Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/2550

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Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/2550
Drucksache 16/2550
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode
Unterrichtung
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Hannover, den 02.06.2010
Herrn
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Hannover
Sehr geehrter Herr Präsident,
beigefügt übersende ich den
Bericht der Landesregierung nach § 10 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG).
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Christian Wulff
(Ausgegeben am 07.06.2010)
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit
Bericht
über die Auswirkungen des
Niedersächsischen Ladenöffnungs- und
Verkaufszeitengesetzes
(NLöffVZG)
April 2010
1
Inhaltsverzeichnis
A. Ausgangssituation..................................................................................................3
Vorgeschichte, Ziele und Schwerpunkte des Gesetzes ..........................................3
Wesentliche Regelungsinhalte des NLöffVZG ........................................................4
Gesetzesänderung vom 20. Februar 2009..............................................................4
Anlass für die Berichterstattung ..............................................................................4
Regelungen in den Bundesländern.........................................................................5
Rechtsprechung......................................................................................................6
Vorgehensweise bei der Berichterstattung..............................................................7
B. Kurzfassung Ergebnis ............................................................................................8
C. Auswertung der Befragungsergebnisse .................................................................9
Allgemein ................................................................................................................9
Erfahrungen des MS seit Inkrafttreten des Gesetzes..............................................9
Ergebnisse der Befragungen ................................................................................10
1. Öffnungszeiten ...........................................................................................10
1.1
Werktägliche Öffnungs- und Verkaufszeiten (§ 3 Abs. 1 NLöffVZG) ......10
1.2
Besondere Abendöffnungszeiten in der Woche („Moonlight-Shopping“) 13
1.3
Sonn- und Feiertage (§§ 4 und 5 NLöffVZG) ..........................................14
1.3.1
Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ...........................................14
1.3.2
Heilbäder, Wallfahrtsorte, Ausflugsorte ( § 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG).16
1.3.3
Verkaufsoffene Sonntage (§ 5 NLöffVZG) ..........................................16
1.3.4
Heilbäder und verkaufsoffene Sonntage .............................................19
2. Beschäftigungsverhältnisse........................................................................19
3. Umsatzverlagerung ....................................................................................20
4 Soziale Beziehungen der Beschäftigten.....................................................22
4.1
Kinderbetreuung .....................................................................................22
4.3
Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger...............................................24
4.4
Ehrenamt ................................................................................................24
5. Auswirkungen auf Kriminalität ....................................................................26
6. Situation Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ..................................26
7. Gesundheit .................................................................................................27
8. Arbeitsschutz..............................................................................................28
9. Situation der Konsumentinnen und Konsumenten .....................................28
9.1
Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen .....................28
9.2
Zufriedenheit im Allgemeinen .................................................................29
9.3
Wünsche.................................................................................................29
10.
Verwaltungsaufwand bei den Kommunen ..............................................30
11.
Sonstiges ................................................................................................31
D. Fazit .....................................................................................................................31
Anlagen ....................................................................................................................35
2
A. Ausgangssituation
Vorgeschichte, Ziele und Schwerpunkte des Gesetzes
Durch die Änderung des Grundgesetzes (Förderalismusreform 2006) haben die Bundesländer mit Wirkung vom 1. September 2006 die Kompetenz erhalten, die Ladenöffnungszeiten neu zu regeln. Diese waren bisher in dem Gesetz über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), neu gefasst am 2. Juni 2003
(BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S.
1954) bestimmt.
Mit Wirkung vom 1. April 2007 trat das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungszeiten- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 in Kraft (Nds. GVBl.
2007, S. 111).
Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der Ladenöffnungszeiten an die veränderten
Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen. Mit der Freigabe der
Öffnungszeiten an Werktagen sollte der Einzelhandel die erforderliche Flexibilität
erhalten, sich auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten einzustellen. Gleichzeitig sollten Impulse für innovative Verkaufsstrategien auch im mittelständischen Einzelhandel geschaffen werden, um so dessen Vorzüge gegenüber
dem Versandhandel und dem E-Commerce besser zu platzieren. An der Sonn- und
Feiertagsruhe wurde aus religiösen, kultur- und familienpolitischen Gründen sowie
zur Gewährleistung des arbeitsfreien Sonn- und Feiertages für die Beschäftigen festgehalten. Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nur in Ausnahmefällen und
unter Abwägung der vorhandenen und allgemein anerkannten Freizeitbedürfnisse in
der Bevölkerung mit den Schutzinteressen der Beschäftigten möglich bleiben. Das
Gesetz sollte schließlich auch dem Abbau bürokratischer Regelungen dienen 1 .
1
ausführlicher dazu: LT-Drs. 15/3276
3
Wesentliche Regelungsinhalte des NLöffVZG
Grundsätzlich gilt in Niedersachsen für Werktage die sog. „6 x 24-StundenRegelung“ (§ 3 Abs. 1 NLöffVZG).
Gleichzeitig wird der verfassungsrechtlich gebotene Sonn- und Feiertagsschutz im
erforderlichen Umfang weiter gewährleistet. In einer Reihe von Orten (Kur- und Erholungsorten, Ausflugs- und Wallfahrtsorten) sowie für bestimmte Verkaufsstellen
und Waren ist der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise möglich (§ 4
Abs. 1 NLöffVZG).
Neben den Ausnahmen nach § 4 NLöffVZG können auf Antrag weitere Verkaufsstellen an insgesamt bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr für die Dauer von fünf
Stunden täglich öffnen („verkaufsoffene Sonntage“, § 5 Abs. 1 NLöffVZG).
Gesetzesänderung vom 20. Februar 2009
Nach Inkrafttreten des NLöffVZG am 1. April 2007 kam es zu einer zwar zulässigen
aber unerwünschten Ausweitung von Verkaufsaktionen an Sonn- und Feiertagen in
den Ausflugsorten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der umliegenden Gemeinden. Es wurden deshalb die §§ 4 und 5 NLöffVZG mit Änderungsgesetz
vom 20. Februar 2009 (Nds. GVBl. S. 31) mit Wirkung vom 1. April 2010 modifiziert.
Ab 1. April 2010 dürfen in Ausflugsorten Schmuck und Bekleidung nicht mehr an
Sonn- und Feiertagen verkauft werden. Als Ausgleich für diese Einschränkung des
Warenkorbes wurde den Verkaufsstellen in den Ausflugsorten die Möglichkeit der
insgesamt achtmaligen - statt vorher viermaligen - Sonntagsöffnung eingeräumt.
Anlass für die Berichterstattung
§ 10 NLöffVZG verpflichtet die Landesregierung, die Auswirkungen dieses Gesetzes
bis zum 31. März 2010 zu überprüfen.
4
Regelungen in den Bundesländern
15 Landesgesetzgeber haben nach Übergang der Gesetzgebungskompetenz vom
Bund auf die Länder Ladenöffnungs-/Ladenschlussgesetze verabschiedet. Lediglich
das Parlament des Freistaates Bayern hat von seiner Gesetzgebungskompetenz
keinen Gebrauch gemacht. Dort gilt weiterhin das Ladenschlussgesetz des Bundes.
Vergleicht man die bestehenden „15 plus 1“ Landesregelungen, so muss man feststellen, dass es keine identischen Regelungen gibt. Jeder Landesgesetzgeber hat
entsprechend den Belangen und Interessen seines Landes Regelungen konzipiert.
Es ist bundesweit eine höchst unterschiedliche Ladenöffnungssituation - insbesondere was die Regelungen zur Sonn- und Feiertagsöffnung und die Definition der Warenkörbe betrifft - entstanden, die einen darstellenden Vergleich nahezu unmöglich
macht.
Die niedersächsische „6 x 24-Stunden-Regelung“ gilt in acht weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein).
Zwar besteht in allen Gesetzen das grundsätzliche Verbot der sonn- und feiertäglichen Öffnung, jedoch sind die Ausnahmen zu diesem Verbot in den Bundesländern
je nach gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Landesspezifika und Feiertagen sowie der jeweiligen Tourismussituation unterschiedlich ausgeprägt.
So unterschiedlich die Regelungen der einzelnen Landesgesetze sind, so unterschiedlich sind auch die Regelungen hinsichtlich ihrer Überprüfung. In einigen Ländern steht wie in Niedersachsen eine Überprüfung an. In anderen Ländern verlieren
die Gesetze zu einem bestimmten Stichtag ihre Gültigkeit. Das Land SchleswigHolstein hat sein Gesetz bereits ein Jahr nach Inkrafttreten einer Überprüfung unterzogen. Als dortiges Ergebnis wurde festgestellt: 2
„Es ist bereits nach dem relativ kurzen Zeitraum seit Inkrafttreten des Ladenöffnungszeitengesetzes erkennbar, dass die Liberalisierung des Ladenschlusses sich bewährt hat. Die vereinfachten
Neuregelungen haben im Großen und Ganzen eine positive Resonanz erfahren; sowohl von Sei2
Quelle: Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2585
5
ten der vollziehenden und überwachenden Behörden als auch von Seiten des Handels. Weitergehende Wünsche von Seiten des Handels betreffen vornehmlich die Sonn- und Feiertagsöffnung. Hier hat das Grundgesetz eine klare Grenze gesetzt, deren Rahmen das Gesetz zu Gunsten der Gewerbetreibenden ausfüllt und dabei dem Schutz der Sonn- und Feiertage Rechnung
trägt.
Die oben beschriebenen vereinzelt aufgetretenen Schwierigkeiten sind nach Einschätzung der
Landesregierung zu einem großen Teil als Anfangsschwierigkeit auf fehlende Erfahrung im Umgang mit der neuen Rechtslage zurückzuführen. Sie dürften sich durch klarstellende Erlasse beheben lassen und erfordern aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
kein parlamentarisches Änderungsverfahren. Die Übernahme von Regelungen anderer Länder zu
den verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen aus „besonderem Anlass“ sollte Gegenstand einer
späteren Evaluierung sein.“
Rechtsprechung
Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind seit März 2008 zwei Verfahren gegen
das NLöffVZG anhängig (Az.: 1 BvR 784/08 und 1 BvR 939/08), über deren Zulassung bislang noch nicht entschieden wurde. Der Wortlaut der Beschwerden ist dem
Fachministerium nicht bekannt.
Bekannt ist aber die Entscheidung des BVerfG vom 1. Dezember 2009 (Az.: BvR
2857/07 und BvR 2858/07), mit der Teile des Berliner Ladenöffnungsgesetzes für
verfassungswidrig erklärt wurden (s. Pkt. 1.3.3). Das NLöffVZG entsprach von Beginn an den Vorgaben, die das BVerfG in dieser Entscheidung entwickelt hat.
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat in einer Entscheidung vom 7. April 2010
einer Normenkontrollklage gegen die dortige Bäderverkaufsverordnung stattgegeben. In einer Pressemeldung führt das Gericht aus, die angefochtene Verordnung
sei nicht von der Verordnungsermächtigung im Ladenöffnungsgesetz gedeckt. Dies
ist eine Frage, die sich in Niedersachsen nicht stellt.
Eine genaue Analyse der Entscheidung wird erst möglich sein, wenn die vollständigen Urteilsgründe vorliegen.
6
Vorgehensweise bei der Berichterstattung
Ausgehend von den Überlegungen, Anregungen und Befürchtungen, die die Verbände und gesellschaftsrelevanten Gruppen während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen haben, wurde ein Fragebogen entwickelt, der diese
Diskussionspunkte widerspiegelt 3 . Darüber hinaus wurden zusätzliche, dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) im Laufe des Berichtszeitraums bekannt gewordene Aspekte abgefragt.
Folgende Verbände, Gruppierungen und Institutionen wurden befragt:
1. Verbände und gesellschaftsrelevante Gruppierungen
Die Verbände und gesellschaftsrelevanten Gruppen, die bereits am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren (Anlage 1), wurden mit dem in Anlage 2
beigefügten Fragebogen um Auskunft gebeten. Von den angeschriebenen 31
Verbänden haben 27 geantwortet. Eine Übersicht der Antworten findet sich in
Anlage 3. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens erklärte in einem Gespräch mit dem MS, dass ihm eine Beantwortung der Fragen als Verband nicht möglich sei. Dies könnten ausschließlich
die einzelnen Kommunen als unmittelbare Vollzugsbehörden des NLöffVZG
sowie die Landkreise, die für weitere Aufgaben (z. B. öffentlicher Personennahverkehr) zuständig seien.
2. Gemeinden, Städte und Landkreise
Auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens wurde ein verkürzter Fragebogen für die Kommunen erstellt
(Anlage 4). Von den rd. 460 Kommunen liegen 287 Antworten vor, davon 14
von Landkreisen und neun von kreisfreien Städten. Die Antworten sind in Anlage 5 dargestellt.
3
Bei der Erstellung des Fragebogens ist die Thematik der Verkaufsstelle „Apotheke“ wegen des eingeschränkten Warensortiments und der gesetzlichen Verpflichtung zur Dienstbereitschaft nicht berücksichtigt worden. Die Stellungnahmen der Apothekerkammer Niedersachsen sowie des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V. zeigen keine Probleme mit den Öffnungszeiten auf.
7
3. Konsumentinnen und Konsumenten
Um Aussagen zum Einkaufsverhalten zu erhalten, war eine Befragung der
Konsumentinnen und Konsumenten erforderlich. Damit wurde das Institut für
Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover (ies) beauftragt. Es wurden 1.000 Personen mit Hilfe eines in Abstimmung
mit dem MS erstellten Fragenkatalogs befragt. Das Ergebnis der Befragung
wird in dem Projektbericht des ies (Anlage 6) ausführlich dargestellt und ausgewertet.
4. Staatliche Gewerbeaufsichtsämter
Die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in ihrer Funktion als Arbeitsschutzbehörden wurden ebenfalls gebeten, ihre Erfahrungen mit dem
NLöffVZG mitzuteilen. Als Orientierung wurde ihnen der „Verbandsfragebogen“ (Anlage 2) überlassen.
B. Kurzfassung Ergebnis
Die Aussagen der Verbände, der gesellschaftlich relevanten Gruppen und der Kommunen sowie der vom ies befragten Konsumentinnen und Konsumenten ergeben in
der Gesamtschau folgendes Bild:
•
Es ist eine moderate Nutzung der veränderten Ladenöffnungszeiten festzustellen. Der zuvor erwartete bzw. befürchtete Umbruch im Verkaufs- und Einkaufsverhalten ist nicht eingetreten. Konsumentinnen und Konsumenten sind mit den
bestehenden Öffnungszeiten zufrieden.
•
Die im Gesetzgebungsverfahren von einigen Verbänden und Gruppierungen
befürchteten negativen Auswirkungen der liberalisierten Ladenöffnungszeiten,
z. B. im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen und -verschärfungen sowie auf
das Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien, sind nicht eingetreten.
8
•
In dem Zeitraum nach Einführung des NLöffVZG haben sich keine eindeutig
feststellbaren Veränderungen bei der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse ergeben, die unmittelbar auf die veränderten Öffnungszeiten zurückzuführen sind.
•
Der Verwaltungsaufwand (Genehmigungs- und Kontrollaufwand) wird von den
Vollzugsbehörden im Wesentlichen als gleichbleibend beschrieben.
C. Auswertung der Befragungsergebnisse
Allgemein
Die Regelungen dieses Gesetzes haben direkte Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung Niedersachsens. Betroffen sind Personen in ihren Rollen als Verkaufsstelleninhaberinnen und –inhaber, als Verkäuferinnen und Verkäufer oder als Konsumentinnen und Konsumenten.
Folgende Eckdaten werden zugrunde gelegt 4 :
Bevölkerung
16 Jahre und älter
Anlage 7
Verkaufsstellen
Anlage 8
Beschäftigte
Anlage 9
Letzter Stichtag vor Inkraft- Derzeit letzter Stichtag
treten des NLöffVZG
31.12.2006
31.12.2008
7 982 685
7 947 244
31.12.2006
45 156
31.03.2007
308 480
31.12.2007
44 823
31.03.2009
319 040
Erfahrungen des MS seit Inkrafttreten des Gesetzes
Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ist zum
Zeitpunkt des Berichts drei Jahre in Kraft.
4
Die Daten zur Bevölkerung und zur Anzahl der Verkaufsstellen wurden vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigtenzahlen
hat die Bundesagentur für Arbeit geliefert.
9
Wie sich aus Werbeanzeigen und Werbeblättern ergab, haben einige Verkaufsstellen in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, insbesondere Filialisten
der Lebensmittel- und Bekleidungsbranche, die Ladenöffnungszeiten ihrer Verkaufsstellen weit ausgedehnt (z. B. von 9.00 Uhr bis 24.00 Uhr). Auch andere Verkaufsstellen, insbesondere in den größeren Städten Niedersachsens, testeten in der Anfangszeit erweiterte Ladenöffnungszeiten.
Inzwischen ist diese Erprobungsphase abgeschlossen und die Ladenöffnungszeiten
sind vielerorts wieder auf ein engeres Maß zurückgegangen.
Die meisten Fragen an das MS wurden zur Auslegung der Regelungen in den §§ 4
und 5 NLöffVZG (Ausnahmen für Sonn- und Feiertage) gestellt. Sie konnten in der
überwiegenden Zahl der Fälle kurzfristig telefonisch geklärt werden. In einigen Fällen
zeigte sich, dass Gesetzesformulierungen nicht eindeutig verstanden wurden. Hier
wurde Hilfestellung bei der Auslegung des Gesetzes gegeben.
Insgesamt wurde festgestellt, dass viele der im Gesetzgebungsverfahren genannten
Aspekte von Emotionen oder persönlichen Empfindungen geleitet waren. Die tatsächlichen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis bestätigen diese Befürchtungen
nicht.
Ergebnisse der Befragungen
Die Antworten der Verbände und Kommunen wurden in Tabellenform in den Anlagen 3 und 5 zusammengestellt 5 .
1.
Öffnungszeiten
1.1
Werktägliche Öffnungs- und Verkaufszeiten (§ 3 Abs. 1
NLöffVZG)
5
Gelegentlich ergeben die Summen der einzelnen Spalten in einem Frageblock bzw. in den Frageblöcken kein mathematisch korrektes Bild. Dieser Umstand ist auf die unterschiedliche Beantwortungsweise der befragten Verbände und Kommunen zurückzuführen. Die Bereiche mit besonderen
Diskrepanzen werden genannt. Wenn in diesen Fällen eine Auswertung der absoluten Zahlen nicht
erfolgen kann, so war oftmals trotzdem eine qualitative Auswertung möglich.
10
Verbände
Alle Verbände erklären übereinstimmend, dass sowohl inhabergeführte Verkaufsstellen als auch Filialisten - also auch mittlere und große Verkaufsstellen - die neuen
Verkaufszeiten in moderatem Umfang nutzen.
Alle beteiligten Verbände teilen mit, dass ihre Mitglieder täglich von der Möglichkeit
der verlängerten Ladenöffnungszeiten am Abend Gebrauch machen. Es werden
Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr genannt. Die Gewerkschaft ver.di teilt
mit, dass in Einzelfällen sogar Öffnungszeiten bis 24.00 Uhr bekannt sind.
Die Frage, ob die erweiterten Ladenöffnungszeiten in den Morgenstunden in Anspruch genommen werden, verneint die überwiegende Zahl der Verbände sowie
auch ver.di. Der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen berichtet von Öffnungszeiten vor 06.00 Uhr.
Bei den in den Abendstunden verkauften Warenkörben handelt es sich hauptsächlich um Lebensmittel, aber auch um Bekleidung, Schmuck sowie Elektroartikel.
Kommunen
192 von 278 antwortenden Kommunen berichten von Ladenöffnungszeiten nach
20.00 Uhr. Öffnungszeiten bis Mitternacht gibt es in Lingen, Loxstedt, Lüneburg,
Norden, Varel, Wolfsburg, in Hannover teilweise sogar bis 02.00 Uhr morgens. In der
Mehrzahl der Gemeinden haben die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr geöffnet. 194
Kommunen (darunter die neun kreisfreien Städte) erklären, dass diese Öffnungszeiten von Lebensmittelgeschäften/Supermärkten in Anspruch genommen werden. 178
Kommunen stellten fest, dass auch andere Verkaufsstellen die späten Abendstunden zur Öffnung nutzen.
Konsumentinnen und Konsumenten 6
Den Ergebnissen der ies-Studie zufolge werden Lebensmittel von 80 % der Befragten, Kleidung von 50 % der Befragten von Montag bis Freitag eingekauft. An Samstagen werden hauptsächlich Kleidung, Einrichtungsgegenstände sowie technische
Geräte gekauft.
6
Projektbericht des ies Seiten 29, 30
11
Die Haupteinkaufszeit liegt bei allen drei Warengruppen zwischen 6.00 Uhr und
14.00 Uhr. Auch der Nachmittag bis 18.00 Uhr wird häufig für Einkäufe genutzt. Spätere Öffnungszeiten sind nur für vergleichsweise wenig Befragte relevant. Der Zeitraum von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr wird von einem Großteil der Befragten vor allem
für Lebensmitteleinkäufe genutzt. Nach 20.00 Uhr wird seltener eingekauft. Hauptsächlich Berufstätige machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Haupteinflussfaktor auf die Haupteinkaufszeit ist die eigene Arbeitszeit, aber auch
die Arbeitszeit der Partnerin bzw. des Partners. Dies trifft vor allem auf die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten zu. Für den Einkauf
von Lebensmitteln und Kleidung ist dieser Faktor von deutlich geringerer Relevanz.
Lebensmittel werden überwiegend im Wohnort oder im Stadtteil gekauft. Kleidung
hingegen eher in der Innenstadt oder der nächsten Großstadt. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte wiederum werden eher in der nächsten Großstadt
oder den außer- und innerstädtischen Gewerbegebieten gekauft.
Lebensmittel werden von den meisten Befragten in Supermärkten bzw. Discountern
gekauft, wohingegen Kleidung, Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in
der Regel in Fachgeschäften gekauft werden. Diese Waren werden zudem von einem großen Anteil der Befragten beim Versandhandel bzw. im Internet erworben.
27,8 % der Befragten kaufen auf diesem Weg Kleidung und 15,6 % Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein.
Für die Entscheidung, wo Lebensmittel, Kleidung oder Einrichtungsgegenstände und
technische Geräte gekauft werden, sind für die Konsumentinnen und Konsumenten
vor allem die Preise, die Produktauswahl und die Qualität wichtig. Für die Entscheidung, welches Geschäft aufgesucht wird, ist beim Lebensmittelkauf zudem die Nähe
zum Wohnort entscheidend. Sowohl für den Kleidungskauf als auch den Kauf von
Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten ist hingegen vor allem die fachkundige Beratung maßgeblich.
12
Fachliche Bewertung:
Die erweiterten Ladenöffnungszeiten an Werktagen werden in moderatem Umfang in
Anspruch genommen werden. Auch wenn die 6 x 24-Stunden-Regelung nicht in vollem Umfang von den Verkaufsstellen angeboten wird, sind die Konsumentinnen und
Konsumenten mit den geltenden Ladenöffnungszeiten zufrieden.
1.2
Besondere Abendöffnungszeiten in der Woche („MoonlightShopping“)
Verbände
Acht Verbände berichten über besondere Verkaufssituationen, wie gelegentlichen
oder auch regelmäßigen nächtlichen Verkauf. Dabei werden in der Regel alle Sortimente angeboten. Gelegentlich werden diese Aktionen mit Stadtfesten verbunden.
Aber auch themenbezogene Öffnungen einzelner Verkaufsstellen sind bekannt. Hier
ist z. B. die Harry-Potter-Night im Buchhandel zu nennen. Vom Niedersächsischen
Industrie- und Handelskammertag wurde ergänzend bemerkt, dass in dieser Zeit
häufig Beratungsgespräche stattfinden und eher Mitnahmeartikel verkauft werden.
Kommunen
Die Frage nach diesen besonderen Verkaufssituationen verneinen 176 Kommunen.
Dazu gehört auch die kreisfreie Stadt Emden. 98 Kommunen, darunter auch die anderen acht kreisfreien Städte, erklären, dass solche Verkaufssituationen stattfinden.
Konsumentinnen und Konsumenten 7
Nur 8 % der Befragten nutzen die Möglichkeit des Mitternachtseinkaufs.
Davon kaufen 66 % Kleidung und 27 % Geschenke, 24 % Einrichtungsgegenstände
sowie technische Geräte und 21 % Lebensmittel.
Fachliche Bewertung:
Die Möglichkeit des „Night-Shopping“ wird unterschiedlich genutzt. Dabei ist auffällig,
dass das „Event“ und nicht die Einkaufsmöglichkeit im Vordergrund steht.
7
Projektbericht des ies Seite 28
13
1.3
Sonn- und Feiertage (§§ 4 und 5 NLöffVZG)
Das Katholische Büro Niedersachsen und die Konföderation Evangelischer Kirchen
in Niedersachsen haben den Fragebogen nicht ausgefüllt, sondern folgende Stellungnahmen zu der Sonn- und Feiertagsregelung abgegeben:
Katholisches Büro Niedersachsen:
„Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass der staatliche Gesetzgeber in den
vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen ist, den verfassungsrechtlich
garantierten Sonn- und Feiertagsschutz im Blick auf eine stärkere Gewichtung von
wirtschaftlichen Interessen zu relativieren. Besonders deutlich wird dieses an den als
Kopie beigefügten Werbeschlagzeilen in einer Osnabrücker Sonntagszeitung aus
dem Jahr 2007, wo für die Stadt Bad Essen der freie Einkauf am Ostersonntag und
Ostermontag offensiv beworben wird.“
Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen:
„Aus der Gesamtlage, die sich uns darstellt, müssen wir allerdings zu unserem Bedauern feststellen, dass der staatliche Gesetzgeber in den vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen ist, den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und
Feiertagsschutz im Blick auf eine stärkere Gewichtung von wirtschaftlichen Interessen zu relativieren. Dagegen sprechen wir uns auch weiterhin aus.“
Die Erkenntnisse der Kommunen zur Sonntagsöffnung ergeben sich aus dem Fragenblock „Verwaltungsaufwand“ (s. Ziffer 10 des Berichts).
1.3.1 Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Verbände
24-Stunden-Regelung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 NLöffVZG)
Nahezu alle Verbände stellen fest, dass die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Verkaufsstellen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Lediglich der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. verneint dies für seine genossenschaftseigenen Tankstellen.
14
3-Stunden-Regelung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 NLöffVZG)
Dass Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf
von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind, von der neuen Möglichkeit Gebrauch
machen, beschreiben 11 Verbände. Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
verneint die Öffnungsmöglichkeit für die seinem Verband angehörenden genossenschaftlichen Verkaufsstellen.
Über konkretes Zahlenmaterial verfügt keiner der Verbände. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammer Hannover-Braunschweig und ver.di berufen sich auf Veröffentlichungen in den Medien.
Die Zeiträume für den sonn- und feiertäglichen Verkauf werden von den Verkaufsstellen unterschiedlich stark ausgeschöpft. Dabei nehmen im Wesentlichen die inhabergeführten Verkaufsstellen und die Filialisten diese Möglichkeit wahr. Aber auch
Mittel- und Großbetriebe nutzen die Möglichkeiten, soweit eine entsprechende Kundenfrequenz vorhanden ist. Der Verkauf erstreckt sich dabei auf alle zulässigen Waren.
Bäcker und Floristen wünschen längere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.
Konsumentinnen und Konsumenten 8
725 Befragte beantworten diese Frage. 80 % von ihnen decken sonntags ihren „täglichen Kleinbedarf“ (§ 2 Abs. 2 NLöffVZG) in Bäckereien oder Blumengeschäften.
Fast 20 % nutzen sonntags die Möglichkeit, am Bahnhof oder an einer Tankstelle
einzukaufen.
Hier werden am häufigsten Lebensmittel (80 %) und Geschenke (26 %) eingekauft.
Darüber hinaus Zeitungen oder Zeitschriften, Tabakwaren und Alkohol.
