PDF - Wiener Wirtschaft

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PDF - Wiener Wirtschaft
Wiener
Die Zeitung der Wirtschaftskammer Wien · 36. Jahrgang
Rahmenbedingungen für
Unternehmer verbessert
2012: Interessen der Wirtschaftstreibenden durchgesetzt · Seite 4
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Grundbuchgebühr:
Firmen verschont
Die Übergabe von Betrieben
innerhalb der Familie bleibt
weiterhin von der Erhöhung der
Grundbuch-Eintragungsgebühr
ausgenommen.
Seite 3
Glatter Fünfer bei
Mathematik-Test
P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien, Post-Nr. 42, Nr. 02Z031590M | € 1,45
Nach dem erschreckenden Abschneiden der Wiener Schüler
beim bundesweiten MathematikTest fordert WK Wien-Chefin
Jank erneut eine grundlegende
Bildungsreform.
Seite 6
Umstellung auf
E-Rechnung
Ab 1. Jänner 2013 sind elektronische und Papierrechnung
gleichgestellt. Was Unternehmen
dabei beachten müssen.
Seite 18
Wirtschaftsfaktor
Autohandel
Rückläufige Zulassungszahlen
machen dem Wiener Autohandel
zu schaffen. Doch die Händler
steuern mit klugen Strategien
gegen.
Seite 22
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
2 · Wiener Wirtschaft
Magazin
15., Rudolfsheim
Pizzeria und erlesene Feinkost
Am Lugeck hat der neue Lingerie-Store
„La Petite Coquette” eröffnet. In stilvollem Ambiente finden sich ausgesuchte
Wäsche für Damen und Herren sowie
Dessous-Marken wie Pleasure State,
Maaji, Amulette, Hollywood Fashion Tape
oder Aqua Bendita. Die Eigenmarke „La
Petite Coquette” bietet Design-Stücke mit
besonderen Schnitten und Spitzen, edlen
Stickereien oder Applikationen. LPC Fashion & Fine Lingerie GmbH, „La Petite
Coquette”, Lugeck 6, T 01 / 512 22 23,
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www.lapetitecoquette.me
Der aus Apulien stammende Koch Ivan Mascia
kocht in einer Pizzeria im 15. Bezirk auf. Für sein
Carpaccio vom Wolfsbarsch zerlegt Mascia den
Fisch vor den Augen der Gäste in feine Scheiben,
wird köstliche Pizza - der Teig wird über drei Tage
im Kühlen gereift - und Pasta in verschiedensten
Variationen und Antipasti serviert. Im 3. Bezirk hat
Mascia darüber hinaus einen italienischen Feinkostladen, das „Specialitá Italiane”. Dort gibt es frische Pasta, Gemüse und biologischen Wein. Pizzeria
Il Travoliere, Goldschlaggasse 34, T 01 / 923 09 44
Feinkost Specialitá Italiane, 3., Radetzkystraße 3/1/1, T 0699 / 172 417 72
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Jürgen Hammerschmid
1., Innere Stadt
Dessous im Herzen von Wien
8., Josefstadt
In Harmonie mit der Umwelt
ffHaben
Evelyn Priesch (Foto) bietet in ihrem Kaffeehaus
„Coffee Pirates” nicht nur den selbst gerösteten
Espresso PiratesBlend No. 4 - die Kunden können
darüber hinaus spezielle Kaffeesorten verkosten
und kaufen. Auch für Freunde des Filterkaffees
gibt es eine Auswahl aus Äthiopien, Papua Neuguinea, Brasilien und Guatemala. Selbst gemacht
ist nicht nur der „PiratesBlend No. 4”, sondern
auch die Cheese Cakes und Muffins sowie eine
Auswahl an Paninis, frisch gepressten Limonaden
und Smoothies. Coffee Pirates e.U., Spitalgasse 17
(beim Alten AKH), E [email protected]
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Produkte in Harmonie von Mensch, Tier und
Umwelt ist das Motto des ersten veganen
Fashion-Stores in Wien. Bei muso koroni
sind ausschließlich vegane und ökologische
Fairtradeprodukte erhältlich. Gegründet hat
Jasmin Schister muso koroni - erfolgreich ist
sie damit online bereits seit 2008 - um zu
zeigen, „dass es auch möglich ist als Veganer
hip zu sein”. muso koroni, Jasmin Schister,
Josefstädter Straße 33/1-2, T + F 01 / 402 47
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9., Alsergrund
Kaffeepiraten
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 Aus dem Inhalt
Thema
Österreich
Was die Wirtschaftskammer 2012
SVA-Selbstbehalt gedeckelt
Betriebsübergabe erleichtert für Sie erreicht hat
4
10
11
International
Bildungsstandard-Test zeigt:
Go Silicon Valley
12
Schule muss reformiert werden 6
EU-Bankenaufsicht
14
7
Wie wird der Betrieb barrierefrei? 8
Nächtigungsrekorde in Wien
15
Pendlerpauschale neu
16
Vereinfachung elektronische
Rechnungsstellung
Wien
Neues Zeitarbeitsgesetz
Kooperationen
8
Fitnessplattform Flexyfit
14
Wirtschaftsfaktor Autohandel
Wochenenddienste24
Kleinanzeigen26
Impressum27
Unternehmen
20
Insolvenzen28
Termine
Branchen
Service
Zeitarbeitsgesetz im Detail
18
Immobilien24
22
Rückblick und Ausblick
30
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
· Meinung · 3
 Kommentar
Transparenz:
Wirtschaft als Vorbild
Von WK Wien-Präsidentin
Brigitte Jank
Zahlen im Griff. So heißt eines der OnlineTools der Wirtschaftskammer Wien, mit
dem Unternehmer die betriebswirtschaftlichen Parameter ihres Betriebs laufend
überprüfen können. Derartige Mechanismen braucht es in allen Bereichen, insbesondere im gesamten öffentlichen Sektor.
Zu wichtig ist das Thema des Umgangs
mit öffentlichen Geldern, wie die emotionalen Debatten rund um die Salzburger
Investments und die Frage, was überhaupt
tatsächlich passiert ist und ob Fehler gemacht wurden, zeigen. Experten rechnen
jedenfalls damit, dass eine Aufarbeitung
der Geschehnisse bzw. der 20 Millionen
Buchungszeilen zumindest Monate, wenn
nicht Jahre dauern wird.
Trotzdem geben die Vorkommnisse
Anlass, die bisher geübte Praxis der öffentlichen Hand, Steuergelder ohne effiziente, transparente und professionelle
Kontrolle anzulegen, zu hinterfragen.
Von besonderem Interesse ist dieses Thema für die mehr als 400.000
österreichischen Unternehmen, die
einerseits über Steuern und Abgaben
den Großteil der öffentlichen Gelder
finanzieren und die andererseits selbst
einem permanenten Transparenz- und
Kontrollprozess unterliegen. Denn
jedes Jahr erfüllen die Unternehmen
allein auf Basis bundesrechtlicher
Vorgaben in Summe 230 Millionen
Mal Informationsverpflichtungen, was
in den Betrieben einen Aufwand von 4,3
Milliarden Euro pro Jahr verursacht. Die
Melde- und Informationspflichten auf kommunaler oder Landesebene sind hier noch
nicht berücksichtigt. Auch die Kontrollen
der Behörden in den Unternehmen sind
weitreichend, gründlich und dicht getaktet
- von Steuerprüfungen über Prüfungen der
Krankenkassen bis hin zur Überwachung
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes oder
die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Alles, was
Unternehmer tun
oder unterlassen, ist
amtlich dokumentiert,
vielfach
überprüft,
hinterfragt
und belegt.
Die Wirtschaft kann
also mit Fug und Recht als der am genauesten geprüfte Sektor Österreichs bezeichnet
werden. Der derzeit unüberhörbare Ruf
nach gläsernen Staatsfinanzen ist aus Sicht
der Unternehmer daher nachvollziehbar.
Denn das Motto ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser’ muss für alle gelten - für
Private ebenso wie für Bund, Länder und
Gemeinden.
www.brigittejank.at
 Standpunkt
Grundbuchgebühr: Keine Erhöhung für Betriebe
Die Gebühren für die Eintragung eines neuen
Liegenschaftseigentümers im Grundbuch bei
unentgeltlichen Übertragungen werden schon
demnächst empfindlich steigen. Der Gebührensatz von 1,1 Prozent - normalerweise vom Verkaufspreis berechnet - wurde in diesen Fällen
bisher vom dreifachen Einheitswert kalkuliert.
Ab kommenden Jänner wird stattdessen der
Verkehrswert einer Liegenschaft herangezogen, der üblicherweise ein Vielfaches über dem
Einheitswert liegt.
Entgegen dem ersten Gesetzesentwurf ist es
gelungen - vor allem dank intensiver Bemühungen der Wirtschaftskammerorganisation -, für
Betriebsübergaben innerhalb des erweiterten
Familienkreises eine Ausnahme zu bewirken.
Übertragungen an Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte in direkter Linie, aber auch an
Pflege- und Wahlkinder, Geschwister, Neffen
und Nichten werden weiterhin auf Basis des
dreifachen Einheitswert vergebührt - egal,
Waldhäusl
Die Übergabe von Betrieben innerhalb des Familienkreises bleibt von
der Erhöhung der Grundbucheintragungsgebühr ausgenommen.
Ein Ergebnis, für den sich die Wirtschaftskammerorganisation massiv
eingesetzt hat.
Betriebsübergaben innerhalb der Familie bleiben von der Erhöhung der Grundbuchgebühren ausgenommen.
ob die Liegenschaft samt Betrieb verschenkt,
vererbt oder verkauft wird.
Für die Wirtschaftskammer Wien ist dies ein
wichtiger Erfolg. Ohne diese Entschärfung wären die Gebühren um ein Vielfaches gestiegen,
Betriebsübergaben daher finanziell massiv belastet und so in vielen Fällen unmöglich geworden. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die am
häufigsten innerhalb der Familie weitergegeben
werden, hätte die Verteuerung getroffen. Alleine in Wien müssen sich laut KMU Forschung
Austria bis 2021 rund 10.600 KMU (ohne EinPersonen-Unternehmen) altersbedingt mit dem
Thema Übergabe auseinander setzen.
Der Nationalrat hat das im Sinne der Wirtschaft modifizierte Gesetz bereits abgesegnet.
Der Bundesratsbeschluss soll noch im Dezember
erfolgen. Es ist daher damit zu rechnen, dass das
Gesetz mit 1. Jänner 2013 in Kraft tritt. Auslöser
des neuen Gesetzes war, dass der Verfassungsgerichtshof die bisher geltenden Vorschriften zur
Vergebührung von Grundstücksübertragungen
aufgehoben und damit eine Neuregelung notwendig gemacht hatte. (esp)

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4 · Thema · Wiener Wirtschaft
Thema der Woche
Was 2012 erreicht wurde
Auf Initiative der Wirtschaftskammer wurden die
Rahmenbedingungen für unternehmerisches Schaffen
im heurigen Jahr weiter verbessert. Eine wichtige
Voraussetzung für ein erfolgreiches Jahr 2013.
In Zeiten der Budgetkonsolidierung gibt es wenig zu verteilen.
Umso wichtiger ist es, die Interessen der Wirtschaftstreibenden
mit Nachdruck zu vertreten. Etwa,
um ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren, die die heimische Wirtschaftskraft bremsen
und den Unternehmern schaden
würden.
So geschehen beim Thema
Vermögenssteuer, die vorrangig
Betriebe belasten würde. Trotz
hartnäckiger Bemühungen mancher politischer Kräfte ist eine
Mehrheit für die Wiedereinführung dieser Steuer nicht in Sicht.
Und das aus gutem Grund. Denn
die Wirtschaftskammer bringt die
Auswirkungen von Vermögenssteuern auf den Wirtschaftsstandort in die politische Diskussion
immer wieder ein und sorgt so für
eine mehrheitliche Ablehnung.
Abgewehrt wurde auch eine Abschaffung der Gruppenbesteuerung. Dieser Steuervorteil für
Betriebe mit Niederlassungen in
mehreren Ländern bleibt erhalten.
Darüber hinaus konnte eine
ganze Reihe von Verbesserungen
für Wirtschaftstreibende durchgesetzt werden. Beispielsweise
das sogenannte UnternehmerPaket, das unter anderem ein
Krankengeld für Unternehmer,
eine Erhöhung des Wochengelds
für Unternehmerinnen und Überbrückungshilfen bei SVA-Beitragszahlungen vorsieht (siehe
Info-Kästen).
Wichtige Impulse wurden zudem für die Entwicklung des Unternehmertums an sich erreicht.
So gibt es nun eine fixe Zusage
der Bundesregierung für die
Einführung einer GmbH light im
kommenden Jahr und eine 110
Millionen Euro schwere Jungunternehmer-Offensive. Und im
öffentlichen Vergabewesen wurden die erhöhten Schwellenwerte
abermals um ein Jahr verlängert,
was eine rasche Auftragsvergabe
an regionale Betriebe erleichtert.
Deutliche Fortschritte im Sinne
der Unternehmen gibt es auch im
Bildungsbereich. Hier wurde ein
Konsens über einen Ausbau des
Angebots an Ganztagsschulen,
ein Jugendcoaching zur Berufsorientierung und ein Lehrlingscoaching zur Unterstützung der
Fachkräfteausbildung erreicht.
Neu: Verpflichtender
Talente-Check an
Wiener Schulen
Ganz besonders wichtig ist das
von der Wirtschaftskammer Wien
gemeinsam mit dem Wiener
Stadtschulrat umgesetzte Projekt
Talente-Check Berufsbildung. Es
läuft seit dem heurigen Schuljahr in 22 Neuen Mittelschulen
und wird nächsten Herbst auf
alle Wiener Schulen ausgeweitet.
Wirtschaftskammer Wien-Präsidentin Brigitte Jank ist überzeugt,
dass die Jugendlichen damit ihre
Stärken besser als bisher erkennen und ihre Berufswahl gezielter
treffen können.
W irtschaftsstimulierende Massnahmen
n
GmbH-Reform erleichtert Gründungen
Weiterhin höhere
Schwellenwerte
JungunternehmerOffensive
Förderung für
thermische Sanierung
Die Regierung hat sich auf eine Reform der GmbH geeinigt.
Das Mindeststammkapital
wird auf 10.000 Euro herabgesetzt, die Mindest-Körperschaftssteuer auf 500 Euro
pro Jahr gesenkt. Weitere Erleichterung: Die Verpflichtung
zur Anzeige der Gründung in
der „Wiener Zeitung” entfällt,
auch die Notariatskosten, die
an das Mindeststammkapital
anknüpfen, sinken. Das Gesetz
zur Reform soll demnächst in
Begutachtung gehen. Damit
wird eine wichtige und langjährige Forderung der Wirtschaftskammerorganisation
umgesetzt.
Die mit 30. April 2009 per Verordnung festgelegten höheren
Schwellenwerte für die Vergabe
öffentlicher Aufträge wurde bis
Ende Dezember 2013 verlängert.
Aufträge bis zu 100.000 Euro
können damit auch künftig
ohne öffentliche Ausschreibung direkt
vergeben
werden, die
Grenze für
Bauaufträge
liegt bei einer Million
Euro. Zugute kommt
das vor allem den heimischen KMU.
Um Jungunternehmer bei der
Verwirklichung ihrer Ideen
zu unterstützen, werden in
den nächsten Jahren 110
Millionen Euro an Finanzierungshilfen mobilisiert - über
zwei Fonds als alternative
Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Gründerfonds stellt jungen Unternehmen Kapital von
insgesamt rund 10 Millionen
Euro pro Jahr bereit. Der Business Angel Fund investiert
in Kooperation mit dem EIF
und privaten Business Angels
insgesamt rund 15 Millionen
Euro pro Jahr. Ein starker
Impuls für Wachstum und
Innovation.
Die Bundesförderung für die
thermischenergetische Sanierung wird
auch 2013
und 2014
fortgesetzt.
100 Millionen Euro
werden
dafür insgesamt bereit gestellt,
ein Teil der Gelder ist für Unternehmen reserviert. Von der
Förderung profitieren sowohl
Unternehmer, die ein Betriebsgebäude zu sanieren haben, als
auch die heimischen KMU als
Auftragnehmer.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
· Thema · 5
S oziale Absicherung
n
Krankengeld für Selbstständige
Ebenfalls in Wien realisiert
wurde der KMU-Stresstest - eine
von der WK Wien und externen Experten entwickelte Software, mit der Unternehmer
ihre betriebswirtschaftliche
Situation und mögliche Krisenszenarien durchspielen
können.
Wovon
die
breite
Mehrheit der Wiener
Unternehmen außerdem
profitiert, ist der neu
geschaffene Zugang zu
einer Parkkarte. Davor
hatten diesen nur wenige. Aufgrund der drastischen Ausweitung der
Gebiete mit Parkraumbewirtschaftung sind nun
wesentlich mehr Betriebe
darauf angewiesen als ursprünglich angenommen.
Generell leichter wird es für alle Betriebe, die eine Betriebsanlagen-Genehmigung brauchen. Das
bislang sehr komplexe Verfahren
wurde verbessert, ebenso wie die
Berufsrechte in mehreren Branchen. Für Jank ist klar, dass 2013
Ab dem kommenden Jahr gibt es deutliche Verbesserungen bei
der sozialen Absicherung von Selbstständigen: Für Unternehmer
mit weniger als 25 Beschäftigten wird es ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und bis zu 20 Wochen lang ein Krankengeld in
Höhe von rund 27 Euro pro Tag geben. Die gesamte Geldleistung
kann damit fast 4000 Euro ausmachen. Die Finanzierung des neuen Krankengeld-Modells in Höhe von 19 Millionen Euro erfolgt
über die AUVA.
Höheres Wochengeld
Auch das Wochengeld für Unternehmerinnen wurde deutlich
erhöht, nämlich von 26,97 Euro auf täglich 50 Euro. Während des
Wochengeld-Bezugs gilt eine Befreiung von der Beitragspflicht,
wenn eine Ruhendmeldung der unternehmerischen Tätigkeit
erfolgt.
Entlastung für Gründer
Eine Erleichterung für Gründer ist der - auf Antrag mögliche zinsenfreie Aufschub der Versicherungs-Nachzahlung nach dem
dritten Jahr. Nachzahlungen können nun in zwölf Teilbeträgen
zinsenfrei innerhalb von drei Jahren erfolgen statt wie bisher innerhalb eines Jahres in vier Teilbeträgen.
Zudem werden Zahlungserleichterungen für Klein- und Kleinstunternehmer mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage eingerichtet (Überbrückungshilfe). Diese Möglichkeit wird ab
dem vierten Jahr ab Gründung bestehen.
Fotos: Waldhäusl
die Interessen der Unternehmen
mit ungeminderter Kraft verteidigt werden müssen. „Davon hängt
der wirtschaftliche Erfolg der
Unternehmen, Wiens und Öster
reichs ab.” (gp/esp)
E rfolge für Berufsgruppen
n
Halbierung des SVA-Selbstbehalts
Selbstständige, die bestimmte Gesundheitsziele erreichen, zahlen
seit Jahresbeginn 2012 nur zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt an die SVA der gewerblichen Wirtschaft. Eine wichtige Maßnahme in Sachen Prävention und aktive Gesundheitsvorsorge.
Weitere Erfolge
n
Fotografen: Qualität
bleibt gesichert
Buchhalter erhalten
mehr Berufsrechte
Grundbuchgebühr:
Betrieb als Ausnahme
Keine drastische
Erhöhung der Ortstaxe
Die Wirtschaftskammer hat
sich erfolgreich dafür eingesetzt, den Zugang zur Berufsausübung für freie Fotografen
zu erleichtern, gleichzeitig
aber den Status der Branche
als reglementiertes Gewerbe
zu erhalten. Die FotografenMeisterprüfung bleibt bestehen und garantiert den
Kunden weiterhin Qualität.
Der Bereich Pressefotografie
bleibt ein freies Gewerbe. Neu
ist, dass Fotografen mit eingeschränkten Gewerberechten
nach dreijähriger Berufspraxis
das Gewerbe „Berufsfotografie” mit uneingeschränkter Berechtigung anmelden können.
Die Berufsrechte der Berufsgruppe der Buchhalter werden ab
2013 deutlich erweitert. Personalverrechner und Buchhalter erhalten mehr berufliche Befugnisse, zudem werden Beratungskosten in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar. Bilanzbuchhalter
müssen für
die Steuerprüfung
weniger
Praxisjahre
vorweisen,
die Bilanzierungsgrenze
wird auf
9,86 Millionen Euro erhöht.
Ab Jänner 2013 gilt bei unentgeltlichen Übertragungen
von Grundstücken generell
der Verkehrswert und nicht
der Einheitswert wie bisher
als Bemessungsgrundlage
für die Eintragungsgebühren
ins Grundbuch. Wie von der
Wirtschaftskammer gefordert,
wurde für die Übertragung
von Betrieben eine Ausnahme
erreicht. In diesen Fällen bleibt
der Einheitswert weiterhin
Berechnungsgrundlage. Ein
wichtiger Erfolg vor allem für
Klein- und Mittelbetriebe, die
zumeist innerhalb der Familie
weitergegeben werden. Sie ersparen sich viel Geld.
Die Stadt Wien hebt ab Jänner
2013 höhere Ortstaxen ein. Die
Wirtschaftskammer Wien konnte
in Verhandlungen erreichen, dass
diese seit 1987 nicht mehr erhöhte Tourismusabgabe von 2,8
auf nur 3,2 Prozent angehoben
wird - und damit deutlich weniger drastisch als ursprünglich
geplant. Gleichzeitig wurden
die Abzugsposten, die die Bemessungsgrundlage verringern,
aktualisiert. Insgesamt wurden
den Wiener Tourismusbetrieben
durch den Einsatz der WK Wien
Ausgaben von zwei Millionen
Euro pro Jahr erspart. Damit
kann der erfolgreiche Weg der
Branche fortgesetzt werden.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
6 · Wien · Wiener Wirtschaft
Wien
 bildungspolitische forderungen der WK Wien
ffBildungsschwerpunkt
Technik und Naturwissenschaften ausbauen sowie
die frühzeitige Möglichkeit zum Spracherwerb verbessern. Das gesamte
bildungspolitische Forderungsprogramm unter
W wko.at/wien/bildung
K urz notiert
n
Gesucht: Bauprojekte
mit Vorbildwirkung
BM Ing. Fritz Brandstätter
Eines der Siegerprojekte
2012, ein Gründerzeithaus in Simmering.
Deutschkenntnisse sind die
Voraussetzung
für schulischen
Erfolg. Diese
müssen bereits
vor Schuleintritt vorhanden
sein.
WKO Inhouse
Zum 28. Mal schreibt die
Landesinnung Bau Wien den
„Wiener Stadterneuerungspreis” aus. Zugelassen sind
Projekte, die die Erhaltung
und Verbesserung bestehender Bausubstanz in der Stadt
in vorbildlicher Weise umgesetzt haben. Eingereicht
können nur Projekte werden,
die in den Jahren 2010 bis
2012 fertig gestellt wurden
und nicht bereits an diesem
Wettbewerb teilgenommen
haben. Teilnahmeberechtigt
sind sowohl Bauausführende
als auch Planer und Bauherren bzw. Bauträger.
Die Auszeichnung ist mit
insgesamt 11.000 Euro dotiert. Einreichungen sind ab
sofort möglich, die Einreichfrist endet am 29. März 2013.
Die Preise werden am 18.
Juni im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im
Kursalon Wien (1., Johannesgasse 33) verliehen.
Alle Infos und Download der
Einreichunterlagen:
www.bauinnung.at
T 01 / 514 50 - 6154
Bildungsreform jetzt!
Ein Viertel der Wiener Schüler scheiterte beim Bildungsstandard-Test in Mathematik. Das Schulsystem muss
endlich verbessert werden, damit Schülern eine gute Ausbildung und ein guter Start ins Berufsleben ermöglicht
werden kann. Die bildungspolitischen Forderungen der
WK Wien setzen genau da an.
„Wir machen nicht erst seit gestern
darauf aufmerksam, dass das österreichische Schulsystem dringend
verbessert werden muss”, erklärt
WK Wien-Präsidentin Brigitte
Jank anlässlich der Ergebnisse des
österreichweiten Bildungsstandard-Tests. Geprüft wurde bei dem
vom Unterrichtsministerium erstmals österreichweit durchgeführten Test die gesamte 8. Schulstufe.
Das sind österreichweit insgesamt
80.000 Schüler an 1416 Schulen AHS, Hauptschule und Neue Mittelschule (NMS). Getestet wurden
die Schüler, ob ihre Kenntnisse der
Mathematik auch tatsächlich dem
Lehrplan entsprechen. Kein erfreuliches Ergebnis für Wien: Rund ein
Viertel der Wiener Schüler hat die
Bildungsstandards nicht erreicht.
Die Unterschiede zwischen den
Bundesländern sind jedoch nicht
sehr groß. Oberösterreich hat laut
Ergebnis am besten abgeschnitten (durchschnittlich 548 Punkte,
Österreichschnitt: 535 Punkte,
Wien: 517), was aber nur einem
Vorsprung von drei in Oberösterreich mehr gelösten Aufgaben
als in Wien entspricht. Insgesamt
waren 48 Aufgaben zu bewältigen.
Kinder müssen bestmöglich gefördert werden
Gute Ergebnisse können nur
dann erzielt werden, wenn die
Grundvoraussetzungen in den
Schulen stimmen. Denn nur wenn
den Kindern ein guter Start in der
Schule ermöglicht wird, haben
sie eine Chance, im Berufsleben
erfolgreich zu sein.
Bildung und Ausbildung sind
Grundvoraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand.
„Dafür sind bestens ausgebildete
Fachkräfte und Spezialisten unbedingte Voraussetzung”, betont
Jank. Um das sicherzustellen,
muss vor allem das Pflichtschulsystem grundlegend reformiert
werden.
Wien hat als größte Stadt Österreichs auch den größten Anteil
von Schülern mit Migrationshintergrund. Eine wichtige Basis für
schulischen Erfolg sind jedoch
Mindestkenntnisse der deutschen
Sprache, die am Ende des letzten
Kindergartenjahres erreicht werden müssen, betont Jank. Darüber
hinaus müssen ganztägige und
vielfältige Schulangebote verfügbar sein, um Kinder bestmöglich
zu fördern.
Neben den bildungspolitischen
Forderungen der WK Wien wurde
im September gemeinsam mit
dem Wiener Stadtschulrat erstmals der „Talente-Check Berufsbildung” für die Schüler der 8.
Schulstufe gestartet. „Wir wollen
alle Wiener Pflichtschüler rechtzeitig darüber informieren, was
im Berufsleben auf sie zukommt
und wo ihre Stärken liegen”,
sagt Jank. Dieses Projekt sei ein
wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe und ein Meilenstein auf dem
Weg in Richtung Bildungsreform.
Der Bildungsstandard-Test hat
jedoch gezeigt, dass noch viele
Schritte folgen müssen, um unser
Bildungssystem an die Anforderungen von Beruf und Wirtschaft
heranzuführen. Gehandelt werden
muss jetzt, bevor heimische Bildungsstandards im internationalen Vergleich zum Schlusslicht
werden. (pe)
n
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Wiener Wirtschaft
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„Die Flexibilität der
Zeitarbeit bleibt”
Das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz lässt
den geltenden BranchenKollektivvertrag ebenso
unberührt wie die Flexibilität der Beschäftigungsverhältnisse.
Als „guten Kompromiss” bewertet
Gerhard Flenreiss, Obmann der
Fachgruppe Gewerbliche Dienstleister in der WK Wien und
Branchensprecher der Personaldienstleister, das im September nach langen Verhandlungen
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beschlossene Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. „Der Branchenkollektivvertrag bleibt weiterhin
gültig, und auch die von der
Gewerkschaft geforderte Verlängerung der Kündigungsfristen
für Zeitarbeiter konnten wir in
den Verhandlungen verhindern”,
betonte Flenreiss. Gemeinsam mit
dem Vertrauensanwalt der Wiener
Personaldienstleister, Rechtsanwalt Bert Ortner, erläuterte er bei
einer Info-Veranstaltung in der
Sparte Gewerbe und Handwerk die
einzelnen Punkte des Gesetzes im
Detail (siehe dazu Seite 14).
Der Informationsbedarf rund
um das neue Gesetz sei hoch, so
Flenreiss. „Das ist ein Thema, das
in die Breite geht.” Er wünscht
sich deshalb einen intensiven
Branchendialog, auch die Vertrauensanwälte der Fachgruppe
stehen bereit, um sowohl Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe
als auch Beschäftigerbetriebe zu
informieren, betonte der Fachgruppenobmann.
Viel Unsicherheit gebe es beispielsweise hinsichtlich der Verständigungspflicht 14 Tage vor
Ende der Beschäftigung eines
Zeitarbeiters. „Das ist nicht mit
Sanktionen unterlegt und gilt
nur dann, wenn das Ende der Beschäftigung absehbar war”, betont
Flenreiss.
Das neue Gesetz enthält im
wesentlichen explizite Gleichbehandlungspflicht und Diskriminierungsverbote für Zeitarbeiter
sowie erweiterte Informationspflichten für die Beschäftigerbetriebe. Wichtige Neuerung ist auch
die Einführung eines gesetzlichen
Sozial- und Weiterbildungsfonds
für überlassene Arbeitnehmer, der
von den Personaldienstleistern
und dem AMS gespeist wird. Er
ersetzt in erweiterter Form den
bisherigen kollektivvertraglichen
Weiterbildungsfonds (esp).

