und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe - IHK Heilbronn

Transcription

und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe - IHK Heilbronn
ÜBERSICHT ÜBER AUS- UND WEITERBILDUNG IM
WACH- UND SICHERHEITSGEWERBE
I. AUSBILDUNG
SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT
FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT
Ausbildungsdauer:
Servicekraft für Schutz und Sicherheit 2 Jahre
Fachkraft für Schutz und Sicherheit 3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Arbeitsgebiet:
Servicekräfte und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche
Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte und immaterielle Werte. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen
Dienstes und der Verkehrswirtschaft. Servicekräfte schützen insbesondere durch Umsetzung präventiver
Maßnahmen, Fachkräfte schützen durch präventive Maßnamen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Berufliche Qualifikationen:
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit
führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein,
überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften,
insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
wirken bei der Ermittlung und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit und
dokumentieren diese, überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten Maßnahmen bei Mängeln ein,
identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und
Stoffen,
sind in der Lage, bei Schutz und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu
verhalten und entsprechend zu handeln,
arbeiten team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit
planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
analysieren Gefährdungspotenziale, entwickeln Sicherungsmaßnahmen und leiten diese ein,
überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften,
insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
beobachten die Branchenentwicklung und bewerten die Auswirkungen auf das betriebliche
Leistungsangebot,
wirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung mit,
ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte,
überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei
Mängeln Maßnahmen ein,
identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und
Stoffen,
sind in der Lage, bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu
verhalten und entsprechend zu handeln,
arbeiten selbständig, team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen
Dienstleistungsbereichen.
Gemeinsame Ausbildungsinhalte im 1. und 2. Ausbildungsjahr
1.
2.
3.
4.
5.
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
Kommunikation und Kooperation
Schutz und Sicherheit
Verhandeln und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
Ausbildungsinhalte im 3. Ausbildungsjahr (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
6.
7.
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen
Markt und Kundenorientierung
Risikomanagement
Betriebliche Angebotserstellung
Auftragsbearbeitung
Teamgestaltung
Welche Betriebe dürfen ausbilden?
Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Die Inhalte der
Berufsausbildung müssen vermittelbar sein. Eignungsvoraussetzung ist außerdem, dass die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte im Sinne des anzustrebenden
Berufes steht. Der verantwortliche Ausbilder muss persönlich, sachlich und fachlich geeignet sein. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse ist seit September 2009 wieder gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausbildungsberater der IHK stellen die Eignung fest und beraten die Betriebe hinsichtlich der Ausbildung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Ausbildungsberater Michael Hilsmann,
[email protected], Tel: 07131 9677-456) .
II. WEITERBILDUNG
GEPRÜFTE/R MEISTER/IN FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT (WERKSCHUTZMEISTER)
Meister/in für Schutz und Sicherheit sind bei Dienstleistungsunternehmen der privaten Sicherheit angestellt
oder bei großen Unternehmen mit ausgeprägter Sicherheitspolitik. Zumeist werden Meister für Schutz und
Sicherheit in der mittleren Führungsebene eingesetzt, in kleineren Unternehmen jedoch auch im Bereich der
Geschäftsführung oder Unternehmensleitung. Generell sind Meister für Schutz und Sicherheit zuständig für
Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen die diese auch planen und entwickeln. Im Rahmen von Projekten werden Sicherheitsanalysen und Konzepte, Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik oder die Planung und
Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft. Hohe
Verantwortung steht dem Meister hierbei auch in der Kosten- und Leistungsrechnung zu. Hier werden eigenständig Budgets verwaltet und Kosten veranschlagt, die z. B. beim Betreiben von Sicherheitseinrichtungen
oder der Beschäftigung von Sicherheitspersonal anfallen. Meister für Schutz und Sicherheit bilden auch
eigenständig Auszubildende aus. Im Bereich der betrieblichen Sicherheit bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Spezialisierung an. Diese können betrieblicher Brandschutz, Ermittlungsdienst oder das Verwalten
von Zutrittskontrollsystemen sein.
Anbieter:
Auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank WIS
(http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/pruefungssuche.html?tx_wisfeplugins_pi2[profile]=89) sind Industrie- und
Handelskammern aufgelistet, die diese Fortbildungsprüfung anbieten. Dort sind auch Bildungsträger verzeichnet, die entsprechende Vorbereitungslehrgänge anbieten.
IHK-FORTBILDUNGSPRÜFUNG ZUR GEPRÜFTEN SCHUTZ- UND SICHERHEITSKRAFT
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen und Werte und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Beim Werkschutz, auf Veranstaltungen, bei Werttransporten, im Personenschutz sowie im
Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie kundenorientiert vorbeugende Maßnahmen, wehren Gefahren ab
und sorgen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Rahmen des geltenden Rechts. Ebenso
können sie durch vertiefte Kenntnisse der Schutz- und Sicherheitstechnik diese sicher bedienen bzw. überwachen und beratend zur Seite stehen.
Der Lehrgang Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist ideal für:
Berufspraktiker/innen und Seiteneinsteiger/innen (auch ohne Berufsausbildung), die in der
Sicherheitswirtschaft oder im industriellen Werkschutz arbeiten und einen großen Schritt nach vorn
tun möchten,
alle, die ganz allgemein in der Sicherheitsbranche tätig sind. Beispielsweise als Wachmann, wenn Sie
im Verkehrsdienst Streife gehen, als Bodyguard, als Kontrolleur in Diskotheken, als Fahrer von Werttransporten bzw. Gefahrgütern, im Werkschutz usw.,
alle, die Spezialkenntnisse mitbringen. So eignet sich der Lehrgang sehr gut z. B. für ehemalige
Polizisten, Soldaten, Bundesgrenzschutzmitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen des Technischen Hilfswerkes, Feuerwehrangehörige, für Sprengmeister/innen und Wehrtechniker/innen. Durch Ihre besondere Vorerfahrung sowie diesen Kurs können Sie hochwertige Spezialaufgaben übernehmen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft
abgeleistet sein muss und
ein Mindestalter von 24 Jahren und
die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Anbieter:
Auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank WIS
(http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/pruefungssuche.html?tx_wisfeplugins_pi2%5Bprofile%5D=90) sind Industrie- und Handelskammern aufgelistet, die diese Fortbildungsprüfung anbieten. Dort sind auch Bildungsträger
verzeichnet, die entsprechende Vorbereitungslehrgänge anbieten.
III. STUDIENGÄNGE
SICHERHEITSTECHNIK
Absolventen dieser Studienfachrichtung untersuchen Sicherheitsrisiken und Gefahrenquellen in Betrieben und
Unternehmen aller Branchen vor allem der erzeugenden, verarbeitenden oder anwendenden Industrie. Sie
verfassen Stellungnahmen über Maßnahmen und Verfahren, mit Hilfe derer Störfälle vermieden werden können und beraten Entwickler, Hersteller und Anwender von technischen Geräten und Anlagen in Bezug auf
sicherheitstechnische Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.fachhochschule.de.
RESCUE ENGINEERING
Ingenieure mit einem Abschluss als Master of Rescue engineering (Rettungsingenieure) übernehmen Managementaufgaben bei Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz. Sie organisieren und betreiben beispielsweise
Notarzt- oder Luftrettungsdienste vor allem in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Sie befassen sich mit
der Ablaufplanung bei routinemäßigen Notfalleinsätzen, aber auch mit Logistikaufgaben bei Katastrophen und
bei internationalen Einsätzen. Mit ihrer betriebswirtschaftlichen Kompetenz sorgen sie dafür, dass Abläufe
effizient geplant und Ausrüstungen und Hilfsgüter optimal eingesetzt werden. Weitere Informationen finden
sind auf der Homepage der Fachhochschule Köln (http://www.fh-koeln.de/).
SICHERHEITSMANAGEMENT
a)
Der duale Studiengang Sicherheitsmanagement an der Hochschule der Polizei Hamburg ist ein
interdisziplinäres, akademisches Ausbildungsangebot mit dem Schwerpunkt private Sicherheit. Das
Studium endet nach drei Jahren (6 Semestern) mit dem international anerkannten Bachelor of Arts.
Weitere Informationen finden sind unter http://hdp.hamburg.de.
b)
Der interdisziplinären weiterbildenden Studiengang „Sicherheitsmanagement“ an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin endet nach 4 Semestern mit dem akademischen Grad „Master of
Arts“ (M.A.). Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.fernstudieninstitut.de/de/studienangebot/master/master-sicherheitsmanagement/.
Weitere Informationen finden sind unter http://hdp.hamburg.de/sicherheitsmanagement/ zusammengestellt.
IV. GESETZLICH VORGESCHRIEBENE LEHRGÄNGE MIT ABSCHLUSSPRÜFUNG
Neben der Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verlangt der Gesetzgeber insbesondere für
den beruflichen Umgang mit Waffen und Munition einen gesonderten Lehrgangs- und Prüfungsnachweis:
WAFFENSACHKUNDELEHRGANG MIT PRAKTISCHEM SCHIEßEN UND WAFFENSACHKUNDEPRÜFUNG GEMÄß § 7 WAFFG
Theoretische Vorbereitung, danach praktische, schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung gemäß § 7
WaffG - direkt im Anschluss an den Lehrgang.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Die wichtigsten Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung des aktuellen Waffengesetztes (WaffG)
die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB)
die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV C7)
die Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition
die Handhabung von und den Umgang mit Schusswaffen und Munition
Praktische Schießausbildung
Waffensachkundelehrgänge und –prüfungen werden ausschließlich von staatlich anerkannten Betrieben und
Institutionen (z.B. Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e.V. www.vsw-bw.com)
durchgeführt. Weitere Anbieter sind auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank unter
http://wis.ihk.de/seminare/seminarsuche.html#page(1) verzeichnet.
V. IHK-ZERTIFIKATSLEHRGÄNGE
WACHHUNDEFÜHRER IHK
Zielgruppe:
Diensthundeführer und Diensthundeführeranwärter im Bewachungsgewerbe, Führungskräfte von Sicherheitsverantwortlichen
Seminarziel:
Sicherheit kann nur der gewähren, der sich selbst sicher fühlt. Bei der Qualifizierung zum Wachhundführer Team-Sicherheit (IHK) liegt die Konzentration darauf, den Hundeführer durch fundierte Schulung in der Theorie mit seinem Hund, der Einsatzplanung und vor allem den rechtlichen Grundlagen auszubilden. Das Team
"Hund und Hundeführer" wird durch viele Praxiseinheiten auf jegliche Situationen im Arbeitsalltag und in
Ausnahmesituationen vorbereitet und trainiert. Nur durch gezieltes Training lernt der Hund Konflikte so zu bewältigen, dass er eine Bereicherung bei der Arbeit ist und nicht zur Gefährdung für den Hundeführer oder
dritte Personen werden kann.
Inhalt:
Modul 1: Grundausbildung - Das Wesen des Hundes
Modul 2: Unterordnung - Grundausbildung für die Praxis
Modul 3: Eigensicherung in Theorie und Praxis
Modul 4: Schutzdienst - Grundausbildung für die Praxis
Modul 5: Vorbereitung auf die theoretische und praktische Überprüfung
Modul 6: Überprüfung der theoretischen und praktischen Fähigkeiten
Dieser Lehrgang wird in Baden-Württemberg von der IHK Region Stuttgart (www.ihk-bildungshaus.de)
angeboten. Weitere Informationen sind auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank unter
http://wis.ihk.de/seminare/seminarsuche.html#page(1).
LEHRGANG "BETRIEBLICHER ERMITTLER/BETRIEBLICHE ERMITTLERIN" (IHK)
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen der Unternehmenssicherheit, des betrieblichen Ermittlungsdienstes und der privaten Revision sowie Mitarbeiter/innen privater Detekteien/Sicherheitsdienste
Seminarziel:
Wirtschaftskriminalität oder sonstige unerlaubte Handlungen können zu hohen Risiken innerhalb eines Unternehmens führen und erhebliche Schäden, insbesondere durch Vertrauensverlust bei Kunden, Lieferanten, Partnern und in den Medien nach sich ziehen. Ziel dieses modular aufgebauten Lehrgangs ist es, das nötige Rüstzeug zu vermitteln, um mit dem erforderlichen Rechts-, Methoden- und Fachwissen Ermittlungen einleiten,
durchführen und zum erfolgreichen Abschluss bringen zu können. Der erfolgreiche Abschluss aller 4 Module
führt zum Abschluss "Betrieblicher Ermittler/ Betriebliche Ermittlerin" (IHK)“.
Dieser Lehrgang wird in Baden-Württemberg von der IHK Stuttgart (www.ihk-bildungshaus.de) angeboten.
Weitere Informationen sind auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank unter
http://wis.ihk.de/seminare/seminarsuche.html#page(1).
Hinweis: Die hier vorgenommene Aufzählung von Prüfungen, Lehrgängen und Anbietern erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer
etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Sollten weitere Anbieter bekannt sein, die hier nicht
aufgeführt sind, bitten wir um Information und werden die Liste entsprechend vervollständigen.
Stand: 15.05.2014