Ausgabe Nr.19 / 2009
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ISSN 0724-7885 D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2009 Nr. 19 MONTAG, 4. MAI 2009 www.staatsanzeiger-hessen.de Seite Hessische Staatskanzlei Ungültigkeitserklärung eines Protokollausweises; hier: Herr Samuel Sergey Mikhelson, Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika . . . . 1054 Hessisches Ministerium der Finanzen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 1054 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Prüfungsordnung des Fachbereichs 04 Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Medizinische Physik vom 9. 1. 2008; hier: Bekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1058 Die Regierungspräsidien DARMSTADT Vorhaben der Ciba Lampertheim GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1080 Anerkennung der Bürgerstiftung Wölfersheim mit Sitz in Wölfersheim als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1080 Anerkennung der Aktiv-Füreinander–Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Eschborn mit Sitz in Seite Eschborn als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts . . . . 1080 GIESSEN Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage TB Steinbach, der Gemeinde Fernwald, in der Gemarkung Steinbach, Landkreis Gießen, vom 2. 4. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1080 Anerkennung der Stiftung „Umwelt Partner Ungarn (UPU)“ mit Sitz in Braunfels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086 Anerkennung der „Prinzessin Monika von Hannover Stiftung“ mit Sitz in Laubach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086 KASSEL Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urff vom 10. 2. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086 Antrag der Desietra GmbH zur Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen II, Desietra; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . 1087 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Widmung der Neubaustrecke der Ortsumgehung von Herborn-Burg und Herbornseelbach im Zuge der Bundesstraße 255, Netzknotenabschnitt 5315 060– 5316 006 von km 0,009 bis km 3,370, so- Seite wie Abstufungen und Einziehung von Teilstrecken der Bundesstraße 255 in den Gemarkungen der Stadt Herborn, Stadtteile Burg und Herbornseelbach, Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1087 Anlage einer Rechtsabbiegespur an die B 27 zur L 3249 bei Sontra-Berneburg; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1087 Hessischer Verwaltungsschulverband Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg . . . 1088 Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 1090 Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 1091 Andere Behörden und Körperschaften Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; hier: 10. Sitzung der Verbandsversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113 Zweckverband Naturpark Diemelsee, Willingen (Upland); hier: Erster Nachtrag zur Verbandssatzung . . . . . . . . . . 1113 Deutsche Rentenversicherung Hessen, Frankfurt am Main; hier: Änderung der Satzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113 Öffentliche Ausschreibungen . . . . . . . . 1114 Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 1115 Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de Seite 1054 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Nr. 19 HESSISCHE STAATSKANZLEI 415 Ungültigkeitserklärung eines Protokollausweises; hier: Herr Samuel Sergey Mikhelson, Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika Folgender Protokollausweis wird wegen Verlusts für ungültig erklärt: Protokollausweis-Nr.: K 000 900 75 Ausgestellt am: 22. 12. 2008 Gültig bis: 31. 1. 2010 Name: Samuel Sergey Mikhelson Position: Vizekonsul des Generalkonsulats der Vereinigten Staaten von Amerika in Frankfurt am Main Wiesbaden, 17. April 2009 Hessische Staatskanzlei StAnz. 19/2009 S. 1054 HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN 416 An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen Bezug: Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge (Verwertungsrichtlinien – VerwR –) vom 16. Februar 2009 (StAnz. S. 459) Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten: Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort 1 120 Siedle Gegensprechanlage, Modell: Intercom SIC/ICI 3000-01 mit Multifunktionsmodul MFM 611-10 Baujahr: 1997 Siedle Außensprechanlage (Aufputzgerät) passend zu obiger Gegensprechanlage neuwertig Hessisches Immobilienmanagement Behördenzentrum Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Hickel Tel.: 06 11/6 93 91 23 Handy: 0160/90 19 43 00 1 2 1 Bindegerät Unibind XU 338, 220V, Baujahr: 2008 inklusive Verbrauchsmaterial neuwertig Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Adickesallee 32 60322 Frankfurt am Main Ansprechpartnerin: Frau Stahl Tel.: 0 69/1 56 03 34 3 3 Schomäcker Chio 500 TC-THSM je ein Terminal und ein Validationsgerät verwendungsfähig Johann Wolfgang Goethe-Universität Senckenberganlage 31 60054 Frankfurt am Main Ansprechpartnerin: Frau Ganzel Tel.: 0 69/79 82 35 01 4 1 Schließanlage (Neuwert: 6.900 c) Hersteller: Schloßsicherungen Gera GmbH bestehend aus 42 Schließzylindern verschiedener Längen Zippel Rollregalanlage Modell Kompress 600 A mit Handrad und Drehknauf, Typ P1, 3-geleisig, überflurverlegt, mit Podest und PVC-Belag Anlagenmaße: Länge 7500 mm Breite 5075 mm = RR 50 Höhe 2045 mm/1745 mm neuwertig Verwaltungsgericht Wiesbaden Konrad-Adenauer-Ring 15 65187 Wiesbaden Ansprechpartnerin: Frau Rehn Tel.: 06 11/32 31 02 1 Nr. 19 Lfd. Nr. Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) 4 1 5 1 Zustand des Materials Seite 1055 Abgebende Stelle/Lagerort Die Regalanlage besteht aus 8 Doppelregalreihen fahrbar, 5000 mm breit, 706 mm tief 1 Doppelregalreihe feststehend, 3000 mm breit, 706 mm tief 1 Doppelregalreihe feststehend, 1200 mm breit, 706 mm tief Die letzten 2 Felder aller Regale in der Höhe abgesetzt. Einrichtung: 6/5T-Gleit-Schienen, Abstand 300 mm Fassungsvermögen: 494,4 lfd. m Hängeakten Zippel Rollregalanlage Modell Kompress 600 A mit Handrad und Drehknauf, Typ P1, 3-geleisig, überflurverlegt, mit Podest und PVC-Belag Anlagenmaße: Länge 16 500 mm/15.000 mm Breite 5175 mm = RR 51, Höhe 2045 mm Die Regalanlage besteht aus 4 Doppelregalreihen fahrbar, 5175 mm breit, 706 mm tief, Einrichtung: 5 Gefache, Abstand 360 mm/340 mm i.L. 1 Doppelregalreihe feststehend, 3300 mm breit, 706 mm tief 1 Doppelregalreihe feststehend, 800 mm breit, 706 mm tief 1 Doppelregalreihe fahrbar, 5175 mm breit, 706 mm tief 1 Doppelregalreihe feststehend, 3400 mm breit, 706 mm tief 1 Doppelregalreihe feststehend, 1200 mm breit, 706 mm tief 7 Doppelregalreihen fahrbar, 5175 mm breit, 706 mm tief Einrichtung: 6 T-Gleit-Schienen, Abstand 300 mm Fassungsvermögen: 204,0 lfd. m Ordnerregistratur 529,2 lfd. m Hängeakten Die Regalanlage in stabiler Profilpfostenausführung mit front- und rückseitigen Verkleidungen verwendungsfähig Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6 34117 Kassel Ansprechpartner: Herr Ulbrich Tel.: 05 61/1 06 11 11 1 Heidelberger Druckmaschine, TOM, Baujahr: 1991 EMF Super-Sorter 102 Fächer, Baujahr: 1991 AM Folienkamera bis DIN A 3 Blattware, Baujahr: 1990 Polar Schnellschneidemaschine 72, Baujahr: 1978 Cp-Bourg Zusammentragmaschine AE 16, Baujahr: 1992 Cp-Bourg Hefteinheit AGR-P, Baujahr: 1994 6 1 Multi-Navigator, Silva Schweden, Baujahr: 2001 verwendungsfähig Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden Ansprechpartnerin: Frau Cezane Tel.: 06 11/6 93 95 06 7 36 1 1 PC Fujitsu Siemens Scenic C BS015, Baujahr: 2003 PC Fujitsu Siemens Scenic S BS010, Baujahr: 1998 Röhrenmonitor 17˝ Eizo Flex Scan F 520, Baujahr: 2000 Röhrenmonitor 19˝ Viewmode 1996 VMT99, Baujahr: 1999 verwendungsfähig Regierungspräsidium Gießen Südanlage 17 35390 Gießen Ansprechpartner: Herr Lehnhardt Tel.: 06 41/3 03 32 76 Laptop ASUS L3000D mit Tasche und Maus, AMD mobile Athlon 2500+, Baujahr: 2004 PC complead, AMD Athlon 1600, ohne Software, Baujahr: 2002 Monitor TFT 15˝, Belinea, Baujahr: 2002 Swich Cisco, Baujahr: 1997 PC Server Siemens Primergy B210, Pentium III 800, Baujahr: 1998 PC exone Desktop, Pentium Celeron 1,7, inkl. Windows XP Pro, Baujahr: 2002 verwendungsfähig Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Josef-Durstewitz-Straße 2–6 36199 Rotenburg a. d. Fulda Ansprechpartnerin: Frau Kohlhase Tel.: 0 66 23/93 21 22 1 1 1 1 1 8 5 7 8 1 1 11 Seite 1056 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) 9 2 4 1 1 1 1 1 1 3 1 2 1 1 1 1 2 10 11 4 8 61 7 43 10 46 2 1 11 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 52 18 3 2 1 7 2 1 1 1 5 2 78 5 1 1 1 5 1 4 1 1 1 Nr. 19 Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort Fototechnische Geräte Leitz Reprostativ inkl. Zubehör und Belichtungseinheit Focomat II C Leitz Stativ Focomat inkl. Belichtungseinheit, Wallner Colorhead inkl. Zeitsteuerung Fabrikat Bäuerle Leitz Stativ Focomat V 35 inkl. Belichtungseinheit, Wallner Colorhead inkl. Zeitsteuerung Fabrikat Bäuerle Leitz Stativ Focomat inkl. Belichtungseinheit, Agfa inkl. Zeitsteuerung Fabrikat Bäuerle Leitz Stativ Focomat inkl. Belichtungseinheit, Ilford 500H inkl. Multispeed 500s und 500c Ilford Reprostativ Latico Laborator, Fabrikat Durst, inkl. Zubehör Dunco Reprostativ Leitz Reprovit II Vergrößerungsstativ Kaiser Reprostativ Papierentwicklungsmaschine Nassentwicklung Multiblitz Vario HP-Office- Jet pro 1150 Multiblitz Compakt Studioblitz Vario 702 Multiblitz Compakt Studioblitz Lichtwanne Pradovit Color 250 Negativprojektor Panasonic TV-Gerät TC-1100 USD verwendungsfähig Hessische Polizeischule Schönbergstraße 100 65199 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Feix Tel.: 0611/94602221 Beleuchtungstechnik der Firma Erco Stromschienen, weiß, verschiedene Längen Kupplungen für Stromschienen Wandfluter Lampenfassungen, grau bzw. weiß Konturenstrahler Strahler, diverse Farben Halogenscheinwerfer, grau bzw. weiß Fluter, grau bzw. weiß Als Zubehör sind noch diverse Klappen, Adapter, Blenden, Vorschaltgeräte sowie Lampengläser vorhanden Wila-Leuchten Gardinenschiene Alu 300 x 4 x 4,5 cm verwendungsfähig Staatspark Karlsaue Auedamm 18 34121 Kassel Ansprechpartner: Herr Boßdorf Tel.: 05 61/31 68 06 00 PC FSC PIV 1800, 512 MB, 20 GB, Minitower, verwendungsfähig Baujahr: 2003 PC Acer PIV 1800, 512 MB, 80 GB, Desktop, Baujahr: 2003 PC PIV 3200, 512 MB, 40 GB, Big-Tower, Baujahr: 2004 PC Maxdata PIV 1600, 256 MB, 20 GM, Minitower, Baujahr: 2002 Notebook PIII933, 256 MB, 20 GB, Baujahr: 2001 PC PIII933, 256 MB, 10 MB, Desktop, Baujahr: 2000 PC FSC PIV 2800, 512 MB, 20 GB Minitower, Baujahr: 2004 Server PIV1800, 512 MB, 80 GB, Servergehäuse, Baujahr: 2001 Notebook PII266, 64 MB, 4 GB, Baujahr: 2000 15˝ CRT-Monitor, Eizo, Baujahr: 1996 17˝ CRT-Monitor, Belinea, Eizo, Baujahr: 1997 19˝ CRT-Monitor, Belinea, Baujahr: 1999 15˝ TFT-Monitor Belinea bzw. LG, Baujahr: 2001–2004 HP Laserjet 1100, Baujahr: 1998 HP Laserjet 3100, Baujahr: 1999 HP Laserjet 4 Plus Baujahr: 1994 HP Laserjet 4L, Baujahr: 1993 HP Laserjet 5L, Baujahr: 1996 HP Laserjet 5N, Baujahr: 1996 HP Laserjet 6L, Baujahr: 1997 HP Laserjet 1200, Baujahr: 2000 HP Deskjet 890C, Baujahr: 1999 Scanner HP Scanjet IIcx (SCSI), Baujahr: 1995 Regierungspräsidium Gießen Landgraf-Philipp-Platz 1–7 35390 Gießen Ansprechpartner: Herr Bangel Tel.: 06 41/3 03 20 84 Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Seite 1057 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) 11 1 1 Faxgerät Samsung SF 515, Baujahr: 2004 Laserdrucker Kyocera FS-1000+, Baujahr: 1999 12 2 Beistellschrank 1 Tür, 3 Schubladen, grau, verwendungsfähig B x H x T 1,05 x 0,75 x 0,45 cm Diverse Container, grau bzw. Eiche hell Aktenschrank grau, B x H x T 0,78 x 0,72 x 0,40 cm Aktenschrank Eiche hell, B x H x T 0,78 x 0,75 x 0,40 cm Tisch Eiche hell, B x H x T 0,90 x 0,75 x 1,80 cm Tisch Eiche hell, B x H x T 0,60 x 0,65 x 1,60 cm Tisch Eiche hell, B x H x T 0,60 x 0,75 x 1,20 cm Computertisch Eiche hell bzw. grau Beistellschrank Eiche hell bzw. Nussbaum, B x H x T 1,52 x 0,92 x 0,40 cm Regal grau, B x H x T 1,10 x 1,20 x 0,70 cm Schrank grau, B x H x T 0,84 x 1,90 x 0,43 cm, 2 Türen Schreibtischstuhl mit Armlehne Schreibtischstuhl ohne Armlehne Besucherstuhl mit Stoffbezug Besucherstuhl mit Lederbezug Amtsgericht Usingen Weilburger Straße 2 61250 Usingen Ansprechpartner: Herr Achatz Tel.: 0 60 81/10 28 54 Monitor TFT 17˝, Hersteller: Eizo verwendungsfähig PC Fujitsu Siemens Scenic C 610, Baujahr: 2003 Pentium 4, 2,4/512 KB, 256 MB DDRRAM 40 GB HD, ohne interne Laufwerke, ohne Betriebssystem PC Fujitsu Siemens S 2, Baujahr: 2002, Pentium 4, 1,6 GHz, 512 MB SDRAM, 20 GB HDD, Diskettenlaufwerk, ohne Betriebssystem Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14 A 35390 Gießen Ansprechpartner: Herr Knöß Tel.: 06 41/7 93 61 12 PC Fujitsu Siemens Scenic C 610, Intel Pentium 4, 2,8/512 KB, 512 MB DDR 333, HDD 40 GB Ultra DMA-100 (keine weiteren Laufwerke) Netzwerkkarte, Baujahr: 2005 Monitor TFT 15˝, Modell Fujitsu Siemens Colour B15-1, Baujahr: 2004/2005 verwendungsfähig Justizvollzugsanstalt Weiterstadt Vor den Löserbecken 4 64331 Weiterstadt Ansprechpartnerin: Frau Meier Tel.: 0 61 50/1 02 11 20 Heuschwader überholungsbedürftig Justizvollzugsanstalt Kassel I Theodor-Fliedner-Straße 12 34121 Kassel Ansprechpartner: Herr Prietz Tel.: 05 61/9 28 62 60 21 3 6 2 4 6 10 3 1 1 5 5 15 2 13 21 43 22 14 90 22 15 1 Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen. Letzter Termin: Montag, 1. Juni 2009 Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet. Allgemeiner Hinweis Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden. Wiesbaden, 21. April 2009 HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung Bereich Zentrale Beschaffung VV 4150 – Ld 1010 StAnz. 19/2009 S. 1054 Seite 1058 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Nr. 19 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST 417 Prüfungsordnung des Fachbereichs 04 Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Medizinische Physik vom 9. Januar 2008; hier: Bekanntmachung Nach § 39 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), wird die oben genannte Prüfungsordnung der Fachhochschule Gießen-Friedberg hiermit bekannt gemacht. Wiesbaden, 14. April 2009 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 434/04/10.010 – (0008) – III 2.6 StAnz. 19/2009 S. 1058 Genehmigung: Nach § 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) genehmige ich hiermit die vom Fachbereichsrat KMUB beschlossene oben angeführte Prüfungsordnung. Gießen, 9. März 2009 Prof. Dr. Günther G r a b a t i n Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg Vorbemerkung: Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs KMUB am 9. Januar 2008 die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Medizinische Physik beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 2005 S. 2109), geändert am 31. Januar 2007 (StAnz. S. 968), und wird ergänzt von den Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24/2005, S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 mit den Änderungen vom 31. Januar 2007 (StAnz. 20/2007 S. 968). Teil II Fachspezifische Bestimmungen Inhalt: § 1 Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen, Allgemeines, Studienziele § 2 Bewerbungsunterlagen, Zulassungsentscheidung § 3 Mastergrad und -urkunde § 4 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache § 5 Kostenpflicht § 6 Inkrafttreten Anlage 1: Übersicht über die im Masterstudiengang Medizinische Physik zu erbringenden Module Anlage 2: Modulhandbuch, Modulbeschreibungen Anlage 3: Anforderungen an Inhalte von Studiengängen als Voraussetzung für eine Zulassung zum Masterstudiengang Anlage 4: Masterzeugnis Anlage 5: Masterurkunde Anlage 6: Diploma Supplement §1 Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen, Allgemeines, Studienziele (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Masterstudiengangs Medizinische Physik des Fachbereichs KMUB. (2) Der Masterstudiengang baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Bachelorstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern an einer Hochschule in der Fachrichtung Biomedizinische Technik beziehungsweise Orthopädie und Rehatechnik oder eines vergleichbaren Studiums mit Studieninhalten nach Anlage 3 auf. (3) Bewerberinnen und Bewerber, die Absolventinnen oder Absolventen eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs physikalischer, ingenieurwissenschaftlicher oder medizininformatischer Fachrichtung sind, müssen nachweisen, dass sie über hinreichende Kenntnisse im Fachgebiet Biomedizinische Physik und Technik verfügen, wie sie zum Beispiel im Bachelorstudiengang „Biomedizinische Technik“ der Fachhochschule Gießen-Friedberg vermittelt werden. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs der in Satz 1 genannten Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern. (4) Ist bei einer Bewerberin oder einem Bewerber zu erwarten, dass die vorhandenen Defizite innerhalb von einem Semester nachgeholt werden können, erfolgt die Zulassung mit dem Vorbehalt, die fehlenden Kenntnisse bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters auszugleichen. Die Zulassung zur Masterarbeit ist nur möglich, wenn hinreichende Kenntnisse nach Satz 1 nachgewiesen werden. (5) Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus: 1. Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG; 2. Abschluss eines Hochschulstudiums nach Abs. 2 bis 4 mit in der Regel der Gesamtnote gut oder besser (mindestens 72,5 Prozentpunkte nach § 9 Abs. 1 des Teils I der Prüfungsordnung). Über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Er kann hierzu nach Angabe der Bewerberin oder des Bewerbers Empfehlungsschreiben geeigneter Referenzen anfordern und in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen. 3. Gute Englischkenntnisse, nachzuweisen zum Beispiel durch das „Cambridge First Certificate in English (FCE)“ (mindestens aber Kompetenzstufe B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens“) oder einen vergleichbaren Leistungsnachweis. 4. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Studiengang erworben haben, der Nachweis guter Deutschkenntnisse, zum Beispiel durch erfolgreich abgeschlossene „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder durch erfolgreich abgeschlossene „Tests Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) entsprechend der jeweils gültigen Beschlusslage der Kultusministerkonferenz oder durch die erfolgreich abgelegte „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts oder einen anderen Nachweis, der den oben genannten mindestens entspricht. 5. Fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach § 2. (6) Die Fachhochschule entscheidet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz über die Anerkennung ausländischer oder gleichwertiger Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen. (7) Studienziel des forschungsorientierten Masterstudiengangs Medizinische Physik ist die Vermittlung vertieften Wissens, wissenschaftlicher Methodik und Systemkompetenz auf dem Gebiet der Medizinischen Physik, auf deren Basis die Studierenden zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt und angeregt werden sollen. Zum Erreichen dieser Zielsetzung ist das Studium in zwei Abschnitte unterteilt, die Vertiefungs- und die Forschungsphase. Die fachliche Vertiefungsphase dient dem Erarbeiten der für die zukünftige wissenschaftliche oder berufliche Praxis notwendigen fortgeschrittenen Kenntnisse im Bereich der Medizinischen Physik. §2 Bewerbungsunterlagen, Zulassungsentscheidung (1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine amtlich anerkannte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche oder Englische vorliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache erforderlich: Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Seite 1059 1. Bewerbungsbogen mit zwei Lichtbildern neueren Datums der Bewerberin oder des Bewerbers; 2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG; 3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses nach § 1, nachgewiesen durch – Abschlusszeugnis des Erststudiums; – Abschlussurkunde des Erststudiums; – Diploma Supplement und Transcript of Records für das Erststudium oder vergleichbare Nachweise; 4. Nachweis ausreichender Englischkenntnisse gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 3; 5. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis guter Deutschkenntnisse gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 4; 6. Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs einschließlich der Zeugnisse über bisherige einschlägige Berufstätigkeit sowie Fort- und Weiterbildung; 7. Nennung von zwei Referenzen (Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern), die die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den Masterstudiengang mit Blick auf die bisherige Leistung und persönliche Befähigung bewerten können (einschließlich Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), sofern die Anforderungen nach § 1 Abs. 5 Nr. 2 dies erforderlich machen. (2) Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Prüfungsausschuss nach § 15 Teil I der Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss kann weitere Professorinnen und Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen hinzuziehen. (3) Aufgrund der Entscheidung des Prüfungsausschusses findet an den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Fachhochschule Gießen-Friedberg (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn der Prüfungsausschuss die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt hat. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nicht alle in § 1 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen spätestens bis zur Immatrikulation beim Prüfungsausschuss nachgewiesen werden. (5) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem in § 1 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der in § 2 geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das Erststudium abgeschlossen sein. Angebot des Masterstudiengangs Medizinische Physik nach Anlage 1 beziehungsweise 2 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer Masterstudiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. Die §§ 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind anzuwenden. (4) Für den erfolgreichen Abschluss der Masterprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 beziehungsweise 2 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen. (5) Voraussetzung für die Teilnahme an Praktika und an Seminaren ist die schriftliche Anmeldung in der in der jeweiligen Modulbeschreibung angegebenen Frist. Dabei kann der Anmeldezeitpunkt am Ende der Veranstaltungszeit des vorangehenden Semesters liegen. (6) Bei Wahlpflichtmodulen ist eine verbindliche Anmeldung vor Ende der Vorlesungswochen des vorangehenden Semesters erforderlich. Bei weniger als sechs verbindlichen Anmeldungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Lehrveranstaltungen. (7) Voraussetzung für den Beginn der Masterarbeit ist der Abschluss von Modulen des ersten Master-Studienjahres im Umfang von mindestens 45 Creditpoints (CrP). (8) Lehr- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Näheres ist im Modulhandbuch (Anlage 2) festgelegt. §3 Mastergrad und -urkunde Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Masterstudiengang Medizinische Physik wird der akademische Grad „Master of Science“, Kurzform „M. Sc.“, mit Urkunde nach Anlage 5 verliehen. §4 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache (1) Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Medizinische Physik beträgt drei Semester, das entspricht 1,5 Studienjahren. (2) Das Studium beginnt im Sommersemester. (3) Der Masterstudiengang Medizinische Physik ist in Module gegliedert. Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem ges. JLU Modulcode §5 Kostenpflicht Das Masterstudium Medizinische Physik als konsekutives Studium ist kostenfrei; die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren und Beiträge nach §§ 64a und 90 HHG sowie gegebenenfalls nach anderen Vorschriften bleibt unberührt. §6 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Gießen, 9. März 2009 Prof. Dr. Frank R u n k e l Dekan des Fachbereichs 04 KMUB Anlage 1 Übersicht über die im Masterstudiengang Medizinische Physik zu erbringenden Module Erklärung der in der Anlage verwendeten Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge. Detaillierte Beschreibungen zu einzelnen Begriffen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 2). Abkürzung CrP lfd. Nr. P S Sem. Stg. SWS Ü V WP Erläuterung Creditpoints (Kreditpunkt(e) nach dem European Credit Transfer System) gesamt Justus-Liebig-Universität, Gießen Eindeutige Codierung eines Moduls, die auch über Studiengangsgrenzen hinweg gültig ist laufende Nummer Praktikum Seminar Semester Studiengang Semesterwochenstunde Übung Vorlesung Wahlpflicht Seite 1060 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Nr. 19 Darstellung des Studienablaufs 1. Module des Allgemeinen Studiums Sem.