Fachliche Bewertung:
Die Möglichkeit der Ladenöffnung und des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen wird
von den Verkaufsstellen und Konsumentinnen und Konsumenten gut genutzt.
8
Projektbericht des ies Seite 28, 29
15
Den Wünschen nach längeren Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen von Bäckern und Floristen an Sonn- und Feiertagen stehen das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten und deren Zufriedenheit entgegen.
1.3.2 Heilbäder, Wallfahrtsorte, Ausflugsorte (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG)
Mit zeitlichen Einschränkungen dürfen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugs- und
Wallfahrtsorten bestimmte Artikel für die Dauer von acht Stunden täglich an Sonnund Feiertagen verkauft werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG).
Verbände
Dass Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten von der neuen Möglichkeit der
Sonn- und Feiertagstagsöffnung Gebrauch machen, beschreiben zehn Verbände, in
Ausflugsorten neun Verbände und in Wallfahrtsorten fünf Verbände. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. und der Genossenschaftsverband Weser-Ems
e.V. berichten, dass ihre Mitglieder von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.
Konsumentinnen und Konsumenten
Die Ergebnisse der Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten zu diesem
Fragenkomplex werden an anderer Stelle beschrieben (s. Ziffer 1.3.4 des Berichts).
Fachliche Bewertung:
Die Öffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten sowie in Ausflugs- und Wallfahrtsorten werden in moderatem Umfang genutzt. Für eine Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten über die Regelungen des Änderungsgesetzes hinaus sieht die Landesregierung keinen Bedarf.
1.3.3 Verkaufsoffene Sonntage (§ 5 NLöffVZG)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Niedersachsen eine Ladenöffnung an
höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr und höchstens für die Dauer von fünf
Stunden täglich zulässig.
16
Verfassungsrechtliche Situation
Mit Urteil vom 1. Dezember 2009 (Az. BvR 2857/07 und BvR 2858/07) hat das
BVerfG entschieden, dass die Regelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes zur
Ladenöffnungsmöglichkeit an allen vier Adventssonntagen mit Art. 4 Abs. 1 und Abs.
2 in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung
(WRV) unvereinbar ist.
Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe
müsse diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben; die Ausnahme davon bedürfe eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes.
Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügten dafür grundsätzlich nicht.
Zudem müssen bei einer flächendeckenden und den gesamten Einzelhandel erfassenden Freigabe der Ladenöffnung rechtfertigende Gründe von besonderem Gewicht vorliegen, wenn mehrere Sonn- und Feiertage in Folge über jeweils viele Stunden hin freigegeben werden sollen 9 .
Das NLöffVZG entspricht diesen Vorgaben. Es enthält keine Regelung, die eine Ladenöffnung an vier Adventssonntagen erlaubt. Vielmehr hat der Landesgesetzgeber
diesen Sonntagen vor Weihnachten einen besonderen Stellenwert eingeräumt, wie
§ 5 Abs. 1 Satz 2 NLöffVzG verdeutlicht, der die Adventssonntage von der Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG ausnimmt.
Auch die verfassungsrechtliche Vorgabe, wonach unabhängig von der Adventszeit
eine voraussetzungslose Öffnungsmöglichkeit an vier zusammenhängenden Sonntagen verfassungswidrig wäre, erfüllt das NLöffVZG. Denn die Regelungen in § 5
Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG, nach denen theoretisch derartige Sonntagsöffnungszeiten
möglich wären, sehen deutlich weitere Einschränkungen als die Berliner Regelungen
vor (Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereiches oder
einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung, Soll-Regelung,
behördliche Entscheidung). Die behördliche Entscheidung ist für das Bundesverfassungsgericht besonders wichtig, weil sie eine konkrete Interessenabwägung ermöglicht. Dabei müsste eine mit einem solchen Antrag konfrontierte Behörde auch die
9
s. hierzu auch Pressemitteilung des BVerfG Nr. 134/2009 vom 1. Dezember 2009
17
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Sollten tatsächlich
einmal Anträge gestellt werden, die sich auf vier bzw. ab 1. April 2010 in Ausflugsorten auf bis zu acht zusammenhängende Sonntage bezögen, müssten diese abgelehnt werden.
Verbände
11 Verbände berichten, dass von der Möglichkeit, an bis zu vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen, Gebrauch gemacht wird.
Die Frage nach der Anzahl der tatsächlichen verkaufsoffenen Sonntage wird unterschiedlich beantwortet. Je nach Standort werden ein bis vier Tage in Anspruch genommen. Die Öffnungszeiten bewegen sich meist in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr. Es beteiligen sich sowohl Mittel- als auch Großbetriebe, inhabergeführte
Verkaufsstellen und Filialisten. Es werden alle Waren zum Verkauf angeboten. Die
Niedersächsische Industrie- und Handelskammer Arbeitsgemeinschaft HannoverBraunschweig hat eine Aufstellung der Gemeinden, die die Möglichkeiten des § 5
Abs. 1 NLöffVZG in Anspruch genommen haben, vorgelegt. Weitere Zahlen und Daten können die Verbände nicht zur Verfügung stellen.
Kommunen
45 Gemeinden erklären, dass die Verkaufsstellen von dieser Möglichkeit keinen
Gebrauch machen. 221 Kommunen berichten, dass die Verkaufsstellen diese Möglichkeit wie folgt nutzen:
Anzahl der
Kommunen
119
19
23
21
28
11
221
Tage
4
3
2
1
Variable Anzahl unter 4
Nicht auswertbare Aussagen
insgesamt
18
1.3.4 Heilbäder und verkaufsoffene Sonntage 10
Bei der Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten wurden die Themenkomplexe Heilbäder und Verkaufsoffene Sonntage zusammen gefasst.
Bei der Frage nach der Nutzung der verkaufsoffenen Sonntage und der Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten gaben 59 % der Befragten an, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.
32,8 % gaben an, die verkaufsoffenen Sonntage gelegentlich zu nutzen. 19,3 % von
ihnen nutzen die Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten. Von diesen
Befragten wiederum kaufen 78 % auch etwas ein – hauptsächlich Kleidung, Geschenke wie z. B. Schmuck, Bücher, Dekorationsartikel und Gartenbedarf sowie Lebensmittel - während 22 % die Geschäfte zwar aufsuchen, jedoch nichts einkaufen.
Fachliche Bewertung:
Die Einkaufsmöglichkeiten werden genutzt, allerdings nicht in dem vom Handel erwarteten und von einigen Verbänden und Gruppierungen befürchteten Ausmaß.
2.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Bundesagentur für Arbeit, Statistik – Service Nordost stellt für die Stichtage
31. März 2007 und 31. März 2009 Zahlenmaterial zur Beschäftigung zur Verfügung.
Es werden Daten zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Auszubildenden jeweils nach Vollzeit/Teilzeit,
männlich/weiblich aufgelistet. Bei den geringfügig Beschäftigten liegen zu diesen
Stichtagen ebenfalls Daten vor, aufgegliedert nach männlich/weiblich und einer Altersstaffelung (Anlage 9).
Für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse weist die vorgelegte Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik - Service Nordost einen Anstieg von 2007 zu 2009 auf.
Im Gegensatz dazu berichtet ver.di, dass die Beschäftigtenzahl im Einzelhandel
nach Inkrafttreten des NLöffVZG rückläufig sei und bezieht sich dabei auf Zahlen/Daten von Betriebsräten und Medien.
10
Projektbericht des ies Seite 27
19
Laut Pressemitteilung des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen vom 21. Januar 2010 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Niedersachsen auch in dem für die Wirtschaft schwierigen Jahr 2009 um 0,4 % gegenüber
dem Vorjahr gestiegen. Dieser Zuwachs setzt die Entwicklung der Vorjahre (+ 1,5 %
in 2008, +1,7 % in 2007) abgeschwächt fort. Für den Wirtschaftsbereich Handel,
Gastgewerbe und Verkehr ergibt sich für das Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr
eine Steigerung in Niedersachsen von 0,7 % (Deutschland 0,3%). Diese Entwicklung
spiegelt die gesamtwirtschaftliche Lage wider.
Fachliche Bewertung:
Es lässt sich kein unmittelbarer Einfluss des NLöffVZG auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in Niedersachsen feststellen. Die Nds. Landesregierung sieht
deshalb keinen Handlungsbedarf.
3.
Umsatzverlagerung
Verbände
Die Fragen nach einer Kaufkraftabwanderung bzw. Umsatzverlagerung wurde von
den Verbänden unterschiedlich beantwortet. Die Darstellung erweist sich deshalb als
schwierig.
Allein die Bäckerinnung stellt fest, dass für ihren Bereich keine Veränderung eingetreten ist. Sieben Verbände teilen mit, dass eine Verlagerung vom ländlichen Raum
in die Stadt und sechs von der Stadt aufs Land stattfand. Der Fachverband Deutscher Floristen Niedersachsen beziffert die Veränderung vom ländlichen Raum in die
Stadt mit ca. 30 %.
Von vier Verbänden wurde die Frage der Kaufkraftverlagerung von der grünen Wiese in die Innenstadt verneint. Allein der Apothekerverband stellt eine solche Verlagerung fest. Ebenso wurde die Verlagerung von der Innenstadt auf die grüne Wiese
von drei Verbänden verneint.
Zwei Verbände verneinen die Frage nach einer Umsatzverlagerung von Niedersachsen in andere Bundesländer. Die Verlagerung aus anderen Bundesländern nach
20
Niedersachsen wurde von drei Verbänden verneint, vom Heilbäderverband Niedersachsen e.V. bejaht.
Zwei Verbände stellen keine Kaufkraftverlagerung von den Anrainerstaaten nach
Niedersachsen fest.
Der Fachverband Deutscher Floristen Niedersachsen stellt eine Umsatzverlagerung
in Höhe von 30 % von Niedersachsen in andere Bundesländer sowie darüber hinaus
weitere 30 % Umsatzverlagerung von Niedersachsen in die Niederlande fest. Nach
Gründen, die zu der festgestellten Umsatzverlagerung geführt haben, wurde nicht
gefragt.
Die weiterführende Frage, ob sich die Kaufkraftverlagerung auch auf die wohnortnahe Versorgung auswirke, verneint die Mehrheit der Verbände.
Kommunen
238 Kommunen stellen keine Kaufkraftabwanderung fest.
33 Kommunen stellen Kaufkraftverlagerungen wie folgt fest:
Anzahl der
Kommunen Verlagerung
27
vom ländlichen Raum in die Stadt
1
von der Stadt in den ländlichen Raum
5
von der „grünen Wiese“ in die Innenstadt
7
von der Innenstadt auf die „grüne Wiese“
5
in andere Bundesländer
7
aus anderen Bundesländern
5
aus dem Nachbarstaat Niederlande
3
in den Nachbarstaat Niederlande
21
Fachliche Bewertung:
Die Bewegungen in die unterschiedlichen Richtungen erscheinen insgesamt ausgeglichen. Die vom Fachverband Deutscher Floristen Niedersachsen benannten Umsatzverlagerungen erscheinen außergewöhnlich hoch und wurden nicht belegt. Die
Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
4.
Soziale Beziehungen der Beschäftigten
4.1
Kinderbetreuung
Verbände
Insgesamt haben acht Verbände auf die Frage nach einem veränderten Kinderbetreuungsbedarf geantwortet. Vier stellen fest, dass kein veränderter Bedarf in den
Abendstunden entstanden ist. Genau so viele bejahen dies.
Für die Morgenstunden wird ein veränderter Bedarf von zwei Verbänden verneint,
von vier Verbänden festgestellt.
Der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen erklärt, er habe Daten erhoben. ver.di
beruft sich auf Aussagen von Betriebsräten.
Kommunen
32 (von 287 antwortenden) Kommunen beschreiben einen veränderten Bedarf an
Kinderbetreuungszeiten. 20 Kommunen stellen dabei einen Mehrbedarf für die
Abendstunden fest. 11 Einige Kommunen konkretisieren ihren Mehrbedarf.
Zehn Kommunen stellen auch eine Veränderung des Bedarfs in den Morgenstunden
fest. Davon sehen acht einen Mehrbedarf, zwei Kommunen einen geringeren Bedarf.
25 von 32 Kommunen zeigen an, dass sie auf die Änderungen reagiert haben, indem die Öffnungszeiten in den Kindergärten erweitert und flexibler gestaltet wurden.
Auch wird beschrieben, dass eine Kinderkrippe mit durchgehender Ferienbetreuung
eingerichtet wurde. Eine Gemeinde schreibt, dass sie eine Kita mit flexiblem Ganztagsangebot eingerichtet hat. Auch werden vermehrt Tagesmütter eingesetzt.
11
Hinweis: Das Zahlenwerk in der Anlage 5 zu „Soziale Beziehungen der Beschäftigten“ enthält keinen Rechenfehler, es wird die tatsächliche Anzahl der abgegebenen Antworten dargestellt.
22
Oberste Landesbehörden
Das MK reagiert im Rahmen der Erlaubnisverfahren für Tageseinrichtungen für Kinder seit Jahren auf veränderte Bedarfe von flexiblen Betreuungs- und Öffnungszeiten durch die entsprechenden Genehmigungen.
Veränderte Ladenöffnungszeiten spielen hierbei in wenigen Fällen eine Rolle, da
Sonderöffnungszeiten über 18.00 Uhr hinaus kaum beantragt werden. Bedarfe über
diesen Zeitraum hinaus werden eher individuell über z.B. ergänzende Kindertagespflege abgedeckt.
Dem MS wurde seitens der Familien- und Kinderservicebüros eine größere Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten mitgeteilt. Ob diese erhöhte Nachfrage auf
die veränderten Ladenöffnungszeiten zurückzuführen ist, lässt sich nicht nachvollziehen.
Fachliche Bewertung:
Der höhere Bedarf an Kinderbetreuungszeiten ist aufzufangen.
Bereits mit dem 2007 gestarteten Landesprogramm „Familien mit Zukunft – Kinder
bilden und betreuen“ wurde eine bessere Versorgung mit Betreuungsangeboten in
Niedersachsen eingeleitet und damit ein wichtiger Impuls gesetzt. Als Motor für den
Ausbau, insbesondere für den Bereich der Kindertagespflege, erweisen sich dabei
die im Rahmen des Landesprogramms eingerichteten 280 Familien- und Kinderservicebüros.
Die seit 2008 bis 2013 mögliche Förderung von Investitionen zur Schaffung von
neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege wirken sich auch positiv auf eine bedarfsgerechte Versorgung
aus.
Durch die erhöhte Finanzhilfe für Personalkosten in Krippen und altersübergreifenden Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und durch die finanziellen Leistungen des Landes im Bereich der Förderung der Kindertagespflege,
werden erhebliche Landesmittel eingestellt. Das gemeinsame Ziel, einen Versorgungsgrad von 35 % an Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 sicherzustellen, kann durch diese finanziellen Leistungen des Landes erreicht werden.
Damit kann vor Ort eine bedarfsgerechte Infrastruktur geschaffen werden.
23
4.3
Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
Verbände
Vier Verbände teilen mit, dass sich der Bedarf an Betreuungszeiten pflegebedürftiger
Angehöriger durch die veränderten Ladenöffnungszeiten in den Abendstunden nicht
verändert hat. Der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen und ver.di erklären,
dass ein Mehrbedarf entstanden ist.
Für die Morgenstunden verneinen drei Verbände einen veränderten Bedarf, der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen und ver.di wiederum beschreiben einen
Mehrbedarf. Der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen hat dazu Daten selbst
erhoben. ver.di kennt die Situation aus den Angaben der Betriebsräte.
Von den acht antwortenden Verbänden hat keiner auf die Änderungen reagiert.
Oberste Landesbehörden
Dem MS sind keine negativen Auswirkungen auf die Situation und Bedürfnisse Pflegebedürftiger oder der sie pflegenden Personen bekannt.
Fachliche Bewertung:
Ein sich aus den erweiterten Ladenöffnungszeiten ergebener Handlungsbedarf für
die Landesregierung besteht nicht. Niedersachsen verfügt über eine gute und qualitativ hochwertige Struktur von Pflegeangeboten im häuslichen Bereich, in der Tagesund Nachtpflege sowie bei den Pflegeheimen. Darüber hinaus engagiert sich das
Land in der Aus- und Fortbildung von Pflegekräften und unterstützt niedrigschwellige
Betreuungsangebote.
4.4
Ehrenamt
Verbände
Auf die Frage, ob durch die veränderten Ladenöffnungszeiten Einschränkungen bei
der ehrenamtlichen Tätigkeit für Beschäftigte entstehen, antworten nur wenige Verbände.
24
Drei beschreiben, dass im sozialen Bereich Einschränkungen auftreten, vier beschreiben Einschränkungen im sportlichen und weitere drei im politischen Bereich.
Drei Verbände geben darüber hinaus an, dass weitere ehrenamtliche Tätigkeiten
eingeschränkt sind.
Der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels im Land Niedersachsen e.V. führt aus, dass die ehrenamtliche Tätigkeit von Betriebsstelleninhabern
durch die Ladenöffnungszeiten nunmehr in größerem Umfang als bisher eingeschränkt wird. Der Landessportbund Niedersachsen verweist auf seinen Sportentwicklungsbericht, erklärt aber gleichzeitig, dass die eingeschränkten Möglichkeiten
zur Ausübung eines Ehrenamtes nicht ausschließlich auf die veränderten Ladenöffnungszeiten zurückzuführen seien.
Auf die Veränderungen wurde von den Verbänden nicht reagiert.
Kommunen
Die Mehrzahl der Kommunen sieht durch veränderte Ladenöffnungszeiten keine Einschränkungen für die Ausübung eines Ehrenamtes. Einige Kommunen stellen Veränderungen im sozialen, sportlichen und politischen Bereich fest. Einige andere beschreiben eine Einschränkung im Vereinsleben, bei Fortbildungsveranstaltungen der
Feuerwehren und im kulturellen Bereich.
Zwei Kommunen beschreiben, dass sie ihre Ehrenamtlichen bei der Ausübung ihrer
Tätigkeit durch vielfältige flexible Maßnahmen unterstützen.
Oberste Landesbehörden
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI) nimmt die
Sorgen des Landessportbundes ernst. Jedoch liegen ihm keine konkreten Aussagen
und Daten vor, die diese Sorge stützen, zumal der Landessportbund selbst auch
darstellt, dass sich die negativen Entwicklungen im Sportbereich und im Sportvereinsbereich aus vielen anderen Aspekten zusammensetzen.
Es bestätigt darüber hinaus, dass Probleme im ehrenamtlichen Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistungen der Feuerwehren nicht bekannt geworden sind.
25
Fachliche Bewertung:
Überwiegend lassen sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten keine Beeinträchtigungen in den sozialen Belangen der Beschäftigten belegen. Unmittelbarer
Handlungsbedarf besteht somit nicht.
5.
Auswirkungen auf Kriminalität
Verbände
Sowohl im Hinblick auf Personenschäden als auch im Hinblick auf Sachschäden
wurde eine Steigerung oder Verlagerung von Straftaten verneint. Auch verfügt keiner
der Verbände über Zahlen oder Daten hierzu.
Oberste Landesbehörden
Das MI kann keine Steigerung oder Verlagerung von Straftaten bestätigen, die sich
auf eine Änderung der Ladenöffnungszeiten zurückführen ließe. Messbare Parameter liegen nicht vor und lassen sich aus den vorliegenden Daten der Kriminalstatistik
nicht ableiten. Insbesondere ergeben sich aus dem Lagebild zur polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen 2008 keine entsprechenden Ausführungen. Auch aktuell
liegen dem Landeskriminalamt Niedersachsen keine entsprechenden Erkenntnisse
vor.
Fachliche Bewertung:
Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
6.
Situation Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Verbände
Nur wenige Verbände haben diese Frage beantwortet. Fünf Verbände verneinen
einen veränderten Bedarf bei der Nutzung des ÖPNV in den Abendstunden, vier beschreiben einen Mehrbedarf. Sieben Verbände stellen keinen Mehrbedarf in den
Morgenstunden fest. Die Bäckerinnung sieht einen Mehrbedarf in dieser Zeit.
Einen veränderten Bedarf an Sonn- und Feiertagen verneinen fünf der antwortenden
Verbände. Fünf andere Verbände sehen hingegen einen Mehrbedarf (Heilbäderverband Niedersachsen e.V., Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzel26
handels im Land Niedersachsen e. V., Unternehmerverband Einzelhandel Nordwest,
Landesfrauenrat Niedersachsen e.V. Weser-Ems, ver.di).
Der Mehrbedarf konnte von keinem der Verbände mit Zahlen oder Daten belegt
werden. Ebenso hat keiner der Verbände auf die von ihm geschilderten Mehrbedarfe
mit Maßnahmen oder Planungen reagiert.
Kommunen
Einen veränderten Bedarf im ÖPNV aufgrund der Ladenöffnungszeiten verneinen
257 Kommunen. 19 bejahen ihn. 12 Fünf von acht Kommunen beschreiben einen
Mehrbedarf an Werktagen, drei von vier einen Mehrbedarf an Sonn- und Feiertagen.
Neun Kommunen haben auf die veränderte Situation reagiert. So ist z. B. geplant,
mehr Busse in den Abendstunden einzusetzen, zusätzliche Anschlussverbindungen
im Busverkehr zu schaffen oder zusätzliche Busse zu bestimmten Veranstaltungen
an Sonn- und Feiertagen einzusetzen.
Fachliche Bewertung:
Sofern vor Ort ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde, wurde seitens der zuständigen
Behörden und Verkehrsträger auf die neue Situation reagiert.
7.
Gesundheit
Verbände
Die Frage, ob sich eine Änderung des Krankenstandes beim Verkaufspersonal ergeben hat, die auf die veränderten Ladenöffnungszeiten zurückzuführen ist, wurde
nur von sieben Verbänden beantwortet. Die überwiegende Mehrzahl hat keine Veränderungen feststellen können.
Fachliche Bewertung:
Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
12
Hinweis: Die ausgewiesenen Zahlen sind im Vergleich zueinander nicht kompatibel. Die Daten sind
aber korrekt übertragen worden.
27
8.
Arbeitsschutz
Verbände
Die Frage nach Erfahrungen mit dem Arbeitsschutz an Sonn- und Feiertagen beantwortete keiner der Verbände. Zehn bestätigten, dass sie über keine Zahlen/Daten
verfügen. Zu der Frage nach Erfahrungen mit der Bearbeitung von Genehmigungen
machte allein der Unternehmerverband Einzelhandel Nordwest e.V. darauf aufmerksam, dass es bei Genehmigungsverfahren keine Probleme gibt.
Arbeitsschutzbehörden
Die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen bestätigen, dass
ihnen keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeiten
bekannt geworden sind. Insbesondere liegen ihnen keine Erkenntnisse zu Verstößen
gegen die Arbeitszeitregelungen an Sonn- und Feiertagen vor.
Fachliche Bewertung:
Die Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Situation der Konsumentinnen und Konsumenten 13
9.
Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Aussagen der Konsumentenbefragung zusammen. Der ausführliche Projektbericht des Instituts für Entwicklungsplanung und
Strukturforschung (ies) befindet sich in Anlage 9.
9.1
Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen 14
Die Untersuchung ergibt ein unterschiedliches Einkaufsverhalten je nach Geschlecht und Alter, nach Haushaltsgröße und -einkommen, Berufstätigkeit bzw.
Beschäftigungsumfang, Schicht- und Wochenendarbeit sowie nach Gemeindegröße.
13
14
Textbeiträge entnommen aus dem Projektbericht des ies
Projektbericht des ies Seite 33 - 53
28
9.2
Zufriedenheit im Allgemeinen 15
Bei der Befragung geben rund 38 % der Befragten an, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert hat. Rund 62 % haben
nach eigener Aussage nichts an ihrem Einkaufsverhalten geändert.
Hauptsächlich werden andere Zeiten zum Einkaufen genutzt. Lediglich 12,4 % der
Befragten kaufen öfter und 7,1 % größere Mengen ein.
Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Befragten hat sich die Freundlichkeit
und Beratungsqualität des Personals durch die verlängerten Öffnungszeiten nicht
verändert.
9.3
Wünsche 16
Die Befragten hatten die Möglichkeit, Wünsche und Vorschläge bezüglich der Ladenöffnungszeiten anzugeben. 550 Befragte nutzen diese Möglichkeit und geben
u. a. folgende Wünsche an:
16 % aller Befragten sind für eine Reduzierung der Öffnungszeiten und möchten
Sonn- und Feiertage vom Verkauf freihalten. 10,5 % wünschen die weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten. 5,5 % wünschen einheitliche Öffnungszeiten. 22,7 %
hätten gern mehr und freundlicheres Personal. 8,2 % wünschen sich Entlastung und
mehr Gehalt für das Verkaufspersonal.
Fachliche Bewertung:
Aus der Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten ergibt sich kein Handlungsbedarf für die Landesregierung.
15
16
Projektbericht des ies Seiten 58, 59
Projektbericht des ies Seite 59
29
10. Verwaltungsaufwand bei den Kommunen
165 Kommunen bestätigen, dass der Verwaltungsaufwand nach dem neuen
NLöffVZG im Vergleich zum alten Bundesrecht gleich geblieben ist. 23 beschreiben
einen höheren, 70 einen geringeren Aufwand. 189 Kommunen bestätigen für Überwachungstätigkeit einen im Vergleich zum alten Bundesrecht gleichbleibenden Aufwand. 30 beschreiben einen höheren Aufwand, 29 einen geringeren.
Einige Kommunen wünschen Konkretisierungen im Hinblick auf Genehmigungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG, wenn neben organisierten Verkaufsstellen
auch einzelne Filialisten oder „nichtorganisierte“ Händler an Verkaufsaktionen teilnehmen möchten.
Eine andere Kommune bittet, die besonderen Situationen zu konkretisieren, die zu
einer Einzelgenehmigung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 NLöffVZG führen.
233 Kommunen haben bislang keine Verstöße gegen die Verkaufs- und Öffnungszeiten festgestellt. 44 Kommunen bestätigen Verstöße gegen die Sonn- und Feiertagsregelungen. Verstoßen wurde in den meisten Fällen gegen das Verbot ohne
Genehmigung nach § 5 Abs. 1 NLöffVZG („verkaufsoffene Sonntage“) zu öffnen.
Einige Verstöße wurden gegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 a NLöffVZG („3-Stunden-Regelung“)
festgestellt.
Vereinzelt wird beschrieben, dass der Verkauf in den Abendstunden in den Innenstadtbereichen oder Wohngebieten zu zusätzlichen Lärmbelästigungen führt, der
wiederum einen erhöhten Vollzugsaufwand zur Lösung der Situation erfordert. Ähnliches wird für die Durchführung von Schautagen beschrieben. Diese Situation ist jedoch nicht nach dem NLöffVZG, sondern nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz zu beurteilen. Einige Kommunen stellen fest, dass
es zu einem Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse gekommen ist.
Fachliche Bewertung:
Die erbetenen Konkretisierungen für bestimmte gesetzliche Regelungen sind untergesetzlich möglich. Da diese zu einem einheitlichen Gesetzesvollzug beitragen kön30
nen, wird den Anliegen durch Auslegungshilfen/Erlasse Rechnung getragen (s. a.
Punkt D. Fazit).
