Ausgabe Nr.46 / 2009

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Ausgabe Nr.46 / 2009
ISSN 0724-7885
D 6432 A
STAATSANZEIGER
FÜR DAS LAND HESSEN
2009
Nr. 46
MONTAG, 9. NOVEMBER 2009
www.staatsanzeiger-hessen.de
Seite
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Seite
Hessische Staatskanzlei
Verleihung des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . 2546
Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr
Alfredo Luis Arecco Sablich, Generalkonsul der Republik Peru in Frankfurt am Main (mit Sitz in Offenbach) . 2546
Veröffentlichungen des Hessischen
Statistischen Landesamtes im Oktober
2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2546
Die Regierungspräsidien
DARMSTADT
Siebzehnte Verordnung zur Änderung
der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“
vom 15. 10. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2615
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II „Bremthal“ der Stadt Eppstein, Gemarkung
Bremthal, Main-Taunus-Kreis, vom
24. 6. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2616
Genehmigung der Auflösung des Versicherungsvereins für Schlachtschweine
VVaG Ronneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 2622
Vorhaben der Firma Evonik Degussa
GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 2622
Vorhaben der Firma GHC Gerling, Holz
& Co. Handels GmbH in 63450 Hanau,
Kinzigheimer Weg 109 zur Kapazitätserhöhung einer bestehenden Anlage für
die Lagerung von gefährlichen Fluiden
in ortsbeweglichen Transportbehältern;
hier: Wegfall des Erörterungstermins im
Genehmigungsverfahren für das o. g.
Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2622
Vorhaben der GHC, Gerling Holz & Co.
Handelsgesellschaft mbH, Standort Biebesheim; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 2622
Hessisches Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
Flurbereinigungsverfahren UF 1863
Hauneck B 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2623
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
Erlaubnis für das Veranstalten der
Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2547
Hessisches Ministerium der Finanzen
Weiterverwendung von landeseigenen
beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 2548
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Prüfungsordnung des Fachbereichs 02
Elektro- und Informationstechnik der
Fachhochschule Gießen-Friedberg für
den Bachelorstudiengang Elektronik
vom 15. 4. 2009; hier: Bekanntmachung 2552
Hessisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen kommunaler Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte und
Gaswerkstandorte),
Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung; hier: Jahresprogramm 2009
Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2606
KASSEL
Vorhaben des Bundeswehr–Dienstleistungszentrums Homberg (Efze); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2623
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
Verkehrlich notwendige Änderung des
Knotenpunktes L 3073/ Gemeindestraße
(Anschluss „Ante-Holz“) bei Bromskirchen/Somplar, Landkreis WaldeckFrankenberg, von Bau- km 0+100,00 bis
Bau-km 0+490,00; entspricht von NK
4918 026 nach NK 4917 010, von Str.km 6,176 bis Str.-km 6,566 nebst den
erforderlichen landschaftspflegerischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
der Gemeinde Bromskirchen, Gemarkung Somplar und der Stadt Frankenberg (Eder), Gemarkung Wangershausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2627
Abstufung eines Abschnitts der Kreisstraße 55 sowie Umbenennung der
Kreisstraße 210 in den Gemarkungen
der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim, Landkreis
Bergstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2627
Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 2628
Andere Behörden und Körperschaften
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main; hier: Sitzungen vom
12. 11 bis 18. 11. 2009 . . . . . . . . . . . . . . 2646
Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; hier: 11. Sitzung der Verbandsversammlung (Terminkorrektur) sowie
14. Sitzung des Planungsausschusses . 2646
Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 2647
Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de
Seite 2546
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
HESSISCHE STAATSKANZLEI
967
969
Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland
Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Oktober 2009
Der Bundespräsident hat auf meinen Vorschlag an folgende verdiente Frauen und Männer den Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland verliehen:
Staat und Wirtschaft in Hessen
Heft 11, – November 2009, – 64. Jahrgang
Großes Verdienstkreuz
Professor Dr. h. c. Ludwig Georg B r a u n ,
Melsungen
Verdienstkreuz 1. Klasse
Professor Dr. Heinrich K u n z e , Kassel
Dr. h. c. Henning R i t t e r , Wölfersheim
Verdienstkreuz am Bande
Bernd B ö h l e , Willingen (Upland)
Ulrike D ü r r w a n g , Griesheim
Alfred H a h n e r , Lauterbach
Erika K e l l e r , Bad Wildungen
Klaus N e n n h u b e r , Groß-Zimmern
Cäcilie P e i s e r , Langen (Hessen)
Helmut S c h a u m b u r g , Wolfhagen
Lutz S c h e i b e , Mörfelden-Walldorf
Dr. Ulrike S c h n e l l , Melsungen
Dr.-Ing. Kira S t e i n , Darmstadt
Olga S t o s s , Bad Homburg v. d. Höhe
Dipl.-Ing. (FH) Mehmet T a n r i v e r d i ,
Gießen
Erhard T h ö r n e r , Lich
Ottfried U h l , Darmstadt
Herbert W i r t h , Gelnhausen
Gerhard W i t t m e y e r , Taunusstein
Verdienstmedaille:
Ursula P o l a c k , Darmstadt
Walter R e s c h n y , Gladenbach
Helga S c h n e i d e r , Wetzlar
Dr. Heinz Karl S c h n e i d e r , Wetzlar
Metta T i e m o n , Bad Nauheim
Urkundendatum:
5. 10. 2009
6. 6. 2009
11. 8. 2009
17. 3. 2009
5. 10. 2009
6. 6. 2009
8. 5. 2009
16. 3. 2009
5. 10. 2009
8. 9. 2009
11. 8. 2009
19. 8. 2009
5. 10. 2009
8. 9. 2009
5. 10. 2009
5. 10. 2009
8. 5. 2009
6. 6. 2009
19. 8. 2009
6.
30.
8.
8.
6.
6. 2009
6. 2009
5. 2009
5. 2009
6. 2009
Wiesbaden, 26. Oktober 2009
Der Hessische Ministerpräsident
PV 2.1 – PRO 04
StAnz. 46/2009 S. 2546
968
Erteilung eines Exequaturs;
hier:
Herr Alfredo Luis Arecco Sablich, Generalkonsul der
Republik Peru in Frankfurt am Main (mit Sitz in Offenbach)
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen
Vertretung der Republik Peru in Frankfurt am Main (mit Sitz in
Offenbach) ernannten Herrn Alfredo Luis Arecco Sablich am
21. Oktober 2009 das Exequatur als Generalkonsul erteilt.
Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz
und Saarland.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Pinto Bazurco-Rittler am
10. August 2006 erteilte und am 12. Januar 2009 geänderte Exequatur ist erloschen.
Wiesbaden, 28. Oktober 2009
Hessische Staatskanzlei
StAnz. 46/2009 S. 2546
Inhalt:
Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 in
Hessen
Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Arbeitskräfteangebot in Hessen – Vorausberechnung bis 2030
Hessischer Zahlenspiegel
Buchbesprechungen
Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße
35/37, 65175 Wiesbaden, Tel.: 06 11/38 02-9 50 Fax: 06 11/38 029 92, Internet: www.statistik-hessen.de
Verzeichnisse
Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2009 –
Print – 16 Euro – Online – 46 Euro –
Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2009 –
Schule nach Organisationsformen – Print – 13,50 Euro –
Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft –
(Privatschulen) in Hessen 2009 – Print – 6,90 Euro – Online –
7,70 Euro –
Verzeichnis der beruflichen Schulen in Hessen 2009 – Print – 11,50
Euro – Online – 8 Euro –
Verzeichnis der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) in Hessen 2009 – Print – 5,90 Euro – Online – 2,40 Euro –
Statistische Berichte
A. Bevölkerung, Gesundheitswesen, Gebiet, Erwerbstätigkeit
Die Bevölkerung der hessischen Gemeinden am 31. Dezember 2008
– (A I 1, A I 2, A I 4 – hj 2/08, A II 1, A III 1 – hj 2/08, A V 1, A V 2
– hj 2/08) – Print – 9,50 Euro – Online kostenfrei –
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Hessen
am 30. Juni 2008 (Vorläufige Werte) – (A VI 5 – vj 2/08) – Online
kostenfrei –
B. Bildung, Kultur, Rechtspflege, Wahlen
Die Hochschulprüfungen in Hessen 2008 – (B III 3 – j/08) – Online
kostenfrei –
Die Volkshochschulen in Hessen 2007 – (B IV 1 – j/07) – Online kostenfrei –
C. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Der Anbau von Gemüse und Erdbeeren zum Verkauf in Hessen
2009 (Repräsentativ) – (C I 3 – j/09) – Online kostenfrei –
E. Produzierendes Gewerbe
Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in
Hessen im Januar 2009 – (E I 1 – m 01/09) – Online kostenfrei –
Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in
Hessen im Februar 2009 – (E I 1 – m 02/09) – Online kostenfrei –
Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in
Hessen im März 2009 – (E I 1 – m 03/09) – Online kostenfrei –
Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in
Hessen im April 2009 – (E I 1 – m 04/09) – Online kostenfrei –
Verarbeitendes Gewerbe in Hessen 2008 – (E I 1 – j/08) – Online kostenfrei –
Das Bauhauptgewerbe in Hessen im Juli 2009 – (E II 1 – m 07/09)
– Online kostenfrei –
Das Bauhauptgewerbe in Hessen im August 2009 – (E II 1 – m 08/09)
– Online kostenfrei –
Energieversorgung in Hessen im Mai 2009 – (E IV 1, E IV 2 mit
E IV 3 – m 05/09) – Online kostenfrei –
Energieversorgung in Hessen im Juni 2009 – (E IV 1, E IV 2 mit
E IV 3 – m 06/09) – Online kostenfrei –
Das Handwerk in Hessen im 1. bis 4. Vierteljahr 2008 und im Jahr
2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Vorläufiges Ergebnis) –
(E V 1-vj 1-4/08) – Online kostenfrei –
Das Handwerk in Hessen im 1. bis 4. Vierteljahr 2008 und im Jahr
2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Endgültiges Ergebnis) –
(E V 1-vj 1-4/08) – Online kostenfrei –
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Das Handwerk in Hessen im 3. Vierteljahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Endgültiges Ergebnis) – (E V 1-vj 3/08) – Online
kostenfrei –
Das Handwerk in Hessen im 4. Vierteljahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk – (Endgültiges Ergebnis) – (E V 1-vj 4/08) – Online
kostenfrei –
Das Handwerk in Hessen im 1. Vierteljahr 2009 Zulassungspflichtiges Handwerk – Vorläufiges Ergebnis – (E V 1-vj 1/09) – Online
kostenfrei –
Das Handwerk in Hessen im 2. Vierteljahr 2009 Zulassungspflichtiges Handwerk – Vorläufiges Ergebnis – (E V 1-vj 2/09) – Online
kostenfrei –
G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 06/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Juli 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 07/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und
in der Handelsvermittlung in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 06/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und
in der Handelsvermittlung in Hessen im Juli 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 07/09) – Online kostenfrei –
Die hessische Ausfuhr 2007 – (G III 1 – j/07) – Print – 13,50 Euro –
Online kostenfrei –
Die Einfuhr nach Hessen 2007 – (G III 3 – j/07) – Print – 11,50 Euro
– Online kostenfrei –
Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im Juli 2009
– Vorläufige Ergebnisse – (G IV 1 – m 07/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in
Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 06/09)
– Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung
im Gastgewerbe in Hessen im Juli 2009 –
Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 07/09) – Online kostenfrei –
H. Verkehr
Straßenverkehrsunfälle in Hessen im Juni 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (H I 1-m 06/09) – Online kostenfrei –
Die Binnenschifffahrt in Hessen im Juni 2009 – (H II 1-m 06/09) –
Online kostenfrei –
Die Binnenschifffahrt in Hessen im Juli 2009 – (H II 1-m 07/09) –
Online kostenfrei –
970
Seite 2547
J. Dienstleistungen, Geld und Kredit
Unternehmen, Tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie „Dienstleistungen für
Unternehmen“ in Hessen 2006 Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/06) – Online kostenfrei –
K. Öffentliche Sozialleistungen
Die Sozialhilfe in Hessen im Jahr 2008 sowie Ergebnisse der Asylbewerberleistungsstatistik 2008 – Teil II: Empfänger – (K I 1 mit
K VI 1 – j/08 – Teil II) – Online kostenfrei –
Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen 2008 – Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik – (K V 3 – 4j/08) – Online kostenfrei –
Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2008 Adoptionen,
Pflegschaften, Vormundschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerecht, vorläufige Schutzmaßnahmen – (K V 5 – j/08) – Online kostenfrei –
Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2008 Ausgaben und
Einnahmen – (K V 6-j/08) – Online kostenfrei –
Wohngeld in Hessen im Jahr 2008 – (K VII 1 – j/08) – Online kostenfrei –
M. Preise und Preisindizes
Verbraucherpreisindex in Hessen im September 2009 – (M I 2 –
m 09/09) – Online kostenfrei –
N. Löhne und Gehälter, Arbeitskosten und -zeiten
Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und im
Dienstleistungsbereich in Hessen im zweiten Quartal 2009 – (N I 1 –
vj 2/09) – Online kostenfrei –
P. Gesamtrechnungen
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen von
1992 bis 2007 nach kreisfreien Städten und Landkreisen – (P I 4 –
j/07) – Online kostenfrei –
Q. Umwelt
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hessen
2007 – (Q I 1 – 3j/07) – Online kostenfrei –
Nichtöffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in
Hessen 2007 – (Q I 2 – 3j/07) – Online kostenfrei –
Gefährliche Abfälle in Hessen 2006 – (Q II 11 – j/06) – Online kostenfrei –
Z. Querschnittsveröffentlichungen
Daten zur Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft in Hessen 1946 bis 2008 – (Z 2 – 5J/08) – Online – 8,40 Euro –
Wiesbaden, 28. Oktober 2009
Hessisches Statistisches Landesamt
StAnz. 46/2009 S. 2546
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung
„Lotto-SuperDing“
Nachstehend wird der Inhalt der Erlaubnis vom 23. Oktober 2009
für das Veranstalten der Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ am 26. Dezember 2009 im Land Hessen veröffentlicht.
Wiesbaden, 23. Oktober 2009
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
II 5 – 21 v 04 – 14 – 08/112
StAnz. 46/2009 S. 2547
Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung
„Lotto-SuperDing“
1. Der Hessischen Lotterieverwaltung, Friedrich-Ebert-Allee 8 in
65185 Wiesbaden wird erlaubt, auf dem Gebiet des Landes Hessen zur Lottoziehung am 26. Dezember 2009 die Landessonderauslosung „Lotto-SuperDing“ als Zusatzziehung zur Lotterie „6aus49“ durchzuführen.
Mit der Sonderauslosung werden die in Hessen nicht abgeholten Gewinne zugunsten hessischer Spielteilnehmer wieder ausgeschüttet. Verlost werden bis zu 45.000 Geldgewinne von
50 Euro für jedes Lotto-SuperDing-Quicktipp-Paket (2,25 Mio.
Euro).
2. Das „Lotto-SuperDing“ wird mit einer Auflage von bis zu 45.000
Quicktipp-Paketen mit jeweils 100 Einzel-Quicktipps für die
3.
4.
5.
6.
Lotterie „6aus49“ ausgegeben. Der Einsatz für ein QuicktippPaket beträgt für den Spielteilnehmer 100 Euro. Der Preis setzt
sich zusammen aus dem Spieleinsatz in Höhe von 75 Euro (für
100 Einzeltipps á 0,75 Euro) und den Bearbeitungsgebühren in
Höhe von 25 Euro.
Die Quicktipp-Pakete dürfen ab dem 30. November 2009 bis zum
Annahmeschluss für das Zahlenlotto „6aus49“ am Samstag,
dem 26. Dezember 2009 verkauft werden.
Zur Ermittlung der Gewinne wird eine zweistellige Gewinnzahl
elektronisch durch die KENO Ziehungspyramide unter Aufsicht eines Urkundsbeamten gezogen. Jeder Spielvertrag, dessen Losnummer in seinen beiden Endziffern mit der gezogenen
zweistelligen Zahl übereinstimmt, erzielt den Zusatzgewinn in
Höhe von 50 Euro.
Sämtliche im Erlaubnisbescheid für das Veranstalten von Lotterien und Wetten vom 2. Dezember 2008 (StAnz. S. 3456) aufgeführten Nebenbestimmungen, Gründe und Hinweise gelten
unverändert auch für die Sonderauslosung „Lotto-SuperDing“.
Die bereits übersandten Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden zu § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV (Stand: 17. September 2009) sind auch hier zu beachten.
Die Durchführung der Sonderauslosung „Lotto-SuperDing“
richtet sich im Übrigen nach den Teilnahmebedingungen für die
Lotterie „6aus49“(veröffentlicht im StAnz. 2008 S. 1493).
Seite 2548
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN
971
An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen
Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen
Bezug:
Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge (Verwertungs-Richtlinien – VerwR) vom 16. Februar 2009 (StAnz. S. 459)
Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten:
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
1
30
verwendungsfähig
20
halbhohe Metallregale mit Rückwand
Farbe: grau, Höhe: 95-105 cm, Breite 95–100 cm,
Tiefe: 30 cm, verschiedene Modelle
Kreidetafeln, verschiedene Größen
Universität Frankfurt
Der Präsident
Senckenberganlage 31
60325 Frankfurt am Main
Ansprechpartnerin: Frau Ganzel
Tel.: 0 69/7 98-2 35 01
2
17
13
Monitore 17˝ EIZO Flex Scan L557
Monitore 17˝ EIZO Flex Scan M 1700
verwendungsfähig
Hessisches Amt
für Versorgung und Soziales Kassel
Frankfurter Straße 84 A
34121 Kassel
Ansprechpartner: Herr Schmidt
Tel.: 05 61/20 99-333
3
1
Alcatel Office E Business, Baujahr: 2001,
ISDN-Kommunikationssystem
für max. 128 Teilnehmer
Alcatel-Reflexes Advanced Op., Baujahr: 2001,
Komfort-Vermittlungsplatz
Arbeitsplatz für die Abfragestelle
zweizeiliges Display, Freisprechen, Lauthören,
Alphanumerische Tastatur, Softkeytasten und
Menüführung, Farbe: Graphit
Alcatel Reflexes Easy, Baujahr: 2001,
Tischmontage, 8 Funktionstasten,
Leuchtdioden, 20-stelliges Display, Lauthören,
Farbe: Graphit
Alcatel Reflexes Premium, Baujahr: 2001,
Multilinefunktion, 20-stelliges Display,
Freisprechen, Lauthören, 12 frei programmierbare
Funktionstasten mit Ikons,
integrierte Alpha-Tastatur für Namenwahl,
Farbe: Graphit
Alcatel Reflexes Advanced, Baujahr: 2001,
Chef-Sekretär-Arbeitsplatz
je 1× Chef-/1× Sekretär-Arbeitsplatz
Farbe: Graphit
Die Telefonanlage ist voraussichtlich ab der
50. Kalenderwoche abzugeben
verwendungsfähig
Sozialgericht
Frankfurter Straße 12
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner: Frau Maul oder
Herr Krichbaum
Tel.: 06 11/4 47 57-20 oder -27
2
15
10
1
4
150
Holzbesucherstühle mit gepolstertem
Sitz- und Rückenteil
verwendungsfähig
Hessische Polizeischule
Schönbergstraße 100
65199 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Klein
Tel.: 06 11/94 60-22 02
Handy: 0171/4 23 22 12
5
45
DIN-A4-Drucker, Hewlett Packard Laserjet 4650,
Baujahr: 2005, Verbrauchsmaterial ist noch
erhältlich
Die Drucker sind voraussichtlich ab der
49. Kalenderwoche abzugeben.
verwendungsfähig
HessenForst
Landesbetriebsleitung IT 1
Europastraße 12
35394 Gießen
Ansprechpartnerin: Frau Voll
Tel.: 06 41/49 91-1 54
Die Drucker stehen in verschiedenen
Forstämtern, können nach Absprache
auch zentral abgegeben werden.
6
15
PC Maxdata, Pentium 4, 1,5 GHz, 256 MB RAM,
20 GB HDD, Netzwerkschnittstelle (3 COM),
ohne Betriebssystem
eingeschränkt
verwendungsfähig
Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91
35390 Gießen
Ansprechpartner: Herr Vaupel
Tel.: 06 41/3 03-41 02
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2549
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
7
1
Foto-Blitz Braun 2000, Vario Computer,
Braun, 500 VC, Baujahr: 1975
Digital-Kameras, Nikon Coolpix, Nikon 5700,
Baujahr: 2004
Spiegelreflex-Kamera, Minolta X300s,
Baujahr: 1990
Objektiv, Minolta, MD 28-70, Baujahr: 1990
Objektiv, Minolta MC Rokkor-PF 50 mm,
Baujahr: 1990
Objektiv, Minolta MC Rokkor-PF 35 mm,
Baujahr: 1990
Objektiv, Minolta MC Rokkor-PF 24 mm,
Baujahr: 1990
Kleinbildkameras, Leica M,
Baujahr: 1960 und 1975
Kleinbildkamera, Leica M1, Baujahr: 1975
Kamera, Leica R3 MOT, Baujahr: 1975
Objektive, Leica, Elmar-Ritt 35 mm, Baujahr: 1975
Objektiv, Leica, Elmar-Ritt 42 mm, Baujahr: 1975
gut
Hessisches Landesamt
für Umwelt und Geologie
Rheinstraße 186
65203 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Ruppert
Tel.: 06 11/69 39-9 04
17˝ TFT Monitore, Eizo L568 und Eizo L557,
Baujahr: 2004
17˝ TFT Monitore, Belinea, Baujahr: 2000/2004
17˝ TFT Monitore, Claxan, Baujahr: 2003
15˝ TFT Monitore, Fujitsu, Baujahr: 2002
verwendungsfähig
Amt für Straßen- und Verkehrswesen
Gelnhausen
Gutenbergstraße 2-4
63571 Gelnhausen
Ansprechpartner: Herr Clauss
Tel.: 0 60 51/83 21 40
2
1
1
1
1
1
2
1
1
2
1
8
233
23
3
2
9
1
MBraun Vakuumpumpe, Vakuumstand 120 M,
VS-12-10-12, Spannung: 400VAC/16A,
Baujahr 2000, L 120 cm, B 100 cm, H 100 cm
verwendungsfähig
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt
Senckenberganlage 31–33
60054 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Herr Eidt
Tel.: 0 69/7 98-2 37 59
10
220
6eck-Tische Echtholz/Furnier
1 Tisch kann nicht alleine stehen, es ist eine
Kombination von mind. 3 Tischen erforderlich
verwendungsfähig
Hochschule Darmstadt
Bau und Liegenschaften
Haardtring 100
64295 Darmstadt
Ansprechpartnerin: Frau Weiland
Tel.: 0 61 51/16-80 95
11
1
Telefonanlage Panasonic KX-TVP 200 E,
gut
bestehend aus:
105 digitale Systemendgeräte Basis 1 Zeile,
16 Zeichen
11 digitale Systemgeräte Standard, 3 Zeilen,
24 Zeichen
4 Systemendgeräte Komfort 6 Zeilen, 24 Zeichen
Hersteller: Panasonic, Baujahr: 2003
Die Telefonanlage kann voraussichtlich ab der
1. Kalenderwoche 2010 abgegeben werden
Variables Möbel-Einbausystem für Akten,
Holzdekor Buche, geeignet für Sekretariate
und Serviceeinheiten,
a) massive Seitenteile in Holz (Buche),
Höhe: ca. 2740 bis 2500 ,mm,
Befestigung an Metalldeckenschienen
b) 350 lfd. m, Fachböden und/oder Zippel-Schienen
c) 38 Einbaukleiderschränke, Kunststoff,
Farbe: grau, 1530 × 1080 × 400 mm, Baujahr: 2004
EDV-Schreibtischkombinationen bestehend aus:
a) Schreibtisch, 1600 × 900 × 600 mm, Dekor Buche,
höhenverstellbar
b) Schreibtischseitenteil mit einem Fuß,
800 × 1000 × 600 mm
c) Ansatzteil für Schreibtisch links oder
rechts mit einer abgeschrägten Ecke,
1300 × 500 × 600 mm
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Freiformflächentische, 2000 × 1100 × 600 mm,
höhenverstellbar, Untergestell: Stahlrohrkonstruktion, Arbeitsplatte: Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 562
Anbautische mit Abkantung,
2000 × 600 × 600 mm, Baujahr: 2004,
Möbelschreinerei der JVA Kassel
1
43
25
15
Staatsanwaltschaft Wiesbaden
Teutonenstraße 3
65187 Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Frau Müller oder
Frau Schindler
Tel.: 06 11/7 92-2 58 oder 2 25
Seite 2550
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
11
2
9
5
7
1
1
1
30
10
50
10
85
6
1
4
2
1
1
4
Zustand des Materials
EDV-Schreibtische mit Sichtblende,
gut
1600 × 800 × 640 mm, höhenverstellbar,
Untergestell: Stahlrohrkonstruktion,
Arbeitsplatte: Buche Dekor, Baujahr: 2004,
Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 554
Tische, 1000 × 800 × 740 mm, Untergestell:
Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 810
Tische 800 × 800 × 740 mm, Untergestell:
Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 812
Schreibtische, 1200 × 800 × 640 mm,
höhenverstellbar, Untergestell:
Stahlrohrkonstruktion, Arbeitsplatte: Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Tisch, 1800 × 800 × 740 mm, Untergestell:
Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 802
Tisch, 1600 × 800 × 740 mm, Untergestell:
Massiv-Buche, Arbeitsplatte: Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 804
Stehpult mit Ablage, 800 × 550 × 970 mm,
höhenverstellbar, Arbeits- und Ablageplatte:
Buche Dekor, Baujahr: 2004, Möbelschreinerei
der JVA Kassel
Katalognummer: 790
Rollcontainer mit 2 Organisationsschüben,
610 × 430 × 770 mm, Buche Dekor, Baujahr: 2003,
Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 514
Kleiderschränke, 1900 × 840 × 420 mm,
Buche Dekor, Baujahr: 2004,
Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 902
Beistellschränke, Ober-/Unterteil,
1000 × 1520 × 400 mm, Buche Dekor;
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 925
Verteilerregale mit Sockel, 3 Regalreihen mit
2 Fachböden, 830 × 900 × 1200 mm,
Buche Dekor, Baujahr: 2004,
Möbelschreinerei der JVA Kassel
Aktenständer mit 2 verstellbaren Einlegeböden,
820 × 780 × 780 mm, Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 962
Bildschirmarbeitsplätze, 800 × 800 mm,
Buche Dekor, Baujahr: 2003,
Möbelschreinerei der JVA Kassel
Katalognummer: 658
Unterbau-Geschirrspüler Bosch 810 × 600 × 570 mm,
Edelstahl, Baujahr: 2004
Schließfachschränke, 5 Fächer übereinander,
2 Fächer nebeneinander, 1950 × 820 × 490 mm,
lichtgrau, Baujahr: 2004,
Hersteller: Firma Pfeifer
Traversenbänke, 3- und 4-Sitzerbank mit
Rückenlehne und schwarzer Sitzpolsterung,
Gestell Alu, silberfarbig, Baujahr: 2004,
Hersteller: Firma Stuhl+Tisch
Tisch passend zu den Traversenbänken,
520 × 1200 × 600 mm, Buche Dekor,
Baujahr: 2004, Hersteller: Firma Stuhl+Tisch
Chefzimmerausstattung:
Schreibtisch 1200 × 800 × 720 mm,
inklusive 2 Montagebuchsen, Arbeitsplatte:
Birnbaum Dekor, Gestell: Weißaluminium,
Baujahr: 2004
Palmberg Schrankaufsätze, 800 × 440 × 380 mm,
Einr.: 1 Ordnerhöhe, Türen mir Federzuhaltung,
komplett in Birnbaum Dekor,
Baujahr: 2004
Nr. 46
Abgebende Stelle/Lagerort
Staatsanwaltschaft Wiesbaden
Teutonenstraße 3
65187 Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Frau Müller oder
Frau Schindler
Tel.: 06 11/7 92-2 58 oder 2 25
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
11
2
1
2
2
2
2
1
3
1
2
2
7
5
1
1
1
Zustand des Materials
Seite 2551
Abgebende Stelle/Lagerort
Palmberg Schiebetürenschränke,
gut
Staatsanwaltschaft Wiesbaden
1200 × 420 × 820 mm, Mittelwand, 2 Einlegeböden,
Teutonenstraße 3
2 Ordnerhöhen, Korpus/Front/Platte Birnbaum Dekor,
65187 Wiesbaden
Sockel/Griffe: Weißaluminium, Baujahr: 2004
Ansprechpartnerin: Frau Müller oder
Konferenztisch, 1770 × 900 720 mm,
Frau Schindler
Platte Birnbaum Dekor, Gestell: Weißaluminium,
Tel.: 06 11/7 92-2 58 oder 2 25
Baujahr: 2004
Palmberg Rollcontainer, Einr.: Materialauszug,
3 Metallschubladen, 1 HR-Auszug, Korpus/Front/
Platte Birnbaum Dekor, Griffe Aluminium,
Baujahr: 2004
Palmberg Aktenschränke, 800 × 440 × 2060 mm,
Einr.: 4 Einlegeböden, 5 Ordnerhöhen,
Birnbaum Dekor, Sockel: Weißaluminium,
Baujahr: 2004
Palmberg Schränke, 800 × 440 × 2060 mm, Einr.:
unten 2 OH geschlossen, oben 3 OH offen,
Rückwände in Anthrazit, Birnbaum Dekor,
Sockel: Weißaluminium, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Einzelregale- mit äußeren
Seitenverkleidungen, 2669 × 1025 × 300 mm,
7 Fächer übereinander, Abstand 360 mm,
Fachböden allseitig abgekantet, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Einzel-Regalreihe- mit
äußeren Seitenverkleidungen,
2669 × 4025 × 300 mm,
7 Fächer übereinander, Abstand 360 mm,
Fachböden allseitig abgekantet, Baujahr: 2004
Die obigen Sachen sind voraussichtlich ab der
51. Kalenderwoche abzugeben.
Zippel-Profilpfosten-Einzel-Regalreihen- mit
äußeren Seitenverkleidungen,
2669 × 3025 × 300 mm, 7 Fächer übereinander,
Abstand 360 mm,
Fachböden allseitig abgekantet, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregal,
2309 × 2025 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
1 Anbauregal 1000 mm breit, 7 T-Gleitschienen
vernickelt, Fassungsvermögen 14 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregale,
2309 × 2025 × 706 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
1 Anbauregal 1000 mm breit, 7 T-Gleitschienen
vernickelt, Fassungsvermögen 56 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregale,
2309 × 3725 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
2 Anbauregale 1000 mm breit,
1 Anbauregal 700 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen,
7 T-Gleitschienen vernickelt,
Fassungsvermögen 51,8 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregale,
2309 × 2425 × 706 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
2 Anbauregale 700 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen,
7 T-Gleitschienen vernickelt,
Fassungsvermögen 235,2 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregale,
2309 × 4025 × 706 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
3 Anbauregale 1000 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen,
7 T-Gleitschienen vernickelt,
Fassungsvermögen 280 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregal,
2309 × 5725 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
4 Anbauregale 1000 mm breit,
1 Anbauregal 700 mm breit, 3 Kreuzverstrebungen,
7 T-Gleitschienen vernickelt,
Fassungsvermögen 39,9 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregal,
2309 × 12725 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
11 Anbauregale 1000 mm breit,
1 Anbauregal 700 mm breit, 6 Kreuzverstrebungen,
7 T-Gleitschienen vernickelt,
Fassungsvermögen 88,9 lfd. m, Baujahr: 2004
Zippel-Profilpfosten-Steckregal,
2309 × 4425 × 350 mm, 1 Grundregal 1025 mm breit,
2 Anbauregale 1000 mm breit,
2 Anbauregale 700 mm breit, 2 Kreuzverstrebungen,
6 Fächer, Abstand 360 mm, mit Sockel- und oberen
Deckelboden, Fassungsvermögen 26,4 lfd. m,
Baujahr: 2004
Die obigen Sachen sind voraussichtlich ab der 49. Kalenderwoche abzugeben.
Seite 2552
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
12
1
gut, wenig benutzt
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 15
65187 Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Frau Rehn
Tel.: 06 11/32 31 02
1
Frankiermaschine Jet-Mail
der Firma Frankotyp-Postalia
mit 5-stelligem Frankierwert und Modem für
Teleporto, Baujahr: 2003
Photocomputer CW 5000, Baujahr: 1989
verwendungsfähig
Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen.
Letzter Termin: Montag, 7. Dezember 2009
Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet.
Allgemeiner Hinweis:
Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden.
Wiesbaden, 26. Oktober 2009
HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung
Bereich Zentrale Beschaffung
VV 4150 – Ld 1010
StAnz. 46/2009 S. 2548
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
Gießen, 28. September 2009
Prof. Dr. Günther G r a b a t i n ,
Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg
Teil I
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24/2005
S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom
15. Dezember 2004, zuletzt geändert am 21. Januar und 22. April
2009 (StAnz. S. 1391).
Teil II
Fachspezifische Bestimmungen
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich, Studienziel
§ 2 Bachelorgrad und -urkunde
§ 3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Sprache
§ 4 Modulbewertungen, Modulvoraussetzungen
§ 5 Grundpraktikum, Berufspraktische Phase, Bachelorarbeit
§ 6 Prüfungsanmeldungen, Prüfungsform
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 Modulübersicht des Bachelorstudiengangs Elektronik
Anlage 2 Voraussetzungen für die Modulbelegung
Anlage 3 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen
Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Phase
Anlage 5 Ordnung für das Grundpraktikum
Anlage 6 Bachelorzeugnis
Anlage 7 Bachelorurkunde
Anlage 8 Diploma Supplement
Vorbemerkung:
Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in
der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert
durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs EI am 15. April 2009 die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektronik beschlossen. Sie
enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 2005 S. 2109), zuletzt geändert am 21. Januar
und 22. April 2009 (StAnz. S. 1391) und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II.
§1
Geltungsbereich, Studienziel
(1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Bachelorstudiengangs Elektronik des Fachbereichs
02 EI.
(2) Das Studienziel des Bachelorstudiengangs Elektronik ist der Erwerb der Fähigkeit, Komponenten und kundenspezifische Bauelemente (ASICs) für Systeme der Automatisierungs- und Informationstechnik selbständig entwerfen, realisieren und einsetzen zu
können. Dabei kommt der Nanotechnik als eine grundlegend neue
Technologie in Zukunft eine Schlüsselrolle zu.
972
Prüfungsordnung des Fachbereichs 02 Elektro- und Informationstechnik (EI) der Fachhochschule Gießen-Friedberg
für den Bachelorstudiengang Elektronik vom 15. April 2009;
hier:
Bekanntmachung
Nach § 39 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung
vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), wird die o. g. Prüfungsordnung der Fachhochschule Gießen-Friedberg hiermit bekannt gemacht.
Wiesbaden, 19. Oktober 2009
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
434/02/10.010 – (0004) – III 2.6
StAnz. 46/2009 S. 2552
Genehmigung:
Nach § 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der
Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert
durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), genehmige ich hiermit die vom Fachbereichsrat EI beschlossene o. a. Prüfungsordnung.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2553
Ingenieurinnen und Ingenieure der Elektronik sind in der Lage, selbständig neue Produkte zu entwerfen durch Einsatz von CAE-/CADTools für Design und Simulation unter Berücksichtigung normkonformer EMV- und Hochfrequenz-Anforderungen. Sie kennen die
Konstruktions- und Fertigungstechniken in der Elektronik und
können deren technologische Weiterentwicklung abschätzen.
Aufgabenfelder sind beispielsweise Entwicklung & Konstruktion,
Mikrosystemtechnik/Optronik, Halbleiter- und Baugruppen-Fertigung, Mess- & Prüftechnik, technisches Produktmanagement und
Kundenberatung.
§2
Bachelorgrad und -urkunde
Bei erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Elektronik
wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“, Kurzform
„B. Eng.“, mit Urkunde nach Anlage 7 verliehen.
(4) Die Zulassung zur Berufspraktischen Phase und zu der sich anschließenden Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn aus den im
Curriculum (Anlage 1) angegebenen Modulen bis einschließlich des
sechsten Semesters bis auf Module im Umfang von höchstens 15 CrP
alle übrigen erfolgreich absolviert wurden. Die Projektarbeit darf
nicht zu den fehlenden Modulen gehören.
(5) Der zeitliche Umfang der Bachelorarbeit beträgt einschließlich
der Ausarbeitung der Thesis sowie der Vorbereitung für das abschließende Kolloquium mit Vortrag drei Monate. Der erfolgreiche
Abschluss der Bachelorarbeit ergibt 12 CrP. Mit einem Kolloquium
zur Bachelorarbeit muss die oder der Studierende ihre oder seine
Arbeit fachlich präsentieren und verteidigen. Der erfolgreiche Abschluss des Kolloquiums ergibt 3 CrP. Die Bewertung des Kolloquiums geht mit der Gewichtung der Creditpoints anteilig in die
Note der Bachelorarbeit ein. Der Vortrag im Rahmen des Kolloquiums wird in der Regel öffentlich gehalten.
§3
Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Sprache
(1) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Elektronik beträgt
sieben Semester, das entspricht 3,5 Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Bachelorprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen.
(2) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Elektronik nach Anlage 1 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module
auch aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. §§ 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind anzuwenden. Über
die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag
der oder des Studierenden.
(3) Der Katalog der Wahlpflichtmodule des Fachbereichs EI kann
nach den Möglichkeiten des Lehrangebotes semesterweise festgelegt werden. Er wird zum Ende der Vorlesungswochen für das nachfolgende Semester veröffentlicht. Bei weniger als acht Teilnehmerinnen oder Teilnehmern zu Beginn des Semesters besteht kein Anspruch auf Durchführung der Lehrveranstaltung.
(4) Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Die Art der Prüfungen
ist im Modulhandbuch (Anlage 3) festgelegt. Dabei finden die §§ 5
bis 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Tei I der Prüfungsordnung)
Anwendung.
§4
Modulbewertungen, Modulvoraussetzungen
(1) Werden im Verlauf eines Studiensemesters modulbegleitende
Tests oder Übungsaufgaben angeboten, kann die Teilnahme an diesen Tests oder Übungen zur Voraussetzung für die Zulassung zur
erstmaligen Abschlussprüfung in diesem Modul gemacht werden
(Prüfungsvorleistung). Näheres dazu ist in den Prüfungsvorleistungen des entsprechenden Moduls festgelegt (Anlage 3). Für
Wiederholungsprüfungen gilt dies nicht.
(2) Die Zulassung zu Prüfungen des zweiten und dritten Semesters
setzt grundsätzlich die erfolgte Teilnahme an den Prüfungen der
vorangegangenen Module gemäß Anlage 2 voraus. Die Teilnahme
an den Modulen mit Praktikum des dritten Semesters erfordert den
erfolgreichen Abschluss der in Anlage 2 angegebenen Module.
(3) An den Prüfungen der Module ab dem vierten Semester kann
teilgenommen werden, wenn aus den ersten drei Studiensemestern
höchstens Leistungen im Umfang von 18 CrP fehlen. Davon unberührt sind die Module der Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (SRW) im Umfang von 6 CrP des Vertiefungsstudiums
nach Anlage 1, die in jedem Falle belegt werden können. Für die
Zulassung zur Projektarbeit müssen alle Prüfungen des ersten bis
dritten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein.
§5
Grundpraktikum, Berufspraktische Phase, Bachelorarbeit
(1) Bis zum Abschluss des dritten Semesters gemäß Anlage 1 ist die
Ableistung eines fachbezogenen Grundpraktikums im Umfang von
acht Wochen nachzuweisen. Das Grundpraktikum ist nicht Bestandteil des Studiums. Einzelheiten regelt die Ordnung für das
Grundpraktikum (Anlage 4).
(2) Das Bachelorstudium Elektronik beinhaltet eine „Berufspraktische Phase“ im Umfang von 13 Wochen. Der erfolgreiche Abschluss der Berufspraktischen Phase ergibt 15 CrP. Der erfolgreiche Abschluss dieser Phase wird durch eine öffentlich vorzutragende
Präsentation und die Abgabe eines schriftlichen Berichtes nachgewiesen. Näheres über Ablauf und Inhalt der Berufspraktischen
Phase ist in der Ordnung für die Berufspraktische Phase (Anlage
4) und in der Modulbeschreibung des Modulhandbuches (Anlage 3)
festgelegt.
(3) Sowohl die Ausgabe als auch die Betreuung der Bachelorarbeit,
die sich an die Berufspraktische Phase anschließt, haben gemäß § 17
der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) zu erfolgen.
§6
Prüfungsanmeldung, Prüfungsform
(1) Die Termine für Prüfungen, die grundsätzlich in Form einer
Klausur abzuleisten sind, werden rechtzeitig vor Semesterende in
Form eines Klausurplanes bekannt gegeben. Die Studierenden sind
verpflichtet, sich schriftlich und fristgerecht zu den Klausurprüfungen anzumelden. Ohne Anmeldung ist die Teilnahme an einer
Prüfung grundsätzlich ausgeschlossen. Die §§ 11 und 13 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind hier entsprechend anzuwenden.
(2) Melden sich weniger als sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zu einer Modulprüfung an, für die grundsätzlich eine Klausur als
Prüfungsform vorgesehen ist, kann die Prüfung auch in Form einer mündlichen Prüfung gemäß § 7 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) durchgeführt werden. Diese abweichende Prüfungsform ist den Studierenden unverzüglich nach
dem Ende der Klausuranmeldefrist, spätestens jedoch drei Wochen
vor dem geplanten Termin der Klausur schriftlich bekannt zu geben.
§7
Inkrafttreten
Die Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in
Kraft.
Gießen, 28. September 2009
Prof. Dr. Uwe P r o b s t
Dekan des Fachbereichs
Elektro- und Informationstechnik (02)
Seite 2554
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
Anlage 1
1. Modulübersicht des Bachelorstudiengangs Elektronik
lfd. Sem. Module
Nr.
Grundlagenmodule (90 CrP)
1.
1
Elektrotechnik 1
2.
1
Mathematik 1
3.
1
Physik 1
4.
1
Informatik für Ingenieure 1
5.
2
Elektrotechnik 2
6.
2
Mathematik 2
7.
2
Physik 2
8.
2
Informatik für Ingenieure 2
9.
2
Digitaltechnik
10.
2
Messtechnik
11.
3
Elektrotechnik 3
12.
3
Transformationen
13.
3
Mikrorechnertechnik
14.
3
Elektronik
15.
3
Grundlagen-Praktikum (Messtechn.& Elektronik)
16.
1-3 SRW-Module (WP 2 aus 4)
Pflichtmodule (28 CrP)
17.
4
Nachrichtentechnik
18.
4
Regelungstechnik
19.
4
Technische Mechanik
20.
5/6 Projektarbeit (AUT oder EET)
21.
4-6 SRW-Module (WP 3 aus 6)
Vertiefungsmodule (35 CrP; Wahl 5 aus 7))
22.
4/5 Hochfrequenztechnik
23.
4/5 Mikrocomputersysteme
24.
4/5 Baugruppenentwurf und Gerätekonstruktion
25.
5/6 Informationsübertragung
26.
5/6 Grundlagen des VLSI-Design
27.
5/6 Elektromagnetische Verträglichkeit
28.
5/6 Nanoelektronik
Wahlpflichtmodule (27 CrP; Wahl 4. 6 Module)
29.
5/6 Wahlpflichtmodule
Berufspraktische Phase und Bachelorarbeit (30 CrP)
30.
7
Berufspraktische Phase (BPP)
31.
7
BPP-Seminar (mit Vortrag)
32.
7
Bachelorarbeit mit Thesis
33.
7
Bachelorseminar (mit Kolloquium)
Legende:
Sem. = Semester
SWS = Semesterwochenstunde
CrP = Creditpoints
S
= Seminar
Ü
= Übung
V
=
Pr
=
Prüfungsform:
SRW-Module =
SW Lehrveran- Prüf.
S staltungsform form
Modul-Nr.
CrP
E101
E104
E107
E109
E102
E105
E108
E110
E111
E113
E103
E106a
E112
E114
E115
E116 -119
7
9
5
5
5
6
3
5
6
5
5
6
7
7
5
4
6
8
4
4
5
6
2
4
6
4
4
5
6
6
4
4
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V + Pr
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V + Pr
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V/Ü + Pr
V+Ü
Pr
V/S
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A,B
A
B,C
A,B
E201
E202P
E206
E240b,c
E251-256
5
7
5
5
6
5
4+2
4+1
4
6
V+Ü
V + Pr
V+Ü
S/Pr
V/S
A
A
A
B,C
A,B,C
E302P
E414P
E416P
E304P
E418P
E420P
E422P
7
7
7
7
7
7
7
6
6
6
6
6
6
6
V/Ü + Pr
V/Ü + Pr
V/Ü + Pr
V/Ü + Pr
V/Ü + Pr
V/Ü + Pr
V/Ü + Pr
A
A
A
A
A
A
A
E6xx +
27
22..24
E901
E902
E903
12
3
12
2
-
E904
3
2
V, Ü, Pr, S A,B,C
Industrie
S
Industrie
/Labor
S
B
C
B
C
Vorlesung
Praktikum
A: Klausur, B: Bericht/Ausarbeitung, C: Präsentation/Vortrag
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2555
2. Wahlpflichtmodule
Im fünften und sechsten Semester sind Module im Umfang von mindestens 27 CrP aus dem Katalog der Wahlpflichtmodule nach Anlage 1 unter Bezug auf das Modulhandbuch (Modul-Nrn. E6xx) zu belegen.
Ergänzend können auch alle Vertiefungs- und Pflichtmodule der Studiengänge Allgemeine Elektrotechnik (AE), Automatisierungstechnik
(AUT) sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Fachbereiche EI und IEM gewählt werden. Diese können bei Belegung als Wahlpflichtmodul auch ohne die Praktika absolviert werden.
Im Umfang von bis zu 10 CrP können alternativ auch Module gewählt werden, die ab dem vierten Semester in Studiengängen anderer
Fachbereiche der Fachhochschule Gießen-Friedberg angeboten werden.
Anlage 2
Voraussetzungen für die Modulbelegung
Die Zulassung zu Prüfungen des zweiten und dritten Semesters setzt die Teilnahme an den Prüfungen der vorangegangenen Module gemäß nachstehender Tabelle voraus. Die Teilnahme am Grundlagenpraktikum bzw. am Modul Mikrorechnertechnik mit Praktikum des
dritten Semesters erfordert den erfolgreichen Abschluss der angegebenen Module.
Zu belegendes Modul
Semester 1 bis 3
Elektrotechnik 1
Elektrotechnik 2
Elektrotechnik 3
Mathematik 1
Mathematik 2
Transformationen
Physik 1
Physik 2
Informatik für Ingenieure 1
Informatik für Ingenieure 2
Digitaltechnik
Mikrorechnertechnik mit Praktikum
Messtechnik
Elektronik
Grundlagen-Praktikum
(Messtechnik & Elektronik)
SRW-Fächer (WP 2 aus 4)
Vorausgesetzte Module
Modul-Nr.
E101
E102
E103
E104
E105
E106a
E107
E108
E109
E110
E111
E112
Erfolgte KlausurTeilnahme
E101
E102
E104
E105
E107
E109
E109, E111
Erfolgreicher
Abschluss
E109 oder E111
E113
E114
E115
E101
E102
E102, E113
E101
E116 - E119
-
-
SRW-Module = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module (Auswahl: Arbeits- und Lernmethoden,
Technische Dokumentation/Präsentationstechnik, Arbeitswissenschaften)
Anlage 3
Modulhandbuch, Modulbeschreibungen
Das Modulhandbuch wird regelmäßig aktuellen Anforderungen
angepasst und in der Regel einmal jährlich überarbeitet. Änderungen bedürfen der Beschlussfassung im Fachbereichsrat und der
rechtzeitigen Veröffentlichung.
