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FAHRSCHULEN aktuell 2|14 Das Rundschreiben der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Sehr geehrte Wiener FahrschulinhaberInnen! Nach der ersten Unternehmer-Info-Veranstaltung im Jahr 2014 bei Toyota Frey Austria, wo wir im Rahmen eines Workshops einen umfassenden Einblick in die Hybridtechnologie der Toyota-Hybridmodelle erhielten, ist es ab August soweit, dass Wiens Fahrschulen ihren FahrschülerInnen die Hybridtechnologie nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis vermitteln können. Konkret werden Wiener FahrschülerInnen im Auris-Hybrid und einem Prius-PLUG-IN unterwegs sein. Durch eine Kooperation zwischen der Mobilitätsagentur Wien und den Wiener Fahrschulen soll es zu mehr Sicherheit und besserer Kommunikation am Schutzweg kommen. Der Startschuss erfolgte am 05. Juni 2014 mit Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou bei einem Schutzweg am Friedrich-SchmidtPlatz, unmittelbar hinter dem Wiener Rathaus, bei starker medialer Präsenz. Alle Wiener Fahrschulen erhielten in weiterer Folge für den Theorieunterricht zum Thema „Sicherheit am Schutzweg“ Informationsmaterial sowie ein Video „Konfettiparty am Schutzweg“ zugestellt, damit dieses Thema verstärkt und nachhaltig in die Führerscheinausbildung einfließen kann. Wir werden bei unserer nächsten Unternehmer-Info-Veranstaltung am 10.09.2014 im WKW-Spartenhaus eventuell auch Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou zu Gast haben. Jedenfalls wird uns die Wiener Fußgängerbeauftragte Petra Jens zu einem Erfahrungsaustausch zu diesem Thema zur Verfügung stehen. INHALT Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Vorsitzender: Herbert Wiedermann Geschäftsführer: Walter J. Gerbautz Sachbearbeiterin: Renate Bauer Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien T 01/514 50-3566, 3567 F 01/514 50-3569 E [email protected] W wko.at/wien/fahrschulen Auch der neue Fahrschulinspektor und Nachfolger von Dr. Markus Raab, Mag. David Vladar wird gemeinsam mit SR Mag. Leopold Bubak für einen Dialog mit den Wiener Fahrschulen an dieser Veranstaltung teilnehmen. An zwei Termine darf ich Sie noch kurz erinnern: Es ist dies das Fahrschul-Unternehmer-Seminar in Schladming vom 23. – 25.10.2014, sowie den 3. Wiener Fahrlehrertag am 22.11.2014 bei Toyota Frey Austria im 23. Bezirk/Inzersdorf. Abschließend wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Sommer, einen guten Geschäftsgang und falls Sie einen Sommerurlaub eingeplant haben, einige erholsame Tage in der Natur! Herbert Wiedermann Vorsitzender Nr. 2 | Juli 2014 Übergabe von 2 Toyota-Hybrid-Fahrzeugen an die Wiener Fahrschulen .......................... 2 Pressetermin: Für mehr Sicherheit und bessere Kommunikation am Schutzweg............ 3 Besuch eines moldawischen Fahrlehrers in der Fahrschule Mariahilf.............................. 3 Wachau-Schifffahrt der Sparte Transport & Verkehr.......................................................... 4 FVB-Berufsgruppensitzung im Rahmen der Referententagung am 15.05.2014 in der „Vila Vita Pannonia“, Seewinkel im Burgenland...................................... 5 FVB-Ausschusssitzung der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs am 04.06.2014 in der WKO..................................................................................... 6 Gefälschte E-Mails zur angeblichen Steuerrückzahlung im Umlauf.................................. 7 Klarstellung zur Vorgangsweise bei Ausdehnung von A1 auf A2 (ohne vorhergehende zweijährige Fahrpraxis).................................................... 7 Beschäftigungsprogramm „50+“.......................................................................................... 8 Statistik-Verkehrstote auf Österreichs Straße nach Bundesländern................................. 9 Safety Driver Award 2013...................................................................................................... 9 IG-Luft LKW Fahrverbote bereits seit Juli 2014 in Kraft!.................................................... 10 Neuerungen im Steuerrecht für Kleinunternehmer............................................................ 11 VPI-Indexentwicklung für Dieselstoff / Inflations- und VPI-Entwicklung in Österreich.... 12 AVISO: EU-Mobilitätswoche 2014.......................................................................................... 12 AVISO: 3. Wiener Fahrlehrertag am 22.11.2014 bei TOYOTA Frey Austria/Inzersdorf................................................................................................................. 13 Änderungen im Ausschuss der Berufsgruppe Fahrschulen................................................ 13 Allgemeiner Verkehr.............................................................................................................. 13 wko.at/wien/fahrschulen...................................................................................................... 15 FACHGRUPPENNEWS Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 2 Übergabe von 2 Toyota-Hybrid-Fahrzeugen an die Wiener Fahrschulen Auris Hybrid die Kombination aus Elektround Benzinantrieb darstellt, geht der Prius PLUG-In noch einen Schritt weiter: Über eine herkömmliche Haushaltssteckdose aufgeladen, kann der Prius PLUG-In auch bis zu 25 Kilometer weit als reines Elektroauto verwendet werden, bevor vollkommen unbemerkt in den Hybridmodus geschalten wird. Wie bereits bei der INFO-Veranstaltung am 19.02.2014 im Toyota Frey Austria-Schulungszentrum-Wien Inzersdorf angekündigt, haben die interessierten Fahrschulen ab August 2014 die Möglichkeit 2 ToyotaHybrid-Modelle (Toyota Prius PLUG-In Hybrid und Toyota Auris Hybrid) im Rahmen ihrer Fahrschule zu testen. Während der Wir dürfen unsere Erstinformation vom 24.6.2014 in Erinnerung rufen: ▪▪ Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Sebastian OBRECHT (Pressesprecher), T 01/610 04-231 bzw. E-Mail [email protected], oder Herrn Manuel RETTER (Flottenmanager), T 01/610 04-105 bzw. E-Mail [email protected] auf und geben Sie Ihren Terminwunsch bekannt. Die Reihung wird nach dem Einlangen der Anmeldungen erfolgen. ▪▪ Der Fahrzeugwechsel findet immer freitags von 13.00 bis 16.00 Uhr bei Toyota Frey Retail GmbH, in 1030 Wien, Lilienthalgasse 6-10 statt. Dies deshalb damit die übernehmende Fahrschule auch die entsprechenden Instruktionen für den reibungslosen Betrieb eines Hybrid-Fahrzeuges erhalten kann. ▪▪ Die Fahrzeuge können bis zu zwei Wochen im Fahrschulbetrieb getestet werden. ▪▪ Als kleine Gegenleistung laden wir Sie ein, das bei der Fahrzeugübernahme ausgehändigte Feedback-Blatt auszufüllen und an die Ansprechpartner von Toyota Frey Austria zu übersenden bzw. beim Fahrzeugwechsel zu übergeben. Wir wünschen allen Wiener FahrschulinhaberInnen viel Vergnügen beim Testen dieser alternativen Antriebsarten! Der Chef des Hauses Toyota Frey Austria GmbH, Dr. Friedrich Frey, übergab die Schlüssel an den Vorsitzenden der Wiener Fahrschulen, Herbert Wiedermann (l.i.B.) und Geschäftsführer Senator Walter J. Gerbautz im Beisein von Toyota-Flottenmanager Mag. Manuel Retter. Dr. Friedrich Frey stellt bei der formellen Übergabe der beiden Hybridmodelle an die Wiener Fahrschulvertreter fest, „Keine andere Antriebstechnologie verbindet Sparsamkeit, Fahrkomfort und Dynamik so eindrucksvoll wie die Hybridtechnik. Wir freuen uns sehr, dass die FahrschülerInnen jetzt nun schon im Zuge der Ausbildung die einfache Bedienung und dieses einzigartige Fahrgefühl kennenlernen“. 3 Pressetermin: Für mehr Sicherheit und bessere Kommunikation am Schutzweg VS Herbert Wiedermann, Petra Jens (Wiener Fußgängerbeauftragte), GF Walter J. Gerbautz Bei diesem Pressetermin vor einem Wiener Schutzweg stellt die Verkehrsstadträtin fest: „ Wir wollen es in den kommenden Jahren schaffen, die Zahl der Todesopfer und der Verletzten drastisch zu senken“. Reduzierte Geschwindigkeit und Sichtkontakt sind das Um und Auf, damit alle sicher und ohne Stress über den Zebrastreifen kommen. Diese Grundprinzipien in der Fahrschule besonders zu betonen, ist ein wesentlicher Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.“ Ab sofort wird im theoretischen Führerschein-Kurs Informationsmaterial eingesetzt, das von der Mobilitätsagentur Wien in Zusam- Maria Vassilakou, Vizebürgermeisterin der Stadt Wien | Petra Jens, Beauftragte für Fußgängerinnen und Fußgänger | Herbert Wiedermann, Vorsitzender der Fachvertretung der Wiener Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs menarbeit mit „identum communications“ kreiert wurde. Dabei setzt man mit einem kurzen Video auf Witz und Motivation, statt auf den erhobenen Zeigefinger. Themen wie Aufmerksamkeit, Sichtbeziehungen zueinander und respektvolle (nonverbale) Kommunikation im Verkehrsgeschehen werden kurzweilig und prägnant vermittelt. Dies soll einen nachhaltigen Effekt auf die FahrschülerInnen und langfristigen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen in der Stadt haben. „In der Fahrschule erlernen FahrschülerInnen vorausschauendes und sicheres Fahren. An- dere StraßenbenützerInnen dürfen durch Unachtsamkeit bzw. gefährliche Fahrmanöver weder behindert noch gefährdet werden.“, so Herbert Wiedermann, Sprecher der Wiener Fahrschulen: „Die Wiener Fahrschulen nehmen ihre Verantwortung bei der Ausbildung von künftigen FührerscheinbesitzerInnen engagiert wahr und gehen mit gutem Beispiel voran.“ Informationen zu Kommunikation am Schutzweg: www.wienzufuss.at Video „Konfettiparty am Schutzweg“: https://www.youtube.com/ watch?v=1UGpPV_YwVU Besuch eines moldawischen Fahrlehrers in der Fahrschule Mariahilf Nach einem mehrmonatigen Projektmanagementlehrgang in Moldawien, welches das WIFI International mit zertifizierten österreichischen Trainern durchgeführt hat, hatten mehrere erfolgreiche Projektteilnehmer die Chance wahrgenommen, um das österreichische Fahrschulwesen vor Ort, kennen zu lernen. Einer dieser Teilnehmer war Herr Oleg aus Moldawien, der in diesem Zusammenhang die Fahrschule Mariahilf aufsuchte, wo ihn Fachverbands-Obmann Herbert Wiedermann persönlich in die Welt des österreichischen Führerscheinausbildungssystems einweihte. Anschließend war es Claudia Wiedermann und das Fahrlehrer-Team der Fahrschule, die den interessierten Gast aus Moldawien bereitwillig den Fahrschulalltag und sogar auch die Auch der Wiener Fahrschul-Geschäftsbericht 2013 fand bei Herrn Oleg großes Interesse; l.i.B. Dipl. Dolmetscherin Frau Lana Berndl FACHGRUPPENNEWS Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 4 Prüfungsmodalitäten vermittelte. Erleichtert wurde der Dialog durch die professionelle Diplomübersetzerin Lana Berndl, die sich selbst gerne über die österreichische Fahrschulausbildung informiert hatte. Interessenpolitik für Fahrschulen ist, nach den Ausführungen des moldawischen Fahrschulinhabers zu schließen, in seiner Heimat Moldawien bisher ein „Fremdwort“. Und auch das System der Sozialpartnerschaft ist bis zum heutigen Tag nicht einmal in Ansätzen vorhanden. Der moldawische Scheckkarten-Führerschein ist jedenfalls bereits seit längerem im Umlauf! Wachau-Schifffahrt der Sparte Transport & Verkehr Schifffahrt auf der „Vindobona“ zur Sommersonnenwende durch die Wachau… Auf Initiative von Spartenobmann KommR Reinhard Fischer organisierte die Sparte Transport und Verkehr eine pitoreske Schifffahrt zur Sommersonnenwende von Krems bis Spitz an der Donau und retour. Beinahe einhundertzwanzig Funktionäre und UnternehmerInnen der Wirtschaftskammer Wien sowie Freunde und Unterstützer nahmen die Einladung der Sparte Transport und Verkehr Wien mit Begeisterung an und wurden dafür mit vielen schönen Eindrücken des Weltkulturerbes Wachau belohnt. Zur Sommersonnenwende lud der Obmann der Sparte Transport und Verkehr der WK Wien, Reinhard Fischer (Foto Mitte), Wiener Unternehmer und Interessenvertreter zu einer Schifffahrt auf der Donau ein. Auf der MS Vindobona ging es durch das Weltkulturerbe Wachau, von Krems nach Spitz an der Donau. Mit an Bord waren auch die Spartenobmänner Wolfgang Göltl (l., Info & Consulting) Erwin Pellet (r., Handel), der Präsident der WK Wien, Walter Ruck (2.v.l.), und WKW-Vizepräsident Paulus Stuller (2.v.r.). Das Hundertwasserschiff MS Vindobona in voller Fahrt…. Gastgeber: SO Reinhard Fischer war um das Wohl seiner Gäste bemüht, hier am Tisch der Fahrschulen & des Allgemeinen Verkehrs. 5 In zauberhafter Umgebung und kurz vor dem Feuerwerk in Spitz an der Donau angeregtes get together auf „Achtern“…. Auch ihnen gefiel die Sonnwendfahrt ausgezeichnet; die Vertreter der Wiener Fahrschulen v.l.n.r.: Ing. Walter Köck und Gattin, Frau Philomena Weichsler, Walter J. Gerbautz, Adolf Weichsler und FVB-Obmann Herbert Wiedermann Spektakulär die Johannesfeier am Tausendeimerberg (l.i.Bild) in Spitz an der Donau von Achtern der MS Vindobona aus betrachtet! FVB-Berufsgruppensitzung im Rahmen der Referententagung am 15.05.2014 in der „Vila Vita Pannonia“, Seewinkel im Burgenland Bekanntlich findet alle Jahre eine gemeinsame vom BMVIT und FVB der Fahrschulen veranstaltete Verkehrsländer-Referententagung statt. Bei dieser Gelegenheit werden anstehende Fragen und aktuelle Probleme im Zusammenhang mit der Führerscheinausbildung, der Fahrprüfung aber auch grundsätzliche Rechtsfragen des Fahrschulwesens offen diskutiert und in der Regel einer pragmatischen Lösung zugeführt. Das Ergebnis jeder dieser Sitzungsrunden findet in einem Erlass des BMVIT seinen Niederschlag und führt dadurch zu einer kontinuierlichen Entwicklung des österreichischen Fahrschulund Führerscheinausbildungswesens. Die Verkehrsländerreferententagung in der „Seewinkel-Halle“ der „Vila Vita Pannonia“ FACHGRUPPENNEWS Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Die Themenpalette der diesjährigen Referententagung reichte von ▪▪ einem Referat zur Eisenbahnkreuzungsverordnung, ▪▪ die Verwendung von Prüfprotokollen, ▪▪ die Zuständigkeit von Behörden bei der Fahr(schul)lehrerprüfung, ▪▪ die Auslegung der 18-Monatefrist bei der Führerscheinausbildung bzw. bei der Fahrprüfung, ▪▪ Anliegen der Fahrschulen im Zusammenhang mit dem Führerscheinregister betref- 4 6 fend des AM Führerscheines, Bestätigung der Absolvierung von Ausbildungen bzw. Ausbildungsteilen im System bis zur ▪▪ Abgrenzung der Agenda der Fahrschulinspektion (Kontrollbereiche der Behörde/ Sanktionsmöglichkeiten). Vorbereitung auf die Referententagung in der Vila Vita: v.l.n.r.: AS-MG Adolf Weichsler, FVBObmann Herbert Wiedermann, FVB-GF Dr. Stefan Ebner, AS-MG DI Karl Karner-Bgld., neu im FVB Ing. Walter Werzin-Ktn. FVB-Ausschusssitzung der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs am 04.06.2014 in der WKO Hauptthema war eindeutig die Harmonisierung der Grundumlagen für Fahrschulen und Mitglieder des Allgemeinen Verkehrs. Nach mehrjährigen und zähen, aber letztendlich erfolgreichen Verhandlungen ist es gelungen, ein einheitliches, nachvollziehbares und transparentes Grundumlagen-Vorschreibungssystem sowohl für alle österreichischen Mitglieder der Berufsgruppe Fahrschulen wie auch für die der Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs in dieser Fachverbandssitzung zu verabschieden. künftigen Außenkurse) ergeben. Diese Senkung kommt auch deswegen Zustande, weil neben Einsparungen im Bereich des Fachverbandes auch ein neuer Schlüssel bei der Finanzierung der Kosten der Geschäftsstelle und der Landeskammern zur Anwendung kommen soll. Das neue Grundumlagenmodell bringt österreichweit einheitliche Grundumlagen auch der Höhe nach. Im Durchschnitt können österreichweit mehr als zwei Drittel aller Fahrschulen eine Senkung der Grundumlagen erwarten. Die neue Berechnung der Grundumlagen ist einfach administrierbar und verzichtet auf die Verwendung betriebsgrößenbezogener Informationen. Die Themenpalette der diesjährigen Ausschusssitzung reichte von ▪▪ der aktuellen Motorradausbildung – Förderaktion des BMVIT und der Fahrschulen für Ersteinsteiger 39+ (kostenlose Doppelfahrstunde Kl. A), ▪▪ der aktuellen Kampagnen Führerschein A1 und L17 – „Es geht wieder gemeinsam“, ▪▪ der Gutscheinaktion des FVB mit McDonalds, ▪▪ Inhalte der Fahrschultagung in Schladming sowie ▪▪ die Immissionsgesetz-Luft-Fahrverbote für Fahrschul-LKW in Wien, NÖ und der Steiermark Vom Neusiedlersee bis Bodensee werden zukünftig, erstmalig ab 2015, alle österreichischen Mitglieder des Fachverbandes Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr die gleichen harmonisierten Grundumlagen-Beiträge vorgeschrieben bekommen. Nach den vom Wirtschaftskammergesetz vorgeschriebenen Formalerfordernissen einer Mitgliederbefragung, die beinahe eine 100%ige Zustimmung ergab, war der Schritt zur Harmonisierung bereits geebnet. Alleine in Wien wird sich im Durchschnitt eine Senkung der Grundumlage ab 2015 bei den Wiener Fahrschulunternehmen um rund 38,7 % bzw. 600,-- (Mittelwert ohne Betrachtung der Das Präsidium des Fachverband-Ausschusses in Bildmitte; v.l.n.r. FVB-Obmann Stv. Johann Fellner, FVBGF Dr. Stefan Ebner, FVB-Obmann Herbert Wiedermann, FVB-Obmann Stv. Mag. Christian Holzhauser 7 Gefälschte E-Mails zur angeblichen Steuerrückzahlung im Namen des Bundesministeriums für Finanzen im Umlauf Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt vor gefälschten E-Mails, die aktuell im Namen des BMF versendet werden. Die betrügerischen E-Mails enthalten die Information, dass die Empfängerinnen und Empfänger eine Steuerrückzahlung erhalten und zu diesem Zwecke die enthaltenen Links aufrufen sollen. Als Absender erscheint die Adresse [email protected] Dies ist keine gültige Mailadresse des BMF. Das Bundesministerium für Finanzen betont, dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und die enthaltenen Informationen falsch sind. Klarstellung zur Vorgangsweise bei Ausdehnung von A1 auf A2 (ohne vorhergehende zweijährige Fahrpraxis) Nach Rücksprache mit dem BMVIT – Dr. Wilhelm Kast - ist lt. § 18a FSG im FSG-Durchführungserlass folgendes zu beachten: Auszug: „Zu Abs. 3: 171.304/0006-IV/ST4/2013 Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse A (A2): Umstieg vom Stufenzugang auf Direktzugang Genauso wie nach der Rechtslage vor dem 19.1.2013, so ist es auch nunmehr möglich, bei Erreichen des erforderlichen Mindestalters die nächsthöhere Motorradlenkberechtigungsklasse zu erwerben, auch wenn der zweijährige Besitz der niedrigeren Klasse noch nicht zurückgelegt wurde. Das heißt, es ist möglich, den Stufenzugang aufzugeben und in den Direktzugang zu wechseln. Dies ist möglich auch wenn die Mehrphasenausbildung für die niedrigere Klasse noch nicht absolviert wurde und ▪▪ mit Vollendung des 18. Lebensjahres hinsichtlich Klasse A2 sowie ▪▪ mit Vollendung des 24. Lebensjahres hinsichtlich Klasse A. Für diesen (vorzeitigen) Erwerb der Klasse A2 bzw. A gilt: ▪▪ Von der Theorieausbildung kann jedenfalls abgesehen werden (diese kann angerechnet werden). ▪▪ Eine Praxisausbildung ist jedenfalls in dem in § 64b Abs.6 KDV festgelegtem Ausmaß zu absolvieren. ▪▪ Die Theorieprüfung ist nach § 11 Abs. 6 FSG innerhalb von 18 Monaten anzu- rechnen. Ist diese Frist verstrichen, ist die Theorieprüfung neuerlich abzulegen, wobei jedoch nur das klassenspezifische Modul der Klasse A zu prüfen ist. ▪▪ Die praktische Fahrprüfung ist jedenfalls erforderlich. Mehrphasenausbildung: Gemäß § 4a Abs. 1 zweiter Satz FSG ist die Mehrphasenausbildung nur ein Mal beim erstmaligen Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren; das gilt auch in der gegenständlichen Konstellation. Das bedeutet, dass eine noch nicht absolvierte Mehrphasenausbildung vollständig zu absolvieren ist, bei einer bereits vollständig absolvierten Mehrphasenausbildung nichts mehr zu absolvieren ist und bei einer teilweise absolvierten Mehrphasenausbildung die fehlenden Schritte zu absolvieren sind.“ FACHGRUPPENNEWS Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 8 9 Statistik-Verkehrstote auf Österreichs Straße nach Bundesländern Safety Driver Award 2013 Safety Driver Award 2013 geht an KommR Dkfm. Harald Bollmann Im Rahmen der Verleihung des Verkehrslogistikpreises 2014 durch die Bundessparte Verkehr Anfang April in der Wiener Hofburg wurde auch der Safety Driver Award 2013 der Sparte Transport Verkehr Wien verliehen. Die Safety Driver Award-Verleihung fand bereits zum 12. Mal statt und dieses Mal wurde der Dkfm. Harald Bollmann bei seinen Dankesworten mit Moderatorin Nadja Mader-Müller Grandseigneur der österreichischen Verkehrswirtschaft und ehemaliger Bundesspartenobmann KommR Dkfm. Harald Bollmann mit dieser hohen Auszeichnung für seinen unermüdlichen, persönlichen Einsatz gewürdigt. WKW Präsidentin KommR Brigitte Jank überreicht gemeinsam mit Spartenobmann KommR Reinhard Fischer, sowie Spartengeschäftsführer Dr. Ernst Pollak den Safety Driver Award an Dkfm. Harald Bollmann. FACHGRUPPENNEWS Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 4 10 6 Beim Small-Talk mit Generalmajor Karl Mahrer, die FG Geschäftsführer v.l.n.r. Dr. Andreas Curda, Dr. Peter Klemens, Senator Walter J. Gerbautz, Mag. Ing. Robert Radetzky, BMVIT, FV Obmann Herbert Wiedermann IG-Luft LKW Fahrverbote bereits seit Juli 2014 in Kraft! Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) sieht vor, dass bei Überschreitung von Grenzwerten von bestimmten Luftschadstoffwerten (Überschreitung der Anzahl der Tage mit erhöhter Feinstaubbelastung) die Landeshauptleute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität setzen müssen). Seit 1. Juli 2014 ist in Wien und im Osten von NÖ das LKW-Fahrverbot für LKW verschärft! Dies betrifft LKW und Sattelzugfahrzeuge aller Gewichtsklassen (also auch LKW bis 3,5 t hzGM) mit einem Euro-1-Motor, die bis etwa 1995 – 1997 zugelassen werden durften. Alle LKW ab Euroklasse 2 und moderner (auch LKW bis 3,5 t hzGM), die noch eingesetzt werden (dürfen), müssen ab 1. Jänner 2015 mit einer färbigen Abgasplakette gekennzeichnet werden, die man bei Autowerkstätten kostenpflichtig erhält. Fahrverbot bzw. Abgaspickerl Kein Befahren mit EURO 0, EURO 1 seit 1.7.2014 Kein Befahren mit EURO 2 ab 1.1. 2016 Wien: ganzes Bundesland NÖ: das Sanierungsgebiet Wiener Umland Fahrverbot für Transitfahrten Ziel- und Quellfahrten erlaubt, kein Abgaspickerl Burgenland: ganzes Bundesland, jedoch nur LKW Baujahr 1991 und älter (EURO 0) Verkehrszeichen Alle Fahrverbote (Maßnahmenkataloge) wurden im jeweiligen Landesgesetzblatt kundgemacht. Die Fahrverbote gelten unmittelbar auf Grund dessen Kundmachung. Eine Aufstellung von eigenen Verkehrszeichen mit Fahrverboten wird nicht erfolgen. Kennzeichnung von Fahrzeugen Im Wiener Maßnahmenkatalog ist ausdrücklich festgeschrieben, dass alle jene LKW, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, mit einer Abgasklassenplakette zu versehen sind. Diese Plakette muss ab 1. Jänner 2015 auf allen LKW ebenfalls anbringen zu lassen. Fahrzeuge, für die eine individuelle Ausnahmebewilligung (öffentliches Interesse) erteilt wurde, benötigen eine IG-L-Kennzeichnung, die von der Behörde ausgegeben wird. Bei LKW bis 3,5 t hzGM reicht eine Tafel neben der vorderen Kennzeichentafel, die IG-L Tafel kann auch kleiner sein (Durchmesser mind. 15 cm). Weitere Informationen: Daher empfehlen wir, die Pickerlüberprüfung im Jahr 2014 dazu zu nutzen, die Abgasplakette auf den LKW kleben zu lassen. Diese Plakette wird für neue LKW vom Händler ausgegeben, bei bereits zugelassenen LKW von einer Autowerkstatt (mit Berechtigung zur Pickerlkontrolle) ausgegeben. Die Plakette selbst kostet € 2,50. Für die Dienstleistung werden die Betriebe eine Vergütung nach dem zu erwartendem zeitlichen Aufwand verlangen. Infos zu den Fahrverboten auf wko.at: wko.at/lkw-fahrverbote Amt der NÖ Landesregierung: www.noe.gv.at/umwelt/umweltschutz/umweltrecht-allgemein/igl_fahrverbot_lkw.html Fachgruppe Klein-Transporteure: wko.at/wien/kleintransporteure Button: Das Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe (neben oder unter dem § 57aPickerl) darf bei LKW bis 3,5 t hzG nur vom Betrieb erfolgen. Welche Abgasklasse der LKW/das Sattelzugfahrzeug hat, ermittelt die Werkstatt. Wenn dieses Feld im Zulassungsschein leer ist, muss man im Typenschein nachsehen. Ein Suchen im Erlass nach dieser Klasse zeigt die richtige Abgasklasse an. Umwelt LKW Fahrverbote auch für LKW bis 3,5 t hzGM 11 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: T 01/514 50-1040 Schon gewusst? Ab 1.1.2015 müssen alle LKW ab Euroklasse 2 (Baujahr ab ca. 1996/1998) eine Abgasklassenplakette auf der Windschutzscheibe haben! LKW F ein Fahrve staub rbot Gem. IG -LUFT Die Abgasklassenplakette bekommen Sie in Kfz-Werkstätten. Betroff ene Fa hrzeu ge Grun dsätz Abgask lich ALLE LK W (auc lasse h bis Bereits seit 1.7.2014 gibt es in Wien und im östlichen Niederösterreich ein Fahrverbot für LKW der Euroklassen 0 und 1 (Baujahr bis ca. 1995/1997). Einsc h ließlich Einsc h ließlich EURO 1 EURO 2 3,5 t hzG M) mit ab 1.7.2 014 ab 1.1.2 016 Näheres unter: wko.at/LKW-Fahrverbot-Wien-NOE Nähere s wko.at/ unter: LK T 01/514 W-Fahrverb ot-Wie 50-104 n-NOE 0 od. 10 45 Neuerungen im Steuerrecht für Kleinunternehmer Auszug aus dem Vortrag beim Unternehmer-INFO-Abend am 5.5.2014 im Forum [EPU KMU] von Steuerrechtsexperte Martin Unger § 2 EStG: Bisher konnten positive Einkünfte nur zu 75% mit Verlusten aus Vorjahren ausgeglichen werden. Diese Grenze fällt ab dem Veranlagungsjahr 2014 für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. §10 EStG: Die als begünstigte Wirtschaftsgüter zur Bedeckung des Gewinnfreibetrages möglichen Wertpapiere werden auf Wohnbauanleihen beschränkt. Wohnbauanleihen sind Wandelschuldverschreibungen die von Aktiengesellschaften im Sinne des §1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus ausgegeben werden. §20 EStG: Aufwendungen für Arbeitsoder Werkleistungen sind ab Veranlagungsjahr 2014 nur mehr bis zum Betrag von € 500.000,00 jährlich steuerlich abzugsfähig. § 11 UStG: Als Kleinbetragsrechnungen gelten seit 1.3.2014 Rechnungen bei denen der Rechnungsbetrag € 400,00 nicht übersteigt (vorher € 150,00). Wichtig im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug ist, dass Un- ternehmer die UID-Nummer aller Lieferanten regelmäßig überprüfen (UID Abfrage Stufe 1 und Stufe 2). Wenn diese Überprüfung nicht nachgewiesen werden kann und der liefernde oder leistende Unternehmer inzwischen insolvent geworden ist oder einfach seine Umsatzsteuern nicht zahlt, wird von der Finanzverwaltung der Vorsteuerabzug nicht gewährt. GmbhG: Das Mindeststammkapital der GmbH wurde wieder auf € 35.000,00 erhöht. Neugründungen können jedoch unter Anwendung des Gründungsprivilegs weiter mit einem Stammkapital von € 10.000,00 (€ 5.000,00 Bareinzahlung) gegründet werden. Es gibt jedoch die Verpflichtung zur Erhöhung des Stammkapitals innerhalb von 10 Jahren. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt für die ersten fünf Jahre nach Gründung € 125,00 pro Quartal, für die nächsten fünf Jahre € 250,00 pro Quartal, danach € 437,00 pro Quartal. GSVG: Es gibt die Möglichkeit, den SVASelbstbehalt auf die Hälfte zu reduzieren. Dafür notwendig ist ein Arztbesuch. Dabei werden 5 Parameter (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum) erhoben und persönliche Ziele festgelegt. Nach frühestens sechs Monaten muss die Vorsorgeuntersuchung wiederholt werden. Wurden die Ziele erreicht, gibt es ein positives Arztgutachten und es kann der Antrag bei der SVA gestellt werden. GesStG: Ab 1.1.2016 entfällt die Gesellschaftsteuer, sind also Neugründungen von GmbH´s bzw. Kapitalerhöhungen und Nachforderungen von ausstehenden Einzahlungen nicht mehr gesellschaftsteuerpflichtig. GrEStG: Die Grunderwerbssteuer wird neu geregelt. Bei Kauf ist Bemessungsgrundlage der Kaufpreis. Bei Schenkungen ist Bemessungsgrundlage der Verkehrswert (etwa Nachweis durch Gutachten). Bei Kauf oder Schenkung innerhalb der Familie ist jedoch der 3 fache Einheitswert, maximal jedoch 30% des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage heran zu ziehen. Außerdem ist bei Erwerben innerhalb der Familie statt 3.5% nur 2% GrESt zu bezahlen. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist Bemessungsgrundlage der einfache Einheitswert. FACHGRUPPENNEWS 12 Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs VPI-Indexentwicklung für Dieselstoff / Inflations- und VPI-Entwicklung in Österreich VPI-Indexentwicklung für Dieseltreibstoff Dieselpreise laut BMWA Jän. 2013 - Feber 2014 Jän. 2013 - Feber 2014 Datum Wert Datum Wert Jän. 13 179,2 14.01.2013 1,384 Feb. 13 181,4 18.02.2013 1,406 März 13 177,9 18.03.2013 1,364 April 13 175,5 15.04.2013 1,345 Mai 13 173,3 13.05.2013 1,337 Juni 13 174,3 17.06.2013 1,335 Juli 13 176,2 15.07.2013 1,368 12.08.2013 durchgeführt. Wie beim 1,347 Aug. 13 Revision bei dieser 175,5 Methodenänderung eine für den VPI HVPI seit mehreren Jahren üblich, wird nun auch der VPI als Kettenindex berechnet. Ein wichtiger Sep. 13 179,4 Vorteil zum Festbasisindex besteht darin, dass kleinere Änderungen 16.09.2013 des Warenkorbes und der Gewichtung nun jährlich durchgeführt werden können. Okt. 13 Quelle: STATISTIK AUSTRIA Nov. 13 1,379 176,1 14.10.2013 1,363 173,6 18.11.2013 1,339 Die Entwicklungen stellen sich grafisch wie folgt dar: Dez. 13 175,5 16.12.2013 1,347 Jän. 14 109,0 Verbraucherpreisindex (VPI 2010) 173,2 13.01.2014 1,330 108,514 Feb. 173,2 17.02.2014 1,333 März 14 172,2 108,0 107,5 107,0 106,5 106,0 105,5 April 14106,9 107,0 107,2 107,8 107,9 108,1 108,1 17.03.2014 107,7 107,6 171,0 106,9 14.04.2014 170,9 19.05.2014 106,6 Mai 14 108,5 108,4 16.06.2014 1,341 Quelle: STATISTIK AUSTRIA Prozent Inflations- und VPI-Entwicklung in Österreich Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung 3,0 2,5 2,8 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 Die Entwicklungen stellen sich grafisch wie folgt dar: Inflation in % zum Vorjahr 2,8 2,8 2,7 2,5 2,3 2,0 2,3 2,2 2,0 1,320 bei dieser Revision eine Methodenänderung für den VPI durchgeführt. Wie beim HVPI seit 1,316 Jahren üblich, wird nun auch der VPI als Kettenindex berechnet. Ein wichtiger mehreren Vorteil zum Festbasisindex besteht darin, dass kleinere Änderungen des Warenkorbes und der 1,319 Gewichtung nun jährlich durchgeführt werden können. 1,8 1,7 1,4 109,0 108,5 108,0 107,5 107,0 106,5 106,0 105,5 Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung Die aktuellen und monatlich aktualisierten Werte sind auch unter www.dietransporteure.at (Güterverkehr/Statistik/Indizes) abrufbar! Unter diesem Titel beteiligt sich heuer die Sparte Transport & Verkehr in der Wirtschaftskammer einer Präsentation der moMag. Peter Wien Troppermit (FV-Geschäftsführer) dernsten Betriebsmittel die im Rahmen der Verkehrswirtschaft gegenwärtig und zukünftig zum Einsatz gelangen. Am 19. September 2014, von 10 bis 16 Uhr werden im Resselpark vor der weltbekannten Kulisse von Karlskirche, Museum der Stadt Wien und Musikverein jene Fahrzeuge zu besichtigen sein, mit denen die Wiener Verkehrswirtschaft die Versorgung der Bevölkerung 106,9 107,0 107,2 106,6 3,0 2,5 2,8 2,8 2,8 2,7 2,0 und Wiener Wirtschaft mit lebenswichtigen 1,5 Waren Tag für Tag gewährleistet. 1,0 0,5 0,0 Prozent Freundliche Grüße 107,8 107,9 108,1 108,1 108,5 108,4 107,6 107,7 106,9 Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung AVISO: EU-Mobilitätswoche 2014 „Wirtschaftsmobilität der Zukunft“ Verbraucherpreisindex (VPI 2010) Inflation in % zum Vorjahr 2,5 2,3 wollen wir 2,3 auch 2,2 Damit dokumentieren, wel2,0 2,0 1,8 1,7 chen gewaltigen Beitrag die Wiener Verkehrs1,4 wirtschaft zu einer umweltgerechten Mobilität geleistet hat. Seit 2002 gibt es die Initiative „Europäische Mobilitätswoche“. Ziel dieser Europäischen Mobilitätswoche ist es, die Bürgerinnen und Bürger für eine umweltfreundliche Mobilität Wann? Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung Freitag, 19. September 2014 zu sensibilisieren. zwischen 10 und 16 Uhr monatlich Erleben Sie hautnah, Die wasaktuellen sich inund den letztenaktualisierten Werte sind auch unter www.dietransporteure.at (Güterverkehr/Statistik/Indizes) abrufbar! Jahren auf dem Fahrzeugsektor im ökoloWo? gischen Bereich am Beispiel von Klein-LKW, Resselpark 1040 Wien in Freundliche Grüße Höhe Musikvereinsplatz. Sattelschlepper, Reisebussen, Taxis, Fahrschulfahrzeugen, Straßenbahnen und Fahrzeugen der Sondertransportbegleiter verändert hat. Mag. Peter Tropper (FV-Geschäftsführer) BERUFSGRUPPE ALLGEMEINER VERKEHR 13 AVISO: 3. Wiener Fahrlehrertag am 22.11.2014 bei TOYOTA Frey Austria/Inzersdorf Den diesjährigen Fahrlehrertag werden wir bei Toyota Frey Austria in Wien Inzersdorf abhalten, wobei die ökonomische Fahrweise mit Toyota-Hybridmodellen getestet werden kann. Wir laden Sie jetzt schon ein, diesen Termin auch Ihren FahrlehrerInnen bekannt zu geben. Die Einladung werden wir Ihnen zeitgerecht übermitteln. Änderungen im Ausschuss der Berufsgruppe Fahrschulen Ing. Willy Koblizek Mit Veröffentlichung der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Wien, wurde am 28.04.2014 Herr Ing. Willy Koblizek, Inhaber und Leiter der Fahrschule Schwedenplatz, als neuer Fachvertreter in die Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, anstelle des zuvor aus dem Fachvertretungsausschuss ausgeschiedenen Ing. Martin Lopata nominiert. Frau Karin Rizza, Inhaberin und Leiterin der Fahrschule U4, hat ihr Fachvertretungsmandat per 20.02.2014 aus persönlichen Gründen zurückgelegt. Weltweiter Aktionstag gegen Schwarzkonkurrenten London, Paris, Hamburg, München, Berlin, Madrid – in halb Europa blockierten am 11. Juni zehntausende Taxifahrer die Straßen aus Protest gegen Konkurrenz aus dem Internet wie Uber und Co. Sie fürchten um die Zukunft ihrer Branche – und warnen vor den Konsequenzen für die Fahrgäste. Die Taxifahrer sehen ihr Geschäftsfeld von Anbietern bedroht, die über Handy-Apps Fahrer in Privatautos vermitteln und ihnen so Kunden wegschnappen. Für sie stellt dies einen unfairen Wettbewerb dar, weil für die neuen Rivalen aus dem Internet die strikte Regulierung des Taxi-Gewerbes ausgehebelt sei. „Der Rechtsbruch dieser Unternehmen besteht nicht darin, dass sie das Internet nutzen, um Beförderungsleistungen anzubieten. Der Rechtsbruch besteht darin, dass diese Fahrten an nichtberechtigte Konkurrenten vermittelt werden. Private Fahrer haben nun mal keine Zulassung auf dem Taximarkt“, erklärte BZP-Präsident Michael Müller anlässlich des Aktionstags. In Berlin nahmen Hunderte Taxifahrer an einer Sternfahrt teil, in Paris blockierten Tausende die Straßen zu den Flughäfen Orly und Charles de Gaulle. Beim größten Streik in London legten rund 10.000 Black Cabs das Regierungsviertel um den Trafalgar Square lahm. In Madrid gab es 24 Stunden lang überhaupt keine verfügbaren Taxis. Ein rotes Tuch ist vor allem die US-Firma Uber. Dabei geht es nicht etwa um ein neuartiges internetbasiertes Angebot von Mitfahrgelegenheiten (die bei Teilung der Betriebskosten keine Personenbeförderung darstellen), sondern um illegale gewerbliche Personenbeförderung mit Gewinnerzielungsabsicht. Deren einzig neuer Aspekt ist, dass das extrem aggressiv auftretende US-amerikanische Unternehmen per Internet-basierter Technik europaweit und international unter bewusster Missachtung nationaler Vorschriften sich vermarktet. „Arschloch namens Taxi“ In den Reaktionen auf die rechtlichen Probleme, die sich Uber in diversen Städten und Ländern bieten, geht das Unternehmen stets gleichartig vor. Die Behörden werden als Feinde des Fortschritts dargestellt. Geltende Gesetze seien unzutreffend, da diese vor der Entstehung der innovativen Beförderungsstrategie verfasst worden sind. Zuletzt beschrieb Uber-Boss Travis Kalanick die aktuelle Situation als „politische Kampagne“, in der Uber gegen ein „Arschloch namens Taxi“ kämpfen müsse, das leider gut vernetzt, aber in der Bevölkerung unbeliebt sei. Der Dienst musste in Europa bereits Rückschläge hinnehmen. In Brüssel wurde Uber der Betrieb untersagt, in Berlin erwirkte ein Taxifahrer im Frühjahr eine einstweilige Verfügung gegen Uber, vollstreckte sie jedoch unter Hinweis auf wirtschaftliche Risiken nicht. In einer gezielten Aktion wurden in Melbourne kürzlich 50 Uber-Fahrer mit Bußgeldern in Höhe von umgerechnet knapp 1.200 Euro belangt. Nach Ansicht der australischen Behörden verstoßen die Fahrer gegen geltendes Recht. Uber stößt aber nicht nur in Europa und Australien auf rechtliche Probleme. Auch in den USA gab es einige Einschränkungen für den Betrieb von Uber in diversen Städten, so zum Beispiel in Seattle. Dort darf nur eine bestimmte Anzahl von Uber-Fahrern tätig sein. Spanien will einheitliche Regelung für EU-Staaten Aufhorchen ließ Mitte Juni die spanische Regierung, die auf eine europaweite Regelung für die neuen Fahrvermittlungsdienste dringen möchte. Die EU solle eine möglichst einheitliche Regelung erstellen, an die sich alle Mitgliedstaaten halten könnten. FACHGRUPPENNEWS Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 4 14 6 Ab 1. September: 0,1 Promille für alle Lenker bei Schülertransporten Am 9. Juli verabschiedeten die Nationalratsabgeordneten einstimmig eine Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, die die Möglichkeit eröffnet, Schülertransporte auch im Rahmen des Taxi-Gewerbes durchzuführen. Gleichzeitig wurde für die LenkerInnen von Schülertransporten eine 0,1-Promillegrenze eingeführt. Die Änderungen treten bereits mit 1. September 2014 in Kraft. Mit der aktuellen Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wurde die bisherige Definition des Taxi-Gewerbes in § 3 Abs. 1 Z 3 erweitert: die „Durchführung von Schülertransporten aufgrund besonderer Aufträge“ ist mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 gesetzlich gedeckt. Damit wird ermöglicht, dass die vom FLAF finanzierte Schülerbeförderung (Abschluss eines Beförderungsvertrags zwischen Finanzamt und Beförderungsunternehmer über einen längeren Zeitraum) nicht nur wie bisher von Mietwagen, sondern auch von Taxis ausgeführt werden darf. Vor allem im ländlichen Raum kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Engpässen, weil die Zahl der örtlichen Mietwagenunternehmer zu gering war um den Bedarf an durchzuführenden Schülerbeförderungen abzudecken. Gleichzeitig gilt ab 1. September das Alkohollimit von 0,1 Promille für alle Lenker von Schülertransporten und das unabhängig vom konkret eingesetzten Fahrzeug (Klasse B, D1 oder D). FÖRDERUNGEN WER KENNT SICH WIRKLICH AUS? BERATUNG ZUM THEMA FÖRDERUNGEN 01/514 50-1055 ng wko.at/wien/foerderu 200x260_FörderungBeratung_27-11-13.indd 1 04.07.2014 10:28:29 15 Homepage der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs - wko.at/wien/fahrschulen Impressum IHRE ANSPRECHPARTNER Nr. 2 | Juli 2014 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien Layout: Referat Organisationsmanagement Fotos: ©Florian Wieser, © FV Fahrschulen, © S. Phillip, © François PETIT - Fotolia.com, © lassedesignen - Fotolia, ©PHOTODISC, © Mirko Meier - Fotolia.com, © Werner Heiber - Fotolia, © IVECO Walter Gerbautz Fachvertretungsgeschäftsführer T 01/514 50-3566 F 01/514 50-3569 E [email protected] Petra Adolf Mitarbeiterin Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs T 01/514 50-3581 F 01/514 50-3569 E [email protected] Offenlegung: wko.at/wien/fahrschulen/offenlegung Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. P.b.b. GZ 02Z030372 M FV Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien Retouren an „Postfach 555, 1008 Wien“ Renate Bauer Mitarbeiterin Berufsgruppe der Wiener Fahrschulen T 01/514 50-3567 F 01/514 50-3569 E [email protected] W wko.at/wien/fahrschulen Service t und Sozialrech Arbeitsrecht ft Außenwirtscha hre Le d un g Bildun achfolge N d un ng du Grün Te d chnologie Innovation un Steuern ergie Umwelt und En ierung ührung, Finanz sf en Unternehm gen und Förderun triebsstandort Be d un r Verkeh berecht cht und Gewer Wirtschaftsre chaft WKO Mitglieds DW 1010 1302 2010 1050 1144 1625 1045 Netzwerke, Kooperationen Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Frau in der Wirtschaft Junge Wirtschaft Kreativwirtschaft Netzwerk Diversity POOL Kooperations-Service der WK Wien Wiener Einkaufsstraßen Management Wiener Marktmanagement WIEN PRODUCTS DW 1111 1426 1347 1404 1070 6724 6700 6700 1517 1177 1040 1615 1155 Meine Bran che Bildungseinr ichtungen de r WK Wien Berufsinform ation (BiWi) DW FHWien-Stud 6518 iengänge der WKW Hernstein Inst 5744 itut Werbe Akadem 5600 ie WIFI Managem 5251 ent Forum WIFI Wien 5232 Tourismusschu 5555 len MODUL MODUL Unive 01/476 70-0 rsity Vienna 01/320 35 55-0 Telefonisch für Sie erreichbar MO von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, DI bis DO von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr FR von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer bereit. 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