Dokumentation zur Excel-Kalkulation von Taxenbetrieben unter

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Dokumentation zur Excel-Kalkulation von Taxenbetrieben unter
Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:[email protected])
Dokumentation zur Excel-Kalkulation von Taxenbetrieben unter
Berücksichtigung des Gutachtens von „Linne + Krause“ über die
wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxengewerbes
Inhaltsverzeichnis
1
2
Aufbau der Tabelle........................................................................2
Registerkarten................................................................................3
2.1
Registerkarte „Umsätze“ ............................................................................................ 3
2.2
Registerkarte „Lohnkosten“ ....................................................................................... 5
2.3
Registerkarte „Fahrzeug- u. Fixkosten“ ..................................................................... 7
2.3.1
Fahrzeugfixkosten .............................................................................................. 7
2.3.2
Unternehmensfixkosten...................................................................................... 7
2.3.3
Variable Fahrzeugkosten.................................................................................... 8
2.4
Registerkarte „DB-Rechnung“ = Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung............... 9
2.5
Registerkarte „Übersicht“......................................................................................... 11
2.6
Registerkarte „Vergleich“ ........................................................................................ 11
3
Fehlerhafte Annahmen im Gutachten.......................................12
3.1
3.2
3.3
4
5
Unternehmerfahrleistung.......................................................................................... 12
Kosten für Lohnfortzahlung ..................................................................................... 13
Kosten für Umlagen ................................................................................................. 14
Fehler in der Smartkalkulation..................................................15
Resumee ........................................................................................17
Downloads:
http://www.werbefrei.tv/Dokumentation.pdf
http://www.werbefrei.tv/Smart.xls
http://www.werbefrei.tv/Kostentabelle2010inclSmart.xls
http://www.taxiakademie-hamburg.de/Gutachten_2010.pdf
(Gross- u. Kleinschreibung beachten)
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Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:[email protected])
1
Aufbau der Tabelle
Die Datei besteht aus den Registerkarten: Umsätze, Lohnkosten, Fahrzeug- u. Fixkosten, DBRechnung (Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung), Übersicht, Vergleich, Steuern und
Erläuterungen. Die Registerkarten sind aufeinander aufbauend. Um eine in sich konsistente
Rechnung zu gewährleisten, sind die benötigten Eingaben immer nur einmal möglich. Die
hellgelben Felder sind durchgehend Eingabefelder.
Die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung ist das geeignete Kostenrechnungssystem für
einen Taxenbetrieb. Hierbei handelt sich um ein Kostenrechnungssystem auf Teilkostenbasis,
d.h. man unterscheidet fixe- und variable Kosten und ermittelt mehrere hierachisch
aufgebaute Deckungsbeiträge. Nähere Erläuterungen lassen sich im Internet recherchieren.
Die gewählte Struktur erscheint dem Ersteller als logisch, nachvollziehbar und auch
notwendig. Im Gegensatz zum Gutachten kann man aus dieser Kalkulation tatsächliche
unternehmerische Entscheidungen ableiten. Die Registerkarte „Übersicht“ dient lediglich zu
Vergleichszwecken mit dem Gutachten und ist eigentlich unnötig. Die Gliederung ist dem
Gutachten entnommen.
Die Ausführungen beziehen sich auf die Tabelle: Version 2.4 (Smart), dem Gutachten 2010
(5. Zwischenbericht über die „Wirtschaftliche Lage der Hamburger Taxengewerbes“) von
Linne+Krause und der offiziellen Kostenausstellung zu den Smarts.
Ursprünglich entstand diese Tabelle, um den Gewinn, die einzig relevante
betriebswirtschaftliche Größe für einen Unternehmer, zu berechnen. Mittlerweile ist sie weit
über dieses Ziel hinaus geschossen. Zukünftige Erweiterungen sind denkbar und auch
notwendig. Genauere Kalkulationen der Wartungs- u. Reparaturkosten erscheinen am
sinnvollsten, Soll- u. Ist-Vergleiche bei Kosten und Erlösen sind ebenfalls denkbar aber
zeitaufwendig.
Hinweise in eigener Sache:
•
Die Optionsfelder versehen nur ihren Dienst, wenn in den
Sicherheitseinstellungen von Excel/OpenOffice Makros zugelassen werden.
Die Einstellungen befinden i.d.R. unter Extras > Optionen > Sicherheit.
• Verändert man die Prozentangabe der Eigenfahrleistung des Unternehmers,
verändert sich das Ergebnis nicht so stark wie erwartet. Dies liegt an der
Systematik des Gutachtens:
Das was der Unternehmer weniger fährt, fahren automatisch die Fahrer mehr
und umgekehrt. Also liegt die Differenz lediglich in den Lohnkosten.
