Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
Jahrgang 44 (115) Freitag, den 12. Juli 2013 Ausgabe 28/2013 Auf zur Margaretenkirmes nach Bonerath vom 13. bis 15. Juli 2013 Samstag:Kirmeseröffnung ab 19:00 Uhr laden wir unsere Gäste zu einem geselligen Abend bei Speisen, Getränken und Musik mit der Band Innerchild ein. Eröffnung der Bar ca. 21:30 Uhr. Sonntag: Ab 10:00 Uhr Frühschoppen Um ca. 14:00 Uhr Beginn des Menschenkickerturniers und Eröffnung des Kuchenbuffets im Gemeindesaal. Der Musikverein spielt ab 17:00 Uhr in gewohnter Manier für die Kirmesgesellschaft auf. Montag: Nach dem Kirmeshochamt (Beginn 10:00 Uhr) in unserer Kapelle laden wir zum Frühschoppen ein. ist das Kuchenbuffet wieder eröffnet. Am Abend wünschen wir uns und unseren Gästen einen schönen, gemütlichen Kirmesausklang mit Ab 14:00 Uhr Jörg Für unsere kleinen Gäste steht wie gewohnt die Springburg zur Verfügung. Die Feuerwehr Bonerath freut sich auf seine Gäste! Ruwer - 2 - Ausgabe 28/2013 Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Untere Kirchstraße 1 54320 Waldrach Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.ruwer.de Öffnungszeiten: montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr dienstags nachmittags geschlossen donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Touristinformation Ruwer Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403 Öffnungszeiten: montags - freitags von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Juli bis Oktober samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Redaktion Amtsblatt Telefon: 06500-918132 E-MailAdressen: [email protected] [email protected] Redaktionsschluss für redaktionelle Texte Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt Privatanzeigen nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren jeweils Montag in der Erscheinungswoche Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250 Polizei Allgemeiner Notruf.................................................................. Tel.: 110 Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid, Thomm Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0 Kriminal- und Bezirksdienst Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23 Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath, Pluwig, Ollmuth Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0 .................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205 Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0 .................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292 Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162 Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath, Lorscheid, Osburg, Schöndorf Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0 Kriminal- und Bezirksdienst Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24 Feuer und technische Hilfe Notruf......................................................................................... Tel.: 112 Rettungsdienst / Krankentransport Rettungsleitstelle Trier............................................................. Tel.: 112 Nacht- und Wochenendbereitschaft In der Zeit von Montag, 15.07.2013 bis Montag, 22.07.2013 Waldrach:.................................................................................Gruppe 3 Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 3 Technische Hilfe Schöndorf:..................................................Gruppe 2 Ärztliche Notdienste Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer außer Lorscheid: Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird: von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr. zusätzlich nachts : montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße.......................................................Tel.: 0651-45555 Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung in Koblenz .................................................................................Tel.: 0261-39002400 ........................................................................ oder Fax: 0261-39002114 Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid: Samstag, 13. Juli 2013 Dr. Schäfer/Aurich, Hermeskeil.................................Tel.: 06503-7640 Sonntag, 14. Juli 2013 u. Mittwoch, 17. Juli 2013 Dr. Zais, Hermeskeil................................................Tel.: 06503-980060 Kinderärztlicher Notdienst Samstag, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 15.00 - 18.00 Uhr Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige Dienstpraxis: 01805-767 5463 Augenärztlicher Notdienst Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung....... 01805-798999 Zahnärztlicher Notdienst Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: .......................................................................01805-065100 (12 ct/Min) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse. Tierärztlicher Notdienst am 13 und 14. Juli 2013 Tierarztpraxis Dr. Lerch, Trier-Irsch..........................Tel.: 0651-25111 Notdienst der Apotheken Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige Rufnummer ................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen. Notaufnahme der Krankenhäuser Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet: - chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses - chirurgische und innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses - chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses Trier-Ehrang - chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses - chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses, Hermeskeil Sozialstation Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der Verbandsgemeinde Ruwer .................................................. Tel.: 06500 / 19219 und 06500 / 9151-0 Pflegestützpunkt Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen und ihre Angehörigen Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943 ...........................................E-Mail: [email protected] Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944 ............................................... E-Mail: [email protected] ................................................................................... Fax: 06500-917945 Ruwer - 3 - Ausgabe 28/2013 Wasserversorgung durch Zweckverband Wasserwerk Ruwer Beauftragter für Naturschutz für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer Stromversorgung Forstdienststellen in der Verbandsgemeinde Ruwer Neue Telefonnummer: Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201 Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau, ......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier) Westnetz GmbH Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244 Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Ruwer Julia Eiter Tel. Verbandsgemeindeverwaltung:............................... 06500-918114 Handy:............................................................................... 0171-5651443 E-Mail:.................................................................. [email protected] Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10 ............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010 ..................................................................................Fax: 06500-918-100 .............................................................E-Mail: [email protected] Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr Sicherheitsberater für Senioren in der Verbandsgemeinde Ruwer Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath .......................................................................................Tel.: 06588-7011 .............................................................. E-Mail: [email protected] Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris .........................................................................................Tel.: 06500-303 .................................................................. E-Mail: [email protected] Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris ...................................................................................Tel.: 06500-988225 ............................................. E-Mail: [email protected] Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel ...................................................................................Tel.: 0170-2716450 .........................................................................E-Mail: [email protected] Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen, Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im Straßenverkehr. Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich Kreis Trier-Saarburg Leitstelle Älter werden Die Sicherheitsberater der VG Ruwer Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner in der Verbandsgemeinde Ruwer Schiedsamtsbezirk Waldrach für die Ortsgemeinden Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach Schiedsmann: Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b 54317 Morscheid, Tel.: 06500-3213148 Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23 54317 Osburg, Tel.: 06500-7008 Schiedsamtsbezirk Osburg für die Ortsgemeinden Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23 54317 Osburg, Tel.: 06500-7008 Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19 54316 Schöndorf, Tel.: 06588-982632 Schiedsamtsbezirk Pluwig für die Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19 54316 Schöndorf, Tel.: 06588-982632 Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23 54317 Osburg, Tel.: 06500-7008 Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach .......................................................................................Tel.: 06500-7293 Forstamt Hochwald Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil ....................................................................................Tel.: 06503-9279-0 ..................................................................................Fax: 06503-9279-28 mit den Forstrevieren: Forstrevier Osburg-Farschweiler Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673 Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl Forstrevier Schöndorf Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736 Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg Forstrevier Waldrach Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293 Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler, Korlingen und Gusterath Forstrevier Reinsfeld-Grimburg Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710 Staatswald Forstrevier Sternfeld Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486 ..................................................................... oder mobil 01522 8850297 Staatswald für die Gemeinde Thomm: Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970 Forstrevier Fell Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750 Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.) Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen: Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414 Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155 Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350 Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313 Telefax A.R.T...........................................................Tel.: 0651- 9491609 Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233 Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235 Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110 Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Papier- und Wertstoffabfuhr:v am Montag, 15. Juli 2013 für die Ortsgemeinden: Bonerath, Geizenburg, Gusterath-Tal, Gutweiler, Hinzenburg, Holzerath, Korlingen, Ollmuth, Pluwig, Schöndorf u. Sommerau am Dienstag, 16. Juli 2013 für die Ortsgemeinden: Herl und Lorscheid am Freitag, 19. Juli 2013 für die Ortsgemeinden: Grünhaus, Mertesdorf und Waldrach Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2013 der A.R.T. Diese Woche in den Kreis-Nachrichten • • StartNeubauSaarbrückeWiltingen FerienspaßauftaktbeiSommerwetterpur DieKreis-NachrichtenfindensichimAnschlussan denredaktionellenTeildesAmtsblattes. Ruwer - 4 - Weitere wichtige Telefonnummern Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003 CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500 .................................................................................. Fax: 0651- 8285050 Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157 ................................................................................... Fax: 06503-994158 Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.V..........................Tel.: 06500-1761 ..................................................................E-Mail: [email protected] Malteser Hilfsdienst Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882 Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047 Lebensberatung Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032 Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V. Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740 Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805 Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder, Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497 Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740 Frauenhaus Trier Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte Frauen und deren Kinder Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200 Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444 Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen - Beratung und Hilfe für Frauen und Familien Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960 Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100 Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen....Tel.: 0651-9496-222 PROBARE Frauen PLUS Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755 Talisman Männerbüro Trier e.V. Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer ...................................................................................Tel.: 0172-6818451 Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950 Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier e.V....................................Tel.: 0651-44100 HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085 Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher................................Tel.: 06592- 3501 und...................................................................................Tel.: 02692-343 Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme DrogensüchtigeDonnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern.................................. Tel.: 06507-8245 Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige........................Tel.: 0160-94646208 ................................................................... www.kreuzbund-rv-trier.de Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111 oder.........................................................................Tel.: 0800 - 1110222 Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333 Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20 Integrationsfachdienst (IFD): - Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM) .....................................................................................Tel.: 0651-146500 - Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben (Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250 Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17 Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610 Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V. AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557 ..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0 ...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12 Hospiz-Verein Trier e.V.....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656 Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u. .................................................................................Tel.: 0651-99476405 Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen ...................................................................................Tel.: 06503 - 99244 Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114 DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219 Ausgabe 28/2013 Aktiver Dienst DRK Ruwertal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449 SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson Ruwertal.......................................................................Tel.: 06588-7472 Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180 Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon................................................... Tel.: 0800-5465500 Haus der Gesundheit Trier / Trier-Saarburg........ Tel.: 0651-4362217 Jobcenter Trier-Saarburg Neue Öffnungzeiten des Jobcenter Trier-Saarburg Montag................................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag..............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch.............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung) Donnerstag.........................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr Freitag.................................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung) Verbandsgemeinde Ruwer Stellenausschreibung Für unsere kommunale Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in Morscheid suchen wir ab 1. September 2013 eine/n engagierte/n Erzieher/in oder Kinderpflegerin als pädagogische Fachkraft mit einem BU von 19,5 Stunden wöchentlich. Unsere Kindertagesstätte ist eine 3-gruppige Einrichtung mit einer Regelgruppe, einer geöffneten Kindergartengruppe und einer kleinen altersgemischten Gruppe. Wir betreuen Kinder von 2 bis 6 Jahren, ab August 2013 auch Einjährige. Von den insgesamt 65 Plätzen bieten wir 35 Ganztagsplätze. Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in mit: - Freude und Begeisterung an der pädagogischen Arbeit - einem respektvollen und liebevollen Umgang mit den Kindern - Teamfähigkeit und mit der Bereitschaft sich selbst zu reflektieren - der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unserer pädagogischen Konzeption (nachzulesen unter www.morscheid.de) - der Bereitschaft zur Arbeit im offenen Konzept - Flexibilität und Belastbarkeit - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung Wir bieten: - aufgeweckte und wissbegierige Kinder - ein junges, engagiertes und motiviertes Team - interessierte Eltern Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, begl. Zeugnisse, Lichtbild) senden Sie bitte bis zum 25. Juli 2013 an: Kindertagesstätte Unterm Regenbogen z. H. Frau Spies Kirchstraße 9 • 54317 Morscheid Wichtiger Hinweis: Von 29.07.2013 - 16.08.2013 hat unsere Einrichtung wegen der Sommerferien geschlossen! Unfallflucht am Holzerather Weiher Am Dienstag, 02.07.2013, gg. 15:00 Uhr, beschädigte ein blauer VAN auf dem Waldparkplatz am Holzerather Weiher einen parkenden Pkw. Das unfallflüchtige Fahrzeug war mit zwei 35-40jährigen Frauen besetzt, die einen Windhund und einen großen schwarzen Hund mit langen Haaren mit sich führten. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion in Hermeskeil, Telefon-Nr.: 06503-91510. Ruwer - 5 - Straßenreinigungspflicht Für die veralteten bisherigen Straßenreinigungssatzungen haben alle 20 Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer neue Satzungen beschlossen, die zum 01.07.2013 in Kraft getreten sind und in den letzten Monaten im Amtsblatt unter der jeweiligen Gemeinde bekanntgemacht wurden. Wie bisher wird die Reinigungspflicht der „öffentlichen Straßen“ innerhalb der Ortslage den Eigentümern und Besitzern (Nutzungsberechtigten) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung insbesondere der Fahrbahnen, Straßenrinnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Die leider häufig mangelnde Erfüllung der Straßenreinigung durch verschiedene Anlieger gibt Veranlassung, auf die satzungsgemäße Reinigungspflicht nochmals besonders hinzuweisen. Das Säubern umfasst vorwiegend die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut, sonstigem Unrat jeder Art und die Entfernung von Gegenständen, die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Das anfallende Material darf jedoch nicht auf das Nachbargrundstück oder in Sinkkästen ge kehrt werden; vielmehr ist es nach Beendigung der Reinigung unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Dieser Hinweis ergeht mit der Bitte, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen und durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen. Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ruwer Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Holzerath sucht ab sofort für ihre 3-gruppige Kindertagesstätte eine/n Erzieher/innen in Vollzeit als Mutterschaftsvertretung. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst befristet bis zum 10.04.2014. Bewerber/innen sollten Freude am Arbeiten mit Klein- u. Krabbelkindern haben,, selbstständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sein. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V). Ausgabe 28/2013 Auf zum Badevergnügen ins Freibad Ruwertal mit dem Freibad-Bus! Der Freibad-Bus fährt während der Sommerferien ab dem 06.07.2013 bis einschließlich 18.08.2013 wieder nach Mertesdorf. Fahrpreise: Schüler 1,00 €, Erwachsene 1,50 € Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, fahren kostenlos! Achtung! Hier geht es los! Fahrstrecke und Abfahrzeiten: Haltestelle: Bonerath Holzerath Schöndorf, Haltestelle Hauptstr. Hinzenburg Ollmuth Pluwiger Bhf. Pluwig Bahnhofstr. Pluwig Ortsmitte Pluwig Abzw. Gusterath Gusterath Schule Gusterath Tal Gutweiler Kirche Korlingen Bush. Waldrach Kasel Mertesdorf Freibad Uhrzeit: 12.15 Uhr 12.17 Uhr 12.20 Uhr 12.25 Uhr 12.35 Uhr 12.40 Uhr 12.42 Uhr 12.43 Uhr 12.45 Uhr 12.48 Uhr 12.51 Uhr 12.55 Uhr 12.58 Uhr 13.08 Uhr 13.11 Uhr 13.15 Uhr Ankunft Die Rückfahrt erfolgt ab 17.45 Uhr in umgekehrter Reihenfolge. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen wird der Freibad-Bus nach Abstimmung mit dem Schwimmmeister eingesetzt. Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach Tel.: 06500 / 918-011 Bewerbungen (mit den üblichen Unterlagen: Lebenslauf, begl. Zeugnisse pp.) bitten wir bei der Ortsgemeinde Holzerath, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Herbert Marth, Neustraße 21, 54316 Holzerath, einzureichen. 54316 Holzerath, 02.07.2013 Ortsgemeinde Holzerath Herbert Marth, Ortsbürgermeister Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ruwer, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, (Industriepark Region Trier) Tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100 Telefon und Fax: Nachrichten und Hinweise Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, von Vereinen: Bürgermeister Bernhard Busch, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ruwer - 6 - Stellenausschreibung Für unsere kommunale Kindertagesstätte in Gusterath suchen wir zum 15.09.2013 mehrere engagierte Erzieher/innen, Sozialassistenten/innen als pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen BU von 19,5 Std. - 39 Stunden, teilweise mit Befristung bis zum 21.07.2015, teilweise unbefristet. Die Beschäftigungsverhältnisse bestimmen sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöD). Unsere Kindertagesstätte stellt zukünftig insgesamt 115 Plätze für Kinder zwischen 1-6 Jahren zur Verfügung. Im Januar 2014 wird die Einrichtung voraussichtlich nochmals um 15 Plätze erweitert. Wir wünschen uns, dass Sie die Kinder fachlich, sowie menschlich einfühlsam, in ihrer Entwicklung wahrnehmen und begleiten. Ebenso erwarten wir, dass Sie einen wertschätzenden Umgang mit Kindern, Eltern und innerhalb des Kindertagesstättenteams pflegen. Wir bieten Ihnen ein interessantes Arbeitsfeld, in dem Sie sich mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Fachwissen, verantwortungsvoll und engagiert einbringen können. Eine Begleitung während der Einarbeitung, sowie die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung werden Ihnen ebenfalls von unserer Seite geboten. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 25.07.2013 an: Ortsbürgermeister Alfred Bläser Brunnenstr. 42 54317 Gusterath Freibad Ruwertal in Mertesdorf Öffnungszeiten: Montag - Freitag Samstag Sonn - und Feiertags vom 15.06. - 14.08. Montag - Freitag ab 15.08. - Saisonende Montag - Freitag 06.00-19.00 Uhr 09.00-19.00 Uhr 09.00-18.00 Uhr 06.00-19.30 Uhr 07.00-19.00 Uhr Jeden Mittwoch um 11.00 Uhr Wassergymnastik durch Physiotherapiepraxis Thomas Borresch! Freibad Ruwertal Hauptstr. 4 54318 Mertesdorf Tel. 0651-52336 - 50 Meter Schwimmerbecken mit 3- und 1m Sprungturm - Großes Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche und künstlichem Wasserfall. - Kleinkindgerechtes Planschbecken mit verschie denen Wasserrutschen und weiteren attraktiven Spielgeräten. - Behagliches Gartenrestaurant mit großflächigen Sonnen-und Wetterschirmen. Ausgabe 28/2013 Ruwer - 7 - Bekanntmachung Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2013 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, 4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen. soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Liter verfügen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2013 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und deren Durchführungsbestimmungen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins „Care for Afrika“ in Rheinland-Pfalz Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz - hat dem Verein „Care for Afrika“ mit Sitz in Polch/Landkreis Mayen-Koblenz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen. „Care for Afrika“ führt öffentliche Spendenaufrufe unter anderem mittels Unterstützungsaktionen (zum Beispiel Spendenlauf) und Warenverkäufen durch und wirbt bei Informationsveranstaltungen unter anderem um Spendengelder für Hilfsprojekte in Afrika. Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nur unzureichend nachgekommen, sodass derzeit keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist. Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle Beauftragten/Vertragspartner über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Geldspenden stoppen. Ausgabe 28/2013 Aus den Gemeinden Farschweiler Aus der Sitzung des Gemeinderates Farschweiler vom 17.06.2013 Blindensammlung Für die anstehende Blindensammlung werden Sammler gesucht. 5 % der gesammelten Summe dürfen bei den Sammlern verbleiben. Blutspenden Da ein Mangel an Blutkonserven herrscht, werden dringend Blutspender gesucht. Die anstehenden Blutspendetermine sollten daher besondere Beachtung finden. Benny Brems Laut Gemeindeversicherungsverband sollen die sogenannten „Benny Brems - Figuren“ nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden, da es hierdurch zu einem Schadensereignis gekommen ist. Die von der Ortsgemeinde Farschweiler aufgestellte Figur sei jedoch angekettet, insoweit könne hier nichts passieren. Hochspannungstrasse Bezüglich der geplanten RWE-Hochspannungstrasse seien erste Prüfungen eingeleitet worden. Ein offizieller Infotermin mit Betreibern und Bürgern müsse somit noch stattfinden. Neue Wanderkarte Die neu aufgelegte Wanderkarte, in welcher die Traumschleife Farschweiler bereits eingearbeitet ist, sei sehr stark nachgefragt. Im Edeka-Markt Farschweiler könne man diese käuflich erwerben. Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2014-2018 Die Vorsitzende schlug zur Nominierung Eleonore Protz vor. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. In zuvor beschlossener offener Abstimmung wurde die Bewerberin einstimmig in die Vorschlagsliste aufgenommen. Da das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin bei Wahlen ruht hatte sie bei der Abstimmung nicht mitgewirkt. Auftragsvergaben Grabaushub Friedhof Farschweiler/Herl Die Vorsitzende erläuterte dem Rat, dass für die Durchführung des Grabaushubes bislang nur zwei Firmen ihre Angebote abgegeben hätten. Nunmehr sollte man abwarten, ob weitere Angebote eingingen. Einstimmig votierte der Rat sodann dafür, bis nach den Sommerferien den eventuellen Eingang weiterer Angebote abzuwarten. Auftragsvergabe Anhängerkauf Die Vorsitzende erläuterte dem Rat, dass sich die Angebotspreise für einen Anhänger, der die Anforderungen an die für die Gemeinde erforderlichen Funktionen erfüllt, zwischen 1300 EUR und 2500 EUR bewegen würden. Aus den Angeboten kristallisiere sich der Wunschanhänger der Marke Humbaur HA132513, kippbar mit Ablastung auf ZGG 800 kg zum Preise von ca. 1600,00 EUR inkl. MWSt. zuzüglich Zulassungspapiere heraus. Sodann wurden die Vorzüge bzw. Notwendigkeiten der Anhängerfunktionen im Detail diskutiert. Abschließend kann man zu folgendem einstimmigen Beschluss: Die Vorsitzende sowie das Ratsmitglied Edgar Merten werden den zuvor benannten Anhänger der Marke Humbaur bei der Angebotsfirma „Anhänger Kirsten“ in Augenschein nehmen. Die Ortsbürgermeisterin wird vom Rat ausdrücklich ermächtigt den Kauf durchzuführen. Sollte sich hierbei jedoch vor Ort eine Alternative ergeben, so wird sie -ohne Wertbeschränkung- ermächtigt, den Kauf eines Alternativanhängers durchzuführen. Planung Elisabeth-Marien-Weg Die Vorsitzende legte den Ratsmitgliedern Planskizzen zu der angedachten Wegeführung vor. Einzelne Streckenpunkte wurden dabei diskutiert und mögliche weitere Kosteneinsparungen angedacht. So solle man beispielsweise von der stark abfallenden Wegeführung kurz vor der Kapelle in Richtung Herl absehen und die etwas längere und nur leicht abschüssige Variante hinter der Kapelle wählen. Zu einem späteren Zeitpunkt könne man die kürzere und steilere Wegeführung vor der Kapelle in Eigenleistung mit einer Treppenanlage versehen. In Anbetracht der nunmehr vorliegenden Kostenschätzung des Planers in Höhe von 169.575, 00 EUR müsse man weitere Möglichkeiten der Kostenreduzierung suchen, so die Vorsitzende. Der Ruwer - 8 - zuschussfähige Kostenrahmen mit einer Obergrenze von 150.000,00 EUR sollte erreicht werden. Sodann votierte der Rat einstimmig dafür, die vorgelegte Planung so anzunehmen einschließlich der hierzu gefertigten Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme. 1. Nachtragssatzung Haushaltsplan 2013 Den Ratsmitgliedern ist rechtzeitig zur Sitzung ein Entwurf der Nachtragssatzung und -plan 2013 zugegangen. Die Vorsitzende erteilte das Wort an den Sachbearbeiter Jürgen Thömmes von der Verwaltung zur weiteren Erläuterung. Dieser führte sodann aus, dass die Ortsgemeinde Farschweiler am kommunalen Entschuldungsfonds teilnimmt und sie nach Auflage der Kommunalaufsicht am 14.01.2013 durch Ratsbeschluss die notwendige Erhöhung der Grundsteuer B von 350 v.H. auf 400 v.H bereits vollzogen hat. Die Hebesatzänderung muss schließlich noch in einer Nachtragssatzung verabschiedet werden. Außerdem haben sich im Bereich der Investitionen Änderungen ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich machten. So wurden die Investitionen für den Mehrgenerationenpark und Elisabeth-Marien-Weg an die aktuellen Kostenschätzungen angepasst. Die Ausführung der Investitionen kann durch einen hohen Investitionsüberschuss in 2012 ohne Kredite finanziert werden. Die Steuern, Zuweisungen und Umlagen sind ebenfalls aktualisiert worden. So ist beispielsweise eine Verbesserung bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber der ursprünglichen Planung festzustellen. Der Hebesatz für die Verbandsgemeindeumlage konnte um 1,2 Punkte auf 35,3 v.H. gesenkt werden, die Kreisumlage stagniert bei 41 v.H. Schließlich kann festgehalten werden, dass der Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis wie auch im Finanzhaushalt nach wie vor gewährleistet ist. Der Ergebnishaushalt sieht Erträge von 917.945 EUR und Aufwendungen von 875.970 EUR vor. Die ordentlichen Einzahlungen im Finanzhaushalt betragen 807.335 EUR, die Auszahlungen 733.335 EUR. Die Verbindlichkeiten werden sich zum Jahresende per Saldo auf rd. 347.000 EUR belaufen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 433 EUR. Nach Beantwortung einzelner Fragen stellte die Vorsitzende schließlich das Planwerk zur Abstimmung. Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die vorgelegte 1. Nachtragssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2013. Farschweiler aktiv Die Seniorengruppe Farschweiler und Kath. Jugendgruppe wird mit weiteren Freiwilligen in den nächsten Wochen den Weg von der Haltestelle Dorfplatz zum Bürgerhaus herstellen, daher wird dieser Bereich vorübergehend für die allgemeine Nutzung bis zum Ende der Sommerferien gesperrt. Die Arbeiten finden hauptsächlich an den Samstagen statt und jeder weitere Helfer ist herzlich willkommen. Sprechstunde und Erreichbarkeit des Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden. Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536 Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und TelefonNr. auf dem Anrufbeantworter. Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben: [email protected] oder den Beigeordneten und Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich weiterleiten. Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter: www.farschweiler.de Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin Gusterath Aus der Sitzung des Gemeinderates Gusterath vom 02.07.2013 Erstmals positives Forstergebnis Erstmals seit dem Jahr 2002 schließt das Betriebsergebnis des Gemeindewaldes mit einem positiven Ergebnis ab. Der Überschuss für das Betriebsjahr 2012 beträgt 3.700 EUR. Ausgabe 28/2013 Einwohnerzahl Die ersten Ergebnisse aus dem Zensus 2011 (Volkszählung) wurden veröffentlicht und können im Internet eingesehen werden. Demnach hat die Ortsgemeinde Gusterath etwas unter 1.900 Einwohner. Nach bisherigen Informationen hat dies aber keinen weiteren Einfluss auf evtl. Zuwendungen oder Ähnliches. Aufruf zum Blutspenden Der Vorsitzende verwies auf einen Aufruf des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Ziel, neue Blutspender zu gewinnen, hier sei ein dramatischer Rückgang zu verzeichnen. Bis zum 31.12.2013 sollen 50.000 neue Blutspender geworben werden und der Vorsitzende bat in diesem Zusammenhang um Mithilfe der Ratsmitglieder und aller Bürger. Zügiger Straßenbau Die Arbeiten zum Endausbau „Langflur“ und „Johann-BerensStraße“ gehen zügig voran, bisher gab es keine größeren Probleme. Die Arbeiten schließen voraussichtlicht früher als geplant ab. Auch die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Ringstraße I“ verlaufen ohne Probleme. Die Verlegung der Versorgungsleitungen ist fast fertig gestellt. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes Das Gemeinderatsmitglied Peter Greßnich hat sein Gemeinderatsmandat durch Wegzug verloren. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) richtet sich die Nachfolge nach der auf die Bewerber entfallenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. Als Nachfolger wurde Peter Greiner berufen, dieser nahm das Mandat aus beruflichen Gründen jedoch nicht an. Als Ersatzperson wird demzufolge Herr Tilmann Willems in den Gemeinderat Gusterath berufen. Der Vorsitzende verpflichtete das neue Ratsmitglied Tilmann Willems per Handschlag und wies ihn auf die Pflichten gem. § 20, 21 und 30 Abs.1 GemO hin. Änderungen zum Bauvorhaben Bürgerhaus/ Grundschule Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden einige Änderungen in der Planung des Bauvorhabens von der SGD-Nord vorgegeben, unter anderem der Wegfall der Küche. Inzwischen soll es jedoch bei einer Zubereitungsküche bleiben. Das Ergebnis der Rücksprache des Architekten Stein mit dem Behindertenbeauftragen des Kreises bezüglich des Fahrstuhls in den Keller steht noch aus, soll aber zeitnah erfolgen. Um die Möglichkeit auf eine Zuwendung aus dem Investitionsstock 2014 zu erhalten, muss bis August 2013 ein Zuschussantrag mit baureifen Plänen vorliegen, erklärte der Vorsitzende. Zunächst verlas er die geforderten Änderungen zum bisherigen Bauplan. Ratsmitglied Dr. Scherer schlug vor, jeden dieser Punkte einzeln zu beraten und anschließend hierüber abzustimmen. Ratsmitglied Metzdorf wies darauf hin, dass keinerlei Fakten vorliegen aus denen hervorgeht, welche Änderungen genau vorzunehmen sind. Auch Ratsmitglied Hertgen stellte es in Frage, ob nach den Änderungen die nun durch den Gemeinderat beschlossen werden sollen, das Bauvorhaben auch tatsächlich bezuschusst wird. Ortsbürgermeister Bläser machte deutlich, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung die geforderten Änderungen beschließen müsse, damit das Bauvorhaben endlich begonnen werden kann. Man müsse sich auf den bisherigen Schriftverkehr und die Aussagen der zuständigen Behörden stützen, um eine abschließende Einigung zu erzielen. Die SPD Fraktion vertrat die Meinung, dass die Einhaltung der Gesamtkosten von 2 Mio. Euro nur dann Sinn macht, wenn die gewünschten und vorgesehenen Funktionen des Gebäudes dabei erhalten bleiben. Ratsmitglied Forster war bei einigen Gesprächen mit den Behörden zugegen und konnte festhalten, dass die Funktionen zwar teilweise stark eingeschränkt, aber dennoch wie vorgesehen erhalten bleiben. Auch er verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf den Zeitdruck in dieser Angelegenheit. Die Änderungspunkte wurden anschließend nacheinander abgehandelt und diskutiert: Punkt a) Die Deckenhöhe der Mehrzweckhalle wird von 5,50 auf 4,50 Meter gesenkt Ratsmitglied Dr. Scherer kritisierte die Senkung der Raumhöhe, da eine Deckenhöhe von 4,50 Meter evtl. nicht ausreicht, um Sportarten wie Volleyball betreiben zu können. Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin, dass die SGD Nord mit einer Raumhöhe von 4,50 Meter bereits einen Kompromiss eingegangen und eine weitergehende Genehmigung von vornherein ausgeschlossen sei. Ratsmitglied Forster erwähnte hierbei das enorme Einsparpotential, welches durch die reduzierte Raumhöhe entstehe. Der Vorsitzende gab die Senkung der Raumhöhe von 5,50 Meter auf 4,50 Meter zur Abstimmung: Der Rat folgte ihm. Ruwer - 9 - Punkt b) Der Ruheraum entfällt, dadurch bedingt entfallen die darunter liegenden Kellerräume ebenfalls Hierüber war sich der Rat einig und beschloss diesen Punkt einstimmig Punkt c) Die Aufteilung der Kellerräume wird geändert, die Technikräume werden in den vorderen Teil des Kellers verlegt, im hinteren Bereich entfallen die Trennwände Auch hierüber herrschte Einigkeit im Gemeinderat und dieser Punkt wurde ebenfalls einstimmig beschlossen Punkt d) Die zusätzliche Treppe vom Obergeschoss der Grundschule in den Eingangsbereich der Mehrzweckhalle entfällt Bei einer Enthaltung wurde auch dieser Punkt einstimmig beschlossen. Punkt e) Wegfall der Galerie im Mehrzweckraum Dieser Punkt wurde ohne weitere Diskussion ohne Gegenstimme beschlossen. Punkt f) Änderung der Innen- und Außenfassade gemäß der Vorgaben der SGD-Nord, kostengünstigere Gestaltung der Innenfassade und weniger Glaselemente im Mehrzweckraum Ratsmitglied Meyer konnte sich mit der Änderung der Fenster bzw. Glasselemente im Mehrzweckraum nicht anfreunden. Seiner Meinung nach ginge die Aussicht hierdurch komplett verloren und er machte den Vorschlag, die Glasscheiben zumindest teilweise bis zum Boden zu führen. Der Vorsitzende erklärte dass es sich hierbei um Sicherheitsglas handelt und durch die nicht durchgängige Verglasung bis zum Boden, enorme Kosten eingespart werden können. Die Änderungen wurden ohne Gegenstimme angenommen. Punkt g) Die bisherige Lehr- und Ausstellküche wird in eine Zubereitungsküche umgestaltet Wenn der Gemeinderat dieser Umgestaltung zustimme, so darf in der Zubereitungsküche durch Dritte kein Essen zubereitet werden. Herr Dr. Scherer sah dies bei Veranstaltungen und Nutzung des Mehrzweckraumes als problematisch an. Ratmitglied Metzdorf erklärte die genaue Definition einer Zubereitungsküche anhand eines Schreibens der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Hiernach dürfte das Aufwärmen bzw. Anliefern von Lebensmitteln durch Dritte kein Problem darstellen und habe keinen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten des Mehrzweckraumes. Der Rat beschloss anschließend einstimmig die Umgestaltung der Lehr- und Aussteilküche in eine Zubereitungsküche. Punkt h) Einbau eines Fahrstuhls gemäß dem Vorschlag der SGDNord, die Mehrkosten eines Fahrstuhls bis in den Keller sollen laut Architekt Herrn Stein lediglich 5.000 EUR betragen. Architekt Stein soll diese Variante mit der SGD-Nord und dem Behindertenbeauftragten des Kreises abstimmen Ratsmitglied Dr. Scherer wies darauf hin, dass sich in einem Raum in dem Sport betrieben wird, keinerlei Geräte oder sonstige Gegenstände befinden dürfen, dies sei aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt. Die Geräte müssten also aus dem Raum transportiert werden, was mit dem hier vorgesehenen Aufzug nicht möglich sei. Ortsbürgermeister Bläser erklärte, dass ein Aufzug ohnehin nur zugesagt wurde, um die Behindertengerechtigkeit zu gewährleisten und dass ein Lastenaufzug in keinem Fall durch die SGD-Nord genehmigt wird. Im Rat fand eine rege Diskussion über die Möglichkeiten zur Unterbringung der Geräte statt. Mehrere Ratsmitglieder schlossen sich dem Vorschlag des Vorsitzenden an, eine spätere Möglichkeit zum Bau eines Außenlastaufzuges in Erwägung zu ziehen. Außerdem wurde die Notwendigkeit eines Aufzuges bis in den Keller in Frage gestellt. Fraktionssprecher der SPD Metzdorf wies jedoch deutlich auf die Dringlichkeit dessen hin, man dürfe hier nicht außer Acht lassen, dass das Gebäude behindertengerecht sein muss. Nach weiteren Wortmeldungen wurde folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt: Der Einbau eines Fahrstuhls wird gemäß dem Vorschlag der SGD Nord nach Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten umgesetzt. Zuschuschussantrag der Feuerwehr Gusterath zur Beschaffung einer Wärmebildkamera Hierzu übergab der Vorsitzende das Wort an den Wehrführer der Feuerwehr Gusterath, Herrn Andreas Forster. Herr Forster erläuterte den Sinn und Zweck der Anschaffung einer Wärmebildkamera. Die Kamera hat nach Überprüfung mehrerer Angebote einen Anschaffungspreis von ca. 5.300,- EUR. Bisher könne lediglich die Feuerwehr Waldrach eine solche Kamera vorweisen, wodurch es bei Einsätzen in und um Gusterath teilweise zu lange dauert, bis diese vor Ort sei, so Forster. Ratsmitglied Metzdorf steht der Anschaffung etwas skeptisch entgegen. Schließlich wurde erst vor kurzem die Feuerwehrkonzeption 2015 vorgestellt, hier sei allerdings diese Anschaffung nicht vorgesehen. Ratsmitglied Mäs hingegen befindet diese Anschaffung für sinnvoll und wies auf die Problematik hin, dass die Kamera nicht bei zwei Einsatzorten zugleich abrufbar sei. Ausgabe 28/2013 Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, dass alle, zumindest aber die umliegenden Ortsgemeinden ebenfalls von einer solchen Anschaffung profitieren, daher sollten auch hier entsprechende Zuwendungen beantragt werden. Folgender Beschlussvorschlag wurde zur Abstimmung gestellt: Die Freiwillige Feuerwehr Gusterath versucht zunächst möglichst viele private Spender und sonstige Zuschussgeber hierfür zu gewinnen. Anschließend sollten sich die Ortsbürgermeister der Gemeinden im oberen Ruwertal und die Verbandsgemeinde bei einem Treffen mit den Beteiligten verständigen wie die Frage der Restfinanzierung zur Beschaffung einer Wärmebildkamera gelöst wird. Dem wurde bei einer Enthaltung einstimmig entsprochen. Ratsmitglied Hau stimmte bei diesem Tagesordnungspunkt gem. § 22 Abs.1 GemO nicht mit. Straßenausbau der Kreisstraßen „Trierer Str.“ und „Brunnenstr.“ Vorsitzender Bläser erläuterte anhand der vorliegenden Pläne die jeweiligen Straßenabschnitte, sowie die vorgesehenen Bürgersteige mit Grün- und Seitenstreifen sowie die veränderten Straßeneinmündungen. Es ist beabsichtigt evtl. das Anwesen „Kiewel“ zu erwerben um es abzureißen, damit die Verkehrssituation in diesem Bereich entschärft werden kann. Ratsmitglied Dr. Scherer sieht ebenfalls die Verbesserung für den Straßenverkehr durch den Abriss des Hauses „Kiewel“, für Fußgänger jedoch sei dies eine enorme Verschlechterung. Der Fußgängerüberweg würde hierdurch an eine ungünstige Stelle verlegt werden. Hierzu wurde damals ein aufwendiges Verkehrskonzept durch den LBM erstellt, so Dr. Scherer. Im Rat wurden Pro und Contra zur jetzigen und der geplanten Straßenführung erörtert, die Mehrheit des Rates sah jedoch ebenfalls eine Entzerrung des Verkehrs durch den Abriss dieses Gebäudes. Der Vorsitzende teilte abschließend mit, dass im August eine Einwohnerversammlung mit vorheriger Begehung stattfinden soll, in der die Entwürfe nochmals durch den LBM vorgestellt werden. Spende zur Installation von Wildwarnern an entsprechenden Straßen im Jagdbezirk Hierzu sind den Ratsmitgliedern im Vorfeld Informationen zugegangen. Da kein weiterer Diskussionsbedarf hierzu bestand, stimmte der Gemeinderat einstimmig der Spende in Höhe von 100 EUR für die Anbringung von Wildwarnern zu. Vergabe von Arbeiten an der Kindertagesstätte 1. Lieferung und Montage von Garderoben der Fa. Eibe für die Kindertagesstätte zum Preis von 3.701,14 EUR Die Vergabe an die Firma Eibe wurde einstimmig beschlossen. 2. Lieferung und Montage der Blitzschutzanlage für den Altbau der Kindertagesstätte zum Preis von 5.318,81 EUR Die Vergabe an die Firma Blitzschutzbau Rhein-Main wurde einstimmig beschlossen. 3. Lieferung und Montage der Möbel für den Ruheraum der Kindertagesstätte zum Preis von 4.243,31 EUR Die Vergabe an die Firma Dusyma wurde einstimmig beschlossen. Gemeindesprechstunde Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz 10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen: Telefon:06588-910349 E-Mail:[email protected] Internetseite:www.gusterath.de Alfred Bläser, Ortsbürgermeister Gutweiler Aus der Sitzung des Gemeinderates Gutweiler vom 11. Juni 2013 Gedenken Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnerten Ortsbürgermeister Günter Jakobs und alle Anwesenden in einer Gedenkminute der verstorbenen Ratsmitglieder Heinz Volkmann und Siegfried Kinzig sowie Hans Wilhelm Krein, der in vielen Ortsvereinen ehrenamtlich tätig war. Herr Volkmann, Herr Kinzig und Herr Krein haben sich für die Gemeinde und viele Menschen in der Region verdient gemacht. Ruwer - 10 - Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder Der Vorsitzende teile mit, dass für das durch Umzug ausgeschiedene Ratsmitglied Dirk Lamberti Herr Gerd Tiator in den Gemeinderat nachrückt. Ortsbürgermeister Jakobs wies das Ratsmitglied Gerd Tiator auf die Rechten und Pflichten nach der Gemeindeordnung, insbesondere auf die § 20, 21, 22 und 30 Abs. 1, hin. Sodann verpflichtete er Herrn Tiator namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Für das verstorbene Rastmitglied Siegfried Kinzig wird Herr Raimund Ambre in den Gemeinderat nachrücken. Da er sich z. Zt. im Ausland befindet, wird die Einführung und Verpflichtung in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgenommen. Bundestagswahl Der Wahlraum für die am 22.09.2013 stattfindene Bundestagswahl wird der Vorraum der Altenberghalle sein. Kindergarten Ortsbürgermeister Jakobs teilte mit, dass die Kindertagesstätte an einem Qualitätsmanagement teilnehmen wird. Der Kreis führt dieses Qualitätsmanagement mit dem Fortbildungsträger „Colibri“ durch und hat es bisher schon mit 14 Kommunalen Einrichtungen umgesetzt. Die Kosten belaufen sich auf 3.600,- EUR, verteilt auf 3 Haushaltsjahre. Die Ortsgemeinde hat vom Kreis Trier-Saarburg eine Nachbewilligung für den Umbau der Kindertagesstätte in Höhe von 24.000,EUR erhalten. Ebenso gab es eine Zuwendung des Kreises in Höhe von 8.817,- EUR für Schallschutzmaßnahmen. Die Ortsgemeinde kann für den Kindergarten ein sogenanntes Zwei-Ebenen-Spielhaus beschaffen. Ein Dank gilt den Sponsoren Unimed, RWE und Sparkasse Trier für die finanzielle Unterstützung. Ab dem 01.08.2013 werden zwei junge Damen aus Pluwig und Kasel ein Soziales Jahr in der Kindertagesstätte Gutweiler ableisten. Ortsbürgermeister Jakobs konnte kostenlos 70 ADAC-Sicherheitswesten für die Kindergartenkinder besorgen. Die Kindertagesstätte Gutweiler nimmt am EU-Schulobstprogramm teil. Hierbei werden die Kindertagesstätten ab September 2013 einmal wöchentlich mit kostenlosem Obst und Gemüse versorgt. Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Elternausschuss in Zusammenarbeit mit der Leitung der Kita Gutweiler ein Kochbuch herausbringt, welches am Sommerfest d.J. vorgestellt wird. Romika-Buch Das Buch „Romika - Eine jüdische Fabrik“ wurde inzwischen vorgestellt und kann nun erworben werden. Standsicherheit von Bäumen Aufgrund der letzten Ereignisse durch umstürzende Bäume ist seitens der Verbandsgemeinde Ruwer angeregt worden die jeweiligen Gemeindearbeiter der Ortsgemeinden durch Schulungen mit der Problematik der Baumbegutachtung vertraut zu machen. Die Gemeindearbeiter sollen in die Lage versetzt werden die gefährdeten Bäume zu frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Vorsitzende schlug vor, dass bei erkennbarer Gefährdung ein Baumsachverständiger beauftragt wird. Der Gemeinderat stimmte zu. DSL-Versorgung Der Vorsitzende informierte, dass in der Ortsgemeinde Gutweiler mit einer DSL-Versorgung von bis zu 50 Mbit/s ab Ende 2013 zu rechnen ist. Neues Feuerwehrfahrzeug Für die Freiwillige Feuerwehr Gutweiler und die Jugendfeuerwehr konnte ein gebrauchtes Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft werden. Die Finanzierung erfolgte duch Sponsoren. Ortsbürgermeister Jakobs dankte der Freiwilligen Feuerwehr für das Aufstellen des Maibaumes. Goldene Hochzeiten Der Vorsitzende informierte, dass sich die künftige Verfahrensweise zur Gratulation bei Ehejubiläen ab dem 50. Jahr durch die Verbandsgemeinde ändern wird. Die Verbandsgemeinde wird ab 2013 eine gemeinsame Feier der Jubelpaare veranstalten. Die diesjährige Veranstaltung findet am 19.09.2013 statt. Die Verfahrensweise der Ortsgemeinde wird sich nicht verändern. Ortsbürgermeister Jakobs gratulierte nochmals den Ehepaaren Kiewel, Hübner, Koch und Ries zur Goldenen Hochzeit. Telefon abgebaut Das Basis-Telefon der Telekom in der Ortsmitte wird abgebaut, da der Umsatz in den letzten 12 Monaten nur 24 Cent betrug. Straßenreparatur Der Landesbetrieb Mobilität beteiligte sich mit 2.000,- EUR an den Straßenreparaturen in der Straße „Im Boorfeld“. Ausgabe 28/2013 Verwahrlostes Grundstück Der Vorsitzende informierte, dass er zum wiederholten Male die Besitzerin des Grundstückes des ehemaligen „Wedico“-Marktes angeschrieben und auf den verwahrlosten Zustand hingewiesen habe. Sportplatz Der Vorsitzende teilte mit, dass die Ortsgemeinde Gutweiler in Zusammenhang mit der Umwandlung des Hartplatzes in einen Rasenplatz den Sportplatz an den Sportverein Gutweiler verpachtet hat. Die Kommunalaufischt hatte seiner Zeit der Umwandlung in einen Rasenplatz unter der Bedingung zugestimmt, dass die Kosten der Ortsgemeinde im Vergleich zum Tennenplatz nicht ansteigen dürfen. Die Kosten für die Sportplatzunterhaltung sind jedoch aufgrund der höheren Wasserentgelte stark angestiegen. Die gänzliche Übernahme dieser Kosten durch den Sportverein wäre mit der dauernden Leistungsfähigkeit des Sportvereins unvereinbar. Gemeinsam mit Sportverein und Kommunalaufsicht wurde eine gerechte Regelung gefunden. Der Sportverein übernimmt die Unterhaltung und Pflege des Sportplatzes und die Ortsgemeinde sämtliche anfallenden Betriebs- und Unterhaltungskosten. An diesen Kosten beteiligt sich der Sportverein mit einem Anteil von 15 %. Diese Regelung hinsichtlich der prozentualen Kostenbeteiligung gilt erstmals für das Jahr 2011. Forstwirtschaftsplan 2013 Der Forstwirtschaftsplan 2013 lag allen Ratsmitgliedern in schriftlicher Form vor. Ortsbügermeister Jakobs erteilte das Wort an den Vertreter des Forstamtes Hochwald, Herrn Gillert, der dem Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013 im Detail erläuterte. Der Ansatz 2013 sieht Einnahmen in Höhe von 1.823,- EUR und Ausgaben in Höhe von 5.465,- EUR vor und schließt mit einem Fehlbetrag von 3.642,- EUR ab. Anschließend wurden durch Herrn Gillert die durchgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Jahr 2012 erläutert und die bevorstehenden Maßnahmen 2013 vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2013 einstimmig zu. Neuer Stromkonzessionsvertrag Die Stromkonzessionsverträge sind Ende 2012 ausgelaufen. Als einziger Anbieter legte nur die RWE ein konkretes Angebot zum Abschluss des Stromkonzessionsvertrages vor. Eckpunkte des neuen Vertrages: Der Vertrag wird auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Die RWE ist verpflichtet gemeinsam mit der Ortsgemeinde auf deren Wunsch im Jahre 2019, also nach 6-jähriger Vertragslaufzeit, die Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft zu prüfen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde erfolgt gemäß den Höchstsätzen. Die Gemeinde erhält auf den Niederspannungsverbrauch 10 % Nachlass durch die RWE. Ortsbürgermeister Jakobs schlug dem Gemeinderat vor dem Konzessionsvertrag der RWE Deutschland AG zuzustimmen. Der Rat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Satzung zur Reinigung öffentlicher Straßen beschlossen Zu diesem TOP lagen der Gemeinde ein Anschreiben des Ordnungsamtes sowie ein entsprechender Satzungsentwurf des Gemeinde- und Städtebundes vor. Hierin wurde seitens der Verwaltung angeraten den juristisch fundierten Satzungsentwurf des Gemeinde- und Städtebundes ohne jegliche Änderungen zu übernehmen, da dieser das Ergebnis jahrelanger Rechtsprechungen und gerichtlicher Einzelfallentscheidungen ist. Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat vor den Satzungsentwurf des Gemeinde- und Städtebundes ohne Änderungen zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Satzung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz beschlossen Der Entwurf der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrs anlagen war den Einladungen zur Sitzung beigefügt. Eine Ausbaubeitragssatzung für Wiederkehrende Beiträge wurde vom Gemeinderat bereits am 13.12.2002 verabschiedet. Da sich das Kommunalabgabengesetz in der Zwischenzeit mehrfach geändert hat, wird die Satzung mit Beschluss diesen Gesetzesänderungen an die neue Rechtslage angepasst. Der Gemeindeanteil ist in dem Satzungsentwurf mit 35% festgeschrieben. Dieser ist mit der Kommunalaufsicht so abgesprochen worden. Der Vorsitzende stellte den Satzungsentwurf zur Diskussion. Nach mehreren Wortmeldungen sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig für den vorliegenden Satzungsentwurf zur Erhebung von Ausbaubeiträgen aus. Ruwer - 11 - Ausbau der Kreisstraße 64 in der Ortsdurchfahrt sowie eines Teilstückes der Kirchstraße Der Ortsbürgermeister erläuterte, dass es zum Ausbau der Kreisstraße 64 bereits einen Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde und des LBM Trier gegeben hat. Bei der Begehung der Ausbaustrecke kam vom LBM der Vorschlag die Kirchstraße zur Kreisstraße aufzustufen. Im Gegenzug soll die Trierer Straße, die bisher Kreisstraße war, zur Gemeindestraße abgestuft werden. Dies ist von der Verkehrsführung her eine sinnvollere Lösung und könnte im Rahmen des Straßenausbaus so vollzogen werden. Der LBM ermittelt derzeit die auf die Gemeinde anfallenden Kosten der Ausbaumaßnahmen. Der Vorsitzende kündigte an, dass es zeitnah eine Bürgerversammlung geben wird. Hier wird von Seiten des LBM der Ausbau im Einzelnen erläutert und eine Kostenschätzung zu Grunde gelegt. Der Gemeinderat sprach sich ohne Gegenstimme für den Ausbau der Kreisstraße 64 in der Ortsdurchfahrt sowie eines Teilstücks der Kirchstraße aus. Des Weiteren sollen die in Rede stehenden Straßenteilstücke ab- bzw. aufgestuft werden. Demnächst findet eine Bürgerversammlung wegen des Ausbaus der K 64, Ortslage Gutweiler statt. Neuwahlen von Mitgliedern für den Rechnungsprüfungsausschuss Das verstorbene Ratsmitglied Siegfried Kinzig und das durch Wegzug ausgeschiedene Ratsmitglied Dirk Lamberti waren beide Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Für Siegfried Kinzig wurde von der CDU-Faktion Herr Ralph Biedinger vorgeschlagen. Für Dirk Lamberti wurde von der SPD-Fraktion Frau Ursula Gerth vorgeschlagen. Beiden Vorschlägen entsprach der Rat ohne Gegenstimme. Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäfstjahre 2014 - 2018 Ortbürgermeister Jakobs informierte, dass für die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 - 2018 drei Kandidaten zur Wahl stehen. Hieraus müssen für die Ortsgemeinde Gutweiler 2 Personen gewählt werden. In geheimer Abstimmung wurden Katharina Dören und Ludwig Weyand gewählt und in die Vorschlagsliste aufgenommen. Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO Zu diesem Tagesordnungspunkt lag eine Sitzungsvorlage der Verwaltung vor. Für die Kindertagesstätte Gutweiler hat die Sparkasse Trier einen Betrag von 800,- EUR und die Fa. Unimed einen Betrag von 1000,- EUR gespendet. Weiterhin hat Herr Dr. Christian Talke eine Spende von 50,- EUR für die Anschffung von Spielmaterial für die Kita Gutweiler getätigt. Ortsbürgermeister Jakobs dankte an dieser Stelle allen Spendern für die Unterstützung der Kindertagesstätte. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu. Bekanntmachung Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit vom 15.07.2013 bis einschl.24.07.2013 im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegefrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten. Gutweiler, 12.07.2013 Günter Jakobs, Ortsbürgermeister Satzung der Ortsgemeinde Gutweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 11.06.2013 Der Gemeinderat Gutweiler hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Ausgabe 28/2013 §1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Ortsgemeinde Gutweiler erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3)Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. §2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für 1. Verkehrsanlagen mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung und Entwässerung (ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten) an denen eine Bebauung zulässig ist a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist. b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist, 2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung und Entwässerung mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist. 3. selbstständige Fußwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m. 4. selbständige Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m. 5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächen (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen von Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei denen auf eine Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten. 6. Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m. 7. Parkflächen, die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m, 8. Grünanlagen, die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m. (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erhöhen sich in dem Bereich des Wendeplatzes die in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 angegebenen Maße um die Hälfte, bei den Verkehrsanlagen nach den Nummern 1 und 2 mindestens aber um 8 m. (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. §3 Ermittlungsgebiete Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen folgender Gebiete bilden jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten), wie sie sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan ergeben. Abrechnungseinheit - 1 die im Zusammenhang bebaute Ortslage Gutweiler Abrechnungseinheit - 2 Ortsteil „Gusterath - Tal“ (ehemaliges Gewerbegebiet Romika) Ruwer - 12 - Die Begründung für die Aufteilung des Gemeindegebietes Gutweiler in mehrere Abrechnungseinheiten ist dieser Satzung als Anlage 2 beigefügt. §4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. §5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit - 1 - beträgt 35 % Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit - 2 - beträgt 35 %. §6 Beitragsmaßstab (1)Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 50 v. H. für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 100 v. H. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Enthält ein Bebauungsplan nicht die erforderlichen Festsetzungen, sieht er eine andere als die bauliche, gewerbliche industrielle oder vergleichbare Nutzung vor oder liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke gelten die Festlegungen nach Abs. (1) 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Ausgabe 28/2013 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die einfache Grundstücksfläche. 7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Maßstabsdaten um 20 v. H. der Grundstücksfläche nach Absatz 2 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. In sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) um 10 v.H. und bei überwiegend gewerblichen, industriellen oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken um 20 v. H. (5) Ergeben sich bei der Ermittlung der errechneten, der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche Bruchzahlen, werden diese auf volle Zahlen auf- und abgerundet. §7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Für Grundstücke, die zu zwei Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und der Beitragsveranlagung mit 50 v.H. angesetzt. Dies gilt entsprechend für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde steht, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung. (2) Für Grundstücke, die zu mehr als zwei Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Einheiten geteilt. Dies gilt entsprechend für Grundstücke, die zu Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde Gutweiler stehen, innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung, soweit die Zahl der Abrechnungseinheiten und Erschließungsanlagen insgesamt zwei übersteigt. (3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zu zwei oder mehreren Verkehrsanlagen unterschiedlicher Abrechnungseinheiten angesetzt, gelten die Regelungen nach den Abs. 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. (4) Abs. 1 bis 3 gelten nicht für von § 6 Abs. 4 erfasste Grundstücke. Ruwer - 13 - §8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. §9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen. § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. § 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. § 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. § 13 Übergangsregelung Gemäß § 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den Verkehrsanlagen in den Abrechnungseinheiten Zufahrt oder Zugang nehmen können, für die eine Erschließungsbeitragspflicht nach BauBG bereits entstanden ist bzw. noch entsteht oder für die bereits ein Anspruch auf einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden ist, erstmals 20 Jahre nach Entstehung des letzten Anspruches, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden: § 14 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge vom 13.12.2002 außer Kraft. Gutweiler, 11.06.2013 Gemeinde Gutweiler gez. Günter Jakobs, Ortsbürgermeister Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung(GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- Ausgabe 28/2013 verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen: privat:06588-7125 PKW:0170-2930362 Handy:0170-2913467 dienstlich:0651-74676 Fax:0651-49848 Holzerath Verloren / Gefunden In der Ortslage wurde eine Kinderarmbanduhr in Farbe Silber gefunden. Der/die rechtmäßige Besitzer(in) kann diese bei mir abholen. Herbert Marth, Ortsbürgermeister Kasel Gemeindehaus in den Sommerferien geschlossen Wegen Reparatur- und Grundreinigungsarbeiten ist das Gemeindehaus in den ersten 4 Wochen der Sommerferien geschlossen. Ich bitte alle Vereine und Gruppen, sich an diese Schließung zu halten. Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister Besprechung wegen Hochwasserschutz In der Einwohnerversammlung am 02.07.2013 im Gemeindehaus Kasel hatte ich angekündigt, dass die Verbandsgemeinde Ruwer und die Gemeinde Kasel allen interessierten Einwohnern von Kasel zum Thema Hochwasserereignis einen Gesprächstermin anbieten. In diesem Gespräch werden Planungen und Maßnahmen besprochen, die den Schäden von außerordentlichen Regenereignissen im Rahmen des Möglichen vorbeugen sollen. Der Gesprächstermin ist der 17.07.2013 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ruwer. Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend. Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen: Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9 Internet:www.Kasel.de Email:[email protected] [email protected] Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 und 0651/57808. Korlingen Aus der Sitzung des Gemeinderates Korlingen vom 25. Juni 2013 Benny Brems Der Vorsitzende teilte mit, dass die „Benny Brems“ Figuren nicht für den öffentlichen Straßenbereich zulässig sind. Ein Versicherungsschutz bei etwaigen Haftpflichtschäden wird deswegen abgelehnt. Ruwer - 14 - Neue Wanderkarte Die neue Wanderkarte „Erholungsgebiet Hochwald und Ruwertal“, ist für 5,95 EUR bei der Touristinformation und im Buchhandel zu erhalten. Forstergebnis Das Forstergebnis für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Defizit von 1.228,00 EUR ab. Haushalt genehmigt Ortsbürgermeister Tholl informiert den Rat, dass der Haushaltsplan 2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. DSL-Versorgung Die von RWE durchgeführten Arbeiten sind bis auf einige noch zu erbringender Restarbeiten abgeschlossen. RWE will bis Herbst 2013 die restlichen Leitungen verlegen, sodass der Provider (Filiago) mit den DSL-Anschlüssen beginnen kann. Eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger ist angedacht. Umgestaltung der Kapelle Der Vorsitzende informierte über den stattgefundenen Ortstermin an der Kapelle mit Herrn Paul Schuh, Herrn K.-H. Fischer, Herrn Meyer (VG) sowie einem Restaurator. Unter anderem sind im Innenraum der Kapelle verschiedene Anstriche und eine ansprechende Präsentation der 14 Nothelfer geplant. Von Seiten der Kirchengemeinde steht man der Maßnahme sehr positiv gegenüber. Ein evt. Zuschuss des Bistums ist denkbar. Die Zuschussanträge werden jetzt gestellt. Vorstellung des Untersuchungsergebnisses des Kanalsystems Nach einem kurzen Rückblick durch den Vorsitzenden übergab dieser das Wort an Frau Braun vom Ing.