FAHRSCHULEN aktuell - e-reader.wko.at

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FAHRSCHULEN aktuell - e-reader.wko.at
FAHRSCHULEN aktuell
2|14
Das Rundschreiben der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
Sehr geehrte Wiener FahrschulinhaberInnen!
Nach der ersten Unternehmer-Info-Veranstaltung im Jahr 2014 bei Toyota Frey Austria,
wo wir im Rahmen eines Workshops einen
umfassenden Einblick in die Hybridtechnologie der Toyota-Hybridmodelle erhielten, ist
es ab August soweit, dass Wiens Fahrschulen
ihren FahrschülerInnen die Hybridtechnologie nicht nur in der Theorie sondern auch in
der Praxis vermitteln können.
Konkret werden Wiener FahrschülerInnen im
Auris-Hybrid und einem Prius-PLUG-IN unterwegs sein.
Durch eine Kooperation zwischen der Mobilitätsagentur Wien und den Wiener Fahrschulen soll es zu mehr Sicherheit und besserer
Kommunikation am Schutzweg kommen.
Der Startschuss erfolgte am 05. Juni 2014
mit Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou bei
einem Schutzweg am Friedrich-SchmidtPlatz, unmittelbar hinter dem Wiener Rathaus, bei starker medialer Präsenz. Alle
Wiener Fahrschulen erhielten in weiterer
Folge für den Theorieunterricht zum Thema
„Sicherheit am Schutzweg“ Informationsmaterial sowie ein Video „Konfettiparty am
Schutzweg“ zugestellt, damit dieses Thema
verstärkt und nachhaltig in die Führerscheinausbildung einfließen kann.
Wir werden bei unserer nächsten Unternehmer-Info-Veranstaltung am 10.09.2014 im
WKW-Spartenhaus eventuell auch Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou zu Gast haben.
Jedenfalls wird uns die Wiener Fußgängerbeauftragte Petra Jens zu einem Erfahrungsaustausch zu diesem Thema zur Verfügung
stehen.
INHALT
Fachvertretung Wien der Fahrschulen
und des Allgemeinen Verkehrs
Vorsitzender: Herbert Wiedermann
Geschäftsführer: Walter J. Gerbautz
Sachbearbeiterin: Renate Bauer
Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien
T 01/514 50-3566, 3567
F 01/514 50-3569
E [email protected]
W wko.at/wien/fahrschulen
Auch der neue Fahrschulinspektor und Nachfolger von Dr. Markus Raab, Mag. David Vladar
wird gemeinsam mit SR Mag. Leopold Bubak
für einen Dialog mit den Wiener Fahrschulen
an dieser Veranstaltung teilnehmen.
An zwei Termine darf ich Sie noch kurz erinnern:
Es ist dies das Fahrschul-Unternehmer-Seminar in Schladming vom 23. – 25.10.2014,
sowie den 3. Wiener Fahrlehrertag am
22.11.2014 bei Toyota Frey Austria im 23.
Bezirk/Inzersdorf.
Abschließend wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Sommer, einen guten Geschäftsgang und falls Sie einen Sommerurlaub eingeplant haben, einige erholsame Tage in der
Natur!
Herbert Wiedermann
Vorsitzender
Nr. 2 | Juli 2014
Übergabe von 2 Toyota-Hybrid-Fahrzeugen an die Wiener Fahrschulen .......................... 2
Pressetermin: Für mehr Sicherheit und bessere Kommunikation am Schutzweg............ 3
Besuch eines moldawischen Fahrlehrers in der Fahrschule Mariahilf.............................. 3
Wachau-Schifffahrt der Sparte Transport & Verkehr.......................................................... 4
FVB-Berufsgruppensitzung im Rahmen der Referententagung am
15.05.2014 in der „Vila Vita Pannonia“, Seewinkel im Burgenland...................................... 5
FVB-Ausschusssitzung der Fahrschulen und des Allgemeinen
Verkehrs am 04.06.2014 in der WKO..................................................................................... 6
Gefälschte E-Mails zur angeblichen Steuerrückzahlung im Umlauf.................................. 7
Klarstellung zur Vorgangsweise bei Ausdehnung von
A1 auf A2 (ohne vorhergehende zweijährige Fahrpraxis).................................................... 7
Beschäftigungsprogramm „50+“.......................................................................................... 8
Statistik-Verkehrstote auf Österreichs Straße nach Bundesländern................................. 9
Safety Driver Award 2013...................................................................................................... 9
IG-Luft LKW Fahrverbote bereits seit Juli 2014 in Kraft!.................................................... 10
Neuerungen im Steuerrecht für Kleinunternehmer............................................................ 11
VPI-Indexentwicklung für Dieselstoff / Inflations- und VPI-Entwicklung in Österreich.... 12
AVISO: EU-Mobilitätswoche 2014.......................................................................................... 12
AVISO: 3. Wiener Fahrlehrertag am 22.11.2014 bei TOYOTA Frey
Austria/Inzersdorf................................................................................................................. 13
Änderungen im Ausschuss der Berufsgruppe Fahrschulen................................................ 13
Allgemeiner Verkehr.............................................................................................................. 13
wko.at/wien/fahrschulen...................................................................................................... 15
FACHGRUPPENNEWS
Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
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Übergabe von 2 Toyota-Hybrid-Fahrzeugen an die Wiener Fahrschulen
Auris Hybrid die Kombination aus Elektround Benzinantrieb darstellt, geht der Prius
PLUG-In noch einen Schritt weiter: Über
eine herkömmliche Haushaltssteckdose
aufgeladen, kann der Prius PLUG-In auch
bis zu 25 Kilometer weit als reines Elektroauto verwendet werden, bevor vollkommen
unbemerkt in den Hybridmodus geschalten
wird.
Wie bereits bei der INFO-Veranstaltung am
19.02.2014 im Toyota Frey Austria-Schulungszentrum-Wien Inzersdorf angekündigt, haben die interessierten Fahrschulen
ab August 2014 die Möglichkeit 2 ToyotaHybrid-Modelle (Toyota Prius PLUG-In Hybrid und Toyota Auris Hybrid) im Rahmen
ihrer Fahrschule zu testen. Während der
Wir dürfen unsere Erstinformation vom
24.6.2014 in Erinnerung rufen:
▪▪ Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Sebastian OBRECHT
(Pressesprecher), T 01/610 04-231 bzw.
E-Mail [email protected],
oder Herrn Manuel RETTER (Flottenmanager), T 01/610 04-105 bzw. E-Mail
[email protected] auf und
geben Sie Ihren Terminwunsch bekannt.
Die Reihung wird nach dem Einlangen der
Anmeldungen erfolgen.
▪▪ Der Fahrzeugwechsel findet immer freitags
von 13.00 bis 16.00 Uhr bei Toyota Frey Retail GmbH, in 1030 Wien, Lilienthalgasse
6-10 statt. Dies deshalb damit die übernehmende Fahrschule auch die entsprechenden
Instruktionen für den reibungslosen Betrieb eines Hybrid-Fahrzeuges erhalten
kann.
▪▪ Die Fahrzeuge können bis zu zwei Wochen
im Fahrschulbetrieb getestet werden.
▪▪ Als kleine Gegenleistung laden wir Sie ein,
das bei der Fahrzeugübernahme ausgehändigte Feedback-Blatt auszufüllen und an
die Ansprechpartner von Toyota Frey Austria zu übersenden bzw. beim Fahrzeugwechsel zu übergeben.
Wir wünschen allen Wiener FahrschulinhaberInnen viel Vergnügen beim Testen dieser
alternativen Antriebsarten!
Der Chef des Hauses Toyota Frey Austria GmbH, Dr. Friedrich Frey, übergab die Schlüssel an den Vorsitzenden der Wiener Fahrschulen, Herbert Wiedermann (l.i.B.)
und Geschäftsführer Senator Walter J. Gerbautz im Beisein von Toyota-Flottenmanager Mag. Manuel Retter.
Dr. Friedrich Frey stellt bei der formellen
Übergabe der beiden Hybridmodelle an
die Wiener Fahrschulvertreter fest, „Keine andere Antriebstechnologie verbindet
Sparsamkeit, Fahrkomfort und Dynamik so
eindrucksvoll wie die Hybridtechnik. Wir
freuen uns sehr, dass die FahrschülerInnen
jetzt nun schon im Zuge der Ausbildung die
einfache Bedienung und dieses einzigartige
Fahrgefühl kennenlernen“.
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Pressetermin: Für mehr Sicherheit und bessere Kommunikation am
Schutzweg
VS Herbert Wiedermann, Petra Jens (Wiener Fußgängerbeauftragte), GF Walter
J. Gerbautz
Bei diesem Pressetermin vor einem Wiener
Schutzweg stellt die Verkehrsstadträtin fest:
„ Wir wollen es in den kommenden Jahren
schaffen, die Zahl der Todesopfer und der
Verletzten drastisch zu senken“. Reduzierte
Geschwindigkeit und Sichtkontakt sind das
Um und Auf, damit alle sicher und ohne
Stress über den Zebrastreifen kommen. Diese
Grundprinzipien in der Fahrschule besonders
zu betonen, ist ein wesentlicher Beitrag für
mehr Verkehrssicherheit.“
Ab sofort wird im theoretischen Führerschein-Kurs Informationsmaterial eingesetzt,
das von der Mobilitätsagentur Wien in Zusam-
Maria Vassilakou, Vizebürgermeisterin der Stadt Wien | Petra Jens, Beauftragte
für Fußgängerinnen und Fußgänger | Herbert Wiedermann, Vorsitzender der
Fachvertretung der Wiener Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
menarbeit mit „identum communications“
kreiert wurde. Dabei setzt man mit einem
kurzen Video auf Witz und Motivation, statt
auf den erhobenen Zeigefinger.
Themen wie Aufmerksamkeit, Sichtbeziehungen zueinander und respektvolle (nonverbale) Kommunikation im Verkehrsgeschehen
werden kurzweilig und prägnant vermittelt.
Dies soll einen nachhaltigen Effekt auf die
FahrschülerInnen und langfristigen Einfluss
auf das Verkehrsgeschehen in der Stadt haben.
„In der Fahrschule erlernen FahrschülerInnen
vorausschauendes und sicheres Fahren. An-
dere StraßenbenützerInnen dürfen durch
Unachtsamkeit bzw. gefährliche Fahrmanöver
weder behindert noch gefährdet werden.“, so
Herbert Wiedermann, Sprecher der Wiener
Fahrschulen: „Die Wiener Fahrschulen nehmen ihre Verantwortung bei der Ausbildung
von künftigen FührerscheinbesitzerInnen engagiert wahr und gehen mit gutem Beispiel
voran.“
Informationen zu Kommunikation am Schutzweg: www.wienzufuss.at
Video „Konfettiparty am Schutzweg“:
https://www.youtube.com/
watch?v=1UGpPV_YwVU
Besuch eines moldawischen Fahrlehrers in der Fahrschule Mariahilf
Nach einem mehrmonatigen Projektmanagementlehrgang in Moldawien, welches das
WIFI International mit zertifizierten österreichischen Trainern durchgeführt hat, hatten
mehrere erfolgreiche Projektteilnehmer die
Chance wahrgenommen, um das österreichische Fahrschulwesen vor Ort, kennen zu
lernen. Einer dieser Teilnehmer war Herr Oleg
aus Moldawien, der in diesem Zusammenhang
die Fahrschule Mariahilf aufsuchte, wo ihn
Fachverbands-Obmann Herbert Wiedermann
persönlich in die Welt des österreichischen
Führerscheinausbildungssystems einweihte.
Anschließend war es Claudia Wiedermann
und das Fahrlehrer-Team der Fahrschule, die
den interessierten Gast aus Moldawien bereitwillig den Fahrschulalltag und sogar auch die
Auch der Wiener Fahrschul-Geschäftsbericht 2013 fand bei Herrn Oleg großes Interesse; l.i.B. Dipl. Dolmetscherin Frau Lana Berndl
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Prüfungsmodalitäten vermittelte. Erleichtert
wurde der Dialog durch die professionelle Diplomübersetzerin Lana Berndl, die sich selbst
gerne über die österreichische Fahrschulausbildung informiert hatte. Interessenpolitik
für Fahrschulen ist, nach den Ausführungen
des moldawischen Fahrschulinhabers zu
schließen, in seiner Heimat Moldawien bisher
ein „Fremdwort“. Und auch das System der
Sozialpartnerschaft ist bis zum heutigen Tag
nicht einmal in Ansätzen vorhanden.
Der moldawische Scheckkarten-Führerschein ist jedenfalls bereits seit längerem im Umlauf!
Wachau-Schifffahrt der Sparte Transport & Verkehr
Schifffahrt auf der „Vindobona“ zur Sommersonnenwende durch die Wachau…
Auf Initiative von Spartenobmann KommR
Reinhard Fischer organisierte die Sparte
Transport und Verkehr eine pitoreske Schifffahrt zur Sommersonnenwende von Krems
bis Spitz an der Donau und retour. Beinahe
einhundertzwanzig Funktionäre und UnternehmerInnen der Wirtschaftskammer Wien
sowie Freunde und Unterstützer nahmen die
Einladung der Sparte Transport und Verkehr
Wien mit Begeisterung an und wurden dafür
mit vielen schönen Eindrücken des Weltkulturerbes Wachau belohnt.
Zur Sommersonnenwende lud der Obmann der Sparte Transport und Verkehr der WK Wien, Reinhard Fischer (Foto Mitte), Wiener Unternehmer und Interessenvertreter zu einer Schifffahrt auf der Donau ein.
Auf der MS Vindobona ging es durch das Weltkulturerbe Wachau, von Krems nach Spitz an der Donau.
Mit an Bord waren auch die Spartenobmänner Wolfgang Göltl (l., Info & Consulting) Erwin Pellet (r.,
Handel), der Präsident der WK Wien, Walter Ruck (2.v.l.), und WKW-Vizepräsident Paulus Stuller (2.v.r.).
Das Hundertwasserschiff MS Vindobona in voller Fahrt….
Gastgeber: SO Reinhard Fischer war um das Wohl seiner Gäste bemüht, hier
am Tisch der Fahrschulen & des Allgemeinen Verkehrs.
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In zauberhafter Umgebung und kurz vor dem Feuerwerk in Spitz an der Donau angeregtes get together auf „Achtern“….
Auch ihnen gefiel die Sonnwendfahrt ausgezeichnet; die Vertreter der Wiener
Fahrschulen v.l.n.r.: Ing. Walter Köck und Gattin, Frau Philomena Weichsler,
Walter J. Gerbautz, Adolf Weichsler und FVB-Obmann Herbert Wiedermann
Spektakulär die Johannesfeier am Tausendeimerberg (l.i.Bild) in Spitz an der
Donau von Achtern der MS Vindobona aus betrachtet!
FVB-Berufsgruppensitzung im Rahmen der Referententagung am
15.05.2014 in der „Vila Vita Pannonia“, Seewinkel im Burgenland
Bekanntlich findet alle Jahre eine gemeinsame vom BMVIT und FVB der Fahrschulen
veranstaltete
Verkehrsländer-Referententagung statt. Bei dieser Gelegenheit werden
anstehende Fragen und aktuelle Probleme im
Zusammenhang mit der Führerscheinausbildung, der Fahrprüfung aber auch grundsätzliche Rechtsfragen des Fahrschulwesens offen
diskutiert und in der Regel einer pragmatischen Lösung zugeführt.
Das Ergebnis jeder dieser Sitzungsrunden findet
in einem Erlass des BMVIT seinen Niederschlag
und führt dadurch zu einer kontinuierlichen
Entwicklung des österreichischen Fahrschulund Führerscheinausbildungswesens.
Die Verkehrsländerreferententagung in der „Seewinkel-Halle“ der „Vila Vita Pannonia“
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Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
Die Themenpalette der diesjährigen Referententagung reichte von
▪▪ einem Referat zur Eisenbahnkreuzungsverordnung,
▪▪ die Verwendung von Prüfprotokollen,
▪▪ die Zuständigkeit von Behörden bei der
Fahr(schul)lehrerprüfung,
▪▪ die Auslegung der 18-Monatefrist bei der
Führerscheinausbildung bzw. bei der Fahrprüfung,
▪▪ Anliegen der Fahrschulen im Zusammenhang mit dem Führerscheinregister betref-
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fend des AM Führerscheines, Bestätigung
der Absolvierung von Ausbildungen bzw.
Ausbildungsteilen im System bis zur
▪▪ Abgrenzung der Agenda der Fahrschulinspektion (Kontrollbereiche der Behörde/
Sanktionsmöglichkeiten).
Vorbereitung auf die Referententagung in der
Vila Vita: v.l.n.r.: AS-MG Adolf Weichsler, FVBObmann Herbert Wiedermann, FVB-GF Dr. Stefan
Ebner, AS-MG DI Karl Karner-Bgld., neu im FVB
Ing. Walter Werzin-Ktn.
FVB-Ausschusssitzung der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs am
04.06.2014 in der WKO
Hauptthema war eindeutig die Harmonisierung der Grundumlagen für Fahrschulen und
Mitglieder des Allgemeinen Verkehrs.
Nach mehrjährigen und zähen, aber letztendlich erfolgreichen Verhandlungen ist es gelungen, ein einheitliches, nachvollziehbares
und transparentes Grundumlagen-Vorschreibungssystem sowohl für alle österreichischen
Mitglieder der Berufsgruppe Fahrschulen wie
auch für die der Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs in dieser Fachverbandssitzung
zu verabschieden.
künftigen Außenkurse) ergeben. Diese Senkung kommt auch deswegen Zustande, weil
neben Einsparungen im Bereich des Fachverbandes auch ein neuer Schlüssel bei der
Finanzierung der Kosten der Geschäftsstelle und der Landeskammern zur Anwendung
kommen soll.
Das neue Grundumlagenmodell bringt österreichweit einheitliche Grundumlagen auch
der Höhe nach. Im Durchschnitt können
österreichweit mehr als zwei Drittel aller
Fahrschulen eine Senkung der Grundumlagen
erwarten. Die neue Berechnung der Grundumlagen ist einfach administrierbar und verzichtet auf die Verwendung betriebsgrößenbezogener Informationen.
Die Themenpalette der diesjährigen Ausschusssitzung reichte von
▪▪ der aktuellen Motorradausbildung – Förderaktion des BMVIT und der Fahrschulen für
Ersteinsteiger 39+ (kostenlose Doppelfahrstunde Kl. A),
▪▪ der aktuellen Kampagnen Führerschein A1
und L17 – „Es geht wieder gemeinsam“,
▪▪ der Gutscheinaktion des FVB mit McDonalds,
▪▪ Inhalte der Fahrschultagung in Schladming
sowie
▪▪ die Immissionsgesetz-Luft-Fahrverbote für
Fahrschul-LKW in Wien, NÖ und der Steiermark
Vom Neusiedlersee bis Bodensee werden zukünftig, erstmalig ab 2015, alle österreichischen Mitglieder des Fachverbandes Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr die gleichen
harmonisierten Grundumlagen-Beiträge vorgeschrieben bekommen.
Nach den vom Wirtschaftskammergesetz
vorgeschriebenen Formalerfordernissen einer Mitgliederbefragung, die beinahe eine
100%ige Zustimmung ergab, war der Schritt
zur Harmonisierung bereits geebnet. Alleine
in Wien wird sich im Durchschnitt eine Senkung der Grundumlage ab 2015 bei den Wiener Fahrschulunternehmen um rund 38,7 %
bzw. 600,-- (Mittelwert ohne Betrachtung der
Das Präsidium des Fachverband-Ausschusses in Bildmitte; v.l.n.r. FVB-Obmann Stv. Johann Fellner, FVBGF Dr. Stefan Ebner, FVB-Obmann Herbert Wiedermann, FVB-Obmann Stv. Mag. Christian Holzhauser
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Gefälschte E-Mails zur angeblichen Steuerrückzahlung im Namen des Bundesministeriums für Finanzen im Umlauf
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
warnt vor gefälschten E-Mails, die aktuell im
Namen des BMF versendet werden. Die betrügerischen E-Mails enthalten die Information,
dass die Empfängerinnen und Empfänger
eine Steuerrückzahlung erhalten und zu diesem Zwecke die enthaltenen Links aufrufen
sollen. Als Absender erscheint die Adresse
[email protected]. Dies ist keine gültige Mailadresse des BMF.
Das Bundesministerium für Finanzen betont,
dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und die enthaltenen
Informationen falsch sind.
Klarstellung zur Vorgangsweise bei Ausdehnung von A1 auf A2 (ohne vorhergehende zweijährige Fahrpraxis)
Nach Rücksprache mit dem BMVIT – Dr. Wilhelm Kast - ist lt. § 18a FSG im FSG-Durchführungserlass folgendes zu beachten:
Auszug:
„Zu Abs. 3:
171.304/0006-IV/ST4/2013
Erwerb der Lenkberechtigung der
Klasse A (A2): Umstieg vom Stufenzugang auf Direktzugang
Genauso wie nach der Rechtslage vor
dem 19.1.2013, so ist es auch nunmehr
möglich, bei Erreichen des erforderlichen Mindestalters die nächsthöhere
Motorradlenkberechtigungsklasse zu erwerben, auch wenn der zweijährige Besitz der niedrigeren Klasse noch nicht
zurückgelegt wurde. Das heißt, es ist
möglich, den Stufenzugang aufzugeben
und in den Direktzugang zu wechseln.
Dies ist möglich auch wenn die Mehrphasenausbildung für die niedrigere Klasse
noch nicht absolviert wurde und
▪▪ mit Vollendung des 18. Lebensjahres hinsichtlich Klasse A2 sowie
▪▪ mit Vollendung des 24. Lebensjahres hinsichtlich Klasse A.
Für diesen (vorzeitigen) Erwerb der Klasse A2 bzw. A gilt:
▪▪ Von der Theorieausbildung kann jedenfalls abgesehen werden (diese kann angerechnet werden).
▪▪ Eine Praxisausbildung ist jedenfalls in
dem in § 64b Abs.6 KDV festgelegtem
Ausmaß zu absolvieren.
▪▪ Die Theorieprüfung ist nach § 11 Abs.
6 FSG innerhalb von 18 Monaten anzu-
rechnen. Ist diese Frist verstrichen, ist
die Theorieprüfung neuerlich abzulegen,
wobei jedoch nur das klassenspezifische
Modul der Klasse A zu prüfen ist.
▪▪ Die praktische Fahrprüfung ist jedenfalls erforderlich.
Mehrphasenausbildung:
Gemäß § 4a Abs. 1 zweiter Satz FSG
ist die Mehrphasenausbildung nur ein
Mal beim erstmaligen Erwerb einer der
Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren;
das gilt auch in der gegenständlichen
Konstellation. Das bedeutet, dass eine
noch nicht absolvierte Mehrphasenausbildung vollständig zu absolvieren ist,
bei einer bereits vollständig absolvierten
Mehrphasenausbildung nichts mehr zu
absolvieren ist und bei einer teilweise
absolvierten Mehrphasenausbildung die
fehlenden Schritte zu absolvieren sind.“
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Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
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Statistik-Verkehrstote auf Österreichs Straße nach Bundesländern
Safety Driver Award 2013
Safety Driver Award 2013 geht an KommR
Dkfm. Harald Bollmann
Im Rahmen der Verleihung des Verkehrslogistikpreises 2014 durch die Bundessparte
Verkehr Anfang April in der Wiener Hofburg
wurde auch der Safety Driver Award 2013 der
Sparte Transport Verkehr Wien verliehen. Die
Safety Driver Award-Verleihung fand bereits
zum 12. Mal statt und dieses Mal wurde der
Dkfm. Harald Bollmann bei seinen Dankesworten mit Moderatorin Nadja
Mader-Müller
Grandseigneur der österreichischen Verkehrswirtschaft und ehemaliger Bundesspartenobmann KommR Dkfm. Harald Bollmann mit
dieser hohen Auszeichnung für seinen unermüdlichen, persönlichen Einsatz gewürdigt.
WKW Präsidentin KommR Brigitte Jank überreicht gemeinsam mit Spartenobmann KommR Reinhard Fischer, sowie Spartengeschäftsführer Dr.
Ernst Pollak den Safety Driver Award an Dkfm. Harald Bollmann.
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Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
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Beim Small-Talk mit Generalmajor Karl Mahrer, die FG Geschäftsführer v.l.n.r.
Dr. Andreas Curda, Dr. Peter Klemens, Senator Walter J. Gerbautz, Mag. Ing.
Robert Radetzky, BMVIT, FV Obmann Herbert Wiedermann
IG-Luft LKW Fahrverbote bereits seit Juli 2014 in Kraft!
Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)
sieht vor, dass bei Überschreitung von Grenzwerten von bestimmten Luftschadstoffwerten
(Überschreitung der Anzahl der Tage mit erhöhter Feinstaubbelastung) die Landeshauptleute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität setzen müssen).
Seit 1. Juli 2014 ist in Wien und im Osten von NÖ das LKW-Fahrverbot für LKW
verschärft!
Dies betrifft LKW und Sattelzugfahrzeuge aller Gewichtsklassen (also auch LKW bis 3,5 t
hzGM) mit einem Euro-1-Motor, die bis etwa
1995 – 1997 zugelassen werden durften.
Alle LKW ab Euroklasse 2 und moderner (auch
LKW bis 3,5 t hzGM), die noch eingesetzt werden (dürfen), müssen ab 1. Jänner 2015 mit
einer färbigen Abgasplakette gekennzeichnet
werden, die man bei Autowerkstätten kostenpflichtig erhält.
Fahrverbot bzw. Abgaspickerl
Kein Befahren mit EURO 0, EURO 1 seit
1.7.2014
Kein Befahren mit EURO 2 ab 1.1. 2016
Wien: ganzes Bundesland
NÖ: das Sanierungsgebiet Wiener Umland
Fahrverbot für Transitfahrten
Ziel- und Quellfahrten erlaubt, kein Abgaspickerl
Burgenland: ganzes Bundesland, jedoch nur
LKW Baujahr 1991 und älter (EURO 0)
Verkehrszeichen
Alle Fahrverbote (Maßnahmenkataloge) wurden im jeweiligen Landesgesetzblatt kundgemacht. Die Fahrverbote gelten unmittelbar
auf Grund dessen Kundmachung. Eine Aufstellung von eigenen Verkehrszeichen mit
Fahrverboten wird nicht erfolgen.
Kennzeichnung von Fahrzeugen
Im Wiener Maßnahmenkatalog ist ausdrücklich festgeschrieben, dass alle jene LKW, die
nicht vom Fahrverbot betroffen sind, mit einer Abgasklassenplakette zu versehen sind.
Diese Plakette muss ab 1. Jänner 2015 auf
allen LKW ebenfalls anbringen zu lassen.
Fahrzeuge, für die eine individuelle Ausnahmebewilligung (öffentliches Interesse) erteilt
wurde, benötigen eine IG-L-Kennzeichnung,
die von der Behörde ausgegeben wird.
Bei LKW bis 3,5 t hzGM reicht eine Tafel neben der vorderen Kennzeichentafel, die IG-L
Tafel kann auch kleiner sein (Durchmesser
mind. 15 cm).
Weitere Informationen:
Daher empfehlen wir, die Pickerlüberprüfung
im Jahr 2014 dazu zu nutzen, die Abgasplakette auf den LKW kleben zu lassen. Diese
Plakette wird für neue LKW vom Händler ausgegeben, bei bereits zugelassenen LKW von
einer Autowerkstatt (mit Berechtigung zur
Pickerlkontrolle) ausgegeben. Die Plakette
selbst kostet € 2,50. Für die Dienstleistung
werden die Betriebe eine Vergütung nach
dem zu erwartendem zeitlichen Aufwand verlangen.
Infos zu den Fahrverboten auf wko.at:
wko.at/lkw-fahrverbote
Amt der NÖ Landesregierung:
www.noe.gv.at/umwelt/umweltschutz/umweltrecht-allgemein/igl_fahrverbot_lkw.html
Fachgruppe Klein-Transporteure:
wko.at/wien/kleintransporteure
Button:
Das Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe (neben oder unter dem § 57aPickerl) darf bei LKW bis 3,5 t hzG nur
vom Betrieb erfolgen.
Welche Abgasklasse der LKW/das Sattelzugfahrzeug hat, ermittelt die Werkstatt. Wenn
dieses Feld im Zulassungsschein leer ist, muss
man im Typenschein nachsehen. Ein Suchen
im Erlass nach dieser Klasse zeigt die richtige
Abgasklasse an.
Umwelt LKW Fahrverbote auch für LKW bis
3,5 t hzGM
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
T 01/514 50-1040
Schon gewusst?
Ab 1.1.2015 müssen alle
LKW ab Euroklasse 2
(Baujahr ab ca. 1996/1998)
eine Abgasklassenplakette
auf der Windschutzscheibe
haben!
LKW F
ein
Fahrve staub
rbot
Gem. IG
-LUFT
Die Abgasklassenplakette bekommen Sie
in Kfz-Werkstätten.
Betroff
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Abgask lich ALLE LK
W (auc
lasse
h bis
Bereits seit 1.7.2014
gibt es in Wien und im
östlichen Niederösterreich
ein Fahrverbot für LKW der
Euroklassen 0 und 1 (Baujahr bis ca. 1995/1997).
 Einsc
h
ließlich
 Einsc
h
ließlich
EURO 1
EURO 2
3,5 t hzG
M) mit
ab 1.7.2
014
ab 1.1.2
016
Näheres unter: wko.at/LKW-Fahrverbot-Wien-NOE
Nähere
s
wko.at/ unter:
LK
T 01/514 W-Fahrverb
ot-Wie
50-104
n-NOE
0 od. 10
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Neuerungen im Steuerrecht für Kleinunternehmer
Auszug aus dem Vortrag beim Unternehmer-INFO-Abend am 5.5.2014 im Forum
[EPU KMU] von Steuerrechtsexperte Martin Unger
§ 2 EStG: Bisher konnten positive Einkünfte
nur zu 75% mit Verlusten aus Vorjahren ausgeglichen werden. Diese Grenze fällt ab dem
Veranlagungsjahr 2014 für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
§10 EStG: Die als begünstigte Wirtschaftsgüter zur Bedeckung des Gewinnfreibetrages
möglichen Wertpapiere werden auf Wohnbauanleihen beschränkt. Wohnbauanleihen
sind Wandelschuldverschreibungen die von
Aktiengesellschaften im Sinne des §1 Abs.
2 des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus
ausgegeben werden.
§20 EStG: Aufwendungen für Arbeitsoder Werkleistungen sind ab Veranlagungsjahr 2014 nur mehr bis zum Betrag
von € 500.000,00 jährlich steuerlich abzugsfähig.
§ 11 UStG: Als Kleinbetragsrechnungen gelten seit 1.3.2014 Rechnungen bei denen der
Rechnungsbetrag € 400,00 nicht übersteigt
(vorher € 150,00). Wichtig im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug ist, dass Un-
ternehmer die UID-Nummer aller Lieferanten
regelmäßig überprüfen (UID Abfrage Stufe 1
und Stufe 2). Wenn diese Überprüfung nicht
nachgewiesen werden kann und der liefernde
oder leistende Unternehmer inzwischen insolvent geworden ist oder einfach seine Umsatzsteuern nicht zahlt, wird von der Finanzverwaltung der Vorsteuerabzug nicht gewährt.
GmbhG: Das Mindeststammkapital der GmbH
wurde wieder auf € 35.000,00 erhöht. Neugründungen können jedoch unter Anwendung
des Gründungsprivilegs weiter mit einem
Stammkapital von € 10.000,00 (€ 5.000,00
Bareinzahlung) gegründet werden. Es gibt
jedoch die Verpflichtung zur Erhöhung des
Stammkapitals innerhalb von 10 Jahren. Die
Mindestkörperschaftsteuer beträgt für die ersten fünf Jahre nach Gründung € 125,00 pro
Quartal, für die nächsten fünf Jahre € 250,00
pro Quartal, danach € 437,00 pro Quartal.
GSVG: Es gibt die Möglichkeit, den SVASelbstbehalt auf die Hälfte zu reduzieren.
Dafür notwendig ist ein Arztbesuch. Dabei
werden 5 Parameter (Blutdruck, Gewicht,
Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum) erhoben und persönliche Ziele festgelegt. Nach
frühestens sechs Monaten muss die Vorsorgeuntersuchung wiederholt werden. Wurden die
Ziele erreicht, gibt es ein positives Arztgutachten und es kann der Antrag bei der SVA
gestellt werden.
GesStG: Ab 1.1.2016 entfällt die Gesellschaftsteuer, sind also Neugründungen von
GmbH´s bzw. Kapitalerhöhungen und Nachforderungen von ausstehenden Einzahlungen
nicht mehr gesellschaftsteuerpflichtig.
GrEStG: Die Grunderwerbssteuer wird neu geregelt. Bei Kauf ist Bemessungsgrundlage der
Kaufpreis. Bei Schenkungen ist Bemessungsgrundlage der Verkehrswert (etwa Nachweis
durch Gutachten). Bei Kauf oder Schenkung
innerhalb der Familie ist jedoch der 3 fache
Einheitswert, maximal jedoch 30% des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage heran
zu ziehen. Außerdem ist bei Erwerben innerhalb der Familie statt 3.5% nur 2% GrESt zu
bezahlen. Bei land- und forstwirtschaftlichen
Grundstücken ist Bemessungsgrundlage der
einfache Einheitswert.
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Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
VPI-Indexentwicklung für Dieselstoff / Inflations- und VPI-Entwicklung in
Österreich
VPI-Indexentwicklung für Dieseltreibstoff
Dieselpreise laut BMWA
Jän. 2013 - Feber 2014
Jän. 2013 - Feber 2014
Datum
Wert
Datum
Wert
Jän. 13
179,2
14.01.2013
1,384
Feb. 13
181,4
18.02.2013
1,406
März 13
177,9
18.03.2013
1,364
April 13
175,5
15.04.2013
1,345
Mai 13
173,3
13.05.2013
1,337
Juni 13
174,3
17.06.2013
1,335
Juli 13
176,2
15.07.2013
1,368
12.08.2013
durchgeführt.
Wie beim
1,347
Aug.
13 Revision
bei
dieser
175,5
Methodenänderung
eine
für den VPI
HVPI seit
mehreren Jahren üblich, wird nun auch der VPI als Kettenindex berechnet. Ein wichtiger
Sep. 13
179,4
Vorteil
zum Festbasisindex besteht
darin, dass kleinere Änderungen 16.09.2013
des Warenkorbes und der
Gewichtung nun jährlich durchgeführt werden können.
Okt. 13
Quelle: STATISTIK AUSTRIA
Nov. 13
1,379
176,1
14.10.2013
1,363
173,6
18.11.2013
1,339
Die Entwicklungen stellen sich grafisch wie folgt dar:
Dez. 13
175,5
16.12.2013
1,347
Jän.
14
109,0
Verbraucherpreisindex (VPI 2010)
173,2
13.01.2014
1,330
108,514
Feb.
173,2
17.02.2014
1,333
März 14
172,2
108,0
107,5
107,0
106,5
106,0
105,5
April 14106,9
107,0
107,2
107,8 107,9
108,1 108,1
17.03.2014
107,7
107,6
171,0
106,9
14.04.2014
170,9
19.05.2014
106,6
Mai 14
108,5 108,4
16.06.2014
1,341
Quelle: STATISTIK AUSTRIA
Prozent
Inflations- und VPI-Entwicklung
in Österreich
Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung
3,0
2,5
2,8
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
Die Entwicklungen stellen sich grafisch wie folgt dar:
Inflation in % zum Vorjahr
2,8
2,8
2,7
2,5
2,3
2,0
2,3
2,2
2,0
1,320
bei dieser Revision eine Methodenänderung für den VPI durchgeführt. Wie beim HVPI seit
1,316 Jahren üblich, wird nun auch der VPI als Kettenindex berechnet. Ein wichtiger
mehreren
Vorteil zum Festbasisindex besteht darin, dass kleinere Änderungen des Warenkorbes und der
1,319
Gewichtung nun jährlich durchgeführt werden können.
1,8
1,7
1,4
109,0
108,5
108,0
107,5
107,0
106,5
106,0
105,5
Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung
Die aktuellen und monatlich aktualisierten Werte sind auch unter www.dietransporteure.at
(Güterverkehr/Statistik/Indizes) abrufbar!
Unter diesem Titel beteiligt sich heuer die
Sparte Transport & Verkehr in der Wirtschaftskammer
einer Präsentation der moMag. Peter Wien
Troppermit
(FV-Geschäftsführer)
dernsten Betriebsmittel die im Rahmen der
Verkehrswirtschaft gegenwärtig und zukünftig
zum Einsatz gelangen.
Am 19. September 2014, von 10 bis 16 Uhr
werden im Resselpark vor der weltbekannten
Kulisse von Karlskirche, Museum der Stadt
Wien und Musikverein jene Fahrzeuge zu besichtigen sein, mit denen die Wiener Verkehrswirtschaft die Versorgung der Bevölkerung
106,9 107,0
107,2
106,6
3,0
2,5
2,8
2,8
2,8
2,7
2,0
und Wiener Wirtschaft mit
lebenswichtigen
1,5
Waren Tag für Tag gewährleistet.
1,0
0,5
0,0
Prozent
Freundliche Grüße
107,8 107,9
108,1 108,1
108,5 108,4
107,6 107,7
106,9
Quelle: STATISTIK AUSTRIA, eigene Darstellung
AVISO: EU-Mobilitätswoche 2014
„Wirtschaftsmobilität der Zukunft“
Verbraucherpreisindex (VPI 2010)
Inflation in % zum Vorjahr
2,5
2,3 wollen wir
2,3 auch
2,2
Damit
dokumentieren,
wel2,0
2,0
1,8
1,7
chen gewaltigen Beitrag die Wiener
Verkehrs1,4
wirtschaft zu einer umweltgerechten Mobilität
geleistet hat.
Seit 2002 gibt es die Initiative „Europäische
Mobilitätswoche“. Ziel dieser Europäischen
Mobilitätswoche ist es, die Bürgerinnen und
Bürger für eine umweltfreundliche Mobilität
Wann?
Quelle: STATISTIK
AUSTRIA,
eigene
Darstellung
Freitag,
19.
September
2014
zu sensibilisieren.
zwischen 10 und 16 Uhr
monatlich
Erleben Sie hautnah, Die
wasaktuellen
sich inund
den
letztenaktualisierten Werte sind auch unter www.dietransporteure.at
(Güterverkehr/Statistik/Indizes) abrufbar!
Jahren auf dem Fahrzeugsektor
im ökoloWo?
gischen Bereich am Beispiel
von
Klein-LKW,
Resselpark 1040 Wien in
Freundliche
Grüße
Höhe Musikvereinsplatz.
Sattelschlepper, Reisebussen, Taxis, Fahrschulfahrzeugen, Straßenbahnen und Fahrzeugen
der Sondertransportbegleiter verändert hat.
Mag. Peter Tropper (FV-Geschäftsführer)
BERUFSGRUPPE
ALLGEMEINER VERKEHR
13
AVISO: 3. Wiener Fahrlehrertag am 22.11.2014 bei TOYOTA Frey
Austria/Inzersdorf
Den diesjährigen Fahrlehrertag werden wir bei
Toyota Frey Austria in Wien Inzersdorf abhalten, wobei die ökonomische Fahrweise mit
Toyota-Hybridmodellen getestet werden kann.
Wir laden Sie jetzt schon ein, diesen Termin
auch Ihren FahrlehrerInnen bekannt zu geben.
Die Einladung werden wir Ihnen zeitgerecht
übermitteln.
Änderungen im Ausschuss der Berufsgruppe Fahrschulen
Ing. Willy Koblizek
Mit Veröffentlichung der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Wien, wurde am
28.04.2014 Herr Ing. Willy Koblizek, Inhaber
und Leiter der Fahrschule Schwedenplatz,
als neuer Fachvertreter in die Fachvertretung
Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen
Verkehrs, anstelle des zuvor aus dem Fachvertretungsausschuss ausgeschiedenen Ing. Martin Lopata nominiert.
Frau Karin Rizza, Inhaberin und Leiterin der
Fahrschule U4, hat ihr Fachvertretungsmandat
per 20.02.2014 aus persönlichen Gründen zurückgelegt.
Weltweiter Aktionstag gegen Schwarzkonkurrenten
London, Paris, Hamburg, München, Berlin,
Madrid – in halb Europa blockierten am 11.
Juni zehntausende Taxifahrer die Straßen
aus Protest gegen Konkurrenz aus dem Internet wie Uber und Co. Sie fürchten um die
Zukunft ihrer Branche – und warnen vor den
Konsequenzen für die Fahrgäste.
Die Taxifahrer sehen ihr Geschäftsfeld von
Anbietern bedroht, die über Handy-Apps
Fahrer in Privatautos vermitteln und ihnen
so Kunden wegschnappen. Für sie stellt dies
einen unfairen Wettbewerb dar, weil für die
neuen Rivalen aus dem Internet die strikte
Regulierung des Taxi-Gewerbes ausgehebelt
sei.
„Der Rechtsbruch dieser Unternehmen besteht nicht darin, dass sie das Internet
nutzen, um Beförderungsleistungen anzubieten. Der Rechtsbruch besteht darin, dass
diese Fahrten an nichtberechtigte Konkurrenten vermittelt werden. Private Fahrer
haben nun mal keine Zulassung auf dem
Taximarkt“, erklärte BZP-Präsident Michael
Müller anlässlich des Aktionstags.
In Berlin nahmen Hunderte Taxifahrer an
einer Sternfahrt teil, in Paris blockierten
Tausende die Straßen zu den Flughäfen Orly
und Charles de Gaulle. Beim größten Streik
in London legten rund 10.000 Black Cabs das
Regierungsviertel um den Trafalgar Square
lahm. In Madrid gab es 24 Stunden lang
überhaupt keine verfügbaren Taxis.
Ein rotes Tuch ist vor allem die US-Firma
Uber. Dabei geht es nicht etwa um ein
neuartiges internetbasiertes Angebot von
Mitfahrgelegenheiten (die bei Teilung der
Betriebskosten keine Personenbeförderung
darstellen), sondern um illegale gewerbliche
Personenbeförderung mit Gewinnerzielungsabsicht. Deren einzig neuer Aspekt ist, dass
das extrem aggressiv auftretende US-amerikanische Unternehmen per Internet-basierter Technik europaweit und international
unter bewusster Missachtung nationaler
Vorschriften sich vermarktet.
„Arschloch namens Taxi“
In den Reaktionen auf die rechtlichen Probleme, die sich Uber in diversen Städten
und Ländern bieten, geht das Unternehmen
stets gleichartig vor. Die Behörden werden
als Feinde des Fortschritts dargestellt. Geltende Gesetze seien unzutreffend, da diese
vor der Entstehung der innovativen Beförderungsstrategie verfasst worden sind. Zuletzt
beschrieb Uber-Boss Travis Kalanick die aktuelle Situation als „politische Kampagne“,
in der Uber gegen ein „Arschloch namens
Taxi“ kämpfen müsse, das leider gut vernetzt, aber in der Bevölkerung unbeliebt sei.
Der Dienst musste in Europa bereits Rückschläge hinnehmen. In Brüssel wurde Uber
der Betrieb untersagt, in Berlin erwirkte ein
Taxifahrer im Frühjahr eine einstweilige Verfügung gegen Uber, vollstreckte sie jedoch
unter Hinweis auf wirtschaftliche Risiken
nicht.
In einer gezielten Aktion wurden in Melbourne kürzlich 50 Uber-Fahrer mit Bußgeldern in Höhe von umgerechnet knapp 1.200
Euro belangt. Nach Ansicht der australischen
Behörden verstoßen die Fahrer gegen geltendes Recht. Uber stößt aber nicht nur in
Europa und Australien auf rechtliche Probleme. Auch in den USA gab es einige Einschränkungen für den Betrieb von Uber in
diversen Städten, so zum Beispiel in Seattle.
Dort darf nur eine bestimmte Anzahl von
Uber-Fahrern tätig sein.
Spanien will einheitliche Regelung für
EU-Staaten
Aufhorchen ließ Mitte Juni die spanische
Regierung, die auf eine europaweite Regelung für die neuen Fahrvermittlungsdienste
dringen möchte. Die EU solle eine möglichst
einheitliche Regelung erstellen, an die sich
alle Mitgliedstaaten halten könnten.
FACHGRUPPENNEWS
Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
4
14
6
Ab 1. September: 0,1 Promille für alle Lenker bei Schülertransporten
Am 9. Juli verabschiedeten die Nationalratsabgeordneten einstimmig eine Novelle
des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, die die
Möglichkeit eröffnet, Schülertransporte
auch im Rahmen des Taxi-Gewerbes durchzuführen. Gleichzeitig wurde für die LenkerInnen von Schülertransporten eine 0,1-Promillegrenze eingeführt. Die Änderungen
treten bereits mit 1. September 2014 in
Kraft.
Mit der aktuellen Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wurde die bisherige Definition des Taxi-Gewerbes in § 3 Abs. 1 Z 3
erweitert: die „Durchführung von Schülertransporten aufgrund besonderer Aufträge“
ist mit Beginn des Schuljahres 2014/2015
gesetzlich gedeckt. Damit wird ermöglicht,
dass die vom FLAF finanzierte Schülerbeförderung (Abschluss eines Beförderungsvertrags zwischen Finanzamt und Beförderungsunternehmer über einen längeren
Zeitraum) nicht nur wie bisher von Mietwagen, sondern auch von Taxis ausgeführt
werden darf. Vor allem im ländlichen Raum
kam es in der Vergangenheit immer wieder
zu Engpässen, weil die Zahl der örtlichen
Mietwagenunternehmer zu gering war um
den Bedarf an durchzuführenden Schülerbeförderungen abzudecken.
Gleichzeitig gilt ab 1. September das Alkohollimit von 0,1 Promille für alle Lenker
von Schülertransporten und das unabhängig
vom konkret eingesetzten Fahrzeug (Klasse
B, D1 oder D).
FÖRDERUNGEN WER KENNT SICH
WIRKLICH AUS?
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THEMA
FÖRDERUNGEN
01/514 50-1055
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wko.at/wien/foerderu
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15
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Verkehrs - wko.at/wien/fahrschulen
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Nr. 2 | Juli 2014
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Fachvertretungsgeschäftsführer
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FV Fahrschulen und des
Allgemeinen Verkehrs
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Retouren an „Postfach 555, 1008 Wien“
Renate Bauer
Mitarbeiterin
Berufsgruppe der Wiener Fahrschulen
T 01/514 50-3567
F 01/514 50-3569
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W wko.at/wien/fahrschulen
Service
t
und Sozialrech
Arbeitsrecht
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1010
1302
2010
1050
1144
1625
1045
Netzwerke, Kooperationen
Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
Frau in der Wirtschaft
Junge Wirtschaft
Kreativwirtschaft
Netzwerk Diversity
POOL Kooperations-Service der WK Wien
Wiener Einkaufsstraßen Management
Wiener Marktmanagement
WIEN PRODUCTS
DW
1111
1426
1347
1404
1070
6724
6700
6700
1517
1177
1040
1615
1155
Meine Bran
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Bildungseinr
ichtungen de
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Berufsinform
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6518
iengänge der
WKW
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5744
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5600
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WIFI Managem
5251
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5555
len MODUL
MODUL Unive
01/476 70-0
rsity Vienna
01/320 35 55-0
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