Qualitative Risk Assessment: HPAI (H5N1) in Russia

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Qualitative Risk Assessment: HPAI (H5N1) in Russia
RS 709/07 des DLT Anlage 1
Bewertung des Risikos zur Einschleppung von hochpathogenem aviären Influenzavirus
H5N1 in Hausgeflügelbestände in Deutschland
Stand: 17. Dezember 2007
Zusammenfassung
Im Jahre 2007 wurden in Deutschland Infektionen mit hochpathogenem aviärem Influenzavirus
(HPAIV) des Typs H5N1 Asia bei Hausgeflügel in einem Kleinbestand mit Freilandhaltung in Thüringen, in zwei Großbeständen mit Entenhaltung in Bayern sowie am 14.12.2007 in einem Hühnerkleinbestand in Brandenburg festgestellt. Darüber hinaus wurden 326 Infektionen bei Wildvögeln in
Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nachgewiesen. Am 15.08.2007 erfolgte die bislang
letzte Feststellung von HPAIV bei Wildvögeln in Deutschland. In anderen europäischen Staaten
wurde zwischen Juli und August 2007 HPAIV H5N1 bei Wildvögeln in Frankreich (Ostlothringen)
und der Tschechischen Republik (Südmähren) nachgewiesen. Im Juni bzw. Juli kam es in der Tschechischen Republik auch zu mehreren Ausbrüchen bei Hausgeflügel in der Region Pardubicky. Im
November folgten Ausbrüche im Vereinigten Königreich (Suffolk) und in Rumänien (Tulcea). Im
Dezember wurden ein Fall bei Geflügel in der Russischen Föderation sowie mehrere Fälle bei Geflügel und Wildvögeln in Polen berichtet.
Die vorliegenden Nukleotidsequenzen von H5N1-Isolaten aus den Fällen des Frühsommers des Jahres 2007 bei Hausgeflügel (Enten) und Wildvögeln in Deutschland, der Tschechischen Republik,
Frankreich und dem Vereinigten Königreich sind unter einander eng verwandt, unterscheiden sich
aber von den 2006 in Deutschland gefundenen Isolaten sowie von den Isolaten aus den Ausbrüchen,
die sich im Januar und Februar 2007 in Ungarn und im Vereinigten Königreich ereigneten. Insofern
handelt es sich bei dem Virus, das später im Jahre 2007 in Europa beobachtet wurde, wahrscheinlich
um einen Neueintrag aus einer gemeinsamen, jedoch bislang unbekannten Quelle.
Die zahlreichen Nachweise von HPAIV H5N1 Asia der letzten Monate bei Wildvögeln belegen die
Präsenz des Virus in der einheimischen Wildvogelpopulation. Außerdem ist in Folge des Herbstvogelzuges die Wildvogeldichte in Deutschland angestiegen, sodass Infektionsketten unter Wildvögeln
wahrscheinlicher werden. Zu berücksichtigen sind auch Ausbrüche bei Hausgeflügel im In- und Ausland, bei denen zumindest eine indirekte Beteiligung von Wildvögeln nicht ausgeschlossen werden
kann. Daher wird das Risiko des Eintrags von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausgeflügelbestände weiterhin als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags über den illegalen Handel aus Ausbruchsländern bleibt der Höhe nach nicht bestimmbar und wird auf der Grundlage eines worst-caseSzenarios weiterhin mit hoch bewertet. Auf Grund bestehender Handelsbeschränkungen ist das Risiko einer Einschleppung aus Drittländern nach Deutschland über den legalen Handel vernachlässigbar. Im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union ist die Möglichkeit, dass von infizierten Tieren
gewonnene Produkte unerkannt nach Deutschland verbracht werden, jedoch nicht auszuschließen.
Transporte von Tieren stammender Produkte werden beim innergemeinschaftlichen Verbringen
nicht über das elektronische Informationssystem TRACES gemeldet. Das Risiko einer Einschleppung über tierische Produkte durch Verbringung aus betroffenen Mitgliedsstaaten nach Deutschland wird als mäßig eingestuft. Wegen der zum Teil subklinischen Verläufe von HAPIV H5N1Infektionen bei Mastenten wird das Risiko für den Handel mit Enten innerhalb Deutschlands als
mäßig bewertet. Die Gefahr einer Einschleppung über den Personen- und Fahrzeugverkehr erscheint
bezüglich der momentan von Fällen betroffenen europäischen Staaten mäßig, im Übrigen vernachlässigbar. Sie wird innerhalb Deutschlands auf Grund des Geschehens bei Enten im Sommer 2007 mit
mäßig bewertet.
Friedrich-Loeffler-Institut
Risikobewertung hochpathogenes aviäres Influenzavirus 17.12.2007
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1. Situation in Asien, Afrika und Europa ab Juni 2007
In Europa kam es zwischen Juni und Dezember 2007 zu Infektionen mit HPAIV H5N1 Asia bei Hausgeflügel in der Tschechischen Republik, der Russischen Förderation (Europäischer Teil), Rumänien, dem
Vereinigten Königreich, Polen sowie in Deutschland. In Tschechien handelte es sich um insgesamt vier
Hausgeflügelbestände im Bezirk Pardubicky, bei denen zwischen dem 29.06. und 16.07.2007 HPAIV
H5N1 nachgewiesen wurde. Es wurde weiterhin berichtet, dass bei einigen der betroffenen Bestände die
klinischen Symptome nicht deutlich ausgeprägt waren. Ein Teil der Betriebe praktizierte zumindest stundenweise Auslaufhaltung. Anfang September berichteten die russischen Behörden über einen Ausbruch in
einem Großbestand im Gebiet von Krasnodar. Hinzu kamen Nachweise bei Wildvögeln im Juli in Tschechien (ein Schwan in Südmähren) sowie zwischen Ende Juni und Mitte August in Frankreich (5 Schwäne
und 2 Enten in Ostlothringen). Im Vereinigten Königreich wurde am 12.11.2007 ein Ausbruch bei
Truthühnern sowie danach in einem Kontaktbetrieb festgestellt. Eine epidemiologische Untersuchung
brachte keine Hinweise auf eine Einschleppung des Virus durch Geflügel oder Geflügelprodukte. Der zunächst betroffene Betrieb praktizierte Freilandhaltung in einem Gebiet mit hoher Wild- und Zugvogeldichte. Außerdem wurden Mängel bezüglich der Biosicherheit in den Betrieben festgestellt. In Rumänien wurde
am 28.11.2007 ein Ausbruch in einer Kleinhaltung in Tulcea im Donau-Delta berichtet. Die im Donaudelta
gelegene Region war vor 2 Jahren bereits von einer großen Zahl von Fällen bei Haus- und Wildvögeln
betroffen. Über einen Ausbruch in einer großen Geflügelfarm in der Region Rostov in der Russischen Föderation wurde am 12.12.2007 berichtet. Rostov liegt in der Nachbarschaft zu Krasnodar, wo bereits vor
einigen Monaten ein Ausbruch in einem Großbestand festgestellt wurde. In Polen wurden am 01.12.2007
Ausbrüche in zwei Truthuhn-Beständen in der Nähe von Plock festgestellt. Inzwischen ist die Gesamtzahl
der Ausbrüche/Fälle auf 8 angewachsen. Betroffen sind Geflügelhaltungen unterschiedlicher Größe sowie
Wildvögel, die in einer Pflegestation gehalten worden waren. Die Fälle liegen in einem Gebiet etwa nördlich bis nordwestlich von Warschau zwischen der polnischen Hauptstadt und der nördlichen Staatsgrenze
bzw. der Ostseeküste.
In mehreren Ländern Asiens (China, Indonesien, Myanmar, Pakistan, Saudi-Arabien, Vietnam) und Afrikas
(Ägypten, Benin, Nigeria) wurden weiterhin Infektionen mit HPAIV H5N1 Asia festgestellt.
Weitere Einzelheiten zu Ausbrüchen und Verdachtsfällen mit HPAIV sind dem vom FLI herausgegebenen
Epidemiologischen Bulletin mit dem Lagebericht zur Aviären Influenza zu entnehmen. Grundlage dieser
Risikobewertung ist das Epidemiologische Bulletin Nr.10/2007 vom 17.12.2007.
2. Situation in Deutschland
In Deutschland wurden drei Ausbrüche von Geflügelpest bei Hausgeflügel in Thüringen (05.07.2007) und
Bayern (25.08.2007 und 10.09.2007) festgestellt. Zunächst wurde bei einer verendeten Gans aus einem
Kleinstbestand im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt HPAIV H5N1 nachgewiesen. Das übrige in dem Bestand
gehaltene Geflügel (Enten und Gänse) war bei der Tötung klinisch unauffällig sowie labordiagnostisch
negativ bezüglich HPAIV. Am 25.08.2007 wurde in einem Entenmastbetrieb im Landkreis ErlangenHöchstadt (Gemeinde Warmersdorf) mit ca. 170.000 Tieren in zunächst nur einer Stalleinheit mit erhöhter
Mortalität bei eingestallten 14 Tage alten Entenküken HPAIV H5N1 festgestellt. In einem Kontaktbestand
(Landkreis Schwandorf, Gemeinde Hofing) kam es am 10.09.2007 zum Nachweis von HPAIV H5N1 bei
Mastenten. Vorausgegangen war der Nachweis von HPAIV H5N1 in Rückstellproben von in Warmersdorf
am 01.08.2007 geschlachteten Mastenten des Betriebes in Hofing am 31.08.2007. Umfangreiche Probennahmen der klinisch unauffälligen Enten dieses Bestandes wurden daraufhin durchgeführt. Am 10.09.2007
wurde dann auch hier HPAIV H5N1 nachgewiesen. Am 14.12.2007 wurde in einem kleinen Hühnergeflügelbestand in Brandenburg, Landkreis Oberhavel, der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt. In dem Bestand mit 11 Hühnern waren 5 verendet. Bei zwei der zur Untersuchung eingesandten Tiere wurde HPAIV
H5N1diagnostiziert und noch am gleichen Tag durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Bestand
wurde unverzüglich getötet, sowie ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet
eingerichtet. Die Ermittlungen zur Einschleppungsursache laufen derzeit, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Darüber hinaus wurden HPAIV H5N1-Infektionen in Deutschland im Jahre 2007 bisher bei 326 Wildvögeln labordiagnostisch nachgewiesen bzw. durch Nachweis von AIV H5 aufgrund des epidemiologischen
Zusammenhanges zu einem HPAIV H5N1 Geschehen amtlich festgestellt. Der bislang letzte Nachweis bei
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Risikobewertung hochpathogenes aviäres Influenzavirus 17.12.2007
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Wildvögeln erfolgte am 15.08.2007 für zwei Schwarzhalstaucher aus dem Bereich des Stausees Kelbra im
Kyffhäuserkreis, Thüringen.
2. Hazard-Identifizierung
Als Hazard wird in dieser Bewertung hochpathogenes aviäres Influenzavirus (HPAIV) vom Typ H5N1
Asia bezeichnet.
3. Risikobewertung
3.1
Abkürzungen und Begriffsbestimmungen
Abkürzungen
HPAI: hochpathogene aviäre Influenza/ highly pathogenic avian influenza
HPAIV: hochpathogenes aviäres Influenzavirus
Begriffsbestimmungen
HPAI “… notifiable avian influenza (NAI) is defined as infection of poultry caused by any influenza virus
A of the H5 or H7 subtypes or by any AI virus with an intravenous pathogenicity index (IVPI) greater than
1.2 (or as an alternative at least 75% mortality…” (OIE, 2005b).
Inkubationszeit für HPAI:
maximal 21 Tage (OIE, 2005b)
Die folgenden Begriffe werden in Anlehnung an die Terminologie des OIE-Handbuches für Importrisikoanalysen verwendet (OIE, 2004).
Wahrscheinlich:
Hoch:
Mäßig:
Gering:
Vernachlässigbar:
3.2
ein Umstand, der eintreten, wahr sein oder vernünftigerweise erwartet werden kann
über das normalerweise oder im Mittel zu erwartende Maß hinausgehend
normalerweise oder im Mittel zu erwartendes Maß
unterhalb des normalerweise oder im Mittel zu erwartenden Maßes
keiner weiteren Betrachtung bedürftig
Bewertung von Einschleppungsursachen (Expositionsabschätzung)
a) Ausgehend von Wild- und Zugvögeln
Die ab Juni 2007 bis zunächst Mitte August beobachteten Fälle in Deutschland, Frankreich und der Tschechischen Republik traten zu einem Zeitpunkt auf, zu dem zumindest großräumige Vogelzüge als nahezu
abgeschlossen galten. In dieser Jahreszeit waren derartige Zugbewegungen, mit Ausnahme des Mauserzuges (z.B. bei Enten, Schwäne) sowie Dispersionsbewegungen flügge gewordener Jungvögel (z.B. Enten
und Möwen), nicht zu erwarten. Ein Eintrag über große Entfernungen erschien insgesamt nicht sehr wahrscheinlich. Ein ähnliches Geschehen wurde im Sommer 2006 mit Einzelnachweisen bei Wildvögeln in
Spanien (Haubentaucher) und Deutschland (Schwan, Zoo Dresden) beobachtet. Neu war in diesem Sommer jedoch die lokale, zum Teil epidemische Ausbreitung der Infektion. Seit dem ersten Fall in diesem Jahr
in Bayern (24.06.2007) kam es zu zahlreichen lokal begrenzten Nachweisen in vier Bundesländern. Dabei
zeigten sich mehrere unterschiedliche Ausbruchsgebiete, in der Stadt Nürnberg (BY), in Aschheim bei
München (BY), am Stausee Kelbra (ST/TH), im Gebiet um den Stausee Windischleuba (TH/SA) sowie in
Ebeleben (TH). Am Stausee Kelbra kam es im Monat Juli zu einem epidemischen Geschehen mit weit über
200 Nachweisen bei verendeten Wildvögeln, vornehmlich Schwarzhalstauchern bzw. anderen Taucherarten. Die Größe der Population dieser Spezies an dem Stausee wurde vor dem epidemischen Geschehen mit
annähernd 500 Tieren angegeben (Scheuer und Willems, 2007). Es wird jedoch vermutet, dass nahezu zwei
Drittel der Population von dem Infektionsgeschehen betroffen waren. Ornithologen stufen die Tiere als
Kurzstreckenzieher bzw. Standvögel ein. Ein Eintrag über große Entfernungen erscheint daher durch diese
Spezies nicht wahrscheinlich. Die Vielzahl von Funden frisch toter Tiere deutete auf einen rezenten Eintrag
in diese Population hin. Von dem Infektionsgeschehen waren 2007 weiterhin vornehmlich Höckerschwäne,
ferner Enten, Gänse und vereinzelt Möwen sowie eine Blessralle betroffen. Auffällig war, dass Höckerschwäne im Bereich des Stausees Kelbra nicht infiziert waren. Seit Ende Juli war das Geschehen bei Wildvögeln stark rückläufig. Die letzten Feststellungen stammen vom 02.08. bzw. 15.08.2007, wobei wiederum
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Schwarzhalstaucher aus dem Gebiet des Stausees Kelbra sowie angrenzenden Regionen (Auleben) betroffen waren.
Wegen der sporadischen Nachweise von HPAIV H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland und anderen europäischen Staaten zwischen den Epidemien im Winter/Frühjahr 2006 und dem Sommer/Herbst 2007 muss
damit gerechnet werden, dass das Virus weiterhin auf niedrigem Niveau in der Wildvogelpopulation vorhanden ist. Das stichprobenartige Wildvogelmonitoring, so wichtig es für orientierende Untersuchungen
zum Vorkommen des Virus ist, besitzt bei fehlenden Nachweisen nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass sich HPAIV H5N1 durch
Wildvögel und andere belebte und unbelebte Vektoren verbreiten könnte.
Die bislang vorliegenden Nukleotidsequenzen von deutschen H5N1 Isolaten aus den Fällen bei Wildvögeln
und Hausgeflügel 2007 zeigen, dass es sich um sehr eng verwandte Stämme handelt (Homologie > 99%),
die in eine Gruppe mit den in Tschechien und in Frankreich aufgetretenen H5N1 Viren zusammengefasst
werden können. In diese Gruppe fällt auch das im November 2007 bei einem Ausbruch im Vereinigten
Königreich isolierte Virus. Die Gruppe unterscheidet sich von den beiden in 2006 in Deutschland gefundenen H5N1-Gruppen. Insofern handelt es sich bei dem Seuchenvirus, das ab dem Frühsommer des Jahres
2007 auftrat, mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen zeitlich nicht bestimmbaren Neueintrag nach
Deutschland, Tschechien, Frankreich und in das Vereinigte Königreich aus einer gemeinsamen, jedoch
bislang unbekannten Quelle. Somit kann ein weiterer Eintrag von HPAIV H5N1 aus anderen Gebieten über
Wildvögel nicht ausgeschlossen werden.
Die im Rahmen des risikobasierten Wildvogelmonitorings 2007 auf aviäre Influenza untersuchten Stichproben blieben in Deutschland mit bundesweit bisher über 22.400 untersuchten Wildvögeln (Stand 14. 12.
2007) auf einem hohen Niveau, wobei die untersuchten Stichprobenzahlen zwischen den Bundesländern
nach wie vor deutlich variieren. Eine regelmäßige, am Stichprobenschlüssel des FLI ausgerichtete Beprobung wird empfohlen.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass bei Wildvögeln im Rahmen des Monitorings seit Jahren regelmäßig
geringpathogene aviäre Influenzaviren nachgewiesen werden. Auch in diesem Jahr erfolgte der Nachweis
solcher Viren in der Wildvogelpopulation unter anderem durch gezielte kontinuierliche Beprobung von
Indikatortieren. Darunter befinden sich auch Viren der Subtypen H5 und H7, die beim Eintrag in Hausgeflügelbestände zu HPAIV mutieren können. Der Fall einer Infektion mit einem solchen geringpathogenen
Virus des Subtyps H7 wurde am 07.12.2007 in Thüringen in einem Geflügelbestand festgestellt, der vorsorglich getötet wurde.
Die für den Beginn des Winters als Folge des Herbstvogelzuges zu erwartende erhöhte Wildvogeldichte
stellt ein Risiko für die Ausbreitung von Influenzavirusinfektionen in der Wildvogelpopulation dar.
Schließlich kann eine zumindest indirekte kausale Beteiligung von Wildvögeln bei den jüngsten Ausbrüchen von HPAIV-Infektionen beim Hausgeflügel nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt wird das Risiko des Eintrags von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausgeflügelbestände als
hoch eingeschätzt.
(b) Legaler Handel mit Vögeln und von Vögeln stammenden Produkten:
aa. Einschleppungsmöglichkeiten innerhalb Deutschlands
Vor dem Hintergrund der fehlenden oder geringen klinischen Ausprägung der Infektion mit HPAIV H5N1
in zumindest einem der betroffenen Mastentenbestände und der aus den Endemiegebieten Asiens bekannten, zum Teil deutlich verlängerten Virusausscheidung bei Entenarten ergibt sich die Notwendigkeit einer
separaten Bewertung dieser Spezies hinsichtlich ihrer potenziellen Rolle bei der Weiterverbreitung eines
möglicherweise nicht erkannten Infektionsgeschehens. Daher wird vor dem Hintergrund des Fehlens einer
flächendeckenden serologischen und/oder virologischen Überwachung von als Nutztieren gehaltenen Wasservögeln die Wahrscheinlichkeit einer Verschleppung von HPAIV H5N1 in Hausgeflügelbestände innerhalb Deutschlands über den Handel mit möglicherweise subklinisch erkrankten Hausgeflügelarten (vornehmlich Enten) als mäßig eingestuft.
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bb. Einschleppung aus anderen betroffenen Ländern
Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von HPAIV H5N1 Asia aus anderen betroffenen Drittländern
nach Deutschland über den legalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderen
Vögeln und von Vögeln stammenden Warengruppen ist aufgrund der bestehenden Einfuhrrestriktionen und
Importverbote und der Voraussetzung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen vernachlässigbar, sofern die
Besonderheiten der Infektion bei Wassergeflügel beachtet werden, die sich bei den jüngsten Ausbrüchen in
Deutschland gezeigt haben. Im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, dass
von infizierten Tieren gewonnene Produkte unerkannt nach Deutschland verbracht werden. Transporte von
Tieren stammender Produkte werden beim innergemeinschaftlichen Verbringen nicht über das elektronische Informationssystem TRACES gemeldet. Das Risiko einer Einschleppung über von Tieren stammende
Produkte durch Verbringen aus betroffenen Mitgliedsstaaten nach Deutschland wird als mäßig eingestuft.
(c) Illegale Importe
Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von HPAIV H5N1 Asia aus betroffenen Ländern nach
Deutschland über illegale Importe von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderen Vögeln
und von Vögeln stammenden Warengruppen kann der Höhe nach nicht bestimmt werden. Deshalb wird auf
der Grundlage eines worst-case-Szenarios davon ausgegangen, dass für diese Länder die Wahrscheinlichkeit hoch ist. Auf die Fallbeispiele in früheren Risikobewertungen wird hingewiesen.
(d) Personen- und Fahrzeugverkehr
aa. Einschleppung in Hausgeflügelbestände innerhalb Deutschlands
Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von HPAIV H5N1 Asia in Hausgeflügelbestände innerhalb
Deutschlands nach Kontakt mit subklinisch erkrankenden Geflügelarten (vornehmlich Enten) wird als mäßig eingestuft. Weitere Anmerkungen siehe unter (b)aa.
bb. Einschleppung nach Deutschland
Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung über den Personen- und Fahrzeugverkehr erscheint bezüglich
der momentan von Fällen betroffenen europäischen Staaten mäßig. Das Risiko einer Einschleppung von
HPAIV H5N1 Asia nach Deutschland aus anderen europäischen Ländern, in denen es keine Hinweise auf
ein HPAIV N5N1-Geschehen gibt, wird gegenwärtig als vernachlässigbar eingeschätzt, sofern die Besonderheiten der Infektion bei Wassergeflügel beachtet werden, die sich bei den jüngsten Ausbrüchen in
Deutschland gezeigt haben.
3.3
Handlungsoptionen zur Verhinderung der Einschleppung in Geflügelbestände
und der Weiterverbreitung
3.3.1
Präventivmaßnahmen im Hausgeflügelsektor
Anpassung des Aufstallungsgebots an die neue Risikolage
Ein Abgehen von den geltenden Rechtsvorschriften im Sinne der Abkehr von konsequenter Stallhaltung in
Risikogebieten (§ 13 Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007) wird nicht empfohlen.
Festlegung von Risikogebieten mit Aufstallung
Die Gebiete, in denen die Aufstallung vorzuschreiben ist, sollten entsprechend den Regelungen des § 13
Absatz 2 Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007 in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung
der aktuellen epidemiologischen Situation und in enger Abstimmung mit ornithologischen Experten überprüft und gegebenenfalls kurzfristig angepasst werden.
Vorsorgemaßnahmen auf Bestandsebene:
Wegen der fortdauernden Präsenz von HPAIV H5N1 Asia und der permanenten Anwesenheit geringpathogener aviärer Influenzaviren in der Wildvogelpopulation mit Potential zur Mutation zu hochpathogenen
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Viren sollte der konsequenten Durchsetzung der Vorsorgemaßnahmen (insbesondere der Biosicherheit) zur
Verhinderung des Eintrages in Geflügelbestände weiterhin eine hohe Priorität beigemessen werden, um das
Risiko des Eintrags von AIV in Hausgeflügelbestände zu minimieren.
Unter Berücksichtigung der Ausbrüche in Entenbeständen in Deutschland, wo teilweise nur geringe Verluste und subklinische Verläufe der Infektion vorkamen, wird eine Anpassung der bestehenden Überwachungsmaßnahmen empfohlen. Folgende Optionen könnten in Betracht gezogen werden:
• Anpassung der Vorsorgemaßnahmen zur Früherkennung bei Enten (teilweise bereits umgesetzt in der
Neufassung der Geflügelpestverordnung).
• Intensiviertes Monitoring in Entenbeständen
• Einsatz von Indikatortieren in Entenbeständen
Schutzimpfung
Auf der Basis der derzeit verfügbaren Impfstoffe und Nachweissysteme, der aktuellen epidemiologischen
Situation und der sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile wird eine Schutzimpfung von Nutzgeflügel weiterhin nicht empfohlen. Für Zootiere und vom Aussterben bedrohte Geflügelrassen wird eine
Schutzimpfung entsprechend den geltenden Verordnungen mit den verfügbaren Impfstoffen trotz aller Vorbehalte am ehesten als sinnvoll eingeschätzt, da sowohl ein Einstiegs- als auch ein Ausstiegsszenario genau
definiert werden kann. Die verfügbaren Impfstoffe sind allerdings an exotischen Vogelspezies nicht ausreichend geprüft. Somit ist ungewiss, ob die Impfung jederzeit einen akzeptablen Schutz vermittelt. Erfahrungen in den Niederlanden zeigen, dass die Akzeptanz für eine Impfung von Nutzgeflügel (einschließlich
Hobbyhaltungen) auf Grund der bekannten Nachteile gering ist.
3.3.2
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Zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von HPAI H5N1 in deutsche
Nutzgeflügelbestände über die Grenzen
Verstärkte Kontrollen bei Einreisenden als auch des Güterverkehrs aus betroffenen Ländern
Unterbinden illegaler Einfuhren
Verstärkung des Informationsangebots an Grenzübergangsstellen zur aktuellen Situation und zu den
Einfuhrbestimmungen
Eigendeklaration von Reisenden bei der Einreise aus Ausbruchsländern über mitgeführte verbotene
Waren und zu möglichen Kontakten zu Geflügel innerhalb der letzten 7 Tage vor der Einreise
Erfassung der Reisetätigkeit von in der deutschen Landwirtschaft Tätigen aus den genannten Ländern
sowie Aufklärung dieses Personenkreises
Nachverfolgungsuntersuchungen zu den Sendungen von Vögeln stammender Warengruppen aus betroffenen Ländern
Elektronische Online-Dokumentation des innergemeinschaftlichen Verbringens von Produkten, die von
Vögeln stammen (z.B. Einbeziehung dieser Produktgruppen in TRACES)
3.3.3
Maßnahmen bei Wildvögeln
Auf Grund der Bedeutung der Untersuchungsdaten für Wildvögel für eine aussagekräftige Risikobewertung, aus der praktikable und akzeptable Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der aviären Influenza abgeleitet werden können, ist eine zeitnahe und vollständige Meldung dieser Ergebnisse der Bundesländer von großer Bedeutung. Da die Stichprobenzahlen zwischen den Bundesländern nach wie vor deutlich
variieren, wird ein regelmäßiger Abgleich mit dem Stichprobenschlüssel des FLI und gegebenenfalls das
Beproben weiterer Tiere empfohlen.
Weiterhin sollte im vollem Umfang gelten:
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Meldung verendeter oder kranker Vögel an das Veterinär- oder Ordnungsamt
Einhaltung von Hygiene bei Kontakt mit Wildvögeln oder mit Material, das mit diesen Vögeln in Kontakt gekommen ist.
Vermeidung von direktem Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Vögeln
3.3.4
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Besondere Maßnahmen der zuständigen Veterinärbehörden
Umfassende Kontrolle der Einhaltung der Stallpflicht in Restriktions- und Risikogebieten
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Genehmigung von Ausnahmen von der Stallpflicht für Nutzgeflügel nur unter strengen Auflagen und
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich
Greifswald-Insel Riems, den 17.12.2007
Professor Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter
Präsident und Professor
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