Regionalstruktur............................................................. 15 3. Ergebnisse ..................................................................................................... 15 3.1 Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten.......................................... 17 3.1.1 Darstellung des Einkaufsverhaltens........................................................ 17 Einkaufsverhalten in Bezug auf Lebensmittel ......................................... 17 Darstellung des Einkaufsverhaltens in Bezug auf Kleidung .................... 20 Einkaufsverhalten in Bezug auf Einrichtungsgegenstände und technische Geräte .................................................................................. 23 Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten ................................................................ 27 Einkaufsverhalten an Sonntagen ............................................................ 28 Einkaufsverhalten in Bezug auf Mitternachtseinkäufe............................. 28 Zusammenfassung des Einkaufsverhaltens ........................................... 28 3.1.2 Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen...................... 33 Methodische Vorgehensweise................................................................ 33 4 Einkaufsverhalten nach Alter ..................................................................34 Lebensmitteleinkauf................................................................................34 Kleidungseinkauf ....................................................................................36 Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten..........40 Einkaufsverhalten nach Haushaltsgröße.................................................44 Einkaufsverhalten nach Berufstätigkeit ...................................................46 Schicht- und Wochenendarbeit ...............................................................50 Einkaufsverhalten nach Geschlecht ........................................................52 Einkaufsverhalten nach Gemeindegröße ................................................53 Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten.................................................................55 Einkaufsverhalten bei Mitternachtseinkäufen ..........................................58 3.2 Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten.....................................58 3.2.1 Veränderung des Einkaufsverhaltens durch die Gesetzesänderung .......58 3.2.2 Wünsche ................................................................................................59 3.3 Zusammenfassung ..........................................................................................61 4. Literatur ..........................................................................................................62 5. Tabellenanhang .............................................................................................63 5 1. Ausgangssituation Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Ladenschließungs- bzw. -öffnungszeiten auf die Länder übertragen. Seither haben die meisten Bundesländer eigene Ladenöffnungszeiten beschlossen. In Niedersachsen gilt seit dem 1. April 2007 das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG). Kern dieses Gesetzes ist der Grundsatz, dass an Werktagen keine zeitlichen Beschränkungen für den Verkauf von Waren bestehen, an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen die Verkaufsstellen aber in der Regel geschlossen bleiben. Diese Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten resultiert aus dem veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumverhalten der Menschen und soll zusätzlich bürokratische Regelungen abbauen. Die Sonn- und Feiertagsregelung zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten und die Begegnung in Familie und Gesellschaft zu ermöglichen. Ausnahmen von dieser Regelung bilden • die verkaufsoffenen Sonntage, an denen auf Antrag die Öffnung von Verkaufsstellen für die Dauer von fünf Stunden zulässig ist, • die 24-Stunden-Regelung, die auf die Deckung des Kleinbedarfs in Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfen, Flug- und Fährhäfen und örtlichen Verkaufsstellen zielt, • die 8-Stunden-Regelung in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten, die für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel und den Ort kennzeichnende Waren gilt, sowie • die 3-Stunden-Regelung außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten für Verkaufsstellen, die nach Größe und Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf wie beispielsweise Backwaren und Zeitungen ausgerichtet sind, sowie Hofläden. Um die Wirkungen des Gesetzes gemäß § 10 NLöffVZG zu überprüfen, verfolgt die Landesregierung eine mehrstufige Strategie. Zum einen werden die zuständigen Interessenvertretungen, Verbände und Institutionen zu den geänderten Ladenöffnungszeiten und deren Auswirkungen auf beispielsweise Umsatz, Beschäftigungsverhältnisse, Betreuung, Ehrenamt, Strukturen im Handel, Kriminalität und den öffentlichen Nahverkehr durch die Landesregierung selbst befragt. Zum anderen werden zur Abrundung des Bildes das Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten und ihre Bewertung des neuen Gesetzes mittels einer Konsumentenbefragung erhoben. Die Konsumentenbefragung wurde vom Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (ies) an der Universität Hannover durchgeführt. Der vorliegende Bericht beinhaltet die Darstellung der Methode und der daraus resultierenden Ergebnisse. 6 2. Methodisches Vorgehen 2.1 Konzeption der Erhebung Die Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten wurde als computergestützte (Computer Assisted Telephone Interview – CATI) telefonische Haushaltsbefragung durchgeführt. Neben der vergleichsweise hohen Datenqualität dieses Verfahrens durch Vermeidung von Übertragungsfehlern, frühzeitige Prüfroutinen, programmierte Verzweigungslogik und Klärung von Verständnisfragen sprach vor allem die Stichprobenkontrolle und -steuerung während der Erhebung für dieses Vorgehen. In einer vom ies selbst entwickelten und seit mehreren Jahren bewährten Telefonbefragungssoftware werden der Fragebogen und die während des Interviews erfassten Antworten verwaltet. Das CATI-Programm verfügt außerdem über ein umfangreiches Kontakt- und Rückrufmanagement. Es beinhaltet die Aktualisierung der Angaben (Name und Telefonnummer des/r Interviewpartners/in) sowie die Aufnahme in eine aktuelle Rückrufliste. Außerdem werden alle Anrufversuche inklusive der Uhrzeit des letzen Anrufversuchs dokumentiert. Für die Entwicklung des Fragebogens war die Länge der Interviews ausschlaggebend. So sollten die einzelnen Interviews maximal 15 Minuten dauern und zudem sollte das Erhebungsinstrument für die Befragten interessant, verständlich und somit übersichtlich gestaltet sein. Der Fragebogen ist in drei Abschnitte gegliedert: Im ersten Teil werden ausgehend von drei unterschiedlichen Waren (Lebensmittel, Bekleidung, Einrichtungsgegenstände/technische Geräte) Fragen zum alltäglichen Einkaufsverhalten gestellt. Die drei Warenkörbe wurden ausgewählt, da davon auszugehen ist, dass sich das Einkaufsverhalten für diese Waren stark unterscheidet und auf diese Weise ein breiteres Spektrum abgefragt werden kann. Zudem befasst sich dieser erste Teil mit der Nutzung verkaufsoffener Sonntage, der Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten sowie der Nutzung weiterer Einkaufsmöglichkeiten an Sonntagen. Der zweite Teil befasst sich mit der Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der verlängerten Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten und weiteren Vorschlägen, die die Zufriedenheit steigern könnten. Um Aussagen über das Einkaufsverhalten bestimmter Gruppen treffen zu können, werden im dritten Abschnitt persönliche Daten erfragt, wie das Geburtsjahr, der Wohnort, Erwerbstätigkeit und Haushaltseinkommen. Bei ausgewählten Fragestellungen konnten mehrere Antwortkategorien angegeben werden. Bei dieser Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesänderung soll zwar das alltägliche Einkaufsverhalten abgebildet werden, doch ist wichtig festzustellen, welche Gruppen aus welchen Gründen die Ladenöffnungszeiten umgehen, indem sie per Versandhandel und/oder Internet bestellen sowie welche Gruppen aus welchen Gründen die üblichen Geschäfte, wie Supermärkte und/oder kleine Einzelhandelsgeschäfte, umgehen und am Bahnhof, am Flughafen und/oder am Kiosk ihre Einkäufe tätigen. Um diese 7 Nischen erreichen zu können, wurden folglich bei bestimmten Fragen Mehrfachnennungen zugelassen; diese Möglichkeit bestand jedoch nicht bei allen Fragen, da die Befragten anderenfalls zu undifferenziert geantwortet hätten, um die Fragebögen auswerten zu können. Bei der Befragung ist die besondere Verkaufsstellenart „Apotheke“ wegen ihres eingeschränkten Warensortiments, Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren, und wegen der aufgrund Bundesrechts bestehenden Verpflichtung zur Dienstbereitschaft nicht berücksichtigt worden. Der Fragebogen für die Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten wurde vom ies entwickelt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Anschließend erfolgte die Übertragung in die CATI-Software. Durch die vom Programm bereitgestellte Möglichkeit, bereits abgefragte Variablen an späterer Stelle wieder einzublenden bzw. auf ihren Wert durch gezielte Filtersprünge zu reagieren, sowie durch die stets vorhandene "Online-Validierung" der Eingabedaten, können bereits während der Erhebungsphase gröbere Erfassungsfehler und Implausibilitäten abgefangen werden. Der Fragebogen und die programmierte Verzweigungslogik wurden vor dem Praxiseinsatz einem ausführlichen Funktionstest unterzogen. 2.2 Stichprobenziehung Da es sich bei der vorliegenden Umfrage um eine Telefonbefragung handelt, können folglich nur Haushalte erreicht werden, die einen Telefonanschluss haben. Obwohl bundesweit die Anzahl der Personen gestiegen ist, die ausschließlich einen Mobilfunkanschluss verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass immer noch die überwiegende Mehrzahl der Haushalte über das Festnetz zu erreichen ist. Daher wurden in die Telefonstichprobe nur Festnetznummern aufgenommen. Seitdem keine Eintragspflicht ins Telefonbuch mehr besteht, ist der Anteil der nicht eingetragenen Telefonanschlüsse stark angestiegen. Da sich Eingetragene und Nicht-Eingetragene in wesentlichen soziodemografischen Merkmalen unterscheiden, würde eine ausschließliche Ziehung aus dem Telefonbuch zu einer verzerrten Stichprobe führen. Um sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Telefonnummern in die Stichprobe aufzunehmen, wurde die Auswahl mithilfe einer an das Gabler-Häder-Verfahren1 angelehnten Methode getroffen. Hierbei wurden aus einer Telefondatenbank zunächst alle eingetragenen Telefonnummern aus Niedersachsen gezogen. Anschließend wurden von allen Nummern die letzen beiden Ziffern entfernt und aus den verbleibenden Stammnummern die Dubletten entfernt. Dadurch entstehen sogenannte 100er Blocks, die dann - wieder um alle Ziffernpaare von „00“ bis „99“ ergänzt - die Grundgesamtheit für die Ziehung der Telefonstichprobe bilden. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass alle Telefonnummern, deren 100er Block mindes- 1 Vgl. z. B. Siegfried Gabler, Sabine Häder, 1998: Ein neues Stichprobendesign für telefonische Umfragen in Deutschland. S. 69ff. In: Siegfried Gabler, Sabine, Häder, Jürgen H.P. Hoffmeyer-Zlotnik (Hrsg.): Telefonstichproben in Deutschland. Opladen: Westdeutscher Verlag. 8 tens einen Eintrag im Telefonbuch aufweist, die gleiche Chance haben, in die Stichprobe zu gelangen. Bei der eigentlichen Stichprobenziehung wurde insofern leicht geschichtet, dass etwas mehr Anschlüsse aus ländlichen bzw. verstädterten Gebieten geringerer Dichte gezogen wurden, um genügend Haushalte aus dünner besiedelten Regionen zu erreichen. Die gezogenen Nummern wurden einer Vorabfilterung unterzogen, indem Anschlüsse, die im Telefonbuch eingetragen sind und hinsichtlich des eingetragenen Namens eindeutig als Geschäftsanschlüsse zu identifizieren waren, ausgesondert wurden. Die nicht eingetragenen Nummern wurden vor der Weiterschaltung auf den jeweiligen Interviewplatz auf technische Erreichbarkeit überprüft und ggf. ebenfalls ausgesondert. Mit dem geschilderten Verfahren wurde eine Bruttostichprobe von 7.500 Telefonnummern erzeugt und in das CATI-System importiert. 2.3 Durchführung der Erhebung 2.3.1 Interviewerinnen und Interviewer Im August 2009 hat das ies für die Durchführung der Interviews sieben Studentinnen und Studenten im Rahmen einer Interviewerschulung in das Thema der Befragung eingeführt, damit sie auf Nachfragen der Befragten angemessen reagieren konnten. Mithilfe von Probeinterviews haben die Interviewerinnen und Interviewer nach der Schulung erste Erfahrungen mit dem Fragebogen gemacht und die aktuelle Telefonsituation trainiert. Unklarheiten konnten so umgehend diskutiert und geklärt werden. Aufgrund der Erfahrungen, die in der ersten Zeit der Durchführung gemacht wurden, hat das ies die Zahl der Interviewerinnen und Interviewer auf zehn erhöht. Es hatte sich herausgestellt, dass der Zeitaufwand von der Kontaktherstellung bis zum Abschluss eines Interviews größer war, als ursprünglich angenommen. Auch für diese Interviewerinnen und Interviewer fand eine ausführliche Einführung in das Thema sowie in das CATI-Programm statt. 2.3.2 Herstellen des Kontakts Aus dem im CATI-System hinterlegten Gesamtbestand von 7.500 potenziellen Interviewpartnern wählten die Interviewenden per Zufallsauswahl Telefonnummern aus, die dann angewählt wurden. Konnte kein persönlicher Kontakt hergestellt werden, weil das Besetztzeichen ertönte, das Telefon nicht abgenommen wurde oder ein Antwortbeantworter lief, wurde dieser Anruf in der Datenbank dokumentiert. Es wurden maximal fünf Kontaktversuche unternommen. Wenn sich bis dahin noch kein Kontakt herstellen ließ, wurde die entsprechende Nummer ausgesondert. Üblicherweise wird in Haushaltsbefragungen innerhalb des Haushalts wiederum eine Zufallsauswahl vorgenommen, um die zu befragende Person zu ermitteln (z. B. durch die Frage „Wer hat in Ihrem Haushalt zuletzt Geburtstag gehabt?“). Falls die betreffende Person nicht anwesend ist, wird ein Rückruftermin festgelegt und später wieder angerufen. Erfahrungsgemäß kommt es in 9 diesem Fall dann häufig wieder zu Ausfällen, obwohl bereits ein hoher Aufwand für die Kontaktaufnahme betrieben wurde. Aus Zeit- und Kostengründen wurde bei der vorliegenden Befragung auf dieses Verfahren verzichtet und die erste Kontaktperson direkt befragt. Im Fall eines persönlichen Kontakts ergaben sich in der Eingangsphase des Interviews fünf mögliche Varianten: • Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Geschäftsanschluss handelt. Diese Telefonnummern wurden entsprechend markiert und ausgesondert. • Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin war selbst im Einzelhandel beschäftigt. Auch in diesem Fall wurde der Haushalt ausgesondert. • Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin lehnte grundsätzlich ab. In diesem Fall wurde das Interview mit dem Status "Weigerung" versehen und die Telefonnummer für weitere Anrufversuche gesperrt. • Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin war im Prinzip zu einem Interview bereit, wollte dies jedoch später führen. In diesem Fall wurde ein Rückruftermin vereinbart und in der Datenbank erfasst. Diese Rückruftermine konnten aus der Probandendatenbank gezielt nach Datum herausgefiltert werden, sodass eine termingerechte Bedienung sichergestellt war. • Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin willigte ein und führte das Interview bis zum Ende durch. In diesem Fall wurde das Interview mit dem Status "erfolgreich abgeschlossen" versehen und für die Auswertung freigegeben. Die Telefonnummer wurde für weitere Anrufversuche gesperrt. 2.3.3 Pretest Vor dem Beginn der Interviewphase wurde der Fragebogen in der Interviewerschulung besprochen und in wenigen Punkten modifiziert. So wurden die Geschäftstypen für Lebensmitteleinkäufe um den „fliegenden Händler“ erweitert und die Bezeichnungen der Geschäfte wurden mit den üblichen Definitionen abgeglichen, sodass das Kaufhaus per definitionem einem Fachgeschäft entspricht und mit Warenhaus Geschäfte wie Karstadt gemeint sind, die Waren jeglicher Art sowie Lebensmittel beherbergen. Zudem erfolgten Änderungen bezüglich des Sonntagseinkaufs, um die Fragen noch klarer zu strukturieren und auf diesem Weg für die Befragten verständlicher und letztendlich besser auswertbar zu machen. Nach dem Pretest, der sich aus ca. 20 abgeschlossenen Interviews zusammensetzt, wurden in Absprache mit dem Auftraggeber geringfügige sprachliche Änderungen vorgenommen und es entfiel eine Antwortkategorie, die auf rechtlicher Basis als Antwort nicht nutzbar war. Zudem zeichnete sich ab, dass die ursprünglich vorgesehenen Anrufzeiten (Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 13 Uhr) im geplanten Zeitraum der Feldphase nicht zur erforderlichen Anzahl realisierter Interviews führen würden. Um mehr Gesprächsteilnehmer zu erreichen, wurde daher in der Woche von 16 bis 20 Uhr telefoniert und am Samstag von 11 bis 10 15 Uhr. Durch diese Veränderung war es möglich, die Erfolgsquote zu erhöhen. 2.3.4 Zeitlicher Verlauf Die Erhebung begann in der 35. Kalenderwoche und wurde in der 40. Kalenderwoche beendet. Etwa 40% der realisierten Interviews fanden am Vormittag/Mittag (bis 13 Uhr) und 60% am Nachmittag/Abend (bis 20 Uhr) statt. Durchschnittlich dauerte ein erfolgreich abgeschlossenes Interview 11 Minuten. Die kürzeste Interviewdauer betrug 5 Minuten. Das längste Interview dauerte 32 Minuten. 2.3.5 Ausschöpfungsquote Aus den 7.500 Nummern der Bruttostichprobe wurden 7.479 Telefonnummern angewählt und ein „technischer“ Kontaktversuch vorgenommen. 21 Nummern waren am Ende der Feldphase noch nicht kontaktiert worden. Da im Durchschnitt jede Nummer zweimal angewählt wurde, sind insgesamt 14.234 Kontaktversuche durchgeführt worden. Nach Abschluss der Feldphase lagen 1.062 durchgeführte Interviews vor. Die Datenüberprüfen ergab, dass 14 Interviews so große Lücken aufwiesen, dass sie für eine Auswertung nicht geeignet waren und ausgesondert werden mussten. Es verbleiben 1.048 auswertbare Interviews. Als stichprobenneutrale Ausfälle werden z. B. solche bezeichnet, die durch technische Ursachen nicht erreicht werden konnten oder die nicht zur zu untersuchenden Grundgesamtheit gehören (z. B. Geschäftstelefonanschlüsse). Die Ausschöpfungsquote errechnet sich auf der Basis der von stichprobenneutralen Ausfällen bereinigten Bruttostichprobe. Sie beträgt in der vorliegenden Untersuchung 20,2%. Die differenzierte Ausfallstatistik ist in der folgenden Tabelle dargestellt. 11 Ausfallstatistik der Telefonbefragung Ausfallgründe Bruttostichprobe Anzahl Prozent 7.500 100 Stichprobenneutrale Ausfälle bis Ende der Feldphase kein Kontaktversuch 21 0,3 1-4 Kontaktversuche – niemanden erreicht 140 1,9 Rückruf vereinbart - dann niemanden mehr erreicht 128 1,7 83 1,1 Ausfall - kein Privathaushalt 195 2,6 Ansage ”Kein Anschluss unter dieser Nummer” 698 9,3 4 0,1 596 7,9 77 1,0 174 2,3 Ausfall - selbst im Einzelhandel Ansage ”Rufnummer geändert” nach mehrfachen Kontaktversuchen mit Freizeichen kein Kontakt bei mehrfachen Kontaktversuchen besetzt Fax-Gerät oder Modem Anrufbeantworter 187 2,5 Stichprobenneutrale Ausfälle – Gesamt 2.303 30,7 Bereinigte Bruttostichprobe 5.197 100 3.322 63,9 139 2,7 30 0,6 578 11,1 4 0,1 14 0,3 Systematische Ausfälle Proband hat keine Zeit, kein Interesse Proband hat Sprachprobleme Proband ist zu alt, zu krank Proband legt gleich wortlos auf Interview mittendrin abgebrochen zu große Lücken im Interview sonstiger Ausfallgrund 62 1,2 Systematische Ausfälle – Gesamt 4.149 79,8 Auswertbare Interviews 1.048 20,2 2.4 Kontrolle, Aufbereitung und Auswertung der Daten Die Auswertung erfolgte mit dem Statistiksystem PASW Statistics (ehemals SPSS). Aus der Befragungssoftware ist ein Datenexport in einem mit PASW einlesbaren Format möglich. Für die Auswertungen wurden die Variablen mit aussagekräftigen Variablen und Wertelabels versehen. Obwohl durch die Verzweigungslogik und Online-Validierung der Befragungssoftware bereits grobe Implausibilitäten abgefangen werden, wurden mit der Auswertungssoftware mehrere Kontrolldurchläufe zur Datenvalidierung durchgeführt. Hierbei konnten noch einige Eingabefehler identifiziert und korrigiert werden. Der Fragebogen enthält 20 offene Fragen, deren Antworten im Datensatz als Klartext vorliegen. Diese Klartextangaben wurden mithilfe eines Datenbanksystems extrahiert und in Tabellen übertragen. Nach Sichtung der erfassten Texte wurden Codelisten erstellt, auf deren Basis die Codierung in den Tabel- 12 len vorgenommen wurde. Die codierten Variablen wurden dann wiederum in PASW importiert, wobei unter Zuhilfenahme der Codelisten entsprechende Variablen- und Wertelabels vergeben wurden. Schließlich wurden bei allen Variablen, die Mehrfachantworten zuließen, entsprechende Mehrfachantworten-Sets definiert. Da einerseits die verwendeten Telefonvorwahlen bekannt waren und andererseits die Probanden nach der Postleitzahl Ihres Wohnortes gefragt wurden, war es möglich, eine Zuordnung des Amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) vorzunehmen, sodass auch regional differenzierte Auswertungen durchführbar sind. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wurden dann die inhaltlichen Auswertungen der 1.048 realisierten Interviews durchgeführt. 2.5 Stichprobe und Grundgesamtheit Um abschätzen zu können, ob die auszuwertende Nettostichprobe die Grundgesamtheit – Bewohner aus Niedersachsen ab 16 Jahren – ausreichend gut abbildet, wurden hinsichtlich einiger soziodemografischer Merkmale vergleichende Auswertungen mit Daten der Gesamtbevölkerung Niedersachsens durchgeführt. Die Vergleichsdaten wurden der Online-Datenbank des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) entnommen (Stichtag 31.12.2008) und auf die Altersgruppe „16 Jahre und älter“ umgerechnet. 13 2.5.1 Vergleich nach Alter Das Medianalter2 der Befragten liegt bei 49 Jahren, während es in der ab 16jährigen Bevölkerung Niedersachsens 47 Jahre beträgt. Wie Abb. 1 zeigt, liegt dies daran, dass der Anteil der unter 25-Jährigen kleiner und der Anteil der 40-61-Jährigen in der Stichprobe größer ist als in Niedersachsen. Die Anteile anderen Altersgruppen entsprechen sich dagegen weitgehend. Abb. 1: Vergleich Stichprobe-Grundgesamtheit nach Altersgruppe 2 Als Medianalter wird das Alter bezeichnet, das eine betrachtete Gruppe statistisch in zwei Hälften teilt: die eine Hälfte ist älter und die andere Hälfte jünger. 14 2.5.2 Vergleich nach Geschlecht Abb. 2: Vergleich Stichprobe-Grundgesamtheit nach Geschlecht Wie in Abb. 2 deutlich wird, ist der Frauenanteil in der Stichprobe der Befragten mit 65,8% größer als der Anteil der Frauen ab 16 Jahren in Niedersachsen. Dies zeichnete sich schon während der Erhebungsphase ab; hier konnte aber kaum gegengesteuert werden, ohne den Zeit- und Kostenplan deutlich zu überschreiten. Andererseits repräsentiert diese Verteilung recht gut das alltägliche Einkaufsverhalten der Bevölkerung. Denn so stellen z. B. die Autoren der Nationalen Verzehrsstudie fest, dass bei 47% der Männer eine andere Person für den Lebensmitteleinkauf zuständig ist und je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto seltener sind Männer für den Lebensmitteleinkauf zuständig. Für zwei Drittel der Frauen gehört der Einkauf zu den alltäglichen Aufgaben, unabhängig von der Größe des Haushalts. Insgesamt sind 65% der Frauen und 29% der Männer ausschließlich für den Einkauf zuständig (vgl. Nationale Verzehrsstudie II 2008Teil 1, S. XIV). 15 2.5.3 Vergleich nach Regionalstruktur Abb. 3: Vergleich Stichprobe-Grundgesamtheit nach Kreistyp Auf der Basis des Kreisschlüssels des Wohnortes der Befragten wurde jedem Datensatz der Kreistyp gemäß der vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelten Typologie zugewiesen. Abb. 3 zeigt, dass die ländlichen Regionen in der Befragungsstichprobe etwas überrepräsentiert sind, was allerdings bereits bei der Stichprobenziehung intendiert war, um diese Gebiete, die insgesamt schwächer besiedelt sind, in ausreichender Anzahl aus möglichst vielen Regionen zu berücksichtigen. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass trotz der beobachteten leichten Verzerrungen bezüglich der betrachteten Merkmale, die Stichprobe hinsichtlich dieser Variablen statistisch nicht signifikant von der Grundgesamtheit abweicht, sodass von einer relativ guten Abbildung ausgegangen werden kann. 3. Ergebnisse In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der telefonischen Befragung beschrieben. Es handelt sich hierbei um die Darstellung der Grundauswertung sowie um die Darstellung von Signifikanzen; konnten zwischen einzelnen Variablen jedoch keine Abhängigkeiten festgestellt werden, wird im Folgenden nicht näher darauf eingegangen. Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über die befragten Personen und ihre soziodemografischen Merkmale. Zwei Drittel der Befragten sind Frauen. 8,0% der Befragten sind unter 25 Jahre. 20,7% sind zwischen 26 und 40 Jahre alt, 41,2% zwischen 41 und 60 Jah- 16 re und 25,2% sind 61 Jahre und älter. 4,9% machten bei dieser Frage keine Angabe (Anhang Tabelle 51). Rund 30% der befragten Personen leben in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, 32% der Befragten in einer Kleinstadt oder einer kleineren Gemeinde mit bis 20.000 Einwohnern, 23% in Mittelstädten mit bis 100.000 Einwohnern und 14% in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern (Anhang Tabelle 52). 57% der Befragten sind zum Zeitpunkt der Erhebung erwerbstätig, 42% gehen derzeit keiner Beschäftigung nach. Von den Erwerbstätigen arbeiten 18% im Schichtdienst, 32% arbeiten sowohl samstags als auch sonntags, 11% nur an Samstagen und 1% nur an Sonntagen. 55% der Befragten arbeiten nicht am Wochenende (Anhang Tabelle 57). Die meisten Befragen leben in einem Haushalt mit weiteren Personen, 40% in einem Zweipersonen- und 43% in einem Mehrpersonenhaushalt. 16% leben alleine (Anhang Tabelle 60). 20% derjenigen, die mit weiteren Personen zusammenleben, haben ein Kind, das im Haushalt lebt, 22% zwei Kinder und 8% drei Kinder und mehr. Bei 9% leben die eigenen Eltern bzw. die Schwiegereltern im Haushalt, bei 3% Geschwister, bei jeweils 1% handelt es sich bei den weiteren Personen um Mitbewohner und um im Haushalt lebende pflegebedürftige Personen (Anhang Tabelle 61). Knapp 5% der Befragten verfügt über ein monatliches Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.000 €, 17% über 1.000 bis 2.000 €, 24% über 2.000 bis 3.000 € und 20% über 3.000 € und mehr. Bei dieser Frage entschieden sich 34% der Befragten dafür, keine Angabe zu machen (Anhang Tabelle 62). 17 3.1 Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten Die Daten der Grundauswertung befinden sich im Anhang. Es wird im weiteren Verlauf nicht extra darauf verwiesen, wenn sie als Abbildung dargestellt sind. 3.1.1 Darstellung des Einkaufsverhaltens In diesem Abschnitt wird das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten dargestellt. Um Unterschiede im Verhalten herauszuarbeiten, werden die drei Warenkörbe zunächst getrennt dargestellt, anschließend werden die Besonderheiten zusammengefasst und gegenübergestellt. Einkaufsverhalten in Bezug auf Lebensmittel Abb. 4: Wie oft kaufen Sie Lebensmittel? 3,6% 1,9% 6,3% täglich 6,9% 4-5 Mal die Woche 26,8% 2-3 Mal die Woche ein Mal die Woche mehrmals im Monat 54,5% nach Bedarf Abb. 5: An welchen Tagen kaufen Sie Lebensmittel? 0,4% 14,9% 4,7% von Montag bis Freitag Samstag Der Bedarf an Lebensmitteln wird überwiegend kurzfristig gedeckt: Drei Viertel der Befragten kaufen bis zu drei Mal in der Woche, gut 13% sogar häufiger Lebensmittel ein. Unregelmäßig nach Bedarf kaufen knapp 4% der Befragten ein. Lebensmittel werden überwiegend montags bis freitags eingekauft (80%). 15% der Befragten erledigen diese Einkäufe samstags und nur 0,4% sonntags. Sonntag keine Angabe 80,1% Abb. 6: Zu welcher Uhrzeit kaufen Sie Lebensmittel? 7,3% 0,3% vor 6 Uhr 0,2% 2,2% 14,9% 6-14 Uhr 14-18 Uhr 45,9% 18-20 Uhr 20-22 Uhr nach 22 Uhr 29,3% keine Angabe Die am häufigsten genutzten Zeitspannen für den Lebensmitteleinkauf sind die Zeit von 6 bis 14 Uhr (46%) und von 14 bis 18 Uhr (29%). 17% der Befragten kaufen ihre Lebensmittel in der Zeit von 18 bis 22 Uhr. Nur sehr wenige Befragte tätigen ihre Einkäufe vor 6 Uhr und nach 22 Uhr. 18 Ausschlaggebender Faktor für die Wahl des Einkaufszeitpunkts ist für 64,7% der Befragten die eigene Arbeitszeit. Für bald jeden Fünften spielt die Arbeitszeit der Partnerin oder des Partners eine Rolle, für 16% die Kinderbetreuung oder die Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Abb. 7: Wovon ist es abhängig, wann Sie Lebensmittel kaufen? 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% eigene Arbeitszeit 64,7% Arbeitszeit d. Partner/in 18,9% Kinderbetreuung Betreuung pflegebedürftige Person 13,9% 2,1% andere Gründe 29,5% Darüber hinaus nannten knapp 30% der Befragten (261) weitere Gründe, wie ihre individuelle Zeiteinteilung, das Bestreben, Stoßzeiten beim Einkaufen zu vermeiden, die Abhängigkeit von Hobbys und anderen Terminen. Einige kaufen ihre Lebensmittel nach Bedarf, andere richten sich bei dieser Entscheidung nach ihrem persönlichen Befinden. Für manche sind die Zeiten des öffentlichen Nahverkehrs oder auch Mitfahrgelegenheiten entscheidend. Aber auch Markttage, Angebote, das Wetter oder die Gewohnheit spielen bei einigen Befragten eine Rolle (Anhang Tabelle 5). Beliebteste Einkaufsorte für Lebensmittel sind der eigene Wohnort oder der Stadtteil. 71,3% der Befragten gaben an, dort ihren Bedarf an Lebensmitteln zu decken. 11% nutzen dafür Gewerbegebiete, seien sie innerstädtisch oder außerstädtisch gelegen, und gut 10% kaufen in der Innenstadt ihre Lebensmittel ein. Abb. 8: Wo kaufen sie Lebensmittel? 7,0% Wohnort/Stadtteil 0,5% 5,6% Innenstadt 5,3% innerstädtisches Gew erbegebiet 10,3% außerstädtisches Gew erbegebiet Sonstiges 71,3% keine Angabe Einige Befragte gaben darüber hinaus an, in den nächstgelegenen Ort, die nächstgelegene Stadt oder Großstadt zu fahren, Einkaufsorte, die mit dem Arbeitsweg verbunden werden können, zu nutzen oder auch sich bei dieser Entscheidung nach den Angeboten zu richten (Anhang Tabelle 7). 19 96% der Befragten kaufen ihre Lebensmittel im Supermarkt bzw. im Discounter. Aber auch kleinere Einzelhandelgeschäfte (45%), wie Bioläden oder Metzgereien, Wochenmärkte (31%) und Einkaufszentren (15%) werden von vielen Befragten für ihren Lebensmitteleinkauf genutzt. Fliegende Händler, Versandhandel, Kiosk bzw. Tankstelle oder auch der Bahnhof hingegen spielen eine vergleichsweise geringe Rolle beim Einkauf von Lebensmitteln. Abb. 9: In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel? 0% 20% 40% 60% 80% 45,2% kleines Einzelhandelsgeschäft 96,0% Supermarkt/Discounter 14,7% Einkaufszentrum Markt Versandhandel 30,6% 2,6% 5,4% fliegender Händler Bahnhof 1,4% Kiosk/Tankstelle Sonstige 100% 3,3% 1,2% Die Entscheidung, in welchem Geschäft Lebensmittel gekauft werden, begründeten 69% der Befragten mit dem Preis. Für jeweils 63% sind zudem die Qualität der Produkte und die Produktauswahl ausschlaggebend. Eine wichtige Rolle für die Entscheidung spielen zudem die Entfernung zum Geschäft (55%), dass das Geschäft auf dem Weg liegt (32%) oder dass sie alles unter einem Dach bekommen (25%). Weitere Kriterien sind die Bedienung (25%), die Öffnungszeiten (22%) und die Betreuung der Kinder während des Einkaufs (1%). Abb. 10: Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, wo Sie Lebensmittel kaufen? 0% 20% 40% 60% 80% 63,2% Produktausw ahl 69,1% Preise 63,4% Qualität 21,5% Öffnungszeiten 24,5% Bedienung auf dem Weg 31,5% in der Nähe 54,8% alles unter einem Dach Kinderbetreuung Sonstiges 25,2% 0,9% 4,3% 20 Als weitere für ihre Entscheidung ausschlaggebende Gründe für die Wahl eines Geschäfts nennen die Befragten zudem Parkmöglichkeiten, die Atmosphäre im Geschäft und die Aufmachung sowie die Angebote. Für einige ist es wichtig, kleine Läden zu unterstützen. Andere richten sich bei dieser Entscheidung danach, ob Bekannte dort als Verkäufer arbeiten, nach ihrer Zeit und nach ihrer Bequemlichkeit. Aber auch die Gewohnheit, die Verkehrsanbindung und Vertrauen zu dem Geschäft spielen eine Rolle für die Entscheidung (Anhang Tabelle 11). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Befragen Lebensmittel in der Regel 2 bis 3 Mal in der Woche einkaufen, meist von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 bis 14 Uhr. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Lebensmittel gekauft werden, ist tendenziell von der eigenen Arbeitszeit abhängig, und die Mehrheit der Befragten kauft sie am Wohnort oder im Stadtteil ein. In der Regel werden für diese Einkäufe Supermärkte bzw. Discounter aufgesucht. Entscheidend für die Geschäftswahl sind sowohl der Preis als auch die Warenqualität und die Produktauswahl. Darstellung des Einkaufsverhaltens in Bezug auf Kleidung Abb. 11: Wie oft kaufen Sie Kleidung? 0,7% 0,7% 7,5% mehrmals die Woche 29,0% ein Mal die Woche 14,5% mehrmals im Monat ein Mal im Monat mehrmals im Jahr ein Mal im Jahr 4,2% nach Bedarf 43,4% Kleidung wird von der Mehrheit der Befragten mehrmals im Jahr eingekauft (43%). 29% gaben an, dass sie Kleidung ausschließlich nach Bedarf kaufen und von daher keine Aussage zur Häufigkeit machen können. Fast ein Viertel der Befragten kauft einmal (15%) oder sogar mehrmals im Monat (8%) Kleidung. Abb. 12: An welchen Tagen kaufen sie Kleidung? 12,1% 0,6% von Montag bis Freitag Samstag 49,7% Sonntag keine Angabe 37,6% Fast die Hälfte der Befragten kauft üblicherweise montags bis freitags Kleidung ein, ein gutes Drittel samstags. Weniger als 1% gaben den Sonntag als den üblichen Tag für den Bekleidungskauf an. 12% der Befragten nutzen alle Tage oder wollten sich nicht auf eine der angegebenen Kategorien festlegen. 21 Abb. 13: Zu welcher Uhrzeit kaufen Sie Kleidung? 14,6% Auch Kleidung wird überwiegend zwischen 6 und 14 Uhr (41%) und zwischen 14 und 18 Uhr (37%) eingekauft. Nur vergleichsweise wenige Befragte tätigen diese Einkäufe zwischen 18 und 20 Uhr (6%). Überwiegend nach 22 Uhr und vor 6 Uhr kaufen nur sehr wenige Befragte ihre Kleidung ein (insgesamt 0,3%). Knapp 15% der Befragten konnte oder wollte sich nicht für 0,1% vor 6 Uhr 0,2% 6-14 Uhr 1,0% 14-18 Uhr 41,3% 6,2% 18-20 Uhr 20-22 Uhr nach 22 Uhr keine Angabe 36,5% eine der Antwortkategorien entscheiden. Auf die Frage, wovon ihre Entscheidung, wann sie Kleidung einkaufen, abhängig ist, haben 959 der Befragten geantwortet. Ausschlaggebend für die Wahl des Einkaufszeitpunktes sind die eigene Arbeitszeit (61%), die Arbeitszeit der Partnerin oder des Partners (22%), die Kinderbetreuung und die Betreuung einer pflegebedürftigen Person (14%). Abb. 14: Wovon ist abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% eigene Arbeitszeit 60,8% Arbeitszeit d. Partner/in 21,7% Kinderbetreuung Betreuung pflegebedürftige Person andere Gründe 12,3% 1,3% 37,0% 267 Befragte gaben weitere Gründe an: die individuelle Zeiteinteilung, die Vermeidung von Stoßzeiten (daher tätigen sie vor allem morgens und mittags ihre Kleidungskäufe), das persönliche Befinden und der persönliche Bedarf. Einige kaufen zu jeder Zeit Kleidung, richten sich nach ihren Hobbys oder verbinden die Einkäufe mit anderen Terminen, Aufgaben oder anderen Einkäufen. Auch besondere Angebote, das Wetter, die Zeiten des Nahverkehrs oder die Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit oder auch die Gewohnheit, zu bestimmten Zeiten Einkaufen zu gehen, sind nach Aussage der Befragten Einflussfaktoren (Anhang Tabelle 16). Kleidung wird von über 40% der Befragten in der nächsten Großstadt gekauft. 30% gehen dazu in die Innenstadt, 20% bleiben im Wohnort oder im Stadtteil und nur sehr wenige kaufen ihre Kleidung in einem Gewerbegebiet ein, sei es außerstädtisch (2%) oder innerstädtisch (1%). 22 Abb. 15: Wo kaufen Sie Kleidung? Wohnort/Stadtteil 0,8% 5,2% 19,8% Innenstadt innerstädtisches Gew erbegebiet außerstädtisches Gew erbegebiet nächste Großstadt 30,3% 40,5% 2,1% Sonstiges keine Angabe 1,4% . Als weitere Orte gaben die Befragen die nächstgelegene Stadt, das Internet bzw. den Versandhandel, den nächstgelegenen Ort, das Ausland und Outlet Läden an (Anhang Tabelle 18). Die meisten Befragten nutzen für den Einkauf von Kleidung Fachgeschäften oder Boutiquen (88%), viele auch Warenhäuser (44%), den Versandhandel bzw. das Internet (28%) oder Einkaufszentren mit mehreren Geschäften (21%). 16% der Befragten kaufen ihre Kleidung regelmäßig in einem Supermarkt oder Discounter. Geschäfte im Bahnhof oder im Flughafen spielen für den Kleidungseinkauf nur eine marginale Rolle, ebenso wie Fabrikverkäufe und Outlet-Center. Abb. 16: In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung? 0% 20% 40% 60% 80% 100% 87,5% Fachgeschäft / Fachkaufhaus 15,6% Supermarkt / Discounter 43,7% Warenhaus 21,4% Einkaufszentrum 27,8% Versandhandel/Internet Bahnhof/Flughafen 0,9% Sonstige 1,0% Die Entscheidung, in welchen Geschäften sie Kleidung kaufen, macht weit mehr als zwei Drittel der Befragten von der Qualität der Ware (73%), der Produktauswahl (71%) und den Preisen (71%) abhängig. Auch die Bedienung in den Geschäften (35%), die Nähe des Geschäfts (18%) und die Öffnungszeiten (15%) beeinflussen die Wahl des Geschäftes. Für einige ist es zudem wichtig, dass sie alles unter einem Dach erledigen können (14%) oder dass die Geschäfte auf dem Weg liegen (19%). Die Betreuung von Kindern spielt beim Einkauf von Kleidung eine vergleichsweise geringe Rolle. 23 Abb. 17: Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, wo Sie Kleidung kaufen? 0% 20% 40% 60% Produktausw ahl 71,2% Preise 70,9% Qualität 73,1% 14,5% Öffnungszeiten 35,3% Bedienung auf dem Weg 9,6% in der Nähe 17,5% alles unter einem Dach Kinderbetreuung 80% 13,5% 1,7% Sonstiges 3,2% Darüber hinaus sind für die Wahl des Geschäftes Angebote sowie die Atmosphäre im Geschäft und die Übersichtlichkeit ausschlaggebend. Einige kaufen nur bei Bedarf bzw. bei Gelegenheit, andere suchen bekannte Geschäfte auf. Auch die Bequemlichkeit, Parkmöglichkeiten und Benzinkosten sind für einzelne Befragte von Bedeutung (Anhang Tabelle 22). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Kleidung von den meisten Befragten mehrmals im Jahr gekauft wird, in der Regel von Montag bis Freitag überwiegend in der Zeit von 6 bis 18 Uhr. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt die Einkäufe stattfinden, wird meist von der eigenen Arbeitszeit beeinflusst. Die Mehrheit der Befragten sucht für Kleidungskäufe die nächste Großstadt auf und dort vor allem Fachgeschäfte und Boutiquen. Abhängig ist die Entscheidung, in welchem Geschäft eingekauft wird, vor allem von der Produktqualität, der Auswahl und den Preisen. Einkaufsverhalten in Bezug auf Einrichtungsgegenstände und technische Geräte Abb. 18: Wann kaufen Sie Einrichtung & technische Geräte? 0,3% 0,1% 1,1% mehrmals die Woche 4,0% 15,2% ein Mal die Woche mehrmals im Monat 8,8% ein Mal im Monat mehrmals im Jahr 70,5% ein Mal im Jahr nach Bedarf Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden in der Regel nach Bedarf gekauft. Diese Aussage trifft für 71% der Befragten zu. 9% kaufen diese Gegenstände ein Mal im Jahr, 15% mehrmals jährlich und 4% sogar ein Mal monatlich. 24 Abb. 19: An welchen Tagen kaufen sie Einrichtung & technische Geräte? 17,5% von Montag bis Freitag 0,4% 39,6% Samstag Sonntag 43% der Befragten kaufen Einrichtungsgegenstände und technische Geräte an Samstagen. Fast ebenso viele nutzen die Tage von Montag bis Freitag für diese Einkäufe (40%). 18% der Befragten konnten oder wollten sich bei dieser Frage nicht auf einen Zeitraum festlegen. keine Angabe 42,6% Abb. 20: Zu welcher Uhrzeit kaufen Sie Einrichtung & technische Geräte? 20,2% 6-14 Uhr 14-18 Uhr 0,5% 40,2% 18-20 Uhr 1,0% 20-22 Uhr 6,8% nach 22 Uhr keine Angabe 31,4% Auch Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden überwiegend in der Zeit von 6 bis 14 Uhr (40%) und von 14 bis 18 Uhr (31%) eingekauft. Den Zeitraum zwischen 18 und 20 Uhr nutzen etwa 7% der Befragten für diese Einkäufe. Nach 20 Uhr kaufen nur sehr wenige Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte ein (1% von 20 bis 22 Uhr bzw. 0,5% nach 22 Uhr). 20% der Befragten mochten sich auf keinen Zeitraum festlegen. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Einrichtungsgegenstände und technische Geräte gekauft werden, machen bald zwei Drittel der Befragten von ihrer eigenen Arbeitszeit und ein gutes Drittel von der Arbeitszeit der Partnerin oder des Partners abhängig. Für jede oder jeden zehnten Befragten ist die Betreuung von Kindern oder einer pflegebedürftigen Person entscheidend. Abb. 21: Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtung & technische Geräte kaufen? 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% eigene Arbeitszeit 64,9% Arbeitszeit d. Partner/in Kinderbetreuung Betreuung pflegebedürftige Person andere Gründe 39,4% 8,5% 1,3% 22,4% Als weitere Gründe wurden darüber hinaus die individuelle Zeiteinteilung, der aktuelle Bedarf und die Möglichkeit genannt, diese Einkäufe am Wochenende 25 zu tätigen, wenn sie freihaben. Einige Befragte richten sich aber auch nach einer möglichen Mitfahrgelegenheit oder dem Zeitplan einer beratenden Person. Weitere ausschlaggebende Faktoren sind das persönliche Befinden, die Vermeidung von Stoßzeiten, die Verbindung mit anderen Terminen, besondere Angebote und die gemeinsame Zeiteinteilung der Familie (Anhang Tabelle 27). Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden häufig in der nächsten Großstadt (34%), aber auch im Wohnort oder im Stadtteil (20%) gekauft. Die Befragten nutzen zudem außer- und innerstädtische Gewerbegebiete (15% vs. 11%) sowie die Innenstadt (14%) für diese Einkäufe. Abb. 22: Wo kaufen sie Einrichtung & technische Geräte? 5,6% Wohnort/Stadtteil 1,5% 19,5% Innenstadt innerstädtisches Gew erbegebiet 14,2% 34,0% außerstädtisches Gew erbegebiet nächste Großstadt Sonstiges 10,6% 14,6% keine Angabe Darüber hinaus fahren einige Befragte für diese Einkäufe in die nächstgelegene (größere) Stadt oder nutzen das Internet bzw. den Versandhandel. Einige Befragte konnten sich nicht festlegen, da sie an unterschiedlichen Orten einkaufen, andere gaben an, dass für sie besondere Angebote für die Wahl des Einkaufsorts ausschlaggebend sind (Anhang Tabelle 29). Bei der Frage nach den Geschäftstypen, in denen Einrichtungsgegenstände und technische Geräte gekauft werden, gaben 94% der Befragten an, in Fachgeschäften und Fachkaufhäusern zu kaufen. 22% nutzen für diese Einkäufe den Versandhandel bzw. das Internet, 18% kaufen normalerweise in Warenhäusern, 14% in Supermärkten oder Discountern und 13% nutzen Einkaufszentren, in denen sie mehrere Geschäfte unter einem Dach finden. Second-Hand Läden, Flohmärkte und Antiquitätenläden hingegen werden nur selten frequentiert. 26 Abb. 23: In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtung & technische Geräte? 0% 20% 40% 60% 80% Fachgeschäft / Fachkaufhaus 100% 94,0% Supermarkt / Discounter 13,8% Warenhaus 18,4% Einkaufszentrum 12,5% 22,4% Versandhandel/Internet 0,6% Sonstige Die Entscheidung, in welchen Geschäften Einrichtungsgegenstände und technische Geräte gekauft werden, machen die Befragten überwiegend von den Preisen (75%), der Produktqualität (75%) und der Produktauswahl (68%) abhängig. Auch die Bedienung der jeweiligen Geschäfte (43%), ihre räumliche Nähe (19%) und die Öffnungszeiten (14%) sind für viele ausschlaggebend. Für einige ist es wichtig, dass sie mehrere Geschäfte unter einem Dach vorfinden, deshalb suchen sie Einkaufszentren auf (13%), für andere, dass die Geschäfte auf ihrem Weg liegen (7%). Nur für sehr wenige müssen die Geschäfte Kinderbetreuung anbieten, damit sie sich entscheiden, ihren Einkauf dort zu tätigen (1%). Abb. 24:Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, wo Sie Einrichtung & technische Geräte kaufen? 0% 20% 40% 60% 67,5% Produktausw ahl 75,0% Preise 74,7% Qualität 13,8% Öffnungszeiten 43,3% Bedienung auf dem Weg 7,0% in der Nähe 19,1% alles unter einem Dach Kinderbetreuung Sonstiges 13,2% 1,0% 3,2% 80% 27 Als weitere Gründe für die Wahl der Geschäfte nennen die Befragten einen Kundenservice vor Ort, die Unterstützung von regionalen Geschäften und besondere Angebote, aber auch Garantie auf die Produkte, Bekanntheit des Geschäfts und Vorhandensein eines Lieferservices (Anhang Tabelle 33). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in der Regel nach Bedarf gekauft werden. Diese Einkäufe finden vornehmlich an Samstagen in der Zeit von 6 bis 14 Uhr statt und werden vor allem von der eigenen Arbeitszeit beeinflusst. Für den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten fahren die Befragten häufig in die nächste Großstadt und kaufen dort in Fachgeschäften ein. Die Wahl des Geschäfts wird in der Regel von den Preisen, der Warenqualität und der Produktauswahl beeinflusst. Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-, Ausflugsund Erholungsorten Bei der Frage nach der Nutzung von verkaufsoffenen Sonntagen und den Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten, gaben 32,8% der Befragten an, die verkaufsoffenen Sonntage gelegentlich zu nutzen. 19,3% von ihnen nutzen die Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten. 59% der Befragten hingegen machen von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch (Anhang Tabelle 34). Von den Befragten, die diese Frage bestätigten, kaufen 78% bei diesen Gelegenheiten auch ein, während 22% die Geschäfte zwar aufsuchen, jedoch nicht einkaufen. Die Befragten, die bei diesen Gelegenheiten Produkte kaufen, erstehen überwiegend Kleidung (69%), kaufen Geschenke (52%), wie Schmuck, Bücher, Dekoration und Gartenbedarf und Lebensmittel (38%). Da Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nicht in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten verkauft werden dürfen, können sämtliche Einkäufe dieser Art (25%) den verkaufsoffenen Sonntagen zugerechnet werden (Anhang Tabelle 36). 28 Abb. 25: Welche Produkte kaufen Sie an verkaufsoffenen Sonntagen & während der Geschäftszeiten in Urlaubs-, Kur- und Erholungsorten? Sonstiges 10,40% Geschenke 51,80% Einrichtungsgegenstände/technische Geräte 25,10% 68,60% Kleidung 38,20% Lebensmittel 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Einkaufsverhalten an Sonntagen 725 Befragte beantworteten die Frage nach der Nutzung weiterer Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs. 80% von ihnen decken innerhalb der sonntags zugelassenen Öffnungszeit von drei Stunden ihren täglichen Kleinbedarf in Bäckereien oder kaufen Blumen bei einem Floristen. Fast 20% nutzen sonntags die Möglichkeit am Bahnhof oder an einer Tankstelle einzukaufen (Anhang Tabelle 38). Als weitere sonntägliche Einkaufsorte nennen einzelne Befragte Kiosk, Discounter, Internet und den Flohmarkt (Anhang Tabelle 39). Die Produkte, die bei diesen Gelegenheiten am häufigsten gekauft werden, sind Lebensmittel (80%) und Geschenke, wie Blumen (26%). 1% derjenigen, die die Möglichkeit des Sonntagseinkaufs nutzen, kauft Kleidung (Anhang Tabelle 40). Außerdem werden sonntags Zeitungen oder Zeitschriften, Tabakwaren und Alkohol eingekauft (Anhang Tabelle 41). Einkaufsverhalten in Bezug auf Mitternachtseinkäufe Nur wenige Befragte nutzen die Möglichkeit des Mitternachtseinkaufs (8%). 92% nutzen diese Möglichkeit hingegen nicht. Von den Befragten, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, kaufen 66% Kleidung und 27% Geschenke, 24% erwerben Einrichtungsgegenstände und technische Geräte und 21% nutzen die Gelegenheit, um Lebensmittel einzukaufen (Anhang Tabelle 43). Zusammenfassung des Einkaufsverhaltens Die Darstellung des Einkaufsverhaltens der Befragten hat gezeigt, dass die Mehrheit der Befragten weder verkaufsoffene Sonntage noch die Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten nutzt. Werden diese Möglichkeiten jedoch in Anspruch genommen, kaufen die Befragten in der Regel auch ein, vornehmlich Kleidung und Geschenke. Ähnliches gilt für die Möglichkeit des Mitternachtseinkaufs, die allerdings noch deutlich weniger Befragte nutzen. 80% 29 Die an Sonntagen geöffneten Fachgeschäfte, in denen der tägliche Kleinbedarf erworben werden kann, nutzen die Befragten hingegen häufig. Insgesamt werden die sonntags geöffneten Fachgeschäfte, Bahnhöfe und Tankstellen vor allem zum Kauf von Lebensmitteln genutzt. Die Häufigkeit, mit der die drei in dieser Erhebung erfragten Warengruppen, Lebensmittel, Kleidung und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte, eingekauft werden, unterscheidet sich erwartungsgemäß sehr. So werden Lebensmittel von den meisten Befragten mehrmals die Woche gekauft, Kleidung in der Regel mehrmals im Jahr, teilweise auch monatlich. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte hingegen werden überwiegend nach Bedarf angeschafft. Bezüglich der Wochentage, an denen die Befragten einkaufen, lässt sich festhalten, dass Lebensmittel von 80% der Befragten von Montag bis Freitag eingekauft werden. Auch Kleidung wird sehr häufig an diesen Wochentagen erstanden (50%). Die Zahl derjenigen aber, die samstags ihre Kleidung kauft, ist deutlich höher als bei der Warengruppe Lebensmittel. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden im Gegensatz dazu eher an Samstagen als montags bis freitags angeschafft. Abb. 26: Vergleich der Wochentage 90% 80,1% 80% 70% 60% 49,7% 50% 40% 42,6% 37,6% 39,6% 30% 20% 17,5% 14,9% 12,1% 10% 4,7% 0,4% 0,6% 0,4% 0% von Montag bis Freitag Samstag Lebensmittel Kleidung Sonntag keine Angabe Einr. & techn. Geräte Die Haupteinkaufszeit liegt bei allen drei Warengruppen am Vormittag zwischen 6 und 14 Uhr, aber auch der Nachmittag bis 18 Uhr wird häufig für die Einkäufe genutzt. Spätere Öffnungszeiten sind nur für vergleichsweise wenig Befragte relevant: Der Zeitraum von 18 bis 20 Uhr wird von einem Teil der Befragten vor allem für Lebensmitteleinkäufe, aber auch die anderer Warengruppen genutzt. Nach 20 Uhr wird nur noch selten eingekauft. 30 Abb. 27: Vergleich der Uhrzeiten 50% 45% 45,9% 41,3% 40,2% 40% 36,5% 35% 31,4% 29,3% 30% 25% 20,2% 20% 14,9% 14,6% 15% 10% 7,3% 6,2% 6,8% 5% 2,2% 1,0% 1,0% 0,2% 0,2% 0,5% 0% 6-14 Uhr 14-18 Uhr 18-20 Uhr Lebensmittel 20-22 Uhr Kleidung nach 22 Uhr keine Angabe Einr. & techn. Geräte Auch die Einflussfaktoren auf die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt eingekauft wird, sind ähnlich: So ist vor allem die eigene Arbeitszeit, aber auch die Arbeitszeit der Partnerin bzw. des Partners maßgeblich. Dies trifft vor allem auf die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten zu. Für den Einkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist dieser Faktor von deutlich geringerer Relevanz. Abb. 28: Vergleich der Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt eingekauft wird 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 64,7% eigene Arbeitszeit 60,8% 64,9% 18,9% Arbeitszeit d. Partner/in 21,7% 39,4% 13,9% Kinderbetreuung 12,3% 8,5% Betreuung pflegebedürftige Person 2,1% 1,3% 1,3% 29,5% Sonstiges 37,0% 22,4% Lebensmittel Kleidung Einr. & techn. Geräte Lebensmittel werden überwiegend im Wohnort oder im Stadtteil gekauft. Kleidung hingegen eher in der Innenstadt oder der nächsten Großstadt. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte wiederum werden eher in der 31 nächsten Großstadt oder den außer- und innerstädtischen Gewerbegebieten gekauft. Abb. 29: Vergleich der Einkaufsorte 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 71,3% Wohnort/Stadtteil 19,8% 19,5% 10,3% Innenstadt 30,3% 14,2% innerstädtisches Gewerbegebiet außerstädtisches Gewerbegebiet 5,3% 1,4% 10,6% 5,6% 2,1% 14,6% nächste Großstadt 40,5% 34,0% 7,0% Sonstiges 5,2% 5,6% 0,5% keine Angabe 0,8% 1,5% Lebensmittel Kleidung Einr. & techn. Geräte Anmerkung: Die Antwortkategorie „nächste Großstadt“ bestand bei den Warengruppen „Kleidung“ sowie „Einrichtungsgegenstände und technische Geräte“. Bei der Frage nach den Geschäften, in denen die Waren gekauft werden, zeigen sich erwartungsgemäß Unterschiede zwischen den Warengruppen: Lebensmittel werden von den meisten Befragten in Supermärkten bzw. Discountern gekauft, wohingegen Kleidung und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in der Regel in Fachgeschäften gekauft werden. Diese beiden Waren werden zudem von vielen Befragten beim Versandhandel bzw. im Internet erworben, 27,8% der Befragten kaufen auf diesem Weg Kleidung und 15,6% kaufen Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein. Bei der Entscheidung, in welchen Geschäften die Befragten einkaufen, zeigen sich wiederum Ähnlichkeiten zwischen den Warengruppen: Um Lebensmittel, Kleidung oder Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in bestimmten Geschäften zu kaufen, sind für die Befragten vor allem die Preise wichtig, die Produktauswahl und die Qualität. Für die Entscheidung, welches Geschäft aufgesucht wird, ist beim Lebensmittelkauf zudem die Nähe zum Wohnort entscheidend; sowohl für den Kleidungskauf als auch den Kauf von Einrich- 32 tungsgegenständen und technischen Geräten ist hingegen die Bedienung in dem jeweiligen Geschäft maßgeblich. Abb. 30: Vergleich der Entscheidung, in welchem Geschäft eingekauft wird 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 63,2% Produktauswahl 71,2% 67,5% 69,1% Preise 70,9% 75,0% 63,4% Qualität 73,1% 74,7% 21,5% Öffnungszeiten 14,5% 13,8% 24,5% Bedienung 35,3% 43,3% 31,5% auf dem Weg 9,6% 7,0% 54,8% in der Nähe 17,5% 19,1% 25,2% alles unter einem Dach 13,5% 13,2% 0,9% Kinderbetreuung 1,7% 1,0% 4,3% Sonstiges 3,2% 3,2% Lebensmittel Kleidung Einr. & techn. Geräte Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich das Einkaufsverhalten in den drei Warengruppen, Lebensmittel, Kleidung und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte, in einzelnen Punkten, beispielsweise den Einkaufstagen und -orten, unterscheidet. Es zeigen sich jedoch auch Ähnlichkeiten im Einkaufsverhalten der Befragten bei den drei Warengruppen, beispielsweise in Bezug auf die bevorzugten Tageszeiten und die Faktoren, die beeinflussen, an welchen Tagen und an welchen Orten die Befragten einkaufen gehen. 33 3.1.2 Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen Methodische Vorgehensweise Um eventuelle Zusammenhänge des Einkaufsverhaltens mit bestimmten soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Berufstätigkeit, Haushaltsgröße und -einkommen, Wohnort zu identifizieren, wurden alle Variablen zum Einkaufsverhalten und ausgewählte soziodemografische Variablen mithilfe eines geeigneten Testverfahrens überprüft3. Hierbei ergaben sich für mehrere Merkmalskombinationen signifikante Abhängigkeiten, die im Folgenden erläutert werden. Für die Testläufe mussten in einigen Fällen bestimmte Merkmalsausprägungen mit anderen zusammengefasst bzw. unterdrückt werden, wenn die auf diese Ausprägungen entfallende Häufigkeit zu gering war. In den dargestellten Kreuztabellen wurden außerdem Vergleiche der Zellhäufigkeiten errechnet. In einer Tabellenzeile sind jeweils die signifikant hohen Ausprägungen grün und die diesen ggf. gegenüberstehenden signifikant niedrigen Ausprägungen rot hinterlegt. Die Fragen nach dem häufigsten Wochentag des Einkaufs umfassten die Merkmalsausprägungen „Montag bis Freitag“, „Samstag“ und „Sonntag“. Bei den Fragen nach der häufigsten Uhrzeit sollten die Befragten zwischen den Möglichkeiten „vor 6 Uhr“, „6-14 Uhr“, „14-18 Uhr“, „18-20 Uhr“, „20-22 Uhr“ und „nach 22 Uhr“ wählen. Da der Sonntag lediglich vier Mal (Lebensmittel, Kleidung) bzw. sechs Mal (Einrichtung und Technik) genannt wurde, fand er bei den nachfolgenden Analysen keine Berücksichtigung. Uhrzeiten vor 6 Uhr und nach 20 Uhr sind ebenfalls so selten genannt worden, dass für diese Ausprägungen bei einer Verknüpfung mit anderen Merkmalen keine statistisch gültigen Aussagen möglich sind. Daher wurden die Ausprägungen weiter zusammengefasst und die Zeitspannen „Vormittags“ (bis 14 Uhr), „Nachmittags“ (14-18 Uhr) und „Abends“ (ab 18 Uhr) gebildet. Für die weitere Auswertung wurde außerdem angenommen, dass sich der Wochentag und die Uhrzeit, an denen schwerpunktmäßig eingekauft wird, zu einem Merkmal „Tag und Tageszeit“ zusammenfassen lassen. Es wird also unterstellt, dass Befragte, die z. B. angeben, meist montags bis freitags und meist vormittags einzukaufen, dies auch verstärkt am Freitag- bis Montagvormittag tun. Bei den nachfolgenden Auswertungen bezüglich der Einkaufszeit nach soziodemografischen Merkmalen wurde diese zusammengefasste Variable verwendet. 3 Verwendet wurde der Chi²-Unabhängigkeitstest. Dieser Test basiert auf dem Vergleich zwischen erwarteten und beobachteten Häufigkeiten von Merkmalsausprägungen in einer Kreuztabelle. Unter der Hypothese, dass zwei verglichene Variablen unabhängig voneinander sind, lassen sich in einer Kreuztabelle die erwarteten Häufigkeiten errechnen. Wenn zum Beispiel 30% aller Befragten gelegentlich sonntags einkaufen und dieses Merkmal altersunabhängig wäre, dann müssten auch etwa 30% der unter 25-Jährigen den Sonntagseinkauf nutzen (=erwartete Häufigkeit für diese Altersgruppe). Weicht die beobachtete Häufigkeit in dieser Altersgruppe stark von der erwarteten ab, so kann man davon ausgehen, dass die überprüften Variablen nicht unabhängig voneinander sind. Mit dem Chi²-Test (und weiteren davon abgeleiteten Testverfahren) kann man nun errechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die beobachteten Abweichungen durch Zufallsschwankungen hervorgerufen sind bzw. mit welcher Wahrscheinlichkeit systematische Abhängigkeiten bestehen. Wenn die Wahrscheinlichkeit des zufälligen Zustandekommens kleiner oder gleich 1% ist, sprechen wir in der vorliegenden Untersuchung von einem statistisch signifikanten Ergebnis. 34 Einkaufsverhalten nach Alter Das Einkaufsverhalten unterscheidet sich zwischen einzelnen Altersgruppen deutlich. Da allerdings ebenfalls Zusammenhänge zwischen Alter und Berufstätigkeit bestehen, ist zu vermuten, dass manche Verhaltensweisen eher durch berufliche Faktoren verursacht sind als ausschließlich durch das Lebensalter. Lebensmitteleinkauf Lebensmitteleinkäufe an Vormittagen in der Woche kommen hauptsächlich bei den Älteren ab 61 Jahre vor. Dies erklärt sich unmittelbar aus der Tatsache, dass diese Altersgruppe großenteils nicht mehr berufstätig ist. Dementsprechend spielen bei dieser Altersgruppe die anderen Einkaufszeiten keine große Rolle mehr. Die Altersgruppe der 41-60-Jährigen kauft häufig auch noch montags bis freitags Nachmittag ein. Bei den Jüngeren bis 25 Jahre fällt auf, dass hier der Lebensmitteleinkauf häufig in den Abendstunden und am Wochenende stattfindet. Ähnliche Zahlen ergeben sich sowohl für die Altersgruppe 26-40 als auch für die Altersgruppe 41-60 Jahre: Die erste Gruppe kaufte zu 29,3% montags bis freitags Vormittag bzw. zu 29,8% am Nachmittag Lebensmittel ein und die zweite Gruppe kaufte zu 33,8% montags bis freitags Vormittag und zu 32,2% am Nachmittag Lebensmittel ein. Hierbei handelt es sich um Altersgruppen, bei denen oft Kinder im Haushalt wohnen und bei denen vermehrt Teilzeit gearbeitet wird. Die 26-40-Jährigen kaufen außerdem am Samstagvormittag häufiger Lebensmittel ein als die anderen Altersgruppen. Zeitpunkt Lebensmittelkauf Mo-Fr vormittags Anzahl Prozent Anzahl Mo-Fr nachmittags Prozent Anzahl Mo-Fr abends Prozent Anzahl Sa vormittags Prozent Sa nachmit- Anzahl tags Prozent Anzahl Sa abends Prozent Gesamt Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 12 58 130 155 355 15,8% 29,3% 22 28,9% 20 26,3% 8 10,5% 10 13,2% 4 5,3% 59 29,8% 37 18,7% 30 15,2% 11 5,6% 3 1,5% 198 33,8% 124 32,2% 66,8% 40 17,2% 12 5,2% 17 7,3% 6 2,6% 2 0,9% 232 39,8% 245 27,5% 144 16,2% 86 9,7% 43 4,8% 18 2,0% 891 76 75 19,5% 31 8,1% 16 4,2% 9 2,3% 385 Die Entscheidung für den Lebensmitteleinkauf machen vor allem die Jüngeren von der eigenen Arbeitszeit abhängig. Dies ist mit der Tatsache zu erklären, dass in dieser Altersgruppe der größte Teil Vollzeit beschäftigt ist. Die Gruppe der 26-40-Jährigen befindet sich in der Familienphase mit jüngeren Kindern und muss sowohl auf die Arbeitszeit des Partners oder der Partnerin als auch 35 auf das Vorhandensein von Kinderbetreuungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen? Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin der Kinderbetreuung Gesamt Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 73 169 314 71 627 96,1% 82,4% 88,7% 82,6% 87,0% 10 63 88 21 182 13,2% 30,7% 24,9% 24,4% 25,2% 5 59 62 4 130 Prozent 6,6% 28,8% 17,5% 4,7% 18,0% Anzahl 76 205 354 86 721 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Während der Ort des Lebensmitteleinkaufs nicht vom Alter abhängt, lassen sich bei der Wahl der Geschäfte Unterschiede feststellen. Ältere Befragte kaufen häufiger in kleinen Einzelhandelsgeschäften ein. Auch der Einkauf auf dem Markt wird mit höherem Lebensalter immer attraktiver. Jüngere nutzen gelegentlich die Einkaufsmöglichkeiten an Kiosken und Tankstellen. Die Attraktivität dieser Einkaufsmöglichkeit nimmt mit steigendem Lebensalter ab. In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel ein? kleines Einzelhandelsgeschäft Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland...) Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach) Markt fliegender Händler, Eiermann... Kiosk/Tankstelle Gesamt Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 27 83 215 128 453 Prozent Anzahl 32,1% 38,2% 50,0% 48,5% 78 208 420 254 45,5% 960 Prozent 92,9% 95,9% 97,7% 96,2% 96,5% 17 32 71 27 147 20,2% 14,7% 16,5% 10,2% 14,8% 15 63 137 92 307 30,9% Anzahl Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 17,9% 29,0% 31,9% 34,8% 5 11 23 14 53 6,0% 6 7,1% 5,1% 14 6,5% 5,3% 5,3% 3 1,1% 5,3% 84 217 12 2,8% 430 264 35 3,5% 995 Bei der Entscheidung, wo Lebensmittel gekauft werden, spielen die Öffnungszeiten nur in solchen Altersgruppen eine Rolle, die vermehrt im Arbeitsleben stehen (bis 60 Jahre). Die Altersgruppe in der Familienphase mit kleineren 36 Kindern (26-40 Jahre) legt außerdem noch Wert auf Produktauswahl und Preise. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Lebensmittel einkaufen? Produktauswahl Preise Qualität Öffnungszeiten Bedienung auf dem Weg in der Nähe alles unter einem Dach Gesamt Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 53 157 276 150 636 64,6% 61 74,4% 47 57,3% 29 35,4% 19 23,2% 24 29,3% 72,4% 167 77,0% 140 64,5% 52 24,0% 45 20,7% 78 35,9% 64,5% 293 68,5% 285 66,6% 106 24,8% 117 27,3% 146 34,1% 57,0% 163 62,0% 164 62,4% 34 12,9% 64 24,3% 67 25,5% 64,2% 684 69,1% 636 64,2% 221 22,3% 245 24,7% 315 31,8% 44 122 227 155 548 Prozent 53,7% 56,2% 53,0% 58,9% 55,4% Anzahl Prozent Anzahl 21 25,6% 82 56 25,8% 217 119 27,8% 428 61 23,2% 263 257 26,0% 990 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Kleidungseinkauf Kleidung wird von Jüngeren signifikant öfter gekauft als von Älteren. So geben die bis 40-Jährigen an, mehrmals im Monat Kleidung einzukaufen. Bei den Älteren ab 61 Jahren kann keine Regelmäßigkeit festgestellt werden. Sie kaufen ihre Kleidung nach Bedarf. 37 Wie oft kaufen Sie ungefähr Kleidung ein? mehrmals die Woche ein Mal die Woche mehrmals im Monat ein Mal im Monat mehrmals im Jahr ein Mal im Jahr nach Bedarf Gesamt Altersgruppe bis 25 Jahre Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 4 3 0 0 7 4,8% 2 2,4% 17 20,2% 16 19,0% 1,4% 0 0,0% 25 11,5% 41 18,9% 111 51,2% 0,0% 4 0,9% 26 6,0% 76 17,6% 0,0% 0 0,0% 9 3,4% 17 6,4% 197 45,6% 17 3,9% 112 25,9% 432 100 37,9% 14 5,3% 124 47,0% 0,7% 6 0,6% 77 7,7% 150 15,0% 441 44,2% 40 4,0% 276 27,7% 997 33 39,3% 1 1,2% 11 13,1% 84 8 3,7% 29 13,4% 217 264 Auch beim Kleidungseinkauf sind die Älteren ab 61 Jahren in der Lage, vormittags in der Woche einzukaufen. 26-60-Jährige, die öfter berufstätig sind und in Mehrpersonenhaushalten mit Kindern leben, kaufen Kleidung am häufigsten am Samstagvormittag ein. Die jüngste Gruppe (bis 25 Jahre) zieht den Kleidungskauf am Samstagnachmittag vor. Diese Gruppe kauft gelegentlich auch am Samstagabend Kleidung ein - häufiger als die anderen Altersgruppen. Zeitpunkt Kleidungskauf Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 6 31 67 100 204 7,8% 12 15,6% 8 10,4% 17 22,1% 28 36,4% 6 7,8% 16,9% 39 21,3% 13 7,1% 61 33,3% 18,9% 95 26,8% 23 6,5% 99 28,0% 36 19,7% 3 1,6% 183 63 17,8% 7 2,0% 354 49,0% 64 31,4% 8 3,9% 18 8,8% 13 6,4% 1 0,5% 24,9% 210 25,7% 52 6,4% 195 23,8% 140 17,1% 17 2,1% 818 77 204 Die Entscheidung, wann Kleidung gekauft wird, hängt bei allen Altersgruppen von der eigenen Arbeitszeit ab. Die über 60-Jährigen machen bei den betrachteten drei Kategorien (eigene Arbeitszeit, Arbeitszeit des Partners, Kinderbetreuung) deutlich weniger Angaben, da diese für viele nicht zutreffend sind. Unterschiede zwischen den Altersgruppen werden bei den 26-40-Jährigen 38 deutlich, die - wie beim Lebensmitteleinkauf - die Arbeitszeit des Partners und Kinderbetreuungsmöglichkeiten berücksichtigen müssen. Die Kinderbetreuung spielt auch bei den 41-60-Jährigen eine Rolle. Kleidung wird in dieser Altersgruppe wohl eher allein, ohne Anwesenheit des Partners, gekauft, da hier die Arbeitszeit des Partners/der Partnerin weniger wichtig ist. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin der Kinderbetreuung Gesamt Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 61 154 282 66 563 88,4% 82,8% 86,2% 79,5% 84,7% 16 71 86 27 200 23,2% 38,2% 26,3% 32,5% 30,1% 5 44 60 4 113 Prozent 7,2% 23,7% 18,3% 4,8% 17,0% Anzahl 69 186 327 83 665 Prozent Anzahl Prozent Anzahl Als Ort des Kleidungskaufs wird insgesamt am häufigsten die Innenstadt und (bei kleinerem Wohnort) die nächste Großstadt angegeben. Der dritthäufigste Einkaufsort ist der Wohnort oder Stadtteil. Dies trifft allerdings nicht für Jüngere (bis 25 Jahre) zu. Diese Gruppe bevorzugt beim Kleidungskauf eindeutig die Innenstadt. Altersgruppe Wo kaufen Sie Kleidung ein? Wohnort/Stadtteil Anzahl Prozent Anzahl Innenstadt Prozent Anzahl innerstädtisches Gewerbegebiet Prozent außerstädtisches Anzahl Gewerbegebiet Prozent Anzahl nächste Großstadt Prozent Anzahl Sonstiges Prozent Gesamt Anzahl bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 4 45 85 55 189 4,8% 44 52,4% 1 1,2% 0 0,0% 32 38,1% 3 3,6% 84 20,7% 80 36,9% 1 0,5% 6 2,8% 79 36,4% 6 2,8% 217 19,9% 103 24,1% 8 1,9% 12 2,8% 192 44,9% 28 6,5% 428 21,2% 19,1% 305 30,8% 14 1,4% 22 2,2% 407 41,2% 52 5,3% 989 78 30,0% 4 1,5% 4 1,5% 104 40,0% 15 5,8% 260 Die häufigsten Nennungen bei der Art des Geschäftes für den Kleidungseinkauf sind das Fachgeschäft bzw. Fachkaufhaus und das Warenhaus. Hier bestehen keine Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Die 41-60Jährigen kaufen Kleidung außerdem im Supermarkt/Discounter. Offenbar 39 spielt hier aber nicht so sehr der evtl. niedrigere Preis dieser Geschäfte eine Rolle, sondern wohl eher die Tatsache, dass diese Geschäfte häufiger in Wohnungsnähe liegen, was die Antworten auf die diesbezügliche Frage nahelegen. Die jüngste Altersgruppe kauft Kleidung auch häufiger in Einkaufszentren ein. Die mittleren Altersgruppen (26-60 Jahre) nutzen häufig auch den Versandhandel bzw. das Internet für Kleidungseinkäufe. In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung ein? Fachgeschäft / Fachkaufhaus Supermarkt / Discounter Warenhaus Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach) Versandhandel/Internet Gesamt Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 72 190 381 224 867 Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 86,7% 13 15,7% 33 39,8% 25 87,6% 29 13,4% 110 50,7% 49 88,6% 86 20,0% 85,5% 26 9,9% 179 41,6% 100 110 42,0% 44 87,4% 154 15,5% 432 43,5% 218 Prozent 30,1% 22,6% 23,3% 16,8% 22,0% Anzahl Prozent Anzahl 19 22,9% 83 77 35,5% 139 32,3% 49 18,7% 217 430 262 284 28,6% 992 Insgesamt sind den Befragten die Produktauswahl, die Preise und die Qualität am wichtigsten, wenn sie den Ort des Kleidungseinkaufs wählen. Dies gilt in besonderem Maße für die Gruppe der 26-40-Jährigen, die hierauf besonders häufig Wert legt, während die über 60-Jährigen diese Einflussfaktoren weniger häufig nennen, dafür eher Wert auf gute Bedienung legen. Insgesamt steigt die Wichtigkeit der Bedienung mit höherem Alter leicht an, erreicht dabei aber keine statistisch signifikanten Werte. Die Öffnungszeiten spielen bei den 41-60-Jährigen eine etwas größere Rolle. Diese Altersgruppe legt vermehrt auch Wert auf die Tatsache, dass sich die Geschäfte für den Kleidungseinkauf in der Nähe befinden. Auch die 26-40Jährigen und über 60-Jährigen geben dies an, allerdings nicht signifikant häufiger. Es kann angenommen werden, dass bei den mittleren Altersgruppen hier Kinder und Berufstätigkeit eine Rolle spielen, während bei den Älteren wohl öfter eine eingeschränkte Mobilität ursächlich ist. 40 Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen? Produktauswahl Preise Qualität Öffnungszeiten Bedienung auf dem Weg in der Nähe alles unter einem Dach Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 58 168 314 171 711 69,9% 62 74,7% 57 68,7% 14 16,9% 22 26,5% 4 4,8% 6 7,2% 14 16,9% 83 78,1% 175 81,4% 170 79,1% 33 15,3% 63 29,3% 22 10,2% 37 17,2% 30 14,0% 215 73,5% 305 71,4% 323 75,6% 76 17,8% 66,0% 161 62,2% 177 68,3% 22 8,5% 164 38,4% 53 12,4% 84 19,7% 65 15,2% 427 102 39,4% 18 6,9% 43 16,6% 27 10,4% 259 72,3% 703 71,4% 727 73,9% 145 14,7% 351 35,7% 97 9,9% 170 17,3% 136 13,8% 984 Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden - wie Kleidung auch - insgesamt am häufigsten mehrmals im Jahr gekauft. Bezüglich der Altersverteilung ergibt sich hier ein ähnliches Bild wie beim Kleidungskauf jüngere kaufen öfter und regelmäßiger ein, ältere eher nach Bedarf. Wie oft kaufen Sie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein? mehrmals die Woche ein Mal die Woche mehrmals im Monat ein Mal im Monat mehrmals im Jahr ein Mal im Jahr nach Bedarf Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Altersgruppe Bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 2 1 0 0 2,4% 1 1,2% 5 6,0% 11 13,1% 11 13,1% 9 10,7% 45 53,6% 0,5% 0 0,0% 4 1,8% 8 3,7% 52 24,0% 19 8,8% 133 61,3% 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 4 1,5% 19 7,2% 14 5,3% 227 86,0% 84 217 0,0% 0 0,0% 3 0,7% 18 4,2% 75 17,4% 49 11,3% 287 66,4% 432 3 0,3% 1 0,1% 12 1,2% 41 4,1% 157 15,7% 91 9,1% 692 69,4% 264 997 Auch beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten wird von Personen über 60 Jahren der Vormittag in der Woche genutzt. Die jüngste 41 Gruppe zieht hierbei die Abendstunden in der Woche und den Samstagnachmittag vor. Auch der Samstagabend wird am häufigsten von den Jüngeren bis 25 Jahre genutzt. Allerdings ist hier die Aussagekraft wegen der sehr geringen Fallzahlen nicht sehr hoch. Personen im „Familienalter“ (26-60 Jahre) kaufen diese Waren eher am Samstagvormittag. Zeitpunkt Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 3 15 38 99 155 4,2% 8,6% 11,5% 52,1% 12 16,7% 13 18,1% 19 26,4% 20 27,8% 32 18,4% 9 5,2% 72 41,4% 41 23,6% 5 2,9% 174 64 19,3% 23 6,9% 121 36,6% 72 21,8% 13 3,9% 331 50 26,3% 2 1,1% 25 13,2% 9 4,7% 20,2% 158 20,6% 47 6,1% 237 30,9% 142 18,5% 28 3,7% 767 5 6,9% 72 5 2,6% 190 Die Wahl des Zeitpunkts für den Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten ist quer durch alle Altersgruppen vor allem durch die eigene Arbeitszeit bestimmt. Die mittleren Altersgruppen (26-60 Jahre) geben vermehrt auch die Arbeitszeit des Partners/der Partnerin an. Offenbar werden diese Anschaffungen in Familien häufig gemeinsam getätigt, während der Kleidungskauf in der Gruppe der 41-60-Jährigen wohl eher allein stattfindet. Wie auch beim Kleidungskauf müssen hier die 26-40-Jährigen ebenfalls auf Möglichkeiten zur Kinderbetreuung Rücksicht nehmen. Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen? Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 61 155 284 64 564 85,9% 79,5% 80,2% 78,0% 80,3% 21 111 174 34 340 29,6% 56,9% 49,2% 41,5% 48,4% 2 30 37 1 70 Prozent 2,8% 15,4% 10,5% 1,2% 10,0% Anzahl 71 195 354 82 702 Prozent Anzahl Prozent Anzahl der Kinderbetreuung Gesamt 42 Als Ort für den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten wird am häufigsten die nächste Großstadt angegeben. Die steht vermutlich im Zusammenhang mit der beliebtesten Geschäftsart, dem Fachgeschäft/Fachkaufhaus, das in Großstädten häufiger anzutreffen ist. Alle Altersgruppen geben die nächste Großstadt als wichtigsten Einkaufsort an. Ältere (ab 61 Jahre) nutzen auch den eigenen Wohnort/Stadtteil für den Kauf dieser Waren. Junge Leute bis 25 Jahre suchen auch die Innenstadt auf, während die mittleren Altersgruppen häufiger in Gewerbegebieten einkaufen. Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? Wohnort/Stadtteil Anzahl Prozent Anzahl Innenstadt Prozent Anzahl innerstädtisches Gewerbegebiet Prozent außerstädtisches Anzahl Gewerbegebiet Prozent Anzahl nächste Großstadt Prozent Anzahl Sonstiges Prozent Gesamt Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 11 25 81 74 191 13,1% 21 25,0% 11 13,1% 7 8,3% 29 34,5% 5 6,0% 84 11,7% 27 12,6% 41 19,2% 42 19,6% 65 30,4% 14 6,5% 214 18,9% 50 11,7% 38 8,9% 69 16,1% 163 38,1% 27 6,3% 428 28,8% 44 17,1% 19 7,4% 33 12,8% 77 30,0% 10 3,9% 257 19,4% 142 14,4% 109 11,1% 151 15,4% 334 34,0% 56 5,7% 983 Wie erwähnt stellt das Fachgeschäft/Fachkaufhaus mit Abstand die wichtigste Einkaufsquelle für alle Altersgruppen dar. Vor allem für Ältere ab 61 Jahren gibt es hierzu kaum Alternativen. Die jüngste Altersgruppe (bis 25 Jahre) kauft auch im Supermarkt oder beim Discounter. Dies gilt ebenso – wenn auch weniger ausgeprägt – für die 41-60-Jährigen. Diese Gruppe kauft Einrichtungsgegenstände und Technik auch häufig in Einkaufszentren. Wie beim Kleidungskauf spielt beim Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten auch der Versandhandel bzw. das Online-Shopping eine größere Rolle. Nur die über 60-Jährigen nutzen diese Vertriebsform kaum. 43 In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? Fachgeschäft / Fachkaufhaus Supermarkt / Discounter Warenhaus Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach) Versandhandel/Internet Sonstige Gesamt Altersgruppe bis 25 Jahre Anzahl 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 76 204 410 244 934 Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 90,5% 19 22,6% 12 14,3% 10 94,0% 25 11,5% 35 16,1% 24 94,9% 73 16,9% 94 21,8% 72 94,2% 22 8,5% 38 14,7% 20 94,2% 139 14,0% 179 18,0% 126 Prozent 11,9% 11,1% 16,7% 7,7% 12,7% Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 25 29,8% 0 0,0% 84 65 30,0% 2 0,9% 217 115 26,6% 2 0,5% 432 22 8,5% 2 0,8% 259 227 22,9% 6 0,6% 992 Die Wahl des Einkaufsortes wird auch bei den Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten hauptsächlich von den Kriterien Produktauswahl, Preis und Qualität bestimmt. Bei den 26- bis 40-Jährigen sind Produktauswahl und Preise besonders wichtig, weniger Bedienung und Nähe des Geschäfts. Auch die bis 25-Jährigen legen nicht so großen Wert auf Bedienung und nahegelegene Standorte, dafür spielen hier die Öffnungszeiten eine größere Rolle. Bei allen Altersgruppen bis auf die über 60-Jährigen stellen die Öffnungszeiten ein Entscheidungskriterium für den Einkaufsort dar. Die über 60-Jährigen legen dafür mehr Wert auf Geschäfte in der Nähe. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte einkaufen? Anzahl Produktauswahl Prozent Anzahl Preise Prozent Anzahl Qualität Prozent Anzahl Öffnungszeiten Prozent Anzahl Bedienung Prozent Anzahl auf dem Weg Prozent Anzahl in der Nähe Prozent Anzahl alles unter einem Dach Prozent Gesamt Anzahl Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 54 171 296 151 672 65,1% 66 79,5% 61 73,5% 16 19,3% 26 31,3% 4 4,8% 9 10,8% 10 12,0% 83 79,9% 175 81,8% 171 79,9% 37 17,3% 75 35,0% 12 5,6% 26 12,1% 21 9,8% 214 69,3% 331 77,5% 321 75,2% 70 16,4% 207 48,5% 33 7,7% 91 21,3% 73 17,1% 427 59,4% 167 65,7% 185 72,8% 15 5,9% 68,7% 739 75,6% 738 75,5% 138 14,1% 425 43,5% 67 6,9% 185 18,9% 135 13,8% 978 117 46,1% 18 7,1% 59 23,2% 31 12,2% 254 44 Einkaufsverhalten nach Haushaltsgröße Es ist zu erwarten, dass sich das Einkaufsverhalten in Ein-, Zweipersonenhaushalten und Drei- und Mehrpersonenhaushalten voneinander unterscheidet. Insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, kann man davon ausgehen, dass dies auf das Einkaufsverhalten Auswirkungen hat. Bei den Einkaufszeiten lässt sich zunächst in der Kategorie „Lebensmitteleinkauf“ gar kein, beim Kleidungskauf ein schwacher und beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und Technik ein signifikanter Zusammenhang mit der Haushaltsgröße feststellen. Es besteht aber eine sehr starke Korrelation zwischen dem Alter und der Haushaltsgröße: Personen über 60 Jahre wohnen überwiegend in Ein- und Zweipersonenhaushalten. Daher schlägt bei allen Auswertungen bezüglich der Haushaltsgröße die Alterskomponente massiv durch und überdeckt teilweise die von der Haushaltsstruktur abhängigen Faktoren. Eine Auswertung nach Haushaltsgröße würde daher im Wesentlichen die signifikanten Ergebnisse der Auswertung nach Altersgruppe widerspiegeln. Daher wurde der Datenbestand für die Auswertungen zur Haushaltsgröße in die Untergruppen „Jüngere bis 60 Jahre“ und „Ältere über 60 Jahre“ gesplittet. In der Untergruppe der Älteren entfallen auf die Drei- und Mehrpersonenhaushalte nur 25 Personen, sodass hier keine gültigen Abhängigkeitstests möglich sind. Zwischen den Ein- und Zweipersonenhaushalten ergeben sich bei den Älteren keine signifikanten Unterschiede bezüglich des Einkaufsverhaltens. Die folgende Darstellung des Einkaufsverhaltens nach Haushaltsgröße bezieht sich nur noch auf die Altersgruppe der unter 61-Jährigen. Eine Überprüfung ergab, dass in den befragten Drei- und Mehrpersonenhaushalten fast immer Kinder leben. Außerdem ist der Anteil der Teilzeit- oder nicht Beschäftigten (hauptsächlich Frauen) in Drei- und Mehrpersonenhaushalten signifikant hoch. Lebensmittel werden hauptsächlich in der Woche gekauft, wobei der Nachmittag in allen Haushaltstypen gleich häufig genutzt wird. Drei- und Mehrpersonenhaushalte kaufen gegenüber den anderen Haushaltstypen deutlich häufiger montags bis freitags am Vormittag ein. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um teilzeit- oder nicht beschäftigte Frauen mit Kindern. In der Woche werden Lebensmittel häufig auch am Abend gekauft und zwar vor allem von Befragten in Ein- oder Zweipersonenhaushalten. Diese Personen sind auch öfter vollzeitbeschäftigt. 45 Haushaltsgröße Zeitpunkt Lebensmittelkauf (nur Altersgruppe bis 60 Jahre) Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Einpersonenhaushalt 14 20,0% 20 28,6% 25 35,7% 5 7,1% 4 5,7% 2 2,9% 70 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Drei- und Mehrpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt 51 24,3% 60 28,6% 51 24,3% 30 14,3% 13 6,2% 5 2,4% 210 Gesamt 134 35,5% 125 33,2% 55 14,6% 34 9,0% 20 5,3% 9 2,4% 377 199 30,3% 205 31,2% 131 19,9% 69 10,5% 37 5,6% 16 2,4% 657 Da in Ein- und Zweipersonenhaushalten mehr Vollzeitbeschäftigte leben, spielt hier die eigene Arbeitszeit und (in Zweipersonenhaushalten) die Arbeitszeit des Partners/der Partnerin eine größere Rolle. Nur in Mehrpersonenhaushalten wird wegen der hier lebenden Kinder die Kinderbetreuung als Kriterium genannt. Beim Einkauf von Kleidung und Einrichtungsgegenständen und Technik sind ähnliche Zusammenhänge festzustellen, sodass nachfolgend auf eine Darstellung der Tabellen verzichtet wird. Haushaltsgröße Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen? (nur Altersgruppe bis 60 Jahre) Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin der Kinderbetreuung Gesamt Anzahl Prozent Einpersonenhaushalt 90 100,0% Zweipersonenhaushalt 234 89,7% Drei- und Mehrpersonenhaushalt Gesamt 313 80,9% 637 86,3% 4 78 104 186 4,4% 29,9% 26,9% 25,2% 0 12 125 137 Prozent 0,0% 4,6% 32,3% 18,6% Anzahl 90 261 387 738 Anzahl Prozent Anzahl Bei den anderen erhobenen Merkmalen zum Verhalten beim Lebensmitteleinkauf konnten keine signifikanten Zusammenhänge mit der Haushaltsgröße festgestellt werden. Kleider und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden insgesamt häufig am Samstag gekauft, seltener dagegen am Montag- bis Freitagabend. Die Käufer an diesen Abenden leben deutlich häufiger in Einpersonenhaushalten. Alle anderen Einkaufzeiten sind von der Haushaltsgröße unabhängig. 46 Haushaltsgröße Zeitpunkt Kleidungskauf (nur Altersgruppe bis 60 Jahre) Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Zeitpunkt Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten (nur Altersgruppe bis 60 Jahre) Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Einpersonenhaushalt 8 12,5% 18 28,1% 11 17,2% 17 26,6% 8 12,5% 2 3,1% 64 Zweipersonenhaushalt 26 12,9% 46 22,9% 16 8,0% 67 33,3% 42 20,9% Drei- und Mehrpersonenhaushalt 69 19,9% 82 23,6% 17 4,9% 93 26,8% 77 22,2% 4 2,0% 201 9 2,6% 347 Gesamt 103 16,8% 146 23,9% 44 7,2% 177 28,9% 127 20,8% 15 2,5% 612 Haushaltsgröße Einpersonenhaushalt 8 12,9% 12 19,4% 14 22,6% 15 24,2% 11 17,7% 2 3,2% 62 Zweipersonenhaushalt 16 8,6% 36 19,3% 17 9,1% 75 40,1% 38 20,3% 5 2,7% 187 Drei- und Mehrpersonenhaushalt 31 9,5% 60 18,4% 14 4,3% 122 37,4% 83 25,5% 16 4,9% 326 Gesamt 55 9,6% 108 18,8% 45 7,8% 212 36,9% 132 23,0% 23 4,0% 575 Einkaufsverhalten nach Berufstätigkeit Für Auswertungen zur Berufstätigkeit wurden die Fragen zum Merkmal „berufstätig Ja/Nein“ und zum Beschäftigungsumfang zu einer neuen Variablen mit den Ausprägungen „Vollzeitbeschäftigt“, „Teilzeitbeschäftigt oder 400€ Job“ und „nicht berufstätig“ zusammengefasst. Während die Nichtberufstätigen ihre Lebensmitteleinkäufe in der Woche am Vormittag erledigen können, tun dies die Vollzeitbeschäftigten vor allem montags bis freitags am Nachmittag oder Abend. Teilzeitbeschäftigte nutzen im Vergleich zu den Nichtberufstätigen eher den Nachmittag. 47 Berufstätigkeit Zeitpunkt Einkauf Lebensmittel Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Vollzeit 42 13,8% 108 35,4% 90 29,5% 37 12,1% 19 6,2% 9 3,0% 305 Teilzeit / 400€ Job nicht berufstätig 86 38,9% 77 34,8% 27 12,2% 19 8,6% 7 3,2% 5 2,3% 221 254 63,3% 67 16,7% 26 6,5% 31 7,7% 19 4,7% 4 1,0% 401 Gesamt 382 41,2% 252 27,2% 143 15,4% 87 9,4% 45 4,9% 18 1,9% 927 Die Vollzeitbeschäftigten geben häufiger an, dass sie nur ein Mal in der Woche einkaufen gehen. Berufstätigkeit Wie oft kaufen Sie in der Regel Lebensmittel ein? täglich 4-5 Mal die Woche 2-3 Mal die Woche ein Mal die Woche mehrmals im Monat nach Bedarf Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Vollzeit 27 7,7% 19 5,4% 180 51,1% 114 32,4% 4 1,1% 8 2,3% 352 Teilzeit / 400€ Job nicht berufstätig 14 5,8% 20 8,3% 149 61,8% 52 21,6% 1 0,4% 5 2,1% 241 24 5,4% 32 7,2% 238 53,8% 110 24,9% 15 3,4% 23 5,2% 442 Gesamt 65 6,3% 71 6,9% 567 54,8% 276 26,7% 20 1,9% 36 3,5% 1.035 Wie zu erwarten war, müssen alle Berufstätigen den Zeitpunkt des Lebensmitteleinkaufs mit ihrer eigenen Arbeitszeit koordinieren. Die Teilzeitbeschäftigten und Nichtberufstätigen – in erster Linie Frauen jüngeren bis mittleren Alters mit Kindern – nennen hier auch vermehrt die Kinderbetreuung. Dieser Zusammenhang besteht auch beim Kleidungseinkauf. 48 Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen? Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin der Kinderbetreuung Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Berufstätigkeit Vollzeit 316 96,3% 87 26,5% 34 10,4% 328 Teilzeit / 400€ Job nicht berufstätig 202 91,8% 49 22,3% 55 25,0% 220 119 63,0% 51 27,0% 49 25,9% 189 Gesamt 637 86,4% 187 25,4% 138 18,7% 737 Die anderen Merkmale des Lebensmitteleinkaufs weisen keine signifikanten Zusammenhänge mit der Berufstätigkeit auf. Kleidung kaufen Nichtberufstätige in der Regel montags bis freitags am Vormittag ein. Vollzeitbeschäftigte nutzen hierzu überwiegend den Samstag, aber auch die Abendstunden in der Woche. Teilzeitbeschäftigte können wegen ihrer geringeren zeitlichen Belastung hauptsächlich am Nachmittag in der Woche einkaufen. Berufstätigkeit Zeitpunkt Einkauf Kleidung Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Vollzeit 26 8,8% 62 21,0% 28 9,5% 95 32,2% 72 24,4% 12 4,1% 295 Teilzeit / 400€ Job nicht berufstätig 37 19,0% 62 31,8% 6 3,1% 52 26,7% 38 19,5% 0 0,0% 195 153 42,5% 92 25,6% 19 5,3% 57 15,8% 34 9,4% 5 1,4% 360 Gesamt 216 25,4% 216 25,4% 53 6,2% 204 24,0% 144 16,9% 17 2,0% 850 Berufstätige, insbesondere Vollzeitbeschäftigte, machen Ihre Entscheidung, wo sie Kleidung einkaufen, häufiger von den Öffnungszeiten der Geschäfte abhängig als Nichtberufstätige. Außerdem geben Teilzeitbeschäftigte häufiger an, besonders auf die Produktauswahl Wert zu legen. In diesem Fall ist allerdings wohl weniger der Beschäftigungsumfang ausschlaggebend als die Tatsache, dass sich in dieser Kategorie hauptsächlich Frauen jungen bis mittleren Alters befinden, die höhere Ansprüche an das Kleidungssortiment stellen als Männer und ältere Personen. 49 Berufstätigkeit Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen? Produktauswahl Preise Qualität Öffnungszeiten Bedienung auf dem Weg in der Nähe alles unter einem Dach Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Vollzeit 252 72,0% 253 72,3% 256 73,1% 70 20,0% 135 38,6% 38 10,9% 62 17,7% 57 16,3% 350 Teilzeit / 400€ Job nicht berufstätig 186 78,2% 179 75,2% 184 77,3% 39 16,4% 83 34,9% 25 10,5% 44 18,5% 30 12,6% 238 295 68,0% 296 68,2% 312 71,9% 38 8,8% 145 33,4% 36 8,3% 74 17,1% 52 12,0% 434 Gesamt 733 71,7% 728 71,2% 752 73,6% 147 14,4% 363 35,5% 99 9,7% 180 17,6% 139 13,6% 1.022 Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden – wie Lebensmittel und Kleidung auch - von Nichtberufstätigen hauptsächlich montags bis freitags am Vormittag gekauft. Berufstätige tätigen diese Einkäufe vor allem am Samstag, Vollzeitbeschäftigte auch montags bis freitags am Abend. Hier ergibt sich also ein ähnliches Bild wie beim Einkauf von Kleidung. Der Samstagabend wird hier insgesamt häufiger genannt als im Zusammenhang mit anderen Warengruppen. Diese Einkaufszeit nutzen allerdings in erster Linie Berufstätige. Berufstätigkeit Zeitpunkt Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Vollzeit 17 6,3% 48 17,9% 31 11,6% 91 34,0% 67 25,0% 14 5,2% 268 Teilzeit / 400€ Job nicht berufstätig 17 9,0% 44 23,4% 5 2,7% 72 38,3% 40 21,3% 10 5,3% 188 135 39,8% 72 21,2% 12 3,5% 78 23,0% 37 10,9% 5 1,5% 339 Gesamt 169 21,3% 164 20,6% 48 6,0% 241 30,3% 144 18,1% 29 3,6% 795 50 Schicht- und Wochenendarbeit Die befragten Personen, die auch samstags arbeiten, kaufen ihre Lebensmittel in der Regel Montag- bis Freitagabend ein. Arbeiten Sie auch am Samstag oder am Sonntag? Zeitpunkt Lebensmitteleinkauf Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Ja, am Samstag Anzahl 68 130 15,5% 14,3% 32,9% 22,1% 24,5% 15 1 51 118 185 25,9% 14,3% 32,3% 38,3% 34,8% 22 2 37 58 119 37,9% 28,6% 23,4% 18,8% 22,4% 3 2 10 42 57 5,2% 28,6% 6,3% 13,6% 10,7% 5 1 6 14 26 8,6% 14,3% 3,8% 4,5% 4,9% 4 0 2 8 14 Prozent 6,9% 0,0% 1,3% 2,6% 2,6% Anzahl 58 7 158 308 531 Prozent Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Prozent Sa abends Gesamt Gesamt 52 Prozent Sa nachmittags Nein 1 Prozent Sa vormittags Ja, Samstag und Sonntag 9 Prozent Mo-Fr abends Ja, am Sonntag Anzahl Die Kleidungskäufe werden hingegen eher Montag- bis Freitagvormittag erledigt und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte kaufen diejenigen, die samstags arbeiten sowohl Montag- bis Freitagvormittag als auch am Abend. Samstagsarbeit Zeitpunkt Kleidungskauf Ja Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 39 19,3% 47 23,3% 20 9,9% 48 23,8% 39 19,3% 9 4,5% 202 Nein 24 8,3% 79 27,2% 14 4,8% 99 34,1% 71 24,5% 3 1,0% 290 Gesamt 63 12,8% 126 25,6% 34 6,9% 147 29,9% 110 22,4% 12 2,4% 492 51 Samstagsarbeit Zeitpunkt Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten Ja Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Nein 25 13,7% 33 18,0% 25 13,7% 46 25,1% 40 21,9% 14 7,7% 183 10 3,6% 60 21,7% 11 4,0% 118 42,6% 68 24,5% 10 3,6% 277 Gesamt 35 7,6% 93 20,2% 36 7,8% 164 35,7% 108 23,5% 24 5,2% 460 Auch diejenigen Befragten, die sonntags einer Beschäftigung nachgehen, kaufen ihre Kleidung sowie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte eher Montag- bis Freitagvormittag. Zeitpunkt Kleidungskauf Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Sonntagsarbeit Ja 33 21,3% 39 25,2% 8 5,2% 43 27,7% 25 16,1% 7 4,5% 155 Nein 30 8,9% 87 25,8% 26 7,7% 104 30,9% 85 25,2% 5 1,5% 337 Gesamt 63 12,8% 126 25,6% 34 6,9% 147 29,9% 110 22,4% 12 2,4% 492 52 Sonntagsarbeit Zeitpunkt Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten Ja Mo-Fr vormittags Mo-Fr nachmittags Mo-Fr abends Sa vormittags Sa nachmittags Sa abends Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 22 15,8% 25 18,0% 14 10,1% 36 25,9% 31 22,3% 11 7,9% 139 Nein Gesamt 13 4,0% 68 21,2% 22 6,9% 128 39,9% 77 24,0% 13 4,0% 321 35 7,6% 93 20,2% 36 7,8% 164 35,7% 108 23,5% 24 5,2% 460 Die Befragten, die weder samstags noch sonntags arbeiten, kaufen Einrichtungsgegenstände und technische Geräte tendenziell Samstagvormittag. Es wird deutlich, dass Personen, die auch am Wochenende arbeiten müssen, die ihnen zustehenden freien Tage in der Woche für Ihre Einkäufe nutzen. Einkaufsverhalten nach Geschlecht Für das Einkaufsverhalten nach Geschlecht haben sich nur wenige Abhängigkeiten ergeben. Die festgestellten Unterschiede finden sich jedoch vor allem beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten sowie von Kleidung. So ist der Zeitpunkt des Kleidungskaufs für Frauen abhängig von der Kinderbetreuung, während es bei den Männern die eigene Arbeitszeit ist. Dies ist dadurch zu erklären, dass der weitaus größere Teil der Männer Vollzeit beschäftigt ist, während Frauen neben ihrer Teilzeitbeschäftigung häufig noch für die Kinder zu sorgen haben oder wegen der Kinder nicht berufstätig sind. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin der Kinderbetreuung Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Geschlecht männlich weiblich Gesamt 209 369 578 91,3% 81,8% 74 32,3% 22 9,6% 128 28,4% 94 20,8% 229 451 85,0% 202 29,7% 116 17,1% 680 Der Zeitpunkt für den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten hingegen wird bei den Frauen sehr oft von der Arbeitszeit des Partners abhängig gemacht. Diese Warengruppe wird ohnehin häufiger von Männern gekauft. 53 Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen? Ihrer eigenen Arbeitszeit der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin der Kinderbetreuung Gesamt Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Geschlecht männlich weiblich Gesamt 201 378 579 90,1% 87 39,0% 15 6,7% 223 76,2% 262 52,8% 59 11,9% 496 80,5% 349 48,5% 74 10,3% 719 Männer nutzen für diese Käufe auch häufiger den Versandhandel bzw. das Internet, während dieser Vertriebsweg von Frauen öfter zum Einkauf von Kleidung genutzt wird. Geschlecht Einkauf im Versandhandel oder Internet männlich Kauf von Kleidung im Versandhandel / Internet Anzahl Prozent Kauf von EinrichtungsgegensAnzahl tänden / technischen Geräten im Prozent Versandhandel / Internet Gesamt Anzahl weiblich Gesamt 30 125 155 21,7% 50,6% 40,3% 108 122 230 78,3% 49,4% 59,7% 138 247 385 Einkaufsverhalten nach Gemeindegröße Bei Auswertungen nach der von den Befragten angegebenen Gemeindegröße ergaben sich nur signifikante Unterschiede im Hinblick auf den Einkaufsort. 54 Wo kaufen Sie überwiegend Lebensmittel ein? Wohnort/Stadtteil Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort? weniger als 5.000 Anzahl Prozent Innenstadt Anzahl Prozent 20.000100.000 mehr als 100.000 Gesamt 168 53,8% 257 78,1% 179 75,8% 122 84,7% 71,1% 35 36 24 11 106 11,2% 10,9% 10,2% 7,6% 10,4% 726 22 15 15 4 56 Prozent 7,1% 4,6% 6,4% 2,8% 5,5% außerstädtisches Anzahl Gewerbegebiet Prozent nächster Ort, Anzahl nächste Stadt, auf dem ArProzent beitsweg Anzahl Sonstiges Prozent 33 10,6% 48 10 3,0% 8 11 58 4,7% 5,7% 2 4 2,8% 2 15,4% 2,4% 0,8% 1,4% 5,9% innerstädtisches Gewerbegebiet Gesamt Anzahl 5.00020.000 Anzahl 60 6 3 5 1 15 1,9% 0,9% 2,1% 0,7% 1,5% 312 329 236 144 1.021 Lebensmittel werden hauptsächlich im Wohnort/Stadtteil gekauft, wobei dies in kleinen Gemeinden unter 5.000 seltener der Fall ist, als in größeren. In kleinen Gemeinden werden Lebensmittel außerdem häufiger im Nachbarort oder auf dem Arbeitsweg aber auch in Gewerbegebieten gekauft. Wo kaufen Sie überwiegend Kleidung ein? Wohnort/Stadtteil Anzahl 37 11,8% 54 17,2% 73 22,2% 62 18,8% 57 24,5% 103 44,2% 5 9 1,6% Gesamt 94 66,2% 313 30,7% 0 1 15 2,7% 0,0% 0,7% 1,5% 5 11 2 4 22 1,6% 3,3% 0,9% 2,8% 2,2% 183 58,3% 20 6,4% 150 45,6% 19 5,8% 65 27,9% 3 1,3% 11 7,7% 0 0,0% 409 10 5 3 6 24 Prozent 3,2% 1,5% 1,3% 4,2% 2,4% Anzahl 314 329 233 142 1.018 Anzahl Prozent Anzahl Gesamt mehr als 100.000 19,0% außerstädtisches Gewerbegebiet Sonstiges 20.000100.000 18,3% Anzahl nächster Ort, nächste Stadt 5.00020.000 193 innerstädtisches Gewerbegebiet nächste Großstadt weniger als 5.000 26 Prozent Innenstadt Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort? Prozent Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl 40,2% 42 4,1% Für den Kleidungskauf nutzen die Bewohner von Mittel- und Großstädten hauptsächlich die Innenstadt. Befragte aus Mittelstädten suchen hierzu aber 55 auch öfter in die nächste Großstadt auf. Die Bewohner kleinerer Städte und Gemeinden fahren häufig in die den nächstgelegenen Ort, die nächste Stadt oder Großstadt. Gewerbegebiete spielen beim Kleidungseinkauf eine eher untergeordnete Rolle. Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? Wohnort/Stadtteil Innenstadt Anzahl mehr als 100.000 Gesamt 29 190 Prozent 14,7% 22,0% 18,6% 20,3% 18,7% Anzahl 28 8,9% 15 4,8% 32 9,8% 13 4,0% 36 15,6% 51 22,1% 52 36,4% 31 21,7% 148 45 47 35 24 151 Prozent 14,4% 14,4% 15,2% 16,8% 14,9% Anzahl 154 49,2% 18 5,8% 130 39,8% 21 6,4% 61 348 3 1,3% 3 2,1% 0 0,0% 7 12 2 4 25 Prozent 2,2% 3,7% 0,9% 2,8% 2,5% Anzahl 313 327 231 143 1.014 Prozent Anzahl Gesamt 20.000100.000 43 außerstädtisches Gewerbegebiet Sonstiges 5.00020.000 72 Anzahl nächster Ort, nächste Stadt weniger als 5.000 46 innerstädtisches Gewerbegebiet nächste Großstadt Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort? Prozent Prozent Anzahl Prozent Anzahl 26,4% 14,6% 110 10,8% 34,3% 42 4,1% Bei Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten ergibt sich ein ähnliches Bild wie beim Kleidungskauf: Großstädter nutzen häufig die Innenstadt und Bewohner kleinerer Gemeinden fahren hierzu in den nächsten Ort oder die nächste größere Stadt. Diese Warengruppe insgesamt häufig in Gewerbegebieten gekauft. Einwohner großer und mittlerer Städte geben an, dies häufiger in innerstädtischen Gewerbegebieten zu tun. Es ist anzunehmen, dass auch die „Einkaufspendler“ in die Großstadt neben der dortigen Innenstadt auch innerstädtische Gewerbegebiete nutzen. Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-, Ausflugsund Erholungsorten Altersgruppen Insgesamt nutzt etwa ein Drittel der Befragten die verkaufsoffenen Sonntage. Der Altersvergleich ergibt hier deutliche Unterschiede zwischen den jüngeren Befragten bis 25 Jahre, von denen mehr als die Hälfte von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, und den Älteren, deren Anteil unter 20% liegt. 56 Nutzung verkaufsoffener Sonntage Ja Nein Gesamt Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 46 76 162 Prozent 54,8% 35,0% Anzahl 38 45,2% 84 Anzahl Prozent Anzahl 61 Jahre und älter Gesamt 37,5% 51 19,3% 33,6% 141 270 213 662 65,0% 62,5% 80,7% 66,4% 217 432 264 335 Medianalter 45 Jahre 51 Jahre 997 49 Jahre Bei der Nutzung der Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten zeichnet sich zwar eine etwas geringere Nutzung bei der jüngeren Bevölkerung ab, doch ist hier – auch aufgrund der relativ kleinen Fallzahlen – eine statistisch signifikante Abhängigkeit vom Alter nicht nachweisbar. Die sonstigen Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs, wie zeitlich beschränkte Einkäufe von täglichem Kleinbedarf am Sonntag oder der Einkauf an Bahnhöfen und Tankstellen werden je nach Alter unterschiedlich häufig genutzt. Sonntagseinkauf von täglichem Kleinbedarf Altersgruppe bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 61 Jahre und älter Gesamt 55 123 265 Prozent 65,5% 56,7% 61,3% 115 43,6% Anzahl 29 34,5% 94 439 43,3% 167 38,7% 149 Prozent 56,4% 44,0% Gesamt Anzahl 84 217 432 264 Ja Nein Anzahl Sonntagseinkauf an Bahnhof oder Tankstelle bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-60 Jahre 47 60 Prozent 26,2% 21,7% Anzahl Prozent 62 73,8% 170 78,3% Gesamt Anzahl 84 217 Nein Anzahl 61 Jahre und älter 46 Jahre 52 Jahre 997 49 Jahre Altersgruppe 22 Ja 558 56,0% Medianalter Gesamt 13,9% 11 4,2% 14,0% 372 253 857 86,1% 95,8% 86,0% 432 264 140 Medianalter 41 Jahre 51 Jahre 997 49 Jahre Die Möglichkeit des Einkaufs von täglichem Kleinbedarf am Sonntag wird von 56% der Befragten genutzt, wobei die Nutzungshäufigkeit der über 60Jährigen deutlich geringer ist. So liegt auch das mittlere Alter (Medianalter) derjenigen, die sonntags Dinge des täglichen Bedarfs einkaufen bei 46 Jahren, während die Nichtnutzer dieser Möglichkeit im Mittel 52 Jahre alt sind. Der Sonntageinkauf an Bahnhöfen oder Tankstellen stellt offenbar eine eher selten genutzte Einkaufsmöglichkeit für Notfälle dar. Nur 14% der Befragten nutzen diese Möglichkeit. Auch hier stellt sich heraus, dass die Nutzer (Medianalter: 41 Jahre) deutlich jünger sind als die Nichtnutzer (Medianalter: 51 Jahre). 57 Schicht- und Wochenendarbeit Die befragten Personen, die am Wochenende arbeiten, nutzen sonntags etwas häufiger die Möglichkeit an Tankstellen und Bahnhöfen einzukaufen. Der Zusammenhang dieser beiden Merkmale ist aber nicht sehr stark und auf dem hier verwendeten Niveau nicht signifikant. Haushaltseinkommen Bezüglich des Haushaltseinkommens und der Nutzung von verkaufsoffenen Sonntagen sowie der Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten kann festgestellt werden, dass die Höhe des Einkommens Einfluss auf die Nutzung dieser Einkaufsmöglichkeiten hat. Mit der Höhe des Einkommens steigt die Nutzung dieser Möglichkeiten kontinuierlich an und am häufigsten werden beide Einkaufsmöglichkeiten von den Befragten mit einem Einkommen über 4.000€ genutzt. Nutzen Sie verkaufsoffene Sonntage oder Geschäftszeiten in Kur-, Erholungsoder Ausflugsorten? Netto-Haushaltseinkommen bis 1.000€ 3.0004.000€ 31,2% 14,1% 20,2% 22,1% 30,3% 18,9% Prozent 45 88,2% 112 63,3% 147 58,1% 75 55,1% 38 50,0% 417 60,2% Anzahl 51 177 253 136 76 693 Anzahl Prozent 53 29,9% 25 31,6% 3,9% Gesamt 51 Ja, Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- oder Ausflugsorten 6 11,8% 2 über 4.000€ 29 38,2% 23 Anzahl Prozent Anzahl Gesamt 2.0003.000€ 48 35,3% 30 Ja, verkaufsoffene Sonntage Nein 1.0002.000€ 80 216 131 Bei den bestehenden weiteren Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs zeigt sich nur der Einkauf in Geschäften, die den täglichen Kleinbedarf anbieten, ein signifikanter Zusammenhang. Auch hier steigt die Nutzungshäufigkeit mit steigendem Einkommen. Sonntagseinkauf in Geschäften für täglichen Kleinbedarf Ja Nein Gesamt Netto-Haushaltseinkommen bis 1.000€ 1.0002.000€ Prozent 16 31,4% 35 68,6% 89 50,0% 89 50,0% Anzahl 51 178 Anzahl Prozent Anzahl 2.0003.000€ 3.0004.000€ über 4.000€ 44,9% 91 66,9% 45 33,1% 48 63,2% 28 36,8% 254 136 76 140 55,1% 114 Gesamt 384 55,3% 311 44,7% 695 58 Einkaufsverhalten bei Mitternachtseinkäufen Altersgruppen Mitternachtseinkäufe werden von allen befragten Altersgruppen genutzt, von den unter 20-Jährigen bis zu den 41-60-Jährigen. Nur die Gruppe der über 60Jährigen nutzt diese Möglichkeit des Einkaufens nicht. 3.2 Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten 3.2.1 Veränderung des Einkaufsverhaltens durch die Gesetzesänderung Bei der Befragung haben 38,2% der Befragten angegeben, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert hat. 61,6% haben nach eigener Aussage hingegen nichts an ihrem Einkaufsverhalten geändert und 0,2% der Befragten machten keine Angabe. Die Veränderung zeigt sich bei der Mehrheit (95,2%) der 396 Befragten, die eine Einkaufsverhaltensänderung bei sich feststellten darin, dass sie andere Zeiten zum Einkaufen nutzen. In 12,4% der Fälle kaufen die Befragten öfter ein und in 7,1% der Fälle kaufen sie größere Mengen ein. Die restlichen Prozentpunkte verteilen sich folgendermaßen: 1,2% der Befragten kaufen entspannter ein, 0,3% kaufen nur bei Bedarf später ein und jeweils 0,1% kaufen später ein, spontaner und auch mal am Sonntag. 1,1% der Antworten entfallen auf die Kategorie Sonstiges. Nach Ansicht von 79% der Befragten hat sich die Freundlichkeit des Personals durch die verlängerten Öffnungszeiten nicht verändert. 13,1% der Befragten gaben hingegen an, dass sich die Freundlichkeit verschlechtert hat und 5,2% sind der Meinung sie hat sich verbessert. 2,7% machten an dieser Stelle keine Angabe. Ähnliche Zahlen lassen sich bei der Frage nach der Veränderung der Beratung feststellen: So sind 76% der Befragten der Auffassung, dass die Qualität der Beratung durch die Verkäufer gleich geblieben ist. 16,4% gaben an, dass sie sich verschlechtert hat und 4,2% konnten eine Verbesserung erkennen. Bei dieser Frage machten 3,4% keine Angabe. Altersgruppen In allen Altersgruppen – außer der Altersgruppe der über 60-Jährigen – wird angegeben, dass sich durch die verlängerten Öffnungszeiten eine Änderung des Einkaufsverhaltens in Bezug auf andere Einkaufszeiten ergeben hat. Dies hängt allerdings weniger mit dem Lebensalter als mit der Berufstätigkeit zusammen. Berufstätigkeit In Bezug auf die verlängerten Ladenöffnungszeiten geben vor allem die befragten Erwerbstätigen an, dass sich ihre Einkaufsgewohnheiten verändert haben. Bei den Nicht-Erwerbstätigen ist diese Veränderung nicht festzustellen. Die Veränderung bezieht sich in erster Linie auf andere Einkaufszeiten. 59 Andere Einkaufszeiten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten Ja Nein Gesamt Sind Sie derzeit berufstätig? Ja Nein Gesamt Prozent 272 45,2% 330 54,8% 105 23,8% 337 76,2% Anzahl 602 442 Anzahl Prozent Anzahl 377 36,1% 667 63,9% 1.044 Haushaltseinkommen Bezüglich der Veränderung des Einkaufsverhaltens in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen lässt sich feststellen, dass die Befragten mit einem Einkommen unter 3.000€ keine Veränderung angaben. Ab 3.000€ Haushaltseinkommen steigt die Häufigkeit einer Veränderung kontinuierlich an. Andere Einkaufszeiten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten Ja Nein Gesamt F11 Netto-Haushaltseinkommen bis 1.000€ 1.0002.000€ Prozent 10 19,6% 41 80,4% 56 31,5% 122 68,5% Anzahl 51 178 Anzahl Prozent Anzahl 2.0003.000€ 3.0004.000€ über 4.000€ 64,2% 58 42,6% 78 57,4% 42 55,3% 34 44,7% 254 136 76 91 35,8% 163 Gesamt 257 37,0% 438 63,0% 695 3.2.2 Wünsche Die Befragten hatten die Möglichkeit Wünsche und Vorschläge bezüglich der Ladenöffnungszeiten anzugeben. 550 Befragte nutzten diese Möglichkeit und gaben folgende Wünsche an: 30,5% von ihnen – und damit 16% aller Befragten – wünschen sich, dass die Öffnungszeiten wieder reduziert und dass freie Sonntage bewahrt werden. 22,7% äußerten den Wunsch nach mehr Personal und nach freundlicherem Personal sowie nach mehr Service und mehr Beratung. 10,5% wünschen sich eine Erweiterung der Öffnungszeiten bis hin zu einer völligen Liberalisierung und 8,2% wünschen sich, dass das Personal entlastet wird und mehr Gehalt bekommt. Für 5,5% sind einheitliche Öffnungszeiten wünschenswert und 1,3% möchten zum einen, dass kleine Läden sowie die Innenstädte erhalten und unterstützt werden und zum anderen mehr Einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Für 1,1% der Fälle müsste es ein besseres Angebot geben und jeweils 0,5% wünschen sich weniger Werbung und ein kleineres Warenangebot. 0,4% wünschen sich weniger Service, da sie das Personal als zu aufdringlich empfinden und ebenfalls 0,4% wünschen sich niedrigere Preise. Wünsche geprägt durch Einkaufsgewohnheiten Es hat sich gezeigt, dass sich die Wünsche vor allem in Abhängigkeit der Einkaufstage unterscheiden. Das bedeutet, dass von 162 Befragten, die für eine 60 Reduzierung der Öffnungszeiten und gegen eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen sind, 149 Befragte ihre Lebensmittel von Montag bis Freitag kaufen. Von den Befragten hingegen, die diese Einkäufe an Samstagen tätigen, sind nur 13 dafür. Diese Abhängigkeit zeigt sich auch in Bezug auf den Kleidungskauf: Von den 146 Befragten, die sich für eine Reduzierung der Öffnungszeiten aussprechen, kaufen 100 Befragte ihre Kleidung von Montag bis Freitag, doch nur 46 Befragte, die diese Einkäufe an Samstagen tätigen, unterstützen den Gedanken der Reduzierung der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten reduzieren/keine Sonntagsöffnung keine Angabe trifft zu Gesamt 143 91,7% 13 8,3% 833 83,7% Prozent 690 82,2% 149 17,8% Anzahl 839 156 995 Anzahl Prozent Anzahl Öffnungszeiten reduzieren/keine Sonntagsöffnung keine Angabe trifft zu Gesamt A2 An welchen Tagen kaufen Sie diese Lebensmittel überwiegend? von Montag bis Samstag Gesamt Freitag 162 16,3% B2 An welchen Tagen kaufen Sie normalerweise Kleidung? von Montag bis Freitag Samstag Gesamt 348 88,3% 46 11,7% 769 84,0% Prozent 421 80,8% 100 19,2% Anzahl 521 394 915 Anzahl Prozent Anzahl 146 16,0% Diese Tendenz zeigt sich auch bei den Uhrzeiten: Von den 972 Befragten, die Angaben zur Uhrzeit ihrer Lebensmitteleinkäufe gemacht haben, wünschen sich 5,6% eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten bis hin zu einer völligen Liberalisierung. Bei den Abendeinkäufern sind es dagegen 11%. Man kann daher sagen, dass Befragte, die abends Lebensmittel einkaufen, signifikant häufiger eine Erweiterung/Liberalisierung der Öffnungszeiten wünschen als Personen, die zu anderen Zeiten einkaufen. Uhrzeit Einkauf Lebensmittel Öffnungszeiten erweitern/gegen jede Vormittags NachmitAbends Beschränkung (bis 14 tags (14 Gesamt (ab 18 Uhr) Uhr) bis 18 Uhr) keine Angabe trifft zu Gesamt Anzahl Prozent Anzahl 464 95,9% 20 293 95,4% 14 Prozent Anzahl 4,1% 484 4,6% 307 161 89,0% 20 11,0% 181 918 94,4% 54 5,6% 972 61 Wünsche geprägt durch Schicht- und Wochenendarbeit Es lässt sich feststellen, dass sich die Befragten (26), die samstags und sonntags arbeiten, im Gegensatz zu Personen, die an Wochenenden freihaben (12), tendenziell eine Liberalisierung der Öffnungszeiten wünschen. F6a Arbeiten Sie auch am Samstag oder Sonntag? Wünsche/Vorschläge Ja, am Samstag Öffnungszeiten Anzahl erweitern/gegen jede Beschränkung Prozent Gesamt Anzahl Ja, samstags und sonntags Ja, am Sonntag Nein Gesamt 12 40 25,0% 26 27,4% 9,8% 16,7% 4 95 123 240 1 1 5,6% 18 In dieser Tabelle ist nur der Wunsch dargestellt, bei dem in Bezug auf Schicht- und Wochenendarbeit eine Abhängigkeit festgestellt werden konnte. Wünsche geprägt durch das Haushaltseinkommen Die Wünsche der Befragten, denen über 3.000€ im Monat zur Verfügung stehen, tendieren in die Richtung einer Erweiterung der Öffnungszeiten bzw. einer völligen Liberalisierung. So verdienen von insgesamt 34 Befragten, die diesen Wunsch äußerten, 13 Befragte bis 3.000€ und 21 über 3.000€. Da die Gesamtheit derjenigen, die über 3.000€ verdient, wesentlich kleiner ist, fällt die Anzahl auch hier wieder stärker ins Gewicht, als bei denjenigen, die ein Einkommen bis zu 3.000€ im Monat haben: Die Wünsche dieser Befragten zeigen, dass sie eher gegen eine Erweiterung der Öffnungszeiten sind. Öffnungszeiten erweitern/gegen jede Beschränkung keine Angabe trifft zu Gesamt Netto-Haushaltseinkommen bis 3.000 € über 3.000€ Gesamt 191 90,1% 21 9,9% 661 95,1% Prozent 470 97,3% 13 2,7% Anzahl 483 212 695 Anzahl Prozent Anzahl 34 4,9% 3.3 Zusammenfassung Mithilfe dieser Befragung ist es möglich geworden, Aussagen über das Einkaufsverhalten bestimmter Personengruppen zu treffen. Die Abhängigkeiten, die sich für die Variablen Alter und Haushaltseinkommen ergeben haben, stehen in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit. Das bedeutet, dass die Gründe für die – in der Regel an Samstagen oder abends stattfindenden – Einkäufe der bis 60-Jährigen wahrscheinlich in der Berufstätigkeit liegen. So lässt sich wahrscheinlich auch die beobachtete Abhängigkeit zwischen der Nutzung verkaufsoffener Sonntage und dem Haus- 62 haltseinkommen eher auf die Erwerbstätigkeit zurückführen: Erwerbstätige nutzen häufiger Gelegenheiten zum Sonntagseinkauf. Welche Gründe ausschlaggebend dafür sind, kann mithilfe der vorliegenden Daten nicht festgestellt werden. Diese Ergebnisse werden durch die Untersuchung von Burger aus dem Jahr 1998 (S.6) gestützt: So schätzen die Bezieher höherer Einkommen die längeren Ladenöffnungszeiten [und somit auch die Geschäftszeiten an Sonntagen] mehr als andere Beschäftigte, da sie tendenziell länger arbeiten. Zudem weisen die von Berufstätigen genutzten Einkaufszeiten, speziell abends und an Samstagen, nach Clemenz und Inderst (1989, zitiert nach Burger 1998, S.5) auf potenzielle Bedarfe hin: „Die hohe und steigende Kundenfrequenz kurz vor dem abendlichen und samstäglichen Ladenschluß [lässt] Rückschlüsse auf einen potentiellen Bedarf für längere Öffnungszeiten zu.“ Dass es sich bei den aufgetretenen Abhängigkeiten um die Erwerbstätigkeit und nicht, wie vordergründig angenommen, um das Alter bzw. das Haushaltseinkommen handelt, wird zusätzlich durch den Faktor Arbeitszeit untermauert, der bei den bis 60-Jährigen vornehmlich den Zeitpunkt des Einkaufens beeinflusst sowie der Faktor Öffnungszeiten, der bei dieser Altersgruppe wiederum Einfluss auf die Wahl der Geschäfte hat. Es muss jedoch zwischen Erwerbstätigen unterschieden werden, die in der Woche arbeiten und denjenigen, die auch am Wochenende ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Letztere nutzen eher die Tage von Montag bis Freitag für ihre Einkäufe, da sie wahrscheinlich, als Ausgleich zur Wochenendarbeit, über freie Tage in der Woche verfügen. Bezüglich der Öffnungszeiten an Sonntagen kann festgehalten werden, dass alle Personen unter 60 Jahren diese Gelegenheiten nutzen. Die Befragten der Altersgruppe ab 61 Jahre halten tendenziell an alten Gewohnheiten, wie den früheren Ladenöffnungszeiten, fest, da sie keiner zeitlichen Einschränkung unterliegen und somit zu jedem Zeitpunkt einkaufen können. Insgesamt kann jedoch, nach Wüger (1996, S. 788), durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten keine Konsumerhöhung erwartet werden, da die „langfristige Konsumneigung von ökonomischen Faktoren (Einkommensentwicklung usw.) stärker beeinflußt als von Öffnungszeiten.“ „Vielmehr bilden sich stärker differenzierte Zeitmuster heraus, die den Verbraucherbedürfnissen angepasst sind.“ 4. Literatur Burger, Christina (1998): Auswirkungen der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Wien Nationale Verzehrsstudie II (2008): http://was-esseich.de/uploads/media/NVS_II_Abschlussbericht_Teil_1.pdf, Stand: 29.09.2009 Wüger, Michael (1996): Kaum Zuwächse im Weihnachtsgeschäft zu erwarten, WIFO-Monatsberichte, 12/1996, S. 781-789 63 5. Tabellenanhang Bei den folgenden Tabellen werden die Prozentwerte in der Regel auf Basis der Gesamtzahl der auswertbaren Fälle (N=1.048) angegeben. Fragen, bei denen Mehrfachnennungen möglich waren, sind entsprechend gekennzeichnet. Bei diesen Tabellen erfolgte die Prozentuierung auf Basis der antwortenden Personen. Die Anzahl der antwortenden Personen ist dann in der Summenzeile angegeben. Wegen der Mehrfachantworten können sich in diesen Fällen in der Summenzeile Prozentwerte von mehr als 100 Prozent ergeben. 1. Wie oft kaufen Sie in der Regel Lebensmittel ein? Häufigkeit Anzahl Prozent täglich 66 6,3 4-5 Mal die Woche 72 6,9 2-3 Mal die Woche 571 54,5 ein Mal die Woche 281 26,8 mehrmals im Monat 20 1,9 nach Bedarf 38 3,6 1.048 100,0 Gesamt 2. An welchen Tagen kaufen Sie diese Lebensmittel überwiegend? Tag Anzahl Prozent von Montag bis Freitag 839 80,1 Samstag 156 14,9 Sonntag 4 0,4 49 4,7 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 64 3. Zu welchen Uhrzeiten kaufen Sie Lebensmittel meist ein? Uhrzeit vor 6 Uhr Anzahl Prozent 3 0,3 6-14 481 45,9 14-18 307 29,3 18-20 156 14,9 20-22 23 2,2 2 0,2 76 7,3 1.048 100,0 nach 22 Uhr keine Angabe Gesamt 4. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen? (Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent ihrer eigenen Arbeitszeit, 644 64,7 der Arbeitszeit ihres Partners/ihrer Partnerin, 188 18,9 der Kinderbetreuung, 138 13,9 21 2,1 andere Gründe 294 29,5 Gesamt 995 129,1 der Betreuung pflegebedürftige Person, 65 5. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent nichts (Person kann immer einkaufen) 20 7,7 individuelle Zeiteinteilung 90 34,5 persönliches Befinden 11 4,2 9 3,4 Bedarf 11 4,2 Vermeidung von Stoßzeiten (morgens, mittags) 40 15,3 Markt 6 2,3 in Verbindung mit anderen Terminen, Aufgaben, Einkäufen 9 3,4 Angebote 6 2,3 21 8,0 Wetter 6 2,3 Gewohnheit 2 0,8 Antwort ohne inhaltlichen Bezug 6 2,3 28 10,7 261 101,5 Mobilität (Nahverkehr, Auto zur Verfügung, Mitfahrgelegenheit) Termine, Hobbys Sonstiges Gesamt 6. Wo kaufen Sie denn überwiegend Lebensmittel ein? Ort Anzahl Prozent Wohnort/Stadtteil 747 71,3 Innenstadt 108 10,3 innerstädtisches Gewerbegebiet 56 5,3 außerstädtisches Gewerbegebiet 59 5,6 Sonstiges 73 7,0 5 0,5 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 66 7. Wo kaufen Sie denn überwiegend Lebensmittel ein? (Sonstiges) Ort Anzahl Prozent nächster Ort 42 4,0 nächste Stadt 11 1,0 nächste Großstadt 2 0,2 überall 1 0,1 Angebote 1 0,1 in Verbindung mit Arbeit/Arbeitsweg 5 0,5 Sonstiges 7 0,7 979 93,4 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 8. In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel ein? (Mehrfachnennung) Geschäft Anzahl Prozent kleines Einzelhandelsgeschäft (Fleischer, Bioladen, Drogerie…) 474 45,2 Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland…) 1.006 96,0 Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach) 154 14,7 Markt 321 30,6 Versandhandel 27 2,6 fliegender Händler, Eiermann... 57 5,4 Bahnhof 15 1,4 Kiosk/Tankstelle 35 3,3 Sonstige 13 1,2 Gesamt 1.048 200,6 67 9. In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel ein? (Sonstiges) Geschäft Hofladen Anzahl Prozent 12 1,1 1 0,1 keine Angabe 1.035 98,8 Gesamt 1.048 100,0 Großhandel 10. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Lebensmittel einkaufen? (Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent Produktauswahl 662 63,2 Preise 723 69,1 Qualität 664 63,4 Öffnungszeiten 225 21,5 Bedienung 256 24,5 auf dem Weg 330 31,5 in der Nähe 574 54,8 alles unter einem Dach 264 25,2 9 0,9 45 4,3 1.047 358,4 Kinderbetreuung Sonstiges Gesamt 68 11. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Lebensmittel einkaufen? (Sonstiges) Grund Anzahl Prozent Atmosphäre/Aufmachung 4 12,1 Verkehrsanbindung 1 3,0 Angebote 3 9,1 Parkmöglichkeiten 6 18,2 Bekannte (z. B. Verkäufer) 2 6,1 Zeit 2 6,1 Gewohnheit 2 6,1 Unterstützung kleiner Läden 3 9,1 Bequemlichkeit 2 6,1 Vertrauen 1 3,0 Sonstiges 7 21,2 33 100,0 Gesamt 12. Wie oft kaufen Sie ungefähr Kleidung ein? Häufigkeit Anzahl Prozent mehrmals die Woche 7 0,7 ein Mal die Woche 7 0,7 mehrmals im Monat 79 7,5 ein Mal im Monat 152 14,5 mehrmals im Jahr 455 43,4 44 4,2 304 29,0 1.048 100,0 ein Mal im Jahr nach Bedarf Gesamt 69 13. An welchen Tagen kaufen Sie normalerweise Kleidung? Tag Anzahl Prozent von Montag bis Freitag 521 49,7 Samstag 394 37,6 Sonntag 6 0,6 127 12,1 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 14. Zu welchen Uhrzeiten kaufen Sie Kleidung? Uhrzeit vor 6 Uhr Anzahl Prozent 1 0,1 6-14 433 41,3 14-18 383 36,5 18-20 65 6,2 20-22 11 1,0 2 0,2 153 14,6 1.048 100,0 nach 22 Uhr keine Angabe Gesamt 15. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? (Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent ihrer eigenen Arbeitszeit, 583 60,8 der Arbeitszeit ihres Partners/ihrer Partnerin, 208 21,7 der Kinderbetreuung, 118 12,3 12 1,3 andere Gründe 355 37,0 Gesamt 959 133,1 der Betreuung pflegebedürftige Person, 70 16. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung) Grund nichts (Person kann immer einkaufen) Anzahl Prozent 14 5,2 134 50,2 17 6,4 4 1,5 Bedarf 17 6,4 Vermeidung von Stoßzeiten (morgens, mittags) 20 7,5 2 0,7 12 4,5 5 1,9 14 5,2 Wetter 5 1,9 Antwort ohne inhaltlichen Bezug 2 0,7 33 12,4 267 104,5 individuelle Zeiteinteilung persönliches Befinden Mobilität (Nahverkehr, Auto zur Verfügung, Mitfahrgelegenheit) Gewohnheit in Verbindung mit anderen Terminen, Aufgaben, Einkäufen Angebote Termine, Hobbys Sonstiges Gesamt 17. Wo kaufen Sie Kleidung ein? Ort Anzahl Prozent Wohnort/Stadtteil 207 19,8 Innenstadt 318 30,3 innerstädtisches Gewerbegebiet 15 1,4 außerstädtisches Gewerbegebiet 22 2,1 424 40,5 54 5,2 8 0,8 1.048 100,0 nächste Großstadt Sonstiges keine Angabe Gesamt 71 18. Wo kaufen Sie Kleidung ein? (Sonstiges) Ort Anzahl Prozent nächster Ort 10 14,1 nächste Stadt 32 45,1 Internet/Versandhandel 14 19,7 Ausland 3 4,2 Angebote 1 1,4 Outlet 2 2,8 Sonstiges 9 12,7 71 100,0 Gesamt 19. In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung ein? (Mehrfachnennung) Geschäft Anzahl Prozent Fachgeschäft / Fachkaufhaus (C&A, H&M, kleine Boutiken…) 913 87,5 Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland…) 163 15,6 Warenhaus (Kaufhof, Karstadt...) 456 43,7 Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach) 223 21,4 Versandhandel/Internet 290 27,8 9 0,9 Sonstige 10 1,0 Gesamt 1.043 197,9 Bahnhof/Flughafen 20. In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung ein? (Sonstiges) Geschäft Anzahl Prozent Outlet/Fabrikverkauf 8 0,8 Sonstiges 4 0,4 keine Angabe 1.036 98,9 Gesamt 1.048 100,0 72 21. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen? (Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent Produktauswahl 741 71,2 Preise 738 70,9 Qualität 761 73,1 Öffnungszeiten 151 14,5 Bedienung 367 35,3 auf dem Weg 100 9,6 in der Nähe 182 17,5 alles unter einem Dach 141 13,5 Kinderbetreuung 18 1,7 Sonstiges 33 3,2 1.041 310,5 Gesamt 22. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen? (Sonstiges) Grund Anzahl Prozent Bei Gelegenheit oder Bedarf 2 7,7 Atmosphäre/Übersichtlichkeit 5 19,2 Benzinkosten 1 3,8 Angebote 7 26,9 Parkmöglichkeiten 1 3,8 Gewohnheit 2 7,7 Bequemlichkeit 1 3,8 Sonstiges 7 26,9 26 100,0 Gesamt 73 23. Wie oft kaufen Sie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein? Häufigkeit Anzahl Prozent mehrmals die Woche 3 0,3 ein Mal die Woche 1 0,1 mehrmals im Monat 12 1,1 ein Mal im Monat 42 4,0 mehrmals im Jahr 159 15,2 92 8,8 739 70,5 1.048 100,0 ein Mal im Jahr nach Bedarf Gesamt 24. An welchen Tagen kaufen Sie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein? Tag Anzahl Prozent von Montag bis Freitag 415 39,6 Samstag 446 42,6 Sonntag 4 0,4 183 17,5 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 25. Zu welchen Uhrzeiten kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? Uhrzeit Anzahl Prozent 6-14 421 40,2 14-18 329 31,4 18-20 71 6,8 20-22 10 1,0 5 0,5 212 20,2 1.048 100,0 nach 22 Uhr keine Angabe Gesamt 74 26. Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen? (Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent ihrer eigenen Arbeitszeit, 583 64,9 der Arbeitszeit ihres Partners/ihrer Partnerin, 354 39,4 der Kinderbetreuung, 76 8,5 der Betreuung pflegebedürftige Person, 12 1,3 andere Gründe 201 22,4 Gesamt 898 136,5 27. Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder techn. Geräte kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent nichts (Person kann immer einkaufen) 13 5,9 individuelle Zeiteinteilung 98 44,5 7 3,2 beratende Person Zeit hat bzw. Mitfahrgelegenheit vorhanden 11 5,0 Bedarf 33 15,0 Vermeidung von Stoßzeiten (morgens, mittags) 6 2,7 Gewohnheit 2 0,9 in Verbindung mit anderen Terminen, Aufgaben, Einkäufen 6 2,7 Angebote 5 2,3 gemeinsamem Urlaub mit Partner/gemeinsame Freizeit mit der Familie 4 1,8 Wetter 1 0,5 24 10,9 1 0,5 14 6,4 220 102,3 persönliches Befinden am Wochenende, wenn frei Antwort ohne inhaltlichen Bezug Sonstiges Gesamt 75 28. Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? Ort Anzahl Prozent Wohnort/Stadtteil 204 19,5 Innenstadt 149 14,2 innerstädtisches Gewerbegebiet 111 10,6 außerstädtisches Gewerbegebiet 153 14,6 nächste Großstadt 356 34,0 Sonstiges 59 5,6 keine Angabe 16 1,5 1.048 100,0 Gesamt 29. Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? (Sonstiges) Ort nächster Ort Anzahl Prozent 6 9,4 36 56,3 4 6,3 10 15,6 unterschiedlich 6 9,4 Sonstiges 2 3,1 64 100,0 nächste (größere) Stadt Angebote Internet Gesamt 76 30. In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? (Mehrfachnennung) Geschäft Anzahl Prozent Fachgeschäft / Fachkaufhaus (Saturn, MediaMarkt, Porta, kleine Fachhändler...) 980 94,0 Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland...) 144 13,8 Warenhaus (Kaufhof, Karstadt...) 192 18,4 Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach) 130 12,5 Versandhandel/Internet 233 22,4 Sonstige 6 0,6 Gesamt 1.042 161,7 31. In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? (Sonstiges) Geschäft Anzahl Prozent Second-Hand (Flohmarkt, Antiquitäten) 3 0,3 Sonstiges 2 0,2 keine Angabe 1.043 99,5 Gesamt 1.048 100,0 77 32. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen? (Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent Produktauswahl 698 67,5 Preise 775 75,0 Qualität 772 74,7 Öffnungszeiten 143 13,8 Bedienung 448 43,3 72 7,0 in der Nähe 197 19,1 alles unter einem Dach 137 13,2 Kinderbetreuung 10 1,0 Sonstiges 33 3,2 1.034 317,7 auf dem Weg Gesamt 33. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung) Grund Anzahl Prozent Lieferservice 1 3,6 Kundendienst vor Ort 8 28,6 Internet/Versandhandel 3 10,7 Garantie 2 7,1 regionale Geschäfte 3 10,7 Angebotsvergleich 3 10,7 Bekanntheit 1 3,6 Sonstiges 8 28,6 28 103,6 Gesamt 78 34. Nutzen Sie verkaufsoffene Sonntage oder verlängerte Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- oder Ausflugsorten? (Mehrfachnennung) Antwort Anzahl Prozent Ja, verkaufsoffene Sonntage 342 32,8 Ja, verlängerte Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- oder Ausflugsorten 201 19,3 Nein 612 58,7 1.042 110,8 Gesamt 35. Kaufen Sie dann auch immer ein? Antwort Ja Nein keine Angabe Gesamt Anzahl Prozent 340 32,4 94 9,0 614 58,6 1.048 100,0 36. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Mehrfachnennung) Produkte Anzahl Prozent Lebensmittel 129 38,2 Kleidung 232 68,6 85 25,1 175 51,8 35 10,4 338 194,1 Einrichtungsgegenstände/technische Geräte Geschenke Sonstiges Gesamt 37. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Sonstiges) Produkte regionale Produkte (aus Kurorten) Anzahl Prozent 2 0,2 10 1,0 keine Angabe 1.036 98,9 Gesamt 1.048 100,0 Sonstiges 79 38. Welche weiteren Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs nutzen Sie? (Mehrfachnennung) Antwort Anzahl Prozent täglicher Kleinbedarf 580 80,0 Bahnhof/Tankstelle 144 19,9 Sonstiges 127 17,5 Gesamt 725 117,4 39. Welche weiteren Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs nutzen Sie? (Sonstiges) Antwort Anzahl Prozent keine 93 8,9 Kiosk 5 0,5 Discounter 1 0,1 Internet 1 0,1 Flohmarkt 1 0,1 Antwort ohne inhaltlichen Bezug 1 0,1 946 90,3 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 40. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Mehrfachnennung) Produkte Lebensmittel Anzahl Prozent 570 79,1 9 1,2 Geschenke 185 25,7 Sonstiges 146 20,2 Gesamt 721 126,2 Kleidung 80 41. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Sonstiges) Produkte Anzahl Prozent keine 76 7,3 Zeitung/Zeitschriften 11 1,0 1 0,1 11 1,0 1 0,1 948 90,5 1.048 100,0 nach Bedarf Tabakwaren/Alkohol Sonstiges keine Angabe Gesamt 42. Nutzen Sie Mitternachtseinkäufe? Antwort Ja Nein keine Angabe Gesamt Anzahl Prozent 81 7,7 963 91,9 4 0,4 1.048 100,0 43. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Mehrfachnennung) Produkte Anzahl Prozent Lebensmittel 14 20,6 Kleidung 45 66,2 Einrichtungsgegenstände/technische Geräte 16 23,5 Geschenke 18 26,5 Sonstiges 10 14,7 Gesamt 68 151,5 81 44. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Sonstiges) Produkte Anzahl Prozent nach Bedarf oder Gelegenheit 2 0,2 Antwort ohne inhaltlichen Bezug 5 0,5 Sonstiges 3 0,3 keine Angabe 1.038 99,0 Gesamt 1.048 100,0 45. Hat sich Ihr Einkaufsverhalten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert? Antwort Anzahl Prozent Ja 400 38,2 Nein 646 61,6 2 0,2 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 46. Wie hat sich Ihr Einkaufsverhalten verändert? (Mehrfachnennung) Antwort Anzahl Prozent öfter 49 12,4 mehr 28 7,1 377 95,2 28 7,1 396 121,7 zu anderen Zeiten Sonstiges Gesamt 82 47. Wie hat sich Ihr Einkaufsverhalten verändert? (Sonstiges) Antwort Anzahl Prozent später 1 0,1 nur bei Bedarf später 3 0,3 13 1,2 spontaner 1 0,1 sonntags 1 0,1 Sonstiges 12 1,1 Gesamt 31 3,0 keine Angabe 1.017 97,0 Gesamt 1.048 100,0 entspannter/weniger hektisch 48. Hat sich Ihrer Meinung nach die Freundlichkeit des Personals verändert? Antwort Anzahl Prozent eher verbessert 55 5,2 gleich geblieben 828 79,0 eher verschlechtert 137 13,1 28 2,7 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 49. Hat sich die Beratung der Verkäufer verändert? Antwort Anzahl Prozent eher verbessert 44 4,2 gleich geblieben 796 76,0 eher verschlechtert 172 16,4 36 3,4 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 83 50. Welche Wünsche oder Vorschläge haben Sie, um IHRE Zufriedenheit zu steigern? (Mehrfachnennung) Wünsche/Vorschläge Keine Anzahl Prozent 162 29,5 45 8,2 168 30,5 58 10,5 7 1,3 30 5,5 125 22,7 Weniger Service, Personal zu aufdringlich 2 0,4 Zuviel Werbung 3 0,5 Preise zu hoch 2 0,4 Zu großes Angebot, Überfluss 3 0,5 Besseres Angebot (zuverlässiger, größer, frischer,...) 6 1,1 Antwort ohne inhaltlichen Bezug 34 6,2 Sonstiges 11 2,0 550 119,3 Personal entlasten / mehr Gehalt für das Personal Öffnungszeiten reduzieren / freien Sonntag bewahren / allg. Änderungen rückgängig machen Öffnungszeiten erweitern / gegen jede Beschränkung Kleine Läden und Innenstadtlagen erhalten bzw. unterstützen / mehr Einkaufsmöglichkeiten vor Ort Einheitliche Öffnungszeiten Mehr, freundlicheres bzw. qualifizierteres Personal / mehr Service, mehr Beratung Gesamt 51. Welcher Altersgruppe gehören Sie an? Alter Anzahl Prozent bis 25 Jahre 84 8,0 25-40 Jahre 217 20,7 41-60 Jahre 432 41,2 61 Jahre und älter 264 25,2 51 4,9 1.048 100 keine Angabe Gesamt 84 52. Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort? Einwohner Anzahl Prozent weniger als 5.000 315 30,1 5.000-20.000 330 31,5 20.000-100.000 236 22,5 mehr als 100.000 145 13,8 22 2,1 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 53. Wie weit ist die Entfernung ihres Wohnorts zur nächsten Großstadt? Entfernung Anzahl Prozent Wohnort ist Großstadt 173 16,5 bis 20 km 235 22,4 20-30 km 159 15,2 30-40 km 126 12,0 40-50 km 113 10,8 über 50 km 230 21,9 12 1,1 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 54. Sind Sie derzeit berufstätig? Antwort Anzahl Prozent Ja 602 57,4 Nein 442 42,2 4 0,4 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 85 55. Beschäftigungsumfang Beschäftigungsumfang Vollzeit Anzahl Prozent 352 33,6 39 3,7 Teilzeit 20 bis unter 30 Stunden 117 11,2 Teilzeit 10 bis unter 20 Stunden 56 5,3 400€ Job 29 2,8 455 43,4 1.048 100,0 Teilzeit ab 30 Stunden keine Angabe Gesamt 56. Arbeiten Sie im Schichtdienst? Antwort Anzahl Prozent Ja 106 10,1 Nein 493 47,0 keine Angabe 449 42,8 1.048 100,0 Gesamt 57. Arbeiten Sie auch am Samstag oder Sonntag? Antwort Anzahl Prozent Ja, am Samstag 66 6,3 Ja, am Sonntag 8 0,8 Ja, samstags und sonntags 194 18,5 Nein 332 31,7 keine Angabe 448 42,7 1.048 100,0 Gesamt 86 58. Ist Ihr Wohnort gleichzeitig Ihr Arbeitsort? Antwort Anzahl Prozent Ja 265 25,3 Nein 336 32,1 keine Angabe 447 42,7 1.048 100,0 Gesamt 59. Wie weit ist die Entfernung zwischen Ihrem Arbeitsort und Ihrem Wohnort? Entfernung Anzahl Prozent bis 10 km 71 6,8 10-20 km 101 9,6 20-30 km 69 6,6 30-40 km 31 3,0 40-50 km 24 2,3 über 50 km 37 3,5 715 68,2 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 60. Wie viele Personen leben insgesamt in ihrem Haushalt? Personen Anzahl Prozent eine 166 15,8 zwei 419 40,0 drei 166 15,8 vier 201 19,2 fünf oder mehr 82 7,8 keine Angabe 14 1,3 1.048 100,0 Gesamt 87 61. Wer lebt mit im Haushalt? (Mehrfachnennung) Antwort Ehepartner Anzahl Prozent 659 76,0 98 11,3 1 Kind 169 19,5 2 Kinder 188 21,7 3 Kinder 47 5,4 mehr als 3 Kinder 20 2,3 Eltern/teil, Schwiegereltern 77 8,9 Geschwister 24 2,8 Mitbewohner 9 1,0 pflegebedürftige Person 7 0,8 867 149,7 Lebenspartner Gesamt 62. Wie viel beträgt Ihr Netto-Haushaltseinkommen? Netto-Haushaltseinkommen bis 1.000€ Anzahl Prozent 51 4,9 1.000-2.000€ 178 17,0 2.000-3.000€ 254 24,2 3.000-4.000€ 136 13,0 über 4.000€ 76 7,3 353 33,7 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt 88 63. Geschlecht Geschlecht Anzahl Prozent männlich 353 33,7 weiblich 680 64,9 15 1,4 1.048 100,0 keine Angabe Gesamt