PDF - Wiener Wirtschaft
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Wiener Die Zeitung der Wirtschaftskammer Wien · 36. Jahrgang Rahmenbedingungen für Unternehmer verbessert 2012: Interessen der Wirtschaftstreibenden durchgesetzt · Seite 4 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Grundbuchgebühr: Firmen verschont Die Übergabe von Betrieben innerhalb der Familie bleibt weiterhin von der Erhöhung der Grundbuch-Eintragungsgebühr ausgenommen. Seite 3 Glatter Fünfer bei Mathematik-Test P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien, Post-Nr. 42, Nr. 02Z031590M | € 1,45 Nach dem erschreckenden Abschneiden der Wiener Schüler beim bundesweiten MathematikTest fordert WK Wien-Chefin Jank erneut eine grundlegende Bildungsreform. Seite 6 Umstellung auf E-Rechnung Ab 1. Jänner 2013 sind elektronische und Papierrechnung gleichgestellt. Was Unternehmen dabei beachten müssen. Seite 18 Wirtschaftsfaktor Autohandel Rückläufige Zulassungszahlen machen dem Wiener Autohandel zu schaffen. Doch die Händler steuern mit klugen Strategien gegen. Seite 22 BEZAHLTE ANZEIGE WKW/Fotolia Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 2 · Wiener Wirtschaft Magazin 15., Rudolfsheim Pizzeria und erlesene Feinkost Am Lugeck hat der neue Lingerie-Store „La Petite Coquette” eröffnet. In stilvollem Ambiente finden sich ausgesuchte Wäsche für Damen und Herren sowie Dessous-Marken wie Pleasure State, Maaji, Amulette, Hollywood Fashion Tape oder Aqua Bendita. Die Eigenmarke „La Petite Coquette” bietet Design-Stücke mit besonderen Schnitten und Spitzen, edlen Stickereien oder Applikationen. LPC Fashion & Fine Lingerie GmbH, „La Petite Coquette”, Lugeck 6, T 01 / 512 22 23, E [email protected] www.lapetitecoquette.me Der aus Apulien stammende Koch Ivan Mascia kocht in einer Pizzeria im 15. Bezirk auf. Für sein Carpaccio vom Wolfsbarsch zerlegt Mascia den Fisch vor den Augen der Gäste in feine Scheiben, wird köstliche Pizza - der Teig wird über drei Tage im Kühlen gereift - und Pasta in verschiedensten Variationen und Antipasti serviert. Im 3. Bezirk hat Mascia darüber hinaus einen italienischen Feinkostladen, das „Specialitá Italiane”. Dort gibt es frische Pasta, Gemüse und biologischen Wein. Pizzeria Il Travoliere, Goldschlaggasse 34, T 01 / 923 09 44 Feinkost Specialitá Italiane, 3., Radetzkystraße 3/1/1, T 0699 / 172 417 72 www.iltavoliere.at Jürgen Hammerschmid 1., Innere Stadt Dessous im Herzen von Wien 8., Josefstadt In Harmonie mit der Umwelt ffHaben Evelyn Priesch (Foto) bietet in ihrem Kaffeehaus „Coffee Pirates” nicht nur den selbst gerösteten Espresso PiratesBlend No. 4 - die Kunden können darüber hinaus spezielle Kaffeesorten verkosten und kaufen. Auch für Freunde des Filterkaffees gibt es eine Auswahl aus Äthiopien, Papua Neuguinea, Brasilien und Guatemala. Selbst gemacht ist nicht nur der „PiratesBlend No. 4”, sondern auch die Cheese Cakes und Muffins sowie eine Auswahl an Paninis, frisch gepressten Limonaden und Smoothies. Coffee Pirates e.U., Spitalgasse 17 (beim Alten AKH), E [email protected] www.kaffeepiraten.at Coffee Pirates Produkte in Harmonie von Mensch, Tier und Umwelt ist das Motto des ersten veganen Fashion-Stores in Wien. Bei muso koroni sind ausschließlich vegane und ökologische Fairtradeprodukte erhältlich. Gegründet hat Jasmin Schister muso koroni - erfolgreich ist sie damit online bereits seit 2008 - um zu zeigen, „dass es auch möglich ist als Veganer hip zu sein”. muso koroni, Jasmin Schister, Josefstädter Straße 33/1-2, T + F 01 / 402 47 70, E [email protected] www.muso-koroni.com 9., Alsergrund Kaffeepiraten Sie neu gegründet, ein Jubiläum oder einen neuen Firmenstandort? Informieren Sie uns: [email protected] Aus dem Inhalt Thema Österreich Was die Wirtschaftskammer 2012 SVA-Selbstbehalt gedeckelt Betriebsübergabe erleichtert für Sie erreicht hat 4 10 11 International Bildungsstandard-Test zeigt: Go Silicon Valley 12 Schule muss reformiert werden 6 EU-Bankenaufsicht 14 7 Wie wird der Betrieb barrierefrei? 8 Nächtigungsrekorde in Wien 15 Pendlerpauschale neu 16 Vereinfachung elektronische Rechnungsstellung Wien Neues Zeitarbeitsgesetz Kooperationen 8 Fitnessplattform Flexyfit 14 Wirtschaftsfaktor Autohandel Wochenenddienste24 Kleinanzeigen26 Impressum27 Unternehmen 20 Insolvenzen28 Termine Branchen Service Zeitarbeitsgesetz im Detail 18 Immobilien24 22 Rückblick und Ausblick 30 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Meinung · 3 Kommentar Transparenz: Wirtschaft als Vorbild Von WK Wien-Präsidentin Brigitte Jank Zahlen im Griff. So heißt eines der OnlineTools der Wirtschaftskammer Wien, mit dem Unternehmer die betriebswirtschaftlichen Parameter ihres Betriebs laufend überprüfen können. Derartige Mechanismen braucht es in allen Bereichen, insbesondere im gesamten öffentlichen Sektor. Zu wichtig ist das Thema des Umgangs mit öffentlichen Geldern, wie die emotionalen Debatten rund um die Salzburger Investments und die Frage, was überhaupt tatsächlich passiert ist und ob Fehler gemacht wurden, zeigen. Experten rechnen jedenfalls damit, dass eine Aufarbeitung der Geschehnisse bzw. der 20 Millionen Buchungszeilen zumindest Monate, wenn nicht Jahre dauern wird. Trotzdem geben die Vorkommnisse Anlass, die bisher geübte Praxis der öffentlichen Hand, Steuergelder ohne effiziente, transparente und professionelle Kontrolle anzulegen, zu hinterfragen. Von besonderem Interesse ist dieses Thema für die mehr als 400.000 österreichischen Unternehmen, die einerseits über Steuern und Abgaben den Großteil der öffentlichen Gelder finanzieren und die andererseits selbst einem permanenten Transparenz- und Kontrollprozess unterliegen. Denn jedes Jahr erfüllen die Unternehmen allein auf Basis bundesrechtlicher Vorgaben in Summe 230 Millionen Mal Informationsverpflichtungen, was in den Betrieben einen Aufwand von 4,3 Milliarden Euro pro Jahr verursacht. Die Melde- und Informationspflichten auf kommunaler oder Landesebene sind hier noch nicht berücksichtigt. Auch die Kontrollen der Behörden in den Unternehmen sind weitreichend, gründlich und dicht getaktet - von Steuerprüfungen über Prüfungen der Krankenkassen bis hin zur Überwachung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes oder die Einhaltung von Hygienevorschriften. Alles, was Unternehmer tun oder unterlassen, ist amtlich dokumentiert, vielfach überprüft, hinterfragt und belegt. Die Wirtschaft kann also mit Fug und Recht als der am genauesten geprüfte Sektor Österreichs bezeichnet werden. Der derzeit unüberhörbare Ruf nach gläsernen Staatsfinanzen ist aus Sicht der Unternehmer daher nachvollziehbar. Denn das Motto ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser’ muss für alle gelten - für Private ebenso wie für Bund, Länder und Gemeinden. www.brigittejank.at Standpunkt Grundbuchgebühr: Keine Erhöhung für Betriebe Die Gebühren für die Eintragung eines neuen Liegenschaftseigentümers im Grundbuch bei unentgeltlichen Übertragungen werden schon demnächst empfindlich steigen. Der Gebührensatz von 1,1 Prozent - normalerweise vom Verkaufspreis berechnet - wurde in diesen Fällen bisher vom dreifachen Einheitswert kalkuliert. Ab kommenden Jänner wird stattdessen der Verkehrswert einer Liegenschaft herangezogen, der üblicherweise ein Vielfaches über dem Einheitswert liegt. Entgegen dem ersten Gesetzesentwurf ist es gelungen - vor allem dank intensiver Bemühungen der Wirtschaftskammerorganisation -, für Betriebsübergaben innerhalb des erweiterten Familienkreises eine Ausnahme zu bewirken. Übertragungen an Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte in direkter Linie, aber auch an Pflege- und Wahlkinder, Geschwister, Neffen und Nichten werden weiterhin auf Basis des dreifachen Einheitswert vergebührt - egal, Waldhäusl Die Übergabe von Betrieben innerhalb des Familienkreises bleibt von der Erhöhung der Grundbucheintragungsgebühr ausgenommen. Ein Ergebnis, für den sich die Wirtschaftskammerorganisation massiv eingesetzt hat. Betriebsübergaben innerhalb der Familie bleiben von der Erhöhung der Grundbuchgebühren ausgenommen. ob die Liegenschaft samt Betrieb verschenkt, vererbt oder verkauft wird. Für die Wirtschaftskammer Wien ist dies ein wichtiger Erfolg. Ohne diese Entschärfung wären die Gebühren um ein Vielfaches gestiegen, Betriebsübergaben daher finanziell massiv belastet und so in vielen Fällen unmöglich geworden. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die am häufigsten innerhalb der Familie weitergegeben werden, hätte die Verteuerung getroffen. Alleine in Wien müssen sich laut KMU Forschung Austria bis 2021 rund 10.600 KMU (ohne EinPersonen-Unternehmen) altersbedingt mit dem Thema Übergabe auseinander setzen. Der Nationalrat hat das im Sinne der Wirtschaft modifizierte Gesetz bereits abgesegnet. Der Bundesratsbeschluss soll noch im Dezember erfolgen. Es ist daher damit zu rechnen, dass das Gesetz mit 1. Jänner 2013 in Kraft tritt. Auslöser des neuen Gesetzes war, dass der Verfassungsgerichtshof die bisher geltenden Vorschriften zur Vergebührung von Grundstücksübertragungen aufgehoben und damit eine Neuregelung notwendig gemacht hatte. (esp) Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 4 · Thema · Wiener Wirtschaft Thema der Woche Was 2012 erreicht wurde Auf Initiative der Wirtschaftskammer wurden die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Schaffen im heurigen Jahr weiter verbessert. Eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Jahr 2013. In Zeiten der Budgetkonsolidierung gibt es wenig zu verteilen. Umso wichtiger ist es, die Interessen der Wirtschaftstreibenden mit Nachdruck zu vertreten. Etwa, um ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren, die die heimische Wirtschaftskraft bremsen und den Unternehmern schaden würden. So geschehen beim Thema Vermögenssteuer, die vorrangig Betriebe belasten würde. Trotz hartnäckiger Bemühungen mancher politischer Kräfte ist eine Mehrheit für die Wiedereinführung dieser Steuer nicht in Sicht. Und das aus gutem Grund. Denn die Wirtschaftskammer bringt die Auswirkungen von Vermögenssteuern auf den Wirtschaftsstandort in die politische Diskussion immer wieder ein und sorgt so für eine mehrheitliche Ablehnung. Abgewehrt wurde auch eine Abschaffung der Gruppenbesteuerung. Dieser Steuervorteil für Betriebe mit Niederlassungen in mehreren Ländern bleibt erhalten. Darüber hinaus konnte eine ganze Reihe von Verbesserungen für Wirtschaftstreibende durchgesetzt werden. Beispielsweise das sogenannte UnternehmerPaket, das unter anderem ein Krankengeld für Unternehmer, eine Erhöhung des Wochengelds für Unternehmerinnen und Überbrückungshilfen bei SVA-Beitragszahlungen vorsieht (siehe Info-Kästen). Wichtige Impulse wurden zudem für die Entwicklung des Unternehmertums an sich erreicht. So gibt es nun eine fixe Zusage der Bundesregierung für die Einführung einer GmbH light im kommenden Jahr und eine 110 Millionen Euro schwere Jungunternehmer-Offensive. Und im öffentlichen Vergabewesen wurden die erhöhten Schwellenwerte abermals um ein Jahr verlängert, was eine rasche Auftragsvergabe an regionale Betriebe erleichtert. Deutliche Fortschritte im Sinne der Unternehmen gibt es auch im Bildungsbereich. Hier wurde ein Konsens über einen Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen, ein Jugendcoaching zur Berufsorientierung und ein Lehrlingscoaching zur Unterstützung der Fachkräfteausbildung erreicht. Neu: Verpflichtender Talente-Check an Wiener Schulen Ganz besonders wichtig ist das von der Wirtschaftskammer Wien gemeinsam mit dem Wiener Stadtschulrat umgesetzte Projekt Talente-Check Berufsbildung. Es läuft seit dem heurigen Schuljahr in 22 Neuen Mittelschulen und wird nächsten Herbst auf alle Wiener Schulen ausgeweitet. Wirtschaftskammer Wien-Präsidentin Brigitte Jank ist überzeugt, dass die Jugendlichen damit ihre Stärken besser als bisher erkennen und ihre Berufswahl gezielter treffen können. W irtschaftsstimulierende Massnahmen n GmbH-Reform erleichtert Gründungen Weiterhin höhere Schwellenwerte JungunternehmerOffensive Förderung für thermische Sanierung Die Regierung hat sich auf eine Reform der GmbH geeinigt. Das Mindeststammkapital wird auf 10.000 Euro herabgesetzt, die Mindest-Körperschaftssteuer auf 500 Euro pro Jahr gesenkt. Weitere Erleichterung: Die Verpflichtung zur Anzeige der Gründung in der „Wiener Zeitung” entfällt, auch die Notariatskosten, die an das Mindeststammkapital anknüpfen, sinken. Das Gesetz zur Reform soll demnächst in Begutachtung gehen. Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung der Wirtschaftskammerorganisation umgesetzt. Die mit 30. April 2009 per Verordnung festgelegten höheren Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wurde bis Ende Dezember 2013 verlängert. Aufträge bis zu 100.000 Euro können damit auch künftig ohne öffentliche Ausschreibung direkt vergeben werden, die Grenze für Bauaufträge liegt bei einer Million Euro. Zugute kommt das vor allem den heimischen KMU. Um Jungunternehmer bei der Verwirklichung ihrer Ideen zu unterstützen, werden in den nächsten Jahren 110 Millionen Euro an Finanzierungshilfen mobilisiert - über zwei Fonds als alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Der Gründerfonds stellt jungen Unternehmen Kapital von insgesamt rund 10 Millionen Euro pro Jahr bereit. Der Business Angel Fund investiert in Kooperation mit dem EIF und privaten Business Angels insgesamt rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Ein starker Impuls für Wachstum und Innovation. Die Bundesförderung für die thermischenergetische Sanierung wird auch 2013 und 2014 fortgesetzt. 100 Millionen Euro werden dafür insgesamt bereit gestellt, ein Teil der Gelder ist für Unternehmen reserviert. Von der Förderung profitieren sowohl Unternehmer, die ein Betriebsgebäude zu sanieren haben, als auch die heimischen KMU als Auftragnehmer. Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Thema · 5 S oziale Absicherung n Krankengeld für Selbstständige Ebenfalls in Wien realisiert wurde der KMU-Stresstest - eine von der WK Wien und externen Experten entwickelte Software, mit der Unternehmer ihre betriebswirtschaftliche Situation und mögliche Krisenszenarien durchspielen können. Wovon die breite Mehrheit der Wiener Unternehmen außerdem profitiert, ist der neu geschaffene Zugang zu einer Parkkarte. Davor hatten diesen nur wenige. Aufgrund der drastischen Ausweitung der Gebiete mit Parkraumbewirtschaftung sind nun wesentlich mehr Betriebe darauf angewiesen als ursprünglich angenommen. Generell leichter wird es für alle Betriebe, die eine Betriebsanlagen-Genehmigung brauchen. Das bislang sehr komplexe Verfahren wurde verbessert, ebenso wie die Berufsrechte in mehreren Branchen. Für Jank ist klar, dass 2013 Ab dem kommenden Jahr gibt es deutliche Verbesserungen bei der sozialen Absicherung von Selbstständigen: Für Unternehmer mit weniger als 25 Beschäftigten wird es ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und bis zu 20 Wochen lang ein Krankengeld in Höhe von rund 27 Euro pro Tag geben. Die gesamte Geldleistung kann damit fast 4000 Euro ausmachen. Die Finanzierung des neuen Krankengeld-Modells in Höhe von 19 Millionen Euro erfolgt über die AUVA. Höheres Wochengeld Auch das Wochengeld für Unternehmerinnen wurde deutlich erhöht, nämlich von 26,97 Euro auf täglich 50 Euro. Während des Wochengeld-Bezugs gilt eine Befreiung von der Beitragspflicht, wenn eine Ruhendmeldung der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt. Entlastung für Gründer Eine Erleichterung für Gründer ist der - auf Antrag mögliche zinsenfreie Aufschub der Versicherungs-Nachzahlung nach dem dritten Jahr. Nachzahlungen können nun in zwölf Teilbeträgen zinsenfrei innerhalb von drei Jahren erfolgen statt wie bisher innerhalb eines Jahres in vier Teilbeträgen. Zudem werden Zahlungserleichterungen für Klein- und Kleinstunternehmer mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage eingerichtet (Überbrückungshilfe). Diese Möglichkeit wird ab dem vierten Jahr ab Gründung bestehen. Fotos: Waldhäusl die Interessen der Unternehmen mit ungeminderter Kraft verteidigt werden müssen. „Davon hängt der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmen, Wiens und Öster reichs ab.” (gp/esp) E rfolge für Berufsgruppen n Halbierung des SVA-Selbstbehalts Selbstständige, die bestimmte Gesundheitsziele erreichen, zahlen seit Jahresbeginn 2012 nur zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt an die SVA der gewerblichen Wirtschaft. Eine wichtige Maßnahme in Sachen Prävention und aktive Gesundheitsvorsorge. Weitere Erfolge n Fotografen: Qualität bleibt gesichert Buchhalter erhalten mehr Berufsrechte Grundbuchgebühr: Betrieb als Ausnahme Keine drastische Erhöhung der Ortstaxe Die Wirtschaftskammer hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, den Zugang zur Berufsausübung für freie Fotografen zu erleichtern, gleichzeitig aber den Status der Branche als reglementiertes Gewerbe zu erhalten. Die FotografenMeisterprüfung bleibt bestehen und garantiert den Kunden weiterhin Qualität. Der Bereich Pressefotografie bleibt ein freies Gewerbe. Neu ist, dass Fotografen mit eingeschränkten Gewerberechten nach dreijähriger Berufspraxis das Gewerbe „Berufsfotografie” mit uneingeschränkter Berechtigung anmelden können. Die Berufsrechte der Berufsgruppe der Buchhalter werden ab 2013 deutlich erweitert. Personalverrechner und Buchhalter erhalten mehr berufliche Befugnisse, zudem werden Beratungskosten in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar. Bilanzbuchhalter müssen für die Steuerprüfung weniger Praxisjahre vorweisen, die Bilanzierungsgrenze wird auf 9,86 Millionen Euro erhöht. Ab Jänner 2013 gilt bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken generell der Verkehrswert und nicht der Einheitswert wie bisher als Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühren ins Grundbuch. Wie von der Wirtschaftskammer gefordert, wurde für die Übertragung von Betrieben eine Ausnahme erreicht. In diesen Fällen bleibt der Einheitswert weiterhin Berechnungsgrundlage. Ein wichtiger Erfolg vor allem für Klein- und Mittelbetriebe, die zumeist innerhalb der Familie weitergegeben werden. Sie ersparen sich viel Geld. Die Stadt Wien hebt ab Jänner 2013 höhere Ortstaxen ein. Die Wirtschaftskammer Wien konnte in Verhandlungen erreichen, dass diese seit 1987 nicht mehr erhöhte Tourismusabgabe von 2,8 auf nur 3,2 Prozent angehoben wird - und damit deutlich weniger drastisch als ursprünglich geplant. Gleichzeitig wurden die Abzugsposten, die die Bemessungsgrundlage verringern, aktualisiert. Insgesamt wurden den Wiener Tourismusbetrieben durch den Einsatz der WK Wien Ausgaben von zwei Millionen Euro pro Jahr erspart. Damit kann der erfolgreiche Weg der Branche fortgesetzt werden. Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 6 · Wien · Wiener Wirtschaft Wien bildungspolitische forderungen der WK Wien ffBildungsschwerpunkt Technik und Naturwissenschaften ausbauen sowie die frühzeitige Möglichkeit zum Spracherwerb verbessern. Das gesamte bildungspolitische Forderungsprogramm unter W wko.at/wien/bildung K urz notiert n Gesucht: Bauprojekte mit Vorbildwirkung BM Ing. Fritz Brandstätter Eines der Siegerprojekte 2012, ein Gründerzeithaus in Simmering. Deutschkenntnisse sind die Voraussetzung für schulischen Erfolg. Diese müssen bereits vor Schuleintritt vorhanden sein. WKO Inhouse Zum 28. Mal schreibt die Landesinnung Bau Wien den „Wiener Stadterneuerungspreis” aus. Zugelassen sind Projekte, die die Erhaltung und Verbesserung bestehender Bausubstanz in der Stadt in vorbildlicher Weise umgesetzt haben. Eingereicht können nur Projekte werden, die in den Jahren 2010 bis 2012 fertig gestellt wurden und nicht bereits an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Teilnahmeberechtigt sind sowohl Bauausführende als auch Planer und Bauherren bzw. Bauträger. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 11.000 Euro dotiert. Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 29. März 2013. Die Preise werden am 18. Juni im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Kursalon Wien (1., Johannesgasse 33) verliehen. Alle Infos und Download der Einreichunterlagen: www.bauinnung.at T 01 / 514 50 - 6154 Bildungsreform jetzt! Ein Viertel der Wiener Schüler scheiterte beim Bildungsstandard-Test in Mathematik. Das Schulsystem muss endlich verbessert werden, damit Schülern eine gute Ausbildung und ein guter Start ins Berufsleben ermöglicht werden kann. Die bildungspolitischen Forderungen der WK Wien setzen genau da an. „Wir machen nicht erst seit gestern darauf aufmerksam, dass das österreichische Schulsystem dringend verbessert werden muss”, erklärt WK Wien-Präsidentin Brigitte Jank anlässlich der Ergebnisse des österreichweiten Bildungsstandard-Tests. Geprüft wurde bei dem vom Unterrichtsministerium erstmals österreichweit durchgeführten Test die gesamte 8. Schulstufe. Das sind österreichweit insgesamt 80.000 Schüler an 1416 Schulen AHS, Hauptschule und Neue Mittelschule (NMS). Getestet wurden die Schüler, ob ihre Kenntnisse der Mathematik auch tatsächlich dem Lehrplan entsprechen. Kein erfreuliches Ergebnis für Wien: Rund ein Viertel der Wiener Schüler hat die Bildungsstandards nicht erreicht. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind jedoch nicht sehr groß. Oberösterreich hat laut Ergebnis am besten abgeschnitten (durchschnittlich 548 Punkte, Österreichschnitt: 535 Punkte, Wien: 517), was aber nur einem Vorsprung von drei in Oberösterreich mehr gelösten Aufgaben als in Wien entspricht. Insgesamt waren 48 Aufgaben zu bewältigen. Kinder müssen bestmöglich gefördert werden Gute Ergebnisse können nur dann erzielt werden, wenn die Grundvoraussetzungen in den Schulen stimmen. Denn nur wenn den Kindern ein guter Start in der Schule ermöglicht wird, haben sie eine Chance, im Berufsleben erfolgreich zu sein. Bildung und Ausbildung sind Grundvoraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. „Dafür sind bestens ausgebildete Fachkräfte und Spezialisten unbedingte Voraussetzung”, betont Jank. Um das sicherzustellen, muss vor allem das Pflichtschulsystem grundlegend reformiert werden. Wien hat als größte Stadt Österreichs auch den größten Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund. Eine wichtige Basis für schulischen Erfolg sind jedoch Mindestkenntnisse der deutschen Sprache, die am Ende des letzten Kindergartenjahres erreicht werden müssen, betont Jank. Darüber hinaus müssen ganztägige und vielfältige Schulangebote verfügbar sein, um Kinder bestmöglich zu fördern. Neben den bildungspolitischen Forderungen der WK Wien wurde im September gemeinsam mit dem Wiener Stadtschulrat erstmals der „Talente-Check Berufsbildung” für die Schüler der 8. Schulstufe gestartet. „Wir wollen alle Wiener Pflichtschüler rechtzeitig darüber informieren, was im Berufsleben auf sie zukommt und wo ihre Stärken liegen”, sagt Jank. Dieses Projekt sei ein wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe und ein Meilenstein auf dem Weg in Richtung Bildungsreform. Der Bildungsstandard-Test hat jedoch gezeigt, dass noch viele Schritte folgen müssen, um unser Bildungssystem an die Anforderungen von Beruf und Wirtschaft heranzuführen. Gehandelt werden muss jetzt, bevor heimische Bildungsstandards im internationalen Vergleich zum Schlusslicht werden. (pe) n Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft BIRG Hotels · Wien · 7 5 x in Wien **** Hotel Atlanta ab € 49/Zimmer *** Hotels ab € 29/Zimmer (EKZ Schönbrunn, Geblergasse, Hadrigan, Cyrus) 7 % Online-Rabatt (Promo Code: VIP) bei „Die Flexibilität der Zeitarbeit bleibt” Das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz lässt den geltenden BranchenKollektivvertrag ebenso unberührt wie die Flexibilität der Beschäftigungsverhältnisse. Als „guten Kompromiss” bewertet Gerhard Flenreiss, Obmann der Fachgruppe Gewerbliche Dienstleister in der WK Wien und Branchensprecher der Personaldienstleister, das im September nach langen Verhandlungen www.birghotels.com BEZAHLTE ANZEIGE beschlossene Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. „Der Branchenkollektivvertrag bleibt weiterhin gültig, und auch die von der Gewerkschaft geforderte Verlängerung der Kündigungsfristen für Zeitarbeiter konnten wir in den Verhandlungen verhindern”, betonte Flenreiss. Gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt der Wiener Personaldienstleister, Rechtsanwalt Bert Ortner, erläuterte er bei einer Info-Veranstaltung in der Sparte Gewerbe und Handwerk die einzelnen Punkte des Gesetzes im Detail (siehe dazu Seite 14). Der Informationsbedarf rund um das neue Gesetz sei hoch, so Flenreiss. „Das ist ein Thema, das in die Breite geht.” Er wünscht sich deshalb einen intensiven Branchendialog, auch die Vertrauensanwälte der Fachgruppe stehen bereit, um sowohl Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe als auch Beschäftigerbetriebe zu informieren, betonte der Fachgruppenobmann. Viel Unsicherheit gebe es beispielsweise hinsichtlich der Verständigungspflicht 14 Tage vor Ende der Beschäftigung eines Zeitarbeiters. „Das ist nicht mit Sanktionen unterlegt und gilt nur dann, wenn das Ende der Beschäftigung absehbar war”, betont Flenreiss. Das neue Gesetz enthält im wesentlichen explizite Gleichbehandlungspflicht und Diskriminierungsverbote für Zeitarbeiter sowie erweiterte Informationspflichten für die Beschäftigerbetriebe. Wichtige Neuerung ist auch die Einführung eines gesetzlichen Sozial- und Weiterbildungsfonds für überlassene Arbeitnehmer, der von den Personaldienstleistern und dem AMS gespeist wird. Er ersetzt in erweiterter Form den bisherigen kollektivvertraglichen Weiterbildungsfonds (esp). STARKE SERVICES FÜR WIENER UNTERNEHMEN „Wir unternehmen was für Wien.“ Brigitte Jank Präsidentin der n Wirtschaftskammer Wie et wko.at/wien/kraftpak Für mehr Infos zu diesem Service der Wirtschaftskammer Wien einfach QR Code mit dem Handy scannen. 200x128_KraftpaketInserat.indd 1 19.12.2012 09:24:50 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 8 · Wien · Wiener Wirtschaft Neuer Leitfaden für die Auswahl einer Pensionskasse Das Austrian Standards Institute hat unter Mitwirkung des Fachverbands der Pensionskassen einen Leitfaden zur Auswahl von Pensionskassen erstellt. Die Richtlinie listet alle wichtigen Aspekte des Pensionskassenmodells auf, enthält Empfehlungen für das Procedere zur Auswahl einer Pensionskasse und beschreibt Kriterien und Einflussfaktoren, die für die Wahl einer betrieblichen Vorsorgelösung von Bedeutung sind. Weiters enthält sie eine Muster-Ausschreibungsunterlage und ein Glossar mit den Definitionen der in Pensionskassen verwendeten Fachausdrücke. Der Leitfaden soll speziell KMU bei der Auswahl einer Pensionskasse unterstützen, teilte der Fachverband mit. Die so genannte ON-Regel - ein normatives Dokument, das in seinem Entwicklungsprozess nicht alle Anforderungen einer „klassischen” Norm erfüllen muss - zur Auswahl einer Pensionskasse ist der erste derartige Leitfaden in Europa. Die ON-Regel kann über die Website des Fachverbands der Pensionskassen kostenfrei heruntergeladen werden. www.pensionskassen.at „Early birds” sparen jetzt Kursgebühren Früh Entschlossenen gewährt das Hernstein Institut für Management und Leadership der WK Wien jetzt Rabatt: Wer sich bis 31. Jänner 2013 für ein Training aus dem offenen Programm anmeldet, erhält zehn Prozent Preisnachlass (bei der Anmeldung im Feld Anmerkungen „Early Bird” anführen!). Infos zum Jahresprogramm 2013 und Anmeldung: T 01/514 50 - 5600 www.hernstein.at Barrierefreiheit: Kurze Fristen für Betriebe Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihren Kunden einen barrierefreien Zugang zu ihren Leistungen zu ermöglichen. Die Fristen sind eng gesetzt. „Menschen mit Behinderungen wollen möglichst ohne Hilfe alles benützen können”, sagt der Wiener Architekt Gerhard Knoettig, der sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinander gesetzt hat und am WIFI der Wirtschaftskammer Wien Unternehmern als Berater in diesen Fragen zur Verfügung steht. Diese Beratung zahlt sich auch aus. Denn bis Ende 2015 müssen Unternehmen Barrieren, durch die sich Kunden benachteiligt fühlen, abgebaut haben. Betroffen sind vor allem Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe sowie Dienstleister mit viel Kundenkontakt am Betriebsstandort wie Frisöre oder Reisebüros. Dabei geht es vor allem um den Abbau von baulichen Barrieren - also etwa Rampen statt Stufen -, ausreichend geräumige Kunden-Sanitäranlagen und Türbreiten, sagt Knoettig. Ob und wie weit Maßnahmen gesetzt werden müssen, ist aber immer auch eine Frage der Zumutbarkeit für den Unternehmer. Ab 1. Jänner 2013 gelten Maßnahmen, die maximal 5000 Euro kosten, als zumutbar. Wichtig ist auch die Machbarkeit, die etwa aus Denkmalschutzgründen oder wegen der Bauordnung ausgeschlossen sein kann. Grundsätzlich haben Kunden durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz aber immer die Möglichkeit, sich an das Bundessozialamt zu wenden, wenn sie sich benachteiligt fühlen und dies im Zusammenhang mit einer konkreten Behinderung steht. Im Bundessozialamt findet dann ein Schlichtungsgespräch zwischen Kunde und Betriebsinhaber statt. Bis 2016 müssen Betriebe eine ganze Reihe an Maßnahmen setzen, um Barrieren für Kunden und Mitarbeiter abzubauen. Betroffen sind vor allem Einzelhandelsbetriebe, die Gastronomie und Dienstleister mit viel Kundenverkehr. Waldhäusl K urz Notiert n Dabei einigen sich beide auf eine Vorgangsweise - etwa die Beseitigung der gefühlten Barriere oder eine alternative Lösung. Endet das Gespräch ohne Einigung, kann der Kunde eine Klage vor Gericht einbringen. Wer die Barrierefreiheit in seinem Betrieb verbessern will, dem ist eine gründliche Beratung zu empfehlen. Diese ist am WIFI Wien möglich (siehe Kontakt- B eratungstipp n Geförderte Beratungsaktion zum Thema Barrierefreiheit am WIFI der WK Wien mit individuellen Informationen zu baulichen Barrieren, Lösungen, Fristen und Förderungen. Infos und Anmeldungen: T 01 / 476 77 - 5355 E unternehmensberatung@ wifiwien.at W www.wifiwien.at/ub WK Wien-Rechtsberatung: T 01 / 514 50 - 1010 W wko.at/wien -> Stichwort „Barrierefreiheit” kasten unten) und zum Thema Förderungen auch direkt beim Bundessozialamt, das manche Vorhaben mit finanziellen Zuschüssen erleichtert. Gefördert werden Umbaumaßnahmen, die direkt mit der Verbesserung von Barrierefreiheit in Zusammenhang stehen. Dafür bekommt man heuer noch maximal 25.000 Euro, wenn man selbst mindestens noch einmal so viel investiert hat. Neubauten und Generalsanierungen sind generell ausgeschlossen. Garantie auf eine Förderung gibt es laut Helga Entres vom Bundessozialamt keine. Denn die Fördermittel seien knapp bemessen, und es muss streng nach der vorgegebenen Ö-Norm gebaut werden. Ernst Schlossnickel von der Wiener Stadtbaudirektion rät daher, „einen profunden Planverfasser zu beauftragen, der damit schon Erfahrung hat”. Keinen Kläger braucht es bei Neubauten und Umbauten im Sinne der Wiener Bauordnung - beispielsweise wenn die Erdgeschoßzone eines Wohnhauses in ein Geschäftslokal umgebaut wird. Hier ist Barrierefreiheit von vornherein vorgeschrieben. (gp) Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft „Konkurrenzdruck in Hotellerie steigt” Im November verzeichnete Wien mit 904.000 Nächtigungen wieder einen Bestwert. In der Hotellerie findet sich ein Umsatzplus von elf Prozent. Der Konkurrenzdruck steigt jedoch, sagt Wiens Hotellerie-Obmann Martin Schick. Mit insgesamt 904.000 Nächtigungen wurde im November der Vergleichsmonat des Vorjahres um 5,3 Prozent übertroffen. Fünf von Wiens Top-Zehn-Herkunftsländern brachten Zuwächse im zweistelligen Bereich. Besonders stark waren Gäste aus Italien (+43 Prozent), Russland (+24 Prozent) Frankreich (+17 Prozent)und überraschenderweise auch Spanien (+10 Prozent) vertreten. Die Zah- len aus Deutschland blieben mit 158.000 Nächtigungen auf dem Niveau vom Vorjahr. Stark zugelegt haben China (+26 Prozent) und Brasilien (+40 Prozent). Der Netto-Nächtigungsumsatz der Wiener Hotellerie summierte sich von Jänner bis Oktober auf 450,7 Millionen Euro, ein Plus von elf Prozent zu 2011. „Auf der einen Seite ist das natürlich eine große Auszeichnung für die Hotelleriebranche, denn offenbar wird ihr Angebot von den Gästen rege genutzt. Man darf aber nicht vergessen, dass dieses Plus nicht bei allem Betrieben ankommt”, sagt Martin Schick, Obmann der Fachgruppe Hotellerie Wien. Warum, das sei leicht erklärt. Denn von dem November-Ergebnis profitierte die 1-, 2- und 4-Sterne-Hotellerie, die 3- und 5-Sterne-Betriebe blieben · Wien · 9 BEZAHLTE ANZEIGE Versand in Österreich, in die EU und die ganze Welt Deutschland Paket ab 4,90 € exkl. MwSt. Paketversand wird wieder leistbar ! Mehr Informationen und Preise unter www.packundweg.at unter dem Niveau des Vorjahres. Die durchschnittliche Bettenauslastung im November betrug 51,2 Prozent und blieb damit im Vergleich zum 2011 unverändert. Führt man sich das vor Augen und die Tatsache, dass die Zimmer zu rund 63 Prozent ausgelastet waren - im November 2011 betrug die Zimmerauslastung rund 64 Prozent - „wird diese Positivmeldung relativiert”, so Schick. Etwa 24 Hotelbetriebe werden in Wien demnächst eröffnet, „das wird an der Preisschraube wieder kräftig drehen und den Konkur- renzdruck erhöhen”, ist Schick überzeugt. Natürlich locken die positiven Nächtigungszahlen weitere Investoren an, was dem Wirtschaftsstandort zugute kommt. Auf der anderen Seite habe der Markt jedoch bereits auf die Entwicklung reagiert. „Ehrlicherweise muss man sagen, dass es bereits jetzt mehr als genug Hotels in Wien gibt. Die Betriebe versuchen, ihre Preise stabil zu halten, was aber durch die zusätzlichen Betten - bereits im November gab es ein Plus von drei Prozent - sehr schwierig wird”, sagt Schick. (pe) n BEZAHLTE ANZEIGE Neue Kanäle bringen interaktive Chancen! Seit der Einführung des iPads und ähnlicher Tabletts kommt es zu einer Verlagerung der traditionellen Lesegewohnheiten vom Printbereich zugunsten jener elektronischer Endgeräte. Viele Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge werden bereits parallel zum Print als Download zur Verfügung gestellt. Was viele aber noch nicht wissen ist, dass eine Publikation eigens für Tablett-Geräte viele Möglichkeiten in sich birgt. Kreativ eingesetzt, werten diese Ihre Ausgaben für den Konsumenten wesentlich auf. Ihre Publikation wird für eine neue Generation interessant, die interaktiv mit einbezogen werden will und bereit ist, dafür wieder Geld auszugeben. Hier sind nur einige Beispiele der technischen Möglichkeiten: • Info Fenster: man kann Grafiken und Fotos mit antippbaren Infoboxen versehen, die nur bei Bedarf aufgeklappt werden. • 360° Ansichten: Bilder können als drehbare Rundum-ansichten eingefügt werden, die vom User mit der Fingerspitze gedreht werden können. • Panorama Ansicht: Landschaften können mit dieser Funktion den „Rahmen sprengen“. Mit dem Finger kann sich der Leser durch eine Landschaft bewegen, ohne das Spaltenformat der Publikation zu ändern. • Video: Dort wo vorher Bilder gedruckt waren, kann man die elektronische Version mit Videodaten bereichern. Dies kann z.B. vor allen bei Anleitungen oder Actionsequenzen von Vorteil sein. • Musik/Sound: Seiten können mit Hintergrundsmusik oder vorgelesenem Text bereichert werden. • Links: Sprung zum gewünschten Artikel oder zu einer Website mit Antippen. Die junge Werbe und Design Agentur MOLOTOV COCKTAIL bietet die Gestaltung Interaktiver Medien für iPhone, iPad und Android Geräte allein oder parallel zum Print! Bei einem Termin kann erörtert werden, wie Ihre Publikation optimiert werden kann. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum der Agentur sowie Kontaktdaten finden Sie online. Information: Erschliessen Sie sich jetzt einer ganz neuen Kundengruppe! T: 0699 1320 5661 E: [email protected] I: www.molotovcocktail.eu Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 10 · Österreich · Wiener Wirtschaft Österreich SVA-Selbstbehalt ab 2013 gedeckelt „Die SVA versteht sich als Pionier und Partner der Gesundheitspolitik - und gemeinsam haben wir viel geschafft. Das Krankengeld Neu, das neue, verdoppelte Wochengeld - mehr soziale Absicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und mit dem Präventionsprogramm ‚Selbstständig Gesund’ haben wir eine absolute Vorreiterrolle in der österreichischen Sozialversicherung eingenommen”, so WKÖ-Präsident und SVA-Obmann Christoph Leitl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich der 21. Generalversammlung der SVA. „Ich bin sehr froh, dass die SVA das Thema Prävention aufgreift und fragt, wie man den Gesundheitsschutz stärken kann. Hier wurde ein Schritt in die richtige Richtung geschafft, und man sieht bereits erste Erfolge”, betonte Minister Stöger. Im Rahmen der Generalversammlung wurde eine Deckelung des Selbstbehaltes ab 2013 beschlossen: Selbstständige zahlen beim Arztbesuch einen Selbstbehalt von 20 Prozent oder den halbierten Satz von zehn Prozent, wenn sie die vereinbarten Gesundheitsziele einhalten. Insgesamt soll die Summe in Zukunft Fotos (3): WKÖ Die SVA setzt eine weitere Erleichterung für Unternehmer um: Künftig ist die Höhe des Selbstbehaltes mit fünf Prozent der Jahres-Beitragsgrundlage gedeckelt. Mit dem Programm „Selbständig gesund“ belohnt die SVA aktive Gesundheitsvorsorge. nicht mehr als fünf Prozent der Jahres-Beitragsgrundlage betragen, wobei zur Berechnung das Einkommen des drittletzten Jahres herangezogen wird. Die nächsten großen Schritte für 2013 seien bereits vorgezeichnet, betonte Leitl: Künftig werden Wochengeldbezieherinnen für den Zeitraum der Bezugsdauer vom Sozialversicherungsbeitrag befreit. Als Entlastung für Unternehmensgründer wird künftig ein zinsenfreier Aufschub der Versicherungs-Nachzahlung der ersten drei Jahre ermöglicht. Weiters ist eine Überbrückungshilfe bei Zahlungsschwierigkeiten geplant, um Selbstständige bei Bedarf zu unterstützen. (WKÖ) n Kommentar Prosit 2013! Von WKÖ-Präsident Christoph Leitl 2012 hat große Herausforderungen für die österreichische Wirtschaft gebracht, unsere Betriebe haben sie aber bravourös gemeistert. Sie haben gezeigt was sie können! Ein herzliches Dankeschön dafür! Ein neuer Beschäftigungsrekord in unserem Land gibt Mut und Hoffnung für die Zukunft. Unsere besten Arbeitsmarktwerte in Europa zeigen auch das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein unserer Betriebe. Der Europameistertitel in der Berufsqualifikation zeigt, was unsere Ausbildner und Berufsschullehrer leisten. Und der von der UNO sowie der Welthandelsorganisation WTO vergebene Titel der besten Außenwirtschaftsorganisation der Welt fiel heuer auf - erraten! - die Außenwirtschaftsorganisation unserer Wirtschaftskammer. Das freut und motiviert zugleich! 2013 streben Österreichs Betriebe einen neuerlichen Beschäftigungsrekord an. Das ist der wichtigste Dienst, den sie unserem Land leisten. Sie sichern damit Einkommen, Kaufkraft, die Funktionsfähigkeit der sozialen Netze und notwendige Einnahmen für die öffentlichen Haushalte. Unsere Betriebe gehören ermutigt. Daher Hände weg von Eigentumssteuern! So genannte Reichensteuern sind nichts anderes als Mittelstandsbelastungen! Und Investorenvertreibungsaktionen! Mögen die Weihnachtsfeiertage insofern besinnlich sein, dass einige, die nur Verteilungsgerechtigkeit predigen, zur Besinnung kommen, dass es auch eine Leistungsgerechtigkeit gibt! Im Jahr 2013 geht es um viel. Da brauchen wir alle Kraft für eine positive Begleitung unserer Betriebe und alle Motivation für unsere Leistungsträger! Und eine starke Wirtschaftskammer, die sie dabei unterstützen wird! Alles Gute, viel Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr wünscht Ihnen herzlichst Ihr Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Österreich · 11 Service & Information Webshop der Wirtschaftskammer Bücher, Broschüren, Nachschlagwerke, Leitfäden, Infofolder, Zeitschriften und vieles mehr zu allen Wirtschaftsthemen finden Sie im Internet unter W webshop.wko.at Endspurt für das Christkind In den letzten Tagen vor Weihnachten hofft der österreichische Handel auf „late Buyer”. Die konjunkturelle Unsicherheit ist auch für die heimischen Handelsbetriebe zu spüren. Dennoch ist sich Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Sparte Handel in der WKÖ, optimistisch: „Der Handel in Österreich bietet ein ausgezeichnetes Sortiment und Service. Ich bin sicher, dass die Wünsche der Christkindln und Weihnachtsmänner bestmöglich erfüllt werden können.” Da der Start ins Weihnachtsgeschäft 2012 nicht das Vorjahresniveau erreichen konnte, hofft die Branche jetzt auf viele spät Entschlossene, denn, wie Kundenbefragungen immer wieder ergeben: Immer mehr Kunden schieben die Kaufentscheidung so lange wie möglich auf. So waren nach den ersten beiden Weihnachtssamstagen rund 40 Prozent der Konsumenten immer noch unentschlossen, was sie ihren Lieben unter den Christbaum legen sollen. Insgesamt ist Lorentschitsch zuversichtlich, dass der Handel das weihnachtliche Umsatzniveau des Vorjahres auch heuer wieder erreichen wird. 2011 belief sich der Umsatz des heimischen Einzelhandels im Weihnachtsgeschäft auf rund 1,57 Milliarden Euro. Zusätzlichen Schwung bekommt das Weihnachtsgeschäft durch die erfolgreiche Aktion „Das Große Ö3-Christmas-Shopping”, die heuer bereits zum fünften Mal durchgeführt wird. Noch bis 22. Dezember erstatten Hitradio Ö3 und die WKÖ glücklichen Gewinnern ihre Weihnachtseinkäufe zurück. (WKÖ) n Betriebsnachfolger: Fallen beseitigt Mit Neuerungen beim Betriebs- stellen. Schon im Antrag legt der die ihren Gästen Public-Viewing übergang und Deregulierungs- Übernehmer dar, dass ihm die so- zu bedeutenden Sportereignismaßnahmen beseitigt das Wirt- fortige Erfüllung der Auflagen aus sen offerieren: Kurzfristige, vier schaftsministerium Fallen bei Kostengründen nicht möglich ist. Wochen nicht überdauernde Ander Betriebsübergabe. Wer einen Zudem soll bei Genehmigungs- lagenänderungen sollen künftig Betrieb übernimmt, kann künftig verfahren zu Betriebsanlagen an genehmigungsfrei sein, sofern einen Antrag auf Zusammenstel- einer Bezirks- oder Landesgrenze sie keine Gefährdung des Lebens lung der für die Betriebsanlage künftig nur noch eine Behörde oder der Gesundheit von Personen geltenden Bescheide bei der zuständig sein - nämlich jene, in bewirken. Betriebe ersparen sich Behörde stellen. Außerdem kann deren Sprengel sich der größere dadurch langwierige Verfahren, der Übernehmer einen Antrag Anlagenteil befindet. die manchmal erst abgeschlossen auf schrittweise Heranführung Erleichterungen bringt die No- wurden, wenn das Sportereignis an den WIRTSCHAFT_200x64mm_bmwfj.qxp:Layout Genehmigungskonsens velle auch für Tourismusbetriebe, vorbei war. (WKÖ) n WIENER 1 12.12.12 13:41 Seiteschon 1 Buchtipps Steuertipps zum Jahresende 2012 Konzept u. Inhalt: Joseph Böck Verlag: dbv ISBN: 978-3-7041-0540-0 80 Seiten, Preis: 11 Euro Bestellung: webshop.wko.at Wissenswertes zum Thema Korruption Die Neuerungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes (KorrStrÄG) 2012. Autoren: Eva Marek und Robert Jerabek 5. Auflage, Verlag: Manz 132 Seiten, Preis: 30 Euro Vorsprung sichern, Standort stärken: Das Wirtschaftsministerium unterstützt Österreichs Unternehmen bei der Finanzierung, Erforschung und Umsetzung neuer Ideen, um auch in schwierigen Zeiten Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern. Bis Ende 2013 sind dafür 2,2 Milliarden Euro abrufbar. BEZAHLTE ANZEIGE Von der guten Idee zur marktreifen Innovation. Jetzt Chancen für neue Markterfolge nützen. Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Haftungen für Unternehmen. Jetzt Förderungen abholen. Informieren Sie sich über alle Förderchancen: www.bmwfj.gv.at/Innovation + aws-Hotline 01/50175-100 + FFG-Hotline 057755-0 Entgeltliche Einschaltung Jetzt Geld für neue Ideen holen Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 12 · International · Wiener Wirtschaft International Export-splitter Schwerpunkte und Veranstaltungen ...für Investoren und (Neu)Exporteure Libyen: Wirtschaftsmission für Erstkontakte und zur Vertiefung von bestehenden Geschäftsbeziehungen. Tripolis, 25. bis 28. Februar 2013. ...für branchenspezifisch Interessierte Türkei: Branchenforum: Automotiv- und Zulieferindus– trie Türkei. Experten berichten über den aktuellen Markt und Einstiegschancen. Linz/ Graz, 28. bis 29. Jänner 2013. Deutschland: ÖsterreichGruppenstand auf der Internationalen Fachmesse für Logistik „transport logistic”. München, 4. bis 7. Juni 2013. ...für Fernmärkte USA: Marktsondierungsreise „Zukunft des Buches”. New York/Boston, 16. bis 23. März 2013. China: Austria Showcase Umwelttechnologie und erneuerbare Energie für China. Shanghai, 14. Mai 2013. Südkorea: Austria Showcase Kooperations- und Lieferchancen für Pharma- und Biotechnologie. Seoul, 27. bis 28. Mai 2013. WKÖ Außenwirtschaftstagung: Treffen Sie die Wirtschaftsdelegierten aus Budapest, Laibach, Prag, Pressburg, Warschau und Helsinki (für Estland, Lettland, Litauen). Wirtschaftskammer Wien, 24. und 25. Jänner 2013. Sammeln Sie drei Monate lang Erfahrungen im US-„Technologie-Mekka” Silicon Valley „Go Silicon Valley” 2013-2014: Technologieinitiative geht weiter Die Internationalisierungsoffensive go-international ermöglicht KMU den Einstieg in den US-Markt und den Zugang zu Risikokapital. Sie sind ein österreichisches KMU oder ein Spin-Off einer Großfirma, haben eine bahnbrechende (idealerweisepatentfähige)Geschäfts– idee im IT-Bereich, die bereits am Markt getestet ist bzw. wo es bereits einen Prototypen gibt, und sind Sie an Geschäftspartnern, Investoren und dem USMarkt interessiert? Dann bewerben Sie sich bis 11. Jänner für das Geschäftsanbahnungsprogramm „Go Silicon Valley”. Einstieg in den US-Markt für IT-Spezialisten Aufgrund des großen Erfolgs in der Vergangenheit wird die Technologieinitiative „Go Silicon Valley” im Jahr 2013 weitergeführt. Die Exportoffensive des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) go-international ermöglicht dabei österreichischen KMU aus der IT-Branche den Einstieg in den US-Markt und den Zugang zu Risikokapital. Drei Monate intensive Schulungen Bis zu 20 Unternehmen haben die Chance, ein Geschäftsanbahnungs-Programm bei einem Business Accelerator im kalifornischen Silicon Valley (P&P Tech Center in Sunnyvale) zu absolvieren und an die Erfolge vergangener Programme anzuknüpfen. Nach der Auswahl durch eine US-Jury bestehend aus Finanzund Industrie-Experten kann das Unternehmen (eine oder zwei Per- sonen mit Entscheidungsbefugnis - Gründer, Geschäftsführer, CTO etc.) für drei Monate ins Silicon Valley, um dort das Serviceangebot des P&P Centers in Anspruch nehmen. Frühest möglicher Beginn ist der 1. April 2013. Vernetzung mit potenziellen Partnern Im Programm sind enthalten: Nutzung eines Kleinbüros, Einführung in die US-Geschäftsgepflogenheiten, Vernetzung mit potenziellen Partnerfirmen, Venture Capital-Unternehmen, Business Angels und Konsulenten, Teilnahme an einem Finanzierungsforum sowie Präsentation des Business Plans vor den Experten. (WKÖ) n A lle Infos n Außenwirtschaft Austria E [email protected] T +43 (0) 5 90 900 - 4190 oder AußenwirtschaftsCenter Los Angeles E [email protected], T 001-310-477-9988 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · International · 13 n Die Fakten in Kürze EU-Bankenaufsicht ab 2014 werden alle „systemrelevanten” Banken von einer neuen Behörde in der EZB kontrolliert. ffDie neue Aufsicht gilt nur für Euroländer-Banken. Andere EU-Länder können sich anschließen. WKÖ/Corbis ffKünftig Europa wird krisensicherer Bei den Verhandlungen zur Einführung einer neuen EU-Bankenaufsicht erzielten die Mitgliedstaaten einen Durchbruch. Zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion blieb der jüngste EU-Gipfel aber vage. Marode Banken sollen den Mitgliedstaaten der EU und damit den Steuerzahlern künftig nicht mehr zur Last fallen. Das ist das gemeinsame Ziel der Euro-Staaten, der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Weg dorthin ist aber nicht unstrittig. Das hat das Treffen der EU-Staats- und Regierungschef vergangene Woche einmal mehr deutlich gezeigt. Erfolglos sind die jüngsten Zusammenkünfte der EU-Länder aber nicht geblieben. Ganz im Gegenteil. Denn die Euro-Länder haben sich nach monatelangen Diskussionen nun doch noch auf die Gründung einer neuen EU-Bankenaufsicht geeinigt. Sie wird in der EZB angesiedelt sein und alle Eurozonen-Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro betreffen. In kleineren Ländern reicht es auch aus, wenn die Bilanzsumme einer Bank mindestens 20 Prozent der Wirtschaftsleistung ihres Heimatlandes aufweist. Das neue Aufsichtsorgan betrifft also die sogenannten systemrelevanten Banken - also Institute, die für den Geld- und Wirtschaftskreislauf eines Landes ganz besonders notwendig sind. Weiters wird die EU-Bankenaufsicht auch andere Banken kontrollieren dürfen, die sie für wichtig hält. Gedacht wurde hier vor allem an Institute, die bereits staatliche Finanzspritzen erhalten haben. Alle anderen Banken bleiben wie bisher unter der Aufsicht nationaler Behörden. EU-Bankenaufsicht startet im April 2014 Das neue Instrument dient in erster Linie der Krisenprävention. Fehlentwicklungen sollen also früher als bisher erkannt werden, um Schaden abzuwenden. Die EU-Bankenaufsicht ist aber zugleich Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken auf den Euro-Rettungsschirm ESM direkt zugreifen können. Möglich sein wird dies allerdings voraussichtlich erst ab April 2014. Früher dürfte die neue Behörde nicht voll arbeitsfähig sein, wie es hieß. Davor werde es auch noch einen neuerlichen Banken-Stresstest geben. Ob es in weiterer Folge in der Eurozone auch zu einer Bankenunion kommen wird, wie von manchen Ländern befürwortet, ist derzeit aber noch unklar. Vor allem Deutschland steht hier auf der Bremse und konnte beim EU-Gipfel konkrete Beschlüsse in diese Richtung verhindern. Einig war man sich hingegen, dass eine finanzielle Unterstützung für Banken langfristig auch von den Banken zu bezahlen sein wird. Staatliche Vorleistungen soll es aber weiterhin geben. Die Diskussion über ein neues Banken-Insolvenzrecht, die für die Enthaftung der Steuerzahler Voraussetzung ist, wird im nächsten Jahr weitergeführt. Ebenso die Gespräche über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion durch eine engere Koordinierung der nationalen Maßnahmen. Hier brachte der EU-Gipfel lediglich vage Formulierungen. Vorerst keine Mehrheit fand die Idee, ein eigenes Budget für die Eurozone aufzulegen. (gp) K urz Notiert n Europäisches Patent kommt 2014 Eine Erfindung europaweit anzumelden, wird künftig einfacher und billiger. Denn ab April 2014 soll es erstmals ein Europäisches Patent geben - zumindest in 25 Mitgliedstaaten der EU. Spanien und Italien verweigerten ihre Zustimmung. Sie stoßen sich daran, dass als Verfahrenssprachen lediglich Deutsch, Englisch und Französisch festgelegt wurden. Die beiden Länder versuchten bis zuletzt, ein Europäisches Patent überhaupt zu verhindern. Vergeblich - das Patent kommt nun im Wege einer verstärkten Zusammenarbeit. Das Europäische Parlament, das seine Zustimmung vergangene Woche gegeben hat, rechnet mit einer Kostenreduktion von bis zu 80 Prozent für Anmelder. Das steigere die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und Japan deutlich. Eine europaweite Patentanmeldung kostet derzeit bis zu 36.000 Euro. Sitz des Europäischen Patentamts ist München. Eine schöne Bescherung! Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 14 · Service · Wiener Wirtschaft Service Praxistipps für Unternehmen Arbeitskräfteüberlassung neu geregelt Österreich setzt mit dem neuen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) die EU-Leiharbeitsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, europaweit einheitliche Mindeststandards für Zeitarbeiter und eine möglichst einheitliche Behandlung aller Arbeitnehmer eines Betriebes - Stamm- ebenso wie Zeitarbeiter - zu erreichen. Entgelt Maßgeblich bleibt wie bisher der Überlasser-Kollektivvertrag (KV) in Verbindung mit dem Beschäftiger-KV. Entgelte, die in der Betriebsebene des Beschäftigers ihre Grundlage haben, müssen nicht berücksichtigt werden, wenn ein Überlasser-KV und ein KV für den Beschäftiger gelten. Arbeitszeit, Urlaub Im Gegensatz zum Entgelt muss der Überlasser auch jene verbindlichen Bestimmungen berücksichtigen, die im Beschäftigerbetrieb gelten. Das betrifft etwa Betriebsurlaube, arbeitszeitfreie Tage oder Mehrarbeit. Überlassung aus dem Ausland Für Arbeitskräfte, die aus dem Ausland nach Österreich überlassen werden, gelten ab Jänner die in Österreich geltenden Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen, –termine sowie -entschädigung, und sie unterliegen den für gewerblich überlassene Arbeitskräfte in Österreich geltenden KVs. Grenzüberschreitende Überlassungen innerhalb von Konzernen sind von dieser Bestimmung nicht erfasst. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot Den Beschäftigerbetrieb treffen alle Gleichbehandlungspflichten eines Arbeitgebers, was allerdings schon bisher aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes galt. Kündigungen durch den Überlasser werden anfechtbar, wenn sie durch eine diskriminierende Beendigung des Einsatzes durch den Beschäftiger ausgelöst wurden. Betriebspensionen Ab 2014 müssen Beschäftiger überlassene Arbeitskräfte in ihre Betriebspensionslösungen (Pensionskasse bzw. betriebliche Kollektivversicherung) einbeziehen, sobald deren Einsatz beim Beschäftiger länger als vier Jahre dauert. Ob Zeiten der Überlassung dafür zusammengerechnet werden, ist im Gesetz nicht genau definiert. Zur Klärung dieser Frage ist auf entsprechende Judikatur zu warten. Verständigungspflicht Der Überlasser wird verpflichtet, die Arbeitskraft zwei Wochen im Vorhinein vom Einsatzende zu verständigen. Diese Pflicht entfällt dann, wenn das Einsatzende objektiv nicht vorhersehbar war. Die Nicht-Verständigung ist sanktionslos und berührt auch nicht die Wirksamkeit einer späteren Beendigung oder eines nachfolgenden Einsatzes. Informationspflichten Der Beschäftiger muss den Überlasser über alle wesentlichen Um- WKO Mit 1. Jänner 2013 tritt ein neues Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick. stände vor der Überlassung informieren. Er muss ihm Schwer- oder Nachtschwerarbeitszeiten melden und arbeitnehmerschutzrelevante Informationen nachweislich schriftlich geben. Der Überlasser hat dieselbe Pflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Auch muss der Beschäftiger Zeitarbeiter über offene Stellen in seinem Betrieb informieren. Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen Überlassenen Arbeitskräften ist der gleiche Zugang zu betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen zu gewähren wie Stammmitarbeitern, etwa zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung oder Beförderungsmittel. Nicht betroffen sind Maßnahmen, die als Entgelt angesehen werden, etwa Essensgutscheine, die auch außerhalb betrieblicher Einrichtungen verwendet werden können. Fonds Ein Sozial- und Weiterbildungsfonds soll ab 2014 die Weiterbildung von Zeitarbeitern sowie Leistungen an Arbeitslose aus der Branche finanzieren. Der beste- hende Weiterbildungsfonds der Branche läuft Ende 2013 aus. Zur Finanzierung müssen Arbeitskräfteüberlasser ab Jänner 2013 0,25 Prozent der Arbeiterlohnsumme in den neuen Fonds einzahlen. Der Prozentsatz steigt in Jahresschritten auf 0,35, 0,6 und schließlich 0,8 Prozent im Jahr 2016. Im „Vollausbau” ab 2017 sind 0,8 Prozent der gesamten Lohn- und Gehaltssumme in den Fonds einzuzahlen. Bereits ab 2014 entfällt dafür der 0,1%-Beitrag zum derzeitigen Weiterbildungsfonds. Der Fonds wird vom Bund mitfinanziert. Die schrittweise Erhöhung der Beitragssätze gibt den Überlassern Zeit, auch ihre Kalkulation entsprechend zu gestalten. (esp) Kontakt n ffWirtschaftskammer Wien Gewerbliche Dienstleister T 01 / 514 50 - 2202, 2203 E [email protected] ffRechtliche Informationen und eine Checkliste zur Umsetzung der AÜG-Novelle online: W wko.at/wien/ personaldienstleister Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft Interesse an Kooperationen? Die Wirtschaftskammer Wien hilft Ihnen kostenlos bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Suche Modebetriebe (Präferenz: Textil-/Strickmode, Handel mit modischen Accessoires). Da ich in naher Zukunft meinen Betriebsstandort aufgebe, suche ich Standorte, um meine Jerseykollektion (trendige Röcke, Kleider, Hosen) zu vertreiben. Ziele: Weiterführung meines gut gepflegten Kundenstammes, damit meine Kundschaft meine Produkte im Raum Wien weiterhin beziehen kann. Ich biete: Interesse an gemeinsamer Optimierung von Marketingaktivitäten (Einbringung meiner Kunden-/Interessentendatei für Events) und von Zeit-/Personaleinsatz auf selbstständiger Basis (Verkaufstätigkeit für einen Tag/Woche). Chiffre-Nr.: 5100d-12 Suche Unternehmerkollegen/ innen für gemeinsame internationale Messebesuche/-auftritte in China. Wir sind ein junges Unternehmen mit Sitz in Wien und spezialisiert auf europäisch-asiatische Geschäftsbeziehungen. Unser Leistungsangebot umfasst neben Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten auch die Bereitstellung kompetenter virtueller Assistenz im dreisprachigen Bereich (Deutsch/Chinesisch/Englisch), sowie Tätigkeiten der Handelsvertretung im China-Sourcing. Wir suchen Unternehmen die Interesse haben, mit uns gemeinsam den chinesischen Markt (Bereiche: Auto, Energie, Umwelt) - im Zuge einer kooperativen Zusammenarbeit - zu erschließen. Ziele: Gemeinsame Auftritte bei Messen im Jahr 2013 (z.B. CIPPE/ Peking, ICIF/Shanghai, CCAPF/ Changchung, Wind Energy Exhibition/Shanghai, IE Expo 2013/ Shanghai, Aquatech/Shanghai, Int. Auto Parts Expo/Guangzhou u. Peking, Int. Automobile Industry Exhib./Shanghai), Informationsbeschaffung u. -austausch, Projektakquisition forcieren, Kontakte und Netzwerk erweitern. Chiffre-Nr.: 6273-12 Kontakt n POOL Kooperations-Service der WK Wien T 01 / 514 50 - 6724 E [email protected] Weitere Kooperationsanfragen finden Sie unter W wko.at/wien/pool Eine schöne Bescherung! Suche Unternehmerkollegen aus den Bereichen Marktforschung, Unternehmensberatung, Soziologie, Alternsforschung. Wir forschen und beraten Unternehmen, Interessensgruppen und private Personen zu Fragen von alternden Gesellschaften, Besonderheiten der Generation 50plus und zum Miteinander von Generationen. Wir suchen Kooperationspartner zur Stärkung der Marktpräsenz und Erweiterung der Ressourcen. Unsere Kooperationsmotive sind: Gemeinsame Akquisition, Netzwerkerweiterung, Forschungs- und Beratungsexpertise erweitern. Chiffre-Nr.: 6324-12 Suche Fachplaner/innen aus den Gebieten der Elektro-, Automatisierungs- und Umwelttechnik. Unsere Kooperationsmotive sind Erfahrungsaustausch mit Fachplanern sowie Erstellung gemeinsamer Konzepte. Wir bringen Unterstützung bei der Konzepterstellung und Planung, Lösungen im Überspannungsschutz und der Automatisierung sowie Fachvorträge zu diversen Themen ein. Anforderung an unseren Partner: Gemeinsame Erarbeitung kundenorientierter Lösungen und Ansätze in der Elektrotechnik. Chiffre-Nr.: 6362a-12 · Service · 15 I nternational n Ägypten Luster und Lampen - Die Firma aus Kairo exportiert seit langem Luster, Wand- und Tischleuchten, Kerzenleuchter etc. Sie bekundet Interesse, auch österreichische Firmen zu beliefern (EG 117). „Flowtech Egypt 2013” - Vom 9. bis 11.März 2013 findet in Kairo die Messe für Erzeuger von Antriebs- und Kontrollsystemen, Ventilen, Rohrleitungen, Pumpen etc. statt (EG 118). China Kunststoff-Formenbau - Die chinesische Firma ist führender Erzeuger von Kunststoffformen und Kunststoffteilen einschließlich Präge-, Gummi-, Druckguss- und Blasformen. Sie fertigt auch Formen nach speziellen Kundenwünschen. Gesucht werden Kooperationspartner (CN 43). Kontakt n Wirtschaftskammer Wien Außenwirtschaft T 01 / 514 50 - 1302 E [email protected] W wko.at/wien/aw Die Unternehmen in den Wiener Einkaufsstraßen und Grätzln sorgen für Vielfalt und Atmosphäre bei der Auswahl der Geschenke für Ihre Liebsten. Und übrigens: Der Wiener Handel sichert über 113.000 Arbeitsplätze. eute Kaufl „Die Wiener f Ihren au freuen sich “ h! Besuc Brigitte Jank r Präsidentin de mer Wien m ka fts ha sc irt W Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 16 · Service · Wiener Wirtschaft Pendlerpauschale ab 1. Jänner 2013 erweitert Die Neuregelung bringt zusätzliches Geld für Pendler, die Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte und ein Jobticket für alle. Noch kurz vor Jahresende hat der Ministerrat eine Ausweitung des Pendlerpauschales ab 1. Jänner 2013 beschlossen. Die neuen Bestimmungen werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Begünstigungen zur Anwendung kommen. Die bisherige Kilometerstaffel und die maßgeblichen Beträge des Pendlerpauschales bleiben inhaltlich unverändert. Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte Während Teilzeitkräfte bisher kein Pendlerpauschale in Anspruch nehmen konnten, sollen sie in Zukunft aliquot vom Pendlerpauschale profitieren: Teilzeitbeschäftigte, die an nur einem Tag pro Woche bzw. an mindestens vier Tagen im Kalendermonat zu ihrer Arbeitsstätte fahren, haben ab nächstem Jahr bereits Anspruch auf ein Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales. Wird die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an acht bis zehn Tagen im Kalendermonat zurückgelegt, stehen zwei Drittel zu. Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte an mindestens elf Tagen im Kalendermonat berechtigen, wie bisher, zum vollen Pendlerpauschale. Neueinführung des „Pendlereuro” und des Jobtickets für alle Zusätzlich zum kleinen oder großen Pendlerpauschale, das jeweils die Lohnsteuerbemessungsgrundlage reduziert, steht dem Arbeitnehmer der Pendlereuro zu, der seine Lohnsteuer vermindert. Dieser beträgt im Kalenderjahr pro Kilometer Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte zwei Euro. Zum Beispiel stehen bei einer Entfernung von 40 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 80 Euro pro Jahr zu. Bei Teilzeitkräften wird der Pendlereuro wie beim Pendlerpauschale aliquotiert. Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel soll ein vom Arbeitgeber bezahltes Jobticket auch bei Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale steuerfrei bleiben. Das heißt, dass der Arbeitnehmer in Zukunft keinen Sachbezug zu versteuern hat, wenn der Arbeitgeber die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels in voller Höhe oder nur zum Teil trägt. Allerdings darf es sich dabei nicht um eine Gehaltsumwandlung handeln. Das wäre der Fall, wenn das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt wird. Anhebung der Negativsteuer Pendler, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlen und bei denen sich daher das Pendlerpauschale gar nicht auswirkt, können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Pendlerzuschlag als Steuergutschrift geltend machen. Dieser wird von derzeit 140 auf 290 Euro erhöht. Um Grenzfälle abzufedern, wird bei einer Lohnsteuer zwischen einem und 299 Euro eine Einschleifregelung in Form eines Pendlerausgleichsbetrags eingeführt. Verlierer durch die Neuregelung sind Dienstnehmer, die ein arbeitgebereigenes Fahrzeug privat nutzen können. Diesen steht ab 2013 gar kein Pendlerpauschale zu. Auswirkungen für Personalverrechnung Die Regierungsvorlage passierte am 11. Dezember den Ministerrat und wird erst 2013 im Parlament behandelt werden. Die Neuregelung soll jedenfalls ab 1. Jänner 2013 gelten. Möglicherweise wird man in der Personalverrechnung eine Aufrollung der Lohnsteuer vornehmen müssen, wenn die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nicht rechtzeitig vor der Jänner-Lohnabrechnung erfolgt. n Kontakt n Wirtschaftskammer Wien Steuern T 01 / 514 50 - 1010 E [email protected] Preis- & Lohnindices Gesamtbaukosten Wohnhaus- und Siedlungsbau Nov12Okt12 Sep12 Aug12Jul12 Inflationsrate/Veränderung in Prozent zum Vorjahresmonat (VJM) +2,8 +2,8 +2,7 +2,2 +2,1 Verbraucherpreisindex (2010=100) 107,03)106,92)106,7 105,8 105,5 Verbraucherpreisindex (2005=100) 117,23)117,12)116,8 115,9 115,5 Verbraucherpreisindex (2000=100) 129,63)129,52)129,2 128,1 127,8 Verbraucherpreisindex (1996=100) 136,33)136,22)135,9 134,8 134,4 Verbraucherpreisindex (1986=100) 178,33)178,12)177,8 176,3 175,8 Verbraucherpreisindex (1976=100) 277,13)276,92)276,4 274,0 273,2 1) 2) endgültige Werte 3) vorläufige Werte *VJM = Vorjahresmonat Quelle: Statistik Austria Weitere Informationen: T 514 50 Gabriele Füchsl DW 1406 Christine Groiss DW 1402 Veränderung in Prozent zum VJM* Großhandelspreisindex (2010=100) Großhandelspreisindex (2005=100) Großhandelspreisindex (2000=100) +2,8+4,2+4,2+4,5+1,2 111,13)112,22)112,7 112,3 110,2 123,13)124,32)124,9 124,4 122,1 135,53)136,92)137,5 137,0 134,4 Veränderung in Prozent zum VJM* +2,5+2,3+2,2+2,0+2,2 Baukostenindex (2010=100)1) 104,93)104,93)104,92)104,8 104,7 Baukostenindex (2005=100)1) 125,13)125,13)125,12)125,0 124,9 Baukostenindex (2000=100)1) 143,13)143,13)143,12)142,9 142,8 Baukostenindex (1990=100)1) 195,63)195,63)195,62)195,5 195,3 Veränderung in Prozent zum VJM* +3,4+3,4+3,4+3,4+3,4 Tariflohnindex (2006=100) 117,53)117,33)117,22)117,2 117,2 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Promotion · 17 Wir wünschen allen unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest! 15 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 18 · Service · Wiener Wirtschaft Sparen mit der E-Rechnung Ab 1. Jänner 2013 kommt es auch in Österreich zu einer Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: Spätestens zu diesem Termin müssen laut einer EU-Richtlinie elektronische und Papierrechnung rechtlich gleichgestellt sein. Sie wollen auch umsteigen wir haben alle Informationen dazu. Auch die elektronische Archivierung in Archivsystemen hat gegenüber der reinen Archivierung auf Festplatten zugenommen. Die komplexen Anforderungen an E-Rechnungen hinsichtlich Signatur und Archivierung stellten bisher vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Damit diese zum Vorsteuerabzug berechtigten, musste bisher die Rechnung mit einer digitalen Signatur ausgestattet sein. Mit der Gleichstellung fällt diese Hürde und der digitale Versand erleichtert sich erheblich. Die Echtheit der Herkunft und der korrekte Inhalt der elektronischen Rechnung müssen aber weiterhin sichergestellt werden. Der Bund hat schon begonnen, dieses Nutzen-Potenzial aufzugreifen. Ab 2013 wird die Rechnungsstellung von strukturierten E-Rechnungen an den Bund möglich sein, ab dem Jahr 2014 wird sie aufgrund des IKT-Konsolidierungsgesetzes sogar verpflichtend für die knapp 60.000 Immerhin rund drei Viertel der österreichischen Unternehmen haben bereits Rechnungen in elektronischer Form erhalten, fast immer aber im grafischen PDFFormat, das nicht automatisch weiterverarbeitet werden kann. Nur ein Drittel der Unternehmen erstellt jedoch aktiv selbst elektronische Rech- 2014 muss Rechnung an den Bund digital erfolgen „Forderung der WKÖ wird endlich Realität” „Die künftigen Vereinfachungen sollen auch die weitere rasche Verbreitung der elektronischen Rechnung in Österreich ermöglichen. Daher begrüßen wir die Gleichstellung der E-Rechnung mit der Papierrechnung. Damit wird auch eine langjährige Forderung der WKÖ endlich Realität”, so Herwig Höllinger, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Höllinger präsentierte beim Kongress „E-Rechnung 2013/2014” eine von der WKÖ in Auftrag gegebene Studie, die ein jährliches Nutzenpotenzial der E-Rechnung in Österreich von bis zu acht Milliarden Euro errechnet. Allein in der Verwaltung beträgt das Einsparungspotenzial bis zu 590 Millionen Euro pro Jahr. „Das wirtschaftliche Potenzial der E-Rechnung ist enorm, aber noch wenig ausgeschöpft”, sieht Höllinger bei den heimischen Betrieben noch Nachholbedarf. nungen. Die Verbreitung der E-Rechnung ist dabei zuletzt angestiegen: So hat sich der Anteil der E-Rechnungen an der Zahl herkömmlicher Papierrechnungen verdoppelt und liegt nunmehr bei rund 20 Prozent. österreichischen Unternehmen, die als Lieferanten des Bundes tätig sind. „Die WKÖ unterstützt diesen Schritt, denn der öffentliche Sektor war und ist einer der wesentlichen Treiber für den allgemeinen, großflächigen Einsatz der E-Rechnung in allen EULändern”, so Höllinger. Bisher durften Unternehmen Rechnungen auf elektronischem Weg nur unter Anwendung einer elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes Fakten n ff800 Millionen Rechnungen werden pro Jahr allein in Österreich ausgetauscht. ffInnerhalb Europas werden jährlich über 30 Milliarden Rechnungen ausgestellt. oder im Wege des sogenannten Elektronischen DatenaustauschVerfahrens (EDI) übermitteln. Ab 2013 können Rechnungen auf jede Art und Weise und in jedem Format übermittelt werden, wenn der Empfänger der Rechnung zustimmt. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren hat. Dies bedeutet, dass der Unternehmer innerbetrieblich zu überprüfen hat, ob der Zahlungsanspruch zu Recht besteht. Dies kann zum Beispiel durch Vergleich des Lieferscheins mit der Rechnung bzw. Bestellung erfolgen. „Die Wirtschaftskammer Österreich wird nach Inkrafttreten der neuen Regelungen regelmäßig evaluieren, ob die neue Rechtslage auch wirklich dazu führt, dass der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen sinkt”, so Höllinger beim Kongress „E-Rechnung 2013/2014”. n Weitere Infos n - Praxistipps und Links zur E-Rechnung - alle Videos und rechtliche Unterlagen zum Kongress „E-Rechnung 2013/2014” unter: wko.at/e-rechnung In der Wiener Wirtschaft sind im Laufe des heurigen Jahres folgende Serviceartikel dazu erschienen: - Elektronische Rechnungen bitte abspeichern (Nr. 4 Seite 14) - Rechnungen künftig auch per E-Mail (Nr. 50 Seite 19) Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft Praxistipps & Links ffWelche Fragen muss man im Unternehmen klären, wenn man auf E-Rechnung umstellt? 1. Welche Formate werden verwendet: Papier, PDF, XML,…? 2. Versand und Empfang elektronisch möglich? 3. Digitale Signatur oder Prüfpfad? 4. Gemeinsame Bearbeitung von Papier- und E-Rechnung? 5. Sichere Aufbewahrung über sieben Jahre? 6. Abgleich der Prozesse und Abläufe möglich? ffOnlineberatungs-Systeme: Ermöglichen erste Einschätzung der individuellen Situation. Nach Beantwortung von fünf Fragen erhält man ein kurzes und prägnantes Informationsblatt mit wichtigen Hinweisen: wko.at/ebusiness/ratgeber/e-billing/ mit Fragebogen speziell für Rechungsempfänger: wko.at/ebusiness/ratgeber/rechnungsempfaenger/ ffKostenlose Werkzeuge zur E-Rechnung: 1. ebInterface PlugIn für Word 2007/2010: Kostenlose Open Source-Lösung zu Erstellung strukturierter elektronischer Rechnungen AUSTRIAPRO (Verein zur Förderung der elektronischen Datenübermittlung im Geschäftsverkehr www.austriapro.at) ebinterface.codeplex.com 2. Handy Signatur der A-Trust: Anmeldung über FinanzOnline oder A-Trust www.handy-signatur.at 3. Signaturprüfung: Dienst der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR): https://pruefung.signatur.rtr.at Infos Rechungsausteller & Rechungsempfänge ffRECHNUNGSAUSSTELLER 1. Der Rechnungssteller verfasst E-Rechnung in einem strukturierten oder unstrukturierten Datenformat. Idealerweise wird ein strukturiertes Datenformat z.B. XML (beziehungsweise ebInterface) oder EDIFACT verwendet. Bei einem unstrukturierten Format, z.B. PDF, können die Informationen nicht automatisch in das elektronische Buchhaltungs- bzw. ERP-System (Enterprise-Resource-Planning ) des Empfängers übernommen werden. 2. Rechnungsversand elektronisch z.B. per E-Mail, E-Zustellung oder über externen Dienstleister. 3. Die elektronische Rechnung muss beim Absender revisionssicher mindestens für sieben Jahre archiviert werden. ffRECHNUNGSEMPFÄNGER 1. Rechnungsempfänger muss der E-Rechnung zustimmen. Laut Erlass des Finanzministeriums genügt eine konkludente Zustimmung (tatsächliches Praktizieren). 2. Bei Zusendung in einem strukturierten Datenformat (z.B.: XML) können Rechnungsdaten automatisch ins Buchhaltungsbzw. ERP-System übertragen werden. Rechnung wird automatisch mit Auftrag abgeglichen. Vorteil: Daten müssen nicht mehr in den verschiedenen Abteilungen eingegeben werden. Bei Übermittlung in einem unstrukturierten Datenformat (z.B. PDF) müssen Daten nochmals manuell erfasst werden. 3. Rechnungen müssen in elektronischer Form für sieben Jahre im Originalformat revisionssicher archiviert werden. · Service · 19 Interview mit …... ... Josef Bogad, Spezialist für E-Rechnung „Auf jeden Fall umsteigen, aber step-by-step” Josef Bogad, unterstützt Firmen beim Umstieg auf E-Rechnung. Die E-Rechnung wird mit 1. Jänner 2013 mit der Papierrechnung gleichgestellt. Warum sollen Unternehmen umstellen? Ganz einfach, man erspart sich enorme Kosten. Bis zu 80 Prozent sind beim Umstieg von Papierauf e-Rechnungen möglich. Was sind die Vorteile der E-Rechnung? Alle Rechnungen sind digital gespeichert und können überall im Unternehmen abgerufen werden. Vom Einkauf/Verkauf bis zur Buchhaltung, alle sind auf dem gleichen Informationsstand. Transportwege, auch innerhalb des Unternehmens, entfallen komplett und dabei auch das Risiko, dass eine Rechnung verloren geht. Die E-Rechnung kann auch zu einer verstärkten Kundenbindung führen. Ist die Rechnungslegung einmal zwischen Geschäftspartnern erfolgreich umgesetzt, intensiviert sich die Zusammenarbeit. Warum ist die Hürde der Umstellung so groß? Man hatte auch beim InternetBanking Bedenken, jetzt macht es fast jeder. So wird sich auch der elektronische Rechnungsversand durchsetzen. Ich habe in meinem Unternehmen schon 2006 auf E-Rechnungen umgestellt und will darauf nicht mehr verzichten. Ein Unternehmen will auf E-Rechnung umstellen. Wie setzt man es um? Es macht keinen Sinn, den Schalter umzulegen und alles sofort umzustellen. Ich rate, auf jeden Fall umzusteigen, aber alles step-by-step. Rechnungen sind die Lebensader eines Unternehmens, und da sollte ein jeder Schritt gut überlegt und geplant sein. Die halbe Miete ist es, die Ist-Situation im Unternehmen und bei Kunden und Lieferanten zu erheben. Ist das geschafft und die Arbeitsschritte wurden abgestimmt, sucht man sich am besten drei bis vier Kunden und setzt das Projekt gemeinsam um. Welche Probleme können bei einem Umstieg auf E-Rechnung auftreten? Es werden Computer im Durchschnitt alle drei bis vier Jahre getauscht. Bei kleineren Betrieben werden von Daten keine Back-Ups erstellt. Hier kann es bei der verpflichtenden Archivierung von sieben Jahren vorkommen, dass Daten nicht auf das neue System gespeichert werden oder kaputt sind. Bei mittleren und größeren Unternehmen, mit eigener IT-Abteilung, ist das kein Problem. Mehr Informationen ffJosef Bogad ist geschäftsführender Gesellschafter der Bogad & Partner Consulting OG (BPC) in Mauerbach. ffBPC hat sich seit 2004 auf Beratung zur Implementierung der E-Rechnung spezialisiert. ffBPC ist Mitglied der eBusiness Standardisierungsplattform AUSTRIAPRO der WKÖ sowie der e-Business und IT-Security Experts Groups ffAutor des Open Source eRechnung Tools „ebInterface PlugIn für Word 2007/2010”. Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 20 · Unternehmen · Wiener Wirtschaft Unternehmen Richtige Allrounder in Sachen Sport Das Wiener Unternehmen Flexyfit bietet Fitnesstrainings ohne Clubbindung, vermittelt dazu die richtigen Trainer und bietet diesen eine praxisorientierte Ausbildungsmöglichkeit. „Wir sind in Sachen Sport bestens vernetzt.” flexyfit-Gründer Andreas Fuchs wegungsangebote für Mitarbeiter flexibler gestalten könnte”, erinnert er sich. Mit flexyfit hat er das gewünschte hohe Maß an Flexibilität in Sachen Sport verwirklicht. Wer Kunde des Unternehmens ist, kann in zahlreichen Partner- Fotos: zVg Es ist gar nicht so einfach, flexyfit in wenigen Worten treffend zu beschreiben. Fitnessplattform, Trainervermittlung, Ausbildungsakademie? „Alles in einem”, sagt flexyfit-Gründer und -Geschäftsführer Andreas Fuchs. „Eine Drehscheibe für alle Sportinteressierten, die in Sachen Sport bestens vernetzt ist.” Die Idee für sein 2007 gegründetes Unternehmen war Fuchs bei der Umsetzung des Betriebs-Gesundheitsprogramms „fit at work” gekommen, das er gemeinsam mit einem renommierten Sportarzt entwickelt hat. „Dabei wurde ich von den Firmenchefs oft mit der Frage konfrontiert, wie man Be- An der Alten Donau betreibt flexyfit ein eigenes Standup Paddling-Center. Mitarbeiterin Melanie Brandstätter (Foto) ist Staatsmeisterin in dieser jungen Sportart. Fitnessstudios in ganz Österreich trainieren, ohne sich dafür auf Dauer an ein einzelnes binden zu müssen. „So kann man mehrere Fitnesscenter ausprobieren oder verschiedene Sportarten in verschiedenen Studios ausüben”, sagt Fuchs. Derzeit hat flexyfit 44 Partner-Studios in ganz Österreich, davon 24 in Wien. Der Kunde zahlt überhaupt keine laufenden Gebühren, weder bei flexyfit noch bei den frequentierten Studios. flexyfit verrechnet nur eine geringe einmalige Registrierungsgebühr. Die Trainingszeiten werden monatlich abgerechnet minutengenau. „Wenn unser Kunde einen Fitnessclub betritt, loggt er sich per SMS-Code ein, dann beginnt der Zähler zu ticken”, erklärt Fuchs. flexyfit sei auch ideal für Betriebe, die in betriebliche Gesundheitsförderung investieren wollen. „Die Unternehmen kaufen flexyfit-Mitgliedschaften, die Mitarbeiter können selbst entscheiden, was, wo, wann und wie oft sie trainieren.” Renommierte Kunden sind etwa der heimische Bekleidungs-Einzelhändler Klei- derbauer oder auch Coca Cola, die ihren Mitarbeitern flexyfitPackages anbieten. Fuchs’ Ziel ist es, mittelfristig ein Drittel aller 600 heimischen Fitnessstudios als Partner zu gewinnen. Besonders in den Bundesländern soll die Dichte ausgebaut werden, um auch dort mehr Kunden anzusprechen. Ziel: Ein Drittel der Fitnessstudios als Partner Das flexyfit-Angebot ist jedoch nicht auf Fitnessstudios begrenzt. Über seine Onlineplattform bietet das Unternehmen Zugang zu derzeit 80 selbstständigen Trainern verschiedenster Sportarten, die flexyfit-Kunden zu speziellen Konditionen buchen können. Das Angebot reicht vom Laufexperten über Kraft-, Ausdauer- und Schwimmtrainings bis zu Yoga und japanischer Selbstverteidigung. „Unsere Kunden sind Sportbegeisterte, die je nach Jahreszeit verschiedene Sportarten ausüben wollen. Dem kommen wir damit entgegen”, so Fuchs. Ein weiteres Standbein des Unternehmens ist die flexyfit Fitness Akademie, die praxisorientierte Ausbildungsmodule für Fitnessund Personal Trainer anbietet. Die Lehrgänge sind gefragt, schließlich ist flexyfit im Sportbereich bestens vernetzt - ein Vorteil, von dem auch die Akademie-Absolventen profitieren. Natürlich muss man auch selbst sportbegeistert sein, um eine Sportler-Plattform erfolgreich zu führen. Das gilt für Fuchs ebenso wie für seine derzeit vier Mitarbeiter. Projektassistentin Melanie Brandstätter ist sogar Staatsmeisterin im Standup Paddling, einer jungen Sportart, bei der man auf einem Board steht und sich paddelnd auf dem Wasser fortbewegt (siehe Foto oben). Im Sommer betreibt flexyfit an der Alten Donau ein eigenes Standup Paddling-Center. Für die Forcierung dieser innovativen Sportart erhielt flexyfit heuer die „Goldene Jetti”, eine Auszeichnung der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. (esp) www.flexyfit.com Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Promotion · 21 das auflagenstärkste Ethnomagazin Österreichs Je t z t u f auch sach! Deu t WirbedankenunsfürdievertrauensvolleZusammenarbeit und wünschen Ihnen frohe und besinnliche Festtage sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr! www.kosmo.at www.kosmo.at/fb www.kosmo.at WKW_plakat.indd 1 22.11.12 12:22 Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 22 · Branchen · Wiener Wirtschaft Branchen Am 17. Jänner findet in der Wiener Hofburg der 112. ZuckerBäckerball statt, veranstaltet von der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe. Ebenfalls in der Hofburg geht am 8. Februar der 56. Wiener Kaffeesiederball über die Bühne. Der Kartenverkauf für beide Veranstaltungen läuft bereits. Eine Übersicht zu den sonstigen Terminen der Wiener Ballsaison finden Sie unter www.ballkalender.cc www.zuckerbaeckerball.com www.kaffeesiederball.at Tourismustrends: Neue Seminare Die Seminarreihe „Latest Trends & Innovation in Tourism” an der MODUL University Vienna wird auch im neuen Jahr fortgesetzt. Am 10. Jänner 2013 referiert Christian Lang, Entwickler und Umsetzer von Themenpfaden in den Alpen, über „Experience Design in the Alpine Region”. Am 17. Jänner folgt Andreas Egger, CEO von oeticket, mit dem Thema „Universal Identification Creates Marketing Value”. Den Abschluss des aktuellen Herbstprogramms macht am 24. Jänner Roberto Daniele, Lecturer der Oxford School of Hospitality Management, mit einem Vortrag zum Thema „Social Entrepreneurship in Tourism”. Die Vorträge finden in englischer Sprache statt. Die Beginnzeit ist jeweils um 17 Uhr, die Teilnahme ist gratis. Info und Anmeldung: www.modul.ac.at/latesttrendsseminars Die Zulassungszahlen sind alles andere als rosig. Die Zukunft der Autohandelsbranche sieht Burkhard Ernst, Obmann des Landesgremiums Wien des Fahrzeughandels, mit sehr gemischten Gefühlen. Von Petra Errayes 2012 wurden in Europa so wenige Autos verkauft wie seit 19 Jahren nicht mehr - und im kommenden Jahr wird sich die Situation aller Voraussicht nach verschlimmern. Die gute Nachricht: Von Schwarzmalerei hält Burkhard Ernst, Obmann des Wiener Fahrzeughandels und Mazda-Einzelhändler, gar nichts. Während in Europa heuer die Zulassungszahlen um sieben Prozent gesunken sind, verzeichnet die Branche in Österreich von Jänner bis November nur einen Rückgang von minus vier Prozent. Laut dieser Statistik geht es der Branche in Österreich - und somit auch in Wien - im europäischen Vergleich noch „ganz gut”. Das ist jedoch keine wirklich positive Meldung, betont Ernst. „Wir verzeichnen in diesem Jahr bis November so viele Tageszulassungen wie noch nie, das ist besorgniserregend. Ich sehe eine Abwärtskurve, die kaum noch aufzuhalten ist. ”, so Ernst. Die Zulassungsstatistiken seien somit „nicht sehr viel mehr als Makulatur.” Wurden am Jahresanfang 2012 österreichweit noch sehr positive Zulassungszahlen kommuniziert, wird das für Anfang 2013 nicht mehr so sein. Die Konjunktureintrübung spürt der Autohandel „sehr schmerzhaft”, so Ernst. Das Geld sitze den Käufern „nicht mehr so locker in der Tasche”. Automarken wie VW, Mercedes und BMW gehe Waldhäusl Highlights der Wiener Ballsaison „Der Autohandel ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor” Lukas Beck K urz Notiert n „Wir werden im kommenden Jahr verstärkt auf die Leistungen des Automobils hinweisen” Burkhard Ernst, Obmann des LG Wien des Fahrzeughandels es noch verhältnismäßig gut. „Sie verkaufen von vornherein etwas teurere Autos, ihre Kunden können sich diese Kfz auch in den so genannten schlechten Zeiten leisten”. Am Ranking der beliebtesten Automarken von Jänner bis November 2012 in Wien hat sich im Vergleich zu 2011 nichts geändert. Spitzenreiter ist noch immer Volkswagen (10.166 verkaufte Kfz), gefolgt von Hyundai (6503), Opel (4738) und BMW (4294).Trotz aller Abwärtstendenzen, betont Ernst, glaubt er an die Zukunft der Branche, denn sie sei noch immer ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. „Hält man sich vor Augen, das der Kfz-Handel 10 Prozent des BIP ausmacht und jeder neunte Arbeitsplatz dieser Branche zuzurechnen ist, sieht man die Bedeutung ganz deutlich”. Die Automobilindustrie zählt mit insgesamt 365.000 Mitarbeitern zu den stabilsten Branchen Österreichs, fügt Ernst hinzu. „Es ist mir unverständlich, dass eine Branche, die so viel an Wirtschaftsleistung erbringt und Arbeitsplätze schafft, nicht besser unterstützt wird - sondern im Gegenteil, geradezu auf ein Abstellgleis geschoben wird”, so Ernst. Die momentane Anti-Autostimmung, sei gewaltig: „Österreichweit kommen auf 1000 Einwohner 550 Autos, in Wien sind es nur noch 350.” An eine neue Öko-Prämie für die Verschrottung von Alt-Kfz, die die Branche unterstützen würde, glaubt er nicht mehr. Die Politik sei dagegen, „unverständlich, aber wahr”. Dem Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Branchen · 23 Zahlen und Fakten ffIn Wien gibt es 1700 aktive Mitglieder im Autohandel bis November 2011 wurden in Wien kumuliert 67.276 Neuzulassungen verzeichnet, Jänner bis November 2012 64.573 (- 4,02 Prozent) ffJänner Finanzdienstleister: Neuer Obmann, neue unabhängige Ombudsstelle Führungswechsel in der Wiener Fachgruppe der Finanzdienstleister: Mit 1. Jänner übergibt der bisherige Obmann Wolfgang K. Göltl sein Amt an Siegfried Prietl. Prietl (44) fungierte bereits bisher als Mitglied des Fachgruppenausschusses und verfügt über langjährige Branchenerfahrung. Seine Funktion als Obmann der Wiener Sparte Information & Consulting behält Göltl ebenso wie jene des Obmannes des Fachverbandes der Finanzdienstleister in der WKÖ. Autohandel als Wirtschaftsfaktor müsse seitens Politik Rechnung getragen werden, betont auch Willibald Keusch, Geschäftsführer vom Autohaus Keusch - spezialisiert auf Toyota - sowie ObmannStellvertreter des Landesgremiums Wien des Fahrzeughandels. „Bei der wirtschaftlichen Bedeutung ist es unglaublich, wie die Politik mit uns verfährt”, kritisiert Keusch. Die in Wien schon „skurrile Parkraumbewirtschaftung” wird irgendwann einmal dazu führen, dass Autofahrer auf die Barrikaden steigen, ist Keusch überzeugt. Dabei gibt es eine Menge Faktoren, die für das Auto sprechen: Autos sichern Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, erhöhen die Mobilität und werden auch in Zukunft ein Garant für das Funktionieren der Wirtschaft sein. Auch gehen die Auto-Emissionen kontinuierlich zurück. „Der Einsatz neuester Automobil-Technologie reduziert die CO2-Emissionen”, so Keusch. 100 moderne Pkw produzieren weniger Emissionen als ein einziges Auto Baujahr 1970. Diesel-Pkw hätten nur 5,2 Prozent Anteil an der FeinstaubBelastung. Trotz der rückläufigen Erstzulassungen gibt es auch Erfolge zu melden. „Wir freuen uns sehr, dass wir das KraftfahrzeugsektorSchutzgesetz durchsetzen konnten. Damit sind die Autohändler nicht mehr der Willkür der Hersteller ausgesetzt”, sagt Ernst. Soll heißen: Natürlich kann einen Händler eine Kündigung seitens des Herstellers treffen, aber unter schwierigeren Bedingungen. Im kommenden Jahr, sind Ernst und Keusch überzeugt, werden schwierige Zeiten auf die Branche zukommen. „Aber wir werden uns verstärkt zu Wort melden, um die Öffentlichkeit und auch politische Entscheidungsträger über die vielfältigen Leistungen des Automobils zu informieren”, betont Ernst. n Den Folder „Das Auto heute: Wirtschaftsfaktor mit Verantwortung” mit weiteren Informationen zum Download unter www.wienerfahrzeughandel.at Der Fachverband der Finanzdienstleister richtet für die Kunden seiner Mitgliedsbetriebe ab Jänner 2013 eine unabhängige Heimische Filmwirtschaft wächst, Kinofilm-Fördermodell verlängert Der Umsatz der heimischen Filmwirtschaft ist 2012 um fast 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, berichtet das Österreichische Filminstitut in seinem aktuellen Filmwirtschaftsbericht. Insgesamt erzielte die Branche einen Umsatz von 800 Millionen Euro. Auch die Zahl der im Sektor Beschäftigten ist leicht gestiegen und liegt nun bei knapp 7000. Stark gestiegen sind die Waren- und Dienstleistungseinkäufe Waldhäusl Moderne Autos sind umweltfreundlich, sparsam und sicher. Neue Anlaufstelle für Kunden Ombudsstelle ein. „Diese Ombudsstelle entspricht unserem Verständnis von Fairness und Vertrauen”, betont Fachverbands– obmann Göltl. Die unabhängige Anlaufstelle ermögliche es den Kunden, bei Unstimmigkeiten einfach Zugang zu einer objektiven und fachlich versierten Stelle zu erhalten. Geleitet wird die österreichweite Anlaufstelle vom Wiener Branchenexperten Johann Wally, der bereits seit fast zwei Jahrzehnten als Ombudsmann der Wiener Finanzdienstleister tätig ist. Die Ombudsstelle ist telefonisch und per e-mail erreichbar: T 05 90 900 - 5550 E [email protected] Weitere Brancheninfos finden Sie auch online: W wko.at/finanzdienstleister Die Filmwirtschaft etabliert sich als wichtiger Wirtschaftsfaktor. der Branche. Sie lagen heuer mit 555 Millionen Euro um fast ein Fünftel höher als 2011. Auch die Investitionen stiegen um ein Viertel auf knapp 30 Millionen Euro. Den stärksten Anstieg (+40%) verzeichnen dabei die Hersteller von Kino- und TV-Filmen. Nachdem das Österreichische Filminstitut kürzlich bekannt gegeben hat, sein Fördervolumen für 2013 auf 20 Millionen Euro zu erhöhen, verlängert nun auch das Wirtschaftsministerium seine Förderinitiative „Filmstandort Austria” um zwei Jahre und stellt 7,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Gefördert werden Kinofilme mit einem Mindestanteil an österreichischen Herstellungskosten. Seit Start der Initiative im September 2010 wurden 55 Produktionen unterstützt. www.filmstandort-austria.at Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 24 · Kleinanzeigen · Wiener Wirtschaft Geschäftsan- u.-verkauf Anzeigenannahme: Telefon 546 64, DW 482, 283. E-Mail: [email protected], Fax 546 64-50482. Anzeigenschluss: Freitag der Vorwoche, 12 Uhr. Betriebsobjekte Büro Büroräume, neu renoviert, 250m² im 1.Stock, in Wien-Liesing, ab sofort zu vermieten, LKW-Zufahrt möglich, Miete € 7,00/m² + BK + 20% MwSt. Tel. 01/888 56 39. Einzelbüro verkehrsgünstig in 1030 Wien, 2-3 Arbeitsplätze, alles inklusive € 540,00 monatlich, inkl. Strom, Heizung, Security, etc., zzgl. MwSt. City Domicil Immobilien Tel: 01/ 713 72 72. Lager/ Atelier/Loft in 1030 Wien, Rennweg - ca. 100 m² im EG eines zentral gelegenen Hofgebäudes, gute Zufahrt, beheizt, ab 1.1.2013. Hauptmiete € 800,00, BK € 155,00, Parkplatz €115,00, MwSt. € 214,00, Gesamtmiete monatlich € 1.284,00. City Domicil Immobilien Tel: 01/ 713 72 72. Nachfolger gesucht? NachfolgeBörse WieN serVice 01/514 50-1043 wko.at/wien/nachfolgen Ernstbrunn, Bezirk Korneuburg: sonniger Baugrund 545 m² zu verkaufen, Tel. 0664/326 47 07. Zinshäuser WIENER Zinshaus und auch sanierungsbedürftige Altbauwohnungen laufend gesucht, Tel. 0676/ 918 29 07. 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SANAG Sanierung GmbH, 01/812 22 32-0, www.sanierer.at Nr.Nr. 51/52 · 21. 12.12. 2012 51-52 · 21. 2012 Wiener Wirtschaft Wiener Wirtschaft · Promotion · Promotion· 25 ·3 Gewerbliche Anlagen auf dem Prüfstand Gewerbliche Elektroanlagen und Gasanlagen sind das Herz vieler Betriebe. Ebenso wie für das menschliche Herz ist auch die regelmäßige Überprüfung dieser Anlagen notwendig. Das nützt nicht nur dem Budget, weil Reparaturen und Störungen vermieden werden, sondern ist auch im Sinn des Gesetzgebers. Wien Energie bietet – speziell für Businesskunden – eine professionelle Überprüfung von Elektro- und Gasanlagen zu günstigen Konditionen an. Das Service unterstützt Unternehmen dabei Energie-Schwachstellen aufzuspüren. Es wird sichergestellt, dass die Anlagen kosteneffizient und umweltgerecht funktionieren. Mit Hilfe der Wartung wird außerdem gewährleistet, dass die Anlagen alle behördlichen Auflagen erfüllen. Ein weiteres Service zur Steigerung der Energieeffizienz jedes Unternehmens ist die AnlagenThermografie. Wärmeverluste oder Wärmestaus werden sichtbar gemacht. Ähnlich wie bei der Thermografie von Gebäuden kommt auch bei Anlagen eine Spezialkamera zum Einsatz. Diese ist mit Infrarottechnik ausgestattet und stellt die Temperaturunterschiede in Form eines Bildes, Thermogramm genannt, dar. n Info Vorteile der AnlagenThermografie: • FrüherkennungvonBrand gefahr • Aufspürenvonfehlerhaften SchraubundKlemmverbindungen • Erkennenvonthermischen ÜberbelastungenvonElektroleitungen Info Vorteile bei Überprüfung für Elektroanlagen: • SicherheitfürPersonenund Nutztiere gegen elektrischen Schlag und Verbrennungen • HoheBetriebssicherheitund ungestörter Betrieb • BeratungbeiBehördenauflagen und der Gewerbeordnung Vorteile bei Überprüfung von Gasanlagen: • GewährleistungvonKosten effizienz und Sicherheit • Sicherstellungdesumwelt gerechten Anlagenbetriebs • Abgasmessungenlt.Feuer polizeigesetz Weitere Informationen für Businesskunden auf www.wienenergie.at und telefonisch unter 01/97700 38065. Anfragen per E-Mail an [email protected]. BEZAHLTEANZEIGE Info Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 26 · Kleinanzeigen · Wiener Wirtschaft Berufsdetektive Anzeigenannahme: E-Mail: [email protected], Fax 546 64-50482, Telefon 546 64, DW 482, 283. Anzeigenschluss: Freitag der Vorwoche, 12 Uhr. Anschrift Chiffrebriefe: „Wiener Wirtschaft“, Grünbergstraße 15, 1120 Wien. Chiffreadressen d ürfen laut Pressegesetz nicht bekanntgegeben werden. Preise für „Kleinanzeigen“: Top-Wort € 19,40; pro Wort € 2,40; fett gedruckte Wörter und Großbuchstaben € 3,20; Chiffregebühr € 6,50 inkl. Postzustellung zzgl. 20% MwSt. Alarmanlagen Beratung SLOWAKEI www.s3alarm.at Firmengründungen, Markteintritt, Tel. +421/2/20 67 43 01, www.slowakei.sk Tel. 01/98 22 922. Anhänger Steuerberaterin erledigt Buchhaltung, Lohnverrechn.,Bilanz kostengünstig. Erstgespräch gratis. 0664/121 55 52, [email protected] Krankenstandskontrollen – Beobachtungen – Ermittlungen. Detektei Schätz, seriös – kompetent – erfolgreich! 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JungunternehmerInnen, Start Up Gründung | Investitionen | Beratung | Übernahme und Fusion | Porträts Baustoffe, Glas, Dämmstoffe, Putze, Farben, Fassaden und Dach | Ingenieurbüros, Baumeister, Architekten, Zivilingenieure | Gebäudeinstallation Gebäudeleittechnik | Gasgeräte Metall und Stahlbau | Glasbau | Geländer | Schlossereien Gastronomieeinrichtungen | Software für die Gastronomie | Kassensysteme PKW | Nutzfahrzeuge | Reifen & Zubehör | Autohandel und Werkstätten 15.02. ErscheinungsThema termin 15.03. Partner der Gastronomie 05.04. Motor Spezial PKW | Nutzfahrzeuge | Autohandel und Werkstätten 05.04. Finanz Spezial Anlagetipps für KMU | Fonds im Überblick Energieeffizienz, Entsorgung, Recycling | Beraten, Planen, Bauen | Fenster, Türen, Tore, Beschläge 22.02. Landschaftspflege und -gestaltung Gartengestaltung | Verschönerung von Haus & Betriebsgelände | Platz- und Landschaftsgestaltung | Pflasterungen | öffentliches Mobiliar | Außenbeleuchtung 01.03. 01.03. Motor Spezial Frühjahrscheck | PKW | Nutzfahrzeuge | Navigationssysteme Partner für Industrie und Gewerbe Industrie- und Gewerbebau | Hallenbau | Maschinen- und Werkzeugbau | Automation | Fördertechnik | Werkzeuge 01.03. Mode für ManagerInnen 08.03. Unsere Umwelt - Energie Frühjahrstrends Abfallwirtschaft, Recycling | Problemstoff- entsorgung | Trennsysteme 08.03. Immobilien Industriegebiete | Büros | Geschäftslokale | externe Lagerräume 15.03. Gesundheit und Wellness Thermen | Wohlfühlangebote | Sauna & Wärmekabinen | Fitness 15.03. Reisen Geschäftsreisen | Kurzurlaube | Betriebsausflüge Weitere Informationen: Mag. Christina Fürst T 01/546 64-286 E [email protected] Erhard Witty T 01/546 64-283 E [email protected] Sabine Schneeberger-Milchram T 01/546 64-282 E [email protected] Änderungen vorbehalten. BW = bundesweite Sonderthemen. Anzeigenschluss ist jeweils zehn Tage vor dem Erscheinungstermin. Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft · Kleinanzeigen · 27 Impressum Viele wissen es schon: Mit uns erreichen Sie alle Mitglieder der Kammer Wien – mit einer Auflage von über 94.700 Exemplaren wöchentlich. Dies ist bestimmt eine Überlegung wert, wenn es um die Platzierung Ihrer Werbebotschaften geht! T 01/546 64-283 DW Entsorgung Internet Altauto und Wrack gratis Abholung und Entsorgung, Tel. 0699/ 815 32 662. AT EU COM INFO Domains nur € 8,88 www.domaintechnik.at Geschäftliches Suche gewerberechtlichen Geschäftsführer für das Baumeistergewerbe. Tel. 01/5223130, [email protected] Kanzlei übernimmt Buchhaltung und Lohnverrechnung. Tel. 01/865 96 70. 10 Jahre schuldenfreie Hotel und Restaurant GmbH Mantel mit mindestens 350.000 Verlustvortrag zu verkaufen. Info unter Tel. 0699/ 818 01 168. Heirats-/Partner vermittlung Ihre Partnervermittlung AMADEUS, Tel. 0676/501 50 11 www.partnervermittlung-amadeus.at DOMAINS Sichern Sie sich Ihre WunschDomain aus über 90 Endungen. 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Sternewelt.at_INS_240x113_HZ_1s_sib.indd 1 27.11.2012 12:01:07 Herausgeber und Medieninhaber: Wirtschaftskammer Wien 1010 Wien, Stubenring 8–10 T: 01/514 50 - 1314 F: 01/514 50 - 1470. [email protected] Redaktion: Martin Sattler (DW 1561/sat) Gabriele Kolar (DW 1296/kol) Petra Errayes (DW 1415/pe) Elmar Hruby (DW 1311/hrel) Gary Pippan (DW 1320/gp) Erika Spitaler (DW 1291/esp) E-Mail: [email protected] Änderung der Zustelladresse: DW 1353, 1354 Verlagsagenden: Österreichischer Wirtschaftsverlag, GesmbH., 1120 Wien, Grünbergstraße 15, F: 01/54664 - 50482 Anzeigenannahme: 1120 Wien, Grünbergstraße 15, T: 01/54664 - 482, F: DW 50482. E-Mail: [email protected] Anzeigenleiter: Erhard Witty, T: 01/54664 - 283. Anzeigenverkauf: Mag. Christina Fürst, T: 01/54664 - 286, Sabine Schneeberger-Milchram, T: 01/54664 - 282. Anzeigentarif Nr. 33, gültig ab 1.1.2012. Hersteller: Mediaprint Zeitungsdruckereiges.m.b.H. & Co KG, 1232 Wien, Richard-Strauss-Straße 16. Jahresbezugspreis: € 54,– Für Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien kostenlos. Nachdruck nur bei voller Quellenangabe gestattet. Grundlegende Richtung: Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen aller Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien. Offenlegung der Eigentumsverhältnisse nach dem Mediengesetz: Wirtschaftskammer Wien, 1010 Wien, Stubenring 8–10. Siehe auch: wko.at/wien/offenlegung Druckauflage: 95.359 (1. Hj. 2012). Alle verwendeten geschlechtsspezifischen Formulierungen meinen die weibliche und männliche Form. DVR-Nr.: 0043036 Ansprechpartner Sparte Gewerbe und Handwerk T: 01/51450, Brigitte Wimmer (DW 2458); Sparte Industrie T: 01/51450, Johannes Stuhlpfarrer (DW 1259); Sparte Handel T: 01/51450, Erich Plessberger (DW 3249); Sparte Bank und Versicherung T: 01/51450, Wolfgang Pettighofer (DW 1285); Sparte Transport und Verkehr T: 01/51450, Ernst Pollak (DW 3510); onsulting Sparte Information und C T: 01/51450, Ernst Pollak (DW 3720); Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, T: 01/51450 Alexandra Griess (DW 4105); WIFI Wien, T: 01/47677 Sonja Pfann (DW 5316); Hernstein institut, T: 01/51450 Daniela Kaser (DW 5633), Junge Wirtschaft, T: 01/51450 Veronika-Michaela Klimaschewski (DW 1255), Frau in der Wirtschaft, T: 01/51450 Veronika-Michaela Klimaschewski (DW 1255). Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 28 · Insolvenzen · Wiener Wirtschaft Konkurse Wien Synmed BioSciences GmbH; 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 24/2/2/10; 2013.01.29; MV: Dr. Andrea Simma, 1040 Wien Helmut Hackl, geb. 10.1.1959, Installateur; 1070 Wien, Apollogasse 20/11a; 2013.01.29; MV: Dr. Robert Klein, 1010 Wien tea-licious AM Betriebs GmbH; 1040 Wien, Margaretenstraße 22/V; 2013.01.22; MV: Mag. Horst Winkelmayr, 1090 Wien Intsar Holubar Gesellschaft mbH; 1070 Wien, Schottenfeldgasse 92; 2013.01.22; MV: Dr. Georg Freimüller, 1080 Wien Stanislaw Cora, geb. 7.5.1974, Inhaber der Cora Baubetrieb e.U.; 1050 Wien, Arbeitergasse 21/18; 2013.01.29; MV: Dr. Erwin Senoner, 1080 Wien Eden Care Personalservice GmbH, vormals: 1100 Wien, Herndlg. 6/10/11; 1100 Wien, Bürgergasse 14; 2013.01.28; MV: Dr. Stefan Langer, 1030 Wien tea-licious GmbH, Standorte: 1220 Wien, Wagramer Str.81/2/3, DZ Kiosk 1, 2201 Gerasdorf, G3 Platz 1, TopNr.EG-D081, 5020 Salzburg, Südtirolerpl.11, FORUM 1; 1040 Wien, Margaretenstraße 22/V; 2013.01.31; MV: Dr. Johannes Jaksch, 1030 Wien Senax Transporte GmbH; 1200 Wien, Brigittagasse 4/2; 2013.01.31; MV: Dr. Eva-Maria Bachmann-Lang, 1010 Wien friends-network - sozialökonomischer Kulturverein, ZVR 861254753; 1030 Wien, Obere Weißgerberstraße 18; 2013.01.22; MV: Mag. Clemens Richter, 1030 Wien APR Bau KG; 1100 Wien, Bürgergasse 1719/2/14; 2013.01.22; MV: Mag. Daniel Lampersberger, 1030 Wien RCJ Bau GmbH; 1030 Wien, Adamsgasse 18/1; 2013.01.31; MV: Mag. Michael Ludwig Lang, 1010 Wien Hans Joachim Steffel, geb. 29.12. 1949, Inh. der Die Verkäuferschmiede Hans- Joachim Steffel e.U.; 1110 Wien, Neugebäudestraße 26/1/2; 2013.01.29; MV: Dr. Bernhard Eder, 1040 Wien Sonnhild Benda, geb. 2.10.1944, Kosmetiksalon; 1010 Wien, Bräunerstraße 46/1/6; 2013.01.30; MV: Dr. Hannelore Pitzal, 1040 Wien Uni-Team KG; 1080 Wien, Lerchenfelderstraße 74/1; 2013.01.29; MV: Mag. Wolfgang Herzer, 1010 Wien Maik Jadke, geb. 18.1.1981; 1120 Wien, Tivoligasse 51/23; 2013.01.28; MV: Dr. Martin Koroschetz, 2540 Bad Vöslau Savemo Anlagenvermietung Gesellschaft mbH; 1130 Wien, Adolfstorgasse 29; 2013.01.29; MV: Dr. Helmut Platzgummer, 1010 Wien Josef Wolfgang Michael Siller, geb. 18.9.1966, Gebäudereinigungsgewerbe; 1110 Wien, Kaiser Ebersdorfer Straße 35/2/1; 2013.01.28; MV: Dr. Erwin Senoner, 1080 Wien Ilie Pavel, geb. 10.12.1975, Trockenbau; 1220 Wien, Kratochwjlestraße 8/6/16; 2013.01.31; MV: Mag. Andrea Eisner, 1030 Wien LOMONT Industriemontagen und Rohrleitungsbau GmbH; 1160 Wien, Sandleitengasse 1517/1/10; 2013.01.29; MV: Mag. Caroline Klus, 1010 Wien Felix Reis, geb. 6.7.1956, Gebäudereinigung; 3100 St. Pölten, Mariazeller Straße 10/17; 2013.01.22; MV: Dr. Hans Jörg Haftner, 3100 St. Pölten Stefan Meinhardt, geb. 11.8.1924, verst. 2.8.2011, Verlassenschaft; 1100 Wien, Quellenstraße 95/1/3; 2013.01.16; MV: Dr. Andrea Fruhstorfer, 1010 Wien Goran Stefanovic, geb. 16.10. 1969, Herstellung von sonstigen Werkzeugen; 2514 Traiskirchen, Wolfstraße 1618, Möllersdorf; 2013.02.11; MV: Dr. Josef Holzmüller, 2700 Wiener Neustadt B.R.P. Baumeister Reinhold Pieler GmbH; 1120 Wien, Karl LöweGasse 24/Hoftrakt; 2013.01.31; MV: Mag. Dr. Ilse Korenjak, 1040 Wien Ute Trunk, geb. 10.4.1961; 1100 Wien, Liesingbachstraße 15; 2013.01.30; MV: Dr. Brigitte Stampfer, 1130 Wien Niederösterreich Erwin Erich Josef Stadler, geb. 6.8.1956, Trafikant, wh: 2231 Strasshof, Grillparzerstraße 20; 2231 Strasshof, Raimundgasse 13; 2013.01.30; MV: Dr. Elisabeth Zonsics-Kral, 2100 Korneuburg Wiesinger GmbH; 3691 Nöchling, Ysperbachstraße 24; 2013.01.22; MV: Mag. Rudolf Nokaj, 3250 Wieselburg/ Erlauf A&D Foils GmbH; 2000 Stockerau, Wiener Straße 28; 2013.01.30; MV: Mag. Petra Diwok, 1030 Wien Elvis Mustafic, geb. 24.9.1991, Einzelhandel; 2212 Großengersdorf, Mühlstraße 17a; 2013.02.01; MV: Dr. Kristina Venturini Köck, 2020 Hollabrunn BSD Bau GmbH; 1010 Wien, Postgasse 16/55; 2013.01.31; MV: Mag. Anneliese Witzmann, 1060 Wien Akyüz KG, auch: 1110 Wien, Gudrunstraße 5/1/11; 2464 Göttlesbrunn, Eisbergweg 6; 2013.01.23; MV: Mag. 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Gerwald Holper, 7000 Eisenstadt Esad Hodzic, geb. 6.8.1959, Maler, Anstreicher und Baumeister; 7021 Drassburg, Baumgartnerstraße 14; 2013.02.11; MV: Dr. Peter Hajek, 7000 Eisenstadt Svenja Marie Claire Zipfelmayer, geb. 20.9.1991, Heurigenrestaurant, wh. 7121 Weiden/See, Untere Hauptstraße 8; 7141 Podersdorf/ See, Seestraße 26; 2013.01.14; MV: Dr. Felix Stortecky, 7093 Jois Oberösterreich Für mehr Infos zu diesem Service der Wirtschaftskammer Wien einfach QR Code mit dem Handy scannen. Connect Speditionsgesellschaft mbH; 4600 Wels, Friedhofstraße 73; 2013.02.14; MV: Dr. Alexander Anderle, 4600 Wels Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft Floor-Fill GmbH; 4600 Wels, Bahnhofplatz 3; 2013.02.14; MV: Dr. Johannes Hofmann, 4600 Wels lassenschaft; 4202 Hellmonsödt, Althellmonsödt 51; 2013.01.29; MV: Mag. Wolfgang Kempf, 4020 Linz Helmut Dietinger, geb. 8.5.1983, Betreiber einer Firma für Trockenbau; 4594 Grünburg, Hallerwaldstraße 78/2; 2013.02.12; MV: Mag. Markus Weixlbaumer, 4020 Linz Zafferano Food GmbH; 4400 Steyr, Grünmarkt 16; 2013.02.12; MV: Dr. Wolfgang Strasser, 4300 St. Valentin OTS Warenhandels GmbH, Handel mit Waren; 4020 Linz Dametzstraße 14; 2013.01.22; MV: Mag.jur. Norbert Mooseder, 4400 Steyr Franz Pülzl, geb. 30.9.1962, Rohrsanierung; 5700 Zell/See, Auerspergstraße 6/9; 2013.02.19; MV: Dr. Klaus Weber, 5730 Mittersill Salzburg Sanel Polic, geb. 22.5.1979, Inhaber des prot. Einzelunternehmens Sany-putz e.U., Innen-Außenputzsysteme, 4063 Hörsching, Hörschingerstr. 12 (Lager); 4040 Linz, Leonfeldner Str. 99; 2013.01.29; MV: Dr. Alexander Burkowski, 4020 Linz BiOLOG Umwelttechnik GmbH; 6890 Lustenau, Rheinstraße 2627; 2013.01.14; MV: Dr. Ralph Vetter, 6890 Lustenau Ing. Steiner GmbH; 4407 Steyr/ Gleink, Im Stadtgut A4; 2013.02.12; MV: Dr. Norbert Mooseder, 4400 Steyr Kunibert Josef Brändle, geb. 22.2.1953; 6844 Altach, St. Gebhardsweg 9; 2013.01.14; MV: Dr. Thomas Willeit, 6840 Götzis Stadler Speditionsgesellschaft mbH; 4722 Peuerbach, Bruck 49; 2013.02.28; MV: Dr. Klaus Schiller, 4690 Schwanenstadt Danica Andjelkovic, geb. 28.1. 1988; 6830 Rankweil, Austraße 18/2; 2013.01.14; MV: Mag. Dr. Surena Ettefagh, 6820 Frastanz Stadler Güterverkehrs-Gesellschaft mbH; 4722 Peuerbach, Bruck 49; 2013.02.28; MV: Mag. Dr. Martin Stossier, 4600 Wels Mag. Doris Stadlbauer, geb. 11.11.1962, verst. 9.1.2012, Ver- Vorarlberg Tirol Alpaslan Zeytinoglu, geb. 22.1. 1988; 6020 Innsbruck, Grabenweg 67b; 2013.01.14; MV: Dr. Fabian Höss, 6020 Innsbruck · Insolvenzen · 29 Bauunternehmen Ing. Franz Josef Grüner GmbH; 6414 Mieming, Biberseeweg 1; 2013.01.28; MV: Dr. Wolfgang Offer, 6020 Innsbruck goggitsch 37; 2013.02.05; MV: Dr. Christian Böhm Dr. Axel Reckenzaun Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsanwälte, 8020 Graz Steiermark ZET Digiprint GesmbH; 8020 Graz, Volksgartenstraße 46; 2013.01.28; MV: Dr. Georg Muhri, 8010 Graz Mehmed Nasufovic, geb. 24.6. 1956; 8010 Graz, Schönaugasse 13/1; 2013.02.01; MV: Dr. Johannes Dörner, 8010 Graz Isabella Reiß, geb. 17.7.1984; 8541 Schwanberg, Rettebach 38; 2013.02.01; MV: Mag. Peter Handler, 8530 Deutschlandsberg GR Dienstleistungsmanagement GmbH; 8051 Graz-Gösting, Wienerstraße 253; 2013.01.28; MV: Dr. Andreas Tschernitz, 8020 Graz Gerald Eduard Urschler, geb. 20.1.1969; 8262 Ilz, Kleegraben 22; 2013.02.01; MV: Mag. Bertram Schneeberger, 8230 Hartberg Thomas Weis, geb. 9.6.1965; 8045 Graz-Andritz, Weizbachweg 30; 2013.02.11; MV: Pacher & Partner Rechtsanwälte, 8010 Graz Hermenegilde Todt, geb. 31.12.1939, verst. 7.1.2010, Verlassenschaft; 8632 Gußwerk, Hauptstraße 8; 2013.01.20; MV: Mag. Peter Freiberger, 8680 Mürzzuschlag Reinhard Puchleitner, geb. 1.4. 1962; 8323 St. Marein, Mitter- Alpha Uno Immobilientreuhand GmbH; 8430 Leibnitz, Quergasse 9; 2013.02.11; MV: Mag. Markus Tutsch, 8010 Graz Kärnten BJ-Bezirksjournale GmbH, 9500 Villach, Moritschstrasse 2/1/121; 9020 Klagenfurt, Karfreitstraße 24; 2013.01.08; MV: Dr. Kurt Hirn, 9020 Klagenfurt Dipl. Ing. Dr. Wigbert Winkler, geb. 4.1.1955, Unternehmensberater; 9020 Klagenfurt, Blumengasse 22; 2013.01.15; MV: Mag. Felix Fuchs, 9020 Klagenfurt Wolfgang Viktor Mellitzer, geb. 15.8.1967, Montageunternehmen; 9020 Klagenfurt, Pischeldorferstraße 2; 2013.01.14; MV: Mag. Karin Kostan, 9020 Klagenfurt Bio-Bau u. Verputz Gesellschaft mbH; 9020 Klagenfurt, Pokeritschstraße 13; 2013.01.15; MV: Mag. Eva Maria Maierhofer, 9020 Klagenfurt Quelle: KSV von 1870 Nah dran! Mit hoher Reichweite direkt am Leser Mit überlegener Reichweite sind die Zeitungen der Österreichischen Wirtschaftskammern immer direkt am Leser. Es sind dies 448.000 UnternehmerInnen sowie GeschäftsführerInnen österreichweit, die Sie mit einer einzigen Buchung erreichen. So nah dran an den Entscheidern der österreichischen Wirtschaft sind nur wir – und Sie mit uns! Jetzt neu: 1 Buchung, 1 Medium, 9 Bundesländer-Ausgaben – jede Woche nah dran an der österreichischen Wirtschaft! Erreichen Sie Entscheider – buchen Sie in Österreichs stärkstem Wirtschaftsmedium – näher geht‘s nicht! WKO_Nah_dran_Inserate_Tiere_200x138_sib.indd 1 Wir sind für Sie da: Erhard Witty T 01/54 664-283 E [email protected] www.nahdran.at 9× 19.04.2012 14:03:05 W 30 · Termine Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft Termine n Rückblick und Ausblick Veranstaltungen 14.30 bis 16.30 Uhr Workshop Sozialversicherung für Neugründer. Wo bin ich als Selbstständiger versichert? Was ist eine Beitragsvorschreibung? Welche Leistungen aus meiner Krankenversicherung als Selbstständiger stehen mir zu? Die sozialrechtliche Absicherung ist vor allem in der Gründungsphase der Unternehmer ein zentrales Thema. Experten der WK Wien vermitteln in dem Workshop kompakt und verständlich alle notwendigen Infos. WK Wien, 1., Stubenring 8 - 10, 3. Stock, Zimmer 321 Weitere Infos und Anmeldung: T 01/51 450 - 1620 E [email protected] WK Wien/ Pock Donnerstag, 10. Jänner 2013 Start-Up Bonus der WK Wien für junge Nachwuchsunternehmer verliehen Am 11. Dezember 2012 nutzten wieder 19 Wiener JUNIOR Teams die Gelegenheit, ihren im Oktober gegründeten JUNIOR Unternehmen durch den Start-Up Bonus der Wirtschaftskammer Wien in Höhe von 50 Euro einen Vorteil zu verschaffen. Den Bonus können die einzelnen Teams nun für Produktion und Marketingmaßnahmen nutzen, um bei den kommenden Events und Messen hervorzustechen. Jetzt heißt es für alle Teams produzieren, vermarkten und verkaufen, um ihren Shareholdern am Ende des Schuljahres einen ordentlichen Gewinn Mittwoch, 16. Jänner 2013 10 bis 12 Uhr „Kostenloser (wöchentlicher) Steuerworkshop für Neugründer”. Steuerliche Grundinfos zu Themen wie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Einkommensteuer, Basispauschalierung, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer, Steuerzahlungstermine. WK Wien, Abteilung Finanzpolitik, 1., Stubenring 8 -10,Clubraum Weitere Infos und Anmeldung: T 01 / 514 50 - 1323 E [email protected] 80 Jahre Einrichtungshaus Grünbeck zVg 19 bis 21 Uhr EPU-Willkommen im Club: Jahresprogramm 2013 im FORUM EPU. Vorgestellt wird das neue Workshop- und Einzelcoaching-Angebot für Ein-Personen-Unternehmen. Dabei lernen die Teilnehmer nicht nur die Themen im Detail, sondern auch die Experten kennen. FORUM EPU, 4., Operngasse 1721, 6. Stock Weitere Infos und Anmeldung: T 01 / 514 50 - 1111 W wko.at/wien/epu ausschütten zu können. Experten vom WK Wien-Gründerservice gaben den Jungunternehmern darüber hinaus praktische Hinweise für ihre neuen Unternehmen. Vorgestellt wurden die JUNIOR Teams von Thomas Hrastnik, Geschäftsführer der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Wien und Niederösterreich. Im Anschluss übereichte WK Wien-Vizepräsident Paulus Stuller die Start-Up Boni. Foto: WK Wien-Vizepräsident Paulus Stuller mit den Junior-Teams (von links nach rechts): Stories Cooking Company, MAKO und NO Time. V.l.: Stefan Grünbeck, Spartenobmann Erwin Pellet und Johann Grünbeck Anlässlich des 80. Jubiläums überreichte Erwin Pellet, Obmann der Sparte Handel, Stefan Grünbeck im Beisein seines Vaters, Johann Grünbeck, eine Urkunde zum Betriebsjubiläum. Das Einrichtungshaus Grünbeck in der Margaretenstraße 93 ist seit 80 Jahren für beste Qualität in der Ausführung und Design bekannt und bereits in der dritten Generation als Familienbetrieb tätig. 2009 hat Stefan Grünbeck das Unternehmen vollständig übernommen und baut es laufend aus. Nr. 51/52 · 21. 12. 2012 Wiener Wirtschaft Termin-Tipp: Termine · 31 Workshop Sozialversicherung für Neugründer 10. Jänner 2013, WK Wien Anmeldung: T 01 / 514 50 - 1620 n Veranstaltungen Neues English Cinema Haydn startet mit „Hobbit” Donnerstag, 17. Jänner 2013 19.20 bis 20.35 Uhr Kaffeesieder-Akademie: Perfektion für den Ballabend. Mitglieder der Fachgruppe Kaffeehäuser können bei diesem Abend im Rahmen der Kaffeesieder-Akademie ihre Tanzkenntnisse für Ballabende auffrischen. Tanzschule Rueff, 8., FriedrichSchmidt-Platz 4 Weitere Infos und Anmeldung: T 01 / 514 50 - 4118 E [email protected] W wko.at/wien/kaffeehaeuser Weinwurm Freitag, 18. Jänner 2013 WK Wien-Präsidentin Brigitte Jank (M.), und der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Wien, Josef Bitzinger (l.), eröffnen gemeinsam mit Kino-Betreiber Christian Dörfler (r.) das neu gestaltete English Cinema Haydn in der Mariahilfer Straße 57. Das traditionsreiche Wiener Kino im Familienbesitz, das seit 1918 besteht, wurde in den letzten 13 Monaten komplett in Bezug auf Design und Technik erneuert. Zusätzlich wurde ein vierter Saal eingebaut, um das Filmangebot für alle Fans des englischsprachigen Kinos zusätzlich zu verbessern. Auch wurden sämtliche Beleuchtungskörper gegen LED- oder Sparlampentechnik ausgetauscht. Damit kann der Energiebedarf um rund ein Viertel gesenkt werden. Die besondere Herausforderung für die Projektleitung der Umbauarbeiten war, dass der Betrieb täglich bespielt wurde. Nach der Eröffnung startete im Haydn der Film „The Hobbit”. Es handelt sich dabei um den ersten Film, der mit 48 Bildern pro Sekunde aufgenommen und in ausgewählten Kinos auch so abgespielt werden kann. Weinkirn Punsch für die St. Anna Kinderkrebsforschung Das Forum EPU der WK Wien lud zahlreiche Unternehmer zum vorweihnachten EPU-Punsch auf den Georg-Coch-Platz ein. Punsch und kleine Speisen wurden gegen eine Spende für die St. Anna Kinderkrebsforschung ausgegeben. Insgesamt konnten für den guten Zweck 1620 Euro gesammelt werden. 8 bis 10 Uhr EPU-Business-Talk: Positionierung. Positionierung bedeutet mehr als Konkurrenzanalyse und Alleinstellung (USP). Die Teilnehmer erfahren beim Business-Talk mit Gerhard Wiesbauer, was Nespresso, Mrs. Sporty und andere Unternehmen sowie heimische KMU-Erfolgsbeispiele kennen. FORUM EPU, 4., Operngasse 1721, 6. Stock Weitere Infos und Anmeldung: T 01 / 514 50 - 1111 W wko.at/wien/epu Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie unter wko.at/wien > Service > Veranstaltungen und Workshops Nr. xy · tt. m. 2012 Besonders gewissenhaft: Die Anlagenüberprüfung durch Wien Energie. Demner, Merlicek & Bergmann 40 · Sparte & Ressort · Wiener Wirtschaft Jede Anlage sollte im Betrieb kostengünstig, sicher und umweltgerecht sein. Das ist nicht nur in Ihrem Sinn, auch der Gesetzgeber will es so. Wien Energie-Kunden steht dafür unsere gewissenhafte Anlagenüberprüfung für Elektro- und Gastechnikanlagen zur Verfügung. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Anlagen allen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen entsprechen. Mehr Infos unter www.energiemanagement.at. www.wienenergie.at 001089T3_WE_Anlagenueberpruefung_WrWirtschaft_200x260_NP.indd 1 Wien Energie Vertrieb, ein Unternehmen der EnergieAllianz Austria. 10.12.12 10:59 Wiener Die Zeitung der Wirtschaftskammer Wien · 36. Jahrgang Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Verlautbarung der Grundumlagenbeschlüsse gem. §36 Abs. 3 GO für das Jahr 2013 im Bereich der Wirtschaftskammer Wien Das Präsidium der Wirtschaftskammer Wien hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 die folgenden von den Fachgruppen gefassten Grundumlagenbeschlüsse genehmigt. Bei Fachvertretungen wurden die Anträge der Fachverbände vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich in der Sitzung am 28.11.2012 genehmigt. Sämtliche beschlossenen und genehmigten Grundumlagen treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Inhaltsübersicht Seite Fachorganisationen der Sparte Gewerbe und Handwerk II Fachorganisationen der Sparte Industrie X Fachorganisationen der Sparte Handel XII Fachorganisationen der Sparte Bank und Versicherung XVII Fachorganisationen der Sparte Transport und Verkehr XVIII Fachorganisationen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisationen der Sparte Information und Consulting XXI XXIII Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 II · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Gewerbe und Handwerk Fachorganisationen der Sparte GEWERBE und HANDWERK Landesinnung Bau Wien (101) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Bau Wien vom 10. Oktober 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobenen Sonderbeiträge, wie z. B. der Wohnbauförderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. a)Nichtbetriebe (bis 1.1. d. betreffenden Jahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat ............................................................................................................................€175,00 b)Für alle anderen Betriebe beträgt die Grundumlage 3,95 ‰ der Bemessungsgrundlage, jedoch mindestens.......................................................................................................................€350,00 höchstens........................................................................................................................................€4.750,00 Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 110,00 festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Maler und Tapezierer (105) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Maler und Tapezierer vom 2. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder abhängig vom jeweiligen Berufszweig wie folgt festgesetzt: A) Berufszweig Maler, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder und Staffierer und B) Berufszweig Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer: Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Für alle diesen Berufszweigen angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied mit einem festen Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Fachvertretung Wien der Steinmetze (102) Der feste Betrag wurde für 2013 für alle Mitglieder mit € 0,00 und der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen mit.............................................................................................. Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 05.10.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 - Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................€225,00 -Alleinmeister, die am 01.01.2012 bzw. am 01.01.2013 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind .................................................................................................................beitragsfrei -ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vorangegangenen Jahres mit...................................................................................................................................................... 0,85 % • Höchstbetrag..............................................................................................................................€1.635,00 • Für jeden in Wien am 01.01.2012 bzw. am 01.01.2013 beschäftigten Steinmetzlehrling verringert sich die Grundumlage um............................................€50,00 - ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG........................................ die Hälfte Landesinnung Wien der Dachdecker, Glaser und Spengler (103) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Dachdecker, Glaser und Spengler vom 4. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt: Der feste Betrag wurde für 2013 für alle Mitglieder mit € 105,00 und der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen mit 1,9 % (auf volle Euro-Beträge abgerundet) jedoch mindestens ..........................................................................................................................................€195,00 und höchstens.....................................................................................................................................€1.550,00 festgesetzt. Alleinmeister über 70 Jahre sind beitragsfrei. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 mit € 100,00 festgesetzt. Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker (104) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker vom 5. Oktober 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen Betrag in der Höhe von € 220,00 zuzüglich 1,1 % der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. 1% (auf volle €-Beträge abgerundet) jedoch mindestens............................................................................................................................€125,00 und höchstens.....................................................................................................................................€975,00 festgesetzt. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 mit € 55,00 festgesetzt. C) Berufszweig Tapezierer und Dekorateure: Die Grundumlageneinstufung für alle diesem Berufszweig gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied erfolgt in 20 Klassen nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil). Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag und einem Prozentsatz vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse. Der feste Betrag beträgt € 180,00. Der Prozentsatz beträgt für die Klassen 3-5 1,8 %; für die Klassen 6-11 2,5 %; für die Klassen 12-20 2,6 %. Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 31.12.2012 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat Kl. 2Alleinmeister Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis € 1.453,00 Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.453,00 bis € 2.907,00 Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 2.907,00 bis € 4.360,00 Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 4.360,00 bis € 5.814,00 Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 5.814,00 bis € 7.267,00 Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 7.267,00 bis € 8.721,00 Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 8.721,00 bis € 10.174,00 Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.174,00 bis € 11.628,00 Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 11.628,00 bis € 13.081,00 Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 13.081,00 bis € 14.535,00 Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 14.535,00 bis € 15.988,00 Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 15.988,00 bis € 17.441,00 Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 17.441,00 bis € 18.895,00 Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 18.895,00 bis € 20.348,00 Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 20.348,00 bis € 21.802,00 Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über € 21.802,00 bis € 23.255,00 Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über € 23.255,00 bis € 29.069,00 Kl.20 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00 € 90,00 € 180,00 € 210,00 € 230,00 € 260,00 € 330,00 € 360,00 € 400,00 € 430,00 € 470,00 € 510,00 € 560,00 € 600,00 € 630,00 € 670,00 € 710,00 € 750,00 € 780,00 € 940,00 € 1.120,00 Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe (106) Mindestens daher..............................................................................................................................€220,00, höchstens..............................................................................................................................................€6.500,00. Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe vom 3. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Alleinmeister, die am 1.1.2013 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei. Der feste Betrag 2013 wurde für Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· III Gewerbe und Handwerk A)Berufszweige Bauhilfsgewerbe und Pflasterer: a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) mit......................................€100,00 und für b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen mit...................................€200,00 Alle übrigen Mitgliedsbetriebe fester Betrag.........................................................................€ 150,00 zuzüglich 2,5 % der im Jahr 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), jedoch maximal.................................................€ 1.000,00 Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. festgesetzt. Der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen wurde für 2013 mit € 0,00 festgelegt. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Fachvertretung Wien der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und der Wagner (109) B) Berufszweig Bodenleger: a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) mit......................................€350,00 und für b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen mit...................................€700,00 Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 29.09.2010 bzw. 01.06.2012, Beschluss unbefristet und gilt bis auf weiteres. festgesetzt. Der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen wurde für 2013 mit € 0,00 festgelegt. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 01.06.2012 Fixbetrag pro Berechtigung...........................................................................................................€180,00 (Alleinmeister über 65 Jahren - Stichtag 1.1. des Kalenderjahres - zahlen keinen Betrag pro Berechtigung) ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€90,00 Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres................................. 1,50 % mit Höchstbetrag...............................................................................................................................€1.400,00 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Landesinnung Wien der Metalltechniker (110) Fachvertretung Holzbau Wien (107) Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 - Fester Betrag für a) Natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechts (Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften (Offene Erwerbsgesellschaften, Kommandit- und Erwerbsgesellschaften)........................................................................................................ € 550,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .................................................................................€1.100,00 - Hebesatz von der Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen......................0,00% - Ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG a) ........................................................................................................................................................ die Hälfte b)......................................................................................................................................................... die Hälfte Landesinnung Wien der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (108) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe vom 5. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt festgesetzt: Für die Mitglieder des Berufszweigs Tischler, Modellbauer und Bootbauer: Alleinmeister/Alleinmeisterinnen, die am 1.1.2013 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind........................................................................................................................ beitragsfrei Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat................................€129,00 Aktive Betriebe, für die für das Jahr 2011 keine an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt..................................................................€258,00 Alle übrigen Mitgliedsbetriebe fester Betrag.........................................................................€258,00 zuzüglich 1,65 % der im Jahr 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), wobei bei Lehrlingsausbildung von der zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen für das Jahr pro Lehrling € 444,00 (pro Monat € 37,00) in Abzug gebracht werden. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet, jedoch maximal........................................................................€2.210,00 Bei Fortführung eines Betriebes durch einen neuen Gewerberechtsinhaber nach dem 31.12.2011, erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber (von der Übergeberin) oder bereits vom Übernehmer (von der Übernehmerin) an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Für die Mitglieder des Berufszweigs Bildhauer, Binder, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter sowie Spielzeughersteller: Alleinmeister/Alleinmeisterinnen, die am 1.1.2013 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind........................................................................................................................ beitragsfrei Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat................................€ 75,00 Aktive Betriebe, für die für das Jahr 2011 keine an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt..................................................................€ 150,00 Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Metalltechniker vom 3. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, abhängig vom jeweiligen Berufszweig wie folgt festgesetzt: Berufszweig Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (vormals Schlosser): Pro Mitglied ist ein fester Betrag in Höhe von € 120,00 zuzüglich 1,06 % der im Jahr 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zu entrichten. Für die Berufszweige 0100 (Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau) sowie 0200 (Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau) erhöht sich die Vorschreibung für die Nutzung des Normenpakets ab 1.1.2013 um einen Betrag von € 40,00. Die so ermittelte Grundumlage wird auf volle €-Beträge gerundet. Alleinmeister, welche am 1.1.2013 das 70. Lebensjahr erreicht haben......................beitragsfrei Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft............................................................................................€60,00 Mindestsatz..........................................................................................................................................€120,00 Höchstsatz............................................................................................................................................€1.500,00 Mitglieder mit einer erst nach dem 1.1.2013 neu erlangten Gewerbeberechtigung werden mit dem Mindestsatz eingestuft. Bei einer Berechtigungsdauer von höchstens 6 Monaten im Vorschreibungsjahr ist im Jahr der Errichtung der halbe Mindestsatz und im Jahr der Löschung die Hälfte des errechneten Grundumlagenbetrages zu entrichten. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls mit einem festen Betrag in der Höhe von € 120,00 zuzüglich der im Jahr 2011 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Berufszweig Metalldesign (vormals Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexografen): Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder setzt sich die Grundumlage pro Mitglied in 12 Klassen, aus einem festen Betrag in Höhe von € 104,00 und einem Promillesatz der im Jahre 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen: Kl. SV-Beitrag von € bis € ‰-Satz von €SV-Beitrag€‰-Satz + festen Betrag Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, 50 % vom festen Betrag € 52,00 Kl. 2 SV-Beiträge bis € 727,00 2,75 ‰ von € 727,00 € 106,00 Kl. 3 SV-Beiträgeüber € 727,00 bis € 2.180,00 26,14 ‰ von € 2.180,00 € 161,00 Kl. 4 SV-Beiträgeüber € 2.180,00 bis € 3.634,00 30,27 ‰ von € 3.634,00 € 214,00 Kl. 5 SV-Beiträgeüber € 3.634,00 bis € 5.450,00 30,09 ‰ von € 5.450,00 € 268,00 Kl. 6 SV-Beiträgeüber € 5.450,00 bis € 7.267,00 30,14 ‰ von € 7.267,00 € 323,00 Kl. 7 SV-Beiträgeüber € 7.267,00 bis € 10.901,00 25,04 ‰ von €10.901,00 € 377,00 Kl. 8 SV-Beiträgeüber €10.901,00 bis € 18.168,00 21,03 ‰ von €18.168,00 € 486,00 Kl. 9 SV-Beiträgeüber €18.168,00 bis € 25.435,00 19,50 ‰ von €25.435,00 € 600,00 Kl.10 SV-Beiträgeüber €25.435,00 bis € 36.336,00 15,47 ‰ von €36.336,00 € 666,00 Kl.11 SV-Beiträgeüber €36.336,00 bis € 54.505,00 11,52 ‰ von €54.505,00 € 732,00 Kl.12 SV-Beiträgeüber €54.505,00 12,73 ‰ von €54.505,00 € 798,00 Betriebe, die am Stichtag 1. Jänner 2013 einen oder mehrere Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis im gegenständlichen Gewerbe ausbilden, wird die Grundumlage 2013 derge- Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 IV · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Gewerbe und Handwerk stalt ermäßigt, dass sie auf Antrag und gegen Vorlage des Lehrvertrages um zwei Klassen niedriger eingestuft werden, als dies nach dem Grundumlagenkriterium der Fall wäre. Dieser Antrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Vorschreibung bei der Landesinnung zu stellen. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Berufszweig Oberflächentechniker (vormals Metallschleifer und Galvaniseure): Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder setzt sich die Grundumlage pro Mitglied in 8 Klassen, aus einem festen Betrag in Höhe von € 58,00 und einem Promillesatz der im Jahre 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen. Kl. SV-Beitrag von € bis € ‰-Satz von €SV-Beitrag€‰-Satz + festen Betrag Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, 50 % vom festen Betrag € 29,00 Kl. 2 SV-Beiträge bis € 363,00 5,51 ‰ von € 363,00 € 60,00 Kl. 3 SV-Beiträge über € 363,00 bis € 3.634,00 17,06 ‰ von € 3.634,00 € 120,00 Kl. 4 SV-Beiträgeüber € 3.634,00 bis € 7.267,00 12,67 ‰ von € 7.267,00 € 150,00 Kl. 5 SV-Beiträgeüber € 7.267,00 bis € 10.901,00 10,18 ‰ von €10.901,00 € 169,00 Kl. 6 SV-Beiträgeüber €10.901,00 bis € 14.535,00 9,29 ‰ von €14.535,00 € 193,00 Kl. 7 SV-Beiträgeüber €14.535,00 bis € 21.802,00 7,29 ‰ von €21.802,00 € 217,00 Kl. 8 SV-Beiträgeüber €21.802,00 8,39 ‰ von €21.802,00 € 241,00 Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (111) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker vom 4. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in einem festen Betrag in Höhe von € 120,00 (Nichtbetriebe € 60,00) und in einem Prozentsatz der jeweiligen Klasse nach der im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) für alle Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge wie unten angegeben festgesetzt. Der Prozentsatz beträgt für die Klasse 3 2,201 %; für die Klasse 4 1,101 %; für die Klasse 5 1,019 %; für die Klasse 6 1,204 %; für die Klasse 7 1,376 %; für die Klasse 8 1,400 %; für die Klasse 9 1,540 %; für die Klasse 10 1,500 %; für die Klasse 11 1,321 %; für die Klasse 12 1,009 %; für die Klasse 13 0,895 %; für die Klasse 14 0,798 %; für die Klasse 15 0,413 %; für die Klasse 16 0,257 %; für die Klasse 17 0,200 %; für die Klasse 18 0,120 %; für die Klasse 19 0,140 % Kl. 1 Alleinmeister über 65 Jahre € 120,00 Kl. 2 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat € 60,00 Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis € 3.634,00 € 200,00 Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 3.634,00 bis € 10.901,00 € 240,00 Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.901,00 bis € 19.622,00 € 320,00 Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 19.622,00 bis € 29.069,00 € 470,00 Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00 bis € 34.883,00 € 600,00 Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 34.883,00 bis € 41.424,00 € 700,00 Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 41.424,00 bis € 48.691,00 € 870,00 Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 48.691,00 bis € 56.685,00 € 970,00 Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 56.685,00 bis € 72.673,00 € 1.080,00 Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 72.673,00 bis €109.009,00 € 1.220,00 Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 109.009,00 bis €145.346,00 € 1.420,00 Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 145.346,00 bis €181.682,00 € 1.570,00 Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 181.682,00 bis €400.000,00 € 1.770,00 Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 400.000,00 bis €700.000,00 € 1.920,00 Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 700.000,00 bis €1.000.000,00 € 2.120,00 Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über €1.000.000,00 bis €2.000.000,00 € 2.520,00 Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über €2.000.000,00 € 2.920,00 nehmeranteil) für alle Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge wie unten angegeben festgesetzt. Die Klasse 1 ist beitragsfrei. Die Promillesätze betragen: Kl. 3: 0,0 ‰; Kl. 4: 70 ‰; Kl. 5: 38 ‰; Kl. 6: 32,82 ‰; Kl. 7: 28,25 ‰; Kl. 8: 30,25 ‰; Kl. 9: 28,45 ‰; Kl. 10: 26,91 ‰; Kl. 11: 25,31 ‰; Kl. 12: 22,15 ‰; Kl. 13: 20,38 ‰; Kl. 14: 19,57 ‰; Kl. 15: 17,46 ‰; Kl. 16: 15,39 ‰; Kl. 17: 13,65 ‰; Kl. 18: 12,45 ‰; Kl. 19: 11,07 ‰; Kl. 20: 9,10 ‰; Kl. 21: 7,11 ‰; Kl. 22: 6,29 ‰; Kl. 23: 4,40 ‰; Kl. 24: 4,56 ‰. Integriert in der Grundumlage ist ein zusätzlicher fixer Betrag von € 45,-- als Projektfinanzierung für Programm-Systeme. Alle Mitglieder der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker haben damit einen kostenlosen Anspruch auf alle datentechnischen Produkte der EDS-Datenservice GmbH. Kl. 1 Alleinmeister über 65 Jahre������������������������������������������������������������������������������������������������ beitragsfrei Kl. 2 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat € 93,00 Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis € 500,00 € 141,00 Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 500,00 bis € 1.000,00 € 211,00 Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.000,00 bis € 5.500,00 € 350,00 Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 5.500,00 bis € 8.500,00 € 420,00 Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 8.500,00 bis € 12.000,00 € 480,00 Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 12.000,00 bis € 16.000,00 € 625,00 Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 16.000,00 bis € 20.000,00 € 710,00 Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 20.000,00 bis € 23.000,00 € 760,00 Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 23.000,00 bis € 29.000,00 € 875,00 Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.000,00 bis € 39.000,00 € 1.005,00 Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 39.000,00 bis € 50.000,00 € 1.160,00 Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 50.000,00 bis € 60.000,00 € 1.315,00 Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 60.000,00 bis € 79.000,00 € 1.520,00 Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 79.000,00 bis €100.000,00 € 1.680,00 Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 100.000,00 bis €130.000,00 € 1.915,00 Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über € 130.000,00 bis €167.000,00 € 2.220,00 Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über € 167.000,00 bis €215.000,00 € 2.521,00 Kl.20 Sozialversicherungsbeiträge über € 215.000,00 bis €290.000,00 € 2.780,00 Kl.21 Sozialversicherungsbeiträge über € 290.000,00 bis €400.000,00 € 2.985,00 Kl.22 Sozialversicherungsbeiträge über € 400.000,00 bis €500.000,00 € 3.286,00 Kl.23 Sozialversicherungsbeiträge über € 500.000,00 bis €720.000,00 € 3.309,00 Kl.24 Sozialversicherungsbeiträge über € 720.000,00 € 3.424,00 Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Sozialversicherungsanstalten zu entrichten gewesen ist. Die Einstufung als Nichtbetrieb erfolgt erst nach dem Ruhen des Betriebes eines ganzen Jahres. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachvertretung Wien der Kunststoffverarbeiter (113) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 16.09.2010, Beschluss unbefristet und gilt bis auf weiteres. Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 - Fixbetrag pro Berechtigung........................................................................................................€150,00 (Alleinmeister über 65 Jahren - Stichtag 1.1. des Kalenderjahres - zahlen keinen Betrag pro Berechtigung) - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG...............................€75,00 - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres................................. 1,33 % - mit Höchstbetrag............................................................................................................................€1.709,00 Landesinnung Wien der Mechatroniker (114) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Mechatroniker vom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 gem. § 123 WKG wie folgt festgesetzt: Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Die Grundumlageneinstufung für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied erfolgt in 24 Klassen nach der in der Zeit vom Die entsprechenden Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes finden bei der Umsetzung ihre Anwendung. 1. Jänner bis 31. Dezember des vorvorangegangenen Kalenderjahres an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil). Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (112) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Elektro- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker vom 5. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in einem festen Betrag in Höhe von € 96,-- (bei Nichtbetrieben – Kl. 2 fällt nur der halbe Betrag an) und in einem nach 24 Klassen aufgeteilten Betrag als Promillesatz von dem jeweiligen Klassenhöchstsatz nach der im Jahre 2011 an die Sozialversicherungsanstalten zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienst- Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag und einem Prozentsatz vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse. Der feste Betrag beträgt € 80,--. Für ruhende Berechtigungen (Nichtbetriebe) wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage im betreffenden Kalenderjahr auf € 40,-- festgesetzt. Der Prozentsatz beträgt für die Klasse 4 2,67 %; für die Klasse 5 4,04 %; für die Klasse 6 4,38 %; für die Klasse 7 3,80 %; für die Klasse 8 3,50 %; für die Klasse 9 3,29 %; für die Klasse 10 2,40 %; für die Klasse 11 2,01 %; für die Klasse 12 1,777 %; für die Klasse 13 1,65 %; für die Klasse 14 1,57 %; für die Klasse 15 1,52 %; für die Klasse 16 1,459 %; für die Klasse 17 1,42 %; für die Klasse 18 1,40 %; für die Klasse 19 1,21 %; für die Klasse 20 1,09 %; für die Klasse Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· V Gewerbe und Handwerk 21 0,99 %; für die Klasse 22 0,90 %; für die Klasse 23 0,83 %; und für die Klasse 24 0,79 %, jeweils vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse. rungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Die Klassen pro Mitglied wurden wie folgt bestimmt: Kl. 1 Alleinmeister, die am 1.1. des betreffenden Kalenderjahres das 70. Lebensjahr erreicht haben��������������������������������������������������� beitragsfrei Kl. 2 Alleinmeister und Patentausüber, die keine Arbeitskräfte beschäftigen, sowie Betriebe ohne Sozialversicherungsbeiträge € 80,00 Kl. 3 Nichtbetriebe (bis 2.1. des betreffenden Kalenderjahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat € 40,00 Kl. 4 SV-Beiträge bis € 3.000,00 € 160,00 Kl. 5 SV-Beiträge über € 3.000,00 bis € 3.500,00 € 221,00 Kl. 6 SV-Beiträge über € 3.500,00 bis € 4.000,00 € 255,00 Kl. 7 SV-Beiträge über € 4.000,00 bis € 5.500,00 € 289,00 Kl. 8 SV-Beiträge über € 5.500,00 bis € 7.000,00 € 325,00 Kl. 9 SV-Beiträge über € 7.000,00 bis € 8.500,00 € 359,00 Kl.10 SV-Beiträge über € 8.500,00 bis € 15.000,00 € 440,00 Kl.11 SV-Beiträge über € 15.000,00 bis € 22.000,00 € 522,00 Kl.12 SV-Beiträge über € 22.000,00 bis € 29.500,00 € 604,00 Kl.13 SV-Beiträge über € 29.500,00 bis € 37.000,00 € 690,00 Kl.14 SV-Beiträge über € 37.000,00 bis € 44.000,00 € 770,00 Kl.15 SV-Beiträge über € 44.000,00 bis € 51.000,00 € 855,00 Kl.16 SV-Beiträge über € 51.000,00 bis € 58.500,00 € 933,00 Kl.17 SV-Beiträge über € 58.500,00 bis € 66.000,00 € 1.017,00 Kl.18 SV-Beiträge über € 66.000,00 bis € 73.000,00 € 1.102,00 Kl.19 SV-Beiträge über € 73.000,00 bis € 95.000,00 € 1.229,00 Kl.20 SV-Beiträge über € 95.000,00 bis € 124.000,00 € 1.431,00 Kl.21 SV-Beiträge über € 124.000,00 bis € 160.000,00 € 1.664,00 Kl.22 SV-Beiträge über € 160.000,00 bis € 204.000,00 € 1.916,00 Kl.23 SV-Beiträge über € 204.000,00 bis € 255.000,00 € 2.196,00 Kl.24 SV-Beiträge über € 255.000,00 bis € 300.000,00 € 2.450,00 und darüber € 2.450,00 Mindestens daher € 200,00, höchstens € 950,00. Mitglieder mit einer erst nach dem 31. Dezember des vorvorangegangenen Kalenderjahres neu erlangten Gewerbeberechtigung werden in die Klasse 4 eingestuft. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorvorangegangenen Kalenderjahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen, gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Beginnt die Mitgliedschaft im betreffenden Kalenderjahr nach dem 30.06., ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Endet die Mitgliedschaft zur Innung innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in der anteiligen Höhe, bezogen auf ganze Monate der Mitgliedschaft zur Innung, zu entrichten. Landesinnung Wien der Kraftfahrzeugtechniker (115) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Kraftfahrzeugtechniker vom 4. Oktober 2011 setzt sich die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied gegliedert in 9 Klassen, aus einem Sockelbetrag in Höhe von € 150,00 und einem Prozentsatz der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen. Kl. SV-Beitrag von € bis € %-Satz von €SV-Beitrag€ %-Satz + festen Betrag Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1. des betreffenden Jahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, 50 % vom Sockelbetrag € 75,00 Kl. 2 SV-Beiträge bis € 2.849,00 0,640 % von € 2.849,00 € 168,00 Kl. 3 SV-Beiträge von € 2.849,01 bis € 10.174,00 0,850 % von €10.174,00 € 236,00 Kl. 4 SV-Beiträge von €10.174,01 bis € 25.435,00 0,870 % von €25.435,00 € 371,00 Kl. 5 SV-Beiträge von €25.435,01 bis € 39.970,00 0,800 % von €39.970,00 € 470,00 Kl. 6 SV-Beiträge von €39.970,01 bis € 54.505,00 0,800 % von €54.505,00 € 586,00 Kl. 7 SV-Beiträge von €54.505,01 bis € 72.673,00 0,840 % von €72.673,00 € 760,00 Kl. 8 SV-Beiträge von €72.673,01 bis € 99.000,00 0,960 % von €99.000,00 €1.100,00 Kl. 9 SV-Beiträge ab € 99.000,01 1,061 % von €99.001,00 €1.200,00 Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangenen Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Kunsthandwerke (116) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Kunsthandwerke vom 16. Juni 2011 wurde die Grundumlage ab 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, abhängig des jeweiligen Berufszweiges wie folgt festgesetzt: Berufszweig Musikinstrumentenerzeuger Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied mit einem festen Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 1,5 % der im vorvorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversiche- Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 100,00 festgesetzt. Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfte beschäftigt haben sind beitragsfrei. Berufszweig Buchbinder, Kartonagenwarenerzeuger, Etui- und Kassettenerzeuger Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied mit einem festen Betrag in Höhe von € 180,00 zuzüglich 1,0 % der im vorvorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Mindestens daher..............................................................................................................................€180,00, höchstens..............................................................................................................................................€1.150,00. Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 90,00 festgesetzt. Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfte beschäftigt haben sind beitragsfrei. Berufszweig Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied mit einem festen Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 0,5 % der im vorvorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Mindestens daher..............................................................................................................................€200,00, höchstens..............................................................................................................................................€900,00. Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 100,00 festgesetzt. Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfte beschäftigt haben sind beitragsfrei. Berufszweig Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied mit einem festen Betrag in Höhe von € 60,00 zuzüglich 0,0 % der im vorvorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Weiters wird für aktive Mitglieder eine zweckgebundene Sondergrundumlage für Öffentlichkeitsarbeit in der Höhe von € 60,00 vorgeschrieben (gesamt: € 120,00 pro Mitglied). Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 30,00 festgesetzt. Landesinnung Wien der Mode und Bekleidungstechnik (117) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Mode und Bekleidungstechnik vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage ab 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt aus einem festen und einem variablen Betrag festgesetzt: Der feste Betrag beträgt für die Berechtigungen • Bekleidungsgewerbe • Kürschner, Handschuhmacher, Präparatoren und Gerber • Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler........................................€240,00 Für die Berechtigungsarten • Textilreiniger, Wäscher und Färber.......................................................................................€300,00 • Übernahmestelle..........................................................................................................................€150,00 Für ruhende Berechtigungen wird der feste Satz halbiert. Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz, gestaffelt nach unten angeführten SV-Beitragsklassen nach der im vorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) pro Mitglied festgesetzt, wobei bei mehreren Klassen die €-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind. a.)Für die Berechtigungsart Bekleidungsgewerbe; Kürschner, Handschuhmacher, Präparatoren und Gerber; Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler: Klasse 1 SV-Beiträge................für die ersten € 3.500,00 2,0 % € 310,00 max. Klasse 2 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 8.000,00 1,75 % € 450,00 max. Klasse 3 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 30.000,001,70 % € 960,00 max. Klasse 4 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 35.000,00 1,5 % € 1.485,00 max. Klasse 5 SV-Beiträge ..............für alle weiteren 1,0 % € 1.550,00 max. b.) Für die Berechtigungsart Textilreiniger, Wäscher und Färber: Klasse 1 SV-Beiträge................für die ersten € 5.000,00 0,0 % € 300,00 max. Klasse 2 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 6.500,00 1,20 % € 378,00 max. Klasse 3 SV-Beiträge ..............für alle weiteren 1,00 % € 1.550,00 max. Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt für alle Berechtigungsarten € 1.550,00. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 VI · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Gewerbe und Handwerk Landesinnung Wien der Schuhmacher (118 a) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Schuhmacher vom 9. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einen festen Betrag und einen variablen Betrag in 2 Gruppen festgesetzt: Gruppe 1: Schuhmacher, Instandsetzer von Schuhen, Oberteilherrichter, Erzeuger von Haus-, Turn-, Kleinstkinderschuhen, Schuheinlagen, Schuhzubehör und Schuhausputzereien Fester Betrag: Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe im Bundesland Wien gelten folgende Sätze: Gruppe 1 Gruppe 2 € 220,00 € 409,00 € 440,00 € 818,00 Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – sofern sich der Hauptbetrieb in Wien befindet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung sich in einem anderen Bundesland befindet und Patentausüber – wurden folgende Sätze beschlossen: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen Gruppe 1 Gruppe 2 € 314,00 € 502,00 € 628,00 € 1.004,00 Variabler Betrag: Zusätzlich wird für Mitglieder ein Promillesatz der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) in Höhe von 0,0 ‰ festgesetzt. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe (118 b) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung (erste Berechtigung für das Bundesland Wien und jede weitere Berechtigung in derselben Gruppe) in einem festen Betrag und einem Prozentsatz, an der im vorangegangen Jahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) sowie bei Gruppe 1 und Gruppe 2 einem Werbebeitrag festgesetzt. Gruppe 1: Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Herstellung von künstlichen Augen aus Glas Gruppe 2: Zahntechniker Gruppe 3: Bandagisten, Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger 1.) fester Betrag: Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe, im Bundesland Wien, werden folgende Sätze beschlossen: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 € 600,00 € 600,00 € 300,00 Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – sofern sich der Hauptbetrieb in Wien befindet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung sich in einem anderen Bundesland befindet – wurden folgende Sätze beschlossen: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 € 900,00 € 900,00 € 450,00 2.) variabler Betrag: Der Prozentsatz an der im vorangegangenen Jahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) wird wie folgt festgesetzt: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 0,3 % 0,6 % 0,6 % 3.) Werbebeitrag: Der Werbebeitrag wird für die erste Berechtigung für das Bundesland Wien eingehoben. Gruppe 1 Gruppe 2 € 360,00 € 150,00 Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe (119) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe vom 29. September 2010 setzt sich die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt aus einem festen und einem variablen Betrag zusammen: Gruppe 2: Orthopädieschuhmacher a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangen Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu entrichten gewesen ist. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. a.)Der feste Betrag beträgt • für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren je..................................€125,00 • für die Berechtigungsarten des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes und der Müller und Mischfuttererzeuger je....................................................................€200,00 • für jede weitere Betriebsstätte der Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren je..........................................................................................................€60,00 • für jede weitere Betriebsstätte der Berechtigungsarten des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes und der Müller und Mischfuttererzeuger je............................................................................................................€150,00 • für ruhende Berechtigungen Bäcker, Fleischer, Konditoren je................................€60,00 • für ruhende Berechtigungen des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes und der Müller und Mischfuttererzeuger je....................................................................€100,00 Der feste Betrag ist von physischen Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offenen Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten. b.)Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz je Stufe der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind. aa.) für die Berechtigungsart Bäcker: Stufe 1 ( bis € 600.000,00)................................................................. Stufe 2 (€ 600.000,01 bis € 1,250.000,00)................................................................. Stufe 3 (über € 1,250.000,00)................................................................................................ 0,55 % 0,15 % 0,02 % bb.) für die Berechtigungsart Fleischer: Stufe 1 ( bis € 30.000,00).................................................................... Stufe 2 (€ 30.000,01 bis € 60.000,00).................................................................... Stufe 3 (€ 60.000,01 bis € 120.000,00).................................................................... Stufe 4 (über € 120.000,00).................................................................................................... 2,00 % 1,00 % 0,50 % 0,25 % cc.) für die Berechtungsart Konditoren: Stufe 1 ( bis € 3.500,00)........................................................................ Stufe 2 (€ 3.500,01 bis € 8.000,00)........................................................................ Stufe 3 (€ 8.000,01 bis € 40.000,00)........................................................................ Stufe 4 (über € 40.000,00)...................................................................................................... 0,00 % 5,00 % 1,50 % 1,00 % dd.) für die Berechtigungsart des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes: Stufe 1 ( bis € 120.000,00).................................................................... Stufe 2 (€ 120.000,01 bis € 300.000,00).................................................................... Stufe 3 (über € 300.000,00).................................................................................................... 1,50 % 1,00 % 0,50 % c.)der zusätzliche variable Betrag für die Berechtigungsart Molker und Käser sowie sonstige Berechtigungsarten im Bereich der Milchverarbeitung beträgt: bis 500.000 kg Verarbeitungsmenge/Jahr.........................................................................€250,00 bis 5 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr.............................................................................€500,00 bis 50 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr...........................................................................€750,00 über 50 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr.......................................................................€1.000,00 d.)Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich für die Berechtigungsart Müller durch einen Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Vermahlung, wobei, wenn eine Meldung an die Agrarmarkt Austria vorliegt, die Vermahlungsstatistik der Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird: Jahrestonnen x Eurobetrag/Jahrestonne.............................................................................€0,10 e.)Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich für die Berechtigungsart Mischfutterhersteller durch einen Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Produktion nach den Produktkategorien (F1/F2/F3), wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird Jahrestonnen in der Produktkategorie F1-F3 x Eurobetrag/Jahrestonne..............€0,10 f.)Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt für die Berechtigungsart Bäcker...............................................................................................................................................€12.500,00 Fleischer...........................................................................................................................................€15.000,00 Konditoren......................................................................................................................................€2.500,00 Müller und Mischfuttererzeuger.............................................................................................€5.000,00 Nahrungs- u. Genussmittelgewerbe.....................................................................................€7.500,00 Die Festlegung des festen Betrages basiert auf den zum 30.9.2012 bei der Landesinnung gemeldeten Berechtigungen. Soweit bei den Berechtigungsarten Bäcker und Konditoren beide Berechtigungen vorliegen, werden als Bemessungsgrundlage bei der Bäckerberechtigung nur 70 % und bei der Konditorenberechtigung nur 30 % der Beiträge gemäß lit. b.) angesetzt. Mitglieder der Berufsgruppe Gefroreneserzeuger mit Eissalon werden maximal in die Stufe 3 der Berechtigungsart cc.) Konditoren eingestuft. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (120) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 8. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt festgesetzt: Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· VII Gewerbe und Handwerk Einzelunternehmer/Einzelunternehmerinnen, die im Jahr 2012 das 65. Lebensjahr vollendet haben und das Gewerbe aufrecht betreiben, sind............................................beitragsfrei Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet) und freiberufliche Heilmasseure/innen die ihre Tätigkeit nicht ausüben, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat..............................................................................€65,00 Aktive Betriebe, für die für das Jahr 2012 keine an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt..................................................................€130,00 Alle übrigen Mitgliedsbetriebe € 130,00 fester Betrag zuzüglich 20 ‰ der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), auf volle €-Beträge gerundet, jedoch maximal.....................................................................€604,00 Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangen Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber (von der Übergeberin) oder bereits vom Übernehmer (von der Übernehmerin) an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) € 4.360,00 nicht übersteigt, zusätzlich € 0,00 Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) über € 4.360,00 bis € 7.267,00, zusätzlich € 120,00 Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) € 7.267,00 übersteigt, zusätzlich € 172,00 3)Ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben. 4)Zusätzlich für jeden Automaten, den ein Mitglied außerhalb seines Standortes betreibt, jeweils.....................................................................................................€94,00 B) Grundumlage pro Gewerbeberechtigung, lautend auf „Lichtpauser“ oder „Fotokopierer“: Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. 1) fester Betrag a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€173,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen..............................................................................€346,00 Landesinnung Wien der Gärtner und Floristen (121) 2) Betrag nach Staffelung der SV-Beitragssumme Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Gärtner und Floristen vom 25. September 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung (Stammberechtigung sowie die 1. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung sich in einem anderen Bundesland befindet) in einem festen Betrag und einem Prozentsatz, an der im Vorjahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) € 4.360,00 nicht übersteigt, zusätzlich € 0,00 Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) € 4.360,00 übersteigt, zusätzlich € 92,00 3) Ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben. Gruppe 1: Gärtner, Friedhofsgärtner, einfachste Gartenarbeiten bzw. eingeschränkte Gewerbeumfänge, Baumfällung und Rodung 4)Zusätzlich für jeden Automaten, den ein Mitglied außerhalb seines Standortes betreibt, jeweils.....................................................................................................€38,00 Gruppe 2: Floristen (Blumenbinder), Blumeneinzelhandel, Kleinhandel mit Schnittblumen 5)Weiters wird pro Mitglied ein Zuschlag zur Grundumlage in der Höhe von € 18,00 für die Eintreibungsversicherung eingehoben. Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe, im Bundesland Wien, werden folgende Sätze beschlossen: 1.)fester Betrag: Gruppe 1 Gruppe 2 a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) € 180,00 € 252,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen €360,00 € 504,00 Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – sofern sich der Hauptbetrieb in Wien befindet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung sich in einem anderen Bundesland befindet – wurden folgende Sätze beschlossen: a) n atürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) € 210,00 € 276,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen € 552,00 €420,00 Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994, soferne sich der Hauptbetrieb in Wien befindet, wurden folgende Sätze beschlossen: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€104,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€208,00 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 mit dem halben Betrag der jeweils anzuwendenden Beitragsstufe festgesetzt. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2012 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. 2.) variabler Betrag: Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (123 a) Der Prozentsatz an der im vorangegangenen Jahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) beträgt 0,20 % 0,30 % Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger vom 14. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, die über die Berechtigung für das freie Gewerbe insbesondere der Hausbetreuungstätigkeiten oder Aufräumen von Baustellen oder der Grabsteinreinigung verfügen, pro Mitglied mit einem festen Betrag in der Höhe von € 220,00 sowie für jene Mitglieder, die über die Berechtigung für das reglementierte Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung verfügen, bzw. für alle anderen Mitglieder mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag in der Höhe von € 420,00 zuzüglich für alle Mitglieder 8 ‰ der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangen Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu entrichten gewesen ist. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Berufsfotografen (122) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Berufsfotografen vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag und Beträgen nach Staffelung der Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres, einem Betrag pro Mitarbeiter und einem Betrag für jeden außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten festgesetzt: A)Grundumlage für Mitglieder der Landesinnung Wien der Berufsfotografen mit Ausnahme der Lichtpauser und Fotokopierer: 1) fester Betrag a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€ b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€ 2) Betrag nach Staffelung der SV-Beitragssumme Mindestens daher € 220,00 für alle Hausbetreuer, Aufräumer von Baustellen und Grabstein reiniger, mindestens daher € 420,00 für alle Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, mindestens daher € 420,00 für alle anderen Mitglieder mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung, höchstens für alle Mitglieder € 2.500,00. Alleinmeister, die am 1.1.2013 das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei. Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 110,00 festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Chemischen Gewerbe (123 b) 210,00 420,00 Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Chemischen Gewerbe vom 29. September 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen und einem variablen Betrag wie folgt festgesetzt: Für die Mitglieder des Berufszweiges des chemischen Gewerbes: Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 VIII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Gewerbe und Handwerk fester Betrag € 230,00 zuzüglich 0,3 % der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Mindestens daher..............................................................................................................................€230,00 höchstens..............................................................................................................................................€480,00 Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 115,00 festgesetzt. Für die Mitglieder des Berufszweiges der Schädlingsbekämpfer: fester Betrag € 230,00 zuzüglich 0,3 % der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet. Mindestens daher..............................................................................................................................€230,00 höchstens..............................................................................................................................................€480,00 Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze voran-gegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit € 115,00 festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Landesinnung Wien der Friseure (124) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Friseure vom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt festgesetzt: Nichtbetriebe (bis 1.1. d. betreffenden Kalenderjahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat...................................................................................................................................€60,00 Alleinmeister/innen...........................................................................................................................€120,00 Alle anderen Mitgliedsbetriebe....................................................................................................€120,00 zuzüglich 1,98 % der für die im vorangegangenen Kalenderjahr gemeldeten SV-Beiträge Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt € 6.500,00. Bei Fortführung eines Betriebes durch einen neuen Gewerberechtsinhaber erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangenen Kalenderjahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber/in oder bereits vom Übernehmer/in an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Dieser Beschluss gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst. Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer (125 a) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer vom 4. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt: pro Mitglied 0,42 Prozent des der Innung mittels Umsatzsteuerbescheides vorgewiesenen Umsatzes des Jahres 2010 plus pro Berechtigung ein fester Betrag von € 135,00; ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben. Bei Nichtvorlage des für die ordnungsgemäße Einstufung notwendigen Umsatzsteuerbescheides erfolgt die Einstufung durch Schätzung. Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2010 erzielten Umsatzsumme; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer des Betriebes erzielt worden ist, plus pro Berechtigung ein fester Betrag von € 135,00; ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachvertretung der Bestatter Wien (125b) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 25.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 Bestatter -fester Betrag für Hauptbetrieb mit Umlagenstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG...........................................................................................................€800,00 -fester Betrag für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) und Gewerbeberechtigungen für Anmeldestellen, a) wenn das Mitglied über einen Hauptbetrieb in Wien verfügt, .............................€0,00 und b) wenn das Mitglied über keinen Hauptbetrieb in Wien verfügt.............................€800,00 - Zuschlag pro Geschäftsfall.......................................................................................................€0,00 - ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG................................. die Hälfte Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister (126) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister vom 3. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag mit Ausnahme der Berufszweige Astrologen, Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe, Humanenergethiker, Tierenergethiker, Lebensraum-Consulting, Lebens- und Sozialberater, Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater), Lebens- und Sozialberater (sportwissenschaftliche Berater), Personaldienstleister (Arbeitskräfteüberlasser) und Sprachdienstleister folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€40,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€80,00 Für den Berufszweig Astrologen wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€110,00 Für den Berufszweig Berufsdetektive wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€335,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€670,00 Für den Berufszweig Bewachungsgewerbe wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€53,00 bGebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€106,00 Für den Berufszweig Humanenergethiker wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€110,00 Für den Berufszweig Tierenergethiker wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€110,00 Für den Berufszweig Lebensraum-Consulting wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€ 110,00 Für den Berufszweig Lebens- und Sozialberater wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€106,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€212,00 Für den Berufszweig Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater) wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€106,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€212,00 Für den Berufszweig Lebens- und Sozialberater (sportwissenschaftliche Berater) wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€106,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€212,00 Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· IX Gewerbe und Handwerk Für den Berufszweig Personaldienstleister (Arbeitskräfteüberlasser) wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€160,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€320,00 Für den Berufszweig Sprachdienstleister wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€120,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€ 240,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB). Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 X · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Industrie Fachorganisationen der Sparte INDUSTRIE Fachvertretung Wien Bergwerke und Stahl (201) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: FV-Ausschuss Beschlussdatum: 10.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres................................................................................................................ 1,05 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50 Fachvertretung Wien der Mineralölindustrie (202) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbands - Ausschuss Beschlussdatum: 31.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres............ 1,425 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 (14) WKG.............................................€14,50 Fachvertretung Wien der Stein- und keramischen Industrie (203) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 03.10.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn. u. Gehaltssumme des Vorjahres.................3,325‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 für ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG................................€30,50 Fachvertretung Wien der Glasindustrie (204) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 14.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 kommunalsteuerpflichtige Brutto Lohn + Gehaltssumme des Vorjahres...................1,565‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Absatz 14 WKG.................................€30,50 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres...............1,475‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigung gem.§ 123 Abs.14 WKG..............................................€30,50 Fachvertretung Wien der Papierverarbeitenden Industrie (207) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 21.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................2,625‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50 Fachvertretung Wien der Film- und Musikindustrie (208) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 04.06.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalpflichtige Bruttolohn- u. Gehaltssumme des Vorjahres................................4,525‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€159,00 ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG....................................€79,50 Fachvertretung Wien der Bauindustrie (209) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 12.06.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 1.Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma....................................................................................................€2.180,19 - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub)....................................................0,40% 2Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub)....................................................0,40% Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 27.04.2012 3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: 4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma....................................................................................................€2.180,19 - Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme ...0,40‰ Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: - Mindestbetrag.................................................................................................................................€0,00 Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 1,725 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50 - Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..............................€0,00 Fachvertretung Wien der Papierindustrie (206) Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Fachvertretung Wien der chemischen Industrie (205) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: FV-Ausschuss Beschlussdatum: 05.06.2012 Fachvertretung Wien der Holzindustrie (210) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 16.06.2011 Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XI Industrie Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 GU a: [Holzverarbeitende Industrie (HVI) und Sägeindustrie] kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres........................................................................................... 1,725 ‰ GU b: H VI - kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres........................................................................................... 1,29 ‰ GU b: S ägeindustrie - pro fm Rundholzeinschnitt des vorangegangenen Jahres...€0,30 Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50 Beschlussdatum: 30.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummen des Vorjahres....................................................................................................................................... 3,325 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG...........................€30,50 Fachvertretung Wien der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) (211) Fachvertretung Wien der NE - Metallindustrie (215) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 05.06.2012 Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: FV-Ausschuss Beschlussdatum: 02.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres............ 3,425 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€30,50 Fachvertretung Wien der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie (212) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Textil-Bekleidung-Schuh-Leder Beschlussdatum: 31.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 3,425 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€210,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€105,00 Berufsgruppe Textilindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 2,025 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€150,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€75,00 Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 2,725 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€200,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€100,00 Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 1,425 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€30,50 Fachvertretung Wien der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (213) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 07.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 5,495 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€150,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€75,00 Fachvertretung Wien der Gießereiindustrie (214) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres....................................................................................................... 2,425 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 Betrag für ruhende Berechtigungen..........................................................................................€30,50 Fachvertretung Maschinen & Metallwaren (216) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 12.09.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 0,7 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€30,50 Fachvertretung Wien der Fahrzeugindustrie (217) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 05.07.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 0,485 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG.......................................€30,50 Fachvertretung Wien der Elektro- und Elektronikindustrie (218) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 22.06.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- u. Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 0,95 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€30,50 Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB). Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Handel Fachorganisationen der Sparte HANDEL Landesgremium Wien des Lebensmittelhandels (301) Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels (303A) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Lebensmittelhandels vom 5.Juli 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien Auf Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels vom 11.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 127,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 254,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe zu entrichten. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst. Indexanpassungsklausel Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten (302) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten(02) vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder in drei Gruppen wie folgt festgesetzt. Gruppe 1: Tabakfachgeschäfte, Tabakwarengroßhandel, anderer Tabakwarenhandel (außer Tabakverkaufstellen) 0,39 Promille des Tabakwarenjahresumsatzes, mindestens € 51,- jährlich und höchstens € 1.230,- jährlich für Tabakfachgeschäfte und anderer Tabakwarenhandel (außer Tabakverkaufstellen) und € 2.460,- jährlich für den Tabakwarengroßhandel. Gruppe 2: Tabakverkaufstellen 0,26 Promille des Tabakwarenjahresumsatzes, mindestens € 34,- jährlich und höchstens € 820,- jährlich. Maßgebend für die Gruppe 1 und für die Gruppe 2 ist der Bruttotabakwarenumsatz zu Kleinverkaufspreisen des Vorjahres. Die genannten Grundumlagensätze gelten unabhängig von der Rechtsform der Trafik, des Tabakwarengroßhandels und des anderen Tabakwarenhandels. Hat der Trafikant, der Tabakwarengroßhändler, oder der andere Tabakwarenhändler nur Teile des Vorjahres Tabakwarenumsätze erzielt, sind diese auf einen Tabakwarenjahresumsatz hochzurechnen. Hat der Inhaber eines Tabakfachgeschäftes, der Tabakwarengroßhändler, oder der andere Tabakwarenhändler im Vorjahr keine Tabakwarenumsätze erzielt, so ist der durchschnittliche Tabakwarenjahresumsatz eines Wiener Tabakfachgeschäftes, bei Tabakverkaufstellen der durchschnittliche Tabakwarenjahresumsatz einer Wiener Tabakverkaufstelle als Berechnungsbasis zu verwenden. Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 in halber Höhe zu entrichten. Gruppe 3: Lottokollektanten, die keinen Handel mit Tabakwaren gemäß Gruppe 1 oder Gruppe 2 ausüben physische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften................................................................... € 51,00 jährlich Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine u. juristische Personen... €102,00 jährlich Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) gelten die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigung (Hauptbetrieb). Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 146,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 292,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Einzelhandel mit Parfümeriewaren Auf Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels vom 11.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 98,10 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 196,20 Für die Lebensmitteleinzelhändler, deren Gewerbeberechtigung zusätzlich auf den Einzelhandel mit Wasch- und Putzmitteln, Haushaltsartikeln, Petroleum und Spiritus oder einen Teil dieser Waren lautet, beträgt die Grundumlage 2011 € 12,60 unbeschadet von der Rechtsform. Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümerierwaren sowie des Handels mit Farben und Lacken (303B) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken (3b) vom 22. September 2010 wurde die Grundumlage 2011 *) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: a) Für die Berufsgruppen Arzneimittelgroßhandel und Giftegroßhandel; Giftegroßhandel gem. § 213 Z 7 GewO 1994; Chemikaliengroßhandel, andere; Arzneimittelgroßhandel gem. § 213 Z 5 GewO 1994; Farben- und Lackehandel: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 130,50 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 261,00 b) Für die Berufsgruppe Parfümeriewarengroßhandel: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 117,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 234,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 in halber Höhe zu entrichten. Landesgremium Wien des Agrarhandels (304) *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst. Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Agrarhandels vom Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XIII Handel 20. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 179,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 358,00 Für Inhaber von standortgebundenen Einzelhandelsberechtigungen, deren Ausübungsberechtigungen sich bis höchstens 14 Tage im Jahr erstreckt (standortgebundene Christbaumeinzelhändler, standortgebundene Gewerbeberechtigungen für den Allerheiligenmarkt u.ä.), wurde die Grundumlage 2011 wie folgt festgesetzt: Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 151,62 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 303,24 Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Indexanpassungsklausel Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien des Energiehandels (305) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Energiehandels (5) vom 13. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 156,60 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 313,20 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels (306) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels vom 07.Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 162,51 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 325,02 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Für alle Marktfahrer (einschließlich jener mit Obst, Gemüse, landwirtschaftlichen Produkten, Christbäumen, Reisig und ähnlichen Waren) sowie für alle Markthändler mit fixen Standorten auf Wiener Märkten (ausgenommen Marktviktualienhändler) wurde die Grundumlage 2011 wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 180,33 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 360,66 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Marktviktualienhändler Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 234,08 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 468,16 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Für die Bezieher temporärer Märkte wird die Grundumlage 2011 wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 220,11 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 440,22 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Dieser Grundumlagenbeschluss gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Außenhandels (307) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Außenhandels vom 06.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 90,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 180,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe zu entrichten. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln (308A) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln vom 6.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 120,00 mit Wertsicherungsklausel *) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 240,00 mit Wertsicherungsklausel *) Trafikanten: € 30,00 mit Wertsicherungsklausel *). Die Grundumlage von € 30,00 ist jenen Trafikanten vorzuschreiben, die lediglich eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung für den Einzelhandel mit Galanteriewaren, Raucherrequisiten sowie Kurzwaren in Verbindung mit einer „Tabaktrafik“ besitzen. Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XIV · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Handel Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Trafikanten: € 34,00 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Die Grundumlage von € 34,00 ist jenen Trafikanten vorzuschreiben, die lediglich eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung für den Einzelhandel mit Papier- und Schreibwaren in Verbindung mit einer „Tabaktrafik“ besitzen. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahrsdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien des Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln (308B) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln vom 17.09.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 120,00 mit Wertsicherungsklausel *) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 240,00 mit Wertsicherungsklausel *). Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien der Handelsagenten (311) Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Handelsagenten (11) vom 1. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 80,00 *) Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahrsdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 160,00 *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels (312A) Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Landesgremium Wien des Direktvertriebes (309) Auf Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Direktvertriebes (9) vom 7. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 100,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 200,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Papier- und Spielwarenhandels (310) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Papier- und Spielwarenhandels (10) vom 18. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels vom 15. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Für die Berufsgruppe 0400 (Antiquitäten und Kunstgegenstände) wurde die Grundumlage 2011 pro Gewerbeberechtigung wie folgt beschlossen: a)natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG)):......................... € 200,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:.................................................................................................................€400,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Für die Berufsgruppen 0600 und 0700 (Briefmarken und Münzen) wurde die Grundumlage 2011 pro Gewerbeberechtigung wie folgt beschlossen: a)natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): .........................€118,00 b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen:.............................................................................€236,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 120,00 Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 240,00 *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XV Handel Landesgremium Wien des Uhren- und Juwelenhandels (312B) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Juwelenund Uhrenhandels vom 14. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011 *) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 23 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: hörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 95,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 190,00 Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 220,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 440,00 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierungen um mindestens 5 Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. *) Diese Grundumlage inkl. Wertsicherungsklausel gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit das zuständige Organe keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels (313) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Baustoff,Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels (13) vom 5. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 130,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 260,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Handels mit Computern und Bürosystemen (314A) Landesgremium Wien des Fahrzeughandels (315) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Fahrzeughandels (315) vom 5. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011 *) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs.9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 159,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 318,-Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen *) Diese Grundumlage inkl. Wertsicherungsklausel gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (316) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (16) vom 28. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt: Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Handels mit Computern und Bürosystemen (14a) vom 11. Oktober 2011 wurde die Grundumlage 2013*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt: a) Für die Berufsgruppe Fotohandel: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 245,00 Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 75,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 150,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Handels mit Maschinen, technischem und industriellem Bedarf (314B) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Handels mit Maschinen, technischem und industriellem Bedarf (14b) vom 25. September 2012 wurde die Grundumlage 2013*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung ange- Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 490,00 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. b) Für die Berufsgruppe Handel mit Medizinprodukten: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 68,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 136,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XVI · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Handel Landesgremium Wien des Elektrohandels (317A) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Elektrohandels (17A) vom 30. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 85,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 170,-Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Landesgremium Wien des Einrichtungsfachhandels (317B) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Einrichtungsfachhandels (17b) vom 23. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG)):...............................€165,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen:............................................................................................€330,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels (319) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels vom 04. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 237,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 474,00 Sammler: € 107,00 Handel mit Altwaren: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 114,00 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 228,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels (318) Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und Allgemeinen Handels vom 11. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Landesgremium Wien der Versicherungsagenten (320) € 437,00 Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Versicherungsagenten (20) vom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 874,00 Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):. € 90,00 Warenhäuser: Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Versand-, Internethandel und Allgemeiner Handel Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 180,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt. Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): € 116,00 Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011, ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten. Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen: € 232,00 *) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB). Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XVII Bank und Versicherung Fachorganisationen der Sparte BANK und VERSICHERUNG Fachvertretung Wien der Banken und Bankiers (401) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 10.10.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 Berufszweig Banken: Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres:...................................................................................................................................... 0,894 ‰ - Mindestbetrag:................................................................................................................................€7,00 - ganzjährig ruhende Berechtigung............................................................................................€3,50 Berufszweig Casinos Austria und Lotterien: a) Klassenlotteriegeschäftsstellen: Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro Klassenlottergeschäftsstelle bekannt gegebene Gesamtumsatz der 172. und 173. Klassenlotterie:........................................................0,140‰ b) Österreichische Lotterien GmbH: Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2011):....................0,047‰ c) C asinos Austria AG: der inländische Gesamtumsatz des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2011):.................... 0,302 ‰ - Mindestbetrag:...........................................................................................................................€7,27 - ganzjährig ruhende Berechtigung:.....................................................................................€3,64 Fachvertretung Wien der Sparkassen (402) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 13.09.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- u. Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 1,041 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€3,50 Fachvertretung Wien der Landes-Hypothekenbanken (405) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 01.06.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 0,80 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs.14 WKG...................................€3,50 Fachvertretung Wien Versicherungsunternehmen (406) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 04.10.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 1. Versicherungsunternehmen: kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen.................................................................................................... 0,85 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€3,00 Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 12.09.2012 2. Kleine Versicherungsvereine: Anteil vom Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für: 2.1. Sach- / Rückversicherer.......................................................................................................... 4,60 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€25,44 Höchstbetrag.......................................................................................................................................€7.000,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€12,00 2.2. Viehversicherer........................................................................................................................... 0,00 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€0,00 Höchstbetrag.......................................................................................................................................€0,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€0,00 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Fachvertretung Wien der Pensionskassen (407) Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 0,841 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00 ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 4 WKG..............................................€3,50 Fachvertretung Wien der Volksbanken (403) Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und -Gehaltssumme des Vorjahres....................................................................................................................................... 1,025 ‰ Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€3,50 Fachvertretung Wien der Raiffeisenbanken (404) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 19.06.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 16.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen. Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung Hebesatz 2013 - Fixbetrag je Pensionskassenberechtigung...........................................................................€6.500,00 - pro Tausend EUR Grundkapital.................................................................................................€1,22 - pro Tausend EUR Deckungsrückstellung............................................................................... 0,76 Cent - pro Berechtigtem............................................................................................................................€0,14 - Deckel für die überbetrieblichen Pensionskassen iHv EUR 40.000,00 und für die betrieblichen iHv EUR 34.000,00. - Für jede Pensionskasse gilt ein Erhöhungsbetrag des ungedeckelten GU-Betrages, der zur gedeckelten Summe hinzugezählt wird, im Ausmaß von......27,09% Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB). Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XVIII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Transport und Verkehr Fachorganisationen der Sparte TRANSPORT und VERKEHR Fachvertretung Wien der Schienenbahnen (501) Beschluss über die Grundumlagen 2012 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 26.05.2011, gilt unbefristet bis auf weiteres Die Grundumlage 2012 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2012 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2012 Für die Berechtigungsarten Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: a) Ein fester Betrag von..................................................................................................................€204,00 b) Ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: - Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 15 Mio. ein Anteil von.......................................1,7‰ - Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 15 Mio. • Für Berechtigungen in Unternehmen im fachlichen Geltungsbereich eines Kollektivvertrages des Fachverbandes ein Anteil von................................0,25‰ • Für Berechtigungen in Unternehmen außerhalb des fachlichen Geltungsbereiches eines Kollektivvertrages des Fachverbandes ein Anteil von............0,1‰ c) Ein Zuschlag von .........................................................................................................................€0,00 pro Beschäftigten (gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres) ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG.................................. die Hälfte Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG. Je Flugzeug, einmotorig, bis 2.000 kg € 70,00 Je Flugzeug, einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg € 100,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, bis 5.700 kg € 150,00 Je Flugzeug, ein – und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg€ 150,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg € 200,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 20.000 kg € 250,00 Je Drehflügler (Hubschrauber) € 150,00 Je Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der Rep. Österreich zum 01.01.des Jahres) € 70,00 Gruppe B: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. § 102 LFG Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13.10.2010 der Fachgruppe Wien der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen wurden die Grundumlagen ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt. € 70,00 bisher ab 1.1.2011 € 150,00 € 150,00 Gruppe C: Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen (motorisierte Luftfahrzeuge) bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von € 200,00 € 200,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung Je Flugzeug, einmotorig, bis 2.000 kg € 70,00 € 70,00 Je Flugzeug, einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg € 100,00 € 100,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, bis 5.700 kg € 150,00 € 150,00 Je Flugzeug, ein – und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg€ 150,00 € 150,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg € 200,00 € 200,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 20.000 kg € 250,00 € 250,00 Je Drehflügler (Hubschrauber) € 150,00 € 150,00 Je Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der Rep. Österreich zum 01.01. des Jahres) € 70,00 € 70,00 Gruppe D: Flugplatzunternehmungen bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) für Flughäfen € 0,00 € 0,00 Flugfelder € 0,00 € 0,00 Gruppe E: Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von Fachgruppe Wien der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen (502) € 70,00 € 100,00 € 150,00 € 150,00 € 200,00 € 250,00 € 150,00 bisher ab 1.1.2011 € 260,00 € 260,00 Gruppe F: Andere Luftfahrtunternehmungen (z.B. Vermietung nicht-motorisierter Luftfahrzeuge) bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von € 100,00 € 100,00 Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage in halber Höhe festzusetzen. Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1.1.2011 in Kraft und gilt bis auf weiteres. *) der feste Betrag unterliegt der Rechtsformstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG BERUFSGRUPPE BUS: I: Gelegenheitsverkehr bisher ab 1.1.2011 Für Berechtigungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz wird die Bemessungsgrundlage wie folgt festgelegt: a)Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Kategorie 1: erste Berechtigung € 93,00 € 93,00 Kategorie 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere € 93,00 € 93,00 b)Zusätzlich Zuschlag (fester Betrag) je Fahrzeug lt. Konzessionsumfang der in der Konzessionsurkunde vermerkten Fahrzeuge. € 58,00 € 58,00 BERUFSGRUPPE SCHIFFFAHRT: A. Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau (Schiffe/Motorboote) bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 235,00*) € 235,00*) und pro Betriebsmittel bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 51 bis 150 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 251 bis 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 über 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 117,50*) € 117,50*) II: Kraftfahrlinienverkehr bisher ab 1.1.2011 Für Berechtigungen nach dem Kraftfahrliniengesetz wird die Bemessungsgrundlage wie folgt festgelegt: a)Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Kategorie 1: erste Berechtigung € 93,00 € 93,00 Kategorie 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere € 93,00 € 93,00 b)Zusätzlich Zuschlag (fester Betrag) je gemeldeten Autobus € 58,00 € 58,00 Feste Beträge im Sinn von Pkt. I lit.a und/oder Pkt. II lit.a sind insgesamt mit einem Betrag von € 186,00 nach oben hin begrenzt. Die Jahresgrundumlage pro Mitglied ist mit einem Betrag von € 5.700,00 nach oben hin begrenzt. Nichtbetriebe mit einer Berechtigung zahlen........................................................................€75,50 Nichtbetriebe mit mehr als einer Berechtigung zahlen.....................................................€ 122,00 Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Für die Berechnung der Grundumlage wird bei Mitgliedern, die über eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz verfügen, der Konzessionsumfang herangezogen. Es wird vom Höchststand der im Vorjahr (das ist das der Grundumlagenvorschreibung vorangegangene Kalenderjahr) in der Konzessionsurkunde vermerkten Fahrzeuge ausgegangen. Im Bereich des Kraftfahrliniengewerbes wird die Zahl der bei der Fachgruppe im Vorjahr (das ist das der Grundumlagenvorschreibung vorangegangene Kalenderjahr) gemeldeten Fahrzeuge der Berechnung zugrunde gelegt. Eine Rechtsformstaffelung kommt nicht zur Anwendung. BERUFSGRUPPE LUFTFAHRT: Gruppe A: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08 bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von € 200,00 € 200,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung B. Überfuhren/Rollfähren bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 38,00*) € 38,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 19,00*) € 19,00*) C. Segelschulen bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 123,00*) € 123,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 61,50*) € 61,50*) D. Schiffsführerschulen/Motorbootschulen bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 123,00*) € 123,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 61,50*) € 61,50*) E. Vermietung von Schiffen aller Art bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 340,00*) € 340,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 170,00*) € 170,00*) F. Rafter bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 38,00*) € 38,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 19,00*) € 19,00*) G: Konzessionierte Donauschifffahrtsunternehmungen (auf der gesamten Donau) bisher ab 1.1.2011 Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XIX Transport und Verkehr Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 705,00*) € 705,00*) und pro Betriebsmittel in der Personenschifffahrt bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 51 bis 150 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 251 bis 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 über 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 und pro Betriebsmittel in der Frachtschifffahrt € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 352,50*) € 352,50*) Für jede weitere Betriebsstätte im Sinne des § 46 GewO 1994 ist, sofern sich der Hauptbetrieb in Wien befindet, die Grundumlage 2013 mit € 163,00 festgesetzt, wobei die in diesen weiteren Betriebsstätten Beschäftigten der Hauptbetriebsstätte zuzuzählen sind. H: Konzessionierte Donauschifffahrtsunternehmungen (beschränkt auf ein Bundesland) bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 235,00 *) € 235,00 *) und pro Betriebsmittel in der Personenschifffahrt € 0,00 € 0,00 bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 51 bis 150 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 251 bis 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 über 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00 und pro Betriebsmittel in der Frachtschifffahrt € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 117,50*) € 117,50*) Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen 505 I. Hafenbetriebe (Umschlagbetriebe) bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 1.546,00*) € 1.546,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 773,00*) € 773,00*) J. Andere Schifffahrtsunternehmungen (z.B. Vertretung von Schifffahrtsunternehmungen) bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 340,00*) € 340,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 170,00*) € 170,00*) K: Hochseeschifffahrtsunternehmungen bisher ab 1.1.2011 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen Pro Berechtigung (Konzession) € 346,00*) € 346,00*) Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00 Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 173,00*) € 173,00*) Unternehmen mit nach dem 01.07.2012 erteilten Berechtigungen werden in jene Klasse eingestuft, die der Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Erteilung der Gewerbeberechtigung entspricht. Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage mit € 81,50 festgesetzt. Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 30.09.2010 der oben genannten Fachgruppe wurde die Grundumlage 2011 und die nachfolgenden Jahre für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder unabhängig von der Rechtsform und der Berufsgruppe wie folgt festgesetzt: 1. Gelegenheitsverkehr Für Berechtigungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz wird die Grundumlage wie folgt festgelegt: a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€ 27,90 b. Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe lt. Konzessionsumfang ................................€32,20 c. Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe mit PKW lt. Konzessionsumfang ...........................................................................................€32,20 d. Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe lt. Konzessionsumfang ...............€32,20 2. Vermieten von KFZ ohne Bestellung eines Lenkers Die Grundumlage wird wie folgt festgelegt: a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€27,90 b. Zuschlag je Fahrzeug .................................................................................................................€32,20 3. Fiaker und Pferde Mietwagen-Gewerbe Die Grundumlage wird wie folgt festgelegt: a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€27,90 b. Zuschlag je Fuhrwerk ................................................................................................................€32,20 4. Alle anderen Betriebe Für Berechtigungen, die nicht unter die Z1 bis Z3 fallen, wird die Grundumlage wie folgt festgelegt: a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€27,90 b. Zuschlag je Betriebsmittel ......................................................................................................€32,20 *)für den festen Betrag gilt die Rechtsformstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG Fachgruppe Wien der Transporteure (506A) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 2.10.2010 der Fachgruppe Wien für das Güterbeförderungsgewerbe wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder ohne Rücksicht auf die Rechtsform festgesetzt: Fachvertretung Wien der Seilbahnen (503) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 24.05.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 Fester Betrag mit Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: I Kabinenbahnen und Kombilifte...............................................................................................€0,00 II Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien - 1er und 2er........................................................................................................................................€0,00 - ab 3er..................................................................................................................................................€0,00 IIISchlepplifte mit 2 Kategorien: - bis 300 m...........................................................................................................................................€0,00 - ab 300 m............................................................................................................................................€30,00 IVBandförderer und Sonstige......................................................................................................€0,00 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ������������������������ jeweils die Hälfte Fachgruppe Wien der Spediteure (504) Aufgrund § 123 Abs. 3 WKG beschließt die Fachgruppentagung vom 21.09.2011 der Fachgruppe Wien der Spediteure die Grundumlage 2013: Die Grundumlage wird für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Berechtigung mit einem festen Betrag und einem in 9 Klassen nach der Beschäftigtenzahl (Stand 01.07.2012) gestaffelten Zuschlag festgesetzt: Klasse Beträge in EURO Fester Betrag 0,00 Nichtbetriebe 81,50 Weitere Betriebsstätten 163,00 1 0-5 MitarbeiterInnen 163,00 2 6 - 10 MitarbeiterInnen 308,00 3 11 - 25 MitarbeiterInnen 513,00 4 26 - 50 MitarbeiterInnen 839,00 5 51 - 100 MitarbeiterInnen 1.260,00 6 101 - 200 MitarbeiterInnen 1.810,00 7 201 - 300 MitarbeiterInnen 2.500,00 8 301 - 400 MitarbeiterInnen 3.200,00 9 mehr als 400 MitarbeiterInnen 3.900,00 Dorotheum 235,50 ●Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen - Grundbetrag pro Berechtigung............................................................................................€28,00 (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang pro Kraftfahrzeug) • innerstaatlichen Verkehr......................................................................................................€31,00 (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) • grenzüberschreitenden Verkehr........................................................................................€31,00 (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) • Anhänger....................................................................................................................................€0,00 (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) ●Klasse 2: Kleintransportgewerbe...........................................................................................€0,00 - Grundbetrag 1 pro Berechtigung (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - Grundbetrag 2 pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag pro Kraftfahrzeug (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) ●Klasse 3: Traktorfrächter..........................................................................................................€0,00 wie Klasse 1 ●Klasse 4: Pferdefrächter............................................................................................................€0,00 - Grundbetrag pro Berechtigung (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag pro Fahrzeug (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) ●Klasse 5: Fahrradbotendienst..................................................................................................€0,00 - Grundbetrag pro Berichtigung (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag pro Fahrzeug (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) ●Klasse 6: Motorradbotendienst..............................................................................................€0,00 wie Klasse 2 ●Klasse 7: Sonstige Berechtigungen......................................................................................€0,00 - Grundbetrag pro Berechtigung (davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage in halber Höhe festzusetzen. Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XX · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Transport und Verkehr Fachgruppe Wien der Kleintransporteure (506B) - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................Hälfte Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 08.10.2011 der Fachgruppe der Wiener Kleintransporteure wird die Grundumlage für 2013 und die nachfolgenden Jahre für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag wie folgt festgesetzt: 2. Berufszweig des Allgemeinen Verkehrs - Fester Betrag pro Berechtigung............................................................................................€123,00 - Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres.................................................................................................. 0,75 ‰ Mindestbetrag...............................................................................................................................€123,00 Höchstbetrag.................................................................................................................................€3.390,00 Für Dienstgeberunternehmungen ist der feste Betrag nicht vorzuschreiben. - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................Hälfte Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen: Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00 variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang pro Kraftfahrzeug) für: innerstaatlichen Verkehr...................................................................................................0,00 grenzüberschreitenden Verkehr..............................................................................................0,00 Anhänger..........................................................................................................................................0,00 Klasse 2: Kleintransportgewerbe: Grundbetrag 1 pro Berechtigung...........................................................................................€154,00*)**) Grundbetrag 2 pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung......................................0,00 variabler Betrag pro Kraftfahrzeug......................................................................................0,00 Klasse 3: Traktorfrächter: wie Klasse 1....................................................................................0,00 Klasse 4: Pferdefrächter: Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00 variabler Betrag pro Fahrzeug................................................................................................0,00 Klasse 5: Fahrradbotendienst: Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00 Variabler Betrag pro Fahrzeug................................................................................................0,00 Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2........................................................................€154,00*)**) Klasse 7: Sonstige Berechtigungen: Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00 *) für den festen Betrag gilt die Rechtsformstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG..........................€ 308,00 **) **)Wertsicherungsklausel: Die Höhe des Grundbetrages unterliegt der aus der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI 2010) folgenden Wertanpassung. Die Anpassung erfolgt zum 01.01 eines Jahres unter Zugrundelegung des für den September des Vorjahres veröffentlichten Indexwertes. Die aus der Anpassung errechneten Grundbeträge sind auf volle Euro-Beträge abzurunden. Die Anpassung ist erstmals zum 01.01.2013 vorzunehmen. Für ruhende Gewerbeberechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage mit dem halben Beitrag festgesetzt. Fachvertretung Wien der Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr (507) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 04.06.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 Höhe: pro Berechtigung €/Hebesatz 2013 1. Berufszweig der Fahrschulen - pro Prüfungsantritt Theorie des vergangenen Jahres, wobei jede Klasse extra gezählt wird..................................................................................€1,00 - pro Prüfungsantritt Praxis des vergangenen Jahres, wobei jede Klasse extra gezählt wird..................................................................................€1,00 - pro genehmigten Standort.......................................................................................................€200,00 - pro genehmigten „Außenkurs-Standort“ (auf Basis des vergangenen Jahres, mitgeteilt von der MA 65)................................€1.000,00 Fachgruppe Wien der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen (508) Die Grundumlagen werden ab 1.1.2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder nach Art und Größe des Betriebes in 14 Klassen festgesetzt, soweit diese Begrenzungen im Wortlaut der Gewerbeberechtigung enthalten sind. Weist der Gewerbeschein keine Begrenzung der Betriebsfläche im Garagengewerbe bzw. der Anzahl der Zapfauslässe im Tankstellengewerbe aus, so ist die gesamte tatsächlich genutzte Betriebsfläche einschließlich Zu- und Abfahrten, Rangierflächen und Fahrverbindungen bzw. die Anzahl der betriebenen Zapfauslässe maßgebend. Grundumlagenkriterien Klasse Art der Berechtigung Servicestationen 1 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) Betrag € 44,00 € 22,00 Tankstellen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie einem variablen Betrag nach folgender Staffelung: 2 Fester Betrag € 0,00 Variabler Betrag (Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeberechtigung) 3 1 – 3 Zapfauslässe € 67,00 4 4 – 6 Zapfauslässe € 111,00 5 über 6 Zapfauslässe € 203,00 Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) € 22,00 Garagen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie einem variablen Betrag nach folgender Staffelung: 6 Fester Betrag € 0,00 Variabler Betrag (Gesamteinstellfläche1 in m² laut Gewerbeberechtigung) 7 bis 200 m² € 44,00 8 bis 400 m² € 67,00 9 bis 800 m² € 111,00 10 bis 1.500 m² € 203,00 11 bis 3.000 m² € 355,00 12 über 3.000 m² € 564,00 Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) € 22,00 Parkplatzvermietungen (Abstellflächen im Freien) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie einem variablen Betrag nach folgender Staffelung: 13 Fester Betrag € 0,00 € 0,06 14 Variabler Betrag (pro m²)1) Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) Halbe Höhe, max. € 22,00 ) Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu und Abfahrten, Rangierflächen etc.) pro Stellplatz. 1 Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1.1.2011 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB). Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XXI Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisationen der Sparte TOURISMUS und FREIZEITWIRTSCHAFT Fachgruppe Gastronomie Wien (601 a) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Gastronomie Wien vom 11. Mai 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ohne Rücksicht auf die Rechtsform einheitlich mit einem festen Betrag von € 203,60 und einem Zuschlag von € 0,00 festgelegt. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage mit € 101,80 festgesetzt. In der Fachgruppentagung vom 11. Mai 2010 wurde weiters ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Juni 2010 errechnete Indexzahl. Die jährliche Anpassung erfolgt auf der Basis des letztverlautbarten Juni-Wertes. Es wird auf 10-Centbeträge kaufmännisch gerundet. Der Verbraucherpreisindex 2000 hatte folgende Werte: Juni 2010:..............................................................................................................................................121,3 Juni 2012:..............................................................................................................................................128,1 Daraus ergibt sich die Grundumlage 2013 wie folgt: fester Betrag:......................................................................................................................................€215,00 ruhende Berechtigung:.....................................................................................................................€107,50 Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser (601 b) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 20. Dezember 2010 der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie folgt beschlossen: „Der feste Betrag wird mit € 0,-- festgelegt, der jeweilige Zuschlag mit € 191,60 sodass für jede Betriebsstätte der zur Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser gehörigen Berechtigungen einheitlich € 191,60 (=Fester Betrag von € 0,-- + Zuschlag von € 191,60) zu bezahlen ist. Für Nichtbetriebe wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage mit der Hälfte des obigen Betrages festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. In der Fachgruppentagung vom 20. Dezember 2010 wurde weiters ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Juni 2010 errechnete Indexzahl. Es wird auf 10-Centbeträge kfm. gerundet. Der Verbraucherpreisindex 2000 hatte folgende Werte: Juni 2010:..............................................................................................................................................121,3 Juni 2012:..............................................................................................................................................128,1 Daraus ergibt sich die Grundumlage 2013 wie folgt: fester Betrag:......................................................................................................................................€202,30 ruhende Berechtigung:.....................................................................................................................€101,15 Fachgruppe Hotellerie Wien (602) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Hotellerie Wien vom 6. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt: Pro Gewerbeberechtigung wird ein fester Betrag für alle Betriebsarten von € 50,00 festgesetzt. Der Zuschlag für die klassifizierten Beherbergungsbetriebe wird mit Null festgesetzt. Zusätzlich zum festen Betrag wird ein Zuschlag je nach Bettenklasse gemäß nachstehender Staffel vorgeschrieben: Klasse 1 Nichtbetriebe € 9,00 Klasse 2 bis 25 Betten € 68,00 Klasse 3 bis 50 Betten € 97,00 Klasse 4 bis 100 Betten € 186,00 Klasse 5 bis 150 Betten € 422,00 Klasse 6 bis 200 Betten € 655,00 Klasse 7 bis 300 Betten € 895,00 Klasse 8 bis 400 Betten € 1.130,00 Klasse 9 bis 500 Betten € 1.420,00 Klasse 10 bis 600 Betten € 1.715,00 Klasse 11 bis 700 Betten € 2.010,00 Klasse 12 bis 1000 Betten € 2.310,00 Klasse 13 über 1000 Betten € 2.595,00 Als Nichtbetrieb gilt eine Unternehmung, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen Jahres 2012 nicht ausgeübt wurde. Für „Bürobetriebe“ beträgt die Grundumlage einheitlich € 118,00. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als 6 Monate des Kalenderjahres, so beträgt die Grundumlage die Hälfte der zugeordneten Beitragsklasse. Die Bettenanzahl ist ohne Zusatzbetten angegeben. Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, bis die Fachgruppentagung einen anderslautenden Beschluss fasst. Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe (603) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13. Oktober 2010 der Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe wurde die GRUNDUMLAGE ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder in einem festen Betrag je Berechtigung nach Art des Betriebes und zuzüglich eines Zuschlags wie folgt festgesetzt: A) private Krankenanstalten und Kurbetriebe I. Fester Betrag nach Betriebsartenkatalog der privaten Krankenanstalten und Kurbetriebe: Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen. Beschäftigtenzuschlag 1: pro Betriebsart, pro Kopf 1. Privatspitäler, Sanatorien (bettenführend)........................................................................€559,70 2. Kurbetriebe......................................................................................................................................€ 559,70 3. Reha-Betriebe................................................................................................................................€ 839,40 4. Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK).............................................€ 335,90 5. Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie, Rheumatischer Formenkreis, Wirbelsäulenerkrankungen)...........................................€ 335,90 6. Sonstige Ambulatorien...............................................................................................................€ 167,90 7. Altenheime und Pflegeeinrichtungen: darunter sind sowohl solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichen Bestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen................................€ 559,70 8. Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.).....................................................€ 559,70 ● Beschäftigtenzuschläge für alle Betriebe additiv, differenziert nach obigem Betriebsartenkatalog: Beschäftigtenzuschlag 2: pro Betriebsart gestaffelt nach folgenden Kategorien: 0 - 10 Mitarbeiter: € 22,30 11 - 25 Mitarbeiter: € 167,90 26 - 50 Mitarbeiter: € 335,90 51 - 100 Mitarbeiter: € 559,70 über 100 Mitarbeiter: € 895,40 ● Für PRIKRAF – Krankenanstalten additiv: Promillesatz von den Gesamteinnahmen der im vorvergangenen Jahr erzielten und bewerteten LKF- Punkte: 0,75 ‰ der LKF-Erlöse des vorvergangenen Jahres ● Für CT/MRT – Ambulatorien additiv: Pauschalbetrag je CT.......................................................................................................................€ 167,90 Pauschalbetrag je MRT...................................................................................................................€ 335,90 B) Bäder und Saunabetriebe II. Fester Betrag nach Betriebsartenkatalog der Bäder: Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen. 1. Freibad..............................................................................................................................................€ 0,00 2. Natur/Seebad/Strandbad..........................................................................................................€ 0,00 3. Hallenbad.........................................................................................................................................€ 0,00 4. Hallenbad/Freibad........................................................................................................................€ 0,00 5. Thermal/Mineralbad....................................................................................................................€ 0,00 6. Erlebnisbad......................................................................................................................................€ 0,00 7. Wannen/Brause/Dampfbad......................................................................................................€ 0,00 8. Sauna.................................................................................................................................................€ 0,00 ●Variabler Betrag nach Art des Betriebes (Bäder und Saunabetriebe): - Betriebsart 1-8 0 – 50 Kästchen/Kabinen € 147,70 51 – 100 Kästchen/Kabinen € 268,60 101 – 500 Kästchen/Kabinen € 354,80 über 500 Kästchen/Kabinen € 590,90 Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen vorangegangenen Jahres nicht ausgeübt wurde. Als Beschäftigte gelten alle mit Stichtag 1. Jänner des betreffenden Kalenderjahres im Mitgliedsbetrieb tätigen Personen einschließlich der mittätigen Familienmitglieder mit Ausnahme der Ehegattin bzw. des Ehegatten. Zwei Halbtagskräfte zählen als ein Beschäftigter, wobei Bruchzahlen in der Beschäftigtensumme auf die nächste Zahl aufzurunden sind. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Jänner 2011 errechnete Indexzahl. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des laufenden Jahres zur JännerIndexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. Fachgruppe Wien der Reisebüros (604) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 11. Oktober 2011 der Fachgruppe Wien der Reisebüros wurde die Grundumlage ab 2012 für alle zu dieser Fachgruppe gehörigen Voll- und sonstigen Teilberechtigungen als Kombination eines festen Betrages mit einem nach der Beschäftigtenzahl berechneten gestaffelten variablen Zuschlag wie folgt beschlossen: fester Betrag Zuschlag Gesamt Klasse 1 Nichtbetriebe € 82,50 € 0,00 € 82,50 Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XXII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Tourismus und Freizeitwirtschaft Klasse 2 0 bis 2 Beschäftigte € 165,00 € 0,00 € 165,00 Klasse 3 3 bis 7 Beschäftigte € 165,00 € 83,00 € 248,00 Klasse 4 8 bis 15 Beschäftigte € 165,00 € 273,00 € 438,00 Klasse 5 16 bis 25 Beschäftigte € 165,00 € 495,00 € 660,00 Klasse 6 26 bis 50 Beschäftigte € 165,00 € 860,00 € 1.025,00 Klasse 7 51 bis 100 Beschäftigte € 165,00 € 1.679,00 € 1.844,00 Klasse 8 über 100 Beschäftigte € 165,00 € 2.937,00 € 3.102,00 Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen Jahres 2013 nicht ausgeübt wurde. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Die Grundumlage wird jedoch erst dann wieder erhöht, wenn sich der Verbraucherpreisindex um 10 % erhöht hat. Berechnungsbasis für allfällige Anpassungen ist die Indexzahl 125,2 (August 2011) des Verbraucherpreisindex 2000. Sie wird mit der Indexzahl Juni der Folgejahre verglichen. Nach einer Anpassung bildet jene Juni-Indexzahl, die zu einer Anpassung geführt hat, die neue Berechnungsbasis. Alle Veränderungsraten sind auf volle Euro-Beträge gerundet zu berechnen. Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe (605) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe vom 12. Oktober 2010 wurde die GRUNDUMLAGE ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt: IKultur- und Vergnügungsbetriebe: fester Betrag je Berechtigung nach Art des Betriebes zuzüglich einer variablen Bemessung nach Art des Betriebes A)fester Betrag: Fixbetrag je Berechtigung nach Art des Betriebes. Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, für verschiedene Kategorien den gleichen Betrag festzusetzen: Nichtbetriebe:................................................................................................................................€39,20 1. Schausteller...............................................................................................................................€0,00 2. Freizeitparks..............................................................................................................................€470,30 3. Theater, Varietees, Kabarett..............................................................................................€0,00 4. Peepshows.................................................................................................................................€470,30 5. Schaubergwerke......................................................................................................................€0,00 6. Sportveranstaltungen............................................................................................................€0,00 7. Veranstaltungszentren..........................................................................................................€0,00 8. Zirkus............................................................................................................................................€0,00 B)variabler Betrag: je nach Art des Betriebes sind nachfolgende Zuschläge in Form eines festen Betrages für Schausteller nach folgenden Kategorien festzulegen: 1. Schausteller a. Kinderfahrgeschäfte..............................................................................................................€95,20 b. Schieß- und Spielgeschäfte................................................................................................€95,20 c. Kleinfahrgeschäfte (bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter).......................................................................................................................€142,80 d. Großfahrgeschäfte (über 20 Personen/Sitzplätze oder über 12 Frontmeter)..............................................................................................................€470,30 Je nach Art des Betriebes sind nachfolgende Zuschläge in Form eines festen Betrages für für Theater, Varietees, Kabarett, Sportveranstaltungen, Veranstaltungszentren, Zirkus nach folgenden Kategorien festzulegen: 2. Theater a. Fassungsraum 0 bis 100 Personen.........................................................................€80,00 b. Fassungsraum 101 bis 350 Personen........................................................................€160,10 c. Fassungsraum 351 bis 500 Personen........................................................................€470,30 d. Fassungsraum 501 bis 1000 Personen.......................................................................€588,50 e. Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen.......................................................................€1.292,70 f. Fassungsraum über 2000 Personen.................................................................................€2.265,40 IIKinos: fester Betrag je Berechtigung und pro Kinosaal und zusätzlich wurde für Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen, mit einem Promillesatz des Umsatzes des Vorjahres festgesetzt: Fester Betrag: Gruppe I: INHABER ODER PÄCHTER EINER KINOVOLLKONZESSION Klasse 1 Nichtbetriebe.........................................................................................................€108,00 Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesell schaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)........................................€ 216,00 Klasse 3 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen................................€ 432,00 Gruppe II: INHABER ODER PÄCHTER EINER EINGESCHRÄNKTEN KINOKONZESSION Klasse 1 Nichtbetriebe.........................................................................................................€ 98,70 Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesell schaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)........................................€ 197,40 Klasse 3 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen................................€ 394,80 Gruppe III: MÜNZFILMAUTOMATEN Klasse 1 Nichtbetriebe.........................................................................................................€ 27,00 Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesell schaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)........................................€ 54,00 Klasse 3 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen................................€ 108,00 Der Promillesatz des Kinoumsatzes des Vorjahres wurde mit 0,0 ‰ festgesetzt (wenn ein solcher nicht vorliegt bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vor-jahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz geschätzt). Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen vorangegangenen Jahres nicht ausgeübt wurde. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen gemäß diesem Vertrag dient die für den Monat JÄNNER 2011 errechnete Indexzahl 110,6. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des laufenden Jahres zur Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe (606) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe vom 29. November 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in drei Gruppen in einem festen Betrag und einem Zuschlag bei den Berufszweigen 2300 (Gewerbliche Vermietung von Campingplätzen), 3200 (Automatenbetriebe – Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spiel-automaten und Spielapparaten) und 3700 (Solarien) wie folgt festgesetzt: Gruppe 1: Alle Berufszweige außer Gruppen 2 bis 5 Klasse 1: Nichtbetriebe.........................................................................................................€61,70 Klasse 2:natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)......................................................................€123,40 Klasse 3: Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.............................................................................................€246,80 Vorschreibung pro Standort (Berufszwei 3200 nach Berechtigung) Gruppe 2: Wettbüros/Buchmacher/Totalisateure/Wettvermittler Klasse 1: Nichtbetriebe.........................................................................................................€51,40 Klasse 2:natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€102,80 Klasse 3:Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen...............................................................€205,60 Vorschreibung pro Standort Gruppe 3: Spielbanken bzw. Casinos (Glücksspielgesetz) Klasse 1: Nichtbetriebe.........................................................................................................€1.670,50 Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€3.341,00 Klasse 3: Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.........€6.682,00 Vorschreibung pro Standort Gruppe 4:Halten erlaubter Spiele in casinoähnlicher Form sowie Halten von Spielen in lotterie- und ausspielungsähnlicher Form Klasse 1: Nichtbetriebe.........................................................................................................€822,40 Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€1.644,80 Klasse 3: Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.........€3.289,60 Vorschreibung pro Standort Gruppe 5: Landesausspielungen mit Glücksspielapparaten gem. § 5 Glücksspielgesetz Klasse 1: Nichtbetriebe.........................................................................................................€1.670,50 Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€3.341,00 Klasse 3: Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.........€ 6.682,00 Vorschreibung pro Berechtigung (Bewilligung) Die Zuschläge bei den Berufszweigen 2300 (Gewerbliche Vermietung von Campingplätzen), 3200 (Automatenbetriebe – Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spiel-automaten und Spielapparaten) und 3700 (Solarien) werden mit € 0,-- festgesetzt. Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung das gesamte vorangegangene Jahr nicht ausgeübt wurde. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Mitglieder, die innerhalb der Fachgruppe mehrere Umlagenvorschreibungen erhalten, können durch formlosen Antrag an die Fachgruppe eine Halbierung ihrer weiteren Vorschreibungen nach der Erstvorschreibung beantragen. Als Erstvorschreibung gilt gegebenenfalls stets die in der Summe höchste Vorschreibung. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Jänner 2012 errechnete Indexzahl 113,7. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des laufenden Jahres zur Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB). Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 Wiener Wirtschaft · Grundumlagen 2013· XXIII Information und Consulting Fachorganisationen der Sparte INFORMATION und CONSULTING Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft Wien (701) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 17.9.2012 der Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft Wien wurde die Grundumlage ab 2013 für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 250,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 500,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen und für Verpächter wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachgruppe Finanzdienstleister Wien (702) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 18.9.2012 der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien wurde die Grundumlage ab 2013 für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, mit Ausnahme der Berufsgruppen der Bausparvermittler, Versteigerer beweglicher Sachen, Pfandleihunternehmen, Geschäftsvermittler und Vermögensvermittler pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 300,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 600,00 Für die Berufsgruppen der Bausparvermittler, Geschäftsvermittler, Versteigerer beweglicher Sachen und Pfandleihunternehmen wurde die Grundumlage ab 2013 pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 150,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 300,00 Für die Berufsgruppen der Finanzdienstleistungsassistenten/Wertpapiervermittler und Vermögensvermittler wurde die Grundumlage ab 2013 pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 210,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 420,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen und für Verpächter wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien (703) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 27.9.2012 der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien wurde die Grundumlage 2013 für eine Gewerbeberechtigung der dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften OG, KG............................................................................................€ 95,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 190,00 Für jede weitere Berechtigung am selben Standort wird die Grundumlage 2013 wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften OG, KG............................................................................................€ 18,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 36,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher Höhe wie für die weiteren Berechtigungen beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachgruppe Wien Unternehmensberatung und Informationstechnologie (704) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wien wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Berechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)).................................€ 65,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 130,00 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachgruppe Wien der Ingenieurbüros (705) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Ingenieurbüros vom 4.10.2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt festgesetzt: a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes (Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 195,00 jede weitere Berechtigung......................................................................................................€ 0,00 b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 390,00 jede weitere Berechtigung.....................................................................................................€ 0,00 Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Weiters wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die Anpassungen dient die für den Monat JUNI 2012 errechnete Indexzahl. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich (erstmals 2014) angepasst, wobei als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Juni-Indexzahl des laufenden Jahres zur Juni-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen. Fachgruppe Druck Wien (706) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Druck Wien vom 29.6.2011 wurde die Grundumlage 2012 (*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied festgelegt: A)in einem festen Betrag (Grundbetrag) in Höhe von € 210,00 (Nichtbetriebe zahlen den halben festen Betrag, somit € 105,00) und B)in einem in 28 Klassen unterteilten variablen Betrag (Zuschlag) gemäß unten stehender Tabelle. Der Zuschlag berechnet sich nach der an die im Jahr 2010 an die Gebietskrankenkasse (oder die entsprechend zuständige gesetzliche Sozialversicherungsanstalt) zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil). Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 31.12.2010 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2011 zugetroffen hat € 0,00 Kl. 2 Alleintätige Mitglieder und Betriebe mit Sozialversicherungsbeiträgenbis € 7.267,00 € 0,00 Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge über € 7.267,00 bis € 10.901,00 € 14,00 Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.901,00 bis € 14.535,00 € 55,00 Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 14.535,00 bis € 18.168,00 € 89,00 Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 18.168,00 bis € 21.802,00 € 137,00 Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 21.802,00 bis € 29.069,00 € 199,00 Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00 bis € 36.336,00 € 281,00 Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 36.336,00 bis € 43.604,00 € 371,00 Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 43.604,00 bis € 58.138,00 € 447,00 Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 58.138,00 bis € 72.673,00 € 530,00 Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 72.673,00 bis € 90.841,00 € 592,00 Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 90.841,00 bis €109.009,00 € 722,00 Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 109.009,00 bis €145.346,00 € 943,00 Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 145.346,00 bis €181.682,00 € 1.155,00 Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 181.682,00 bis €218.019,00 € 1.355,00 Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 218.019,00 bis €254.355,00 € 1.561,00 Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über € 254.355,00 bis €290.691,00 € 1.775,00 Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über € 290.691,00 bis €327.028,00 € 1.967,00 Kl.20 Sozialversicherungsbeiträge über € 327.028,00 bis €363.364,00 € 2.124,00 Kl.21 Sozialversicherungsbeiträge über € 363.364,00 bis €436.037,00 € 2.600,00 Nr. 51/52 · 21. 12. 2013 XXIV · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft Information und Consulting Kl.22 Sozialversicherungsbeiträge über € 436.037,00 bis €508.710,00 € 2.936,00 Kl.23 Sozialversicherungsbeiträge über € 508.710,00 bis €581.383,00 € 3.273,00 Kl.24 Sozialversicherungsbeiträge über € 581.383,00 bis €726.728,00 € 3.701,00 Kl.25 Sozialversicherungsbeiträge über € 726.728,00 bis €872.074,00 € 4.119,00 Kl.26 Sozialversicherungsbeiträge über € 872.074,00 bis €1.017.420,00 € 4.539,00 Kl.27 Sozialversicherungsbeiträge über €1.017.420,00 bis €1.162.765,00 € 4.958,00 Kl.28 Sozialversicherungsbeiträge über €1.162.765,00 € 5.784,00 Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2010 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse (oder die entsprechend zuständige gesetzliche Sozialversicherungsanstalt) zu entrichten gewesen ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2012, ist die Grundumlage 2012 nur in halber Höhe zu entrichten. Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr erfolgt die Berechnung nach Klasse 2. Die Grundumlage 2012 gilt auch für die dem Jahr 2012 folgenden Jahre, soweit das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst. Sowohl der Grundbetrag als auch die Zuschläge in den Klassen werden jährlich inflationsangepasst wie folgt: jährliche Anpassung der zum Stichtag beschlossenen Grundbeträge – aktiv/ ruhend – und der Zuschläge. Für die Erhöhung wird der jeweils von der Statistik Austria ermittelte Jahresinflationswert (aktueller Verbraucherpreisindex) des dem Vorschreibungsjahr vorangegangenen Jahres verwendet. Bei der Berechnung des jeweils aktuellen Grundumlagenbetrages erfolgt eine kaufmännische Rundung auf ganze Eurobeträge; der Grundbetrag für die Klasse 2 (und somit auch für die Klasse 1) wird in jedem Fall auf ganze Euro kaufmännisch gerundet. (*) Anmerkung: Die zeitlichen Bezugszeiträume im Grundumlagenbeschluss sind jeweils sinngemäß anzupassen. Das Referenzjahr für die Sozialversicherungsbeiträge ist jeweils das dem Vorschreibungsjahr zweitvorangegangene Jahr, so fern für das vorangegangene Jahr keine Zahlen zur Verfügung stehen. Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben. Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (707) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder vom 16.10.2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in 13 Klassen nach dem im Jahre 2011 erzielten Umsatz festgesetzt: Umlage + PRBeitrag Kl. 1 Nichtbetriebe (der fachgruppenzugehörigen Gewerbe berechtigung(en), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat € 71,50 0,00 Kl. 2 Umsatz bis € 10.901,00 und Betriebe, die im Kalenderjahr 2012 fachgruppenzugehörigen Gewerbeberechtigung(en) erlangt oder deren Wiederbetrieb gemeldet haben € 142,90 30,00 Kl. 3 Umsatz über € 10.901,00 bis € 21.802,00 € 193,00 30,00 Kl. 4 Umsatz über € 21.802,00 bis € 32.703,00 € 244,00 30,00 Kl. 5 Umsatz über € 32.703,00 bis € 47.237,00 € 298,00 30,00 Kl. 6 Umsatz über € 47.237,00 bis € 61.772,00 € 352,20 60,00 Kl. 7 Umsatz über € 61.772,00 bis € 83.574,00 € 412,50 60,00 Kl. 8 Umsatz über € 83.574,00 bis € 105.376,00 € 477,80 60,00 Kl. 9 Umsatz über € 105.376,00 bis € 141.712,00 € 554,40 60,00 Kl.10 Umsatz über € 141.712,00 bis € 178.048,00 € 637,10 60,00 Kl.11 Umsatz über € 178.048,00 bis € 214.385,00 € 708,60 90,00 Kl.12 Umsatz über € 214.385,00 bis € 250.721,00 € 780,00 90,00 Kl.13 Umsatz über € über € 250.721,00 € 870,90 120,00 Der Pr-Beitrag kommt nur im Jahr 2013 bei den Mitgliedern der Berufsgruppen der Immobilientreuhänder zum Tragen – die Inkassoinstitute sind davon nicht betroffen. Maßgeblich sind die Honorarumsätze bzw. beim Immobilienmakler die Provisionsumsätze. Bei Bauträgern gilt hinsichtlich der Bauorganisation für fremde Rechnung das Bauverwaltungs(Baubetreuungs-) honorar als Umsatz, hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung von Bauvorhaben für eigene Rechnung der Veräußerungserlös abzüglich der Einstandskosten (Grundkosten, Baukosten). Beim Handel mit Immobilien gilt als Umsatz ebenfalls der Veräußerungserlös abzüglich der Einstandskosten. Bei Übernahme eines Betriebes oder Fortsetzung in einer anderen Rechtsform erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 erzielten Umsatzsumme; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer des Betriebes bzw. in der früheren oder nunmehrigen Rechtsform des Betriebes erzielt worden ist. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Weiters wurde eine Wertbeständigkeit (Wertsicherungsklausel) der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2011 bzw. der von Amtswegen an seine Stelle tretende Index. Diese Wertsicherungsklausel gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Mai 2011 errechnete Indexzahl. Es wird auf 10-Centbeträge kfm. gerundet. Fachgruppe Wien der Buch- und Medienwirtschaft (708) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Buch- und Medienwirtschaft vom 2.9.2010 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 8 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt: Natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), Offene Gesellschaften (offene Handelsgesellschaften), Kommanditgesellschaften:............................................€ 146,80 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:...............................................................................................................................................€ 293,60 Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen. Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Diese Grundumlage 2013 gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst. Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (709) Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten vom 9.10.2012 wird die Grundumlage 2013 pro Mitglied wie folgt festgelegt: • ein fester Betrag: € 0,00 • e in Zuschlag in Form eines festen Betrages auf Grund der an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeitragssumme 2011, gestaffelt nach folgenden Klassen (siehe nachfolgende Liste) sowie • e inem Zuschlag in Form eines festen Betrages in der Höhe von € 50,- pro Mitarbeiter 2011, für den das Mitglied dem Finanzamt eine Meldung gemäß § 109a EStG zu erstatten hat. KlasseSV-Beiträge....................................................................................................................GU/Pro Ber. Klasse 1 Nichtbetriebe.................................................................................................................€ 130,00 Klasse 2 keine SV-Beiträge und SV-Beiträge bis € 1.500,00.......................................€ 260,00 Klasse 3 SV-Beiträge von € 1.500,00 bis € 3.500,00......................................................€ 320,00 Klasse 4 SV-Beiträge von € 3.500,00 bis € 7.000,00......................................................€ 400,00 Klasse 5 SV-Beiträge von € 7.000,00 bis € 14.000,00...................................................€ 500,00 Klasse 6 SV-Beiträge von € 14.000,00 bis € 21.000,00................................................€ 600,00 Klasse 7 SV-Beiträge von € 21.000,00 bis € 29.000,00................................................€ 700,00 Klasse 8 SV-Beiträge von € 29.000,00 bis € 36.000,00................................................€ 800,00 Klasse 9 SV-Beiträge von € 36.000,00 bis € 50.000,00................................................€ 900,00 Klasse 10 SV-Beiträge von € 50.000,00 bis € 70.000,00................................................€ 1.050,00 Klasse 11 SV-Beiträge von € 70.000,00 bis € 90.000,00................................................€ 1.200,00 Klasse 12 SV-Beiträge von € 90.000,00 bis € 120.000,00..............................................€ 1.350,00 Klasse 13 SV-Beiträge von € 120.000,00 bis € 160.000,00...........................................€ 1.500,00 Klasse 14 SV-Beiträge von € 160.000,00 bis € 210.000,00...........................................€ 1.700,00 Klasse 15 SV-Beiträge von € 210.000,00 bis € 290.000,00...........................................€ 2.000,00 Klasse 16 SV-Beiträge von € 290.000,00 bis € 450.000,00...........................................€ 2.500,00 Klasse 17 SV-Beiträge von € 450.000,00 bis € 650.000,00...........................................€ 3.500,00 Klasse 18 SV-Beiträge von € 650.000,00 bis € 1.000.000,00.......................................€ 5.000,00 Klasse 19 SV-Beiträge über € 1.000.000,00.........................................................................€ 6.500,00 Nichtbetriebe werden, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, in die Klasse 1 eingestuft. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten. Fachvertretung Wien der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen (710) Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 10.10.2012 Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen: Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst: Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013 pro Berechtigung Höhe: €/Hebesatz 2013 Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen: - Promillesatz der Sozialversicherungs-Beiträge des vorangegangenen Jahres (für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen).............................................. 0,75 ‰ -Höchstbetrag.................................................................................................................................€3.397,00 - Mindestbetrag (einschließlich Unternehmungen, die keine Dienstnehmer beschäftigen)................................................................................€123,00 - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................€61,50 Gruppe 2: andere Unternehmungen: a)Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis (für Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben)..................€0,03 Höchstbetrag.................................................................................................................................-Mindestbetrag...............................................................................................................................€123,00 b)Betrag für Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben (Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG).........................................................€61,50 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................€30,75 Anmerkung: Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).