Stadt Kindelbrück
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Stadt Kindelbrück
Stadt Kindelbrück NIEDERSCHRIFT _____________________________________ Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Sitzung am: Montag, 26.06.2006 Sitzungsort: Kindelbrück, Puschkinplatz 1 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:00 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: Cornelia Behnke-Koch Bürgermeisterin Schriftführer: Urkundspersonen: Niederschrift erstellt am: 3. August 2006 TEILNEHMERVERZEICHNIS Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Sitzung am: 26.06.2006 Sitzungsort: Kindelbrück, Puschkinplatz 1 Sitzungsteilnehmer Funktion Fraktion Bemerkungen Anwesend von - bis CDU - Die Linke -PDS - Die Linke -PDS Bürgermeister/in Die Linke -PDS Fraktionsvorsitzender Die Linke -PDS - VfBK - Roberto Chudzinski Jörg Cichy Rolf Grabarits Cornelia Behnke-Koch Volker Rott - Mario Eisenach Norbert Fentner VfBK stellvertretender Fraktionsvorsitzender VfBK Beigeordneter VfBK - Konrad Lindner Roman Zachar Verwaltungsmitglieder Maik Eßer Schriftführer - Gäste Entschuldigt fehlten Bemerkungen Regina Heydrich Tino Hafermalz bei Siegel Bernd Notthoff Lutz Ehrhardt Marco Siebert Unentschuldigt fehlten Holger Wilhelms Zuhörer: 4 Bemerkungen VERZEICHNIS DER TAGESORDNUNGSPUNKTE Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Sitzung am: 26.06.2006 Sitzungsort: Kindelbrück, Puschkinplatz 1 Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 06-201/0265) 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2006 (Vorlagen-Nr. 06-201/0266) 3. Vorstellung Nutzungskonzepte der Bewerber zum Objekt Parkweg 5 (Vorlagen-Nr. 06-201/0268) 4. Beschluss zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Kindelbrück (Vorlagen-Nr. 06-201/0250) Berichterstatter: Eßer 5. Antrag auf Zuschuss Ausrichtung Kinder- und Heimatfest (Vorlagen-Nr. 06-201/0262) 6. Halbjahresbericht Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH SERVAL (Vorlagen-Nr. 06-201/0263) 7. Widmungsbeschluss der Straßenbezeichnung und Vergabe der Hausnummern für die Erschließungsgrundstücke Wohngebiet "Am Weinberg" (Vorlagen-Nr. 06-201/0241) 8. Bericht des Hauptausschusses zum Verfahrensstand Gemeinschaftsprojekt Turnhalle der Stadt Kindelbrück und des Landkreises Sömmerda (Vorlagen-Nr. 06-201/0269) Berichterstatter: Bürgermeisterin 9. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr. 06-201/0267) Nichtöffentlicher Teil 10. Sicherung des Rathauses Rissbildung:1. Nachtrag Fa. Stump Spezialbau GmbH (Vorlagen-Nr. 06-201/0259) 11. Kaufantrag zum Grundstück Kindelbrück Flur 8, Flurstück 239, Teilfläche vom Grundstück Hunne 1 (Vorlagen-Nr. 06-201/0260) 12. Auswertung der Ausschreibung Objekt Parkweg 5 (ehemaliger Kindergarten) (Vorlagen-Nr. 06-201/0261) Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 06-201/0265) Berichterstatter: Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes, räumte die Bürgermeisterin, Frau Heinrich eine kurze Redezeit im Rahmen der Bürgerfragestunde ein. Frau Heinrich trug folgende Sachverhalte vor: Sie hätte Probleme mit der unteren Bauaufsichts- (Frau Firme) und der unteren Immissionsschutzbehörde (Frau Volkert) hinsichtlich ihres Wohnrechtes auf dem Grundstück „Vor der Pforte 9“ (ehemals 6), Sie erklärte dort läge eine Anzeige wegen „illegalem Wohnen“ vor. Frau Heinrich beruft sich auf Aus-/Zusagen der Stadt Kindelbrück (namentlich des Amtsvorgängers von Bürgermeisterin Behnke – Koch), sie könne ihren Wohnsitz und den ihrer Familie auf ihrem Gewerbegrundstück – „Vor der Pforte 9“ nehmen. Melderechtlich erfolgte durch sie die Anmeldung des Hauptwohnsitzes unter der genannten Adresse, bisher gab es keine Einwände dagegen. Nun erfolgte im Zusammenhang mit einer Anzeige durch Frau Heinrich, wegen „Ruhestörung“ auf Grund sehr lauter Musik - ausgehend von parkenden Besuchern der nahen Diskothek „La Rouge“, ein vor Ortstermin im Beisein der o.g. Behörden des Landkreises, der Polizei und des Ordnungsamtes der VG Kindelbrück. Ergebnis dieses Gespräch war nicht etwa die Lösung des Lärmproblems, so Frau