Sommer 2007
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Sommer 2007
PwC pwc: china compass Sommer 2007 Reporting und Controlling Prävention gegen Wirtschaftskriminalität: Trennung von Funktionen optimiert internes Kontrollsystem y Neue Vorschriften werten Chinas Rechnungslegung auf – Teil 1: Was ändert sich in der Praxis? Steuern und Recht Chinas Steuerreform: Richtschnur für Planungssicherheit y Erfolgreich Mitarbeiter nach China entsenden y Neue chinesische Vorsteuervergütung reduziert Exportanreiz Investition und Finanzierung Den Drachen reiten: Allianzen mit chinesischen Unternehmen y Zwischenstopp Deutschland: Das „Going Global“ chinesischer Unternehmen y Politische Eingriffe bei Investitionen in China: Strategien zur Schadensvermeidung Absatz und Beschaffung Chinas Freihandelsabkommen: eine Bestandsaufnahme Wachstumsmärkte im Wettbewerb Russland: Investitionsstandort mit Zukunft y Russlands Automobilindustrie: Hervorragende Rahmenbedingungen fördern Investitionen Veröffentlichungen Ausländische Banken in China y Steuergesetze im asiatischpazifischen Raum y Investmentmanagement im asiatisch-pazifischen Raum Veranstaltungen ChinaEurope Conference 2007 Inhalt Editorial Editorial ................................................... 3 Reporting und Controlling........................ 4 Prävention gegen Wirtschaftskriminalität: Trennung von Funktionen optimiert internes Kontrollsystem............................... 4 Neue Vorschriften werten Chinas Rechnungslegung auf – Teil 1: Was ändert sich in der Praxis? ........................................ 10 Steuern und Recht ................................ 25 Chinas Steuerreform: Richtschnur für Planungssicherheit ......... 25 Erfolgreich Mitarbeiter nach China entsenden............................ 28 Neue chinesische Vorsteuervergütung reduziert Exportanreiz ............................................................................... 31 Investition und Finanzierung ................. 32 Den Drachen reiten: Allianzen mit chinesischen Unternehmen.............................................................................. 32 Zwischenstopp Deutschland: Das „Going Global“ chinesischer Unternehmen......................................................... 40 Politische Eingriffe bei Investitionen in China: Strategien zur Schadensvermeidung........................................................... 42 Absatz und Beschaffung ....................... 44 Chinas Freihandelsabkommen: eine Bestandsaufnahme .......... 44 Wachstumsmärkte im Wettbewerb........ 47 Russland: Investitionsstandort mit Zukunft ................................. 47 Russlands Automobilindustrie: Hervorragende Rahmenbedingungen fördern Investitionen................................ 52 Veröffentlichungen ................................ 56 Ausländische Banken in China................................................... 56 Steuergesetze im asiatisch-pazifischen Raum ........................... 56 Investmentmanagement im asiatisch-pazifischen Raum............. 56 Veranstaltungen .................................... 57 China-Europe Conference 2007................................................. 57 Ihre Ansprechpartner............................. 58 Impressum ............................................ 59 2 pwc: china compass | Sommer 2007 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die Entschlossenheit, mit der Chinas Regierung zurzeit tief greifende Reformvorhaben umsetzt und chinesische Unternehmen leise, aber beständig ihre Internationalisierung vorantreiben, verlangt von ausländischen Unternehmen vor allem eins: ihre Strategien ständig zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszurichten. Es gilt, die aus der Vergangenheit Chinas übernommenen Risiken zu meiden, die Herausforderungen der Gegenwart aktiv anzugehen und die Chancen der Zukunft zu ergreifen und vorausschauend mitzugestalten. Denn alle Euphorie, die der chinesische Markt nach wie vor verbreitet, kann über eine Tatsache nicht hinwegtäuschen: Noch immer kämpft China mit dem Vermächtnis seiner Vergangenheit. Ganz oben auf der Liste der schlimmen Erbschaften steht Machtmissbrauch aufgrund unzureichender Kontrollmechanismen und mangelhafter Trennung von Funktionen (bitte beachten Sie dazu den Beitrag auf Seite 4). Aber ungeachtet aller Erblasten ist China mittlerweile in vielen Bereichen bereits in der Gegenwart angekommen. Das verdeutlicht zum Beispiel die Übernahme wesentlicher Regeln der internationalen Rechnungslegungsstandards in nationales Recht. Im Beitrag auf Seite 10 haben unsere Experten die komplexe Materie in Form eines plakativen Vergleichs von alten und neuen Regeln für Sie aufbereitet. Es ist nicht zu übersehen: China gestaltet seine Zukunft aktiv. Das zeigt sich in der ehrgeizigen internationalen Expansion chinesischer Unternehmen – sei es durch internationalen Handel, gezielten Investitionen im Ausland oder den Ausbau der Kenntnisse und Fertigungskapazitäten in der Hochtechnologie. Chinas Stellung als zweitgrößte Handelsnation der Welt stützen und ausbauen sollen auch die zahlreichen Freihandelsabkommen, welche die chinesische Regierung in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Ländern, besonders des asiatisch-pazifischen Raums, geschlossen hat. Der Beitrag auf Seite 44 führt Ihnen vor Augen, welche praktischen Auswirkungen diese Abkommen auf den Handel in dieser Region und auf alle Unternehmen haben werden. Ein Eckpfeiler der chinesischen Internationalisierung schließlich ist der Erwerb von Unternehmen im westlichen Ausland mit hochwertigen Produkten, etablierten Marken sowie modernen Fertigungsprozessen und -technologien. Die Beiträge auf Seite 32 und Seite 40 machen Sie damit vertraut, wie auch deutsche Unternehmen vom Going Global chinesischer Unternehmen profitieren können. Trotz aller großen Erfolge und Zukunftschancen wird der chinesische Drache sich aber kaum auf seinen Lorbeeren ausruhen können. Dafür sorgen Indiens Tiger, aber auch der russische Bär, der scheinbar endgültig aus dem Winterschlaf erwacht ist. Deutlich wird das unter anderem in den Sonderwirt- pwc: china compass | Sommer 2007 schaftszonen, die Russland nach chinesischem Vorbild jetzt allerorten einrichtet. Alles Wichtige über die Investitionsbedingungen in diesen Zonen erfahren Sie im Beitrag auf Seite 47. Und noch eine Parallele gibt zu denken: Wie in den Anfangszeiten des chinesischen Entwicklungsbooms ist die russische Automobilindustrie eine der ersten Fertigungsbranchen, die konsequent mit ausländischem Kapital und vor allen Knowhow entwickelt werden sollen. Der Beitrag auf Seite 52 beschreibt, wie ausländische Unternehmen aus der Automobilindustrie – darunter übrigens auch chinesische Automobilhersteller – Russlands industrielle Ressourcen nutzen, um neue Märkte zu erschließen. Über die weiteren Entwicklungen und Bedingungen des ChinaEngagements wird Sie Ihr Fachmagazin pwc: china compass auch weiterhin in der gewohnten Aktualität und Gründlichkeit informieren. Damit Sie an Ort und Stelle entdecken können, welche Pfade Sie sicher durch den chinesischen Dschungel bringen, richtet PricewaterhouseCoopers vom 15. bis 16. November 2007 in Peking die Konferenz „China: A Focus on Executing Successful Strategies“ aus. In gemeinsamen Workshops diskutiert das Topmanagement europäischer Unternehmen mit Fachexperten und erfahrenen Vertretern aus Politik und Wissenschaft. Nähere Informationen zur Konferenz finden Sie auf Seite 57. Ihnen eine wiederum interessante und ertragreiche Lektüre und stets freie Bahn für Ihre Aktivitäten in und mit China! Ihr Harald Kayser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Leiter der China Business Group [jia dao fa Guo] In wörtlicher Übersetzung: „(Vom Staate Yu) einen Weg borgen, um den Staat Gao zu schlagen.“ Die Ressourcen eines Verbündeten nutzen, um einen gemeinsamen Gegner zu schlagen. Ist die eigene Position dann gestärkt, wird auch der ehemalige Verbündete ausgeschaltet. 假 道 伐 虢 3 Reporting und Controlling Prävention gegen Wirtschaftskriminalität: Trennung von Funktionen optimiert internes Kontrollsystem Chinas Wirtschaft wächst rasant. Parallel steigt die Wirtschaftskriminalität und hier vor allem die Verletzung des geistigen Eigentums. Beides in den Griff zu bekommen ist eine der größten sozialen Herausforderungen. Aber auch jedes einzelne Unternehmen ist gefordert. Denn die Bekämpfung von Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen bedeutet für die Unternehmen eines mit Sicherheit: mehr Aufwand. – Der aktuelle Beitrag schlägt konkrete Lösungen vor und zeigt Ihnen, wie Sie solchen Risiken effektiv vorbeugen und dabei den Aufwand und die Kosten gering halten können. Die Verletzung des geistigen Eigentums ist die wohl bekannteste Wirtschaftsstraftat im Reich der Mitte. China hat sich den zweifelhaften Ruhm erworben, Zentrum der weltweiten Produkt- und Markenpiraterie zu sein. Der wirtschaftliche Schaden, den Plagiate und Patentmissbrauch verursachen, sowie der Schaden für das Image der Produkte ist enorm und seine Folgen sind kaum schätzbar. Die häufig anzutreffende Form der Zusammenarbeit, das Joint Venture, kultiviert das Risiko geradezu und ermöglicht es chinesischen Partnern, sich mit dem erlangten Wissen selbstständig im Markt zu etablieren. Besonders auf der Managementebene ist Fraud weit verbreitet. In der Folge „legalisiert und legitimiert“ diese Tatsache doloses Verhalten auch auf unteren Stufen. Die Zahl der Korruptionsfälle in China verdreifachte sich im Jahr 2006. Die Gründe für die beschriebene Situation sind vielfältig. Sie reichen vom gesellschaftlichen Druck, der sich aus der sozialen Aufspaltung in Arm und Reich ergibt, über Geschäftsbeziehungen, die stärker als in anderen Gesellschaften auf einem Netzwerk von persönlichen Beziehungen beruhen, bis hin zu schwach ausgeprägten internen Kontrollsystemen (IKS). Die Schwäche der internen Kontrollen ist historisch bedingt: Die wirtschaftliche Entwicklung ist in China bekanntlich noch sehr jung. Die ersten Aktiengesellschaften entstanden Mitte der 90er Jahre. Dementsprechend gering war bis dahin der Einfluss der Kapitalmärkte und Stakeholder. Dadurch sind oft gewachsene Strukturen in den Unternehmen anzutreffen, klar definierte Verantwortlichkeiten sind bisher nur sehr schwach ausgebildet. Die Folge sind sehr laxe Kontrollsysteme. Es fehlen zumeist ein Risikobewusstsein als auch konkrete Maßnahmen, um bestehende Risiken zu identifizieren, zu vermeiden und ihnen vorzubeugen. Handlungsoptionen für Unternehmen Die Unternehmen haben zwei grundsätzliche Methoden als wirksame Gegenmaßnahmen erkannt: Zum einen können sie 4 In diesem Beitrag erfahren Sie, ● welche Risiken ein China-Investment birgt. ● welche Maßnahmen ein aktiver Schutz erfordert. ● welche Schutzvorkehrungen der PwC-Best-Practice-Ansatz umfasst. ● welchen Nutzen Unternehmen davon haben. durch gezielte Analysen konkrete Fälle aufdecken. Zum anderen schaffen sie über Prävention eine wirksame und nachhaltige Kontrollumgebung. (Bitte beachten Sie dazu auch den Beitrag „Prävention von unternehmensschädigenden Handlungen in China“ auf den Seiten 4 bis 8 der Herbstausgabe Ihres Fachmagazins pwc: china compass.) Obwohl der Gesamtschaden als sehr hoch eingeschätzt wird, halten viele Firmen das eigene Risiko, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, für eher gering. Aufdeckung arbeitet naturgemäß vergangenheitsorientiert und dient dazu, konkrete Fälle aufzuklären und auf Verstöße zu reagieren. Zu solchen Aufdeckungsmaßnahmen zählt beispielsweise ein „Fraud Audit“, das einzelne Bereiche gezielt auf Unterschlagung oder Betrug prüft. Fraud Audits erfolgen meist nach anonymen Meldungen oder aufgrund von konkreten Verdachtsmomenten, wie etwa auffälligen Buchungen. Datenanalysen erlauben eine Prüfung aller vorhandenen Transaktionen, Datensätze und Belege. Prävention hingegen arbeitet zukunftsorientiert und sichert ein Unternehmen im Voraus gegen wirtschaftskriminelle Handlungen, indem sie wirksame Kontrollstrukturen schafft. Zentrales Element und Grundlage für die Betrachtungen der Funktionstrennung ist die Aufbau- und Ablauforganisation, da alle Funktionstrennungsrisiken ihren Ursprung im jeweiligen Geschäftsbereich und Prozess haben. Zu vorbeugenden Maßnahmen gehören vor allem zwei große Aufgaben: ● ein umfassendes Bewusstsein und ein Konzept für das VierAugen-Prinzip und die Trennung von Funktionen schaffen ● aktiver Schutz von Wissen und Technologie durch umfangreiche IT-Sicherheitskonzepte, die den Geschäfts- und Sicherheitsanforderungen gerecht werden Eine weitere wichtige Rolle spielen Zugriffsberechtigungskonzepte in den Systemen, welche zum einen die Spiegelung der organisatorischen Aufgaben sein sollen und zum anderen auch die Trennung von Funktionen sicherstellen. Die chinesische Wirtschaft bündelt Kompetenzen auf Managementebene. Deshalb eignet sich die Trennung von Funktionen als wirksame Gegenmaßnahme besonders. Da oft klare Organisationsstrukturen fehlen, haben Mitarbeiter meist nur grob definierte Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche. Durch Berücksichtigung einheitlich definierter Funktionstrennungsrisiken (englisch: Segregation of Duties, SoD) innerhalb pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling des IKS wird die Transparenz diesbezüglich erhöht. Sie ist die Voraussetzung, um eindeutige Strukturen zu schaffen und hinreichende Maßnahmen einzuleiten. Die traditionelle chinesische Mentalität, um nichts in der Welt das Gesicht verlieren zu wollen, kann die Wirkung des IKS durch entsprechende Kontrollen für die Funktionstrennung noch verstärken. Externe Anforderungen (Gesetze, Vorschriften, Standards) Interne Anforderungen (Unternehmensziele, Strategien) Governance, Risikomanagement und Compliance Internes Kontrollsystem Funktionstrennung Organisation Prozesse Technologie und Systeme Abb. 1 Einfluss und Auswirkung von Funktionstrennung (GRC) Die Nachhaltigkeit in der Kontrollumgebung ist nur durch entsprechende Prävention zu erreichen. Ein wirksames IKS und vor allem die Trennung von Funktionen sind, speziell in China, als die beiden wichtigsten Gegenmaßnahmen gegen Fraud anerkannt. Ihrer präventiven Wirkung wegen ist besonders die Funktionstrennung sehr effektiv. Die häufigsten Schutzmaßnahmen sind das „Need-to-know“ und das „Vier-Augen-Prinzip“ sowie die Trennung von Funktionen. Konkrete Herausforderungen Wie zuvor bereits aufgezeigt, ist eine der größten Herausforderungen, auf allen Unternehmensebenen ein Bewusstsein für reale Risiken zu schaffen, die aus Konflikten bei der Trennung von Funktionen sowie Verletzungen und Umgehen des VierAugen-Prinzips entstehen. Des Weiteren ist es erforderlich, und nicht weniger herausfordernd und anspruchsvoll, eine einheitliche und klar verständliche sowie von allen Parteien akzeptierte Risikomatrix zu erarbeiten. Idealerweise sind die definierten organisatorischen Strukturen eins zu eins in den IT-Systemen abgebildet. Doch ist das auch im Alltag der Unternehmen so? In der Praxis wuchsen Berechtigungen meist unkontrolliert – gerade bei der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung in China. Unternehmen vergaben systemtechnische Berechtigungen in sehr umfangreichem Maße und übergingen damit häufig die ursprünglich „gewollten“ organisatorischen Kompetenzen der Mitarbeiter. Dabei wurden unbewusst kritische und sensible Funktionen zusammengelegt, ohne mögliche Auswirkungen und Folgeschäden zu bedenken. So erlebten die Autoren dieses Beitrags mehrfach Aussagen und den „Aha-Effekt“ von Mandanten: „Mir war nicht bewusst, dass der Mitarbeiter XY diesen Geschäftsvorfall im System buchen kann.“ pwc: china compass | Sommer 2007 Governance, Risikomanagement und Compliance Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die zielgetreue, verantwortungsvolle, ethische und gesetzeskonforme sowie auf langfristige Wertschöpfung und Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Leitung und kontrollierende Steuerung eines Unternehmens. Im Mittelpunkt der Governance-Prozesse stehen die Festlegung und Überwachung der übergeordneten Strategien und Ziele, die Definition relevanter organisatorischer Strukturen, die Steuerung des Unternehmens durch die Definition von unternehmensweiten Regeln und Richtlinien, die Messung und Überwachung der Leistung sowie die Kommunikation und Publikation relevanter Informationen. Mithilfe eines effektiven Risikomanagements wird eine optimale Berücksichtigung und Kompensation von Risiken gewährleistet, die das Erreichen der Unternehmensziele mittel- und langfristig gefährden können. Ein effektiver Risikomanagementprozess umfasst neben der Risikoidentifikation und -dokumentation auch die Risikoanalyse, die Definition und Durchführung von Maßnahmen zum Management der identifizierten Risiken sowie eine kontinuierliche Überwachung der Maßnahmen. Compliance umfasst die Einhaltung sämtlicher Regeln und Standards, von denen ein Unternehmen betroffen ist. Nach einer erweiterten Definition fällt darunter auch die Einhaltung sowohl interner und externer Standards, Vorgaben und Regularien als auch freiwilliger Verpflichtungen und Vereinbarungen. ComplianceProzesse schaffen Sicherheit im Unternehmen: Sie identifizieren und priorisieren die Stakeholder-Anforderungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Sie testen die Effektivität der Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen. Sie beseitigen erkannte Schwachstellen und überwachen sämtliche Compliance-Aktivitäten kontinuierlich. Die zunehmend komplexeren IT- und Berechtigungsstrukturen selbst erschweren es den Unternehmen zusätzlich, sie angemessen zu überblicken. Fehlende oder nur sehr aufwendige Auswertungsmöglichkeiten über existierende Berechtigungsstrukturen verstärken dieses Problem weiter. Zudem müssen Berechtigungen restriktiv vergeben und überwacht werden. Da Risiken der Funktionstrennung aus dem Prozess kommen, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, standardisierte Kommunikationsprozesse zwischen den Fachabteilungen und der IT-Abteilung zu etablieren, um ein effektives Management von Funktionen und Zugriffsberechtigungen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte eine dauerhafte Umsetzung der Funktionstrennung durch die Einbettung in die Prozesse und Kontrollumgebung sichergestellt werden. Zukünftige Änderungen im organisatorischen Aufbau, beispielsweise durch Veränderungen im Marktumfeld, sind dabei ständig zu berücksichtigen und in die Prozesse einzubeziehen. Zusammenfassend stehen Unternehmen speziell vor folgenden Aufgaben: ● Identifizierung der relevanten, organisatorischen Risiken der Trennung von Funktionen aus den Geschäftsbereichen und Erstellung eines einheitlichen Regelwerks zur Funktionstrennung ● Schaffung des unternehmensweiten Bewusstseins für diese Risiken 5 Reporting und Controlling ● Analyse der Risiken in den Systemen und Auswertung der Technologieunterstützung am Beispiel der SAP GRC Access Control Ergebnisse ● Bewältigung der Konflikte und Verstöße in den Fachbereichen und Erarbeitung von Lösungen ● Einbettung der Funktionstrennung in den Regelbetrieb und in die Kontrollstrukturen ● Sicherstellung der kontinuierlichen Überwachung der Risiken und der ständigen Verbesserung des Regelwerks Die SAP GRC Access Control besteht aus den vier Modulen Compliance Calibrator, Access Enforcer, Role Expert und Fire Fighter. Sie versetzen ein Unternehmen in die Lage, ein risikoorientiertes Management von Funktionstrennungsrisiken aufzubauen. Dabei unterstützt die Anwendung die Geschäftsprozessverantwortlichen, Dateneigner und IT-Manager während des gesamten Ablaufs in den jeweiligen Aufgabenbereichen. Der Aufwand, die Strukturen zu analysieren und bis auf Einzelberechtigungen von Mitarbeitern zu beurteilen, kommt der viel zitierten Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleich. Doch wie wäre es, die Nadel mithilfe eines Magneten zu suchen – und zu finden? Ein Management der Trennung von Funktionen, das sich am Risiko orientiert Ein risikoorientiertes Management von Funktionstrennungen reduziert die Gefahr des unautorisierten Zugriffs und des Missbrauchs von beispielsweise zahlungsrelevanten und sensiblen Daten. Dazu ist es notwendig, die Funktionen mit Risikopotenzial zu identifizieren, in den Systemen zu analysieren und auszuwerten. Um den notwendigen Aufwand zur Durchführung und zur Pflege der Regelbasis deutlich zu reduzieren und Nachhaltigkeit sowie Effizienz im Management sowie im IKS sicherzustellen, ist es unumgänglich, eine moderne und geeignete Technologie einzusetzen. Das Regelwerk an Funktionstrennungsrisiken muss in diesem Zusammenhang periodisch über ein standardisiertes Vorgehen auf seine Gültigkeit und Aktualität geprüft werden, die bestehenden Konflikte sind periodisch zu prüfen, zu bearbeiten und natürlich periodisch zu berichten und zu überwachen. Daher sind die entsprechenden Prozesse in die Kontrollumgebung einzubetten. Erst eine unternehmensindividuelle, integrierte und technologisch gestützte Lösung zum Management der Funktionstrennung ist fähig, die angestrebten Nutzenpotenziale zu erschließen. PricewaterhouseCoopers verfügt mit seinen Beratern und Spezialisten über langjährige Erfahrungen im Thema IKS und den spezifischen chinesischen Anforderungen allgemein und in der Funktionstrennung sowie dem Berechtigungs- und ITManagement im Speziellen. Diese Expertise war die Grundlage für eine Methodik, die genau an den kritischen Stellen ansetzt: ● Erstellung einer ganzheitlichen, mandantenspezifischen und prüfungssicheren Funktionstrennungsmatrix ● Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung von unterstützenden Tools ● nachhaltige und individuelle Einbindung in die Prozesse und Kontrollumgebung ● Strategien zum Herangehen und Analysieren bestehender Konflikte ● Erarbeitung von aufwands- und kostenschonenden Kontrollen für identifizierte Risiken und Sicherstellung der Effektivität 6 Ein zentrales Verzeichnis (Repository) hält sowohl die Funktionstrennungs- als auch allgemeine Zugriffsschutzrisiken als unternehmensweiter Standard vor. Automatische Risikoanalysen identifizieren Funktionstrennungskonflikte sowie kritische Einzelberechtigungen, arbeiten sie kontinuierlich ab und können daraufhin weiter überwacht werden. Mithilfe des zentralen Regelwerks kann das Unternehmen buchhaltungs-, finanz- und berichterstattungsrelevante Systeme automatisch und regelmäßig untersuchen und überprüfen. Das Berechtigungsvergabe- und Rollenmanagement wird über eine Workflowsteuerung automatisiert und nachhaltig durch Standardisierung des Ablaufs gestärkt. Durch Einbettung in die ITManagement-Prozesse sowie die integrierte Risikoanalyse wird die präventive Steuerung über die gesamten Berechtigungen und deren Veränderung in den operativen Systemen maximiert. Zum Beispiel kann bei der Abarbeitung von Berechtigungs- und SAP-Rollenänderungsanträgen eine Funktionstrennungsrisikoanalyse vor Freigabe dieser Anträge, die im Idealfall der Geschäftsbereichsverantwortliche initiiert hat, für die produktiven Systeme erzwungen werden. Damit werden neue Konflikte nicht mehr zugelassen und die Systeme bleiben „sauber“. Über eine zusätzliche Funktionalität können Systemzugänge von „Superusern“ mit umfangreichen Berechtigungen, etwa für Notfälle oder für spezifische IT-Support-Situationen, gesteuert und überwacht werden. Die revisionssichere Protokollierung trägt zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz aller durchgeführten Aktivitäten der Superuser bei. SAP GRC Access Control ist eine sowohl in das EnterpriseResource-Planning- als auch in das GRC-Lösungsportfolio der SAP AG eingebettete Technologielösung, mit einer großen Zahl an automatischen Kontrollfunktionen und zukunftsorientierten weiteren integralen Bestandteilen. Der von PwC entwickelte Best-Practice-Ansatz schafft einen durchgängigen Prozess, durch welchen PwC bereits mehrere Unternehmen in die Lage versetzt hat, nachhaltige Strukturen und ein Risikobewusstsein zu schaffen und das Management der Funktionstrennung in den Regelbetrieb zu überführen. Der PwC-Best-Practice-Ansatz 1. Im ersten Schritt erstellen Sie zusammen mit den PwCSpezialisten die Regelbasis, eine Risikomatrix zur Trennung von Funktionen. Diese Matrix ist die einheitliche, unternehmensweit gültige Datenbasis und wird individuell auf Ihr Unternehmen und die speziellen chinesischen Prozesse und Anforderungen zugeschnitten. Dabei ordnen Sie Risiken den Verantwortlichen, den Prozessen zu und in die Organisationsstruktur ein. Damit schaffen Sie die Voraussetzung für klare Verantwortungen und Zuständigkeiten für die weitere Bearbeitung. pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling 2. Auf der Grundlage der Risikomatrix führen Sie als nächstes eine technologiegestützte Risikoanalyse in den Systemen durch. Das Ergebnis, das manuell kaum zu leisten wäre, ist ein Bericht, der die identifizierten Funktionstrennungskonflikte sowohl technisch als auch organisatorisch aufzeigt. Ihren individuellen Anforderungen entsprechend, konzentriert sich dieser Bericht entweder stärker auf technische Sachverhalte oder auf das zugrunde liegende Geschäftsrisiko. 3. In der dritten Phase, der „Lösung“, werden dann die Ergebnisse der Analyse mit den jeweiligen Geschäftsprozessverantwortlichen bearbeitet. In einem zweistufigen Vorgehen werden die Konflikte zuerst durch SAP-Rollen-Änderung wie auch Entzug von Systemberechtigungen einzelner Benutzer bearbeitet. Wenn keine Systemlösung möglich war, werden die Konflikte organisatorisch analysiert und durch zusätzliche, kompensierende Kontrollmaßnahmen gelöst. 4. Die Anbindung an die bestehenden IT- und Berechtigungsmanagementprozesse beugt Risiken der Funktionstrennung vor, indem klare Vorgaben für die Vergabe und Änderungen von Berechtigungen getroffen werden. Das geschieht über technologiegesteuerte Workflows inklusive Genehmigungen und Freigaben, mit eingebetteten, „erzwungenen“ Analysen der Funktionstrennungsrisiken. 5. Um das langfristige Management der Funktionstrennung nachhaltig zu sichern, wird es organisatorisch und prozessual in die Kontrollumgebung integriert. Dabei werden die neu definierten Abläufe und Kontrollprozesse zur Bereinigung von bestehenden Konflikten, entsprechend dem Schritt 3, nun in den operativen Regelbetrieb überführt. Des Weiteren wird der ChangeManagement-Prozess bezüglich Funktionstrennung erweitert und ausgerollt. Zentrale Verantwortung liegender Berechtigungen • Zuordnung zu • Prozessen und Funktionen Definition der Risiken Einsatz von unterstützender Technologie Der Einsatz geeigneter Technologien ist ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung eines risikoorientierten Managements von Funktionstrennungen. Eine Herausforderung ist die Kommunikation und Zusammenarbeit der Fachbereiche und der IT. Für das Berechtigungsmanagement sollen unübersichtliche IT- und Berechtigungsstrukturen transparent gemacht werden. Darauf aufbauend ist ein präventives Management der Risiken unzureichender Funktionstrennung bezüglich Systemzugriffe als auch -berechtigungen langfristig zu etablieren. Die technische Lösung ist dabei Bestandteil einer ganzheitlichen GRC-Technologiestrategie. Das Ziel von GRC ist es, gesetzliche oder normative Ansprüche an ein Unternehmen sowohl intern als auch extern zu erfüllen. Eine Technologie zur Unterstützung bei der Aufdeckung von Risiken und Überwachung der Funktionstrennung trägt zu einer Stärkung des IKS bei. Automatisierte Prüfroutinen und Kontrollen vermindern den Kontrollaufwand und erhöhen die Sicherheit in den Geschäftsabläufen sowie im Berechtigungswesen und ITManagement. Diese Eigenschaften machen derartige Tools zu einem wichtigen Bestandteil eines effektiven und nachhaltigen IKS. Denn die präventiven Maßnahmen können die konsequente Einhaltung der Funktionstrennung sichern. Das Tool kontrolliert die Umsetzung und Überwachung der Funktionstrennung. Es überwacht aber Lokale Verantwortung 1. Erstellung der Risikomatrix • Analyse zugrunde 6. Eine zentrale Stelle überwacht sowohl die Validität der Regelbasis als auch die Bearbeitung der Konflikte und stellt die Qualität durch Standards und ein kontinuierliches Reporting sicher. Eine Anbindung an das unternehmensweite, workflowund genehmigungsgesteuerte Change Management schließlich garantiert die stetige Aktualisierung und Verbesserung der Regelbasis. 2. Analyse • Analyse bestehender • Berechtigungen im Enterprise-ResourcePlanning-System Ergebnis: Berechtigungskonflikte individuell aufbereitet 3. Lösung 4. Anbindung an das Berechtigungsmanagement • Remediation durch • Optimierung und • Mitigation durch • Einbindung von technische Lösungsfindung organisatorische Änderung oder Einführung von Kontrollen Umsetzung der Workflows Risikoanalysen in die Berechtigungsworkflows und das Rollenmanagement 5. Integration • prozessuale und • organisatorische Integration in die Kontrollumgebung Anbindung an den ChangeManagementProzess 6. Zentrale Qualitätssicherung • Review von offenen Konflikten und der Effektivität der Kontrollen • Unterstützung durch vordefinierte Best-Practice-Kontrollen • Schnittstelle zum Corporate-Change-Management-Prozess Abb. 2 PwC-Best-Practice-Ansatz pwc: china compass | Sommer 2007 7 Reporting und Controlling Die Technologie hilft zudem dabei, Richtlinien, die sich auf den Bereich des Berechtigungsmanagements beziehen, effektiv und effizient im Unternehmen zu operationalisieren. Bei einer PwC-Studie waren 89 Prozent der befragten CEOs der Meinung, der effektive Umgang mit GRC habe einen positiven Einfluss auf die Reputation und die Marke des Unternehmens. Nutzenpotenziale und Erfolgsfaktoren Durch die Einführung eines risikoorientierten Funktionstrennungsmanagements, unterstützt durch einen individuellen Technologieeinsatz, können folgende Nutzenpotenziale erschlossen werden: ● Ausprägung eines unternehmensweiten Risikobewusstseins ● Prävention und Absicherung gegen dolose und wirtschaftskriminelle Handlungen sowie Betrugsrisiken ● gesteigerte Sicherheit über alle Unternehmensprozesse, vor allem der sensiblen ● Optimierung des IKS durch Automatisierung, Prävention und Identifizierung von organisatorischen Prozessschwachstellen ● erhöhte Standardisierung durch ein zentral definiertes Regelwerk und die Einbettung der Anwendungen der SAP GRC Access Control Suite in bestehende Kontrollprozesse ● erhöhte Transparenz über die IT- und Berechtigungsstrukturen sowie den Status der Compliance-Aktivitäten (bitte vergleichen Sie die Info-Box „Governance, Risikomanagement und Compliance“) aus Sicht der Geschäftsprozessverantwortlichen ● höhere Effektivität bei der Zusammenarbeit zwischen Fachund IT-Abteilung über eine einheitliche und übersichtliche Plattform, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Benutzergruppe ● nachhaltige Unterstützung der internen Revision und des Jahresabschlussprozesses ● signifikante Reduzierung von Aufwand und Kosten bei der Erfüllung interner wie auch externer Anforderungen im Hinblick auf die Funktionstrennung bei gesteigerter Qualität zur Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen Diese Nutzenpotenziale lassen sich allerdings nicht über eine Standardlösung realisieren, sondern nur wenn verschiedene Komponenten berücksichtigt werden. In Projekten zur Einführung eines risikoorientierten Managements von Funktionstrennungsrisiken stellten sich folgende Merkmale als besonders kritische Erfolgsfaktoren heraus: ● früher Einbezug aller Stakeholder und Integration individueller Anforderungen ● Definition klarer Rollen und Verantwortlichkeiten und Zuordnung von Risiken in die einzelnen Verantwortungsbereiche (nur möglich, wenn individuelle Matrix) ● Qualität der Risikomatrix: Erstellung einer ganzheitlichen, stabilen, prüfungssicheren und individuellen Risikomatrix 8 ● geeignete prozessuale Integration in die Kontrollumgebung und Anbindung an das unternehmensweite Change Management ● Erarbeitung von nachhaltigen, aufwands- und kostenschonenden Lösungen für identifizierte Risiken und Sicherstellung der Effektivität von Kontrollen ● Verwendung geeigneter Methoden und Strategien zum Herangehen, Analysieren und Lösen bestehender Konflikte Nachhaltigkeit durch Governance, Risikomanagement und Compliance Mehr als je zuvor werden Unternehmen mit komplexen Regularien und weit reichenden Stakeholder-Anforderungen konfrontiert und stehen im Licht der Öffentlichkeit (bitte beachten Sie dazu das GRC White Paper, das Sie im PwC-GRC-Portal anfordern können: www.pwc.de/grc). Dolose Handlungen führen zu einem verstärkten Eingreifen des Staates und zur Einführung weiterer einschränkender Gesetze. Das erhöht den Grad an regulatorischen Anforderungen und letztendlich den administrativen Aufwand für die Unternehmen. Global tätige Unternehmen unterliegen weltweit den unterschiedlichsten regulatorischen Anforderungen. Auch die chinesische Regierung hat bereits mit Gesetzen und Regularien reagiert, um für Investoren und Stakeholder sichere und transparente Strukturen zu schaffen. Prävention und Kontrollsicherheit auch die eingeschränkte Verwendung von sensiblen und daher kritischen Einzelberechtigungen für alle operativen und administrativen Bereiche. Optimierung der Kontrollen: • Analyse von Risiken • Kontrollevaluierung und Sicherstellung der Effektivität Optimierung der Kontrollumgebung: • Automatisierung und Prävention • Integration und Continuous Improvement • Berechtigungskonzept GRC: • Optimierung und Integration • nachhaltige Erfüllung der vielfältigen regulatorischen Anforderungen Nachhaltigkeit Abb. 3 Governance, Risk and Compliance Für eine nachhaltige und effiziente Erfüllung dieser wie auch im Vorgriff auf mögliche weitere anstehende regulatorische Anforderungen für den chinesischen Markt sollten die Themen Governance, Risikomanagement und Compliance integriert betrachtet und in die Überlegung einbezogen werden. Die in diesem Beitrag dargestellte Möglichkeit, Wirtschaftskriminalität über eine konsequente Trennung von Funktionen vorzubeugen, ermöglicht ad hoc diesbezüglich eine präventive Kontrollumgebung im Unternehmen zu etablieren und ist eine technologisch unterstützte Teillösung. Da Unternehmen den vielfältigsten Regularien unterworfen sind, müssen diese im Gesamtkontext GRC betrachtet werden, um den größtmöglichen Nutzen zu realisieren. pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling Fazit Den unternehmerischen Erfolg im Zeitalter der Globalisierung zu sichern und Chancen aus globalem Wachstum zu realisieren, erfordert ein ganzheitliches GRC-Management. Die angemessene Gestaltung und Umsetzung der einzelnen GRCInitiativen im Unternehmen, ihre Einbettung in das operative Tagesgeschäft und deren Integration schaffen hierfür die Voraussetzung. Der strategische und proaktive Umgang mit Governance, Risikomanagement und Compliance hilft nicht nur, die aktuell relevanten Regularien effektiv und effizient zu erfüllen. Sondern dieser schafft darüber hinaus zusätzlichen Nutzen. Ein Unternehmen kann beispielsweise flexibler auf neue und veränderte Anforderungen reagieren, seine öffentliche Reputation und Attraktivität am Kapitalmarkt sowohl durch die Erfüllung von gesetzlichen als auch freiwilligen, internen Anforderungen bewusst steigern, dabei einen profitablen Geschäftsbetrieb sicherstellen und letztendlich einen Wettbewerbs- und Marktvorteil erzielen. [qin zei qin wang] In wörtlicher Übersetzung: „Diebe fangen, indem man ihren Anführer ergreift.“ Sein Ziel erreicht, wer die Drahtzieher erkennt und durch Kooperation oder Zwang für seine Sache gewinnt. „Die Ursache bei der Wurzel packen“ – auf Chinesisch. 擒 賊 擒 王 Die Konzentration auf eine konsequente Funktionstrennung und ihre Sicherung durch den Einsatz unterstützender Technologie kann das IKS nachhaltig optimieren. Der höhere Grad an Automatisierung und Prävention beseitigt eine wesentliche Grundlage – genau genommen sogar die Gelegenheit –, Straftaten zu begehen. Die vorhandenen wirtschaftlichen Strukturen und die chinesische Kultur verstärken diesen Effekt in China. Die Experten von PwC beraten Sie gerne dabei, ihr internes Kontrollsystem durch ein prüfungssicheres und auf die speziellen wirtschaftlichen Strukturen und Anforderungen in China ausgerichtetes Management von Funktionstrennungsrisiken zu verbessern. Über die Einbettung in den Regelbetrieb als auch die Kontrollstrukturen wird eine präventive und nachhaltige Absicherung gegen Wirtschaftskriminalität sichergestellt. Sie haben Fragen oder möchten gern beraten werden? Rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0711 25034-3440 [email protected] Tel.: 0711 25034-3576 [email protected] Tel.: 0711 25034-3372 pwc: china compass | Sommer 2007 9 Reporting und Controlling Neue Vorschriften werten Chinas Rechnungslegung auf – Teil 1: Was ändert sich in der Praxis? In diesem Beitrag erfahren Sie, ● in welchen fünf Bereichen der Rechnungslegung es Veränderungen geben wird. ● welche Unternehmen zum erweiterten Kreis der Rechnungs- legungspflicht gehören. Börsennotierte Unternehmen müssen die neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards ab 2007 anwenden – alle anderen Unternehmen wahlweise. Die neuen Vorgaben weisen durch ihre Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards eine Fülle von Unterschieden zu den alten China Generally Accepted Accounting Principles auf, die für auslandsinvestierte Unternehmen aktuell immer noch gelten. – Im folgenden Beitrag verschaffen Ihnen die China-Experten Harald Kayser, Jens-Peter Otto und Jason Richer einen grundlegenden Überblick: Welche Veränderungen bringt die erwartete Erweiterung des Kreises der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, die neuen Standards anzuwenden, in der Praxis? Der chinesische Gesetzgeber hat 39 neue CAS vorgelegt. Der aktuelle Artikel ist der erste von zwei Beiträgen. Er vergleicht die neuen Regelungen der chinesischen Rechnungslegungsstandards mit den bisherigen. Der in der Ausgabe Herbst 2007 Ihres pwc: china compass folgende Artikel vergleicht die neuen Regelungen mit den aktuell geltenden IFRS. Im zweiten Teil erfahren Sie dann vor allem alles Wichtige über die Unterschiede zwischen den neuen CAS und den IFRS. Der zweite Beitrag wendet sich besonders an Investoren mit IFRS-Bezug – also Unternehmen beispielsweise, die in Deutschland einen befreienden Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen. Nach der Lektüre beider Artikel kennen Sie alle für die Praxis relevanten Änderungen in den neuen Standards. Die GAAP umfassen – wie Sie sicher wissen – nicht nur das „Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen“ (ASBE) und die 16 noch geltenden, spezifischen chinesischen Rechnungslegungsstandards, sondern auch verschiedene zu unterschiedlichen Zeitpunkten herausgegebene Erlasse des Finanzministeriums. Abkürzungen ASBE Accounting System for Business Enterprises (Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen) CAS Chinese Accounting Standards (chinesische Rechnungslegungsstandards) FIEs Foreign-invested Enterprises (auslandsinvestierte Unternehmen) GAAP Generally Accepted Accounting Principles (allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) IAS International Accounting Standards (internationale Rechnungslegungsstandards) IFRS International Financial Reporting Standards (internationale Rechnungslegungsstandards) LIFO Last In, First Out (Verarbeitungsstrategie, bei der immer der zuletzt abgelegte Vorgang zuerst abgearbeitet wird) 10 ● wie sich die neuen von den alten Vorgaben unterscheiden. ● worauf Sie bei den neuen Standards im Detail achten sollten. Die neuen CAS sind in fünf Gruppen aufgeteilt: 1. Allgemeine Standards 2. Standards zu Ausweis und Darstellung im Jahresabschluss 3. Standards zu Investitionen in andere Unternehmen sowie der Bildung von Konzernen 4. Standards für finanzmarktorientierte Investitionen 5. Standards für spezielle Branchen 1. Allgemeine Standards Die in diesem Themenbereich versammelten Standards bilden in Bilanzierung und Bewertung den Kern der neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards. Eine wesentliche spezifische Neuerung ist hier zum Beispiel das Verbot der LIFO-Methode bei der Bilanzierung von Vorräten. Das könnte sich beispielsweise für Hersteller von Elektronikprodukten als nachteilig erweisen, da aufgrund sinkender Inputpreise bei der Umstellung auf andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nun die Einkaufskosten der zuerst gekauften, alten Lagerbestände in die Herstellungskosten der verkauften Güter mit einfließen und den Gewinn drücken. Eine weitere Neuerung ist die Pflicht, jährlich einen Wertminderungstest bei Goodwill und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer durchzuführen. Zu beachten sind dabei die nach den IFRS bereits üblichen Vorgehensweisen, beispielsweise die Abgrenzung der Einheiten, die Zahlungsmittel generieren. Diese Methode stellt neue Ansprüche an Unternehmen, die nach den alten, aber noch aktuellen China GAAP lediglich dann relativ einfache Wertminderungstests durchzuführen haben, wenn entsprechende Indikatoren vorliegen. Nicht mehr erlaubt aber sind nach den neuen CAS – abweichend von den IFRS – Wertaufholungen bei vorangegangener Wertminderung bei Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich von CAS 8 fallen (bitte beachten Sie dazu die Tabelle auf Seite 12). Solche Wertzunahmen werden künftig also nicht mehr abgebildet. Ebenfalls wichtig und zu erwähnen ist die Pflicht zur Bilanzierung von latenten Steuern nach den neuen CAS. Denn bisher konnte von der Bilanzierung solcher latenten Steuern wahlweise abgesehen werden. Das ist nun nach den neuen CAS nicht mehr erlaubt. Die neuen Vorgaben stellen sicher, dass künftig erwartete Steuerverpflichtungen oder -ansprüche besser in der Bilanz wiedergegeben werden. Andererseits ist die neue Verpflichtung aber eine große Herausforderung für das Rechnungswesen von Unternehmen, die sich mit latenten Steuern noch nie beschäftigt haben. pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling Generelle Neuerungen betreffen vor allem den Zeitwert des Geldes (Abzinsung) sowie die Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen. – Sie ist in den aktuellen China GAAP nur unzureichend adressiert, zum Beispiel bei Leistungen an Arbeitnehmer. Vorräte, Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte Nach dem neuen CAS 1 ist die LIFO-Methode nicht mehr erlaubt. Dadurch kann bei der Bewertung von gleichartigen Wirtschaftsgütern nicht mehr unterstellt werden, dass das zuletzt angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut als Erstes verbraucht oder veräußert wird. Nach CAS 4 werden Abbruch- und Wiederherstellungskosten für Sachanlagen beim Gegenstand des Sachanlagevermögens aktiviert. Gleichzeitig wird für diese Kosten eine Rückstellung gebildet. Bedeutsam wird diese neue Regelung vor allem angesichts der erwarteten Zunahme von Gesetzen zum Schutze der Umwelt. Die Änderungen in CAS 6 betreffen im Wesentlichen die Abschaffung der planmäßigen Abschreibung für immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn die Nutzungsdauer unbegrenzt ist, sowie die Möglichkeit zur Aktivierung von Ausgaben in der Entwicklungsphase, falls bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Nichtmonetäre Transaktionen, Wertminderung von Vermögenswerten, Leistungen an Arbeitnehmer, anteilbasierte Vergütung CAS 7 ändert die grundsätzliche Bewertungsmethode von nicht monetären Transaktionen auf die Bewertung zum Zeitwert des hingegebenen Vermögensgegenstandes. Wegen CAS 8 ist bei Goodwill und immateriellen Vermögenswerten ohne bestimmte Nutzungsdauer jährlich ein Wertminderungstest durchzuführen, unabhängig davon, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen oder nicht. Das Unternehmen ist also gefordert, das CAS Damit Sie die Unterschiede auf den ersten Blick erkennen, vergleichen die Autoren die neuen Vorgaben mit den aktuellen China GAAP, die auf diversen Regulierungsvorschriften beruhen, in Tabellenform. Alle Tabellen sind gleich aufgebaut: In der linken Spalte finden Sie den jeweiligen CAS und seine Themen. Die mittlere Spalte informiert Sie über die bisherige Regelung und rechts sehen Sie, was die neuen Vorgaben verändern. erforderliche Know-how aufzubauen oder einzukaufen, um alle Vermögenswerte jährlich auf ihren Zeitwert testen zu können. Zuschreibungen sind dagegen nicht mehr erlaubt. Nach CAS 9 müssen Verbindlichkeiten für die Leistungen an Arbeitnehmer dann angesetzt werden, wenn der für die Auszahlung vorausgesetzte Dienst durch den Arbeitnehmer erbracht wurde. Dadurch wird der Zeitpunkt des Ansatzes in aller Regel vorgezogen, da die Leistung zurzeit erst bei Bezahlung gebucht wird. Die Personalkosten konnten bislang als Verwaltungskosten erfasst werden, fließen künftig jedoch in die Herstellungskosten des jeweiligen Vermögensgegenstandes ein, sofern zurechenbar. Rückstellungen, Erträge, Fertigungsaufträge, Zuwendungen der öffentlichen Hand, Fremdkapitalkosten Die neuen CAS stärken die Abbildung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens weiter. Regelungen zum Ansatz von künftig erwarteten Verpflichtungen werden beispielsweise umfassender adressiert und antizipieren damit potenzielle künftige Verluste. Nach CAS 13 werden etwa Rückstellungen für drohende Verluste sowie für Restrukturierungen explizit geregelt und sind damit zum ersten Mal Gegenstand einer expliziten Regelung. Nach CAS 14 sind künftig anfallende Erträge mit ihrem Barwert anzusetzen. Mit dem Zeitwert des Gelds kommt auch hier bisher zukünftig Vertriebs-, Verpackungs- und Versicherungskosten bei Handelsund Vertriebsunternehmen Sind nicht aktivierungsfähig. Falls sie direkt zuzurechnen und nicht unwesentlich sind, werden sie in den Anschaffungskosten aktiviert. Bewertungsvereinfachungsverfahren LIFO ist erlaubt. LIFO ist nicht erlaubt. Abbruchkosten/ Wiederherstellungskosten Sind nicht adressiert. Werden im Sachanlagenvermögensgegenstand aktiviert; gleichzeitig wird eine Rückstellung angesetzt. Kauf auf Ziel Ist nicht adressiert. Anschaffungskosten werden zum Barwert ermittelt. Goodwill Wird bewertet wie ein immaterieller Vermögensgegenstand, also planmäßige Abschreibung in der Regel über maximal zehn Jahre Nutzungsdauer. Wird in CAS 20 geregelt (bitte beachten Sie Tabelle 7 auf Seite 18). Ausgaben in der Entwicklungsphase Forschungs- und Entwicklungskosten sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. Unter bestimmten Bedingungen als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren. Nutzungsdauer und Abschreibung Nutzungsdauer maximal zehn Jahre, sofern nicht vertraglich oder gesetzlich anderweitig festgelegt; planmäßige Abschreibung über diesen Zeitraum. Falls unbegrenzt, ist keine planmäßige Abschreibung vorzunehmen. Abschreibungsmethode Linear. Linear oder mittels anderer Methoden, falls sie den Nutzungsverzehr besser widerspiegeln. 1: Vorräte 4: Sachanlagevermögen 6: immaterielle Vermögenswerte Tab. 1 CAS 1, 4 und 6 pwc: china compass | Sommer 2007 11 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Bewertungsgrundlage Der erhaltene Vermögenswert wird zum Buchwert des aufgegebenen Vermögenswerts (zuzüglich geleisteter Zuzahlungen und anfallender Steuern) bilanziert. Bei Tauschgeschäften mit wirtschaftlicher Substanz wird der erhaltene Vermögenswert zum Zeitwert des hingegebenen Vermögensgegenstands bilanziert, falls dieser verlässlich ermittelbar ist (ansonsten: Buchwert). Gewinnrealisierung Ist auf Höhe der erhaltenen Barzuzahlung begrenzt. Zeitwert minus Buchwert des abgegangenen Vermögenswerts, abzüglich Zuzahlungen und Steuern, ist erfolgswirksam zu behandeln. 7: nichtmonetäre Transaktionen 8: Wertminderung von Vermögenswerten Verpflichtung zum Wertminderungstest Ein Wertminderungstest wird generell nur vorgenommen, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Goodwill und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen, unabhängig vom Vorliegen von Anhaltspunkten zur Wertminderung. Anhaltspunkte für eine Wertminderung Oft gibt es quantitative Vorgaben für eine Einschätzung, ob eine Wertminderung vorliegt: etwa wenn der Marktwert seit zwei Jahren kontinuierlich unter dem Buchwert liegt oder Bauprojekte unterbrochen wurden und innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich nicht wieder fortgesetzt werden. Nicht abschließender Beispielkatalog für qualitative Indikatoren unter Berücksichtigung von externen und internen Informationsquellen (keine explizit quantitativen Vorgaben). Grundlage künftig erwarteter Cashflows Ist nicht adressiert. Mittelfristige Plandaten des Managements (Planungshorizont unterstellt fünf Jahre, danach ewige Rente). Abgrenzung von Vermögenswerten Ist nicht adressiert. Die Einheit, die Zahlungsmittel generiert, stellt die kleinste Gruppe von Vermögenswerten dar, die hinsichtlich der Wertminderung untersucht wird. Wertminderungsverluste Bei Finanzanlagen erst Minderung der dazugehörigen und im Eigenkapital erfassten negativen Firmenwerte (Negative Equity Investment Difference), danach: erfolgswirksame Erfassung. Mindern den Gewinn. Wertaufholungen Sind erlaubt. Sind nicht erlaubt bei Vermögenswerten im Anwendungsbereich von CAS 8 (Finanzinstrumente werden durch CAS 22 gesondert bilanziert, bitte beachten Sie Tabelle 7 auf Seite 18). Vermögenswerte auf Konzernebene Sind nicht adressiert. Zuordnung zu Einheiten, die Zahlungsmittel generieren, auf einer vernünftigen und stetigen Basis. Ansatz einer Verbindlichkeit: Zeitpunkt Die Leistung wird erst bei Bezahlung als Aufwand verbucht. Die Leistung wird verbucht, sobald der Arbeitnehmer den für die Auszahlung der relevanten Leistung vorausgesetzten Dienst erbracht hat. Personalkosten Aktivierung als Herstellungskosten bei relevanten Vermögensgegenständen, im Übrigen Erfassung als Aufwand. Werden in den Verwaltungskosten erfasst. Pensionsverpflichtungen Sind nicht geregelt. Ansatz, Bewertung und Ausweis sind nicht geregelt. Ist nicht adressiert (Aufwand wird in der Regel erst bei Vergütung, also der Anteilsübertragung, verbucht). Eigenständiger Standard zur Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen (anteilige Erfassung von Aufwand schon vor dem Zeitpunkt der Ausübungsmöglichkeit, Gegenbuchung innerhalb des Eigenkapitals). 9: Leistungen an Arbeitnehmer 11: anteilbasierte Vergütung Tab. 2 CAS 7 bis 9 und 11 die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser zum Ausdruck. Auch CAS 16 steht für eine stärkere Berücksichtigung des „Matching-Prinzips“: Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich je nach Höhe der zu kompensierenden Aufwendungen realisiert anstatt zum Zeitpunkt der Einzahlung. 12 Ertragsteuern, Fremdwährungsumrechnung, Leasing, Änderung und Korrektur, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Bei den Ertragsteuern bestehen die Änderungen im Wesentlichen in der Ansatzpflicht von latenten Steuern nach IAS 18. Der Umfang der zu bilanzierenden latenten Steuern wird auch insofern ausgeweitet, als dass bei den neuen CAS ein Wechsel vollzogen pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Abzinsung Wird nicht verlangt. Falls der Effekt des Zeitwerts des Geldes wesentlich ist, sind künftig erwartete Cashflows bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe zu diskontieren. Verluste aus schwebenden Geschäften Sind nicht adressiert. Rückstellung für drohende Verluste ist zu bilden. Restrukturierung Ist nicht adressiert. Rückstellung ist zu bilden, sobald ein schriftlicher Restrukturierungsplan in ausreichender Detaillierung vorliegt und er den betroffenen Mitarbeitern bekannt gegeben wurde. Abzinsung Wird nicht verlangt. Künftig anfallende Erträge sind mit ihrem Barwert anzusetzen (Behandlung der Differenz zum Nominalbetrag nach der Effektivzinsmethode). Erlösrealisierung Bei bestimmten Anzahlungsgeschäften können Erlöse nach Anzahlungsplan vereinnahmt werden. Wird zu dem Zeitpunkt realisiert, an dem Chancen und Risiken übergehen und keine andauernde Mitwirkung mehr besteht. Es dürfen nur Spezialdarlehen für die Herstellung oder Anschaffung von Sachanlagen angesetzt werden. Direkt zurechenbare Finanzierungsaufwendungen sind in den Kosten des Fertigungsauftrags anzusetzen (bitte vergleichen Sie CAS 17 weiter unten). 13: Rückstellungen 14: Erträge 15: Fertigungsaufträge Fremdkapitalkosten 16: Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen für Vermögenswerte ● Zuwendungen für technische Innovation und Forschung werden als Verbindlichkeit angesetzt. Der nach Projektende verbleibende Betrag wird dem Eigenkapital zugerechnet. ● Zinszuwendungen im Zusammenhang mit Spezialdarlehen für die Herstellung von Sachanlagen vermindern Anlagen im Bau, nach Fertigstellung mindern sie die Finanzierungsaufwendungen. Die Zuwendung wird passivisch abgegrenzt, bis der Vermögenswert den betriebsbereiten Zustand erreicht. Danach wird er über die Nutzungsdauer aufgelöst. Ausnahme: Zuwendungen zum Nominalbetrag sind sofort erfolgswirksam. Aufwandsbezogene Zuwendungen Sind sofort erfolgswirksam und allgemein als Erträge aus Zuwendungen auszuweisen. Ausnahmen: Business-Tax- sowie Körperschaftsteuererstattungen vermindern Steueraufwand. Matching mit den zu kompensierenden Aufwendungen. Rückzahlung von Zuwendungen Sie mindert die Verbindlichkeit, wenn sie für technische Innovation und Forschung aufgewandt wird. Andere Zuwendungen sind nicht adressiert. Vermindert passivisch die abgegrenzten Zuwendungen, danach ist sie erfolgswirksam. Vermögenswerte Nur Sachanlagen gelten als qualifizierte Vermögenswerte. Ausnahme: Bauunternehmen, in deren Vorräten auch Fremdkapitalkosten zu aktivieren sind. Fremdkapitalkosten sind als Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten zu aktivieren – das umfasst Sachanlagen, als Investition gehaltene Immobilien, kann aber auch Vorräte betreffen. Aktivierbare Fremdkapitalkosten Nur Fremdkapitalkosten in Verbindung mit zur Anschaffung oder Herstellung aufgenommenen Spezialdarlehen sind anzusetzen. Alle Arten von Fremdkapitalkosten, sofern der Anschaffung oder Herstellung direkt zurechenbar, sind anzusetzen. Erträge aus der Zwischenanlage der Fremdmittel Sind nicht adressiert. Vermindern die zu aktivierenden Aufwendungen. Agio/Disagio Wird linear amortisiert, alternativ nach der Effektivzinsmethode. Amortisation nach der Effektivzinsmethode. 17: Fremdkapitalkosten Tab. 3 CAS 13 bis 17 worden ist: vom Timing-Difference-Konzept, das an Gewinnen und Verlusten (GuV) orientiert ist, zum bilanzorientierten Temporary Difference Konzept. Das bedeutet zum Beispiel, dass Unterschiede in der GuV immer auch zu Differenzen in der Bilanz führen, sich nicht aber Bilanzdifferenzen nicht zwingend auf die GuV auswirken. In diesem Zusammenhang auch zu erwähnen ist beispielsweise der Ansatz latenter Steuern bei der Aufdeckung pwc: china compass | Sommer 2007 und Abschreibung von stillen Reserven in der Handelsbilanz. Beim Leasing ergeben sich nach CAS 21 zwei wesentliche Neuerungen: Erstens entfällt die Möglichkeit zum Ansatz zum Buchwert im Rahmen eines Finanzierungsleasings. Zweitens wird bei Sale-and-Lease-back-Transaktionen verstärkt auf die wirtschaftliche Natur der Transaktion geschaut, um den Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns oder des Verlusts zu ermitteln. 13 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Ansatz latenter Steuern Latente Steuern müssen nicht angesetzt werden. Latente Steuern sind verpflichtend anzusetzen. Zu berücksichtigende Differenzen Nur zeitliche Ergebnisunterschiede (TimingDifferenzen). Temporäre Differenzen (inklusive zeitliche Ergebnisunterschiede). Steuersatz Entweder bei Ausgleich voraussichtlich gültiger Steuersatz oder aktuell gültiger Steuersatz. Bei Ausgleich der Steuerposition voraussichtlich gültiger Steuersatz. Latente Steueransprüche Werden angesetzt (auf drei Jahre begrenzt), sofern voraussichtlich ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das der Anspruch verrechnet werden kann. Werden angesetzt, sofern wahrscheinlich ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das der Anspruch verrechnet werden kann. Verlustvorträge Sind nicht adressiert. Ein latenter Steueranspruch auf Verlustvorträge ist ansetzbar, sofern wahrscheinlich ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das der Anspruch verrechnet werden kann. Wertaufholung bei vorangegangener Wertminderung latenter Steueransprüche Ist nicht adressiert. Eine Wertaufholung ist vorzunehmen, sofern ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das der Anspruch verrechnet werden kann. Erstmalige Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen Wird zum Kassa-Kurs umgerechnet am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum Kurs am Anfang des Monats. Wird zum Kassa-Kurs umgerechnet am Tag des Geschäftsvorfalls oder zu einem Nährungswert für den Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Umrechnung am Bilanzstichtag Wird allgemein zum Stichtagskurs umgerechnet. ● Monetäre Posten sowie nichtmonetäre Posten, die zum Zeitwert folgebewertet werden: Umrechnung zum Stichtagskurs. 18: Ertragsteuern 19: Fremdwährungsumrechnung ● Nichtmonetäre Posten bewertet zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten: keine Änderung der erstmaligen Umrechnung. Umrechnungsdifferenzen vor Inbetriebnahme des Geschäftsbetriebs Abgrenzung in der Bilanz bis zur Geschäftsaufnahme. Sind erfolgswirksam (keine Sonderregelung) vorzunehmen. Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs: Gewinn-undVerlust-Rechnung Umrechnung zum Durchschnittskurs des Rechnungslegungszeitraums oder Umrechnung zum Kassa-Kurs am Bilanzstichtag. Umrechnung zum Kassa-Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zu einem Nährungswert für den Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Umrechnungsdifferenzen aus Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs Sind nicht adressiert. Erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital; erfolgswirksame Ausbuchung erst bei Verkauf. Hyperinflation Ist nicht adressiert. Anpassung des Abschlusses unter Anwendung eines Preisindexes. Finanzierungsleasing: Ansatzzeitpunkt beim Leasingnehmer Zu Beginn des Leasingverhältnisses – also zu Beginn der Leasingzahlungen. Zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses – also am Tag, ab dem der Leasingnehmer Anspruch auf die Ausübung seines Nutzungsrechts hat. Finanzierungsleasing: Erstbewertung beim Leasingnehmer Zum Buchwert des Leasinggegenstands beim Leasinggeber oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Bedingung: Der Wert sämtlicher Leasinggegenstände unter Finanzierungsleasing macht zusammen weniger als 30 Prozent der Bilanzsumme aus. Ein Ansatz zum Buchwert der Mindestleasingzahlungen ist erlaubt. Zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Finanzierungsleasing: Nebenkosten des Leasingvertrags Sind erfolgswirksam zu behandeln. Werden beim Leasinggegenstand aktiviert, etwa Stempelsteuer, Transaktionskosten, Anwaltskosten. Finanzierungsleasing: Abgrenzung von Finanzierungskosten Nach der Effektivzinsmethode oder linear. Nach der Effektivzinsmethode. Finanzierungsleasing: Realisierung von Finanzerträgen Nach der Effektivzinsmethode. Andere Methoden sind erlaubt, sofern es keiner wesentlichen Abweichung von den nach der Effektivzinsmethode errechneten Beträgen gibt. Beim Nichterhalt einer Leasingrate werden bereits realisierte Finanzerträge zurückgedreht. Nach der Effektivzinsmethode. 21: Leasing Tab. 4 CAS 18, 19, 21, 28 und 29 (Teil 1) 14 pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Der Unterschied zwischen dem Buchwert des abgegangenen Leasingobjekts und dem Verkaufspreis wird über den Leasingzeitraum abgegrenzt und über die Laufzeit des Leasingvertrags aufgelöst und mit entsprechenden Leasingaufwendungen verrechnet (Finance und Operating Lease). ● Operating Lease: Falls belegbar ist, dass die Transaktion zum Zeitwert abgewickelt wurde, ist der Unterschied zwischen Buchwert des Leasingobjekts und Verkaufspreis erfolgswirksam zu erfassen. Ansonsten: Abgrenzung und Auflösung über Laufzeit. 21: Leasing (Fortsetzung) Sale-and-Lease-back-Transaktionen ● Finance Lease: Abgrenzung des Buchgewinns und Auflösen über die Laufzeit des Leasingvertrags. 28: Änderung von Schätzungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Korrektur von Fehlern Festlegung von Schätzungen und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Genehmigung ist nur für Sachanlagen vorgeschrieben. Genehmigung muss durch Vorstand, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung oder ähnliche ausführende Organe geschehen. Falls rückwirkende Anwendung auf spezifische Bilanzposten bei einer Änderung der Bilanzierungsoder Bewertungsmethoden unpraktikabel ist Falls die kumulative Auswirkung der Änderung nicht einschätzbar ist, wird die neue Methode prospektiv angewandt. Anwendung auf Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der frühesten Periode, für welche die rückwirkende Anwendung durchführbar ist. 29: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach Bilanzstichtag, aber vor Freigabe des Abschlusses beschlossene Dividenden Gesonderter Ausweis im Eigenkapital (Bardividende) oder Ausweis im Anhang (Aktiendividende). Keine Klassifizierung als Verbindlichkeit, sondern Ausweis im Anhang. Tab. 4 CAS 18, 19, 21, 28 und 29 (Teil 2) 2. Standards zu Ausweis und Darstellung im Jahresabschluss Darstellung des Jahresabschlusses, Kapitalflussrechnung, Zwischen- und Segmentberichterstattung, nahe stehende Parteien, Finanzinstrumente Die neuen Standards zu Ausweis und Darstellung machen Jahresabschlüsse besser vergleichbar. Zum Beispiel enthalten sie eine Regelung zum Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen, die sowohl den Informationsgehalt als auch die Vergleichbarkeit deutlich erhöht. Die gegenwärtigen China GAAP verlangen hier nur rudimentäre Angaben zu bereits verkauften Tochtergesellschaften – ein Vergleich mit früheren Perioden ist dadurch kaum möglich. Bei der Kapitalflussrechnung sind VergleichsCAS zahlen für Vorjahre, wie sie nach aktuellen China GAAP meistens unterbleiben, verpflichtend anzugeben. Des Weiteren ist die Definition von nahe stehenden Parteien im Rahmen des CAS 36 ausgedehnt worden. Wie bisher sind auch künftig Parteien, die beide von derselben Partei auch nur maßgeblich beeinflusst werden, als nahe stehend zu betrachten. Abweichend von den IFRS sind staatlich kontrollierte Unternehmen – sowohl nach den neuen CAS als auch nach den gegenwärtigen China GAAP – nicht per se nur deshalb nahe stehend, weil sie von denselben ultimativen Person kontrolliert werden. Es müssen besondere Umstände hinzukommen, etwa Geschäftsbeziehungen. bisher zukünftig 30: Darstellung des Jahresabschlusses Eigenkapitalspiegel Ist kein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses, sondern Ausweis im Anhang. Ist Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Ausweis von Minderheitenanteilen Wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital (in der konsolidierten Bilanz) sowie oberhalb des Jahresüberschusses (in der konsolidierten Gewinn-undVerlust-Rechnung) ausgewiesen. Wird innerhalb des Eigenkapitals (in der konsolidierten Bilanz) sowie unterhalb des Jahresüberschusses (in der konsolidierten Gewinn-undVerlust-Rechnung) ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Kein Konzept vorhanden. Allerdings müssen Angaben im Anhang gemacht werden zu den Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den Verkauf von Tochterunternehmen. Angaben zu Vorjahreszahlen sind nicht zu machen. Angaben sind im Anhang zu machen, auch für noch nicht verkaufte Vermögenswerte und Geschäftsbereiche. Vergleichszahlen für das Vorjahr sind ebenfalls anzugeben. Zahlungsflüsse in Fremdwährung Umrechnung erfolgt zum Kurs am Tag der Zahlung, alternativ Umrechnung zum Durchschnittskurs des Rechnungslegungszeitraums. Umrechnung erfolgt zum Kurs am Tag der Zahlung oder zu einem Nährungswert für den Kurs am Tag der Zahlung. Vergleichsinformationen In der Praxis keine Angabe zu Vorjahreszahlen. Vergleichszahlen für das Vorjahr sind anzugeben. 31: Kapitalflussrechnung Tab. 5 CAS 30 bis 32 und 34 bis 37 (Teil 1) pwc: china compass | Sommer 2007 15 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Ist nicht adressiert. Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie sind anzugeben. Nur unverwässertes Ergebnis je Aktie ist anzugeben; detailliertes Berechnungsschema. Unverwässertes Ergebnis je Aktie auf Basis des Jahresüberschusses berechnet; verwässertes Ergebnis je Aktie ist ebenfalls anzugeben. Offenlegungspflicht Besteht für alle Unternehmen, die das „Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen“ anwenden. Besteht für Unternehmen, die in mehreren Geschäftszweigen oder in mehreren geografischen Regionen tätig sind. Verrechnungspreise Sind nicht adressiert. Die Basis für die intersegmentäre Verrechnungspreissetzung ist offenzulegen. 32: Zwischenberichterstattung Ergebnis je Aktie 34: Ergebnis je Aktie Offenlegung 35: Segmentberichterstattung 36: nahe stehende Unternehmen und Personen ● Wenn eine Partei die Möglichkeit hat, entweder direkt oder indirekt eine andere Partei zu kontrollieren, gemeinschaftlich zu kontrollieren oder auf sie maßgeblichen Einfluss auszuüben, ist sie als nahe stehende Person zu betrachten. ● Wenn eine Partei die Möglichkeit hat, eine andere Partei zu kontrollieren, gemeinschaftlich zu kontrollieren oder auf sie maßgeblichen Einfluss auszuüben, ist sie als nahe stehende Person zu betrachten. ● Zwei oder mehr Parteien, die von derselben Partei kontrolliert werden, sind als nahe stehende Personen zu betrachten. ● Zwei oder mehr Parteien, die von derselben Partei kontrolliert werden, durch sie unter gemeinschaftlicher Kontrolle stehen oder von ihr maßgeblich beeinflusst werden, sind ebenfalls als nahe stehende Personen zu betrachten. Definition: wesentliche Einzelinvestoren Einzelinvestoren, die mehr als zehn Prozent des stimmberechtigten Kapitals besitzen, sind als nahe stehende Personen einzustufen. Einzelinvestoren, die wenigstens maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen haben, sind als nahe stehende Personen einzustufen. Definition: Personen in Schlüsselpositionen Ist nicht adressiert. Umfasst neben Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens auch Personen in Schlüsselpositionen des Mutterunternehmens. Transaktionen zwischen nahe stehenden Parteien Wertminderungen auf Forderungen sind nicht adressiert. Wertminderungen auf Forderungen sind anzugeben. Definition 37: Finanzinstrumente (Ausweis und Darstellung) hybride nichtderivative Finanzinstrumente Aufteilung wird nicht verlangt. Wandelanleihen werden zum Beispiel bis zur Umwandlung als Fremdkapital behandelt. Werden in Eigenkapital und Fremdkapitalkomponenten beim erstmaligen Ansatz aufgeteilt. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Ist nicht adressiert. Ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Tab. 5 CAS 30 bis 32 und 34 bis 37 (Teil 2) 3. Langfristige Investitionen und Konzerne Erhöhte Klarheit bei der Bilanzierung von langfristigen Investitionen und dem Einbezug im Konzern erzielen die neuen CAS durch mehrere Neuerungen in zwei Teilbereichen. Zum einen wird die unterschiedliche Bilanzierung von Firmenwerten unter dem Oberbegriff „Goodwill“ vereinheitlicht. Die aktuellen China GAAP unterscheiden hier besonders zwischen der „Equity Investment Difference“ und der „Consolidation Difference“, wobei in die letztere Kategorie auch bestimmte Unterschiedsbeträge aus der Schuldenkonsolidierung fließen. Zum anderen werden Unternehmenszusammenschlüsse ihrer Art nach genau klassifiziert und differenziert behandelt. So gibt es explizite Regelungen für Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung, wie sie unter IFRS noch fehlen. Ebenfalls erwähnenswert bei den neuen CAS ist die Verpflichtung, Verluste zu realisieren, die den Beteiligungsbuchwert übersteigen. Bei der Equity-Methode 16 werden Verluste, die höher sind als der Beteiligungsbuchwert, nach den gegenwärtigen China GAAP nicht realisiert. Gleiches gilt für anteilige Verluste der Minderheitengesellschafter im Konzernabschluss. Langfristige Investitionen Eine wesentliche Änderung bei den langfristigen Investitionen im CAS 2: Tochterunternehmen werden im Einzelabschluss nicht mehr mit der Equity-Methode, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Regelungen zu Abschreibungen sind ebenfalls geändert worden: Eine positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem anteiligen Eigenkapital wird nicht mehr als Equity Investment Difference planmäßig über maximal zehn Jahre abgeschrieben, sondern zum Teil als Goodwill abgespalten, der jährlich auf Wertminderung geprüft wird, und zum Teil als stille Reserven aufgedeckt, die in den zugrunde liegenden Vermögenswerten abgeschrieben pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig ● Bei Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss wird die Equity-Methode eingesetzt. ● Tochterunternehmen mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2: Langfristige Investitionen Bilanzierungsmethode im Einzelabschluss ● Alle anderen Beteiligungen werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. ● Gemeinschaftsunternehmen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss mit der Equity-Methode. ● Alle anderen Beteiligungen, sofern beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Beschreibung der Equity-Methode Eine positive Differenz zwischen Anschaffungskosten der Anteile und dem anteiligen Buchwert des Eigenkapitals an der Beteiligung wird gesondert ermittelt und über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren planmäßig abgeschrieben. Eine negative Differenz wird im Eigenkapital erfasst. Das anteilige Eigenkapital wird nicht durch Ansatz von Zeitwerten der Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt. Gewinne, Verluste und Ausschüttungen bei der Beteiligung verändern den Buchwert der Anteile. Außerplanmäßige Abschreibungen der Anteile sind bei dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Eine negative Differenz zwischen Anschaffungskosten der Anteile und dem anteiligen Eigenkapital, bewertet zu Zeitwerten, wird sofort erfolgswirksam erfasst, eine positive Differenz bleibt bestehen. Gewinne, Verluste und Ausschüttungen bei der Beteiligung verändern den Buchwert der Anteile. Außerplanmäßige Abschreibungen der Anteile sind bei dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Kontrolle/maßgeblicher Einfluss Potenzielle Stimmrechte sind nicht adressiert. Potenzielle Stimmrechte (etwa bei Wandelschuldverschreibungen) sind zu berücksichtigen. Goodwill Wird auf Basis des anteiligen Buchwerts ermittelt. Ansatz als „Equity Investment Difference“ oder „Konsolidierungsunterschied“ und planmäßige Abschreibung. Ermittlung auf Basis des anteiligen Zeitwerts des identifizierbaren Nettovermögens. Keine planmäßige Abschreibung. Jährlicher Wertminderungstest ist vorgeschrieben. Equity-Methode: Vereinheitlichung von Bilanzierungsmethoden und Rechnungslegungszeitraum Keine Vereinheitlichung vorgeschrieben. Vereinheitlichung vorgeschrieben. Equity-Methode: anteilige Verluste Werden nur realisiert, bis Beteiligungsbuchwert völlig abgeschrieben ist. Sonstige langfristige Anteile, die quasi eine Nettoinvestition darstellen (etwa langfristige Darlehen), sind ebenfalls abzuschreiben, sobald anteilige Verluste den Beteiligungsbuchwert übersteigen. Wertaufholung bei vorangegangener Wertminderung Ist erlaubt und in der Regel erfolgswirksam. Wurde dagegen ein negativer Firmenwert im Eigenkapital erfasst, so ist die Wertminderung erst gegen diesen zu buchen und der darüber hinausgehende Betrag erfolgswirksam zu buchen. Bei Wertaufholung wird die Wertminderung in umgekehrter Reihenfolge zurückgedreht. Ist nicht erlaubt. Nicht notierte Eigenkapitalinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, dürfen nach CAS 22 nicht zugeschrieben werden. Alle anderen nach CAS 2 zu bilanzierenden Investitionen haben die Wertminderungsvorschriften von CAS 8 anzuwenden. Tab. 6 CAS 2 werden. Eine Wertaufholung ist nach CAS 2 nicht mehr erlaubt. Im Rahmen der Equity-Methode sind nun erstmalig sonstige langfristige Interessen (wie langfristige Finanzforderungen) gegenüber einer Beteiligung abzuschreiben, sofern anteilige Verluste an dieser Beteiligung den Beteiligungsbuchwert übersteigen. Abweichend von den IFRS werden Zwischengewinne und -verluste aber nicht adressiert, sodass eine Eliminierung des Zwischenergebnisses bei Upstream- und Downstream-Transaktionen bei nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen nicht verpflichtend ist. Unternehmenszusammenschlüsse CAS 20 regelt erstmals umfassend die bilanzielle Behandlung und den Ausweis von Unternehmenszusammenschlüssen unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung, was zum Beispiel in den IFRS noch fehlt. Damit schließt er eine weitere Regulierungslücke. In diesem Bereich erweisen sich die neuen CAS als pwc: china compass | Sommer 2007 eigenständiges Rechnungslegungswerk, das nicht nur mit den IFRS konvergiert, sondern über sie hinaus eigenständige Ansätze zur Bilanzierung von spezifischen Sachverhalten liefert. Konzernabschlüsse Die Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses ist für alle Mutterunternehmen, die CAS 2006 anwenden, verpflichtend. Da die neuen CAS zunächst nur für börsennotierte Unternehmen gelten (und ab 2008 für bedeutende Staatsunternehmen), hat diese Regelung für alle anderen Unternehmen vorerst keine unmittelbare Auswirkung. Allerdings weitet sich durch die neuen Vorschriften der Kreis der zu konsolidierenden Tochterunternehmen aus. Denn nach den gegenwärtigen China GAAP gibt es diverse Ausnahmen von der Einbeziehungspflicht. Nach den neuen CAS sind grundsätzlich alle Tochterunternehmen einzubeziehen, bei denen die Fähigkeit zur Kontrolle vorhanden ist. 17 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig 20: Unternehmenszusammenschlüsse Bilanzierungsmethode Unterschiedliche Methoden je nach Natur des Zusammenschlusses. ● Zusammenschlüsse nicht unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung: Erwerbsmethode. ● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung: Interessenzusammenführungsmethode. Anschaffungskosten der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden Sind nicht adressiert. In der Praxis gibt es häufig keine Neubewertung zu Zeitwerten, sondern die historischen Buchwerte werden fortgeführt. ● Zusammenschlüsse nicht unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung: Bewertung zu Zeitwerten (Fair Value). ● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung: keine Neubewertung zu Zeitwerten, die historischen Buchwerte werden fortgeführt. Direkt zurechenbare Kosten der Anschaffung der Anteile Lediglich Transaktionskosten im Rahmen des Zusammenschlusses werden den Anschaffungskosten zugerechnet. Honorare für Berater, Wirtschaftsprüfer, Gutachter dürfen dagegen nicht angesetzt werden. Behandlung von Kosten der Emission von Kapitalmarktinstrumenten nicht explizit adressiert. ● Bei Zusammenschlüssen, die nicht vorher gemeinsam beherrscht wurden: sind Teil der Anschaffungskosten der Anteile. ● Bei Zusammenschlüssen unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung werden direkt zurechenbare Kosten erfolgswirksam verbucht, etwa Honorare für Wirtschaftsprüfer, Rechtsberater oder Gutachter. ● Die bei der Emission von Kapitalmarktinstrumenten anfallenden Kosten sind keine direkt zurechenbaren Kosten (erfolgsneutrale Verrechnung). Goodwill ● Falls das erworbene Unternehmen als juristische Person fortbesteht, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Buchwert des erworbenen Nettovermögens als Equity Investment Difference angesetzt und planmäßig über längstens zehn Jahre abgeschrieben. ● Falls das erworbene Unternehmen als juristische Person untergeht, wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten der Anteile und dem Gutachterwert des erworbenen Nettovermögens als Goodwill angesetzt und über längstens zehn Jahre abgeschrieben. Negativer Goodwill ● Wird, falls der Status des erworbenen Unternehmens als juristische Person nicht untergeht, mit Eigenkapital verrechnet. ● Falls Status des erworbenen Unternehmens als juristische Person untergeht, ist er bislang nicht adressiert. Sukzessiver Anteilserwerb Ist nicht adressiert. ● Zusammenschlüsse, die vorher nicht gemeinsam beherrscht wurden, unterfallen einer Erstbilanzierung: Dabei werden die Anschaffungskosten der Anteile abzüglich Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens als Goodwill in der Bilanz angesetzt. In der Folgebilanzierung ist keine planmäßige Abschreibung vorgesehen, sondern ein jährlicher Impairmenttest. ● Bei Zusammenschlüssen unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung wird die Differenz von Anschaffungskosten der Anteile abzüglich des Buchwerts des erworbenen Nettovermögens mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Dabei entsteht kein Goodwill. ● Bei Zusammenschlüssen, die vorher nicht gemeinsam beherrscht wurden, wird der Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens nochmals überprüft. Der dann verbleibende negative Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet. ● Bei Zusammenschlüssen unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung wird der Unterschiedsbetrag mit den Gewinnrücklagen verrechnet. ● Bei Zusammenschlüssen, die vorher nicht gemeinsam beherrscht wurden, ermitteln sich die Anschaffungskosten als Summe der Kosten der Einzeltransaktionen. ● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung sind in diesem Zusammenhang nicht relevant. Vorläufige Bestimmung des Werts des identifizierbaren Nettovermögens Ist nicht adressiert. ● Bei Zusammenschlüssen, die vorher nicht gemeinsam beherrscht wurden, werden die vorläufigen Werte innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst. ● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung sind in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht relevant. Tab. 7 CAS 20 18 pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Aufstellungspflicht Gilt nur für Mutterunternehmen, die börsennotiert sind oder die Staatseigentum verwalten, bestimmte Import- und Exportunternehmen sowie andere Unternehmen, die dazu verpflichtet sind. Gilt für alle Mutterunternehmen, die CAS 2006 anwenden. Konsolidierungskreis (Vollkonsolidierung) Bestimmte Tochterunternehmen müssen nicht konsolidiert werden: Alle Tochterunternehmen und alle Zweckgesellschaften sind ebenfalls zu konsolidieren. 33: Konzernabschlüsse ● temporär gehaltene und zur Veräußerung bestimmte ● solche, bei denen der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist ● zahlungsunfähige oder vor der Liquidation stehende Unternehmen mit negativem Eigenkapital, die nicht fortgeführt werden ● insignifikante (also solche unter zehn Prozent der Bilanzsumme, unter zehn Prozent der Umsätze und unter zehn Prozent des Gewinns, wobei keine Verluste anfallen, weder aktuell noch kumuliert) ● in speziellen Branchen tätige (Banken und Versicherungen) ● Zweckgesellschaften Konsolidierungskriterium (Vollkonsolidierung) Besitz von mehr als 50 Prozent des Stammkapitals. Bei weniger als 50 Prozent, alle Unternehmen, über die Kontrolle ausgeübt wird. Ausgeübte Kontrolle oder Fähigkeit zur Kontrolle (potenzielle Stimmrechte sind zu berücksichtigen). Eigenkapitalspiegel Ist kein eigener Bestandteil des Konzernabschlusses. Relevante Angaben in der Gewinnverwendungsrechnung und im Anhang wiederzufinden. Ist ein eigener Bestandteil des Konzernabschlusses. Fremdwährungsumrechnung in der Gewinn-und-VerlustRechnung Erfolgt zum Durchschnitts- oder zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag. Erfolgt zum Kurs am Tag der Transaktion oder zum Näherungswert für den Transaktionskurs (wie Durchschnittskurs). Bilanzierungsmethoden Eine Anpassung ist nicht notwendig, wenn sich eine Nichtanpassung nur unwesentlich auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage auswirkt. Anpassung an Bilanzierungsmethoden des Mutterunternehmens ist vorgeschrieben. Goodwill ● Sofern nicht alle Anteile gehalten werden, wird der Überschuss der Investition über das bei der Tochtergesellschaft zu Buchwerten angesetzte anteilige Nettovermögen als „Konsolidierungsunterschied“ unter den langfristigen Investitionen ausgewiesen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird dabei mit einem Minuszeichen versehen und ebenfalls auf der Aktivseite ausgewiesen. Wird als Differenz zwischen Anschaffungskosten der Anteile und dem zu Zeitwerten bewerteten anteiligen Nettovermögen ermittelt. ● Bei 100-prozentigen Beteiligungen wird der Überschuss der Anschaffungskosten der Anteile über den Gutachterwert des anteiligen Nettovermögens unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Schuldenkonsolidierung: Unterschiedsbeträge bei Anleihen Wird erfolgsneutral als „Konsolidierungsunterschied“ behandelt. Ist erfolgswirksam. Eliminierung des Zwischenergebnisses: Wertminderungen Ist nicht adressiert. Dem Zwischengewinn zuzuordnende Wertminderungen sind zu eliminieren. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung Sind nicht adressiert. Konzerneröffnungsbilanz wird unabhängig vom Akquisitionszeitpunkt um die zugegangenen Tochterunternehmen adjustiert. Konsolidierte Gewinn-undVerlust-Rechnung sowie Kapitalflussrechnung müssen die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme der neu zugegangenen Tochterunternehmen für den gesamten Rechnungslegungszeitraum umfassen. Über Minderheitenanteile hinausgehende Verluste der Minderheitengesellschafter Werden beim Mutterunternehmen nicht realisiert, sondern als „nicht realisierter Investitionsverlust“ ausgewiesen. Werden als Forderung aktiviert, sofern die Minderheitengesellschafter eine Nachschusspflicht trifft. Ansonsten werden sie mit dem Eigenkapital des Mutterunternehmens verrechnet. Tab. 8 CAS 33 pwc: china compass | Sommer 2007 19 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig 3: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Eine Bewertung ist nur zu fortgeführten Anschaffungskosten erlaubt. In der Regel kommt es also zu planmäßigen Abschreibungen auf die Anschaffungskosten. Wahlrecht zwischen Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und Bewertung nach dem Zeitwertmodell. Dadurch ergeben sich eine jährliche Neubewertung und keine planmäßige Abschreibung. Voraussetzung für das Zeitwertmodell: Es muss einen aktiven Markt am Ort der Immobilie geben, aus dem Transaktionspreise und sonstige relevante Informationen über die Immobilie oder ähnliche Immobilien ableitbar sind. Umstrukturierungsgewinne beim Schuldner Sind erfolgsneutral. Sind erfolgswirksam. Umstrukturierungsverluste beim Gläubiger ● Sind bei einem Ausgleich in Geld erfolgswirksam. Sind erfolgswirksam. Bewertung 12: Kreditrestrukturierungen ● Bei einem Ausgleich in nichtmonetären Werten werden sie mit dem Buchwert der Forderung angesetzt und vermeiden dadurch einen Verlustausweis. Tab. 9 CAS 3 und 12 Nach den gegenwärtigen China GAAP werden solche Verluste als Unrecognized Investment Loss ausgewiesen. – Die Regelungen des CAS 33 waren bereits Gegenstand des Artikels „Konvergenz der China GAAP mit IFRS – der Konzernabschluss“ in der HerbstAusgabe Ihres pwc: china compass (ab Seite 9). 4. Finanzmarktorientierte Investitionen Im Bereich finanzmarktorientierte Investitionen ist vor allem die neue Orientierung an beizulegenden Zeitwerten hervorzuheben. Sie erlaubt erstmals eine Bewertung oberhalb der fortgeführten Anschaffungskosten. Allerdings wird die Zeitwertorientierung hier speziell auf aktive Marktwerte eingegrenzt, was alternative Methoden zur Ermittlung von Zeitwerten (etwa Abzinsung von künftig erwarteten Zahlungsströmen, Ermittlung anhand von Kennzahlen) stark einschränkt. Dafür verhelfen die neuen CAS CAS bisher nicht bilanzierten Risikopositionen (wie sie beispielsweise Derivate oder Sicherungsinstrumente verkörpern) erstmals zu einem bilanziellen Ansatz und stellen damit eine getreuere Abbildung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens sicher. Als weitere wesentliche Entwicklung werden Gewinne aus der Änderung von Darlehenskonditionen (wie zum Beispiel ein Schuldenerlass), die bislang erfolgsneutral behandelt wurden, nach dem neuen CAS 12 nun erfolgswirksam erfasst. Finanzinstrumente, Transfer von finanziellen Vermögenswerten, Sicherungsgeschäfte Im Rahmen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten bringen die neuen CAS umfangreiche Änderungen. Herausragen zwei wesentliche Aspekte: Zum einen werden Derivate – inklusive eingebetteter Derivate –, die bislang in den China GAAP nicht adressiert waren, umfassend geregelt und somit erstmalig bisher zukünftig 22: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung) Derivate: Ansatz Sind nicht adressiert. (Es besteht keine Ansatzpflicht.) Es besteht Ansatzpflicht, sobald das Unternehmen Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Derivate: Folgebewertung Sind nicht adressiert. ● Eine Bewertung erfolgt zum Zeitwert. Änderungen im Zeitwert werden erfolgswirksam verbucht. ● Es gibt folgende Ausnahmen von der erfolgswirksamen Zeitwertbewertung: – Derivate, die als Sicherungsinstrument entworfen wurden und als solche effektiv sind (erfolgsneutrale Erfassung von Änderungen vom Zeitwert) – Finanzgarantieverträge – Derivate auf Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, die nur durch Andienung erfüllt werden können Tab. 10 CAS 22 bis 24 (Teil 1) 20 pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig 22: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung) Eingebettete Derivate Sind nicht adressiert. Eine Trennung vom Basisvertrag und separater Bilanzierung als Derivat ist normalerweise vorzunehmen. Finanzinstrumente: Kategorien Sind keine eigenständigen Standards zu Finanzinstrumenten. Investitionen werden entweder als kurzfristige Investitionen, langfristige Eigenkapitalinvestitionen oder langfristige Fremdkapitalinvestitionen klassifiziert. Finanzinstrumente werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Bewertung hängt entscheidend von dieser Kategorisierung ab: ● zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten – vor allem zu Handelsaktivitäten gehaltene Finanzinstrumente ● bis zur Endfälligkeit gehaltene ● zur Veräußerung verfügbare ● Forderungen und Kredite Transaktionskosten Werden in Anschaffungskosten bei langfristigen Eigenkapital- und Fremdkapitalwerten aktiviert (Honorare für Berater, Wirtschaftsprüfer oder Gutachter dürfen aber nicht angesetzt werden). Falls sie unwesentlich sein sollten, sind solche Kosten bei langfristigen Fremdkapitalwerten erfolgswirksam zu erfassen. Werden in Anschaffungskosten aktiviert (Beratungskosten, Kommissionen …). Ausnahme: erfolgswirksame Erfassung bei zum Zeitwert folgebewerteten finanziellen Vermögenswerten und Schulden. Erstmaliger Ansatz Zum Nominalbetrag. Zum beizulegenden Zeitwert. Folgebewertung: zum Zeitwert folgebewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten¹ ● Kurzfristige Investitionen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Erfolgswirksame Anpassung an niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Folgebewertung zum Zeitwert. Änderungen im Zeitwert werden erfolgswirksam erfasst. ● Verbindlichkeiten sind nicht adressiert. – Eine solche Klassifizierung existiert nicht. Verbindlichkeiten können unter den aktuellen China GAAP nicht zum Zeitwert folgebewertet werden. Folgebewertung: bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie Kredite und Forderungen¹ Investitionen in Anleihen werden nach der Effektivzinsmethode oder bei linearer Amortisierung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kredite und Forderungen werden zu Buchwerten fortgeführt. Bei verzinslichen Forderungen erhöht sich der Forderungsbetrag um die anfallenden Zinsforderungen. ● Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Wertänderungen, auch Wertminderungsverluste, werden erfolgswirksam abgebildet. Ebenso: Beteiligungen an Unternehmen, für die kein liquider Markt vorhanden ist, egal welcher Kategorie sie zugeteilt wurden. ● Tainting: Bei tatsächlich kurzfristigem Handel mit zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumenten wird diese Kategorie für zwei Jahre gesperrt. Sämtliche Finanzinstrumente dieser Kategorie sind als zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente zu bilanzieren. Folgebewertung: sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (außer Finanzgarantieverträge und Kreditzusagen)¹ Sind nicht adressiert. Werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Folgebewertung: zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte¹ Kurzfristige Investitionen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Erfolgswirksame Anpassung an niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bewertung zum Zeitwert; Änderungen im Zeitwert werden erfolgsneutral erfasst. Impairment wird ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Zinsen und Dividenden bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten Zinsen und Dividenden vermindern den Buchwert von kurzfristigen Investitionen. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Dividenden werden bei Entstehung des Ausschüttungsanspruchs erfolgswirksam erfasst. ¹ Kategorisierung orientiert sich an den neuen CAS. Tab. 10 CAS 22 bis 24 (Teil 2) Gegenstand einer expliziten Regelung. Potenzielle Verluste und Risikopositionen werden dadurch im Jahresabschluss berücksichtigt, um eine wirklichkeitsgetreuere Abbildung der unternehmerischen Risikolage zu gewährleisten. Zum anderen wird mit dem CAS 22 für einige Investitionen erstmals eine Folge- pwc: china compass | Sommer 2007 bewertung oberhalb der fortgeführten Anschaffungskosten eingeführt. Dadurch werden Schwankungen in Marktpreisen zum Zwecke der erhöhten Relevanz der offenzulegenden Unternehmensdaten besser im Jahresabschluss reflektiert. 21 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig 22: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung) (Fortsetzung) Wertaufholungen bei vorangegangener Wertminderung Es gibt ein Gebot der Wertaufholung bei Eigenkapitalinvestitionen (in der Regel erfolgswirksam; Sonderregelungen bei langfristigen Investitionen mit negativem Firmenwert). In den folgenden drei Fällen gibt es ein (erfolgswirksames) Wertaufholungsgebot: ● für fortgeführte Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ● bei zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten ● bei zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Vermögenswerten Bei Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, sowie bei Derivaten auf solche Instrumente, die nur durch Andienung erfüllt werden können, gibt es dagegen ein Wertaufholungsverbot 23: Transfer von finanziellen Vermögenswerten Ausbuchung Erfolgt wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbunden sind, übertragen sind. Eine Verfügungsmacht ist nicht adressiert. Erfolgt, wenn alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbunden sind, im Wesentlichen übertragen wurden. Falls solche Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten wurden, ist zu berücksichtigen, ob die Verfügungsmacht behalten wurde. Dabei ist besonders ein Continuing Involvement zu berücksichtigen. Sind nicht adressiert. Sind in drei Arten von Sicherungsbeziehungen eingeteilt: 24: Sicherungsgeschäfte Sicherungsbeziehungen ● Absicherung des beizulegenden Zeitwerts ● Absicherung von Zahlungsströmen ● Absicherung eines Fremdwährungsrisikos bei einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Ein Portfolio Hedge zur Absicherung von Zinsrisiken ist möglich. Gewinne/Verluste aus dem Sicherungsinstrument Sind nicht adressiert. ● Sind bei Absicherung des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam, weil auch Wertänderungen in der zu sichernden Position erfolgswirksam erfasst werden. ● Bei Absicherung von Zahlungsströmen sowie Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wird ein effektiver Teil erfolgsneutral erfasst, weil die Wertänderungen in der zu sichernden Position nicht im Jahresabschluss erfasst werden. Tab. 10 CAS 22 bis 24 (Teil 3) Wenn Sie sich über die Regelungen der CAS 22 bis 24 näher informieren möchten, lesen Sie bitte den Beitrag „Neue Reformwelle harmonisiert Vorschriften zur Rechnungslegung“ in der Frühjahrsausgabe 2006 Ihres pwc: china compass ab Seite 4. 5. Spezielle Branchen und Sonderthemen Biologische Vermögenswerte, Pensionsfonds, (Rück-) Versicherungsverträge, Extraktion von Öl und Gas Die letzte Themengruppe der neuen CAS bündelt Standards für spezielle Branchen. Nach den aktuellen China GAAP werden diese Themengebiete weder im ASBE noch in den spezifischen 22 Rechnungslegungsstandards behandelt, sondern in zahlreichen separaten Sondervorschriften des Finanzministeriums. Wichtig sind besonders die Neuentwicklungen bei der Bilanzierung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen: So ist die Bildung von Rückstellungen entlang versicherungsmathematischer Schätzungen vorzunehmen. Nach den gegenwärtigen China GAAP sind in diversen Vorschriften quantitative Begrenzungen vorgegeben, an denen sich die Rückstellungshöhe orientiert. Des Weiteren wird auch bei biologischen Vermögenswerten die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert eingeführt, sofern ein solcher verlässlich ermittelbar ist. pwc: china compass | Sommer 2007 Reporting und Controlling CAS bisher zukünftig Eine Bewertung zum Zeitwert ist nicht erlaubt. Falls der Zeitwert als Marktpreis verlässlich ermittelbar ist, ist eine Folgebewertung zum Marktpreis abzüglich noch anfallender Kosten bis zum Verkauf vorgeschrieben. 5: biologische Vermögenswerte Bewertung zum Zeitwert Falls dies im Produktionszeitraum (etwa der Aufzucht von Tieren oder Aufforstung von Bäumen) nicht unbedingt möglich ist, sind die Herstellungskosten anzusetzen. 10: Pensionsfonds Sind nicht adressiert. Bilden einen eigenen Standard zur Bilanzierung von beitragsorientierten Pensionsplänen, die zusätzlich zu den vom Staat vorgeschriebenen Pensionsplänen abgeschlossen werden. – Leistungsorientierte Pläne werden aufgrund der beitragsorientierten Natur von Chinas Pensionssystems nicht adressiert. Hierzu ist ein getrennter Fonds als eigenständige Rechnungslegungseinheit zu schaffen. 25: Versicherungsverträge, 26: Rückversicherungsverträge Entflechtung von Risikokomponenten Sind nicht adressiert. Falls solche Komponenten separat bewertbar sind, dürfen Risikokomponenten voneinander getrennt und bilanziert werden. Rückstellungen für angefallene, aber noch nicht gemeldete Schäden Eine Zuführung ist begrenzt auf vier Prozent der 2 Auszahlungen für Schäden in der aktuellen Periode. Sind unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Schätzungen zu bilden. Deckungsrückstellungen für eventuelle künftige Schäden (ausgenommen Lebensversicherungen) Rückstellung in Höhe von 50 Prozent der Selbst2 behaltsprämien bei kurzfristigen Verträgen: gesonderte Regelung für Unternehmen, welche die „Provisorische detaillierte Ausführungsrichtlinie für die Bildung von nicht lebensversicherungsrelevanten Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen“ anwenden. Sind bei Erhalt der dazugehörigen Beiträge unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Schätzungen zu bilden. Angemessenheitstests Werden nicht verlangt. Ausnahme: Unternehmen, welche die „Provisorische detaillierte Ausführungsrichtlinie für die Bildung von nicht lebensversicherungsrelevanten Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen“ anwenden. Sind wenigstens einmal pro Jahr durchzuführen. Planmäßige Abschreibung Ist nicht adressiert. Es greifen die allgemein erlaubten Abschreibungsmethoden für Sachanlagen (linear, degressiv ...) und immaterielle Vermögensgegenstände (linear). Abschreibung von mit mineralischen Ressourcen verbundenen Vermögenswerten erfolgt linear oder unter Berücksichtigung des Produktionsvolumens. Wertminderung Sind nicht adressiert. Es greifen die allgemeinen Vorschriften zu Wertminderungen für immaterielle Vermögenswerte (Wertminderungstest bei Vorliegen von Indikatoren). Wertaufholungen sind erlaubt. Anteile an bestätigten mineralischen Ressourcen werden nach den allgemeinen Wertminderungsvorschriften bilanziert. Anteile an nicht bestätigten mineralischen Ressourcen werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Wertaufholungen sind nicht erlaubt. Aktivierung von Ausgaben für Exploration und Evaluierung Explorationsausgaben sind im Allgemeinen zu aktivieren, sofern das Vorliegen von mineralischen Ressourcen bestätigt wird. Lediglich Ausgaben für Probebohrungen sind zu aktivieren, sofern das Vorliegen von mineralischen Ressourcen bestätigt wird. Ansonsten ist eine erfolgswirksame Verrechnung durchzuführen. Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen Sind nicht adressiert. Eine Rückstellung ist zu bilden; gleichzeitig ist der Buchwert des dazugehörigen Vermögenswerts um denselben Betrag zu erhöhen. 27: Extraktion von Öl und Gas 2 Diese Regelungen beziehen sich auf das bis zum 31. Dezember 2006 gültige „Finanzsystem für Versicherungsunternehmen“, das zum 1. Januar durch die „Finanzvorschriften für Finanzinstitutionen“ ersetzt wurde (Letztere enthalten keine solchen Vorschriften zur Rückstellungsbildung). Tab. 11 CAS 5, 10 und 25 bis 27 pwc: china compass | Sommer 2007 23 Reporting und Controlling Fazit Durch die Konvergenz der chinesischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS erfahren die China GAAP einen gewaltigen Umbruch, der große Anforderungen an das Rechnungswesen der betroffenen Unternehmen stellt: Angesagt sind sowohl eine verstärkte Orientierung am Zeitwert des Geldes und an den Marktpreisen (zwei Beispiele für viele: bei Finanzinstrumenten und Erträgen) als auch ein forciertes Heranziehen von Plandaten der Unternehmensführung als bilanzielle Bewertungsgrundlage (etwa im Rahmen von Wertminderungstests und der Segmentberichterstattung). Bis dato nicht bilanzierte verdeckte Risikopositionen werden erstmalig in den Abschlüssen reflektiert werden (wie Derivate und anteilige Verluste, die über den Beteiligungsbuchwert hinausgehen): Das wird eine Abbildung der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage sichern, die den IFRS und damit der internationalen Vergleichbarkeit ein gutes Stück näher gerückt ist. Angesichts der erwarteten künftigen Erweiterung des Kreises der zur Anwendung der neuen CAS verpflichteten Unternehmen auf FIEs und vor allem angesichts der damit einhergehenden Verpflichtung zur Offenlegung von Vorjahreszahlen in Konformität mit den neuen CAS sind auslandsinvestierte Unternehmen gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Standards auseinander zusetzen. [tou liang huan zhu] In wörtlicher Übersetzung: „Balken stehlen und Pfeiler austauschen.“ Das Tragwerk eines Bauwerks schwächen, ohne dass andere etwas davon mitbekommen. Gern praktiziert von chinesischen Unternehmen: in Form kreativer Bilanzierung. – Nach den neuen Rechnungslegungsstandards schwieriger. 偷 梁 換 柱 Sie haben Fragen zum Thema oder entdecken Beratungsbedarf? Bitte rufen Sie an oder schicken uns einfach eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0711 25034-3115 [email protected] Tel.: +86 21 6123-3350 [email protected] Tel.: 0173 5403530 24 pwc: china compass | Sommer 2007 Steuern und Recht Chinas Steuerreform: Richtschnur für Planungssicherheit In diesem Beitrag erfahren Sie, ● was die Ziele der chinesischen Unternehmensteuerreform sind. ● wie sich die Steuersätze und Steuerprivilegien ändern. Am 16. März 2007 hat der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China die lang erwartete Reform des chinesischen Unternehmensteuerrechts beschlossen. Der folgende Beitrag der erfahrenen PwC-Autoren Jan Becker und Thomas Loose macht Sie mit den wichtigsten Grundlagen der bisherigen Besteuerung von Auslandsinvestoren in China vertraut und informiert Sie darüber, mit welchen Veränderungen Sie nach Inkrafttreten der Steuerreform rechnen müssen. Gesetzgebungsverfahren und Reformziele Eine Reform des chinesischen Unternehmensteuerrechts war schon lange Zeit geplant (eine kleine Chronologie finden Sie in Tabelle 1). Ziel der nun verabschiedeten Neuerung ist eine Senkung der nominellen Steuersätze. Eine verbreiterte Bemessungsgrundlage und eine striktere Erhebung und Verwaltung von Steuern dienen in der Planung der partiellen Gegenfinanzierung. Zusätzlich möchte der Gesetzgeber das chinesische Unternehmensteuerrecht vereinfachen, indem er das dualistische Steuersystem für chinesisch investierte Unternehmen einerseits und für Foreign Invested Enterprises (FIEs) andererseits durch ein einheitliches Steuersystem ersetzt. Hierdurch sollen für in- und ausländische Marktteilnehmer vergleichbare steuerliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Durch ein verändertes System von Steuerprivilegien sollen technologieintensive Investitionen in bestimmte volkswirtschaftlich bedeutsame Branchen gefördert werden, um die bisherige Struktur der chinesischen Wirtschaft zugunsten von Hightech-Investitionen mit hohem Wertschöpfungsbeitrag weiterzuentwickeln. Zeitpunkt Meilensteine Vor 2000 Erste Vorstudien des chinesischen Finanzministeriums Dezember 2001 WTO-Beitritt August 2004 Erster Gesetzentwurf Januar 2005 Finanzministerium fordert Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses Dezember 2006 Erste Lesung 16. März 2007 Gesetz wird verabschiedet 2007 (erwartet) Staatsrat wird ergänzende Anwendungsschreiben veröffentlichen 1. Januar 2008 Neues Unternehmensteuerrecht tritt in Kraft Tab. 1 Wesentliche Meilensteine der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform (Quelle: PwC China) Das neue Unternehmensteuergesetz ist – anders als Sie das vom deutschen Gesetzgebungsverfahren gewohnt sind – kein detailliertes Artikelgesetz, das einzelne Paragrafen der Steuergesetze aufhebt oder neu fasst. Es ist vielmehr – wie in China üblich – als generelles Rahmenwerk konzipiert: Detaillierte Festlegungen vermeidet es in weiten Teilen und es bedarf noch pwc: china compass | Sommer 2007 ● welche neuen Regelungen mit der Reform eingeführt werden. ● warum die Einführungsschreiben zum neuen Steuergesetz abzuwarten bleiben. der Konkretisierung durch Einführungsbestimmungen und durch Anwendungsschreiben des chinesischen Staatsrats, des Finanzministeriums und der Steuerverwaltung. Das Gesetz tritt, so die Planung, zum 1. Januar 2008 in Kraft, weshalb die Veröffentlichung der Anwendungsschreiben im Laufe des Jahres 2007 erwartet wird. Die beiden Eckpfeiler, auf denen das Reformwerk ruht, sind ein neues Ansässigkeitskonzept und geänderte Steuersätze. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was da im Einzelnen auf Sie zukommt. Ansässigkeitskonzept Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz führt China ein neues Konzept zur steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen in China ein. Wie international üblich, unterscheidet es zwischen Unternehmen, die im Land ansässig, und solchen, die nicht dort ansässig sind. In China ansässige Unternehmen werden mit ihren weltweiten Einkünften, nichtansässige Unternehmen lediglich mit Einkünften aus chinesischen Quellen besteuert. Auch ausländische Unternehmen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in China gelten nach dem neuen Konzept als in China ansässig und werden dort mit ihren weltweiten Einkünften besteuert. Die neue Regelung kann erhebliche Auswirkungen für Auslandsinvestoren in China haben (lesen Sie dazu auch den Beitrag „Neue chinesische Vorsteuervergütung reduziert Exportanreiz“ auf Seite 31 in diesem Heft). Reduzierte nominelle Steuersätze Das gegenwärtige chinesische Unternehmensteuersystem unterscheidet zwischen der Besteuerung von chinesisch investierten Unternehmen (Domestic Enterprises, DEs) und von FIEs. Der chinesische Regelsteuersatz beträgt 33 Prozent und setzt sich aus 30 Prozent nationaler und drei Prozent lokaler Ertragsteuer zusammen. Er gilt grundsätzlich sowohl für rein chinesisch investierte Unternehmen als auch für FIEs oder für chinesische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen. Im Gegensatz zu chinesisch investierten Unternehmen erhalten FIEs im gegenwärtigen System jedoch zahlreiche Steuervergünstigungen. Deshalb schätzen Experten die tatsächliche Durchschnittsbelastung mit Körperschaftsteuer für FIEs auf höchstens 15 bis 24 Prozent, wobei die Effektivbelastung im Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann. Das neue Unternehmensteuersystem sieht einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz für FIEs und DEs in Höhe von 25 Prozent vor. Kleine und Unternehmen mit niedrigen Gewinnen werden zu einem auf 20 Prozent reduzierten Satz besteuert. Für Unter- 25 Steuern und Recht nehmen im Bereich neuer und hoch entwickelter Technologien gilt landesweit ein Steuersatz von 15 Prozent. Allerdings lässt das Steuerreformgesetz offen, was genau ein Investment in neuer oder hoch entwickelter Technologie (Hightech-Investment) ist. Diese Frage dürfen die noch zu erlassenden Einführungsbestimmungen beantworten. Von der Steuersatzsenkung profitieren unmittelbar nur die bisher mit 33 Prozent besteuerten FIEs. Auch diese Unternehmen müssen jedoch eventuelle Mehrbelastungen aus den geplanten Erweiterungen der Bemessungsgrundlage gegenrechnen (die Erweiterungen stellt dieser Beitrag Ihnen auf Seite 27 im Detail vor). Das Steuerbelastungsniveau der Mehrzahl der FIEs, die bisher einem reduzierten Steuersatz unterlagen (etwa 15 oder 24 Prozent), wird in einem Fünfjahreszeitraum stufenweise auf den neuen Steuersatz von 25 Prozent angehoben. Wie diese Anhebung im Detail erfolgen soll, lässt das Steuergesetz ebenfalls offen. Nach Aussage des chinesischen Finanzministers dürfte mit einer zweiprozentigen Anhebung pro Kalenderjahr zu rechnen sein, bis der 25-Prozent-Satz erreicht ist. Steuervergünstigungen Im gegenwärtigen System erhalten FIEs zahlreiche regionale, branchen- und tätigkeitsbezogene Steuervergünstigungen, die chinesisch investierten Unternehmen verwehrt bleiben: ● Produktionsunternehmen genießen Steuererleichterungen wie die „Zwei-plus-drei-Steuerferien“ – also zwei Jahre Steuerfreistellung und halber Steuersatz in den drei nachfolgenden Jahren –, wenn sie ihren Betrieb mindestens zehn Jahre aufrechterhalten. Dieses Steuerprivileg lässt sich mit bestimmten regionalen Tarifreduzierungen kombinieren (etwa bei Investitionen in der „Pudong New Area“). ● Reinvestiert ein ausländischer Investor die von einem FIE ausgeschütteten Dividenden in China, indem er das Kapital des ausschüttenden oder eines weiteren chinesischen Tochterunternehmens erhöht, werden ihm auf Antrag 40 Prozent der bereits entrichteten Unternehmensteuer, die auf die reinvestierten Gewinne entfällt, zurückerstattet (Reinvestment Tax Refund). Bei Hightech-Reinvestments ist auch eine vollständige Rückerstattung möglich. ● Außerdem gibt es für ausländische Investoren Steuererleichterungen bei exportorientierten Unternehmen und standortbezogene Steuervergünstigungen, wie in Sonderwirtschafts- oder technologischen Entwicklungszonen, wo Steuersätze zwischen 15 und 24 Prozent üblich sind. Abgeschafft werden sollen die bisher weit verbreiteten „Zwei-plusdrei-Steuerferien“ für Produktionsgesellschaften, die ähnlich bedeutsamen Steuererleichterungen für exportorientierte Unternehmen sowie die meisten regionalen Steuervergünstigungen und voraussichtlich auch der Reinvestment Tax Refund. An ihre Stelle tritt ein neues System von Steuervergünstigungen, das in erster Linie branchenbezogene Steuerprivilegien vorsieht. Fördern möchte der Gesetzgeber Projekte in den Bereichen technologische Entwicklung, Umweltschutz, Energieeinsparung, 26 Beteiligungskapital (Venture Capital), Land- und Forstwirtschaft, Viehhaltung, Fischerei und Infrastruktur. Daneben werden die folgenden Steuerprivilegien fortbeziehungsweise neu eingeführt: ● Erhöhter Abzug für Aufwendungen in Forschung und Entwicklung (FuE) bei bestimmten neuen Technologien und Produkten. Das Gesetz nennt keine Details zu dieser „Super Deduction“. Nach Ansicht von Experten wird voraussichtlich, wie bisher schon, ein Abzug von 150 Prozent der tatsächlich angefallenen Aufwendungen gewährt werden. ● Fiktiver Aufwandsabzug für Wagniskapitalgeber (Venture Capital) bei bestimmten staatlich geförderten Investitionsprojekten. Berechnet wird der Abzug als Prozentsatz des Investitionsvolumens. ● Verkürzte Abschreibungszeiträume oder erhöhte Sätze der Absetzung für Abnutzung für bestimmte unbewegliche Wirtschaftsgüter. Bedingung: Es ist aufgrund des technologischen Fortschritts erforderlich. Bestehende, noch nicht genutzte „Steuerferien“ bleiben für einen Übergangszeitraum erhalten, um einen abrupten Anstieg der Effektivsteuerbelastung bei den bisher begünstigten Unternehmen zu vermeiden. Begünstigungen wie die „Zwei-plus-drei-Steuerferien“ gewährt das geltende Recht der begünstigten FIE ab dem ersten Gewinnjahr. Die nun vorgesehene Übergangsphase für das Auslaufen solcher Steuervergünstigungen beginnt dagegen laut Gesetz bereits im Jahr 2008. Das gilt auch, wenn das betroffene FIE in diesem Jahr noch Verluste erzielt und daher tatsächlich noch nicht von den Steuerminderungen profitiert. Die Bestimmung will verhindern, dass der Übergangszeitraum durch Hinausschieben des ersten Gewinnjahrs unbegrenzt verlängert wird. Erzielt ein FIE jedoch während des gesamten Förderzeitraums nach 2008 nur Verluste, bleiben die Steuervergünstigungen letztlich ungenutzt, der gesetzlich vorgesehenen Übergangsphase zum Trotz. Neu errichtete FIEs in Pudong oder in Sonderwirtschaftszonen könnten für eine Übergangszeit weiter von besonderen Steuererleichterungen profitieren, deren genaue Ausgestaltung jedoch erst die angekündigten Anwendungsschreiben konkretisieren werden. Weitere Steuererleichterungen sieht das Gesetz vor für Investitionen in den vergleichsweise wenig entwickelten Regionen West- und Zentral-Chinas. Quellensteuer Gegenwärtig ist der chinesische Quellensteuersatz für Zinsen, die Auslandsinvestoren aus ihrem chinesischen FIE bezogen haben, und Lizenzen auf zehn Prozent abgesenkt. Zusätzlich fällt eine „Geschäftssteuer“ von fünf Prozent auf Lizenzen an, wobei in bestimmten Fällen Befreiungen gewährt werden. Bei Dividenden, die aus einem FIE ins Ausland abfließen, verzichten die chinesischen Steuerbehörden auf die Erhebung der Quellensteuer sogar vollständig. pwc: china compass | Sommer 2007 Steuern und Recht Nach dem Steuerreformgesetz beträgt der Quellensteuersatz auf Zinsen, Lizenzen, Dividenden, Mieten und Veräußerungsgewinne sowie auf sonstige Einkünfte, die ein Auslandsinvestor aus chinesischen Quellen bezieht und die nicht tatsächlich einer chinesischen Betriebsstätte zuzurechnen sind, grundsätzlich 20 Prozent. Das neue Steuergesetz sieht zwar eine Öffnungsklausel vor, die Reduzierungen oder Befreiungen von der Quellensteuer erlaubt. Mehr ist dem Gesetz dazu jedoch nicht zu entnehmen. Im Moment ist also noch offen, wie die Quellenbesteuerung in China zukünftig überhaupt gestaltet sein wird. Vor allem bleibt abzuwarten, ob die gegenwärtige Befreiung für Dividenden an Auslandsinvestoren und die lediglich zehnprozentige Besteuerung von Zins- und Lizenzeinkünften erhalten bleiben. Falls eine Quellensteuer auf Dividenden von FIEs eingeführt wird, würde das die Nachsteuerrendite bestehender und zukünftiger deutscher China-Investments erheblich belasten, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Klarheit werden auch in dieser Frage hoffentlich die angekündigten Anwendungsschreiben des chinesischen Staatsrats bringen. Die Unternehmensteuerreform ändert nicht nur einzelne Bestimmungen, sondern erweitert auch die Bemessungsgrundlage. Was das im Einzelnen bedeutet, darüber informieren Sie die folgenden Absätze. Abzugsbeschränkungen für Betriebsausgaben Das neue Steuergesetz führt einen allgemeinen Katalog von Abzugsbeschränkungen ein, der die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben für FIEs und DEs erstmals einheitlich regelt. Einzelne Abzugsbeschränkungen, die bislang lediglich für chinesisch investierte Unternehmen galten, werden gestrichen. Für FIEs gelten nach dem Gesetz neuartige Abzugsbeschränkungen, beispielsweise für Sponsoringaufwendungen. Keine explizite Regelung wurde für die in der Praxis wichtigen Bewirtungsaufwendungen getroffen. Nicht auszuschließen ist, dass sich die Liste der im Gesetz angeführten Abzugsbeschränkungen durch die erwarteten Einführungsbestimmungen zu dem Gesetz noch verlängern wird. Von besonderer Bedeutung für die Praxis ist: Die bereits bisher zulässige fünfjährige Verlustvortragsmöglichkeit für chinesische Unternehmen bleibt erhalten. Eine Gruppenbesteuerung zwischen einzelnen FIEs ist weiterhin nicht vorgesehen. Einführung steuerlicher Gesellschafterfremdfinanzierungsregeln Gegenwärtig enthält das chinesische Steuerrecht keine steuerlichen Gesellschafterfremdfinanzierungsregelungen analog dem deutschen § 8 a des Körperschaftsteuergesetzes. Jedoch beschränkt das chinesische Gesellschaftsrecht die Fremdfinanzierung von FIEs, indem eine Mindesteigenkapitalquote gefordert wird, die sich nach der Gesamtinvestitionssumme richtet (zum Beispiel 33 Prozent Nominalkapital bei einer Gesamtinvestition von über 30 Millionen US-Dollar). Mit dem neuen Unternehmensteuergesetz sollen in China ab 2008 erstmals steuerliche „thin capitalisation rules“ eingeführt pwc: china compass | Sommer 2007 werden. Noch sind jedoch alle wesentlichen Parameter der Ausgestaltung der Gesellschafterfremdfinanzierungsregeln unbekannt. Besonders fehlen im Gesetz Informationen darüber, ab welchem Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital nach diesen Regelungen ein Zinsabzug versagt wird. Oder wie Drittdarlehen an ein FIE mit Rückgriff- beziehungsweise Back-to-backFinanzierungen behandelt werden. Denn dem Wortlaut der Neuregelung nach wird nur Fremdkapital erfasst, das von verbundenen Unternehmen gewährt wurde. Auch diese offenen Fragen werden die Einführungsbestimmungen zum neuen Steuergesetz voraussichtlich klären. Einführung von CFC-Regeln Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz sollen Regelungen für Controller Foreign Companies (CFCs) eingeführt werden. Die Pläne ähneln der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes): Die CFC-Regeln sehen für chinesische Anteilseigner bestimmter ausländischer Gesellschaften, deren Gewinne wesentlich niedriger als mit dem neuen chinesischen Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden, eine steuerliche Erfassung thesaurierter Auslandsgewinne vor. Einzelheiten werden – Sie haben es sicher schon geahnt – erst in den angekündigten Anwendungsschreiben veröffentlicht. Änderungen bei Verrechnungspreisen Bei den Verrechnungspreisen wird die Steuerreform die Dokumentations- und Offenlegungspflichten für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen erheblich verschärfen. Positiv zu vermerken ist: Das Gesetz akzeptiert Cost Sharing als Verrechnungsmethode für gemeinsam getragene Kosten immaterieller Wirtschaftsgüter und konzerninterner Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen. Da die chinesischen Steuerbehörden wenig Erfahrung haben mit solchen Cost-Sharing-Vereinbarungen, zeichnen sich jedoch bereits heute Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung ab. Daneben wird die Zulässigkeit von Advance Pricing Agreements im Gesetz verankert, die allerdings auch bisher schon im Verordnungsweg zulässig waren. Im Falle von nachträglichen steuerlichen Anpassungen auch im Verrechnungspreisbereich sieht das Gesetz die Erhebung von Nachzahlungszinsen durch die chinesische Finanzverwaltung vor. Neue Klausel zur Verhinderung von Missbrauch Die Regelungen zur Verbreiterung und Sicherung des Besteuerungssubstrats, die Ihnen eben vorgestellt wurden, ergänzt das Gesetz durch eine Regelung, die den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten verhindern soll. Danach können die Steuerbehörden das zu versteuernde Einkommen nachträglich korrigieren, sofern Transaktionen unternommen wurden, für die kein wirtschaftlicher Grund ersichtlich ist. Auch an dieser Stelle lässt es der Gesetzestext unklar, in welchen Fällen von einem Missbrauch auszugehen ist oder wann eine steuerlich noch akzeptable Gestaltung vorliegt. Der Gesetzgeber wird das hoffentlich noch in diesem Jahr konkretisieren. 27 Steuern und Recht Zusammenfassung Auf den ersten Blick bringt die chinesische Unternehmensteuerreform für ausländische Investoren endlich die schon lange erhoffte Planungssicherheit. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus: Das Gesetzeswerk kann nur als grobe Richtschnur verstanden werden. Zahlreiche existenzielle Details – zum Beispiel zur zukünftigen Gestaltung der Quellenbesteuerung oder der Gesellschafterfremdfinanzierungsregeln – sind im Moment noch unbekannt und können erst durch die noch für 2007 erwarteten Einführungsbestimmungen geklärt werden. Positiv festzuhalten bleibt: Mit der Unternehmensteuerreform macht China einen entscheidenden Schritt auf dem Weg von einem faktischen Niedrigsteuerland zu einem „normalen“ Investitionszielland mit einem international üblichen Steuersatz von 25 Prozent. Die Einführung dieses einheitlichen Unternehmensteuersatzes führt zu klareren steuerlichen Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Marktteilnehmer – auch wenn chinesisch investierte Unternehmen und FIEs in einigen Bereichen, vor allem bei Umstrukturierungen, weiterhin steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Komplexe Normen zur Verhinderung von Missbrauch wie Gesellschafterfremdfinanzierungs- und CFC-Regelungen einzuführen ist ein in hoch entwickelten Steuersystemen weit verbreitetes Instrument, um die übermäßige Erosion der nationalen Steuereinnahmen zu verhindern. Sie sind an weiterführender Literatur interessiert oder entdecken Handlungsbedarf? – Bitte rufen Sie uns an oder schicken uns einfach eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0211 981-7378 [email protected] Tel.: 0211 981-7884 Erfolgreich Mitarbeiter nach China entsenden Wegen der fortschreitenden Globalisierung entsenden Unternehmen immer mehr Mitarbeiter ins Ausland und besonders nach China. Um eine solche Entsendung sowohl für das Unternehmen als auch für den Arbeitnehmer so attraktiv wie möglich zu gestalten, sollten zuvor arbeitsrechtliche Aspekte – etwa Vertragsgestaltung oder Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung – auf steuer-, vergütungs- und sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte abgestimmt werden. Wie Ihr Unternehmen unnötige Kosten vermeidet und Ihren Arbeitnehmern Unmut erspart, lesen Sie im folgenden Beitrag der PwC-Autoren Claus Schürmann und Caroline Klotzek. Besteuerung in Deutschland Behält ein Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit in China seinen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei, dann bleibt er in Deutschland weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sein gesamtes Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) wird in Deutschland besteuert. Gibt ein Arbeitnehmer dagegen seinen deutschen Wohnsitz während der Auslandstätigkeit auf und hat er auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist er ab dem Zeitpunkt seiner Wohnsitzaufgabe in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig, nämlich ausschließlich mit seinen inländischen Einkünften. Besteuerung in China In China unterliegt der entsandte Arbeitnehmer einer Besteuerung, die sich nach seiner Entsendedauer richtet. Wie die Besteuerung gestaffelt ist, entnehmen Sie Tabelle 1. Aufenthaltsdauer Umfang der Besteuerung unter einem Jahr Einkünfte, die aus China stammen über einem Jahr, aber unter fünf Jahren Welteinkommen Ausnahme: Antrag bei den chinesischen Behörden auf ausschließliche Besteuerung der aus China stammenden Einkünfte über fünf Jahre Welteinkommen, wenn der Aufenthalt von fünf Jahren nicht durch eine längere Abwesenheit (über 30 Tage in einem Stück oder über 90 Tage verteilt über ein Jahr) unterbrochen wird Tab. 1 Besteuerung nach Aufenthaltsdauer Arbeitseinkünfte unterliegen in China einem progressiven Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Der Höchstsatz gilt, sobald die Einkünfte 100.000 Renminbi (RMB, circa 10.000 Euro) im Monat übersteigen. Die genaue Aufteilung finden Sie in Tabelle 2. Bei der Ermittlung der monatlichen Steuer gewährt das chinesische Steuerrecht Ausländern einen monatlichen Abzugsbetrag von 4.800 RMB (circa 500 Euro). Bitte beachten Sie: Das chinesische Recht kennt kein Splittingverfahren und gewährt keine Vergütungen für Kinder. 28 pwc: china compass | Sommer 2007 Steuern und Recht Lohn/Gehalt im Monat (steuerpflichtig) Steuersatz 0 bis 500 RMB 5% In diesem Beitrag erfahren Sie, ● wann in China .tätige Arbeitnehmer weiter in Deutschland 501 bis 2.000 RMB 10 % 2.001 bis 5.000 RMB 15 % ● welche Steuern ein Arbeitnehmer in China zu zahlen hat. 5.001 bis 20.000 RMB 20 % ● wie Sie Vergütungen steuerlich optimieren können. 20.001 bis 40.000 RMB 25 % ● was Sie bei der Sozialversicherung beachten sollten.. 40.001 bis 60.000 RMB 30 % 60.001 bis 80.000 RMB 35 % 80.001 bis 100.000 RMB 40 % über 100.000 RMB 45 % Tab. 2 Steuersatz nach Monatseinkommen Vermeidung einer Doppelbesteuerung Sind Einkünfte nach nationalem Recht sowohl in Deutschland als auch in China steuerpflichtig, dann kommt es zu einer doppelten Besteuerung. Der drohenden Doppelbesteuerung wirkt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und China entgegen. Ausnahme: Die Regionen Hongkong und Macao unterliegen nicht dem DBA. Grundsatz und „183-Tage-Regelung“ Das DBA weist das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Staat zu, in dem der Arbeitnehmer tätig ist (Tätigkeitsortprinzip). Ausnahmsweise werden chinesische Arbeitseinkünfte eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers in Deutschland steuerpflichtig, wenn folgende drei Voraussetzungen der „183-Tage-Regelung“ kumulativ erfüllt sind: ● Der Arbeitnehmer hält sich in China insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs auf. ● Die Vergütungen werden nicht von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der in China ansässig ist. ● Die Vergütungen werden nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen, die der Arbeitgeber in China hat. Für bestimmte Personengruppen, wie Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder, Lehrer, Forscher und Studenten, gelten dagegen die im DBA enthaltenen Sondervorschriften. Progressionsvorbehalt Arbeitseinkünfte, die nach dem DBA in China besteuert werden können, sind in Deutschland von der Besteuerung befreit. Bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes in Deutschland werden die Einkünfte allerdings berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Lohnsteuerabzug Beim DBA China-Deutschland handelt es sich nicht um ein „antragsabhängiges“ DBA. Daher kann der Arbeitgeber auf den Lohnsteuerabzug verzichten, ohne dafür eine Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Einkommensteuererklärung Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, der steuerfreie Einkünfte aus seiner Tätigkeit in China erzielt, ist pwc: china compass | Sommer 2007 besteuert werden in Deutschland zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Damit seine in China steuerpflichtigen Arbeitseinkünfte in Deutschland freigestellt werden, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die in China festgesetzten Steuern tatsächlich entrichtet wurden. Den chinesischen Steuerbescheid und die Zahlungsbelege (Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank) sollte der Arbeitnehmer deshalb aufbewahren. Beachten Sie hierbei bitte: Die Nachweispflicht gilt nur für das Veranlagungs-, nicht aber für das Lohnsteuerabzugsverfahren. In China ist der Arbeitgeber verpflichtet, für seinen Arbeitnehmer monatliche Steuererklärungen abzugeben. Dazu muss sich der Arbeitnehmer vorab bei der lokalen Steuerbehörde registrieren lassen. Die abzuführende Steuer wird am siebten Tag des Folgemonats fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnet der chinesische Fiskus 0,05 Prozent der Steuer pro Tag als Verspätungszuschlag. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer ab 2007 unter bestimmten Voraussetzungen in China eine jährliche Steuererklärung abgeben. Vergütungsoptimierung Entsendungsbedingte Zulagen, wie Zulagen für die Unterkunft, Familienheimfahrten, Umzugskosten, Schulgeld und Ausbildungskosten, lassen sich nach chinesischem Recht steuerlich optimieren. Erstattet zum Beispiel der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten für den Hin- und Rückumzug, dann sind diese Kosten steuerfrei. Dasselbe gilt für zwei Heimflüge im Jahr für den Arbeitnehmer (nicht aber für seine Familienangehörigen). Nach chinesischem Recht steuerfrei sind außerdem Mietzahlungen des Arbeitgebers direkt an den Vermieter, die Erstattung von tatsächlichen Schulgebühren sowie von Verpflegungsmehraufwendungen. – Welche steuerlichen Vorteile Sie dabei erzielen können, verdeutlicht Ihnen Tabelle 3: Berechnung Netto-Auszahlung nicht optimiert Steuerpflichtiges Gehalt/Monat 10.000 optimiert 10.000 ● Umzug 5.000 0 ● Familienheimreise 1.000 0 ● Miete 1.000 0 ● Schulgebühren 1.000 0 Steuerpflichtige Pauschalen ● Verpflegung Steuerpflichtiger Arbeitslohn 500 0 18.500 10.000 rund 6.700 rund 2.800 11.800 15.700 (zuzüglich steuerfreier Arbeitslohn) Hierauf entfallende Steuer Auszahlung 8.500 Tab. 3 Steueroptimierte Auszahlung in Euro 29 Steuern und Recht Ein Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt Pauschalen für den Umzug, Familienheimreisen, Miete, Schulgebühren und Verpflegung im Gesamtwert von 18.500 Euro. Das Beispiel zeigt: Der steuerpflichtige Arbeitslohn beträgt vor der Optimierung 18.500 und danach nur noch 10.000 Euro. Werden folglich in dem Beispiel die Gehaltsbestandteile im Arbeitsvertrag so gestaltet, dass sie zur Steuerfreiheit in China führen, lassen sich Steuern in Höhe von 3.900 Euro sparen. Sozialversicherung Grundsätzlich unterliegt ein Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht des Staats, in dem er seine Beschäftigung physisch ausübt (Territorialitätsprinzip). Das gilt unabhängig vom Wohnsitz des Arbeitnehmers und vom Sitz des Arbeitgebers. Ausnahmen davon ergeben sich aus dem zwischen China und Deutschland geschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Danach bestimmt sich, ob eine in China ausgeübte Beschäftigung (Ausnahmen: Hongkong und Macau) den chinesischen oder den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt. Zu beachten ist: Das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen erfasst nur die Zweige Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sind die Voraussetzungen einer sozialversicherungsrechtlichen Entsendung im Sinne des Sozialversicherungsabkommens gegeben, kann der Arbeitnehmer während der ersten 48 Monate seiner Beschäftigung in China weiterhin in der deutschen Sozialversicherung verbleiben. Dazu ist bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung das Formular VRC/D 101 zu beantragen. Diese Bescheinigung gilt als Nachweis darüber, dass für den Arbeitnehmer ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Nach den ersten 48 Monaten unterliegt der Arbeitnehmer grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in China. Durch Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung kann der Arbeitnehmer aber auch weiterhin in den genannten Zweigen der deutschen Sozialversicherung versichert bleiben. Gesundheitsreform Die Gesundheitsreform regelt die Krankenversicherungspflicht oder -freiheit in Deutschland bekanntlich neu. Auswirkungen der Neuregelung betreffen auch den aus dem Ausland zurückkehrenden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sollte sie deshalb mit ihm besprechen. Sie haben Fragen oder sind an weiteren Details interessiert? – Dann rufen Sie uns bitte an oder schicken uns einfach eine EMail. Ihre Autoren und Ansprechpartner: [email protected] Tel.: +86 21 6123-2372 [email protected] Tel.: 030 2636-5484 [email protected] Tel.: 030 2636-5253 [wei Wei jiu Zhao] In wörtlicher Übersetzung: „Die Hauptstadt des Staates Wei umzingeln, um den Staat Zhao zu retten.“ Schlecht geschützte fundamentale Ressourcen des Gegners angreifen, damit er aufhört, die eigenen vitalen Interessen zu bedrohen. 圍 魏 救 趙 Nicht vom Sozialversicherungsabkommen erfasst sind die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Damit der Arbeitnehmer auch in diesen Zweigen der deutschen Sozialversicherung versichert bleibt, müssen die Voraussetzungen einer sogenannten Ausstrahlung im Sinne der innerstaatlich deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit vorliegen. Treffen sie zu, gelten für einen in China beschäftigten Arbeitnehmer auch in diesen Bereichen weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Das ist durch die für den Arbeitnehmer zuständige Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse, an welche die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden) zu prüfen. Daneben sind alle Regelungen in den genannten Versicherungszweigen zu beachten, die darüber hinaus eventuell in China bestehen. 30 pwc: china compass | Sommer 2007 Steuern und Recht Neue chinesische Vorsteuervergütung reduziert Exportanreiz Am 18. Juni 2007 haben das Finanzministerium und die oberste Steuerverwaltungsbehörde die gemeinsame Verordnung Nummer 90 (Cai Shui [2007] No. 90) erlassen. Sie änderte die Vorsteuervergütungssätze bei Ausfuhrlieferungen. China reagiert damit auf die zunehmende Kritik wichtiger Handelspartner über seinen Außenhandelsüberschuss und auf die Sorge um den Erhalt von Rohstoffen und den Schutz der Umwelt. Chinas Außenhandelsüberschuss stieg in den ersten fünf Monaten des Jahres 2007 um 83,1 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahrszeitraum. Anzeichen für eine Abschwächung waren weiterhin nicht zu erkennen. Der Staat hat deshalb beschlossen, die Vorsteuervergütungssätze bei Ausfuhrlieferungen zu senken, um den Export-Anreiz zu begrenzen. Die Anpassung der Vergütungssätze als makroökonomisches Steuerungselement ist für China nicht unüblich, die letzte Änderung erfolgte erst im September 2006. Dennoch fallen das Ausmaß und die Reichweite der jüngsten Reform auf. Die Anhänge zum „Cai Shui [2007] No. 90“ umfassen eine große Bandbreite von 2.831 verschiedenen Warentypen. Zu ihnen gehören vor allem: ● Baustoffe, unedle Metalle, Mineralien und deren Erzeugnisse ● chemische Produkte ● tierische und pflanzliche Produkte ● Bekleidung und Textilartikel ● elektrische und mechanische Geräte Die Herstellung dieser Produkte kennzeichnen folgende Merkmale: ● Sie erfordert typischerweise sehr viel Energie und belastet die Umwelt stark und/oder ● sie geht einher mit dem Einsatz einfacher Technologien und Herstellverfahren mit geringer Wertschöpfung. Die Verordnung Nummer 90 reduziert die Vergütungssätze nun nicht um einen festen Betrag. Die Änderungen erfolgen vielmehr nach den Kategorien, die Sie der Tabelle entnehmen können. Kategorie Änderung der Vorsteuervergütung bei Ausfuhrlieferungen A Gleichsetzung mit Inlandsgeschäften (Aufhebung der Vergütungsberechtigung) B Vorsteuervergütung (Vergütungssätze zwischen fünf und 17 Prozent) C Freistellung (keine Vorsteueranrechnung) Zolltarif („harmonized tariff code“). Beträgt der Vorsteuervergütungssatz weniger als 17 Prozent, fällt der Differenzbetrag zur Vorsteuer, die in den Wertschöpfungsstufen vor der Ausfuhr angefallen ist, unter die Kosten des Exporteurs. Diese Kosten kann er an ausländische Käufer in Form von Preisaufschlägen weitergeben. Bei den Waren der Kategorie C ist die Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer befreit. Als Konsequenz ist die mit der Ausfuhrlieferung verbundene Vorsteuer aus der vorangegangenen Wertschöpfungskette nicht anrechenbar und wird somit zum Kostenfaktor. Ein Exporteur von Waren der Kategorie A wird aufgrund der fiktiven Inlandsbesteuerung der Ausfuhrlieferungen („Deemed Domestic Sales VAT Treatment“) mit der insgesamt höchsten Umsatzsteuer belastet. Nach den Erfahrungen der Autoren werden diese Vorschriften regional unterschiedlich angewandt. Die nun verabschiedeten reduzierten Vorsteuervergütungssätze auf Ausfuhrlieferungen traten zum 1. Juli 2007 in Kraft. Übergangsregelungen gibt es nur für wenige Industriezweige. Aktuelles Vorsteuervergütungssystem Das gegenwärtige Umsatzsteuersystem gestattet einem Exporteur von Waren die Vergütung seiner Vorsteuer, die bei der Einfuhr, dem Erwerb und der Verarbeitung der Ware in der vorangegangenen Wertschöpfungskette angefallen ist. Die Beträge variieren je nach der Art der Ware und dem jeweils anwendbaren Satz. Dabei kann die Vorsteuer in vollem Umfang, zu einem Teil oder gar nicht vergütet werden. Beratungshinweis Die Änderung des Vergütungssystems kann drei Folgen haben: ● Anstieg der Exportkosten (chinesischer Lieferanten) und infolgedessen Anstieg der Beschaffungskosten ausländischer Käufer für Waren chinesischen Ursprungs (Auswirkung auf den Beschaffungsmarkt) ● Rückgang des Interesses chinesischer Hersteller am Export und Verlagerung auf die Produktion für den lokalen Markt (Auswirkung auf die Export- und die Importorientierung) ● Rückgang des Interesses multinationaler Unternehmen, in China eine Produktionsstätte zu errichten (Auswirkung auf das „World-Factory-Profil“ Chinas). Wie wirksam die Maßnahme sein wird, bleibt abzuwarten. – Solange China jedenfalls an der Umsetzung seiner Entwicklungsziele arbeitet, müssen Unternehmen mit weiteren makroökonomischen Steuerungsmaßnahmen rechnen. Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schicken Sie eine E-Mail. Tab. 1 Änderung der Vorsteuervergütung nach Kategorien Die Änderungen im Einzelnen Waren der Kategorie B werden wie bisher behandelt. Zukünftig variiert der Vergütungssatz zwischen fünf und maximal 17 Prozent. Eine Erstattung von 17 Prozent entspräche der gesamten Vorsteuer. Welche Sätze im Einzelfall gelten, orientiert sich am pwc: china compass | Sommer 2007 Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0211 981-7345 [email protected] Tel.: +86 21 6123-2723 31 Investition und Finanzierung Den Drachen reiten: Allianzen mit chinesischen Unternehmen Unternehmen, deren Produkte sich in der fortgeschrittenen Reifephase befinden, stehen oft vor einem strategischen Dilemma: Obgleich sie gegenwärtig mit diesen alternden Cash-CowProdukten noch ansehnliche und stetige Gewinne erzielen, bestehen kaum Aussichten, den Umsatz weiter zu steigern oder durch Weiterentwicklung der Produkte in den angestammten Märkten neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Im Gegenteil: Die Produkte werden mittelfristig immer weniger nachgefragt – bis Umsätze und Erträge schließlich ganz wegbrechen. Einen Ausweg aus diesem Dilemma eröffnet das chinesische „Going Global“, die seit einiger Zeit zu beobachtende internationale Expansion chinesischer Unternehmen. Strategische Allianzen mit solchen chinesischen Unternehmen bieten deutschen Unternehmen die Chance, sich auf neue Wachstumsfelder auszurichten und zugleich am Erfolg ihrer chinesischen Partner zu partizipieren. Kernelemente der Strategie sind die Ausgründung von Geschäftsfeldern mit stagnierendem Marktwachstum und ihre anschließende Übertragung an die chinesischen Investoren. Mit den erzielten Erlösen und Gewinnen können die deutschen Unternehmen im Heimatmarkt neue Geschäftsfelder und Produkte mit hohen Wachstumschancen finanzieren. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wie diese strategische Neuausrichtung funktioniert und worauf Unternehmen bei Validierung, Vorbereitung und Ausführung der Transaktion achten sollten. Strategische Handlungsoptionen Deutschen Unternehmen, deren Ertragslage durch Produkte mit rückläufigen Absatzwachstum bestimmt wird, stehen grundsätzlich zwei strategische Handlungsoptionen offen: Sie können die aus solchen Cash-Cow-Geschäftsfeldern erzielten Erträge verwenden, um in angestammten Märkten die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte zu finanzieren. Dazu müssen die reifen Produkte allerdings noch über ausreichend Ertragskraft verfügen, um die neuen Produkte aus der Anlaufphase in die Profitabiliät zu ziehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, ● wieso aktuell so viele chinesische Unternehmen global aktiv werden. ● für welche deutsche Unternehmen Allianzen mit chinesischen Unternehmen sinnvoll sind. ● welche großen Herausforderungen Kooperationen mit chinesischen Unternehmen bergen. ● wie sich deutsche Unternehmen auf Allianzen mit chinesischen Partnern sinnvoll vorbereiten. ● was Sie bei der Durchführung einer Transaktion beachten sollten. dem Maschinen- und Anlagenbau zu einem neuen Schlüsselmarkt entwickelt hat, ganz oben auf der Liste der infrage kommenden Wachstumsmärkte. Unternehmen finden dort nicht nur neue Abnehmer für ihre Produkte, sondern können ihre Kostenposition verbessern, indem sie Wertschöpfungsaktivitäten nach China auslagern oder die Wertschöpfung in China durch intensivierte Nutzung von Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Fertigung vor Ort weiter vertiefen. Damit optimieren sie ihre Wettbewerbsposition nicht nur in China, sondern angesichts der Faktorkostenunterschiede in ihren übrigen Märkten. Da jedoch die Einschätzung des allgemeinen Geschäftsumfelds sowie der Kunden- und Wettbewerbssituation des chinesischen Zielmarkts in aller Regel eine besondere Herausforderung darstellt, ist es häufig nicht Erfolg versprechend, Produktionsstätten und Vertriebswege vor Ort im Alleingang aufzubauen und anschließend auch zu managen. Ein Markteintritt in China wird daher weniger risikoreich sein, wenn dem deutschen Unternehmen ein Partner zur Seite steht, der sowohl die erforderlichen Landes- und Marktkenntnisse mitbringt als auch in der Lage ist, Investitionen in China und gegebenenfalls auch die strategische Neuausrichtung im Heimatmarkt zu finanzieren. Dieses Kriterium erfüllen meist nur größere, in China ansässige und seit langem erfolgreich tätige Unternehmen, die nicht selten bereits als Wettbewerber im Heimatmarkt des deutschen Unternehmens in Erscheinung getreten sind. Sie können mit den Cash-Cow-Produkten auch in Märkte expandieren, die noch nicht das Entwicklungsstadium des Heimatmarkts erreicht haben. Im Idealfall sind dort die betreffenden Produkte gerade in die Wachstumsphase eingetreten und können sich mit dem Markt entwickeln. Aber auch der Markteintritt zum Zeitpunkt der frühen Reifephase kann dem Unternehmen ermöglichen, noch einige Jahre Gewinne abzuschöpfen. Diese Gewinne wiederum kann das Unternehmen dafür verwenden, im Heimatmarkt neue Geschäftsfelder und Produkte mit hohen Wachstumschancen aufzubauen. Die Aussichten, einen geeigneten chinesischen Partner zu finden, stehen gut. Seit dem Beitritt Chinas zu Welthandelsorganisation im Jahr 2001 sind die Expansionsaktivitäten chinesischer Unternehmen im westlichen Ausland stark gestiegen. Im Rahmen ihres Going Global wählen chinesische Unternehmen häufig das Vehikel des Unternehmenskaufs, um Zugang zu Auslandsmärkten zu erlangen. Die chinesische Regierung hat bereits vor einigen Jahren eine Liste von Unternehmen aufgesetzt, deren Internationalisierung in besonderem Maße gewünscht ist und gefördert wird. Sie hilft bei der Identifikation geeigneter Zielunternehmen und stellt die Finanzierung der Transaktion durch Bereitstellung von Mitteln aus einem zu diesem Zweck eingerichteten milliardenschweren Investitionsfonds bereit. Bedeutung Chinas Im Rahmen der zweiten Handlungsoption steht in vielen Fällen China, das sich für eine Reihe von Branchen wie zum Beispiel Es bietet sich damit grundsätzlich ein Modell des gegenseitigen Marktzugangs an: Das deutsche Unternehmen stellt dem chinesischen Investor erfolgskritische Ressourcen für seine 32 pwc: china compass | Sommer 2007 Investition und Finanzierung internationale Expansion zur Verfügung und öffnet ihm damit die Tür zum europäischen Markt. Als Gegenleistung ermöglicht der chinesische Investor dem deutschen Unternehmen, seine Produkte in den chinesischen Markt einzuführen, ohne dabei die hohen Risiken eines Alleingangs fürchten zu müssen. Transaktionsstruktur Die erfolgreiche Umsetzung dieses Ansatzes erschweren zwei Interessenskonflikte: ● Gerade familiengeführte mittelständische Unternehmen legen großen Wert auf weitgehende Unabhängigkeit von externen Investoren. Das gilt besonders für den Teil des Unternehmens, der im Heimatmarkt auf neue Marktfelder und Produkte ausgerichtet werden soll. Demgegenüber begreifen die chinesischen Investoren ihr Engagement im Ausland in aller Regel als strategische Investition und streben die unternehmerische Kontrolle, gewöhnlich über eine Mehrheitsbeteiligung, an. ● Aus der Sicht des deutschen Unternehmens muss der Schutz seiner technologischen Kernkompetenz gewährleistet sein. Für die Chinesen wiederum zählt der Zugang zu westlichen Technologien und deren Nutzung zur Modernisierung ihrer Produkte und Prozesse in China zu den zentralen strategischen Motiven eines Engagements im Ausland. Beide Interessenskonflikte lassen sich durch die Wahl einer Transaktionsstruktur ausgleichen, welche die Unabhängigkeit und technologische Kernkompetenz des deutschen Unternehmens in angemessener Weise schützt (beachten Sie dazu bitte Deutschland Schließlich stellt sich die Frage, ob der Kaufpreis für die Tochtergesellschaft in bar oder in Geschäftsanteilen des chinesischen Käufers bezahlt werden sollte. Aus der Sicht der Autoren bietet es sich an, zumindest teilweise Anteile der Tochtergesellschaft gegen Anteile der chinesischen Gesellschaft zu tauschen (Schritt 3). Das hat gegenüber der Barzahlung einen wesentlichen Vorteil: Das deutsche Mutterunternehmen wird Minderheitsaktionärin an einem in China ansässigen, nunmehr international diversifizierten Unternehmen mit technologisch hochwertigen Produkten. Strategischen Einfluss kann sich das deutsche Management durch eine Position in den Leitungs- oder Aufsichtsgremien des 2: Verkauf des Cash-CowGeschäftsfelds an ein chinesisches Unternehmen 1: Rechtliche und organisatorische Ausgründung Neues Geschäftsfeld mit hohen Wachstumschancen im Heimatmarkt Abbildung 1 zur strategischen Neuausrichtung in vier Schritten). Es bietet sich an, die zur Veräußerung bestimmten Cash-CowGeschäftsfelder in eine oder mehrere Tochtergesellschaften auszugründen (Schritt 1), die anschließend an chinesische Investoren veräußert werden können (Schritt 2). Die Tochtergesellschaft verfügt über kritische Ressourcen, die das chinesische Unternehmen für seine Internationalisierung benötigt (ausgereifte Produkte, etablierte Marken, Vertriebsstrukturen im Ausland, erfahrenes westliches Management, hoch entwickelte Produktionstechnologien und -prozesse), hat aber keinen Zugang zu aufnahmefähigen Märkten. Der kann durch einen chinesischen Investor vermittelt werden, der in China über stetig wachsendes Marktpotenzial verfügt und diese Nachfrage mit eigenen Produkten, vor allem im Premiumbereich, nicht voll abschöpfen kann. Mit anderen Worten: Die Interessen der deutschen Tochtergesellschaft und des potenziellen chinesischen Investors ergänzen sich in idealer Weise. Cash-CowGeschäftsfeld mit stagnierendem Marktwachstum im Heimatmarkt 3a: 100 % Kontrolle 3b: Technologietransfer 4: 100 % Gewinne China Wachstumsstarkes chinesisches Unternehmen 2: Kaufpreis (bar/Anteile) 4: Gewinne 2 bis 4: Investitionen 1: 100 % Kontrolle Eigentümer des deutschen Unternehmens 3a: Minderheitsaktionär 3b: Position in Unternehmensleitung bzw. Aufsichtsrat 4: Gewinne Richtung der Unternehmenskontrolle Richtung des Zahlungsstroms Abb. 1 Strukturierung von strategischer Neuausrichtung und Anteilstausch mit Unternehmen in Wachstumsmärkten in vier Schritten pwc: china compass | Sommer 2007 33 Investition und Finanzierung stetigen, aber langfristig abnehmenden Zuflüssen in wesentlich volatilere Einkünfte, die jedoch hohe Steigerungsraten versprechen. Um diese Rückflüsse zu glätten, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die deutsche Tochtergesellschaft zunächst in ein Special Purpose Vehicle (SPV) auszugründen, das dann den Anteilstausch mit dem chinesischen Unternehmen vornimmt. Auf diese Weise können bei Bedarf ohne großen administrativen Aufwand Anteile am SPV an andere Investoren veräußert und somit der Cashflow an die deutsche Muttergesellschaft nivelliert werden. Vorbereitung und Durchführung von Transaktionen Jede Investition in ein chinesisches Unternehmen muss besonders sorgfältig vorbereitet werden. Denn chinesische Unternehmen bergen auch erhebliche Risiken, wie etwa Verbindlichkeiten, die nicht in den Bilanzen ausgewiesen sind, unklare Eigentumsverhältnisse oder fehlende Geschäftslizenzen. Daher ist eine umfassende Due Diligence der potenziellen Partner unabdingbar. Die Strategie, einen Teil des eigenen Unternehmens an einen chinesischen Investor zu veräußern und im Gegenzug eine Minderheitsbeteiligung an einem chinesischen Unternehmen einzugehen, um auf diese Weise privilegierten Marktzugang in China zu erhalten, stellt den Mittelständler im Wesentlichen vor drei Herausforderungen: ● Klärung der Handlungsoptionen: Bestimmung von Produktlebenszyklus, Marktpotenzial und der zur Auslagerung geeigneten Geschäftsfelder ● Entflechtung der Unternehmensteile und Reorganisation der Geschäftsprozesse ● Durchführung des Transaktionsprozesses Was das im Einzelnen bedeutet und wie sich Unternehmen vorbereiten können, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. Klärung der Handlungsoptionen Produktlebenszyklus und Marktportfolioanalyse Im ersten Schritt muss ein Unternehmen zunächst grundsätzlich entscheiden, ob es überhaupt in China antreten will. Zu diesem Zweck ist die Attraktivität des chinesischen Markts mit den anderen Märkten zu vergleichen, in denen das Unternehmen bereits aktiv ist oder aktiv zu werden beabsichtigt (Marktportfolioanalyse). Dazu muss sich die Unternehmensleitung bereits im Vorfeld der Marktbewertung Klarheit über die strategischen Eckpunkte des geplanten Engagements in China verschaffen. Die vier Kernfragen, die er sich stellen sollte, lauten: 34 ● Welche Produkte sind für den Absatz oder die Produktion in China geeignet? ● Will sich das Unternehmen mit diesen Produkten als Nischen- oder Vollanbieter im chinesischen Markt positionieren? ● Soll der Markteintritt schnell oder schrittweise vollzogen werden? ● Will sich das Unternehmen nur auf die großen Städte konzentrieren oder eine große geografische Region abdecken? Identifikation der für Absatz und Produktion in China geeigneten Produkte Wie in anderen Märkten erzielen auch in China voraussichtlich nur solche Produkte Absatzerfolge, die auf eine wachsende Marktnachfrage stoßen und in denen das Unternehmen über eine relativ starke Wettbewerbsposition verfügt. Bitte beachten Sie hierzu Abbildung 2: Marktattraktivität und Geschäftsfeldstärken. Die Attraktivität der in der Matrix dargestellten neun Typen von Geschäftsfeldern nimmt von unten links nach oben rechts zu. Die dunkel hinterlegten Felder kennzeichnen Geschäftsfelder mit geringer Attraktivität, wie zum Beispiel die „Poor Dogs“ ganz unten links: Sie stehen für Tätigkeitsbereiche mit niedriger Marktattraktivität, in denen das Unternehmen zudem schwach aufgestellt ist. Solche Geschäftsfelder empfiehlt die Logik der Marktwirtschaft sofort aufzugeben. Im Gegensatz dazu kennzeichnen die hellen Felder Geschäftsfelder hoher Attraktivität, wie zum Beispiel die „Stars“. Sie lohnt es auszubauen, zum Beispiel durch Expansion in benachbarte Märkte oder Erweiterung des Produktsortiments. Für eine Produktion in China von besonderer Bedeutung ist vor allem die Verfügbarkeit von Ressourcen, vor allem von qualifiziertem Personal sowie der Schutz von für das Unternehmen erfolgskritischem Know-how. Geschäftsfeldstärke chinesischen Unternehmens sichern, beispielsweise als für das Auslandsgeschäft zuständiger Vorstand. Die Rückflüsse seiner Investition in die chinesische Gesellschaft stehen dem deutschen Unternehmen in der Folgezeit zur Verfügung, um seine strategische Neuausrichtung auf neue Wachstumsfelder im Heimatmarkt voranzutreiben (Schritt 4). Dabei sollte nicht übersehen werden, dass durch den Anteilstausch auch der Charakter der zukünftigen Cashflows verändert wurde: von relativ hoch Old Cash-Cows: transferieren Cash-Cows: abschöpfen Stars: ausbauen mittel Weak Cash-Cows: ausschöpfen Strong Dogs: kräftigen Rising Stars: entwickeln niedrig Poor Dogs: aufgeben Dogs: outsourcen Questionmarks: investieren niedrig mittel Marktattraktivität hoch Abb. 2 Marktattraktivität und Geschäftsfeldstärken Besondere Wachstums- und Gewinnaussichten bieten Produkte, deren Lebenszyklen im China dem des deutschen Heimatmarkts um mindestens eine Phase nacheilen. Den Ablauf veranschaulicht Abbildung 3: Überlagerung von Produktlebenszyklen in nacheilenden Märkten. Während im deutschen Markt die durch den pwc: china compass | Sommer 2007 Investition und Finanzierung Absatz des Produkts realisierten Umsätze und Gewinne bereits rückläufig sind, trifft das Produkt in China auf eine stark wachsende Nachfrage mit guten Aussichten auf mittelfristig steigende Umsätze und Gewinne. Anzeichen, dass ein Produkt seinen Zenit bereits überschritten hat, sind vor allem abnehmendes Wachstum des Umsatzes, der mit allen im betreffenden Markt abgesetzten Produkten erzielt wird. Das ist ein Resultat des Preiskampfs der Anbieter dieser Produkte: Dessen Folgen wiederum sind Preisverfall, sinkende Umsätze und schrumpfende Gewinnmargen. Indizien für ein Produkt, das sich in der Phase des Marktwachstums befindet, sind hingegen steigende Umsätze bei zugleich steigenden Preisen und Gewinnmargen. Denn in dieser Marktsituation kann das Angebot die Nachfrage nicht voll befriedigen. Umsätze Produktumsätze im Heimatmarkt Innovation Produktlebenszyklus Wachstum Reife Abschwung Innovation Wachstum Reife Abschwung Produktlebenszyklus im Wachstumsmarkt (China) Abb. 3 Überlagerung von Produktlebenszyklen in nacheilenden Märkten Entscheidung über die Positionierung im chinesischen Markt und die Geschwindigkeit des Markteintritts Ob sich das Unternehmen mit den ausgewählten Produkten als Nischen- oder Vollanbieter im chinesischen Markt positionieren sollte, hängt sowohl von der Art der vertriebenen Produkte als auch von der Reaktion potenzieller Wettbewerber auf den Markteintritt und die Produktinnovation des deutschen Unternehmens ab. Produkte, die auch im Zielmarkt nur noch für relativ kurze Zeit auf starke Nachfrage stoßen würden, sollten zügig im Markt platziert werden. Unternehmen, die in einem Nischenmarkt tätig sind, der aufgrund schwer zu kopierender Produkte und vermutlich relativ geringer Umsätze chinesische Wettbewerber nicht ernsthaft zu fürchten hat, können den Markteintritt über einen längeren Zeitraum vollziehen. Anders verhält es sich bei der Ansprache hart umworbener Kundengruppen mit substanziellen Umsatzpotenzial und niedrigen Markteintrittsschwellen wie etwa leicht nachahmbare Produkte. In dieser Situation können Wettbewerber mit wesentlich umfangreicheren Kapazitäten und besserem pwc: china compass | Sommer 2007 Entscheidung über die Größe des abzudeckenden Markts Hier ist neben den Produkteigenschaften und -nutzen der Preis ein wichtiges Entscheidungskriterium. Konsumenten in chinesischen Küstenregionen und einigen wenigen Großstädten im chinesischen Inland wie Peking und Chongqing verfügen mit etwa 30.000 RMB (circa 3000 Euro) über ein wesentlich höheres Jahreseinkommen als das agrarisch geprägte Hinterland mit rund 11.000 RMB (circa 1100 Euro). Ebenso sind die Abnehmer von Anlagen und Maschinen in den großen industriellen Zentren konzentriert. Sofern die Produkte nicht vorrangig auf den Bedarf der inneren Provinzen ausgerichtet sind (wie etwa Landmaschinen) oder das Unternehmen über Partnerschaften mit chinesischen Unternehmen ein über das gesamte Land gespanntes Vertriebsnetz nutzen kann, ist aus Kostengesichtspunkten daher zumeist ein Fokus auf die wichtigsten Ballungszentren mit hoher Kaufkraft zweckmäßig. Produktumsätze im chinesischen Markt Produktlebenszyklus im Heimatmarkt Marktzugang den Markt leicht mit den vom deutschen Unternehmen abgeschauten Produkten für sich einnehmen. Art des China-Engagements Signalisieren die Marktportfolio- und Lebenszyklusanalyse eine hohe Bedeutung des chinesischen Markts für die Zukunftsaussichten des Unternehmens oder eines seiner Geschäftsfelder, ist im zweiten Schritt festzulegen, ob die Markterschließung allein oder mithilfe eines chinesischen Partners geschehen soll. Das Unternehmen muss entscheiden, wie die Wertschöpfungskette zum chinesischen Kunden aussehen soll und welche Ressourcen (Kompetenzen, Finanzmittel) dafür erforderlich sind. Stellt sich nach kritischer Überprüfung der eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen heraus, dass ein chinesischer Partner erforderlich ist, um im chinesischen Markt zu bestehen, sollte im zweiten Schritt geklärt werden, ob die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in China oder aber der vollständige oder anteilige Verkauf von Geschäftsfeldern mit guten Zukunftsaussichten im chinesischen Markt die beste Aussicht auf Erfolg hat. Gemeinschaftsunternehmen, in denen mehrere Parteien aufgrund ihrer hohen Investitionen die Kontrolle über die strategische Ausrichtung und das operative Geschäft ausüben wollen, sind – wie das Beispiel eines französischen Nahrungsmittelherstellers jüngst demonstriert hat – sehr konfliktanfällig. Sie erfordern daher von Management und Fachkräften ein hohes Engagement. Gerade mittelständische Unternehmen stellen daher regelmäßig fest: Ihr chinesisches Joint Venture bindet erhebliche Ressourcen, die an anderer Stelle hätten effizienter eingesetzt werden können, eventuell sogar jetzt dort fehlen. In einer klug vorbereiteten Allianz mit einem chinesischen Unternehmen als dominierendem Investor können viele dieser Konflikte bereits im Vorfeld vermieden werden. Denn hier liegen die langfristigen Interessen beider Seiten wesentlich näher beieinander: 35 Investition und Finanzierung Beide Seiten können sich darauf konzentrieren, die identischen strategischen Ziele voranzubringen. Geeignete Geschäftsfelder und Produkte Haben sich die Gesellschafter des deutschen Unternehmens dafür ausgesprochen, eine Allianz mit einem chinesischen Unternehmen einzugehen, ist zu bestimmen, welche Unternehmensbereiche und Produkte ausgelagert werden sollen. Wie die Analyse der Produktlebenszyklen in den verschiedenen Märkten ergab, sollten an für sich ausschließlich Geschäftsfelder ausgelagert werden, deren Produkte im Heimatmarkt den Zenit ihres Produktlebenszyklus bereits überschritten haben, im chinesischen Markt aber noch wachsen. Zumeist ist diese strikte Trennung aufgrund von produktionstechnischen Restriktionen oder unter Marketing-Gesichtspunkten aber nicht möglich, eventuell auch nicht sinnvoll. Das deutsche Unternehmen hat also zu entscheiden, welche im Heimatmarkt auf Dauer marktfähigen Produkte es zukünftig ebenfalls der Initiative des chinesischen Partners überlassen will, wenn es sie im Geschäftsfeld zusammen mit im deutschen Markt auf Dauer nicht attraktiven Produkten veräußert. Wie weit oder eng die Grenzen des auszulagernden Geschäftsfelds gesteckt werden, hängt vor allem vom Produktspektrum des potenziellen Investitionspartners ab. Idealerweise liegt der neue Schwerpunkt des deutschen Unternehmens außerhalb des Betätigungsfelds des chinesischen Partners. Damit wird eine Konkurrenzsituation vermieden, die das Verhältnis zwischen den Partnern trüben könnte. Zudem bietet die Bereitschaft zur Übertragung von im Heimatmarkt zukunftsfähigen Produkten und Technologien auf das betreffende chinesische Unternehmen auch einige Vorteile: Erstens signalisiert es potenziellen chinesischen Partnern, dass das deutsche Unternehmen an einer langfristigen Partnerschaft interessiert ist und nicht etwa nur seine im Heimatmarkt bald nicht mehr nachgefragten Produkte günstig abstoßen möchte. Zweitens steigt der Wert der Investition für den potenziellen chinesischen Käufer, denn er erwirbt zugleich die Chance, auch in entwickelten Auslandsmärkten mit langfristig marktfähigen Produkten anzutreten. Das deutsche Unternehmen wird also in der Lage sein, einen deutlich höheren Verkaufspreis zu realisieren. Schließlich verbessert das deutsche Unternehmen die Zukunftsaussichten des chinesischen Unternehmens, an dem es gegebenenfalls als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein wird, und über die dadurch zu erwartenden höheren Rückflüsse aus der Beteiligung damit indirekt auch seine eigene finanzielle Situation. Entflechtung der Unternehmensteile und Reorganisation der Geschäftsprozesse Das deutsche Unternehmen wird das identifizierte Geschäftsfeld in aller Regel vor seiner Veräußerung in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht aus dem übrigen Unternehmen heraustrennen müssen – in der angelsächsischen Terminologie als Spin-off oder Carve-out bezeichnet. 36 Diese Entflechtung und Reorganisation ist häufig extrem aufwendig. Im einfachsten Fall ist nicht einmal die rechtliche Gründung eines neuen Unternehmens erforderlich, weil das Geschäftsfeld als Vermögenswert veräußert werden kann („Asset Deal“). In der Regel sind im Geschäftsfeld jedoch wesentliches Know-how in Organisationsprozessen, Mitarbeitern und Beziehungen zu Kunden und Lieferanten gebunden, die nur durch Gründung eines neuen Unternehmens vollständig übertragen werden können. Im Extremfall ist die Produktion des auszugründenden Geschäftsfelds so stark mit dem des Mutterunternehmens verzahnt, dass sogar der Aufbau neuer Anlagen, Abteilungen und ganzer Wertschöpfungsketten erforderlich ist. Dadurch bietet die notwendige Reorganisation auch die Chance, mit der Anpassung der jeweiligen Wertschöpfungsketten zugleich die Leistungsfähigkeit beider Unternehmensteile zu steigern. Die Beseitigung von Engpässen im Produktionsprozess kann zum Beispiel die Kapazität der gesamten Produktion erweitern. Optimierte logistische Prozesse erhöhen die Umschlagsgeschwindigkeit, senken die Transport- und Lagerkosten und reduzieren die Kapitalbindung. Die Bereiche, die in aller Regel von einer solchen Transaktion betroffen sind, skizziert die Tabelle 1: Herausforderungen bei der Ausgründung und Übertragung von Geschäftsfeldern. Durchführung der Transaktion Nicht zuletzt aufgrund von chinesischen Eigenheiten stehen deutsche Unternehmen bei Vorbereitung und Durchführung strategischer Allianzen mit chinesischen Investoren vor besonderen Herausforderungen. Über die wichtigsten sechs informieren Sie die folgenden Abschnitte. Investorensuche in China Eines der größten Hindernisse bei der Investorensuche ist das in China allerorten herrschende „Informationsvakuum“. Es gibt kaum Unternehmensdatenbanken, Kreditratings oder Industrieanalysen. Wenn Zahlen verfügbar sind, ist das Zustandekommen der Daten oft fragwürdig. Diese Intransparenz wird durch eine starke Fragmentierung vieler Industrien verstärkt. Infolge des Informationsdefizits ist die Identifikation passender Beteiligungsgeber in China deutlich aufwendiger als in westlichen Märkten. Westliche Unternehmen beschränken sich bei Partnerschaften mit chinesischen Unternehmen daher oft darauf, sich mit bekannten Staatsunternehmen zusammenzutun. Dieser Ansatz verschenkt aber große Chancen: Gut geführte chinesische Privatunternehmen verfolgen aggressive Gewinn- und Expansionsziele, um in ihren boomenden Märkten führende Positionen zu erreichen und zu behaupten. Dabei sind jährliche Wachstumsraten von 30 bis 50 Prozent keine Seltenheit. Um ihr rasantes Wachstum aufrechtzuerhalten, sind diese Unternehmen an ausländischen Kapitalinvestitionen interessiert, aber häufig noch mehr an modernen Produkt- und Prozesstechnologien und an Managementexpertise. pwc: china compass | Sommer 2007 Investition und Finanzierung Bereich Herausforderungen Zu klärende Fragen Strategie Wenn das auszugründende Geschäftsfeld bisher einen wesentlichen Teil des Umsatzes und Ertrags erwirtschaftet hat, steht das Unternehmen nach der Übertragung des Geschäftsfelds quasi vor einem Neuanfang. ● Kann dieser strategische Neuanfang mit den vorhandenen Ressourcen bewältigt werden oder sind Zukäufe oder Fusionen erforderlich? Gesellschafter Kunden Mitarbeiter In familiengeführten Unternehmen ist bei strategischen Entscheidungen häufig Konsens erforderlich. Immerhin sollen wesentliche Teile des Familienvermögens veräußert werden. ● Welche Konsequenzen hat die beabsichtigte strategische Neuausrichtung für das Gesamtunternehmen? ● Ist sichergestellt, dass alle Gesellschafter des Unternehmens die Transaktion mittragen? ● Sollte dies nicht der Fall sein: Sind die Einwände berechtigt? Durch welche Maßnahmen können sie überwunden werden? Die substanziellen Veränderungen der Eigentümerstruktur des Unternehmens kann beim Kunden Verunsicherung darüber auslösen, welche Leistungen zukünftig angeboten werden. ● Welche Anforderungen haben die Kunden an Produkteigenschaften, Qualität, Liefersicherheit, Service, Preis und Lieferantenbeziehungen? Auf dem in den Mitarbeitern gebundenem Wissen (Technologie, Prozesse, Produkte, Markt, Unternehmensstrategie...) gründet ein wesentlicher Teil der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Ohne verlässliche Perspektiven verlassen gerade die Leistungsträger das Unternehmen. ● Tragen die Schlüsselpersonen die Ausgründung des Geschäftsfelds mit? ● Wie lässt sich die Einhaltung dieser Anforderungen der Kunden bei der Weiterführung des auszugründenden Geschäftsfelds sicherstellen? ● Welche Tätigkeitsfelder müssen vor Übertragung des Geschäftsfelds dupliziert werden? ● Welche Mitarbeiter sollen unbedingt beim Mutterunternehmen verbleiben – und entsprechende Angebote erhalten? Interessierte Dritte (Behörden, Politik, Medien ...) Besonders Behörden, wie das Finanzamt, und politische Verbände (etwa Vertreter der Arbeitnehmer) wollen ihre eigenen Interessen am Unternehmen gewahrt sehen. ● Wie lässt sich durch ein vorausschauendes Kommunikationsmanagement die Akzeptanz der Transaktion sicherstellen? Produkte Die Trennung von Mutterunternehmen und auszugründendem Geschäftsfeld erfordert die exakte Definition und Abgrenzung der jeweiligen Produktportfolios. ● Welche Zusammenhänge (vor allem in den Bereichen Produktion, Marketing/Vertrieb und Einkauf) sind bei der Zusammenstellung der einzelnen Produkte zu Produktportfolios zu beachten? Produktion Die notwendige Entflechtung der Unternehmensteile wird in der Regel eine aufwendige Reorganisation der Produktion und anderer Geschäftsprozesse beider Unternehmensteile erforderlich machen. ● Lassen sich die Produktionsprozesse von Mutterunternehmen und auszugründendem Geschäftsfeld voneinander trennen oder besteht Koppelproduktion? ● Wie lassen sich die begründeten und unbegründeten Ängste dämpfen oder entkräften? ● Werden dieselben Produktionskapazitäten genutzt? Wenn ja, welche Investitionen sind zur Duplizierung erforderlich? ● Kann die Produktionskapazität durch die Beseitigung von Engpässen gesteigert werden? ● Können durch Neuausrichtung der Wertschöpfungskette Effizienzverbesserungen erzielt werden? Marketing und Vertrieb Durch Ausgründung eines Geschäftsfelds beeinflusst das Mutterunternehmen seine Außenwirkung im Markt. Es muss daher sicherstellen, dass auch nach erfolgter Ausgründung dem Mutterunternehmen die essenziellen Ressourcen in Marketing und Vertrieb zur Verfügung stehen. ● Wie soll die Vertriebsorganisation getrennt werden? Einkauf, Lieferantenbeziehungen und Lieferketten Der potenzielle chinesische Erwerber verfügt sehr wahrscheinlich über eigene Kontakte zu Lieferanten, die er für das auszugründende Geschäftsfeld nutzen möchte. ● Können über den zukünftigen chinesischen Partner auch für das Mutterunternehmen neue Lieferkanäle geöffnet werden? Schutz geistigen Eigentums Im Rahmen der Transaktion ist das Unternehmen gezwungen, potenziellen Käufern substanziellen Einblick in das zur Veräußerung stehende Geschäftsfeld zu geben. Auch deshalb sollte das Unternehmen gleich zu Beginn der Transaktion bestimmen, welches Knowhow im auszugründenden Geschäftsfeld vorhanden ist und welches unbedingt beim Mutterunternehmen verbleiben muss. Rechtsform Die rechtliche Ausgründung des Geschäftsfelds ist häufig aufwendig und hat durch die Wahl der Rechtsform des auszugründenden Geschäftsfelds auch erhebliche Auswirkungen auf dessen zukünftiges operatives Geschäft. ● Ist die Neupositionierung von Marken erforderlich? ● Besteht bei den Lieferketten Optimierungsbedarf? ● Welche Bereiche und Informationen des Unternehmens sollen für Kaufinteressenten bis zur vollständigen Abwicklung der Transaktion auf jeden Fall „off Limits“ sein? ● Über welche geschützten oder schutzfähigen und -würdigen Ressourcen verfügt das Unternehmen (Technologien, Know-how und Marken)? ● Wie sollen sie zukünftig geschützt werden? ● Welche Marken dürfen von dem Mutterunternehmen oder dem ausgegründeten Geschäftsfeld weitergeführt werden? ● Welche Konsequenzen hat die Wahl der verschiedenen Rechtsformen für Haftung, Publizitätspflichten und Finanzierungsmöglichkeiten des auszugründenden Unternehmens und gegebenenfalls auch für das Mutterunternehmen? Tab. 1 Herausforderungen bei der Ausgründung und Übertragung von Geschäftsfeldern (Teil 1) pwc: china compass | Sommer 2007 37 Investition und Finanzierung Bereich Herausforderungen Zu klärende Fragen Haftung für Verbindlichkeiten Die – latente –Haftungspflicht für Verbindlichkeiten ist ein großes Handicap bei Transaktionen, und zwar für Verkäufer wie Erwerber. Daher sollte der Verkäufer Haftungsrisiken und schwebende Verbindlichkeiten im auszugründenden Geschäftsfeld klären und möglichst beseitigen oder absichern. Ist das nicht möglich, muss entscheiden werden, ob sie im alten Unternehmen verbleiben oder auf den Erwerber des auszugründenden Geschäftsfelds übertragen werden sollen. ● Welche Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen? Reporting und Controlling Als Grundlage für die Kaufpreisfindung für den auszugliedernden Geschäftsbereich und zur Erstellung von Planungsrechnungen und Pro-forma-Jahresabschlüssen ist eine umfassende Bewertung und glaubwürdige Darstellung der Entwicklung des ausgegliederten Geschäftsbereichs erforderlich. ● Welche Garantien wurden gegeben und wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten der Inanspruchnahme sein? ● Bestehen latente Steuerverpflichtungen? ● Muss das Unternehmen damit rechnen, nach Abschluss eines anhängigen Gerichtsverfahrens in Anspruch genommen zu werden? ● Welche materiellen und immateriellen Vermögenswerte sind im Unternehmen gebunden? ● Wie sollen sie dem Geschäftsfeld oder dem Mutterunternehmen zugeordnet werden? ● Welches Anlagen- und Umlaufvermögen benötigt das auszugliedernde Geschäftsfeld? IT-Systeme Bei der physischen und datentechnischen Trennung des ITSystems muss Daten- und Betriebssicherheit beider Unternehmensteile garantiert sein. ● Welche IT-Systeme sollen im auszugründenden Geschäftsfeld weitergeführt oder implementiert werden? Standorte und Immobilien Entscheidend für den Erfolg beider Unternehmensteile sind auch der Zugang zu qualifizierten Mitarbeitern, die Nähe zu Absatzmärkten und Lieferanten sowie die Wettbewerbssituation. ● Wo sollen zukünftig welche Unternehmensaktivitäten angesiedelt sein? Externe Dienstleistungen Als rechtlich eigenständige Gesellschaft muss das auszugründende Unternehmen Geschäftsberichte veröffentlichen und Steuererklärungen abgeben. ● Welche externen Dienstleistungen (IT-Dienste, Beratung, Wirtschaftsprüfung ...) sollen neu ausgeschrieben oder verhandelt werden? Tab. 1 Herausforderungen bei der Ausgründung und Übertragung von Geschäftsfeldern (Teil 2) Chinesische Unternehmen bevorzugen als Übernahmekandidaten häufig Unternehmen, zu denen sie bereits Geschäftsbeziehungen unterhalten oder im Wettbewerb stehen. Denn in beiden Fällen konnten sie sich über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens bereits ein gutes Bild machen. Deutsche Unternehmen können bei Identifikation und Erprobung möglicher Partner für eine Allianz eine ähnliche Strategie wählen, indem sie mit einem Geschäftspartner zunächst eine Kooperation in einem Teilmarkt oder Produktsegment eingehen. Transaktionsprozess Nur wenige chinesische Unternehmen verfügen über Erfahrung mit M&A-Transaktionen, ganz zu schweigen von Unternehmenskäufen und -beteiligungen im Ausland. Zudem akzeptieren Chinesen nur selten westliche Berater, die diesen Erfahrungsnachteil ausgleichen könnten. Eine fatale Folge der Unerfahrenheit der Chinesen: Der typische Beteiligungsprozess wird als Grundlage für die Abwicklung der Transaktion in einzelnen Elementen oder als Ganzes grundsätzlich infrage gestellt. Die Standards der Transaktion müssen daher vielfach in Verhandlungen mit dem chinesischen Transaktionspartner erst etabliert werden. Sorgfaltsprüfung und Unternehmensbewertung Selbst gründliches Kennenlernen des potenziellen Partnerunternehmens im Geschäftsverkehr ersetzt nicht die umfassende Due Diligence seiner finanziellen, operativen und rechtlichen Verhältnisse. Die Ergebnisse dieser Sorgfaltsprüfung dienen zugleich als Grundlage für die Bewertung des Unternehmens. Die dabei angewandten internationalen Bewertungsstandards 38 müssen einem potenziellen chinesischen Investor aber häufig erst erklärt und begründet werden. Denn die in China übliche Bewertungspraxis ist stark durch das gesetzlich vorgeschriebene Bewertungsverfahren beim Erwerb von Staatseigentum geprägt und orientiert sich oft noch am Anlagevermögen des Unternehmens – dem Substanzwertansatz. (Lesen Sie hierzu bitte auch den Beitrag „Unternehmenskauf auf Chinesisch: Regeln und Eigenheiten der Bewertung“ in der Ausgabe Winter 2006/Frühjahr 2007 Ihres pwc: china compass, ab Seite 18.) Auch ist die verschuldensfreie Unternehmensbewertung („cash and debt free“) nicht unbedingt bekannt. Zur Bestimmung des endgültigen Kaufpreises werden dabei, wie Sie sicher wissen, die Nettoschulden vom vertraglich fixierten Unternehmenswert abgezogen. Verhandlungen Die chinesische Geschäftskultur bevorzugt vertrauensbasierte Transaktionen und meidet rein vertragliche Abwicklungen. Erfolgreiche Verhandlungen mit Chinesen beanspruchen erhebliche Zeit im Vorfeld der eigentlichen Verhandlungsphase, um die erforderliche zwischenmenschliche Harmonie aufzubauen. Im Gegensatz zu den eher linearen Verhandlungsstrukturen vieler Westler neigt die chinesische Seite häufig stärker zu einem ganzheitlichen, zirkulären Verhandlungsstil: Der Verhandlungsgegenstand wird nicht in einzelne Verhandlungspakete zerlegt, die dann nacheinander isoliert erörtert werden. Wenn die chinesischen Verhandlungspartner mit einem Teilergebnis unzufrieden sind, neigen sie regelmäßig dazu, die bisher erreichten Absprachen zu verwerfen, um noch einmal ganz von vorne anzufangen. Zudem ist häufig die von westlichen Geschäftsleuten bevorzugte Heran- pwc: china compass | Sommer 2007 Investition und Finanzierung gehensweise, zunächst die sogenannten Dealbreaker zu identifizieren und zu beseitigen, für viele chinesische Verhandlungspartner ungewohnt. Angesichts der hohen Bedeutung des Gesamtergebnisses ist zudem häufig auch die zeitliche Effizienz der Verhandlung nachrangig. Da speziell Deutsche einmal festgesetzte Zieltermine sehr ernst nehmen, werden diese von chinesischer Seite oft benutzt, um den westlichen Verhandlungspartner unter Zeitdruck zu setzen. Eine typisch chinesische Verhandlungstaktik, die darauf ausgerichtet ist, die Verhandlung zu verzögern, ist die endlose Diskussion nebensächlicher Verhandlungsgegenstände. Der westliche Verhandlungspartner kann sich schützen, indem er einen Wettbewerb mit nichtchinesischen Mitbietern initiiert und den Chinesen seine Alternativen immer wieder aufzeigt. Extreme anfängliche Verhandlungspositionen chinesischer Verhandlungspartner sind aber in der Regel nicht unüberwindbar. Es ist eine chinesische Tradition, besonders um den Preis zu feilschen und von großen Handlungsspielräumen des Gegenübers bei der Preisgestaltung auszugehen. Für die westliche Verhandlungspartei ist es daher wichtig, ebenfalls mit einem hohen ersten Preisangebot zu beginnen und von vornherein die notwendigen Zugeständnisse einzuplanen. Vertrag Komplexe Vertragswerke waren bis vor kurzem in China eher unüblich. In der chinesischen Vorstellungswelt sind es Beziehungen, nicht Verträge, welche die nötige Sicherheit zur Abwicklung von Geschäften gewährleisten. Wenn Chinesen Verträge abschließen, tendieren diese dazu, kurz zu sein und nur die wichtigsten Eckpunkte zu regeln. Während die Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags aus westlicher Sicht das Ende des Verhandlungsprozesses darstellt, ist sie aus chinesischer Sicht in vielerlei Hinsicht lediglich der Beginn einer neuen Verhandlungsphase. Die nachträgliche Vertragsverhandlung sollte daher als ein integraler Bestandteil des Verhandlungsprozesses eingeplant werden. Zudem ist es ratsam, Ansätze zur Risikominimierung in die Vereinbarung einzubauen, um den Verlauf der Transaktion nach Vertragsabschluss faktisch kontrollieren zu können. Beispiele sind die Implementierung der Transaktion in Stufen – wobei die jeweils nächste Stufe von dem erfolgreichen Abschluss der vorherigen abhängig gemacht wird – und das Zurückhalten von Kerntechnologien. Fazit Das chinesische Going Global findet im Kontext eines breiteren globalen Trends statt, der die Weltwirtschaft in den kommenden Jahren prägen wird: dem Auftreten einer neuen Generation von international wettbewerbsfähigen Unternehmen aus Schwellenländern als globale strategische Investoren. Für deutsche Unternehmen gilt es, sich frühzeitig auf die strukturelle Veränderung pwc: china compass | Sommer 2007 des Wettbewerbsumfelds einzustellen und sie zu ihrem Vorteil zu nutzen. Strategische Allianzen mit chinesischen Partnern eröffnen neue Chancen in einem der bedeutendsten Wachstumsmärkte der Welt. Angesichts der Dynamik des chinesischen Going Global haben vor allem Unternehmen mit Geschäftsfeldern, deren Produkte sich in der späten Reifephase befinden, die Möglichkeit, diese auszugründen und in diese Partnerschaften einzubringen. Die Erträge können dafür genutzt werden, um die Muttergesellschaft im europäischen Heimatmarkt strategisch neu auszurichten. Trotz der erheblichen Vorteile, die dieses Modell bietet, stellt seine Umsetzung gerade mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Voraussetzung für das Gelingen ist das detaillierte Verständnis, welche Produkte und Geschäftsfelder an den chinesischen Partner veräußert und welche in Eigenregie weiter vorangetrieben werden sollen. Zudem bedarf es einer genauen Kenntnis der Klippen des Beteiligungsprozesses mit chinesischen Investoren sowie einer Transaktionsstruktur, welche die im Heimatmarkt zukunftsfähige Kernkompetenz angemessen schützt. Wenn Sie Fragen haben, an Details interessiert sind oder beraten werden möchten, rufen Sie uns bitte an oder schicken uns einfach eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0711 25034-3888 [email protected] Tel.: 069 9585-5795 [yu qin gu zong] In wörtlicher Übersetzung: „Jemanden einfangen, indem man ihm freien Lauf lässt.“ Jemandem zunächst viele Freiheiten lassen, die ihn dann umso fester binden. Vielfach mit Erfolg angewandt, nicht nur im Geschäfts-, sondern auch im Privatleben – auch außerhalb Chinas. 欲 擒 故 縱 39 Investition und Finanzierung Zwischenstopp Deutschland: Das „Going Global“ chinesischer Unternehmen Im vorangegangenen Beitrag haben unsere Transaktionsexperten Anselm Stolte und Matthias Müller wesentliche Chancen und Herausforderungen von Allianzen mit chinesischen Unternehmen aufgezeigt. Im folgenden Beitrag geben sie einen kurzen Überblick über die Motive des chinesischen „Going Global“ und den Stand wichtiger Beteiligungen von chinesischen Unternehmen in Deutschland. Seit dem Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation im Dezember 2001 haben chinesische Unternehmen mit medienträchtigen Unternehmenskäufen und -kaufangeboten die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf sich gezogen. Prominente Beispiele sind der Kauf der PC-Sparte von IBM für 1,75 Milliarden US-Dollar durch den chinesischen Computerhersteller Lenovo im Dezember 2004 und der gescheiterte Übernahmeversuch der US-Haushaltsgerätefirma Maytag im Mai 2005 durch den Haushaltsgerätehersteller Haier. Einer der wichtigsten Treiber für die internationale Expansion der chinesischen Wirtschaft ist die Going-Global-Politik der chinesischen Regierung, die der damalige Premier Zhu Rongji erstmals im März 2002 in seiner Rede vor dem Großen Nationalen Volkskongress verkündete. Die Investitionen werden zum Teil aus einem mit rund 150 Milliarden US-Dollar gefüllten Investitionsfonds der chinesischen Regierung finanziert. Jüngstes Beispiel: die im Mai dieses Jahres bekannt gegebenen Investitionen im Umfang von drei Milliarden US-Dollar in die USBeteiligungsgesellschaft Blackstone. In Rahmen dieser Expansionspolitik werden chinesische Staatsund Privatunternehmen durch die Regierung aufgefordert, im Ausland zu investieren. Unterstützt werden sie dabei durch den Abbau bürokratischer Hürden. etwa die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Lockerung von Devisenkontrollen. Möglich werden die chinesischen M&A-Aktivitäten im Ausland vor allem durch die hohe Verfügbarkeit von Kapital zu niedrigen Kosten. Mit den größten Fremdwährungsreserven der Welt, die sich Mitte 2007 auf über 1,2 Billionen US-Dollar beliefen, sind staatliche Banken zudem in der Lage, günstige Kredite für die Expansion im Ausland zu vergeben. So war geplant, die beabsichtigte Übernahme des USamerikanischen Ölkonzerns Unocal durch die China National Offshore Oil Company (CNOOC) unter anderem mit einem teilweise nicht und teilweise nur niedrig verzinsten staatlichen Darlehen zu finanzieren. Um die Kontrolle des kleineren kalifornischen Rivalen Unocal war im Sommer 2005 ein regelrechter Bieterkampf mit dem US-Ölkonzern Chevron Texaco entbrannt. 40 Für große Auslandstransaktionen chinesischer Unternehmen bieten zunehmend auch Private-Equity-Häuser Finanzierungslösungen an. So haben die US-Beteiligungsgesellschaften Texas Pacific Group, General Atlantic und Newbridge Capital insgesamt 350 Millionen US-Dollar im Rahmen des Kaufs der PC-Sparte von IBM durch Lenovo investiert. Nicht zuletzt verfügen viele chinesische Unternehmen nach erfolgreichen Geschäftsjahren in geschützten Heimatmärkten oder wegen hoher Preise aufgrund einer steigenden Nachfrage durch die wirtschaftliche Expansion in China (etwa in der Stahlindustrie) selbst über ausreichend finanzielle Ressourcen, um ihre Expansion im Ausland finanzieren zu können. Die beiden wichtigsten Motive für die chinesischen M&AAktivitäten im Ausland sind die Sicherung strategisch wichtiger Ressourcen – vor allem Öl und Erdgas – für die chinesische Volkswirtschaft und die Stärkung der Wettbewerbsposition auf dem chinesischen Heimatmarkt durch den Transfer von westlichen Marken und Technologien nach China. Daneben gewinnt bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen chinesischer Unternehmen zunehmend auch das Motiv des Marktzugangs im Ausland an Bedeutung. Dabei geht es den chinesischen Investoren um den Erwerb der Ressourcen, die für den erfolgreichen Markteintritt unabdingbar sind und die ihnen selbst fehlen. Typischerweise ergänzen chinesische Unternehmen ihre Ressourcenposition um westliches Managementwissen, Kunden in reifen Märkten oder eine international etablierte Marke. Im Auslandsmarkt nutzen die Chinesen dann ihre niedrigen Kosten in der Heimat als Wettbewerbsvorteil, indem sie große Teile der Beschaffung und Produktion des Zielunternehmens nach China verlagern. Das ausländische Zielunternehmen konzentriert sich dann häufig auf Forschung und Entwicklung, die Fertigung hochwertiger Schlüsselkomponenten, Endmontage, auf Marketing und Verkauf sowie After-Sales-Service. Welche Erfahrungen chinesische Investoren mit Unternehmensübernahmen in Deutschland gemacht haben, skizziert Tabelle 1: Wichtige Beteiligungen chinesischer Investoren in Deutschland. In Deutschland konzentriert sich die Investitionstätigkeit der Chinesen nach anfänglichen Fehlschlägen derzeit vor allem auf den mittelständischen Werkzeug- und Textilmaschinenbau. Was die bisherige Bilanz ihrer Unternehmenskäufe und -beteiligungen im Ausland betrifft, haben sich chinesische Unternehmen als bessere Investoren denn Integratoren erwiesen. Die Wertschöpfung chinesischer Investitionen, bei denen der chinesische Käufer lediglich eine Minderheitsbeteiligung erwarb, entwickelte sich deutlich positiver als die von hundertprozentigen Unternehmenskäufen. Chinesischen Unternehmen fehlt es häufig an Kompetenz bei der Reorganisation und Integration der Übernahmekandidaten. Ohne die Unterstützung erfahrener Partner gelingt es ihnen daher pwc: china compass | Sommer 2007 Investition und Finanzierung Status des Zielunternehmens Branche Kommentar Hirschfelder Leinen und Textil GmbH Insolvenz Bekleidung erneute Insolvenz nach 1,5 Jahren; Verlagerung der Produktion nach Rumänien TCL Corporation Schneider Electronics AG Insolvenz Unterhaltungselektronik Aufgabe der Produktion in Deutschland, Verbleib von Marketing und Vertrieb am Unternehmenssitz in Türkheim 2003 SailStar-Group, Shanghai Boewe Textile Cleaning GmbH Old Cash-Cow Textilreinigungsmaschinen Schrittweise Übertragung der Anteile an den chinesischen Investor, erfolgreicher Geschäftsverlauf 2003 D‘Long International Strategic Investment Co., Ltd. Fairchild Dornier GmbH (728-Jet-Programm) Insolvenz Flugzeugbau Insolvenz der D’Long-Gruppe in China 2003 Huapeng Trading Welz Gas Cylinder GmbH Insolvenz Metallverarbeitung erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der Übernahme 2004 Shenyang Machine Tool Co., Ltd. Schiess AG Insolvenz Werkzeugmaschinenbau erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der Übernahme 2004 Zhong Qiang Tools Lutz Maschinen- und Gerätebau GmbH Insolvenz Werkzeugmaschinenbau Ausbau des deutschen Standorts 2004 TTI (Techtronic Industries Co., Ltd.) AEG Elektrowerkzeuge GmbH von der AtlasCopco-Gruppe übernommen Elektrowerkzeuge erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der Übernahme 2005 Beijing No. 1 Machine Tool Plant Werkzeugmaschinenfabrik Adolf Waldrich Coburg GmbH & Co. KG von der HerkulesGruppe im Rahmen der Insolvenz der Ingersol Rand übernommen Werkzeugmaschinenbau erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der Übernahme 2005 Dalian Machine Tool Group Co., Ltd. F. Zimmermann GmbH keine Angaben Werkzeugmaschinenbau Ausbau des Unternehmenssitzes und Produktionsstandorts in Denkendorf 2005 Harbin Measuring & Cutting Tool Group Co., Ltd. Kelch GmbH & Co. KG Werkzeugmaschinenfabrik Insolvenz Werkzeugmaschinenbau Erhalt des Produktionsstandorts in Schorndorf und Ausbau zur Europazentrale von Harbin geplant 2006 Qingdao Hisun Garment Group GROSSE Webereimaschinen GmbH Insolvenz Textilmaschinenbau Übernahme sämtlicher Mitarbeiter; fünfjährige Standortgarantie 2006 Hangzhou Machine Tool Group Ltd. aba z&b Schleifmaschinen GmbH keine Angaben Mahlwerkzeughersteller Übernahme von 60 Prozent und Expansion des Geschäfts nach Deutschland 2006 SGSB Group Dürkopp Adler AG Ergebniskrise Textilmaschinenbau erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der Übernahme 2006 Grand View Development (HK), Ltd. UES Unit Equipment Services AG Old Cash-Cow Schiffsausrüster Ausbau der Marktposition von Grand View (China) 2006 BenQ Corporation Mobiltelefon-Sparte der Siemens AG Ergebniskrise Mobiltelefonhersteller Konkurs im September 2006 Jahr Chinesischer Investor Zielunternehmen 2001 D‘Long International Strategic Investment Co., Ltd. 2002 Tab. 1: Wichtige Beteiligungen chinesischer Investoren in Deutschland selten, alle Synergiepotenziale auszuschöpfen, die bei einer vollständigen Akquisition den größten Wert schaffen. Die Eignung eines mittelständischen Unternehmens für chinesische Investoren wird zudem durch die Phase seines unternehmerischen Lebenszyklus – Start-up, Wachstum, Reife – sowie gegebenenfalls durch unternehmerische Sondersituationen – Nachfolge, strategische Neuausrichtung, Krise – bestimmt. Gewichtet man typische Beteiligungsziele mittelständischer Unternehmen nach diesen Kriterien und gleicht sie mit dem typischen Profil chinesischer Investoren ab, so ergibt sich ein stark differenziertes Bild. Speziell der bislang von chinesischen Investoren in Deutschland favorisierte Kauf von krisen- pwc: china compass | Sommer 2007 geschüttelten Unternehmen bietet nur mäßige Erfolgsaussichten. Demgegenüber ist die höchste Eignung bei Unternehmen in der Reifephase und in Situationen strategischer Neuausrichtung gegeben. Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0711 25034-3888 [email protected] Tel.: 069 9585-5795 41 Investition und Finanzierung Politische Eingriffe bei Investitionen in China: Strategien zur Schadensvermeidung Chinas rapides wirtschaftliches Wachstum und seine Bedeutung als eine der wichtigsten Handelsnationen ließen das Land in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Investitionsstandort auch für deutsche Unternehmen werden. Doch wo Licht ist, gibt es immer auch Schatten. Der folgende Beitrag beleuchtet einige Risiken dieses Wachstumsmarkts und zeigt Wege auf, wie deutsche Investoren ihr China-Engagement absichern können. Ein Auslandsengagement geht für deutsche Unternehmen immer mit finanziellen, juristischen und kulturellen Herausforderungen einher. Daneben kann der Schritt auf einen ausländischen Markt aber auch mit politischen Risiken behaftet sein, auf die der Investor gar keinen Einfluss hat. Die genannten Herausforderungen betreffen besonders Investitionsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Sie sind aufgrund ihrer oft geringen Eigenkapitalausstattung auf externe Finanzierungsquellen angewiesen und bauen ihre internationalen Risikomanagementsysteme vielfach erst auf. Vor dem Hintergrund der existierenden Richtlinien zur Beurteilung und Bewertung von Kreditrisiken (Basel II) erschwert das die Finanzierung von Projekten nicht selten erheblich. Kreditinstitute und Financiers verlangen in der Regel von den Unternehmen Vorkehrungen zur Risikominimierung, bevor sie über eine Kreditvergabe entscheiden. Juristische Risiken lassen sich durch die Einschaltung erfahrener und spezialisierter Rechtsanwälte, finanzielle Risiken oftmals durch ausgefeilte Sicherheitenpakete minimieren. Den kulturellen Risiken kann das Unternehmen durch einen in diesem Land erfahrenen Berater begegnen oder – wie in einer Reihe von Ländern sogar gesetzlich verankert – durch ein Joint Venture mit einem vertrauenswürdigen inländischen Partner. Der Mehrwert dieser Partnerschaft ist allerdings oft verbunden mit einem Verlust an Kontrolle über die Projektgesellschaft. Neben den klassischen politischen Risiken wie Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote oder Moratorien und der Unmöglichkeit, Kapital und Erträge zu konvertieren und zu transferieren, sind es oftmals die „kleinen“ hoheitlichen Eingriffe, die ein Projekt nachhaltig gefährden oder sogar zum Scheitern bringen können. Das behördliche Verzögern eines Genehmigungsprozesses, regionale Protektionismen, Eingriffe in die Privatautonomie von Vertragsparteien, der überraschende Aufbau bürokratischer Hürden oder der Bruch staatlicher Zusagen haben in der Vergangenheit schon so manches Projekt in China zum Stocken, manche sogar zum Scheitern gebracht. Und das betrifft nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen. Auch die Existenz von Großunternehmen kann durch die unsichere politische Entwicklung und daraus erwachsende Ballungsrisiken bedroht sein. 42 In diesem Beitrag erfahren Sie, ● welche Risiken es für Investments in China gibt. ● welche Unternehmen am häufigsten von diesen Risiken bedroht werden. ● was Unternehmen tun können, um ihre Investments dennoch zu schützen. Ein probates Mittel, diese Risiken nachhaltig zu reduzieren und politische Risiken abzusichern, sind Investitionsgarantien oder -versicherungen. Das gilt besonders vor dem Hintergrund der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung, Sicherung und Kontrolle unternehmerischer Risikomanagementsysteme (KonTraG). Solche Garantien und Versicherungen sind ein wichtiger Baustein in der Finanzierung und beim Risikomanagement von Auslandsprojekten deutscher Unternehmen. China 9,9 Russland 8,4 Türkei 8,1 7,1 Brasilien 5,0 77,5 Mexiko andere Abb. 1 Deckungsvolumen der Berner Union (Dezember 2006 in Milliarden US-Dollar) Solche Absicherungen bieten Investitionsversicherer an, zu denen private (etwa AIG und Zurich) und öffentlich-staatliche Versicherer gehören (beispielsweise MIGA). Sie alle haben sich in der Berner Union zusammengeschlossen. Oftmals können politische Risiken auf dem privaten Versicherungsmarkt zu tragbaren Konditionen jedoch nur schwer platziert werden. Zugunsten deutscher Unternehmen bietet die Bundesrepublik Deutschland seit 1959 deshalb ein eigenes staatliches Absicherungsinstrument an: die „Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland“. Sie schützen deutsche Investoren vor Verlusten durch folgende Ereignisse: ● Verstaatlichung, Enteignung und sonstige Eingriffe von hoher Hand ● Bruch von Zusagen staatlicher Stellen ● Krieg, Revolution, Aufruhr, terroristische Akte ● staatlich verhängte Zahlungsverbote und Moratorien ● Konvertierungs- und Transferprobleme pwc: china compass | Sommer 2007 Investition und Finanzierung Internationale Investitionsversicherer ● AIG Global Trade and Political Risk Insurance Company, USA Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. ● Zurich Emerging Markets Solutions, USA ● Multilateral Investment Guarantee Agency, USA, ein Mitglied der Weltbank-Gruppe ● Berner Union (internationale Vereinigung von Kredit- und Investitionsversicherern, London) Ihre Autorin und Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: 040 8834-9470 ● NEXI (Nippon Export and Investment Insurance, Japan) Nach der Zahl der übernommenen Investitionsgarantien war China im vergangenen Jahr eindeutig die Nummer eins. Die Zahlen belegen die Bedeutung des Landes als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen, aber auch das Risikopotenzial, das bei einem Engagement gesehen wird und das durch eine Bundesdeckung verringert werden soll. International befand sich das deutsche Absicherungssystem beim Deckungsbestand bis Mitte 2006 genau wie in den Vorjahren in der Spitzengruppe der Investitionsversicherer. Rang 2004 2005 2006 1. Bund Bund NEXI 2. Zurich NEXI Bund 3. NEXI Zurich Zurich 4. AIG AIG AIG Tab. 1 Vergleich der Investitionsversicherer weltweit nach dem Volumen des Deckungsbestands (in US-Dollar; Vergleichsmonat war jeweils der Dezember) Die meisten Unternehmen halten auch in den angesprochenen Krisensituationen an ihren oftmals mit erheblichen Investitionen verbundenen Auslandsengagements fest. Der Bund unterstützt sie dabei. Die Schadensvermeidung steht demzufolge an oberster Stelle beim Förderinstrument der Investitionsgarantien. Durch sein aktives Krisenmanagement und rechtzeitigen diplomatischen Geleitschutz gelingt es dem Bund in den meisten Fällen innerhalb kurzer Zeit, eine Eskalation zu verhindern und den Eintritt eines konkreten Schadensfalls abzuwenden. Der Bund nimmt dazu Kontakt mit den zuständigen Regierungsstellen im Gastland auf und interveniert zugunsten des Projekts und des Investors auf politischer Ebene. Möglichkeiten hierzu bietet unter anderem die Einschaltung des deutschen Botschafters vor Ort oder das Ansprechen des Themas im Rahmen von bilateralen Regierungsgesprächen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch an den sachgemäßen Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden. Beides trägt entscheidend zur erfolgreichen Entwicklung des abgesicherten Projekts und der Investition des deutschen Unternehmens bei und liegt damit im Interesse aller Beteiligten. Die Geschäftsführung des Garantie-Instruments wird von einem Mandatarkonsortium unter Federführung von PwC wahrgenommen. pwc: china compass | Sommer 2007 43 Absatz und Beschaffung Chinas Freihandelsabkommen: eine Bestandsaufnahme Die Volksrepublik China hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Freihandelsabkommen geschlossen. Sie betreffen den Handel mit Waren und Dienstleistungen und regeln ausländische Direktinvestitionen. Ziel der Abkommen ist, sowohl tarifäre als auch nichttarifäre Handelsbeschränkungen im Güterhandel mittelfristig zu beseitigen. Der folgende Artikel informiert Sie darüber, welche Bedingungen Chinas Freihandelabkommen für Ihre geschäftlichen Aktivitäten mit China schaffen. Chinas Freihandelsabkommen China ist sehr daran interessiert, eine große Zahl an Free Trade Agreements (FTAs) abzuschließen – allerdings nicht immer mit Erfolg. Tabelle 1 listet die mit den größten Handelspartnern bereits bestehenden auf und gibt den Stand der Verhandlungen mit Ländern oder Ländergruppen wieder, mit denen Chinas Regierung gerne FTAs abschließen würde: Handelspartner FTA-Status Bemerkungen EU – nicht geplant USA – nicht geplant Japan Machbarkeitsstudie Hongkong CEPA-FTA implementiert in einigen Jahren ASEAN implementiert seit 2005 Südkorea wird verhandelt in circa ein bis zwei Jahren 1 seit 2004 Taiwan – nicht geplant Russland – nicht geplant Australien wird verhandelt in circa ein bis zwei Jahren Kanada – nicht geplant Tab. 1 Chinas FTAs oder der Verhandlungsstatus Tabelle 1 zeigt: Mit keinem seiner wichtigsten Handelspartner, weder den USA, den Staaten der Europäischen Union (EU) noch Japan hat China FTAs abgeschlossen. Damit nicht genug, gibt es offenbar auch keine ernsthaften Bestrebungen, darüber auch nur zu verhandeln. China ist Mitglied des Asien-Pazifik-Freihandelsabkommens (Asia Pacific Free Trade Agreement, APTA), das von den Staaten Südkorea, Laos, Indien, Sri Lanka und Bangladesch ratifiziert und umgesetzt wurde. Der Warenkreis, den das Abkommen betrifft, ist allerdings sehr klein. Das Potenzial an Zolleinsparungen, das durch das Abkommen eröffnet wird, ist deshalb eher gering. China hat zusätzlich im Jahre 2006 ein bilaterales FTA mit Chile abgeschlossen. Hinzu kommt ein bilaterales Abkommen mit Pakistan. 1 CEPA: Vereinbarung über engere wirtschaftliche Zusammenarbeit (Closer Economic Partnership Arrangement) 44 In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem, ● mit welchen Ländern China FTAs abgeschlossen hat und mit welchen es darüber verhandelt. ● wie China in seinen FTAs die Vorgaben der Welthandels- organisation umsetzt. ● welchen Kriterien dazu dienen können, den Ursprung von Waren nachzuweisen. ● welche Schwierigkeiten drohen, wenn Sie regionale Vertriebs- zentren in Staaten haben, mit denen kein FTA besteht. ● welche Dokumente Sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren benötigen. Das Freihandelsabkommen zwischen China und der Association of Southeast Asian Nations Das derzeit bekannteste und bedeutendste regionale FTA Chinas ist der Vertrag mit der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN). Das Warenhandelsabkommen trat am 20. Juli 2005 in Kraft und die damit verbundenen Zollsenkungen können seit diesem Zeitpunkt stufenweise genutzt werden. Wie weit der Zoll jeweils gesenkt wird, hängt von folgenden Faktoren ab: ● der Art der Ware (normal, sensibel oder hochsensibel) ● dem Land (mehr Zeit für neuere Mitglieder der ASEAN) ● dem zum 1. Juli 2003 anzuwendenden Meistbegünstigungszollsatz (Meistbegünstigung ist grundsätzlich jedem anderen Mitglied der Welthandelsorganisation, WTO, zu gewähren.) Der Kreis der sensiblen Waren im FTA beträgt höchstens 400 bis 500 Typen und wird durch die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer identifiziert. Die Anzahl der Warentypen, die als hochsensibel gelten, darf maximal 100 bis 150 betragen. Diese beiden Warenkreise profitieren nur in einem eingeschränkten Umfang vom FTA. Die meisten Waren fallen unter den „normalen Track“, sind also weder sensibel noch hochsensibel. Für sie gelten zukünftig niedrigere Zollsätze. Ein Zeitplan, um die Zollsätze abzusenken, haben China und die ASEAN-Staaten schon beschlossen. Für die höher entwickelten Länder der ASEAN (die ASEAN Six Countries) wird ab 2010 ein Zollsatz von null Prozent gewährt. Die weniger entwickelten Staaten der ASEAN (ASEAN Four Countries) dürfen diesen Zollsatz laut Vertrag erst ab 2015 anwenden. Seit seiner Einführung verzeichnen die Regierungen Chinas und der ASEAN-Länder jedoch nur eine geringe Anwendung des FTA auf dem privaten Wirtschaftssektor. Es wurden zu wenige Ursprungszeugnisse (Nachweis: Formblatt E) von Unternehmen beantragt und genutzt, wenn sie Waren zwischen China und ASEAN-Ländern transportieren. Experten führen das auf mangelndes Fachwissen des privaten Wirtschaftssektors über die Bestimmungen oder über die Möglichkeiten des FTA zurück. Chinas bilaterale Verhandlungen Derzeit verhandelt China mit vielen Ländern über die Einführung von FTAs. Da sich gezeigt hat, dass die großen Blöcke der Weltwirtschaft kein Interesse an Verhandlungen mit der Volksrepublik haben, versucht China seit einiger Zeit, seine FTAs bilateral zu pwc: china compass | Sommer 2007 Absatz und Beschaffung gestalten. Tabelle 2 verschafft Ihnen Einblick in Chinas laufende Aktivitäten: Land Bemerkungen Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Die Verhandlungen wurden im Juli 2004 aufgenommen. Seither wurden vier Verhandlungsrunden abgeschlossen. Verhandlungsgegenstand waren bislang: der Dienstleistungsverkehr, Warenhandel und der Marktzugang. Außerdem: Ursprungsregeln, technische Handelshemmnisse, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen. Das FTA wird voraussichtlich 2008 abgeschlossen. Südkorea Eine Machbarkeitsstudie wurde im letzten Jahr abgeschlossen. Südkorea ist jedoch zurückhaltend, da es befürchtet, landwirtschaftliche Niedrigpreisprodukte aus China könnten seinen Binnenmarkt überschwemmen. Ein umfangreiches Abkommen – mit Beschränkungen für den landwirtschaftlichen Sektor – erwarten Beobachter ab 2009. Wie sich das sich abzeichnende Abkommen zwischen den USA und Südkorea auf das FTA mit China auswirken wird, ist noch unklar. Australien Australien verhandelt seit 2007 mit China. Seither wurden sechs Verhandlungsrunden durchgeführt. Bislang ging es vor allem um den Ausbau der Zusammenarbeit beider Länder bei der Erschließung weiterer Energiequellen und Rohstoffe (Erze) sowie um die Erhöhung gegenseitiger Investitionen in diesem Sektor. Ein Abkommen wird für 2008/2009 erwartet. Neuseeland Die Verhandlungen mit Neuseeland waren die ersten, die China mit einem „Nichtentwicklungsland“ geführt hat. Sie begannen im Jahr 2004 und kreisten um die Themen Warenhandel, Dienstleistungsverkehr, nichttarifäre Maßnahmen, Investitionen, Ursprungsregeln, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen und allgemeine handelspolitische Schutzmaßnahmen. Ein Abkommen zeichnet sich für 2008 ab. Ein zentrales Thema aller FTA-Verhandlungen Chinas ist die Umsetzung der Vorgaben der WTO, an denen sich die chinesischen Abkommen im Allgemeinen orientieren. Die Vorgaben umfassen unter anderem Rahmenregelungen für die Bestimmung des Ursprungs, also der Herkunft einer Ware. Wie Sie sicher wissen, ist der Ursprungsnachweis erforderlich, um in den Genuss von Zollbegünstigungen zu kommen. Welche Kriterien China daran anlegt und wie Ihr Unternehmen sie erfüllen kann, das lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Das Wertzuwachskriterium Folgende Bedingungen können dem Nachweis des rechtlichen Ursprungs einer Ware dienen: ● Sie wurde im jeweiligen Land vollständig gewonnen oder hergestellt. ● Sie wurde dort ausreichend be- oder verarbeitet (Tarifsprung, spezielle Fertigungsprozesse oder Wertzuwachs). ● Auch anteilige Wertschöpfung in den Vertragsstaaten kann als ursprungsbegründend angesehen werden (Kumulierung). Minimalbehandlungen von Waren in einem Land reichen dagegen grundsätzlich nicht aus. Das Kriterium „vollständig gewonnen oder hergestellt“ dürften die meisten Waren nicht erfüllen. Das Kennzeichen der „ausreichenden Be- oder Verarbeitung“ dagegen schon. Innerhalb dieses Merkmals wird üblicherweise das 40-Prozent-Kriterium (Wertsteigerung gegenüber dem Verkaufspreis) angewandt. In das Kriterium der Wertsteigerung können in China alle Materialien, die Kosten der Arbeitskraft, Betriebskosten und Gewinne (Margen) mit einbezogen werden. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze, wie viel noch in dieses Kriterium einfließen darf. Somit wird es den meisten Unternehmen, die in China produzieren, leicht fallen, diese 40-Prozent-Klausel zu erfüllen. Tab. 2 Staaten, mit denen China über FTAs verhandelt Über die in Tabelle 2 aufgeführten Verhandlungen hinaus erstellt China verschiedene Machbarkeitsstudien oder verhandelt mit kleineren Handelspartnern, darunter Island, dem Gemeinsamen Markt des Südens („Mercado Común del Sur“, mit den Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela) und der Südafrikanischen Zollunion (Southern African Customs Union. Zu ihr gehören Südafrika, Swasiland, Lesotho, Botsuana und Namibia). Die Verhandlungen führt das Wirtschaftsministerium (Ministry of Commerce, MOFCOM) durch, das generell sehr stark in handelspolitische Entscheidungen involviert ist. Da solche Handelsabkommen und die vorangehenden Verhandlungen sehr komplex und die Kapazitäten des Ministeriums beschränkt sind, hat das MOFCOM eine komplizierte Agenda zu bewältigen. Um die fehlerfreie Durchführung zu gewährleisten, bindet es andere Behörden (etwa die Zollbehörden) in die Verhandlungen mit ein. pwc: china compass | Sommer 2007 Die Produktionslieferketten der meisten internationalen Unternehmen in China sind in der Lage, den Ursprungsstatus zu erreichen, ohne die Möglichkeit der Kumulierung nutzen zu müssen. Unter „Minimalbehandlungen“ – die in keinem Fall ursprungsbegründend sind und im Rahmen der 40-Prozent-Wertklausel nicht beachtet werden dürfen – fallen beispielsweise folgende Prozesse: ● Erhaltungsmaßnahmen für Güter bis zum Transport oder in der Lagerung ● Verpacken der Ware oder Präsentation dieser zum Verkauf Direkte Beförderung Die chinesischen FTAs fordern grundsätzlich die direkte Beförderung von Waren aus einem Vertragsstaat in einen anderen – etwa die direkte Beförderung von China nach Thailand. Warentransporte durch Länder oder Regionen, die nicht Vertragspartei eines Abkommens sind – beispielsweise Hongkong im Falle des ASEAN-China-Abkommens – sind dennoch erlaubt, wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind: ● Die Waren gelangen dort nicht in den Handel und werden dort auch nicht verbraucht. 45 Absatz und Beschaffung ● Die Waren werden keiner weiteren Behandlung unterzogen, abgesehen vom Ab- oder Aufladen oder Maßnahmen, die der Erhaltung der Ware dienen. Ein „Certificate of no Further Processing“ kann geeignet sein, um diese Kriterien nachzuweisen, wenn die Waren beispielsweise durch Hongkong transportiert werden sollen. Ein derartiges Zertifikat stellt die China Inspection Company Limited aus. Fremde Rechnungen Die Produktionslieferketten der meisten internationalen Unternehmen umfassen oft den Verkauf von Produkten durch eine Zweiggesellschaft – wie etwa eine regionale Hauptverwaltung –, die ihren Sitz in einem Land hat, das nicht Mitglied eines Abkommens ist, etwa in Hongkong. Das ASEAN Free Trade Agreement (AFTA) erlaubt diese Art von Geschäftsgestaltung ausdrücklich. Anders verhält es sich im bilateralen FTA zwischen der ASEAN und China, das diese Gestaltung nicht regelt. In der Praxis ziehen die meisten ASEAN-Mitgliedsstaaten daraus folgende Konsequenz: Sie verweigern eine präferenzielle Tarifbehandlung in den Fällen, in denen Waren gehandelt werden, die von einem Beteiligten in Rechnung gestellt werden, der nicht in China oder einem ASEAN-Mitgliedsstaat ansässig ist. Interessanterweise scheinen die chinesischen Behörden diese gängige Handelspraxis bislang dagegen zu akzeptieren. Das Thema steht jedenfalls auf der Agenda für eine Fortentwicklung des ASEAN-China-Abkommens. Regionale Vertriebszentren Unter den Regelungen der chinesischen FTAs ist es schwierig, ein regionales Vertriebszentrum in einem Land einzurichten, das nicht zu den Vertragsstaaten eines FTA zählt, und gleichzeitig in den Genuss aller Vorteile für alle Produkte zu kommen. Folgendes Beispiel macht das deutlich: Ein Unternehmen produziert unter dem ASEAN-China-Abkommen Produkte in China und liefert sie dann in ein zentrales Vertriebszentrum in Hongkong. Ein Teil der Produkte transportiert das Unternehmen sodann in ASEAN-Staaten. Dabei können Präferenzzollsätze erhoben werden, vorausgesetzt, das Unternehmen kann das „Certificate of no Further Processing“ vorlegen. Werden diese Produkte jedoch nach China reimportiert, führt das zur Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes. Die chinesischen Zollbehörden haben – bislang leider nur mündlich – bestätigt, dass Waren mit chinesischem Ursprung, die aus Hongkong oder einem ASEAN-Staat (etwa Singapur) nach China rückimportiert werden, dem Meistbegünstigungszollsatz unterliegen. Derartige Güter sind also vom ASEAN-China-Abkommen faktisch ausgeschlossen, weil dieses Abkommen derartige Waren nicht explizit mit den Vorteilen bedacht hat. (Nähere Informationen dazu liefert die Bekanntmachung des chinesischen Wirtschaftsministeriums vom 30. März 2006.) Ein Unternehmen, das in China Waren ein- oder ausführt, muss eine ganze Reihe von Dokumenten vorlegen, um den 46 Bestimmungen der FTAs zu genügen. Welche genau das sind, lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Erforderliche Dokumente bei der Ausfuhr Wenn Waren in China produziert und aus China ausgeführt werden, ist ein zweistufiger Prozess erforderlich: ● Schritt 1 – Fabrikregistrierung: Das ist eine einmalige Anforderung, die jedes Jahr erneuert werden muss. Ist der Produzent schon für andere Zwecke (etwa für das „Generalised System of Preferences“) registriert, hat er gute Aussichten, eine Befreiung von dieser Registrierung zu erwirken. Anderenfalls ist der Produzent verpflichtet, die Anträge und die Belegnachweise vorzubereiten und sich einer Fabrikkontrolle zu unterziehen. ● Schritt 2 – Ursprungszeugnis: Ein Ursprungszeugnis soll auf Basis jeder Warensendung erteilt werden. Im Fall des ASEANChina-Abkommens dient das Formblatt E als Ursprungszeugnis (papiergestützt in dreifacher Ausfertigung). Bislang gibt es noch kein elektronisches Ursprungszeugnis. Erforderliche Dokumente bei der Einfuhr Neben den normalen Transportdokumenten sind die folgenden drei Dokumente abzugeben: ● der Frachtbrief (Bill of Lading) des Exportlands ● eine Kopie der Handelsrechnung für die Waren ● das Ursprungszeugnis, das von den entsprechenden staatlichen Einrichtungen des Exportlands ausgegeben wird Wenn der Einkaufspreis der importierten Waren, die aus einem ASEAN-Vertragsstaat stammen, unter 200 US-Dollar liegt, kann von der Vorlage des Ursprungszeugnisses abgesehen werden. Prüfung und Streitschlichtung Das Ursprungszeugnis wird in China von der Commodity, Inspection and Quarantine Authority (CIQ) geprüft. Das geschieht aus eigener Initiative der CIQ oder auf Anfrage eines anderen FTA-Mitgliedsstaats. Die Ursprungsregelungen sowie die Zertifizierungsprozesse können im Zweifel Gegenstand einer Streitschlichtung (Dispute Settlement) sein. Diese Verfahren umfassen unter anderem vertrauliche Anhörungen zwischen den beteiligten Staaten und geben Fristen vor. Diese Streitschlichtungsmechanismen sind jedoch noch relativ jung, sodass es an belastbaren praktischen Erfahrungen fehlt. Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner [email protected] Tel.: +65 6236-7302 [email protected] Tel.: 0211 981-7641 [email protected] Tel.: 040 6378-8482 pwc: china compass | Sommer 2007 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Russland: Investitionsstandort mit Zukunft In diesem Beitrag erfahren Sie ● Daten und Fakten zu Russland allgemein und zu seiner wirt- Nachdem Sie in der letzten Ausgabe Ihres pwc: china compass alles Wichtige über den Tiger erfahren haben, steht nun der Bär im Mittelpunkt. – Wie Indien hat sich Russland in den letzten Jahren zu einer aufstrebenden Wirtschaftsmacht entwickelt. Sein Reichtum an natürlichen Ressourcen, ein konsequenter Reformkurs der Regierung, gut ausgebildete Arbeitskräfte, Steuer- und Zollbegünstigungen für Investoren, der Aufbau von Sonderwirtschaftszonen und die steigende Kaufkraft qualitätsbewusster Konsumenten machen das Land zu einem Magneten für ausländische Unternehmen. Einen ausgiebigen Einblick in die Rahmenbedingungen für ausländische Investoren gibt Ihnen der Beitrag zu Russlands Automobilindustrie auf Seite 52. Kurzporträt Mit einer Gesamtfläche von 17 Millionen Quadratkilometern und 143 Millionen Einwohnern ist Russland eines der größten Länder der Welt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug im Jahr 2005 circa 766 Milliarden US-Dollar. Russland ist in 89 Territorialeinheiten – Subjekte der Föderation – aufgeteilt: 21 Republiken, sieben Regionen, 49 Gebiete, zwei Städte föderalen Rangs (Moskau und Sankt Petersburg) und zehn autonome Bezirke. Russisch ist die primäre Landessprache und die einzige Amtsprache, die in der gesamten Russischen Föderation (RF) gilt. Das Land verfügt über bedeutende Vorkommen von Bodenschätzen: 34 Prozent der globalen Erdgasvorräte, 30 Prozent der Eisenerzvorkommen, 14 Prozent der Uran- und 13 Prozent der Ölreserven der Welt werden dort vermutet. Das Parlament der RF besteht aus zwei Kammern: dem Föderationsrat (der oberen Kammer des russischen Parlaments) und der Staatsduma (der unteren Parlamentskammer – der Volkskammer). Die Mehrheit der Parlamentarier in der Staatsduma sind Angehörige der präsidentenfreundlichen Partei „Geeintes Russland“. Seit 1991 ist Russland eine föderative Präsidialrepublik. Nach der Verfassung, die 1993 verabschiedet wurde, bestimmt der Präsident der RF die Grundlagen der Innenund Außenpolitik. Gleichzeitig ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der gegenwärtige Präsident ist Wladimir Putin, er wurde am 14. März 2004 in seinem Amt bestätigt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gehört der russischorthodoxen Kirche an, es gibt jedoch auch Anhänger des Islam, des Buddhismus und anderer Religionen. Die folgenden Abschnitte informieren Sie über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Investitionen. Wirtschaft auf konsequentem Wachstumskurs Längst hat sich die russische Wirtschaft von der Krise im August 1998 erholt und hält seitdem stabilen Wachstumskurs. Das BIP ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: im Jahr 2005 um pwc: china compass | Sommer 2007 schaftlichen Lage im Besonderen. ● welche Bedeutung russische Energiewirtschaft, Metallindustrie und Handel für Russland und das Ausland haben. ● welche Unternehmensformen in Russland möglich sind. ● wie das russische Steuersystem im Grundsatz funktioniert und wie ausländische Gesellschaften besteuert werden. ● was Sonderwirtschaftszonen sind und welche Vorteile sie für Investitionen bringen. 6,5 und 2006 um erfreuliche sieben Prozent. Im ersten Vierteljahr 2007 machte der Zuwachs des BIP sogar 7,7 Prozent aus. Die russische Industrieproduktion kletterte im Januar 2007 bereits um 8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Produktion von Öl- und Gaskondensat stieg um circa vier Prozent auf 41,4 Millionen Tonnen. Auch die Produktion von Fahrzeugen wies im Januar 2007 einen Zuwachs um ganze 25 Prozent auf. Der russische Verbrauchermarkt trägt ebenfalls kräftig zum wirtschaftlichen Wachstum bei: Für den Konsummarkt prognostizieren Analysten ein Plus von rund zehn Prozent im laufenden Jahr. Die Rekordmengen und stark gestiegene Preise für die Hauptexportartikel des Landes – Rohstoffe, vor allem die fossilen Brennstoffe Erdöl und Erdgas – tragen seit mehreren Jahren schon zum andauernden wirtschaftlichen Aufschwung bei. Seit 2000 erzielte Russland in jedem Jahr einen guten Haushaltsüberschuss. Als Folge der starken gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Russlands hat die Rating-Agentur Standard & Poor’s im September 2006 das Rating für die langfristigen Fremdwährungsanleihen Russlands von BBB auf BBB+ erhöht. Moody’s Investorenservice beließ dagegen die Investitionsbewertung Russlands bei Baa2 – mit dem Ausblick auf eine stabile Entwicklung. Die Rating-Agentur Fitch hat Russlands Position angehoben auf ebenfalls BBB+. Im April 2006 fiel die Inflation unter die Zehn-Prozent-Marke, dabei betrug die Inflation im Jahresdurchschnitt 2006 11 Prozent. Als wichtigster Grund für die Inflation der vorigen Jahre galten die gestiegenen Kosten für Haus- und Versorgungsdienstleistungen, die sich zwischen 2003 und 2005 verdoppelt haben. Im Jahr 2006 flossen neue ausländische Direktinvestitionen in Höhe von 31 Milliarden US-Dollar in die RF – fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Der Anteil der Direktinvestitionen an den gesamten ausländischen Investitionen hat sich auf 25 Prozent vergrößert. Der Durchbruch gelang seit 2006 der russischen Automobil- und Zulieferindustrie. Die meisten Investoren in die russische Wirtschaft kommen aus Luxemburg, den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland, den USA und Frankreich. Im Mai 2007 erreichten die Gold- und Währungsreserven des Landes einen Wert in Höhe von 369 Milliarden US-Dollar. Nach Auskunft des Wirtschafts- und Handelsministeriums will Russland seine Gold- und Devisenreserven bis 2009 weiter aufstocken. 47 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Die Arbeitskräfte: ein Standortvorteil Russlands Arbeitskräfte sind eine wichtige Grundlage für langfristiges Wachstum. Ihre gute Ausbildung bei verhältnismäßig moderaten Lohnkosten ist einer der wichtigsten Anreize für ausländische Investoren. Die Arbeitslosigkeit verringerte sich in den letzten Jahren und lag im Jahr 2006 nur noch bei 6,4 Prozent des wirtschaftlich aktiven Teils der Bevölkerung – er umfasst 73,9 Millionen Menschen, also 51 Prozent der Gesamtbevölkerung. Wirtschaftlich relevante Eckdaten über die Jahre 2004 bis 2007 entnehmen Sie Tabelle 1. Wirtschaftliche Eckdaten Reales BIP-Wachstum 2004 2005 2006 2007 (Schätzung) 7,20 % 6,50 % 7,00 % 7,00 % Preisinflation 11,70 % 11,00 % 11,00 % 11,00 % Leistungsbilanzüberschuss 10,00 % 12,70 % 9,20 % 5,70 % 4,30 % 7,50 % 5,50 % 3,50 % Haushaltsüberschuss Industrieproduktion 7,30 % 4,50 % 5,20 % 5,50 % Arbeitslosenquote 7,60 % 7,20 % 6,40 % 5,00 % 124,5 180,0 240,0 360,0 37,8 56,4 61,8 64,0 Gold- und Währungsreserven (in Milliarden US-Dollar) Brent-Ölpreis (US-Dollar/Barrel) Tab. 1 Wirtschaftliche Eckdaten von 2004 bis 2007 (Quelle: Rosstat) Wie entwickeln sich die wichtigsten Wirtschaftssektoren des Landes? Energie und Bergbau Von entscheidender Rolle für Russlands wirtschaftliche Entwicklung ist die Energiewirtschaft. Sie umfasst die Erdöl-, Erdgas- und Kohleproduktion. Ihr überaus großer Anteil am BIP macht die Energiewirtschaft heute und in Zukunft zu einem Schlüsselsektor der russischen Wirtschaft. Sie trägt ein Drittel der gesamten Industrieproduktion und die Hälfte des föderalen Haushalts, sie erwirtschaftet die Hälfte aller Exporterlöse und Einnahmen in harter Währung. Zurzeit durchlaufen der Energieund der Bergbausektor (vor allem Elektrizität und Gas) umfangreiche Reformen. Ihr Ziel: inländische und ausländische Investitionen weiter zu fördern und drängende Probleme zu lösen, welche die hohe Nachfrage nach Energie auf dem Weltmarkt und dadurch entstehende Exportengpässe ausgelöst haben. Russland ist mit dem Anteil von über zwölf Prozent in der Energieproduktion weltweit ein wichtiger Partner im internationalen Energiehandel. Nach Saudi-Arabien und den USA ist Russland der drittgrößte Erdölproduzent der Welt und der zweitgrößte Exporteur. Im Jahr 2005 kletterte Russlands Erdölproduktion um 2,5 Prozent auf 9,4 Millionen Barrel am Tag, das waren 470,2 Millionen Tonnen jährlich. LUKOIL, TNK-BP, Rosneft, Surgutneftegas und Gaspromneft waren 2006 die fünf Unternehmen mit den größten Fördermengen. 48 Beim Erdgas ist Russland das Land mit den größten Reserven auf der Welt (Schätzungen gehen von etwa 48 Trillionen Kubikmeter aus). Das Land verfügt damit insgesamt über ein Drittel der weltweiten Reserven. Russlands gesamte Kohlereserven belaufen sich auf circa 157 Millionen Tonnen. Nach China, den USA, Indien und Australien ist die RF der fünftgrößte Kohleproduzent der Welt. Die schnell wachsende Produktion erreichte im Jahr 2005 296 Millionen Tonnen pro Jahr. Metallindustrie Neben der Erdöl- und Erdgasproduktion ist die Metallverarbeitung eine der Hauptsektoren der russischen Industrie. Die Föderation belegt den ersten Platz weltweit bei der Nickelproduktion, den zweiten bei der Aluminiumherstellung und dessen Export in die USA. Bei der Stahlproduktion liegt Russland hinter China, Japan und den USA auf Rang vier. Laut amtlicher Statistik betrug der Anteil der Metallindustrie 2005 rund 16 Prozent an der gesamten Industrieproduktion und circa zehn Prozent an den gesamten Auslandsinvestitionen. Im gleichen Jahr hat sich die Produktion der Metallindustrie im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent gesteigert. Handel und Verbrauch Die Kaufkraft russischer Verbraucher steigt seit Jahren. Das BIP Russlands war in letzter Zeit der Hauptfaktor für das dynamische Wachstum des russischen Handels- und Verbrauchersektors. Er zieht rund 38 Prozent aller Investitionen auf sich, was ihn zu einem der am schnellsten wachsenden Märkte macht. Der Handelsumsatz im Jahr 2005 lag bei ungefähr 240 Milliarden US-Dollar. Für den Lebensmitteleinzelhandel ist Russland der am schnellsten wachsende Markt der Welt, er könnte sich nach Prognosen bis zum Jahr 2008 noch verdoppeln. 2005 stufte der Global Retail Development Index das Land als den zweitattraktivsten Einzelhandelsmarkt überhaupt ein. Seitdem gilt er als große Herausforderung für Investoren auf diesem Gebiet. Bedeutende internationale Lebensmittelketten bauen ihre Präsenz auf dem Lebensmittelmarkt aus, darunter Auchan, Metro, Rewe und Ramstore. Dennoch liegen die einheimischen russischen Lebensmittelgiganten wie Pyaterochka-Perekrestok, Kopeika, Sedmoi Continent und Magnit auf den russischen Markt immer noch weit vor den ausländischen Ketten. Aber auch wenn moderne einheimische und ausländische Lebensmittelketten immer weiter wachsen, der Anteil der Kiosks und Straßenmärkte am russischen Einzelhandelsumsatz liegt noch immer bei rund zwei Dritteln. Ihr Marktanteil reduziert sich jedoch ständig. Unternehmensformen Ausländische Investoren können aus verschiedenen Rechtsformen für ihr angestrebtes Unternehmen in Russland wählen: von den Repräsentanzen und Filialen (Betriebsstätten) ausländischer Firmen bis zu russischen juristischen Personen. Die juristischen Personen können in Russland in mehreren Rechtsformen gegründet werden, darunter in Form von Aktien- pwc: china compass | Sommer 2007 Wachstumsmärkte im Wettbewerb gesellschaften (OAO oder ZAO), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) und offenen Handelsgesellschaften (PT) (nach russischem Rechtsverständnis ist die offene Handelsgesellschaft ebenfalls eine juristische Person; bitte beachten Sie die Übersicht weiter unten). Der Aufgabenbereich von Repräsentanzen ist strikt auf Unterstützungsleistungen beschränkt, etwa Werbe- und Marketingaktivitäten für das ausländische Unternehmen. Sie dürfen keine geschäftlichen Aktivitäten betreiben. Die Rechtsform der Filiale dagegen berechtigt dazu, alle Geschäftstätigkeiten auszuüben, die auch jedem anderen Unternehmen in Russland gestattet sind. Viele Investoren entscheiden sich für die Gründung einer Filiale, da im Rahmen dieser Rechtsform fast alle kommerziellen Tätigkeiten erlaubt sind. Sie ist einfach zu gründen und unterliegt weniger den aufwendigen Anforderungen der Rechnungslegung. Bei vielen Investitionsprojekten aber, wie bei Joint Ventures, Produktionswerken, Lizenzierungen und Privatisierungen entspricht die Gründung einer russischen juristischen Person – wegen der damit verbundenen Haftungsbeschränkung – eher ihren Interessen und ist somit eine vorteilhaftere Lösung. einräumen. Bei einzelnen föderalen Steuern sind die regionalen Behörden jedoch berechtigt, den ursprünglichen Steuersatz zu ändern beziehungsweise zu reduzieren. So können sie den Steuersatz bei der Gewinnsteuer für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen bis zu 4 Prozent verringern oder niedrigere Vermögensteuersätze einführen sowie Befreiungen von der Vermögensteuer gewähren. Tabelle 2 verschafft Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Steuern, die juristische und natürliche Personen in Russland zahlen müssen. Die Liste ist nicht komplett. Es gibt weitere Abgaben auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene für bestimmte Tätigkeiten, inklusive verschiedene Stempelgebühren, Lizenzierungs- und Registrierungskosten. Zusätzlich zu den Steuern in der Tabelle kann eine Gesellschaft zur Zahlung bestimmter obligatorischer Renten- und Sozialversicherungszahlungen und Umweltgebühren verpflichtet werden. Die Zollgebühren sind separat im Zollkodex der RF geregelt. Steuerart Wichtigste Steuern Föderale Steuern ● Gewinnsteuer (Körperschaftsteuer) ● Umsatzsteuer Gegenwärtig existieren in Russland folgende Gesellschaftsformen: ● offene Handelsgesellschaft (PT) ● Kommanditgesellschaft (KT) ● Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) ● Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (ODO) ● Produktionsgenossenschaft ● Aktiengesellschaft (geschlossene – ZAO - und offene – OAO) ● Staatsunternehmen (staatseigene juristische Personen, die für Investoren nicht offen sind, so genannte GUPs) ● Akzisen (Verbrauchssteuer) ● Einkommensteuer ● einheitliche Sozialsteuer ● Steuer auf die Gewinnung von Bodenschätzen ● Abgabe für die Abnutzung der Naturressourcen ● Wassersteuer ● Stempelgebühr Regionale Steuern ● Steuer auf Unternehmensvermögen ● Transportsteuer ● Spielbankensteuer Steuersystem Das russische Steuersystem teilt alle Steuereinnahmen in drei Gruppen ein: ● föderale Steuern ● regionale Steuern (Steuern der Subjekte der RF) ● und lokale (kommunale) Steuern Das Verfahren und die Grundsätze der Besteuerung – etwa Steuersatz, Besteuerungsobjekt und Vergünstigungen – legt die jeweilige staatliche Verwaltungsebene fest, der das Besteuerungsrecht zugewiesen ist. Föderale Gesetze regeln die föderalen Steuern. Die regionalen Behörden haben bei einzelnen Steuern das Recht, Steuersätze für föderale Steuern zu ändern, wenn sie an den regionalen Haushalt abgeführt werden müssen. Steuervergünstigungen für föderale Steuern werden ausschließlich durch föderale Rechtsakte gewährt. Grundsätzlich dürfen die Behörden unterer Ebene keine Steuervergünstigungen für die von der Behörde oberer Ebene festgesetzten Steuern gewähren. Die regionalen Behörden dürfen also keine Steuervergünstigungen für föderale Steuern pwc: china compass | Sommer 2007 Lokale Steuern ● Bodensteuer ● Steuer auf das Vermögen von natürlichen Personen Tab. 2 Die wichtigsten Steuern in Russland Besteuerung von Kapitalgesellschaften Die Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter unterliegen einer separaten Besteuerung. Seit dem 1. Januar 2002 gilt für alle Steuerpflichtigen der Gewinnsteuersatz von 24 Prozent (föderaler Anteil 6,5, regionaler Anteil bis 17,5 Prozent, jedoch nicht weniger als 13,5 Prozent). Das russische Steuersystem unterscheidet zwischen ansässigen juristischen Personen, die mit dem weltweit erzielten Einkommen in Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind (Welteinkommensprinzip), und ausländischen juristischen Personen. Sie unterliegen der Besteuerung in Russland mit den Einkünften aus der Tätigkeit einer russischen Betriebsstätte (Steuersatz: 24 Prozent) oder der Quellenbesteuerung mit den aus Russland stammenden Einkünften, die nicht einer Betriebsstätte zugerechnet werden können (mit dem Steuersatz von fünf bis 24 Prozent, je nach Einkunfts-, Berechnungsart und anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen). 49 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Umsatzsteuer Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf russischem Territorium und auch der Import von Waren in die RF unterliegen der Umsatzsteuer. Der Regelsatz für die meisten Waren, auch für importierte, und Dienstleistungen beträgt 18 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent gilt für eine beschränkte Zahl an Grundnahrungsmitteln, Kinderkleidung, Medikamenten und für einige Presseerzeugnisse. Steuerpflichtig sind dabei die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen und die Importeure von Waren. Besonderheiten der Besteuerung ausländischer Gesellschaften Die dargestellten Besteuerungsgrundregeln gelten mit einigen im folgenden Abschnitt genannten Abweichungen auch für ausländische Gesellschaften, die in Russland tätig sind: Spezielle Regeln für die Gewinnsteuer Ausländische Gesellschaften unterliegen in Russland mit ihren Einkünften aus der Betriebsstätte der Gewinnsteuer. Unter einer Betriebsstätte versteht das Steuergesetzbuch der RF den Ort der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit. Die zwischen dem Residenzland der ausländischen Gesellschaft und der RF abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können den Begriff der Betriebsstätte unterschiedlich definieren. In einigen Fällen bringt das Steuervergünstigungen oder -befreiungen mit sich. Auch Geschäftsführung durch einen Vertreter in Russland kann zur Besteuerung wie bei einer Betriebsstätte führen. Der Gewinn, den eine Betriebsstätte in Russland erwirtschaftet, wird nach den Regeln besteuert, die für russische Gesellschaften gelten: Das betrifft auch die Feststellung von abzugsfähigen Kosten. Das Steuergesetzbuch enthält keine Vorschriften zur Abzugsfähigkeit von Kosten, die dem ausländischen Stammhaus durch die inländische Betriebsstätte entstanden sind. Entsprechende Regelungen finden sich jedoch in den meisten DBA. Bietet eine ausländische Gesellschaft kostenlose vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten für Dritte an, wird die Gründung einer Betriebsstätte vermutet, was zur Besteuerung dieser Aktivitäten mit dem Steuersatz von 20 Prozent führt. Ausländische Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in Russland unterliegen im Allgemeinen denselben Zahlungsmodalitäten wie russische Gesellschaften – allerdings mit dem Unterschied, dass sie keine monatlichen Vorauszahlungen leisten müssen, sondern Gewinnsteuer lediglich im Quartals- oder Jahresabstand zahlen. Wenn durch die Tätigkeit einer ausländischen Gesellschaft keine Betriebsstätte in der RF begründet wird und das DBA keine abweichende Regelung trifft, werden Steuern nach folgenden Steuersätzen ermittelt: ● Gewinnsteuer in Höhe von 15 Prozent auf Erträge in Form von Dividenden, die von russischen und ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden 50 ● Gewinnsteuer in Höhe von zehn Prozent auf Erträge aus- ländischer Gesellschaften, die aus dem Betrieb von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportmitteln sowie Containern stammen ● Gewinnsteuer in Höhe von 20 Prozent auf sonstige Erträge ausländischer Gesellschaften aus Quellen in der RF Die Steuersätze auf Gewinnsteuer können im Falle konkreter Bestimmungen eines DBA reduziert werden: Die begünstigenden Regelungen des DBA kommen zur Anwendung, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung von der zuständigen ausländischen Behörde an die russische Behörde vorgelegt wird. Sonderwirtschaftszonen in der RF Die russische Regierung ist seit einigen Jahren bestrebt, die Investitionsbedingungen durch den Aufbau von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) zu verbessern. Dazu verabschiedete der Gesetzgeber das föderale Gesetz Nr. 116, „Über die Sonderwirtschaftszonen“, vom 22. Juli 2005, nach dem die SWZ mit besonderen, begünstigten Regelungen der außenwirtschaftlichen Tätigkeit errichtet werden sollen. Das Gesetz gilt für alle Investitionstätigkeiten in allen SWZ der RF. Es gibt noch zwei weitere föderale Gesetze speziell für die SWZ Kaliningrad (die russische Enklave an der Ostsee) und Magadan (eine Region am Ochotskischen Meer), welche die Rahmenbedingungen für ausländische Investoren in diesen Gebieten regeln. Zurzeit gibt es in Russland insgesamt sechs SWZ, die Investoren aus dem Ausland anziehen. Zwei davon sind gewerblichindustrielle SWZ für Investitionen im Produktionsbereich: die SWZ „Alabuga“ in Jelabuga (Wolga-Republik Tatarstan) und SWZ „Kazinka“ in Lipetsk (südöstlich von Moskau). Die vier weiteren sind technisch-innovative SWZ: in Dubna, Sankt Petersburg, Zelenograd und Tomsk. Das Gesetz sieht noch einen anderen Typ von SWZ – touristische SWZ – vor. Die russische Regierung plant zurzeit die Einführung einer neuen SWZ für Hafenwirtschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in allen gewerblichindustriellen und technisch-innovativen SWZ identisch. Es gibt jedoch gewisse Spezialisierungen unter den SWZ. Die SWZ „Alabuga“ bei der Stadt Jelabuga konzentriert sich beispielsweise auf die Produktion von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen. Andere SWZ haben andere Schwerpunkte. Auf dem Territorium einer SWZ gilt das besondere Regime der „freien Zollzone“. Zusätzlich senkt die Beseitigung administrativer Hindernisse in den SWZ die Kosten für Projekte. Die Dauer des Sonderstatus als SWZ hat der Gesetzgeber auf 20 Jahre beschränkt. SWZ sind auch in der Fläche begrenzt: die maximale Fläche für die industriell-gewerbliche SWZ beträgt 20 Quadratkilometer pro SWZ und 2 Quadratkilometer für technologischinnovative SWZ. Als Mindestinvestitionssumme sind für die gewerblich-industrielle SWZ zehn Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren vorgesehen, davon mindestens eine Million im ersten Jahr. pwc: china compass | Sommer 2007 Wachstumsmärkte im Wettbewerb 5 3 1 2 6 4 7 8 1 Zelenograd/Moskau 2 Dubna/Moskauer Gebiet 3 Sankt Petersburg 4 Tomsk 5 Kaliningrad 6 Elabuga, Tatarstan 7 Magadan 8 Lipetsk Abb. 1 Standorte der Sonderwirtschaftszonen Zu den Steuerbegünstigungen und vorteilhaften Zollregelungen einer SWZ gehören: ● Freistellung für fünf Jahre von der Vermögen- und Bodensteuer ● zeitlich unbegrenzte Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ● maximale Verdopplung der Abschreibungssätze für Steuerzwecke ● Reduzierung der einheitlichen Sozialsteuer von 26 auf 14 Prozent ● ein günstiger Pachtzinssatz von zwei Prozent des Katasterwerts des Landes im Jahr ● keine Zollgebühren und Mehrwertsteuern bei der Einfuhr ausländischer Waren ● Einfuhr russischer Waren mit Akzisegebühren und ohne Ausfuhrzölle ● Ausfuhr russischer und ausländischer Waren aus der SWZ ins russische Mutterland mit Zollgebühren, Mehrwertsteuern und Akzisegebühren Alle Begünstigungen, aufgeteilt auf Steuern und Zölle, zeigt Ihnen Tabelle 3. Möchte ein Unternehmen einen Sonderstatus seiner Niederlassungen in einer SWZ bekommen, muss es sich bei der regionalen Behörde bewerben. Die Bewerbung soll Angaben zum geplanten Investitionsvolumen, zur benötigten Fläche und zu den geplanten Aktivitäten enthalten. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung trifft das Unternehmen eine Vereinbarung über die Durchführung der Tätigkeit in der SWZ mit dem Exekutivorgan der SWZ. Steuerbegünstigungen Zölle, Mehrwertsteuer ● Vermögensteuer: null Prozent für fünf Jahre, Regelsatz: 2,2 Prozent ● null Prozent Einfuhrzoll vom Ausland und russischen Mutterland in die SWZ ● Bodensteuer: null Prozent für fünf Jahre, Regelsatz: 1,5 Prozent ● null Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Ausland und russischen Mutterland in die SWZ ● Aussetzung aller lokalen Steuern, bei einzelnen SWZ für zehn Jahre (Lipetsk, Tomsk, Alabuga) ● zeitlich unbegrenzte Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ● Abschreibungssätze für Steuerzwecke dürfen in den industriell-gewerblichen SWZ maximal verdoppelt werden ● Mehrwertsteuer bei Ausfuhr von SWZ ins russische Mutterland ● russischer Einfuhrzoll auf Importware bei Ausfuhr aus SWZ ins russische Mutterland ● Reduzierung der einheitlichen Sozialsteuer von 26 auf 14 Prozent ● ein günstiger Pachtzinssatz von zwei Prozent des Katasterwerts des Landes pro Jahr Tab. 3 Begünstigungen einer SWZ bei Steuern und Zöllen Eine extrem positive Handelbilanz, das Aufstocken der nationalen Reserven und ein Wirtschaftswachstum in Höhe von sieben Prozent zeichneten die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr aus. Der starke wirtschaftliche Aufschwung Russlands wiederum fördert den privaten Konsum der Bevölkerung. Durch zahlreiche Steuer- und Zollvergünstigungen und die Gründung von SWZ hat der Staat vorteilhafte Investitionsbedingungen geschaffen. Die wichtigsten Investitionsbereiche neben dem russischen Einzelhandel sind die Maschinenbau- und die Automobilindustrie. Auch in Zukunft bleibt Russland, das zeichnet sich heute schon ab, ein sich schnell entwickelnder Markt mit besten Perspektiven für ausländische Investoren. Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Experten gerne. – Bitte rufen Sie sie an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner des Russian Business Centers [email protected] Tel.: 030 2636-5252 [email protected] Tel.: 030 2636-5207 [email protected] Tel.: 030 2636-5345 Fazit Russland hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Standort entwickelt. Die hohen Preise auf Hauptexportartikel – russisches Erdöl und Erdgas – tragen beträchtlich zum andauernden wirtschaftlichen Wachstum des Landes bei. pwc: china compass | Sommer 2007 51 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Russlands Automobilindustrie: Hervorragende Rahmenbedingungen fördern Investitionen In diesem Beitrag erfahren Sie, ● welche Investitionsprojekte Automobilhersteller und -zulieferer aus aller Welt in Russland planen. ● welche drei rechtlichen Vorgaben ausländische Investitionen begünstigen. Zukunftsmarkt der Automobilindustrie Die russische Automobilindustrie durchläuft zurzeit einen bemerkenswerten Aufschwung. Nach einer Studie des OstAusschusses der deutschen Wirtschaft und des Verbands der Deutschen Automobilindustrie belegt Russland den dritten Platz in Europa bei ausländischen Direktinvestitionen im Automobilsektor. Internationale Automobilkonzerne oder Zulieferer wie Volkswagen, Toyota, Nissan und Magna errichten in Russland neue Werke. Sie nutzen die vorteilhaften Investitionsbedingungen und das steigende Marktpotenzial der Automobilbranche. Region Produktion 2006 (Stückzahl) Investitionsplan (geplante Stückzahl) Kaliningrad Avtotor: 40.087 (Montage für BMW, Kia, Chevrolet, Hummer) Chery 200.000 Sankt Petersburg Ford: 62.409 Chevrolet (GM): 25.000 Toyota: 20.000 Nissan: 50.000 Moskau, Kaluga Avtoframos: 48.545 ZIL: 6.366 SeAZ: 11.338 Volkswagen: 115.000 (Kaluga) Nischni Nowgorod GAZ: 51.700 leichte LKW: 144.236 Bogdan ZAZ: 160.000 Peugeot/Citroen: 25.000 Ischewsk SOK-Gruppe Kia/AvtoVAZ (Lada): 24.210 gesamt: 65.024 Great Wall: 50.000 Fiat: 75.000 Uljanowsk, Togliatti, Nabereschnyje Tschelny AvtoVAZ: 724.000 GM-AvtoVAZ: 47.946 Severstal-Avto SsangYong: 4.528 gesamt: 76.000 KAMAZ LKW: 42.836 Lada, Magna: 200.000 bis 450.000 Fiat: 75.000 Rostow Tagaz: 48.397 noch offen Automobilindustrie interessant sind. ausländischen Modellen. Diese günstigen Rahmenbedingungen unterstützen die Investitionslage für internationale Automobilhersteller und -zulieferer, die sich auf dem russischen Markt engagieren wollen. 4.000 3.000 2.000 1.000 Abb. 1 Produktion und Investition in der Automobilindustrie (Auswahl) Der Automobilmarkt Russlands wird sich binnen zehn Jahren zu einem der wachstumsstärksten Fahrzeugmärkte der Welt entwickeln. Nach Meinung von Experten steigt die Automobilproduktion in Russland bis 2010 um etwa ein Drittel auf circa 1,5 Millionen Fahrzeuge pro Jahr. Das Wachstum wird vor allem internationalen Herstellern zugute kommen. Diese Entwicklung stützt die steigende Zahl der in Russland montierten ausländischen Neuwagen. Auch die internationalen Zulieferer nutzen die profitablen Bedingungen des russischen Automobilmarkts. Die einheimische russische Automobilindustrie wiederum versucht sich über Kooperationen mit ausländischen Unternehmen zu modernisieren und internationale Standards zu erreichen. Das Wachstum in Russland fördern Ratenzahlungen und Verbraucherkredite in Kombination mit der steigenden Kaufkraft der russischen Bevölkerung und dem wachsenden Interesse an 52 ● wieso die russischen Sonderwirtschaftszonen gerade für die 0 2002 Deutschland 2003 2004 2005 Großbritannien 2006 2007 Russland (OEMs) 2008 2009 2010 Russland (gesamt) Abb. 2 Verkaufte Neufahrzeuge auf großen europäischen Märkten (in Tausend Stück) Der Automobilmarkt im Überblick Die gegenwärtige Automobilproduktion Russlands konzentriert sich neben den Städten Moskau und Sankt Petersburg vor allem auf die Wolga-Region. Der Konzern AvtoVAZ, dessen Anteil am russischen Bruttoinlandsprodukt ein Prozent beträgt, ist der größte Produzent Russlands und Osteuropas. Izhmash-Avto (Modelle: Kia Spectra und Kia Rio), dessen Marktanteil in Russland neun Prozent beträgt, belegt nach AvtoVAZ den zweiten Platz bei der Produktion von Pkws in Russland. Der dritte große Pkw-Hersteller ist die GAZ-Gruppe, die in der Gesamtproduktion den zweiten Platz in Russland einnimmt. GAZ produziert 55,6 Prozent der Lkws, 47,9 Prozent der Busse und 6,5 Prozent der Pkws. Die Wagen des Modells Wolga von GAZ werden mit 2,4-Liter-Motoren von DaimlerChrysler ausgestattet. Bei den schweren Lkws ist KAMAZ der größte Produzent. Der Konzern steht weltweit auf Platz acht bei den Dieselmotoren. Ein weiterer großer russischer Hersteller von Lkws ist Severstal-Avto. Von den ausländischen Fahrzeugherstellern ist General Motors bereits seit Juli 2002 auf dem russischen Automobilmarkt im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens mit AvtoVAZ präsent. Dieses Joint Venture produziert zwei Modelle: den Geländewagen Chevrolet Niva und den Lkw Chevrolet Viva. Auch der US-Konzern Ford stellt in Russland bereits seit Jahren Fahrzeuge her – etwa den Ford Focus – und hat als erster ausländischer Konzern seine eigene Produktion in Sankt Petersburg eröffnet. pwc: china compass | Sommer 2007 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Auch BMW agiert erfolgreich auf dem russischen Markt. Einen Teil der in Russland verkauften BMWs baut das russische Unternehmen Avtotor in Kaliningrad zusammen. Nach BMWAngaben ist die Herstellung eines BMW-Wagens in Russland aufgrund von Zollbegünstigungen und niedriger Löhne um zehn Prozent günstiger als in Deutschland. Das Kaliningrader Unternehmen Avtotor – das unter anderem Fahrzeuge von BMW, Kia, Chevrolet und Hummer in Lizenz montiert – hat unlängst zusätzlich eine Zusammenarbeit mit dem chinesischen Hersteller Chery Automobile vereinbart. Auch Fiat engagiert sich auf dem russischen Automobilmarkt und hat mit der Severstal Group 2006 einen Vertrag über die Lizenz-Produktion des Fiat-Kleinlastwagens Ducato unterschrieben. Unter den neuen Investitionsprojekten in Russland ragt der Einstieg von Volkswagen heraus, der in Kaluga, 300 Kilometer südwestlich von Moskau, ab Ende 2007 mit der Produktion des Škoda Octavia beginnen wird. Ab 2009 will VW in Kaluga außerdem ein speziell für den russischen Markt entwickeltes Modell (eine Modifikation des Polo) produzieren und eine Kapazität von bis zu 115.000 Autos im Jahr erreichen. Das Unternehmen Volvo Trucks hat angekündigt, in den Bau eines Werks für die Produktion von Volvo- und Renault-Lkws in Kaluga 100 Millionen Euro zu investieren. Durch diese Entwicklung und durch den steigenden Verkauf von neuen Volvo-Lkws in den letzten Jahren sieht sich der russische Lkw-Hersteller KAMAZ herausgefordert. Der japanische Automobilhersteller Toyota errichtet ein Automobilwerk in Sankt Petersburg. Dort soll zuerst das Modell Camry mit einer Jahresproduktion von 50.000 Fahrzeugen ab Dezember 2007 vom Band laufen. Zu dieser Investition entschied sich der Konzern, weil sich seine Modelle auf dem russischen Markt bislang hervorragend verkauften. Auch Nissan kündigte an, ein Automobilwerk in der Nähe von Sankt Petersburg zu bauen, das jährlich 50.000 Fahrzeuge produzieren soll. An die Mündung der Newa zieht es ebenso den japanischen Autokonzern Suzuki, der sich zum Bau eines Autowerks mit einer Jahresproduktion von bis zu 50.000 Fahrzeugen entschlossen hat. Suzuki plant die Produktion zweier Modelle, des Grand Vitara und eines anderen C-Klasse-Fahrzeugs, die als geländetaugliche Kraftfahrzeuge auf den russischen Markt kommen sollen. Der chinesische Automobilhersteller Chery hat den Bau eines Automobilwerks mit einer Jahresproduktion von 200.000 Fahrzeugen angekündigt. Auch der chinesische Produzent Great Wall will über 100 Millionen US-Dollar in Russland investieren. Auf 50.000 Fahrzeuge des Geländewagens Great Wall Hover soll es das Werk im Jahr bringen. Der größte lokale Automobilzulieferer ist die SOK-Gruppe mit Hauptsitz in Samara (Wolga-Region). Ein anderer wichtiger Anbieter ist die Severstal-Gruppe. Unter den ausländischen Zulieferern sind bereits mit eigener Herstellung von Komponenten auf dem russischen Markt vertreten: Lear, Bosch, Delphi, Johnson Controls und Siemens. Im Jahre 2007 sollen weitere Anbieter auf den Markt kommen: So wird Magna International mit pwc: china compass | Sommer 2007 Investitionsvorhaben von mehreren hundert Millionen US-Dollar zusammen mit AvtoVAZ und GAZ große Projekte zur Herstellung von Komponenten in Russland durchführen. Im Jahr 2006 wurde die größte Zahl der Verträge über den Zusammenbau ausländischer Kraftfahrzeuge in Russland unterzeichnet. Laut Expertenschätzungen werden 2010 in Russland mindestens eine Million ausländische Autos montiert. Vorteile bei einer Investition in Russland wären: ● die Kostenvorteile bei der Fertigung ● das gewaltige Marktpotenzial ● gut ausgebildete Fachkräfte ● das steigende Einkommen russischer Konsumenten ● die höheren Ansprüche der Konsumenten an Qualität, Komfort und Sicherheit der Autos Günstige Rahmenbedingungen für ausländische Investoren Attraktive rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen in Form von niedrigen oder aufgehobenen Einfuhrzöllen auf Komponenten zum Zweck der industriellen Fertigung sowie die Errichtung von Sonderwirtschaftszonen steigern die Attraktivität von Investitionen in die russische Automobilindustrie. An erster Stelle stehen dabei die Vergünstigungen bei Einfuhr von Komponenten. Es gibt zurzeit in Russland vor allem drei Rechtsnormen, welche die Einfuhr von Komponenten begünstigen. Präsidialerlass 135 Am 5. Februar 1998 verabschiedete der Präsident der Russischen Föderation den Erlass „Über die zusätzlichen Investitionsförderungsmaßnahmen zur Entwicklung der einheimischen Automobilindustrie“. Jelzin wagte also den Spagat. Er fördert Investitionen und unterstützt gleichzeitig die einheimische Automobilindustrie. Der Erlass 135 legt die Bedingungen fest, unter denen die ausländischen Autokonzerne ihre Geschäfte in Russland durchführen können. So wurde der Mindestbedarf an Investitionen auf 150 Millionen Rubel (circa vier Millionen Euro) festgelegt. Zusätzlich schuf der Erlass für große ausländische Investoren das gesonderte Zollregime mit der zollfreien Einfuhr von Komponenten. Er definiert ferner die konkrete Anforderung an die Lokalisierung der Produktion (Local Content). Demnach soll die Einfuhr von Komponenten innerhalb von 60 Monaten jährlich um zehn und insgesamt um 50 Prozent reduziert werden. Auf dieser rechtlichen Basis werden die Kraftfahrzeuge der Marke Ford in Russland hergestellt. Nach derselben Rechtsgrundlage will künftig auch TagAZ arbeiten, das die Hyundai-Modelle montiert. Verordnung 166 Um ausländische Investoren weiter zu fördern, verabschiedete die russische Regierung am 29. März 2005 die Verordnung 166: „Über die Änderungen zum Zolltarif bezüglich der eingeführten Komponenten für industrielle Fertigung“. 53 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Sie verschafft Automobilzulieferern vorteilhafte Bedingungen für die Einfuhr von Komponenten während eines Zeitraums von sieben bis acht Jahren. So senkt die Verordnung die Zölle für die Einfuhr bestimmter Komponenten für die industrielle Fertigung (auf drei bis fünf Prozent) und befreit einige Positionen sogar komplett. In der gemeinsamen Anordnung der Wirtschafts-, Industrie- und Finanzministerien vom 15. April 2005 wurde ausgearbeitet, wie der Begriff „industrielle Fertigung“ auszulegen ist. Die Anordnung schreibt vor, wie der Terminus bei der Einfuhr von Zulieferteilen für die Motorenfahrzeuge auf dem Territorium der Russischen Föderation anzuwenden ist. Danach umfasst „industrielle Fertigung“ das System der Serienherstellung auf Grundlage der Technologieprozesse, inklusive Schweißung, Lackierverfahren und Montage, bei einem Produktionsvolumen von mindestens 25.000 Stück pro Jahr. Die Einfuhr von Komponenten nach Russland zum Zweck der industriellen Fertigung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung, die zwischen dem russischen Wirtschaftsministerium und dem Automobilhersteller abzuschließen ist. In der Vereinbarung soll die Liste der Komponenten mit Angaben zur deren Menge und Preis genannt werden, die unter Zollvergünstigungen eingeführt werden. Weiterhin soll eine solche Vereinbarung die Verpflichtung des Investors festschreiben, die Einfuhr von Komponenten in 54 Monaten und drei Teilschritten um insgesamt 30 Prozent zu reduzieren. Vorgegeben sind folgende Etappen: ● in 24 Monaten (nachdem er die wesentlichen Herstellungsprozesse wie Lackierverfahren und Montage organisiert hat) um zehn Prozent ● in 42 Monaten um weitere zehn Prozent ● in 54 Monaten nochmals um zehn Prozent Ist der Investor Resident einer gewerblich-industriellen Sonderwirtschaftszone Russlands (bitte beachten Sie dazu die Beschreibung der allgemeinen Investitionsbedingungen in Russland im Beitrag „Russland: Investitionsstandort mit Zukunft“ auf Seite 47), muss er die Einfuhr von Komponenten entsprechend um zehn Prozent, in 42 Monaten um weitere 20 Prozent und in 54 Monaten um weitere 20 Prozent verringern (insgesamt also um 50 Prozent in 54 Monaten). Diese Vorgaben sollen dazu beitragen, die Produktion von Komponenten zu lokalisieren. Die Vereinbarung gilt laut Anordnung für sieben bis acht Jahre, abhängig davon, ob der Investor die Schweißung, Lackierverfahren und Montage innerhalb von 18 oder 30 Monaten aufnehmen kann. Die Verordnung 166 schafft die Grundlage beispielsweise für das Joint Venture von GM-AvtoVAZ in Samara (mit den Modellen Chevrolet Niva und Chevrolet Viva) und der Izhmash-Avto (mit dem Kia Spectra). 54 Die Vorgaben für die industrielle Fertigung haben folgende Ziele: Sie möchten es noch attraktiver machen, in den russischen Automobilmarkt zu investieren, die lokale Herstellung fördern und den Markt mit ausländischen Kraftfahrzeugen füllen, die in den einheimischen Werken Russlands produziert werden. Nach Ansicht einiger russischer Experten sind die Vorteile der Strategie der industriellen Fertigung lediglich kurzfristiger Natur: schnelle Organisation von Unternehmen und schnelle Produktion von Komponenten. Die Nachteile aber sind – nach ihrer Einschätzung – eher von langer Dauer: niedrige Effektivität der Innovations- und Technologiebereiche sowie eine dadurch verursachte Degradierung der einheimischen Produktion. Die vorteilhaften Bedingungen der Verordnung 166 haben auf jeden Fall die Investitionsentscheidungen ausländischer Hersteller stark begünstigt. Die zwei Jahre, während denen laut Verordnung eingeführte ausländische Komponenten verwendet werden dürfen, sind allerdings schnell vorbei. Eine ausreichende Menge an Komponenten russischer Herkunft und vor allem in guter Qualität wird es danach nicht geben. Daher erwägen zurzeit immer mehr ausländische Unternehmen, die Komponenten auf dem Territorium der Russischen Föderation selbst herzustellen. Da die Verordnung 166 die Einfuhr von Komponenten begünstigt, waren ausländische Unternehmen bislang nicht sonderlich an der Organisation der Produktion von Komponenten in Russland interessiert. Nur eine Handvoll großer ausländischer Zulieferer produziert bereits jetzt Komponenten im Land: Lear, Bosch, Delphi, Siemens und Johnson Controls. In näherer Zeit wird Magna International dazustoßen. Auch der japanische Automobilhersteller Toyota hat im Februar 2007 angekündigt, in naher Zukunft mit der Produktion von Komponenten in Russland zu beginnen. Verordnung 566 Den begünstigten Warenkreis der Verordnung 166 erweiterte die Regierung in Moskau am 16. September 2006 mit der Verordnung 566: „Über die Änderungen zum Zolltarif bezüglich der Komponenten zur Einfuhr für industrielle Fertigung“. Sie senkt Zollsätze auf weitere Komponenten, die zur industriellen Fertigung nach Russland eingeführt werden. Danach sanken die Zollsätze von 56 Warenpositionen von 20 bis fünf auf zehn bis null Prozent. Eine gemeinsame Anordnung der Wirtschafts-, Industrie- und Finanzministerien vom 5. Oktober 2006 änderte dazu den Begriff der „industriellen Fertigung“. Sie definiert die industrielle Fertigung von Bauteilen und Aggregaten neu. Danach verpflichtet sich der Investor, die Einfuhr von Komponenten zur industriellen Fertigung von Bauteilen und Aggregaten nach der Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Investor innerhalb von 40 Monaten um insgesamt 30 Prozent zu reduzieren, und zwar in folgenden Schritten: ● in 18 Monaten um zehn Prozent ● in 30 Monaten um weitere zehn ● in 40 Monaten nochmals um zehn Prozent pwc: china compass | Sommer 2007 Wachstumsmärkte im Wettbewerb Die Vereinbarung wird dabei für den Zeitraum von sieben Jahren zur Organisation der industriellen Fertigung von Motoren, Wechselgetrieben und Achsen und für den Zeitraum von fünf Jahren für industrielle Fertigung anderer Bauteile und Aggregate geschlossen. Als erster Zulieferer unterschrieb der Sitze-Hersteller Toyota Boshoko im Rahmen der Verordnung 566 eine Vereinbarung mit dem russischen Wirtschaftsministerium. Die Strategie der industriellen Fertigung hat sich in der Zwischenzeit jedenfalls etabliert und ist aktuell Grundlage für die Durchführung von zehn Projekten. Weitere Verträge befinden sich in Vorbereitung. Wie sich die Rahmenbedingungen für Hersteller und Zulieferer nach den Präsidentschaftswahlen im März 2008 und dem Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) entwickeln werden, wird allerdings erst die Zukunft zeigen. Der russische Staat ist sich auf jeden Fall seit langem bewusst, dass ausländische Hersteller und Zulieferer eine Gefahr für den Bestand der einheimischen Automobilindustrie sein können. Die künftige Aufnahme Russlands in die WTO könnte ebenfalls wesentliche Veränderungen bringen. Die Regierung hat angekündigt, die Vergünstigungen auf die Einfuhr von Komponenten für Unternehmen einzustellen, die keine Vereinbarungen mit der Regierung abgeschlossen haben. Nach Angaben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel können neue Vereinbarungen über die industrielle Fertigung nur noch kurze Zeit unterschrieben werden. Die bereits geschlossenen Verträge behalten für die gesamte vereinbarte Frist ihre Gültigkeit. Ostsee haben auch mindestens zwei deutsche Zulieferer ihre Montagewerke errichtet. Fazit Russland ist für ausländische Investoren im Bereich Automotive ein Markt der Zukunft. Die russische Automobilindustrie bietet ausländischen und vor allem deutschen Investoren attraktive Chancen. Tragende Faktoren hierfür sind das gewaltige Marktpotenzial, die wachsende Kaufkraft und Nachfrage russischer Verbraucher nach Qualität und Sicherheit ausländischer Kraftfahrzeuge sowie diverse Investitions- und Steuervergünstigungen. So tragen die rechtlichen Grundlagen, die niedrige oder gänzlich aufgehobene Einfuhrzölle auf Komponenten für die industrielle Fertigung festlegen, zum Investitionswachstum in der Automobilindustrie bei und steigern das Engagement ausländischer Automobilhersteller und Zulieferer in Russland. Auch das vorteilhafte Regime der SWZ schafft weitere Investitionsanreize und gewährleistet ausländischen Investoren zahlreiche Steuerbegünstigungen und sonstige Erleichterungen. Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre Autoren und Ansprechpartner des Russian Business Centers [email protected] Tel.: 030 2636-5252 [email protected] Tel.: 030 2636-5207 [email protected] Tel.: 030 2636-5345 Sonderwirtschaftszonen als weitere Investitionsanreize Zum Magneten für ausländische Investoren in der Automobilindustrie könnte die Entwicklung von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) werden. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der SWZ beschreibt ebenfalls der Beitrag über die allgemeinen Investitionsbedingungen in Russland auf Seite 47 Ihres aktuellen pwc: china compass. Gerade in der Automobilindustrie setzt Russland zurzeit auf SWZ. Besonders für mittelständische Unternehmen der Zulieferbranche sind SWZ geschäftlich sehr interessant. So plant zurzeit ein russisch-chinesisches Joint Venture mit dem Namen OAO Great Wall Alabuga Motor die Errichtung eines Werks in der freien Wirtschaftszone Alabuga. An diesem Zusammenschluss beteiligt sind der chinesische Autohersteller Great Wall und die Regierung der russischen Teilrepublik Tatarstan. Das russische Unternehmen Avtotor nutzt die Steuer- und Zollbegünstigungen der SWZ Kaliningrad und produziert dort im Auftrag vom BMW, Kia, Chevrolet und Hummer Personen- und Lastkraftwagen für den russischen Markt. In der Stadt an der pwc: china compass | Sommer 2007 55 Veröffentlichungen Ausländische Banken in China Steuergesetze im Investmentmanagement im asiatisch-pazifischen Raum asiatisch-pazifischen Raum Ausländische Banken, die bereits in China tätig sind, erwarten bis 2010 Wachstumsraten von 20 bis 50 Prozent jährlich. Die Erwartungen konzentrieren sich dabei vor allem auf drei Produktbereiche: Kreditkarten in lokaler Währung, Anlageprodukte und Hypotheken. In der jüngsten Ausgabe der Asia Pacific Tax Notes kommentieren die SteuerExperten von PricewaterhouseCoopers wichtige aktuelle Trends und Entwicklungen in der Steuergesetzgebung zahlreicher Länder des asiatischpazifischen Wirtschaftsraums – darunter China, Indien, Japan und Australien. In der jüngsten Ausgabe der Asia Pacific Investment Management and Real Estate News (IMRE) erörtern InvestmentExperten von PwC aktuelle Entwicklungen in der institutionellen Vermögensverwaltung in Ländern des asiatischpazifischen Wirtschaftsraums. Die Ausgabe enthält zudem einen umfangreichen Beitrag zum Verhältnis von strategischen Vereinfachungen von Geschäftsprozessen und der Beschaffung in Asien. Die Autoren erläutern, wie multinationale Firmen ihre Geschäftsmodelle in den asiatischen Wachstumsmärkten durch Auslagerung von Unterstützungsfunktionen, die strategisch nicht wichtig sind, verändern können. Das Ziel des Outsourcings ist es, sich besser auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen die Unternehmen wirkliche Wertschöpfung betreiben. ● Fair Value Management: Das Inter- Das ist eines der Ergebnisse der aktuellen Studie „Foreign Banks in China“ der Finanzmarkt-Experten von PwC. An der Umfrage beteiligten sich 40 der 74 in der Volksrepublik China aktiven ausländischen Institute, darunter auch die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Norddeutsche Landesbank. Ausländische Banken sehen trotz erleichterter staatlicher Bestimmungen, die durch den Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation erreicht wurden, für den Bankensektor erheblichen Reformbedarf. Eine Liberalisierung wird vor allem angemahnt bei Währungsrestriktionen, festen Quoten für Auslandsschulden, Liquiditätsvorgaben und hohen Kapitalanforderungen. Kritisiert werden zudem schlechte Koordination sowie fehlende Klarheit und Konsistenz der staatlichen Bestimmungen. Die Schwierigkeit, gutes Personal zu finden und zu halten, bremst ebenfalls das Wachstum. Sorgen bereitet vor allem die hohe Fluktuation: Gut zwei Drittel der Banken müssen jährlich mehr als 15 Prozent ihrer Mitarbeiter ersetzen, die Quoten reichen dabei bis weit über 40 Prozent. Foreign Banks in China Hrsg. von PricewaterhouseCoopers, Hongkong, Mai 2007, 134 Seiten, DIN A4 Die Themen im Einzelnen: ● ● ● ● Das Ergebnis der Steuer-Experten: Steuereffizienz sollte ein notwendiges Element, nicht nur eine Option dieser Umstrukturierung sein. Asia Pacific Tax Notes – What Lies Ahead? Looking into the Crystal Ball Issue 20 Hrsg. von PricewaterhouseCoopers, Hongkong, Mai 2007, 80 Seiten, DIN A4 Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0211 981-7429 [email protected] Tel.: 0211 981-7378 ● ● ● national Accounting Standards Board hat neue Richtlinien zur Fair-ValueBewertung angekündigt. M&A in Australien: Wird das Land zur Drehscheibe für Deals in der Region? Thailand: Ausländische Stimmrechte bei der Strukturierung von Investments; neue Reserveverpflichtungen für kurzfristigen Kapitalimport. China’s Trust Companies: Investorenfreundlichere Gesetzgebung für Treuhand-Gesellschaften – neues Wachstum und mehr M&As? Indien: Deregulierung und günstige Wirtschaftsentwicklung ziehen Anleger in den Immobilienmarkt. Singapur: Der Stadtstaat möchte noch wettbewerbsfähiger werden und erwägt Reduzierung der Unternehmensbesteuerung auf 18 Prozent. Taiwan: Besteuerung, HoldingStrukturen, Finanzierung und Transaktionsmodellen von Private Equity Fonds. China: Qualified Foreign Institutional Investors sollten aufpassen. Denn bei Investitionen in Chinas Investmentfonds lauern Steuerrisiken. Asia Pacific Investment Management and Real Estate (IMRE) News Hrsg. von PricewaterhouseCoopers, London, April 2007, 28 Seiten, DIN A4 Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: 069 9585-2267 Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: 069 9585-5602 Download www.pwc.de/de/presse [email protected] Tel.: 0711 25034-3888 56 pwc: china compass | Sommer 2007 Veranstaltungen China-Europe Conference 2007 Die jüngsten Reformen Chinas und die Internationalisierung chinesischer Unternehmen werden die Bedingungen für Investitionen und Geschäftsaktivitäten in und mit China nachhaltig verändern. Welche Strategien haben europäische Unternehmen, um die sich bietenden Chancen auszuschöpfen und die Herausforderungen zu meistern? Bei der Konferenz „China: A Focus on Executing Successful Strategies“ vom 15. bis 16. November 2007 in Peking bringt PricewaterhouseCoopers das Topmanagement europäischer Unternehmen mit Fachexperten und Vertretern aus Politik und Wissenschaft an einen Tisch. In gemeinsamen Workshops diskutieren die Teilnehmer unter anderem folgende Themen: ● Die Neuausrichtung von Investment-Strategien. – Ist es besser Unternehmen in China zu erwerben oder empfiehlt sich eine globale Partnerschaft mit chinesischen Unternehmen? ● Mitarbeiter in China: Wie die Förderung von einheimischen Talenten Ihnen dabei hilft, Ihre strategischen Geschäftsziele zu erreichen. ● Herausforderung Innovation: Strategien für den Schutz intellektueller Eigentumsrechte und Innovation made in China. ● Verrechnungspreise in China: Optimieren Sie Ihre Wertschöpfungsketten und Ihr Risikomanagement! ● Der Markt für Massenerzeugnisse in China: Wie erreichen Sie 1,3 Milliarden Konsumenten? ● Betrug und Korruption in China: Wie Betrug und Bestechungen Ihre Vermögenswerte und Reputation schädigen und was Sie dagegen unternehmen können. ● Optimierung des Einkaufs in China: weit mehr als Kostenmanagement – wählen Sie Partner, nicht Lieferanten! ● M&A-Transaktionen in China: Setzen jetzt chinesische Steuergesetze den Rahmen für die Strukturierung von Transaktionen? ● Börsennotierung in China: auch erstrebenswert für europäische Unternehmen? ● Zölle: Wie intelligente Zoll-Strategien Ihre Geschäftsziele unterstützen. ● Finanzinvestitionen in China: Die Einstellung von Chinesen zu Private Equity und Venture Capital wandelt sich. Als Gastreferenten eingeladen sind Vorstände und Leiter der China-Aktivitäten europäischer Unternehmen, einflussreiche Politiker aus China und Europa und Wissenschaftler renommierter Universitäten. Außerdem treten hochkarätige Spezialisten von PricewaterhouseCoopers als Fachreferenten auf. Sie stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung während der Veranstaltung gern auch für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung. Das aktuelle Programm zur Konferenz finden Sie unter: www.pwccn.com/chinaeurope2007 Zielgruppe Die Konferenz richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer und Leiter der China-Aktivitäten großer und mittelständischer Unternehmen in Europa. Termin/Ort/Anmeldung/Teilnahmebedingungen 15. bis 16. November 2007, Peking. Konferenzsprache ist Englisch. Anmeldeschluss ist der 30. September 2007. Die Teilnahme an der Konferenz ist für Sie kostenlos. Flug und Unterkunft tragen die Teilnehmer selbst. Bei der Buchung eines Hotelzimmers helfen wir Ihnen gern. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sie möchten sich zur Veranstaltung anmelden oder wünschen weitere Informationen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: 0711 25034-3115 [email protected] Tel.: 0711 25034-3888 pwc: china compass | Sommer 2007 57 Ihre Ansprechpartner China Business Group Ganz gleich, ob Sie Abschluss- und Sonderprüfungen, internationale Steuerplanung, Marktstrategien oder Beratung zu Unternehmenskäufen oder -verkäufen benötigen: Wir unterstützen Ihr China-Engagement kompetent, umfassend und zielorientiert. WP StB Harald Kayser Leiter China Business Group Partner Assurance Tel.: 0711 25034-3115 [email protected] RA StB Nikolaus Thoens Partner Tax Tel.: 0211 981-7345 [email protected] WP StB Jürgen Springer Partner Advisory Tel.: 040 6378-1311 [email protected] Dipl.-Ing. Anselm Stolte M. A. Operations Manager Tel.: 0711 25034-3888 [email protected] StB Dr. Jan Becker Partner Tax Tel.: 0211 981-7378 [email protected] Dr. Volker Fitzner Partner Advisory Tel.: 069 9585-5602 [email protected] Shanghai Office StB Claus Schürmann Direktor European Desk Tel.: +86 21 6123-2372 claus.wp.schuermann @cn.pwc.com 58 WP StB Frank Pattusch Partner Assurance Tel.: 0211 981-2836 [email protected] Beijing Office WP StB Jens-Peter Otto Senior Manager Assurance Tel.: +86 21 6123-3350 [email protected] RA StB Ralph Dreher Manager European Desk – Tax Tel.: +86 21 6123-2723 [email protected] RA Dirk Bongers Manager European Desk – Tax and Business Advisory Services Tel.: +86 10 6533-3316 [email protected] pwc: china compass | Sommer 2007 Impressum Herausgeber PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart www.pwc.de Redaktionsleitung und V.i.S.d.P. Dipl.-Ing. Anselm Stolte M. A. 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Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. © Juli 2007 PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited. pwc: china compass | Sommer 2007 59 www.pwc.de PwC Fax-Antwort 069 9585-902010 Abonnement pwc: china compass Ich abonniere den pwc: china compass im PDF-Format (Softcopy). Das Abonnement ist für mich kostenfrei. Ich abonniere den pwc: china compass in der Druck-Version (Hardcopy). Das Abonnement ist für mich kostenfrei. Name Vorname Firma Position Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail Datum, Ort Unterschrift Sie können das Abonnement durch Mitteilung an die oben genannte Fax-Nummer oder folgende E-Mail-Adresse: [email protected] jederzeit beenden.