11. Sonstiges
Verbände
Einige Verbände berichten über weitere Erfahrungen mit dem NLöffVZG (s. Anlage
3, S. 20 - 23). Es werden überwiegend Positionen vorgetragen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgiebig diskutiert wurden und letztlich keinen Eingang in
das Gesetz gefunden haben.
ver.di-Gutachten
ver.di hat am 24. März 2010 ein Gutachten vorgelegt, in dem die Regelung in § 4
Abs. 1 Nr. 2 NLöffVZG (Möglichkeit der Ladenöffnung an bis zu 46 Sonntagen in
Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten) für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Sonn- und Feiertagsschutzes gehalten wird. Der Gutachter beruft sich dabei auf das Urteil des BVerfG vom 1. Dezember zum Berliner
Ladenöffnungsgesetz (s. Pkt. 1.3.3). Dort heißt es auf Seite 48:
„Auf dieser Grundlage führt die Bestimmung über die voraussetzungslose siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen wegen der vollständigen Herausnahme
eines zusammenhängenden Monatszeitraums aus dem Schutz der Sonntage ohne
hinreichend gewichtige Gründe zu einem Unterschreiten des Maßes an gebotenem
Mindestschutz.“
Dem lässt sich Folgendes entgegen halten:
1. Über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen in Ausflugsorten hatte das BVerfG nicht zu entscheiden. Es hat dazu auch keine Ausführungen gemacht.
2. Der Gutachter hat nicht berücksichtigt, dass in Niedersachsen seit dem 1. April
2010 Schmuck und Bekleidung in Ausflugsorten am Sonntag nicht mehr verkauft
werden dürfen.
31
3. Unerwähnt lässt er weiter, dass die fraglichen Sonntagsregelungen keine (ausschließliche) Folge der landesrechtlichen Regelung sind, sondern vielmehr schon
mit eingeschränktem Warenkorb seit Jahrzehnten im Ladenschlussgesetz des
Bundes enthalten waren.
4. Der entscheidende Gesichtspunkt ist allerdings, dass das vom BVerfG geforderte
Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Sonntagsruhe und Sonntagsöffnung in
Niedersachsen jedenfalls quantitativ gewahrt bleibt. Denn nur für ca. (bis zu) 17
200 Orte oder Ortsbereiche bei insgesamt ca. 1.000 Gemeinden gilt § 4 Abs. 1
Nr. 2 NLöffVZG.
5. In diesem Zusammenhang ist noch zu betonen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung mehrfach darauf hinweist, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Ausgestaltung seines Schutzkonzeptes einen weiten Spielraum hat, namentlich
dann, wenn er spezifische Ausnahmen statuiert (u. a. Seite 53 des Urteils).
Diesen Rahmen hat der niedersächsische Gesetzgeber eingehalten.
17
Je nach Zählweise, und dann auch nicht identisch mit der Zählweise nach NGO
Die bäder- und Erholungsorte befinden sich in der Re-Prädikatisierung, verlängerter Stichtag: 31.12.2010 (ursprünglich 30.04.2010) , zuständig MW
Die Ausfugsorte befinden sich in der Re-Zertifizierung, Stichtag 30.04.2010, zuständig MW
32
D. Fazit
Die Überprüfung des Gesetzes hat ergeben, dass das NLöffVZG insgesamt ein gelungener Kompromiss zwischen dem Sonn- und Feiertagsschutz sowie dem Arbeitnehmerschutz auf der einen Seite und dem Bedürfnis des Handels und der Konsumentinnen und Konsumenten nach zusätzlichen Öffnungszeiten auf der anderen
Seite ist.
Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Handel sind mit den bestehenden
Öffnungs- und Verkaufszeiten an Werktagen (Öffnungsmöglichkeit von 6 X 24 Stunden) durchweg zufrieden. Die Verkaufszeiten nach 18.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr werden hauptsächlich von Berufstätigen genutzt. Hauptsortimente an Werktagen sind
Lebensmittel und Bekleidung. Der Samstag, insbesondere der Nachmittag, wird als
Familieneinkaufstag genutzt. Hauptsortimente sind Einrichtungsgegenstände und
technische Geräte. Die Möglichkeit des Sonntagseinkaufs im Bereich des Sortiments
„täglicher Kleinbedarf“ wird angenommen.
Bäcker und Floristen wünschen längere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.
Ein entsprechender Bedarf wurde allerdings seitens der Konsumentinnen und Konsumenten nicht geäußert. Insofern erscheint eine weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe nicht gerechtfertigt.
Die Vollzugsbehörden beschreiben den Verwaltungsaufwand im Vergleich zum vorher geltenden Ladenschlussgesetz des Bundes im Wesentlichen als gleichbleibend.
Gelegentlich wurde der Wunsch nach näherer Auslegung bestimmter Gesetzesformulierungen geäußert, insbesondere zu den Regelungen der Sonn- und Feiertagsöffnung.
Um die Voraussetzungen für einen einheitlichen Gesetzesvollzug in Niedersachsen
zu schaffen und gleichzeitig Rechtsfrieden herzustellen soll dieser Bitte durch untergesetzliche Regelungen (Erlasse) nachgekommen werden:
33
§ 5 Abs. 1 NLöffVZG („4-Sonntagsregelung“)
Nach dem Wortlaut des § 5 Abs.1 NLöffVZG soll auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel
vertretenden Personenvereinigung die zuständige Behörde zulassen, dass Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 an Sonn- und Feiertagen öffnen
dürfen.
Hierzu soll durch Erlass klargestellt werden, dass sich die erteilte Ausnahmeregelung auf den Ortsbereich bezieht und somit sowohl die beantragenden als auch die
nicht beantragenden Verkaufsstellen dieses Bereichs von der Genehmigung
Gebrauch machen können.
Diese Rechtsauffassung wird auch durch einen Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 19. Februar 2009 (Az.: 34 OWI 1203 Js 24408/08) gestützt.
§ 6 Satz 2 NLöffVZG (Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen – „Reisegewerbe“)
Soweit für die in § 4 Abs. 1 genannten Verkaufsstellen Abweichungen von den allgemein zulässigen Ladenöffnungszeiten möglich sind, gelten diese Abweichungen
für den Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen unter denselben Voraussetzungen
und Bedingungen entsprechend.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die gewählte Formulierung missverständlich ist
und zu zusätzlichem Beratungsaufwand bei den Vollzugsbehörden führt.
Zur Klarstellung der Gleichbehandlung der Verkaufsmöglichkeiten in Verkaufsstellen
und außerhalb von Verkaufsstellen (Reisegewerbe) soll durch Erlass deutlich gemacht werden, dass für das gewerbliche Verkaufen von Waren an Jedermann in
unmittelbaren Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden die allgemein zulässigen
Verkaufszeiten (§ 3 NLöffVZG) entsprechend gelten.
34
Anlagen
1
Aufstellung der angeschriebenen Verbände
2
Fragebogen Verbände
3
Auswertung Verbände
4
Fragebogen Kommunen
5
Auswertung Kommunen
6
Projektbericht des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung
GmbH an der Universität Hannover (ies): Befragung der Konsumentinnen und
Konsumenten
7
Bevölkerungszahlen
8
Anzahl der Verkaufsstellen
9
Beschäftigtenzahlen
10
Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
(NLöffVZG)
35
Projektbericht
Anlage 6
Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
(NLöffVZG) – Befragung der Konsumentinnen
und Konsumenten
Bericht 106.09
Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
(NLöffVZG) – Befragung der Konsumentinnen
und Konsumenten
Bericht 106.09
Wissenschaftliche Bearbeitung:
Bekje Leykum
Bernd Behrensdorf
Sabine Seidel
unter Mitarbeit von
Lennart Balke, Johannes Burchard
Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH
an der Universität Hannover
Bödekerstraße 7 30161 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 399 720
Fax
+49 (0) 511 399 7229
URL
www.ies.uni-hannover.de
Hannover, im November 2009
3
Inhaltsverzeichnis
1.
Ausgangssituation .......................................................................................... 5
2.
Methodisches Vorgehen .................................................................................6
2.1 Konzeption der Erhebung .................................................................................. 6
2.2 Stichprobenziehung........................................................................................... 7
2.3 Durchführung der Erhebung .............................................................................. 8
2.3.1 Interviewerinnen und Interviewer .............................................................. 8
2.3.2 Herstellen des Kontakts............................................................................ 8
2.3.3 Pretest...................................................................................................... 9
2.3.4 Zeitlicher Verlauf .................................................................................... 10
2.3.5 Ausschöpfungsquote .............................................................................. 10
2.4 Kontrolle, Aufbereitung und Auswertung der Daten ......................................... 11
2.5 Stichprobe und Grundgesamtheit .................................................................... 12
2.5.1 Vergleich nach Alter ............................................................................... 13
2.5.2 Vergleich nach Geschlecht ..................................................................... 14
2.5.3 Vergleich nach Regionalstruktur............................................................. 15
3.
Ergebnisse ..................................................................................................... 15
3.1 Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten.......................................... 17
3.1.1 Darstellung des Einkaufsverhaltens........................................................ 17
Einkaufsverhalten in Bezug auf Lebensmittel ......................................... 17
Darstellung des Einkaufsverhaltens in Bezug auf Kleidung .................... 20
Einkaufsverhalten in Bezug auf Einrichtungsgegenstände und
technische Geräte .................................................................................. 23
Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-,
Ausflugs- und Erholungsorten ................................................................ 27
Einkaufsverhalten an Sonntagen ............................................................ 28
Einkaufsverhalten in Bezug auf Mitternachtseinkäufe............................. 28
Zusammenfassung des Einkaufsverhaltens ........................................... 28
3.1.2 Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen...................... 33
Methodische Vorgehensweise................................................................ 33
4
Einkaufsverhalten nach Alter ..................................................................34
Lebensmitteleinkauf................................................................................34
Kleidungseinkauf ....................................................................................36
Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten..........40
Einkaufsverhalten nach Haushaltsgröße.................................................44
Einkaufsverhalten nach Berufstätigkeit ...................................................46
Schicht- und Wochenendarbeit ...............................................................50
Einkaufsverhalten nach Geschlecht ........................................................52
Einkaufsverhalten nach Gemeindegröße ................................................53
Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-,
Ausflugs- und Erholungsorten.................................................................55
Einkaufsverhalten bei Mitternachtseinkäufen ..........................................58
3.2 Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten.....................................58
3.2.1 Veränderung des Einkaufsverhaltens durch die Gesetzesänderung .......58
3.2.2 Wünsche ................................................................................................59
3.3 Zusammenfassung ..........................................................................................61
4.
Literatur ..........................................................................................................62
5.
Tabellenanhang .............................................................................................63
5
1. Ausgangssituation
Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Ladenschließungs- bzw. -öffnungszeiten auf die Länder
übertragen. Seither haben die meisten Bundesländer eigene Ladenöffnungszeiten beschlossen. In Niedersachsen gilt seit dem 1. April 2007 das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG).
Kern dieses Gesetzes ist der Grundsatz, dass an Werktagen keine zeitlichen
Beschränkungen für den Verkauf von Waren bestehen, an Sonn- und staatlich
anerkannten Feiertagen die Verkaufsstellen aber in der Regel geschlossen
bleiben. Diese Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten resultiert aus dem
veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumverhalten der Menschen und soll
zusätzlich bürokratische Regelungen abbauen. Die Sonn- und Feiertagsregelung zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten und die Begegnung in Familie
und Gesellschaft zu ermöglichen. Ausnahmen von dieser Regelung bilden
•
die verkaufsoffenen Sonntage, an denen auf Antrag die Öffnung von
Verkaufsstellen für die Dauer von fünf Stunden zulässig ist,
•
die 24-Stunden-Regelung, die auf die Deckung des Kleinbedarfs in
Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfen, Flug- und Fährhäfen und örtlichen
Verkaufsstellen zielt,
•
die 8-Stunden-Regelung in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten, die für
den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel
und den Ort kennzeichnende Waren gilt, sowie
•
die 3-Stunden-Regelung außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten für Verkaufsstellen, die nach Größe und Sortiment auf den Verkauf
von täglichem Kleinbedarf wie beispielsweise Backwaren und Zeitungen ausgerichtet sind, sowie Hofläden.
Um die Wirkungen des Gesetzes gemäß § 10 NLöffVZG zu überprüfen, verfolgt die Landesregierung eine mehrstufige Strategie. Zum einen werden die
zuständigen Interessenvertretungen, Verbände und Institutionen zu den geänderten Ladenöffnungszeiten und deren Auswirkungen auf beispielsweise
Umsatz, Beschäftigungsverhältnisse, Betreuung, Ehrenamt, Strukturen im
Handel, Kriminalität und den öffentlichen Nahverkehr durch die Landesregierung selbst befragt. Zum anderen werden zur Abrundung des Bildes das Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Inanspruchnahme
der erweiterten Öffnungszeiten und ihre Bewertung des neuen Gesetzes mittels einer Konsumentenbefragung erhoben.
Die Konsumentenbefragung wurde vom Institut für Entwicklungsplanung und
Strukturforschung (ies) an der Universität Hannover durchgeführt. Der vorliegende Bericht beinhaltet die Darstellung der Methode und der daraus resultierenden Ergebnisse.
6
2. Methodisches Vorgehen
2.1 Konzeption der Erhebung
Die Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten wurde als computergestützte (Computer Assisted Telephone Interview – CATI) telefonische
Haushaltsbefragung durchgeführt. Neben der vergleichsweise hohen Datenqualität dieses Verfahrens durch Vermeidung von Übertragungsfehlern, frühzeitige Prüfroutinen, programmierte Verzweigungslogik und Klärung von Verständnisfragen sprach vor allem die Stichprobenkontrolle und -steuerung während der Erhebung für dieses Vorgehen.
In einer vom ies selbst entwickelten und seit mehreren Jahren bewährten Telefonbefragungssoftware werden der Fragebogen und die während des Interviews erfassten Antworten verwaltet.
Das CATI-Programm verfügt außerdem über ein umfangreiches Kontakt- und
Rückrufmanagement. Es beinhaltet die Aktualisierung der Angaben (Name
und Telefonnummer des/r Interviewpartners/in) sowie die Aufnahme in eine
aktuelle Rückrufliste. Außerdem werden alle Anrufversuche inklusive der Uhrzeit des letzen Anrufversuchs dokumentiert.
Für die Entwicklung des Fragebogens war die Länge der Interviews ausschlaggebend. So sollten die einzelnen Interviews maximal 15 Minuten dauern
und zudem sollte das Erhebungsinstrument für die Befragten interessant, verständlich und somit übersichtlich gestaltet sein.
Der Fragebogen ist in drei Abschnitte gegliedert: Im ersten Teil werden ausgehend von drei unterschiedlichen Waren (Lebensmittel, Bekleidung, Einrichtungsgegenstände/technische Geräte) Fragen zum alltäglichen Einkaufsverhalten gestellt. Die drei Warenkörbe wurden ausgewählt, da davon auszugehen ist, dass sich das Einkaufsverhalten für diese Waren stark unterscheidet
und auf diese Weise ein breiteres Spektrum abgefragt werden kann. Zudem
befasst sich dieser erste Teil mit der Nutzung verkaufsoffener Sonntage, der
Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten sowie der Nutzung
weiterer Einkaufsmöglichkeiten an Sonntagen. Der zweite Teil befasst sich mit
der Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der verlängerten Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten und weiteren Vorschlägen, die
die Zufriedenheit steigern könnten. Um Aussagen über das Einkaufsverhalten
bestimmter Gruppen treffen zu können, werden im dritten Abschnitt persönliche Daten erfragt, wie das Geburtsjahr, der Wohnort, Erwerbstätigkeit und
Haushaltseinkommen.
Bei ausgewählten Fragestellungen konnten mehrere Antwortkategorien angegeben werden. Bei dieser Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesänderung soll zwar das alltägliche Einkaufsverhalten abgebildet werden, doch ist
wichtig festzustellen, welche Gruppen aus welchen Gründen die Ladenöffnungszeiten umgehen, indem sie per Versandhandel und/oder Internet bestellen sowie welche Gruppen aus welchen Gründen die üblichen Geschäfte, wie
Supermärkte und/oder kleine Einzelhandelsgeschäfte, umgehen und am
Bahnhof, am Flughafen und/oder am Kiosk ihre Einkäufe tätigen. Um diese
7
Nischen erreichen zu können, wurden folglich bei bestimmten Fragen Mehrfachnennungen zugelassen; diese Möglichkeit bestand jedoch nicht bei allen
Fragen, da die Befragten anderenfalls zu undifferenziert geantwortet hätten,
um die Fragebögen auswerten zu können.
Bei der Befragung ist die besondere Verkaufsstellenart „Apotheke“ wegen
ihres eingeschränkten Warensortiments, Arzneimitteln und apothekenüblichen
Waren, und wegen der aufgrund Bundesrechts bestehenden Verpflichtung zur
Dienstbereitschaft nicht berücksichtigt worden.
Der Fragebogen für die Befragung der Konsumentinnen und Konsumenten
wurde vom ies entwickelt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Anschließend erfolgte die Übertragung in die CATI-Software. Durch die vom Programm bereitgestellte Möglichkeit, bereits abgefragte Variablen an späterer
Stelle wieder einzublenden bzw. auf ihren Wert durch gezielte Filtersprünge
zu reagieren, sowie durch die stets vorhandene "Online-Validierung" der Eingabedaten, können bereits während der Erhebungsphase gröbere Erfassungsfehler und Implausibilitäten abgefangen werden. Der Fragebogen und
die programmierte Verzweigungslogik wurden vor dem Praxiseinsatz einem
ausführlichen Funktionstest unterzogen.
2.2 Stichprobenziehung
Da es sich bei der vorliegenden Umfrage um eine Telefonbefragung handelt,
können folglich nur Haushalte erreicht werden, die einen Telefonanschluss
haben. Obwohl bundesweit die Anzahl der Personen gestiegen ist, die ausschließlich einen Mobilfunkanschluss verfügen, kann davon ausgegangen
werden, dass immer noch die überwiegende Mehrzahl der Haushalte über das
Festnetz zu erreichen ist. Daher wurden in die Telefonstichprobe nur Festnetznummern aufgenommen.
Seitdem keine Eintragspflicht ins Telefonbuch mehr besteht, ist der Anteil der
nicht eingetragenen Telefonanschlüsse stark angestiegen. Da sich Eingetragene und Nicht-Eingetragene in wesentlichen soziodemografischen Merkmalen unterscheiden, würde eine ausschließliche Ziehung aus dem Telefonbuch
zu einer verzerrten Stichprobe führen. Um sowohl eingetragene als auch nicht
eingetragene Telefonnummern in die Stichprobe aufzunehmen, wurde die
Auswahl mithilfe einer an das Gabler-Häder-Verfahren1 angelehnten Methode
getroffen.
Hierbei wurden aus einer Telefondatenbank zunächst alle eingetragenen Telefonnummern aus Niedersachsen gezogen. Anschließend wurden von allen
Nummern die letzen beiden Ziffern entfernt und aus den verbleibenden
Stammnummern die Dubletten entfernt. Dadurch entstehen sogenannte 100er
Blocks, die dann - wieder um alle Ziffernpaare von „00“ bis „99“ ergänzt - die
Grundgesamtheit für die Ziehung der Telefonstichprobe bilden. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass alle Telefonnummern, deren 100er Block mindes-
1
Vgl. z. B. Siegfried Gabler, Sabine Häder, 1998: Ein neues Stichprobendesign für telefonische Umfragen in Deutschland. S. 69ff. In: Siegfried Gabler, Sabine, Häder, Jürgen H.P.
Hoffmeyer-Zlotnik (Hrsg.): Telefonstichproben in Deutschland. Opladen: Westdeutscher Verlag.
8
tens einen Eintrag im Telefonbuch aufweist, die gleiche Chance haben, in die
Stichprobe zu gelangen.
Bei der eigentlichen Stichprobenziehung wurde insofern leicht geschichtet,
dass etwas mehr Anschlüsse aus ländlichen bzw. verstädterten Gebieten geringerer Dichte gezogen wurden, um genügend Haushalte aus dünner besiedelten Regionen zu erreichen.
Die gezogenen Nummern wurden einer Vorabfilterung unterzogen, indem Anschlüsse, die im Telefonbuch eingetragen sind und hinsichtlich des eingetragenen Namens eindeutig als Geschäftsanschlüsse zu identifizieren waren,
ausgesondert wurden. Die nicht eingetragenen Nummern wurden vor der Weiterschaltung auf den jeweiligen Interviewplatz auf technische Erreichbarkeit
überprüft und ggf. ebenfalls ausgesondert.
Mit dem geschilderten Verfahren wurde eine Bruttostichprobe von 7.500 Telefonnummern erzeugt und in das CATI-System importiert.
2.3 Durchführung der Erhebung
2.3.1 Interviewerinnen und Interviewer
Im August 2009 hat das ies für die Durchführung der Interviews sieben Studentinnen und Studenten im Rahmen einer Interviewerschulung in das Thema
der Befragung eingeführt, damit sie auf Nachfragen der Befragten angemessen reagieren konnten. Mithilfe von Probeinterviews haben die Interviewerinnen und Interviewer nach der Schulung erste Erfahrungen mit dem Fragebogen gemacht und die aktuelle Telefonsituation trainiert. Unklarheiten konnten
so umgehend diskutiert und geklärt werden.
Aufgrund der Erfahrungen, die in der ersten Zeit der Durchführung gemacht
wurden, hat das ies die Zahl der Interviewerinnen und Interviewer auf zehn
erhöht. Es hatte sich herausgestellt, dass der Zeitaufwand von der Kontaktherstellung bis zum Abschluss eines Interviews größer war, als ursprünglich
angenommen. Auch für diese Interviewerinnen und Interviewer fand eine ausführliche Einführung in das Thema sowie in das CATI-Programm statt.
2.3.2 Herstellen des Kontakts
Aus dem im CATI-System hinterlegten Gesamtbestand von 7.500 potenziellen
Interviewpartnern wählten die Interviewenden per Zufallsauswahl Telefonnummern aus, die dann angewählt wurden. Konnte kein persönlicher Kontakt
hergestellt werden, weil das Besetztzeichen ertönte, das Telefon nicht abgenommen wurde oder ein Antwortbeantworter lief, wurde dieser Anruf in der
Datenbank dokumentiert. Es wurden maximal fünf Kontaktversuche unternommen. Wenn sich bis dahin noch kein Kontakt herstellen ließ, wurde die
entsprechende Nummer ausgesondert.
Üblicherweise wird in Haushaltsbefragungen innerhalb des Haushalts wiederum eine Zufallsauswahl vorgenommen, um die zu befragende Person zu ermitteln (z. B. durch die Frage „Wer hat in Ihrem Haushalt zuletzt Geburtstag
gehabt?“). Falls die betreffende Person nicht anwesend ist, wird ein Rückruftermin festgelegt und später wieder angerufen. Erfahrungsgemäß kommt es in
9
diesem Fall dann häufig wieder zu Ausfällen, obwohl bereits ein hoher Aufwand für die Kontaktaufnahme betrieben wurde. Aus Zeit- und Kostengründen
wurde bei der vorliegenden Befragung auf dieses Verfahren verzichtet und die
erste Kontaktperson direkt befragt.
Im Fall eines persönlichen Kontakts ergaben sich in der Eingangsphase des
Interviews fünf mögliche Varianten:
•
Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Geschäftsanschluss
handelt. Diese Telefonnummern wurden entsprechend markiert und
ausgesondert.
•
Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin war selbst im
Einzelhandel beschäftigt. Auch in diesem Fall wurde der Haushalt
ausgesondert.
•
Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin lehnte grundsätzlich ab. In diesem Fall wurde das Interview mit dem Status "Weigerung" versehen und die Telefonnummer für weitere Anrufversuche gesperrt.
•
Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin war im Prinzip zu
einem Interview bereit, wollte dies jedoch später führen. In diesem Fall
wurde ein Rückruftermin vereinbart und in der Datenbank erfasst. Diese Rückruftermine konnten aus der Probandendatenbank gezielt nach
Datum herausgefiltert werden, sodass eine termingerechte Bedienung
sichergestellt war.
•
Der Gesprächsteilnehmer/die Gesprächsteilnehmerin willigte ein und
führte das Interview bis zum Ende durch. In diesem Fall wurde das Interview mit dem Status "erfolgreich abgeschlossen" versehen und für
die Auswertung freigegeben. Die Telefonnummer wurde für weitere
Anrufversuche gesperrt.
2.3.3 Pretest
Vor dem Beginn der Interviewphase wurde der Fragebogen in der Interviewerschulung besprochen und in wenigen Punkten modifiziert. So wurden die Geschäftstypen für Lebensmitteleinkäufe um den „fliegenden Händler“ erweitert
und die Bezeichnungen der Geschäfte wurden mit den üblichen Definitionen
abgeglichen, sodass das Kaufhaus per definitionem einem Fachgeschäft entspricht und mit Warenhaus Geschäfte wie Karstadt gemeint sind, die Waren
jeglicher Art sowie Lebensmittel beherbergen. Zudem erfolgten Änderungen
bezüglich des Sonntagseinkaufs, um die Fragen noch klarer zu strukturieren
und auf diesem Weg für die Befragten verständlicher und letztendlich besser
auswertbar zu machen.
Nach dem Pretest, der sich aus ca. 20 abgeschlossenen Interviews zusammensetzt, wurden in Absprache mit dem Auftraggeber geringfügige sprachliche Änderungen vorgenommen und es entfiel eine Antwortkategorie, die auf
rechtlicher Basis als Antwort nicht nutzbar war. Zudem zeichnete sich ab,
dass die ursprünglich vorgesehenen Anrufzeiten (Montag bis Freitag von 10
bis 13 Uhr und von 16 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 13 Uhr) im geplanten Zeitraum der Feldphase nicht zur erforderlichen Anzahl realisierter
Interviews führen würden. Um mehr Gesprächsteilnehmer zu erreichen, wurde
daher in der Woche von 16 bis 20 Uhr telefoniert und am Samstag von 11 bis
10
15 Uhr. Durch diese Veränderung war es möglich, die Erfolgsquote zu erhöhen.
2.3.4 Zeitlicher Verlauf
Die Erhebung begann in der 35. Kalenderwoche und wurde in der 40. Kalenderwoche beendet. Etwa 40% der realisierten Interviews fanden am Vormittag/Mittag (bis 13 Uhr) und 60% am Nachmittag/Abend (bis 20 Uhr) statt.
Durchschnittlich dauerte ein erfolgreich abgeschlossenes Interview 11 Minuten. Die kürzeste Interviewdauer betrug 5 Minuten. Das längste Interview dauerte 32 Minuten.
2.3.5 Ausschöpfungsquote
Aus den 7.500 Nummern der Bruttostichprobe wurden 7.479 Telefonnummern
angewählt und ein „technischer“ Kontaktversuch vorgenommen. 21 Nummern
waren am Ende der Feldphase noch nicht kontaktiert worden. Da im Durchschnitt jede Nummer zweimal angewählt wurde, sind insgesamt 14.234 Kontaktversuche durchgeführt worden.
Nach Abschluss der Feldphase lagen 1.062 durchgeführte Interviews vor. Die
Datenüberprüfen ergab, dass 14 Interviews so große Lücken aufwiesen, dass
sie für eine Auswertung nicht geeignet waren und ausgesondert werden
mussten. Es verbleiben 1.048 auswertbare Interviews.
Als stichprobenneutrale Ausfälle werden z. B. solche bezeichnet, die durch
technische Ursachen nicht erreicht werden konnten oder die nicht zur zu untersuchenden Grundgesamtheit gehören (z. B. Geschäftstelefonanschlüsse).
Die Ausschöpfungsquote errechnet sich auf der Basis der von stichprobenneutralen Ausfällen bereinigten Bruttostichprobe. Sie beträgt in der vorliegenden Untersuchung 20,2%.
