Sicherheitskonzept – scharfer Schuss – VDSK

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Sicherheitskonzept – scharfer Schuss – VDSK
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
Sicherheitskonzept
für das sportliche Wettkampfschießen
mit Schwarzpulver-Vorderlader-Kanonen
-leichten Feldartillerieim
Verband
Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
V-D-S-K
Grundlage für das sportliche Wettkampfschiessen mit
Schwarzpulver -Vorderlader - Kanonen
ist das Sporthandbuch
der Deutschen Schießsport Union e.V. Teil 7, (V-D-S-K)
(durch das Bundesverwaltungsamt bestätigte Sportordnung des V-D-S-K)
sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
Veranstalter: Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
Sitz: Burg & Schloss Allstedt /Sachsen- Anhalt
www. vdsk.eu
Präsident des Verbandes: Volker Grabow
Alban-Hess- Straße 5
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464-520935
Mail: [email protected]
Waffe
: Vorderlader- Kanone, (Original oder Nachbau)
Nachbau muss einem Original vor 1871
entsprechen;
Laffen Typ
: Feldlafette
Munition
: Stahlkugel oder Betonkugel (Bleifreies Material)
Treibladung
: nur Schwarzpulver
Kaliber
: 51 mm bis 150 mm Kugeldurchmesser
(entsprechend Ausschreibung und Standzulassung)
Zündeinrichtung : Perkussion-Abzugsleine min. 2 m lang,
Luntenzündung - Luntenspieß min.1,5m lang
(eine vom Beschuss Zertifikat abweichende Verfahrensweise
ist unzulässig)
WettkampfDisziplinen
: 100 Meter, 200 Meter & 300 Meter
ohne Visiereinrichtung(entsprechend Ausschreibung)
100 Meter, 200 Meter & 300 Meter
mit Visiereinrichtung (entsprechen Ausschreibung)
entsprechen Standzulassung;
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
Veranstaltungsgelände/ Wettkampfgelände:
Standortübungsplatz (StOÜbPl) der Bundeswehr
Standort: Sondershausen / Thüringen
Frankenhäuser Str.
99706 Sondershausen /Thüringen
Feldlager :
Gelände des Katastrophenschutzes
Frankenhäuser Str.
99706 Sondershausen / Thüringen
Sanitätsabsicherung : DRK Kyffhäuserkreis e.V. Sondershausen
Anfahrskizze:
StOÜbPl Sondershausen
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
Allgemeine Sicherheitsrichtlinien für den
„scharfen Schuss“
Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht- Versicherung über den
gesamten Zeitraum der Veranstaltung durch den VDSK.
Der Innere Sicherheitsbereich ist durch Absperrband zu
kennzeichnen;
Die Innere Sicherheit übernimmt der VDSK. Für die äußere
Sicherheit des Geländes des Standortübungsplatzes ist die
Bundeswehr zuständig;
Die Teilnahme am Wettkampf ist nur in historischer Uniform oder in
Gewandung erlaubt;
Gehörschutz ist den Besuchern anzubieten. Die Besucher sind durch
Hinweisschilder auf den Gehörschutz hinzuweisen;
Gehörschutz wird den Besuchern
kostenlos angeboten.
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Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.
Teilnehmer und Besucher handeln absolut eigenverantwortlich;
Der Veranstalter (VDSK) und die Bundeswehr übernehmen keine
Haftung;
Der Geschützführer ist für das Geschütz, sowie für die
Geschützbedienung eigenverantwortlich;
Jeder Kanonier trägt für sich die Eigenverantwortung;
Den Anweisungen der Standaufsicht ist diskussionslos
nachzukommen. Nichtachtung führt zur Disqualifikation der
gesamten Geschützbedienung;
Kennzeichnung der Standaufsicht – Sicherheitsweste –
Aufschrift: – Verband Deutscher Schwarzpulver Kanoniere e.V.Kennzeichnung des Richtkanoniers – Armbinde mit Aufschrift-Richtkanonier-
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals der Bundeswehr ist
diskussionslos nachzukommen. Nichtachtung führt zur
Disqualifikation der gesamten Geschützbedienung und zum
Verlassen des Bundeswehrgeländes;
Die Erlaubnis nach § 27 Spreng. (Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
mit Schwarzpulver) sowie das Beschusszertifikat sind stets mitzuführen
(im Original);
Der am Wettkampf teilnehmende Kanonier muss versichert sein;
(nicht VDSK Mitglieder müssen einen Versicherungs-Nachweis
vorlegen);
Die Vorgaben im Beschusszertifikat sind zwingend verbildlich und
vollständig einzuhalten; (deutscher Beschussnachweis)
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Der Geschützführer meldet sein Geschütz zwecks Überprüfung der
Beschussunterlagen bei der Prüfkommission an, nach der
Überprüfung der Unterlagen und des Geschützes erhält der
Geschützführer die Kontrollplakette für das Geschütz, die sichtbar am
Geschütz (Lafette) anzubringen ist;
Beispiel einer Kontrollmarke für das abgenommene Geschütz
Bei Zwischenfällen nicht durch Hast zu unbedachten Handlungen
verleiten lassen;
Durch das Schießen darf keine Brandgefahr entstehen;
( z.B. glimmende Verdämmungsrückstände)
Wasser am Geschütz bereitstellen.
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Geschützstellung (Beispiel)
Geschütz auf Feldlafette (Beispiel)
Beim Schießen (auch Böllern) darf nicht geraucht werden, die
Verwendung von Feuer ist verboten, ausgenommen ist Luntenzündung;
Vor und während des Schießens (auch Böllern) besteht Alkoholverbot;
( Kontrolle durch Standaufsicht)
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Geladene Geschütze sind stets zu beaufsichtigen, nicht zu transportieren
und nicht Unbefugten zu überlassen;
Das Laden, sowie das Entladen (bei Versagern) des Geschützes darf nur
von Erlaubnisinhabern des § 27 SprengG durchgeführt werden;
Zum Schießen ist nur einwandfreies (Handelsübliches) Schwarzpulver
in der laut Beschussbescheinigung zugelassenen (deutschen
Beschussbescheinigung) Menge zu verwenden.
Vor dem Laden ist das Rohrinnere auf Fremdkörper, und der Zündkanal
auf Durchgang zu prüfen;
Nach dem Laden ist nicht benötigtes Pulver sofort sicher in der
geschlossenen Pulverkiste aufzubewahren;
Beim Laden oder Entladen niemals über die Mündung beugen oder
davor treten, Handschuhe tragen;
Der Ladekanonier steht seitlich von der Mündung und umfasst den
Ladestock von unten;
Nach jedem Schuss ist das Rohr zu Krätzen & feucht durchzuwischen;
Beim Auftreten von Fehlern oder Mängel ist das Schießen sofort
einzustellen und gegebenenfalls das Geschütz fachgerecht zu entladen,
bzw. zu wässern;
Versagerbehandlung: Erster Schritt a) Wartezeit nach dem letzten
Zündversuch mindestens
3 Minuten
b) Zündeinrichtung
kontrollieren und neu
bestücken
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Zweiter Schritt
c) Wartezeit mindestens
(wenn kein Schuss bricht)
3 Minuten
d) Rohr auswaschen
e) Gegebenfalls
Kartuschenbeutel entfernen
f) Rohr trocken wischen
g) Versagerursache untersuchen
h) Fall Versager nicht zu
beheben ist:
Schießen beenden!
Das Aufsichtspersonal ist immer zu informieren.
Nach 2 (zwei) Versagern während des Wettkampfes wird das Geschütz
gesperrt und verbleibt bis zum Ende der Runde in der Stellung. Dann
wird das Geschütz seitlich versetzt, und mit einem weiteren
Versuchen den Schuss zu lösen (z.B. entfernen der Zündschraube,
direkt Zündung mit Zündschnur oder Lunte bzw. Preßluft ).
Nach Beendigung des Schießens ist zu prüfen, ob das Geschütz
entladen ist;
Beim Schießen ist geeigneter Gehörschütz zu tragen;
Es sind nur vorbereitete Kartuschen zu verwenden. Alternativ das
portionierte Pulver mittels Ladelöffel lose einzufüllen entsprechend
den Beschussunterlagen. Keine Pulver Großgebinde beim Laden
zulässig.
Beispiel einer Preußischen 6-Pfünder Feldlafette
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Papierverdämmung ist nicht erlaubt, nur loses weiches
Dämmmaterial entsprechend der Ausschreibung;
Laden und Schießen nur auf Kommando durch den Schießleiter;
Kommandotafel:
Krätzen & Wischen
Laden
Zünder setzen
Sicherheit
(weiß)
( gelb)
(rot)
(schwarz)
Akustisch für Kanoniere sowie für die Besucher;
Flaggenzeichen an das Aufsichtspersonal (rot & grün); Jede
Geschützbesatzung hat einen Flaggensatz vorzuhalten;
Signalgebung vom Geschütz zur Aufsichtsperson nur mit
Flaggenzeichen (grün & rot);
Zur Lagerung von Schwarzpulver außerhalb des Wettkampfes sind die
gesetzlichen Vorschriften einzuhalten;
Vor dem Schießen sind anwesende Personen (Besucher) darauf
hinzuweisen, dass die Schall- und Druckwellen gesundheitliche Schäden
nach sich ziehen können, damit diese ggf. durch größeren Abstand zu
den Geschützen bzw. zum Tragen von Gehörschutz vorbereitet sind;
Bei Wettkämpfen ist eine Sanitätsdienstliche Absicherung vor Ort;
Die Standaufsicht ist berechtigt Kontrollen an den Kugel (Stahl bzw.
Beton Bleifreies Material), sowie Pulver (nur Schwarzpulver)
durchzuführen;
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Das Tragen von Hieb.-und Stichwaffen ist erlaubt. Voraussetzung ist
die Genehmigung nach § 16 WaffG;
Feldlager:
- Bereitstellung von Löschmitteln;
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Der Geschützführer ist für Löschmittel am Zelt bzw.
Wohnwagen verantwortlich;
- Offenes Feuer nur im Feldlager in einer Feuerschale
erlaubt, und nur nach Absprache mit dem
Generalfeldzeugmeister;
- Zur Lagerung von Schwarzpulver sind die
gesetzlichen Vorschriften einzuhalten;
- Die Zelte und Wohnwagen sind so aufzubauen, dass
eine Rettungsgasse vorhanden ist;
- Fahrzeuge & Anhänger werden außerhalb des
Feldlagers abgestellt. Wohnwagen bzw. Wohnmobile
sind davon ausgenommen;
Die Teilnehmer werden über dieses Sicherheitskonzept
belehrt, und zeichnen durch Unterschrift gegen;
Dieses Sicherheitskonzept ist verbindlich für das sportliche
Wettkampfschießen mit Vorderlader- Kanonen, sowie für das
Übungsschießen mit Vorderlader- Kanonen;
Nach Abschluss der Wettkämpfe ist das Gelände des
Standortübungsplatzes sowie das Feldlager sauber zu übergebe
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Verstöße gegen das Sicherheitskonzept, gegen Sicherheitsvorschriften
sowie Nichtachtung der Anweisungen des Sicherheitspersonals führen
zum sofortigen verlassen der Veranstaltung, sowie Mitteilung an das
jeweiliges zuständiges Ordnungsamt mit der Prüfung über die
erforderliche Zuverlässigkeit. Die Teilnahme an späteren
Veranstaltungen des VDSK ist nicht mehr möglich.
Sicherheitsabstände der Geschütze
Skizze: Zwei Vorderlader-Kanonen mit Geschützmannschaft;
Beim sportlichen Wettkampfschießen Abstände entsprechend
der Standvorschrift.
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Wichtige Vorschriften:
Benutzerordnung StOÜbPl Sondershausen
Benutzerbestimmung für das Schießen
auf dem Standortübungsplatz der Bundeswehr
in Sondershausen /Thüringen;
Bundeswehr Dienstleistungszentrum Weißenfels
Vertrag
über die Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr
durch Dritte
hier
Mitbenutzung des StOÜbPl Sondershausen
durch den VDSK e.V.
§ 26 SprengG. – Anzeigepflicht
Die verantwortlichen Personen haben das Abhandenkommen von
explosionsgefährlichen Stoffen der zuständigen Behörde unverzüglich
anzuzeigen.
§ 27 SprengG.
Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG. Ist zum Erwerb, Aufbewahren,
Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver
(Schwarzpulver)im privaten Bereich erforderlich.
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§ 16 WaffG.
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch
Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur
Brauchtumspflege.
Gesetzblätter:

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. Spreng

Sicherheitsdatenblatt Schwarzpulver – Stand 2015
 Sicherheitsregeln beim Böllerschießen (Bayern) Stand 2006
 Böllern & Salutschiessen – VBG
 BeschG: Beschussgesetz- Stand 2013
 WaffG: Waffengesetz- Stand 2015
 AWaffV: Allgemeine Waffengesetz Verordnung- Stand 2008
Auszug : Böllern und Salutschießen
Sicherer Umgang mit Vorderlader-Kanonen
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Verhalten nach einem Unfall
- Bewahren Sie Ruhe und beruhigen Sie alle Betroffenen
und Zeugen.
- Leisten Sie Erste Hilfe für Verletzte und kümmern Sie sich
um Betroffene. Rufen Sie ggf. einen Arzt oder
Krankenwagen.
- Alarmieren Sie die Polizei
- Benachrichtigen Sie die zuständige Gewerbeaufsicht,
Berufsgenossenschaft.
- Stellen Sie den Schießbetrieb ein.
- Veranlassen Sie das Zeugen, das Eintreffen der Polizei
abwarten, oder notieren Sie sich deren Namen und
Anschrift.
- Veranlassen Sie eine sofortige Meldung an die
Berufsgenossenschaft.
Dieses Muster muss an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst
werden.
VBG Bezirksverwaltung Erfurt
Kommunalverwaltung
Koenbergkstraße 1,
99084 Erfurt
Telefon:0361 22360
Hamburg
Deelbögenkamp 4
22281 Hamburg
Tel. 040 5146-2940
Mitgliedsnummer des VDSK: 09/2162/6630
Notdienste:
Kreiskrankenhaus Sondershausen Tel. 03632-670
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Rettungsleitstelle:
Sondershausen Tel. 03632-59330
Notrufe:
Notarzt
Feuerwehr
Polizei
Polizei
Notruf : 112
Notruf : 112
Notruf : 110
Tel. 03632- 6610 Sondershausen
SAR Hubschrauber über Bw- Vermittlung oder Notruf 112
(Sollte bei einem Unfall auf dem StOÜbPl der Einsatz eines Rettungshubschraubers
erforderlich sein, ist beim Anflug des Rettungshubschraubers das Schießen auf der
Schießbahn sofort einzustellen).
Betreten und Mitbenutzung des StOÜbPl
Sondershausen durch Dritte
(Auszug aus der Benutzerordnung)








Nutzungszeitraum für den StOÜbPl
Militärischer Sicherheitsbereich
Schießanmeldung
Rahmenschießzeiten für den StOÜbPl
Abfallentsorgung
Sauberkeit auf dem StOÜbPl
Belehrungen: Ort & Datum
Brandschutz
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Muster: Belehrungsbogen
Lfd.Nr.
Name
Vorname
1
usw.
Mustermann
Peter
Gruppe
Unterschrift
Musterhausen
 Die Belehrung der Kanonier wird durch den
Sicherheitsbeauftragten des VDSK bzw. durch einen
Beauftragten des Präsidiums durchgeführt;
Es wird empfohlen, ein Nachweisbuch zu führen.
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Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes, Stand Dezember 2015
Bemerkungen: