- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig

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- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig
DABregional 08·16
1. August 2016, 48.Jahrgang
Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und
der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hamburg
Schleswig-Holstein
3 Die neue Website der Hamburgischen Architektenkammer
4 Literaturhinweis: Praxiskommentare HOAI 2013
5 Ausstellung: CRAB: Peter Cook and Gavin Robotham and
its Archigram antecedents
6 Vorankündigung: Internationales Architektur
Forum 2016 „Stadt in Bewegung – Architektur für die
Stadt“
7 Architektenreise nach Brasilien
8 Fortbildung August 2016
10
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Gesetzesänderungen und Novellierungen
Tag des Offenen Denkmals 2016
Architektur + X
AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS
Fachliteratur
Landesentwicklungsstrategie 2030
Nordbau 2016
Erinnerung: From Postwar to Postmodern
Aus der Rechtsprechung
Hinweise
ifo Architektenumfrage
Impressum DABregional
Herausgeber DABregional, Teil Hamburg:
Hamburgische Architektenkammer
Verantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der
Hamburgischen Architektenkammer für Öffentlichkeitsarbeit
Grindelhof 40, 20146 Hamburg
Telefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale)
Telefax (0 40) 44 18 41-44
E-Mail: [email protected]
Herausgeber DABregional, Teil Schleswig-Holstein:
Architekten- und Ingenieurkammer SchleswigHolstein
Verantwortlich für die Regionalredaktion: Simone
Schmid
Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel
Telefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale)
Telefax (04 31) 5 70 65-25
Internet aik-sh.de
Das DABregional wird allen Mitgliedern der
Hamburgischen Architektenkammer zugestellt.
Der Bezug des DAB regional ist durch den
Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Das DABregional wird allen Mitgliedern der Architektenund Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Ingenieur-Mitglieder zugestellt.
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Architekten- und Ingenieurkammer
Schleswig-Holstein
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
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Tel.: +49(0)431-57065-0 l Fax: +49(0)431-57065-25
[email protected] l www.aik-sh.de
Gesetzesänderungen und Novellierungen
Änderung des ArchIngKG sowie Novellierung des Ingenieurgesetzes
Änderung der Landesbauordnung und Änderung der PPVO
Das Gesetz zur Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes wurde im GVOBl. Nr. 9, Ausgabe 30. Juni 2016, S. 386
bekannt gemacht. Das GVOBl. finden Sie auf den Internetseiten
der AIK. Das geänderte ArchIngKG finden Sie auch in der Rubrik
„Kammermitglieder, Recht, Kammerrecht“.
Inkrafttreten: 01.07.2016
„
Das Gesetz zur Novellierung des Ingenieurgesetzes wurde im
GVOBl. Nr. 9, Ausgabe 30. Juni 2016, S. 392, bekannt gemacht.
Das GVOBl. finden Sie auf den Internetseiten der AIK. Das neue
Ingenieurgesetz finden Sie unter „Kammermitglieder, Recht,
Landesrecht“.
Inkrafttreten: 01.07.2016
„
Die Änderung der Landesbauordnung wurde am 10. Juni 2016 in
zweiter Lesung vom Landtag beschlossen. Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde im GVOBl. Nr. 9, Ausgabe 30.
Juni 2016, bekannt gemacht. Den Link zum GVOBl. finden Sie auf
den Internetseiten der AIK.
Inkrafttreten: 01.07.2016.