-Büro Fuchs. Frau Braun stellte das Ergebnis der Untersuchungen an Hand einer Powerpoint-Präsentation detailliert vor. Der Schwerpunkt der Präsentation bezog sich auf die Ortskanalisation bzw. die Darstellung des aktuellen Bestandes und den Zustand der Kanäle. Neben der baulichen Bewertung (Schadensklassen 1 - 5), wurden auch die hydraulischen Verhältnisse berücksichtigt. Die Kanalisation der Ortsgemeinde hat eine Länge von rd. 5, 2 km. Die bestehenden Stahlbetonrohre habe eine Dimension von DN 300 bis DN 800. Die Schadensbewertung führte zu dem Ergebnis, dass 48 % der SK 4 (kurzfristige Schadensbehebung) und 21 % der SK 5 (Sofortmaßnahme) zuzuordnen sind. Insgesamt besteht das Schadensbild aus einer Vielzahl von Einzelschäden, hauptsächlich nicht fachgerechte eingebaute Hausanschlussstutzen, die der Schadensklasse 4 zuzuordnen sind. Bei 31 % der Kanäle besteht mittelfristiger bis langfristiger Handlungsbedarf oder kein Handlungsbedarf (SK 1 bis SK 3). In Absprache mit der Ortsgemeinde Korlingen sollen bereits in diesem Jahr Sanierungsmaßnahmen im Bereich Trierer Straße, Tarforster Straße und Hohlweg durchgeführt werden. Für die Kanalisation Korlingen ergibt sich laut Kostenschätzung des Ing.-Büros ein Sanierungsbedarf von insgesamt rd. 685.000,00 EUR, die vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde zu finanzieren sind. Ergänzend erklärte Herr Fuchs, dass sich das aus Mitte der 70er Jahren stammende Kanalsystem der Ortsgemeinde Korlingen in einem guten Zustand befindet. Satzung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz Zu diesem TOP lagen den Ratsmitgliedern von der Verwaltung verschiedene Unterlagen (Entwurf einer Ausbaubeitragssatzung und eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Beitragssysteme) vor. Ortsbürgermeister Tholl machte einen kurzen Sachbericht und übergab das Wort an den Sachbearbeiter Manfred Kopp von der Verwaltung. Herr Kopp wies den Gemeinderat darauf hin, dass die Entscheidung, welches Beitragssystem später zur Anwendung kommen soll, einzig durch den Rat bestimmt werden kann. Die unterschiedlichen Beitragssysteme a.) Abrechnung von Ausbaubeiträgen von „Einmaligen Beiträgen“ und b.) die Abrechnung von „Wiederkehrenden Beiträgen“, kommen in anderen Gemeinden zur Anwendung. Von der Verwaltung könne man kein System bevorzugen. Daraufhin wurden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Systeme durchgesprochen. Nach ausführlicher Diskussion war man sich einig, das Abrechnungssystem der „Wiederkehrenden Beiträge“ zu favorisieren. Verschiedene Sachverhalte zur Festlegung einer Ausbaubeitragssatzung waren in diesem Zusammenhang noch offen oder konnten nicht abschließend geklärt werden. Der Vorsitzende machte daher folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Korlingen beschließt für den Ausbau von Verkehrsanlagen künftig das Beitragssystem „Abrechnung und Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen“ anzuwenden. Eine entsprechende Ausbaubeitragssatzung wird in einer der nächsten Ausgabe 28/2013 Sitzungen beraten und beschlossen. Einstimmig wurde diesem Beschlussvorschlag zugestimmt. Von der Verwaltung werden noch Unterlagen zur Festlegung eines Gemeindeanteils vorgelegt. Der Gemeinderat wird sich die Gemeindestraßen ansehen, um den Aufwand für einen möglichen Ausbau definieren zu können. Die Bürger und Grundstückseigentümer sollen dann zum Jahresende über die Planungen der Ortsgemeinde und über das Abrechnungssystem der „wiederkehrenden Beiträge“ informiert werden. Ergebnis: einstimmig Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Kopp für die ausführlichen Erläuterungen. Spielgerät Der Kauf des Spielgerätes „Beiboot Nico“ (Firma Eibe) zur Verwendung als Sandkasten für den Spielplatz „Im Mühlengrund“ zum Preis von 1.741,80 EUR wurde einstimmig beschlossen. Geschwindigkeitsanzeigesystem Dem Rat lag ein Angebot der Firma Data über ein DSD Geschwindigkeitsanzeigesystem in Höhe von 2.040,85 EUR bzw. mit Wendeblende für 2.159,85 EUR vor. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Rat ohne Gegenstimme die Anschaffung des Gerätes mit Wendeblende in Höhe von 2.159,85 EUR. Vertrag zum Aufstellen von Altkleidercontainern Der Vorsitzende teilte mit, dass das Deutsche Rote Kreuz die flächendeckende Aufstellung von Altkleidercontainern anstrebt. Der Vertragsentwurf liegt bereits vor. Die jährliche Nutzungsentschädigung für die Ortsgemeinde beträgt 120,00 EUR. Beschluss: einstimmig Lorscheid Aus der Sitzung des Gemeinderates Lorscheid vom 26. Juni 2013 Dank an Beigeordneten Der Vorsitzende dankte dem Beigeordneten Markus Schömer für die durchgeführte Vertretung. Einwohnerzahl Beim Zensus 2011 wurde die amtliche Einwohnerzahl mit 606 neu festgestellt. Keine Förderung für Feldweg Der Feldweg erhält keine Förderung, da das Vorhaben nicht privilegiert sei. Grillhütte neu bedacht Das Dach der Grillhütte wurde fertig gestellt, die Kosten betrugen 3.721,94 EUR für die Gemeinde. Der Vorsitzende dankte dem Heimat- und Verkehrsverein für den anteiligen Abriss des Daches. Nach Aussage des HVV Lorscheid sind einige Ruhebänke in der Gemarkung defekt oder müssen dringend freigeschnitten werden. Hauptstraße abgenommen Die Abnahme der Arbeiten an der Hauptstraße ist erfolgt. Standsicherheit von Bäumen Der Gemeindearbeiter hat eine theoretische und praktische Schulung über die Standsicherheit von Bäumen durchlaufen. Traumschleife Der neue Wanderweg „Römer-Keltenpfad“ wurde mit 64 Punkten als Premium-Wanderweg ausgezeichnet. Keine Haussammlung Die durch die Jugendgruppe geplante Haussammlung für Blinde konnte nicht durchgeführt werden. Ausbau Kreuzfelder Am 7. Mai hat sich der Bauausschuss nebst Ortsbürgermeister Welter und dem 1. Beigeordneten Markus Schömer und Herrn Fuchs vom Ingenieurbüro Fuchs getroffen und eine Begehung der Kreuzfelder durchgeführt. Hier soll mittelfristig (2014-2015) ein Ausbau der Straße erfolgen. Sobald hier konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Rat informiert und in der Folge ebenfalls in einer Bürgerversammlung die Anwohner. Forsthaushalt Der Forsthaushalt schließt mit einem Minus von 11.080 EUR ab, aber der Vortrag für 2013 liegt bei einem Gewinn von ca. 44.000 EUR. Ruwer - 15 - Rasenmäher Der gemeindliche Rasenmäher musste für ca. 400 EUR repariert werden. Ortsbürgermeister telefonisch erreichbar Das Telefon des Ortsbürgermeisters ist über DSL-Vodafone wieder erreichbar. Konzessionsvertrag Die Konzessionsverträge für Strom mit dem RWE sind unterzeichnet worden. Schmiedsgasse Die Anfrage wegen der baulichen Schäden in der Schmiedsgasse wurde dahingehend beantwortet, dass im 2. Halbjahr 2013 mit einer Reparatur zu rechnen ist. Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 Der Vorsitzende erklärte, dass Vera Thömmes und Artur Jakobs als Schöffen benannt werden sollten. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Zunächst wurde darüber abgestimmt, dass die Wahl in offener Abstimmung erfolgen soll, Ergebnis: einstimmig. Danach wurde mit 10 Ja-Stimmen und somit einstimmig beschlossen, dass die beiden Vorgeschlagenen gewählt werden. Der Ortsbürgermeister und Georg Thömmes hatten an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Eilentscheidung zur Instandsetzung des Bürgersteiges in der Hauptstraße In einem Ortstermin wurde Konsens darüber erzielt, dass die entstehenden Kosten für die Anbringung eines Betonriegels am Pflasterrand zwischen dem RWE, dem Wasserwerk und der Gemeinde gedrittelt werden sollen. Die Kosten für die Gemeinde betragen circa 500 bis 700 EUR. Der Gemeinderat war mit dieser Regelung einstimmig einverstanden. Nachkauf von Geschirr für den Dorfsaal Zur Auffüllung der Bestände ist ein Betrag von etwa 300 bis 500 EUR erforderlich. Nach kurzer Diskussion war der Rat einstimmig der Meinung, dass die erforderlichen Einkäufe durchgeführt werden können. Antrag des DRK zur Aufstellung eines Kleidercontainers in der Ortslage Der Vorsitzende erläuterte, dass der Kleidercontainer neben dem Glascontainer aufgestellt werden könne und wöchentlich geleert werden soll. Die Einnahmen für die Gemeinde betragen 120 EUR pro Jahr. Der Vertrag soll bis 2017 laufen, jedoch außerordentlich kündbar sein. Nach kurzer Diskussion war der Rat einstimmig mit der Aufstellung des Kleidercontainers einverstanden. Bauliche Veränderungen in der Kita Lorscheid auf Grund der Aufnahme von 2-jährigen Kindern Der Vorsitzende berichtete vom stattgefundenen Team-Treffen in der Kita Lorscheid und erläuterte die einzelnen vorgesehenen Maßnahmen. Da der Landkreis etwa 4000 EUR für solche Maßnahmen zur Verfügung gestellt habe und da noch weitere Reparaturmaßnahmen in der Kita durchzuführen sind, beschloss der Rat nach kurzer Diskussion, dass bis zu einem Betrag von 4000 EUR die notwendigen Arbeiten beauftragt werden können. Für die Sprachfördermaßnahme in der Kita wurden 2050 EUR genehmigt und es wurde vom Kreis über das Jugendamt ein Betreuungsbonus für 2-Jährige von 4283,19 EUR gezahlt. Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen: Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid Tel. Privat: 06500-8097 Tel.: dienstlich: 06586-992843 Sprechstunden nach Vereinbarung. E-Mail:[email protected] Mertesdorf Ausgabe 28/2013 Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter Fax:0651-52879 Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf, E-Mail:[email protected], Homepage:www.mertesdorf.de Osburg Sprechstunde und Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen: Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg Telefon:06500-7129 Fax: 06500-913384 Handy:0160-5536148 E-Mail:[email protected] Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung möglich. Pluwig Einladung zur 25. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Dienstag, 16.07.2013, 19:00 Uhr, am Friedhof/Kirchstraße Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2.Mitteilungen 3.Anregungen/Anfragen 4.Mehrgenerationenplatz 5. Sachstand Seniorenwohnanlage und neue Kindertagesstätte 6.Gemeindestraßen Nichtöffentlicher Teil 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Wolfgang Annen, Ortsbürgermeister Sprechstunde, Gemeindebüro und Jugendvertretung In den Sommerferien findet keine Sprechstunde statt. Das Gemeindebüro ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 06588/988778 Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14 E-Mail:[email protected] Homepage:www.pluwig.de [email protected] Riveris Aus der Sitzung des Gemeinderates Riveris Sprechstunde und Gemeindebüro vom 18. Juni 2013 Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten am Bürgerhaus hinterlassen werden. Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt: Telefon:0651-57947 Forstergebnis Das Forstwirtschaftsergebnis für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Soll-Ergebnis von 7.051,— EUR ab, im Planansatz waren 6.465,— EUR, so dass hier für 2012 mit einer Verbesserung von 586,— EUR abgeschlossen werden kann. Bereits im Jahr 2001 war das Ergebnis besser als der Ansatz, es kann jedoch für das Jahr 2013 nicht wieder mit einer Verbesserung gerechnet werden. Ruwer - 16 - Stromlieferung Bei der Bündelausschreibung für die Stromlieferung der Ortsgemeinde Riveris, hatte sich der Gemeinderat für die Lieferung von Ökostrom entschieden. Die Zertifizierung für die Lieferung von Ökostrom liegt jetzt vor. Der Vorsitzende teilte mit, dass am 19.06.2013 der neue Konzessionsvertrag mit der RWE unterzeichnet wird. Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahlen haben sich nach der letzten Zensus-Untersuchung für Riveris nur gering geändert. Zum Stichtag 09.05.2011 waren in Riveris 432 Einwohner gemeldet, jedoch nach Zensus Erhebung nur noch 430 Einwohner. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes kommen diese Differenzen durch verschiedene Zählsysteme, so werden z.B. Personen welche temporär in anderen Orten befinden, ihren Hauptwohnsitz jedoch noch in Riveris geldet haben, beim Einwohnermeldeamt zu den Einwohnern von Riveris gezählt, nach der Zählweise des Statistischen Landesamtes hier jedoch nicht mitzählen. In Rheinland-Pfalz war das Ergebnis (Differenz) jedoch besser als in vielen anderen Bundesländern. Ernennung von zwei Jugendvertretern Die Amtszeit von zwei Jahren der beiden Jugendvertreter Christoph Becker und Michael Reuter ist abgelaufen und es sollten aus den Reihen der Jugendlichen neue Vertreter gewählt werden. Am 5. Juni 2013 wurden alle Jugendlichen zwischen 10 - 22 Jahren zur Wahl von 2 Jugendvertretern schriftlich eingeladen. Die Einladung wurde auch im Amtsblatt Nr. 22 vom 31.05.2013 veröffentlicht. Leider kamen außer den beiden Jugendvertretern nur noch Alexander Becker vom Vorstand des Jugendclubs in den Jugendraums. Somit fand keine Wahl statt. Gemeinsam mit der Jugendpflegerin Frau Julia Eiter und den beiden Amtsinhabern wurde vereinbart, dass die beiden gewählten Jugendvertreter aus ihrem Amt entlassen werden. Gleichzeitig hat der Vorsitzende Kraft seines Amtes die beiden bisherigen Jugendvertreter mit Handschlag bis auf weiteres als Jugendvertreter zur Beratung in den Gemeinderat berufen. Nach den Sommerferien soll nochmals ein Aufruf für die Wahl von zwei Jugendvertretern erfolgen. Der Vorsitzende bedankte sich ausdrücklich bei den Jugendverstretern für ihre Arbeit und lobte nochmals das Engagement der beiden. Außer in der Ortsgemeinde, haben beide auch im „Jugend-, Sport- und Sozialausschuss“ der Verbandsgemeinde mitgewirkt. Auch auf dieser Ebene der Verbandsgemeinde sind beide Vertreter durch ihren Einsatz positiv in Erscheinung getreten. Der Vorsitzende bedauert ausdrücklich, dass die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde keinen Gebrauch von ihrem demokratischen Wahlrecht gemacht haben. Aufstellung eines Altkleider-Containers Der DRK Landesverband möchte flächendeckend Altkleidercontainer in den Ortsgemeinden aufstellen. Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Kreis Trier-Saarburg sprachen sich dafür aus, dass die Ortsgemeinden einen Vertrag mit einer Nutzungsentschädigung von 120,—EUR jährlich mit dem DRK abschließen. Aus dem Verkaufserlös dieser Gegenstände, erhält der DRK-Ortsverband wiederum einen Anteil. Weiterhin können diese 120,— EUR auch dem KEF angerechnet werden. Der Vorsitzende schlug vor den Altkleidercontainer neben den Glascontainer zu stellen. Hierfür müssen nur geringfügige Erdarbeiten ausgeführt werden, außerdem sollte der Standplatz befestigt werden. Die erste Beigeordnete Frau Ruf schlug vor die Container wenn möglich etwas Richtung Berg zu versetzen. Der Vorsitzende nahm den Vorschlag auf und wird diesen prüfen. Einstimmig sprach sich der Rat für den Abschluss eines Vertrages mit dem DRK und den Standort des Containers aus. Abschaltung der Straßenbeleuchtung Der Vorsitzende legte kurz dar, dass der Gemeinderat beschlossen hatte, die Straßenbeleuchtung zeitweise abzuschalten um Strom und somit Kosten zu sparen um den Eigenanteil im KommunalenEntschuldungs-Fond (KEF) teilweise aufbringen zu können. Eine durchgehende Einschaltung der Beleuchtung hätte zur Folge gehabt, dass die Gemeinde die Grundsteuern hätte erhöhen müssen. Mit Schreiben vom 11.03.2013 gab es einen Anwohnerantrag zur Wiedereinschaltung einer durchgehenden Beleuchtung. Dieser Antrag wurde von über ca. 100 Einwohnern aus ca. 70 Haushalten unterzeichnet. In der durch die Uni Trier durchgeführten Befragung der Haushalte haben 57 Haushalte diese Frage zur Straßenbeleuchtung beantwortet, 12 (21,1%) sind für eine durchgehende Beleuchtung und gleichzeitige Steuererhöhung, 45 (78,9%) sind für die weitere zeitweise Abschaltung. Ausgabe 28/2013 Zwischenzeitlich hat sich nach Mitteilung der Verbandsgemeinde ergeben, dass sich das derzeitige Gewerbesteueraufkommen von ca. 15.000,— EUR/Jahr auf ca. 33.000,— EUR erhöht. Dies bedeutet im KEF einen Mehrertrag von ca. 2.400,— EUR/Jahr. Somit wäre keine Steuererhöhung bei gleichzeitiger Einschaltung der Straßenbeleuchtung erforderlich. Leider schwanken die Gewerbesteuereinnahmen sehr stark und können schnell auch wieder wegfallen, wenn z.B. Gewerbetreibende ihren Betriebsitz verlegen. Der Vorsitzende gab den Zuschauern die Gelegenheit sich hierzu zu äußern. Auch unter den anwesenden Zuschauern war die Meinung zur Beleuchtung unterschiedlich. Sowohl von den Zuschauern als auch von dem Jugendvertreter Becker wurde darauf hingewiesen, dass mit der teilweisen Abschaltung nicht nur Kosten gespart werden, sonder in erster Linie auch Elektrische Energie nicht benötigt wird und gerade derzeit dieser Umweltfaktor stärker in den Vordergrund gestellt werden sollte. Insbesondere wies Herr Becker darauf hin, dass alle über die Energiewende sprechen, regenerative Energie z.T. aus PV-Anlagen kommt, diese nachts jedoch nicht produzieren. Ein nächtliches abschalten von Verbrauchern trägt dieser Energieerzeugung Rechnung. Von einem Zuschauer wurde angeführt, dass nach seinem Kenntnisstand bereits mehrere Ortsgemeinden die teilweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Erwägung ziehen. Ein Zuschauer wies darauf hin, dass durch die Umfrage der Uni ein eindeutiges Meinungsbild vorliegt, an das der Rat sich nach seiner Meinung halten sollte. Denn in dieser Umfrage wurden die Bürger über die Konsequenzen einer Einschaltung hingewiesen was in der Befragung des Anwohners nicht der Fall war. Mehrere Wortmeldungen sowohl aus dem Rat als auch von den Zuschauern wiesen auf den Umstand hin, dass die Gewerbesteuer stark schwanken kann und keineswegs eine sichere Größe ist mit der die Gemeinde rechnen kann. Nach längerer Diskussion wurde von dem Ratsmitglied Kirchen der Antrag gestellt, es bei der derzeitigen teilweisen Abschaltung zu belassen, um so für die Gemeinde ein kleines finanzielles Polster zu schaffen. Das Ratsmitglied Hoffmann stellte den Antrag, die Beleuchtung wieder durchgehend einzuschalten, solange die Gewerbesteuereinnahme sich derart positiv darstellt. Wenn sich die Gewerbesteuereinnahmen wieder verringern, sollte die Beleuchtung wieder teilweise abgeschaltet werden. Der Vorsitzende stellte den Antrag von Ratsmitglied Hoffmann zuerst zur Abstimmung. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Sodann stellte er den Antrag von Ratsmitglied Kirchen zu Abstimmung. Der Rat stimmte für die weitere teilweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Information zur Umfrage der Uni Trier und Beratung über das weitere Vorgehen Der Vorsitzende dankte der Uni Trier und hier speziell den beiden Damen die für die Umfrage verantwortlich waren. Er betonte nochmals, dass anhand der ihm und der Beigeordneten Frau Ruf zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Personeninformationen erkennbar sind und somit eine Anonymität gewährleistet ist. Er lud nochmals die Einwohner zu der Präsentation am 28.06.2013 um 19:30 Uhr ins Gemeindehaus ein. Ursprünglich war die Ortslage in vier Gebiete aufgeteilt worden. Da jedoch aus einigen Straßen sehr wenige Anwohner an der Umfrage teilgenommen haben, wurden die Ergebnisse auf nur noch 3 Gebietsabschnitte zusammen gefasst. Herr Kaldunski stellte 3 Punkte aus der Umfrage vorweg vor, da nach seiner Meinung hier die Ortsgemeinde gefordert ist und hierfür zwei Arbeitskreise gebildet werden sollten. Es handelt sich hierbei um die: Frage 12: Wie ist Ihre Meinung zur Energieberatung? Hier waren 21 Personen dafür, 35 hatten kein Interesse. Für dieses Thema könnte die Energieagentur Trier angesprochen werden, welche dann im Gemeindehaus eine allgemeine Energieberatung durchführen könnte und dann auf Nachfrage auch nähere Informationen bei den Interessenten vor Ort erteilen würde. Frage 21: Die Gemeinde überlegt ein Energiekonzept für Riveris zu stellen. Wie ist Ihre Meinung dazu? 18 Personen sagten „Finde ich gut, würde ich unterstützen“. 