§1 Zeitplan zur 10. Sahara
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§1 Zeitplan zur 10. Sahara
Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 1 von 10 §1 Zeitplan zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 Vorauss. Strecken (1) Übernachtg. Et.01: Sonntag 24.05.2015 Ankunft Fähre in Tunis, Zollabfertigung, Transfer Tunis – Tataouine VE 520 km Hotel Et.02: Montag 25.05.2015 Rundkurs Tataouine – Tataouine SE 190 km Hotel Et.03: Dienstag 26.05.2015 Tagesetappe Tataouine – El Borma SE 310 km Aussencamp Et.04: Mittwoch 27.05.2015 Rundkurs El Borma – El Borma SE 160 km Aussencamp Et.05: Donnerstag + Freitag, 28.+29.05.2015 MARATHONETAPPE El Borma – Bir Aouine – Zmela SE 290 km Camp Zmela Et.06: Samstag 30.05.2015 Rundkurs Zmela – Zmela SE 250 km Camp Zmela Et.07: Sonntag + Montag, 31.05.+01.06.2015 MARATHONETAPPE Zmela – Bir Aouine – Douz SE 330 km Hotel Et.08: Dienstag, 02.06.2015 Rundkurs Douz – Douz x4 SE 150 km Hotel Et.10: Mittwoch 03.06.2015 Tagesetappe Douz – Nabeul Regrouping / Zieleinfahrt / Siegerehrung SE 80 km VE 400 km Hotel Et.00: Samstag 23.05.2015 Treffpunkt Genua (IT) Techn.- / Med.- / Papier-Abn., Briefing, etc. Abfahrt Fähre -Donnerstag, RUHETAG 04.06.2015 Hotel -Freitag 05.06.2015 Transfer Nabeul – Tunis, Einschiffung Abfahrt Fähre -Samstag 06.06.2015 Ankunft Fähre in Genua (IT) (1) VE = Verbindungsetappe SE = Spezialetappe Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 2 von 10 §2 Organisation / Durchführung Veranstalter: EvO – Event Organisation J. Russler Hauptstrasse 10a 97286 Winterhausen DEUTSCHLAND Tel.: +49-177-8382979 email: [email protected] Rallyeleiter: Stellv. Rallyeleiter: Joerg-Oliver Russler Ekhardt Schönleiter Kontaktpersonen für Tunesien + Fähre: Jamel Eddine Debabi Adresse Nennungs-Sekretariat: Sahara-Rallye GRAND ERG Katja Wildauer Sonnenstrasse 36 97359 Schwarzach DEUTSCHLAND Tel: +49-9324-5156 email: [email protected] Adresse Marketing: Sahara-Rallye GRAND ERG W. Schneider Hofstrasse 14a 97070 Würzburg DEUTSCHLAND Tel: +49-157-72589819 email: [email protected] Die Veranstaltung wird als sogenannte „touristische Rallye“ durchgeführt und ist nicht bei der FIA oder einem nationalen oder internationalen Motorsportverband registriert. Gemäß deutscher Rechtsprechung gilt die Rallye als Pauschalreise. Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 3 von 10 §3 Zugelassene Fahrzeuge Zugelassen sind grundsätzlich alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge, sofern sie der u.g. Einteilung entsprechen. Fahrzeuge mit provisorischen, Kurzzeit- oder Zollkennzeichen können auf Anfrage evtl. zugelassen werden. Die Fahrzeuge werden wie folgt eingeteilt, wobei die Einteilung eines Fahrzeuges in eine der genannten Gruppen und / oder Klassen in Einzelfällen gemäß der Beurteilung durch die technische Aufsicht (z.B. nach optischem Erscheinungsbild, techn. Vergleich zur SerienAusführung, etc.) festgelegt werden kann: Für alle Klassen-Einteilungen gilt: beenden weniger als 3 Fahrzeuge einer Klasse die Rallye ordnungsgemäß, so entfällt die Klasseneinteilung dieser Gruppe und es wird lediglich die Gruppenwertung erstellt. (A) Wertungsfahrzeuge, Gruppen T1, T2, T4, T5 Gruppe T1 („Verbesserte Geländewagen / Prototypen“) Klasse T1.1 Klasse T1.2 Fahrz. 2x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse Fahrz. 4x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse Gruppe T2 („Seriennahe Geländewagen“) Klasse T2.1 Klasse T2.2 Fahrz. 4x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse, Leistung über 103 kW / 140 PS Fahrz. 