Stadt Kindelbrück

Transcription

Stadt Kindelbrück
Stadt Kindelbrück
NIEDERSCHRIFT
_____________________________________
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Sitzung am:
Montag, 26.06.2006
Sitzungsort:
Kindelbrück, Puschkinplatz 1
Sitzungsbeginn:
19:30
Sitzungsende:
21:00
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten
zusammen.
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Vorsitzender:
Cornelia Behnke-Koch
Bürgermeisterin
Schriftführer:
Urkundspersonen:
Niederschrift erstellt am: 3. August 2006
TEILNEHMERVERZEICHNIS
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Sitzung am:
26.06.2006
Sitzungsort:
Kindelbrück, Puschkinplatz 1
Sitzungsteilnehmer
Funktion
Fraktion
Bemerkungen
Anwesend von - bis
CDU
-
Die Linke -PDS
-
Die Linke -PDS
Bürgermeister/in
Die Linke -PDS
Fraktionsvorsitzender
Die Linke -PDS
-
VfBK
-
Roberto Chudzinski
Jörg Cichy
Rolf Grabarits
Cornelia Behnke-Koch
Volker Rott
-
Mario Eisenach
Norbert Fentner
VfBK
stellvertretender Fraktionsvorsitzender
VfBK
Beigeordneter
VfBK
-
Konrad Lindner
Roman Zachar
Verwaltungsmitglieder
Maik Eßer
Schriftführer
-
Gäste
Entschuldigt fehlten
Bemerkungen
Regina Heydrich
Tino Hafermalz bei Siegel
Bernd Notthoff
Lutz Ehrhardt
Marco Siebert
Unentschuldigt fehlten
Holger Wilhelms
Zuhörer:
4
Bemerkungen
VERZEICHNIS DER TAGESORDNUNGSPUNKTE
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Sitzung am:
26.06.2006
Sitzungsort:
Kindelbrück, Puschkinplatz 1
Öffentlicher Teil
1.
Bestätigung der Tagesordnung
(Vorlagen-Nr. 06-201/0265)
2.
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2006
(Vorlagen-Nr. 06-201/0266)
3.
Vorstellung Nutzungskonzepte der Bewerber zum Objekt Parkweg 5
(Vorlagen-Nr. 06-201/0268)
4.
Beschluss zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Kindelbrück
(Vorlagen-Nr. 06-201/0250)
Berichterstatter: Eßer
5.
Antrag auf Zuschuss Ausrichtung Kinder- und Heimatfest
(Vorlagen-Nr. 06-201/0262)
6.
Halbjahresbericht Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH SERVAL
(Vorlagen-Nr. 06-201/0263)
7.
Widmungsbeschluss der Straßenbezeichnung und Vergabe der Hausnummern für die
Erschließungsgrundstücke Wohngebiet "Am Weinberg"
(Vorlagen-Nr. 06-201/0241)
8.
Bericht des Hauptausschusses zum Verfahrensstand Gemeinschaftsprojekt Turnhalle der
Stadt Kindelbrück und des Landkreises Sömmerda
(Vorlagen-Nr. 06-201/0269)
Berichterstatter: Bürgermeisterin
9.
Aktuelle Anfragen und Mitteilungen
(Vorlagen-Nr. 06-201/0267)
Nichtöffentlicher Teil
10.
Sicherung des Rathauses Rissbildung:1. Nachtrag Fa. Stump Spezialbau GmbH
(Vorlagen-Nr. 06-201/0259)
11.
Kaufantrag zum Grundstück Kindelbrück Flur 8, Flurstück 239, Teilfläche vom Grundstück
Hunne 1
(Vorlagen-Nr. 06-201/0260)
12.
Auswertung der Ausschreibung Objekt Parkweg 5 (ehemaliger Kindergarten)
(Vorlagen-Nr. 06-201/0261)
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 1.
Bestätigung der Tagesordnung
(Vorlagen-Nr. 06-201/0265)
Berichterstatter:
Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes, räumte die Bürgermeisterin, Frau Heinrich eine kurze
Redezeit im Rahmen der Bürgerfragestunde ein.
Frau Heinrich trug folgende Sachverhalte vor:
Sie hätte Probleme mit der unteren Bauaufsichts- (Frau Firme) und der unteren
Immissionsschutzbehörde (Frau Volkert) hinsichtlich ihres Wohnrechtes auf dem Grundstück „Vor der
Pforte 9“ (ehemals 6), Sie erklärte dort läge eine Anzeige wegen „illegalem Wohnen“ vor. Frau
Heinrich beruft sich auf Aus-/Zusagen der Stadt Kindelbrück (namentlich des Amtsvorgängers von
Bürgermeisterin Behnke – Koch), sie könne ihren Wohnsitz und den ihrer Familie auf ihrem
Gewerbegrundstück – „Vor der Pforte 9“ nehmen. Melderechtlich erfolgte durch sie die Anmeldung
des Hauptwohnsitzes unter der genannten Adresse, bisher gab es keine Einwände dagegen.
Nun erfolgte im Zusammenhang mit einer Anzeige durch Frau Heinrich, wegen „Ruhestörung“ auf
Grund sehr lauter Musik - ausgehend von parkenden Besuchern der nahen Diskothek „La Rouge“, ein
vor Ortstermin im Beisein der o.g. Behörden des Landkreises, der Polizei und des Ordnungsamtes der
VG Kindelbrück. Ergebnis dieses Gespräch war nicht etwa die Lösung des Lärmproblems, so Frau
Heinrich, sondern eine Auflage der o.g. Behörden eine bauliche Nutzungsänderungsanzeige und ein
„Schallgutachten“ vorzulegen, um prüfen zu können ob die Fam. Heinrich auf ihrem Grundstück „Vor
der Pforte 9“ überhaupt wohnen darf.
Für den Fall, dass festgestellt wird das Grundstück befinde sich planungsrechtlich im sog.
Außenbereich müsste Frau Heinrich nach ihrer Aussage Vollerwerbslandwirtin sein um ein Wohnrecht
an ihrer „Betriebsstätte“ zu haben. Sie wäre gern bereit nicht nur Landwirtschaft im Nebenerwerb zu
betreiben, „doch die Stadt Kindelbrück gibt ihr nicht die Gelegenheit – bereits vor einiger Zeit hat sie
bei Frau Dietrich einen Antrag auf Anpachtung von Flächen gestellt aber von dort bisher keine
Nachricht erhalten.
Frau Heinrich bitte nun die Stadträte, sie in der Sache zu unterstützen, daraufhin schlägt Frau Behnke
– Koch vor, dass sich die VG Kindelbrück mit den Problemen befasst und erste Antworten zum
Sprechtag der Bürgermeisterin Behnke – Koch, am 05.07.2006 um 15:00 Uhr gegeben werden.
Es folgte nun die weitere Behandlung der Tagesordnung, der Stadtrat vertagte den TOP 10 bis eine
Befassung mit dem Thema im Sanierungsbeirat erfolgt ist.
210
Sach- und Rechtslage:
Im § 35 Abs. 4 und 5 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der Stadtrat
hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung
abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kindelbrück beschließt die Annahme der vorliegenden Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO:
15
9
9
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
9
0
0
Ungültige Stimmen:
0
Beschlussvorschlag angenommen:
[ X ] Ja
Beschlussnummer:
116-19-06-201
Vollzug in Abt.:
I und III Oa
211
0
[ ] Nein
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 2.
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2006
(Vorlagen-Nr. 06-201/0266)
Berichterstatter:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 42 Abs. 2 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr.
2 vom 06.02.2003, Seite 41) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den Stadtrat
genehmigen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kindelbrück beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2006.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO:
15
9
9
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
9
0
0
0
Ungültige Stimmen:
Beschlussvorschlag angenommen:
[ X ] Ja
Beschlussnummer:
117-19-06-201
Vollzug in Abt.:
I
212
[ ] Nein
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 3.
Vorstellung Nutzungskonzepte der Bewerber zum Objekt Parkweg 5
(Vorlagen-Nr. 06-201/0268)
Berichterstatter:
Als einziger Bewerber war Herr Silvio Leander erschienen und stellte sein Konzept vor, er wolle das
Gebäude für Wohnzwecke umbauen, um es danach zu vermieten.
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 4.
Beschluss zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Kindelbrück
(Vorlagen-Nr. 06-201/0250)
Berichterstatter: Eßer
Sach- und Rechtslage:
In der Sache erläutert der folgende Auszug aus einem Aufsatz in einer FES (Friedrich Ebert –
Stiftung) – Schriftenreihe den notwendigen Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt
Kindelbrück, auch mit Blick auf die Erschließungsmaßnahmen im Wohngebiet „Am Weinberg“,
hinreichend. Die Stadtratsmitglieder erhalten mit dieser Beschlussvorlage gleichfalls das vollständige
Teildokument des o.g. Aufsatzes und den Entwurf einer Erschließungsbeitragssatzung.
Auszug
„D. Erschließungsbeiträge
Zentrale Rechtsgrundlagen für Erschließungsbeiträge sind die §§ 127 bis 135 des BauGB.
Erschließungsbeiträge sind Kommunalabgaben, die ihre Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz
finden und für die jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder ergänzend anzuwenden sind.
Nach § 127 BauGB erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten
Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der §§ 127 – 135
BauGB.
213
Erschließungsbeiträge werden gem. § 128 BauGB erhoben für den Erwerb und die Freilegung der
Flächen für Erschließungsanlagen, für ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen
für ihre Entwässerung und Beleuchtung sowie für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche
Erschließungsanlagen. Nicht über Erschließungsbeiträge finanzierbar sind bereits hergestellte und
vorhandene Erschließungsanlagen. Dies folgt aus den §§ 133 Abs. 4, 242 Abs. 1 BauGB.
Da es sich bei den Erschließungsbeiträgen um klassische Beiträge handelt, sind sie maßgeblich
durch das Äquivalenzprinzip gekennzeichnet. Dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, von
Erschließung durch Erschließungsanlage und Erschließungsvorteil kommt entscheidende Bedeutung
zu, da der Erschließungsbeitrag vom Erschließungsvorteil abhängig ist. Durch den
Erschließungsbeitrag wird ein Ausgleich für den durch eine Leistung der Gemeinde ausgelösten
Sondervorteil verlangt; ohne eine durch die Erschließungsanlage gewährten Erschließungsvorteil
wäre die Heranziehung zur Zahlung eines Beitrags verfassungswidrig, weil insoweit gegen das den
Beitrag kennzeichnende Äquivalenzprinzip verstoßen werden würde [ vgl. hierzu Driehaus in Berliner
Kommentar, Vorb. §§ 127-135 Rn 11] .
Abzustellen ist im Rahmen der Vorteilsermittlung darauf, daß den betroffenen Grundstücken durch die
Erschließungsanlage eine bauliche oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbare Nutzbarkeit
durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Anlage eröffnet wird und dadurch den
Grundstückseigentümern gegenüber Dritten eine besondere Stellung verliehen wird.
Der Erschließungsvorteil ist objektiv zu bestimmen. Allerdings fordert der auch im
Erschließungsbeitragsrecht geltende Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit, daß Grundstücke, denen
ein höherer Erschließungsvorteil zukommt, stärker belastet werden sollen, als diejenigen, denen nur
geringere Vorteile zukommen. Dieses wird durch den Beitragsmaßstab gewährleistet, dem ein
sachgerechter Maßstab zur Ermittlung des konkreten Vorteiles in Bezug auf das konkret betroffene
Grundstück zugrunde liegt.
Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für
Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag. Aus dieser Definition ergibt sich, daß die
Gemeinden verpflichtet sind, Erschließungsbeiträge zu erheben [ siehe Quaas , S. 94 Rn. 232] .
Das Bundesverwaltungsgericht zieht daraus den Schluss, daß für die Gemeinden ein zwingendes
Gebot besteht, sämtliche Möglichkeiten der Erschließungsbeitragserhebung auszuschöpfen und ggf.
auch Beiträge nach zu erheben. Zwar ist diese Ansicht auf Kritik gestoßen [ ausführlich dargestellt in
Quaas S. 94 Rn. 233] ; vorherrschend dürfte sie trotzdem sein.
Aussprache HA am 12.06.2006:
Hauptausschussmitglieder haben noch Erläuterungsbedarf bis zur Stadtratsitzung. Auf Grund der
Notwendigkeit der Satzungsgrundlage für die Erhebung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet
Weinberg wurde der Beschluss in den Stadtrat verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Kindelbrück über die Erhebung von
Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) in
der vorgelegten Fassung.
214
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO:
15
9
9
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
9
0
0
0
Ungültige Stimmen:
Beschlussvorschlag angenommen:
[ X ] Ja
Beschlussnummer:
118-19-06-201
Vollzug in Abt.:
I und III
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
[ ] Nein
Tagesordnungspunkt 5.
Antrag auf Zuschuss Ausrichtung Kinder- und Heimatfest
(Vorlagen-Nr. 06-201/0262)
Berichterstatter:
Sach- und Rechtslage:
Im Haushaltsplan 2006 der Stadt Kindelbrück sind finanzielle Mittel für die Durchführung des Kinderund Heimatfestes in der Haushaltsstelle 120-3400.00.7180 eingeplant.
Ausspracheergebnis:
In dieser Sache lag dem Hauptausschuss ein Antrag von Frau Verena Büchner (Inhaber der
Gaststätte im Stadtbad und Veranstalter des Heimatfestes) auf finanzielle Unterstützung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Bewilligung des beantragten Zuschusses für die Ausrichtung des Kinderund Heimatfestes 2006 in Höhe von 700,00 € und dessen Auszahlung an Frau Büchner, diese hat
einen Verwendungsnachweis bis 11/2006 zu erbringen.
215
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO:
15
9
9
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
8
0
1
Ungültige Stimmen:
0
Beschlussvorschlag angenommen:
[ X ] Ja
Beschlussnummer:
119-19-06-201
Vollzug in Abt.:
III Oa
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
0
[ ] Nein
Tagesordnungspunkt 6.
Halbjahresbericht Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH SERVAL
(Vorlagen-Nr. 06-201/0263)
Berichterstatter:
Sach- und Rechtslage:
Informationen erhielten die Stadträte in der Sitzung
Aussprache HA am 12.06.2006:
Mitteilung des Wohnungsverwalters Herrn Churt zur Verwaltung erstes Quartal 2006.
Den Abgeordneten wurde eine Berichtsmappe übergeben die als Anlage zum Protokoll genommen
wird.
Anfragen wurden gestellt und vom Wohnungsverwalter beantwortet.
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Laufzeit TECHEM -Vertrag - noch 5 Jahre, zur Vertragszeit wurde durch SERVAL eine rechtliche
Prüfung an ein Rechtsanwaltsbüro in Auftrag gegeben, Ziel Aufkündigung des Vertrages, Heizkosten
sind im Vergleich anderer Wohnanlagen weitaus zu hoch.
Problem bei Annahme der Kündigung hat die Stadt später die verschlissenen Heizanlagen zu
ersetzen.
Erläuterungen zur Mietabtretung bei Neuvermietung, Zusammenarbeit mit ARGE hat sich verbessert.
Die Informationsmappen wurden den Stadträten im Vorfeld der Sitzung zugänglich gemacht.
Bürgermeisterin Behnke – Koch wird zur Vorbereitung des Haushaltsjahres 2007, das Thema
Wohnungswirtschaft, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der geplanten Eigenbetriebsgründung als
Schwerpunkt einer Stadtratssitzung beraten lassen.
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 7.
Widmungsbeschluss der Straßenbezeichnung und Vergabe der Hausnummern für die
Erschließungsgrundstücke Wohngebiet "Am Weinberg"
(Vorlagen-Nr. 06-201/0241)
Berichterstatter:
Sach- und Rechtslage:
Für die neu zu erschließenden Grundstücke „Am Weinberg„ und den damit verbundenen Straßenbau,
ist ein Widmungsbeschluss erforderlich.
Zu den hoheitlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört es Erschließungsstraßen zu widmen.
Das Thüringer Straßengesetz vom 07.Mai 1993 regelt die Rechtsverhältnisse öffentlicher Straßen.
Die Widmung ist verankert im § 6 des Thüringer Straßengesetzes.
Der Straßenbaulastträger ist laut Thüringer Straßengesetz § 43 Abs.1 Satz 3 die Gemeinde bzw.
Stadt.
Über die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr verfügt der Träger der Straßenbaulast (§ 6
Abs. 2 Satz 1 Thüringer Straßengesetz), also die Stadt Kindelbrück.
Die Allgemeinverfügung ist lt. Gesetz mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu geben und
wird frühestens nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Ausspracheergebnis Stadtratsitzung am 08.05.2006:
Da bereits die Straße entlang westlich der Feuerwehr den Namen „Am Weinberg“ trägt sollt bis zur
nächsten Sitzung über einen neuen Vorschlag für die Widmung nach gedacht werden. Die
Beschlussvorlage ist dann in der Junisitzung erneut zu behandeln.
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Aussprache HA am 12.06.2006:
Hauptausschuss empfiehlt die weitere Benennung Am Käsebach 11 bis 19.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Widmung der Erschließungsstraße im allgemeinen Wohngebiet
„Weinberg“, die Straße ist die Verlängerung der Straße „Am Käsebach“ und erhält daher den gleichen
Namen.
Die daran angrenzende Grundstücke werden fortlaufend, beginnend mit dem ersten rechtsseitig
gelegenen Grundstück durch die Zahlen 11 – 19 nummeriert.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO:
15
9
9
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
9
0
0
Ungültige Stimmen:
0
Beschlussvorschlag angenommen:
[ X ] Ja
Beschlussnummer:
120-19-06-201
Vollzug in Abt.:
III Oa
0
[ ] Nein
218
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 8.
Bericht des Hauptausschusses zum Verfahrensstand Gemeinschaftsprojekt Turnhalle der
Stadt Kindelbrück und des Landkreises Sömmerda
(Vorlagen-Nr. 06-201/0269)
Berichterstatter:
Aussprache HA am 12.06.2006:
Das Planungsbüro Spangenberg und Braun zum Bericht Turnhallenumbau/ Neubau:
Mitgliedern wurde eine Referenzmappe übergeben. Durch die Bürgermeisterin ist das IB in die
Örtlichkeit eingewiesen. Vergleich zu einen ähnlichen Vorhaben im Landkreis Apolda wurde
hergestellt, hier stand eine ähnliche frage zur Sanierung Turnraum oder Neubau.
Aus dieser Kostenerfahrung wird ein Neubau als Vorzug gesehen.
Es wurde die Einfügung und die städtebauliche Funktion für den Standort
an Hand der übergebenen Lagepläne erläutert, Vor und Nachteile wurden dargestellt.
Kostenschätzung für eine Einfelderhalle mit Foyer ohne Abrisskosten ca. 1,-Mill. € Brutto
Bürgermeisterin will das Konzept am 28.06 den Landrat vorstellen.
Gleichzeitig empfiehlt sie den Gemeinden der VG sich an der zukünftigen Finanzierung mit zu
beteiligen.
Verschiebung der Sanierung auf HH-Jahr 07/08 wird dem Landkreis vorgeschlagen
Hinweis des Planungsbüro
Einfelderturnhallen sind nur begrenzt für Sport mit geringer Anzahl von Zuschauern zugelassen,
(Trainingshalle)
Weiterhin erklärte die Bürgermeisterin sich um den Betrieb der Turnhalle als Träger zu bemühen.
Später wird eine Schulträgerschaft der Kommune für die Grundschule angestrebt.
Ausspracheergebnis im Stadtrat:
Sowohl Bürgermeisterin Behnke – Koch als auch Stadtrat Chudzinski begründeten warum die Stadt
Kindelbrück dem Landkreis folgendes Angebot unterbreiten sollte:
Die Stadt Kindelbrück übernimmt die Turnhalle der Grundschule und plant für das Jahr 2007/08 an
diesem Standort die Errichtung einer neuen Einfelderturnhalle.
Voraussetzung dafür wäre eine Investitionskostenbeteiligung des Landkreises in der Höhe, wie sie
der Landkreis in diesem Jahr für die Sanierung geplant hat, also ca. 520.000 ,- €. Außerdem müsste
sich der Landkreis bereit erklären, die neue Turnhalle für den Sportunterricht der Grundschule zu
nutzen und sich dementsprechend an den jährlichen Betriebskosten beteiligen.
Auf Grund der geübten Praxis des Landkreises, Sportvereinen seine Hallen zur kostenlosen Nutzung
zu überlassen, sollte die Stadt darauf bestehen, dass der Landkreis sich aus sportpolitischen Gründen
auch an diesen Betriebskosten mit einem Kostenbeitrag beteiligt.
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Einige Stadträte gaben mit Hinweis auf die „Kassenlage“ und die sich abzeichnende demographische
Entwicklung der Stadt Kindelbrück zu Bedenken, dass die entstehenden Folgekosten die finanzielle
Belastbarkeit des Verwaltungshaushaltes der Stadt sehr stark beeinträchtigen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Stadt Kindelbrück übernimmt die Turnhalle der Grundschule und plant für
das Jahr 2007/08 an diesem Standort die Errichtung einer neuen Einfelderturnhalle.
Voraussetzung dafür wäre eine Investitionskostenbeteiligung des Landkreises in der Höhe, wie sie
der Landkreis in diesem Jahr für die Sanierung geplant hat, also ca. 520.000 ,- €. Außerdem müsste
sich der Landkreis bereit erklären, die neue Turnhalle für den Sportunterricht der Grundschule zu
nutzen und sich dementsprechend an den jährlichen Betriebskosten beteiligen.
Auf Grund der geübten Praxis des Landkreises, Sportvereinen seine Hallen zur kostenlosen Nutzung
zu überlassen, sollte die Stadt darauf bestehen, dass der Landkreis sich aus sportpolitischen Gründen
auch an diesen Betriebskosten mit einem Kostenbeitrag beteiligt.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO:
15
9
9
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
8
0
0
Ungültige Stimmen:
0
Beschlussvorschlag angenommen:
[ X ] Ja
Beschlussnummer:
121-19-06-201
Vollzug in Abt.:
I, II, III
221
0
[ ] Nein
Körperschaft:
Stadt Kindelbrück
Gremium:
Stadtrat
Datum:
26.06.2006
Tagesordnungspunkt 9.
Aktuelle Anfragen und Mitteilungen
(Vorlagen-Nr. 06-201/0267)
Berichterstatter:
Mitteilungen:
1. Verkauf von Grund und Boden an die Garagennutzer, in dieser Sache wurde ein Bericht aus
den Gemeinde- und Städtebund Nachrichten Nr. 02/2006 als Information an alle Stadträte
gegeben. Die betroffenen Garagenbesitzer werden von der Verwaltung noch einmal
eingeladen und über den weiteren Verfahrensgang informiert.
2. Rekultivierung der Mülldeponie Kindelbrück
3. Info zum Haushaltsplan der Kindertagesstätte – notwendige Änderung vom 31.05.2006 auf
der Grundlage des Art. 4 des Familienfördergesetzes (ThürKitaG)
Bürgermeisterin Behnke – Koch lud alle Stadträte zum Heimatabend, am 30.06.2006 in die Kirche und
bat um Teilnahme am Umzug, der beginnt um 13:00 Uhr am 01.07.2006.
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