Tumorzentrum Potsdam e.V. Nachsorgeleitstelle Klinikum Ernst von

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Tumorzentrum Potsdam e.V. Nachsorgeleitstelle Klinikum Ernst von
 Tumorzentrum Potsdam e.V. Nachsorgeleitstelle Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Krebsregister Nachsorgeleitstelle Tumorkonferenz Kommunikation Information Fortbildung 1995 ‐ 2015 n.l.n.r.: Dipl.‐Math. Reinhard Mummelthey, Barbara Hauer, Dipl.‐Biol. Sylvia Klockau‐Raddatz, Dipl.‐Inf. Karsten Rother, Dr. med. Doris Niepmann, PD Dr. med. Karin Koch, Sibylle Hartje, Heike Krause, Marlies Schulz, Angelika Slomma, Kerstin Hofmann, Martina Tröger, Brigitte Niedzial Herausgeber Tumorzentrum Potsdam e.V. am Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Charlottenstr. 72 14467 Potsdam Tel.: 0331. 241 ‐ 6881 Fax: 0331. 241 ‐ 6880 E‐Mail: [email protected] Redaktion PD Dr. med. Karin Koch Gestaltung Maria Uebe Autoren PD Dr. med. Karin Koch, Vorsitzende Tumorzentrum Potsdam e.V. Dr. med. Doris Niepmann, Koordinatorin Tumorzentrum Potsdam e.V. Dipl.‐Math. Reinhard Mummelthey, Statistiker Dr. Tino Erstling Ausgabe Juni 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 4 Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch 2 Meilensteine der institutionalisierten Krebsbekämpfung in Deutschland 4 5 6 2.1 Vom „Nationalen Krebsregister der DDR“ 1952 ‐ 1989 und der „1. Großen Krebskonferenz“ der BRD 1979 zum „Nationalen Krebsplan“ 2008 und „Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz“ KFRG der Bundesrepublik Deutschland 2013 2.2 Organisationen, Gesellschaften und Vereine in Deutschland 3 Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. OSP zum Tumorzentrum Potsdam e. V. TZP 1992 – 2015 und zur Nachsorgeleitstelle NSL der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH 2000 – 2014 und zum Klinischem Krebs‐ register 2015 6 8 10
3.1 Allgemeine Zielsetzung 3.2 Gründungsgeschichte 3.3 Fördermaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg MASGF zum Aufbau des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam OSP 3.4 Vereinsgründung 1995 3.5 Die Vernetzung ambulanter und stationärer Behandlungen von Patienten mit Krebserkrankungen 3.5.1 Zum Einzugsgebiet des TZP gehörende Krankenhäuser und Praxen 3.5.2 Gesamtzahl der Meldungen – ambulant/stationär 3.6 Tumorkonferenzen, Videokonferenzen und Telekonferenzen des TZP, Termine 3.7 Krebsregister des TZP 3.7.1 Gesamtzahl der Meldungen 3.7.2 Alter/Geschlecht, Lokalisation, Stadien, nicht invasive/invasive Tumoren, Primärtherapiekonzepte, 5‐Jahresüberlebensraten 3.7.3 Zentralisierung der Krebsregister (Serverzentralisierung) im Land Brandenburg 3.8 Fortbildungen 3.9 Mitgliedschaften und Mitarbeit des TZP: TZBB, LAGO, Qualitätskonferenz Onkologie des MASGF, BKG 3.10 Finanzierung der Nachsorgeleitstelle des Tumorzentrums Potsdam e. V. Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge 1996 ‐ 2014 3.11 Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz im Land Brandenburg 3.12 Vereinbarung über die befristete Durchführung und finanzielle Förderung der Aufgaben nach dem Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz (KFRG) in 2015 3.13 Was ändert sich? 3.14 Perspektiven Tumorzentrum Potsdam 4 Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.3.8 Qualitätsmanagement in der Onkologie Zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam Interviews mit Zentrumsleitern Brandenburgisches Brustzentrum Brandenburg‐Ludwigsfelde Brustzentrum Klinikum Ernst von Bergmann I Klinik Nauen Darmzentrum St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci Darmkrebszentrum und Pankreaskarzinomzentrum Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam Prostatakarzinomzentrum Luckenwalde Lungenkrebszentrum Treuenbrietzen Hauptkooperationspartner Pathologie Hauptkooperationspartner Strahlentherapie 10 10 10 11 12 12 13 14 18 18 18 25 25 28 30 31 31 32 32 33 33 33 34 34 36 37 38 39 41 43 44 2 5 Tumordokumentation – Klinisches Krebsregister 45 Das „Gießener Tumordokumentationssystem“ GTDS Stand der Dokumentation Gesamt Mammakarzinom Prostatakarzinom Kolorektale Karzinome Rektrumkarzinom Bronchialkarzinom 45 47 48 48 50 51 53 54 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4.1 5.2.4.2 5.2.5 Anhang 57 57 66 75 83 II Vorstände und Beiräte 1995 ‐ 2015 90 III Mitglieder 95 IV Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen 108 Schwerpunktes Potsdam mit Wirkung zum 01.01.1996 Anlage 1 Einzugsbereiche Tumornachsorgeleitstellen und onkologische Nachsorgeregister 112 Anlage 2 Vergütungsvereinbarung 113 Anlage 3 Vereinbarung über Vergütung ärztlicher Leistungen im Rahmen der Berichterstattung 114 Der einheitlichen Tumorbasisdokumentation im Land Brandenburg Vereinbarung über die befristete Durchführung und finanzielle Förderung der Aufgaben nach 118 dem Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz vom 12.02.2015 Schiedsspruch zu den Meldevergütungen vom 24.02.2015 123 I Satzung vom 30.08.1995 Satzung vom 06.03.1996 Satzung vom 12.03.1997 Satzung vom 28.06.2000 V Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 124 Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 139 VI 3 Kapitel 1: Vorwort 1 Vorwort Onkologie ist Teamarbeit. Die Diagnostik von Krebserkrankungen erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bildgebung (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall, PET), Endoskopie, Patho‐
logie/Hämatologie und Labor (Immunologie, Zytogenetik, Molekularbiologie), und die Therapie wird interdisziplinär unter Einschluss von operativen Verfahren, Strahlentherapie und medika‐
mentösen Behandlungskonzepten festgelegt. Diese Interdisziplinarität wird im Tumorzentrum Potsdam täglich gelebt. Tumorkonferenzen, klinisches Krebsregister und Hintergrundinformatio‐
nen zu allen, selbst den seltensten, Tumorentitäten gehören zum täglichen Programm und sind für die qualifizierte Versorgung unserer Patienten mit malignen Erkrankungen unverzichtbar. Onkologie ist umfassende Hilfe. Unsere Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass wir bei jeder Art von Krebserkrankung und bei jedem gesundheitlichen Problem, welches dadurch verursacht wird, ein Behandlungskonzept anbieten können. Die Zusammenarbeit im Tumorzentrum Potsdam zielt seit jeher darauf ab, diesem Anspruch gerecht zu werden. So findet sich heute in unserem breiten interdisziplinären Spekt‐
rum auch für besonders ungewöhnliche Malignome ein kompetentes diagnostisches und therapeutisches Portfolio, wel‐
ches es nur in sehr seltenen Fällen notwendig macht, extern spezielle Expertise in Anspruch zu nehmen. Ob Vorsorge und Früherkennung, Operation, Chemotherapie, Bestrahlung, radiologische Intervention, Immuntherapie, nuklearmedizini‐
sche Verfahren, Intensivmedizin, Stammzelltransplantation oder Palliativversorgung ‐ im Tumorzentrum Potsdam gibt es für all diese Themen kompetente Ansprechpartner. Onkologie ist ständiger Fortschritt. Behandlungskonzepte für Krebserkrankungen, Lymphome oder Leukämien unterlie‐
gen einem enorm raschen Erneuerungsprozess. Leitlinien, die den neuesten Stand des Wissens widerspiegeln, werden auf Grund ständig neuer Resultate klinischer Studien bereits nach kürzester Zeit wieder in Frage gestellt, und der Zu‐
wachs medizinischer Kenntnisse ist rapide. Regelmäßige Aktualisierung unseres Wissensstandes durch interne Konferen‐
zen und öffentliche Fortbildungsveranstaltungen sind deshalb von größter Wichtigkeit. Für all dies steht das Tumorzentrum Potsdam seit nunmehr 20 Jahren. Wir haben ihm viel zu verdanken, vor allem zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten. Potsdam, 16.3.2015 Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam 4 Kapitel 1: Vorwort Die Zahl der Krebserkrankungen nimmt zu und erreicht nun etwa 500.000 Neuerkrankun‐
gen pro Jahr in Deutschland. Diese Patienten bedürfen einer umfassenden medizinischen Betreuung in der Erkennung, Behandlung und Nachsorge ihrer Erkrankungen. Ein enormer Wissensfortschritt über die Entstehung von Tumoren, neue Diagnose‐ und Therapiemöglichkeiten, eine Vielzahl neuer Medikamente und individualisierte Behand‐
lungsstrategien wecken Hoffnungen auf eine Verbesserung der Heilungschancen. Gleich‐
zeitig ergeben sich daraus neue Herausforderungen im klinischen Alltag. Das Tumorzentrum Potsdam hat über 20 Jahre die interdisziplinäre und intersektorale Zusammenarbeit gepflegt. Wöchentlich wurden die „großen“ interdisziplinären Tumorkonferenzen durchgeführt, im Laufe der Jahre kamen weitere Tumorkonferenzen und Tumorsprechstunden hinzu. Das klinische Krebsregister dokumentiert über 89.000 Patienten mit Diagnosen, Therapien und Krankheitsverläufen. Zertifizierungen von Organkrebszentren mit einem definierten qualitativen Anspruch wurden unterstützt. Fortbildungen für alle onkologisch tätigen Berufsgruppen wurden gemeinsam mit den regionalen Vereinen, die auf dem Gebiet der Onkologie tätig sind, durchgeführt. Enge Zusammenarbeiten bestehen mit allen im Netzwerk der Onkologie tätigen Organisationen und Vereinen. Diese Publikation stellt die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand des Tumorzentrums Potsdam und der Nachsorge‐
leitstelle des Klinikums Ernst von Bergmann dar und zeigt die zukünftigen Entwicklungen auf. Die in dieser Broschüre zusammengestellten Informationen zum Tumorzentrum Potsdam, zur Dokumentation, dem Netzwerk der Onkologie, dem Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz, den Organisationen und Vereinen sollen Orientierungshilfe und Anregung sein, nicht zuletzt aber auch ein Dank an alle, die uns durch ihre Mitarbeit unterstützt und die uns die Arbeit durch die Finanzierung überhaupt erst ermöglicht haben. Hier sind zu nennen: das Bundesministerium für Gesundheit, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg, die die Anschub‐finanzierung, Fördermaßnahmen und Investitionen bereitgestellt haben, die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg, die maßgeblich die Vereinbarung zur onkolo‐
gischen Nachsorge im Land Brandenburg erarbeitet hat, die Kostenträger, vor allem die Krankenkassen, die die laufenden Kosten der Nachsorgeleitstelle tragen, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die sich an den Investitionen beteiligt hat, und die Landesärztekammer Brandenburg. Nur die Mitarbeit der Ärzte, die sich an der interdisziplinären Kooperation und den Tumormeldungen beteiligen, er‐
möglicht uns, zur ganzheitlichen Krebsdiskussion ein bevölkerungsbezogenes Krebsregister zu erstellen, das bei wach‐
senden politischen, juristischen und ökonomischen Einflussnahmen als Grundlage zur Umsetzung flächendeckender, interdisziplinärer, optimierter Therapien dient. Nach über zwanzigjähriger Tätigkeit möchte auch ich persönlich meinen Dank den vielen Menschen aussprechen, die sich engagiert und konstruktiv an allen Projekten beteiligt haben. Potsdam, Juni 2015 Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Vorsitzende Tumorzentrum Potsdam e. V. 1995 – 2015 Chefärztin der Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam 5 Kapitel 2: Meilensteine der institutionalisierten Krebsbekämpfung in Deutschland 2 Meilensteine der institutionalisierten Krebsbekämpfung in Deutschland 2.1 Vom „Nationalen Krebsregister der DDR“ 1952 ‐ 1989 und der „1. Großen Krebskonferenz“ der BRD 1979 zum „Nationalen Krebsplan“ 2008 und „Krebsfrüherkennungs‐ und ‐register‐ gesetz“ KFRG der Bundesrepublik Deutschland 2013 Nationales Krebsregister der DDR Die erste „Verordnung über die Meldung von Geschwulsterkrankungen“, in der bereits eine Meldepflicht verankert war, wurde am 24. Juli 1952 verabschiedet. In dem 1953 gegründeten Nationalen Krebsregister der DDR waren 2,3 Millionen Erkrankungen dokumentiert. Die bis 1989 fast vollständig erfassten Krebserkrankungen gehörten zu der umfangreichsten und vollständigsten epidemiologischen Datensammlung dieser Art in der Welt. Verantwortlich war ab 1976 das Zent‐
ralinstitut für Krebsforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR in Berlin‐Buch. Die Daten des Nationalen Krebsregisters wurden nach der Wiedervereinigung wissenschaftlich ausgewertet (Atlas der Krebsinzidenz in der DDR 1961‐1989, Hrsg.: Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg‐ Vorpommern, Sachsen‐Anhalt, und der Freistaaten Sachsen und Thüringen, ISBN 3‐86126‐073‐5). Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland entfiel die Rechtsgrundlage für das Fortbestehen des Natio‐
nalen Krebsregisters. In der Folge gab es mehrere rechtliche Konstruktionen zur Krebsregistrierung (Verwaltungsabkommen 1992, Krebsregistersicherungsgesetz 1993, Verwaltungsabkommen 1994, ein auf 5 Jahre be‐
fristetes Krebsregistergesetz des Bundes 1995 mit Angliederung des Registers an das Robert Koch‐Institut, Staatsvertrag der Neuen Länder und von Berlin 1998, das Krebsregistergesetz wurde in Landesrecht umgewandelt). Gemeinsames Krebsregister GKR Aus dem Nationalen Krebsregister der DDR entstand 1992 das Gemeinsame Krebsregister GKR der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg‐Vorpommern, Sachsen‐Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Das GKR ist das einzige von mehreren Bundesländern getragene und im Hinblick auf seine Bezugsbevölkerung das umfangreichste Krebs‐
register in Deutschland. Es weist für die Länder Brandenburg, Mecklenburg‐Vorpommern und Sachsen eine Melderate von mehr als 90 Prozent auf und wird als Einrichtung bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Berliner Senats geführt. Im Februar 2015 sind die Kreisdatenblätter „Krebs in Brandenburg“ zu Inzidenz und Mortalität für die Diagnosejahre 2003 bis 2012 erschienen. Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. GEKID Im Januar 1996 wurde die „Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland“ gegründet, in der alle epidemiologischen Krebsregister Deutschlands zusammenarbeiten. Diese Arbeitsgemeinschaft war dem Gesamtpro‐
gramm zur Krebsbekämpfung der Bundesregierung assoziiert. Im April 2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft in die „Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. GEKID überführt. Zentrum für Krebsregisterdaten ZfKD im Robert Koch‐ Institut 2010 wurde das Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch‐Institut eingerichtet, das die Daten aller deutschen be‐
völkerungsbezogener Krebsregister in anonymisierter Form bereithält. Gemeinsam mit der GEKID werden die Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes „Krebs in Deutschland“ herausgegeben. „1. Große Krebskonferenz“ der BRD und das Modellprogramm zur besseren Versorgung von Krebspatienten Die „1. Große Krebskonferenz“ wurde am 27.09.1979 auf Initiative des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesund‐
heit unter Teilnahme von Bund und Ländern sowie Organisationen, die im Bereich Krebsbekämpfung aktiv waren, ab‐
gehalten. Sie markierte den Auftakt für die Entwicklung und Ausführung eines „Gesamtprogramms zur Krebsbe‐
kämpfung“.Die folgenden Konferenzen zeigten das besondere Interesse, das neben der Verbesserung der Krebsbehand‐
lung der Einrichtung epidemiologischer Krebsregister galt. Nach dem Modellprogramm zur besseren Versorgung von Krebspatienten wurde ab 1981 der Aufbau von Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkten gefördert. Dabei wurden einerseits modernste Geräte für Diagnostik und Therapie und andererseits zur Unterstützung des Informationsaustausches neueste Datenverarbeitungs‐ und Kommunikations‐
techniken finanziert. Dabei sollte insbesondere die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung 6 Kapitel 2: Meilensteine der institutionalisierten Krebsbekämpfung in Deutschland überwunden werden. Die Fortentwicklung des Programms wurde geprägt durch die Beschlüsse der Großen Krebskonferenzen und besonders durch die Aufgaben beim Aufbau der onkologischen Strukturen in den neuen Ländern. Nationaler Krebsplan Der Nationale Krebsplan wurde am 16. Juni 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deut‐
schen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert. Bun‐
desländer, Krankenkassen, Rentenversicherung, Leistungserbringer, Wissenschaft und Patientenverbände wirkten als engagierte Partner bei der Umsetzung mit. Die Schwerpunkte des Nationalen Krebsplans liegen zunächst auf folgenden Handlungsfeldern (www.bmg.bund.de): Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung (Schwerpunkt zunächst auf onkologischer Arznei‐
mitteltherapie) Stärkung der Patientenorientierung. Für die Bearbeitung der vier Handlungsfelder wurden insgesamt 13 Ziele mit weiteren Teilzielen formuliert und Empfeh‐
lungen zu ihrer Umsetzung erarbeitet. Die Krebsforschung, insbesondere die Versorgungsforschung, wurde als Quer‐
schnittsthema in den Handlungsfeldern berücksichtigt. Der Nationale Krebsplan hat eine langjährige Perspektive. Die nationale Krebskonferenz am 23. Juni 2009 zog eine Zwischenbilanz. Mit der Aufnahme eines Nationalen Krebsplans wurden entsprechende Empfehlungen der Europäischen Union und der Weltgesundheitsorganisation umgesetzt. Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz KFRG Grundlage des Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetzes ist der Nationale Krebsplan, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsge‐
meinschaft Deutscher Tumorzentren initiierte. Das Gesetz greift zwei zentrale Bereiche der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans auf, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht: Aufgrund der steigenden Zahl von Krebsneuerkrankungen kommt der Krebsfrüherkennung eine zunehmende Be‐
deutung zu. Da das bestehende breite Krebsfrüherkennungsangebot in Deutschland bisher nur unzureichend wahrge‐
nommen wird, soll das Gesetz die Rahmenbedingungen für eine Optimierung bestehender Strukturen schaffen, um die Reichweite, Wirksamkeit und Qualität bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote nachhaltig zu verbessern. Künftig werden die Menschen deshalb persönlich zur Krebsfrüherkennung eingeladen. Parallel dazu sollen die Informationen über die Krebsfrüherkennung verbessert sowie eine stringentere Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebs‐
früherkennungsprogramme eingeführt werden. Ferner schreibt das Gesetz vor, dass die Länder flächendeckend klinische Krebsregister mit einem festgelegten Auf‐
gabenprofil einrichten. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere die möglichst vollzählige Erfassung und Auswertung der Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen, so dass die Qualität der onkolo‐
gischen Versorgung in allen Behandlungsphasen sektorenübergreifend dargestellt, bewertet und verbessert werden kann. Die Deutsche Krebshilfe finanziert den Auf‐ und Ausbau der bundesweiten Krebsregister mit 7,2 Millionen Euro, den Rest steuern die Bundesländer bei. Da die klinischen Krebsregister der Qualitätssicherung verpflichtet sind, werden sie zukünftig überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Hierfür bestimmt der Spitzen‐
verband Bund der Krankenkassen in Absprache mit den Ländern Fördervoraussetzungen, die Mindeststandards für die Arbeit der klinischen Krebsregister absichern. 7 Kapitel 2: Meilensteine der institutionalisierten Krebsbekämpfung in Deutschland Das KFRG trat am 09.04.2013 in Kraft. Danach beteiligen sich die Länder mit 10 Prozent an der Finanzierung der klinischen Krebsregister KKR. Die Krankenkassen fördern den Betrieb mit einer fallbezogenen Registerpauschale in Höhe von 119 € = 90% und haben in Absprache mit den Ländern Förderkriterien für die klinischen Krebsregister festgelegt. Insgesamt beträgt die Fallpauschale 131 €, wenn die Förderkriterien erfüllt werden. In der Übergangszeit bis zum 31.12.2017 erfolgt die Förderung auch unabhängig von der Erfüllung der Förderkriterien. Das Gesetz legt im Einzelnen 8 Aufgaben fest, die von den Registern wahrzunehmen sind (SGB V, § 65c, Abs. 1, Nr. 1 ‐ 8) Erfassung aller Daten in einem regional festgelegten Einzugsgebiet Auswertung der klinischen Daten und Ergebnisrückmeldung an die Leistungserbringer Austausch von Daten mit anderen regionalen KKR (Wohnort, Behandlungsort) Weiterleiten von Daten an die Landesauswertungsstelle Beteiligung an der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) §137 Absatz 1, Nr. 1 Zusammenarbeit mit den Zentren in der Onkologie Erfassung von Daten für epidemiologische Krebsregister Bereitstellung von Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung 2.2 Organisationen, Gesellschaften und Vereine in Deutschland Die im Folgenden aufgeführten Institutionen sind Mitinitiatoren und Beteiligte des Nationalen Krebsplanes und arbeiten konzeptionell an der Gestaltung und Umsetzung mit. Durch gemeinsame Projekte und Interessen besteht eine vielfältige Vernetzung. Deutsche Krebsgesellschaft ‐ Interdisziplinarität in der Onkologie Die Deutsche Krebsgesellschaft DKG ist die größte wissenschaftliche Fachgesellschaft in Deutschland, die sich ausschließlich mit Onkologie befasst. Die Deutsche Krebsgesellschaft in ihrer heutigen Struktur wurde 1951 gegründet und steht seither insbesondere für die Vertiefung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches sowie für die alle zwei Jahre stattfindenden Krebskongresse, die die interdisziplinäre Sicht auf Krebserkrankungen fördern. Die Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien und die Zertifizierung onkologischer Organkrebs‐zentren sind weitere Schwerpunkte. Die DKG ist kompetenter Ansprechpartner für verlässliche Informationen für Patienten, Angehörige und Interessierte. Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Fachgesellschaften und gesundheitspolitischen Gremien national und international gehört zu ihren Aufgaben. Die Deutsche Krebshilfe – „Helfen. Forschen. Informieren“ Seit ihrer Gründung 1974 durch Frau Dr. med. Mildred Scheel hat die Deutsche Krebshilfe wesentliche Impulse zur Organisation und Förderung der Krebsbekämpfung in der Bundesrepublik gegeben. Die Verantwortlichen erkannten frühzeitig, dass die Qualität der onkologischen Versorgung in hohem Maße von organisatorischen Fragestellungen abhängt. Zu den wesentlichen Aufgaben der Deutschen Krebshilfe gehören deshalb die Förderung der onkologi‐
schen Zusammenarbeit sowie die Initiierung von Tumorzentren und Onkologischen Spitzenzentren. Sie beteiligt sich finanziell am Auf‐ und Ausbau der bundesweiten Krebsregister. Onkologische Forschungsprojekte werden gefördert und finanziert. Der Palliativmedizin wurde der Weg bereitet. Das Thema Krebs wurde aus der Tabuzone in die Öffentlichkeit geholt. Die Blauen Ratgeber informieren umfangreich Betroffene und ihre Angehörigen zum Thema Krebs. 8 Kapitel 2: Meilensteine der institutionalisierten Krebsbekämpfung in Deutschland Tumorzentren und Krebsregister 1976 wurde in Hamburg das erste Tumorzentrum in der Bundesrepublik gegründet. Das Hamburgische Krebsregister wurde bereit zwischen 1926 und 1929 gegründet und ist das älteste in Deutschland. Das Krebsregister im Saarland wurde 1967 gegründet; vorbildlich ist seit 1980 das bundesweite Kinderkrebsregister in Mainz. Klinische Krebsregister als eine zentrale Aufgabe der Tumorzentren geben Aufschluss über die Versorgung von Patien‐
ten. Dank finanzieller Unterstützung der Deutschen Krebshilfe konnten Tumorzentren in Essen, Köln, und München ihre Tätigkeit aufnehmen. 1978 wurde das Tumorzentrum Heidelberg gegründet – später Nationales Centrum für Tumorer‐
krankungen (NCT) Heidelberg. Weitere Tumorzentren folgten bundesweit, ab 1992 auch in den Neuen Bundesländern. Comprehensive Cancer Centers CCC oder Onkologische Spitzenzentren sollen klinisch forschen und Ergebnisse der Grundlagenforschung schneller in die Versorgung einbringen (Translationale Onkologie). Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ADT Als Dachverband der Tumorzentren wurde 1978 die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. ADT gegründet. Mitglieder sind 50 Tumorzentren, Onkologische Schwerpunkte und Compre‐
hensive Cancer Centers CCC. Für die Krebsregistrierung wurde ein einheitlicher onkologischer Basisdatensatz gemeinsam mit der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland GEKID erstellt und im März 2008 verabschiedet. Er gibt einen einheitlichen onkologischen Standard vor und ermöglicht in allen Bundesländern eine vergleichbare Erfassung und Aus‐wertung von Krebserkrankungen. Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister KoQK Im September 2004 fand in Frankfurt/Oder die Veranstaltung „Klinische Krebsregister in Deutsch‐
land – Sachstand und Perspektiven“ statt. Im Juni 2005 luden das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie MASGF und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg zu einer ersten Sitzung des „Kooperationsverbundes Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregis‐
ter“ ein, in dem die klinischen Krebsregister als unabdingbare Infrastruktur der Tumorzentren defi‐
niert wurden. Im November 2005 wurde in Bremen ein Forum Klinische Krebsregister FKK gegründet, das gemeinsam mit der ADT im März 2006 die erste bundesweite Qualitätskonferenz im Rahmen des Deutschen Krebskongresses durchführte. Die Bundesweiten Onkologischen Qualitätskonferenzen BOQK finden weiterhin alle zwei Jahre im Rahmen der Deutschen Krebskongresse unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ADT und des KoQK statt. Der Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister KoQK ist ein Zusammenschluss von Personen aus Politik (Bund, Länder), Selbstverwaltung, Wissenschaft, Behandlungseinrichtungen der onkologischen Versorgung und anderen für Krebskranke engagierten Institutionen einschließlich Organisationen von Patientenvertretern, die sich auf Grundlage der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans, des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüher‐
kennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KFRG) für Qualitätsentwicklung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister einsetzen. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften wurde im November 1962 gegründet, um gemeinsame fachübergreifende Interessen gegenüber staatlichen Institutionen und Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung besser vertreten zu können. Die AWMF arbeitet mit anderen Einrichtungen und politischen Gremien zur Weiterentwicklung der medizinischen Wissenschaften und der ärztlichen Praxis zusammen. Seit 1995 koordiniert die AWMF die Entwicklung von Leitlinien für Diagnostik und Therapie durch die einzelnen Wissen‐
schaftlichen Fachgesellschaften. Die Leitlinien werden regelmäßig aktualisiert und publiziert. 9 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 3 Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. TZP 1992 – 2015 und zur Nachsorgeleitstelle der Klinikum Ernst von Berg‐
mann gGmbH 2000 – 2014 und zum Klinischem Krebsregister Potsdam 2015 3.1 Allgemeine Zielsetzung Der Onkologische Schwerpunkt Potsdam OSP wurde 1992 zur Förderung und Verbesserung der flächendeckenden, qualitätsgerechten und wohnortnahen Versorgung von Tumorpatienten durch Unterstützung der Zusammenarbeit aller an der onkologischen Versorgung beteiligten ambulanten und stationären Einrichtungen der Region Potsdam durch In‐
formation, Organisation und Dokumentation gegründet. Im Vordergrund standen folgende Aktivitäten: Ausbau der institutionalisierten Zusammenarbeit durch Organisation von Tumorkonferenzen, Konsiliardiensten und gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen. Unterstützung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, onkologischen Schwerpunktpraxen und niedergelassenen Ärzten mit dem Ziel, die wohnortnahe Betreuung und Behandlung und die Nachsorge von Patienten zu gewährleisten. Aufbau einer Tumordokumentation und Nachsorgeleitstelle zur Verbesserung des Informationsaustausches, der statistischen Auswertemöglichkeiten und der Zuarbeit an das Gemeinsame Krebsregister. 3.2 Gründungsgeschichte Im Rahmen des Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung hat die Bundesregierung in den Jahren 1980 bis 1990 den Auf‐
bau von insgesamt 55 Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkten im früheren Bundesgebiet gefördert. Im Jahre 1991 begann in der zweiten Stufe dieses Programms die Schaffung gleichwertiger Versorgungsformen in den neuen Län‐
dern. Im Land Brandenburg wurden durch Fördermittel des Bundesgesundheitsministeriums und des Landes Brandenburg in den Jahren 1992 bis 1994 fünf Tumorzentren, Onkologische Schwerpunkte und Arbeitskreise in Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam und Schwedt gegründet. Mit den Fördermitteln konnten nicht nur in den Schwerpunktkranken‐
häusern, sondern auch in einer Reihe von regionalen Krankenhäusern die apparativen Voraussetzungen für eine moderne Diagnostik und Therapie von Tumorerkrankungen geschaffen und erweitert werden. Die Förderung war mit dem Auftrag verbunden, eine verlaufsbegleitende und versorgungsorientierte Tumordokumenta‐
tion in einem klinischen Krebsregister der jeweiligen Region einzuführen. 3.3 Fördermaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg MASGF zum Aufbau des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam OSP Im Verlauf der Jahre 1993 bis 1995 wurden durch das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Modellprogrammes zur besseren Versorgung von Krebspatienten und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg folgende Mittel zur Förderung der onkologischen Versorgung (Medizintechnik) und zum Aufbau eines Onkologischen Schwerpunktes (Personal, Ausstattung, Rechentechnik, Tumorkonferenztechnik) im Einzugsbereich Potsdam zur Verfügung gestellt. 10 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 1993 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam 3.960.730 DM St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam 96.000 DM Städtisches Klinikum Brandenburg 550.000 DM Kreiskrankenhaus Nauen Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz Heilstätten 54.450 DM 167.600 DM 1994 OSP Potsdam 40.000 DM 1995 Kreiskrankenhaus Belzig Paracelsus Krankenhaus Rathenow 69.725 DM Ab 1996 wurden die Aufgaben und die Finanzierung der onkologischen Nachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwer‐
punktes Potsdam e. V., ab 12.03.1997 Tumorzentrum Potsdam e. V., in der Vereinbarung zur onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg zwischen den Krankenkassenverbänden, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der Landesregierung nach § 115 SGB V geregelt (s. 3.10 und Anhang IV) und damit regelhafter Teil der Gesundheitsstruktur des Landes Brandenburg. Die Krankenkassen übernahmen die Betriebskosten, das Land Brandenburg und die Kassenärztliche Vereinigung KV Brandenburg beteiligten sich an den jährlichen Investitionen. Am 1. Juli 2000 wurde die Nachsorgeleitstelle NSL organisatorisch und wirtschaftlich in das Klinikum Ernst von Berg‐
mann eingegliedert und mit den Stellen und den entsprechenden Beschäftigten der Klinik für Radioonkologie und Strah‐
lentherapie, Brachytherapie zugeordnet unter Beibehaltung der fachlichen Unabhängigkeit und der Einheit von TZP und NSL in Tätigkeiten und Repräsentation nach außen. 3.4 Vereinsgründung 1995 Der Onkologische Schwerpunkt Potsdam e. V., ab 12.03.1997 umbenannt in Tumorzentrum Potsdam e. V., hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Grundlage für die Arbeit ist die Satzung (Anhang I). Die Gründungsversammlung des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam fand am 30.08.1995 im Klinikum Ernst von Bergmann statt. Gründungsmitglieder Stadt Brandenburg an der Havel vertreten durch das Städtische Klinikum Brandenburg | vertreten durch Herrn Priv.‐Doz. Dr. med. W. Seifart Landkreis Havelland vertreten durch das Paracelsus Krankenhaus Rathenow | vertreten durch Herrn Dr. Wolf Kreiskrankenhaus Belzig GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bettin | vertreten durch Herrn MR Dr. med. Christian Liebenow Katholische Propstei St. Peter und Paul vertreten durch das St.‐ Josefs‐Krankenhaus Potsdam | vertreten durch Herrn Dr. med. G. Kautzsch Stadt Potsdam vertreten durch das Klinikum Ernst von Bergmann | vertreten durch Herrn Dr. Lutz Bütow Land Brandenburg vertreten durch das Landesamt für Soziales und Versorgung | vertreten durch die Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose, Beelitz‐Heilstätten | vertreten durch Herrn Thomas Rabe 11 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts | vertreten durch Herrn Wolf‐Rüdiger Boettcher Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach Geschäftsführender Vorstand: Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. K. Koch 1. stellv. Vorsitzende Herr W.‐ R. Boettcher 2. stellv. Vorsitzender Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Seifart Weitere Vorstandsmitglieder: Herr Dr. Bütow Herr Rabe Herr Dr. Wolf Beirat: Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Peter Gundlach Die weiteren Vorstände und Beiräte sind im Anhang II aufgeführt. 3.5 Die Vernetzung ambulanter und stationärer Behandlungen von Patienten mit Krebser‐
krankungen Der an Krebs erkrankte Patient wird im Laufe seiner Erkrankung meist durch mehrere Ärzte unterschiedlicher Fach‐
disziplinen und Institutionen behandelt. Um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung zu erhalten, ist eine enge Verknüpfung von ambulanter und stationärer Behandlung erforderlich. So ist eine Unterstützung der Zu‐
sammenarbeit zwischen Spezialkliniken, Krankenhäusern der Region, Allgemein‐ und Facharztpraxen erforderlich. Für verbesserte, koordinierte Therapien der Krebspatienten werden interdisziplinäre, multimediale Tumorkonferenzen durchgeführt (s. 3.6). Die Organtumorzentren für Brust‐, Darm‐, Prostata‐ und Lungenkrebs sind integriert (s. Kapitel 4). 3.5.1 Zum Einzugsgebiet des TZP gehörende Krankenhäuser und Praxen Der Einzugsbereich des Tumorzentrums Potsdam umfasst eine Region von etwa 800.000 Einwohnern mit 11 Krankenhäusern: Klinik Rathenow, Klinik Nauen, Städtisches Klinikum Brandenburg, Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci, Evangelische Kliniken Luise‐Henrietten‐Stift Leh‐
nin, Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde‐Teltow, Achenbach‐
Krankenhaus Königs Wusterhausen, Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig, Johanniter‐Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen und DRK‐
Krankenhaus Luckenwalde. Neun Organkrebszentren (zwei Brustkrebs‐, drei Darmkrebs‐, ein Pankreaskarzinom‐, zwei Prostatakarzinomzentren und ein Lungen‐
krebszentrum) sind zertifiziert (s. Kapitel 4). 37 onkologisch verantwortliche Ärzte (Hämatologie/Onkologie 18, Urologie zehn, Gynäkologie acht, Dermatologie zwei Ärzte) sind tätig. 12 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Mehrere hundert Allgemein‐ und Fachärzte beteiligen sich an der Dokumentation und Nachsorge. Die Zusammenarbeit aller ist fest etabliert. 3.5.2 Gesamtzahl der Meldungen – ambulant/stationär 40.000
450.000
35.000
400.000
30.000
350.000
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1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013
Abb. 1 & 2: Meldungen 1993‐2014 nach Berichtsarten EB – Diagnosebericht/Erstmeldung BB – Behandlungsbericht NB – Nachsorgebericht KB – Konsilbericht/Tumorkonferenzprotokoll AB – Abschlussbericht 450.000
400.000
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AB
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Meldungstyp EB BB NB KB AB Gesamt ambulant 25.599 48.348 258.205 3.818 2.023 337.993 stationär 63.903 155.053 161.297 23.800 4.489 408.542 Abb. 3 & 4: Anzahl der Meldungen 1993‐2014 aus dem ambulanten und stationären Sektor, n=746.535 13 KB
AB
AB
KB
NB
NB
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BB
BB
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0
Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 3.6 Tumorkonferenzen, Videokonferenzen und Telekonferenzen des TZP, Termine Interdisziplinäre Tumorkonferenzen für Klinik‐ und niedergelassene Ärzte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der individuellen Diagnostik und Therapie an Krebs erkrankter Patienten. Eine einfache Stratifizierung ist wegen der Heterogenität der Tumorerkrankungen nicht möglich. Die Anforderungen an die radiologische Bildgebung und an die Pathologie sind gestiegen, multimodale Therapien erfordern längerfristige Therapieplanungen. Qualitativ hoch‐
wertige, evidenz‐ und konsensbasierte Leitlinien sind Basis für Entscheidungen, aber wenn qualitativ gute klinische Studien fehlen, um die entscheidenden Fragen bei der Therapieauswahl zu klären, stoßen Leitlinien an ihre Grenzen. Dann sind die Kenntnisse und Erfahrungen des langjährig onkologisch Tätigen gefragt. Patienten mit metastasierten Erkrankungen sind in Strukturmodellen oder Leitlinien aufgrund der Komplexität der klinischen Krankheitsbilder nicht abgebildet. Für palliativmedizinische und symptomorientierte Behandlungen muss eine umfassende Expertise vorhanden sein. Da die Zusammenarbeiten über große Entfernungen erforderlich sind, können sich Krankenhäuser oder Arztpraxen zu unseren interdisziplinären Tumorkonferenzen über ein integriertes Videokonferenzsystem mit audiovisuellen Kommuni‐
kationsmöglichkeiten zuschalten. Durch große Monitore und Beamer ist es auch für Konferenzen mit größeren Teil‐
nehmerzahlen geeignet und ermöglicht problemlos klinische Falldiskussionen und ‐entscheidungen. Kooperation und Vernetzung komplettieren Entscheidungsprozesse, es resultiert Qualität und ein planbarer Zeitaufwand für alle Be‐
teiligten. Telemedizinische Anwendungen mit Mehrpunktkonferenzen über Telefon mit Datenkommunikation, Übertragung von Bildern und Dokumentation der Konferenzbeschlüsse über einen gemeinsamen Server haben sich im Rahmen des Brandenburgisches Brustzentrum Brandenburg‐Ludwigsfelde bewährt. Die Zahl der Tumorkonferenzen hat zugenommen, diese Entwicklung ist zu begrüßen. Die Zertifizierungen dürften hierzu beigetragen haben. Jedes Jahr werden über 3.000 Patienten in Konferenzen besprochen. Die Konferenzempfehlungen werden direkt in das Tumordokumentationssystem eingegeben oder die Protokolle werden am selben Tag per Fax, bzw. am darauf folgenden Tag per Post an meldende und behandelnde Ärzte verschickt. Termine der Tumorkonferenzen Montag Interdisziplinäres HNO‐/Kieferchirurgie‐/Dermatologie‐/Radiologie‐/ Radioonkologie‐/Haematologie und Onkologie‐Tumorboard Klinikum Ernst von Bergmann jeden Montag um 14:15 Uhr Dienstag Uroonkologisches Konsil Luckenwalde DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde Dienstag nach Jahresplan (1‐2 mal monatlich) um 19 Uhr Mittwoch Neuroonkologisches Tumorboard NONK Klinikum Ernst von Bergmann jeden Mittwoch um 12:00 Uhr Uroonkologische interdisziplinäre Tumorkonferenz Klinikum Ernst von Bergmann jeden Mittwoch um 13:30 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz Klinikum Ernst von Bergmann Alle onkologischen Fachdisziplinen (Videokonferenzen mit Luckenwalde, Bad Belzig, Nauen, Rathenow, schriftliche Konsilanfragen Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Lehnin, niedergelassene Ärzte) jeden Mittwoch um 14:00 Uhr 14 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Mittwoch Interdisziplinäre Tumorkonferenz St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci (Videokonferenz mit dem KEvB) jeden Mittwoch um 14:30 Uhr Interdisziplinäres Mammakonsil Brandenburgisches Brustzentrum Telekonferenz Ludwigsfelde, Brandenburg, Potsdam jeden Mittwoch um 15:15 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz Städtisches Klinikum Brandenburg, Brandenburg jeden Mittwoch um 15:45 Uhr Donnerstag Interdisziplinäre Tumorkonferenz Bronchialkarzinom Treuenbrietzen Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen jeden Donnerstag 14:00 Uhr Freitag Neuroonkologisches Tumorboard NONK Klinikum Ernst von Bergmann jeden Freitag um 12:00 Uhr 1.400
1.200
1.000
800
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Interdisziplinäre Tumorkonferenz, Mittwoch 14 Uhr Anzahl der Fallvorstellungen je Jahr 1993‐2014 n=17.652 15 2013
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HNO EvB
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URO Luw
2012
2014
URO EvB
Interdisziplinäre fachspezifische Tumorkonferenzen Anzahl im Krebsregister dokumentierter Fallvorstellungen n=9.599 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 16 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 17 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 3.7 Krebsregister des TZP Die gewachsene Struktur mit dem am Klinikum angesiedelten klinischen Krebsregister und dem engen Kontakt zu den Ärzten der Region wird in allen Belangen als äußerst positiv und sinnvoll angesehen und sollte unbedingt erhalten bleiben. Die Qualitätssicherung ist Aufgabe der Ärzte, deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Tumorzentrum und den Kliniken und Praxen der Region erforderlich. 3.7.1 Gesamtzahl der Meldungen Im Krebsregister des Tumorzentruns Potsdam sind inzwischen die Diagnosen, Verläufe und Ergebnisse von über 89.000 Tumoren dokumentiert. In den Jahren 1993 bis 2014 wurden insgesamt 740.199 Meldungen erfasst. Diagnose
89.165 6.000
Behandlung
202.925
5.000
Konsil 27.825 Nachsorge
413.703 4.000
Abschluss
6.581 3.000
2.000
1.000
2014
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2002
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1996
1993
0
Aufgenommene Neuerkrankungen je Jahrgang, n=89.703 3.7.2 Alter/Geschlecht, Lokalisation, Stadien, nicht invasive/invasive Tumoren, Primärtherapie‐
konzepte, 5‐ Jahresüberlebensraten 18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
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30-39
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50-59
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männlich 47.399
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789
2518
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16025
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weiblich 42.304
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Lokalisationen bei männlichen und weiblichen Patienten, n=89.703, m: 47.399, w: 42.304 20.000
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0 I II III IV unbek.
UICC‐Stadienverteilung je Lokalisation, n=89.703, 0: 6686, I: 28984, II: 17917, III: 11495, IV: 12167, unbek.: 12454 22
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Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 00
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Prozentuale Stadienverteilung je Lokalisation Invasive/nicht‐invasiveTumoren je Lokalisation, n=89.703, invasiv: 71.051, Basaliom: 11.681, nicht‐invasiv: 6.971 20 C
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Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Lokalisation C00‐14, 30‐32 Kopf‐Hals C15‐17 oberer GIT C18‐21 unterer GIT C22‐25 Leber‐Galle‐Pankr. C33‐38 Thorax C40‐41 Knochen C42 Haemat.‐Syst. C44 Haut C50 Mamma C51‐52 Vulva/Vagina C53 Cervix uteri C54‐55 Corpus uteri C56 Ovar C61 Prostata C62 Hoden C64‐68 ableit. Harnwege C70‐71 Gehirn C73 Schilddrüse C77 Lymphknoten C80 unbek. Primärlok. Andere Gesamt Radiatio erfolgt 2306 1033 2464 375 5682 75 725 1053 8680 269 694 1291 107 4108 316 1051 848 891 675 483 401 33527 keine Radiatio 914 2513 7836 2123 2549 52 1642 17194 2979 227 1871 759 1083 5614 416 6312 210 229 579 444 630 56176 Gesamt % RTX 3220 71,6 3546 29,1 10300 23,9 2498 15,0 8231 69,0 127 59,1 2367 30,6 18247 5,8 11659 74,4 496 54,2 2565 27,1 2050 63,0 1190 9,0 9722 42,3 732 43,2 7363 14,3 1058 80,2 1120 79,6 1254 53,8 927 52,1 1031 38,9 89703 37,4 20.000
18.000
16.000
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Radiatio erfolgt
keine Radiatio
Strahlentherapien je Lokalisation: 33.527 von 89.703 = 38,9%, ohne Lokalisation Haut: 32.474 von 71.456 = 45,4% 22 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Überlebensdaten – alle Lokalisationen 1993‐2014, m u. w., n=89.703 Zusammenfassung der Fallverarbeitung Zensiert Anzahl der N Prozent Gesamtzahl Ereignisse 89703 38002 51701 57,6 Mittelwerte und Mediane für die Überlebenszeit Mittelwert Median 95%‐Konfidenzintervall 95%‐Konfidenzintervall Standard‐
Standard‐
Untere Obere Untere Obere Schätzer fehler Schätzer fehler Grenze Grenze Grenze Grenze 100,313 0,471 99,390 101,236 84 0,671 82,684 85,316 Die Schätzung des Mittelwertes ist auf die längste Überlebenszeit begrenzt, wenn sie zensiert ist . Gesamtüberleben alle Lokalisationen, m u. w., n=89.703 5‐Jahres‐Überlebenswahrscheinlichkeit nach Kaplan‐Meier: 0,581 23 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Überlebensdaten der häufigsten Lokalisationen 1993‐2014, m u. w., n=85.332 (95,1%) Zusammenfassung der Fallverarbeitung Lokalisation C22‐25 Leber‐Galle‐Pankr. C33‐38 Thorax C15‐17 oberer GIT C56 Ovar C00‐14, 30‐32 Kopf‐Hals C42 Haemat.‐Syst. C18‐21 unterer GIT C64‐68 ableit. Harnwege C77 Lymphknoten C54‐55 Corpus uteri C44 Haut C61 Prostata C50 Mamma C53 Cervix uteri C73 Schilddrüse Gesamt Lokalisation C22‐25 Leber‐Galle‐Pankr. C33‐38 Thorax C15‐17 oberer GIT C56 Ovar C00‐14, 30‐32 Kopf‐Hals C42 Haemat.‐Syst. C18‐21 unterer GIT C64‐68 ableit. Harnwege C77 Lymphknoten C54‐55 Corpus uteri C44 Haut C61 Prostata C50 Mamma C53 Cervix uteri C73 Schilddrüse Gesamt Gesamt‐
zahl 2498 8231 3546 1190 3220 2367 10300 7363 1254 2050 18247 9722 11659 2565 1120 85332 Anzahl der Ereignisse 2072 6662 2460 692 1850 1322 5017 3479 493 716 3918 2908 3341 442 156 35528 Zensiert N Prozent 426 17,1 1569 19,1 1086 30,6 498 41,8 1370 42,5 1045 44,1 5283 51,3 3884 52,8 761 60,7 1334 65,1 14329 78,5 6814 70,1 8318 71,3 2123 82,8 964 86,1 49804 58,4 Mittelwerte und Mediane für die Überlebenszeit Mittelwert Median 95%‐
95%‐
Konfidenzintervall Konfidenzintervall Standard‐ Untere Obere Standard‐ Untere Obere Grenze Grenze Schätzer Grenze Grenze Schätzer fehler fehler 18,961 0,783 17,427 20,496 7,000 ,247 6,515 7,485 26,384 0,594 25,220 27,548 11,000 ,170 10,667 11,333 46,598 1,302 44,047 49,149 16,000 ,678 14,672 17,328 76,642 2,948 70,863 82,421 46,000 2,913 40,290 51,710 73,567 1,659 70,316 76,818 48,000 2,057 43,968 52,032 88,141 2,304 83,626 92,657 58,000 2,522 53,056 62,944 83,146 1,127 80,937 85,356 63,000 1,348 60,357 65,643 100,320 1,304 97,765 102,876 87,000 2,010 83,061 90,939 116,682 3,783 109,268 124,096 109,000 6,340 96,573 121,427 119,876 2,810 114,369 125,383 120,000 4,255 111,660 128,340 127,459 1,506 124,506 130,411 118,000 1,864 114,346 121,654 131,950 1,505 129,000 134,901 134,000 2,247 129,596 138,404 136,026 1,307 133,464 138,587 141,000 1,961 137,157 144,843 161,654 3,777 154,252 169,056 178,000 6,433 165,392 190,608 177,799 5,936 166,165 189,432 192,000 7,736 176,837 207,163 101,590 0,484 100,640 102,539 87,000 ,692 85,643 88,357 Die Schätzung des Mittelwertes ist auf die längste Überlebenszeit begrenzt, wenn sie zensiert ist. 24 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 5‐Jahres‐Überleben der häufigsten Lokalisationen 1993‐2014, m. u.w., n=85.332 (95,1%) 3.7.3 Zentralisierung der Krebsregister (Serverzentralisierung) im Land Brandenburg Am 15.08.2012 wurden alle Datenbanken der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte des Landes Brandenburg auf einem zentralen Server zusammengeführt. Das Projekt wurde vom Tumorzentrum Land Brandenburg e. V. geleitet. Technische Probleme wurden zügig behoben. Nach einer Umstellungsphase lief die tägliche Routinearbeit fast wie ge‐
wohnt weiter. Die Zusammenführung verschiedenster Dubletten und anderer Mehrfacheinträge wurde weitgehend abgeschlossen. Für besondere Aufgaben mussten Skripte und Ausgabereports angepasst werden. Die gemeinsame Da‐
tenbank wird mit ihren einheitlich dokumentierten und tagesaktuell aufbereiteten Auswertedaten für ganz Branden‐
burg insgesamt als sehr vorteilhaft erlebt. 3.8 Fortbildungen Die Organisation und Durchführung von Fortbildungen für Ärzte, Pflegende, Sozialdienst, Psychoonkologen, Dokumenta‐
re u. a. gehören zum festen Bestandteil der Tätigkeit. Dabei arbeiten alle Berufsgruppen in Kliniken und Praxen sowie die regionalen Vereine eng zusammen. Das Ergebnis der Zusammenarbeit ist im Anhang V – Fortbildungen dargestellt. 25 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 26 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 27 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. 3.9 Mitgliedschaften und Mitarbeit des TZP: TZBB, LAGO, Qualitätskonferenz Onkologie des MASGF, BKG Das Tumorzentrum Potsdam ist aktives Mitglied in folgenden Vereinen und Arbeitskreisen: Tumorzentrum Land Brandenburg e.V. Das Tumorzentrum Land Brandenburg e. V. TZBB (1. Vorsitzende Frau PD Dr. Karin Koch) wurde am 01.03.2000 gegründet. Es ging aus der am 23.10.1992 gegründeten Arbeitsge‐
meinschaft Brandenburgischer Tumorzentren, Onkologischer Schwerpunkte und Arbeits‐
kreise ABTOSA (1. Vorsitzender Prof. Dr. Dr. med. Pape) hervor. Mitglieder: Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V., Potsdam Brandenburgisches Tumorzentrum/Onkologischer Schwerpunkt Cottbus e. V. Landesärztekammer Brandenburg, Cottbus Nordbrandenburgischer Onkologischer Schwerpunkt e. V., Schwedt Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e. V., Neuruppin Onkologischer Schwerpunkt Frankfurt/Oder e. V. Ost‐ Brandenburgisches Tumorzentrum Bad Saarow e. V. Tumorzentrum Potsdam e. V. Die regelmäßig tagende Arbeitsgruppe der Koordinatoren der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte hat die Zusammenarbeit landesweit gefördert und die Arbeitsabläufe in den Nachsorgeleitstellen harmonisiert. Tumordokumen‐
tation und die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung wurden optimal aufeinander abgestimmt und damit eine effiziente Kooperation gewährleistet. So können flächendeckend Daten von hoher Qualität zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumorpatienten erhoben werden. Zukünftig gilt es, die Erfassungsrate der Tumorerkrankungen weiter zu steigern. Die Verbesserung der Infrastruktur (Datenverarbeitung, Kommunikationssysteme etc.) ist eine ständige Aufgabe. Frau Dr. rer. nat. Adelheid Quehl, Koordinatorin TZP ab 1993, verstorben 2007 Frau Dr. med. Doris Niepmann, Prüfärztin TZP ab 2002, Koordinatorin TZP seit 2007 Frau Dr. Niepmann war und ist aktiv an verschiedenen Projekten beteiligt, so beispielsweise an der Zuarbeit zu den ge‐
meinsamen jährlichen Qualitätsberichten, den Therapieauswertungen von Lungenkarzinomen, melanotischen und nicht‐ melanotischen Hauttumoren, gynäkologischen Tumoren und Systemerkrankungen. Sie war im Zentralisierungsteam für das Brandenburgische Krebsregister und leitet die AG Registeroptimierung. Frau Dr. Niepmann wertet Daten für die AG Bronchialkarzinom, Konsensuskonferenzen und Fortbildungen aus und bear‐
beitet diverse Anfragen von einzelnen Ärzten und Kliniken. Sie arbeitet gut mit dem GTDS‐ Entwicklerteam in Gießen zur Optimierung des Systems zusammen, sie ist aktives Mit‐
glied der GTDS Benutzergruppe. Zu den Deutschen Krebskongressen hat sie gemeinsam anderen Koordinatorinnen Datenexporte für die bundesweite Auswertung zu Mamma‐, Prostata‐, Kolon‐, Rektum‐, Lungen‐, Nierenzellkarzinomen und Melanomen aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Sie ist an der Abstimmung des ADT‐ Basisdatensatzes sowie organspezifischer Items beteiligt, arbeitet Informationen zur Registerarbeit und deren Erfordernissen im Rahmen des KFRG und dessen Umsetzung zu und nimmt an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ADT und des Kooperationsverbundes Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister KoQK teil. 28 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Die Projektgruppe Bronchialkarzinom des TZBB hat sich am 26.02.2003 konstituiert und trägt der enormen Bedeutung des häufigsten malignen Tumors mit Todesfolge Rechnung. Der Arbeitskreis wurde ausgehend von der Kooperation der Lungenklinik Treuenbrietzen mit der Klinik für Strahlentherapie des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam etabliert, ist am Tumorzentrum Potsdam angebunden und wird durch Herrn Dr. med. Rainer Krügel, Chefarzt der Abteilung Pneu‐
mologie/Onkologie des Johanniter‐Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen geleitet. Regelmäßige Treffen der Arbeits‐
gruppe thematisieren Brandenburger Themen wie Analysen der Krebsregisterdaten und Analysen zur Versorgungssitua‐
tion, außerdem beinhalten sie Fortbildungen zu neuen Behandlungsstrategien sowie Berichte von nationalen und inter‐
nationalen Kongressen (s. Anhang V – Fortbildungen). Das Tumorzentrum Land Brandenburg ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ADT und des Kooperationsverbundes Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister KoQK (s. 2.2). Seit 2009 veranstalten das Tumorzentrum Land Brandenburg und die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versor‐
gung Brandenburg gemeinsam alle zwei Jahre die Brandenburger Krebskongresse. Am 27. und 28. Februar 2015 fand der 4. Brandenburger Krebskongress mit über 350 Teilnehmern statt. Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e. V. LAGO „Der Weg zu verbesserter Prävention von Krebserkrankungen und verbesserten Versor‐
gungsstrukturen für krebskranke Menschen im Land Brandenburg.“ Die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e. V. LAGO wurde 1993 auf Initiative der Gesundheitsministerin Frau Dr. Regine Hildebrandt gegründet. Die etwa 50 Mitglieder sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die sich für die Zwecke des Vereins einsetzen. Zentrale Aufgabe der LAGO ist die Entwicklung, kontinuierliche Erweiterung und Umsetzung eines umfangreichen Akti‐
onsprogramms zur Krebsbekämpfung, das Maßnahmen zur Prävention von Krebserkrankungen, zur medizinischen Dia‐
gnostik, Nachsorge und Rehabilitation, zum Ausbau der psychosozialen onkologischen Strukturen sowie zur Stärkung der Selbsthilfe beinhaltet. Im einzelnen gehören hierzu folgende Maßnahmen: Förderung der Vorbeugung und Früherkennung von Krebserkrankungen Umsetzung von Projekten zur Prävention und besseren Versorgung von Krebskranken, gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Gemeinschaft Koordinierung des Aufbaus und der Weiterentwicklung der Tumorzentren, Onkologischen Schwerpunkte und Ar‐
beitskreise des Landes Brandenburg Mitwirkung bei dem Auf‐ und Ausbau einheitlicher Tumor‐ und Nachsorgeregister Förderung und Ausbau der Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Bereich, der medizinischen Nach‐
sorge und der Rehabilitation Erarbeitung von Empfehlungen zur Förderung der teilstationären Versorgung und häuslichen Betreuung schwer‐
kranker Tumorpatienten und ‐patientinnen zur Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung und Förde‐
rung begleitender psychosozialer Hilfen Förderung des Selbsthilfegedankens Mitwirkung bei der Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die an der Versorgung und Betreuung von Tumor‐
kranken beteiligten Berufsgruppen Austausch von Informationen über wissenschaftliche Studien, Programme und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Onkologie Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf der Vernetzung aller an der onkologischen Versorgung beteiligten Institutionen, Berufsgruppen, Selbsthilfeorganisationen und ehrenamtlich Tätigen. Landesweite Aktivitäten im Bereich Onkologie wer‐
den koordiniert, regionale Fortbildungen für onkologisch Tätige durchgeführt, umfangreiches Informationsmaterial für von Krebs Betroffene und professionell Helfende wird angeboten. 29 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Qualitätskonferenz Onkologie QKO des MASGF Die „Qualitätskonferenz Onkologie“ QKO wurde als eine ständige Einrichtung auf Basis der „Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg“ sowie aufgrund der Aufforderungen des Gesetzgebers für eine ein‐
heitliche Qualitätsstrategie im Deutschen Gesundheitswesen etabliert. Die 1. Qualitätskonferenz Onkologie fand am 11. Dezember 2000 im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg statt und seither jährlich bis 2013. Die Qualitätsberichte Onkologie des Tumorzentrums Land Brandenburg wurden jedes Jahr dem Minister übergeben. Sie wurden gemeinsam bewertet und aus diesen Bewertungen onkologische Gesundheitsziele sowie Empfehlungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele abgeleitet. Auf diese Weise wurden die klinischen Krebsregister mit Hilfe der Qualitätskonferenz Onkologie in einen Prozess einbezogen, der von allen an der onkologischen Versorgung Beteiligten gesteuert wird und in nachprüfbarer Weise einer Verbesserung der onkologischen Versorgung in Branden‐
burg dient. An der Qualitätskonferenz Onkologie beteiligen sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Tumorzentrums Land Branden‐
burg: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg‐ Vorpommern Landesvertretung Brandenburg des Verbandes der Angestellten‐ Krankenkassen e. V. und des Arbeiter‐ Ersatzkassen‐ Verbandes e. V. BKK Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Berlin‐ Brandenburg IKK Landesverband Brandenburg und Berlin Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Frauenselbsthilfe nach Krebs, Landesverband Brandenburg e. V. Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e. V. Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. BKG Die Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. ist ein Landesverband der Deut‐
schen Krebsgesellschaft e. V. und wurde im Oktober 1990 gegründet. Sie leistet Aufklärungsarbeit zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung und sie steht Erkrankten und Angehörigen in schwierigen Situationen hilfreich mit folgenden Angeboten zur Seite: onkologisches Informations‐ und Beratungstelefon, psychosoziale Krebsberatungsstelle, Patienten‐
bibliothek, onkologische Ernährungsberatung, Gesprächs‐ und Selbsthilfegruppen, mit denen eine enge Zusammenarbeit besteht. Seminare für Betroffene (Naturheilkunde, Kosmetik, Musik, Kunst u. a.) und Professionelle mit einem breiten Fortbildungsspektrum (Anhang V) gehören zu den regelmäßigen Angeboten. Die jährliche Expertenhotline für Patienten zum Thema Krebs wurde immer sehr gut angenommen. 3.10 Finanzierung der Nachsorgeleitstelle des Tumorzentrum Potsdam e. V. Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge 1996 – 2014 Ab 1996 wurden die Aufgaben und die Finanzierung der Nachsorgeleitstelle des Tumorzentrums Potsdam e. V. in der Vereinbarung zur onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg zwischen den Krankenkassenverbänden, der Landes‐
krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der Landesregierung nach § 115 SGB V geregelt (Anhang IV) und damit regelhafter Teil der Gesundheitsstruktur des Landes Brandenburg. Die anerkannten Betriebskosten wurden von den Krankenkassen durch Fallpauschalen der neu aufgenommenen Tumor‐
fälle getragen, die Vergütungen für die Tumormeldungen wurden an die dokumentierenden Ärzte ausgezahlt (Anhang IV). Investitionen wurden zu gleichen Teilen von der Landesregierung und der KVBB getragen. Am 1. Juli 2000 wurde die Nachsorgeleitstelle NSL organisatorisch und wirtschaftlich in das Klinikum Ernst von Bergmann eingegliedert und mit den Stellen und den entsprechenden Beschäftigten zur Klinik für Radioonkologie und Strahlenthe‐
rapie, Brachytherapie zugeordnet unter Beibehaltung der fachlichen Unabhängigkeit und Einheit von TZP und NSL in Tä‐
30 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Die Krankenkassen haben die bisherige Vereinbarung zur onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg mit den Trägern der Nachsorgeleitstellen zum 31.12.2014 gekündigt. Zum 01.01.2015 wurden durch Organisationsverfügung die derzeit existierenden Nachsorgeleitstellen im Land Branden‐
burg zu dezentralen klinischen Krebsregistern und zusätzlich die Nachsorgeleitstelle in Cottbus zur Landesauswertestelle erklärt. 3.11 Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz im Land Brandenburg Der Nationale Krebsplan wurde 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V., der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und der Deutschen Krebshilfe e. V. initiiert. Vier Handlungsfelder und 13 Ziele (www.bmg.bund.de) wurden benannt. Für das Tumorzentrum Potsdam ist das Handlungsfeld 2 von besonderer Bedeutung. „Handlungsfeld 2: Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung Ziel 5: Vereinheitlichung der Zertifizierung und Qualitätssicherung onkologischer Behandlungseinrichtungen Ziel 6: Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung Ziel 8: Aussagekräftige Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister“ Wesentliche Forderungen waren und sind durch das TZP bereits erfüllt: Bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung Aussagen zur Häufigkeit, Therapie und Prognose von Krebserkrankungen Meldung der Daten an das epidemiologische Gemeinsame Krebsregister GKR Unterstützung von Kliniken und Praxen durch Bereitstellung ihrer Ergebnisse Unterstützung bei der Zertifizierung von Organkrebszentren Am 09.04.2013 ist das Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Bundesländer, klinische Krebsregister einzurichten. Die notwendigen landesrechtlichen Regelungen für Brandenburg zur Schaffung eines Landeskrebsregisters werden zur Zeit erarbeitet. Dieses Gesetz soll am 01.01.2016 in Kraft treten. 3.12 Vereinbarung über die befristete Durchführung und finanzielle Förderung der Aufgaben nach dem Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz (KFRG) in 2015 Nach Kündigung der bisherigen Verträge mit den Trägern der Nachsorgeleitstellen durch die Krankenkassen zum 31.12.2014 wurde eine Übergangslösung erforderlich. Zum 01.01.2015 wurden durch Organisationsverfügung (Anhang IV) die derzeit existierenden Nachsorgeleitstellen zu dezentralen klinischen Krebsregistern und zusätzlich die Nachsorgeleitstelle in Cottbus zur Landesauswertestelle erklärt. Damit werden die finanziellen Mittel auf das im KFRG festgelegte Niveau sinken. Das KFRG trat am 09.04.2013 in Kraft. Demnach beteiligen sich die Länder mit 10 Prozent an der Finanzierung der klini‐
schen Krebsregister. Die Krankenkassen fördern den Betrieb mit einer fallbezogenen Registerpauschale in Höhe von 119 € = 90% und haben in Absprache mit den Ländern Förderkriterien festgelegt. Insgesamt beträgt die Fallpauschale 131 €, wenn die Förderkriterien erfüllt werden. In der Übergangszeit bis zum 31.12.2017 erfolgt die Förderung auch unabhän‐
gig von der Erfüllung der Förderkriterien. Weiterleiten von Daten an die Landesauswertungsstelle Beteiligung an der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) §137 Ab‐
satz 1, Nr. 1 Zusammenarbeit mit onkologischen Zentren 31 Kapitel 3: Vom Onkologischen Schwerpunkt Potsdam e. V. zum Tumorzentrum Potsdam e. V. Das Gesetz legt im Einzelnen 8 Aufgaben fest, die von den Registern wahrzunehmen sind (SGB V, § 65c, Abs. 1, Nr. 1‐ 8) Erfassung alle Daten in einem regional festgelegten Einzugsgebiet Auswertung der klinischen Daten und Ergebnismeldung an die Leistungserbringer Austausch von Daten mit anderen regionalen KKR (Wohnort, Behandlungsort) Erfassung von Daten für epidemiologische Krebsregister Bereitstellung von Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung 3.13 Was ändert sich? Am 09.04.2013 ist das Krebsfrüherkennungs‐ und ‐registergesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Bundesländer, klinische Krebsregister einzurichten. Das Gesetz stellt die Krebsregisterstrukturen im Land Brandenburg von ihrer bisherigen Basis – einer freiwilligen Vereinbarung ‐ auf eine gesetzliche Grundlage. Die not‐
wendigen landesrechtlichen Regelungen für Brandenburg zur Schaffung eines Landeskrebsregisters werden zur Zeit erar‐
beitet. Die Forderung nach Neutralität und Unabhängigkeit bringt Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung mit sich. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere Entwürfe für ein Landeskrebsregister in einer neuen zentralen Struktur. Inzwischen haben sich die Länder Berlin und Brandenburg auf ein gemeinsames klinisches Krebsregister geeinigt. Das KFRG lässt ein länderübergreifendes Register zu. Am 5. März 2015 unterzeichneten Brandenburgs Gesundheitsministerin und Berlins Gesundheitssenator eine Verwaltungsvereinbarung über die vorbereitende Zusammenarbeit. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat am 18. März 2015 in der Ärztekammer Berlin mit einer Informationsserie für das Gemeinsame Klinische Krebsregister Berlin‐Brandenburg begonnen. Zielgruppe sind unter anderem auch niedergelassene Ärzte, die im Rahmen ihrer Meldepflicht zur Datenqualität des neuen Registers beitragen sollen. Am 1. Januar 2016 soll das gemeinsame Krebsregister unter der Trägerschaft einer an der Landesärztekammer Branden‐
burg angebundenen gGmbH starten. 3.14 Perspektiven Tumorzentrum Potsdam Das klinische Krebsregister des Tumorzentrums Potsdam ist bezüglich der zukünftigen Anforderungen sehr gut aufge‐
stellt. Die meisten Förderkriterien werden bereits jetzt erfüllt. Zusätzliche Aufgaben im Bereich des Datenaustausches mit anderen Registern und Rückmeldungen an Leistungserbringer bedürfen in erster Linie einer Weiterentwicklung der Software und erscheinen realisierbar. Die Finanzierung ist bis Ende 2015 gesichert, danach gelten die gesetzlichen Rege‐
lungen. In Brandenburg ist eine Überleitung von Mitarbeitern in die neue Struktur des gemeinsamen länderübergreifenden Krebsregisters geplant, die konkrete Gestaltung ist noch offen. Dabei sollen die Mitarbeiter prinzipiell in den Kliniken vor Ort bleiben. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine bewährte Struktur. Die nach Gesetz geforderte Neutralität stellte aus unseren Erfahrungen nie ein Problem dar. Die gewachsene Struktur mit dem am Klinikum angesiedelten klinischen Krebsregister und dem engen Kontakt zu den Ärzten der Region wird in allen Belangen als äußerst positiv und sinnvoll angesehen und sollte unbedingt erhalten blei‐
ben. Die Qualitätssicherung ist Aufgabe der Ärzte, deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Tumorzentrum und den Kli‐
niken und Praxen der Region erforderlich. Es ist der enge Kontakt der Mitarbeiter des klinischen Krebsregisters zu den meldenden Ärzten, aus dem hohe Erfas‐
sungsraten resultieren. Die Organisation der Tumorkonferenzen und die Unterstützung bei den Zertifizierungen bedeu‐
ten zwar Arbeits‐ und Zeitaufwand, es ergeben sich aber wesentliche synergistische Effekte, da die Bearbeitung der Do‐
kumentation durch dieselben Mitarbeiter erfolgt. Dieser erfolgreiche Weg sollte nicht gefährdet werden. Zusätzlich verbessert sich durch die Zusammenarbeit mit den zertifizierten Kliniken die Datenqualität. Krebsregister sind ein wesentliches Element der Qualitätssicherung, aber keine Alleinlösung. Klinische Fragestellungen aus dem Versorgungsalltag, wie die Wirksamkeit von Behandlungen an nicht selektionierten Patientengruppen, der Ein‐
fluss von Alter und Komorbiditäten können untersucht werden und bringen neue und wichtige Erkenntnisse und dienen damit dem Ziel, die Versorgung krebskranker Patienten kontinuierlich zu verbessern. 32 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4. Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.1 Qualitätsmanagement in der Onkologie Tumorzentren stellen einen wichtigen Faktor zur Verbesserung der Versorgung von Tumorpatienten und zur Erfassung der Versorgungsqualität dar. Durch Spezialisierungen sollen weitere Verbesserungen erreicht werden. Qualitätssicherungs‐ und entsprechende Zerti‐
fizierungsprogramme sollen sektorale Grenzen beseitigen und die Experten der zuständigen Fachdisziplinen zur engen Kooperation verpflichten. Moderne Medizin setzt strukturierte Prozesse bei der Organisation von Behandlungen voraus. Leitlinien beschreiben das wissenschaftlich begründete Spektrum des diagnostischen und therapeutischen Handelns. Die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich‐ medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sind per Internet abrufbar. Leitlinien bieten nicht nur Orientierungshilfe, sie sind auch ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. Auf ihrer Grundlagen lassen sich Indikatoren zur Struktur‐, Prozess‐ und Ergebnisqualität festlegen. Die Zertifizierungsoffensive der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. hat zum Ziel, flächendeckend Organkrebszentren für Brust‐, Darm‐, Prostata‐, Lungen‐, Hautkrebs und andere zu etablieren, um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Organtumorzentren sind zur Optimierung der Primärtumortherapie anhand geltender Leitlinien und zur Behandlung der an Krebs erkrankten Menschen in allen Krankheitsphasen gegründet worden. Sie bieten zusätzlich un‐
terstützende Angebote wie Sozialdienst, psychoonkologische Betreuung, Ernährungsberatung, Physiotherapie, geneti‐
sche Beratung und Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen, Palliativdiensten, Home Care und Hospizen. Die Zusammenarbeit des TZP mit den Organkrebszentren ist gut etabliert. Von den Auditoren wurden die Strukturen, die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Ärzten sowie die daraus resultierenden guten Therapie‐ und Follow‐up‐ Informationen als vorbildlich bewertet. Die Daten der Tumorpatienten der Organtumorzentren werden im Krebsregister des Tumorzentrums Potsdam auf einer gemeinsamen Datengrundlage mit allen Krebserkrankungen dokumentiert. Die Qualität der Zentren wird jährlich mit Qualitätsindikatoren erfasst und veröffentlicht. Das Zertifizierungssystem und die jährlichen Audits vor Ort werden durch das unabhängige Institut OnkoZert betreut. 4.2 Zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam Erstzertifizierung Letzte Rezertifizierung Brandenburgisches Brustzentrum Brandenburg‐Ludwigsfelde 11/2006 10/2014 Brustzentrum Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam I Klinik Nauen Darmzentrum St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci Darmkrebszentrum Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 07/2009 09/2014 07/2009 09/2014 07/2009 08/2014 Pankreaskarzinomzentrum Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 08/2011 08/2014 Prostatakarzinomzentrum Luckenwalde 06/2010 09/2014 Lungenkrebszentrum Treuenbrietzen Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen 05/2012 03/2014 33 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3 Interviews mit Zentrumsleitern Über ihre Erfahrungen berichten im Folgenden Zentrumsleiter und Hauptkooperationspartner. 4.3.1 Brandenburgisches Brustzentrum Brandenburg‐Ludwigsfelde Leiter: Dr. med. Andreas Kohls Chefarzt der Frauenklinik Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde‐Teltow Unser Brustzentrum besteht eigentlich schon seit 1996. Zunächst existierte eine lockere Assoziation zwischen der Patho‐
logie des Klinikums Brandenburg und der Frauenklink Ludwigsfelde. Die offizielle Gründung erfolgte im Jahr 2003 nach einer intensiven Entwicklungsarbeit. Die Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft erfolgte 2006. Seither wurde das Zertifikat nach jährlichen Audits immer mit hervorragenden Ergebnissen bestätigt. Wir arbeiten hier in Ludwigsfelde in einem konfessionellen, eher kleinen Haus, das auf viele externe Mitstreiter zurück‐
greift und nicht alle Fachrichtungen vorhalten kann. Die Qualität der pathologischen Untersuchungen sichern wir durch die Kooperation mit dem Klinikum Brandenburg. Die Frauenklinik dort ist eine zusätzliche Innovation, mit der wir integra‐
tiv zusammenarbeiten. Wir praktizieren zudem einen intensiven Erfahrungsaustausch, durch den wir unser Niveau weiter heben. Das Kernstück unseres gemeinsamen Brustzentrums ist die auf Brusterhalt ausgerichtete Chirurgie, die wir hier auf einem sehr hohen Level praktizieren. Die Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft bedeutet vor allem zu überprüfen und ständig überprüft zu werden, wobei wir es mit unabhängigen und unvoreingenommenen Auditoren zu tun haben, die uns ein objektives Bild unserer Arbeit vermitteln. Wenn man über viele Jahre hinweg an einer Klinik arbeitet, besteht immer die Gefahr, klinikblind zu werden. Diesem Risiko wollten wir entgehen. Durch die jährlichen Audits werden wir immer wieder auf Verbesserungs‐
möglichkeiten aufmerksam gemacht, die letztendlich die Qualität unserer Arbeit, gerade auch in den Grenzbereichen steigern. Und das ist es, was unsere Patientinnen weiterbringt. Die Vorleistungen, die wir für die Zertifizierung erbringen mussten, waren mit einem großen persönlichen Aufwand ver‐
bunden, da wir zunächst nicht mit der Unterstützung unseres Trägers gerechnet und den Zertifizierungsprozess aus eige‐
ner Kraft und mit eigenem Innovationsgeist betrieben haben. Aber wenn man betrachtet, wo wir heute stehen, kann sich das bisher Erreichte durchaus sehen lassen. Wir befinden uns bei deutschlandweiten Studien unter den Top 20 der bes‐
ten Rekrutierer. Hervorzuheben ist auch, dass wir als A‐Zentrum für klinische Studien mit der absolut höchsten Punktzahl eingestuft sind. Darauf sind wir stolz und deshalb können wir auch ohne Befürchtungen in das nächste Audit gehen. Die Zertifizierung ist ein gutes Instrument, wenn Budget‐Verhandlungen mit dem eigenen Träger anstehen. Dadurch, dass die Überprüfungen von unabhängigen Auditoren vorgenommen werden, haben die Empfehlungen ein höheres Ge‐
wicht, das sich zugunsten der Patientinnen in die Waagschale werfen lässt. 34 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam Stellv. Leiter: Dr. med. Peter Ledwon Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Städtisches Klinikum Brandenburg Der Vorteil der zertifizierten Organkrebszentren sehe ich darin, dass dort die einzelnen Behandlungsabläufe und ‐entscheidungen streng normiert sind. Wir können unseren Patientinnen deshalb garantieren, leitliniengerecht versorgt zu werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die bei uns sehr organisiert abläuft, sehe ich ebenfalls als großen Ge‐
winn, der auf die DKG‐Zertifizierung zurückzuführen ist. Wir überlassen da nichts dem Zufall. Allerdings haben die Aus‐
wertungen des bundesweit beispielhaften klinischen Krebsregisters in Brandenburg gezeigt, dass wir in den Kliniken des Landes eine generell hohe Behandlungsqualität haben. Unser Brustzentrum wird von zwei Kliniken an zwei Standorten, einem in Brandenburg/Havel und einem in Ludwigsfel‐
de, getragen. Der Kern unserer Kooperation besteht in der Durchführung gemeinsamer Tumorkonferenzen und im Tref‐
fen gemeinsamer Therapieentscheidungen. Außerdem halten wir regelmäßige Treffen ab, auf denen wir unsere Abläufe immer wieder neu synchronisieren und die Weiterentwicklung des Zentrums vorantreiben. Was die medizinische Qualität in unserer Einrichtung betrifft, sind meine Erfahrungen in den drei Jahren, in den ich hier in Brandenburg tätig bin, uneingeschränkt positiv. Wir können auf sehr gute Strukturen mit Automatismen in den Behandlungsabläufen zurückgreifen. Darüber hinaus ist der sehr komplexe Behandlungsprozess bei Brustkrebs in unserer Einrichtung effizient und vor allem auf die Bedürfnisse der Patientinnen ausgerichtet. Das belegen die regelmä‐
ßigen Patientenbefragungen, bei denen wir sehr hohe Zufriedenheitsquoten erreichen. Der hohe Standardisierungsgrad in den Brustzentren garantiert den Patienten ein hohes Maß an Sicherheit und uns Medizinern erleichtert er die Arbeit. Was hingegen zugenommen hat, ist der bürokratische Aufwand, den wir täglich bewältigen müssen. Da hätte ich mir Entlastung gewünscht. 35 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3.2 Brustzentrum Klinikum Ernst von Bergmann I Klinik Nauen Leiter Potsdam: Axel Paulenz Leitender Oberarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam Leiter Nauen: Dr. med. Peter Könnecke Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Havelland Kliniken Nauen Die Erstzertifizierung unseres Brustzentrums begleitete ich 2009 als Oberarzt. Chef war zu dieser Zeit Herr Dr. Dreßler. Seit 2012 leite ich die Einrichtung. Wir stellten uns der aufwendigen Prozedur, weil wir für die Frauen, die zu uns kamen, die optimale Therapie anstrebten. Hinzu kam, dass wir die Psychoonkologie fest in unserem Hause zu etablieren und un‐
seren Patientinnen lange Wege in andere Kliniken ersparen wollten. Eine exzellente Behandlung von Brustkrebs erfordert aus meiner Sicht eine möglichst brusterhaltende Chirurgie, zentrali‐
sierte Strukturen, eine erstklassige technische Ausstattung sowie eine leitliniengerechte Therapie, die den aktuellen wis‐
senschaftlichen Standards entspricht. Eine Behandlung aus einem Guss, dass war unser erklärtes Ziel. Wer als Organkrebszentrum das Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft erlangen will, muss strenge administrative Auflagen erfüllen, detaillierte Kooperationsstrukturen entwickeln, Netzwerke aufbauen und vieles mehr. Uns kosteten die Vorbereitungen insgesamt ein Jahr Zeit. Mit den Ergebnissen, die wir seither erreichen konnten, bin ich sehr zufrie‐
den, auch wenn der Aufwand, den wir betrieben haben, sehr groß war. Die Akzeptanz unseres Zentrums sowohl bei den Patienten als auch bei den Kollegen waren die Mühen wert. Das lässt sich unter anderem an den steigenden Fallzahlen ablesen. Was ich als hohes Gut empfinde, ist der Zusammenschluss unserer Einrichtung mit der Klinik Nauen zu einem gemeinsa‐
men Brustzentrum. Wir kooperieren mit den Kollegen im Havelland sehr engmaschig, wobei die Zusammenarbeit von einem sehr positiven Geist getragen wird. Wir besprechen unsere Fälle in regelmäßigen Tumorkonferenzen und führen gemeinsame Weiterbildungen sowie Workshops durch. Darüber hinaus auditieren wir uns gegenseitig. Das schafft Trans‐
parenz und trägt dazu bei, dass wir uns weiter verbessern. 36 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3.3 Darmzentrum St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci Leiterin: Dr. med. Christiane Laun Chefärztin der Klinik für Chirurgie St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci Das Darmzentrum im St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci wurde erstmals vor sechs Jahren am 09.07.2009 zerti‐
fiziert. Wir wollten Darmkrebszentrum werden, weil wir hier eine leitliniengerechte Darmchirurgie inklusive Vorsorge und rektaler Endosonografie durchführen. Da die Behandlung von Darmkrebs ein multiprofessionelles Team erfordert, war es aus meiner Sicht essentiell, ein hervorragendes Schnittstellenmanagement zu entwickeln, welches die Belange der Patienten inklusive des Übergangs von der stationären zur ambulanten Versorgung regelt. Die Erstzertifizierung war extrem aufwendig, da wir die Strukturen zunächst sichten und dann priorisieren mussten. Hin‐
zu kam das Bürokratische, wie die Stellenbeschreibungen, die Kooperationsverträge sowie der Aufbau eines multipro‐
fessionellen Netzwerkes. Die gesamte Infrastruktur zu errichten, war ein immenser Kraftakt, der insgesamt eineinhalb Jahre in Anspruch nahm. Unsere Patienten profitieren sehr von der Zertifizierung, da sie ihre Kräfte auf ihre Genesung konzentrieren können, da wir ihnen die Organisation von Nachsorgeterminen, Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr abnehmen. Das bele‐
gen die Patientenbefragungen, die wir kontinuierlich bei uns durchführen. Darin teilen die Patienten mit, dass sie diese Unterstützung als sehr hilfreich empfinden. Wir legen auf diese Befragungen großen Wert, obwohl sie nicht vorgeschrie‐
ben sind. Gleiches gilt für die Einweiserbefragung, mit der wir die Belange der zuweisenden und nachbehandelnden Ärzte erfassen. Meine Hoffnung auf eine hervorragende multiprofessionelle Behandlung von Darmkrebs hat sich mit der Etablierung des Darmzentrums an unserem Hause voll und ganz erfüllt. Auch wenn es mir primär um Qualität und eine hohe Patien‐
tenzufriedenheit geht, wünsche mir für die Zukunft eine Erhöhung der Fallzahl, denn spezielle Zentren, wie unseres, bieten den Erkrankten ein Mehr an Versorgung. Ich möchte das an einem Beispiel erläutern: Wenn ich in den Urlaub fliegen möchte und eine Fluggesellschaft auswähle, dann gehe ich natürlich davon aus, dass der Pilot das Flugzeug be‐
herrscht. Ich suche die Airline deshalb nach anderen Kriterien, wie Komfort und Service, aus. Und so ähnlich ist es auch beim Darmkrebs. Der Patient, der ins Krankenhaus kommt, geht ebenfalls davon aus, dass derjenige, der ihn operiert, sein Handwerk versteht. Doch damit allein ist die leitliniengerechte Behandlung noch nicht getan. In unserem Zentrum stellen sich deshalb die einzelnen Professionen schon am Krankenbett beim Patienten vor und wir regeln dann dass Or‐
ganisatorische, auch über den stationären Sektor hinaus. Das ist ein Fortschritt, der mit der Etablierung zertifizierter Organzentren einhergeht, und den wissen die Patienten zu schätzen. 37 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3.4 Darmkrebszentrum und Pankreaskarzinomzentrum Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam Leiter: Prof. Dr. med. habil. Frank Marusch, FACS Chefarzt der Klinik für Allgemein‐ und Viszeralchirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam Das Darmzentrum am Klinikum Ernst von Bergmann wurde im Juni 2009 zertifiziert. Zu dieser Zeit leitete Professor We‐
nisch das Zentrum und ich bekleidete die Funktion des Zentrumskoordinators. Die Motivation für die Zertifizierung be‐
stand darin, die Strukturen und Abläufe in unserem Klinikum zu optimieren und nach außen durch das Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft zu dokumentieren. Der Aufwand war insofern erheblich als das im Vorfeld sehr viele Seiten Papier zu beschreiben waren. Dabei wurden wir insbesondere am Anfang von einer Beraterfirma unterstützt. Später stellten wir eine Qualitätsbeauftragte ein, die den gesamten Prozess nun aktiv begleitete und leitet. Sie trägt inzwischen als unsere Zentrumskoordinatorin für das Darmzentrum Verantwortung. Im Jahre 2011 haben wir uns als Pankreaszentrum Potsdam am Klinikum Ernst von Bergmann nach den Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert und sind damit eines der wenigen dieser Zentren in Deutschland. Leiter des Pankreaszentrums ist Herr Prof. H.J.C. Wenisch, ich selbst bin Koordinator für dieses Zentrum. Die interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kliniken und Instituten, sowie die Strukturen und Prozes‐
se in unserem Hause haben wir mit der Zertifizierung weiter verbessern können und spezielle Angebote, wie zum Bei‐
spiel Psychoonkologie und die genetische Beratung, wurden Dank der Zertifizierung mit in unser Leistungsspektrum auf‐
genommen. Diese waren eine Voraussetzung zur Erlangung des Zertifikats. Auch was die Einbindung des Medizinischen Versorgungszentrums betrifft, haben wir große Fortschritte erreicht. Eine enge Kooperation verbindet uns ebenfalls mit den Kolleginnen und Kollegen des MVZ für Blut‐ und Krebserkrankun‐
gen Potsdam, den Drs. Sauer, Gerhardt, Günther und Linde. Die Strukturen rund um die Versorgung unserer Patienten konnten wir weiter optimieren und perfektionieren. Ernäh‐
rungsberatung, Sozialdienst, Psychoonkologie, Nachsorgetermine ‐ für jeden einzelnen Patienten werden entsprechende Termine vereinbart und darüber hinaus ist sichergestellt, dass wir unsere Patienten in einem konsequenten sowohl kurz‐
fristigen als auch langfristigen Follow up haben. Es ist aber auch anzumerken, dass sowohl die Diagnostik als auch die Therapie in nichtzertifizierten Zentren hervorra‐
gend sein kann. Die Struktur‐ und Prozessqualität ist an zertifizierten Organzentren möglicherweise als besser einzuschätzen. Die bis ins Detail gesicherten prä‐ und postoperativen Abläufe und nicht zuletzt die Tatsache, dass jeder Patient konsequent in der interdisziplinären Tumorkonferenz besprochen wird, sind Vorteile, die die zertifizierten Organzentren von herkömmli‐
chen Klinken unter Umständen unterscheiden können. 38 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3.5 Prostatakarzinomzentrum Luckenwalde Leiter: Dr. med. Klaus Schenke Chefarzt der Urologischen Abteilung DRK‐Krankenhaus Luckenwalde Das Prostatakarzinomzentrum Luckenwalde wurde 2010 zertifiziert. Was uns zu diesem Schritt motivierte, war die Idee, in einem Krankenhaus der Regelversorgung die onkologische Versorgung auf höchstem Niveau zu etablieren. Ich selbst bemühe mich seit mehr als 15 Jahren um die Entwicklung der urologischen Onkologie. Da das Prostatakarzinom die häu‐
figste bösartige Erkrankung meiner Fachrichtung ist, lag es nahe, dort anzusetzen. Mit Blick auf die Zentrumsbildung nutzten wir die Gelegenheit, unsere Abläufe über mehrere Jahre hinweg zu optimie‐
ren. Als es dann in die heiße Phase ging, war natürlich viel administrativ zu bewältigen. Diesbezüglich brauchten wir ei‐
nen gestandenen Mitarbeiter, der diesen Prozess qualifiziert begleitete und setzten einen Zentrumskoordinator ein, für den diese Aufgabe inzwischen regulärer Teil seiner Arbeit geworden ist. Im August 2005 wurde bereits für unsere Region das „Uroonkologische Zentrum Mittelbrandenburg in Luckenwalde e. V.“ gegründet. Das heißt, wir trafen uns schon lange vor der Zertifizierung als Prostatakarzinomzentrum mit niedergelas‐
senen Urologen, um gemeinsam die verschiedenen Tumorentitäten zu besprechen. Deshalb lag es nahe, den Weg wei‐
terzugehen und hier in Luckenwalde ein Prostatakarzinomzentrum zu gründen. Am Anfang bedeutete das zwar für alle Beteiligten noch einmal einen arbeitstechnischen Mehraufwand. Letztendlich aber konnten wir auch die Niedergelasse‐
nen mit ins Boot holen, wobei ein Kollege bereits zertifiziert ist. Wir arbeiten daran, dass ihm weitere folgen. Mit der Zentrumsbildung hat sich für uns die Hoffnung auf eine noch höhere Versorgungsqualität unserer onkologischen Patienten erfüllt. Ich kann heute sagen, dass wir in den vergangenen Jahren noch einmal einen deutlichen Qualitäts‐
sprung vollziehen konnten. Das ist im Wesentlichen auf die stärkere Vernetzung und die gezielte Einbeziehung von Ex‐
perten anderer Fachgebiete zurückzuführen. Ich möchte hier beispielhaft die interdisziplinären Tumorkonferenzen so‐
wie die hochwertigen Weiterbildungsmaßnahmen nennen. Auch auf dem operativen Sektor gelang es, unsere Fertigkei‐
ten weiter zu vervollkommnen. Gerade bei der radikalen Prostatektomie können wir auf einen sehr guten Qualitäts‐
standard verweisen. Der ursprüngliche Glaube, dass sich im Zuge der Zentrumsbildung die Zahl von 150 durchgeführten Prostatektomien pro Jahr halten lassen würde, hat sich hingegen nicht erfüllt. Die Zahlen sind nach dem ersten Boom etwas rückläufig, so dass wir mittlerweile zwischen 100 und 120 Operationen dieser Art jährlich ausführen. Ich sehe das allerdings nicht ne‐
gativ, denn das Behandlungsspektrum des Prostatakarzinoms erschöpft sich nicht am Operationstisch. Uns stehen vor dem Hintergrund der Lebensqualität unserer Patienten weitaus mehr Behandlungsoptionen zur Verfügung. Es gilt, eine individuelle Therapieentscheidung für den jeweiligen Patienten zu treffen. Jeden unserer Patienten für die radikale Prostatektomie gewinnen zu wollen, wäre schlichtweg falsch. Gerade bei der Operation des Prostatakarzinoms spielt die Erfahrung des Operateurs eine entscheidende Rolle. Ich ken‐
ne keine andere Entität in der Urologie, die in der Ergebnisqualität so stark von der Erfahrung des Behandlers profitiert. 39 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam Wir wollen ja nicht nur onkologisch saubere Operationen. Der Patient soll nach Möglichkeit auch kontinent und vielleicht auch potent bleiben. Damit diese Ergebnisse möglich werden, ist ein großer operativer Erfahrungsschatz unerlässlich. Auch in der Frage der Kooperation mit anderen Disziplinen, wie der Chemo‐ und der Strahlentherapie, haben wir zum Wohle unserer Patienten große Fortschritte erreicht. Dr. med. Lutz Höbold Urologische Praxis, Luckenwalde Kooperationspartner Prostatakarzinomzentrum Luckenwalde Ich arbeite als niedergelassener Urologe vor Ort kollegial mit den Verantwortlichen des Prostatakarzinomzentrums in Luckenwalde zusammen. Meine Patienten überweise ich dorthin, bin als Kooperationspartner an der Entwicklung der Therapie für meine Patienten beteiligt und übernehme die konservative Therapie und Nachsorge. Ich habe mich 2012 von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizieren lassen, weil es mir darum ging, dass zu Papier zu bringen, was wir in den vergangenen Jahren ohnehin schon praktizierten. Unsere Arbeit mussten wir kaum umstellen, um die geforderten Kriterien zu erfüllen. Wir haben bereits weitestgehend danach gearbeitet. Da lag es nahe, sich dies auch bescheinigen zu lassen. Der Aufwand des Verfahrens war sehr gering, da wir die Kooperationsbeziehung, so wie sie gefordert wird, schon länger erfolgreich leben. Wir veranstalten zum Beispiel gemeinsame Tumorkonsile, in denen wir uns unsere Patienten gegenseitig vorstellen, The‐
rapiemöglichkeiten diskutieren und festlegen, wie wir vorgehen. Diese Beratungen werden von einem Verein getragen, den wir 2005 gegründet und Uroonkologisches Zentrum Mittelbrandenburg in Luckenwalde e. V. genannt haben. Durch die gemeinsamen Konsile habe ich einen schnellen Zugriff auf die Expertise meiner Kollegen. Das ist sehr hilfreich. Meine Erfahrungen als Kooperationspartner sind sehr positiv, da unsere Zusammenarbeit über Jahre gewachsen ist. Die Zertifizierung hat daran nichts geändert. Einen Mehrwert hat die Zertifizierung für mich bisher nicht, außer einer Urkun‐
de in meinem Sprechzimmer. Vielleicht ergeben sich diese, wenn die derzeit gültige Onkologievereinbarung modifiziert wird oder Veränderungen in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung anstehen. In absehbarer Zeit wird es sicher nicht von Nachteil sein, eine Zertifizierung vorweisen zu können. Aber ob sich daraus handfeste Vorteile ergeben, das ist reine Zukunftsmusik und hängt davon ab, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. 40 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3.6 Lungenkrebszentrum Treuenbrietzen Leiter: Dr. med. Rainer Krügel Chefarzt der Abteilung Pneumologie/Onkologie Johanniter‐Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen Unser Lungenkrebszentrum erhielt die Zertifizierung im Mai 2012. Wir waren auch schon zuvor eine Schwerpunktein‐
richtung für die Therapie von Lungenkrebs. Das Zentrum war de facto schon vorhanden, wir hatten jedoch kein Siegel der Deutschen Krebsgesellschaft. Beim Anerkennungsverfahren ging es darum, die vorgegebenen Kriterien der Zertifizierungskommission in unsere Klinik zu implementieren, insbesondere auf dem Gebiet der Tumordokumentation. Für uns bedeutete das einen erheblichen Aufwand, sowohl an Kosten als auch an Mühe. Die gesamten Abläufe in der Klinik mussten aufgeschrieben und auf be‐
stimmte Begrifflichkeiten verdichtet werden. Wir hatten zudem die Auflage, bestimmte Verträge mit unseren Kooperati‐
onspartnern zu schließen sowie ein Handbuch mit allen Abläufen in unserer Einrichtung zu erstellen, welches letztend‐
lich knapp 300 Seiten umfasst. Im Vorfeld engagierten wir, wie viele andere Kliniken auch, einen externen Dienstleister, der uns bei der Strukturentwicklung unterstütze. Darüber mussten wir eine Qualitätsmanagerin sowie eine Dokumenta‐
tionsassistentin einstellen. Alles in allem war der Zertifizierung zum Organkrebszentrum eine Vorbereitungszeit von zwei Jahren vorgeschaltet. Der finanzielle Aufwand dafür lag im ersten Jahr im knapp sechsstelligen Bereich. Mit der Zertifizierung hat sich für uns die Hoffnung auf einen detaillierten Überblick über die Abläufe in unserer Klink erfüllt. Das heißt, die Datenerfassung ist nun wesentlich anspruchsvoller und unsere Patienten werden inzwischen lü‐
ckenlos dokumentiert. Das war vorher nicht der Fall. Unsere Erwartung, mit der Zertifizierung eine höhere Zahl von Lun‐
genkrebs‐Patienten in unsere Einrichtung zu holen, hat sich indes nicht erfüllt. Die Zahlen sind stabil geblieben. Mit der Zertifizierung hat sich unser Blick auf die Behandlungsabläufe und Strukturen in der Klinik geschärft. Ich betrach‐
te diesen Umstand als wertvoll. Was den Unterschied in der Behandlung von Krebspatienten in einem speziellen Organ‐
zentrum im Vergleich zu herkömmlichen Kliniken ausmacht, ist die hohe Zahl an Fällen der jeweiligen Tumorentität. Daraus entwickeln sich große Erfahrungswerte und eine hervorragende Expertise, die letztendlich den Patienten zugute kommen. Wir hoffen natürlich, dass der jährliche finanzielle Mehraufwand, den die Klinik durch die Zertifizierung schultert, eines Tages von den Kostenträgern honoriert wird. 41 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam Stellvertretender Leiter: Dr. med. Olaf Schega Chefarzt der Abteilung Thoraxchirurgie Johanniter‐Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen Wir haben uns im Lungenkrebszentrum Treuenbrietzen für eine kooperative Leitung entschieden, bei der die Stärken beider Personen zum Tragen kommen. Derzeit führt Herr Dr. Krügel das Zentrum, zu gegebener Zeit werde ich entspre‐
chend unserer Vereinbarung das Ruder übernehmen. Unsere Motivation für die Zertifizierung würde ich als inhaltlich‐qualitativ beschreiben, denn mit der Umsetzung der da‐
für notwendigen Kriterien wurde die von uns erbrachte hohe Versorgungsqualität für alle nachvollziehbar. Das ist insbe‐
sondere der verbesserten Dokumentation geschuldet. Der Aufwand, den wir für die Zertifizierung leisten mussten, war sehr hoch. Es galt, vorhandene Strukturen zu optimieren und neue Strukturen zu beschreiben. Was leistet wie und wann welche medizinische Fachrichtung, wie wird die Pflege eingebunden, wie der Sozialdienst, die Psychoonkologie und unter welchen Umständen ist die palliative Medizin hinzuzu‐
ziehen – das war ein Bruchteil der Fragen, die in Strukturbeschreibungen detailliert zu beantworten waren. Es ging dar‐
um, Schwachstellen aufzudecken und so zu bearbeiten, dass wir am Ende automatisierter und damit noch effektiver agieren können. Wir mussten das Rad nicht neu erfinden, haben auf diese Weise jedoch Diagnostik und Therapie auf das höchste Niveau heben können. Wir machen hier keine regionale Medizin, sondern erzielen sowohl im nationalen als auch internationalen Vergleich hervorragende Ergebnisse. Das erreichen wir, indem wir auf den jeweiligen Patienten bezogen, abgestimmte Therapieentscheidungen treffen und uns dabei an internationalen Leitlinien orientieren. Wir sind das einzige Lungenkrebszentrum im Land Brandenburg und haben es geschafft, uns in die Grenzgebiete der Operabilität hineinzuentwickeln. Es ist uns gelungen, die Pneumektomierate beim nichtmetastasierten regional fortge‐
schrittenen Bronchialkarzinom auf 2 Prozent zu senken. Und durch die verbesserte Dokumentation können wir dafür den Nachweis erbringen. Darüber hinaus haben wir große Fortschritte bei der Vernetzung mit auswärtigen Experten und bei der Übertragung von Daten in Echtzeit erzielt. Diese ermöglichen ein noch spezialisierteres Vorgehen zum Wohle der uns anvertrauten Patienten. 42 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam 4.3.7 Hauptkooperationspartner Pathologie Leiter: PD Dr. med. Lars Morawietz Chefarzt des Instituts für Pathologie Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH, Potsdam Vor jeder Behandlung steht eine präzise Diagnose. Diese wird im Fall von Tumorerkrankungen fast immer durch die Pathologie gestellt. Hierfür genügt bei den meisten Patienten eine kleine Gewebeprobe in Form eines endoskopischen Biopsates (z.B. bei Kolonkarzinomen), eines Stanzbiopsates (bei Mammakarzinomen oder myeloproliferativen Erkrankungen) oder manch‐
mal auch eines Feinnadelaspirats. Sofern eine chirurgische Therapie – gegebenenfalls nach neoadjuvanter Vorbehand‐
lung – durchgeführt wird, erfolgt eine umfangreiche histopathologische Aufarbeitung des Operationspräparates. Dabei werden stets die aktuellen S3‐Leitlinien befolgt, die inzwischen für zahlreiche Tumorentitäten vorliegen. Neben der Be‐
urteilung des Primärtumors hinsichtlich Tumortyp und Tumorstadium werden auch die regionären Lymphknoten bzw. Sentinel‐Lymphknoten auf Metastasen untersucht. Außerdem wird ein eventueller Einbruch des Tumors in Lymph‐ oder Blutgefäße abgeklärt, wofür im Zweifelsfall auch immunhistologische Färbungen eingesetzt werden können. Ein weite‐
rer wesentlicher Baustein ist die Untersuchung der chirurgischen Resektionsränder, um eine vollständige Tumorresekti‐
on belegen zu können (R0‐Situation) oder andernfalls die genaue Lokalisation eines randbildenden Tumors zu benennen (R1), damit dort gezielt nachreseziert werden kann. Resektionsränder werden teilweise auch als intraoperativer Schnell‐
schnitt beurteilt. Bei einigen Tumoren werden generell immunhistologische Untersuchungen durchgeführt, um z.B. die Hormonrezeptor‐
Expression oder Her2‐Überexpression im Mammakarzinom oder eine Mikrosatelliten‐Instabilität im Kolonkarzinom zu bestimmen. Außerdem schließen sich molekulargenetische Untersuchungen an, mit denen beispielsweise Kolonkarzino‐
me auf eine Mutation im RAS‐Gen oder Lungenkarzinome auf eine Mutation im EGFR‐Gen abgeklärt werden. Das Institut für Pathologie am Klinikum Ernst von Bergmann führt diese Untersuchungen für das Darm‐, Pankreas‐ und Brustzentrum am Klinikum Ernst von Bergmann und St. Josephs‐Krankenhaus, jeweils Potsdam, sowie an den Kliniken in Nauen und Treuenbrietzen durch. Wir sind ein Team aus fünf Fachärztinnen und –ärzten, zwei Assistenzärztinnen, elf medizinisch‐technischen Laborassistentinnen, vier Sekretärinnen und zwei Sektionsassistenten. Bei jeder interdis‐
ziplinären Tumorkonferenz sind wir mit einer Ärztin bzw. einem Arzt vertreten, so dass ungewöhnliche Befunde direkt besprochen und in den klinischen Kontext eingeordnet werden können. Sollte sich daraus der Bedarf nach Zusatzunter‐
suchen wie z.B. Mutationsanalysen ergeben, so können diese unmittelbar nach der Tumorkonferenz veranlasst werden. Durch den interdisziplinären Austausch und Wissenszuwachs profitieren klinische Fächer und Pathologie gleichermaßen. Das Institut für Pathologie wurde im Rahmen der Zentrumszertifizierungen jeweils mitevaluiert, wobei uns von den Auditoren eine einwandfreie, leitliniengerechte Diagnostik bestätigt werden konnte. Die leitende medizinisch‐
technische Laborassistentin ist für das Qualitätsmanagement verantwortlich und hat gemeinsam mit dem gesamten Laborteam Standardprozeduren festgelegt und Qualitätshandbücher erstellt. Manche Arbeitsschritte der histopatholo‐
gischen Aufarbeitung sind nach wie vor Handarbeit – nicht zuletzt die ärztliche Diagnostik am Mikroskop – aber etliche Abläufe wurden automatisiert. Dadurch ist die Probenbearbeitung weitgehend standardisiert. Beispielsweise werden 43 Kapitel 4: Qualitätsmanagement und zertifizierte Organkrebszentren in Kooperation mit dem Tumorzentrum Potsdam Temperaturverläufe und Alkoholkonzentrationen in den Entwässerungsautomaten überwacht und laufend dokumen‐
tiert. Färbungen, insbesondere in der Immunhistologie, werden vollautomatisch angefertigt. Nicht zuletzt hat unser Insti‐
tut als erstes in Deutschland ein Laborinformationssystem eingeführt, welches sämtliche Arbeitsschritte von der Proben‐
annahme bis zur Ausgabe der fertigen Schnittpräparate erfasst. Dadurch wird ein verwechslungsfreies Arbeiten sicherge‐
stellt, und die Abläufe können flüssiger gestaltet werden. Der ideale histopathologische Befundbericht zeichnet sich durch vier Merkmale aus: 1) Korrekte Diagnose, 2) verständliche, knappe Formulierung, 3) Beachtung aller Leitlinien und 4) schnelle Bearbeitung in maximal drei Werktagen. 4.3.8 Hauptkooperationspartner Strahlentherapie Leiterin: PD Dr. med. Karin Koch Chefärztin der Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikums Ernst von Bergmann, Potsdam Die Klinik für Radioonkologie ist ein modernes Zentrum mit einer zukunftsweisenden Konzeption zur ambulanten und stationären Behandlung von Patienten mit bösartigen Erkrankungen. Es ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik ein wichtiges Anliegen, Patientinnen und Patienten in persönlichem Kontakt durch die Therapie zu geleiten und dafür zu sorgen, dass auch nach abgeschlossener Therapie ihre Betreuung sicher gestellt ist. Etwa die Hälfte aller Patienten mit Krebs erhält im Verlauf der Erkrankungen Strahlen‐
therapien als alleinige Therapie oder in Kombination mit Operationen und medikamentösen Therapien mit kurativer oder palliativer Zielsetzung. Die Strahlentherapie wird als perkutane Strahlentherapie mit den Linearbeschleunigern oder als Brachytherapie (temporäre high – dose ‐ rate IR – 192 Afterloadingbestrahlung oder Permanentimplantation mit J – 125 Strahlern) durchgeführt. Die Abläufe sind in Standard Operation Procedures festgelegt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist sowohl mit den Kliniken und Abteilungen des Klinikums Ernst von Bergmann als auch den Krankenhäusern und Arztpraxen der Region fest etabliert. Das Management der Patienten ist komplex, als zentrale Institution hat sich die wöchentlich stattfindende interdisziplinäre Tumorkonferenz mit Videokonferenzsystem bewährt. Die Ärztinnen und Ärzte der Strahlentherapie geben die Krebsregisterdaten direkt in den zentralen Server ein. Für das Qualitätsmanagement und für die Zertifizierungsverfahren sind eine Oberärztin und eine medizinisch‐technische Radiologieassistentin zuständig. 44 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5 Tumordokumentation –
Klinisches Krebsregister
Das klinische Krebsregister ist eine der Hauptaufgaben des Tumorzentrums und zugleich ein wesentliches Element der Qualitätssicherung. Aufgabe des Krebsregisters ist, umfassende Informationen über Krebserkrankungen zu gewinnen. Voraussetzungen da‐
für sind die fortlaufende Erhebung und Dokumentation der Daten über Diagnosen, Therapien und die weiteren Verläufe bei möglichst allen Krebspatienten einer Region mit zentralisierter Datenerfassung. Die Fragestellungen randomisierter kontrollierter klinischer Studien unterscheiden sich wesentlich von dieser onkologi‐
schen Versorgungsrealität. Die Methodik klinischer Studien erfordert definierte Ein‐ und Ausschlusskriterien. Das mittle‐
re Alter der Studienpatienten liegt deutlich unter dem mittleren Erkrankungsalter der Bevölkerung. Die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen an allen Krebsformen steigt kontinuierlich und liegt jetzt bei etwa 500.000 Neuerkrankungen im Jahr in Deutschland. Folgende Trends zeichnen sich ab: die zunehmende Inzidenz der Krebserkrankungen das steigende Erkrankungsalter verlängerte Überlebenszeiten eine sinkende Mortalität Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Um eine bedarfsgerechte Versorgung in Zukunft sicherzustellen, ist eine Analyse der gegenwärtigen Versorgungsstrukturen erforderlich sowie die gezielte Planung der zukünftigen Versorgungsangebote. 5.1 Das „Gießener Tumordokumentationssystem“ GTDS Das Gießener Tumordokumentationssystem GTDS wurde entwickelt, um onkologische Krankheitsverläufe (Diagnosen, Therapien, Nebenwirkungen, Nachsorge, Abschlüsse, s. Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen) mit einheitlichen Meldebö‐
gen, bzw. Eingabemasken zu dokumentieren und statistisch auszuwerten. Routinearbeiten wie Arztbriefschreibung, Nachsorgesteuerung und Vergütung werden unterstützt. Organspezifische Erweiterungen, Lebensqualitäts‐ und Schmerzdokumentation sind möglich. Ein nach GTDS‐ Standard konzipiertes klinisches Krebsregister dient über automa‐
tische Ex‐ und Importfunktion als Bindeglied zur epidemiologischen Krebsregistrierung und als Grundlage einer ergeb‐
nisorientierten Qualitätssicherung. Entwickelt wurde das GTDS im Institut für Medizinische Informatik der Justus‐ Liebig‐ Universität Gießen, wird dort wei‐
ter gepflegt und aktuellen Anforderungen (neue Klassifikationen und erweiterte Dokumentationen, z. B. Lebensqualität, Organzentrumsauswertungen) angepasst. Das GTDS kommt in ca. 40 Tumorzentren in Deutschland zum Einsatz. Im Land Brandenburg arbeiten alle Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte seit 1992 mit dem GTDS, seit August 2012 auf einem gemeinsamen Server. 45 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 46 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5.2 Stand der Dokumentation Zu der Entwicklung und den Gesamtauswertungen ab 1993 siehe Kapitel 3.7. Im Berichtszeitraum von 2000 bis 2014 wurden 73.141 Krebsneuerkrankungen diagnostiziert. Im Folgenden stellen wir organspezifisch unsere Daten für die Mamma‐, Prostata‐, Kolorektalen und Bronchialkarzino‐
me dar. Der wichtigste Prognosefaktor ist das Stadium. Besonders auffallend ist das steigende Erkrankungsalter der Pati‐
enten. Das Überleben nach einer Krebserkrankung ist einer der wichtigsten Qualitätsindikatoren Die Kaplan‐ Meier‐ Überlebenskurven zeigen das beobachtete Überleben. sie sind nicht altersstandardisiert. 10.000
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
un
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61
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64
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1
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22
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15
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14
,3
032
Ko
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s
0
männlich
Lokalisationen Diagnosejahre 2000‐2014, n=73.141, m: 39.343, w: 33.798 47 weiblich
Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5.2.1 Gesamt 5.2.2 Mammakarzinom Die Zahl der Brustkrebsneuerkrankungen steigt bereits seit Jahrzehnten, die Prognose hat sich gleichzeitig verbessert. Mit etwa 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr in Deutschland ist das Mammakarzinom die häufigste Krebserkrankung der Frau, 17.000 sterben jedes Jahr daran. 900
66
800
65
700
64
600
500
63
400
62
300
61
200
60
100
59
0
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
Neuerkrankungen 2000‐2014, n=9.262 Entwicklung des medianen Erkrankungsalters 3.000
4000
2.500
3500
2.000
3000
1.500
2500
1.000
2000
500
1500
0
1000
2029
500
3039
4049
5059
6069
7079
8089
>=
90
0
0
Stadienverteilung I
II
III
IV
unbek.
0
I
II
III
IV
unbek.
Stadienverteilung je Altersgruppe 48 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 3000
4.000
2500
3.000
2000
2.000
1500
1.000
1000
0
500
TX
R
TX
0
+
R
0
YS
T
+
P
O
Primärtherapien invasiv-duktal
DCIS
tubuläres Adeno-Ca
sonstige
Lymphome
Histologieverteilung Primärtherapien je Stadium 49 II
III
OP
OP + SYST
OP + SYST + RTX
IV
unbek.
SYST
OP + RTX
invasiv-lobulär
muzinöses Adeno-Ca
sonstige Adeno-Ca
PE-Ca
Sarkome
5‐Jahres‐Überleben I
keine
RTX
SYST + RTX
S
SY
ST
+
+
R
YS
T
P
O
O
P
+
S
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SY
O
TX
5.000
TX
3500
ST
6.000
P
4000
ke
in
e
7.000
Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5.2.3 Prostatakarzinom Die Anzahl der jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland liegt bei etwa 65.000 Männern. Etwa jeder fünfte Mann erkrankt an einem Prostatakarzinom. Das Erkrankungsalter ist hoch, die Prognose gut. 800
72
700
71
600
70
500
69
400
68
300
67
200
66
100
0
65
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
Neuerkrankungen 2000‐2014, n=8.522 Entwicklung des medianen Erkrankungsalters 2.500
6000
2.000
5000
1.500
4000
1.000
3000
500
2000
0
40- 45- 50- 55- 60- 65- 70- 75- 80- >
44 49 54 59 64 69 74 79 84 85
1000
0
I
Stadienverteilung II
III
IV
I
unbek.
II
Stadienverteilung je Altersgruppe III
IV
unbek.
50 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
R
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+
R
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+
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TX
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YS
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+
S
R
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ST
SY
O
ke
in
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500
0
Primärtherapien 5‐Jahres‐Überleben 5.2.4.1 Kolorektale Karzinome An Darmkrebs erkranken über 60.000 Männer und Frauen in Deutschland, fast 30.000 Patienten sterben jährlich. Die altersstandardisierte Inzidenz ist weiterhin steigend, während die Mortalität, vermutlich als Folge der Vorsorge, leicht fällt. Darmkrebs ist für Männer und Frauen zusammengenommen nach den Hauttumoren die häufigste Krebserkrankung. 74
250
73
200
72
71
150
70
100
69
68
50
67
0
66
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
männlich
51 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
w eiblich
Neuerkrankungen 2000‐2014 n=5.288, m: 2.863, w: 2.425 65
Entwicklung des medianen Erkrankungsalters Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 2.000
1600
1400
1.500
1200
1.000
1000
800
500
600
400
0
200
<40 40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 >= 90
0
0
I
II
III
IV
Stadienverteilung Primärtherapie
keine
OP
SYST
RTX
OP + SYST
OP + RTX
SYST + RTX
OP + SYST + RTX
Gesamt
Primärtherapien 0
unbek.
I
II
III
IV
unbek.
Stadienverteilung je Altersgruppe Anzahl
%-Anteil
135
2,6
3481
65,8
48
,9
5
,1
1437
27,2
35
,7
9
,2
138
2,6
5288
100,0
5‐Jahres‐Überleben 52 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5.2.4.2 Rektumkarzinom 160
400
140
350
120
300
100
250
80
200
60
150
40
100
20
50
0
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
männlich
0
<40 40- 45- 50- 55- 60- 65- 70- 75- 80- > 85
44 49 54 59 64 69 74 79 84
w eiblich
Neuerkrankungen 2000‐2014, n=2.836, m: 1771, w: 1065 Altersverteilung 1.000
900
800
800
700
600
600
500
400
400
200
300
200
0
100
<40
40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 >= 90
0
UICC 0
UICC I
0
UICC II UICC III UICC IV unbek.
I
Stadienverteilung Stadienverteilung je Altersgruppe II
III
IV
unbek.
R
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ST
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O
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e
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
Primärtherapien 53 5‐Jahres‐Überleben Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5.2.5 Bronchialkarzinom Systematische Früherkennungsuntersuchungen gibt es nicht, die Symptome sind spät und unspezifisch. Von den häufigs‐
ten Krebserkrankungen hat der Lungenkrebs die schlechteste Prognose. Bei etwa zwei Drittel der Patienten mit Bronchi‐
alkarzinomen ist ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich. Aufgrund des meist höheren Alters und der Komorbiditäten der Patienten sind bei gleichen Prognosekriterien sehr unter‐
schiedliche Therapien anzuwenden, häufig beschränken sich Therapien auf eine symptomorientierte, palliativmedizini‐
sche Betreuung. 400
72
350
71
300
70
250
69
200
68
67
150
66
100
65
50
64
0
63
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
männlich
62
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
w eiblich
Neuerkrankungen 2000‐2014, n=5.965, m: 4.443, w: 1.522 Entwicklung des medianen Erkrankungsalters 2.500
3000
2.000
2500
1.500
2000
1.000
1500
500
1000
0
< 30
500
0
I
Stadienverteilung II
III
IV
3039
4049
I
unbek.
5059
II
Stadienverteilung je Altersgruppe III
6069
IV
7079
8089
>=
90
unbek.
54 Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 3.000
2.000
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
2.500
2.000
1.500
1.000
0
R
TX
TX
TX
I
YS
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+
+
R
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II
III
keine
SYST
OP + SYST
SYST + RTX
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+
S
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+
+
S
YS
T
TX
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P
ST
SY
O
ke
in
e
500
Primärtherapien IV
unbek.
OP
RTX
OP + RTX
OP + SYST + RTX
Primärtherapien je Stadium o hne hist. Sich.
Histologie
kleinzellig
Plattenepithel
Adeno-Ca
großzellig
sonstige
ohne hist. Sich.
Gesamt
männlich
966
1429
1387
78
404
179
4443
weiblich
375
264
608
34
186
55
1522
Gesamt
1341
1693
1995
112
590
234
5965
Histologieverteilung männlich/weiblich so nstige
gro ßzelliges Ca
A deno -Ca
P lattenepithel
kleinzell. Ca
0
10
20
% männlich
Histologieverteilung 50
% w eiblich
Plattenepithel
großzellig
ohne hist. Sich.
5‐Jahres‐Überleben nach Geschlecht 55 40
kleinzellig
Adeno-Ca
sonstige
Histologien 30
Kapitel 5: Tumordokumentation ‐ Klinisches Krebsregister 5‐Jahres‐Überleben nach Histologie 5‐Jahres‐Überleben nach Stadien 56 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 Anhang I
Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) (2) (3) (4) Der Verein führt den Namen "Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V.“ Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Er ist ein nichtwirtschaftlicher Verein gemäß §21 BGB und ist im Vereinsregister der Stadt Potsdam unter der Nummer ... eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit (1) (2) (3) (4) (5) Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordination der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Tumorpatienten im Versorgungsgebiet Potsdam, damit Tumorpatienten unabhängig vom Wohnort und von der Nähe onkologisch spezialisierter Ärzte bzw. Krankenhäuser eine dem Stand der medizinischen Wissenschaft ent‐
sprechende qualifizierte Behandlung erfahren können. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zu‐wendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Ver‐
einsvermögen gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Hierüber bestimmt die Mitgliederversammlung durch ein‐
stimmigen Beschluss. Kommt ein solcher nicht zustande, entscheiden die Liquidatoren des Vereins über die Ver‐
teilung des Vermögens. Den Mitgliedern steht der Anspruch auf anteilige Vermögensausschüttung nicht zu. § 3 Verwirklichung des Vereinszwecks Der Onkologische Schwerpunkt Potsdam e.V. hat folgende Aufgaben: 1. Förderung, Unterstützung und Verbesserung der fachgebietsbezogenen und interdisziplinären Zusammen‐
arbeit sowie des Informationsaustausches zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Versorgungsgebiet Potsdam in Angelegenheiten der Tumordiagnostik, 57 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 2. 3. 4. ‐therapie und ‐nachsorge, damit eine qualitativ hochwertige und lückenlose Behandlung und Betreuung Be‐
handlung und Betreuung von Tumorpatienten gewährleistet werden kann. Organisation interdisziplinärer Konsile, um Ärzte über die Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumorpa‐
tienten sowohl in der Initialphase als auch während der gesamten Betreuungszeit umfassend informieren und beraten zu können und in schwierigen diagnostischen oder therapeutischen Fällen Hilfe leisten zu kön‐
nen. Unterstützung der Tumornachbehandlung und ‐nachsorge, der Rehabilitation sowie der sozialen und psycho‐
logischen Betreuung von Tumorpatienten. Einrichtung und Unterhaltung einer onkologischen Leitstelle des Versorgungsgebietes Potsdam, die EDV‐
gestützt alle Tumorfälle unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zentral dokumentiert, auswertet und die Arbeit der Ärzte in allen Bereichen der Onkologie unterstützt. 5. Information über wichtige Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der klinischen Tumorforschung. 6. Förderung der überregionalen Kooperation auf dem Gebiet der Onkologie und Pflege der Zusammenarbeit mit Krebsberatungsstellen und Selbsthilfegruppen. § 4 Mitgliedschaft (1) Zum Zeitpunkt der Erlangung der Rechtsfähigkeit gehören dem Verein folgende Mitglieder (Gründungsmitglieder) an: 1. Stadt Brandenburg an der Havel vertreten durch das Städtische Klinikum Brandenburg 2. Landkreis Havelland vertreten durch das Paracelsus Krankenhaus Rathenow 3. Kreiskrankenaus Belzig GmbH 4. Katholische Propstei St. Peter und Paul vertreten durch das St.‐Josefs‐Krankenhaus Potsdam 5. Stadt Potsdam vertreten durch das Klinikum Ernst von Bergmann 6. Land Brandenburg vertreten durch das Landesamt für Soziales und Versorgung vertreten durch die Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz‐Heilstätten 7. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des Öffentlichen Rechts 8. Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch 9. Frau Dr. med. Rita Pasold 58 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 10. Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach Neben den genannten Gründungsmitgliedern können alle im Versorgungsgebiet Potsdam im Bereich der Onkolo‐
gie tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Träger kommunaler Eigenbetriebe, insbesondere von Kran‐
kenhäusern, Vereinsmitglied werden. (2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet satzungsgemäß über die Aufnahme. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Verwirklichung der Vereinszwecke zu unterstützen, insbesondere zur Einrich‐
tung und Unterhaltung der onkologischen Leitstelle und der Tumordokumentation beizutragen. (4) Soweit juristische Personen Mitglieder sind, üben diese ihre Mitgliedschaft, insbesondere auch in der Mitglieder‐
versammlung und dem Vorstand, durch ihre vertretungsberechtigten Organe aus. Soweit Träger von Eigenbetrie‐
ben Mitglieder des Vereins sind, werden diese bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte durch den Eigenbe‐
trieb, dieser wiederum durch sein vertretungsberechtigtes Organ vertreten. Das hiernach jeweils berufene vertre‐
tungsberechtigte Organ ist berechtigt, einen anderen mit der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte, insbesondere in der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, zu bevollmächtigen. (5) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Verlust der Rechtsfähigkeit, durch Tod oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund. 1. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss des Ge‐
schäftsjahres zu klären. 2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach vorheriger An‐hörung des Mitglieds und ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. 3. Gegen den Ausschluss nach Ziffer 2. kann das Mitglied Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlusses gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberech‐
tigten Mitglieder, entsprechend ihren Stimmenanteilen gemäß §5 dieser Satzung. Das Mitglied ist zur Mit‐
gliederversammlung, auf der über seinen Widerspruch entschieden wird, schriftlich einzuladen; ihm ist in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bis zur Entscheidung über den Wi‐
derspruch ruhen die Mitgliedsrechte. (6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Anteile des Vermögens. § 5 Stimmrechte der Mitglieder (1) Die Stimmrechte der ordentlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung sind nicht eingeschränkt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sofern ein Mitglied Träger mehrerer Eigenbetriebe ist, erhöht sich die ihm zustehende Stimmenanzahl entsprechend. Die Stimmen müssen in diesem Fall nicht einheitlich ausgeübt werden. (2) Den Gründungsmitgliedern, soweit sie juristische Personen sind, wird das Sonderrecht eingeräumt, das Vetorecht bei Beschlüssen über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung, die Beitragsordnung so‐
wie die Satzungsänderungen auszuüben. 59 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. § 7 Mitgliederversammlung (1) (2) (3) (4) (5) (6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Sie entscheidet in allen grundsätzli‐
chen Angelegenheiten des Vereins und legt die Hauptaufgaben für bestimmte Zeiträume fest. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist umgehend mit einer Frist von mindestens 3 Wochen einzuberu‐
fen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder oder ein Drittel des Vorstandes sie schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorsitzenden beantragt. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglie‐
der beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit es diese Satzung nicht anders bestimmt. Jedes anwesende ordentliche Mitglied hat ‐ vorbehaltlich abweichender Bestimmungen durch die Satzung ‐ eine Stim‐
me, die Ausübung des Stimmrechts kann auch vertretungsweise erfolgen. Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen unter Berücksichtigung des durch §5 dieser Satzung einge‐
räumten Sonderrechts einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder (Stimmenzahl). Das gilt auch für die Wahl bzw. Abberufung des Vorstandes. Soweit nach dieser Satzung für bestimmte Beschlüsse eine größere Mehrheit als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erforderlich ist, bedarf auch die Änderung der entsprechenden Satzungsbestimmung des gleichen Mehrheitsverhältnisses. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die deren Verlauf beschreibt und die gefass‐
ten Beschlüsse protokolliert. Sie ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: 1. 2. Wahl und Abberufung des Vorstandes; Wahl zweier Rechnungsprüfer/‐prüferinnen aus dem Kreis der Mitglieder; 60 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 3. 4. 5. 6. 7. 8. (2) Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung einschließlich der Beitrags‐
ordnung; Entgegennahme des Tätigkeits‐ und Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; Beschlussfassung über Satzungsänderungen; Beschlussfassung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern; Beschlussfassung über die Geschäftsordnung; Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. Von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes bleibt das durch §5 Abs. 2 dieser Satzung begründete Sonder‐
recht unberührt. § 9 Vorstand (1) (2) Der Vorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern. Dem Vorstand gehören an 1. 2. 3. 4. (3) (4) (5) (6) 61 ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ein Vertreter des Klinikums Ernst von Bergmann der Vorsitzende des Beirats je ein Vertreter von drei im Versorgungsgebiet Potsdam gelegenen Krankenhäusern. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Die gewählten Vorstandsmitglieder blei‐
ben nach Ablauf der Wahlperiode im Amt, bis deren Nachfolger eintreten. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Vorstand im Sinne des §26 BGB (geschäftsführender Vorstand) sind der Vorsitzende und die beiden stellvertreten‐
den Vorsitzenden. Der Vorsitzende und sein Stellvertretender vertritt gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes den Verein. Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins und führt seine Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Auf‐
gaben: 1. 2. 3. 4. 5. (2) (3) Einrichtung einer onkologischen Leitstelle; Vorbereitung der Mitgliederversammlung; Aufstellung des Arbeits‐ und des Haushaltplanes sowie des Finanzierungsplanes einschließlich der Beitrags‐
ordnung; Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; Bildung von Fachausschüssen. Beschlüsse des Vorstandes gemäß Ziffer 3 des vorstehenden Absatzes müssen mit einer Mehrheit von drei Viertel der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. § 11 Beirat (1) Die Mitglieder des Vereins berufen zur Durchsetzung seiner Ziele und Aufgaben einen Beirat. Dieser Beirat besteht aus natürlichen Personen. Dem Beirat können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Vereins sind. Der Beirat besteht aus bis zu 15 Personen, die folgende Disziplinen vertreten sollen: zwei Vertreter der internistischen Onkologie vier Vertreter der operativen Onkologie zwei Vertreter der Radiologie/Nuklearmedizin einem Vertreter der Strahlentherapie einem Vertreter der Pathologie und fünf weiteren Personen. 62 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 (2) Der Beirat hat folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. (3) (4) (5) (6) (7) Beratung des Vorstandes, Beratung bei finanziellen Angelegenheiten, Erarbeitung der Richtlinien und der Arbeitsschwerpunkte des Vereins, Förderung und Pflege der wissenschaftlichen und fachlichen Kooperation, Wahrnehmung der Kontakte im In‐ und Ausland zur Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Vereins. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Mitglieder, die verhindert sind, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, können sich an der Wahl der Beiratsmitglieder durch schriftliche Stimmab‐
gabe beteiligen (Briefwahl). Die Mitglieder des Beirates werden auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wie‐
derwahl ist möglich. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, der gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist. Der Vorsitzende des Beirates muss zugleich Mitglied des Vereins bzw. gesetzlicher Vertreter des Vereinsmitglieds sein. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden. Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder; bei Stimmengleich‐
heit gibt die Stimme des Beiratsvorsitzenden den Ausschlag. § 12 Onkologische Leitstelle (1) (2) (3) Der Verein unterhält eine onkologische Leitstelle im Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam. Die Leitstelle erledigt die Verwaltungsaufgaben des Vereins auf der Grundlage der Beschlüsse und Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Vorstandes. Die Leistelle ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Ver‐
eins gemäß §§164ff. BGB berechtigt. Das Klinikum Ernst von Bergmann stellt der onkologischen Leitstelle für den Zeitraum der Finanzierung durch das Bundesministerium für Gesundheit folgende Angestellte des Klinikums Ernst von Bergmann zur Erledigung der Vereinsaufgaben zur Verfügung: 1. einen Tumorkoordinator; 2. eine Dokumentationskraft; 3. eine Schreibkraft (0,5 Vollkraft). 63 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 § 13 Haushaltsplan, Finanzierung (1) (2) Der Verein soll jeweils bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres einen Haushaltsplan für das nächste Kalenderjahr zur Erfüllung der Vereinszwecke vorlegen. Dabei ist zwischen Investitionskosten und laufenden Kos‐
ten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu unterscheiden. Die für die Verwirklichung der Vereinszwecke erforderlichen Mittel werden pri‐mär 1. durch Spenden und Stiftungen; 2. durch Zuschüsse; 3. durch projektbezogene Zuwendungen aufgebracht. § 14 Auflösung (1) (2) Der Verein kann sich auflösen, wenn bei einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mindestens zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sind und mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der An‐wesenden die Auflösung beschließen. Ist zu der Mitgliederversammlung nach Abs. 1 nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern erschienen, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Ladungsfrist von drei Wochen unter Hinweis auf den Zweck der Versammlung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschließen. § 15 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Potsdam, den 30. August 1995 64 Anhang I ‐ Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 Gründungsmitglieder Stadt Brandenburg an der Havel vertreten durch das Städtische Klinikum Brandenburg vertreten durch Herrn Priv.‐Doz. Dr. med. W. Seifart Landkreis Havelland vertreten durch das Paracelsus Krankenhaus Rathenow vertreten durch Herrn Dr. Wolf Kreiskrankenhaus Belzig GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bettin vertreten durch Herrn MR Dr. med. Christian Liebenow Katholische Propstei St. Peter und Paul vertreten durch das St.‐Josefs‐Krankenhaus Potsdam vertreten durch Herrn Dr. med. G. Kautzsch Stadt Potsdam vertreten durch das Klinikum Ernst von Bergmann vertreten durch Herrn Dr. Lutz Bütow Land Brandenburg vertreten durch das Landesamt für Soziales und Versorgung vertreten durch die Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose, Beelitz‐Heilstätten vertreten durch Herrn Thomas Rabe Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch Herrn Wolf‐Rüdiger Boettcher Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach 65 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) (2) (3) (4) Der Verein führt den Namen "Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V.“ Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Er ist ein nichtwirtschaftlicher Verein gemäß §21 BGB und ist im Vereinsregister der Stadt Potsdam unter der Num‐
mer ... eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit (1) (2) (3) (4) (5) (6) Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordination der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Tumorpatienten im Versorgungsgebiet Potsdam, damit Tumorpatienten unabhängig vom Wohnort und von der Nähe onkologisch spezialisierter Ärzte bzw. Krankenhäuser eine dem Stand der medizinischen Wissenschaft ent‐
sprechende qualifizierte Behandlung erfahren können. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Den Mitgliedern steht ein Anspruch auf anteilige Vermögensausschüttung nicht zu. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Hierüber bestimmt die Mitgliederversammlung durch einstim‐
migen Beschluss. Kommt ein solcher nicht zustande, entscheiden die Liquidatoren des Vereins über die Verteilung des Vermögens. 66 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 § 3 Verwirklichung des Vereinszwecks Der Onkologische Schwerpunkt Potsdam e.V. hat folgende Aufgaben: 1. Förderung, Unterstützung und Verbesserung der fachgebietsbezogenen und interdisziplinären Zusammen‐
arbeit sowie des Informationsaustausches zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Versorgungsgebiet Potsdam in Angelegenheiten der Tumordiagnostik, ‐therapie und ‐nachsorge, damit eine qualitativ hochwertige und lückenlose Behandlung und Betreuung von Tumor‐
patienten gewährleistet werden kann. 2. Organisation interdisziplinärer Konsile, um Ärzte über die Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumor‐
patienten sowohl in der Initialphase als auch während der gesamten Betreuungszeit umfassend informieren und beraten zu können und in schwierigen diagnostischen oder therapeutischen Fällen Hilfe leisten zu kön‐
nen. 3. Unterstützung der Tumornachbehandlung und ‐nachsorge, der Rehabilitation sowie der sozialen und psy‐
chologischen Betreuung von Tumorpatienten. 4. Einrichtung und Unterhaltung einer onkologischen Leitstelle des Versorgungsgebietes Potsdam, die EDV‐
gestützt alle Tumorfälle unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zentral dokumentiert, auswertet und die Arbeit der Ärzte in allen Bereichen der Onkologie unterstützt. 5. Information über wichtige Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der klinischen Tumorforschung. 6. Förderung der überregionalen Kooperation auf dem Gebiet der Onkologie und Pflege der Zusammenarbeit mit Krebsberatungsstellen und Selbsthilfegruppen. § 4 Mitgliedschaft (1) Zum Zeitpunkt der Erlangung der Rechtsfähigkeit gehören dem Verein folgende Mitglieder (Gründungsmitglieder) an: 1. Stadt Brandenburg an der Havel vertreten durch das Städtische Klinikum Brandenburg 2. Landkreis Havelland vertreten durch das Paracelsus Krankenhaus Rathenow 3. Kreiskrankenaus Belzig GmbH 4. Katholische Propstei St. Peter und Paul vertreten durch das St.‐Josefs‐Krankenhaus Potsdam 5. Stadt Potsdam vertreten durch das Klinikum Ernst von Bergmann 67 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 6. Land Brandenburg vertreten durch das Landesamt für Soziales und Versorgung vertreten durch die Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz‐Heilstätten 7. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des Öffentlichen Rechts 8. Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch 9. Frau Dr. med. Rita Pasold 10. Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach Neben den genannten Gründungsmitgliedern können alle im Versorgungsgebiet Potsdam im Bereich der Onkologie tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Träger kommunaler Eigenbetriebe, insbesondere von Kranken‐ häusern, Vereinsmitglied werden. (2) (3) (4) (5) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet satzungsgemäß über die Aufnahme. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Verwirklichung der Vereinszwecke zu unterstützen, insbesondere zur Einrich‐
tung und Unterhaltung der onkologischen Leitstelle und der Tumordokumentation beizutragen. Soweit juristische Personen Mitglieder sind, üben diese ihre Mitgliedschaft, insbesondere auch in der Mitglieder‐
versammlung und dem Vorstand, durch ihre vertretungsberechtigten Organe aus. Soweit Träger von Eigenbetrie‐
ben Mitglieder des Vereins sind, werden diese bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte durch den Eigenbe‐
trieb, dieser wiederum durch sein vertretungsberechtigtes Organ vertreten. Das hiernach jeweils berufene vertre‐
tungsberechtigte Organ ist berechtigt, einen anderen mit der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte, insbesondere in der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, zu bevollmächtigen. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Verlust der Rechtsfähigkeit, durch Tod oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund. 1. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss eines Ge‐
schäftsjahres zu klären. 2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach vorheriger Anhörung des Mitglieds und ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. 3. (6) Gegen den Ausschluss nach Ziffer 2. kann das Mitglied Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlusses gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberech‐
tigten Mitglieder, entsprechend ihren Stimmenanteilen gemäß §5 dieser Satzung. Das Mitglied ist zur Mit‐
gliederversammlung, auf der über seinen Widerspruch entschieden wird, schriftlich einzuladen; ihm ist in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bis zur Entscheidung über den Wider‐
spruch ruhen die Mitgliedsrechte. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Anteile des Vermögens. 68 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 § 5 Stimmrechte der Mitglieder (1) Die Stimmrechte der ordentlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung sind nicht eingeschränkt. Jedes Mit‐
glied hat eine Stimme. Sofern ein Mitglied Träger mehrerer Eigenbetriebe ist, erhöht sich die ihm zustehende Stimmenanzahl entsprechend. Die Stimmen müssen in diesem Fall nicht einheitlich ausgeübt werden. (2) Den Gründungsmitgliedern, soweit sie juristische Personen sind, wird das Sonderrecht eingeräumt, das Vetorecht bei Beschlüssen über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung, die Beitragsordnung sowie über Satzungsänderungen auszuüben. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. § 7 Mitgliederversammlung (1) (2) (3) (4) (5) 69 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Sie entscheidet in allen grundsätzli‐
chen Angelegenheiten des Vereins und legt die Hauptaufgaben für bestimmte Zeiträume fest. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist umgehend mit einer Frist von mindestens 3 Wochen einzuberu‐
fen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder oder ein Drittel des Vorstandes sie schriftlich unter Angabe der Grün‐
de beim Vorsitzenden beantragt. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglie‐
der beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit es diese Satzung nicht anders bestimmt. Jedes anwesende ordentliche Mitglied hat ‐ vorbehaltlich abweichender Bestimmungen durch die Satzung ‐ eine Stim‐
me, die Ausübung des Stimmrechts kann auch vertretungsweise erfolgen. Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen unter Berücksichtigung des durch §5 dieser Satzung einge‐
räumten Sonderrechtes einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder (Stimmenzahl). Das gilt auch für die Wahl bzw. Abberufung des Vorstandes. Soweit nach dieser Satzung für bestimmte Beschlüsse eine größere Mehrheit als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erforderlich ist, bedarf auch die Änderung der entsprechenden Satzungsbestimmung des gleichen Mehrheitsverhältnisses. Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 (6) Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die deren Verlauf beschreibt und die gefass‐
ten Beschlüsse protokolliert. Sie ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. (2) Wahl und Abberufung des Vorstandes; Wahl zweier Rechnungsprüfer/‐prüferinnen aus dem Kreis der Mitglieder; Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung einschließlich der Beitragsord‐
nung; Entgegennahme des Tätigkeits‐ und Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; Beschlussfassung über Satzungsänderungen; Beschlussfassung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern; Beschlussfassung über die Geschäftsordnung; Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. Von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes bleibt das durch §5 Abs. 2 dieser Satzung begründete Sonder‐
recht unberührt. § 9 Vorstand (1) (2) Der Vorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern. Dem Vorstand gehören an 1. 2. 3. 4. (3) (4) (5) ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ein Vertreter des Klinikums Ernst von Bergmann der Vorsitzende des Beirats je ein Vertreter von drei im Versorgungsgebiet Potsdam gelegenen Krankenhäusern. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Die gewählten Vorstandsmitglieder blei‐
ben nach Ablauf der Wahlperiode im Amt, bis deren Nachfolger eintreten. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertretende Vorsitzende. 70 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 (6) Vorstand im Sinne des §26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) sind der Vorsitzende und die beiden Stellvertre‐
tenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und ein Stellvertretender Vorsitzender oder die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam den Verein. § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins und führt seine Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. (2) (3) Einrichtung einer onkologischen Leitstelle; Vorbereitung der Mitgliederversammlung; Aufstellung des Arbeits‐ und des Haushaltplanes sowie des Finanzierungsplanes einschließlich der Beitrags‐
ordnung; Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; Bildung von Fachausschüssen. Beschlüsse des Vorstandes gemäß Ziffer 3 des vorstehenden Absatzes müssen mit einer Mehrheit von drei Viertel der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. § 11 Beirat (1) Die Mitglieder des Vereins berufen zur Durchsetzung seiner Ziele und Aufgaben einen Beirat. Dieser Beirat be‐
steht aus natürlichen Personen. Dem Beirat können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Vereins sind. Der Beirat besteht aus bis zu 15 Personen, die folgende Disziplinen vertreten sollen: zwei Vertreter der internistischen Onkologie vier Vertreter der operativen Onkologie zwei Vertreter der Radiologie/Nuklearmedizin einem Vertreter der Strahlentherapie einem Vertreter der Pathologie und fünf weiteren Personen. 71 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 (2) Der Beirat hat folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. (3) (4) (5) (6) (7) Beratung des Vorstandes, Beratung bei finanziellen Angelegenheiten, Erarbeitung der Richtlinien und der Arbeitsschwerpunkte des Vereins, Förderung und Pflege der wissenschaftlichen und fachlichen Kooperation, Wahrnehmung der Kontakte im In‐ und Ausland zur Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Vereins. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Mitglieder, die verhindert sind, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, können sich an der Wahl der Beiratsmitglieder durch schriftliche Stimmab‐
gabe beteiligen (Briefwahl). Die Mitglieder des Beirates werden auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wie‐
derwahl ist möglich. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, der gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist. Der Vorsitzende des Beirates muss zugleich Mitglied des Vereins bzw. gesetzlicher Vertreter eines Vereinsmitglieds sein. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden. Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder; bei Stimmengleich‐
heit gibt die Stimme des Beiratsvorsitzenden den Ausschlag. § 12 Onkologische Leitstelle (1) (2) (3) Der Verein unterhält eine onkologische Leitstelle im Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam. Die Leitstelle erledigt die Verwaltungsaufgaben des Vereins auf der Grundlage der Beschlüsse und Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Vorstandes. Die Leistelle ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins gemäß §§164ff. BGB berechtigt. Das Klinikum Ernst von Bergmann stellt der onkologischen Leitstelle für den Zeitraum der Finanzierung durch das Bundesministerium für Gesundheit folgende Angestellte des Klinikums Ernst von Bergmann zur Erledigung der Ver‐
einsaufgaben zur Verfügung: 1. 2. 3. einen Tumorkoordinator; eine Dokumentationskraft; eine Schreibkraft (0,5 Vollkraft). 72 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 § 13 Haushaltsplan, Finanzierung (1) (2) Der Verein soll jeweils bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres einen Haushaltsplan für das nächste Kalenderjahr zur Erfüllung der Vereinszwecke vorlegen. Dabei ist zwischen Investitionskosten und laufenden Kos‐
ten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu unterscheiden. Die für die Verwirklichung der Vereinszwecke erforderlichen Mittel werden primär 1. durch Spenden und Stiftungen; 2. durch Zuschüsse; 3. durch projektbezogene Zuwendungen aufgebracht. § 14 Auflösung (1) (2) Der Verein kann sich auflösen, wenn bei einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung min‐
destens zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sind und mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der An‐
wesenden die Auflösung beschließen. Ist zu der Mitgliederversammlung nach Abs. 1 nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern erschienen, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Ladungsfrist von drei Wo‐
chen unter Hinweis auf den Zweck der Versammlung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung kann die Auflö‐
sung des Vereins unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschließen. § 15 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung vom 30.08.1995 in geänderter Fassung vom 06.03.1996 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Potsdam, den 6. März 1996 73 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 Gründungsmitglieder Stadt Brandenburg an der Havel vertreten durch das Städtische Klinikum Brandenburg vertreten durch Herrn Priv.‐Doz. Dr. med. W. Seifart Landkreis Havelland vertreten durch das Paracelsus Krankenhaus Rathenow vertreten durch Herrn Dr. Wolf Kreiskrankenhaus Belzig GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bettin vertreten durch Herrn MR Dr. med. Christian Liebenow Katholische Propstei St. Peter und Paul vertreten durch das St.‐Josefs‐Krankenhaus Potsdam vertreten durch Herrn Dr. med. A. Rupprecht Stadt Potsdam vertreten durch das Klinikum Ernst von Bergmann vertreten durch Herrn Dr. Lutz Bütow Land Brandenburg vertreten durch das Landesamt für Soziales und Versorgung vertreten durch die Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose, Beelitz‐Heilstätten vertreten durch Herrn Thomas Rabe Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch Herrn Wolf‐Rüdiger Boettcher Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Frau Dr. med. Rita Pasold Herrn Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach 74 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 Tumorzentrum Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 geändert in Wiederaufnahme der Gründungsversammlung am 06.03.1996 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) (2) (3) (4) Der Verein führt den Namen "Tumorzentrum Potsdam e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Er ist ein nichtwirtschaftlicher Verein gemäß §21 BGB und ist im Vereinsregister der Stadt Potsdam unter der Nummer VR 1573 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit (1) (2) (3) (4) (5) (6) Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordination der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Tumorpatienten im Versorgungsgebiet Potsdam, damit Tumorpatienten unabhängig vom Wohnort und von der Nähe onkologisch spezialisierter Ärzte bzw. Krankenhäuser eine dem Stand der medizinischen Wissenschaft ent‐
sprechende qualifizierte Behandlung erfahren können. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Den Mitgliedern steht ein Anspruch auf anteilige Vermögensausschüttung nicht zu. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Hierüber bestimmt die Mitgliederversammlung durch einstim‐
migen Beschluss. Kommt ein solcher nicht zustande, entscheiden die Liquidatoren des Vereins über die Verteilung des Vermögens. 75 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 § 3 Verwirklichung des Vereinszwecks Das Tumorzentrum Potsdam e.V. hat folgende Aufgaben: 1. Förderung, Unterstützung und Verbesserung der fachgebietsbezogenen und interdisziplinären Zusammenar‐
beit sowie des Informationsaustausches zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Versorgungsgebiet Potsdam in Angelegenheiten der Tumordiagnostik, ‐therapie und ‐nachsorge, damit eine qualitativ hochwertige und lückenlose Behandlung und Betreuung von Tumorpa‐
tienten gewährleistet werden kann. 2. Organisation interdisziplinärer Konsile, um Ärzte über die Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumorpa‐
tienten sowohl in der Initialphase als auch während der gesamten Betreuungszeit umfassend informieren und beraten zu können und in schwierigen diagnostischen oder therapeutischen Fällen Hilfe leisten zu können. 3. Unterstützung der Tumornachbehandlung und ‐nachsorge, der Rehabilitation sowie der sozialen und psycho‐
logischen Betreuung von Tumorpatienten. 4. Einrichtung und Unterhaltung einer onkologischen Leitstelle des Versorgungsgebietes Potsdam, die EDV‐
gestützt alle Tumorfälle unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zentral dokumentiert, auswertet und die Arbeit der Ärzte in allen Bereichen der Onkologie unterstützt. 5. Information über wichtige Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Onkologie und Pflege der Zusammenar‐
beit mit Krebsberatungsstellen und Selbsthilfegruppen. § 4 Mitgliedschaft (1) Zum Zeitpunkt der Erlangung der Rechtsfähigkeit gehören dem Verein folgende Mitglieder (Gründungsmitglieder) an: 1. Stadt Brandenburg an der Havel vertreten durch das Städtische Klinikum Brandenburg 2. Landkreis Havelland vertreten durch das Paracelsus Krankenhaus Rathenow 3. Kreiskrankenaus Belzig GmbH 4. Katholische Propstei St. Peter und Paul vertreten durch das St.‐Josefs‐Krankenhaus Potsdam 5. Stadt Potsdam vertreten durch das Klinikum Ernst von Bergmann 76 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 6. Land Brandenburg vertreten durch das Landesamt für Soziales und Versorgung vertreten durch die Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz‐Heilstätten 7. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des Öffentlichen Rechts 8. Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch 9. Frau Dr. med. Rita Pasold (2) (3) (4) (5) 10. Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach Neben den genannten Gründungsmitgliedern können alle im Versorgungsgebiet Potsdam im Bereich der Onkolo‐
gie tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Träger kommunaler Eigenbetriebe, insbesondere von Krankenhäusern, Vereinsmitglied werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet satzungsgemäß über die Aufnahme. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Verwirklichung der Vereinszwecke zu unterstützen, insbesondere zur Einrich‐
tung und Unterhaltung der onkologischen Leitstelle und der Tumordokumentation beizutragen. Soweit juristische Personen Mitglieder sind, üben diese ihre Mitgliedschaft, insbesondere auch in der Mitglieder‐
versammlung und dem Vorstand, durch ihre vertretungsberechtigten Organe aus. Soweit Träger von Eigenbetrie‐
ben Mitglieder des Vereins sind, werden diese bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte durch den Eigenbe‐
trieb, dieser wiederum durch sein vertretungsberechtigtes Organ vertreten. Das hiernach jeweils berufene vertre‐
tungsberechtigte Organ ist berechtigt, einen anderen mit der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte, insbesondere in der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, zu bevollmächtigen. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Verlust der Rechtsfähigkeit, durch Tod oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund. 1. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss des Ge‐
schäftsjahres zu klären. 2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach vorheriger Anhörung des Mitglieds und ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. 3. (6) 77 Gegen den Ausschluss nach Ziffer 2. kann das Mitglied Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlusses gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberech‐
tigten Mitglieder, entsprechend ihren Stimmenanteilen gemäß §5 dieser Satzung. Das Mitglied ist zur Mit‐
gliederversammlung, auf der über seinen Widerspruch entschieden wird, schriftlich einzuladen; ihm ist in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bis zur Entscheidung über den Wi‐
derspruch ruhen die Mitgliedsrechte. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Anteile des Vermögens. Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 § 5 Stimmrechte der Mitglieder (1) Die Stimmrechte der ordentlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung sind nicht eingeschränkt. Jedes Mit‐
glied hat eine Stimme. Sofern ein Mitglied Träger mehrerer Eigenbetriebe ist, erhöht sich die ihm zustehende Stimmenanzahl entsprechend. Die Stimmen müssen in diesem Fall nicht einheitlich ausgeübt werden. (2) Den Gründungsmitgliedern, soweit sie juristische Personen sind, wird das Sonderrecht eingeräumt, das Veto‐
recht bei Beschlüssen über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung, die Beitragsordnung sowie die Satzungsänderungen auszuüben. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. § 7 Mitgliederversammlung (1) (2) (3) (4) (5) (6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Sie entscheidet in allen grundsätzli‐
chen Angelegenheiten des Vereins und legt die Hauptaufgaben für bestimmte Zeiträume fest. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist umgehend mit einer Frist von mindestens 3 Wochen einzuberu‐
fen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder oder ein Drittel des Vorstandes sie schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorsitzenden beantragt. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglie‐
der beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit es diese Satzung nicht anders bestimmt. Jedes anwesende ordentliche Mitglied hat ‐ vorbehaltlich abweichender Bestimmungen durch die Satzung ‐ eine Stimme, die Ausübung des Stimmrechts kann auch vertretungsweise erfolgen. Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen unter Berücksichtigung des §5 dieser Satzung eingeräumten Sonderrechts einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder (Stimmenzahl). Das gilt auch für die Wahl bzw. Abberufung des Vorstandes. Soweit nach dieser Satzung für bestimmte Beschlüsse eine größere Mehrheit als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erforderlich ist, bedarf auch die Änderung der entsprechenden Satzungsbestimmung des gleichen Mehrheitsverhältnisses. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die deren Verlauf beschreibt und die gefass‐
ten Beschlüsse protokolliert. Sie ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. 78 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Wahl und Abberufung des Vorstandes; Wahl zweier Rechnungsprüfer/‐prüferinnen aus dem Kreis der Mitglieder; Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung einschließlich der Beitrags‐
ordnung; Entgegennahme des Tätigkeits‐ und Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; Beschlussfassung über Satzungsänderungen; Beschlussfassung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern; Beschlussfassung über die Geschäftsordnung; Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. § 9 Vorstand (1) (2) Der Vorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern. Dem Vorstand gehören an 1. 2. 3. 4. (3) (4) (5) (6) 79 ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ein Vertreter des Klinikums Ernst von Bergmann der Vorsitzende des Beirats je ein Vertreter von drei im Versorgungsgebiet Potsdam gelegenen Krankenhäusern. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Die gewählten Vorstandsmitglieder blei‐
ben nach Ablauf der Wahlperiode im Amt, bis deren Nachfolger eintreten. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertretende Vorsitzende. Vorstand im Sinne des §26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) sind der Vorsitzende und die beiden Stellvertre‐
tenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und ein Stellvertretender Vorsitzender oder die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam den Verein. Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins und führt seine Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Auf‐
gaben: 1. 2. 3. 4. 5. (2) Einrichtung einer onkologischen Leitstelle; Vorbereitung der Mitgliederversammlung; Aufstellung des Arbeits‐ und des Haushaltplanes sowie des Finanzierungsplanes einschließlich der Beitrags‐
ordnung; Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; Bildung von Fachausschüssen. Beschlüsse des Vorstandes gemäß Ziffer 3 des vorstehenden Absatzes müssen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst werden. (3) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. § 11 Beirat (1) Die Mitglieder des Vereins berufen zur Durchsetzung seiner Ziele und Aufgaben einen Beirat. Dieser Beirat besteht aus natürlichen Personen. Dem Beirat können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Vereins sind. Der Beirat besteht aus bis zu 15 Personen, die folgende Disziplinen vertreten sollen: zwei Vertreter der internistischen Onkologie vier Vertreter der operativen Onkologie zwei Vertreter der Radiologie/Nuklearmedizin einem Vertreter der Strahlentherapie einem Vertreter der Pathologie und fünf weiteren Personen. 80 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 (2) Der Beirat hat folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. (3) (4) (5) (6) (7) Beratung des Vorstandes, Beratung bei finanziellen Angelegenheiten, Erarbeitung der Richtlinien und der Arbeitsschwerpunkte des Vereins, Förderung und Pflege der wissenschaftlichen und fachlichen Kooperation Wahrnehmung der Kontakte im In‐ und Ausland zur Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Vereins. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Mitglieder, die verhindert sind, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, können sich an der Wahl der Beiratsmitglieder durch schriftliche Stimmab‐
gabe beteiligen (Briefwahl). Die Mitglieder des Beirates werden auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wie‐
derwahl ist möglich. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, der gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist. Der Vorsitzende des Beirates muss zugleich Mitglied des Vereins bzw. gesetzlicher Vertreter des Vereinsmitglieds sein. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden. Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder; bei Stimmengleich‐
heit gibt die Stimme des Beiratsvorsitzenden den Ausschlag. § 12 Onkologische Leitstelle (1) (2) (3) Der Verein unterhält eine onkologische Leitstelle im Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam. Die Leitstelle erledigt die Verwaltungsaufgaben des Vereins auf der Grundlage der Beschlüsse und Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Vorstandes. Die Leistelle ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Ver‐
eins gemäß §§164ff. BGB berechtigt. Das Klinikum Ernst von Bergmann stellt der onkologischen Leitstelle für den Zeitraum der Finanzierung durch das Bundesministerium für Gesundheit folgende Angestellte des Klinikums Ernst von Bergmann zur Erledigung der Vereinsaufgaben zur Verfügung: 1. einen Tumorkoordinator; 2. eine Dokumentationskraft; 3. eine Schreibkraft (0,5 Vollkraft). 81 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 geändert in der Mitgliederversammlung vom 12.03.1997 § 13 Haushaltsplan, Finanzierung (1) (2) Der Verein soll jeweils bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres einen Haushaltsplan für das nächste Kalenderjahr zur Erfüllung der Vereinszwecke vorlegen. Dabei ist zwischen Investitionskosten und laufenden Kosten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu unterscheiden. Die für die Verwirklichung der Vereinszwecke erforderlichen Mittel werden primär 1. durch Spenden und Stiftungen; 2. durch Zuschüsse; 3. durch projektbezogene Zuwendungen aufgebracht. § 14 Auflösung (1) (2) Der Verein kann sich auflösen, wenn bei einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung min‐
destens zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sind und mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Anwesenden die Auflösung beschließen. Ist zu der Mitgliederversammlung nach Abs. 1 nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern erschienen, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Ladungsfrist von drei Wochen unter Hinweis auf den Zweck der Versammlung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschließen. § 15 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung vom 30.08.1995, geändert am 06.03.1996, in geänderter Fassung vom 12.03.1997 tritt mit sofortiger Wir‐
kung in Kraft. Potsdam, den 12. März 1997 82 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 Tumorzentrum Potsdam e.V. Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) (2) (3) (4) Der Verein führt den Namen "Tumorzentrum Potsdam e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Er ist ein nichtwirtschaftlicher Verein gemäß §21 BGB und ist im Vereinsregister der Stadt Potsdam unter der Nummer VR 1573 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit (1) (2) (3) (4) (5) (6) 83 Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordination der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Tumorpatienten im Versorgungsgebiet Potsdam, damit Tumorpatienten unabhängig vom Wohnort und von der Nähe onkologisch spezialisierter Ärzte bzw. Krankenhäuser eine dem Stand der medizinischen Wissenschaft ent‐
sprechende qualifizierte Behandlung erfahren können. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Den Mitgliedern steht ein Anspruch auf anteilige Vermögensausschüttung nicht zu. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Hierüber bestimmt die Mitgliederversammlung durch einstim‐
migen Beschluss. Kommt ein solcher nicht zustande, entscheiden die Liquidatoren des Vereins über die Verteilung des Vermögens. Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 § 3 Verwirklichung des Vereinszwecks Das Tumorzentrum Potsdam e.V. hat folgende Aufgaben: 1. Förderung, Unterstützung und Verbesserung der fachgebietsbezogenen und interdisziplinären Zusammenar‐
beit sowie des Informationsaustausches zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Versorgungsgebiet Potsdam in Angelegenheiten der Tumordiagnostik, ‐therapie und ‐nachsorge, damit eine qualitativ hochwertige und lückenlose Behandlung und Betreuung von Tumorpa‐
tienten gewährleistet werden kann. 2. Organisation interdisziplinärer Konsile, um Ärzte über die Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumorpa‐
tienten sowohl in der Initialphase als auch während der gesamten Betreuungszeit umfassend informieren und beraten zu können und in schwierigen diagnostischen oder therapeutischen Fällen Hilfe leisten zu kön‐
nen. 3. Unterstützung der Tumornachbehandlung und ‐nachsorge, der Rehabilitation sowie der sozialen und psycho‐
logischen Betreuung von Tumorpatienten. 4. Förderung der onkologischen Leitstelle des Versorgungsgebietes Potsdam, die EDV‐gestützt alle Tumorfälle unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zentral dokumentiert, auswertet und die Arbeit der Ärzte in allen Bereichen der Onkologie unterstützt. 5. Information über wichtige Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Onkologie und Pflege der Zusammenar‐
beit mit Krebsberatungsstellen und Selbsthilfegruppen. § 4 Mitgliedschaft (1) Ordentliche Mitglieder können alle im Versorgungsgebiet Potsdam im Bereich der Onkologie tätigen natürlichen und juristischen Personen werden. (2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet satzungsgemäß über die Aufnahme. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Verwirklichung der Vereinszwecke zu unterstützen, insbesondere den Betrieb der onkologischen Leitstelle und die Tumordokumentation zu unterstützen. (4) Soweit juristische Personen Mitglieder sind, üben diese ihre Mitgliedschaft durch eine vertretungsberechtigte Per‐
son aus. (5) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Verlust der Rechtsfähigkeit, durch Tod oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund. 84 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 1. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss des Ge‐
schäftsjahres zu klären. 2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach vorheriger Anhörung des Mitglieds und ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. 3. (6) Gegen den Ausschluss nach Ziffer 2. kann das Mitglied Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlusses gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberech‐
tigten Mitglieder, entsprechend ihren Stimmenanteilen gemäß §5 dieser Satzung. Das Mitglied ist zur Mit‐
gliederversammlung, auf der über seinen Widerspruch entschieden wird, schriftlich einzuladen; ihm ist in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bis zur Entscheidung über den Wi‐
derspruch ruhen die Mitglieds‐rechte. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Anteile des Vermögens. § 5 Stimmrechte der Mitglieder (1) Die Stimmrechte der ordentlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung sind nicht eingeschränkt. Jedes Mit‐
glied hat eine Stimme. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. § 7 Mitgliederversammlung (1) (2) (3) 85 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Sie entscheidet in allen grundsätzli‐
chen Angelegenheiten des Vereins und legt die Hauptaufgaben für bestimmte Zeiträume fest. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist umgehend mit einer Frist von mindestens 3 Wochen einzuberu‐
fen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder oder ein Drittel des Vorstandes sie schriftlich unter Angabe der Grün‐
de beim Vorsitzenden beantragt. Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 (4) (5) (6) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglie‐
der beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit es diese Satzung nicht anders bestimmt. Jedes anwesende ordentliche Mitglied hat ‐ vorbehaltlich abweichender Bestimmungen durch die Satzung ‐ eine Stimme, die Ausübung des Stimmrechts kann auch vertretungsweise erfolgen. Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder (Stimmenzahl). Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die deren Verlauf beschreibt und die gefass‐
ten Beschlüsse protokolliert. Sie ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Wahl und Abberufung des Vorstandes Wahl zweier Rechnungsprüfer/‐prüferinnen aus dem Kreis der Mitglieder Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan und dessen Finanzierung einschließlich der Beitragsord‐
nung Entgegennahme des Tätigkeits‐ und Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung Beschlussfassung über Satzungsänderungen Beschlussfassung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern Beschlussfassung über die Geschäftsordnung Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins § 9 Vorstand (1) (2) Der Vorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern. Dem Vorstand gehören an 1. 2. 3. 4. ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ein Vertreter des Klinikums Ernst von Bergmann der Vorsitzende des Beirats drei weitere Mitglieder, davon mindestens ein Vertreter eines im Versorgungs‐gebiet Potsdam gelegenen Krankenhauses 86 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 (3) (4) (5) (6) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Die gewählten Vorstandsmitglieder blei‐
ben nach Ablauf der Wahlperiode im Amt, bis deren Nachfolger eintreten. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertretende Vorsitzende. Vorstand im Sinne des §26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) sind der Vorsitzende und die beiden Stellvertre‐
tenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und ein Stellvertretender Vorsitzender oder die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam den Verein. § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins und führt seine Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. (2) (3) Förderung der onkologischen Leitstelle Vorbereitung der Mitgliederversammlung Aufstellung des Haushaltplanes und Erstellen einer Beitragsordnung Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Bildung von Fachausschüssen Beschlüsse des Vorstandes gemäß Ziffer 3 des vorstehenden Absatzes müssen mit einer Mehrheit von drei Vier‐
teln der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. § 11 Beirat (1) Die Mitglieder des Vereins berufen zur Durchsetzung seiner Ziele und Aufgaben einen Beirat. Dieser Beirat be‐
steht aus natürlichen Personen. Dem Beirat können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Vereins sind. Der Beirat besteht aus bis zu 15 Personen, die folgende Disziplinen vertreten sollen: zwei Vertreter der internistischen Onkologie vier Vertreter der operativen Onkologie zwei Vertreter der Radiologie/Nuklearmedizin einem Vertreter der Strahlentherapie 87 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 (2) einem Vertreter der Pathologie und fünf weiteren Personen. Der Beirat hat folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. (3) (4) (5) (6) (7) Beratung des Vorstandes Beratung bei finanziellen Angelegenheiten Erarbeitung der Richtlinien und der Arbeitsschwerpunkte des Vereins Förderung und Pflege der wissenschaftlichen und fachlichen Kooperation Wahrnehmung der Kontakte im In‐ und Ausland zur Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Vereins Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Mitglieder, die verhindert sind, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, können sich an der Wahl der Beiratsmitglieder durch schriftliche Stimmab‐
gabe beteiligen (Briefwahl). Die Mitglieder des Beirates werden auf die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wie‐
derwahl ist möglich. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, der gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist. Der Vorsitzende des Beirates muss zugleich Mitglied des Vereins bzw. gesetzlicher Vertreter des Vereinsmitglieds sein. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden. Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder; bei Stimmengleich‐
heit gibt die Stimme des Beiratsvorsitzenden den Ausschlag. § 12 Onkologische Leitstelle (1) Der Verein fördert die Entwicklung und den Betrieb einer onkologischen Leitstelle im Klinikum Ernst von Berg‐
mann. Die Leitstelle ist rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich im Klinikum Ernst von Bergmann eingebunden. § 13 Haushaltsplan, Finanzierung (1) (2) Der Verein soll jeweils bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres einen Haushaltsplan für das nächste Kalenderjahr zur Erfüllung der Vereinszwecke vorlegen. Dabei ist zwischen Investitionskosten und laufenden Kos‐
ten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu unterscheiden. Die für die Verwirklichung der Vereinszwecke erforderlichen Mittel werden primär 88 Anhang I ‐ Satzung vom 30.08.1995 zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 28.06.2000 1. durch Spenden und Stiftungen 2. durch Zuschüsse 3. durch projektbezogene Zuwendungen aufgebracht. § 14 Auflösung (1) (2) Der Verein kann sich auflösen, wenn bei einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung min‐
destens zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sind und mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der An‐
wesenden die Auflösung beschließen. Ist zu der Mitgliederversammlung nach Abs. 1 nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern erschienen, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Ladungsfrist von drei Wo‐
chen unter Hinweis auf den Zweck der Versammlung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung kann die Auflö‐
sung des Vereins unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschließen. § 15 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung vom 30.08.1995 in geänderter Fassung vom 28.06.2000 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Potsdam, den 28.06.2000 89 Anhang II ‐ Vorstände und Beiräte Anhang II Vorstände und Beiräte 30.08.1995 Gründungsversammlung Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e. V. i. G. Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch, Ärztin Stellvertreter Herr Wolf‐Rüdiger Boettcher, Arzt, vertritt KV Brandenburg Mitglieder Herr Dr. Lutz Bütow, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Wilfrid Seifart, Arzt, vertritt Städt. Klinikum Brandenburg Herr Thomas Rabe, Dipl.‐Ingenieur, vertritt Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz Herr Dr. Klaus‐Friedrich Wolf, Dipl.‐Chemiker, vertritt Paracelsus Krankenhaus Rathenow Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch, Strahlentherapie Mitglieder Frau Dr. med. Rita Pasold, internistische Onkologie Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Peter Gundlach, operative Onkologie 12. März 1997 Vorstand Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch, Ärztin 1. Stellvertreter Herr Wolf‐Rüdiger Boettcher, Arzt, vertritt KV Brandenburg 2. Stellvertreter Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Wilfrid Seifart, Arzt, vertritt Städt. Klinikum Brandenburg Mitglieder Herr Dr. Lutz Bütow, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Frau Dr. med. Christel Oehm, Ärztin, vertritt Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz Herr Dr. Klaus‐Friedrich Wolf, vertritt Paracelsus Krankenhaus Rathenow 02. Juni 1997 Beirat Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Dr. med. Georg Günther Operative Onkologie Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Peter Gundlach Herr Dr. med. Andrzej Morawski Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Wilfrid Seifart Nuklearmedizin/Radiologie Herr Dr. med. Reinhard Schöneich Pathologie Herr Prof. Dr. med. Jochen Kunz Strahlentherapie Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Weitere Mitglieder Herr Dr. med. Gottfried Kautzsch Herr Prof. Dr. med. Michael Matthias Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Andreas Rupprecht Herr Dr. med. Gerhard Semmler 90 Anhang II ‐ Vorstände und Beiräte 01. April 1998 Vorstand und Beirat Vorstand Vorsitz Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch 1. Stellvertreter Herr Wolf‐Rüdiger Boettcher/Frau Dr. Milz, vertritt KV Brandenburg 2. Stellvertreter Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Wilfrid Seifart, vertritt Städt. Klinikum Brandenburg Mitglieder Herr Dr. med. Gottfried Kautzsch, vertritt St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam Frau Dr. med. Christel Oehm, vertritt Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Dr. med. Georg Günther Operative Onkologie Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Peter Gundlach Herr Dr. med. Andrzej Morawski Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Priv.‐ Doz. Dr. med. Wilfrid Seifart Nuklearmedizin/Radiologie Herr Dr. med. Reinhard Schöneich Pathologie Herr Prof. Dr. med. Jochen Kunz Strahlentherapie Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Weitere Mitglieder Herr Dr. med. Gottfried Kautzsch Herr Prof. Dr. med. Michael Matthias Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Andreas Rupprecht Herr Dr. med. Gerhard Semmler Herr Dr. med. Friedrich Dreßler Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch 28. Juni 2000 Vorstand und Beirat Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch 1. stellv. Vorsitzender: Herr Dr. med. Thomas Enzmann, vertritt Städt. Klinikum Brandenburg 2. stellv. Vorsitzender: Herr Dr. med. Gottfried Kautzsch, vertritt St. Josefs‐ Krankenhaus Potsdam Mitglieder Herr Dr. med. Georg Günther, vertritt KV Brandenburg Herr Dr. Lutz Bütow, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Frau Dr. med. Christel Oehm Beirat Vorsitz Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Dr. med. Georg Günther Operative Onkologie Herr Priv.‐Doz. Dr. med. Peter Gundlach Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch Herr Dr. med. Friedrich Dreßler Nuklearmedizin/Radiologie Herr Dr. med. Reinhard Schöneich Strahlentherapie Frau PD Dr. med. Karin Koch Pathologie Herr Prof. Dr. med. Hartmut Lobeck 91 Anhang II ‐ Vorstände und Beiräte Weitere Herr Dr. med. Andreas Rupprecht Herr Dr. med. Gottfried Kautzsch Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Gerhard Semmler Herr Prof. Dr. med. Michael Matthias Herr Dr. med. Ullrich Fleck 08. Oktober 2003 Vorstand und Beirat Vorstand Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Herr Dr. med. Georg Günther, vertritt KV Brandenburg Herr Dr. med.Thomas Enzmann, vertritt Städt. Klinikum Brandenburg Frau Dr. med. Christel Oehm, Herr Dr. med. Wolfgang Frank vertreten Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Herr Dr. med. Ullrich Fleck, vertritt DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie Frau Dr. med. Rita Pasold Herr Dr. med. Georg Günther Operative Onkologie Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Dr. med. Friedrich Dreßler Herr Dr. med. Ullrich Fleck Herr Dr. med. med. Gerhard Semmler Radiologie/Nuklearmedizin Herr Dr. med. Reinhard Schöneich Pathologie Herr Prof. Dr. med. Hartmut Lobeck Strahlentherapie Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Weitere Herr Dr. med. Andreas Rupprecht Herr Prof. Dr. med. Eckart Frantz Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Wolfgang Frank Herr Dr. med. Jürgen Pfitzner 10. Dezember 2003 Vorstand Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch 1. Stellvertreter: Herr Dr. Georg Günther, vertritt KV Brandenburg 2. Stellvertreter: Herr Prof. Dr. med.Thomas Enzmann Weitere Frau Dr. med. Christel Oehm, Herr Dr. med. Wolfgang Frank, vertreten Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Herr Dr. med. Ullrich Fleck, vertritt DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde 13. Dezember 2006 Vorstandes und Beirat Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch 1. Stellvertreter Herr Dr. med. Georg Günther, vertritt KV Brandenburg 2. Stellvertreter Herr Prof. Dr. med. Thomas Enzmann, vertritt Städt. Klinikum Brandenburg Weitere Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Herr Dr. med. Ulrich Fleck, vertritt DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde Frau Dr. med. Christel Oehm, vertritt Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen 92 Anhang II ‐ Vorstände und Beiräte Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie Herr Dr. med. Michael Göner Herr Dr. med. Georg Günther Herr Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Jürgen Pfitzner Herr Dr. med. Andreas Rupprecht Operative Onkologie: Herr Dr. med. Friedrich Dreßler Herr Dr. med. Ullrich Fleck Herr Prof. Dr. med. Markus Jungehülsing Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Dr. med. Gerhard Semmler Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch Radiologie/Nuklearmedizin: Herr Dr. med. Reinhard Schöneich Strahlentherapie: Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Pathologie: Herr Prof. Dr. med. Hartmut Lobeck 18. November 2009 Vorstand und Beirat Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐ Doz. Dr. med. Karin Koch 1. Stellvertreter Herr Dr. med. Georg Günther, vertritt KV Brandenburg 2. Stellvertreter Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Weitere Herr Prof. Dr. med. Harald Enzmann, vertritt Klinikum Brandenburg Herr Dr. med. Ulrich Fleck, vertritt DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde Frau Dr. med. Christel Oehm Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie: Herr Prof. Dr. med. Eckart Frantz Herr Dr. med. Michael Göner Herr Dr. med. Georg Günther Herr Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Jürgen Pfitzner Operative Onkologie Herr Dr. med. Friedrich Dreßler Herr Dr. med. Ulrich Fleck Herr Prof. Dr. med. Markus Jungehülsing Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Dr. med. Gerhard Semmler Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch Radiologie/Nuklearmedizin Herr Prof. Dr. med. Ingo Brink Strahlentherapie Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Pathologie Herr Prof. Dr. med. Hartmut Lobeck 93 Anhang II ‐ Vorstände und Beiräte 28. November 2012 Vorstand und Beirat Vorstand Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Mitglieder Frau Dr. med. Anke Gerhardt, vertritt KV Brandenburg Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch, vertritt Klinikum Ernst von Bergmann Frau Dr. med. Christel Oehm Herr Dr. med. Ulrich Fleck, vertritt DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde Herr Dr. med. Rainer Krügel, vertritt Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen Beirat Vorsitzende Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Internistische Onkologie Frau Dr. med. Anke Gerhardt Herr Dr. med. Michael Göner Herr Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer Herr Dr. med. Frank Schüler Operative Onkologie Herr Dr. med. Ulrich Fleck Herr Prof. Dr. med. Markus Jungehülsing Herr Prof. Dr. med. Frank Marusch Herr Prof. Dr. med. Horst Oesterwitz Herr Dipl.‐Med. Axel Paulenz Herr Prof. Dr. med. Hubertus Wenisch Radiologie/Nuklearmedizin Herr Prof. Dr. med. Ingo Brink Strahlentherapie Frau Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Koch Pathologie Herr Prof. Dr. med. Hartmut Lobeck Weitere Mitglieder Herr Dr. med. Rainer Krügel Frau Dr. med. Christel Oehm Frau Dr. med. Beate Radke 4. Dezember 2013 Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes: 1. Stellvertreter Frau Dr. med. Anke Gerhardt, vertritt KV Brandenburg 2. Stellvertreter Herr Dr. med. Ulrich Fleck, vertritt DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde 94 Anhang III ‐ Mitglieder Anhang III
Mitglieder Institutionen Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH vertreten durch den Ärztlichen Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. med. H. Wenisch Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. M. Sprenger vertreten durch Herrn PD Dr. med. P. M. Deckert Hochstr. 29, 14770 Brandenburg Klinik Rathenow Havelland Kliniken GmbH vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. K. Nogai Forststr. 45, 14712 Rathenow Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. R. Engel Niemegker Str. 45, 14806 Bad Belzig St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Prof. Dr. med. E. Frantz Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam Johanniter‐Krankenhaus im Fläming vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. M. Spielhagen vertreten durch Herrn Dr. med. R. Krügel Johanniterstr.1, 14929 Treuenbrietzen Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch Frau Dr. med. Anke Gerhardt Gregor‐ Mendel‐ Str. 10/11, 14469 Potsdam Achenbach‐Krankenhaus Königs Wusterhausen vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. R. Müller Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen 95 Anhang III ‐ Mitglieder DRK‐ Krankenhaus Luckenwalde vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. K. Schenke vertreten durch Herrn Dr. med. U. Fleck Saarstr.1, 14943 Luckenwalde Evangelische Kliniken Luise‐Henrietten‐Stift in Lehnin Klosterkirchplatz 17‐19, 14797 Lehnin Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde‐Teltow vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr.med. B. Schult Albert‐Schweitzer‐Str. 40, 14974 Ludwigsfelde Immanuel Klinik Märkische Schweiz Fachklinik für Onkologische Rehabilitation vertreten durch die Ärztliche Leitung Frau Dr. med. B. Bartels‐ Reinisch Lindenstr. 68 – 70 15377 Buckow Klinik Nauen Havellandkliniken GmbH vertreten durch den Ärztlichen Direktor Herrn Dr. med. K. Nogai Ketziner Str. 21, 14641 Nauen Natürliche Mitglieder Baur, Dr. med. Manfred Innere Abteilung Havellandklinik Nauen, Ketziner Str. 21, 14641 Nauen Tel. 03321 421456 Böttcher, Dr. med. Berit Internistische Praxis, Reiherbergstr. 31, 14476 Golm Tel. 0331 5507080 Brink, Prof. Dr. med. Ingo Chefarzt Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6402, Fax 0331 241 6400, [email protected] Christe, Prof. Dr. med. Walter Chefarzt Klinik für Neurologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 7102, Fax 0331 241 7100, [email protected] 96 Anhang III ‐ Mitglieder Didczuneit‐Sandhop, Dr. med. Birgit Chefärztin HNO‐Klinik Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 411 700, Fax 03381 411 709, disa@klinikum‐brandenburg.de Dietrich, Priv.‐Doz. Dr. med. habil. Holger Urologische Praxis, Kopernikusstr. 32, 14482 Potsdam Tel. 0331 707042, Fax 0331 740 7830, [email protected] Dräger, Dr. med. Klaus Fliederweg 5, 14974 Ludwigsfelde Tel. 03378 873233 u. 878900, Fax 03378 878917 Dreyer, Dr. med. Heinz‐Wolfgang Chefarzt Chirurgische Abteilung Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig, Niemegker Str. 45, 14806 Bad Belzig Tel. 033841 93141, Fax 033841 93145, [email protected] Duncker, Dipl.‐Med. Regina Frauenarztpraxis, Parkstraße 11, 14959 Trebbin Tel. 033731 80880, Fax 300731 80881, mail@praxis‐duncker.de Eichler, Dipl.‐Med. Heike Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6871, Fax 0331 241 6800, [email protected] Endres, Claus Internistische Praxis, Dorfstr. 34, 14797 Kloster Lehnin Tel. 03382 252, Fax 03382 700805 Enzmann, Prof. Dr. med. Thomas Chefarzt Klinik für Urologie Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstr. 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 411 850, Fax 03381 411 869, enzmann@klinikum‐brandenburg.de Erdmann, Dr. med. Anja HNO‐Praxis, Am Dammtor 17, 14943 Jüterbog Tel. 03372 443599 Fahlke, Dr. med. Karolin Frauenarztpraxis, Sterncenter 10, 14480 Potsdam Tel. 0331 600 500 88, Fax 0331 600 600 87, Karo‐Fahlke@t‐online.de Fiedler, Evelyn Markomannenstr. 76,12524 Berlin Fleck, Dr. med. Ullrich Chefarzt Abteilung für Allg.‐/Viszeralchirurgie DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, Saarstraße 1, 14943 Luckenwalde Tel. 03371 699 233, Fax 03371 699 900, ullrich.fleck@kh‐luckenwalde.de 97 Anhang III ‐ Mitglieder Frantz, Prof. Dr. med. Eckart Chefarzt Innere Abteilung St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam, Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam Tel. 0331 9682 50 00, Fax 0331 9682 50 09, [email protected] Fritz, Lüder Oberarzt der Inneren Klinik II, Abt. Onkologie und Palliativmedizin Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 411 607, Fax 03381 411 629, l.fritz@klinikum‐brandenburg.de Fromm, Dr. med. Martina Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6872, Fax 0331 241 6800, [email protected] Fürschke, Dipl.‐Med. Verona Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6861, Fax 0331 241 6800, [email protected] Gerhardt, Dr. med. Anke MVZ für Blut‐ und Krebserkrankungen, Kurfürstenstr. 20, 14467 Potsdam Tel. 0331 5058 90, Fax 0331 5058 929, info@onkopraxis‐potsdam.de Ghods, Dr. med. Mojtaba Chefarzt der Abteilung für Plast., Ästhet. u. Rekonstruktive Mikrochirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 7801, Fax 0331 241 7800, [email protected] Gnauk, Dr. med. Hans‐Georg Oberarzt Klinik für Gefäß‐ und Thoraxchirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5332, Fax 0331 241 5300, [email protected] Göner, Dr. med. Michael Oberarzt Innere Abteilung; Onkologische Ambulanz St. Josefs‐Krankenhaus, Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam Tel. 0331 9682 5006, Fax 0331 9682 5209/‐1539 Grießmann, Dipl.‐Med. Kathrin Oberärztin Onkologie und Palliativeinheit/Pneumologie Johanniter‐Krankenhaus im Fläming, Johanniterstr. 1, 14929 Treuenbrietzen Tel. 033747 8 2640, ‐2801, Fax 033748 8 2311, griessmann@johanniter‐treuenbrietzen.de Günther, Dr. med. Georg MVZ für Blut‐ und Krebserkrankungen, Kurfürstenstr. 20, 14467 Potsdam Tel. 0331 505890, Fax 0331 5058929, dr.georg.guenther@onkopraxis‐potsdam.de Hegenscheid, Dr. med. Frank Frauenarztpraxis, Heinrich‐Zille‐Str. 0, 15732 Eichwalde Tel. 030 6754 9930, Fax 030 6754 9933, Dr.Hegenscheid@t‐online.de 98 Anhang III ‐ Mitglieder Heideck, Dr. med. Birgit Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5532, Fax 0331 241 5500, [email protected] Hendrich, Dr. med. Uwe Chefarzt Innere Abteilung Havelland Kliniken Rathenow, Forststraße 45, 14712 Rathenow Tel. 03385 555 3100, Fax 03385 555 3109, uwe.hendrich@havelland‐kliniken.de Hierholzer, Prof. Dr. med. Johannes Chefarzt Diagnostische und Interventionelle Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6701, Fax 03310241 6700, [email protected] Höbold, Dr. med. Lutz Urologische Praxis, Saarstr. 1, 14943 Luckenwalde Tel. 03371 620071, Fax 03371 620072, dr.lutz.hoebold@t‐online.de Holl, Dr. med. Gabriele Oberärztin Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6402, Fax 0331 241 6400, [email protected] Horn, Dr. med. Hans‐Ulrich Oberarzt Klinik für Allg.‐ und Viszeralchirurgie, Minimal‐invasive Chirurgie, Endoskopie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5221, Fax 0331 5200, [email protected] Jakob, Dr. med. Christian Oberarzt Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6021, Fax 0331 241 6000, [email protected] Jungehülsing, Prof. Dr. med. Markus Chefarzt Klinik für Hals‐, Nasen‐ und Ohrenheilkunde Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5702, Fax 0331 5700, [email protected] Kho, Dr. med. Gerlinda Oberärztin Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6834, Fax 0331 241 6800, [email protected] Klee, Dipl.‐Med. Cornelia Hautarztpraxis, Niederlassung Brandenburg, Hauptstr. 34 a, 14776 Brandenburg Tel. 03381 223712, Fax 03381 201520 Kloß, Dipl.‐Med. Susanne Oberärztin Urologische Abteilung, PKZ Uroonkologische Sprechstunde DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, Saarstraße 1, 14943 Luckenwalde Tel. 03371 699 747, Fax 03371 699 410, susanne.kloss@kh‐luckenwalde.de 99 Anhang III ‐ Mitglieder Koch, Priv.‐Doz. Dr. med. Karin Chefärztin Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6802, Fax 0331 241 6800, [email protected] Kohls, Dr. med. Andreas Chefarzt Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde‐Teltow, A.‐Schweitzer‐Str. 40, 14974 Ludwigsfelde Tel. 03378 828 2249, Fax 03378 828 2362, [email protected] Könnecke, Dr. med. Peter Chefarzt Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Havelland Kliniken Klinik Nauen, Ketziner Str. 21, 14461 Nauen Tel. 03321 42 1240, Fax 03321 42 151064, peter.koennecke@havelland‐kliniken.de Köhler, Dr. med. Bernd Chefarzt Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5602, Fax 0331 241 5600, [email protected]) Krügel, Dr. med. Rainer Chefarzt Fachklinik für Pneumologie Johanniter‐Krankenhaus im Fläming, Johanniterstr. 1, 14929 Treuenbrietzen Tel. 033748 8 2391, Fax 033748 8 2311, kruegel@johanniter‐treuenbrietzen.de Kühlmann, Robert Oberarzt Klinik für Neurochirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 7911, Fax 0331 241 7900, [email protected] Kunz, Prof. Dr. med. Jochen Pathologe, Lilienthalstr. 19, 14612 Falkensee Tel. 03322 205387 Kunzelmann, Dr. med. Volker Hautarztpraxis, Rosa‐Luxemburg‐Str. 8, 14789 Wusterwitz Tel. 033839 713271, Fax 033839 713270 Landeck, Priv.‐ Doz. Dr. med. Lilla Chefärztin Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5501, Fax 0331 241 5500, [email protected] Laun, Dr. med. Christiane Chefärztin Klinik für Chirurgie Alexianer St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam‐Sanssouci, Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam Tel. 0331 9682 3000, Fax 0331 9682 3009, [email protected] Lebentrau, Dr. med. Jörg Urologische Praxis, Kurfürstenstr. 19, 14467 Potsdam Tel. 0331 280 0403, Fax 0331 280 0423, [email protected] 100 Anhang III ‐ Mitglieder Ledwon, Dr. med. Peter Chefarzt Frauenheilkunde und Geburtshilfe Städtisches Klinikum Brandenburg, Hochstr. 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 41 1400, Fax 03381 1409, ledwon@klinikum‐brandenburg.de Lehmann, Dr. med. Eckehard Allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis, Neu‐Langerwisch 6 A, 14552 Michendorf Tel. und Fax 033205 50404 Lenting, Dr. med. Gerhard Urologische Praxis, Am Dammtor 6, 14913 Jüterbog Tel. 03372 4050 80 u. ‐81, Fax 03372 4050 82, [email protected] Lenz, Dr. med. Stefan Chefarzt Klinik für Allg.‐ u. Viszeralchirurgie Havelland Kliniken, Klinik Nauen, Ketziner Str. 21, 14641 Nauen Tel. 03321 42 1200, Fax 03321 42 151062, stefan.lenz@havelland‐kliniken.de Lenzen‐Großimlinghaus, Priv.‐Doz. Dr. med. Romana Chefärztin Klinik für Nephrologie und Endokrinologie/Diabetologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6301, Fax 0331 241 6300, [email protected] Liebold, Dr. med. Ines Oberärztin Klinik für Gastroenterologie und Infektiologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6271, Fax 0331 241 6200, [email protected] Linde, Dr. med. Hartmut MVZ für Blut‐ und Krebserkrankungen, Kurfürstenstr. 20, 14467 Potsdam Tel. 0331 5058 90, Fax 0331 5058 929, info@onkopraxis‐potsdam.de Lobeck, Prof. Dr. med. Hartmut Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6533, Fax 0331 241 6500, [email protected] Lucius, Dr. med. Rudi Oberarzt Chirurgische Abteilung Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde‐Teltow, A.‐Schweitzer‐Str. 40, 14974 Ludwigsfelde Tel. 03378 828 2229, Fax 03378 828 432300, rudi.lucius@ekh‐ludwigsfelde.de Lüdcke, Dr. med. Hans‐Joachim Hautarztpraxis im Ärztehaus in der Jagdhausstr. GbR, Wildeberstr. 30, 14480 Potsdam Tel. 0331 626 1004, Fax 0331 626 1005, [email protected] Mahlke, Dr. med. Uwe Oberarzt Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6511, Fax 0331 241 6500, [email protected] 101 Anhang III ‐ Mitglieder Mantke, Prof. Dr. med. René Chefarzt Chirurgische Klinik, Darmzentrum Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 41 1200, Fax 03381 41 1209, mantke@klinikum‐brandenburg.de Marusch, Prof. Dr. med. habil. Frank Chefarzt Klinik für Allg.‐ und Viszeralchirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5202, Fax 0331 241 5200, [email protected] Maschmeyer, Prof. Dr. med. Georg Chefarzt Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6002, Fax 0331 241 6000, [email protected] Menzel, Stephan Poliklinik Praxis für Gastroenterologie und Hepatologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 3271, Fax 0331 241 3400, [email protected] Morawietz, Priv.‐Doz. Dr. med. Lars Chefarzt Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6501, Fax 0331 241 6500, [email protected] Mücke, Miriam Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6871, Fax 0331 241 6800, [email protected] Müller, Dr. med. Rüdiger Chefarzt Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie Klinikum Dahme‐Spreewald, Achenbach‐Krankenhaus, Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 288 229, Fax 03375 288 576, r.mueller@klinikum‐ds.de Nette, Dr. med. Rudolf Hughstraße 27 c, 14469 Potsdam Neumann, Dipl.‐Med. Angela DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, MVZ Jüterbog, Gynäkologie, Badergasse 2, 14913 Jüterbog Tel. 03372 444 9620, Fax 03372 444 9610, mvz‐[email protected] Nogai, Dr. med. Klaus Chefarzt Medizinischen Klinik II, Schwerpunkt Gastroenterologie Havelland Kliniken, Klinik Nauen, Ketziner Str. 21, 14641 Nauen Tel. 03385 555 3100, Fax 03385 555 3109, klaus.nogai@havelland‐kliniken.de Oehm, Dr. med. Christel Eichendorffstr. 33, 14547 Fichtenwalde Tel. 033206 4795 102 Anhang III ‐ Mitglieder Oesterwitz, Prof. Dr. med. Horst Chefarzt Refertilisierungschirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6902, Fax 0331 241 6900, [email protected] Pasold, Dr. med. Rita Burgstraße 4, 14467 Potsdam Paulenz, Dipl.‐Med. Axel Oberarzt Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5626, Fax 0331 241 5600, [email protected] Pauli, Dr. med. Roland Chefarzt Institut für Pathologie Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 41 2500, Fax 03381 41 2509, pauli@klinikum‐brandenburg.de Pfeiffer, Thomas Kaufmännische Geschäftsführung Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 3402, Fax 0331 241 3400, [email protected] Pfitzner, Dr. med. Jürgen Forststraße 24, 14471 Potsdam Pommerien, Prof. Dr. med. Wilfried Chefarzt Klinik für Innere Medizin II, Gastroenterologie/Onkologie Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 41 1600, Fax 03381 41 1609, pommerien@klinikum‐brandenburg.de Popken, Priv.‐Doz. Dr. med. Gralf Chefarzt Klinik für Urologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6921, Fax 0331 241 6920, [email protected] Preis, Dr. med. Klaus‐Dieter Urologische Praxis, Eichenallee 4, 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 50 2850, Fax 03375 50 4728, urologe.dr.preis@t‐online.de Radke, Dr. med. Beate Hautarztpraxis, Kurfürstenstr. 19, 14467 Potsdam Tel. 0331 2800 407, Fax 0331 2800 831, hautarzt‐[email protected] Rohne, Bianca Geschäftsführerin Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. Charlottenstr. 57, 14467 Potsdam Tel. 0331 864806, Fax 0331 8170601, mail@krebsgesellschaft‐brandenburg.de 103 Anhang III ‐ Mitglieder Roßdeutscher, Dr. med. Reinhard Chefarzt Abteilung für Röntgendiagnostik Johanniter‐Krankenhaus im Fläming, Johanniterstr. 1, 14929 Treuenbrietzen Tel. 033748 8 2399, Fax 033748 8 1810, rossdeutscher@johanniter‐treuenbrietzen.de Rothmann, Dr. med. Frank Oberarzt Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6051, Fax 0331 241 6000, [email protected] Rummler, Dipl.‐Med. Thomas‐Michael Chirurgische Abteilung DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, Saarstraße 1, 14943 Luckenwalde Tel. 03371 699 973 Rypl, Dr. med. Simone Urologische Praxis, Plantagenplatz 1, 14542 Werder (Havel) Tel. 03327 740 7530, Fax 03327 740 7539, info@urologie‐rypl.de Rzadkiewicz, Dr. med. Andreas Frauenarztpraxis am MVZ, Walter‐Ausländer‐Str. 4, 14772 Brandenburg Tel. 03381 73 0909, Fax 03381 73 0910, praxis@frauenaerzte‐im‐netz.de Saati, Dipl.‐Med. Carola Onkologische Schwerpunktpraxis GbR, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Tel. 03381 411220, Fax 03381 411229, [email protected] Sakic, Dr. med. Petar Chefarzt Ambulantes OP‐Zentrum Havelland Kliniken, Klinik Nauen, Ketziner Str. 21, 14641 Nauen Tel. 03321 42 1280, Fax 03321 42 151066, petar.sakic@havelland‐kliniken.de Sauer, Dr. med. Annette MVZ für Blut‐ und Krebserkrankungen, Kurfürstenstr. 20, 14467 Potsdam Tel. 0331 5058 90, Fax 0331 5058 929, dr.annette‐sauer@onkopraxis‐potsdam.de Schega, Dr. med. Olaf Chefarzt Pneumologie/Thoraxchirurgie Johanniter‐Krankenhaus im Flämig Treuenbrietzen, Johanniterstr. 1, 14929 Treuenbrietzen Tel. 033748 8 2100, Fax 033748 8 2240, schega@johanniter‐treuenbrietzen.de Schenke, Dr. med. Klaus Chefarzt Urologische Abteilung DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, Saarstraße 1, 14943 Luckenwalde Tel. 03371 699 261, Fax 03371 699 410, Urologie_Sekretariat@kh‐luckenwalde.de Schielicke, Dipl.‐Med. Frank Internistische Praxis, Berliner Str. 153, 14547 Beelitz Tel. 033204 35800, Fax 033204 34648 Schlömer, Dr. phil. Ute Onkologische Psychotherapeutin Psychol. Psychotherapeutische Praxis, Lindenstr. 42, 14467 Potsdam Tel. 0331 2011690 104 Anhang III ‐ Mitglieder Schott, Dr. med. Holger Oberarzt Klinik für Urologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6911, Fax 0331 241 6920, [email protected] Schüler, Dr. med. Frank Chefarzt Abt. für Hämatologie/Onkologie, Gastroenterologie und Diabetologie DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, Saarstraße 1, 14943 Luckenwalde Tel. 03371 699 200, Fax 03371 699 159, Innere_Sekretariat@kh‐luckenwalde.de Schulz, Dr. med. Rudolf Chefarzt Klinik für Unfallchirurgie und Wiederherstellungschirurgie, Orthopädie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5402, Fax 0331 241 5400, [email protected] Schütz, Dr. med. Rochus Oberarzt Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6832, Fax 0331 241 6800, [email protected] Specht, Dr. med. Maximilian Oberarzt Klinik für Allg.‐ und Viszeralchirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5232, Fax 0331 241 5200, [email protected] Spielhagen, Dr. med. Martin Chefarzt Anästhesie/Intensivmedizin Johanniter‐Krankenhaus im Flämig Treuenbrietzen, Johanniterstr. 1, 14929 Treuenbrietzen Tel. 033748 8 2100, Fax 033748 8 2240, spielhagen@johanniter‐treuenbrietzen.de Stahl, Dr. med. Holger Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6861, Fax 0331 241 6800, [email protected] Teltzrow, Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Chefarzt Klinik für Mund‐, Kiefer‐ und Plast. Gesichtschirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 7601, Fax 0331 241 7600, [email protected] Träger, Dr. med. Uwe Chefarzt Klinik für Neurochirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 7901, Fax 0331 241 7900, [email protected] Uffmann, Heike Psychologische Psychotherapeutin, Tumorzentrum Berlin e. V. Praxis für Psychotherapie, Peschkestr. 14, 12161 Berlin Tel. 030 8540 7004, heike.uffmann@t‐online.de 105 Anhang III ‐ Mitglieder Unger, Dr. med. Bodo Chirurgische Gemeinschaftspraxis, Großbeerenstr. 187, 14482 Potsdam Tel. 0331 621001, Fax 0331 625358, [email protected] Unger, Dipl.‐Med. Jana Gesundheitszentrum Wildau, Frauenarztpraxis, Freiheitsstr. 98, 15745 Wildau Tel. 03375 501215, Fax 03375 554215 Vetter, Heinz‐Peter Chefarzt Allgemein‐, Viszeral‐, Gefäß‐ und Thoraxchirurgie Klinikum Dahme‐Spreewald, Achenbach‐Krankenhaus, Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 288 1150, Fax 03375 288 1144, h.vetter@klinikum‐ds.de Vorpahl, Dr. med. Eva‐Maria Fauenarztpraxis, Johann‐Carl‐Sybel‐Str. 1, 14776 Brandenburg Tel. 03381 703422, Fax 03381 718279, Dr.Vorpahl@t‐online.de Wachs, Dr. med. Christian‐Peter Urologische Praxis, Dammstr. 7 a Haus E, 14641 Nauen Tel. 03321 460151, Fax 03321 460350 Wagner, Priv.‐Doz. Dr. med. Roland Chefarzt Klinik für Gefäß‐ und Thoraxchirurgie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5302, Fax 0331 241 5300, [email protected] Wagnitz, Dr. med. Steffen Urologische Gemeinschaftspraxis, D.‐Schneider‐Str. 14, 14480 Potsdam Tel. 0331 626 3880, Fax 0331 626 3882, steffen‐wagnitz@urologie‐kirchsteigfeld.de Waurick, Dr. med. Peer‐Ekkehart Chefarzt Abteilung Innere Medizin mit Kardiologie, Gastroenterologie und Pulmologie Klinikum Dahme‐Spreewald, Achenbach‐Krankenhaus, Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 288 402, Fax 03375 288 242, p.e.waurick@klinikum‐ds.de Weinke, Prof. Dr. med. Thomas Chefarzt Klinik für Gastroenterologie und Infektiologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6201, Fax 0331 241 6200, [email protected] Wenisch, Prof. Dr. med. Hubertus Medizinischer Geschäftsführer Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 4002, Fax 0331 4000, [email protected] Wiedau, Dipl.‐Med. Angela Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 5642, Fax 0331 241 5640, [email protected] 106 Anhang III ‐ Mitglieder Wille, Dr. med. Andreas H. Oberarzt Klinik für Urologie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6914, Fax 0331 241 6920, [email protected] Winkelmann, Dr. med. Franziska Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Brachytherapie Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Tel. 0331 241 6871, Fax 0331 241 6800, [email protected] 107 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Anhang IV Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam zwischen  der AOK für das Land Brandenburg  dem BKK‐Landesverband Berlin‐Brandenburg  dem IKK‐Landesverband Brandenburg und Berlin  der Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Brandenburg  der Bundesknappschaft – Verwaltungsstelle Cottbus  dem Verband der Angestellten‐Krankenkassen e.V. Landesvertretung Brandenburg  dem AEV‐Arbeiter‐Ersatzkassen‐Verband e.V. Landesvertretung Brandenburg  nachstehend als Krankenkassen bezeichnet – und dem Verein Onkologischer Schwerpunkt Potsdam 108 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Präambel Mit diesem Vertrag verfolgen die Vertragspartner das Ziel, die onkologische Betreuung, insbesondere die onkologi‐
sche Nachsorge von an bösartigen Neubildungen erkrankten Versicherten des Landes Brandenburg, zu verbessern. Die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen der Tumornachsorgeleitstelle des OSP Potsdam sind ergänzende Leistungen im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB V. § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist nach Maßgabe des durch die Krankenkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg vom 29.09.1995 anerkannten Betriebskostenteils des Haushaltsplanes die Finanzierung der laufenden Betriebskosten (gemäß § 8 Abs. 5 der o.g. Vereinbarung) der Tu‐
mornachsorgeleitstelle des OSP Potsdam. § 2 Geltungsbereich Die Tumornachsorgeleitstelle des OSP Potsdam organisiert und stellt die onkologische Nachsorge gemäß § 3 dieses Vertrages für betroffene Versicherte des Landes Brandenburg des in der Anlage 1 bezeichneten Einzugsbereiches sicher. § 3 Aufgaben und Leistungen der Tumornachsorgeleitstelle 1. Die Tumornachsorgeleitstelle des OSP Potsdam führt auf der Grundlage der eingehenden vollständig und sach‐
gerecht ausgefüllten Meldungen im Rahmen der einheitlichen mit der ABTOSA abgestimmten Tumorbasisdoku‐
mentation im Land Brandenburg ein onkologisches Nachsorgeregister. 2. Sie organisiert die Vergütung der ärztlichen Leistungen für die eingegangenen Meldungen im Rahmen der ein‐
heitlichen Tumorbasisdokumentation. 3. Sie stellt die Weitergabe der epidemiologischen Daten der Tumorbasisdokumentation an das gemeinsame Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlins auf der Grundlage des Krebsregistergesetzes vom 4. Novem‐
ber 1994 sicher. 4. Sie empfiehlt den an der onkologischen Behandlung und Nachsorge betroffener Versicherter beteiligten ambu‐
lant tätigen Vertragsärzten sowie stationär tätigen Ärzten die sich nach den organspezifischen Nachsorgesche‐
mata der ABTOSA ergebenden Maßnahmen zu den entsprechenden Untersuchungs‐ und Nachbehandlungster‐
minen und wirkt auf deren Einhaltung hin. 5. Sie bereitet die Nachsorgeunterlagen fristgerecht vor, versendet sie an den nachsorgenden Arzt und überwacht den Rücklauf. Sie registriert das Ergebnis der Nachsorge und hält den nächsten Nachsorge‐ und Behandlungs‐
termin für die Vorbereitung der Unterlagen fest. 109 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam 6. Sie erstellt für jeden in das System der onkologischen Nachsorge aufgenommenen, betroffenen Versicherten eine Synopse des Krankheitsverlaufes in Form eines aussagefähigen, übersichtlich strukturierten Berichtes, der ständig aktualisiert wird, und stellt diese den betreuenden Ärzten auf Anforderung sofort bzw. unaufgefordert einmal jährlich zur Verfügung. 7. Sie organisiert auf Anforderung eines nachsorgenden Arztes Tumorkonsile und registriert die Ergebnisse der Konsile. § 4 Betriebskosten 1. Als Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des OSP Potsdam gelten die zur Sicherstellung der Aufgaben und Leistungen gemäß § 3 dieses Vertrages ermittelten Personalkosten und Sachkosten. Grundlage dafür ist der durch die Krankenkassen anerkannte Haushaltsplan für das jeweilige Kalenderjahr.
2. Die Tumornachsorgeleitstelle erstellt bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres einen Haushaltsplan für das nächste Kalenderjahr zur Erfüllung der in § 3 dieses Vertrages genannten Aufgaben. Darin ist zwischen Investitions‐ und laufenden Betriebskosten zu unterscheiden.
Besondere Förderungen, die sich aus Mitteln des Bundes ergeben, bzw. andere finanzielle Zuwendungen sind in dem Haushaltsplan zu berücksichtigen und gesondert aufzuführen. Die Verhandlungen über die Anerkennung des Betriebskostenteils der Haushaltspläne werden von den Verbänden der Krankenkassen im Land Branden‐
burg bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres geführt. 3. Investitionskosten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden nicht durch die Krankenkassen finan‐ ziert.
§ 5 Vergütung und Rechnungslegung 1. Die Vergütung der nach Maßgabe des § 4 anerkannten Betriebskosten durch die Krankenkassen erfolgt in Form einer Fallpauschale für jeden in das System der onkologischen Nachsorge neu aufgenommenen Versicherten des Landes Brandenburg.
2. Die Höhe und der Geltungszeitraum der Fallpauschale ist in der als Anlage 2 dieses Vertrages angefügten Vergü‐
tungsvereinbarung geregelt.
3. Die Rechnungslegung erfolgt versicherten‐/kassenbezogen monatlich durch die Tumornachsorgeleitstelle an die Abrechnungsstelle der einzelnen Krankenkassen.
4. Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang durch die Abrech‐
nungsstellen der Krankenkassen an den OSP Potsdam. 110 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam § 6 Inkrafttreten und Kündigung Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.1996 in Kraft.
1. 2. Der Vertrag kann von jedem der Beteiligten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.
Teltow, Berlin, Cottbus, Potsdam, den _____________________________ ______________________________ AOK für das Land Brandenburg IKK‐Landesverband Brandenburg und Berlin _____________________________ ______________________________ BKK‐Landesverband Bundesknappschaft Berlin‐Brandenburg Verwaltungsstelle Cottbus _____________________________ ______________________________ Krankenkasse für den Gartenbau, AEV Landesverband der landwirtschaftl. Landesvertretung Brandenburg Krankenversicherung _____________________________ VdAK Landesvertretung Brandenburg _____________________________ OSP Potsdam 111 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Anlage 1 zum Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam zwischen den Krankenkassen und dem Verein Onkologischer Schwerpunkt Potsdam Einzugsbereiche Tumornachsorgeleitstellen und onkologische Nachsorgeregister Wohnort der Patienten Postleitzahlen Einwohner Fläche qkm Krankenhäuser in diesem Versorgungsgebiet Potsdam, Stadt 14400 ‐ 14499 139262 109,37 Klinikum Ernst v. Bergmann Potsdam Evangelisches Krankenhaus für Geriatrie mit Rehabilitation Potsdam St. Josefs Krankenhaus Potsdam Brandenburg, Stadt 14770 ‐ 14799 89208 199,28 Städtisches Klinikum Brandenburg, St. Marien Krankenhaus Brandenburg, Landesklinik Brandenburg LK Havelland 128742 1706,84 14600 ‐ 14629 14630 ‐ 14669 Krankenhaus Nauen 14700 ‐ 14729 Paracelsus‐Krankenhaus Rathenow LK Potsdam Mittelmark 172224 2690,87 14800 ‐ 14829 Kreiskrankenhaus Belzig 14500 ‐ 14599 Fachklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose Beelitz Prießnitz Haus Mahlow 14730 ‐ 14799 Luise‐Henrietten‐Stift Lehnin LK Teltow Fläming 145932 2090,57 14900 ‐ 14929 Johanniter Krankenhaus Jüterbog gGmbH Kreiskrankenhaus Treuenbrietzen 14930 ‐ 14959 Kreiskrankenhaus Luckenwalde 14960 ‐ 14979 Evangelisches Kreiskrankenhaus Ludwigsfelde – Teltow gGmbH 15800 ‐ 15839 Landesklinik Teupitz LK Dahme ‐ Spreewald 15700 ‐ 15759 79337 664,89 Nachsorgeleitstelle onkologisches Nachsorgeregister Potsdam gesamt: 754705 7461,82 112 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam zwischen den Krankenkassen und dem OSP Potsdam Aufgrund der Grundlage der gemäß § 8 Abs. 5 der Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg vom 29.09.1995 durch die Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg anerkannten Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle beträgt die abrechnungsfähige Fallpauschale für die Zeit vom 01.01.1996 bis 31.12.1996 315,00 DM je in das System der onkologischen Nachsorge neu aufgenommenen Versicherten des Landes Brandenburg. Teltow, Berlin, Cottbus, Potsdam, den ___________________________ ______________________________ AOK für das Land Brandenburg IKK‐Landesverband Brandenburg und Berlin __________________________ ______________________________ BKK‐Landesverband Bundesknappschaft Berlin‐Brandenburg Verwaltungsstelle Cottbus ____________________________ ______________________________ Krankenkasse für den Gartenbau, AEV Landesverband der landwirtschaftl. Landesvertretung Brandenburg Krankenversicherung ____________________________ VdAK Landesvertretung Brandenburg ____________________________ OSP Potsdam 113 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Anlage 3 Vereinbarung über Vergütung ärztlicher Leistungen im Rahmen der Berichterstattung der einheitlichen Tumorbasisdokumentation im Land Brandenburg zwischen 

der AOK für das Land Brandenburg dem Verband der Angestellten‐Krankenkassen e.V. Landesvertretung Brandenburg dem AEV‐Arbeiter‐Ersatzkassen‐Verband e.V. Landesverband Brandenburg 



BKK‐Landesverband Berlin‐Brandenburg dem IKK‐Landesverband Brandenburg und Berlin der Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Brandenburg 
und und und der Bundesknappschaft – Verwaltungsstelle Cottbus (nachstehend als Krankenkasse bezeichnet) der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg 114 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam § 1 Gegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Festlegung der Höhe der Vergütung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Berichterstattung der einheitlichen Tumorbasisdokumentation gemäß Anlage 2 der Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg für Versicherte im Land Brandenburg somit die Zuständigkeit der Kostenträger für die verschiedenen Leistungsanteile im Rahmen dieser Berichterstattung. § 2 Zuständigkeit der Kostenträger Die einheitliche Tumorbasisdokumentation im Land Brandenburg bildet die Grundlage für die Errichtung und Führung eines klinischen Nachsorgeregisters zur Verbesserung der Betreuung von Patienten mit bösartigen Neubildungen. Sie umfasst zusätzlich die Dokumentation der epidemiologischen Daten gemäß Krebsregistergesetzt vom 4. November 1994. Zuständige Kostenträger für die nachsorgeorientierten klinischen Dokumentationsanteile sind nach Maßgabe dieser Vereinbarung die Krankenkassen im Land Brandenburg. Zuständiger Kostenträger für die epidemiologischen Dokumen‐
tationsanteile ist nach Maßgabe dieser Vereinbarung das Land Brandenburg vertreten durch das MASGF. § 3 Vergütungssätze für die ärztlichen Leistungen im Rahmen der Berichterstattung der einheitlichen Tumorbasisdokumentation Zur Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Berichterstattung der einheitlichen Tumorbasisdokumentation werden je Tumorerkrankung folgende Vergütungssätze vereinbart: Erstbericht: 23,00 DM Die Kosten für einen Erstbericht werden durch die Krankenkassen für die klinischen Dokumentationsanteile in Höhe von 17,00 DM erstattet. Die Erstattung der Kosten für die epidemiologischen Dokumentationsanteile in Höhe von 6,‐DM erfolgt durch das Gemeinsame Krebsregister. Die dafür erforderlichen Mittel werden dem Ge‐
meinsamen Krebsregister gemäß Verwaltungsabkommen zwischen den das Gemeinsame Krebsregister tragen
den Ländern im Dezember 1994 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 des Krebsregistergesetzes vom 04. November 1994 (BGB1 I S. 3351) vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. Behandlungsbericht: 25,00 DM Vergütet werden die Kosten für den ärztlichen Bericht über eine beendete, fachspezifische Tumorbehandlung (Operation, Radiotherapie, Chemotherapie). Sie werden in voller Höhe durch die Krankenkassen erstattet. Nachsorgebericht: 20,00 DM Vergütet werden die Kosten der Dokumentation über notwendige Nachsorgeuntersuchungen entsprechend der Rahmenvereinbarung § 6 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 1. Sie werden in voller Höhe durch die Krankenkasse er‐
stattet. Konsil: 70,00 DM 115 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Vergütet werden die Kosten für ärztliche Leistungen in Interdisziplinären Onkologischen Konsilen, die von Vertrags‐
ärzten beantragt und in Abstimmung mit den Konsiliarärzten der Nachsorgeleitstellen durchzuführen sind. Sie wer‐
den in voller Höhe durch die Krankenkassen erstattet, wobei die Aufwendungen des Vertragsarztes pauschal mit 50,00 DM veranschlagt werden und je Fall 20,00 DM für die Vergütung der konsultierten Experten zur Verfügung stehen. § 4 Schlussbestimmungen Die Berichte gemäß § 3 dieser Vereinbarung sind in jedem Fall nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim‐
mungen dann zu erstellen und an die zuständige Tumornachsorgeleitstelle gemäß Anlage 1 der Vereinbarung zur Rege‐
lung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg weiterzuleiten, wenn der von der bösartigen Neubildung Erkrankte zuvor in schriftlicher Form sein Einverständnis bezüglich der Aufnahme in das System der Tumornachsorge und zur Weitergabe seiner Krankheitsbezogenen Daten gemäß Anlage 2 der Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg erklärt hat. § 5 Inkrafttreten/Kündigung Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.1995 in Kraft und kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Potsdam, den AOK für das Land Brandenburg Bernd Grieger Geschäftsführer Verband der Angestellten‐Krankenkassen e.V. Landesverband Brandenburg Lothar Bochat Leiter der Landesvertretung AEV‐Arbeiter‐Ersatzkassen‐Verband e.V. Landesverband Brandenburg Lothar Bochat Leiter der Landesvertretung BKK‐Landesverband Berlin‐Brandenburg 116 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Axel Wald Geschäftsführer IKK‐Landesverband Brandenburg und Berlin Jürgen Freter Geschäftsführer Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Brandenburg Justus Beil Geschäftsführer Bundesknappschaft Verwaltungsstelle Cottbus Reimund Pracht Referatsleiter Kranken‐ und Pflegeversicherung Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Dr. Hans‐Joachim Helming Vorstandsvorsitzender Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. Dr. Dieter Borchmann Geschäftsführer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit der Frauen Dr. Regine Hildebrandt Ministerin 117 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Vereinbarung über die befristete Durchführung und finanzielle Förderung der Aufgaben nach dem Krebsfrüherken‐
nungs‐ und –registergesetz (KFRG) in 2015 zwischen 

der Nachsorgeleitstelle an der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH mit Unterstützung durch den Tumorzentrum Potsdam e.V., Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam ‐ Träger oder Nachsorgeleitstelle ‐ 
und dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heinrich‐Mann‐Allee 103, 14473 Potsdam ‐ Land ‐, Träger oder Nachsorgeleitstelle und Land zusammen nachfolgend ‐ die Parteien ‐ A. B. C. D. Präambel Der mit Wirkung zum 9. April 2013 in das SGB V eingefügte § 65c verpflichtet die Länder, flächendeckende klini‐
sche Krebsregister einzurichten. Gemäß § 65c Absatz 1 Satz 6 SGB V bleiben die für die Einrichtung und den Be‐
trieb notwendigen Bestimmungen dem Landesrecht vorbehalten. Nach § 65c Absatz 1 Satz 5 SGB V ist ein län‐
derübergreifendes Register ausdrücklich zugelassen. In Umsetzung ihres Einrichtungsauftrages beabsichtigten die Länder Berlin und Brandenburg nach Vorliegen der notwendigen Rechtsgrundlagen, die Durchführung der Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung nach § 65c Absatz 1 Satz 2 und 4, Absatz 6 Satz 1, Absatz 7 Satz 1 und 3, Absatz 8 Satz 1 und Absatz 10 Satz 3 SGB V gemein‐
sam im Wege der Beleihung ab dem 1. Januar 2016 auf eine noch zu errichtende Gesellschaft in Form einer ge‐
meinnützigen GmbH zu übertragen. Deren Träger soll die Landesärztekammer Brandenburg werden. Bis zum diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land, die in Brandenburg auf freiwilliger vertraglicher Basis bereits seit 1995 etablierte, aber Ende 2014 auslaufende klinische Krebsregistrierung, unter Zuhilfenahme der hierin erfahre‐
nen Nachsorgeleitstellen und ihrer Träger ab dem 1. Januar 2015 nach Maßgabe von § 65c SGB V fortzuführen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich am 6. Januar 2015 vertraglich gegenüber dem Land verpflichtet, den Betrieb klinischer Krebsregister in Brandenburg ab dem 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 durch Fallpau‐
schalen nach § 65c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB V finanziell zu fördern. Die privaten Krankenversi‐
cherungsunternehmen wollen den Betrieb in der Übergangszeit ebenfalls pauschal fördern. Über die konkrete Ausgestaltung streben Land und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. zeitnah eine gesonderte Ver‐
einbarung an. 118 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam E. Zugleich haben sich die gesetzlichen Krankenkassen dem Grund nach verpflichtet, von Krebsregistern ausgezahlte Meldevergütungen für die vom Land vorgegebenen Meldeanlässe nach Maßgabe des § 65c Absatz 6 SGB V zu erstatten. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind ebenfalls dem Grunde nach zur Erstattung von Meldevergütungen bereit. Die Höhe der Meldevergütungen lassen die Partner der Selbstverwaltung auf Bundes‐
ebene derzeit nach § 65c Absatz 6 Satz 8 SGB V durch eine Schiedsperson festlegen. Die Schiedsperson hat nach erster Sitzung am 15. Dezember 2014 einen weiteren Sitzungstermin am 22. Februar 2015 bestimmt. Sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherungsunternehmen lehnen eine vorsorgliche Verein‐
barung für den Fall, dass die Schiedsperson bis Ende 2014 keine verbindliche Entscheidung über die Höhe der Meldevergütungen trifft, bislang noch ab. Dies vorangeschickt, vereinbaren die Parteien wie folgt: § 1 Ernennung zum Verwaltungshelfer und Aufgabenbestimmung (1) Das Land ernennt mit Einverständnis des Trägers die dort angesiedelte Nachsorgeleitstelle mit Wirkung zum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 zu ihrer Verwaltungshelferin und betraut diese für diesen Zeitraum mit der Durchführung der Aufgaben eines Klinischen Krebsregisters nach § 65c Absatz 1 Satz 2 und 4, Absatz 6 Satz 1, Ab‐ satz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1 SGB V. Hiervon ausgenommen sind die Aufgaben einer Auswertungsstelle der klinischen Krebsregistrierung auf Landesebene gemäß § 65c Absatz 7 Satz 1 SGB V. (2) Die Nachsorgeleitstelle ist für die Dauer ihrer Ernennung berechtigt, die Bezeichnung „Klinisches Krebsregister“ einschließlich einer Regionalbezeichnung zu führen und auf ihre Ernennung durch das Land in geeigneter Form hinzuweisen. § 2 Einzugsgebiet, örtliche Zuständigkeit Der Nachsorgeleitstelle wird für den Ernennungszeitraum die in § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes zur Einfüh‐
rung der Regionalplanung und zur Braunkohlen‐ und Sanierungsplanung im Land in dessen am 1. Dezember 2014 geltenden Fassung benannte Region „Havelland‐Fläming“ sowie die Wohnorte mit den Postleitzahlen 15700 – 15759 als zuständiges Einzugsgebiet im Sinne des § 65c Absatz 5 Satz 1 SGB V zugeordnet. § 3 Durchführung klinische Krebsregistrierung (1) Die Nachsorgeleitstelle führt die klinische Krebsregistrierung für alle stationär und ambulant versorgten Patien‐
tinnen und Patienten in ihrem Einzugsgebiet gemäß § 65c Absatz 1 Satz 3 SGB V auf Grundlage des am 28. April 2014 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemachten bundesweit einheitlichen Datensatzes der Arbeitsgemein‐
schaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschlang (GEKID) zur Basisdokumentation für Tumorkranke und ihn ergänzender Module aufgeführten Merkmale in der jeweils gültigen Fassung durch. Die Nachsorgeleitstelle wendet die Definitionen für Neuerkrankungen gemäß den internationalen Standards der IACR (International Association of Cancer Registries, http://www.iacr.com.fr/
MPrules july2004.pdf) an. Eine Abbildbarkeit in die Zählweise der epidemiologischen Krebsregistrierung ist bei Auswertung zu gewährleisten. (2) Nachsorgeleitstelle und Träger stellen gemeinsam sicher, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf die vor Ort vorhandenen Krebsregisterdaten haben oder von dort nicht auf den gemeinsamen Datenbankserver bei der Kas‐
senärztlichen Vereinigung Brandenburg zugreifen können. 119 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam (3) (4) Die Nachsorgeleistelle verarbeitet und wertet ihr gemeldete personenbezogene Daten nur dann aus, wenn und soweit die betroffene Person in die Verarbeitung und Auswertung eingewilligt hat. Liegt der Nachsorgeleitstelle beim oder mit Eingang einer Meldung noch keine Einwilligung der betroffenen Person oder gegebenenfalls der Betreuerin oder des Betreuers oder der oder des Personenberechtigten vor, fordert sie die Daten meldende Per‐
son unverzüglich auf, die Einwilligung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzureichen. Andernfalls sowie im Falle eines eingehenden Widerrufes sind sämtliche personenbezogenen und personenidentifizierenden Daten umgehend zu löschen. Hiervor sind bei fehlender Einwilligung nur epidemiologische Daten ausgenommen, die ge‐
mäß § 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 3 Satz 2 des Gesetzes zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen vom 20. April 2006 (GVBI. I/06, [Nr. 05], S.62) in der jeweils geltenden Fassung an die Vertrauensstelle des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg‐Vorpommern, Sachsen‐Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen zu übermitteln sind. Nach der Übermittlung sind auch diese Daten umgehend von der Nachsorgeleitstelle zu löschen. Die Nachsorgeleitstelle wertet gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 die Daten der klinischen Krebsregistrierung jährlich landesbezogen aus (§ 65c Absatz 1 Satz 4 SGB V). Die insoweit erforderliche Auswertung der Daten des Jahres 2013 erfolgt gemeinsam und arbeitsteilig mit den übrigen vier ernannten Nachsorgeleitstellen in Abstimmung mit dem Land. (5) (6) (7) (8) Die Übertragung der Durchführung Aufgaben nach § 65c Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1 SGB V erfolgt rein vorsorglich. Über etwaige Anfragen des Gemeinsamen Bundesausschusses informiert die Nachsorgeleitstelle um‐
gehend das Land. Deren Bearbeitung und Beantwortung erfolgt ausschließlich in enger Abstimmung mit und über das Land. Der Träger stellt sicher, dass die Nachsorgeleitstelle über eine Leitung verfügt, die über Art und Weise der Erfül‐
lung der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 übertragenen Aufgaben fachlich eigenverantwortlich entscheidet. Der Träger unterstützt die Nachsorgeleitstelle in und bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben und stellt ins‐
besondere sicher, dass die nach § 4 ausgereichten Fördermittel ausschließlich für die Zwecke der klinischen Krebs‐
registrierung verwendet werden. Das Land stellt für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 sicher, dass die Nachsorgeleitstelle den gemeinsamem Datenbankserver bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg einschließlich der MPLS‐
Anbindung, der Wartung, des Supports und des Administratorenzugriffs in der bisherigen Art und Weise nutzen kann. § 4 Finanzielle Förderung (1) (2) Die gesetzlichen Krankenkassen fördern gemäß § 4 Satz 2 der zwischen Land und der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg am 6. Januar 2015 geschlossenen Übergangsvereinbarung den Betrieb der klinischen Krebsregistrierung ab dem 1. Januar 2015 gemäß § 65c Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB V mit ei‐
ner Fallpauschale je abrechenbaren Neuerkrankungsfall in Höhe von 122,01 EURO. Die abrechenbaren Fälle erge‐
ben sich aus der Anlage der Übergangsvereinbarung vom 6. Januar 2015. Die Übergangsvereinbarung einschließ‐
lich ihrer Anlage sind wiederum dieser Vereinbarung als Anlage 1 beigefügt. Das Land zahlt darüber hinaus für diesen Zeitraum monatlich zum Ausgleich des infolge der Ernennung entstande‐
nen Aufwandes dem Träger der Nachsorgeleitstelle eine Entschädigung in Form einmaliger Pauschalen für jede verarbeitete und nach Absatz 1 abrechenbare Neuerkrankung in Höhe von zunächst 13,56 EURO. Diese Pauscha‐
len werden zunächst bis zum Erreichen eines Gesamtbetrages in Höhe von 10.603,59 EURO um diesen gekürzt. Dies dient zur Deckung der einen Betrag von 30.000,01 EURO übersteigenden Kosten, die das Land für die ord‐
nungsgemäße Bereitstellung der Leistungen und Servicefunktionen nach § 3 Absatz 8 in 2015 aufwenden muss. Der Gesamtbetrag nach Satz 2 ermittelt sich dabei nach dem auf die Nachsorgeleitstelle entfallenden prozentua‐
len Anteil der 2012 verarbeiteten vergütungsfähigen Erstberichte.
120 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam (3) Zur Umsetzung der Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV‐Spitzenverbandes Bund vom 20. De‐
zember 2013 bedarf es bis Ende 2017 sukzessive der Erweiterung der Funktionalitäten des in den Nachsorgeleit‐
stellen genutzten Gießener Dokumentationssystems (GTDS). Das Land übernimmt die insoweit im Ernennungs‐
zeitraum anfallenden notwendigen Kosten für Programmierung, Ersteinrichtung und Schulung der Nutzerinnen und Nutzer. § 5 Aufwandsentschädigung für Meldevergütungen Die Vereinbarung zur Erstattung von Meldevergütungen gemäß § 65c Absatz 6 Satz 3 SGB V ist aufgrund der noch fehlenden Vereinbarung der Partner der Selbstverwaltung auf Bundesebene zur Höhe dieser Vergütungen derzeit noch nicht möglich und im Nachgang gesondert zu regeln. (1) (2) Die Meldeanlässe ergeben sich dabei aus § 4 der als Anlage 1 beigefügten Übergangsvereinbarung vom 6. Januar 2015. Der Träger weist darauf hin, dass die dort nicht vorgesehene einmalige Nachsorgemeldung unabhängig vom Tumorstatus von der bisherigen Brandenburger Meldepraxis abweicht. Eine später denkbare Rückkehr zur dieser Meldepraxis erhöhte infolge der jetzt eintretenden Unterbrechung den Aufwand bei der Ansprache der Meldenden. § 6 Abrechnungsmodalitäten Träger und Nachsorgeleitstelle sind nach § 5 der als Anlage 1 beigefügten Übergangsvereinbarung vom 6. Januar 2015 berechtigt, Fallpauschalen monatlich und Auslagen für Meldevergütungen quartalsweise unter Angabe der dort genannten Informationen unmittelbar mit der für die Versicherte oder den Versicherten zuständigen gesetz‐
lichen Krankenkasse abzurechnen. Ab dem 1. Oktober 2015 erfolgt die Abrechnung gemäß den Vorgaben der bundeseinheitlichen vorgegebenen „Technischen Anlage der elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsre‐
gister gemäß der Fördervoraussetzungen nach § 65a Abs. 2 SGB V“ des GKV Spitzenverbandes Bund. (http://www.gkv‐datenaustausch.de/leistungsverbringer/klinische krebsregister/klinische krebsregister.jsp). Für die Abrechnung der Fallpauschalen mit dem Land übermittelt die Nachsorgeleitstelle dem Land ab dem 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2016 monatlich die Anzahl der im vorangegangenen Monat in ihrem Einzugsge‐
biet als abrechenbare Neuerkrankung gemäß § 4 Absatz 1gemeldeten Fälle, für die gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen eine Fallpauschale geltend gemacht wird. Die Fallzahlen sind nach gesetzlichen Krankenkassen aufzuschlüsseln. Personenbezogene Daten und sonstige Daten, die einen Rückschluss auf die versicherten Perso‐
nen ermöglichen, werden nicht übermittelt. (1) (2) (3) Zur Überprüfung der Abrechnungen nach Absatz 2 meldet die Nachsorgeleitstelle dem Land zusätzlich jeweils bis zum 30. April, 31. Juli und 31. Oktober 2015 sowie bis zum 31. Januar 2016 für das dem jeweiligen Meldemonat vorangegangene Quartal aufgeschlüsselt nach gesetzlichen Krankenkassen, für wie viele der gemeldeten Fälle von den gesetzlichen Krankenkassen eine Fallpauschale gezahlt oder abgelehnt wurde. Für abgelehnte Fälle ist die gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 vom Land gezahlte Pauschale zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt bis zum 30. November 2015 durch Verrechnung mit der nächsten vom Land zu leistenden Zahlung. § 7 Offenlegung 121 Der Träger ist mit einer Offenlegung dieser Vereinbarung einschließlich etwaiger künftiger Ergänzungen gegen
über dem Landesrechnungshof Brandenburg, der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie dem Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. einverstanden. Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam § 8 Inkrafttreten und Beendigung der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft. (1) (2) (3) Eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung ist ausgeschlossen. Die Vereinbarung endet, ohne das es hierfür einer gesonderten Erklärung bedarf, wenn die Parteien übereinstim‐
mend feststellen, dass ihre gegenseitigen Ansprüche aus dieser Vereinbarung abschließend ausgeglichen sind. § 9 Zusammenwirken Die Parteien werden auch über diese Vereinbarung hinaus eng und vertrauensvoll mit der Landesärztekammer Brandenburg zusammenwirken, um die geplante Überleitung der Nachsorgeleitstellen auf die derzeit in Einrich‐
tung befindliche gemeinnützige Gesellschaft zu ermöglichen, der vom Land künftig die Durchführung der klini‐
schen Krebsregistrierung übertragen werden soll. § 10 Sonstiges Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird. (1) (2) (3) (4) Ergänzungsbedürftige Lücken, die bei der Durchführung dieser Vereinbarung offenbar werden, sind so auszufül‐
len, als ob sie bei Abschluss der Vereinbarung berücksichtigt worden wären. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich dieses § 10 Absatz 3 bedürfen der Schriftform. Sollte der für diese Vereinbarung maßgebende § 65c SGB V oder die unmittelbar auf ihm beruhenden bundeswei‐
ten Vorgaben geändert werden, ist diese Vereinbarung durch entsprechende Abänderungen weiterzuentwickeln. Potsdam, den 12.02.2015 ............................................................. ........................................................................ Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg ............................................................ Tumorzentrum Potsdam 122 Anhang IV ‐ Vertrag zur Finanzierung der Betriebskosten der Tumornachsorgeleitstelle des Onkologischen Schwerpunktes Potsdam Schiedsspruch vom 24.02.2015 gemäß § 65c VI 8 SGB V i.V.m. § 2 II der Krebsregister‐Meldevergütung‐Vereinbarung vom 15.12.2014 Die Meldevergütungen werden wie folgt festgesetzt: Meldungsart a) Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung (§ 2 I 3 Buchst. a der Krebsregister‐Meldevergütung‐Vereinbarung vom 15.12.2014) 18,00 € b) Meldungen von Verlaufsdaten (§ 2 I 3 Buchst. b der Krebsregister‐ Meldevergütung‐ Vereinbarung vom 15.12.2014) c) Meldung von Therapie‐ und Abschlussdaten (§ 2 I 3 Buchst. c der Krebsregister‐ Meldevergütung‐Vereinbarung vom 15.12.2014) d) Meldung eines histologischen oder laborchemischen oder zytologischen Befundes (§2 I 3 Buchst. d der Krebsregister‐Meldevergütung‐Vereinbarung vom 15.12.2014) 8,00 € e) Vergütungsabschlag für zahnärztliche Diagnosemeldung ohne Angabe des ICD‐Codes (§ 2 I 4 < Protokollnotiz > der Krebsregister‐Meldevergütung‐ Vereinbarung vom 15.12.2014) 3,00 € 123 5,00 € 4,00 € Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen Anhang V
Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 1994 12.01.1994 Rauchen und Passivrauchen – von den Anfängen bis zur Gegenwart Frau Dr. med. Ingrid Broll, Berlin 02.03.1994 Intraläsionale Therapie mit ß‐Interferon bei metastasierenden soliden Tumoren Frau Dr. med. I. Wildfang, Hannover 21.04.1994 Chemo‐Radiation for Anorectal Cancer Daniel T. Buchholz M. D., Houston, Texas, USA 27.04.1994 Schmerztherapie bei onkologischen Patienten Dr. med. M. Gessler, München 10.09.1994 „3. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Aktuelle Entwicklungen in Diagnostik und Therapie onkologischer Erkrankungen Medizinische Klinik, Abt. Hämatologie/Onkologie, Klinikum Ernst von Bergmann 04.11., 25.11.,09.12.1994 Onkologischer Tag Was gibt es Neues in der Onkologie Begleitende Therapieverfahren bei Krebserkrankungen Psychosoziale Betreuung von Krebspatienten im Krankenhaus und danach Was wünschen die Betroffenen Onkologische Schwerpunkte im Land Brandenburg – Aufgaben und Ziele Onkologischer Schwerpunkt Potsdam e.V. Auch das gehört zum Leben – Bestattung Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 09.11.1994 Ernährungseinflüsse in der Coloncancerogenese Prof. Dr. Zunft, Potsdam‐ Rehbrücke 1995 11.01.1995 Behandlung maligner Pleura und Perikardergüsse Prof. Dr. med. Dipl.‐ Biochem. E. Musch, Bottrup 29.03.1995 Chemo‐Immuntherapie des metastasierenden Nierenzellkarzinoms Priv.‐ Doz. Dr. Dr. med. Atzpodien, Hannover 27.09.1995 Ergänzende Therapien mit Naturheilverfahren bei onkologischen Patienten Dr. med. R. Stange, Berlin 20.10., 03.11., 17.11.1995 3. Onkologischer Tag Schmerztherapie bei Tumorpatienten Supervision – Was ist das? Was kann sie? Was braucht sie? Eine Maskenbildnerin bei Chemopatienten – Initiative im Dienste der Patienten – Vortrag mit Demonstration Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 21.10.1995 „4. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Medizinische Klinik, Abt. Onkologie/Hämatologie, Klinikum Ernst von Bergmann 124 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 1996 14.02.1996 Neue Medikamente in der Onkologie Prof. Dr. med. J. H. Hartlapp, Osnabrück 11.09.1996 Oestrogene beim Mammakarzinom Dr. med. F. Jungi, St. Gallen, Schweiz 28.09.1996 „5. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Störungen der Hämostase bei Tumorerkrankungen Medizinische Klinik, Abt. Onkologie/Hämatologie Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 18.10.1996 Veranstaltung im Rahmen des 2. ABTOSA Kongresses in Lübben Psychosoziale Betreuung von Tumorpatienten Lebensqualität des Tumorpatienten Die Bedeutung adjuvanter Ernährung bei Tumorpatienten Ambulante Chemotherapie – was ist möglich, was ist sinnvoll? Grundsätze der Schmerztherapie Anliegen und Inhalt der Rehabilitation Epidemiologie und Diagnostik des Rektumkarzinoms Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 08.11., 22.11., 29.11.1996 4. Onkologischer Tag Leben mit dem Abschied Rehabilitation von Krebspatienten am Beispiel des Mamma‐ und Kolonkarzinoms Ambulante onkologische Betreuung bei Mammakarzinom und Tumoren des Magen‐Darm‐Traktes Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 04.12.1996 Palliative Betreuung bei Patienten mit fortgeschrittener Tumorerkrankung Prof. Dr. med. Aulbert, Berlin 1997 09.04.1997 Behandlung und Prophylaxe von Knochenmetastasen beim Mammakarzinom unter besonderer Berücksichtigung des Prognosefaktors Mikrometastasen im Knochenmark Priv.‐Doz. Dr. med. Diel, Heidelberg 14.05.1997 Klinische Anwendung von Interferonen in der Onkologie und bei Viruserkrankungen Frau Prof. Dr. med. H. Schwenke, Leipzig, Dr. med. W. Güthoff, Potsdam Frau Dr. med. R. Pasold, Potsdam Medizinische Klinik, Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 28.05.1997 Hodentumoren Dr. med. H. Schott, Potsdam, Dr. med. J. Beyer, Berlin Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 01.10.1997 Therapeutische Optionen in der Behandlung des metastasierenden Nierenzellkarzinoms Prof. Dr. med. U. Rebmann, Dessau 24.10., 07.11., 14.11.1997 5. Onkologischer Tag Krebs und Sexualität Gynäkologische Tumoren Krebs und Ernährung Strahlentherapie bei Krebserkrankungen Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 125 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 17.10.1997 „Gesundheitsreform – Krebskranke im Abseits?“ Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 25.10.1997 „6. Potsdamer Onkologisches Gespräch Supportive Therapie in der Onkologie Medizinische Klinik, Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 12.12.1997 Palliative nuklearmedizinische Schmerzbehandlung bei Skelettmetastasen Prof. Dr. med. M. Fischer, Kassel Klinik für Nuklearmedizin, Klinikum Ernst von Bergmann 1998 18.02.1998 Zur Prävention von Brustkrebs bei Frauen mit erhöhtem Krankheitsrisiko Dr. med. Stefan Paepke, Berlin 04.03.1998 Medikamentöse Therapie des Mammakarzinoms Prof. Dr. med. K. Possinger, Berlin 24.06.1998 Thema: Harnblasenkarzinom Prof. Dr. med. Oesterwitz, Dr. med. H. Schott Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 3. Onkologischer Herbstkongress der ABTOSA 02.03.1998 Tumorzentrum Potsdam e. V. Potsdamer Onkologisches Gespräch ABTOSA Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 02.10., 08.10., 30.10.1998 6. Onkologisches Gespräch Hyperthermieverfahren in der Onkologie Berufsbegleitende Weiterbildung Onkologie Lebensqualität und Sexualität bei Patienten mit Prostatakarzinom Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 1999 05.05.1999 Praktisches Vorgehen in der onkologischen PET‐Diagnostik Frau Doz. Dr. sc. med. M.‐ L. Weiß, Berlin 30.06.1999 Tumorindizierte chronische Anämie Prof. Dr. med. M. Resa Nowrousian, Essen 07.07.1999 Neues in der Früherkennung und Behandlung des Cervixcarzinoms Dr. med. J. Blohmer, Berlin 11.09.1999 „8. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Moderne Diagnostik und Therapie in der Onkologie Medizinische Klinik, Abteilung für Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 26.09.1999 Prädiktive Krebsdiagnostik Gemeinsam mit der Landesärztekammer Brandenburg 01.10., 08.10., 29.10.1999 7. Onkologischer Tag Traditionelle Chinesische Medizin Strahlentherapie unter psychologischen Aspekten 126 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen Möglichkeiten der Behandlung des Bronchialkarzinoms Strahlentherapie beim Bronchialkarzinom Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 24.11.1999 Was ist die optimale Therapie des Ovarialkarzinoms in der Primärbehandlung und beim Rezidiv? Dr. med. Sehouli, Berlin Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe, Havellandklinik Nauen 26.11.1999 Podiumsgespräch „Frauen und Krebs“ Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 2000 16.09.2000 „9. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Aktuelle Probleme in der Onkologie Medizinische Klinik, Abteilung für Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 06.10., 27.10., 24.11.2000 8. Onkologischer Tag Aktuelle Therapien kolorektaler Tumoren Stomapflege Psychologische Besonderheiten Ernährung bei kolorektalen Tumoren Umgang mit Schmerzen Strahlentherapie bei kolorektalen Tumoren 22.11.2000 Perkutane Vertebroplastie – ein Verfahren zur Behandlung schmerzhafter Osteolysen Frau Dr. med. Claude Depriester, Amiens, Frankreich 2001 31.01.2001 Medikamentöse Schmerztherapie in der Onkologie unter besonderer Berücksichtigung der Co‐ Medikation und Arzneimittelinteraktion Prof. Dr. med. Peters, Hannover 07.03.2001 Multimodale Therapiekonzepte des Pankreaskarzinom Dr. med. Oettle, Berlin 21.03.2001 Uro‐Onkologie Prof. Dr. med. Oesterwitz, Urologische Klinik, Klinikum Ernst von Bergmann 06.06.2001 Krebsprävention durch Ernährung – aktueller Wissensstand Frau Dr. med. Anja Kroke MPH Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam‐Rehbrücke 18.07.2001 Moderne Therapieansätze bei kolorektalem Karzinom – Therapie mit Xeloda – Dr. med. P. Reichardt, Berlin Medizinische Klinik, Abteilung für Hämatologie und Onkologie, Klinikum Ernst von Bergmann 22.09.2001 „10. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Aktuelle Aspekte der Hämatologie/Onkologie Medizinische Klinik, Abteilung für Hämatologie und Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 05.10., 19.10., 09.11.2001 9. Onkologischer Tag Aktuelle Therapien bei Leukämien und Lymphome Die AHB – im Gesamtkonzept der onkologischen Betreuung Pflege bei Leukämiepatienten Aspekte der Krankheitsbewältigung Über den Sinn der Tumordokumentationen 127 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen Über den Sinn der Tumordokumentationen Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 2002 01.06.2002 Mitarbeit bei der Organisation: „Brandenburgische Konferenz gegen den Darmkrebs“ 05.06.2002 Knochenmetastasen Frau PD Dr. med. Karin Koch, PD Dr. med. J. Hierholzer, Frau Dr. med. G. Holl Klinikum Ernst von Bergmann 21.09.2002 „11. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Medizinische Klinik, Abteilung für Hämatologie und Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 30.10.2002 Uro‐Onkologie Prof. Dr. med. H. Oesterwitz, Dr. med. J. Lebentrau, Dr. med. H. Schott, Dr. med. F. König Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 27.09., 25.10., 08.11.2002 10. Onkologischer Tag Behandlung von Hirnmetastasen durch Chemotherapie Palliative Strahlentherapie bei Hirnmetastasen Schmerztherapeutische Möglichkeiten bei Hirntumoren Wahrheit am Krankenbett – Erfahrungen bei der psychologischen Betreuung von Tumorpatienten in Lebensbedrohung Was ist, was kann, was leistet ein Hospiz Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 2003 26.02.2003 21.05.2003 27.08.2003 27.08.2003 09.09.2003 Projektgruppe Bronchialkarzinom Gründungstreffen – Vorsitzender Dr. med. W. Frank Vorstellung des Tumorzentrums: Vollständigkeit der Datenerfassung Verbesserung der Früherkennung OP‐ Angebot im Bereich des TZP Kooperation stationär/ambulant Organisation von Fallkonferenzen Studienkoordination Projektgruppe Bronchialkarzinom Stellenwert der Mediastinoskopie zum Staging Dr. med. W. Frank, Treuenbrietzen Projektgruppe Bronchialkarzinom Chirurgische Therapie des Bronchialkarzinoms Priv.‐Doz. Dr. med. Roland Wagner, Potsdam Vorstellung der Datenauswertung zum Bronchialkarzinom im Land Brandenburg Dr. med. Frank, Treuenbrietzen Uro‐Onkologie: Fakt oder Fiktion – Impfung beim Nierentumor? Prof. Dr. med. Oesterwitz, Potsdam; K.‐H. Rockensüß, LipoNova Hannover „Ohne Messer gegen den Tumor. Die Brachytherapie bei Prostatakrebs“ Frau PD Dr. Karin Koch, Potsdam 128 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen Brandenburgische Krebsgesellschaft 27.09.2003 „12. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Aktuelle Aspekte der Hämatologie/Onkologie Medizinische Klinik, Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam 26.09., 24.10., 07.11., 21.11.2003 11. Onkologischer Tag Moderne Diagnostik – Chancen und Grenzen bildgebender Verfahren am Beispiel von PET Brachytherapie beim Prostatakarzinom DMP – Brustkrebs Brustrekonstruktion nach Mamma‐ Ca Pflege in der Finalphase Ergänzende Behandlungsmethode ‐ Mistel Brandenburgischen Krebsgesellschaft e. V. 26.11.2003 Projektgruppe Bronchialkarzinom Neoadjuvante und adjuvante Therapie beim Bronchialkarzinom Frau Dr. med. K. Stahlhut, Potsdam 15.12.2003 Projektgruppe Ökonomische Fragen in der Onkologie Dr. med. E. Frantz, St.‐Josefs‐Krankenhaus, Potsdam 2004 Projektgruppe Bronchialkarzinom 17.03.2004 Bericht vom Symposium „Trends in Diagnostik und Therapie des Bronchialkarzinoms in Münster Frau Dr. med. Stahlhut, Rüdersdorf Präsentation und update zur konkreten Studienlage adjuvanter und neoadjuvanter Protokolle beim NSCLC Frau Dr. med. Serke, Berlin Konzeption eines regionalen Brandenburgischen Workshops zu „Aktuelle Trends in Diagnostik und Therapie des Bronchialkarzinoms“ Dr. med. W. Frank, Treuenbrietzen 04.09.2004 „13. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Aktuelle Aspekte der Hämatologie/Onkologie Medizinische Klinik, Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 16.‐17.09.04 Diskussionsforum „Klinische Krebsregister in Deutschland Sachstand und Perspektiven Tumorzentrum Land Brandenburg e. V. in Frankfurt/Oder 01.10., 22.10., 05.11.2004 12. Onkologischer Tag Neues in der Onkologie Rehabilitation von Tumorpatienten Moderne Techniken in der Strahlentherapie Schmerztherapie aus medizinischer Sicht Schmerztherapie aus Sicht der Naturheilkunde und Psychologie Die Arbeit einer Palliativstation Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 129 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 17.11.2004 Radiofrequenzablation (RFA) und laserinduzierte Thermotherapie (LITT) zur Behandlung von Lebermetastasen Priv.‐Doz. Dr. med. M. Mack, Frankfurt/Main Klinik für Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann 24.11.2004 Uro‐Onkologie: Strategien zur Therapie des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms R. Raschke und Dr. Günther, Potsdam Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 15.12.2004 Projektgruppe Bronchialkarzinom Diskussion Therapieprotokolle Kooperationsinitiative: seltene Lungentumore Der interessante Fall: Kasuistik Dr. med. W. Frank, Treuenbrietzen 2005 20.04.2005 Das Fatigue‐Syndrom Dr. med. Frank Rothmann, Potsdam Luise‐Henrietten‐Stift Lehnin 30.04.2005 Aktuelle Standards und Entwicklungen in der Diagnostik des Bronchialkarzinoms Johanniter‐ Krankenhaus im Fläming Konsensuskonferenz 2005 Kolorektales Karzinom 25.05.2005 Medizinische Klinik, Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 17.‐ 18.06.2005 1. Potsdamer Symposium: Brachytherapie des Prostatakarzinoms Klinik für Strahlentherapie und Klinik für Urologie Klinikum Ernst von Bergmann 10.09.2005 „14. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Lungenkarzinom Medizinische Klinik , Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 28.09.2005 Kommunikation mit Tumorkranken Prof. Dr. med. Matthias Volkenandt, München Luise‐Henrietten‐Stift Lehnin 30.09., 28.10.2005 13. Onkologischer Tag Therapie des Plasmozytoms Der junge Krebspatient aus med. Sicht am Beispiel des Hoden‐Ca Der männliche Krebspatient aus pflegerischer Sicht Behandlungsmöglichkeiten von sekundären und chronischen Wunden Schmerztherapie Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 10.10.2005 „14. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ – Lungenkarzinom Medizinische Klinik , Abteilung Hämatologie/Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 07.12.2005 Uro‐Onkologie „Kurative Therapieoptionen des Prostatakarzinoms Dr. med. H. Schott, Dr. med. R. Schütz, R. Raschke, Potsdam Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 130 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 2006 22.03.2006 Therapie‐ und Kostenmanagement in der Onkologie Prof. Dr. med. Kleeberg, Hamburg Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Klinikums Ernst von Bergmann 21./22.04.2006 Potsdamer Interdisziplinäres Symposium Aktueller Stand der Diagnostik und Therapie des Rektumkarzinoms – Standards und neue Aspekte Klinik für Allgemein‐ und Visceralchirurgie, Klinikum Ernst von Bergmann 23.08.2006 Konsensuskonferenz 2006 Mammakarzinom Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Klinik für Hämatologie und Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 09.09.2006 „15. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Maligne Lymphome Klinik für Hämatologie und Onkologie Klinikum Ernst von Bergmann 29.09., 13.10., 11.11.2006 14. Onkologischer Tag Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende Qualitätskriterien für onkologische Informationen aus dem Internet Therapiemöglichkeiten beim Mamma‐Ca Versorgung mit Perücken Mamma‐Ca junger Frauen – psychologische Besonderheiten Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 2007 17.01.2007 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 20./21.04.2007 2. Potsdamer Interdisziplinäres Symposium Aktueller Stand der Diagnostik und Therapie des Magenkarzinoms‐ Standards und neue Aspekte Klinik für Allgemein‐ und Visceralchirurgie, Klinikum Ernst von Bergmann 13.10.2007 Symposium Interdisziplinäre Therapie maligner Kopf‐/Hals Tumoren „Tumorboard HNO“ Klinik für HNO‐ Heilkunde, Klinikum Ernst von Bergmann 27.10.2007 „16. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Neue Therapieansätze in der Hämatologie und Onkologie Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 28.09., 26.20., 09.11.2007 15. Onkologischer Tag Tumoren der Lunge aus chirurgischer Sicht Palliative Strahlentherapie Medikamentöse Schmerzbehandlung Pflege im Finalstadium Angstbewältigung aus psychologischer Sicht Brandenburgische Krebsgesellschaft e.V. 131 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 2008 16.01.2008 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 28.01.2008 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Molekulare Tumormarker beim Nicht‐ kleinzelligen Bronchialkarzinom FISH oder Immunhistochemie? Worüber reden wir eigentlich? Wo sind die Cut‐off Points? Bestimmungs‐ und Nachweismethoden. PD Dr. med. T. Mairinger, Berlin Zertifizierung von Lungenkrebszentren Frau Sylvia Gütz, Leipzig 29.03.2008 Kolloquium Kolorektales Karzinom 07.05.2008 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom – neuer Vorsitzender Dr. med. R. Krügel Auswertung der Daten zum Bronchialkarzinom aus dem Land Brandenburg Dr. med. R. Krügel, Treuenbrietzen, Frau Dr. med. Doris Niepmann, Potsdam 18.06.2008 ASCO‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 26.09., 10.10., 07.11.2008 16. Onkologischer Tag Rekonstruktion und Narbenkorrektur bei Brustkrebs Antikörpertherapie Umgang mit Paravasaten Patientenverfügung aus ärztlicher und pflegerischer Sicht Aufgaben einer Brustschwester Brandenburgische Krebsgesellschaft e.V. 29.10.2008 Uroonkologische Fortbildung Management von NW unter Multikinaseinhibitor‐Therapie des Nierenzellkarzinoms Dr. med. P. Leistenschneider, Berlin Holium‐Laser‐Enukleation der Prostata (Holep) Dr. med. A. Zacharis, Berlin Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 01.11.2008 Gynäkologische Zytologie im Land Brandenburg 12.11.2008 Stammtisch Hämatologie und Onkologie Potsdam Interdisziplinäre Primärtherapie des Lungen‐ karzinoms Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 06.12.2008 Jahrestagung des Berufsverbandes Brandenburger Dermatologen 2009 14.01.2009 11.03.2009 08.04.2009 13.05.2009 24.06.2009 ASH‐ Nachlese Morbiditätskonferenz Brustzentrum Klinikum Ernst von Bergmann Brustkrebsakademie – Fortbildungsseminar Mammakarzinom Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Praktische Erfahrungen bei der Zertifizierung eines Lungenkrebszentrums Dr. med. Kemmer, Hemer ASCO‐ Nachlese 132 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 23.09.2009 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom „Handbuch Lungenkrebs“ Dr. med. Torsten Blum, Berlin 23.09.2009 Stammtisch Hämatologie und Onkologie Potsdam Myelom – Niere – Leichtketten 25.09., 09.10., 06.11.2009 17. Onkologischer Tag Diagnostik bei gastrointestinalen Tumoren (Darm) Chirurgische Seite Medikamentöse Therapie Stomapflege Ernährung bei Darmkrebs Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. Aktion Rückenwind 11.11.2009 Info‐Veranstaltung für Lungenkrebspatienten und Angehörige 11.11.2009 Uro‐Onkologische Fortbildung Laparoskopische Operationen in der Urologie 21.11.2009 „17. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Hämatologie und Stammzelltransplantation: Was gibt es Neues? PET & NET: Neues aus der klinischen Onkolgie Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 27.‐ 28.11.2009 1. Brandenburger Krebskongress: Wirklichkeiten und Visionen in der Onkologie Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Land Brandenburg e. V. Tumorzentrum Potsdam e. V. Tumorzentrum Land Brandenburg e. V. 2010 20.01.2010 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 13.02.2010 2. Potsdamer Symposium Chirurgie der Gesichtshaut ‐ Onkologische Fragen Klinik für Mund‐, Kiefer‐ und Plastische Chirurgie 10.03.2010 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Interdisziplinäre S3 Leitlinie Lungenkarzinom Dr. med. R. Krügel, Treuenbrietzen Empfehlungen zur Strahlentherapie des Lungenkarzinoms Frau PD Dr. med. Karin Koch, Potsdam Lungenkarzinom – Musterentlassungsbrief Frau Dr. med. Doris Niepmann, Potsdam 24.03.2010 Kopf‐ Hals‐ Tumoren: Eine interdisziplinäre Herausforderung – Aktuelle Therapiekonzepte, ‐standards und Perspektiven Prof. Dr. med. G. Maschmeyer, Prof. Dr. med. Jungehülsing, Potsdam 23.06.2010 ASCO‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 133 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 30.06.2010 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Kardiologische Diagnostik beim Lungenkarzinom Dr. med. Schwerdtfeger, Lübben Tumordokumentation Dr. med. R. Krügel, Treuenbrietzen Brandenburger Daten zum Lungenkarzinom Frau Dr. med. Doris Niepmann, Potsdam 06.10.2010 Nuklearmediziner und Kliniker im Dialog Diagnostik und Therapie des Prostatakarzinoms PD Dr. med. Andreas Wille, Potsdam Stellenwert des PET/CT mit 18F‐FEC in der Diagnostik des Prostatakarzinoms Dr. med. Norbert M. Blumstein, Landshut PET/CT‐ basierte Strahlentherapie des Prostatakarzinoms Frau PD Dr. med. Karin Koch. Potsdam Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann 18.09.,08.10., 05.11.2010 18. Onkologischer Tag Harnblasenkatheter – wenn schon, wie handhaben? Port‐Katheter‐Systeme Sekundäre Beinlymphödeme Inkontinenz und Scham Rolle einer Selbsthilfegruppe Brandenburgische Krebsgesellschaft e.V. 27.10.2010 Nuklearmediziner und Kliniker im Dialog Stellenwert von Bisphosphonaten in der Behandlung von Skelettmetastasen Lüder Fritz, Potsdam Einsatz von Radionukliden zur palliativen Schmerzreduktion bei ossären Filiae Prof. Dr. med. Manfred Fischer, Kassel Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann 30.10.2010 „18. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Supportive Therapien, Neues aus der urologischen Onkologie Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 10.11.2010 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom FDG‐PET gesteuerte Bestrahlungstherapie des Bronchialkarzinoms Prof. Dr. med. Ilja Ciernik, Dessau Operative Strategien beim nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom im Stadium IIIA – wann N2 operieren? Dr. med. O. Schega, Treuenbrietzen Aktuelle Auswertungen der Daten des Tumorzentrums Land Brandenburg bezüglich der S3‐ Leitlinie Frau Dr. med. Doris Niepmann, Dr. med. R. Krügel, Frau PD Dr. med. Karin Koch Potsdam, Treuenbrietzen 134 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 2011 19.01.2011 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 16.03.2011 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom „Early palliative care“ – Konzeption und erste Ergebnisse Dr. med. Okan Zaba, Berlin 23.03.2011 Ausstellung: „Unser Leben mit Krebs. Betroffene machen Mut.“ Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Klinikum Ernst von Bergmann 29.06.2011 ASCO‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 24.08.2011 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Tabakentwöhnung Prof. Dr. med. W. Pankow, Berlin Dipl.‐ Psych. H.‐ J. Ruhr, Berlin 14.09.2011 Nuklearmediziner und Kliniker im Dialog Ist die axilläre LAD bei positivem SLN noch zu empfehlen? Frau Dipl.‐ Med. Angela Wiedau, Potsdam Mammakarzinom – Bedeutung, Darstellung und Detektion des Wächterlymphknotens Frau Dr. med. Gabriele Holl, Schwerin Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann 23.09., 14.10., 04.11.2011 19. Onkologischer Tag Behandlung von Hirntumoren/‐metastasen Strahlentherapie bei Hirnmetastasen Besonderheiten bei der Pflege nach Bestrahlung oder Chemo Wesensveränderungen bei Patienten Schmerztherapeutische Behandlung Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 05.10.2011 Nuklearmediziner und Kliniker im Dialog Verbesserte Therapiechancen durch individualisierte Behandlung beim metastasierten Malignen Melanom Dr. med. Markus Krause, Potsdam Stellenwert der FDG‐PET/CT in der Dermatologischen Onkologie Prof. Dr. med. Michael J. Reinhardt, Oldenburg Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann 02.11.2011 Kritische Bewertung der Brachytherapie der Prostata Klinik für Urologie, Klinikum Ernst von Bergmann 09.11.2011 6. Potsdamer Interdisziplinäres Symposium Aktueller Stand GIST und NET 12.11.2011 „19. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Kopf‐ Hals‐ Tumoren, neue Möglichkeiten der Immun‐ und Chemotherapie des malignen Melanoms, Tumoren des Ösophagus und Magens 135 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 30.11.2011 Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom DRGs und Zusatzentgelte (ZE) als Grundlage für die Finanzierung stationärer Krankenhaus‐ leistungen – Unterstützungsmöglichkeiten für den klinischen Alltag H. Hempel, H. Müller, Berlin Erhaltungstherapie beim Bronchialkarzinom im Stadium III b/IV – Pro und Contra Pro Dr. med. R. Krügel, Treuenbrietzen Contra Dr. med. K. Wetzer, Hoyerswerda 2012 25.01.2012 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 13.03.2012 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Stereotaktische Bestrahlung beim Bronchialkarzinom Dr. med. R. Wurm, Frankfurt/Oder VATS‐ Lobektomie beim Bronchialkarzinom Dr. med. W. Klemm, Berlin 12.06.2012 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Neue WHO‐Klassifikation der Adenokarzinome S. Griff, Berlin Bericht vom ASCO 2012 Dr. med. R. Krügel, Treuenbrietzen 20.06.2012 ASCO‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 29.08.2012 Nuklearmediziner und Kliniker im Dialog Onkologische Nachsorge beim Mammakarzinom aus ärztlicher Sicht und den Erwartungen der Patientinnen Frau Franziska Weigert, Potsdam Aktueller Stellenwert der PET/CT in der Diagnostik des Mammakarzinoms Prof. Dr. med. Ingo Brink, Potsdam Klinik für nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie Klinikum Ernst von Bergmann 25.09.2012 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Letzte Rettung bei Blutungen Dr. med. R. Bender, Frankfurt/Oder Neue Substanzen in der Therapie des Bronchialkarzinoms Frau Dr. med. U. Liebers, Berlin Vergleich Lungenkrebsdaten ADT/TZBB 2000 – 2009 Frau Dr. med. Doris Niepmann 28.09., 19.10., 09.11.2012 20. Onkologischer Tag Hautkrebs – Diagnose und Therapie Krebs der Bauchspeicheldrüse: Diagnostik, Therapie Pankreaskarzinom: Operationsmöglichkeiten 136 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen Pankreaskarzinom: Spezielle Ernährung Phasen der Krisenverarbeitung bei Tumorpatienten Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 2013 22.01.2013 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Operationsergebnisse nach Resektion solitärer Metastasen beim Lungenkarzinom Dr. med. M. Tönnies, Berlin 23.01.2013 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 28.05.2013 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Dosiseskalierte Radiotherapie beim Bronchialkarzinom Dr. med. H. Badakshi, Berlin 19.06.2013 ASCO‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 27.09., 18.10., 08.11.2013 21. Onkologischer Tag Kurative und palliative Optionen bei Kopf‐Hals‐Tumoren Kopf‐Hals‐Tumoren: Radio‐ und Chemotherapie Pflege bei Kopf‐Hals‐Tumoren – Zwischen Ablehnung und Mitgefühl Imaginative Körper‐Psychotherapie für Tumorpatienten als auch für Schwestern und Pfleger Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. 16.11.2013 „21. Potsdamer Onkologisches Gespräch Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 2014 21.01.2014 Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Update Lungenkrebs 2013. Neues vom ASCO 2013 und vom Weltkrebslungenkongress in Sydney Frau Dr. med. M. Serke, Hemer Chylothorax. Diagnostik und Therapie Frau Dr. med. B. Schlolaut, Berlin Einrichtungsbezogene anonymisierte Auswertung/Vorbereitung des Qualitätsbeitrags Frau Dr. med. D. Niepmann, Potsdam 22.01.2014 ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 25.06.2014 ASCO‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 26.09., 10.10., 07.11.2014 22. Onkologischer Tag Knochenmetastasen Allogene Blutstammzelltransplantation GvHD ‐ eine Komplikation bei der allogenen Stammzelltransplantation 137 Anhang V ‐ Organisation von und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen 30.09.2014 15.11.2014 2015 20.01.2015 21.01.2015 Wundversorgung nach Strahlentherapie Depression bei Tumorerkrankungen Brandenburgische Krebsgesellschaft e. V. Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Molekularpathologie beim nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom Frau Dr. med. A. Streubel, Berlin Leistungszahlen des Lungenkrebszentrums Treuenbrietzen Dr. med. H. Hinrichs, Treuenbrietzen „22. Potsdamer Onkologisches Gespräch“ Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann Arbeitsgruppe Bronchialkarzinom Mediastinalbestrahlung bei kleinzelligem Bronchialkarzinom Stadium IV Dr. med. R. Krügel, Treuenbrietzen Prophylaktische Schädelbestrahlung bei kleinzelligem Bronchialkarzinom extensive disease – Sinn oder Unsinn? Dr. med. R. Schütz, Potsdam Nintedanib – eine neue Behandlungsoption in der Zweitlinien‐ Chemotherapie beim fortge‐ schrittenen Adenokarzinom Dr. med. H. Hinrichs, Treuenbrietzen ASH‐ Nachlese Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin Klinikum Ernst von Bergmann 138 Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 139 Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 140 Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 141 Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 142 Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 143 Anhang VI ‐ Dokumentationsbögen Gießener Tumordokumentationssystem GTDS 144 Tumorzentrum Potsdam e.V. Nachsorgeleitstelle Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Charlottenstr. 72 ∙ 14467 Potsdam