2
Arne Chudowski, Holsteiner Chaussee 329, 22457 Hamburg (e-mail:[email protected])
2
Registerkarten
2.1 Registerkarte „Umsätze“
In dieser Registerkarte erfolgen die meisten Eingaben. Wagenbezeichnung, Laufleistung, kmSchnitt, Fahreranteil an Fahrleistung, Arbeitnehmerlohn (in %) usw. werden hier eingegeben.
Der Tarif- und nachfragebereinigte Km-Schnitt, der für die weiteren Berechnungen benutzt
wird, ergibt sich aus
km-Schnitt * Tariffaktor (in %) * Nachfragefaktor (in %).
= tarif- u. nachbereinigte km-Schnitt
Tarif- und Nachfragfaktor: (100% = Ausgangslage)
Beim Tarif- u. nachbereinigten Stundenumsatze wird analog verfahren. Die Einführungen des
Tarif- u. Nachfragefaktors ergeben sich aus der Notwendigkeit evtl. mit unterschiedlichen
Nachfragen und Tarifen arbeiten zu können.
Mit Hilfe der eingegebenen Werte „Durchschnittsschicht“ und des Stundenumsatzes wird die
Anzahl der gefahrenen Schichten, Schichtauslastung und die Durchschnittsschicht in Std.
ermittelt. Diese Werte haben nur informativen Charakter. Die Schichtauslastung wird auf der
Grundlage von 60 Schichten pro Monat ermittelt.
Der Gesamtumsatz ergibt sich aus:
Laufleistung * tarif-u. nachfagebereinigten km-Schnitt * Anzahl der Fahrzeuge =
Gesamtumsatz
Im Gutachten existiert auch die Prozentangabe „Fahreranteil an Fahrleistung“ und führt zur
Aufsplittung des Gesamtumsatzes in einen „Unternehmerumsatz“ und „Fahrerumsatz“.
Gesamtumsatz * Fahreranteil = Fahrerumsatz
Gesamtumsatz * (100 ./. Fahreranteil) = Unternehmerumsatz
Auf den so errechneten Fahrerumsatz werden die Lohnkosten berechnet. Um die Annahme
auf Plausibilität überprüfen zu können, werden gleich anschließend, die durch den
Unternehmer zu fahrenden Stunden (pro Monat) und Umsätze errechnet.
Unternehmerumsatz / Tarif- u. nachfragebereinigten Stundenumsatz = zu fahrende
Stunden des Unternehmer
Außerdem besteht die Möglichkeit oben rechts maximale Unternehmerstundenzahlen
anzugeben, die Tabelle kontrolliert dann die Arbeitsleistung des Unternehmers und weist in
roter Schrift „Fahrleistung“ auf unplausible Unternehmerfahrleistungen und somit auch
Gewinnen hin.
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Der Zeitaufwand des Unternehmers errechnet sich wie folgt:
Gefahrende Stunden + (Verwaltungsaufwand je Fahrzeug * Anzahl der Fahrzeuge) =
Zeitaufwand des Unternehmers
Es wird zwischen Einwagen- u. Mehrwagenunternehmer unterschieden, so dass die Werte für
beide getrennt in den entsprechenden Feldern einzugeben sind.
Der ausgewiesen Bruttostundenlohn des Unternehmers ergibt sich aus:
Deckungsbeitrag III (ermittlelt in der Registerkarte „DB-Rechnung“) / Zeitaufwand
des Unternehmers = Bruttostundenlohn des Unternehmers
Bei den ermittelten Werten ist zu berücksichtigen, dass das erhebliche unternehmerische
Risiko eines Taxenunternehmers in keinster Weise quantifiziert wurde.
4
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2.2
Registerkarte „Lohnkosten“
Die Bruttolohnkosten ergeben sich aus:
Nettoumsatz (insg.) * Fahreranteil an Fahrleistung * Fahrerlohn (in %) =
Bruttolohnkosten
Anschließend werden die Lohnfortzahlungen für den Urlaubs- u. Krankheitsfall berechnet.
Hierfür sind in den Eingabefeldern rechts die Arbeitstage, Urlaubstage und Krankheitstage zu
erfassen. Bitte hierfür die Textfelder unterhalb der eigentlichen Berechnung lesen.
Der Bruttostundenlohn wird wie folgt ermittelt:
Stundenumsatz (Tarif-u. Nachfragebereinigt) * Fahrerlohn (in %)
= Bruttofahrerstundenlohn
Der Nettostundenlohn:
Bruttolohnstundenlohn * ((100 ./. Sozialvers.freie Quote)) ./. Zusatzbeitrag)
= Nettostundenlohn
Die Beitragssätze für die Sozialversicherungen werden rechts in Eingabefeldern erfasst und
die jeweiligen Kosten werden wie folgt gerechnet:
Lohnkosten (insg.) * jew. Prozentsatz / 2
Im Falle der BG-Beiträge wird folgendes gerechnet:
(Lohnkosten (insg.) ./. Mehrverpflegungsaufwendungen) * Beitragsfuss BG *
Gefahrenklasse / 1000 = Berufsgenossenschaftbeitrag
Das Optionsfeld „Umlagepflicht“ steuert die Berechnung der Umlage U1 und die
Lohnfortzahlungserstattung bei Krankheit durch die Krankenkasse.