STARKE SERVICES
FÜR WIENER UNTERNEHMEN
„Wir unternehmen
was für Wien.“
Brigitte Jank
Präsidentin der
n
Wirtschaftskammer Wie
et
wko.at/wien/kraftpak
Für mehr Infos zu diesem Service der Wirtschaftskammer Wien
einfach QR Code mit dem Handy scannen.
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19.12.2012 09:24:50
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
8 · Wien · Wiener Wirtschaft
Neuer Leitfaden für
die Auswahl einer
Pensionskasse
Das Austrian Standards Institute hat unter Mitwirkung
des Fachverbands der Pensionskassen einen Leitfaden
zur Auswahl von Pensionskassen erstellt. Die Richtlinie
listet alle wichtigen Aspekte
des Pensionskassenmodells
auf, enthält Empfehlungen
für das Procedere zur Auswahl einer Pensionskasse
und beschreibt Kriterien und
Einflussfaktoren, die für die
Wahl einer betrieblichen
Vorsorgelösung von Bedeutung sind. Weiters enthält
sie eine Muster-Ausschreibungsunterlage und ein
Glossar mit den Definitionen
der in Pensionskassen verwendeten Fachausdrücke.
Der Leitfaden soll speziell
KMU bei der Auswahl einer
Pensionskasse unterstützen,
teilte der Fachverband mit.
Die so genannte ON-Regel
- ein normatives Dokument,
das in seinem Entwicklungsprozess nicht alle Anforderungen einer „klassischen”
Norm erfüllen muss - zur
Auswahl einer Pensionskasse
ist der erste derartige Leitfaden in Europa. Die ON-Regel
kann über die Website des
Fachverbands der Pensionskassen kostenfrei heruntergeladen werden.
www.pensionskassen.at
„Early birds” sparen
jetzt Kursgebühren
Früh Entschlossenen gewährt
das Hernstein Institut für
Management und Leadership
der WK Wien jetzt Rabatt:
Wer sich bis 31. Jänner 2013
für ein Training aus dem
offenen Programm anmeldet,
erhält zehn Prozent Preisnachlass (bei der Anmeldung
im Feld Anmerkungen „Early
Bird” anführen!).
Infos zum Jahresprogramm
2013 und Anmeldung:
T 01/514 50 - 5600
www.hernstein.at
Barrierefreiheit:
Kurze Fristen für Betriebe
Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihren
Kunden einen barrierefreien Zugang zu ihren
Leistungen zu ermöglichen. Die Fristen sind eng
gesetzt.
„Menschen mit Behinderungen
wollen möglichst ohne Hilfe alles
benützen können”, sagt der Wiener Architekt Gerhard Knoettig,
der sich in den letzten Jahren sehr
intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinander gesetzt
hat und am WIFI der Wirtschaftskammer Wien Unternehmern als
Berater in diesen Fragen zur Verfügung steht.
Diese Beratung zahlt sich auch
aus. Denn bis Ende 2015 müssen
Unternehmen Barrieren, durch die
sich Kunden benachteiligt fühlen,
abgebaut haben. Betroffen sind
vor allem Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe sowie Dienstleister mit viel Kundenkontakt am
Betriebsstandort wie Frisöre oder
Reisebüros. Dabei geht es vor allem um den Abbau von baulichen
Barrieren - also etwa Rampen statt
Stufen -, ausreichend geräumige
Kunden-Sanitäranlagen und Türbreiten, sagt Knoettig.
Ob und wie weit Maßnahmen
gesetzt werden müssen, ist aber
immer auch eine Frage der Zumutbarkeit für den Unternehmer.
Ab 1. Jänner 2013 gelten Maßnahmen, die maximal 5000 Euro
kosten, als zumutbar. Wichtig ist
auch die Machbarkeit, die etwa
aus Denkmalschutzgründen oder
wegen der Bauordnung ausgeschlossen sein kann.
Grundsätzlich haben Kunden
durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz aber immer die
Möglichkeit, sich an das Bundessozialamt zu wenden, wenn
sie sich benachteiligt fühlen und
dies im Zusammenhang mit einer
konkreten Behinderung steht. Im
Bundessozialamt findet dann ein
Schlichtungsgespräch zwischen
Kunde und Betriebsinhaber statt.
Bis 2016 müssen Betriebe
eine ganze
Reihe an Maßnahmen setzen,
um Barrieren
für Kunden und
Mitarbeiter
abzubauen.
Betroffen
sind vor allem
Einzelhandelsbetriebe, die
Gastronomie
und Dienstleister mit viel
Kundenverkehr.
Waldhäusl
K urz Notiert
n
Dabei einigen sich beide auf eine
Vorgangsweise - etwa die Beseitigung der gefühlten Barriere oder
eine alternative Lösung. Endet das
Gespräch ohne Einigung, kann
der Kunde eine Klage vor Gericht
einbringen.
Wer die Barrierefreiheit in
seinem Betrieb verbessern will,
dem ist eine gründliche Beratung
zu empfehlen. Diese ist am WIFI
Wien möglich (siehe Kontakt-
B eratungstipp
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Geförderte Beratungsaktion
zum Thema Barrierefreiheit
am WIFI der WK Wien mit
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W wko.at/wien ->
Stichwort „Barrierefreiheit”
kasten unten) und zum Thema
Förderungen auch direkt beim
Bundessozialamt, das manche
Vorhaben mit finanziellen Zuschüssen erleichtert. Gefördert
werden Umbaumaßnahmen, die
direkt mit der Verbesserung von
Barrierefreiheit in Zusammenhang stehen. Dafür bekommt man
heuer noch maximal 25.000 Euro,
wenn man selbst mindestens noch
einmal so viel investiert hat. Neubauten und Generalsanierungen
sind generell ausgeschlossen.
Garantie auf eine Förderung
gibt es laut Helga Entres vom
Bundessozialamt keine. Denn die
Fördermittel seien knapp bemessen, und es muss streng nach der
vorgegebenen Ö-Norm gebaut
werden. Ernst Schlossnickel von
der Wiener Stadtbaudirektion rät
daher, „einen profunden Planverfasser zu beauftragen, der damit
schon Erfahrung hat”.
Keinen Kläger braucht es bei
Neubauten und Umbauten im
Sinne der Wiener Bauordnung
- beispielsweise wenn die Erdgeschoßzone eines Wohnhauses
in ein Geschäftslokal umgebaut
wird. Hier ist Barrierefreiheit von
vornherein vorgeschrieben. (gp)
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
„Konkurrenzdruck
in Hotellerie steigt”
Im November verzeichnete
Wien mit 904.000 Nächtigungen wieder einen
Bestwert. In der Hotellerie
findet sich ein Umsatzplus
von elf Prozent. Der Konkurrenzdruck steigt jedoch,
sagt Wiens Hotellerie-Obmann Martin Schick.
Mit insgesamt 904.000 Nächtigungen wurde im November der
Vergleichsmonat des Vorjahres
um 5,3 Prozent übertroffen. Fünf
von Wiens Top-Zehn-Herkunftsländern brachten Zuwächse im
zweistelligen Bereich. Besonders
stark waren Gäste aus Italien (+43
Prozent), Russland (+24 Prozent)
Frankreich (+17 Prozent)und überraschenderweise auch Spanien
(+10 Prozent) vertreten. Die Zah-
len aus Deutschland blieben mit
158.000 Nächtigungen auf dem
Niveau vom Vorjahr. Stark zugelegt haben China (+26 Prozent) und
Brasilien (+40 Prozent).
Der Netto-Nächtigungsumsatz
der Wiener Hotellerie summierte
sich von Jänner bis Oktober auf
450,7 Millionen Euro, ein Plus
von elf Prozent zu 2011. „Auf der
einen Seite ist das natürlich eine
große Auszeichnung für die Hotelleriebranche, denn offenbar wird
ihr Angebot von den Gästen rege
genutzt. Man darf aber nicht vergessen, dass dieses Plus nicht bei
allem Betrieben ankommt”, sagt
Martin Schick, Obmann der Fachgruppe Hotellerie Wien. Warum,
das sei leicht erklärt. Denn von dem
November-Ergebnis profitierte die
1-, 2- und 4-Sterne-Hotellerie, die
3- und 5-Sterne-Betriebe blieben
· Wien · 9
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unter dem Niveau des Vorjahres.
Die durchschnittliche Bettenauslastung im November betrug
51,2 Prozent und blieb damit im
Vergleich zum 2011 unverändert.
Führt man sich das vor Augen und
die Tatsache, dass die Zimmer zu
rund 63 Prozent ausgelastet waren
- im November 2011 betrug die
Zimmerauslastung rund 64 Prozent - „wird diese Positivmeldung
relativiert”, so Schick.
Etwa 24 Hotelbetriebe werden
in Wien demnächst eröffnet, „das
wird an der Preisschraube wieder
kräftig drehen und den Konkur-
renzdruck erhöhen”, ist Schick
überzeugt. Natürlich locken die
positiven Nächtigungszahlen weitere Investoren an, was dem Wirtschaftsstandort zugute kommt. Auf
der anderen Seite habe der Markt
jedoch bereits auf die Entwicklung
reagiert. „Ehrlicherweise muss
man sagen, dass es bereits jetzt
mehr als genug Hotels in Wien
gibt. Die Betriebe versuchen, ihre
Preise stabil zu halten, was aber
durch die zusätzlichen Betten - bereits im November gab es ein Plus
von drei Prozent - sehr schwierig
wird”, sagt Schick. (pe)
n
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Neue Kanäle bringen interaktive Chancen!
Seit der Einführung des
iPads und ähnlicher
Tabletts kommt es zu einer
Verlagerung der traditionellen Lesegewohnheiten
vom Printbereich
zugunsten jener elektronischer Endgeräte.
Viele Zeitungen, Zeitschriften
und Kataloge werden bereits parallel zum Print als Download zur
Verfügung gestellt. Was viele
aber noch nicht wissen ist, dass
eine Publikation eigens für Tablett-Geräte viele Möglichkeiten
in sich birgt. Kreativ eingesetzt,
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die interaktiv mit einbezogen
werden will und bereit ist, dafür
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Hier sind nur einige Beispiele
der technischen Möglichkeiten:
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Infoboxen versehen, die nur
bei Bedarf aufgeklappt werden.
• 360° Ansichten: Bilder können als drehbare Rundum-ansichten eingefügt werden, die
vom User mit der Fingerspitze
gedreht werden können.
• Panorama Ansicht: Landschaften können mit dieser Funktion
den „Rahmen sprengen“. Mit
dem Finger kann sich der Leser
durch eine Landschaft bewegen, ohne das Spaltenformat
der Publikation zu ändern.
• Video: Dort wo vorher Bilder
gedruckt waren, kann man
die elektronische Version mit
Videodaten bereichern. Dies
kann z.B. vor allen bei Anleitungen oder Actionsequenzen
von Vorteil sein.
• Musik/Sound: Seiten können
mit Hintergrundsmusik oder
vorgelesenem Text bereichert
werden.
• Links: Sprung zum gewünschten Artikel oder zu einer Website mit Antippen.
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
10 · Österreich · Wiener Wirtschaft
Österreich
SVA-Selbstbehalt
ab 2013 gedeckelt
„Die SVA versteht sich als Pionier
und Partner der Gesundheitspolitik - und gemeinsam haben wir viel
geschafft. Das Krankengeld Neu,
das neue, verdoppelte Wochengeld - mehr soziale Absicherung,
bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Und mit dem Präventionsprogramm
‚Selbstständig
Gesund’ haben wir eine absolute
Vorreiterrolle in der österreichischen Sozialversicherung eingenommen”, so WKÖ-Präsident und
SVA-Obmann Christoph Leitl bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister
Alois Stöger anlässlich der 21.
Generalversammlung der SVA.
„Ich bin sehr froh, dass die SVA
das Thema Prävention aufgreift
und fragt, wie man den Gesundheitsschutz stärken kann. Hier
wurde ein Schritt in die richtige
Richtung geschafft, und man sieht
bereits erste Erfolge”, betonte Minister Stöger.
Im Rahmen der Generalversammlung wurde eine Deckelung
des Selbstbehaltes ab 2013 beschlossen: Selbstständige zahlen
beim Arztbesuch einen Selbstbehalt von 20 Prozent oder den
halbierten Satz von zehn Prozent,
wenn sie die vereinbarten Gesundheitsziele einhalten. Insgesamt soll die Summe in Zukunft
Fotos (3): WKÖ
Die SVA setzt eine weitere Erleichterung für Unternehmer um: Künftig ist die Höhe des Selbstbehaltes mit
fünf Prozent der Jahres-Beitragsgrundlage gedeckelt.
Mit dem Programm „Selbständig gesund“ belohnt die SVA aktive
Gesundheitsvorsorge.
nicht mehr als fünf Prozent der
Jahres-Beitragsgrundlage betragen, wobei zur Berechnung das
Einkommen des drittletzten Jahres herangezogen wird.
Die nächsten großen Schritte
für 2013 seien bereits vorgezeichnet, betonte Leitl: Künftig werden
Wochengeldbezieherinnen
für
den Zeitraum der Bezugsdauer
vom Sozialversicherungsbeitrag
befreit. Als Entlastung für Unternehmensgründer wird künftig
ein zinsenfreier Aufschub der
Versicherungs-Nachzahlung der
ersten drei Jahre ermöglicht. Weiters ist eine Überbrückungshilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
geplant, um Selbstständige bei
Bedarf zu unterstützen. (WKÖ) n
Kommentar
Prosit 2013!
Von WKÖ-Präsident
Christoph Leitl
2012 hat große Herausforderungen für die
österreichische Wirtschaft gebracht, unsere
Betriebe haben sie aber bravourös gemeistert.
Sie haben gezeigt was sie können! Ein herzliches Dankeschön dafür!
Ein neuer Beschäftigungsrekord in unserem Land gibt Mut und Hoffnung für die
Zukunft. Unsere besten Arbeitsmarktwerte
in Europa zeigen auch das gesellschaftliche
Verantwortungsbewusstsein unserer Betriebe. Der Europameistertitel in der Berufsqualifikation zeigt, was unsere Ausbildner und
Berufsschullehrer leisten. Und der von der
UNO sowie der Welthandelsorganisation
WTO vergebene Titel der besten Außenwirtschaftsorganisation der Welt fiel heuer
auf - erraten! - die Außenwirtschaftsorganisation unserer
Wirtschaftskammer. Das freut
und motiviert zugleich!
2013 streben Österreichs
Betriebe einen neuerlichen
Beschäftigungsrekord an. Das
ist der wichtigste Dienst, den
sie unserem Land leisten. Sie
sichern damit Einkommen,
Kaufkraft, die Funktionsfähigkeit der sozialen Netze und notwendige Einnahmen für die öffentlichen Haushalte.
Unsere Betriebe gehören ermutigt. Daher
Hände weg von Eigentumssteuern! So genannte Reichensteuern sind nichts anderes
als Mittelstandsbelastungen! Und Investorenvertreibungsaktionen! Mögen die Weihnachtsfeiertage insofern besinnlich sein, dass
einige, die nur Verteilungsgerechtigkeit predigen, zur
Besinnung kommen, dass
es auch eine Leistungsgerechtigkeit gibt!
Im Jahr 2013 geht es um
viel. Da brauchen wir alle
Kraft für eine positive Begleitung unserer Betriebe
und alle Motivation für unsere Leistungsträger! Und
eine starke Wirtschaftskammer, die sie dabei
unterstützen wird!
Alles Gute, viel Gesundheit und Erfolg im
neuen Jahr wünscht Ihnen herzlichst Ihr
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
· Österreich · 11
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Endspurt für das Christkind
In den letzten Tagen
vor Weihnachten hofft
der österreichische
Handel auf „late Buyer”.
Die konjunkturelle Unsicherheit
ist auch für die heimischen Handelsbetriebe zu spüren. Dennoch
ist sich Bettina Lorentschitsch,
Obfrau der Sparte Handel in der
WKÖ, optimistisch: „Der Handel
in Österreich bietet ein ausgezeichnetes Sortiment und Service.
Ich bin sicher, dass die Wünsche
der Christkindln und Weihnachtsmänner bestmöglich erfüllt werden können.”
Da der Start ins Weihnachtsgeschäft 2012 nicht das Vorjahresniveau erreichen konnte, hofft
die Branche jetzt auf viele spät
Entschlossene, denn, wie Kundenbefragungen immer wieder
ergeben: Immer mehr Kunden
schieben die Kaufentscheidung
so lange wie möglich auf. So
waren nach den ersten beiden
Weihnachtssamstagen rund 40
Prozent der Konsumenten immer
noch unentschlossen, was sie ihren Lieben unter den Christbaum
legen sollen.
Insgesamt ist Lorentschitsch
zuversichtlich, dass der Handel
das weihnachtliche Umsatzniveau des Vorjahres auch heuer
wieder erreichen wird. 2011 belief
sich der Umsatz des heimischen
Einzelhandels im Weihnachtsgeschäft auf rund 1,57 Milliarden
Euro.
Zusätzlichen Schwung bekommt das Weihnachtsgeschäft
durch die erfolgreiche Aktion „Das
Große Ö3-Christmas-Shopping”,
die heuer bereits zum fünften
Mal durchgeführt wird. Noch bis
22. Dezember erstatten Hitradio
Ö3 und die WKÖ glücklichen Gewinnern ihre Weihnachtseinkäufe
zurück. (WKÖ)
n
Betriebsnachfolger: Fallen beseitigt
Mit Neuerungen beim Betriebs- stellen. Schon im Antrag legt der die ihren Gästen Public-Viewing
übergang und Deregulierungs- Übernehmer dar, dass ihm die so- zu bedeutenden Sportereignismaßnahmen beseitigt das Wirt- fortige Erfüllung der Auflagen aus sen offerieren: Kurzfristige, vier
schaftsministerium Fallen bei Kostengründen nicht möglich ist. Wochen nicht überdauernde Ander Betriebsübergabe. Wer einen
Zudem soll bei Genehmigungs- lagenänderungen sollen künftig
Betrieb übernimmt, kann künftig verfahren zu Betriebsanlagen an genehmigungsfrei sein, sofern
einen Antrag auf Zusammenstel- einer Bezirks- oder Landesgrenze sie keine Gefährdung des Lebens
lung der für die Betriebsanlage künftig nur noch eine Behörde oder der Gesundheit von Personen
geltenden Bescheide bei der zuständig sein - nämlich jene, in bewirken. Betriebe ersparen sich
Behörde stellen. Außerdem kann deren Sprengel sich der größere dadurch langwierige Verfahren,
der Übernehmer einen Antrag Anlagenteil befindet.
die manchmal erst abgeschlossen
auf schrittweise Heranführung
Erleichterungen bringt die No- wurden, wenn das Sportereignis
an
den WIRTSCHAFT_200x64mm_bmwfj.qxp:Layout
Genehmigungskonsens velle auch für Tourismusbetriebe,
vorbei war. (WKÖ)
n
WIENER
1 12.12.12 13:41 Seiteschon
1
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
12 · International · Wiener Wirtschaft
International
Export-splitter
Schwerpunkte und
Veranstaltungen
...für Investoren und (Neu)Exporteure
Libyen: Wirtschaftsmission
für Erstkontakte und zur Vertiefung von bestehenden Geschäftsbeziehungen. Tripolis,
25. bis 28. Februar 2013.
...für branchenspezifisch
Interessierte
Türkei: Branchenforum: Automotiv- und Zulieferindus–
trie Türkei. Experten berichten über den aktuellen Markt
und Einstiegschancen. Linz/
Graz, 28. bis 29. Jänner 2013.
Deutschland: ÖsterreichGruppenstand auf der Internationalen Fachmesse für
Logistik „transport logistic”.
München, 4. bis 7. Juni 2013.
...für Fernmärkte
USA: Marktsondierungsreise „Zukunft des Buches”.
New York/Boston, 16. bis
23. März 2013.
China: Austria Showcase
Umwelttechnologie und erneuerbare Energie für China.
Shanghai, 14. Mai 2013.
Südkorea: Austria Showcase
Kooperations- und Lieferchancen für Pharma- und
Biotechnologie. Seoul,
27. bis 28. Mai 2013.
WKÖ
Außenwirtschaftstagung:
Treffen Sie die Wirtschaftsdelegierten aus Budapest,
Laibach, Prag, Pressburg,
Warschau und Helsinki (für
Estland, Lettland, Litauen).
Wirtschaftskammer Wien,
24. und 25. Jänner 2013.
Sammeln Sie drei Monate lang Erfahrungen im US-„Technologie-Mekka” Silicon Valley
„Go Silicon Valley” 2013-2014:
Technologieinitiative geht weiter
Die Internationalisierungsoffensive go-international
ermöglicht KMU den Einstieg in den US-Markt und
den Zugang zu Risikokapital.
Sie sind ein österreichisches KMU
oder ein Spin-Off einer Großfirma,
haben eine bahnbrechende (idealerweisepatentfähige)Geschäfts–
idee im IT-Bereich, die bereits
am Markt getestet ist bzw. wo
es bereits einen Prototypen gibt,
und sind Sie an Geschäftspartnern, Investoren und dem USMarkt interessiert? Dann bewerben Sie sich bis 11. Jänner für das
Geschäftsanbahnungsprogramm
„Go Silicon Valley”.
Einstieg in den US-Markt
für IT-Spezialisten
Aufgrund des großen Erfolgs
in der Vergangenheit wird die
Technologieinitiative „Go Silicon
Valley” im Jahr 2013 weitergeführt. Die Exportoffensive des
Wirtschaftsministeriums und der
Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) go-international ermöglicht dabei österreichischen KMU
aus der IT-Branche den Einstieg in
den US-Markt und den Zugang zu
Risikokapital.
Drei Monate intensive
Schulungen
Bis zu 20 Unternehmen haben
die Chance, ein Geschäftsanbahnungs-Programm bei einem
Business Accelerator im kalifornischen Silicon Valley (P&P Tech
Center in Sunnyvale) zu absolvieren und an die Erfolge vergangener Programme anzuknüpfen.
Nach der Auswahl durch eine
US-Jury bestehend aus Finanzund Industrie-Experten kann das
Unternehmen (eine oder zwei Per-
sonen mit Entscheidungsbefugnis
- Gründer, Geschäftsführer, CTO
etc.) für drei Monate ins Silicon
Valley, um dort das Serviceangebot des P&P Centers in Anspruch
nehmen. Frühest möglicher Beginn ist der 1. April 2013.
Vernetzung mit
potenziellen Partnern
Im Programm sind enthalten:
Nutzung eines Kleinbüros, Einführung in die US-Geschäftsgepflogenheiten, Vernetzung mit
potenziellen Partnerfirmen, Venture Capital-Unternehmen, Business Angels und Konsulenten,
Teilnahme an einem Finanzierungsforum sowie Präsentation
des Business Plans vor den Experten. (WKÖ) n
A lle Infos
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T +43 (0) 5 90 900 - 4190 oder
AußenwirtschaftsCenter Los Angeles
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
· International · 13
n Die Fakten in Kürze
EU-Bankenaufsicht ab 2014
werden alle „systemrelevanten” Banken von
einer neuen Behörde in der EZB kontrolliert.
ffDie neue Aufsicht gilt nur für Euroländer-Banken.
Andere EU-Länder können sich anschließen.
WKÖ/Corbis
ffKünftig
Europa wird krisensicherer
Bei den Verhandlungen zur Einführung einer neuen
EU-Bankenaufsicht erzielten die Mitgliedstaaten einen
Durchbruch. Zur Vertiefung der Wirtschafts- und
Währungsunion blieb der jüngste EU-Gipfel aber vage.
Marode Banken sollen den Mitgliedstaaten der EU und damit
den Steuerzahlern künftig nicht
mehr zur Last fallen. Das ist das
gemeinsame Ziel der Euro-Staaten, der EU-Kommission und der
Europäischen Zentralbank (EZB).
Der Weg dorthin ist aber nicht
unstrittig. Das hat das Treffen der
EU-Staats- und Regierungschef
vergangene Woche einmal mehr
deutlich gezeigt.
Erfolglos sind die jüngsten
Zusammenkünfte der EU-Länder
aber nicht geblieben. Ganz im
Gegenteil. Denn die Euro-Länder
haben sich nach monatelangen
Diskussionen nun doch noch
auf die Gründung einer neuen
EU-Bankenaufsicht geeinigt. Sie
wird in der EZB angesiedelt sein
und alle Eurozonen-Banken mit
einer Bilanzsumme von mehr als
30 Milliarden Euro betreffen. In
kleineren Ländern reicht es auch
aus, wenn die Bilanzsumme einer
Bank mindestens 20 Prozent der
Wirtschaftsleistung ihres Heimatlandes aufweist.
Das neue Aufsichtsorgan betrifft also die sogenannten systemrelevanten Banken - also
Institute, die für den Geld- und
Wirtschaftskreislauf eines Landes ganz besonders notwendig
sind. Weiters wird die EU-Bankenaufsicht auch andere Banken
kontrollieren dürfen, die sie für
wichtig hält. Gedacht wurde hier
vor allem an Institute, die bereits
staatliche Finanzspritzen erhalten
haben. Alle anderen Banken bleiben wie bisher unter der Aufsicht
nationaler Behörden.
EU-Bankenaufsicht
startet im April 2014
Das neue Instrument dient in
erster Linie der Krisenprävention.
Fehlentwicklungen sollen also
früher als bisher erkannt werden,
um Schaden abzuwenden. Die
EU-Bankenaufsicht ist aber zugleich Voraussetzung dafür, dass
angeschlagene Banken auf den
Euro-Rettungsschirm ESM direkt
zugreifen können. Möglich sein
wird dies allerdings voraussichtlich erst ab April 2014. Früher
dürfte die neue Behörde nicht voll
arbeitsfähig sein, wie es hieß. Davor werde es auch noch einen neuerlichen Banken-Stresstest geben.
Ob es in weiterer Folge in der
Eurozone auch zu einer Bankenunion kommen wird, wie von
manchen Ländern befürwortet,
ist derzeit aber noch unklar. Vor
allem Deutschland steht hier auf
der Bremse und konnte beim
EU-Gipfel konkrete Beschlüsse in
diese Richtung verhindern. Einig
war man sich hingegen, dass eine finanzielle Unterstützung für
Banken langfristig auch von den
Banken zu bezahlen sein wird.
Staatliche Vorleistungen soll es
aber weiterhin geben.
Die Diskussion über ein neues
Banken-Insolvenzrecht, die für
die Enthaftung der Steuerzahler
Voraussetzung ist, wird im nächsten Jahr weitergeführt. Ebenso die
Gespräche über die Vertiefung der
Wirtschafts- und Währungsunion
durch eine engere Koordinierung
der nationalen Maßnahmen. Hier
brachte der EU-Gipfel lediglich
vage Formulierungen. Vorerst
keine Mehrheit fand die Idee, ein
eigenes Budget für die Eurozone
aufzulegen. (gp)

K urz Notiert
n
Europäisches
Patent kommt 2014
Eine Erfindung europaweit
anzumelden, wird künftig
einfacher und billiger. Denn
ab April 2014 soll es erstmals ein Europäisches Patent
geben - zumindest in 25 Mitgliedstaaten der EU. Spanien
und Italien verweigerten ihre
Zustimmung. Sie stoßen sich
daran, dass als Verfahrenssprachen lediglich Deutsch,
Englisch und Französisch
festgelegt wurden. Die beiden Länder versuchten bis
zuletzt, ein Europäisches
Patent überhaupt zu verhindern. Vergeblich - das Patent
kommt nun im Wege einer
verstärkten Zusammenarbeit.
Das Europäische Parlament,
das seine Zustimmung vergangene Woche gegeben
hat, rechnet mit einer Kostenreduktion von bis zu 80
Prozent für Anmelder. Das
steigere die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA
und Japan deutlich. Eine europaweite Patentanmeldung
kostet derzeit bis zu 36.000
Euro. Sitz des Europäischen
Patentamts ist München.
Eine schöne
Bescherung!
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
14 · Service · Wiener Wirtschaft
Service
Praxistipps für Unternehmen
Arbeitskräfteüberlassung neu geregelt
Österreich setzt mit dem neuen
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
(AÜG) die EU-Leiharbeitsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, europaweit einheitliche Mindeststandards für Zeitarbeiter und eine
möglichst einheitliche Behandlung aller Arbeitnehmer eines
Betriebes - Stamm- ebenso wie
Zeitarbeiter - zu erreichen.
Entgelt
Maßgeblich bleibt wie bisher der
Überlasser-Kollektivvertrag (KV)
in Verbindung mit dem Beschäftiger-KV. Entgelte, die in der Betriebsebene des Beschäftigers ihre
Grundlage haben, müssen nicht
berücksichtigt werden, wenn ein
Überlasser-KV und ein KV für den
Beschäftiger gelten.
Arbeitszeit, Urlaub
Im Gegensatz zum Entgelt muss
der Überlasser auch jene verbindlichen Bestimmungen berücksichtigen, die im Beschäftigerbetrieb gelten. Das betrifft etwa
Betriebsurlaube, arbeitszeitfreie
Tage oder Mehrarbeit.
Überlassung aus dem
Ausland
Für Arbeitskräfte, die aus dem
Ausland nach Österreich überlassen werden, gelten ab Jänner die in
Österreich geltenden Ansprüche
auf Urlaub, Entgeltfortzahlung,
Kündigungsfristen, –termine sowie -entschädigung, und sie unterliegen den für gewerblich überlassene Arbeitskräfte in Österreich
geltenden KVs. Grenzüberschreitende Überlassungen innerhalb
von Konzernen sind von dieser
Bestimmung nicht erfasst.
Gleichbehandlung und
Diskriminierungsverbot
Den Beschäftigerbetrieb treffen
alle Gleichbehandlungspflichten
eines Arbeitgebers, was allerdings schon bisher aufgrund des
Gleichbehandlungsgesetzes galt.
Kündigungen durch den Überlasser werden anfechtbar, wenn sie
durch eine diskriminierende Beendigung des Einsatzes durch den
Beschäftiger ausgelöst wurden.
Betriebspensionen
Ab 2014 müssen Beschäftiger
überlassene Arbeitskräfte in ihre
Betriebspensionslösungen (Pensionskasse bzw. betriebliche Kollektivversicherung) einbeziehen,
sobald deren Einsatz beim Beschäftiger länger als vier Jahre dauert.
Ob Zeiten der Überlassung dafür
zusammengerechnet werden, ist
im Gesetz nicht genau definiert. Zur
Klärung dieser Frage ist auf entsprechende Judikatur zu warten.
Verständigungspflicht
Der Überlasser wird verpflichtet,
die Arbeitskraft zwei Wochen im
Vorhinein vom Einsatzende zu
verständigen. Diese Pflicht entfällt dann, wenn das Einsatzende
objektiv nicht vorhersehbar war.
Die Nicht-Verständigung ist sanktionslos und berührt auch nicht die
Wirksamkeit einer späteren Beendigung oder eines nachfolgenden
Einsatzes.
Informationspflichten
Der Beschäftiger muss den Überlasser über alle wesentlichen Um-
WKO
Mit 1. Jänner 2013 tritt ein
neues Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
stände vor der Überlassung informieren. Er muss ihm Schwer- oder
Nachtschwerarbeitszeiten melden
und arbeitnehmerschutzrelevante Informationen nachweislich
schriftlich geben. Der Überlasser
hat dieselbe Pflicht gegenüber
dem Arbeitnehmer. Auch muss
der Beschäftiger Zeitarbeiter über
offene Stellen in seinem Betrieb
informieren.
Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen
Überlassenen Arbeitskräften ist
der gleiche Zugang zu betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen zu
gewähren wie Stammmitarbeitern, etwa zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung oder Beförderungsmittel.
Nicht betroffen sind Maßnahmen,
die als Entgelt angesehen werden,
etwa Essensgutscheine, die auch
außerhalb betrieblicher Einrichtungen verwendet werden können.
Fonds
Ein Sozial- und Weiterbildungsfonds soll ab 2014 die Weiterbildung von Zeitarbeitern sowie
Leistungen an Arbeitslose aus der
Branche finanzieren. Der beste-
hende Weiterbildungsfonds der
Branche läuft Ende 2013 aus.
Zur Finanzierung müssen Arbeitskräfteüberlasser ab Jänner
2013 0,25 Prozent der Arbeiterlohnsumme in den neuen Fonds
einzahlen. Der Prozentsatz steigt
in Jahresschritten auf 0,35, 0,6
und schließlich 0,8 Prozent im Jahr
2016. Im „Vollausbau” ab 2017
sind 0,8 Prozent der gesamten
Lohn- und Gehaltssumme in den
Fonds einzuzahlen. Bereits ab
2014 entfällt dafür der 0,1%-Beitrag zum derzeitigen Weiterbildungsfonds. Der Fonds wird vom
Bund mitfinanziert.
Die schrittweise Erhöhung der
Beitragssätze gibt den Überlassern Zeit, auch ihre Kalkulation
entsprechend zu gestalten. (esp) 
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ffWirtschaftskammer
Wien
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E [email protected]
ffRechtliche Informationen und
eine Checkliste zur Umsetzung der AÜG-Novelle online:
W wko.at/wien/
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
Interesse an Kooperationen?
Die Wirtschaftskammer
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Textil-/Strickmode, Handel mit
modischen Accessoires).
Da ich in naher Zukunft meinen
Betriebsstandort aufgebe, suche
ich Standorte, um meine Jerseykollektion (trendige Röcke,
Kleider, Hosen) zu vertreiben.
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gepflegten Kundenstammes, damit meine Kundschaft meine Produkte im Raum Wien weiterhin
beziehen kann. Ich biete: Interesse
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von Marketingaktivitäten (Einbringung meiner Kunden-/Interessentendatei für Events) und von
Zeit-/Personaleinsatz auf selbstständiger Basis (Verkaufstätigkeit
für einen Tag/Woche).
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Suche Unternehmerkollegen/
innen für gemeinsame internationale Messebesuche/-auftritte
in China.
Wir sind ein junges Unternehmen
mit Sitz in Wien und spezialisiert auf europäisch-asiatische
Geschäftsbeziehungen.
Unser
Leistungsangebot umfasst neben
Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten auch die Bereitstellung kompetenter virtueller Assistenz im dreisprachigen Bereich
(Deutsch/Chinesisch/Englisch),
sowie Tätigkeiten der Handelsvertretung im China-Sourcing.
Wir suchen Unternehmen die
Interesse haben, mit uns gemeinsam den chinesischen Markt
(Bereiche: Auto, Energie, Umwelt)
- im Zuge einer kooperativen Zusammenarbeit - zu erschließen.
Ziele: Gemeinsame Auftritte bei
Messen im Jahr 2013 (z.B. CIPPE/
Peking, ICIF/Shanghai, CCAPF/
Changchung, Wind Energy Exhibition/Shanghai, IE Expo 2013/
Shanghai,
Aquatech/Shanghai,
Int. Auto Parts Expo/Guangzhou u.
Peking, Int. Automobile Industry
Exhib./Shanghai), Informationsbeschaffung u. -austausch, Projektakquisition forcieren, Kontakte
und Netzwerk erweitern.
Chiffre-Nr.: 6273-12
Kontakt
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POOL Kooperations-Service
der WK Wien
T 01 / 514 50 - 6724
E [email protected]
Weitere Kooperationsanfragen
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· Service · 15
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
16 · Service · Wiener Wirtschaft
Pendlerpauschale ab 1. Jänner 2013 erweitert
Die Neuregelung bringt
zusätzliches Geld für
Pendler, die Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte und ein Jobticket
für alle.
Noch kurz vor Jahresende hat der
Ministerrat eine Ausweitung des
Pendlerpauschales ab 1. Jänner
2013 beschlossen. Die neuen
Bestimmungen werden zusätzlich zu den bereits bestehenden
Begünstigungen zur Anwendung
kommen. Die bisherige Kilometerstaffel und die maßgeblichen
Beträge des Pendlerpauschales
bleiben inhaltlich unverändert.
Pendlerpauschale auch
für Teilzeitkräfte
Während Teilzeitkräfte bisher
kein Pendlerpauschale in Anspruch nehmen konnten, sollen
sie in Zukunft aliquot vom Pendlerpauschale profitieren:
Teilzeitbeschäftigte, die an nur
einem Tag pro Woche bzw. an
mindestens vier Tagen im Kalendermonat zu ihrer Arbeitsstätte
fahren, haben ab nächstem Jahr
bereits Anspruch auf ein Drittel
des jeweiligen Pendlerpauschales.
Wird die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an acht bis zehn Tagen
im Kalendermonat zurückgelegt,
stehen zwei Drittel zu. Fahrten
von der Wohnung zur Arbeitsstätte an mindestens elf Tagen
im Kalendermonat berechtigen,
wie bisher, zum vollen Pendlerpauschale.
Neueinführung des
„Pendlereuro” und des
Jobtickets für alle
Zusätzlich zum kleinen oder
großen Pendlerpauschale, das jeweils die Lohnsteuerbemessungsgrundlage reduziert, steht dem
Arbeitnehmer der Pendlereuro zu,
der seine Lohnsteuer vermindert.
Dieser beträgt im Kalenderjahr
pro Kilometer Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte zwei Euro.
Zum Beispiel stehen bei einer
Entfernung von 40 Kilometern
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 80 Euro pro Jahr zu. Bei
Teilzeitkräften wird der Pendlereuro wie beim Pendlerpauschale
aliquotiert.
Zur Förderung der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel soll
ein vom Arbeitgeber bezahltes
Jobticket auch bei Arbeitnehmern
ohne Anspruch auf Pendlerpauschale steuerfrei bleiben. Das
heißt, dass der Arbeitnehmer in
Zukunft keinen Sachbezug zu versteuern hat, wenn der Arbeitgeber
die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels in voller Höhe oder
nur zum Teil trägt. Allerdings darf
es sich dabei nicht um eine Gehaltsumwandlung handeln. Das
wäre der Fall, wenn das Jobticket
anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur
Verfügung gestellt wird.
Anhebung der
Negativsteuer
Pendler, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlen und bei denen
sich daher das Pendlerpauschale
gar nicht auswirkt, können im
Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Pendlerzuschlag als
Steuergutschrift geltend machen.
Dieser wird von derzeit 140 auf
290 Euro erhöht. Um Grenzfälle
abzufedern, wird bei einer Lohnsteuer zwischen einem und 299
Euro eine Einschleifregelung in
Form eines Pendlerausgleichsbetrags eingeführt.
Verlierer durch die Neuregelung sind Dienstnehmer, die
ein arbeitgebereigenes Fahrzeug
privat nutzen können. Diesen
steht ab 2013 gar kein Pendlerpauschale zu.
Auswirkungen für
Personalverrechnung
Die Regierungsvorlage passierte am 11. Dezember den Ministerrat und wird erst 2013 im
Parlament behandelt werden. Die
Neuregelung soll jedenfalls ab 1.
Jänner 2013 gelten. Möglicherweise wird man in der Personalverrechnung eine Aufrollung der
Lohnsteuer vornehmen müssen,
wenn die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt nicht rechtzeitig vor der Jänner-Lohnabrechnung erfolgt. n
Kontakt
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Wirtschaftskammer Wien
Steuern
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E [email protected]
 Preis- & Lohnindices
Gesamtbaukosten
Wohnhaus- und Siedlungsbau
Nov12Okt12 Sep12 Aug12Jul12
Inflationsrate/Veränderung in Prozent
zum Vorjahresmonat (VJM)
+2,8
+2,8
+2,7
+2,2
+2,1
Verbraucherpreisindex (2010=100)
107,03)106,92)106,7 105,8 105,5
Verbraucherpreisindex (2005=100)
117,23)117,12)116,8 115,9 115,5
Verbraucherpreisindex (2000=100)
129,63)129,52)129,2 128,1 127,8
Verbraucherpreisindex (1996=100)
136,33)136,22)135,9 134,8 134,4
Verbraucherpreisindex (1986=100)
178,33)178,12)177,8 176,3 175,8
Verbraucherpreisindex (1976=100)
277,13)276,92)276,4 274,0 273,2
1)
2)
endgültige Werte
3)
vorläufige Werte
*VJM = Vorjahresmonat
Quelle: Statistik Austria
Weitere Informationen:
T 514 50 Gabriele Füchsl DW 1406
Christine Groiss DW 1402
Veränderung in Prozent zum VJM*
Großhandelspreisindex (2010=100)
Großhandelspreisindex (2005=100)
Großhandelspreisindex (2000=100)
+2,8+4,2+4,2+4,5+1,2
111,13)112,22)112,7 112,3 110,2
123,13)124,32)124,9 124,4 122,1
135,53)136,92)137,5 137,0 134,4
Veränderung in Prozent zum VJM* +2,5+2,3+2,2+2,0+2,2
Baukostenindex (2010=100)1) 104,93)104,93)104,92)104,8 104,7
Baukostenindex (2005=100)1)
125,13)125,13)125,12)125,0 124,9
Baukostenindex (2000=100)1) 143,13)143,13)143,12)142,9 142,8
Baukostenindex (1990=100)1) 195,63)195,63)195,62)195,5 195,3
Veränderung in Prozent zum VJM* +3,4+3,4+3,4+3,4+3,4
Tariflohnindex (2006=100)
117,53)117,33)117,22)117,2 117,2
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
· Promotion · 17
Wir wünschen allen unseren Kunden
und ­Geschäftspartnern ein frohes
und besinnliches Weihnachtsfest!
15
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
18 · Service · Wiener Wirtschaft
Sparen mit der E-Rechnung
Ab 1. Jänner 2013 kommt es auch in Österreich zu einer Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: Spätestens zu diesem Termin müssen laut einer
EU-Richtlinie elektronische und Papierrechnung rechtlich gleichgestellt sein. Sie wollen auch umsteigen wir haben alle Informationen dazu.
Auch die elektronische Archivierung in Archivsystemen hat gegenüber der reinen Archivierung
auf Festplatten zugenommen.
Die komplexen Anforderungen
an E-Rechnungen hinsichtlich
Signatur und Archivierung stellten bisher vor allem kleine und
mittlere Unternehmen vor große
Herausforderungen. Damit diese
zum Vorsteuerabzug berechtigten, musste bisher die Rechnung
mit einer digitalen Signatur
ausgestattet sein. Mit der Gleichstellung fällt diese Hürde und der
digitale Versand erleichtert sich
erheblich. Die Echtheit der Herkunft und der korrekte Inhalt der
elektronischen Rechnung müssen aber weiterhin sichergestellt
werden.
Der Bund hat schon begonnen,
dieses Nutzen-Potenzial aufzugreifen. Ab 2013 wird die Rechnungsstellung von strukturierten E-Rechnungen an den Bund
möglich sein, ab dem Jahr 2014
wird sie aufgrund des IKT-Konsolidierungsgesetzes sogar verpflichtend für die knapp 60.000
Immerhin rund drei Viertel der
österreichischen Unternehmen
haben bereits Rechnungen in
elektronischer Form erhalten, fast
immer aber im grafischen PDFFormat, das nicht automatisch
weiterverarbeitet werden kann.
Nur
ein
Drittel
der Unternehmen
erstellt jedoch aktiv
selbst elektronische
Rech-
2014 muss Rechnung an
den Bund digital erfolgen
„Forderung der WKÖ
wird endlich Realität”
„Die künftigen Vereinfachungen sollen auch die weitere
rasche Verbreitung der elektronischen Rechnung in Österreich ermöglichen. Daher
begrüßen wir die Gleichstellung der E-Rechnung mit
der Papierrechnung. Damit
wird auch eine langjährige Forderung der
WKÖ
endlich
Realität”, so
Herwig Höllinger, stellvertretender
Generalsekretär
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Höllinger
präsentierte
beim Kongress „E-Rechnung
2013/2014” eine von der WKÖ in
Auftrag gegebene Studie, die ein
jährliches Nutzenpotenzial der
E-Rechnung in Österreich von bis
zu acht Milliarden Euro errechnet.
Allein in der Verwaltung beträgt
das Einsparungspotenzial bis zu
590 Millionen Euro pro Jahr.
„Das wirtschaftliche Potenzial
der E-Rechnung ist enorm, aber
noch wenig ausgeschöpft”, sieht
Höllinger bei den heimischen Betrieben noch Nachholbedarf.
nungen.
Die
Verbreitung der
E-Rechnung ist
dabei zuletzt angestiegen: So hat sich der
Anteil der E-Rechnungen an
der Zahl herkömmlicher Papierrechnungen verdoppelt und liegt
nunmehr bei rund 20 Prozent.
österreichischen Unternehmen, die als Lieferanten des
Bundes tätig sind. „Die
WKÖ unterstützt
diesen Schritt,
denn der
öffentliche
Sektor war und
ist einer der
wesentlichen
Treiber für den
allgemeinen, großflächigen Einsatz der
E-Rechnung in allen EULändern”, so Höllinger.
Bisher durften Unternehmen Rechnungen auf elektronischem Weg nur unter Anwendung
einer elektronischen Signatur
im Sinne des Signaturgesetzes
Fakten
n
ff800
Millionen Rechnungen
werden pro Jahr allein in Österreich ausgetauscht.
ffInnerhalb Europas werden
jährlich über 30 Milliarden
Rechnungen ausgestellt.
oder im Wege des sogenannten
Elektronischen DatenaustauschVerfahrens (EDI) übermitteln.
Ab 2013 können Rechnungen auf
jede Art und Weise und in jedem
Format übermittelt werden, wenn
der Empfänger der Rechnung
zustimmt.
Voraussetzung ist, dass der Unternehmer ein innerbetriebliches
Steuerungsverfahren hat. Dies
bedeutet, dass der Unternehmer
innerbetrieblich zu überprüfen
hat, ob der Zahlungsanspruch zu
Recht besteht. Dies kann
zum
Beispiel
durch
Vergleich des Lieferscheins mit
der Rechnung
bzw. Bestellung
erfolgen.
„Die
Wirtschaftskammer Österreich wird nach
Inkrafttreten der neuen Regelungen regelmäßig evaluieren, ob
die neue Rechtslage auch
wirklich dazu führt, dass
der Verwaltungsaufwand
für die Unternehmen sinkt”,
so Höllinger beim Kongress
„E-Rechnung 2013/2014”. n
Weitere Infos
n
- Praxistipps und
Links zur E-Rechnung
- alle Videos und rechtliche
Unterlagen zum Kongress
„E-Rechnung 2013/2014”
unter:
wko.at/e-rechnung
In der Wiener Wirtschaft
sind im Laufe des heurigen
Jahres folgende Serviceartikel dazu erschienen:
- Elektronische Rechnungen bitte abspeichern
(Nr. 4 Seite 14)
- Rechnungen künftig auch
per E-Mail
(Nr. 50 Seite 19)
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
 Praxistipps & Links
ffWelche
Fragen muss man im Unternehmen klären, wenn
man auf E-Rechnung umstellt?
1. Welche Formate werden verwendet: Papier, PDF, XML,…?
2. Versand und Empfang elektronisch möglich?
3. Digitale Signatur oder Prüfpfad?
4. Gemeinsame Bearbeitung von Papier- und E-Rechnung?
5. Sichere Aufbewahrung über sieben Jahre?
6. Abgleich der Prozesse und Abläufe möglich?
ffOnlineberatungs-Systeme:
Ermöglichen erste Einschätzung der individuellen Situation.
Nach Beantwortung von fünf Fragen erhält man ein kurzes und
prägnantes Informationsblatt mit
wichtigen Hinweisen:
wko.at/ebusiness/ratgeber/e-billing/
mit Fragebogen speziell für Rechungsempfänger:
wko.at/ebusiness/ratgeber/rechnungsempfaenger/
ffKostenlose
Werkzeuge zur E-Rechnung:
1. ebInterface PlugIn für Word 2007/2010:
Kostenlose Open Source-Lösung zu Erstellung strukturierter
elektronischer Rechnungen AUSTRIAPRO (Verein zur Förderung
der elektronischen Datenübermittlung im Geschäftsverkehr www.austriapro.at)
ebinterface.codeplex.com
2. Handy Signatur der A-Trust:
Anmeldung über FinanzOnline oder A-Trust www.handy-signatur.at
3. Signaturprüfung:
Dienst der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR):
https://pruefung.signatur.rtr.at
 Infos Rechungsausteller & Rechungsempfänge
ffRECHNUNGSAUSSTELLER
1. Der Rechnungssteller verfasst E-Rechnung in einem strukturierten oder unstrukturierten Datenformat. Idealerweise wird
ein strukturiertes Datenformat z.B. XML (beziehungsweise
ebInterface) oder EDIFACT verwendet. Bei einem unstrukturierten Format, z.B. PDF, können die Informationen nicht automatisch in das elektronische Buchhaltungs- bzw. ERP-System
(Enterprise-Resource-Planning ) des Empfängers übernommen
werden.
2. Rechnungsversand elektronisch z.B. per E-Mail, E-Zustellung
oder über externen Dienstleister.
3. Die elektronische Rechnung muss beim Absender revisionssicher mindestens für sieben Jahre archiviert werden.
ffRECHNUNGSEMPFÄNGER
1. Rechnungsempfänger muss der E-Rechnung zustimmen.
Laut Erlass des Finanzministeriums genügt eine konkludente
Zustimmung (tatsächliches Praktizieren).
2. Bei Zusendung in einem strukturierten Datenformat (z.B.:
XML) können Rechnungsdaten automatisch ins Buchhaltungsbzw. ERP-System übertragen werden. Rechnung wird automatisch mit Auftrag abgeglichen. Vorteil: Daten müssen nicht
mehr in den verschiedenen Abteilungen eingegeben werden.
Bei Übermittlung in einem unstrukturierten Datenformat (z.B.
PDF) müssen Daten nochmals manuell erfasst werden.
3. Rechnungen müssen in elektronischer Form für sieben Jahre
im Originalformat revisionssicher archiviert werden.
· Service · 19
 Interview mit …...
... Josef Bogad, Spezialist für E-Rechnung
„Auf jeden Fall umsteigen,
aber step-by-step”
Josef Bogad,
unterstützt
Firmen beim
Umstieg auf
E-Rechnung.
Die E-Rechnung wird mit
1. Jänner 2013 mit der Papierrechnung gleichgestellt.
Warum sollen Unternehmen
umstellen?
Ganz einfach, man erspart sich
enorme Kosten. Bis zu 80 Prozent
sind beim Umstieg von Papierauf e-Rechnungen möglich.
Was sind die Vorteile der
E-Rechnung?
Alle Rechnungen sind digital
gespeichert und können überall
im Unternehmen abgerufen werden. Vom Einkauf/Verkauf bis
zur Buchhaltung, alle sind auf
dem gleichen Informationsstand.
Transportwege, auch innerhalb
des Unternehmens, entfallen
komplett und dabei auch das
Risiko, dass eine Rechnung verloren geht. Die E-Rechnung kann
auch zu einer verstärkten Kundenbindung führen. Ist die Rechnungslegung einmal zwischen
Geschäftspartnern erfolgreich
umgesetzt, intensiviert sich die
Zusammenarbeit.
Warum ist die Hürde der
Umstellung so groß?
Man hatte auch beim InternetBanking Bedenken, jetzt macht es
fast jeder. So wird sich auch der
elektronische Rechnungsversand
durchsetzen. Ich habe in meinem
Unternehmen schon 2006 auf
E-Rechnungen umgestellt und
will darauf nicht mehr verzichten.
Ein Unternehmen will auf
E-Rechnung umstellen. Wie
setzt man es um?
Es macht keinen Sinn, den Schalter umzulegen und alles sofort
umzustellen. Ich rate, auf jeden
Fall umzusteigen, aber alles
step-by-step. Rechnungen sind
die Lebensader eines Unternehmens, und da sollte ein jeder
Schritt gut überlegt und geplant
sein. Die halbe Miete ist es, die
Ist-Situation im Unternehmen
und bei Kunden und Lieferanten
zu erheben. Ist das geschafft
und die Arbeitsschritte wurden
abgestimmt, sucht man sich am
besten drei bis vier Kunden und
setzt das Projekt gemeinsam um.
Welche Probleme können
bei einem Umstieg auf
E-Rechnung auftreten?
Es werden Computer im Durchschnitt alle drei bis vier Jahre
getauscht. Bei kleineren Betrieben werden von Daten keine
Back-Ups erstellt. Hier kann es
bei der verpflichtenden Archivierung von sieben Jahren vorkommen, dass Daten nicht auf das
neue System gespeichert werden
oder kaputt sind. Bei mittleren
und größeren Unternehmen, mit
eigener IT-Abteilung, ist das
kein Problem.
 Mehr Informationen
ffJosef
Bogad ist geschäftsführender Gesellschafter
der Bogad & Partner
Consulting OG (BPC) in
Mauerbach.
ffBPC hat sich seit 2004 auf
Beratung zur Implementierung der E-Rechnung spezialisiert.
ffBPC ist Mitglied der eBusiness Standardisierungsplattform AUSTRIAPRO der
WKÖ sowie der e-Business
und
IT-Security Experts Groups
ffAutor des Open Source
eRechnung Tools „ebInterface PlugIn für Word
2007/2010”.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
20 · Unternehmen · Wiener Wirtschaft
Unternehmen
Richtige Allrounder in Sachen Sport
Das Wiener Unternehmen
Flexyfit bietet Fitnesstrainings ohne Clubbindung,
vermittelt dazu die richtigen Trainer und bietet
diesen eine praxisorientierte Ausbildungsmöglichkeit.
„Wir sind in Sachen
Sport bestens vernetzt.”
flexyfit-Gründer Andreas Fuchs
wegungsangebote für Mitarbeiter
flexibler gestalten könnte”, erinnert er sich. Mit flexyfit hat er das
gewünschte hohe Maß an Flexibilität in Sachen Sport verwirklicht.
Wer Kunde des Unternehmens
ist, kann in zahlreichen Partner-
Fotos: zVg
Es ist gar nicht so einfach, flexyfit in wenigen Worten treffend zu beschreiben. Fitnessplattform,
Trainervermittlung,
Ausbildungsakademie? „Alles in
einem”, sagt flexyfit-Gründer und
-Geschäftsführer Andreas Fuchs.
„Eine Drehscheibe für alle Sportinteressierten, die in Sachen Sport
bestens vernetzt ist.”
Die Idee für sein 2007 gegründetes Unternehmen war Fuchs bei
der Umsetzung des Betriebs-Gesundheitsprogramms „fit at work”
gekommen, das er gemeinsam mit
einem renommierten Sportarzt
entwickelt hat. „Dabei wurde ich
von den Firmenchefs oft mit der
Frage konfrontiert, wie man Be-
An der
Alten Donau
betreibt flexyfit
ein eigenes
Standup Paddling-Center.
Mitarbeiterin
Melanie
Brandstätter (Foto) ist
Staatsmeisterin in dieser
jungen Sportart.
Fitnessstudios in ganz Österreich
trainieren, ohne sich dafür auf
Dauer an ein einzelnes binden
zu müssen. „So kann man mehrere Fitnesscenter ausprobieren
oder verschiedene Sportarten in
verschiedenen Studios ausüben”,
sagt Fuchs. Derzeit hat flexyfit 44
Partner-Studios in ganz Österreich, davon 24 in Wien.
Der Kunde zahlt überhaupt keine laufenden Gebühren, weder bei
flexyfit noch bei den frequentierten Studios. flexyfit verrechnet nur
eine geringe einmalige Registrierungsgebühr. Die Trainingszeiten
werden monatlich abgerechnet minutengenau. „Wenn unser Kunde einen Fitnessclub betritt, loggt
er sich per SMS-Code ein, dann
beginnt der Zähler zu ticken”, erklärt Fuchs. flexyfit sei auch ideal
für Betriebe, die in betriebliche
Gesundheitsförderung investieren wollen. „Die Unternehmen
kaufen flexyfit-Mitgliedschaften,
die Mitarbeiter können selbst entscheiden, was, wo, wann und wie
oft sie trainieren.” Renommierte
Kunden sind etwa der heimische
Bekleidungs-Einzelhändler Klei-
derbauer oder auch Coca Cola,
die ihren Mitarbeitern flexyfitPackages anbieten. Fuchs’ Ziel ist
es, mittelfristig ein Drittel aller
600 heimischen Fitnessstudios als
Partner zu gewinnen. Besonders in
den Bundesländern soll die Dichte
ausgebaut werden, um auch dort
mehr Kunden anzusprechen.
Ziel: Ein Drittel der
Fitnessstudios als
Partner
Das flexyfit-Angebot ist jedoch
nicht auf Fitnessstudios begrenzt.
Über seine Onlineplattform bietet das Unternehmen Zugang zu
derzeit 80 selbstständigen Trainern verschiedenster Sportarten,
die flexyfit-Kunden zu speziellen
Konditionen buchen können. Das
Angebot reicht vom Laufexperten über Kraft-, Ausdauer- und
Schwimmtrainings bis zu Yoga
und japanischer Selbstverteidigung. „Unsere Kunden sind Sportbegeisterte, die je nach Jahreszeit
verschiedene Sportarten ausüben
wollen. Dem kommen wir damit
entgegen”, so Fuchs.
Ein weiteres Standbein des Unternehmens ist die flexyfit Fitness
Akademie, die praxisorientierte
Ausbildungsmodule für Fitnessund Personal Trainer anbietet. Die
Lehrgänge sind gefragt, schließlich ist flexyfit im Sportbereich
bestens vernetzt - ein Vorteil, von
dem auch die Akademie-Absolventen profitieren.
Natürlich muss man auch selbst
sportbegeistert sein, um eine
Sportler-Plattform erfolgreich zu
führen. Das gilt für Fuchs ebenso
wie für seine derzeit vier Mitarbeiter. Projektassistentin Melanie
Brandstätter ist sogar Staatsmeisterin im Standup Paddling,
einer jungen Sportart, bei der
man auf einem Board steht und
sich paddelnd auf dem Wasser
fortbewegt (siehe Foto oben). Im
Sommer betreibt flexyfit an der
Alten Donau ein eigenes Standup
Paddling-Center. Für die Forcierung dieser innovativen Sportart
erhielt flexyfit heuer die „Goldene
Jetti”, eine Auszeichnung der
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. (esp)

www.flexyfit.com
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
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Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
22 · Branchen · Wiener Wirtschaft
Branchen
Am 17. Jänner findet in der
Wiener Hofburg der 112. ZuckerBäckerball statt, veranstaltet von der Landesinnung
Wien der Lebensmittelgewerbe. Ebenfalls in der Hofburg geht am 8. Februar der
56. Wiener Kaffeesiederball
über die Bühne. Der Kartenverkauf für beide Veranstaltungen läuft bereits.
Eine Übersicht zu den sonstigen Terminen der Wiener
Ballsaison finden Sie unter
www.ballkalender.cc
www.zuckerbaeckerball.com
www.kaffeesiederball.at
Tourismustrends:
Neue Seminare
Die Seminarreihe „Latest
Trends & Innovation in
Tourism” an der MODUL
University Vienna wird auch
im neuen Jahr fortgesetzt.
Am 10. Jänner 2013 referiert
Christian Lang, Entwickler
und Umsetzer von Themenpfaden in den Alpen, über
„Experience Design in the
Alpine Region”. Am 17. Jänner folgt Andreas Egger, CEO
von oeticket, mit dem Thema
„Universal Identification
Creates Marketing Value”.
Den Abschluss des aktuellen
Herbstprogramms macht am
24. Jänner Roberto Daniele,
Lecturer der Oxford School
of Hospitality Management,
mit einem Vortrag zum Thema „Social Entrepreneurship
in Tourism”.
Die Vorträge finden in englischer Sprache statt. Die
Beginnzeit ist jeweils um 17
Uhr, die Teilnahme ist gratis.
Info und Anmeldung:
www.modul.ac.at/latesttrendsseminars
Die Zulassungszahlen sind
alles andere als rosig. Die
Zukunft der Autohandelsbranche sieht Burkhard
Ernst, Obmann des Landesgremiums Wien des
Fahrzeughandels, mit sehr
gemischten Gefühlen.
Von Petra Errayes
2012 wurden in Europa so wenige
Autos verkauft wie seit 19 Jahren
nicht mehr - und im kommenden
Jahr wird sich die Situation aller Voraussicht nach verschlimmern. Die
gute Nachricht: Von Schwarzmalerei hält Burkhard Ernst, Obmann
des Wiener Fahrzeughandels und
Mazda-Einzelhändler, gar nichts.
Während in Europa heuer die Zulassungszahlen um sieben Prozent
gesunken sind, verzeichnet die
Branche in Österreich von Jänner
bis November nur einen Rückgang
von minus vier Prozent. Laut dieser
Statistik geht es der Branche in Österreich - und somit auch in Wien
- im europäischen Vergleich noch
„ganz gut”. Das ist jedoch keine
wirklich positive Meldung, betont
Ernst. „Wir verzeichnen in diesem
Jahr bis November so viele Tageszulassungen wie noch nie, das ist
besorgniserregend. Ich sehe eine
Abwärtskurve, die kaum noch aufzuhalten ist. ”, so Ernst. Die Zulassungsstatistiken seien somit „nicht
sehr viel mehr als Makulatur.”
Wurden am Jahresanfang 2012
österreichweit noch sehr positive
Zulassungszahlen kommuniziert,
wird das für Anfang 2013 nicht
mehr so sein. Die Konjunktureintrübung spürt der Autohandel „sehr
schmerzhaft”, so Ernst. Das Geld
sitze den Käufern „nicht mehr so
locker in der Tasche”. Automarken
wie VW, Mercedes und BMW gehe
Waldhäusl
Highlights der
Wiener Ballsaison
„Der Autohandel ist ein
wichtiger Wirtschaftsfaktor”
Lukas Beck
K urz Notiert
n
„Wir werden im kommenden Jahr verstärkt auf die
Leistungen des Automobils hinweisen”
Burkhard Ernst, Obmann des LG
Wien des Fahrzeughandels
es noch verhältnismäßig gut. „Sie
verkaufen von vornherein etwas
teurere Autos, ihre Kunden können
sich diese Kfz auch in den so genannten schlechten Zeiten leisten”.
Am Ranking der beliebtesten Automarken von Jänner bis November
2012 in Wien hat sich im Vergleich
zu 2011 nichts geändert. Spitzenreiter ist noch immer Volkswagen
(10.166 verkaufte Kfz), gefolgt von
Hyundai (6503), Opel (4738) und
BMW (4294).Trotz aller Abwärtstendenzen, betont Ernst, glaubt er
an die Zukunft der Branche, denn
sie sei noch immer ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. „Hält man sich
vor Augen, das der Kfz-Handel 10
Prozent des BIP ausmacht und jeder
neunte Arbeitsplatz dieser Branche
zuzurechnen ist, sieht man die Bedeutung ganz deutlich”.
Die Automobilindustrie zählt
mit insgesamt 365.000 Mitarbeitern zu den stabilsten Branchen
Österreichs, fügt Ernst hinzu. „Es
ist mir unverständlich, dass eine
Branche, die so viel an Wirtschaftsleistung erbringt und Arbeitsplätze
schafft, nicht besser unterstützt
wird - sondern im Gegenteil, geradezu auf ein Abstellgleis geschoben
wird”, so Ernst. Die momentane
Anti-Autostimmung, sei gewaltig:
„Österreichweit kommen auf 1000
Einwohner 550 Autos, in Wien sind
es nur noch 350.” An eine neue
Öko-Prämie für die Verschrottung
von Alt-Kfz, die die Branche unterstützen würde, glaubt er nicht
mehr. Die Politik sei dagegen,
„unverständlich, aber wahr”. Dem
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
· Branchen · 23
 Zahlen und Fakten
ffIn
Wien gibt es 1700 aktive Mitglieder im Autohandel
bis November 2011 wurden in Wien kumuliert 67.276
Neuzulassungen verzeichnet, Jänner bis November 2012
64.573 (- 4,02 Prozent)
ffJänner
Finanzdienstleister: Neuer Obmann,
neue unabhängige Ombudsstelle
Führungswechsel in der Wiener
Fachgruppe der Finanzdienstleister: Mit 1. Jänner übergibt der
bisherige Obmann Wolfgang K.
Göltl sein Amt an Siegfried Prietl.
Prietl (44) fungierte bereits bisher
als Mitglied des Fachgruppenausschusses und verfügt über langjährige Branchenerfahrung.
Seine Funktion als Obmann
der Wiener Sparte Information
& Consulting behält Göltl ebenso
wie jene des Obmannes des Fachverbandes der Finanzdienstleister
in der WKÖ.
Autohandel als Wirtschaftsfaktor
müsse seitens Politik Rechnung
getragen werden, betont auch
Willibald Keusch, Geschäftsführer
vom Autohaus Keusch - spezialisiert auf Toyota - sowie ObmannStellvertreter des Landesgremiums
Wien des Fahrzeughandels. „Bei
der wirtschaftlichen Bedeutung ist
es unglaublich, wie die Politik mit
uns verfährt”, kritisiert Keusch. Die
in Wien schon „skurrile Parkraumbewirtschaftung” wird irgendwann
einmal dazu führen, dass Autofahrer auf die Barrikaden steigen, ist
Keusch überzeugt.
Dabei gibt es eine Menge Faktoren, die für das Auto sprechen:
Autos sichern Arbeitsplätze und
Steuereinnahmen, erhöhen die
Mobilität und werden auch in
Zukunft ein Garant für das Funktionieren der Wirtschaft sein. Auch
gehen die Auto-Emissionen kontinuierlich zurück. „Der Einsatz
neuester Automobil-Technologie
reduziert die CO2-Emissionen”,
so Keusch. 100 moderne Pkw
produzieren weniger Emissionen
als ein einziges Auto Baujahr
1970. Diesel-Pkw hätten nur 5,2
Prozent Anteil an der FeinstaubBelastung.
Trotz der rückläufigen Erstzulassungen gibt es auch Erfolge
zu melden. „Wir freuen uns sehr,
dass wir das KraftfahrzeugsektorSchutzgesetz durchsetzen konnten. Damit sind die Autohändler
nicht mehr der Willkür der Hersteller ausgesetzt”, sagt Ernst.
Soll heißen: Natürlich kann einen
Händler eine Kündigung seitens
des Herstellers treffen, aber unter
schwierigeren Bedingungen.
Im kommenden Jahr, sind Ernst
und Keusch überzeugt, werden
schwierige Zeiten auf die Branche
zukommen. „Aber wir werden uns
verstärkt zu Wort melden, um die
Öffentlichkeit und auch politische
Entscheidungsträger über die
vielfältigen Leistungen des Automobils zu informieren”, betont
Ernst.
n
Den Folder „Das Auto heute:
Wirtschaftsfaktor mit Verantwortung” mit weiteren Informationen zum Download unter
www.wienerfahrzeughandel.at
Der Fachverband der Finanzdienstleister richtet für die Kunden seiner Mitgliedsbetriebe ab
Jänner 2013 eine unabhängige
Heimische Filmwirtschaft wächst,
Kinofilm-Fördermodell verlängert
Der Umsatz der heimischen Filmwirtschaft ist 2012 um fast 15
Prozent gegenüber dem Vorjahr
gestiegen, berichtet das Österreichische Filminstitut in seinem
aktuellen Filmwirtschaftsbericht.
Insgesamt erzielte die Branche
einen Umsatz von 800 Millionen
Euro. Auch die Zahl der im Sektor
Beschäftigten ist leicht gestiegen
und liegt nun bei knapp 7000.
Stark gestiegen sind die Waren- und Dienstleistungseinkäufe
Waldhäusl
Moderne Autos
sind umweltfreundlich, sparsam und sicher.
Neue Anlaufstelle
für Kunden
Ombudsstelle ein. „Diese Ombudsstelle entspricht unserem
Verständnis von Fairness und
Vertrauen”, betont Fachverbands–
obmann Göltl. Die unabhängige
Anlaufstelle ermögliche es den
Kunden, bei Unstimmigkeiten
einfach Zugang zu einer objektiven und fachlich versierten Stelle
zu erhalten.
Geleitet wird die österreichweite Anlaufstelle vom Wiener
Branchenexperten Johann Wally,
der bereits seit fast zwei Jahrzehnten als Ombudsmann der Wiener
Finanzdienstleister tätig ist. Die
Ombudsstelle ist telefonisch und
per e-mail erreichbar:
T 05 90 900 - 5550
E [email protected]
Weitere Brancheninfos finden Sie
auch online:
W wko.at/finanzdienstleister 
Die Filmwirtschaft etabliert sich
als wichtiger Wirtschaftsfaktor.
der Branche. Sie lagen heuer mit
555 Millionen Euro um fast ein
Fünftel höher als 2011. Auch die
Investitionen stiegen um ein Viertel auf knapp 30 Millionen Euro.
Den stärksten Anstieg (+40%)
verzeichnen dabei die Hersteller
von Kino- und TV-Filmen.
Nachdem das Österreichische
Filminstitut kürzlich bekannt gegeben hat, sein Fördervolumen
für 2013 auf 20 Millionen Euro
zu erhöhen, verlängert nun auch
das Wirtschaftsministerium seine Förderinitiative „Filmstandort
Austria” um zwei Jahre und stellt
7,5 Millionen Euro pro Jahr zur
Verfügung. Gefördert werden Kinofilme mit einem Mindestanteil
an österreichischen Herstellungskosten. Seit Start der Initiative
im September 2010 wurden 55
Produktionen unterstützt.
www.filmstandort-austria.at
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
24 · Kleinanzeigen · Wiener Wirtschaft
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Wiener
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Fassaden und Dach | Ingenieurbüros, Baumeister, Architekten, Zivilingenieure |
Gebäudeinstallation
Gebäudeleittechnik | Gasgeräte
Metall und Stahlbau | Glasbau | Geländer
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Gastronomieeinrichtungen | Software für
die Gastronomie | Kassensysteme
PKW | Nutzfahrzeuge | Reifen & Zubehör | Autohandel und
Werkstätten
15.02.
ErscheinungsThema
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15.03.
Partner der Gastronomie
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05.04.
Finanz Spezial
Anlagetipps für KMU | Fonds im Überblick
Energieeffizienz, Entsorgung, Recycling | Beraten, Planen, Bauen | Fenster,
Türen, Tore, Beschläge
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Landschaftspflege und -gestaltung
Gartengestaltung |
Verschönerung von Haus & Betriebsgelände | Platz- und Landschaftsgestaltung
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01.03.
01.03.
Motor Spezial Frühjahrscheck | PKW | Nutzfahrzeuge | Navigationssysteme
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Mode für ManagerInnen
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Unsere Umwelt - Energie
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entsorgung | Trennsysteme
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Herausgeber und Medieninhaber:
Wirtschaftskammer Wien
1010 Wien, Stubenring 8–10
T: 01/514 50 - 1314
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Redaktion:
Martin Sattler (DW 1561/sat)
Gabriele Kolar (DW 1296/kol)
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Elmar Hruby (DW 1311/hrel)
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Österreichischer Wirtschaftsverlag,
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Anzeigenannahme: 1120 Wien,
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T: 01/54664 - 482, F: DW 50482.
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­Anzeigenleiter: Erhard Witty,
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Anzeigentarif Nr. 33, gültig ab 1.1.2012.
Hersteller: Mediaprint Zeitungsdruckereiges.m.b.H. & Co KG,
1232 Wien, Richard-Strauss-Straße 16.
Jahresbezugspreis: € 54,–
Für Mitglieder der Wirtschaftskammer
Wien kostenlos. Nachdruck nur bei voller
Quellenangabe gestattet.
Grundlegende Richtung: Wahrnehmung der
gemeinsamen Interessen aller Mitglieder
der Wirtschaftskammer Wien.
Offenlegung der Eigentumsverhältnisse nach dem Mediengesetz:
Wirtschaftskammer Wien, 1010 Wien,
Stubenring 8–10.
Siehe auch: wko.at/wien/offenlegung
Druckauflage: 95.359 (1. Hj. 2012).
Alle verwendeten geschlechtsspezifischen
Formulierungen meinen die weibliche und
männliche Form.
DVR-Nr.: 0043036
Ansprechpartner
Sparte Gewerbe und Handwerk
T: 01/51450, Brigitte Wimmer (DW 2458);
Sparte Industrie
T: 01/51450, Johannes Stuhlpfarrer
(DW 1259);
Sparte Handel
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Sparte Bank und Versicherung
T: 01/51450, Wolfgang Pettighofer
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Sparte Transport und Verkehr
T: 01/51450, Ernst Pollak (DW 3510);
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Sparte Information und C
T: 01/51450, Ernst Pollak (DW 3720);
Sparte Tourismus und ­Freizeitwirtschaft,
T: 01/51450
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WIFI Wien, T: 01/47677
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(DW 1255),
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28 · Insolvenzen · Wiener Wirtschaft
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friends-network - sozialökonomischer Kulturverein, ZVR
861254753; 1030 Wien, Obere
Weißgerberstraße 18; 2013.01.22;
MV: Mag. Clemens Richter, 1030 Wien
APR Bau KG; 1100 Wien, Bürgergasse 17­19/2/14; 2013.01.22; MV: Mag.
Daniel Lampersberger, 1030 Wien
RCJ Bau GmbH; 1030 Wien, Adamsgasse 18/1; 2013.01.31; MV: Mag.
Michael Ludwig Lang, 1010 Wien
Hans Joachim Steffel, geb. 29.12.
1949, Inh. der Die Verkäuferschmiede Hans- Joachim Steffel
e.U.; 1110 Wien, Neugebäudestraße
26/1/2; 2013.01.29; MV: Dr. Bernhard
Eder, 1040 Wien
Sonnhild Benda, geb. 2.10.1944,
Kosmetiksalon; 1010 Wien, Bräunerstraße 4­6/1/6; 2013.01.30; MV:
Dr. Hannelore Pitzal, 1040 Wien
Uni-Team KG; 1080 Wien, Lerchenfelderstraße 74/1; 2013.01.29; MV:
Mag. Wolfgang Herzer, 1010 Wien
Maik Jadke, geb. 18.1.1981; 1120
Wien, Tivoligasse 51/23; 2013.01.28;
MV: Dr. Martin Koroschetz, 2540 Bad
Vöslau
Savemo Anlagenvermietung
Gesellschaft mbH; 1130 Wien,
Adolfstorgasse 29; 2013.01.29; MV:
Dr. Helmut Platzgummer, 1010 Wien
Josef Wolfgang Michael Siller,
geb. 18.9.1966, Gebäudereinigungsgewerbe; 1110 Wien, Kaiser Ebersdorfer Straße 35/2/1;
2013.01.28; MV: Dr. Erwin Senoner,
1080 Wien
Ilie Pavel, geb. 10.12.1975, Trockenbau; 1220 Wien, Kratochwjlestraße 8/6/16; 2013.01.31; MV: Mag.
Andrea Eisner, 1030 Wien
LOMONT Industriemontagen und
Rohrleitungsbau GmbH; 1160
Wien, Sandleitengasse 15­17/1/10;
2013.01.29; MV: Mag. Caroline Klus,
1010 Wien
Felix Reis, geb. 6.7.1956, Gebäudereinigung; 3100 St. Pölten, Mariazeller Straße 10/17; 2013.01.22;
MV: Dr. Hans Jörg Haftner, 3100 St.
Pölten
Stefan Meinhardt, geb. 11.8.1924,
verst. 2.8.2011, Verlassenschaft;
1100 Wien, Quellenstraße 95/1/3;
2013.01.16; MV: Dr. Andrea Fruhstorfer, 1010 Wien
Goran Stefanovic, geb. 16.10.
1969, Herstellung von sonstigen
Werkzeugen; 2514 Traiskirchen,
Wolfstraße 16­18, Möllersdorf;
2013.02.11; MV: Dr. Josef Holzmüller,
2700 Wiener Neustadt
B.R.P. Baumeister Reinhold Pieler
GmbH; 1120 Wien, Karl Löwe­Gasse
24/Hoftrakt; 2013.01.31; MV: Mag.
Dr. Ilse Korenjak, 1040 Wien
Ute Trunk, geb. 10.4.1961;
1100 Wien, Liesingbachstraße 15;
2013.01.30; MV: Dr. Brigitte Stampfer, 1130 Wien
Niederösterreich
Erwin Erich Josef Stadler, geb.
6.8.1956, Trafikant, wh: 2231
Strasshof, Grillparzerstraße 20;
2231 Strasshof, Raimundgasse 13;
2013.01.30; MV: Dr. Elisabeth Zonsics-Kral, 2100 Korneuburg
Wiesinger GmbH; 3691 Nöchling,
Ysperbachstraße 24; 2013.01.22; MV:
Mag. Rudolf Nokaj, 3250 Wieselburg/
Erlauf
A&D Foils GmbH; 2000 Stockerau,
Wiener Straße 28; 2013.01.30; MV:
Mag. Petra Diwok, 1030 Wien
Elvis Mustafic, geb. 24.9.1991,
Einzelhandel; 2212 Großengersdorf,
Mühlstraße 17a; 2013.02.01; MV: Dr.
Kristina Venturini Köck, 2020 Hollabrunn
BSD Bau GmbH; 1010 Wien, Postgasse 16/55; 2013.01.31; MV: Mag.
Anneliese Witzmann, 1060 Wien
Akyüz KG, auch: 1110 Wien, Gudrunstraße 5/1/11; 2464 Göttlesbrunn, Eisbergweg 6; 2013.01.23; MV:
Mag. Dr. Ilse Korenjak, 1040 Wien
Viktoria Fiedler, geb. 19.8.1976,
Zimmerei; 1060 Wien, Esterhazygasse 22/6; 2013.02.06; MV: Dr. Annemarie Kosesnik Wehrle, 1030 Wien
Austropol Ltd., Niederlassung
Österreich; 3123 Obritzberg/Rust,
Kleinrust 9; 2013.01.22; MV: Mag. Oliver Simoncic, 3100 St. Pölten
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Ebert, 2020 Hollabrunn
SL-Consult Projektentwicklung
GmbH; 3400 Klosterneuburg, Adalbert Stifter Gasse 12; 2013.01.30;
MV: Dr. Stefan Langer, 1030 Wien
SL-Consult Planung und Projektmanagement Gesellschaft mbH
NfgKG; 3400 Klosterneuburg, Adalbert Stifter Gasse 12; 2013.01.30;
MV: Dr. Stefan Langer, 1030 Wien
Karmen Wandl, geb. 24.1.1971,
Marktfierantin; 3041 Asperhofen, Grabenseer Hauptstraße 79;
2013.01.22; MV: Mag. Oliver Simoncic, 3100 St. Pölten
Burgenland
Gerhard Karl Schmelzer, geb.
13.10.1959, verst. 5.8.2011, Verlassenschaft; 8384 Minihof Liebau,
Windisch Minihof 138/1; 2013.01.21;
MV: Glas Sollhart Gesellschaft mbH,
Glaserei, 9112 Griffen
Ernst Josef Aschenbrenner, geb.
7.9.1936, verst. 17.1.2012, Verlassenschaft; 7000 Eisenstadt,
Bahnstraße 16­18/3/12; 2013.01.21;
MV: Mag. Adalbert Hausmann, 7000
Eisenstadt
Michael Topf, geb. 14.6.1978,
Betreiber einer mobilen KfzWerkstatt; 7321 Unterfrauenhaid,
Bergasse 3; 2013.01.21; MV: Dr. Johann Kölly, 7350 Oberpullendorf
IDS HandelsgembH; 7000 Eisenstadt, Dr. Karl Renner­Straße 55;
2013.01.14; MV: Mag. Gerwald Holper, 7000 Eisenstadt
Esad Hodzic, geb. 6.8.1959, Maler, Anstreicher und Baumeister;
7021 Drassburg, Baumgartnerstraße
14; 2013.02.11; MV: Dr. Peter Hajek,
7000 Eisenstadt
Svenja Marie Claire Zipfelmayer,
geb. 20.9.1991, Heurigenrestaurant, wh. 7121 Weiden/See, Untere Hauptstraße 8; 7141 Podersdorf/
See, Seestraße 26; 2013.01.14; MV:
Dr. Felix Stortecky, 7093 Jois
Oberösterreich
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mbH; 4600 Wels, Friedhofstraße 73;
2013.02.14; MV: Dr. Alexander Anderle, 4600 Wels
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Wiener Wirtschaft
Floor-Fill GmbH; 4600 Wels, Bahnhofplatz 3; 2013.02.14; MV: Dr. Johannes Hofmann, 4600 Wels
lassenschaft; 4202 Hellmonsödt,
Althellmonsödt 51; 2013.01.29; MV:
Mag. Wolfgang Kempf, 4020 Linz
Helmut Dietinger, geb. 8.5.1983,
Betreiber einer Firma für Trockenbau; 4594 Grünburg, Hallerwaldstraße 78/2; 2013.02.12; MV: Mag.
Markus Weixlbaumer, 4020 Linz
Zafferano Food GmbH; 4400 Steyr,
Grünmarkt 16; 2013.02.12; MV: Dr.
Wolfgang Strasser, 4300 St. Valentin
OTS Warenhandels GmbH, Handel
mit Waren; 4020 Linz Dametzstraße 14; 2013.01.22; MV: Mag.jur. Norbert Mooseder, 4400 Steyr
Franz Pülzl, geb. 30.9.1962, Rohrsanierung; 5700 Zell/See, Auerspergstraße 6/9; 2013.02.19; MV: Dr.
Klaus Weber, 5730 Mittersill
Salzburg
Sanel Polic, geb. 22.5.1979, Inhaber des prot. Einzelunternehmens
Sany-putz e.U., Innen-Außenputzsysteme, 4063 Hörsching, Hörschingerstr. 12 (Lager); 4040 Linz,
Leonfeldner Str. 99; 2013.01.29; MV:
Dr. Alexander Burkowski, 4020 Linz
BiOLOG Umwelttechnik GmbH;
6890 Lustenau, Rheinstraße 26­27;
2013.01.14; MV: Dr. Ralph Vetter,
6890 Lustenau
Ing. Steiner GmbH; 4407 Steyr/
Gleink, Im Stadtgut A4; 2013.02.12;
MV: Dr. Norbert Mooseder, 4400
Steyr
Kunibert Josef Brändle, geb.
22.2.1953; 6844 Altach, St.
Gebhardsweg 9; 2013.01.14; MV: Dr.
Thomas Willeit, 6840 Götzis
Stadler Speditionsgesellschaft
mbH; 4722 Peuerbach, Bruck 49;
2013.02.28; MV: Dr. Klaus Schiller,
4690 Schwanenstadt
Danica Andjelkovic, geb. 28.1.
1988; 6830 Rankweil, Austraße 18/2;
2013.01.14; MV: Mag. Dr. Surena Ettefagh, 6820 Frastanz
Stadler Güterverkehrs-Gesellschaft mbH; 4722 Peuerbach, Bruck
49; 2013.02.28; MV: Mag. Dr. Martin
Stossier, 4600 Wels
Mag. Doris Stadlbauer, geb.
11.11.1962, verst. 9.1.2012, Ver-
Vorarlberg
Tirol
Alpaslan Zeytinoglu, geb. 22.1.
1988; 6020 Innsbruck, Grabenweg
67b; 2013.01.14; MV: Dr. Fabian Höss,
6020 Innsbruck
· Insolvenzen · 29
Bauunternehmen Ing. Franz Josef Grüner GmbH; 6414 Mieming,
Biberseeweg 1; 2013.01.28; MV: Dr.
Wolfgang Offer, 6020 Innsbruck
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Steiermark
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MV: Dr. Georg Muhri, 8010 Graz
Mehmed Nasufovic, geb. 24.6.
1956; 8010 Graz, Schönaugasse
13/1; 2013.02.01; MV: Dr. Johannes
Dörner, 8010 Graz
Isabella Reiß, geb. 17.7.1984;
8541 Schwanberg, Rettebach 38;
2013.02.01; MV: Mag. Peter Handler,
8530 Deutschlandsberg
GR Dienstleistungsmanagement
GmbH; 8051 Graz-Gösting, Wienerstraße 253; 2013.01.28; MV: Dr. Andreas Tschernitz, 8020 Graz
Gerald Eduard Urschler, geb.
20.1.1969; 8262 Ilz, Kleegraben
22; 2013.02.01; MV: Mag. Bertram
Schneeberger, 8230 Hartberg
Thomas Weis, geb. 9.6.1965;
8045 Graz-Andritz, Weizbachweg 30;
2013.02.11; MV: Pacher & Partner
Rechtsanwälte, 8010 Graz
Hermenegilde Todt, geb. 31.12.1939,
verst. 7.1.2010, Verlassenschaft;
8632 Gußwerk, Hauptstraße 8;
2013.01.20; MV: Mag. Peter Freiberger, 8680 Mürzzuschlag
Reinhard Puchleitner, geb. 1.4.
1962; 8323 St. Marein, Mitter-
Alpha Uno Immobilientreuhand
GmbH; 8430 Leibnitz, Quergasse 9;
2013.02.11; MV: Mag. Markus Tutsch,
8010 Graz
Kärnten
BJ-Bezirksjournale GmbH, 9500
Villach, Moritschstrasse 2/1/121;
9020 Klagenfurt, Karfreitstraße 24;
2013.01.08; MV: Dr. Kurt Hirn, 9020
Klagenfurt
Dipl. Ing. Dr. Wigbert Winkler,
geb. 4.1.1955, Unternehmensberater; 9020 Klagenfurt, Blumengasse
22; 2013.01.15; MV: Mag. Felix Fuchs,
9020 Klagenfurt
Wolfgang Viktor Mellitzer, geb.
15.8.1967, Montageunternehmen;
9020 Klagenfurt, Pischeldorferstraße
2; 2013.01.14; MV: Mag. Karin Kostan, 9020 Klagenfurt
Bio-Bau u. Verputz Gesellschaft
mbH; 9020 Klagenfurt, Pokeritschstraße 13; 2013.01.15; MV: Mag. Eva
Maria Maierhofer, 9020 Klagenfurt
Quelle: KSV von 1870
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30 · Termine
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
Termine
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Rückblick und Ausblick
Veranstaltungen
14.30 bis 16.30 Uhr
Workshop Sozialversicherung
für Neugründer. Wo bin ich als
Selbstständiger versichert? Was
ist eine Beitragsvorschreibung?
Welche Leistungen aus meiner
Krankenversicherung als Selbstständiger stehen mir zu? Die sozialrechtliche Absicherung ist vor allem in der Gründungsphase der
Unternehmer ein zentrales Thema.
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WK Wien/ Pock
Donnerstag, 10. Jänner 2013
Start-Up Bonus der WK Wien für junge
Nachwuchsunternehmer verliehen
Am 11. Dezember 2012 nutzten wieder 19
Wiener JUNIOR Teams die Gelegenheit,
ihren im Oktober gegründeten JUNIOR
Unternehmen durch den Start-Up Bonus der
Wirtschaftskammer Wien in Höhe von 50
Euro einen Vorteil zu verschaffen.
Den Bonus können die einzelnen Teams nun
für Produktion und Marketingmaßnahmen
nutzen, um bei den kommenden Events und
Messen hervorzustechen. Jetzt heißt es für
alle Teams produzieren, vermarkten und
verkaufen, um ihren Shareholdern am Ende
des Schuljahres einen ordentlichen Gewinn
Mittwoch, 16. Jänner 2013
10 bis 12 Uhr
„Kostenloser (wöchentlicher)
Steuerworkshop für Neugründer”. Steuerliche Grundinfos zu
Themen wie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Einkommensteuer,
Basispauschalierung, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer,
Steuerzahlungstermine.
WK Wien, Abteilung Finanzpolitik,
1., Stubenring 8 -10,Clubraum
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T 01 / 514 50 - 1323
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80 Jahre Einrichtungshaus Grünbeck
zVg
19 bis 21 Uhr
EPU-Willkommen im Club: Jahresprogramm 2013 im FORUM
EPU. Vorgestellt wird das neue
Workshop- und Einzelcoaching-Angebot für Ein-Personen-Unternehmen. Dabei lernen die Teilnehmer
nicht nur die Themen im Detail,
sondern auch die Experten kennen.
FORUM EPU, 4., Operngasse 1721, 6. Stock
Weitere Infos und Anmeldung:
T 01 / 514 50 - 1111
W wko.at/wien/epu
ausschütten zu können. Experten vom WK
Wien-Gründerservice gaben den Jungunternehmern darüber hinaus praktische Hinweise für ihre neuen Unternehmen. Vorgestellt
wurden die JUNIOR Teams von Thomas
Hrastnik, Geschäftsführer der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Wien und Niederösterreich. Im Anschluss übereichte
WK Wien-Vizepräsident Paulus Stuller die
Start-Up Boni. Foto: WK Wien-Vizepräsident
Paulus Stuller mit den Junior-Teams (von
links nach rechts): Stories Cooking Company,
MAKO und NO Time.
V.l.: Stefan Grünbeck, Spartenobmann Erwin Pellet und
Johann Grünbeck
Anlässlich des 80. Jubiläums überreichte Erwin
Pellet, Obmann der Sparte
Handel, Stefan Grünbeck
im Beisein seines Vaters,
Johann Grünbeck, eine Urkunde zum Betriebsjubiläum. Das Einrichtungshaus
Grünbeck in der Margaretenstraße 93 ist seit 80
Jahren für beste Qualität
in der Ausführung und
Design bekannt und bereits
in der dritten Generation
als Familienbetrieb tätig.
2009 hat Stefan Grünbeck
das Unternehmen vollständig übernommen und baut
es laufend aus.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2012
Wiener Wirtschaft
Termin-Tipp:
Termine · 31
Workshop
Sozialversicherung für
Neugründer
10. Jänner 2013, WK Wien
Anmeldung:
T 01 / 514 50 - 1620
n Veranstaltungen
Neues English Cinema
Haydn startet mit „Hobbit”
Donnerstag, 17. Jänner 2013
19.20 bis 20.35 Uhr
Kaffeesieder-Akademie: Perfektion für den Ballabend. Mitglieder der Fachgruppe Kaffeehäuser können bei diesem Abend im
Rahmen der Kaffeesieder-Akademie ihre Tanzkenntnisse für Ballabende auffrischen.
Tanzschule Rueff, 8., FriedrichSchmidt-Platz 4
Weitere Infos und Anmeldung:
T 01 / 514 50 - 4118
E [email protected]
W wko.at/wien/kaffeehaeuser
Weinwurm
Freitag, 18. Jänner 2013
WK Wien-Präsidentin Brigitte Jank (M.), und
der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Wien, Josef Bitzinger (l.), eröffnen gemeinsam mit Kino-Betreiber Christian
Dörfler (r.) das neu gestaltete English Cinema
Haydn in der Mariahilfer Straße 57. Das traditionsreiche Wiener Kino im Familienbesitz,
das seit 1918 besteht, wurde in den letzten
13 Monaten komplett in Bezug auf Design
und Technik erneuert. Zusätzlich wurde ein
vierter Saal eingebaut, um das Filmangebot
für alle Fans des englischsprachigen Kinos
zusätzlich zu verbessern. Auch wurden sämtliche Beleuchtungskörper gegen LED- oder
Sparlampentechnik ausgetauscht. Damit kann
der Energiebedarf um rund ein Viertel gesenkt
werden. Die besondere Herausforderung für
die Projektleitung der Umbauarbeiten war,
dass der Betrieb täglich bespielt wurde. Nach
der Eröffnung startete im Haydn der Film „The
Hobbit”. Es handelt sich dabei um den ersten
Film, der mit 48 Bildern pro Sekunde aufgenommen und in ausgewählten Kinos auch so
abgespielt werden kann.
Weinkirn
Punsch für die St. Anna Kinderkrebsforschung
Das Forum EPU der WK Wien lud zahlreiche Unternehmer zum vorweihnachten
EPU-Punsch auf den Georg-Coch-Platz ein.
Punsch und kleine Speisen wurden gegen
eine Spende für die St. Anna Kinderkrebsforschung ausgegeben. Insgesamt konnten
für den guten Zweck 1620 Euro gesammelt
werden.
8 bis 10 Uhr
EPU-Business-Talk: Positionierung. Positionierung bedeutet
mehr als Konkurrenzanalyse und
Alleinstellung (USP). Die Teilnehmer erfahren beim Business-Talk
mit Gerhard Wiesbauer, was Nespresso, Mrs. Sporty und andere
Unternehmen sowie heimische
KMU-Erfolgsbeispiele kennen.
FORUM EPU, 4., Operngasse 1721, 6. Stock
Weitere Infos und Anmeldung:
T 01 / 514 50 - 1111
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Weitere Veranstaltungshinweise
finden Sie unter wko.at/wien
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40 · Sparte & Ressort · Wiener Wirtschaft
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Wiener
Die Zeitung der Wirtschaftskammer Wien · 36. Jahrgang
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Verlautbarung
der Grundumlagenbeschlüsse
gem. §36 Abs. 3 GO
für das Jahr 2013
im Bereich der Wirtschaftskammer Wien
Das Präsidium der Wirtschaftskammer Wien hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 die
folgenden von den Fachgruppen gefassten Grundumlagenbeschlüsse genehmigt.
Bei Fachvertretungen wurden die Anträge der Fachverbände vom Erweiterten Präsidium
der Wirtschaftskammer Österreich in der Sitzung am 28.11.2012 genehmigt.
Sämtliche beschlossenen und genehmigten Grundumlagen treten mit
1. Jänner 2013 in Kraft.
Inhaltsübersicht
Seite
Fachorganisationen der Sparte Gewerbe und Handwerk
II
Fachorganisationen der Sparte Industrie
X
Fachorganisationen der Sparte Handel
XII
Fachorganisationen der Sparte Bank und Versicherung
XVII
Fachorganisationen der Sparte Transport und Verkehr
XVIII
Fachorganisationen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachorganisationen der Sparte Information und Consulting
XXI
XXIII
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
II · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Gewerbe und Handwerk
Fachorganisationen
der Sparte GEWERBE und HANDWERK
Landesinnung Bau Wien (101)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Bau Wien vom 10. Oktober 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied nach der im vorangegangenen Jahr an die
Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt.
Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobenen Sonderbeiträge, wie z. B. der Wohnbauförderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz.
a)Nichtbetriebe (bis 1.1. d. betreffenden Jahres gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr
zugetroffen hat ............................................................................................................................€175,00
b)Für alle anderen Betriebe beträgt die Grundumlage 3,95 ‰ der Bemessungsgrundlage,
jedoch mindestens.......................................................................................................................€350,00
höchstens........................................................................................................................................€4.750,00
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 110,00 festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Maler und Tapezierer (105)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Maler und Tapezierer vom 2. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder abhängig vom jeweiligen Berufszweig
wie folgt festgesetzt:
A) Berufszweig Maler, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder und Staffierer und
B) Berufszweig Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer:
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Für alle diesen Berufszweigen angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied
mit einem festen Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt.
Fachvertretung Wien der Steinmetze (102)
Der feste Betrag wurde für 2013 für alle Mitglieder mit € 0,00
und der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen mit..............................................................................................
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss
Beschlussdatum: 05.10.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
- Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................€225,00
-Alleinmeister, die am 01.01.2012 bzw. am 01.01.2013 das 65. Lebensjahr
vollendet haben, sind .................................................................................................................beitragsfrei
-ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vorangegangenen Jahres
mit......................................................................................................................................................
0,85 %
• Höchstbetrag..............................................................................................................................€1.635,00
• Für jeden in Wien am 01.01.2012 bzw. am 01.01.2013 beschäftigten
Steinmetzlehrling verringert sich die Grundumlage um............................................€50,00
- ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG........................................ die Hälfte
Landesinnung Wien der Dachdecker, Glaser und Spengler (103)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Dachdecker,
Glaser und Spengler vom 4. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen
Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu
leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt:
Der feste Betrag wurde für 2013 für alle Mitglieder mit € 105,00
und der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen mit 1,9 % (auf volle Euro-Beträge abgerundet) jedoch
mindestens ..........................................................................................................................................€195,00
und höchstens.....................................................................................................................................€1.550,00
festgesetzt.
Alleinmeister über 70 Jahre sind beitragsfrei.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 mit € 100,00 festgesetzt.
Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker (104)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker vom 5. Oktober 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 für
alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen Betrag in der Höhe von € 220,00 zuzüglich 1,1 % der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag
wird auf 1 Euro abgerundet.
1%
(auf volle €-Beträge abgerundet)
jedoch mindestens............................................................................................................................€125,00
und höchstens.....................................................................................................................................€975,00
festgesetzt.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 mit € 55,00 festgesetzt.
C) Berufszweig Tapezierer und Dekorateure:
Die Grundumlageneinstufung für alle diesem Berufszweig gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied erfolgt in 20 Klassen nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil).
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag und einem Prozentsatz vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse.
Der feste Betrag beträgt € 180,00.
Der Prozentsatz beträgt für die Klassen 3-5 1,8 %; für die Klassen 6-11 2,5 %; für die Klassen
12-20 2,6 %.
Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 31.12.2012 gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat
Kl. 2Alleinmeister
Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge
bis € 1.453,00
Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.453,00
bis € 2.907,00
Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 2.907,00
bis € 4.360,00
Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 4.360,00
bis € 5.814,00
Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 5.814,00
bis € 7.267,00
Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 7.267,00
bis € 8.721,00
Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 8.721,00
bis € 10.174,00
Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.174,00
bis € 11.628,00
Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 11.628,00
bis € 13.081,00
Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 13.081,00
bis € 14.535,00
Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 14.535,00
bis € 15.988,00
Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 15.988,00
bis € 17.441,00
Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 17.441,00
bis € 18.895,00
Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 18.895,00
bis € 20.348,00
Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 20.348,00
bis € 21.802,00
Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über € 21.802,00
bis € 23.255,00
Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über € 23.255,00
bis € 29.069,00
Kl.20 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00
€
90,00
€ 180,00
€
210,00
€
230,00
€
260,00
€
330,00
€
360,00
€
400,00
€
430,00
€
470,00
€
510,00
€
560,00
€
600,00
€
630,00
€
670,00
€
710,00
€
750,00
€
780,00
€
940,00
€ 1.120,00
Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe (106)
Mindestens daher..............................................................................................................................€220,00,
höchstens..............................................................................................................................................€6.500,00.
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe vom 3. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen Betrag und
einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt.
Alleinmeister, die am 1.1.2013 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei.
Der feste Betrag 2013 wurde für
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· III
Gewerbe und Handwerk
A)Berufszweige Bauhilfsgewerbe und Pflasterer:
a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) mit......................................€100,00
und für
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen mit...................................€200,00
Alle übrigen Mitgliedsbetriebe fester Betrag.........................................................................€ 150,00
zuzüglich 2,5 % der im Jahr 2011 an die Gebietskrankenkasse zu
leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), jedoch maximal.................................................€ 1.000,00
Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
festgesetzt. Der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen wurde für 2013 mit € 0,00 festgelegt.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Fachvertretung Wien der Karosseriebautechniker,
Karosserielackierer und der Wagner (109)
B) Berufszweig Bodenleger:
a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) mit......................................€350,00
und für
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen mit...................................€700,00
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss
Beschlussdatum: 29.09.2010 bzw. 01.06.2012, Beschluss unbefristet und gilt bis auf
weiteres.
festgesetzt. Der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen wurde für 2013 mit € 0,00 festgelegt.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss
Beschlussdatum: 01.06.2012
Fixbetrag pro Berechtigung...........................................................................................................€180,00
(Alleinmeister über 65 Jahren - Stichtag 1.1. des Kalenderjahres - zahlen keinen
Betrag pro Berechtigung)
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€90,00
Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres.................................
1,50 %
mit Höchstbetrag...............................................................................................................................€1.400,00
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Landesinnung Wien der Metalltechniker (110)
Fachvertretung Holzbau Wien (107)
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
- Fester Betrag für
a) Natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechts
(Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) sowie eingetragene
Erwerbsgesellschaften (Offene Erwerbsgesellschaften, Kommandit- und
Erwerbsgesellschaften)........................................................................................................ €
550,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und
alle anderen juristischen Personen .................................................................................€1.100,00
- Hebesatz von der Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen......................0,00%
- Ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG
a) ........................................................................................................................................................ die Hälfte
b)......................................................................................................................................................... die Hälfte
Landesinnung Wien der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (108)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Tischler und der
Holzgestaltenden Gewerbe vom 5. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser
Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt
festgesetzt:
Für die Mitglieder des Berufszweigs Tischler, Modellbauer und Bootbauer:
Alleinmeister/Alleinmeisterinnen, die am 1.1.2013 das 65. Lebensjahr
vollendet haben, sind........................................................................................................................ beitragsfrei
Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat................................€129,00
Aktive Betriebe, für die für das Jahr 2011 keine an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt..................................................................€258,00
Alle übrigen Mitgliedsbetriebe fester Betrag.........................................................................€258,00
zuzüglich 1,65 % der im Jahr 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil), wobei bei Lehrlingsausbildung von der zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen für das Jahr pro Lehrling € 444,00
(pro Monat € 37,00) in Abzug gebracht werden. Der sich ergebende Betrag
wird auf 1 Euro abgerundet, jedoch maximal........................................................................€2.210,00
Bei Fortführung eines Betriebes durch einen neuen Gewerberechtsinhaber nach dem
31.12.2011, erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber (von der Übergeberin) oder bereits vom Übernehmer (von der Übernehmerin) an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Für die Mitglieder des Berufszweigs Bildhauer, Binder, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler,
Korb- und Möbelflechter sowie Spielzeughersteller:
Alleinmeister/Alleinmeisterinnen, die am 1.1.2013 das 65. Lebensjahr
vollendet haben, sind........................................................................................................................ beitragsfrei
Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat................................€
75,00
Aktive Betriebe, für die für das Jahr 2011 keine an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt..................................................................€
150,00
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Metalltechniker
vom 3. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, abhängig vom jeweiligen Berufszweig wie folgt
festgesetzt:
Berufszweig Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik für Schmiede und
Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (vormals Schlosser):
Pro Mitglied ist ein fester Betrag in Höhe von € 120,00 zuzüglich 1,06 % der im Jahr 2011 an
die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zu entrichten.
Für die Berufszweige 0100 (Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau) sowie 0200 (Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau) erhöht sich die Vorschreibung für die Nutzung des Normenpakets ab 1.1.2013 um einen Betrag von € 40,00.
Die so ermittelte Grundumlage wird auf volle €-Beträge gerundet.
Alleinmeister, welche am 1.1.2013 das 70. Lebensjahr erreicht haben......................beitragsfrei
Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung
für das ganze Kalenderjahr zutrifft............................................................................................€60,00
Mindestsatz..........................................................................................................................................€120,00
Höchstsatz............................................................................................................................................€1.500,00
Mitglieder mit einer erst nach dem 1.1.2013 neu erlangten Gewerbeberechtigung werden mit
dem Mindestsatz eingestuft.
Bei einer Berechtigungsdauer von höchstens 6 Monaten im Vorschreibungsjahr ist im Jahr der
Errichtung der halbe Mindestsatz und im Jahr der Löschung die Hälfte des errechneten Grundumlagenbetrages zu entrichten.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls mit einem festen Betrag in der
Höhe von € 120,00 zuzüglich der im Jahr 2011 zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Berufszweig Metalldesign (vormals Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexografen):
Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder setzt sich die Grundumlage pro Mitglied
in 12 Klassen, aus einem festen Betrag in Höhe von € 104,00 und einem Promillesatz der im
Jahre 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen:
Kl. SV-Beitrag von € bis € ‰-Satz von €SV-Beitrag€‰-Satz
+ festen
Betrag
Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012
zugetroffen hat, 50 % vom festen Betrag € 52,00
Kl. 2 SV-Beiträge bis €
727,00 2,75 ‰ von € 727,00 € 106,00
Kl. 3 SV-Beiträgeüber € 727,00 bis € 2.180,00 26,14 ‰ von € 2.180,00 € 161,00
Kl. 4 SV-Beiträgeüber € 2.180,00 bis € 3.634,00 30,27 ‰ von € 3.634,00 € 214,00
Kl. 5 SV-Beiträgeüber € 3.634,00 bis € 5.450,00 30,09 ‰ von € 5.450,00 € 268,00
Kl. 6 SV-Beiträgeüber € 5.450,00 bis € 7.267,00 30,14 ‰ von € 7.267,00 € 323,00
Kl. 7 SV-Beiträgeüber € 7.267,00 bis € 10.901,00 25,04 ‰ von €10.901,00 € 377,00
Kl. 8 SV-Beiträgeüber €10.901,00 bis € 18.168,00 21,03 ‰ von €18.168,00 € 486,00
Kl. 9 SV-Beiträgeüber €18.168,00 bis € 25.435,00 19,50 ‰ von €25.435,00 € 600,00
Kl.10 SV-Beiträgeüber €25.435,00 bis € 36.336,00 15,47 ‰ von €36.336,00 € 666,00
Kl.11 SV-Beiträgeüber €36.336,00 bis € 54.505,00 11,52 ‰ von €54.505,00 € 732,00
Kl.12 SV-Beiträgeüber €54.505,00 12,73 ‰ von €54.505,00 € 798,00
Betriebe, die am Stichtag 1. Jänner 2013 einen oder mehrere Lehrlinge in einem aufrechten
Lehrverhältnis im gegenständlichen Gewerbe ausbilden, wird die Grundumlage 2013 derge-
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
IV · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Gewerbe und Handwerk
stalt ermäßigt, dass sie auf Antrag und gegen Vorlage des Lehrvertrages um zwei Klassen
niedriger eingestuft werden, als dies nach dem Grundumlagenkriterium der Fall wäre. Dieser
Antrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Vorschreibung bei der Landesinnung zu stellen.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Berufszweig Oberflächentechniker (vormals Metallschleifer und Galvaniseure):
Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder setzt sich die Grundumlage pro Mitglied
in 8 Klassen, aus einem festen Betrag in Höhe von € 58,00 und einem Promillesatz der im Jahre 2011 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen.
Kl. SV-Beitrag von €
bis € ‰-Satz von €SV-Beitrag€‰-Satz
+ festen
Betrag
Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese Voraussetzung
für das ganze Kalenderjahr 2012
zugetroffen hat, 50 % vom festen Betrag € 29,00
Kl. 2 SV-Beiträge bis €
363,00 5,51 ‰ von € 363,00 € 60,00
Kl. 3 SV-Beiträge über € 363,00 bis € 3.634,00 17,06 ‰ von € 3.634,00 € 120,00
Kl. 4 SV-Beiträgeüber € 3.634,00 bis € 7.267,00 12,67 ‰ von € 7.267,00 € 150,00
Kl. 5 SV-Beiträgeüber € 7.267,00 bis € 10.901,00 10,18 ‰ von €10.901,00 € 169,00
Kl. 6 SV-Beiträgeüber €10.901,00 bis € 14.535,00 9,29 ‰ von €14.535,00 € 193,00
Kl. 7 SV-Beiträgeüber €14.535,00 bis € 21.802,00 7,29 ‰ von €21.802,00 € 217,00
Kl. 8 SV-Beiträgeüber €21.802,00 8,39 ‰ von €21.802,00 € 241,00
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (111)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker vom 4. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in
einem festen Betrag in Höhe von € 120,00 (Nichtbetriebe € 60,00) und in einem Prozentsatz
der jeweiligen Klasse nach der im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) für
alle Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge wie unten angegeben festgesetzt.
Der Prozentsatz beträgt für die Klasse 3 2,201 %; für die Klasse 4 1,101 %; für die Klasse 5
1,019 %; für die Klasse 6 1,204 %; für die Klasse 7 1,376 %; für die Klasse 8 1,400 %; für die
Klasse 9 1,540 %; für die Klasse 10 1,500 %; für die Klasse 11 1,321 %; für die Klasse 12 1,009
%; für die Klasse 13 0,895 %; für die Klasse 14 0,798 %; für die Klasse 15 0,413 %; für die
Klasse 16 0,257 %; für die Klasse 17 0,200 %; für die Klasse 18 0,120 %; für die Klasse 19
0,140 %
Kl. 1 Alleinmeister über 65 Jahre €
120,00
Kl. 2 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat €
60,00
Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis € 3.634,00 €
200,00
Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 3.634,00
bis € 10.901,00 €
240,00
Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.901,00
bis € 19.622,00 €
320,00
Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 19.622,00
bis € 29.069,00 €
470,00
Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00
bis € 34.883,00 €
600,00
Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 34.883,00
bis € 41.424,00 €
700,00
Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 41.424,00
bis € 48.691,00 €
870,00
Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 48.691,00
bis € 56.685,00 €
970,00
Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 56.685,00
bis € 72.673,00 € 1.080,00
Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 72.673,00
bis €109.009,00 € 1.220,00
Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 109.009,00
bis €145.346,00 € 1.420,00
Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 145.346,00
bis €181.682,00 € 1.570,00
Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 181.682,00
bis €400.000,00 € 1.770,00
Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 400.000,00
bis €700.000,00 € 1.920,00
Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 700.000,00
bis €1.000.000,00 € 2.120,00
Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über €1.000.000,00 bis €2.000.000,00 € 2.520,00
Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über €2.000.000,00 € 2.920,00
nehmeranteil) für alle Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge wie unten angegeben festgesetzt.
Die Klasse 1 ist beitragsfrei. Die Promillesätze betragen:
Kl. 3: 0,0 ‰; Kl. 4: 70 ‰; Kl. 5: 38 ‰; Kl. 6: 32,82 ‰; Kl. 7: 28,25 ‰; Kl. 8: 30,25 ‰; Kl. 9:
28,45 ‰; Kl. 10: 26,91 ‰; Kl. 11: 25,31 ‰; Kl. 12: 22,15 ‰; Kl. 13: 20,38 ‰; Kl. 14: 19,57 ‰;
Kl. 15: 17,46 ‰; Kl. 16: 15,39 ‰; Kl. 17: 13,65 ‰; Kl. 18: 12,45 ‰; Kl. 19: 11,07 ‰; Kl. 20:
9,10 ‰; Kl. 21: 7,11 ‰; Kl. 22: 6,29 ‰; Kl. 23: 4,40 ‰; Kl. 24: 4,56 ‰.
Integriert in der Grundumlage ist ein zusätzlicher fixer Betrag von € 45,-- als Projektfinanzierung für Programm-Systeme. Alle Mitglieder der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-,
Alarm- und Kommunikationstechniker haben damit einen kostenlosen Anspruch auf alle datentechnischen Produkte der EDS-Datenservice GmbH.
Kl. 1 Alleinmeister über 65 Jahre������������������������������������������������������������������������������������������������ beitragsfrei
Kl. 2 Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet), wenn diese
Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat €
93,00
Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis €
500,00 €
141,00
Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über €
500,00
bis € 1.000,00 €
211,00
Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.000,00
bis € 5.500,00 €
350,00
Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 5.500,00
bis € 8.500,00 €
420,00
Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 8.500,00
bis € 12.000,00 €
480,00
Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 12.000,00
bis € 16.000,00 €
625,00
Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 16.000,00
bis € 20.000,00 €
710,00
Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 20.000,00
bis € 23.000,00 €
760,00
Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 23.000,00
bis € 29.000,00 €
875,00
Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.000,00
bis € 39.000,00 € 1.005,00
Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 39.000,00
bis € 50.000,00 € 1.160,00
Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 50.000,00
bis € 60.000,00 € 1.315,00
Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 60.000,00
bis € 79.000,00 € 1.520,00
Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 79.000,00
bis €100.000,00 € 1.680,00
Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 100.000,00
bis €130.000,00 € 1.915,00
Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über € 130.000,00
bis €167.000,00 € 2.220,00
Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über € 167.000,00
bis €215.000,00 € 2.521,00
Kl.20 Sozialversicherungsbeiträge über € 215.000,00
bis €290.000,00 € 2.780,00
Kl.21 Sozialversicherungsbeiträge über € 290.000,00
bis €400.000,00 € 2.985,00
Kl.22 Sozialversicherungsbeiträge über € 400.000,00
bis €500.000,00 € 3.286,00
Kl.23 Sozialversicherungsbeiträge über € 500.000,00
bis €720.000,00 € 3.309,00
Kl.24 Sozialversicherungsbeiträge über € 720.000,00 € 3.424,00
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Sozialversicherungsanstalten
zu entrichten gewesen ist.
Die Einstufung als Nichtbetrieb erfolgt erst nach dem Ruhen des Betriebes eines ganzen Jahres.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachvertretung Wien der Kunststoffverarbeiter (113)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss
Beschlussdatum: 16.09.2010, Beschluss unbefristet und gilt bis auf weiteres.
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
- Fixbetrag pro Berechtigung........................................................................................................€150,00
(Alleinmeister über 65 Jahren - Stichtag 1.1. des Kalenderjahres - zahlen keinen Betrag pro Berechtigung)
- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG...............................€75,00
- Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres.................................
1,33 %
- mit Höchstbetrag............................................................................................................................€1.709,00
Landesinnung Wien der Mechatroniker (114)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Mechatroniker
vom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 gem. § 123 WKG wie folgt festgesetzt:
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Die Grundumlageneinstufung für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied erfolgt in 24 Klassen nach der in der Zeit vom
Die entsprechenden Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes finden bei der Umsetzung ihre Anwendung.
1. Jänner bis 31. Dezember des vorvorangegangenen Kalenderjahres an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil).
Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-,
Alarm- und Kommunikationstechniker (112)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Elektro- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker vom 5. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013
für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in einem festen Betrag in Höhe von € 96,-- (bei Nichtbetrieben – Kl. 2 fällt nur der halbe
Betrag an) und in einem nach 24 Klassen aufgeteilten Betrag als Promillesatz von dem jeweiligen Klassenhöchstsatz nach der im Jahre 2011 an die Sozialversicherungsanstalten zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienst-
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag und einem Prozentsatz vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse.
Der feste Betrag beträgt € 80,--. Für ruhende Berechtigungen (Nichtbetriebe) wird, wenn diese
Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage
im betreffenden Kalenderjahr auf € 40,-- festgesetzt.
Der Prozentsatz beträgt für die Klasse 4 2,67 %; für die Klasse 5 4,04 %; für die Klasse 6 4,38
%; für die Klasse 7 3,80 %; für die Klasse 8 3,50 %; für die Klasse 9 3,29 %; für die Klasse 10
2,40 %; für die Klasse 11 2,01 %; für die Klasse 12 1,777 %; für die Klasse 13 1,65 %; für die
Klasse 14 1,57 %; für die Klasse 15 1,52 %; für die Klasse 16 1,459 %; für die Klasse 17 1,42
%; für die Klasse 18 1,40 %; für die Klasse 19 1,21 %; für die Klasse 20 1,09 %; für die Klasse
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· V
Gewerbe und Handwerk
21 0,99 %; für die Klasse 22 0,90 %; für die Klasse 23 0,83 %; und für die Klasse 24 0,79 %,
jeweils vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse.
rungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende
Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.
Die Klassen pro Mitglied wurden wie folgt bestimmt:
Kl. 1 Alleinmeister, die am 1.1. des betreffenden
Kalenderjahres das 70. Lebensjahr erreicht haben��������������������������������������������������� beitragsfrei
Kl. 2 Alleinmeister und Patentausüber, die keine
Arbeitskräfte beschäftigen, sowie Betriebe ohne
Sozialversicherungsbeiträge
€ 80,00
Kl. 3 Nichtbetriebe (bis 2.1. des betreffenden Kalenderjahres
gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze
vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat €
40,00
Kl. 4 SV-Beiträge bis €
3.000,00 €
160,00
Kl. 5 SV-Beiträge über
€
3.000,00 bis €
3.500,00 €
221,00
Kl. 6 SV-Beiträge über
€
3.500,00 bis €
4.000,00 €
255,00
Kl. 7 SV-Beiträge über
€
4.000,00 bis €
5.500,00 €
289,00
Kl. 8 SV-Beiträge über
€
5.500,00 bis €
7.000,00 €
325,00
Kl. 9 SV-Beiträge über
€
7.000,00 bis €
8.500,00 €
359,00
Kl.10 SV-Beiträge über
€
8.500,00 bis € 15.000,00 €
440,00
Kl.11 SV-Beiträge über
€ 15.000,00 bis € 22.000,00 €
522,00
Kl.12 SV-Beiträge über
€ 22.000,00 bis € 29.500,00 €
604,00
Kl.13 SV-Beiträge über
€ 29.500,00 bis € 37.000,00 €
690,00
Kl.14 SV-Beiträge über
€ 37.000,00 bis € 44.000,00 €
770,00
Kl.15 SV-Beiträge über
€ 44.000,00 bis € 51.000,00 €
855,00
Kl.16 SV-Beiträge über
€ 51.000,00 bis € 58.500,00 €
933,00
Kl.17 SV-Beiträge über
€ 58.500,00 bis € 66.000,00 € 1.017,00
Kl.18 SV-Beiträge über
€ 66.000,00 bis € 73.000,00 € 1.102,00
Kl.19 SV-Beiträge über
€ 73.000,00 bis € 95.000,00 € 1.229,00
Kl.20 SV-Beiträge über
€ 95.000,00 bis € 124.000,00 € 1.431,00
Kl.21 SV-Beiträge über
€ 124.000,00 bis € 160.000,00 € 1.664,00
Kl.22 SV-Beiträge über
€ 160.000,00 bis € 204.000,00 € 1.916,00
Kl.23 SV-Beiträge über
€ 204.000,00 bis € 255.000,00 € 2.196,00
Kl.24 SV-Beiträge über
€ 255.000,00 bis € 300.000,00 € 2.450,00
und
darüber € 2.450,00
Mindestens daher € 200,00,
höchstens € 950,00.
Mitglieder mit einer erst nach dem 31. Dezember des vorvorangegangenen Kalenderjahres neu
erlangten Gewerbeberechtigung werden in die Klasse 4 eingestuft.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorvorangegangenen Kalenderjahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen, gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an
die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Beginnt die Mitgliedschaft im betreffenden Kalenderjahr nach dem 30.06., ist die Grundumlage
für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Endet die Mitgliedschaft zur Innung innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in der anteiligen Höhe, bezogen auf ganze Monate der Mitgliedschaft zur Innung, zu entrichten.
Landesinnung Wien der Kraftfahrzeugtechniker (115)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Kraftfahrzeugtechniker vom 4. Oktober 2011 setzt sich die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied gegliedert in 9
Klassen, aus einem Sockelbetrag in Höhe von € 150,00 und einem Prozentsatz der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen.
Kl. SV-Beitrag von €
bis € %-Satz von €SV-Beitrag€ %-Satz
+ festen
Betrag
Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1. des betreffenden Jahres gemeldet),
wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene
Kalenderjahr zugetroffen hat, 50 % vom Sockelbetrag € 75,00
Kl. 2 SV-Beiträge bis € 2.849,00 0,640 % von € 2.849,00 € 168,00
Kl. 3 SV-Beiträge von € 2.849,01 bis € 10.174,00 0,850 % von €10.174,00 € 236,00
Kl. 4 SV-Beiträge von €10.174,01 bis € 25.435,00 0,870 % von €25.435,00 € 371,00
Kl. 5 SV-Beiträge von €25.435,01 bis € 39.970,00 0,800 % von €39.970,00 € 470,00
Kl. 6 SV-Beiträge von €39.970,01 bis € 54.505,00 0,800 % von €54.505,00 € 586,00
Kl. 7 SV-Beiträge von €54.505,01 bis € 72.673,00 0,840 % von €72.673,00 € 760,00
Kl. 8 SV-Beiträge von €72.673,01 bis € 99.000,00 0,960 % von €99.000,00 €1.100,00
Kl. 9 SV-Beiträge ab € 99.000,01 1,061 % von €99.001,00 €1.200,00
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangenen
Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob
diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Kunsthandwerke (116)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Kunsthandwerke vom 16. Juni 2011 wurde die Grundumlage ab 2013 für alle dieser Innung gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, abhängig des jeweiligen Berufszweiges
wie folgt festgesetzt:
Berufszweig Musikinstrumentenerzeuger
Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied
mit einem festen Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 1,5 % der im vorvorangegangenen
Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversiche-
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 100,00 festgesetzt.
Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfte beschäftigt haben sind beitragsfrei.
Berufszweig Buchbinder, Kartonagenwarenerzeuger, Etui- und Kassettenerzeuger
Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied
mit einem festen Betrag in Höhe von € 180,00 zuzüglich 1,0 % der im vorvorangegangenen
Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende
Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.
Mindestens daher..............................................................................................................................€180,00,
höchstens..............................................................................................................................................€1.150,00.
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 90,00 festgesetzt.
Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfte beschäftigt haben sind beitragsfrei.
Berufszweig Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher
Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied
mit einem festen Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 0,5 % der im vorvorangegangenen
Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende
Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.
Mindestens daher..............................................................................................................................€200,00,
höchstens..............................................................................................................................................€900,00.
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 100,00 festgesetzt.
Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfte beschäftigt haben sind beitragsfrei.
Berufszweig Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände
Für alle diesem Berufszweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitglied
mit einem festen Betrag in Höhe von € 60,00 zuzüglich 0,0 % der im vorvorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Weiters wird für aktive Mitglieder eine zweckgebundene Sondergrundumlage für Öffentlichkeitsarbeit in der Höhe von €
60,00 vorgeschrieben (gesamt: € 120,00 pro Mitglied). Der sich ergebende Betrag wird auf 1
Euro abgerundet.
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 30,00 festgesetzt.
Landesinnung Wien der Mode und Bekleidungstechnik (117)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Mode und Bekleidungstechnik vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage ab 2013 für alle dieser Innung
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt aus einem festen
und einem variablen Betrag festgesetzt:
Der feste Betrag beträgt für die Berechtigungen
• Bekleidungsgewerbe
• Kürschner, Handschuhmacher, Präparatoren und Gerber
• Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler........................................€240,00
Für die Berechtigungsarten
• Textilreiniger, Wäscher und Färber.......................................................................................€300,00
• Übernahmestelle..........................................................................................................................€150,00
Für ruhende Berechtigungen wird der feste Satz halbiert.
Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz, gestaffelt nach unten angeführten SV-Beitragsklassen nach der im vorangegangenen Kalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) pro Mitglied festgesetzt, wobei bei mehreren Klassen die
€-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind.
a.)Für die Berechtigungsart Bekleidungsgewerbe; Kürschner, Handschuhmacher,
Präparatoren und Gerber; Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler:
Klasse 1 SV-Beiträge................für die ersten € 3.500,00
2,0 % € 310,00 max.
Klasse 2 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 8.000,00 1,75 % € 450,00 max.
Klasse 3 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 30.000,001,70 % € 960,00 max.
Klasse 4 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 35.000,00 1,5 % € 1.485,00 max.
Klasse 5 SV-Beiträge ..............für alle weiteren
1,0 % € 1.550,00 max.
b.) Für die Berechtigungsart Textilreiniger, Wäscher und Färber:
Klasse 1 SV-Beiträge................für die ersten € 5.000,00
0,0 % € 300,00 max.
Klasse 2 SV-Beiträge ..............für die weiteren € 6.500,00 1,20 % € 378,00 max.
Klasse 3 SV-Beiträge ..............für alle weiteren
1,00 % € 1.550,00 max.
Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt für alle Berechtigungsarten € 1.550,00.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
VI · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Gewerbe und Handwerk
Landesinnung Wien der Schuhmacher (118 a)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Schuhmacher
vom 9. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einen festen Betrag und einen variablen Betrag in 2 Gruppen festgesetzt:
Gruppe 1: Schuhmacher, Instandsetzer von Schuhen, Oberteilherrichter,
Erzeuger von Haus-, Turn-, Kleinstkinderschuhen, Schuheinlagen,
Schuhzubehör und Schuhausputzereien
Fester Betrag:
Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe im Bundesland Wien gelten folgende Sätze:
Gruppe 1
Gruppe 2
€ 220,00
€ 409,00
€ 440,00
€ 818,00
Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – sofern sich der Hauptbetrieb in
Wien befindet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung
sich in einem anderen Bundesland befindet und Patentausüber – wurden folgende Sätze beschlossen:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und
eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen
Gruppe 1
Gruppe 2
€ 314,00
€
502,00
€ 628,00
€ 1.004,00
Variabler Betrag:
Zusätzlich wird für Mitglieder ein Promillesatz der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil) in Höhe von 0,0 ‰ festgesetzt.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe (118 b)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß
der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung (erste Berechtigung für das Bundesland Wien und jede weitere Berechtigung in derselben Gruppe) in
einem festen Betrag und einem Prozentsatz, an der im vorangegangen Jahr an die jeweilige
Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) sowie bei Gruppe 1 und Gruppe 2 einem Werbebeitrag
festgesetzt.
Gruppe 1: Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Herstellung von künstlichen
Augen aus Glas
Gruppe 2: Zahntechniker
Gruppe 3: Bandagisten, Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger
1.) fester Betrag:
Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe, im Bundesland Wien, werden folgende Sätze beschlossen:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
€ 600,00
€ 600,00
€ 300,00
Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – sofern sich der Hauptbetrieb in
Wien befindet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung
sich in einem anderen Bundesland befindet – wurden folgende Sätze beschlossen:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
€ 900,00
€ 900,00
€ 450,00
2.) variabler Betrag:
Der Prozentsatz an der im vorangegangenen Jahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt
zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) wird wie folgt festgesetzt:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
0,3 %
0,6 %
0,6 %
3.) Werbebeitrag:
Der Werbebeitrag wird für die erste Berechtigung für das Bundesland Wien eingehoben.
Gruppe 1
Gruppe 2
€ 360,00
€ 150,00
Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe (119)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe vom 29. September 2010 setzt sich die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt aus einem festen
und einem variablen Betrag zusammen:
Gruppe 2: Orthopädieschuhmacher
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und
eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangen
Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob
diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu entrichten gewesen ist.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
a.)Der feste Betrag beträgt
• für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren je..................................€125,00
• für die Berechtigungsarten des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes
und der Müller und Mischfuttererzeuger je....................................................................€200,00
• für jede weitere Betriebsstätte der Berechtigungsarten Bäcker,
Fleischer, Konditoren je..........................................................................................................€60,00
• für jede weitere Betriebsstätte der Berechtigungsarten des
Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes und der Müller und
Mischfuttererzeuger je............................................................................................................€150,00
• für ruhende Berechtigungen Bäcker, Fleischer, Konditoren je................................€60,00
• für ruhende Berechtigungen des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes
und der Müller und Mischfuttererzeuger je....................................................................€100,00
Der feste Betrag ist von physischen Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offenen Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) in
einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten.
b.)Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz je Stufe der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz
ergeben, zu addieren sind.
aa.) für die Berechtigungsart Bäcker:
Stufe 1 (
bis €
600.000,00).................................................................
Stufe 2 (€ 600.000,01 bis € 1,250.000,00).................................................................
Stufe 3 (über € 1,250.000,00)................................................................................................
0,55 %
0,15 %
0,02 %
bb.) für die Berechtigungsart Fleischer:
Stufe 1 (
bis €
30.000,00)....................................................................
Stufe 2 (€ 30.000,01 bis €
60.000,00)....................................................................
Stufe 3 (€ 60.000,01 bis € 120.000,00)....................................................................
Stufe 4 (über € 120.000,00)....................................................................................................
2,00 %
1,00 %
0,50 %
0,25 %
cc.) für die Berechtungsart Konditoren:
Stufe 1 (
bis €
3.500,00)........................................................................
Stufe 2 (€ 3.500,01 bis €
8.000,00)........................................................................
Stufe 3 (€ 8.000,01 bis €
40.000,00)........................................................................
Stufe 4 (über € 40.000,00)......................................................................................................
0,00 %
5,00 %
1,50 %
1,00 %
dd.) für die Berechtigungsart des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes:
Stufe 1 (
bis € 120.000,00)....................................................................
Stufe 2 (€ 120.000,01 bis € 300.000,00)....................................................................
Stufe 3 (über € 300.000,00)....................................................................................................
1,50 %
1,00 %
0,50 %
c.)der zusätzliche variable Betrag für die Berechtigungsart Molker und Käser sowie sonstige
Berechtigungsarten im Bereich der Milchverarbeitung beträgt:
bis 500.000 kg Verarbeitungsmenge/Jahr.........................................................................€250,00
bis 5 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr.............................................................................€500,00
bis 50 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr...........................................................................€750,00
über 50 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr.......................................................................€1.000,00
d.)Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich für die Berechtigungsart Müller durch
einen Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Vermahlung, wobei, wenn eine Meldung an die
Agrarmarkt Austria vorliegt, die Vermahlungsstatistik der Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird:
Jahrestonnen x Eurobetrag/Jahrestonne.............................................................................€0,10
e.)Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich für die Berechtigungsart Mischfutterhersteller durch einen Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Produktion nach den Produktkategorien (F1/F2/F3), wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird
Jahrestonnen in der Produktkategorie F1-F3 x Eurobetrag/Jahrestonne..............€0,10
f.)Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt für die Berechtigungsart
Bäcker...............................................................................................................................................€12.500,00
Fleischer...........................................................................................................................................€15.000,00
Konditoren......................................................................................................................................€2.500,00
Müller und Mischfuttererzeuger.............................................................................................€5.000,00
Nahrungs- u. Genussmittelgewerbe.....................................................................................€7.500,00
Die Festlegung des festen Betrages basiert auf den zum 30.9.2012 bei der Landesinnung gemeldeten Berechtigungen. Soweit bei den Berechtigungsarten Bäcker und Konditoren beide
Berechtigungen vorliegen, werden als Bemessungsgrundlage bei der Bäckerberechtigung nur
70 % und bei der Konditorenberechtigung nur 30 % der Beiträge gemäß lit. b.) angesetzt.
Mitglieder der Berufsgruppe Gefroreneserzeuger mit Eissalon werden maximal in die Stufe 3
der Berechtigungsart cc.) Konditoren eingestuft.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (120)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Fußpfleger,
Kosmetiker und Masseure vom 8. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser
Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt
festgesetzt:
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· VII
Gewerbe und Handwerk
Einzelunternehmer/Einzelunternehmerinnen, die im Jahr 2012 das 65. Lebensjahr
vollendet haben und das Gewerbe aufrecht betreiben, sind............................................beitragsfrei
Nichtbetriebe (bis 1.1.2013 gemeldet) und freiberufliche Heilmasseure/innen
die ihre Tätigkeit nicht ausüben, wenn diese Voraussetzung für das
ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat..............................................................................€65,00
Aktive Betriebe, für die für das Jahr 2012 keine an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt..................................................................€130,00
Alle übrigen Mitgliedsbetriebe € 130,00 fester Betrag zuzüglich 20 ‰ der
im vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme
an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil),
auf volle €-Beträge gerundet, jedoch maximal.....................................................................€604,00
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangen
Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob
diese Summe jeweils noch vom Übergeber (von der Übergeberin) oder bereits vom Übernehmer (von der Übernehmerin) an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlende
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil)
€ 4.360,00 nicht übersteigt, zusätzlich € 0,00
Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlende
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) über
€ 4.360,00 bis € 7.267,00, zusätzlich € 120,00
Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlende
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil)
€ 7.267,00 übersteigt, zusätzlich € 172,00
3)Ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben.
4)Zusätzlich für jeden Automaten, den ein Mitglied außerhalb seines
Standortes betreibt, jeweils.....................................................................................................€94,00
B) Grundumlage pro Gewerbeberechtigung, lautend auf „Lichtpauser“ oder „Fotokopierer“:
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
1) fester Betrag
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€173,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen..............................................................................€346,00
Landesinnung Wien der Gärtner und Floristen (121)
2) Betrag nach Staffelung der SV-Beitragssumme
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Gärtner und
Floristen vom 25. September 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß
der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung (Stammberechtigung sowie die 1. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung sich in
einem anderen Bundesland befindet) in einem festen Betrag und einem Prozentsatz, an der im
Vorjahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt.
Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil)
€ 4.360,00 nicht übersteigt, zusätzlich € 0,00
Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2012 an die Gebietskrankenkasse zu zahlenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil)
€ 4.360,00 übersteigt, zusätzlich € 92,00
3) Ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben.
Gruppe 1: Gärtner, Friedhofsgärtner, einfachste Gartenarbeiten bzw.
eingeschränkte Gewerbeumfänge, Baumfällung und Rodung
4)Zusätzlich für jeden Automaten, den ein Mitglied außerhalb seines
Standortes betreibt, jeweils.....................................................................................................€38,00
Gruppe 2: Floristen (Blumenbinder), Blumeneinzelhandel, Kleinhandel mit Schnittblumen
5)Weiters wird pro Mitglied ein Zuschlag zur Grundumlage in der Höhe von € 18,00 für die Eintreibungsversicherung eingehoben.
Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe, im Bundesland Wien, werden folgende Sätze beschlossen:
1.)fester Betrag:
Gruppe 1
Gruppe 2
a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)
€ 180,00
€ 252,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen
Personen
€360,00
€ 504,00
Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – sofern sich der Hauptbetrieb in
Wien befindet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung
sich in einem anderen Bundesland befindet – wurden folgende Sätze beschlossen:
a) n
atürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),
offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) € 210,00
€ 276,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen
Personen
€ 552,00
€420,00
Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994, soferne sich der Hauptbetrieb in
Wien befindet, wurden folgende Sätze beschlossen:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€104,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€208,00
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 mit dem halben Betrag der jeweils anzuwendenden Beitragsstufe festgesetzt.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2012 zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
2.) variabler Betrag:
Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (123 a)
Der Prozentsatz an der im vorangegangenen Jahr an die jeweilige
Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil)
beträgt 0,20 % 0,30 %
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger vom 14. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle
dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, die über die
Berechtigung für das freie Gewerbe insbesondere der Hausbetreuungstätigkeiten oder Aufräumen von Baustellen oder der Grabsteinreinigung verfügen, pro Mitglied mit einem festen Betrag in der Höhe von € 220,00 sowie für jene Mitglieder, die über die Berechtigung für das reglementierte Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung verfügen, bzw. für alle
anderen Mitglieder mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag in der
Höhe von € 420,00 zuzüglich für alle Mitglieder 8 ‰ der im vorvorangegangenen Jahr an die
Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) festgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro
abgerundet.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangen
Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob
diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu entrichten gewesen ist.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Berufsfotografen (122)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Berufsfotografen vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung mit einem
festen Betrag und Beträgen nach Staffelung der Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres, einem Betrag pro Mitarbeiter und einem Betrag für jeden außerhalb
der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten festgesetzt:
A)Grundumlage für Mitglieder der Landesinnung Wien der Berufsfotografen mit Ausnahme
der Lichtpauser und Fotokopierer:
1) fester Betrag
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€
2) Betrag nach Staffelung der SV-Beitragssumme
Mindestens daher € 220,00 für alle Hausbetreuer, Aufräumer von Baustellen und Grabstein­
reiniger, mindestens daher € 420,00 für alle Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, mindestens daher € 420,00 für alle anderen Mitglieder mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung,
höchstens für alle Mitglieder € 2.500,00.
Alleinmeister, die am 1.1.2013 das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei.
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 110,00 festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Chemischen Gewerbe (123 b)
210,00
420,00
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Chemischen
Gewerbe vom 29. September 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem festen
und einem variablen Betrag wie folgt festgesetzt:
Für die Mitglieder des Berufszweiges des chemischen Gewerbes:
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
VIII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Gewerbe und Handwerk
fester Betrag € 230,00 zuzüglich 0,3 % der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil)
Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.
Mindestens daher..............................................................................................................................€230,00
höchstens..............................................................................................................................................€480,00
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 115,00 festgesetzt.
Für die Mitglieder des Berufszweiges der Schädlingsbekämpfer:
fester Betrag € 230,00 zuzüglich 0,3 % der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil)
Der sich ergebende Betrag wird auf 1 Euro abgerundet.
Mindestens daher..............................................................................................................................€230,00
höchstens..............................................................................................................................................€480,00
Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze voran-gegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage für das betreffende Kalenderjahr mit
€ 115,00 festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Landesinnung Wien der Friseure (124)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Friseure vom
12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt festgesetzt:
Nichtbetriebe (bis 1.1. d. betreffenden Kalenderjahres gemeldet), wenn
diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr
zugetroffen hat...................................................................................................................................€60,00
Alleinmeister/innen...........................................................................................................................€120,00
Alle anderen Mitgliedsbetriebe....................................................................................................€120,00
zuzüglich 1,98 % der für die im
vorangegangenen Kalenderjahr
gemeldeten SV-Beiträge
Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt € 6.500,00.
Bei Fortführung eines Betriebes durch einen neuen Gewerberechtsinhaber erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der im vorangegangenen Kalenderjahr zu leistenden Gesamtsumme an
Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber/in oder bereits vom Übernehmer/in an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen
ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Dieser Beschluss gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige
Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst.
Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer (125 a)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer vom 4. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt:
pro Mitglied 0,42 Prozent des der Innung mittels Umsatzsteuerbescheides vorgewiesenen Umsatzes des Jahres 2010 plus pro Berechtigung ein fester Betrag von € 135,00; ein Zuschlag pro
Mitarbeiter wird nicht eingehoben.
Bei Nichtvorlage des für die ordnungsgemäße Einstufung notwendigen Umsatzsteuerbescheides erfolgt die Einstufung durch Schätzung.
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2010 erzielten Umsatzsumme; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits
vom Übernehmer des Betriebes erzielt worden ist, plus pro Berechtigung ein fester Betrag von
€ 135,00; ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Innung nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013, ist
die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachvertretung der Bestatter Wien (125b)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss
Beschlussdatum: 25.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
Bestatter
-fester Betrag für Hauptbetrieb mit Umlagenstaffelung
gem. § 123 Abs. 12 WKG...........................................................................................................€800,00
-fester Betrag für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) und
Gewerbeberechtigungen für Anmeldestellen,
a) wenn das Mitglied über einen Hauptbetrieb in Wien verfügt, .............................€0,00
und
b) wenn das Mitglied über keinen Hauptbetrieb in Wien verfügt.............................€800,00
- Zuschlag pro Geschäftsfall.......................................................................................................€0,00
- ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG................................. die Hälfte
Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister (126)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der gewerblichen
Dienstleister vom 3. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung mit
einem festen Betrag mit Ausnahme der Berufszweige Astrologen, Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe, Humanenergethiker, Tierenergethiker, Lebensraum-Consulting, Lebens- und
Sozialberater, Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater), Lebens- und Sozialberater
(sportwissenschaftliche Berater), Personaldienstleister (Arbeitskräfteüberlasser) und Sprachdienstleister folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€40,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€80,00
Für den Berufszweig Astrologen wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit
einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€110,00
Für den Berufszweig Berufsdetektive wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung
mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€335,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€670,00
Für den Berufszweig Bewachungsgewerbe wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€53,00
bGebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€106,00
Für den Berufszweig Humanenergethiker wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen .............................................................................€110,00
Für den Berufszweig Tierenergethiker wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung
mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€110,00
Für den Berufszweig Lebensraum-Consulting wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€55,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€ 110,00
Für den Berufszweig Lebens- und Sozialberater wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€106,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€212,00
Für den Berufszweig Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater) wurde die Grundumlage
2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€106,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€212,00
Für den Berufszweig Lebens- und Sozialberater (sportwissenschaftliche Berater) wurde die
Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€106,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€212,00
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· IX
Gewerbe und Handwerk
Für den Berufszweig Personaldienstleister (Arbeitskräfteüberlasser) wurde die Grundumlage
2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€160,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€320,00
Für den Berufszweig Sprachdienstleister wurde die Grundumlage 2013 pro Gewerbeberechtigung mit einem festen Betrag folgend festgesetzt:
a)natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)..............................................................................................€120,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen ............................................................................€ 240,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
X · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Industrie
Fachorganisationen der Sparte INDUSTRIE
Fachvertretung Wien Bergwerke und Stahl (201)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: FV-Ausschuss
Beschlussdatum: 10.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des
vorangegangenen Jahres................................................................................................................
1,05 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50
Fachvertretung Wien der Mineralölindustrie (202)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbands - Ausschuss
Beschlussdatum: 31.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres............
1,425 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 (14) WKG.............................................€14,50
Fachvertretung Wien der Stein- und keramischen Industrie (203)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 03.10.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn. u. Gehaltssumme des Vorjahres.................3,325‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
für ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG................................€30,50
Fachvertretung Wien der Glasindustrie (204)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 14.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
kommunalsteuerpflichtige Brutto Lohn + Gehaltssumme des Vorjahres...................1,565‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Absatz 14 WKG.................................€30,50
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres...............1,475‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigung gem.§ 123 Abs.14 WKG..............................................€30,50
Fachvertretung Wien der Papierverarbeitenden Industrie (207)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 21.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................2,625‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50
Fachvertretung Wien der Film- und Musikindustrie (208)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 04.06.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalpflichtige Bruttolohn- u. Gehaltssumme des Vorjahres................................4,525‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€159,00
ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG....................................€79,50
Fachvertretung Wien der Bauindustrie (209)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 12.06.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
1.Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
unterliegen:
- Fixbetrag pro Stammfirma....................................................................................................€2.180,19
- Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres)
gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub)....................................................0,40%
2Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen:
- Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres)
gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub)....................................................0,40%
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 27.04.2012
3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt:
Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den
Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der
Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner
im Monat Dezember.
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen:
- Fixbetrag pro Stammfirma....................................................................................................€2.180,19
- Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme ...0,40‰
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
- Mindestbetrag.................................................................................................................................€0,00
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
1,725 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50
- Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..............................€0,00
Fachvertretung Wien der Papierindustrie (206)
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Fachvertretung Wien der chemischen Industrie (205)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: FV-Ausschuss
Beschlussdatum: 05.06.2012
Fachvertretung Wien der Holzindustrie (210)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 16.06.2011
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XI
Industrie
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
GU a: [Holzverarbeitende Industrie (HVI) und Sägeindustrie]
kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres...........................................................................................
1,725 ‰
GU b: H
VI - kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres...........................................................................................
1,29 ‰
GU b: S
ägeindustrie - pro fm Rundholzeinschnitt des vorangegangenen Jahres...€0,30
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................€30,50
Beschlussdatum: 30.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummen
des Vorjahres.......................................................................................................................................
3,325 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG...........................€30,50
Fachvertretung Wien der Nahrungs- und
Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) (211)
Fachvertretung Wien der NE - Metallindustrie (215)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 05.06.2012
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: FV-Ausschuss
Beschlussdatum: 02.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres............
3,425 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€30,50
Fachvertretung Wien der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie (212)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Textil-Bekleidung-Schuh-Leder
Beschlussdatum: 31.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
3,425 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€210,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€105,00
Berufsgruppe Textilindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
2,025 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€150,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€75,00
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
2,725 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€200,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€100,00
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
1,425 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€30,50
Fachvertretung Wien der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (213)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 07.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
5,495 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€150,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€75,00
Fachvertretung Wien der Gießereiindustrie (214)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres.......................................................................................................
2,425 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
Betrag für ruhende Berechtigungen..........................................................................................€30,50
Fachvertretung Maschinen & Metallwaren (216)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 12.09.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Lohn- und Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
0,7 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG.......................................€30,50
Fachvertretung Wien der Fahrzeugindustrie (217)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 05.07.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
0,485 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG.......................................€30,50
Fachvertretung Wien der Elektro- und Elektronikindustrie (218)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 22.06.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- u. Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
0,95 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€61,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€30,50
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Handel
Fachorganisationen der Sparte HANDEL
Landesgremium Wien des Lebensmittelhandels (301)
Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels (303A)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Lebensmittelhandels vom 5.Juli 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß
der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem
festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien
Auf Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des
Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels vom 11.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für
alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro
Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß
§ 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 127,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 254,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010
zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe zu entrichten.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst.
Indexanpassungsklausel
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die
Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten (302)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten(02) vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013*) für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder in drei Gruppen wie folgt festgesetzt.
Gruppe 1: Tabakfachgeschäfte, Tabakwarengroßhandel, anderer Tabakwarenhandel (außer
Tabakverkaufstellen)
0,39 Promille des Tabakwarenjahresumsatzes, mindestens € 51,- jährlich und höchstens
€ 1.230,- jährlich für Tabakfachgeschäfte und anderer Tabakwarenhandel (außer Tabakverkaufstellen) und € 2.460,- jährlich für den Tabakwarengroßhandel.
Gruppe 2: Tabakverkaufstellen
0,26 Promille des Tabakwarenjahresumsatzes, mindestens € 34,- jährlich und höchstens
€ 820,- jährlich.
Maßgebend für die Gruppe 1 und für die Gruppe 2 ist der Bruttotabakwarenumsatz zu Kleinverkaufspreisen des Vorjahres. Die genannten Grundumlagensätze gelten unabhängig von der
Rechtsform der Trafik, des Tabakwarengroßhandels und des anderen Tabakwarenhandels.
Hat der Trafikant, der Tabakwarengroßhändler, oder der andere Tabakwarenhändler nur Teile
des Vorjahres Tabakwarenumsätze erzielt, sind diese auf einen Tabakwarenjahresumsatz
hochzurechnen.
Hat der Inhaber eines Tabakfachgeschäftes, der Tabakwarengroßhändler, oder der andere Tabakwarenhändler im Vorjahr keine Tabakwarenumsätze erzielt, so ist der durchschnittliche Tabakwarenjahresumsatz eines Wiener Tabakfachgeschäftes, bei Tabakverkaufstellen der durchschnittliche Tabakwarenjahresumsatz einer Wiener Tabakverkaufstelle als Berechnungsbasis
zu verwenden.
Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012
zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 in halber Höhe zu entrichten.
Gruppe 3: Lottokollektanten, die keinen Handel mit Tabakwaren gemäß Gruppe 1 oder Gruppe
2 ausüben
physische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften,
sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften................................................................... € 51,00 jährlich
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine u. juristische Personen... €102,00 jährlich
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) gelten die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigung (Hauptbetrieb).
Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012
zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 146,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 292,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Einzelhandel mit Parfümeriewaren
Auf Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des
Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels vom 11.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für
alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro
Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß
§ 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 98,10
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 196,20
Für die Lebensmitteleinzelhändler, deren Gewerbeberechtigung zusätzlich auf den Einzelhandel mit Wasch- und Putzmitteln, Haushaltsartikeln, Petroleum und Spiritus oder einen Teil dieser Waren lautet, beträgt die Grundumlage 2011 € 12,60 unbeschadet von der Rechtsform.
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümerierwaren
sowie des Handels mit Farben und Lacken (303B)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken (3b) vom
22. September 2010 wurde die Grundumlage 2011 *) für alle dieser Fachgruppe gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem
festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
a) Für die Berufsgruppen Arzneimittelgroßhandel und Giftegroßhandel; Giftegroßhandel gem.
§ 213 Z 7 GewO 1994; Chemikaliengroßhandel, andere; Arzneimittelgroßhandel gem. § 213
Z 5 GewO 1994; Farben- und Lackehandel:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 130,50
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 261,00
b) Für die Berufsgruppe Parfümeriewarengroßhandel:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 117,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 234,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 in halber Höhe zu entrichten.
Landesgremium Wien des Agrarhandels (304)
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst.
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Agrarhandels vom
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XIII
Handel
20. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem
festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 179,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 358,00
Für Inhaber von standortgebundenen Einzelhandelsberechtigungen, deren Ausübungsberechtigungen sich bis höchstens 14 Tage im Jahr erstreckt (standortgebundene Christbaumeinzelhändler, standortgebundene Gewerbeberechtigungen für den Allerheiligenmarkt u.ä.), wurde
die Grundumlage 2011 wie folgt festgesetzt:
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 151,62
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 303,24
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Indexanpassungsklausel
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die
Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien des Energiehandels (305)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Energiehandels (5) vom 13. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in
einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt
festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 156,60
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 313,20
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels (306)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Markt-,
Straßen- und Wanderhandels vom 07.Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle
dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123
Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 162,51
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 325,02
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Für alle Marktfahrer (einschließlich jener mit Obst, Gemüse, landwirtschaftlichen Produkten,
Christbäumen, Reisig und ähnlichen Waren) sowie für alle Markthändler mit fixen Standorten
auf Wiener Märkten (ausgenommen Marktviktualienhändler) wurde die Grundumlage 2011 wie
folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 180,33
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 360,66
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Marktviktualienhändler
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 234,08
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 468,16
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Für die Bezieher temporärer Märkte wird die Grundumlage 2011 wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 220,11
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 440,22
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Dieser Grundumlagenbeschluss gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige
Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Außenhandels (307)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Außenhandels vom 06.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem
festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 90,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 180,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2010
zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe zu entrichten.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln (308A)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln vom 6.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9
WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 120,00 mit Wertsicherungsklausel *)
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 240,00 mit Wertsicherungsklausel *)
Trafikanten:
€ 30,00 mit Wertsicherungsklausel *).
Die Grundumlage von € 30,00 ist jenen Trafikanten vorzuschreiben, die lediglich eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung für den Einzelhandel mit Galanteriewaren, Raucherrequisiten
sowie Kurzwaren in Verbindung mit einer „Tabaktrafik“ besitzen.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XIV · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Handel
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Trafikanten:
€ 34,00
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Die Grundumlage von € 34,00 ist jenen Trafikanten vorzuschreiben, die lediglich eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung für den Einzelhandel mit Papier- und Schreibwaren in Verbindung mit einer „Tabaktrafik“ besitzen.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit
der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahrsdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten
bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der
Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien des Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln (308B)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln vom 17.09.2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle
dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123
Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 120,00 mit Wertsicherungsklausel *)
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 240,00 mit Wertsicherungsklausel *).
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die
Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien der Handelsagenten (311)
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Handelsagenten (11) vom 1. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in
einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt
festgesetzt:
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 80,00
*) Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit
der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahrsdurchschnittsnotierung für 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten
bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der
Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden.
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 160,00
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels (312A)
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Landesgremium Wien des Direktvertriebes (309)
Auf Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Direktvertriebes (9) vom 7. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in
einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt
festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 100,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 200,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Papier- und Spielwarenhandels (310)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Papier- und
Spielwarenhandels (10) vom 18. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser
Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG
wie folgt festgesetzt:
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels vom 15. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*)
für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro
Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123
Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Für die Berufsgruppe 0400 (Antiquitäten und Kunstgegenstände) wurde die Grundumlage
2011 pro Gewerbeberechtigung wie folgt beschlossen:
a)natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG)):......................... €
200,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen
juristischen Personen:.................................................................................................................€400,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Für die Berufsgruppen 0600 und 0700 (Briefmarken und Münzen) wurde die Grundumlage
2011 pro Gewerbeberechtigung wie folgt beschlossen:
a)natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG): .........................€118,00
b)Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften
und alle anderen juristischen Personen:.............................................................................€236,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 120,00
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 240,00
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XV
Handel
Landesgremium Wien des Uhren- und Juwelenhandels (312B)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Juwelenund Uhrenhandels vom 14. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011 *) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 23 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123Abs. 9 WKG wie
folgt festgesetzt:
hörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10
Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 95,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 190,00
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 220,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 440,00
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ
keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierungen um mindestens 5 Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
*) Diese Grundumlage inkl. Wertsicherungsklausel gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit das
zuständige Organe keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels (313)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Baustoff,Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels (13) vom 5. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*)
für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro
Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß §
123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 130,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 260,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Handels mit Computern und Bürosystemen (314A)
Landesgremium Wien des Fahrzeughandels (315)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Fahrzeughandels (315) vom 5. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011 *) für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in
einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs.9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 159,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 318,-Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die
Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen
*) Diese Grundumlage inkl. Wertsicherungsklausel gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit das
zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (316)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (16) vom 28. September 2010 wurde die Grundumlage
2011*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und
gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt:
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Handels mit
Computern und Bürosystemen (14a) vom 11. Oktober 2011 wurde die Grundumlage 2013*) für
alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro
Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß §
123 Abs. 12 WKG wie folgt festgesetzt:
a) Für die Berufsgruppe Fotohandel:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 245,00
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 75,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 150,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Handels mit Maschinen,
technischem und industriellem Bedarf (314B)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Handels mit
Maschinen, technischem und industriellem Bedarf (14b) vom 25. September 2012 wurde die
Grundumlage 2013*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung ange-
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 490,00
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
b) Für die Berufsgruppe Handel mit Medizinprodukten:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 68,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 136,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XVI · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Handel
Landesgremium Wien des Elektrohandels (317A)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Elektrohandels (17A) vom 30. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in
einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt
festgesetzt:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 85,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 170,-Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die
Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Landesgremium Wien des Einrichtungsfachhandels (317B)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Einrichtungsfachhandels (17b) vom 23. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9
WKG wie folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG)):...............................€165,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und
alle anderen juristischen Personen:............................................................................................€330,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels (319)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels vom 04. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für alle
dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123
Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 237,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 474,00
Sammler:
€ 107,00
Handel mit Altwaren:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 114,00
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 228,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die
Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung für 2010.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens fünf Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben
oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung
des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels (318)
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und Allgemeinen Handels vom 11. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013*) für
alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro
Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123
Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Landesgremium Wien der Versicherungsagenten (320)
€ 437,00
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Versicherungsagenten (20) vom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie
folgt festgesetzt:
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 874,00
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):.
€ 90,00
Warenhäuser:
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Versand-, Internethandel und Allgemeiner Handel
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 180,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe festgesetzt.
Natürliche Personen, Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG):
€ 116,00
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2011,
ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen:
€ 232,00
*) Diese Grundumlage gilt auch für die dem Jahr 2011 folgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XVII
Bank und Versicherung
Fachorganisationen der Sparte
BANK und VERSICHERUNG
Fachvertretung Wien der Banken und Bankiers (401)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 10.10.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
Berufszweig Banken:
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des Vorjahres:......................................................................................................................................
0,894 ‰
- Mindestbetrag:................................................................................................................................€7,00
- ganzjährig ruhende Berechtigung............................................................................................€3,50
Berufszweig Casinos Austria und Lotterien:
a) Klassenlotteriegeschäftsstellen:
Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro
Klassenlottergeschäftsstelle bekannt gegebene
Gesamtumsatz der 172. und 173. Klassenlotterie:........................................................0,140‰
b) Österreichische Lotterien GmbH:
Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen
Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der
Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2011):....................0,047‰
c) C
asinos Austria AG:
der inländische Gesamtumsatz des der
Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2011):....................
0,302 ‰
- Mindestbetrag:...........................................................................................................................€7,27
- ganzjährig ruhende Berechtigung:.....................................................................................€3,64
Fachvertretung Wien der Sparkassen (402)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 13.09.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- u. Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
1,041 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG......................................€3,50
Fachvertretung Wien der Landes-Hypothekenbanken (405)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 01.06.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
0,80 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs.14 WKG...................................€3,50
Fachvertretung Wien Versicherungsunternehmen (406)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 04.10.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
1. Versicherungsunternehmen:
kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme
des Vorjahres exkl. Provisionen....................................................................................................
0,85 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€3,00
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 12.09.2012
2. Kleine Versicherungsvereine:
Anteil vom Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum
Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr
für:
2.1. Sach- / Rückversicherer..........................................................................................................
4,60 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€25,44
Höchstbetrag.......................................................................................................................................€7.000,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€12,00
2.2. Viehversicherer...........................................................................................................................
0,00 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€0,00
Höchstbetrag.......................................................................................................................................€0,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€0,00
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Fachvertretung Wien der Pensionskassen (407)
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
0,841 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00
ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 4 WKG..............................................€3,50
Fachvertretung Wien der Volksbanken (403)
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und -Gehaltssumme
des Vorjahres.......................................................................................................................................
1,025 ‰
Mindestbetrag.....................................................................................................................................€7,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen..........................................................................................€3,50
Fachvertretung Wien der Raiffeisenbanken (404)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 19.06.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 16.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen.
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
Hebesatz 2013
- Fixbetrag je Pensionskassenberechtigung...........................................................................€6.500,00
- pro Tausend EUR Grundkapital.................................................................................................€1,22
- pro Tausend EUR Deckungsrückstellung............................................................................... 0,76 Cent
- pro Berechtigtem............................................................................................................................€0,14
- Deckel für die überbetrieblichen Pensionskassen iHv EUR 40.000,00
und für die betrieblichen iHv EUR 34.000,00.
- Für jede Pensionskasse gilt ein Erhöhungsbetrag des ungedeckelten
GU-Betrages, der zur gedeckelten Summe hinzugezählt wird, im Ausmaß von......27,09%
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XVIII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Transport und Verkehr
Fachorganisationen der Sparte
TRANSPORT und VERKEHR
Fachvertretung Wien der Schienenbahnen (501)
Beschluss über die Grundumlagen 2012 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 26.05.2011, gilt unbefristet bis auf weiteres
Die Grundumlage 2012 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2012
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2012
Für die Berechtigungsarten Hauptbahnen, Nebenbahnen,
Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten,
einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche
Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung:
a) Ein fester Betrag von..................................................................................................................€204,00
b) Ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme
des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung:
- Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 15 Mio. ein Anteil von.......................................1,7‰
- Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 15 Mio.
• Für Berechtigungen in Unternehmen im fachlichen Geltungsbereich
eines Kollektivvertrages des Fachverbandes ein Anteil von................................0,25‰
• Für Berechtigungen in Unternehmen außerhalb des fachlichen Geltungsbereiches eines Kollektivvertrages des Fachverbandes ein Anteil von............0,1‰
c) Ein Zuschlag von .........................................................................................................................€0,00
pro Beschäftigten (gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres)
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG..................................
die Hälfte
Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG.
Je Flugzeug, einmotorig, bis 2.000 kg
€   70,00
Je Flugzeug, einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg
€ 100,00
Je Flugzeug, mehrmotorig, bis 5.700 kg
€ 150,00
Je Flugzeug, ein – und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg€ 150,00
Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg
€ 200,00
Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 20.000 kg
€ 250,00
Je Drehflügler (Hubschrauber)
€ 150,00
Je Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der
Rep. Österreich zum 01.01.des Jahres)
€   70,00
Gruppe B: Luftverkehrsunternehmungen
mit Genehmigung gem. § 102 LFG
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13.10.2010 der Fachgruppe Wien der
Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen wurden die Grundumlagen ab 2011 für
alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie
folgt festgesetzt.
€   70,00
bisher ab 1.1.2011
€ 150,00
€ 150,00
Gruppe C: Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen
(motorisierte Luftfahrzeuge)
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von
€ 200,00
€ 200,00
und einem Zuschlag pro Berechtigung
Je Flugzeug, einmotorig, bis 2.000 kg €   70,00
€   70,00
Je Flugzeug, einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg
€ 100,00
€ 100,00
Je Flugzeug, mehrmotorig, bis 5.700 kg
€ 150,00
€ 150,00
Je Flugzeug, ein – und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg€ 150,00
€ 150,00
Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg
€ 200,00
€ 200,00
Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 20.000 kg
€ 250,00
€ 250,00
Je Drehflügler (Hubschrauber)
€ 150,00
€ 150,00
Je Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der
Rep. Österreich zum 01.01. des Jahres)
€   70,00
€   70,00
Gruppe D: Flugplatzunternehmungen bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) für
Flughäfen
€ 0,00
€ 0,00
Flugfelder € 0,00
€ 0,00
Gruppe E: Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von
Fachgruppe Wien der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen (502)
€   70,00
€ 100,00
€ 150,00
€ 150,00
€ 200,00
€ 250,00
€ 150,00
bisher ab 1.1.2011
€ 260,00
€ 260,00
Gruppe F: Andere Luftfahrtunternehmungen
(z.B. Vermietung nicht-motorisierter Luftfahrzeuge)
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von
€ 100,00
€ 100,00
Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
zutrifft, die
Grundumlage in halber Höhe festzusetzen.
Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1.1.2011 in Kraft und gilt bis auf weiteres.
*) der feste Betrag unterliegt der Rechtsformstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG
BERUFSGRUPPE BUS:
I: Gelegenheitsverkehr bisher ab 1.1.2011
Für Berechtigungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz wird die Bemessungsgrundlage
wie folgt festgelegt:
a)Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen
Kategorie 1: erste Berechtigung
€ 93,00 € 93,00
Kategorie 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 93,00
€ 93,00
b)Zusätzlich Zuschlag (fester Betrag) je Fahrzeug
lt. Konzessionsumfang der in der Konzessionsurkunde
vermerkten Fahrzeuge.
€ 58,00
€ 58,00
BERUFSGRUPPE SCHIFFFAHRT:
A. Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau (Schiffe/Motorboote)
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 235,00*) € 235,00*)
und pro Betriebsmittel
bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
13 bis 50 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
51 bis 150 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
151 bis 250 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
251 bis 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
über 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 117,50*) € 117,50*)
II: Kraftfahrlinienverkehr
bisher ab 1.1.2011
Für Berechtigungen nach dem Kraftfahrliniengesetz wird die
Bemessungsgrundlage wie folgt festgelegt:
a)Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen
Kategorie 1: erste Berechtigung
€ 93,00 € 93,00
Kategorie 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 93,00
€ 93,00
b)Zusätzlich Zuschlag (fester Betrag) je gemeldeten Autobus
€ 58,00
€ 58,00
Feste Beträge im Sinn von Pkt. I lit.a und/oder Pkt. II lit.a sind insgesamt mit einem Betrag von
€ 186,00 nach oben hin begrenzt.
Die Jahresgrundumlage pro Mitglied ist mit einem Betrag von € 5.700,00 nach oben hin begrenzt.
Nichtbetriebe mit einer Berechtigung zahlen........................................................................€75,50
Nichtbetriebe mit mehr als einer Berechtigung zahlen.....................................................€ 122,00
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres, ist
die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Für die Berechnung der Grundumlage wird bei Mitgliedern, die über eine Konzession nach dem
Gelegenheitsverkehrsgesetz verfügen, der Konzessionsumfang herangezogen. Es wird vom
Höchststand der im Vorjahr (das ist das der Grundumlagenvorschreibung vorangegangene Kalenderjahr) in der Konzessionsurkunde vermerkten Fahrzeuge ausgegangen.
Im Bereich des Kraftfahrliniengewerbes wird die Zahl der bei der Fachgruppe im Vorjahr (das
ist das der Grundumlagenvorschreibung vorangegangene Kalenderjahr) gemeldeten Fahrzeuge der Berechnung zugrunde gelegt.
Eine Rechtsformstaffelung kommt nicht zur Anwendung.
BERUFSGRUPPE LUFTFAHRT:
Gruppe A: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw.
1008/08
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag*) von € 200,00
€ 200,00
und einem Zuschlag pro Berechtigung
B. Überfuhren/Rollfähren
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 38,00*)
€ 38,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 19,00*)
€ 19,00*)
C. Segelschulen
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 123,00*) € 123,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 61,50*)
€ 61,50*)
D. Schiffsführerschulen/Motorbootschulen
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 123,00*) € 123,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 61,50*)
€ 61,50*)
E. Vermietung von Schiffen aller Art
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 340,00*) € 340,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 170,00*) € 170,00*)
F. Rafter
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 38,00*)
€ 38,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 19,00*)
€ 19,00*)
G: Konzessionierte Donauschifffahrtsunternehmungen
(auf der gesamten Donau)
bisher ab 1.1.2011
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XIX
Transport und Verkehr
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 705,00*) € 705,00*)
und pro Betriebsmittel in der Personenschifffahrt
bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
13 bis 50 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
51 bis 150 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
151 bis 250 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
251 bis 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
über 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
und pro Betriebsmittel in der Frachtschifffahrt
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 352,50*) € 352,50*)
Für jede weitere Betriebsstätte im Sinne des § 46 GewO 1994 ist, sofern sich der Hauptbetrieb
in Wien befindet, die Grundumlage 2013 mit € 163,00 festgesetzt, wobei die in diesen weiteren Betriebsstätten Beschäftigten der Hauptbetriebsstätte zuzuzählen sind.
H: Konzessionierte Donauschifffahrtsunternehmungen
(beschränkt auf ein Bundesland)
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 235,00 *) € 235,00 *)
und pro Betriebsmittel in der Personenschifffahrt
€ 0,00
€ 0,00
bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
13 bis 50 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
51 bis 150 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
151 bis 250 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
251 bis 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
über 400 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug
€ 0,00
€ 0,00
und pro Betriebsmittel in der Frachtschifffahrt
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 117,50*) € 117,50*)
Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen 505
I. Hafenbetriebe (Umschlagbetriebe)
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 1.546,00*) € 1.546,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 773,00*) € 773,00*)
J. Andere Schifffahrtsunternehmungen
(z.B. Vertretung von Schifffahrtsunternehmungen)
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 340,00*) € 340,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 170,00*) € 170,00*)
K: Hochseeschifffahrtsunternehmungen
bisher ab 1.1.2011
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen
Pro Berechtigung (Konzession)
€ 346,00*) € 346,00*)
Pro Betriebsmittel
€ 0,00
€ 0,00
Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung)
€ 173,00*) € 173,00*)
Unternehmen mit nach dem 01.07.2012 erteilten Berechtigungen werden in jene Klasse eingestuft, die der Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Erteilung der Gewerbeberechtigung entspricht.
Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft,
die Grundumlage mit € 81,50 festgesetzt.
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 30.09.2010 der oben genannten Fachgruppe wurde die Grundumlage 2011 und die nachfolgenden Jahre für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder unabhängig von der Rechtsform und der Berufsgruppe wie folgt festgesetzt:
1. Gelegenheitsverkehr
Für Berechtigungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz wird die Grundumlage wie folgt
festgelegt:
a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€
27,90
b. Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe lt. Konzessionsumfang ................................€32,20
c. Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe
mit PKW lt. Konzessionsumfang ...........................................................................................€32,20
d. Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe lt. Konzessionsumfang ...............€32,20
2. Vermieten von KFZ ohne Bestellung eines Lenkers
Die Grundumlage wird wie folgt festgelegt:
a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€27,90
b. Zuschlag je Fahrzeug .................................................................................................................€32,20
3. Fiaker und Pferde Mietwagen-Gewerbe
Die Grundumlage wird wie folgt festgelegt:
a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€27,90
b. Zuschlag je Fuhrwerk ................................................................................................................€32,20
4. Alle anderen Betriebe
Für Berechtigungen, die nicht unter die Z1 bis Z3 fallen, wird die Grundumlage wie folgt
festgelegt:
a. Fester Betrag je Berechtigung ..............................................................................................€27,90
b. Zuschlag je Betriebsmittel ......................................................................................................€32,20
*)für den festen Betrag gilt die Rechtsformstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG
Fachgruppe Wien der Transporteure (506A)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 2.10.2010 der Fachgruppe Wien für
das Güterbeförderungsgewerbe wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder ohne Rücksicht auf die Rechtsform festgesetzt:
Fachvertretung Wien der Seilbahnen (503)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 24.05.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
Fester Betrag mit Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten:
I Kabinenbahnen und Kombilifte...............................................................................................€0,00
II Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien
- 1er und 2er........................................................................................................................................€0,00
- ab 3er..................................................................................................................................................€0,00
IIISchlepplifte mit 2 Kategorien:
- bis 300 m...........................................................................................................................................€0,00
- ab 300 m............................................................................................................................................€30,00
IVBandförderer und Sonstige......................................................................................................€0,00
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ������������������������ jeweils die Hälfte
Fachgruppe Wien der Spediteure (504)
Aufgrund § 123 Abs. 3 WKG beschließt die Fachgruppentagung vom 21.09.2011 der Fachgruppe Wien der Spediteure die Grundumlage 2013:
Die Grundumlage wird für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Berechtigung mit einem festen Betrag und einem in 9 Klassen nach
der Beschäftigtenzahl (Stand 01.07.2012) gestaffelten Zuschlag festgesetzt:
Klasse
Beträge in EURO
Fester Betrag
0,00
Nichtbetriebe
81,50
Weitere Betriebsstätten
163,00
1
0-5
MitarbeiterInnen
163,00
2
6 - 10
MitarbeiterInnen
308,00
3
11 - 25 MitarbeiterInnen
513,00
4
26 - 50 MitarbeiterInnen
839,00
5
51 - 100 MitarbeiterInnen
1.260,00
6
101 - 200 MitarbeiterInnen
1.810,00
7
201 - 300 MitarbeiterInnen
2.500,00
8
301 - 400 MitarbeiterInnen
3.200,00
9
mehr als 400 MitarbeiterInnen
3.900,00
Dorotheum
235,50
●Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen
- Grundbetrag pro Berechtigung............................................................................................€28,00
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
- variabler Betrag
(abhängig vom Konzessionsumfang pro Kraftfahrzeug)
• innerstaatlichen Verkehr......................................................................................................€31,00
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
• grenzüberschreitenden Verkehr........................................................................................€31,00
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
• Anhänger....................................................................................................................................€0,00
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
●Klasse 2: Kleintransportgewerbe...........................................................................................€0,00
- Grundbetrag 1 pro Berechtigung
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
- Grundbetrag 2 pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
- variabler Betrag pro Kraftfahrzeug
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
●Klasse 3: Traktorfrächter..........................................................................................................€0,00
wie Klasse 1
●Klasse 4: Pferdefrächter............................................................................................................€0,00
- Grundbetrag pro Berechtigung
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
- variabler Betrag pro Fahrzeug
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
●Klasse 5: Fahrradbotendienst..................................................................................................€0,00
- Grundbetrag pro Berichtigung
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
- variabler Betrag pro Fahrzeug
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
●Klasse 6: Motorradbotendienst..............................................................................................€0,00
wie Klasse 2
●Klasse 7: Sonstige Berechtigungen......................................................................................€0,00
- Grundbetrag pro Berechtigung
(davon € 0,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)
Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft,
die Grundumlage in halber Höhe festzusetzen.
Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt bis auf weiteres.
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XX · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Transport und Verkehr
Fachgruppe Wien der Kleintransporteure (506B)
- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................Hälfte
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 08.10.2011 der Fachgruppe der Wiener Kleintransporteure wird die Grundumlage für 2013 und die nachfolgenden Jahre für alle
dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem festen Betrag wie folgt festgesetzt:
2. Berufszweig des Allgemeinen Verkehrs
- Fester Betrag pro Berechtigung............................................................................................€123,00
- Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme
des vorangegangenen Jahres..................................................................................................
0,75 ‰
Mindestbetrag...............................................................................................................................€123,00
Höchstbetrag.................................................................................................................................€3.390,00
Für Dienstgeberunternehmungen ist der feste Betrag nicht vorzuschreiben.
- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................Hälfte
Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen:
Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00
variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang pro Kraftfahrzeug)
für: innerstaatlichen Verkehr...................................................................................................0,00
grenzüberschreitenden Verkehr..............................................................................................0,00
Anhänger..........................................................................................................................................0,00
Klasse 2: Kleintransportgewerbe:
Grundbetrag 1 pro Berechtigung...........................................................................................€154,00*)**)
Grundbetrag 2 pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung......................................0,00
variabler Betrag pro Kraftfahrzeug......................................................................................0,00
Klasse 3: Traktorfrächter: wie Klasse 1....................................................................................0,00
Klasse 4: Pferdefrächter:
Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00
variabler Betrag pro Fahrzeug................................................................................................0,00
Klasse 5: Fahrradbotendienst:
Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00
Variabler Betrag pro Fahrzeug................................................................................................0,00
Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2........................................................................€154,00*)**)
Klasse 7: Sonstige Berechtigungen:
Grundbetrag pro Berechtigung...............................................................................................0,00
*) für den festen Betrag gilt die Rechtsformstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG..........................€
308,00 **)
**)Wertsicherungsklausel: Die Höhe des Grundbetrages unterliegt der aus der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI 2010) folgenden Wertanpassung. Die Anpassung erfolgt zum 01.01 eines Jahres unter Zugrundelegung des für den September des Vorjahres veröffentlichten Indexwertes. Die aus der Anpassung errechneten Grundbeträge sind auf volle Euro-Beträge abzurunden. Die Anpassung ist erstmals zum 01.01.2013
vorzunehmen.
Für ruhende Gewerbeberechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage mit dem halben Beitrag festgesetzt.
Fachvertretung Wien der Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr (507)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 04.06.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
Höhe:
pro Berechtigung
€/Hebesatz 2013
1. Berufszweig der Fahrschulen
- pro Prüfungsantritt Theorie des vergangenen Jahres,
wobei jede Klasse extra gezählt wird..................................................................................€1,00
- pro Prüfungsantritt Praxis des vergangenen Jahres,
wobei jede Klasse extra gezählt wird..................................................................................€1,00
- pro genehmigten Standort.......................................................................................................€200,00
- pro genehmigten „Außenkurs-Standort“
(auf Basis des vergangenen Jahres, mitgeteilt von der MA 65)................................€1.000,00
Fachgruppe Wien der Garagen-, Tankstellen- und
Servicestationsunternehmungen (508)
Die Grundumlagen werden ab 1.1.2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder nach Art und Größe des Betriebes in 14 Klassen festgesetzt, soweit diese Begrenzungen im Wortlaut der Gewerbeberechtigung enthalten sind.
Weist der Gewerbeschein keine Begrenzung der Betriebsfläche im Garagengewerbe bzw. der
Anzahl der Zapfauslässe im Tankstellengewerbe aus, so ist die gesamte tatsächlich genutzte
Betriebsfläche einschließlich Zu- und Abfahrten, Rangierflächen und Fahrverbindungen bzw.
die Anzahl der betriebenen Zapfauslässe maßgebend.
Grundumlagenkriterien
Klasse Art der Berechtigung
Servicestationen
1
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag
Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung)
Betrag
€ 44,00
€ 22,00
Tankstellen
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie einem variablen Betrag
nach folgender Staffelung:
2
Fester Betrag
€ 0,00
Variabler Betrag (Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeberechtigung)
3
1 – 3 Zapfauslässe
€ 67,00
4
4 – 6 Zapfauslässe
€ 111,00
5
über 6 Zapfauslässe
€ 203,00
Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung)
€ 22,00
Garagen
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie einem variablen Betrag
nach folgender Staffelung:
6
Fester Betrag
€ 0,00
Variabler Betrag (Gesamteinstellfläche1 in m² laut Gewerbeberechtigung)
7
bis 200 m²
€ 44,00
8
bis 400 m²
€ 67,00
9
bis 800 m²
€ 111,00
10
bis 1.500 m²
€ 203,00
11
bis 3.000 m²
€ 355,00
12
über 3.000 m²
€ 564,00
Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung)
€ 22,00
Parkplatzvermietungen (Abstellflächen im Freien)
Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie einem variablen Betrag
nach folgender Staffelung:
13
Fester Betrag
€ 0,00
€ 0,06
14
Variabler Betrag (pro m²)1)
Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung)
Halbe Höhe, max. € 22,00
) Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu und Abfahrten, Rangierflächen etc.) pro Stellplatz.
1
Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1.1.2011 in Kraft und gilt bis auf weiteres.
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XXI
Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachorganisationen der Sparte
TOURISMUS und FREIZEITWIRTSCHAFT
Fachgruppe Gastronomie Wien (601 a)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Gastronomie Wien vom 11.
Mai 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ohne Rücksicht auf die
Rechtsform einheitlich mit einem festen Betrag von € 203,60 und einem Zuschlag von € 0,00
festgelegt.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene
Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage mit € 101,80 festgesetzt.
In der Fachgruppentagung vom 11. Mai 2010 wurde weiters ausdrücklich Wertbeständigkeit
der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von
der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von
Amts wegen an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Juni 2010 errechnete
Indexzahl. Die jährliche Anpassung erfolgt auf der Basis des letztverlautbarten Juni-Wertes. Es
wird auf 10-Centbeträge kaufmännisch gerundet.
Der Verbraucherpreisindex 2000 hatte folgende Werte:
Juni 2010:..............................................................................................................................................121,3
Juni 2012:..............................................................................................................................................128,1
Daraus ergibt sich die Grundumlage 2013 wie folgt:
fester Betrag:......................................................................................................................................€215,00
ruhende Berechtigung:.....................................................................................................................€107,50
Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser (601 b)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 20. Dezember 2010 der Fachgruppe
Wien der Kaffeehäuser wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie folgt beschlossen:
„Der feste Betrag wird mit € 0,-- festgelegt, der jeweilige Zuschlag mit € 191,60 sodass für
jede Betriebsstätte der zur Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser gehörigen Berechtigungen einheitlich € 191,60 (=Fester Betrag von € 0,-- + Zuschlag von € 191,60) zu bezahlen ist.
Für Nichtbetriebe wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage mit der Hälfte des obigen Betrages festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
In der Fachgruppentagung vom 20. Dezember 2010 wurde weiters ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient
der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der
von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Juni 2010 errechnete
Indexzahl. Es wird auf 10-Centbeträge kfm. gerundet.
Der Verbraucherpreisindex 2000 hatte folgende Werte:
Juni 2010:..............................................................................................................................................121,3
Juni 2012:..............................................................................................................................................128,1
Daraus ergibt sich die Grundumlage 2013 wie folgt:
fester Betrag:......................................................................................................................................€202,30
ruhende Berechtigung:.....................................................................................................................€101,15
Fachgruppe Hotellerie Wien (602)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Hotellerie Wien vom 6. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt:
Pro Gewerbeberechtigung wird ein fester Betrag für alle Betriebsarten von € 50,00 festgesetzt.
Der Zuschlag für die klassifizierten Beherbergungsbetriebe wird mit Null festgesetzt.
Zusätzlich zum festen Betrag wird ein Zuschlag je nach Bettenklasse gemäß nachstehender
Staffel vorgeschrieben:
Klasse 1
Nichtbetriebe
€
9,00
Klasse 2
bis 25 Betten
€
68,00
Klasse 3
bis 50 Betten
€
97,00
Klasse 4
bis 100 Betten
€
186,00
Klasse 5
bis 150 Betten
€
422,00
Klasse 6
bis 200 Betten
€
655,00
Klasse 7
bis 300 Betten
€
895,00
Klasse 8
bis 400 Betten
€ 1.130,00
Klasse 9
bis 500 Betten
€ 1.420,00
Klasse 10
bis 600 Betten
€ 1.715,00
Klasse 11
bis 700 Betten
€ 2.010,00
Klasse 12
bis 1000 Betten
€ 2.310,00
Klasse 13
über 1000 Betten
€ 2.595,00
Als Nichtbetrieb gilt eine Unternehmung, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen
Jahres 2012 nicht ausgeübt wurde.
Für „Bürobetriebe“ beträgt die Grundumlage einheitlich € 118,00.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als 6 Monate des Kalenderjahres, so
beträgt die Grundumlage die Hälfte der zugeordneten Beitragsklasse.
Die Bettenanzahl ist ohne Zusatzbetten angegeben.
Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, bis die Fachgruppentagung einen anderslautenden
Beschluss fasst.
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe (603)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13. Oktober 2010 der Fachgruppe
Wien der Gesundheitsbetriebe wurde die GRUNDUMLAGE ab 2011 für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder in einem festen Betrag je Berechtigung nach Art des Betriebes und zuzüglich eines Zuschlags wie folgt festgesetzt:
A) private Krankenanstalten und Kurbetriebe
I. Fester Betrag nach Betriebsartenkatalog der privaten Krankenanstalten und Kurbetriebe:
Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen.
Beschäftigtenzuschlag 1: pro Betriebsart, pro Kopf
1. Privatspitäler, Sanatorien (bettenführend)........................................................................€559,70
2. Kurbetriebe......................................................................................................................................€ 559,70
3. Reha-Betriebe................................................................................................................................€ 839,40
4. Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK).............................................€ 335,90
5. Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie,
Rheumatischer Formenkreis, Wirbelsäulenerkrankungen)...........................................€ 335,90
6. Sonstige Ambulatorien...............................................................................................................€ 167,90
7. Altenheime und Pflegeeinrichtungen: darunter sind sowohl
solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichen
Bestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen................................€ 559,70
8. Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende
Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.).....................................................€ 559,70
● Beschäftigtenzuschläge für alle Betriebe additiv, differenziert nach obigem
Betriebsartenkatalog:
Beschäftigtenzuschlag 2: pro Betriebsart gestaffelt nach folgenden Kategorien:
0 - 10 Mitarbeiter:
€ 22,30
11 - 25 Mitarbeiter:
€ 167,90
26 - 50 Mitarbeiter:
€ 335,90
51 - 100 Mitarbeiter:
€ 559,70
über 100 Mitarbeiter:
€ 895,40
● Für PRIKRAF – Krankenanstalten additiv:
Promillesatz von den Gesamteinnahmen der im vorvergangenen Jahr erzielten und
bewerteten LKF- Punkte:
0,75 ‰ der LKF-Erlöse des vorvergangenen Jahres
● Für CT/MRT – Ambulatorien additiv:
Pauschalbetrag je CT.......................................................................................................................€ 167,90
Pauschalbetrag je MRT...................................................................................................................€ 335,90
B) Bäder und Saunabetriebe
II. Fester Betrag nach Betriebsartenkatalog der Bäder:
Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen.
1. Freibad..............................................................................................................................................€ 0,00
2. Natur/Seebad/Strandbad..........................................................................................................€ 0,00
3. Hallenbad.........................................................................................................................................€ 0,00
4. Hallenbad/Freibad........................................................................................................................€ 0,00
5. Thermal/Mineralbad....................................................................................................................€ 0,00
6. Erlebnisbad......................................................................................................................................€ 0,00
7. Wannen/Brause/Dampfbad......................................................................................................€ 0,00
8. Sauna.................................................................................................................................................€ 0,00
●Variabler Betrag nach Art des Betriebes (Bäder und Saunabetriebe):
- Betriebsart 1-8
0 – 50 Kästchen/Kabinen
€ 147,70
51 – 100 Kästchen/Kabinen
€ 268,60
101 – 500 Kästchen/Kabinen
€ 354,80
über 500 Kästchen/Kabinen
€ 590,90
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen
vorangegangenen Jahres nicht ausgeübt wurde.
Als Beschäftigte gelten alle mit Stichtag 1. Jänner des betreffenden Kalenderjahres im Mitgliedsbetrieb tätigen Personen einschließlich der mittätigen Familienmitglieder mit Ausnahme
der Ehegattin bzw. des Ehegatten. Zwei Halbtagskräfte zählen als ein Beschäftigter, wobei
Bruchzahlen in der Beschäftigtensumme auf die nächste Zahl aufzurunden sind.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Jänner 2011 errechnete Indexzahl. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des laufenden Jahres zur JännerIndexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete
Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten
sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
Fachgruppe Wien der Reisebüros (604)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 11. Oktober 2011 der Fachgruppe
Wien der Reisebüros wurde die Grundumlage ab 2012 für alle zu dieser Fachgruppe gehörigen
Voll- und sonstigen Teilberechtigungen als Kombination eines festen Betrages mit einem nach
der Beschäftigtenzahl berechneten gestaffelten variablen Zuschlag wie folgt beschlossen:
fester Betrag
Zuschlag
Gesamt
Klasse 1
Nichtbetriebe
€ 82,50
€ 0,00
€ 82,50
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XXII · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Tourismus und Freizeitwirtschaft
Klasse 2
0 bis 2 Beschäftigte
€ 165,00
€ 0,00
€ 165,00
Klasse 3
3 bis 7 Beschäftigte
€ 165,00
€ 83,00
€ 248,00
Klasse 4
8 bis 15 Beschäftigte
€ 165,00
€ 273,00
€ 438,00
Klasse 5
16 bis 25 Beschäftigte
€ 165,00
€ 495,00
€ 660,00
Klasse 6
26 bis 50 Beschäftigte
€ 165,00
€ 860,00
€ 1.025,00
Klasse 7
51 bis 100 Beschäftigte
€ 165,00
€ 1.679,00
€ 1.844,00
Klasse 8
über 100 Beschäftigte
€ 165,00
€ 2.937,00
€ 3.102,00
Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen
Jahres 2013 nicht ausgeübt wurde.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Die Grundumlage wird jedoch erst dann wieder erhöht, wenn sich der Verbraucherpreisindex um 10 %
erhöht hat.
Berechnungsbasis für allfällige Anpassungen ist die Indexzahl 125,2 (August 2011) des Verbraucherpreisindex 2000. Sie wird mit der Indexzahl Juni der Folgejahre verglichen. Nach einer
Anpassung bildet jene Juni-Indexzahl, die zu einer Anpassung geführt hat, die neue Berechnungsbasis. Alle Veränderungsraten sind auf volle Euro-Beträge gerundet zu berechnen.
Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe (605)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und
Vergnügungsbetriebe vom 12. Oktober 2010 wurde die GRUNDUMLAGE ab 2011 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt
festgesetzt:
IKultur- und Vergnügungsbetriebe: fester Betrag je Berechtigung nach Art des Betriebes zuzüglich einer variablen Bemessung nach Art des Betriebes
A)fester Betrag: Fixbetrag je Berechtigung nach Art des Betriebes.
Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, für verschiedene Kategorien den gleichen Betrag festzusetzen:
Nichtbetriebe:................................................................................................................................€39,20
1. Schausteller...............................................................................................................................€0,00
2. Freizeitparks..............................................................................................................................€470,30
3. Theater, Varietees, Kabarett..............................................................................................€0,00
4. Peepshows.................................................................................................................................€470,30
5. Schaubergwerke......................................................................................................................€0,00
6. Sportveranstaltungen............................................................................................................€0,00
7. Veranstaltungszentren..........................................................................................................€0,00
8. Zirkus............................................................................................................................................€0,00
B)variabler Betrag: je nach Art des Betriebes sind nachfolgende Zuschläge in Form eines
festen Betrages für Schausteller nach folgenden Kategorien festzulegen:
1. Schausteller
a. Kinderfahrgeschäfte..............................................................................................................€95,20
b. Schieß- und Spielgeschäfte................................................................................................€95,20
c. Kleinfahrgeschäfte
(bis 20 Personen/Sitzplätze oder
12 Frontmeter).......................................................................................................................€142,80
d. Großfahrgeschäfte (über
20 Personen/Sitzplätze oder
über 12 Frontmeter)..............................................................................................................€470,30
Je nach Art des Betriebes sind nachfolgende Zuschläge in Form eines festen Betrages für für
Theater, Varietees, Kabarett, Sportveranstaltungen, Veranstaltungszentren, Zirkus nach folgenden Kategorien festzulegen:
2. Theater
a. Fassungsraum
0 bis 100 Personen.........................................................................€80,00
b. Fassungsraum 101 bis 350 Personen........................................................................€160,10
c. Fassungsraum 351 bis 500 Personen........................................................................€470,30
d. Fassungsraum 501 bis 1000 Personen.......................................................................€588,50
e. Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen.......................................................................€1.292,70
f. Fassungsraum über 2000 Personen.................................................................................€2.265,40
IIKinos: fester Betrag je Berechtigung und pro Kinosaal und zusätzlich wurde für Betriebe, die
den Filmbezugsbedingungen unterliegen, mit einem Promillesatz des Umsatzes des Vorjahres festgesetzt:
Fester Betrag:
Gruppe I:
INHABER ODER PÄCHTER EINER KINOVOLLKONZESSION
Klasse 1 Nichtbetriebe.........................................................................................................€108,00
Klasse 2
natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesell
schaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)........................................€ 216,00
Klasse 3 Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen................................€ 432,00
Gruppe II:
INHABER ODER PÄCHTER EINER
EINGESCHRÄNKTEN KINOKONZESSION
Klasse 1 Nichtbetriebe.........................................................................................................€ 98,70
Klasse 2
natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesell
schaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)........................................€ 197,40
Klasse 3
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen................................€ 394,80
Gruppe III:
MÜNZFILMAUTOMATEN
Klasse 1
Nichtbetriebe.........................................................................................................€ 27,00
Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesell
schaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)........................................€ 54,00
Klasse 3
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen................................€ 108,00
Der Promillesatz des Kinoumsatzes des Vorjahres wurde mit 0,0 ‰ festgesetzt (wenn ein solcher nicht vorliegt bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vor-jahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz geschätzt).
Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen
vorangegangenen Jahres nicht ausgeübt wurde. Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe
nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage vereinbart. Als Maß zur Berechnung
der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für Anpassungen gemäß diesem Vertrag dient die für den Monat JÄNNER
2011 errechnete Indexzahl 110,6. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei
als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des laufenden
Jahres zur Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe (606)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Freizeit- und
Sportbetriebe vom 29. November 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in drei Gruppen in einem festen Betrag und einem Zuschlag bei den Berufszweigen 2300
(Gewerbliche Vermietung von Campingplätzen), 3200 (Automatenbetriebe – Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spiel-automaten und Spielapparaten) und 3700 (Solarien) wie folgt festgesetzt:
Gruppe 1:
Alle Berufszweige außer Gruppen 2 bis 5
Klasse 1:
Nichtbetriebe.........................................................................................................€61,70
Klasse 2:natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetragene
Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschaften (OG),
Kommanditgesellschaften (KG)......................................................................€123,40
Klasse 3:
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und
alle anderen juristischen Personen.............................................................................................€246,80
Vorschreibung pro Standort (Berufszwei 3200 nach Berechtigung)
Gruppe 2:
Wettbüros/Buchmacher/Totalisateure/Wettvermittler
Klasse 1:
Nichtbetriebe.........................................................................................................€51,40
Klasse 2:natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und
eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€102,80
Klasse 3:Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und
alle anderen juristischen Personen...............................................................€205,60
Vorschreibung pro Standort
Gruppe 3:
Spielbanken bzw. Casinos (Glücksspielgesetz)
Klasse 1:
Nichtbetriebe.........................................................................................................€1.670,50
Klasse 2:
natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€3.341,00
Klasse 3:
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.........€6.682,00
Vorschreibung pro Standort
Gruppe 4:Halten erlaubter Spiele in casinoähnlicher Form sowie Halten von Spielen in lotterie- und ausspielungsähnlicher Form
Klasse 1:
Nichtbetriebe.........................................................................................................€822,40
Klasse 2:
natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€1.644,80
Klasse 3:
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.........€3.289,60
Vorschreibung pro Standort
Gruppe 5:
Landesausspielungen mit Glücksspielapparaten gem. § 5 Glücksspielgesetz
Klasse 1:
Nichtbetriebe.........................................................................................................€1.670,50
Klasse 2:
natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer
und eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene
Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)............................€3.341,00
Klasse 3:
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine,
Kapitalgesellschaften und alle anderen juristischen Personen.........€ 6.682,00
Vorschreibung pro Berechtigung (Bewilligung)
Die Zuschläge bei den Berufszweigen 2300 (Gewerbliche Vermietung von Campingplätzen),
3200 (Automatenbetriebe – Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spiel-automaten und Spielapparaten) und 3700 (Solarien) werden mit € 0,-- festgesetzt.
Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung das gesamte vorangegangene Jahr nicht ausgeübt wurde.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des betreffenden Kalenderjahres ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.
Mitglieder, die innerhalb der Fachgruppe mehrere Umlagenvorschreibungen erhalten, können
durch formlosen Antrag an die Fachgruppe eine Halbierung ihrer weiteren Vorschreibungen
nach der Erstvorschreibung beantragen. Als Erstvorschreibung gilt gegebenenfalls stets die in
der Summe höchste Vorschreibung.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Jänner 2012 errechnete Indexzahl 113,7. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß für
die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des laufenden Jahres zur
Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete
Grundumlage bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten
sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
Wiener Wirtschaft
· Grundumlagen 2013· XXIII
Information und Consulting
Fachorganisationen der Sparte
INFORMATION und CONSULTING
Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft Wien (701)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 17.9.2012 der Fachgruppe Abfall- und
Abwasserwirtschaft Wien wurde die Grundumlage ab 2013 für die dieser Fachgruppe gemäß
der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie folgt
festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 250,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 500,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen und für Verpächter wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachgruppe Finanzdienstleister Wien (702)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 18.9.2012 der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien wurde die Grundumlage ab 2013 für die dieser Fachgruppe gemäß der
Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, mit Ausnahme der Berufsgruppen der
Bausparvermittler, Versteigerer beweglicher Sachen, Pfandleihunternehmen, Geschäftsvermittler und Vermögensvermittler pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 300,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 600,00
Für die Berufsgruppen der Bausparvermittler, Geschäftsvermittler, Versteigerer beweglicher
Sachen und Pfandleihunternehmen wurde die Grundumlage ab 2013 pro Gewerbeberechtigung
wie folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 150,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 300,00
Für die Berufsgruppen der Finanzdienstleistungsassistenten/Wertpapiervermittler und Vermögensvermittler wurde die Grundumlage ab 2013 pro Gewerbeberechtigung wie folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 210,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen ............................................................................................€ 420,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen und für Verpächter wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien (703)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 27.9.2012 der Fachgruppe Werbung
und Marktkommunikation Wien wurde die Grundumlage 2013 für eine Gewerbeberechtigung
der dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie
folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften OG, KG............................................................................................€ 95,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 190,00
Für jede weitere Berechtigung am selben Standort wird die Grundumlage 2013 wie folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften OG, KG............................................................................................€ 18,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 36,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher
Höhe wie für die weiteren Berechtigungen beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachgruppe Wien Unternehmensberatung und Informationstechnologie (704)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Unternehmensberatung
und Informationstechnologie Wien wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe
gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Berechtigung mit einem
festen Betrag folgend festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG)).................................€
65,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 130,00
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie für die
Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachgruppe Wien der Ingenieurbüros (705)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Ingenieurbüros
vom 4.10.2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie folgt festgesetzt:
a) natürliche Personen, Einzelfirmen,
Personengesellschaften des Handelsrechtes
(Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG))...................................................................................................................€ 195,00
jede weitere Berechtigung......................................................................................................€
0,00
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften,
Vereine, Kapitalgesellschaften und alle
anderen juristischen Personen...............................................................................................€ 390,00
jede weitere Berechtigung.....................................................................................................€
0,00
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Weiters wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für die Anpassungen dient die für den Monat JUNI 2012 errechnete Indexzahl.
Der wertgesicherte Betrag wird jährlich (erstmals 2014) angepasst, wobei als Maß für die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Juni-Indexzahl des laufenden Jahres zur Juni-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlage
bildet jeweils die Grundlage für die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind auf eine
gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
Fachgruppe Druck Wien (706)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Druck Wien vom 29.6.2011
wurde die Grundumlage 2012 (*) für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied festgelegt:
A)in einem festen Betrag (Grundbetrag) in Höhe von € 210,00
(Nichtbetriebe zahlen den halben festen Betrag, somit € 105,00) und
B)in einem in 28 Klassen unterteilten variablen Betrag (Zuschlag) gemäß unten stehender Tabelle. Der Zuschlag berechnet sich nach der an die im Jahr 2010 an die Gebietskrankenkasse
(oder die entsprechend zuständige gesetzliche Sozialversicherungsanstalt) zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil).
Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 31.12.2010 gemeldet), wenn diese Voraussetzung
für das ganze Kalenderjahr 2011 zugetroffen hat €
0,00
Kl. 2 Alleintätige Mitglieder und Betriebe mit
Sozialversicherungsbeiträgenbis €
7.267,00
€ 0,00
Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge über € 7.267,00
bis € 10.901,00 €
14,00
Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.901,00
bis € 14.535,00 €
55,00
Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 14.535,00
bis € 18.168,00 €
89,00
Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 18.168,00
bis € 21.802,00 €
137,00
Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 21.802,00
bis € 29.069,00 €
199,00
Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00
bis € 36.336,00 €
281,00
Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 36.336,00
bis € 43.604,00 €
371,00
Kl.10 Sozialversicherungsbeiträge über € 43.604,00
bis € 58.138,00 €
447,00
Kl.11 Sozialversicherungsbeiträge über € 58.138,00
bis € 72.673,00 €
530,00
Kl.12 Sozialversicherungsbeiträge über € 72.673,00
bis € 90.841,00 €
592,00
Kl.13 Sozialversicherungsbeiträge über € 90.841,00
bis €109.009,00 €
722,00
Kl.14 Sozialversicherungsbeiträge über € 109.009,00
bis €145.346,00 €
943,00
Kl.15 Sozialversicherungsbeiträge über € 145.346,00
bis €181.682,00 € 1.155,00
Kl.16 Sozialversicherungsbeiträge über € 181.682,00
bis €218.019,00 € 1.355,00
Kl.17 Sozialversicherungsbeiträge über € 218.019,00
bis €254.355,00 € 1.561,00
Kl.18 Sozialversicherungsbeiträge über € 254.355,00
bis €290.691,00 € 1.775,00
Kl.19 Sozialversicherungsbeiträge über € 290.691,00
bis €327.028,00 € 1.967,00
Kl.20 Sozialversicherungsbeiträge über € 327.028,00
bis €363.364,00 € 2.124,00
Kl.21 Sozialversicherungsbeiträge über € 363.364,00
bis €436.037,00 € 2.600,00
Nr. 51/52 · 21. 12. 2013
XXIV · Grundumlagen 2013 · Wiener Wirtschaft
Information und Consulting
Kl.22 Sozialversicherungsbeiträge über € 436.037,00
bis €508.710,00 € 2.936,00
Kl.23 Sozialversicherungsbeiträge über € 508.710,00
bis €581.383,00 € 3.273,00
Kl.24 Sozialversicherungsbeiträge über € 581.383,00
bis €726.728,00 € 3.701,00
Kl.25 Sozialversicherungsbeiträge über € 726.728,00
bis €872.074,00 € 4.119,00
Kl.26 Sozialversicherungsbeiträge über € 872.074,00
bis €1.017.420,00 € 4.539,00
Kl.27 Sozialversicherungsbeiträge über €1.017.420,00 bis €1.162.765,00 € 4.958,00
Kl.28 Sozialversicherungsbeiträge über €1.162.765,00 € 5.784,00
Bei Übernahme eines Betriebes erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2010 zu leistenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe
jeweils noch vom Übergeber oder vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse (oder die entsprechend zuständige gesetzliche Sozialversicherungsanstalt) zu entrichten gewesen ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2012,
ist die Grundumlage 2012 nur in halber Höhe zu entrichten.
Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr erfolgt die Berechnung nach Klasse 2.
Die Grundumlage 2012 gilt auch für die dem Jahr 2012 folgenden Jahre, soweit das zuständige
Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst.
Sowohl der Grundbetrag als auch die Zuschläge in den Klassen werden jährlich inflationsangepasst wie folgt: jährliche Anpassung der zum Stichtag beschlossenen Grundbeträge – aktiv/
ruhend – und der Zuschläge. Für die Erhöhung wird der jeweils von der Statistik Austria ermittelte Jahresinflationswert (aktueller Verbraucherpreisindex) des dem Vorschreibungsjahr vorangegangenen Jahres verwendet. Bei der Berechnung des jeweils aktuellen Grundumlagenbetrages erfolgt eine kaufmännische Rundung auf ganze Eurobeträge; der Grundbetrag für die
Klasse 2 (und somit auch für die Klasse 1) wird in jedem Fall auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
(*) Anmerkung: Die zeitlichen Bezugszeiträume im Grundumlagenbeschluss sind jeweils sinngemäß anzupassen. Das Referenzjahr für die Sozialversicherungsbeiträge ist jeweils das dem Vorschreibungsjahr zweitvorangegangene Jahr, so fern für das vorangegangene Jahr keine Zahlen zur Verfügung stehen.
Hinweis: Dauerbeschluss mit Indexanpassungsklausel. Die tatsächlich zur Vorschreibung kommenden €-Beträge werden unter Berücksichtigung des Jahresinflationswertes gesondert bekannt gegeben.
Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (707)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Immobilien- und
Vermögenstreuhänder vom 16.10.2012 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in 13 Klassen
nach dem im Jahre 2011 erzielten Umsatz festgesetzt:
Umlage + PRBeitrag
Kl. 1 Nichtbetriebe (der fachgruppenzugehörigen Gewerbe berechtigung(en), wenn diese Voraussetzung für das ganze
Kalenderjahr 2012 zugetroffen hat
€ 71,50
0,00
Kl. 2 Umsatz bis € 10.901,00 und Betriebe, die im Kalenderjahr 2012
fachgruppenzugehörigen Gewerbeberechtigung(en) erlangt
oder deren Wiederbetrieb gemeldet haben
€ 142,90
30,00
Kl. 3 Umsatz über
€ 10.901,00 bis
€ 21.802,00
€ 193,00
30,00
Kl. 4 Umsatz über
€ 21.802,00 bis
€ 32.703,00
€ 244,00
30,00
Kl. 5 Umsatz über
€ 32.703,00 bis
€ 47.237,00
€ 298,00
30,00
Kl. 6 Umsatz über
€ 47.237,00 bis
€ 61.772,00
€ 352,20
60,00
Kl. 7 Umsatz über
€ 61.772,00 bis
€ 83.574,00
€ 412,50
60,00
Kl. 8 Umsatz über
€ 83.574,00 bis
€ 105.376,00
€ 477,80
60,00
Kl. 9 Umsatz über
€ 105.376,00 bis
€ 141.712,00
€ 554,40
60,00
Kl.10 Umsatz über
€ 141.712,00 bis
€ 178.048,00
€ 637,10
60,00
Kl.11 Umsatz über
€ 178.048,00 bis
€ 214.385,00
€ 708,60
90,00
Kl.12 Umsatz über
€ 214.385,00 bis
€ 250.721,00
€ 780,00
90,00
Kl.13 Umsatz über
€
über
€ 250.721,00
€ 870,90 120,00
Der Pr-Beitrag kommt nur im Jahr 2013 bei den Mitgliedern der Berufsgruppen der Immobilientreuhänder zum Tragen – die Inkassoinstitute sind davon nicht betroffen.
Maßgeblich sind die Honorarumsätze bzw. beim Immobilienmakler die Provisionsumsätze. Bei
Bauträgern gilt hinsichtlich der Bauorganisation für fremde Rechnung das Bauverwaltungs(Baubetreuungs-) honorar als Umsatz, hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung von Bauvorhaben für eigene Rechnung der Veräußerungserlös abzüglich der Einstandskosten (Grundkosten, Baukosten).
Beim Handel mit Immobilien gilt als Umsatz ebenfalls der Veräußerungserlös abzüglich der
Einstandskosten.
Bei Übernahme eines Betriebes oder Fortsetzung in einer anderen Rechtsform erfolgt die Einstufung ebenfalls nach der 2011 erzielten Umsatzsumme; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer des Betriebes bzw. in der früheren oder nunmehrigen Rechtsform des Betriebes erzielt worden ist.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Weiters wurde eine Wertbeständigkeit (Wertsicherungsklausel) der Grundumlage beschlossen.
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2011 bzw. der von Amtswegen an seine Stelle tretende
Index. Diese Wertsicherungsklausel gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit das
zuständige Organ keinen anderslautenden Beschluss fasst.
Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat Mai 2011 errechnete
Indexzahl. Es wird auf 10-Centbeträge kfm. gerundet.
Fachgruppe Wien der Buch- und Medienwirtschaft (708)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Buch- und Medienwirtschaft vom 2.9.2010 wurde die Grundumlage 2013 für alle dieser Fachgruppe gemäß
der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem
festen Betrag gemäß § 123 Abs. 8 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie folgt festgesetzt:
Natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und
eingetragene Einzelunternehmer e.U.), Offene Gesellschaften
(offene Handelsgesellschaften), Kommanditgesellschaften:............................................€ 146,80
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen
Personen:...............................................................................................................................................€ 293,60
Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicher
Höhe wie für die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.
Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr
2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe festgesetzt.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Diese Grundumlage 2013 gilt auch für die dem Jahr 2013 folgenden Jahre, soweit dann das
zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss fasst.
Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler und Berater in
Versicherungsangelegenheiten (709)
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten vom 9.10.2012 wird die Grundumlage
2013 pro Mitglied wie folgt festgelegt:
• ein fester Betrag: € 0,00
• e
in Zuschlag in Form eines festen Betrages auf Grund der an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeitragssumme 2011, gestaffelt nach folgenden Klassen (siehe nachfolgende Liste) sowie
• e
inem Zuschlag in Form eines festen Betrages in der Höhe von € 50,- pro Mitarbeiter 2011,
für den das Mitglied dem Finanzamt eine Meldung gemäß § 109a EStG zu erstatten hat.
KlasseSV-Beiträge....................................................................................................................GU/Pro Ber.
Klasse 1 Nichtbetriebe.................................................................................................................€ 130,00
Klasse 2 keine SV-Beiträge und SV-Beiträge bis € 1.500,00.......................................€ 260,00
Klasse 3 SV-Beiträge von € 1.500,00 bis € 3.500,00......................................................€ 320,00
Klasse 4 SV-Beiträge von € 3.500,00 bis € 7.000,00......................................................€ 400,00
Klasse 5 SV-Beiträge von € 7.000,00 bis € 14.000,00...................................................€ 500,00
Klasse 6 SV-Beiträge von € 14.000,00 bis € 21.000,00................................................€ 600,00
Klasse 7 SV-Beiträge von € 21.000,00 bis € 29.000,00................................................€ 700,00
Klasse 8 SV-Beiträge von € 29.000,00 bis € 36.000,00................................................€ 800,00
Klasse 9 SV-Beiträge von € 36.000,00 bis € 50.000,00................................................€ 900,00
Klasse 10 SV-Beiträge von € 50.000,00 bis € 70.000,00................................................€ 1.050,00
Klasse 11 SV-Beiträge von € 70.000,00 bis € 90.000,00................................................€ 1.200,00
Klasse 12 SV-Beiträge von € 90.000,00 bis € 120.000,00..............................................€ 1.350,00
Klasse 13 SV-Beiträge von € 120.000,00 bis € 160.000,00...........................................€ 1.500,00
Klasse 14 SV-Beiträge von € 160.000,00 bis € 210.000,00...........................................€ 1.700,00
Klasse 15 SV-Beiträge von € 210.000,00 bis € 290.000,00...........................................€ 2.000,00
Klasse 16 SV-Beiträge von € 290.000,00 bis € 450.000,00...........................................€ 2.500,00
Klasse 17 SV-Beiträge von € 450.000,00 bis € 650.000,00...........................................€ 3.500,00
Klasse 18 SV-Beiträge von € 650.000,00 bis € 1.000.000,00.......................................€ 5.000,00
Klasse 19 SV-Beiträge über € 1.000.000,00.........................................................................€ 6.500,00
Nichtbetriebe werden, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2012 zugetroffen
hat, in die Klasse 1 eingestuft.
Besteht die Mitgliedschaft zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfte des Kalenderjahres 2013,
ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.
Fachvertretung Wien der Telekommunikations- und
Rundfunkunternehmungen (710)
Beschluss über die Grundumlagen 2013 bei Fachvertretungen
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss
Beschlussdatum: 10.10.2012
Die Grundumlage 2013 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über
deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmerfordernisses (Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:
Der Fachverbandsausschuss hat folgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG gefasst:
Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2013
pro Berechtigung
Höhe:
€/Hebesatz 2013
Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen:
- Promillesatz der Sozialversicherungs-Beiträge des vorangegangenen Jahres
(für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen)..............................................
0,75 ‰
-Höchstbetrag.................................................................................................................................€3.397,00
- Mindestbetrag (einschließlich Unternehmungen,
die keine Dienstnehmer beschäftigen)................................................................................€123,00
- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................€61,50
Gruppe 2: andere Unternehmungen:
a)Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis
(für Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben)..................€0,03
Höchstbetrag.................................................................................................................................-Mindestbetrag...............................................................................................................................€123,00
b)Betrag für Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben
(Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG).........................................................€61,50
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG............................€30,75
Anmerkung:
Die für Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften festgelegten Grundumlagen gelten auch für Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des am 1.1.2007 in Kraft tretenden Unternehmensgesetzbuches (UGB).