27 sagten „Finde ich gut, würde ich in Anspruch nehmen“ und 13 Personen „Finde ich nicht gut, würde ich auch nicht unterstützen“. Frage 28: Erstellung eines Zukunftkonzeptes Dies fanden 32 für gut und würden dies unterstützen, 32 fanden dies für gut, aber ohne eigene Unterstützung. Nur 3 fanden es nicht gut. Ruwer - 17 - Aufgrund dieser Umfrageergebnisse sieht der Vorsitzende hier Beratungsbedarf und empfiehlt dem Gemeinderat die Bildung von zwei Arbeitskreisen. - Arbeitskreis Energiekonzept - Arbeitskreis Zukunftskonzept Er schlug vor die Arbeitskreise nach der Sommerpause zu einer ersten Sitzung einzuladen. Auch die detaline sollte für den Mai 2014 festgesetzt werden. Hier sollten die Ergebnisse präsentiert werden, so dass der neue Gemeinderat sich mit dem weiteren Vorgehen auseinandersetzen kann. Weitere Fragen hierzu lagen von den Ratsmitgliedern und von den Zuschauern nicht vor. Offener Brief des Ortsbürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, erneut wurde mir in den letzten Tagen eine Unterschriftenliste mit einem Anschreiben zur nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung übergeben. Dieses Schreiben, welches an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Bernhard Busch, an den Ortsbürgermeister sowie an den Gemeinderat Riveris adressiert war, habe ich mit den Anlagen an die Ratsmitglieder weitergeleitet. Die Verbandsgemeinde hat das Schreiben mit uns abgestimmt beantwortet. Aufgrund dieses Schreibens möchte ich einige Aussagen in dieser Sache richtigstellen: Zunächst möchte ich klarstellen, dass der Gemeinderat seine Entscheidungen autark und ohne Weisung trifft. Die Behauptung, dass die Umfrage der Uni Trier als Grundlage der letzten Ratsentscheidung diente, ist so nicht richtig. Ich persönlich hatte bereits in der Ratssitzung, bevor die Umfrage gestartet wurde, darauf hingewiesen, dass unabhängig vom Ausgang dieser Umfrage jedes Ratsmitglied in seiner Entscheidung ungebunden ist. Diese Umfrage war eine von mehreren Aspekten, welche in die Entscheidungsfindung des Gemeinderates eingeflossen sind. Ebenso ist es nicht richtig, dass die erste Unterschriftenliste nicht berücksichtigt wurde, auch diese Liste wurde in die Entscheidungsfindung einbezogen. Verfahrensfehler, welche uns in dieser Angelegenheit vorgeworfen werden, weise ich ausdrücklich zurück. Diese Vorwürde sind unbegründet. Sämtliche Beschlüsse in der betreffenden Angelegenheit sind durch ein demokratisch legitimiertes Gremium nach ordentlicher Beratung in öffentlichen Sitzungen getroffen und auf Grundlage und unter Beachtung der Gemeindeordnung ordnungsgemäß zu Stande gekommen. Es ist auch nicht sachdienlich und zielführend alle paar Wochen eine weitere Befragung der Bevölkerung durch verschiedene Gruppen durchzuführen. Ebenso ist es undemokratisch, Ratsmitglieder auf Grund ihres Abstimmungsverhaltens zu diskreditieren, oder anonyme Briefe mit teils beleidigendem Inhalt an den Ortsbürgermeister zu senden, beides ist so geschehen. Der Gemeinderat Riveris hat in öffentlicher Sitzung mehrfach das Thema der Straßenbeleuchtung beraten. Leider waren in diesen Sitzungen meist keine Zuschauer anwesend. In der Gemeinderatssitzung am 18. Juni waren 10 Besucher anwesend. Den Zuschauern hatten wir vor der Abstimmung die Gelegenheit gegeben sich zu diesem Thema zu äußern. Hier war eine eindeutige Tendenz der Wortmeldungen zu erkennen, lediglich zwei Besucher äußerten sich kritisch zu der Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Nachdenklich macht mich, dass Zuschauer sich in der Sitzung hinter die Entscheidung der Abschaltung stellten und deren Namen jetzt auf der Unterschriftenliste gegen eine Abschaltung ebenso auftauchen. Neue Aspekte konnten jedoch in die Diskussion nicht einfließen. In der Ratssitzung nach der Sommerpause werde ich das eingegangene Schreiben mit dem Rat in öffentlicher Sitzung beraten. Da ich den Ratsbeschluss jedoch nicht anzweifele und hinter den Beschlüssen meines Gemeinderates stehe, werde ich zu dieser Sitzung keinen Antrag auf neue Beschlussfassung stellen. Sachdienliche Hinweise zu dem Beschluss die Straßenbeleuchtung nachts zeitweise abzuschalten: - Auf Grund der hohen Schuldenlast der Ortsgemeinde Riveris konnte und musste die Ortsgemeinde dem Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes beitreten. Dieser Fonds sieht vor die Schuldenlast der Kommunen innerhalb von 15 Jahren deutlich zu reduzieren. Hierzu wurde ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag errechnet. Dieser Beitrag muss zu 1/3 durch die Ortsgemeinde aufgebracht werden, dies geschieht durch zusätzliche Einnahmen oder durch Einsparungen. Wenn die Gemeinde Ihren Anteil aufgebracht hat, ergänzt das Land die verbleibenden 2/3 durch Zuschüsse. Ausgabe 28/2013 Für Riveris bedeutet dies, das wir jährlich 7.668,- EUR aufbringen müssen. Dies geschieht zum einen durch die beschlossen Anhebungen der Steuern (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer) und durch die zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Sollte letztere wegfallen muss der Betrag von ca. 1.500,- EUR Jährlich durch Anheben der Grundsteuer B in Höhe von ca. 10 % erfolgen. Auf Grund günstiger Umstände hat sich jedoch nun abgezeichnet, dass das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr deutlich höher ausfällt als im Haushaltsplan angesetzt. Nach den derzeitigen Zahlen wäre es zurzeit somit möglich die Straßenbeleuchtung nachts komplett angeschaltet zu lassen, ohne zusätzliche Steuern zu erheben. Da die Gewerbesteuer jedoch starken Schwankungen unterworfen ist, kann diese auch wieder sehr schnell wegbrechen. Im Entschuldungs-Fonds ist es jedoch möglich das „Überschüsse“ auf Folgejahre übertragen werden. Deshalb hat der Rat entschieden, zurzeit keine Änderung in der Straßenbeleuchtung vor zu nehmen und den Überschuss stattdessen „anzusparen“. Sollten sich die Zahlen der Gewerbesteuer im nächsten Jahr stabilisieren, und ein ausreichendes Polster zur Abfederung von künftigen Schwankungen vorhanden sein, wird der Rat erneut über die Straßenbeleuchtung beraten und beschließen. - Bereits vor der ersten Beschlussfassung wurden Stellungnahmen vom Gemeinde- und Städtebund, dem Gemeindeversicherungsverband und der Polizei zu denen auch in der Bevölkerung aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Sicherheit, eingeholt und ausgiebig diskutiert. Abschließend möchte ich dafür werben, die Ortspolitik in unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten. Hierzu bieten die Gemeinderatssitzungen allen Bürgerinnen und Bürgern eine erste Plattform. Auf Wunsch lässt der Gemeinderat Wortmeldungen der Zuschauer zu den einzelnen Themen immer zu. Ebenso möchte ich bereits jetzt für eine aktive Teilnahme an der Kommunalwahl 2014 werben. Hier hat jeder Bürger unserer Gemeinde, der das aktive und passive Wahlrecht besitzt, die Möglichkeit sich für den Gemeinderat aufstellen zu lassen. Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit vom 15.07.2013 bis einschl.24.07.2013 im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegefrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten. Riveris, 12.07.2013 Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister Einladung zur nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Riveris tagt am 23.07.2013 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus. Tagesordnung: 1. Prüfung der Jahresrechnung 2010 und 2011 der Ortsgemeinde Riveris Friedhelm Lehmann, Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss Schöndorf Vertretung des Ortsbürgermeisters In der Zeit vom 14. bis 19. Juli 2013 übernimmt die I. Beigeordnete Frau Pauline Braun, Im Winkel 2, Telefon 06588/2308 die Vertretung. Matthias Wick, Ortsbürgermeister Ruwer - 18 - Thomm Aus der Sitzung des Gemeinderates Thomm vom 26. Juni 2013 Weg verschönert Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels teilte mit, dass auf Initiative des Heimat- und Verkehrsvereins an den Eingängen zu dem Schiefer-Wackenweg zwei schöne Holzschilder aufgestellt wurden. Sein besonderer Dank hierzu gilt den Herren Günter Heimes, Hermann Weber und Josef Schneider. Hundetoiletten Es wurde mittlerweile die vierte Hundetoilette rund um das Dorf aufgestellt. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels appellierte an die Hundebesitzer hiervon auch entsprechend Gebrauch zu machen. Spielplatzsicherheit Auf dem Kindergartenspielplatz sind im Rahmen der Baumkontrolle zwei Birnbäume als nicht mehr standsicher beurteilt worden. Diese werden jetzt zügig beseitigt. Kindergarten fast fertig Die Bauarbeiten am Kindergarten stehen vor dem Abschluss. Am oberen Teil des Kindergartenspielplatzes sollen die Gartenbauarbeiten für einen Sandkasten und eine Klangmauer mit Elternhilfe geplant und ausgeführt werden. Straßenreparaturen Durch die Tiefbaukolonne der Verbandsgemeinde Ruwer wurden mittlerweile Reparatur- und Teerarbeiten an verschiedenen Gemeindestraßen ausgeführt. Ein Teil der geplanten Arbeiten steht aber noch aus. Die Firma Bordsteine Ries hat heute in der Schulstraße mit den Reparaturen der Bordsteine begonnen. Wegen der Abplatzungen an den Bordsteinen in der Kreisstraße erfolgte eine Meldung an die Firma Kann. Die Firma Ries wird unmittelbar von der Firma Kann beauftragt werden, um diese Bordsteine auf Kosten der Firma Kann zu sanieren. Neues Holzkreuz Am Friedhof wurde das alte Holzkreuz aus den sechziger Jahren durch ein Neues ersetzt. Eventuell soll hier noch eine Kupferabdeckung angebracht werden. Aufstellung eines Altkleidercontainers Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels führte aus, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine vertragliche Regelung zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Flächen in den Ortsgemeinden anstrebt. Hierfür soll eine jährliche Nutzungsentschädigung von 120,— EUR gezahlt werden. Es erfolgt eine turnusmäßige Leerung und bei Bedarf auch auf telefonische Information. Der Container soll je nach Größe in der Nähe des Friedhofs oder am Stromhäuschen aufgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen vertraglichen Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz zur Aufstellung eines Altkleidercontainers einstimmig zu. Bebauungsplanverfahren „Auf der Heide II“ a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und Billigung des Planentwurfes b) Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Um der anhaltenden Baulandnachfrage gerecht zu werden, plant die Ortsgemeinde Thomm die Ausweisung eines weiteren, 20 Baustellen umfassenden Baugebietes. Die zu überplanende Fläche liegt südlich des Bebauungsplangebietes „Auf der Heide“. Es handelt sich hierbei um den 2. Abschnitt eines, aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Gesamtkonzeptes. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels begrüßte Frau Dipl.-Ing. Esseln vom Büro BKS aus Trier. Die Planerin erläuterte dem Gemeinderat den städtebaulichen Entwurf und die Textfestsetzungen zum Bebauungsplanentwurf „Auf der Heide II“. Dieser Entwurf ist das Ergebnis intensiver Vorberatungen im Gemeinderat. Die Planung orientiert sich im Wesentlichen am Baugebiet „Auf der Heide“, welches mittlerweile komplett vermarktet wurde. Im Baugebiet entstehen 20 Baugrundstücke mit Flächen von 559 bis 894 qm. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet mit Einzelhausbebauung, in offener Bauweise. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl 0,6, bei eingeschossiger Bauweise. Eine Überschreitung der Eingeschossigkeit ist zulässig, wenn es sich dabei um ein Vollgeschoss im Dachraum im Sinne des § 2 Ausgabe 28/2013 Abs. 4 Landesbauordnung handelt. Die zulässige Traufhöhe darf maximal 4,50 m über der Straßenbegrenzung, die Firsthöhe nicht mehr als 5,00 m über der Oberkante der Vollgeschossdecke liegen. Als Bezugspunkt werden NN-Höhen (Normalnull) im Bereich der Straße festgelegt. Dächer der Hauptgebäude sind ausschließlich als Satteldächer, Walmdächer und versetzte Pultdächer mit einer Neigung von 25° bis 38° zulässig. Darüber hinaus werden im Bebauungsplan Firstrichtungen festgesetzt. Die Textfestsetzungen lagen den Ratsmitgliedern schriftlich vor; sie wurden detailliert erläutert. Anschließend erläuterte Frau Dipl.-Ing. Esseln die Grundzüge der Erschließungsplanung. Im Bebauungsplanentwurf sind 2 Erschließungsstraßen dargestellt. Bei der äußeren Erschließungsstraße handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche von insgesamt 7,00 m Breite. Diese gliedert sich in 5,50 m Fahrbahn + 1,50 m Mehrzweckstreifen. Die innere Erschließungsstraße weist eine Breite von insgesamt 6,00 m auf. Eine detaillierte Ausführungsplanung wird der Gemeinderat im Zuge des Bebauungsplanverfahrens beschließen. Anstelle kostenintensiver Wendeanlagen, die für ein dreiachsiges Müllfahrzeug ausgelegt sein müssen, wird im Bebauungsplan die Herstellung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg 1“ festgesetzt. Der in Rede stehende Wirtschaftsweg wird bei einer eventuellen Erschließung eines 3. Bauabschnitts wieder zurückgebaut. Bis zu diesem Zeitpunkt können Müllfahrzeuge das Baugebiet „Auf der Heide II“ im Ringschluss befahren; Wendemanöver sind nicht erforderlich. Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs ist auf der öffentlichen Grünfläche eine landschaftsgerechte 2 bis 3-reihige, artenreiche Hecke, aus heimischen Arten zu entwickeln und von der Ortsgemeinde auf Dauer zu erhalten. Die Bewirtschaftung / Unterhaltung dieses Grünstreifens erfolgt über eine im Planentwurf festgesetzte 3,00 m breite Trasse nördlich der vorgesehenen Bepflanzung. Der Gemeinderat wünschte eine Klarstellung dahingehend, dass diese Trasse keinen Wirtschaftsweg im Sinne des Landesstraßengesetzes darstellt, sondern ausschließlich der Unterhaltung der dortigen Hecke dient. Im Baugebiet kommt ein modifiziertes Entwässerungssystem zur Ausführung, welches bereits im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Auf der Heide“ mit der SGD Nord abgestimmt wurde. Das anfallende Oberflächenwasser wird über einen Straßenentwässerungskanal in eine zentrale Retentions- und Versickerungsfläche im Südwesten des Plangebietes geleitet. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über einen separaten Kanal. Zum Umweltbericht, welcher ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes ist, führte Frau Dipl.-Ing. Esseln aus, dass der im Rahmen der Eingriffsregelung durchzuführende landespflegerische Ausgleich sowohl durch grünordnerische Maßnahmen im Baugebiet, als auch durch geeignete Maßnahmen im Gemeindewald umgesetzt wird. Nach Auskunft der Forstverwaltung stehen im Gemeindewald ca. 3 ha für geplante Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 a) und b) jeweils einstimmig. Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 Von den Ortsgemeinden sind Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufzustellen. Die Ortsgemeinde Thomm kann 3 Personen für die Vorschlagsliste benennen. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels teilte mit, dass die Herren Sascha Knippel, Hans-Peter Michels, Christian Rock und Frau Christa Weins vorgeschlagen wurden. Aufgrund dessen muss eine geheime Wahl stattfinden. Frau Christa Weins teilte darauf hin mit, dass sie auf die Aufnahme in die Vorschlagsliste verzichtet. In zuvor beschlossener offener Abstimmung wurden die Bewerber Sascha Knippel, Hans-Peter Michels und Christian Rock einstimmig in die Vorschlagsliste aufgenommen. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels hat gemäß § 36 GemO wegen Ruhens des Stimmrechts nicht an der Wahl teilgenommen. Zuschussantrag Schule Osburg Die Ortsgemeinde Thomm hat von der Grundschule Osburg mit Schreiben vom 17.05.2013 einen Antrag zur Unterstützung des Projekts „Zirkus macht Schule“ erhalten. Der Förderververein Schule Osburg e.V. unterstützt dieses Projekt. Die fixen Kosten für das Projekt belaufen sich auf 3.500,— EUR. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels schlug vor, dass Projekt mit einem Betrag von 300,— EUR zu unterstützen. Ratsmitglied Christa Weins sprach sich im Hinblick auf die Unterstützung der Ortsvereine für einen Betrag von 200,— EUR. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Zuschuss von 250,— EUR zu zahlen. Ruwer - 19 - Bekanntmachung Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit vom 15.07.2013 bis einschl. 24.07.2013 im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters öffentlich aus. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegefrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten. Thomm, 12.07.2013 Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax 988376. Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313 Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln. Meine Adresse lautet: [email protected] Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister Waldrach Aus der Sitzung des Gemeinderates Waldrach vom 01.07.2013 Forstergebnis Der Ortsbürgermeister erläuterte das Betriebsergebnis 2012 im Gemeindewald: Mit einem Überschuss von rd. 37.000 EUR konnte für die Gemeinde ein Rekordergebnis erzielt werden, obwohl die Holzerntemöglichkeiten nicht komplett ausgeschöpft wurden. Hohe Holzpreise, gegenüber der Planung günstigere Holzerntekosten und Rückflüsse aus dem Einsatz der gemeindlichen Forstwirte in anderen Betrieben führten zur deutlichen Verbesserung des Betriebsergebnisses gegenüber der Planung. Die diesjährige Waldbegehung soll in Absprache mit unserem Revierleiter Herrn Michael Gillert am Freitag, 23. August, ab 16:00 Uhr stattfinden. Sicherheit auf Spielplätzen Des Weiteren hat die Hauptinspektion der Spielplätze im Mai stattgefunden. Insgesamt sind die Plätze sicher und sauber gepflegt. Einzig verschlissene Kettenglieder werden durch zugelassene Schäkel ausgetauscht. Einwohnerzahl Die amtliche Einwohnerzahl (Stand 09.05.2011) ist 2054. Dank an Helfer Der Ortsbürgermeister bedankte sich bei Herr Michael Brosius, der spontan und uneigennützig beim letzten Unwetter geholfen hat. Einen herzlichen Dank sprach er auch an die Feuerwehr Waldrach aus. Nach dem Unwetter wurde an TK und eigene Mitarbeiter folgende Aufträge verteilt: Wiederherstellung der bergseitigen Wasserführung, Bau von Sand- und Geröllfängen bei den bisherigen Wassereinläufen sowie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung. Dank an Vertreter Der Vorsitzende bedankte sich bei Reinhard Lichtenthal, der seine Vertretung wahrgenommen hat und ihn auch in der kommenden Woche vertreten wird. Anschließend gratulierte der Ortsbürgermeister Herr Reinhard Lichtenthal. Dieser ist zum einen am 04.07.2013 24 Jahre I. Beigeordneter der Ortsgemeinde und hat zudem am 21. Juni 2013 das 65. Lebensjahr vollendet. Familienzentrum: Informationen und Gedankenaustausch Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Ortsbürgermeister den Bauausschuss und den Architekten Hans-Jürgen Stein, der die Baumaßnahme betreut. Herr Stein lud alle Anwesenden zu einer Begehung ins Familienzentrum ein. Anhand von Plänen sollten nun vor Ort Einzelheiten diskutiert und festgelegt werden. Ausgabe 28/2013 Bühne: Hier einigte man sich nach kurzer Diskussion auf eine flexible Bühne. Belüftungsanlage: Eine Belüftungsanlage ist nach Ansicht der Ortsgemeinde erforderlich. In Absprache mit der Kreisverwaltung sollen die entsprechenden Leitungen verlegt werden, dies ermöglicht auch den späteren Einbau des Belüftungsgerätesystems. Boden: Der Boden im Saal soll, um allen Anforderungen der Nutzung gerecht zu werden, aus Eiche sein. Fenster: Die Fenster im Saal sollen, passend zum Boden, aus Eiche gefertigt werden. Im Kindergarten ist aus Kostengründen Lärche geplant. Um ein gleichmäßiges Bild von Außen zu gewährleisten, bekommen alle Fenster eine Aluverkleidung. Außengestaltung: Geplant war hier den gesamten Sockel (Erdgeschoss) mit Schiefer zu verkleiden. Eine Entscheidung hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, falls das Budget dies zulässt. Der Kindergarten im ersten Stock sollte eine Putzfassade bekommen. Herr Stein erklärte sich bereit, für den endgültigen Beschluss Kostenvergleiche der einzelnen Alternativen vorzustellen. Bei der abschließenden Begehung des Gebäudes erklärte Herr Stein den Baufortschritt. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Überprüfung von Bäumen am Familienzentrum in Waldrach stattgefunden hat. Eine Kopie des Gutachtens von Herrn Tholl wird dem Gemeinderat noch zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende bedauerte, dass weder ein Spatenstich noch eine Grundsteinlegung für das neue Familienzentrum stattgefunden haben. Deshalb soll ein Richtfest Ende des Jahres gefeiert werden. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129 oder E-Mail: [email protected] Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Nachrichten und Mitteilungen aus dem Gemeinde- und Vereinsleben Verbandsgemeinde Herzsport-Verein Hermeskeil e.V. Übungsplan vom 15. Juli bis 19. Juli 2013 Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht Ansprechpartner: Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438 Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729 Montag, 15. Juli 2013 Kleine Sporthalle Gymnasium Übungsleitung: Margareta Schmidt 17.30-18.30 Uhr Einführungsgruppe (1) 18.45-19.45 Uhr Übungsgruppe (2) Ärztl. Leitung: Dr. R. Hesse (1), Dr. M. Wagener (2) Dienstag, 16. Juli 2013 Kleine Sporthalle Gymnasium 17.30-19:00 Uhr Trainingsgruppe Übungsleitung: Monika Becker Ärzt. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz 19.00-20.00 Uhr Auch für Nichtmitglieder, Kurseinstieg jederzeit möglich Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677, Mail: [email protected] Ruwer - 20 - Donnerstag, den 18. Juli 2013 Nordic Walking, Felke Waldparkplatz 17.00-18.00 Uhr Nordic Walking Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung Übungsleitung: Margreta Schmidt Freitag, den 19. Juli 2013 Kleine Sporthalle Gymnasium Übungsleitung: Melanie Kolling 18.30-20.00 Uhr Einführungs-/Übungsgruppe Ärztl. Leitung: Dr. R. Hesse Neue Wanderkarte Erholungsgebiet Hochwald und Ruwertal Die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell und Ruwer haben erstmals eine gemeinsame Wanderkarte für die ganze Region erstellt. Dabei setzen sie bewusst auf das Motto „Mehr Klasse statt Masse“. Auf nur selten genutzten Wegen wurden die alten Markierungen entfernt, so dass sich das Streckennetz in den drei Verbandsgemeinden von 800 auf 550 Kilometer reduziert hat. Geblieben sind nur die besten und beliebtesten Routen. Die neue Wanderkarte im Maßstab 1:35.000 erhalten Sie ab sofort zum Preis von 5,95 € bei der Touristinformation in Kasel. Hinweis zur Wanderwegebeschilderung Sehr geehrte Wandergäste, im Zuge der Neuauflage der Wanderkarte (erschienen Mai 2013) sind wir, die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell am See und Ruwer aktuell dabei, das komplette Wanderwegenetz in unseren Kommunen zu überarbeiten und die Beschilderung zu erneuern. Witterungsbedingt kam es dabei aber in den letzten Wochen zu Verzögerungen, so dass Sie vielerorts noch keine Schilder in der Natur vorfinden. Unser Bestreben ist es, die Beschilderung in der gesamten Gebietskulisse schnellstmöglich zu vervollständigen, was aber auch bei idealen Wetterbedingungen aufgrund der Größe des Gebietes eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Traumschleifen (mit Ausnahme der Traumschleife Kell-Waldweiler) und der Saar-Hunsrück-Steig sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen Ihre Tourist-Informationen aus Ruwer, Hermeskeil & Kell am See Aufruf zur Teilnahme an der Landesprämierung für Wein und Sekt Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-, Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer jährlich, verteilt auf neun Termine, die Landesprämierung für Wein und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein erzeugen oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft). Anstellungstermin bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der Kammer für die neun Prüftermine ist jeweils der 15. eines jeden Monats, außer August, Oktober und Dezember. Der nächste Anstellungstermin ist somit der 15. Juli 2013. Zu diesem Termin können auch Fassweine zur Prämierung angestellt werden. Es gelten die Ausgabe 28/2013 Bestimmungen der Landesprämierung. Diese sowie alle Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer www.lwk-rlp.de unter Weinbau und Wein- und Sektprämierung. Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in Deutschland, zu dem jährlich von rd. 1.600 Betrieben bis zu 20.000 Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten angestellt werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft den Sachverständi genkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der Senso rik besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen. Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet. Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb der Besten Siegerwein des Jahres zu werden. Die Ergebnisse der Landesprä mierung werden in Prämierungsverzeichnissen und im Internet veröffentlicht. Auskünfte erteilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach, Tel. 0671/793-0, e-mail: [email protected]. Jobcenter Trier-Saarburg Neue Öffnungzeiten des Jobcenter Trier-Saarburg Montag Dienstag Mittwoch 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung) Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung) Jugend-Info Ruwer - 21 - Manege frei - Zirkus in Schweich! Eine ganze Woche lang steht Schweich ganz im Zeichen des Toussini Zirkus Mobile! Gemeinsam mit euch und echten Zirkusartisten wollen wir eine eigene Zirkusshow auf die Beine stellen, um diese zum Abschluss in einem Zelt zu präsentieren! Jeder von euch kann sich dabei mit seinen persönlichen Interessen und Fähigkeiten einbringen. In der Zirkuswoche werdet ihr mit Tellern, Bällen, Tüchern, Diabolos, Devilsticks, Pois und Ringen jonglieren lernen, akrobatische Pyramiden bauen, zaubern, euch als Fakire aufs Nagelbrett legen, Clowns spielen, Einrad fahren und vieles mehr! Wann: 22. - 26. Juli 2013 Tagesangebot ohne Übernachtung Wo: Schweich Für wen: Jungen und Mädchen von 7 -14 Jahren Kosten: 99,00 Euro Anmeldungen ab sofort unter www.anmeldung.kijub.net! Infos gibt es im Kinder- und Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich unter 06502 / 5066-450 oder per Email an [email protected]. Volkshochschule VHS Osburg - Thomm Farschweiler - Lorscheid - Herl Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.: (0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: [email protected]. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer an, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung? Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an. Sommerferienaktion für Kinder von 4-6 Jahren: »Abenteuer helfen« -in Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. TrierBei dieser Ferienaktion bekommen Kinder einen Einstieg ins Thema Helfen über Geschichten, Bilder und Spiele in spielerischer Form und eine Einführung in Erste Hilfe, mit der die Dimensionen des Helfens erfahrbar gemacht wird und soziale Kompetenz und Engagement gefördert werden. Ziele dieser Aktion »Abenteuer helfen« in Zusammenarbeit mit den Maltesern der Diözese Trier ist generell, die Werteentwicklung und die Hilfsbereitschaft zu fördern, die Verantwortung für sich selbst und den Nächsten erfahrbar zu machen und »Glaube und Helfen« in zeitgemäßer Form zu erfahren. Voranmeldungen werden ab sofort entgegen genommen. Termin: Montag, 22. Juli 2013, 14:00-17:45 Uhr (5 Plätze frei) Ort: VHS Raum, Osburg Leitung: Carolin Dümmer, Ausbilderin Erste Hilfe/ Trainerin Abenteuer-Helfen Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen: 6,00 Euro Sommerferienaktion für Kinder von 6-10 Jahren: »Abenteuer helfen« -in Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. TrierBei dieser Ferienaktion bekommen Kinder einen Einstieg ins Thema Helfen. Bei der Vermittlung der Ersten Hilfe, mit der die Dimensionen des Helfens erfahrbar gemacht wird und soziale Kompetenz und Engagement gefördert werden, geht es hier schon richtig zur Sache. Über die Arbeit mit Mandalas, der Erstellung einer eigenen Arbeitsmappe bis zu Puzzle- oder Memory-Spielen sind vielfältige Arbeitsmaterialien vorhanden, die bei dieser Aktion zum Einsatz kommen. Ziele dieser Aktion »Abenteuer helfen« in Zusammenarbeit mit den Maltesern der Diözese Trier ist generell, die Werteentwicklung und die Hilfsbereitschaft zu fördern, die Verantwortung für sich selbst und den Nächsten erfahrbar zu machen und »Glaube und Helfen« in zeitgemäßer Form zu erfahren. Termin: Mittwoch, 24. Juli 2013, 14:00-17:45 Uhr (5 Plätze frei) Ort: VHS Raum, Osburg Leitung: Carolin Dümmer, Ausbilderin Erste Hilfe/ Trainerin Abenteuer-Helfen Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen: 6,00 Euro Ausgabe 28/2013 Sport und Bewegungsspiele für Kinder von 3-5 Jahren und von 5-7 Jahren Nach dem unser sehr versierter und beliebter bisheriger Trainer die beiden Kindersportkurse leider abgeben musste, haben wir nun eine hoffentlich ebenso gute wie erfahrene Übungsleiterin gefunden, die nun auch die Altersgruppe 3-Jährige und 5-7-Jährige begleitet. In den beiden Kindersportkursen sollen die koordinativen und konditionellen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise trainiert und verbessert werden, um so die Gesundheits- und Entwicklungsförderung positiv zu beeinflussen. Zusätzlich wird die soziale Interaktion gefördert. Es werden Kommunikations- und Kooperationsspiele, Lauf- und Fangspiele, Ballspiele und Übungen an Geräten angeboten. Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen. Beginn: 22. August 2013 Gruppe 1 Kinder von 3-5 Jahren: Donnerstag, 15.15-16.00 Uhr (Reserveliste) Gruppe 2 Kinder von 5-7 Jahren: Donnerstag, 16:00-16.45 Uhr (Reserveliste) Ort: Bürgerhaus Farschweiler Leitung: Anke Högner Kursgebühr mit je 10 Terminen ab 8 Teilnehmer: 25 EUR Funktionsgymnastik mit Musik für Frauen Mit sehr abwechslungsreichen Übungen und teilweise Einsatz von Hanteln, Therabändern, Bällen und Kegeln oder Sandsäcken trainieren wir mit Musik nach dem Aufwärmtraining alle Muskelgruppen. Die Übungen dienen dem Erhalt und der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und des Stütz- und Bewegungssystems. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen, kommen Sie einfach für eine Schnupperstunde vorbei. Informationen und Anmeldungen direkt bei der Referentin unter Tel.: 06500525. Beginn: 6. August 2013 (es sind Plätze in beiden Kursen frei geworden) Gruppe 1: Dienstag, 19.00-19.45 Uhr Gruppe 2: Dienstag, 20.00-20.45 Uhr Ort: Bürgerhaus Lorscheid Leiterin: Claudia Klemens Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen mit je 16 Terminen: 40,00 EUR Gymnastik für Frauen Eine Kombination aus Vielseitigkeitsgymnastik, Wirbelsäulengymnastik und Muskeltraining. Beginn: 21. August 2013 Termin: Mittwoch, 20.00-20.45 Uhr Ort: Bürgerhaus Farschweiler Leiterin: Andrea Kluge Kursgebühr bei 8 Teilnehmerinnen/12 Termine: 30 EUR Frauengymnastik Durch schlechte Haltung und einseitige Belastung entstehen oft schmerzhafte Muskelverspannungen, diese können wiederum zu entsprechenden Bewegungseinschränkungen führen. Durch diesen Kurs soll die Beweglichkeit der einzelnen Teilnehmerin durch gezielte Übungen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und so das körperliche Wohlbefinden erhöht werden. Beginn: 21. August 2013 Termin: Mittwoch, 19.45-20.45 Uhr Kursgebühr bei 8 Teilnehmerinnen/12 Termine: 40,00 EUR Ort: Kindertagesstätte Osburg Leiterin: Helga Kohlhaas Wirbelsäulengymnastik Kursziel ist es, die gesamte Rückenmuskulatur durch gezielte Übungen zu stärken, die Mobilisation der Wirbelsäule zu erreichen und Haltungsfehler in Alltagssituationen vermeiden zu lernen. Beginn: vsl. 20. August 2013 Termin: Dienstag, 18.30-19.15 Uhr Ort: Bürgerhaus Farschweiler Leiterin: Magret Schmidt Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 10 Abende: 27,00 EUR Beginn: vsl. 22. August 2013 Termin: Donnerstag, 20.00-21.00 Uhr Ort: Bürgerhaus Herl Leiterin: Andrea Kluge Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/9 Termine: 30,00 EUR Ruwer - 22 - Sanfter Gesundheitssport für Senioren/Innen Bleiben Sie im Alter beweglich und gesund. In diesem Seminar erhalten Sie sich ihre Beweglichkeit, ohne sich im Sport zu verausgaben. Es erwarten Sie sanfte altersgerechte und abwechslungsreichen Übungen aus der Vielseitigkeitsgymnastik (u.a. Einsatz von Pilatesball, Therraband, Luftballons...). Gezieltes Koordinationstraining hilft Ihnen, ihren Alltag besser zu bewältigen und sicherer zu werden. Diese Übungen schulen ebenso ihre Kondition und ihre Körperwahrnehmung. Natürlich soll auch der Spaß und das Gemeinsame miteinander nicht zu kurz kommen. Auch Männer sind herzlich willkommen. Beginn: 21. August 2013 Termin: Mittwoch, 16.30-17.15 Uhr Ort: Pfarrheim Thomm Leiterin: Andrea Kluge Kursgebühr bei 8 Teilnehmerinnen/10 Termine: 25,00 EUR Ausgabe 28/2013 Bonerath Bonerather Kirmesgelände an der Gemeindehalle „Zeichnen“ - Outdoor-Workshop für Anfänger und Fortgeschrittene Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“ (Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung des Skizzierens in der freien Natur als Grundlage der künstlerischen Arbeit vermitteln. Es werden Grundfertigkeiten und Techniken des Freihandzeichnens erlernt. Das Zeichnen vor Ort ermöglicht den Teilnehmenden das Auge zu schulen, die Umgebung wirklich wahrzunehmen, anstatt nur zu sehen, was erfahrungsgemäß da sein sollte. Es ermöglicht die Komposition und auch Bildidee visuell auszuarbeiten, den Einfluss von Licht-/Witterungsverhältnisse in einem landschaftlichen Motiv zu erkennen und einzubauen und einen räumlichen Eindruck durch lineare und nicht-lineare Perspektiven zu gewinnen. Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse. Sie werden von einem Profi unterstützt, die eigene Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln und können in entspannter Atmosphäre mit Gleichgesinnten diskutieren. Materialien: Skizzenbuch Din A3 (oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte: 2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick + dünn), Fineliner Stift, Schwarz (oder Tintenroller, Füller), Fixiermittel (oder Haarspray), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf. eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche. Termine: 2 x freitags und 2 x Samstags (Arbeiten unter Abend- und Morgenlicht) 23.08 und 30.08.2013 je 18.15-19.45 Uhr, 24.08 und 31.08.2013 je 10.00-12.15 Uhr Ort: Bürgerhaus Farschweiler (sollte es regnen, ist der VHS-Raum reserviert) Leiter: Harry Morrison, Künstler Kursgebühr bei 8 Teilnehmer/innen/ 10 Unterrichtsstunden: 34 EUR English Refresher Kurs Ob am Flughafen, im Hotel oder einfach unterwegs: Peppen Sie Ihre eingeschlafenen Schulenglisch-Kenntnisse wieder auf und finden Sie Spaß an der Sprache durch situationsbezogenes Lernen in entspannter Atmosphäre. Die Kursleiterin ist Muttersprachlerin. Beginn: 29. August 2013 Termin: Donnerstag, 10-11.30 Uhr Ort: VHS-Raum Osburg Leiterin: Alison Heising Kursgebühr ab 8 Teilnehmer/ 10 Termine: 54 EUR Farschweiler Freiwillige Feuerwehr Farschweiler Übung Am Sonntag, den 14.7.2013, findet um 8:30 Uhr unsere nächste Übung statt. Um vollzähliges Erscheinen aller Aktiven wird gebeten. Gusterath Gemeinsam ist besser als einsam Das 128. Frühstück für allein lebende Menschen ist am Donnerstag, den 18. Juli um 8.30 Uhr im ev. Gemeindehaus. Ansprechpartner: K.-H. Becker, Tel.: 1837 und Helga Schüttö, Tel.: 1875 Beginn: 14.00 Uhr Siegerehrung ca. 19.00 Uhr Hinzenburg Ruwer - 23 - Ausgabe 28/2013 Holzerath Osburg MGV „Liederkranz Riveris 1921 e.V.“ Näheres siehe unter Riveris. R e i t er t reffen 17. & 18. August 2013 Reiter, Kutschfahrer, Nicht-Reiter sind alle herzlich willkommen! Samstag, den 17. August 2013 Ab 15.00 Uhr - Ankunft der Reiter und Fahrer Ab ca. 20.30 Uhr - Livemusik mit Countrysänger Mark Merritt Sonntag, den 18. August 2013 Ab 07.30 Uhr - Gemütliches Frühstück Frühschoppen und Ausklang Wir laden Sie herzlich ein! Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Paddock-Anmeldung bitte bis zum 11. August 2012 unter unten genannter Adresse! Holzerath Kasel Sportplatz in Kasel Arbeitseinsatz am Sportplatz Kasel Für Freitag, 19. Juli nachmittags und abends und Samstag, 20. Juli ab 09.00 Uhr sind umfangreiche Pflegearbeiten am Rasenplatz in Kasel vorgesehen. Hierzu werden noch weitere fleißige Hände benötigt, um den Platz für den Spiel- und Trainingsbetrieb, aber auch für die Benutzung durch Allgemeinheit vorzubereiten. Also bitte vorbeikommen, jede Hilfe ist willkommen! Rasenplatz Kasel ab 22. Juli gesperrt. Ab Montag, 22. Juli 2013 ist der Rasenplatz in Kasel für jede Benutzung gesperrt. Es werden Dünge- und Pflegearbeiten durchgeführt und anschließend kann die Rasenfläche bis Ende August nicht genutzt werden. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder auch darauf hinzuweisen. Ab 22.07. steht der Rasenplatz in Waldrach zur Verfügung. Morscheid Holzerath Fotoaufruf Liebe Morscheider und Riveriser, ehemalige Kindergartenkinder, Eltern, Großeltern, ... Im Herbst feiert der Kindergarten „Unterm Regenbogen“ in Morscheid sein 40-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass möchten wir eine Bildcollage mit alten Fotos zusammenstellen. Wenn Sie zu Hause noch Fotos aus vergangenen Zeiten finden sollten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen könnten. Vielen Dank fûr Ihre Mithilfe. 15,00 € Übernachtung mit Frühstück, Paddock inkl. Heu und 2 x Freigetränke - Schlaflager im Zelt auf Stroh 10,00 € Paddock inkl. Heu und 2 x Freigetränke Anmeldung und Info: 0176-32245873 oder [email protected] www.reit-und-fahrverein-osburg.de Holzerath Riveris Gruppenstunde für alle Kids von 10 - 14 Jahren Hallo, wir treffen uns wieder am Freitag, den 12.07.2013 um 17.30 Uhr im Gemeindehaus zum Spielen, Basteln oder nur zum Abhängen und Musikhören. Es wäre toll, wenn ihr dabei seid. Kommt doch einfach und schaut mal rein, wir freuen uns auf euch, eure Betreuerinnen Verena und Jana. MGV „Liederkranz Riveris 1921 e.V.“ Liebe Sänger, wir treffen uns - wie bereits besprochen, - am kommenden Sonntagnachmittag, dem 14. Juli um 15.30 Uhr auf dem Gemeindeplatz zur Bildung von Fahrgemeinschaften für den Auftritt in Farschweiler. Wir bitten nochmals um Beachtung dieser Termines! Fotoaufruf Näheres siehe unter Morscheid. Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt die MvG Zeitungsvertrieb GmbH entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-710 oder -713. Ruwer - 24 - Holzerath Thomm Katholische öffentliche Bücherei Thomm In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit, bei uns die Schulbücher für Ihre Kinder zu bestellen! Die Buchlisten können ab sofort - dienstags von 18.00 - 19.00 Uhr in der Bücherei abgegeben werden oder - per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden: [email protected] Auf Wunsch binden wir die Bücher in Folie ein. Achtung: Lernmittelgutscheine können nicht eingelöst werden! Der Erlös kommt dabei direkt der Büchereiarbeit in der Gemeinde zugute! Während der Schulferien haben wir für Sie geöffnet, das Büchereiteam. Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Ehrang Sonntag, 14.07.2013 11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus Johannes-Kapelle (Pfarrerin Kluge) Neuapostolische Kirche Mertesdorf Sonntag, 14. Juli 2013 09.30 Uhr: Gottesdienst, zeitgleich Sonntagsschule Mittwoch, 17. Juli 2013 die Gemeinde Mertesdorf ist am Mittwoch, den 17.07.2013 nach Hermeskeil, Schulstraße 108 zum Gottesdienst eingeladen, Beginn 20.00 Uhr Offener Kanal Offener Kanal Trier Programmtipps im Trierer Bürgerfernsehen OK54 Freitag, 12. Juli 17:57 Uhr: Unter den Wolken Unterwegs mit einem Sportflugzeug von Trier-fly über dem Sendegebiet Ausgabe 28/2013 18:07 Uhr: Schäfer aus Leidenschaft Über den Schäfer Hans Schröck aus Kröppen 18:17 Uhr: Hinter Türen Ein Kurzfilm von Rosemarie Eberwein und Leon Meyer 18:24 Uhr: OK54 - Gesundheit Dr. med. Titus Kaldenbach (Mutterhaus) Thema: Hören und doch nicht verstehen 18:41 Uhr: reporta - Das Trierer Stadtmagazin Die Themen: Pferdegnadenhof in Pluwig, Handyklinik, Bouldern und Umfrage zu „ECE“ 19:30 Uhr: Minna von Barnhelm od. das Soldatenglück Ausschnitte aus dem Theaterstück von Gotthold Ephraim Lessing am Theater Trier 20:19 Uhr: Moderne Kriege Das Thema der Veranstaltungsreihe der Arbeitsgemeinschaft Frieden e. V. in Trier 21:01 Uhr: campus-tv Trier - Ausgabe Nr. 3 Das Magazin von Studierenden der Trierer Hochschulen Ausgabe Juni 2013 - Nr. 3 21:19 Uhr: Treffpunkt Weinhexe Gespräch bei Wein und Kerzenschein in der „Weinhexe“ Gast: Walter Schrage Samstag, 13. Juli und Sonntag, 14. Juli gleiche Programmablauf - Thementag Tiere und Natur 18:02 Uhr: Lebensraum des Mäusebussards 18:23 Uhr: Tiere bei einer Eiseskälte 18:46 Uhr: Andere Bewohner der Weiher 19:28 Uhr: Blesshuhn, Haubentaucher und Co. 19:48 Uhr: Reiher, Kormorane und Stockenten in ihrer natürlichen Umgebung 20:15 Uhr: Entdeckungsreise ins Tierreich im Frühsommer 20:45 Uhr: Das Naturschutzgebiet Kelsbach bei Grevenmacher 21:12 Uhr: Rund um die Weiher 21:35 Uhr: Die Enten 22:25 Uhr: Komoran, Schwan, Nil- und Kanadagans 23:00 Uhr: Naturreservat Schlammwiese 23:16 Uhr: Das Blässhuhn 23:39 Uhr: Der Haubentaucher Das Fernsehprogramm von OK54 Bürgerrundfunk ist im Kabelnetz in Trier, Teile des Landkreises Trier-Saarburg (Raum Konz, Saarburg, Ruwertal und Schweich), sowie in Prüm, Gerolstein, Daun, Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Wittlich und in Bitburg zu empfangen. Außerdem für alle anderen Orte per Livestream im Internet (www.ok54.de/iptv). Rund 1060 Sendungen stehen für jedermann zusätzlich in der OK54-Mediathek zur Verfügung, der direkte Link lautet www.ok54.de/mediathek. Das komplette Programm findet man auch via Videotext Seite 300 oder im Internet unter www.ok54. de/programm. Mehr allgemeine Informationen zu OK54 im Internet unter dem Link www.ok54.de. Das Studio in der Arena Trier ist von montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. SPORT INFO Holzerath Osburg Dorfturnier Sportfest 2013 - Vorankündigung Im Rahmen unseres Sportfestes (3. - 4. August 2013) findet in diesem Jahr am 3. August mal wieder ein Dorfturnier statt. Es werden die vier Mannschaften Heidenecken, Baute, Kirschbäumchen und Neubaugebiet aufeinander treffen. Gespielt wird 7 gegen 7. Bitte den Termin vormerken! Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer zur Unterstützung der Dorfmannschaften. TTC Osburg Spieltermine I., II., III. Mannschaft Saison beendet. Spieltermine Jugendmannschaft Saison beendet. Trainingszeiten montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr Jugendtraining montags 18:00 bis 19:30 Uhr In den Sommerferien findet kein Training statt! Aktuelle news unter www.ttc-osburg.de Ruwer - 25 - Holzerath Lorscheid VfB Lorscheid 05 e.V. VG Turnier Ruwer 2013 Teilnehmende Mannschaften: DJK Pluwig-Gusterath, SV Morscheid, SV Gutweiler, FC Schöndorf, SG Osburg/Thomm/ Lorscheid, SG Ruwertal-Kasel, SV Farschweiler Hauptturnier am 20./21.07.2013 auf der Sportanlage Thomm, VfB Lorscheid 05 e.V. Samstag 20.07.2013 (Spielzeit GR.1 2 x 30 Min.) (Spielzeit GR.2 2 x 20 Min.) Gruppe 1 14:00 Uhr Spiel 1 DJK Pluwig-Gusterath - SV Morscheid 15:15 Uhr Spiel 2 FC Schöndorf - SV Gutweiler Gruppe 2 16:30 Uhr Spiel 3 SV Farschweiler - SG Osburg/Thomm/Lorscheid 17:30 Uhr Spiel 4 SG Ruwertal-Kasel - Verlierer Spiel 3 19:00 Uhr Testspiel der SG Osburg/Thomm/Lorscheid 2 Sonntag 21.07.2013 (Spielzeit 2 x 25 Min.) Halbfinal- und Endspiele 13:15 Uhr 14:00 Uhr 15:15 Uhr 16:30 Uhr 17:00 Uhr anschließend Bambinispiel Sieger Spiel 1 Gruppe 1 Sieger Spiel 3 Gruppe 2 Sieger Spiel 2 Gruppe 1 Sieger Spiel 4 Gruppe 2 Elfmeterschießen um den 3. Platz Finale Siegerehrung Ausgabe 28/2013 Aus der eigenen A-Jugend in den Seniorenbereich wechseln gleich zehn Spieler. Die langjährige Jugendarbeit der SG Ruwertal trägt Früchte. Sebastian Adams, Tim Denzer, Marius Haeber, Fabian Heck, Thomas Husse, Thomas Jäger, Lukas Koster, Dreni Mehani, Sebastian Seider, Kai-Arne Theis, von denen sich in der abgelaufenen Saison einige bereits in den Stamm der ersten Mannschaft gespielt haben und ihre Sache dort gut gemacht hatten. Erster Ausblick von Trainer Jan Stoffels auf die kommende Saison „Die Mannschaft hat in der vergangenen Saison gezeigt, dass sie in allen Bereichen in der Bezirksliga mithalten kann. Wir wollen zukünftig cleverer spielen und ich denke, dass das vorige Jahr uns dabei hilft. Von 15 Niederlagen waren elf mit einem Tor Unterschied. Von unseren 13 Siegen waren nur drei dabei mit einem Tor Unterschied. Hier zeigt sich die mangelnde Erfahrung in engen Spielen. Auch in der Chancenverwertung und dem Umschaltspiel wollen wir zulegen.“ Die SG Ruwertal legt großen Wert auf die Tatsache und betont das hier ausdrücklich, dass auch weiterhin kein Geld an Spieler gezahlt wird! Die Vereinsphilosophie ist eine andere und kommt am Besten in der Tatsache zum Ausdruck, dass gleich zehn Spieler aus der eigenen A-Jugend in den Seniorenbereich wechseln. Mit diesem Ergebnis langjähriger und mit großem Nachdruck ausgeübter Arbeit mit und für den Jugendbereich wird die SG Ruwertal für die nahe Zukunft gut aufgestellt sein. Arbeitseinsatz am Sportplatz Kasel Für Freitag, 19. Juli nachmittags und abends und Samstag, 20. Juli ab 09.00 Uhr sind umfangreiche Pflegearbeiten am Rasenplatz in Kasel vorgesehen. Hierzu werden noch weitere fleißige Hände benötigt, um den Platz für den Spiel- und Trainingsbetrieb, aber auch für die Benutzung durch Allgemeinheit vorzubereiten. Also bitte vorbeikommen, jede Hilfe ist willkommen! Rasenplatz Kasel ab 22. Juli gesperrt. Ab Montag, 22. Juli 2013 ist der Rasenplatz in Kasel für jede Benutzung gesperrt. Es werden Dünge- und Pflegearbeiten durchgeführt und anschließend kann die Rasenfläche bis Ende August nicht genutzt werden. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder auch darauf hinzu weisen. Ab 22.07.2013 steht der Rasenplatz in Waldrach zur Verfügung. An beiden Tagen ist natürlich für Ihre Verpflegung gesorgt. Der VfB Lorscheid 05 e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schöndorf Holzerath Ruwertal FC Schöndorf e.V. Spielgemeinschaft Ruwertal 1925 e.V. SG Ruwertal Senioren Beide Seniorenmannschaften der SG Ruwertal haben das Training und die Vorbereitung auf die am 18. August beginnende Meisterschaftssaison aufgenommen. Als nächste Vorbereitungsspiele für die erste Mannschaft der SG Ruwertal stehen an: Freitag, 09.07.2013 um 19.30 Uhr in Kasel gegen die SG Arzfeld Mittwoch, 17.07.2013 um 19.30 Uhr in Waldrach gegen FSV Tarforst II: Nach Ablauf der Wechselfrist 30. Juni gibt es im Seniorenbereich der SG Ruwertal folgende Spieler Zu- und Abgängen: Zugänge: Carsten Bach; Torwart, FSV Tarforst: Christoph Morbach, SV Bekond Hans Schulz, SV Leiwen Jona Schulz, SV Kernscheid Sebastian Wahlen, SV Farschweiler, (gleichzeitig neuer A-Jugend Trainer) Abgänge: Argjend Brahimi: (Ziel unbekannt) Felix Kloy, (SV Mehring) Marius Mittler: (studienbedingter Wechsel nach Nürnberg) Tobias Rausch, (SV Morscheid) Max Tyrell: (TuS Schillingen; ) Toni Wiesner: (beruflich bedingte Auszeit) Seniorenmannschaften Florian Heidrich ist neuer Abteilungsleiter Fußball beim FC Schöndorf. Trainingsauftakt Der Trainingsauftakt findet am Freitag, 12.07.2013 auf dem Schöndorfer Sportplatz statt. Das Training beginnt um 19:30 Uhr. Der Treffpunkt ist um 19:15 Uhr. Vorankündigung: Waldfest des FC Schöndorf vom 03.08. bis 04.08.2013 Samstag, 03.08.2013 10:00 Uhr - 11:00 Uhr F - Jugend (2x 30min) 11:00 Uhr . 12:00 Uhr E - Jugend (2x 30min) 12:00 Uhr - 13:00 Uhr D - Jugend (2x 30min) 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Kleinfeldturnier für Freizeitmannschaften (Anmeldungen unter [email protected]) Sonntag, 04.08.2013 10:00 Uhr - 11:15 Uhr C - Jugend (2x 35min) 11:20 Uhr - 12:45 Uhr B - Jugend (2x 40min) 12:50 Uhr - 14:25 Uhr Damen (2x 45min) 14:30 Uhr - 16:15 Uhr 1. Mannschaft (2x 45min) 16:30 Uhr - 18:15 Uhr A-Jugend (2x 45min) Jugend-Abteilung Hiermit wird an die Vollversammlung der Abteilung Jugend(-fußball) des FC Schöndorf am Freitag, den 12.07.2013 um 19.00 Uhr im Vereinsheim am Sportplatz in Schöndorf erinnert. Eingeladen sind alle Jugendspieler, Trainer/Betreuer sowie Eltern der Jugendspieler. Ruwer - 26 - Ausgabe 28/2013 Holzerath Thomm SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V. Sportfest vom 27.07. - 28.07.2013 Fußball -Turnier Samstag, 27.07.2013 Vorrundenspiele 15.00 - 16.10 Uhr Spiel 1 DJK Pluwig/G. SG Ehrang/Pfalzel II 16.15 - 17.25 Uhr Spiel 2 SV Morscheid SG Osburg/Thomm/Lo. I Benefizspiel 17.30 - 18.40 Uhr 18.45 - 19.55 Uhr 20.00 - 21.10 Uhr 21.15 - 22.20 Uhr AH Osburg - Kicker gegen Krebs Spiel 3 SV Farschweiler SG Fell/Long./Riol I Spiel 4 SV Hermeskeil SG Osburg/Thomm/Lo. II / III A-Jug. JSG Osburg/T/F/L ehemalige A-Jugend Sonntag, 28.07.2013 12.15 Uhr 13.00 - 14.30 Uhr 14.30 Uhr Spiel der Bambinis SG Osburg/Thomm/Lo. II / III FC Züsch-Neuhütten Mitgliederehrungen Endrundenspiele 15.00 - 16.10 Uhr 16.15 - 17.25 Uhr 17.30 - 18.35 Uhr 18.40 - 19.45 Uhr Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2 Sieger Spiel 3 - Sieger Spiel 4 Spiel um Platz 3 Endspiel - anschließend Siegerehrung Samstag und Sonntag ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen! Ende des redaktionellen Teils Verlagsmitteilungen Eintracht Trier in der heißen Testphase läuft – Pokalkarten im freien Verkauf Mitten in der Sommervorbereitung befindet sich derzeit FußballRegionalligist SV Eintracht Trier 05. Ehe es am Samstag, 27. Juli, ab 14 Uhr, zur Saisonpremiere mit dem Heimspiel im Moselstadion gegen den amtierenden Meister KSV Hessen Kassel erstmals wieder um Punkte geht und eine Woche später das Erstrundenspiel im DFB-Pokal gegen den Zweitligisten 1. FC Köln stattfindet (Samstag, 3. August, 20.30 Uhr), warten noch drei Tests auf das Team von Cheftrainer Roland Seitz. Nach dem fünftägigen Trainingslager im thüringischen Eisenach warten auf den SVE noch drei weitere Vorbereitungsspiele: Freitag, 12. Juli, 19.30 Uhr, geht es in Gondenbrett bei Prüm gegen den West-Regionalligisten SC Fortuna Köln. Am Dienstag, 16. Juli, 19 Uhr, folgt in Konz-Könen der Vergleich mit dem Luxemburger Erstligisten CS Grevenmacher. Die Generalprobe steigt dann am Freitag, 19. Juli, 19.30 Uhr, bei Oberligist SC 1919 Hauenstein. Unterdessen startet am Mittwoch, 10. Juli, der freie Verkauf fürs DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Köln – und zwar online unter www. eintracht-trier.com und bei den bekannten Vorverkaufsstellen: Presse – Tabak – Lotto Reinhold Schmotz, Matthiasstr. 8, 54290 Trier; Telefon: 0651/32723. TTS Sport, Zurmaiener Straße 155, 54292 Trier, Telefon: 0651/ 995510 Trierischer Volksfreund, www.volksfreund.de/tickets, Service-Center und bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional. TAGESSEMINARE Kreativ zu mehr Umsatz Termin: 22.08., 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 € Geschäftskorrespondenz – modern und professionell Termin: 26.08., 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 € Französisch-Grundkurs I Beginn: 03.09., 36 Ustd. Zeiten: dienstags, 18:30 bis 21:00 Uhr Gebühr: 230 € Der kleine Alltagsknigge für Auszubildende Termin: 27. und 28.08.; je 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 320 € Mit Suchmaschinenoptimierung besser gefunden werden Termin: 03.09., 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 € GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE Geprüfte/r Logistikmeister/in in Trier Ausbildung der Ausbilder Beginn: 2.11. 2013 samstags 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr Zeiten: Gebühr: 450 € Lehrgang Beginn: 08.02.14, 944 Ustd. Zeiten: samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr Gebühr: 4.390 € Mitarbeitergespräche führen Termin: 10.09., 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 € Französisch-Grundkurs II Beginn: 05.09., 36 Ustd. Zeiten: donnerstags, 18:30 bis 21:00 Uhr Gebühr: 230 € Perfekte Büroorganisation – weniger Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in Chaos, mehr System Beginn: 10.11., 620 UStd. Termin: 11. und 12.09., je 9:00 bis 16:30 Uhr Zeiten: freitags/samstags, Gebühr: 340 € je 17:00 bis 20:30 Uhr Gebühr: 3.175 € RECHNUNGSWESEN Geprüfte/r Industriemeister/in Printmedien Lohn- und Gehaltsabrechnung in Theorie Beginn: 08.02.2014, 824 UStd. und Praxis Zeiten: samstags 07:30 bis 14:00 Uhr Beginn: 10.09., 60 UStd. Gebühr: 3.890 € Zeiten: dienstags/donnerstags, Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print 18:00 bis 21:15 Uhr Beginn: 08.02.2014, 824 UStd. Gebühr: 375 € inklusive Unterlagen Zeiten: samstags 07:30 bis 14:00 Uhr Gebühr: 3.890 € Grundlagen der Buchführung Theorie und Praxis EDV SEMINARE Beginn: 13.11., 80 UStd. Daten professionell mit Pivot – Zeiten: montags/mittwochs, Tabellen und Filtern auswerten 18:00 bis 21:15 Uhr Beginn: 27.08., 8 UStd. Gebühr: 460 € inklusive Unterlagen Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 € KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG Excel-Automatisierung mit VBA und Makros Ausbildung der Ausbilder in Prüm Grundlagen – Teil 1 in Kooperation mit der Volkshochschule Prüm Termin: 03.09., 8 UStd. Beginn: 11.09., 92 UStd. Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr 190 € Zeiten: mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr: Gebühr: 450,00 € Ausbildung der Ausbilder in Trier Beginn: Zeiten: Gebühr: 18.09. , 92 UStd. montags/mittwochs 18:00 bis 21:15 Uhr 450 € Controllingaufgaben mit Excel lösen Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen Beginn: 05.10. , 558 UStd. Zeiten: samstags, 08:00 bis 15:30 Uhr Gebühr: 3.100,00 € FREMDSPRACHEN Business English – Basic Level Beginn: 21.08., 60 Ustd. Zeiten: mittwochs, 18:00 bis 20:30 Uhr Gebühr: 390 € Business Communication Beginn: 19.08., 30 Ustd. Zeiten: montags, 18:00 bis 20:30 Uhr Gebühr: 190 € Ansprechpartnerinnen: Excel-Automatisierung mit VBA und Makros Grundlagen – Teil 2 Termin: 17.09., 8 UStd. Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 € Termin: Zeit: Gebühr: 23./24.09.,16 UStd. Montag/Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr 340 € TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER Informationsabend für Existenzgründer: Wie mache ich mich selbstständig ? Termin: Zeiten: Gebühr: 05.08. und 19.08., Trier je 17:30 bis 19:30 Uhr je 20 € (inkl. Seminarunterlagen) Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan? Termin: 23.08. und 13.09.2013 Zeiten: 14:00 bis 17:30 Uhr Gebühr: 90 € (inkl. Stellungnahme der Agentur für Arbeit) Gerne senden wir Ihnen kostenlos unser Weiterbildungsprogramm 2013 zu. Hildegard Großmann • Tel.: 0651/9777-703 Marika Lengler • Tel.: 0651/9777-702 Petra Roth • Tel.: 0651/9777-752 Linda Helfen • Tel.: 0651/9777-753 Donnerstag, 11. Juli 2013 KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG AUSGABE 28/2013 Ab jetzt wird gebaut: Neubau Saarbrücke Wiltingen gestartet Offizieller Baubeginn mit Infrastukturminister Roger Lewentz - Behelfsbrücke wird errichtet deren Standort näher am Ortseingang gewünscht, dennoch sei der Baustart ein guter Tag für die Otrtsgemeinde. Unterstützung wünsche er sich vom Infrastukturminister bei dem zweiten wichtigen Projekt der Gemeinde, dem neuen Bahnhaltepunkt im Ort. Behelfsbrücke wird in Sommerferien errichtet Symbolisch wird das Brückengeländer abmontiert - es packen mit an (v.l.): Kreisbeigeordneter Dieter Schmitt, Landrat Günther Schartz, die Leiterin des Landesbetriebes Mobilität Trier, Edeltrud Bayer, der Konzer Bürgermeister Dr. Karl-Heinz Frieden und der Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger (beide im Hintergrund), die Landtagsabgeordnete Ingeborg Sahler-Fesel, Staatsminister Roger Lewentz, die Landtagsabgeordneten Bernd Henter (verdeckt) und Stephanie Nabinger sowie die beiden Bürgermeister Leo Lauer (Saarburg) und Bernhard Busch (Ruwer). Mit einem schwungvollen Stück eröffnete die Winzerkapelle Wiltingen die Feier zum offiziellen Beginn des Neubaus der Saarbrücke Wiltingen. Zahlreiche Ehrengäste, an der Spitze der rheinlandpfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz, waren der Einladung von Landrat Günther Schartz gefolgt, darunter auch viele Bürgerinnen und Bürger aus Wiltingen. In den Sommerferien soll mit dem zweijährigen Neubau begonnen werden. Landrat Schartz erinnerte in seiner Begrüßung an die langjährigen Diskussionen über den Standort des Neubaus, aber auch an die Bedeutung der Brücke als Verbindung zwischen den Ortsteilen und zu den Weinbergen jenseits der Saar. Staatsminister Roger Lewentz sprach von „gut angelegtem Geld zur Verbesserung der Mobilität im unteren Saartal“. Das Land bezuschusst den Brückenneubau (Gesamtkosten 3,2 Mio. Euro) mit 2,56 Mio. Die neue Saarbrücke werde auf einer Seite einen Gehweg und auf der anderen einen Radweg bekommen. Die Leiterin des Landesbetriebs Mobilität Trier, Edeltrud Bayer, stellt den Brückenneubau vor. Zunächst werde neben der alten Brücke eine Behelfsbrücke errichtet, die während der Bauzeit den Verkehr aufnehmen wird. Nach dem Abbruch werde man dann eine neue Brücke auf fünf Pfeilern errichten. Der Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger hätte sich zwar einen an- Weiteres: Seite 2 | Gymnasium Hermeskeil ausgezeichnet Seite 3 | Ferienspaß 2013 ist gestartet Seite 4 | Amtliche Bekanntmachungen Seite 5 | Option für zweite Fachoberschule im Kreis Seite 5-7 | Stellenausschreibung / Bekanntmachungen Schon am Tag des offiziellen Baubeginns wurde mit den ersten Vorbereitungen zur Errichtung der Behelfsbrücke begonnen. Diese soll bis zum Ende der Sommerferien fertig sein und den Verkehr mittels Ampelschaltung einspurig regeln. Der Abriss der alten Wiltinger Brücke beginnt laut Landesbetrieb Mobilität am 15. Juli. Bis die Hilfsbrücke, die wenige Meter flussaufwärts errichtet wird, steht, wird die Strecke über die Saar vier Wochen lang voll gesperrt. Für Wirtschaftsbetriebe und Winzer soll es dann möglich sein, über das Schodener Wehr zu fahren. Nach zwei Jahren Bauzeit soll die neue Wiltinger Saarbrücke 2015 fertig sein. Ausstellung Die Gute Form 2013 Die Schreinerinnung Trier-Saarburg verbindet die Lossprechung der neuen Handwerksgesellen traditionell mit einer Ausstellung der besten Gesellenstücke. Diese Ausstellung „Gute Form 2013“ findet in diesem Jahr in den Räumen der Kreisverwaltung in Trier statt. Vom 14. Juli bis 4. August sind im Hauptgebäude, Willy-Brandt-Platz 1, ein gutes Dutzend der Stücke während der normalen Öffnungszeiten (Mo - Do von 9 - 16 Uhr, FR 9 - 13 Uhr) zus ehen. KREIS-NACHRICHTEN seite 2 Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 28 | 2013 Gymnasium Hermeskeil ausgezeichnet Wettbewerb „Jugend forscht“: Schulpreis überreicht Als Würdigung des herausragenden Engagements ist das Gymnasium Hermeskeil mit dem Jugend forscht Schulpreis 2013 ausgezeichnet worden. Schüler, Lehrer und Schulleiter Arno Ranft freuen sich über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 1.000 Euro, die der gesamten Schule zu Gute kommt. Die 80 Gewinnerschulen des Jugend forscht Schulpreises 2013 wurden in Frankfurt ausgezeichnet. Mit dem Preis würdigt die Stiftung Jugend forscht e. V. das besondere Engagement von Schulen bei Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb. Gestiftet wurde der Schulpreis von der CTS Gruppen- und Studienreisen GmbH aus Lemgo, einem europaweiten Anbieter von Klassenfahrten und Studienreisen. Der Jugend forscht Schulpreis wurde im Frühjahr 2013 bei allen Regionalwettbewerben der 48. Wettbewerbsrunde je einmal verliehen. Die Ehrung erhielten Schulen, die in diesem Jahr hervorragende Leistungen unter Beweis stellen konnten. Wettbewerbsleiter und Jury bewerteten dabei neben der Anzahl vor allem die Qualität der eingereichten Forschungsprojekte. Beurteilt wurden zudem auch die besondere Förderkultur von Schulen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich und der Stellenwert, den der Wettbewerb Jugend forscht dort einnimmt. Ein langjähriges Engagement war ebenso preiswürdig wie ein besonders erfolgreicher Neueinstieg einer Schule in den Wettbewerb. „Der Schulpreis soll auch künftig als Anreiz für Schulen wirken, innovative pädagogische Konzepte für die individuelle Förderung interessierter und begabter Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und umzusetzen “, sagt Dr. Sven Baszio, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Jugend forscht e. V. Batterien richtig entsorgen Schadstoffgehalt oft zu hoch Batterien enthalten oft zu viele Schwermetalle und sind häufig nicht richtig gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Der Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Batterien mit oder ohne Kennzeichnung auf jeden Fall ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Schwermetallhaltige Batterien und Akkus müssen die entsprechenden chemischen Symbole „Hg“, „Cd“ und „Pb“ tragen, wenn die vorgeschriebenen Schwellenwerte überschritten werden. Laut der Studie fehlt bei etwa der Hälfte der untersuchten Knopfzellen die Schwermetall-Kennzeichnung. Positiv hervorgehoben werden in der Studie lediglich z.B. Akkus, die in Handys verwendet werden. Rückgabe in Geschäften Wegen der Schwermetalle haben Batterien nichts im Hausmüll verloren. Stattdessen gibt es für Altbatterien und –akkus Sammelboxen überall dort, wo die Energieträger verkauft werden. Auch der A.R.T. nimmt Batterien entgegen. Informationen zu Sammelstellen gibt es unter www.art-trier.de oder am AbfallTelefon des A.R.T. (0651/9491414). Batterien möglichst vermeiden Im Rahmen eines Unterrichtsprojektes war Landrat Günther Schartz am Balthasar-Neumann-Technikum in Trier zu Gast. Die Schülerinnen und Schüler der Sozialkundekurse der kreiseigenen Bildungseinrichtung diskutierten mit dem Landrat verschiedene Themen. So ging es unter anderem um die Verkehrssituation in der Region Trier sowie um die Sicherheit des Atomkraftwerks Cattenom in Frankreich. Die Runde gab den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus vor allem auch einen Einblick, wie Kommunalpolitik funktioniert und was sie bewegen kann. Der Landrat ermunterte die Schülerinnen und Schüler sich zu engagieren, so zum Beispiel in den Jugendparlamenten. Grundsätzlich sollten Batterien durch Akkus ersetzt werden, insofern das technisch möglich ist. Denn zusätzlich zur Schwermetallbelastung fällt auch die Energiebilanz von Batterien deutlich negativ aus. So wird bei der Herstellung von Batterien 40- bis 500-mal mehr Energie eingesetzt, als in der Batterie zur Verfügung steht. Daher lohnt es sich, gezielt nach Produkten zu suchen, die ohne Batterien funktionieren. Auf solche weisen Qualitätssiegel wie „Der Blaue Engel“ hin. Wichtige Tipps zum Thema liefert außerdem der kostenlose UBARatgeber „Batterien und Akkus“. KREIS-NACHRICHTEN seite 3 Ausgabe 28 | 2013 Kreis Trier-Saarburg Auftakt Ferienspaß 2013 bei Sommerwetter pur 630 Kinder, 77 Betreuerinnen und Betreuer, 14 Busse und 10 Tage Spiel und Spaß - das zweiwöchige Kreisferienspaßprogramm ist am vergangenen Montag bei schönstem Sommerwetter gestartet. Das von der Kreisjugendpflege organisierte Programm bietet Kindern zwischen 8 und 12 Jahren aus dem gesamten Landkreis ein abwechselungsreiches und spannendes Ferienprogramm, darunter u.a. Höhlenabenteuer in der Luxemburgischen Schweiz, ein Erlebnistag auf einem Bauernhof und im Freilichtmuseum Roscheider Hof, Abstecher ins Walderlebniszentrum Trassem und den Wildpark Freisen sowie natürlich Schwimmtage am Bostalsee und in den Freibädern im Kreis. Zum Auftakt gab es einen Tag zum Kennenlernen der Kindern der jeweiligen Busse. Freuen sich auf zwei Wochen Spiel und Spaß mit dem Ferienspaßprogramm 2013 - die Kinder und Betreuer des Busses „Saarburg II“. Mit Mentoring vor Ort – Mehr Frauen in die Kommunalpolitik Landrat Günther Schartz lud zum Besuch des Kreistages ein Die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis, Vulkaneifel und Trier-Saarburg führen das Projekt „Mit Mentoring vor Ort - Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ durch. Ziel des Projektes ist die Gewinnung von Frauen, die bereit sind für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr zu kandidieren. Das Projekt ist als Vier-Säulen-Programm aufgebaut. Es umfasst die Bereiche Qualifizierung, Fachinformation, Vernetzung und Mentoring und wird unterstützt vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Um einen Eindruck für die Praxis zu gewinnen, hatte Landrat Schartz die Frauen zum Besuch der jüngsten Kreistagsitzung eingeladen. Im Vorfeld hatten die Frauen zudem die Gelegenheit ihre persönlichen Erfahrungen während der Projektzeit zu berichten und weitere Wünsche zu bekunden. Hierbei wurde das Programm als durchweg positiv und bereichernd geschildert. In dem Projekt sind erfahrene Politikerinnen die Mentorinnen, die Frauen beim Einstieg in die Kommunalpolitik unterstützen. Hierzu gehört Vernetzungsarbeit und Kontaktpflege. Die Politikerinnen sind Ansprechpartnerin für alle im Zusammenhang mit der Kommunalpolitik stehenden Fragen. Außerdem konnten die Teilnehmerinnen in der Projektphase ein parteiübergreifendes Qualifizierungsprogramm besuchen. Dazu gehörten Tagesseminare wie beispielswesie „Strategien für eine erfolgreiche Politik“, „Überzeugen und Verhandeln“ oder „Die Kunst der Kommunikation in Gruppen“. Eine kommunalpolitische Vortragsreihe vermittelte gezielt Fachwissen für die spätere Gremienarbeit. Das Projekt endet im September mit einer Abschlussveranstaltung in Wittlich, bei der Ministerin Alt den Frauen ihr Teilnahmezertifikat überreichen wird. Zuvor besuchen sie noch den Landtag in Mainz und können an einer Medienschulung zum Umgang mit sozialen Netzwerken teilnehmen. Auf Grund der gewonnenen Erfahrung und zur Gewinnung von weiteren interessierten Personen für die Gremienarbeit regte die Gruppe an, auch nach der Beendigung des offiziellen Mentoringprojekts die politische Schulung weiterzuführen. Landrat Schartz bedankte sich bei allen Mentees und Mentorinnen für ihr bisheriges Engagement, versprach das Projekt weiterhin zu unterstützen und wünschte den Frauen für ihre zukünftige kommunalpolitische Arbeit viel Erfolg. Nähere Informationen zum Projekt gibt es bei der Gleichstellungsbeauftragten Anne Hennen, anne.hennen@ trier-saarburg.de, Tel. 0651-715253. Zu Gast im Kreistag Trier-Saarburg: Vor der Sitzung gab es Gelegenheit für ein Gruppenfoto der Projektteilnehmerinnen mit Landrat Günther Schartz. KREIS-NACHRICHTEN seite 4 Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 28 | 2013 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 22. September 2013 Zur Prüfung und Zulassung der für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 22. September 2013 eingereichten Wahlvorschläge wurde der Kreiswahlausschuss gem. § 58 in Verbindung mit § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) für Dienstag, den 13. August 2013 um 18.00 Uhr in das Konferenzzimmer (Zimmer Nr. 113) der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, einberufen. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Verpflichtung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses 2. Informationen des Kreiswahlleiters und Einführung in die Aufgaben des Kreiswahlausschusses 3. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg 4. Verschiedenes Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt. 54290 Trier, den 08.07.2013 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Dieter Schmitt, 1. Kreisbeigeordneter, zugleich Kreiswahlleiter Bundestagswahl 2013 Bekanntgabe Bekanntgabe Hinweise des Kreiswahlleiters zur Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt: Die Joh. Grundhöfer GmbH & Co. KG, Deeswiese 1, 54314 Zerf, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erhöhung der Eingangslagerkapazität von 1.000 to auf 3.000 to für die Bauschuttaufbereitungsanlage auf Gemarkung Zerf, Flur 6, Flurstücke 3/10 und 5/11. Im Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 11-14431 geführten Genehmigungsverfahrens wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV) erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt: Die Annen GmbH & Co. KG, Werkstraße 1, 54317 Gutweiler, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Erhöhung der Eingangslagerkapazität von derzeit ca. 560 m³ auf 1.500 m³ der Bauschuttrecyclinganlage auf Gemarkung Gutweiler, Flur 4, Flurstücke 2021/757 ff. Im Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 11-144-31 geführten Genehmigungsverfahrens wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV) erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Das Wahlamt der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen am, Montag, dem 15. Juli 2013, um 18.00 Uhr, endet. Parteien und nach Maßgabe des § 20 Bundeswahlgesetz (BWG) auch Wahlberechtigte (andere Kreiswahlvorschläge), die einen Kreiswahlvorschlag einreichen wollen, werden hieran nochmals erinnert und gebeten dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises 204 – Trier - bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zimmer Nr. 355 oder 377, Willy-BrandtPlatz 1, 54290 Trier die vollständigen Wahlunterlagen bis zum o.g. Termin einzureichen. Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Bundestagswahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbesondere die §§ 18 bis 29 BWG und die §§ 32 bis 44 BWO. Kreisverwaltung Trier-Saarburg Trier, den 1.7.2013 Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor Kreisverwaltung Trier-Saarburg Trier, den 1.7.2013 Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor KREIS-NACHRICHTEN seite 5 Ausgabe 28 | 2013 Kreis Trier-Saarburg Option für eine zweite Fachoberschule im Landkreis FOS in Schweich: Vehementer Einsatz des Schulträgers war erfolgreich Erfreuliche Nachrichten flatterten zum Ende des Schuljahres auf den Tisch: Die Realschule plus in Schweich hat eine Option zur Einrichtung einer Fachoberschule (FOS) mit den Fachrichtungskombinationen Wirtschaft und Verwaltung / Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit, zum Schuljahr 2014/15 erhalten. „Es hat sich gelohnt, dass wir uns vehement für die Einrichtung dieses Bildungsgangs an der Schule eingesetzt haben“, so Landrat Günther Schartz. Der Kreis ist Schulträger der Realschule plus in Schweich und hatte daher die Errichtung der Fachoberschule beantragt. Obwohl der Antrag im Bildungsministerium mehrfach zurückgestellt worden war, hatte der Kreis immer daran festgehalten. „Dieses Bildungsangebot ist eine weitere Bereicherung für die Schullandschaft im Raum Schweich und darüber hinaus“, freut sich der Landrat nun über die Entscheidung aus Mainz. Der Schritt entspreche dem Bestreben, die Schulen im Landkreis bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und finde sich so auch im Schulentwicklungskonzept des Kreises. „Wir waren gemeinsam mit der Schule immer davon überzeugt, dass die Errichtung der FOS in Schweich der richtige Weg ist“, so der Landrat. Voraussetzung für die Einlösung der Option ist, dass mindestens 50 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, wobei für jede der beiden Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales mindestens 25 Anmeldungen notwendig sind. Die Chancen dafür stehen nach Auskunft des Schulleiters der Realschule plus, Jürgen Nisius, gut. So war im Vorfeld seitens der Schüler- und Elternschaft großes Interesse an der FOS bekundet worden. Er gehe daher davon aus, dass der neue Bildungsgang für Absolventen der Realschule plus attraktiv sei. Der Einzugsbereich der Fachoberschule werde aber über die Realschule plus Schweich selbst hinausgehen. Die Fachoberschu- le, die mit der Fachhochschulreife abschließe, werde auch Schulabgänger anderer Bildungseinrichtungen ansprechen. Bereits zum kommenden Schuljahr 2013/2014 wird an der Realschule plus in Konz eine Fachoberschule mit der Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Technische Informatik, an den Start gehen. Auch dafür hatte der Kreis den entsprechenden Antrag gestellt. Das Land hatte für die Konzer Schule bereits im vergangenen Jahr eine Einrichtungsoption erteilt, die nun eingelöst wurde. „Die beiden Fachoberschulen in Konz und nun künftig auch in Schweich tragen zur Stärkung des berufsbildenden Schulwesens im Landkreis bei“, so der Landrat. Das entspreche dem bildungspolitischen Ziel des Kreises, in der Fläche die Möglichkeit für vielfältige Bildungsabschlüsse anzubieten und damit auch auf den künftigen Fachkräftebedarf zu reagieren. Stellenausschreibung Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist ab sofort die Stelle einer/eines Jugendsozialarbeiterin/Jugendsozialarbeiters bzw. Jugendberufshelferin/Jugendberufshelfers zunächst in Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 19,5 Stunden (50 % der tariflichen Arbeitszeit) für die Dauer von bis zu einem Jahr zu besetzen. Gesucht wird eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in bzw. Dipl. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge – mit staatlicher Anerkennung – oder als Dipl. Pädagogin/Pädagoge oder eine Person mit vergleichbaren Abschlüssen. Erfahrungen in der Jugendhilfe, insbesondere in der Jugendsozialarbeit, sowie im Rahmen der Einzelfallhilfe und der sozialen Netzwerkarbeit sind von Vorteil. Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung, Förderung und Betreuung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen unter 25 Jahren bei dem Übergang von der Schule in den Beruf, die Akquise, Prüfung und Vermittlung von ausbildungs- und berufsvorbereitenden Bildungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Planung und Durchführung von integrierten sozialpädagogischen Projekten, sowie sozialraumorientiertes Arbeiten. Wir bieten ein interessantes und strukturell entwickeltes Arbeitsfeld mit regelmäßigem kollegialem Fachaustausch und vorhandenen Netzwerkstrukturen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 19. Juli 2013 an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg Zentralabteilung Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Kreis-Nachrichten online lesen Bereits dienstags können Sie die KreisNachrichten online lesen unter www.trier-saarburg.de Kreis-Nachrichten Redaktion Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Pressestelle Verantwortlich Thomas Müller, Martina Bosch Tel. 0651-715 -240 / -406 Mail: [email protected] KREIS-NACHRICHTEN seite 6 Kreis Trier-Saarburg Bekanntgabe Ausgabe 28 | 2013 Amtliche Bekanntmachungen gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt: Die Verbandsgemeinde Schweich beantragt die wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Renaturierung des Lehmbaches mit Anschluss an den Föhrenbach innerhalb der Ortslage Schweich und die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens außerhalb der Ortslage. Im Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 11-661-40 geführten Genehmigungsverfahrens wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Kreisverwaltung Trier-Saarburg Trier, den 1.7.2013 Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Trier-Saarburg über die Schülerbeförderung (SchbefS) vom 18. Juni 2013 Der Kreistag hat aufgrund des § 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188, BS 20202), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 20.10.2010 (GVBI. S. 319), bzw. aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 19.03.2009 (GVBI. S. 104), in Verbindung mit § 69 und § 95 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz -SchuIG-) vom 30.03.2004 (GVBI. S. 239, BS 2231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Lan-desgesetzes vom 31.01.2012 (GVBI. S. 42), und § 33 des Landesgesetzes über die Errichtung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz -PrivSchG-) vom 21.12.1957 (GVBI. 1958 S. 15, BS 223-7) in der Fassung vom 04.09.1970 (GVBI. S. 372), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Landesgesetzes vom 31.01.2012 (GVBI. S. 42), sowie des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 25), am 17.06.2013 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: Art. 1 Die Satzung des Landkreises Trier-Saarburg über die Schülerbeförderung vom 27.12.1994 in der Fassung der Änderung vom 22.06.2010 wird wie folgt geändert: 1. § 7, Eigenanteil 1. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, in den Vollzeitbildungsgängen der Fachschulen, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist, sowie der Berufsbildenden Gymnasien, der Berufsfachschulen, der Fachoberschulen und der Berufsoberschulen wird ein monatlicher Eigenanteil von 20,00 € festgesetzt. Der Eigenanteil ist für höchstens zwei Schülerinnen bzw. Schüler in einer Familie zu zahlen. 2. Der Eigenanteil ist von den unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten bzw. von den volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern zu zahlen. 3. Die Anzahl der Beförderungsmonate, in denen ein Eigenanteil zu zahlen ist, wird jährlich vor Beginn des Schuljahres von der Kreisverwaltung festgelegt. 4. Der Eigenanteil ist für das laufende Schuljahr (Beginn 01.08.) in den Monaten September bis Dezember und in den Monaten Januar bis Juni des darauf folgenden Kalenderjahres in: t zehn gleichen Raten (jeweils zum Monatsletzten) oder t zweimal jährlich (30.09. und 01.02.) oder t einmal jährlich (30.09.) zu zahlen. Im Übrigen mit Beginn des Monats, in dem erstmals Fahrtkosten übernommen werden. 5. Schülerinnen bzw. Schüler, die Versuchsschulen besuchen, zahlen für die Dauer der schulorganisatorisch festgelegten Versuchsphase keinen Eigenanteil. 2. § 8, Erlass des Eigenanteils 1. Der Eigenanteil für den Personenkreis nach § 7 Abs. 2 wird für Schülerinnen und Schüler, die nicht volljährig sind, auf Antrag erlassen, 1. falls sie im Haushalt der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, wenn das Einkommen des bzw. der Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen 16.000 € zuzüglich 2.000 € für jedes weitere Kind, für das eine Personensorgeberechtigte bzw. ein Personensorgeberechtigter Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält, oder 2. falls sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen 14.000 € zuzüglich 2.000 € für jedes weitere Kind, für das dieser Personensorgeberechtigte Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält, oder 3. falls sie nicht im Haushalt eines/ einer unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, wenn ihr eigenes Einkommen und das Einkommen dieses bzw. dieser Personensorgeberechtigten, in dessen oder in deren Haushalt sie zuletzt gelebt haben, das Einkommen nach Nr. 1 oder 4. falls sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3376), zusammen lebt, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten, der Partnerin oder des Partners und ihr eigenes Einkommen 16.000 € zuzüglich 2.000 € für jedes weitere Kind, für das dieser Personensorgeberechtigte oder seine Partnerin oder sein Partner Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält, nicht übersteigt, oder 5. falls sie im Rahmen einer Maßnahme nach § 27 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 33 SGB VIII in einer anderen Familie leben oder KREIS-NACHRICHTEN seite 7 Ausgabe 28 | 2013 nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben, wenn ihr eigenes Einkommen 12.000 € nicht übersteigt. 2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler mit der Maßgabe, dass an die Stelle der oder des Personensorgeberechtigen die unterhaltspflichtigen Elternteile bzw. der unterhaltspflichtige Elternteil treten bzw. tritt. 3. Als Einkommen im Sinne des Absatzes 1 und 2 gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommenssteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten in einzelnen Einkunftsarten oder mit Verlusten des Ehegatten ist nicht zulässig. Maßgebend ist jeweils das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor dem Beginn des Schuljahres, für das der Erlass des Eigenanteils beantragt wird. Liegt das Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem das Schuljahr beginnt, für das der Erlass des Eigenanteils beantragt wird, oder in dem vorausgegangenen Kalenderjahr wesentlich niedriger, so ist auf Antrag das niedrigere Einkommen dieses Kalenderjahres maßgebend. Für die Zahl der zu berücksichtigenden Kinder ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Erhöht sich die Zahl der Kinder bis zum Ende des Schuljahres, für das der Erlass des Eigenanteils beantragt wird, wird die höhere Zahl ab dem Beginn des auf die Änderung folgenden Monats berücksichtigt. 4. Als Einkommen nach Abs. 3 Satz 1 gelten auch Einkünfte, die allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder keiner staatlichen Besteuerung unterliegen. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist von dem um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag verminderten Bruttobetrag auszugehen. Andere Einkünfte sind entsprechend Abs. 3 zu ermitteln. Beträge in ausländischer Währung werden in Euro umgerechnet. 5. Das nach Abs. 3 Satz 1 maßgebliche Einkommen ist durch Vorlage des entsprechenden Einkommensteuerbescheides nachzuweisen. Liegt ein solcher Bescheid nicht vor, kann der Nachweis von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch eine Bescheinigung des Bruttolohns im Erfassungszeitraum, der Nachweis Kreis Trier-Saarburg von sonstigen Einkünften durch eine Bescheinigung des Finanzamts oder einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters geführt werden. Dies gilt entsprechend für den Nachweis von Werbungskosten, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. 6. Der Erlass vom Eigenanteil wird unter Vorbehalt bewilligt, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Schülerin bzw. der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II erhalten bzw. erhält. Die jeweiligen Nachweise vom laufenden Jahr sind im darauf folgenden Jahr bis zum 31.01. einzureichen um entscheiden zu können, ob der Erlass bewilligt oder abgelehnt wird. Der Eigenanteil ist gegebenenfalls rückwirkend ab Bewilligungsbeginn zurück zu fordern. 3. § 9, Antragsverfahren 1. Schülerfahrkosten werden auf Antrag übernommen. 2. Antragsberechtigt sind die unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten der Schülerin bzw. des Schülers oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler sowie Pflegeeltern. Es sind die vom Landkreis bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden, die bei der Schule und der Kreisverwaltung erhältlich sind. 3. Schülerfahrkosten werden vom Zeitpunkt des Eingangsdatums an übernommen; eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen. 4. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuchs einmal zu stellen. Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert. 5. Für Schülerinnen bzw. Schüler der Sekundarstufe II ist der Antrag für jedes Schuljahr neu zu stellen. 6. Die Schulen händigen die Antragsformulare den Schülerinnen bzw. Schülern aus und übersenden die ausgefüllten Anträge nach Bestätigung der Schulform bzw. der ersten Fremdsprache der Kreisverwaltung. 7. Die Bewilligung der Fahrkosten erfolgt für die Dauer eines Schuljahres. Sie verlängert sich jeweils für ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schulbesuchs, wenn nicht vor Ablauf des Schuljahres die Verlängerung schriftlich abgelehnt wird. Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbes. Wohnsitzwechsel der Schülerin / des Schülers, Schulwechsel, Abbruch der Schule) sind der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist. Die Fahrkarten sind in diesen Fällen zurückzugeben bzw. sind die im Zusammenhang mit der Nichtrückgabe entstehenden Kosten der Kreisverwaltung zu ersetzen. 8. Anträge, bei denen die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten nicht gegeben sind, werden von der Kreisverwaltung unter Erteilung einer schriftlichen Begründung abgelehnt; dies gilt auch, falls die Anträge nur teilweise begründet sind. 9. Die Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß für den Erlass des Eigenanteils. Der Antrag auf Erlass des Eigenanteils ist jährlich zu stellen. Art. 2 Neu § 11 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2013 / 2014. 54290 Trier, den 18. Juni 2013 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Günther Schartz, Landrat Hinweis: Die Verletzungen der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe ( § 16 Abs. 1 LKO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Kreistages ( § 27 LKO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Kreiserwaltung geltend gemacht worden ist. Ruwer - 34 - Ausgabe 28/2013 Last minutes ... www.helgaysol.de Hotline: 0 65 02 / 2 01 03 - Sagen Sie uns Ihren Reisetermin, wir haben Ihre ultragünstige Reise und Flüge weltweit!!! Sizilien 27.09 ab Lux. JUSTaida incl. Flug 16.8. oder Sommerferien 1W Hp 611,23.8. Mittelmeer-Kreuzfahrt 1 W Vp 899- Santa Lucia en le Sabbie*** Schnäppchen Mein Schiff 10./24.11. u. 5./19.1. incl. Flug Kanaren-Kreuzfahrt 1 W AI 1095Busreise“Venedig die märchenhafte Lagunenstadt“ 26.9. – 29.9. 4 Tage Lp 259,eig. 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Es gibt uns Trost zu wissen, dass so viele sie gern hatten und wertschätzten. Einen besonderen Dank sagen wir dem Pflegepersonal vom Alten- und Pflegeheim St. Anna in Morbach für die fürsorgliche Betreuung unserer Mutter und dem Hospizverein Morbach und Pater Bernardo für die Begleitung in den letzten Tagen. Danke sagen wir auch Herrn Pastor Markus Weilhammer für die würdevolle Gestaltung des Trauergottesdienstes. Im Namen aller Angehörigen Familie Alois Mörschbächer 54497 Morbach-Rapperath, im Juli 2013 Sternfelder Weg 6 Ruwer - 35 - Ausgabe 28/2013 Gutweiler, ca. 94 m2, DG, mit Balkon, ruhige Lage, Einstellplatz, 5 Zimmer, Küche, Bad, 490,- € + NK, 2 MM Kaution, frei ab 01.10.2013. Telefon: 01 62 / 2 69 98 18 Ihr Erfolg ist unser Anspruch! Werben Sie in Ihren Mitteilungsblättern. · Anzeigenwerbung · Sonderbeilagen · Privat- und Geschäftsanzeigen Informieren Sie sich unverbindlich! 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Vom 13.07. bis 21.07.13 feiern wir unsere 44. Stadtwoche. Die Baustelle des Feuerwehrmuseums wird kleine Einschränkungen bringen, ansonsten hoffen wir, nach dem verregneten Frühjahr und Frühsommer, auf sonnige und entspannte Tage. Traditionell werden wir am Vorabend der offiziellen Eröffnung mit einem festlichen Konzert in der Pfarrkirche St. Martinus auf die Stadtwoche eingestimmt. Begleitet von dem Chor TONinTON und instrumentaler Unterstützung, erleben wir einen Moment der Besinnung und Vorfreude auf die Stadtwoche. Der städtische Arbeitskreis Stadtwoche und die Arbeitsgemeinschaft der Schausteller haben auch 2013 einen attraktiven Festplatz gestaltet. Die Platzgestaltung wird sich am Vorjahr orientieren. Das Unterhaltungsprogramm wird für jeden Geschmack etwas bieten und Raum für Begegnungen schaffen. Unsere Kleinen kommen sowohl montags mit dem Kasperletheater, als auch dienstags mit den Ermäßigungen des Familientages auf ihre Kosten. Für unsere Senioren, die nach dem Altennachmittag in der Hochwaldhalle noch den Festplatz besuchen möchten, bieten wir Kaffee und Kuchen im Zelt. Alle zusammen freuen wir uns auf die rasanten Fahrgeschäfte und das weitere Angebot der Schausteller. Der große Abschlussabend wird wieder mit einem riesigen Feuerwerk enden. Ich lade Sie liebe Bürgerinnen und Bürger, und Sie liebe Freunde von Hermeskeil, ganz herzlich ein. Kommen Sie zur 44. Hermeskeiler Stadtwoche und erleben Sie gute Laune, Freude und Geselligkeit unter Freunden. Für den Arbeitskreis Stadtwoche Udo Moser Stadtbürgermeister Ruwer - 39 - Fett FETTPÖLSTERCHEN einfach WEGSPRITZEN an allen Problemzonen Ausgabe 28/2013 weg Gute Gründe, sich auf den Sommer zu freuen! Junge Cabrios von Auto-Erz spritzen VW Eos 1.4 TSI, 90 kW, silver-leaf-met., EZ 04/12, 9.500 km, Windschott, ParkPilot, Sportsitze, Climatronic, Tempomat u.v.m. 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Ruwer - 40 - Fußpflege nach Terminvereinbarung auch Hausbesuche möglich Ausgabe 28/2013 Programm Freitag, 13.07.2013 17.00 Uhr Festplatz-Öffnung Irmgard Lehnen Trierer Straße 25, Hermeskeil Tel.: 0 65 03 / 66 74, Fax 80 01 04 20.00 Uhr Eröffnungskonzert Pfarrkirche Chor TONinTON mit instrumentaler Begleitung Samstag, 13.07.2013 Stadtpokal Landesmeisterschaften Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) 15.00 Uhr Platzkonzert der Stadtkapelle Hermeskeil ab 9 Uhr Profitieren Sie von 40 Jahren Erfahrung in: BERATUNG/PLANUNG/AUSFÜHRUNG Fassadenfarbe schützt und verschönt Sonntag, 14.07.2013 nur 123,00 € Endverbraucherpreis Stadtpokal Landesmeisterschaften Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) 10.45 Uhr Donatushochamt 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Verkaufsoffener Sonntag 21.00 Uhr Konzert der Stadtkapelle ab 9 Uhr Malerqualität statt 154,99 € 12,5-l-Eimer 15.30 Uhr Böllerschüsse Aufmarsch zum Festplatz 16.00 Uhr Begrüßung und traditioneller Fassanstich durch den Bürgermeister Udo Moser 20.00 Uhr SWR 3 Dance Night ■ mit Abperleffekt ■ hohe Wasserdampfdurchlässigkeit ■ schlagregendicht ■ mit Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall ■ hochdeckend ■ umweltschonend Fachhandel für Tapeten, Bodenbeläge, Farben, Maler- und Tapezierarbeiten Montag, 15.07.2012 12.00 bis 14.00 Uhr Mittagessen im Festzelt www.partyservice-diel.de 15.00 Uhr Kasperle-Theater ARGE Schausteller 16.00 Uhr Kasperle-Theater ARGE Schausteller Dienstag, 16.07.2013 ise FaMiLiEN- Den ganzen Tag ermäßigte Pre auf den Fahrgeschäften! Tag! Ruwer - 41 - Ausgabe 28/2013 Dienstag, 16.07.2013 12.00 bis 14.00 Uhr Mittagessen im Festzelt www.partyservice-diel.de 21.00 Uhr Burkhard Gouverneur Die ultimative Schlagershow „...und wie du wieder aussiehst!“ Mittwoch, 17.07.2013 ab 8 Uhr Krammarkt 12.00 bis 14.00 Uhr Mittagessen im Festzelt www.partyservice-diel.de 20.00 Uhr Reservisten-Musikzug Trier Donnerstag, 18.07.2013 12.00 bis 14.00 Uhr Traditioneller Erbseneintopf www.partyservice-diel.de Freitag, 19.07.2013 14.00 bis 17.00 Uhr Seniorengedeck mit Kaffee und Kuchen 14.30 Uhr Senioren-Nachmittag der Stadt und VG Hermeskeil 21.00 Uhr DJ Björn Brazen - House-Music - Samstag, 20.07.2013 21.00 Uhr Soul Whoppers die Soul-Funk-Rhythm ‘n‘ Blues Band mit freundlicher Unterstützung der Volksbank Hochwald-Saarburg e.G Sonntag, 21.07.2013 20.00 Uhr „The Beat Pack“ 2 Gitarren, 3 Kabel und die beste Musik der 50/60er Jahre ca. 22.30 Uhr Brillant-Feuerwerk der ARGE-Schausteller und der Stadt Hermeskeil + TCCENTER Shop HERMESKEIL Ruwer - 42 - Ausgabe 28/2013 Ist Heizöl dran - ruf beim Meyer an! 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Die Parkplätze in Hermeskeil stehen allen Besuchern kostenlos zur Verfügung. Der Hochwald Gewerbeverband freut sich auf Ihren Besuch! Ruwer - 43 - Ausgabe 28/2013 10.000 km Service bei unS! nach 2 Wochen koStenloSe nachSorgung! Glockenstraße 5 · 54290 Trier Tel. 06 51 / 7 50 97 · [email protected] reiner Apfel- RUWERER FELSENMÜHLE Obst- und Weinbau VIEZ in 5 ltr. Bag in Box n a t u r b e l a s s e n A . S T E I N B A C H 5 4 2 9 2 T R I E R - R U W E R Z U R R U W E R ER F E L S EN M Ü H L E ( 0 6 5 1- 5 33 3 8 Ruwer - 44 - Ausgabe 28/2013 n Par tner le a n io g e r e r h I k… auf einen Blic Handel | Handwerk | Dienstleistungen von A BIS Z >> A >> www.points-bungert.de KFZ-Meisterbetrieb Reifen | RädeR | Auto-SeRvice · tel. 0 65 88 / 15 75 Abdichtungssysteme mit gArAntie Fachbetrieb für Schimmelpilzsanierung Firma Horst Strater Schluss mit Schimmelpilz, nassen Wänden, feuchten Kellern. 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