Projekterschließung Senegal - Länderreport
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Projekterschließung Senegal - Länderreport
Ein Projekt im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien Projekterschließung Senegal Erneuerbare Energien und ländliche Elektrifizierung Länderreport www.bmwi.de Projekterschließung Senegal Erneuerbare Energien und ländliche Elektrifizierung Länderreport & Marktanalyse Impressum Hauptautor Rolf Peter Owsianowski, Consultant, Senegal/ Deutschland, [email protected] Weitere Autoren Mansour Assani Dahouénon, Consultant, Senegal Dr. Alexander Goeft, Consultant, Senegal, [email protected], Redaktion Dieter Uh, Regine Dietz, Diana Kraft Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Dag-Hammarskjold-Weg 1-5 65726 Eschborn Germany Tel.: +49 (0) 61 96/79-4410 Fax: +49 (0) 61 96/79-80-4410 E-mail: [email protected] Internet: www.gtz.de Corinna Kleßman, Ecofys Germany GmbH, [email protected] Disclaimer Die Daten und Informationen der vorliegenden Publikation wurden auf Basis der aktuellen Quellenlage recherchiert und kompiliert. Obwohl alle Informationen soweit wie möglich überprüft wurden, können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Weder BMWi und GTZ noch die Autoren übernehmen daher eine Garantie für die Gültigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Broschüre enthaltenen Daten und Informationen. Jegliche Haftung für etwaige Schäden, die durch die Verwendung der in dieser Studie enthaltenen Daten entstehen, wird ausgeschlossen. Für die Vollständigkeit und Gültigkeit der hier vorgestellten Daten und Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. 1 Vorwort Die „Exportinitiative Erneuerbare Energien“ hat sich seit ihrer Einsetzung im Jahr 2001 in ihren Aktivitäten zunächst vorwiegend auf industrialisierte Länder konzentriert. In den Berichten an den Deutschen Bundestag wurde eine stärkere Einbeziehung der Entwicklungszusammenarbeit immer wieder als noch zu lösende Herausforderung genannt. Der Deutsche Bundestag hat dies in seinen Debatten und Entschließungen zur Exportinitiative ebenfalls mehrfach unterstrichen. Um diesem Auftrag nachzukommen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Anregung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH mit der Durchführung einer Geschäftsreise in das Entwicklungsland Senegal beauftragt, um erste Erfahrungen mit den Instrumenten der Exportinitiative (Länderreport, Geschäftsreise, Evaluierung) in diesen ganz andersartig strukturierten Märkten zu sammeln. Das Vorhaben „Projekterschließung Senegal – Erneuerbare Energien und ländliche Elektrifizierung“ wurde von Dezember 2006 bis September 2007 durchgeführt. Die grundverschiedene Situation im Senegal – Entwicklungsland mit geringem Einkommensniveau, aber erhebliche Aktivitäten der Weltbank und Deutschlands im Energiesektor; geringe Infrastruktur; eine willige, aber umständliche Bürokratie vor dem Hintergrund einer Herkulesaufgabe von ländlicher Elektrifizierung - erforderte eine andere Form der Vorbereitung und Durchführung für die Unternehmen. Das Vorhaben gliederte sich in drei Teilmaßnahmen: eine ausführliche Information der Unternehmen zum Land bei einer ganztägigen Informationsveranstaltung sowie dem Entwurf dieses Länderreports, der Durchführung der Geschäftsreise vom 12.- 18. Mai 2007 und eine Nachbereitung, Auswertung und Aktualisierung dieses Länderreports Ziel der Geschäftsreise war, deutsche Unternehmen vor Ort über die Geschäftsmöglichkeiten im senegalesischen Energiemarkt (mit Schwerpunkt bei den erneuerbaren Energien) zu informieren und Kontakte zu potenziellen senegalesischen Geschäftspartnern zu knüpfen. Neben der Kontaktanbahnung zwischen Unternehmen – insbesondere im Bereich der Solar- und Windkrafttechnologien – stand die Entwicklung konkreter Projekt-, Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten im Fokus. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Vorhabens war, den Unternehmen die Möglichkeit zu erschliessen, sich perspektivisch an Projekten der Weltbank bzw. anderer internationaler Entwicklungsbanken (AfDB, KfW) im Senegal zu beteiligen. Die dort bis 2018 geplante ländliche Elektrifizierung wird überwiegend durch diese Institutionen finanziert. Mit Sicherheit sind Investitionen im Senegal mit gewissen Risiken behaftet und geschäftliche Aktivitäten unterliegen mancher Schwierigkeit. Hindernisse, wie beispielsweise eine noch lückenhafte Informations- und Datenlage oder gesetzliche und administrative Unsicherheiten, existieren. Dennoch bestehen interessante Geschäftsoptionen, die für deutsche Unternehmen gewinnträchtige Aussichten bieten. Deutsche Unternehmen genießen einen hervorragenden Ruf im senegalesischen Markt, der sich nicht zuletzt auch als strategisch günstiger Einstieg für die Erschließung weiterer interessanter Märkte in der westafrikanischen Region darstellt. Dies gilt sowohl für Techniklieferanten, Betreiber als auch Projektentwickler. Wir hoffen, mit diesem Report weitere Unternehmen gut zu informieren und auch zu ermutigen, sich in diesem Land bzw. dieser Region geschäftlich zu engagieren - die Aufgabe und der Beitrag zur Entwicklung lohnen sich! Das Autorenteam 2 Einführung – Projekterschließung Senegal Dieser Länderreport möchte sowohl politische, geographische und sozioökonomische Informationen zum Senegal als auch eine ausführliche Darstellung der Rahmenbedingungen und Akteure des senegalesischen Stromsektors vermitteln. Es werden der derzeitige Stand der Nutzung und die erschliessbaren Potenziale erneuerbarer Energien im Senegal aufgezeigt. Ein umfangreicher Abschnitt befasst sich mit den rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen sowie den Fördermöglichkeiten für privatwirtschaftliche Investitionen im Senegal. Ein umfassender Anhang enthält detaillierte Daten und Kennzahlen. Hier finden sich auch die Kontaktdaten der relevanten senegalesischen Institutionen und möglicher Geschäftspartner. Die vorliegende Endversion vom Oktober 2007 ist auch über den Internetauftritt zum Vorhaben auf den Internetseiten der GTZ verfügbar. Im Hinblick auf Finanzierungsfragen für geschäftliche Investitionen wurde eine separate Studie „Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick“ von forseo GmbH, Freiburg, angefertigt. Die Studie gibt einen Überblick über verschiedene Finanzierungsinstitutionen im Senegal und Westafrika und deren verfügbare Finanzierungsinstrumente für Projekte der ländlichen Elektrifizierung und erneuerbare Energien. Die Studie ist ebenfalls auf den Internetseiten der GTZ zu finden. Ziel des Länderreports ist es, deutschen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich über die Investitionsbedingungen im Bereich ländliche Elektrifizierung und erneuerbare Energien im westafrikanischen Senegal zu informieren. Dort ergeben sich nach einer Restrukturierung des Energiemarktes seit 1998 interessante Möglichkeiten eines Engagements für Unternehmen der Energiebranche mit einem Schwerpunkt bei den Erneuerbaren Energien. Am Rande der Sahelzone gelegen, bietet das Land optimale Voraussetzungen im Solarbereich. Auch im Bereich der Wind- und Bioenergie bestehen grundsätzlich gute Geschäftsmöglichkeiten. Im Zuge der Restrukturierung wurde die Agentur für ländliche Elektrifizierung – kurz: ASER (Agence Sénégalaise d`Électrification Rurale) – gegründet und das Land ursprünglich in 18 und nunmehr durch aktuelle Entwicklungen in 12 Konzessionsgebiete eingeteilt. Internationale Geber, insbesondere die Weltbank aber auch die KfW Entwicklungsbank, sowie der senegalesische Staat stellen umfangreiche Mittel bereit, um in den Konzessionsgebieten die ländliche Elektrifizierung voranzutreiben. Eine senegalesische Besonderheit stellen Ansätze zur Elektrizitätsversorgung von Kommunen und Dörfern über kleine, meist dezentrale Netze dar. Für diese sogenannten ERILs (Électrification Rural par des Initiatves Locales) bieten sich vielfach Erneuerbare Energien an. Über die beschriebenen Ansätze hinaus entwickelt sich im Senegal ein Solarmarkt, der Anknüpfungspunkte zur Markterschließung durch deutsche Unternehmen beitet. 3 Gliederung Vorwort ............................................................................................................... 2 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis............................................................................. 5 Abkürzungsverzeichnis.............................................................................................. 6 1. Allgemeine Informationen zum Senegal ...................................................................... 9 1.1 Geographische Daten und klimatische Bedingungen ................................................... 9 1.2 Politische Rahmenbedingungen........................................................................... 11 1.3 Sozioökonomische Rahmenbedingungen ................................................................ 12 1.4 Armut im Senegal ........................................................................................... 13 2. Energiemarkt und Energiepolitik ............................................................................. 14 2.1 Struktur der Energieversorgung .......................................................................... 14 2.2 Strommarkt .................................................................................................. 15 2.3 Energiepolitische Rahmenbedingungen und Akteure.................................................. 17 2.4 Ländliche Elektrifizierung ................................................................................. 20 3. Gegenwärtige Nutzung und Potenziale Erneuerbarer Energien im Senegal............................ 29 3.1 Solarenergie ................................................................................................. 29 3.2 Windenergie ................................................................................................. 36 3.3 Biomasse ..................................................................................................... 38 4. Unternehmerische Rahmenbedingungen und Geschäftsalltag im Senegal ............................. 48 4.1 Rechtliche Bestimmungen ................................................................................. 48 4.2 Firmengründung............................................................................................. 51 4.3 Wareneinfuhr ................................................................................................ 52 4.4 Geschäftsgebaren........................................................................................... 54 4.5 Informationen über Ausschreibungen.................................................................... 54 4.6 Steuern und Abgaben....................................................................................... 56 ANNEX ................................................................................................................ 58 A. Geografische Rahmendaten Senegal................................................................... 58 B. Rahmendaten wirtschaftliche und soziale Indikatoren Senegal ................................... 59 C. Definition und Ablauf der Subventionsbeantragung von ERIL-Projekten......................... 64 D. Elektrifizierungsquote im Senegal ..................................................................... 70 E. Energiepreise im Senegal................................................................................ 71 F. Adressen.................................................................................................... 73 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................... 80 Internetverzeichnis................................................................................................. 82 4 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Senegal und angrenzende Länder................................................................. 9 Abbildung 2: Primärenergieverbrauch 2005 .................................................................... 14 Abbildung 3 : Das Netz der SENELEC ............................................................................ 17 Abbildung 4: Konzessionsgebiete nach neuem Zuschnitt..................................................... 23 Abbildung 5: Kumulierte installierte PV-Leistung ............................................................. 30 Abbildung 6: Verteilung der installierten Leistung nach Anwendungsektoren (Stand: 2006) .......... 30 Abbildung 7: Verteilung der installierten Leistung nach Regionen (Stand: 2006) ........................ 31 Abbildung 8: Niederschlagszonen im Senegal .................................................................. 38 Tabelle 1: Meteorologische Daten Senegal ..................................................................... 10 Tabelle 2: Aktueller Kraftwerkspark und installierte Kapazitäten (Stand: August 2007) ............... 15 Tabelle 3: Durchschnittliche Strompreise pro KWh für Endverbraucher................................... 17 Tabelle 4: Die 13 Konzessionen im Überblick (Stand Mai 2007)............................................. 23 Tabelle 5: Planung der Zuteilung der Konzessionen .......................................................... 25 Tabelle 6: Jährliche Sonneneinstrahlung in vier verschiedenen Regionen ................................ 29 Tabelle 7: Wesentliche Rechtsformen für Gesellschaften entsprechend OHADA-Recht (Stand: Januar 2007) ................................................................................................................. 48 5 Abkürzungsverzeichnis ADB ADEME AFD AfDB AFREC APDA AMADER APASENA APIX AREED ARGE ASER ASERA ASES AU BAD B.O.T. BGR BID BIP BMZ BNSTP BOO BTG CARBOSEN CDM CEDIF CEMAC CERER CFA-Franc CFE CGU CL CNESOLER CPI CRSE CSS DAC DALY DE DEG DGIS DGIS Droit de timbre DSRP ECOWAS EE EEG e-Farre EIB EITI ENDA ERSEN EU African Development Bank Agence de l'Environnement et de la Maitrise de l'Energie Agence Française du Développement - Französische Entwicklungsgesellschaft Afrikanische Entwicklungsbank Afrikanische Energiekommission Agence de promotion et de Développement de l’Artisanat Agence Malienne pour le Développement de l’Energie Domestique et de l’Electrification Deutsch-senegalesische Unternehmerverein Agence National Chargée de la Promotion de l'Investissement et des Grands Travaux African Rural Energy Enterprise Development Program Arbeitsgemeinschaft Agence Sénégalaise d’Electrification Rurale Association Sénégalaise des Energies Renouvelables et Alternatives Association Sénégalaise d’Energie Solaire Afrikanische Union Banque Africaine de Développement build – operate – transfer Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Banque Islamique de Développement Bruttoinlandsprodukt Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bourse nationale de sous-traitance et de partenariat Build-Own-Operate Biomass Technology Group BV Carbonisatio-Sénégal Clean Development Mechanism Clean Energy Development and Investment Framework Economic and Monetary Union of Central Africa Centre d'Etudes et de Recherches sur les Energies Renouvelables Communauté Financiére Africaine Contribution Forfaitaire Employeur - Pauschale Arbeitgeberabgabe: Contribution globale unique Globalsteuer convention local Centre National Energie Solaire Corruption Perceptions Index Commission de Régulation du Secteur de l'Electricité Compagnie Sucrière du Sénégal Development Assistance Committee Disability-Adjusted Life Year Direction Energie Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft Dutch Directorate -General for Development Cooperation Niederländisches Direktorat für Entwicklungszusammenarbeit Steuermarken/Stempelsteuer Document de Stratégie de Reduction de la Pauvreté Economic Community of West African States Energieeffizienz Energie Einspeisegesetz Encouragement des Institutions Financières à promouvoir Europäische Investitionsbank Extractive Industry Transparency Initiative Environnement-Developpement du Tiers Monde (Enda-TM) Electrification Rural SÉNÉGAL Europäische Union 6 EUEI EUR EZ FASEN FEMA FONDEF FOPEN FZ G.I.E. GNI GTI GTZ GW HGÜ GPOBA ICA ICS ICSID IFI IHK IMF IMF IPP IPRES IR IS ISET-Kassel IT-Power JICA KfW KMU kWh LPG MDG MDP MEFERSO MEM MEPRED MIGA MS MW MWSt NCCC NEPAD NGO NOVASEN NRO ODA OECD OHADA OMVS ONG PDF PERACOD PM PPI EU Energieinitiative Euro Entwicklungszusammenarbeit Foyer améliorés SENEGAL Forum der Afrikanischen Energieminister Fonds de Développement de l'Enseignement Technique et de la Formation Professionnelle Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables Finanzielle Zusammenarbeit Groupement d’intérêt économique Bruttonationaleinkommen (Gross National Income) Ein amerikanisches Privatunternehmen Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit Gigawatt Hochspannungsgleichstromübertragung Global Partnership for output Based Aid Infrastructure Consortium for Africa Chimiques du Sénégal International Centre for Settlement of Investment Disputes Internationale Finanzierungsinstitutionen Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture impôt minimal forfaitaire - Mindestpauschalsteuer Internationaler Währungsfonds Independent Power Producer Institut de Prévoyance Retraite du Sénégal - Rentenversicherung Impôt sur le Revenus – Einkommenssteuer Impôt sur les sociétés - Firmensteuer Institut für Solare Energieversorgungstechnik Intermediate Technology Japan International Cooperation Agency Kreditanstalt für Wiederaufbau Klein-und Mittelständige Unternehmen Kilowattstunde Low Pressure Gas Millenniumsziele (Millennium Development Goals) Mécanisme du Développement Propre Société des Mines de Fer du Sénégal oriental Ministère de l’Energie et des Mines Mainstreaming Energy for Poverty Reduction and Economic Development into EU Development Assistance Multilateral Investment Guarantee Agency Mittelspannung Megawatt Mehrwertsteuer National Climate Change Committee New Partnership for Africa’s Development Non Gouvernemental Organisation Nouvelle Valorisation d’Archachide du Sénégal Nichtregierungsorganisation Official Development Assistance Organization for Economic Cooperation and Development Organisation pour l’Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires Organisation pour la mise en valeur du Fleuve Sénégal Organisation Non Gouvernemental Partnership Dialogue Facility Programme pour la Promotion de l'Electrification Rurale et de l'Approvisionnement Durable en Combustibles Domestique Platform Multifonctionnelle Projet de Promotion des investissements et des exportations 7 PETROSEN PPP PREDAS PRS PRSP RE SA SADC SAED SAPP SAR SCOA SEMIS SENELEC SIE SMS SODEFITEX SODEM SOGEM SONACOS SP TE TI TOM TVA TWh TZ UEMOA UMEOA UNDP USD WAPP WKA WSSD Société des Pétroles du Sénégal Public Private Partnership Programme Régional des Énergies Domestiques et Alternatives au Sahel Programme regional Solaire Poverty Reduction Strategy Paper Renewable Energy Erneuerbare Energie Société anonyme Southern Africa Development Community Societé Nationale d’Exploitation des Terres du Delta et des Vallées du Fleuve du Sénégal South African Power Pool Société africaine de Raffinage Société Commerciale Ouest Africaine - Vorläuferorganisation von Equip Plus Services de l’énergie en milieu Sahélien Société nationale d'Electricité Système d’Information Energétique de la direction de l’Energie Société des Mines d'Or de Sabodala Société de développement et des fibres textiles Manantali Water Management Company Société de Gestion de l’Energie de Manantali Société Nationale de Commercialisation des Oléagineux du Sénégal (Firmiert seit 2007 unter SUNUOR) Schlussprüfung Taxe d’égalisation – Ausgleichsabgabe Transparency International taxe sur l’enlèvement des ordures ménagères Taxe sur la valeur ajoutée - Mehrwertsteuer Terrawattstunde Technische Zusammenarbeit Union économique et monétaire de l' Ouest africain West Africa Monetary and Economic Union United Nations Development Programme US Dollar West African Power Pool Windkraftanlagen Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 8 1. Allgemeine Informationen zum Senegal 1.1 Geographische Daten und klimatische Bedingungen Die am westlichen Rand der Sahelzone gelegene Republik Senegal grenzt im Norden mit dem Grenzfluss Senegal an Mauretanien, im Osten an Mali, im Süden an Guinea und Guinea-Bissau und umschließt das ebenfalls am Atlantik liegende Gambia. Die Region ist seit mehr als 10 000 Jahren besiedelt und damit ein altes Kulturland. Die Landesfläche beträgt 196.712 km² und ist in zehn Verwaltungsdistrikte aufgeteilt. Die gesamte Küstenlänge beträgt 531 km, inbegriffen die 230 km lange windreiche Nordküste zwischen Dakar und Saint Louis (vgl. Kapitel zu Windenergie). Die offizielle Amtssprache ist Französisch, daneben wird in weiten Teilen des Landes die Nationalsprache Wolof gesprochen. Insgesamt teilt sich die Bevölkerung in acht ethnische Gruppen auf. Das Land hat 12 Mio. Einwohner, wovon ca. 50% im ländlichen Raum leben. Senegal weist somit den höchsten Urbanisierungsgrad aller Sahelländer auf. 35% der Gesamtbevölkerung leben im Großraum Dakar. Abbildung 1: Senegal und angrenzende Länder Quelle: http://www.lib.utexas.edu/maps/africa/senegal_rel89.jpg Die Metropole Dakar ist Hauptstadt und Regierungssitz Senegals und eine der wichtigsten Städte Westafrikas. Sie liegt unmittelbar an der Atlantikküste und hat einen natürlichen Hafen. Allerdings ist aufgrund der niedrigen Wassertiefe die Versorgung mit Rohöl durch Großtanker erschwert. 9 Die acht wichtigsten Städte Senegals Dakar ca. 2 Mio. Einwohner, Thies ca. 250.000 Einwohner, Kaolack ca. 222.000 Einwohner, Mbour ca 200.000 Einwohner, Ziguinchor ca. 180.000 Einwohner (Hauptstadt der südlichen Casamance), Saint Louis ca. 150.000 Einwohner, Touba ca. 430.000 Einwohner (heilige Stadt und Hauptstadt der Mourieden, eine von zwei wichtigen religiösen Sekten in Senegal). Senegal gliedert sich in drei Klima- und Vegetationszonen. Die Landschaft ändert sich von Nord nach Süd sehr schnell, von West nach Ost dagegen nur kaum merklich. Die Übergangszonen gestalten sich wie folgt: Im nördlichen Landesteil wird die Wüste zur Savanne mit Dornsträuchern und vereinzelten Baumgruppen; in der Landesmitte verändert sich die Vegetation aufgrund höherer Niederschläge von der Trockensavanne hin zur Baum- und Strauchsavanne. Der südliche Landesteil ist geprägt von der Feuchtsavanne und tropischen Feuchtwald. Große Wälder und Mangrovengebiete ziehen sich entlang der Flüsse zwischen Gambia und der Grenze zu Guinea. Das Jahr ist klimatisch in zwei verschiedene Perioden unterteilt: in die durch den Passat bestimmte windreiche und eher kühle Trockenperiode in den Küstenregionen von Dezember bis Mai sowie die feuchtwarme Regenzeit von Juni bis November. Im Winterhalbjahr sorgt der Nordostwind Harmatan für gelegentliche Staubstürme, die Staubfrachten aus der Sahara weit ins Landesinnere tragen. Der Staub kann mehrere Tage in der Atmosphäre verbleiben (Nicht zu verwechseln mit Sandstürmen, die zwar auch im Senegal vorkommen, in der Regel aber örtlich begrenzt sind.). In den wolkenreichen Sommermonaten regnet es nur selten, dann aber mit sehr ergiebigen Niederschlägen und heftigen Gewittern. Diese Niederschläge, die von Südosten aus dem Golf von Guinea über Guinea und Mali Richtung Nordwesten als Monsunwinde heraufziehen, können beachtliche Erosionsschäden durch Überflutungen verursachen. Durch Regen unpassierbare Straßen Gewisse Gebiete in flacheren Regionen des Flusssystems Sine Saloums im Süden von Dakar sind mehrmonatig überschwemmt und dann verkehrsmäßig nur schwer zugänglich. In dieser Region liegen auch die beiden vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die KfW Entwicklungsbank finanzierten Konzessionen (vgl. Kapitel Ländliche Elektrifizierung). Der durch den kalten Kanarenstrom und den nördlichen Passatwind beeinflusste windreiche Küstenstreifen zwischen Dakar und Saint Louis unterscheidet sich klimatisch mit deutlich kühleren Temperaturen (bis zu 10°C unter dem Landesjahresdurchschnitt) vom Rest des Landes. Lediglich die Monate Oktober und November sind dort wegen der hohen Luftfeuchtigkeit und fehlendem Wind heiß und schwül. Tabelle 1: Meteorologische Daten Senegal Monat Min. Temp °C Max. Temp °C Feuchtigkeit % Regentage 01 18 26 58 0 02 17 27 63 0 03 18 27 69 0 04 18 26 71 0 05 20 29 73 0 06 23 31 74 2 07 24 31 75 7 08 24 31 81 13 09 24 32 80 11 10 24 32 76 3 11 23 30 65 1 12 19 27 58 0 10 1.2 Politische Rahmenbedingungen 1895 wurde Senegal französische Kolonie und Dakar Hauptstadt von Französisch-Westafrika. Am 18. Juni 1960 wurde Senegal eine unabhängige Republik mit Präsidialsystem. Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident, der für sieben Jahre - mit der Möglichkeit zur Wiederwahl - gewählt wird. Bei den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2000 kam es zum ersten Mal seit der Unabhängigkeit des Landes zu einem Machtwechsel, der mit den Parlamentswahlen im April 2001 und den Regional- und Kommunalwahlen im Mai 2002 seine Fortsetzung fand. Seit April 2000 ist Abdoulaye Wade Präsident des Senegal, der Anfang Juni 2007 durch Wahlen im Amt bestätigt wurde. Abgesehen von Konflikten in der Casamance, dem südlichen Landesteil des Senegal, zeichnet sich das Land durch eine im afrikanischen Kontext sehr hohe politische Stabilität aus. Es herrschen demokratische und liberale Verhältnisse (regelmäßig stattfindende Wahlen, freie Presse etc.). Mit Ausnahme von Menschenrechtsverletzungen in der Casamance werden die Menschenrechte weitgehend respektiert. Senegambia und der Casamance Konflikt 1982 vereinigten sich Senegal und Gambia zu einer Konföderation, die aber 1989 wieder aufgelöst wurde. Im gleichen Jahr begannen Unruhen in dem südlichen Landesteil der Casamance, die bis heute anhalten. Das englisch sprechende Gambia liegt wie ein Riegel mitten in Senegal und erschwert einen ungestörten Verkehr mit dem ohnehin unruhigen Süden des Senegal. Die staatliche Verwaltung, die nach französischem Vorbild stark zentralisiert ist, konzentriert sich in der Hauptstadt Dakar und arbeitet mitunter sehr schwerfällig. Die Regierung ist bemüht, durch Reformen der öffentlichen Verwaltung und eine weit reichende Politik der Regionalisierung und Dezentralisierung die bestehenden institutionellen Herausforderungen zu lösen. Seit Anfang 1997 sind die 11 Regionen des Landes neben den Städten und Landgemeinden eigenständige Gebietskörperschaften. Trotz weit reichender übertragener Kompetenzen in vielen Bereichen werden Fragen der Energieversorgung immer noch zentral von Dakar aus bestimmt. Die Mitte der 90er Jahre eingeleitete neue Etappe des Dezentralisierungsprozesses im Senegal wird durch die internationale Gebergemeinschaft intensiv begleitet. Auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit leistet z.B. durch die Unterstützung von Landgemeinden bei der Erstellung und Umsetzung von Entwicklungsplänen einen Beitrag. Die Schwäche der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in den ländlichen Regionen, hat seit den 70er Jahren zur Entstehung einer Vielzahl von Nichtregierungs- und Basisorganisationen geführt, die in der Zwischenzeit viele der ursprünglich staatlichen Funktionen wahrnehmen (insbesondere in den Bereichen Gesundheit und AIDS-Bekämpfung, Bildung, Ressourcenschutz, Förderung der Landwirtschaft und des Kleingewerbes). Muslimische Bruderschaften Das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Leben des Senegals wird geprägt durch spezifische soziokulturelle Faktoren wie Großfamilie, Polygamie und die islamischen Bruderschaften (Tidjanes, Mourides; ca. 95% der Senegalesen bekennen sich zum islamischen Glauben). Die islamischen Bruderschaften verfügen über eine sehr starke Stellung in weiten Teilen des senegalesischen Wirtschaft (Erdnussanbau und -vermarktung, Transport, Handel). Seit einigen Jahren steigen Bruderschaften auch in den Energiesektor ein. Sie haben z.B. eine eigene Flüssiggasvertriebsgesellschaft (Touba Gaz) gegründet, ein Tankstellennetz mit Namen Touba Oil aufgebaut und befassen sich mit der Entwicklung von diversen technischen Geräten oder unterstützen deren Entwicklung. Grundsätzlich tragen die Bruderschaften, wenn auch wertkonservativ eingestellt, zur politischen Stabilität des Landes bei. 11 1.3 Sozioökonomische Rahmenbedingungen Im Zeitraum von Ende der 70er bis Anfang der 90er Jahre durchlief der Senegal eine schwere wirtschaftliche Krise. Eine verfehlte staatswirtschaftliche Ordnungspolitik (Protektionismus und öffentliche Monopole) und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit trugen dazu ebenso bei, wie zwei schwere Dürreperioden, die die gesamte Sahelzone betrafen. Hinzu kam die fortwährende Verschlechterung des Preisindexes von Import und Export. Wie viele Entwicklungsländer konnte der Senegal für seine Rohstoffe keine angemessenen Preise mehr erzielen. Landeswährung Die Landeswährung des Senegal ist der CFA Franc, 1 CFA-Franc = 100 Centimes. Senegal gehört zur Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der CFA-Franc (Communauté Financiére Africaine) ist die Währung in 14 afrikanischen Staaten: Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, GuineaBissau, Mali, Niger, Senegal sowie Togo. Da der CFA-Franc an den Euro gebunden ist, liegt der Wechselkurs konstant bei: 1 Euro (€) = 655,957 CFA-Franc (XOF); 1000 FCFA entsprechen rund 1,50 €. Die im Verbund mit anderen westafrikanischen Ländern Anfang 1994 erfolgte Abwertung des FCFA um 50% hat zu einer wirtschaftlichen Wiederbelebung geführt. Zwischen 1996 und 2006 wuchs die senegalesische Wirtschaft mit einer realen Wachstumsrate von mehr als 5% pro Jahr bei einer niedrigen Inflationsrate von ca. 2,1%. Die Außenverschuldung des Landes hat sich durch das Abkommen mit dem Pariser Club vom Juni 1998 weiter stabilisiert, befindet sich aber, gemessen an der Wirtschaftskraft des Landes, nach wie vor auf hohem Niveau. Deshalb fällt der Senegal unter die erweitere Initiative zum Schuldenerlass für hoch verschuldete, arme Entwicklungsländer (HIPC II). Das Bankensystem kann seit der Restrukturierung Ende der 80er Jahre generell als gesund eingestuft werden (vgl. Studie Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick). Die Auswirkungen der signifikanten Preiserhöhungen für Rohöl in den letzten beiden Jahren kann noch nicht endgültig abgeschätzt werden, weil sehr unterschiedliche Sektoren betroffen sind. Es muss aber mit einer Minderung des Wirtschaftswachstums um bis zu 2% gerechnet werden (vlg. Annex B) Das wirtschaftliche Wachstum wird hauptsächlich vom Industriesektor (21% des BIP) sowie vom Dienstleistungssektor (61% des BIP) getragen. Aufgrund schwerwiegender struktureller Probleme und erheblichen Produktionsausfällen trägt der Landwirtschaftssektor nur 18% zum BIP bei, obwohl in diesem Sektor mehr als die Hälfte der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung Senegals beschäftigt ist (ca. 60%). In der Landwirtschaft überwiegen der kleinbetriebliche Anbau von Nahrungsfrüchten (Hirse, Mais, Reis, Bohnen, Bananen) sowie der Anbau von Exportprodukten (Baumwolle, Erdnüsse). Wegen nicht ausreichender Ertragsmengen ist der Senegal auf Importe von Lebensmitteln (z.B. Reis und Zwiebeln) angewiesen. Die Deviseneinnahmen des Senegal resultieren im Wesentlichen aus dem Export von Fisch, Erdnüssen und Phosphat bzw. deren Produkte sowie dem Tourismus. Allerdings spielen auch Überweisungen von Senegalesen, die im europäischen Ausland und in den Vereinigten Staaten arbeiten, eine beachtliche Rolle. Sie werden auf ca. 10% aller Deviseneinnahmen geschätzt. Der bilaterale Handelsaustausch zwischen Senegal und Deutschland spielt sich seit Jahren nur auf einem sehr niedrigen Niveau ab. 12 1.4 Armut im Senegal Aufgrund seiner vergleichsweise gut entwickelten Wirtschaft liegt Senegal mit einem Pro-Kopf Einkommen von 710 US$ im Jahr 2006 deutlich vor den anderen Sahelländern 1. Trotzdem ist die Armut hoch. Laut der letzten Haushaltserhebungen im Jahre 2001 fallen 54% der Haushalte unter die Armutsschwelle, die bei 328 FCFA (ca. 0,5 EUR) pro Tag und Person angesetzt wird. Dabei sind vor allem ländliche Gebiete von Armut betroffen. Dort leben fast 80% der armen Haushalte. Der Anteil der weiblichen Bevölkerung beträgt im Senegal 51%. Sie leben überwiegend im ländlichen Raum, sind in allen Produktionsgebieten tätig und erbringen ca. 70% der Arbeitskraft auf dem Lande. Bezüglich der Sozialindikatoren (durchschnittliche Lebenserwartung: 52 Jahre, Analphabetenrate: 64% davon 81% Frauen) befindet sich das Land in einer vergleichbaren Situation mit den Nachbarländern. Die Regierung hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die soziale Situation, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, zu verbessern 2. Das Gefälle zwischen arm und reich sowie Stadt und Land verschärft sich zunehmend. Die offene und verdeckte Arbeitslosigkeit, insbesondere unter der jugendlichen Bevölkerung in den Städten, ist sehr hoch, was die Kleinkriminalität und den Exodus Jugendlicher vor allem nach Europa, aber auch in wohlhabende afrikanische Staaten wie Südafrika nach sich zieht. 1 http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/pays-zones-geo_833/senegal_355/presentation-du-senegal_1293/index.html) http://www.izf.net/izf/Institutions/Situation/AfriqueOuest/IHPC/2006/IHPCdecembre2006.pdf 2 s. nationaler Gesundheitsentwicklungsplan 1998-2007, Bildungsentwicklungsplan 1999-2008 13 2. Energiemarkt und Energiepolitik 2.1 Struktur der Energieversorgung 3 Wie in vielen Entwicklungsländern Afrikas, ist die Energieversorgung Senegals mit einem Anteil von rund 44% am Primärenergieverbrauch geprägt von einer hohen traditionellen Nutzung von Biomasse (65% Holz). Vor allem in ländlichen Gebieten ist Holz der typische Haushaltsbrennstoff, mit entsprechenden ökologischen und gesundheitlichen Folgeschäden (vgl. Kapitel Biomasse). Im städtischen Bereich dominieren dagegen Holzkohle und Flüssig-Gas (Liquefied Petroleum Gas, LPG). Die zweite Säule der Energieversorgung bilden importierte fossile Energieressourcen für Industrie, Stromerzeugung und Verkehr. Rohöl und Erdölerzeugnisse stellen mit ca. 52% den größten Teil des Primärenergieverbrauchs dar (siehe Abbildung 2). Senegal verfügt über eigene Erdölressourcen (offshore), die auf 700 Mio. Barrel geschätzt werden. Eine Förderung soll in den nächsten Jahren beginnen. Außerdem wurden Erdgasvorkommen von ca. 32,3 Mrd. m³ in der Region Thiès nordöstlich von Dakar gefunden, die bereits zur Stromproduktion eingesetzt werden. Abbildung 2: Primärenergieverbrauch 2005 Kohle 3,43% Biomasse 43,53% Wasserkraft 0,84% Gas 0,45% Solarenergie 0,01% Öl-Erzeugnisse 51,74% Quelle: SIE-Sénégal, 2006 Der Endenergieverbrauch gliedert sich nach Art der Energieträger wie folgt: 52,9% Erdölerzeugnisse; 34,8% Biomasse; Elektrizität 7,6%; Kohle 4,8%. Im Hinblick auf die sektorale Verteilung ist festzustellen, dass die Sektoren Haushalte (45,8%) und Transport (36,9%) zusammen allein 83% des gesamten Endenergieverbrauchs auf sich verbuchen. Der Industriesektor hat einen Anteil von 13,9%. Wie oben bereits angedeutet, ist Biomasse in Form von Holz (49,2%) und Holzkohle (26,7%) die Hauptenergiequelle im senegalesischen Haushaltssektor. Während die Nutzung von LPG 16,1% ausmacht, entfallen auf Elektrizität nur 6,6%. Der LPG-Verbrauch betrug 2006 ca. 131.000 Tonnen, mit einem monatlichen Durchschnittsverbrauch von 10.917 Tonnen. Fast das gesamte LPG wird importiert. Seit 2006 gibt es Engpässe in der LPGVersorgung, die sich 2007 fortsetzten. Der Staat erklärte, dass es kein Erzeugungs-, sondern ein Distributionsproblem gäbe, weil Pfandflaschen aus Mauretanien, Gambia und Guinea Bissau nicht recycelt würden. 3 Einige der Informationen stammen aus der GTZ-Publikation: Loy, Detlef et al: „Energiepolitische Rahmenbedingungen für Strommärkte und erneuerbare Energien. 21 Länderanalysen. Teilstudie Senegal“, GTZ, Eschborn, 2004 14 LPG wird durch staatliche Subventionen stark gefördert, um auch ärmeren Bevölkerungsschichten Zugang zu Flüssiggas zu verschaffen und die heimischen Holzressourcen zu schützen 4. Die kumulierten Subventionen in den Jahren 2005 und 2006 betrugen 25 und 36 Mrd. FCFA. Senegal hat den höchsten LPG-Verbrauch unter den Sahelländern. 2.2 Strommarkt Der staatliche Strommonopolist Société Nationale d’Électricitè (SENELEC) ist zuständig für die netzgebundene Erzeugung, Weiterleitung und Verteilung von Elektrizität im Senegal. Private Stromerzeuger müssen den Netzzugang und die Abnahmebedingungen ihres Stroms individuell mit SENELEC verhandeln und können nicht direkt an Dritte verkaufen. Aufgrund dieser erschwerten Zugangsbedingungen spielen private Erzeuger im Strommarkt bisher nur eine untergeordnete Rolle. 2.2.1 Aktuelle Stromerzeugung Die Stromversorgung basiert im Wesentlichen auf der Produktion in thermischen Kraftwerken und dieselbetriebenen Generatoren. Die installierte Gesamtkapazität beträgt aktuell 561 MW. Aufgrund der teilweise veralteten Anlagen reduziert sich die Kapazität auf ca. 458 MW. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die weiterhin wachsende Nachfrage von durchschnittlich 8,4% jährlich und 11% in den Jahren 2004-2005 zu decken 5. Tabelle 2: Aktueller Kraftwerkspark und installierte Kapazitäten (Stand: August 2007) Eigenleistung SENELEC Privaterzeugung Kraftwerksart Installierte Kapazitäten Gesamt Dampfkraftwerke Dieselkraftwerke Gasturbinenkraftwerk Gesamt Dieselkraftwerke Wasserkraft (Manantali)* Gas- und Dampfkraftwerk (GTI)** 395 MW 138,7 MW 208,3 MW 48 MW 166 MW 48 MW 66 MW 52 MW *= Dem Senegal stehen 60 MW des malischen 200 MW Wasserkraftwerk Manantali zu. Das Kraftwerk wird von der Manantali Water Management Company (SOGEM) verwaltet. **= GTI ist ein amerikanisches Privatunternehmen. Das Kraftwerk wird seit 1999 am Cap de Biches betrieben. Der Betreibervertrag mit SENELEC läuft über 15 Jahre. Drei große private Industrieunternehmen, das Chemieunternehmen Industries Chimiques du Sénégal (ICS), der Zuckerproduzent Compagnie Sucrière du Sénégal (CSS) und das Agrarunternehmen (Erdnussverarbeitung) Société Nationale de Commercialisation des Oléagineux du Sénégal (SONACOS), verfügen über eigene Stromerzeugungskapazitäten, die überwiegend dem Eigenbedarf dienen. Die Einspeisung in das Netz der SENELEC gestaltet sich vertragsrechtlich schwierig. Erneuerbare Energien spielen momentan im Rahmen der netzgebundenen Stromversorgung noch keine bedeutende Rolle (ausführlichere Informationen zu Potenzialen und aktueller Nutzung erneuerbarer Energien vgl. Kapitel 3). 4 5 LPG wird für Gebinde von 2,7 und 6,0 Kg mit 20% subventioniert. Details zu LPG-Preisen s. Annex E) Quelle: SIE Sénégal 2006 15 Der Preisschock Der jüngste Preisanstieg für Rohöl und raffinierte Produkte beginnend mit dem Jahr 2005 hat den senegalesischen Staat unvorbereitet getroffen. Dies trifft insbesondere für die Vorkehrungen des Finanzministeriums zu, welches dem senegalesischen Strommonopolisten SENELEC die notwendigen Mittel zum Kauf von Kraftstoffen jährlich zuweist. Private Firmen wie SHELL und TOTAL reichten die gestiegenen Kosten mit zeitlicher Verzögerung an SENELEC weiter. Da SENELEC über keine ausreichende Lagerkapazitäten für Brennstoffe verfügt, ist sie auf die unmittelbaren vertraglich vereinbarten Kraftstoff-Lieferungen von Dritten angewiesen. Diese begannen die Lieferung zu reduzieren und drohten mit Lieferstopp für den Fall, dass SENELEC den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine der Folgen waren fortwährende Stromabschaltungen, die bis zum Redaktionsschluss im September 2007 fortdauerten. Die Auswirkungen der zunehmend unzuverlässigen Stromversorgung seit 2006 sind vielfältig und können statistisch schwer erfasst werden. Die Bevölkerung behilft sich durch Kauf von aufladbaren Neon-Lampen (6000 und 11.000 FCFA). Händler behelfen sich mit kleinen Benzin betriebenen Notstromaggregaten von 1-3 kW. Obwohl es bei der SENELEC einen telephonischen Auskunftsdienst gibt, bei dem der Kunde abfragen kann, wann sein Bezirk keinen Strom haben wird, kommt es aufgrund ungenauer Zeitangaben immer wieder zu Leerläufen. Dadurch werden viele produktive Tätigkeiten nicht oder verzögert durchgeführt. Regierungspläne zur Kraftwerksparkverstärkung Laut einer Regierungserklärung vom September 2007 will die Regierung den weiteren Ausbau der Kraftwerkskapazität mit zusätzlichen Finanzmitteln beschleunigen 6. Im Mai 2007 hat SENELEC eine finanzielle Zusage von 22 Mrd. FCFA bekommen. Für 2007 wurden weitere 65 Mrd. FCFA angekündigt, bis zum Jahre 2012 zusätzlich 520 Mrd. FCFA. Mit einem neuen Kohlekraftwerk und ein gemeinsames Staudammprojekt mit Guinea in Souapéti soll die Kraftwerkskapazität bis 2012 auf mehr als 600 MW erhöht werden. Erneuerbaren Energien wird eine wichtige Rolle für die ländliche Elektrifizierung und für den Kraftstoffbereich (Erzeugung von Biokraftstoffen) zugesprochen. 2.2.2 Stromnetz Das von der SENELEC betriebene Verbundnetz (225 kV) konzentriert sich im Wesentlichen auf die Stromversorgung der urbanen und peri-urbanen Gebiete, insbesondere der Küstenregion mit den Ballungszentren Dakar, Thies, St. Louis und Kaolack/Fatick (vgl. Abbildung 3). Aufgrund der maroden Netzinfrastruktur sind hohe Leitungsverluste zu verzeichnen. Weitere Inselnetze befinden sich im Südosten des Landes, die ebenso von SENELEC betrieben werden. Weitere kleinere Dorf-Inselnetze werden von der Agentur für ländliche Elektrifizierung ASER (vgl. Kap. 2.4) betrieben. Der größte Teil des ländlichen Raums ist nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. 2.2.3 Netzgebundene Erzeugungskosten und Strompreise Die durchschnittlichen Stromerzeugungskosten in Kraftwerken der SENELEC lagen im Jahr 2005 bei 6,6 €ct/kWh. Dabei gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kraftwerken: Die Kosten variierten zwischen 4,5 €ct/kWh (modernes Dieselkraftwerk) und 10 €ct/kWh (altes Dampfkraftwerk). Demgegenüber lagen die Gestehungskosten für Elektrizität aus dem Wasserkraftwerk Manantali bei lediglich 2,6 €ct/kWh. Das Tarifsystem ist ausdifferenziert in Hochspannungs-, Mittelspannungs- und Niedrigspannungspreise. Im Bereich der Niedrigspannung sind die Preise sowohl in Gewerbe/ Industrie und Haushaltskunden, als auch bezüglich der Bezugsmenge gestaffelt (differenzierte Gliederung vgl. Annex E). 6 Tageszeitungen Walfadji und Le Soleil, 18.09.2007 16 Tabelle 3: Durchschnittliche Strompreise pro kWh für Endverbraucher €-cent 2002 2003 2004 2005 2007 Niederspannung 13,7 13,5 13,3 13,1 15,87 Mittelspannung 11,6 11,9 11,7 11,4 11,50 Hochspannung 9,3 10,0 9,0 8,7 9,6 Abbildung 3 : Das Netz der SENELEC Quelle: Senelec, 2006 2.3 Energiepolitische Rahmenbedingungen und Akteure Für die Ausgestaltung der Energiepolitik ist das Ministerium für Energie (Ministère de l’Energie) und innerhalb des Ministeriums die Energiedirektion (Direction de l’Energie) zuständig. Das Ministerium für Energie besitzt gegenüber dem staatlichen Strommonopolisten SENELEC Weisungsbefugnis. Für die Beschleunigung der Elektrifizierung in ländlichen Gebieten wurde 1998 die staatliche senegalesische Agentur für Ländliche Elektrifizierung (Agence Sénégalaise d’Electrification Rurale, ASER) gegründet. Seit Juni 2007 existiert zudem ein Ministerium für Erneuerbare Energien (Ministère des Energies Renouvelables). Die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Ministerien ist noch nicht klar geregelt (Stand: Oktober 2007). Um den zunehmenden Versorgungsengpässen zu begegnen, begann die senegalesische Regierung 1998 mit der Reform des Stromsektors und seiner Öffnung für private Investoren. Durch das im April verabschiedete Rahmengesetz für den Stromsektor No 98-29 („Loi d’orientation relative au secteur de l’électricité“) wurde eine staatliche Regulierungsbehörde für den Stromsektor (Commission de 17 Régulation du Secteur de l’Electricitè, CRSE) geschaffen 7. Die Regulierungsbehörde CRSE ist u.a. verantwortlich für die Vergabe und Überwachung von Lizenzen und Konzessionen, die Herstellung von Wettbewerb auf dem Strommarkt, die Festlegung der Stromtarife für alle Endkunden sowie die Beratung bei Gesetzesvorhaben. Die staatliche SENELEC wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und gleichzeitig der Bereich der Stromproduktion für private Investoren und Betreiber (Independent Power Producer, IPP) geöffnet. Allerdings behält SENELEC bis 2009 das Monopol für den Kauf und die Verteilung von Elektrizität. Das erschwert in der Praxis den Marktzugang für private Stromerzeuger, da SENELEC den Strom bisher nicht zu adäquaten Preisen abnimmt und ein Direktverkauf an Dritte, die eine Durchleitung des Stroms durch SENELEC erfordern würde, bisher nicht ermöglicht wird. IPP-Verträge IPPs schließen Verträge vom Typ Build-Own-Operate (BOO) mit der SENELEC ab. Die Details werden durch eine Reihe zahlreicher Durchführungsbestimmungen geregelt: Dekret Nr. 98-334 regelt die Bedingungen und Modalitäten für Lizenzvergabe und -entzug sowie für Produktion-, Handel- und Stromverkauf in Konzessionen; Dekret Nr. 98-335 enthält Bestimmungen über Tarifbedingungen; Dekret 98-336 regelt die Beteiligungen von Firmen im Stromsektor untereinander 8. Lizenzen zur Stromproduktion und Konzessionen zur Elektrifizierung in ländlichen Gebieten werden öffentlich ausgeschrieben (detaillierte Informationen vgl. Kapitel „Ländliche Elektrifizierung“). Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation nach 2009 gestaltet. Ein wesentliches Hindernis für eine weitere Marktöffnung ist die fehlende Privatisierung der SENELEC, die nach mehreren gescheiterten Privatisierungsversuchen noch heute auf der Tagesordnung steht. Die Auflage des Gesetzes 98-29, dass SENELEC neue Erzeugungskapazitäten per Ausschreibung von privaten Anbietern einkaufen muss, wurde mit dem Gesetz 2002-01 wieder abgeschwächt. Gesetzestexte und aktueller Stand der Strommarktregulierung sind auf der Internetseite der CRSE (http://www.crse.sn/electricite.php) zu finden. Privatisierungsversuche der SENELEC Bereits im März 1999 wurden 34% des Stammkapitals von SENELEC an den kanadischen Energieversorger Hydro Quebec International und das französische Unternehmen Elyo veräußert. Weitere 15% waren zum Verkauf auf regionalen Kapitalmärkten vorgesehen. Die restlichen 51% entfielen auf Mitarbeiter (10%) und den senegalesischen Staat (41%). Da mit den neuen Eigentümern keine Verbesserung hinsichtlich der Versorgungslage eintrat und erwartete Neuinvestitionen ausblieben, wurde die Partnerschaft nach 20 Monaten wieder aufgelöst. Die Anteile des französisch-kanadischen Konsortiums gingen an den senegalesischen Staat zurück. Eine zweite Ausschreibung wurde auf drängen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds kurze Zeit später vorgenommen. Als Erstplazierter ging die französische Firma Vivendi aus der Ausschreibung hervor. Allerdings war Vivendi nicht in der Lage 51% der Anteile zu finanzieren, so dass mit dem zweitplazierten Bieter AES, verhandelt wurde. Aber auch diese Verhandlungen führten zu keinem positiven Ergebnis. Das Unternehmen ist somit weiterhin in staatlicher Hand. Mit Hilfe der Weltbank soll eine Aktualisierung und Anpassung des Rahmengesetzes 98-29 vorgenommen werden. Die entsprechende Kommission hat im Mai 2007 mit der Erarbeitung der „Matrice du Plan de Redressement du Secteur de l’Energie“ begonnen. Die Weltbank strebt eine Entflechtung (und gleichzeitige Teilprivatisierung) von Stromerzeugung und –verteilung an. Aktuellen Überlegungen zufolge können demnach in der Stromerzeugung durchaus öffentliche Erzeuger (SENELEC), private IPPs, sowie privat betriebene Kraftwerke in öffentlichem Besitz nebeneinander 7 8 http://www.crse.sn/documents/Loi-1998-29.pdf Originaltext: « Décret n° 98-334 fixant les conditions et modalités de délivrance et de retrait de licence ou de concession de production, de distribution et de vente d’énergie électrique, Décret n° 98-335 relatif aux principes et procédures de détermination et de révision des conditions tarifaires, Décret n° 98-336 relatif aux prises de participation entre entreprises du secteur de l’électricité » 18 existieren, während Transport und Verteilung in einem Unternehmen verbleiben (öffentlich, oder in öffentlichem Besitz mit privatem Management). Die senegalesische Regierung überlegt zudem, ein Einspeisegesetz für Erneuerbare Energien aufzulegen. Im Juli 2007 veranstaltete die GTZ im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Workshop mit senegalesischen Regierungsvertretern und anderen EE-Akteuren, in dem mögliche Optionen und notwendige Schritte diskutiert wurden. Die Energiedirektion hat im Jahre 2004 mit einem eigenem Statut die Behörde CIMES (Comité Intersectoriel de Mise en Synergie de l’Energie et les autres Secteurs) gegründet. Bei dieser Koordinierungsstelle, die in der Energiedirektion angesiedelt ist, müssen alle staatlichen Einheiten und nachgeschalteten Durchführungsorganisationen, die sich mit Energieanwendungen und Installationen befassen, ihre Programme anmelden und koordinieren. Dies bedeutet, dass alle Aktivitäten zur Errichtung von EE-Anlagen im öffentlichen Bereich mit dieser Institution vorher abgeklärt werden müssen. Über CIMES kann somit herausgefunden werden, welche Maßnahmen in welchem Energiesegment in Planung sind (, was nicht zwangsläufig eine Realisierung nach sich zieht). 19 2.4 Ländliche Elektrifizierung Trotz Investitionen von 20 Mrd. FCFA (rund 30 Mio. €), die zwischen 1995 und 2002 für Maßnahmen zur ländlichen Elektrifizierung vom Staat und verschiedenen Gebern aufgewendet wurden, ist immer noch der Großteil der Dörfer (Siedlungen mit einer Einwohnerzahl unter 1000) nicht elektrifiziert. Der gesamte Elektrifizierungsgrad der ländlichen Regionen Senegals lag 2007 bei ca. 15%, während die urbanen Gebiete eine durchschnittliche Elektrifizierungsquote von ca. 74% aufwiesen. Insgesamt betrug die landesweite durchschnittliche Elektrifizierungsquote 45% (ausführliches Zahlenmaterial vgl. Annex D) Die ländliche Elektrifizierung ist sowohl für die senegalesische Regierung als auch im Rahmen bi- und multilateraler Geberprogramme ein prioritäres Thema geworden. Allein im Zeitraum von 2003-2007 wurde ein Budget von umgerechnet 259 Mio. € bereitgestellt. Nach ersten Reformen zur Privatisierung des Stromsektors soll auch im Bereich ländlicher Elektrifizierung künftig ein stärkerer Schwerpunkt auf die Beteiligung des Privatsektors gelegt werden. Dafür wurde ein pilothaftes Konzessionsmodell in Zusammenarbeit von Weltbank und der senegalesischen ASER entwickelt. Neben der Weltbank unterstützt insbesondere die deutsche KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) die Initiative. Die nicht-elektrifizierten ländlichen Gebiete wurden in insgesamt 12 Konzessionsgebiete aufgeteilt (Stand Oktober 2007). Bei ASER gibt es eine starke Tendenz die Anzahl der Konzessionen weiter zu senken. Ziel scheinen 8 Konzessionen zu sein. In diesem Kontext stellt die Weltbank finanzielle Mittel für die sogenannten ERILe (Projet d’Electrification Rurale par des Initiatives Locales) und PREMs (Projets Energétiques Multisectoriels) in ihren Konzessionsgebieten zur Verfügung (vgl. Kapitel 2.4.2). Das Konzessionsmodell und die Projektkonzeption zur ländlichen Elektrifizierung (ERIL), stellen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit einen innovativen Ansatz dar. Ziel ist es, anstelle von häufig unkoordinierten Einzelaktivitäten verschiedener Geber einen strategischen Ansatz und „Masterplan“ als Ausgangspunkt für Einzelaktivitäten zu erarbeiten. Dem Privatsektor wird dabei eine zentrale Rolle in der Umsetzung zugewiesen. Insofern wird Erfolg oder Misserfolg des senegalesischen Modells weit reichende Auswirkungen auf die internationale Diskussion zu diesem Thema haben. 2.4.1 Das Konzessionsmodell Das Konzessionsmodell arbeitet konzeptionell mit folgenden Elementen: Netzerweiterung Dorfstromversorgung (Inselnetze) Einzelhausversorgung (meistens Solar-Home-Systeme) In den bisher erstellten Vorstudien zu jedem Konzessionsgebiet sind die jeweiligen Anteile dieser drei Elektrifizierungselemente exemplarisch untersucht worden. Die jeweiligen Ausschreibungen, insbesondere bezüglich des Finanzbedarfs für größere Investitionen, basieren auf diesen Vorstudien. Bei der Wahl der Technologien, die der Konzessionär einsetzt, hat er jedoch unter Beachtung der ökonomischen Randbedingungen gewisse Freiheiten, z.b. bei der Festlegung der Tarife für angeschlossene Kunden, die aber von der Regulierungsbehörde CSRE genehmigt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz von Erneuerbaren Energien-Technologien von Bedeutung, da Erneuerbare Energien in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten technologische und ökonomische Vorteile aufweisen. Chancen für Hybridlösungen und komplexe Systeme Für deutsche Unternehmen mit Kompetenz bzgl. hybrider Inselsysteme und Kenntnisse über komplexe Erneuerbare-Energien-Lösungen können die Konzessionen und ERILe neue Investitionsmöglichkeiten bieten. Angesichts der langen Laufzeiten bieten sich prinzipiell gute Möglichkeiten, weltweit beachtete innovative Lösungen entstehen zu lassen. 20 In den beiden Konzessionen, die durch die KfW Entwicklungsbank finanziert werden und die im September 2007 zu einer zusammengelegt wurden, ist ein Anteil von 25% für Erneuerbare Energien festgeschrieben. In den Konzessionen der Weltbank sind ebenfalls Anteile für Erneuerbare Energien vorgesehen. Diese Mittel sind ausschließlich für die Weltbank-Konzessionen reserviert und können nicht in die Konzessionsgebiete anderer Geber übertragen werden. Wie bereits erwähnt, soll die Elektrifizierung der Konzessionsgebiete durch Unternehmen des Privatsektors durchgeführt werden, die in einem zweistufigen Auswahlprozess bestimmt werden. Die erste Stufe, die so genannte Präqualifikation, wird durch einen Aufruf zur Interessenbekundung eingeleitet. Nach diesem Verfahren haben sich die Firmen oder Gruppierungen von Firmen vorqualifiziert, welche die „technischen und finanziellen Ansprüche des Marktes“ erfüllen. Unternehmerhinweis zur Präqualifikation: Eine detaillierte Beschreibung der Präqualifikationskriterien ist bei ASER erhältlich. Wichtige Anforderungen sind • Technologisches Know-how und Finanzkraft, um die Energieversorgung sowohl mit fossilen als auch Erneuerbaren Energie-Technologien zu gewährleisten, • Kenntnisse und Referenzen im Netzbau, im Netzmanagement, im Verwaltungsbereich (Abrechnung) etc, • Aufbau von eigenem Personal vor Ort; angesichts der Umgebungsbedingungen und der Komplexität der Aufgabe ist es nicht einfach, geeignete Personen zu finden, • rechtliche Bindung; sie ist mit Risiken verbunden, die von Deutschland aus nur schwer zu managen sind, Diese Ansprüche zu erfüllen, ist für mittelständische Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien nicht einfach. Vor diesem Hintergrund ist die Bildung geeigneter Konsortien eine Möglichkeit, um sich besser zu positionieren und Risiken zu mindern. Der zweite Schritt im Auswahlverfahren ist die eigentliche Ausschreibung. Die Dokumente für die Ausschreibungen werden an die vorqualifizierten Firmen oder Gruppierungen von Firmen geschickt (weitere Detailinformationen im Anhang). Die detaillierten Vorstudien zu den einzelnen Konzessionsgebieten (bzw. deren Ergebnisse) werden nur den qualifizierten Bewerbern zugänglich sein. Die Finanzierung wird durch internationale Geber bereitgestellt - Weltbank (6 Konzessionen), KfW Entwicklungsbank (2 Konzessionen, die wie erwähnt, im September 2007 zusammengelegt wurden, AfDB (2 Konzessionen). Weitere 3 Konzessionen sind noch nicht finanziert. Es gibt aber Interessensbekundungen von GPOBA (Global Partnership for Output Based Aid) und ggf. auch von der BID (Banque Islamique de Développement). Das Grundprinzip der Finanzierung besteht darin, dass maximal 80% der Investitionssumme von den Gebern bereitgestellt wird (dazu zählt auch der senegalesische Staat), und mindestens 20% der Investitionssumme durch den privaten Investor aufgebracht werden muss. Das Investitionsvolumen wird im Rahmen der Vorstudien nach einem bestimmten Schema (differenziert nach Netzanschluss, Dorfstromversorgungssystem und SHS) sowie weiterer Kriterien (Dichte und Anzahl der Haushalte, Tariffestlegungen in der Betriebsphase etc) ermittelt. Der zeitliche Ablauf des gesamten Prozesses der Konzessionsvergaben ist der Übersicht in Tabelle 5 zu entnehmen. Daraus wird ersichtlich, dass der Gesamtprozess über mehr als 10 Jahre läuft. Bisher wurden 2 Konzessionen der Weltbank an das marokkanische Energieversorgungsunternehmen ONE vergeben. Für die KfW-Konzessionen endet die Präqualifikationsausschreibung am 23.Oktober 2007 21 (s.u.). Weitere Konzessionen der Weltbank und der African Development Bank sind ebenfalls in der Präqualifikationsphase; andere werden erst später ausgeschrieben. Stand der Ausschreibung der KfW-Konzessionen Der Ausschreibung einer Konzession geht immer eine Studie voraus, die das Potenzial der jeweiligen Konzession feststellt. Das Consulting-Unternehmen, das die PLE (Plan local d’Electrification) genannte Studie erstellt, wird international durch eine Ausschreibung ermittelt. Im Falle der beiden Konzessionen Fatick Gossas und Kaolack Nioro wurde diese Studie von Lahmeyer International angefertigt. Sie wurden im Juni 2006 an ASER übergeben und von ASER und der KfW abgenommen. Im Anschluss daran wurde die Ausschreibung für die Präqualifikation vorbereitet. Sie hat im Mai 2007 stattgefunden, endete zunächst am 3. Juli 2007. Auf die Präqualifikationsausschreibung für die Konzessionen Fatick Gossas und Koalack Nioro haben sich im ersten Anlauf zu wenig Unternehmen beworben, um den Vergaberichtlinien der KfW zu entsprechen (nur ein Bewerber für Fatick Gossas, zwei für Koalack Nioro). Aus diesem Grund wurden von ASER/KfW zwei Schritte eingeleitet: • die beiden Konzessionen Fatick Gossas und Koalack Nioro wurden zu einer Konzession vereinigt. • die neue Konzession muss erneut ausgeschrieben werden; eine neue Bewerbung ist auch für jene Bewerber notwendig, die sich auf die beiden vormaligen Konzessionen beworben haben. Die neue Ausschreibung begann am 3. September und endet am 23. Oktober 2007. Abbildung 4 zeigt die Konzessionsgebiete nach neuem Zuschnitt (ursprünglich waren 18 Konzessionsgebiete festgelegt worden). Fazit Prinzipiell bietet die Ausschreibung sowohl der KfW- als auch den Gebern anderer Konzessionen deutschen EE-Unternehmen eine gute Möglichkeit, in größerem Stil in der ländlichen Elektrifizierung aktiv zu werden. Voraussetzung ist allerdings die Bildung leistungsfähiger Konsortien, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich dies in der Praxis schwierig gestaltet. 22 Abbildung 4: Konzessionsgebiete nach neuem Zuschnitt Quelle: Aser, Stand Februar 2007 Tabelle 4: Die 13 Konzessionen im Überblick (Stand Mai 2007) Anteil A Potential A Anteil B Potential B Anteil C Potential C DAGANA 1 17 205 31% 5 333 33% 5 677 66% 11 355 PODOR 1 35 761 31% 11 086 33% 11 801 66% 23 602 SAINT-LOUIS 1 5 227 31% 1 620 33% 1 725 66% 3 450 Département Ländliche Haushalte (in 2006) Annahmen der Elektrifizierung (Mit Zugangserleichterung) Konzession Annahmen der Elektrifizierung (ohne Zugangserleichterung) 58 192 18 040 19 203 38 407 KEBEMER 2 18 288 16% 2 926 20% 3 658 40% 7 315 LINGUERE 2 19 017 17% 3 233 26% 4 944 52% 9 889 LOUGA 2 20 384 16% 3 261 20% 4 077 40% 8 154 57 689 MBOUR 3 31 320 9 420 36% 11 275 12 679 38% 11 902 25 358 76% 23 803 23 KOLDA 4 23 004 15% 3 451 24% 5 521 48% 11 042 VELINGARA 4 19 813 15% 2 972 24% 4 755 48% 9 510 42 817 6 423 10 276 20 552 SEDHIOU 5 32 422 22% 7 133 32% 10 375 64% 20 750 KAOLACK 6 17 735 21% 3 724 30% 5 320 60% 10 641 NIORO DU RIP 6 23 789 21% 4 996 30% 7 137 60% 14 273 41 524 8 720 12 457 24 914 FATICK 7 27 501 27% 7 425 36% 9 900 72% 19 801 GOSSAS 7 19 371 21% 4 068 31% 6 005 62% 12 010 46 872 11 493 15 905 31 811 FOUNDIOUGNE 8 18 889 31% 5 856 33% 6 233 66% 12 467 RUFISQUE 9 9 963 27% 2 690 38% 3 786 76% 7 572 THIES 9 25 237 27% 6 814 35% 8 833 70% 17 666 TIVAOUANE 9 32 946 21% 6 919 26% 8 566 52% 17 132 68 145 16 423 21 185 42 369 BAMBEY 10 21 750 18% 3 915 28% 6 090 56% 12 180 DIOURBEL 10 11 506 18% 2 071 28% 3 222 56% 6 443 MBACKE 10 65 590 21% 13 774 30% 19 677 60% 39 354 98 846 19 760 28 989 57 977 BAKEL 11 16 068 24% 3 856 27% 4 338 54% 8 677 KANEL 11 15 594 30% 4 678 35% 5 458 70% 10 916 MATAM 11 21 651 30% 6 495 35% 7 578 70% 15 155 RANEROU 11 6 030 30% 1 809 35% 2 110 70% 4 221 59 342 16 838 19 484 38 968 KAFFRINE 12 40 035 21% 8 407 31% 12 411 62% 24 822 KEDOUDOU 12 10 919 13% 1 420 21% 2 293 42% 4 586 TAMBACOUNDA 12 35 348 18% 6 363 27% 9 544 54% 19 088 86 302 16 190 24 248 48 496 BIGNONA 13 25 880 25% 6 470 33% 8 541 66% 17 081 OUSSOUYE 13 5 693 25% 1 423 33% 1 879 66% 3 757 ZIGUINCHOR 13 4 219 25% 1 055 33% 1 392 66% 2 785 TOTAL 35 793 8 948 11 812 23 623 678 153 156 518 204 748 409 495 * Quelle: Direktion der Voraussage und Statistik, Basisdaten von der letzten Volkszählung im Jahr 2002, Rapport vom Januar 2004 ** Erste Festlegung der Konzessionen der 'ER im Jahr 2000, vor der Weiterentwicklung des Konzepts 24 Tabelle 5: Planung der Zuteilung der Konzessionen Konzession Geber Präqualifikation Dagana- PodorSaint-Louis Weltbank Abgeschlossen Kolda-Vélingara Weltbank Läuft Mbour Weltbank Läuft März 2008 Louga-KébémerLinguère BAD Läuft Mai 2008 Kaolack-Nioro Fatick-Gossas KFW Erste Präqualifikationsausschreibung bis Juli 2007 Zweite Präqualifikationsausschreibung: September bis Oktober 2007 Übergabe des DAO an die Präqualifizierten Juli 2007 nn Öffnung der Angebote der Anbieter Zuteilung der Konzession Dezember 2007 März 2008 nn Sedhiou Wird noch gesucht -wird mit der Konzession Bignona-Oussouye-Ziguinchor zusammengefasst Foundiougne Wird noch gesucht - Rufisque- ThiesTivaouane Weltbank* 2. Phase von DASER (nach 2009) Bambey- DiourbelMbacke Weltbank* 2. Phase von DASER (nach 2009) Bakel- KanelMatam- Ranerou Weltbank* 2. Phase von DASER (nach 2009) KaffrineKedoudouTambacounda BAD * Im Anschluss an Louga-Kébémer-Linguère Bignona-OussouyeZiguinchor Wird noch gesucht - nn 25 2.4.2 Die Rolle der ERILe in der ländlichen Elektrifizierung Senegals Im Gesamtkonzept der ländlichen Elektrifizierung stellen die so genannten ERILe (Èlectrification Rural d’Initiative Locale) eine Besonderheit dar. Ziel ist es, auf Initiative von lokalen Akteuren die Elektrifizierung von bestimmten Gemeinden, die im vorrangigen Programm eines Konzessionsinhabers nicht vorgesehen sind, zu beschleunigen. Laut ERIL-Bestimmungen subventioniert ASER bis zu 70% der Anfangsinvestition. Die ERILe sind ein Ergebnis der Dezentralisierungsbemühungen der Zentralregierung und ein interessanter partizipativer Ansatz. Für mittelständische EE-Unternehmen bestehen aufgrund des kleineren Volumens gerade in diesem Sektor gute Geschäftsmöglichkeiten. Allerdings muss einschränkend festgestellt werden, dass die ERILe für ASER keine zentrale Rolle im Rahmen der ländlichen Elektrifizierung spielen. Dies kommt im relativ geringen Budget zum Ausdruck, das im Moment jährlich für die Finanzierung für ERIL-Projekte bereitsteht. Es handelt sich um etwa 450 Mio FCFA pro Jahr, die zudem nur in den Konzessionsgebieten der Weltbank eingesetzt werden dürfen. Halbjährlich soll das Budget für die ERIL-Projekte entsprechend einer Bewertungsrangliste an die eingereichten Projekte vergeben werden. ASER hat bereits zweimal zu Interessensbekundungen aufgerufen, bisher jedoch keine ERIL-Bewilligungen erteilt. Dies hat zur Folge, dass bisher nur fremdfinanzierte ERIL-Projekte realisiert wurden. Da die Mittel für ERILE stark beschränkt sind, werden generell die ERIL-Antragsteller bevorzugt, die einen geringeren als den maximal möglichen staatlichen Zuschuss beantragen. Der Eigenanteil sollte also deutlich über den ohnehin notwendigen 20% liegen. Je höher der Eigenbetrag des ERILAntragstellers ist, umso größer ist die Chance auf eine Zuteilung. Auf diese Weise will ASER weitere Mittel für die Elektrifizierung des Ländlichen Raums einwerben. Die wichtigsten Bestimmungen zu ERILe: Gemäβ den Bestimmungen des Gesetzes N°98-29 vom 14. April 1998 ist ASER beauftragt, privaten Unternehmen die notwendige technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren, um damit die lokalen Initiativen in den Angelegenheiten der ländlichen Elektrifizierung (ERIL) zu unterstützen. Das Energieministerium verteilt in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde CRSE die Konzessionen sowie die Verkaufslizenzen und die Produktionslizenzen. Diese Lizenzen benötigt auch der ERIL-Betreiber sofern die installierte Leistung in der Projektzone mindestens 50 kVA beträgt (entsprechend der Verordnung 98-334 vom 21. April 1998 über die Modalitäten für die Genehmigung und den Entzug von Produktions- und Verkaufslizenzen). Vorgaben • Ein ERIL-Projekt ist eine Initiative von lokalen Akteuren (wirtschaftlicher Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenverband, NichtRegierungsorganisation (NGO), Händlerverband usw.), die die Elektrifizierung bestimmter Ortschaften beschleunigen wollen, da sie in einem Gebiet liegen, dessen Konzession noch nicht zugeteilt wurde oder aber im Programm eines Konzessionsinhabers zunächst nicht vorgesehen sind. • Ein ERIL-Projekt soll maximal zweihundert Haushalte (Vertragspartner) umfassen. • Ein ERIL-Projekt muss in Abstimmung mit dem Konzessionsinhaber geplant werden, dessen Programm vorrangig ist. Der Konzessionsinhaber muss so genannte ERIL-Zonen innerhalb eines Jahres ab Unterzeichnung seiner Finanzierungsvereinbarung ausweisen. • Durch eine Subvention unterstützt ASER einen Teil der Anfangsinvestitionen eines ERILProjektes. • Die Subvention bei der ersten Investition beträgt höchstens 48 Millionen FCFA pro Dorf (ca. 72.000 €) für die dezentralisierte Elektrifizierung eines Dorfes und maximal 60 Millionen FCFA pro Dorf für die Elektrifizierung durch Anschluss an das Mittelspannungsnetz von SENELEC. 26 • Prozentual beträgt die maximale Subvention 80% der ersten Anfangsinvestition. Den anderen Teil übernimmt der Projektentwickler. Der Beitrag des Projektentwicklers muss mindestens 20% der Investition betragen, d.h. für eine dezentralisierte Elektrifizierung mindestens 12 Mio FCFA (ca 18.000 €) und für eine Elektrifizierung mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz mindestens 15 Mio FCFA (ca. 22.000 €). • Die Nutzer (Vertragspartner/Endkunden) müssen sich verpflichten, die Gebühren an den Projektentwickler zu zahlen und ihm die Vorfinanzierungen (einschließlich der Kosten für die elektrische Hausinstallation) zurückerstatten. • Der Projektentwickler muss über eine juristische Person verfügen (wirtschaftlicher Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenassoziation, NGO, Händlerassoziation usw.). Der Geschäftsführer/ Leiter muss obligatorisch eine natürliche oder juristische Person gemäß senegalesischen Privatrechts sein. • Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, vor allem die Gemeinden, sind nicht befugt, den Betrieb der ERILe sicherzustellen. Sie können nur finanzielle Partner sein. • Falls der ERIL-Projektträger über eine finanzielle Unterstützung eines anderen Partners als ASER verfügt (Gemeinde, NGO, internationale Zusammenarbeit, andere Geber usw.), muss er bei der Antragstellung des ERIL-Projektes ein rechtlich verpflichtendes Schreiben beifügen, in dem diese Partnerschaft bestätigt wird und der Betrag der finanziellen Unterstützung des Partners angegeben wird, ebenso wie die Frist für die Bereitstellung dieser finanziellen Unterstützung. Diese Frist muss im Antrag für das ERIL-Projekt angegeben werden. Sie läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung der Zulassung des Projektes für eine Subvention durch ASER. • Der Projektträger verpflichtet sich zu einer eventuellen Rückübertragung seiner ERILKonzession an den Inhaber einer Konzession, der das ERIL-Gebiet abdecken will, wenn dieser einen entsprechenden Antrag stellt und das Angebot eines angemessenen Finanzausgleiches vorliegt. • PREMs: Besondere Regelungen gelten für die Multisektoralen Projekte im Bereich der Energie (Programmes Energetiques Multi-sectorieles, PREMs). Die ERIL-Prozeduren setzen voraus, dass die potenzielle Einbeziehung der Konzessionäre in den multisektoralen Projekten im Bereich Energie (PREMs) unabhängig vom Zuteilungsprozess einer ERILKonzession behandelt wird. Der ERIL-Träger verpflichtet sich, die Elektrizitätsversorgung für jedes PREM zu gewährleisten, das in seiner Konzession identifiziert und durch die ASER genehmigt wurde. Detaillierte Informationen zu den ERIL-Richtlinien sind in Annex C zu finden. Die Regularien für die ERILe sind ähnlich angelegt wie die der Konzessionen: Viele der Bestimmungen und Verfahren sind identisch, z.B. die Finanzierungsrichtlinien oder das Ausschreibungsverfahren. Allerdings ist Ende 2006 eine Veränderung eingetreten, die Folgen für das freie Agieren der Interessenten hat. Nach den neuen Regularien werden die Ausschreibungen für die ERILe ebenfalls zentral über ASER durchgeführt. Die frühere Eigenständigkeit der Gemeinden ist demnach eingeschränkt worden. Im Rahmen der BMWi/GTZ-Unternehmerreise im Mai 2007 wurde auf Anregung deutscher Unternehmer und Zustimmung der Weltbank eine zusätzliche ERIL-Variante eingeführt. Danach können Antragsteller von ERILe, die über eine nachgewiesene eigene Fachkompetenz verfügen, mit Zustimmung von ASER von der Lieferbindung befreit werden und Material ihrer Wahl einsetzen. 27 Fazit Die Größenordnung und der Zuschnitt der ERILe bietet prinzipiell bessere Voraussetzungen für eine Beteiligung deutscher mittelständischer Unternehmen als das Konzessionsmodell, da die finanzielle Größenordnung signifikant geringer ist (Größenordnung: ab 100.000 €) und die damit verbundenen Risiken entsprechend kleiner. Da ASER den ERILen neuerdings jedoch geringere Priorität einräumt und die Verfügbarkeit der ohnehin begrenzten finanziellen Mittel nicht transparent ist, kann das Potenzial dieses innovativen Finanzierungsmodells derzeit nicht wirklich ausgeschöpft werden. Das Programm zur ländlichen Elektrifizierung PERACOD Das im Auftrag des BMZ und von der GTZ durchgeführte Programm zur ländlichen Elektrifizierung PERACOD beschäftigt sich auch mit der Durchführung des ERIL-Programms. In diesem Zusammenhang hat PERACOD bereits umfangreiche Voruntersuchungen im Rahmen von Pilotprojekten geleistet. Aufgrund einer niederländischen Kofinanzierung wurde eine Ausweitung der Aktivitäten ermöglicht. 28 3. Gegenwärtige Nutzung und Potenziale Erneuerbarer Energien im Senegal Die folgenden Kapitel geben auf der Basis verfügbarer Daten Auskunft über die gegenwärtige Nutzung, Potentiale und weitere Entwicklung für eine umfangreichere Nutzung verschiedener Erneuerbare-Energien-Technologien im Senegal. Aufgrund fehlender Potentialstudien und lückenhafter statistischer Informationen, sind die vorliegenden Daten nur zum Teil gesichert oder beruhen auf Schätzungen. 3.1 Solarenergie 3.1.1 Sonneneinstrahlung Aufgrund der geographischen Lage verfügt Senegal über ein sehr großes Potential an Solarenergie. Die durchschnittliche tägliche Sonneneinstrahlung liegt bei etwa 5 kWh/m². Die Einstrahlung variiert dabei zwischen dem sonnigeren Norden (5,8 kWh/m² in Dakar) und dem weniger sonnigen, niederschlagsreicheren Süden (4,3 kWh/m² in Ziguinchor). Tabelle 6: Jährliche Sonneneinstrahlung in vier verschiedenen Regionen Monat Einstrahlung [Wh/m²/d] SAINT LOUIS KAOLACK DAKAR-YOFF KEDOUGOU Januar 4140 4873 4675 5280 Februar 4955 5734 5360 5955 März 5908 6070 6234 6117 April 6420 6559 6698 6500 Mai 5990 6327 6245 5943 Juni 5595 5710 5873 5594 Juli 5430 5187 5292 5315 August 5280 5396 4873 5082 September 5385 5500 5360 5431 Oktober 5105 5454 5338 5524 November 4605 4815 5117 5199 Dezember 3756 4430 4280 4896 Quelle: DASTPVPS\SOLARIRR.INS. Solarenergie“ Zusammengestellt von: PSAER, Deutsch-Senegalesisches Projekt „Photovoltaische 3.1.2 Photovoltaik Photovoltaik (PV) wird gegenwärtig im Senegal vor allem in Form von Solar-Home-Systemen (SHS) genutzt. Die Leistung aller momentan installierten PV-Anlagen wird auf etwa 2,5 MWp geschätzt (vgl.Abbildung 5). 29 Abbildung 5: Kumulierte installierte PV-Leistung 2500 Leistung [kWp] 2000 1500 1000 500 0 1985 1990 1995 2000 2005 Jahr Quelle: PERACOD, 2006 Im Rahmen des ländlichen Elektrifizierungsprogramms der Regierung spielen SHS eine immer größere Rolle. Weitere wesentliche Einsatzgebiete sind im Bereich der Telekommunikation (oft auch im Hybridbetrieb) sowie im Rahmen geberfinanzierter PV-Pumpenprogramme zu finden. Abbildung 6: Verteilung der installierten Leistung nach Anwendungsektoren (Stand: 2006) Pumpen 24% Dorfstromanlage 15% Kommunale Einrichtung 5% Telekommunikation 19% Solar Home Systems 37% Quelle: PERACOD 30 Abbildung 7: Verteilung der installierten Leistung nach Regionen (Stand: 2006) Tamba 6% Thiès 7% Zinguinchor 5% Kolda 3% Fatick 48% Kaolack 10% Saint-Louis 21% Quelle: PERACOD SHS-Programme Die Installation von SHS im Senegal wird seit den 1980er Jahren durch ausländische Geber, vor allem aus Japan, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien im Rahmen von ländlichen Elektrifizierungsprojekten gefördert. Ein größeres Projekt der GTZ, der senegalesischen Regierung und der Nichtregierungsorganisation Enda-TM ermöglichte beispielsweise in den 1990er Jahren die Installation von insgesamt 2.300 SHS. Das Projekt trug außerdem zur Gründung des Unternehmerverbandes Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables (FOPEN) bei. FOPEN spielt u.a. bei der Ausbildung von Installateuren und Technikern heute eine wichtige Rolle. Im August 2002 wurde das spanische Unternehmen ATERSA von ASER mit der Lieferung und Installation von SHS für 227 Dörfer beauftragt. Im Rahmen dieses Projekts wurden insgesamt 425 kWp zur Stromversorgung von Schulen, Gesundheitszentren und anderen öffentlichen Einrichtungen installiert. Das Projekt hatte ein Finanzvolumen von insgesamt 7,5 Mio. Euro und wurde von der spanischen Regierung finanziert. Sowohl die internationale Gebergemeinschaft als auch deutsche Unternehmen stehen der Finanzierung kritisch gegenüber und beanstanden die nach OECD-Regeln unzulässige Lieferbindung an spanische Technologielieferanten. Der private PV-Markt Der private PV-Markt ist derzeit noch als eher klein zu bewerten. Er umfasst überwiegend PVSysteme im Bereich Telekommunikation sowie vereinzelt Pumpanwendungen und SHS. Dies liegt einerseits an der geringen Kaufkraft der senegalesischen Bevölkerung, anderseits an der Dominanz geberfinanzierter Programme, denn viele Privathaushalte hoffen auf eine Versorgung im Rahmen der Konzessionen bzw. ERILe und sind vorerst zurückhaltend bezüglich eigener Investitionen. Weitere Entwicklung Die theoretischen und technischen Potenziale sind sehr groß, die „wirtschaftlichen“ Potenziale entwickeln sich gemäß den geberfinanzierten Programmen und den Einsatzmöglichkeiten im kommerziellen Bereich und im ländlichen Raum. Die Kostensenkungen von PV-Systemen wird den Beitrag der PV im Laufe der Zeit anwachsen lassen, insbesondere, wenn im Rahmen der Konzessionen und ERILe hybridisierte Systeme zum Einsatz kommen. Insofern wird die weitere 31 Ausschöpfung der technischen Potenziale entscheidend von der weiteren Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen und dem Volumen der geberfinanzierten Programme abhängen. Praktischer Hinweis zur Verschmutzung von Solarmodulen und -kollektoren Die hohen Staubfrachten im Senegal können mitunter die Sonneneinstrahlung negativ beeinflussen und zudem Solarmodule und -kollektoren bedecken. Wegen der geringen Neigung der Panele (15°) bleibt der Staub stärker als in Europa auf den Modulen liegen. 3.1.3 Solarthermie Solarthermie zur Warmwasser-Bereitung Der Großteil der Bevölkerung verfügt über keine moderne Warmwasserversorgung, was angesichts der klimatischen Verhältnisse auch nur begrenzt nachgefragt wird. In den Städten wird – wenn überhaupt - Wasser mit Gas und auf dem Land mit Holz oder Holzkohle erwärmt. Nur eine geringe Anzahl von Ausländern und reichen Senegalesen verwenden warmes Wasser zur Körperhygiene. Ein weiteres Hindernis für eine verstärkte Verbreitung solarthermischer Systeme in Privathaushalten stellt das aktuelle Mietrecht dar. Demnach liegt die Zuständigkeit für den Unterhalt der Warmwasserbreiter bei den Mietern. In der Regel liegt der Mietzeitraum unterhalb des Amortisationszeitraums und somit unterbleiben derartige Installationen. Der Tourismussektor ist ein weiteres wichtiges Marktsegement mit großen Potentialen. Allerdings konnten sich Solarsysteme noch nicht durchsetzen. Gründe hierfür sind u.a., dass bisher häufig Produkte mit mangelnder Qualität zum Einsatz kamen, sie falsch installiert oder unzureichend gewartet wurden. Der senegalesische Staat hat diese Schwachstellen erkannt und in der Arbeitsgruppe Neue Energie und Erneuerbare Energie im Energieministerium ein Komitee beauftragt, einheitliche Normen für Solarkollektoren zu erarbeiten. Zudem sollen staatliche Programm zum Einsatz solarthermischer Anlagen aufgelegt werden. Die Arbeitsgruppe wurde Ende 2006 eingerichtet. Vertreter des im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und von der GTZ durchgeführten Energieprogramms PERACOD sind Mitglieder der Arbeitsgruppe. Solarenergienutzung zur Lebensmittelbearbeitung Angesichts der klimatischen Bedingungen erscheinen einfache Technologien der Solarthermie zum Trocknen von Kräutern, Obst und anderen landwirtschaftlichen Produkten Erfolg versprechend. Fisch wird schon seit jeher an der offenen Luft getrocknet und in den ganzen Sahel exportiert. Im Senegal gibt es mehrere Organisationen die sich mit der Solaren Trocknung befassen. Die meisten von ihnen nutzen neben Sonnenergie zusätzlich LPG. Mehrere Ministerien befassen sich mit der Solaren Trocknung. Dazu gehört die Forstverwaltung „Eaux et Forêts, Chasse et de la Conservation des Sols“ des Ministeriums für Umwelt, sowie einige Nichtregierungsorganisationen, wie z.B. ENDA TM. Das GTZ Energieprogramm PERACOD begleitet exemplarisch eine Gemeinschaft von Frauen im Dorf Ndame Lo, die sich seit ca. 11 Jahren mit der Solaren Trocknung befassen und die getrockneten 9 Produkte auch an Verteilungsorganisationen in Frankreich verkaufen . Auch die deutsche Firma Innotech aus Altdorf hat bereits Trocknungsprojekte im Senegal durchgeführt. 9 Proceedings der Communication de Mme Mireille EHEMBA, PERACOD/GTZ « Turning Information into empowerment:strengthening Gender and Energie Networking in Africa (TIE ENERGIA) », in Uganda, 28.11.02.12.2006. 32 Solare Kühlung Obwohl im Senegal mehr als 40% der Elektrizitätserzeugung für Kühlzwecke verwendet werden, spielt solare Kühlung bisher keine Rolle. Die Technologie ist zu neu und im Land kein Wissen darüber verfügbar. Wirtschaftlich stellt solare Kühlung derzeit keine wirtschaftliche Alternative zur elektrisch betriebenen Kühlung/Klimatisierung dar; wenn die Erfahrung gestiegen und die Preise in den Industrieländern gefallen sind, könnte dies einen interessanten Markt darstellen. 3.1.4 Konzentrierende Solarsysteme (Concentrated Solar Power, CSP) Angesichts einer Einstrahlung von mehr als 1800 kWh/m²a und einem hohen Direktstrahlungsanteil insbesondere im Norden des Landes bieten solarthermischen Kraftwerken interessante Optionen der Stromerzeugung. Bisher liegen dazu jedoch noch keine konkreten Untersuchungen vor. Wirtschaftlich betrachtet erscheint ein jetziger Einstieg in das Thema verfrüht. Die zu erwartenden Kostendegressionen machen CSP aber zu einer interessanten Zukunftsoption. Die topologische Struktur erscheint geeignet, die Staub- und Sandstürme stellen allerdings ein nicht zu vernachlässigendes Problem dar. Das Ministerium Erneuerbare Energien eruiert z.Zt. die grundsätzlichen Parameter einer potentiellen Wirtschaftlichkeit. 3.1.5 Verbände, Unternehmen und weitere Marktakteure im Bereich Solarenergie und ländliche Elektrifizierung Verbände Etwa 20 kleine Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die Solar-Home-Systeme (SHS) vertreiben, haben sich in der Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables (FOPEN) zusammengeschlossen. Neben seiner Funktion als Interessenvertretung und Koordinationsstelle der Solarbranche bietet FOPEN auch Energieberatung an, übernimmt die Installation und Wartung von SHS und schult Installateure. Andere Unternehmensverbände und Nichtregierungsorganisationen im Bereich Photovoltaik sind die Association Sénégalaise des Energies Renouvelables et Alternatives (ASERA) sowie die Association Sénégalaise d’Energie Solaire (ASES). Die Société Africaine des Energies Renouvelables (SAER) ist in den Bereichen Wind- und Solarenergie aktiv. SAER arbeitet vor allem für den senegalesischen Verband für erneuerbare Energien ASERA, war in der Vergangenheit aber auch an diversen Projekten bi- und multilateraler Geber (Weltbank, UNDP, Niederlande) beteiligt. Unternehmen Im Senegal gibt es im Energie- und agroindustriellen Bereich mehrere Firmen, die EE-Produkte und Dienstleistungen „mit vertreiben“ bzw. Erfahrung in der Installation haben. Nur wenige Unternehmen konzentrieren sich ausschließlich bzw. schwerpunktmäßig auf EE-Produkte und Dienstleistungen. Senegalesische Unternehmen mit Schwerpunkt PV/ländliche Elektrifizierung EnergieR ist ein deutsch-senegalesische Unternehmen und wurde 2004 gegründet. Es ist Partnerunternehmen der deutschen Solar23 GmbH. EnergieR verkauft, installiert und wartet Photovoltaikanlagen und deren Komponenten in den Bereichen SHS, Dorfstromversorgung und SolarHybridanlagen. Eco-Watt ist ein senegalesisches Unternehmen mit Sitz in Dakar, welches auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien tätig ist und die Elektrifizierung von ländlichen Gemeinden und privaten Haushalten betreibt. Dabei stehen Planung, Anlagenbau, Service und Wartung sowie Import, Vertrieb und Vermarktung von Photovoltaik-Anlagen im Vordergrund. Equip Plus: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen, das auf den Bereich ländliche Elektrifizierung spezialisiert ist und das marokkanische Energieversorgungsunternehmen ONE bei der Realisierung der ersten Konzession unterstützt 33 Senegalesische Unternehmen mit Schwerpunkt allgemeine Energietechnik mit EE-Komponente • Matforce: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen • Afriwatt: PV- und Solarthermiesysteme • Buhan & Teisseire: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen • Secom Afrique • S.3.A • Electricité Industrielle Solarsystemen • ESEIM: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen et Solaire: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Tochterunternehmen/Filialen internationaler PV-Unternehmen • Total Energie Afrique de l’Ouest (TEAO) • APEX/BP Solar • Isofoton Unternehmen im Bereich Netzbau • ABB Technologies • EERI • COSELEC • Les spécialistes de l'énergie (LSE) • SOCERE LAMBERT SOMEC (SLS) Solarthermie und andere EE-Anwendungen • Das Beratungsbüro SEMIS (Services de l’énergie en milieu Sahélien), gegründet 1987, verfasst Studien und Gutachten zu den Themen Wasserkraft, Elektrifizierung, traditionelle Energien und Bewässerung. • Das senegalesische Unternehmen AME Solar verkauft, installiert und wartet Solarkollektoren. AME Solar plant für die nächsten Jahre den Aufbau von eigenen Produktionskapazitäten. Das Unternehmen wird durch das African Rural Energy Enterprise Development Program (AREED) finanziell unterstützt. • EIC, ein Unternehmen aus St. Louis, produziert windkraftbetriebene Wasserpumpen für den lokalen Markt. • Die Firma ProSoleil in Saint Louis fertigt Warmwasserkollektoren. Die Adressen der genannten Unternehmen finden sich im Annex F. Eine weitere Übersicht findet sich unter http://www.areed.org/country/senegal/contacts.pdf 34 Geschäftsreise deutscher Unternehmen in den Senegal (2007) Im Mai 2007 veranstaltete die GTZ im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi eine Unternehmerreise für deutsche Unternehmen in den Senegal, die zur Kontaktanbahnung mit senegalesischen Partnern diente. Auskunft zu Programm und teilnehmenden Unternehmen erteilt die GTZ in Eschborn, Ansprechpartner: Regine Dietz/ Diana Kraft, Tel. 06196 79 3104/ 4101 Die Dokumente zu dieser Geschäftsreise sind im Internet http://www.gtz.de/de/themen/umwelt-infrastruktur/energie/18347.htm zu finden unter Einschätzung Aus der Sicht deutscher Unternehmen ist es nicht schwierig, senegalesische Geschäftspartner mit technischem Know-how im Bereich PV und/oder ländliche Elektrifizierung zu finden. Einerseits genießen die deutschen Unternehmen einen guten Ruf, andererseits erwarten die senegalesischen Unternehmen durch solch eine Kooperation Vorteile auf dem Markt und bei der Realisierung von Projekten. Vor Beginn einer Kooperation sollte sich ein deutsches Unternehmen allerdings das senegalesische Unternehmen sehr genau anschauen und die gegenseitigen Erwartungen sehr präzise abprüfen. Die geschäftlichen Abläufe sowie behördlichen Prozeduren verlangen - aus deutscher Sicht - viel Geduld und „langen Atem“. Perspektivisch allerdings bietet der Senegal und insgesamt Westafrika durchaus eine Fülle von unternehmerischen Möglichkeiten. 35 3.2 Windenergie 3.2.1 Potenzial 3.2.1.1 Windgeschwindigkeiten Die Nordküste Senegals weist relativ gute Windverhältnisse auf, die für eine kommerzielle Nutzung interessant sein können. Die Südküste und das Inland erscheinen für größere Windenergieanlagen weniger geeignet. Laut dem senegalesischen Institut für erneuerbare Energien CERER (Centre d’Etudes et de Recherches sur les Energies Renouvelables) liegen die mittleren Windgeschwindigkeiten an der Nordküste in der Trockenzeit bei 7,2 m/s, im Jahresmittel bei 5,8 m/s (vgl. Tabelle). Allerdings sind diese Angaben nur bedingt belastbar, da die Rahmenbedingungen der Messungen nicht veröffentlicht wurden. Generell liegen bislang nur vereinzelte, nicht repräsentative Messungen und keine umfassenden Potenzialstudien zu den Windenergieverhältnissen im Senegal vor. Das genaue Windenergiepotenzial ist somit schwer abschätzbar. Das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und von der GTZ durchgeführte Windeenergieprogramm TERNA führt gegenwärtig eine Messreihe durch (s.u.), die aller Voraussicht nach im Juli 2008 belastbarere Daten liefern wird. Legen die Ergebnisse der Windmessungen den wirtschaftlichen Betrieb eines Windparks nahe, wird TERNA gemeinsam mit den Projektpartnern für einen Standort eine Machbarkeitsstudie durchführen. Tabelle 7: Mittlere Windgeschwindigkeiten im Senegal 10 Trockenzeit Regenzeit Jahresmittel Nordküste (zwischen Dakar und St. Louis) 7,2 m/s 4,6 m/s 5,8 m/s Südküste (ab Dakar und Inselwelt des Sine Saloum) 4,6 m/s 4,0 m/s 4,2 m/s Quelle: CERER 3.2.1.2 Bisherige Studien und Windmessungen Einen Überblick über existierende meteorologische Stationen und frühere Windmessungen bietet die TERNA-Studie der GTZ, die Ende 2003 bis Anfang 2004 vom dem Beratungsunternehmen Windguard erstellt wurde 11. Darin werden auch wirtschaftliche Betrachtungen angestellt. Die Rechnungen ergeben, dass ohne jegliche Förderung eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,25 m/s in 30 m über Grund benötigt würde, um im Senegal wirtschaftlich einen Windpark zu betreiben. Würden zinsgünstige Kredite sowie ein Investitionszuschuss in der Größenordnung von 300,- €/kW installierter Windparkleistung zur Verfügung stehen, so sinken die Anforderungen an die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf 5,35 m/s in 30 m über Grund. Allerdings setzt diese Rechnung eine Auszahlung der vermiedenen Kosten durch SENELEC voraus. SENELEC verweigert bisher derartige Ansätze und geht von der Annahme aus, dass es sich bei Windstrom um eine nicht voraussagbare Energiequelle handle und der Windstrom daher nur als Fuel-saver bewertet werden könne. Inwieweit eine Veränderung dieser Position durch politische Vorgaben erfolgen kann, ist derzeit noch offen. Ein Beratungsprojekt der GTZ zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Netz wurde 2007 begonnen; ein Ergebnis wird aber nicht vor Ende 2008 vorliegen. 10 Die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit ist nicht das arithmetische Mittel zwischen den beiden Jahreszeiten weil das Windjahr nicht exakt geteilt wird. Es gibt aber im Süden in den Sommermonaten häufige mitunter starke lokale Stürme und tägliche Windgänge. 11 Deutsche Windguard GmbH: TERNA-Prüfungsmission Senegal in der Zeit vom 1. bis 10.12.2003. Im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH. Die Studie steht auf der Internetseite der GTZ zum Download zur Verfügung: www.gtz.de/energie 36 3.2.2 Windenergienutzung 3.2.2.1 Traditionelle Windenergienutzung Die Windenergienutzung hat im Senegal eine lange Tradition im Bereich der sogenannten Mehrflügelwindräder zum Pumpen von Wasser. Diese sind in einem Gürtel von ca. 5 bis 25 Km parallel zum Verlauf der Nordküste anzutreffen. Dort liegt ein fruchtbarer gartenbaulicher Gürtel, in welchem Gemüse und Früchte für die großen Städte Senegals angebaut werden. Diese meist robusten und gut funktionierenden Windmaschinen werden lokal hergestellt und mitunter direkt oder indirekt von diversen Gebern unterstützt. Förderlich für den Einsatz von Windpumpen ist, dass Energieangebot und Energienachfrage im Bereich der Bewässerung für Gartenbaukulturen und Obstplantagen übereinstimmen. In den windreichen trockenen Monaten wird besonders viel Wasser im Gartenbau und den Obstplantagen benötigt, während es in den windschwachen Monaten ausreichend Regen- und Oberflächenwasser gibt. 3.2.2.2 Moderne Windenergieanlagen Moderne Windkraftanlagen zur Stromerzeugung werden im Senegal derzeit nicht genutzt. Wie bereits erwähnt, war SENELEC bisher nicht bereit, für Windstrom mehr als einen Fuel-saver-Anteil zu zahlen. Damit ist die netzgekoppelte Windkraft nach jetzigem Stand wirtschaftlich nicht rentabel. Allerdings ist die Planung eines Windparks in der Region Saint Louis relativ weit fortgeschritten. Sollten die Verhandlungen mit SENELEC erfolgreich verlaufen, könnte die Realisierung dieses Windparks ein wichtiges Signal für die wirtschaftliche Nutzung moderner Windkraftanlagen im Senegal setzen. 3.2.2.3 Kleine Windkraftamlagen in Hybridlösungen Eine völlig andere Situation ergibt sich für kleinere Windanlagen im off-grid-Bereich. Auch wenn aufgrund schlechter Windverhältnisse im Landesinnern dort eine off-grid-Windenergienutzung wenig Sinn macht, so sind doch erhebliche Bereiche im südlichen Senegal in der Nähe der Atlantikküste für eine Windenenergienutzung in Hybridsystemen (Generator oder PV) geeignet. Auch der kommerzielle Bereich (z.B. Telekommunikationsanlagen) stellt einen potenziellen Markt für Wind-Hybridsysteme dar. Das deutsche Unternehmen INENSUS hat in Zusammenarbeit mit der GTZ ein erstes Pilotvorhaben in Form einer Public-Private-Partnership initiiert. 37 3.3 Biomasse 3.3.1 Überblick über die Bioenergieressourcen Wie die Niederschlagskarte in Abbildung 8 verdeutlicht, ist Senegal primär ein trockenes Land. Nur der Süden des Landes, die Casamance, kann mit beachtlichen Niederschlägen aufwarten. Abbildung 8: Niederschlagszonen im Senegal Quelle: C.A.R.T, Edition M.D.I, P.B. 69, F-78630 Orgeval, Cedex In Hinblick auf Klima und Vegetation ist Senegal damit ein typisches Land der Sahelzone: eher trocken und staubig, regelmäßig wiederkehrende Trockenzeiten mit enormen wirtschaftlichen Verlusten, ökologisch sehr fragil, weitgehend abgeholzt und überweidet. Ein Baumwuchs ist erst ab 350 mm Niederschlag möglich, abgesehen von Senken in der Nähe von Flussläufen und in Gebieten mit regelmäßiger Taubildung, in denen es vereinzelt auch größere Waldgebiete gibt. Bezüglich der Biomasseverfügbarkeit kann der Senegal in drei ähnlich große Zonen eingeteilt werden: Weideland, Ackerland und Waldland. Weideland: Das Weideland erstreckt sich südlich der mauretanischen und östlich der malischen Grenze bis ca. zur Mitte Senegals. In diesem Gebiet wird auch Trockenfeldbau betrieben, parallel zur Atlantikküste sogar Gartenbau. Der Biomassezuwachs an Gras und Sträuchern reicht nicht für eine ganzjährige Versorgung von Wiederkäuern aus, was traditionell große Wanderbewegungen von Rindern, Schafen und Ziegen ab November eines jeden Jahres in den Süden Senegals und nach Gambia auslöst. Eine besondere Rolle spielt in dieser Region der Zuckerrohr- und Reisanbau, der längs des Senegalflusses in großen Flächen durch Bewässerung betrieben wird. Ackerland: Das Ackerland schließt sich südlich und östlich an das Weideland an und erstreckt sich von dort bis zur gambischen Grenze. Nördlich von Dakar wird entlang der Küste in so genannten Niayes intensiver Garten- und Gemüsebau betrieben. Der Zuwachs an Biomasse in diesem Gebiet beträgt ca. 1,5 m3/ha im Jahr. Außerhalb der wenigen Nationalparks gibt es jedoch wegen Übernutzung durch Feuerholz oder Holzkohle keinen geschlossenen Wald mehr. Auch die einst fruchtbaren Regionen des Erdnussbeckens sind nach 100 Jahren Erdnussmonokultur aufgrund der Degradation der Böden ökologisch sehr fragile Regionen geworden. 38 Waldland: Das Waldland erstreckt sich östlich und südlich von Gambia bis zur Grenze von Guinea und Guinea Bissao und dem atlantischen Ozean. Aus den Gebieten um Tambakunda und Kolda stammt alle in Senegal legal erzeugte Holzkohle. Es handelt sich um ca. 333.000 Tonnen/Jahr, die nach archaischen Methoden erzeugt werden. Senegal verliert laut einer FAO-Studie jährlich mehr als 45.000 Hektar Wald. Die Waldrodung wird primär unter dem Aspekt der Neulandgewinnung für die nach wie vor mit ca. 2,8% wachsende Bevölkerung betrieben, aber auch die Erzeugung von Holzkohle und die Nutzung von Feuerholz tragen zum massiven Problem der Walddegradation bei. Nur in einigen Regionen in der Casamance nimmt der Wald zu, weil er durch die jahrzehntelangen bügerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen vermint und daher nicht zugänglich ist. In anderen Landesteilen wird dagegen Raubbau durch den illegalen Einschlag wertvoller Hölzer betrieben. Senegals Energieversorgung basiert zu über 50% auf der traditionellen Nutzung von Biomasse in Form von Feuerholz und Holzkohle. Das Potenzial von industriellen, landwirtschaftlichen oder kommunalen Abfällen zur Erzeugung von Strom oder Wärme ist bisher nur ungenügend untersucht worden. Eine Ausnahme bildet die industrielle Biomassenutzung der Unternehmen CSS, SONACOS sowie NOVASEN (s.u.). 3.3.2 Feste Biomasse Biogene Abfälle der Reisproduktion und Nutzungsoptionen Im Flussdelta des Senegalflusses werden zurzeit ca. 43.000 ha für den Reisanbau genutzt, wobei das vorhandene Flächenpotenzial bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Es werden ca. 215.000 t Reis pro Jahr/ Ernte erzeugt. Der Reis wird in Reismühlen behandelt und in Körner und Spelzen getrennt. Das anfallende Reisstroh hat ausreichend Abnehmer. Für die Reisspelzen gibt es keine qualifizierten Abnehmer. Bei Reismühlen in Ross Bethio fallen ca. 13.000 t Reisspelzen an. Die verbleibenden 30.000 t (70%) der anfallenden Reisspelzen fallen dezentral in ca. 350 kleinen Reismühlen an und lassen sich ökonomisch nur schwer sinnvoll nutzen. Die energetische Nutzung von Reisspelzen ist relativ unergiebig. Die Spelze enthält 20% Silizium, was den kalorischen Wert mindert und den Aschegehalt erhöht. Trotzdem kann die energetische Nutzung der Reisspelze unter bestimmten Voraussetzungen interessant sein. Schätzungen zufolge können aus 13.000 t Spelzen ca. 5.000 t Biokohle gewonnen werden. Dies würde ca. 7% des landesweiten Bedarfs bzw. ca. 100% des Bedarfs der Region Saint Louis an Holzkohle entsprechen. Der energetische Wert einer Tonne Biokohle entspricht in etwa 80% der von Holzkohle (In Mauretanien fallen ungefähr die gleiche Menge Reisspelzen an wie in Senegal). Das GTZ Energieprogramm PERACOD hat Erfahrungen mit der Karbonisierung von Reisspelzen zu Biokohle in kleinen, örtlich hergestellten Reaktoren gesammelt. Bei einer Reaktionszeit von 8 Stunden können 180 kg Reisspelze karbonisiert werden. Die Reaktoren können zwar durch eine beliebige Aneinanderreihung die Reisspelzen verarbeiten, dies ist aber organisatorisch und mengenmäßig schwierig, so dass eine größere Anlage zur Karbonisierung angeraten ist. Kombination von Karbonisierung und Biogasproduktion Eine Karbonisierung von Reisspelzen wird in Senegal zurzeit nur artisanal vorgenommen. Wegen der großen Mengen an Reisspelzen und den großen Typha-Ressourcen (siehe unten) ist eine semiindustrielle Karbonisierung aber sinnvoll und wird ab 2008 durch „Pro Natura International“ (s.u.) durchgeführt werden. Die Biogasproduktion auf der Basis von Typha könnte in diesem Konzept eine geeignete Ergänzung darstellen. 39 Rohrkolbenschilf als nachwachsender Rohstoff Das auch in Europa vorkommende Rohrkolbenschilf (Typha latifolia) wächst als einheimische Pflanze (Typha australis) an den Ufern des Senegalflusses und wird traditionell von der lokalen Bevölkerung zur handwerklichen Herstellung von Matten, kleinen Behältern und Zaunmaterial genutzt. Mit dem Bau des Staudamms Manantali und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Senegalfluss haben die Typhabestände stark zugenommen. Das Rohrkolbenschilf ist jeder anderen Pflanze in der Flussregion ökologisch überlegen und wird daher weiter andere Pflanzen verdrängen. Nur eine Wassertiefe von über 2,5 Metern setzt der Pflanze ihre Grenzen. Dadurch wird die Flussrinne des Senegalflusses freigehalten und ermöglicht grundsätzlich eine Ernte von der Wasserseite her. Problematisch ist das Zuwachsen der Bewässerungskanäle, die das Flusswasser in bis zu 25 km langen Kanälen zu Reisfelder und Zuckerrohrplantagen transportieren. Erntemaschinen für Rohrkolbenschilf Bisher konnte noch keine Technik identifiziert werden, die die Ernte und Transport von Rohrkolbenschilf ökonomisch in großen Mengen ermöglichen würde. Die Ernte vom Land aus ist aufgrund des i.d.R. sumpfigen Geländes schwierig. Für eine flussseitige Ernte scheint es keine wirklich geeigneten Erntemaschinen zu geben. Allerdings verwenden sowohl SAED in Senegal als auch Katènè Kadji in Mali erste schwimmende Erntemaschinen 12. Weitere Hinweise dazu bei PERACOD und auf der Homepage von Bagani 13. Flugbildauswertungen der Faculté Universitaire des Sciences Agronomiques de Gembloux in Belgien belegen, dass ca. 100.000 Tonnen Typha-Trockenmasse pro Jahr alleine im Flussdelta in der Region Saint Louis nachwachsen. Typha kann sowohl als Energieträger als auch als Dämmmaterial genutzt werden. Die Schwierigkeit besteht darin, diese riesigen Mengen zu ernten und an den Ort der Verarbeitung zu schaffen. Typha als Bau- und Dämmmaterial Das Rohrkolbenschilf Typha hat auf Grund seiner Blattstruktur hervorragende Dämmeigenschaften 14. Das Dämmmaterial aus Rohrkolbenschilf erreicht alle K-Werte synthetischen Materials. Mit geeigneten Maschinen liessen sich große Mengen eines hoch qualitativen Isolationsmaterials für den lokalen Markt in diversen afrikanischen Ländern herstellen. Dies ist für Senegal insofern wichtig, weil ca. 40% des in Senegal erzeugten Stroms zur Raumkühlung und Warmwasserzubereitung verwendet werden. Könnten Gebäude und einzelne Räume isoliert werden, hätte das positive Auswirkungen auf den nationalen Stromverbrauch. In Senegal kümmert sich inzwischen ein nationales Expertenkomitee unter Leitung der Energiedirektion mit diesen Fragen. 12 Katènè Kadji, B.P.E. 2846, P: 253 R: 199, Sogoniko Bamako, Mali www.bagani.net, www.typha.net (beide Sites stellen Informationen in Deutsch, Englisch und Französisch bereit) 14 Der deutsche Architekt Werner Theuerkorn hat dazu mehrere Patente eingereicht. Die Grundidee besteht darin, Typha in geeigneter Qualität mit Klebern zu großvolumigen Platten zu verkleben. Diese können dann in Paneele geschnitten und im Inneren und Äußeren von Häusern in einer Sandwichbauweise angebracht werden. Wegen Patentfragen müsste mit dem Architekten W. Theuerkorn in Deutschland und dem Bauingenieur Aliou Diak Kontakt aufgenommen werden (Kontakte liefert der Autor Rolf-Peter Owsianowski). Auch das Energieprogramm PERACOD der GTZ hat zur Frage der Verwendung von Typha als Bau- und Isolationsmaterial diverse Untersuchungen angestellt und die Ergebnisse 2006 anlässlich einer internationalen Konferenz in Dakar vorgestellt. Die senegalesische Architektenkammer plant einen Antrag bei der ADB (African Development Bank) in Tunis einzureichen. 13 40 Biokohle-Erzeugung aus Typha Nicht nur Reisschalen sondern auch Rohrkolbenschilf kann karbonisiert werden. In den von PERACOD entwickelten kleinen Reaktoren funktioniert diese Technik zufriedenstellend. Sie ist aber aufwändig, weil die Dichte des schilfigen Materials auf Grund des Luftkammergerüstes der Blätter gering ist. Der Wirkungsgrad liegt bei ca. 20% und ist stark vom Feuchtigkeitsgehalt des Trockenguts abhängig. In einen Reaktor passen ca. 100 kg Typhablätter die max. 20 kg feinstaubige Biokohle ergeben. Die Reaktionszeit beträgt ca. 4 Stunden. Bei der Karbonisierung von Typha im Senegal gab es auch Rückschläge. Ende der 90iger Jahre unterstütze die EU die SAED mit ca. 1 Mio. € bei der Errichtung und Betrieb einer Karbonisierungsanlage, die Reisspelzen und Typha karbonisierte. Es handelte sich um eine Anlage der Nichtregierungsorganisation Pro Natura International. Da ungeeignete Materialien verwendet wurden, scheiterte das Projekt mit der Folge, dass die senegalesische Energiedirektion eine nicht funktionierende Anlage übernehmen und abschreiben musste. Seit Mitte 2007 vollzieht sich eine Renaissance des Pro-Natura-Konzepts. Eine deutlich verbesserte Anlage wird zurzeit in Ross Bethio in der Region am vormaligen Standort der alten Anlage aufgebaut. Sie soll ihren Betrieb Anfang 2008 aufnehmen. Neben dem senegalesischen Staat und seinen Organen wird das Vorhaben maßgeblich durch Mittel des MDP finanziert. Die Anlage wird jährlich ca. 500t Biokohle produzieren. Der Wirkungsgrad liegt bei ca. 33%. Nähere Informationen sind bei Pro 15 Natura erhältlich . Unter Koordination der Energiedirektion arbeiten neben Pro Natura International auch PERACOD und die belgische Nichtregierungsorganisation BioTerre 16 zum Thema Karbonisierung. BioTerre befasst sich mit der Optimierung von Klein-Karbonisierungsanlagen, Biokohle und von Bindemittel für feinstaubige Biokohle aus der artisanalen Biokohleproduktion. Dieses internationale Setting gibt Anlass zur Hoffnung, dass lokal verfügbare Biomassen und Nachernterückstände umfangreich genutzt werden und dem Raubbau an den wenigen verbliebenen Bäumen Einhalt bieten. Pelletierung von Typha Angesichts der großen jährlichen Mengen anfallenden Schilfs könnte auch an eine Pelletierung gedacht werden. Das Rhizom von Typha enthält Stärke, die als Kleber bei der Pelletierung dienen könnte. Die englische Firma Envirotrade 17 hatte sich vor einigen Jahren für Typha interessiert, diese Aktivitäten dann aber nicht weiter verfolgt, da das Projekt aufgrund ungeklärter Erntetechnologien und dem langen Transportweg von Saint Louis über die Straße zum Hafen von Dakar unwirtschaftlich wurde. Erdnussschalen-Verwertung In Senegal fallen jährlich ca. 15.000 Tonnen Erdnussschalen bei der Firma NOVASEN (Nouvelle Valorisation d’Archachide du Sénégal) als Abfall an. Mit Unterstützung der niederländischen Entwicklungszusammenarbeit wurde 2004 ein Joint-Venture zwischen der senegalesischen Firma NOVASEN und der holländischen Firma CARBO unterstützt. Die neue Firma wurde unter dem Namen CARBOSEN gegründet. Die Firmen halten jeweils einen Anteil von 50%. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf ca. 1 Mio. EUR, wovon der niederländische Staat 600.000 EUR übernimmt. Erdnussschalen werden extrudiert, so dass ca. 1 kg schwere Pressbriketts erzeugt werden, die in geeigneten Öfen direkt oder karbonisiert als Biokohle zum Kochen verwendet werden können. Damit wird ein fester Biobrennstoff in der Erdnussregion zur Verfügung gestellt, der den Energiebedarf zum 15 Pro Natura International, 15, Avenue de Ségur, 75007 Paris, Frankreich, Tel: 0033 01 53 59 97 98, Fax : 0033 01 53 59 94 46, E-Mail : [email protected] 16 BioTerre, Centre Walloni de Recherches agronomiques und Université de Gembloux, Département Génie Rural, Chaussée de Namur, 146, B-5030 Gembloux, http://www.cra.wallonie.be 17 www.envirotrade.co.uk 41 Kochen im ländlichen Raum der Region abdecken könnte. Die Stadt Kaolack verbraucht ca. 15.000 t Holzkohle pro Jahr. Durch CARBOSEN könnte 1/3 dieser Menge durch Biokohle ersetzt werden. Die Produktion wird Ende 2007 beginnen. Die Kosten für den sehr hohen Strombedarf, der sich durch das Extrudieren bei ca. 20 bar bei ca. 200°C ergibt, können durch die eigene Elektrizitätserzeugung bei NOVASEN abgefedert werden. Kooperationshinweis Grundsätzlich kann jede kleinstückige Biomasse mit einem geeigneten Extruder zu Briketts oder auch Pellets verpresst werden. Vergleichbare Biomassen gibt es in diversen Sahel-Ländern (Typha, Reisstroh, Reisschalen Erdnussschalen, Baumwollstrünke usw.). Die Wirtschaftlichkeit ist aber fraglich, wie man an dem Beispiel NOVASEN sehen kann. Erst durch einen externen Zuschuss von 60% konnte das Projekt realisiert werden. Dabei sind zusätzliche ingenieurwissenschaftliche Leistungen die u.a. die deutsche TZ erbracht hat, noch nicht enthalten. NOVASEN ist möglicherweise ein interessanter Partner für deutsche Unternehmen, die sich im Biomasse und Biokraftstoff-Bereich in Senegal oder der Region betätigen wollen: NOVASEN verfügt über einen jahrzeseitlich nicht ausgelasteten Maschinenpark, da die Verarbeitung von Erdnüssen saisonal anfällt und nur begrenzt gestreckt werden kann. 3.3.3 Biogas Im Senegal sind einige kleine Biogasanlagen zur energetischen Versorgung von Haushalten im Einsatz, die von der Nichtregierungsorganisation ENDA-TM und dem Landwirtschaftlichen Forschungszentrum (CNRA) entwickelt worden sind. Größere Anlagen existieren nicht, obwohl es eine Reihe von interessanten Optionen (Hühnerfarmen, Milchproduktion etc.) gibt. Genauere Untersuchungen liegen aber nicht vor. Anaerobe Feststoffvergärung von Typha im Batchverfahren Eine interessante Option zur Biogaserzeugung stellt die anaerobe Vergärung von Typha dar. Dies kann rein technisch nur im Batch-Verfahren realisiert werden, bei dem Typha mit einer vorbereiteten bakterienreichen Flüssigkeit von oben besprüht wird. Die herabrieselnde Flüssigkeit wird am Boden des Fermenters aufgefangen, gefiltert und wieder nach oben gepumpt. Das Gut wird periodisch berieselt. Die Gasausbeute ist bezogen auf den Fermenterraum ca. dreimal größer als bei klassischen Flüssigmistanlagen. Für eine hohe Energieausbeute – bezogen auf einen gegebenen Raum – könnte die Feststofffermentation daher eine interessantere Alternative für die Senegal-Flussregion als die kontinuierliche Vergärung flüssiger Substrate sein, da die Anlagen preiswerter sind und eine flexiblere Betriebsführung ermöglichen. Die Anlagentechnik ist robust, aufwändige Misch-, Beschickungs- und Austrageinrichtungen sind nicht erforderlich. Nachteilig beim Batch-Betrieb ist jedoch, dass Höhe und Qualität der Gasproduktion über den Gärzyklus nicht konstant sind. Daher müssen zur Vergleichmäßigung des Gasanfalls mehrere parallele Fermenter mit alternierenden, zeitlich versetzten 18 Befüllzyklen betrieben werden. Das deutsche Unternehmen ARCHEA Biogas beschäftigt sich mit diesem Thema. Biogasgewinnung aus der Schlempe der Ethanolproduktion Die Compagnie Sucrière Sénégalaise (CSS) plant die bei der Kristallzuckergewinnung anfallende Melasse zu Ethanol zu vergären. Als Abfallprodukt fällt dabei Schlempe an. Der völlig unbelastete Senegalfluss könnte zwar größere Mengen der stark Sauerstoff zehrenden Schlempe aufnehmen, allerdings hätte dies örtliche Überlastungen zur Folge (Schaden für den Fischfang). Die Schlempe 18 Lemmer, A.; Oechsner, H. (2001): Kofermentation von Gras und Silomais; Landtechnik, 56. Jg., H. 6, 412-413; Kusch, S.; Oechsner, H. (2004): Vergärung landwirtschaftlicher Substrate in Feststofffermentern, in: Gülzower Fachgespräche, Band 23, 105-113. 42 kann aber auch von der Zuckerrohrplantage als Düngerzusatz aufgenommen werden. Die Vergärung der Schlempe zu Biogas stellt eine weitere Möglichkeit der energetischen Nutzung dar. Kooperationshinweis Deutschland verfügt über enormes Wissen in der Biogastechnologie auch über die Vergärung von Melasse und der anschließenden Destillation. Dieser Bereich könnte ein interessantes Feld der Technologiekooperation (evtl. mit CCS) sein. Grundsätzlich sollte daher die Option der Biogasgewinnung aus Schlempe geprüft werden 19 Biogasgewinnung aus Abwässern Die senegalesischen Kommunen verfügen im Allgemeinen über keine geordnete Abwasserentsorgung. Der Stadtkern von Dakar, der in der Kolonialzeit entstanden ist, hat eine Entsorgung nach europäischem Vorbild, diese wurde aber nicht weitergeführt und in neuen Stadtteilen nicht errichtet. Die Abwässer werden direkt ins Meer entsorgt. Auf dem Land gibt es nur einfachste Klärgruben. Daher sind gegenwärtig im Senegal praktisch keine Potenziale für eine Biogaserzeugung aus Abwässern vorhanden. Im Stadtteil Cambérène befindet sich die einzige Abwasserreinigungsanlage von Dakar. Obwohl es im Hinblick auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes sinnvoll erschiene, stärker in Abwasserentsorgung zu investieren, ist dies gegenwärtig wegen der hohen Investitionen derzeit kein Thema. Es gibt für relativ trockenen Entwicklungsländern wie Senegal die Möglichkeit, die Langsamsandfiltration zur Klärung von Abwasser mit gleichzeitiger Energiegewinnung einzusetzen. Dabei werden in einem Ringkanal in einer Gemeinde möglichst viele Einwohner und ggf. auch Betriebe angeschlossen, die ihre organischen Abfälle und Fäkalien in fließfähiger Form einem Absetzbecken zuführen. Das Absetzbecken hat eine zum Einlass geneigte Bodenplatte, an der eine anaerobe Faulung einsetzt und Biogas produziert wird, das aufgefangen und in Motoren genutzt werden kann. Das so vorgereinigte Abwasser wird einem Langsamsandfilter, der aus bis zu 7 Segmenten besteht, zugeführt. Täglich wird ein neues Segment überstaut. Das Abwasser hat dann ggf. 5 Tage Zeit um durch den Sandkörper zu sickern, wobei es so gereinigt wird, dass das gewonnene Abwasser Bewässerungswasserqualität hat. Die GTZ hat ein derartiges Verfahren in Marokko getestet und verfügt daher über entsprechende Erfahrung. 3.3.4 Flüssige Biomasse Zuckerrohr Zwei Unternehmen der Agrarindustrie, die Compagnie Sucrière du Sénégal (CSS) und die Société Nationale de Commercialisation des Oléagineux du Sénégal (SONACOS), erzeugen momentan rund 40 MW Elektrizität aus organischen Reststoffen der Zucker- beziehungsweise Erdnussproduktion, vorwiegend für den eigenen Strombedarf. Die CSS in Richard Toll, ca. 120 km östlich von Saint Louis, ist die größte agroindustrielle Einheit Senegals. Sie beschäftigt mehr als 7.000 Angestellte und Arbeiter ganzjährig und rund 3.000 Saisonarbeiter in den Erntezeiten. Aus energetischer Sicht wurde die CSS in den vergangenen Jahren interessant, weil in nahe gelegenen Lagunen ca. 40.000 Tonnen Melasse lagern, die jährlich weiter anwachsen. Ein Export von Melasse lohnte sich wegen der hohen Transportkosten von Richard Toll zum Hafen von Dakar in der Vergangenheit nicht. 19 Siehe dazu auch den Artikel „Biogas Technology as a Component of Food Processing Systems” von W. Tentscher 43 Die Situation hat sich in den Jahren 2006-2007 durch die enormen weltweiten Preissteigerungen für fossile Energieträger schlagartig geändert. Durch von der Weltbank organisierten Informationsreisen nach Brasilien hat ein Bewusstseinsschub bei politischen und administrativen Entscheidungsträgern eingesetzt. Der Bau einer Fermentationsanlage und einer anschließenden Destillation als Public Private Partnership wurde inzwischen beschlossen. Die benötigten Anlagen sollen von Brasilien und Indien mit einem PPP-Ansatz geliefert werden 20. Brasilien soll das wissenschaftliche und technologische Know-how bereitstellen, indische Unternehmer steuern Finanzmittel und Managementwissen bei, der senegalesische Staat das Rohmaterial, Land und Arbeitskräfte. Das Ethanol soll laut Planung vorerst nicht im Senegal selbst verwendet, sondern exportiert werden, um mit den Devisen fossile Energieträger zu importieren. Weiterführende Informationen zum regionalen Biokraftstoffpotenzialen Bei der UMEOA (West Africa Monetary and Economic Union mit den Mitgliedsstaaten Benin, Burkina Faso, Cote-d’Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal and Togo) gibt es ein großes überwiegend von der niederländischen Kooperation unterstütztes Biomassevorhaben. In diesem Rahmen wurde im Nov. 2006 in Dakar ein großes internationales Seminar zur Biokraftstoffnutzung abgehalten 21. Die niederländische Firma BTG 22 hat eine Studie über das regionale Potential für eine Ethanolproduktion in den jeweiligen Mitgliedsländern erarbeitet und vorgestellt. In diesem Sinne könnte es für deutsche Unternehmer interessant sein, mit der Gruppe Kontakt aufzunehmen. Pflanzenöl aus Jatropha curcas L Diese strauchartige, bei gutem Boden und ausreichender Bewässerung bis zu 5 Meter hohe Pflanze, die lokal auch Pourghère oder Tabanani genannt wird, stammt aus Mittelamerika, ist in allen Teilen giftig und wird in Westafrika traditionell zum Einzäunen von Feldern und Pferchen verwendet. Die Pflanze bringt ölhaltige Nüsse hervor, aus denen Frauen z.b. Seife machen. Das Öl kann in geeigneten Motoren zur Energieerzeugung genutzt werden 23. Jatropha/Purgier hat in den letzten Jahren auf Grund der Steigerung der Rohölpreise einen starken Boom erlebt. Das hohe Potential der Pflanze wird allerdings in vielerlei Hinsicht überschätzt und der agro-technische Aufwand, um einen brauchbaren Treibstoff zu erhalten, unterschätzt. Weitreichende Erwartungen der Regierungen halten der Realität bisher nicht stand. Anforderungen an Jatropha Wasserbedarf: Für gute Ernten sind Niederschlagsmengen von mindestens 650 mm erforderlich. Bodenbeschaffenheit: Jatropha kann auf marginalen Böden wachsen und wird sogar zur Rekultivierung angepflanzt. Wenn aber mehr als 3 Tonnen/Jahr und Hektar erzeugt werden sollen, muss ein guter Boden vorhanden sein. Ertrag: Von der Ernte eines Hektars lassen sich zwischen 750-1000 Liter Purghieröl erzeugen, das in Motoren genutzt werden kann. Purgieröl ist aber kein Dieselöl und hat andere physikalischen 20 Vgl. Artikel “Brazil and India Join Senegal for Biofuel Production” von Wagdy Sawahel. Atelier de validation d’étude Regional portant sur le développement de la filière Ethanol Biocarburants dans l’éspace „UEMOA“, 20.-22.11.2006 22 BTG Biomass Technology Group BV, P.O. Box 217, AE Enschede, Niederlande 23 Vgl. Nutzung von Purgiernuss (Jatropha curcas L.) zur Desertifikationsbekämpfung und Armutsminderung Möglichkeiten und Grenzen technischer Lösungen in einem bestimmten sozio-ökonomischen Umfeld am Beispiel Kap Verde, Konventionsprojekt Desertifikationsbekämpfung, GTZ, 2003. 21 44 Eigenschaften, so dass es angepasster Motoren und eines fachkundigen Wartungspersonal bedarf. Weitere Informationen können u.a. bei der Firma Energiebau Köln 24 bezogen werden. Arbeitskräftebedarf: Es muss davon ausgegangen werden, dass pro Hektar eine Person ganzjährig beschäftigt werden muss. Tatsächlich handelt es sich um 2 Personen pro Hektar, die dann aber nur halbjährig beschäftigt werden. Eine Person ist für die Ernte zuständig, die andere für den gesamten logistischen Aufwand. Pflege: Die Pflanzen benötigen eine fortwährende Pflege; so müssen z.B. die Äste sorgfältig geschnitten werden, weil Nüsse nur endständig wachsen. Äste wie auch der Presskuchen bilden ein gutes Mulchmaterial. Variabilität der Samen: Das Scheitern hoffnungsvoller Ansätze in vielen Ländern liegt überwiegend daran, dass kein selektiertes Saatgut verwendet wurde. Bauern oder Bauerorganisationen kaufen Jatropha-Samen, wo sie ihn bekommen, und säen aus. Der durchschnittliche Ertrag variiert stark, laut www.jatropha.de um den Faktor 18! Auswahl des Saatguts: Für den Fall, dass ernsthaft in die Jatropha-Technologie eingestiegen werden soll, ist neben vielen anderen Faktoren unerlässlich, dass Hochleistungssaatgut verwendet wird. Unter Umständen muss dieses erst angezüchtet und selektiert werden, was eine langfristige Unternehmensplanung voraussetzt. Vorteilhaft ist es, dass Jatropha auch vegetativ vermehrt werden kann. Langfristig sind vegetativ vermehrte Pflanzen aber krankheitsanfälliger als aus Samen gezogene Pflanzen. In Senegal befassen sich mehrere Organisationen mit dem Anbau und der Nutzung von Jatropha. Ursprünglich lag die Koordination beim Ministerium für Energie und Bergbau, ist aber seit Ende 2006 dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Wasserversorgung und Nahrungsmittelsicherheit übertragen worden. Mehrere Nichtregierungsorganisationen machen schon seit langem auf die Potentiale der Pflanze aufmerksam und organisierten den Anbau und Nutzung auf artisanalem Niveau. Es gab einige Versuche das Purgieröl auch in Pflanzenkochern zu verwenden. Diese Versuche sind aber zunächst gescheitert, weil sich das Öl bevor es verbrennt, bereits zersetzt und die Düsen von Kochern verstopft. Die Forstdirektion (Eaux et Foret), die dem Umweltministerium untersteht, schätzt die Pflanze wegen ihrer Eigenschaft zur Bodenverbesserung und Bodenbefestigung sowie zum Schutz von Anpflanzungen. PERACOD hat gemeinsam mit den lokalen Forstbehörden Jatropha in 10-20 Meter breiten Streifen entlang Verbindungsachsen zwischen Dörfern und Waldgebieten angepflanzt. Insgesamt wurden ca. 200 ha Waldstreifen angelegt, die von Jatropha eingefasst waren. 24 Energiebau Solarstromsysteme GmbH, Heinrich-Rohlmann-Str. 17, 50829 Köln, Tel. +49(0)221 98966-0, Fax +49(0)221 98966-11, [email protected] 45 Privatwirtschaftliche Aktivitäten Die CSS unternimmt seit 2006 den Versuch ca. 5000 ha Jatropha teilweise im Bewässerungs- und teilweise im Trockenfeldbau anzupflanzen. Es wurde eine Region um Touba, einer in Zentralsenegal gelegenen Stadt, ausgewählt. Das Öl soll in der Stadt Khelkom verarbeitet werden. SODEFITEX hat ca. 300 Hektar Jatropha angebaut und beginnt mit einer Flächenausdehnung. Die bisherigen Ergebnisse waren bezüglich der Ölausbeute eher enttäuschend, so dass weitere Anstrengungen notwendig sein werden. SOCOCIM: Das Zementwerk plant auf ca. 75 ha Jatropha anzubauen. Statt aus den Nüssen Öl zu pressen, sollen die getrockneten Nüsse direkt in den Drehrohrofen eingebracht werden und somit zur Energieerzeugung dienen. Die geringen Verunreinigungen des Zements durch die minimalen Rückstände der Purgiernuss können vernachlässigt werden. Die halbstaatliche Firma SODEFITEX 25 (Société de développement et des fibres textiles) ist die am besten organisierte Institution in Senegal mit fachkundigem Personal in Bezug auf die energetische Nutzung von nachwachsenden Energieträgern. SODEFITEX befasst sich traditionell u.a. mit dem Baumwollanbau und der Nutzung von Baumwollprodukten, wendet sich in letzter Zeit aber vermehrt dem Komplex der Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu. Das Einzugsgebiet der SODEFITEX liegt in der Casamance in den Regionen Tambacounda und Koda. SODEFITEX hat ausgedehnte Versuche mit ölhaltigen Pflanzen gemacht und besondere Erfolge bei der Zucht von Sonnenblumen gehabt. Versuche mit Jatropha waren dagegen weniger erfolgreich. 25 www.sodefitex.sn 46 Weitere Ölpflanzen Baumwollsamen: Der ölhaltige Samen könnte als Energieträger verwendet werden. Baumwollsamen werden aber sinnvollerweise eher als Futter in der Viehzucht verwendet. Tatsächlich gibt es aber gewisse Nebenprodukte, die bei der Behandlung der Samen anfallen und welche energetisch genutzt werden könnten, was bisher aber noch nicht näher untersucht wurde. Sonnenblumenanbau: SODEFITEX hat sich intensiv mit dem Anbau von Sonnenblumen auf ca. 5000 ha Versuchsfläche befasst. Aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sorten konnten zwei mit zufrieden stellenden Eigenschaften (Euroflore und Pomar) ausgewählt worden. Es konnten knapp 2000 l/ha Öl gewonnen werden. Erdnussöl: Erdnussöl ist ein hochwertiges und teures Speiseöl und sollte daher nicht als Motortreibstoff verwendet werden. Palmöl: Palmöl wird sowohl industriell als auch artisanal hergestellt. Palmöl ist ebenfalls ein hochwertiges Speiseöl, aber nicht so teuer wie Erdnussöl, unter Umständen kann es daher Sinn machen Palmöl als Motortreibstoff zu nutzen. Der bei der artisanalen Herstellung anfallende Presskuchen ist ein sehr gutes Medium für Biogasanlagen. Regionale Aspekte Mali gilt in der Sahelregion als das Beispielland insb. für den Anbau von Jatropha. In dem Dorf Kéléya, einem Ort an der Nationalstrasse von Bamako nach Abidjan in der Elfenbeinküste, wird ein auf Purgieröl eingestellter Motor betrieben, der ca. 2000 Menschen in einem Inselnetz mit Strom versorgt. Das Konzept der Nutzung nachwachsender Rohstoffe genießt in Mali national hohe Priorität. Es wird erwogen, die geplante ländliche Elektrifizierung (siehe dazu auch die Programme von AMADER (Agence Malienne pour le Développement de l’Energie Domestique et de l’Electrification), an deren Finanzierung sich u.a. auch die Weltbank und die KfW maßgeblich beteiligen, auf mit Purgieröl betriebene Dieselaggregate abzustützen. Vermutlich wird ein regionales Zentrum der ECOWAS (Economic Community of Westafricain States) für nachwachsende Biomasse mit dem Schwerpunkt Biofuels in Bamako errichtet werden. Entscheidungen stehen noch aus. Da mit ziemlicher Sicherheit in fast allen westafrikanischen Staaten - mit Ausnahme der Republik Niger, die über fast kein Biomasseaufkommen verfügt - ein Programm zur energetischen Nutzung von Biomasse aufgelegt werden wird, sollte diese Entwicklung im Auge behalten werden. 47 4. Unternehmerische Rahmenbedingungen und Geschäftsalltag im Senegal Die Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft haben sich durch die Abwertung des FCFA, die Privatisierungspolitik sowie eine Reihe von Maßnahmen auf dem Gesetzgebungs- und Verordnungswege deutlich verbessert. Trotz aller Verbesserungen stellt das Übermaß an Gesetzen, Verordnungen und Regelungen sowie deren mitunter nicht systematischen Anwendungen ein Hindernis für Geschäftsaktivitäten privater Unternehmen dar. 4.1 Rechtliche Bestimmungen 4.1.1 Gesellschaftsrecht Das Geschäfts- und Gesellschaftsrecht des Senegals ist bestimmt durch das OHADA-Abkommen (Organisation pour l’Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires) von 1993. In diesem Rahmen wurde das Gesetz über die Handelsgesellschaften und die wirtschaftliche Interessensvereinigung (Acte Uniforme Relatif au Droit des Sociétés Commerciales et du Groupement d’Intérêt Economique) beschlossen. Diesem Abkommen gehören die Länder der FCFA-Zone (Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo), sowie die Komoren und Guinea an. Durch dieses Abkommen werden die Rechtsgrundlagen in den Ländern vereinheitlicht und grenzübergreifende Aktivitäten vereinfacht. Dies bezieht sich auch auf die Verlegung des Geschäftssitzes und Gründung von Tochterunternehmen innerhalb der Mitgliedsstaaten. Das OHADA-Recht sieht im Wesentlichen folgende Rechtsformen für Gesellschaften vor: Tabelle 7: Wesentliche Rechtsformen für Gesellschaften entsprechend OHADA-Recht (Stand: Januar 2007) Frz. Bezeichnung deutsche Entsprechung wesentliche Kennzeichen Société en nom colectif Offene Handelsgesellschaft Solidarische und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter Société en commandite simple Kommanditgesellschaft Société à responsabilité limitée (SARL) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Koexistenz von solidarisch und unbeschränkt haftenden Gesellschaftern und mit beschränkt haftenden Gesellschaftern Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage. Mindestkapital: 1.000.000 FCFA SURL Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft Société anonyme (SA) Groupement d’Intérêt Èconomique (G.I.E.) Verein mit Gewinnerzielungsabsicht (wirtschaftliche Interessensvereinigung) Wie SARL, aber nur ein Gesellschafter Haftung in Höhe der gehaltenen Aktien, Rechte der Aktionäre entsprechend dem Aktienanteil. Mindestkapital 10.000.000 FCFA Zusammenschluss zur Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten der Mitglieder Wie im deutschen Recht gibt es auch im Senegal die Möglichkeit als Person ein Einzelunternehmen zu gründen. 48 4.1.2 Arbeitsrecht Die Reform des Arbeitsrechts (Code du travail) von 1997 berücksichtigt eine Reihe von Forderungen der Unternehmer zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der senegalesischen Wirtschaft. So entfällt die Vorabgenehmigung bei geplanten Entlassungen. Es wurde ein Schlichtungsverfahren für MantelTarifverträge eingerichtet. Zeitverträge und betriebsbedingte Arbeitslosigkeit werden gesetzlich geregelt 26. Im Arbeitsrecht sind Arbeitsvertrag und Manteltarifvertrag (convention collective), Interessensvertretung, Lehre und Berufsausbildung, Betriebsverfassung, Löhne und Zulagen, Arbeitsbedingungen, Schlichtung und Strafbestimmungen geregelt. Die Mindestlöhne werden per Dekret von der Regierung festgelegt. Aktuell liegt der Mindeststundenlohn bei 209,1 FCFA (0,319 €), der Mindestmonatslohn bei 47.700 FCFA (72,61 €) bei 173,33 Arbeitsstunden. Die gesetzliche Arbeitszeit pro Woche beträgt 40 Stunden. 27 Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitskräfte bei der Arbeitsbehörde (Inspection du travail anzumelden) und bei der Sozialversicherung (Caisse de Sécurité sociale) und der Rentenversicherung (IPRES) einzuschreiben. Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse besteht erst ab 100 Arbeitskräften. Es bestehen keine Pflichtmitgliedschaften für Unternehmen. 4.1.3 Steuerrecht (Code général des impôts) Das Steuerrecht von 1992 wurde im Jahr 2004 reformiert, um verschiedene Verfahren zu vereinfachen und den Standort Senegal attraktiver zu gestalten. Als Innovation wurde eine Globalsteuer (Contribution global unique) eingeführt, welche es ermöglicht, pauschal mehrere direkte und indirekte Steuern gegenüber den Finanzbehörden zu begleichen. Dies ist insbesondere interessant für Dienstleister, die wenig Vorsteuerabzug geltend machen können. Die Besteuerung des Gewinns für Firmen (Impôt sur les sociétés) wurde in den letzten Jahren von 35% auf 25% reduziert. 28 30% einer Investition in Solar- oder Windenergie können vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden, maximal aber 25% des Unternehmensgewinns. 29 Im Vergleich zu internationalen Standards gilt die senegalesische Steuergesetzgebung weiterhin als kompliziert. Ein Vergleich der Weltbank zeigt, dass die Bezahlung bzw. das Eintreiben von Steuern im Senegal nur unzureichend funktioniert. 30 4.1.4 Investitionsgesetze Die Investitionsgesetzgebung des Senegal sieht Steuervorteile und Befreiung von Einfuhrabgaben vor, sofern Unternehmen über 15.000.000 FCFA (ca. 23.000 €) in den Bereichen Primärproduktion, Gesundheitswesen, Bildungswesen, Montage, Wartung und Instandhaltung von Industrieausrüstung und Teledienste investieren, bzw. über 100.000.000 CFA (ca. 150.000 €) in vielen anderen Bereichen. Exportorientierte Unternehmen können unter gewissen Voraussetzungen einen FreihandelszonenStatus zuerkannt bekommen. Die Investitionsgesetze können auf Unternehmensgründungen und auf Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen angewendet werden. Im Jahr 2004 wurde das B.O.T. (build–operate–transfer) Gesetz beschlossen, welches Vertragsabschlüsse der öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft über Finanzierung, Konzeption, 26 Le Soleil 06.05.2006 http://www.gouv.sn/investir/travail.html 28 http://www.izf.net/izf/EE/pro/senegal/6045.asp 29 http://www.gouv.sn/investir/code_impots.html 30 Doing Business, http://www.doingbusiness.org/ExploreEconomies/? economyid=164 27 49 Bau, Bewirtschaftung oder Unterhalt von Infrastrukturen öffentlichen Interesses regelt. Dieses Gesetz findet auch im Energiebereich Anwendung. 4.1.5 Vergabe öffentlicher Aufträge Der Senegal hat 2002 ein Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Code des marchés publics) verabschiedet, das abhängig vom Auftragsvolumen und der betroffenen Struktur zwei verschiedene Vergabeverfahren vorsieht: die Ausschreibung und die Zuteilung durch Zuschlag nach Einholung von Informationen und Preisen und entsprechender Veröffentlichung. Dazu müssen mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden. Verträge im gegenseitigen Einvernehmen („unter der Hand“) sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Die Verabschiedung des Gesetzes verzögerte sich und wurde zuletzt 2006 von mehreren internationalen Gebern (Weltbank, USAID) angemahnt. 31 Der neue „Code des marchés“ wurde schließlich per Verordnung (Decret n° 2007-545 32) in Kraft gesetzt. 4.1.6 Rechtssicherheit Eine Studie der Weltbank konstatiert, dass „die Unternehmer wenig Vertrauen in die Kohärenz des gesetzlichen Rahmens und in das Rechtssystem haben. 33 Etwa 42% der Leiter von produzierenden Unternehmen finden, dass die Auslegung und Anwendung der sie betreffenden Vorschriften und Gesetze durch die Funktionäre nicht kohärent und unvorhersehbar ist. Fast vierzig Prozent vertrauen nicht auf das Rechtssystem, um ihre Vertrags- und Eigentumsrechte geltend zu machen.“ Die bfai (Bundesagentur für Außenwirtschaft) urteilt in ihrer Zusammenfassung „Senegal – Wirtschaftsentwicklung 2005“ wie folgt: „Daneben behindern die defizitäre Energiesituation, die relativ hohen Lohnkosten, die komplexe Verwaltung, Klientelbeziehungen, Korruption und die hohen Defizite bei der Rechtssicherheit die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.“ 34 Der Senegal ist auf verschiedenen Ebenen bemüht, dem Problem der mangelnden Rechtssicherheit zu begegnen. Verschiedene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und „Good Governance“ wurden getroffen, die Ausarbeitung des neuen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört dazu. Der Senegal gehört zu den Unterzeichnerstaaten der Konvention über die Regelung von Streitigkeiten bei Investitionen zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten. Ausländische Investoren können also bei Streitigkeiten mit dem senegalesischen Staat die Dienste des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Anspruch nehmen. Zur Absicherung des Investitionsrisikos gibt es eine Struktur, die zur Weltbank-Gruppe gehört, die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA). Ziel von MIGA ist die Förderung von ausländischen Direktinvestitionen. Sie versucht, private Investoren und Versicherer bei Investitionen unter schwierigen Investitionsbedingungen zu unterstützen. Neben der Versicherung gegen politische Risiken für ausländische Investitionen in Entwicklungsländern bietet MIGA weitere Dienstleistungen, wie die Vermittlung bei Konflikten. 4.1.7 Andere Bestimmungen Je nach Tätigkeitsfeld sind weitere Gesetzestexte von Belang, wie die Umweltgesetze (Code de l’environnement), das Bergbaugesetz (Codes des Mines) und das Telekommunikationsgesetz (Code des télécommunications) usw. 31 Le Quotidien vom 27.10.2006, Walfadjri vom 02.11.2006 Wortlaut unter www.izf.net/IZF/EE/pro/Senegal/7024.asp 33 Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, Banque Mondial, 2006, http://siteresources.worldbank.org/EXTAFRSUMAFTPS/Resources/ ICA011.pdf 34 http://www.bfai.de/fdb-SE,MKT200605 29094338,Google.html 32 50 4.2 Firmengründung 4.2.1 Förderstrukturen Der Senegal verfolgt seit einigen Jahren eine aktive Politik zur Ansiedlung von Auslandsinvestitionen und zur Förderung der Privatwirtschaft. In diesem Rahmen wurde eine Reihe von neuen Strukturen gegründet: • Investitionsförderung: Agence Nationale Chargée de la Promotion de l’Investissment et des Grands Travaux (APIX) 35 • Entwicklung der KMU: Agence pour le Développement et l’Encadrement de la Petite et Moyenne Entreprise (ADEPME) • Projekt zur Investitions- und Exportförderung: Projet de Promotion des Investissements et des Exportations (PPI) • Förderung von Industriegebieten: Agence de Promotion de la Zone industrielle (APROZI) • Handwerksförderung: Agence de Promotion et de Développement de l’Artisanat (APDA) • Innovationsförderung: Agence pour l’Innovation Technologique (AIT) • Vermittlung von Partnern und Untervertragsnehmern: Bourse Nationale de Sous-Traitance (BNSTP) • Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen: Fonds de Développement de l'Enseignement Technique et de la Formation Professionnelle (FONDEF) 4.2.2 Wer hilft? Neben den oben beschriebenen Strukturen gibt es weitere Anlaufstellen, die Unternehmensgründer und Investoren bei der Einrichtung eines Geschäftsvorhabens unterstützen (Adressen vgl. Annex C): 35 • die senegalesische Entsprechung der IHK (Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture), die zum Beispiel Mappen und Merkblätter zu verschiedenen Themen ausgearbeitet hat und bei Formalien helfen kann (z.B. Ausstellung des Import-Export– Ausweises), • die ADEPME, mit sehr informativen Internet-Seiten, die zusammen mit einem GTZProgramm zur Beschäftigung von Jugendlichen erstellt wurden, • die Stiftung „Trade Point Senegal“, ein Dienstleister für Unternehmen, der vor allem durch Aufarbeitung und Bereitstellung von Informationen bei der Unternehmensgründung interessant sein kann. Diese Informationsdienste sind allerdings kostenpflichtig. • der Deutsch-senegalesische Unternehmerverein (APASENA), • die Deutsche Botschaft in Dakar, sie berät als Serviceleistung für die deutsche Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unternehmer und Investoren über die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation im Land. Die Botschaft ist grundsätzlich an allen Informationen zu Geschäftsvorhaben mit deutschem Bezug im Gastland interessiert und bringt ihre Erfahrungen und Kontaktmöglichkeiten ein. Sie kann Auslandsgeschäfte bei Behörden flankieren oder bei mit Behörden auftretenden Schwierigkeiten eine Vermittlerrolle einnehmen. Interessant ist die Kontaktliste von Unternehmen mit deutscher Beteiligung auf den Internet-Seiten der Botschaft (www.dakar.diplo.de), die es ermöglicht, mit hier bereits ansässigen/tätigen Unternehmen in Austausch zu treten. www.investinsenegal.com 51 4.2.3 Anforderungen Die Rechtsformen SA, SARL und SURL erfordern die Erstellung von Statuten, die den Firmennamen, den Firmensitz, Angaben zu den Gesellschaftern (Namen, Wohnsitz, Beruf, Geburtsdaten), Geschäftszweck, Gesellschaftskapital und dessen Verteilung enthalten. Diese werden vor einem Notar unterzeichnet, der die Registrierung, Veröffentlichung in einem Amtsblatt und einige der folgenden Schritte veranlasst. Folgende Formalien sind für eine Unternehmensgründung erforderlich: • Eintrag ins Handelsregister • Beantragung einer Steuernummer (Numéro d'Identification National des Entreprises et Associations - NINEA) • Registrierung des Mietvertrags bei den Steuerbehörden • Import-Export-Ausweis (Chambre de Commerce) • Registriernummer beim Zoll (Code-PPM) • Anmeldeformalitäten für die Arbeitskräfte (Arbeitsbehörde, Sozial- und Rentenversicherung) • Anmeldung von Werbeflächen 4.2.4 Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Arbeitskräfte Die Staatsangehörigen der meisten Länder außerhalb der UEMOA brauchen für längere Aufenthalte eine Aufenthaltsgenehmigung, die von der Ausländerbehörde (Police des étrangers) ausgestellt wird. Für deutsche Staatsangehörige gilt im Moment, dass sie ohne weitere Genehmigung bis zu drei Monaten im Senegal bleiben können. Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel problemlos. Bei der Antragsstellung (unter Vorlage der entsprechenden Dokumente, u.a. Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes) wird eine provisorische (verlängerbare) Bescheinigung ausgestellt, die den Aufenthalt bis zur Ausstellung eines Ausländerausweises (carte d’identité étrangère – fünf Jahre gültig) legalisiert. 4.3 Wareneinfuhr Die Wareneinfuhr und –ausfuhr, sowie die dabei anfallenden Zölle und Abgaben werden durch das Zollgesetz (Code des douanes), sowie verschiedene Bestimmungen der UEMOA geregelt. Der Im/Exporteur braucht einen Import/Export-Ausweis. Besonderheiten der Wareneinfuhr in den Senegal: • Kontrolle der Waren vor dem Versand • Devisengenehmigung zur Bezahlung der Lieferanten im Ausland • Mehrwertsteuer fällig bei Wareneinfuhr Senegal betreibt seit 1991 ein Programm zur Kontrolle der Importe. Dies hat zur Folge, dass Wareneinfuhren mittels einer vorläufigen Importerklärung (dpi) deklariert werden müssen und im Fall von „house to house“ Containern oder Warenwerten über 3.000.000 FCFA vor Verladung/Versendung beim Versender durch die damit beauftragte Firma COTECNA überprüft werden müssen (Qualität, Menge, Preis und Zolltarifklasse). 52 COTECNA Cotecna ist eine internationale Firma, die vom senegalesischen Staat beauftragt ist, das Programm zur Kontrolle der Importe durchzuführen. Cotecna bearbeitet die vorläufigen Einfuhrerklärungen und führt durch ihre Niederlassungen in anderen Ländern gegebenenfalls eine Kontrolle vor Versand der Waren durch, mit dem Ziel, das Einfuhrverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Kosten dieses Verfahrens gehen zu Lasten des senegalesischen Staates, es entstehen also keine direkten Kosten für den Versender und den Empfänger. Liegt bei der Einfuhr eine notwendige Konformitätserklärung von Cotecna nicht vor, wird im Prinzip eine Strafgebühr in Höhe von 20% des Zollwerts fällig. Eine Auslandsüberweisung zur Bezahlung der Lieferanten benötigt eine Devisengenehmigung, die automatisch nach der Einfuhranmeldung ausgestellt wird. Bei Wareneinfuhren von über 5.000.000 FCFA muss diese bei einer Bank domiziliert werden. Bei der Wareneinfuhr muss die Mehrwertsteuer vollständig abgeführt werden. Diese führt zu einem Steuerguthaben, das mit der bei den Verkäufen eingenommenen Vorsteuer verrechnet wird. Insbesondere bei einer längerfristigen Lagerhaltung und bei von der Mehrwertsteuer befreiten Verkäufen, führt dies zu einer Kapitalbindung, die für die Liquiditätsrechnung sehr wichtig werden kann. Außerdem muss für die Abwicklung der Einfuhr der entsprechende Betrag bereitgestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Einfuhrverfahren wird von der Weltbank als langsam und kompliziert bewertet 36. Eine andere Weltbank-Studie spricht dagegen von durchschnittlich fünf Tagen für die Verzollung eines eingeführten Containers 37. Die Wareneinfuhr lässt sich kurz in folgende Etappen gliedern: • Anmeldung der Einfuhr • Gegebenenfalls Inspektion bei der Verladung • Versand • Verzollung und Auslösung Da die Einfuhr und Verzollung relativ kompliziert und zeitaufwendig sind, vergeben viele Unternehmen die Durchführung der Einfuhrformalitäten an einen so genannten Transitspediteur („transitaire“). Dieser wickelt alle Formalitäten von der Einfuhranmeldung bis zur Anlieferung der Waren in Absprache mit dem Auftraggeber ab. Die Empfehlungen von APIX und anderen Einrichtungen, die aufgrund guter Erfahrungen seit Jahren mit demselben Spediteur zusammenarbeiten, können hier in Betracht gezogen werden. Ansonsten empfiehlt es sich in diesem Zusammenhang mit internationalen Speditionsgesellschaften unter klar ausgehandelten Bedingungen zu arbeiten. Die Zolltarife und andere Einfuhrabgaben sind einheitlich für den gesamten Wirtschaftsraum der UEMOA. Es gibt vier Zolltarifklassen mit Zollansätzen von 0%, 5%, 10%, 20%. Dazu kommen diverse Abgaben in Höhe von 2,7%. In den letzten Jahren wurden erhebliche Bemühungen unternommen, die „informelle“ Einfuhr von Waren zu unterbinden, z.B. durch eine häufige Rotation der Zollbeamten. Auch Strafversetzungen wurden veranlasst. Dies hat im Gegenzug eine Verringerung der Schwierigkeiten bei korrekt durchgeführten Einfuhrverfahren zur Folge. Die „informelle“ Einfuhr ist für ausländische Unternehmen in der Regel ohnehin nicht interessant, da der Vorsteueranspruch dabei nicht geltend gemacht werden kann. 36 37 Doing buisness, a.a.O. Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, a.a.O. 53 4.4 Geschäftsgebaren Viele senegalesische Geschäftspartner handeln mitunter mit zu optimistischen Annahmen. Dies betrifft sowohl Liefertermine, Zahlungstermine, technische Möglichkeiten, Vermittlung von Kontakten u.ä. als auch die Finanzplanung. Die Folge sind oft nicht eingehaltene Versprechen. Das Unrechtsbewusstsein und die Angst vor Strafmaßnahmen, z.B. bei Missachtung von Zahlungspflichten oder bei der Ausstellung nicht gedeckter Schecks, sind nicht sehr ausgeprägt. Dementsprechend werden viele Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse oder gegen Barzahlung getätigt. Ausländische Geschäftsleute sollten sich ein gesundes Misstrauen bewahren, wie es auch senegalesische Geschäftsleute untereinander pflegen, und mehr Taten als Worten vertrauen. Auf allen Ebenen spielt der persönliche Kontakt eine große Rolle. Die Verbreitung von gezielten Informationen auf persönlicher Ebene, eventuell durchaus mit einem kommerziellen Hintergedanken funktioniert sehr gut. Es können so potenzielle Kunden, Lieferanten, Zulieferer, Vermittler, „TroubleShooter“, Ansprechpartner, „Eingangstüren“ usw. gefunden werden. Die Begrüßung mit Namen und ein kurzer persönlicher Austausch knüpfen eine Beziehung, die beim Auftreten von Schwierigkeiten, bei Informationsbedarf oder bei Ausnahmen von der Regel wertvoll sein kann. Arbeitslöhne und Investitionsverhalten Die in Europa oft geltende Formel „Je mehr Verantwortung und Arbeitseinsatz desto höher der Lohn“, hat in Westafrika nur eine eingeschränkte Richtigkeit. In aller Regel muss ein Besserverdienender einen Teil seines Einkommens an seine Familie abgeben. Je höher der Lohn, desto größer wird der Empfängerkreis, da der Begriff Großfamilie mitunter sehr weit gefasst wird. Daraus kann für Arbeitnehmer ein Dilemma entstehen, das Unternehmer berücksichtigen sollten. Es empfiehlt sich daher bei geschäftlichen Aktivitäten mit lokalen Partnern zusammen zu arbeiten, welche die soziale Situation besser erkennen und einschätzen können. Die Armut der Bevölkerung muss bei allen Investitionsentscheidungen beachtet werden. Armut bedeutet in diesem Kontext auch, dass z.B. keine Doppelbelastungen anfallen dürfen. Es kann entweder eine Hochzeit ausgerichtet oder ein Solarpanel beschafft werden. 4.5 Informationen über Ausschreibungen Offene staatliche Ausschreibungen werden in der Regel in den Tageszeitungen annonciert, vor allem in der regierungsnahen „Le Soleil“. Weitere Quellen sind die Publikationen der „Chambre de Commerce de Dakar“ (Bulletin d'information économique), sowie verschiedene Internet-Seiten, sowohl von Organisationen, die Ausschreibungen zusammentragen, als auch von vor Ort ansässigen Einrichtungen (vgl. Annex). Verschiedene Unternehmen und Einrichtungen haben ein Zulassungsverfahren für Lieferanten und Dienstleister. Um als Zulieferer in Frage zu kommen, muss formell eine Zulassung (agrément) beantragt werden. In der Folge veranlasst der interessierte Auftraggeber unter Umständen zu einem Besuch, um Existenz und Kapazitäten des potenziellen Zulieferers zu überprüfen und zu erfassen. Auch in diesem Zusammenhang ist wiederum der Aufbau eines Kontaktnetzwerks wichtig, um Kenntnis von anstehenden Ausschreibungen zu erhalten und zu versuchen, bei nicht-öffentlichen Ausschreibungen auf die Short-List zu kommen. 54 4.5.1 Formale Voraussetzungen Öffentliche Ausschreibungen und größere Ausschreibungen von Privatunternehmen verlangen in der Regel als Zulassungskriterium, dass der Bewerber eine „Steuerquittung“ (quitus fiscal) vorlegt. Dies ist ein Dokument, das belegt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt. Dazu kommen Belege über die Entrichtung von Sozialabgaben und eine Bescheinigung der Arbeitsbehörde. Die Beschaffung dieser Unterlagen ist relativ zeitaufwendig und kann mehr als eine Woche in Anspruch nehmen. Für größere Ausschreibungen (z.B. für Konzessionen ländlicher Stromversorgung) wird vor der eigentlichen Ausschreibung eine Vorqualifikation durchgeführt, in der geprüft wird, ob der Bewerber die notwendigen technischen und finanziellen Vorraussetzungen mitbringt. Nur die zugelassenen Bewerber erhalten dann die Ausschreibungsunterlagen. 4.5.2 Einige Besonderheiten Eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit Ausschreibungen, über die immer wieder berichtet wird, soll hier kurz zusammengefasst werden. Praktiken, die Unternehmen auch aus anderen Ländern bekannt sind, finden sich hier ebenfalls: Zuschnitt von Ausschreibungen: Im Moment der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen werden in Absprache mit einem Unternehmen technische oder andere Kriterien festgelegt, die andere Unternehmen nicht oder nur schwerlich bieten können, auch zum Beispiel unter Anwendung sehr kurzer Bewerbungsfristen. Nachbesserung: Es wird Unternehmen erlaubt, nach Abgabe der Unterlagen, diese zu modifizieren. Oder bei der Auftragserteilung wird aus irgendwelchen Gründen eine Anhebung der vorgeschlagenen Preise veranlasst. Überfakturierung: Durch Preisabsprachen werden erhöhte Margen erzielt, die in der Folge verteilt werden können. Unternehmerische Entscheidungen für Investitionen deutscher Unternehmer in Entwicklungsländern, wie z.B. im Senegal, hängen bekanntlich von einer Vielzahl von Faktoren ab. Hier sollen beispielhaft nur auf einige hingewiesen werden: • • • • • • • Das Feld der internationalen Konkurrenz wächst durch die aktive Teilnahme von Firmen aus Schwellenländern in bestimmten Segmenten, in denen diese Länder über eine eigene Erfahrung verfügen. Einsatz „robuster Technologien“. Mitunter ist der Einsatz einer relativ einfachen Technologie eine lokal angepasste Methode. Entscheidungsträger in Nehmerländer lassen sich mitunter durch scheinbar billigere und angepasste Ansätze beeinflussen und überblicken nicht ggf. höhere Folgekosten oder niedrige Wirkungsgrade Firmen aus Schwellenländern verfügen oft über ein gutes Informationsnetz und haben einen guten Zugang zu Informationen von Gebercommunities. Firmenvertreter insbesondere aus Schwellenländern haben mitunter einen Bonus, weil sie nicht aus den reichen Industrieländern stammen. Firmenvertreter insbesondere aus Schwellenländern oder aus Ländern mit einer langen historischen Erfahrung, wie Frankreich in Westafrika oder Spanien in Südamerika, kommen mitunter besser mit unterschiedlichen Arten der Soft-Korruption zu recht als deutsche mittelständige Unternehmen. Deutsche Produkte haben in Senegal generell einen guten Ruf. 55 4.6 Steuern und Abgaben Wie bereits oben erwähnt, ist das Steuersystem komplex. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die wichtigsten Steuern und Abgaben. 4.6.1 Direkte Unternehmenssteuern und Abgaben Globalsteuer: Contribution globale unique - CGU ist eine Steuerform, die ein Unternehmen wählen kann, sofern sein Umsatz unter 25.000.000 FCFA für Hersteller bzw. unter 50.000.000 FCFA für Dienstleister liegt und die eine Reihe von Steuern zusammenfasst. Firmensteuer (Impôt sur les sociétés - IS): Besteuerung des Gewinns eines Unternehmens. Der Steuersatz wurde in den letzten Jahren von 35 auf 25% gesenkt. Wie in Deutschland können verschiedene Investitionen den zu besteuernden Gewinn mindern. Mindestpauschalsteuer (impôt minimal forfaitaire - IMF): Diese Steuer wird fällig unabhängig davon, ob das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Sie wird auf die IS angerechnet. Sie liegt bei 500.000 bis 1.000.000 FCFA, je nach Umsatz des Unternehmens. Gewerbesteuer (Contribution des patentes): Diese Steuer errechnet sich auf der Basis einer Pauschale, die vom Umsatz abhängt und einem Prozentsatz (19%) der Jahresmiete. Werbeabgabe, (taxe sur la publicité), Müllabgabe (taxe sur l’enlèvement des ordures ménagères TOM): Lokale Abgaben abhängig von der Werbefläche (Gebäude, Schilder, Fahrzeuge) bzw. der Miete. 4.6.2 Für das Personal Einkommenssteuer (Impôt sur le Revenus – IR): Wie in Deutschland führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an die Finanzbehörden ab. Der Berechnungsschlüssel für die Lohnabzüge (versements retirés à la source - VRS) ist im Internet verfügbar. Pauschale Arbeitgeberabgabe (Contribution Forfaitaire Employeur - CFE): Eine Abgabe in Höhe von 3% der Lohnsumme. Sozialversicherung (Caisse de sécurité social - CSS): 7% mit einer Höchstgrenze entsprechend einem Jahreseinkommen von 720.000 FCFA bezahlt vom Arbeitgeber. Rentenversicherung (Institut de Prévoyance Retraite du Sénégal - IPRES): Arbeitgeberanteil 8,4%, Arbeitnehmeranteil 5,6% mit einer Höchstgrenze entsprechend einem Jahreseinkommen von 2.400.000 FCFA. Für leitende Angestellte ist ein Zusatzbeitrag vorgesehen (3.6% - 2.4% - 7.200.000 FCFA) 4.6.3 Indirekte Steuern Mehrwertsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée - TVA): Der Mehrwertsteuersatz liegt in der UEMOA einheitlich bei 18%. Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn die Rechnung des Lieferanten oder Dienstleister die MWSt. ausweist und auf seiner Rechnung seine Steuernummer (NINEA) angegeben ist. Ausgleichsabgabe (Taxe d’égalisation – TE): Bei der Wareneinfuhr durch natürliche Personen (fehlen der Steuernummer NINEA) fällt eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 5% an. Verfügt der Importeur über einen PPM-Code, entfällt diese Abgabe ohne weitere Formalitäten, da die Erteilung des PPMCodes voraussetzt, dass der Importeur über eine Steuernummer verfügt. Bankverkehrssteuer (Taxe sur les opérations bancaires): Eine über die Banken eingezogene Steuer auf verschiedene Bankaktivitäten. 56 Steuermarken/Stempelsteuer (Droit de timbre): Viele Anträge, Genehmigungen, Registrierungen, sowie Verkäufe gegen bar benötigen die Anbringung einer Steuermarke, die z.B. auf Postämtern verkauft wird. Diese Steuern und Abgaben haben jeweils ihre spezifischen Termine, monatliche Fälligkeiten sind zumeist bis zum 15. zu begleichen. Bei verspäteten Zahlungen werden Verspätungszuschläge fällig, die zumeist zwischen 3 und 10% pro Monat liegen. Verschiedene Steuerberater und Unternehmerverbände geben in der Regel am Jahresanfang einen „Steuer-Kalender“ (Le calendrier des obligations fiscales et sociales) heraus. 4.6.4 Kompetenz vor Ort Der handwerkliche Standard ist im Vergleich zu Deutschland niedrig. Die Handwerker sind meist schlecht ausgerüstet und nicht gut ausgebildet. Es wurden mehrere Programme ins Leben gerufen, um Ausbildungsniveau und Geschäftsumgebung verschiedener Handwerksberufe zu verbessern. Dennoch gibt es einzelne Handwerker, die eine akzeptable Qualität liefern und unter den gegebenen Umständen sehr gute Leistungen erbringen. Dazu kommen spezialisierte Unternehmen in verschiedenen Bereichen, die auf gutem Niveau arbeiten. Bei der Kontaktvermittlung z.B. für Rechtsanwälte und Unternehmerorganisationen, ist die deutsche Botschaft behilflich. Bei betriebsinternen Problemen mit dem Ausbildungsniveau stehen verschiedene Strukturen des Bilungsministeriums zur Verfügung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren können. Solarinstallateure Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit führte im Senegal ein Projekt zur Verbreitung der Solarenergie (Photovoltaik) durch. In diesem Rahmen wurden auch Techniker aus- und weitergebildet. Dies führte zur Gründung eines Netzwerkes (FOPEN-solaire) von Installateuren, Technikern und Organisationen, das heute noch besteht und aktuell über dreißig Mitglieder in verschiedenen Regionen des Senegals zählt. Die Mitglieder von FOPEN-solaire hatten bereits 2003 insgesamt mehr als 4000 SHS und über 10 größere Solaranlagen installiert. Schlosser und Metallbau Es existieren einige Unternehmen mit hohem Standard (z.B. CMA, CNT, SISMAR), welche Zubehör fertigen können. Eine Reihe von Handwerkern hat Erfahrung in der Fertigung von Rahmen und Gestellen für Solarmodule aus verschiedenen Materialien (Eisen, Stahl, Aluminium). 57 ANNEX A. Geografische Rahmendaten Senegal Lage Westafrika (Atlantikküste / Sahelzone) Geografische Koordinaten 12° - 16°30 N / 11°30 - 17°30 W Landesgrenzen Insgesamt: 2.640 km, davon Küste: 531 km Angrenzende Länder: Gambia 740 km; Guinea 330 km; Guinea-Bissau 338 km; Mali 419 km; Mauretanien 813 km Fläche Insgesamt 196.722 km2; Land 192.000 km2; Wasser 4.722 km2 (zum Vergleich: entspricht 55% der Fläche Deutschlands) Küstenzonen Territorialgewässer 12 nautische Meilen (n.M.); angrenzende Zone 24 n.M.; Kontinentalschelf 200 n.M. oder Rand des Kontinentalsockels; exklusive Wirtschaftszone 200 n.M. Flüsse Senegal: 1770 km; Casamance: 300 km; Gambia River 1120 km; Saloum; Anambé Casamance Klima Tropisch; Typ Soudano-Sahel; Klima in Küstennähe beeinflusst von kühlem Atlantik; Regenzeit von Juni bis Oktober mit Winden aus Süden; Trockenzeit von November bis Mai mit Winden aus Norden; Jahresniederschläge zwischen 250 mm im Norden (St. Louis) und 1200 mm im Süden (Ziguinchor) sowie in Dakar 400 mm; mittlere Temperatur im Januar 15-20°C, im September 35-40°C Relief Überwiegend flach; 75% der Landesfläche unter 50 m üNN; weite Ebenen, die im Südosten zu Gebirgen aufsteigen (max. Erhebung 681 m üNN; Les Mamelles bei Dakar: 105 m üNN) Böden Unfruchtbare Sandböden im Norden; stark ausgewaschene, eisenhaltige Böden in der Landesmitte; Lateritböden im Süden; relativ fruchtbare hydromorphe Böden in feuchten Niederungen (z.B. Niayes, Flussauen) Natürliche Ressourcen/ Exportprodukte Fisch, Phosphat, Erdnussöl Landnutzung Ackerland: 12% der Landfläche (Bewässerungsflächen ca. 710 km²); Dauerweiden: 16%; Wald/ Buschsavanne: 54%; sonstige Flächen: 18% Naturrisiken Periodische Dürren Heuschreckenplagen Umweltprobleme Überfischung; Dezimierung des Wildtierbestands; Entwaldung; Bodenerosion und -versalzung; Desertifikation; teilweise unkontrollierte Emissionen (Abwässer, Abfälle, Abgase); Pestizideinsatz Themen Internationaler Abkommen u.a. Biodiversität; Klima; Desertifikation; Toxische/ Risiko-Abfälle; Seerecht; nuklearer Teststopp; Schutz der Ozonschicht; Walfang und Überschwemmungen; saisonale 58 B. Rahmendaten wirtschaftliche und soziale Indikatoren Senegal 38 Makroökonomische Situation im Senegal 2006 Makroökonomische Situation: Mittel 2000-2005, 2006 und Ausblick 2007 2000-2005 (Mittelwert) 2006 2007 (Ausblick) Wirtschaftswachstum 5% 2,1% 5,4% Haushaltsdefizit 3% 6% 5% Öffentliche Verschuldung 65% 43% 18% Außenhandelsdefizit 8% 12% 11% Der wirtschaftliche Einbruch im Jahre 2006 erfolgte maßgeblich durch die Preiserhöhungen im Energiesektor und durch Managementfehler im Chemiesektor. Im Folgenden sind die Kenzeichen der schwachen Wirtschaftslage angeführt: a) Schwaches Wachstum Das Wirtschaftswachstum 2006 wurde im wesentlichen durch die Bereiche Telekommunikation und Bau generiert, während die Leistung der anderen Bereiche durch das relativ hohe Preisniveau des Erdöls und dessen Auswirkungen auf die Qualität der Stromversorgung gedämpft wurden. Die Einstellung der Aktivitäten der senegalesischen Chemieindustrie (u.a. Betriebseinstellungen), der „Industries Chimiques du Sénégal (ICS)“, die 10% der senegalesischen Exporte tätigte und ca. 2% zum Wirtschaftswachstum des Landes beitrug, ist gleichfalls ein Grund für das schwache Wachstum im Jahr 2006. b) Hohe Haushaltsdefizite trotz hoher Einnahmen. Grund dafür waren: • Subventionen, die an Unternehmen des Energiebereichs gezahlt wurden (2,1% des BIP, etwa 140 Mrd. FCFA), insbesondere die SENELEC und die Société africaine de raffinage (SAR, staatliche Raffinerie). Diese Subventionen werden seitens des senegalesischen Staates einerseits durch die Auswirkungen schlechter Betriebsführung dieser Firmen (technisch und finanziell) gerechtfertigt, andererseits durch die Notwendigkeit, den Preiserhöhungen für Energieträger auf dem Weltmarkt entgegenzuwirken; • eine Erhöhung der Lohnsumme; • erhöhte Ausgaben der Präsidial- und Premierministerämter sowie der von diesen geführten staatlichen Agenturen. c) Erhöhung des Außenhandelsdefizits Die Erhöhung des Außenhandelsdefizits erklärt sich durch eine Verringerung der Exporte von Fischerei- und chemischen Produkten sowie durch die starke Erhöhung des Ölpreises, noch verstärkt durch die Produktionseinstellung der staatlichen Raffinerie SAR. Dies zeigt die starke Abhängigkeit der senegalesischen Wirtschaft von importierten Produkten (Erdöl, Grundnahrungsmittel, Güter und Dienstleistungen u.a.), ebenso wie auch von klimatischen und naturbedingten Schwankungen als Risikofaktor, der die wirtschaftliche Anfälligkeit des Landes erhöht. 38 Quelle: Interne Daten der GTZ zusammengestellt von: Meyer/ Touré, Dakar 31.08.07, basierend aus Weltbankdaten und Daten des International Monetary Fund (IMF) 59 Der Ausblick auf das Jahr 2007 veranschaulicht das folgende Spektrum wirtschaftlicher Entwicklungen: • Nach Ansicht der Regierung könnte sich die Wachstumsprognose von 5,4% bestätigen, ein erfolgreiches Landwirtschaftsjahr und eine Wiederaufnahme der Aktivitäten der ICS vorausgesetzt. • Der International Monetary Fund (IMF) bestätigt die Prognose von Wirtschaftswachstum, etwa 5% für das Haushaltsdefizit und etwa Außenhandelsdefizit. 5,4% für 11% für das das Aus Sicht der Weltbank werden die Risiken und Aussichten auf die makroökonomische Entwicklung des Senegal zurückhaltender bewertet. Verschiedene makroökonomische Parameter sind demnach zufriedenstellend, wie z.B. das Niveau der Steuereinnahmen, eine öffentliche Außenverschuldung von unter 18% des BIP und ein Haushaltsdefizit, das ohne Transfers im Energiebereich unter 4% gelegen hätte. 60 Rahmendaten wirtschaftliche und soziale Indikatoren Senegal Bemerkungen, Bewertung (Tendenzen, Vergleiche) Indikator Jahr Wert Quelle Bevölkerung Absolut Bevölkerungsdichte %-Zunahme (pro Jahr) 2005 2000 1980-2000 11,5 Mio 48 pro km2 + 2,7 % WEB WEB WEB BSP/Kopf (in US-$) 2000 490 $ WEB 2000 2000 1998-2000 4,7 Mrd $ + 5,6 % + 5,5 % WEB IWF IWF 2001 2001 13,5 $ 54 % Poverty Assessment 1995 1995 6,4 % 33,5 % WEB WEB Vgl. Mali, 1994, 4,6 % / 40,4 %; Elfenbeinküste, 1995, 7,1 % / 28,8 %. 1999 1999 1999 145 - 13 42,3 % HDR HDR HDR Vgl. Mali 153 / 0 / 37,8 %; Elfenbeinküste 144 / - 20 / 42,6 %. 2000 52 WEB 2000 5,1 WEB 2000 129 WEB Vgl. Mali 218, Elfenbeinküste 180. 2000 78 % WEB Vgl. Mali 65 %, Elfenbeinküste 77 %. 1999 66 % HDR Vgl. Mali 60 %, Elfenbeinküste 80 %. BIP absolut (in Mrd US-$) BIP-Wachstum (%, real) des letzten Jahres und der letzten 3 Jahre (pro Jahr) Armutsschwelle ($ pro Monat) Armutsquote (Anteil armer Bevölkerung) Einkommensverteilung: Anteil der untersten 20 %, höchstens 10 % am Einkommen/Konsum Human Development Index (HDI) Rang absolut Rangzahlendifferenz HDI und BSP/Kopf HDI-Wert in Prozent Lebenserwartung bei Geburt (in Jahren) Fertilitätsrate (Geburten pro Frau) Sterblichkeitsrate unter 5 Jahren (je 1000 Lebendgeburten) Bevölkerung mit Zugang zu sauberem Wasser (in %) Bevölkerung mit Zugang zu Gesundheitsdiensten / wesentlichen Medikamenten (in % ) Starke Konzentration im Westen des Landes. Leichter Rückgang projiziert: 20002015: 2,1 %. Vgl. Mali 240 $, Elfenbeinküste 600 $. Z. Vgl. Mali, 1999-2000, 4,5 %; Elfenbeinküste, 1999-2000, 2,3 % (WEB). Vgl. Mali 42, Elfenbeinküste 46. Vgl. Mali 6,3, Elfenbeinküste 4,8. 61 2,6 % WEB Nur öffentliche Ausgaben Vgl. Mali 2,1 %, Elfenbeinküste 1,2 %. (2) Anteil unterernährter Kinder unter 5 Jahren 1993-2000 23 % WEB Vgl. Mali 49 %, Elfenbeinküste 24 %. (3) Analphabetenquote der Erwachsenen Insgesamt 1999 Frauen 1999 63,6 % 73,3 % HDR HDR Vgl. Mali 60,2 %, Elfenbeinküste 54,3 %. Vgl. Mali 67,3 %, Elfenbeinküste 62,8 %. (1) Gesundheitsausgaben (in % des BIP) (4) Einschulungsquote Grundschulen Insgesamt Frauen 1995-99 an 1995-97 1995-97 (5) Erziehungsausgaben in % des BIP 1998 (6) Ressourcensituation Wasserverbrauch (gesamt) pro Kopf (in m3 pro Jahr) kommerzieller Energieverbrauch pro Kopf (kg Öl-Äquivalent pro Jahr) Ackerland jeweils in % der Waldfläche gesamten Landfläche 60 % 55 % HDR HDR 3,5 % WEB Ansteigende Tendenz. Vgl. Mali 31 %, Elfenbeinküste 55 %. Vgl. Mali 25 %, Elfenbeinküste 47 %. Vgl. Mali 3,0 %, Elfenbeinküste 4,2 %. Vgl. Mali 130 m3, Elfenbeinküste 44 m3. 1999 158 m3 WEB 1999 318 kg WEB 1999 2000 11,8 % 32,2 % WEB WEB Nur kommerzieller Energieverbrauch. Vgl. Mali n. v., Elfenbeinküste 388 kg. Vgl. Mali 3,8 %, Elfenbeinküste 23,1 %. Vgl. Mali 10,8 %, Elfenbeinküste 22,4 %. (7) Haushaltssaldo (% des BIP) 2000 + 1,2/ - 0,2 % IWF (8) Inflation (Konsumentenpreise %) 2000 + 0,7 % IWF 2000 + 7,7 % IWF 2000 - 6,5 % IWF (11) Schuldendienst (% der Exporterlöse) 2000 14,4 % WEB (12) Auslandsverschuldung (in Mrd US-$) 2000 3,37 Mrd $ WEB (13) Währungsreserven Monatsimporten 2000 2,7 WEB Währungsreserven Ende 2000: 384 Mio $. Landwirtschaft Industrie Verarbeitendes Gewerbe (als Teil der Industrie) Dienstl. Sektor (9) Exportwachstum (%) (10) Leistungsbilanzsaldo (% des BIP) in Ohne / mit extern finanzierten Investitionen. 62 (14) Beiträge zum BIP (%) 1990/2000 (WEB) 1999 (IWF) 20 %/ 18 % 18 % (15) Durchschnittliche Wachstumsraten p.a. (%) (WEB) + 2,8 % / + 1980-90 / 1990-2000 1,9 % (16) Anteil Beschäftigten (WEB) Jahr: 1990-97, Männer/Frauen 19 % / 27 % 21 % 13 % / 18 % 13 % 61 % / 55 % 62 % + 4,3 % / +4,8 + 4,6 % / + 4,0 % % + 2,8 % / + 3,8 % 10 % / 4 % n.v. 20 % / 11 % Roh- und Brennstoffe 10 % Sonst. verarb. Produkte 30 % Anteil des Frauen an den Beschäftigten: 43 % der (%) 70 %/ 86 % (17) Exportstruktur/Güter Nahrungs(Wertanteile in %) mittel (WEB) Jahr: 2000 59 % (18) Invest.-/Sparquote, in % d. BIP (IWF) Bruttoinvestitionen Jahr: 2000 19,1 % Bruttoersparnis 12,6 % (19) ODA-Zuflüsse (WEB) Jahr: 2000 Anteil am BSP 9,9 % Pro Kopf (US$) 44 $ Quellen: WEB = World Development Indicators 2002 (Weltbank); HDR = Human Development Report 2001 (UNDP), IWF = Senegal, Staff Report for the 2001 Article IV Consultation 63 C. Definition und Ablauf der Subventionsbeantragung von ERIL-Projekten Der Abstimmungsprozess zwischen der Agentur für Ländliche Entwicklung (ASER) und der Weltbank bezüglich der Finanzierung und Durchführung von Projekten zur Ländlichen Elektrifizierung (ERIL) ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass die folgenden Definitionen, Bedingungen und Verfahren, die auf einem Informationsstand vom Mai 2007 beruhen, noch vereinzelt Änderungen erfahren können. An den wesentlichen Richtlinien und der Unterteilung in ERILE der Klasse A und der Klasse B werden aller Voraussicht nach keine Abänderungen mehr erfolgen. Im Folgenden ist ein übersetzter Auszug aus dem französischen Dokument „Dossier de première orientation des investisseurs au Sénégal“ der senegalesischen Agentur für ländliche Elektrifizierung ASER zur Durchführung von ERIL-Projekten abgedruckt. Dieses Dokument informiert über die wesentlichen Verfahrensregeln und Konditionen. 39 Präambel Juristische Aspekte Gemäβ den Bestimmungen des Gesetzes N° 98-29 vom 14. April 1998 ist die senegalesische Agentur für ländliche Entwicklung (ASER) beauftragt, den Unternehmen des Elektrizitäts- und Privatsektors die notwendige technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren, um die Initiativen in den Angelegenheiten der ländlichen Elektrifizierung (ERIL) zu unterstützen. Zu diesem Zweck legt das vorliegende Handbuch von ASER die Prozeduren und die Rolle der am Umsetzungsprozess der ERIL-Projekte beteiligten Parteien fest. Das Energieministerium verteilt in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde für den Stromsektor (CRSE) die Konzessionen, die Verkaufslizenzen und die Produktionslizenzen in jeder Projektzone, in der die installierte Leistung mindestens 50 kVA beträgt - entsprechend der Verordnung 98-334 vom 21. April 1998. 40 Fristen Die Maximalfrist für die Behandlung eines ERIL-Projektes ist auf 322 Werktage vom Tag der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme der Installationen festgesetzt. Ländliches Elektrifizierungsprojekt einer lokalen Initiative (ERIL) Definition eines ERIL • Ein ERIL-Projekt ist eine Initiative von lokalen Akteuren (wirtschaftlicher Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenverband, Nicht-Regierungsorganisation, Händlerverband usw.), welche die Elektrifizierung bestimmter Ortschaften beschleunigen wollen, die im vorrangigen Programm eines Konzessionsinhabers (Programme Prioritaire D’Electrification Rural – PPER) nicht vorgesehen sind. • Ein ERIL-Projekt soll maximal zweihundert (200) Nutzer (Vertragspartner) umfassen. • Ein ERIL-Projekt kann sich nicht innerhalb der im vorrangigen Elektrifizierungs-Programm eines Konzessionsinhabers vorgesehenen Zonen befinden. Dieser Konzessionsinhaber muss solche Zonen innerhalb eines Jahres ab Unterzeichnung seiner Finanzierungsvereinbarung ausweisen. 39 Für ein besseres Verständnis wurden einige Formulierungen in einer freieren Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche übernommen. 40 Diese Verordnung regelt die Modalitäten für die Genehmigung und den Entzug von Produktions- und Verkaufslizenzen. 64 • Durch eine Subvention unterstützt ASER einen Teil der ersten Investitionen eines ERILProjektes. Die maximale Subvention bei der ersten Investition beträgt höchstens 48 Millionen FCFA/ Dorf (ca. 72 000 €) für eine dezentralisierte Elektrifizierung eines Dorfes und maximal 60 Millionen FCFA/Dorf (ca. 90 000 €) für eine Elektrifizierung durch Anschluss an das Mittelspannungsnetz von SENELEC (Prozentual beträgt die maximale Subvention 80% der ersten Investition). Den anderen Teil übernimmt der Projektentwickler. • Der Beitrag des Projektentwicklers muss mindestens 12 Millionen FCFA (ca 18.000 €) (mindestens 20% der Investition) für eine dezentralisierte Elektrifizierung und mindestens 15 Millionen FCFA (ca. 22.000 €) (mindestens 20% der Investition) für eine Elektrifizierung mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz betragen. • Die Nutzer (Vertragspartner/ Endkunde) müssen sich verpflichten, die Gebühren an den Projektentwickler zu zahlen und ihm die Vorfinanzierungen (einschließlich der Kosten für die (innenliegenden) elektrischen Installationskosten) zurückzuerstatten. Aus Gründen der Kostendegression werden ERIL-Projekte im ganzen Land in den fünf festgelegten Zonen errichtet: 1. Regionen Saint-Louis, Louga, Thies, Diourbel 2. Regionen Kaolack und Fatick 3. Region von Matam und im Departement Bakel 4. Region von Kolda und in den Departements Tambacounda und Kedougou 5. Region von Ziguinchor Wesentliche Merkmale eines ERIL-Projektes sind: (i) Das Projekt ist eine Initiative von lokalen Akteuren (wirtschaftlicher Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherverband, Emigrantenverband, NRG, Händlerverband usw.), die die Wartefristen der ländlichen Bevölkerungen für den Zugang zu einer elektrischen Dienstleistung verringern wollen. (ii) Das Projekt ist geographisch begrenzt und soll maximal ca. zweihundert (200) Kunden betreffen. Es befindet sich im Umkreis eines oder mehrerer ländlicher Ortschaften derselben ländlichen Gemeinschaft. (iii) Die Elektrifizierung der vom ERIL-Projekt vorgesehenen Ortschaften ist nicht im vorrangigen Programm eines Konzessionsinhabers geplant. (iv) Der Projektentwickler kann eine natürliche Person oder eine Organisation sein, vorausgesetzt sie verfügt über eine juristische Person (wirtschaftlicher Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenassoziation, NGO, Händlerassoziation usw.). Der Geschäftsführer/ Leiter muss obligatorisch eine natürliche oder juristische Person gemäß senegalesischen Privatrechts sein. (v) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, vor allem die Gemeinden, sind nicht befugt, den Betrieb der ERILs sicherzustellen. Sie können nur finanzielle Partner sein. 65 Zulassungsbedingungen als Projektentwickler/ Projektträger/ ERIL-Konzessionär Der ERIL-Projektträger, der sich zu Projektbeginn von den lokalen Akteuren unterscheiden kann, muss die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen, damit sein Vorschlag als annehmbar gilt: (i) Das Projekt ist nicht im vorrangigen Programm eines Konzessionsinhabers (PPER) vorgesehen. (ii) Er muss nachweisen, dass er in Übereinstimmung mit der betroffenen ländlichen Gemeinschaft und deren Vertreter handelt. Diese Übereinstimmung muss formalisiert werden durch: • Ein oder mehrere Dokumente (gemäß dem von ASER vorgeschlagenen Modell), die von einem oder mehreren vom ERIL-Projekt betroffenen Dorfvorstehern unterzeichnet wurden, zusammen mit der ERIL-Projektantragstellung. In diesem Dokument gibt jeder Dorfvorsteher dem ERIL-Projektträger seine Zustimmung im Namen der Gemeinschaft, damit der Projektträger zu ihren Gunsten ein ländliches Elektrifizierungsprojekt durchführt. Der Dorfvorsteher wird dieses Dokument durch den Präsidenten des Landrates gegenzeichnen lassen und dieser wird es vom Unterpräfekten für rechtsgültig erklären lassen. • Eine von allen künftigen Nutzern/ Kunden unterzeichnete Namensliste, die sich gegenüber dem ERIL-Projektträger verpflichten, zwei Monatsbeträge (des voraussichtlichen Verbrauchs) Vorschuss vor Beginn der Stromversorgung sowie ihren Beitrag an der Projektinstallation zu Beginn der Arbeiten oder innerhalb einer Frist von maximal sechsunddreißig Monaten zu zahlen. (iii) Der Projektträger muss im Formular der Antragstellung folgendes angeben: Die Höhe seines Anteils an den Begleitkosten für die Montage und die Ausführung des ERIL durch einen Gutachter, die mindestens 50% betragen müssen. Diese Begleitkosten dürfen sich auf maximal 9 Millionen FCFA/ Dorf für eine dezentralisierte Elektrifizierung und 12 Millionen FCFA/ Dorf für eine Elektrifizierung mit Mittelspannungs-Netzerweiterung belaufen. Die Höhe des Anteils für die Begleitung (Montage, Unterstützung bei der Ausführung bis zur Auswahl des Betreibers, Bauüberwachung) ist ein Zulassungskriterium. Der Projektträger legt auch die Maximalfrist (in Werktagen) für die Bereitstellung dieses Anteils fest. Diese Frist läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung seiner Zulassung und gilt als ein Zulassungskriterium. • Den Betrag, zu dem er sich als Beitrag zu den Investitionen verpflichtet. Dieser Betrag muss mindestens 20% der Investitionskosten (Materiallieferung und Installationen) betragen. Dieser Anteil muss 12 Millionen oder mehr betragen für eine dezentralisierte Elektrifizierung und mindestens 15 Millionen für eine Versorgung mit Mittelspannungs-Netzanschluss bei SENELEC. Die Höhe des Anteils für die Investitionen ist ein Zulassungskriterium. Er wird auch die Maximalfrist bis zur Bereitstellung dieses Betrages (in Werktagen) festlegen, die ab dem Tag der offiziellen Mitteilung der endgültigen Zulassung des Projektes läuft. Diese Frist ist ein Zulassungskriterium. • Falls der ERIL-Projektträger über eine finanzielle Unterstützung eines anderen Partners (als von ASER) verfügt (Gemeinde, NGO, Geber aus internationaler Zusammenarbeit oder andere Geber usw.), muss er bei der Antragstellung des ERIL-Projektes ein rechtlich verpflichtendes Schreiben beifügen, in dem diese Partnerschaft bestätigt wird und der Betrag der finanziellen Unterstützung des Partners angegeben wird, ebenso wie die Frist für die Bereitstellung dieser finanziellen Unterstützung. Diese Frist muss im Antrag für das ERILProjekt angegeben werden. Sie läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung der Zulassung des Projektes für eine Subvention durch ASER. • Die Anteile (Unterstützung für die Begleitung und Investitionen) der Träger gehen an Sequesterkonten, die durch ASER verwaltet werden, sobald die Zulassung der Projekte offiziell mitgeteilt wurde. Die Begleitkosten sind « verlorene Kosten ». Für den Anteil an der Investition verpflichtet sich ASER, dem Träger den Gesamtbetrag oder einen Teil seines finanziellen Beitrags zurückzuerstatten, falls das Projekt nicht durchgeführt wird oder er das verlangt. 66 (iv) Der Projektträger verpflichtet sich zu einer eventuellen Rückübertragung seiner ERILKonzession an den Inhaber einer PPER-Konzession, der später seine ERIL-Fläche abdecken will, wenn dieser den Antrag stellt und das Angebot eines angemessenen Finanzausgleiches vorliegt. Diese Verpflichtung wird durch ein vom Projektträger unterzeichnetes Dokument erfüllt und dem Antragsformular auf Finanzierung eines ERIL-Projektes beigefügt. Der Ausgleich soll den Restbuchwert des Anteils an der Investition des Trägers enthalten, erhöht durch: 1. den durchschnittlichen Umsatz der drei letzten Jahre, der durch einen gemittelten durchschnittlichen Zinssatz für den Zeitraum und durch den Prozentsatz des Anteils des ERIL-Trägers an der Investition abgewogen wird. 2. Dotierungen auf die Abschreibungen, auf die der Prozentsatz seines Anteils angewendet wird. Der ERIL-Träger muss die steuerlichen Bestimmungen berücksichtigen, die für solche Transaktionen gelten. ASER wird die Kompensationsmodalitäten und den Betrag untersuchen, die vom Konzessionsinhaber an den „Ländlichen Elektrifizierungsfond“ gezahlt wird. Multisektorale Projekte im Bereich Energie (Programmes Energetiques Multi-Sectorieles PREMs) Die nachfolgenden ERIL-Prozeduren setzen voraus, dass die potentielle Einbeziehung der Konzessionäre in den multisektoralen Projekten im Bereich Energie (PREMs) unabhängig vom Zuteilungsprozess einer ERIL-Konzession behandelt wird. Der ERIL-Träger verpflichtet sich, die Elektrizitätsversorgung für jedes PREM zu gewährleisten, das in seiner Konzession identifiziert und durch die ASER genehmigt wurde. Der PREM-Träger, der durch einen ERIL-Projektträger mit Elektrizität versorgt wird, darf die eventuellen Finanzierungslinien anfordern, die von ASER gewährt wurden bei den dezentralisierten Finanzsystemen für seine Ausstattungen vor seinem Zähler. Periodische Informationskampagnen Regelmäßiger Aufruf zu Vorschlägen Die periodischen Informationskampagnen zielen darauf ab, das Konzept der ERIL-Projekte, die verfügbaren technischen und finanziellen Unterstützungen und die Verfahren der Projektantragstellung an ASER bekannt zu machen. Sie erfolgen durch Presse, Radio, Fernsehen, Internet, regionale Informationsworkshops sowie durch gezielte Gespräche mit den potentiellen Anbietern und anderen Privatleuten. Diese von ASER organisierten Informationskampagnen können sich an geographisch ausgewählte Zonen richten, an Elektrifizierungsformen oder auch privilegierte Elektrizitätsproduktionsformen. 67 Antrag auf Unterstützung zur Begleitung bei der Montage und Durchführung der ERIL-Projekte und Investitionsfinanzierung Die Antragsformulare auf Unterstützung der ERIL-Träger müssen folgendes enthalten: • Den Namen der ländlichen Gemeinde, in der das ERIL-Projekt sich befindet. • Den Namen oder die Firma (raison sociale) des Trägers. • Eine knappe Beschreibung des Projektes: die betroffenen Dörfer, die Technologie, die Zahl der betroffenen Haushalte, die Marktmerkmale, das vorgeschlagene Dienstleistungsangebot, das in Betracht bezogene organisatorische Schema. • Die Vorstellung des Projektträgers. • Die Identifizierung eventueller finanzieller Partner. • Die Verpflichtung des Trägers, eine formale senegalesische Rechtsstruktur für die Umsetzung des Projektes aufzubauen. • Die Verpflichtung des Trägers, ein beschränktes qualifiziertes Team von Entwicklern von mindestens drei Personen zu bilden, das ergänzt wird durch einen Teamleiter, einen Kassierer und einen technischen Kaufmann mit Hinweisen auf ihre jeweiligen Referenzen. • Die Verpflichtung der Dorfvorsteher der betroffenen Gemeinde(n), gegengezeichnet durch den Landratspräsidenten und vom Unterpräfekten für eine rechtsgültige Erklärung. • Die unterzeichnete Namensliste der potentiellen Kunden, die am Projekt beteiligt sind und bereit sind, vor jeglicher Versorgung, ihren Vorschuss auf Verbrauch zu zahlen und ihren finanziellen Beitrag zum Aufbau des Projektes am Beginn der Installationsarbeiten zu zahlen, mindestens jedoch innerhalb von maximal sechsunddreißig Monaten. • Die Anzeige durch den ERIL-Träger, dass das Projekt maximal zweihundert (200) Abonnenten betrifft. • Die Deckungsfrist der betroffenen Zone durch eine PPER-Konzession wird von ASER angegeben. • Die Höhe seines Anteils an den Begleitkosten für die Montage und die Ausführung des ERIL durch einen Gutachter, die mindestens 50% betragen müssen. Diese Begleitkosten dürfen sich auf maximal 9 Millionen FCFA/ Dorf für eine dezentralisierte Elektrifizierung und 12 Millionen FCFA/ Dorf für eine Elektrifizierung mit Mittelspannungs-Netzerweiterung belaufen. Die Höhe des Anteils für die Begleitung (Montage, Unterstützung bei der Ausführung bis zur Auswahl des Betreibers, Bauüberwachung) ist ein Zulassungskriterium. Der Projektträger legt auch die Maximalfrist (in Werktagen) für die Bereitstellung dieses Anteils fest. Diese Frist läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung seiner Zulassung und gilt als ein Zulassungskriterium. • Den Betrag, zu dem er sich als Beitrag zu den Investitionen verpflichtet. Dieser Betrag muss mindestens 20% der Investitionskosten (Materiallieferung und Installationen) betragen. Dieser Anteil muss 12 Millionen oder mehr betragen für eine dezentralisierte Elektrifizierung und mindestens 15 Millionen für eine Versorgung mit Mittelspannungs-Netzanschluss bei SENELEC. Die Höhe des Anteils für die Investitionen ist ein Zulassungskriterium. Er wird auch die Maximalfrist bis zur Bereitstellung dieses Betrages (in Werktagen) festlegen, die ab dem Tag der offiziellen Mitteilung der endgültigen Zulassung des Projektes läuft. Diese Frist ist ein Zulassungskriterium. • Die Kopie der Zahlungsquittung, die beim Kauf des Antragsformulars auf Unterstützung ausgegeben wurde. 68 Berechtigungsbedingungen und Klassifizierungskriterien der ERIL-Projektvorschläge Um zugelassen zu werden muss das Projekt folgende Kriterien erfüllen, die Gegenstand einer Gewichtung für seine Klassifizierung sind: • Anteil des Trägers bei der Begleitung (Maximalpunkte für das beste Verhältnis: Anteil/ Gesamtkosten an den Begleitkosten) [5 Punkte]. • Frist der Mobilisierung seiner Beteiligung an den Begleitkosten, worauf er sich im Antragsformular des ERIL-Projektes verpflichtet hat: diese Frist gilt ab dem Tag der offiziellen Mitteilung seiner Zulassung durch die ASER (Maximalpunkte für die Mindestfrist) [10 Punkte]. • Deckungsfrist der von einer PPER-Konzession erreichten Zone: der Träger eines ERILProjekts, dessen Deckungsfrist durch eine PPER-Konzession am längsten ist, erhält die Höchstnote für dieses Kriterium gemäss dem Zeitplan für die Erteilung von Konzessionen durch ASER [20 Punkte]. • Verhältnis Anteil/ Investition (Maximalpunkte für das höchste Verhältnis) [20 Punkte]. • Zahl der Abonnenten (Maximalpunkte für maximale Abonnenten) [30 Punkte]. • Frist der Mobilisierung seiner Beteiligung an den Investitionen, zu denen er sich im Antragsformular des ERIL-Projektes verpflichtet hat. Diese Frist gilt ab dem Tag der offiziellen Mitteilung seiner endgültigen Zulassung durch ASER (Maximalpunkte für eine Mindestfrist), [10 Punkte]. • Existenz von Gemeinschaftsund sozialen Ausrüstungen (Schulund Gesundheitsinfrastrukturen, Gemeinschaftshäuser, Kulturstätten, Internetcafe usw.) [2,5 Punkte]. • Existenz von produktiven Einrichtungen (Mühle, Drescher, Anbaufläche für Gemüseanbau, Kühlraum usw.) [2,5 Punkte]. Diese Einrichtungen müssen vorhanden sein oder auf der angegebenen Liste als Projekte stehen, die durchgeführt werden sollen. Sie müssen in der Studie als bereits finanziert bestätigt werden. Auf der Basis der Studienergebnissen und je nach der Klassifizierung, die nach den Studien angepasst werden und des vorhandenen Rahmens für die Subvention der Investitionen, wird die Zulassung ausgesprochen. Falls die Angebote gleich sind, verwendet man das Kriterium « erster Vorschlag wird als erster bedient » in einer mit dem vorgegebenen Rahmen vereinbarten Reihenfolge. Die zugelassenen Projekte, die aufgrund mangelnder Finanzmittel für die Begleitung oder die Investitionen nicht zugelassen werden, werden in die Warteliste je nach ihrer Klassifizierung in bevorzugter Position aufgenommen. Sie nehmen an den nächsten Auswahlprozessen teil, falls sie mittlerweile nicht auf ihre Projekte verzichten. Sie können diese Projekte auch selbst ausführen, wenn sie das allein finanzieren. 69 D. Elektrifizierungsquote im Senegal Elektrifizierungsquote im Vergleich zwischen Stadt und Land im Senegal Ländliche Raum 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Thiés 12,2% 13,7% 15,3% 16,7% 12,3% 13,8% Saint Louis 6% 7,9% 9,8% 11,2% 10,2% 11,5% Kaolack 4,7% 5,8% 6,4% 6,8% 9,2% 9,6% Diourbel* 21,7% 23,9% 26,3% 27,7% 29,8% 32,1% Ziguinchor 2,1% 2,7% 3,4% 4,2% 4,7% 5,6 Louga 7,6% 9,1% 10,0% 11,1% 11,3% 11,8% Tambacounda 1,3% 1,6% 1,9% 2,2% 4,5% 5,2% Kolda 1,1% 1,5% 1,8% 2,2% 2,4% 2,7% Fatick 11,6% 12,2% 12,4% 12,4% 14,2% 14,7% Total 8,% 9% 10% 11% 12,0% 14,2% Städtisch 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Dakar 65,9% 68,0% 70,1% 72,3% 75,4% 78,6% Thiés 50,0% 51,9% 56,8% 59,4% 71,7% 76,3% Saint Louis 55,6% 57,1% 58,9% 59,7% 66,0% 68,3% Kaolack 52,4% 55,5% 58,8% 59,2% 67,7% 72,3% Diourbel* 57,9% 60,0% 62,6% 63,1% 65,3% 67,6% Ziguinchor 31,7% 34,9% 38,8% 41,5% 47,0% 51,9% Louga 54,8% 56,5% 59,6% 61,7% 74,6% 77,9% Tambacounda 44,6% 46,1% 48,2% 51,4% 54,8% 58,6% Kolda 36,8% 39,8% 42,3% 42,9% 50,6% 54,0% Fatick 44,1% 46,8% 53,0% 55,3% 62,5% 68,0% Total 49,0% 52,0% 55,0% 57,0% 64,0% 67,0% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 29,0% 31,0% 33,0% 34,0% 38,0% ca. 45% Insgesamt 70 E. Energiepreise im Senegal Aufgeschlüsselte Stromtarife (2007) Hochspannung (Tarif Ohne MWSt ) TAIBA et SOCOCIM ICS Feste Prämie (FCFA/KW/Monat) 8361,39 3718,33 Energiepreis in Spitze (FCFA/KWh) 48,76 61,06 Energiepreis außerhalb der Spitze (FCFA/KWh) 38,21 50,88 Mittelspannung Allgemeiner Tarif TG Tarif kurze Nutzung TCU Tarif Lange Nutzung TLU Fix Prämie (FCFA/KW/Monat) 3412,95 801,85 8237,69 Energiepreis in Spitze (FCFA/KWh) 108,77 151,14 89,37 Energiepreis außerhalb der Spitze (FCFA/KWh) 75,38 104,74 67,92 Professionelle Kunden: Niederspannung (NS) Leistung > 32 kW UP2 Leistung < 32 kW UP1 Fix Prämie (FCFA/KW/Monat) 2386,19 erste Tranche (FCFA/KWh) 154,01 Erste Tranche (FCFA/KWh) 109,20 zweite Tranche (FCFA/KWh) 140,71 Zweite Tranche (FCFA/KWh) 98,61 dritte Tranche (FCFA/KWh) 98,61 Haushalts-Kunden: Niederspannung (NS) Régime Général UDG Régime Spécial UDS erste Tranche (FCFA/KWh) 126,29 erste Tranche (FCFA/KWh) 100,25 zweite Tranche (FCFA/KWh) 103,41 zweite Tranche (FCFA/KWh) 126,55 dritte Tranche (FCFA/KWh) 82,63 dritte Tranche (FCFA/KWh) 82,63 Öffentliche Beleuchtung (NS) Fixe Prämie (FCFA/kW/Jahr) 28841 Prix de l'Energie (FCFA/KWh) 96,86 71 Liquid Petroleum Gas (LPG) -Preise für die Bevölkerung Produktbezeichnung Pfand/Flasche FCFA Kosten für eine neue Füllung Euro FCFA Euro 38 kg 43 500 66,3 23 570 ~35,9 Gasflasche mit 12 kg 12 000 18,3 7 753 ~11,8 5 034 ~7,6 Gasflasche mit 9kg Gasflasche mit 6 kg 6 000 9,2 2 500 ~3,8 Gasflasche mit 2,7 kg 4 500 6,9 1 000 ~1,5 Importpreise von fossilen Kraftstoffen (August 2007) Benzin (Super) Normalbenzin 1. Importpreis 317068 301232 2. Grundsteuer 275587 3. Zoll Benzin Petroleum Diesel 301232 331592 321935 260087 260087 289744 280799 30315 28610 28610 17385 30888 4. Preis ab Lager (1-3) 347383 329842 329842 348977 352823 5. Sondersteuer 206650 188470 38560 - 93950 6. Marge Großhändler 42260 42260 67120 42260 42460 Davon : Transportanteil 10000 10000 10000 10000 10000 7. Grundlage Mehrwertsteuer (1+3+5+6) 596293 560572 435522 391237 489033 8. Mehrwertsteuer 107333 100903 78394 70423 88026 9. Verkaufspreis Zwischenhändler (4+5+6+8) 703626 661475 513916 461600 57059 10. Marge Einzelhändler 10500 10500 10500 10500 10500 in Fcfa pro m3 714126 671975 524416 472160 587559 in Fcfa pro Liter 714 672 524 472 588 – Gemisch - 11. Verkaufspreis Verbraucher Quelle: Comité National des Hydrocarbures, Ministère de l'Energie 72 F. Adressen Hinweise zur Verwendung der Adressen: • Am 07.10.2007 wurden im Senegal die Telefon-Nummern von sieben auf neun Stellen umgestellt. • Allen Festnetz-Nummern (beginnen mit der Ziffer 8 oder 9) wird 33 vorangestellt, d.h. aus 832 64 79 wird 33 832 64 79 • Den Mobilnetz-Nummern (2, 3, 4, 5, 6 als erste Ziffer) wird je nach Netz-Betreiber 77 (für Sonatel/Orange) oder 76 (für Sentel/Tigo) vorangestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle ältern Mobilnetz-Nummern Sonatel-Nummern sind und somit 77 vorangestellt wird, d.h. aus 544 34 36 wird 77 544 34 36. Senegalesische Ministerien und staatliche Institutionen Diese Adressen sind insbesondere relevant bei Intereressen bzw. Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit ERIL-Projekten, den Verfahren zur Konzessionsvergabe, allgemeinen Genehmigungen sowie Fragen zur Förderung von Energietechnologien u. ä.: Direction de l’Energie M. Lamine Thioune Directeur de l’Energie 104, rue Carnot DAKAR Directeur des Eaux et Forêts M. Colonnel Matar Cissé Directeur des Eaux et Forêts, Chasse et de la Conservation des Sols, Parc de Hann BP 1831 Dakar Tél : 33.831.01.01/33.832.06.28 Fax : 33.832.27.29 e.mail : [email protected] Ministère de l’Energie M. Samuel Améte Sarr Ministre de l’Energie Building Administratif B.P. 4029 DAKAR Tel. (00221) 33 849 70 00 / 33 823 87 16 / 33 84973 00 Ministère des Biocarburants et des Energies Renouvelables M. Christian Sina Diatta Ministre des Biocarburants et des Energiers Renouvelables 15 Blvd. Djily Mbaye DAKAR Tel. (00221) 33 889 52 00 www.gouv.sn Commission de Régulation du Secteur de l’Electricité (CRSE) B.P. 11701 Ex-camp Lat Dior DAKAR Tel. (00221) 33 849 04 59 E-Mail: [email protected] 73 Agence sénégalaise d'électrification rurale (ASER) M. Modibo Diop Directeur Général B.P. 11131 Ex-camp Lat Dior DAKAR Tel. (00221) 33 849 47 11 Fax (00221) 33 849 47 20 Société Nationale d’Electricité (SENELEC) Cheikh Diakhaté Directeur General SENELEC 28 Rue Vincens B.P. 93 DAKAR Tel. (00221) 33 839 30 00 Fax (00221) 33 823 12 67 www.senelec.sn Handelskammer und Institutionen zur Wirtschaftsförderung Diese Adressen sind relevant für Kontaktanbahnung zu handels- und wirtschaftsbezogenen Institutionen sowie für Informationen und Beratung zu u.a. steuer-, finanz- oder auch rechtlichen Fragen bei Investitionsvorhaben: Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture de la Région de Dakar Monsieur Lamine NIANG Président de la Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture de la Région de Dakar 1, Place de l’Indépendance B. P. 118 DAKAR Senegal Te.: (00221) 33 823 71 89 Fax: (00221) 33 823 93 63 APIX (Agence Nationale Chargée de la Promotion de l’Investissement et des Grands Travaux) 52–54 Rue Mohamed V B.P. 430, Dakar Tel.: (00221) 33 849 04 55 Fax: (00221) 33 823 94 89 E-Mail: [email protected] [email protected] http://www.apix.sn ADEPME (Agence de Développement et d’Encadrement des Petites et Moyennes Entreprises) 9, Fenêtre Mermoz, Avenue Cheikh Anta Diop, B.P. 333 Dakar Fann Tel.: (00221) 33 869 70 71 Fax: (00221) 33 860 13 63 E-Mail: [email protected] http://www.adepme.sn http://www.senegal-entreprises.net TRADE POINT SENEGAL Km 2,5 Boulevard du Centenaire de la Commune de Dakar Tel: (221) 33 839 73 73 Fax: (221) 33 839 73 90 BP: 21674 Dakar Ponty http://www.tpsnet.org/ 74 APASENA Babacar Diop Geschäftsführer (spricht deutsch) CNES Rue Amadou Assane Ndoye BP: 3819 Tel.: 00221-33 8226282/00221-77 6321956 Fax.: 00221-33 8229658 eMail: [email protected] Bourse Nationale de Sous-traitance et de Partenariat du Sénégal 122, Avenue Peytavin, Dakar, BP 11702 Tél (221) 33 842.30.61 Fax (221) 33 842.30.59 www.bnstp.com FONDEF Fonds de Développement de l’Enseignement Technique et de la formation Professionnelle Mermoz Pyrotechnie, 7648 bis BP 45855 Dakar Fann Tel :33 869 25 80 Fax: 33 824 52 63 Email: [email protected] http://www.fondef.org/ Deutsche Einrichtungen im Senegal Diese Adressen sind relevant für Beratung, Information und Kontaktanbahnung im Vorfeld und während geschäftlicher Tätigkeiten im Bereich Energie: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Büro Senegal Büroleitung: Regina Ecker 109 Rue Carnot x El Hadj B. P. 3869 DAKAR Tel. (00221) 33 889 96 00 Fax: (00221) 822 93 15 E-Mail: [email protected] Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Programm für ländliche Elektrifizierung / PERACOD - Programme pour la Promotion de l’Electrification Rurale et de l’Approvisionnement Durable en Combustibes Domestiques Programmleiter: Dr. Jörg Baur Villa Mame Amina Niang-Lot 1A Bel Air B.P. 3869 DAKAR Senegal Telefon: (00221) 338326471 Fax: (00221) 338326479 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.peracod.org 75 Antenne PERACOD SL rue Potin, face mairie BP 366, Saint Louis Telefon: (00221) 961 46 46 E-Mail: [email protected] PERACOD Casamance Quartier Escale 88 Rue Javier, ex Sonadis Ziguinchor Telefon: 991 65 35 E-Mail: [email protected] PERACOD Kaolack Bustane Kaolack Prêt Théatre des Verdures Lot N° 194 Telefon: 941 52 83 E-Mail: [email protected] Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Senegal 20, av. Pasteur B.P. 2100 DAKAR Tel. (00221) 33 889 48 84 Fax: (00221) 33 822 52 99 E-Mail: [email protected] www.ambassade-allemagne.sn Erneuerbare-Energie-Verbände Diese Adressen sind hilfreich für die Kontaktanbahnung zur erneuerbaren Energiewirtschaft im Senegal, ebenso wie zu energiebezogenen staatlichen Institutionen: Association Sénégalaise d’Energie Solaire (ASES) B.P. 2027 DAKAR Tel. (00221) 33 827 63 13 Fax: (00221) 33 822 97 64 / 33 822 45 63 Association Sénégalaise des Energies Renouvelables et Alternatives (ASERA) Rue D x 1 Point E Pavillon Usima B.P. 15462 DAKAR Tel. (00221) 33 864 26 49 Fax (00221) 33 824 35 42 E-Mail: [email protected] Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables (FOPEN) B.P. 630 DAKAR Fax: (00221) 33 822 07 02 / 33 821 19 29 E-Mail: [email protected] 76 NGOs und Forschungseinrichtungen Diese Adressen sind relevant bei Bedarf von weiteren Studien –und Informationsmaterialien zur Nutzung und zu Potenzialen Erneuerbarer Energietechnologien im Senegal: Centre d’Etudes et de Recherches sur les Energies Renouvelables (CERER) Université Cheikh Anta Diop B.P. 476 DAKAR Tel. (00221) 33 832 37 19 Fax (00221) 33 832 10 53 E-Mail: [email protected] CERER ist Durchführer des Projet Alizés Quartier Ndioloffène B.P. 740 Saint-Louis Tel. (00221) 33 961 49 47 Fax: (00221) 33 961 49 46 E-Mail: [email protected] www.alizes-eole.com Services de l’énergie en milieu Sahélien (SEMIS) B.P. 652 DAKAR Tel. (00221) 77 638 45 29 Fax: (00221) 33 822 61 895 www.semis.sn Environnement-Développement du Tiers Monde (Enda-TM) B.P. 3370 DAKAR Tel. (00221) 33 822 24 96 Fax (00221) 33 821 75 95 E-Mail: [email protected] www.enda.sn Ansprechpartner: Monsieur Sécou Sarr Programme Energie ENDA TM [email protected] Dakar Senegalesische Unternehmen der Erneuerbaren Energienbranche Diese Adressen sind beispielsweise relevant für die Suche von Geschäfts- und Vertriebspartnern: ABB Technologies Pierre Jérôme Desmarquest 3,5 Bd du centenaire B.P. 2067 DAKAR Tel. (00221) 33 849 37 70 Fax [email protected] www.abb.com AFRIWATT Awa Sissokho km 2 boulevard du centenaire de Dakar B.P. 5618 DAKAR Tel. (00221) 33 842 41 35 [email protected] APEX BP SOLAR Alassane Wade 3ème étage B.P. 4005 DAKAR Tel. (00221) 33 849 72 13 [email protected] www.afdb.org BTI (Nouakchott) Fadhel Ba 5ème Arrondissement B.P. 830 Nouakchott, MAURITANIE Tel. (00 222) 525 27 83 [email protected] 77 COSELEC Yoro Fall zone industrielle Sud Rocade Fann Bel Air B.P. 981 DAKAR Tel. (00221) 33 839 02 50 [email protected] Cap-Techno Madiaw Diaw [email protected] ECOWATT ENERGY SARL Abdoulaye Ba HLM 1, face centre commercial Elisabeth Diouf B.P. 1815 DAKAR Tel. (00221) 33 566 58 18 [email protected] EERI Bocar Thiam Allées seydou Nourou Tall, Point E, n°4319 B.P. 10335 DAKAR Tel. (00221) 33 824 14 78 [email protected] ENERGECO AFRIQUE Niang Libasse Dakar Tel: (221) 824 78 66 [email protected] énergieR s.a.r.l. Alexander Goeft Postadresse: B.P. 23 919, Dakar-Ponty, Senegal Büro:12, Liberté VI Extension, Dakar Telefon/Fax Büro: (00221) 33 867 37 90 Alexander Goeft: (00221) 77 544 34 36 E-Mail: [email protected], WEB: www.drgoeft.org/energieR (im Aufbau, frz.) solar23 GmbH: www.solar23.com Electricité Industrielle et Solaire Amadou Niang Fall B.P. 3231 THIES Tel. (00221) 33 951 65 11 [email protected] EQUIP PLUS Paul Francois Sarr km 3,5 boulevard du centenaire B.P. 314 DAKAR Tel. (00221) 33 832 32 32 Fax: (00221) 33 832 03 87 [email protected] [email protected] www.Equiplus.sn ESEIM Mamadou Faye B.P. 47448 DAKAR LIBERTÉ Tel. (00221) 33 569 23 18 FOPEN Solaire Yvonne Faye Hann mariste, espace résidence n°3421 BP 630 - Dakar Tel: (221)832 92 92 [email protected] Hansa GeoMin Consult GmbH B.P. 24257 DAKAR Tel. : (00221) 33 824 34 83 E-Mail [email protected] ISOFOTON Aritio Miguel 5, Avenue Carde, (Ministère des finances) DAKAR Tel. (00221) 33 823 06 00 KANE Consulting Amadou D. Kane Zone B Ballon N°10 BP 10534 Dakar Sokone quartier Diamaguene [email protected] Les spécialistes de l'énergie Theureau Laurent km 6,5, Bd du centenaire B.P. 968 DAKAR Tel. (00221) 33 865 22 22 [email protected] MATFORCE Mohamadou Sow 10 Av Faidherbe B.P. 397 DAKAR Tel. (00221) 33 839 95 00 [email protected] www.matforce.com MISAAL Mouhamadou Mbaye [email protected] MSOA (TRAVAUX BTP Energie Solaire) Espace Résidence n°402 Hann Mariste II BP. 29888 Yoff-Dakar (Sénégal) Tel: (221) 832 90 46 Fax: (221) 832 90 47 [email protected] PDI-Sa Fodé Camara [email protected] 78 Projet ”Centrale Eolienne St. Louis” Martin Granel [email protected] SAUDEQUIP Philippe Menanteau km 5, boulevard du centenaire B.P. 3364 DAKAR Tel. (00221) 33 832 06 83 [email protected] www.saudequip.com SENELEC Assane, Diop 28, rue Vincens Dakar Sénégal BP: 93 Tel: (221) 839 30 30 Fax: (221) 823 12 67 [email protected] SERMA Abal Khassim Diakite zone A2 n°8 B.P. 21266 DAKAR Tel. (00221) 33 824 32 07 [email protected] SOCERE LAMBERT SOMEC (SLS) Richard Normand zone industrielle sud rocade Fann Bel-Air B.P. 3844 DAKAR Tel. (00221) 33 849 34 94 [email protected] SOLENER Technologies Emile Ngom [email protected] Sud Solar System Alpha Barry [email protected] TOTAL energie Boubakar Sow km 3, boulevard du centenaire B.P. 286 DAKAR Tel. (00221) 33 832 39 44 [email protected] www.tenesol.fr 79 Literatur- und Quellenverzeichnis Aser; Dekret Nr. 98-334; http://www.aser.sn Aser; Dekret Nr. 98-335; http://www.aser.sn ASER; Rahmengesetz für den Stromsektor No 98-29 („Loi d’orientation relative au secteur de l’électricité“); http://www.aser.sn; 2007 Atelier de validation d’étude Regional portant sur le développement de la filière Ethanol Biocarburants dans l’éspace „UEMOA“, Dakar, 20.-22.11.2006 BioTerre, Centre Walloni de Recherches agronomiques und Université de Gembloux, Département Génie Rural, Chaussée de Namur, 146, B-5030 Gembloux, http://www.cra.wallonie.be BTG Biomass Technology Group BV, P.O. Box 217, AE Enschede, Niederlande C.A.R.T ; Edition M.D.I, P.B. 69 ; F-78630 Orgeval ; Cedex CERER; UCAD Comité National des Hydrocarbures ; Ministère de l'Energie DASTPVPS\SOLARIRR.INS. Zusammengestellt von: PSAER, Deutsch-Senegalesisches Projekt „Photovoltaische Solarenergie“; http://www.gtz.de/de/dokumente/de-windenergielaenderstudie-2007.pdf Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GmbH) (Hrsg.); Nutzung von Purgiernuss (Jatropha curcas L.) zur Desertifikationsbekämpfung und Armutsminderung - Möglichkeiten und Grenzen technischer Lösungen in einem bestimmten sozio-ökonomischen Umfeld am Beispiel Kap Verde, Konventionsprojekt Desertifikationsbekämpfung; Eschborn; 2003 Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GmbH; Hrsg.); Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick; Eschborn; 2007 Interne Daten der GTZ zusammengestellt von: Meyer/ Touré, Dakar 31.08.07; basierend aus Weltbankdaten und Daten des International Monetary Fund (IMF) IWF; Senegal: First Review under the Three-Year Arrangement under the Poverty Reduction and Growth Facility; http://www.imf.org/external/pubs/ft/scr/2004/cr04131.pdf; 2004 Katènè Kadji; B.P.E. 2846; P: 253 R: 199; Sogoniko Bamako, Mali Kusch, S.; Oechsner, H.; Vergärung landwirtschaftlicher Substrate in Feststofffermentern; in: Gülzower Fachgespräche, Band 23, 105-113; 2004 Le Quotidien vom 27.10.2006 Le Soleil vom 06.05.2006 Lemmer, A.; Oechsner, H.: Kofermentation von Gras und Silomais; in Landtechnik, 56. Jg, H. 6, 412-413; 2001 Loy, Detlef et al: „Energiepolitische Rahmenbedingungen für Strommärkte und erneuerbare Energien. 21 Länderanalysen. Teilstudie Senegal“, GTZ (Hrsg.), Eschborn. 2004 PERACOD - Programm zur Förderung der ländlichen Elektrifizierung und der nachhaltigen Bereitstellung von Haushaltsbrennstoffen; 2006 PERACOD/GTZ; Turning Information into empowerment: Strengthening Gender and Energie Networking in Africa (TIE ENERGIA); in Proceedings der Communication de Mme Mireille EHEMBA, Uganda, 28.11.-02.12; 2006 Sawahel, Wagdy; Brazil and India Join Senegal for Biofuel Production; SciDev.Net (London), NEWS, November 1; 2006 Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, a.a.O. 80 Senegal; Staff Report for the 2001 Article IV Consultation Société Africaine des Energies Renouvelables (SAER) Tageszeitungen Walfadji und Le Soleil, 18.09.2007 Tentscher, W.; Biogas Technology as a Component of Food Processing Systems; in Food Technology 49, 80-85. Tordjman A (1995). UNDP (Hrsg.); Human Development Report 2001 United Nations Development Programme (UNDP, Hrsg.); Making new technologies work for Human Development: Human Development Report 2001; Oxford University Press (http://hdr.undp.org/reports/global/2001/en/pdf/front.pdf; letzter Zugriff am 26. März 2007) Weltbank (Hrsg.): World Development Indicators 2004; Washington D.C.; 2004 Weltbank (Hrsg.); World Development Indicators 2002; Washington D.C.; 2002 81 Internetverzeichnis (Recherchezeitraum Januar bis März 2007) http://bagani.de/ http://peracod.org http://siteresources.worldbank.org/EXTAFRSUMAFTPS/Resources/ ICA011.pdf (Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, Banque Mondial, 2006) http://www.areed.org/country/senegal/contacts.pdf http://www.bfai.de/fdb-SE,MKT200605 29094338,Google.html http://www.doingbusiness.org/ExploreEconomies/? economyid=164 http://www.envirotrade.co.uk http://www.gouv.sn/investir/code_impots.html# http://www.gouv.sn/investir/travail.html http://www.investinsenegal.com http://www.izf.net/izf/EE/pro/senegal/6045.asp http://www.lib.utexas.edu/maps/africa/senegal_rel89.jpg http://www.sef-directory.net http://www.senelec.sn http://www.sodefitex.sn http://www.typha.net 82 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveran staltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.