§1 Zeitplan zur 10. Sahara

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§1 Zeitplan zur 10. Sahara
Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015
(Stand 23.05.2014)
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§1
Zeitplan zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015
Vorauss.
Strecken (1)
Übernachtg.
Et.01: Sonntag
24.05.2015
Ankunft Fähre in Tunis, Zollabfertigung,
Transfer Tunis – Tataouine
VE 520 km
Hotel
Et.02: Montag
25.05.2015
Rundkurs Tataouine – Tataouine
SE 190 km
Hotel
Et.03: Dienstag
26.05.2015
Tagesetappe Tataouine – El Borma
SE 310 km
Aussencamp
Et.04: Mittwoch
27.05.2015
Rundkurs El Borma – El Borma
SE 160 km
Aussencamp
Et.05: Donnerstag + Freitag, 28.+29.05.2015
MARATHONETAPPE
El Borma – Bir Aouine – Zmela
SE 290 km
Camp Zmela
Et.06: Samstag
30.05.2015
Rundkurs Zmela – Zmela
SE 250 km
Camp Zmela
Et.07: Sonntag + Montag, 31.05.+01.06.2015
MARATHONETAPPE
Zmela – Bir Aouine – Douz
SE 330 km
Hotel
Et.08: Dienstag,
02.06.2015
Rundkurs Douz – Douz x4
SE 150 km
Hotel
Et.10: Mittwoch
03.06.2015
Tagesetappe Douz – Nabeul
Regrouping / Zieleinfahrt / Siegerehrung
SE 80 km
VE 400 km
Hotel
Et.00: Samstag
23.05.2015
Treffpunkt Genua (IT)
Techn.- / Med.- / Papier-Abn., Briefing, etc.
Abfahrt Fähre
-Donnerstag,
RUHETAG
04.06.2015
Hotel
-Freitag
05.06.2015
Transfer Nabeul – Tunis, Einschiffung
Abfahrt Fähre
-Samstag
06.06.2015
Ankunft Fähre in Genua (IT)
(1)
VE = Verbindungsetappe
SE = Spezialetappe
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§2
Organisation / Durchführung
Veranstalter:
EvO – Event Organisation
J. Russler
Hauptstrasse 10a
97286 Winterhausen
DEUTSCHLAND
Tel.:
+49-177-8382979
email: [email protected]
Rallyeleiter:
Stellv. Rallyeleiter:
Joerg-Oliver Russler
Ekhardt Schönleiter
Kontaktpersonen für Tunesien + Fähre:
Jamel Eddine Debabi
Adresse Nennungs-Sekretariat:
Sahara-Rallye GRAND ERG
Katja Wildauer
Sonnenstrasse 36
97359 Schwarzach
DEUTSCHLAND
Tel:
+49-9324-5156
email: [email protected]
Adresse Marketing:
Sahara-Rallye GRAND ERG
W. Schneider
Hofstrasse 14a
97070 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel:
+49-157-72589819
email: [email protected]
Die Veranstaltung wird als sogenannte „touristische Rallye“ durchgeführt und ist nicht bei der FIA
oder einem nationalen oder internationalen Motorsportverband registriert. Gemäß deutscher
Rechtsprechung gilt die Rallye als Pauschalreise.
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§3
Zugelassene Fahrzeuge
Zugelassen sind grundsätzlich alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge, sofern sie der
u.g. Einteilung entsprechen. Fahrzeuge mit provisorischen, Kurzzeit- oder Zollkennzeichen können
auf Anfrage evtl. zugelassen werden.
Die Fahrzeuge werden wie folgt eingeteilt, wobei die Einteilung eines Fahrzeuges in eine der
genannten Gruppen und / oder Klassen in Einzelfällen gemäß der Beurteilung durch die
technische Aufsicht (z.B. nach optischem Erscheinungsbild, techn. Vergleich zur SerienAusführung, etc.) festgelegt werden kann:
Für alle Klassen-Einteilungen gilt: beenden weniger als 3 Fahrzeuge einer Klasse die Rallye
ordnungsgemäß, so entfällt die Klasseneinteilung dieser Gruppe und es wird lediglich die
Gruppenwertung erstellt.