–lfd.Nr Modulcode 1-01 KMUB-10120 1-02 KMUB-12840 1-03 1-04 1-05 KMUB-12490 KMUB-11170 KMUB-10730 1-06 KMUB-11580 1-07 KMUB-11760 1-08 KMUB-10090 1-09 KMUB-12790 2-01 KMUB-12090 2-02 2-03 KMUB-12320 KMUB-11770 2-04 KMUB-10540 2-05 KMUB-11880 2-06 KMUB-11590 3-01 KMUB-11440 Module Numerische Verfahren und Simulation Klinische Aspekte der Radiologie und Radioonkologie Statistische Methoden Bildverarbeitung Dosimetrie ionisierender Strahlung Hauptseminar Medizinische Physik Physik und Technik der Strahlentherapie 1 Bildgebende Systeme in der Medizin 1 Wahlpflichtmodule Mst MP-1 Bildgebende Systeme in der Medizin 2 Radiochemie Physik und Technik der Strahlentherapie 2 Laborpraktikum Biomedizinische Physik und Technik Projekt mit wissenschaftlichem Kolloquium Wahlpflichtmodule Mst MP-2 Master Thesis (Masterarbeit) Medizinische Physik CrP SWS (ges.) 3 2 Art der Lehrveranstaltung und Lehrumfang (in SWS) V Ü P S 1 1 3 2 2 3 3 3 2 2 2 1 2 2 3 2 3 2 2 3 2 2 6 30 3 4-5 ca. 20 2 2 3 3 2 3 1 2 6 4 1 2 1 1 4 9 6 30 30 4-5 c.a. 15 0,45 CrP SWS (ges.) 6 3 4 2 2 1 3 6 2 5 2 3 3 3 2 2 2 2 3 2 2 2. Module des Wahlpflichtbereichs Sem.–lfd.Nr Modulcode WP-1-01 WP-1-02 KMUB-10190 KMUB-11380 WP-1-03 WP-1-04 KMUB-11260 KMUB-12620 WP-2-01 WP-2-02 KMUB-11850 KMUB-10610 WP-2-03 KMUB-11860 Module Wahlpflichtkatalog 1. Semester Biomechanik/Bionik Laseranwendungen in der Medizin IT-Systeme in der Medizin Biosignalerfassung und -verarbeitung Wahlpflichtkatalog 2. Semester Rehatechnik/Geriatrie Strahlenbiologie und Strahlenrisiko Strahlenschutz in Medizin und Technik Art der Lehrveranstaltung und Lehrumfang (in SWS) V Ü P S 1 1 1 1 1 Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Anlage 2 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen Gliederung des Modulhandbuchs 1. Einleitung 2. Erklärung verwendeter Abkürzungen (alphabetisch) 3. Begriffserläuterungen und Begriffsdefinitionen (alphabetisch) 4. Struktur von Modulbeschreibungen 5. Erstellung, Aktualisierung, Dokumentation und Veröffentlichung des Modulhandbuchs 6. Verzeichnis der Module in der Reihenfolge des Studienverlaufs 7. Modulbeschreibungen 1. Einleitung Das Modulhandbuch besteht aus einer Sammlung von Modulbeschreibungen derjenigen Module, die eine Studentin oder ein Student im Rahmen des Studiums absolvieren muss (Pflichtmodule) oder absolvieren kann (Wahlpflicht- oder Wahlmodule), um das Studium erfolgreich abzuschließen. In Kombination mit dem Studienplan nach Anlage 1 ergibt sich daraus eine umfangreiche Beschreibung der Fachqualifikationen, die eine Studierende oder ein Studierender im Rahmen des Studiums erwirbt. 2. Erklärung verwendeter Abkürzungen (alphabetisch) Abkürzung Erklärung Bac. Bachelor BMT Biomedizinische Technik (Studiengangsbezeichnung) BPT Biotechnologie/Biopharmazeutische Technologie (Studiengangsbezeichnung) CrP Creditpoints (Creditpoints nach ECTS; weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) ECTS European Credit Transfer System (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) FB 01 B Bauwesen (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 01) FB 02 EI Elektro- und Informationstechnik (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 02) FB 03 MMEW Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie- und Wärmetechnik (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 03) FB 04 KMUB Krankenhaus- und Medizintechnik, Umweltund Biotechnologie (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 04) FB 06 MNI Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 06) FB 07 W Wirtschaft (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 07) FB 21 SuK Sozial- und Kulturwissenschaften (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 21) HHG Hessisches Hochschulgesetz HRG Hochschulrahmengesetz KTM KrankenhausTechnikManagement (Studiengangsbezeichnung) Lfd. Nr. Laufende Nummer Mst. Master P Praktikum (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) (P) Pflichtmodul; die Kennzeichnung wird im Zusammenhang mit einer Studiengangs- und Semesterabkürzung verwendet (Bsp. Bac-BPT-1 (P): Pflichtmodul im Bachelorstudiengang BPT im 1. Semester) S Seminar (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) Sem. Semester Stg. Studiengang SWS Semesterwochenstunde (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) TL Teilleistung Ü Übung (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) UHST Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik (Studiengangsbezeichnung) V Vorlesung (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3) (WP) Seite 1061 Wahlpflichtmodul; die Kennzeichnung wird im Zusammenhang mit einer Studiengangs- und Semesterabkürzung verwendet (Bsp. Bac-BPT1 (WP): Wahlpflichtmodul im Bachelorstudiengang BPT im 1. Semester) 3. Begriffserläuterungen und Begriffsdefinitionen (alphabetisch) Begriff Erläuterung/Definition Creditpoints Zahlengröße als Schätzwert, die den Studiernach ECTS aufwand in einem Modul aus Sicht einer oder eines Studierenden beschreibt. 1 Creditpoint/Kreditpunkt umfasst 30 Zeitstunden, in die der Besuch von Lehrveranstaltungen sowie das eigenverantwortlich organisierte Lernen und Arbeiten am Studieninhalt einbezogen ist. Curriculum Studienverlaufsplan European Credit Im Bereich der Europäischen Union eingeführTransfer System tes System zur Vereinfachung der länder- und (ECTS) studiengangübergreifenden Anerkennung von Studienleistungen auf Basis des notwendigen Zeitaufwandes zum Studieren, ausgedrückt als Creditpoints (Kreditpunkte) (siehe Erläuterung oben). Exkursion Lehrausflug unter Anleitung einer oder eines Lehrenden. Sie dient der Veranschaulichung theoretischer Studieninhalte unter Bezug auf praktische Anforderungen in Forschung und Berufsfeld beziehungsweise der Erarbeitung neuer Wissensgebiete unter Anleitung durch Lehrende, besonders da, wo an der Hochschule selbst keine vergleichbaren Möglichkeiten zur Bearbeitung der Themenstellung möglich sind. Die durch die Teilnahme an einer Exkursion entstehenden individuellen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen sind von den Studierenden selbst zu tragen. In der jeweiligen Modulbeschreibung wird festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen die Teilnahme an einer Exkursion Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls ist. Kreditpunkt Siehe „Creditpoints nach ECTS“ Lehrstrategie Didaktische oder autodidaktische Methode beziehungsweise entsprechendes Konzept, das angewendet wird, um ein bestimmtes Qualifikationsziel zu erreichen. LehrveranVorlesung, Übung, Praktikum, Seminar, Exstaltung kursion Modul Definition siehe § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Modulbaustein Anderer Begriff für eine Lehrveranstaltung der Art Vorlesung, Übung, Praktikum, Seminar oder Exkursion, sofern sie Bestandteil eines oder mehrerer Module ist. ModulverPerson, die dafür zuständig ist, dass die Beantwortliche/ schreibung eines Moduls auf dem aktuellen ModulverStand bleibt; sie koordiniert in Abstimmung antwortlicher mit der beziehungsweise dem Prüfungsausschussvorsitzenden, dem Studienausschuss nach § 53 Abs. 2 HHG und dem Dekanat die Aktualisierung entsprechender Modulbeschreibungen zum jeweils vorgesehenen Zeitpunkt. Es handelt sich hierbei in der Regel um eine Professorin oder einen Professor beziehungsweise eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, die oder der selbst in dem Modul als Lehrende beziehungsweise Lehrender eingebunden ist. Daneben ist die oder der Modulverantwortliche die Person, die für die Zusammenfassung der Leistungsbewertung der Studierenden in diesem Modul zuständig sowie für die sachgerechte Dokumentation und Weiterleitung der Prüfungsergebnisse an das Prüfungsverwaltungssystem verantwortlich ist. Die oder der Modulverantwortliche wird vom Dekanat des Fachbereichs eingesetzt. Modulcode Der Modulcode ist eine Folge von alphanumerischen und numerischen Zeichen, die ein Modulcode eindeutig kennzeichnet. Es gibt keine unterschiedlichen Module, denen der gleiche Modulcode zugeordnet wird. Sem. lfd. Nr. Aus zwei Teilen bestehender Code, bestehend aus (1) der numerischen Zuweisung zum Semes- Seite 1062 Pflichtmodul/ Pflichtfach Praktikum Projekt/ Projektarbeit Schlüsselqualifikationen Semesterwochenstunde Seminar Soft Skills Übung Vorlesung Wahlmodul/ Wahlfach Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 ter und (2) einer zweistelligen laufenden Nummer. Im Rahmen des Studiums verbindlich zu absolvierende Module beziehungsweise Fächer. Entsprechende Module müssen innerhalb einer begrenzten Zahl an Prüfungsversuchen erfolgreich absolviert werden. Erwerb und Vertiefung von Kenntnissen durch Bearbeitung praktischer, experimenteller Aufgaben in einem Labor der Hochschule; die oder der Lehrende leitet die Studierenden an und überwacht die Veranstaltung; Studierende bereiten die jeweiligen theoretischen Grundlagen vor, führen praktische Arbeiten und Versuche durch, fassen die Ergebnisse mündlich oder schriftlich zusammen und präsentieren sie entsprechend der Anforderungen der Modulbeschreibung. Dient der eigenständigen methodischen Entwicklung einer praxisorientierten Problemlösung unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Zusammenhänge. Projektplanung, -durchführung und -ergebnisse sind schriftlich und mündlich zu präsentieren. Projekte werden als Einzelarbeiten oder Arbeiten kleiner Gruppen angefertigt entsprechend der Anforderungen der Modulbeschreibung. Fähigkeiten aus dem Bereich der sozialen Interaktion (Teamfähigkeit, Kommunikation etc.) und der weiteren individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Studierende erhalten die Möglichkeit, in den verschiedenen Lehrveranstaltungsarten ihre individuellen Schlüsselqualifikationen zu entwickeln. Besonders in Lehrveranstaltungen, in denen sich die Studierenden durch aktive Eigenanteile an der Gestaltung beteiligen (in steigenden Anteilen in Übungen, Seminaren, Praktika und Projektarbeiten), trainieren sie ihre individuellen nebenfachlichen Qualifikationen. Zeiteinheit zur Angabe des Lehrumfangs in einer Lehrveranstaltung beziehungsweise einem Modulbaustein (Vorlesung, Übung, Seminar oder Praktikum), die von einer oder einem Lehrenden geleitet wird. Eine Semesterwochenstunde entspricht einem Lehrumfang von 45 Minuten pro Woche. Die Multiplikation mit der Anzahl an Semesterwochen in der Veranstaltungszeit (in der Regel 18 Wochen) ergibt die Abschätzung des Lehrumfangs in Zeitstunden. Erarbeitung komplexer Fragestellungen, Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen (aus Sicht der Studierenden) mit wissenschaftlichen Methoden, Wechsel von Vortrag und Diskussion; die oder der Lehrende leitet die Veranstaltung, führt die Diskussion; Studierende erarbeiten selbstständig längere Beiträge und tragen die Ergebnisse vor; intensive Behandlung der Themen durch Diskussion. Die von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden in den entsprechenden Modulbeschreibungen aufgeführt. Siehe „Schlüsselqualifikationen“ Systematische Durcharbeitung von Lehrstoffen und Zusammenhängen, Anwendung auf Fälle aus der Praxis; die oder der Lehrende leitet die Veranstaltung, gibt Einführung, stellt Aufgaben, gibt Lösungshilfen; Studierende arbeiten einzeln oder in Gruppen, lösen Aufgaben weitgehend selbstständig, aber in enger Rückkopplung mit der oder dem Lehrenden. Zusammenhängende Darstellung eines Lehrstoffs, Vermittlung von Fakten und Methoden; die oder der Lehrende trägt vor, beantwortet Fragen; Studierende verhalten sich überwiegend rezeptiv, stellen gegebenenfalls Informationsfragen. Ein außerhalb des Studienprogramms frei wählbares Modul beziehungsweise eine frei wählbare Lehrveranstaltung. Wahlmodule werden im Rahmen der personellen und sachlichen Mög- Nr. 19 lichkeiten der Hochschule angeboten. Sie können auch aus dem Lehrangebot anderer Studiengänge und Fachbereiche gewählt werden. Wahlmodule, in denen Leistungsnachweise erbracht wurden, können auf Antrag in das Abschlusszeugnis und das Diploma Supplement aufgenommen werden, sie finden jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Gesamtnote. Ein Wahlmodul kann im Einzelfall auf Antrag zum Wahlpflichtmodul werden; die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. Wahlpflichtmodul/ Im vom Studienplan vorgegebenen Umfang aus Wahlpflichtfach einem Katalog auszuwählende Module beziehungsweise Fächer. 4. Struktur von Modulbeschreibungen Eine Modulbeschreibung enthält folgende Angaben: Pos. Bestandteil der Modulbeschreibung 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche oder Modulverantwortlicher 5 Qualifikations- und Lernziele 6 Lehr- und Prüfungsinhalte nach Modulbausteinen mit Angabe der jeweiligen Präsenzzeit der Studierenden 7 Verwendbarkeit – Studiengang, für den das Modul verwendbar ist unter Angabe des Semesters und der Kategorie „Pflicht“ oder „Wahlpflicht“ 8 Begründung, welche Rolle das Modul bezüglich seiner Lehrinhalte im Kontext einer beziehungsweise mehrerer Studiengänge spielt. 9 Lehrformen und -strategien und ihr Bezug zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen 10 Moduldauer (Semesterzahl über die sich das Modul erstreckt) 11 Sprache, in der in der Lehrveranstaltung und der Prüfung kommuniziert wird 12 Literaturangaben 13 Creditpoints/Arbeitsaufwand/Workload (nach ECTS) 14 Präsenzzeit für das gesamte Modul (angegeben in SWS und in Zeitstunden) 15 Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen zur Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung 18 Zugelassene Hilfsmittel, gegebenenfalls nach Teilprüfungen beziehungsweise Teilleistungen differenziert aufgeführt 19 Lehr- und Prüfungsinhalte (Kurzfassung gemäß Pos. 6) in deutscher Sprache; diese Angaben werden in das „Transcript of Records“ übernommen. 20 Lehr- und Prüfungsinhalte (Kurzfassung gemäß Pos. 6) in englischer Sprache; diese Angaben werden in das „Transcript of Records“ übernommen. 21 Berechnung der Modulnote, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Teilprüfungen beziehungsweise Teilleistungen 22 Semester, in dem das Modul angeboten wird 5. Erstellung, Aktualisierung, Dokumentation und Veröffentlichung des Modulhandbuchs (1) Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen werden einmal jährlich hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Änderungen sind nur verbindlich, wenn Sie gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG vom Fachbereichsrat beschlossen und gemäß § 94 Abs. 4 HHG von der Präsidentin oder vom Präsidenten genehmigt wurden. § 39 Abs. 5 und § 40 Abs. 2 Nr. 7 des HHG sind zu beachten. Für die Ausarbeitung entsprechender Änderungsvorschläge ist gemäß § 53 Abs. 2 HHG der Studienausschuss zuständig, sofern einer vom Fachbereichsrat eingesetzt wurde. Außer dem Studienausschuss kann auch die oder der Modulverantwortliche oder eine Lehrende oder ein Lehrender des Moduls entsprechende Vorschläge einbringen. (2) Inhaltliche Änderungen der Positionen 1, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 einer Modulbeschreibung (vergleiche Abschnitt 4) müssen unter Beachtung der unter Abschnitt 5 Abs. 1 aufgeführten gesetzlichen Regelungen erfolgen. (3) Inhaltliche Änderungen der Positionen 2, 3, 4, 9 und 12 einer Modulbeschreibung (vergleiche Abschnitt 4) bedürfen keiner Beschlussfassung durch den Fachbereichsrat und keiner Genehmigung Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Änderungen sind vor Beginn des jeweiligen Wintersemesters anzugeben und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. (4) Redaktionelle Änderungen bedürfen keiner Beschlussfassung, müssen jedoch in nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden. 9 Lehrformen und -strategien 10 Moduldauer 11 Sprache 12 Literatur Verzeichnis der Module des Studiengangs in der Reihenfolge des Studienverlaufs 6.1 Pflichtmodule Sem. Modulbezeichnung Modulcode lfd. Nr. 6. 1-01 1-02 1-03 1-04 1-05 1-06 1-07 1-08 2-01 2-02 2-03 2-04 2-05 3-01 Numerische Verfahren und Simulation Klinische Aspekte der Radiologie und Radioonkologie Statistische Methoden Bildverarbeitung Dosimetrie ionisierender Strahlung Hauptseminar Medizinische Physik Physik und Technik der Strahlentherapie 1 Bildgebende Systeme in der Medizin 1 Bildgebende Systeme in der Medizin 2 Radiochemie Physik und Technik der Strahlentherapie 2 Laborpraktikum Biomedizinische Physik und Technik Projekt mit wissenschaftlichem Kolloquium Master Thesis (Masterarbeit) Medizinische Physik 6.2 Wahlpflichtmodule WP-1-01 Biomechanik/Bionik WP-1-02 Laseranwendungen in der Medizin WP-1-03 IT-Systeme in der Medizin WP-1-04 Biosignalerfassung und -verarbeitung WP-2-01 Rehatechnik/Geriatrie WP-2-02 Strahlenbiologie und Strahlenrisiko WP-2-03 Strahlenschutz in Medizin und Technik KMUB-10120 KMUB-12840 KMUB-12490 KMUB-11170 KMUB-10730 KMUB-11580 KMUB-11760 KMUB-10090 KMUB-12090 KMUB-12320 KMUB-11770 KMUB-10540 KMUB-11880 KMUB-11440 KMUB-10190 KMUB-11380 KMUB-11260 KMUB-12620 KMUB-11850 KMUB-10610 KMUB-11860 7. Modulbeschreibungen (sortiert in der nummerisch-aufsteigenden Reihenfolge des Modulcodes) 1 Modultitel Bildgebende Systeme in der Medizin 1 2 Modul-Code KMUB-10090 3 Dozentinnen Fiebich und Dozenten 4 ModulverantFiebich wortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikations- Die Studierenden können die Bildqualität beund Lernziele urteilen, Dosisberechnungen durchführen, kennen Besonderheiten der Mammographie und der digitalen Detektoren und haben tiefergehende Kenntnisse im Strahlenschutz und in der Dosisoptimierung. 6 Lehr- und Bildgebende Systeme in der Medizin 1-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-10090-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Fiebich Lehrinhalte: Bildqualität (MTF, NPS, DQE), Verfahren zur Bestimmung der Bildqualität, Optimierung von Bildqualität und Strahlenexposition, Dosisberechnung, Mammographie, digitale Verfahren, baulicher und apparativer Strahlenschutz Literaturhinweise: [1] bis [9] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die bildgebenden Verfahren stellen in der Medizin eine der wichtigsten diagnostischen Möglichkeiten dar. Weiterführende Kenntnisse sind für Praxis und Forschung notwendig. Seite 1063 Vorlesung, Referate, Hausarbeiten 1 Semester Deutsch oder Englisch [01] Bushberg, The essential Physics of Medical Imaging, 2002 [02] Angerstein, W.: Grundlagen der Strahlenphysik und radiologischen Technik in der Medizin, 2005 [03] Morneburg, Heinz: Bildgebende Systeme für die medizinische Diagnostik. PublicisMCD-Verl. München 1995 [04] Ewen, K.: Bildgebung. G. Thieme Verlag 1998 [05] Laubenberger, Th. und Laubenberger, J.: Technik der medizinischen Radiologie. Dt. Ärzte-Verlag, 7. Aufl. 1999 [06] Sprawls, P.: Physical Principles of Medical Imaging. Aspen Publisher [07] Krieger, H.: Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz. Verlag, B. Teubner; Bde I und II, 4. Auflage; 1998 [08] Vorlesungsunterlagen [09] Beutel, J, Kundel, HL, van Metter RL: Handbook of Medical Imaging: Volume 1: Physics and Psychophysics. 1. Aufl. 2000 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) 13 Creditpoints/ Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Mündliche Prüfung (30 Minuten); zur Vergabe von TL2: Bearbeitung von Hausaufgaben Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel TL1 (mündliche Prüfung): keine; TL2 (Hausarbeiten): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Bildqualität (MTF, NPS, DQE), Verfahren zur Prüfungsinhalte Bestimmung der Bildqualität, Optimierung (Deutsch) von Bildqualität und Strahlenexposition, Dosisberechnung, Mammographie, digitale Verfahren, baulicher und apparativer Strahlenschutz. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und image quality (MTF, NPS, DQE), methods for Prüfungsinhalte determination of image quality, optimization (Englisch) of exposure and image quality, dose calculations, mammography, digital imaging, radiation protection, legal aspects of radiation protection. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche Prüfung): 50 Prozent; TL2 (Hausaufgaben): 50 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Numerische Verfahren und Simulation KMUB-10120 Zink, Fiebich, Metz Zink Sichere Beherrschung der gängigen Verfahren der numerischen Mathematik zur Lösung ingenieurswissenschaftlicher Probleme. Seite 1064 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 6 Lehr- und Numerische Verfahren und Simulation-VorPrüfungsinhalte lesung (KMUB-10120-1); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink, Fiebich, Metz Lehrinhalte: Lösung von nicht-linearen Gleichungssystemen, direkte und iterative Verfahren zur Lösung linearer Gleichungssysteme, Splineinterpolation, direkte und iterative Methoden zur Lösung von Eigenwertproblemem Literaturhinweise: [1] bis [3] Numerische Verfahren und SimulationÜbung (KMUB-10120-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink, Fiebich, Metz Lehrinhalte: siehe zugehörige Vorlesung Literaturhinweise: [1] bis [3] 7 Verwendbarkeit Mst-BPT-1 (P)/Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Ein Großteil der in Forschung und Entwicklung auftretenden Problemstellungen werden mit den Verfahren der numerischen Mathematik gelöst. 9 Lehrformen und Anwendungsorientierte Vorlesung sowie Ver-strategien tiefung in Übungen 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] Opfer, G: Numerische Mathematik für Anfänger. Eine Einführung für Mathematiker, Ingenieure und Informatiker, Vieweg 2002 [02] Press, W. H. et al.: Numerical Recipes in C, Cambridge University Press, 1992 [03] Engeln-Müllges, G; Reuter, F: Formelsammlung zur Numerischen Mathematik, BI Wissenschaftsverlag 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Klausur (90 Minuten); TL2: Übungen zur Vergabe von (modulbegleitend) Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zur TL1 (Klausur) aussetzungen wird nur zugelassen, wer erfolgreich (regelzur Prüfung mäßige Teilnahme und Nachweis der zu erbringenden Leistungen) an den Übungen teilgenommen hat. 18 Hilfsmittel Von der Prüferin oder vom Prüfer genehmigte Formelsammlung 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Lineare und nicht-lineare Gleichungssysteme, Prüfungsinhalte Splineinterpolation, Eigenwertprobleme. (Deutsch) 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und solution of linear and non-linear algebraic Prüfungsinhalte equations, splineinterpolation, Eigensystems. (Englisch) 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 60 Prozent; TL2 (Übungsleistungen): 40 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten Biomechanik/Bionik KMUB-10190 Subke, N. N. 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Nr. 19 Subke Die Studierenden sollen die Grundlagen zum wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen und praxisorientiert anwenden können. Sie sollen verschiedenartige Aufgaben mit biomechanischem Hintergrund in den Bereichen Unfallforschung, Rechtsmedizin, Kriminaltechnik, Orthopädie- und Rehatechnik als Sachverständige, selbstständige Unfallgutachter, Entwicklungs- und Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure lösen. 6 Lehr- und Biomechanik/Bionik-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-10190-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Subke, N. N. Lehrinhalte: Modellbildung und Biomechanik: Validierung (MKS); Bewegungssteuerung; Belastungen am/im menschlichen Körper; Werkstoffkunde: Entwicklungen in der Prothetik und Orthetik; Rehabilitation: Hilfsmittelentwicklung Literaturhinweise: [1] bis [15] Biomechanik/Bionik-Übung (KMUB-10190-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Subke, N. N. Lehrinhalte: Aufgaben und Computersimulationen zu den Inhalten der Vorlesung Literaturhinweise: [1] bis [15] Biomechanik/Bionik-Praktikum (KMUB-10190-3); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Subke, N. N. Lehrinhalte: Bewegungsteuerung; Belastungen am menschlichen Körper; Werkstoffprüfung in der Prothetik und Orthetik; Ganganalyse. Literaturhinweise: [15] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Für die Entwicklung von orthopädischen Hilfen, Sicherheitseinrichtungen im Automobilbereich, Modellen für die Unfallrekonstruktion steht die Berechnung und Abschätzung von biomechanischen Belastungen des menschlichen Körpers im Vordergrund. 9 Lehrformen und Vorlesung mit Computersimulationen, -strategien Manuskript als Mitschreibhilfe, Übungen in der Vorlesung 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] Özkaya, Nihat, Nordin, Margareta. Fundamentals of Biomechanics, Springer-Verlag New York [02] Oehmchen, Manfred, König, Hans-Günther. Biomechanik – Rekonstruktion, Schmidt Römhild Lübeck [03] Perry, Jaqueline. Ganganalyse Urban & Fischer, München Jena [04] Feldkamp, Margret. Ganganalyse bei Kindern mit zerebraler Bewegungsstörung, Richard Pflaum Verlag München [05] Middleton, J., Jones, M. L., Pande G. Computer Methods in Biomechanics & Biomedical Engineering – 1, Gordon and Breach Science Publisher [06] Middleton, J., Jones, M. L., Pande G. Computer Methods in Biomechanics & Biomedical Engineering – 2, Gordon and Breach Science Publisher [07] Middleton, J., Jones, M. L., Shrive N., Pande G. Computer Methods in Biomechanics & Biomedical Engineering – 3, Gordon and Breach Science Publisher Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 [08] Zienkiewicz O. C., Taylor, R. L. The Finite Element Method Volume 1 and 2, McGraw-Hill London [09] Kreyszig, Erwin. Advanced Engineering Mathematics, Wiley & Sons New York Chichester Brisbane Toronto Singapore [10] Wiss. Arbeiten aus: Journal of Biomechanics, Elsevier Science Orlando Amsterdam Tokyo Singapore [11] Wiss. Arbeiten aus: Journal Gait & Posture, Elsevier Science Orlando Amsterdam Tokyo Singapore [12] Bargel, Hans-Jürgen. Werkstoffkunde, Springer Verlag Berlin [13] Weißbach, Wolfgang. Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung, Vieweg Verlag Braunschweig [14] aktuelle Vorlesungsunterlagen [15] aktuelle Praktikumsunterlagen 6 CrP (entspricht etwa 180 Stunden) 13 Creditpoints/ Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 4 SWS (entspricht etwa 60 Stunden) 15 Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme hang oder Internet bekanntgegebenen Frist am Modul vor Beginn des jeweiligen Semesters. 16 Voraussetzungen TL1: Fachgespräch (60 Minuten); TL2: Prakzur Vergabe von tikumsteilnahme Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zum Fachgespräch aussetzungen (TL1) wird nur zugelassen, wer das Praktikum zur Prüfung (TL2) mit Erfolg abgeschlossen hat (regelmäßige Anwesenheit und Anerkennung zu erbringender Praktikumsleistungen)! 18 Hilfsmittel keine 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Modellbildung und Biomechanik: Validierung Prüfungsinhalte (MKS); Werkstoffkunde: Entwicklungen in (Deutsch) der Prothetik und Orthetik; Rehabilitation: Hilfsmittelentwicklung; Bewegungssteuerung; Belastungen am menschlichen Körper; Werkstoffprüfung in der Prothetik und Orthetik; Ganganalyse. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und modelling and biomechanics: validation Prüfungsinhalte (MKS), materials science: developments in (Englisch) orthetics and prothetics, rehabilitation, coordination of motion, loads on human body, material test in orthetics and prothetics 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9, 12 der Allgeder Modulnote meinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Fachgespräch): 100 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Laborpraktikum Biomedizinische Physik und Technik KMUB-10540 Zink, Fiebich, Böckmann, Trampisch, Prehn, Kleinöder, Subke, N. N. Zink Vertiefen der experimentellen Fertigkeiten und Kenntnisse in verschiedenen Bereichen der Biomedizinischen Physik und Technik; Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse. 6 Lehr- und Laborpraktikum Biomedizinische Physik und Prüfungsinhalte Technik (KMUB-10540-1); 4 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink, Fiebich, Böckmann, Trampisch, Prehn, Kleinöder, Subke, N. N. Lehrinhalte: Sechs Laborversuche beziehungsweise Projekte aus den Bereichen: Dosimetrie, Strahlenschutz, Medizinische Bild- 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Seite 1065 gebung und Bildverarbeitung, Biomechanik, Elektromedizin, Medizinische Elektronik Literaturhinweise: [1] bis [3] Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Begründung Experimentelle Fertigkeiten sowie das Zusammenfassen, Interpretieren und Darstellen von Messergebnissen sind wesentliche Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss einer Masterarbeit. Das Laborpraktikum ermöglicht den Studierenden gleichzeitig, einen Einblick in die Arbeit der verschiedenen an der Hochschule existierenden Arbeitsgruppen der Biomedizinischen Physik und Technik zu gewinnen. Lehrformen und Laborpraktikum in Form von Projektarbeiten -strategien Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur [01] Skripten zu den Laborversuchen [02] Wissenschaftliche Originalliteratur [03] Es gehört zu den Aufgaben der Studierenden adäquate Literatur selbstständig zu recherchieren. Creditpoints/ 6 CrP (entspricht etwa 180 Stunden) Arbeitsaufwand Präsenzzeit 4 SWS (entspricht etwa 60 Stunden) Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme hang oder Internet bekanntgegebenen Frist am Modul zu Beginn des jeweiligen Semesters Voraussetzungen TL1: Praktikumsteilnahme/Bearbeitung und zur Vergabe von Durchführung von Praktikumsversuchen; Creditpoints/ TL2: Kolloquium (30 Minuten); TL3: schriftzu erbringende licher Praktikumsbericht; TL4: Vortrag am Leistungen Ende des Praktikums (15–30 Minuten) Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung aussetzungen zur Prüfung Hilfsmittel TL1, TL3, TL4 (Praktikumsdurchführung, Bericht und Vortrag): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Arbeit vollständig angegeben; TL2 (Kolloquium): keine. Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Dosimetrie, Strahlenschutz, Medizinische Prüfungsinhalte Bildgebung und Bildverarbeitung, Biome(Deutsch) chanik, Elektromedizin, Medizinische Elektronik. Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und dosimetry, radiation protection, medical Prüfungsinhalte imaging and image processing, biomechanics, (Englisch) electro medicine, medical electronics. Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Durchführung): 25 Prozent; TL2 (Kolloquium): 25 Prozent; TL3 (schriftliche Praktikumsberichte): 25 Prozent; TL4 (Präsentation): 25 Prozent. Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele 6 Lehr- und Prüfungsinhalte Strahlenbiologie und Strahlenrisiko KMUB-10610 Breckow Breckow Fähigkeit zur Beurteilung von Strahleneffekten im menschlichen Organismus Strahlenbiologie – Strahlenrisiko-Vorlesung (KMUB-10610-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Breckow Seite 1066 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Lehrinhalte: Molekulare Strahlenwirkungen, DNA-Schäden, Nachweisverfahren, Reparaturprozesse, Deterministische und Stochastische Strahlenwirkungen, Strahlenqualität, Strahlenrisiko, strahleninduzierte Kanzerogenese, Epidemiologie, Dosis-Wirkungszusammenhänge, Schwellendosis vs. LNT, Strahlenschutzkonzepte Literaturhinweise: [1] bis [4] Verwendbarkeit Mst-MP-2 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Begründung Sowohl für die gewünschten Strahleneffekte, die in Diagnostik und Therapie ausgenutzt werden, als auch für die Beurteilung der unerwünschten Effekte, die zu einer Erhöhung des Krebsrisikos führen können, ist die Kenntnis der zugrunde liegenden biologischen Wirkungsmechanismen unerlässlich. Lehrformen und Vorlesung mit integrierten Übungen und Se-strategien minaren Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur [01] Strahlenschutzkommission (SSK): Veröffentlichungen der SSK, verschiedene Bände, insbesondere Band 20, 42, 43, 53, 56, Urban und Fischer, München [02] J. Kiefer (Ed.): Life Sciences and Radiation. Springer, Berlin (2004) [03] UNSCEAR: Sources and Effects of Ionizing Radiation. Report to the General Assembly (2000) [04] ICRP: Recommendations of the International Commission on Radiological Protection. ICRP 103 (2007) Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: modulbezur Vergabe von gleitende Bearbeitung von Übungsaufgaben. Creditpoints/ zu erbringende Leistungen Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung Hilfsmittel Vorlesungsskript, eigene Mitschriften und Unterlagen Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Molekulare Strahlenwirkungen, DeterminisPrüfungsinhalte tische und Stochastische Strahlenwirkungen, (Deutsch) Strahlenqualität, Strahlenrisiko, strahleninduzierte Kanzerogenese, Epidemiologie, Dosis-Wirkungszusammenhänge, Strahlenschutzkonzepte. Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und molecular effect of ionising radiation, deterPrüfungsinhalte ministic and stochastic effects of radiation, (Englisch) risc of cancer, epidemiology, concepts in radiation protection. Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 80 Prozent; TL2 (Übungsaufgaben): 20 Prozent Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher Dosimetrie ionisierender Strahlung KMUB-10730 Zink Zink 5 Qualifikationsund Lernziele Nr. 19 Vertiefte Kenntnisse der physikalischen Theorien und der Messverfahren zur klinischen Dosimetrie ionisierender Strahlung. Sicherer Umgang mit nationalen und internationalen Dosimetrieprotokollen für den Bereich der klinischen Dosimetrie hochenergetischer Photonen- und Teilchenstrahlung. 6 Lehr- und Dosimetrie ionisierender Strahlung-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-10730-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink Lehrinhalte: Einführung in die Streutheorie, Strahlungs- und Stoßbremsvermögen, BetheGleichung, KERMA und Energiedosis, Sekundärelektronengleichgewicht, Bragg-GrayTheorie, Spencer-Attix-Theorie, beschränktes Massenstoßbremsvermögen, LET, Fano-Theorem, Korrektions- und Störungsfaktoren in der klinischen Dosimetrie mit Ionisationskammern, Monte-Carlo-Verfahren in der Dosimetrie, CSDA-Näherung, nationale und internationale Dosimetrieprotokolle, Thermolumineszenzdosimetrie, Filmdosimetrie, Neutronendosimetrie Literaturhinweise: [1] bis [8] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Voraussetzung für den klinischen Umgang mit ionisierender Strahlung und der sicheren Anwendung an Patienten sind dosimetrische Messverfahren. Deren theoretischen und experimentellen Grundlagen inklusive der Diskussion möglicher Messunsicherheiten der verschiedenen Verfahren sind Inhalt des Moduls 9 Lehrformen und Seminaristische Vorlesung, Übungsblätter -strategien 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] F. H. Attix: Introduction to Radiological Physics and Radiation Dosimetry, Wiley-VCH, 2004 [02] H. Reich: Dosimetrie ionisierender Strahlung, B. G. Teubner 1990 [03] F. M. Khan: The Physics of Radiation Therapy, Lippincott Williams & Wilkins, 2003 [04] G. F. Knoll: Radiation Detection and Measurement, J. Wiley & Sons, 1989 [05] A. Bielajew: Fundamentals of the Monte Carlo method for neutral and charged particle transport, University of Michigan, 2001 [06] E. B. Podgorsak: Radiation Physics for Medical Physicists, Springer 2006 [07] DIN 6800-2: Dosismessverfahren nach der Sondenmethode für Photonen- und Elektronenstrahlung – Teil 2: Dosimetrie hochenergetischer Photonen und Elektronenstrahlung mit Ionisationskammern, 2006 [08] IAEA TRS-398: Absorbed Dose Determination in external Beam Radiotherapy: An International Code of Practice 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: mündliche Prüfung (45 Minuten); zur Vergabe von TL2: Bearbeitung von Übungsaufgaben Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel TL1 (mündliche Prüfung): keine; TL2 (Übungsaufgaben): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektroni- Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 sche Fachinformationen, sofern vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Einführung in die Streutheorie, Detektoren, Prüfungsinhalte Hohlraum- beziehungsweise Spencer-Attix(Deutsch) Theorie, Photonen- und Elektronendosimetrie, klinische Dosimetrie, Dosimetrieprotokolle, Monte-Carlo-Verfahren in der Dosimetrie. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und introduction into Scatter Theory, Detectors, Prüfungsinhalte Cavity- and Spencer-Attix-Theorie, Dosime(Englisch) try of Photons and Electrons, Codes of Practice for the Dosimetry of Ionizing Radiation, Monte Carlo simulation. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche Prüfung): 70 Prozent; TL2 (Übungsblätter): 30 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele 6 7 8 9 10 11 12 Bildverarbeitung KMUB-11170 Fiebich Fiebich Die Studierenden können Bildverarbeitungsalgorithmen nachvollziehen und das Implementieren von Segmentationen verstehen und durchführen. Lehr- und Bildverarbeitung-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-11170-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Fiebich Lehrinhalte: Fensterung, rigide und nichtrigide Transformationen, Histogrammoperationen, Filter, Fouriertransformation, Faltung, Morphologische Operatoren, Segmentationstechniken, Triangulation, Volumenvisualisierung Literaturhinweise: [1] bis [8] Verwendbarkeit (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Mst-MP-1 (P) Begründung Die Bildverarbeitung spielt eine immer größer werdende Rolle in der biomedizinischen Physik und Technik. Bildverarbeitung wird regelmäßig bei den bildgebenden Verfahren und automatischen Auswerteverfahren eingesetzt. Lehrformen und Zur Vorlesung werden parallel Hausaufgaben -strategien verteilt, die von den Studierenden gelöst werden müssen, damit die Erlernung der praktischen Anwendung sichergestellt ist. Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur [01] Russ J: Image Processing Handbook [02] Gonzales, Wintz: Digital Image Processing [03] Lehmann: Handbuch der Medizinischen Informatik [04] Sonka, M, Hlavac, V, Boyle; Image Processing, Analysis and Machine Vision. ITP 1999 [05] Haberäcker, P; Praxis der digitalen Bildverarbeitung und Mustererkennung. Hanser Verlag [06] Vorlesungsmaterialien [07] Sonka, M, Fitzpatrick, JM: Handbook of Medical Imaging: Volume 2: Medical Imaging Processing and Analysis. 1. Aufl. 2000 [08] Burger, W, Burge, MJ: Digitale Bildverarbeitung: Eine Einführung mit Java and Image Seite 1067 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: Bearbeitung zur Vergabe von von Hausarbeiten Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel TL1 (Klausur): keine; TL2 (Hausarbeiten): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Fensterung, rigide und nichtrigide TransforPrüfungsinhalte mationen, Histogrammoperationen, Filter, (Deutsch) Fouriertransformation, Faltung, Morphologische Operatoren, Segmentationstechniken, Triangulation, Volumenvisualisierung. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und windowing, rigid and non-rigid transformaPrüfungsinhalte tion, histogram processing, filter, fourier (Englisch) transformation, convolution, morphologic operations, segmentation techniques, triangulation, volume visualization. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 50 Prozent; TL2 (Bewertung der Hausarbeiten): 50 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele IT-Systeme in der Medizin KMUB-11260 Fiebich Fiebich Die Studierenden können Netzwerke aufbauen und Sicherheitssysteme einbauen; sie verstehen Aufbau und Funktion eines KIS, RIS und PACS sowie Standards wie HL7 und DICOM 6 Lehr- und Informatik in der Medizin-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-11260-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Fiebich Lehrinhalte: Netzwerke, Verschlüsselung, Datensicherheit, Datenschutz, Krankenhausinformationssystem, Radiologisches Informationssystem, Bildarchivierungs- und -kommunikationssysteme, Kommunikationsstandards, Telemedizin, Medizinprodukte und IT Literaturhinweise: [1] bis [4] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die Informationsverarbeitung spielt eine immer größer werdende Rolle im Gesundheitswesen. Die Verwendung von IT-Systemen zur Archivierung von Patientendaten und -bildern, Computerassistierte Diagnose, Telemedizin, Kommunikationssysteme und Krankenhausinformationssysteme finden gerade Einzug in die Krankenhäuser und Praxen. 9 Lehrformen und Vorlesung -strategien 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch Seite 1068 12 Literatur Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 [01] Lehmann, TM: Handbuch der Medizinischen Informatik. 2. Aufl. 2004 [02] Haas, P: Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakte, 1. Aufl. 2004 [03] Skript [04] Johner, C, Haas P: Praxishandbuch IT im Gesundheitswesen. Erfolgreich einführen, entwickeln, anwenden und betreiben. 1. Aufl. 2008 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: Bearbeitung zur Vergabe von von Hausarbeiten Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 7 8 17 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung Anmeldung zur Prüfung 18 Hilfsmittel TL1 (Klausur): keine; TL2 (Hausarbeiten): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Lehr- und Prüfungsinhalte (Deutsch) Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Netzwerke, Datenschutz, Datensicherheit, Krankenhausinformationssysteme, Radiologische Informationssysteme, PACS, HL7, DICOM, Telemedizin, Medizinprodukte und IT. 20 Kurzfassung: Lehr- und Prüfungsinhalte (Englisch) Professional competence for following fields: networking, data protection, Hospital-Information Systems, Radiological-Information Systems, PACS, HL7, DICOM, tele medicine, medical devices and IT. 9 21 Berechnung der Modulnote Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 50 Prozent; TL2 (Hausübungen): 50 Prozent 10 11 12 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel Laseranwendungen in der Medizin 2 Modul-Code KMUB-11380 3 Dozentinnen und Dozenten Behler 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher Behler 5 Qualifikationsund Lernziele Grundlegende Kenntnisse zur Lasertechnik bezüglich Strahleigenschaften und -handhabung, Wechselwirkung mit Materie und Material-/Gewebebearbeitung, sowie zur Analyse der Strahlungswechselwirkung, insbesondere bezogen auf den Bereich der Medizin und Medizintechnik. Anwendungsfähigkeit dieser Kenntnisse zur Lösung von Aufgabenstellungen, Entwicklung medizintechnischer Produkte oder medizinischer Verfahren. Kenntnisse und Analysemöglichkeiten bezüglich Einsatzgrenzen und spezifischer Besonderheiten der Lasertechnik auch in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte, Planung, Aufbau, Durchführung von Experimenten, Protokollierung und Analyse von Ergebnissen, Dokumentation von Ergebnissen und Zusammenhängen inkl. Recherche von naturwiss.-technologischen Grundlagen, sowie Analyse, Diskussion und Zusammenfassung von selbst erarbeiteten Erkenntnissen. 6 Lehr- und Laseranwendungen in der Medizin-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-11380-1); 1 SWS 13 14 15 Nr. 19 Dozentinnen und Dozenten: Behler Lehrinhalte: Arten der Strahlführung und -formung, Fokussierung von Laserstrahlen, Steuerung der Laserstrahlleistung, Charakterisierung von Laserstrahlen, Laserstrahlsicherheit, Absorption/Reflexion/Transmission, Wechselwirkungsprozesse (thermisch/quantenmechanisch), Bearbeitungsprozesse, optische Messtechnik (Absorptionsspektroskopie) Literaturhinweise: [1] bis [10] Laseranwendungen in der Medizin-Praktikum (KMUB-11380-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Behler Lehrinhalte: Versuche in direkter Verbindung mit der Vorlesung („Laborvorlesung“) Literaturhinweise: [1] bis [10] Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Begründung Die Anwendung der Lasertechnik in der Medizin und Medizintechnik ermöglicht neue Verfahren minimalinvasiver Behandlungsund Operationsmethoden und neuer Diagnostik- sowie Therapiemöglichkeiten. Voraussetzung hierfür ist die gezielte Zufuhr und Handhabung der Strahlung (Faser, Spiegel, Fokussierung, Strahlformung), die lokale und zeitliche Abstimmung der energetischen Parameter (Wellenlänge, zeitliche Leistungssteuerung), der energetische Transfer im Wechselwirkungsbereich (Wechselwirkungsfläche, therm. oder Quantenwirkung, Eindringtiefe) und gegebenenfalls die Analyse von Strahlung nach der Wechselwirkung (Absorption, Reflexion, Transmission, Sekundärstrahlung). Die entsprechenden theoretischen und experimentellen Grundlagen sind die Inhalte des Moduls. Lehrformen und Seminaristische Vorlesung in Verbindung mit -strategien Laborpraktikum Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur [01] Meschede, Dieter: Optik, Licht und Laser, B. G. Teubner Verlag, Wiesbaden, 2005 [02] Pedrotti, F; unter anderem: Optik für Ingenieure, Springer Verlag, Berlin 2002 [03] Eichler, J; Eichler, H. J.: Laser. SpringerVerlag, Berlin, 2002 [04] DIN ISO 11146: Beam widths, divergences, propagation parameters. [05] Berlien, H.P., Müller, G.: Angewandte Laser Medizin – Lehr- und Handbuch für Praxis und Klinik, ecomed, Heidelberg, 2006. [06] Berlien, H.P.: Applied Laser Medicine, Springer-Verlag, Berlin 2003. [07] Eichler, J., Seiler, T.: Lasertechnik in der Medizin. Springer-Verlag 1991. [08] Wollenseck, J.: Laser in der Ophthalmologie. F. Enke Verlag, 1988. [09] BGFE Feinmechanik und Elektrotechik: BGV B2 Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [10] VDI Technologiezentrum (Hrsg.): Bewertung von Abbrandprodukten bei medizinischen Laseranwendungen. EUREKA-Projektbericht EU 642, VDI, 2000 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme hang oder Internet bekanntgegebenen Frist am Modul vor Beginn des jeweiligen Semesters; Fachkompetenzen der Module Physik 1 und 2, insbesondere Optik und Thermodynamik, Grundkenntnisse zur Werkstoffkunde, unter anderem Bio-Materialien. Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 16 Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten) zu den Inhalten der zur Vergabe von Vorlesung; TL2: Praktikumsteilnahme/PrakCreditpoints/ tikumsleitungen: Versuchsbefragung und bezu erbringende wertete Versuchsberichte (4 Versuche im RahLeistungen men des Praktikums). 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel keine 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Strahlführung und -formung, Fokussierung Prüfungsinhalte von Laserstrahlen und Steuerung der Laser(Deutsch) strahlleistung, Charakterisierung von Laserstrahlen, Laserstrahlsicherheit, Absorption/Reflexion/Transmission, Wechselwirkungsprozesse, Bearbeitungsprozesse, optische Messtechnik. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und beam guiding and forming, focussing of laser Prüfungsinhalte beams, control of beam power, characteriza(Englisch) tion of laser beams, safety aspects, absorption/reflection/transmission, interaction processes, manufacturing processes, optical measurement. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 50 Prozent; TL2 (Praktikumsleistung): 50 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Master Thesis (Masterarbeit) Medizinische Physik KMUB-11440 Referentinnen und Referenten: eine Professorin oder ein Professor des Fachbereichs 04 KMUB; Korreferentinnen und Korreferenten: eine Professorin oder ein Professor eines beliebigen Fachbereichs der FH Gießen-Friedberg oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Lehrauftrag oder eine oder ein Lehrbeauftragte mit besonderer Kompetenz für das Themengebiet. Studiendekanin oder Studiendekan Befähigung zur Bearbeitung eines selbständig verfassten Projektplans zur Behandlung eines aktuellen wissenschaftlichen Problems. Effektives wissenschaftliches Arbeiten im Team, Durchsetzen der Strategien nach innen und außen. Erwerb des notwendigen Durchhaltevermögens, um sich in wissenschaftlichen Projekten von unerwarteten Problemen und Rückschlägen nicht demotivieren zu lassen und durch Erarbeitung alternativer Lösungsansätze, unter Umständen durch die Hilfe von Spezialisten, doch zum Erfolg zu kommen. Interdisziplinarität durch Kontakte zu Vertretern anderer Fachdisziplinen, zum Beispiel Medizin, Informatik etc. Erlangen der Fähigkeit, die eigenen Forschungsergebnisse im Umfeld der aktuellen internationalen Forschung umfassend zu diskutieren und in schriftlicher und mündlicher Form darzustellen. 6 Lehr- und Individuelle Betreuung der Masterarbeit Prüfungsinhalte (KMUB-11440-1); 0,45 SWS Dozentinnen und Dozenten: siehe Zeile 8 Lehrinhalte: entsprechend der Ausgabe des Themas der Masterarbeit durch die Referentin beziehungsweise den Referenten Literaturhinweise: [1] bis [5] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-3 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Seite 1069 8 Begründung 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Am Ende des Masterstudiums muss eine Studierende oder ein Studierender zeigen, dass sie oder er ein Thema aus ihrem oder seinem Studienfachgebiet auf Masterniveau erfolgreich eigenständig bearbeiten und in schriftlicher Weise sowie einer Präsentation in ingenieurtechnisch-naturwissenschaftlichem Stil sachgerecht darstellen kann. Lehrformen und Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten. -strategien Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch oder Englisch Literatur [01] Aktuelle Fachliteratur zum Thema der wissenschaftlichen Problemstellung [02] Ebel, H. F., Bliefert, C. (1982). Das naturwissenschaftliche Manuskript. Verlag Chemie, Weinheim, FRG. [03] Lanze; W. (1983). Das technische Manuskript. 3. Auflage, Vulkan-Verlag, Essen, FRG. [04] Diefenbach, A. (2002). Die Zukunft elektronischer wissenschaftlicher Literatur. Naturw. Rundsch. 55: 32-33 [05] Herbig, A. F. (2006). Vortrags- und Präsentationstechnik, Books on Demand GmbH Creditpoints/ 30 CrP (entspricht etwa 900 Stunden) Arbeitsaufwand Präsenzzeit 0,45 SWS (entspricht etwa 6 Stunden) Voraussetzungen Voraussetzung für den Beginn der Masterarzur Teilnahme beit ist gemäß § 4 Abs. 7 der Fachspezifischen am Modul Bestimmungen der erfolgreiche Abschluss von Modulen mit einem Workload von mindestens 45 ECTS. Voraussetzungen Anfertigung einer Masterarbeit in schriftlicher zur Vergabe von Form und Ablegen einer mündlichen Prüfung Creditpoints/ (Kolloquium); die Regelungen zur Masterarzu erbringende beit der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I Leistungen der Prüfungsordnung) sind zu beachten. Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung Hilfsmittel Schriftliche Arbeit: Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Masterarbeit vollständig angegeben; mündliche Prüfung: Präsentationsmaterial und -methodik in freier Wahl, Beantwortung von Prüfungsfragen ohne Verwendung von Hilfsmitteln. Kurzfassung: Zur Anfertigung des Transcript of Records ist Lehr- und eine Inhaltsangabe der Masterarbeit in deutPrüfungsinhalte scher und englischer Sprache im Umfang von (Deutsch) je etwa 5 bis 10 Zeilen anzufertigen, die von der Referentin beziehungsweise dem Referenten zu genehmigen ist. Kurzfassung: For the transcript of records a short descripLehr- und tion of the content of the master thesis (apPrüfungsinhalte proximately 50 to 100 words) has to be pre(Englisch) pared by the student in German and English that has to be accepted by the supervisor. Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: schriftliche Arbeit (Masterarbeit): 75 Prozent; mündliche Prüfung (Kolloquium): 25 Prozent Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Hauptseminar Medizinische Physik KMUB-11580 Zink, Breckow, Fiebich, Koch, Subke, Prehn, Böckmann, Kleinöder, Zink Die Studierenden sollen sich mit Unterstützung der betreuenden Dozentin oder des betreuenden Dozenten in ein Spezialgebiet der Medizinischen Physik auf Grundlage der wis- Seite 1070 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 senschaftlichen Originalliteratur einarbeiten und in der Lage sein, die Ergebnisse der aktuellen Forschung in einem wissenschaftlichen Vortrag zu präsentieren. 6 Lehr- und Hauptseminar Biomedizinische Physik und Prüfungsinhalte Technik (KMUB-11580-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Breckow, Fiebich, Koch, Subke, Kleinöder, Zink Lehrinhalte: Anhand wissenschaftlicher Originalliteratur arbeiten sich die Studierenden in ein an der Hochschule vertretenes Spezialgebiet der Medizinischen Physik ein und präsentieren den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik in einem 30-minütigen Vortrag. Das Seminar gibt den beteiligten Studierenden gleichzeitig einen Überblick über die aktuellen wissenschaftlichen Arbeitsgebiete der Dozentinnen und Dozenten des Studiengangs. Literaturhinweise: [1] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Das Modul dient der Vorbereitung der Forschungsphase des Masterstudiums. Ziel ist das Heranführen der Studierenden an wissenschaftliche Originalliteratur einschließlich der eigenständigen Recherche und das Einüben von Präsentationstechniken. 9 Lehrformen und Seminar mit Vorträgen der Dozentinnen und -strategien Dozenten und Studierenden zu Themen aus dem Bereich der aktuellen Forschung der beteiligten Dozentinnen und Dozenten. 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch oder Englisch 12 Literatur [01] Wissenschaftliche Fachzeitschriften 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen Vortrag (30 Minuten) mit wissenschaftlicher zur Vergabe von Diskussion Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel Zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Arbeit vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und selbstständiges Erarbeiten und Präsentieren Prüfungsinhalte eines wissenschaftlichen Themengebietes aus (Deutsch) dem Bereich der Medizinischen Physik. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und self-contained introduction and presentation Prüfungsinhalte of a scientific topic from the area of medical (Englisch) physics 21 Berechnung Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: Vortrag und Diskussion: 100 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher Physik und Technik der Strahlentherapie 1 KMUB-11760 Zink Zink 5 Qualifikationsund Lernziele Nr. 19 Die Module „Physik und Technik in der Strahlentherapie I und II“ vermitteln den Studierenden vertiefte Kenntnisse der Physik und Technik in der Strahlentherapie, die für zukünftige Medizinphysik-Expertinnen und Experten unerlässlich sind und vermitteln praktische Erfahrungen im Bereich der Bestrahlungsplanung. Die Module bilden darüber hinaus die Grundlage für die selbständige wissenschaftliche Arbeit in der Forschungsphase des Masterstudiengangs im Bereich der therapeutischen Anwendungen ionisierender Strahlung. 6 Lehr- und Physik und Technik der StrahlentherapiePrüfungsinhalte 1-Vorlesung (KMUB-11760-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink Lehrinhalte: Dosisberechnungsverfahren in der Teletherapie mit Photonen und Elektronen (pencil beam, Superpositions-Verfahren, Monte-Carlo-Verfahren), Strahlenbiologie des Tumors und des gesunden Gewebes, Bestrahlungsplanung für die Teletherapie (Generierung von Patientendaten, Konturierung, Segmentierung), Bestrahlungstechniken in der konventionellen Strahlentherapie, Evaluation von Bestrahlungsplänen (Dosis-VolumenHistogramme, Simulation, DRR), Bildgebung in der Strahlentherapie, Qualitätssicherung in der Strahlentherapie Literaturhinweise: [1] bis [5] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die Anwendung ionisierender Strahlung in therapeutischer Absicht an Patientinnen und Patienten erfolgt mit physikalisch-technischen Methoden, für deren Einsatz, Optimierung und Qualitätssicherung der Medizinphysik-Experte eine hohe Mitverantwortung trägt (siehe Richtlinien zur Röntgen- und Strahlenschutzverordnung). Das sichere Beherrschen der physikalischen-technischen Verfahren und mathematischen Modelle, die Grundlage der modernen Strahlentherapie sind, ist eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit der Medizinphysik-Expertin und des Medizinphysik-Experten im Bereich der Strahlentherapie. 9 Lehrformen und seminaristische Vorlesung, regelmäßige -strategien Übungen die von den Studierenden zu bearbeiten sind. 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] F. Khan: The Physics of Radiation Therapy, Lippincott Williams & Wilkins, 2003 [02] E. Podgorsak: Radiation Oncology Physics, IAEA, 2005 [03] P. Mayles, A. Nahum J. C. Rosenwald: Handbook of Radiotherapy Physics, Taylor & Francis, 2007 [04] T. Bortfeld, R. Schmidt-Ullrich, W. de Neve, D. Wazer: Image Guided IMRT, Springer-Verlag, 2005 [05] Schlegel, Bille: Medizinische Physik 2: Medizinische Strahlenphysik, Springer-Verlag, 2001 [06] Vorlesungsskript 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: mündliche Prüfung (30 Minuten); zur Vergabe von TL2: Praktikumsteilnahme/Bearbeitung von Creditpoints/ Übungsblättern zu erbringende Leistungen Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 17 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung Anmeldung zur Prüfung; zur mündlichen Prüfung (TL1) wird nur zugelassen, wer mindestens 50 Prozent der Punkte aus den Übungsblättern (TL2) erreicht hat. 18 Hilfsmittel keine 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Dosisberechnung in der Teletherapie, BePrüfungsinhalte strahlungsplanung, Strahlenbiologie in der (Deutsch) Strahlentherapie, Bildgebung in der Strahlentherapie, Qualitätssicherung in der Strahlentherapie. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und patient dose computation methods, radioPrüfungsinhalte therapy planning, radiation biology for (Englisch) radiotherapy, imaging in radiotherapy, quality assurance. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche Prüfung): 50 Prozent, TL2 (Übungsblätter): 50 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Physik und Technik der Strahlentherapie 2 KMUB-11770 Zink Zink Die Module „Physik und Technik in der Strahlentherapie I und II“ vermitteln den Studierenden vertiefte Kenntnisse der Physik und Technik in der Strahlentherapie, die für zukünftige Medizinphysik-Expertinnen und -Experten unerlässlich sind, und vermitteln praktische Erfahrungen im Bereich der Bestrahlungsplanung. Die Module bilden darüber hinaus die Grundlage für die selbständige wissenschaftliche Arbeit in der Forschungsphase des Masterstudiengangs im Bereich der therapeutischen Anwendungen ionisierender Strahlung. 6 Lehr- und Physik und Technik der Strahlentherapie 2Prüfungsinhalte Vorlesung (KMUB-11770-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink Lehrinhalte: Physik und Technik der Brachytherapie: Quellen, Applikation, Bestrahlungsplanung; Moderne Verfahren der tumorkonformen Strahlentherapie: IMRT, IMAT, Tomotherapie, IGRT; Inverse Bestrahlungsplanung; Physikalische und biologische Optimierungskriterien, spezielle Bestrahlungstechniken: Ganzkörperbestrahlung, Stereotaxie; Protonen- und Hadronentherapie; Literaturhinweise: [1] bis [6 Physik und Technik der Strahlentherapie 2Praktikum (KMUB-11770-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink, Lehrbeauftragte, Tutorinnen und Tutoren Lehrinhalte: Bestrahlungsplanung: Erstellen von klinischen Bestrahlungsplänen für verschiedene Tumorentitäten: 3D-konforme Bestrahlung, IMRT, IMAT; Vergleich der Bestrahlungspläne auf Grundlage von Dosis-Volumen-Histogrammen und strahlenbiologischen Daten. Literaturhinweise: [1] bis [5] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die Anwendung ionisierender Strahlung in therapeutischer Absicht an Patienten erfolgt mit physikalisch-technischen Methoden, für deren Einsatz, Optimierung und Qualitätssicherung der Medizinphysik-Experte eine hohe Seite 1071 Mitverantwortung trägt (siehe Richtlinien zur Röntgen- und Strahlenschutzverordnung). Das sichere Beherrschen der physikalischtechnischen Verfahren und mathematischen Modelle, die Grundlage der modernen Strahlentherapie sind, ist eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit des Medizinphysik-Experten im Bereich der Strahlentherapie. 9 Lehrformen und Vorlesung und Praktikum zur Bestrahlungs-strategien planung 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch oder Englisch 12 Literatur [01] F. Khan: The Physics of Radiation Therapy, Lippincott Williams & Wilkins, 2003 [02] E. Podgorsak: Radiation Oncology Physics, IAEA, 2005 [03] T. Bortfeld, R. Schmidt-Ullrich, W. de Neve, D. Wazer: Image Guided IMRT, Springer-Verlag, 2005 [04] Schlegel, Bille: Medizinische Physik 2: Medizinische Strahlenphysik, Springer-Verlag, 2001 [05] P. Mayles, A. Nahum, J. C. Rosenwald: Handbook of Radiotherapy Physics, Taylor & Francis, 2007 [06] Wissenschaftliche Originalliteratur aus den Zeitschriften: Physics in Medicine and Biology, Medical Physics, Zeitschrift für Medizinische Physik 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 3 SWS (entspricht etwa 42 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Mündliche Prüfung (30 Minuten); zur Vergabe von TL2: Praktikumsteilnahme mit Erstellung Creditpoints/ von Ausarbeitungen und Präsentation. zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; Voraussetzung zur aussetzungen Teilnahme an der Klausur (TL1) ist der Nachzur Prüfung weis der geforderten Praktikumsleistungen (TL2). 18 Hilfsmittel TL1 (Mündliche Prüfung): keine; TL2 (Praktikumsleistungen): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Arbeit vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Brachytherapy, Tumorkonforme StrahlenPrüfungsinhalte therapie: IMRT, IMAT, IGRT, inverse Be(Deutsch) strahlungsplanung, Protonen- und Hadronentherapie. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und brachytherapy, conformal radiotherapy: Prüfungsinhalte IMRT, IMAT, IGRT; therapy with protons (Englisch) and ions. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche Prüfung): 50 Prozent; TL2 (Praktikum): 50 Prozent 22 Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Rehatechnik/Geriatrie KMUB-11850 Meyer-zu-Bexten, Subke Subke Die Studierenden sollen die Grundlagen zum wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen und praxisorientiert anwenden können. Sie sollen verschiedenartige Aufgaben in den Bereichen Seite 1072 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Unfallforschung, Orthopädie- und Rehatechnik als Sachverständige oder Sachverständiger, selbstständige Unfallgutachterinnen und Unfallgutachter, Entwicklungs- und Prüfingenieurinnen und -ingenieure lösen. 6 Lehr- und Rehatechnik/Geriatrie-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-11850-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Meyer-zu-Bexten, Subke Lehrinhalte: Rehabilitation; Sehschädigung – Gehörlosigkeit – Techniken zur Hilfsmittelentwicklung/Trainingsmethoden und -schulung/altersbedingte Behinderungen und Änderungen der Sinneswahrnehmung/Bewegungsschulung; Geriatrie, Arbeitshilfen. Literaturhinweise: [1] bis [9] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Für die Entwicklung von orthopädischen Hilfen und altersgerechten Hilfen sind adäquate Methoden zu entwickeln. Durch die demografische Entwicklung wird der Anteil der älteren und zu versorgenden Personen steigen. Nach der demografischen Entwicklung wird der Großteil der im Berufsleben stehenden Personen in der Altergruppe zwischen 40 und 60 sein. Eine der Aufgaben der Rehatechnik wird sein, durch präventive Maßnahmen und bei Krankheit durch optimierte Behandlungen die Personen der oben genannten Altersgruppe zu versorgen. 9 Lehrformen und Vorlesung mit Computersimulationen, Manu-strategien skript als Mitschreibhilfe, Übungen in der Vorlesung. 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] aktuelle Vorlesungsunterlagen [02] Perry, Jaqueline. Ganganalyse Urban & Fischer, München Jena [03] Wiss. Arbeiten aus: Journal Gait & Posture, Elsevier Science Orlando Amsterdam Tokyo Singapore [04] Feldkamp, Margret. Ganganalyse bei Kindern mit zerebraler Bewegungsstörung, Richard Pflaum Verlag München [05] Loeschke, Gerhard, Pourat, Daniela. Wohnungsbau für alte und behinderte Menschen, Kohlhammer Verlag Stuttgart Berlin Köln [06] Meyer-zu-Bexten, Erdmuthe. Behinderte Menschen in der Arbeitswelt, DIHK-Gesellschaft [07] Smith, Raymond, Leslie, John. Rehabilitation Engineering, CRC Press Boca Raton Ann Arbor Boston [08] Trenk-Hinterberger, Peter. Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Band 103, Düsseldorf [09] Zeitschrift für Geriatrie und Gerontololgie, Darmstadt: Steinkopff. 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen Mündliche Prüfung (60 Minuten) zur Vergabe von Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel keine Nr. 19 19 Kurzfassung: Lehr- und Prüfungsinhalte (Deutsch) Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Rehabilitation; Sehschädigung – Gehörlosigkeit – Techniken zur Hilfsmittelentwicklung/Trainingsmethoden und -schulung/ altersbedingte Behinderungen und Änderungen der Sinneswahrnehmung/Bewegungsschulung; Geriatrie, Arbeitshilfen. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und rehabilitation, impairment of the eye, aural Prüfungsinhalte impairment, developement of additives, train(Englisch) ing methods and instructions, age-related disabilities and alteration of the sensory perception, gait instructions, geriatry, working devices. 21 Berechnung Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: mündliche Prüfung: 100 Prozent 22 Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Strahlenschutz in Medizin und Technik KMUB-11860 Zink, Breckow, Fiebich Zink Die Studierenden sollen auf Grundlage der gültigen Risikomodelle im Strahlenschutz ein tieferes Verständnis der nationalen und internationalen Empfehlungen und Richtlinien zum Strahlenschutz entwickeln und diese anwenden können. 6 Lehr- und Strahlenschutz-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-11860-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Zink, Breckow, Fiebich Lehrinhalte: Risikomodelle im Strahlenschutz, Struktur der Strahlenschutzgesetzgebung, Anwendung in der Medizin Literaturhinweise: [1] bis [5] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die Anwendung ionisierender Strahlung in diagnostischer und therapeutischer Absicht an Patienten stellt stets auch ein Risiko für die Patientin oder den Patienten dar. Ein tieferes Verständnis der biochemischen und biologischen Wirkungen ionisierender Strahlung sowie die Kenntnis derzeit gültiger Risikomodelle (Modul Strahlenbiologie KMUB-10610) und die daraus abgeleiteten gesetzlichen Grundlagen des Strahlenschutzes sind für zukünftige Medizinphysik-Expertinnen und -Experten unerlässlich (siehe Richtlinien zur Röntgen- und Strahlenschutzverordnung). 9 Lehrformen und Seminaristische Vorlesung, Kurzvorträge der -strategien Studierenden basierend auf aktuellen Artikeln wissenschaftlicher Fachzeitschriften. 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] Fritz-Niggli: Strahlengefährdung – Strahlenschutz, Verlag Hans Huber, Bern, 1997 [02] ICRP-60: Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission 1990, Gustav Fischer Verlag, 1993 [03] Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung sowie Nachgeordnete Richtlinien [04] M. Fiebich, H. Pfeiff, K. Westermann, K. Zink: Durchführungshilfen zum Strahlenschutz in der Medizin, TÜV Media, 2006 [05] Artikel aus aktuellen wissenschaftlichen Fachzeitschriften 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen Fachkompetenzen des Moduls Dosimetrie zur Teilnahme ionisierender Strahlung (KMUB-10730) am Modul 16 Voraussetzungen Klausur (90 Minuten) zur Vergabe von Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel keine 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Risikomodelle und gesetzliche Grundlagen Prüfungsinhalte des Strahlenschutzes. (Deutsch) 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und risk disclosures and recommendations for Prüfungsinhalte radiation protection. (Englisch) 21 Berechnung Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: Klausur: 100 Prozent 22 Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Projekt mit wissenschaftlichem Kolloquium KMUB-11880 alle Professorinnen und Professoren des Masterstudiengangs Zink Die Studierenden sollen in der Lage sein, ein größeres wissenschaftliches Projekt zu planen und vorzubereiten (Literaturrecherche, zeitliche Planung, Ressourcenplanung etc.), Experimente eigenständig durchzuführen sowie die Ergebnisse in einem wissenschaftlichen Vortrag zu präsentieren. 6 Lehr- und Projektarbeit (KMUB-11880-1); Prüfungsinhalte Dozentinnen und Dozenten: Zink, Breckow, Fiebich, Koch, Subke, Kleinöder Lehrinhalte: Bearbeitung eines wissenschaflichen Projekts aus dem aktuellen Forschungsbereich der am Masterstudiengang beteiligten Professorinnen und Professoren. Literaturhinweise: [1] bis [6] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die unter Betreuung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers stattfindende Bearbeitung eines umfangreicheren Projekts erlaubt den Studierenden, sich mit der Planung und Vorbereitung eines größeren wissenschaftlichen Projekts auseinanderzusetzen. Sie vertiefen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten des experimentellen Arbeitens sowie der Erhebung, Auswertung und der Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse. Durch die Gruppenarbeit werden darüber hinaus Sozialtechniken vermittelt, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben sind. 9 Lehrformen und Förderung der eigenständigen wissenschaft-strategien lichen Arbeit der Studierenden durch die betreuende und den betreuenden Hochschullehrer. Hierzu dienen insbesondere regelmäßige Projektsitzungen, bei denen der Fortgang des Projekts besprochen wird. 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch oder Englisch 12 Literatur [01] Wissenschaftliche Fachliteratur 13 Creditpoints/ 9 CrP (entspricht etwa 270 Stunden) Arbeitsaufwand Seite 1073 14 Präsenzzeit entfällt 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Verfassen eines Projektberichts; zur Vergabe von TL2: Vorstellen der Ergebnisse in einem Creditpoints/ wissenschaftlichen Kurzvortrag (20 min). zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig zitiert. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und selbständige Bearbeitung eines Themas aus Prüfungsinhalte aktuellen Forschungsprojekten des Studien(Deutsch) ganges Medizinische Physik. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und experimental work on actual scientific proPrüfungsinhalte jects with a topic relevant to the field of me(Englisch) dical physics. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Projektbericht): 75 Prozent, TL2 (Kurzvortrag): 25 Prozent 22 Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Bildgebende Systeme in der Medizin 2 KMUB-12090 Fiebich Fiebich Die Studierenden können Artikel aus Fachzeitschriften verstehen und bearbeiten. Sie haben weiterführende Kenntnisse in Bildrekonstruktionsverfahren, können eine Dosisoptimierung in der CT und der Projektionsradiographie durchführen, haben grundlegendes Verständnis von Monte-Carlo-Verfahren und Möglichkeiten der Gefäßdarstellung. 6 Lehr- und Bildgebende Systeme in der Medizin 2-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-12090-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Fiebich Lehrinhalte: Aktuelle Themen der bildgebenden Verfahren, Bildrekonstruktionsverfahren, Dosisoptimierung, Monte-Carlo-Simulationen, Verfahren der Angiographie, Vertiefung Magnetresonanztomographie Literaturhinweise: [1] bis [10] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die bildgebenden Verfahren stellen in der Medizin eine der wichtigsten diagnostischen Möglichkeiten dar. Weiterführende Kenntnisse sind für Praxis und Forschung notwendig. 9 Lehrformen und Vorlesung, E-Learning, Hausaufgaben -strategien 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] Ausgewählte Artikel aus der Medical Physics und Ähnliches [02] Bushberg, The essential Physics of Medical Imaging, 2002 [03] Angerstein, W.: Grundlagen der Strahlenphysik und radiologischen Technik in der Medizin, 2005 Seite 1074 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 [04] Morneburg, Heinz: Bildgebende Systeme für die medizinische Diagnostik. PublicisMCD-Verl. München 1995 [05] Ewen, K.: Bildgebung. G. Thieme Verlag 1998 [06] Laubenberger, Th. und Laubenberger, J.: Technik der medizinischen Radiologie. Dt. Ärzte-Verlag, 7. Aufl. 1999 [07] Sprawls, P.: Physical Principles of Medical Imaging. Aspen Publisher [08] Krieger, H.: Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz. Verlag, B. Teubner; Bde I und II, 4. Auflage; 1998 [09] Vorlesungsunterlagen [10] Beutel, J, Kundel, HL, van Metter RL: Handbook of Medical Imaging: Volume 1: Physics and Psychophysics. 1. Aufl. 2000 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) 13 Creditpoints/ Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen Fachkompetenzen des Moduls ,Bildgebende zur Teilnahme Systeme in der Medizin 1‘ am Modul 16 Voraussetzungen TL1: Mündliche Prüfung (30 Minuten); zur Vergabe von TL2: Bearbeitung von Hausaufgaben Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel TL1 (Mündliche Prüfung): keine; TL2 (Hausübungen): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben. 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und aktuelle Themen der bildgebenden Verfahren, Prüfungsinhalte Bildrekonstruktionsverfahren, Dosisoptimie(Deutsch) rung, Monte-Carlo-Simulationen, Verfahren der Angiographie, Vertiefung Magnetresonanztomographie. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und current topics in medical imaging, image rePrüfungsinhalte construction, optimization of patient expo(Englisch) sure, Monte-Carlo simulations, angiographic techniques, special topics in magnetic-resonance imaging. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Mündliche Prüfung): 50 Prozent; TL2 (Hausaufgaben): 50 Prozent 22 Semester, in Wintersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Radiochemie KMUB-12320 Koch 17 Koch 18 Kenntnisse der Methoden zur Gewinnung wichtigster Gebrauchsnuklide für medizinische Anwendungen; sicheres Beherrschen der Strahlenschutzgrundsätze beim Umgang mit offenen Radioisotopen, Auffinden von Kontaminationen und deren Beseitigung, Auswahl und Einsatz geeigneter Messtechnik, Erarbeiten eines Störfallkonzeptes. 6 Lehr- und Radiochemie-Vorlesung (KMUB-12320-1); Prüfungsinhalte 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Koch Lehrinhalte: Kernreaktionen, Wirkungsquerschnitt, radioaktives Gleichgewicht, Radionuklidgeneratoren, Tracer, strahlenchemische 19 20 Nr. 19 Prozesse, Auslegung von Radionuklidlaboratorien, Maßnahmen bei Stör- und Unfällen, Inkorporationsüberwachung. Literaturhinweise: [1] bis [7] Radiochemie-Praktikum (KMUB-12320-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Koch Lehrinhalte: Flüssigszintillationsmesstechnik, Autoradiographie, Dekontaminationstechnik, Messungen und Probenahme in einem kontaminierten Bereich. Literaturhinweise: [1] bis [7] Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Begründung Die Optimierung des Strahlenschutzes von Patientinnen, Patienten und Personal ist eine wesentliche Tätigkeit des Medizinphysik-Expertinnen und -Experten bei nuklearmedizinischen Anwendungen. Das sichere Beherrschen der erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ist eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit der Medizinphysik-Expertinnen und -Experten in der Nuklearmedizin. Lehrformen und Seminaristische Vorlesung und Praktikum -strategien zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen. Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur [01] J. Koch: Skriptum zur Vorlesung, FH Gießen-Friedberg [02] J. Koch/D. Feldrappe: Anleitung zum Praktikum Radiochemie, FH Gießen-Friedberg [03] K. H. Lieser: Einführung in die Kernchemie. Wiley-VCH 1991 [04] K. H. Lieser: Nuclear and Radiochemistry. Wiley-VCH 2001 [05] C. Keller: Grundlagen der Radiochemie. Salle/Sauerländer 1993 [06] Strahlenschutzverordnung 2001 [07] div. DIN/EN/ISO-Normen Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme hang oder Internet bekanntgegebenen Frist am Modul vor Beginn des jeweiligen Semesters. Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: Praktizur Vergabe von kumsteilnahme mit Erstellung von AusarbeiCreditpoints/ tungen zu jedem Praktikumsversuch. zu erbringende Leistungen Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zur Klausur (TL1) aussetzungen wird nur zugelassen, wer das Praktikum (TL2) zur Prüfung mit Erfolg (regelmäßige Teilnahme und Testat auf die zu erstellenden Praktikumsprotokolle) abgeschlossen hat. Hilfsmittel TL1 (Klausur): Taschenrechner ohne Textund Programmspeicher, Periodensystem der Elemente, Nuklidkarte; TL2 (Praktikumsprotokolle): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben. Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung Prüfungsinhalte von offenen Radionukliden in der Medizin, (Deutsch) Markierung/Tracer, Maßnahmen bei Störund Unfällen, Messtechnik: LSC und Phosphorimager, Kontaminations- und DL-Messung. Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und production, properties and use of open source Prüfungsinhalte radionuclides in medicine, labeling/tracer, in(Englisch) cident/accident management measures, mea- Nr. 19 21 Berechnung der Modulnote 22 Semester, in dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 suring techniques: LSC and phosphorimager, measurement of contamination and dose rate. Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 100 Prozent. Wintersemester Statistische Methoden KMUB-12490 Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter Fiebich Erlernte Methoden bei der Planung und statistischen Auswertung von Versuchen anwenden können. 6 Lehr- und Statistische Verfahren-Vorlesung Prüfungsinhalte (KMUB-12490-1); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Lehrbeauftragte Lehrinhalte: Versuchsplanung, Ziel-, Einfluss- und Störgrößen, Stichprobengröße, Longitudinal- und Transversalstudien, Erstellen und Auswerten eines 2n-Designs. Überprüfung der Signifikanz von 2n-DesignErgebnissen, Vertiefung parametrische und nichtparametrische Tests, Orthogonalität von Versuchsplänen, statistische Modelle zum Erkennen von Wechselwirkungen, Einsatz statistischer Softwarepakete, klinische Studien. Literaturhinweise: [1] bis [5] Statistische Verfahren-Übung (KMUB-12490-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Lehrbeauftragte/r Lehrinhalte: siehe zugehörige Vorlesung Literaturhinweise: [1] bis [5] 7 Verwendbarkeit Mst-BPT-1 (P)/Mst-UHST-1 (P)/Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Der Einsatz statistischer Versuchsplanung bringt eine Effizienzsteigerung bei der Entwicklung und Validierung neuer, aber auch bei der Optimierung bestehender Prozesse oder Produkte. Schon in einfachen statistischen Modellen (zum Beispiel lineare Regression) kann man erkennen, dass die Wahl der Versuchsbedingungen die ,Genauigkeit‘ der aus den Experimenten getroffenen Aussagen verbessern kann. Sind diese Kenntnisse vorhanden, ist eine deutliche Reduzierung der Versuchsanzahl möglich und eine systematische Auswertung sichergestellt. Des Weiteren ist es möglich, Kosten in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu reduzieren. 9 Lehrformen und Vorlesung mit Übungen -strategien 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] Altman, D.G.: Practical Statistics for Medical Research, Chapmann & Hall/CRC 1999 [02] Bland, M.: An Introduction to Medical Statistics, Oxford Medical Publications 2000 [03] Bandemer, H., Bellmann, A.: Statistische Versuchsplanung, Teubner 1994 [04] Handbücher der verwendeten Software [05] Vorlesungsunterlagen 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul Seite 1075 16 Voraussetzungen Klausur (120 Minuten) zur Vergabe von Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel keine 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Versuchsplanung, Ziel-, Einfluss- und StörPrüfungsinhalte größen, Stichprobengröße, Longitudinal- und (Deutsch) Transversalstudien, Erstellen und Auswerten eines 2n-Designs. Überprüfung der Signifikanz von 2n-Design-Ergebnissen, Vertiefung parametrischer und nichtparametrischer Tests, Orthogonalität von Versuchsplänen, statistische Modelle zum Erkennen von Wechselwirkungen, Einsatz statistischer Softwarepakete, klinische Studien. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und planning of studies, bias, confounding, selecPrüfungsinhalte tion of samples, sample size, longitudinal and (Englisch) transversal studies, Summarizing Equation, data collection and evaluation in a 2n design, validation of significance, special aspects in parametric and non-parametric tests, statistical models for data interferences, use of statistical software, clinical trials. 21 Berechnung Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: Klausur: 100 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Biosignalerfassung und -verarbeitung KMUB-12620 Kleinöder, Lehrbeauftragte, Tutorinnen und Tutoren Kleinöder Nach Abschluss des Moduls sollen die Studierenden in der Lage sein, Problemstellungen bei der Erfassung von elektrophysiologischen Signalen zu erkennen und geeignete Anordnungen für die Messung und Auswertung zu entwickeln. Ausgewählte Methoden der Zeitreihenanalyse sollen zur Identifikation und Modellbildung bei Zeitreihen in der Medizin (EKG, EEG, EMG) adaptiert und in Software umgesetzt werden können. 6 Lehr- und Biosignalerfassung und -verarbeitung-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-12620-1); 3 SWS Dozentinnen und Dozenten: Kleinöder, Lehrbeauftragte Lehrinhalte: Zur Einführung werden typische biomedizinische Signale (Aktionspotentiale, EMG, ECG, EEG, EGG, PCG, Sprachsignale etc.) vorgestellt. Zur Analyse und Prognose biomedizinischer Signale werden erweiterte Grundlagen stochastischer Prozesse einschließlich deren Frequenzbereichsrepräsentation und von digitalen Filtern (Z-Bereich, Stabilität, Frequenzgang, DFT, FFT, adaptive Filter etc.) vermittelt. Die Umsetzung in Signalverarbeitungsprozeduren wird mit MATLAB/SIMULINK, LabVIEW, C und schnellen Prozessoren (DSP, ARM, PC, AVR etc.) demonstriert. Literaturhinweise: [1] bis [9] Biosignalerfassung und -verarbeitung-Übung (KMUB-12620-2); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Kleinöder Lehrinhalte: In der Übung werden typische Aufgabenstellungen bei der Analyse und Prognose von biomedizinischen Signalen diskutiert. Der Umgang mit den verschiedenen Transformationen wird anwendungsbezogen Seite 1076 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 geübt. Zur Vertiefung der Signalanalyse im Frequenzbereich wird der praktische Umgang mit der Fast-Fouriertransformation in Verbindung mit Fenstertechniken geübt. Es wird die Wirkung verschiedener digitaler Filter auf Signale in der Medizintechnik mit Zeit- und Frequenzbereichsdarstellung gezeigt und Syntheseansätze für Filter diskutiert. Der Umgang von Tools aus MATLAB/SIMULINK bei der Signalverarbeitung wird gezeigt. Literaturhinweise: [1], [2], [5], [8] Biosignalerfassung und -verarbeitung-Praktikum (KMUB-12620-3); 1 SWS Dozentinnen und Dozenten: Kleinöder Lehrinhalte: Im Praktikum wird die Umsetzung der Signalverarbeitungs- und Filteransätze in Software auf Rechnern geübt. Dabei werden AD/DA-Wandler auf Einsteckkarten in PCs, digitale Signalprozesssoren oder schnelle Mikrocontroller mit den dazugehörigen Entwicklungsumgebungen verwendet. Die Analyse von Sprachsignalen wird mit digitalen Signalprozssoren in Verbindung mit LabVIEW untersucht. Literaturhinweise: [1], [2], [4], [7] Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) Begründung Fortschritte in der Medizintechnik beruhen in steigendem Maße auf modernen Verfahren zur Signalaufbereitung und Darstellung mit Rechnern. Lehrformen und Anwendungsorientierte Vorlesung mit Simu-strategien lationen, Vertiefung im Praktikum mittels Projektaufgaben in Kleingruppen. Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur [01] Schlittgen, R.; Streitberg, H. J.: Zeitreihenanalyse. R. Oldenbourg, 2001 [02] Johnson, J., R.: Digitale Signalverarbeitung. Hanser, 1991 [03] Kramme, R.: Medizintechnik. Springer, 2002 [04] Rao, C. R.; Guha, S. K.: Principles of Medical Electronics and Biomedical Instrumentation. University Press, India, 2004 [05] Eugene N. Bruce: Biomedical Signal Processing and Signal Modeling, Wiley, 2001 [06] Morgan, D.: Numerical Methods for DSP Systems in C. Wiley, 1997 [07] Rorabaugh, C. B.: DSP Primer. McGrawHill, 1998 [08] Rangaray M. Rangayyan: Biomedical Signal Analysis. Wiley, 2004 [09] von Grüningen, D.: Digitale Signalverarbeitung. Fachbuchverlag Leipzig. 2004 Creditpoints/ 6 CrP (entspricht etwa 180 Stunden) Arbeitsaufwand Präsenzzeit 5 SWS (entspricht etwa 70 Stunden) Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme hang oder Internet bekanntgegebenen Frist am Modul vor Beginn des jeweiligen Semesters. Voraussetzungen TL1: Klausur (90 Minuten); TL2: Praktikumszur Vergabe von teilnahme/Bearbeitung von PraktikumsaufCreditpoints/ gaben. zu erbringende Leistungen Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zur Klausur (TL1) aussetzungen wird nur zugelassen, wer Praktikum (TL2) zur Prüfung mit Erfolg abgeschlossen hat (regelmäßige Anwesenheit und Bewertung der Praktikumsaufgaben mit mindestens 50 Prozent). Hilfsmittel TL1 (Klausur): von der Prüferin oder vom Prüfer zugelassene Formelsammlung; TL2 (Praktikumsaufgaben): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben. Nr. 19 19 Kurzfassung: Lehr- und Prüfungsinhalte (Deutsch) Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: biomedizinische Signale (EMG, EKG, EEG, PCG etc.), Filterung und Artefakte von Signalen (Filter im Zeit- und Frequenzbereich, optimale und adaptive Filter), Ereigniserkennung (im EKG, EEG etc.), Zeitreihenanalyse (Anwendung stochastischer Prozesse, Spektralanalyse, ARIMA- und verwandte Prozesse, Modellspezifikation), digitale Signalverarbeitung und Programmierung mit MATLAB, LabVIEW, C und DSP. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und examples of biomedical signals (EMG, ECG, Prüfungsinhalte EEG, PCG, etc.), filtering for removal of arti(Englisch) facts (filters in time- and frequency domain, optimal and adaptive filters), event detection (in ECG, EEG, etc.), time series analysis (applications of stochastic processes, spectralanalysis, specification of ARIMA- and other models), digital signal processing and programming with MATLAB, LabVIEW, C and DSP. 21 Berechnung Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur): 60 Prozent; TL2 (Bewertung des Praktikums): 40 Prozent. 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird 1 Modultitel 2 Modul-Code 3 Dozentinnen und Dozenten 4 Modulverantwortliche/ Modulverantwortlicher 5 Qualifikationsund Lernziele Klinische Aspekte der Radiologie und Radioonkologie KMUB-12840 Lehrbeauftragte Zink Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse über die medizinischen Anforderungen an die bildgebenden Verfahren in der Radiologie sowie über die medizinischen Anforderungen in der Radioonkologie. 6 Lehr- und Klinische Aspekte der Radiologie und RadioPrüfungsinhalte onkologie (KMUB-12840-1); 2 SWS Dozentinnen und Dozenten: Lehrbeauftragte Lehrinhalte: Medizinische Anforderungen an die diagnostische Bildqualität in der Radiologie; Medizinische Indikationen für die unterschiedlichen bildgebenden Verfahren; Medizinische Grundlagen der Bestrahlungsplanung bei den verschiedenen Tumorentitäten: Abgrenzung des klinischen Zielvolumens (CTV), Sicherheitssäume – Planungszielvolumen (PTV); Risikoorgane, Nebenwirkungen Literaturhinweise: [1] – [6] 7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P) (Studiengang, Semester, Pflichtstatus) 8 Begründung Die Medizinphysik-Expertin und der Medizinphysik-Experte (MPE) arbeiten sowohl in der Radiologie als auch in der Strahlentherapie eng mit den medizinischen Kolleginen oder den Kollegen zusammen. In der Radioonkologie ist es unter anderem ihre oder seine Aufgabe, gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten eine für den jeweiligen Patienten optimierte Bestrahlungsplanung zu erarbeiten. Notwendig hierfür sind medizinische Kenntnisse über die verschiedenen Tumorentitäten, deren Wachstum und Ausbreitung sowie über stets involvierte Risikoorgane und deren Schutz. In der Radiologie ist die Dosisoptimierung im Rahmen der medizinischen Bildgebung eine der wesentlichen Aufgaben des MPE. Zur Umsetzung dieser Aufgabe benötigt er neben dem physikalisch-technischen Wissen der bildgebenden Verfahren auch vertiefte Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Seite 1077 Kenntnisse bei der Beurteilung der diagnostischen Bildqualität. 9 Lehrformen und Seminaristische Vorlesung, die von Radiolo-strategien gen und Radioonkologen gelesen wird. 10 Moduldauer 1 Semester 11 Sprache Deutsch 12 Literatur [01] M. Reiser: Radiologie, Thieme-Verlag Stuttgart, 2006 [02] Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, Heft 52 [03] Leitlinien der Bundesärztekammer [04] Leitlinien in der Radioonkologie, DEGRO [05] J. Meyer: IMRT – IGRT – SBRT, KargerVerlag 2007 [06] E. Scherer, H. Sack: Strahlentherapie, Springer-Verlag, 1996 [07] ICRU 52 13 Creditpoints/ 3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden) Arbeitsaufwand 14 Präsenzzeit 2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden) 15 Voraussetzungen keine zur Teilnahme am Modul 16 Voraussetzungen Klausur (60 Minuten) zur Vergabe von Creditpoints/ zu erbringende Leistungen 17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung. aussetzungen zur Prüfung 18 Hilfsmittel keine 19 Kurzfassung: Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten: Lehr- und Medizinische Anforderungen an die diagnosPrüfungsinhalte tische Bildqualität in der Radiologie; Medizi(Deutsch) nische Indikationen für die unterschiedlichen bildgebenden Verfahren; Medizinische Grundlagen der Bestrahlungsplanung bei den verschiedenen Tumorentitäten. 20 Kurzfassung: Professional competence for following fields: Lehr- und medical requirements on image quality in raPrüfungsinhalte diology, medical indications for the different (Englisch) image modalities, basic medical principles for radiation treatment planning 21 Berechnung Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: Klausur: 100 Prozent 22 Semester, in Sommersemester dem das Modul angeboten wird Anlage 4 Masterzeugnis – Inhalt des Zeugnisses Master of Science (M. Sc.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/ University of Applied Sciences Zeugnis Master of Science (M. Sc.) Frau/Herr geboren am geboren in Matrikel-Nr. hat am die Masterprüfung im Masterstudiengang Medizinische Physik des Fachbereichs Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie erfolgreich bestanden und dabei folgende Bewertungen erhalten: Masterarbeit: Thema: Note: Prozentpunkte: Creditpoints: Frau/Herr Prüfungsmodule Noten Prozentpunkte Creditpoints Gesamtnote Anlage 3 Anforderungen an Inhalte von Studiengängen als Voraussetzung für eine Zulassung zum Masterstudiengang Vergleichbare Studiengänge sollen, bezogen auf ein Studium im Umfang von 210 Creditpoints nach ECTS, in ihrem Curriculum folgende fachbezogenen Anteile enthalten: Allgemeine mathematisch/naturwissenschaftliche Grundlagen 20 Prozent Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen 25 Prozent Biomedizintechnische und medizinische Module 25 Prozent Module aus dem sonstigen akademischen Fächerspektrum 20 Prozent Berufspraktische Anteile 10 Prozent Gießen, den Präsidentin/Präsident Gießen, den Die Leiterin/Der Leiter des Prüfungsamts Siegel Vorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsausschusses Anlage 5 Masterurkunde – Inhalt der Urkunde Master of Science (M. Sc.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/ University of Applied Sciences Masterurkunde Frau/Herr geboren am geboren in hat am im Masterstudiengang Medizinische Physik des Fachbereichs Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie die Masterprüfung bestanden. Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule GießenFriedberg den akademischen Grad Master of Science (M. Sc.) (Siegel) Dekanin oder Dekan Seite 1078 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Nr. 19 Anlage 6 Diploma Supplement Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences This Diploma Supplement was developed by the European ComDieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of mission, dem Europäischen Rat und UNESCO/CEPES entwickelt. the supplement is to provide sufficient independent data to improve Die Absicht dieses Dokuments ist es, ausreichend Informationen zur the international ‘transparency’ and fair academic and professionVerfügung zu stellen, um auf dem internationalen Gebiet Transal recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, parenz herzustellen hinsichtlich akademischer und beruflicher Quaetc.). It is designed to provide a description of the nature, level, conlifikationen (Diplome, Graduierungen, Zertifikate etc.). Es ist auf text, content and status of the studies that were pursued and sucBasis der originalen Qualifikationsdokumente gestaltet und gibt Incessfully completed by the individual named on the original qualiformationen über Natur, Bildungsniveau, Zusammenhänge, Inhalte fication to which this supplement is appended. It should be free from und Status des Studiums, das von dem jeweils individuell genannany value judgements, equivalence statements or suggestions abten Studierenden absolviert wurde. Es soll frei sein von jeder Werout recognition. Information in all eight sections should be providtung oder Äquivalenzerklärungen oder -vorschlägen. Die Infored. Where information is not provided, an explanation should give mationen werden in acht Kapiteln dargestellt. Dort, wo keine Inthe reason why. formationen vorliegen, soll eine Erklärung gegeben werden, warum diese nicht verfügbar ist. 1 HOLDER OF THE QUALIFICATION/INHABER/INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 1.1 Family Name/Familienname «Name» 1.2 First Name/Vorname «Vorname» 1.3 Date, Place, Country of Birth/Geburtsdatum, Geburtsort und -land «Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland») 1.4 Student ID Number or Code/Matrikelnummer des/der Studierenden «MatrikelNr» 2 QUALIFICATION/ABSCHLUSS 2.1 Name of Qualification/Abschlussbezeichnung Master of Science 2.2 Main Field(s) of Study/Studiengang Medical Physics/Medizinische Physik 2.3 Institution Awarding the Qualification/Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt University of Applied Sciences/Fachhochschule Gießen-Friedberg Wiesenstrasse 14 D-35390 Giessen Faculty: Fachbereich: Hospital and Clinical Engineering, Environmental Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie and Biotechnology Type of Institution/Responsible Body Hochschultyp/Trägerschaft University of Applied Sciences Fachhochschule State Institution Staatliche Einrichtung 2.4 Institution Administering Studies/Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat see 2.3/siehe 2.3 Status (Type/Control)/Hochschulart see 2.3/siehe 2.3 2.5 Language of Instruction and Examination/Sprache des Lehrangebots und der Prüfungen German/Deutsch 3 LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level Graduate (University of Applied Sciences; UAS); for details see Sec. 8.41 3.2 Official Length of Program 1.5 years (3 semesters) 3.3 Access Requirements • Entrance qualification for Fachhochschulen • General qualification for university entrance • First academic degree (Bachelor, German diploma) in Biomedical Technology/Orthopaedic and Rehabilitation Technology • Equivalent Qualification of foreign countries • For details see Sec. 8.7 NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES Niveau des Abschlusses Hochschulabschluss (Fachhochschule; FH); Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41 Regelstudienzeit 1,5 Jahre (3 Semester) Zugangsvoraussetzungen • Fachhochschulreife • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) • Erster akademischer Abschluss eines Studiums in Biomedizinische Technik oder Orthopädie- und Rehatechnik (Bachelor, Diplom) • Äquivalente Qualifikation des Heimatlandes • Einzelheiten siehe Abschnitt 8.7 4 CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of Study Full time 4.2 Program Requirements LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE Zeitliche Studienorganisation Vollzeitstudium Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin The program qualifies for professions in the interdisciplinary areas (physics, engineering, medicine) in hospitals and private practices, in the medical industry and in the biomedical engineering service sector. The program provides profound skills and knowledge in Medical Physics and Biomedical Engineering as well competences in analytical thinking, creativity, the ability to work in teams and to manage projects. Das Programm befähigt zu einer Tätigkeit in den Schnittstellen zwischen den Fachgebieten Physik, Technik und Medizin, sei es im Medizinbetrieb (Krankenhaus, Arztpraxis), in der medizintechnischen Industrie oder im Dienstleistungssektor. Es führt zu vertieften Kenntnissen und Fähigkeiten in Medizinischer Physik und Biomedizinischer Technik sowie über Kernkompetenzen wie analytisches Denken, Kreativität, Teamfähigkeit und Organisationsfähigkeit. Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Seite 1079 4.3 Program Details See separate document “Transcript of Records”. 4.4 Grading Scheme Very good 1.0–1.5 Good 1.6–2.5 Satisfactory 2.6–3.5 Sufficient 3.6–4.0 Non-Sufficient/Fail 5.0 For more detailed Information see Sec. 8.6 ECTS-Grades A (10%) 1.0– .. B (25%) ... – ... C (30%) ... – ... D (25%) ... – ... E (10%) ... – ... 4.5 Overall Classification good (1.8) [for example] Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte Siehe separates Dokument „Transcript of Records“. Leistungsbewertung sehr gut 1,0–1,5 gut 1,6–2,5 befriedigend 2,6–3,5 ausreichend 3,6–4,0 mangelhaft 5,0 Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6 ECTS-Grades A (10%) 1,0–… B (25%) … –… C (30%) … –… D (25%) …–… E (10%) …– ... Gesamtbewertung gut (1,8) [Beispieleintrag] 5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to Further Studies German Higher Education System: see Chapter 8 STATUS DER QUALIFIKATION Zugang zu weiterführenden Studiengängen Im deutschen Hochschulsystem: siehe Kapitel 8. 5.2 Professional Status The successfully completed study course entitles to hold the title “Master of Science”. The Graduates are qualified for Research and Development in Biomedical Physics and Technology, they work in interdisciplinary professions (physics, engineering, medicine) in hospitals and private practices and in the medical industry. Possibile work areas include: (1) Medical Physicist in radiotherapy and radiological departments; (2) Research and Development in Biomedical Physics and Technology; (3) Control and maintenance of medical equipment; (4) In medical departments, which use many technical devices with task in maintenance and controlling and supporting service in patient care; (5) Consulting in the area of medical equipment. Due to the study graduates acquires compentences of systematical working and know-how of technology, interdisciplinary and problem solving methods the holder is qualified for leading positions (Höherer Dienst) in jobs of the public administration in the Federal Republic of Germany. Berufliche Qualifikation Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den Titel „Master of Science“ zu tragen. Die Absolventinnen und Absolventen sind für Aufgaben in Forschung und Entwicklung im Bereich der Biomedizinischen Physik und Technik qualifiziert, sie arbeiten in den Schnittstellen zwischen den Fachgebieten Physik, Technik und Medizin, sei es im Medizinbetrieb (Krankenhaus, Arztpraxis) oder in der medizintechnischen Industrie. Aufgaben im Berufsleben können sein: (1) Medizinphysik-Experte nach Strahlenschutz und Röntgenverordnung; (2) FuE im Bereich der Medizintechnischen Industrie; (3) die Bewirtschaftung und Instandhaltung der medizinisch-technischen Geräte und Anlagen; (4) in sonstigen technik-intensiven medizinischen Abteilungen mit Aufgaben der Technik-Bewirtschaftung und Instandhaltung sowie der Mitwirkung in der Patientenversorgung; (5) Beratung im medizintechnischen Umfeld. Aufgrund der im Studium erworbenen systemischen, instrumentalen, interdisziplinären und lösungsorientierten Kompetenz sind die Absolventinnen und Absolventen zum „Höheren Dienst“ in Berufen im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland befähigt. 6 ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional Information Additional information about the individual studies or special activities of the graduates can be separately certified, if needed. WEITERE ANGABEN Weitere Angaben Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums oder besondere Aktivitäten der Absolventin/des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt. Weitere Informationsquellen • Allgemeine Informationen: siehe Abschnitt 8.8 • Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei: Fachhochschule Gießen-Friedberg Fachbereich 04 KMUB Wiesenstraße 14, D-35390 Gießen Fax: +49-641-309-2914 E-Mail: [email protected] http://kmubserv.tg.fh-giessen.de 6.2 Further Information Sources • Common information: see Sec. 8.8 • Detailed information on the students program can be requested from: Fachhochschule Giessen-Friedberg Department 04 KMUB Wiesenstrasse 14, D-35390 Giessen Fax: +49-641-309-2914 e-mail: [email protected] http://kmubserv.tg.fh-giessen.de 7 CERTIFICATION/ZERTIFIZIERUNG This Diploma Supplement refers to the following original documents: Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente: (1) Urkunde über die Verleihung des Grades from (date)/vom «AbschlussUrkundeDatum» (2) Prüfungszeugnis from (date)/vom «AbschlusszeugnisDatum» (3) Transcript of Records from (date)/vom «TranscriptDatum» Giessen, den «DSAusstellDatum» Siegel (Seal) Leiter/Leiterin des Prüfungsamtes Vorsitzende/Vorsitzender Head of the des Prüfungsausschusses Examination Office Chairman, Examination Board You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8) Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8). Seite 1080 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Nr. 19 DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN 418 DARMSTADT Vorhaben der Ciba Lampertheim GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Firma Ciba Lampertheim GmbH beabsichtigt die Herstellung methanolischer HE-HTMP-Lösung in der LS-Anlage. Das Vorhaben soll in Lampertheim, Gemarkung Lampertheim, Flur 30, Flurstücke 254/1, 252/1 realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Darmstadt, 21. April 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt IV/Da 43.3 53 e 621 CWL – 38 h StAnz. 19/2009 S. 1080 419 Anerkennung der Bürgerstiftung Wölfersheim mit Sitz in Wölfersheim als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.) und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 1. April 2009 errichtete Bürgerstiftung Wölfersheim mit Sitz in Wölfersheim mit Stiftungsurkunde vom 20. April 2009 als rechtsfähig anerkannt. Darmstadt, 20. April 2009 Regierungspräsidium Darmstadt I 13 – 25 d 04/11 – (10) – 83 StAnz. 19/2009 S. 1080 420 Anerkennung der Aktiv-Füreinander-Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Eschborn mit Sitz in Eschborn als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.) und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 9. Februar 2009 errichtete kirchliche Aktiv-Füreinander-Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Eschborn mit Sitz in Eschborn im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Stiftungsurkunde vom 22. April 2009 als rechtsfähig anerkannt. Darmstadt, 22. April 2009 Regierungspräsidium Darmstadt I 13 – 25 d 04/11 – (6) – 67 StAnz. 19/2009 S. 1080 421 GIESSEN Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage TB Steinbach, der Gemeinde Fernwald, in der Gemarkung Steinbach, Landkreis Gießen Vom 2. April 2009 Aufgrund des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), und des § 33 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert am 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), wird Folgendes verordnet: §1 Schutzgebietsfestsetzung Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage in der Gemarkung Steinbach, zugunsten der Gemeinde Fernwald, Landkreis Gießen, ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. §2 Gliederung, Umfang, Grenzen (1) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in drei Schutzzonen, und zwar in Zone I (Fassungsbereich), Zone II (Engere Schutzzone), Zone III (Weitere Schutzzone). (2) Das Wasserschutzgebiet und seine Schutzzonen sind in der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 und mit der Aufzählung nach § 3 dargestellt. Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen ergibt sich aus den Schutzgebietskarten. Auf dem Lageplan im Maßstab 1 : 2.000 und der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 sind die Schutzzonen wie folgt dargestellt. Zone I (schwarze Umrandung mit innenliegender Rotabsetzung), Zone II (schwarze, gestrichelte Umrandung mit innenliegender Blauabsetzung), Zone III (schwarze Umrandung mit innenliegender Gelbabsetzung). (3) Die Nitrataustragsgefährdung der landwirtschaftlich genutzten Böden und die genaue Zuordnung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zu den Stufen der Nitrataustragsgefährdung ist in der als Anlage veröffentlichten Karte „Nitrataustragsgefährdung“ im Maßstab 1 : 5.000 wie folgt dargestellt Grundstücke mit mittlerer Nitrataustragsgefährdung (Stufe 3) = schwarze Umrandung mit innenliegender gelber Farbabsetzung Grundstücke mit großer Nitrataustragsgefährdung (Stufe 4) = schwarze Umrandung mit innenliegender orangener Farbgebung Grundstücke mit sehr großer Nitrataustragsgefährdung (Stufe 5) = schwarze Umrandung mit innenliegender roter Farbgebung (4) Die Anlagen und die Schutzgebietskarten sind Bestandteile dieser Verordnung. Die Schutzgebietskarten werden archivmäßig bei dem Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt – Dezernat 41.1 Obere Wasserbehörde – Landgraf-Philipp-Platz 1–7 35396 Gießen und dem Gemeindevorstand der Gemeinde Fernwald Oppenröder Straße 1 34563 Fernwald verwahrt. Die Karten können dort und bei den folgenden Dienststellen während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden: Die Karten nach Abs. 2 sind außerdem bei dem Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Abteilung Bodenkunde Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden dem Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachdienst, Wasser- und Bodenschutz Bachweg 9 35390 Gießen Bauaufsicht Ostanlage 29 35390 Gießen Gesundheitsamt Ostanlage 33–45 35390 Gießen dem Kreisausschuss des Landkreises Lahn-Dill Amt für den ländlichen Raum Georg-Friedrich-Händel-Straße 5 35578 Wetzlar Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 dem Forstamt Wettenberg Bergstraße 7 35435 Wettenberg dem Regierungspräsidium Gießen Dezernat 31 – Regionalplanung, Raumordnung Landgraf- Philipp-Platz 1–7 35390 Gießen Dezernat 53.1 – Naturschutz und Forsten Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar dem Amt für Bodenmanagement Marburg Abteilung Flurneuordnung Robert-Koch-Straße 15 35037 Marburg als Arbeitsunterlagen vorhanden. §3 Aufzählung der Flurstücke, Fluren und Gemarkungen (1) Der Fassungsbereich (Zone I) für den Tiefbrunnen im Ortsteil Steinbach umfasst Teile des Flurstückes 22/4 in der Flur 5, Gemarkung Fernwald, gemäß der Einzäunung in der Örtlichkeit. (2) Die Engere Schutzzone (Zone II) umfasst die Grundstücke 18/1, 19/1, 20/1, 21/1 und 22/4 (teilweise) der Flur 5, in der Gemarkung Steinbach. (3) Die Weitere Schutzzone (Zone III) umfasst ganz oder teilweise die Fluren 2, 3, 4, 5 der Gemarkung Steinbach und die Fluren 4, 16 der Gemarkung Annerod, der Gemeinde Fernwald. §4 Verbote in der Zone III In der Zone III sind verboten: 1. das Versenken von Abwasser, einschließlich des auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers; 2. das Versickern von Abwasser, einschließlich des auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallenden gesammelten und ungesammelten Niederschlagswassers, mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung über die belebte Bodenzone bei günstigen Standortbedingungen. Günstige Standortbedingungen liegen vor, wenn es sich um nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser handelt, und/oder die Untergrundverhältnisse gewährleisten, dass vor dem Eintritt in das Grundwasser mitgeführte Schadstoffe abgebaut werden oder das ein Eintritt in das Grundwasser nicht zu erwarten ist. Als nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser gilt Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen sowie von Dach-, Terrassen- und Hofflächen von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken, Verwaltungsgebäuden und ähnlich genutzten Anwesen. Dieses Verbot gilt nicht, wenn für das Versickern eine Erlaubnis nach § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt ist; 3. Maßnahmen, die im Widerspruch zur jeweils gültigen Fassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS) stehen; 4. das Ablagern von radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen sowie deren Einbringen in den Untergrund; 5. das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen und der Forschung dienenden Betrieben und Anlagen, in denen als Reststoffe radioaktive Stoffe, wassergefährdende Stoffe oder Betriebsabwässer, ausgenommen Kühlwasser, anfallen, wenn diese Stoffe nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet, hinausgebracht, ausreichend behandelt oder zulässigerweise in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; 6. das Errichten und Betreiben von Rohrleitungen für wassergefährdende Stoffe außerhalb eines Werksgeländes; 7. Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Reststoffen mit Ausnahme von Zwischenlagern für Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch, soweit sie unbelastet sind, sowie mit Ausnahme von Kompostierungsanlagen, sofern keine Verunreinigung des Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist; 8. Umschlaganlagen für Hausmüll, Anlagen zur örtlichen Bodenbehandlung bei Sanierungsvorhaben, Recyclinghöfe, Schrottplätze, Autowrackplätze und Sortieranlagen für Haus-, Gewerbe- und Sperrmüll; 9. die Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen im Freien; Seite 1081 10. der Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme, sofern eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist; 11. die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln mit W-Auflage und Pflanzenschutzmitteln, die aus einem Wirkstoff bestehen oder einen Wirkstoff enthalten, für den in der jeweils geltenden Fassung der „Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (PflanzenschutzAnwendungsverordnung)“ für Wasserschutzgebiete oder allgemein ein Anwendungsverbot besteht; 12. die Lagerung von organischen Düngern und Silagen, sofern Sickersäfte anfallen und diese nicht schadlos aufgefangen, verwertet oder ordnungsgemäß beseitigt werden; 13. das Zwischenlagern von Festmist auf unbefestigten Flächen, wenn das Entstehen von Sickersaft und dessen Eindringen in das Grundwasser zu besorgen ist; der Standort ist halbjährlich zu wechseln und nach der Räumung gezielt zu begrünen; 14. militärische Anlagen, sofern eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist; 15. Manöver und Übungen der Streitkräfte oder anderer Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Schutzzone III entsprechen; 16. das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen und der Forschung dienenden Betrieben und Betriebsteilen, in welchen mit radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 19g WHG zum unmittelbaren Betriebszweck umgegangen wird; 17. das Betreiben von unterirdischen Anlagen zum Sammeln, Befördern, Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften mit Ausnahme von solchen Anlagen, bei welchen der bestmögliche Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung seiner Eigenschaften erreicht wird; dies ist in der Regel der Fall, wenn die Sammeleinrichtungen mit einem Leckerkennungsdrän auf wasserundurchlässiger Unterlage mit Kontrollmöglichkeit oder gleichwertigen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind und die Dichtheit der Anlage nach Prüfung gewährleistet ist; Eine Dichtigkeitsprüfung hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung und anschließend im Abstand von fünf Jahren durch Eigenkontrolle zu erfolgen und ist zu dokumentieren; 18. das Versenken und Versickern von Kühlwasser; 19. Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Heilstätten und Betriebe, wenn das Abwasser nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet wird; § 4 Nr. 2 bleibt unberührt; 20. sämtlicher Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie deren Beförderung in Rohrleitungen innerhalb eines Werksgeländes, es sei denn, eine Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Grundwassers ist nicht zu besorgen. Unterfällt der Umgang den Regeln der Anlagenverordnung (VAwS), besteht eine Besorgnis nicht, wenn die jeweils geltenden Vorschriften der Anlagenverordnung für Wasserschutzgebiete eingehalten werden; 21. das Lagern, Abfüllen und Umschlagen radioaktiver Stoffe; 22. das Errichten von Kläranlagen (mit Ausnahme zugelassener Kleinkläranlagen) und das Errichten und Betreiben von Abwassersammelgruben; 23. das Lagern und Ablagern von Abfall und von zur Wiederverwertung vorgesehenen wassergefährdenden Materialien; 24. Start-, Lande- und Sicherheitsflächen des Luftverkehrs; 25. Bohrungen, Erdaufschlüsse und sonstige Bodeneingriffe mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung; sofern nicht fachbehördlich festgestellt worden ist, dass eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist; 26. das Neuanlegen und Erweitern von Friedhöfen; 27. Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen; 28. Flächen für den Motorsport; 29. das Neuanlegen und Erweitern von Kleingartenanlagen; 30. das Anlegen oder Erweitern von Dränungen und Vorflutgräben. §5 Verbote in der Zone II In der Zone II gelten die Verbote für die Zone III. Darüber hinaus sind verboten: Seite 1082 Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 1. das Errichten und die wesentliche Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen; 2. Lager für Baustoffe und Baumaschinen sowie Baustellen und Baustelleneinrichtungen; 3. der Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen, Bahnlinien und sonstigen Verkehrsanlagen, ausgenommen unbefestigte Feld- und Waldwege; 4. das Zelten, Lagern, Baden sowie das Abstellen von Wohnwagen; 5. Parkplätze und Sportanlagen; 6. Abstellen von Kraftfahrzeugen auf wasserdurchlässigem Untergrund mit Ausnahme des Abstellens im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten; 7. das Waschen, Reparieren und Warten von Kraftfahrzeugen; 8. jegliche über die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bearbeitung hinausgehenden Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone verletzt oder die Grundwasserüberdeckung vermindert wird; 9. Bergbau, wenn er zum Zerreißen der Grundwasserüberdeckung, zu Einmuldungen oder offenen Wasseransammlungen führen kann; 10. Sprengungen; 11. das Vergraben von Tierkörpern; 12. das Herstellen oder wesentliche Umgestalten von oberirdischen Gewässern; 13. Manöver und Übungen von Streitkräften oder anderen Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Zone II entsprechen; 14. sämtlicher Umgang mit oder das Befördern von radioaktiven und wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme des Ausbringens und Beförderns von Silagesickersäften, Dünge-, Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmitteln in dichten Transportbehältnissen sowie mit Ausnahme der Verwendung von Betriebsstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen; 15. das Durchleiten von Abwasser; Seite 1083 16. Kompostierungsanlagen; 17. die Bewässerung mit hygienisch bedenklichem Wasser; 18. Kleingärten; 19. das breitflächige Versickern von auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallenden gesammelten und ungesammelten Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone, auch bei günstigen Standortbedingungen, mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung von gesammeltem und ungesammeltem Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen. §6 Verbote in der Zone I In der Zone I gelten die Verbote für die Zone II. Darüber hinaus sind verboten: 1. Fahr- und Fußgängerverkehr sowie Reiten mit Ausnahme von Tätigkeiten des Wasserversorgungsunternehmens oder seiner Beauftragten, die der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage oder des Fassungsbereiches dienen; 2. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung; 3. die Anwendung von Düngern, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; 4. das Verletzen der belebten Bodenzone; 5. Neuanpflanzungen. §7 Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone III Zusätzlich zu den in § 4 genannten Verboten gelten für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone III folgende Verund Gebote: Zeichenerklärung: X = geltende Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Grundstücksnutzung entsprechend der Einstufung des Grundstückes in die jeweilige Nitrat-AustragsgefährdungsStufe gemäß der Karte Nitrataustragsgefährdung Ziffer Ver- oder Gebote 1 Allgemeine Vorgaben 1.1 Die Düngung, die Bodenbearbeitung der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der Pflanzenschutz haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie über die angebauten Kulturen, durchgeführte Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielten Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzuweisen. Zur fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) hinzuzuziehen. 2 Stickstoffuntersuchungen 2.1 Vor Vegetationsbeginn ist, sofern witterungsbedingt möglich, der Stickstoffgehalt des Bodens durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln und bei der Düngung zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Flächeneinheit (Schlag) im Wasserschutzgebiet, mindestens jedoch eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen. Bei gleicher Fruchtfolge und vergleichbaren Standortverhältnissen ist eine repräsentative Beprobung möglich. Diese Verpflichtung entfällt für Grünland und Dauerbrachen sowie für Rotationsbrachen, sofern dort keine Düngung erfolgt. Nitrataustragsgefährdungsstufen 3 4 5 X X X X X X X 3 Aufbringen von Nährstoffträgern 3.1 Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 1. November nicht ausgebracht werden, soweit in diesem Zeitraum keine stickstoffzehrende Kultur angesät wird. Auf schweren Böden (Bodenartengruppe III-tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 1. Oktober. X 3.2 Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 1. Oktober nur auf begrünten Flächen oder auf Flächen, auf denen unverzüglich nach der letzten Ernte eine stickstoffzehrende Kultur angesät wird, ausgebracht werden. X 3.3 Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 15. September nur auf begrünten Flächen oder auf Flächen, auf denen unverzüglich nach der letzten Ernte eine stickstoffzehrende Kultur angesät wird, ausgebracht werden. 3.4 Gülle, Jauche und Festmist dürfen auf Ackerland nur als Kopfdüngung in stehende Bestände oder unmittelbar vor der Aussaat von Hackfrüchten im Zeitraum von Vegetationsbeginn bis zur Ernte ausgebracht werden. X 3.5 Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 1. Oktober nur auf begrünten Flächen oder auf Flächen, auf denen unverzüglich nach der letzten Ernte eine Kultur angesät wird, ausgebracht werden. X X Seite 1084 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Ziffer Ver- oder Gebote 4 Stickstoffmengenbegrenzung für Acker- und Grünland 4.1 Nr. 19 Nitrataustragsgefährdungsstufen 3 4 5 Der Einsatz von organischen Düngern wird auf Ackerland wie folgt begrenzt: a) maximal dürfen 80 kg Gesamtstickstoff/ha u. Jahr ausgebracht werden b) Festmist wird zusätzlich auf maximal 170 kg Gesamtstickstoff/ha in drei Jahren begrenzt. X X X 4.2 Der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger wird auf Ackerland wie folgt begrenzt: a) Ausbringungsmenge je Einzelgabe maximal 54 kg N/ha, b) Spätdüngungsgaben zwischen EC 37 und EC 49 mit maximal 40 kg N/ha, c) keine Spätdüngung nach EC 49 im Getreide. X X 4.3 Der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger wird auf Ackerland wie folgt begrenzt: a) Ausbringungsmenge je Einzelgabe maximal 40 kg N/ha, b) Spätdüngungsgaben zwischen EC 37 und EC 39 mit maximal 30 kg N/ha. c) keine Spätdüngung nach EC 39 im Getreide. 4.4 Auf Grünland darf zur ersten und zweiten Nutzung insgesamt maximal 120 kg Gesamtstickstoff/ha und zu einer dritten Nutzung 30 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden. Zu jeder weiteren Nutzung ist die Stickstoffdüngung verboten. 4.5 Auf Grünland darf zur ersten und zweiten Nutzung insgesamt maximal 100 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden. Zu jeder weiteren Nutzung ist die Stickstoffdüngung verboten. 5 Düngesperrfristen für Acker- und Grünland 5.1 Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland vom 1. Oktober bis 15. Februar nicht ausgebracht werden. X 5.2 Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland vom 1. November bis 15. Februar nicht ausgebracht werden. X 5.3 Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland vom 15. September bis 15. Februar nicht ausgebracht werden. X 5.4 Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland vom 1. Oktober bis 15. Februar nicht ausgebracht werden. X 5.5 Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland nur im Zeitraum von Vegetationsbeginn bis zum 15. Mai (Mineraldünger bis 15. Juni) ausgebracht werden. X 5.6 Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland nur im Zeitraum von Vegetationsbeginn bis zum 15. Juni (Mineraldünger bis 15. Juli) ausgebracht werden. X X X X X 6 Zwischenfruchtanbau 6.1 Vor dem Anbau von Sommerungen ist ein Zwischenfruchtanbau durchzuführen, soweit die Vorfrucht bis spätestens 15. September geerntet ist. X X X 6.2 Soweit eine Sommerung folgt, darf der Zwischenfruchtumbruch nicht vor dem 15. November erfolgen. X X X 6.3 Zwischenfruchtansaaten, in denen Leguminosen enthalten sind, dürfen keine N-Düngung erhalten. X X X 6.4 Im Zwischenfruchtanbau darf kein Reinanbau von Leguminosen erfolgen. X X X 6.5 Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen bis zum 1. September mit nicht mehr als 40 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden. X X X 6.6 Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen bis zum 1. September mit nicht mehr als 20 kg Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden. X X X 7 Ge- und Verbote für den Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht 7.1 Im Hauptfruchtanbau ist der Reinanbau von Leguminosen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung während des Anbaus beziehungsweise nach der Ernte nicht gestattet. Gezielte Maßnahmen sind zum Beispiel: a) Anbau von Untersaaten; b) Getreidebestellung bis zum 1. Oktober nach flacher Bearbeitung; c) Nachbau von N-Zehrern wie zum Beispiel Kreuzblütler, Gräser, Phacelia; d) Umbruch im Frühjahr mit unmittelbarem Anbau einer Sommerung. 7.2 Im Hauptfruchtanbau ist der Anbau von Körnerleguminosen nur mit Untersaat und der Anbau von Futterleguminosen nur in Leguminosen-Gras-Gemenge zulässig. Der Umbruch von Futterleguminosengemengen darf ausschließlich im Frühjahr oder im Spätsommer mit sofortigem Nachbau einer stickstoffzehrenden Kultur erfolgen. 7.3 Im Hauptfruchtanbau ist der Anbau von Körnerleguminosen verboten. Der Anbau von Futterleguminosen ist nur in Leguminosen-Gras-Gemenge zulässig. Der Umbruch von Futterlegumi-nosengemengen darf ausschließlich im Frühjahr mit sofortigem Nachbau einer stickstoffzehrenden Kultur erfolgen. X X X 8 Nährstoffanrechnung 8.1 Die in organischen Düngern enthaltenen Nährstoffe sind im Rahmen einer Fruchtfolge zu 100 Prozent in der Nährstoffbilanz anzurechnen. Die Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt. X X X 8.2 Sofern vor dem Ausbringen von Gülle und Jauche eine Messung des Ammoniumgehaltes mit anschließender Berechnung des Gesamt-N-Gehaltes erfolgt, kann dieser wie folgt in der Nährstoffbilanz angerechnet werden: a) Schweinegülle: 60 Prozent im Ausbringungsjahr, 20 Prozent im Folgejahr; b) Rindergülle: 50 Prozent im Ausbringungsjahr, 20 Prozent im Folgejahr; c) Jauche: 90 Prozent im Ausbringungsjahr. X X X Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Ziffer Ver- oder Gebote 8.3 Der Gesamtstickstoffgehalt aus Stallmist und Bio-Abfallkompost (inklusive Grüngut) wird in der Nährstoffbilanz wie folgt angerechnet: Stallmist: 40 Prozent im Ausbringungsjahr, 30 Prozent im Folgejahr; Bio-Abfallkompost (einschließlich Grüngut): 35 Prozent im Ausbringungsjahr, 25 Prozent im Folgejahr. Seite 1085 Nitrataustragsgefährdungsstufen 3 X 4 X 5 X 9 Stilllegung 9.1 Zur Stilllegung im Folgejahr vorgesehene Flächen sind durch Herbstansaat oder Aufwuchs der Untersaat nach der Ernte der Hauptfrucht gezielt zu begrünen. Nach Zuckerrüben und in Trockenlagen kann die Begrünung auch im Frühjahr vorgenommen werden; dann darf jedoch vor dem Frühjahr keine Bodenbearbeitung erfolgt sein, es sei denn, zum Zwecke des Erosionsschutzes. X X X 9.2 Zur Begrünung von langfristig und konjunkturell stillgelegten Flächen ist die Verwendung von Leguminosen – auch im Gemenge – nicht gestattet. X X X 9.3 Der Umbruch von Rotations- und/oder Dauerbrachen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung ist verboten. Gezielte Maßnahmen sind zum Beispiel: a) Getreidebestellung bis zum 1. Oktober nach flacher Bodenbearbeitung, b) Nachbau von Stickstoffzehrern wie zum Beispiel Kreuzblütler, Gräser, Phacelia, c) Umbruch im Frühjahr mit unmittelbarem Nachbau einer Sommerung. X X 9.4 Der Umbruch von Rotations- oder Dauerbrachen darf nur im Frühjahr mit unmittelbarem Nachbau einer Sommerung erfolgen. X 10 Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen 10.1 Für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 12 und 13 X 10.2 Das Zwischenlagern von Festmist auf unbefestigten Flächen ist verboten, wenn das Entstehen von Sickersaft und dessen Eindringen in das Grundwasser zu besorgen ist. Der Standort ist halbjährlich zu wechseln und nach der Räumung gezielt zu begrünen. X 10.3 Das Zwischenlagern von Festmist ist verboten. X X X X X 11 Beweidung und Beifütterung bei Beweidung 11.1 Verboten ist eine Beweidung, bei welcher die Grasnarbe großflächig zerstört wird. X X 11.2 Bei Tag- und Nachtweide ist eine Beifütterung der Tiere nicht gestattet; dies gilt nicht soweit die Beifütterung ausschließlich mit Strukturfutter erfolgt. X X 11.3 Bei Tag- und Nachtweide ist eine Beifütterung der Tiere auf der Weide nicht gestattet. 12 Grünlandumbruch 12.1 Dauergrünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die Grünlanderneuerung darf nur durch Direktsaat erfolgen, hiervon ausgenommen ist ein flächenmäßig begrenzter Umbruch mit anschließender Neuansaat bei einer durch Schwarzwild zerstörten Grasnarbe. Unter Dauergrünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen zu verstehen, auf denen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Gras erzeugt wurde oder wird. Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grünland handeln. 13 Sonderkulturanbau 13.1 Der Anbau von Sonderkulturen ist verboten. Sonderkulturen im Sinne dieser Vorschrift sind Gemüse, Tabak, Obst, Baumschulerzeugnisse, Stauden, Zierpflanzen, gartenbauliche Samenkulturen, Arznei- und Gewürzpflanzen. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn die Sonderkulturen in Gewächshäusern oder in geschlossenen Systemen im Freiland angebaut werden. 14 Erstaufforstung 14.1 Die Erstaufforstung von landwirtschaftlich genutzten Flächen ist erlaubt, soweit die Grundwasserneubildung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und kein über das übliche Maß hinausgehender Stickstoffeintrag in das Grundwasser zu besorgen ist. Hierzu ist vor Beginn der Erstaufforstung der Stickstoffgehalt des Bodens durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen. §8 Verbote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone II Für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone II gelten die Ver- und Gebote der §§ 5 und 7. Darüber hinaus gelten folgende Verbote: 1. Beweidungsverbot; 2. die organische Düngung; 3. die Lagerung von organischen Düngern und Silagen. §9 Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung bei Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung Besteht zwischen dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten eine Kooperationsvereinbarung, der die Obere Wasserbehörde zugestimmt hat, so gelten für die Landwirte, die an der Kooperations- X X X X X X X X X X vereinbarung beteiligt sind und die sie einhalten, anstatt der Geund Verbote der §§ 7 und 8 die Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Analoges gilt für den Anbau von Sonderkulturen. § 10 Duldungspflichten Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes haben – soweit sie nicht selbst zur Vornahme dieser Handlungen verpflichtet sind – zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden oder von diesen Verpflichtete 1. die Grundstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens betreten; 2. den Fassungsbereich einzäunen; 3. Beobachtungsstellen einrichten; 4. Hinweisschilder zur Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes aufstellen; 5. Mulden und Erdaufschlüsse auffüllen; Seite 1086 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 6. wassergefährdende Ablagerungen beseitigen; 7. notwendige Einrichtungen zur sicheren und unschädlichen Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Wasserschutzgebiet errichten; 8. Vorkehrungen an den im Wasserschutzgebiet liegenden Straßen und Wegen zur Verhinderung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und zur Minderung von deren Folgen treffen; 9. Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen vornehmen. § 11 Ausnahmen (1) Von den Bestimmungen dieser Verordnung kann die zuständige Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Zulassung bedarf der Schriftform. (2) Handlungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen werden und die einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung oder Befreiung, einer immissionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen oder bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen oder die aufgrund eines bergbehördlich geprüften Betriebsplanes oder durch bergrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung oder durch Planfeststellung zugelassen werden, bedürfen keiner Ausnahmezulassung nach dieser Verordnung. Entscheidet in den vorgenannten Fällen die zuständige Wasserbehörde nicht selbst, ist, außer bei Planfeststellungsverfahren, ihr Einvernehmen erforderlich. § 12 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4 Nr. 1 bis 30, 5 Nr. 1 bis 19, 6 Nr. 1 bis 5, 7 Ziffer 3, Ziffer 4, Ziffer 5, Ziffer 6.2 bis 6.6, Ziffer 7.1 und 7.3, Ziffer 9.2 und 9.3, Ziffer 10, Ziffer 11, Ziffer 12, Ziffer 13, 8 Nr. 1 bis 3 genannten Verbote und den in § 10 genannten Duldungspflichten können nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 WHG, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen die in § 7 Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 6.1, Ziffer 7.2, Ziffer 8, Ziffer 9.1 und 9.4, Ziffer 14 genannten Gebote (Handlungspflichten) können nach § 120 Abs. 1 Nr. 19 und Abs. 2 HWG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. § 13 Übergangsvorschriften (1) Die Verbote des § 4 Nr. 6 und 19 sowie § 5 Nr. 14 finden auf Tätigkeiten im Rahmen von Betrieben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig betrieben werden, erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag des Inkrafttretens Anwendung. (2) Die Verbote des § 4 Nr. 25 sowie § 5 Nr. 8 und 9 finden auf Tätigkeiten innerhalb eines Gewerbebetriebes oder eines unter Bergaufsicht stehenden Betriebes, der Kies, Sand, Ton oder andere feste Stoffe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig abbaut, erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tage des Inkrafttretens Anwendung. § 14 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Gießen, 2. April 2009 Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt gez. S c h m i e d Regierungspräsident StAnz. 19/2009 S. 1080 422 Anerkennung der Stiftung „Umwelt Partner Ungarn (UPU)“ mit Sitz in Braunfels Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 546/547), habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 20. März 2009 errichtete Stiftung „Umwelt Partner Ungarn (UPU)“ mit Sitz in Braunfels durch Stiftungsurkunde vom 2. April 2009 anerkannt. Gießen, 2. April 2009 Regierungspräsidium Gießen II 21 – 25 d 04/11 – (2) – 50 StAnz. 19/2009 S. 1086 Nr. 19 423 Anerkennung der „Prinzessin Monika von Hannover Stiftung“ mit Sitz in Laubach Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 546/547), habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 26. März 2009 errichtete „Prinzessin Monika von Hannover Stiftung“ mit Sitz in Laubach durch Stiftungsurkunde vom 2. April 2009 anerkannt. Gießen, 2. April 2009 Regierungspräsidium Gießen II 21 – 25 d 04/11 – (1) – 103 StAnz. 19/2009 S. 1086 424 KASSEL Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urff Vom 10. Februar 2009 Aufgrund • des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 670), • der §§ 13 und 81 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), sowie • der Liste der Gewässer und Gewässerabschnitte, für die nach § 13 Abs. 2 Satz 1 HWG Überschwemmungsgebiete festzusetzen sind (StAnz. 49/2008, S. 3130) wird verordnet: §1 Festsetzung und Abgrenzung 1. Das Überschwemmungsgebiet der Urff wird vom Auslauf der Verdolung in Bad Wildungen-Hundsdorf (km 17,500) bis zur Mündung in die Schwalm (km 0,000) festgesetzt. 2. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf folgende hessische Kommunen, Gemarkungen und Fluren: Stadt Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) Gemarkung Armsfeld Fluren 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 9; Gemarkung Bergfreiheit Fluren 2, 6, 7 und 8; Gemarkung Hundsdorf Fluren 2, 3, 4 und 17; Gemeinde Haina (Kloster) (Landkreis Waldeck-Frankenberg) Gemarkung Haddenberg Flur 2; Gemeinde Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) Gemarkung Niederurff Fluren 1, 2, 3 und 5; Gemarkung Oberurff-Schiffelborn Fluren 2, 3, 5, 6 und 7; Gemarkung Zwesten Fluren 14 und 15. Das Gewässerbett gehört nicht zum Überschwemmungsgebiet. Gleiches gilt für das jeweilige Gewässerbett der einmündenden Nebengewässer. 3. Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus den Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1 : 2 500 (Kartenblatt 1, 6, 7 und 8)/1 : 5 000 (Kartenblatt 2 bis 5). Sie sind mit einem roten Farbstrich gekennzeichnet. Das Gewässer ist mit dunkelblauem Farbstrich gekennzeichnet und der Retentionsraum (Hochwasserrückhalteraum) mit hellblauer Farbe dargestellt. Die genannten Karten sowie eine Übersichtskarte (Maßstab 1 : 25 000) sind Bestandteil dieser Verordnung. Sie werden beim a) Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz –, Steinweg 6, 34117 Kassel; b) Magistrat der Stadt Bad Wildungen, Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen; c) Gemeindevorstand der Gemeinde Haina (Kloster), Poststraße 4, 35114 Haina (Kloster); d) Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten; Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 archivmäßig aufbewahrt und können bei diesen Verwahrstellen während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden. Weitere Ausfertigungen dieser Verordnung mit zugehörigen Unterlagen befinden sich beim e) Landkreis Waldeck-Frankenberg, Der Kreisausschuss – Fachdienst Wasser- und Bodenschutz –, Auf Lülingskreuz 60, 34497 Korbach; f) Landkreis Waldeck-Frankenberg, Der Kreisausschuss – Fachdienst Bauen und Naturschutz –, Südring 2, 34497 Korbach; g) Landkreis Waldeck-Frankenberg, Der Kreisausschuss – Fachdienst Landwirtschaft –, Auf Lülingskreuz 60, 34497 Korbach; h) Schwalm-Eder-Kreis, Der Kreisausschuss – Fachbereich Wasser- und Bodenschutz –, Waßmuthshäuser Straße 52, 34576 Homberg (Efze); i) Schwalm-Eder-Kreis, Der Kreisausschuss – Fachbereich Bauaufsicht und Naturschutz –, Waßmuthshäuser Straße 52, 34576 Homberg (Efze); j) Schwalm-Eder-Kreis, Der Kreisausschuss – Fachbereich Landwirtschaft und Landentwicklung –, Schladenweg 39, 34560 Fritzlar; sowie eine zusätzliche Ausfertigung beim k) Regierungspräsidium Kassel, – Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz –, Steinweg 6, 34117 Kassel. 4. Im Überschwemmungsgebiet gelten die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Hessischen Wassergesetz (HWG) in der jeweiligen aktuellen Fassung normierten Verbote und Genehmigungsvorbehalte. 5. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird durch die in den Karten eingetragenen Grenzen des Überschwemmungsgebietes bestimmt (siehe Ziffer 3). 6. Hinweis: Für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wurde ein Hochwasserereignis zugrunde gelegt, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist. Bei größeren Hochwasserereignissen kann es auch zu einer Überflutung von Gebieten außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes kommen. Seite 1087 §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Kassel, 10. Februar 2009 Regierungspräsidium Kassel gez. K l e i n Regierungspräsident StAnz. 19/2009 S. 1086 425 Antrag der Desietra GmbH zur Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen II, Desietra; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Desietra GmbH, Fulda, beabsichtigt, Grundwasser bis zu einer jährlichen Menge von 63.072 m3 aus dem Tiefbrunnen II, Desietra als Brauchwasser zum Betrieb der Fischzuchtanlage zu entnehmen. Die Wassergewinnungsanlage befindet sich auf dem Grundstück in der Gemarkung Malkes, Flur 2, Flurstück 34/41. Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746, 1756), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert am 19. November 2007 (GVBl. I S. 792) zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Bad Hersfeld, 16. April 2009 Regierungspräsidium Kassel, Bad Hersfeld Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz Dezernat 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung III/Hef – 31.1 – 79 e 12 StAnz. 19/2009 S. 1087 HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 427 426 Widmung der Neubaustrecke der Ortsumgehung von Herborn-Burg und Herbornseelbach im Zuge der Bundesstraße 255, Netzknotenabschnitt 5315 060 – 5316 006 von km 0,009 bis km 3,370, sowie Abstufungen und Einziehung von Teilstrecken der Bundesstraße 255 in den Gemarkungen der Stadt Herborn, Stadtteile Burg und Herbornseelbach, LahnDill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen Mit der inzwischen erfolgten Verkehrsübergabe der im Zuge der Bundesstraße 255 in den Gemarkungen der Stadt Herborn, Stadtteile Burg und Herbornseelbach neugebauten Strecke wurden gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 14. Oktober 2005 die dort auf den Seiten 11 und 12 unter Nr. VI beschriebene Widmung, Abstufung und Einziehung von Straßen wirksam. Wiesbaden, 16. April 2009 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 39 c B 255 (04/2009) – 36 StAnz. 19/2009 S. 1087 Anlage einer Rechtsabbiegespur an die B 27 zur L 3249 bei Sontra-Berneburg; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Gemäß § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass durch das o. g. Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Wiesbaden, 20. April 2009 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 34 i 1 B 27/FL – Pf StAnz. 19/2009 S. 1087 Feststellung: Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege beabsichtigt die Anlage einer Rechtsabbiegespur an die B 27 zur L 3249 bei Sontra-Berneburg. Seite 1088 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Für diese Baumaßnahme soll eine Entscheidung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung gemäß § 17b Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (BFStrG) in der Fassung vom 10. Juli 2007 (BGBl. I S. 1216) in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591) herbeigeführt werden. Für das Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) zu prüfen, ob die möglichen Um- Nr. 19 weltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG hat ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Eschwege, 20. April 2009 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND 428 Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg Das Verwaltungsseminar Wiesbaden und die Seminarabteilungen Gießen/Marburg bieten folgende Fortbildungsseminare an: Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg für die Monate Mai bis Juli 2009 Die ausführlichen Seminarinhalte finden Sie in unserem Programmheft 2009 sowie auf unserer Homepage www.hvsv.de. Bei Bedarf senden wir Ihnen diese auch gerne zu. Es sind noch Plätze frei! Seminarnummer Titel des Fortbildungsseminars Termine Veranstaltungsort 9701 Allgemeines Datenschutzrecht in Schulen, Aufbauseminar 5. Mai 2009 Gießen 3018 Excel-Grundkurs, Arbeiten mit Tabellen, Formeln und Diagrammen 5. und 7. Mai 2009 Gießen 2035 Gute Umgangs- und Verhaltensformen Imagepflege für Ihre Verwaltung 6. Mai 2009 Gießen 2055 Gesunder Umgang mit Belastungen 7. und 8. Mai 2009 Gießen 9702 Lehren mit natürlicher Autorität 8. Mai 2009 Gießen 9705 Arbeitsplatz Schulsekretariat Knotenpunkt sozialer Kommunikation 13. und 14. Mai 2009 Wiesbaden 5036 Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) – Einführung und Überblick 13., 14. und 15. Mai 2009 Wiesbaden 6034 Die/Der behördliche Datenschutzbeauftragte Aufgaben und Stellung in der Verwaltung 14. und 15. Mai 2009 Gießen 9702 Lehren mit natürlicher Autorität 15. Mai 2009 Wiesbaden 9701 Allgemeines Datenschutzrecht in Schulen, Aufbauseminar 19. Mai 2009 Wiesbaden 6038 Die Auswirkungen der Kindergeldzahlung auf den TVöD insbesondere nach der Einigung der Tarifvertragsparteien und der Entscheidung des Bundesgerichtes zum TVÜ-VKA 20. Mai 2009 Gießen 2020 Vereinfachen Sie Ihren Berufsalltag und Ihr Leben! 25. Mai 2009 Gießen 1006 Überleben im Projekt, Grundlagen des Projektmanagements 25. und 26. Mai 2009 Gießen 4002 Workshop – Neues kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem in Hessen 25., 26. Mai, 4., 5., 10., 18. und 19. Juni 2009 Wiesbaden 9002 Wissenswertes aus dem Ausbildungsverhältnis 26. Mai 2009 Gießen 6022 Wohngeld aktuell 2009 26. Mai 2009 Wiesbaden 5031 Kindergeld im öffentlichen Dienst, Grundseminar 27. und 28. Mai 2009 Gießen 5007 Rechtliche Grundlagen der Personalführung 28. Mai 2009 Wiesbaden 2037 Vom Kollegen/Von der Kollegin zur Führungskraft 28. und 29. Mai 2009 Wiesbaden 5032 Kindergeld im öffentlichen Dienst, Aufbauseminar 29. Mai 2009 Gießen 6013 Gewerbe- und Gaststättenrecht, Grundseminar 2., 9. und 16. Juni 2009 Gießen 6004 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht 2., 9., 16., 23. und 30. Juni 2009 Wiesbaden 6022 Wohngeld aktuell 2009 3. Juni 2009 Gießen 5020 Urlaubsrecht nach dem BAT 5. Juni 2009 Gießen 2035 Gute Umgangs- und Verhaltensformen Imagepflege für Ihre Verwaltung 8. Juni 2009 Wiesbaden Nr. 19 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Seite 1089 Seminarnummer Titel des Fortbildungsseminars Termine Veranstaltungsort 5011 Die systematische Leistungsbewertung nach dem TVöD 8. Juni 2009 Gießen 3019 Excel-Aufbaukurs I, Funktionen, Diagramme, Analyse und Prognose von Tabellendaten 8., 10. und 16. Juni 2009 Gießen 4002 NKRS – Neues kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem in Hessen 8., 9., 15., 16., 25., 26. Juni und 1. Juli 2009 Gießen 9002 Wissenswertes aus dem Ausbildungsverhältnis 15. Juni 2009 Wiesbaden 5037 Hessisches Personalvertretungsgesetz, Grundseminar 15., 16. und 17. Juni 2009 Gießen 3014 MS-Word I 15., 17., 19. und 24. Juni 2009 Gießen 5031 Kindergeld im öffentlichen Dienst – Grundseminar 16. und 17. Juni 2009 6016 Standesamt und Bürgerbüro/Meldeamt 16., 19., 23. und 26. Juni 2009 Gießen 2010 Kunden- und serviceorientiertes Verhalten „Aus dem Bürger wird ein Kunde“ 17. Juni 2009 5015 Die Eingruppierung der Angestellten im öffentlichen Dienst 17., 18. und 24. Juni 2009 Gießen 6023 Ordnungsamt und Bestattungsrecht 18. Juni 2009 Wiesbaden 6028 Datenschutz im Alltag der öffentlichen Verwaltung 18. und 19. Juni 2009 Wiesbaden 2014 Damit die Stimmung wieder stimmt Konfliktmanagement in der Verwaltung 18. und 19. Juni 2009 Gießen 2055 Gesunder Umgang mit Belastung 18. und 19. Juni 2009 Wiesbaden 5022 Urlaubsrecht nach dem TVöD 19. Juni 2009 Gießen 9301 Ordnungsbehördliche Aufgaben Fortbildung für Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte I 19. und 26. Juni 2009 Wiesbaden 6030 Das Hessische Datenschutzgesetz, Einführung 22. Juni 2009 Gießen 3025 MS-Outlook 22. und 24. Juni 2009 Wiesbaden 5040 Das aktuelle Rentenrecht 22. und 25. Juni 2009 Gießen 9500 Einführung für Mitarbeiter/innen ohne Verwaltungsausbildung 22. bis 26. Juni 2009 Gießen 4007 Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und Gewerbesteuererstattungen (Vollverzinsung) 22. und 29. Juni 2009 Gießen 6024 Registratur und Archiv – Basislehrgang 23. und 24. Juni 2009 Wiesbaden 8009 Die Hessische Bauordnung 23. und 24. Juni 2009 Gießen 5011 Die systematische Leistungsbewertung nach dem TVöD 24. Juni 2009 Wiesbaden 2054 Bewerbungstraining – Bringen Sie Ihr Bewerbungs-Know-how auf den neusten Stand! 24. und 25. Juni 2009 Wiesbaden 2034 Lernziel Souveränität 24. und 25. Juni 2009 Wiesbaden 8007 Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragsrecht 24. Juni und 1. Juli 2009 Wiesbaden 5043 AGG im Licht der Rechtsprechung 25. Juni 2009 Wiesbaden 5042 Bewertung von Beamtenstellen, Grundlagenseminar 25. und 26. Juni 2009 Wiesbaden 5020 Urlaubsrecht nach dem BAT 26. Juni 2009 Wiesbaden 4010 Zuwendungsrecht nach § 44 LHO, Der Verwendungsnachweis 26. Juni und 3. Juli 2009 Wiesbaden 2018 Zeit- und Selbstmanagement „Höchste Zeit für mehr Zeit“ 29. Juni 2009 Wiesbaden 2058 Viel Stress mit TVöD, Doppik, ALG, SGB usw.? Berufliche Stresssituationen meistern 29. Juni 2009 Gießen 5024 Nebentätigkeit 29. Juni 2009 Gießen 5027 Hessisches Reisekostenrecht, Einführungsseminar 30. Juni und 7. Juli 2009 Wiesbaden 2020 Vereinfachen Sie Ihren Berufsalltag und Ihr Leben 1. Juli 2009 Wiesbaden 5012 Mitarbeiter- und Bewertungsgespräche sicher führen können 1. Juli 2009 Gießen 2064 Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz 1. und 2. Juli 2009 Gießen 4012 Vergaberecht, Vorschriften und Rechtsprechung 1. und 2. Juli 2009 Wiesbaden 6021 Staatsangehörigkeitsrecht 1. und 2. Juli 2009 Wiesbaden 2061 Entspannung im Alltag – Einführung in die Praxis der Progressiven Muskelentspannung nach Jacobson 2. Juli 2009 Gießen 6034 Die/Der behördliche Datenschutzbeauftragte Aufgaben und Stellung in der Verwaltung 2. und 3. Juli 2009 Wiesbaden 5022 Urlaubsrecht nach TVöD 3. Juli 2009 Wiesbaden 2026 Merken oder vergessen? 6. Juli 2009 Gießen 5012 Mitarbeiter- und Bewertungsgespräche sicher führen können 8. Juli 2009 Wiesbaden 2015 Konfliktfeld: leistungsorientierte Bezahlung 9. und 10. Juli 2009 Gießen Wiesbaden Wiesbaden Seite 1090 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009 Nr. 19 Achtung NEU!!! Die Zertifikatslehrgänge ZL 10 „Kosten- und Leistungsrechnung“ und ZL 12 „Office-Managerin“ werden nach den Sommerferien gestartet. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Verwaltungsseminar Wiesbaden, Frau Bischof (Telefon: 06 11/1 57 99-83). Namentliche Anmeldungen erbitten wir für Wiesbadener Veranstaltungen über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Bischof) oder per Fax 06 11/ 1 57 99-90 eingeholt werden. Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: [email protected]. Anmeldungen für Gießener Veranstaltungen reichen Sie bitte über die Dienststelle bei der Seminarabteilung Gießen, Fröbelstraße 71, 35394 Gießen, ein. Nähere Informationen erhalten Sie dort unter der Rufnummer 06 41/9 48 15 87 (Frau Wellnitz) oder per Fax 06 41/ 39 08 89. Sie erreichen Frau Wellnitz aber auch per E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.hvsv.de. Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Wiesbaden StAnz. 19/2009 S. 1088 Wiesbaden, 22. April 2009 BUCHBESPRECHUNGEN Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts. Planung – Genehmigung – Rechtsschutz. Von Prof. Dr. Bernhard Stüer. 2009, 4. Auflage, XXXVIII, 1715 S. (Ln.), 124 Euro. Verlag C. H. Beck, München; ISBN 978-3-40656661-5. Der Planungsspezialist Stüer hat sein „Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts“ mit der Neuauflage auf den aktuellen Stand gebracht. Das Handbuch behandelt die rechtlich verwandten Gebiete des Bauund Fachplanungsrechts, unter Beachtung des Umwelt- und Raumordnungsrechts. Damit befasst sich das „Standardwerk zum Bau- und Fachplanungsrecht“ (Krautzberger, DVBl. 2006, 238, 239) mit Themen, die auch und gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise Konjunktur haben. Das Werk liegt in 4. Auflage vor. Der Umfang ist in den Vorauflagen von zunächst 1005 auf 1227 und zuletzt 1807 Druckseiten stetig angewachsen. Die 4. Auflage beschränkt sich – vornehmlich aufgrund einer kleineren Schriftgröße – auf 1715 Seiten. Gegenüber der 3. Auflage (vgl. dazu Baum, StAnz. 2006, 345) berücksichtigt die Neuauflage u. a. das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte sowie das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsvorhaben für Infrastrukturvorhaben. Eingearbeitet wurden außerdem das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, die „kleine Artenschutznovelle“ und das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Neuauflage enthält darüber hinaus bereits einen ersten Überblick über das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes vom 22. 12. 2008. Das Handbuch ist in mittlerweile sieben Abschnitte unterteilt: In dem einleitenden Abschnitt „Bauleitplanung“ werden – nach einem rechtshistorischen Abriss – der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan beschrieben und gegenübergestellt. Ausführlich dargestellt werden weiterhin insbesondere das Planaufstellungsverfahren, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und das Abwägungsgebot. Sodann wird in dem Abschnitt „Baugenehmigung“ das Baugenehmigungsverfahren und die Genehmigungsentscheidung erläutert. Dem folgt in dem Abschnitt „Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben“ eine detaillierte Darstellung der planungsrechtlichen Genehmigungstatbestände. Stüer trägt sodann der Vernetzung des Bau- und Fachplanungsrechts mit dem Europarecht Rechnung. In dem Abschnitt „Planungsvorgaben des Europäischen Umweltrechts“ werden die insoweit wichtigsten europäischen Vorgaben und deren Transformation in das deutsche Recht beschrieben. Mit dem Abschnitt „Fachplanung“ schließt der zweite große Themenkomplex des Handbuchs an. Dabei werden die Schnittstellen zwischen Bau- und Fachplanungsrecht ebenso wie der Anwendungsbereich der Fachplanung und deren Ausprägung in den einzelnen Fachplanungsgesetzen aufgezeigt. Insbesondere der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und die materiellen Plananforderungen werden ausführlich kommentiert. In dem folgenden Abschnitt „Rechtsschutz“ findet sich ein ausführlicher Überblick über die im Bau- und Fachplanungsrecht relevanten Rechtsschutzmöglichkeiten. Abschließend wird das Ende 2008 novellierte Raumordnungsrecht in dem Abschnitt „Raumordnungsgesetz“ vorgestellt. Das konzeptionell breit angelegte Werk ist von beachtlichem Umfang. Es hilft bei der Beantwortung bau- und fachplanungsrechtlicher Fragen kompetent weiter. Nicht verschwiegen werden soll, dass die Schwerpunktsetzung von Stüer nicht ausnahmslos überzeugt. Gerade im Hinblick auf den Gesamtumfang wären mitunter tiefgehendere Ausführungen, etwa zum praxisrelevanten Recht der Planänderung nach § 76 VwVfG, wünschenswert. Das „Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts“ zeichnet die gegenüber der Vorauflage eingetretene Änderung der Rechtslage exakt nach. Die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und die veröffentlichte Literatur wurden ausgewertet. Teilweise könnten die Neue- rungen noch deutlicher herausgearbeitet werden. So kann etwa das Verhältnis von Wasserrecht und Planfeststellung eindeutiger beschrieben werden. Dieses hat in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts endlich klare Konturen erfahren (BVerwGE 125, 116, 278 ff.). Dr. Moritz Maus Kostengesetze. Kurz-Kommentar. Von Dr. Dr. Peter Hartmann, 39. Auflage, 2009, XXIX, 2100 S., 115 Euro. Verlag C. H. Beck, München; ISBN 978-3-406-58510-4. Im Buchinnern führt der Kommentar einen Untertitel; dort heißt es: „Gerichtskostengesetz, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, Kostenordnung und Kostenvorschriften des Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Landwirtschaftsverfahrensgesetzes, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Entschädigung der Handelsrichter, Gerichtsvollzieherkostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung, Patentkostengesetz, Justizverwaltungskostenordnung, Durchführungs- und Beitreibungsvorschriften sowie Gebührentabellen.“ Damit wird die Spannbreite und die praktische Bedeutung dieses Erläuterungswerks deutlich. Im Vorwort beklagt Hartmann die häufigen Änderungen der verschiedenen Kostengesetze in den letzten Jahren, weshalb selbst hauptberuflich mit dem Kostenrecht befasste Juristen nur mit Mühe mit der Entwicklung noch Schritt halten könnten und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung sich mit der Rechtsanwendung manchmal schwer tue. Zugleich weist er auf die Wichtigkeit dieses Rechtsgebiets hin. Dieser Einschätzung ist zuzustimmen; zumindest bei Anwaltsprozessen beschränkt sich die Aufgabe der Prozessparteien im Wesentlichen auf die Überprüfung der Kostennoten. Hartmann hat mit der Überarbeitung seines Kommentars eine gewaltige Aufgabe bewältigt. Im Werbetext des Verlags heißt es, der Autor habe „den gesamten Kommentierungstext Wort für Wort überprüft und aktualisiert“. Dabei hat er allerdings – zumindest – zwei Kleinigkeiten übersehen: Vor dem Bundesarbeitsgericht dürfen nicht nur Anwälte (so S. 567, Rn. 3), sondern seit dem 1. 7. 2008 auch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen auftreten. Ferner habe ich mich zwar gefreut, dass Hartmann mich zitiert (S. 1301, Rn. 26, Stichwort Zeithonorar); mein Aufsatz (AnwBl. 1993, 563) befasst sich aber – wie auch die Beiträge der drei anderen von Hartmann zitierten Autoren – entgegen der Zitierweise von Hartmann nicht mit der Zulässigkeit von Stundenhonoraren, sondern mit der Frage, ob Zeithonorare rechtspolitisch wünschenswert sind. Interessant sind die Erläuterungen zu dem noch recht jungen RechtsanwaltsvergütungsG. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO (abgedruckt S. 1292) darf der Rechtsanwalt im Einzelfall besonderen Umständen in der Person des Auftragsgebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags. In seiner Kommentierung zu § 4 RVG (S. 1307, Rn. 11) weist Hartmann darauf hin, dass „Bedürftigkeit“ bei einem hohen Gegenstandswert auch bei einer Großstadtkommune zutreffen könne. Er fügt hinzu: „Sie warten lassen zu müssen, ob ihr Anwalt ihr einen Teil ihrer Schuld ganz am Schluss gnädig erlässt, ist kein sonderlich würdevoller Versuch einer Regelung in Fällen, in denen sie als Auftraggeberin die eigentliche Arbeit für den Prozess erledigt.“ Dem ist zuzustimmen; hier besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Fazit: Ein vorzüglicher Kommentar, dessen Verfasser es meisterhaft versteht, auf beschränktem Raum Meinungsstreitigkeiten darzustellen und die herrschende Meinung herauszuarbeiten. Für alle, die sich mit Kostenfragen befassen müssen, ist der „Hartmann“ Pflichtlektüre. Professor Dr. Joachim Gruber D.E.A. (Paris I) Nr. 19 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Seite 1113 Andere Behörden und Körperschaften Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar Verbandssatzung des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee Die 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar findet statt am Freitag, dem 15. Mai 2009, 14.00 Uhr, in Mannheim, Stadthaus N 1 (Bürgersaal). Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Vortrag von Dietmar Hopp „Dietmar Hopp – ein Unternehmer der Metropolregion RheinNeckar und sein Engagement“ 2. a) Ausscheiden eines Mitglieds aus der Verbandsversammlung hier: Ingrid Berbner b) Verpflichtung eines neuen Mitglieds in der Verbandsversammlung hier: Markus Röth 3. Regionalpark Rhein-Neckar hier: Beschluss der Verbandsversammlung zur Verabschiedung des Masterplans, inkl. des Umsetzungs- und Finanzierungskonzeptes 2009/2010 4. Regionales Energiekonzept Rhein-Neckar hier: Auftragsvergabe 5 Satzung über die Stiftung der „Hermann Heimerich Plakette“ zur Würdigung besonderer Verdienste um die Metropolregion Rhein-Neckar hier: Beschlussfassung 6. Beschaffung einer E-Vergabeplattform für die Metropolregion Rhein-Neckar hier: Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der EU-Ausschreibung 7. Trägerschaftsaufgaben im Bereich Wirtschaftsförderung/Standortmarketing hier: Zuschuss an die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH 8. Feststellung der Jahresrechnung 2008 des Verbandes Region Rhein-Neckar hier: Beschlussfassung 9. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 des Verbandes Region Rhein-Neckar hier: Beschlussfassung 10. Verschiedenes/Mitteilungen Die Sitzung ist öffentlich. Aufgrund des § 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit i. V. m. § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee in ihrer Sitzung am 18. August 2008 folgenden Ersten Nachtrag zur Verbandssatzung vom 8. Juni 2007 beschlossen: Artikel 1 Folgende Änderung zu § 13 wird vorgenommen: Mannheim, 4. Mai 2009 gez. Dr. Eva L o h s e Verbandsvorsitzende § 13 Öffentliche Bekanntmachungen Die Verbandssatzung, ihre Ergänzung oder Änderung sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden in der Waldeckischen Landeszeitung und in der Westfalenpost veröffentlicht. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Willingen (Upland), 27. April 2009 Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee gez. Thomas T r a c h t e (Verbandsvorsteher) Änderung der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Hessen Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen hat in ihrer Sitzung am 3. April 2009 auf Vorschlag des Vorstandes folgende Änderung der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Hessen beschlossen: „§ 2 Abs. 2 der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird wie folgt geändert: Die Vertreterversammlung besteht aus je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber (§§ 43 Abs. 1, 44 SGB IV)*. * Bis zum Ablauf der ab 1. Oktober 2005 laufenden Wahlperiode besteht die Vertreterversammlung aus je 30 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber (vgl. § 43 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB IV).“ Das Hessische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 20. April 2009, Az.: VI 3B, die Satzungsänderung genehmigt. Sie ist gemäß § 35 der Satzung mit dem Tag der Genehmigung in Kraft getreten. Frankfurt am Main, 21. April 2009 Deutsche Rentenversicherung Hessen Anfragen und Auskünfte über den ÖFFENTLICHEN ANZEIGER zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN ☎ 0 61 22 / 77 09-01 Durchwahl -152 Seite 1114 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Nr. 19 Öffentliche Ausschreibungen 1. Öffentliche Ausschreibung VOB/A 2. Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsflächen im Rahmen des Straßenbauprogramms 2009 der Stadt Schwalbach a. Ts. 3. Vergabenummer: 01/2009 4. Ausführungsfristen: Beginn: unmittelbar nach Auftragsvergabe Ende: 30. November 2009 5. Ort der Ausführung: Schwalbach am Taunus 6. Art und Umfang der Leistungen: Los 1: Reparatur an Verkehrsflächen „Alt Schwalbach“ ca. 200 m2 Bord- und Rinnenanlage ca. 210 m2 Asphalttragschicht/Deckschicht ca. 200 m2 Verbundsteinpflaster Los 2: Rad- und Wanderwege ca. 200 m2 Verbundsteinpflaster Los 3: Gehwege Wohnstadt Limes ca. 280 m3 Bodenaushub ca. 950 m2 Verbundsteinpflaster ca. 160 m2 Asphaltdeckschicht Los 4: Allg. Straßenreparaturen Wohnstadt Limes ca. 860 m2 Asphalt fräsen ca. 1 400 m2 Asphaltdeckschicht Los 5: Sanierung Feld- und Wirtschaftswege ca. 280 m3 Bodenaushub ca. 1 200 m3 Wassergebundene Decke 7. a) Verdingungsunterlagen können beim Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus, Bau- und Planungsamt, IV. Obergeschoss, Marktplatz 1–2, 65824 Schwalbach am Taunus, – nach Voranmeldung gegen Vorlage des quittierten OriginalEinzahlungsbeleges in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an allen Werktagen – außer samstags – abgeholt oder – auf schriftliche Anforderung, welcher der quittierte Original-Einzahlungsbeleg beigefügt sein muss, per Post zugesandt werden. b) Für die Verdingungsunterlagen sind 25,– Euro zu zahlen. Bei Zusendung durch die Post sind zusätzlich 5,– Euro bei Inlandsoder 10,– Euro bei Auslandsversand für Porto und Verpackung zu zahlen. Der Betrag ist auf die Konto-Nr. 0049 000 049, BLZ 512 500 00 bei der Taunus-Sparkasse mit dem Vermerk Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsflächen im Rahmen des Straßenbauprogramms 2009 der Stadt Schwalbach a. Ts. einzuzahlen. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Einreichung von Verrechnungsschecks ist nicht möglich. c) Die Verdingungsunterlagen können ab dem 27. April 2009 angefordert werden. 8. a) Die Angebote müssen bis zum Eröffnungstermin eingehen und sind 2fach einzureichen. b) Anschrift für die Abgabe der Angebote: Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus Marktplatz 1–2, 65824 Schwalbach am Taunus c) Äußere Anschrift: Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsflächen im Rahmen des Straßenbauprogramms 2009 der Stadt Schwalbach a. Ts. d) Angebote sind in Deutsch einzureichen. e) Aufteilung in Lose: Nein 9. a) Zur Eröffnung der Angebote werden nur Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. b) Eröffnung der Angebote: 19. Mai 2009, 9.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Schwalbach am Taunus, Zimmer 302, Marktplatz 1–2, 65824 Schwalbach am Taunus. 10. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 19. Juni 2009. Von den Unternehmen ist dem Angebot der Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB Teil A § 8 Ziffer 3 beizufügen. 11. Eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5% des Auftragswertes wird im Falle der Auftragserteilung verlangt. Für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist der Regierungspräsident Darmstadt, Postfach 11 12 53, 64227 Darmstadt, zuständig. Schwalbach am Taunus, 20. April 2009 Der Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus http://brandschutz.chmielorz.de Seit vielen Jahren ist die Sammlung „vfdb – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ in der Fachbranche ein anerkanntes Nachschlagewerk. 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Die Eingruppierung kann bei entsprechender Qualifikation und Eignung bis in Verg.Gr. IV b BAT erfolgen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: • Monographienbearbeitung mit Schwerpunkt Katalogisierung • Vermittlung von Informationskompetenz (Auskunft und Beratung der Benutzerinnen und Benutzer vor Ort, per E-Mail und am Telefon) • Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe innerhalb der Bibliothek • Pflege und Entwicklung des integrierten Bibliothekssystems Bibliotheca2000 • Inventarisierung und Systematisierung der Neuzugänge Erwartet werden: • abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken • sichere Regelwerkskenntnisse (RAK-WB) • gute EDV-Kenntnisse in Bibliotheca2000 sowie in PC-Standard-Software • räumliche und zeitliche Mobilität und die Bereitschaft, an verschiedenen Standorten in Hessen tätig zu werden • Flexibilität, Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und die Bereitschaft zur Fortbildung • hohes Maß an Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit Eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in diesem Bereich wird vorausgesetzt. Die Verwaltungsfachhochschule ist aufgrund ihres Frauenförderplanes bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen besonders auf, sich zu bewerben. Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2009 an den Rektor der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden, Schönbergstraße 100, 65199 Wiesbaden, Fax-Nr. (06 11) 58 29-4 44. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mager-Weber als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Tel.: (06 11) 58 29-1 10, E-Mail: [email protected]. „Abfallwirtschaft, Bergbau, Immissionsschutz“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist ab 16. Juli 2009 die Stelle einer/eines Referentin/Referenten für den Bereich „Immissionsschutzrecht“ im Referat II 8 „Anlagenbezogene Luftreinhaltung“ zu besetzen. Es steht eine Planstelle bis zur Besoldungsgruppe A 14 BBesG zur Verfügung, die bei einer Besetzung im Angestelltenverhältnis bis Vergütungsgruppe I b BAT besetzt werden kann. Das Aufgabengebiet umfasst: • Immissionsschutzrecht • Mitwirkung bei Aufgaben des anlagebezogenen Immissionsschutzes • Mitwirkung bei Prozessen in den Rechtsgebieten des Referates • Mitwirkung bei Fragen des Straf-/OWI-Rechts • Mitwirkung bei EG-Angelegenheiten Fachliches Anforderungsprofil: • Befähigung für den höheren Dienst auf der Grundlage des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens • praktische Erfahrung im Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften • Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht Persönliches Anforderungsprofil: • ziel- und ergebnisorientiertes Denken und Handeln • Eigeninitiative, Engagement, Flexibilität und hohe Belastbarkeit • analytisches Denk- und Urteilsvermögen • Fähigkeit zur Lösung von fach- und medienübergreifenden Problemen • Organisations- und Verhandlungsgeschick • Kommunikationsfähigkeit Aus dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz im Zusammenhang mit dem Frauenförderplan ergibt sich die Verpflichtung, den Frauenanteil in o. a. Positionen zu erhöhen. Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Vorlage einer zeitnahen Beurteilung bzw. eines aktuellen Zwischenzeugnisses (nicht älter als ein Jahr) sowie das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte sind erforderlich. Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 12. Mai 2009 zu richten an das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Personalreferat – I 3.1 – Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden. Seite 1116 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger Nr. 19 Adressenfeld E-Mails an den ÖFFENTLICHEN ANZEIGER @ zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN [email protected] Postvertriebsstück, Deutsche Post Verlag Chmielorz GmbH Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden Entgelt bezahlt D 6432 A Stellenausschreibungen Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften - Volljuristin/Volljurist Für die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen ist die Stelle einer Volljuristin oder eines Volljuristen ab dem 1. Juli 2009 zu besetzen. Die Aufgabe umfasst die Projektleitung sowie die Bearbeitung von Grundsatzfragen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts. Schwerpunkte sind Vertrags-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht sowie Haushalts- und Kommunalrecht und die öffentliche Finanzkontrolle. Sie haben eine überdurchschnittliche juristische Qualifikation. Die Fähigkeit, konsequent juristische Entscheidungen mit wirtschaftlichem Denken zu verbinden, gehört ebenso zu Ihren Stärken wie Ihre Kompetenz, Sachverhalte genau festzustellen und zu analysieren. Überzeugungskraft und Verhandlungssicherheit prägen Ihr Auftreten. Ihre Gesprächspartner sind die Spitzen der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Sie besitzen Teamgeist und Einsatzwillen für die interdisziplinär arbeitende Abteilung. Ihr Schreibstil ist gewandt und klar. Sie sollten gründliche praktische Erfahrungen, die auch die Forensik einschließen, in einer Anwaltskanzlei gewonnen haben. Sie werden im Eingangsamt des höheren Dienstes der Allgemeinen Verwaltung eingestellt. Die Tätigkeit ist mit Dienstreisen verbunden; Führerschein Klasse B ist notwendig. Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 25. Mai 2009 an den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften – Eschollbrücker Straße 27, 64295 Darmstadt. Vertraulichkeit wird zugesichert. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Verwenden Sie nur Fotokopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11 / 3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas Klein. Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon: 06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung. Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038 (BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60). Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich. Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74; Möchten Sie im Rahmen der externen Finanzkontrolle dazu beitragen, dass mit öffentlichen Geldern bei der Planung und dem Bau von Verkehrsanlagen und kommunalen Tiefbaumaßnahmen in Rheinland-Pfalz wirtschaftlich verfahren wird? Dann erwartet Sie bei uns eine interessante Aufgabe. Beim Dienstsitz des RECHNUNGSHOFS RHEINLAND-PFALZ in KOBLENZ ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer/ eines Referentin/Referenten/Referatsleitung für den Bereich „Tiefbau“ zu besetzen. Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen (Bereich Bauingenieurwesen) an einer Technischen Universität mit überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des höheren technischen Verwaltungsdienstes und vergleichbare Beschäftigte. Bewerbungsschluss ist Freitag, 19. Juni 2009. Wir bieten eine interessante und vielseitige Tätigkeit sowie gute Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 16 BBesO oder der entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L. Nähere Informationen über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz und die zu besetzende Stelle finden Sie im Internet unter: http://www.rechnungshof-rlp.de Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Asche, Tel.: 0 62 32/61 71 21 oder Frau Jung, Tel.: 0 62 32/61 71 59. Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40, [email protected]; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80, [email protected]; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden-Nordenstadt. Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des Verfassers. Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss: jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 29 vom 1. Januar 2009. Der Umfang der Ausgabe Nr. 19 vom 4. Mai 2009 beträgt 64 Seiten.