4x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse, Leistung bis 103 kW / 140 PS Fahrzeug-Modifikationen, die zur Einteilung in Gruppe T1 führen: Kein Serienfahrzeug Geänderte Silhouette Gitterrohrrahmen Zusätzliche Fahrwerkskomponenten Geändertes Fahrwerksprinzip Bypass-Stossdämpfer Reifendruck-Regelanlage (weniger als 500 St. gebaut) (ausgenommen Anbauteile wie Hutzen, Stoßstange, etc.) (z.B. Doppeldämpfer, hydr. Bump-Stops, etc.) (z.B. Coilover-Umbau, etc.) und / oder und / oder und / oder und / oder und / oder und / oder Gruppe T4 („Lkw“) Klasse T4.1 Klasse T4.2 Fahrz. über 8.000 kg zul. Gesamtmasse mit max. 8 angetriebenen Rädern Fahrz. mit 3.501 bis 8.000 kg zul. Gesamtmasse mit max. 8 angetriebenen Rädern Gruppe T5 („leichte Buggys“) Klasse T5.1 Klasse T5.2 Fahrz. 2x4 bis 1.149 kg zul. Gesamtmasse Fahrz. 4x4 bis 1.149 kg zul. Gesamtmasse Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 4 von 10 (B) Challenge-Fahrzeuge, Gruppe CH Klasse CH1 Klasse CH4 Fahrz. bis 3.500kg zul. Gesamtmasse Fahrz. über 3.500 kg zul. Gesamtmasse Für die Challenge-Fahrzeuge gem. (B) wird KEINE offizielle Rallye-Wertung nach Fahrzeiten erstellt. Die Auswertung erfolgt getrennt von den Wertungsfahrzeugen gem. (A) und wird nur nach Strafpunkten ermittelt !!! Die zu fahrenden Challenge-Strecken können von den Wertungsstrecken abweichen. Die Challenge-Fahrzeuge starten, aufgeteilt nach Gruppen, vor oder nach den Wertungsfahrzeugen. Start-Reihenfolge und -Abstand werden durch die Rallyeleitung, unter Umständen auch tageweise unterschiedlich, festgelegt. (C) Touristik-Fahrzeuge und Enduro-Adventure, Gruppen TC/EA Klasse TC1 Klasse TC4 Klasse EA §4 Fahrz. bis 3.500kg zul. Gesamtmasse Fahrz. über 3.500 kg zul. Gesamtmasse Enduro Zugelassene Personen Zugelassen sind grundsätzlich alle Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Die als Fahrer gemeldeten Personen müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein. §5 Dokumente Folgende Dokumente müssen zusammen mit der Nennung (soweit nicht anders angegeben) eingesandt werden: 1) Reisepass von Fahrer und Beifahrer (Kopie), zum Datum der Rückkunft min. 6 Monate gültig !!! 2) Führerschein des Fahrers (Kopie) - Nationaler Führerschein ausreichend, internationaler Führerschein empfehlenswert 3) Beglaubigte Vollmacht (z.B. ADAC) des Fahrzeughalters, sofern Fahrer und Halter nicht identisch 4) Hersteller und Typ der zur Rallye mitgeführten GPS-Geräte 5) Fragebogen zur medizinischen Abnahme 6) Fotos von jedem Team-Mitglied sowie Fahrzeug 7) Bescheinigungen der Heimat- und Auslands-Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport für jedes Team-Mitglied (in Kopie) Folgende Dokumente sind im Rahmen der Papier- / Medizinischen Abnahme von jedem Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Service, Begleitpersonen, Orga etc.) auszufüllen und zu unterschreiben: 1) Erklärungen zum Ausschluss der Haftung 2) Erklärungen zur medizinischen Versorgung 3) Fragebogen zur medizinischen Abnahme Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 5 von 10 Folgende Dokumente werden im Rahmen der Papier-Abnahme von der Organisation auf Richtigkeit und Gültigkeit überprüft und vor Einfahrt auf die Fähre zur Erledigung der Zollformalitäten eingesammelt: 1) 2) 3) 4) 5) §6 Reisepass von Fahrer und Beifahrer Führerschein von Fahrer und ggfs. auch Beifahrer Beglaubigte Vollmacht (z.B. ADAC) des Fahrzeughalters, sofern Fahrer und Halter nicht identisch Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Kfz-Haftpflichtversicherung, gültig in Tunesien (grüne Versicherungskarte, in der TN nicht durchgestrichen ist) Nennungen und Nenngeld Jeder Bewerber, der an der Sahara-Rallye GRAND ERG teilnehmen möchte muss eine vollständig ausgefüllte Bewerbung per Online-Nennung abgeben. Bei Annahme der Bewerbung durch den Veranstalter bekommt der Bewerber ein Nennungsformular mit seinen persönlichen und Fahrzeugdaten per email, welches dann rechtsverbindlich unterzeichnet zurückzuschicken ist. Durch seine Unterschrift auf dem Nennungsformular akzeptiert jeder Bewerber die der Veranstaltung zugrunde liegende Ausschreibung, das