Heinrich, sondern eine Auflage der o.g. Behörden eine bauliche Nutzungsänderungsanzeige und ein „Schallgutachten“ vorzulegen, um prüfen zu können ob die Fam. Heinrich auf ihrem Grundstück „Vor der Pforte 9“ überhaupt wohnen darf. Für den Fall, dass festgestellt wird das Grundstück befinde sich planungsrechtlich im sog. Außenbereich müsste Frau Heinrich nach ihrer Aussage Vollerwerbslandwirtin sein um ein Wohnrecht an ihrer „Betriebsstätte“ zu haben. Sie wäre gern bereit nicht nur Landwirtschaft im Nebenerwerb zu betreiben, „doch die Stadt Kindelbrück gibt ihr nicht die Gelegenheit – bereits vor einiger Zeit hat sie bei Frau Dietrich einen Antrag auf Anpachtung von Flächen gestellt aber von dort bisher keine Nachricht erhalten. Frau Heinrich bitte nun die Stadträte, sie in der Sache zu unterstützen, daraufhin schlägt Frau Behnke – Koch vor, dass sich die VG Kindelbrück mit den Problemen befasst und erste Antworten zum Sprechtag der Bürgermeisterin Behnke – Koch, am 05.07.2006 um 15:00 Uhr gegeben werden. Es folgte nun die weitere Behandlung der Tagesordnung, der Stadtrat vertagte den TOP 10 bis eine Befassung mit dem Thema im Sanierungsbeirat erfolgt ist. 210 Sach- und Rechtslage: Im § 35 Abs. 4 und 5 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der Stadtrat hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Kindelbrück beschließt die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO: 15 9 9 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: 9 0 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja Beschlussnummer: 116-19-06-201 Vollzug in Abt.: I und III Oa 211 0 [ ] Nein Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2006 (Vorlagen-Nr. 06-201/0266) Berichterstatter: Sach- und Rechtslage: Nach § 42 Abs. 2 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den Stadtrat genehmigen zu lassen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Kindelbrück beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2006. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO: 15 9 9 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: 9 0 0 0 Ungültige Stimmen: Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja Beschlussnummer: 117-19-06-201 Vollzug in Abt.: I 212 [ ] Nein Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 3. Vorstellung Nutzungskonzepte der Bewerber zum Objekt Parkweg 5 (Vorlagen-Nr. 06-201/0268) Berichterstatter: Als einziger Bewerber war Herr Silvio Leander erschienen und stellte sein Konzept vor, er wolle das Gebäude für Wohnzwecke umbauen, um es danach zu vermieten. Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 4. Beschluss zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Kindelbrück (Vorlagen-Nr. 06-201/0250) Berichterstatter: Eßer Sach- und Rechtslage: In der Sache erläutert der folgende Auszug aus einem Aufsatz in einer FES (Friedrich Ebert – Stiftung) – Schriftenreihe den notwendigen Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Kindelbrück, auch mit Blick auf die Erschließungsmaßnahmen im Wohngebiet „Am Weinberg“, hinreichend. Die Stadtratsmitglieder erhalten mit dieser Beschlussvorlage gleichfalls das vollständige Teildokument des o.g. Aufsatzes und den Entwurf einer Erschließungsbeitragssatzung. Auszug „D. Erschließungsbeiträge Zentrale Rechtsgrundlagen für Erschließungsbeiträge sind die §§ 127 bis 135 des BauGB. Erschließungsbeiträge sind Kommunalabgaben, die ihre Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz finden und für die jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder ergänzend anzuwenden sind. Nach § 127 BauGB erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der §§ 127 – 135 BauGB. 213 Erschließungsbeiträge werden gem. § 128 BauGB erhoben für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Erschließungsanlagen, für ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung sowie für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen. Nicht über Erschließungsbeiträge finanzierbar sind bereits hergestellte und vorhandene Erschließungsanlagen. Dies folgt aus den §§ 133 Abs. 4, 242 Abs. 1 BauGB. Da es sich bei den Erschließungsbeiträgen um klassische Beiträge handelt, sind sie maßgeblich durch das Äquivalenzprinzip gekennzeichnet. Dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, von Erschließung durch Erschließungsanlage und Erschließungsvorteil kommt entscheidende Bedeutung zu, da der Erschließungsbeitrag vom Erschließungsvorteil abhängig ist. Durch den Erschließungsbeitrag wird ein Ausgleich für den durch eine Leistung der Gemeinde ausgelösten Sondervorteil verlangt; ohne eine durch die Erschließungsanlage gewährten Erschließungsvorteil wäre die Heranziehung zur Zahlung eines Beitrags verfassungswidrig, weil insoweit gegen das den Beitrag kennzeichnende Äquivalenzprinzip verstoßen werden würde [ vgl. hierzu Driehaus in Berliner Kommentar, Vorb. §§ 127-135 Rn 11] . Abzustellen ist im Rahmen der Vorteilsermittlung darauf, daß den betroffenen Grundstücken durch die Erschließungsanlage eine bauliche oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbare Nutzbarkeit durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Anlage eröffnet wird und dadurch den Grundstückseigentümern gegenüber Dritten eine besondere Stellung verliehen wird. Der Erschließungsvorteil ist objektiv zu bestimmen. Allerdings fordert der auch im Erschließungsbeitragsrecht geltende Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit, daß Grundstücke, denen ein höherer Erschließungsvorteil zukommt, stärker belastet werden sollen, als diejenigen, denen nur geringere Vorteile zukommen. Dieses wird durch den Beitragsmaßstab gewährleistet, dem ein sachgerechter Maßstab zur Ermittlung des konkreten Vorteiles in Bezug auf das konkret betroffene Grundstück zugrunde liegt. Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag. Aus dieser Definition ergibt sich, daß die Gemeinden verpflichtet sind, Erschließungsbeiträge zu erheben [ siehe Quaas , S. 94 Rn. 232] . Das Bundesverwaltungsgericht zieht daraus den Schluss, daß für die Gemeinden ein zwingendes Gebot besteht, sämtliche Möglichkeiten der Erschließungsbeitragserhebung auszuschöpfen und ggf. auch Beiträge nach zu erheben. Zwar ist diese Ansicht auf Kritik gestoßen [ ausführlich dargestellt in Quaas S. 94 Rn. 233] ; vorherrschend dürfte sie trotzdem sein. Aussprache HA am 12.06.2006: Hauptausschussmitglieder haben noch Erläuterungsbedarf bis zur Stadtratsitzung. Auf Grund der Notwendigkeit der Satzungsgrundlage für die Erhebung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Weinberg wurde der Beschluss in den Stadtrat verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Kindelbrück über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) in der vorgelegten Fassung. 214 Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO: 15 9 9 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: 9 0 0 0 Ungültige Stimmen: Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja Beschlussnummer: 118-19-06-201 Vollzug in Abt.: I und III Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 [ ] Nein Tagesordnungspunkt 5. Antrag auf Zuschuss Ausrichtung Kinder- und Heimatfest (Vorlagen-Nr. 06-201/0262) Berichterstatter: Sach- und Rechtslage: Im Haushaltsplan 2006 der Stadt Kindelbrück sind finanzielle Mittel für die Durchführung des Kinderund Heimatfestes in der Haushaltsstelle 120-3400.00.7180 eingeplant. Ausspracheergebnis: In dieser Sache lag dem Hauptausschuss ein Antrag von Frau Verena Büchner (Inhaber der Gaststätte im Stadtbad und Veranstalter des Heimatfestes) auf finanzielle Unterstützung vor. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Bewilligung des beantragten Zuschusses für die Ausrichtung des Kinderund Heimatfestes 2006 in Höhe von 700,00 € und dessen Auszahlung an Frau Büchner, diese hat einen Verwendungsnachweis bis 11/2006 zu erbringen. 215 Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO: 15 9 9 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: 8 0 1 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja Beschlussnummer: 119-19-06-201 Vollzug in Abt.: III Oa Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 0 [ ] Nein Tagesordnungspunkt 6. Halbjahresbericht Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH SERVAL (Vorlagen-Nr. 06-201/0263) Berichterstatter: Sach- und Rechtslage: Informationen erhielten die Stadträte in der Sitzung Aussprache HA am 12.06.2006: Mitteilung des Wohnungsverwalters Herrn Churt zur Verwaltung erstes Quartal 2006. Den Abgeordneten wurde eine Berichtsmappe übergeben die als Anlage zum Protokoll genommen wird. Anfragen wurden gestellt und vom Wohnungsverwalter beantwortet. 216 Laufzeit TECHEM -Vertrag - noch 5 Jahre, zur Vertragszeit wurde durch SERVAL eine rechtliche Prüfung an ein Rechtsanwaltsbüro in Auftrag gegeben, Ziel Aufkündigung des Vertrages, Heizkosten sind im Vergleich anderer Wohnanlagen weitaus zu hoch. Problem bei Annahme der Kündigung hat die Stadt später die verschlissenen Heizanlagen zu ersetzen. Erläuterungen zur Mietabtretung bei Neuvermietung, Zusammenarbeit mit ARGE hat sich verbessert. Die Informationsmappen wurden den Stadträten im Vorfeld der Sitzung zugänglich gemacht. Bürgermeisterin Behnke – Koch wird zur Vorbereitung des Haushaltsjahres 2007, das Thema Wohnungswirtschaft, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der geplanten Eigenbetriebsgründung als Schwerpunkt einer Stadtratssitzung beraten lassen. Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 7. Widmungsbeschluss der Straßenbezeichnung und Vergabe der Hausnummern für die Erschließungsgrundstücke Wohngebiet "Am Weinberg" (Vorlagen-Nr. 06-201/0241) Berichterstatter: Sach- und Rechtslage: Für die neu zu erschließenden Grundstücke „Am Weinberg„ und den damit verbundenen Straßenbau, ist ein Widmungsbeschluss erforderlich. Zu den hoheitlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört es Erschließungsstraßen zu widmen. Das Thüringer Straßengesetz vom 07.Mai 1993 regelt die Rechtsverhältnisse öffentlicher Straßen. Die Widmung ist verankert im § 6 des Thüringer Straßengesetzes. Der Straßenbaulastträger ist laut Thüringer Straßengesetz § 43 Abs.1 Satz 3 die Gemeinde bzw. Stadt. Über die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr verfügt der Träger der Straßenbaulast (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Straßengesetz), also die Stadt Kindelbrück. Die Allgemeinverfügung ist lt. Gesetz mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu geben und wird frühestens nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ausspracheergebnis Stadtratsitzung am 08.05.2006: Da bereits die Straße entlang westlich der Feuerwehr den Namen „Am Weinberg“ trägt sollt bis zur nächsten Sitzung über einen neuen Vorschlag für die Widmung nach gedacht werden. Die Beschlussvorlage ist dann in der Junisitzung erneut zu behandeln. 217 Aussprache HA am 12.06.2006: Hauptausschuss empfiehlt die weitere Benennung Am Käsebach 11 bis 19. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Widmung der Erschließungsstraße im allgemeinen Wohngebiet „Weinberg“, die Straße ist die Verlängerung der Straße „Am Käsebach“ und erhält daher den gleichen Namen. Die daran angrenzende Grundstücke werden fortlaufend, beginnend mit dem ersten rechtsseitig gelegenen Grundstück durch die Zahlen 11 – 19 nummeriert. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO: 15 9 9 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: 9 0 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja Beschlussnummer: 120-19-06-201 Vollzug in Abt.: III Oa 0 [ ] Nein 218 Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 8. Bericht des Hauptausschusses zum Verfahrensstand Gemeinschaftsprojekt Turnhalle der Stadt Kindelbrück und des Landkreises Sömmerda (Vorlagen-Nr. 06-201/0269) Berichterstatter: Aussprache HA am 12.06.2006: Das Planungsbüro Spangenberg und Braun zum Bericht Turnhallenumbau/ Neubau: Mitgliedern wurde eine Referenzmappe übergeben. Durch die Bürgermeisterin ist das IB in die Örtlichkeit eingewiesen. Vergleich zu einen ähnlichen Vorhaben im Landkreis Apolda wurde hergestellt, hier stand eine ähnliche frage zur Sanierung Turnraum oder Neubau. Aus dieser Kostenerfahrung wird ein Neubau als Vorzug gesehen. Es wurde die Einfügung und die städtebauliche Funktion für den Standort an Hand der übergebenen Lagepläne erläutert, Vor und Nachteile wurden dargestellt. Kostenschätzung für eine Einfelderhalle mit Foyer ohne Abrisskosten ca. 1,-Mill. € Brutto Bürgermeisterin will das Konzept am 28.06 den Landrat vorstellen. Gleichzeitig empfiehlt sie den Gemeinden der VG sich an der zukünftigen Finanzierung mit zu beteiligen. Verschiebung der Sanierung auf HH-Jahr 07/08 wird dem Landkreis vorgeschlagen Hinweis des Planungsbüro Einfelderturnhallen sind nur begrenzt für Sport mit geringer Anzahl von Zuschauern zugelassen, (Trainingshalle) Weiterhin erklärte die Bürgermeisterin sich um den Betrieb der Turnhalle als Träger zu bemühen. Später wird eine Schulträgerschaft der Kommune für die Grundschule angestrebt. Ausspracheergebnis im Stadtrat: Sowohl Bürgermeisterin Behnke – Koch als auch Stadtrat Chudzinski begründeten warum die Stadt Kindelbrück dem Landkreis folgendes Angebot unterbreiten sollte: Die Stadt Kindelbrück übernimmt die Turnhalle der Grundschule und plant für das Jahr 2007/08 an diesem Standort die Errichtung einer neuen Einfelderturnhalle. Voraussetzung dafür wäre eine Investitionskostenbeteiligung des Landkreises in der Höhe, wie sie der Landkreis in diesem Jahr für die Sanierung geplant hat, also ca. 520.000 ,- €. Außerdem müsste sich der Landkreis bereit erklären, die neue Turnhalle für den Sportunterricht der Grundschule zu nutzen und sich dementsprechend an den jährlichen Betriebskosten beteiligen. Auf Grund der geübten Praxis des Landkreises, Sportvereinen seine Hallen zur kostenlosen Nutzung zu überlassen, sollte die Stadt darauf bestehen, dass der Landkreis sich aus sportpolitischen Gründen auch an diesen Betriebskosten mit einem Kostenbeitrag beteiligt. 220 Einige Stadträte gaben mit Hinweis auf die „Kassenlage“ und die sich abzeichnende demographische Entwicklung der Stadt Kindelbrück zu Bedenken, dass die entstehenden Folgekosten die finanzielle Belastbarkeit des Verwaltungshaushaltes der Stadt sehr stark beeinträchtigen wird. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Stadt Kindelbrück übernimmt die Turnhalle der Grundschule und plant für das Jahr 2007/08 an diesem Standort die Errichtung einer neuen Einfelderturnhalle. Voraussetzung dafür wäre eine Investitionskostenbeteiligung des Landkreises in der Höhe, wie sie der Landkreis in diesem Jahr für die Sanierung geplant hat, also ca. 520.000 ,- €. Außerdem müsste sich der Landkreis bereit erklären, die neue Turnhalle für den Sportunterricht der Grundschule zu nutzen und sich dementsprechend an den jährlichen Betriebskosten beteiligen. Auf Grund der geübten Praxis des Landkreises, Sportvereinen seine Hallen zur kostenlosen Nutzung zu überlassen, sollte die Stadt darauf bestehen, dass der Landkreis sich aus sportpolitischen Gründen auch an diesen Betriebskosten mit einem Kostenbeitrag beteiligt. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Nichtteilnahme wegen persönlicher Beteiligung nach § 38 I ThürKO: 15 9 9 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: 8 0 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja Beschlussnummer: 121-19-06-201 Vollzug in Abt.: I, II, III 221 0 [ ] Nein Körperschaft: Stadt Kindelbrück Gremium: Stadtrat Datum: 26.06.2006 Tagesordnungspunkt 9. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr. 06-201/0267) Berichterstatter: Mitteilungen: 1. Verkauf von Grund und Boden an die Garagennutzer, in dieser Sache wurde ein Bericht aus den Gemeinde- und Städtebund Nachrichten Nr. 02/2006 als Information an alle Stadträte gegeben. Die betroffenen Garagenbesitzer werden von der Verwaltung noch einmal eingeladen und über den weiteren Verfahrensgang informiert. 2. Rekultivierung der Mülldeponie Kindelbrück 3. Info zum Haushaltsplan der Kindertagesstätte – notwendige Änderung vom 31.05.2006 auf der Grundlage des Art. 4 des Familienfördergesetzes (ThürKitaG) Bürgermeisterin Behnke – Koch lud alle Stadträte zum Heimatabend, am 30.06.2006 in die Kirche und bat um Teilnahme am Umzug, der beginnt um 13:00 Uhr am 01.07.2006. 222