Architekturreise nach New York City Architekturreise nach
Transcription
Architekturreise nach New York City Architekturreise nach
guiding-architects.net und aplusnyc laden Sie ein zu einer Architekturreise nach New York City vom 19. bis 27. Oktober 2013 Willkommen in NYC! Nachdem sich das New Yorker Architekturgeschehen jahrzehntelang fast ausschließlich in Innenräumen abgespielt hat, herrscht seit einigen Jahren ein regelrechter Bauboom: Foster, SANAA, Piano, Nouvel, Fuksas, Shigeru Ban, Adjaye, OMA, Tschumi, van Berkel und Herzog & de Meuron haben sich zu ihren amerikanischen Kollegen Holl, Diller Scofidio + Renfro, Meier, SOM, Ennead und Gehry gesellt und neue faszinierende Anlaufpunkte geschaffen. Von kleinen Bars, Restaurants, Galerien und Shops über neue Museen, Universitätsbauten, Wohn- und Geschäftshäuser, Hotels und Parks – in New York beginnt eine neue Ära der Architektur. Gemeinsam werden wir auf Stadtspaziergängen durch Manhattan und einer Radtour durch Brooklyn New Yorks neueste Gebäude und einige wichtige Ikonen der Architekturgeschichte des 20. Jahrhunderts erkunden sowie interessante Nachbarschaften, neue faszinierende Parks und bedeutende Kunstinstallationen entdecken. Ausserdem steht ein Tagesausflug nach Upstate New York mit Besuch von Dia Beacon, einem Museum mit Hauptwerken der zeitgenössischen Kunst seit den 60er Jahren, dem Storm King Art Center und dem Skulpturen Park u.a. mit Maya Lins Wavefield auf dem Programm. Freuen Sie sich auf eine gemeinsame Entdeckungsreise durch New York unter Leitung von aplusnyc, gegründet von Bettina Johae, Architektin und Künstlerin mit Projekten über den New Yorker Stadtraum. 1. Reisetag Samstag 19. Oktober Ankunft Vormittags Anreise in Eigenregie Ankunft & individueller Transfer zum Hotel 17:00 Uhr Begrüßung in der Hotellobby und abendlicher Spaziergang durch den Soho Cast Iron District mit Begrüßungsdrinks in einer Bar in einem der ältesten Häuser der Stadt 2. Reisetag Sonntag 20. Oktober Der Süden der Stadt - durch Manhattan‘s älteste Viertel: Lower Manhattan / Chinatown / East & West Village / Lower East Side & Soho Spaziergang durch Lower Manhattan entlang der Wall Street mit Rock12 Security Architecture von Rogers Marvel zum Elevated Acre von Rogers Marvel & Ken Smith. Überblick über die Bauentwicklung am World Trade Center (SOM, Maki, Calatrava u.a.) und Erläuterung von New York City’s ersten “zoning law” von 1916 anhand des Equitable Buildings (Ernest R. Graham) und des Woolworth Buildings (Cass Gilbert) Besichtigung des 9/11 Memorial Plazas (Michael Arad & Peter Walker) und Museums (Snohetta & Davis Brody Bond). Individuelles Mittagessen Nachmittags Spaziergang durch Soho und entlang der Bowery zum New Academic Building der Cooper Union (Thom Mayne/Morphosis) und neuen Wohnhäusern von Jean Nouvel und Herzog & de Meuron. Besichtigung von Läden gestaltet von Rem Koolhaas / OMA, Thomas Heatherwick, SANAA, Philippe Starck, Shigeru Ban u.a. und zwei Kunst- installationen von Walter De Maria. Innenbesichtigung des New Museums von SANAA - bei gutem Wetter inklusive Besuch der Dachterrasse Welcome-Dinner, in der von Diller Scofidio + Renfro gestalteten Brasserie in Mies van der Rohe’s Seagram Building. 3. Reisetag Montag 21. Oktober Entlang des East Rivers: Brooklyn Bike Tour Fahrradtour über die Brooklyn Bridge und entlang des East Rivers durch Brooklyn nach Queens mit spektakulären Blicken auf die Skyline. Vom Battery Park in Manhattan geht es entlang Ben van Berkels New Amsterdam Pavillon, Frederic Schwartz’ Whitehall Ferry Terminal und Frank Gehrys erstem Hochhaus zur Uferpromenade in Brooklyn Heights und zum neuen Brooklyn Bridge Park (Michael van Valkenburg). Durchquert werden viele unterschiedliche Nachbarschaften Brooklyns –von DUMBO, dem unter der Manhattan gelegenen Stadtteil mit großen Lagerhäusern und mit einem Pavillon von Jean Nouvel geht es weiter durch das verschlafene Vinegar Hill und die Stadtteile Fort Greene und Clinton Hill mit Projekten von Steven Holl, Hanrahan Meyers und David Adjaye. Innenbesichtigung: Higgins Hall / Pratt Institute (Steven Holl) gemeinsames Mittagessen in Fort Greene Nach dem Mittagessen geht es weiter durch das ultraorthodox jüdische South Williamsburg mit religiös beeinflusster Architektur bis zur neuen, sich rapide entwickelnden East River Uferpromenade und durch Greenpoint zum PS1 in Long Island City / Queens. Innenbesichtigung des PS1/MoMA eine von Frederick Fisher zum zeitgenössischen Kunstzentrum umgebaute ehemalige Schule. Rückfahrt nach Manhattan 4. Reisetag Dienstag 22. Oktober West Village / Meatpacking District / Chelsea - Gentrifizierung und Umnutzung im Westen der Stadt Spaziergang durch das West Village und den Meatpacking District, sowie entlang des den Hudson River Parks zu Wohnungsbauprojekten von Richard Meier, Asymptote, KPF, Julian Schnabel, SHoP, Matthew Baird, Hotels von Ennead und Handel Architects, sowie Besichtigung von exklusiven Läden gestaltet von Asymptote, Mateo Thun und Pentagram. gemeinsamens Mittagessen in Tadao Andos Restaurant morimoto Nach dem Mittagessen geht es auf der hochgelegenen High Line (Field Operations / Diller Scofidio + Renfro) in das Galerienviertel Chelsea zu Projekten von Jean Nouvel, Shigeru Ban, Frank Gehry, Neil Denari, Enrique Norten/TEN Architectos und Future Systems. Besichtigung von Galerien von Richard Gluckman, Selldorf Architects und OMA, sowie Besuch ausgewählter Ausstellungen in einigen der weltweit führenden zeitgenössischen Kunstgalerien. Nachmittag zur freien Verfügung (Museen, Shopping etc.) 5. Reisetag Mittwoch 23. Oktober Midtown - durch die Mitte Manhattans Vormittags: Spaziergang durch das südliche Midtown über den Times Square zum New York Times Building (Renzo Piano) und dem “grünen” Bank of Amerika Tower (Cook+Fox) und durch den Bryant Park zur Erweiterung der Pierpont Morgan Library von Renzo Piano. Innenbesichtigung: Morgan Library (Renzo Piano) Individuelles Mittagessen in der Morgan Library oder im Bryant Park Am Nachmittag wird der nördliche Teil Midtowns zu Fuß erkundet: Von Norman Fosters Hearst Tower geht es zum von Diller Scofidio + Renfro neu gestalteten Lincoln Center. Anschließend Spaziergang durch den Central Park zur 5th Avenue mit Läden von Fuksas, Aoki und Bohlin/ Cywinski/Jackson u.a. Gestoppt wird an New York Citys beliebtesten “pocket park” und New Yorks zweites “zoning law” von 1961 wird anhand von Mies van der Rohes Seagram Building und SOMs Lever House diskutiert. Der Tag endet mit einer Innenbesichtigung von Paul Rudolphs Modulightor Building. 6. Reisetag Donnerstag 24. Oktober Entlang des Hudsons: Ausflug zum Dia Beacon & Storm King Art Center Tagesausflug mit dem Zug entlang des Hudsons nach Upstate New York. Besuch von Dia Beacon, einem Museum für die permanente Sammlung der Dia Foundation mit Hauptwerken der zeitgenössischen Kunst seit den 60er Jahren. Das Museum ist in einem ehemaligen Fabrikgebäude untergebracht, das als Baudenkmal in das National Register of Historic Places aufgenommen wurde. Der Umbau wurde von OpenOffice (Lyn Rice, Alan Koch, Galia Solomonoff, Linda Taalman) und dem Künstler Robert Irwin durchgeführt. Die Sammlung enthält unter anderem Werke von Richard Serra, Donald Judd, Fred Sandback, Bernd und Hilla Becher, Sol Lewitt, Gerhard Richter und Dan Flavin. Anschließend Besuch des auf der anderen Seite des Hudson Rivers gelegenen Storm King Art Centers und Skulpturen Parks mit Maya Lins Wavefield und permanenten Installationen und Skulpturen unter anderem von Andy Goldsworthy, Isamu Noguchi, Kenneth Snelson und Alexander Calder. Am Abend gemeinsames Abschiedsessen in Brooklyn 7. Reisetag Freitag 25. Oktober 8. Reisetag Samstag 26. Oktober Tag zur freien Verfügung Vorschläge: Museen (u.a. MoMA, Guggenheim, Metropolitan Museum) Sightseeing (u.a. Circle Line Boots Tour) Architektur (u.a. United Nations, Louis Kahns Four Freedoms Park, Columbia University Campus) Shopping (u.a. 5th Avenue, Soho, Century 21) zur freien Verfügung (z.B. Flohmarkt & Brunch) & Abflug Mehr Zeit für Shopping, Flanieren, Museen, Besichtigungen oder vielleicht einem Besuch des beliebten Brooklyner Flohmarkts in Fort Greene in Kombination mit einem Brunch in der Nachbarschaft Individuelle Abreise oder ggf. Verlängerung in Eigenregie 9. Reisetag Sonntag 27. Oktober Ankunft in Deutschland am Vormittag Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 1880.- Euro Einzelzimmerzuschlag: 595.- Euro) Leistungen 7 Übernachtungen im Holiday Inn Hotel Soho inkl. Frühstück (im Preis eingeschlossen) Reiseprogramm laut Beschreibung, inklusive aller Eintrittsgelder (New Museum, Morgan Library, PS1, Modulightor House, Dia Beacon & Storm King) Führung und Reisebegleitung in deutscher Sprache durch eine ortsansässige Architektin / Künstlerin 2x Abendessen (Willkommensabendessen in Manhattan /Abschiedsabendessen in Brooklyn), ohne Getränke 2x Mittagessen (Lunch in Fort Greene und bei morimoto), ohne Getränke 1 Tag Fahrradmiete, inkl.Fahrradhelme Transfers per Bahn nach Upstate New York 1-wöchige U-Bahnkarte & New York Pass (Tickets für das Empire State Building (main deck), Metropolitan Museum of Art, Museum of Natural History, MoMA, Statue of Liberty and Ellis Island oder Circle Line Bootstour, Top of the Rock = Aussichtsplattform des Rockefeller Centers oder Guggenheim Museum) im Wert von ca. 100 Euro Leistungen (nich im Preis einge-schlossen) Gruppengröße An- und Abreise Flughafentransfers Reiserücktrittsversicherungen Minimum 15 Personen, Maximum 25 Personen Der Anmeldeschluß ist der 15. Juli 2013 Wenn sich 15 Teilnehmer angemeldet haben, findet die Exkursion statt. Wir werden Ihnen dann sofort die Durchführung der Exkursion bestätigen, damit Sie den Flug buchen können. Mit Bestätigung wird zum 19.07.2013 eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 19.09.2013 erforderlich. Hotel Holiday Inn 138 Lafayette St, New York, NY 10013 Brooklyn, NY 11249 P: +1 212-966-8898 http://www.holidayinn.com Reiseleitung Bettina Johae Tel. +1-646-283-4810 [email protected] Literatur New York City für Architekten Heike Werner, ISBN: 978-3-9809471-5-2, 3. Auflage ©2012 (deutsch) Guide to Contemporary NYC Architecture John Hill / publisher W. W. Norton & Company ©2011 10 Architectural Walks in Manhattan The Municipal Art Society of New York City / publisher W. W. Norton & Company ©2009 AIA Guide to New York City N. White; E. Willensky; F. Leadon, Publisher Oxford University Press ©2010 Information und Buchung Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Mitglied der guiding-architects.net: TICKET B – Stadtführungen von Architekten GbR Frankfurter Tor 1 10243 Berlin Fon: +49 30 420 26 96 20 ] [email protected] www.ticket-b.de Veranstalter vor Ort Mitglied der guiding-architects.net: aplusnyc - Bettina Johae www.aplusnyc.net Anmeldung zur Architekturreise nach New York vom 19. bis 27. Oktober 2013 Anmeldecoupon per Telefax +49 30 420 26 96 29 TICKET B – Stadtführungen von Architekten GbR Frankfurter Tor 1 10243 Berlin Fon: +49 30 420 26 96 20 [email protected] www.ticket-b.de Hiermit melde ich verbindlich zur Fachexkursion nach New York vom 19. bis 27. Oktober 2013 an: Name, Vorname ................................................................................................... Anschrift ................................................................................................... ................................................................................................... Telefon / Telefax ................................................................................................... Geburtsdatum ................................................................................................... E-mail ................................................................................................... Beruf / Tätigkeit ................................................................................................... □ Übernachtung im EZ zum Preis von 2475.- Euro □ Übernachtung im DZ zum Preis von 1880.- Euro zusammen mit Herrn / Frau ............................................. □ Bitte informieren Sie mich auch über Ihre Flugangebote □ Bitte informieren Sie mich auch über Ihre Reiserücktrittversicherungen Die Anreise erfolgt individuell. Die Buchung der Flüge kann bei Bedarf über ein Reisebüro erfolgen, mit dem wir jahrelang zusammenarbeiten. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen, Maximal 25 Personen Es gelten die AGB des Reiseveranstalters. Der Veranstalter behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Eine Haftung für Unfälle jeglicher Art wird nicht übernommen. Jeglicher Versicherungsschutz (Reiserücktritt, Gepäck etc.) liegt im Ermessen der Teilnehmer. Wenn sich 15 Teilnehmer angemeldet haben, findet die Exkursion statt. Wir werden Ihnen dann sofort die Durchführung der Exkursion bestätigen, damit Sie den Flug / Zug buchen können. Mit Bestätigung wird zum 19.07.2013 eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 19.09.2013 erforderlich. Die allgemeinen Geschäftsbedinungen habe ich gelesen und erkenne ich an. Datum / Unterschrift .............................................................. Stand: Februar 2013 Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde TICKET-B - Stadtführungen von Architekten GbR - im Folgenden TICKET-B genannt den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Sie erfolgt für den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Anmelder erkennt mit seiner Anmeldung die Reisebedingungen für sich und alle mit ihm angemeldeten Personen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der Reisebestätigung durch TICKET-B zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, so ist dies ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an das er bis zu 10 Tage gebunden ist. Die Annahme des neuen Angebotes durch den Reisenden kann durch sofortige Bestätigung oder durch Stillschweigen erfolgen innerhalb der Bindungsfrist. Die Korrektur aufgrund von Irrtümern durch Druck bzw. Rechenfehler bleibt hiervon unberührt. § 2 Zahlung des Reisepreises Mit Bestätigung wird zum 19.07.2013 eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 19.09.2013 erforderlich. § 3 Leistungen, Leistungs und Preisänderungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in seiner Anzeige, die das Programm darstellt. Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen oder Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter, ansonsten sind sie nichtig. TICKET-B behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen sind dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, die den Gesamtcharakter der Reise verändert, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Veränderungen einzelner Programmpunkte, die nicht durch den Reiseveranstalter verschuldet sind, fallen nicht darunter. Nach der Erklärung über Preiserhöhungen oder Reiseänderungen durch TICKET-B muss der Kunde das vorgenannte Recht unverzüglich geltend machen. § 4 Rücktritt des Reiseveranstalters Bei verspätet eingehenden Zahlungen um mehr als 10 Tage durch den Reisenden behält sich der Veranstalter das Rücktrittsrecht vor; die Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl pro Reise behält sich der Veranstalter das Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor Reisebeginn vor; erfolgte Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Der Kunde wird unverzüglich informiert nach Eintritt dieser Entscheidung. Weitere Ansprüche durch den Reisenden werden ausgeschlossen.Der Reiseveranstalter behält sich ohne Einhaltung einer Frist oder auch während der Durchführung einer Reise, das Rücktrittsrecht vor, wenn der Reisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dies die sofortige Aufhebung des Reisevertrags rechtfertigt. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich gerechtfertigte Hinweise hält oder die anderen Mitreisenden nachhaltig in unzumutbarer Weise stört. Kündigt der Reiseveranstalter in einem solchen Falle, behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Angerechnet werden ersparte Aufwendungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Reisenden. Zusätzliche Kosten für die Rückfahrt des Reisenden gehen zu dessen Lasten. § 5 Rücktritt durch den Reisenden Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Kündigung beim Reiseveranstalter während der veröffentlichen Geschäftszeiten. Aus Beweissicherungsgründen sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne Erklärung nicht an, so kann das TICKET-B Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorbereitungen und/oder Aufwendungen und/oder bereits geleistete Vorrauszahlungen verlangen.Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen als vereinbart: Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Stornierung bei a-tour. ab dem 60. Tag bis zum 42. Tag vor dem ersten Exkursionstag 30% des Reisepreises ab dem 41. Tag bis zum 34. Tag vor dem ersten Exkursionstag 40% des Reisepreises ab dem 33. Tag bis zum 15. Tag vor dem ersten Exkursionstag 60% des Reisepreises ab dem 14. Tag bis zum 1. Tag vor dem ersten Exkursionstag 90% des Reisepreises am Tag der Anreise ist 100% des Reisepreises TICKET-B empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisetransportkostenkostenversicherung bei Abschluss des Reisevertrages durch den Reisenden selbsttätig. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird. Stand: Februar 2013 § 6 Haftung und Beschränkung der Haftung TICKET-B haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für 1. eine gewissenhafte Reisevorbereitung 2. eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der in der Anzeige beschriebenen und vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht durch den Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, Ausstellungen usw. Der Reiseveranstalter haftet nicht 1. für gelegentliche Ausfälle / Störungen in der Strom, Wasser, Heizungsversorgung 2. für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Sauna, Schwimmbad etc. 3. für Ausfälle oder Verzögerungen in der Leistungserbringung bedingt durch Verkehr, Witterungseinflüsse oder aufgrund einer Panne des Reisebusses, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. 4. für Sachschäden, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks sowie der Reiseausrüstung (Kamera, etc.) des Kunden 5. bei Diebstahl und höherer Gewalt 6. bei Leistungsstörungen oder Mängeln anderer Leistungsträger, die der Reiseveranstalter nur vermittelt hat 7. bei Personenschaden, Krankheiten und Unfällen des Kunden. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reiseunfallversicherung, einer Reisehaftpflichtver sicherung und einer Reisegepäckversicherung sowie den Abschluss einer Auslandskrankenschutzversicherung. § 7 Mitwirkungspflicht, Verjährung Bei Leistungsstörung ist der Kunde verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Der Kunde hat im Falle einer Leistungsstörung den Reiseleiter oder den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren. Die Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass der Anspruch auf eventuellen Schadensersatz oder Ausgleich entfällt. Der Kunde kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. § 8 Pass, Zoll, Visa, Devisen und Gesundheitsvorschriften Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Pass, Zoll und devisenrechtlichen sowie gesundheitlichen Bestimmungen des Reiselandes sowie der Durchreiseländer verantwortlich. Kunden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind selbst für die Beantragung von Visa oder anderer Einreiseerlaubnisse in die jeweiligen Reiseländer oder Durchreiseländer verantwortlich. Der Reiseveranstalter erteilt auf Anfrage die notwendigen Bestätigungen. Jeder Kunde hat seine Reisedokumente griffbereit mitzuführen und sie auf behördliches Verlangen vorzuzeigen. Das Mitführen von Drogen ist untersagt. Verstößt ein Reisender gegen die genannten Bedingungen und entstehen ihm dadurch Nachteile oder Kosten, z.B. für Rückreise oder Strafen, so trägt er diese Kosten selbst. Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Reiseveranstalter hierdurch entstehen, kann er dem Reisenden in Rechnung stellen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Kunden, die die Ein bzw. Durchreise verweigert bekommen oder deren Überprüfung länger als eine normal übliche Grenzkontrolle benötigt, von der Weiterreise auszuschließen. Hierdurch dem Kunden entstehende Kosten gehen zu dessen Lasten. § 9 Gerichtstand Der Gerichtstand ist Berlin. § 10 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen. Veranstalter: TICKET B – Stadtführungen von Architekten GbR Frankfurter Tor 1 10243 Berlin Fon: +49 30 420 26 96 20 ] [email protected] www.ticket-b.de Stand: Februar 2013