Das Optionsfeld „Erstattung SV-Beiträge“ legt fest, ob die Krankenkasse auch die
Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, dies wird bei der Ermittlung der
Lohnnebenkosten berücksichtigt.
Das Optionsfeld „Steuerfreie Zulagen“ steuert, ob der Arbeitgeber steuerfreie Zulagen
bezahlt. Diese werden wie in der Praxis von Taxenbetrieben üblich, nicht zusätzlich zum
Fahrerlohn bezahlt, sondern sind in dem vereinbarten Fahrerprozenten enthalten, deshalb hat
dies keine Bedeutung auf den gezahlten Bruttolohn.
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Das Eingabefeld „Prozentsatz“ bestimmt wieviel Prozent des Lohnes sozialversicherungsfrei
gezahlt werden. Eine Unterscheidung in Tag- und Nachtfahrer ist nicht möglich, deshalb sind
als Durchschnitt 10-15% der Gesamtlohnsumme anzusetzen. Die Sozialversicherungsbeiträge
werden jetzt folgendermaßen gerechnet:
(Lohnkosten (insg.) * (100 ./. Sozialvers.freie Quote)) * jew. Prozentsatz / 2
Die Rechtmäßigkeit und Berechnungsmethode darf man zu Recht hinterfragen, ist aber bei
Mehrwagenbetrieben gängige Praxis und führt zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten.
Folgende steuerfreie Zulagen werden üblicherweise gerechnet:
•
•
•
•
Nachtzulage
Sonn- und Feiertagszulage
Mehrverpflegungsaufwendungen
Fehlgeldentschädigungen
Im Gutachten werden keine steuerfreien Zulagen gerechnet.
Der Mehrverpflegungsaufwand ist Bestandteil der steuerfreien Zulagen und wird nur
gerechnet, wenn das Optionsfeld „Steuerfrei Zulagen“ gesetzt ist.
Anhand des Gutachtens können nur Durchschnittsschichten ermittelt werden. Deshalb muss
ein Prozentsatz für die Schichten eingetippt werden, für die Mehrverpflegungsaufwendungen
gezahlt werden können. Lt. Gutachten sind ca. 60% der Schichten länger als 10 Std. sind, so
dass ein relativ hoher Prozentsatz angesetzt werden kann.
Die Rechnung lautet:
Umsatz / Durchschnittsschicht = Zahl der Schichten * Prozentsatz * Höhe
Mverpfl.Aufw. = Mehrverpflegungsaufwendungen
Außerdem ist die Höhe des Mehrverpflegungsaufwandes pro Schicht (€ 6,-- - € 8,--)
einzutippen.
Außerdem ist eine Beispielrechnung für einen Fahrermonatsstunden möglich.
Bruttostundenlohn * Stunden = Bruttomonatslohn
Bruttomonatslohn * (100 ./. (Sozialvers.freie Quote ./. Zusatzbeitrag)) =
Nettomonatslohn (vor Lohnsteuer)
Es ist zu berücksichtigen, dass hier nur mit Durchschnittswerten gerechnet werden kann. Die
Verteilung der sozialversicherungsfreien Zulagen zwischen Tag- u. Nachtfahrer sind sehr
unterschiedlich, so dass die Nettolöhne auch sehr unterschiedlich ausfallen, wenn mit
steuerfreien Zulagen gearbeitet wird.
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2.3 Registerkarte „Fahrzeug- u. Fixkosten“
2.3.1 Fahrzeugfixkosten
Die eigentlichen Fahrzeugfixkosten selbsterklärend. Im Falle einer eingetippten Leasingrate
werden keine Abschreibungen und Zinsen auf das Fahrzeug gerechnet. Die Optionsfelder
rechts dienen hauptsächlich dazu, die variablen Kosten und Deckungsbeiträge genauer zu
ermitteln.
Das Optionsfeld „Waschen variabel?“ erlaubt eine genauere Berechnung der entsprechenden
Aufwendungen, da pauschale Angaben ohne Berücksichtigung der Laufleistung nicht
zielführend sind. Das gleiche gilt für das Optionsfeld „Kreditkartengeb. umsatzabhängig?“.
Die Kreditkartengebühren werden ursprünglich mit einem fixen Betrag in den variablen
Kosten ausgewiesen.
Das Optionsfeld „Fixe- und variable Abschreibung“ steuert die Zerlegung der Abschreibung
in:
•
•
Fixe Abschreibungen pro Jahr = Entwertung und in
variable Abschreibungen pro km = Abnutzung.
Die Höhe der Abschreibungen insgesamt wird hierdurch nicht beeinflusst.
Für Entwertung und Abnutzung gelten folgende Formeln:
(Kaufpreis ./. Restwert) / Nutzungsdauer * Entwertung (in %) = Entwertung pro Jahr
(Kaufpreis ./. Restwert) / Laufleistung (insg.) * (100 ./. Entwertung (in %)) =
Abnutzung pro km
Das Optionsfeld „Abschreibung nach Laufleistung“ ermöglicht die Berechnung der
Nutzungsdauer nach gefahrenen Kilometern, diese wird nur gerechnet wenn in Reihe 24 und
der jeweiligen Spalte keine individuelle Nutzungsdauer festgelegt ist. Die Abschreibungshöhe
wird beeinflusst, da die Nutzungsdauer nun praxisnäher gerechnet wird.
Mit angeklickten Optionsfelden und plausiblen Vorgaben zwecks Berechnung der jeweiligen
variablen Kosten, kann man von einer vollwertigen „Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung“ sprechen.
Das Optionsfeld „Alle Fahrzeuge in einem Betrieb“ stellt eine Besonderheit dar. Es
ermöglicht eine Addition der sechs eigentlich unterschiedlichen Betriebsformen zu einem
Betrieb. Denkbar sind z.B. unterschiedliche Fahrzeuggruppen, Funkgruppen usw. Bitte
unbedingt die Fahrleistung des Unternehmers kontrollieren und ggf. korrigieren.
2.3.2 Unternehmensfixkosten
Die Unternehmensfixkosten sind dem Gutachten entnommen. Es ist keinerlei Formel
hinterlegt. Ändert man die Betriebsgröße (=Anzahl der Fahrzeuge), sind die
Unternehmensfixkosten manuell anzupassen.
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2.3.3 Variable Fahrzeugkosten
Der Verbrauch berechnet sich wie folgt:
Fahrleistung * Verbrauch pro 100 km * Preis / 100 = Treibstoffkosten
Die Kosten für Waschen werden hier und nicht mehr in den fixen Kosten ausgewiesen, wenn
das entsprechende Optionsfeld gesetzt ist. Die Kosten werden entsprechend den Vorgaben
ermittelt. Ähnliches gilt für die Kreditkartengebühren, wobei diese schon im Gutachten
allerdings mit einem fixen Betrag bei den variablen Kosten ausgewiesen wurden.
Die Kosten für Abnutzung werden hier bei angeklicktem Optionsfeld „Fixe- u. variable
Abschreibungen“ ausgewiesen.
(Kaufpreis ./. Restwert) / Laufleistung (insg.) * (100 ./. Entwertung (in %)) =
Abnutzung pro km * Laufleistung (pro Jahr) = Abnutzung (pro Jahr)
Im Falle eines Leasingfahrzeugs ist die Leasingsrate immer ein fixer Kostenbestandteil und es
wird nie Abnutzung berechnet. Dies führt natürlich zu unterschiedlich hohen ausgewiesenen
variablen Kosten.
Die Berechnung der Wartungs- und Reparaturkosten sind selbst erklärend.
Die addierten variablen Kosten geteilt durch die Laufleistung ergeben die „Variablen Kosten
pro km“.
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2.4 Registerkarte „DB-Rechnung“ = Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung
Eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung folgt immer folgender Systematik:
Abbildung 1: Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung
Angewendet auf einen Taxenbetrieb werden die Umsatzerlöse gerechnet, anschließend die
variablen Fahrzeugkosten und variablen Lohnkosten abgezogen und bilden den
Deckungsbeitrag I.
Hiervon werden die Fahrzeugfixkosten subtrahiert und ergeben den Deckungsbeitrag II.
In einem letzten Schritt werden die Unternehmensfixkosten subtrahiert und bilden den
Deckungsbeitrag III.
Die horizontale Gliederung im Schema spielt für einen Taxenbetrieb keine Rolle. Eine
Addaption ist mit der Option „Alle Fahrzeuge in einem Betrieb?“ möglich.
Eine Gliederung des Betriebes in unterschiedliche Fahrzeuggruppen, Funkgruppen usw. ist
denkbar. Auch die Kalkulation eines 6-Wagenbetriebes, bei der jeder Wagen einzeln
kalkuliert wird, ist umsetzbar und durchaus sinnvoll.
Die Kosten werden in den entsprechenden Registerkarten stets pro Fahrzeug ermittelt. In der
Deckungsbeitragsrechnung soll aber der Unternehmensgewinn ermittelt werden, deshalb sind
die ermittelten Kosten durchgehend mit der Anzahl der Fahrzeuge zu multiplizieren. Die
Unternehmensfixkosten natürlich nicht. Die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers
sind pro Betrieb frei zu wählen und werden daher natürlich nur einmal pro Taxenunternehmen
berücksichtigt.
Die Eigenfahrleistung des Unternehmers hat massive Auswirkungen auf den Gewinn, da mit
dieser keine Lohnkosten verbunden sind. Daher sind die ermittelten Gewinne völlig
therotischer Natur, wenn die Eigenfahrleistung zu hoch angesetzt wird.
Wenn die Option „Unternehmerfahrleistung kontollieren?“ in der Registerkarte „Umsätze“
gewählt wurde, wird oben in der jeweiligen Spalte ein Hinweis „Fahrleistung“ ausgegeben,
falls der Stundeneinsatz des Unternehmers nach den Vorgaben unplausibel ist.
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Ein Kostenrechnungssystem ist kein Selbstzweck. Es hat immer sinnvolle Informationen zu
liefern, damit der Unternehmer richtige unternehmerische Entscheidung treffen kann. Man
spricht von Controlling als Informationsinstrument.
Hierzu sind richtige Vorgaben und Annahmen von entscheidender Bedeutung, insbesondere
die Optionen in der Registerkarte „Fahrzeug- und Fixkosten“ sind wichtig. Eigentlich variable
Kosten sind auch durchgehend variabel zu rechnen. Dies gilt für:
•
•
•
Fahrzeugpflege
Abschreibungen für Abnutzung
Kreditkartengebühren
Ansonsten sind die ermittelten Deckungsbeiträge nur von theretischer Natur und auch falsch.
Sinnvolle Kennzahlen liefern auch wichtige Steuerungsfunktionen für unternehmerische
Entscheidungen. In der Registerkarte „DB-Rechnung“ werden neben den Deckungsbeiträgen
folgende sinnvolle Kennzahlen ausgewiesen:
•
•
•
•
•
•
•
Variable Fahrzeugkosten in % v. Nettoumsatz = Variable Fahrzeugkosten
(Treibstoffkosten, Wagenpflege, Kreditkartengeb., Abnutzung, Wartungs- u.
Reparaturkosten) in Abhängigkeit vom Nettoumsatz
Variable Fahrzeugkosten pro Kilometer = Variable Fahrzeugkosten in
Abhängigkeit v. gefahrenden Kilometer
Variable Lohnkosten (in % v. Nettoumsatz) = Variable Lohnkosten (Bruttolohn,
Lohnnebenkosten) in Abhängigkeit v. Nettoumsatz
Variable Kosten (Kfz-Kosten + Lohnkosten) in Abhängigkeit v.
o Nettoumsatz = (in % v. Nettoumsatz)
o Nettounternehmerumsatz = (in % v. Unterumsatz)
o Nettofahrerumsatz = (in % v. Fahrerumsatz)
Umsatzrendite = Deckungsbeitrag III (Gewinn v. Steuern und Vorsorgeaufwendungen) in Abhängigkeit v. Nettoumsatz
Zeitaufwand (Unternehmer) = Selbstgefahrene Stunden zzgl. Stunden für
Verwaltungsaufwand des Taxenbetriebes
Stundenlohn (Unternehmer) = Deckungsbeitrag III (Gewinn v. Steuern und
Vorsorgeaufwendungen) in Abhängigkeit vom Zeitwand des Unternehmers. Hier ist
zu berücksitigen das keinerlei unternehmerisches Risiko berücksichtigt wird.
Weitere Kennzahlen sind durchaus denkbar oder der Aufbau eines Kennzahlensystem (z.B.
nach DuPont) könnte eine sinnvolle Erweiterungen darstellen.
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2.5 Registerkarte „Übersicht“
Diese Rechnung orientiert sich streng an dem Gutachten. Lediglich einzelne Zeilen sind
aufgrund vorgenommener Erweiterungen eingefügt worden. Außerdem wurden einige
irreführende Kennzahlen entfernt.
Unterhalb der Tabelle werden nochmal die in der Kalkulation verwendeten Vorgaben
ausgewiesen. Ich setze das Gutachten und die Systematik als bekannt voraus, deshalb gehe ich
nicht mehr ins Detail.
Die Berechnungsmethode weicht von einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung ab, die
Endergebnisse stimmen natürlich überein.
2.6 Registerkarte „Vergleich“
Bitte die Erläuterung lesen. Diese Registerkarte ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher
Fahrzeuge und entsprechenden Fahrzeugkosten bei ansonsten identischen Kosten.
Es wird immer das erste Fahrzeug (=Spalte B) mit den restlichen verglichen.
Da unterschiedliche Fahrzeuge bei gleichen Fahrerlöhnen und Unternehmensfixkosten
gerechnet werden, sind die ausgewiesenen Gesamtkosten und Gewinne nicht mit den Werten
anderer Registerkarten vergleichbar. Dies gilt für Spalte C bis G.
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Fehlerhafte Annahmen im Gutachten
3.1 Unternehmerfahrleistung
Die im Gutachten angenommene 80% Fahrleistung der Fahrer (= 20% Unternehmer) ergibt
absurd hohe selbst gefahrene Umsätzen des MWUs. Die Annahme von 20%
Eigenfahrleistung pro Auto führt dazu, dass der Unternehmer knappe 100% (bei 4,57 Wagen)
einer mehrfachbesetzten Taxe fährt.
Legt man die Zahlen aus dem Gutachten 2010 zu Grunde, müsste der Mehrwagenunternehmer
ca. 350 Std. pro Monat Taxe fahren (bei dem im Gutachten ermittelten
Durchschnittsstundenumsatz)! Dies würde ca. 80 Stunden pro Woche bedeuten. Außerdem ist
zu berücksichtigen, dass der Mehrwagenunternehmer schon mit der Verwaltung seines
Taxenbetriebes ausreichend beschäftigt ist.
Die Unternehmerumsätze sind im Gutachten eindeutig nachvollziehbar, da die Lohnkosten im
Gutachten ausgewiesen werden, sind die Unternehmerumsätze durch folgende
Rückwärtsrechnung errechenbar:
(Laufleistung pro Fahrzeug * km-Schnitt) * Anzahl der Wagen = Umsatz (insg.)
Umsatz (insg.) * Fahreranteil (in %) = Fahrerumsatz (insg.)
Umsatz (insg.) * (100 ./. Fahreranteil (in %) = Unternehmerumsatz (insg.)
Gegenprobe:
Arbeitnehmerlohn lt. Kostentabelle * Anzahl der Wagen / Fahrerlohn (in %) =
Fahrerumsatz (insg.)
Umsatz (insg.) ./. Fahrerumsatz (insg.) = Unternehmerumsatz (insg.)
Die zu fahrenden Stunden durch den Unternehmer ergeben sich wie folgt:
Unternehmerumsatz (insg.) / Durchschnittl. Stundenumsatz (lt. 5. Zwischenbericht =
€14,85) = zu fahrende durch den Unternehmer
Da mit Unternehmerumsätzen keine Lohnkosten verbunden sind, führt diese falsche Annahme
auch zu völlig überhöhten Gewinnen beim Mehrwagenunternehmer.
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3.2 Kosten für Lohnfortzahlung
Im Gutachten werden pauschal 5% vom Bruttolohn (aufgr. Umsatzbeteligung) als
"Aufwendungen für Fehlzeiten" gerechnet. Diese 5% enthalten bereits die
Unternehmeranteile zur Sozialversicherung, da die Lohnnebenkosten ausschließlich aufgrund
der Umsatzbeteiligung schon vorher berechnet wurden.
In dieser Kalkulation wird nach den bestehenden gesetzlichen Grundlagen kalkuliert. Die in
Reihe 27 ermittelten Prozentsätze zeigen die komplette Fehlkalkution der Aufwendungen für
Fehlzeiten im Gutachten. Sie sind schon exkl. Lohnnebenkosten nahezu doppelt so hoch!
Die tatsächlichen Kosten liegen also pro Fahrzeug ca. € 1.000,-- über den Zahlen im
Gutachten 2010.
Exkurs (gesetzl. Grundlagen):
Berechnung der Lohnfortzahlung im Urlaubsfall:
Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24
Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer
anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im
Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20
Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.
Abbildung 2: Lohnfortzahlung im Urlaub
Aufgrund der ausschließlichen Bezahlung der Fahrer nach gefahrenem Umsatz liefert
folgende Formel eine überschlagsmäßige Berechnung für die Lohnfortzahlung im Urlaub:
Fahrerlohn (aufgr. Umsatzbeteiligung) / 48 Wochen * 4 Wochen
= Lohnfortzahlung im Urlaub
In der Kalkulation wird natürlich genauer gerechnet:
Fahrerlohn (aufgr. Umsatzbeteiligung) / Arbeitstage * Urlaubstage
= Lohnfortzahlung im Urlaub
(Erstattungen von Mehrverpflegungsaufwendungen werden nicht berücksichtigt)
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Exkurs (gesetzl. Grundlagen)
Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der
Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht
arbeitsunfähig erkrankt wäre; (Überstunden werden allerdings nicht berücksichtigt (§ 4
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)). Bei der Lohnfortzahlung müssen regelmäßige
Überstunden berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden
(siehe Grundsatzurteil Az. 5 AZR 457/00)
Abbildung 3: Lohnfortzahlung bei Krankheit
In der Kalkulation wird daher gerechnet:
Fahrerlohn (aufgr. Umsatzbeteiligung) / 360 Tage * Krankheitstage
= Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
(Erstattungen von Mehrverpflegungsaufwendungen werden nicht berücksichtigt)
3.3 Kosten für Umlagen
Im Gutachten werden keine Umlagen gerechnet, obwohl auch Taxenbetriebe gesetzlich
verpflichtet sind, Umlagen abzuführen.
Die zusätzlichen Kosten betragen ca. € 400,-- pro Fahrzeug.
Exkurs (gesetzl. Grundlagen):
Es besteht eine gesetzliche Umlagepflicht (U1 und U2) für Arbeitgeber. Erst ab
30 Angestellten besteht ein Wahlrecht bezgl. der U1 Umlage (vgl. §3
Aufwandsausgleichsgesetz (AAG)).
Abbildung 4: Umlagepflicht
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4
Fehler in der Smartkalkulation
•
In der Originaltabelle wird ein fiktives Fahrzeug (Touran u. Daimler) mit den Smarts
verglichen, dies verbietet sich von selbst. Wenn dann man kann nur tatsächliche
Fahrzeugmodelle miteinander vergleichen. Der Touran 1.4 TSI EcoFuel (Erdgas)
scheint für einen Vergleich geeignet.
Der Touran 1.4 TSI EcoFuel fährt bereits als Taxe auf Hamburgs Straßen. Das alte
Modell verbraucht tatsächliche 6,5 kg/100km, zu einem Preis von unter 20.000,.--.
Das neue Modell kann trotz Gasflaschen, auch als 7-Sitzer geordert werden. Preise
stehen noch nicht fest. 22.000,-- sind aber realistisch.
•
Der wichtigste Einwand ist, dass der Smart trotz des eines 15% niedrigeren Tarifs den
gleichen Kilometerschnitt fahren soll wie eine normale Taxe. Das ist Unfug!
•
Grüne Kommentare=Originalkommentare (aus der Smart-Kostenaufstellung)
•
Anschaffungskosten:
Anschaffungskosten für Smart Diesel: netto: € 10.017,--; Smart Hybrid: netto:€
8.395,-; Smart Elektro (Erwerb voraussichtl. 2013, netto: € 25.210,-- bis € 29.412,--,
Da Preis zu hoch wird der höchste am Markt zu erzielende Verkaufspreis unterstellt:
brutto: € 20.000,---; 16.807,--- netto.
Dies ist unverständlich. Der Anschaffungspreis vom Smart Diesel berücksichtigt
hoffentlich die taxispezifische Umrüstung, inkl. Steuergerät für den Taxenalarm. Ein
Mercedes W211 von privat auf Taxi umzurüsten, kostet ca. € 2.000,--, wobei
Steuergerät + Einbau alleine ca. € 500,-- kosten. Es müssten sehr hohe Rabatte
gewährt werden, damit der kalkulierte Preis zutrifft. Lt. Liste kostet ein Smart mit
Klima u. Audio € 12.605,-- (netto) (Quelle: www.smart.com) Dieses Fahrzeug ist aber
noch nicht ansatzweise ein Taxi.
•
Händlermitteilung: Diesel ab 50.000km/J: €1.500,--, demnach 0,03€/km; Hybrid ab
50.000km/J: 900,--€/J, demnach 0,018€/km.
Lt. Kalkulation fährt der Smart wie der normale (Touran/Daimler) auch 350.000km,
gleichzeitig wurden die Kosten für Wartung u. Reparaturen um 30% gesenkt (€ 0,03
statt € 0,044 pro km). Die Elektrovariante soll noch günstiger sein: Nur € 0,018 pro
km. Dies ist erfahrungsgemäß im Taxigewerbe für ein Fahrzeug unrealistisch, das
240.000 Km außerhalb der Garantieansprüche fahren müsste.
•
Leasing: der Smart Elektro ist derzeit nur über Leasing verfügbar. Die
Jahresleasingraten betragen 8.400,--€.
Dank der hohen Leasingraten für das Elektromobil, ist die Elektrovariante sowieso das
finanzielle Aus für jeden Unternehmer.
Absolut realitätsfremd ist der Elektrosmart in der Reichweite: ca. 100km Laufleistung
und danach 8 Std. Steckdose. Dies kann als Taxe nicht funktionieren! Der
Elektrosmart würde folglich in der Praxis 16 Stunden pro Tag stehen um zu laden.
Mit technischen Optimierungen kann zwar sicherlich gerechnet werden, jedoch
scheint eine Verbesserung um mehr als 10-20% unrealistisch.
.
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•
•
Der Smart CDI wird mit 3,3l/100 km (=Herstellerangabe) gerechnet. Lt. ADAC
(Quelle: ADAC-motorwelt, Oktober 2010, S. 58-61) liegt der tatsächliche Verbrauch
bei ca. 4l, als Taxe dürften es aufgrund des fast ausschließlichen Stadteinsatzes noch
mehr sein. Ähnliches beim Elektrosmart: Ca. € 3,10 bis € 3,60 (Quelle: ADAC,
ebenda) je nach Stromtarif. Keine € 2,-- wie in der Kalkulation angenommen. Dies
sind im übrigen heutige Strompreise, in 2013 dürften die Strompreise aufgrund des
EEG deutlich gestiegen sein.
Die errechneten Kostenersparnisse weisen keinerlei Bezug zu den entsprechenden
Zellen in der Tabelle aus, es findet somit kein Vergleich statt. Wenn dieser Vergleich
statt finden würde, würde dieser die Kosten eines Fahrzeugs, das 71.000km fährt mit
den Smarts verglichen, die nur 70.000km fahren.
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Resumee
Die fehlerhaften Annahmen im Gutachten führen zu völlig überhöhten Gewinnen beim
Mehrwagenunternehmer, die schlicht und ergreifend schon jetzt kaum vorhanden sind (bei der
durch das Gutachten ermittelten Fahrleistung).
Der Einwagenunternehmer kann ebenfalls nur durch völlig überzogenen Stundeneinsatz
überleben (siehe Gutachten). Es besteht überhaupt kein Spielraum für Tarifanpassungen nach
unten.
Die Kalkulation des Smarts ist massiv schön gerechnet, aber selbst die schön gerechneten
Smarts weisen keine 15%ige Kostenersparnis gegenüber dem Touran 1.4 TSI EcoFuel auf
und rechtfertigen daher auch keinen anderen Tarif. Die Kostenersparnis liegt im normalen
Rahmen von unterschiedlichen Fahrzeugtypen.
Im übrigen ist der Touran mit einem Co2-Wert von 125g/km auch in Punkto Ökobilanz besser
als ein Smart-Diesel mit 88g/km, da der Touran natürlich immer die durchschnittlichen 1,53
Fahrgäste befördern kann. Als 7-Sitzer kann er sogar die bei 5er oder 6er Gruppen benötigte
zusätzliche Taxe komplett ersetzten.
Das Taxengewerbe muss natürlich ökologischer werden, und hierzu sind von der Industrie
entsprechende Fahrzeuge notwendig. Der Elektro-Smart mit einer Standzeit von ca. 16 Std.
am Tag ist aber nicht praktikabel, und dies wissen auch die Antragsteller. Wie bei jedem
Unternehmen müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, und die mit
Dumpingtarifen verbundene wirtschaftliche Unsicherheit behindert z. Zt. die Investitionen in
ökologischere Fahrzeuge wie beispielsweise einem Touran EcoFuel.
Auch soll an dieser Stelle auf die Medienberichte über sich in der Erprobungsphase
befindliche Elektroautos wie den E-Audi mit Wankel-Zusatzgenerator hingewiesen werden.
Die Hersteller sind offensichtlich sehr bemüht entsprechende ökologisch sinnvolle und
alltagstaugliche Fahrzeuge zu entwickeln und schnellstmöglich auf den Markt zu bringen.
Man sollte ökologisch interessierte Unternehmer vor wirtschaftlichen Schaden schützen. So
dass diese dann, wenn die entsprechenden Fahrzeuge auf dem Markt sind, sowohl finanziell in
der Lage sind, als auch noch „Lust“ haben, in ökologisch sinnvolle Fahrzeuge zu investieren.
Die Zulassung von Smarts als Taxi ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, und
würde der Thematik „Öko-Taxi“ schaden.
Bis zur erwarteten Marktreife echter Öko-Taxen, - vielleicht noch ca. 1 Jahr - sollte aber
weiterhin sowohl die Öko-Bilanz des Taxengewerbes als auch die wirtschaftliche Situation
des Taxengewerbes verbessert werden:
Die Fortführung verschärfter Kontrollen führt zwangsläufig zu einer Reduzierung der Taxen.
Die verbleibenden Taxen werden automatisch weniger Leerkilometer fahren. Laut Gutachten
sind mehr als 50% der von Taxen gefahrenen Kilometer Leerkilometer, die knappe
Ressourcen verschwenden und die Luft verpesten. Die auf einen kleinen Kundenkreis
zugeschnittenen Smarts müssen zwangsläufig noch mehr Leerkilometer fahren.
Die Reduzierung der Leerkilometer und der Einsatz sinnvoller und ressourcenschonender
Fahrzeuge, wäre eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Maßnahme, im Gegensatz zu
plakativem Aktionismus.
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