Ausgabe Nr.19 / 2009

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Ausgabe Nr.19 / 2009
ISSN 0724-7885
D 6432 A
STAATSANZEIGER
FÜR DAS LAND HESSEN
2009
Nr. 19
MONTAG, 4. MAI 2009
www.staatsanzeiger-hessen.de
Seite
Hessische Staatskanzlei
Ungültigkeitserklärung eines Protokollausweises; hier: Herr Samuel Sergey Mikhelson, Generalkonsulat der
Vereinigten Staaten von Amerika . . . . 1054
Hessisches Ministerium der Finanzen
Weiterverwendung von landeseigenen
beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 1054
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Prüfungsordnung des Fachbereichs 04
Krankenhaus- und Medizintechnik,
Umwelt- und Biotechnologie der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den
Masterstudiengang Medizinische Physik vom 9. 1. 2008; hier: Bekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1058
Die Regierungspräsidien
DARMSTADT
Vorhaben der Ciba Lampertheim
GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1080
Anerkennung der Bürgerstiftung Wölfersheim mit Sitz in Wölfersheim als
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1080
Anerkennung der Aktiv-Füreinander–Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Eschborn mit Sitz in
Seite
Eschborn als rechtsfähige kirchliche
Stiftung des bürgerlichen Rechts . . . . 1080
GIESSEN
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage TB Steinbach, der Gemeinde Fernwald, in der Gemarkung
Steinbach, Landkreis Gießen, vom
2. 4. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1080
Anerkennung der Stiftung „Umwelt
Partner Ungarn (UPU)“ mit Sitz in
Braunfels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086
Anerkennung der „Prinzessin Monika
von Hannover Stiftung“ mit Sitz in Laubach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086
KASSEL
Verordnung über die Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes der Urff
vom 10. 2. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086
Antrag der Desietra GmbH zur Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen
II, Desietra; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . 1087
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
Widmung der Neubaustrecke der Ortsumgehung von Herborn-Burg und Herbornseelbach im Zuge der Bundesstraße
255, Netzknotenabschnitt 5315 060–
5316 006 von km 0,009 bis km 3,370, so-
Seite
wie Abstufungen und Einziehung von
Teilstrecken der Bundesstraße 255 in
den Gemarkungen der Stadt Herborn,
Stadtteile Burg und Herbornseelbach,
Lahn-Dill-Kreis,
Regierungsbezirk
Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1087
Anlage einer Rechtsabbiegespur an die
B 27 zur L 3249 bei Sontra-Berneburg;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach
§ 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1087
Hessischer Verwaltungsschulverband
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg . . . 1088
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 1090
Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 1091
Andere Behörden und Körperschaften
Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; hier: 10. Sitzung der Verbandsversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113
Zweckverband Naturpark Diemelsee,
Willingen (Upland); hier: Erster Nachtrag zur Verbandssatzung . . . . . . . . . . 1113
Deutsche Rentenversicherung Hessen,
Frankfurt am Main; hier: Änderung der
Satzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1113
Öffentliche Ausschreibungen . . . . . . . . 1114
Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 1115
Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de
Seite 1054
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Nr. 19
HESSISCHE STAATSKANZLEI
415
Ungültigkeitserklärung eines Protokollausweises;
hier:
Herr Samuel Sergey Mikhelson, Generalkonsulat der
Vereinigten Staaten von Amerika
Folgender Protokollausweis wird wegen Verlusts für ungültig erklärt:
Protokollausweis-Nr.: K 000 900 75
Ausgestellt am:
22. 12. 2008
Gültig bis:
31. 1. 2010
Name:
Samuel Sergey Mikhelson
Position:
Vizekonsul des Generalkonsulats der Vereinigten Staaten von Amerika in Frankfurt
am Main
Wiesbaden, 17. April 2009
Hessische Staatskanzlei
StAnz. 19/2009 S. 1054
HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN
416
An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen
Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen
Bezug:
Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge (Verwertungsrichtlinien – VerwR –) vom 16. Februar 2009 (StAnz. S. 459)
Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten:
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
1
120
Siedle Gegensprechanlage,
Modell: Intercom SIC/ICI 3000-01
mit Multifunktionsmodul MFM 611-10
Baujahr: 1997
Siedle Außensprechanlage (Aufputzgerät) passend
zu obiger Gegensprechanlage
neuwertig
Hessisches Immobilienmanagement
Behördenzentrum
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Hickel
Tel.: 06 11/6 93 91 23
Handy: 0160/90 19 43 00
1
2
1
Bindegerät Unibind XU 338, 220V, Baujahr: 2008
inklusive Verbrauchsmaterial
neuwertig
Oberfinanzdirektion
Frankfurt am Main
Adickesallee 32
60322 Frankfurt am Main
Ansprechpartnerin: Frau Stahl
Tel.: 0 69/1 56 03 34
3
3
Schomäcker Chio 500 TC-THSM je ein Terminal
und ein Validationsgerät
verwendungsfähig
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Senckenberganlage 31
60054 Frankfurt am Main
Ansprechpartnerin: Frau Ganzel
Tel.: 0 69/79 82 35 01
4
1
Schließanlage (Neuwert: 6.900 c)
Hersteller: Schloßsicherungen Gera GmbH
bestehend aus 42 Schließzylindern verschiedener
Längen
Zippel Rollregalanlage Modell Kompress 600 A mit
Handrad und Drehknauf, Typ P1, 3-geleisig,
überflurverlegt, mit Podest und PVC-Belag
Anlagenmaße: Länge 7500 mm
Breite 5075 mm = RR 50
Höhe 2045 mm/1745 mm
neuwertig
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 15
65187 Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Frau Rehn
Tel.: 06 11/32 31 02
1
Nr. 19
Lfd.
Nr.
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
4
1
5
1
Zustand des Materials
Seite 1055
Abgebende Stelle/Lagerort
Die Regalanlage besteht aus
8 Doppelregalreihen fahrbar, 5000 mm breit,
706 mm tief
1 Doppelregalreihe feststehend, 3000 mm breit,
706 mm tief
1 Doppelregalreihe feststehend, 1200 mm breit,
706 mm tief
Die letzten 2 Felder aller Regale in der Höhe abgesetzt.
Einrichtung: 6/5T-Gleit-Schienen, Abstand 300 mm
Fassungsvermögen: 494,4 lfd. m Hängeakten
Zippel Rollregalanlage Modell Kompress 600 A
mit Handrad und Drehknauf, Typ P1, 3-geleisig,
überflurverlegt, mit Podest und PVC-Belag
Anlagenmaße: Länge 16 500 mm/15.000 mm
Breite 5175 mm = RR 51, Höhe 2045 mm
Die Regalanlage besteht aus
4 Doppelregalreihen fahrbar, 5175 mm breit,
706 mm tief, Einrichtung: 5 Gefache,
Abstand 360 mm/340 mm i.L.
1 Doppelregalreihe feststehend, 3300 mm breit,
706 mm tief
1 Doppelregalreihe feststehend, 800 mm breit,
706 mm tief
1 Doppelregalreihe fahrbar, 5175 mm breit,
706 mm tief
1 Doppelregalreihe feststehend, 3400 mm breit,
706 mm tief
1 Doppelregalreihe feststehend, 1200 mm breit,
706 mm tief
7 Doppelregalreihen fahrbar, 5175 mm breit,
706 mm tief
Einrichtung: 6 T-Gleit-Schienen, Abstand 300 mm
Fassungsvermögen:
204,0 lfd. m Ordnerregistratur
529,2 lfd. m Hängeakten
Die Regalanlage in stabiler Profilpfostenausführung
mit front- und rückseitigen Verkleidungen
verwendungsfähig
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel
Ansprechpartner: Herr Ulbrich
Tel.: 05 61/1 06 11 11
1
Heidelberger Druckmaschine, TOM,
Baujahr: 1991
EMF Super-Sorter 102 Fächer, Baujahr: 1991
AM Folienkamera bis DIN A 3 Blattware,
Baujahr: 1990
Polar Schnellschneidemaschine 72, Baujahr: 1978
Cp-Bourg Zusammentragmaschine AE 16,
Baujahr: 1992
Cp-Bourg Hefteinheit AGR-P, Baujahr: 1994
6
1
Multi-Navigator, Silva Schweden, Baujahr: 2001
verwendungsfähig
Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Frau Cezane
Tel.: 06 11/6 93 95 06
7
36
1
1
PC Fujitsu Siemens Scenic C BS015, Baujahr: 2003
PC Fujitsu Siemens Scenic S BS010, Baujahr: 1998
Röhrenmonitor 17˝ Eizo Flex Scan F 520,
Baujahr: 2000
Röhrenmonitor 19˝ Viewmode 1996 VMT99,
Baujahr: 1999
verwendungsfähig
Regierungspräsidium Gießen
Südanlage 17
35390 Gießen
Ansprechpartner: Herr Lehnhardt
Tel.: 06 41/3 03 32 76
Laptop ASUS L3000D mit Tasche und Maus,
AMD mobile Athlon 2500+, Baujahr: 2004
PC complead, AMD Athlon 1600, ohne Software,
Baujahr: 2002
Monitor TFT 15˝, Belinea, Baujahr: 2002
Swich Cisco, Baujahr: 1997
PC Server Siemens Primergy B210, Pentium III 800,
Baujahr: 1998
PC exone Desktop, Pentium Celeron 1,7,
inkl. Windows XP Pro, Baujahr: 2002
verwendungsfähig
Studienzentrum der
Finanzverwaltung und Justiz
Josef-Durstewitz-Straße 2–6
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Ansprechpartnerin: Frau Kohlhase
Tel.: 0 66 23/93 21 22
1
1
1
1
1
8
5
7
8
1
1
11
Seite 1056
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
9
2
4
1
1
1
1
1
1
3
1
2
1
1
1
1
2
10
11
4
8
61
7
43
10
46
2
1
11
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
52
18
3
2
1
7
2
1
1
1
5
2
78
5
1
1
1
5
1
4
1
1
1
Nr. 19
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
Fototechnische Geräte
Leitz Reprostativ inkl. Zubehör und
Belichtungseinheit Focomat II C
Leitz Stativ Focomat inkl. Belichtungseinheit,
Wallner Colorhead inkl. Zeitsteuerung
Fabrikat Bäuerle
Leitz Stativ Focomat V 35 inkl. Belichtungseinheit,
Wallner Colorhead inkl. Zeitsteuerung
Fabrikat Bäuerle
Leitz Stativ Focomat inkl. Belichtungseinheit,
Agfa inkl. Zeitsteuerung Fabrikat Bäuerle
Leitz Stativ Focomat inkl. Belichtungseinheit,
Ilford 500H inkl. Multispeed 500s und 500c Ilford
Reprostativ Latico Laborator, Fabrikat Durst,
inkl. Zubehör
Dunco Reprostativ
Leitz Reprovit II Vergrößerungsstativ
Kaiser Reprostativ
Papierentwicklungsmaschine Nassentwicklung
Multiblitz Vario
HP-Office- Jet pro 1150
Multiblitz Compakt Studioblitz Vario 702
Multiblitz Compakt Studioblitz Lichtwanne
Pradovit Color 250 Negativprojektor
Panasonic TV-Gerät TC-1100 USD
verwendungsfähig
Hessische Polizeischule
Schönbergstraße 100
65199 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Feix
Tel.: 0611/94602221
Beleuchtungstechnik der Firma Erco
Stromschienen, weiß, verschiedene Längen
Kupplungen für Stromschienen
Wandfluter
Lampenfassungen, grau bzw. weiß
Konturenstrahler
Strahler, diverse Farben
Halogenscheinwerfer, grau bzw. weiß
Fluter, grau bzw. weiß
Als Zubehör sind noch diverse Klappen, Adapter,
Blenden, Vorschaltgeräte sowie Lampengläser
vorhanden
Wila-Leuchten
Gardinenschiene Alu 300 x 4 x 4,5 cm
verwendungsfähig
Staatspark Karlsaue
Auedamm 18
34121 Kassel
Ansprechpartner: Herr Boßdorf
Tel.: 05 61/31 68 06 00
PC FSC PIV 1800, 512 MB, 20 GB, Minitower,
verwendungsfähig
Baujahr: 2003
PC Acer PIV 1800, 512 MB, 80 GB, Desktop,
Baujahr: 2003
PC PIV 3200, 512 MB, 40 GB, Big-Tower,
Baujahr: 2004
PC Maxdata PIV 1600, 256 MB, 20 GM, Minitower,
Baujahr: 2002
Notebook PIII933, 256 MB, 20 GB, Baujahr: 2001
PC PIII933, 256 MB, 10 MB, Desktop, Baujahr: 2000
PC FSC PIV 2800, 512 MB, 20 GB Minitower,
Baujahr: 2004
Server PIV1800, 512 MB, 80 GB, Servergehäuse,
Baujahr: 2001
Notebook PII266, 64 MB, 4 GB, Baujahr: 2000
15˝ CRT-Monitor, Eizo, Baujahr: 1996
17˝ CRT-Monitor, Belinea, Eizo, Baujahr: 1997
19˝ CRT-Monitor, Belinea, Baujahr: 1999
15˝ TFT-Monitor Belinea bzw. LG, Baujahr: 2001–2004
HP Laserjet 1100, Baujahr: 1998
HP Laserjet 3100, Baujahr: 1999
HP Laserjet 4 Plus Baujahr: 1994
HP Laserjet 4L, Baujahr: 1993
HP Laserjet 5L, Baujahr: 1996
HP Laserjet 5N, Baujahr: 1996
HP Laserjet 6L, Baujahr: 1997
HP Laserjet 1200, Baujahr: 2000
HP Deskjet 890C, Baujahr: 1999
Scanner HP Scanjet IIcx (SCSI), Baujahr: 1995
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Ansprechpartner: Herr Bangel
Tel.: 06 41/3 03 20 84
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Seite 1057
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
11
1
1
Faxgerät Samsung SF 515, Baujahr: 2004
Laserdrucker Kyocera FS-1000+, Baujahr: 1999
12
2
Beistellschrank 1 Tür, 3 Schubladen, grau,
verwendungsfähig
B x H x T 1,05 x 0,75 x 0,45 cm
Diverse Container, grau bzw. Eiche hell
Aktenschrank grau, B x H x T 0,78 x 0,72 x 0,40 cm
Aktenschrank Eiche hell, B x H x T 0,78 x 0,75 x 0,40 cm
Tisch Eiche hell, B x H x T 0,90 x 0,75 x 1,80 cm
Tisch Eiche hell, B x H x T 0,60 x 0,65 x 1,60 cm
Tisch Eiche hell, B x H x T 0,60 x 0,75 x 1,20 cm
Computertisch Eiche hell bzw. grau
Beistellschrank Eiche hell bzw. Nussbaum,
B x H x T 1,52 x 0,92 x 0,40 cm
Regal grau, B x H x T 1,10 x 1,20 x 0,70 cm
Schrank grau, B x H x T 0,84 x 1,90 x 0,43 cm, 2 Türen
Schreibtischstuhl mit Armlehne
Schreibtischstuhl ohne Armlehne
Besucherstuhl mit Stoffbezug
Besucherstuhl mit Lederbezug
Amtsgericht Usingen
Weilburger Straße 2
61250 Usingen
Ansprechpartner: Herr Achatz
Tel.: 0 60 81/10 28 54
Monitor TFT 17˝, Hersteller: Eizo
verwendungsfähig
PC Fujitsu Siemens Scenic C 610, Baujahr: 2003
Pentium 4, 2,4/512 KB, 256 MB DDRRAM 40 GB HD,
ohne interne Laufwerke, ohne Betriebssystem
PC Fujitsu Siemens S 2, Baujahr: 2002, Pentium 4,
1,6 GHz, 512 MB SDRAM, 20 GB HDD,
Diskettenlaufwerk, ohne Betriebssystem
Hessisches Amt für
Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Ansprechpartner: Herr Knöß
Tel.: 06 41/7 93 61 12
PC Fujitsu Siemens Scenic C 610, Intel Pentium 4,
2,8/512 KB, 512 MB DDR 333, HDD 40 GB
Ultra DMA-100 (keine weiteren Laufwerke)
Netzwerkkarte, Baujahr: 2005
Monitor TFT 15˝, Modell Fujitsu Siemens
Colour B15-1, Baujahr: 2004/2005
verwendungsfähig
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Vor den Löserbecken 4
64331 Weiterstadt
Ansprechpartnerin: Frau Meier
Tel.: 0 61 50/1 02 11 20
Heuschwader
überholungsbedürftig Justizvollzugsanstalt Kassel I
Theodor-Fliedner-Straße 12
34121 Kassel
Ansprechpartner: Herr Prietz
Tel.: 05 61/9 28 62 60
21
3
6
2
4
6
10
3
1
1
5
5
15
2
13
21
43
22
14
90
22
15
1
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen.
Letzter Termin: Montag, 1. Juni 2009
Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet.
Allgemeiner Hinweis
Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden.
Wiesbaden, 21. April 2009
HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung
Bereich Zentrale Beschaffung
VV 4150 – Ld 1010
StAnz. 19/2009 S. 1054
Seite 1058
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Nr. 19
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
417
Prüfungsordnung des Fachbereichs 04 Krankenhaus- und
Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang
Medizinische Physik vom 9. Januar 2008;
hier:
Bekanntmachung
Nach § 39 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung
vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710, 891), geändert durch Gesetz vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95), wird die oben genannte Prüfungsordnung der Fachhochschule Gießen-Friedberg hiermit bekannt gemacht.
Wiesbaden, 14. April 2009
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
434/04/10.010 – (0008) – III 2.6
StAnz. 19/2009 S. 1058
Genehmigung:
Nach § 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der
Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) genehmige ich
hiermit die vom Fachbereichsrat KMUB beschlossene oben angeführte Prüfungsordnung.
Gießen, 9. März 2009
Prof. Dr. Günther G r a b a t i n
Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg
Vorbemerkung:
Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in
der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs KMUB am 9. Januar 2008 die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Medizinische Physik beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für
Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg
vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 2005 S. 2109), geändert am 31. Januar 2007 (StAnz. S. 968), und wird ergänzt von den Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II.
Teil I
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24/2005,
S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom
15. Dezember 2004 mit den Änderungen vom 31. Januar 2007
(StAnz. 20/2007 S. 968).
Teil II
Fachspezifische Bestimmungen
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen, Allgemeines,
Studienziele
§ 2 Bewerbungsunterlagen, Zulassungsentscheidung
§ 3 Mastergrad und -urkunde
§ 4 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module,
Sprache
§ 5 Kostenpflicht
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1: Übersicht über die im Masterstudiengang Medizinische Physik zu erbringenden Module
Anlage 2: Modulhandbuch, Modulbeschreibungen
Anlage 3: Anforderungen an Inhalte von Studiengängen als Voraussetzung für eine Zulassung zum Masterstudiengang
Anlage 4: Masterzeugnis
Anlage 5: Masterurkunde
Anlage 6: Diploma Supplement
§1
Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen,
Allgemeines, Studienziele
(1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Masterstudiengangs Medizinische Physik des Fachbereichs KMUB.
(2) Der Masterstudiengang baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Bachelorstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern an einer Hochschule in
der Fachrichtung Biomedizinische Technik beziehungsweise Orthopädie und Rehatechnik oder eines vergleichbaren Studiums mit
Studieninhalten nach Anlage 3 auf.
(3) Bewerberinnen und Bewerber, die Absolventinnen oder Absolventen eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs physikalischer, ingenieurwissenschaftlicher oder medizininformatischer Fachrichtung sind, müssen nachweisen, dass sie über hinreichende Kenntnisse im Fachgebiet Biomedizinische Physik und Technik verfügen,
wie sie zum Beispiel im Bachelorstudiengang „Biomedizinische
Technik“ der Fachhochschule Gießen-Friedberg vermittelt werden. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs der in Satz 1 genannten Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern.
(4) Ist bei einer Bewerberin oder einem Bewerber zu erwarten, dass
die vorhandenen Defizite innerhalb von einem Semester nachgeholt werden können, erfolgt die Zulassung mit dem Vorbehalt, die
fehlenden Kenntnisse bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters auszugleichen. Die Zulassung zur Masterarbeit ist nur
möglich, wenn hinreichende Kenntnisse nach Satz 1 nachgewiesen
werden.
(5) Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:
1. Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG;
2. Abschluss eines Hochschulstudiums nach Abs. 2 bis 4 mit in der
Regel der Gesamtnote gut oder besser (mindestens 72,5 Prozentpunkte nach § 9 Abs. 1 des Teils I der Prüfungsordnung).
Über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Er
kann hierzu nach Angabe der Bewerberin oder des Bewerbers
Empfehlungsschreiben geeigneter Referenzen anfordern und in
die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.
3. Gute Englischkenntnisse, nachzuweisen zum Beispiel durch das
„Cambridge First Certificate in English (FCE)“ (mindestens
aber Kompetenzstufe B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens“) oder einen vergleichbaren Leistungsnachweis.
4. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem nicht
deutschsprachigen Studiengang erworben haben, der Nachweis
guter Deutschkenntnisse, zum Beispiel durch erfolgreich abgeschlossene „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder durch erfolgreich abgeschlossene „Tests
Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) entsprechend der jeweils
gültigen Beschlusslage der Kultusministerkonferenz oder durch
die erfolgreich abgelegte „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP)
des Goethe-Instituts oder einen anderen Nachweis, der den oben
genannten mindestens entspricht.
5. Fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach
§ 2.
(6) Die Fachhochschule entscheidet nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen und der Vorgaben der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz über die Anerkennung ausländischer oder
gleichwertiger Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen.
(7) Studienziel des forschungsorientierten Masterstudiengangs Medizinische Physik ist die Vermittlung vertieften Wissens, wissenschaftlicher Methodik und Systemkompetenz auf dem Gebiet der
Medizinischen Physik, auf deren Basis die Studierenden zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt und angeregt werden
sollen. Zum Erreichen dieser Zielsetzung ist das Studium in zwei
Abschnitte unterteilt, die Vertiefungs- und die Forschungsphase.
Die fachliche Vertiefungsphase dient dem Erarbeiten der für die
zukünftige wissenschaftliche oder berufliche Praxis notwendigen
fortgeschrittenen Kenntnisse im Bereich der Medizinischen Physik.
§2
Bewerbungsunterlagen, Zulassungsentscheidung
(1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in
deutscher oder englischer Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine amtlich anerkannte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche oder Englische
vorliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen in deutscher oder
englischer Sprache erforderlich:
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Seite 1059
1. Bewerbungsbogen mit zwei Lichtbildern neueren Datums der
Bewerberin oder des Bewerbers;
2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG;
3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses nach § 1, nachgewiesen durch
– Abschlusszeugnis des Erststudiums;
– Abschlussurkunde des Erststudiums;
– Diploma Supplement und Transcript of Records für das Erststudium oder vergleichbare Nachweise;
4. Nachweis ausreichender Englischkenntnisse gemäß § 1 Abs. 5
Nr. 3;
5. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis guter Deutschkenntnisse gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 4;
6. Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs einschließlich der Zeugnisse über bisherige einschlägige Berufstätigkeit sowie Fort- und Weiterbildung;
7. Nennung von zwei Referenzen (Hochschullehrerinnen oder
Hochschullehrern), die die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den Masterstudiengang mit Blick auf die bisherige
Leistung und persönliche Befähigung bewerten können (einschließlich Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), sofern die Anforderungen nach § 1 Abs. 5 Nr. 2 dies erforderlich
machen.
(2) Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Prüfungsausschuss nach § 15 Teil I der Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss kann weitere Professorinnen und
Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen hinzuziehen.
(3) Aufgrund der Entscheidung des Prüfungsausschusses findet an
den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder
den Präsidenten der Fachhochschule Gießen-Friedberg (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen,
wenn der Prüfungsausschuss die Vollständigkeit und Richtigkeit
der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise
und Voraussetzungen bestätigt hat.
(4) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen
Bewerbungsfrist nicht alle in § 1 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen
spätestens bis zur Immatrikulation beim Prüfungsausschuss nachgewiesen werden.
(5) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem in § 1 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der
in § 2 geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation
im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine
detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen
Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das
Erststudium abgeschlossen sein.
Angebot des Masterstudiengangs Medizinische Physik nach Anlage
1 beziehungsweise 2 zu absolvieren. Ersatzweise können identische
oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer
Masterstudiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg erbracht
werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. Die
§§ 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind anzuwenden.
(4) Für den erfolgreichen Abschluss der Masterprüfung sind die in
der Modulübersicht in Anlage 1 beziehungsweise 2 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen.
(5) Voraussetzung für die Teilnahme an Praktika und an Seminaren ist die schriftliche Anmeldung in der in der jeweiligen Modulbeschreibung angegebenen Frist. Dabei kann der Anmeldezeitpunkt am Ende der Veranstaltungszeit des vorangehenden Semesters liegen.
(6) Bei Wahlpflichtmodulen ist eine verbindliche Anmeldung vor
Ende der Vorlesungswochen des vorangehenden Semesters erforderlich. Bei weniger als sechs verbindlichen Anmeldungen besteht
kein Anspruch auf Durchführung der Lehrveranstaltungen.
(7) Voraussetzung für den Beginn der Masterarbeit ist der Abschluss
von Modulen des ersten Master-Studienjahres im Umfang von mindestens 45 Creditpoints (CrP).
(8) Lehr- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Näheres
ist im Modulhandbuch (Anlage 2) festgelegt.
§3
Mastergrad und -urkunde
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Masterstudiengang
Medizinische Physik wird der akademische Grad „Master of
Science“, Kurzform „M. Sc.“, mit Urkunde nach Anlage 5 verliehen.
§4
Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums,
Module, Sprache
(1) Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Medizinische Physik beträgt drei Semester, das entspricht 1,5 Studienjahren.
(2) Das Studium beginnt im Sommersemester.
(3) Der Masterstudiengang Medizinische Physik ist in Module gegliedert. Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem
ges.
JLU
Modulcode
§5
Kostenpflicht
Das Masterstudium Medizinische Physik als konsekutives Studium
ist kostenfrei; die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren und Beiträge nach §§ 64a und 90 HHG sowie gegebenenfalls nach anderen
Vorschriften bleibt unberührt.
§6
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in
Kraft.
Gießen, 9. März 2009
Prof. Dr. Frank R u n k e l
Dekan des Fachbereichs 04 KMUB
Anlage 1
Übersicht über die im Masterstudiengang Medizinische Physik zu
erbringenden Module
Erklärung der in der Anlage verwendeten Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge. Detaillierte Beschreibungen zu einzelnen
Begriffen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 2).
Abkürzung
CrP
lfd. Nr.
P
S
Sem.
Stg.
SWS
Ü
V
WP
Erläuterung
Creditpoints (Kreditpunkt(e) nach dem European
Credit Transfer System)
gesamt
Justus-Liebig-Universität, Gießen
Eindeutige Codierung eines Moduls, die auch über
Studiengangsgrenzen hinweg gültig ist
laufende Nummer
Praktikum
Seminar
Semester
Studiengang
Semesterwochenstunde
Übung
Vorlesung
Wahlpflicht
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Nr. 19
Darstellung des Studienablaufs
1. Module des Allgemeinen Studiums
Sem.–lfd.Nr
Modulcode
1-01
KMUB-10120
1-02
KMUB-12840
1-03
1-04
1-05
KMUB-12490
KMUB-11170
KMUB-10730
1-06
KMUB-11580
1-07
KMUB-11760
1-08
KMUB-10090
1-09
KMUB-12790
2-01
KMUB-12090
2-02
2-03
KMUB-12320
KMUB-11770
2-04
KMUB-10540
2-05
KMUB-11880
2-06
KMUB-11590
3-01
KMUB-11440
Module
Numerische Verfahren und
Simulation
Klinische Aspekte der
Radiologie und
Radioonkologie
Statistische Methoden
Bildverarbeitung
Dosimetrie ionisierender
Strahlung
Hauptseminar Medizinische
Physik
Physik und Technik der
Strahlentherapie 1
Bildgebende Systeme in der
Medizin 1
Wahlpflichtmodule Mst MP-1
Bildgebende Systeme in der
Medizin 2
Radiochemie
Physik und Technik der
Strahlentherapie 2
Laborpraktikum
Biomedizinische Physik und
Technik
Projekt mit wissenschaftlichem
Kolloquium
Wahlpflichtmodule Mst MP-2
Master Thesis (Masterarbeit)
Medizinische Physik
CrP
SWS
(ges.)
3
2
Art der Lehrveranstaltung
und Lehrumfang
(in SWS)
V
Ü
P
S
1
1
3
2
2
3
3
3
2
2
2
1
2
2
3
2
3
2
2
3
2
2
6
30
3
4-5
ca. 20
2
2
3
3
2
3
1
2
6
4
1
2
1
1
4
9
6
30
30
4-5
c.a. 15
0,45
CrP
SWS
(ges.)
6
3
4
2
2
1
3
6
2
5
2
3
3
3
2
2
2
2
3
2
2
2. Module des Wahlpflichtbereichs
Sem.–lfd.Nr
Modulcode
WP-1-01
WP-1-02
KMUB-10190
KMUB-11380
WP-1-03
WP-1-04
KMUB-11260
KMUB-12620
WP-2-01
WP-2-02
KMUB-11850
KMUB-10610
WP-2-03
KMUB-11860
Module
Wahlpflichtkatalog 1.
Semester
Biomechanik/Bionik
Laseranwendungen in der
Medizin
IT-Systeme in der Medizin
Biosignalerfassung und
-verarbeitung
Wahlpflichtkatalog 2.
Semester
Rehatechnik/Geriatrie
Strahlenbiologie und
Strahlenrisiko
Strahlenschutz in Medizin und
Technik
Art der Lehrveranstaltung
und Lehrumfang
(in SWS)
V
Ü
P
S
1
1
1
1
1
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Anlage 2
Modulhandbuch, Modulbeschreibungen
Gliederung des Modulhandbuchs
1. Einleitung
2. Erklärung verwendeter Abkürzungen (alphabetisch)
3. Begriffserläuterungen und Begriffsdefinitionen (alphabetisch)
4. Struktur von Modulbeschreibungen
5. Erstellung, Aktualisierung, Dokumentation und Veröffentlichung des Modulhandbuchs
6. Verzeichnis der Module in der Reihenfolge des Studienverlaufs
7. Modulbeschreibungen
1. Einleitung
Das Modulhandbuch besteht aus einer Sammlung von Modulbeschreibungen derjenigen Module, die eine Studentin oder ein Student im Rahmen des Studiums absolvieren muss (Pflichtmodule)
oder absolvieren kann (Wahlpflicht- oder Wahlmodule), um das Studium erfolgreich abzuschließen. In Kombination mit dem Studienplan nach Anlage 1 ergibt sich daraus eine umfangreiche Beschreibung der Fachqualifikationen, die eine Studierende oder ein
Studierender im Rahmen des Studiums erwirbt.
2. Erklärung verwendeter Abkürzungen (alphabetisch)
Abkürzung
Erklärung
Bac.
Bachelor
BMT
Biomedizinische Technik (Studiengangsbezeichnung)
BPT
Biotechnologie/Biopharmazeutische Technologie (Studiengangsbezeichnung)
CrP
Creditpoints (Creditpoints nach ECTS; weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3)
ECTS
European Credit Transfer System (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3)
FB 01 B
Bauwesen (Kurzbezeichnung des Fachbereichs
01)
FB 02 EI
Elektro- und Informationstechnik (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 02)
FB 03 MMEW
Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie- und
Wärmetechnik (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 03)
FB 04 KMUB
Krankenhaus- und Medizintechnik, Umweltund Biotechnologie (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 04)
FB 06 MNI
Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 06)
FB 07 W
Wirtschaft (Kurzbezeichnung des Fachbereichs
07)
FB 21 SuK
Sozial- und Kulturwissenschaften (Kurzbezeichnung des Fachbereichs 21)
HHG
Hessisches Hochschulgesetz
HRG
Hochschulrahmengesetz
KTM
KrankenhausTechnikManagement (Studiengangsbezeichnung)
Lfd. Nr.
Laufende Nummer
Mst.
Master
P
Praktikum (weiterführende Erläuterung siehe
Abschnitt 3)
(P)
Pflichtmodul; die Kennzeichnung wird im Zusammenhang mit einer Studiengangs- und Semesterabkürzung verwendet (Bsp. Bac-BPT-1
(P): Pflichtmodul im Bachelorstudiengang BPT
im 1. Semester)
S
Seminar (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3)
Sem.
Semester
Stg.
Studiengang
SWS
Semesterwochenstunde (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3)
TL
Teilleistung
Ü
Übung (weiterführende Erläuterung siehe Abschnitt 3)
UHST
Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik (Studiengangsbezeichnung)
V
Vorlesung (weiterführende Erläuterung siehe
Abschnitt 3)
(WP)
Seite 1061
Wahlpflichtmodul; die Kennzeichnung wird im
Zusammenhang mit einer Studiengangs- und
Semesterabkürzung verwendet (Bsp. Bac-BPT1 (WP): Wahlpflichtmodul im Bachelorstudiengang BPT im 1. Semester)
3. Begriffserläuterungen und Begriffsdefinitionen (alphabetisch)
Begriff
Erläuterung/Definition
Creditpoints
Zahlengröße als Schätzwert, die den Studiernach ECTS
aufwand in einem Modul aus Sicht einer oder eines Studierenden beschreibt. 1 Creditpoint/Kreditpunkt umfasst 30 Zeitstunden, in die der Besuch von Lehrveranstaltungen sowie das eigenverantwortlich organisierte Lernen und Arbeiten am Studieninhalt einbezogen ist.
Curriculum
Studienverlaufsplan
European Credit Im Bereich der Europäischen Union eingeführTransfer System tes System zur Vereinfachung der länder- und
(ECTS)
studiengangübergreifenden Anerkennung von
Studienleistungen auf Basis des notwendigen
Zeitaufwandes zum Studieren, ausgedrückt als
Creditpoints (Kreditpunkte) (siehe Erläuterung
oben).
Exkursion
Lehrausflug unter Anleitung einer oder eines
Lehrenden. Sie dient der Veranschaulichung
theoretischer Studieninhalte unter Bezug auf
praktische Anforderungen in Forschung und Berufsfeld beziehungsweise der Erarbeitung neuer
Wissensgebiete unter Anleitung durch Lehrende,
besonders da, wo an der Hochschule selbst keine
vergleichbaren Möglichkeiten zur Bearbeitung
der Themenstellung möglich sind.
Die durch die Teilnahme an einer Exkursion
entstehenden individuellen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen sind von den Studierenden selbst zu tragen. In der jeweiligen Modulbeschreibung wird festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen die Teilnahme an einer Exkursion Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls ist.
Kreditpunkt
Siehe „Creditpoints nach ECTS“
Lehrstrategie
Didaktische oder autodidaktische Methode beziehungsweise entsprechendes Konzept, das angewendet wird, um ein bestimmtes Qualifikationsziel zu erreichen.
LehrveranVorlesung, Übung, Praktikum, Seminar, Exstaltung
kursion
Modul
Definition siehe § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)
Modulbaustein
Anderer Begriff für eine Lehrveranstaltung der
Art Vorlesung, Übung, Praktikum, Seminar oder
Exkursion, sofern sie Bestandteil eines oder
mehrerer Module ist.
ModulverPerson, die dafür zuständig ist, dass die Beantwortliche/
schreibung eines Moduls auf dem aktuellen
ModulverStand bleibt; sie koordiniert in Abstimmung
antwortlicher
mit der beziehungsweise dem Prüfungsausschussvorsitzenden, dem Studienausschuss nach
§ 53 Abs. 2 HHG und dem Dekanat die Aktualisierung entsprechender Modulbeschreibungen
zum jeweils vorgesehenen Zeitpunkt. Es handelt sich hierbei in der Regel um eine Professorin oder einen Professor beziehungsweise eine
wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, die oder der selbst
in dem Modul als Lehrende beziehungsweise
Lehrender eingebunden ist. Daneben ist die oder
der Modulverantwortliche die Person, die für
die Zusammenfassung der Leistungsbewertung
der Studierenden in diesem Modul zuständig sowie für die sachgerechte Dokumentation und
Weiterleitung der Prüfungsergebnisse an das
Prüfungsverwaltungssystem verantwortlich ist.
Die oder der Modulverantwortliche wird vom
Dekanat des Fachbereichs eingesetzt.
Modulcode
Der Modulcode ist eine Folge von alphanumerischen und numerischen Zeichen, die ein Modulcode eindeutig kennzeichnet. Es gibt keine
unterschiedlichen Module, denen der gleiche
Modulcode zugeordnet wird.
Sem. lfd. Nr.
Aus zwei Teilen bestehender Code, bestehend
aus (1) der numerischen Zuweisung zum Semes-
Seite 1062
Pflichtmodul/
Pflichtfach
Praktikum
Projekt/
Projektarbeit
Schlüsselqualifikationen
Semesterwochenstunde
Seminar
Soft Skills
Übung
Vorlesung
Wahlmodul/
Wahlfach
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
ter und (2) einer zweistelligen laufenden Nummer.
Im Rahmen des Studiums verbindlich zu absolvierende Module beziehungsweise Fächer. Entsprechende Module müssen innerhalb einer begrenzten Zahl an Prüfungsversuchen erfolgreich
absolviert werden.
Erwerb und Vertiefung von Kenntnissen durch
Bearbeitung praktischer, experimenteller Aufgaben in einem Labor der Hochschule; die oder
der Lehrende leitet die Studierenden an und
überwacht die Veranstaltung; Studierende bereiten die jeweiligen theoretischen Grundlagen
vor, führen praktische Arbeiten und Versuche
durch, fassen die Ergebnisse mündlich oder
schriftlich zusammen und präsentieren sie entsprechend der Anforderungen der Modulbeschreibung.
Dient der eigenständigen methodischen Entwicklung einer praxisorientierten Problemlösung unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Zusammenhänge. Projektplanung, -durchführung und -ergebnisse sind
schriftlich und mündlich zu präsentieren. Projekte werden als Einzelarbeiten oder Arbeiten
kleiner Gruppen angefertigt entsprechend der
Anforderungen der Modulbeschreibung.
Fähigkeiten aus dem Bereich der sozialen Interaktion (Teamfähigkeit, Kommunikation etc.)
und der weiteren individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Studierende erhalten die Möglichkeit, in den verschiedenen Lehrveranstaltungsarten ihre individuellen Schlüsselqualifikationen zu entwickeln. Besonders in Lehrveranstaltungen, in denen sich die Studierenden
durch aktive Eigenanteile an der Gestaltung beteiligen (in steigenden Anteilen in Übungen, Seminaren, Praktika und Projektarbeiten), trainieren sie ihre individuellen nebenfachlichen
Qualifikationen.
Zeiteinheit zur Angabe des Lehrumfangs in einer Lehrveranstaltung beziehungsweise einem
Modulbaustein (Vorlesung, Übung, Seminar oder
Praktikum), die von einer oder einem Lehrenden
geleitet wird. Eine Semesterwochenstunde entspricht einem Lehrumfang von 45 Minuten pro
Woche. Die Multiplikation mit der Anzahl an Semesterwochen in der Veranstaltungszeit (in der
Regel 18 Wochen) ergibt die Abschätzung des
Lehrumfangs in Zeitstunden.
Erarbeitung komplexer Fragestellungen, Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen
(aus Sicht der Studierenden) mit wissenschaftlichen Methoden, Wechsel von Vortrag und Diskussion; die oder der Lehrende leitet die Veranstaltung, führt die Diskussion; Studierende erarbeiten selbstständig längere Beiträge und tragen die Ergebnisse vor; intensive Behandlung
der Themen durch Diskussion. Die von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden
in den entsprechenden Modulbeschreibungen
aufgeführt.
Siehe „Schlüsselqualifikationen“
Systematische Durcharbeitung von Lehrstoffen
und Zusammenhängen, Anwendung auf Fälle
aus der Praxis; die oder der Lehrende leitet die
Veranstaltung, gibt Einführung, stellt Aufgaben, gibt Lösungshilfen; Studierende arbeiten
einzeln oder in Gruppen, lösen Aufgaben weitgehend selbstständig, aber in enger Rückkopplung mit der oder dem Lehrenden.
Zusammenhängende Darstellung eines Lehrstoffs, Vermittlung von Fakten und Methoden;
die oder der Lehrende trägt vor, beantwortet
Fragen; Studierende verhalten sich überwiegend
rezeptiv, stellen gegebenenfalls Informationsfragen.
Ein außerhalb des Studienprogramms frei wählbares Modul beziehungsweise eine frei wählbare Lehrveranstaltung. Wahlmodule werden
im Rahmen der personellen und sachlichen Mög-
Nr. 19
lichkeiten der Hochschule angeboten. Sie können auch aus dem Lehrangebot anderer Studiengänge und Fachbereiche gewählt werden.
Wahlmodule, in denen Leistungsnachweise erbracht wurden, können auf Antrag in das Abschlusszeugnis und das Diploma Supplement
aufgenommen werden, sie finden jedoch keine
Berücksichtigung bei der Berechnung der Gesamtnote. Ein Wahlmodul kann im Einzelfall
auf Antrag zum Wahlpflichtmodul werden; die
Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.
Wahlpflichtmodul/ Im vom Studienplan vorgegebenen Umfang aus
Wahlpflichtfach einem Katalog auszuwählende Module beziehungsweise Fächer.
4. Struktur von Modulbeschreibungen
Eine Modulbeschreibung enthält folgende Angaben:
Pos. Bestandteil der Modulbeschreibung
1
Modultitel
2
Modul-Code
3
Dozentinnen und Dozenten
4
Modulverantwortliche oder Modulverantwortlicher
5
Qualifikations- und Lernziele
6
Lehr- und Prüfungsinhalte nach Modulbausteinen mit Angabe der jeweiligen Präsenzzeit der Studierenden
7
Verwendbarkeit – Studiengang, für den das Modul verwendbar ist unter Angabe des Semesters und der Kategorie
„Pflicht“ oder „Wahlpflicht“
8
Begründung, welche Rolle das Modul bezüglich seiner Lehrinhalte im Kontext einer beziehungsweise mehrerer Studiengänge spielt.
9
Lehrformen und -strategien und ihr Bezug zum Erwerb von
Schlüsselqualifikationen
10
Moduldauer (Semesterzahl über die sich das Modul erstreckt)
11
Sprache, in der in der Lehrveranstaltung und der Prüfung
kommuniziert wird
12
Literaturangaben
13
Creditpoints/Arbeitsaufwand/Workload (nach ECTS)
14
Präsenzzeit für das gesamte Modul (angegeben in SWS und
in Zeitstunden)
15
Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul
16
Voraussetzungen zur Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen
17
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
18
Zugelassene Hilfsmittel, gegebenenfalls nach Teilprüfungen beziehungsweise Teilleistungen differenziert aufgeführt
19
Lehr- und Prüfungsinhalte (Kurzfassung gemäß Pos. 6) in
deutscher Sprache; diese Angaben werden in das „Transcript
of Records“ übernommen.
20
Lehr- und Prüfungsinhalte (Kurzfassung gemäß Pos. 6) in
englischer Sprache; diese Angaben werden in das „Transcript of Records“ übernommen.
21
Berechnung der Modulnote, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Teilprüfungen beziehungsweise Teilleistungen
22
Semester, in dem das Modul angeboten wird
5. Erstellung, Aktualisierung, Dokumentation und Veröffentlichung des Modulhandbuchs
(1) Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen werden einmal jährlich hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und bei Bedarf
aktualisiert. Änderungen sind nur verbindlich, wenn Sie gemäß
§ 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG vom Fachbereichsrat beschlossen und gemäß § 94 Abs. 4 HHG von der Präsidentin oder vom Präsidenten
genehmigt wurden. § 39 Abs. 5 und § 40 Abs. 2 Nr. 7 des HHG sind
zu beachten. Für die Ausarbeitung entsprechender Änderungsvorschläge ist gemäß § 53 Abs. 2 HHG der Studienausschuss zuständig, sofern einer vom Fachbereichsrat eingesetzt wurde. Außer dem
Studienausschuss kann auch die oder der Modulverantwortliche
oder eine Lehrende oder ein Lehrender des Moduls entsprechende
Vorschläge einbringen.
(2) Inhaltliche Änderungen der Positionen 1, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 13,
14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 einer Modulbeschreibung (vergleiche Abschnitt 4) müssen unter Beachtung der unter Abschnitt 5
Abs. 1 aufgeführten gesetzlichen Regelungen erfolgen.
(3) Inhaltliche Änderungen der Positionen 2, 3, 4, 9 und 12 einer
Modulbeschreibung (vergleiche Abschnitt 4) bedürfen keiner Beschlussfassung durch den Fachbereichsrat und keiner Genehmigung
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Änderungen sind vor
Beginn des jeweiligen Wintersemesters anzugeben und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
(4) Redaktionelle Änderungen bedürfen keiner Beschlussfassung,
müssen jedoch in nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.
9 Lehrformen und
-strategien
10 Moduldauer
11 Sprache
12 Literatur
Verzeichnis der Module des Studiengangs in der Reihenfolge
des Studienverlaufs
6.1 Pflichtmodule
Sem.
Modulbezeichnung
Modulcode
lfd. Nr.
6.
1-01
1-02
1-03
1-04
1-05
1-06
1-07
1-08
2-01
2-02
2-03
2-04
2-05
3-01
Numerische Verfahren und Simulation
Klinische Aspekte der Radiologie und
Radioonkologie
Statistische Methoden
Bildverarbeitung
Dosimetrie ionisierender Strahlung
Hauptseminar Medizinische Physik
Physik und Technik
der Strahlentherapie 1
Bildgebende Systeme in der Medizin 1
Bildgebende Systeme in der Medizin 2
Radiochemie
Physik und Technik
der Strahlentherapie 2
Laborpraktikum Biomedizinische
Physik und Technik
Projekt mit wissenschaftlichem
Kolloquium
Master Thesis (Masterarbeit)
Medizinische Physik
6.2 Wahlpflichtmodule
WP-1-01 Biomechanik/Bionik
WP-1-02 Laseranwendungen in der Medizin
WP-1-03 IT-Systeme in der Medizin
WP-1-04 Biosignalerfassung und -verarbeitung
WP-2-01 Rehatechnik/Geriatrie
WP-2-02 Strahlenbiologie und Strahlenrisiko
WP-2-03 Strahlenschutz in Medizin und Technik
KMUB-10120
KMUB-12840
KMUB-12490
KMUB-11170
KMUB-10730
KMUB-11580
KMUB-11760
KMUB-10090
KMUB-12090
KMUB-12320
KMUB-11770
KMUB-10540
KMUB-11880
KMUB-11440
KMUB-10190
KMUB-11380
KMUB-11260
KMUB-12620
KMUB-11850
KMUB-10610
KMUB-11860
7. Modulbeschreibungen
(sortiert in der nummerisch-aufsteigenden Reihenfolge des Modulcodes)
1 Modultitel
Bildgebende Systeme in der Medizin 1
2 Modul-Code
KMUB-10090
3 Dozentinnen
Fiebich
und Dozenten
4 ModulverantFiebich
wortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikations- Die Studierenden können die Bildqualität beund Lernziele
urteilen, Dosisberechnungen durchführen,
kennen Besonderheiten der Mammographie
und der digitalen Detektoren und haben tiefergehende Kenntnisse im Strahlenschutz und
in der Dosisoptimierung.
6 Lehr- und
Bildgebende Systeme in der Medizin 1-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-10090-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Fiebich
Lehrinhalte: Bildqualität (MTF, NPS, DQE),
Verfahren zur Bestimmung der Bildqualität,
Optimierung von Bildqualität und Strahlenexposition, Dosisberechnung, Mammographie,
digitale Verfahren, baulicher und apparativer
Strahlenschutz
Literaturhinweise: [1] bis [9]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die bildgebenden Verfahren stellen in der Medizin eine der wichtigsten diagnostischen
Möglichkeiten dar. Weiterführende Kenntnisse sind für Praxis und Forschung notwendig.
Seite 1063
Vorlesung, Referate, Hausarbeiten
1 Semester
Deutsch oder Englisch
[01] Bushberg, The essential Physics of Medical Imaging, 2002
[02] Angerstein, W.: Grundlagen der Strahlenphysik und radiologischen Technik in der
Medizin, 2005
[03] Morneburg, Heinz: Bildgebende Systeme
für die medizinische Diagnostik. PublicisMCD-Verl. München 1995
[04] Ewen, K.: Bildgebung. G. Thieme Verlag
1998
[05] Laubenberger, Th. und Laubenberger, J.:
Technik der medizinischen Radiologie. Dt.
Ärzte-Verlag, 7. Aufl. 1999
[06] Sprawls, P.: Physical Principles of Medical Imaging. Aspen Publisher
[07] Krieger, H.: Strahlenphysik, Dosimetrie
und Strahlenschutz. Verlag, B. Teubner; Bde
I und II, 4. Auflage; 1998
[08] Vorlesungsunterlagen
[09] Beutel, J, Kundel, HL, van Metter RL:
Handbook of Medical Imaging: Volume 1: Physics and Psychophysics. 1. Aufl. 2000
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
13 Creditpoints/
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Mündliche Prüfung (30 Minuten);
zur Vergabe von TL2: Bearbeitung von Hausaufgaben
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
TL1 (mündliche Prüfung): keine; TL2 (Hausarbeiten): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische
Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Bildqualität (MTF, NPS, DQE), Verfahren zur
Prüfungsinhalte Bestimmung der Bildqualität, Optimierung
(Deutsch)
von Bildqualität und Strahlenexposition, Dosisberechnung, Mammographie, digitale Verfahren, baulicher und apparativer Strahlenschutz.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
image quality (MTF, NPS, DQE), methods for
Prüfungsinhalte determination of image quality, optimization
(Englisch)
of exposure and image quality, dose calculations, mammography, digital imaging, radiation protection, legal aspects of radiation protection.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche
Prüfung): 50 Prozent; TL2 (Hausaufgaben):
50 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Numerische Verfahren und Simulation
KMUB-10120
Zink, Fiebich, Metz
Zink
Sichere Beherrschung der gängigen Verfahren
der numerischen Mathematik zur Lösung ingenieurswissenschaftlicher Probleme.
Seite 1064
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
6 Lehr- und
Numerische Verfahren und Simulation-VorPrüfungsinhalte lesung (KMUB-10120-1); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Zink, Fiebich, Metz
Lehrinhalte: Lösung von nicht-linearen
Gleichungssystemen, direkte und iterative
Verfahren zur Lösung linearer Gleichungssysteme, Splineinterpolation, direkte und iterative Methoden zur Lösung von Eigenwertproblemem
Literaturhinweise: [1] bis [3]
Numerische Verfahren und SimulationÜbung (KMUB-10120-2); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Zink, Fiebich, Metz
Lehrinhalte: siehe zugehörige Vorlesung
Literaturhinweise: [1] bis [3]
7 Verwendbarkeit Mst-BPT-1 (P)/Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Ein Großteil der in Forschung und Entwicklung auftretenden Problemstellungen werden
mit den Verfahren der numerischen Mathematik gelöst.
9 Lehrformen und Anwendungsorientierte Vorlesung sowie Ver-strategien
tiefung in Übungen
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] Opfer, G: Numerische Mathematik für
Anfänger. Eine Einführung für Mathematiker, Ingenieure und Informatiker, Vieweg 2002
[02] Press, W. H. et al.: Numerical Recipes in
C, Cambridge University Press, 1992
[03] Engeln-Müllges, G; Reuter, F: Formelsammlung zur Numerischen Mathematik, BI
Wissenschaftsverlag
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Klausur (90 Minuten); TL2: Übungen
zur Vergabe von (modulbegleitend)
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zur TL1 (Klausur)
aussetzungen
wird nur zugelassen, wer erfolgreich (regelzur Prüfung
mäßige Teilnahme und Nachweis der zu erbringenden Leistungen) an den Übungen teilgenommen hat.
18 Hilfsmittel
Von der Prüferin oder vom Prüfer genehmigte
Formelsammlung
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Lineare und nicht-lineare Gleichungssysteme,
Prüfungsinhalte Splineinterpolation, Eigenwertprobleme.
(Deutsch)
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
solution of linear and non-linear algebraic
Prüfungsinhalte equations, splineinterpolation, Eigensystems.
(Englisch)
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur):
60 Prozent; TL2 (Übungsleistungen): 40 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
Biomechanik/Bionik
KMUB-10190
Subke, N. N.
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Nr. 19
Subke
Die Studierenden sollen die Grundlagen zum
wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen und
praxisorientiert anwenden können. Sie sollen
verschiedenartige Aufgaben mit biomechanischem Hintergrund in den Bereichen Unfallforschung, Rechtsmedizin, Kriminaltechnik,
Orthopädie- und Rehatechnik als Sachverständige, selbstständige Unfallgutachter, Entwicklungs- und Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure lösen.
6 Lehr- und
Biomechanik/Bionik-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-10190-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Subke, N. N.
Lehrinhalte: Modellbildung und Biomechanik: Validierung (MKS); Bewegungssteuerung;
Belastungen am/im menschlichen Körper;
Werkstoffkunde: Entwicklungen in der Prothetik und Orthetik; Rehabilitation: Hilfsmittelentwicklung
Literaturhinweise: [1] bis [15]
Biomechanik/Bionik-Übung
(KMUB-10190-2); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Subke, N. N.
Lehrinhalte: Aufgaben und Computersimulationen zu den Inhalten der Vorlesung
Literaturhinweise: [1] bis [15]
Biomechanik/Bionik-Praktikum
(KMUB-10190-3); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Subke, N. N.
Lehrinhalte: Bewegungsteuerung; Belastungen am menschlichen Körper; Werkstoffprüfung in der Prothetik und Orthetik; Ganganalyse.
Literaturhinweise: [15]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Für die Entwicklung von orthopädischen Hilfen, Sicherheitseinrichtungen im Automobilbereich, Modellen für die Unfallrekonstruktion steht die Berechnung und Abschätzung
von biomechanischen Belastungen des
menschlichen Körpers im Vordergrund.
9 Lehrformen und Vorlesung
mit
Computersimulationen,
-strategien
Manuskript als Mitschreibhilfe, Übungen in
der Vorlesung
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] Özkaya, Nihat, Nordin, Margareta. Fundamentals of Biomechanics, Springer-Verlag
New York
[02] Oehmchen, Manfred, König, Hans-Günther. Biomechanik – Rekonstruktion, Schmidt
Römhild Lübeck
[03] Perry, Jaqueline. Ganganalyse Urban &
Fischer, München Jena
[04] Feldkamp, Margret. Ganganalyse bei Kindern mit zerebraler Bewegungsstörung, Richard Pflaum Verlag München
[05] Middleton, J., Jones, M. L., Pande G. Computer Methods in Biomechanics & Biomedical
Engineering – 1, Gordon and Breach Science
Publisher
[06] Middleton, J., Jones, M. L., Pande G. Computer Methods in Biomechanics & Biomedical
Engineering – 2, Gordon and Breach Science
Publisher
[07] Middleton, J., Jones, M. L., Shrive N.,
Pande G. Computer Methods in Biomechanics
& Biomedical Engineering – 3, Gordon and
Breach Science Publisher
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
[08] Zienkiewicz O. C., Taylor, R. L. The Finite Element Method Volume 1 and 2,
McGraw-Hill London
[09] Kreyszig, Erwin. Advanced Engineering
Mathematics, Wiley & Sons New York Chichester Brisbane Toronto Singapore
[10] Wiss. Arbeiten aus: Journal of Biomechanics, Elsevier Science Orlando Amsterdam
Tokyo Singapore
[11] Wiss. Arbeiten aus: Journal Gait & Posture, Elsevier Science Orlando Amsterdam
Tokyo Singapore
[12] Bargel, Hans-Jürgen. Werkstoffkunde,
Springer Verlag Berlin
[13] Weißbach, Wolfgang. Werkstoffkunde
und Werkstoffprüfung, Vieweg Verlag Braunschweig
[14] aktuelle Vorlesungsunterlagen
[15] aktuelle Praktikumsunterlagen
6 CrP (entspricht etwa 180 Stunden)
13 Creditpoints/
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
4 SWS (entspricht etwa 60 Stunden)
15 Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme
hang oder Internet bekanntgegebenen Frist
am Modul
vor Beginn des jeweiligen Semesters.
16 Voraussetzungen TL1: Fachgespräch (60 Minuten); TL2: Prakzur Vergabe von tikumsteilnahme
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zum Fachgespräch
aussetzungen
(TL1) wird nur zugelassen, wer das Praktikum
zur Prüfung
(TL2) mit Erfolg abgeschlossen hat (regelmäßige Anwesenheit und Anerkennung zu erbringender Praktikumsleistungen)!
18 Hilfsmittel
keine
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Modellbildung und Biomechanik: Validierung
Prüfungsinhalte (MKS); Werkstoffkunde: Entwicklungen in
(Deutsch)
der Prothetik und Orthetik; Rehabilitation:
Hilfsmittelentwicklung; Bewegungssteuerung;
Belastungen am menschlichen Körper; Werkstoffprüfung in der Prothetik und Orthetik;
Ganganalyse.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
modelling and biomechanics: validation
Prüfungsinhalte (MKS), materials science: developments in
(Englisch)
orthetics and prothetics, rehabilitation, coordination of motion, loads on human body,
material test in orthetics and prothetics
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9, 12 der Allgeder Modulnote meinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Fachgespräch):
100 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Laborpraktikum Biomedizinische Physik und
Technik
KMUB-10540
Zink, Fiebich, Böckmann, Trampisch, Prehn,
Kleinöder, Subke, N. N.
Zink
Vertiefen der experimentellen Fertigkeiten
und Kenntnisse in verschiedenen Bereichen
der Biomedizinischen Physik und Technik;
Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse.
6 Lehr- und
Laborpraktikum Biomedizinische Physik und
Prüfungsinhalte Technik (KMUB-10540-1); 4 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Zink, Fiebich,
Böckmann, Trampisch, Prehn, Kleinöder,
Subke, N. N.
Lehrinhalte: Sechs Laborversuche beziehungsweise Projekte aus den Bereichen: Dosimetrie, Strahlenschutz, Medizinische Bild-
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Seite 1065
gebung und Bildverarbeitung, Biomechanik,
Elektromedizin, Medizinische Elektronik
Literaturhinweise: [1] bis [3]
Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Begründung
Experimentelle Fertigkeiten sowie das Zusammenfassen, Interpretieren und Darstellen
von Messergebnissen sind wesentliche Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss
einer Masterarbeit. Das Laborpraktikum ermöglicht den Studierenden gleichzeitig, einen
Einblick in die Arbeit der verschiedenen an
der Hochschule existierenden Arbeitsgruppen der Biomedizinischen Physik und Technik zu gewinnen.
Lehrformen und Laborpraktikum in Form von Projektarbeiten
-strategien
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
[01] Skripten zu den Laborversuchen
[02] Wissenschaftliche Originalliteratur
[03] Es gehört zu den Aufgaben der Studierenden adäquate Literatur selbstständig zu
recherchieren.
Creditpoints/
6 CrP (entspricht etwa 180 Stunden)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit
4 SWS (entspricht etwa 60 Stunden)
Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme
hang oder Internet bekanntgegebenen Frist
am Modul
zu Beginn des jeweiligen Semesters
Voraussetzungen TL1: Praktikumsteilnahme/Bearbeitung und
zur Vergabe von Durchführung von Praktikumsversuchen;
Creditpoints/
TL2: Kolloquium (30 Minuten); TL3: schriftzu erbringende licher Praktikumsbericht; TL4: Vortrag am
Leistungen
Ende des Praktikums (15–30 Minuten)
Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung
aussetzungen
zur Prüfung
Hilfsmittel
TL1, TL3, TL4 (Praktikumsdurchführung, Bericht und Vortrag): zugelassene Fachliteratur,
Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Arbeit
vollständig angegeben; TL2 (Kolloquium):
keine.
Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Dosimetrie, Strahlenschutz, Medizinische
Prüfungsinhalte Bildgebung und Bildverarbeitung, Biome(Deutsch)
chanik,
Elektromedizin,
Medizinische
Elektronik.
Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
dosimetry, radiation protection, medical
Prüfungsinhalte imaging and image processing, biomechanics,
(Englisch)
electro medicine, medical electronics.
Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Durchführung): 25 Prozent; TL2 (Kolloquium): 25 Prozent; TL3 (schriftliche Praktikumsberichte):
25 Prozent; TL4 (Präsentation): 25 Prozent.
Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
6 Lehr- und
Prüfungsinhalte
Strahlenbiologie und Strahlenrisiko
KMUB-10610
Breckow
Breckow
Fähigkeit zur Beurteilung von Strahleneffekten im menschlichen Organismus
Strahlenbiologie – Strahlenrisiko-Vorlesung
(KMUB-10610-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Breckow
Seite 1066
7
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19
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21
22
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Lehrinhalte: Molekulare Strahlenwirkungen,
DNA-Schäden, Nachweisverfahren, Reparaturprozesse, Deterministische und Stochastische Strahlenwirkungen, Strahlenqualität,
Strahlenrisiko, strahleninduzierte Kanzerogenese, Epidemiologie, Dosis-Wirkungszusammenhänge, Schwellendosis vs. LNT,
Strahlenschutzkonzepte
Literaturhinweise: [1] bis [4]
Verwendbarkeit Mst-MP-2 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Begründung
Sowohl für die gewünschten Strahleneffekte,
die in Diagnostik und Therapie ausgenutzt
werden, als auch für die Beurteilung der unerwünschten Effekte, die zu einer Erhöhung
des Krebsrisikos führen können, ist die Kenntnis der zugrunde liegenden biologischen Wirkungsmechanismen unerlässlich.
Lehrformen und Vorlesung mit integrierten Übungen und Se-strategien
minaren
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
[01] Strahlenschutzkommission (SSK): Veröffentlichungen der SSK, verschiedene Bände,
insbesondere Band 20, 42, 43, 53, 56, Urban
und Fischer, München
[02] J. Kiefer (Ed.): Life Sciences and Radiation. Springer, Berlin (2004)
[03] UNSCEAR: Sources and Effects of Ionizing Radiation. Report to the General Assembly (2000)
[04] ICRP: Recommendations of the International Commission on Radiological Protection. ICRP 103 (2007)
Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: modulbezur Vergabe von gleitende Bearbeitung von Übungsaufgaben.
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
Hilfsmittel
Vorlesungsskript, eigene Mitschriften und
Unterlagen
Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Molekulare Strahlenwirkungen, DeterminisPrüfungsinhalte tische und Stochastische Strahlenwirkungen,
(Deutsch)
Strahlenqualität, Strahlenrisiko, strahleninduzierte Kanzerogenese, Epidemiologie, Dosis-Wirkungszusammenhänge,
Strahlenschutzkonzepte.
Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
molecular effect of ionising radiation, deterPrüfungsinhalte ministic and stochastic effects of radiation,
(Englisch)
risc of cancer, epidemiology, concepts in radiation protection.
Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur):
80 Prozent; TL2 (Übungsaufgaben): 20 Prozent
Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
Dosimetrie ionisierender Strahlung
KMUB-10730
Zink
Zink
5 Qualifikationsund Lernziele
Nr. 19
Vertiefte Kenntnisse der physikalischen Theorien und der Messverfahren zur klinischen
Dosimetrie ionisierender Strahlung. Sicherer
Umgang mit nationalen und internationalen
Dosimetrieprotokollen für den Bereich der
klinischen Dosimetrie hochenergetischer
Photonen- und Teilchenstrahlung.
6 Lehr- und
Dosimetrie ionisierender Strahlung-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-10730-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Zink
Lehrinhalte: Einführung in die Streutheorie,
Strahlungs- und Stoßbremsvermögen, BetheGleichung, KERMA und Energiedosis, Sekundärelektronengleichgewicht, Bragg-GrayTheorie, Spencer-Attix-Theorie, beschränktes
Massenstoßbremsvermögen, LET, Fano-Theorem, Korrektions- und Störungsfaktoren in
der klinischen Dosimetrie mit Ionisationskammern, Monte-Carlo-Verfahren in der Dosimetrie, CSDA-Näherung, nationale und
internationale Dosimetrieprotokolle, Thermolumineszenzdosimetrie, Filmdosimetrie,
Neutronendosimetrie
Literaturhinweise: [1] bis [8]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Voraussetzung für den klinischen Umgang mit
ionisierender Strahlung und der sicheren Anwendung an Patienten sind dosimetrische
Messverfahren. Deren theoretischen und experimentellen Grundlagen inklusive der Diskussion möglicher Messunsicherheiten der
verschiedenen Verfahren sind Inhalt des Moduls
9 Lehrformen und Seminaristische Vorlesung, Übungsblätter
-strategien
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] F. H. Attix: Introduction to Radiological
Physics and Radiation Dosimetry, Wiley-VCH,
2004
[02] H. Reich: Dosimetrie ionisierender Strahlung, B. G. Teubner 1990
[03] F. M. Khan: The Physics of Radiation Therapy, Lippincott Williams & Wilkins, 2003
[04] G. F. Knoll: Radiation Detection and
Measurement, J. Wiley & Sons, 1989
[05] A. Bielajew: Fundamentals of the Monte
Carlo method for neutral and charged particle transport, University of Michigan, 2001
[06] E. B. Podgorsak: Radiation Physics for
Medical Physicists, Springer 2006
[07] DIN 6800-2: Dosismessverfahren nach
der Sondenmethode für Photonen- und
Elektronenstrahlung – Teil 2: Dosimetrie
hochenergetischer Photonen und Elektronenstrahlung mit Ionisationskammern, 2006
[08] IAEA TRS-398: Absorbed Dose Determination in external Beam Radiotherapy: An
International Code of Practice
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: mündliche Prüfung (45 Minuten);
zur Vergabe von TL2: Bearbeitung von Übungsaufgaben
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
TL1 (mündliche Prüfung): keine; TL2
(Übungsaufgaben): zugelassene Fachliteratur,
Fachsoftware, konventionelle und elektroni-
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
sche Fachinformationen, sofern vollständig
angegeben.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Einführung in die Streutheorie, Detektoren,
Prüfungsinhalte Hohlraum- beziehungsweise Spencer-Attix(Deutsch)
Theorie, Photonen- und Elektronendosimetrie, klinische Dosimetrie, Dosimetrieprotokolle, Monte-Carlo-Verfahren in der Dosimetrie.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
introduction into Scatter Theory, Detectors,
Prüfungsinhalte Cavity- and Spencer-Attix-Theorie, Dosime(Englisch)
try of Photons and Electrons, Codes of Practice for the Dosimetry of Ionizing Radiation,
Monte Carlo simulation.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche
Prüfung): 70 Prozent; TL2 (Übungsblätter):
30 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
6
7
8
9
10
11
12
Bildverarbeitung
KMUB-11170
Fiebich
Fiebich
Die Studierenden können Bildverarbeitungsalgorithmen nachvollziehen und das Implementieren von Segmentationen verstehen und
durchführen.
Lehr- und
Bildverarbeitung-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-11170-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Fiebich
Lehrinhalte: Fensterung, rigide und nichtrigide Transformationen, Histogrammoperationen, Filter, Fouriertransformation, Faltung,
Morphologische Operatoren, Segmentationstechniken, Triangulation, Volumenvisualisierung
Literaturhinweise: [1] bis [8]
Verwendbarkeit
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Mst-MP-1 (P)
Begründung
Die Bildverarbeitung spielt eine immer größer werdende Rolle in der biomedizinischen
Physik und Technik. Bildverarbeitung wird
regelmäßig bei den bildgebenden Verfahren
und automatischen Auswerteverfahren eingesetzt.
Lehrformen und Zur Vorlesung werden parallel Hausaufgaben
-strategien
verteilt, die von den Studierenden gelöst werden müssen, damit die Erlernung der praktischen Anwendung sichergestellt ist.
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
[01] Russ J: Image Processing Handbook
[02] Gonzales, Wintz: Digital Image Processing
[03] Lehmann: Handbuch der Medizinischen
Informatik
[04] Sonka, M, Hlavac, V, Boyle; Image Processing, Analysis and Machine Vision. ITP
1999
[05] Haberäcker, P; Praxis der digitalen Bildverarbeitung und Mustererkennung. Hanser
Verlag
[06] Vorlesungsmaterialien
[07] Sonka, M, Fitzpatrick, JM: Handbook of
Medical Imaging: Volume 2: Medical Imaging
Processing and Analysis. 1. Aufl. 2000
[08] Burger, W, Burge, MJ: Digitale Bildverarbeitung: Eine Einführung mit Java and
Image
Seite 1067
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: Bearbeitung
zur Vergabe von von Hausarbeiten
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
TL1 (Klausur): keine; TL2 (Hausarbeiten): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Fensterung, rigide und nichtrigide TransforPrüfungsinhalte mationen, Histogrammoperationen, Filter,
(Deutsch)
Fouriertransformation, Faltung, Morphologische Operatoren, Segmentationstechniken,
Triangulation, Volumenvisualisierung.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
windowing, rigid and non-rigid transformaPrüfungsinhalte tion, histogram processing, filter, fourier
(Englisch)
transformation, convolution, morphologic
operations, segmentation techniques, triangulation, volume visualization.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur):
50 Prozent; TL2 (Bewertung der Hausarbeiten): 50 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
IT-Systeme in der Medizin
KMUB-11260
Fiebich
Fiebich
Die Studierenden können Netzwerke aufbauen und Sicherheitssysteme einbauen; sie
verstehen Aufbau und Funktion eines KIS,
RIS und PACS sowie Standards wie HL7 und
DICOM
6 Lehr- und
Informatik in der Medizin-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-11260-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Fiebich
Lehrinhalte: Netzwerke, Verschlüsselung, Datensicherheit, Datenschutz, Krankenhausinformationssystem, Radiologisches Informationssystem, Bildarchivierungs- und -kommunikationssysteme, Kommunikationsstandards, Telemedizin, Medizinprodukte und IT
Literaturhinweise: [1] bis [4]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die Informationsverarbeitung spielt eine immer größer werdende Rolle im Gesundheitswesen. Die Verwendung von IT-Systemen zur
Archivierung von Patientendaten und -bildern, Computerassistierte Diagnose, Telemedizin, Kommunikationssysteme und Krankenhausinformationssysteme finden gerade
Einzug in die Krankenhäuser und Praxen.
9 Lehrformen und Vorlesung
-strategien
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
Seite 1068
12 Literatur
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
[01] Lehmann, TM: Handbuch der Medizinischen Informatik. 2. Aufl. 2004
[02] Haas, P: Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakte, 1. Aufl.
2004
[03] Skript
[04] Johner, C, Haas P: Praxishandbuch IT im
Gesundheitswesen. Erfolgreich einführen,
entwickeln, anwenden und betreiben. 1. Aufl.
2008
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: Bearbeitung
zur Vergabe von von Hausarbeiten
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
7
8
17 Zulassungsvoraussetzungen
zur Prüfung
Anmeldung zur Prüfung
18 Hilfsmittel
TL1 (Klausur): keine; TL2 (Hausarbeiten): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben.
19 Kurzfassung:
Lehr- und
Prüfungsinhalte
(Deutsch)
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Netzwerke, Datenschutz, Datensicherheit,
Krankenhausinformationssysteme, Radiologische Informationssysteme, PACS, HL7, DICOM, Telemedizin, Medizinprodukte und IT.
20 Kurzfassung:
Lehr- und
Prüfungsinhalte
(Englisch)
Professional competence for following fields:
networking, data protection, Hospital-Information Systems, Radiological-Information
Systems, PACS, HL7, DICOM, tele medicine,
medical devices and IT.
9
21 Berechnung
der Modulnote
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur):
50 Prozent; TL2 (Hausübungen): 50 Prozent
10
11
12
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
Laseranwendungen in der Medizin
2 Modul-Code
KMUB-11380
3 Dozentinnen
und Dozenten
Behler
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
Behler
5 Qualifikationsund Lernziele
Grundlegende Kenntnisse zur Lasertechnik
bezüglich Strahleigenschaften und -handhabung, Wechselwirkung mit Materie und Material-/Gewebebearbeitung, sowie zur Analyse der Strahlungswechselwirkung, insbesondere bezogen auf den Bereich der Medizin
und Medizintechnik. Anwendungsfähigkeit
dieser Kenntnisse zur Lösung von Aufgabenstellungen, Entwicklung medizintechnischer
Produkte oder medizinischer Verfahren.
Kenntnisse und Analysemöglichkeiten bezüglich Einsatzgrenzen und spezifischer Besonderheiten der Lasertechnik auch in Bezug
auf sicherheitsrelevante Aspekte, Planung,
Aufbau, Durchführung von Experimenten,
Protokollierung und Analyse von Ergebnissen,
Dokumentation von Ergebnissen und Zusammenhängen inkl. Recherche von naturwiss.-technologischen Grundlagen, sowie
Analyse, Diskussion und Zusammenfassung
von selbst erarbeiteten Erkenntnissen.
6 Lehr- und
Laseranwendungen in der Medizin-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-11380-1); 1 SWS
13
14
15
Nr. 19
Dozentinnen und Dozenten: Behler
Lehrinhalte: Arten der Strahlführung und
-formung, Fokussierung von Laserstrahlen,
Steuerung der Laserstrahlleistung, Charakterisierung von Laserstrahlen, Laserstrahlsicherheit, Absorption/Reflexion/Transmission,
Wechselwirkungsprozesse (thermisch/quantenmechanisch), Bearbeitungsprozesse, optische Messtechnik (Absorptionsspektroskopie)
Literaturhinweise: [1] bis [10]
Laseranwendungen in der Medizin-Praktikum (KMUB-11380-2); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Behler
Lehrinhalte: Versuche in direkter Verbindung
mit der Vorlesung („Laborvorlesung“)
Literaturhinweise: [1] bis [10]
Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Begründung
Die Anwendung der Lasertechnik in der Medizin und Medizintechnik ermöglicht neue
Verfahren minimalinvasiver Behandlungsund Operationsmethoden und neuer Diagnostik- sowie Therapiemöglichkeiten. Voraussetzung hierfür ist die gezielte Zufuhr und
Handhabung der Strahlung (Faser, Spiegel,
Fokussierung, Strahlformung), die lokale und
zeitliche Abstimmung der energetischen Parameter (Wellenlänge, zeitliche Leistungssteuerung), der energetische Transfer im
Wechselwirkungsbereich (Wechselwirkungsfläche, therm. oder Quantenwirkung, Eindringtiefe) und gegebenenfalls die Analyse
von Strahlung nach der Wechselwirkung (Absorption, Reflexion, Transmission, Sekundärstrahlung). Die entsprechenden theoretischen
und experimentellen Grundlagen sind die Inhalte des Moduls.
Lehrformen und Seminaristische Vorlesung in Verbindung mit
-strategien
Laborpraktikum
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
[01] Meschede, Dieter: Optik, Licht und Laser, B. G. Teubner Verlag, Wiesbaden, 2005
[02] Pedrotti, F; unter anderem: Optik für Ingenieure, Springer Verlag, Berlin 2002
[03] Eichler, J; Eichler, H. J.: Laser. SpringerVerlag, Berlin, 2002
[04] DIN ISO 11146: Beam widths, divergences, propagation parameters.
[05] Berlien, H.P., Müller, G.: Angewandte Laser Medizin – Lehr- und Handbuch für Praxis und Klinik, ecomed, Heidelberg, 2006.
[06] Berlien, H.P.: Applied Laser Medicine,
Springer-Verlag, Berlin 2003.
[07] Eichler, J., Seiler, T.: Lasertechnik in der
Medizin. Springer-Verlag 1991.
[08] Wollenseck, J.: Laser in der Ophthalmologie. F. Enke Verlag, 1988.
[09] BGFE Feinmechanik und Elektrotechik:
BGV B2 Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung
[10] VDI Technologiezentrum (Hrsg.): Bewertung von Abbrandprodukten bei medizinischen Laseranwendungen. EUREKA-Projektbericht EU 642, VDI, 2000
Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme
hang oder Internet bekanntgegebenen Frist
am Modul
vor Beginn des jeweiligen Semesters; Fachkompetenzen der Module Physik 1 und 2, insbesondere Optik und Thermodynamik,
Grundkenntnisse zur Werkstoffkunde, unter
anderem Bio-Materialien.
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
16 Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten) zu den Inhalten der
zur Vergabe von Vorlesung; TL2: Praktikumsteilnahme/PrakCreditpoints/
tikumsleitungen: Versuchsbefragung und bezu erbringende wertete Versuchsberichte (4 Versuche im RahLeistungen
men des Praktikums).
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
keine
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Strahlführung und -formung, Fokussierung
Prüfungsinhalte von Laserstrahlen und Steuerung der Laser(Deutsch)
strahlleistung, Charakterisierung von Laserstrahlen, Laserstrahlsicherheit, Absorption/Reflexion/Transmission, Wechselwirkungsprozesse, Bearbeitungsprozesse, optische Messtechnik.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
beam guiding and forming, focussing of laser
Prüfungsinhalte beams, control of beam power, characteriza(Englisch)
tion of laser beams, safety aspects, absorption/reflection/transmission, interaction processes, manufacturing processes, optical
measurement.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur):
50 Prozent; TL2 (Praktikumsleistung): 50 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Master Thesis (Masterarbeit) Medizinische
Physik
KMUB-11440
Referentinnen und Referenten: eine Professorin oder ein Professor des Fachbereichs 04
KMUB; Korreferentinnen und Korreferenten:
eine Professorin oder ein Professor eines beliebigen Fachbereichs der FH Gießen-Friedberg oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise ein wissenschaftlicher
Mitarbeiter mit Lehrauftrag oder eine oder
ein Lehrbeauftragte mit besonderer Kompetenz für das Themengebiet.
Studiendekanin oder Studiendekan
Befähigung zur Bearbeitung eines selbständig
verfassten Projektplans zur Behandlung eines aktuellen wissenschaftlichen Problems.
Effektives wissenschaftliches Arbeiten im
Team, Durchsetzen der Strategien nach innen und außen. Erwerb des notwendigen
Durchhaltevermögens, um sich in wissenschaftlichen Projekten von unerwarteten Problemen und Rückschlägen nicht demotivieren zu lassen und durch Erarbeitung alternativer Lösungsansätze, unter Umständen durch
die Hilfe von Spezialisten, doch zum Erfolg zu
kommen. Interdisziplinarität durch Kontakte
zu Vertretern anderer Fachdisziplinen, zum
Beispiel Medizin, Informatik etc. Erlangen der
Fähigkeit, die eigenen Forschungsergebnisse
im Umfeld der aktuellen internationalen Forschung umfassend zu diskutieren und in
schriftlicher und mündlicher Form darzustellen.
6 Lehr- und
Individuelle Betreuung der Masterarbeit
Prüfungsinhalte (KMUB-11440-1); 0,45 SWS
Dozentinnen und Dozenten: siehe Zeile 8
Lehrinhalte: entsprechend der Ausgabe des
Themas der Masterarbeit durch die Referentin beziehungsweise den Referenten
Literaturhinweise: [1] bis [5]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-3 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Seite 1069
8 Begründung
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Am Ende des Masterstudiums muss eine Studierende oder ein Studierender zeigen, dass sie
oder er ein Thema aus ihrem oder seinem Studienfachgebiet auf Masterniveau erfolgreich
eigenständig bearbeiten und in schriftlicher
Weise sowie einer Präsentation in ingenieurtechnisch-naturwissenschaftlichem Stil sachgerecht darstellen kann.
Lehrformen und Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten.
-strategien
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch oder Englisch
Literatur
[01] Aktuelle Fachliteratur zum Thema der
wissenschaftlichen Problemstellung
[02] Ebel, H. F., Bliefert, C. (1982). Das naturwissenschaftliche Manuskript. Verlag Chemie, Weinheim, FRG.
[03] Lanze; W. (1983). Das technische Manuskript. 3. Auflage, Vulkan-Verlag, Essen, FRG.
[04] Diefenbach, A. (2002). Die Zukunft
elektronischer wissenschaftlicher Literatur.
Naturw. Rundsch. 55: 32-33
[05] Herbig, A. F. (2006). Vortrags- und Präsentationstechnik, Books on Demand GmbH
Creditpoints/
30 CrP (entspricht etwa 900 Stunden)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit
0,45 SWS (entspricht etwa 6 Stunden)
Voraussetzungen Voraussetzung für den Beginn der Masterarzur Teilnahme
beit ist gemäß § 4 Abs. 7 der Fachspezifischen
am Modul
Bestimmungen der erfolgreiche Abschluss von
Modulen mit einem Workload von mindestens
45 ECTS.
Voraussetzungen Anfertigung einer Masterarbeit in schriftlicher
zur Vergabe von Form und Ablegen einer mündlichen Prüfung
Creditpoints/
(Kolloquium); die Regelungen zur Masterarzu erbringende beit der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I
Leistungen
der Prüfungsordnung) sind zu beachten.
Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
Hilfsmittel
Schriftliche Arbeit: Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Masterarbeit vollständig angegeben; mündliche Prüfung: Präsentationsmaterial und -methodik in freier
Wahl, Beantwortung von Prüfungsfragen ohne
Verwendung von Hilfsmitteln.
Kurzfassung:
Zur Anfertigung des Transcript of Records ist
Lehr- und
eine Inhaltsangabe der Masterarbeit in deutPrüfungsinhalte scher und englischer Sprache im Umfang von
(Deutsch)
je etwa 5 bis 10 Zeilen anzufertigen, die von
der Referentin beziehungsweise dem Referenten zu genehmigen ist.
Kurzfassung:
For the transcript of records a short descripLehr- und
tion of the content of the master thesis (apPrüfungsinhalte proximately 50 to 100 words) has to be pre(Englisch)
pared by the student in German and English
that has to be accepted by the supervisor.
Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: schriftliche Arbeit (Masterarbeit): 75 Prozent; mündliche
Prüfung (Kolloquium): 25 Prozent
Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Hauptseminar Medizinische Physik
KMUB-11580
Zink, Breckow, Fiebich, Koch, Subke, Prehn,
Böckmann, Kleinöder,
Zink
Die Studierenden sollen sich mit Unterstützung der betreuenden Dozentin oder des betreuenden Dozenten in ein Spezialgebiet der
Medizinischen Physik auf Grundlage der wis-
Seite 1070
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
senschaftlichen Originalliteratur einarbeiten
und in der Lage sein, die Ergebnisse der aktuellen Forschung in einem wissenschaftlichen
Vortrag zu präsentieren.
6 Lehr- und
Hauptseminar Biomedizinische Physik und
Prüfungsinhalte Technik (KMUB-11580-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Breckow, Fiebich, Koch, Subke, Kleinöder,
Zink
Lehrinhalte: Anhand wissenschaftlicher Originalliteratur arbeiten sich die Studierenden
in ein an der Hochschule vertretenes Spezialgebiet der Medizinischen Physik ein und präsentieren den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik in einem 30-minütigen
Vortrag. Das Seminar gibt den beteiligten Studierenden gleichzeitig einen Überblick über
die aktuellen wissenschaftlichen Arbeitsgebiete der Dozentinnen und Dozenten des Studiengangs.
Literaturhinweise: [1]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Das Modul dient der Vorbereitung der Forschungsphase des Masterstudiums. Ziel ist das
Heranführen der Studierenden an wissenschaftliche Originalliteratur einschließlich der
eigenständigen Recherche und das Einüben
von Präsentationstechniken.
9 Lehrformen und Seminar mit Vorträgen der Dozentinnen und
-strategien
Dozenten und Studierenden zu Themen aus
dem Bereich der aktuellen Forschung der beteiligten Dozentinnen und Dozenten.
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch oder Englisch
12 Literatur
[01] Wissenschaftliche Fachzeitschriften
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen Vortrag (30 Minuten) mit wissenschaftlicher
zur Vergabe von Diskussion
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
Zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware,
konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Arbeit vollständig angegeben.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
selbstständiges Erarbeiten und Präsentieren
Prüfungsinhalte eines wissenschaftlichen Themengebietes aus
(Deutsch)
dem Bereich der Medizinischen Physik.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
self-contained introduction and presentation
Prüfungsinhalte of a scientific topic from the area of medical
(Englisch)
physics
21 Berechnung
Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen
der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung);
Gewichtung: Vortrag und Diskussion: 100
Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
Physik und Technik der Strahlentherapie 1
KMUB-11760
Zink
Zink
5 Qualifikationsund Lernziele
Nr. 19
Die Module „Physik und Technik in der Strahlentherapie I und II“ vermitteln den Studierenden vertiefte Kenntnisse der Physik und
Technik in der Strahlentherapie, die für zukünftige Medizinphysik-Expertinnen und Experten unerlässlich sind und vermitteln praktische Erfahrungen im Bereich der Bestrahlungsplanung. Die Module bilden darüber hinaus die Grundlage für die selbständige wissenschaftliche Arbeit in der Forschungsphase
des Masterstudiengangs im Bereich der therapeutischen Anwendungen ionisierender
Strahlung.
6 Lehr- und
Physik und Technik der StrahlentherapiePrüfungsinhalte 1-Vorlesung (KMUB-11760-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Zink
Lehrinhalte: Dosisberechnungsverfahren in
der Teletherapie mit Photonen und Elektronen (pencil beam, Superpositions-Verfahren,
Monte-Carlo-Verfahren), Strahlenbiologie des
Tumors und des gesunden Gewebes, Bestrahlungsplanung für die Teletherapie (Generierung von Patientendaten, Konturierung, Segmentierung), Bestrahlungstechniken in der
konventionellen Strahlentherapie, Evaluation
von Bestrahlungsplänen (Dosis-VolumenHistogramme, Simulation, DRR), Bildgebung
in der Strahlentherapie, Qualitätssicherung
in der Strahlentherapie
Literaturhinweise: [1] bis [5]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die Anwendung ionisierender Strahlung in
therapeutischer Absicht an Patientinnen und
Patienten erfolgt mit physikalisch-technischen Methoden, für deren Einsatz, Optimierung und Qualitätssicherung der Medizinphysik-Experte eine hohe Mitverantwortung
trägt (siehe Richtlinien zur Röntgen- und
Strahlenschutzverordnung). Das sichere Beherrschen der physikalischen-technischen
Verfahren und mathematischen Modelle, die
Grundlage der modernen Strahlentherapie
sind, ist eine notwendige Voraussetzung für
die Arbeit der Medizinphysik-Expertin und
des Medizinphysik-Experten im Bereich der
Strahlentherapie.
9 Lehrformen und seminaristische Vorlesung, regelmäßige
-strategien
Übungen die von den Studierenden zu bearbeiten sind.
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] F. Khan: The Physics of Radiation Therapy, Lippincott Williams & Wilkins, 2003
[02] E. Podgorsak: Radiation Oncology Physics, IAEA, 2005
[03] P. Mayles, A. Nahum J. C. Rosenwald:
Handbook of Radiotherapy Physics, Taylor &
Francis, 2007
[04] T. Bortfeld, R. Schmidt-Ullrich, W. de
Neve, D. Wazer: Image Guided IMRT, Springer-Verlag, 2005
[05] Schlegel, Bille: Medizinische Physik 2:
Medizinische Strahlenphysik, Springer-Verlag, 2001
[06] Vorlesungsskript
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: mündliche Prüfung (30 Minuten);
zur Vergabe von TL2: Praktikumsteilnahme/Bearbeitung von
Creditpoints/
Übungsblättern
zu erbringende
Leistungen
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
17 Zulassungsvoraussetzungen
zur Prüfung
Anmeldung zur Prüfung; zur mündlichen Prüfung (TL1) wird nur zugelassen, wer mindestens 50 Prozent der Punkte aus den Übungsblättern (TL2) erreicht hat.
18 Hilfsmittel
keine
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Dosisberechnung in der Teletherapie, BePrüfungsinhalte strahlungsplanung, Strahlenbiologie in der
(Deutsch)
Strahlentherapie, Bildgebung in der Strahlentherapie, Qualitätssicherung in der Strahlentherapie.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
patient dose computation methods, radioPrüfungsinhalte therapy planning, radiation biology for
(Englisch)
radiotherapy, imaging in radiotherapy, quality assurance.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche
Prüfung): 50 Prozent, TL2 (Übungsblätter):
50 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Physik und Technik der Strahlentherapie 2
KMUB-11770
Zink
Zink
Die Module „Physik und Technik in der Strahlentherapie I und II“ vermitteln den Studierenden vertiefte Kenntnisse der Physik und
Technik in der Strahlentherapie, die für zukünftige Medizinphysik-Expertinnen und
-Experten unerlässlich sind, und vermitteln
praktische Erfahrungen im Bereich der Bestrahlungsplanung. Die Module bilden darüber hinaus die Grundlage für die selbständige
wissenschaftliche Arbeit in der Forschungsphase des Masterstudiengangs im Bereich der
therapeutischen Anwendungen ionisierender
Strahlung.
6 Lehr- und
Physik und Technik der Strahlentherapie 2Prüfungsinhalte Vorlesung (KMUB-11770-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Zink
Lehrinhalte: Physik und Technik der Brachytherapie: Quellen, Applikation, Bestrahlungsplanung; Moderne Verfahren der tumorkonformen Strahlentherapie: IMRT,
IMAT, Tomotherapie, IGRT; Inverse Bestrahlungsplanung; Physikalische und biologische
Optimierungskriterien, spezielle Bestrahlungstechniken: Ganzkörperbestrahlung, Stereotaxie; Protonen- und Hadronentherapie;
Literaturhinweise: [1] bis [6
Physik und Technik der Strahlentherapie 2Praktikum (KMUB-11770-2); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Zink, Lehrbeauftragte, Tutorinnen und Tutoren
Lehrinhalte: Bestrahlungsplanung: Erstellen
von klinischen Bestrahlungsplänen für verschiedene Tumorentitäten: 3D-konforme Bestrahlung, IMRT, IMAT; Vergleich der Bestrahlungspläne auf Grundlage von Dosis-Volumen-Histogrammen und strahlenbiologischen Daten.
Literaturhinweise: [1] bis [5]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die Anwendung ionisierender Strahlung in
therapeutischer Absicht an Patienten erfolgt
mit physikalisch-technischen Methoden, für
deren Einsatz, Optimierung und Qualitätssicherung der Medizinphysik-Experte eine hohe
Seite 1071
Mitverantwortung trägt (siehe Richtlinien zur
Röntgen- und Strahlenschutzverordnung).
Das sichere Beherrschen der physikalischtechnischen Verfahren und mathematischen
Modelle, die Grundlage der modernen Strahlentherapie sind, ist eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit des Medizinphysik-Experten im Bereich der Strahlentherapie.
9 Lehrformen und Vorlesung und Praktikum zur Bestrahlungs-strategien
planung
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch oder Englisch
12 Literatur
[01] F. Khan: The Physics of Radiation Therapy, Lippincott Williams & Wilkins, 2003
[02] E. Podgorsak: Radiation Oncology Physics, IAEA, 2005
[03] T. Bortfeld, R. Schmidt-Ullrich, W. de
Neve, D. Wazer: Image Guided IMRT, Springer-Verlag, 2005
[04] Schlegel, Bille: Medizinische Physik 2:
Medizinische Strahlenphysik, Springer-Verlag, 2001
[05] P. Mayles, A. Nahum, J. C. Rosenwald:
Handbook of Radiotherapy Physics, Taylor &
Francis, 2007
[06] Wissenschaftliche Originalliteratur aus
den Zeitschriften: Physics in Medicine and
Biology, Medical Physics, Zeitschrift für Medizinische Physik
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
3 SWS (entspricht etwa 42 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Mündliche Prüfung (30 Minuten);
zur Vergabe von TL2: Praktikumsteilnahme mit Erstellung
Creditpoints/
von Ausarbeitungen und Präsentation.
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; Voraussetzung zur
aussetzungen
Teilnahme an der Klausur (TL1) ist der Nachzur Prüfung
weis der geforderten Praktikumsleistungen
(TL2).
18 Hilfsmittel
TL1 (Mündliche Prüfung): keine; TL2 (Praktikumsleistungen): zugelassene Fachliteratur,
Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern in der Arbeit
vollständig angegeben.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Brachytherapy, Tumorkonforme StrahlenPrüfungsinhalte therapie: IMRT, IMAT, IGRT, inverse Be(Deutsch)
strahlungsplanung, Protonen- und Hadronentherapie.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
brachytherapy, conformal radiotherapy:
Prüfungsinhalte IMRT, IMAT, IGRT; therapy with protons
(Englisch)
and ions.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (mündliche
Prüfung): 50 Prozent; TL2 (Praktikum): 50
Prozent
22 Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Rehatechnik/Geriatrie
KMUB-11850
Meyer-zu-Bexten, Subke
Subke
Die Studierenden sollen die Grundlagen zum
wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen und
praxisorientiert anwenden können. Sie sollen
verschiedenartige Aufgaben in den Bereichen
Seite 1072
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Unfallforschung, Orthopädie- und Rehatechnik als Sachverständige oder Sachverständiger, selbstständige Unfallgutachterinnen und
Unfallgutachter, Entwicklungs- und Prüfingenieurinnen und -ingenieure lösen.
6 Lehr- und
Rehatechnik/Geriatrie-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-11850-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Meyer-zu-Bexten, Subke
Lehrinhalte: Rehabilitation; Sehschädigung –
Gehörlosigkeit – Techniken zur Hilfsmittelentwicklung/Trainingsmethoden und -schulung/altersbedingte Behinderungen und Änderungen der Sinneswahrnehmung/Bewegungsschulung; Geriatrie, Arbeitshilfen.
Literaturhinweise: [1] bis [9]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Für die Entwicklung von orthopädischen Hilfen und altersgerechten Hilfen sind adäquate
Methoden zu entwickeln. Durch die demografische Entwicklung wird der Anteil der älteren und zu versorgenden Personen steigen.
Nach der demografischen Entwicklung wird
der Großteil der im Berufsleben stehenden
Personen in der Altergruppe zwischen 40 und
60 sein. Eine der Aufgaben der Rehatechnik
wird sein, durch präventive Maßnahmen und
bei Krankheit durch optimierte Behandlungen
die Personen der oben genannten Altersgruppe
zu versorgen.
9 Lehrformen und Vorlesung mit Computersimulationen, Manu-strategien
skript als Mitschreibhilfe, Übungen in der
Vorlesung.
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] aktuelle Vorlesungsunterlagen
[02] Perry, Jaqueline. Ganganalyse Urban &
Fischer, München Jena
[03] Wiss. Arbeiten aus: Journal Gait & Posture, Elsevier Science Orlando Amsterdam
Tokyo Singapore
[04] Feldkamp, Margret. Ganganalyse bei Kindern mit zerebraler Bewegungsstörung,
Richard Pflaum Verlag München
[05] Loeschke, Gerhard, Pourat, Daniela.
Wohnungsbau für alte und behinderte Menschen, Kohlhammer Verlag Stuttgart Berlin
Köln
[06] Meyer-zu-Bexten, Erdmuthe. Behinderte
Menschen in der Arbeitswelt, DIHK-Gesellschaft
[07] Smith, Raymond, Leslie, John. Rehabilitation Engineering, CRC Press Boca Raton
Ann Arbor Boston
[08] Trenk-Hinterberger, Peter. Die Rechte
behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Band 103,
Düsseldorf
[09] Zeitschrift für Geriatrie und Gerontololgie, Darmstadt: Steinkopff.
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen Mündliche Prüfung (60 Minuten)
zur Vergabe von
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
keine
Nr. 19
19 Kurzfassung:
Lehr- und
Prüfungsinhalte
(Deutsch)
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Rehabilitation; Sehschädigung – Gehörlosigkeit – Techniken zur Hilfsmittelentwicklung/Trainingsmethoden und -schulung/
altersbedingte Behinderungen und Änderungen der Sinneswahrnehmung/Bewegungsschulung; Geriatrie, Arbeitshilfen.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
rehabilitation, impairment of the eye, aural
Prüfungsinhalte impairment, developement of additives, train(Englisch)
ing methods and instructions, age-related
disabilities and alteration of the sensory perception, gait instructions, geriatry, working
devices.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen
der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung);
Gewichtung: mündliche Prüfung: 100 Prozent
22 Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Strahlenschutz in Medizin und Technik
KMUB-11860
Zink, Breckow, Fiebich
Zink
Die Studierenden sollen auf Grundlage der
gültigen Risikomodelle im Strahlenschutz ein
tieferes Verständnis der nationalen und internationalen Empfehlungen und Richtlinien
zum Strahlenschutz entwickeln und diese anwenden können.
6 Lehr- und
Strahlenschutz-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-11860-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Zink, Breckow, Fiebich
Lehrinhalte: Risikomodelle im Strahlenschutz, Struktur der Strahlenschutzgesetzgebung, Anwendung in der Medizin
Literaturhinweise: [1] bis [5]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die Anwendung ionisierender Strahlung in
diagnostischer und therapeutischer Absicht
an Patienten stellt stets auch ein Risiko für die
Patientin oder den Patienten dar. Ein tieferes
Verständnis der biochemischen und biologischen Wirkungen ionisierender Strahlung sowie die Kenntnis derzeit gültiger Risikomodelle (Modul Strahlenbiologie KMUB-10610)
und die daraus abgeleiteten gesetzlichen
Grundlagen des Strahlenschutzes sind für zukünftige Medizinphysik-Expertinnen und
-Experten unerlässlich (siehe Richtlinien zur
Röntgen- und Strahlenschutzverordnung).
9 Lehrformen und Seminaristische Vorlesung, Kurzvorträge der
-strategien
Studierenden basierend auf aktuellen Artikeln wissenschaftlicher Fachzeitschriften.
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] Fritz-Niggli: Strahlengefährdung – Strahlenschutz, Verlag Hans Huber, Bern, 1997
[02] ICRP-60: Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission 1990,
Gustav Fischer Verlag, 1993
[03] Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung sowie Nachgeordnete Richtlinien
[04] M. Fiebich, H. Pfeiff, K. Westermann,
K. Zink: Durchführungshilfen zum Strahlenschutz in der Medizin, TÜV Media, 2006
[05] Artikel aus aktuellen wissenschaftlichen
Fachzeitschriften
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen Fachkompetenzen des Moduls Dosimetrie
zur Teilnahme
ionisierender Strahlung (KMUB-10730)
am Modul
16 Voraussetzungen Klausur (90 Minuten)
zur Vergabe von
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
keine
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Risikomodelle und gesetzliche Grundlagen
Prüfungsinhalte des Strahlenschutzes.
(Deutsch)
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
risk disclosures and recommendations for
Prüfungsinhalte radiation protection.
(Englisch)
21 Berechnung
Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen
der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung);
Gewichtung: Klausur: 100 Prozent
22 Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Projekt mit wissenschaftlichem Kolloquium
KMUB-11880
alle Professorinnen und Professoren des
Masterstudiengangs
Zink
Die Studierenden sollen in der Lage sein, ein
größeres wissenschaftliches Projekt zu planen und vorzubereiten (Literaturrecherche,
zeitliche Planung, Ressourcenplanung etc.),
Experimente eigenständig durchzuführen sowie die Ergebnisse in einem wissenschaftlichen Vortrag zu präsentieren.
6 Lehr- und
Projektarbeit (KMUB-11880-1);
Prüfungsinhalte Dozentinnen und Dozenten: Zink, Breckow,
Fiebich, Koch, Subke, Kleinöder
Lehrinhalte: Bearbeitung eines wissenschaflichen Projekts aus dem aktuellen Forschungsbereich der am Masterstudiengang beteiligten Professorinnen und Professoren.
Literaturhinweise: [1] bis [6]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die unter Betreuung einer Hochschullehrerin
oder eines Hochschullehrers stattfindende Bearbeitung eines umfangreicheren Projekts erlaubt den Studierenden, sich mit der Planung
und Vorbereitung eines größeren wissenschaftlichen Projekts auseinanderzusetzen.
Sie vertiefen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten des experimentellen Arbeitens sowie der
Erhebung, Auswertung und der Präsentation
wissenschaftlicher Ergebnisse. Durch die
Gruppenarbeit werden darüber hinaus Sozialtechniken vermittelt, die Voraussetzung für
ein erfolgreiches Berufsleben sind.
9 Lehrformen und Förderung der eigenständigen wissenschaft-strategien
lichen Arbeit der Studierenden durch die betreuende und den betreuenden Hochschullehrer. Hierzu dienen insbesondere regelmäßige Projektsitzungen, bei denen der Fortgang
des Projekts besprochen wird.
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch oder Englisch
12 Literatur
[01] Wissenschaftliche Fachliteratur
13 Creditpoints/
9 CrP (entspricht etwa 270 Stunden)
Arbeitsaufwand
Seite 1073
14 Präsenzzeit
entfällt
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Verfassen eines Projektberichts;
zur Vergabe von TL2: Vorstellen der Ergebnisse in einem
Creditpoints/
wissenschaftlichen Kurzvortrag (20 min).
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle
und elektronische Fachinformationen, sofern
im Bericht vollständig zitiert.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
selbständige Bearbeitung eines Themas aus
Prüfungsinhalte aktuellen Forschungsprojekten des Studien(Deutsch)
ganges Medizinische Physik.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
experimental work on actual scientific proPrüfungsinhalte jects with a topic relevant to the field of me(Englisch)
dical physics.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Projektbericht): 75 Prozent, TL2 (Kurzvortrag): 25 Prozent
22 Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Bildgebende Systeme in der Medizin 2
KMUB-12090
Fiebich
Fiebich
Die Studierenden können Artikel aus Fachzeitschriften verstehen und bearbeiten. Sie
haben weiterführende Kenntnisse in Bildrekonstruktionsverfahren, können eine Dosisoptimierung in der CT und der Projektionsradiographie durchführen, haben grundlegendes Verständnis von Monte-Carlo-Verfahren und Möglichkeiten der Gefäßdarstellung.
6 Lehr- und
Bildgebende Systeme in der Medizin 2-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-12090-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Fiebich
Lehrinhalte: Aktuelle Themen der bildgebenden Verfahren, Bildrekonstruktionsverfahren,
Dosisoptimierung, Monte-Carlo-Simulationen, Verfahren der Angiographie, Vertiefung
Magnetresonanztomographie
Literaturhinweise: [1] bis [10]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die bildgebenden Verfahren stellen in der Medizin eine der wichtigsten diagnostischen
Möglichkeiten dar. Weiterführende Kenntnisse sind für Praxis und Forschung notwendig.
9 Lehrformen und Vorlesung, E-Learning, Hausaufgaben
-strategien
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] Ausgewählte Artikel aus der Medical Physics und Ähnliches
[02] Bushberg, The essential Physics of Medical Imaging, 2002
[03] Angerstein, W.: Grundlagen der Strahlenphysik und radiologischen Technik in der
Medizin, 2005
Seite 1074
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
[04] Morneburg, Heinz: Bildgebende Systeme
für die medizinische Diagnostik. PublicisMCD-Verl. München 1995
[05] Ewen, K.: Bildgebung. G. Thieme Verlag
1998
[06] Laubenberger, Th. und Laubenberger, J.:
Technik der medizinischen Radiologie. Dt.
Ärzte-Verlag, 7. Aufl. 1999
[07] Sprawls, P.: Physical Principles of Medical Imaging. Aspen Publisher
[08] Krieger, H.: Strahlenphysik, Dosimetrie
und Strahlenschutz. Verlag, B. Teubner; Bde
I und II, 4. Auflage; 1998
[09] Vorlesungsunterlagen
[10] Beutel, J, Kundel, HL, van Metter RL:
Handbook of Medical Imaging: Volume 1: Physics and Psychophysics. 1. Aufl. 2000
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
13 Creditpoints/
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen Fachkompetenzen des Moduls ,Bildgebende
zur Teilnahme
Systeme in der Medizin 1‘
am Modul
16 Voraussetzungen TL1: Mündliche Prüfung (30 Minuten);
zur Vergabe von TL2: Bearbeitung von Hausaufgaben
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
TL1 (Mündliche Prüfung): keine; TL2 (Hausübungen): zugelassene Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle und elektronische
Fachinformationen, sofern im Bericht vollständig angegeben.
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
aktuelle Themen der bildgebenden Verfahren,
Prüfungsinhalte Bildrekonstruktionsverfahren, Dosisoptimie(Deutsch)
rung, Monte-Carlo-Simulationen, Verfahren
der Angiographie, Vertiefung Magnetresonanztomographie.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
current topics in medical imaging, image rePrüfungsinhalte construction, optimization of patient expo(Englisch)
sure, Monte-Carlo simulations, angiographic
techniques, special topics in magnetic-resonance imaging.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Mündliche
Prüfung): 50 Prozent; TL2 (Hausaufgaben):
50 Prozent
22 Semester, in
Wintersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Radiochemie
KMUB-12320
Koch
17
Koch
18
Kenntnisse der Methoden zur Gewinnung
wichtigster Gebrauchsnuklide für medizinische Anwendungen; sicheres Beherrschen der
Strahlenschutzgrundsätze beim Umgang mit
offenen Radioisotopen, Auffinden von Kontaminationen und deren Beseitigung, Auswahl
und Einsatz geeigneter Messtechnik, Erarbeiten eines Störfallkonzeptes.
6 Lehr- und
Radiochemie-Vorlesung (KMUB-12320-1);
Prüfungsinhalte 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Koch
Lehrinhalte: Kernreaktionen, Wirkungsquerschnitt, radioaktives Gleichgewicht, Radionuklidgeneratoren, Tracer, strahlenchemische
19
20
Nr. 19
Prozesse, Auslegung von Radionuklidlaboratorien, Maßnahmen bei Stör- und Unfällen, Inkorporationsüberwachung.
Literaturhinweise: [1] bis [7]
Radiochemie-Praktikum (KMUB-12320-2);
1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Koch
Lehrinhalte: Flüssigszintillationsmesstechnik,
Autoradiographie, Dekontaminationstechnik,
Messungen und Probenahme in einem kontaminierten Bereich.
Literaturhinweise: [1] bis [7]
Verwendbarkeit Mst-MP-2 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Begründung
Die Optimierung des Strahlenschutzes von
Patientinnen, Patienten und Personal ist eine
wesentliche Tätigkeit des Medizinphysik-Expertinnen und -Experten bei nuklearmedizinischen Anwendungen. Das sichere Beherrschen der erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ist eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit der Medizinphysik-Expertinnen und -Experten in der Nuklearmedizin.
Lehrformen und Seminaristische Vorlesung und Praktikum
-strategien
zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen.
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
[01] J. Koch: Skriptum zur Vorlesung, FH Gießen-Friedberg
[02] J. Koch/D. Feldrappe: Anleitung zum
Praktikum Radiochemie, FH Gießen-Friedberg
[03] K. H. Lieser: Einführung in die Kernchemie. Wiley-VCH 1991
[04] K. H. Lieser: Nuclear and Radiochemistry.
Wiley-VCH 2001
[05] C. Keller: Grundlagen der Radiochemie.
Salle/Sauerländer 1993
[06] Strahlenschutzverordnung 2001
[07] div. DIN/EN/ISO-Normen
Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme
hang oder Internet bekanntgegebenen Frist
am Modul
vor Beginn des jeweiligen Semesters.
Voraussetzungen TL1: Klausur (60 Minuten); TL2: Praktizur Vergabe von kumsteilnahme mit Erstellung von AusarbeiCreditpoints/
tungen zu jedem Praktikumsversuch.
zu erbringende
Leistungen
Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zur Klausur (TL1)
aussetzungen
wird nur zugelassen, wer das Praktikum (TL2)
zur Prüfung
mit Erfolg (regelmäßige Teilnahme und Testat
auf die zu erstellenden Praktikumsprotokolle)
abgeschlossen hat.
Hilfsmittel
TL1 (Klausur): Taschenrechner ohne Textund Programmspeicher, Periodensystem der
Elemente, Nuklidkarte;
TL2 (Praktikumsprotokolle): zugelassene
Fachliteratur, Fachsoftware, konventionelle
und elektronische Fachinformationen, sofern
im Bericht vollständig angegeben.
Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung
Prüfungsinhalte von offenen Radionukliden in der Medizin,
(Deutsch)
Markierung/Tracer, Maßnahmen bei Störund Unfällen, Messtechnik: LSC und Phosphorimager, Kontaminations- und DL-Messung.
Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
production, properties and use of open source
Prüfungsinhalte radionuclides in medicine, labeling/tracer, in(Englisch)
cident/accident management measures, mea-
Nr. 19
21 Berechnung
der Modulnote
22 Semester, in
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
suring techniques: LSC and phosphorimager,
measurement of contamination and dose rate.
Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen
Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung);
Gewichtung: TL1 (Klausur): 100 Prozent.
Wintersemester
Statistische Methoden
KMUB-12490
Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter
Fiebich
Erlernte Methoden bei der Planung und statistischen Auswertung von Versuchen anwenden können.
6 Lehr- und
Statistische Verfahren-Vorlesung
Prüfungsinhalte (KMUB-12490-1); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Lehrbeauftragte
Lehrinhalte: Versuchsplanung, Ziel-, Einfluss- und Störgrößen, Stichprobengröße,
Longitudinal- und Transversalstudien, Erstellen und Auswerten eines 2n-Designs.
Überprüfung der Signifikanz von 2n-DesignErgebnissen, Vertiefung parametrische und
nichtparametrische Tests, Orthogonalität von
Versuchsplänen, statistische Modelle zum Erkennen von Wechselwirkungen, Einsatz statistischer Softwarepakete, klinische Studien.
Literaturhinweise: [1] bis [5]
Statistische Verfahren-Übung
(KMUB-12490-2); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Lehrbeauftragte/r
Lehrinhalte: siehe zugehörige Vorlesung
Literaturhinweise: [1] bis [5]
7 Verwendbarkeit Mst-BPT-1 (P)/Mst-UHST-1 (P)/Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Der Einsatz statistischer Versuchsplanung
bringt eine Effizienzsteigerung bei der Entwicklung und Validierung neuer, aber auch bei
der Optimierung bestehender Prozesse oder
Produkte. Schon in einfachen statistischen
Modellen (zum Beispiel lineare Regression)
kann man erkennen, dass die Wahl der Versuchsbedingungen die ,Genauigkeit‘ der aus
den Experimenten getroffenen Aussagen verbessern kann. Sind diese Kenntnisse vorhanden, ist eine deutliche Reduzierung der Versuchsanzahl möglich und eine systematische
Auswertung sichergestellt. Des Weiteren ist es
möglich, Kosten in den Bereichen Forschung
und Entwicklung zu reduzieren.
9 Lehrformen und Vorlesung mit Übungen
-strategien
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] Altman, D.G.: Practical Statistics for Medical Research, Chapmann & Hall/CRC 1999
[02] Bland, M.: An Introduction to Medical
Statistics, Oxford Medical Publications 2000
[03] Bandemer, H., Bellmann, A.: Statistische
Versuchsplanung, Teubner 1994
[04] Handbücher der verwendeten Software
[05] Vorlesungsunterlagen
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
Seite 1075
16 Voraussetzungen Klausur (120 Minuten)
zur Vergabe von
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
keine
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Versuchsplanung, Ziel-, Einfluss- und StörPrüfungsinhalte größen, Stichprobengröße, Longitudinal- und
(Deutsch)
Transversalstudien, Erstellen und Auswerten
eines 2n-Designs. Überprüfung der Signifikanz von 2n-Design-Ergebnissen, Vertiefung
parametrischer und nichtparametrischer
Tests, Orthogonalität von Versuchsplänen,
statistische Modelle zum Erkennen von Wechselwirkungen, Einsatz statistischer Softwarepakete, klinische Studien.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
planning of studies, bias, confounding, selecPrüfungsinhalte tion of samples, sample size, longitudinal and
(Englisch)
transversal studies, Summarizing Equation,
data collection and evaluation in a 2n design,
validation of significance, special aspects in
parametric and non-parametric tests, statistical models for data interferences, use of statistical software, clinical trials.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen
der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung);
Gewichtung: Klausur: 100 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Biosignalerfassung und -verarbeitung
KMUB-12620
Kleinöder, Lehrbeauftragte, Tutorinnen und
Tutoren
Kleinöder
Nach Abschluss des Moduls sollen die Studierenden in der Lage sein, Problemstellungen bei der Erfassung von elektrophysiologischen Signalen zu erkennen und geeignete Anordnungen für die Messung und Auswertung
zu entwickeln. Ausgewählte Methoden der
Zeitreihenanalyse sollen zur Identifikation
und Modellbildung bei Zeitreihen in der Medizin (EKG, EEG, EMG) adaptiert und in
Software umgesetzt werden können.
6 Lehr- und
Biosignalerfassung und -verarbeitung-VorlePrüfungsinhalte sung (KMUB-12620-1); 3 SWS
Dozentinnen und Dozenten:
Kleinöder, Lehrbeauftragte
Lehrinhalte: Zur Einführung werden typische
biomedizinische Signale (Aktionspotentiale,
EMG, ECG, EEG, EGG, PCG, Sprachsignale
etc.) vorgestellt. Zur Analyse und Prognose
biomedizinischer Signale werden erweiterte
Grundlagen stochastischer Prozesse einschließlich deren Frequenzbereichsrepräsentation und von digitalen Filtern (Z-Bereich,
Stabilität, Frequenzgang, DFT, FFT, adaptive Filter etc.) vermittelt. Die Umsetzung in
Signalverarbeitungsprozeduren wird mit
MATLAB/SIMULINK, LabVIEW, C und
schnellen Prozessoren (DSP, ARM, PC, AVR
etc.) demonstriert.
Literaturhinweise: [1] bis [9]
Biosignalerfassung und -verarbeitung-Übung
(KMUB-12620-2); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Kleinöder
Lehrinhalte: In der Übung werden typische
Aufgabenstellungen bei der Analyse und Prognose von biomedizinischen Signalen diskutiert. Der Umgang mit den verschiedenen
Transformationen wird anwendungsbezogen
Seite 1076
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
geübt. Zur Vertiefung der Signalanalyse im
Frequenzbereich wird der praktische Umgang
mit der Fast-Fouriertransformation in Verbindung mit Fenstertechniken geübt. Es wird
die Wirkung verschiedener digitaler Filter auf
Signale in der Medizintechnik mit Zeit- und
Frequenzbereichsdarstellung gezeigt und Syntheseansätze für Filter diskutiert. Der Umgang von Tools aus MATLAB/SIMULINK bei
der Signalverarbeitung wird gezeigt.
Literaturhinweise: [1], [2], [5], [8]
Biosignalerfassung und -verarbeitung-Praktikum (KMUB-12620-3); 1 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Kleinöder
Lehrinhalte: Im Praktikum wird die Umsetzung der Signalverarbeitungs- und Filteransätze in Software auf Rechnern geübt. Dabei
werden AD/DA-Wandler auf Einsteckkarten
in PCs, digitale Signalprozesssoren oder
schnelle Mikrocontroller mit den dazugehörigen Entwicklungsumgebungen verwendet. Die
Analyse von Sprachsignalen wird mit digitalen Signalprozssoren in Verbindung mit LabVIEW untersucht.
Literaturhinweise: [1], [2], [4], [7]
Verwendbarkeit Mst-MP-1 (WP)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
Begründung
Fortschritte in der Medizintechnik beruhen
in steigendem Maße auf modernen Verfahren
zur Signalaufbereitung und Darstellung mit
Rechnern.
Lehrformen und Anwendungsorientierte Vorlesung mit Simu-strategien
lationen, Vertiefung im Praktikum mittels
Projektaufgaben in Kleingruppen.
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
[01] Schlittgen, R.; Streitberg, H. J.: Zeitreihenanalyse. R. Oldenbourg, 2001
[02] Johnson, J., R.: Digitale Signalverarbeitung. Hanser, 1991
[03] Kramme, R.: Medizintechnik. Springer,
2002
[04] Rao, C. R.; Guha, S. K.: Principles of Medical Electronics and Biomedical Instrumentation. University Press, India, 2004
[05] Eugene N. Bruce: Biomedical Signal Processing and Signal Modeling, Wiley, 2001
[06] Morgan, D.: Numerical Methods for DSP
Systems in C. Wiley, 1997
[07] Rorabaugh, C. B.: DSP Primer. McGrawHill, 1998
[08] Rangaray M. Rangayyan: Biomedical Signal Analysis. Wiley, 2004
[09] von Grüningen, D.: Digitale Signalverarbeitung. Fachbuchverlag Leipzig. 2004
Creditpoints/
6 CrP (entspricht etwa 180 Stunden)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit
5 SWS (entspricht etwa 70 Stunden)
Voraussetzungen Anmeldung zum Praktikum in der per Auszur Teilnahme
hang oder Internet bekanntgegebenen Frist
am Modul
vor Beginn des jeweiligen Semesters.
Voraussetzungen TL1: Klausur (90 Minuten); TL2: Praktikumszur Vergabe von teilnahme/Bearbeitung von PraktikumsaufCreditpoints/
gaben.
zu erbringende
Leistungen
Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung; zur Klausur (TL1)
aussetzungen
wird nur zugelassen, wer Praktikum (TL2)
zur Prüfung
mit Erfolg abgeschlossen hat (regelmäßige
Anwesenheit und Bewertung der Praktikumsaufgaben mit mindestens 50 Prozent).
Hilfsmittel
TL1 (Klausur): von der Prüferin oder vom Prüfer zugelassene Formelsammlung; TL2 (Praktikumsaufgaben): zugelassene Fachliteratur,
Fachsoftware, konventionelle und elektronische Fachinformationen, sofern im Bericht
vollständig angegeben.
Nr. 19
19 Kurzfassung:
Lehr- und
Prüfungsinhalte
(Deutsch)
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
biomedizinische Signale (EMG, EKG, EEG,
PCG etc.), Filterung und Artefakte von Signalen (Filter im Zeit- und Frequenzbereich,
optimale und adaptive Filter), Ereigniserkennung (im EKG, EEG etc.), Zeitreihenanalyse
(Anwendung stochastischer Prozesse, Spektralanalyse, ARIMA- und verwandte Prozesse,
Modellspezifikation), digitale Signalverarbeitung und Programmierung mit MATLAB,
LabVIEW, C und DSP.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
examples of biomedical signals (EMG, ECG,
Prüfungsinhalte EEG, PCG, etc.), filtering for removal of arti(Englisch)
facts (filters in time- and frequency domain,
optimal and adaptive filters), event detection
(in ECG, EEG, etc.), time series analysis (applications of stochastic processes, spectralanalysis, specification of ARIMA- and other
models), digital signal processing and programming with MATLAB, LabVIEW, C and
DSP.
21 Berechnung
Bewertung entsprechend §§ 9 und 12 der Allder Modulnote gemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung); Gewichtung: TL1 (Klausur):
60 Prozent; TL2 (Bewertung des Praktikums):
40 Prozent.
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
1 Modultitel
2 Modul-Code
3 Dozentinnen
und Dozenten
4 Modulverantwortliche/
Modulverantwortlicher
5 Qualifikationsund Lernziele
Klinische Aspekte der Radiologie und Radioonkologie
KMUB-12840
Lehrbeauftragte
Zink
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse über die medizinischen Anforderungen
an die bildgebenden Verfahren in der Radiologie sowie über die medizinischen Anforderungen in der Radioonkologie.
6 Lehr- und
Klinische Aspekte der Radiologie und RadioPrüfungsinhalte onkologie (KMUB-12840-1); 2 SWS
Dozentinnen und Dozenten: Lehrbeauftragte
Lehrinhalte: Medizinische Anforderungen an
die diagnostische Bildqualität in der Radiologie; Medizinische Indikationen für die unterschiedlichen bildgebenden Verfahren; Medizinische Grundlagen der Bestrahlungsplanung
bei den verschiedenen Tumorentitäten: Abgrenzung des klinischen Zielvolumens (CTV),
Sicherheitssäume – Planungszielvolumen
(PTV); Risikoorgane, Nebenwirkungen
Literaturhinweise: [1] – [6]
7 Verwendbarkeit Mst-MP-1 (P)
(Studiengang,
Semester,
Pflichtstatus)
8 Begründung
Die Medizinphysik-Expertin und der Medizinphysik-Experte (MPE) arbeiten sowohl in
der Radiologie als auch in der Strahlentherapie eng mit den medizinischen Kolleginen oder
den Kollegen zusammen. In der Radioonkologie ist es unter anderem ihre oder seine Aufgabe, gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten eine für den jeweiligen Patienten optimierte Bestrahlungsplanung zu erarbeiten.
Notwendig hierfür sind medizinische Kenntnisse über die verschiedenen Tumorentitäten,
deren Wachstum und Ausbreitung sowie über
stets involvierte Risikoorgane und deren
Schutz. In der Radiologie ist die Dosisoptimierung im Rahmen der medizinischen Bildgebung eine der wesentlichen Aufgaben des
MPE. Zur Umsetzung dieser Aufgabe benötigt
er neben dem physikalisch-technischen Wissen der bildgebenden Verfahren auch vertiefte
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Seite 1077
Kenntnisse bei der Beurteilung der diagnostischen Bildqualität.
9 Lehrformen und Seminaristische Vorlesung, die von Radiolo-strategien
gen und Radioonkologen gelesen wird.
10 Moduldauer
1 Semester
11 Sprache
Deutsch
12 Literatur
[01] M. Reiser: Radiologie, Thieme-Verlag
Stuttgart, 2006
[02] Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, Heft 52
[03] Leitlinien der Bundesärztekammer
[04] Leitlinien in der Radioonkologie, DEGRO
[05] J. Meyer: IMRT – IGRT – SBRT, KargerVerlag 2007
[06] E. Scherer, H. Sack: Strahlentherapie,
Springer-Verlag, 1996
[07] ICRU 52
13 Creditpoints/
3 CrP (entspricht etwa 90 Stunden)
Arbeitsaufwand
14 Präsenzzeit
2 SWS (entspricht etwa 28 Stunden)
15 Voraussetzungen keine
zur Teilnahme
am Modul
16 Voraussetzungen Klausur (60 Minuten)
zur Vergabe von
Creditpoints/
zu erbringende
Leistungen
17 Zulassungsvor- Anmeldung zur Prüfung.
aussetzungen
zur Prüfung
18 Hilfsmittel
keine
19 Kurzfassung:
Fachkompetenzen auf folgenden Gebieten:
Lehr- und
Medizinische Anforderungen an die diagnosPrüfungsinhalte tische Bildqualität in der Radiologie; Medizi(Deutsch)
nische Indikationen für die unterschiedlichen
bildgebenden Verfahren; Medizinische
Grundlagen der Bestrahlungsplanung bei den
verschiedenen Tumorentitäten.
20 Kurzfassung:
Professional competence for following fields:
Lehr- und
medical requirements on image quality in raPrüfungsinhalte diology, medical indications for the different
(Englisch)
image modalities, basic medical principles for
radiation treatment planning
21 Berechnung
Bewertung entsprechend § 9 der Allgemeinen
der Modulnote Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung);
Gewichtung: Klausur: 100 Prozent
22 Semester, in
Sommersemester
dem das Modul
angeboten wird
Anlage 4
Masterzeugnis –
Inhalt des Zeugnisses Master of Science (M. Sc.)
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/
University of Applied Sciences
Zeugnis
Master of Science (M. Sc.)
Frau/Herr
geboren am
geboren in
Matrikel-Nr.
hat am
die Masterprüfung
im Masterstudiengang Medizinische Physik
des Fachbereichs Krankenhaus- und Medizintechnik,
Umwelt- und Biotechnologie
erfolgreich bestanden
und dabei folgende Bewertungen erhalten:
Masterarbeit:
Thema:
Note:
Prozentpunkte:
Creditpoints:
Frau/Herr
Prüfungsmodule Noten
Prozentpunkte
Creditpoints
Gesamtnote
Anlage 3
Anforderungen an Inhalte von Studiengängen als Voraussetzung für
eine Zulassung zum Masterstudiengang
Vergleichbare Studiengänge sollen, bezogen auf ein Studium im
Umfang von 210 Creditpoints nach ECTS, in ihrem Curriculum
folgende fachbezogenen Anteile enthalten:
Allgemeine mathematisch/naturwissenschaftliche Grundlagen
20 Prozent
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen
25 Prozent
Biomedizintechnische und medizinische Module
25 Prozent
Module aus dem sonstigen akademischen
Fächerspektrum
20 Prozent
Berufspraktische Anteile
10 Prozent
Gießen, den
Präsidentin/Präsident
Gießen, den
Die Leiterin/Der Leiter
des Prüfungsamts
Siegel
Vorsitzende oder Vorsitzender
des Prüfungsausschusses
Anlage 5
Masterurkunde –
Inhalt der Urkunde Master of Science (M. Sc.)
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/
University of Applied Sciences
Masterurkunde
Frau/Herr
geboren am
geboren in
hat am
im Masterstudiengang Medizinische Physik des Fachbereichs Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie die
Masterprüfung bestanden.
Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule GießenFriedberg den akademischen Grad
Master of Science (M. Sc.)
(Siegel)
Dekanin oder Dekan
Seite 1078
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Nr. 19
Anlage 6
Diploma Supplement
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences
This Diploma Supplement was developed by the European ComDieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of
mission, dem Europäischen Rat und UNESCO/CEPES entwickelt.
the supplement is to provide sufficient independent data to improve
Die Absicht dieses Dokuments ist es, ausreichend Informationen zur
the international ‘transparency’ and fair academic and professionVerfügung zu stellen, um auf dem internationalen Gebiet Transal recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates,
parenz herzustellen hinsichtlich akademischer und beruflicher Quaetc.). It is designed to provide a description of the nature, level, conlifikationen (Diplome, Graduierungen, Zertifikate etc.). Es ist auf
text, content and status of the studies that were pursued and sucBasis der originalen Qualifikationsdokumente gestaltet und gibt Incessfully completed by the individual named on the original qualiformationen über Natur, Bildungsniveau, Zusammenhänge, Inhalte
fication to which this supplement is appended. It should be free from
und Status des Studiums, das von dem jeweils individuell genannany value judgements, equivalence statements or suggestions abten Studierenden absolviert wurde. Es soll frei sein von jeder Werout recognition. Information in all eight sections should be providtung oder Äquivalenzerklärungen oder -vorschlägen. Die Infored. Where information is not provided, an explanation should give
mationen werden in acht Kapiteln dargestellt. Dort, wo keine Inthe reason why.
formationen vorliegen, soll eine Erklärung gegeben werden, warum
diese nicht verfügbar ist.
1 HOLDER OF THE QUALIFICATION/INHABER/INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
1.1 Family Name/Familienname
«Name»
1.2 First Name/Vorname
«Vorname»
1.3 Date, Place, Country of Birth/Geburtsdatum, Geburtsort und -land
«Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland»)
1.4 Student ID Number or Code/Matrikelnummer des/der Studierenden
«MatrikelNr»
2 QUALIFICATION/ABSCHLUSS
2.1 Name of Qualification/Abschlussbezeichnung
Master of Science
2.2 Main Field(s) of Study/Studiengang
Medical Physics/Medizinische Physik
2.3 Institution Awarding the Qualification/Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt
University of Applied Sciences/Fachhochschule Gießen-Friedberg
Wiesenstrasse 14
D-35390 Giessen
Faculty:
Fachbereich:
Hospital and Clinical Engineering, Environmental
Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie
and Biotechnology
Type of Institution/Responsible Body
Hochschultyp/Trägerschaft
University of Applied Sciences
Fachhochschule
State Institution
Staatliche Einrichtung
2.4 Institution Administering Studies/Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat
see 2.3/siehe 2.3
Status (Type/Control)/Hochschulart
see 2.3/siehe 2.3
2.5 Language of Instruction and Examination/Sprache des Lehrangebots und der Prüfungen
German/Deutsch
3 LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Level
Graduate (University of Applied Sciences; UAS);
for details see Sec. 8.41
3.2 Official Length of Program
1.5 years (3 semesters)
3.3 Access Requirements
• Entrance qualification for Fachhochschulen
• General qualification for university entrance
• First academic degree (Bachelor, German diploma) in Biomedical Technology/Orthopaedic and Rehabilitation Technology
• Equivalent Qualification of foreign countries
• For details see Sec. 8.7
NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
Niveau des Abschlusses
Hochschulabschluss (Fachhochschule; FH);
Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41
Regelstudienzeit
1,5 Jahre (3 Semester)
Zugangsvoraussetzungen
• Fachhochschulreife
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Erster akademischer Abschluss eines Studiums in Biomedizinische Technik oder Orthopädie- und Rehatechnik (Bachelor, Diplom)
• Äquivalente Qualifikation des Heimatlandes
• Einzelheiten siehe Abschnitt 8.7
4 CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Mode of Study
Full time
4.2 Program Requirements
LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE
Zeitliche Studienorganisation
Vollzeitstudium
Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin
The program qualifies for professions in the interdisciplinary
areas (physics, engineering, medicine) in hospitals and private
practices, in the medical industry and in the biomedical engineering service sector. The program provides profound skills and
knowledge in Medical Physics and Biomedical Engineering as
well competences in analytical thinking, creativity, the ability
to work in teams and to manage projects.
Das Programm befähigt zu einer Tätigkeit in den Schnittstellen zwischen den Fachgebieten Physik, Technik und Medizin, sei es im Medizinbetrieb (Krankenhaus, Arztpraxis), in der medizintechnischen
Industrie oder im Dienstleistungssektor. Es führt zu vertieften
Kenntnissen und Fähigkeiten in Medizinischer Physik und Biomedizinischer Technik sowie über Kernkompetenzen wie analytisches
Denken, Kreativität, Teamfähigkeit und Organisationsfähigkeit.
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
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4.3 Program Details
See separate document “Transcript of Records”.
4.4 Grading Scheme
Very good
1.0–1.5
Good
1.6–2.5
Satisfactory
2.6–3.5
Sufficient
3.6–4.0
Non-Sufficient/Fail 5.0
For more detailed Information see Sec. 8.6
ECTS-Grades
A (10%)
1.0– ..
B (25%)
... – ...
C (30%)
... – ...
D (25%)
... – ...
E (10%)
... – ...
4.5 Overall Classification
good (1.8) [for example]
Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte
Siehe separates Dokument „Transcript of Records“.
Leistungsbewertung
sehr gut
1,0–1,5
gut
1,6–2,5
befriedigend 2,6–3,5
ausreichend
3,6–4,0
mangelhaft
5,0
Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6
ECTS-Grades
A (10%)
1,0–…
B (25%)
… –…
C (30%)
… –…
D (25%)
…–…
E (10%)
…– ...
Gesamtbewertung
gut (1,8) [Beispieleintrag]
5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION
5.1 Access to Further Studies
German Higher Education System: see Chapter 8
STATUS DER QUALIFIKATION
Zugang zu weiterführenden Studiengängen
Im deutschen Hochschulsystem: siehe Kapitel 8.
5.2 Professional Status
The successfully completed study course entitles to hold the
title “Master of Science”. The Graduates are qualified for Research and Development in Biomedical Physics and Technology,
they work in interdisciplinary professions (physics, engineering, medicine) in hospitals and private practices and in the medical industry. Possibile work areas include: (1) Medical Physicist in radiotherapy and radiological departments; (2) Research
and Development in Biomedical Physics and Technology; (3)
Control and maintenance of medical equipment; (4) In medical
departments, which use many technical devices with task in
maintenance and controlling and supporting service in patient
care; (5) Consulting in the area of medical equipment. Due to
the study graduates acquires compentences of systematical
working and know-how of technology, interdisciplinary and
problem solving methods the holder is qualified for leading positions (Höherer Dienst) in jobs of the public administration in
the Federal Republic of Germany.
Berufliche Qualifikation
Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den Titel „Master of Science“ zu tragen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind für Aufgaben in Forschung und Entwicklung im Bereich der Biomedizinischen Physik
und Technik qualifiziert, sie arbeiten in den Schnittstellen zwischen
den Fachgebieten Physik, Technik und Medizin, sei es im Medizinbetrieb (Krankenhaus, Arztpraxis) oder in der medizintechnischen Industrie. Aufgaben im Berufsleben können sein: (1) Medizinphysik-Experte nach Strahlenschutz und Röntgenverordnung;
(2) FuE im Bereich der Medizintechnischen Industrie; (3) die Bewirtschaftung und Instandhaltung der medizinisch-technischen
Geräte und Anlagen; (4) in sonstigen technik-intensiven medizinischen Abteilungen mit Aufgaben der Technik-Bewirtschaftung und
Instandhaltung sowie der Mitwirkung in der Patientenversorgung;
(5) Beratung im medizintechnischen Umfeld. Aufgrund der im Studium erworbenen systemischen, instrumentalen, interdisziplinären
und lösungsorientierten Kompetenz sind die Absolventinnen und
Absolventen zum „Höheren Dienst“ in Berufen im Öffentlichen
Dienst der Bundesrepublik Deutschland befähigt.
6 ADDITIONAL INFORMATION
6.1 Additional Information
Additional information about the individual studies or special
activities of the graduates can be separately certified, if needed.
WEITERE ANGABEN
Weitere Angaben
Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums
oder besondere Aktivitäten der Absolventin/des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt.
Weitere Informationsquellen
• Allgemeine Informationen:
siehe Abschnitt 8.8
• Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei:
Fachhochschule Gießen-Friedberg
Fachbereich 04 KMUB
Wiesenstraße 14,
D-35390 Gießen
Fax: +49-641-309-2914
E-Mail: [email protected]
http://kmubserv.tg.fh-giessen.de
6.2 Further Information Sources
• Common information:
see Sec. 8.8
• Detailed information on the students program can be
requested from:
Fachhochschule Giessen-Friedberg
Department 04 KMUB
Wiesenstrasse 14,
D-35390 Giessen
Fax: +49-641-309-2914
e-mail: [email protected]
http://kmubserv.tg.fh-giessen.de
7
CERTIFICATION/ZERTIFIZIERUNG
This Diploma Supplement refers to the following original documents:
Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente:
(1) Urkunde über die Verleihung des Grades from (date)/vom «AbschlussUrkundeDatum»
(2) Prüfungszeugnis from (date)/vom «AbschlusszeugnisDatum»
(3) Transcript of Records from (date)/vom «TranscriptDatum»
Giessen, den «DSAusstellDatum»
Siegel
(Seal)
Leiter/Leiterin des Prüfungsamtes
Vorsitzende/Vorsitzender
Head of the
des Prüfungsausschusses
Examination Office
Chairman, Examination Board
You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8)
Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8).
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Nr. 19
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN
418
DARMSTADT
Vorhaben der Ciba Lampertheim GmbH;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Firma Ciba Lampertheim GmbH beabsichtigt die Herstellung
methanolischer HE-HTMP-Lösung in der LS-Anlage. Das Vorhaben soll in Lampertheim, Gemarkung Lampertheim, Flur 30, Flurstücke 254/1, 252/1 realisiert werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab,
dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Darmstadt, 21. April 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Darmstadt
IV/Da 43.3 53 e 621 CWL – 38 h
StAnz. 19/2009 S. 1080
419
Anerkennung der Bürgerstiftung Wölfersheim mit Sitz in
Wölfersheim als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
Rechts
Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.)
und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 1. April 2009 errichtete Bürgerstiftung Wölfersheim mit Sitz in Wölfersheim mit Stiftungsurkunde vom 20. April 2009 als rechtsfähig anerkannt.
Darmstadt, 20. April 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
I 13 – 25 d 04/11 – (10) – 83
StAnz. 19/2009 S. 1080
420
Anerkennung der Aktiv-Füreinander-Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Eschborn mit Sitz in Eschborn als
rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.)
und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 9. Februar 2009 errichtete kirchliche Aktiv-Füreinander-Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Eschborn mit Sitz in Eschborn im Einvernehmen mit der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Stiftungsurkunde
vom 22. April 2009 als rechtsfähig anerkannt.
Darmstadt, 22. April 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
I 13 – 25 d 04/11 – (6) – 67
StAnz. 19/2009 S. 1080
421
GIESSEN
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
für die Wassergewinnungsanlage TB Steinbach, der Gemeinde Fernwald, in der Gemarkung Steinbach, Landkreis
Gießen
Vom 2. April 2009
Aufgrund des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I
S. 666), und des § 33 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der
Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert am
19. November 2007 (GVBl. I S. 792), wird Folgendes verordnet:
§1
Schutzgebietsfestsetzung
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz
des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
in der Gemarkung Steinbach, zugunsten der Gemeinde Fernwald,
Landkreis Gießen, ein Wasserschutzgebiet festgesetzt.
§2
Gliederung, Umfang, Grenzen
(1) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in drei Schutzzonen, und
zwar in
Zone I
(Fassungsbereich),
Zone II (Engere Schutzzone),
Zone III (Weitere Schutzzone).
(2) Das Wasserschutzgebiet und seine Schutzzonen sind in der als
Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im
Maßstab 1 : 25.000 und mit der Aufzählung nach § 3 dargestellt.
Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen ergibt sich aus den Schutzgebietskarten. Auf dem Lageplan
im Maßstab 1 : 2.000 und der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000
sind die Schutzzonen wie folgt dargestellt.
Zone I
(schwarze Umrandung mit innenliegender Rotabsetzung),
Zone II (schwarze, gestrichelte Umrandung mit innenliegender Blauabsetzung),
Zone III (schwarze Umrandung mit innenliegender Gelbabsetzung).
(3) Die Nitrataustragsgefährdung der landwirtschaftlich genutzten
Böden und die genaue Zuordnung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zu den Stufen der Nitrataustragsgefährdung ist
in der als Anlage veröffentlichten Karte „Nitrataustragsgefährdung“ im Maßstab 1 : 5.000 wie folgt dargestellt
Grundstücke mit mittlerer Nitrataustragsgefährdung (Stufe 3)
= schwarze Umrandung mit innenliegender gelber Farbabsetzung
Grundstücke mit großer Nitrataustragsgefährdung (Stufe 4)
= schwarze Umrandung mit innenliegender orangener Farbgebung
Grundstücke mit sehr großer Nitrataustragsgefährdung (Stufe 5)
= schwarze Umrandung mit innenliegender roter Farbgebung
(4) Die Anlagen und die Schutzgebietskarten sind Bestandteile dieser Verordnung.
Die Schutzgebietskarten werden archivmäßig bei dem
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
– Dezernat 41.1 Obere Wasserbehörde –
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35396 Gießen
und dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Fernwald
Oppenröder Straße 1
34563 Fernwald
verwahrt.
Die Karten können dort und bei den folgenden Dienststellen während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:
Die Karten nach Abs. 2 sind außerdem bei dem
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie,
Abteilung Bodenkunde
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
dem Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Fachdienst, Wasser- und Bodenschutz
Bachweg 9
35390 Gießen
Bauaufsicht
Ostanlage 29
35390 Gießen
Gesundheitsamt
Ostanlage 33–45
35390 Gießen
dem Kreisausschuss des Landkreises Lahn-Dill
Amt für den ländlichen Raum
Georg-Friedrich-Händel-Straße 5
35578 Wetzlar
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
dem Forstamt Wettenberg
Bergstraße 7
35435 Wettenberg
dem Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 31 – Regionalplanung, Raumordnung
Landgraf- Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Dezernat 53.1 – Naturschutz und Forsten
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
dem Amt für Bodenmanagement Marburg
Abteilung Flurneuordnung
Robert-Koch-Straße 15
35037 Marburg
als Arbeitsunterlagen vorhanden.
§3
Aufzählung der Flurstücke, Fluren und Gemarkungen
(1) Der Fassungsbereich (Zone I) für den Tiefbrunnen im Ortsteil
Steinbach umfasst Teile des Flurstückes 22/4 in der Flur 5, Gemarkung Fernwald, gemäß der Einzäunung in der Örtlichkeit.
(2) Die Engere Schutzzone (Zone II) umfasst die Grundstücke 18/1,
19/1, 20/1, 21/1 und 22/4 (teilweise) der Flur 5, in der Gemarkung
Steinbach.
(3) Die Weitere Schutzzone (Zone III) umfasst ganz oder teilweise
die Fluren 2, 3, 4, 5 der Gemarkung Steinbach und die Fluren 4, 16
der Gemarkung Annerod, der Gemeinde Fernwald.
§4
Verbote in der Zone III
In der Zone III sind verboten:
1. das Versenken von Abwasser, einschließlich des auf Straßen
und sonstigen befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers;
2. das Versickern von Abwasser, einschließlich des auf Straßen und
sonstigen befestigten Flächen anfallenden gesammelten und
ungesammelten Niederschlagswassers, mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung über die belebte Bodenzone bei günstigen Standortbedingungen. Günstige Standortbedingungen liegen vor, wenn es sich um nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser handelt, und/oder die Untergrundverhältnisse
gewährleisten, dass vor dem Eintritt in das Grundwasser mitgeführte Schadstoffe abgebaut werden oder das ein Eintritt in
das Grundwasser nicht zu erwarten ist.
Als nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser gilt
Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen sowie von
Dach-, Terrassen- und Hofflächen von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken, Verwaltungsgebäuden und
ähnlich genutzten Anwesen. Dieses Verbot gilt nicht, wenn für
das Versickern eine Erlaubnis nach § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt ist;
3. Maßnahmen, die im Widerspruch zur jeweils gültigen Fassung
der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung –
VAwS) stehen;
4. das Ablagern von radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen sowie deren Einbringen in den Untergrund;
5. das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen und
der Forschung dienenden Betrieben und Anlagen, in denen als
Reststoffe radioaktive Stoffe, wassergefährdende Stoffe oder Betriebsabwässer, ausgenommen Kühlwasser, anfallen, wenn diese
Stoffe nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet, hinausgebracht, ausreichend behandelt oder zulässigerweise in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet werden;
6. das Errichten und Betreiben von Rohrleitungen für wassergefährdende Stoffe außerhalb eines Werksgeländes;
7. Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Reststoffen mit Ausnahme von Zwischenlagern für Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch, soweit sie unbelastet sind, sowie mit Ausnahme
von Kompostierungsanlagen, sofern keine Verunreinigung des
Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist;
8. Umschlaganlagen für Hausmüll, Anlagen zur örtlichen Bodenbehandlung bei Sanierungsvorhaben, Recyclinghöfe, Schrottplätze, Autowrackplätze und Sortieranlagen für Haus-, Gewerbe- und Sperrmüll;
9. die Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen im
Freien;
Seite 1081
10. der Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer
Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme, sofern
eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist;
11. die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln mit W-Auflage und Pflanzenschutzmitteln, die aus
einem Wirkstoff bestehen oder einen Wirkstoff enthalten, für
den in der jeweils geltenden Fassung der „Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (PflanzenschutzAnwendungsverordnung)“ für Wasserschutzgebiete oder allgemein ein Anwendungsverbot besteht;
12. die Lagerung von organischen Düngern und Silagen, sofern
Sickersäfte anfallen und diese nicht schadlos aufgefangen, verwertet oder ordnungsgemäß beseitigt werden;
13. das Zwischenlagern von Festmist auf unbefestigten Flächen,
wenn das Entstehen von Sickersaft und dessen Eindringen in
das Grundwasser zu besorgen ist; der Standort ist halbjährlich
zu wechseln und nach der Räumung gezielt zu begrünen;
14. militärische Anlagen, sofern eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist;
15. Manöver und Übungen der Streitkräfte oder anderer Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Schutzzone III entsprechen;
16. das Errichten und Betreiben von gewerblichen, industriellen und
der Forschung dienenden Betrieben und Betriebsteilen, in welchen mit radioaktiven oder wassergefährdenden Stoffen im
Sinne von § 19g WHG zum unmittelbaren Betriebszweck umgegangen wird;
17. das Betreiben von unterirdischen Anlagen zum Sammeln, Befördern, Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften mit Ausnahme von solchen Anlagen, bei welchen
der bestmögliche Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung
oder sonstiger nachteiliger Veränderung seiner Eigenschaften
erreicht wird; dies ist in der Regel der Fall, wenn die Sammeleinrichtungen mit einem Leckerkennungsdrän auf wasserundurchlässiger Unterlage mit Kontrollmöglichkeit oder gleichwertigen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind und die
Dichtheit der Anlage nach Prüfung gewährleistet ist;
Eine Dichtigkeitsprüfung hat unmittelbar nach Inkrafttreten der
Verordnung und anschließend im Abstand von fünf Jahren durch
Eigenkontrolle zu erfolgen und ist zu dokumentieren;
18. das Versenken und Versickern von Kühlwasser;
19. Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Heilstätten und Betriebe,
wenn das Abwasser nicht vollständig und sicher aus dem Schutzgebiet hinausgeleitet wird; § 4 Nr. 2 bleibt unberührt;
20. sämtlicher Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie deren Beförderung in Rohrleitungen innerhalb eines Werksgeländes, es sei denn, eine Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Grundwassers ist
nicht zu besorgen. Unterfällt der Umgang den Regeln der Anlagenverordnung (VAwS), besteht eine Besorgnis nicht, wenn die
jeweils geltenden Vorschriften der Anlagenverordnung für Wasserschutzgebiete eingehalten werden;
21. das Lagern, Abfüllen und Umschlagen radioaktiver Stoffe;
22. das Errichten von Kläranlagen (mit Ausnahme zugelassener
Kleinkläranlagen) und das Errichten und Betreiben von Abwassersammelgruben;
23. das Lagern und Ablagern von Abfall und von zur Wiederverwertung vorgesehenen wassergefährdenden Materialien;
24. Start-, Lande- und Sicherheitsflächen des Luftverkehrs;
25. Bohrungen, Erdaufschlüsse und sonstige Bodeneingriffe mit
wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung; sofern
nicht fachbehördlich festgestellt worden ist, dass eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist;
26. das Neuanlegen und Erweitern von Friedhöfen;
27. Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen;
28. Flächen für den Motorsport;
29. das Neuanlegen und Erweitern von Kleingartenanlagen;
30. das Anlegen oder Erweitern von Dränungen und Vorflutgräben.
§5
Verbote in der Zone II
In der Zone II gelten die Verbote für die Zone III. Darüber hinaus
sind verboten:
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Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
1. das Errichten und die wesentliche Änderung von Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen;
2. Lager für Baustoffe und Baumaschinen sowie Baustellen und
Baustelleneinrichtungen;
3. der Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen, Bahnlinien und sonstigen Verkehrsanlagen, ausgenommen unbefestigte Feld- und Waldwege;
4. das Zelten, Lagern, Baden sowie das Abstellen von Wohnwagen;
5. Parkplätze und Sportanlagen;
6. Abstellen von Kraftfahrzeugen auf wasserdurchlässigem Untergrund mit Ausnahme des Abstellens im Rahmen von land- und
forstwirtschaftlichen Tätigkeiten;
7. das Waschen, Reparieren und Warten von Kraftfahrzeugen;
8. jegliche über die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bearbeitung hinausgehenden Bodeneingriffe, durch die die
belebte Bodenzone verletzt oder die Grundwasserüberdeckung
vermindert wird;
9. Bergbau, wenn er zum Zerreißen der Grundwasserüberdeckung,
zu Einmuldungen oder offenen Wasseransammlungen führen
kann;
10. Sprengungen;
11. das Vergraben von Tierkörpern;
12. das Herstellen oder wesentliche Umgestalten von oberirdischen
Gewässern;
13. Manöver und Übungen von Streitkräften oder anderen Organisationen, soweit sie nicht den zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Vorgaben für die Zone II entsprechen;
14. sämtlicher Umgang mit oder das Befördern von radioaktiven und
wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme des Ausbringens
und Beförderns von Silagesickersäften, Dünge-, Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmitteln in dichten Transportbehältnissen sowie mit Ausnahme der Verwendung von Betriebsstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen;
15. das Durchleiten von Abwasser;
Seite 1083
16. Kompostierungsanlagen;
17. die Bewässerung mit hygienisch bedenklichem Wasser;
18. Kleingärten;
19. das breitflächige Versickern von auf Straßen und sonstigen befestigten Flächen anfallenden gesammelten und ungesammelten Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone, auch bei
günstigen Standortbedingungen, mit Ausnahme der breitflächigen Versickerung von gesammeltem und ungesammeltem
Niederschlagswasser von Feld- und Forstwegen.
§6
Verbote in der Zone I
In der Zone I gelten die Verbote für die Zone II. Darüber hinaus
sind verboten:
1. Fahr- und Fußgängerverkehr sowie Reiten mit Ausnahme von
Tätigkeiten des Wasserversorgungsunternehmens oder seiner
Beauftragten, die der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage oder des Fassungsbereiches dienen;
2. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche
Nutzung;
3. die Anwendung von Düngern, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln;
4. das Verletzen der belebten Bodenzone;
5. Neuanpflanzungen.
§7
Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche
Grundstücksnutzung in der Zone III
Zusätzlich zu den in § 4 genannten Verboten gelten für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone III folgende Verund Gebote:
Zeichenerklärung:
X = geltende Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Grundstücksnutzung entsprechend der Einstufung
des Grundstückes in die jeweilige Nitrat-AustragsgefährdungsStufe gemäß der Karte Nitrataustragsgefährdung
Ziffer
Ver- oder Gebote
1
Allgemeine Vorgaben
1.1
Die Düngung, die Bodenbearbeitung der Anbau und die Bodennutzung, die Bewässerung, der
Pflanzenschutz haben nach den Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zu erfolgen. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen müssen schlagspezifische Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der eingesetzten Düngemittel und Pflanzenschutzmittel
sowie über die angebauten Kulturen, durchgeführte Bodenbearbeitungsmaßnahmen und erzielten
Erträge führen. Hierzu können vorhandene Aufzeichnungen herangezogen werden. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde vorzuweisen. Zur fachlichen Bewertung ist ein öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger oder der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) hinzuzuziehen.
2
Stickstoffuntersuchungen
2.1
Vor Vegetationsbeginn ist, sofern witterungsbedingt möglich, der Stickstoffgehalt des Bodens
durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln und bei der Düngung zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Bodenprobe je Flächeneinheit (Schlag) im Wasserschutzgebiet, mindestens jedoch
eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen. Bei gleicher Fruchtfolge und vergleichbaren Standortverhältnissen ist eine repräsentative Beprobung möglich. Diese Verpflichtung entfällt für
Grünland und Dauerbrachen sowie für Rotationsbrachen, sofern dort keine Düngung erfolgt.
Nitrataustragsgefährdungsstufen
3
4
5
X
X
X
X
X
X
X
3
Aufbringen von Nährstoffträgern
3.1
Festmist darf auf Ackerland im Zeitraum nach der Ernte bis zum 1. November nicht ausgebracht
werden, soweit in diesem Zeitraum keine stickstoffzehrende Kultur angesät wird. Auf schweren
Böden (Bodenartengruppe III-tL, sT, lT, T) gilt das Verbot bis zum 1. Oktober.
X
3.2
Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte
bis zum 1. Oktober nur auf begrünten Flächen oder auf Flächen, auf denen unverzüglich nach der
letzten Ernte eine stickstoffzehrende Kultur angesät wird, ausgebracht werden.
X
3.3
Gülle, Jauche und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland nach der letzten Ernte
bis zum 15. September nur auf begrünten Flächen oder auf Flächen, auf denen unverzüglich nach
der letzten Ernte eine stickstoffzehrende Kultur angesät wird, ausgebracht werden.
3.4
Gülle, Jauche und Festmist dürfen auf Ackerland nur als Kopfdüngung in stehende Bestände oder
unmittelbar vor der Aussaat von Hackfrüchten im Zeitraum von Vegetationsbeginn bis zur Ernte
ausgebracht werden.
X
3.5
Stickstoffhaltiger Mineraldünger darf auf Ackerland nach der letzten Ernte bis zum 1. Oktober
nur auf begrünten Flächen oder auf Flächen, auf denen unverzüglich nach der letzten Ernte eine
Kultur angesät wird, ausgebracht werden.
X
X
Seite 1084
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Ziffer
Ver- oder Gebote
4
Stickstoffmengenbegrenzung für Acker- und Grünland
4.1
Nr. 19
Nitrataustragsgefährdungsstufen
3
4
5
Der Einsatz von organischen Düngern wird auf Ackerland wie folgt begrenzt:
a) maximal dürfen 80 kg Gesamtstickstoff/ha u. Jahr ausgebracht werden
b) Festmist wird zusätzlich auf maximal 170 kg Gesamtstickstoff/ha in drei Jahren begrenzt.
X
X
X
4.2
Der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger wird auf Ackerland wie folgt begrenzt:
a) Ausbringungsmenge je Einzelgabe maximal 54 kg N/ha,
b) Spätdüngungsgaben zwischen EC 37 und EC 49 mit maximal 40 kg N/ha,
c) keine Spätdüngung nach EC 49 im Getreide.
X
X
4.3
Der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger wird auf Ackerland wie folgt begrenzt:
a) Ausbringungsmenge je Einzelgabe maximal 40 kg N/ha,
b) Spätdüngungsgaben zwischen EC 37 und EC 39 mit maximal 30 kg N/ha.
c) keine Spätdüngung nach EC 39 im Getreide.
4.4
Auf Grünland darf zur ersten und zweiten Nutzung insgesamt maximal 120 kg Gesamtstickstoff/ha und zu einer dritten Nutzung 30 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden. Zu jeder
weiteren Nutzung ist die Stickstoffdüngung verboten.
4.5
Auf Grünland darf zur ersten und zweiten Nutzung insgesamt maximal 100 kg Gesamtstickstoff/ha ausgebracht werden. Zu jeder weiteren Nutzung ist die Stickstoffdüngung verboten.
5
Düngesperrfristen für Acker- und Grünland
5.1
Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland vom 1. Oktober bis 15. Februar nicht ausgebracht werden.
X
5.2
Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland vom 1. November bis 15. Februar nicht ausgebracht werden.
X
5.3
Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland vom 15. September bis 15. Februar nicht ausgebracht werden.
X
5.4
Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland vom 1. Oktober bis 15. Februar nicht ausgebracht werden.
X
5.5
Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Ackerland nur im Zeitraum von Vegetationsbeginn bis zum 15. Mai (Mineraldünger bis 15. Juni) ausgebracht werden.
X
5.6
Gülle, Jauche, Festmist und stickstoffhaltiger Mineraldünger dürfen auf Grünland nur im Zeitraum von Vegetationsbeginn bis zum 15. Juni (Mineraldünger bis 15. Juli) ausgebracht werden.
X
X
X
X
X
6
Zwischenfruchtanbau
6.1
Vor dem Anbau von Sommerungen ist ein Zwischenfruchtanbau durchzuführen, soweit die Vorfrucht bis spätestens 15. September geerntet ist.
X
X
X
6.2
Soweit eine Sommerung folgt, darf der Zwischenfruchtumbruch nicht vor dem 15. November
erfolgen.
X
X
X
6.3
Zwischenfruchtansaaten, in denen Leguminosen enthalten sind, dürfen keine N-Düngung
erhalten.
X
X
X
6.4
Im Zwischenfruchtanbau darf kein Reinanbau von Leguminosen erfolgen.
X
X
X
6.5
Zwischenfrüchte zur Futternutzung dürfen bis zum 1. September mit nicht mehr als 40 kg
Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden.
X
X
X
6.6
Zwischenfrüchte zur Gründüngung dürfen bis zum 1. September mit nicht mehr als 20 kg
Gesamtstickstoff/ha gedüngt werden.
X
X
X
7
Ge- und Verbote für den Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht
7.1
Im Hauptfruchtanbau ist der Reinanbau von Leguminosen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung während des Anbaus beziehungsweise nach der Ernte nicht gestattet. Gezielte Maßnahmen sind zum Beispiel:
a) Anbau von Untersaaten;
b) Getreidebestellung bis zum 1. Oktober nach flacher Bearbeitung;
c) Nachbau von N-Zehrern wie zum Beispiel Kreuzblütler, Gräser, Phacelia;
d) Umbruch im Frühjahr mit unmittelbarem Anbau einer Sommerung.
7.2
Im Hauptfruchtanbau ist der Anbau von Körnerleguminosen nur mit Untersaat und der Anbau
von Futterleguminosen nur in Leguminosen-Gras-Gemenge zulässig. Der Umbruch von Futterleguminosengemengen darf ausschließlich im Frühjahr oder im Spätsommer mit sofortigem
Nachbau einer stickstoffzehrenden Kultur erfolgen.
7.3
Im Hauptfruchtanbau ist der Anbau von Körnerleguminosen verboten. Der Anbau von Futterleguminosen ist nur in Leguminosen-Gras-Gemenge zulässig. Der Umbruch von Futterlegumi-nosengemengen darf ausschließlich im Frühjahr mit sofortigem Nachbau einer stickstoffzehrenden Kultur erfolgen.
X
X
X
8
Nährstoffanrechnung
8.1
Die in organischen Düngern enthaltenen Nährstoffe sind im Rahmen einer Fruchtfolge zu
100 Prozent in der Nährstoffbilanz anzurechnen. Die Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt.
X
X
X
8.2
Sofern vor dem Ausbringen von Gülle und Jauche eine Messung des Ammoniumgehaltes mit
anschließender Berechnung des Gesamt-N-Gehaltes erfolgt, kann dieser wie folgt in der Nährstoffbilanz angerechnet werden:
a) Schweinegülle: 60 Prozent im Ausbringungsjahr, 20 Prozent im Folgejahr;
b) Rindergülle: 50 Prozent im Ausbringungsjahr, 20 Prozent im Folgejahr;
c) Jauche: 90 Prozent im Ausbringungsjahr.
X
X
X
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Ziffer
Ver- oder Gebote
8.3
Der Gesamtstickstoffgehalt aus Stallmist und Bio-Abfallkompost (inklusive Grüngut) wird in
der Nährstoffbilanz wie folgt angerechnet:
Stallmist: 40 Prozent im Ausbringungsjahr, 30 Prozent im Folgejahr;
Bio-Abfallkompost (einschließlich Grüngut): 35 Prozent im Ausbringungsjahr, 25 Prozent
im Folgejahr.
Seite 1085
Nitrataustragsgefährdungsstufen
3
X
4
X
5
X
9
Stilllegung
9.1
Zur Stilllegung im Folgejahr vorgesehene Flächen sind durch Herbstansaat oder Aufwuchs der
Untersaat nach der Ernte der Hauptfrucht gezielt zu begrünen. Nach Zuckerrüben und in Trockenlagen kann die Begrünung auch im Frühjahr vorgenommen werden; dann darf jedoch vor
dem Frühjahr keine Bodenbearbeitung erfolgt sein, es sei denn, zum Zwecke des Erosionsschutzes.
X
X
X
9.2
Zur Begrünung von langfristig und konjunkturell stillgelegten Flächen ist die Verwendung von
Leguminosen – auch im Gemenge – nicht gestattet.
X
X
X
9.3
Der Umbruch von Rotations- und/oder Dauerbrachen ohne gezielte Maßnahmen zur Stickstoffkonservierung ist verboten. Gezielte Maßnahmen sind zum Beispiel:
a) Getreidebestellung bis zum 1. Oktober nach flacher Bodenbearbeitung,
b) Nachbau von Stickstoffzehrern wie zum Beispiel Kreuzblütler, Gräser, Phacelia,
c) Umbruch im Frühjahr mit unmittelbarem Nachbau einer Sommerung.
X
X
9.4
Der Umbruch von Rotations- oder Dauerbrachen darf nur im Frühjahr mit unmittelbarem
Nachbau einer Sommerung erfolgen.
X
10
Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen
10.1
Für die Lagerung und Zwischenlagerung von organischen Düngern und Silagen gelten die Vorschriften des § 4 Ziffern 12 und 13
X
10.2
Das Zwischenlagern von Festmist auf unbefestigten Flächen ist verboten, wenn das Entstehen
von Sickersaft und dessen Eindringen in das Grundwasser zu besorgen ist. Der Standort ist
halbjährlich zu wechseln und nach der Räumung gezielt zu begrünen.
X
10.3
Das Zwischenlagern von Festmist ist verboten.
X
X
X
X
X
11
Beweidung und Beifütterung bei Beweidung
11.1
Verboten ist eine Beweidung, bei welcher die Grasnarbe großflächig zerstört wird.
X
X
11.2
Bei Tag- und Nachtweide ist eine Beifütterung der Tiere nicht gestattet; dies gilt nicht soweit die
Beifütterung ausschließlich mit Strukturfutter erfolgt.
X
X
11.3
Bei Tag- und Nachtweide ist eine Beifütterung der Tiere auf der Weide nicht gestattet.
12
Grünlandumbruch
12.1
Dauergrünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die Grünlanderneuerung darf nur
durch Direktsaat erfolgen, hiervon ausgenommen ist ein flächenmäßig begrenzter Umbruch mit
anschließender Neuansaat bei einer durch Schwarzwild zerstörten Grasnarbe. Unter Dauergrünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen zu verstehen, auf denen für einen
Zeitraum von mindestens zehn Jahren Gras erzeugt wurde oder wird. Es kann sich um eingesätes
oder natürliches Grünland handeln.
13
Sonderkulturanbau
13.1
Der Anbau von Sonderkulturen ist verboten. Sonderkulturen im Sinne dieser Vorschrift sind
Gemüse, Tabak, Obst, Baumschulerzeugnisse, Stauden, Zierpflanzen, gartenbauliche Samenkulturen, Arznei- und Gewürzpflanzen. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn die Sonderkulturen in
Gewächshäusern oder in geschlossenen Systemen im Freiland angebaut werden.
14
Erstaufforstung
14.1
Die Erstaufforstung von landwirtschaftlich genutzten Flächen ist erlaubt, soweit die Grundwasserneubildung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und kein über das übliche Maß hinausgehender Stickstoffeintrag in das Grundwasser zu besorgen ist. Hierzu ist vor Beginn der Erstaufforstung der Stickstoffgehalt des Bodens durch Bodenuntersuchungen zu ermitteln. Es ist
mindestens eine Bodenprobe je Hektar durchzuführen.
§8
Verbote für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung
in der Zone II
Für die landwirtschaftliche Grundstücksnutzung in der Zone II
gelten die Ver- und Gebote der §§ 5 und 7. Darüber hinaus gelten
folgende Verbote:
1. Beweidungsverbot;
2. die organische Düngung;
3. die Lagerung von organischen Düngern und Silagen.
§9
Ver- und Gebote für die landwirtschaftliche
Grundstücksnutzung bei Vorhandensein
einer Kooperationsvereinbarung
Besteht zwischen dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung
und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten eine
Kooperationsvereinbarung, der die Obere Wasserbehörde zugestimmt hat, so gelten für die Landwirte, die an der Kooperations-
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
vereinbarung beteiligt sind und die sie einhalten, anstatt der Geund Verbote der §§ 7 und 8 die Regelungen der Kooperationsvereinbarung. Analoges gilt für den Anbau von Sonderkulturen.
§ 10
Duldungspflichten
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken
innerhalb des Wasserschutzgebietes haben – soweit sie nicht selbst
zur Vornahme dieser Handlungen verpflichtet sind – zu dulden, dass
Beauftragte der zuständigen Behörden oder von diesen Verpflichtete
1. die Grundstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens
betreten;
2. den Fassungsbereich einzäunen;
3. Beobachtungsstellen einrichten;
4. Hinweisschilder zur Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes
aufstellen;
5. Mulden und Erdaufschlüsse auffüllen;
Seite 1086
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
6. wassergefährdende Ablagerungen beseitigen;
7. notwendige Einrichtungen zur sicheren und unschädlichen Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Wasserschutzgebiet errichten;
8. Vorkehrungen an den im Wasserschutzgebiet liegenden Straßen
und Wegen zur Verhinderung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und zur Minderung von deren Folgen treffen;
9. Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen vornehmen.
§ 11
Ausnahmen
(1) Von den Bestimmungen dieser Verordnung kann die zuständige
Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Zulassung
bedarf der Schriftform.
(2) Handlungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen werden und die einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung,
Genehmigung oder Befreiung, einer immissionsschutzrechtlichen,
abfallrechtlichen oder bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen
oder die aufgrund eines bergbehördlich geprüften Betriebsplanes
oder durch bergrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung oder durch
Planfeststellung zugelassen werden, bedürfen keiner Ausnahmezulassung nach dieser Verordnung. Entscheidet in den vorgenannten Fällen die zuständige Wasserbehörde nicht selbst, ist, außer bei
Planfeststellungsverfahren, ihr Einvernehmen erforderlich.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4 Nr. 1 bis 30, 5 Nr. 1 bis
19, 6 Nr. 1 bis 5, 7 Ziffer 3, Ziffer 4, Ziffer 5, Ziffer 6.2 bis 6.6, Ziffer 7.1 und 7.3, Ziffer 9.2 und 9.3, Ziffer 10, Ziffer 11, Ziffer 12, Ziffer 13, 8 Nr. 1 bis 3 genannten Verbote und den in § 10 genannten
Duldungspflichten können nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 WHG,
mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die in § 7 Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 6.1,
Ziffer 7.2, Ziffer 8, Ziffer 9.1 und 9.4, Ziffer 14 genannten Gebote
(Handlungspflichten) können nach § 120 Abs. 1 Nr. 19 und Abs. 2
HWG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet
werden.
§ 13
Übergangsvorschriften
(1) Die Verbote des § 4 Nr. 6 und 19 sowie § 5 Nr. 14 finden auf Tätigkeiten im Rahmen von Betrieben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig betrieben werden, erst
nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag des Inkrafttretens Anwendung.
(2) Die Verbote des § 4 Nr. 25 sowie § 5 Nr. 8 und 9 finden auf Tätigkeiten innerhalb eines Gewerbebetriebes oder eines unter Bergaufsicht stehenden Betriebes, der Kies, Sand, Ton oder andere feste
Stoffe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig abbaut, erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tage des Inkrafttretens Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Gießen, 2. April 2009
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
gez. S c h m i e d
Regierungspräsident
StAnz. 19/2009 S. 1080
422
Anerkennung der Stiftung „Umwelt Partner Ungarn (UPU)“
mit Sitz in Braunfels
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3
Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I
S. 546/547), habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 20. März 2009
errichtete Stiftung „Umwelt Partner Ungarn (UPU)“ mit Sitz in
Braunfels durch Stiftungsurkunde vom 2. April 2009 anerkannt.
Gießen, 2. April 2009
Regierungspräsidium Gießen
II 21 – 25 d 04/11 – (2) – 50
StAnz. 19/2009 S. 1086
Nr. 19
423
Anerkennung der „Prinzessin Monika von Hannover Stiftung“ mit Sitz in Laubach
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3
Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I
S. 546/547), habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 26. März 2009
errichtete „Prinzessin Monika von Hannover Stiftung“ mit Sitz in
Laubach durch Stiftungsurkunde vom 2. April 2009 anerkannt.
Gießen, 2. April 2009
Regierungspräsidium Gießen
II 21 – 25 d 04/11 – (1) – 103
StAnz. 19/2009 S. 1086
424
KASSEL
Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urff
Vom 10. Februar 2009
Aufgrund
• des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung vom 19. August 2002
(BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Mai
2007 (BGBl. I S. 670),
• der §§ 13 und 81 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der
Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), sowie
• der Liste der Gewässer und Gewässerabschnitte, für die nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 HWG Überschwemmungsgebiete festzusetzen sind (StAnz. 49/2008, S. 3130)
wird verordnet:
§1
Festsetzung und Abgrenzung
1. Das Überschwemmungsgebiet der Urff wird vom Auslauf der
Verdolung in Bad Wildungen-Hundsdorf (km 17,500) bis zur
Mündung in die Schwalm (km 0,000) festgesetzt.
2. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf folgende hessische Kommunen, Gemarkungen und Fluren:
Stadt Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Gemarkung Armsfeld
Fluren 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 9;
Gemarkung Bergfreiheit
Fluren 2, 6, 7 und 8;
Gemarkung Hundsdorf
Fluren 2, 3, 4 und 17;
Gemeinde Haina (Kloster) (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Gemarkung Haddenberg
Flur 2;
Gemeinde Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis)
Gemarkung Niederurff
Fluren 1, 2, 3 und 5;
Gemarkung
Oberurff-Schiffelborn
Fluren 2, 3, 5, 6 und 7;
Gemarkung Zwesten
Fluren 14 und 15.
Das Gewässerbett gehört nicht zum Überschwemmungsgebiet.
Gleiches gilt für das jeweilige Gewässerbett der einmündenden
Nebengewässer.
3. Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus
den Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1 : 2 500 (Kartenblatt 1, 6, 7 und 8)/1 : 5 000 (Kartenblatt 2 bis 5). Sie sind
mit einem roten Farbstrich gekennzeichnet. Das Gewässer ist
mit dunkelblauem Farbstrich gekennzeichnet und der Retentionsraum (Hochwasserrückhalteraum) mit hellblauer Farbe
dargestellt.
Die genannten Karten sowie eine Übersichtskarte (Maßstab
1 : 25 000) sind Bestandteil dieser Verordnung.
Sie werden beim
a) Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz –, Steinweg 6, 34117 Kassel;
b) Magistrat der Stadt Bad Wildungen, Am Markt 1, 34537 Bad
Wildungen;
c) Gemeindevorstand der Gemeinde Haina (Kloster), Poststraße 4, 35114 Haina (Kloster);
d) Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten, Ringstraße 1,
34596 Bad Zwesten;
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
archivmäßig aufbewahrt und können bei diesen Verwahrstellen während der Dienststunden von jeder Person eingesehen
werden.
Weitere Ausfertigungen dieser Verordnung mit zugehörigen
Unterlagen befinden sich beim
e) Landkreis Waldeck-Frankenberg, Der Kreisausschuss –
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz –, Auf Lülingskreuz 60,
34497 Korbach;
f) Landkreis Waldeck-Frankenberg, Der Kreisausschuss –
Fachdienst Bauen und Naturschutz –, Südring 2, 34497 Korbach;
g) Landkreis Waldeck-Frankenberg, Der Kreisausschuss –
Fachdienst Landwirtschaft –, Auf Lülingskreuz 60, 34497
Korbach;
h) Schwalm-Eder-Kreis, Der Kreisausschuss – Fachbereich
Wasser- und Bodenschutz –, Waßmuthshäuser Straße 52,
34576 Homberg (Efze);
i) Schwalm-Eder-Kreis, Der Kreisausschuss – Fachbereich
Bauaufsicht und Naturschutz –, Waßmuthshäuser Straße 52,
34576 Homberg (Efze);
j) Schwalm-Eder-Kreis, Der Kreisausschuss – Fachbereich
Landwirtschaft und Landentwicklung –, Schladenweg 39,
34560 Fritzlar;
sowie eine zusätzliche Ausfertigung beim
k) Regierungspräsidium Kassel, – Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz –, Steinweg 6, 34117 Kassel.
4. Im Überschwemmungsgebiet gelten die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Hessischen Wassergesetz (HWG) in der jeweiligen aktuellen Fassung normierten Verbote und Genehmigungsvorbehalte.
5. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird durch die in den
Karten eingetragenen Grenzen des Überschwemmungsgebietes
bestimmt (siehe Ziffer 3).
6. Hinweis:
Für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wurde ein
Hochwasserereignis zugrunde gelegt, das statistisch einmal in
hundert Jahren zu erwarten ist. Bei größeren Hochwasserereignissen kann es auch zu einer Überflutung von Gebieten außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes kommen.
Seite 1087
§2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Kassel, 10. Februar 2009
Regierungspräsidium Kassel
gez. K l e i n
Regierungspräsident
StAnz. 19/2009 S. 1086
425
Antrag der Desietra GmbH zur Grundwasserentnahme aus
dem Tiefbrunnen II, Desietra;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Desietra GmbH, Fulda, beabsichtigt, Grundwasser bis zu einer jährlichen Menge von 63.072 m3 aus dem Tiefbrunnen II, Desietra als Brauchwasser zum Betrieb der Fischzuchtanlage zu entnehmen. Die Wassergewinnungsanlage befindet sich auf dem
Grundstück in der Gemarkung Malkes, Flur 2, Flurstück 34/41.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni
2005 (BGBl. I S. 1746, 1756), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), in Verbindung mit
§ 78 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305),
zuletzt geändert am 19. November 2007 (GVBl. I S. 792) zu prüfen,
ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
notwendig machen.
Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass keine Verpflichtung besteht,
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bad Hersfeld, 16. April 2009
Regierungspräsidium Kassel, Bad Hersfeld
Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz
Dezernat 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung
III/Hef – 31.1 – 79 e 12
StAnz. 19/2009 S. 1087
HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN
427
426
Widmung der Neubaustrecke der Ortsumgehung von Herborn-Burg und Herbornseelbach im Zuge der Bundesstraße
255, Netzknotenabschnitt 5315 060 – 5316 006 von km 0,009
bis km 3,370, sowie Abstufungen und Einziehung von Teilstrecken der Bundesstraße 255 in den Gemarkungen der
Stadt Herborn, Stadtteile Burg und Herbornseelbach, LahnDill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen
Mit der inzwischen erfolgten Verkehrsübergabe der im Zuge der
Bundesstraße 255 in den Gemarkungen der Stadt Herborn, Stadtteile Burg und Herbornseelbach neugebauten Strecke wurden gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 14. Oktober 2005 die dort
auf den Seiten 11 und 12 unter Nr. VI beschriebene Widmung, Abstufung und Einziehung von Straßen wirksam.
Wiesbaden, 16. April 2009
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
39 c B 255 (04/2009) – 36
StAnz. 19/2009 S. 1087
Anlage einer Rechtsabbiegespur an die B 27 zur L 3249 bei
Sontra-Berneburg;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Gemäß § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass durch das
o. g. Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG
durchzuführen.
Wiesbaden, 20. April 2009
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
34 i 1 B 27/FL – Pf
StAnz. 19/2009 S. 1087
Feststellung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Amt für
Straßen- und Verkehrswesen Eschwege beabsichtigt die Anlage einer Rechtsabbiegespur an die B 27 zur L 3249 bei Sontra-Berneburg.
Seite 1088
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Für diese Baumaßnahme soll eine Entscheidung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung gemäß § 17b Abs. 1 des
Bundesfernstraßengesetzes (BFStrG) in der Fassung vom 10. Juli
2007 (BGBl. I S. 1216) in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Hessischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom
28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591) herbeigeführt werden.
Für das Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005
(BGBl. I S. 1758, 2797) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) zu prüfen, ob die möglichen Um-
Nr. 19
weltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG hat
ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine
Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a
UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Eschwege, 20. April 2009
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege
HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND
428
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg
Das Verwaltungsseminar Wiesbaden und die Seminarabteilungen Gießen/Marburg bieten folgende Fortbildungsseminare an:
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg für die Monate Mai bis Juli
2009
Die ausführlichen Seminarinhalte finden Sie in unserem Programmheft 2009 sowie auf unserer Homepage www.hvsv.de. Bei Bedarf senden wir Ihnen diese auch gerne zu.
Es sind noch Plätze frei!
Seminarnummer
Titel des Fortbildungsseminars
Termine
Veranstaltungsort
9701
Allgemeines Datenschutzrecht in Schulen, Aufbauseminar
5. Mai 2009
Gießen
3018
Excel-Grundkurs, Arbeiten mit Tabellen, Formeln und Diagrammen
5. und 7. Mai 2009
Gießen
2035
Gute Umgangs- und Verhaltensformen
Imagepflege für Ihre Verwaltung
6. Mai 2009
Gießen
2055
Gesunder Umgang mit Belastungen
7. und 8. Mai 2009
Gießen
9702
Lehren mit natürlicher Autorität
8. Mai 2009
Gießen
9705
Arbeitsplatz Schulsekretariat
Knotenpunkt sozialer Kommunikation
13. und 14. Mai 2009
Wiesbaden
5036
Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG)
– Einführung und Überblick
13., 14. und 15. Mai 2009
Wiesbaden
6034
Die/Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Aufgaben und Stellung in der Verwaltung
14. und 15. Mai 2009
Gießen
9702
Lehren mit natürlicher Autorität
15. Mai 2009
Wiesbaden
9701
Allgemeines Datenschutzrecht in Schulen, Aufbauseminar
19. Mai 2009
Wiesbaden
6038
Die Auswirkungen der Kindergeldzahlung auf den TVöD
insbesondere nach der Einigung der Tarifvertragsparteien und
der Entscheidung des Bundesgerichtes zum TVÜ-VKA
20. Mai 2009
Gießen
2020
Vereinfachen Sie Ihren Berufsalltag und Ihr Leben!
25. Mai 2009
Gießen
1006
Überleben im Projekt, Grundlagen des Projektmanagements
25. und 26. Mai 2009
Gießen
4002
Workshop – Neues kommunales Rechnungs- und
Steuerungssystem in Hessen
25., 26. Mai, 4., 5., 10., 18.
und 19. Juni 2009
Wiesbaden
9002
Wissenswertes aus dem Ausbildungsverhältnis
26. Mai 2009
Gießen
6022
Wohngeld aktuell 2009
26. Mai 2009
Wiesbaden
5031
Kindergeld im öffentlichen Dienst, Grundseminar
27. und 28. Mai 2009
Gießen
5007
Rechtliche Grundlagen der Personalführung
28. Mai 2009
Wiesbaden
2037
Vom Kollegen/Von der Kollegin zur Führungskraft
28. und 29. Mai 2009
Wiesbaden
5032
Kindergeld im öffentlichen Dienst, Aufbauseminar
29. Mai 2009
Gießen
6013
Gewerbe- und Gaststättenrecht, Grundseminar
2., 9. und 16. Juni 2009
Gießen
6004
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
2., 9., 16., 23.
und 30. Juni 2009
Wiesbaden
6022
Wohngeld aktuell 2009
3. Juni 2009
Gießen
5020
Urlaubsrecht nach dem BAT
5. Juni 2009
Gießen
2035
Gute Umgangs- und Verhaltensformen
Imagepflege für Ihre Verwaltung
8. Juni 2009
Wiesbaden
Nr. 19
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Seite 1089
Seminarnummer
Titel des Fortbildungsseminars
Termine
Veranstaltungsort
5011
Die systematische Leistungsbewertung nach dem TVöD
8. Juni 2009
Gießen
3019
Excel-Aufbaukurs I,
Funktionen, Diagramme, Analyse und Prognose von Tabellendaten
8., 10. und 16. Juni 2009
Gießen
4002
NKRS – Neues kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem
in Hessen
8., 9., 15., 16., 25., 26. Juni
und 1. Juli 2009
Gießen
9002
Wissenswertes aus dem Ausbildungsverhältnis
15. Juni 2009
Wiesbaden
5037
Hessisches Personalvertretungsgesetz, Grundseminar
15., 16. und 17. Juni 2009
Gießen
3014
MS-Word I
15., 17., 19. und 24. Juni 2009 Gießen
5031
Kindergeld im öffentlichen Dienst – Grundseminar
16. und 17. Juni 2009
6016
Standesamt und Bürgerbüro/Meldeamt
16., 19., 23. und 26. Juni 2009 Gießen
2010
Kunden- und serviceorientiertes Verhalten
„Aus dem Bürger wird ein Kunde“
17. Juni 2009
5015
Die Eingruppierung der Angestellten im öffentlichen Dienst
17., 18. und 24. Juni 2009
Gießen
6023
Ordnungsamt und Bestattungsrecht
18. Juni 2009
Wiesbaden
6028
Datenschutz im Alltag der öffentlichen Verwaltung
18. und 19. Juni 2009
Wiesbaden
2014
Damit die Stimmung wieder stimmt
Konfliktmanagement in der Verwaltung
18. und 19. Juni 2009
Gießen
2055
Gesunder Umgang mit Belastung
18. und 19. Juni 2009
Wiesbaden
5022
Urlaubsrecht nach dem TVöD
19. Juni 2009
Gießen
9301
Ordnungsbehördliche Aufgaben
Fortbildung für Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte I
19. und 26. Juni 2009
Wiesbaden
6030
Das Hessische Datenschutzgesetz, Einführung
22. Juni 2009
Gießen
3025
MS-Outlook
22. und 24. Juni 2009
Wiesbaden
5040
Das aktuelle Rentenrecht
22. und 25. Juni 2009
Gießen
9500
Einführung für Mitarbeiter/innen ohne Verwaltungsausbildung
22. bis 26. Juni 2009
Gießen
4007
Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und
Gewerbesteuererstattungen (Vollverzinsung)
22. und 29. Juni 2009
Gießen
6024
Registratur und Archiv – Basislehrgang
23. und 24. Juni 2009
Wiesbaden
8009
Die Hessische Bauordnung
23. und 24. Juni 2009
Gießen
5011
Die systematische Leistungsbewertung nach dem TVöD
24. Juni 2009
Wiesbaden
2054
Bewerbungstraining –
Bringen Sie Ihr Bewerbungs-Know-how auf den neusten Stand!
24. und 25. Juni 2009
Wiesbaden
2034
Lernziel Souveränität
24. und 25. Juni 2009
Wiesbaden
8007
Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragsrecht
24. Juni und 1. Juli 2009
Wiesbaden
5043
AGG im Licht der Rechtsprechung
25. Juni 2009
Wiesbaden
5042
Bewertung von Beamtenstellen, Grundlagenseminar
25. und 26. Juni 2009
Wiesbaden
5020
Urlaubsrecht nach dem BAT
26. Juni 2009
Wiesbaden
4010
Zuwendungsrecht nach § 44 LHO, Der Verwendungsnachweis
26. Juni und 3. Juli 2009
Wiesbaden
2018
Zeit- und Selbstmanagement „Höchste Zeit für mehr Zeit“
29. Juni 2009
Wiesbaden
2058
Viel Stress mit TVöD, Doppik, ALG, SGB usw.?
Berufliche Stresssituationen meistern
29. Juni 2009
Gießen
5024
Nebentätigkeit
29. Juni 2009
Gießen
5027
Hessisches Reisekostenrecht, Einführungsseminar
30. Juni und 7. Juli 2009
Wiesbaden
2020
Vereinfachen Sie Ihren Berufsalltag und Ihr Leben
1. Juli 2009
Wiesbaden
5012
Mitarbeiter- und Bewertungsgespräche sicher führen können
1. Juli 2009
Gießen
2064
Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz
1. und 2. Juli 2009
Gießen
4012
Vergaberecht, Vorschriften und Rechtsprechung
1. und 2. Juli 2009
Wiesbaden
6021
Staatsangehörigkeitsrecht
1. und 2. Juli 2009
Wiesbaden
2061
Entspannung im Alltag – Einführung in die Praxis der
Progressiven Muskelentspannung nach Jacobson
2. Juli 2009
Gießen
6034
Die/Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Aufgaben und Stellung in der Verwaltung
2. und 3. Juli 2009
Wiesbaden
5022
Urlaubsrecht nach TVöD
3. Juli 2009
Wiesbaden
2026
Merken oder vergessen?
6. Juli 2009
Gießen
5012
Mitarbeiter- und Bewertungsgespräche sicher führen können
8. Juli 2009
Wiesbaden
2015
Konfliktfeld: leistungsorientierte Bezahlung
9. und 10. Juli 2009
Gießen
Wiesbaden
Wiesbaden
Seite 1090
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 4. Mai 2009
Nr. 19
Achtung NEU!!!
Die Zertifikatslehrgänge ZL 10 „Kosten- und Leistungsrechnung“ und ZL 12 „Office-Managerin“ werden nach den Sommerferien gestartet.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Verwaltungsseminar Wiesbaden, Frau Bischof (Telefon: 06 11/1 57 99-83).
Namentliche Anmeldungen erbitten wir für Wiesbadener Veranstaltungen über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden,
Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Bischof) oder per Fax 06 11/
1 57 99-90 eingeholt werden. Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: [email protected].
Anmeldungen für Gießener Veranstaltungen reichen Sie bitte über die Dienststelle bei der Seminarabteilung Gießen, Fröbelstraße 71,
35394 Gießen, ein. Nähere Informationen erhalten Sie dort unter der Rufnummer 06 41/9 48 15 87 (Frau Wellnitz) oder per Fax 06 41/
39 08 89. Sie erreichen Frau Wellnitz aber auch per E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.hvsv.de.
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
StAnz. 19/2009 S. 1088
Wiesbaden, 22. April 2009
BUCHBESPRECHUNGEN
Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts. Planung – Genehmigung
– Rechtsschutz. Von Prof. Dr. Bernhard Stüer. 2009, 4. Auflage, XXXVIII,
1715 S. (Ln.), 124 Euro. Verlag C. H. Beck, München; ISBN 978-3-40656661-5.
Der Planungsspezialist Stüer hat sein „Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts“ mit der Neuauflage auf den aktuellen Stand gebracht.
Das Handbuch behandelt die rechtlich verwandten Gebiete des Bauund Fachplanungsrechts, unter Beachtung des Umwelt- und Raumordnungsrechts. Damit befasst sich das „Standardwerk zum Bau- und
Fachplanungsrecht“ (Krautzberger, DVBl. 2006, 238, 239) mit Themen,
die auch und gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise Konjunktur
haben. Das Werk liegt in 4. Auflage vor. Der Umfang ist in den Vorauflagen von zunächst 1005 auf 1227 und zuletzt 1807 Druckseiten stetig angewachsen. Die 4. Auflage beschränkt sich – vornehmlich aufgrund
einer kleineren Schriftgröße – auf 1715 Seiten.
Gegenüber der 3. Auflage (vgl. dazu Baum, StAnz. 2006, 345) berücksichtigt die Neuauflage u. a. das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte sowie das Gesetz
zur Beschleunigung von Planungsvorhaben für Infrastrukturvorhaben.
Eingearbeitet wurden außerdem das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz,
das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, die „kleine Artenschutznovelle“ und
das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Neuauflage enthält darüber hinaus bereits einen ersten Überblick über das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes vom 22. 12. 2008.
Das Handbuch ist in mittlerweile sieben Abschnitte unterteilt: In dem
einleitenden Abschnitt „Bauleitplanung“ werden – nach einem rechtshistorischen Abriss – der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan
beschrieben und gegenübergestellt. Ausführlich dargestellt werden
weiterhin insbesondere das Planaufstellungsverfahren, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und das Abwägungsgebot. Sodann wird in dem
Abschnitt „Baugenehmigung“ das Baugenehmigungsverfahren und die
Genehmigungsentscheidung erläutert. Dem folgt in dem Abschnitt „Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben“ eine detaillierte Darstellung der planungsrechtlichen Genehmigungstatbestände. Stüer trägt sodann der Vernetzung des Bau- und Fachplanungsrechts mit dem Europarecht Rechnung. In dem Abschnitt „Planungsvorgaben des Europäischen
Umweltrechts“ werden die insoweit wichtigsten europäischen Vorgaben
und deren Transformation in das deutsche Recht beschrieben. Mit dem
Abschnitt „Fachplanung“ schließt der zweite große Themenkomplex des
Handbuchs an. Dabei werden die Schnittstellen zwischen Bau- und
Fachplanungsrecht ebenso wie der Anwendungsbereich der Fachplanung und deren Ausprägung in den einzelnen Fachplanungsgesetzen aufgezeigt. Insbesondere der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und
die materiellen Plananforderungen werden ausführlich kommentiert. In
dem folgenden Abschnitt „Rechtsschutz“ findet sich ein ausführlicher
Überblick über die im Bau- und Fachplanungsrecht relevanten Rechtsschutzmöglichkeiten. Abschließend wird das Ende 2008 novellierte
Raumordnungsrecht in dem Abschnitt „Raumordnungsgesetz“ vorgestellt.
Das konzeptionell breit angelegte Werk ist von beachtlichem Umfang.
Es hilft bei der Beantwortung bau- und fachplanungsrechtlicher Fragen kompetent weiter. Nicht verschwiegen werden soll, dass die Schwerpunktsetzung von Stüer nicht ausnahmslos überzeugt. Gerade im Hinblick auf den Gesamtumfang wären mitunter tiefgehendere Ausführungen, etwa zum praxisrelevanten Recht der Planänderung nach § 76
VwVfG, wünschenswert.
Das „Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts“ zeichnet die gegenüber der Vorauflage eingetretene Änderung der Rechtslage exakt
nach. Die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und die veröffentlichte Literatur wurden ausgewertet. Teilweise könnten die Neue-
rungen noch deutlicher herausgearbeitet werden. So kann etwa das
Verhältnis von Wasserrecht und Planfeststellung eindeutiger beschrieben werden. Dieses hat in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts endlich klare Konturen erfahren (BVerwGE 125,
116, 278 ff.).
Dr. Moritz Maus
Kostengesetze. Kurz-Kommentar. Von Dr. Dr. Peter Hartmann, 39. Auflage, 2009, XXIX, 2100 S., 115 Euro. Verlag C. H. Beck, München; ISBN
978-3-406-58510-4.
Im Buchinnern führt der Kommentar einen Untertitel; dort heißt es: „Gerichtskostengesetz, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, Kostenordnung und Kostenvorschriften des Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Landwirtschaftsverfahrensgesetzes, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Entschädigung der Handelsrichter, Gerichtsvollzieherkostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung, Patentkostengesetz, Justizverwaltungskostenordnung, Durchführungs- und Beitreibungsvorschriften sowie Gebührentabellen.“ Damit wird die Spannbreite und die praktische
Bedeutung dieses Erläuterungswerks deutlich. Im Vorwort beklagt
Hartmann die häufigen Änderungen der verschiedenen Kostengesetze
in den letzten Jahren, weshalb selbst hauptberuflich mit dem Kostenrecht befasste Juristen nur mit Mühe mit der Entwicklung noch Schritt
halten könnten und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung sich mit
der Rechtsanwendung manchmal schwer tue. Zugleich weist er auf die
Wichtigkeit dieses Rechtsgebiets hin. Dieser Einschätzung ist zuzustimmen; zumindest bei Anwaltsprozessen beschränkt sich die Aufgabe
der Prozessparteien im Wesentlichen auf die Überprüfung der Kostennoten.
Hartmann hat mit der Überarbeitung seines Kommentars eine gewaltige Aufgabe bewältigt. Im Werbetext des Verlags heißt es, der Autor
habe „den gesamten Kommentierungstext Wort für Wort überprüft und
aktualisiert“. Dabei hat er allerdings – zumindest – zwei Kleinigkeiten
übersehen: Vor dem Bundesarbeitsgericht dürfen nicht nur Anwälte (so
S. 567, Rn. 3), sondern seit dem 1. 7. 2008 auch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen auftreten. Ferner habe ich mich
zwar gefreut, dass Hartmann mich zitiert (S. 1301, Rn. 26, Stichwort
Zeithonorar); mein Aufsatz (AnwBl. 1993, 563) befasst sich aber – wie
auch die Beiträge der drei anderen von Hartmann zitierten Autoren –
entgegen der Zitierweise von Hartmann nicht mit der Zulässigkeit von
Stundenhonoraren, sondern mit der Frage, ob Zeithonorare rechtspolitisch wünschenswert sind.
Interessant sind die Erläuterungen zu dem noch recht jungen RechtsanwaltsvergütungsG. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO (abgedruckt
S. 1292) darf der Rechtsanwalt im Einzelfall besonderen Umständen in
der Person des Auftragsgebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags. In seiner Kommentierung zu § 4
RVG (S. 1307, Rn. 11) weist Hartmann darauf hin, dass „Bedürftigkeit“
bei einem hohen Gegenstandswert auch bei einer Großstadtkommune
zutreffen könne. Er fügt hinzu: „Sie warten lassen zu müssen, ob ihr
Anwalt ihr einen Teil ihrer Schuld ganz am Schluss gnädig erlässt, ist
kein sonderlich würdevoller Versuch einer Regelung in Fällen, in denen sie als Auftraggeberin die eigentliche Arbeit für den Prozess erledigt.“ Dem ist zuzustimmen; hier besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Fazit: Ein vorzüglicher Kommentar, dessen Verfasser es meisterhaft
versteht, auf beschränktem Raum Meinungsstreitigkeiten darzustellen
und die herrschende Meinung herauszuarbeiten. Für alle, die sich mit
Kostenfragen befassen müssen, ist der „Hartmann“ Pflichtlektüre.
Professor Dr. Joachim Gruber D.E.A. (Paris I)
Nr. 19
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Seite 1113
Andere Behörden und Körperschaften
Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar
Verbandssatzung des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee
Die 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region
Rhein-Neckar findet statt am Freitag, dem 15. Mai 2009, 14.00 Uhr,
in Mannheim, Stadthaus N 1 (Bürgersaal).
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Vortrag von Dietmar Hopp
„Dietmar Hopp – ein Unternehmer der Metropolregion RheinNeckar und sein Engagement“
2. a) Ausscheiden eines Mitglieds aus der Verbandsversammlung
hier: Ingrid Berbner
b) Verpflichtung eines neuen Mitglieds in der Verbandsversammlung
hier: Markus Röth
3. Regionalpark Rhein-Neckar
hier: Beschluss der Verbandsversammlung zur Verabschiedung
des Masterplans, inkl. des Umsetzungs- und Finanzierungskonzeptes 2009/2010
4. Regionales Energiekonzept Rhein-Neckar
hier: Auftragsvergabe
5 Satzung über die Stiftung der „Hermann Heimerich Plakette“
zur Würdigung besonderer Verdienste um die Metropolregion
Rhein-Neckar
hier: Beschlussfassung
6. Beschaffung einer E-Vergabeplattform für die Metropolregion
Rhein-Neckar
hier: Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der
EU-Ausschreibung
7. Trägerschaftsaufgaben im Bereich Wirtschaftsförderung/Standortmarketing
hier: Zuschuss an die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
8. Feststellung der Jahresrechnung 2008 des Verbandes Region
Rhein-Neckar
hier: Beschlussfassung
9. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 des Verbandes Region Rhein-Neckar
hier: Beschlussfassung
10. Verschiedenes/Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich.
Aufgrund des § 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit i. V. m. § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee in ihrer Sitzung am 18. August 2008
folgenden Ersten Nachtrag zur Verbandssatzung vom 8. Juni 2007
beschlossen:
Artikel 1
Folgende Änderung zu § 13 wird vorgenommen:
Mannheim, 4. Mai 2009
gez. Dr. Eva L o h s e
Verbandsvorsitzende
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Verbandssatzung, ihre Ergänzung oder Änderung sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden in der
Waldeckischen Landeszeitung und in der Westfalenpost veröffentlicht.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Willingen (Upland), 27. April 2009
Der Verbandsvorstand des
Zweckverbandes Naturpark Diemelsee
gez. Thomas T r a c h t e (Verbandsvorsteher)
Änderung der Satzung der Deutschen Rentenversicherung
Hessen
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen hat in ihrer Sitzung am 3. April 2009 auf Vorschlag des Vorstandes folgende Änderung der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Hessen beschlossen:
„§ 2 Abs. 2 der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird wie folgt geändert:
Die Vertreterversammlung besteht aus je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber (§§ 43 Abs. 1, 44 SGB IV)*.
* Bis zum Ablauf der ab 1. Oktober 2005 laufenden Wahlperiode besteht die Vertreterversammlung aus je 30 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber (vgl. § 43 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB IV).“
Das Hessische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 20. April
2009, Az.: VI 3B, die Satzungsänderung genehmigt. Sie ist gemäß
§ 35 der Satzung mit dem Tag der Genehmigung in Kraft getreten.
Frankfurt am Main, 21. April 2009
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Anfragen und Auskünfte über den
ÖFFENTLICHEN ANZEIGER
zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
☎
0 61 22 / 77 09-01
Durchwahl -152
Seite 1114
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Nr. 19
Öffentliche Ausschreibungen
1. Öffentliche Ausschreibung VOB/A
2. Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsflächen im Rahmen des Straßenbauprogramms 2009 der Stadt Schwalbach a. Ts.
3. Vergabenummer: 01/2009
4. Ausführungsfristen: Beginn: unmittelbar nach Auftragsvergabe
Ende:
30. November 2009
5. Ort der Ausführung: Schwalbach am Taunus
6. Art und Umfang der Leistungen:
Los 1: Reparatur an Verkehrsflächen „Alt Schwalbach“
ca.
200 m2 Bord- und Rinnenanlage
ca.
210 m2 Asphalttragschicht/Deckschicht
ca.
200 m2 Verbundsteinpflaster
Los 2: Rad- und Wanderwege
ca.
200 m2 Verbundsteinpflaster
Los 3: Gehwege Wohnstadt Limes
ca.
280 m3 Bodenaushub
ca.
950 m2 Verbundsteinpflaster
ca.
160 m2 Asphaltdeckschicht
Los 4: Allg. Straßenreparaturen Wohnstadt Limes
ca.
860 m2 Asphalt fräsen
ca. 1 400 m2 Asphaltdeckschicht
Los 5: Sanierung Feld- und Wirtschaftswege
ca.
280 m3 Bodenaushub
ca. 1 200 m3 Wassergebundene Decke
7. a) Verdingungsunterlagen können beim Magistrat der Stadt
Schwalbach am Taunus, Bau- und Planungsamt, IV. Obergeschoss, Marktplatz 1–2, 65824 Schwalbach am Taunus,
– nach Voranmeldung gegen Vorlage des quittierten OriginalEinzahlungsbeleges in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
an allen Werktagen – außer samstags – abgeholt oder
– auf schriftliche Anforderung, welcher der quittierte Original-Einzahlungsbeleg beigefügt sein muss, per Post zugesandt werden.
b) Für die Verdingungsunterlagen sind 25,– Euro zu zahlen. Bei
Zusendung durch die Post sind zusätzlich 5,– Euro bei Inlandsoder 10,– Euro bei Auslandsversand für Porto und Verpackung zu
zahlen. Der Betrag ist auf die Konto-Nr. 0049 000 049, BLZ
512 500 00 bei der Taunus-Sparkasse mit dem Vermerk
Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsflächen im Rahmen des
Straßenbauprogramms 2009 der Stadt Schwalbach a. Ts.
einzuzahlen. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Einreichung von Verrechnungsschecks ist nicht möglich.
c) Die Verdingungsunterlagen können ab dem 27. April 2009 angefordert werden.
8. a) Die Angebote müssen bis zum Eröffnungstermin eingehen und
sind 2fach einzureichen.
b) Anschrift für die Abgabe der Angebote:
Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1–2, 65824 Schwalbach am Taunus
c) Äußere Anschrift:
Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsflächen im Rahmen des
Straßenbauprogramms 2009 der Stadt Schwalbach a. Ts.
d) Angebote sind in Deutsch einzureichen.
e) Aufteilung in Lose: Nein
9. a) Zur Eröffnung der Angebote werden nur Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
b) Eröffnung der Angebote:
19. Mai 2009, 9.00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Schwalbach am Taunus, Zimmer 302,
Marktplatz 1–2, 65824 Schwalbach am Taunus.
10. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 19. Juni 2009.
Von den Unternehmen ist dem Angebot der Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB Teil A
§ 8 Ziffer 3 beizufügen.
11. Eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe
von 5% des Auftragswertes wird im Falle der Auftragserteilung
verlangt.
Für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist der Regierungspräsident Darmstadt, Postfach 11 12 53,
64227 Darmstadt, zuständig.
Schwalbach am Taunus, 20. April 2009
Der Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
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Nr. 19
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Seite 1115
Stellenausschreibungen
In der Abteilung II
An der
Verwaltungsfachhochschule
in Wiesbaden
ist in der Hochschulbibliothek zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als
Diplombibliothekarin (FH) oder
Diplombibliothekar (FH)
zu besetzen. Es steht eine Planstelle der Besoldungsgruppe
A 10 BBesG zur Verfügung. Es ist auch eine Einstellung im Angestelltenverhältnis möglich. Die Eingruppierung kann bei entsprechender Qualifikation und Eignung bis in Verg.Gr. IV b BAT
erfolgen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Monographienbearbeitung mit Schwerpunkt Katalogisierung
• Vermittlung von Informationskompetenz (Auskunft und Beratung der Benutzerinnen und Benutzer vor Ort, per E-Mail
und am Telefon)
• Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe innerhalb
der Bibliothek
• Pflege und Entwicklung des integrierten Bibliothekssystems
Bibliotheca2000
• Inventarisierung und Systematisierung der Neuzugänge
Erwartet werden:
• abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst an
wissenschaftlichen Bibliotheken
• sichere Regelwerkskenntnisse (RAK-WB)
• gute EDV-Kenntnisse in Bibliotheca2000 sowie in PC-Standard-Software
• räumliche und zeitliche Mobilität und die Bereitschaft, an verschiedenen Standorten in Hessen tätig zu werden
• Flexibilität, Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und die
Bereitschaft zur Fortbildung
• hohes Maß an Engagement, Verantwortungsbewusstsein
und Selbständigkeit
Eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in diesem Bereich wird vorausgesetzt.
Die Verwaltungsfachhochschule ist aufgrund ihres Frauenförderplanes bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und fordert
deshalb qualifizierte Frauen besonders auf, sich zu bewerben.
Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse grundsätzlich möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im
Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2009 an den
Rektor der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden,
Schönbergstraße 100, 65199 Wiesbaden,
Fax-Nr. (06 11) 58 29-4 44.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mager-Weber als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Tel.: (06 11) 58 29-1 10, E-Mail:
[email protected].
„Abfallwirtschaft, Bergbau,
Immissionsschutz“
des Hessischen Ministeriums für
Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
ist ab 16. Juli 2009 die Stelle einer/eines
Referentin/Referenten
für den Bereich „Immissionsschutzrecht“ im Referat II 8
„Anlagenbezogene Luftreinhaltung“
zu besetzen.
Es steht eine Planstelle bis zur Besoldungsgruppe A 14 BBesG
zur Verfügung, die bei einer Besetzung im Angestelltenverhältnis bis Vergütungsgruppe I b BAT besetzt werden kann.
Das Aufgabengebiet umfasst:
• Immissionsschutzrecht
• Mitwirkung bei Aufgaben des anlagebezogenen Immissionsschutzes
• Mitwirkung bei Prozessen in den Rechtsgebieten des Referates
• Mitwirkung bei Fragen des Straf-/OWI-Rechts
• Mitwirkung bei EG-Angelegenheiten
Fachliches Anforderungsprofil:
• Befähigung für den höheren Dienst auf der Grundlage des
ersten und zweiten juristischen Staatsexamens
• praktische Erfahrung im Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften
• Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht
Persönliches Anforderungsprofil:
• ziel- und ergebnisorientiertes Denken und Handeln
• Eigeninitiative, Engagement, Flexibilität und hohe Belastbarkeit
• analytisches Denk- und Urteilsvermögen
• Fähigkeit zur Lösung von fach- und medienübergreifenden
Problemen
• Organisations- und Verhandlungsgeschick
• Kommunikationsfähigkeit
Aus dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz im Zusammenhang mit dem Frauenförderplan ergibt sich die Verpflichtung, den Frauenanteil in o. a. Positionen zu erhöhen. Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im
Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Vorlage einer zeitnahen Beurteilung bzw. eines aktuellen
Zwischenzeugnisses (nicht älter als ein Jahr) sowie das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte sind
erforderlich.
Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sind bis
zum 12. Mai 2009 zu richten an das
Hessische Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Personalreferat – I 3.1 –
Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden.
Seite 1116
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger
Nr. 19
Adressenfeld
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ÖFFENTLICHEN
ANZEIGER
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zum
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
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Postvertriebsstück, Deutsche Post
Verlag Chmielorz GmbH
Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden
Entgelt bezahlt
D 6432 A
Stellenausschreibungen
Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs
- Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften -
Volljuristin/Volljurist
Für die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften in
Hessen ist die Stelle einer Volljuristin oder eines Volljuristen ab
dem 1. Juli 2009 zu besetzen.
Die Aufgabe umfasst die Projektleitung sowie die Bearbeitung
von Grundsatzfragen des bürgerlichen und des öffentlichen
Rechts. Schwerpunkte sind Vertrags-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht sowie Haushalts- und Kommunalrecht und die
öffentliche Finanzkontrolle.
Sie haben eine überdurchschnittliche juristische Qualifikation.
Die Fähigkeit, konsequent juristische Entscheidungen mit wirtschaftlichem Denken zu verbinden, gehört ebenso zu Ihren
Stärken wie Ihre Kompetenz, Sachverhalte genau festzustellen
und zu analysieren. Überzeugungskraft und Verhandlungssicherheit prägen Ihr Auftreten. Ihre Gesprächspartner sind die
Spitzen der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Sie besitzen Teamgeist und Einsatzwillen für die interdisziplinär arbeitende Abteilung. Ihr Schreibstil ist gewandt und klar. Sie sollten gründliche
praktische Erfahrungen, die auch die Forensik einschließen, in
einer Anwaltskanzlei gewonnen haben.
Sie werden im Eingangsamt des höheren Dienstes der Allgemeinen Verwaltung eingestellt. Die Tätigkeit ist mit Dienstreisen
verbunden; Führerschein Klasse B ist notwendig.
Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 25. Mai
2009 an den
Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
– Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften –
Eschollbrücker Straße 27, 64295 Darmstadt.
Vertraulichkeit wird zugesichert. Bewerbungskosten können
nicht erstattet werden. Verwenden Sie nur Fotokopien, da die
Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden.
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11 /
3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas
Klein.
Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon:
06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung.
Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038
(BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).
Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.
Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches
Ministerium des Innern und für Sport.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin
Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74;
Möchten Sie im Rahmen der externen Finanzkontrolle dazu beitragen, dass mit öffentlichen Geldern bei der Planung und dem
Bau von Verkehrsanlagen und kommunalen Tiefbaumaßnahmen in Rheinland-Pfalz wirtschaftlich verfahren wird? Dann erwartet Sie bei uns eine interessante Aufgabe.
Beim Dienstsitz des RECHNUNGSHOFS RHEINLAND-PFALZ
in KOBLENZ ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer/
eines
Referentin/Referenten/Referatsleitung
für den Bereich „Tiefbau“
zu besetzen.
Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen
Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen (Bereich
Bauingenieurwesen) an einer Technischen Universität mit überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des höheren
technischen Verwaltungsdienstes und vergleichbare Beschäftigte. Bewerbungsschluss ist Freitag, 19. Juni 2009.
Wir bieten eine interessante und vielseitige Tätigkeit sowie gute
Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 16 BBesO
oder der entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L.
Nähere Informationen über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz
und die zu besetzende Stelle finden Sie im Internet unter:
http://www.rechnungshof-rlp.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Asche, Tel.:
0 62 32/61 71 21 oder Frau Jung, Tel.: 0 62 32/61 71 59.
Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40,
[email protected]; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80,
[email protected]; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13,
65205 Wiesbaden-Nordenstadt.
Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des
Verfassers.
Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss:
jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe,
maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 29 vom 1. Januar 2009.
Der Umfang der Ausgabe Nr. 19 vom 4. Mai 2009 beträgt 64 Seiten.