Bei folgenden Änderungen eines Moduls sind die §§ 50 Abs. 1 Nr.
1, 40 Abs. 2 Nr. 5, 94 Abs. 4 sowie 39 Abs. 5 des HHG zu beachten:
– grundsätzliche Änderungen der Inhalte und Qualifikationsziele
– Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints
– Umfang der Creditpoints, Arbeitsaufwand und Dauer
Die Module sind im jeweils aktuell gültigen Modulhandbuch für den
Bachelorstudiengang Elektronik im Einzelnen beschrieben.
1. Vorwort
Der Abschluss Bachelor of Engineering (B. Eng.) in „Elektronik“
ist der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss in dieser Ausbildungsrichtung, welche zur Elektrotechnik, Elektronik
und Informationstechnik gezählt wird.
Der Studiengang soll in der Elektronik und in den Anwendungsfächern aus dem Bereich der Elektrotechnik eine solide wissenschaftliche Grundlage legen. Mathematische und naturwissenschaftliche Grund- und Fortgeschrittenen-Kenntnisse bilden dabei
ein unverzichtbares und übergreifendes Rüstzeug. Das Verständnis
der Grundlagen erlaubt es den Absolventinnen und Absolventen,
im lebenslangen Lernen die aktuellen Innovationen aufgreifen und
richtig einordnen zu können. Die vermittelten Schlüsselqualifikationen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen, sich
weitere Kenntnisse und Neuerungen selbst anzueignen.
Explizite Spezialisierungen sind im Studiengang nicht vorgesehen.
Die Auswahl bei den Vertiefungsfächern (5 aus 7) sowie insbeson-
dere bei den Wahlpflichtmodulen erlaubt allerdings individuelle
Vertiefungen in bestimmten Bereichen.
2. Aufbau des Studiengangs Bachelor of Engineering „Elektronik“
Der Bachelorstudiengang „Elektronik“ (ELE) wurde strukturell
gemäß den Empfehlungen der Elektrotechnik- und Elektronik-Industrie und den entsprechenden Verbänden entwickelt.
Die Verteilung der Creditpoints der Module auf die einzelnen Fächergruppen ist1):
• Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (MN) 24%
• Technische Grundlagen (1. bis 3. Sem.)
26%
• Anwendungsbezogenes Ingenieurwissen (4. bis 6. Sem.) 38%
• Übergreifende Qualifikationen/Schlüsselqualifikationen 12%
1)
Bezogen auf die 6 Theoriesemester (je nach Wahlverhalten individuell
etwas unterschiedlich); Das siebte Semester beinhaltet i. w. ingenieurmäßige Problemlösungsmethodik und den Erwerb weiterer Schlüsselqualifikationen.
3. Curriculum des Bachelorstudiengangs ELE
Im Grundlagenstudium werden die mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie die technischen Grundlagen der Elektrotechnik,
Informatik und Digitaltechnik vermittelt. Der fachlichen Spezialisierung wird durch die Pflicht- und Vertiefungsmodule ab dem
vierten Semester (Vertiefungsstudium) Rechnung getragen. Inhalte
und Ausbildungsziele des Studienganges orientieren sich an den spezifischen Anforderungen des Berufsfeldes.
Die Struktur des siebensemestrigen Curriculums ist analog zu den
Bachelorstudiengängen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Allgemeine Elektrotechnik (AE) und Automatisierungstechnik (AUT) aufgebaut. Um Synergieeffekte zu nutzen, sind die
Module der ersten drei Semester identisch gehalten.
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
a) Grundlagenmodule (G)
Grundlagenmodule
Kompetenz
MN
SK
CrP
CrP
Modul-Nr.
1. – 3. Sem.
1.
CrP
(SWS)
Semester
2.
CrP
(SWS)
Elektrotechnik 1
E101
Elektrotechnik 2
E102
Elektrotechnik 3
E103
Mathematik 1
E104
9
Mathematik 2
E105
6
Transformationen
E106a
6
Physik 1
E107
5
Physik 2
E108
3
Informatik für Ingenieure 1
E109
5
Informatik für Ingenieure 2
E110
5 (4)
Digitaltechnik
E111
6 (6)
Mikrorechnertechnik mit Praktikum
E112
Messtechnik
E113
Elektronik
E114
Grundlagenpraktikum
(Elektrotechnik, Messtechnik, Elektronik)
E115
SRW-Module (WP 2 aus 4)
7 (6)
5 (5)
5 (4)
9 (8)
6 (6)
6 (5)
5 (4)
3 (2)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
1
5 (4)
E116 -119
Summe
Legende:
Sem. = Semester
CrP = Creditpoints
SWS = Semesterwochenstunden
MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation
3.
CrP
(SWS)
34
4
4 (2+2)
5
30 (26)
30 (27)
30 (25)
SK
= soziale/Schlüssel-Kompetenzen
SRW-Modul = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module
(Auswahl: Arbeits- und Lernmethoden,
Technische Dokumentation/
Präsentationstechnik, Arbeitswissenschaften)
Die Pflichtmodule sind mit Ausnahme der Projektarbeit und der Schlüssel-Qualifikationsmodule (SRW) im vierten Semester zu belegen. Die Projektarbeit soll bevorzugt im sechsten Semester liegen, um auf die nachfolgende Berufspraktische Phase und die anschließende Bachelorthesis praktisch vorzubereiten. Durch zusätzliche Wahl von ein bis zwei Vertiefungsmodulen und/oder SRW-Modulen
kann eine Arbeitsbelastung von ca. 30 CrP individuell geplant werden.
An den Prüfungen der Module ab dem vierten Semester kann teilgenommen werden, wenn aus den ersten drei Studiensemestern höchstens Leistungen im Umfang von 18 CrP fehlen. Davon unberührt sind die SRW-Module im Umfang von 6 CrP des Vertiefungsstudiums
nach Anlage 1, die in jedem Falle belegt werden können. Für die Zulassung zur Projektarbeit müssen alle Prüfungen des ersten bis dritten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein.
b) Pflichtmodule (P)
Pflichtmodule (5 Module) 28 CrP
Nachrichtentechnik
Regelungstechnik1
Technische Mechanik
Entwicklungstechnische Projektarbeit
SRW-Module (WP 2-3 aus 5)
Legende:
Sem. = Semester
CrP = Creditpoints
SWS = Semesterwochenstunden
MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation
Modul-Nr.
E201
E202P
E206
E240c
E251-255
SK
WP
SRW-Modul
Koppl.
Sem.
Koppl.
4.
AE
4.
4.
5.– 6.
4.– 6.
AE
Summe CrP (SWS)
=
=
=
=
MN SK
2
6
8
CrP (SWS)
5 (4+1)
7 (4+2)
5 (4+1)
5 (4)
3x 2(2)
28 (26)
soziale/Schlüssel-Kompetenzen
Wahlpflichtmodul
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module
Kopplung
Die Schlüssel-Qualifikationsmodule (SRW = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) werden vom Fachbereich SuK (Sozial- und
Kulturwissenschaften) angeboten. In den Semestern 4 bis 6 müssen von den nachfolgenden Modulen zwei bis drei Module im Umfang
von mindestens 6 CrP erfolgreich abgeschlossen werden.
Als zusätzliches SRW-Modul kann das Modul Englisch mit weiteren 5 CrP auch als Wahlpflichtmodul aus dem zu belegenden Wahlpflichtkatalog von 27 CrP belegt werden.
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
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Bevorzugte Schlüssel-Qualifikationsmodule:
– Allgemeine Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure
– Marketing und Vertrieb/Projektmanagement
– Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung
– Umweltschutz und Recycling
– Bewerbung in eigener Sache/Rhetorik
– Englischkurs (mit Zertifikat); Optionales WP-Modul
Im Rahmen der Projektarbeit ist ein Projektbericht auszuarbeiten und vorzustellen. Hierfür werden Schlüsselqualifikationen wie Präsentationstechnik, Rhetorik und Technische Dokumentation gefordert, die mit 2 CrP bewertet und gewichtet werden.
c) Vertiefungsmodule (VT)
Ziel der Vertiefungsmodule ist es, Fachwissen anwendungsbereit zu vermitteln, diese Kenntnisse zu vertiefen und die Studierenden auf
die berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Dabei müssen die Studierenden aus einer Palette von sieben Modulen mit jeweiligem Praktikum
mindestens fünf belegen.
Weitere Module können im Rahmen des Wahlpflichtkataloges (27 CrP s. u.) belegt werden. Wird ein Vertiefungsmodul als Wahlpflichtmodul gewählt, kann es auch ohne Praktikum belegt und abgeschlossen werden. In diesem Falle wird es mit 5 CrP bewertet (s. a. Modulhandbuch).
Vertiefungsmodule (Wahl 5 aus 7) 35 Crp
Modul-Nr.
Art
Koppl.
CrP (SWS)
Mikrocomputersysteme
E 414P
V+Pr
AUT
7 (4+2)
Grundlagen des VLSI-Design
E 416P
V+Pr
-
7 (4+2)
Baugruppenentwurf und Gerätekonstruktion
E 418P
V+Pr
-
7 (4+2)
Elektromagnetische Verträglichkeit
E 420P
V+Pr
-
7 (4+2)
Nanoelektronik
E 422P
V+Pr
-
7 (4+2)
Hochfrequenztechnik
E 302P
V+Pr
IKT
7 (4+2)
Informationsübertragung
E 304P
V+Pr
IKT
7 (4+2)
Summe CrP (SWS)_
Legende:
CrP
=
CrP
=
SWS
=
Koppl. =
Creditpoints
Creditpoints
Semesterwochenstunden
Kopplung
V
Pr
AUT
IKT
=
=
=
=
35 (30)
Vorlesung
Praktikum
Automatisierungstechnik
Informations- und Kommunikationstechnik
d) Wahlpflichtmodule (WP)
Im fünften und sechsten Semester sind vier bis fünf Module im Umfang von mindestens 27 CrP zu belegen. Der Katalog der Wahlpflichtmodule der Modul-Nrn. E6xx ist dem Modulhandbuch in Anlage 3 zu entnehmen.
Die Pflicht- und Vertiefungsmodule der verwandten Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Automatisierungstechnik (AUT) bzw. Allgemeine Elektrotechnik (AE) können ebenfalls als Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern sie nicht bereits als Grundlagen-, Pflicht- oder Vertiefungsmodule absolviert wurden. Diese können bei Belegung als Wahlpflichtmodul auch ohne
die Praktika absolviert werden.
Darüber hinaus können auch Module anderer Fachbereiche (MN, SuK, W) bis zu einem Umfang von 10 CrP belegt werden.
Wahlpflichtmodule (insgesamt 27 Crp)
Art
Wahlpflichtmodul A
E6xx
V
Wahlpflichtmodul B
E6xx
S
1
5 (4)
Wahlpflichtmodul C
E6xx
V/Ü+Pr
1
5 (4+1)
1
VT als Wahlpflichtmodul D
E3xx/E4xx
V+ Pr
Wahlpflichtmodul E, F, G ...
E6xx
V/Ü+Pr
Wahlpflichtmodul Englisch *)
E2xx
S
Wahlpflichtmodul Numer.Mathematik
E6xx
V/Ü
Summe CrP (SWS)
Legende:
CrP =
SWS =
V
=
Pr
=
Creditpoints
Semesterwochenstunden
Vorlesung
Praktikum
MN SK
CrP (SWS)
Modul-Nr.
3 (2)
7 (4+2)
2..7 (2..6)
5
5 (4)
5
(5)
5 (4)
8
27 (22.. 24)
SK = soziale/Schlüssel-Kompetenzen
MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation
*) Englisch mit Zertifikatsprüfung
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Nr. 46
Der Katalog der Wahlpflichtfächer des Fachbereichs EI in Gießen bzw. IEM in Friedberg kann nach den Möglichkeiten des Lehrangebotes semesterweise festgelegt werden. Er wird zum Ende der Vorlesungswochen für das nachfolgende Semester veröffentlicht.
e) Berufspraktische Phase (BPP) und Bachelorarbeit
Das siebensemestrige Studium ermöglicht, dass im Curriculum für die Studierenden ein volles Semester in der Industrie vorgesehen werden kann. Auch eine Kombination aus Berufspraktischer Phase in der Industrie und einer Bachelorarbeit an der Hochschule ist möglich. Dabei sind 13 Wochen (drei Monate) für die Berufspraktische Phase vorgesehen, die mit einem bewerteten Vortrag der oder des Studierenden abschließt. Daran schließt sich die Bachelorarbeit an, die einschließlich der Ausarbeitung der Thesis sowie der Vorbereitung
für das abschließende Kolloquium mit Vortrag einen Zeitumfang von drei Monaten umfasst.
Anm.: Der Besuch der BPP- und Bachelor-Seminare als Zuhörerin oder Zuhörer (je fünfmalige Teilnahme als Prüfungsvorleistung) erfolgt im fünften und sechsten Semester. Im siebten Semester hält die oder der Studierende dann einen Vortrag vor den Zuhörerinnen
und Zuhörern des BPP-Seminares und präsentiert nach Abschluss ihrer oder seiner Bachelorthesis diese in Form eines Kolloqiums vor
den Zuhörerinnen und Zuhörern des Bachelor-Seminares. Diese Vorträge (im Falle des Kolloquiums mit Befragung) werden jeweils mit
3 CrP bewertet und gewichtet.
7. Sem. BPP + Bachelorthesis (insgesamt 30 CrP)
Modul-Nr.
Art
MN SK
Berufspraktische Phase
E901
Industrie
5
12
BPP-Seminar
E902
Vortrag
1
3 (2)
Bachelorarbeit
E903
5
12
Bachelor-Seminar
E904
1
3 (2)
12
30 (4)
Projekt + Thesis 4
Kolloquium
Creditpoints (SWS) 4
Legende:
MN = Mathematisch-naturwissenschaftliche Qualifikation
SK = Soziale und Schlüssel-Kompetenzen
CrP = Creditpoints
SWS =
BPP =
CrP (SWS)
Semesterwochenstunden
Berufspraktische Phase
f) Exemplarischer Studienverlauf
Das Studium der Grundlagenmodule in den drei ersten Semestern ist gemäß Prüfungsordnung fest vorgegeben, da die Inhalte auf einander aufbauen. Die Module und Prüfungen werden jedes Semester angeboten.
Grundlagenmodule (G)
Kompetenz
1. – 3. Sem.
Modul-Nr.
MN
CrP
Semester
SK
1.
2.
3.
CrP CrP (SWS) CrP (SWS) CrP (SWS)
Elektrotechnik 1
E101
7 (6)
Elektrotechnik 2
E102
Elektrotechnik 3
E103
Mathematik 1
E104
9
Mathematik 2
E105
6
Transformationen
E106a
6
Physik 1
E107
5
Physik 2
E108
3
Informatik für Ingenieure 1
E109
5
Informatik für Ingenieure 2
E110
5 (4)
Digitaltechnik
E111
6 (6)
Mikrorechnertechnik mit Praktikum
E112
Messtechnik
E113
5 (5)
5 (4)
9 (8)
6 (6)
6 (5)
5 (4)
3 (2)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Kompetenz
1. – 3. Sem.
Modul-Nr.
Elektronik
E114
Grundlagenpraktikum
(Elektrotechnik, Messtechnik, Elektronik)
E115
SRW-Module (WP 2 aus 4)
MN
CrP
Semester
SK
1.
2.
3.
CrP CrP (SWS) CrP (SWS) CrP (SWS)
7 (6)
1
5 (4)
E116 -119
Summe
Legende:
Sem. =
CrP =
SWS =
MN =
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Semester
Creditpoints
Semesterwochenstunden
Mathematischnaturwissenschaftliche Qualifikation
34
4
4 (2+2)
5
30 (26)
30 (27)
30 (25)
SK
= soziale/Schlüssel-Kompetenzen
SRW-Modul = Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module
(Auswahl: Arbeits- und Lernmethoden, Technische Dokumentation/
Präsentationstechnik, Arbeitswissenschaften)
Ab dem vierten Semester sind Pflicht-, Vertiefungs- und Wahlpflichtmodule zu belegen. Gemäß § 4 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung) kann an den Prüfungen der Module ab dem vierten Semester teilgenommen werden, wenn
aus den ersten drei Studiensemestern höchstens Leistungen im Umfang von 18 CrP fehlen. Davon unberührt sind die Module der SozialRechts- und Wirtschaftswissenschaften (SRW) im Umfang von 6 CrP, die in jedem Falle belegt werden können. Für die Zulassung zur
Projektarbeit müssen alle Prüfungen des ersten bis dritten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein.
Pflichtmodule (P) und Vertiefungsmodule (VT) (VT: 5 aus 7 müssen belegt werden)
WS-Anfängerinnen oder WS-Anfänger
4. - 6.Sem.
Nachrichtentechnik
Regelungstechnik1
Technische Mechanik
Entwicklungstechnische Projektarbeit
Mikrocomputersysteme /WP
Baugruppenentwurf und
Gerätekonstruktion /WP
Grundlagen des VLSI-Design / WP
Hochfrequenztechnik /WP
Informationsübertragung /WP
Elektromagnet. Verträglichkeit
/WP
Nanoelektronik /WP
Wahlpflichtmodul 3
Wahlpflichtmodul 4
Wahlpflichtmodul 5
SRW-Fächer (WP 2-3 aus 5)
Art
Code
P
P
P
P
E201
E202P
E206
E240c
VT
VT
E 414P
E 416P
VT
VT
VT
VT
E 418P
E 302P
E 304P
E 420P
VT
E 422P
WP
WP
WP
WP
E251-255
Summe CrP
4. Sem.
SS
5 (4+1)
7 (4+2)
5 (4+1)
5.Sem.
WS
6.Sem.
SS
5 (4)
7 (4+2)
7 (4+2)
Jedes Sem.
Jedes Sem.
Jedes Sem.
Jedes Sem.
SS
SS
7 (4+2)
7 (4+2)
7 (4+2)
7 (4+2)
7 (4+2)
5 (4)
31
Angebot
2x 2 (2)
30
5 (4+1)
3 (2)
2 (2)
29
WS
WS
WS
SS
SS
Jahresbetrieb
Jahresbetrieb
Jahresbetrieb
Jahresbetrieb
Da nur fünf der sieben VT-Module belegt werden müssen, kann anstelle eines VT-Moduls mit 7 CrP (6 SWS) auch ein WP-Modul mit 5
CrP (4 SWS) sowie ein SRW-Modul mit 2 CrP (2 SWS) oder ein weiteres WP-Modul mit 3 CrP (2 SWS) belegt werden. Dabei ist ein VTModul auch als WP-Modul verwendbar. In diesem Fall ist es auch ohne Praktikum mit 5 CrP belegbar. Die Projektarbeit sollte bevorzugt im sechsten Semester liegen, um auf die nachfolgende Berufspraktische Phase und die daran anschließende Bachelorthesis praktisch vorzubereiten.
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
SS-Anfängerinnen oder SS-Anfänger
4. - 6.Sem.
Nachrichtentechnik
Regelungstechnik1
Technische Mechanik
Entwicklungstechnische Projektarbeit
Mikrocomputersysteme /WP
Baugruppenentwurf und
Gerätekonstruktion /WP
Grundlagen des VLSI-Design / WP
Hochfrequenztechnik /WP
Informationsübertragung /WP
Elektromagnet. Verträglichkeit
/WP
Nanoelektronik /WP
Wahlpflichtmodul 3
Wahlpflichtmodul 4
Wahlpflichtmodul 5
SRW-Fächer (WP 2-3 aus 5)
Legende:
WS = Wintersemester
SS = Sommersemester
Sem. = Semester
WP = Wahlpflichtfach
Art
Code
P
P
P
P
E201
E202P
E206
E240c
VT
VT
E 414P
E 416P
VT
VT
VT
VT
E 418P
E 302P
E 304P
E 420P
4. Sem.
WS
5 (4+1)
7 (4+2)
5 (4+1)
=
=
=
=
Angebot
Jedes Sem.
Jedes Sem.
Jedes Sem.
Jedes Sem.
7 (4+2)
7 (4+2)
SS
SS
7 (4+2)
WS
WS
WS
SS
7 (4+2)
7 (4+2)
7 (4+2)
7 (4+2)
2 (2)
30
31
5 (4)
5 (4+1)
3 (2)
2x 2 (2)
29
SS
Jahresbetrieb
Jahresbetrieb
Jahresbetrieb
Jahresbetrieb
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Module
Creditpoints
Vertiefungsfächer
Pflichtfächer
Wahlpflichtmodule (WP/27 CrP)
Im fünften und sechsten Semester sind vier bis fünf Module im
Umfang von mindestens 27 CrP zu belegen. Der Katalog der Wahlpflichtmodule der Modul-Nrn. E6xx ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die Pflicht- und Vertiefungsmodule der verwandten
Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik (IKT),
Automatisierungstechnik (AUT) bzw. Allgemeine Elektrotechnik
(AE) können ebenfalls als Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern
sie nicht bereits als Grundlagen-, Pflicht- oder Vertiefungsmodule
absolviert wurden. Diese können bei Belegung als Wahlpflichtmodul auch ohne die Praktika absolviert werden.
Der Katalog der Wahlpflichtfächer kann nach den Möglichkeiten
des Lehrangebotes semesterweise festgelegt werden. Er wird spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit für das jeweilige Semester veröffentlicht.
Typische WP-Module für den Studiengang Elektronik sind zum
Beispiel Technologie und Bauelemente der Mikroelektronik, Technologie & Design von High-Tech-Baugruppen, Grundlagen des
FPGA-Entwurfs mit VHDL, Entwurf Integrierter Schaltungen, Optische Nachrichtentechnik, Optoelektronik und Bildverarbeitung,
Elektronische Messsysteme, Sensoren, Simulation mit Matlab und
Simulink, Leistungselektronik.
Die Schlüssel-Qualifikationsmodule (SRW= Sozial- Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften) werden vom Fachbereich SuK angeboten. Aus den nachfolgenden Modulen müssen zwei bis drei Module im Umfang von mindestens 6 CrP belegt werden:
7. Sem. BPP + Bachelorarbeit Modul-Nr.
6.Sem.
WS
5 (4)
VT
E 422P
WP
WP
WP
WP
E251-255
Summe CrP
SRW
CrP
VT
P
5.Sem.
SS
Schlüssel-Qualifikationsmodule (4.–6. Sem.)
CrP
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure
2
Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung
2
Bewerbung in eigener Sache/Rhetorik
2
Umweltschutz und Recycling
2
Internationales Marketing und Vertrieb
4
Englischkurs (mit Zertifikat); Optionales WP-Modul 5
SWS
2
2
2
2
4
4
Zusätzlich kann noch das Modul Englisch mit weiteren 5 CrP anstelle eines technischen WP-Fachs aus dem zu belegenden Wahlpflichtkatalog von 27 CrP belegt werden.
Berufspraktische Phase (BPP) und Bachelorarbeit (7. Sem.)
Die Zulassung zur Berufspraktischen Phase und zu der sich anschließenden Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn aus den o. a.
Modulen bis einschließlich des sechsten Semesters bis auf Module
im Umfang von höchstens 15 CrP alle übrigen erfolgreich absolviert wurden. Die Projektarbeit darf nicht zu den fehlenden Modulen gehören (§ 4 Abs. 4).
Die Studierenden können eine Professorin oder einen Professor ihrer Wahl bitten, als Referentin oder Referent die BPP und die Bachelorarbeit zu betreuen. Das Gleiche gilt für die Korreferentin oder
den Korreferenten. Genaueres ist in § 17 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) geregelt. Die oder der Studierende hat am Studienort Gießen Anspruch auf Betreuung durch
eine Professorin oder einen Professor des Fachbereichs Elektro- und
Informationstechnik, am Studienort Friedberg auf Betreuung durch
eine Professorin oder einen Professor des Fachbereichs Informationstechnik-Elektrotechnik-Mechatronik.
Art
CrP
(SWS)
Berufspraktische Phase
E901
Industrie
12
BPP-Seminar
E902
Vortrag
3 (2)
Bachelorarbeit
E903
Projekt + Thesis
Bachelor-Seminar
E904
12
Kolloquium
3 (2)
Creditpoints (SWS)_
30 (4)
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2561
g) Gemeinsames Modulhandbuch der Bachelorstudiengänge AE, AUT, ELE, IKT der Fachbereiche EI und IEM
Modul-Nr. Modulbezeichnung
E101
E102
E103
E104
E105
E106a
E106b
E107
E108
E109
E110
E111
E112
E113
E114
E115
E116
E117
E118
E119
Elektrotechnik 1
Elektrotechnik 2
Elektrotechnik 3
Mathematik 1
Mathematik 2
Transformationen
Mathematik 3
Physik 1
Physik 2
Informatik für Ingenieure 1
Informatik für Ingenieure 2
Digitaltechnik
Mikrorechnertechnik
Messtechnik
Elektronik
Grundlagen-Praktikum
Arbeits- und Lernmethoden
Techn. Dokumentations-/Präsentationstechnik
Arbeitswissenschaften 1
Arbeitswissenschaften 2
E201
E202
E202P
E203
E203P
E204
E205
E205P
E206
E240a
E240b
E240c
E251
E252
E253
E254
E255
E256
Nachrichtentechnik
Regelungstechnik 1
Regelungstechnik 1
Signalverarbeitung
Signalverarbeitung
Energietechnik
Softwareentwicklung
Softwareentwicklung
Technische Mechanik
Informationstechnische Projektarbeit
Automatisierungstechnische Projektarbeit
Entwicklungstechnische Projektarbeit
Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure
Bewerbung in eigener Sache
Internationales Marketing/Vertrieb
Preparation course for Cambridge First Certificate in English
(FCE) (Level B2)
Einführung in das Qualitätsmanagement
Umweltschutz und Recycling
E302
E302P
E303
E304
E304P
E306
E306P
E308
E308P
E310
E310P
E312
E312P
E314
E314P
Hochfrequenztechnik
Hochfrequenztechnik
Informationstechnisches Labor
Informationsübertragung
Informationsübertragung
Kommunikationssysteme 1
Kommunikationssysteme 1
Kommunikationssysteme 2
Kommunikationssysteme 2
Digitale Kommunikationstechnik
Digitale Kommunikationstechnik
Optische Nachrichtentechnik
Optische Nachrichtentechnik
Funksysteme und Mobilkommunikation
Funksysteme und Mobilkommunikation
E402
E402P
E403
E404
E404P
E405
E406
E406P
E407
Leistungselektronik
Leistungselektronik
Leistungselektronik 2
Elektrische Maschinen
Elektrische Maschinen
Kurzschlussstromberechnung und Netzschutz
Steuerungstechnik und Robotik
Steuerungstechnik und Robotik
Digitale Mess- und Regeltechnik
Verwendbarkeit
(G, P, VT, WP)
Veranstaltungsform
Creditpoints
(SWS)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
Alle Studiengänge (G)
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V+Ü
V/Ü
V + Pr
V + Pr
V+Ü
V/Ü+Pr
V+Ü
V+Ü
Pr
V/S
V/S
V/S
V/S
7 (6)
5 (5)
5 (4)
9 (8)
6 (6)
6 (5)
6 (4)
5 (4)
3 (2)
5 (4)
5 (4)
6 (6)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
2 (2)
2 (2)
2 (2)
2 (2)
Alle Studiengänge (P)
AE(P), Übrige (WP)
AUT(P), ELE(P), IKT(WP)
AE(VT), AUT(WP), ELE(WP)
IKT(P), AUT(WP), ELE(WP)
AE(P), Übrige (WP)
AUT(WP), ELE (WP)
AE(P), IKT(P), Übrige(WP)
AUT(P), ELE(P)
AE(VT), IKT(P)
AUT(P)
ELE(P)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
V/Ü
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
Pr
Pr
Pr
V/S
V/S
V/S
5 (5)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
5 (4)
7 (6)
5 (5)
5 (4)
5 (4)
5 (4)
2 (2)
2 (2)
4 (4)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
V/S
V/S
V/S
5 (4)
2 (2)
2 (2)
AE(WP), AUT(WP)
ELE(VT), IKT(VT), Übrige(WP)
AE(VT)
AE(VT), Übrige(WP)
ELE(VT), IKT(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP)
Alle Studiengänge (WP)
IKT(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP)
Alle Studiengänge (WP)
IKT(VT), Übrige(WP)
V/Ü
V/Ü + Pr
Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V + Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
5 (4)
7 (6)
5 (5)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
AE(P), Übrige(WP)
AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
AUT(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
5 (4)
7 (6)
5 (4)
5 (5)
7 (6)
5 (4)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
Seite 2562
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Modul-Nr. Modulbezeichnung
Nr. 46
Verwendbarkeit
(G, P, VT, WP)
Veranstaltungsform
Creditpoints
(SWS)
Alle Studiengänge (WP)
AUT(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
AUT(VT), Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
AUT(VT), Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
AUT(VT), ELE(VT),Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
ELE(VT),Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
ELE(VT),Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
ELE(VT),Übrige(WP)
Alle Studiengänge (WP)
ELE(VT),Übrige(WP)
AE(VT)
AE(VT)
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
V/Ü
V/Ü + Pr
Pr
Pr
5 (5)
7 (6)
5 (4)
5 (5)
7 (6)
5 (5)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (4)
7 (6)
5 (5)
5 (4)
AE(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
AE(VT), Übrige(WP)
V/S
V/S
V/S
V/S
V/S
V/Ü
4 (2)
4 (2)
4 (3)
4 (3)
4 (2)
4 (3)
V/Pr
V/Pr
V/Pr
V/Pr
S
V/Pr
V/Pr
V/Pr
V/Pr
V/Pr
V
V/Pr
V/Pr
V/Pr
5 (4)
7 (6)
5 (4)
5 (4)
3 (2)
5 (4)
5 (4)
5 (4)
7 (6)
5 (5)
3 (2)
5 (4)
5 (4)
5 (4)
E408
E408P
E409
E410
E410P
E412
E412P
E414
E414P
E416
E416P
E418
E418P
E420
E420P
E422
E422P
E430
E440
Leittechnik
Leittechnik
Kleinmotoren
Regelungstechnik 2
Regelungstechnik 2
Elektronische Antriebstechnik
Elektronische Antriebstechnik
Mikrocomputersysteme
Mikrocomputersysteme
Baugruppen und Gerätekonstruktion
Baugruppen und Gerätekonstruktion
Grundlagen des VLS-Designs
Grundlagen des VLS-Designs
Elektromagnetische Verträglichkeit
Elektromagnetische Verträglichkeit
Nanoelektronik
Nanoelektronik
Systemtechnisches Labor
Systemtechnische Projektarbeit
E501
E502
E504
E505
E506
E520
Projektmanagement
Qualitätsmanagement
Marketingmanagement
Personal und Organisation
Englisch
Energiewirtschaft/Energierecht
E601
E602
E603
E604
E605
E606
E607
E608
E609
E610
E611
E612
E613
E614
Frequenzumrichtertechnik
Technologie & Design von High-Tech-Baugruppen
Technologie und Bauelemente der Mikroelektronik
Antriebe der Automatisierungstechnik
Alternative Energieerzeugung
Bussysteme der Automatisierungstechnik
Bildverarbeitung
Computer Aided Engineering (CAE)
Industrielle Energieversorgung
Sensorik
Simulation mit Matlab und Simulink
Funksysteme für Ortung und Navigation (FSO)
Grundlagen des FPGA-Entwurfs mit VHDL
Mixed Signal IC-Design
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (W)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
Alle Studiengänge (WP)
E701
FPGA Design für die Antriebstechnik
Alle Studiengänge (WP)
V/Pr
5 (4)
E901
E902
E903
E904
Berufspraktische Phase (BPP)
Berufsprakt. Phase (BPP) Seminar (mit Vortrag)
Bachelor-Arbeit mit Thesis
Bachelor-Seminar mit Kolloquium
Alle Studiengänge (P)
Alle Studiengänge (P)
Alle Studiengänge (P)
Alle Studiengänge (P)
Industrie
S
Industrie/Labor
S
12 (0)
3 (2)
12 (0)
3 (2)
Legende:
AE = Allgemeine Elektrotechnik
AUT = Automatisierungstechnik
ELE = Elektronik
IKT = Informations- und Kommunikationstechnik
G
= Grundlagenmodul
P
V
W
SWS
=
=
=
=
Pflichtmodul
Vertiefungsmodul
Wahlpflichtmodul
Semesterwochenstunden
V
Ü
Pr
S
=
=
=
=
Vorlesung
Übung
Praktikum
Seminar
Module des Vertiefungsstudiums mit dem Zusatz P beinhalten ein Praktikum. Diese Module können als Wahlpflichtmodul auch ohne
Praktikum belegt werden (s. Spalte Verwendbarkeit).
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
h) Modulbeschreibungen (sortiert in der numerisch aufsteigenden
Reihenfolge des Modulcodes)
Modulbezeichnung Elektrotechnik 1
Modulcode
E101
Studiensemester
1
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Thüringer/Kern
Dozentin/Dozent
Birkel, Endl, Gebler, Kern, Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Übung 3 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen und Gesetze zur Berechnung von Strömen
und Spannungen in elektrischen Gleich- und Wechselstromkreisen.
Fertigkeiten: systematische Umwandlung von elektrischen Netzwerken im Gleichstromkreis am Beispiel vermaschter Widerstandsstromkreise. Komplexe Berechnung von Impedanzen, Strömen und Spannungen sowie deren Phasenbeziehung in Wechselstromkreisen in Analogie zu Gleichstromkreisen.
Kompetenzen: für die jeweilige Aufgabenstellung das am besten geeignete Berechnungsverfahren auswählen und einsetzen können. Rechenergebnisse (Betrag, Phase etc.) hinsichtlich ihrer technischen
Bedeutung interpretieren können (z. B. Resonanzsituation, kapazitives oder induktives Verhalten; Brückenabgleich etc.).
Inhalt
Elektrische Grundgrößen: Ladung, Strom, Spannung, Widerstand
Schaltbilder, Ersatzschaltbild, Symbole, Zählpfeilsysteme
Vermaschte Stromkreise: Kirchhoffsche Gesetze
Umwandlung in Netzwerken: Serien- und Parallelschaltungen,
Dreieck-Stern-/Stern-Dreieck-Umwandlung, Ersatz-Spannungsund Stromquellen und deren Umwandlung ineinander.
Berechnung von Netzwerken, Netzwerkanalyse mittels verschiedener Verfahren (Maschenstrom-/Knotenspannungsanalyse, Ersatzquellenverfahren etc.)
Wechselstromkreise: sinusförmige Spannungen, Grundgrößen
Strom-/Spannungsbeziehungen an Widerstand, Spule u. Kondensator
Komplexe Wechselstromzeiger: Zeigerdiagramm für R,L,C
Komplexe Wechselstromrechnung: komplexe Darstellung der Bauelemente R,L,C (symbolische Methode)
Netzwerke bei Wechselstrom: Analogie der Umwandlungen zu
Gleichstromkreisen; Anwendungen an einfachen Beispielen
Resonanzerscheinungen: Serien- und Parallelschwingkreis1)
Energie und Leistung bei Wechselspannung2)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Albach, Manfred: Grundlagen der Elektrotechnik 1+2; PearsonStudium
Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure Band 1,
Vieweg
Ose, Rainer: Elektrotechnik für Ingenieure (Bd. 1); Fachbuchverlag Leipzig
Moeller: Grundlagen der Elektrotechnik (für 1.–3. Sem.); Teubner
Verlag
1)
2)
Ortskurven sind Inhalt von Transformationen
Leistungsanpassung/Blindstromkomp. in ELT3
Modulbezeichnung
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Elektrotechnik 2
E102
2
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Seite 2563
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Thüringer/Kern
Dozentin/Dozent
Birkel, Endl, Gebler, Kern, Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 1
(E101)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten der statischen,
stationären und zeitlich veränderlichen elektrischen und magnetischen Felder sowie der elektromagnetischen Vorgänge verstehen und
wiedergeben können.
Fertigkeiten: Ermittlung von Potentialen und Feldverläufen (vektoriell), Berechnung von Kapazitäten und Induktivitäten sowie von
Induktionsvorgängen bei Stromschleifen und Transformatoren.
Spannungs- und Stromverläufe bei Schaltvorgängen an Kondensatoren und Spulen berechnen können.
Kompetenzen: den prinzipiellen Verlauf von Feldern und Flüssen
verstehen und die Analogien der Gesetzmäßigkeiten zwischen den
unterschiedlichen Feldern erkennen. Sich bewusst sein, dass Induktionsvorgänge als Folge von veränderlichen Strömen auch ungewollt auftreten und bei Leitungsanordnungen und Messvorgängen hinsichtlich ihrer Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.
Inhalt
1. Stationäres elektrisches Strömungsfeld
Strom und Stromdichte
Elektrische Feldstärke und Spannung
Potentiale in homogenen und inhomogenen Feldern
Kräfte im elektrischen Feld, Leistungsdichte
2. Elektrostatisches Feld
Elektrische Ladung, Coulomb’sches Gesetz
Feldstärke, Darstellung von Feldern
Potential einer Punktladung, Äquipotentialflächen, Spannung
Elektrische Flussdichte, Verschiebungsfluss
Influenz, Polarisation, Dielektrikum
Kapazität, Kugelkondensator, Kondensatornetzwerke
Energiegehalt des elektrischen Feldes
3. Stationäres magnetisches Feld
Magnete, magnetischer Fluss, Flussdichte
Magnetische Feldstärke, Durchflutungsgesetz von Oersted
Analogie zum elektrostatischen Feld, magnetische Spannung
Magnet. Feldstärke einfacher Leiteranordnungen, Spulen
Permeabilität, Arten des Magnetismus, Hysteresekurven
Magnetischer Kreis, Analogie zum elektrischen Kreis
Induktivität, Ind. der Ringkernspule, Ind. einer Doppelleitung
Magnetischer Kreis mit Luftspalt (AL-Wert)
4. Das zeitlich veränderliche EM-Feld
Induktionsgesetz, Selbstinduktion und Selbstinduktivität
Induktivitätsnetzwerke: Reihen- und Parallelschaltung
Gegeninduktion und Gegeninduktivität, Koppelfaktoren
Energiegehalt des Feldes, magnetische Energie
Anwendungen der Bewegungsinduktion: Generator & Motor
Anwendungen der Ruheinduktion: Übertrager & Transformator
5. Schaltvorgänge an Kondensatoren und Spulen
RC-Reihenschaltung an Gleichspannung
RL-Reihenschaltung an Gleichspannung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Seite 2564
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Literatur
Albach, Manfred: Grundl. der Elektrotechnik 1+2, ISBN-3-82737106-06
Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure Band 2,
Vieweg
Ose, Rainer: Elektrotechnik für Ingenieure (Bd. 1); Fachbuchverlag Leipzig
Böge, Wolfgang: Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg
Modulbezeichnung Elektrotechnik 3
Modulcode
E103
Studiensemester
3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Gebler/Kern
Dozentin/Dozent
Gebler, Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 2
(E102)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Drehstromerzeuger und -verbraucher, Energieversorgungsnetz, Kraftwerkstypen, Transformatoren, Leitungen, el. Antriebe.
Fertigkeiten: einfache Drehstromkreise berechnen können, Aufbau des Energieversorgungsnetzes verstehen und beschreiben können, Kraftwerkstypen und deren Einsatz verstehen und Transformatoren statisch und in Betrieb berechnen können, Leitungstypen
kennen und auslegen können, Typen el. Antriebe kennen und erläutern können.
Kompetenzen: Aufbau und Funktion der öffentlichen Energieversorgung kennen, zu den wichtigsten Themen Berechnungsmethoden kennen und anwenden.
Inhalt
1. Drehstrom
2. Energieerzeugungs- und Energieversorgungssysteme
3. Energiewandler und Übertrager
4. Leistung und Energie bei periodischen Vorgängen
5. Leistung und Energie bei nicht periodischen Vorgängen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Heuck, Dettmann: Elektrische Energieversorgung, Vieweg
Böge, Wolfgang (Hrsg.): Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg
Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure 1–3, Vieweg
Happoldt, Oeding: Elektrische Kraftwerke und Netze, Springer
Flosdorf, Hilgarth: Elektrische Energieverteilung, Teubner
Modulbezeichnung Mathematik 1
Modulcode
E104
Studiensemester
1
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Kausen/Siebert
Dozentin/Dozent
Mathematikprofessorin oder Mathematikprofessor MNI, MND
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 6 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
9 CrP, 270 Stunden, davon 128 Präsenzzeit
Nr. 46
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Linearen Algebra und der Analysis
(Differential- und Integralrechnung) einer reellen Veränderlichen.
Fertigkeiten: Anwendungen der Vektorrechnung in der linearen
Geometrie, Lösen linearer Gleichungssysteme (allgemeiner GAUSSAlgorithmus), Anwendungen des Matrizen- und Determinantenkalküls.
Beschreibung und Darstellung elementarer Funktionen (Polynome,
rationale Funktionen, trigonometrische Funktionen, Exponentialfunktion, Logarithmusfunktion); Anwendung der Differentialrechnung auf geometrische und physikalische Probleme; Untersuchung von Kurven, Extremalaufgaben; Durchführung des Integrationskalküls und seine Anwendung für Flächen- und Volumenberechnung.
Kompetenzen: Beherrschung der Methoden der linearen Algebra
(Vektoralgebra, Matrizenalgebra, GAUSS-Algorithmus) und der
Analysis (Differential- und Integralkalkül), so dass diese Methoden in allen weiterführenden Fachmodulen von den Studierenden
selbständig angewandt werden können.
Inhalt
Mengen, Aussagen, reelle Zahlen, komplexe Zahlen
Folgen und Reihen, Grenzwerte von Funktionen
Vektorrechnung, lineare Geometrie, lineare Gleichungssysteme,
Determinanten, Matrizen, Vektorräume, lineare Abbildungen
Elementare Funktionen: Polynome, rationale Funktionen, Potenzfunktionen, trigonometrische Funktionen, Logarithmus, Exponentialfunktion usw.
Differential- und Integralrechnung einer Veränderlichen
Taylorformel, Taylor- und Potenzreihen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Literatur: Brauch, Dreyer, Haacke: Mathematik für Ingenieure,
Teubner Verlag 1995
Herrmann: Höhere Mathematik für Ingenieure 1 und 2, Oldenburg
Verlag 1995
Modulbezeichnung Mathematik 2
Modulcode
E105
Studiensemester
2
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Kausen/Siebert
Dozentin/Dozent
Mathematikprofessorinnen oder Mathematikprofessoren MNI, MND
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
6 CrP, 180 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Mathematik 1
(E104)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Analysis mehrerer reeller Veränderlicher, Elemente der Differentialgleichungen und Basiskonzepte
der Numerik und Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Fertigkeiten: Bestimmung von Tangentialebenen, Fehlerrechnung,
Extremalaufgaben bei Funktionen mehrerer Veränderlicher; Berechnung von Volumen- und Kurvenintegralen (z. B. Arbeitsintegral). Lösen einfacher Differentialgleichungen (Trennung der Variablen, lineare DGl mit konstanten Koeffizienten).
Grundlegende Methoden der numerischen Mathematik, wie Lösen
von nicht-linearen Gleichungen und Gleichungssystemen, numerische Bestimmung von Integralen und numerische Behandlung
von Differentialgleichungen. Elementare Fertigkeiten der Wahrscheinlichkeitsrechung (Berechnung einfacher und bedingter Wahrscheinlichkeiten, Anwendung der Binomial- und Normalverteilung).
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2565
Kompetenzen: Beherrschung der oben beschriebenen Methoden, so
dass diese in allen weiterführenden Fachmodulen von den Studierenden selbständig angewandt werden können. Entscheidungskompetenz, für welchen Problemkreis welche mathematische Methode geeigneter ist (z. B. Wahl einer analytischen oder numerischen
Methode).
fangsbedingungen, Beschreibung und Berechnung von Übergangsvorgängen in elektrischen Netzwerken)
Übertragungsverhalten elektrischer Netzwerke (Definition der
Übertragungsfunktion, Pole der Übertragungsfunktion, Impulsantwort, Frequenzgang, Bode-Diagramm)
Inhalt
Differential- und Integralrechnung mehrerer Veränderlicher
Gewöhnliche Differentialgleichungen
zusätzlich:
EI: (in Fb soll das in MAT3 sein)
Numerische Methoden der Integration, zur Behandlung von Differentialgleichungen und zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen
Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung
IEM: (dies ist bei EI im Modul TRF=MAT3)
Fourier-Reihen, Laplace-Transformation, Fourier-Transformation,
z-Transformation
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Literatur: Brauch, Dreyer, Haacke: Mathematik für Ingenieure,
Teubner Verlag 1995
Herrmann: Höhere Mathematik für Ingenieure 1 und 2, Oldenburg
Verlag 1995
Modulbezeichnung Transformationen
Modulcode
E106a
Studiensemester
3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/Geißler
Dozentin/Dozent
Klös, Klytta, Geißler, Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 1 SWS
Arbeitsaufwand
6 CrP, 180 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Mathematik 2
(E105)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Butz, T.: Fouriertransformation für Fußgänger (Teubner Verlag)
Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag
Modulbezeichnung Mathematik 3
Modulcode
E106b
Studiensemester
3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Siebert
Dozentin/Dozent
Mathematikprofessorinnen und Mathematikprofessoren MND, MNI
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
6 CrP, 180 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Mathematik 2
(E105)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Vertiefung der Numerik, Basiskonzepte der Statistikund Wahrscheinlicheitsrechnung.
Fertigkeiten: anwendungsbezogener Umgang mit den mathematischen Techniken, Berechnung von Wahrscheinlichkeiten und Verteilungen.
Kompetenzen: Beherrschung der oben beschriebenen Methoden, so
dass diese in allen weiterführenden Fachmodulen von den Studierenden selbständig angewandt werden können. Entscheidungskompetenz, für welchen Problemkreis welche mathematische Methode geeigneter ist (z. B. Wahl einer numerischen Methode).
Inhalt
Numerische Methoden für Integration, zur Behandlung von Differentialgleichungen und Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen
Kombination und Wahrscheinlichkeitsrechnung, beschreibende
Statistik, Verteilungen und statistische Testverfahren
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Beschreibung zeitkontinuierlicher Signale im Zeit- und Frequenzbereich. Systemtheoretische Beschreibung von Übertragungsgliedern im Laplace-Bereich.
Fertigkeiten: Berechnung der Fourier-Reihen, Fourier-Transformation und Laplace-Transformation von Signalen. Aufstellung und
Lösung linearer gewöhnlicher Differentialgleichungen zur Beschreibung von Schaltvorgängen in linearen elektrischen Netzen im
Zeit- und Laplace-Bereich. Untersuchung des systemtheoretischen
Verhaltens linerarer Übertragungsglieder bzgl. Stabilität und Frequenzgang. Darstellung mittels Ortskurve und Bode-Diagramm.
Kompetenzen: Fähigkeit zur Interpretation eines Signals im Frequenzbereich und Auswahl der geeigneten Berechnungsverfahren.
Fähigkeit zur Untersuchung von Schaltvorgängen in linearen Netzen. Analyse eines linearen Systems mithilfe der Methoden der Systemtheorie.
Literatur
Butz, T.: Fouriertransformation für Fußgänger (Teubner Verlag)
Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag
Inhalt
Einführung (komplexe Größen, harmonische Funktionen, Methode
der Ortskurven, Dirac-Impuls und Einheitssprung)
Fourier-Reihen (reelle und komplexe Darstellung, Linienspektren,
Leistung bei nichtsinusförmigen Strömen und Spannungen)
Fourier-Transformation (Übergang von komplexer Fourier-Reihe
zum Fourier-Integral, Eigenschaften)
Differentialgleichungen (Arten von Differentialgleichungen, Lösung
linearer Differentialgleichungen mit Exponentialansatz)
Laplace-Transformation (Laplace-Integral, Eigenschaften, Rücktransformation, Lösung linearer Differentialgleichungen mit An-
Modulbezeichnung Physik 1
Modulcode
E107
Studiensemester
1
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Rinn/Eifert
Dozentin/Dozent
MNI, MND
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Seite 2566
Lehrform
Arbeitsaufwand
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Physik, exemplarisch die wichtigsten
Gesetze des behandelten Stoffes.
Fertigkeiten: Fähigkeit zum Lösen physikalischer Aufgaben, bestehend aus:
Verstehen der Problemstellung
Finden der relevanten physikalischen Gesetze
Anwenden mathematischer Verfahren zum Lösen des Problems
Rechnen und Umformen der Einheiten
Kompetenzen: Transfer Anschaulich klarer Phänomene in eine
exakte mathematische Sprache, physikalische Interpretation der Resultate, kritisches Hinterfragen der mathematischen Lösungen.
Inhalt
Mechanik der geradlinigen Bewegung und Drehbewegung
Schwingungen, Wellen, Akustik
Grundlagen der Wärmelehre
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Versuche
Literatur
Halliday: Physik. Bachelor Edition, WILEY-VCH
Giancoli: Physik, Pearson Studium
Modulbezeichnung Physik 2
Modulcode
E108
Studiensemester
2
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Rinn/Eifert
Dozentin/Dozent
MNI, MND
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Physik 1 (E107)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Physik, exemplarisch die wichtigsten
Gesetze des behandelten Stoffes.
Fertigkeiten: Fähigkeit zum Lösen physikalischer Aufgaben, bestehend aus:
Verstehen der Problemstellung
Finden der relevanten physikalischen Gesetze
Anwenden mathematischer Verfahren zum Lösen des Problems
Kompetenzen: Transfer anschaulich klarer Phänomene in eine
exakte mathematische Sprache, physikalische Interpretation der Resultate, kritisches Hinterfragen der mathematischen Lösungen, Akzeptanz der kontraintuitiven Konzepte moderner Physik.
Inhalt
Strahlenoptik: Lichtausbreitung, abbildende Systeme
Grundprinzipien der Quantentheorie: Photoeffekt, Unschärferelation, Tunneleffekt
Atomphysik: Atommodelle, Atomhülle, Atomkern, Ionisation,
Strahlung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Schriftliche Prüfung, max. 180 Minuten/nach § 9 der Allgemeinen
Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Nr. 46
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Halliday: Physik. Bachelor Edition, WILEY-VCH
Giancoli: Physik, Pearson Studium
Modulbezeichnung Informatik für Ingenieure 1
Modulcode
E109
Studiensemester
1
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Endl/Kampschulte
Dozentin/Dozent
Endl, Probst, Kampschulte
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS, Programmierpraktikum 2
SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: über den Umgang mit modernen Software-Entwicklungssystemen, insbesondere Compiler, Linker, Debugger. Grundlegender Sprachumfang der Programmiersprache C.
Fertigkeiten: formulieren eines einfacheren Algorithmus zu einer
Aufgabenstellung. Anwenden von Schleifen, if-Anweisungen,
switch-case-Anweisungen, Funktionen, Operatoren, Feldern.
Kompetenzen: für eine gegebene Aufgabenstellung eine geeignete
Formulierung in der Sprache C finden und einsetzen können. Übersetzen des Codes in Maschinencode. Ergebnisse von Debug-Läufen
interpretieren können.
Inhalt
Kurze Einführung in die Softwaretechnik (Phasenmodell)
Einfache Datentypen, Variablen, Zahlendarstellung
Algorithmen m. Schwerpunkt auf programmiertechnischen Anwendungen
Compiler, Assembler, Linker, Debugger, IDE: Sinn, Funktionsweise, Bedienung und Anwendung
Einstieg in die Programmierung (Anweisung, Ausdruck, whileSchleife, for-Schleife, do-while-Schleife)
ein- und zweiarmige if-Anweisung
switch case
Ein- und Ausgabe (printf und scanf)
Arrays-Funktionen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme am Programmierpraktikum ist beim erstmaligen
Belegen des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote.
Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Computer
Literatur
Erlenkötter, Helmut: C-Programmieren von Anfang an, rororo
Küveler, G., Schwoch, D: Informatik für Ingenieure, Vieweg
Gottfried, Byron: Programming with C, Schaum’s Outline Series
Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum
Ausführliches Scriptum, eingeteilt in Lektionen, ausführliche Praktikumsunterlagen
Modulbezeichnung Informatik für Ingenieure 2
Modulcode
E110
Studiensemester
2
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Endl/Kampschulte
Dozentin/Dozent
Endl, Probst, Kampschulte
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS, Programmierpraktikum 2
SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Voraussetzungen Erfolgte Klausurteilnahme Informatik für Ingenieure 1 (E109)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: über den vollständigen Sprachumfang der Programmiersprache C. Zeiger, komplexe Datenstrukturen. Grundlagen der
OOP.
Fertigkeiten: Formulieren eines umfangreichen Algorithmus’ zu einer Aufgabenstelung.
Finden von geeigneten Datenstrukturen und geeigneten Funktionsbausteinen.
Kompetenzen: für eine gegebene umfangreichere Ausgabenstellung
eine geeignete Formulierung in der Sprache C finden und einsetzen können. Abwägen können, welche Formulierung für einen Algorithmus geeigneter ist. Sicherer Umgang mit der Programmiersprache C.
Inhalt
Aufruf von Funktionen (call by value, call by reference, Rückgabe
Seiteneffekte, Typwandlung)
vertiefte Darstellung von Arrays
Zeiger und ihre besondere Problematik
dynamische Speicherverwaltung
Dateioperationen
komplexe Datenstrukturen
Einstieg in die Programmierung (Anweisung, Ausdruck, whileSchleife, for-Schleife, do-while-Schleife)
C++ als Erweiterung von C, Erweiterung des Befehlsumfangs
Einführung in die Objektorientierung (Klasse, Attribut, Methode,
Überladung)
Ein-/Ausgabeoperator
dyn. Speicherverwaltung in C++
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme am Programmierpraktikum ist beim erstmaligen
Belegen des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote.
Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Erlenkötter, Helmut: C++ Programmieren von Anfang an, rororo
Küveler, G., Schwoch, D: Informatik für Ingenieure, Vieweg
Breymann, Ulrich: C++, eine Einführung, Hanser
Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum
Ausführliches Scriptum, eingeteilt in Lektionen, ausführliche Praktikumsunterlagen
Modulbezeichnung Digitaltechnik
Modulcode
E111
Studiensemester
1
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/Spindler
Dozentin/Dozent
Klös, Cramer, Spindler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
6 CrP, 180 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Schaltalgebra, Kippstufen, Schaltwerke, programmierbarer Logik. Aufbau und dynamisches Verhalten von Digitalschaltungen in Bipolar- und CMOS-Technologie.
Fertigkeiten: Umwandlung von Zahlensystemen. Vereinfachung
von Schaltfunktionen durch boole’sche Algebra oder KV-Diagramm. Entwurfsmethoden für Schaltnetze und einfache Schaltwerke. Beschreibung durch Zustandsgraph. Analyse des analogen
Schaltverhaltens einfacher digitaler Grundschaltungen.
Kompetenzen: Analyse einfacher Digitalschaltungen. Entwurf von
Zählerschaltungen und Schaltwerken für Steuerungsaufgaben. Fähigkeit zur Auwahl von Logikfamilien bzgl. Geschwindigkeit und
Leistungsaufnahme.
Seite 2567
Inhalt
Zahlensysteme: Rechnen im Dezimal-/Dual-/Hexadezimal-System
Codierung: BCD, alphanumerische Codes, prüfbare Codes
Schaltalgebra: Normalformen, Vereinfachung (Rechnen u. KV-Diagramm)
Schaltnetze: Encoder, Decoder, Multiplexer, Dual-Addierer und
Subtrahierer, BCD-Addierer
Kippglieder: Schmitt-Trigger, astabile, monostabile und bistabile
Kippschaltungen, Flipflop-Arten
Schaltwerke: Zähler, Steuerungen, Moore-/Mealy-Automat, Liniendiagramm, Graph, Automatentabelle, Zustandscodierung, synchrone und asynchrone Schaltwerke
Programmierbare Logik: PLD, CPLD, FPGA, Entwurfsprozess, Beschreibungsformen
Elektronische Schalter: Diode, Bipolartransistor, MOSFET
Logikfamilien: Definition charakteristischer Größen (Logikpegel,
Schalt-/Verzögerungszeiten, Verlustleistung), TTL/ECL/CMOS
Schaltkreise
Komplexe Digitalschaltungen: serielle/parallele Schnittstellen,
Adress- und Datenbus in µP-Systemen, Wired-AND-Bus, TristateBus, Bustreiber, Register und Latches
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen oder Tests ist bei
erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung
der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, interaktive Simulationen
Literatur
Borucki: Digitaltechnik, Teubner-Verlag
Floyd: Digital Fundamentals, Pearson Education International
Modulbezeichnung Mikrorechnertechnik
Modulcode
E112
Studiensemester
3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Münke/Weber
Dozentin/Dozent
Münke, Cramer, Klös, Spindler, Weber
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Übung mit Praktikum 3
SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Informatik 1 (E109) und Digitaltechnik
(E111)
Erfolgreicher Abschluss von Informatik1 (E109) oder Digitaltechnik (E111)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Strukturen und Funktionsweisen von Mikrorechnern
und deren Komponenten. Adressierungsarten von Prozessoren und
deren Zweck. Grundlegende Eingabe-Ausgabe-Schnittstellen und
Funktionsalgorithmen für Tastatur und Bildschirm. Aufgaben
grundlegender Funktionseinheiten wie Interrupt-Vektortabelle,
Stack, Ringspeicher und Bildspeicher.
Fertigkeiten: Entwicklung und Aufbau von digitalen Schaltnetzen
und Schaltwerken, maschinennahe Programmierung in Assembler.
Kompetenzen: Beschreiben von Funktionsalgorithmen durch Flussdiagramme und Umsetzen in Assemblerbefehle. Dokumentation
und Auswertung von Versuchsergebnissen.
Inhalt
Aufbau, Funktion und Klassifizierung von Mikrorechnern
Prozessoren und andere Komponenten in Mikrorechnern
Software-Entwicklungswerkzeuge (u. a. Debugging)
Grundtechniken der Assemblerprogrammierung
C/Assembler-Schnittstelle
Seite 2568
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Entwicklung, Simulation und Aufbau von digitalen Schaltnetzen
und Schaltwerken im Laborpraktikum
Programmentwicklung und Emulation von typischen RechnerGrundfunktionen im Laborpraktikum
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an den Übungen mit Praktikum ist beim erstmaligen Belegen des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche
Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Computer
Literatur
Schief, R.: Einführung in die Mikroprozessoren und Mikrocomputer,
Flik, T., Liebig, H.: Mikroprozessortechnik und Rechnerstrukturen
Link, W.: Assembler-Programmierung
Weitere siehe Modul Digitaltechnik
Modulbezeichnung Messtechnik
Modulcode
E113
Studiensemester
2
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Slemeyer/Hempfling
Dozentin/Dozent
Cramer, Slemeyer, Hempfling
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 1
(E101)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: mathematische Methoden und Begriffe der Messtechnik. Funktion und Anwendung wichtiger Messverfahren und Messgeräte.
Fertigkeiten: Anwendung der mathematischen Methoden zur Fehlerfortpflanzung und zur Bestimmung messtechnischer Kenngrößen. Auslegung von Messverfahren und Auswahl geeigneter Messmittel für vorgegebene Messbereiche oder Fehlergrenzen. Anwendung von Messgeräten in der Praxis.
Kompetenzen: Bewertung von Messergebnissen. Beurteilung von
Messverfahren und -geräten bzgl. ihrer Einsatzgrenzen und -möglichkeiten.
Inhalt
Grundlagen: Einheiten, Messprinzipien, Messabweichungen, statisches und dynamisches Verhalten von Messsystemen, Fehlerfortpflanzung, Fehlerwahrscheinlichkeit, Regressionsanalyse
Analoge Messverfahren: Zeigermesswerke, Strom- und Spannungsmessungen, Bestimmung von Widerständen, Wechselstromgrößen, Leistungsmessung, Analog-Oszilloskop
Digitale Messverfahren: Analog-Digital-Umsetzer, digitales Speicher-Oszilloskop, Digital-Multimeter, Messung von Zeit und Frequenz
Messhilfsgeräte: Messbrücken für Gleich- und Wechselstrom, Generatoren, Netzgeräte
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger
Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Simulationen
Literatur
Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik
Hoffmann, J.: Taschenbuch der Messtechnik
Felderhoff, R.: Elektrische und elektronische Messtechnik
Niebuhr, J., Lindner, G.: Physikal. Messtechnik mit Sensoren
Schmusch, W.: Elektronische Messtechnik
Nr. 46
Modulbezeichnung Elektronik
Modulcode
E114
Studiensemester
3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Münke/Klein
Dozentin/Dozent
Klein, Spindler, Münke
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 2
(E102)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen zu Halbleiterbauelementen mit und ohne
PN-Übergängen. Funktionsweisen von elektronischen Bauelementen und deren Abhängigkeit von elektrischen und nichtelektrischen physikalischen Größen. Schaltungstechniken der wichtigsten Grundschaltungen. Verstehen von Gegenkopplung, Mitkopplung und Übersteuerung, Arbeitspunktstabilisierung.
Fertigkeiten: Berechnungen zur Dimensionierung angewandter
elektronischer Schaltungen mit mehreren Transistoren und Operationsverstärkern (Arbeitspunkte) und des Eingangs-Ausgangsverhaltens für analoge Anwendungen (Verstärkung, dynamische
Widerstände, Kippverhalten) und für den Schaltbetrieb. Berechnungen zum Einsatz von Kühlkörpern.
Kompetenzen: aus bekannten Grundschaltungen je nach Aufgabenstellung anwendungsbezogene Schaltungen kombinieren und
dimensionieren können.
Inhalt
Passive Bauelemente, Halbleiter, Widerstände mit physikalisch
abhängigen Werten, aktive Halbleiterbauelemente
Einsatzbereiche der Bauelemente: Kenndaten, Temperatur- und
Rauschverhalten
Grundschaltungen, Schaltungen für Strom- und Spannungsversorgungen, Verstärker, Operationsverstärker und Anwendungen
Filter erster Ordnung, Transistor als Schalter, Kippschaltungen
Schaltungssimulation mit Pspice oder MultiSim
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger
Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche
Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
H. Böger, F. Kähler, G. Weigt: „Einführung in die Elektronik 1
U. Naundorf: „Analoge Elektronik“;H. Herberg: „Elektronik“
R. Müller: Halbleiter-Elektronik 1 und 2, B.Morgenstern:
Elektronik 1“
Tietze, U., Schenk, C.: „Halbleiter-Schaltungstechnik“
Modulbezeichnung Grundlagen-Praktikum
Modulcode
E115
Studiensemester
3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Cramer/Klein
Dozentin/Dozent
Cramer, Slemeyer, Münke, Hempfling,
Klein
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(G), AUT(G), ELE(G), IKT(G)
Lehrform
Praktikum 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Erfolgte Klausurteilnahme Elektrotechnik 2 (E102) und Messtechnik (E113), erfolgreicher Abschluss von Elektrotechnik 1 (E101)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über messtechnische Prinzipien und Geräte,
der Fehlerrechnung sowie der Eigenschaften und Grundschaltungen von elektronischen Bauelementen in praktischen Versuchen.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Fertigkeiten: Aufbau von Versuchsschaltungen nach Vorgaben.
Durchführung von Messungen an elektronischen Bauelementen
unter Verwendung von elektrischen Messgeräten. Dokumentation
und Auswertung und Visualisierung von Versuchsergebnissen unter Beachtung der Regeln für technische Dokumentation.
Kompetenzen: selbständige Planung und Durchführung von Versuchen unter zeitlicher Begrenzung. Beurteilung und Interpretation von messtechnischen Ergebnissen.
Inhalt
Versuche aus den Fachgebieten „Messtechnik“ und „Elektronik“,
siehe Laborbeschreibung „Grundlagen-Praktikum“.
Das Praktikum gliedert sich in drei Teilbereiche:
Teil 1: messtechnische Grundlagen;
Teil 2: Messtechnik und einfache elektronische Schaltungen;
Teil 3: Umfangreiche elektronische Schaltungen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche. Der Erfolg wird
durch Testate der einzelnen Versuche bestätigt und benotet.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
H. Böger, F. Kähler, G. Weigt: „Einführung in die Elektronik 1
U. Naundorf: „Analoge Elektronik“;H. Herberg: „Elektronik“
R. Müller: Halbleiter-Elektronik 1 und 2, B.Morgenstern:
„Elektronik 1“
Tietze, U., Schenk, C.: „Halbleiter-Schaltungstechnik“
Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik.
Hoffmann, J.: Taschenbuch der Messtechnik.
Felderhoff, R.: Elektrische und elektronische Messtechnik
Niebuhr, J., Lindner, G. : Physikal. Messtechnik mit Sensoren
Schmusch, W.: Elektronische Messtechnik
Modulbezeichnung Arbeits- und Lernmethoden
Modulcode
E116
Studiensemester
1–3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Slemeyer/–
Dozentin/Dozent
N. N.
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Anwendung grundsätzlicher Gestaltungsregeln zur Erstellung von Dokumenten. Planung, Durchführung und Koordination von Aktivitäten, z. B. Lernaufgabe, Projekt. Beschaffung und
Austausch von Informationen unter Einsatz elektronischer Medien.
Fertigkeiten: Analyse des Lernverhaltens, Möglichkeiten zur Verbesserung des Lernstils. Planung und Durchführung von Präsentationen.
Kompetenzen: Protokollieren von Abläufen, Analyse und Reflexion. Organisieren und Durchführen von Gruppensitzungen. Dokumentation der eigenen Lernaktivitäten. Beurteilung des eigenen
Lernverhaltens durch Führen eines Lernjournals.
Inhalt
Techniken, Einstellungen, Haltungen und psychosoziale Aspekte,
die der Auswahl, dem Erwerb, der Verarbeitung und dem Weitergeben von Wissensstoff dienen.
Selbständiges und rationelles Arbeiten, Zusammenarbeit und sinnvolle Planung von Ressourcen.
Lernstrategien, die es ermöglichen, das Lernen selbst zu steuern und
die Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechend den Bedürfnissen zu
erweitern.
Arbeit im Team, um Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten und Lösungen für Problemstellungen zu finden.
Arbeits- und Lernmethoden gehören zu den überfachlichen Qualifikationen, den sog. Schlüsselkompetenzen (Soft Skills) mit den
Kompetenzfeldern methodische, soziale und kommunikative sowie
persönliche Kompetenzen. Zu den methodischen Kompetenzen zäh-
Seite 2569
len z. B. Arbeits-, Präsentations-, Moderations- und Problemlösungstechniken, zu den sozialen und kommunikativen Kompetenzen z. B. die Teamfähigkeit und zu den persönlichen Kompetenzen
z. B. das Selbstmanagement.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger
Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Erstellung eines individuellen Lernportfolios mit Bericht oder
Präsentation. Alternativ Klausur.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Landau, Kurt: Arbeitstechniken für Studierende der Ingenieurwissenschaften, Stuttgart
Anita Bischof, Klaus Bischof: Selbstmanagement, Planegg
Modulbezeichnung
Technische Dokumentation/Präsentationstechnik
E117
1–3
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Slemeyer/–
Dozentin/Dozent
Slemeyer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Regeln für die Erstellung technischer Dokumente.
Grundoperationen für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung. Werkzeuge zur Visualisierung durch Zeichnungen und Diagramme. Regeln für Rechtschreibung und Zeichensetzung. Aufbau und Gliederung von Berichten, Protokollen.
Zielsetzung und Inhalte eines Lernjournals.
Fertigkeiten: Erstellung eigener Absatz- und Gliederungsvorlagen.
Einsatz von Prüfwerkzeugen für Format, Rechtschreibung, Grammatik. Gestaltung von Präsentationen.
Kompetenzen: Protokollierung, Auswertung, Dokumentation und
Präsentation von Versuchsergebnissen oder technischen Zusammenhängen. Erstellung eines eigenen Lernjournals.
Inhalt
Typografie und Layout. Formatieren von Dokumenten (Seite, Absatz). Gestaltung von Tabellen, Formelsatz. Grundlagen der Tabellenkalkulation, Diagrammerstellung, Zeichnen. Textgliederung,
Stil. Prüfwerkzeuge für Form, Rechtschreibung, Grammatik. Erstellung von Protokollen, Berichten, Präsentationen. Auswertung
von Versuchsdaten. Vortragen und Präsentieren.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Teilnahme an modulbegleitenden Übungen ist bei erstmaliger
Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Zum Abschluss vorzugsweise testierter Bericht oder Präsentation, alternativ Klausur.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Grieb, W., Slemeyer, A.: Schreibtipps für Studium, Promotion und
Beruf, vde-Verlag.
Rechenberg, P.: Technisches Schreiben, Hanser
Modulbezeichnung Arbeitswissenschaft 1
Modulcode
E118
Studiensemester
1–3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Lorenz/Lorenz
Dozentin/Dozent
Lorenz
Sprache
Deutsch
Seite 2570
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Lehrform
Arbeitsaufwand
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP)
Vorlesung 2 SWS
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden erkennen die Bedeutung des Produktionsfaktors
Mensch in modernen Arbeitssystemen. Sie werden in die Lage versetzt, Arbeitsplätze in Produktion und Veranstaltung nach ergonomischen Gesichtpunkten zu beurteilen und zu gestalten.
Inhalt
Grundlagen der Arbeitsphysiologie, Arbeits- und Organisationspsychologie
Maßliche und bewegungstechnische Arbeitsgestaltung
Physikalische Arbeitsumgebung und deren Gestaltung (Akustik, Beleuchtung, Farbe, Klima)
Informationseingabemedien
Informationsausgabemedien
Software-Ergonomie
Gesetzliche Anforderungen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Bullinger, H.-J.: Ergonomie, Teubner, Stuttgart 2004
Landau, K.: Arbeitswissenschaft, ergonomia, Stuttgart 2002
Lorenz, D.: Mensch und Bildschirmarbeit, Akzente, Murnau 1996
Modulbezeichnung Arbeitswissenschaft 2
Modulcode
E119
Studiensemester
1–3
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Lorenz/Lorenz
Dozentin/Dozent
Lorenz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(WP), AUT(WP), ELE(WP), IKT(WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden beherrschen die anthropozentrische Planung und
Gestaltung moderner Arbeitssysteme. Sie werden in die Lage versetzt, arbeitsorganisatorische Konzepte und Formen der Personalführung zu beurteilen und zu gestalten.
Inhalt
Arbeitsstudium
Arbeitszeitmodelle
Entlohnungssysteme
Mensch und Produktionsarbeit
Mensch und Büroarbeit
Kosten und Leistung im Arbeitssystem
Personal und Führung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Landau, K.: Arbeitswissenschaft, Ergonomia, Stuttgart 2002
Lorenz, D.: Lean Office, Akzente, Murnau 1996
Modulbezeichnung
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Nachrichtentechnik
E201
4
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Nr. 46
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Müller/Geißler
Dozentin/Dozent
Müller/Geißler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (P)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Tei II der Prüfungsordnung)
Empfohlene
Elektronik (E114), Transformationen
Vormodule
oder Mathematik 3 (E106a/b)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden sollen einen Überblick über die prinzipiellen
Verfahren (deren Grenzen und Möglichkeiten, Entwicklung geeigneter Konzepte) der Nachrichtentechnik erhalten und die Fähigkeit erlangen, einfache Grundschaltungen berechnen zu können.
Inhalt
Grundbegriffe der Informationstheorie
Rauschen
Vierpoltheorie
Lineare und nichtlineare Schaltungen
Frequenzumsetzung
Leitungstheorie (Grundzüge)
Empfängerprinzipien
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weidenfeller, H.: Grundlagen der Kommunikationstechnik; BG
Teubner-Verlag
Proakis, J. G., Salehi, M.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Pearson Studium
Herter, E., Lörcher, W.: Nachrichtentechnik, Hanser Fachbuchverlag
Geißler, R., Kammerloher, W., Schneider, H. W.: Berechnungs- und
Entwurfsverfahren der Hochfrequenztechnik 1, Viewegs Fachbücher der Technik
Modulbezeichnung Regelungstechnik 1
Modulcode
E202
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Schmitz/N. N.
Dozentin/Dozent
Schmitz, N. N.
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(P), Übrige (WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Empfohlene
Elektrotechnik 1+2, Mathematik 1+2,
Vormodule
Transformationen od. Mathematik 3
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnis der
– Beschreibungsmöglichkeiten für Regelstrecken und Regler
– Methoden zum Nachweis der Stabilität
– Methoden zur Auslegung von Regelkreisen
Fähigkeit zur
– Analyse von einschleifigen Regelkreisen, inklusive Linearisierung und Darstellung im Wirkungsplan
– Auslegung von konventionellen Reglern im Zeit- und Frequenzbereich
– Stabilitätsuntersuchung
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Inhalt
Einleitung
Statisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen
Dynamisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen
Simulation technischer Prozesse
Stabilität von Regelkreisen
Reglereinstellung
Nichtlineare Regelkreisglieder
Vermaschte Regelkreise
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Mann, H., Schiffelgen, H., Froriep, R.: Einführung in die Regelungstechnik, Carl Hanser Verlag
Reuter, M., Zacher S.: Regelungstechnik für Ingenieure, Vieweg
Verlag
Unbehauen, H.: Regelungstechnik I, Vieweg Verlag
Modulbezeichnung Regelungstechnik 1
Modulcode
E202P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Schmitz/N. N.
Dozentin/Dozent
Schmitz, N. N.
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(P), ELE(P), IKT(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Siehe § 4 der fachspezifischen Bestimmungen (Modulvoraussetzungen)
Empfohlene
Elektrotechnik 1+2, Mathematik 1+2,
Vormodule
Transformationen od. Mathematik 3
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnis der
– Beschreibungsmöglichkeiten für Regelstrecken und Regler
– Methoden zum Nachweis der Stabilität
– Methoden zur Auslegung von Regelkreisen
Fähigkeit zur
– Analyse von einschleifigen Regelkreisen, inklusive Linearisierung und Darstellung im Wirkungsplan
– Auslegung von konventionellen Reglern im Zeit- und Frequenzbereich
– Stabilitätsuntersuchung
Inhalt
Einleitung
Statisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen
Dynamisches Verhalten von Regelstrecken und -kreisen
Simulation technischer Prozesse
Stabilität von Regelkreisen
Reglereinstellung
Nichtlineare Regelkreisglieder
Vermaschte Regelkreise
Labor:
Versuche zu Standardregelelementen und -kreisen, Rechnersimulationen, Untersuchungen zur Regelereinstellung und Regelstrecken
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Seite 2571
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Mann, H., Schiffelgen, H., Froriep, R.: Einführung in die Regelungstechnik, Carl Hanser Verlag
Reuter, M., Zacher S.: Regelungstechnik für Ingenieure, Vieweg
Verlag
Unbehauen, H.: Regelungstechnik I, Vieweg Verlag
Modulbezeichnung Signalverarbeitung
Modulcode
E203
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/Weitzel
Dozentin/Dozent
Klös, Weitzel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(V), AUT(WP), ELE(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Abtastung zeitkontinuierlicher Signale. Grundlagen
zeitdiskreter Signale und Systeme. Systemtheoretische Beschreibung mit Z-Transformation. Aufbau FIR- und IIR-Filter.
Fertigkeiten: Berechnung der DFT zeitdiskreter Signale unter Verwendung von Fensterfunktionen. Z-Transformation zeitdiskreter
Signale. Beschreibung zeitdiskreter Systeme durch Differenzengleichung, Z-Übertragungsfunktion und Analyse der Stabilität und
des Frequenzgangs. Berechnung von FIR- und IIR-Filtern.
Kompetenzen: Fähigkeit zur Interpretation von Signalen mithilfe
von DFT. Analyse zeitdiskreter Systeme mithilfe systemtheoretischer Methoden. Auswahl und Entwurf von Strukturen digitaler Filter.
Inhalt
Einführung in die Signalverarbeitung: analoge/digitale Systeme.
Analoge Signalverarbeitung: Ergänzungen zur Fourier-/LaplaceTransformation, Entwurf analoger Filter
Abtastung und Quantisierung: Abtastung kontinuierlicher Signale,
Abtasttheorem, diskrete Fourier-Transformation, Fenstertechniken
Diskrete Signale und Systeme: elementare diskrete Signale, Eigenschaften diskreter Systeme, Z-Transformation, Systemfunktion, Stabilitätskriterium im z-Bereich
Digitale Filter: Klassifizierung, Signalflussdiagramme, rekursive
Filterstrukturen, Entwurf von IIR-Filtern, Entwurf von FIR-Filtern, Vergleich der Filtertypen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
von Grünigen: Digitale Signalverarbeitung, Fachbuchverlag Leipzig
Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag
Modulbezeichnung Signalverarbeitung
Modulcode
E203P
Studiensemester
4
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/Weitzel
Dozentin/Dozent
Klös/Weitzel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
IKT(P), AUT(WP), ELE(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Abtastung zeitkontinuierlicher Signale. Grundlagen
zeitdiskreter Signale und Systeme. Systemtheoretische Beschreibung mit Z-Transformation. Aufbau FIR- und IIR-Filter.
Seite 2572
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Fertigkeiten: Berechnung der DFT zeitdiskreter Signale unter Verwendung von Fensterfunktionen. Z-Transformation zeitdiskreter
Signale. Beschreibung zeitdiskreter Systeme durch Differenzengleichung, Z-Übertragungsfunktion und Analyse der Stabilität und
des Frequenzgangs. Berechnung von FIR- und IIR-Filtern. Praktische Anwendung von Tools (z. B. Matlab) im Bereich der digitalen
Signalverarbeitung.
Kompetenzen: Fähigkeit zur Interpretation von Signalen mithilfe
von DFT. Analyse zeitdiskreter Systeme mithilfe systemtheoretischer Methoden. Auswahl und Entwurf von Strukturen digitaler Filter. Durchführung des Entwurfs unter Verwendung von Softwaretools.
Inhalt
Einführung in die Signalverarbeitung: analoge/digitale Systeme
Analoge Signalverarbeitung: Ergänzungen zur Fourier-/LaplaceTransformation, Entwurf analoger Filter
Abtastung und Quantisierung: Abtastung kontinuierlicher Signale,
Abtasttheorem, diskrete Fourier-Transformation, Fenstertechniken
Diskrete Signale und Systeme: elementare diskrete Signale, Eigenschaften diskreter Systeme, Z-Transformation, Systemfunktion,
Stabilitätskriterium im z-Bereich
Digitale Filter: Klassifizierung, Signalflussdiagramme, rekursive
Filterstrukturen, Entwurf von IIR-Filtern, Entwurf von FIR-Filtern, Vergleich der Filtertypen
Praktikum:
Analyse zeitdiskreter Signale mit FFT in Matlab
Beschreibung zeitdiskreter Signale und Systeme in Matlab
Entwurf und Visualisierung der Eigenschaften digitaler Filter
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Folien, Tafel, interaktive Anwendung von Matlab
Literatur
von Grünigen: Digitale Signalverarbeitung, Fachbuchverlag Leipzig
Weber: Laplace-Transformationen, Teubner-Verlag
Modulbezeichnung Energietechnik
Modulcode
E204
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Dib
Dozentin/Dozent
Dib
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(P), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Nr. 46
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript; eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Softwareentwicklung
Modulcode
E205
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Probst/Jäger
Dozentin/Dozent
Endl, Probst, Jäger
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(WP), ELE(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Mikrorechnertechnik (E112)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der objektorientierten Programmierung
(Klasse, Methode, Attribut, Vererbung, Polymorphismus). Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung, Diagramme der UML.
Grundlagen der Softwarequalitätssicherung. Erstellen von grafischen Benutzeroberflächen.
Fertigkeiten: systematisches Erstellen und Anwenden von Klassen
in der Sprache C++. Beschreiben und Verstehen von Klassenhierarchien mittels UML-Diagrammen. Umsetzen einfacher UML-Diagramme in Programmcodes.
Kompetenzen: Auswahl eines geeigneten Vorgehensmodells, Umsetzen eines Entwurfs in objektorientiertes Programm, selbständige
Realisierung eines Softwareprojekts.
Inhalt
Theorie der Softwareentwicklung (Prozessmodelle, SW-Techniken,
Beschreibungsmodelle, UML)
Vertiefung OOP (eingelagerte Klassen, Vererbung, Polymorphismus,
generische Funktionen und Klassen, Überladen v. Operatoren, komplexe Instantiierung)
Konzepte der Modellierungssprache UML
SW-Design Pattern
Einführung in die Software-Qualitätssicherung (Testbarkeit, Testvektoren, C-Tests, Überdeckungsanalyse)
Einbindung eines GUI
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Computer, ggf. e-Learning Einheiten
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: theoretische und praktische Kenntnisse über die wesentlichen Elemente der elektrischen Energieversorgung. Aufbau,
Funktionsweise und elektrisches Verhalten der Betriebsmittel und
der Anlagen der Energieversorgung.
Fertigkeiten: Berechnung von Drehstromnetzen. Berechnung der
Belastung von Betriebsmitteln. Berechnung der Ströme und Spannungen im Netz.
Kompetenzen: grundlegende Fähigkeiten für die Planung und den
Betrieb von Netzen, z. B.: geeignete Auswahl von Betriebsmitteln
bei der Netzplanung und Netzerweiterung. Wissen für die Erstellung von Ausschreibungen bzw. Überprüfung von Angeboten für
die Erweiterung von Netzen. Beurteilung des Zustandes von Netzen während des Betriebs.
Literatur
Breymann, Ulrich: C++, eine Einführung, Hanser
Zuser, W. et al.: Software Engineering mit UML und dem Unified
Process
Budszuhn, F. Reichel, T.: Visual C++, Addison Wesley
Willms, Andre: C++, Addison Wesley
WxWidgets – On-/Offline-Dokumentation wxwidgets.org, open
source
Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum
Ausführliches Scriptum, Praktikumsunterlagen
Freeman F., et al.: Entwurfsmuster von Kopf bis Fuß, 1. Auflage,
O Reilly Verlag 2006
Inhalt
Grundlagen der Drehstromtechnik, elektrische Energieumwandlung, Leitungen, Transformatoren, Schalter, Schaltanlagen, Schutzmaßnahmen.
Modulbezeichnung
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Softwareentwicklung
E205P
4
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Endl/Jäger
Dozentin/Dozent
Endl, Probst, Jäger
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(P), IKT(P), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Mikrorechnertechnik (E112)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: vertiefte Grundlagen der objektorientierten Programmierung (Klasse, Methode, Attribut, Vererbung, Polymorphismus).
Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung, Diagramme der UML.
Grundlagen der Softwarequalitätssicherung. Erstellen von grafischen Benutzeroberflächen. Programmierübungen in C++.
Fertigkeiten: systematisches Erstellen und Anwenden von Klassen
in der Sprache C++. Beschreiben und Verstehen von Klassenhierarchien mittels UML-Diagrammen. Umsetzen einfacher UML-Diagramme in Programmcode. Entwicklung kleiner objektorientierter Programme.
Kompetenzen: Auswahl eines geeigneten Vorgehensmodells, Umsetzen eines Entwurfs in objektorientiertes Programm. Selbständige Realisierung eines Softwareprojekts.
Inhalt
Theorie der Softwareentwicklung (Prozessmodelle, SW-Techniken,
Beschreibungsmodelle, UML)
Vertiefung OOP (eingelagerte Klassen, Vererbung, Polymorphismus,
generische Funktionen und Klassen, Überladen v. Operatoren, komplexe Instantiierung)
Konzepte der Modellierungssprache UML
SW-Design Pattern, STL
Einführung in die Software-Qualitätssicherung (Testbarkeit, Testvektoren, C-Tests, Überdeckungsanalyse)
Einbindung und Entwicklung eines GUI
Aktives OO-Programmieren bestehend aus unterschiedlichen
Übungsaufgaben verteilt über das Semester
Durchführen eines Programmierprojektes
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung des Programmierprojektes ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Studien-/Prüfungsleistungen
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Computer, ggf. E-Learning Einheiten
Literatur
Breymann, Ulrich: C++, eine Einführung, Hanser
Zuser, W. et al.: Software Engineering mit UML und dem Unified
Process
Budszuhn, F. Reichel, T.: Visual C++, Addison Wesley
Willms, Andre: C++, Addison Wesley
WxWidgets – On-/Offline-Dokumentation wxwidgets.org, open
source
Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik, Spektrum
Ausführliches Scriptum, Praktikumsunterlagen
Modulbezeichnung Technische Mechanik
Modulcode
E206
Studiensemester
4–5
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Ricklefs/–
Dozentin/Dozent
Ricklefs
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(P), ELE(P)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Physik (E107, E108)
Seite 2573
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Koordinatensysteme, Kräfte und Drehmomente, Reibungsmodell, Festigkeit, Beanspruchung, Dynamik
Fertigkeit: Berechnung von Kräfte- und Drehmomentbilanzen, Beherrschung der Analysemethoden auf Basis der Gleichgewichtsbedingungen nach Newton/Euler (Impuls- und Drallsatz). Anwendung
auf automatisierungstechnische Anlagen, Grundverständnis für
Werkstoffbeanspruchungen und Schwingungen, Auslegung einfacher Antriebe.
Kompetenzen: strukturierte Analyse von Problemstellungen aus
der Antriebstechnik, der Aufbau- und Verbindungstechnik sowie
der Robotik.
Inhalt
1 Statik
Kräfte und Momente
Freiheitsgrade und Lager
Schwerpunkt technischer Körper
Reibung
2 Festigkeitslehre
Schnittgrößen
Grundbeanspruchungsarten
Steifigkeit
Dynamik
Kinematik
Kinetik
Schwingungen
Ausgewählte Kapitel (Servoantriebe, FEM, thermische Analysen, Piezoelemente)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Studien-/Prüfungsleistungen
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Motz, H. D.: Techn. Mechanik im Nebenfach, Verlag Harri Deutsch,
1994
Hagedorn, P.: Technische Mechanik, Band 1-3, Statik/Festigkeitslehre/Dynamik, Verlag Harri Deutsch, 2001
Kabus, K.: Mechanik und Festigkeitslehre, Hanser 1992
Modulbezeichnung Informationstechnische Projektarbeit
Modulcode
E240a
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Studiengangsleiterin/Studiengangsleiter
Dozentin/Dozent
Birkel, Endl, Habermann, Klein, Klös,
Müller, Weitzel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), IKT(P)
Lehrform
Projektarbeit 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Inhalte der elektrotechnischen und mathematischen Lehrveranstaltungen der Semester 1–3. Für einzelne Versuche wird auch auf
Inhalte der einschlägigen Fächer des 4. und 5. Semesters zurückgegriffen. Das vorherige Bestehen dieser Fächer ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum.
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem
Bereich der „Informationstechnik“ in der Praxis kennen. Diese
Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden.
Die Studierenden sollen selbständig in einer Kleingruppe von nicht
mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung bearbeiten und lösen. Der Lösungsweg und das Ergebnis sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Systeme zu analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten.
Seite 2574
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Inhalt
Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen:
Signalverarbeitung
Informationsübertragung
Kommunikationssysteme
Optische und digitale Nachrichtentechnik
Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboreinrichtungen gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl von Problemstellungen bei. Von einer Gruppe ist
dabei eine Problemstellung gezielt zu bearbeiten und zu lösen. Die
Problemstellungen müssen nicht zwingend für alle Studierenden
die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung passend zur
individuellen Fächerauswahl ist durchaus erwünscht.
Von der Gruppe ist eine Problemstellung gemeinsam zu bearbeiten
und zu lösen. Dabei muss der individuelle Anteil erkennbar und bewertbar sein.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme zusätzlich zur Projektarbeit.
Bewertung, Note
Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet durch einen Vortrag
mit mündlicher Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der
Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I
der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben, Dokumentation zu den Laborgeräten.
Modulbezeichnung Automatisierungstechnische Projektarbeit
Modulcode
E240b
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich Studiengangsleiterin oder
Gießen/Friedberg
Studiengangsleiter/–
Dozentin/Dozent
Gebler, Probst, Klytta, Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(P)
Lehrform
Projektarbeit 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Inhalte der elektrotechnischen und mathematischen Lehrveranstaltungen der Semester 1–3. Für einzelne Versuche wird auch auf
Inhalte der einschlägigen Fächer des 4. und 5. Semesters zurückgegriffen. Das vorherige Bestehen dieser Fächer ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum.
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem
Bereich der Automatisierungstechnik in der Praxis kennen. Diese
Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden.
Die Studierenden sollen selbständig in einer Kleingruppe von nicht
mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung bearbeiten und lösen. Der Lösungsweg und das Ergebnis sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Systeme zu analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten.
Inhalt
Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen:
Automatisierung/Robotik
Leistungselektronik/Leittechnik
Steuerungstechnik/Regelungstechnik
Antriebstechnik/elektrische Maschinen
Betreut durch Professorinnen und Professoren und Laboringenieurinnen oder Laboringenieure der o. g. Fachgebiete und Labore
bearbeiten die Studierenden ein ausgewähltes Projekt unter Inanspruchnahme der Labor- bzw. Forschungseinrichtungen. Die zu erarbeitenden Projekte sollen zu eigenständigen Produkten führen
oder Verwendung finden in den Labor- und Forschungseinrichtungen.
Von der Gruppe ist eine Problemstellung gemeinsam zu bearbeiten
und zu lösen. Dabei muss der individuelle Anteil erkennbar und bewertbar sein.
Nr. 46
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Teilnahme an Klausur und Projekt.
Bewertung, Note
Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet durch einen Vortrag
mit mündlicher Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der
Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I
der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Laborunterlagen und eine aktuelle Literaturliste werden am Beginn des Semesters bekannt gegeben sowie die Dokumentation zu
den Laborgeräten.
Modulbezeichnung Entwicklungstechnische Projektarbeit
Modulcode
E240c
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich Studiengangsleiterin oder
Gießen/Friedberg
Studiengangsleiter/–
Dozentin/Dozent
Bonath, Klös, Münke, Ricklefs, Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE (P)
Lehrform
Projektarbeit 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Inhalte der elektrotechnischen und mathematischen Lehrveranstaltungen der Semester 1–3. Für einzelne Versuche wird auch auf
Inhalte der einschlägigen Fächer des 4. und 5. Semesters zurückgegriffen. Das vorherige Bestehen dieser Fächer ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum.
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der Elektronik-Entwicklung, -Konstruktion und -Technologien in der Praxis kennen. Die Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden.
Fertigkeiten: Die Studierenden bearbeiten und lösen weitestgehend selbständig in einer Kleingruppe von nicht mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung. Strukturierte, verständliche und nachvollziehbare Dokumentation des Lösungsweges und der Ergebnisse.
Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, reale Systeme zu
analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten.
Inhalt
Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen:
Mikro-/Nanoelektronik/VLSI-Design
Mikrocomputersysteme/Programmierung
Baugruppenentwurf/Design und Simulation
Geräteentwicklung/EMV-Konformität
Betreut durch Professorinnen oder Professoren und Laboringenieurinnen oder Laboringenieure der o. g. Fachgebiete und Labore
bearbeiten die Studierenden ein ausgewähltes Projekt unter Inanspruchnahme der Labor- bzw. Forschungseinrichtungen. Die zu erarbeitenden Projekte sollen zu eigenständigen Produkten führen
oder Verwendung finden in den Labor- und Forschungseinrichtungen.
Von der Gruppe ist eine Problemstellung gemeinsam zu bearbeiten
und zu lösen. Dabei muss der individuelle Anteil erkennbar und bewertbar sein.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Teilnahme an Klausur und Projekt.
Bewertung, Note
Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet durch einen Vortrag
mit mündlicher Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit abschließender Gesamtbewertung der
Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I
der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben, Dokumentation zu den Laborgeräten.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Modulbezeichnung Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure
Modulcode
E251
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Lorenz/Lorenz
Dozentin/Dozent
Ochs-Held
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden kennen die wichtigsten betriebswirtschaftlichen
und volkswirtschaftlichen Prinzipien, die Planung und den Aufbau
einer Unternehmung, Grundlegendes über die Aufgaben des Managements, Rechnungswesen und Controlling. Die Studierenden
lernen die betriebswirtschaftliche Sichtweise der Leistungserstellung im Unternehmen von der technischen zu unterscheiden.
Inhalt
Einführung: Wirtschaftsordnung, Grundlagen des Handelns in
Wirtschaftsmodellen
Markt und Kunde: Unterscheidung von Märkten, Preisbildung/
Marktpreis, Anbieter-/Nachfragerverhalten
Unternehmen: Gründung, Organisation, Standort und Finanzierung, Rechtsformen, Kooperation und Konzentration, Krise und
Auflösung
Rechnungswesen: Begriff und Funktionen, Finanzbuchhaltung und
Jahresabschluss, Bilanz, G+V Rechnung, Kosten und Leistungsrechnung, Vollkosten und Deckungsbeitragsrechnung, Controlling
Führung: Planung, Steuerung und Kontrolle, Führungsstile, Grenzen der Führungssysteme
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
E. Fein/R. Müller: Betriebswirtschaftslehre für technische Berufe,
2. Auflage. Europa Lehrmittel
Bea/Dichtel/Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Band
1 u. 2, Lucius & Lucius, Stuttgart
Modulbezeichnung Bewerbung in eigener Sache
Modulcode
E252
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Zielke
Dozentin/Dozent
Ochs-Held
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden haben sich mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt: „Was für ein Karrieretyp bin ich?“, „Was kann ich
leisten?“, „Was will ich erreichen?“. Sie lernen ihre Stärken und
Schwächen im Rollenspiel und durch Feedback kennen. Die Standardtechniken der Rhetorik und Körpersprache sowie das „Knigge
ABC“ sind ihnen vertraut. Sie haben ihren „Marktauftritt“ vorbereitet.
Inhalt
Der Schlüssel zur beruflichen Zukunft
Selbsteinschätzung und Standortbestimmung
Lebenslauf: Dokument Ihrer Lebensführung
Auf die Verpackung kommt es an
Zeugnisse/Zertifikate
Die erfolgreiche Stellensuche
Das Anschreiben als Türöffner
Seite 2575
Die etwas andere Art der Bewerbung
Standardtechniken der Rhetorik
Die Körpersprache
Das Vorstellungsgespräch
Der neue Arbeitsplatz
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Hesse/Schrader: Das große Bewerbungshandbuch, Eichborn
Gunnar C. Kunz: Fachkarriere oder Führungsposition, Campus
Tiziana Bruno/Gregor Adamczyk: Körpersprache, Haufe
Klaus Nigel Pertl: Selbstmanagement, Haufe
Stephan Mühleisen/Nadine Oberhuber: Soft Skills, Haufe
Modulbezeichnung Internationales Marketing/Vertrieb
Modulcode
E253
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Röhm
Dozentin/Dozent
Röhm
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
4 CrP, 120 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Kreditpunkte
4
Voraussetzungen nach Prüfungsordnung
Siehe § 4 der fachspezifischen Bestimmungen der Voraussetzungen
zur Belegung von Modulen
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden haben einen vertiefenden Einblick in die unterschiedlichen Bereiche der Marketingprozesse mit Schwerpunkt
B2B erhalten.
Sie kennen Ansätze zur praktischen Umsetzung erlernter theoretischer Inhalte (Praxisbeispiele).
Inhalt
Ist-Analyse
Bestimmung der KKV-Position
Geschäftstypenspezifisches Marketing
Kulturelle Faktoren
Strategieplanung
Prozess- und Randbedingungen der Strategieplanung, operative
Umsetzung
Beispiele und Übungen aus der Praxis
Vertriebsdesign für globale B2B-Märkte
Aufbau
Integration in die Wertschöpfungskette
Kennzahlen
Implementierung
Produktbegleitende Dienstleistungen – Definition, Entwicklung,
Vermarktung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Godefroid, Peter: Business-to-Business-Marketing, 3. Auflage 2003,
Kiehl.
Backhaus, K: Industriegütermarketing, 7. überarb. Auflage 2003,
München
Winkelmann, P: Vertriebskonzeption und Vertriebssteuerung
Die Instrumente des integrierten Kundenmanagements (CRM)
Stephan Mühleisen/Nadine Oberhuber: Soft Skills, Haufe
Seite 2576
Modulbezeichnung
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Preparation course for Cambridge First Certificate in English (FCE) (Level B2)
E254
4–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Dannhofer/Dannhofer
Dozentin/Dozent
Carlson
Sprache
Englisch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (W)
Lehrform
Seminar 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Gute allgemeinsprachliche EnglischkenntVormodule
nisse auf mindestens Niveau B1.2
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden erweitern ihre Sprachkompetenz in allen vier
Fertigkeiten mit dem Ziel, die externe Prüfung zum First Cambridge
Certificate in English (Independent User, B2) abzulegen.
Die Studierenden sind in der Lage, die zentralen Strukturen der
Sprache selbstsicher anzuwenden. Sie erwerben ein umfangreiches
Vokabular und können sich im beruflichen und privaten Bereich
spontan und fließend verständigen.
Sie können angemessene Sprachstile und Sprachstrategien in vielfältigen Kommunikationszusammenhängen erkennen und gebrauchen.
Die Studierenden erlangen Sicherheit in den typischen FCE-Prüfungsaufgaben.
Auch Studierende, die die Prüfung nicht oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegen wollen, profitieren von diesem intensiven Sprachtraining.
Inhalt
Activities to develop the four skills reading, writing, listening, speaking to specified level:
treatment of shorter texts (informative or general interest) to understand the gist, distinguish main from subsidiary points, identify the logical structure or scan for relevant details
writing a non-standard letter based on specific reading input, short
article, report, a discursive composition or a task on a prescribed
background reading text, paying attention to range and accuracy
of vocabulary and structures, punctuation and spelling, appropriate style and organisation
listening to a variety of recorded texts for gist, main points, detail,
specific information or to deduce meaning
speaking as a work basis throughout in partner dialogue, small
group task-solving, topic discussion, short talks or extended descriptions
revision of problematic structures, familiarisation with examination tasks
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Teilnahme (75% der Präsenzzeit), Hausaufgaben
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Bell, Ian et al.: First Certificate Expert, New Edition, Longman 2008
Modulbezeichnung Einführung in das Qualitätsmanagement
Modulcode
E255
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Lorenz/Hempfling
Dozentin/Dozent
Lorenz, Hempfling,
Kollegen aus WI: Benes, Cziudaj
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Nr. 46
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Fachbegriffe aus der Qualitätslehre, Planung und Lenkung der Qualität im Fertigungsbetrieb. Qualitätstechniken.
Fertigkeiten: Auswahl geeigneter Werkzeuge für die Qualitätsarbeit, Grundkenntnisse der Qualitätslehre. Durchführung einfacher
Planungs- und Lenkungsaufgaben.
Kompetenzen: Anwendung des Deming-Prinzips im Qualitätskreis,
Planung von Q-Projekten.
Inhalt
Grundbegriffe des Qualitätswesens. Qualitätsrelevante Tätigkeiten
in der Fertigung, in der Entwicklung und im Vertrieb. Qualitätsmanagementsysteme. Qualitätstechniken wie 7Q und 7M, KVP und
Kaizen. Statistische Grundlagen für Stichprobenprüfungen. Dokumentation im Qualitätsbereich.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Masing: Handbuch Qualitätsmanagement, Hanser Verlag
Geiger: Qualitätslehre, Vieweg Verlag
Script
Modulbezeichnung Umweltschutz und Recycling
Modulcode
E256
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Martin/Martin
Dozentin/Dozent
Jehle
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
2 CrP, 60 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden haben ein Bewusstsein für das Zusammenspiel
zwischen moderner Zivilisation und der Natur. Hierbei kennen sie
auch mögliche Auswirkungen ihrer späteren beruflichen Arbeitsumgebung. Die Studierenden wissen dabei vor allem, was es bedeutet, sowohl ökologisch als auch ökonomisch zu agieren.
Inhalt
Umweltaspekte in der heutigen Zeit
Abfallbehandlung
Schadstoffe im häusl. Abfall, insbes. in elektr(on)ischen Altgeräten
Aufbereitungstechnologien für elektr(on)ische Altgeräte
Wasser – Wie kommt das Trinkwasser in unser Haus?
Abwasser – Was passiert mit häuslichen Abfällen?
Luftreinhaltung
Holzrecycling und ortsnahe Wärmekonzepte
Präsentationen der Studierenden zu Umweltthemen
Exkursionen zu Recycling – oder Umweltanlagen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Werner Nickel: Recycling Handbuch: Strategien – Technologien –
Produkte, VDI-Verlag
Markus Schlögl: Recycling von Elektro- und Elektronikschrott,
Vogel-Verlag
Modulbezeichnung
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Hochfrequenztechnik
E302
4–5
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Bonath/Geißler
Dozentin/Dozent
Bonath, Geißler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(WP), AUT(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Nachrichtentechnik (E201)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnis der Grundschaltungen der Hochfrequenztechnik.
Verständnis des Frequenzverhaltens von Bauteilen und Schaltungen.
Kenntnis der Verfahren zur analogen Informationsübertragung.
Inhalt
0. HF-Verhalten passiver Bauelemente
1. Bipolar- und Feldeffekttransistoren bei mittleren und hohen Frequenzen
2. Gegenkopplung
3. Frequenzgang
4. Oszillatoren
5. Schaltungstechnik aktiver Filter
6. HF-Leistungsverstärker
7. Analoge Modulation/Modulatoren
8. Empfängerprinzipien
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Studien-/Prüfungsleistungen
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weidenfeller, Hermann: Grundlagen der Kommunikationstechnik
Mäusl, Rudolf: Analoge Modulationsverfahren
Zinke, Otto: Hochfrequenztechnik
Modulbezeichnung Hochfrequenztechnik
Modulcode
E302P
Studiensemester
4–5
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Bonath/Geissler
Dozentin/Dozent
Bonath, Geissler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE(V), IKT(V), Übrige(W)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Nachrichtentechnik (E201)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnis der Grundschaltungen der Hochfrequenztechnik.
Verständnis des Frequenzverhaltens von Bauteilen und Schaltungen.
Kenntnis der Verfahren zur analogen Informationsübertragung.
Inhalt
0. HF-Verhalten passiver Bauelemente
1. Bipolar- und Feldeffekttransistoren bei mittleren und hohen Frequenzen
2. Gegenkopplung
3. Frequenzgang
4. Oszillatoren
5. Schaltungstechnik aktiver Filter
6. HF-Leistungsverstärker
7. Analoge Modulation/Modulatoren
8. Empfängerprinzipien
Praktikum:
Seite 2577
Vertiefen der Kenntnisse in Praktika durch Versuche, praktische
Aufbauten und Rechnersimulationen zu den oben genannten Themengebieten.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Studien-/Prüfungsleistungen
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weidenfeller, Hermann: Grundlagen der Kommunikationstechnik
Mäusl, Rudolf: Analoge Modulationsverfahren
Zinke, Otto: Hochfrequenztechnik
Modulbezeichnung Informationstechnisches Labor
Modulcode
E303
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich –/Studiengangsleiterin oder
Gießen/Friedberg
Studiengangsleiter
Dozentin/Dozent
Klein, Habermann, Weitzel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT)
Lehrform
Labor 5 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Kreditpunkte
5
Voraussetzungen nach Prüfungsordnung
Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden lernen an ausgewählten Beispielen alle Bereiche
der Fächergruppe „Informationstechnik“ in der Praxis kennen und
erlernen die zugehörigen Mess- und Analysemethoden.
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Schaltungen
und Systeme aufzubauen und zu analysieren.
Inhalt
Vorbereitete und betreute Laborversuche aus den Bereichen:
Signalverarbeitung
Informationsübertragung
Kommunikationssysteme
Optische und digitale Nachrichtentechnik
Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboren gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl
von Versuchen bei. Die Versuche müssen nicht zwingend für alle
Studierenden die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung
passend zur individuellen Fächerauswahl soll möglich sein.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Die Laborversuche werden einzeln testiert. Testate aller Laborversuche bis auf einen sind Voraussetzung für das Bestehen des Moduls. Die Art und Weise der Testierung wird zu Beginn des Praktikums bekannt gegeben.
Medienformen
Versuchsanleitungen in gedruckter Form, Auswertungen der Versuchsergebnisse.
Literatur
Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Informationsübertragung
Modulcode
E304
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Müller/Geissler
Dozentin/Dozent
Müller, Geißler
Seite 2578
Sprache
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Lehrform
Arbeitsaufwand
Kreditpunkte
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Deutsch
AE(VT), Übrige(WP)
Vorlesung mit Übung 4 SWS
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
5
Voraussetzungen nach Prüfungsordnung
Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Empfohlene
Transformationen (E106),
Vormodule
Nachrichtentechnik (201)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die Studierenden sollen den Vorgang der Wellenausbreitung auf Leitungen und im freien Raum verstehen, Verfahren
und Hilfsmittel zur Berechnung und Beschreibung hochfrequenter
Übertragungseinrichtungen kennen lernen und Verständnis für die
übertragungstechnischen Grenzen erwerben.
Fertigkeiten: Die elektrischen Parameter verschiedener Leitungsarten und das Übertragungsverhalten solcher Leitungen berechnen
können. Die Streuparameter von Leitungsbauelementen berechnen
und interpretieren können. Anpassungsprobleme rechnerisch und
mit dem Smith-Diagramm grafisch lösen können. Den SignalRauschabstand auf dem Übertragungsweg ermitteln können.
Kompetenzen: Verstehen und Beschreiben der Wellenausbreitung
auf Leitungen und im freien Raum. Beherrschen der genannten
Fertigkeiten.
Inhalt
Theorie elektrischer Leitungen
Verschiedene Leitungsarten
Normierte Wellen und Streuparameter
Smith-Diagramm und Anpassungsprobleme
Wellengleichung und ebene Wellen
Rauschen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Zinke/Brunswig: Lehrbuch der Hochfrequenztechnik, Band 1
Geissler, Kammerloher, Schneider: Berechnungs- und Entwurfsverfahren der Hochfrequenztechnik, Band 2
Bächtold: Mikrowellentechnik
Weidenfeller: Grundlagen der Kommunikationstechnik
Modulbezeichnung Informationsübertragung
Modulcode
E304P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Müller/Geißler
Dozentin/Dozent
Müller, Geissler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE(V), IKT(V), Übrige(W)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Transformationen (E106), Nachrichtentechnik (201)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die Studierenden sollen den Vorgang der Wellenausbreitung auf Leitungen und im freien Raum verstehen, Verfahren
und Hilfsmittel zur Berechnung und Beschreibung hochfrequenter
Übertragungseinrichtungen kennen lernen und Verständnis für die
übertragungstechnischen Grenzen erwerben.
Fertigkeiten: Die elektrischen Parameter verschiedener Leitungsarten und das Übertragungsverhalten solcher Leitungen berechnen
können. Die Streuparameter von Leitungsbauelementen berechnen
und interpretieren können. Anpassungsprobleme rechnerisch und
mit dem Smith-Diagramm grafisch lösen können. Den SignalRauschabstand auf dem Übertragungsweg ermitteln können.
Nr. 46
Kompetenzen: Verstehen und Beschreiben der Wellenausbreitung
auf Leitungen und im freien Raum. Beherrschen der genannten
Fertigkeiten.
Inhalt
Theorie elektrischer Leitungen
Verschiedene Leitungsarten
Normierte Wellen und Streuparameter
Smith-Diagramm und Anpassungsprobleme
Wellengleichung und ebene Wellen
Rauschen
Labor: Vertiefen der Kenntnisse in Praktika, Versuchen und Rechnersimulationen.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Zinke/Brunswig: Lehrbuch der Hochfrequenztechnik, Band 1
Geissler, Kammerloher, Schneider: Berechnungs- und Entwurfsverfahren der Hochfrequenztechnik, Band 2
Bächtold: Mikrowellentechnik
Weidenfeller: Grundlagen der Kommunikationstechnik
Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 1
Modulcode
E306
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Birkel/Habermann
Dozentin/Dozent
Birkel, Habermann
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Nachrichtentechnik (201)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über Grundlagen, Aufbau, Architektur,
Konfiguration und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen.
Fertigkeiten: Fähigkeit, moderne Kommunikationsnetze zu dimensionieren, aufzubauen, zu betreiben und zu optimieren.
Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Kommunikationsnetze aufgrund moderner Dienste und/oder
wachsender Teilnehmerzahlen wird die erforderliche methodische
Kompetenz vermittelt, um Kommunikationsnetze vorausblickend
zu betreiben.
Inhalt
Grundlagen (Dienste, Protokolle, Schichtenmodell, Leitungsvermittlung, Paketvermittelung, QoS)
Mediumzugriffsverfahren und Linkschicht (IEEE 802.X, HDLC)
Netzwerkschicht, Schwerpunkt: IP (Adressierung, Dienste, Paketformate, Protokolle)
Einführung in Transportschicht (Grundlagen von TCP, UDP)
Leitungs- und paketvermittelte Systeme: Vermittlungsprinzipien
und Übertragungstechnik
Einführung in die Verkehrstheorie
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der
Vorlesung bekannt gegeben.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2579
Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 1
Modulcode
E306P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Birkel/Habermann
Dozentin/Dozent
Birkel, Habermann
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Nachrichtentechnik (201)
Kompetenzen: Analyse von Protokollabläufen und -implementierungen bzgl. Effizienz, Sicherheit und Fehlerverhalten. Planung und
Konfiguration von internetbezogenen Anwendungssystemen.
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über Grundlagen, Aufbau, Architektur,
Konfiguration und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen.
Fertigkeiten: Fähigkeit, moderne Kommunikationsnetze zu dimensionieren, aufzubauen, zu betreiben und zu optimieren.
Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Kommunikationsnetze aufgrund moderner Dienste und/oder
wachsender Teilnehmerzahlen wird die erforderliche methodische
Kompetenz vermittelt, um Kommunikationsnetze vorausblickend
zu betreiben.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Inhalt
Grundlagen (Dienste, Protokolle, Schichtenmodell, Leitungsvermittelung, Paketvermittelung, QoS)
Mediumzugriffsverfahren und Linkschicht (IEEE 802.X, HDLC..)
Netzwerkschicht, Schwerpunkt: IP (Adressierung, Dienste, Paketformate, Protokolle)
Einführung in Transportschicht (Grundlagen von TCP, UDP)
Leitungs- und paketvermittelte Systeme: Vermittlungsprinzipien
und Übertragungstechnik, z. B. ISDN, ATM, SDH, PDH
Labor:
Versuche/Übungen zur Netzwerkkonfiguration, Routing und Protokollanalyse in lokalen Netzen und im Internet
Aufbau kleiner WLAN- und Mischnetzwerke
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der
Vorlesung bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 2
Modulcode
E308
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Cramer/Jäger
Dozentin/Dozent
Cramer, Jäger
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201) , Kommunikationssysteme 1 (E306)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über den Aufbau von Spezifikationen, deren Beschreibungsmöglichkeiten, die Architektur für die Implementierung und die Funktionsweise der Protokolle.
Fertigkeiten: Interpretation von Kommunikationsflüssen gleichrangiger Instanzen im Internetumfeld. Beschreibung von Protokollabläufen.
Inhalt
Transportschicht, Schwerpunkt: TCP mit Erweiterungen relevanter RFCs
Einführung in Streaming-Protokolle (RTP, RTCP, ...)
QoS bei Streaming
Protokolle der Applikationsschicht (DNS, SNMP, ftp, HTTP, SMTP,
H323 ...)
Einführung in Protokoll-Design- und Entwicklungsmethodiken
(SDL, Zustandsautomaten, ...)
Einführung in Protokolle zur Informationssicherung/Kryptographie
Einführung in die Verkehrstheorie
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der
Vorlesung bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Kommunikationssysteme 2
Modulcode
E308P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Cramer/Jäger
Dozentin/Dozent
Cramer, Jäger
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
IKT(VT), Übrige (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201) , Kommunikationssysteme 1 (E306)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über den Aufbau von Spezifikationen, deren Beschreibungsmöglichkeiten, die Architektur für die Implementierung und die Funktionsweise der Protokolle.
Fertigkeiten: Interpretation von Kommunikationsflüssen gleichrangiger Instanzen im Internetumfeld. Beschreibung von Protokollabläufen. Inbetriebnahme von Anwendungen. Aufzeichnung
und Dokumentation der Abläufe. Implementierung und Test einfacher Protokollaufgaben.
Kompetenzen: Analyse von Protokollabläufen und -implementierungen bzgl. Effizienz, Sicherheit und Fehlerverhalten. Planung und
Konfiguration von internetbezogenen Anwendungssystemen.
Inhalt
Transportschicht, Schwerpunkt: TCP mit Erweiterungen relevanter RFCs
Einführung in Streaming-Protokolle (RTP, RTCP, ...)
QoS bei Streaming
Protokolle der Applikationsschicht (DNS, SNMP, ftp, HTTP, SMTP,
H323 ...)
Einführung in Protokoll-Design- und Entwicklungsmethodiken
(SDL, Zustandsautomaten, ...)
Einführung in Protokolle zur Informationssicherung/Kryptographie
Einführung in die Verkehrstheorie
Labor:
Versuche zu ausgewählten Protokollen, z. B. Aufzeichnung und
Interpretation von Informationsflüssen, Spezifikation und Implementierung von typischen Protokollaufgaben
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Seite 2580
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der
Vorlesung bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Digitale Kommunikationstechnik
Modulcode
E310
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Jäger/Müller
Dozentin/Dozent
Jäger, Müller
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige (WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Nachrichtentechnik (E201)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden sollen die wichtigsten Verfahren der digitalen Informationsübertragung und die Prinzipien der redundanzvermeidenden, irrelevanzmindernden und fehlerkorrigierenden Kodierverfahren kennen und verstehen lernen.
Inhalt
Kanalbegriff
Digitalisierung
Übertragung im Basisband
Digitale Modulationsverfahren
Informationstheorie
Quellkodierung
Kanalkodierung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Weidenfeller, H.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Teubner-Verlag
Proakis, J. G.,/Salehi, M.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Pearson Studium
Werner, Martin: Information und Codierung, Vieweg-Verlag
Klimant, Herbert: Informations- und Kodierungstheorie, TeubnerVerlag
Modulbezeichnung Digitale Kommunikationstechnik
Modulcode
E310P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Jäger/Müller
Dozentin/Dozent
Jäger, Müller
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Nachrichtentechnik (E201)
Nr. 46
Digitalisierung
Übertragung im Basisband
Digitale Modulationsverfahren
Informationstheorie
Quellkodierung
Kanalkodierung
Labor:
Versuche zu ausgewählten Problemstellungen, Rechnersimulationen zu bestimmten Verfahren und Kodierungsmethoden
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Weidenfeller, H.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Teubner-Verlag
Proakis, J. G., Salehi, M.: Grundlagen der Kommunikationstechnik, Pearson Studium
Werner, Martin: Information und Codierung, Vieweg-Verlag
Klimant, Herbert: Informations- und Kodierungstheorie, TeubnerVerlag
Modulbezeichnung Optische Nachrichtentechnik
Modulcode
E312
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Ricklefs/Klein
Dozentin/Dozent
Ricklefs, Klein
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201), Informationsübertragung (E304)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundkenntnisse der Optik, Strahlungsleistung, Strahlungstransport, Berechnungsverfahren, Funktion von Lichtwellenleiterstrukturen, Vermittlung der Grundlagen der optoelektronischen Übertragung nachrichtentechnischer Signale, Komponenten der Übertragungsstrecke.
Fertigkeiten: Anwendung einfacher optoelektronischer Bauteile.
Kompetenzen: Auslegung und Bewertung einfacher Übertragungsstrecken.
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden sollen die wichtigsten Verfahren der digitalen Informationsübertragung und die Prinzipien der redundanzvermeidenden, irrelevanzmindernden und fehlerkorrigierenden Kodierverfahren kennen und verstehen lernen.
Inhalt
Grundlagen der Optik: Maxwell-Gleichungen, Fresnel-Formeln,
Polarisation, Leistungsbilanz
Planare und koaxiale Lichtwellenleiter: Aufbau, transversale Moden, Kennwerte
Laser, Laserdioden, optische Verstärker: Resonator, Laserbedingung, 4-Niveaulaser, Verstärkung, longitudinale Moden, Doppelhetero-, Quantenwell-, Quantendot-LD, elek. LD-Betrieb, LDFaserkopplung, VCSEL, DFB-LD
Optoelektronische Empfänger und Verstärker: Fotodiodenmaterialien, Diodenaufbau, Ersatzmodell, Stabilitätsbedingungen
Rauschen: Rauscharten, Rauschoptimierung, SNR
Komponenten: Stecker, Bragg-Gitter, Modulatoren, Schalter, Addand-Drop, MUX, MOEMS, OXOs
Übertragungsstrecken: Dämpfungsbudget, Dispersion, CWDM,
DWDM, optische Signalregenerierung
Einzelne Kapitel (Messung faseroptischer Komponenten, photonische Kristalle, all optic, integrierte Komponenten, BER)
Inhalt
Kanalbegriff
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Bludau, W.: Halbleiter-Optoelektronik, Hanser 1995
Bludau, W.: Lichtwellenleiter in Sensorik und optischer Nachrichtentechnik, Springer, 1998
Brunner, W.,/Junge, K.: Lasertechnik, Hüttig
Glaser, W.: Photonik für Ingenieure, Verlag Technik GmbH, 1997
Herter, E.: Optische Nachrichtentechnik, Carl Hanser, 1994
Opielka, D.: Optische Nachrichtentechnik, Vieweg, 1995
Reider, G. A.: Photonik, Springer, 1997
Wrobel, Ch.: Optische Übertragungstechnik in Industr. Praxis,
Hüttig
Zeitschriften: Laser Focus World, Fibre Systems Europe, Photonics
Spectra, WDM Solutions, lightwave, Opto & Laser Europe
Modulbezeichnung Optische Nachrichtentechnik
Modulcode
E312P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Ricklefs/Klein
Dozentin/Dozent
Ricklefs, Klein
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
IKT(VT), AUT(WP), ELE(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201), Informationsübertragung (E304)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundkenntnisse der Optik, Strahlungsleistung, Strahlungstransport, Berechnungsverfahren, Funktion von Lichtwellenleiterstrukturen, Vermittlung der Grundlagen der optoelektronischen Übertragung nachrichtentechnischer Signale, Komponenten der Übertragungsstrecke.
Fertigkeiten: Anwendung einfacher optoelektronischer Bauteile.
Kompetenzen: Auslegung und Bewertung einfacher Übertragungsstrecken.
Inhalt
Grundlagen der Optik: Maxwell-Gleichungen, Fresnel-Formeln,
Polarisation, Leistungsbilanz
Planare und koaxiale Lichtwellenleiter: Aufbau, transversale Moden, Kennwerte
Laser, Laserdioden, optische Verstärker: Resonator, Laserbedingung, 4-Niveaulaser, Verstärkung, longitudinale Moden, Doppelhetero-, Quantenwell-, Quantendot- LD, elek. LD-Betrieb, LD – Faserkopplung, VCSEL, DFB-LD
Optoelektronische Empfänger und Verstärker: Fotodiodenmaterialien, Diodenaufbau, Ersatzmodell, Stabilitätsbedingungen
Rauschen: Rauscharten, Rauschoptimierung, SNR
Komponenten: Stecker, Bragg-Gitter, Modulatoren, Schalter, Addand-Drop, MUX, MOEMS, OXOs
Übertragungsstrecken: Dämpfungsbudget, Dispersion, CWDM,
DWDM, optische Signalregenerierung
Einzelne Kapitel (Messung faseroptischer Komponenten, photonische Kristalle, all optic, integrierte Komponenten, BER)
Praktikum:
Optische Verstärker
Laserdiodenrückkopplung
Strahlungseinkopplung in LWL, Strahlungsprofil, Modenstruktur
Strahlungsmessung
Polarisationsmessung
Auslegung optoelektronischer I/U-Wandler
Dämpfungs- und Laufzeitmessung an POF
Messung optoelektronischer Bauteile
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Seite 2581
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Bludau, W.: Halbleiter-Optoelektronik, Hanser 1995
Bludau, W.: Lichtwellenleiter in Sensorik und optischer Nachrichtentechnik, Springer, 1998
Brunner, W.,/Junge, K.: Lasertechnik, Hüttig
Glaser, W.: Photonik für Ingenieure, Verlag Technik GmbH, 1997
Herter, E.: Optische Nachrichtentechnik, Carl Hanser, 1994
Opielka, D.: Optische Nachrichtentechnik, Vieweg, 1995
Reider, G. A.: Photonik, Springer, 1997
Wrobel, Ch.:Optische Übertragungstechnik in Industr. Praxis, Hüttig
Zeitschriften: Laser Focus World, Fibre Systems Europe, Photonics
Spectra, WDM Solutions, lightwave, Opto & Laser Europe
Modulbezeichnung Funksysteme und Mobilkommunikation
Modulcode
E314
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Birkel/Habermann
Dozentin/Dozent
Birkel, Habermann
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Hochfrequenztechnik (E302)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über Architektur von Funksystemen/Funktechnik sowie über Beschreibungsformen des zeitvarianten Funkkanals nebst zugehörigen Empfängerkonzepten. Kenntnisse über
die Vorgänge bei der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen und deren Beschreibungsformen.
Fertigkeiten: Projektierung von Funknetzen, Beschreibung von
Funkkanälen, Bewertung von Empfängerkonzepten.
Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Funksysteme wird die erforderliche methodische Kompetenz vermittelt, um Funksysteme vorausblickend zu planen und zu
betreiben.
Inhalt
Vorlesung:
Mobilfunkkanal, Wellenausbreitungseffekte und -modelle, Fading,
Empfängerkonzepte, Antennen
Systemaspekte: zellulares Konzept, Linkbudget, QoS in Funksystemen, Funknetzplanung und -optimierung
Aktuelle Systembeispiele (IEEE 802.X, GSM/UMTS ...)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der
Vorlesung bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Funksysteme und Mobilkommunikation
Modulcode
E314P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Birkel/Habermann
Dozentin/Dozent
Birkel, Habermann
Sprache
Deutsch
Seite 2582
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Lehrform
Arbeitsaufwand
Empfohlene
Vormodule
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
IKT(VT), Übrige(WP)
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Hochfrequenztechnik (E302)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über Architektur von Funksystemen/Funktechnik sowie über Beschreibungsformen des zeitvarianten Funkkanals nebst zugehöriger Empfängerkonzepte. Kenntnisse über die
Vorgänge bei der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen und
deren Beschreibungsformen.
Fertigkeiten: Projektierung von Funknetzen, Beschreibung von
Funkkanälen, Bewertung von Empfängerkonzepten.
Kompetenzen: Durch ständig wachsende Anforderungen an moderne Funksysteme wird die erforderliche methodische Kompetenz vermittelt, um Funksysteme vorausblickend zu planen und zu
betreiben.
Inhalt
Vorlesung:
Mobilfunkkanal, Wellenausbreitungseffekte und -modelle, Fading,
Empfängerkonzepte, Antennen
Systemaspekte: zellulares Konzept, Linkbudget, QoS in Funksystemen, Funknetzplanung und -optimierung
Aktuelle Systembeispiele
Labor:
Simulationen von Funksystemen (Systeme, Funkkanal)
Funkmesstechnik (Messungen zur Reichweite + Durchsatz)
Siehe Laborbeschreibung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der
Vorlesung bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Leistungselektronik
Modulcode
E402
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Probst/Peppel
Dozentin/Dozent
Probst, Peppel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(P), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektronik (E114)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: grundlegende Schaltungen für Gleichrichter, Gleichstromsteller und Wechselrichter. Grundlegende Bauelemente der
Leistungselektronik.
Fertigkeiten: Erläutern von Aufbau und Funktionsweise der Leistungshalbleiter, Berechnung der stationären Ausgangsgrößen von
Gleich- und Wechselrichtern, Auswahl passender Leistungsbauelemente, Berechnung von erforderlichen Kühlkörpern.
Kompetenzen: Für die jeweilige Aufgabenstellung die am besten geeignete Schaltung begründet auswählen und einsetzen können. Berechnungsergebnisse hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung
interpretieren können.
Inhalt
Verständnis grundlegender Schaltungen
Netzgeführte Stromrichter M1, M2, M3, B6
Gleichstromsteller (Buck, Boost, 4-QS)
Nr. 46
Einphasige u. dreiphasige Wechselrichter
Schaltnetzteile
Einfache DC/DC-Wandler
Aufbau und Funktionsweise von Bauelementen
Diode, Thyristor
Bip Trans., MOS-FET, IGBT
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Leistungselektronik
Modulcode
E402P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Probst/Peppel
Dozentin/Dozent
Probst, Peppel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektronik (E114)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlegende Schaltungen für Gleichrichter, Gleichstromsteller und Wechselrichter. Grundlegende Bauelemente der
Leistungselektronik.
Fertigkeiten: Erläutern von Aufbau und Funktionsweise der Leistungshalbleiter. Berechnung der stationären Ausgangsgrößen von
Gleich- und Wechselrichtern. Auswahl passender Leistungsbauelemente, Berechnung von erforderlichen Kühlkörpern.
Kompetenzen: Für die jeweilige Aufgabenstellung die am besten geeignete Schaltung begründet auswählen und einsetzen können. Berechnungsergebnisse hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung
interpretieren können.
Inhalt
Verständnis grundlegender Schaltungen
Netzgeführte Stromrichter M1, M2, M3, B6
Gleichstromsteller (Buck, Boost, 4-QS)
Einphasige u. dreiphasige Wechselrichter
Schaltnetzteile
Einfache DC/DC-Wandler
Aufbau und Funktionsweise von Bauelementen
Diode, Thyristor
Bip Trans., MOS-FET, IGBT
Laborversuche
Untersuchung von netzgeführten Stromrichtern
Untersuchung von Gleichstromstellern
Untersuchung von selbstgeführten Wechselrichtern
Untersuchung von Schaltnetzteilen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Modulbezeichnung Leistungselektronik 2
Modulcode
E403
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Peppel
Dozentin/Dozent
Peppel
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Elektronik (E114), Leistungselektronik (E402)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kennenlernen einer Auswahl komplexerer leistungselektronischer Schaltungen und Vertiefung ihrer Kenntnisse der
Analysemethoden.
Fertigkeiten: Kompliziertere leistungselektronische Probleme analysieren und lösen, wie sie insbesondere bei der Entwicklung leistungselektronischer Geräte und Systeme auftreten.
Kompetenzen: Für komplexe Aufgabenstellungen die am besten
geeignete Schaltung begründet auswählen und einsetzen können.
Berechnungsergebnisse hinsichtlich ihrer technischen Bedeutung
interpretieren können.
Inhalt
Gesteuerte, netzgeführte Stromrichter 2
Weitere selbstgeführte Schaltungen
Netzfreundliche Speiseschaltungen (PFC etc.)
Verhalten von Leistungshalbleitern
Schaltverfahren für Leistungshalbleiter
Die Inhalte werden dem technischen Fortschritt kontinuierlich angepasst.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Elektrische Maschinen
Modulcode
E404
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klytta/Novender
Dozentin/Dozent
Klytta, Novender, Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 5 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrotechnik 3 (E103)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kennenlernen vom Aufbau und von Funktionsweise
elektrischer Standardmaschinen auf der Grundlage der Verknüpfungen elektrischer und magnetischer Kreise. Betriebsverhalten
der wichtigsten rotierenden elektrischen Maschinen.
Fertigkeiten: Arbeitspunktberechnungen für einen gegebenen Versorgungs- und Belastungszustand. Berechnungen bezüglich der
Phasen- und Leistungsverhältnisse (cosϕ, Wirkungsgrad).
Kompetenzen: Überblick bezüglich der Standardmaschinen, deren
Verhalten sowie Vor- und Nachteile. Fähigkeit zur begründeten
Wahl des Maschinentyps je nach Einsatzfall.
Inhalt
Einführung (magnetische und elektrische Kreise in elektrischen
Maschinen, Verluste und Erwärmung, Klassifikation der Maschinen)
Seite 2583
Theorie der Gleichstrom-Maschinen (Aufbau und Funktionsweise
einer Standardmaschine, Spannungs-, Drehmoment- und Drehzahlgleichungen, Steuermethoden, Typen der GS-Maschinen)
Grundlagen der Drehstrommaschinen (Strang- und Drehfeld, Typen der Drehstrommaschinen)
Theorie der Asynchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise eines Schleifringläufers, das asynchrone Verhalten, Ersatzschaltbild
und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Stromortskurve,
Steuermethoden, Kurzschlussläufer)
Theorie der Synchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise einer Vollpolmaschine, das synchrone Verhalten, Ersatzschaltbild
und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Insel- und Netz-Betrieb, Wirk- und Blindleistungssteuerung, Sondertypen)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Kleinrath, H.: Grundlagen elektrischer Maschinen, Akad. Verlagsgemeinschaft Wiesbaden
Fischer, R.: Elektrische Maschinen, Hanser Verlag
Modulbezeichnung Elektrische Maschinen
Modulcode
E404P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klytta/Novender
Dozentin/Dozent
Klytta, Novender, Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), ELE(WP), IKT(WP)
Lehrform
Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrotechnik 3 (E103)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kennenlernen vom Aufbau und von Funktionsweise
elektrischer Standardmaschinen auf der Grundlage der Verknüpfungen elektrischer und magnetischer Kreise. Betriebsverhalten
der wichtigsten rotierenden elektrischen Maschinen.
Fertigkeiten: Arbeitspunktberechnungen für einen gegebenen Versorgungs- und Belastungszustand. Berechnungen bezüglich der
Phasen- und Leistungsverhältnisse (cosϕ, Wirkungsgrad).
Kompetenzen: Überblick bezüglich der Standardmaschinen, deren
Verhalten sowie Vor- und Nachteile. Fähigkeit zur begründeten
Wahl des Maschinentyps je nach Einsatzfall.
Inhalt
Einführung (magnetische und elektrische Kreise in elektrischen
Maschinen, Verluste und Erwärmung, Klassifikation der Maschinen)
Theorie der Gleichstrom-Maschinen (Aufbau und Funktionsweise
einer Standardmaschine, Spannungs-, Drehmoment- und Drehzahlgleichungen, Steuermethoden, Typen der GS-Maschinen)
Grundlagen der Drehstrommaschinen (Strang- und Drehfeld,
Typen der Drehstrommaschinen)
Theorie der Asynchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise eines Schleifringläufers, das asynchrone Verhalten, Ersatzschaltbild
und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Stromortskurve,
Steuermethoden, Kurzschlussläufer)
Theorie der Synchronmaschinen (Aufbau und Wirkungsweise einer Vollpolmaschine, das synchrone Verhalten, Ersatzschaltbild
und Zeigerdiagramm, Drehmomentkennlinie, Insel- und Netz-Betrieb, Wirk- und Blindleistungssteuerung, Sondertypen)
Laborversuche zur Messung von Maschinenparametern, Bestimmung der Ersatzschaltbildparameter, Ermittlung von Maschinenkennlinien, Untersuchungen des Wirkungsgrades bei Gleichstrom
und Drehstrommaschinen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Seite 2584
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Kleinrath, H.: Grundlagen elektrischer Maschinen, Akad. Verlagsgemeinschaft Wiesbaden, Fischer, R.: Elektrische Maschinen, Hanser Verlag
Modulbezeichnung
Kurzschlussstromberechnung und Netzschutz
E405
4–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Dib
Dozentin/Dozent
Dib
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Energietechnik (E204)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über das Verhalten elektrischer Netze im
Kurzschlussfall und über den Einsatz von Netzschutzeinrichtungen. Einflussfaktoren auf die Höhe der Ströme und Spannungen im
Kurzschlussfall. Ersatzschaltbilder der Betriebsmittel und Berechnungsverfahren. Aufbau, Funktion und Einsatz von Schutzgeräten.
Fertigkeiten: Ermittlung der Daten der Netzbetriebsmittel. Durchführung von Kurzschlussstromberechnungen für symmetrische und
unsymmetrische Fehler. Koordinierung von Schutzeinrichtungen.
Kompetenzen: Planung von Netzen und geeignete Wahl der Betriebsmittel im Hinblick auf die Kurzschlussfestigkeit. Planung
von Schutzeinrichtungen und Schutzkonzepten. Analyse von Störungen mit Schutzauslösungen.
Inhalt
Dreipoliger Kurzschluss, unsymmetrische Fehler, symmetrische
Komponenten und Berechnungsverfahren. Aufbau, Funktionsweise
und Einsatz von Netzschutzeinrichtungen.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vorlesungsskript, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Steuerungstechnik und Robotik
Modulcode
E406
Studiensemester
4–5
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Wüst/N.N.
Dozentin/Dozent
Wüst
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Regelungstechnik (E202), Technische Mechanik (E206),
Elektronische Antriebstechnik (E412)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Erlernen der Grundlagen zur Steuerung und Verkettung von Fertigungssystemen.
Fertigkeiten: Am Beispiel von Industrierobotern soll die mechatronische Kette (Steuerung, Programmierung, Führungsgrößengenerierung, Regelung, Antrieb und mechanische Übertragungsglie-
Nr. 46
der, Dynamik) von Produktionsmaschinen analysiert werden können.
Kompetenzen: Beherrschung matrizenbasierter Analysemethoden
(Denavit-Hartenberg, Jacobi-Matrix).
Inhalt
Mechatronische Grundlagen, Einführung in CNC und SPS
Kinematik und Programmierung, RNC
Roboterdynamik
Ausgewählte Kapitel (Parallelkinematiken, Mobile Roboter)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weber, W.: Industrieroboter, Fachbuchverlag Leipzig, 2003
Zirn, O., Weikert, S.: Modellbildung und Simulation hochdynamischer Fertigungseinrichtungen, Springer-Verlag, 2005
Seitz, M.: Speicherprogrammierbare Steuerungen, Fachbuchverlag
Leipzig, 2003
Modulbezeichnung Steuerungstechnik und Robotik
Modulcode
E406P
Studiensemester
4–5
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Wüst/Dozentin/Dozent
Wüst
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Regelungstechnik (E202), Technische Mechanik (E206),
Elektronische Antriebstechnik (E412)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Erlernen der Grundlagen zur Steuerung und Verkettung von Fertigungssystemen.
Fertigkeiten: Am Beispiel von Industrierobotern soll die mechatronische Kette (Steuerung, Programmierung, Führungsgrößengenerierung, Regelung, Antrieb und mechanische Übertragungsglieder, Dynamik) von Produktionsmaschinen analysiert werden können.
Kompetenzen: Beherrschung matrizenbasierter Analysemethoden
(Denavit-Hartenberg, Jacobi-Matrix).
Inhalt
Mechatronische Grundlagen, Einführung in CNC und SPS
Kinematik und Programmierung, RNC
Roboterdynamik
Ausgewählte Kapitel (Parallelkinematiken, Mobile Roboter)
Laborübungen:
Industrieroboter (2 Versuche)
CNC
SPS
Mobilroboter
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weber, W.: Industrieroboter, Fachbuchverlag Leipzig, 2003
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Zirn, O., Weikert, S.: Modellbildung und Simulation hochdynamischer Fertigungseinrichtungen, Springer-Verlag, 2005
Seitz, M.: Speicherprogrammierbare Steuerungen, Fachbuchverlag
Leipzig, 2003
Modulbezeichnung Digitale Mess- und Regeltechnik
Modulcode
E407
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/N. N.
Dozentin/Dozent
N. N.
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Regelungstechnik (E202)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die Studierenden sollen vertiefende Kenntnisse der
Mess- und Regelungstechnik mit den zugehörigen Berechnungsverfahren kennen lernen. Es wird die prinzipielle Vorgehensweise
zum Lösen von digitalen regelungstechnischen Aufgaben vermittelt.
Fertigkeiten: Lösen von Problemen der Mess- und Regeltechnik
mithilfe marktüblicher Komponenten, Analyse digitaler Messumformer und Geber
Kompetenzen: Analysieren von komplexen Problemstellungen der
Messwerterfassung und -verarbeitung, Optimierung von Messverarbeitungssystemen für gegebene Problemstellungen.
Inhalt
Verarbeitung und Umwandlung analoger Größen
Digitale Filter
Mathematische Grundlagen der digitalen Regelungstechnik
Übertragungsverhalten von Regelkreiselementen im zeitdiskreten
Bereich
Digitalisierungseffekte bei Regelkreisen
Umwandlung digitaler Größen in quasi kontinuierliche Größen
Numerische Optimierungsverfahren für Regelkreise
Stabilitätsuntersuchung von Regelkreisen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Holger Lutz, Wolfgang Wendt: Taschenbuch der Regelungstechnik,
Verlag Harri Deutsch, 7. Auflage, Frankfurt am Main, 2007
Modulbezeichnung Leittechnik
Modulcode
E408
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Gebler/–
Dozentin/Dozent
Gebler, Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 5 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Regelungstechnik (E202)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnis von Aufgaben, Funktion und Aufbau eines Leitsystems
Kenntnis der üblichen Sensoren und Aktoren
Kenntnis der wichtigsten Techniken zur Informationsübertragung
Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Hardware
einschließlich der besonderen Anforderungen
Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Software
einschließlich der besonderen Anforderungen
Seite 2585
Fähigkeit, ein Leitsystem mit allen Komponenten für eine vorgegebene Anwendung auswählen zu können
Inhalt
Begriffsdefinition
Leittechnik, Komponenten eines Leitsystems, Schnittstellen
Aufgaben
Prozess, Informationsübertragung, Zentrale, allg. Forderungen
Informationsübertragung
Prozessinformation, Codierung, Fernwirktechnik, Datennetze
Zentrale: Aufbau, Hardware, Software
Branchenspezifika
Unterschied Netzleitsystem/Industrieleitsystem
technologische Funktionen
Messung nicht elektrischer Größen
physikalische Grundlagen der Energiewandlung
Messverfahren auf Basis der Signalmodulation
digitale Messverfahren
Sensoren und Aktoren
Temperatur, geometrische Größen, mechanische Größen
sonstige Größen, Sensor-/Aktor-Bussysteme
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Rumpel/Sun: Netzleittechnik, Springer
Polke: Prozessleittechnik, Oldenbourg
Schnell: Bussysteme in der Automatisierungstechnik, Vieweg
Herold: Sensortechnik, Hüthig
Profos/Pfeifer: Handbuch der industriell. Messtechnik, Oldenbourg
Schaumburg: Sensoren, Teubner
Modulbezeichnung Leittechnik
Modulcode
E408P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Gebler/Dozentin/Dozent
Gebler, Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), Übrige (WP)
Lehrform
Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Regelungstechnik (E202)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnis von Aufgaben, Funktion und Aufbau eines Leitsystems
Kenntnis der üblichen Sensoren und Aktoren
Kenntnis der wichtigsten Techniken zur Informationsübertragung
Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Hardware
einschließlich der besonderen Anforderungen
Kenntnis der in Leittechnik-Zentralen erforderlichen Software
einschließlich der besonderen Anforderungen
Fähigkeit, ein Leitsystem mit allen Komponenten für eine vorgegebene Anwendung auswählen zu können
Inhalt
Begriffsdefinition
Leittechnik, Komponenten eines Leitsystems, Schnittstellen
Aufgaben
Prozess, Informationsübertragung, Zentrale, allg. Forderungen
Informationsübertragung
Prozessinformation, Codierung, Fernwirktechnik, Datennetze
Zentrale: Aufbau, Hardware, Software
Branchenspezifika
Unterschied Netzleitsystem/Industrieleitsystem
technologische Funktionen
Seite 2586
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Messung nicht elektrischer Größen
physikalische Grundlagen der Energiewandlung
Messverfahren auf Basis der Signalmodulation
digitale Messverfahren
Sensoren und Aktoren
Temperatur, geometrische Größen, mechanische Größen
sonstige Größen, Sensor-/Aktor-Bussysteme
Labor: Versuche zu den oben angegebenen Themengebieten
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Rumpel/Sun: Netzleittechnik, Springer
Polke: Prozessleittechnik, Oldenbourg
Schnell: Bussysteme in der Automatisierungstechnik, Vieweg
Herold: Sensortechnik, Hüthig
Profos/Pfeifer: Handbuch der industriell. Messtechnik, Oldenbourg
Schaumburg: Sensoren, Teubner
Modulbezeichnung Kleinmotoren
Modulcode
E409
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Kern
Dozentin/Dozent
Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrische Maschinen (E404)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Modelle und Beschreibungsformen für das statische
Verhalten von Kleinmotoren, dynamisches Verhalten von ausgewählten Kleinmotoren, Aufbau der gängigsten Kleinmotoren und
ihre Anwendung.
Fertigkeiten: Auswahl und Bestimmung der grundlegenden Parameter von Kleinmotoren, Auswahl von Kleinmotoren für gegebene
Problemstellungen.
Kompetenzen: Analysieren von antriebstechnischen Problemstellungen im unteren Leistungsbereich, Auswahl eines geeigneten Antriebskonzepts mit Motor und Ansteuerelektronik.
Inhalt
Regelung von Gleichstrommaschinen
Maschinenmodelle
Schrittmotoren
Drehfeldmaschinen am Einphasennetz
Universalmotoren
Linearmotoren
Steuer- und Regelverfahren
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Moczala, et al.: Elektrische Kleinmotoren, Expert Verlag
Stöltin/Beisse: Elektrische Kleinmaschinen, Teubner
Nr. 46
Modulbezeichnung Regelungstechnik 2
Modulcode
E410
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Schmitz/–
Dozentin/Dozent
Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Transformationen (E106)
Angestrebte Lernergebnisse
Fähigkeit zur
Analyse von vermaschten und Mehrgrößen-Regelkreisen
Darstellung im Zustandsraum
Durchführung der z-Transformation und Behandlung von Abtastsystemen
prinzipielle Auslegung und Berechnung von komplexen Regelverfahren (Zustandsregler, adaptive Regler)
Inhalt
Einleitung
Zeitdiskrete Signale und Systeme
Lineare zeitdiskrete Regelkreise
Regelung im Zustandsraum
Komplexe Regler und Systeme
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Dutton, K., Thompson, S., Barraclough, B.: The Art of Control
Engineering Prentice Hall
Isermann, R.: Digitale Regelsysteme, Springer Verlag
Unbehauen, H.: Regelungstechnik II, III, Vieweg Verlag
Modulbezeichnung Regelungstechnik 2
Modulcode
E410P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Schmitz/–
Dozentin/Dozent
Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Transformationen (E106)
Angestrebte Lernergebnisse
Fähigkeit zur
Analyse von vermaschten und Mehrgrößen-Regelkreisen
Darstellung im Zustandsraum
Durchführung der z-Transformation und Behandlung von Abtastsystemen
prinzipielle Auslegung und Berechnung von komplexen Regelverfahren (Zustandsregler, adaptive Regler)
Inhalt
Einleitung
Zeitdiskrete Signale und Systeme
Lineare zeitdiskrete Regelkreise
Regelung im Zustandsraum
Komplexe Regler und Systeme
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Labor: Versuche zu Regelstrecken und deren Einstellung nach oben
genannten Themengebieten
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Dutton, K., Thompson, S., Barraclough, B.: The Art of Control
Engineering Prentice Hall
Isermann, R.: Digitale Regelsysteme, Springer Verlag
Unbehauen, H.: Regelungstechnik II, III, Vieweg Verlag
Modulbezeichnung Elektronische Antriebstechnik
Modulcode
E412
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klytta/–
Dozentin/Dozent
Klytta
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 5 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrische Maschinen (E404)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kennenlernen von typischen stromrichtergespeisten
Gleichstrom- und Drehstrom-Antrieben als auch Steuermethoden
von elektronischen Antrieben je nach Maschinentyp und gewünschte
Drehzahlstellbereich.
Fertigkeiten: Berechnungen elektronischer Antriebe unter Berücksichtigung des Einflusses der Speisung über elektronischen Umformer auf das Antriebsverhalten und seine Charakteristiken.
Kompetenzen: Fähigkeit zur begründeten Wahl eines komplett gesteuerten Antriebes (Umformer plus Maschine) je nach Einsatzfall.
Überblick bezüglich zukunftsweisender Sondermaschinen und
-Antriebe.
Inhalt
Einführung (Bausteine eines elektronisch gesteuerten Antriebes,
Umformer der modernen Antriebstechnik, typische Antriebs- und
Lastkennlinien, elektromagnetische, mechanische und thermische
Zeitkonstanten, Stabilitätsbetrachtungen)
Gleichstromantriebe (Differenzialgleichungen und Signalfluss plan
einer GS-Maschine, Anker- und Feldsteuerung, Ein- und Mehrquadrantenbetrieb bei Stromrichterspeisung, typische Regelstrukturen)
Drehstromantriebe (Drehzahlsteuerung von DS-Motoren, Zweiachsentheorie der DS-Maschinen, frequenzgesteuerte Asynchronmaschine, drehstromsteller- und umrichtergespeiste Asynchronantriebe, Stromrichtermotor als Standard-Synchronantrieb, intelligente Kompaktantriebe)
Sonderantriebe (Antriebe mit Schrittmotoren, Linearmotoren, Reluktanzmotoren und permanenterregten Motoren)
Netzrückwirkungen moderner Antriebe
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Seefried, E.: Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Vieweg
Verlag
Brosch, P.: Moderne Stromrichterantriebe, Vogel Verlag
Seite 2587
Modulbezeichnung Elektronische Antriebstechnik
Modulcode
E412P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klytta/–
Dozentin/Dozent
Klytta
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrische Maschinen (E404)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kennenlernen von typischen stromrichtergespeisten
Gleichstrom- und Drehstrom-Antrieben als auch Steuermethoden
von elektronischen Antrieben je nach Maschinentyp und gewünschtem Drehzahlstellbereich.
Fertigkeiten: Berechnungen elektronische Antriebe unter Berücksichtigung des Einflusses der Speisung über elektronischen Umformer auf das Antriebsverhalten und seine Charakteristiken.
Kompetenzen: Fähigkeit zur begründeten Wahl eines kompletten
gesteuerten Antriebes (Umformer plus Maschine) je nach Einsatzfall. Überblick bezüglich zukunftsweisender Sondermaschinen und
-Antriebe.
Inhalt
Einführung (Bausteine eines elektronisch gesteuerten Antriebes,
Umformer der modernen Antriebstechnik, typische Antriebs- und
Lastkennlinien, elektromagnetische, mechanische und thermische
Zeitkonstanten, Stabilitätsbetrachtungen)
Gleichstromantriebe (Differenzialgleichungen und Signalflussplan
einer GS-Maschine, Anker- und Feldsteuerung, Ein- und Mehrquadrantenbetrieb bei Stromrichterspeisung, typische Regelstrukturen)
Drehstromantriebe (Drehzahlsteuerung von DS-Motoren, Zweiachsentheorie der DS-Maschinen, frequenzgesteuerte Asynchronmaschine, drehstromsteller- und umrichtergespeiste Asynchronantriebe, Stromrichtermotor als Standard-Synchronantrieb, intelligente Kompaktantriebe)
Sonderantriebe (Antriebe mit Schrittmotoren, Linearmotoren, Reluktanzmotoren und permanenterregten Motoren)
Netzrückwirkungen moderner Antriebe
Labor: Versuche und praktische Vorführungen zu den oben genannten Themengebieten
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Seefried, E.: Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Vieweg
Verlag
Brosch, P.: Moderne Stromrichterantriebe, Vogel Verlag
Modulbezeichnung Mikrocomputersysteme
Modulcode
E414
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Münke/–
Dozentin/Dozent
Münke
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Mikrorechnertechnik (E112)
Seite 2588
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Strukturen und Anwendungen von Gerätecomputern,
Mikrocontrollern, digitalen Signalprozessoren und Industrie-PCs,
Kennen wichtiger Methoden der Analog-Digitalwandlung und Digital-Analogwandlung und der Puls-Weiten-Modulation in Funktionsbausteinen. Benennen von Anwendungen der verschiedenen
Timer-/Counter-Konfigurationen.
Fertigkeiten: Konfigurierung interruptgesteuerter Komponenten
wie Timer, ADC, Komparatoren und serielle Schnittstelle. Hardwarenahe Programmierung ausgewählter RISC- und CISC-Mikrocontroller in Assembler und C.
Kompetenzen: Entwurf von Schnittstellen zur elektronischen Ankopplung von digitalen Eingabe- und Anzeigesystemen sowie von
Sensoren und Aktoren an einen Mikrocontroller. Beurteilen der
verschiedenen Konvertierungsmethoden zum Einsatz geeigneter
AD- und DA-Wandler. Problembezogene Auswahl von geeigneten
Prozessorsystemen.
Inhalt
Aufbau und Funktionsweise von CISC- und RISC-Microcontrollern,
Harvard-Architektur, Programmiermodelle, Befehlssätze, DSP, Timer/Counter, Watchdog, ADC, PWM, Sensoren, Befehls-Pipelining, Cache, Speicherorganisationen, Konzepte der Parallelverarbeitung, Prozesse, RTOS, maschinennahes Programmieren in Assembler und C, Industrie-PC.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Nr. 46
Labor:
Programmierung zu oben genannten Themengebieten
Versuchsbeschreibungen s. Laborhandbuch
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Eine aktuelle Liste mit Literaturhinweisen wird am Anfang der Veranstaltung bereitgestellt.
Modulbezeichnung Baugruppen und Gerätekonstruktion
Modulcode
E416
Studiensemester
4–5
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Ricklefs/–
Dozentin/Dozent
Ricklefs, Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übungen 4 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Kreditpunkte
5
Literatur
Eine aktuelle Liste mit Literaturhinweisen wird am Anfang der Veranstaltung bereitgestellt.
Voraussetzungen nach Prüfungsordnung
Siehe § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Modulbezeichnung Mikrocomputersysteme
Modulcode
E414P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Münke/–
Dozentin/Dozent
Münke
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AUT(VT), ELE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Mikrorechnertechnik (E112)
Empfohlene Vormodule
Elektronik (E114, E101, E102, E103)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Strukturen und Anwendungen von Gerätecomputern,
Mikrocontrollern, digitalen Signalprozessoren und Industrie-PCs,
Kennen wichtiger Methoden der Analog-Digitalwandlung und Digital-Analogwandlung und der Puls-Weiten-Modulation in Funktionsbausteinen. Benennen von Anwendungen der verschiedenen Timer-/Counter-Konfigurationen.
Fertigkeiten: Konfigurierung interruptgesteuerter Komponenten
wie Timer, ADC, Komparatoren und serielle Schnittstelle. Hardwarenahe Programmierung ausgewählter RISC- und CISC-Mikrocontroller in Assembler und C.
Kompetenzen: Entwurf von Schnittstellen zur elektronischen Ankopplung von digitalen Eingabe- und Anzeigesystemen sowie von
Sensoren und Aktoren an einen Mikrocontroller. Beurteilen der
verschiedenen Konvertierungsmethoden zum Einsatz geeigneter
AD- und DA-Wandler. Problembezogene Auswahl von geeigneten
Prozessorsystemen.
Inhalt
Aufbau und Funktionsweise von CISC- und RISC-Microcontrollern,
Harvard-Architektur, Programmiermodelle, Befehlssätze, DSP,
Timer/Counter, Watchdog, ADC, PWM, Sensoren, Befehls-Pipelining, Cache, Speicherorganisationen, Konzepte der Parallelverarbeitung, Prozesse, RTOS, maschinennahes Programmieren in
Assembler und C, Industrie-PC.
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnis des Aufbaus aktiver und passiver Bauteile
elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Umweltbestimmungen, Personenschutz, Wärmebilanz, Zuverlässigkeit, Störungen.
Fertigkeiten: Entwurf von Leiterplatten, Auswahl der Bauteile,
Abschätzung von Bauteiltemperaturen, Berechnung von Kühlkörpern.
Kompetenzen: Fähigkeit des Verstehens des Verhaltens realer
elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Berücksichtigung einfacher Sicherheitsbestimmungen, Entwicklung einfachster Leiterplatten, Bewertung der Zuverlässigkeit einfacher
Schaltungen, Bewerten von Störquellen.
Inhalt
Aufgaben der Entwicklung & Konstruktion, Entwicklungsziele
Personenschutzbestimmungen
Umweltbestimmungen
Leiterplatte: Aufbau, Herstellung, Bestücken, Löten
Passive und aktive Bauteile
Verbindungen und Kontakte
Wärmehaushalt
Zuverlässigkeit, Qualität
EM-Störungen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Präsentation, DScript
G. Herrmann, K. Egerer: Handbuch der Leiterplattentechnik 1+2,
Eugen G., Lenze Verlag
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
H. W. Ott: Noise Reduction Techniques in Electronic Systems, Wiley 1988
www.zvei.de
Modulbezeichnung Baugruppen und Gerätekonstruktion
Modulcode
E416P
Studiensemester
4–5
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Ricklefs/–
Dozentin/Dozent
Ricklefs, Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektronik (E114, E101, E102, E103)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnis des Aufbaus aktiver und passiver Bauteile
elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Umweltbestimmungen, Personenschutz, Wärmebilanz, Zuverlässigkeit, Störungen.
Fertigkeiten: Entwurf von Leiterplatten, Auswahl der Bauteile,
Abschätzung von Bauteiltemperaturen, Berechnung von Kühlkörpern.
Kompetenzen: Fähigkeit des Verstehens des Verhaltens realer
elektrotechnischer Bauteile einschließlich der Leiterplatte, Berücksichtigung einfacher Sicherheitsbestimmungen, Entwicklung einfachster Leiterplatten, Bewertung der Zuverlässigkeit einfacher
Schaltungen, Bewerten von Störquellen.
Inhalt
Aufgaben der Entwicklung & Konstruktion, Entwicklungsziele
Personenschutzbestimmungen
Umweltbestimmungen
Leiterplatte: Aufbau, Herstellung, Bestücken, Löten
Passive und aktive Bauteile
Verbindungen und Kontakte
Wärmehaushalt
Zuverlässigkeit, Qualität
EM-Störungen
Praktikum:
Schaltplanerstellung, Schaltungssimulation und LP-Layout.
Im Praktikum soll die Arbeitsweise mit einem Leiterplatten-CAE-/
CAD-System und dessen Funktionselemente kennengelernt werden.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Bearbeitung des Leiterplattenentwurfs und die Erstellung der Fertigungsunterlagen ist bei erstmaliger Belegung des
Moduls Voraussetzung für die Erteilung der Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Präsentation, DScript
G. Herrmann, K. Egerer: Handbuch der Leiterplattentechnik 1+2,
Eugen G. Lenze Verlag
H. W. Ott: Noise Reduction Techniques in Electronic Systems,
Wiley 1988
www.zvei.de
Modulbezeichnung Grundlagen des VLSI-Designs
Modulcode
E418
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Bonath/–
Dozentin/Dozent
Bonath
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Lehrform
Arbeitsaufwand
Empfohlene
Vormodule
Seite 2589
Alle Studiengänge (WP)
Vorlesung 4 SWS
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Elektronik (E114)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Realisierungsmöglichkeiten komplexer elektronischer
Systeme in hochintegrierter CMOS-Schaltungstechnik, CMOS-Prozesse und Design Flow, Schaltungskonzepte der integrierten Digital- und Analogelektronik, Unterschiede zu diskreten ElektronikRealisierungen.
Fertigkeiten: Entwurf von Grundschaltungen der CMOS-Schaltungstechnik mithilfe der üblichen Entwurfsverfahren durchführen können.
Kompetenzen: Der grundsätzliche Ablauf einer Schaltungs-/Systemintegration unter Miteinbeziehung technologischer, ökonomischer und praktischer Gesichtspunkte sowie der dazugehörige Einsatz eines CAD-Design-Flows soll beherrscht werden.
Inhalt
1. Historie, CMOS-Schalterlogik, einfacher Design Flow
2. MOSFETs: Funktion, Aufbau, Kennlinien, Modellierung, Inverter
3. CMOS-Prozess: Fertigungsverfahren, Prozessschritte, Layout
und Design Rules, Bauelemente, Latch-up-Effekt, Ausbeute
4. Schaltungstechnik von Grundgattern und Registern
5. Design-Methodik, Design Flow, Entwurfswerkzeuge, Entwurfsablauf und -ökonomik
6. Array-Strukturen: ROM, RAM, Register, PLA, Multiplizierer
u. a.
7. Analoge Grundschaltungen
8. Testen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weste, Harris: CMOS VLSI Design, Addison Wesley 2005
Baker: Circuit Design, Layout and Simulation, Wiley-Interscience,
2005
Modulbezeichnung Grundlagen des VLSI-Designs
Modulcode
E418P
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Bonath/–
Dozentin/Dozent
Bonath
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektronik (E114)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Realisierungsmöglichkeiten komplexer elektronischer
Systeme in hochintegrierter CMOS-Schaltungstechnik, CMOS-Prozesse und Design Flow, Schaltungskonzepte der integrierten Digital- und Analogelektronik, Unterschiede zu diskreten ElektronikRealisierungen.
Fertigkeiten: Entwurf von Grundschaltungen der CMOS-Schaltungstechnik mithilfe der üblichen Entwurfsverfahren durchführen können.
Kompetenzen: Der grundsätzliche Ablauf einer Schaltungs-/Systemintegration unter Miteinbeziehung technologischer, ökonomischer und praktischer Gesichtspunkte sowie der dazugehörige Einsatz eines CAD-Design-Flows soll beherrscht werden.
Seite 2590
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Inhalt
1. Historie, CMOS-Schalterlogik, einfacher Design Flow
2. MOSFETs: Funktion, Aufbau, Kennlinien, Modellierung, Inverter
3. CMOS-Prozess: Fertigungsverfahren, Prozssschritte, Layout
und Design Rules, Bauelemente, Latch-up-Effekt, Ausbeute
4. Schaltungstechnik von Grundgattern und Registern
5. Design-Methodik, Design Flow, Entwurfswerkzeuge, Entwurfsablauf und -ökonomik
6. Array-Strukturen: ROM, RAM, Register, PLA, Multiplizierer
u. a.
7. Analoge Grundschaltungen
8. Testen
Labor:
Laborversuche und praktische Vorführungen zu oben genannten
Themengebieten. Versuchsbeschreibungen s. Laborhandbuch
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Weste, Harris: CMOS VLSI Design, Addison Wesley 2005
Baker: Circuit Design, Layout and Simulation, Wiley-Interscience,
2005
Modulbezeichnung Elektromagnetische Verträglichkeit
Modulcode
E420
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Thüringer/–
Dozentin/Dozent
Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (W)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201), Transformationen (E106a)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Geräte bzgl. CE-Konformität und die dafür erforderlichen Prüfungen
kennen. Verstehen, dass jede Störquelle auch Störsenke ist, d. h.
die Dualität und Gleichwertigkeit von Störemission und Störfestigkeit als EMV-Anforderung erkennen. Verstehen, wie elektrische
und magnetische Felder die gegenseitige Beeinflussung von Elektronik bewirken und welche Parameter diese Kopplungen verringern
können.
Fertigkeiten: HF-Spektren von Schaltvorgängen und deren EM-Felder überschlägig berechnen können, ebenso Nahfeldkopplungen
zwischen Leitungen. Entwurf von Schaltungs- und Layoutmaßnahmen, durch die die Entstehung von EM-Störungen und deren
Ein- und Auskopplung minimiert werden können. Baugruppen
störarm planen können.
Kompetenzen: Die ständig wachsende Bedeutung der EMV-Kompatibilität aufgrund der stetig zunehmenden Elektronik-Durchdringung und als Folge immer schnellerer Schaltvorgänge (Oberwellen) verstehen. Sich bewußt sein, dass Schirm- und Filtermaßnahmen auf Gehäuseebene nur als letzte und externe Maßnahme
einzusetzen sind, weil konstruktive Maßnahmen auf Schaltungsebene (Layout) kostengünstiger und effektiver sind.
Inhalt
1. Störquellen und Störpegel – Ursachen, Beeinflussungsmodell
2. EMV-Gesetz, Schutzanforderungen & Normen
3. Konformitätsprüfungen, Prüfaufbauten, Grenzwerte
4. Elektromagnetische Störsignale, Signalspektren von Impulsen,
Störungsübertragung: Kopplungsmechanismen
Nr. 46
5. Layout-Kriterien für Leiterplatten, Stromversorgungsstrukturen
6. Schaltungsmaßnahmen, Schutzbeschaltungen & -bauelemente
7. Gehäuseaufbau, Filterung, Verkabelung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Arnold Rodewald: Elektromagnetische Verträglichkeit: Grundlagen,
Adolf J. Schwab: Elektromagnetische Verträglichkeit
Ernst Habiger u. a.: Handbuch Elektromagnetische Verträglichkeit
Georg Durcansky: EMV-gerechtes Gerätedesign
WEKA Praxishandbuch Elektromagnetische Verträglichkeit
Modulbezeichnung Elektromagnetische Verträglichkeit
Modulcode
E420P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Thüringer/–
Dozentin/Dozent
Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201), Transformationen (E106a)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Geräte bzgl. CE-Konformität und die dafür erforderlichen Prüfungen
kennen. Verstehen, dass jede Störquelle auch Störsenke ist, d. h.
die Dualität und Gleichwertigkeit von Störemission und Störfestigkeit als EMV-Anforderung erkennen. Verstehen, wie elektrische
und magnetische Felder die gegenseitige Beeinflussung von Elektronik bewirken und welche Parameter diese Kopplungen verringern
können.
Fertigkeiten: HF-Spektren von Schaltvorgängen und deren EM-Felder überschlägig berechnen können, ebenso Nahfeldkopplungen
zwischen Leitungen. Entwurf von Schaltungs- und Layoutmaßnahmen, durch die die Entstehung von EM-Störungen und deren
Ein- und Auskopplung minimiert werden können. Baugruppen
störarm planen können.
Kompetenzen: Die ständig wachsende Bedeutung der EMV-Kompatibilität aufgrund der stetig zunehmenden Elektronik-Durchdringung und als Folge immer schnellerer Schaltvorgänge (Oberwellen) verstehen. Sich bewußt sein, dass Schirm- und Filtermaßnahmen auf Gehäuseebene nur als letzte und externe Maßnahme
einzusetzen sind, weil konstruktive Maßnahmen auf Schaltungsebene (Layout) kostengünstiger und effektiver sind.
Inhalt
1. Störquellen und Störpegel – Ursachen, Beeinflussungsmodell
2. EMV-Gesetz, Schutzanforderungen & Normen
3. Konformitätsprüfungen, Prüfaufbauten, Grenzwerte
4. Elektromagnetische Störsignale, Signalspektren von Impulsen,
Störungsübertragung: Kopplungsmechanismen
5. Layout-Kriterien für Leiterplatten, Stromversorgungsstrukturen
6. Schaltungsmaßnahmen, Schutzbeschaltungen & -bauelemente
7. Gehäuseaufbau, Filterung, Verkabelung
Praktikum:
Versuch 1: Impulsmessungen an Leiterplatten
Versuch 2: Störfelder und Schirmung von Flachbaugruppen
Versuch 3: Störspannungsmessung auf Leitungen
Versuch 4: Störfeldstärke-Emission mittels GTEM-Zelle
Versuch 5: Störimpuls-Einkopplung auf Geräte, Burst und ESDPistole
Versuch 6: Burst-Einkopplung auf Leiterplatten
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Arnold Rodewald: Elektromagnetische Verträglichkeit: Grundlagen, Adolf J. Schwab: Elektromagnetische Verträglichkeit
Ernst Habiger u. a.: Handbuch Elektromagnetische Verträglichkeit
Georg Durcansky: EMV-gerechtes Gerätedesign
WEKA Praxishandbuch Elektromagnetische Verträglichkeit
Modulbezeichnung Nanoelektronik
Modulcode
E422
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/–
Dozentin/Dozent
Klös, Ricklefs
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Elektronik (E114), VLSI-Design (E418)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Nanotechnologie, Quantentheorie und
finiten Elemente. Kenntnis des Aufbaus, der Funktionsweise und
besonderer Effekte von Nanostruktur-Bauelementen der Elektronik, Kenntisse der Nano-Analytik, Nano-Lithographie, Nano-Imprint, Nano-Optik.
Fertigkeiten: Beschreibung der Funktionsweise elektronischer Bauelemente mithilfe des Bändermodells. Berechnung von Drift-/Diffusionsströmen im Halbleiter. Abschätzung des Ladungstransports
in Nanostrukturen (ballistischer Transport, Tunnelströme, Quantisierungseffekte). Beschreibung des elektrischen Verhaltens mit
Modellgleichungen. Kenntnis typischer Messmethoden, Messung
mit AFM und konfokalem Mikroskop.
Kompetenzen: Einschätzung der in Nanostrukturen auftretenden
besonderen Effekte und deren Bedeutung im Entwurf integrierter
Systeme. Auswahl geeigneter Messmethoden zur Charakterisierung von Nanostrukturen.
Inhalt
Besondere Eigenschaften von Nanostrukturen
Grenzen der Optik
Lithografieverfahren und Nano-Imprint
Confinement
SXM-Techniken
Grundlagen der Halbleiterphysik: Leitfähigkeit, Dotierung, Bändermodell, pn-Übergang, Quanteneffekte, Nanodrähe, organische
el. Leiter
Grundlagen der Finite-Elemente-Simulation
Ladungstransport in Halbleitern: Beweglichkeit, Drift-Diffusionsstrom, hydrodynamischer Transport, Streuung von Ladungsträgern, ballistischer Transport
Messungen an Nanostrukturen
Struktur und Eigenschaften von Nanostruktur-Bauelementen:
Bulk-MOSFET, Double-Gate-FET, FinFET, C-Nanotube, Prozesstechnologie der Nanoelektronik (bottom up/top down)
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Seite 2591
Literatur
Hilleringmann: Silizium-Halbleitertechnologie, Teubner-Verlag,
4. Auflage, 2004
Reisch: Halbleiter-Bauelemente, Springer-Verlag, 2004
Modulbezeichnung Nanoelektronik
Modulcode
E422P
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/–
Dozentin/Dozent
Klös, Ricklefs
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
ELE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Elektronik (E114), VLSI-Design (E418)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Nanotechnologie, Quantentheorie
und finiten Elemente. Kenntnis des Aufbaus, der Funktionsweise
und besonderer Effekte von Nanostruktur-Bauelementen der
Elektronik, Kenntnisse der Nano-Analytik, nano-Lithographie,
Nano-Imprint, Nano-Optik.
Fertigkeiten: Beschreibung der Funktionsweise elektronischer
Bauelemente mithilfe des Bändermodells. Berechnung von Drift/Diffusionsströmen im Halbleiter. Abschätzung des Ladungstransports in Nanostrukturen (ballistischer Transport, Tunnelströme,
Quantisierungseffekte). Beschreibung des elektrischen Verhaltens
mit Modellgleichungen. Kenntnis typischer Messmethoden, Messung mit AFM und konfokalem Mikroskop.
Kompetenzen: Einschätzung der in Nanostrukturen auftretenden
besonderen Effekte und deren Bedeutung im Entwurf integrierter
Systeme. Auswahl geeigneter Messmethoden zur Charakterisierung von Nanostrukturen.
Inhalt
Besondere Eigenschaften von Nanostrukturen
Grenzen der Optik
Lithografieverfahren und Nano-Imprint
Confinement
SXM-Techniken
Grundlagen der Halbleiterphysik: Leitfähigkeit, Dotierung, Bändermodell, pn-Übergang, Quanteneffekte, Nanodrähe, organische
el. Leiter
Grundlagen der Finite-Elemente-Simulation
Ladungstransport in Halbleitern: Beweglichkeit, Drift-Diffusionsstrom, hydrodynamischer Transport, Streuung von Ladungsträgern, ballistischer Transport
Messungen an Nanostrukturen
Struktur und Eigenschaften von Nanostruktur-Bauelementen:
Bulk-MOSFET, Double-Gate-FET, FinFET, C-Nanotube,
Prozesstechnologie der Nanoelektronik (bottom up/top down)
Praktikum:
Messung mit AFM und STM, Präparation, unterschiedliche Messmodi
Durchführung numerischer Device-Simulationen und Messungen
zur Bauelementcharakterisierung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung für die Erteilung der
Modulnote. Die Teilnahme wird durch Testat bestätigt. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
Hilleringmann: Silizium-Halbleitertechnologie, Teubner-Verlag,
4. Auflage, 2004
Reisch: Halbleiter-Bauelemente, Springer-Verlag, 2004
Bhushan: Springer Handbook of Nanotechnology, Springer 2007
Rubahn: Nanophysik und Nanotechnologie, Teubner 2004
Seite 2592
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Modulbezeichnung Systemtechnisches Labor
Modulcode
E430
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich –/Studiengangsleiterin oder StudiengangsGießen/Friedberg
leiter
Dozentin/Dozent
Peppel, Dib, Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT)
Lehrform
Labor 5 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden lernen an ausgewählten Beispielen alle Bereiche
der Fächergruppe „Systemtechnik“ in der Praxis kennen und erlernen die zugehörigen Mess- und Analysemethoden.
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, reale Schaltungen
und Systeme aufzubauen und zu analysieren.
Inhalt
Vorbereitete und betreute Laborversuche aus den Bereichen:
Elektrische Energieversorgung
Elektrische Maschinen und Antriebe
Leistungselektronik
Regelungstechnik
Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboren gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl
von Versuchen bei. Die Versuche müssen nicht zwingend für alle
Studierenden die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung
passend zur individuellen Fächerauswahl soll möglich sein.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Bearbeitung der Laborversuche. Der Erfolg wird jeweils durch Testat bestätigt.
Bewertung, Note
Die Laborversuche werden einzeln testiert. Testate aller Laborversuche bis auf einen sind Voraussetzung für das Bestehen des
Moduls. Die Art und Weise der Testierung wird zu Beginn des
Praktikums bekannt gegeben.
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Systemtechnische Projektarbeit
Modulcode
E440
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich –/Studiengangsleiterin oder StudiengangsGießen/Friedberg
leiter
Dozentin/Dozent
Peppel, Dib, Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT)
Lehrform
Projektarbeit 4 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Die Studierenden lernen ausgewählte Problemstellungen aus dem Bereich der Leistungselektronik, Maschinen,
Energietechnik und Systemtechnik in der Praxis kennen. Die Problemstellungen sollen in Gruppenarbeit bearbeitet werden.
Fertigkeiten: Die Studierenden bearbeiten und lösen weitestgehend selbständig in einer Kleingruppe von nicht mehr als 4 Studierenden eine gegebene Problemstellung. Strukturierte, verständliche und nachvollziehbare Dokumentation des Lösungsweges und der Ergebnisse.
Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, reale Systeme zu
analysieren und problemorientierte Lösungen im Team zu erarbeiten.
Inhalt
Vorbereitete und betreute Problemstellungen aus den Bereichen:
Leistungselektronik
Elektrische Maschinen
Energieversorgung
Automatisierung/Systemintegration
Nr. 46
Die Lehrveranstaltung wird von allen einschlägigen Laboreinrichtungen gemeinsam durchgeführt. Jedes beteiligte Labor steuert eine Anzahl von Problemstellungen bei. Von einer Gruppe ist
dabei eine Problemstellung gezielt zu bearbeiten und zu lösen. Die
Problemstellungen müssen nicht zwingend für alle Studierenden
die gleichen sein. Eine gewisse Schwerpunktbildung passend zur
individuellen Fächerauswahl ist durchaus erwünscht.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Bearbeitung der Problemstellungen. Der Erfolg wird
jeweils durch Testat bestätigt.
Bewertung, Note
Die Projektarbeiten werden einzeln bewertet, mündliche Befragung zur Durchführung und den Ergebnissen der Projektarbeit mit
abschließender Gesamtbewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Laborunterlagen, eine aktuelle Literaturliste wird am Beginn des
Semesters bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Projektmanagement
Modulcode
E501
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Hempfling
Dozentin/Dozent
Hempfling/Kollegen aus WI: Grau
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
4 CrP, 120 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Tätigkeiten bei der Produktentwicklung. Phasenmodelle und ihre Bewertung. Planung, Organisation, Dokumentation
und Steuerung von Projekten.
Fertigkeiten: Entwurf und Optimierung von Projektplänen. Planung
und Ausführung wichtiger Projektdokumente, Planung der Durchführung und Kontrolle von Projekten.
Kompetenzen: Planung und Dokumentation von Entwicklungsprojekten, Steuerung von Projekten durch Besprechungen und andere Kontrollmechanismen.
Inhalt
Phasenmodelle bei der Produktentwicklung
Abgrenzung Projekt- und Prozessmanagement
Projektziele, Lasten- und Pflichtenhefte
Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und -kontrolle
Einführung des Projektmanagements ins Unternehmen, PMSystem
Aktuelle Themen des PM
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Hans D. Litke: Projektmanagement, Hanser Verlag
Hermann J. Schmelzer: Organisation und Controlling von Produktentwicklungen, Verlag Schäffer Pöschel
Bernd J. Madauss: Handbuch Projektmanagement, Verlag Schäffer Pöschel
Dennis Lock: Projektmanagement, Ueberreuter Verlag
Modulbezeichnung Qualitätsmanagement
Modulcode
E502
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Lorenz/Hempfling
Dozentin/Dozent
Lorenz, Hempfling, Dozentinnen oder Dozenten von WI
Sprache
Deutsch
Nr. 46
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Lehrform
Arbeitsaufwand
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Medienformen
AE(VT), Übrige(WP)
Vorlesung mit Übung 2 SWS
4 CrP, 120 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Aufgaben des Qualitätsmanagements, Inhalt der Qualitätsarbeit und Normung von QM-Systemen, Methoden und Techniken bei der Qualitätsarbeit.
Fertigkeiten: Festlegung von Q-Planungs-, Q-Lenkungs- und QPrüfungs-Maßnahmen für die Hauptprozesse im Unternehmen.
Nutzung verschiedener Q-Techniken.
Kompetenzen: Anwendung der wichtigsten Qualitätsregelwerke,
Beurteilung von QM-Systemen und QM-Techniken/Werkzeuge.
Inhalt
Geschichte des Qualitätswesens
Qualitätsüberwachung in der Fertigung/Messmittelfähigkeit und
Stichprobenverfahren.
QM-Systeme: Planung, Lenkung, Prüfung und erweiterte Systeme
ISO 9001, CE-Kennzeichnung, EFQM
QM-Methoden: FMEA, QFD, Poka Yoke, Benchmarking, KVP
QM-Techniken: 7 Q und 7 M
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Masing: Handbuch Qualitätsmanagement, Hanser Verlag
Malorny: TQM umsetzen, Verlag Schäfer Poeschel
Geiger: Qualitätslehre, Vieweg Verlag
Modulbezeichnung Marketingmanagement
Modulcode
E504
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Studiendekanin oder Studiendekan IEM
Dozentin/Dozent
Roth
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 3 SWS
Arbeitsaufwand
4 CrP, 120 Stunden, 48 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden sollen die Idee des Marketings verstehen und begreifen.
Sie sollen den Unterschied zwischen strategischem und operativem
Marketing aufzeigen und umsetzen können, indem sie den Marketingmanagementprozess systematisch durchlaufen. Sie sollen die
Methoden des strategischen Marketings sowie die Handlungsalternativen des Marketingmix problembezogen erarbeiten und bewerten können. Darüber hinaus sollen sie ein Marketingcontrollingsystem entwickeln können.
Inhalt
Grundidee des Marketings
Situationsanalyse
Prognose
Zielbestimmung
Entwicklung einer Marketingstrategie
Elemente des Marketingmix
Organisation und Durchführung
Marketingkontrolle
Marketingaudit
Informationsmanagement
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Seite 2593
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Vossebein, Ulrich: Marketing, 2. Aufl., Wiesbaden 2000
Meffert, Heribert: Marketing, 9. überarb. Aufl., Wiesbaden 2000
Backhaus, Klaus: Industriegütermarketing, 6. Aufl., München 1999
Modulbezeichnung Personal und Organisation
Modulcode
E505
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Studiendekanin oder Studiendekan IEM
Dozentin/Dozent
Roth
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 3 SWS
Arbeitsaufwand
4 CrP, 120 Stunden, davon 48 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden sollen
grundlegende Kenntnisse über Führungstheorien gewinnen und
daraus das Verständnis für die praxisrelevanten Führungsstile und
Führungstechniken entwickeln,
die grundlegenden Aspekte der Personalbeschaffung sowie Methoden zur Feststellung der Eignung von Personal kennenlernen,
Personalführungskonzepte (MbO, 3-D-Konzept, ...) kennen,
mit Instrumenten und Funktionen der Personalentwicklung vertraut
werden,
die zentralen organisatorischen Fragestellungen verstanden haben
und von Improvisations- und Dispositionsaspekten abgrenzen können,
mit den aufbau- und ablauforganisatorischen Themen vertraut
werden,
ein Gesamtverständnis für die vielfältigen Verknüpfungen von Managementthemen gewinnen.
Inhalt
Führung: begriffliche Grundlagen, Darlegung der wichtigsten Führungstheorien sowie Führungsstile und Führungstechniken
Personalmanagement mit den drei Bereichen
Beschaffung und Auswahl von Personal
Personalführung
Personalentwicklung
Organisation mit aufbau- und ablauforganisatorischen Fragestellungen
Übergreifende Themen, die den Zusammenhang zu verschiedenen
Managementkonzepten (Lean-Management, Kaizen) und modernen
Gruppen- und Projektorganisationsthemen herstellen sowie ethische Fragen im Management aufgreifen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Frese, E.: Grundlagen der Organisation, 8. Aufl. Wiesbaden 2000
Schmidt, W.: Praktische Personalführung und Führungstechnik,
Heidelberg 1999, Staehle, W. H.: Management, 7. Aufl. München
1994
Steinmann, H./Schreyögg, G.: Management, 4. Aufl. Wiesbaden
2000
Modulbezeichnung Englisch
Modulcode
E506
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Dannhofer/Dannhofer
Dozentin/Dozent
Dannhofer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Seite 2594
Lehrform
Arbeitsaufwand
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Vorlesung mit Übung 2 SWS
4 CrP, 120 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Students who have achieved at least intermediated level (B1) will
develop their language knowledge in the fields of business and engineering and expand their vocabulary of technical English to communicate appropriately in an international business environment.
Inhalt
Special features of technical English
Terminology from the various fields of engineering
Mathematical equations and formulas, measurements, graphs and
diagrams
Working with authentic and adapted texts from the fields of business and technology
Applying for a job in English
Writing job related texts e. g. reports, summaries, instructions, business correspondence
Meetings and discussions
Training listening skills using audio materials
Role plays and group work to develop communicative and social
competences
Supportive grammar relevant to technical English
Talking about one’s field of studies and future professional life
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Trappe/Tonya/Tullis/Graham: Intelligent Business (Intermediate),
Longman 2005
Brieger, Nick/Pohl, Alison: Technical English, Langenscheidt 2004
Lambert, Val/Murray, Elaine: Everyday Technical English, Longman 2003
Cotton, David et al.: Market Leader (Intermediate), Longman 2005
Emmerson, Paul: Business Grammar Builder, Macmillan 2002
Business Spotlight: English for International Communication
(magazine), Spotlight
Engine: Englisch für Ingenieure (magazine), Hoppenstedt
Modulbezeichnung Energiewirtschaft/Energierecht
Modulcode
E520
Studiensemester
4–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Dib
Dozentin/Dozent
Dib
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
AE(VT), Übrige(WP)
Lehrform
Vorlesung mit Übung 3 SWS
Arbeitsaufwand
4 CrP, 120 Stunden, davon 48 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse über die wirtschaftlichen und rechtlichen
Zusammenhänge in der Stromversorgungsbranche. Einblick in den
Stromhandel, in die Kostenstrukturen und in die rechtlichen Rahmenbedingungen. Funktionsweise der Strombeschaffung und der
Strombörse.
Fertigkeiten: Kostenermittlung für die Erzeugung (Umwandlung)
und Durchleitung der Energie. Verstehen und Umsetzen von Gesetzestexten. Analyse und Erstellung von Stromlieferverträgen.
Kompetenzen: Überblick über das komplexe System der Stromversorgung im liberalisierten Markt. Umgang mit Gesetzen und
Verträgen in der Energiewirtschaft. Zusammenarbeit mit Juristinnen oder Juristen und Wirtschaftaschaftswissenschaftlerinnen oder
Wirtschaftswissenschaftlern in Behörden und Unternehmen. Verhandlungsführung mit Lieferanten bzw. Kunden. Wirtschaftliche
Bewertung von Versorgungsvarianten. Erstellung und Beurteilung
von Verträgen.
Inhalt
Grundlagen der Kostenrechnung in der Stromwirtschaft, Kosten
der Umwandlung und des Transports elektrischer Energie, Strom-
Nr. 46
handel, Strombörse, Verträge, Netznutzung, Energiewirtschaftsgesetz und andere Gesetze und Rahmenbedingungen.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Die Veranstaltung basiert auf keinem speziellen Buch.
Modulbezeichnung
Frequenzumrichtertechnik
(Wahlpflichtmodul)
E601
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klytta/–
Dozentin/Dozent
Klytta
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Praktikum 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Elektronische Antriebstechnik (E412)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kennenlernen der Typen von Frequenzumrichtern als
auch deren Bestandteile und Eigenschaften. Frequenzsteuerung als
die effektivste Steuerungsmethode von Drehstrommotoren.
Fertigkeiten: Entwurf und Berechnungen von einstufigen Stromrichtern und von vollständigen Umrichterstrukturen auf der Grundlage angestrebter Eigenschaften.
Kompetenzen: Überblick bezüglich der zur Verfügung stehenden
Umrichterstrukturen. Fähigkeit zur begründeten Umrichterwahl
und der Parametrierung je nach Anwendung.
Inhalt
Einführung (Frequenzsteuerung von Drehstrommaschinen, Klassifikation von Umrichtern)
Bausteine der Frequenzumrichter (Ventile der Umrichtertechnik,
einstufige Stromrichter)
U-Umrichter (Spannungswechselrichter und Modulationsverfahren, Mehrquadrantenbetrieb mit U-Umrichtern)
I-Umrichter (Stromwechselrichter mit Phasenfolgelöschung, Mehrquadrantenbetrieb mit I-Umrichtern)
Probleme der Umrichtertechnik
Laborversuche und praktische Vorführungen zu den oben genannten Themengebieten
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist Voraussetzung
für die erstmalige Zulassung zur Modulabschlussprüfung.
Danach erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
H. Kleinrath: Stromrichtergespeiste Drehfeldmaschinen, Springer
Verlag)
P. Brosch: Moderne Stromrichterantriebe, Vogel Verlag
Modulbezeichnung
Technologie & Design von High-Tech-Baugruppen (Wahlpflichtmodul)
E602
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Thüringer/–
Dozentin/Dozent
Thüringer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Nr. 46
Lehrform
Arbeitsaufwand
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS
7 CrP (davon 1 Credit Schlüsselqualifikation
Englisch), 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Baugruppen- und Gerätekonstruktion (E416)
Elektromagnetische Verträglichkeit (E420)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Erkennen, dass Leitungen und Kontaktübergänge aufgrund ihrer Induktivität und Kapazität sich frequenzabhängig verhalten, so dass Impulse i. a. verfälscht übertragen d. h. verzerrt werden. Verstehen, dass jede sprunghafte Stromänderung, also jeder
Digitalimpuls, ein Spektrum elektromagnetischer Oberwellen generiert, die sich auf Baugruppen als Wellen ausbreiten.
Fertigkeiten: Berechnen von Impulsreflexionen und Spannungsverläufen auf Leiterbahnen. Planen und Dimensionieren einer Impedanz-Mehrlagen-Leiterplatte (Multilayer). Berechnen von Spannungseinbrüchen auf der Baugruppe beim Schalten aktiver Bauteile.
Kompetenzen: Überblicken verschiedener Lagenaufbau-Konzepte
impedanzkontrollierter Leiterplatten für schnell schaltende Baugruppen. Neben der signalgetreuen Übertragung auch die Bedeutung einer stabilen Stromversorgung für Funktion und Störverhalten verstehen und technisch optimierte, wirtschaftliche Baugruppen entwerfen können.
Inhalt
Was versteht man unter High-Tech/High-Speed-Baugruppen?
Impulse auf Leitungen – elektrische Grundlagen
Signalleitungen auf Leiterplatten mit kontrollierter Impedanz
Impedanz der Stromversorgung
Leiterplatten mit kontrollierter Impedanz
Praktische CAE-/CAD-Arbeiten:
Entwurf einer schnellen Digital-Baugruppe nach Vorlage mithilfe
eines CAE-/CAD-Tools. Simulation des physikalischen Signalverhaltens auf der Baugruppe (engl. Tool). Anleitung und Literatur in
Englisch. Dokumentation in Englisch.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Praktikumsaufgaben müssen erfolgreich bearbeitet werden.
Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammenzufassen, was durch
Testat bestätigt wird. Das Vorliegen des Testats ist Voraussetzung
für die Klausurteilnahme. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Eric Bogatin: Signal Integrity – Simplified, Prentice Hall, Professional Technical Reference 2004 Pearson Educ. Inc., ISBN 0-13066946-6
W. Jillek, G. Keller: Handbuch der Leiterplattentechnik, Band 4,
Eugen Leuze Verlag 2003, ISBN 3-87480-184-5
Europäischer Trendbericht 1999 über LP mit hohen Intregrationsdichten (HDI-LP) VDI/VDE-GMM, VdL, DGO, EIPC, ZVEI FV23,
FED
Polar Instruments Ltd., Controlled Impedance for Printed Circuit
Garenne Park, Rue de la Cache, St.Sampsons, Guernsey GY2 4AF
www.polar.co.uk, Fax: +44 (0) 1481 52476, Tel. +44 (0) 1481 53081
Modulbezeichnung
Technologie und Bauelemente der Mikroelektronik (Wahlpflichtmodul)
E603
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Klös/–
Dozentin/Dozent
Klös
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP (davon 1 Credit Schlüsselqualifikation
Englisch), 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektronik (E114)
Seite 2595
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Grundlagen der Halbleiterphysik und -technologie.
Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise mikroelektronischer Bauelemente.
Fertigkeiten: Beschreibung der Funktionsweise elektronischer
Bauelemente mithilfe des Bändermodells. Berechnung von Drift/Diffusionsströmen im Halbleiter. Beschreibung des elektrischen
Verhaltens mit Modellgleichungen. Anwendung von FEM-Tools
zur numerischen Device-Simulation.
Kompetenzen: Auswahl von Technologien bzgl. Aufwand, Kosten
und Funktionalität. Einschätzung der elektrischen Funktion aus
Kenntnis der Bauelementstruktur. Bewertung der Genauigkeit
elektrischer Netzwerksimulationen.
Inhalt
Mikroelektronik im Überblick: Planartechnik, Prozessausbeute,
Komplexität, Moore’sches Gesetz
Grundlagen der Halbleiterphysik: Stromtransport in Halbleitern,
Dotierung, Bändermodell, pn-Übergang, BJT, MOSFET
Technologie integrierter Schaltungen: Epitaxie, CVD, Diffusion,
Implantation, Lithographie, Ätzprozesse, Metallisierung
Prozessintegration: Bipolarprozess, CMOS-Prozess, BiCMOS, SOI
Struktur und Eigenschaften integrierter Bauelemente: R, C, Dioden, Bipolartransistor, MOSFET
Simulation: Netzwerksimulation, FEM-Device-Simulation
Praktische Übungen: Durchführung numerischer Device-Simulationen integrierter Bauelemente. Zusammenfassung der Ergebnisse in einem englischsprachigen Bericht.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Pflichtübungsaufgaben/die praktischen Übungen müssen erfolgreich bearbeitet werden. Die Ergebnisse sind in einem Bericht
zusammenzufassen, was durch Testat bestätigt wird. Das Vorliegen des Testats ist Voraussetzung für die Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Hilleringmann: Silizium-Halbleitertechnologie, Teubner-Verlag,
4. Auflage 2004
Reisch: Halbleiter-Bauelemente, Springer-Verlag, 2004
Modulbezeichnung
Antriebe der Automatisierungstechnik
(Wahlpflichtmodul)
E604
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Probst/–
Dozentin/Dozent
Probst
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Leistungselektronik (E402), Elektrische Maschinen (E404), Regelungstechnik (E202)
Angestrebte Lernergebnisse
Aufbau und Komponenten elektrischer Servo-Antriebe
Anwendungen u. Einsatzgebiete
Auslegung und Berechnung
Inhalt
Aufbau und Struktur von Automatisierungssystemen
Antriebsarten in der Automatisierung
Messsysteme
Absolutwertgeber
Geber m. abstandscodierten Ref.-Marken
Resolver
MR-Sensoren
Direkte Messsysteme
Kommunikation
Antriebsauslegung
Laborversuche mit Antrieben unterschiedlicher Hersteller
Seite 2596
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Bearbeitung der Praktikumsversuche. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Skript zur Vorlesung
Kopien der Folien
Hinweise auf weiterführende Fachbücher
Modulbezeichnung
Alternative Energieerzeugung (Wahlpflichtmodul)
E605
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Gebler/–
Dozentin/Dozent
Gebler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Seminar 2 SWS
Arbeitsaufwand
3 CrP, 90 Stunde, davon 32 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrotechnik 3 (E103)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Aufbau und Funktionsweise alternativer Kraftwerkstypen inkl. Kosten, Ressourcen, Umweltbelastung, Rhetorik & Präsentation.
Fertigkeiten: selbständiges Erarbeiten eines Themas, selbständige
Literaturrecherche, Präsentationstechniken.
Kompetenzen: ein Thema aus der Energietechnik selbständig erarbeiten und präsentieren können sowie einen Überblick über die
alternative Energieerzeugung besitzen.
Inhalt
Präsentation und Rhetorik
Wasserkraftwerke
Windkraftwerke
Müllkraftwerke
Kraftwärmekopplung, BHKW
Solarkraftwerke
Brennstoffzelle
Biokraftwerke
Meereskraftwerke
Geothermiekraftwerke
Fusionskraftwerke
Wasserstoffwirtschaft
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Ein zugeteiltes Thema wird in kleinen Gruppen selbständig erarbeitet, in einem Vortrag präsentiert und mit einer schriftlichen
Ausarbeitung dokumentiert.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Heuck, Dettmann: Elektrische Energieversorgung, Vieweg
Zahoransky, Richard: Energietechnik, Vieweg
Courtin, Wolfgang: Elektrische Energietechnik , Vieweg
Flosdorf, Hilgarth: Elektrische Energieverteilung, Teubner
Brinkmann, Karl: Einführung in die elektrische Energiewirtschaft,
Vieweg
Böge, Wolfgang (Hrsg.): Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg
Mentzel, Wolfgang: Rhetorik, Haufe
Modulbezeichnung
Modulcode
Studiensemester
Bussysteme in der Automatisierungstechnik
(Wahlpflichtmodul)
E606
5-6
Nr. 46
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Cramer/–
Dozentin/Dozent
Cramer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Informatik 2 (E110), Informationsübertragung (E303)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnisse der Spezifikation, Architektur und Funktionsweise von Kommunikationssystemen in der Automatisierungstechnik.
Fertigkeiten: Interpretation von Kommunikationsflüssen. Beschreibung von Protokollabläufen. Inbetriebnahme von Anwendungen.
Aufzeichnung und Dokumentation der Abläufe.
Kompetenzen: Analyse von Protokollabläufen bzgl. Effizienz und
Fehlerverhalten. Selbständige Vorbereitung, Durchführung und
Dokumentation von kleinen Projekten.
Inhalt
Die Grundlagen der Feldbusse und Industrial-Ethernet-Systeme
werden in kompakter Form und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse vermittelt. Die wichtigsten Busse werden vorgestellt
und verglichen. Hierbei werden einige wenige Systeme detaillierter besprochen und auch im Praktikum eingesetzt (z. B. CANopen
und EtherCAT). Im Rahmen der Installationsbeispiele wird dann
auf Systemaspekte wie u. a. Visualisierung (z. B. im Internet), einheitliche Schnittstellen (OPC) und Verbindung mit einer SPS eingegangen.
Das Praktikum wird in Projekten organisiert, in denen dann zu einzelnen Themenschwerpunkten praktische Aufgaben durchzuführen sind.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die Projekte sind in kleinen Gruppen selbständig vorzubereiten (Literaturstudium, Strukturierung der Aufgaben, Zeitplanung) und in
einem Bericht zu dokumentieren. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Eine aktuelle Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Modulbezeichnung Bildverarbeitung (Wahlpflichtmodul)
Modulcode
E607
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Ricklefs/–
Dozentin/Dozent
Ricklefs
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Physik 2 (E108), Optische Nachrichtentechnik (E312)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Ziele der Bildverarbeitung, Anforderungen an bildgebende Verfahren, Filtertechniken, Kameratypen.
Fertigkeiten: Beherrschen einfacher Techniken der Bildverarbeitung. Strukturierung der Bildverarbeitungsschritte. Bearbeitung
einfacher Problemstellungen.
Kompetenzen: Bewertung von Kameras, Kenntnis einfacher Anforderungen an Bildverarbeitungssysteme.
Inhalt
Bildaufnahme, Beleuchtung
Kameras, Digitalisierung
Vorverarbeitung, morphologische und konvolutorische Filter
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Ähnlichkeit, Token
Modellbildung, Constrains
Objekterkennung Hit-Miss-Verfahren
Praktische Übung:
Programmierung von Filtern, Erarbeitung einer einfachen Bildverarbeitungsaufgabe. Präsentation der Ergebnisse
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Bearbeitung der praktischen Übungen. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
R. Gonzalez, R. Woods: Digital Image Processing, Prentice Hall,
2002,
K. Tönnies: Grundlagen der Bildverarbeitung, Pearson Studium,
2005
Modulbezeichnung
Computer Aided Engineering (CAE) (Wahlpflichtmodul)
E608
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Endl/–
Dozentin/Dozent
Endl
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Informatik 1, 2 (E109, E110)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Über die Arbeitsmethodik mit CAE-Systemen bzgl.
2D und 3D, über den Aufbau von CAD-Modellen (Datenmodellierung) und über das Postprocessing.
Fertigkeiten: Umsetzen einer Aufgabenstellung in ein 2D und 3DModell. Dabei Anwenden von parametrischer Skizzendefinition
und Constraints. FEM-Berechnungen und kinematische Simulationen durchführen.
Kompetenzen: für eine gegebene Aufgabenstellung eine geeignete
Darstellungsform (2D, 3D) finden. Verfahren zur Bewegungs- und
Belastungsanalyse anwenden und die Ergebnisse auswerten. Parametrische technische Zeichnungen erstellen. Geeignete Modelle für
das Postprocessing ableiten können.
Inhalt
Einleitung
CAE im Entwicklungsprozess, Solid Modelling, PDM/PLMSysteme
2D-Systeme
Rastersysteme, Datenwandlung, Rücktransformation, Vektordaten, Layer-Techniken, 21/2D-Systeme, Datenausgabe
3D-Systeme 1
Modellbildung, Drahtmodelle, Flächenmodelle, Regelflächen,
Freiformflächen, Bezier, Nurbs, Beschreibungstechniken
3D-Systeme 2
Volumenmodell, Boundary Representation, Constructive Solid
Geometry, Hybride Systeme
Generierungstechniken
Datenkonsistenz, gestaltändernde Operationen, lokale Manipulationen, Boolsche Operationen, Parametrik, Features
Kinematische Simulation u. finite Elemente
2D, 3D, Netzgenerierung, Statische Analyse, dynamische Analyse
Postprozess und Rapid Prototyping
3D-Drucken, Stereolithografie, Lasersintern, Vakuumgießen,
Nylongießen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Bearbeitung der praktischen Übungen. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Seite 2597
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Köhler, Peter: CATIA V5-Praktikum, Vieweg-Verlag
Grätz, Joachim: Handbuch der 3D-CAD-Technik, Siemens
Toogood, Roger: Pro/Mechanica, SDC-Publications
Banach, Daniel: Inventor 6 Essentials, Autodesk Press
Wilson, John: Mechanical Desktop, Parametric Modelling, CMPBooks
Ausführliches Scriptum inkl. Übungsunterlagen zur Vorlesung
Modulbezeichnung
Industrielle Energieversorgung (Wahlpflichtmodul)
E609
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Gebler/–
Dozentin/Dozent
Gebler
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 5 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
7 CrP, 210 Stunden, davon 96 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektrotechnik 3 (E103)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: industrielle Energieversorgung in den Spannungsebenen 20 kV und 0,4 kV. Betriebsmittel der Netze (soweit noch nicht
in ELT3 behandelt). Netzformen inkl. Sternpunktbehandlung. Netzschutzprinzipien. Schutzmaßnahmen in Niederspannungsnetzen.
Kurzschlussberechnung in Hoch- und Niederspannungsnetzen, Beanspruchungen der Betriebsmittel. Auslegen von Leitungen.
Fertigkeiten: Verständnis für industrielle Energieversorgung inkl.
Schutz. Kurzschlussberechnung in Hoch- und Niederspannungsnetzen durchführen. Leitungen nach Spannungsabfall und Strombelastung auslegen.
Kompetenzen: die industrielle Energieversorgung verstehen, beurteilen und planen können.
Inhalt
Betriebsmittel
Messwandler
Schaltgeräte
Schaltanlagen
BHKW
Netze
Netzformen
Sternpunktbehandlung
Schutz
Netzschutz
Schutzmaßnahmen
Kurzschlussberechnung
Ersatzspannungsquelle
Betriebsmittelimpedanzen
Kurzschlussimpedanz
symmetrische Kurzschlussströme
unsymmetrische KS-Ströme
Unterbrechung
Beanspruchung und Auslegung der Betriebsmittel
mechanische Beanspruchung
thermische Beanspruchung
Spannungsabfall & Maximalstrom
Praktikum:
Versuch 1: Distanzschutz
Versuch 2: Schutzmaßnahmen
Versuch 3: Niederspannungsnetz
Versuch 4: Drehstrom
Seite 2598
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Bearbeitung der Praktikumsversuche. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Heuck, Dettmann: Elektrische Energieversorgung, Vieweg
Böge, Wolfgang (Hrsg.): Vieweg Handbuch Elektrotechnik, Vieweg
Weißgerber, Wilfried: Elektrotechnik für Ingenieure 1–3, Vieweg
Happoldt, Oeding: Elektrische Kraftwerke und Netze, Springer
Flosdorf, Hilgarth: Elektrische Energieverteilung, Teubner
Modulbezeichnung Sensorik (Wahlpflichtmodul)
Modulcode
E610
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Slemeyer/–
Dozentin/Dozent
Slemeyer
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 4 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 80 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Messtechnik (E113)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Kenntnis wichtiger Messprinzipien für die Erfassung
physikalischer Größen sowie der Möglichkeiten zur Signalaufbereitung, Störgrößenunterdrückung und Fehlerkorrektur.
Fertigkeiten: Planung einer Messeinrichtung einschl. Auswahl von
Sensoren für praktische Einsatzsituationen. Durchführung von Kalibrierungen. Durchführung von Datenbankrecherchen. Dokumentation und Präsentation von Versuchsergebnissen.
Kompetenzen: Beurteilung der Eigenschaften von Sensoren im
praktischen Einsatzfall. Erstellen eines Berichts oder Vortrags über
Analyse der Eigenschaften oder Einsatz eines Sensors.
Inhalt
Sensorprinzipien. Übersicht über wichtige physikalisch-chemische
Messgrößen. Signalaufbereitung u. Störsignalunterdrückung. Sensorprinzipien zur Bestimmung ausgewählter Messgrößen, z. B. Temperatur, Feuchte, Kraft, Position, Drehzahl, Durchfluss, Leitfähigkeit, Konzentration
Praktikum: Versuche zu o. g. Themen
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Bearbeitung der Laborversuche. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik
Niebuhr, J./Lindner, G.: Physikalische Messtechnik mit Sensoren
Modulbezeichnung
Simulation mit Matlab und Simulink (Wahlpflichtmodul)
E611
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Schmitz/–
Dozentin/Dozent
Schmitz
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS
Arbeitsaufwand
3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Regelungstechnik (202), Signalverarbeitung (E203)
Nr. 46
Angestrebte Lernergebnisse
Kennenlernen des Simulationsprogrammes Matlab/Simulink und
verschiedener Toolboxen
Fähigkeit zur
Lösung vorgegebener Aufgabenstellungen
Programmierung eigener Anwendungen
Analyse von Simulationsergebnissen
Inhalt
Einführung in das Programmsystem
Programmieren in Matlab
Besonderheiten der Programmiersprache
Ein-/Ausgabeoperationen
Vorstellung der Toolboxen
Entwicklung eigener Funktionen
Simulink
Ein-/Ausgabemöglichkeiten
Simulation elektrischer Schaltungen mit dem Power-SystemBlockset
Entwicklung eigener Übertragungsblöcke
Anwendungen
Bericht/Referat: Je nach Interessenlage aus den Gebieten Mathematik, Regelungstechnik, Signalverarbeitung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Ausarbeitung von Versuchsberichten
Ausgearbeitetes Referat und Vortrag
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Biran, A./Breiner, M.: MATLAB 5 für Ingenieure, Addison-Wesley
Hoffmann, J.: MATLAB und Simulink, Addison-Wesley
Werner, M.: Digitale Signalverarbeitung mit MATLAB, Vieweg
Verlag
Modulbezeichnung
Funksysteme für Ortung und Navigation
(FSO) (Wahlpflichtmodul)
E612
5–6
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulcode
Studiensemester
Modulfrequenz
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Müller/–
Dozentin/Dozent
Müller
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Nachrichtentechnik (E201), Informationsübertragung (E303)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden verstehen das Prinzip der Satellitenortung und
der erforderlichen Systemvoraussetzungen. Sie können beurteilen,
welche Kriterien die Genauigkeit und Zuverlässigkeit derartiger
Systeme beeinflussen und die Grenzen des Einsatzes für verschiedene Ortungszwecke abschätzen.
Inhalt
Einführung (Begriff Navigation, Historie)
Grundverfahren
Laufzeitmessung, Phasenmessung, Amplitudenmessung
Frequenzmessung, weitere Verfahren
Wellenausbreitung
Freiraumausbreitung
Einfluss von Ionosphäre, Atmosphäre und Erde
Einwegemessverfahren
Prinzip, Spreizbandtechnik, GPS, Galileio
Zweiwegemessverfahren
Primärradar, Sekundärradar
Entfernungsmesseinrichtung (DME)
Winkelmessverfahren
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Instrumentenlandesystem
Mikrowellenlandesystem
Praktikum:
Versuche zum Vorlesungsstoff und kleine Projektarbeiten
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Bearbeitung der Laborversuche und Projekte. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Mansfeld, Werner: Funkortungs- u. Funknavigationsanlagen Hüthig 1994
Mansfeld, Werner: Satellitenortung und Navigation, Vieweg 2004
Ludloff, A.: Praxiswissen Radar u. Radarsignalverarbeitung, Vieweg 2002
Huder, Bernhard: Einführung in die Radartechnik, Teubner 1999
Modulbezeichnung Grundlagen des FPGA-Entwurfs mit VHDL
Modulcode
E613
Studiensemester
5–6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Münke/–
Dozentin/Dozent
Münke
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 3 SWS, Labor 1 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene Vormodule
Digitaltechnik (E111), Mikrorechnertechnik (E112)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Benennen der Unterschiede zwischen konventionellem Hardwareentwurf und HDL-Entwurf. Benennen der VHDLEntwurfsebenen und deren bevorzugter Verwendung. Benennen
von Aspekten für synthesefähigen VHDL-Code.
Fertigkeiten: Beschreiben von komplexen Digitalfunktionen in den
Entwurfsebenen Datenfluss, Prozess und Struktur. Simulation und
FPGA-Synthese. Konfigurierung der FPGA-Ports für die Ankopplung externer Komponenten.
Kompetenzen: Anwenden von herstellerspezifischen Entwurfssystemen für die VHDL-Simulation und den FPGA-Entwurf. VHDLEntwurf und Synthese von getakteten Automaten und Implementierung des FPGA-Codes im Flashspeicher eines FPGA-Zielsystems.
Inhalt
HDL-Entwurf im Vergleich mit konventionellem Entwurf
VHDL-Entwurfsebenen und Modellierungsarten für digitale Systeme
VHDL-Grundelemente entity, architecture, port und signal
Datenflussentwurf
Entwurf mit Prozessen
Strukturentwurf
Synthese
Praktikum:
VHDL-Entwurf und Simulation von typischen Rechnerkomponenten wie ALU, Befehlsinterpreter als Steuerwerk, Speicher
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
J. Reichardt: VHDL-Synthese: Entwurf digitaler Schaltungen und
Systeme, Oldenbourg, 2000, ISBN 3-486-25128-7, elt 695 122
G. Lehmann, B. Wunder, M. Selz: Schaltungsdesign mit VHDL,
Franzis 1994, ISBN 3-7723-6163-3, elt 69591
Seite 2599
Modulbezeichnung Mixed Signal IC-Design (Wahlpflicht)
Modulcode
E614
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Bonath/–
Dozentin/Dozent
Bonath
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS, Labor 2 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Empfohlene
Vormodule
Elektronik (E114)
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: analoge integrierte Schaltungstechnik inkl. des Layouts in CMOS-Technologie. Integrationsformen von Sensorik und
von analog-digitalen Schnittstellen.
Fertigkeiten: Auslegung von Transistorschaltungen mit Handberechnung und Simulationsverfahren. Durchführen einfacher highLevel-Simulation, Layouten in CMOS.
Kompetenzen: Beherrschen des typischen Mixed-SignalDesignablaufes.
Inhalt
Layout-Entwurfswerkzeuge
Ebenen des CMOS-Prozesses und die Realisierung einfacher passiver Bauelemente und integrierter Sensoren
CMOS-Transistoren für die Analogelektronik, Simulation und Layout
Schaltungstechnik und Layout analoger Grundschaltungen
High-Level-Simulation
Mixed-Signal-Schaltungen
Labor: Laborversuche und praktische Vorführungen zu oben genannten Themengebieten
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer, Labor-Demonstrationen
Literatur
van de Plassche: Integrated Analog-to-Digital and Digital-to-Analog Converters, Kluwer Academic Publishers, 1994
Baker: Circuit Design, Layout and Simulation, Wiley-Interscience,
2008
Baker: CMOS Mixed Signal Circuit Design, Wiley-Interscience,
2009
Modulbezeichnung FPGA Design für die Antriebstechnik
Modulcode
E701
Studiensemester
5, 6
Modulfrequenz
Jahresbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
–/Kern
Dozentin/Dozent
Kern
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (WP)
Lehrform
Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS
Arbeitsaufwand
5 CrP, 150 Stunden, davon 64 Präsenzzeit
Angestrebte Lernergebnisse
Kenntnisse: Beherrschen der VHDL-Sprachkonstrukte, Ansätze
zur Entwicklung von digitaler, programmierbarer Logik auf einer
hohen Abstraktionsebene.
Fertigkeiten: Übertragung von komplexen Digitalfunktionen in die
VHDL-Beschreibungssprache, Testen und Implementieren eines
lauffähigen Programmiermusters.
Kompetenzen: Bedienen, Anwenden von Entwurfs- und Testsystemen für die VHDL-Simulation und FPGA-Entwurf, Programmierung von FPGA-Bausteinen, Erkennen und Beurteilen von Anwendungsmöglichkeiten von FPGAs.
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
Inhalt
Einführung in den Aufbau und die Verwendung von FPGAs
Grundzüge der VHDL-Programmierung
Einführung in industrielle Programmiersysteme
Strukturen programmierbar Logik
Realisierung getakteter Systeme und Handhabung von Bussystemen
Wichtige Strukturen für die Antriebstechnik
Datenwandler und Datenverarbeitungsstrukturen
Modularer Entwurf
Simulation und Testreihenerzeugung
Studiensemester
7
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Studiendekan EI/Studiendekan IEM
Dozentin/Dozent
diverse Dozentinnen oder Dozenten
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (P)
Lehrform
Seminar mit Vortrag und Präsentation durch
Studierende 2 SWS
Arbeitsaufwand
3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Die erfolgreiche Bearbeitung der Praktikumsversuche ist bei erstmaliger Belegung des Moduls Voraussetzung zur Erteilung der Modulnote. Erfolgreiche Klausurteilnahme.
Voraussetzungen
Gemäß Prüfungsordnung § 4 Absatz 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Tafel, Overhead, Beamer
Literatur
Eine aktuelle Liste mit Web-Links und Literaturhinweisen wird am
Anfang der Veranstaltung bereitgestellt.
Modulbezeichnung Berufspraktische Phase (BPP)
Modulcode
E901
Studiensemester
7
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich Studiendekanin oder Studiendekan EI/StuGießen/Friedberg
diendekanin oder Studiendekan IEM
Dozentin/Dozent
diverse Dozentinnen oder Dozenten
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (P)
Lehrform
Betreuung, Anleitung, begleitendes BPP-Seminar
Arbeitsaufwand
12 CrP, 360 Stunden
Voraussetzungen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der
Prüfungsordnung)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden lernen, selbständig ein Thema nach technischwissenschaftlichen Gesichtspunkten in einem betrieblichen Umfeld
zu bearbeiten. Nach der berufspraktischen Phase haben die Studierenden Einblicke in die organisatorischen Strukturen, die praktische Projektabwicklung und betriebswirtschaftlichen Abläufe
der Ausbildungsstelle. Weiterhin werden sie darin auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereitet.
Inhalt
Die berufspraktische Phase wird in Zusammenarbeit mit Partnern
aus der beruflichen Praxis durchgeführt. Sie findet in Abstimmung
mit der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten und
dem Placement-Center bzw. der BPP-Referentin oder dem BPP-Referenten des Fachbereichs statt und wird durch das BPP-Seminar
begleitet. Die detaillierten Lerninhalte und Aufgabenstellungen
werden vor Beginn der berufspraktischen Phase festgelegt.
In der BPP sollen die Studierenden studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. Die Studierenden sollen eine praktische Ausbildung an fest umrissenen Projekten erhalten.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Darstellung des betrieblichen Umfeldes und Präsentation der praktischen Ergebnisse. Abgabe eines schriftlichen Berichts.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform
Literatur
Spezifisch zur berufspraktischen Phase
Modulbezeichnung
Modulcode
Berufspraktische Phase (BPP) Seminar
E902
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden können die Ergebnisse der berufspraktischen
Phase in einer klar strukturierten Weise darstellen und komplexe
Sachverhalte erläutern.
Inhalt
Der Inhalt des Seminars ergibt sich aus den Inhalten der berufspraktischen Phase und bezieht die praktischen Erfahrungen auf die
Kenntnisse aus dem Studium zurück.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Teilnahme an mindestens 5 Seminarvorträgen. Zu jedem Vortrag
ist eine Bewertung anhand eines Kriterienkataloges abzugeben.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform
Literatur
Spezifisch zu den im Seminar präsentierten Themen
Modulbezeichnung Bachelorarbeit mit Thesis
Modulcode
E903
Studiensemester
7
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich Studiendekanin oder Studiendekan EI/
Gießen/Friedberg
Studiendekanin oder Studiendekan IEM
Dozentin/Dozent
diverse Dozentinnen oder Dozenten
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (P)
Lehrform
Betreuung mit Anleitung
Arbeitsaufwand
12 CrP, 360 Stunden
Voraussetzungen
Gemäß Prüfungsordnung § 4 Absatz 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden wenden die im Studium erworbenen Fach- und
Schlüsselkompetenzen in einer praktischen, projektorientierten, in
sich abgeschlossenen Aufgabe an.
Sie zeigen damit ihre Fähigkeit zur Übertragung der Kenntnisse
aller betroffenen Gebiete der Elektro- und Informationstechnik
auf konkrete ingenieurmäßige Fragestellungen.
Inhalt
Die Bachelorarbeit umfasst
– die Befähigung zu ingenieurmäßiger Arbeit und Methodik
– die Anwendung praktischer und analytischer Fähigkeiten und
Problemlösungsstrategien auf eine konkrete Fragestellung
– den Beweis sozialer Kompetenz durch Eingliederung in das berufliche und personelle Umfeld und in der weitgehend eigenständigen Bewältigung der Aufgabenstellung
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Formulierung der Bachelorthesis sowie Präsentation des beruflichen Umfeldes und der fachlichen Ergebnisse im Rahmen des
Kolloquiums.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Medienformen
Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform
Literatur
Spezifisch zur Bachelorarbeit
Modulbezeichnung Bachelor-Kolloquium
Modulcode
E904
Studiensemester
7
Modulfrequenz
Semesterbetrieb, Details siehe Anlage 2 3.f.
Modulverantwortlich
Gießen/Friedberg
Studiendekan EI/Studiendekan IEM
Dozentin/Dozent
diverse Dozentinnen oder Dozenten
Sprache
Deutsch
Verwendbarkeit
zum Curriculum
Alle Studiengänge (P)
Lehrform
Seminar, Vortrag mit Präsentation durch
Studierende 2 SWS
Arbeitsaufwand
3 CrP, 90 Stunden, davon 32 Präsenzzeit
Voraussetzungen
Gemäß Prüfungsordnung Teil II (Fachspezifische Bestimmungen)
§ 4 Absatz 4 (Modulvoraussetzungen)
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden können die Ergebnisse der Bachelorarbeit und
die zur Lösung der gegebenen Fragestellung verwendeten Techniken
und Methoden vor einem Fachpublikum verständlich und fachlich
kompetent darstellen. Die Darstellung ist fundiert und in ihrer
Tiefe der Komplexität der Fragestellung angepasst. Sie können auf
Nachfragen aus dem Publikum zum präsentierten Thema kompetent antworten.
Inhalt
Der Inhalt des Seminars ergibt sich aus den Inhalten der Bachelorarbeit. Insbesondere ist das Erstellen einer eigenen Präsentation
in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen und der fachgerechte und
didaktische Umgang mit den Präsentationsmitteln Teil des Seminars.
Zu erbringende Leistungen für die Vergabe von Creditpoints
Teilnahme an mindestens 5 Kolloquien. Zu jedem Vortrag ist eine
Bewertung anhand eines Kriterienkataloges abzugeben.
Bewertung, Note
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Medienformen
Abhängig vom Inhalt der Arbeit und der damit verbundenen Präsentationsform
Literatur
Spezifisch zu den im Seminar präsentierten Themen
Seite 2601
Anlage 4
Ordnung für die Berufspraktische Phase (BPP-Ordnung)
§1
Allgemeines
(1) Der Bachelorstudiengang Elektronik des Fachbereichs EI der
Fachhochschule Gießen-Friedberg beinhaltet eine Berufspraktische Phase. Diese findet zu Beginn des siebten Studiensemesters
statt und wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Die Berufspraktische Phase kann auf Wunsch der Studierenden an einer Praxisstelle im Ausland durchgeführt werden.
(2) Bei der organisatorischen Abwicklung und inhaltlichen Koordination der Berufspraktischen Phase werden die Professorinnen
und Professoren von der BPP-Referentin oder dem BPP-Referenten (Gießen) bzw. vom Placement-Center (Friedberg) unterstützt.
Die Referentin oder der Referent bzw. das Placement-Center haben insbesondere folgende Aufgaben:
– Führen und Pflegen eines Verzeichnisses geeigneter Projektpartner
– Vermittlung von und Kontaktpflege zu Projektpartnern
– Unterstützung der Studierenden bei der Auswahl geeigneter
Projekte
(3) In der Modulbeschreibung ist festgelegt, wem die fachliche Begleitung und Bewertung der Berufspraktischen Phase obliegt. § 16
der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) gilt
entsprechend.
(4) Die Bewerbung um eine geeignete Projektstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Projektstelle vorzuschlagen. Über eine Ablehnung der Projektstelle
entscheidet der Prüfungsausschuss.
(5) Die Berufspraktische Phase der einzelnen Studentin oder des
einzelnen Studenten wird auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der Studentin oder dem Studenten und dem Projektpartner
geregelt.
§2
Ziele der Berufspraktischen Phase
(1) In der Berufspraktischen Phase soll die Studentin oder der Student studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur
Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben.
(2) Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest
umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die zwingend eine Anwendung des im Bachelorstudium Erlernten verlangen.
(3) Die praktische Ausbildung soll in folgenden Bereichen erfolgen:
– Softwarehäuser
– Telekommunikationsunternehmen
– Automobilhersteller
– Industrieanlagenhersteller
– Werkzeugmaschinenhersteller
– Ingenieurbüros der Steuerungs- und Regelungstechnik
– Elektronikproduzenten
– Konsumgüterproduzenten
– IT-Dienstleister
Weitere Bereiche können auf Antrag der betreuenden Professorin
oder des betreuenden Professors zugelassen werden.
(4) Die Berufspraktische Phase soll auf die sich anschließende Bachelorarbeit vorbereiten.
§3
Dauer und zeitlicher Ablauf der Berufspraktischen Phase
Die Berufspraktische Phase umfasst eine Gesamtdauer von 13 Wochen. Fehlzeiten (zum Beispiel Krankheit und Urlaub) werden nicht
angerechnet und sind nachzuholen. Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Berufspraktische Phase vom Prüfungsausschuss auf maximal 18 Wochen verlängert werden. Wird die Berufspraktische Phase im Ausland durchgeführt, ist auf begründeten Antrag eine Verlängerung auf maximal 26 Wochen möglich. Die Berufspraktische Phase wird durch
ein Projektseminar begleitet.
§4
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Berufspraktischen Phase wird zugelassen, wer alle Module des
Studiums bis auf maximal zwei erbracht hat. Die Studien- bzw. Projektarbeit muss abgeschlossen sein.
§5
Projektstellen, Verträge
(1) Die Berufspraktische Phase wird in enger Zusammenarbeit der
Hochschule mit geeigneten Unternehmen oder Institutionen so
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
durchgeführt, dass ein möglichst hohes Maß an Kenntnissen und
praktischen Fähigkeiten erworben werden kann.
(2) Die Bereitstellung geeigneter Projektstellen kann durch Rahmenvereinbarungen der Hochschule mit geeigneten Unternehmen
oder Institutionen geregelt werden.
(3) Voraussetzung für den Beginn der Berufspraktischen Phase ist
die vorherige ordnungsgemäße Anmeldung und ein schriftlicher
Vertrag zwischen der Studentin oder dem Studenten und der Projektstelle, dem die Hochschule zustimmen muss.
(4) Der Vertrag regelt insbesondere:
1. die Verpflichtung der Projektstelle,
– die Studentin oder den Studenten für die Dauer der Berufspraktischen Phase entsprechend den Ausbildungszielen nach
§ 2, insbesondere bezüglich des Zusammenhangs zwischen
den Projekten und den Studieninhalten, auszubilden,
– ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über Beginn und
Ende der Berufspraktischen Phase, evtl. Fehlzeiten, die Inhalte der praktischen Tätigkeiten sowie den Erfolg der Berufspraktischen Phase enthält,
2. die Benennung einer oder eines Beauftragten der Projektstelle
für die Betreuung der Studentin oder des Studenten,
3. die Verpflichtung der Studentin oder des Studenten,
– die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen
und die innerhalb der Berufspraktischen Phase übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
– den Anordnungen der Projektstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen,
– die für die Projektstelle geltenden Ordnungen, insbesondere
Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie
Vorschriften über die Schweigepflicht, zu beachten.
§6
Begleitstudien
Der praktische Teil des Projektes wird von der Fachhochschule
durch Begleitstudien ergänzt, die von der BPP-Referentin oder von
dem BPP-Referenten bzw. vom Placement-Center geplant, organisiert und durchgeführt werden.
Die Begleitstudien umfassen ein Einführungsseminar, das Projektseminar, an dessen Ende die Studierenden eine Dokumentation
über Tätigkeitsmerkmale, Anforderungsprofil und berufliche Perspektiven in den einzelnen an der Berufspraktischen Phase beteiligten Unternehmen und Institutionen abgeben und ein Fachreferat über das zentrale Thema der Berufspraktischen Phase halten.
Ferner werden die in der Berufspraktischen Phase als wichtig erkannten Schwerpunkte in Absprache mit der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor seminaristisch erarbeitet.
Während der Berufspraktischen Phase führt die betreuende Professorin oder der betreuende Professor in geeigneter Weise Fachgespräche zur fachlichen Begleitung durch.
§7
Status der Studierenden während der Berufspraktischen Phase
Während der Berufspraktischen Phase, die Bestandteil des Bachelorstudiums ist, bleibt die Studentin oder der Student an der Fachhochschule Gießen-Friedberg immatrikuliert. Die Studentin oder
der Student ist keine Praktikantin oder kein Praktikant im Sinne
des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt in der Praxisstelle weder
dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Andererseits ist die Studentin oder der Student an die Ordnungen der Projektstelle gebunden. Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht während der
Berufspraktische Phase grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung. Etwaige Vergütungen der Projektstelle werden auf die
Leistungen nach BAföG angerechnet.
§8
Anerkennung, Bewertung, Wiederholung
(1) Die Anerkennung und Bewertung der Berufspraktischen Phase
setzt die Vorlage folgender Unterlagen bei der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor bzw. beim PlacementCenter voraus:
1. einen Ausbildungsvertrag nach § 5 Abs. 4 bis spätestens zum
Beginn der Berufspraktische Phase,
2. einen Tätigkeitsnachweis der Projektstelle gemäß § 5 Abs. 4
Nr. 1,
3. den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Begleitstudien
nach § 6,
4. einen von der Studentin oder dem Studenten angefertigten Projektbericht.
Nr. 46
(2) Nach erfolgreicher Ableistung wird die Berufspraktische Phase
bewertet. Die Bewertung erfolgt
– auf der Grundlage des Projektberichts nach Abs. 1 Nr. 4 und
– des von der Projektstelle erteilten Zeugnisses nach § 5 Abs. 4
Nr. 1 sowie
– unter Berücksichtigung der Leistungen bei den Begleitstudien
nach § 6.
(3) Bei „nicht ausreichender“ Bewertung ist die Berufspraktische
Phase einschließlich der Begleitstudien zu wiederholen.
§9
Anrechnung gleichwertiger praktischer Tätigkeiten
Studierenden, die eine der Berufspraktischen Phase gleichwertige
Tätigkeit nachweisen, kann diese auf Antrag ganz oder teilweise
auf die Berufspraktische Phase angerechnet werden. Praktische
Tätigkeiten von Studierenden sollen nur dann auf die Berufspraktische Phase angerechnet werden, wenn die Tätigkeit auf einem Ausbildungsstand basiert, der den ersten vier Semestern des Studiengangs Elektronik entspricht. Eine Anrechnung ist grundsätzlich nur
für gleichwertige Tätigkeiten möglich, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens acht Wochen ausgeübt wurden. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die
Dokumentation und das Fachreferat nach § 6 sind ungeachtet einer Anrechnung von Tätigkeiten zu erbringen.
§ 10
Ausschuss für berufspraktische Studien
Die Aufgaben eines Ausschusses für berufspraktische Studien übernimmt der Prüfungsausschuss.
§ 11
Versicherungsschutz, Sozialabgaben, Steuerpflicht
(1) Die Studentin oder der Student ist während der Berufspraktischen Phase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfall übermittelt die Projektstelle auch der Fachhochschule
einen Abdruck der Unfallanzeige.
(2) Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten an der
Projektstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine
Betriebshaftpflichtversicherung der Projektstelle gedeckt. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
(3) Die Studentin oder der Student ist während der Berufspraktischen Phase grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.
(4) Bei Ableistung der Berufspraktischen Phase im Ausland wird
der Abschluss einer privaten Haftplicht- und Krankenversicherung empfohlen.
(5) Die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben und Steuern
auf etwaige Vergütungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und obliegt der oder dem Studierenden und der Projektstelle.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft.
Anlage 5
Ordnung für das Grundpraktikum
(1) Für das Studium des Bachelorstudienganges Elektronik an der
Fachhochschule Gießen-Friedberg ist ein fachbezogenes Grundpraktikum von insgesamt acht Wochen nachzuweisen.
(2) Zum besseren Verständnis der Lehrinhalte soll das Grundpraktikum vorzugsweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet
werden. Die vollständige Ableistung ist spätestens bis zum Abschluss des dritten Semesters nachzuweisen. Das Praktikum kann
auch in zwei Teilen abgeleistet werden.
(3) Das Grundpraktikum soll arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln, mit fachtypischen Arbeitsvorgängen vertraut machen, sowie Einsichten in das Betriebsgeschehen eines elektrotechnischen
Fertigungsbetriebs und Erfahrungen in Arbeitsmethoden vermitteln.
(4) Inhalte des Grundpraktikums, von denen mindestens drei Punkte
nachzuweisen sind:
– Zusammenbau von Schaltgruppen und Geräten, Herstellung
gedruckter Schaltungen, Löten
– Montage von Geräten und Anlagen wie Verschalten und Zusammenbauen von Fertiggeräten in der Einzel-, Serien- und
Mengenfertigung
– Verlegen von Kabeln und Leitungen für Fernmelde-, Rundfunkund Fernseheinrichtungen
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
–
Seite 2603
Umgang mit elektrischen Messgeräten und ihr Einsatz in der Fertigung, Prüfen elektrischer Geräte auf Funktion und Einhaltung
vorgeschriebener Werte
– Fehlersuche, Wartung, Instandhaltung informationstechnischer
Geräte oder Anlagen
– Montage, Prüfung, Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen
oder Netzen
(5) Das Grundpraktikum ist durch Berichtshefte und Zeugnisse
nachzuweisen, die über Dauer und Inhalt der Tätigkeit Auskunft
geben.
(6) Eine abgeschlossene Berufausbildung in einem elektrotechnischen Beruf wird auf das Grundpraktikum angerechnet. Bei anderen einschlägigen Lehrberufen kann die Lehrzeit teilweise angerechnet werden.
Anlage 6
Bachelorzeugnis –
Inhalt des Zeugnisses Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/
University of Applied Sciences
Anlage 7
Bachelorurkunde –
Inhalt der Urkunde Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/
University of Applied Sciences
Zeugnis
Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Frau/Herr
geboren am
geboren in
Matrikel-Nr.
hat am
die Bachelorprüfung
im Bachelorstudiengang
Elektronik
des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik
erfolgreich bestanden
und dabei folgende Bewertungen erhalten:
Bachelorarbeit:
Thema:
Note:
Prozentpunkte:
Creditpoints:
Frau/Herr
Prüfungsmodule Noten
Prozentpunkte
Creditpoints
Gesamtnote
Gießen, den
Die Leiterin/Der Leiter
des Prüfungsamts
(7) Bescheinigte gleichwertige Praktikumszeiten und -inhalte an einer Fachoberschule oder einem beruflichen Gymnasium werden auf
das Grundpraktikum angerechnet.
Über die Anerkennung der Praktika entscheidet der BPP-Ausschuss (vgl. § 10 der BPP-Ordnung).
Bachelorurkunde
Frau/Herr
geboren am
geboren in
hat am
im Bachelorstudiengang Elektronik des Fachbereichs Elektro- und
Informationstechnik die Bachelorprüfung bestanden.
Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule GießenFriedberg den akademischen Grad
Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Gießen, den
Präsidentin/Präsident
(Siegel)
Dekanin oder Dekan
(Siegel) Vorsitzende oder Vorsitzender
des Prüfungsausschusses
Anlage 8
Diploma Supplement
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences
This Diploma Supplement was developed by the European ComDieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of
mission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Dithe supplement is to provide sufficient independent data to improve
ploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen,
the international ‘transparency’ and fair academic and professiodie die internationale Transparenz und angemessene akademische
nal recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates,
und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugetc.). It is designed to provide a description of the nature, level, connisse, Abschlüsse, Zertifikate etc.) verbessern. Das Diploma Suptext, content and status of the studies that were pursued and sucplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte
cessfully completed by the individual named on the original quasowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Origilification to which this supplement is appended. It should be free
nalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde.
from any value judgements, equivalence statements or suggestions
Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt
about recognition. Information in all eight sections should be prowerden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen
vided. Where information is not provided, the omission should be
Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerexplained.
kennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten.
Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.
1 HOLDER OF THE QUALIFICATION/INHABER/INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
1.1 Family name/Familienname
«Name»
1.2 First name/Vorname
«Vorname»
1.3 Date, place, country of birth/Geburtsdatum, Geburtsort und -land
«Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland»)
1.4 Student ID number or code/Matrikelnummer der/des Studierenden
«Matrikel-Nr»
2 DEGREE/ABSCHLUSS
2.1 Name of qualification/Abschlussbezeichnung
Bachelor of Engineering
2.2 Main field(s) of study/Studiengang
Automation Technology and Electronics/Automatisierungstechnik
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
2.3 University awarding the degree/Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt
Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences
Wiesenstrasse 14
35390 Giessen
Germany
Department:
Fachbereich:
EI (Electro and Information Technology)
EI (Elektro- und Informationstechnik)
Type of university/Governing body
Hochschultyp/Trägerschaft
University of Applied Sciences
Fachhochschule
State Institution
Staatliche Einrichtung
2.4 Institution administering the program/Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat
see 2.3/siehe 2.3
Type of institution/Hochschultyp
see 2.3/siehe 2.3
2.5 Language(s) of instruction and examination/Sprache(n) des Lehrangebots und der Prüfungen
German/Deutsch
3 LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Level
Bachelor degree program with thesis
(University of Applied Sciences)
for details see Sec. 8.41
3.2 Official length of program
3,5 years (7 semesters)
3.3 Access requirements
One of the following:
• entrance qualification for Fachhochschulen
• general qualification for admission to universities
• entrance examination for specially qualified personnel
or
• equivalent foreign qualification for admission to higher education
For details see Sec. 8.7
NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
Niveau des Abschlusses
Hochschulabschluss
(Fachhochschule, FH)
Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41
Regelstudienzeit
3,5 Jahre (7 Semester)
Zugangsvoraussetzungen
Eine aus:
• Fachhochschulreife
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Zugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige
oder
• äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung
4 CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Mode of study
Full-time studies
4.2 Program requirements/
student qualification
Studying electronics is the basis for the development and construction custom related electronic products for areas such as
automatisation of machines, system construction, automotive or
communication applications. It is one of the pillars of electrical and information engineering. The key areas in the course
Electronics are as follows: electronics and ASIC design and simulation, programming micro-computers, constructing and manufacturing of printed circuit boards and racks. Basic knowledge in high-frequency, data transmission and technical mechanics will be added.
The course Electronics provides a broad foundation of scientific knowledge and capabilities on which graduates can build
upon for their professional careers and further studies. Besides
learning the basics of natural sciences and electrical engineering, which will be taught from the first semester up to the third
semester, the key areas mentioned above will be included. The
teaching of keysoft skills like project management, quality management and economics will complete the course.
The students of the course electronics will obtain the degree Bachelor of Engineering. During the course of their studies, students are especially trained to work as practical engineers for
the development and design of electronics components, customer specific components /ASICs), and systems for automatisation and information technology.
LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE
Studienform
Vollzeitstudium
Anforderungen des Studiengangs/
Qualifikationsprofil der Absolventin/des Absolventen
Das Studium der Elektronik ist die Basis für die Entwicklung und
Konstruktion kundenspezifischer elektronischer Produkte für den
Einsatz in Steuerungen und Geräten, z. B. für die Automatisierung
im Maschinen- und Anlagenbau ebenso wie im Automotiv- oder
Kommunikationstechnikbereich. Die Elektronik ist eine der Säulen der Elektrotechnik und Informationstechnik. Schwerpunkte
des Studiengangs Elektronik sind der Elektronik-Entwurf mit Simulation, die Konstruktion von ASICs, Baugruppen und Geräten,
die Programmierung von Mikrocomputern sowie grundlegende
Kenntnisse in Hochfrequenztechnik, Datenübertragung und Technischer Mechanik.
Im Studiengang Elektronik wird eine breite Grundlage an wissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten gelegt, auf die die Absolventinnen und Absolventen in Beruf und weiteren Studien aufbauen können. Neben den naturwissenschaftlichen und den elektrotechnischen Grundlagen, die vor allem im Grundlagenstudium
(1.–3. Semester) behandelt werden, kommen die oben genannten
Schwerpunkte hinzu. Die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen
(Soft Skills) wie Projektmanagement, Qualitätsmangement und Betriebswirtschaft runden das Studium ab.
Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Elektronik
mit dem Abschluss „Bachelor of Engineering“ sind besonders befähigt, ihre Kenntnisse als praxisorientierte Entwicklungsingenieurinnen und Entwicklungsingenieure für den Entwurf und die
Konstruktion elektronischer Baugruppen und kundenspezifischer
Bauelemente (ASICs) für Systeme der Automatisierungs- und Informationstechnik einzusetzen.
Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte
Siehe separates Dokument „Transcript of Records“
Leistungsbewertung/Notensystem
sehr gut
1,0–1,5
gut
1,6–2,5
befriedigend 2,6–3,5
ausreichend
3,6–4,0
mangelhaft
5,0
Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6
4.3 Program details
See separate document “Transcript of Records”
4.4 Grading scheme
Very good
1.0–1.5
Good
1.6–2.5
Satisfactory
2.6–3.5
Sufficient
3.6–4.0
Insufficient/Fail
5.0
For more detailed information see Sec. 8.6
Einzelheiten siehe Abschnitt 8.7
Nr. 46
ECTS grades
A (10%)
B (25%)
C (30%)
D (25%)
E (10%)
4.5 Overall classification
“Gesamtbewertung”
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
1.0– …
... – ...
... – ...
... – ...
... –4.0
Seite 2605
ECTS-Grades
A (10%)
1,0–…
B (25%)
…–…
C (30%)
…–…
D (25%)
…–…
E (10%)
…–4,0
Gesamtbewertung/-note
„Gesamtbewertung“
5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION
5.1 Access to further studies
German Higher Education System (see Sec. 8)
STATUS DER QUALIFIKATION
Zugang zu weiterführenden Studiengängen
Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem (siehe Abschnitt 8)
5.2 Professional status
The degree entitles graduates to receive the legally protected professional title ‘Bachelor of Engineering (B. Eng.)’.
Graduates are qualified to work in areas such as development
and construction, micro technology, optronic, semi-conductors
and components manufacturing, measurment and testing technology, technical product management and customer advisory
services.
Berufliche Qualifikation
Das Bachelorstudium berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den Titel „Bachelor of Engineering (B. Eng)“ zu tragen.
Absolventinnen und Absolventen können insbesondere Aufgaben
in der Entwicklung & Konstruktion, Mikrosystemtechnik/Optronik, Halbleiter- und Baugruppenfertigung, Mess- & Prüftechnik,
technisches Produktmanagement und Kundenberatung übernehmen.
6 ADDITIONAL INFORMATION
6.1 Additional information
Additional information about the individual course of studies
or special activities of the graduates can be separately certified,
if needed.
WEITERE ANGABEN
Weitere Angaben
Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums
oder besondere Aktivitäten der Absolventin/des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt.
6.2 Further information sources
General information:
see Sec. 8.8
Detailed information on the degree program can be obtained
from:
Fachhochschule Giessen-Friedberg
University of Applied Sciences
Wiesenstrasse 14,
35390 Giessen/Hessen
Germany
Fachbereich EI (02)
http://www.fh-giessen-friedberg.de
Informationsquellen für ergänzende Angaben
Allgemeine Informationen:
siehe Abschnitt 8.8
Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei:
Fachhochschule Gießen-Friedberg
University of Applied Sciences
Wiesenstraße 14,
35390 Gießen/Hessen
Deutschland
Fachbereich EI (02)
http://www.fh-giessen-friedberg.de
7
CERTIFICATION/ZERTIFIZIERUNG
This Diploma Supplement refers to the following original documents:
Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente:
(1) Urkunde über die Verleihung des Grades of (date)/vom «AbschlussUrkundeDatum»
(2) Prüfungszeugnis of (date)/vom «AbschlusszeugnisDatum»
(3) Transcript of Records of (date)/vom «TranscriptDatum»
Giessen, den «DSAusstellDatum»
(Siegel)
(Seal)
Leiterin/Leiter des Prüfungsamtes
Vorsitzende/Vorsitzender
Head of the
des Prüfungsausschusses
Examination Office
Chairman, Examination Board
You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8).
Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8).
Seite 2606
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
0,00
73.900,00
73.900,00
92.300,00
92.300,00
Regierungspräsidien Gesamt
Sanierung/Überwachg.
Ehem. Kreismülldeponie "An der
B 45" in Bruchköbel
Gesamt:
Art der Maßnahme
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
92.300,00
80,00%
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
III 2 – 89 m 04.05/2009
StAnz. 46/2009 S. 2606
1 Main-Kinzig Main-Kinzig-Kreis
Wiesbaden, 26. Oktober 2009
Darlehensfinanzierung nach Nr. 6.5 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.5 der RL)
Die Hessische Landesregierung fördert im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBI. I S. 502)
und des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlastenund Bodenschutzgesetz – HAltlastBodSchG) vom 28. September
2007 (GVBI. I S. 652) die Untersuchung (Gefährdungsabschätzung)
und Sanierung (Dekontamination, Sicherung) von kommunalen
Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte) sowie die Erfassung
von Altflächen und altlastverdächtigen Flächen in die Altflächendatei.
Im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen
und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport stelle
ich das Jahresprogramm 2009 Teil II – Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung fest.
Die einzelnen Maßnahmen und die hierfür vorgesehenen Tilgungsanteile bzw. Zuwendungsbeträge sind in der Anlage zusammengefasst und unterteilen sich in Sanierungsmaßnahmen (Darlehensfinanzierung), weitere Untersuchungen und Detailuntersuchungen
sowie orientierende Untersuchungen zum Flächenrecycling (Anteilsfinanzierung) und Erfassung, Fortschreibung und Validierung,
Einzelfallrecherche sowie orientierende Untersuchungen von Altflächen und altlastverdächtigen Flächen (Festbetragsfinanzierung).
Die Abwicklung und Vergabe von Darlehen für die Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch die Landestreuhandstelle Hessen – Bank
für Infrastruktur (LTH). Die Verzinsung wird voraussichtlich Ende
Oktober/November 2009 festgeschrieben. Die Darlehensverträge gehen nach dem Zinsfestschreibungstermin den Zuweisungsempfängern zu. Der Darlehensvertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unterschrieben an die vorgenannte Bank zurückzusenden.
Die Bewilligung der Zuwendung für die Sanierungsmaßnahmen
(Zinsverbilligung und Tilgungsanteile) erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass diese Annahmefrist von 14 Tagen eingehalten
wird. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die bewilligte Zuwendung unwirksam.
Für die Auszahlung des Darlehens und die Nachweispflicht gelten
die Regelungen der Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen kommunaler Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte und Gaswerkstandorte) – Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung – vom 26. Juni 2007 (StAnz.
S. 1357). Für den Abruf des Darlehens ist eine Erklärung des Baubeginns bei dem zuständigen Regierungspräsidium abzugeben, welche die Landestreuhandstelle Hessen hierüber informiert. Der Darlehensnehmer kann innerhalb von drei Monaten sein Darlehen ohne
Zahlung von Bereitstellungszinsen abrufen, nach diesem Zeitpunkt
werden Bereitstellungszinsen erhoben.
Für die Art und den Umfang der Maßnahmen ist der vom Zuwendungsempfänger beim zuständigen Regierungspräsidium eingereichte Förderantrag maßgebend.
Zur Durchführung des Finanzierungsverfahrens werden in dem
„Merkblatt zur Richtlinie“ erläuternde Hinweise gegeben. Das
Merkblatt kann über das zuständige Regierungspräsidium bezogen
werden oder über folgende Internetadresse: Download über die
Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz (MULV): www.hmuelv.hessen.de.
Sanierungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
Jahresprogramm 2009 Teil II
Jahresprogramm - AFR - 2009 Teil II -
hier:
lfd.
Nr. Landkreis
Kommune
Regierungspräsidium Darmstadt
Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen
kommunaler Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte und
Gaswerkstandorte), Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung;
Investitionskosten in Tilgungsanteil
Euro
in %
Zuwendung in
Euro
973
73.900,00
HESSISCHES MINISTERIUM
FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Änderungen zu den Jahresprogrammen
Regierungspräsidien Gesamt
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel
3
Stadt Kassel
3
Stadt Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Darmstadt
2
Mühlheim
Darmstadt
Offenbach
1
Mühlheim
2
Offenbach
1
lfd.
Nr. Landkreis
Kommune
Regierungspräsidium Darmstadt
Optische Fabrik Dr. Wöhler
Optische Fabrik Dr. Wöhler
Gaswerk Darmstadt
Gaswerk Darmstadt
Rodaumündung
Rodaumündung
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
2007
2007
2008 Teil I
2008 Teil I
Jahresprogramm
Gesamt:
Sanierung
Sanierung
Verringerung des
Kostenrahmens -Diff.
Gesamt:
Sanierung
Verringerung des
Kostenrahmens -Diff.
Sanierung
Verringerung des
Kostenrahmens -Diff.
Sanierung
Sanierung
Art der Maßnahme
3.794.989,00
400.000,00
400.000,00
650.000,00
250.000,00
3.394.989,00
3.339.989,00
88,00%
88,00%
70,00%
70,00%
55.000,00
4.532.000,00
1.192.011,00
70,00%
70,00%
85.000,00
140.000,00
Investitionskosten in Tilgungsanteil
Euro
in %
Darlehensfinanzierung nach Nr. 6.5 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.5 der RL)
Sanierungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
2.728.500,00
352.000,00
352.000,00
572.000,00
220.000,00 neu
2.376.500,00 Differenz
2.338.000,00
834.400,00 neu
3.172.400,00
38.500,00
59.500,00 neu
98.000,00
Zuwendung in
Euro
Bemerkungen
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2607
Offenbach
5
Wiesbaden
Regierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Gießen
Gesamt:
Gesamt:
Messstellenrückbau
Vertiefende Unter413 000 000 014 051 suchung
Altablagerung
"Bierbrauerweg" in Offenbach
8 Altablagerungen
435 015 020 000 006 Detailuntersuchung
Altablagerung "Im kurzen Gewände" in Neuenhasslau
vertiefende
Untersuchung
Flächenrecycling
Art der Maßnahme
435 014 040 000 007 Detailuntersuchung
438 011 050 000 003
438 007 020 001 132
Altis-Nr.
Ehem. Gemeindemülldeponie
"Hellenhang" in Steinheim
Wallersee
Bürgerhaus/Wiesenstraße
Regierungspräsidium Darmstadt
Wiesbaden
Hasselroth
Main-Kinzig
4
6
Hanau
Main-Kinzig
3
Offenbach
Rodgau
Mainhausen
Offenbach
Offenbach
1
2
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
Kommune
Regierungspräsidium Darmstadt
Landkreis
lfd.
Nr.
0,00
297.200,00
53.000,00
53.000,00
39.500,00
117.200,00
39.700,00
38.000,00
114.000,00
13.000,00
127.000,00
Investitionskosten in Euro
80%
90%
75%
75%
75%
75%
Förderquote
Anteilsfinanzierungen nach Nr. 6.4 der Richtlinie (für Maßnahmen nach Nr. 2.1.3, 2.1.4 und 2.1.6 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
0,00
231.600,00
42.400,00
42.400,00
35.600,00
93.900,00
29.800,00
28.500,00
85.500,00
9.800,00
95.300,00
Zuwendung in
Euro
0,00
29.800,00
20.000,00
20.000,00
0,00
9.800,00
9.800,00
201.800,00
22.400,00
22.400,00
35.600,00
93.900,00
29.800,00
28.500,00
85.500,00
85.500,00
Zuwendung in Zuwendung in
Euro
Euro
VE
HM 2009
2010
Seite 2608
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
13
12
11
10
9
8
7
lfd.
Nr.
Großalmerode
636.004.040-000.005
und 636.004.040000.006
Altis-Nr.
Weitere
Untersuchungen
Art der Maßnahme
Die Landesmittel werden von den Regierungspräsidien entsprechend ihrer Mittelzuweisung verteilt!
Regierungspräsidien Gesamt
Gesamt:
Weitergehende
633.028.0030-001.032 Untersuchung
Weitergehende
633.028.090-000.012 Untersuchung
Weitergehende
633.028.100-001.261 Untersuchung
Vertiefende
Melsungen, AA Bürstoß
634.014.050-001.224 Untersuchung
Vertiefende
Melsungen, AA Schießgraben 634.014.050-000.003 Untersuchung
Helmarshausen, Knick,
Vertiefende
Huckelsberg
633.002.020-000.002 Untersuchung
Ippinghausen, Stadtwald Süd
Wenigenhasungen,
Struth/Triesch
Wolfhagen, Stadtpark
Siemensstr.
Altablagerung Rommerode,
"Festplatz"
Regierungspräsidium Kassel
Landkreis
Kassel
Wolfhagen
Landkreis
Kassel
Wolfhagen
Landkreis
Kassel
Wolfhagen
Schwalm-EderKreis
Melsungen
Schwalm-EderKreis
Melsungen
Landkreis
Kassel
Bad Karlshafen
WerraMeißner
Kommune
Regierungspräsidium Kassel
Landkreis
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
90%
90%
70%
70%
85%
14.000,00
84.000,00
16.000,00
17.000,00
70.000,00
217.000,00
532.200,00
235.000,00
90%
90%
Förderquote
16.000,00
18.000,00
18.000,00
Investitionskosten in Euro
Anteilsfinanzierungen nach Nr. 6.4 der Richtlinie (für Maßnahmen nach Nr. 2.1.3, 2.1.4 und 2.1.6 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
433.000,00
201.400,00
59.500,00
185.200,00
11.900,00
11.200,00
75.600,00
12.600,00
14.400,00
16.200,00
16.200,00
Zuwendung in
Euro
105.400,00
75.600,00
75.600,00
75.600,00
0,00
327.600,00
125.800,00
59.500,00
109.600,00
11.900,00
11.200,00
12.600,00
14.400,00
16.200,00
16.200,00
Zuwendung in Zuwendung in
Euro
Euro
VE
HM 2009
2010
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2609
440 003 010 000 005
Rheingau8 Taunus-Kreis
Rheingau9 Taunus-Kreis
Rheingau10 Taunus-Kreis
Rheingau11 Taunus-Kreis
Rheingau12 Taunus-Kreis
Rheingau13 Taunus-Kreis
Rheingau14 Taunus-Kreis
Rheingau15 Taunus-Kreis
Rheingau16 Taunus-Kreis
Heide
Schindgraben
Am Gebück
Bruchberg/ Bruchwiese
Forstgraben
Das Wäldchen
Im Teufelsgraben
Bach
Auf dem hohen Weg
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
Hünstetten
7 Main-Kinzig-Kreis Nidderau
6 Main-Kinzig-Kreis Nidderau
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
7.500,00
42.000,00
7.500,00
Orient. Untersuchung
Orient. Untersuchung
16.000,00
11.000,00
0,00
0,00
Festbetrag HHM
2009
Einzelfallrecherchen
Einzelfallrecherchen
Orientierende
Untersuchungen
Orientierende
Untersuchungen
Erfassung
Art der Maßnahme
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
7.500,00
42.000,00
7.500,00
16.000,00
11.000,00
15.000,00
30.000,00
15.000,00
135.000,00
135.000,00
Festbetrag VE
2010
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
439 007 080 000 007
439 007 070 000 006
439 007 060 000 010
439 007 050 000 004
439 007 030 000 003
439 007 020 000 023
439 007 020 000 013
439 007 010 000 014
439 007 010 000 001
16 Maßnahmen
435 015 020 000 006
Altablagerung "Brehmäcker" in NidderauEichen
435 021 010 000 004
Altablagerung Wartbaumstraße in
Nidderau-Windecken
435 021 050 000 009
Am Berkersheimer Weg
440 003 010 000 006
5 Main-Kinzig-Kreis Hanau
Bad Vilbel
3 Wetteraukreis
Freudenbergpark
Altis-Nr.
11 Maßnahmen
Bad Vilbel
2 Wetteraukreis
2.700 Maßnahmen
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
4 Main-Kinzig-Kreis Hanau
Stadt Bensheim
1 Bergstraße
lfd.
Nr.
Landkreis
Kommune
Regierungspräsidium Darmstadt
Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
Seite 2610
Nr. 46
Landkreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
RheingauTaunus-Kreis
Dachslöcher
Am Pfingstberg/Auf der Hohl
Altablagerung Schorch (Sportplatz)
Hünstetten
Hünstetten
Lorch
Im Grund
Wiesengraben
Lorch
Lorch
Altis-Validierung
AL Lorchhausen
Lorch
Wiesbaden
439 010 020 000 002
Harstal
Lorch
439 010 050 000 005
439 010 040 000 004
439 010 030 000 003
439 010 020 000 006
Lorch
439 010 010 000 001
439 007 100 000 009
439 007 100 000 016
439 007 100 000 012
Zwischen den Gräben
Hünstetten
Altis-Nr.
439 007 090 000 008
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
Hünstetten
Kommune
Regierungspräsidium Darmstadt
27 Wiesbaden
26
25
24
23
22
21
20
19
18
17
lfd.
Nr.
Gesamt:
Systematische Erfassung
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Orientierende
Untersuchung
42.000,00
372.000,00
60.000,00
165.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
5.000,00
5.000,00
5.000,00
Festbetrag VE
2010
5.000,00
0,00
Festbetrag HHM
2009
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Einzelfallrecherche
Art der Maßnahme
Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2611
Landkreis
Wetzlar
Wetzlar
Wetzlar
Wetzlar
Wetzlar
Wetzlar
Wetzlar
29 Lahn-Dill
30 Lahn-Dill
31 Lahn-Dill
32 Lahn-Dill
33 Lahn-Dill
34 Lahn-Dill
35 Lahn-Dill
Regierungspräsidium Gießen
Wetzlar
Kommune
28 Lahn-Dill
Regierungspräsidium Gießen
lfd.
Nr.
Am Eselspfad
Kaisersgrund
Mitten/Unten im Grund
Die Weingärten
Im Dippeltal
An der Dornenhecke
Am Sauerwiesenberg
Der Hellengraben
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
532023090000060
532023090000041
532023080000035
532023080000016
532023070000026
532023060000013
532023030000058
532023010000003
Altis-Nr.
Gesamt:
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Orientierende
Untersuchung
Art der Maßnahme
Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
0,00
0,00
Festbetrag HHM
2009
91.000,00
7.500,00
91.000,00
11.500,00
15.000,00
10.500,00
15.000,00
10.500,00
10.000,00
11.000,00
Festbetrag VE
2010
Seite 2612
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
Landkreis
Grebenstein, Dornemannshof
Grebenstein, Schinderberg
Grebenstein, Auf der Mettenlichte
Schachten, Schindeberge
Udenhausen, Gliedenhof
Udenhausen, Rainberg
Udenhausen, Bergfeld
ehem. Müllplatz Kuckuck in Breuna
ehem. Müllplatz Schoren in Breuna
ehem. Müllplatz Am Uhlenberge,
Niederlistingen
ehem. Müllplatz Am Häuerholz,
Niederlistingen
ehem. Müllplatz Vor den Hängen,
Oberlistingen
Oberlistingen, Kaiseräcker
Wettesingen, Hinterm breiten Loh
38 Landkreis Kassel Grebenstein
39 Landkreis Kassel Grebenstein
40 Landkreis Kassel Grebenstein
41 Landkreis Kassel Grebenstein
42 Landkreis Kassel Grebenstein
43 Landkreis Kassel Grebenstein
44 Landkreis Kassel Grebenstein
45 Landkreis Kassel Breuna
46 Landkreis Kassel Breuna
50 Landkreis Kassel Breuna
51 Landkreis Kassel Breuna
49 Landkreis Kassel Breuna
48 Landkreis Kassel Breuna
47 Landkreis Kassel Breuna
Grebenstein, Kelzer Holz
37 Landkreis Kassel Grebenstein
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
Burguffeln, Tonkaule
Kommune
36 Landkreis Kassel Grebenstein
Regierungspräsidium Kassel
lfd.
Nr.
633.004.040-000.012
Orient. Untersuch.
Orient. Untersuch.
Orient. Untersuch.
Orient. Untersuch.
Orient. Untersuch.
Orient. Untersuch.
Orient. Untersuch.
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Erstuntersuchung
Art der Maßnahme
Festbetrag HHM
2009
10.000,00
8.000,00
10.000,00
8.000,00
8.000,00
8.000,00
8.000,00
7.000,00
8.000,00
9.000,00
13.000,00
5.000,00
13.000,00
9.000,00
6.000,00
10.000,00
Festbetrag VE
2010
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
633.004.030-001.009
633.004.030-000.015
633.004.020-000.014
633.004.020-000.005
633.004.010-000.013
633.004.010-000.002
633.010.040-000.009
633.010.040-000.008
633.010.040-000.007
633.010.030-000.001
633.010.020-000.006
633.010.020-000.005
633.010.020-000.004
633.010.020-000.003
633.010.010-000.002
Altis-Nr.
Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
Nr. 46
Seite 2613
Meinhard
Meinhard
59 Werra-Meißner
60 Werra-Meißner
636.007.060-000.011
636.007.060-000.007
636.007.050-000.005
636.007.050-000.006
Schwebda - ohne
636.007.070-000.008
Neuerode - ohne
636.007.050-000.005
Schwebda - ohne
636.007.070-000.008
636.013.030-000.002
633.002.010-000.003
634.014.060-000.005
633.004.040-001.011
634.019.060-000.002
Die Landesmittel werden von den Regierungspräsidien entsprechend ihrer Mittelzuweisung verteilt!
Regierungspräsidien Gesamt
4 Altablagerungen
in den OT Neuerode, Motzenrode und
Schwebda
6 Altablagerungen
in den OT Neuerode, Motzenrode und
Schwebda
OT Heldra "Im Lager"
Wanfried
58 Werra-Meißner
Melsungen
56 Schwalm-Eder
57 Landkreis Kassel Bad Karlshafen
Wettesingen, Bergstraße
Breuna
Melsungen, Honigberghütte
Bad Karlshafen, Am Solling, hinter der
DJH
AA Deponie Wahlshausen
Regierungspräsidium Kassel
Altis-Nr.
Altablagerung Ziegelhaus, Frankenberg 635.011.010-001.112
Maßnahmenbeschreibung
Altablagerung/Altstandort
Oberaula
Frankenberg
Frankenberg
Kommune
54 Schwalm-Eder
Waldeck55 Frankenberg
Landkreis
Waldeck52 Frankenberg
Waldeck53 Frankenberg
lfd.
Nr.
Gesamt:
4 orientierende
Untersuchungen
6 Einzelfallrecherchen
Orientierende
Untersuchung
Erstuntersuchung
Aufstockung
Erstuntersuchung
Aufstockung
Erstuntersuchung
Flächenvalidierung
Aufstockung
Erstuntersuchung
Art der Maßnahme
Aufstockung
Erstuntersuchung
Festbetragsfinanzierungen nach Nr. 6.1 bis 6.3 der Richtlinie (für Maßnahmen nach 2.1.1 bis 2.1.3 der RL)
Untersuchungsmaßnahmen
Abschlussprogramm kommunale Altlastenfinanzierung
138.000,00
5.000,00
0,00
5.000,00
5.000,00
Festbetrag HHM
2009
589.000,00
217.000,00
18.000,00
41.000,00
8.000,00
15.000,00
176.000,00
7.000,00
8.000,00
6.000,00
10.000,00
5.000,00
Festbetrag VE
2010
Seite 2614
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Nr. 46
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2615
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN
974
DARMSTADT
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“
Vom 15. Oktober 2009
Aufgrund des § 24 in Verbindung mit § 28 des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851), wird
– nach Beteiligung der Verbände im Sinne des § 48 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes – verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund
Kinzig“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1996
(StAnz. S. 480), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2008 (StAnz. S. 187), wird wie folgt geändert:
Die Verordnung wird für die in der Abgrenzungskarte im Maßstab
1 : 10 000 (Anlage 2) mit Schraffur kenntlich gemachte Fläche aufgehoben. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.
Archivmäßig verwahrte Ausfertigungen befinden sich bei
dem Regierungspräsidium Darmstadt,
obere Naturschutzbehörde,
Wilhelminenstraße 1–3,
64283 Darmstadt,
dem Regierungspräsidium Gießen,
obere Naturschutzbehörde,
Schanzenfeldstraße 8,
35578 Wetzlar,
dem Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises,
untere Naturschutzbehörde,
Barbarossastraße 20,
63571 Gelnhausen,
dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises,
untere Naturschutzbehörde,
Goldhelg 42,
36341 Lauterbach (Hessen),
Anlage 1
dem Kreisausschuss des Wetteraukreises,
untere Naturschutzbehörde,
Homburger Straße 17,
61169 Friedberg (Hessen)
und dem Magistrat der Stadt Hanau,
untere Naturschutzbehörde,
Hessen-Homberg-Platz 7,
63452 Hanau.
Die Karten können dort während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden.
Die örtliche Lage des aus dem Landschaftsschutz entlassenen Bereiches ist in der als Anlage 1 zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 durch einen schwarzen
Kreis gekennzeichnet.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Darmstadt, 15. Oktober 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
gez. B a r o n
Regierungspräsident
StAnz. 46/2009 S. 2615
Anlage 1
Übersichtskarte zur Siebzehnten Verordnung zur
Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Auenverbund Kinzig“
Vom 15. Oktober 2009
Auszug aus top. Karte im Maßstab 1 : 50 000, Karte Nr.: L 5722
Vervielfältigungsgenehmigung Nr. 09-1-007 des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation.
Main-Kinzig-Kreis
Karte 1 – Stadt Steinau an der Straße, Stadtteil Steinau
Karte 1
Seite 2616
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
975
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
für die Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II „Bremthal“ der Stadt Eppstein, Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis
Vom 24. Juni 2009
Aufgrund des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Neufassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert
durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2999),
und des § 33 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung
vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert am 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), wird Folgendes verordnet:
§1
Schutzgebietsfestsetzung
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz
des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II „Bremthal“ zugunsten der Stadt Eppstein ein
Wasserschutzgebiet festgesetzt.
§2
Gliederung, Umfang, Grenzen
(1) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in drei Schutzzonen, und
zwar in
Zonen I = (Fassungsbereiche),
Zonen II = (Engere Schutzzonen),
Zone III = (Weitere Schutzzone).
(2) Das Wasserschutzgebiet und seine Schutzzonen sind in der als
Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im
Maßstab 1 : 25 000 und mit der Aufzählung nach § 3 dargestellt.
Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen ergibt sich aus den Schutzgebietskarten (Karten 1 bis 3):
Plan i. M. 1 : 25 000,
Pläne i. M. 1 : 2 000.
Die Schutzzonen sind wie folgt dargestellt:
Zonen I = schwarze Umrandung mit innenliegender Rotabsetzung,
Zonen II = schwarze gestrichelte Umrandung mit innenliegender Blauabsetzung,
Zone III = schwarze Umrandung mit innenliegender Gelbabsetzung.
(3) Die genaue Zuordnung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zu den Stufen der Nitrataustragsgefährdung ergibt sich aus
der Karte im Maßstab 1 : 5 000 (Karte 4), in der die Klassen der Nitrataustragsgefährdung wie folgt dargestellt sind:
Grundstücke mit geringer
=
schwarze Umrandung mit
Nitrataustragsgefährdung
innenliegender grüner Farb(Stufe 2)
absetzung
Grundstücke mit mittlerer =
schwarze Umrandung mit
Nitrataustragsgefährdung
innenliegender gelber
(Stufe 3)
Farbabsetzung
Grundstücke mit hoher
=
schwarze Umrandung mit
Nitrataustragsgefährdung
innenliegender orangener
(Stufe 4)
Farbabsetzung
Grundstücke mit sehr hoher =
schwarze Umrandung mit
Nitrataustragsgefährdung
innenliegender roter
(Stufe 5)
Farbabsetzung
(4) Die Anlage, die Schutzgebietskarten und die Karte der Nitrataustragsgefährdung sind Bestandteile dieser Verordnung. Die
Schutzgebietskarten werden archivmäßig beim
Regierungspräsidium Darmstadt,
Obere Wasserbehörde,
Wilhelminenstraße 1–3,
63283 Darmstadt,
Magistrat der Stadt Eppstein,
Hauptstraße 99,
65817 Eppstein,
Magistrat der Stadt Hofheim,
Chinonplatz 2,
65719 Hofheim am Taunus
und
Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden,
Schlossplatz 6,
65183 Wiesbaden,
Nr. 46
verwahrt. Sie können dort während der Dienstzeit von jedermann
eingesehen werden.
Die Karten nach Abs. 2 befinden sich außerdem bei
dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises,
Untere Wasserbehörde,
Am Kreishaus 1–5,
65719 Hofheim am Taunus,
dem Amt für Bodenmanagement Limburg,
Am Kreishaus 1–5,
65719 Hofheim am Taunus,
dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises,
Gesundheitsamt,
Am Kreishaus 1–5,
65719 Hofheim am Taunus,
dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises,
Amt für den ländlichen Raum,
Ludwig-Erhard-Anlage 5,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe,
dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie,
Rheingaustraße 186,
65203 Wiesbaden,
dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen,
Wilhelmstraße 10,
65185 Wiesbaden,
dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung ländlicher Raum, Forsten, Natur- und
Verbraucherschutz,
Wilhelminenstraße 1–3,
64283 Darmstadt,
dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden,
Lessingstraße 16–18,
65189 Wiesbaden.
Die Karte nach Abs. 3 ist vorhanden bei
dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises,
Untere Wasserbehörde,
Am Kreishaus 1–5,
65719 Hofheim am Taunus,
dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises,
Amt für den ländlichen Raum,
Ludwig-Erhard-Anlage 5,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe,
dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden,
Lessingstraße 16–18,
65189 Wiesbaden.
§3
Aufzählung der Flurstücke, Fluren und Gemarkungen
(1) Zonen I
Die Zone I für den Brunnen I erstreckt sich auf Flur 17, Flurstück
8/2 der Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis.
Die Zone I für den Brunnen II erstreckt sich auf Flur 11, Flurstücke
159/1 und 159/2 der Gemarkung Bremthal, Main-Taunus-Kreis.
(2) Zonen II
Die Zone II für den Brunnen I erstreckt sich auf die Fluren 11, 12
und 17 (jeweils teilweise) der Gemarkung Bremthal und auf Flur 1
der Gemarkung Wildsachsen, Main-Taunus-Kreis.
Die Zone II für den Brunnen II erstreckt sich auf die Fluren 4 und
11 (jeweils teilweise) der Gemarkung Bremthal, Main-TaunusKreis.
(3) Zone III
Die gemeinsame Zone III für die Brunnen I und II erstreckt sich jeweils teilweise auf die Gemarkungen Bremthal, Stadt Eppstein,
Wildsachsen, Stadt Hofheim am Taunus, Main-Taunus-Kreis und
die Gemarkung Medenbach, Landeshauptstadt Wiesbaden.
§4
Verbote in der Zone III
In der Zone III sind verboten:
1. das Versenken von Abwasser einschließlich des auf Straßen und
sonstigen befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers;
2. das Versickern von Abwasser einschließlich des auf Straßen und
sonstigen befestigten Flächen anfallenden gesammelten und
ungesammelten Niederschlagswassers mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung über die belebte Bodenzone bei günstigen Standortbedingungen.
Günstige Standortbedingungen liegen vor, wenn:
Nr. 46
–
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
die Untergrundverhältnisse gewährleisten, dass vor dem
Eintritt in das Grundwasser mitgeführte Schadstoffe abgebaut werden oder
– ein Eintritt in das Grundwasser nicht zu erwarten ist.
Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser kann auch
bei nicht günstigen Standortbedingungen über die belebte Bodenzone breitflächig versickert werden.
Als nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser gilt
Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen sowie von
Dach-, Terrassen- und Hofflächen von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken, Verwaltungsgebäuden und
ähnlich genutzten Anwesen.
Dieses Verbot gilt nicht, wenn für das Versickern eine Erlaubnis nach § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt ist;
das Versenken und Versickern von Kühlwasser;
Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Reststoffen mit
Ausnahme von Zwischenlagern für Erdaushub, Bauschutt,
Straßenaufbruch – soweit sie unbelastet sind – sowie mit Ausnahme von Kompostierungsanlagen, sofern keine Verunreinigung des Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist;
Umschlaganlagen für Hausmüll, Anlagen zur örtlichen Bodenbehandlung bei Sanierungsvorhaben, Recyclinghöfe, Schrottplätze, Autowrackplätze und Sortieranlagen für Haus-, Gewerbe- und Sperrmüll;
das Lagern und Ablagern von Abfall und von zur Wiederverwertung vorgesehenen wassergefährdenden Materialien;
der Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer
Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme, sofern
eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist;
die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln mit W-Auflage und Pflanzenschutzmitteln, die aus
einem Wirkstoff bestehen oder einen Wirkstoff enthalten, für
den in der jeweils geltenden Fassung der „Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel“ für Wasserschutzgebiete oder allgemein ein Anwendungsverbot besteht;
das Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen;
die Lagerung von organischen Düngern und Silagen, sofern
Sickersäfte anfallen und diese nicht schadlos aufgefangen, verwertet oder ordnungsgemäß beseitigt werden;
das Zwischenlagern von Festmist auf unbefestigten Flächen,
wenn das Entstehen von Sickersaft und dessen Eindringen in
das Grundwasser zu besorgen ist. Der Standort ist jährlich zu
wechseln und nach der Räumung gezielt zu begrünen;
das Betreiben von unterirdischen Anlagen zum Sammeln, Befördern, Lagern und Abfüllen von organischen Düngern und
Silagesickersäften mit Ausnahme von solchen Anlagen, bei
welchen der bestmögliche Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung seiner
Eigenschaften erreicht wird; dies ist in der Regel der Fall, wenn
der Nachweis der Dichtigkeit durch ein Leckerkennungsdrän
mit Kontrollmöglichkeit (bei Neuanlagen) oder durch Dichtigkeitsprüfungen (bei Altanlagen) gewährleistet ist. Die Dichtigkeitsprüfung hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung und anschließend im Abstand von fünf Jahren durch
Eigenkontrolle zu erfolgen und ist zu dokumentieren;
das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen
und der Forschung dienenden Betrieben und Betriebsteilen, in
welchen mit radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen im
Sinne von § 19g WHG zum unmittelbaren Betriebszweck umgegangen wird;
sämtlicher Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie deren Beförderung in Rohrleitungen innerhalb eines Werksgeländes, es sei denn, eine Verunreinigung oder eine sonstige
nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Grundwassers
ist nicht zu besorgen. Unterliegt der Umgang den Regeln der
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung –
VAwS), besteht eine Besorgnis nicht, wenn die jeweils geltenden Vorschriften der Anlagenverordnung für Wasserschutzgebiete eingehalten werden;
das Errichten und Betreiben von Rohrleitungen für wassergefährdende Stoffe außerhalb eines Werksgeländes;
Maßnahmen, die im Widerspruch zur jeweils gültigen Fassung
der Anlagenverordnung (VAwS) stehen;
das Ablagern von radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen sowie deren Einbringen in den Untergrund;
das Lagern, Abfüllen und Umschlagen radioaktiver Stoffe;
Seite 2617
19. Bohrungen, Erdaufschlüsse und sonstige Bodeneingriffe mit
wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung, sofern nicht fachbehördlich festgestellt worden ist, dass eine
Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist;
20. Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Heilstätten und Betriebe,
wenn das Abwasser nicht vollständig und sicher aus dem
Schutzgebiet hinausgeleitet wird (§ 4 Ziffer 2 bleibt unberührt);
21. das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen
und der Forschung dienenden Betrieben und Anlagen, in denen als Reststoffe radioaktive Stoffe, wassergefährdende Stoffe
oder Betriebsabwässer, ausgenommen Kühlwasser, anfallen,
wenn diese Stoffe nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet, hinausgebracht, ausreichend behandelt
oder zulässigerweise in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet werden;
22. die Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen
im Freien;
23. das Errichten von Kläranlagen (mit Ausnahme zugelassener
Kleinkläranlagen) und das Errichten und Betreiben von Abwassersammelgruben;
24. das Neuanlegen von Start-, Lande- und Sicherheitsflächen des
Luftverkehrs;
25. Manöver und Übungen der Streitkräfte oder anderer Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Schutzzone
III entsprechen;
26. militärische Anlagen, sofern eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist;
27. das Neuanlegen und Erweitern von Friedhöfen;
28. Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen;
29. Flächen für den Motorsport;
30. das Neuanlegen und Erweitern von Kleingartenanlagen;
31. das Anlegen oder Erweitern von Dränungen und Vorflutgräben;
32. die Erstaufforstung von landwirtschaftlich genutzten Flächen,
sofern nicht vorher eine Aushagerung erfolgte und die Grundwasserneubildung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und
kein über das übliche Maß hinausgehender Stickstoffeintrag
in das Grundwasser zu erwarten ist. Hierzu ist vor Beginn der
Erstaufforstung der Stickstoffgehalt des Bodens zu einem
geeigneten Zeitpunkt durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen.
§5
Verbote in den Zonen II
In den Zonen II gelten die Verbote für die Zone III. Darüber hinaus sind verboten:
1. das Errichten und die wesentliche Änderung von Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen;
2. Lager für Baustoffe und Baumaschinen sowie Baustellen und
Baustelleneinrichtungen;
3. der Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen, Bahnlinien und sonstigen Verkehrsanlagen, ausgenommen unbefestigte oder wassergebundene Feld- und Forstwege;
4. das Zelten, Lagern, Baden und das Abstellen von Wohnwagen;
5. Parkplätze und Sportanlagen;
6. das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf wasserdurchlässigem
Untergrund mit Ausnahme des Abstellens im Rahmen von
land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten;
7. das Waschen, Reparieren und Warten von Kraftfahrzeugen;
8. jegliche Bodeneingriffe, die über die ordnungsgemäße land- und
forstwirtschaftliche Bearbeitung hinausgehen und die belebte
Bodenzone verletzen oder die Grundwasserüberdeckung vermindern;
9. Bergbau, wenn er zum Zerreißen der Grundwasserüberdeckung, zu Einmuldungen oder offenen Wasseransammlungen
führen kann;
10. Sprengungen;
11. das Vergraben von Tierkörpern;
12. das Herstellen oder wesentliche Umgestalten von oberirdischen Gewässern;
Seite 2618
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
13. Manöver und Übungen von Streitkräften oder anderen Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft
(LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Zone II entsprechen;
14. militärische Anlagen;
15. sämtlicher Umgang mit und das Befördern von radioaktiven
und wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme:
– des Beförderns von Silagesickersäften, Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Transportbehältern sowie deren ordnungsgemäße Ausbringung,
– der Verwendung von Betriebsstoffen in Kraftfahrzeugen
und in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen;
16. das Durchleiten und Hinausleiten von Abwasser;
17. Kompostierungsanlagen;
18. die Bewässerung mit hygienisch bedenklichem Wasser;
19. Kleingärten;
20. das breitflächige Versickern von auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallendem gesammelten und ungesammelten Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone auch
bei günstigen Standortbedingungen mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung von gesammeltem und ungesammeltem
Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen.
§6
Verbote in den Zonen I
In den Zonen I gelten die Verbote für die Zonen II. Darüber hinaus
sind verboten:
1. Fahr- und Fußgängerverkehr sowie Reiten mit Ausnahme von
Tätigkeiten des Wasserversorgungsunternehmens oder seiner
Beauftragten, die der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage oder des Fassungsbereiches dienen;
2. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche
Nutzung;
3. die Anwendung von Düngern, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln;
4. das Verletzen der belebten Bodenzone.
§7
Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche
Grundstücksnutzung in der Zone III
Vorbehaltlich der Sonderregelungen in den §§ 9 und 11 und zusätzlich zu den in dem § 4 genannten Verboten gelten für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone III folgende Verund Gebote:
a) Für Grundstücke, die eine geringe Nitrataustragsgefährdung
(Stufe 2) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote:
1. Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die
Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen;
2. Grünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die
Grünlanderneuerung darf nur durch Direktsaat erfolgen, hiervon ausgenommen ist ein flächenmäßig begrenzter Umbruch
mit anschließender Neuansaat bei einer durch Schwarzwild
zerstörten Grasnarbe. Unter Grünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen zu verstehen, auf denen ständig für
einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Gras erzeugt wurde
oder wird. Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grasland handeln;
3. Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis
zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem
Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III – tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum
30. September;
4. Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der
letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der
Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden.
Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der
letzten Ernte bis zum 15. Oktober nur auf begrünten Flächen
ausgebracht werden;
5. Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf
Grünland und Ackerland vom 16. Oktober bis zum 31. Januar
nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland
vom 16. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden;
6. für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und
11;
Nr. 46
7. verboten ist eine Beweidung, bei welcher die Grasnarbe großflächig zerstört wird; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
der Aufwuchs nicht zur Versorgung der Tiere ausreicht;
8. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen müssen
schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen, durchgeführte Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielte Erträge führen.
Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und
auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur
fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des
Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen.
b) Für Grundstücke, die eine mittlere Nitrataustragsgefährdung
(Stufe 3) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote:
1. Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die
Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen;
2. vor Vegetationsbeginn ist der Stickstoffgehalt des Bodens durch
Bodenuntersuchungen zu ermitteln und bei der Düngung zu
berücksichtigen. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Flächeneinheit (Schlag) im Wasserschutzgebiet, mindestens jedoch eine Bodenprobe je ha, durchzuführen. Bei gleicher
Fruchtfolge und vergleichbaren Standortverhältnissen ist eine
repräsentative Beprobung möglich. Diese Verpflichtung entfällt für Grünland und Dauerbrachen sowie für Rotationsbrachen, sofern dort keine Düngung erfolgt;
3. Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der
letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der
Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden.
Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der
letzten Ernte bis zum 30. September nur auf begrünten Flächen ausgebracht werden;
4. Gülle, Jauche, und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen
auf Grünland und Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht
werden;
5. mit Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland im
Zeitraum nach der Ernte bis zum 30. September nicht mehr
als 60 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden;
6. Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis
zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem
Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III – tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 30.
September;
7. für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und
11;
8. vor dem Anbau von Sommerungen ist ein Zwischenfruchtanbau durchzuführen, soweit die Vorfrucht bis spätestens 15. September geerntet ist;
9. soweit eine Sommerung folgt, darf der Zwischenfruchtumbruch nicht vor dem 1. November erfolgen;
10. Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit nicht mehr als
60 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden;
11. Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen mit nicht mehr als
30 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden;
12. Zwischenfruchtansaaten, in denen Leguminosen enthalten
sind, dürfen keine Stickstoffdüngung erhalten;
13. im Zwischenfruchtanbau darf kein Reinanbau von Leguminosen erfolgen;
14. im Hauptfruchtanbau ist der Reinanbau von Leguminosen
ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung während des Anbaus bzw. nach der Ernte nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist der Umbruch von Rotations- und Dauerbrachen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung nach dem Umbruch der Flächen. Gezielte Maßnahmen
sind:
– Anbau von Untersaaten,
– Getreidebestellung bis zum 30. September nach flacher Bearbeitung,
– Nachbau von Stickstoffzehrern, wie zum Beispiel Kreuzblütler, Gräser, Phacelia,
– Umbruch im Frühjahr mit unmittelbarem Anbau einer
Sommerung;
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
15. der Einsatz von organischen Düngern wird insgesamt auf 120
kg Gesamtstickstoff/ha/Jahr beschränkt, wobei bei der Anwendung von Festmist, Bio-Abfallkompost und entwässertem
Klärschlamm bis zu 150 kg Gesamtstickstoff/ha/Jahr verabreicht werden können, wenn im Schnitt der Fruchtfolge 120
kg Gesamt N/ha/Jahr nicht überschritten werden;
16. die in organischen Düngern enthaltenen Nährstoffe sind zu 100
Prozent in der Nährstoffbilanz anzurechnen. Die folgenden
Ziffern 17 und 18 bleiben unberührt;
17. sofern vor dem Ausbringen von Gülle und Jauche eine Messung des Ammoniumgehaltes mit anschließender Berechnung
des Gesamtstickstoffgehaltes erfolgt, kann dieser wie folgt in
der Nährstoffbilanz angerechnet werden:
– Schweinegülle:
60% im Ausbringungsjahr,
20% im Folgejahr,
– Rindergülle:
50% im Ausbringungsjahr,
20% im Folgejahr,
– Jauche:
90% im Ausbringungsjahr;
18. der Gesamtstickstoffgehalt aus Stallmist, Klärschlamm und
Bio-Abfallkompost (einschließlich Grüngut) wird in der Nährstoffbilanz wie folgt angerechnet:
– Stallmist:
40% im Ausbringungsjahr,
30% im Folgejahr,
– Nassschlamm:
50% im Ausbringungsjahr,
20% im Folgejahr,
– entwässerter Schlamm:
40% im Ausbringungsjahr,
30% im Folgejahr,
– Bio-Abfallkompost
35% im Ausbringungsjahr,
(einschl. Grüngut):
25% im Folgejahr;
19. Grünland darf zum letzten Aufwuchs nicht mit mehr als 30 kg
Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden, falls mehr als zwei Nutzungen erfolgen;
20. verboten ist eine Beweidung, bei welcher die Grasnarbe großflächig zerstört wird; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
der Aufwuchs nicht zur Versorgung der Tiere ausreicht;
21. soweit eine Beifütterung der Tiere erfolgt, ist eine Tag- und
Nachtweide nicht gestattet; dies gilt nicht, soweit die Beifütterung ausschließlich mit Strukturfutter erfolgt;
22. Grünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die
Grünlanderneuerung darf nur durch Direktsaat erfolgen; hiervon ausgenommen ist ein flächenmäßig begrenzter Umbruch
mit anschließender Neuansaat bei einer durch Schwarzwild
zerstörten Grasnarbe. Unter Grünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen zu verstehen, auf denen ständig für
einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Gras erzeugt wurde
oder wird. Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grasland handeln;
23. zur Stilllegung im Folgejahr vorgesehene Flächen sind durch
Herbstansaat oder Aufwuchs der Untersaat nach der Ernte
der Hauptfrucht gezielt zu begrünen. Nach Zuckerrüben und
in Trockenlagen kann die Begrünung auch im Frühjahr vorgenommen werden; dann darf jedoch vor dem Frühjahr keine
Bodenbearbeitung erfolgt sein, es sei denn, zum Zwecke des
Erosionsschutzes;
24. zur Begrünung von langfristig stillgelegten Flächen ist die Verwendung von Leguminosen, auch im Gemenge, nicht gestattet. Zur Begrünung von konjunkturell stillgelegten Flächen
dürfen Leguminosen nur im Gemenge verwendet werden, wobei der Anteil der Leguminosen in der Aussaatmischung maximal 20 Prozent betragen darf;
25. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen müssen
schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen, durchgeführte Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielte Erträge führen.
Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und
auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur
fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des
Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen.
c) Für Grundstücke, die eine hohe Nitrataustragsgefährdung
(Stufe 4) aufweisen, gelten die Regelungen unter Buchstabe b)
sowie die nachfolgend aufgeführten Verbote:
1. Vor Sommer- und Hackfrüchten ist ein Zwischenfruchtanbau
mit Nichtleguminosen durchzuführen;
2. ein Umbruch von Dauer- und Rotationsbrachen sowie Futterleguminosen ist nur im Frühjahr mit sofortigem Nachbau einer stark stickstoffzehrenden Kultur zulässig;
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3. eine Flächenstilllegung ist nur bei Durchführung einer nachfolgenden aktiven Begrünung zulässig;
4. Futterleguminosen dürfen nur im Gemengeanbau mit N-Zehrern angebaut werden;
5. je Einzelgabe dürfen maximal 54 kg Gesamt-N/ha mit mineralischem Dünger ausgebracht werden;
6. die letzte N-Gabe bei Getreide darf nur bis spätestens zum Stadium EC 49 mit maximal 50 kg Gesamt-N/ha vorgenommen
werden;
7. der Einsatz von organischen Düngern wird wie folgt begrenzt:
a) Es dürfen maximal 100 kg Gesamt-N/ha/Jahr ausgebracht
werden,
b) Festmist wird zusätzlich auf maximal 210 kg Gesamt-N/ha
in drei Jahren begrenzt;
8. auf Grünland dürfen zur ersten und zweiten Nutzung insgesamt maximal 120 kg Gesamt-N/ha ausgebracht werden. Zur
dritten Nutzung dürfen nur noch 30 kg Gesamt-N/ha ausgebracht werden;
9. Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit maximal 50 kg
Gesamt-N/ha gedüngt werden;
10. Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen mit maximal 20 kg
Gesamt-N/ha gedüngt werden;
11. die Ausbringung von Gülle, Jauche und Klärschlamm ist nach
der Hauptfruchternte bis zum 1. Oktober bis maximal 50 kg
Gesamt-N/ha zulässig, falls eine Kultur angebaut wird;
12. die Ausbringung von Festmist nach Räumen der Hauptfrucht
bis 1. Dezember ist nur gestattet, wenn ein Zwischenfruchtanbau oder Winteranbau erfolgt;
13. Festmistzwischenlagerung ist verboten.
d) Für Grundstücke, die eine sehr hohe Nitrataustragsgefährdung (Stufe 5) aufweisen, gelten zusätzlich die nachfolgend aufgeführten Verbote:
1. Ein Körnerleguminosenanbau ist verboten;
2. auf Ackerland beträgt die maximal zulässige mineralische NDüngung 60 kg Gesamt-N/ha;
3. je Einzelgabe dürfen maximal 40 kg Gesamt-N/ha mit mineralischem Dünger ausgebracht werden;
4. die letzte N-Gabe bei Getreide darf nur bis spätestens zum Stadium EC 39 mit maximal 40 kg Gesamt-N/ha vorgenommen
werden;
5. der Einsatz von organischen Düngern auf Ackerland wird wie
folgt begrenzt:
a) Es dürfen maximal 80 kg Gesamt-N/ha/Jahr ausgebracht
werden,
b) Festmist wird zusätzlich auf maximal 170 kg Gesamt-N/ha
in drei Jahren begrenzt;
6. Grünland darf zur ersten Nutzung nur mit 60 kg Gesamt-N/ha,
zur zweiten Nutzung nur mit 40 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden. Weitere Düngegaben sind nicht gestattet;
7. Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit nicht mehr als
30 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden;
8. Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen nicht angedüngt
werden;
9. Kleingartenanlagen sind verboten.
§8
Verbote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in den
Zonen II
Für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in den Zonen II
gelten die Ver- und Gebote der §§ 5 und 7.
§9
Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche und
gartenbauliche Grundstücksnutzung beim Anbau von
Sonderkulturen in der Zone III
(1) Sonderkulturen im Sinne dieser Vorschrift sind Gemüse, Tabak,
Obst, Baumschulerzeugnisse, Stauden, Zierpflanzen, gartenbauliche Samenkulturen, Arznei- und Gewürzpflanzen.
(2) Diese Vorschrift ist nicht anzuwenden für Sonderkulturen, die
in Gewächshäusern oder in geschlossenen Systemen im Freiland angebaut werden.
(3) Zusätzlich zu den in dem § 4 genannten Verboten gelten für die
landwirtschaftliche und gartenbauliche Grundstücksnutzung beim
Anbau von Sonderkulturen in der Zone III folgende Ver- und Gebote:
a) Für Grundstücke, die eine geringe Nitrataustragsgefährdung
(Stufe 2) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote:
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
1. Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die
Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die
Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen;
2. Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis
zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem
Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III – tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum
30. September;
3. Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der
letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der
Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden.
Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der
letzten Ernte bis zum 15. Oktober nur auf begrünten Flächen
ausgebracht werden;
Nr. 46
4. Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf
Grünland und Ackerland vom 16. Oktober bis zum 31. Januar
nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland
vom 16. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden;
5. für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und
11;
6. Bewirtschafter von Flächen mit Sonderkulturen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der
eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über
die angebauten Kulturen und die durchgeführten Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielten Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die
Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf
Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur
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15.
16.
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des
Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen.
Für Grundstücke, die eine mittlere Nitrataustragsgefährdung
(Stufe 3) aufweisen, gelten die nachfolgend aufgeführten Verund Gebote:
Die Düngung, die Bodenbearbeitung, der Anbau und die
Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz sowie die
Dokumentation der Bewirtschaftung haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen;
vor Vegetationsbeginn ist der Stickstoffgehalt des Bodens durch
Bodenuntersuchung zu ermitteln und im Düngeplan zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Flächeneinheit (Schlag) im Wasserschutzgebiet, mindestens jedoch
eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen. Bei vergleichbarer
Fruchtfolge und vergleichbaren Standortverhältnissen ist eine
repräsentative Beprobung möglich;
für die Durchführung der Düngung ist ein auf den Einzelbetrieb abgestimmter, kulturbezogener Düngeplan aufzustellen;
die Düngung ist gemäß dem Düngeplan unter Berücksichtigung
des Stickstoffentzugsverlaufes durchzuführen;
Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis
zum 31. Oktober nicht ausgebracht werden, soweit in diesem
Zeitraum keine Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III-tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum
30. September;
Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland nach der
letzten Ernte nur auf begrünten oder unmittelbar nach der
Ernte zu begrünenden Flächen ausgebracht werden.
N-haltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 30. September nur auf begrünten Flächen
ausgebracht werden;
Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf
Grünland und Ackerland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar
nicht ausgebracht werden. Klärschlamm darf auf Ackerland
vom 1. Oktober bis zum 31. Januar nicht ausgebracht werden;
mit Gülle, Jauche und Klärschlamm dürfen auf Ackerland im
Zeitraum nach der Ernte bis zum 30. September nicht mehr
als 60 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden;
für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 10 und
11;
Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen mit nicht mehr als
60 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden;
Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen mit nicht mehr als
30 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden;
Zwischenfruchtansaaten, in denen Leguminosen enthalten
sind, dürfen keine Stickstoffdüngung erhalten;
im Zwischenfruchtanbau darf kein Reinanbau von Leguminosen erfolgen;
die in organischen Düngern enthaltenen Nährstoffe sind zu 100
Prozent in der Nährstoffbilanz anzurechnen. Die folgenden
Ziffern 15 und 16 bleiben unberührt;
sofern vor dem Ausbringen von Gülle und Jauche eine Messung des Ammoniumgehaltes mit anschließender Berechnung
des Gesamtstickstoffgehaltes erfolgt, kann dieser wie folgt in
der Nährstoffbilanz angerechnet werden:
– Schweinegülle:
60% im Ausbringungsjahr,
20% im Folgejahr,
– Rindergülle:
50% im Ausbringungsjahr,
20% im Folgejahr,
– Jauche:
90% im Ausbringungsjahr;
der Gesamtstickstoffgehalt aus Stallmist, Klärschlamm und
Bio-Abfallkompost (einschließlich Grüngut) wird in der Nährstoffbilanz wie folgt angerechnet:
– Stallmist:
40% im Ausbringungsjahr,
30% im Folgejahr,
– Nassschlamm:
50% im Ausbringungsjahr,
20% im Folgejahr,
– entwässerter Schlamm:
40% im Ausbringungsjahr,
30% im Folgejahr,
– Bio-Abfallkompost
35% im Ausbringungsjahr,
(einschl. Grüngut):
25% im Folgejahr;
zur Stilllegung im Folgejahr vorgesehene Flächen sind durch
Herbstansaat oder Aufwuchs der Untersaat nach der Ernte
der Hauptfrucht gezielt zu begrünen. Nach Zuckerrüben und
in Trockenlagen kann die Begrünung auch im Frühjahr vor-
18.
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21.
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genommen werden; dann darf jedoch vor dem Frühjahr keine
Bodenbearbeitung erfolgt sein, es sei denn, zum Zwecke des
Erosionsschutzes;
zur Begrünung von langfristig stillgelegten Flächen ist die Verwendung von Leguminosen, auch im Gemenge, nicht gestattet. Zur Begrünung von konjunkturell stillgelegten Flächen
dürfen Leguminosen nur im Gemenge verwendet werden, wobei der Anteil der Leguminosen in der Aussaatmischung maximal 20 Prozent betragen darf;
bei Ernte der Letztkultur vor dem 15. September sind Brachezeiten durch Anbau von Zwischenfrüchten (Zwischenkulturen bzw. Zwischenbegrünung) auszuschließen;
beim Anbau von Frühkulturen ist ein Zwischenfruchtumbruch
ab dem 16. Dezember zulässig; bei sonstigen Kulturen hat der
Umbruch direkt vor Anbaubeginn zu erfolgen;
Bewirtschafter von Flächen mit Sonderkulturen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der
eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über
die angebauten Kulturen und die durchgeführten Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielten Erträge führen. Hierzu
können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden.
Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf
Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur
fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Kreisausschuss des
Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum, hinzuzuziehen;
das Neuanlegen und Erweitern von Flächen mit Sonderkulturen ist verboten, sofern nicht grundwasserschützende Techniken angewandt werden.
Auf Grundstücken, die eine hohe und sehr hohe Nitrataustragsgefährdung (Stufen 4 und 5) aufweisen, ist der Anbau
von Sonderkulturen verboten.
§ 10
Verbote für die landwirtschaftliche und gartenbauliche
Grundstücksnutzung beim Anbau von Sonderkulturen
in den Zonen II
Für den Anbau von Sonderkulturen in den Zonen II gelten die Verund Gebote der §§ 5 und 9.
Darüber hinaus ist die Neuanlage und Erweiterung von Flächen zum
Anbau von Sonderkulturen verboten.
§ 11
Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung bei Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung
Besteht zwischen dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung
und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten eine
Kooperationsvereinbarung, der die obere Wasserbehörde zugestimmt hat, so gelten für die Landwirte, die an der Kooperationsvereinbarung beteiligt sind, anstatt der Ge- und Verbote der §§ 7
und 8 die Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Analoges gilt
für den Anbau von Sonderkulturen.
§ 12
Duldungspflichten
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken
innerhalb des Wasserschutzgebietes haben, soweit sie nicht selbst
zur Vornahme dieser Handlung verpflichtet sind, zu dulden, dass
Beauftragte der zuständigen Behörden oder von diesen Verpflichtete
1. die Grundstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens
betreten;
2. die Fassungsbereiche einzäunen;
3. Beobachtungsstellen einrichten;
4. Hinweisschilder zur Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes aufstellen;
5. Mulden und Erdaufschlüsse auffüllen;
6. wassergefährdende Ablagerungen beseitigen;
7. notwendige Einrichtungen zur sicheren und unschädlichen
Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Wasserschutzgebiet errichten;
8. Vorkehrungen an den im Wasserschutzgebiet liegenden Straßen und Wegen zur Verhinderung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und zur Minderung von deren Folgen treffen;
9. Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen vornehmen;
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
10. zur Ermittlung der Nmin-Werte vor Vegetationsbeginn und nach
der Ernte bzw. im Herbst auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen eine maschinelle Bodenprobenahme – unter größtmöglicher Schonung der Fläche – durchführen.
§ 13
Ausnahmen
(1) Von den Bestimmungen dieser Verordnung kann die zuständige
Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Zulassung
bedarf der Schriftform.
(2) Handlungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen werden und einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung,
Genehmigung oder Befreiung, einer immissionsschutzrechtlichen,
abfallrechtlichen, naturschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen
Genehmigung oder einer bodenschutzrechtlichen Anordnung oder
Genehmigung bedürfen oder die aufgrund eines bergbehördlich
geprüften Betriebsplanes oder durch bergrechtliche Erlaubnisse
oder Bewilligungen oder durch Planfeststellung zugelassen werden,
bedürfen keiner gesonderten Ausnahmezulassung nach dieser Verordnung. Entscheidet in den vorgenannten Fällen die zuständige
Wasserbehörde nicht selbst, ist, außer bei Planfeststellungsverfahren, ihr Einvernehmen erforderlich.
§ 14
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4, 5, 6, § 7 a) Nrn. 1 bis 7,
b) Nr. 1, Nrn. 3 bis 22, Nr. 24, c), d), § 8, § 9 Abs. 3 a) Nrn. 1 bis 5,
Abs. 3 b) Nr. 1, Nrn. 5 bis 16, Nrn. 18 bis 20, Nr. 22, Abs. 3 c), § 10
dieser Verordnung genannten Verbote und die in dem § 12 Ziffern
1 bis 10 genannten Duldungspflichten können nach § 41 Abs. 1 Nr. 2
und Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit einer Geldbuße
bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die in § 7 a) Nr. 8, b) Nr. 2, Nrn. 23 und
25, § 9 Abs. 3 a) Nr. 6, Abs. 3 b) Nrn. 2 bis 4, Nrn. 17 und 21, dieser Verordnung genannten Gebote (Handlungspflichten) können
nach § 86 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes
(HWG) mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden.
§ 15
Übergangsvorschrift
(1) Die Verbote in § 4 Nr. 14 und Nr. 15, § 5 Nr. 15 finden auf die
Tätigkeiten im Rahmen von Betrieben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig betrieben werden, erst
nach Ablauf eines Jahres ab dem Tage des Inkrafttretens Anwendung.
(2) Die Verbote in § 4 Nr. 19, § 5 Nr. 8 und Nr. 9 finden auf die Tätigkeiten innerhalb eines Gewerbebetriebes oder eines unter Bergaufsicht stehenden Betriebes, der Kies, Sand, Ton oder andere feste
Stoffe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig abbaut, erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tage des Inkrafttretens Anwendung.
§ 16
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Darmstadt, 24. Juni 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
gez. D i e k e , Regierungspräsident
StAnz. 46/2009 S. 2616
Nr. 46
977
Vorhaben der Firma Evonik Degussa GmbH;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Firma Evonik Degussa GmbH hat eine befristete Genehmigung
nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der 4. Verordnung zur Durchführung
des BImSchG (4. BImSchV) für die Versuchsanlage zur Oberflächenmodifikation von anorganischen Metalloxiden beantragt.
Projekt: Reduktion von Metalloxiden/Metallmischoxiden mit Formiergas oder Wasserstoff. Die Anlage befindet sich in 63457 Hanau-Wolfgang, Rodenbacher Chaussee 4, Gemarkung Hanau, Flur 1,
Flurstück 44/18.
Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung
erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine
erheblichen Umweltauswirkungen haben kann. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, 21. Oktober 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F – 43.3 – 1303/12 – Gen 33/09
StAnz. 46/2009 S. 2622
978
Vorhaben der Firma GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH
in 63450 Hanau, Kinzigheimer Weg 109 zur Kapazitätserhöhung einer bestehenden Anlage für die Lagerung von
gefährlichen Fluiden in ortsbeweglichen Transportbehältern;
hier:
Wegfall des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren für das o. g. Vorhaben
Auf Antrag der Firma GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH
führt das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz
und Umwelt Frankfurt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 16 BImSchG zur Kapazitätserhöhung einer bestehenden Anlage für die Lagerung von gefährlichen Fluiden in ortsbeweglichen Transportbehältern am Standort der Firma
GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH in 63450 Hanau, Kinzigheimer Weg 109, durch. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
wurden während der (Auslegungs- und) Einwendungsfrist vom
7. September 2009 bis 20. Oktober 2009 keine form- und fristgerechten Einwendungen vorgebracht.
Hiermit wird daher öffentlich bekannt gemacht, dass der im oben
genannten Genehmigungsverfahren vorsorglich vorgesehene Erörterungstermin am 9. November 2009 aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 12
Abs. 1 Satz 2 der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung entfällt.
Frankfurt am Main, 26. Oktober 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F – 43.3 – 177/12 – Gen 19/09
StAnz. 46/2009 S. 2622
976
Genehmigung der Auflösung des Versicherungsvereins für
Schlachtschweine VVaG Ronneburg
Die Mitgliederversammlung hat durch ihre Mitgliederversammlung am 24. September 2009 die Auflösung zum 31. Dezember 2009
beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung
erteilt.
Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. September 2009 vorgenommen.
Darmstadt, 28. Oktober 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
III 32 – 39 i 02/01 (5) – 24
StAnz. 46/2009 S. 2622
979
Vorhaben der GHC, Gerling Holz & Co. Handelsgesellschaft
mbH, Standort Biebesheim;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Firma GHC Gerling Holz & Co. Handelsgesellschaft mbH beabsichtigt, ihr bestehendes Chlorlager zu erweitern und zu ändern.
Die Anlage befindet sich in Biebesheim, Gemarkung Biebesheim,
Flur 11, Flurstücke 24/5 und 27.
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob eine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach
§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt, kann auf Antrag
nach § 4 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu den Gründen,
die zu dieser Feststellung geführt haben, Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationsträger in sonstiger Weise
zur Verfügung stellen (gegebenenfalls kostenpflichtig).
Darmstadt, 5. Oktober 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
IV/Da – 43.3 – 53 e 621 – GHC – 2
StAnz. 46/2009 S. 2622
Seite 2623
980
KASSEL
Vorhaben des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Homberg (Efze);
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg (Efze) beabsichtigt, in 34639 Schwarzenborn eine Feuerungsanlage für die
Brennstoffe naturbelassenes Holz und Heizöl-EL zu errichten und
zu betreiben.
Das Vorhaben soll in 34639 Schwarzenborn, Gemarkung Schwarzenborn, Bereich Lager übende Truppe realisiert werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Bad Hersfeld, 21. Oktober 2009
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
33 53 e 621 1.0 BW – Schwarzenborn/we
StAnz. 46/2009 S. 2623
HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION
981
Flurbereinigungsverfahren UF 1863 Hauneck B 27
Vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – ist nachstehender Beschluss erlassen worden, dessen entscheidender Teil hiermit nachrichtlich veröffentlicht wird. Die Möglichkeit zur Einlegung eines
Rechtsbehelfs gegen den Flurbereinigungsbeschluss wird durch die
nachstehende Veröffentlichung nicht eingeräumt.
Wetzlar, 22. Oktober 2009
Hessisches Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
Obere Flurbereinigungsbehörde
StAnz. 46/2009 S. 2623
Flurbereinigungsbeschluss
1. Anordnung
Aufgrund des § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom
16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung,
wird für die in der Anlage 1 zum Flurbereinigungsbeschluss aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Unterhaun,
Oberhaun, Sieglos, Rotensee, Eitra und Bodes der Gemeinde
Hauneck, in Teilen der Gemarkung Bad Hersfeld der Stadt Bad
Hersfeld sowie in Teilen der Gemarkung Oberförsterei HersfeldWippershain der Gemeinde Schenklengsfeld die Flurbereinigung
angeordnet.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Flurbereinigungsbeschlusses.
2. Flurbereinigungsgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 1.180 ha, worin
eine Waldfläche von 297 ha enthalten ist.
Die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind in der Gebietsübersichtskarte durch einen orangefarbenen Streifen kenntlich
gemacht.
3. Teilnehmergemeinschaft
Die Gemeinschaft der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren führt den Namen
„Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hauneck B 27“.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Hauneck, Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
4. Flurbereinigungsbehörde
Die für das Flurbereinigungsverfahren zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Homberg
(Efze), Waßmuthshäuser Straße 54, 34576 Homberg (Efze).
5. Unternehmensträger
Der Träger des Unternehmens ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege.
6. Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind nach § 10 FlurbG beteiligt
(Beteiligte):
1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern
gleichstehenden Erbbauberechtigten;
2. als Nebenbeteiligte
• Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk
Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen
werden;
• andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land
für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten
(§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
• Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses
beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
• Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen
Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz
oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder
die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
• Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55
FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61
Satz 2 FlurbG);
• Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42
Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester
Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56FlurbG);
• der Träger des Unternehmens.
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
7. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte,
die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb
von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der
Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement
Homberg (Efze), Waßmuthshäuser Straße 54, 34576 Homberg
(Efze), anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines o. a. Rechts muss die Wirkung eines vor der
Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses zuerst in Lauf
gesetzt worden ist.
8. Zeitweilige Einschränkung der Grundstücksnutzung
Nach § 34 bzw. nach § 85 Nr. 5 FlurbG ist ab der Bekanntgabe
dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich:
a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;
b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen;
c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze
beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht
beeinträchtigt werden;
d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den
Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.
Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie
im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.
Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden,
so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen,
so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige,
der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche
nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Die Genehmigungspflicht für die o. g. Maßnahmen aufgrund
sonstiger Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
9. Betreten der Grundstücke durch Beauftragte der Flurbereinigungsbehörde
Die Bediensteten und Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind gemäß § 35 FlurbG berechtigt, zur Vorbereitung und
zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf
ihnen vorzunehmen.
Gründe
Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt den Neubau der
Bundesstraße B 27 im Bereich der Gemeinde Hauneck zur Umgehung der Ortsteile Unterhaun, Oberhaun und Sieglos von Bau-km
0+000 bis Bau-km 4+686.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 23. November 2006
(V 2-2 – 61 k 06 [1.904]) erlassen.
Mit Schreiben vom 21. Juni 2006, Az.: 15.1 – 86 d 14.03 (13/06), hat
das Regierungspräsidium (RP) in Kassel als Enteignungsbehörde
die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff.
FlurbG bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, beantragt.
Durch die Straßenbaumaßnahme einschließlich der landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche
Grundstücke in einem Umfang von ca. 40 ha in Anspruch genommen.
Der entstehende Landverlust soll in diesem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, wobei bereits vom Träger des Unternehmens erwor-
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bene Flächen in das Verfahren eingebracht und als Ersatzland verwendet werden können.
Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde gemäß § 87
Abs. 1 FlurbG im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.
Durch die vorgesehene Trasse der B 27 werden landwirtschaftliche
Grundstücke angeschnitten und zum Teil unwirtschaftlich zerschnitten. Das landwirtschaftliche Wegenetz wird an vielen Stellen
unterbrochen. Ebenso wird teilweise das bestehende Be- und Entwässerungssystem für die Acker- und Grünlandgrundstücke in seiner Funktion beeinträchtigt.
Diese erheblichen Nachteile für die allgemeine Landeskultur sollen im Flurbereinigungsverfahren durch die Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes
sowie durch die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen
vermindert bzw. beseitigt werden.
Durch Maßnahmen der Bodenordnung werden neue Grundstücke
gebildet und Zerschneidungsschäden beseitigt.
Der Zweck der Flurbereinigung kann in Anbetracht der Größe der
Baumaßnahme und des Umfanges der in Anspruch zu nehmenden
Flächen nur durch die Einbeziehung der in dem Grundstücksverzeichnis (Anlage 1) bezeichneten Grundstücke in das Flurbereinigungsverfahren erreicht werden.
Neben den unternehmensbedingten Zielen des Flurbereinigungsverfahrens, sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur
Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen
Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden.
Aufgrund der vorliegenden Besitzstruktur sind in dem vorgesehenen
Verfahrensgebiet bodenordnerische Maßnahmen sinnvoll, um Größe
und Form der Grundstücke an neuzeitliche Produktionsbedingungen anzupassen.
Das im Flurbereinigungsverfahren vorhandene Wege- und Gewässernetz entspricht teilweise nicht den Anforderungen eines modernen und motorisierten ländlichen Verkehrs.
Neben der erforderlichen Schaffung und Befestigung neuer Wirtschaftswege müssen vorhandene verlegt, zweckmäßiger geführt,
verbreitert oder befestigt werden.
Damit sind auch die Voraussetzungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne von § 1 FlurbG gegeben.
Die zur Durchführung dieses Flurbereinigungsverfahrens entstehenden Kosten fallen dem Unternehmensträger (Bundesrepublik
Deutschland – Straßen- und Verkehrsverwaltung) zur Last, soweit
sie durch von ihm verursachte Maßnahmen entstehen.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG am 15. September 2009 eingehend über das
geplante Flurbereinigungsverfahren informiert.
Die nach § 5 Abs. 2 FlurbG zu hörenden Stellen haben der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zugestimmt bzw. keine
Bedenken oder Einwendungen dagegen erhoben. Die übrigen Behörden, Verbände und Stellen sind gemäß § 5 Abs. 3 FlurbG über
das geplante Verfahren unterrichtet worden.
Damit liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung
einer Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG vor.
Veröffentlichung und Auslegung
Der entscheidende Teil dieses Beschlusses wird in der Stadt Bad
Hersfeld, der Gemeinde Hauneck, der Gemeinde Schenklengsfeld
und in den an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Gemeinden Eiterfeld, Haunetal und Niederaula öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und die Gebietsübersichtskarte zur Einsichtnahme für die Beteiligten bei
der Stadtverwaltung der Stadt Bad Hersfeld
Weinstraße 16
36251 Bad Hersfeld
der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hauneck
Hersfelder Straße 14
36282 Hauneck
der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld
Rathausstraße 2
36277 Schenklengsfeld
der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Haunetal
Konrad-Zuse-Platz 6
36166 Haunetal
der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Niederaula
Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung während der dortigen Dienststunden ausgelegt.
Wetzlar, 22. Oktober 2009
Hessisches Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
Obere Flurbereinigungsbehörde
Anlage 1
zum Flurbereinigungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren
Hauneck B 27 – UF 1863
Das Flurbereinigungsverfahren erstreckt sich auf die nachfolgend
aufgeführten Grundstücke:
Stadt Bad Hersfeld
Gemarkung Bad Hersfeld
von Flur 14 die Flurstücke 15/1, 16/1, 17, 18, 19, 20, 21/4, 23/3,
23/4, 23/5, 24/3, 24/7, 24/9, 24/13, 27/2,
28/3, 31/3, 32/1, 32/2, 33, 34, 35, 36, 37,
38/1, 41/1, 42/1, 42/2, 43/2, 43/4, 44/1,
65/7, 65/12, 65/14, 65/15 und 67
von Flur 51 die Flurstücke 14/1, 15, 17/1, 18, 20/1, 21/1, 22/1, 23,
24 und 25
Gemeinde Hauneck
Gemarkung Bodes
von Flur 1 das Flurstück
36/1
Gemarkung Eitra
von Flur 1 die Flurstücke 3/2, 4, 5/2, 6/2, 6/4, 7/1, 8/1, 9/1, 10,
11/1, 12/1, 13/1,14, 15, 16/1, 19/1, 20/1,
21/1, 22/1, 78, 79, 81/1, 82, 83/1, 84,
86/12, 87/8, 88/1, 99, 102/2, 103, 104,
105, 106/1 und 112/80
von Flur 2 alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 28 und
29
von Flur 3 die Flurstücke 4, 5, 6/2, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16, 17/1, 17/2, 17/3, 18, 19, 20, 21, 22,
23, 24, 38/2, 83/1, 84, 85, 86, 87, 88, 89,
90, 91, 98 und 105/1
von Flur 4 die Flurstücke 34, 77/1 und 77/2
Gemarkung Oberhaun
von Flur 1 die Flurstücke 1/1, 1/2, 2, 3, 4, 5/1, 5/2, 5/3, 6, 7, 8, 9,
11, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31,
32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39,40, 41, 42,
43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53,
54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64,
65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75,
76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86,
87, 88, 89, 90, 91/2, 105, 106, 107, 108,
109, 110, 115, 116/3 117, 118, 119, 120,
121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128,
129, 130, 131/11, 132, 133, 134, 135,
142, 143, 146/10, 147/10 und 148/10
von Flur 2 die Flurstücke 1, 2/1, 3, 5, 9/1, 11, 12, 13/1, 18/2, 19,
20, 21, 22, 24/1, 25/1, 26/2, 32/3, 37/1,
44/1, 44/2, 44/3, 45/1, 45/2, 45/3, 46/1,
48/1, 48/2, 51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 52/3,
54, 55, 56, 57, 58, 59, 60/2, 61, 62/2,
65/1, 68/1, 71/1, 99, 102/3, 102/4,
102/6, 104/1, 104/2, 105/2, 106, 107/3,
108/3, 109/1, 111/1, 111/3, 111/4,
112/3, 113/3, 114/2, 115, 116/1, 123/10,
131/4, 132/6, 133/6, 134/23, 138/24,
141/53, 188/47, 190/53, 191/53, 208/47,
209/48, 210/53 und 211/104
von Flur 3 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 6/1, 6/2, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14,
15, 16, 17, 20, 20/1, 21, 22, 23, 31, 32,
33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45,
46, 47, 48, 51, 53/13, 54/13, 55/18,
56/19, 57/19, 58/5 und 59/5
von Flur 4 das Flurstück 28/10
von Flur 5 die Flurstücke 2/2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 19, 21/1, 54, 55, 56, 57, 58, 59,
60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71,
72/1, 75/1, 76/1, 77, 78, 79, 80, 81, 82,
83, 84, 85, 86, 87, 88, 99, 100, 103/1,
104, 105, 106, 121/1, 121/2, 125, 131,
134/1, 134/2, 135, 137/2, 138, 139, 140,
141/1, 141/2, 142, 143, 145, 147/1,
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154/62, 155/62, 156/98, 157/98, 158/98,
162/2, 166/2, 168/1, 169/1, 170/1,
171/1, 172/2, 175/2, 176/2, 179/17,
180/18, 182/22, 183/29, 184/32, 185/32,
186/35, 188/46, 189/47, 190/50, 191/50,
192/51, 193/52, 194/107, 195/110,
196/114, 197/122, 199/126, 200/126,
201/126, 203/130, 206/95, 207/120,
209/128, 210/128, 211/129, 212/132,
214/17, 215/17, 216/17, 217/2, 221/74,
224/70 und 225/70
von Flur 7 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28,
29, 30, 31, 33, 34/1, 34/2, 35/1, 39, 40,
41, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52,
53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63,
64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74,
75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85,
86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96,
98, 99, 100, 101/1, 102/1, 102/2, 103,
104, 105, 106, 108, 109, 110, 112, 113,
114, 115, 116, 117/1, 117/2, 118, 119,
120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127,
128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135,
136, 138/1, 139, 140, 141, 143/1, 144/3,
145, 146, 147, 148, 149/7, 150, 151, 152,
153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160,
161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 169/1,
171, 172, 173, 174, 180/5, 181/5,
182/24, 183/24, 184/42, 185/42, 186/97,
187/97, 188/97, 189/97, 190/97, 191/97,
192/17, 193/32, 195/111, 196/111,
198/168, 200/107 und 201/107
von Flur 8 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15,
16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26,
28/1, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 44, 45,
46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/1,
55/2, 55/3, 56/1, 56/2, 57, 58, 59, 60, 61,
62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72,
73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83,
84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 92, 93, 95, 98,
99, 100, 101, 102, 103, 105, 106, 107,
108, 109/4, 110/2, 111, 112, 113, 114,
115, 116, 117, 118, 119, 120, 123, 127,
128, 130, 131, 132/5, 133/5, 134/13,
135/104, 136/91, 137/91, 139/94,
141/129, 143/96, 144/97, 145/94,
146/121 und 147/129
von Flur 9 alle Flurstücke
von Flur 10 alle Flurstücke
Gemarkung Rotensee
von Flur 1 alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 35, 36,
68, 69, 70, 73, 103 und 105
von Flur 2 die Flurstücke 1, 2, 3, 11, 13, 15/1, 15/2, 16, 17, 18, 19,
20, 32, 33, 34, 35, 36, 44, 45, 46, 47, 48,
49, 50, 51, 52, 53, 81, 82, 83, 84, 85/1,
88, 89, 90, 91, 92, 93, 100, 101, 102,
103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110,
113, 114, 115/1, 121, 122/4, 124/8, 125,
127/2, 130, 131, 132, 133/2, 134, 136,
137, 138, 139, 140/1, 142 und 155/31
von Flur 4 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15,
17, 42/2, 45/2, 46/2, 46/3, 48, 49, 50, 51,
52, 53, 72, 74, 75, 76, 77, 78/1, 79, 80,
81, 82/1, 82/2, 83, 84, 86, 87, 88, 89, 90,
93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100/3, 100/4,
101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108,
109, 110, 111, 115/4, 115/6, 117, 118,
119, 122/2, 129, 130, 131, 132, 133, 134,
135, 136/1, 137, 138, 139, 140, 141,
148/1, 148/2, 149/1, 153, 154/11,
155/11, 160/73, 161/73, 163/71, 164/71,
165/71, 166/71, 167/71, 168/71, 169/71,
170/71, 171/71, 172/71, 173/71, 175/82,
176/82, 177/82, 178/82, 179/82, 180/82,
182/82, 183/82, 184/82, 185/82, 186/85,
187/85, 188/85, 189/85, 190/85, 191/85,
192/85, 210/71, 211/71, 212/82 und
213/82
von Flur 5 die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22/1, 22/2, 23,
24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 32, 33/1,
Seite 2626
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
33/3, 34/1, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39, 40,
41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51,
52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62,
63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 100, 101,
102, 103, 104, 105, 106, 107, 109/1, 110,
111, 112/1, 112/2, 112/3, 112/4, 112/6,
112/7, 112/8, 113, 114, 115, 116, 117,
118, 119, 120, 121, 122, 124, 125, 126,
127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134,
135, 136, 137, 139/1, 140, 141, 142, 143,
144, 145, 146, 149/4, 156, 157, 158/1,
159, 160, 161, 162, 163, 164/4, 167/1,
167/2 und 168
Gemarkung Sieglos
von Flur 1 die Flurstücke 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29,
30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40/1,
42, 44/1, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53/1,
53/2, 55/1, 55/3, 63/8, 63/9, 66, 68, 77,
81/1, 82, 83, 84, 85/1, 85/2, 87, 109,
110, 112, 113, 114, 115, 117, 118, 119,
122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129,
130/1, 130/2, 134/2, 135/1, 136/1, 137,
138, 139, 140, 142/1, 143/3, 144/1,
144/2, 148/8, 159/4, 162, 163, 164, 165,
166, 167/1, 167/2, 168, 169, 170, 171,
172, 173, 174, 175, 176, 178/2, 179, 180,
183, 185/2, 188/6, 190/2, 191/3, 191/7,
192/2, 198, 199, 201/22, 201/23, 202,
204/3, 205, 208, 209/1, 210, 213/4,
215/9, 216, 221/3, 222/1, 222/2, 223/2,
225, 226/2, 228, 229, 230, 231, 232,
234/2, 235/2, 236, 240/111, 248/177,
249/203, 250/211, 251/212, 264/64,
265/64, 268/86, 270/167, 273/148,
274/148, 275/148, 284/148, 285/148,
286/148, 287/148, 291/64, 293/64,
294/64, 295/52, 296/52, 297/52, 299/52,
300/52, 301/52, 302/52, 303/52, 304/52,
305/52, 311/86, 312/167, 321/64,
322/64, 334/65, 335/65, 336/64, 337/64,
339/233, 340/27, 341/27, 342/27,
343/69, 344/70, 345/70, 346/70, 347/70,
348/70, 349/70, 366/49, 367/49,
379/116, 380/116, 384/130, 385/130,
393/144, 418/41, 419/41, 423/52,
424/52, 426/16, 428/200, 429/142 und
430/142
Gemarkung Unterhaun
von Flur 1 alle Flurstücke
von Flur 2 alle Flurstücke
von Flur 3 die Flurstücke 16/4, 17/2, 18, 19, 20/1, 22/1, 23, 24,
26/3, 26/17, 26/18, 26/24, 29, 30, 31, 32,
33, 34, 36/1, 36/2, 36/3, 36/4, 36/5,
36/6, 36/7, 36/8, 36/9, 36/10, 36/12,
36/13, 36/14, 36/15, 36/16, 36/17,
36/18, 36/19, 36/20, 43/1, 44, 45/24,
46/1, 47/2, 48/1, 49, 50/1, 51, 52, 52/1,
58/36, 59/36, 60/36, 61/36, 62/36,
69/36, 80/36, 81/36, 82/36, 83/36,
Nr. 46
84/36, 85/36, 86/36, 87/36, 88/36,
89/36, 90/36, 91/36, 92/36, 93/36,
94/36, 95/36, 98/36, 99/36, 100/35,
105/36, 108/36, 109/36, 121/35, 122/35,
123/36, 124/36, 125/36, 126/36, 127/36,
128/36, 129/36, 130/36, 131/36, 132/36,
133/36, 134/36, 135/36, 136/36, 137/36,
138/36, 139/36, 140/36, 141/36, 142/36,
144/36, 145/36 und 146/28
von Flur 4 die Flurstücke 10, 11/1, 12, 13, 14, 15/1, 41/12, 42/7,
43/1, 43/8, 46/1, 47/1, 48/31, 60/1, 61/1,
63, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 74/1,
77/16, 78/1, 79, 81/1, 81/2, 82/9, 86,
87, 88, 89, 90, 91, 92/1, 93/8, 95/1,
100/3, 102/2, 103, 104, 105/1, 108/3,
108/4, 109/4, 109/6, 110/20, 113/2,
114/3, 115, 116/2, 117, 118, 119, 120,
121/1, 125, 126, 127, 128, 129/1, 130/3,
130/4, 131, 132, 133/1, 134, 135/1,
136/1, 136/2, 137, 138, 161/1, 162/1,
163/2, 164/3, 165/4, 166/4, 169/80,
170/80 und 171/48
von Flur 7 die Flurstücke 1, 2, 3/3, 5, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 53/7,
54/5, 56, 57, 58/1, 61, 62/1, 64, 66/1, 69,
70/1, 73, 74/1, 75/1, 77, 78, 79, 80, 81,
82, 83, 84, 85, 86/9, 104, 106/1, 106/2,
106/3, 106/4, 107/1, 107/2, 108, 109,
110, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125,
126, 127, 128, 129, 130, 131, 132/1,
143/10, 144, 145, 146, 147, 150, 151,
152/1, 153/1, 154, 155, 156, 157, 158,
159, 160/7, 161, 162, 163, 167, 168, 169,
170, 172/1, 173, 174, 175, 176, 177, 178,
179, 180, 181, 191/68, 193/74, 196/76,
197/148, 198/148, 199/149, 202/166,
203/166, 204/166, 205/166, 207/49,
209/49, 211/118, 212/118, 213/118,
214/48, 215/48, 219/117, 220/118,
221/118, 230/105, 231/105 und 232/105
von Flur 8 alle Flurstücke
von Flur 9 alle Flurstücke
von Flur 10 die Flurstücke 1, 2/1, 2/6, 2/7, 2/9, 2/11, 2/12, 3, 5, 17,
18, 19, 21/2, 21/3, 23/1, 24, 25, 26, 27,
28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38,
39, 40, 41, 42/1, 47, 66, 67, 68, 69, 70,
71, 72, 73, 74, 75, 79, 80, 81, 82, 83, 84,
85, 86, 88, 91/1, 92/1, 93/4, 94/1, 96/1,
97/1, 99, 115, 116, 117, 118, 119/2,
119/3, 119/4, 120, 121, 122, 123, 125/4,
126, 127, 128, 135, 136/6, 137, 138, 142,
143, 146, 147, 148/1, 149, 152, 153, 155,
156, 157, 159, 172/125, 178/76, 179/77,
180/78, 181/140, 182/141, 183/100,
184/100, 185/100, 186/76, 187/76,
188/87, 189/87, 190/87, 191/87, 192/6,
193/6 und 196/42
von Flur 11 die Flurstücke 11, 12, 35/2 und 37
Gemeinde Schenklengsfeld
Gemarkung Oberförsterei Hersfeld-Wippershain
von Flur 3 die Flurstücke 39/8 und 40/8
Nr. 46
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 9. November 2009
Seite 2627
HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN
982
Verkehrlich notwendige Änderung des Knotenpunktes
L 3073/Gemeindestraße (Anschluss „Ante-Holz“) bei Bromskirchen/Somplar, Landkreis Waldeck-Frankenberg, von Baukm 0+100,00 bis Bau-km 0+490,00; entspricht von NK
4918 026 nach NK 4917 010, von Str.-km 6,176 bis Str.-km
6,566 nebst den erforderlichen landschaftspflegerischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde Bromskirchen, Gemarkung Somplar, und der Stadt Frankenberg
(Eder), Gemarkung Wangershausen
Nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass durch das
oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht,
für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem
UVPG durchzuführen.
Wiesbaden, 26. Oktober 2009
Hessisches Landesamt für
Straßen- und Verkehrswesen
20 g – Nachrüstung des Knotenpunktes L 3073/
Gemeindestraße – 024.09
StAnz. 46/2009 S. 2627
Feststellung:
Das Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung), vertreten
durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen, beabsichtigt, den vorhandenen Knotenpunkt L 3073/Gemeindestraße
(Anschluss „Ante-Holz“) zwischen Frankenberg und Bromskirchen
entsprechend den Verkehrsbedürfnissen durch Verlängerung der
Linksabbiegespur und der Anlage einer entsprechenden Aus- und
Einfädelungsspur nachzurüsten.
Für diese Maßnahme soll eine Entscheidung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003
(GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember
2007 (GVBl. I S. 854), in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Hessischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom
28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591), zuletzt geändert durch Gesetz vom
9. Juli 2009 (GVBl. I S. 253), herbeigeführt werden.
Gegenstand der Maßnahme ist die verkehrlich notwendige Änderung des vorhandenen Knotenpunktes L 3073/Gemeindestraße (Anschluss „Ante-Holz“) zwischen Frankenberg und Bromskirchen in
der Gemeinde Bromskirchen, Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Das Vorhaben tangiert die Zone III des Trinkwasserschutzgebietes
für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen 1 und 3“ der
Gemeinde Allendorf (Eder)/Osterfeld und befindet sich im Vogelschutzgebiet NATURA 2000 – Nr. 4917 – 401 Hessisches Rothaargebirge.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005
(BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG hat ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine
Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a
UVPG, die bekannt zu geben ist, nicht selbstständig anfechtbar ist.
Bad Arolsen, 26. Oktober 2009
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen
983
Abstufung eines Abschnitts der Kreisstraße 55 sowie Umbenennung der Kreisstraße 210 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim,
Landkreis Bergstraße, Regierungsbezirk Darmstadt
1. Der bisherige Abschnitt der Kreisstraße 55 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim
zwischen NK 6218 005 und NK 6218 054
von km 0,000
bis km 1,293
= 1,293 km
hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird
mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 in die Gruppe der Gemeindestraßen abgestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 des Hessischen Straßengesetzes [HStrG] vom 9. Oktober 1962 – GVBl. I S. 437 ff. –
in der Fassung vom 8. Juni 2003 – GVBl. I S. 166 –, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 – GVBl. I S. 851).
Die Straßenbaulast an den Straßenteilen der abgestuften
Strecke, für die die Gemeinde nach § 41 Abs. 4 HStrG nicht bereits Träger der Straßenbaulast war, geht zum gleichen Zeitpunkt auf die Gemeinde Lautertal über (§ 43 HStrG).
2. Die bisherige Kreisstraße 210 in den Gemarkungen der Gemeinde Lautertal, Ortsteile Raidelbach und Gadernheim
zwischen NK 6218 005 und NK 6218 053
von km 0,000
bis km 2,389
= 2,389 km
wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 Teilstrecke der Kreisstraße 55.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger,
den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten.
Wiesbaden, 26. Oktober 2009
Hessisches Landesamt für
Straßen- und Verkehrswesen
39 c K55, K210 (10/2009) – 36
StAnz. 46/2009 S. 2627
Nr. 46
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Seite 2645
Seite 2646
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Nr. 46
Andere Behörden und Körperschaften
Öffentliche Bekanntmachungen des Planungsverbandes
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar
Die 19. – öffentliche – Sitzung des Planungsausschusses in der
II. Wahlperiode findet am Donnerstag, 12. November 2009, 14.00
Uhr, in Frankfurt am Main, Poststraße 16, Untergeschoss, Sitzungsraum Nr. 8A, statt.
Terminkorrektur
Die 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region
Rhein-Neckar am Freitag, dem 13. November 2009, findet nicht wie
ursprünglich bekannt gemacht um 15.00 Uhr, sondern bereits um
14.00 Uhr im Rittersaal des Mannheimer Schlosses, Bismarckstraße
statt.
Die Tagesordnung bleibt unverändert (wie am 26. Oktober 2009 im
Staatsanzeiger bekannt gemacht).
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes
Frankfurt für den Bereich der Gemeinde Egelsbach,
Gebiet: „Auf der Höhe“ (Hotel und Mediapark Egelsbach)
hier:
Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss)
2. Flächen für Windenergieanlagen im RegFNP
3. Terminplanung 2010
4. Anfragen und Mitteilungen
Die 21. – öffentliche – Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
in der II. Wahlperiode findet am Freitag, 13. November 2009, 12.00
Uhr, in Frankfurt am Main, Poststraße 16, Untergeschoss, Sitzungsraum Nr. 8A, statt.
Tagesordnung:
1. 2. Bericht des Verbandsvorstandes nach § 28 GemHVO-Doppik
über den Stand des Haushaltsvollzugs 2009
2. Themenwelt
hier:
Vereinsgründung
3. Terminplanung 2010
4. Anfragen und Mitteilungen
Die 19. – öffentliche – Sitzung der Verbandskammer in der II. Wahlperiode findet am Mittwoch, 18. November 2009, 10.30 Uhr, im
Plenarsaal der Stadt Frankfurt am Main, Rathaus-Römer, Eingang
Römerberg, statt.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Verbandskammer
2. Mitteilungen des Verbandsvorstandes
3. Fragestunde gemäß § 12 der Geschäftsordnung
4. Erlass des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen
Beschluss über den Entwurf des Investitionsprogramms 2010
bis 2013 mit Unterrichtung über die Ergebnis- und Finanzplanung
hier:
1. Lesung
5. 2. Bericht des Verbandsvorstandes nach § 28 GemHVO-Doppik
über den Stand des Haushaltsvollzugs 2009
6. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes
Frankfurt für den Bereich der Gemeinde Egelsbach,
Gebiet: „Auf der Höhe“ (Hotel und Mediapark Egelsbach)
hier:
Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss)
7. Themenwelt
hier:
Vereinsgründung
8. Flächen für Windenergieanlagen im RegFNP
Frankfurt am Main, 27. Oktober 2009
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
Die Verbandskammer
gez. K r a f t , Vorsitzender
Mannheim, 9. November 2009
gez. Dr. Eva L o h s e
Verbandsvorsitzende
Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar
Die 14. Sitzung des Planungsausschusses des Verbandes Region
Rhein-Neckar findet statt am Mittwoch, dem 25. November 2009,
15.00 Uhr, in Weinheim, Stadtverwaltung, Obertorstraße 9, großer
Sitzungssaal.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Integrierter Regionalverkehrsplan Rhein-Neckar
hier: Bericht Prof. Dr. Dirk Zumkeller über die Ergebnisse des
Prognose-Nullfalles 2030 der „Integrierten Verkehrsnachfrageanalyse und Prognose der Verkehrsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar“
2. Regionalplan Südhessen
hier: Stellungnahme zur zweiten Offenlage
3. Regionalpark Rhein-Neckar
hier: Beschluss über die Auftragsvergabe der Umsetzungsschritte 2010
4. Bericht zur Sitzung der Raumordnungskommission
hier: Form und Inhalt Einheitlicher Regionalplan RheinNeckar 2020
5. Raum+ aktiv
hier: Zwischenbericht
6. Verschiedenes/Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich.
Mannheim, 9. November 2009
gez. Dr. Eva L o h s e
Verbandsvorsitzende
☎
Anfragen und Auskünfte über den
ÖFFENTLICHEN
ANZEIGER
0 61 22 / 77 09-01
Durchwahl -152
zum
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
Nr. 46
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Seite 2647
Stellenausschreibungen
http://brandschutz.chmielorz.de
In der
Hessischen
Staatskanzlei
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeitungsstelle, Teilzeit
mit 50 v. H. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
In der Gruppe P 2 „Projektplanung“ der Abteilung „Planung,
Controlling und Verwaltungsmodernisierung“ ist zum nächstmöglichen Termin eine Sachbearbeitungsstelle (Teilzeitbeschäftigung mit 50 v. H. der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit) zu besetzen. Die Gruppe P 2 hat den Auftrag, sich
losgelöst von tagesaktuellen Themen auf große zukunftsgerichtete Themen und Projekte zu konzentrieren, die für das Land
Hessen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Zuordnung der
ausgeschriebenen Stelle erfolgt schwerpunktmäßig zu dem
Projektbereich Demographie des neu geschaffenen Referates
P 23 „Projektplanung: Schwerpunkte Bürgerengagement und
Demographie“. Je nach Anforderung und Arbeitsschwerpunkten
ist grundsätzlich auch die Zuordnung zu anderen Projekten
innerhalb der Gruppe möglich.
Seit vielen Jahren ist die Sammlung
„vfdb – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“
in der Fachbranche ein anerkanntes
Nachschlagewerk. Neben den amtlichen
Texten des Bundes und der Bundesländer
enthält das Werk wesentliche technische
Regeln und Sicherheitsvorschriften.
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Vorname, Nachname
Firma
Straße, Haus-Nummer
PLZ, Ort
Telefon
Fax
e-Mail
Verlag Chmielorz GmbH · Postfach 2229 · 65012 Wiesbaden
Telefon: 06 11/3 60 98-31 · Fax: 06 11/30 13 03
[email protected] · www.chmielorz.de
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabenbereiche:
• Umfassende Unterstützung der Referatsleitung beim Projektmanagement des Projektschwerpunktes Demographie
sowie bei der Konzeptentwicklung, -planung und -durchführung sonstiger Projekte
• Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen/Tagungen
• Protokollführung, Abfassen von Berichten und Stellungnahmen
• Organisationsaufgaben bei der Planung und Durchführung
von Veranstaltungen
• Selbständige Abwicklung von (Teil-)Projekten und Projektschritten
• Erstellung und Überwachung von Terminlisten und Ablaufplänen.
Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle sind:
• Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen
Verwaltung oder vergleichbare, in mehrjähriger beruflicher
Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten
• Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
• Sicheres Auftreten
• Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
• Eigeninitiative und Kreativität, schnelle Auffassungsaufgabe,
Organisationstalent
• Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
• Kenntnis gesellschaftlicher und politischer Entscheidungszusammenhänge
• Bereitschaft zur Einarbeitung in immer wieder neue Aufgabengebiete und Themenstellungen
Es steht eine halbe Stelle bis zur Vergütungsgruppe IVa BAT
(entspricht Entgeltgruppe E 10 TV-H) zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Die Hessische Staatskanzlei wurde im Rahmen des Audits
berufundfamilie als familienfreundliche Dienststelle zertifiziert. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine vorübergehende Arbeitszeitflexibilisierung möglich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen
innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige an die
Hessische Staatskanzlei – Personalreferat –,
Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden.
Seite 2648
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger
Nr. 46
Adressenfeld
Stellenausschreibungen
Beim
Hessischen Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
ist im Referat Z 1 „Organisation (außer HED und TÜH), E-Government, Innerer Dienst“ die Stelle einer/eines
Postvertriebsstück, Deutsche Post
Verlag Chmielorz GmbH
Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden
Entgelt bezahlt
D 6432 A
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiters
(Beamtin bzw. Beamter BesGr. A 10/A 11 BBesG oder vergleichbare Angestellte bzw. Angestellter)
zu besetzen.
Aufgabenbereich:
• Sachbearbeitung in den Bereichen Innerer Dienst sowie Informations- und Kommunikationstechnik
• Materialwirtschaft (SAP/R3 Modul MM)
• Anlagenbuchhaltung (SAP/R3 Modul AA)
• Professioneller Einkauf
• Koordination Telefonie (Beschaffung, Vertragsangelegenheiten, Haushalt)
Ausbildung/Kenntnisse:
• Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) oder vergleichbarer Abschluss
• Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
• Sehr gute Kenntnisse in SAP/R3, insbesondere Module MM
und AA
• Sehr gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen Word
und Excel
Persönliche Eigenschaften:
Teamfähigkeit, Flexibilität, Einsatz- und Leistungsbereitschaft,
Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Belastbarkeit,
selbständige, umsichtige und zielorientierte Arbeitsweise
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind deshalb besonders aufgefordert, sich zu
bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher
Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist
grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Bewerbungen bitte bis 20. November 2009 an das Hessische
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden (Referat Z 3).
Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt, daher bitte keine
Originale vorlegen.
Das
Verwaltungsseminar
Frankfurt
HVSV
Hessischer Verwaltungsschulverband
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sucht
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• Verwaltungsrecht
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Die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Fachgebiete richtet
sich nach dem Stoffplan des jeweiligen Lehrgangs.
Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis.
Wir setzen einschlägige Fachkenntnisse in einem oder mehreren Fächern, Freude am Umgang mit Menschen und Spaß am
Unterrichten voraus. Eine gewisse Unterrichtserfahrung wäre
von Vorteil. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der
Telefonnummer 0 69/97 84 61-18 oder 97 84 61-10 oder per
E-Mail unter [email protected] oder
[email protected] zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte umgehend an folgende Adresse:
Hessischer Verwaltungsschulverband
– Verwaltungsseminar Frankfurt –
Niddagaustraße 32–36, 60489 Frankfurt.
E-Mails an den
@
ÖFFENTLICHEN ANZEIGER
zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11 /
3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas
Klein.
Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon:
06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung.
Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038
(BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).
Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.
Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches
Ministerium des Innern und für Sport.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin
Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74;
[email protected]
Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40,
[email protected]; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80,
[email protected]; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13,
65205 Wiesbaden-Nordenstadt.
Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des
Verfassers.
Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss:
jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe,
maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 29 vom 1. Januar 2009.
Der Umfang der Ausgabe Nr. 46 vom 9. November 2009 beträgt 104 Seiten.