(A) Wertungsfahrzeuge, Gruppen T1, T2, T4, T5
Gruppe T1
(„Verbesserte Geländewagen / Prototypen“)
Klasse T1.1
Klasse T1.2
Fahrz. 2x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse
Fahrz. 4x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse
Gruppe T2
(„Seriennahe Geländewagen“)
Klasse T2.1
Klasse T2.2
Fahrz. 4x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse, Leistung über 103 kW / 140 PS
Fahrz. 4x4 mit 1.150 bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse, Leistung bis 103 kW / 140 PS
Fahrzeug-Modifikationen, die zur Einteilung in Gruppe T1 führen:
Kein Serienfahrzeug
Geänderte Silhouette
Gitterrohrrahmen
Zusätzliche Fahrwerkskomponenten
Geändertes Fahrwerksprinzip
Bypass-Stossdämpfer
Reifendruck-Regelanlage
(weniger als 500 St. gebaut)
(ausgenommen Anbauteile wie Hutzen, Stoßstange, etc.)
(z.B. Doppeldämpfer, hydr. Bump-Stops, etc.)
(z.B. Coilover-Umbau, etc.)
und / oder
und / oder
und / oder
und / oder
und / oder
und / oder
Gruppe T4
(„Lkw“)
Klasse T4.1
Klasse T4.2
Fahrz. über 8.000 kg zul. Gesamtmasse mit max. 8 angetriebenen Rädern
Fahrz. mit 3.501 bis 8.000 kg zul. Gesamtmasse mit max. 8 angetriebenen Rädern
Gruppe T5
(„leichte Buggys“)
Klasse T5.1
Klasse T5.2
Fahrz. 2x4 bis 1.149 kg zul. Gesamtmasse
Fahrz. 4x4 bis 1.149 kg zul. Gesamtmasse
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(B) Challenge-Fahrzeuge, Gruppe CH
Klasse CH1
Klasse CH4
Fahrz. bis 3.500kg zul. Gesamtmasse
Fahrz. über 3.500 kg zul. Gesamtmasse
Für die Challenge-Fahrzeuge gem. (B) wird KEINE offizielle Rallye-Wertung nach Fahrzeiten
erstellt. Die Auswertung erfolgt getrennt von den Wertungsfahrzeugen gem. (A) und wird nur
nach Strafpunkten ermittelt !!!
Die zu fahrenden Challenge-Strecken können von den Wertungsstrecken abweichen.
Die Challenge-Fahrzeuge starten, aufgeteilt nach Gruppen, vor oder nach den
Wertungsfahrzeugen. Start-Reihenfolge und -Abstand werden durch die Rallyeleitung, unter
Umständen auch tageweise unterschiedlich, festgelegt.
(C) Touristik-Fahrzeuge und Enduro-Adventure, Gruppen TC/EA
Klasse TC1
Klasse TC4
Klasse EA
§4
Fahrz. bis 3.500kg zul. Gesamtmasse
Fahrz. über 3.500 kg zul. Gesamtmasse
Enduro
Zugelassene Personen
Zugelassen sind grundsätzlich alle Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Die als Fahrer
gemeldeten Personen müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein.
§5
Dokumente
Folgende Dokumente müssen zusammen mit der Nennung (soweit nicht anders angegeben)
eingesandt werden:
1) Reisepass von Fahrer und Beifahrer (Kopie), zum Datum der Rückkunft min. 6 Monate gültig !!!