Reglement, sowie die Ergänzungen und die AGB des Veranstalters ohne nachträgliche Einwände. Im Nennungsformular dürfen durch den Bewerber nachträglich keine Änderungen vorgenommen werden. Das Auswechseln eines Teammitglieds ist bis zum Beginn der Papierabnahme möglich, sofern der Veranstalter diesem Wechsel zustimmt. Bis zum Beginn der Papierabnahme kann der Bewerber frei das genannte Fahrzeug wechseln, sofern dieses in der gleichen Gruppe verbleibt. Besatzungs- oder Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung sind u.U. nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Sollte sich bei der technischen Abnahme vor dem Start herausstellen, dass ein Fahrzeug nicht den Angaben der Nennung entspricht, so kann es ggfs. nach Zustimmung der Technischen Aufsicht gegen eine Gebühr von 100,- € in eine andere Gruppe wechseln oder definitiv abgelehnt werden. Für Teams, die einen oder mehrere Veranstalter-Sponsoren ablehnen, verdoppelt sich das Startgeld. Für Absage, Kündigung, Änderung der Veranstaltung etc. gelten unsere AGB. Schriftverkehr ist an das Nennungssekretariat zu richten: Sahara-Rallye GRAND ERG Katja Wildauer Sonnenstrasse 36 97359 Schwarzach DEUTSCHLAND Tel: +49-9324-5156 email: [email protected] Es wird eine gültige, deutsche, USt-freie Rechnung (gem. §25 Abs.2 UstG) ausgestellt. Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 6 von 10 Das Nenngeld pro Fahrzeug inkl. 2 Teilnehmern (im Doppelzimmer), OHNE FÄHRPASSAGEN FÜR DIE PERSONEN (1) , staffelt sich wie folgt: Nennung bis zum 31.12.2014: GRUPPE T1 / T2 / T5 GRUPPE T4 3.990,00 € 5.090,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE CH1 GRUPPE CH4 3.790,00 € 4.890,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE TC1 (2) GRUPPE TC4 (2) 3.590,00 € 4.690,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE EA (2) 2.190,00 € Enduro (3) 2.690,00 € 3.390,00 € Pkw, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE T1 / T2 / T5 GRUPPE T4 4.290,00 € 5.490,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE CH1 GRUPPE CH4 4.090,00 € 5.290,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE TC1 (2) GRUPPE TC4 (2) 3.890,00 € 5.090,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m GRUPPE EA (2) 2.390,00 € Enduro (3) 2.990,00 € 3.590,00 € Pkw, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m SERVICE S1 SERVICE S4 (3) Nennung ab dem 01.01.2015: SERVICE S1 SERVICE S4 (3) Nennungsschluss: 15.02.2015 / 24:00 Uhr (1) Die Fährpassagen für die PERSONEN sind nicht im Nenngeld enthalten, können aber beim Veranstalter mitgebucht werden (siehe unten) (2) Bei den Gruppen TC1/TC4 und EA handelt es sich um geführte Touren. Die Gruppen begleiten die Rallye, nehmen aber nicht an der Wertung bzw. dem Rennen teil (Mindestteilnehmerzahl in TC1/TC4 = 5Fahrzeuge, in EA = 5 Fahrzeuge) (3) Die Preise gelten für Service-Fahrzeuge als Pkw oder Lkw ohne Roadbooks für die Rallyestrecken (nur Service-Roadbooks, Transfers von Fahrerlager zu Fahrerlager im Konvoi mit der Organisation). Buchbare Zusatzleistungen • (alle Preise angegeben als Aufpreis auf die o.g. Preise) Fährpassage pro Person (hin- und zurück) 290,00 € / Pers. • • Lkw, Länge 7,01 bis 9,00 m (Aufpreis Fähre) Lkw, Länge 9,01 bis 12,00 m (Aufpreis Fähre) • Zusätzliche Insassen in Wertung (Pkw oder Lkw), oder sonstige Begleitpersonen, z.B. Service, etc. (ohne Fährpassage): 950,00 € / Pers. • Zusätzlicher Pkw zu genanntem Team (ohne Besatzung): 450,00 € + 500,00 € + 1.000,00 € Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 7 von 10 • • Autotransport-Anhänger (Ein- oder Tandem-Achser), … mit genanntem Fahrzeug beladen: … ansonsten: 0,00 € 450,00 € • Einzelzimmer (Hotels + Fähre, nicht in Camp Zmela und im Wüstencamp) 250,00 € / Pers. • Überführung des Rallyefahrzeuges Genua / Tunis und zurück auf Anfrage • Flugticket nach Tunis