Architekturreise nach New York City Architekturreise nach

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Architekturreise nach New York City Architekturreise nach
guiding-architects.net und aplusnyc laden Sie ein zu einer
Architekturreise nach New York City
vom 19. bis 27. Oktober 2013
Willkommen in NYC!
Nachdem sich das New Yorker Architekturgeschehen jahrzehntelang
fast ausschließlich in Innenräumen abgespielt hat, herrscht seit einigen
Jahren ein regelrechter Bauboom: Foster, SANAA, Piano, Nouvel,
Fuksas, Shigeru Ban, Adjaye, OMA, Tschumi, van Berkel und Herzog
& de Meuron haben sich zu ihren amerikanischen Kollegen Holl, Diller
Scofidio + Renfro, Meier, SOM, Ennead und Gehry gesellt und neue
faszinierende Anlaufpunkte geschaffen. Von kleinen Bars, Restaurants,
Galerien und Shops über neue Museen, Universitätsbauten, Wohn- und
Geschäftshäuser, Hotels und Parks – in New York beginnt eine neue Ära
der Architektur.
Gemeinsam werden wir auf Stadtspaziergängen durch Manhattan und
einer Radtour durch Brooklyn New Yorks neueste Gebäude und
einige wichtige Ikonen der Architekturgeschichte des 20. Jahrhunderts
erkunden sowie interessante Nachbarschaften, neue faszinierende Parks
und bedeutende Kunstinstallationen entdecken.
Ausserdem steht ein Tagesausflug nach Upstate New York mit Besuch
von Dia Beacon, einem Museum mit Hauptwerken der zeitgenössischen
Kunst seit den 60er Jahren, dem Storm King Art Center und dem
Skulpturen Park u.a. mit Maya Lins Wavefield auf dem Programm.
Freuen Sie sich auf eine gemeinsame Entdeckungsreise durch New York
unter Leitung von aplusnyc, gegründet von Bettina Johae, Architektin und
Künstlerin mit Projekten über den New Yorker Stadtraum.
1. Reisetag
Samstag
19. Oktober
Ankunft
Vormittags
Anreise in Eigenregie
Ankunft & individueller Transfer zum Hotel
17:00 Uhr
Begrüßung in der Hotellobby
und abendlicher Spaziergang durch den Soho Cast Iron
District mit Begrüßungsdrinks in einer Bar in einem der
ältesten Häuser der Stadt
2. Reisetag
Sonntag
20. Oktober
Der Süden der Stadt - durch Manhattan‘s
älteste Viertel: Lower Manhattan / Chinatown
/ East & West Village / Lower East Side &
Soho
Spaziergang durch Lower Manhattan entlang der Wall
Street mit Rock12 Security Architecture von Rogers
Marvel zum Elevated Acre von Rogers Marvel & Ken
Smith. Überblick über die Bauentwicklung am World
Trade Center (SOM, Maki, Calatrava u.a.) und
Erläuterung von New York City’s ersten “zoning law”
von 1916 anhand des Equitable Buildings (Ernest R.
Graham) und des Woolworth Buildings (Cass Gilbert)
Besichtigung des 9/11 Memorial Plazas (Michael Arad &
Peter Walker) und Museums (Snohetta & Davis Brody
Bond).
Individuelles Mittagessen
Nachmittags Spaziergang durch Soho und entlang
der Bowery zum New Academic Building der
Cooper Union (Thom Mayne/Morphosis) und neuen
Wohnhäusern von Jean Nouvel und Herzog & de
Meuron.
Besichtigung von Läden gestaltet von Rem Koolhaas /
OMA, Thomas Heatherwick, SANAA, Philippe Starck,
Shigeru Ban u.a. und zwei Kunst- installationen von
Walter De Maria. Innenbesichtigung des New Museums
von SANAA - bei gutem Wetter inklusive Besuch der
Dachterrasse
Welcome-Dinner, in der von Diller Scofidio + Renfro
gestalteten Brasserie in Mies van der Rohe’s Seagram
Building.
3. Reisetag
Montag
21. Oktober
Entlang des East Rivers: Brooklyn Bike Tour
Fahrradtour über die Brooklyn Bridge und entlang
des East Rivers durch Brooklyn nach Queens mit
spektakulären Blicken auf die Skyline.
Vom Battery Park in Manhattan geht es entlang Ben van
Berkels New Amsterdam Pavillon, Frederic Schwartz’
Whitehall Ferry Terminal und Frank Gehrys erstem
Hochhaus zur Uferpromenade in Brooklyn Heights
und zum neuen Brooklyn Bridge Park (Michael van
Valkenburg).