2) Führerschein des Fahrers (Kopie) - Nationaler Führerschein ausreichend, internationaler
Führerschein empfehlenswert
3) Beglaubigte Vollmacht (z.B. ADAC) des Fahrzeughalters, sofern Fahrer und Halter nicht identisch
4) Hersteller und Typ der zur Rallye mitgeführten GPS-Geräte
5) Fragebogen zur medizinischen Abnahme
6) Fotos von jedem Team-Mitglied sowie Fahrzeug
7) Bescheinigungen der Heimat- und Auslands-Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport für
jedes Team-Mitglied (in Kopie)
Folgende Dokumente sind im Rahmen der Papier- / Medizinischen Abnahme von jedem Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Service, Begleitpersonen, Orga etc.) auszufüllen und zu unterschreiben:
1) Erklärungen zum Ausschluss der Haftung
2) Erklärungen zur medizinischen Versorgung
3) Fragebogen zur medizinischen Abnahme
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Folgende Dokumente werden im Rahmen der Papier-Abnahme von der Organisation auf Richtigkeit
und Gültigkeit überprüft und vor Einfahrt auf die Fähre zur Erledigung der Zollformalitäten
eingesammelt:
1)
2)
3)
4)
5)
§6
Reisepass von Fahrer und Beifahrer
Führerschein von Fahrer und ggfs. auch Beifahrer
Beglaubigte Vollmacht (z.B. ADAC) des Fahrzeughalters, sofern Fahrer und Halter nicht identisch
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung
Kfz-Haftpflichtversicherung, gültig in Tunesien (grüne Versicherungskarte, in der TN nicht
durchgestrichen ist)
Nennungen und Nenngeld
Jeder Bewerber, der an der Sahara-Rallye GRAND ERG teilnehmen möchte muss eine vollständig
ausgefüllte Bewerbung per Online-Nennung abgeben. Bei Annahme der Bewerbung durch den
Veranstalter bekommt der Bewerber ein Nennungsformular mit seinen persönlichen und
Fahrzeugdaten per email, welches dann rechtsverbindlich unterzeichnet zurückzuschicken ist.
Durch seine Unterschrift auf dem Nennungsformular akzeptiert jeder Bewerber die der Veranstaltung
zugrunde liegende Ausschreibung, das Reglement, sowie die Ergänzungen und die AGB des
Veranstalters ohne nachträgliche Einwände. Im Nennungsformular dürfen durch den Bewerber
nachträglich keine Änderungen vorgenommen werden.
Das Auswechseln eines Teammitglieds ist bis zum Beginn der Papierabnahme möglich, sofern der
Veranstalter diesem Wechsel zustimmt. Bis zum Beginn der Papierabnahme kann der Bewerber frei
das genannte Fahrzeug wechseln, sofern dieses in der gleichen Gruppe verbleibt. Besatzungs- oder
Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung sind u.U. nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
Sollte sich bei der technischen Abnahme vor dem Start herausstellen, dass ein Fahrzeug nicht den
Angaben der Nennung entspricht, so kann es ggfs. nach Zustimmung der Technischen Aufsicht
gegen eine Gebühr von 100,- € in eine andere Gruppe wechseln oder definitiv abgelehnt werden.
Für Teams, die einen oder mehrere Veranstalter-Sponsoren ablehnen, verdoppelt sich das Startgeld.
Für Absage, Kündigung, Änderung der Veranstaltung etc. gelten unsere AGB.
Schriftverkehr ist an das Nennungssekretariat zu richten:
Sahara-Rallye GRAND ERG
Katja Wildauer
Sonnenstrasse 36
97359 Schwarzach
DEUTSCHLAND
Tel:
+49-9324-5156
email:
[email protected]
Es wird eine gültige, deutsche, USt-freie Rechnung (gem. §25 Abs.2 UstG) ausgestellt.
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Das Nenngeld pro Fahrzeug inkl. 2 Teilnehmern (im Doppelzimmer), OHNE FÄHRPASSAGEN FÜR
DIE PERSONEN (1) , staffelt sich wie folgt:
Nennung bis zum 31.12.2014:
GRUPPE T1 / T2 / T5
GRUPPE T4
3.990,00 €
5.090,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE CH1
GRUPPE CH4
3.790,00 €
4.890,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE TC1 (2)
GRUPPE TC4 (2)
3.590,00 €
4.690,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE EA (2)
2.190,00 €
Enduro
(3)
2.690,00 €
3.390,00 €
Pkw, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE T1 / T2 / T5
GRUPPE T4
4.290,00 €
5.490,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE CH1
GRUPPE CH4
4.090,00 €
5.290,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE TC1 (2)
GRUPPE TC4 (2)
3.890,00 €
5.090,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
GRUPPE EA (2)
2.390,00 €
Enduro
(3)
2.990,00 €
3.590,00 €
Pkw, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
SERVICE S1
SERVICE S4 (3)
Nennung ab dem 01.01.2015:
SERVICE S1
SERVICE S4 (3)
Nennungsschluss: 15.02.2015 / 24:00 Uhr
(1)
Die Fährpassagen für die PERSONEN sind nicht im Nenngeld enthalten, können aber beim Veranstalter
mitgebucht werden (siehe unten)
(2)
Bei den Gruppen TC1/TC4 und EA handelt es sich um geführte Touren. Die Gruppen begleiten die Rallye,
nehmen aber nicht an der Wertung bzw. dem Rennen teil (Mindestteilnehmerzahl in TC1/TC4 = 5Fahrzeuge,
in EA = 5 Fahrzeuge)
(3)
Die Preise gelten für Service-Fahrzeuge als Pkw oder Lkw ohne Roadbooks für die Rallyestrecken
(nur Service-Roadbooks, Transfers von Fahrerlager zu Fahrerlager im Konvoi mit der Organisation).
Buchbare Zusatzleistungen
•
(alle Preise angegeben als Aufpreis auf die o.g. Preise)
Fährpassage pro Person (hin- und zurück)
290,00 € / Pers.
•
•
Lkw, Länge 7,01 bis 9,00 m (Aufpreis Fähre)
Lkw, Länge 9,01 bis 12,00 m (Aufpreis Fähre)
•
Zusätzliche Insassen in Wertung (Pkw oder Lkw),
oder sonstige Begleitpersonen, z.B. Service, etc. (ohne Fährpassage):
950,00 € / Pers.
•
Zusätzlicher Pkw zu genanntem Team (ohne Besatzung):
450,00 €
+ 500,00 €
+ 1.000,00 €
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•
•
Autotransport-Anhänger (Ein- oder Tandem-Achser),
… mit genanntem Fahrzeug beladen:
… ansonsten:
0,00 €
450,00 €
•
Einzelzimmer (Hotels + Fähre, nicht in Camp Zmela und im Wüstencamp)
250,00 € / Pers.
•
Überführung des Rallyefahrzeuges Genua / Tunis und zurück
auf Anfrage
•
Flugticket nach Tunis und zurück
auf Anfrage
Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung in Höhe von 1.000,- € ist nach Erhalt der Anzahlungsrechnung zu entrichten, die
nach Eingang der Bewerbung gestellt wird (Anerkennung der Nennung erst mit Zahlungseingang),
der Restbetrag ist nach Erhalt der Schlussrechnung, spätestens jedoch bis 15.03.2015 zu entrichten.
Nennschluss ist der 15.02.2015. Nachnennungen sind nur bedingt auf Anfrage möglich.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, daher können Nennungen ohne Angaben von Gründen abgelehnt
werden.
SONDERAKTION „10 YEARS LIMITED ANNIVERSARY EDITION“:
Zum zehnjährigen Jubiläum bieten wir eine auf 10 Fahrzeuge beschränkte Sonder-Aktion für
Wertungs- und Challenge-Fahrzeuge zu folgenden Preise und Zahlungsbedingungen an [Preise pro
Fahrzeug inkl. 2 Teilnehmern (im Doppelzimmer), OHNE FÄHRPASSAGEN FÜR DIE PERSONEN
(wie bei den Normalpreisen)]:
GRUPPE T1 / T2 / T5 /CH 1
GRUPPE T4 / CH 4
3.450,00 €
4.490,00 €
Pkw / Buggy, bis 3.500 kg ZGM
Lkw, ab 3.501 kg ZGM, Länge bis 7,0 m
Gültig bis zum 17.08.2014
Hierbei ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamt-Buchungspreises (inkl. Zusatzleistungen)
nach Erhalt der Anzahlungsrechnung bis zum 31.08.2014 zu leisten, die Schlusszahlung ist gemäß
den normalen Nennungsbedingungen bis spätestens 15.03.2015 fällig.
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Das Nenngeld beinhaltet:
•
•
Kundengeld-Absicherung / Insolvenzversicherung („Reisesicherungsschein“)
Teilnehmer-Haftpflichtversicherung für Motorsportveranstaltungen (nur Wertungsfahrzeuge)
•
Bereitstellung von 1 Satelliten-Telefon pro Wettbewerbs-, Challenge- und Service-Team
(die Abrechnung der Gesprächsgebühren erfolgt nach der Veranstaltung)
•
•
•
•
•
Die Fährpassagen für das genannte Fahrzeug
Alle Hotelübernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer, inkl. Hotel-Verpflegung wie im
Zeitplan angegeben
Alle Übernachtungen in Camp Zmela für zwei Personen im Doppelzelt (mit Bett), inkl. Verpflegung
wie im Zeitplan angegeben
Halbpension und Sanitäre Einrichtungen (Duschen, WC) in den Camps
Tagesverpflegung (Lunchpaket) während der Rallye
Notfall-Verpflegung
•
•
Gepäck- / Ersatzteiltransport in Standard-Kiste ab Genua (A)
Bereitstellung der Treibstoff-Versorgung in den Wüstencamps
•
Bereitstellung des Technischen Service:
Inanspruchnahme des technischen Service in jedem Fahrerlager der Rallye in der Reihenfolge
der Anmeldung beim Serviceteam für Hilfestellung bei Reparaturen durch die und in
Verantwortung der Teilnehmer. Ersatzteile, Betriebshilfsstoffe (Öle etc.) sind nicht enthalten und
durch die Teilnehmer beizustellen.
•
Schlussfahrzeuge zur Bergung von Personen und Fahrzeugen gem. §13
•
•
Bereitstellung der Medizinischen Betreuung während der Rallye gem. §14
Bereitstellung der physiotherapeutischen Betreuung während der Rallye
•
Vorbereitung der Zoll-Formalitäten zur Ein- und Ausreise nach Tunesien
•
•
•
Navigations-Schulung auf der Fähre
Erste-Hilfe-Kurs auf der Fähre
Individuelle Teilnehmer-Betreuung durch die Organisation
•
(A)
Jedes Wertungsteam bekommt vom Technischen Service im Vorfeld der Rallye eine TransportBox, Innenmaße 56 x 37 x 31 cm, zur Verfügung gestellt. Diese ist vom Team selbst bis Genua
zu transportieren und wird dort vom technischen Service übernommen.
Abweichender Transportbedarf (z.B. Ersatzräder) sind mit dem Veranstalter abzustimmen.
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§7
Versicherungen
(A) Reisesicherungsschein
(inkl.)
Nach deutschem Recht ist eine Veranstaltung, zu welcher der Veranstalter zwei oder mehr Reiseleistungen (z.B. Fähr-Passage, Hotelübernachtungen etc.) als Gesamtpaket verkauft, prinzipiell den
gesetzlichen Bestimmungen einer Pauschalreise unterworfen. Damit muss der Veranstalter eine
Versicherung zur Kundengeld-Absicherung, im Volksmund „Reisesicherungsschein“ genannt,
abschließen. Der Veranstalter darf von Gesetzes wegen Zahlungen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines annehmen.
Diese Versicherung ist für alle Teilnehmer im Nenngeld gem. §6 enthalten. Der Sicherungsschein wird mit der Anzahlungsrechnung zugesandt.
(B) Motorsport-Haftpflichtversicherung
(inkl.)
Nach deutschem Recht ist jede Fahrt, die der Erzielung von Bestzeiten oder Höchstgeschwindigkeiten
dient, als „Rennen“ definiert. Sämtliche Versicherungen nehmen diese Fahrten ausdrücklich aus dem
Umfang Ihrer Kfz-Haftpflicht- und sonstigen Versicherungen heraus. Per Gesetz endet der
Versicherungsschutz bei der Einfahrt in die Kontrollzone (gelbes Schild, siehe §11) am Start der
Spezialetappe und beginnt wieder bei der Ausfahrt aus der Kontrollzone (beiges Schild, siehe §11) am
Ziel der Spezialetappe. Das heißt, während der Überführungen und Verbindungsetappen sind die
Teilnehmer durch ihre eigene Haftpflichtversicherung gedeckt, während der Spezialetappen NICHT !
Im Nenngeld gem. §6 ist eine Motorsport-Haftpflicht-Versicherung für alle Wertungsfahrzeuge
enthalten, welche genau diese Versicherungslücke schließt. Diese Versicherung wird durch den
Veranstalter abgeschlossen.
(C) Auslandskrankenversicherung, Krankenrücktransport, etc.
(NICHT inkl.)
Eine Auslandskranken- und Kranken-Rücktransportversicherung ist in den vom Veranstalter
abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten.
Der Teilnehmer ist VERPFLICHTET, diese Versicherungen selbst abzuschließen und dem
Veranstalter nachzuweisen (siehe §5) !
(D) Unfallversicherung, Kfz-Schutzbrief, etc.
(NICHT inkl.)
Todesfall- und Invaliditätsleistungen sowie Bergungsmaßnahmen von Verletzten, die über den
normalen Umfang der medizinischen Absicherung gem. §14 hinausgehen (klassischer Umfang einer
Unfallversicherung) sowie Fahrzeug-Rücktransport an den Wohnort (klassischer Umfang eines
Auslandsschutzbriefes) oder andere als die in (A) bis (B) beschriebenen Versicherungsleistungen
sind in den vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten.
Der Teilnehmer ist dringend dazu angehalten, diese Versicherungen selbst abzuschließen !
ALLGEMEINER HINWEIS:
Die Versicherungsbedingungen der vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungen sind
bindender Vertragsbestandteil und sind, wie auch der Versicherungsumfang, vom Teilnehmer
selbst zu prüfen. Hierfür stehen alle Versicherungsbedingungen auf www.grand-erg.de im
Downloadbereich zur Verfügung. Eventueller, über den beschriebenen Umfang hinausgehender Versicherungsschutz ist vom Teilnehmer selbst zu organisieren.
Generell ist der Teilnehmer für Umfang und Gültigkeit der von ihm selbst abgeschlossenen
Versicherungen selbst verantwortlich.
Ausschreibung zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015
(Stand 23.05.2014)
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§31
Änderungen von Ausschreibung und Reglement
Grundlage der gesamten Veranstaltung sind die DEUTSCHEN Texte von Ausschreibung und
Reglement vom 23.05.2014 sowie AGB des Veranstalters und die Versicherungsbedingungen
einschließlich aller bis zum Ende der Veranstaltung erschienenen Bulletins.
Änderungen von Ausschreibung und Reglement bedürfen der schriftlichen Form und werden als
Bulletin oder gänzlich überarbeitete Ausschreibung bzw. Reglement mit neuer Datierung
vorgenommen.
Der geänderte Teil ist „rot“, „kursiv“ und „unterstrichen“ dargestellt.
Die Bulletins werden allen Teams, deren Nennung angenommen wurde, automatisch zugeschickt und
sind gegengezeichnet zurückzusenden oder werden gegen Unterschrift persönlich übergeben.
Winterhausen, 23.05.2014
Der Veranstalter
HINWEIS:
Die Abschnitte §8 bis §30 sind Bestandteil des Dokumentes
„Reglement zur 10. Sahara-Rallye GRAND ERG 2015“
und sind bindender Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer