Der Weg des Landes Sachsen- Anhalt in die
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Der Weg des Landes Sachsen- Anhalt in die
Der Weg des Landes Sachsen- Anhalt in die kommunale Doppik Dr. Stefan Krüger, (Fachhochschullehrer, vertritt das öffentliche Rechnungswesen an der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH), Fachbereich Verwaltungswissenschaften, Halberstadt; Projektleiter „Doppik“ des aF&E- Themas der BMBF und Verantwortlicher des Hochschul- Vertrages mit den Pilotkommunen LSA, Bitterfeld und Landkreis Mansfelder Land; e-mail: [email protected]) Das wissenschaftliche Umfeld der kommunalen Doppik in Sachsen- Anhalt Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften, Halberstadt, der Hochschule Harz, (www.hsharz.de) profiliert sich in der Forschung als Kompetenzzentrum innovativer verwaltungswissenschaftlicher Dienstleistungen. In der Verbindung von Forschung und Lehre beschäftigt sich der Fachbereich im Rahmen des Public Management und des öffentlichen Rechnungswesens mit der Strategischen Linie „Neues doppisches Haushalts- und Rechnungssystem für kleine und mittlere Kommunen“ . Zu dieser Thematik hat der Autor bereits im Zusammenhang mit den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren, Unterausschuss „Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ des Ak III „Kommunale Angelegenheiten“ , Beschluss vom 9./10.10.2000 über „Eckpunkte für ein kommunales Haushaltsrecht zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem“ ein aF&E- Thema beim Bundesministerium für Bildung und Forschung akquiriert. Von den Bundesmitteln wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und eine studentische Forschungsgruppe finanziert, die sich mit der kommunalen Doppik und ihrem wissenschaftlichen und praktischen Umfeld befassen.(Siehe: www.doppik-hsharz.de) Die Pilotkommunen Das Innenministerium des Landes Sachsen- Anhalt hat zwei Kommunen, zuerst im Jahre 2000 der Stadt Bitterfeld auf Beschluss des Stadtrates zur Doppik- Einführung von 1999, dann im Jahre 2003 dem Landkreis Mansfelder Land einen Pilotcharakter zuerkannt. Weitere Kommunen können sich bis zu einer allgemeinen gesetzlichen Regelung für die sukzessive Einführung der Doppik neben der Kameralistik beim IM LSA bewerben und erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen im Prinzip eine über mehrere Jahre laufende Ausnahmegenehmigung zur Einführung der Doppik aber ohne Entlassung aus den statistischen Anforderungen. Die Besonderheit des Weges von Sachen Anhalt besteht darin, die Kommunen als Auftraggeber für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungssystem und den darauf aufbauenden neuen Steuerungsmodellen, dem Finanzmanagement und Controlling zu gewinnen, vorzubereiten und zu unterstützen, ihnen aber ihr Konzept, die Beauftragung der wissenschaftlichen Begleitung, der Auswahl des Software- Hauses, die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit in eigener Regie gestalten zu lassen. Das Land agiert nicht als Vertragspartner einer Beratungs- oder Software- Gesellschaft und steht verschiedenen Lösungen und Partnern der Kommunen neutral und offen gegenüber. Das Land Sachsen- Anhalt nimmt in den neuen Ländern bei der Einführung der kommunalen Doppik einen Spitzenplatz ein, auch gegenüber einigen alten Bundesländern, die zukünftig noch zügiger an die Einführung der Doppik gehen werden. Das ist insofern wichtig, da die neuen Länder einige Besonderheiten aufweisen z.B. ein in den alten Ländern unbekanntes Amt zur Regelung offener Vermögensfragen oder die Bewertungsprobleme im Zusammenhang mit der System-Wende. Damit kann das Land Sachsen- Anhalt aus praktischen Erfahrungen und der guten wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz und den Pilotkommunen die Interessen und Besonderheiten des Landes und teilweise der neuen Länder insgesamt kompetent vertreten. Die beiden Pilotkommunen und auch bereits andere Modellkommunen haben sich für eine Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz , Fachbereich Verwaltungswissenschaften entschieden. Das kommunale Rechnungslegungskonzept Das Studium und der Vergleich der bestehenden nationalen, europäischen und internationalen öffentlichen Rechnungslegungskonzepte des full accrual accounting system, besonders von Prof. Dr. Lüder, als Nestor der neuen deutschen öffentlichen Rechnungslegung, haben in Sachsen- Anhalt zu der Überzeugung geführt, die Einheit privater und öffentlicher Rechnungslegung anzustreben und zu erreichen, soweit das durch die Besonderheiten der kommunalen Zielsetzungen, Anforderungen, Adressaten und der Historie des kommunalen Haushalts- und Rechnungssystem an die Rechnungslegung möglich und sinnvoll sein kann. Obwohl man mit der Änderung des Handelsrechts auch von steuerrechtlichen Regelungen schon ab 2005 zugunsten europäischer und internationaler Rechnungslegungsstandards rechnen muss, stehen den Pilotkommunen des Landes Sachsen- Anhalt die Rechnungslegungskonzepte wie in Nordrhein-Westfahlen und Hessen zum Teil auch in Städten Bayerns erarbeitet und durchgesetzt werden näher als andere Konzepte. Im Zielsystem der kommunalen Rechnungslegung stehen im Vordergrund: - die Generationengerechtigkeit die Darstellung definierter Ressourcen und ihrer Änderungen die strategische Ausrichtung der Kommunen die moderne Verwaltungssteuerung und Transparenz die Output (Produkt)- Input- Orientierung in Verbindung mit outcome- und income- Betrachtung die Vergleichbarkeit von Kommunen die Konsolidierung zum Konzern Kommune Die Widerspiegelung des Ressourcenbestandes und seiner Änderungen, RessourcenVerbrauch- und -Aufkommen erfolgen mittels der Doppik als Rechnungsstil. Es bedarf eines neuartigen Haushaltsplanes der den zeitgemäßen Anforderungen seiner Adressaten genügt. Sachsen- Anhalt geht von der verbindlichen Einführung eines Haushalts- und Rechungssystems von vier Komponenten aus, das in den Modellkommunen konzipiert, angewendet und erprobt wird. Die vier Komponenten bilden: 1. 2. 3. 4. die Vermögensrechnung die Ergebnisrechnung die Finanzrechnung die Kosten- Leistungs- Rechnung Die Positionen 1., 2. und 3. werden („externe“ Rechnungslegungsfunktion) vorrangig für die unterschiedlichen Adressaten der kommunalen Rechnungslegung entwickelt und die Position 4. (im Sinne „interner“ Rechnungslegung) vorrangig auf eine moderne Verwaltungssteuerung nach Effizienz und Effektivität ausgerichtet, die Budgetierung und die inneren Verrechnungen u.a. Management- und Controlling- Instrumente nutzt. Diese integrierte vierte Komponente der Kosten- Leistungs- Rechnung ergibt sich zwingend aus der differenzierteren Darstellung des Mengengerüstes der Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte, die durch Leistungen weiter untergliedert werden können. Weiterhin benötigt man einen einheitlichen Rechnungsstoff der Kostenarten und der inneren Verrechnungen in der Kostenrechnung, Kostenverrechnung und - Zuordnung, des Ausweises der Kosten (Preise) der internen und externen Produkte (auch Produktgruppen und Produktbereiche) und der differenzierteren Leistungen (Kostenträger). Die Kostenstellen und die Kostenrechnung sind gerade bei kleinen und mittleren Kommunen, die eine organisatorischen Gliederung für das Haushalts- und Rechungssystems anstreben, die Grundlage des Aufbaus des gesamten (nicht nur des doppischen- auch des erweitert kameralistischen) Rechnungssystems. Das trifft auch systembegründend zu für die neue doppische DV- Software, deren führendes System die Kameralistik darstellt. Die konzeptionell zu gestaltende Angleichung der „internen“ Kosten- Leistungs- Rechnung mit der „externen“ Rechnungslegung, ermöglicht die interne Verwaltungsteuerung auf das Zielsystem der neuen kommunalen Rechnungslegung hochwirksam auszurichten. Die Kommunen als öffentlicher Bereich verfügen für diese Übereinstimmung von „externer“ und „interner“ Rechnungslegung über interessante Bedingungen und Besonderheiten. Für die Kostenartenrechnung kann das Kostenrechnungssystem der LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten aus der Verordnung PR 30/53 des BMW) eine Richtschnur sein, das die öffentliche Hand bei öffentlichen Aufträgen anwendet und das über qualifizierte Prüfungs- Überwachungs- und Transparenz- Eigenschaften verfügt. Diese allgemeinen konzeptionellen Erkenntnisse werden im ständigen gegenseitigen Austausch- und in Lernprozessen - Praxis- Hochschule - in konkreter Spezifizierung durch die jeweilige Verwaltungsführung in den Pilotkommunen umgesetzt und über ein Projektmanagement organisiert, das die Hochschule für die Einführung eines doppischen Haushals- und Rechungssystem mit weiteren Modernisierungsbausteinen entwickelt hat. Die DV – Umsetzung Auftragnehmer und Partner der Pilotkommunen Bitterfeld und Landkreis Mansfelder Land wurde das Systemhaus AB-DATA, Velbert, andere Modellkommunen haben andere Auftragnehmer. Die Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz ergibt sich mit dem Systemhaus AB-DATA daraus notwendigerweise. Zum ersten muss das konkrete Konzept der jeweiligen Auftragskommune realisiert werden, das mit wissenschaftlicher Begleitung der Hochschule Harz erstellt wurde und in Bitterfeld erfolgreich durchgesetzt und bis 2004 schrittweise installiert sein wird. Zum zweiten liegt es im Interesse des Systemhauses AB-DATA und der Hochschule Harz Lösungen für andere Herangehensweisen und Konzepte zu ermöglichen und systemimmanent vorzusehen. In der Pilotkommune Bitterfeld wird das konkrete DV- Konzept auf eine organische Gliederung der Verwaltung mit den vier Rechnungssystem- Komponenten ausgerichtet, mit der Kameralistik als führendem System. Das hat mit Prämissen der Auftragskommunen z.B. als kleine und mittlere Kommune zu tun. Ausgangspunkt der Aggregationen in Produkte , Produktgruppen, Produktbereiche sowohl im Rechnungsstoff der Kosten und Leistungen als auch von Ertrag und Aufwand, einschließlich von Teil- Rechnungen und innerer Verrechnungen verschiedener Methoden, wird die Kostenrechnung. Die organisatorisch angelegte Kostenstelle wird Ausgangspunkt der Zuordnungsmatrix von Haushaltsstellen und Produkten als auch Leistungen und Konten und der Realisierung gegenwärtiger gebührenrechtlicher Anforderungen. Produktgliederungskonzepte, andere innere Verrechnungskonzepte, direkte doppische Buchungen, unterschiedliche Budgetierungsvorstellungen von Kommunen, verschiedene Konsolidierungsmöglichkeiten u.a. sind Bestandteile des allgemeinen angelegten Konzeptes des Systemhauses AB-DATA, Velbert, das aufgrund der Oracle- Technik nicht nur für kleine und mittlere Kommunen anwendungsfähig wird. Probleme aus der Sicht der Wissenschaft Eine der wichtigen eigenständigen Aufgaben der Wissenschaft in dem kommunalen Haushalts- und Rechnungssystem besteht in der Sicherung der Zielstellungen des Rechnungslegungskonzeptes in den rechtlichen Regelungen zum doppischen Haushalts- und Rechnungssystem und seinem Vollzug. Die konsequente Durchsetzung der neuen Zielstellungen im neuen doppischen Haushalts- und Rechnungssystem hat zur Zeit noch einige Schwachpunkte, die dadurch entstehen, dass die Zielstellungen noch nicht abschließend festgelegt sind, der Paradigmenwechsel im ökonomischen Inhalt der neuen Rechnungslegung noch nicht überall gesehen wird und vielfach pragmatische Tagesfragen und verschiedene Meinungen ohne den Zusammenhang zum Gesamtsanliegen der neuen Rechnungslegung diskutiert werden. Gerade schmerzhafte Konsequenzen aus Interessenlagen der Kommunen z.B. dem Interesse an der bisher in einigen Ländern möglichen Abschreibung nach Wiederbeschaffungswerten bei gebührenrechnenden Einrichtungen, unbequeme diskrete vorgegebene Nutzungsdauern, innere Verrechnungen auf Basis von Kosten, Verrechnungspreisen oder Zeitabrechnungen, harte Ergebnisausgleichsforderungen u.a. versucht man zu zum Teil mit breit konsensfähigen, aber nicht zielsichernden Argumenten zu entschärfen. Eine Einführung der flächendeckenden Kosten- Leistungsrechnung führt bei Überbetonung der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung nach der wohlvertauten organisatorischen Gliederung nicht zwingend zu einer outputorientierten Verwaltungssteuerung, da (Primär-) Kosten, wenn auch inhaltsreicher als Ausgaben eben auch nur den Input darstellen. Die Reihe ließe sich fortsetzten. In der Erkenntnis, dass „die reine Lehre“ sich wohl nie ganz durchsetzt, ist die Forschungsgruppe „Doppik“ der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften optimistisch in der Zusammenarbeit mit den Pilotkommunen, dem Innenministerium SachsenAnhalt und den Software- Häusern ihren Anteil an einem neuen wirkungsvollen Haushaltsund Rechnungssystem, des den neuen Zielstellungen verpflichtet ist und seiner rechtlichen Umsetzung in Sachsen- Anhalt zu leisten.