Durchquert werden viele unterschiedliche Nachbarschaften Brooklyns –von DUMBO, dem unter
der Manhattan gelegenen Stadtteil mit großen Lagerhäusern und mit einem Pavillon von Jean Nouvel geht
es weiter durch das verschlafene Vinegar Hill und die
Stadtteile Fort Greene und Clinton Hill mit Projekten
von Steven Holl, Hanrahan Meyers und David Adjaye.
Innenbesichtigung: Higgins Hall / Pratt Institute (Steven
Holl)
gemeinsames Mittagessen in Fort Greene
Nach dem Mittagessen geht es weiter durch das ultraorthodox jüdische South Williamsburg mit religiös
beeinflusster Architektur bis zur neuen, sich rapide
entwickelnden East River Uferpromenade und durch
Greenpoint zum PS1 in Long Island City / Queens.
Innenbesichtigung des PS1/MoMA eine von Frederick
Fisher zum zeitgenössischen Kunstzentrum umgebaute
ehemalige Schule.
Rückfahrt nach Manhattan
4. Reisetag
Dienstag
22. Oktober
West Village / Meatpacking District / Chelsea
- Gentrifizierung und Umnutzung im Westen
der Stadt
Spaziergang durch das West Village und den Meatpacking District, sowie entlang des den Hudson River Parks
zu Wohnungsbauprojekten von Richard Meier, Asymptote, KPF, Julian Schnabel, SHoP, Matthew Baird, Hotels
von Ennead und Handel Architects, sowie Besichtigung
von exklusiven Läden gestaltet von Asymptote, Mateo
Thun und Pentagram.
gemeinsamens Mittagessen in Tadao Andos Restaurant
morimoto
Nach dem Mittagessen geht es auf der hochgelegenen
High Line (Field Operations / Diller Scofidio + Renfro)
in das Galerienviertel Chelsea zu Projekten von Jean
Nouvel, Shigeru Ban, Frank Gehry, Neil Denari, Enrique
Norten/TEN Architectos und Future Systems.
Besichtigung von Galerien von Richard Gluckman,
Selldorf Architects und OMA, sowie Besuch ausgewählter Ausstellungen in einigen der weltweit führenden
zeitgenössischen Kunstgalerien.
Nachmittag zur freien Verfügung (Museen,
Shopping etc.)
5. Reisetag
Mittwoch
23. Oktober
Midtown - durch die Mitte Manhattans
Vormittags: Spaziergang durch das südliche Midtown
über den Times Square zum New York Times Building (Renzo Piano) und dem “grünen” Bank of Amerika
Tower (Cook+Fox) und durch den Bryant Park zur
Erweiterung der Pierpont Morgan Library von Renzo
Piano.
Innenbesichtigung: Morgan Library (Renzo Piano)
Individuelles Mittagessen in der Morgan Library oder im
Bryant Park
Am Nachmittag wird der nördliche Teil Midtowns zu
Fuß erkundet: Von Norman Fosters Hearst Tower geht
es zum von Diller Scofidio + Renfro neu gestalteten
Lincoln Center.
Anschließend Spaziergang durch den Central Park zur
5th Avenue mit Läden von Fuksas, Aoki und Bohlin/
Cywinski/Jackson u.a.
Gestoppt wird an New York Citys beliebtesten “pocket park” und New Yorks zweites “zoning law” von
1961 wird anhand von Mies van der Rohes Seagram
Building und SOMs Lever House diskutiert.
Der Tag endet mit einer Innenbesichtigung von Paul
Rudolphs Modulightor Building.
6. Reisetag
Donnerstag
24. Oktober
Entlang des Hudsons: Ausflug zum Dia Beacon
& Storm King Art Center
Tagesausflug mit dem Zug entlang des Hudsons nach
Upstate New York. Besuch von Dia Beacon, einem Museum für die permanente Sammlung der Dia Foundation mit Hauptwerken der zeitgenössischen Kunst seit
den 60er Jahren. Das Museum ist in einem ehemaligen
Fabrikgebäude untergebracht, das als Baudenkmal in
das National Register of Historic Places aufgenommen
wurde. Der Umbau wurde von OpenOffice (Lyn Rice,
Alan Koch, Galia Solomonoff, Linda Taalman) und dem
Künstler Robert Irwin durchgeführt. Die Sammlung
enthält unter anderem Werke von Richard Serra, Donald Judd, Fred Sandback, Bernd und Hilla Becher, Sol
Lewitt, Gerhard Richter und Dan Flavin. Anschließend
Besuch des auf der anderen Seite des Hudson Rivers
gelegenen Storm King Art Centers und Skulpturen
Parks mit Maya Lins Wavefield und permanenten
Installationen und Skulpturen unter anderem von Andy
Goldsworthy, Isamu Noguchi, Kenneth Snelson und
Alexander Calder.
