Kammeltal_05 - Gemeinde Kammeltal

Transcription

Kammeltal_05 - Gemeinde Kammeltal
Nr. 5
Mittwoch, 29. Januar 2014
Amtliche Bekanntmachungen
Aus dem Gemeinderat
Bauleitplanungen in Ried und Goldbach
Ein umfangreiches Arbeitsprogramm absolvierte der Gemeinderat
in seiner Januarsitzung. Um einem örtlichen Unternehmer eine betriebliche Perspektive zu bieten, hat die Verwaltung die Einbeziehungssatzung Ried erarbeitet. Der Gemeinderat hatte sich nun mit
den Einwendungen und Stellungnahmen der beteiligten Behörden
und Privatpersonen auseinanderzusetzen. Neben den Fragen des
Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes hat das Gremium sich
auch mit der Verkehrserschließung und möglichen finanziellen Belastungen der anderen Anlieger beim Wegeunterhalt befasst. Nach
sorgfältiger Abwägung der zum Teil widerstreitenden Interessen
konnte die Satzung letztlich verabschiedet werden.
Für einen Jugendtreff in Goldbach wird die Gemeinde am Scheibenbergweg ebenfalls eine Einbeziehungssatzung erlassen. An dieser
Stelle soll für die Jugendlichen eine Begegnungsstätte gebaut werden. Die Goldbacher Jugend wird dazu in Kürze einen Verein gründen, der sich dann um den Bau und den Betrieb des künftigen Jugendtreffs kümmert.
Änderungen am Bebauungsplan
„Kammelauwald Behlingen“
Nachdem sich im Satzungstext des Bebauungsplans einige nicht
ganz eindeutige Formulierungen hinsichtlich der Gemeinschaftshäuser finden, soll nun über eine klarstellende Satzungsänderung
die Nutzung dieser ebenerdigen und eingeschossigen Gebäude z.
B. mit Gast- oder Waschräumen zugelassen werden. Die Änderung
soll im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Fortschreibung des Regionalplans Windkraft
Intensive Diskussionen gab es im Gremium um die sogenannten
Vorrangflächen für Windräder. Zwar sind für unser Gemeindegebiet keine Flächen vorgesehen, jedoch sollen östlich von Hammerstetten auf dem Gebiet der Stadt Burgau zwei Flächen ausgewiesen
werden. Hierbei war einigen Gemeinderäten die Entfernung von 1,2
km zu gering und sie befürchteten Belästigungen für die Bevölkerung von Hammerstetten. Mehrheitlich hat sich der Gemeinderat
jedoch entschieden, keine Einwendungen zu erheben, nachdem
auch derzeit neue Abstandsregeln diskutiert werden.
Bestätigung der Kommandanten
der Feuerwehr Ettenbeuren
Für die Amtszeit 2014 bis 2020 hat der Gemeinderat die beiden
wiedergewählten Führungskräfte Helmut Untersehr (Kommandant)
und Wilhelm Krautmann (Stellvertreter) bestätigt.
Abschluss des Rechtsstreits um Erschließungsbeiträge
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mi Urteil vom 19.09.2013 die
Rechtsauffassung der Gemeinde Kammeltal bestätigt, wonach es
sich bei den Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde in der LudwigMaier-Straße in Behlingen um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage handelt. Insoweit blieb die Klage eines Grundstückseigentümers ohne Erfolg.
Allerdings hat das Gericht eine andere Auffassung bezüglich der
tatsächlichen bzw. möglichen Vollgeschosszahl bei zwei Grundstücken vertreten. Es kommt somit in Folge des Urteils geringfügig zu
einer Umverteilung der Anliegerbeiträge unter den Beitragspflichtigen. Der Gemeindeanteil ändert sich dadurch nicht.
Die Beschwerdefrist hierzu ist nun abgelaufen. Die Gemeinde wird
daher in Kürze die Bescheide zur Abrechnung der Straße aufheben
und gemäß den Vorgaben des Gerichts neu erlassen.
