Fachkraft für Schutz und Sicherheit
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Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Fachkräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, betriebliche und private Sicherheit und Ordnung. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheits-branche, in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft. Sie schützen Personen, Sach- und immaterielle Werte. Insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich, durch Gefahrenabwehr. Sie sind in Objekten und Anlagen, bei Veranstaltungen, sowie für den Personen- und Werteschutz im Einsatz. Sie arbeiten kundenorientiert auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale, analysieren Risiken und leiten Sicherungsmaßnahmen ein. Sie überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere auch in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz. Sie überzeugen sich von der ordnungsgemäßen Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängel Maßnahmen zur deren Beseitigung ein. Sie planen Personal-, Sachmitteleinsätze und Termine. Sie sind in der Lage bei Schadensereignissen situationsbezogen zu reagieren und die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu bewerten. Sie ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte. Sie arbeiten selbständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen und wirken bei der Entwicklung und Gestaltung kundenorientierter Angebots- und Leistungserstellung mit. Zielgruppe Soldaten auf Zeit, die eine Verpflichtung bei der Bundeswehr nachweisen, eine belegbare Qualifikation in der Sicherheitswirtschaft erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zugangsvoraussetzungen Mindestens Hauptschulabschluss, ein einwandfreies Führungszeugnis, Fachkompetenz, Verantwortungsbewusstsein, körperlich voll belastbar, demokratische Rechtsauffassung, Durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft nachweisen können, dass Sie über eine betriebliche Praxis im Berufsfeld von mindestens 3 Jahren verfügen (Bescheinigung nach § 86 BBiG in Anlehnung an § 40 (2) Satz 2 BBiG) oder eine Berufspraxis ohne Zeugnis haben, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht und in deren Verlauf hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes erworben wurden, wobei der Zeitraum dieser Tätigkeit mindestens 6 Jahre beträgt, dementsprechende Dienstzeiten bei der Bundeswehr gelten bereits als Zulassungsvoraussetzungen, wobei eine Bestätigung des zuständigen BFD vorliegen muss und eine Einzelfallprüfung durch das BFS in Absprache mit der IHK erfolgt. Förderung Die Maßnahme kann vom Berufsförderungswerk (BFD) der Bundeswehr für Soldaten auf Zeit (SAZ) gefördert werden. Dauer Insgesamt 12 Monate. 8 Monate Theoretischer und Praktischer Unterricht (960 UE) 4 Monate Praktikum (640 US) bei verschiedenen Bereichen in der privaten Sicherheitswirtschaft. _____________________________________ Auszug § 34a GewO: Lehrgangsort Der Lehrgangsort ist Düsseldorf. 1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ausbildungsschwerpunkte: _____________________________________ Schutz und Sicherheit Sicherheitskonzepte Umwelt- und Brandschutz Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel Maßnahmen der ersten Hilfe Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation Präventive Gefahrenabwehr Recht Brandschutzvorschriften Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsschutzgesetz Betriebswirtschaft Leistungen von Sicherheitsdiensten Geschäftsprozesse steuern Kalkulation von Sicherheitsdienstleistungen Personalkalkulation Betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung Qualitätsmanagement Kommunikation und Kooperation Situationsgerechtes Verhalten und Handeln Planung und Umsetzung von präventiven Sicherungsmaßnahmen Abschluss Die Teilnehmer erhalten im Anschluss an der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung der Industrie -und Handelskammer den Abschluss Fachkraft für Schutz -und Sicherheit. Spätere Fortbildungsmöglichkeiten Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann zwei Jahre nach der Abschlussprüfung (d.h. 2 Jahre Berufspraxis) die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit ablegen. Vermittlung Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Teilnehmer in verschiedenen Sicherheitsunternehmen vermittelt, wo Sie ihren Beruflichen Einstig in der privaten Sicherheitswirtschaft beginnen können. Wir vermitteln ausschließlich Sicherheitsfachkräfte für den Bereich der privaten Sicherheit. Unsere Kooperationspartner sind hoch renommierte Sicherheitsunternehmen, die den gesetzlichen Tariflohn (zzgl. gesetzlicher Nacht-/ Sonntag-/ und Feiertagzulagen) für den jeweiligen Einsatzbereich zahlen. __________________________________________________________________________ Anmeldung / Kontakt Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Tactical Consulting International e.K. Telefon: Fax: (+ 49 211) 99 546 200 (+ 49 211) 99 546 201 Email: Website: [email protected] www.tac-consulting.com Auszug Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit: 1) Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. 2) Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen Qualifikationen, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, in Teil 2 der Abschlussprüfung nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist. _____________________________