Am Abend gemeinsames Abschiedsessen in
Brooklyn
7. Reisetag
Freitag
25. Oktober
8. Reisetag
Samstag
26. Oktober
Tag zur freien Verfügung
Vorschläge: Museen (u.a. MoMA, Guggenheim, Metropolitan Museum)
Sightseeing (u.a. Circle Line Boots Tour)
Architektur (u.a. United Nations, Louis Kahns Four
Freedoms Park, Columbia University Campus)
Shopping (u.a. 5th Avenue, Soho, Century 21)
zur freien Verfügung
(z.B. Flohmarkt & Brunch) & Abflug
Mehr Zeit für Shopping, Flanieren, Museen, Besichtigungen oder vielleicht einem Besuch des beliebten Brooklyner Flohmarkts in Fort Greene in Kombination mit
einem Brunch in der Nachbarschaft
Individuelle Abreise oder ggf. Verlängerung in Eigenregie
9. Reisetag
Sonntag
27. Oktober
Ankunft in Deutschland am Vormittag
Reisepreis
pro Person im Doppelzimmer 1880.- Euro
Einzelzimmerzuschlag: 595.- Euro)
Leistungen
7 Übernachtungen im Holiday Inn Hotel Soho inkl.
Frühstück
(im Preis eingeschlossen)
Reiseprogramm laut Beschreibung, inklusive aller
Eintrittsgelder (New Museum, Morgan Library, PS1,
Modulightor House, Dia Beacon & Storm King)
Führung und Reisebegleitung in deutscher Sprache
durch eine ortsansässige Architektin / Künstlerin
2x Abendessen (Willkommensabendessen in Manhattan
/Abschiedsabendessen in Brooklyn), ohne Getränke
2x Mittagessen (Lunch in Fort Greene und bei morimoto), ohne Getränke
1 Tag Fahrradmiete, inkl.Fahrradhelme
Transfers per Bahn nach Upstate New York
1-wöchige U-Bahnkarte &
New York Pass (Tickets für das Empire State Building
(main deck), Metropolitan Museum of Art, Museum
of Natural History, MoMA, Statue of Liberty and Ellis
Island oder Circle Line Bootstour, Top of the Rock =
Aussichtsplattform des Rockefeller Centers oder Guggenheim Museum) im Wert von ca. 100 Euro
Leistungen
(nich im Preis
einge-schlossen)
Gruppengröße
An- und Abreise
Flughafentransfers
Reiserücktrittsversicherungen
Minimum 15 Personen, Maximum 25 Personen
Der Anmeldeschluß ist der 15. Juli 2013
Wenn sich 15 Teilnehmer angemeldet haben, findet die
Exkursion statt. Wir werden Ihnen dann sofort die
Durchführung der Exkursion bestätigen, damit Sie den
Flug buchen können.
Mit Bestätigung wird zum 19.07.2013 eine Anzahlung
von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist
bis 19.09.2013 erforderlich.
Hotel
Holiday Inn
138 Lafayette St, New York, NY 10013
Brooklyn, NY 11249
P: +1 212-966-8898
http://www.holidayinn.com
Reiseleitung
Bettina Johae
Tel. +1-646-283-4810
[email protected]
Literatur
New York City für Architekten
Heike Werner, ISBN: 978-3-9809471-5-2,
3. Auflage ©2012 (deutsch)
Guide to Contemporary NYC Architecture
John Hill / publisher W. W. Norton & Company ©2011
10 Architectural Walks in Manhattan
The Municipal Art Society of New York City / publisher
W. W. Norton & Company ©2009
AIA Guide to New York City
N. White; E. Willensky; F. Leadon, Publisher Oxford
University Press ©2010
Information
und Buchung
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Reiseveranstalters.
Mitglied der guiding-architects.net:
TICKET B – Stadtführungen von Architekten GbR
Frankfurter Tor 1
10243 Berlin
Fon: +49 30 420 26 96 20 ]
[email protected]
www.ticket-b.de
Veranstalter
vor Ort
Mitglied der guiding-architects.net:
aplusnyc - Bettina Johae
www.aplusnyc.net
Anmeldung zur Architekturreise nach New York
vom 19. bis 27. Oktober 2013
Anmeldecoupon per Telefax +49 30 420 26 96 29
TICKET B – Stadtführungen von Architekten GbR
Frankfurter Tor 1
10243 Berlin
Fon: +49 30 420 26 96 20
[email protected]
www.ticket-b.de
Hiermit melde ich verbindlich zur Fachexkursion nach New York vom 19. bis 27. Oktober 2013 an:
Name, Vorname
...................................................................................................
Anschrift
...................................................................................................
...................................................................................................
Telefon / Telefax
...................................................................................................
Geburtsdatum
...................................................................................................
E-mail
...................................................................................................
Beruf / Tätigkeit
...................................................................................................
□ Übernachtung im EZ zum Preis von 2475.- Euro
□ Übernachtung im DZ zum Preis von 1880.- Euro zusammen mit Herrn / Frau
.............................................
□ Bitte informieren Sie mich auch über Ihre Flugangebote
□ Bitte informieren Sie mich auch über Ihre Reiserücktrittversicherungen
Die Anreise erfolgt individuell. Die Buchung der Flüge kann bei Bedarf über ein Reisebüro erfolgen, mit dem
wir jahrelang zusammenarbeiten. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen, Maximal 25 Personen
Es gelten die AGB des Reiseveranstalters. Der Veranstalter behält sich kurzfristige Programmänderungen
vor. Eine Haftung für Unfälle jeglicher Art wird nicht übernommen. Jeglicher Versicherungsschutz (Reiserücktritt,
Gepäck etc.) liegt im Ermessen der Teilnehmer.
Wenn sich 15 Teilnehmer angemeldet haben, findet die Exkursion statt. Wir werden Ihnen dann sofort die
Durchführung der Exkursion bestätigen, damit Sie den Flug / Zug buchen können.
Mit Bestätigung wird zum 19.07.2013 eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig.
Die Restzahlung ist bis 19.09.2013 erforderlich.
Die allgemeinen Geschäftsbedinungen habe ich gelesen und erkenne ich an.
Datum / Unterschrift ..............................................................
Stand: Februar 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde TICKET-B - Stadtführungen von Architekten GbR - im Folgenden TICKET-B genannt den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Sie erfolgt für
den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Anmelder erkennt mit seiner Anmeldung die Reisebedingungen für sich und alle
mit ihm angemeldeten Personen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der Reisebestätigung
durch TICKET-B zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der
Anmeldung des Kunden ab, so ist dies ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an das er bis zu 10 Tage gebunden ist.
Die Annahme des neuen Angebotes durch den Reisenden kann durch sofortige Bestätigung oder durch Stillschweigen
erfolgen innerhalb der Bindungsfrist. Die Korrektur aufgrund von Irrtümern durch Druck bzw. Rechenfehler bleibt hiervon
unberührt.
§ 2 Zahlung des Reisepreises
Mit Bestätigung wird zum 19.07.2013 eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 19.09.2013
erforderlich.
§ 3 Leistungen, Leistungs und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters
in seiner Anzeige, die das Programm darstellt. Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen oder Sonderwünsche bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter, ansonsten sind sie nichtig. TICKET-B behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.
Preiserhöhungen sind dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung, die den Gesamtcharakter der Reise verändert, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag
zurückzutreten. Veränderungen einzelner Programmpunkte, die nicht durch den Reiseveranstalter verschuldet sind, fallen
nicht darunter. Nach der Erklärung über Preiserhöhungen oder Reiseänderungen durch TICKET-B muss der Kunde das
vorgenannte Recht unverzüglich geltend machen.
§ 4 Rücktritt des Reiseveranstalters
Bei verspätet eingehenden Zahlungen um mehr als 10 Tage durch den Reisenden behält sich der Veranstalter das
Rücktrittsrecht vor; die Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen
Mindestteilnehmerzahl pro Reise behält sich der Veranstalter das Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor Reisebeginn vor; erfolgte
Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Der Kunde wird unverzüglich informiert nach Eintritt dieser Entscheidung.
Weitere Ansprüche durch den Reisenden werden ausgeschlossen.Der Reiseveranstalter behält sich ohne
Einhaltung einer Frist oder auch während der Durchführung einer Reise, das Rücktrittsrecht vor, wenn der Reisende sich
in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dies die sofortige Aufhebung des Reisevertrags rechtfertigt. Dies gilt
auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich gerechtfertigte Hinweise hält oder die anderen Mitreisenden nachhaltig
in unzumutbarer Weise stört. Kündigt der Reiseveranstalter in einem solchen Falle, behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
Angerechnet werden ersparte Aufwendungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Reisenden. Zusätzliche Kosten
für die Rückfahrt des Reisenden gehen zu dessen Lasten.
§ 5 Rücktritt durch den Reisenden
Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der
Zugang der Kündigung beim Reiseveranstalter während der veröffentlichen Geschäftszeiten. Aus Beweissicherungsgründen
sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne
Erklärung nicht an, so kann das TICKET-B Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorbereitungen und/oder Aufwendungen
und/oder bereits geleistete Vorrauszahlungen verlangen.Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte
Aufwandsentschädigungen als vereinbart:
Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Stornierung bei a-tour.
ab dem 60. Tag bis zum 42. Tag vor dem ersten Exkursionstag 30% des Reisepreises
ab dem 41. Tag bis zum 34. Tag vor dem ersten Exkursionstag 40% des Reisepreises
ab dem 33. Tag bis zum 15. Tag vor dem ersten Exkursionstag 60% des Reisepreises
ab dem 14. Tag bis zum 1. Tag vor dem ersten Exkursionstag 90% des Reisepreises
am Tag der Anreise ist 100% des Reisepreises
TICKET-B empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisetransportkostenkostenversicherung bei Abschluss des
Reisevertrages durch den Reisenden selbsttätig. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer
nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder
Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendiger
Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.
Stand: Februar 2013
§ 6 Haftung und Beschränkung der Haftung
TICKET-B haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für
1. eine gewissenhafte Reisevorbereitung
2. eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der in der Anzeige beschriebenen und vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht durch den Reisenden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Fremdleistungen, Ausstellungen usw.
Der Reiseveranstalter haftet nicht
1. für gelegentliche Ausfälle / Störungen in der Strom, Wasser, Heizungsversorgung
2. für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Sauna, Schwimmbad etc.
3. für Ausfälle oder Verzögerungen in der Leistungserbringung bedingt durch Verkehr, Witterungseinflüsse oder aufgrund
einer Panne des Reisebusses, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
4. für Sachschäden, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks sowie der Reiseausrüstung (Kamera, etc.) des Kunden
5. bei Diebstahl und höherer Gewalt
6. bei Leistungsstörungen oder Mängeln anderer Leistungsträger, die der Reiseveranstalter nur vermittelt hat
7. bei Personenschaden, Krankheiten und Unfällen des Kunden.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reiseunfallversicherung, einer Reisehaftpflichtver
sicherung und einer Reisegepäckversicherung sowie den Abschluss einer Auslandskrankenschutzversicherung.
§ 7 Mitwirkungspflicht, Verjährung
Bei Leistungsstörung ist der Kunde verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und
den Schaden gering zu halten. Der Kunde hat im Falle einer Leistungsstörung den Reiseleiter oder den Reiseveranstalter
unverzüglich zu informieren. Die Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass der Anspruch auf eventuellen Schadensersatz
oder Ausgleich entfällt. Der Kunde kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten
Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag
verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.
§ 8 Pass, Zoll, Visa, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Pass, Zoll und devisenrechtlichen sowie gesundheitlichen
Bestimmungen des Reiselandes sowie der Durchreiseländer verantwortlich. Kunden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen, sind selbst für die Beantragung von Visa oder anderer Einreiseerlaubnisse in die jeweiligen
Reiseländer oder Durchreiseländer verantwortlich. Der Reiseveranstalter erteilt auf Anfrage die notwendigen Bestätigungen.
Jeder Kunde hat seine Reisedokumente griffbereit mitzuführen und sie auf behördliches Verlangen vorzuzeigen.
Das Mitführen von Drogen ist untersagt. Verstößt ein Reisender gegen die genannten Bedingungen und entstehen ihm
dadurch Nachteile oder Kosten, z.B. für Rückreise oder Strafen, so trägt er diese Kosten selbst. Etwaige zusätzliche
Kosten, die dem Reiseveranstalter hierdurch entstehen, kann er dem Reisenden in Rechnung stellen. Der Reiseveranstalter
ist berechtigt, Kunden, die die Ein bzw. Durchreise verweigert bekommen oder deren Überprüfung länger als
eine normal übliche Grenzkontrolle benötigt, von der Weiterreise auszuschließen. Hierdurch dem Kunden entstehende
Kosten gehen zu dessen Lasten.
§ 9 Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Berlin.
§ 10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen.
Veranstalter:
TICKET B – Stadtführungen von Architekten GbR
Frankfurter Tor 1
10243 Berlin
Fon: +49 30 420 26 96 20 ]
[email protected]
www.ticket-b.de
Stand: Februar 2013