Hinweis zu den Kommunalwahlen am 16.03.2014
Die Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die
Wahl des ersten Bürgermeisters sowie des Gemeinderates kann
an der Amtstafel vor dem Rathaus, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, eingesehen werden. Aus terminlichen Gründen (Redaktionsschluss) konnte die Bekanntmachung nicht fristgerecht im
Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie wurde daher rechtzeitig, nach
Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge (23.01.2014,
18.00 Uhr) an der Amtstafel vor dem Rathaus angeschlagen.
Wiesner, Wahlleiter
Der Wahlleiter der Gemeinde Kammeltal
Bekanntmachung der Sitzung
des Wahlausschusses
zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des
Gemeinderates
am Sonntag, 16. März 2014
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag,
04. Februar 2014 (40. Tag vor dem Wahltag) um 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kammeltal, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer-Nr. 107.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit
der eingereichten Wahlvorschläge und über die Zulässigkeit von
Listenverbindungen (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes - GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet
er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlich-
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keit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden,
werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für
die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Kammeltal, 23.01.2014
Wiesner, Wahlleiter
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung Ried der Gemeinde Kammeltal
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Einbeziehungssatzung und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Kammeltal, 29.01.2014
Wiesner, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
für die Einbeziehungssatzung „Scheibenbergweg“, Goldbach. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in der Sitzung vom
21.01.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Scheibenbergweg“, Goldbach gefasst. Dadurch soll
ein Teil des bisher zum Außenbereich gehörenden Flurstücks Nr.
178 Gemarkung Goldbach zum bebaubaren Innenbereich werden (§
34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch).
Der Entwurf der Satzung mit Planzeichnung und Begründung liegt
in der Zeit vom 06.02.2014 bis 06.03.2014 bei der Gemeindeverwaltung, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer-Nr. 107, zur
öffentlichen Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bleiben bei Beschlussfassung über
die Satzung unberücksichtigt.
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N
M = 1 : 1.000
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12
Die Gemeinde Kammeltal hat mit Beschluss des Gemeinderates
vom 21.01.2014 die Einbeziehungssatzung Ried erlassen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung Ried in Kraft.
Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit Begründung sowie
die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Gemeindeverwaltung (Burgauer Str. 12,
89358 Kammeltal, Zi. Nr. 107) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
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d
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Anmerkung:
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kammeltal, 29.01.2014
Wiesner, 1. Bürgermeister
Klarstellung/Änderung der Bebauungsplansatzung „Baumhotel Kammelauwald Behlingen“
Der Gemeinderat Kammeltal hat in der Sitzung vom 21.01.2014
beschlossen, den Bebauungsplan „Baumhotel Kammelauwald
Behlingen“ zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Klarstellung/Änderung der Bebauungsplansatzung dahingehend, dass die
Zulässigkeit von Gebäuden im Planungsbereich neu beschrieben
werden soll. Die entsprechende Regelung soll wie folgt lauten (Änderungen kursiv):
2. ART DER BAULICHEN NUTZUNG
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs.2 und 3 BauNVO, § 10 Abs.4 BauNVO)
Sondergebietsflächen
Das von der Grenze des Bebauungsplanes umschlossene Gebiet
wird als „Sondergebiet“ (SO) Ferienbaumhäuser und Walderlebnispfad gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 und § 10 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
In dem Sondergebiet sind Baumhotel-Gästehäuser sowie Gemeinschaftshäuser zulässig. Diese dürfen nur vorrübergehend genutzt
werden. Eine Dauernutzung oder eine Nutzung als Wochenend-,
Freizeit- und Erholungsgrundstück ist nicht zulässig.
SO 1: Baumhotel - Gästehäuser
Im Sondergebiet SO1 sind max. 9 nur auf Stelzen stehende Gästehäuser mit einer Grundfläche von jeweils maximal 30 qm zulässig,
die der Unterbringung eines wechselnden Personenkreises (touristische Nutzung) dienen. Die Unterkante der auf Stelzen stehenden
Gästehäuser muss mindestens 2,00 m über dem natürlichen Gelände liegen. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 7,50 m beschränkt.
SO 2: Gemeinschaftshäuser/ Ver- und Entsorgungsflächen
Max. zwei ebenerdige, eingeschossige Gemeinschaftshäuser
(z.B. mit Gast- oder Waschräumen) sowie Nebenanlagen, die der
Versorgung des Gebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser
sowie zur Klärung und Ableitung von Abwasser dienen, sind nur im
Sondergebiet SO 2 zulässig. Hier sind ebenfalls auf Stelzen stehende Gästehäuser zulässig.
Kammeltal
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Die Gesamtzahl der auf Stelzen stehenden Gästehäuser in SO1 und
SO2 werden zusammen auf max. 9 Gästehäuser beschränkt.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB statt (§ 13 Abs.3 Satz 1 BauGB). Dementsprechend ist auch
weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe gemäß
§ 3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich. Die Satzung kann in der Zeit
vom 31.01.2014 bis 17.02.2014 bei der Gemeindeverwaltung, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer-Nr. 107, eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Einwendungen
allerdings nur noch zu den Änderungen vorgebracht werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt. Anmerkung: Es wird
ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kammeltal, 29.01.2014
Wiesner, 1. Bürgermeister
Verordnung
des Landratsamtes Günzburg zur Änderung der Verordnung über
das Wasserschutzgebiet Ettenbeuren in den Gemarkungen Ettenbeuren, Egenhofen und Unterrohr für die öffentliche Wasserversorgung Ettenbeuren
Das Landratsamt Günzburg erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1,
Abs. 2 und § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - letztmals
geändert durch Gesetz vom 8. April 2013 (BGBl I S. 734) i. V. mit
Art. 31 Abs. 2 und 63 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. d. F.
der Bekanntmachung vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2012, folgende
Nr. 5/14
Bereitschaftsdienste
Regionaler ärztlicher Bereitschaftsdienst......... 01805/191212
Bundesweiter ärztlicher Bereitschaftsdienst................116 117
Notarzt und Rettungsdienst............................................... 112
Apothekendienst am Wochenende
Samstag, 01.02.2014
St.-Martins-Apotheke, Hauptstr. 68, Jettingen-Scheppach
Guntia-Apotheke, Wasserburger Weg 8, Günzburg
Sonntag, 02.02.2014
Stadt-Apotheke, Stadtstr. 17, Burgau
Marien-Apotheke, Bahnhofstr. 22, Neuburg/Kammel
Stadt-Apotheke, Günzburger Str. 3, Leipheim
Flexibus/Rufbus............................................. 08282/9902100
Fahrpläne ................................................... www.vvm-online.de
Wasserversorgung (Rohrbrüche u.a.)
Oberes Kammeltal (Herr Schmid).......................0172 7358553
.......................................................................od. 08283/2002
Unterrohr (Herr Weißmann)............................... 0171 4590 243
Unteres Kammeltal und Ettenbeuren
Herr Koop............................................................0173 3732757
Herr Brust........................................................0160 90 370193
Kanalisation
Herr Holl............................................................0151 15666135
Herr Eberle..........................................................0172 8302178
Straßenbeleuchtung.......................................08223/4006-12
Wertstoffhof Ettenbeuren: Freitags.........von 14.00 - 17.00 Uhr
Verordnung:
§1
Änderung der Verordnung vom 20. April 1994
§ 3 Abs. 1 Ziffern 1.1 und 1.2 der Verordnung des Landratsamtes
Günzburg vom 20. April 1994 (veröffentlicht im Amtsblatt für den
Landkreis Günzburg Nr. 16 vom 22. April 1994) erhält folgende
neue Fassung:
im
Fassungsber
eich
entspricht Zone
1.1
1.2
Düngen mit Gülle,
Jauche, Festmist,
Gärsubstrate aus
Biogasanlagen und
Festmistkompost
I
in der
engeren
Schutzzone
II
v e r b o t e n
Düngen mit sonstigen
organischen und
mineralischen
Stickstoffdüngern (ohne
Nr. 1.3)
verboten
in der weiteren Schutzzone
III
nur zulässig wie bei Nr.
1.2
nur zulässig, wenn die Stickstoffdüngung
in zeit- und bedarfsgerechten Gaben
erfolgt, insbesondere nicht
- auf abgeernteten Flächen ohne
unmittelbar folgenden Zwischen- oder
Hauptfruchtanbau
- auf Grünland vom 01.11. bis 15.02.
(ausgenommen Festmist in Zone III)
- auf Ackerland vom 01.10. bis 15.02
(ausgenommen Festmist in Zone III)
- auf Ackerland bei Anbau von
Wintergerste, Winterroggen, Triticale,
Kleegras und Winterraps vom 15.10.
bis 15.02. (ausgenommen Festmist in
Zone III)
- auf Brachland
§2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Günzburg in Kraft.
Günzburg, den 30. Dezember 2013
Hafner, Landrat
Komposthof Blaschke, Nusslacherhof
Dezember, Januar, Februar
Mittwoch...................................................... 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag................................................................. geschlossen
Samstag....................................................... 10.00 - 12.00 Uhr
Müllabfuhr/Sperrmüll..................................... 08221/95-456
Rathaus Kammeltal....................................... 08223 / 4006-0
Öffnungszeiten: Mo- Fr ............................8.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich Di................. 16.00 - 18.00 Uhr
Termine mit Bgm. Wiesner sind auch am Wochenende möglich.
Bürgermeister Wiesner............................... 08223 / 4006-13
Handy............................................................. 0160 44 4006 1
privat................................................................ 08282 / 2794
E-Mail........................................... [email protected]
Geschäftsleitung / Kämmerei
Herr Kiermasz ..............................................08223 / 4006-14
Kasse
Herr Illinger...................................................08223 / 4006-19
Gebühren/Steuern/Abfall
Fr. Merz.........................................................08223 / 4006-18
Rechnungswesen
Frau Seitz......................................................08223 / 4006-16
Melde- u. Passamt/Renten
Fr. Thomma/Fr. Hansen................................08223 / 4006-17
Standesamt/Friedhofswesen
Fr. Spahn......................................................08223 / 4006-12
Bauamt
Fr. Essenwanger . .......................................... 08223/ 4006-11
Kammeltal
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Kindergartennachrichten
Kneipp-Kindergarten Wettenhausen
Der Elternbeirat des Kneipp-Kindergartens Wettenhausen veranstaltet in diesem Jahr erstmals einen Kinderfaschingsball. Dazu
möchten wir alle großen und kleinen Faschingsnarren am Sonntag,
23.02.2014 von 14:00-17:00 Uhr recht herzlich in die Mehrzweckhalle nach Wettenhausen einladen.
Durch Attraktionen wie der Auftritt der Kindergarde und TeenieShowtanzgruppe Dürrlaria und dem allseits bekannten Ballonkünstler Tobias von Deisner, sowie Musik von DJ Thorsten und Marcus ist ein kurzweiliger und unterhaltsamer Nachmittag garantiert.
Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Auf euer Kommen freut sich der Elternbeirat des Kneipp-Kindergartens Wettenhausen
Kirchliche Nachrichten
Pfarreiengemeinschaft Kammeltal
Sie erreichen H. H. Pfarrer Dr. Jacob Nangelimalil, Leiter der Pfarreiengemeinschaft Kammeltal, über das Kath. Pfarramt Mariä
Himmelfahrt Wettenhausen unter Tel. Nr. 08223/2116, Fax-Nr.
08223/967060 (Büro)
In dringenden Fällen erreichen Sie Herrn Pfr. Dr. Nangelimalil unter
Tel. Nr. 08223/9673021
e-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten im Pfarrbüro:
Montag .........................................................................geschlossen
Dienstag, Mittwoch
und Freitag jeweils . ........................................ von 08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag ..................................................... von 14.00 - 16.00 Uhr
Gottesdienst-Ordnung Behlingen/Ried
in der Woche vom 01.02. bis 09.02.2014
Sa. 01.02.14
18.00
Behl: Vorabendmesse
mit Kerzenweihe und Blasiussegen
JM Karl und Maria Schuster und
Elisabeth und Stefanie Jahn
So. 02.02.14 Darstellung des Herrn - Lichtmess
Di. 04.02.14
18.00 Ried: Abendmesse
30iger Anna Vorreiter
Mi. 05.02.14
20.00 Frauengesprächskreis im Pfarrhof
Behlingen
Fr. 07.02.14
KRANKENKOMMUNION
So. 09.02.14
10.00 Behl: Sonntags-Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder
30iger Klara Greiner
30iger Gottfried Stepani
JM Alois Seitz
JM Viktoria Strauß
JM Julie und Josef Baumeister und Geschwister
Kollekte: für die Belange der Pfarrkirche
11.15
Ried: Tauffeier Linda Traxler
Gottesdienst-Ordnung Ettenbeuren
in der Woche vom 02.02. bis 09.02.2014
So. 02.02.14
Darstellung des Herrn - Lichtmess
10.00 Sonntags-Gottesdienst mit Kerzenweihe
und Blasiussegen
HM Johann, Kreszenz und Maria Betz
Nr. 5/14
Do. 06.02.14
Fr. 07.02.14
So. 09.02.14
18.00
08.30
JM Veronika Veitz
JM Josef Weissenseel
HM Bruno Brenner
HM Anna und Josef Paulheim
Unterrohr: Abendmesse
HM Eltern Brutscher
KRANKENKOMMUNION
Sonntags-Gottesdienst
JM Margaretha, Maria und Franz Vogawitz
HM Maria Will
HM Franz und Anna Bestler
Gottesdienst-Ordnung
Wettenhausen-Hammerstetten
in der Woche 01.02. bis 09.02.2014
Sa. 01.02.14
16.00 Wett: Rosenkranz
So. 02.02.14
Darstellung des Herrn - Lichtmess
08.30 Wett: Pfarrgottesdienst mit Kerzenweihe
und Blasiussegen
Kollekte: für die Kirchenheizung
Di. 04.02.14
10.00 Wett: Eltern-Kind-Gruppe
11.30
Wett: Kloster-HM
Mi. 05.02.14
17.30 Wett: Rosenkranz
18.00 Wett: Abendmesse (Klosterkapelle)
HM Josef Mändle
Stiftmesse Elisabeth Krumm jun.
JM Walter Langer
18.00 Ham: Wort-Gottes-Feier
Do. 06.02.13
16.00 Wett: Rosenkranz für geistliche Berufe
Fr. 07.02.14
KRANKENKOMMUNION
18.00 Wett: Kloster-HM
Sa. 08.02.14
18.00 Wett: Vorabendmesse
HM Katharina Palfalusi und Angehörige
JM Michael Kiehbacher
JM Erwin Müller
JM Rosemarie Fendt
JM Rosalia Kugelmann
HM verstorbene Angehörige
Besinnungstag für Frauen:
am Montag, den 3. Februar 2014 im Gasthaus Sonne in Röfingen.
Beginn 9.15 Uhr.
Zum Thema: „Heute an Gott glauben“
Durch den Tag führt uns dieses Jahr H. H. Pfr. Wohlgschaft, Klinikseelsorger aus Günzburg.
Durch Pausen mit gemeinsamem Mittagstisch, Kaffee u. Kuchen
werden wir einen kurzweiligen Tag erleben.
Um 16.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Blasiussegen in der Pfarrkirche Röfingen.
Es sind alle recht herzlich eingeladen, außerdem ist keine Anmeldung erforderlich.
In der Hoffnung auf nette Begegnungen freut sich die Kath. Landvolkgemeinschaft des Dekanat Günzburg.
Evangelische Kirchengemeinde
Das evangelische Pfarramt Ichenhausen ist auch zuständig für die
evangelische Religionsangehörigen in der Gemeinde Kammeltal
(außer Ortsteil Hammerstetten).
Sie erreichen Herrn Pfarrer Marcus Reichel über das evang. Pfarramt in Ichenhausen, Günzburger Str. 64, Tel. 08223/4638, Fax:
08223/409701, E-mail: [email protected]
Kammeltal
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Für die Evangelischen in Hammerstetten ist die Evangelisch-Lutherische Christuskirche in Burgau zuständig. Sie erreichen das Evangelische Pfarramt in Burgau, Landrichter-von-Brück-Str. 2, unter
Tel: 08222/2590; Fax: 08222/90227; E-Mail: pfarramt.burgau@
elkb.de Gottesdienste finden sonntags um 10 Uhr in der Christuskirche statt. Über das Gemeindeleben informieren Sie der Evangelische Gemeindebote und die Kirchlichen Nachrichten in der Günzburger Zeitung.
Evangelische Gottesdienstordnung Ichenhausen
Samstag, 01.02.2014
09.00 Uhr
Konfirmandenseminar im evangelischen Gemeindehaus zum Thema: „Glaubensbekenntnis, Konfessionen & Hoffnung“
Sonntag, 02.02.2014
09.00 Uhr
Gottesdienst in Fachklinik (Pfr. Dr. Klaus Roeber,
Gossnermission)
10.00 Uhr
Hauptgottesdienst in St. Peter und Paul Kirche
mit Abendmahl (Pfr. Dr. Klaus Roeber, Gossnermission)
Mittwoch, 05.02.2014
09.30 Uhr
Mutter- und Kind-Gruppe
19.00 Uhr
Vorbereitungstreffen Kinderbibeltage im Heinrich-Sinz-Haus
20.00 Uhr
Hauskreis
Vorankündigung:
Am Donnerstag, den 06.02.2014 findet um 19.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus ein Vortrag von Herrn Dr. Klaus Roeber aus
Berlin, Kurator der Gossner Mission, über Johannes E. Gossner
statt. Herr J. E. Gossner stammte aus unserer Heimat und wurde
zum Begründer der weltweit tätigen Mission. Der Atem der Geschichte wird uns in diesem Vortrag berühren und kann uns öffnen
für eine gemeinsame Zukunft durch den belebenden Geist, der
durch ihn wirkte. Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten.
Nr. 5/14
4.
Protokollverlesung der Jahreshauptversammlung 2013
5.
Kassenbericht
6.
Kassenprüfbericht und Entlastung der Vorstandschaft
7.
Grußworte
8.
Verwendung des Jagdpachtschillings
9.
Bericht der Jagdpächter
10.
Neuverpachtung
11.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen herzlich eingeladen.
Hermann Thomma, Jagdvorsteher
Musikverein Ettenbeuren e.V.
Wir sagen allen Bewohnern von Ettenbeuren, Reifertsweiler, Unterrohr und Egenhofen ein herzliches „Dankeschön“ für die Geldspenden und Verpflegungen am Silvestertag anlässlich unserer musikalischen Grüße zum Jahreswechsel!
Soweit wir keine persönlichen Glückwünsche überbringen konnten,
wünschen wir nachträglich ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2014
und hoffen auf weitere Verbundenheit zur örtlichen Blasmusik!
Wenn der Beitritt in unseren Musikverein gewünscht wird oder
wenn Kinder ein Blasmusikinstrument erlernen möchten, bitten wir
um Meldung unter Tel. 1609 oder 4549)!
Unseren traditionellen KINDERBALL veranstalten wir heuer am
Sonntag, dem 9 Februar um 14:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wettenhausen. Dazu laden wir alle Kinder aus dem gesamten Kammeltal und Umgebung mit ihren Eltern, Verwandten und Bekannten
recht herzlich ein! Auf die Kinder warten wieder lustige Spiele und
Teilnahmepreise sowie Auftritte von Faschingsgarden!
Die Vorstandschaft
Sportverein Ettenbeuren
Johannes E. Gossner Ein aufgeweckter Christ im erwachenden Europa
Wie in der Presse berichtet, wurde in Hausen eine Gedenktafel
zu Ehren des Missionsbegründers Johannes Evangelista Gossner
(1773-1858) eingeweiht. Dieser stammte aus unserer Heimat und
wurde zum Begründer der weltweit tätigen Gossner-Mission.
Was bewegte Gossner im 19. Jahrhundert - und - wer bewegt die
ökumenische Weltmission im 21. Jahrhundert? Ist es noch der Prediger, Provokateur, Pfarrer, Prophet - wie er uns in der Gestalt von
J.E. Gossner begegnet? Der Atem der Geschichte wird uns in diesem Vortrag berühren und kann uns öffnen für eine gemeinsame
Zukunft durch den belebenden Geist, der durch ihn wirkte.
Am 6. Februar um 19 Uhr wird Herr Dr. Klaus Roeber aus Berlin,
der Kurator der Gossner Mission, im evangelischen Gemeindehaus
Ichenhausen einen Vortrag über Lebensweg und Lebensleistung
des Missionsbegründers halten.
Der Referent Dr. Klaus Roeber aus Berlin, wird am 2. und 9. Februar
2014 die Gottesdienste um 10Uhr in der evangelischen St.-Peterund-Paul-Kirche halten.
Vereine und Verbände
Jagdgenossenschaft Ettenbeuren links der Kammel, Unterrohr und Reifertsweiler
Am Freitag, den 07.02.2014, findet im Rittersaal in Ettenbeuren um
20.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdversammlung statt.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Totenehrung
3.
Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
Vorankündigung Faschingsball am 22.02.2014
Der SV Ettenbeuren lädt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zum diesjährigen Sportlerball am 22.02.2014 ins Gasthaus
„Schweimeier“ ein.
Einlass 19:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr
Unter dem Motto „Der SVE in Lack und Leder“ wird die Showband
„Schwarzbachtaler“ wieder für reichlich Tanz und Stimmung sorgen.
Als besonderes Highlight steht traditionell der Auftritt des SVEMännerballetts auf dem Programm.
Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft des SVE.
Kinderturnen
Die Kinderturngruppe „Spiel und Spaß“ in Wettenhausen im Alter
von 7 bis 12 Jahren sucht eine weitere Gruppenleiterin. Sie würde
ihre Übungsstunden in einem 4-wöchigen Turnus abhalten.
Wir freuen uns auch über weitere Kinder, die gerne Spaß und Freude an Gymnastik und Spiele haben.
Neuzugänge in unseren Kinderturngruppen sind jederzeit willkommen.
Weitere Auskunft erteilt gerne Frau Thomma, 08223/4971.
SV Kleinbeuren e.V.
Ski-Ausflug nach Ischgl
Am Samstag, 15. Februar 2014 veranstaltet der SV Kleinbeuren einen Ski-Ausflug nach Ischgl (Österreich).
Abfahrt: 05.30 Uhr Grundschule Wettenhausen
Rückfahrt: 20.00 Uhr.
Alle Ski-Begeisterten können sich bei Daniel Thanner Tel. 01721011810 oder [email protected] anmelden. Er steht auch für
weitere Informationen zur Verfügung.
Kammeltal
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Hüttenteam Ettenbeuren
Das Hüttenteam Ettenbeuren e.V. lädt zu unserer diesjährigen
Faschingswagenpräsentation am Freitag, den 31. Januar 2014 um
16:30 Uhr an der Gemeinde Halle ein.