„
Die Änderung der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen
und Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen
(PPVO) wurde am 10. Juni in zweiter Lesung vom Landtag beschlossen. Den Link zum GVOBl. finden Sie auf den Internetseiten der AIK. Inkrafttreten: 01.07.2016
„
Tag des Offenen Denkmals 2016
Auftakt und Vorträge im ehemaligen Kieler Lessingbad – Samstag, 10. September 2016, 13:00 Uhr
Jan Henric Buettner
Schloss Weissenhaus – Erfolg durch Vernetzung
Dipl.-Ing. Bernd Rubelt, MSc
Stadtentwicklung mit Denkmalen – Residenzstadt Eutin
Christian Leonhardt, Restaurator VDR
Mit Wissenschaft und Fingerspitzengefühl: am Denkmal zusammen arbeiten
Kulturdenkmale für die Gemeinschaft zu erhalten gelingt am besten, wenn Initiative und Wissen zueinander finden. Und ein Baudenkmal ist dauerhaft nur zu erhalten und zu entwickeln, wenn
angemessene Nutzung seinen Fortbestand sichert. Wichtige
„Stakeholder“ der Denkmalpflege stellen bürgerschaftliches, institutionelles, privates und professionelles Engagement für Denkmale beim Auftakt Schleswig-Holstein vor:
Jörg Sellerbeck, MBA
Bürgerinitiative Rettet Lübeck – Initiativ in erster Stunde und
heute
Pastor Dr. Stefan Holtmann
Aus der Mitte der Gemeinde – Kirchen erhalten
Dipl.-Ing. Architektin Christine Scheer
Ein Gemeinschaftsprojekt – die historischen Rathäuser in Wilster
Grußworte sprechen die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa,
Anke Spoorendonk, Bürgermeister Peter Todeskino, Landeshauptstadt Kiel, der Präsident der AIK, Uwe Schüler und Landeskonservator Dr. Michael Paarmann.
„
MEHR INFORMATIONEN
Auftaktveranstaltung in Schleswig-Holstein
10. September 2016, 13:00 Uhr im ehemaligen Lessingbad,
Lessingplatz 1 in Kiel
www.denkmal2016.de
DABregional 08·16
Architektur + X
TOURISMUS | 07. November 2016, Ascheffel
Neue Veranstaltungsreihe der Architekten- und
Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Die Architekten- und Ingenieurkammer hat ein neues Veranstaltungsformat entwickelt: „Architektur + X“ – wobei „X“ alljährlich
durch einen Kooperationspartner und sein spezielles Themenfeld
besetzt werden soll, um den interdisziplinären Dialog zu fördern.
Wir starten im Jahr 2016 in Ascheffel in der Globetrotter Lodge
mit dem Thema „Tourismus“ und konnten den Tourismusverband
Schleswig-Holstein als Kooperationspartner gewinnen. Architektur, Ortsbilder und Design werden für den Tourismus immer wichtiger. Früher eher als Randnotiz behandelt, rückt das Thema in
den letzten Jahren auch in den deutschen Tourismusdestinationen immer weiter in den Vordergrund. Der Gast sucht heute authentische, unverwechselbare Erlebnisse in einem intakten, regionaltypischen Umfeld. Regionales Bauen schafft Identität zwischen Tradition und Innovation und geht alle an – Unternehmen,
Planer, Architekten und Designer. Aber was heißt das überhaupt?
Gibt es eine regionale Bautradition? Was ist typisch SchleswigHolstein? Wer ist dafür verantwortlich? Welche Trends und Potentiale bieten sich?
Terminvorschau 2. Jahreshälfte | Schleswig-Holstein | 11
AUS DER PRAXIS FÜR
DIE PRAXIS
Zukunft Wohnen. Nachhaltigkeit. Qualität. Flexibilität.
11. November 2016, Kiel
Bezahlbarer Wohnungsbau ist den deutschen Architekten und Ingenieuren ein großes Anliegen. Seit Jahren übersteigt besonders
in den Ballungsräumen die Nachfrage nach mietpreisgünstigem
Wohnraum das Angebot. Diese Asymmetrie wird durch die internationale Zuwanderung nach Deutschland zusätzlich verschärft.
Seit 2009 sind in Deutschland ca. 770.000 Wohnungen zu wenig
gebaut worden. Eine Studie des Pestel-Instituts ergibt, dass bis
2021 mindestens 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden müssten. Vor allem bezahlbare Wohnungen fehlen! Bei aller
Dringlichkeit: Vorhandene Ressourcen dürfen auf keinen Fall in
kurzsichtige Projekte investiert werden! Im Gegenteil: Es muss
klug und vorausschauend geplant werden, um die Weichen für
die Zukunft gut und tragfähig zu stellen.
Ziel der Veranstaltung „Architektur + X | Tourismus“ ist es, Menschen aus unterschiedlichen Branchen und Orten zusammenzubringen, die etwas bewegen wollen, die Fragen und Meinungen
haben und sich engagiert einbringen. Den Einladungsflyer mit
dem genauen Programmablauf finden Sie in Kürze auf den Internetseiten der Kammer.
„
Mittlerweile eine kleine Erfolgsgeschichte: „AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS“
der AIK S-H | Bild: kin kohana, Photocase
Nach verschiedenen Fachvorträgen besteht die Möglichkeit zu Austausch und
Diskussion am Kamin | Bild: Globetrotter Lodge Ascheffel
Am Freitag, 11. November 2016, 15:00–19:00 Uhr bietet die Architekten- und Ingenieurkammer in Kooperation mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein daher eine Folgeveranstaltung aus der Reihe „Aus
der Praxis für die Praxis“ mit dem Titel „Zukunft Wohnen. Nachhaltigkeit – Qualität – Flexibilität.“ an. Den Einladungsflyer mit
dem genauen Programmablauf finden Sie auf den Internetseiten
der Kammer in der Rubrik „Baukultur / Aus der Praxis für die Praxis“.
„
12 | Schleswig-Holstein | Fachliteratur
DABregional 08·16
Baulexikon
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Das Baulexikon enthält über 6.000 Stichworte, die von zahlreichen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis
kurz und prägnant erläutert werden. Es enthält damit alle wesentlichen Begriffe die zusätzlich durch zahlreiche Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Tabellen und Diagramme illustriert und anschaulich dargestellt werden.
Das Buch bietet sowohl die den Fachleuten wichtige Genauigkeit als auch die erforderliche Anschaulichkeit und
Verständlichkeit der Begriffe für den Laien. Die Kompetenz eines großen Autorenteams, das aus Hochschullehrern und Praktikern der jeweiligen Fachgebiete besteht, begründet die fachliche Qualität des Buches. Bereits in
der 3. Auflage erschienen ist dieses Baulexikon ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die mit dem Bauen im weitesten Sinne zu tun haben.
„
AUF EINEN BLICK
Herausgeber: Prof. Dipl.-Ing. Klaus-Jürgen Schneider und Prof. Dipl.-Ing. Rüdiger Wormuth
3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2016, 424 Seiten. A5. Gebunden.
42,00 EUR | ISBN 978-3-410-24655-8 | www.beuth.de
Schäden an Sichtflächen
Bauschäden sind vermeidbar
Schadensprävention und Schadensbeseitigung sind wesentliche Bestandteile der Baupraxis. Das Buch unterstützt den Baupraktiker beim Erkennen von Schäden, hilft bei der Analyse und Diagnose sowie bei der Auswahl
geeigneter Maßnahmen zu ihrer Beseitigung. Neuerungen in Recht, Normung und Technik wurden dabei berücksichtigt. Die vielen praxisorientierten Fachinformationen machen das Buch zu einem hilfreichen Nachschlagewerk. Der Wert des Buches für die Praxis besteht vor allem in der Vielzahl der exakt beschriebenen Bauschäden und Baumängel. Zahlreiche Abbildungen und Illustrationen veranschaulichen die dargestellten Fakten. „
AUF EINEN BLICK
von Kurt Schönburg
4., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. 376 Seiten. 24 × 17 cm. Gebunden.
68,00 EUR | ISBN 978-3-410-25974-9 | www.beuth.de
Praxiskommentar HOAI 2013
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue
Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient Anwendern der HOAI als verlässliches
Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen.
„
AUF EINEN BLICK
Herausgeber: Frank Steeger, Rainer Fahrenbruch
2., überarbeitete Auflage. 2016. ca. 636 Seiten Kart.
79,00 EUR | ISBN 978-3-17-023686-8 | www.kohlhammer.de
Hinweise und Tipps | Schleswig-Holstein | 13
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Landesentwicklungs- Nordbau 2016
07.–11. September 2016 – Holstenhallen Neumünster
strategie 2030
Mitstreiter und Standbetreuer gesucht
Landesplanung ist die oberste Ebene aller räumlich relevanten
Planungen. Das im Mai vorgelegte Grünbuch stellt die Strategie
zur Diskussion, nach der das Land in den Bereichen Digitalisierung, Lebensqualität bis hin zur Zuwanderung die Aufgaben im Zeitraum bis
zum Jahr 2030 unter dem Motto „ Zukunft beginnt in Schleswig-Holstein“
meistern will und kann. Das 151 Seiten
starke Heft kann im Internet (Portal der
Landesregierung) herunter geladen
oder als Print-Version bei der Staatskanzlei angefordert werden.
„
Auch in diesem Jahr sind die Fachhochschule Lübeck, Fachbereich
Bauwesen, und die Architekten- und
Ingenieurkammer auf einem gemeinsamen Stand auf der NordBau
vertreten. Alle Kammermitglieder
sind herzlich eingeladen, vor Ort zu
sein, sich für den LoungeAbend der Architekten und Ingenieure
anzumelden, sich an der Standbetreuung zu beteiligen und bspw.
ein Zeitfenster für das „speed planning“, eine erste und kurze Bauherrenberatung für potentiell Bauwillige zu übernehmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Kammergeschäftsstelle unter
0431 570 650, damit wir die Standbetreuung koordinieren können.
„
MEHR INFORMATIONEN
MEHR INFORMATIONEN
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Landesentwicklungsstrategie/landesentwicklungsstrategie
www.nordbau.de
Das Jahresthema 2016: Klinker – Verblender – Backstein
Erinnerung: From Postwar to Postmodern
20th Century Built Cultural Heritage / Kiel, 28.–30. September 2016
MEHR INFORMATIONEN
Das detaillierte Vortrags- und Exkursionsprogramm und alle
weiteren Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie
auf www.kiel-heritage-forum-2016.eu
14 | Schleswig-Holstein | Rechtsprechung
DABregional 08·16
Aus der Rechtsprechung
Prüfstatik schützt auch den Bauherrn!
1. Der vom Bauherrn mit der Prüfung der Standsicherheit nach
§ 59 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 HBO 2002 und der Bauüberwachung gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 HBO 2002 beauftragte Sachverständige nimmt kein öffentliches Amt i. S. v. § 839 Abs. 1 Satz 1
BGB i. V. m. Art. 34 Satz 1 GG wahr. Zwischen beiden Personen
wird ein privatrechtlicher Werkvertrag geschlossen.
2. Dieser Werkvertrag bezweckt auch den Schutz des Bauherrn
(Auftraggebers) vor Schäden aufgrund einer mangelhaften
Baustatik. Er dient nicht allein dem Interesse der Allgemeinheit
an der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts und ist nicht lediglich darauf gerichtet, eine Prüfbescheinigung zu erstellen, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.
BGH, Urteil vom 31.03.2016 – III ZR 70/15
BGB §§ 631, 839 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 34 Satz 1; HBO 2002 § 59
Abs. 1, 3, § 73 Abs. 2
Problem/Sachverhalt:
Den Bauherren wird eine Genehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses auf einem Hanggrundstück erteilt mit der Auflage,
vor Baubeginn die bautechnischen Nachweise bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Bauherren beauftragen den beklagten Prüfingenieur mit der Prüfung der bautechnischen Nachweise und der Bauüberwachung in statisch-konstruktiver Hinsicht.
Der Ingenieur erstellt einen Prüf- und einen Überwachungsbericht. Später kommt es infolge des vom Hang ausgehenden Erdmassendrucks zu Schäden am Gebäude. Die Bauherren verlangen
vom Ingenieur Schadensersatz in Höhe von ca. 135.000 Euro. Der
Ingenieur wendet ein, er habe als Prüfingenieur in Ausübung eines öffentlichen Amts gehandelt und sei allein zum Schutz der
Allgemeinheit, nicht aber der Belange der Bauherren tätig geworden. Dem folgt das OLG.
Entscheidung:
Der BGH hebt das Urteil des OLG auf und verweist zurück! Der
Ingenieur ist bei der Erfüllung des Auftrags, die Standsicherheit
zu prüfen, nicht in Ausübung eines öffentlichen Amts, sondern
privatrechtlich tätig geworden. Er ist deshalb passivlegitimiert.
Prüfer und andere Sachverständige werden nur dann in Ausübung
eines öffentlichen Amts tätig, wenn ihre Arbeit mit der Verwaltungstätigkeit einer Behörde auf das Engste zusammenhängt und
ihre Prüfung geradezu einen Bestandteil der von der Behörde ausgeübten hoheitlichen Tätigkeit bildet. Daran fehlt es vorliegend.
Die HBO 2002 hat bewusst die baurechtliche und die bautechnische Prüfung entkoppelt und die entsprechenden staatlichen Prüfungs- und Überwachungsaufgaben auf den Bauherrn bzw. die
von ihm einzuschaltenden privaten Prüfingenieure übertragen.
Der privatrechtliche Prüfauftrag verpflichtet den Prüfstatiker gegenüber dem Bauherrn, etwaige statische Mängel zu erkennen,
eine statisch fehlerhafte Bauausführung zu verhindern und den
Eintritt von Schäden aufgrund einer mangelhaften Statik abzuwenden.
Praxishinweis:
Wer den Prüfstatiker mit der Überprüfung des Standsicherheitsnachweises zu beauftragen hat, ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. In Bayern erfolgt
die Beauftragung des Prüfingenieurs von Amts wegen bei „Sonderbauten“ nach Art. 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO. In BadenWürttemberg „kann“ die Baurechtsbehörde die bautechnische
Prüfung nach § 17 Abs. 3 LBO VVO ganz oder teilweise einem Prüfingenieur übertragen. Erteilt das Baurechtsamt den Prüfauftrag,
wird der Prüfstatiker hoheitlich tätig. Auf diese Fälle passt die Entscheidung des BGH also nicht (OLG Stuttgart, IBR 2014, 290). „
QUELLE
www.ibr-online.de – IBR 2016, 350
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
Bauunternehmer überzahlt: Architekt haftet!!
Zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung im Rahmen der Leistungsphase 8 gehört es, dass der Architekt dem Bauherrn Zahlungsempfehlungen gibt. Hierbei hat der Architekt die ihm bekannten Abschlags- und Vorauszahlungen bei der Ermittlung des
Zahlungsstands und bei seinen Zahlungsempfehlungen zu berücksichtigen, um eine Überzahlung des Bauunternehmers zu vermeiden.
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2016 – 6 U 36/15 (nicht rechtskräftig)
BGB §§ 633, 634; HOAI 2002 § 34
Problem/Sachverhalt:
Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) beauftragt einen Architekten
u. a. mit der Leistungsphase 8 (HOAI), insbesondere mit der Rechnungsprüfung. Der Architekt prüft die Abschlagsrechnungen des
Bauunternehmers, gibt dabei den Zahlungs- und den geprüften
Leistungsstand an und spricht in den Begleitschreiben zu den
Rechnungsprüfungen jeweils eine bezifferte Auszahlungsempfehlung aus. Dabei berücksichtigt er eine vom AG geleistete und ihm
bekannte Vorauszahlung nicht. Nachdem der Bauunternehmer
seine Leistungen schlussgerechnet hat, stellt der AG eine Über-
Rechtsprechung | Hinweise | Schleswig-Holstein | 15
DABregional 08·16
zahlung fest. Der AG trifft mit dem Bauunternehmer eine Vereinbarung, welche die Rückzahlung der Überzahlung regelt. Die
Rückzahlung durch den Bauunternehmer erfolgt gestaffelt. Hinsichtlich einer verbleibenden Differenz nimmt der AG den Architekten wegen fehlerhafter Rechnungsprüfung auf Schadensersatz
in Anspruch. Das Landgericht bejaht die Haftung der Architekten.
Hiergegen wendet sich die Berufung des Architekten.
Entscheidung:
Ohne Erfolg! Das OLG bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung.
Es bejaht eine Pflichtverletzung des Architekten im Rahmen der
Rechnungsprüfung. Es gehört zu einer ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung, dass der Architekt im Rahmen der Leistungsphase
8 Zahlungsempfehlungen an den Bauherrn abgibt. Auf diese Zahlungsempfehlungen darf sich der AG grundsätzlich verlassen. Etwas anderes gilt nur, wenn der AG den Fehler ohne Weiteres hätte erkennen können. Eine Pflicht des AG dahingehend, dass er seine geleisteten Zahlungen selbst überprüfen muss, besteht nicht.
Dies gilt vor allem dann, wenn der Architekt seine Zahlungsempfehlung ohne die Einschränkung eines Vorbehalts eigener Prüfung
des AG abgibt. Ein Mitverschulden des AG scheidet aus. Für fehlerhafte Zahlungsempfehlungen, die eine Überzahlung des Bauunternehmers zur Folge haben, haftet daher der rechnungsprüfende Architekt gegenüber dem Bauherrn.
Praxishinweis:
Soweit Architekten vorbehaltlose Zahlungsfreigaben erteilen, darf
sich der Auftraggeber auf deren Richtigkeit verlassen, ohne diese
selbst noch einmal überprüfen zu müssen. Dies gilt zumindest so
lange, wie sich der Auftraggeber an die Zahlungsfreigaben des Architekten hält und keine weitergehenden Zahlungen veranlasst
hat, ohne den Architekten darüber zu informieren.
„
QUELLE
www.ibr-online.de – IBR 2016, 351
RAin Andrea Kubal, Frankfurt a.M.
Anmerkung der Redaktion: Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt (Az.: VII ZR 101/16)
BKI Neuerscheinung
Wichtiger Hinweis
Baukosten Gebäude – Bauelemente – Positionen 2016
E-CAD 2
DIN-Norm für Sachverständigentätigkeiten –
Was bringt sie (nicht)?
Die Norm DIN EN 16775 (Sachverständigentätigkeiten – Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen) ist im Februar 2016 veröffentlicht worden. Die Norm findet keine Anwendung, wenn für Sachverständigenleistungen obligatorische vertragliche und/oder gesetzliche Rahmenbedingungen und
Regelungen gelten. Inhaltlich enthält sie generelle Anforderungen
an Sachverständigenleistungen, definiert Begriffe, beschreibt einen Verhaltenskodex, fordert entsprechende Qualifikationen und
schildert den Verfahrensablauf der Sachverständigenleistung.
Das Baukosteninformationszentrum stellt zwei Neuerscheinungen vor: Die statistischen Kostenkennwerte zu Gebäuden, Bauelementen und Positionen und die Software E-CAD 2. Nähere Informationen zu Inhalten bzw. den Funktionalitäten finden Sie auf
den Internetseiten des BKI.
„
MEHR INFORMATIONEN
www.bki.de/pressemitteilungen.html
Tel.: 0711 954 854-0
Email: [email protected]
Die Norm kann beim Beuth Verlag unter www.beuth.de für
53,70 EUR als Download bzw. 58,40 EUR als Druckversion bezogen werden
„
QUELLE
Institut für Sachverständigenwesen
Monatsspiegel 31. Mai 2016
www.ifsforum.de
16 | Schleswig-Holstein |
ifo Architektenumfrage
ifo
Architektenumfrage
2. Quartal 2016
DABregional 08·16
Geschäftsklima der freischaffenden Architekten
in Schleswig-Holstein und Deutschland
Mittelwert aus den Urteilen zur derzeitigen und voraussichtlichen Auftragssituation
55
50
Schleswig-Holstein
45
Deutschland
40
35
30
25
Nach den Ergebnissen der ifo Architektenumfrage hat sich das Geschäftsklima bei den freischaffenden Architekten in Schleswig-Holstein
im 2. Quartal 2016 merklich verbessert.
Deutschlandweit war die Stimmung bedeutend weniger günstig. Im Vergleich zum Vorquartal zeigten sich die befragten Architekten
mit ihrer derzeitigen Auftragssituation deutlich zufriedener als zuletzt. Mittlerweile bewerteten sie 71 % der Umfrageteilnehmer als
„gut“ (Vorquartal: 57 %); gleichzeitig verharrte der Anteil der negativen Stimmen unverändert bei 0 %. Im Durchschnitt aller Bundesländer wurde die derzeitige Auftragslage beträchtlich weniger günstiger beurteilt. Die
Geschäftsperspektiven wurden deutlich zuversichtlicher eingeschätzt. Ein Drittel der Befragten – nach 13 % im vorangegangenen Quartal – rechnete mit einer „eher günstigeren“
Entwicklung in den nächsten sechs Monaten;
der Anteil der pessimistischen Einschätzungen stieg dagegen um lediglich 1 Prozentpunkt
auf 5 %. Im 1. Quartal 2016 konnte etwas mehr
als die Hälfte der befragten Architekturbüros
in Schleswig-Holstein neue Verträge abschließen (Vorquartal: 74 %).
Bundesweit ist die Abschlussquote um 3 Prozentpunkte auf 57 % gesunken. Bis zum Beginn des 2. Quartals 2016 erhöhten sich die
Auftragsbestände klar um 1,4 auf 8,8 Monate. Der Durchschnittswert für alle befragten
Architekturbüros in Deutschland stieg zugleich
deutlich von 6,3 auf 6,9 Monate. In SchleswigHolstein verfügten die Architekten damit weiterhin über deutlich überdurchschnittlich gro„
ße Auftragspolster.
20
15
10
5
0
-5
2010
2011
2012
2013
ifo Institut München
www.ifo.de
2015
2016
Anmerkung: Bis 4. Quartal 2015 geglättete Werte; ab 2014 zusätzlich Ursprungswerte.
Beurteilung der
voraussichtlichen Auftragssituation
Beurteilung der
aktuellen Auftragssituation
Saldo aus den "eher günstiger"bzw. "eher ungünstiger"-Nennungen
Saldo aus den "gut"- bzw. "schlecht"-Urteilen
75
70
65
60
55
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-5
-10
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-20
Schleswig-Holstein
Deutschland
2010
2011
2012
2013
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2015
Schleswig-Holstein
Deutschland
0
-5
-10
-15
-20
2010
2016
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Anmerkung: Bis 4. Quartal 2015 geglättete Werte; ab 2014 zusätzlich Ursprungswerte.
Vertragsabschlüsse der Architekten
Auftragsbestände der Architekten
von je 100 befragten Architekten
haben .... neue Verträge abgeschlossen
Mittelwert in Monaten; jeweils zum Quartalsbeginn
76
9,0
8,8
8,6
8,4
8,2
8,0
7,8
7,6
7,4
7,2
7,0
6,8
6,6
6,4
6,2
6,0
5,8
5,6
5,4
5,2
5,0
74
72
70
68
66
64
62
60
58
56
54
52
50
Schleswig-Holstein
48
Deutschland
46
QUELLE
2014
44
42
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Anmerkung: Bis 3. Quartal 2015 geglättete Werte;
ab 2014 zusätzlich Ursprungswerte.
Schleswig-Holstein
Deutschland
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Anmerkung: Bis 4. Quartal 2015 geglättete Werte;
ab 2014 zusätzlich Ursprungswerte.