Informationen zum Kurs - Bezirkszahnärztekammer Pfalz

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Informationen zum Kurs - Bezirkszahnärztekammer Pfalz
Informationen zum Kurs
Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte
gemäß § 18a Abs. 3 RöV
Der Kurs besteht aus insgesamt vier Teilen und wird gemäß den Richtlinien
„Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Betrieb von
Röntgenreinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (Anlage 9) durchgeführt.
1. Selbststudium
Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie das Skript „Zahnärztliches
Röntgen/Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte“ zum Selbststudium. Das Selbststudium dient zur Vorbereitung und ist Bestandteil des
Kursinhaltes und wird mit vier Stunden auf die gesamte Kursdauer angerechnet.
Bitte bringe Sie das Skript zum Theorie-Unterricht mit.
2. Theoretischer Teil inkl. Abschlussprüfung
Der theoretische Teil wird Ihnen an zwei Tagen vermittelt und schließt mit einer
schriftlichen Abschlussprüfung.
Die Kurstage sind:
Freitag, 28. Oktober 2016, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 29. Oktober 2016, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wo:
Zahnärztehaus Ludwigshafen,
Brunhildenstraße 1, 67059 Ludwigshafen
Inhalte:
 Grundlagen
 Zahnmedizinische Gerätekunde und Röntgenaufnahmetechnik
 Strahlenschutz des Patienten und des Personals
 Organisation des Strahlenschutzes
 Praxis der Qualitätssicherung
 Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
3. Praktischer Teil in einer Zahnarztpraxis
Für diesen praktischen Teil werden Sie in kleinere Gruppen (je ca. 5 Personen)
eingeteilt. In einer von uns angefragten Zahnarztpraxis führen Sie in ca. zwei
Stunden an einem Freitagmittag oder Samstagvormittag praktische Übungen zu
Einstelltechniken, zur Qualitätssicherung der Filmverarbeitung mit Fehleranalyse
durch. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die BZK Pfalz in den nächsten
Wochen. Selbstverständlich werden wir die Nähe zu Ihrem Wohnort bei der
Einteilung berücksichtigen. Sind die Planungen abgeschlossen, erhalten Sie die
entsprechende Adresse, den Termin sowie das Testatheft zum Nachweis des
praktischen Unterrichtes.
4. Praktischer Teil durch den Arbeitgeber
Ein weiterer Bestandteil des Kurses ist die praktische Einführung durch den
eigenen Arbeitgeber. Sechs Stunden werden Ihnen durch diese Maßnahme für
den Kurs angerechnet. Während dieser Zeit sind 20 intraoralen/extraoralen
Aufnahmen unter Aufsicht zu tätigen. Des Weiteren sind Konstanzaufnahmen
unter Aufsicht zu fertigen und eine Qualitätsprüfung durchzuführen (analog oder
digital). Beides dokumentieren Sie entsprechend in Ihrem beiliegenden Testatheft,
welches als Nachweis zum Erhalt diese praktischen Arbeiten liefert.
Sind Sie derzeit nicht in einer Zahnarztpraxis angestellt, dürfen Sie diesen Teil
auch in Form einer Hospitation in einer von Ihnen gewählten Fremdpraxis, mit
Einverständnis des dortigen Praxisinhabers, durchführen. Gerne sind wir Ihnen bei
der Suche nach einer Praxis behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.
Bitte beachten Sie:
Beide Testathefte müssen der Bezirkszahnärztekammer Pfalz ausgefüllt und
unterschrieben vorliegen. Erst bei Vorlage der kompletten Unterlagen erhalten Sie
Ihre Urkunde. Dabei gehen wir von Ihrer Teilnahme am theoretischen Unterricht
und vom Bestehen der Abschlussprüfung aus.
Nach Vorlage der beiden Testathefte sowie der Anwesenheit an beiden
Unterrichtstagen und Bestehen der Abschlussprüfung, erhalten Sie die
Urkunde über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz
bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde für
Zahnmedizinische Fachangestellte.