Die differenzierte Ausfallstatistik ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
11
Ausfallstatistik der Telefonbefragung
Ausfallgründe
Bruttostichprobe
Anzahl
Prozent
7.500
100
Stichprobenneutrale Ausfälle
bis Ende der Feldphase kein Kontaktversuch
21
0,3
1-4 Kontaktversuche – niemanden erreicht
140
1,9
Rückruf vereinbart - dann niemanden mehr erreicht
128
1,7
83
1,1
Ausfall - kein Privathaushalt
195
2,6
Ansage ”Kein Anschluss unter dieser Nummer”
698
9,3
4
0,1
596
7,9
77
1,0
174
2,3
Ausfall - selbst im Einzelhandel
Ansage ”Rufnummer geändert”
nach mehrfachen Kontaktversuchen mit Freizeichen kein Kontakt
bei mehrfachen Kontaktversuchen besetzt
Fax-Gerät oder Modem
Anrufbeantworter
187
2,5
Stichprobenneutrale Ausfälle – Gesamt
2.303
30,7
Bereinigte Bruttostichprobe
5.197
100
3.322
63,9
139
2,7
30
0,6
578
11,1
4
0,1
14
0,3
Systematische Ausfälle
Proband hat keine Zeit, kein Interesse
Proband hat Sprachprobleme
Proband ist zu alt, zu krank
Proband legt gleich wortlos auf
Interview mittendrin abgebrochen
zu große Lücken im Interview
sonstiger Ausfallgrund
62
1,2
Systematische Ausfälle – Gesamt
4.149
79,8
Auswertbare Interviews
1.048
20,2
2.4 Kontrolle, Aufbereitung und Auswertung der Daten
Die Auswertung erfolgte mit dem Statistiksystem PASW Statistics (ehemals
SPSS). Aus der Befragungssoftware ist ein Datenexport in einem mit PASW
einlesbaren Format möglich. Für die Auswertungen wurden die Variablen mit
aussagekräftigen Variablen und Wertelabels versehen.
Obwohl durch die Verzweigungslogik und Online-Validierung der Befragungssoftware bereits grobe Implausibilitäten abgefangen werden, wurden mit der
Auswertungssoftware mehrere Kontrolldurchläufe zur Datenvalidierung durchgeführt. Hierbei konnten noch einige Eingabefehler identifiziert und korrigiert
werden.
Der Fragebogen enthält 20 offene Fragen, deren Antworten im Datensatz als
Klartext vorliegen. Diese Klartextangaben wurden mithilfe eines Datenbanksystems extrahiert und in Tabellen übertragen. Nach Sichtung der erfassten
Texte wurden Codelisten erstellt, auf deren Basis die Codierung in den Tabel-
12
len vorgenommen wurde. Die codierten Variablen wurden dann wiederum in
PASW importiert, wobei unter Zuhilfenahme der Codelisten entsprechende
Variablen- und Wertelabels vergeben wurden.
Schließlich wurden bei allen Variablen, die Mehrfachantworten zuließen, entsprechende Mehrfachantworten-Sets definiert.
Da einerseits die verwendeten Telefonvorwahlen bekannt waren und andererseits die Probanden nach der Postleitzahl Ihres Wohnortes gefragt wurden,
war es möglich, eine Zuordnung des Amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS)
vorzunehmen, sodass auch regional differenzierte Auswertungen durchführbar
sind.
Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wurden dann die inhaltlichen Auswertungen der 1.048 realisierten Interviews durchgeführt.
2.5 Stichprobe und Grundgesamtheit
Um abschätzen zu können, ob die auszuwertende Nettostichprobe die Grundgesamtheit – Bewohner aus Niedersachsen ab 16 Jahren – ausreichend gut
abbildet, wurden hinsichtlich einiger soziodemografischer Merkmale vergleichende Auswertungen mit Daten der Gesamtbevölkerung Niedersachsens
durchgeführt. Die Vergleichsdaten wurden der Online-Datenbank des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
entnommen (Stichtag 31.12.2008) und auf die Altersgruppe „16 Jahre und
älter“ umgerechnet.
13
2.5.1 Vergleich nach Alter
Das Medianalter2 der Befragten liegt bei 49 Jahren, während es in der ab 16jährigen Bevölkerung Niedersachsens 47 Jahre beträgt. Wie Abb. 1 zeigt, liegt
dies daran, dass der Anteil der unter 25-Jährigen kleiner und der Anteil der
40-61-Jährigen in der Stichprobe größer ist als in Niedersachsen. Die Anteile
anderen Altersgruppen entsprechen sich dagegen weitgehend.
Abb. 1: Vergleich Stichprobe-Grundgesamtheit nach Altersgruppe
2
Als Medianalter wird das Alter bezeichnet, das eine betrachtete Gruppe statistisch in zwei
Hälften teilt: die eine Hälfte ist älter und die andere Hälfte jünger.
14
2.5.2 Vergleich nach Geschlecht
Abb. 2: Vergleich Stichprobe-Grundgesamtheit nach Geschlecht
Wie in Abb. 2 deutlich wird, ist der Frauenanteil in der Stichprobe der Befragten mit 65,8% größer als der Anteil der Frauen ab 16 Jahren in Niedersachsen. Dies zeichnete sich schon während der Erhebungsphase ab; hier konnte
aber kaum gegengesteuert werden, ohne den Zeit- und Kostenplan deutlich
zu überschreiten.
Andererseits repräsentiert diese Verteilung recht gut das alltägliche Einkaufsverhalten der Bevölkerung. Denn so stellen z. B. die Autoren der Nationalen
Verzehrsstudie fest, dass bei 47% der Männer eine andere Person für den
Lebensmitteleinkauf zuständig ist und je mehr Personen in einem Haushalt
leben, desto seltener sind Männer für den Lebensmitteleinkauf zuständig. Für
zwei Drittel der Frauen gehört der Einkauf zu den alltäglichen Aufgaben, unabhängig von der Größe des Haushalts. Insgesamt sind 65% der Frauen und
29% der Männer ausschließlich für den Einkauf zuständig (vgl. Nationale Verzehrsstudie II 2008Teil 1, S. XIV).
15
2.5.3 Vergleich nach Regionalstruktur
Abb. 3: Vergleich Stichprobe-Grundgesamtheit nach Kreistyp
Auf der Basis des Kreisschlüssels des Wohnortes der Befragten wurde jedem
Datensatz der Kreistyp gemäß der vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelten Typologie zugewiesen. Abb. 3 zeigt, dass die
ländlichen Regionen in der Befragungsstichprobe etwas überrepräsentiert
sind, was allerdings bereits bei der Stichprobenziehung intendiert war, um
diese Gebiete, die insgesamt schwächer besiedelt sind, in ausreichender Anzahl aus möglichst vielen Regionen zu berücksichtigen.
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass trotz der beobachteten leichten
Verzerrungen bezüglich der betrachteten Merkmale, die Stichprobe hinsichtlich dieser Variablen statistisch nicht signifikant von der Grundgesamtheit abweicht, sodass von einer relativ guten Abbildung ausgegangen werden kann.
3. Ergebnisse
In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der telefonischen Befragung beschrieben. Es handelt sich hierbei um die Darstellung der Grundauswertung
sowie um die Darstellung von Signifikanzen; konnten zwischen einzelnen Variablen jedoch keine Abhängigkeiten festgestellt werden, wird im Folgenden
nicht näher darauf eingegangen. Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über
die befragten Personen und ihre soziodemografischen Merkmale.
Zwei Drittel der Befragten sind Frauen. 8,0% der Befragten sind unter 25 Jahre. 20,7% sind zwischen 26 und 40 Jahre alt, 41,2% zwischen 41 und 60 Jah-
16
re und 25,2% sind 61 Jahre und älter. 4,9% machten bei dieser Frage keine
Angabe (Anhang Tabelle 51).
Rund 30% der befragten Personen leben in Gemeinden mit weniger als 5.000
Einwohnern, 32% der Befragten in einer Kleinstadt oder einer kleineren Gemeinde mit bis 20.000 Einwohnern, 23% in Mittelstädten mit bis 100.000 Einwohnern und 14% in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern (Anhang Tabelle 52).
57% der Befragten sind zum Zeitpunkt der Erhebung erwerbstätig, 42% gehen
derzeit keiner Beschäftigung nach. Von den Erwerbstätigen arbeiten 18% im
Schichtdienst, 32% arbeiten sowohl samstags als auch sonntags, 11% nur an
Samstagen und 1% nur an Sonntagen. 55% der Befragten arbeiten nicht am
Wochenende (Anhang Tabelle 57).
Die meisten Befragen leben in einem Haushalt mit weiteren Personen, 40% in
einem Zweipersonen- und 43% in einem Mehrpersonenhaushalt. 16% leben
alleine (Anhang Tabelle 60).
20% derjenigen, die mit weiteren Personen zusammenleben, haben ein Kind,
das im Haushalt lebt, 22% zwei Kinder und 8% drei Kinder und mehr. Bei 9%
leben die eigenen Eltern bzw. die Schwiegereltern im Haushalt, bei 3% Geschwister, bei jeweils 1% handelt es sich bei den weiteren Personen um Mitbewohner und um im Haushalt lebende pflegebedürftige Personen (Anhang
Tabelle 61).
Knapp 5% der Befragten verfügt über ein monatliches Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.000 €, 17% über 1.000 bis 2.000 €, 24% über 2.000 bis
3.000 € und 20% über 3.000 € und mehr. Bei dieser Frage entschieden sich
34% der Befragten dafür, keine Angabe zu machen (Anhang Tabelle 62).
17
3.1 Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten
Die Daten der Grundauswertung befinden sich im Anhang. Es wird im weiteren Verlauf nicht extra darauf verwiesen, wenn sie als Abbildung dargestellt
sind.
3.1.1 Darstellung des Einkaufsverhaltens
In diesem Abschnitt wird das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und
Konsumenten dargestellt. Um Unterschiede im Verhalten herauszuarbeiten,
werden die drei Warenkörbe zunächst getrennt dargestellt, anschließend werden die Besonderheiten zusammengefasst und gegenübergestellt.
Einkaufsverhalten in Bezug auf Lebensmittel
Abb. 4: Wie oft kaufen Sie Lebensmittel?
3,6%
1,9%
6,3%
täglich
6,9%
4-5 Mal die Woche
26,8%
2-3 Mal die Woche
ein Mal die Woche
mehrmals im Monat
54,5%
nach Bedarf
Abb. 5: An welchen Tagen kaufen Sie
Lebensmittel?
0,4%
14,9%
4,7%
von Montag bis Freitag
Samstag
Der Bedarf an Lebensmitteln
wird überwiegend kurzfristig
gedeckt: Drei Viertel der Befragten kaufen bis zu drei Mal in der
Woche, gut 13% sogar häufiger
Lebensmittel ein. Unregelmäßig
nach Bedarf kaufen knapp 4%
der Befragten ein.
Lebensmittel werden überwiegend montags bis freitags eingekauft (80%). 15% der Befragten erledigen diese Einkäufe
samstags und nur 0,4% sonntags.
Sonntag
keine Angabe
80,1%
Abb. 6: Zu welcher Uhrzeit kaufen
Sie Lebensmittel?
7,3% 0,3%
vor 6 Uhr
0,2%
2,2%
14,9%
6-14 Uhr
14-18 Uhr
45,9%
18-20 Uhr
20-22 Uhr
nach 22 Uhr
29,3%
keine Angabe
Die am häufigsten genutzten
Zeitspannen für den Lebensmitteleinkauf sind die Zeit von 6 bis
14 Uhr (46%) und von 14 bis 18
Uhr (29%). 17% der Befragten
kaufen ihre Lebensmittel in der
Zeit von 18 bis 22 Uhr. Nur sehr
wenige Befragte tätigen ihre
Einkäufe vor 6 Uhr und nach 22
Uhr.
18
Ausschlaggebender Faktor für die Wahl des Einkaufszeitpunkts ist für 64,7%
der Befragten die eigene Arbeitszeit. Für bald jeden Fünften spielt die Arbeitszeit der Partnerin oder des Partners eine Rolle, für 16% die Kinderbetreuung
oder die Betreuung einer pflegebedürftigen Person.
Abb. 7: Wovon ist es abhängig, wann Sie Lebensmittel kaufen?
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
eigene Arbeitszeit
64,7%
Arbeitszeit d. Partner/in
18,9%
Kinderbetreuung
Betreuung pflegebedürftige Person
13,9%
2,1%
andere Gründe
29,5%
Darüber hinaus nannten knapp 30% der Befragten (261) weitere Gründe, wie
ihre individuelle Zeiteinteilung, das Bestreben, Stoßzeiten beim Einkaufen zu
vermeiden, die Abhängigkeit von Hobbys und anderen Terminen. Einige kaufen ihre Lebensmittel nach Bedarf, andere richten sich bei dieser Entscheidung nach ihrem persönlichen Befinden. Für manche sind die Zeiten des öffentlichen Nahverkehrs oder auch Mitfahrgelegenheiten entscheidend. Aber
auch Markttage, Angebote, das Wetter oder die Gewohnheit spielen bei einigen Befragten eine Rolle (Anhang Tabelle 5).
Beliebteste Einkaufsorte für Lebensmittel sind der eigene Wohnort oder der
Stadtteil. 71,3% der Befragten gaben an, dort ihren Bedarf an Lebensmitteln
zu decken. 11% nutzen dafür Gewerbegebiete, seien sie innerstädtisch oder
außerstädtisch gelegen, und gut 10% kaufen in der Innenstadt ihre Lebensmittel ein.
Abb. 8: Wo kaufen sie Lebensmittel?
7,0%
Wohnort/Stadtteil
0,5%
5,6%
Innenstadt
5,3%
innerstädtisches
Gew erbegebiet
10,3%
außerstädtisches
Gew erbegebiet
Sonstiges
71,3%
keine Angabe
Einige Befragte gaben darüber hinaus an, in den nächstgelegenen Ort, die
nächstgelegene Stadt oder Großstadt zu fahren, Einkaufsorte, die mit dem
Arbeitsweg verbunden werden können, zu nutzen oder auch sich bei dieser
Entscheidung nach den Angeboten zu richten (Anhang Tabelle 7).
19
96% der Befragten kaufen ihre Lebensmittel im Supermarkt bzw. im Discounter. Aber auch kleinere Einzelhandelgeschäfte (45%), wie Bioläden oder
Metzgereien, Wochenmärkte (31%) und Einkaufszentren (15%) werden von
vielen Befragten für ihren Lebensmitteleinkauf genutzt. Fliegende Händler,
Versandhandel, Kiosk bzw. Tankstelle oder auch der Bahnhof hingegen spielen eine vergleichsweise geringe Rolle beim Einkauf von Lebensmitteln.
Abb. 9: In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel?
0%
20%
40%
60%
80%
45,2%
kleines Einzelhandelsgeschäft
96,0%
Supermarkt/Discounter
14,7%
Einkaufszentrum
Markt
Versandhandel
30,6%
2,6%
5,4%
fliegender Händler
Bahnhof
1,4%
Kiosk/Tankstelle
Sonstige
100%
3,3%
1,2%
Die Entscheidung, in welchem Geschäft Lebensmittel gekauft werden, begründeten 69% der Befragten mit dem Preis. Für jeweils 63% sind zudem die
Qualität der Produkte und die Produktauswahl ausschlaggebend. Eine wichtige Rolle für die Entscheidung spielen zudem die Entfernung zum Geschäft
(55%), dass das Geschäft auf dem Weg liegt (32%) oder dass sie alles unter
einem Dach bekommen (25%). Weitere Kriterien sind die Bedienung (25%),
die Öffnungszeiten (22%) und die Betreuung der Kinder während des Einkaufs
(1%).
Abb. 10: Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, wo Sie Lebensmittel kaufen?
0%
20%
40%
60%
80%
63,2%
Produktausw ahl
69,1%
Preise
63,4%
Qualität
21,5%
Öffnungszeiten
24,5%
Bedienung
auf dem Weg
31,5%
in der Nähe
54,8%
alles unter einem Dach
Kinderbetreuung
Sonstiges
25,2%
0,9%
4,3%
20
Als weitere für ihre Entscheidung ausschlaggebende Gründe für die Wahl eines Geschäfts nennen die Befragten zudem Parkmöglichkeiten, die Atmosphäre im Geschäft und die Aufmachung sowie die Angebote. Für einige ist es
wichtig, kleine Läden zu unterstützen. Andere richten sich bei dieser Entscheidung danach, ob Bekannte dort als Verkäufer arbeiten, nach ihrer Zeit
und nach ihrer Bequemlichkeit. Aber auch die Gewohnheit, die Verkehrsanbindung und Vertrauen zu dem Geschäft spielen eine Rolle für die Entscheidung (Anhang Tabelle 11).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Befragen Lebensmittel in
der Regel 2 bis 3 Mal in der Woche einkaufen, meist von Montag bis Freitag in
der Zeit von 6 bis 14 Uhr. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Lebensmittel gekauft werden, ist tendenziell von der eigenen Arbeitszeit abhängig,
und die Mehrheit der Befragten kauft sie am Wohnort oder im Stadtteil ein. In
der Regel werden für diese Einkäufe Supermärkte bzw. Discounter aufgesucht. Entscheidend für die Geschäftswahl sind sowohl der Preis als auch die
Warenqualität und die Produktauswahl.
Darstellung des Einkaufsverhaltens in Bezug auf Kleidung
Abb. 11: Wie oft kaufen Sie Kleidung?
0,7%
0,7%
7,5%
mehrmals die Woche
29,0%
ein Mal die Woche
14,5%
mehrmals im Monat
ein Mal im Monat
mehrmals im Jahr
ein Mal im Jahr
4,2%
nach Bedarf
43,4%
Kleidung wird von der Mehrheit der
Befragten mehrmals im Jahr eingekauft (43%). 29% gaben an,
dass sie Kleidung ausschließlich
nach Bedarf kaufen und von daher
keine Aussage zur Häufigkeit machen können. Fast ein Viertel der
Befragten kauft einmal (15%) oder
sogar mehrmals im Monat (8%)
Kleidung.
Abb. 12: An welchen Tagen kaufen sie
Kleidung?
12,1%
0,6%
von Montag bis Freitag
Samstag
49,7%
Sonntag
keine Angabe
37,6%
Fast die Hälfte der Befragten kauft
üblicherweise montags bis freitags
Kleidung ein, ein gutes Drittel
samstags. Weniger als 1% gaben
den Sonntag als den üblichen Tag
für den Bekleidungskauf an. 12%
der Befragten nutzen alle Tage
oder wollten sich nicht auf eine
der angegebenen Kategorien festlegen.
21
Abb. 13: Zu welcher Uhrzeit kaufen Sie
Kleidung?
14,6%
Auch Kleidung wird überwiegend
zwischen 6 und 14 Uhr (41%)
und zwischen 14 und 18 Uhr
(37%) eingekauft. Nur vergleichsweise wenige Befragte
tätigen diese Einkäufe zwischen
18 und 20 Uhr (6%). Überwiegend nach 22 Uhr und vor 6 Uhr
kaufen nur sehr wenige Befragte
ihre Kleidung ein (insgesamt
0,3%). Knapp 15% der Befragten
konnte oder wollte sich nicht für
0,1%
vor 6 Uhr
0,2%
6-14 Uhr
1,0%
14-18 Uhr
41,3%
6,2%
18-20 Uhr
20-22 Uhr
nach 22 Uhr
keine Angabe
36,5%
eine der Antwortkategorien entscheiden.
Auf die Frage, wovon ihre Entscheidung, wann sie Kleidung einkaufen, abhängig ist, haben 959 der Befragten geantwortet. Ausschlaggebend für die
Wahl des Einkaufszeitpunktes sind die eigene Arbeitszeit (61%), die Arbeitszeit der Partnerin oder des Partners (22%), die Kinderbetreuung und die Betreuung einer pflegebedürftigen Person (14%).
Abb. 14: Wovon ist abhängig, wann Sie Kleidung kaufen?
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
eigene Arbeitszeit
60,8%
Arbeitszeit d. Partner/in
21,7%
Kinderbetreuung
Betreuung pflegebedürftige Person
andere Gründe
12,3%
1,3%
37,0%
267 Befragte gaben weitere Gründe an: die individuelle Zeiteinteilung, die
Vermeidung von Stoßzeiten (daher tätigen sie vor allem morgens und mittags
ihre Kleidungskäufe), das persönliche Befinden und der persönliche Bedarf.
Einige kaufen zu jeder Zeit Kleidung, richten sich nach ihren Hobbys oder verbinden die Einkäufe mit anderen Terminen, Aufgaben oder anderen Einkäufen. Auch besondere Angebote, das Wetter, die Zeiten des Nahverkehrs oder
die Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit oder auch die Gewohnheit, zu bestimmten Zeiten Einkaufen zu gehen, sind nach Aussage der Befragten Einflussfaktoren (Anhang Tabelle 16).
Kleidung wird von über 40% der Befragten in der nächsten Großstadt gekauft.
30% gehen dazu in die Innenstadt, 20% bleiben im Wohnort oder im Stadtteil
und nur sehr wenige kaufen ihre Kleidung in einem Gewerbegebiet ein, sei es
außerstädtisch (2%) oder innerstädtisch (1%).
22
Abb. 15: Wo kaufen Sie Kleidung?
Wohnort/Stadtteil
0,8%
5,2%
19,8%
Innenstadt
innerstädtisches
Gew erbegebiet
außerstädtisches
Gew erbegebiet
nächste Großstadt
30,3%
40,5%
2,1%
Sonstiges
keine Angabe
1,4%
.
Als weitere Orte gaben die Befragen die nächstgelegene Stadt, das Internet
bzw. den Versandhandel, den nächstgelegenen Ort, das Ausland und Outlet
Läden an (Anhang Tabelle 18).
Die meisten Befragten nutzen für den Einkauf von Kleidung Fachgeschäften
oder Boutiquen (88%), viele auch Warenhäuser (44%), den Versandhandel
bzw. das Internet (28%) oder Einkaufszentren mit mehreren Geschäften
(21%). 16% der Befragten kaufen ihre Kleidung regelmäßig in einem Supermarkt oder Discounter. Geschäfte im Bahnhof oder im Flughafen spielen für
den Kleidungseinkauf nur eine marginale Rolle, ebenso wie Fabrikverkäufe
und Outlet-Center.
Abb. 16: In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung?
0%
20%
40%
60%
80%
100%
87,5%
Fachgeschäft / Fachkaufhaus
15,6%
Supermarkt / Discounter
43,7%
Warenhaus
21,4%
Einkaufszentrum
27,8%
Versandhandel/Internet
Bahnhof/Flughafen
0,9%
Sonstige
1,0%
Die Entscheidung, in welchen Geschäften sie Kleidung kaufen, macht weit
mehr als zwei Drittel der Befragten von der Qualität der Ware (73%), der Produktauswahl (71%) und den Preisen (71%) abhängig. Auch die Bedienung in
den Geschäften (35%), die Nähe des Geschäfts (18%) und die Öffnungszeiten
(15%) beeinflussen die Wahl des Geschäftes. Für einige ist es zudem wichtig,
dass sie alles unter einem Dach erledigen können (14%) oder dass die Geschäfte auf dem Weg liegen (19%). Die Betreuung von Kindern spielt beim
Einkauf von Kleidung eine vergleichsweise geringe Rolle.
23
Abb. 17: Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, wo Sie Kleidung kaufen?
0%
20%
40%
60%
Produktausw ahl
71,2%
Preise
70,9%
Qualität
73,1%
14,5%
Öffnungszeiten
35,3%
Bedienung
auf dem Weg
9,6%
in der Nähe
17,5%
alles unter einem Dach
Kinderbetreuung
80%
13,5%
1,7%
Sonstiges
3,2%
Darüber hinaus sind für die Wahl des Geschäftes Angebote sowie die Atmosphäre im Geschäft und die Übersichtlichkeit ausschlaggebend. Einige kaufen
nur bei Bedarf bzw. bei Gelegenheit, andere suchen bekannte Geschäfte auf.
Auch die Bequemlichkeit, Parkmöglichkeiten und Benzinkosten sind für einzelne Befragte von Bedeutung (Anhang Tabelle 22).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Kleidung von den meisten Befragten mehrmals im Jahr gekauft wird, in der Regel von Montag bis Freitag
überwiegend in der Zeit von 6 bis 18 Uhr. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt die Einkäufe stattfinden, wird meist von der eigenen Arbeitszeit beeinflusst. Die Mehrheit der Befragten sucht für Kleidungskäufe die nächste Großstadt auf und dort vor allem Fachgeschäfte und Boutiquen. Abhängig ist die
Entscheidung, in welchem Geschäft eingekauft wird, vor allem von der Produktqualität, der Auswahl und den Preisen.
Einkaufsverhalten in Bezug auf Einrichtungsgegenstände und
technische Geräte
Abb. 18: Wann kaufen Sie Einrichtung &
technische Geräte?
0,3%
0,1%
1,1%
mehrmals die Woche
4,0%
15,2%
ein Mal die Woche
mehrmals im Monat
8,8%
ein Mal im Monat
mehrmals im Jahr
70,5%
ein Mal im Jahr
nach Bedarf
Einrichtungsgegenstände
und
technische Geräte werden in der
Regel nach Bedarf gekauft. Diese Aussage trifft für 71% der
Befragten zu. 9% kaufen diese
Gegenstände ein Mal im Jahr,
15% mehrmals jährlich und 4%
sogar ein Mal monatlich.
24
Abb. 19: An welchen Tagen kaufen sie
Einrichtung & technische Geräte?
17,5%
von Montag bis Freitag
0,4%
39,6%
Samstag
Sonntag
43% der Befragten kaufen Einrichtungsgegenstände und technische
Geräte an Samstagen. Fast ebenso viele nutzen die Tage von Montag bis Freitag für diese Einkäufe
(40%). 18% der Befragten konnten
oder wollten sich bei dieser Frage
nicht auf einen Zeitraum festlegen.
keine Angabe
42,6%
Abb. 20: Zu welcher Uhrzeit kaufen Sie
Einrichtung & technische Geräte?
20,2%
6-14 Uhr
14-18 Uhr
0,5%
40,2%
18-20 Uhr
1,0%
20-22 Uhr
6,8%
nach 22 Uhr
keine Angabe
31,4%
Auch
Einrichtungsgegenstände
und technische Geräte werden
überwiegend in der Zeit von 6 bis
14 Uhr (40%) und von 14 bis 18
Uhr (31%) eingekauft. Den Zeitraum zwischen 18 und 20 Uhr
nutzen etwa 7% der Befragten für
diese Einkäufe. Nach 20 Uhr kaufen nur sehr wenige Einrichtungsgegenstände oder technische
Geräte ein (1% von 20 bis 22 Uhr
bzw. 0,5% nach 22 Uhr). 20% der
Befragten mochten sich auf keinen Zeitraum festlegen.
Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Einrichtungsgegenstände und technische Geräte gekauft werden, machen bald zwei Drittel der Befragten von
ihrer eigenen Arbeitszeit und ein gutes Drittel von der Arbeitszeit der Partnerin
oder des Partners abhängig. Für jede oder jeden zehnten Befragten ist die
Betreuung von Kindern oder einer pflegebedürftigen Person entscheidend.
Abb. 21: Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtung & technische Geräte
kaufen?
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
eigene Arbeitszeit
64,9%
Arbeitszeit d. Partner/in
Kinderbetreuung
Betreuung pflegebedürftige Person
andere Gründe
39,4%
8,5%
1,3%
22,4%
Als weitere Gründe wurden darüber hinaus die individuelle Zeiteinteilung, der
aktuelle Bedarf und die Möglichkeit genannt, diese Einkäufe am Wochenende
25
zu tätigen, wenn sie freihaben. Einige Befragte richten sich aber auch nach
einer möglichen Mitfahrgelegenheit oder dem Zeitplan einer beratenden Person. Weitere ausschlaggebende Faktoren sind das persönliche Befinden, die
Vermeidung von Stoßzeiten, die Verbindung mit anderen Terminen, besondere Angebote und die gemeinsame Zeiteinteilung der Familie (Anhang Tabelle
27).
Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden häufig in der nächsten Großstadt (34%), aber auch im Wohnort oder im Stadtteil (20%) gekauft.
Die Befragten nutzen zudem außer- und innerstädtische Gewerbegebiete
(15% vs. 11%) sowie die Innenstadt (14%) für diese Einkäufe.
Abb. 22: Wo kaufen sie Einrichtung & technische Geräte?