und zurück auf Anfrage Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung in Höhe von 1.000,- € ist nach Erhalt der Anzahlungsrechnung zu entrichten, die nach Eingang der Bewerbung gestellt wird (Anerkennung der Nennung erst mit Zahlungseingang), der Restbetrag ist nach Erhalt der Schlussrechnung, spätestens jedoch bis 15.03.2015 zu entrichten. Nennschluss ist der 15.02.2015. Nachnennungen sind nur bedingt auf Anfrage möglich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, daher können Nennungen ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. SONDERAKTION „10 YEARS LIMITED ANNIVERSARY EDITION“: Zum zehnjährigen Jubiläum bieten wir eine auf 10 Fahrzeuge beschränkte Sonder-Aktion für Wertungs- und Challenge-Fahrzeuge zu folgenden Preise und Zahlungsbedingungen an [Preise pro Fahrzeug inkl. 2 Teilnehmern (im Doppelzimmer), OHNE FÄHRPASSAGEN FÜR DIE PERSONEN (wie bei den Normalpreisen)]: GRUPPE T1 / T2 / T5 /CH 1 GRUPPE T4 / CH 4 3.450,00 € 4.490,00 € Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m Gültig bis zum 17.08.2014 Hierbei ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamt-Buchungspreises (inkl. Zusatzleistungen) nach Erhalt der Anzahlungsrechnung bis zum 31.08.2014 zu leisten, die Schlusszahlung ist gemäß den normalen Nennungsbedingungen bis spätestens 15.03.2015 fällig. Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 8 von 10 Das Nenngeld beinhaltet: • • Kundengeld-Absicherung / Insolvenzversicherung („Reisesicherungsschein“) Teilnehmer-Haftpflichtversicherung für Motorsportveranstaltungen (nur Wertungsfahrzeuge) • Bereitstellung von 1 Satelliten-Telefon pro Wettbewerbs-, Challenge- und Service-Team (die Abrechnung der Gesprächsgebühren erfolgt nach der Veranstaltung) • • • • • Die Fährpassagen für das genannte Fahrzeug Alle Hotelübernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer, inkl. Hotel-Verpflegung wie im Zeitplan angegeben Alle Übernachtungen in Camp Zmela für zwei Personen im Doppelzelt (mit Bett), inkl. Verpflegung wie im Zeitplan angegeben Halbpension und Sanitäre Einrichtungen (Duschen, WC) in den Camps Tagesverpflegung (Lunchpaket) während der Rallye Notfall-Verpflegung • • Gepäck- / Ersatzteiltransport in Standard-Kiste ab Genua (A) Bereitstellung der Treibstoff-Versorgung in den Wüstencamps • Bereitstellung des Technischen Service: Inanspruchnahme des technischen Service in jedem Fahrerlager der Rallye in der Reihenfolge der Anmeldung beim Serviceteam für Hilfestellung bei Reparaturen durch die und in Verantwortung der Teilnehmer. Ersatzteile, Betriebshilfsstoffe (Öle etc.) sind nicht enthalten und durch die Teilnehmer beizustellen. • Schlussfahrzeuge zur Bergung von Personen und Fahrzeugen gem. §13 • • Bereitstellung der Medizinischen Betreuung während der Rallye gem. §14 Bereitstellung der physiotherapeutischen Betreuung während der Rallye • Vorbereitung der Zoll-Formalitäten zur Ein- und Ausreise nach Tunesien • • • Navigations-Schulung auf der Fähre Erste-Hilfe-Kurs auf der Fähre Individuelle Teilnehmer-Betreuung durch die Organisation • (A) Jedes Wertungsteam bekommt vom Technischen Service im Vorfeld der Rallye eine TransportBox, Innenmaße 56 x 37 x 31 cm, zur Verfügung gestellt. Diese ist vom Team selbst bis Genua zu transportieren und wird dort vom technischen Service übernommen. Abweichender Transportbedarf (z.B. Ersatzräder) sind mit dem Veranstalter abzustimmen. Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 9 von 10 §7 Versicherungen (A) Reisesicherungsschein (inkl.) Nach deutschem Recht ist eine Veranstaltung, zu welcher der Veranstalter zwei oder mehr Reiseleistungen (z.B. Fähr-Passage, Hotelübernachtungen etc.) als Gesamtpaket verkauft, prinzipiell den gesetzlichen Bestimmungen einer Pauschalreise unterworfen. Damit muss der Veranstalter eine Versicherung zur Kundengeld-Absicherung, im Volksmund „Reisesicherungsschein“ genannt, abschließen. Der Veranstalter darf von Gesetzes wegen Zahlungen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines annehmen. Diese Versicherung ist für alle Teilnehmer im Nenngeld gem. §6 enthalten. Der Sicherungsschein wird mit der Anzahlungsrechnung zugesandt. (B) Motorsport-Haftpflichtversicherung (inkl.) Nach deutschem Recht ist jede Fahrt, die der Erzielung von Bestzeiten oder Höchstgeschwindigkeiten dient, als „Rennen“ definiert. Sämtliche Versicherungen nehmen diese Fahrten ausdrücklich aus dem Umfang Ihrer Kfz-Haftpflicht- und sonstigen Versicherungen heraus. Per Gesetz endet der Versicherungsschutz bei der Einfahrt in die Kontrollzone (gelbes Schild, siehe §11) am Start der Spezialetappe und beginnt wieder bei der Ausfahrt aus der Kontrollzone (beiges Schild, siehe §11) am Ziel der Spezialetappe. Das heißt, während der Überführungen und Verbindungsetappen sind die Teilnehmer durch ihre eigene Haftpflichtversicherung gedeckt, während der Spezialetappen NICHT ! Im Nenngeld gem. §6 ist eine Motorsport-Haftpflicht-Versicherung für alle Wertungsfahrzeuge enthalten, welche genau diese Versicherungslücke schließt. Diese Versicherung wird durch den Veranstalter abgeschlossen. (C) Auslandskrankenversicherung, Krankenrücktransport, etc. (NICHT inkl.) Eine Auslandskranken- und Kranken-Rücktransportversicherung ist in den vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten. Der Teilnehmer ist VERPFLICHTET, diese Versicherungen selbst abzuschließen und dem Veranstalter nachzuweisen (siehe §5) ! (D) Unfallversicherung, Kfz-Schutzbrief, etc. (NICHT inkl.) Todesfall- und Invaliditätsleistungen sowie Bergungsmaßnahmen von Verletzten, die über den normalen Umfang der medizinischen Absicherung gem. §14 hinausgehen (klassischer Umfang einer Unfallversicherung) sowie Fahrzeug-Rücktransport an den Wohnort (klassischer Umfang eines Auslandsschutzbriefes) oder andere als die in (A) bis (B) beschriebenen Versicherungsleistungen sind in den vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten. Der Teilnehmer ist dringend dazu angehalten, diese Versicherungen selbst abzuschließen ! ALLGEMEINER HINWEIS: Die Versicherungsbedingungen der vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungen sind bindender Vertragsbestandteil und sind, wie auch der Versicherungsumfang, vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Hierfür stehen alle Versicherungsbedingungen auf www.grand-erg.de im Downloadbereich zur Verfügung. Eventueller, über den beschriebenen Umfang hinausgehender Versicherungsschutz ist vom Teilnehmer selbst zu organisieren. Generell ist der Teilnehmer für Umfang und Gültigkeit der von ihm selbst abgeschlossenen Versicherungen selbst verantwortlich. Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015 (Stand 23.05.2014) Seite 10 von 10 §31 Änderungen von Ausschreibung und Reglement Grundlage der gesamten Veranstaltung sind die DEUTSCHEN Texte von Ausschreibung und Reglement vom 23.05.2014 sowie AGB des Veranstalters und die Versicherungsbedingungen einschließlich aller bis zum Ende der Veranstaltung erschienenen Bulletins. Änderungen von Ausschreibung und Reglement bedürfen der schriftlichen Form und werden als Bulletin oder gänzlich überarbeitete Ausschreibung bzw. Reglement mit neuer Datierung vorgenommen. Der geänderte Teil ist „rot“, „kursiv“ und „unterstrichen“ dargestellt. Die Bulletins werden allen Teams, deren Nennung angenommen wurde, automatisch zugeschickt und sind gegengezeichnet zurückzusenden oder werden gegen Unterschrift persönlich übergeben. Winterhausen, 23.05.2014 Der Veranstalter HINWEIS: Die Abschnitte §8 bis §30 sind Bestandteil des Dokumentes „Reglement zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015“ und sind bindender Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer