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ÖNORM EN 12629-4 Ausgabe: 2001-04-01 Normengruppe M Ident (IDT) mit EN 12629-4:2001 ICS 91.220 Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen Sicherheit Teil 4: Beton-Dachsteinmaschinen Machines for the manufacture of constructional products from concrete and calciumsilicate - Safety - Part 4: Concrete roof tile making machines Machines pour la fabrication de produits de construction en béton et silico-calcaire Sécurité - Partie 4: Machines pour la fabrication de tuiles en béton AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Die Europäische Norm EN 12629-4 hat den Status einer Österreichischen Norm. Die ÖNORM EN 12629-4 besteht aus • diesem nationalen Deckblatt sowie • der offiziellen deutschsprachigen Fassung der EN 12629-4:2001. Fortsetzung EN 12629-4 Seiten 1 bis 13 Medieninhaber und Hersteller: Österreichisches Normungsinstitut, A-1021 Wien Copyright © ON - 2001. Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung des ON gestattet! Verkauf von in- und ausländischen Normen und technischen Regelwerken durch: ON Österreichisches Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien Tel.: (+43 1) 213 00-805, Fax: (+43 1) 213 00-818, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.on-norm.at Fachnormenausschuss 193 Baumaschinen Preisgruppe 9 AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen EUROPÄISCHE NORM EN 12629-4 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Januar 2001 ICS 91.220 Deutsche Fassung Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen - Sicherheit - Teil 4: BetonDachsteinmaschinen Machines for the manufacture of constructional products from concrete and calcium-silicate - Safety - Part 4:Concrete roof tile making machines Machines pour la fabrication de produits de construction en béton et silico-calcaire - Sécurité - Partie 4 : Machines pour la fabrication de tuiles en béton Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 1.Januar 2001 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzen Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2001 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12629-4:2001 D Seite 2 EN 12629-4:2001 Inhalt Vorwort.........................................................................................................................................................................3 AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Einleitung.....................................................................................................................................................................4 1 Anwendungsbereich......................................................................................................................................4 2 Normative Verweisungen ..............................................................................................................................5 3 Definitionen ....................................................................................................................................................5 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.7 4.1.8 4.1.9 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 Liste der signifikanten Gefährdungen .........................................................................................................6 Mechanische Gefährdungen.........................................................................................................................6 Gefährdungen durch Quetschen..................................................................................................................6 Gefährdungen durch Scheren ......................................................................................................................6 Gefährdungen durch Schneiden und Abschneiden...................................................................................6 Gefährdungen durch Erfassen und Aufwickeln .........................................................................................6 Gefährdungen durch Einziehen oder Fangen.............................................................................................6 Gefährdungen durch Stoß ............................................................................................................................6 Herausspritzen von Flüssigkeiten unter hohem Druck .............................................................................6 Herausschleudern von Teilen oder Werkstoffen ........................................................................................7 Gefährdungen durch Rutschen, Stolpern und Stürzen .............................................................................7 Gefährdungen durch Lärm............................................................................................................................7 Gefährdungen durch Materialien, die verwendet werden..........................................................................7 Kontakt oder Einatmen..................................................................................................................................7 Feuer und Explosion .....................................................................................................................................7 Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer Prinzipien in der Maschinengestaltung.......7 Vernachlässigter Gebrauch der Persönlichen Schutzausrüstung ...........................................................7 Unangepaßte örtliche Beleuchtung .............................................................................................................7 Menschliches Fehlverhalten .........................................................................................................................7 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen......................................................................................7 Besondere Anforderungen für mechanische Gefährdungen....................................................................7 Vorschubmaschine und Schneideinheit und Extrusionseinrichtung ......................................................7 Preßeinrichtung und mit ihr verbundene Teile ...........................................................................................8 Gefährdungen durch Rutschen, Stolpern und Stürzen .............................................................................8 Kontakt............................................................................................................................................................8 Steuerstände ..................................................................................................................................................8 6 Nachweis der Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen .............................................................8 7 Benutzerinformationen..................................................................................................................................8 8 Warnung..........................................................................................................................................................9 9 Kennzeichnung ..............................................................................................................................................9 Anhang A (informativ) Erstes Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage..........................10 Anhang B (informativ) Zweites Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage .......................11 Anhang ZA (informativ) Zusammenhang dieser Europäischen Norm mit EU-Richtlinien.................................12 Literaturhinweise ......................................................................................................................................................13 Seite 3 EN 12629-4:2001 Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juli 2001, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Juli 2001 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EURichtlinien. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Der Anhang A ist informativ und beinhaltet "Erstes Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage”. Der Anhang B ist informativ und beinhaltet "Zweites Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage". Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. Die Normenreihe EN 12629 "Maschinen für die Herstellung Kalksandsteinmassen - Sicherheit" besteht aus folgenden Teilen: von Bauprodukten Teil 1: Gemeinsame Anforderungen AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Teil 2: Steinformmaschinen Teil 3: Schiebe- und Drehtischmaschinen Teil 4: Beton-Dachsteinmaschinen Teil 5: Rohrmaschinen Teil 6: Stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von bewehrten Fertigteilen Teil 7: Stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von Spannbetonelementen Teil 8: Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Kalksandsteinmassen (und Beton) aus Beton und Seite 4 EN 12629-4:2001 Einleitung Diese Europäische Norm ist eine Typ C-Norm, wie in EN 1070 definiert. Die Art der Maschinen und die Gefährdungen, die behandelt werden, sind im Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm angegeben. Zusätzlich müssen Maschinen, die in EN 292-1:1991 und EN 292-2:1991 beschriebenen Anforderungen entsprechen, die nicht durch diese Norm abgedeckt sind. Nicht behandelt werden die Gefährdungen, die bei allen mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und anderen Bauteilen von Maschinen bestehen, und die in übergeordneten Normen (Typ A-, B1und B2-Normen) behandelt werden. Verweise zu den oben genannten Normen werden vorgenommen, soweit Anforderungen solcher Normen relevant sind. 1 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm muß zusammen mit der EN 12629-1:2000 „Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen – Sicherheit – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“ angewendet werden. Diese Europäische Norm legt zusätzliche Anforderungen und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000 für BetonDachsteinmaschinen, wie sie in Abschnitt 3.1 definiert sind, fest. AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen 1.1 Abgrenzung der Maschine Die Dachsteinmaschine beginnt an der Stelle, an der die Formen und/oder der Beton zum feststehenden Teil der Maschine zugeführt werden und endet dort, wo die Dachsteine nach dem Abschneidevorgang auf ihren Formen dem Förderband übergeben werden (siehe Anhänge A und B). Formen und Beton können von Hand der Maschine zugeführt und von ihr abgenommen werden. Die Herstellung der Betonmischung und der Transport vom Mischer zur Einrichtung sind nicht von dieser Norm abgedeckt. Die Ausrüstung für den Transport und die Handhabung des geformten Produktes werden nicht durch diese Norm abgedeckt. 1.2 Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen außer Geräuschgefährdungen, die auf Beton-Dachsteinmaschinen (einschließlich ihrer Schnittstellen zu anderen Anlagenteilen) zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. ANMERKUNG: Eine Änderung zu dieser Norm ist bereits in Bearbeitung, in der Geräuschaspekte - insbesondere Maßnahmen zur Geräuschreduzierung, ein Geräuschmeßverfahren sowie die Angaben von Geräuschwerten behandelt werden sollen. Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen fest, die für diese Maschinen gelten. 1.3 Siehe Unterabschnitt 1.3 von EN 12629-1 : 2000. Seite 5 EN 12629-4:2001 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei starren Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 292-1:1991, Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie EN 292-2/A1:1995, Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikationen EN 1070:1998, Sicherheit von Maschinen - Terminologie EN 1837, Sicherheit von Maschinen - Maschinenintegrierte Beleuchtung EN 12629-1:2000, Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen – Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen 3 Definitionen Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die in EN 1070:1998 zusammengestellten Definitionen. Andere, mehr allgemeinere Definitionen, sind in EN 12629-1 : 2000 "Gemeinsame Anforderungen" enthalten. Für diese Europäische Norm gelten zusätzlich folgende Definitionen: 3.1 Beton-Dachsteinmaschine (Ziegelmaschine) AS+ Shop 13.01.2017 Zurückziehung: 2011 02 15. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Kraftbetriebene automatische Maschine, die Betondachsteine Produktionsprozesses darstellt (siehe Anhänge A und B). herstellt und ein Teil des gesamten ANMERKUNG Der Ziegelherstellungsprozeß ist komplex und umfaßt stationäre und mobile Bauteile zur Herstellung von Dachziegeln in verschiedenen Größen und Formen. Die Dachsteinmaschine ist nur ein Element im gesamten Ziegelherstellungsprozeß, der aus einer Reihe von verbundenen Anlagenteilen bestehen kann (siehe Anhänge A und B). 3.2 Teile der Maschine 3.2.1 Extrusionseinrichtung Einrichtung, die aus einer Vorschubmaschine besteht, die die Unterform durch die Fertigungsstation der Dachsteinmaschine führt, einen Druck auf das gemischte Rohmaterial ausübt und einen Preßling ausformt. Der ausgepreßte Strang wird auf Länge geschnitten. 3.2.2 Presseinrichtung Einrichtung, die aus Einfülltrichter(n) und einem integrierten Zuführungssystem für die Produktion der Ziegel durch Formen und Verdichten von Mörtel (Beton) mit oder ohne Vibration besteht, die dann die Form und die geformten Ziegel ausstößt. 3.2.3 Vorschubmaschine Mechanismus zum Aufnehmen und/oder Durchfördern der Unterform durch die Fertigungsstation. 3.2.4 Probenahmestelle Eine Stelle am Ausgang der Maschine, an der ein repräsentatives Exemplar des Produktes aus dem Verfahrensgang entnommen werden kann.