NL1236 - vkm-rwl
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Newsletter 36/2012 Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe Weißenburger Str. 12 * 44135 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754 [email protected] Falls Sie diese Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie sich auf der Homepage www.vkm-rwl.de wieder abmelden. Sie finden diese Möglichkeit unter Wir/Newsletter In dieser Ausgabe: - Bericht über Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder - Broschüre gegen den Einkauf von „Neuschrott“ - Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen - Kirchliche Versorgungskassen bestehen erneut den „Umwelt-TÜV“ - Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad - Keine Heilung von Fehlern bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige durch einen bestandskräftigen Bescheid der Arbeitsverwaltung Allgemeine Informationen Bericht über Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (Quelle: BMFSFJ) Am 15. August hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in Deutschland beschlossen. Mit diesem Bericht legt die Bundesregierung erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme des gesamten bundesweiten Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen vor. Der Bericht bildet eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung des Handlungsbedarfs der nächsten Jahre auf Bundes- und Landesebene sowie zur Beantwortung der damit verknüpften verfassungsrechtlichen Fragen. Der Bericht besteht aus einem im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellten Gutachten sowie der vom Bundesfamilienministerium erarbeiteten Stellungnahme der Bundesregierung. Mit dem Gutachten liegt nun erstmals eine bundesweite Vollerhebung aller bestehenden Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen einschließlich der auf bestimmte Zielgruppen oder Gewaltformen spezialisierten Angebote vor. Das Gutachten beleuchtet auch die Finanzierung der Einrichtungen sowie eine Vielzahl von Aspekten der praktischen Beratung. Es wurde von einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe ausgeführt. Für den sozialwissenschaftlich-empirischen Teil sind Prof. Dr. Barbara Kavemann und Prof. Dr. Cornelia Helfferich, für den rechtswissenschaftlichen Teil ist Prof. Dr. Stephan Rixen verantwortlich. Der Erhebungszeitraum war März bis Oktober 2011. In Deutschland gibt es ein dichtes, ausdifferenziertes Netz an Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder: Die Bestandsaufnahme ergibt für Deutschland mehr als 350 Frauenhäuser und über 40 Schutzwohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen, die jährlich etwa 15.000 bis 17.000 Frauen mit ihren Kindern Schutz und Beratung bieten. Hinzu kommen mehr als 750 Fachberatungsstellen, die von Gewalt betroffene Frauen qualifiziert beraten und unterstützen, die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte in der Beratung abdecken: 310 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen, die Frauen mit unterschiedlichem Gewalterleben beraten 183 Fachberatungsstellen für von sexueller Gewalt betroffene Frauen 67 Fachberatungsstellen für Frauen, die in Kindheit und Jugend sexuell missbraucht wurden 130 Interventionsstellen, die pro-aktive Beratung nach polizeilicher Intervention wegen häuslicher Gewalt anbieten 40 Fachberatungsstellen spezialisiert auf Opfer Menschenhandel, teilweise mit Schutzwohnungen zwölf Fachberatungsstellen spezialisiert für Mädchen und Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind. Eine davon bietet eine Bundesland-übergreifende Online-Beratung an, einige der Fachberatungsstellen haben zudem Schutzwohnungen. zwei Fachberatungsstellen spezialisiert auf Betroffene von Stalking eine Fachberatungsstelle spezialisiert auf die Problematik der Genitalverstümmelung drei landesweite und eine kommunale Hotline bei häuslicher Gewalt eine überregionale Hotline bei Zwangsverheiratung von Alle staatlichen Ebenen stehen in der Verantwortung, weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte Unterstützungsangebote vor Ort und für notwendige Verbesserungen zu schaffen. Gemeinsam mit Fachorganisationen und Einrichtungsträgern vor Ort sind Bund, Länder und Kommunen entsprechend der verfassungsgemäßen Kompetenz gefordert, bestehende Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken für bestimmte Zielgruppen abzubauen und die Angebotsstruktur zukunftsfähig und zielgruppengerecht weiterzuentwickeln. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass gewaltbetroffene Frauen regelmäßig unmittelbaren Schutz vor Gewalt sowie Beratung und Unterstützung in professionell dafür ausgelegten Einrichtungen finden. Dennoch finden nicht immer alle betroffenen Frauen die Unterstützung, die sie brauchen: Für einzelne Zielgruppen, zum Beispiel für psychisch kranke Frauen und für Frauen mit Behinderungen, bestehen teilweise Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken. Im Zusammenspiel der Sozialleistungsgesetze, die für die Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und für deren Finanzierung von Bedeutung sind, analysiert das Gutachten einzelne konkrete Problemstellungen und benennt Lösungsvorschläge. Um die durch den Bericht identifizierten zentralen Herausforderungen zu meistern, sind Bund, Länder und Kommunen sowie die Träger der Unterstützungseinrichtungen und Fachorganisationen gefordert. In ihrer Stellungnahme identifiziert die Bundesregierung Handlungsbedarf vor allem in folgenden zentralen Bereichen: Schutz und Unterstützung bei Gewalt und bei der Bewältigung ihrer Folgen als Aufgabe aller staatlichen Handlungsebenen Notwendigkeit eines verstetigten bundesweiten Monitorings und einer Indikatorik zur Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit der Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt Bedarfsanalyse, Bedarfsplanung und Kooperationsstrukturen als Bestandteile einer koordinierten Weiterentwicklung des Hilfesystems vor Ort nutzen Bundesweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen als niedrigschwelliges Angebot mit Lotsenfunktion ins Hilfesystem einrichten Verortung der psychosozialen Leistungen bei Gewalt im System des sozialen Leistungsrechts überprüfen und rechtlichen Klärungsbedarf hinsichtlich sozialrechtlicher Schnittstellen aufgreifen Ungleichgewichte infolge inkompatibler Finanzierungsmodelle reduzieren Fachliche Diskussion zu qualitativen Fragen der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen fortführen Spezialisierte Versorgungsmodelle für gewaltbetroffene Frauen mit spezifischen Bedürfnissen entwickeln Neue Impulse für modellhaft erproben Versorgungskonzepte aufgreifen und Die Bundesregierung schließt eine der identifizierten Lücken im Hilfesystem mit dem bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", das Anfang 2013 zur Verfügung stehen wird und Frauen einen einfachen Zugang zu Beratung ermöglicht. Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es derzeit keiner grundsätzlich angelegten rechtlichen Neuordnung durch ein eigenständiges Bundesgesetz. Festgestellte Defizite können im Wege effektiver Weiterentwicklungen des geltenden Rechts auf bundes- oder landesgesetzlicher Ebene sowie zum Beispiel durch bessere Nutzung von Vereinbarungen zwischen den unterschiedlichen Kostenund Einrichtungsträgern ausgeglichen werden, ohne dass dazu eine bundesgesetzliche Neuordnung mit Auswirkung auf die Verteilung der Finanzierungsverantwortlichkeiten erforderlich wäre. ……………………………………………………………………………………………………………. Aus unserem Fortbildungsangebot: Grundseminar Arbeitsrecht AVR.DW.EKD - im Vergleich des BAT-KF Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche in Deutschland sind Gegenstand der Fortbildung. Dort insbesondere der Mantel AVR im Vergleich mit dem BAT-KF. Da in vielen Einrichtungen sowohl die AVR als auch der BAT-KF geltendes Regelungswerk sind ist das ein wichtiger Abgleich. Hinzu kommen die Öffnungsklauseln für Dienstvereinbarungen zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung im Bereich der AVR. Ferner werden die Eingruppierungsregelungen der AVR eingehend erläutert. - Grundlagen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR DW EKD) - Grundlagen BAT-KF - Arbeitsweise der ARK DW EKD - Eingruppierung - Bestandteile der Vergütung - Arbeitszeit und Pausen - Arbeitszeitkonten (inkl. Plus- und Überstunden) - Urlaub und Sozialbezüge - Öffnungsklauseln Urteile zum Arbeitsrecht - Dienstvereinbarungen - Bundesgesetzliche Ergänzungen wie TzBfG, ArbZG, etc.. Arbeit in Kleingruppen anhand von Fallbeispielen Termin und Ort: 19.11. – 21.11.2012 Hotel Lindenbach, 56130 Bad Ems Informationen über unsere jeweiligen Seminarhäuser erhalten sie unter: Villa Dürkopp: http://www.bsw24.de/reisen/pdf/broschure/br_4.pdf Hotel Lindenbach http://www.bsw24.de/Hotels.15.0.html FFFZ Hotel und Tagungshaus http://www.fffz.de/Tagungshaus Teilnahmekosten: 460,00 Euro Weitere Informationen und Anmeldung: Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: [email protected] Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de ……………………………………………………………………………………………………………. Broschüre gegen den Einkauf von „Neuschrott“ (Quelle: EFAS) Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Aktion „Das sichere Haus“ (DSH) einen 40seitigen Ratgeber gegen den Einkauf von „Neuschrott“, also nicht sichere, minderwertige und/oder schlecht verarbeitete Produkte, herausgebracht. Der Ratgeber mit dem Titel „Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“ stellt verschiedene Produkte und Produktgruppen vor. Den Schwerpunkt bildet das Thema elektrische Geräte. Welche Kriterien sollten beim Kauf eines Wasserkochers beachtet werden? Was zeichnet eine sichere Steckdosenleiste aus? Was ist beim Kauf von Lichterketten zu beachten? Diese und weitere Fragen zu elektrischen Geräten und Zubehör werden hier beantwortet. Der Ratgeber ist auch für kirchliche Einrichtungen hilfreich, da einige der genannten elektrischen Geräte dort zum Einsatz kommen bzw. von Zeit zu Zeit neu angeschafft werden müssen. Die Broschüre „Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“ steht im Internet unter www.das-sichere-haus.de zur Verfügung. Sie kann dort als pdf-Datei heruntergeladen oder als Druckstück kostenfrei angefordert werden. Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen (Quelle: iga) Viele gute Gründe sprechen für Betriebssport. In kleinen und mittleren Unter-nehmen wird er aber eher selten angeboten. Von der ersten Idee, ein betrieblich organisiertes Sportprogramm anzubieten, bis zu einem gut funktionierenden „festen Bestandteil“ innerhalb des Betriebes sind einige Punkte zu berücksichtigen. Damit die Beteiligten wissen, welche Aufgaben, Entscheidungen und Herausforderungen auf sie zukommen, hat die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) in der Broschüre „Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen ein-, durch- und weiterführen“ die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die Broschüre vermittelt Vorgehensweisen und Möglichkeiten zum Aufbau eines erfolgreichen Betriebssportangebotes. Ausführliche Checklisten im Anhang der Publikation unterstützen die eigenen Aktivitäten. Die Broschüre „Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen ein-, durch- und weiterführen“ kann im Internet unter www.iga-info.de als pdfDatei heruntergeladen oder als Druckstück kostenfrei angefordert werden. ……………………………………………………………………………………………………………. Wieder Lieferbar: BAT-KF Handbuch Die Textfassung des BAT-KF mit allen Überleitungsregelungen und ergänzenden sonstigen Ordnungen (Stand 1. Juli 2012). Für jeden Schreibtisch einfach unentbehrlich! So umfangreich wie noch nie. Inhalt: - Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) - Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte - Kirchliche Fassung (TV-Ärzte-KF) - Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte in den TV-Ärzte-KF (TVÜ-ÄrzteKF) - Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter in kirchlicher Fassung (MTArb-KF) - Arbeitsrechtsregelung zu Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF - Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung der Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und des MTArb-KF - Zuordnung der (alten) Vergütungs- und Lohngruppen zu den (neuen) Entgeltgruppen (KR Anwendungstabelle) Zusätzlich: + Arbeitshilfen + Ergänzende Arbeitsrechtsregelungen und Ordnungen: Arbeitsrechtsregelung zur Entgeltumwandlung für die freiwillige Zusatzversicherung Ordnung über vermögenswirksame Leistungen an kirchliche Angestellte und Arbeiter Ordnung zur Beschäftigungssicherung für kirchliche Mitarbeitende Ordnung zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand – Altersteilzeitordnung Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen + Ergänzende Gesetzesauszüge Bestellpreis: 19,80 Euro Für Interessierte ist das Handbuch auch als CD-ROM zu erwerben. Der Preis beträgt ebenfalls 19,80 Euro. Handbuch und CD-ROM kosten zusammen 35,00 Euro. Weitere Informationen und Bestellung: Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: [email protected] Informationen zu Seminaren über den BAT-KF und anderen Themen finden Sie unter www.vkm-rwl.de ……………………………………………………………………………………………………………. Kirchliche Versorgungskassen bestehen erneut den „Umwelt-TÜV“ (Quelle: VKPB) Die Kirchlichen Versorgungskassen KZVK und VKPB in Dortmund haben erneut den „Umwelt-TÜV“ bestanden. Der Umweltgutachter bestätigte das Umweltmanagementsystem nach europäischem Standard. Damit bleiben die Kassen auch im Besitz des Kirchlichen Umweltsiegels „Der Grüne Hahn“. Ein bewusster Umgang mit Ressourcen macht sich selbst bei einer Verwaltung bemerkbar: Bewegungsmelder in gemeinschaftlich genutzten Räumen, Zeitschaltuhren an Druckern oder Kopiergeräten, sparsame LED-Leuchten und bewussterer Umgang mit Heizenergie. In der Summe lässt sich durch diese kleinen Dinge bares Geld sparen. So konnte der Allgemeinstromverbrauch bereits um 10 %, die Heizenergie sogar um 30 % gesenkt werden. „Die Bestätigung zeigt, dass wir weiterhin auf dem richtigen, grünen Weg sind. Gleichzeitig bleibt es Ansporn, dass wir unser Umweltmanagement stetig verbessern. Ein toller Mehrwert ist, dass wir Energiekosten senken konnten und natürlich weiter reduzieren möchten", sagt Axel Stach, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei den Versorgungskassen. ……………………………………………………………………………………………………………. Aus unserem Fortbildungsangebot: Haftungsrechtliche Risiken im Arbeitsverhältnis Die Veranstaltungsreihe beschäftigt sich mit den haftungsrechtlichen Risiken im Arbeitsverhältnis von Erzieherinnen und Erziehern. Termin und Ort: 04.10.2012, 16.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr, Reinoldinum, Schwanenwall 34, 44135 Dortmund 15.11.2012, 16.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr, FFFZ Hotel und Tagungshaus, Kaiserswerther Str. 450, 40474 Düsseldorf Teilnahmekosten: Mitglieder kostenlos. Nicht Mitglieder 5 Euro Weitere Informationen und Anmeldung: Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: [email protected] Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de Mitteilung der Fachgruppe Pädagogik Liebe Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe "Pädagogik" ! Wir suchen für unseren Kooperationskreis Fachgruppe "Pädagogik" und ehemals e & s interessierte, engagierte und kreative Mitglieder, die bereit sind und Zeit aufbringen können, mit ihren Ideen den Weg in die Zukunft der Erzieherinnen mit zu gestalten. Wir treffen uns alle 2 Monate in der Geschäftsstelle des vkm rwl in Dortmund, Weißenburger Str. 12. Unser Motto: "Das Wohl der Erzieherinnen und Erzieher ist das Wohl der Kinder!" Weitere Informationen dazu erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle: Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: [email protected] ……………………………………………………………………………………………………………. Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad (Quelle: DGUV) Es macht Spaß, man muss nicht lange nach einem Parkplatz suchen und es fördert die eigene Fitness – mit Beginn der warmen Jahreszeit fahren wieder vermehrt Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Arbeitnehmer stehen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen dabei nicht unbedingt den kürzesten Weg wählen. Fahrradfahrer sind auch versichert, wenn sie aus Gründen der Sicherheit einen längeren als den direkten Weg zur Arbeit wählen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Fahrräder haben weder Airbag noch Knautschzone und das Verletzungsrisiko bei einem Unfall ist hoch. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung im Schnitt weit über 18.000 Dienst- und Wegeunfälle mit dem Fahrrad. Mehr als 10 Fahrradfahrer verunglückten jedes Jahr tödlich. "Die Zahl der Wegeunfälle mit Fahrradfahrern ist immer noch viel zu hoch. Unser Ziel ist 'Vision Zero'. Das heißt, niemand soll im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt werden, dass er unheilbare gesundheitliche Schäden davonträgt," so Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Zur eigenen Sicherheit sollten Fahrradfahrer einen Fahrradhelm und gut sichtbare Kleidung tragen und die vorhandenen Radwege nutzen. Neben dem Tragen von Fahrradhelmen ist auch der Zustand des Fahrrads von Bedeutung. Ein verkehrssicheres Fahrrad hilft, das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Das wichtigste auch am Fahrrad sind gut gewartete und leicht zu bedienende Bremsen. Nur mit funktionierenden Scheinwerfern, Rückleuchten sowie Reflektoren vorne, hinten aber auch zur Seite kann man selbst besser sehen beziehungsweise in der Dämmerung besser gesehen werden. Die Gangschaltung sollte regelmäßig gewartet werden und alle Schraubverbindungen überprüft werden. Aber auch die Transportbehälter wie Satteltaschen oder Fahrradkörbe müssen ausreichend fest sitzen. Weitere Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, die Tipps für ein sicheres Fahrrad sowie einer ausführlichen Checkliste, erhalten Sie in der Broschüre "Das sichere Fahrrad". Aus der Rechtsprechung Keine Heilung von Fehlern bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige durch einen bestandskräftigen Bescheid der Arbeitsverwaltung (BAG, Urteil v. 28.06.2012, 6 AZR 780/10) Begeht der Arbeitgeber bei der Erstattung einer nach § 17 KSchG erforderlichen Massenentlassungsanzeige Fehler, werden diese durch einen bestandskräftigen Bescheid der Agentur für Arbeit nach §§ 18, 20 KSchG nicht geheilt. Die Arbeitsgerichte sind durch einen solchen Bescheid nicht gehindert, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festzustellen. Aus den Gründen: Der Kläger war seit 1990 bei der Schuldnerin beschäftigt. Am 1. März 2009 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf der Grundlage eines noch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit seiner Zustimmung geschlossenen Interessenausgleichs mit Namensliste vom 24. Februar 2009 kündigte der Beklagte am 11. März 2009 das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2009. Am 26. Februar 2009 hatte die Schuldnerin Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet, ohne den Interessenausgleich beizufügen. Der Anzeige war entgegen der gesetzlichen Anordnung in § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG auch keine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt. Der Betriebsrat der Schuldnerin erklärte am 26. Februar 2009 allerdings schriftlich gegenüber der Agentur für Arbeit, er sei darüber informiert, dass eine Massenentlassungsanzeige abgesandt worden sei. Noch am 26. Februar 2006 bestätigte die Agentur für Arbeit den Eingang der Massenentlassungsanzeige. Später verkürzte sie die Sperrfrist. Der Kläger greift die Kündigung an, weil der Massenentlassungsanzeige keine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt gewesen sei. Die Vorinstanzen sind dem gefolgt. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats, ersatzweise des Interessenausgleichs mit Namensliste, ist Voraussetzung für eine wirksame Massenentlassungsanzeige. Das Schreiben des Betriebsrats vom 26. Februar 2009 an die Agentur für Arbeit enthielt keine eindeutige, abschließende Meinungsäußerung zu den angezeigten Kündigungen und war deshalb keine ordnungsgemäße Stellungnahme iSv. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Der Bescheid der Agentur für Arbeit über die Verkürzung der Sperrfrist hat den Formfehler nicht geheilt. Die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige ist von der Bindungswirkung eines solchen Bescheids nicht umfasst. Wichtige Hinweise 1. Der vkm-rwl unterstützt und informiert SIE, zum Beispiel - durch diesen Newsletter, - durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen. Der vkm-rwl vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel - durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission, - durch individuelle Rechtsberatung. Unterstützen SIE die Arbeit des vkm-rwl und werden Sie Mitglied. Weitere Informationen und den Aufnahmeantrag erhalten Sie über die Geschäftsstelle ([email protected]) oder im Internet unter www.vkm-rwl.de 2. Der Newsletter wird herausgegeben vom: Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-WestfalenLippe Weißenburger Straße 12 44135 Dortmund Tel.: 0231/ 579743 Fax: 0231/ 579754 E-Mail: [email protected] "Gemäß Telemediengesetz (TMG) sind wir ausschließlich nur für die eigenen Inhalte verantwortlich. Für Links auf fremde Inhalte dritter Anbieter sind wir gemäß TMG nur verantwortlich, wenn wir von einem rechtswidrigen oder strafbaren Gehalt positive Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. 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