5,6%
Wohnort/Stadtteil
1,5%
19,5%
Innenstadt
innerstädtisches
Gew erbegebiet
14,2%
34,0%
außerstädtisches
Gew erbegebiet
nächste Großstadt
Sonstiges
10,6%
14,6%
keine Angabe
Darüber hinaus fahren einige Befragte für diese Einkäufe in die nächstgelegene (größere) Stadt oder nutzen das Internet bzw. den Versandhandel. Einige
Befragte konnten sich nicht festlegen, da sie an unterschiedlichen Orten einkaufen, andere gaben an, dass für sie besondere Angebote für die Wahl des
Einkaufsorts ausschlaggebend sind (Anhang Tabelle 29).
Bei der Frage nach den Geschäftstypen, in denen Einrichtungsgegenstände
und technische Geräte gekauft werden, gaben 94% der Befragten an, in
Fachgeschäften und Fachkaufhäusern zu kaufen. 22% nutzen für diese Einkäufe den Versandhandel bzw. das Internet, 18% kaufen normalerweise in
Warenhäusern, 14% in Supermärkten oder Discountern und 13% nutzen Einkaufszentren, in denen sie mehrere Geschäfte unter einem Dach finden. Second-Hand Läden, Flohmärkte und Antiquitätenläden hingegen werden nur
selten frequentiert.
26
Abb. 23: In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtung & technische Geräte?
0%
20%
40%
60%
80%
Fachgeschäft /
Fachkaufhaus
100%
94,0%
Supermarkt /
Discounter
13,8%
Warenhaus
18,4%
Einkaufszentrum
12,5%
22,4%
Versandhandel/Internet
0,6%
Sonstige
Die Entscheidung, in welchen Geschäften Einrichtungsgegenstände und technische Geräte gekauft werden, machen die Befragten überwiegend von den
Preisen (75%), der Produktqualität (75%) und der Produktauswahl (68%) abhängig. Auch die Bedienung der jeweiligen Geschäfte (43%), ihre räumliche
Nähe (19%) und die Öffnungszeiten (14%) sind für viele ausschlaggebend.
Für einige ist es wichtig, dass sie mehrere Geschäfte unter einem Dach vorfinden, deshalb suchen sie Einkaufszentren auf (13%), für andere, dass die
Geschäfte auf ihrem Weg liegen (7%). Nur für sehr wenige müssen die Geschäfte Kinderbetreuung anbieten, damit sie sich entscheiden, ihren Einkauf
dort zu tätigen (1%).
Abb. 24:Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, wo Sie Einrichtung &
technische Geräte kaufen?
0%
20%
40%
60%
67,5%
Produktausw ahl
75,0%
Preise
74,7%
Qualität
13,8%
Öffnungszeiten
43,3%
Bedienung
auf dem Weg
7,0%
in der Nähe
19,1%
alles unter einem Dach
Kinderbetreuung
Sonstiges
13,2%
1,0%
3,2%
80%
27
Als weitere Gründe für die Wahl der Geschäfte nennen die Befragten einen
Kundenservice vor Ort, die Unterstützung von regionalen Geschäften und besondere Angebote, aber auch Garantie auf die Produkte, Bekanntheit des
Geschäfts und Vorhandensein eines Lieferservices (Anhang Tabelle 33).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Einrichtungsgegenstände und
technische Geräte in der Regel nach Bedarf gekauft werden. Diese Einkäufe
finden vornehmlich an Samstagen in der Zeit von 6 bis 14 Uhr statt und werden vor allem von der eigenen Arbeitszeit beeinflusst. Für den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten fahren die Befragten häufig
in die nächste Großstadt und kaufen dort in Fachgeschäften ein. Die Wahl des
Geschäfts wird in der Regel von den Preisen, der Warenqualität und der Produktauswahl beeinflusst.
Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-, Ausflugsund Erholungsorten
Bei der Frage nach der Nutzung von verkaufsoffenen Sonntagen und den Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten, gaben 32,8% der Befragten an, die verkaufsoffenen Sonntage gelegentlich zu nutzen. 19,3% von ihnen nutzen die Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten. 59%
der Befragten hingegen machen von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch
(Anhang Tabelle 34).
Von den Befragten, die diese Frage bestätigten, kaufen 78% bei diesen Gelegenheiten auch ein, während 22% die Geschäfte zwar aufsuchen, jedoch nicht
einkaufen.
Die Befragten, die bei diesen Gelegenheiten Produkte kaufen, erstehen überwiegend Kleidung (69%), kaufen Geschenke (52%), wie Schmuck, Bücher,
Dekoration und Gartenbedarf und Lebensmittel (38%). Da Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nicht in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten
verkauft werden dürfen, können sämtliche Einkäufe dieser Art (25%) den verkaufsoffenen Sonntagen zugerechnet werden (Anhang Tabelle 36).
28
Abb. 25: Welche Produkte kaufen Sie an verkaufsoffenen Sonntagen & während
der Geschäftszeiten in Urlaubs-, Kur- und Erholungsorten?
Sonstiges
10,40%
Geschenke
51,80%
Einrichtungsgegenstände/technische
Geräte
25,10%
68,60%
Kleidung
38,20%
Lebensmittel
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Einkaufsverhalten an Sonntagen
725 Befragte beantworteten die Frage nach der Nutzung weiterer Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs. 80% von ihnen decken innerhalb der sonntags
zugelassenen Öffnungszeit von drei Stunden ihren täglichen Kleinbedarf in
Bäckereien oder kaufen Blumen bei einem Floristen. Fast 20% nutzen sonntags die Möglichkeit am Bahnhof oder an einer Tankstelle einzukaufen (Anhang Tabelle 38). Als weitere sonntägliche Einkaufsorte nennen einzelne Befragte Kiosk, Discounter, Internet und den Flohmarkt (Anhang Tabelle 39).
Die Produkte, die bei diesen Gelegenheiten am häufigsten gekauft werden,
sind Lebensmittel (80%) und Geschenke, wie Blumen (26%). 1% derjenigen,
die die Möglichkeit des Sonntagseinkaufs nutzen, kauft Kleidung (Anhang
Tabelle 40). Außerdem werden sonntags Zeitungen oder Zeitschriften, Tabakwaren und Alkohol eingekauft (Anhang Tabelle 41).
Einkaufsverhalten in Bezug auf Mitternachtseinkäufe
Nur wenige Befragte nutzen die Möglichkeit des Mitternachtseinkaufs (8%).
92% nutzen diese Möglichkeit hingegen nicht. Von den Befragten, die diese
Möglichkeit in Anspruch nehmen, kaufen 66% Kleidung und 27% Geschenke,
24% erwerben Einrichtungsgegenstände und technische Geräte und 21%
nutzen die Gelegenheit, um Lebensmittel einzukaufen (Anhang Tabelle 43).
Zusammenfassung des Einkaufsverhaltens
Die Darstellung des Einkaufsverhaltens der Befragten hat gezeigt, dass die
Mehrheit der Befragten weder verkaufsoffene Sonntage noch die Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten nutzt. Werden diese Möglichkeiten jedoch in Anspruch genommen, kaufen die Befragten in der Regel auch
ein, vornehmlich Kleidung und Geschenke. Ähnliches gilt für die Möglichkeit
des Mitternachtseinkaufs, die allerdings noch deutlich weniger Befragte nutzen.
80%
29
Die an Sonntagen geöffneten Fachgeschäfte, in denen der tägliche Kleinbedarf erworben werden kann, nutzen die Befragten hingegen häufig. Insgesamt
werden die sonntags geöffneten Fachgeschäfte, Bahnhöfe und Tankstellen
vor allem zum Kauf von Lebensmitteln genutzt.
Die Häufigkeit, mit der die drei in dieser Erhebung erfragten Warengruppen,
Lebensmittel, Kleidung und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte,
eingekauft werden, unterscheidet sich erwartungsgemäß sehr. So werden
Lebensmittel von den meisten Befragten mehrmals die Woche gekauft, Kleidung in der Regel mehrmals im Jahr, teilweise auch monatlich. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte hingegen werden überwiegend nach Bedarf angeschafft.
Bezüglich der Wochentage, an denen die Befragten einkaufen, lässt sich festhalten, dass Lebensmittel von 80% der Befragten von Montag bis Freitag eingekauft werden. Auch Kleidung wird sehr häufig an diesen Wochentagen erstanden (50%). Die Zahl derjenigen aber, die samstags ihre Kleidung kauft, ist
deutlich höher als bei der Warengruppe Lebensmittel. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden im Gegensatz dazu eher an Samstagen als
montags bis freitags angeschafft.
Abb. 26: Vergleich der Wochentage
90%
80,1%
80%
70%
60%
49,7%
50%
40%
42,6%
37,6%
39,6%
30%
20%
17,5%
14,9%
12,1%
10%
4,7%
0,4% 0,6% 0,4%
0%
von Montag bis
Freitag
Samstag
Lebensmittel
Kleidung
Sonntag
keine Angabe
Einr. & techn. Geräte
Die Haupteinkaufszeit liegt bei allen drei Warengruppen am Vormittag zwischen 6 und 14 Uhr, aber auch der Nachmittag bis 18 Uhr wird häufig für die
Einkäufe genutzt. Spätere Öffnungszeiten sind nur für vergleichsweise wenig
Befragte relevant: Der Zeitraum von 18 bis 20 Uhr wird von einem Teil der
Befragten vor allem für Lebensmitteleinkäufe, aber auch die anderer Warengruppen genutzt. Nach 20 Uhr wird nur noch selten eingekauft.
30
Abb. 27: Vergleich der Uhrzeiten
50%
45%
45,9%
41,3%
40,2%
40%
36,5%
35%
31,4%
29,3%
30%
25%
20,2%
20%
14,9%
14,6%
15%
10%
7,3%
6,2% 6,8%
5%
2,2%
1,0% 1,0%
0,2% 0,2% 0,5%
0%
6-14 Uhr
14-18 Uhr
18-20 Uhr
Lebensmittel
20-22 Uhr
Kleidung
nach 22 Uhr keine Angabe
Einr. & techn. Geräte
Auch die Einflussfaktoren auf die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt eingekauft wird, sind ähnlich: So ist vor allem die eigene Arbeitszeit, aber auch die
Arbeitszeit der Partnerin bzw. des Partners maßgeblich. Dies trifft vor allem
auf die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten
zu. Für den Einkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist dieser Faktor von
deutlich geringerer Relevanz.
Abb. 28: Vergleich der Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt eingekauft wird
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
64,7%
eigene Arbeitszeit
60,8%
64,9%
18,9%
Arbeitszeit d.
Partner/in
21,7%
39,4%
13,9%
Kinderbetreuung
12,3%
8,5%
Betreuung
pflegebedürftige
Person
2,1%
1,3%
1,3%
29,5%
Sonstiges
37,0%
22,4%
Lebensmittel
Kleidung
Einr. & techn. Geräte
Lebensmittel werden überwiegend im Wohnort oder im Stadtteil gekauft. Kleidung hingegen eher in der Innenstadt oder der nächsten Großstadt. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte wiederum werden eher in der
31
nächsten Großstadt oder den außer- und innerstädtischen Gewerbegebieten
gekauft.
Abb. 29: Vergleich der Einkaufsorte
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
71,3%
Wohnort/Stadtteil
19,8%
19,5%
10,3%
Innenstadt
30,3%
14,2%
innerstädtisches
Gewerbegebiet
außerstädtisches
Gewerbegebiet
5,3%
1,4%
10,6%
5,6%
2,1%
14,6%
nächste Großstadt
40,5%
34,0%
7,0%
Sonstiges
5,2%
5,6%
0,5%
keine Angabe
0,8%
1,5%
Lebensmittel
Kleidung
Einr. & techn. Geräte
Anmerkung: Die Antwortkategorie „nächste Großstadt“ bestand bei den Warengruppen „Kleidung“ sowie „Einrichtungsgegenstände und technische Geräte“.
Bei der Frage nach den Geschäften, in denen die Waren gekauft werden, zeigen sich erwartungsgemäß Unterschiede zwischen den Warengruppen: Lebensmittel werden von den meisten Befragten in Supermärkten bzw. Discountern gekauft, wohingegen Kleidung und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in der Regel in Fachgeschäften gekauft werden. Diese beiden
Waren werden zudem von vielen Befragten beim Versandhandel bzw. im Internet erworben, 27,8% der Befragten kaufen auf diesem Weg Kleidung und
15,6% kaufen Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein.
Bei der Entscheidung, in welchen Geschäften die Befragten einkaufen, zeigen
sich wiederum Ähnlichkeiten zwischen den Warengruppen: Um Lebensmittel,
Kleidung oder Einrichtungsgegenstände und technische Geräte in bestimmten
Geschäften zu kaufen, sind für die Befragten vor allem die Preise wichtig, die
Produktauswahl und die Qualität. Für die Entscheidung, welches Geschäft
aufgesucht wird, ist beim Lebensmittelkauf zudem die Nähe zum Wohnort
entscheidend; sowohl für den Kleidungskauf als auch den Kauf von Einrich-
32
tungsgegenständen und technischen Geräten ist hingegen die Bedienung in
dem jeweiligen Geschäft maßgeblich.
Abb. 30: Vergleich der Entscheidung, in welchem Geschäft eingekauft wird
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
63,2%
Produktauswahl
71,2%
67,5%
69,1%
Preise
70,9%
75,0%
63,4%
Qualität
73,1%
74,7%
21,5%
Öffnungszeiten
14,5%
13,8%
24,5%
Bedienung
35,3%
43,3%
31,5%
auf dem Weg
9,6%
7,0%
54,8%
in der Nähe
17,5%
19,1%
25,2%
alles unter einem
Dach
13,5%
13,2%
0,9%
Kinderbetreuung
1,7%
1,0%
4,3%
Sonstiges
3,2%
3,2%
Lebensmittel
Kleidung
Einr. & techn. Geräte
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich das Einkaufsverhalten in
den drei Warengruppen, Lebensmittel, Kleidung und Einrichtungsgegenstände
und technische Geräte, in einzelnen Punkten, beispielsweise den Einkaufstagen und -orten, unterscheidet. Es zeigen sich jedoch auch Ähnlichkeiten im
Einkaufsverhalten der Befragten bei den drei Warengruppen, beispielsweise in
Bezug auf die bevorzugten Tageszeiten und die Faktoren, die beeinflussen,
an welchen Tagen und an welchen Orten die Befragten einkaufen gehen.
33
3.1.2 Einkaufsverhalten nach soziodemografischen Merkmalen
Methodische Vorgehensweise
Um eventuelle Zusammenhänge des Einkaufsverhaltens mit bestimmten soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Berufstätigkeit, Haushaltsgröße und -einkommen, Wohnort zu identifizieren, wurden alle Variablen
zum Einkaufsverhalten und ausgewählte soziodemografische Variablen mithilfe eines geeigneten Testverfahrens überprüft3. Hierbei ergaben sich für mehrere Merkmalskombinationen signifikante Abhängigkeiten, die im Folgenden
erläutert werden.
Für die Testläufe mussten in einigen Fällen bestimmte Merkmalsausprägungen mit anderen zusammengefasst bzw. unterdrückt werden, wenn die auf
diese Ausprägungen entfallende Häufigkeit zu gering war.
In den dargestellten Kreuztabellen wurden außerdem Vergleiche der Zellhäufigkeiten errechnet. In einer Tabellenzeile sind jeweils die signifikant hohen
Ausprägungen grün und die diesen ggf. gegenüberstehenden signifikant niedrigen Ausprägungen rot hinterlegt.
Die Fragen nach dem häufigsten Wochentag des Einkaufs umfassten die
Merkmalsausprägungen „Montag bis Freitag“, „Samstag“ und „Sonntag“. Bei
den Fragen nach der häufigsten Uhrzeit sollten die Befragten zwischen den
Möglichkeiten „vor 6 Uhr“, „6-14 Uhr“, „14-18 Uhr“, „18-20 Uhr“, „20-22 Uhr“
und „nach 22 Uhr“ wählen. Da der Sonntag lediglich vier Mal (Lebensmittel,
Kleidung) bzw. sechs Mal (Einrichtung und Technik) genannt wurde, fand er
bei den nachfolgenden Analysen keine Berücksichtigung. Uhrzeiten vor 6 Uhr
und nach 20 Uhr sind ebenfalls so selten genannt worden, dass für diese
Ausprägungen bei einer Verknüpfung mit anderen Merkmalen keine statistisch
gültigen Aussagen möglich sind. Daher wurden die Ausprägungen weiter zusammengefasst und die Zeitspannen „Vormittags“ (bis 14 Uhr), „Nachmittags“
(14-18 Uhr) und „Abends“ (ab 18 Uhr) gebildet. Für die weitere Auswertung
wurde außerdem angenommen, dass sich der Wochentag und die Uhrzeit, an
denen schwerpunktmäßig eingekauft wird, zu einem Merkmal „Tag und Tageszeit“ zusammenfassen lassen. Es wird also unterstellt, dass Befragte, die
z. B. angeben, meist montags bis freitags und meist vormittags einzukaufen,
dies auch verstärkt am Freitag- bis Montagvormittag tun. Bei den nachfolgenden Auswertungen bezüglich der Einkaufszeit nach soziodemografischen
Merkmalen wurde diese zusammengefasste Variable verwendet.
3
Verwendet wurde der Chi²-Unabhängigkeitstest. Dieser Test basiert auf dem Vergleich zwischen erwarteten und beobachteten Häufigkeiten von Merkmalsausprägungen in einer
Kreuztabelle. Unter der Hypothese, dass zwei verglichene Variablen unabhängig voneinander sind, lassen sich in einer Kreuztabelle die erwarteten Häufigkeiten errechnen. Wenn zum
Beispiel 30% aller Befragten gelegentlich sonntags einkaufen und dieses Merkmal altersunabhängig wäre, dann müssten auch etwa 30% der unter 25-Jährigen den Sonntagseinkauf
nutzen (=erwartete Häufigkeit für diese Altersgruppe). Weicht die beobachtete Häufigkeit in
dieser Altersgruppe stark von der erwarteten ab, so kann man davon ausgehen, dass die
überprüften Variablen nicht unabhängig voneinander sind. Mit dem Chi²-Test (und weiteren
davon abgeleiteten Testverfahren) kann man nun errechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit
die beobachteten Abweichungen durch Zufallsschwankungen hervorgerufen sind bzw. mit
welcher Wahrscheinlichkeit systematische Abhängigkeiten bestehen. Wenn die Wahrscheinlichkeit des zufälligen Zustandekommens kleiner oder gleich 1% ist, sprechen wir in der vorliegenden Untersuchung von einem statistisch signifikanten Ergebnis.
34
Einkaufsverhalten nach Alter
Das Einkaufsverhalten unterscheidet sich zwischen einzelnen Altersgruppen
deutlich. Da allerdings ebenfalls Zusammenhänge zwischen Alter und Berufstätigkeit bestehen, ist zu vermuten, dass manche Verhaltensweisen eher
durch berufliche Faktoren verursacht sind als ausschließlich durch das Lebensalter.
Lebensmitteleinkauf
Lebensmitteleinkäufe an Vormittagen in der Woche kommen hauptsächlich
bei den Älteren ab 61 Jahre vor. Dies erklärt sich unmittelbar aus der Tatsache, dass diese Altersgruppe großenteils nicht mehr berufstätig ist. Dementsprechend spielen bei dieser Altersgruppe die anderen Einkaufszeiten keine
große Rolle mehr. Die Altersgruppe der 41-60-Jährigen kauft häufig auch
noch montags bis freitags Nachmittag ein.
Bei den Jüngeren bis 25 Jahre fällt auf, dass hier der Lebensmitteleinkauf
häufig in den Abendstunden und am Wochenende stattfindet.
Ähnliche Zahlen ergeben sich sowohl für die Altersgruppe 26-40 als auch für
die Altersgruppe 41-60 Jahre: Die erste Gruppe kaufte zu 29,3% montags bis
freitags Vormittag bzw. zu 29,8% am Nachmittag Lebensmittel ein und die
zweite Gruppe kaufte zu 33,8% montags bis freitags Vormittag und zu 32,2%
am Nachmittag Lebensmittel ein. Hierbei handelt es sich um Altersgruppen,
bei denen oft Kinder im Haushalt wohnen und bei denen vermehrt Teilzeit gearbeitet wird. Die 26-40-Jährigen kaufen außerdem am Samstagvormittag
häufiger Lebensmittel ein als die anderen Altersgruppen.
Zeitpunkt Lebensmittelkauf
Mo-Fr vormittags
Anzahl
Prozent
Anzahl
Mo-Fr
nachmittags Prozent
Anzahl
Mo-Fr abends
Prozent
Anzahl
Sa vormittags
Prozent
Sa nachmit- Anzahl
tags
Prozent
Anzahl
Sa abends
Prozent
Gesamt
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
12
58
130
155
355
15,8%
29,3%
22
28,9%
20
26,3%
8
10,5%
10
13,2%
4
5,3%
59
29,8%
37
18,7%
30
15,2%
11
5,6%
3
1,5%
198
33,8%
124
32,2%
66,8%
40
17,2%
12
5,2%
17
7,3%
6
2,6%
2
0,9%
232
39,8%
245
27,5%
144
16,2%
86
9,7%
43
4,8%
18
2,0%
891
76
75
19,5%
31
8,1%
16
4,2%
9
2,3%
385
Die Entscheidung für den Lebensmitteleinkauf machen vor allem die Jüngeren
von der eigenen Arbeitszeit abhängig. Dies ist mit der Tatsache zu erklären,
dass in dieser Altersgruppe der größte Teil Vollzeit beschäftigt ist. Die Gruppe
der 26-40-Jährigen befindet sich in der Familienphase mit jüngeren Kindern
und muss sowohl auf die Arbeitszeit des Partners oder der Partnerin als auch
35
auf das Vorhandensein von Kinderbetreuungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen.
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem
Zeitpunkt Sie Lebensmittel
kaufen?
Ihrer eigenen
Arbeitszeit
der Arbeitszeit
Ihres Partners /
Ihrer Partnerin
der Kinderbetreuung
Gesamt
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
73
169
314
71
627
96,1%
82,4%
88,7%
82,6%
87,0%
10
63
88
21
182
13,2%
30,7%
24,9%
24,4%
25,2%
5
59
62
4
130
Prozent
6,6%
28,8%
17,5%
4,7%
18,0%
Anzahl
76
205
354
86
721
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Während der Ort des Lebensmitteleinkaufs nicht vom Alter abhängt, lassen
sich bei der Wahl der Geschäfte Unterschiede feststellen. Ältere Befragte kaufen häufiger in kleinen Einzelhandelsgeschäften ein. Auch der Einkauf auf
dem Markt wird mit höherem Lebensalter immer attraktiver. Jüngere nutzen
gelegentlich die Einkaufsmöglichkeiten an Kiosken und Tankstellen. Die Attraktivität dieser Einkaufsmöglichkeit nimmt mit steigendem Lebensalter ab.
In welchen Geschäften kaufen
Sie Lebensmittel ein?
kleines Einzelhandelsgeschäft
Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi,
Edeka, Real, Kaufland...)
Einkaufszentrum
(mehrere Geschäfte
unter einem Dach)
Markt
fliegender Händler,
Eiermann...
Kiosk/Tankstelle
Gesamt
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
27
83
215
128
453
Prozent
Anzahl
32,1%
38,2%
50,0%
48,5%
78
208
420
254
45,5%
960
Prozent
92,9%
95,9%
97,7%
96,2%
96,5%
17
32
71
27
147
20,2%
14,7%
16,5%
10,2%
14,8%
15
63
137
92
307
30,9%
Anzahl
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
17,9%
29,0%
31,9%
34,8%
5
11
23
14
53
6,0%
6
7,1%
5,1%
14
6,5%
5,3%
5,3%
3
1,1%
5,3%
84
217
12
2,8%
430
264
35
3,5%
995
Bei der Entscheidung, wo Lebensmittel gekauft werden, spielen die Öffnungszeiten nur in solchen Altersgruppen eine Rolle, die vermehrt im Arbeitsleben
stehen (bis 60 Jahre). Die Altersgruppe in der Familienphase mit kleineren
36
Kindern (26-40 Jahre) legt außerdem noch Wert auf Produktauswahl und
Preise.
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Lebensmittel einkaufen?
Produktauswahl
Preise
Qualität
Öffnungszeiten
Bedienung
auf dem Weg
in der Nähe
alles unter einem Dach
Gesamt
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
53
157
276
150
636
64,6%
61
74,4%
47
57,3%
29
35,4%
19
23,2%
24
29,3%
72,4%
167
77,0%
140
64,5%
52
24,0%
45
20,7%
78
35,9%
64,5%
293
68,5%
285
66,6%
106
24,8%
117
27,3%
146
34,1%
57,0%
163
62,0%
164
62,4%
34
12,9%
64
24,3%
67
25,5%
64,2%
684
69,1%
636
64,2%
221
22,3%
245
24,7%
315
31,8%
44
122
227
155
548
Prozent
53,7%
56,2%
53,0%
58,9%
55,4%
Anzahl
Prozent
Anzahl
21
25,6%
82
56
25,8%
217
119
27,8%
428
61
23,2%
263
257
26,0%
990
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Kleidungseinkauf
Kleidung wird von Jüngeren signifikant öfter gekauft als von Älteren. So geben
die bis 40-Jährigen an, mehrmals im Monat Kleidung einzukaufen. Bei den
Älteren ab 61 Jahren kann keine Regelmäßigkeit festgestellt werden. Sie kaufen ihre Kleidung nach Bedarf.
37
Wie oft kaufen Sie ungefähr
Kleidung ein?
mehrmals die
Woche
ein Mal die Woche
mehrmals im
Monat
ein Mal im Monat
mehrmals im
Jahr
ein Mal im Jahr
nach Bedarf
Gesamt
Altersgruppe
bis 25
Jahre
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
4
3
0
0
7
4,8%
2
2,4%
17
20,2%
16
19,0%
1,4%
0
0,0%
25
11,5%
41
18,9%
111
51,2%
0,0%
4
0,9%
26
6,0%
76
17,6%
0,0%
0
0,0%
9
3,4%
17
6,4%
197
45,6%
17
3,9%
112
25,9%
432
100
37,9%
14
5,3%
124
47,0%
0,7%
6
0,6%
77
7,7%
150
15,0%
441
44,2%
40
4,0%
276
27,7%
997
33
39,3%
1
1,2%
11
13,1%
84
8
3,7%
29
13,4%
217
264
Auch beim Kleidungseinkauf sind die Älteren ab 61 Jahren in der Lage, vormittags in der Woche einzukaufen. 26-60-Jährige, die öfter berufstätig sind
und in Mehrpersonenhaushalten mit Kindern leben, kaufen Kleidung am häufigsten am Samstagvormittag ein. Die jüngste Gruppe (bis 25 Jahre) zieht den
Kleidungskauf am Samstagnachmittag vor. Diese Gruppe kauft gelegentlich
auch am Samstagabend Kleidung ein - häufiger als die anderen Altersgruppen.
Zeitpunkt
Kleidungskauf
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
6
31
67
100
204
7,8%
12
15,6%
8
10,4%
17
22,1%
28
36,4%
6
7,8%
16,9%
39
21,3%
13
7,1%
61
33,3%
18,9%
95
26,8%
23
6,5%
99
28,0%
36
19,7%
3
1,6%
183
63
17,8%
7
2,0%
354
49,0%
64
31,4%
8
3,9%
18
8,8%
13
6,4%
1
0,5%
24,9%
210
25,7%
52
6,4%
195
23,8%
140
17,1%
17
2,1%
818
77
204
Die Entscheidung, wann Kleidung gekauft wird, hängt bei allen Altersgruppen
von der eigenen Arbeitszeit ab. Die über 60-Jährigen machen bei den betrachteten drei Kategorien (eigene Arbeitszeit, Arbeitszeit des Partners, Kinderbetreuung) deutlich weniger Angaben, da diese für viele nicht zutreffend sind.
Unterschiede zwischen den Altersgruppen werden bei den 26-40-Jährigen
38
deutlich, die - wie beim Lebensmitteleinkauf - die Arbeitszeit des Partners und
Kinderbetreuungsmöglichkeiten berücksichtigen müssen. Die Kinderbetreuung
spielt auch bei den 41-60-Jährigen eine Rolle. Kleidung wird in dieser Altersgruppe wohl eher allein, ohne Anwesenheit des Partners, gekauft, da hier die
Arbeitszeit des Partners/der Partnerin weniger wichtig ist.
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie
Kleidung kaufen?
Ihrer eigenen
Arbeitszeit
der Arbeitszeit
Ihres Partners /
Ihrer Partnerin
der Kinderbetreuung
Gesamt
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
61
154
282
66
563
88,4%
82,8%
86,2%
79,5%
84,7%
16
71
86
27
200
23,2%
38,2%
26,3%
32,5%
30,1%
5
44
60
4
113
Prozent
7,2%
23,7%
18,3%
4,8%
17,0%
Anzahl
69
186
327
83
665
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Als Ort des Kleidungskaufs wird insgesamt am häufigsten die Innenstadt und
(bei kleinerem Wohnort) die nächste Großstadt angegeben. Der dritthäufigste
Einkaufsort ist der Wohnort oder Stadtteil. Dies trifft allerdings nicht für Jüngere (bis 25 Jahre) zu. Diese Gruppe bevorzugt beim Kleidungskauf eindeutig
die Innenstadt.
Altersgruppe
Wo kaufen Sie Kleidung ein?
Wohnort/Stadtteil
Anzahl
Prozent
Anzahl
Innenstadt
Prozent
Anzahl
innerstädtisches
Gewerbegebiet
Prozent
außerstädtisches Anzahl
Gewerbegebiet
Prozent
Anzahl
nächste Großstadt
Prozent
Anzahl
Sonstiges
Prozent
Gesamt
Anzahl
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
4
45
85
55
189
4,8%
44
52,4%
1
1,2%
0
0,0%
32
38,1%
3
3,6%
84
20,7%
80
36,9%
1
0,5%
6
2,8%
79
36,4%
6
2,8%
217
19,9%
103
24,1%
8
1,9%
12
2,8%
192
44,9%
28
6,5%
428
21,2%
19,1%
305
30,8%
14
1,4%
22
2,2%
407
41,2%
52
5,3%
989
78
30,0%
4
1,5%
4
1,5%
104
40,0%
15
5,8%
260
Die häufigsten Nennungen bei der Art des Geschäftes für den Kleidungseinkauf sind das Fachgeschäft bzw. Fachkaufhaus und das Warenhaus. Hier
bestehen keine Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Die 41-60Jährigen kaufen Kleidung außerdem im Supermarkt/Discounter. Offenbar
39
spielt hier aber nicht so sehr der evtl. niedrigere Preis dieser Geschäfte eine
Rolle, sondern wohl eher die Tatsache, dass diese Geschäfte häufiger in
Wohnungsnähe liegen, was die Antworten auf die diesbezügliche Frage nahelegen.
Die jüngste Altersgruppe kauft Kleidung auch häufiger in Einkaufszentren ein.
Die mittleren Altersgruppen (26-60 Jahre) nutzen häufig auch den Versandhandel bzw. das Internet für Kleidungseinkäufe.
In welchen Geschäften kaufen
Sie Kleidung ein?
Fachgeschäft / Fachkaufhaus
Supermarkt / Discounter
Warenhaus
Einkaufszentrum
(mehrere Geschäfte
unter einem Dach)
Versandhandel/Internet
Gesamt
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
72
190
381
224
867
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
86,7%
13
15,7%
33
39,8%
25
87,6%
29
13,4%
110
50,7%
49
88,6%
86
20,0%
85,5%
26
9,9%
179
41,6%
100
110
42,0%
44
87,4%
154
15,5%
432
43,5%
218
Prozent
30,1%
22,6%
23,3%
16,8%
22,0%
Anzahl
Prozent
Anzahl
19
22,9%
83
77
35,5%
139
32,3%
49
18,7%
217
430
262
284
28,6%
992
Insgesamt sind den Befragten die Produktauswahl, die Preise und die Qualität
am wichtigsten, wenn sie den Ort des Kleidungseinkaufs wählen. Dies gilt in
besonderem Maße für die Gruppe der 26-40-Jährigen, die hierauf besonders
häufig Wert legt, während die über 60-Jährigen diese Einflussfaktoren weniger
häufig nennen, dafür eher Wert auf gute Bedienung legen. Insgesamt steigt
die Wichtigkeit der Bedienung mit höherem Alter leicht an, erreicht dabei aber
keine statistisch signifikanten Werte.
Die Öffnungszeiten spielen bei den 41-60-Jährigen eine etwas größere Rolle.
Diese Altersgruppe legt vermehrt auch Wert auf die Tatsache, dass sich die
Geschäfte für den Kleidungseinkauf in der Nähe befinden. Auch die 26-40Jährigen und über 60-Jährigen geben dies an, allerdings nicht signifikant häufiger. Es kann angenommen werden, dass bei den mittleren Altersgruppen
hier Kinder und Berufstätigkeit eine Rolle spielen, während bei den Älteren
wohl öfter eine eingeschränkte Mobilität ursächlich ist.
40
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen?
Produktauswahl
Preise
Qualität
Öffnungszeiten
Bedienung
auf dem Weg
in der Nähe
alles unter einem Dach
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
58
168
314
171
711
69,9%
62
74,7%
57
68,7%
14
16,9%
22
26,5%
4
4,8%
6
7,2%
14
16,9%
83
78,1%
175
81,4%
170
79,1%
33
15,3%
63
29,3%
22
10,2%
37
17,2%
30
14,0%
215
73,5%
305
71,4%
323
75,6%
76
17,8%
66,0%
161
62,2%
177
68,3%
22
8,5%
164
38,4%
53
12,4%
84
19,7%
65
15,2%
427
102
39,4%
18
6,9%
43
16,6%
27
10,4%
259
72,3%
703
71,4%
727
73,9%
145
14,7%
351
35,7%
97
9,9%
170
17,3%
136
13,8%
984
Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten
Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden - wie Kleidung auch
- insgesamt am häufigsten mehrmals im Jahr gekauft. Bezüglich der Altersverteilung ergibt sich hier ein ähnliches Bild wie beim Kleidungskauf jüngere kaufen öfter und regelmäßiger ein, ältere eher nach Bedarf.
Wie oft kaufen Sie Einrichtungsgegenstände und
technische Geräte ein?
mehrmals die
Woche
ein Mal die Woche
mehrmals im
Monat
ein Mal im Monat
mehrmals im
Jahr
ein Mal im Jahr
nach Bedarf
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Altersgruppe
Bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
2
1
0
0
2,4%
1
1,2%
5
6,0%
11
13,1%
11
13,1%
9
10,7%
45
53,6%
0,5%
0
0,0%
4
1,8%
8
3,7%
52
24,0%
19
8,8%
133
61,3%
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
4
1,5%
19
7,2%
14
5,3%
227
86,0%
84
217
0,0%
0
0,0%
3
0,7%
18
4,2%
75
17,4%
49
11,3%
287
66,4%
432
3
0,3%
1
0,1%
12
1,2%
41
4,1%
157
15,7%
91
9,1%
692
69,4%
264
997
Auch beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten wird
von Personen über 60 Jahren der Vormittag in der Woche genutzt. Die jüngste
41
Gruppe zieht hierbei die Abendstunden in der Woche und den Samstagnachmittag vor. Auch der Samstagabend wird am häufigsten von den Jüngeren bis
25 Jahre genutzt. Allerdings ist hier die Aussagekraft wegen der sehr geringen
Fallzahlen nicht sehr hoch. Personen im „Familienalter“ (26-60 Jahre) kaufen
diese Waren eher am Samstagvormittag.
Zeitpunkt Kauf von Einrichtungsgegenständen und
technischen Geräten
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
3
15
38
99
155
4,2%
8,6%
11,5%
52,1%
12
16,7%
13
18,1%
19
26,4%
20
27,8%
32
18,4%
9
5,2%
72
41,4%
41
23,6%
5
2,9%
174
64
19,3%
23
6,9%
121
36,6%
72
21,8%
13
3,9%
331
50
26,3%
2
1,1%
25
13,2%
9
4,7%
20,2%
158
20,6%
47
6,1%
237
30,9%
142
18,5%
28
3,7%
767
5
6,9%
72
5
2,6%
190
Die Wahl des Zeitpunkts für den Einkauf von Einrichtungsgegenständen und
technischen Geräten ist quer durch alle Altersgruppen vor allem durch die
eigene Arbeitszeit bestimmt. Die mittleren Altersgruppen (26-60 Jahre) geben
vermehrt auch die Arbeitszeit des Partners/der Partnerin an. Offenbar werden
diese Anschaffungen in Familien häufig gemeinsam getätigt, während der
Kleidungskauf in der Gruppe der 41-60-Jährigen wohl eher allein stattfindet.
Wie auch beim Kleidungskauf müssen hier die 26-40-Jährigen ebenfalls auf
Möglichkeiten zur Kinderbetreuung Rücksicht nehmen.
Wovon ist es abhängig, wann
Sie Einrichtungsgegenstände
oder technische Geräte kaufen?
Ihrer eigenen Arbeitszeit
der Arbeitszeit Ihres
Partners / Ihrer Partnerin
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
61
155
284
64
564
85,9%
79,5%
80,2%
78,0%
80,3%
21
111
174
34
340
29,6%
56,9%
49,2%
41,5%
48,4%
2
30
37
1
70
Prozent
2,8%
15,4%
10,5%
1,2%
10,0%
Anzahl
71
195
354
82
702
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
der Kinderbetreuung
Gesamt
42
Als Ort für den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten
wird am häufigsten die nächste Großstadt angegeben. Die steht vermutlich im
Zusammenhang mit der beliebtesten Geschäftsart, dem Fachgeschäft/Fachkaufhaus, das in Großstädten häufiger anzutreffen ist. Alle Altersgruppen geben die nächste Großstadt als wichtigsten Einkaufsort an. Ältere
(ab 61 Jahre) nutzen auch den eigenen Wohnort/Stadtteil für den Kauf dieser
Waren. Junge Leute bis 25 Jahre suchen auch die Innenstadt auf, während
die mittleren Altersgruppen häufiger in Gewerbegebieten einkaufen.
Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte?
Wohnort/Stadtteil
Anzahl
Prozent
Anzahl
Innenstadt
Prozent
Anzahl
innerstädtisches
Gewerbegebiet
Prozent
außerstädtisches Anzahl
Gewerbegebiet
Prozent
Anzahl
nächste Großstadt
Prozent
Anzahl
Sonstiges
Prozent
Gesamt
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
11
25
81
74
191
13,1%
21
25,0%
11
13,1%
7
8,3%
29
34,5%
5
6,0%
84
11,7%
27
12,6%
41
19,2%
42
19,6%
65
30,4%
14
6,5%
214
18,9%
50
11,7%
38
8,9%
69
16,1%
163
38,1%
27
6,3%
428
28,8%
44
17,1%
19
7,4%
33
12,8%
77
30,0%
10
3,9%
257
19,4%
142
14,4%
109
11,1%
151
15,4%
334
34,0%
56
5,7%
983
Wie erwähnt stellt das Fachgeschäft/Fachkaufhaus mit Abstand die wichtigste
Einkaufsquelle für alle Altersgruppen dar. Vor allem für Ältere ab 61 Jahren
gibt es hierzu kaum Alternativen. Die jüngste Altersgruppe (bis 25 Jahre) kauft
auch im Supermarkt oder beim Discounter. Dies gilt ebenso – wenn auch weniger ausgeprägt – für die 41-60-Jährigen. Diese Gruppe kauft Einrichtungsgegenstände und Technik auch häufig in Einkaufszentren. Wie beim Kleidungskauf spielt beim Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten auch der Versandhandel bzw. das Online-Shopping eine größere Rolle. Nur die über 60-Jährigen nutzen diese Vertriebsform kaum.
43
In welchen Geschäften kaufen
Sie Einrichtungsgegenstände
oder technische Geräte?
Fachgeschäft / Fachkaufhaus
Supermarkt / Discounter
Warenhaus
Einkaufszentrum
(mehrere Geschäfte
unter einem Dach)
Versandhandel/Internet
Sonstige
Gesamt
Altersgruppe
bis 25
Jahre
Anzahl
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
76
204
410
244
934
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
90,5%
19
22,6%
12
14,3%
10
94,0%
25
11,5%
35
16,1%
24
94,9%
73
16,9%
94
21,8%
72
94,2%
22
8,5%
38
14,7%
20
94,2%
139
14,0%
179
18,0%
126
Prozent
11,9%
11,1%
16,7%
7,7%
12,7%
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
25
29,8%
0
0,0%
84
65
30,0%
2
0,9%
217
115
26,6%
2
0,5%
432
22
8,5%
2
0,8%
259
227
22,9%
6
0,6%
992
Die Wahl des Einkaufsortes wird auch bei den Einrichtungsgegenständen und
technischen Geräten hauptsächlich von den Kriterien Produktauswahl, Preis
und Qualität bestimmt. Bei den 26- bis 40-Jährigen sind Produktauswahl und
Preise besonders wichtig, weniger Bedienung und Nähe des Geschäfts. Auch
die bis 25-Jährigen legen nicht so großen Wert auf Bedienung und nahegelegene Standorte, dafür spielen hier die Öffnungszeiten eine größere Rolle. Bei
allen Altersgruppen bis auf die über 60-Jährigen stellen die Öffnungszeiten ein
Entscheidungskriterium für den Einkaufsort dar. Die über 60-Jährigen legen
dafür mehr Wert auf Geschäfte in der Nähe.
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Einrichtungsgegenstände oder
technische Geräte einkaufen?
Anzahl
Produktauswahl
Prozent
Anzahl
Preise
Prozent
Anzahl
Qualität
Prozent
Anzahl
Öffnungszeiten
Prozent
Anzahl
Bedienung
Prozent
Anzahl
auf dem Weg
Prozent
Anzahl
in der Nähe
Prozent
Anzahl
alles unter einem Dach
Prozent
Gesamt
Anzahl
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
54
171
296
151
672
65,1%
66
79,5%
61
73,5%
16
19,3%
26
31,3%
4
4,8%
9
10,8%
10
12,0%
83
79,9%
175
81,8%
171
79,9%
37
17,3%
75
35,0%
12
5,6%
26
12,1%
21
9,8%
214
69,3%
331
77,5%
321
75,2%
70
16,4%
207
48,5%
33
7,7%
91
21,3%
73
17,1%
427
59,4%
167
65,7%
185
72,8%
15
5,9%
68,7%
739
75,6%
738
75,5%
138
14,1%
425
43,5%
67
6,9%
185
18,9%
135
13,8%
978
117
46,1%
18
7,1%
59
23,2%
31
12,2%
254
44
Einkaufsverhalten nach Haushaltsgröße
Es ist zu erwarten, dass sich das Einkaufsverhalten in Ein-, Zweipersonenhaushalten und Drei- und Mehrpersonenhaushalten voneinander unterscheidet. Insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, kann man davon ausgehen, dass dies auf das Einkaufsverhalten Auswirkungen hat.
Bei den Einkaufszeiten lässt sich zunächst in der Kategorie „Lebensmitteleinkauf“ gar kein, beim Kleidungskauf ein schwacher und beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und Technik ein signifikanter Zusammenhang mit der
Haushaltsgröße feststellen. Es besteht aber eine sehr starke Korrelation zwischen dem Alter und der Haushaltsgröße: Personen über 60 Jahre wohnen
überwiegend in Ein- und Zweipersonenhaushalten. Daher schlägt bei allen
Auswertungen bezüglich der Haushaltsgröße die Alterskomponente massiv
durch und überdeckt teilweise die von der Haushaltsstruktur abhängigen Faktoren. Eine Auswertung nach Haushaltsgröße würde daher im Wesentlichen
die signifikanten Ergebnisse der Auswertung nach Altersgruppe widerspiegeln. Daher wurde der Datenbestand für die Auswertungen zur Haushaltsgröße in die Untergruppen „Jüngere bis 60 Jahre“ und „Ältere über 60 Jahre“
gesplittet. In der Untergruppe der Älteren entfallen auf die Drei- und Mehrpersonenhaushalte nur 25 Personen, sodass hier keine gültigen Abhängigkeitstests möglich sind. Zwischen den Ein- und Zweipersonenhaushalten ergeben
sich bei den Älteren keine signifikanten Unterschiede bezüglich des Einkaufsverhaltens.
Die folgende Darstellung des Einkaufsverhaltens nach Haushaltsgröße bezieht sich nur noch auf die Altersgruppe der unter 61-Jährigen.
Eine Überprüfung ergab, dass in den befragten Drei- und Mehrpersonenhaushalten fast immer Kinder leben. Außerdem ist der Anteil der Teilzeit- oder nicht
Beschäftigten (hauptsächlich Frauen) in Drei- und Mehrpersonenhaushalten
signifikant hoch.
Lebensmittel werden hauptsächlich in der Woche gekauft, wobei der Nachmittag in allen Haushaltstypen gleich häufig genutzt wird. Drei- und Mehrpersonenhaushalte kaufen gegenüber den anderen Haushaltstypen deutlich häufiger montags bis freitags am Vormittag ein. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um teilzeit- oder nicht beschäftigte Frauen mit Kindern.
In der Woche werden Lebensmittel häufig auch am Abend gekauft und zwar
vor allem von Befragten in Ein- oder Zweipersonenhaushalten. Diese Personen sind auch öfter vollzeitbeschäftigt.
45
Haushaltsgröße
Zeitpunkt Lebensmittelkauf
(nur Altersgruppe
bis 60 Jahre)
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Einpersonenhaushalt
14
20,0%
20
28,6%
25
35,7%
5
7,1%
4
5,7%
2
2,9%
70
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Drei- und
Mehrpersonenhaushalt
Zweipersonenhaushalt
51
24,3%
60
28,6%
51
24,3%
30
14,3%
13
6,2%
5
2,4%
210
Gesamt
134
35,5%
125
33,2%
55
14,6%
34
9,0%
20
5,3%
9
2,4%
377
199
30,3%
205
31,2%
131
19,9%
69
10,5%
37
5,6%
16
2,4%
657
Da in Ein- und Zweipersonenhaushalten mehr Vollzeitbeschäftigte leben,
spielt hier die eigene Arbeitszeit und (in Zweipersonenhaushalten) die Arbeitszeit des Partners/der Partnerin eine größere Rolle. Nur in Mehrpersonenhaushalten wird wegen der hier lebenden Kinder die Kinderbetreuung als Kriterium
genannt. Beim Einkauf von Kleidung und Einrichtungsgegenständen und
Technik sind ähnliche Zusammenhänge festzustellen, sodass nachfolgend auf
eine Darstellung der Tabellen verzichtet wird.
Haushaltsgröße
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig,
zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel
kaufen? (nur Altersgruppe
bis 60 Jahre)
Ihrer eigenen Arbeitszeit
der Arbeitszeit Ihres Partners /
Ihrer Partnerin
der Kinderbetreuung
Gesamt
Anzahl
Prozent
Einpersonenhaushalt
90
100,0%
Zweipersonenhaushalt
234
89,7%
Drei- und
Mehrpersonenhaushalt
Gesamt
313
80,9%
637
86,3%
4
78
104
186
4,4%
29,9%
26,9%
25,2%
0
12
125
137
Prozent
0,0%
4,6%
32,3%
18,6%
Anzahl
90
261
387
738
Anzahl
Prozent
Anzahl
Bei den anderen erhobenen Merkmalen zum Verhalten beim Lebensmitteleinkauf konnten keine signifikanten Zusammenhänge mit der Haushaltsgröße
festgestellt werden.
Kleider und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden insgesamt häufig am Samstag gekauft, seltener dagegen am Montag- bis Freitagabend. Die Käufer an diesen Abenden leben deutlich häufiger in Einpersonenhaushalten. Alle anderen Einkaufzeiten sind von der Haushaltsgröße unabhängig.
46
Haushaltsgröße
Zeitpunkt Kleidungskauf
(nur Altersgruppe
bis 60 Jahre)
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Zeitpunkt Einkauf von
Einrichtungsgegenständen und
technischen Geräten
(nur Altersgruppe
bis 60 Jahre)
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Einpersonenhaushalt
8
12,5%
18
28,1%
11
17,2%
17
26,6%
8
12,5%
2
3,1%
64
Zweipersonenhaushalt
26
12,9%
46
22,9%
16
8,0%
67
33,3%
42
20,9%
Drei- und
Mehrpersonenhaushalt
69
19,9%
82
23,6%
17
4,9%
93
26,8%
77
22,2%
4
2,0%
201
9
2,6%
347
Gesamt
103
16,8%
146
23,9%
44
7,2%
177
28,9%
127
20,8%
15
2,5%
612
Haushaltsgröße
Einpersonenhaushalt
8
12,9%
12
19,4%
14
22,6%
15
24,2%
11
17,7%
2
3,2%
62
Zweipersonenhaushalt
16
8,6%
36
19,3%
17
9,1%
75
40,1%
38
20,3%
5
2,7%
187
Drei- und
Mehrpersonenhaushalt
31
9,5%
60
18,4%
14
4,3%
122
37,4%
83
25,5%
16
4,9%
326
Gesamt
55
9,6%
108
18,8%
45
7,8%
212
36,9%
132
23,0%
23
4,0%
575
Einkaufsverhalten nach Berufstätigkeit
Für Auswertungen zur Berufstätigkeit wurden die Fragen zum Merkmal „berufstätig Ja/Nein“ und zum Beschäftigungsumfang zu einer neuen Variablen
mit den Ausprägungen „Vollzeitbeschäftigt“, „Teilzeitbeschäftigt oder 400€
Job“ und „nicht berufstätig“ zusammengefasst.
Während die Nichtberufstätigen ihre Lebensmitteleinkäufe in der Woche am
Vormittag erledigen können, tun dies die Vollzeitbeschäftigten vor allem montags bis freitags am Nachmittag oder Abend. Teilzeitbeschäftigte nutzen im
Vergleich zu den Nichtberufstätigen eher den Nachmittag.
47
Berufstätigkeit
Zeitpunkt Einkauf Lebensmittel
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Vollzeit
42
13,8%
108
35,4%
90
29,5%
37
12,1%
19
6,2%
9
3,0%
305
Teilzeit /
400€ Job
nicht
berufstätig
86
38,9%
77
34,8%
27
12,2%
19
8,6%
7
3,2%
5
2,3%
221
254
63,3%
67
16,7%
26
6,5%
31
7,7%
19
4,7%
4
1,0%
401
Gesamt
382
41,2%
252
27,2%
143
15,4%
87
9,4%
45
4,9%
18
1,9%
927
Die Vollzeitbeschäftigten geben häufiger an, dass sie nur ein Mal in der Woche einkaufen gehen.
Berufstätigkeit
Wie oft kaufen Sie in der Regel Lebensmittel ein?
täglich
4-5 Mal die Woche
2-3 Mal die Woche
ein Mal die Woche
mehrmals im Monat
nach Bedarf
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Vollzeit
27
7,7%
19
5,4%
180
51,1%
114
32,4%
4
1,1%
8
2,3%
352
Teilzeit /
400€ Job
nicht
berufstätig
14
5,8%
20
8,3%
149
61,8%
52
21,6%
1
0,4%
5
2,1%
241
24
5,4%
32
7,2%
238
53,8%
110
24,9%
15
3,4%
23
5,2%
442
Gesamt
65
6,3%
71
6,9%
567
54,8%
276
26,7%
20
1,9%
36
3,5%
1.035
Wie zu erwarten war, müssen alle Berufstätigen den Zeitpunkt des Lebensmitteleinkaufs mit ihrer eigenen Arbeitszeit koordinieren. Die Teilzeitbeschäftigten
und Nichtberufstätigen – in erster Linie Frauen jüngeren bis mittleren Alters
mit Kindern – nennen hier auch vermehrt die Kinderbetreuung. Dieser Zusammenhang besteht auch beim Kleidungseinkauf.
48
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen?
Ihrer eigenen Arbeitszeit
der Arbeitszeit Ihres Partners / Ihrer Partnerin
der Kinderbetreuung
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Berufstätigkeit
Vollzeit
316
96,3%
87
26,5%
34
10,4%
328
Teilzeit /
400€ Job
nicht
berufstätig
202
91,8%
49
22,3%
55
25,0%
220
119
63,0%
51
27,0%
49
25,9%
189
Gesamt
637
86,4%
187
25,4%
138
18,7%
737
Die anderen Merkmale des Lebensmitteleinkaufs weisen keine signifikanten
Zusammenhänge mit der Berufstätigkeit auf.
Kleidung kaufen Nichtberufstätige in der Regel montags bis freitags am Vormittag ein. Vollzeitbeschäftigte nutzen hierzu überwiegend den Samstag, aber
auch die Abendstunden in der Woche. Teilzeitbeschäftigte können wegen
ihrer geringeren zeitlichen Belastung hauptsächlich am Nachmittag in der Woche einkaufen.
Berufstätigkeit
Zeitpunkt Einkauf Kleidung
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Vollzeit
26
8,8%
62
21,0%
28
9,5%
95
32,2%
72
24,4%
12
4,1%
295
Teilzeit /
400€ Job
nicht
berufstätig
37
19,0%
62
31,8%
6
3,1%
52
26,7%
38
19,5%
0
0,0%
195
153
42,5%
92
25,6%
19
5,3%
57
15,8%
34
9,4%
5
1,4%
360
Gesamt
216
25,4%
216
25,4%
53
6,2%
204
24,0%
144
16,9%
17
2,0%
850
Berufstätige, insbesondere Vollzeitbeschäftigte, machen Ihre Entscheidung,
wo sie Kleidung einkaufen, häufiger von den Öffnungszeiten der Geschäfte
abhängig als Nichtberufstätige. Außerdem geben Teilzeitbeschäftigte häufiger
an, besonders auf die Produktauswahl Wert zu legen. In diesem Fall ist allerdings wohl weniger der Beschäftigungsumfang ausschlaggebend als die Tatsache, dass sich in dieser Kategorie hauptsächlich Frauen jungen bis mittleren Alters befinden, die höhere Ansprüche an das Kleidungssortiment stellen
als Männer und ältere Personen.
49
Berufstätigkeit
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig,
wo Sie Kleidung einkaufen?
Produktauswahl
Preise
Qualität
Öffnungszeiten
Bedienung
auf dem Weg
in der Nähe
alles unter einem Dach
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Vollzeit
252
72,0%
253
72,3%
256
73,1%
70
20,0%
135
38,6%
38
10,9%
62
17,7%
57
16,3%
350
Teilzeit /
400€ Job
nicht
berufstätig
186
78,2%
179
75,2%
184
77,3%
39
16,4%
83
34,9%
25
10,5%
44
18,5%
30
12,6%
238
295
68,0%
296
68,2%
312
71,9%
38
8,8%
145
33,4%
36
8,3%
74
17,1%
52
12,0%
434
Gesamt
733
71,7%
728
71,2%
752
73,6%
147
14,4%
363
35,5%
99
9,7%
180
17,6%
139
13,6%
1.022
Einrichtungsgegenstände und technische Geräte werden – wie Lebensmittel
und Kleidung auch - von Nichtberufstätigen hauptsächlich montags bis freitags
am Vormittag gekauft. Berufstätige tätigen diese Einkäufe vor allem am Samstag, Vollzeitbeschäftigte auch montags bis freitags am Abend. Hier ergibt sich
also ein ähnliches Bild wie beim Einkauf von Kleidung. Der Samstagabend
wird hier insgesamt häufiger genannt als im Zusammenhang mit anderen Warengruppen. Diese Einkaufszeit nutzen allerdings in erster Linie Berufstätige.
Berufstätigkeit
Zeitpunkt Einkauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Vollzeit
17
6,3%
48
17,9%
31
11,6%
91
34,0%
67
25,0%
14
5,2%
268
Teilzeit /
400€ Job
nicht
berufstätig
17
9,0%
44
23,4%
5
2,7%
72
38,3%
40
21,3%
10
5,3%
188
135
39,8%
72
21,2%
12
3,5%
78
23,0%
37
10,9%
5
1,5%
339
Gesamt
169
21,3%
164
20,6%
48
6,0%
241
30,3%
144
18,1%
29
3,6%
795
50
Schicht- und Wochenendarbeit
Die befragten Personen, die auch samstags arbeiten, kaufen ihre Lebensmittel in der Regel Montag- bis Freitagabend ein.
Arbeiten Sie auch am Samstag oder am Sonntag?
Zeitpunkt Lebensmitteleinkauf
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Ja, am
Samstag
Anzahl
68
130
15,5%
14,3%
32,9%
22,1%
24,5%
15
1
51
118
185
25,9%
14,3%
32,3%
38,3%
34,8%
22
2
37
58
119
37,9%
28,6%
23,4%
18,8%
22,4%
3
2
10
42
57
5,2%
28,6%
6,3%
13,6%
10,7%
5
1
6
14
26
8,6%
14,3%
3,8%
4,5%
4,9%
4
0
2
8
14
Prozent
6,9%
0,0%
1,3%
2,6%
2,6%
Anzahl
58
7
158
308
531
Prozent
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Prozent
Sa abends
Gesamt
Gesamt
52
Prozent
Sa nachmittags
Nein
1
Prozent
Sa vormittags
Ja, Samstag und
Sonntag
9
Prozent
Mo-Fr abends
Ja, am
Sonntag
Anzahl
Die Kleidungskäufe werden hingegen eher Montag- bis Freitagvormittag erledigt und Einrichtungsgegenstände und technische Geräte kaufen diejenigen,
die samstags arbeiten sowohl Montag- bis Freitagvormittag als auch am Abend.
Samstagsarbeit
Zeitpunkt Kleidungskauf
Ja
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
39
19,3%
47
23,3%
20
9,9%
48
23,8%
39
19,3%
9
4,5%
202
Nein
24
8,3%
79
27,2%
14
4,8%
99
34,1%
71
24,5%
3
1,0%
290
Gesamt
63
12,8%
126
25,6%
34
6,9%
147
29,9%
110
22,4%
12
2,4%
492
51
Samstagsarbeit
Zeitpunkt Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten
Ja
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Nein
25
13,7%
33
18,0%
25
13,7%
46
25,1%
40
21,9%
14
7,7%
183
10
3,6%
60
21,7%
11
4,0%
118
42,6%
68
24,5%
10
3,6%
277
Gesamt
35
7,6%
93
20,2%
36
7,8%
164
35,7%
108
23,5%
24
5,2%
460
Auch diejenigen Befragten, die sonntags einer Beschäftigung nachgehen,
kaufen ihre Kleidung sowie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte
eher Montag- bis Freitagvormittag.
Zeitpunkt Kleidungskauf
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Sonntagsarbeit
Ja
33
21,3%
39
25,2%
8
5,2%
43
27,7%
25
16,1%
7
4,5%
155
Nein
30
8,9%
87
25,8%
26
7,7%
104
30,9%
85
25,2%
5
1,5%
337
Gesamt
63
12,8%
126
25,6%
34
6,9%
147
29,9%
110
22,4%
12
2,4%
492
52
Sonntagsarbeit
Zeitpunkt Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten
Ja
Mo-Fr vormittags
Mo-Fr nachmittags
Mo-Fr abends
Sa vormittags
Sa nachmittags
Sa abends
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
22
15,8%
25
18,0%
14
10,1%
36
25,9%
31
22,3%
11
7,9%
139
Nein
Gesamt
13
4,0%
68
21,2%
22
6,9%
128
39,9%
77
24,0%
13
4,0%
321
35
7,6%
93
20,2%
36
7,8%
164
35,7%
108
23,5%
24
5,2%
460
Die Befragten, die weder samstags noch sonntags arbeiten, kaufen Einrichtungsgegenstände und technische Geräte tendenziell Samstagvormittag.
Es wird deutlich, dass Personen, die auch am Wochenende arbeiten müssen,
die ihnen zustehenden freien Tage in der Woche für Ihre Einkäufe nutzen.
Einkaufsverhalten nach Geschlecht
Für das Einkaufsverhalten nach Geschlecht haben sich nur wenige Abhängigkeiten ergeben. Die festgestellten Unterschiede finden sich jedoch vor allem
beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten sowie von
Kleidung.
So ist der Zeitpunkt des Kleidungskaufs für Frauen abhängig von der Kinderbetreuung, während es bei den Männern die eigene Arbeitszeit ist. Dies ist
dadurch zu erklären, dass der weitaus größere Teil der Männer Vollzeit beschäftigt ist, während Frauen neben ihrer Teilzeitbeschäftigung häufig noch für
die Kinder zu sorgen haben oder wegen der Kinder nicht berufstätig sind.
Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie
Kleidung kaufen?
Ihrer eigenen Arbeitszeit
der Arbeitszeit Ihres Partners /
Ihrer Partnerin
der Kinderbetreuung
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Geschlecht
männlich
weiblich
Gesamt
209
369
578
91,3%
81,8%
74
32,3%
22
9,6%
128
28,4%
94
20,8%
229
451
85,0%
202
29,7%
116
17,1%
680
Der Zeitpunkt für den Kauf von Einrichtungsgegenständen und technischen
Geräten hingegen wird bei den Frauen sehr oft von der Arbeitszeit des Partners abhängig gemacht. Diese Warengruppe wird ohnehin häufiger von Männern gekauft.
53
Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen?
Ihrer eigenen Arbeitszeit
der Arbeitszeit Ihres Partners /
Ihrer Partnerin
der Kinderbetreuung
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Geschlecht
männlich
weiblich
Gesamt
201
378
579
90,1%
87
39,0%
15
6,7%
223
76,2%
262
52,8%
59
11,9%
496
80,5%
349
48,5%
74
10,3%
719
Männer nutzen für diese Käufe auch häufiger den Versandhandel bzw. das
Internet, während dieser Vertriebsweg von Frauen öfter zum Einkauf von Kleidung genutzt wird.
Geschlecht
Einkauf im Versandhandel oder Internet
männlich
Kauf von Kleidung im Versandhandel / Internet
Anzahl
Prozent
Kauf von EinrichtungsgegensAnzahl
tänden / technischen Geräten im
Prozent
Versandhandel / Internet
Gesamt
Anzahl
weiblich
Gesamt
30
125
155
21,7%
50,6%
40,3%
108
122
230
78,3%
49,4%
59,7%
138
247
385
Einkaufsverhalten nach Gemeindegröße
Bei Auswertungen nach der von den Befragten angegebenen Gemeindegröße
ergaben sich nur signifikante Unterschiede im Hinblick auf den Einkaufsort.
54
Wo kaufen Sie überwiegend Lebensmittel ein?
Wohnort/Stadtteil
Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort?
weniger
als 5.000
Anzahl
Prozent
Innenstadt
Anzahl
Prozent
20.000100.000
mehr als
100.000
Gesamt
168
53,8%
257
78,1%
179
75,8%
122
84,7%
71,1%
35
36
24
11
106
11,2%
10,9%
10,2%
7,6%
10,4%
726
22
15
15
4
56
Prozent
7,1%
4,6%
6,4%
2,8%
5,5%
außerstädtisches Anzahl
Gewerbegebiet
Prozent
nächster Ort,
Anzahl
nächste Stadt,
auf dem ArProzent
beitsweg
Anzahl
Sonstiges
Prozent
33
10,6%
48
10
3,0%
8
11
58
4,7%
5,7%
2
4
2,8%
2
15,4%
2,4%
0,8%
1,4%
5,9%
innerstädtisches
Gewerbegebiet
Gesamt
Anzahl
5.00020.000
Anzahl
60
6
3
5
1
15
1,9%
0,9%
2,1%
0,7%
1,5%
312
329
236
144
1.021
Lebensmittel werden hauptsächlich im Wohnort/Stadtteil gekauft, wobei dies
in kleinen Gemeinden unter 5.000 seltener der Fall ist, als in größeren. In kleinen Gemeinden werden Lebensmittel außerdem häufiger im Nachbarort oder
auf dem Arbeitsweg aber auch in Gewerbegebieten gekauft.
Wo kaufen Sie überwiegend
Kleidung ein?
Wohnort/Stadtteil
Anzahl
37
11,8%
54
17,2%
73
22,2%
62
18,8%
57
24,5%
103
44,2%
5
9
1,6%
Gesamt
94
66,2%
313
30,7%
0
1
15
2,7%
0,0%
0,7%
1,5%
5
11
2
4
22
1,6%
3,3%
0,9%
2,8%
2,2%
183
58,3%
20
6,4%
150
45,6%
19
5,8%
65
27,9%
3
1,3%
11
7,7%
0
0,0%
409
10
5
3
6
24
Prozent
3,2%
1,5%
1,3%
4,2%
2,4%
Anzahl
314
329
233
142
1.018
Anzahl
Prozent
Anzahl
Gesamt
mehr als
100.000
19,0%
außerstädtisches
Gewerbegebiet
Sonstiges
20.000100.000
18,3%
Anzahl
nächster Ort,
nächste Stadt
5.00020.000
193
innerstädtisches
Gewerbegebiet
nächste Großstadt
weniger
als 5.000
26
Prozent
Innenstadt
Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort?
Prozent
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
40,2%
42
4,1%
Für den Kleidungskauf nutzen die Bewohner von Mittel- und Großstädten
hauptsächlich die Innenstadt. Befragte aus Mittelstädten suchen hierzu aber
55
auch öfter in die nächste Großstadt auf. Die Bewohner kleinerer Städte und
Gemeinden fahren häufig in die den nächstgelegenen Ort, die nächste Stadt
oder Großstadt. Gewerbegebiete spielen beim Kleidungseinkauf eine eher
untergeordnete Rolle.
Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte?
Wohnort/Stadtteil
Innenstadt
Anzahl
mehr als
100.000
Gesamt
29
190
Prozent
14,7%
22,0%
18,6%
20,3%
18,7%
Anzahl
28
8,9%
15
4,8%
32
9,8%
13
4,0%
36
15,6%
51
22,1%
52
36,4%
31
21,7%
148
45
47
35
24
151
Prozent
14,4%
14,4%
15,2%
16,8%
14,9%
Anzahl
154
49,2%
18
5,8%
130
39,8%
21
6,4%
61
348
3
1,3%
3
2,1%
0
0,0%
7
12
2
4
25
Prozent
2,2%
3,7%
0,9%
2,8%
2,5%
Anzahl
313
327
231
143
1.014
Prozent
Anzahl
Gesamt
20.000100.000
43
außerstädtisches
Gewerbegebiet
Sonstiges
5.00020.000
72
Anzahl
nächster Ort,
nächste Stadt
weniger
als 5.000
46
innerstädtisches
Gewerbegebiet
nächste Großstadt
Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort?
Prozent
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
26,4%
14,6%
110
10,8%
34,3%
42
4,1%
Bei Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten ergibt sich ein ähnliches Bild wie beim Kleidungskauf: Großstädter nutzen häufig die Innenstadt
und Bewohner kleinerer Gemeinden fahren hierzu in den nächsten Ort oder
die nächste größere Stadt.
Diese Warengruppe insgesamt häufig in Gewerbegebieten gekauft. Einwohner großer und mittlerer Städte geben an, dies häufiger in innerstädtischen
Gewerbegebieten zu tun. Es ist anzunehmen, dass auch die „Einkaufspendler“ in die Großstadt neben der dortigen Innenstadt auch innerstädtische Gewerbegebiete nutzen.
Einkaufsverhalten an verkaufsoffenen Sonntagen und in Kur-, Ausflugsund Erholungsorten
Altersgruppen
Insgesamt nutzt etwa ein Drittel der Befragten die verkaufsoffenen Sonntage.
Der Altersvergleich ergibt hier deutliche Unterschiede zwischen den jüngeren
Befragten bis 25 Jahre, von denen mehr als die Hälfte von dieser Möglichkeit
Gebrauch macht, und den Älteren, deren Anteil unter 20% liegt.
56
Nutzung verkaufsoffener Sonntage
Ja
Nein
Gesamt
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
46
76
162
Prozent
54,8%
35,0%
Anzahl
38
45,2%
84
Anzahl
Prozent
Anzahl
61 Jahre
und älter
Gesamt
37,5%
51
19,3%
33,6%
141
270
213
662
65,0%
62,5%
80,7%
66,4%
217
432
264
335
Medianalter
45 Jahre
51 Jahre
997 49 Jahre
Bei der Nutzung der Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten
zeichnet sich zwar eine etwas geringere Nutzung bei der jüngeren Bevölkerung ab, doch ist hier – auch aufgrund der relativ kleinen Fallzahlen – eine
statistisch signifikante Abhängigkeit vom Alter nicht nachweisbar.
Die sonstigen Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs, wie zeitlich beschränkte
Einkäufe von täglichem Kleinbedarf am Sonntag oder der Einkauf an Bahnhöfen und Tankstellen werden je nach Alter unterschiedlich häufig genutzt.
Sonntagseinkauf
von täglichem
Kleinbedarf
Altersgruppe
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
61 Jahre
und älter
Gesamt
55
123
265
Prozent
65,5%
56,7%
61,3%
115
43,6%
Anzahl
29
34,5%
94
439
43,3%
167
38,7%
149
Prozent
56,4%
44,0%
Gesamt Anzahl
84
217
432
264
Ja
Nein
Anzahl
Sonntagseinkauf an
Bahnhof oder Tankstelle
bis 25
Jahre
26-40
Jahre
41-60
Jahre
47
60
Prozent
26,2%
21,7%
Anzahl
Prozent
62
73,8%
170
78,3%
Gesamt Anzahl
84
217
Nein
Anzahl
61 Jahre
und älter
46 Jahre
52 Jahre
997 49 Jahre
Altersgruppe
22
Ja
558
56,0%
Medianalter
Gesamt
13,9%
11
4,2%
14,0%
372
253
857
86,1%
95,8%
86,0%
432
264
140
Medianalter
41 Jahre
51 Jahre
997 49 Jahre
Die Möglichkeit des Einkaufs von täglichem Kleinbedarf am Sonntag wird von
56% der Befragten genutzt, wobei die Nutzungshäufigkeit der über 60Jährigen deutlich geringer ist. So liegt auch das mittlere Alter (Medianalter)
derjenigen, die sonntags Dinge des täglichen Bedarfs einkaufen bei 46 Jahren, während die Nichtnutzer dieser Möglichkeit im Mittel 52 Jahre alt sind.
Der Sonntageinkauf an Bahnhöfen oder Tankstellen stellt offenbar eine eher
selten genutzte Einkaufsmöglichkeit für Notfälle dar. Nur 14% der Befragten
nutzen diese Möglichkeit. Auch hier stellt sich heraus, dass die Nutzer (Medianalter: 41 Jahre) deutlich jünger sind als die Nichtnutzer (Medianalter: 51
Jahre).
57
Schicht- und Wochenendarbeit
Die befragten Personen, die am Wochenende arbeiten, nutzen sonntags etwas häufiger die Möglichkeit an Tankstellen und Bahnhöfen einzukaufen. Der
Zusammenhang dieser beiden Merkmale ist aber nicht sehr stark und auf dem
hier verwendeten Niveau nicht signifikant.
Haushaltseinkommen
Bezüglich des Haushaltseinkommens und der Nutzung von verkaufsoffenen
Sonntagen sowie der Geschäftszeiten in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten
kann festgestellt werden, dass die Höhe des Einkommens Einfluss auf die
Nutzung dieser Einkaufsmöglichkeiten hat. Mit der Höhe des Einkommens
steigt die Nutzung dieser Möglichkeiten kontinuierlich an und am häufigsten
werden beide Einkaufsmöglichkeiten von den Befragten mit einem Einkommen über 4.000€ genutzt.
Nutzen Sie verkaufsoffene
Sonntage oder Geschäftszeiten in Kur-, Erholungsoder Ausflugsorten?
Netto-Haushaltseinkommen
bis
1.000€
3.0004.000€
31,2%
14,1%
20,2%
22,1%
30,3%
18,9%
Prozent
45
88,2%
112
63,3%
147
58,1%
75
55,1%
38
50,0%
417
60,2%
Anzahl
51
177
253
136
76
693
Anzahl
Prozent
53
29,9%
25
31,6%
3,9%
Gesamt
51
Ja, Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- oder Ausflugsorten
6
11,8%
2
über
4.000€
29
38,2%
23
Anzahl
Prozent
Anzahl
Gesamt
2.0003.000€
48
35,3%
30
Ja, verkaufsoffene Sonntage
Nein
1.0002.000€
80
216
131
Bei den bestehenden weiteren Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs zeigt sich
nur der Einkauf in Geschäften, die den täglichen Kleinbedarf anbieten, ein
signifikanter Zusammenhang. Auch hier steigt die Nutzungshäufigkeit mit steigendem Einkommen.
Sonntagseinkauf in
Geschäften für
täglichen Kleinbedarf
Ja
Nein
Gesamt
Netto-Haushaltseinkommen
bis
1.000€
1.0002.000€
Prozent
16
31,4%
35
68,6%
89
50,0%
89
50,0%
Anzahl
51
178
Anzahl
Prozent
Anzahl
2.0003.000€
3.0004.000€
über
4.000€
44,9%
91
66,9%
45
33,1%
48
63,2%
28
36,8%
254
136
76
140
55,1%
114
Gesamt
384
55,3%
311
44,7%
695
58
Einkaufsverhalten bei Mitternachtseinkäufen
Altersgruppen
Mitternachtseinkäufe werden von allen befragten Altersgruppen genutzt, von
den unter 20-Jährigen bis zu den 41-60-Jährigen. Nur die Gruppe der über 60Jährigen nutzt diese Möglichkeit des Einkaufens nicht.
3.2 Zufriedenheit der Konsumentinnen und Konsumenten
3.2.1 Veränderung des Einkaufsverhaltens durch die Gesetzesänderung
Bei der Befragung haben 38,2% der Befragten angegeben, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert hat.
61,6% haben nach eigener Aussage hingegen nichts an ihrem Einkaufsverhalten geändert und 0,2% der Befragten machten keine Angabe. Die Veränderung zeigt sich bei der Mehrheit (95,2%) der 396 Befragten, die eine Einkaufsverhaltensänderung bei sich feststellten darin, dass sie andere Zeiten zum
Einkaufen nutzen. In 12,4% der Fälle kaufen die Befragten öfter ein und in
7,1% der Fälle kaufen sie größere Mengen ein. Die restlichen Prozentpunkte
verteilen sich folgendermaßen: 1,2% der Befragten kaufen entspannter ein,
0,3% kaufen nur bei Bedarf später ein und jeweils 0,1% kaufen später ein,
spontaner und auch mal am Sonntag. 1,1% der Antworten entfallen auf die
Kategorie Sonstiges.
Nach Ansicht von 79% der Befragten hat sich die Freundlichkeit des Personals durch die verlängerten Öffnungszeiten nicht verändert. 13,1% der Befragten gaben hingegen an, dass sich die Freundlichkeit verschlechtert hat und
5,2% sind der Meinung sie hat sich verbessert. 2,7% machten an dieser Stelle
keine Angabe. Ähnliche Zahlen lassen sich bei der Frage nach der Veränderung der Beratung feststellen: So sind 76% der Befragten der Auffassung,
dass die Qualität der Beratung durch die Verkäufer gleich geblieben ist. 16,4%
gaben an, dass sie sich verschlechtert hat und 4,2% konnten eine Verbesserung erkennen. Bei dieser Frage machten 3,4% keine Angabe.
Altersgruppen
In allen Altersgruppen – außer der Altersgruppe der über 60-Jährigen – wird
angegeben, dass sich durch die verlängerten Öffnungszeiten eine Änderung
des Einkaufsverhaltens in Bezug auf andere Einkaufszeiten ergeben hat. Dies
hängt allerdings weniger mit dem Lebensalter als mit der Berufstätigkeit zusammen.
Berufstätigkeit
In Bezug auf die verlängerten Ladenöffnungszeiten geben vor allem die befragten Erwerbstätigen an, dass sich ihre Einkaufsgewohnheiten verändert
haben. Bei den Nicht-Erwerbstätigen ist diese Veränderung nicht festzustellen. Die Veränderung bezieht sich in erster Linie auf andere Einkaufszeiten.
59
Andere Einkaufszeiten
durch die verlängerten
Ladenöffnungszeiten
Ja
Nein
Gesamt
Sind Sie derzeit berufstätig?
Ja
Nein
Gesamt
Prozent
272
45,2%
330
54,8%
105
23,8%
337
76,2%
Anzahl
602
442
Anzahl
Prozent
Anzahl
377
36,1%
667
63,9%
1.044
Haushaltseinkommen
Bezüglich der Veränderung des Einkaufsverhaltens in Abhängigkeit vom
Haushaltseinkommen lässt sich feststellen, dass die Befragten mit einem Einkommen unter 3.000€ keine Veränderung angaben. Ab 3.000€ Haushaltseinkommen steigt die Häufigkeit einer Veränderung kontinuierlich an.
Andere Einkaufszeiten
durch die verlängerten
Ladenöffnungszeiten
Ja
Nein
Gesamt
F11 Netto-Haushaltseinkommen
bis
1.000€
1.0002.000€
Prozent
10
19,6%
41
80,4%
56
31,5%
122
68,5%
Anzahl
51
178
Anzahl
Prozent
Anzahl
2.0003.000€
3.0004.000€
über
4.000€
64,2%
58
42,6%
78
57,4%
42
55,3%
34
44,7%
254
136
76
91
35,8%
163
Gesamt
257
37,0%
438
63,0%
695
3.2.2 Wünsche
Die Befragten hatten die Möglichkeit Wünsche und Vorschläge bezüglich der
Ladenöffnungszeiten anzugeben. 550 Befragte nutzten diese Möglichkeit und
gaben folgende Wünsche an: 30,5% von ihnen – und damit 16% aller Befragten – wünschen sich, dass die Öffnungszeiten wieder reduziert und dass freie
Sonntage bewahrt werden. 22,7% äußerten den Wunsch nach mehr Personal
und nach freundlicherem Personal sowie nach mehr Service und mehr Beratung. 10,5% wünschen sich eine Erweiterung der Öffnungszeiten bis hin zu
einer völligen Liberalisierung und 8,2% wünschen sich, dass das Personal
entlastet wird und mehr Gehalt bekommt. Für 5,5% sind einheitliche Öffnungszeiten wünschenswert und 1,3% möchten zum einen, dass kleine Läden
sowie die Innenstädte erhalten und unterstützt werden und zum anderen mehr
Einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Für 1,1% der Fälle müsste es ein besseres
Angebot geben und jeweils 0,5% wünschen sich weniger Werbung und ein
kleineres Warenangebot. 0,4% wünschen sich weniger Service, da sie das
Personal als zu aufdringlich empfinden und ebenfalls 0,4% wünschen sich
niedrigere Preise.
Wünsche geprägt durch Einkaufsgewohnheiten
Es hat sich gezeigt, dass sich die Wünsche vor allem in Abhängigkeit der Einkaufstage unterscheiden. Das bedeutet, dass von 162 Befragten, die für eine
60
Reduzierung der Öffnungszeiten und gegen eine Öffnung der Geschäfte an
Sonntagen sind, 149 Befragte ihre Lebensmittel von Montag bis Freitag kaufen. Von den Befragten hingegen, die diese Einkäufe an Samstagen tätigen,
sind nur 13 dafür. Diese Abhängigkeit zeigt sich auch in Bezug auf den Kleidungskauf: Von den 146 Befragten, die sich für eine Reduzierung der Öffnungszeiten aussprechen, kaufen 100 Befragte ihre Kleidung von Montag bis
Freitag, doch nur 46 Befragte, die diese Einkäufe an Samstagen tätigen, unterstützen den Gedanken der Reduzierung der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten reduzieren/keine Sonntagsöffnung
keine Angabe
trifft zu
Gesamt
143
91,7%
13
8,3%
833
83,7%
Prozent
690
82,2%
149
17,8%
Anzahl
839
156
995
Anzahl
Prozent
Anzahl
Öffnungszeiten reduzieren/keine Sonntagsöffnung
keine Angabe
trifft zu
Gesamt
A2 An welchen Tagen kaufen Sie diese Lebensmittel überwiegend?
von Montag bis
Samstag
Gesamt
Freitag
162
16,3%
B2 An welchen Tagen kaufen Sie normalerweise Kleidung?
von Montag bis
Freitag
Samstag
Gesamt
348
88,3%
46
11,7%
769
84,0%
Prozent
421
80,8%
100
19,2%
Anzahl
521
394
915
Anzahl
Prozent
Anzahl
146
16,0%
Diese Tendenz zeigt sich auch bei den Uhrzeiten: Von den 972 Befragten, die
Angaben zur Uhrzeit ihrer Lebensmitteleinkäufe gemacht haben, wünschen
sich 5,6% eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten bis hin zu einer völligen
Liberalisierung. Bei den Abendeinkäufern sind es dagegen 11%. Man kann
daher sagen, dass Befragte, die abends Lebensmittel einkaufen, signifikant
häufiger eine Erweiterung/Liberalisierung der Öffnungszeiten wünschen als
Personen, die zu anderen Zeiten einkaufen.
Uhrzeit Einkauf Lebensmittel
Öffnungszeiten erweitern/gegen jede Vormittags NachmitAbends
Beschränkung
(bis 14
tags (14
Gesamt
(ab 18 Uhr)
Uhr)
bis 18 Uhr)
keine Angabe
trifft zu
Gesamt
Anzahl
Prozent
Anzahl
464
95,9%
20
293
95,4%
14
Prozent
Anzahl
4,1%
484
4,6%
307
161
89,0%
20
11,0%
181
918
94,4%
54
5,6%
972
61
Wünsche geprägt durch Schicht- und Wochenendarbeit
Es lässt sich feststellen, dass sich die Befragten (26), die samstags und sonntags arbeiten, im Gegensatz zu Personen, die an Wochenenden freihaben
(12), tendenziell eine Liberalisierung der Öffnungszeiten wünschen.
F6a Arbeiten Sie auch am Samstag oder Sonntag?
Wünsche/Vorschläge
Ja, am
Samstag
Öffnungszeiten
Anzahl
erweitern/gegen
jede Beschränkung Prozent
Gesamt
Anzahl
Ja, samstags und
sonntags
Ja, am
Sonntag
Nein
Gesamt
12
40
25,0%
26
27,4%
9,8%
16,7%
4
95
123
240
1
1
5,6%
18
In dieser Tabelle ist nur der Wunsch dargestellt, bei dem in Bezug auf Schicht- und Wochenendarbeit eine Abhängigkeit festgestellt werden konnte.
Wünsche geprägt durch das Haushaltseinkommen
Die Wünsche der Befragten, denen über 3.000€ im Monat zur Verfügung stehen, tendieren in die Richtung einer Erweiterung der Öffnungszeiten bzw. einer völligen Liberalisierung. So verdienen von insgesamt 34 Befragten, die
diesen Wunsch äußerten, 13 Befragte bis 3.000€ und 21 über 3.000€. Da die
Gesamtheit derjenigen, die über 3.000€ verdient, wesentlich kleiner ist, fällt
die Anzahl auch hier wieder stärker ins Gewicht, als bei denjenigen, die ein
Einkommen bis zu 3.000€ im Monat haben: Die Wünsche dieser Befragten
zeigen, dass sie eher gegen eine Erweiterung der Öffnungszeiten sind.
Öffnungszeiten erweitern/gegen jede Beschränkung
keine Angabe
trifft zu
Gesamt
Netto-Haushaltseinkommen
bis 3.000 €
über 3.000€
Gesamt
191
90,1%
21
9,9%
661
95,1%
Prozent
470
97,3%
13
2,7%
Anzahl
483
212
695
Anzahl
Prozent
Anzahl
34
4,9%
3.3 Zusammenfassung
Mithilfe dieser Befragung ist es möglich geworden, Aussagen über das Einkaufsverhalten bestimmter Personengruppen zu treffen.
Die Abhängigkeiten, die sich für die Variablen Alter und Haushaltseinkommen
ergeben haben, stehen in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit.
Das bedeutet, dass die Gründe für die – in der Regel an Samstagen oder abends stattfindenden – Einkäufe der bis 60-Jährigen wahrscheinlich in der
Berufstätigkeit liegen. So lässt sich wahrscheinlich auch die beobachtete Abhängigkeit zwischen der Nutzung verkaufsoffener Sonntage und dem Haus-
62
haltseinkommen eher auf die Erwerbstätigkeit zurückführen: Erwerbstätige
nutzen häufiger Gelegenheiten zum Sonntagseinkauf. Welche Gründe ausschlaggebend dafür sind, kann mithilfe der vorliegenden Daten nicht festgestellt werden.
Diese Ergebnisse werden durch die Untersuchung von Burger aus dem Jahr
1998 (S.6) gestützt: So schätzen die Bezieher höherer Einkommen die längeren Ladenöffnungszeiten [und somit auch die Geschäftszeiten an Sonntagen]
mehr als andere Beschäftigte, da sie tendenziell länger arbeiten. Zudem weisen die von Berufstätigen genutzten Einkaufszeiten, speziell abends und an
Samstagen, nach Clemenz und Inderst (1989, zitiert nach Burger 1998, S.5)
auf potenzielle Bedarfe hin: „Die hohe und steigende Kundenfrequenz kurz vor
dem abendlichen und samstäglichen Ladenschluß [lässt] Rückschlüsse auf
einen potentiellen Bedarf für längere Öffnungszeiten zu.“
Dass es sich bei den aufgetretenen Abhängigkeiten um die Erwerbstätigkeit
und nicht, wie vordergründig angenommen, um das Alter bzw. das Haushaltseinkommen handelt, wird zusätzlich durch den Faktor Arbeitszeit untermauert, der bei den bis 60-Jährigen vornehmlich den Zeitpunkt des Einkaufens beeinflusst sowie der Faktor Öffnungszeiten, der bei dieser Altersgruppe
wiederum Einfluss auf die Wahl der Geschäfte hat. Es muss jedoch zwischen
Erwerbstätigen unterschieden werden, die in der Woche arbeiten und denjenigen, die auch am Wochenende ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Letztere
nutzen eher die Tage von Montag bis Freitag für ihre Einkäufe, da sie wahrscheinlich, als Ausgleich zur Wochenendarbeit, über freie Tage in der Woche
verfügen.
Bezüglich der Öffnungszeiten an Sonntagen kann festgehalten werden, dass
alle Personen unter 60 Jahren diese Gelegenheiten nutzen. Die Befragten der
Altersgruppe ab 61 Jahre halten tendenziell an alten Gewohnheiten, wie den
früheren Ladenöffnungszeiten, fest, da sie keiner zeitlichen Einschränkung
unterliegen und somit zu jedem Zeitpunkt einkaufen können.
Insgesamt kann jedoch, nach Wüger (1996, S. 788), durch die verlängerten
Ladenöffnungszeiten keine Konsumerhöhung erwartet werden, da die „langfristige Konsumneigung von ökonomischen Faktoren (Einkommensentwicklung usw.) stärker beeinflußt als von Öffnungszeiten.“ „Vielmehr bilden sich
stärker differenzierte Zeitmuster heraus, die den Verbraucherbedürfnissen
angepasst sind.“
4. Literatur
Burger, Christina (1998): Auswirkungen der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Wien
Nationale Verzehrsstudie II (2008): http://was-esseich.de/uploads/media/NVS_II_Abschlussbericht_Teil_1.pdf, Stand: 29.09.2009
Wüger, Michael (1996): Kaum Zuwächse im Weihnachtsgeschäft zu erwarten,
WIFO-Monatsberichte, 12/1996, S. 781-789
63
5. Tabellenanhang
Bei den folgenden Tabellen werden die Prozentwerte in der Regel auf Basis der Gesamtzahl
der auswertbaren Fälle (N=1.048) angegeben. Fragen, bei denen Mehrfachnennungen möglich waren, sind entsprechend gekennzeichnet. Bei diesen Tabellen erfolgte die Prozentuierung auf Basis der antwortenden Personen. Die Anzahl der antwortenden Personen ist dann
in der Summenzeile angegeben. Wegen der Mehrfachantworten können sich in diesen Fällen in der Summenzeile Prozentwerte von mehr als 100 Prozent ergeben.
1. Wie oft kaufen Sie in der Regel Lebensmittel ein?
Häufigkeit
Anzahl
Prozent
täglich
66
6,3
4-5 Mal die Woche
72
6,9
2-3 Mal die Woche
571
54,5
ein Mal die Woche
281
26,8
mehrmals im Monat
20
1,9
nach Bedarf
38
3,6
1.048
100,0
Gesamt
2. An welchen Tagen kaufen Sie diese Lebensmittel überwiegend?
Tag
Anzahl
Prozent
von Montag bis Freitag
839
80,1
Samstag
156
14,9
Sonntag
4
0,4
49
4,7
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
64
3. Zu welchen Uhrzeiten kaufen Sie Lebensmittel meist ein?
Uhrzeit
vor 6 Uhr
Anzahl
Prozent
3
0,3
6-14
481
45,9
14-18
307
29,3
18-20
156
14,9
20-22
23
2,2
2
0,2
76
7,3
1.048
100,0
nach 22 Uhr
keine Angabe
Gesamt
4. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen?
(Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
ihrer eigenen Arbeitszeit,
644
64,7
der Arbeitszeit ihres Partners/ihrer Partnerin,
188
18,9
der Kinderbetreuung,
138
13,9
21
2,1
andere Gründe
294
29,5
Gesamt
995
129,1
der Betreuung pflegebedürftige Person,
65
5. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, zu welchem Zeitpunkt Sie Lebensmittel kaufen? (Sonstiges,
Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
nichts (Person kann immer einkaufen)
20
7,7
individuelle Zeiteinteilung
90
34,5
persönliches Befinden
11
4,2
9
3,4
Bedarf
11
4,2
Vermeidung von Stoßzeiten (morgens, mittags)
40
15,3
Markt
6
2,3
in Verbindung mit anderen Terminen, Aufgaben, Einkäufen
9
3,4
Angebote
6
2,3
21
8,0
Wetter
6
2,3
Gewohnheit
2
0,8
Antwort ohne inhaltlichen Bezug
6
2,3
28
10,7
261
101,5
Mobilität (Nahverkehr, Auto zur Verfügung, Mitfahrgelegenheit)
Termine, Hobbys
Sonstiges
Gesamt
6. Wo kaufen Sie denn überwiegend Lebensmittel ein?
Ort
Anzahl
Prozent
Wohnort/Stadtteil
747
71,3
Innenstadt
108
10,3
innerstädtisches Gewerbegebiet
56
5,3
außerstädtisches Gewerbegebiet
59
5,6
Sonstiges
73
7,0
5
0,5
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
66
7. Wo kaufen Sie denn überwiegend Lebensmittel ein? (Sonstiges)
Ort
Anzahl
Prozent
nächster Ort
42
4,0
nächste Stadt
11
1,0
nächste Großstadt
2
0,2
überall
1
0,1
Angebote
1
0,1
in Verbindung mit Arbeit/Arbeitsweg
5
0,5
Sonstiges
7
0,7
979
93,4
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
8. In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel ein? (Mehrfachnennung)
Geschäft
Anzahl
Prozent
kleines Einzelhandelsgeschäft (Fleischer, Bioladen, Drogerie…)
474
45,2
Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland…)
1.006
96,0
Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach)
154
14,7
Markt
321
30,6
Versandhandel
27
2,6
fliegender Händler, Eiermann...
57
5,4
Bahnhof
15
1,4
Kiosk/Tankstelle
35
3,3
Sonstige
13
1,2
Gesamt
1.048
200,6
67
9. In welchen Geschäften kaufen Sie Lebensmittel ein? (Sonstiges)
Geschäft
Hofladen
Anzahl
Prozent
12
1,1
1
0,1
keine Angabe
1.035
98,8
Gesamt
1.048
100,0
Großhandel
10. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Lebensmittel einkaufen? (Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
Produktauswahl
662
63,2
Preise
723
69,1
Qualität
664
63,4
Öffnungszeiten
225
21,5
Bedienung
256
24,5
auf dem Weg
330
31,5
in der Nähe
574
54,8
alles unter einem Dach
264
25,2
9
0,9
45
4,3
1.047
358,4
Kinderbetreuung
Sonstiges
Gesamt
68
11. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Lebensmittel einkaufen? (Sonstiges)
Grund
Anzahl
Prozent
Atmosphäre/Aufmachung
4
12,1
Verkehrsanbindung
1
3,0
Angebote
3
9,1
Parkmöglichkeiten
6
18,2
Bekannte (z. B. Verkäufer)
2
6,1
Zeit
2
6,1
Gewohnheit
2
6,1
Unterstützung kleiner Läden
3
9,1
Bequemlichkeit
2
6,1
Vertrauen
1
3,0
Sonstiges
7
21,2
33
100,0
Gesamt
12. Wie oft kaufen Sie ungefähr Kleidung ein?
Häufigkeit
Anzahl
Prozent
mehrmals die Woche
7
0,7
ein Mal die Woche
7
0,7
mehrmals im Monat
79
7,5
ein Mal im Monat
152
14,5
mehrmals im Jahr
455
43,4
44
4,2
304
29,0
1.048
100,0
ein Mal im Jahr
nach Bedarf
Gesamt
69
13. An welchen Tagen kaufen Sie normalerweise Kleidung?
Tag
Anzahl
Prozent
von Montag bis Freitag
521
49,7
Samstag
394
37,6
Sonntag
6
0,6
127
12,1
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
14. Zu welchen Uhrzeiten kaufen Sie Kleidung?
Uhrzeit
vor 6 Uhr
Anzahl
Prozent
1
0,1
6-14
433
41,3
14-18
383
36,5
18-20
65
6,2
20-22
11
1,0
2
0,2
153
14,6
1.048
100,0
nach 22 Uhr
keine Angabe
Gesamt
15. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? (Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
ihrer eigenen Arbeitszeit,
583
60,8
der Arbeitszeit ihres Partners/ihrer Partnerin,
208
21,7
der Kinderbetreuung,
118
12,3
12
1,3
andere Gründe
355
37,0
Gesamt
959
133,1
der Betreuung pflegebedürftige Person,
70
16. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wann Sie Kleidung kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung)
Grund
nichts (Person kann immer einkaufen)
Anzahl
Prozent
14
5,2
134
50,2
17
6,4
4
1,5
Bedarf
17
6,4
Vermeidung von Stoßzeiten (morgens, mittags)
20
7,5
2
0,7
12
4,5
5
1,9
14
5,2
Wetter
5
1,9
Antwort ohne inhaltlichen Bezug
2
0,7
33
12,4
267
104,5
individuelle Zeiteinteilung
persönliches Befinden
Mobilität (Nahverkehr, Auto zur Verfügung, Mitfahrgelegenheit)
Gewohnheit
in Verbindung mit anderen Terminen, Aufgaben, Einkäufen
Angebote
Termine, Hobbys
Sonstiges
Gesamt
17. Wo kaufen Sie Kleidung ein?
Ort
Anzahl
Prozent
Wohnort/Stadtteil
207
19,8
Innenstadt
318
30,3
innerstädtisches Gewerbegebiet
15
1,4
außerstädtisches Gewerbegebiet
22
2,1
424
40,5
54
5,2
8
0,8
1.048
100,0
nächste Großstadt
Sonstiges
keine Angabe
Gesamt
71
18. Wo kaufen Sie Kleidung ein? (Sonstiges)
Ort
Anzahl
Prozent
nächster Ort
10
14,1
nächste Stadt
32
45,1
Internet/Versandhandel
14
19,7
Ausland
3
4,2
Angebote
1
1,4
Outlet
2
2,8
Sonstiges
9
12,7
71
100,0
Gesamt
19. In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung ein? (Mehrfachnennung)
Geschäft
Anzahl
Prozent
Fachgeschäft / Fachkaufhaus (C&A, H&M, kleine Boutiken…)
913
87,5
Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland…)
163
15,6
Warenhaus (Kaufhof, Karstadt...)
456
43,7
Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach)
223
21,4
Versandhandel/Internet
290
27,8
9
0,9
Sonstige
10
1,0
Gesamt
1.043
197,9
Bahnhof/Flughafen
20. In welchen Geschäften kaufen Sie Kleidung ein? (Sonstiges)
Geschäft
Anzahl
Prozent
Outlet/Fabrikverkauf
8
0,8
Sonstiges
4
0,4
keine Angabe
1.036
98,9
Gesamt
1.048
100,0
72
21. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen? (Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
Produktauswahl
741
71,2
Preise
738
70,9
Qualität
761
73,1
Öffnungszeiten
151
14,5
Bedienung
367
35,3
auf dem Weg
100
9,6
in der Nähe
182
17,5
alles unter einem Dach
141
13,5
Kinderbetreuung
18
1,7
Sonstiges
33
3,2
1.041
310,5
Gesamt
22. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Kleidung einkaufen? (Sonstiges)
Grund
Anzahl
Prozent
Bei Gelegenheit oder Bedarf
2
7,7
Atmosphäre/Übersichtlichkeit
5
19,2
Benzinkosten
1
3,8
Angebote
7
26,9
Parkmöglichkeiten
1
3,8
Gewohnheit
2
7,7
Bequemlichkeit
1
3,8
Sonstiges
7
26,9
26
100,0
Gesamt
73
23. Wie oft kaufen Sie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein?
Häufigkeit
Anzahl
Prozent
mehrmals die Woche
3
0,3
ein Mal die Woche
1
0,1
mehrmals im Monat
12
1,1
ein Mal im Monat
42
4,0
mehrmals im Jahr
159
15,2
92
8,8
739
70,5
1.048
100,0
ein Mal im Jahr
nach Bedarf
Gesamt
24. An welchen Tagen kaufen Sie Einrichtungsgegenstände und technische Geräte ein?
Tag
Anzahl
Prozent
von Montag bis Freitag
415
39,6
Samstag
446
42,6
Sonntag
4
0,4
183
17,5
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
25. Zu welchen Uhrzeiten kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte?
Uhrzeit
Anzahl
Prozent
6-14
421
40,2
14-18
329
31,4
18-20
71
6,8
20-22
10
1,0
5
0,5
212
20,2
1.048
100,0
nach 22 Uhr
keine Angabe
Gesamt
74
26. Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte kaufen?
(Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
ihrer eigenen Arbeitszeit,
583
64,9
der Arbeitszeit ihres Partners/ihrer Partnerin,
354
39,4
der Kinderbetreuung,
76
8,5
der Betreuung pflegebedürftige Person,
12
1,3
andere Gründe
201
22,4
Gesamt
898
136,5
27. Wovon ist es abhängig, wann Sie Einrichtungsgegenstände oder techn. Geräte kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
nichts (Person kann immer einkaufen)
13
5,9
individuelle Zeiteinteilung
98
44,5
7
3,2
beratende Person Zeit hat bzw. Mitfahrgelegenheit vorhanden
11
5,0
Bedarf
33
15,0
Vermeidung von Stoßzeiten (morgens, mittags)
6
2,7
Gewohnheit
2
0,9
in Verbindung mit anderen Terminen, Aufgaben, Einkäufen
6
2,7
Angebote
5
2,3
gemeinsamem Urlaub mit Partner/gemeinsame Freizeit mit der Familie
4
1,8
Wetter
1
0,5
24
10,9
1
0,5
14
6,4
220
102,3
persönliches Befinden
am Wochenende, wenn frei
Antwort ohne inhaltlichen Bezug
Sonstiges
Gesamt
75
28. Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte?
Ort
Anzahl
Prozent
Wohnort/Stadtteil
204
19,5
Innenstadt
149
14,2
innerstädtisches Gewerbegebiet
111
10,6
außerstädtisches Gewerbegebiet
153
14,6
nächste Großstadt
356
34,0
Sonstiges
59
5,6
keine Angabe
16
1,5
1.048
100,0
Gesamt
29. Wo kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? (Sonstiges)
Ort
nächster Ort
Anzahl
Prozent
6
9,4
36
56,3
4
6,3
10
15,6
unterschiedlich
6
9,4
Sonstiges
2
3,1
64
100,0
nächste (größere) Stadt
Angebote
Internet
Gesamt
76
30. In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte?
(Mehrfachnennung)
Geschäft
Anzahl
Prozent
Fachgeschäft / Fachkaufhaus (Saturn, MediaMarkt, Porta, kleine Fachhändler...)
980
94,0
Supermarkt / Discounter (Penny, Aldi, Edeka, Real, Kaufland...)
144
13,8
Warenhaus (Kaufhof, Karstadt...)
192
18,4
Einkaufszentrum (mehrere Geschäfte unter einem Dach)
130
12,5
Versandhandel/Internet
233
22,4
Sonstige
6
0,6
Gesamt
1.042
161,7
31. In welchen Geschäften kaufen Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte? (Sonstiges)
Geschäft
Anzahl
Prozent
Second-Hand (Flohmarkt, Antiquitäten)
3
0,3
Sonstiges
2
0,2
keine Angabe
1.043
99,5
Gesamt
1.048
100,0
77
32. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte
kaufen? (Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
Produktauswahl
698
67,5
Preise
775
75,0
Qualität
772
74,7
Öffnungszeiten
143
13,8
Bedienung
448
43,3
72
7,0
in der Nähe
197
19,1
alles unter einem Dach
137
13,2
Kinderbetreuung
10
1,0
Sonstiges
33
3,2
1.034
317,7
auf dem Weg
Gesamt
33. Wovon ist Ihre Entscheidung abhängig, wo Sie Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte
kaufen? (Sonstiges, Mehrfachnennung)
Grund
Anzahl
Prozent
Lieferservice
1
3,6
Kundendienst vor Ort
8
28,6
Internet/Versandhandel
3
10,7
Garantie
2
7,1
regionale Geschäfte
3
10,7
Angebotsvergleich
3
10,7
Bekanntheit
1
3,6
Sonstiges
8
28,6
28
103,6
Gesamt
78
34. Nutzen Sie verkaufsoffene Sonntage oder verlängerte Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- oder
Ausflugsorten? (Mehrfachnennung)
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja, verkaufsoffene Sonntage
342
32,8
Ja, verlängerte Geschäftszeiten in Kur-, Erholungs- oder Ausflugsorten
201
19,3
Nein
612
58,7
1.042
110,8
Gesamt
35. Kaufen Sie dann auch immer ein?
Antwort
Ja
Nein
keine Angabe
Gesamt
Anzahl
Prozent
340
32,4
94
9,0
614
58,6
1.048
100,0
36. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Mehrfachnennung)
Produkte
Anzahl
Prozent
Lebensmittel
129
38,2
Kleidung
232
68,6
85
25,1
175
51,8
35
10,4
338
194,1
Einrichtungsgegenstände/technische Geräte
Geschenke
Sonstiges
Gesamt
37. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Sonstiges)
Produkte
regionale Produkte (aus Kurorten)
Anzahl
Prozent
2
0,2
10
1,0
keine Angabe
1.036
98,9
Gesamt
1.048
100,0
Sonstiges
79
38. Welche weiteren Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs nutzen Sie? (Mehrfachnennung)
Antwort
Anzahl
Prozent
täglicher Kleinbedarf
580
80,0
Bahnhof/Tankstelle
144
19,9
Sonstiges
127
17,5
Gesamt
725
117,4
39. Welche weiteren Möglichkeiten des Sonntagseinkaufs nutzen Sie? (Sonstiges)
Antwort
Anzahl
Prozent
keine
93
8,9
Kiosk
5
0,5
Discounter
1
0,1
Internet
1
0,1
Flohmarkt
1
0,1
Antwort ohne inhaltlichen Bezug
1
0,1
946
90,3
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
40. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Mehrfachnennung)
Produkte
Lebensmittel
Anzahl
Prozent
570
79,1
9
1,2
Geschenke
185
25,7
Sonstiges
146
20,2
Gesamt
721
126,2
Kleidung
80
41. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Sonstiges)
Produkte
Anzahl
Prozent
keine
76
7,3
Zeitung/Zeitschriften
11
1,0
1
0,1
11
1,0
1
0,1
948
90,5
1.048
100,0
nach Bedarf
Tabakwaren/Alkohol
Sonstiges
keine Angabe
Gesamt
42. Nutzen Sie Mitternachtseinkäufe?
Antwort
Ja
Nein
keine Angabe
Gesamt
Anzahl
Prozent
81
7,7
963
91,9
4
0,4
1.048
100,0
43. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Mehrfachnennung)
Produkte
Anzahl
Prozent
Lebensmittel
14
20,6
Kleidung
45
66,2
Einrichtungsgegenstände/technische Geräte
16
23,5
Geschenke
18
26,5
Sonstiges
10
14,7
Gesamt
68
151,5
81
44. Welche Produkte kaufen sie dann ein? (Sonstiges)
Produkte
Anzahl
Prozent
nach Bedarf oder Gelegenheit
2
0,2
Antwort ohne inhaltlichen Bezug
5
0,5
Sonstiges
3
0,3
keine Angabe
1.038
99,0
Gesamt
1.048
100,0
45. Hat sich Ihr Einkaufsverhalten durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja
400
38,2
Nein
646
61,6
2
0,2
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
46. Wie hat sich Ihr Einkaufsverhalten verändert? (Mehrfachnennung)
Antwort
Anzahl
Prozent
öfter
49
12,4
mehr
28
7,1
377
95,2
28
7,1
396
121,7
zu anderen Zeiten
Sonstiges
Gesamt
82
47. Wie hat sich Ihr Einkaufsverhalten verändert? (Sonstiges)
Antwort
Anzahl
Prozent
später
1
0,1
nur bei Bedarf später
3
0,3
13
1,2
spontaner
1
0,1
sonntags
1
0,1
Sonstiges
12
1,1
Gesamt
31
3,0
keine Angabe
1.017
97,0
Gesamt
1.048
100,0
entspannter/weniger hektisch
48. Hat sich Ihrer Meinung nach die Freundlichkeit des Personals verändert?
Antwort
Anzahl
Prozent
eher verbessert
55
5,2
gleich geblieben
828
79,0
eher verschlechtert
137
13,1
28
2,7
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
49. Hat sich die Beratung der Verkäufer verändert?
Antwort
Anzahl
Prozent
eher verbessert
44
4,2
gleich geblieben
796
76,0
eher verschlechtert
172
16,4
36
3,4
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
83
50. Welche Wünsche oder Vorschläge haben Sie, um IHRE Zufriedenheit zu steigern? (Mehrfachnennung)
Wünsche/Vorschläge
Keine
Anzahl
Prozent
162
29,5
45
8,2
168
30,5
58
10,5
7
1,3
30
5,5
125
22,7
Weniger Service, Personal zu aufdringlich
2
0,4
Zuviel Werbung
3
0,5
Preise zu hoch
2
0,4
Zu großes Angebot, Überfluss
3
0,5
Besseres Angebot (zuverlässiger, größer, frischer,...)
6
1,1
Antwort ohne inhaltlichen Bezug
34
6,2
Sonstiges
11
2,0
550
119,3
Personal entlasten / mehr Gehalt für das Personal
Öffnungszeiten reduzieren / freien Sonntag bewahren / allg. Änderungen rückgängig machen
Öffnungszeiten erweitern / gegen jede Beschränkung
Kleine Läden und Innenstadtlagen erhalten bzw. unterstützen / mehr Einkaufsmöglichkeiten vor Ort
Einheitliche Öffnungszeiten
Mehr, freundlicheres bzw. qualifizierteres Personal / mehr Service, mehr Beratung
Gesamt
51. Welcher Altersgruppe gehören Sie an?
Alter
Anzahl
Prozent
bis 25 Jahre
84
8,0
25-40 Jahre
217
20,7
41-60 Jahre
432
41,2
61 Jahre und älter
264
25,2
51
4,9
1.048
100
keine Angabe
Gesamt
84
52. Wie viele Einwohner hat Ihr Wohnort?
Einwohner
Anzahl
Prozent
weniger als 5.000
315
30,1
5.000-20.000
330
31,5
20.000-100.000
236
22,5
mehr als 100.000
145
13,8
22
2,1
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
53. Wie weit ist die Entfernung ihres Wohnorts zur nächsten Großstadt?
Entfernung
Anzahl
Prozent
Wohnort ist Großstadt
173
16,5
bis 20 km
235
22,4
20-30 km
159
15,2
30-40 km
126
12,0
40-50 km
113
10,8
über 50 km
230
21,9
12
1,1
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
54. Sind Sie derzeit berufstätig?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja
602
57,4
Nein
442
42,2
4
0,4
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
85
55. Beschäftigungsumfang
Beschäftigungsumfang
Vollzeit
Anzahl
Prozent
352
33,6
39
3,7
Teilzeit 20 bis unter 30 Stunden
117
11,2
Teilzeit 10 bis unter 20 Stunden
56
5,3
400€ Job
29
2,8
455
43,4
1.048
100,0
Teilzeit ab 30 Stunden
keine Angabe
Gesamt
56. Arbeiten Sie im Schichtdienst?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja
106
10,1
Nein
493
47,0
keine Angabe
449
42,8
1.048
100,0
Gesamt
57. Arbeiten Sie auch am Samstag oder Sonntag?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja, am Samstag
66
6,3
Ja, am Sonntag
8
0,8
Ja, samstags und sonntags
194
18,5
Nein
332
31,7
keine Angabe
448
42,7
1.048
100,0
Gesamt
86
58. Ist Ihr Wohnort gleichzeitig Ihr Arbeitsort?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja
265
25,3
Nein
336
32,1
keine Angabe
447
42,7
1.048
100,0
Gesamt
59. Wie weit ist die Entfernung zwischen Ihrem Arbeitsort und Ihrem Wohnort?
Entfernung
Anzahl
Prozent
bis 10 km
71
6,8
10-20 km
101
9,6
20-30 km
69
6,6
30-40 km
31
3,0
40-50 km
24
2,3
über 50 km
37
3,5
715
68,2
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
60. Wie viele Personen leben insgesamt in ihrem Haushalt?
Personen
Anzahl
Prozent
eine
166
15,8
zwei
419
40,0
drei
166
15,8
vier
201
19,2
fünf oder mehr
82
7,8
keine Angabe
14
1,3
1.048
100,0
Gesamt
87
61. Wer lebt mit im Haushalt? (Mehrfachnennung)
Antwort
Ehepartner
Anzahl
Prozent
659
76,0
98
11,3
1 Kind
169
19,5
2 Kinder
188
21,7
3 Kinder
47
5,4
mehr als 3 Kinder
20
2,3
Eltern/teil, Schwiegereltern
77
8,9
Geschwister
24
2,8
Mitbewohner
9
1,0
pflegebedürftige Person
7
0,8
867
149,7
Lebenspartner
Gesamt
62. Wie viel beträgt Ihr Netto-Haushaltseinkommen?
Netto-Haushaltseinkommen
bis 1.000€
Anzahl
Prozent
51
4,9
1.000-2.000€
178
17,0
2.000-3.000€
254
24,2
3.000-4.000€
136
13,0
über 4.000€
76
7,3
353
33,7
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt
88
63. Geschlecht
Geschlecht
Anzahl
Prozent
männlich
353
33,7
weiblich
680
64,9
15
1,4
1.048
100,0
keine Angabe
Gesamt