Kammeltal_05 - Gemeinde Kammeltal
Transcription
Kammeltal_05 - Gemeinde Kammeltal
Nr. 5 Mittwoch, 29. Januar 2014 Amtliche Bekanntmachungen Aus dem Gemeinderat Bauleitplanungen in Ried und Goldbach Ein umfangreiches Arbeitsprogramm absolvierte der Gemeinderat in seiner Januarsitzung. Um einem örtlichen Unternehmer eine betriebliche Perspektive zu bieten, hat die Verwaltung die Einbeziehungssatzung Ried erarbeitet. Der Gemeinderat hatte sich nun mit den Einwendungen und Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Privatpersonen auseinanderzusetzen. Neben den Fragen des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes hat das Gremium sich auch mit der Verkehrserschließung und möglichen finanziellen Belastungen der anderen Anlieger beim Wegeunterhalt befasst. Nach sorgfältiger Abwägung der zum Teil widerstreitenden Interessen konnte die Satzung letztlich verabschiedet werden. Für einen Jugendtreff in Goldbach wird die Gemeinde am Scheibenbergweg ebenfalls eine Einbeziehungssatzung erlassen. An dieser Stelle soll für die Jugendlichen eine Begegnungsstätte gebaut werden. Die Goldbacher Jugend wird dazu in Kürze einen Verein gründen, der sich dann um den Bau und den Betrieb des künftigen Jugendtreffs kümmert. Änderungen am Bebauungsplan „Kammelauwald Behlingen“ Nachdem sich im Satzungstext des Bebauungsplans einige nicht ganz eindeutige Formulierungen hinsichtlich der Gemeinschaftshäuser finden, soll nun über eine klarstellende Satzungsänderung die Nutzung dieser ebenerdigen und eingeschossigen Gebäude z. B. mit Gast- oder Waschräumen zugelassen werden. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren erfolgen. Fortschreibung des Regionalplans Windkraft Intensive Diskussionen gab es im Gremium um die sogenannten Vorrangflächen für Windräder. Zwar sind für unser Gemeindegebiet keine Flächen vorgesehen, jedoch sollen östlich von Hammerstetten auf dem Gebiet der Stadt Burgau zwei Flächen ausgewiesen werden. Hierbei war einigen Gemeinderäten die Entfernung von 1,2 km zu gering und sie befürchteten Belästigungen für die Bevölkerung von Hammerstetten. Mehrheitlich hat sich der Gemeinderat jedoch entschieden, keine Einwendungen zu erheben, nachdem auch derzeit neue Abstandsregeln diskutiert werden. Bestätigung der Kommandanten der Feuerwehr Ettenbeuren Für die Amtszeit 2014 bis 2020 hat der Gemeinderat die beiden wiedergewählten Führungskräfte Helmut Untersehr (Kommandant) und Wilhelm Krautmann (Stellvertreter) bestätigt. Abschluss des Rechtsstreits um Erschließungsbeiträge Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mi Urteil vom 19.09.2013 die Rechtsauffassung der Gemeinde Kammeltal bestätigt, wonach es sich bei den Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde in der LudwigMaier-Straße in Behlingen um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage handelt. Insoweit blieb die Klage eines Grundstückseigentümers ohne Erfolg. Allerdings hat das Gericht eine andere Auffassung bezüglich der tatsächlichen bzw. möglichen Vollgeschosszahl bei zwei Grundstücken vertreten. Es kommt somit in Folge des Urteils geringfügig zu einer Umverteilung der Anliegerbeiträge unter den Beitragspflichtigen. Der Gemeindeanteil ändert sich dadurch nicht. Die Beschwerdefrist hierzu ist nun abgelaufen. Die Gemeinde wird daher in Kürze die Bescheide zur Abrechnung der Straße aufheben und gemäß den Vorgaben des Gerichts neu erlassen. Hinweis zu den Kommunalwahlen am 16.03.2014 Die Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters sowie des Gemeinderates kann an der Amtstafel vor dem Rathaus, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, eingesehen werden. Aus terminlichen Gründen (Redaktionsschluss) konnte die Bekanntmachung nicht fristgerecht im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie wurde daher rechtzeitig, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge (23.01.2014, 18.00 Uhr) an der Amtstafel vor dem Rathaus angeschlagen. Wiesner, Wahlleiter Der Wahlleiter der Gemeinde Kammeltal Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates am Sonntag, 16. März 2014 Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 04. Februar 2014 (40. Tag vor dem Wahltag) um 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kammeltal, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer-Nr. 107. Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und über die Zulässigkeit von Listenverbindungen (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes - GLKrWG). Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlich- Kammeltal - 2 - Nr. 5/14 keit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht. Kammeltal, 23.01.2014 Wiesner, Wahlleiter 163 162 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 161 9 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung Ried der Gemeinde Kammeltal Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Einbeziehungssatzung und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Kammeltal, 29.01.2014 Wiesner, 1. Bürgermeister Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung „Scheibenbergweg“, Goldbach. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in der Sitzung vom 21.01.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Scheibenbergweg“, Goldbach gefasst. Dadurch soll ein Teil des bisher zum Außenbereich gehörenden Flurstücks Nr. 178 Gemarkung Goldbach zum bebaubaren Innenbereich werden (§ 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch). Der Entwurf der Satzung mit Planzeichnung und Begründung liegt in der Zeit vom 06.02.2014 bis 06.03.2014 bei der Gemeindeverwaltung, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer-Nr. 107, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt. 7 180 N M = 1 : 1.000 5 160/5 12 Die Gemeinde Kammeltal hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.01.2014 die Einbeziehungssatzung Ried erlassen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung Ried in Kraft. Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Gemeindeverwaltung (Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zi. Nr. 107) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 181 178 164/7 177 d e Anmerkung: Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kammeltal, 29.01.2014 Wiesner, 1. Bürgermeister Klarstellung/Änderung der Bebauungsplansatzung „Baumhotel Kammelauwald Behlingen“ Der Gemeinderat Kammeltal hat in der Sitzung vom 21.01.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Baumhotel Kammelauwald Behlingen“ zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Klarstellung/Änderung der Bebauungsplansatzung dahingehend, dass die Zulässigkeit von Gebäuden im Planungsbereich neu beschrieben werden soll. Die entsprechende Regelung soll wie folgt lauten (Änderungen kursiv): 2. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs.2 und 3 BauNVO, § 10 Abs.4 BauNVO) Sondergebietsflächen Das von der Grenze des Bebauungsplanes umschlossene Gebiet wird als „Sondergebiet“ (SO) Ferienbaumhäuser und Walderlebnispfad gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 und § 10 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. In dem Sondergebiet sind Baumhotel-Gästehäuser sowie Gemeinschaftshäuser zulässig. Diese dürfen nur vorrübergehend genutzt werden. Eine Dauernutzung oder eine Nutzung als Wochenend-, Freizeit- und Erholungsgrundstück ist nicht zulässig. SO 1: Baumhotel - Gästehäuser Im Sondergebiet SO1 sind max. 9 nur auf Stelzen stehende Gästehäuser mit einer Grundfläche von jeweils maximal 30 qm zulässig, die der Unterbringung eines wechselnden Personenkreises (touristische Nutzung) dienen. Die Unterkante der auf Stelzen stehenden Gästehäuser muss mindestens 2,00 m über dem natürlichen Gelände liegen. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 7,50 m beschränkt. SO 2: Gemeinschaftshäuser/ Ver- und Entsorgungsflächen Max. zwei ebenerdige, eingeschossige Gemeinschaftshäuser (z.B. mit Gast- oder Waschräumen) sowie Nebenanlagen, die der Versorgung des Gebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Klärung und Ableitung von Abwasser dienen, sind nur im Sondergebiet SO 2 zulässig. Hier sind ebenfalls auf Stelzen stehende Gästehäuser zulässig. Kammeltal - 3 - Die Gesamtzahl der auf Stelzen stehenden Gästehäuser in SO1 und SO2 werden zusammen auf max. 9 Gästehäuser beschränkt. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs.3 Satz 1 BauGB). Dementsprechend ist auch weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe gemäß § 3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich. Die Satzung kann in der Zeit vom 31.01.2014 bis 17.02.2014 bei der Gemeindeverwaltung, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer-Nr. 107, eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Einwendungen allerdings nur noch zu den Änderungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt. Anmerkung: Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kammeltal, 29.01.2014 Wiesner, 1. Bürgermeister Verordnung des Landratsamtes Günzburg zur Änderung der Verordnung über das Wasserschutzgebiet Ettenbeuren in den Gemarkungen Ettenbeuren, Egenhofen und Unterrohr für die öffentliche Wasserversorgung Ettenbeuren Das Landratsamt Günzburg erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - letztmals geändert durch Gesetz vom 8. April 2013 (BGBl I S. 734) i. V. mit Art. 31 Abs. 2 und 63 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2012, folgende Nr. 5/14 Bereitschaftsdienste Regionaler ärztlicher Bereitschaftsdienst......... 01805/191212 Bundesweiter ärztlicher Bereitschaftsdienst................116 117 Notarzt und Rettungsdienst............................................... 112 Apothekendienst am Wochenende Samstag, 01.02.2014 St.-Martins-Apotheke, Hauptstr. 68, Jettingen-Scheppach Guntia-Apotheke, Wasserburger Weg 8, Günzburg Sonntag, 02.02.2014 Stadt-Apotheke, Stadtstr. 17, Burgau Marien-Apotheke, Bahnhofstr. 22, Neuburg/Kammel Stadt-Apotheke, Günzburger Str. 3, Leipheim Flexibus/Rufbus............................................. 08282/9902100 Fahrpläne ................................................... www.vvm-online.de Wasserversorgung (Rohrbrüche u.a.) Oberes Kammeltal (Herr Schmid).......................0172 7358553 .......................................................................od. 08283/2002 Unterrohr (Herr Weißmann)............................... 0171 4590 243 Unteres Kammeltal und Ettenbeuren Herr Koop............................................................0173 3732757 Herr Brust........................................................0160 90 370193 Kanalisation Herr Holl............................................................0151 15666135 Herr Eberle..........................................................0172 8302178 Straßenbeleuchtung.......................................08223/4006-12 Wertstoffhof Ettenbeuren: Freitags.........von 14.00 - 17.00 Uhr Verordnung: §1 Änderung der Verordnung vom 20. April 1994 § 3 Abs. 1 Ziffern 1.1 und 1.2 der Verordnung des Landratsamtes Günzburg vom 20. April 1994 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 16 vom 22. April 1994) erhält folgende neue Fassung: im Fassungsber eich entspricht Zone 1.1 1.2 Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrate aus Biogasanlagen und Festmistkompost I in der engeren Schutzzone II v e r b o t e n Düngen mit sonstigen organischen und mineralischen Stickstoffdüngern (ohne Nr. 1.3) verboten in der weiteren Schutzzone III nur zulässig wie bei Nr. 1.2 nur zulässig, wenn die Stickstoffdüngung in zeit- und bedarfsgerechten Gaben erfolgt, insbesondere nicht - auf abgeernteten Flächen ohne unmittelbar folgenden Zwischen- oder Hauptfruchtanbau - auf Grünland vom 01.11. bis 15.02. (ausgenommen Festmist in Zone III) - auf Ackerland vom 01.10. bis 15.02 (ausgenommen Festmist in Zone III) - auf Ackerland bei Anbau von Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Kleegras und Winterraps vom 15.10. bis 15.02. (ausgenommen Festmist in Zone III) - auf Brachland §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Günzburg in Kraft. Günzburg, den 30. Dezember 2013 Hafner, Landrat Komposthof Blaschke, Nusslacherhof Dezember, Januar, Februar Mittwoch...................................................... 14.00 - 16.00 Uhr Freitag................................................................. geschlossen Samstag....................................................... 10.00 - 12.00 Uhr Müllabfuhr/Sperrmüll..................................... 08221/95-456 Rathaus Kammeltal....................................... 08223 / 4006-0 Öffnungszeiten: Mo- Fr ............................8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich Di................. 16.00 - 18.00 Uhr Termine mit Bgm. Wiesner sind auch am Wochenende möglich. Bürgermeister Wiesner............................... 08223 / 4006-13 Handy............................................................. 0160 44 4006 1 privat................................................................ 08282 / 2794 E-Mail........................................... [email protected] Geschäftsleitung / Kämmerei Herr Kiermasz ..............................................08223 / 4006-14 Kasse Herr Illinger...................................................08223 / 4006-19 Gebühren/Steuern/Abfall Fr. Merz.........................................................08223 / 4006-18 Rechnungswesen Frau Seitz......................................................08223 / 4006-16 Melde- u. Passamt/Renten Fr. Thomma/Fr. Hansen................................08223 / 4006-17 Standesamt/Friedhofswesen Fr. Spahn......................................................08223 / 4006-12 Bauamt Fr. Essenwanger . .......................................... 08223/ 4006-11 Kammeltal - 4 - Kindergartennachrichten Kneipp-Kindergarten Wettenhausen Der Elternbeirat des Kneipp-Kindergartens Wettenhausen veranstaltet in diesem Jahr erstmals einen Kinderfaschingsball. Dazu möchten wir alle großen und kleinen Faschingsnarren am Sonntag, 23.02.2014 von 14:00-17:00 Uhr recht herzlich in die Mehrzweckhalle nach Wettenhausen einladen. Durch Attraktionen wie der Auftritt der Kindergarde und TeenieShowtanzgruppe Dürrlaria und dem allseits bekannten Ballonkünstler Tobias von Deisner, sowie Musik von DJ Thorsten und Marcus ist ein kurzweiliger und unterhaltsamer Nachmittag garantiert. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auf euer Kommen freut sich der Elternbeirat des Kneipp-Kindergartens Wettenhausen Kirchliche Nachrichten Pfarreiengemeinschaft Kammeltal Sie erreichen H. H. Pfarrer Dr. Jacob Nangelimalil, Leiter der Pfarreiengemeinschaft Kammeltal, über das Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Wettenhausen unter Tel. Nr. 08223/2116, Fax-Nr. 08223/967060 (Büro) In dringenden Fällen erreichen Sie Herrn Pfr. Dr. Nangelimalil unter Tel. Nr. 08223/9673021 e-Mail: [email protected] Öffnungszeiten im Pfarrbüro: Montag .........................................................................geschlossen Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils . ........................................ von 08.00 - 11.00 Uhr Donnerstag ..................................................... von 14.00 - 16.00 Uhr Gottesdienst-Ordnung Behlingen/Ried in der Woche vom 01.02. bis 09.02.2014 Sa. 01.02.14 18.00 Behl: Vorabendmesse mit Kerzenweihe und Blasiussegen JM Karl und Maria Schuster und Elisabeth und Stefanie Jahn So. 02.02.14 Darstellung des Herrn - Lichtmess Di. 04.02.14 18.00 Ried: Abendmesse 30iger Anna Vorreiter Mi. 05.02.14 20.00 Frauengesprächskreis im Pfarrhof Behlingen Fr. 07.02.14 KRANKENKOMMUNION So. 09.02.14 10.00 Behl: Sonntags-Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder 30iger Klara Greiner 30iger Gottfried Stepani JM Alois Seitz JM Viktoria Strauß JM Julie und Josef Baumeister und Geschwister Kollekte: für die Belange der Pfarrkirche 11.15 Ried: Tauffeier Linda Traxler Gottesdienst-Ordnung Ettenbeuren in der Woche vom 02.02. bis 09.02.2014 So. 02.02.14 Darstellung des Herrn - Lichtmess 10.00 Sonntags-Gottesdienst mit Kerzenweihe und Blasiussegen HM Johann, Kreszenz und Maria Betz Nr. 5/14 Do. 06.02.14 Fr. 07.02.14 So. 09.02.14 18.00 08.30 JM Veronika Veitz JM Josef Weissenseel HM Bruno Brenner HM Anna und Josef Paulheim Unterrohr: Abendmesse HM Eltern Brutscher KRANKENKOMMUNION Sonntags-Gottesdienst JM Margaretha, Maria und Franz Vogawitz HM Maria Will HM Franz und Anna Bestler Gottesdienst-Ordnung Wettenhausen-Hammerstetten in der Woche 01.02. bis 09.02.2014 Sa. 01.02.14 16.00 Wett: Rosenkranz So. 02.02.14 Darstellung des Herrn - Lichtmess 08.30 Wett: Pfarrgottesdienst mit Kerzenweihe und Blasiussegen Kollekte: für die Kirchenheizung Di. 04.02.14 10.00 Wett: Eltern-Kind-Gruppe 11.30 Wett: Kloster-HM Mi. 05.02.14 17.30 Wett: Rosenkranz 18.00 Wett: Abendmesse (Klosterkapelle) HM Josef Mändle Stiftmesse Elisabeth Krumm jun. JM Walter Langer 18.00 Ham: Wort-Gottes-Feier Do. 06.02.13 16.00 Wett: Rosenkranz für geistliche Berufe Fr. 07.02.14 KRANKENKOMMUNION 18.00 Wett: Kloster-HM Sa. 08.02.14 18.00 Wett: Vorabendmesse HM Katharina Palfalusi und Angehörige JM Michael Kiehbacher JM Erwin Müller JM Rosemarie Fendt JM Rosalia Kugelmann HM verstorbene Angehörige Besinnungstag für Frauen: am Montag, den 3. Februar 2014 im Gasthaus Sonne in Röfingen. Beginn 9.15 Uhr. Zum Thema: „Heute an Gott glauben“ Durch den Tag führt uns dieses Jahr H. H. Pfr. Wohlgschaft, Klinikseelsorger aus Günzburg. Durch Pausen mit gemeinsamem Mittagstisch, Kaffee u. Kuchen werden wir einen kurzweiligen Tag erleben. Um 16.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Blasiussegen in der Pfarrkirche Röfingen. Es sind alle recht herzlich eingeladen, außerdem ist keine Anmeldung erforderlich. In der Hoffnung auf nette Begegnungen freut sich die Kath. Landvolkgemeinschaft des Dekanat Günzburg. Evangelische Kirchengemeinde Das evangelische Pfarramt Ichenhausen ist auch zuständig für die evangelische Religionsangehörigen in der Gemeinde Kammeltal (außer Ortsteil Hammerstetten). Sie erreichen Herrn Pfarrer Marcus Reichel über das evang. Pfarramt in Ichenhausen, Günzburger Str. 64, Tel. 08223/4638, Fax: 08223/409701, E-mail: [email protected] Kammeltal - 5 - Für die Evangelischen in Hammerstetten ist die Evangelisch-Lutherische Christuskirche in Burgau zuständig. Sie erreichen das Evangelische Pfarramt in Burgau, Landrichter-von-Brück-Str. 2, unter Tel: 08222/2590; Fax: 08222/90227; E-Mail: pfarramt.burgau@ elkb.de Gottesdienste finden sonntags um 10 Uhr in der Christuskirche statt. Über das Gemeindeleben informieren Sie der Evangelische Gemeindebote und die Kirchlichen Nachrichten in der Günzburger Zeitung. Evangelische Gottesdienstordnung Ichenhausen Samstag, 01.02.2014 09.00 Uhr Konfirmandenseminar im evangelischen Gemeindehaus zum Thema: „Glaubensbekenntnis, Konfessionen & Hoffnung“ Sonntag, 02.02.2014 09.00 Uhr Gottesdienst in Fachklinik (Pfr. Dr. Klaus Roeber, Gossnermission) 10.00 Uhr Hauptgottesdienst in St. Peter und Paul Kirche mit Abendmahl (Pfr. Dr. Klaus Roeber, Gossnermission) Mittwoch, 05.02.2014 09.30 Uhr Mutter- und Kind-Gruppe 19.00 Uhr Vorbereitungstreffen Kinderbibeltage im Heinrich-Sinz-Haus 20.00 Uhr Hauskreis Vorankündigung: Am Donnerstag, den 06.02.2014 findet um 19.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus ein Vortrag von Herrn Dr. Klaus Roeber aus Berlin, Kurator der Gossner Mission, über Johannes E. Gossner statt. Herr J. E. Gossner stammte aus unserer Heimat und wurde zum Begründer der weltweit tätigen Mission. Der Atem der Geschichte wird uns in diesem Vortrag berühren und kann uns öffnen für eine gemeinsame Zukunft durch den belebenden Geist, der durch ihn wirkte. Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten. Nr. 5/14 4. Protokollverlesung der Jahreshauptversammlung 2013 5. Kassenbericht 6. Kassenprüfbericht und Entlastung der Vorstandschaft 7. Grußworte 8. Verwendung des Jagdpachtschillings 9. Bericht der Jagdpächter 10. Neuverpachtung 11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen herzlich eingeladen. Hermann Thomma, Jagdvorsteher Musikverein Ettenbeuren e.V. Wir sagen allen Bewohnern von Ettenbeuren, Reifertsweiler, Unterrohr und Egenhofen ein herzliches „Dankeschön“ für die Geldspenden und Verpflegungen am Silvestertag anlässlich unserer musikalischen Grüße zum Jahreswechsel! Soweit wir keine persönlichen Glückwünsche überbringen konnten, wünschen wir nachträglich ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2014 und hoffen auf weitere Verbundenheit zur örtlichen Blasmusik! Wenn der Beitritt in unseren Musikverein gewünscht wird oder wenn Kinder ein Blasmusikinstrument erlernen möchten, bitten wir um Meldung unter Tel. 1609 oder 4549)! Unseren traditionellen KINDERBALL veranstalten wir heuer am Sonntag, dem 9 Februar um 14:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wettenhausen. Dazu laden wir alle Kinder aus dem gesamten Kammeltal und Umgebung mit ihren Eltern, Verwandten und Bekannten recht herzlich ein! Auf die Kinder warten wieder lustige Spiele und Teilnahmepreise sowie Auftritte von Faschingsgarden! Die Vorstandschaft Sportverein Ettenbeuren Johannes E. Gossner Ein aufgeweckter Christ im erwachenden Europa Wie in der Presse berichtet, wurde in Hausen eine Gedenktafel zu Ehren des Missionsbegründers Johannes Evangelista Gossner (1773-1858) eingeweiht. Dieser stammte aus unserer Heimat und wurde zum Begründer der weltweit tätigen Gossner-Mission. Was bewegte Gossner im 19. Jahrhundert - und - wer bewegt die ökumenische Weltmission im 21. Jahrhundert? Ist es noch der Prediger, Provokateur, Pfarrer, Prophet - wie er uns in der Gestalt von J.E. Gossner begegnet? Der Atem der Geschichte wird uns in diesem Vortrag berühren und kann uns öffnen für eine gemeinsame Zukunft durch den belebenden Geist, der durch ihn wirkte. Am 6. Februar um 19 Uhr wird Herr Dr. Klaus Roeber aus Berlin, der Kurator der Gossner Mission, im evangelischen Gemeindehaus Ichenhausen einen Vortrag über Lebensweg und Lebensleistung des Missionsbegründers halten. Der Referent Dr. Klaus Roeber aus Berlin, wird am 2. und 9. Februar 2014 die Gottesdienste um 10Uhr in der evangelischen St.-Peterund-Paul-Kirche halten. Vereine und Verbände Jagdgenossenschaft Ettenbeuren links der Kammel, Unterrohr und Reifertsweiler Am Freitag, den 07.02.2014, findet im Rittersaal in Ettenbeuren um 20.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers Vorankündigung Faschingsball am 22.02.2014 Der SV Ettenbeuren lädt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zum diesjährigen Sportlerball am 22.02.2014 ins Gasthaus „Schweimeier“ ein. Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr Unter dem Motto „Der SVE in Lack und Leder“ wird die Showband „Schwarzbachtaler“ wieder für reichlich Tanz und Stimmung sorgen. Als besonderes Highlight steht traditionell der Auftritt des SVEMännerballetts auf dem Programm. Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft des SVE. Kinderturnen Die Kinderturngruppe „Spiel und Spaß“ in Wettenhausen im Alter von 7 bis 12 Jahren sucht eine weitere Gruppenleiterin. Sie würde ihre Übungsstunden in einem 4-wöchigen Turnus abhalten. Wir freuen uns auch über weitere Kinder, die gerne Spaß und Freude an Gymnastik und Spiele haben. Neuzugänge in unseren Kinderturngruppen sind jederzeit willkommen. Weitere Auskunft erteilt gerne Frau Thomma, 08223/4971. SV Kleinbeuren e.V. Ski-Ausflug nach Ischgl Am Samstag, 15. Februar 2014 veranstaltet der SV Kleinbeuren einen Ski-Ausflug nach Ischgl (Österreich). Abfahrt: 05.30 Uhr Grundschule Wettenhausen Rückfahrt: 20.00 Uhr. Alle Ski-Begeisterten können sich bei Daniel Thanner Tel. 01721011810 oder [email protected] anmelden. Er steht auch für weitere Informationen zur Verfügung. Kammeltal - 6 - Hüttenteam Ettenbeuren Das Hüttenteam Ettenbeuren e.V. lädt zu unserer diesjährigen Faschingswagenpräsentation am Freitag, den 31. Januar 2014 um 16:30 Uhr an der Gemeinde Halle ein. Hier können Sie bestaunen, was die Jugendlichen unter dem Motto „Wild Wild West“ auf die Beine gestellt haben. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Hierzu möchten wir alle Kinder und Faschingsfreunde recht herzlich einladen. Auf zahlreichen Besuch und ein gemütliches Beisammensein freut sich das Hüttenteam Ettenbeuren. Remmele Patrick, Schriftführer Soldaten- und Kameradschaftsverein Behlingen-Ried Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 5. Februar 2014, 20:00 Uhr im Gasthaus Seitz in Ried. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Protokoll der letzten Jahresversammlung 4. Bericht des 1. Vorstandes 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 7. Grußworte 8. Film von der Fahnenweihe 2013 in Waldheim 9. Wünsche und Anträge Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder des Vereins, Soldaten und Reservisten recht herzlich eingeladen. 1. Vorstand Josef Miller BUND-Naturschutz Kammeltal Der Bund-Naturschutz Kammeltal lädt zu weiteren Vorträgen ein: - Am 13. Februar um 20 Uhr: „Vom Wesen der Pflanzen“. Hierin wird uns Christa Jasinski uraltes Wissen aus der Signaturenlehre der Pflanzen vermitteln. - Am 13. März um 20 Uhr geht es um „Effektive Mikroorganismen“ (EM). Manfred Epp, Geschäftsführer des EM-Technologiezentrums Bayern, wird uns über die kleinen Helfer für Haushalt, Garten und Landwirtschaft informieren! - Am 10. April um 20 Uhr heißt das Thema: „Ernährung und Bewußtsein“. Wie das zusammenhängt, wird uns der Diätist Johannes Kingma erklären! - Am 8. Mai um 18 Uhr wird die Jahreshauptversammlung des Bund Naturschutz Kammeltal sein. Herzlich willkommen! - Anschließend gibt es um 20 Uhr einen praktischen Vortrag von Lore Krimbacher: „Meine Hände brauchen eine Salbe“, in dem wir lernen, eine Salbe selbst herzustellen! - Am 12. Juni heißt das Thema „Disclosher“. Robert Stein, ein freier Journalist, berichtet darin, wie die Erde von außerirdischen Lebensformen geprägt wird. Alle Vorträge finden statt im Saal des „Café Original“ in Wettenhausen. VHS Kammeltal G133 Kammeltal AOK In Zusammenarbeit mit der AOK Günzburg In Bewegung bleiben, die neue Rückenschule - Wirbelsäulengymnastik Nr. 5/14 In der neuen Rückenschule werden Sie in Theorie und Praxis rückengerechte Verhaltensweisen erlernen, die Ihren Alltag erleichtern und somit Rückenleiden effektiv vorbeugen. Gezielte Gymnastik, ein sanftes Muskelaufbautraining zur Verbesserung der Körperhaltung, Übungen zur Sturzprophylaxe sowie verschiedene Entspannungsmethoden werden Ihr Wohlbefinden steigern. Spaß an der Bewegung mit Gleichgesinnten, Schmerzlinderung sowie die Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit sind nur einige positive Elemente. Die neue Rückenschule ist eine Auseinandersetzung mit sich selbst, dem Körper, dem Geist und dem Gefühl, welches notwendig ist, um alte Gewohnheiten zu verändern und neue Wege zu gehen. Seien Sie neugierig. Mitzubringen: Isomatte, dicke Socken Brigitte Trabert, Mag. Sportwisssenschaften, Rückenschullehrerin 10 Abende, 12.02.2014 - 07.05.2014 Mittwoch, wöchentlich, 17:00 - 18:00 Uhr Kammeltal, Gymnastikhalle Grundschule Wettenhausen, Schulstraße 5 Kursgebühr 80,00 Euro Kleingruppe Anmeldungen bei der VHS Günzburg, Tel. 08221/36860 oder unter www.vhs-guenzburg.de