Hier können Sie bestaunen, was die Jugendlichen unter dem Motto
„Wild Wild West“ auf die Beine gestellt haben.
Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt.
Hierzu möchten wir alle Kinder und Faschingsfreunde recht herzlich
einladen.
Auf zahlreichen Besuch und ein gemütliches Beisammensein freut
sich das Hüttenteam Ettenbeuren.
Remmele Patrick, Schriftführer
Soldaten- und Kameradschaftsverein
Behlingen-Ried
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 5. Februar
2014, 20:00 Uhr im Gasthaus Seitz in Ried.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Protokoll der letzten Jahresversammlung
4. Bericht des 1. Vorstandes
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
7. Grußworte
8. Film von der Fahnenweihe 2013 in Waldheim
9. Wünsche und Anträge
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder des Vereins, Soldaten
und Reservisten recht herzlich eingeladen.
1. Vorstand
Josef Miller
BUND-Naturschutz Kammeltal
Der Bund-Naturschutz Kammeltal lädt zu weiteren Vorträgen ein:
- Am 13. Februar um 20 Uhr: „Vom Wesen der Pflanzen“.
Hierin wird uns Christa Jasinski uraltes Wissen aus der Signaturenlehre der Pflanzen vermitteln.
- Am 13. März um 20 Uhr geht es um „Effektive Mikroorganismen“ (EM).
Manfred Epp, Geschäftsführer des EM-Technologiezentrums
Bayern, wird uns über die kleinen Helfer für Haushalt, Garten
und Landwirtschaft informieren!
- Am 10. April um 20 Uhr heißt das Thema: „Ernährung und Bewußtsein“.
Wie das zusammenhängt, wird uns der Diätist Johannes Kingma
erklären!
- Am 8. Mai um 18 Uhr wird die Jahreshauptversammlung des
Bund Naturschutz Kammeltal sein.
Herzlich willkommen!
- Anschließend gibt es um 20 Uhr einen praktischen Vortrag von
Lore Krimbacher:
„Meine Hände brauchen eine Salbe“, in dem wir lernen, eine
Salbe selbst herzustellen!
- Am 12. Juni heißt das Thema „Disclosher“. Robert Stein, ein
freier Journalist, berichtet darin, wie die Erde von außerirdischen Lebensformen geprägt wird.
Alle Vorträge finden statt im Saal des „Café Original“ in Wettenhausen.
VHS Kammeltal
G133 Kammeltal AOK
In Zusammenarbeit mit der AOK Günzburg
In Bewegung bleiben, die neue Rückenschule - Wirbelsäulengymnastik
Nr. 5/14
In der neuen Rückenschule werden Sie in Theorie und Praxis rückengerechte Verhaltensweisen erlernen, die Ihren Alltag erleichtern und somit Rückenleiden effektiv vorbeugen. Gezielte Gymnastik, ein sanftes Muskelaufbautraining zur Verbesserung der
Körperhaltung, Übungen zur Sturzprophylaxe sowie verschiedene
Entspannungsmethoden werden Ihr Wohlbefinden steigern. Spaß
an der Bewegung mit Gleichgesinnten, Schmerzlinderung sowie
die Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit sind nur einige
positive Elemente.
Die neue Rückenschule ist eine Auseinandersetzung mit sich
selbst, dem Körper, dem Geist und dem Gefühl, welches notwendig
ist, um alte Gewohnheiten zu verändern und neue Wege zu gehen.
Seien Sie neugierig.
Mitzubringen: Isomatte, dicke Socken
Brigitte Trabert, Mag. Sportwisssenschaften, Rückenschullehrerin
10 Abende, 12.02.2014 - 07.05.2014
Mittwoch, wöchentlich, 17:00 - 18:00 Uhr
Kammeltal, Gymnastikhalle Grundschule Wettenhausen, Schulstraße 5
Kursgebühr 80,00 Euro
Kleingruppe
Anmeldungen bei der VHS Günzburg, Tel. 08221/36860 oder unter
www.vhs-guenzburg.de