Unterstützung und Förderung junger Menschen bei der Integration
Transcription
Unterstützung und Förderung junger Menschen bei der Integration
U25 Unterstützung und Förderung junger Menschen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Impressum Herausgeber Landeshauptstadt München Sozialreferat Stadtjugendamt Prielmayerstr. 1 80335 München Redaktion Stefan Fischer, Stadtjugendamt Fotografien Seite 5: Michael Nagy, Presse- und Informationsamt www.photocase.de Konzeption und Gestaltung bag kommunikation GmbH www.bag-design.de Projektkoordination Euro-Trainings-Centre ETC e.V. www.etcev.de Druck Druckerei Ulenspiegel GmbH www.ulenspiegeldruck.de Bezugsquellen www.u25muenchen.de (PDF) Claudia von Stransky Prielmayerstr. 1 80335 München Oktober 2006 Inhalt Zum Geleit ............................................................................................................................................ 5 Einleitung .............................................................................................................................................. 7 1. Berufsvorbereitung in den Schulen 1.1. Schulische Angebote ...........................................................................................................8 2. Berufsvorbereitungsangebote im Anschluss an die allgemeinbildende Schule 2.1. Berufsvorbereitungsjahr ......................................................................................................9 2.2. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ............................................................ 10-11 2.3. Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) ............................................................. 12 2.4. Trainingsmaßnahmen der ARGE (§ 48 SGB III) ..........................................................13 2.5. Trainingsmaßnahmen der Agentur (§ 48 SGB III) ...................................................... 14 2.6. Vermittlung und Bewerbungsunterstützung (§ 37 SGB III) ...................................... 15 3. Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote 3.1. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) ............................................................................16 3.2. Berufsschulsozialarbeit .......................................................................................................17 3.3. Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) .........................18 3.4. Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH) ...........................................................................19 3.5. Hinführen zu Arbeit und Ausbildung durch MAW (Mehraufwandsentschädigung)............................................................. 20 4. Besondere, ergänzende Maßnahmen zur Berufsintegration für unterschiedliche Zielgruppen 4.1. Münchner Sonderprogramm gegen Jugendausbildungsund -arbeitslosigkeit (Münchner Jugendsonderprogramm) .....................................21 4.2. Angebote des Amtes für Wohnen und Migration für Jugendliche mit Migrationshintergrund ................................................................................................22 4.2.1. Angebote für arbeitslose Migrantinnen und Migranten ............................................22 4.2.2. Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber ....................... 23 5. Erzieherische Hilfen bei der Integration in Arbeit und Ausbildung.......... 24 6. Prinzipien der Maßnahme-Zuweisung ...................................................................25 Zum Geleit Die Unterstützung und Förderung junger Menschen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen der Landeshauptstadt München. Deshalb unterstütze ich gerne Aktivitäten, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Trotz der relativ guten Rahmenbedingungen auf dem Ausbildungsmarkt in München haben viele Jugendliche unterschiedlich gelagerte Startschwierigkeiten. Fachleute verschiedener Behörden, Institutionen und Einrichtungen verfolgen deshalb schon seit Jahren das Ziel, Angebote für Jugendliche zu entwickeln, die eine individuelle Förderung ermöglichen und eine möglichst reibungslose Integration in ein Ausbildungsverhältnis gewährleisten. Inzwischen gibt es ein breitgefächertes Angebot von Fördermaßnahmen verschiedener Institutionen, das für Jugendliche, aber auch für Fachleute immer schwerer zu überblicken ist. Bedingt durch die Neuausrichtung von Förderstrukturen hat die bestehende Kooperation in München zur Bildung eines „U25 – Teams“ geführt, in dem die verschiedenen Förderinstrumente zielgerichtet aufeinander abgestimmt werden. Ein Resultat der gemeinsamen konstruktiven Arbeit ist die vorliegende Broschüre, die den Überblick erleichtern soll und in der alle Förderinstrumente und –maßnahmen systematisch und übersichtlich dargestellt sind. Damit kann aus der Vielfalt der Angebote zielgerichtet die individuell richtige und optimale Förderung eingeleitet werden. An dieser Stelle möchte ich der Agentur für Arbeit München, der ARGE für Beschäftigung München und den städtischen Dienststellen Schulreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft und Sozialreferat / Stadtjugendamt dafür danken, dass die Kooperation in München seit vielen Jahren so hervorragend gelingt. Ich wünsche bei der Arbeit mit der Broschüre viel Erfolg. Christine Strobl 5 Kooperationspartner Mit den Referaten und deren Ämtern: • Schul- und Kultusreferat • Referat für Arbeit und Wirtschaft • Sozialreferat - Amt für Wohnen und Migration - Stadtjugendamt ������������������� ������������������������������ 6 Förderangebote zur beruflichen Integration für Jugendliche und Heranwachsende bis 25 Jahre Einleitung Für die Jugendlichen, die den Übergang von der Schule in den Beruf nicht ohne Unterstützung bewerkstelligen können, gibt es in München seit Jahrzehnten ein Maßnahmesystem, das getragen wird von unterschiedlichen Institutionen: Staatliche Volksschulen, städtische Schulen, Schulreferat der Stadt, Sozialreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Agentur für Arbeit und die jetzt neu gegründete ARGE für Beschäftigung München. Diese Institutionen führen zum Teil unterstützende Maßnahmen selbst durch, zum Teil finanzieren sie Maßnahmen bei Bildungsträgern, sozialen Betrieben und Jugendhilfeträgern, meist in enger Zusammenarbeit mit Betrieben, Beratungseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Sozialbürgerhäusern. Umfangreiches Maßnahmenangebot vieler Institutionen Dieses komplexe, auch bisher schon schwer durchschaubare System, hat durch das SGB II und die Gründung der ARGE noch an Komplexität zugenommen. Kommunale Beschäftigungsprogramme, SGB II, SGB III und das SGB VIII (KJHG) bilden gesetzliche Handlungsfelder, die unabhängig entstanden sind. Hier gilt es, ein transparentes System zu schaffen, Instrumente, Zugangswege und Zugangsvoraussetzungen aufeinander abzustimmen und dadurch Überschneidungen, Doppelzuständigkeiten und Unklarheiten über Finanzierung zu vermeiden. Instrumente abstimmen, Unklarheiten vermeiden Die Arbeitsgruppe „Förderangebote U25“, an der Vertreterinnen und Vertreter aller oben erwähnten Institutionen beteiligt waren, hat in einem ersten Schritt die folgende Übersicht des Maßnahmeangebotes erstellt. Der Text wendet sich an die Fachöffentlichkeit und versucht erstmals einen systematischen Überblick über die Angebote aller Institutionen herzustellen und Zuweisungswege für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzuzeigen. 7 Förderangebote übersichtlich gegliedert. 1. Berufsvorbereitung in den Schulen 1.1. 1.1. Schulische Angebote Quicklink: www.u25muenchen.de/schusa Aufgabe von Schule & Agentur Die Berufsvorbereitung in den Schulen (berufskundlicher Unterricht, berufliche Beratung, Unterstützung bei der Bewerbung, Berufsorientierung) ist grundsätzlich eine Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agentur. Das JADE-Projekt unterstützt die Berufsorientierung Wo dies möglich ist, das heißt insbesondere an Schulen, an denen es Schulsozialarbeit gibt, werden Schule und Berufsberatung durch die Jugendhilfe unterstützt. Darüber hinaus hat das Sozialreferat zusammen mit dem Schul- und Kultusreferat das Projekt „Jugendliche an die Hand nehmen“ entwickelt, das berufsbezogene Schulsozialarbeit für die Berufsorientierung von Jugendlichen an allen Münchener Hauptschulen leistet. Hilfe bei knappen Ressourcen An den Zuständigkeiten, an der Kooperation der beteiligten Institutionen ändert sich im Prinzip nichts. Durch eine Vielzahl struktureller Veränderungen, durch neue Aufgaben, die auf die Berufsberatung/ Agentur zugekommen sind, stehen der Berufsberatung allerdings weniger Ressourcen für diese Aufgabe zur Verfügung. Im Übrigen ist diese Aufgabe der Berufsberatung durch die Verschlechterung der Ausbildungs- und Arbeitssituation wesentlich schwieriger geworden: Gerade sozial benachteiligte Jugendliche, Schülerinnen und Schüler mit schlechten Schulabschlüssen finden mittlerweile nur noch selten direkt den Übergang in Ausbildung. Im Einzelfall können die Sozialbürgerhäuser helfen Zukünftig können für Jugendliche im SGB II-Bezug außerdem die Ansprechpartner in den Sozialbürgerhäusern beratend und orientierend tätig werden, wenn z.B. durch Rückmeldungen der Schulsozialarbeit, Bezirkssozialarbeit oder auch der Lehrer, Eltern und Berufsberater erkennbar ist, dass im Einzelfall das Förder- und Sanktionsinstrumentarium des SGB II im Zusammenwirken mit den anderen Beteiligten erfolgsversprechend ist. Zugang: Alle Jugendlichen können sich in Bezug auf Beratung direkt an die Agentur oder ggf. - dort, wo Schulsozialarbeit besteht - an diese wenden. 8 2. Berufsvorbereitungsangebote im Anschluss an die allgemeinbildende Schule 2.1. 2.1. 2.1. Berufsvorbereitungsjahr Quicklink: www.u25muenchen.de/bvj Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein schulisches Angebot in Trägerschaft des Schulreferates. Zielgruppe sind Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif/berufsreif sind, Schülerinnen und Schüler mit schlechten Schulabschlüssen, bzw. ohne Schulabschluss, die im Rahmen des BVJ ihren Schulabschluss nachholen können. Neben der schulischen Förderung erfolgt im BVJ eine fachspezifische Grundqualifizierung, die sich die Jugendlichen je nach Interesse aussuchen können. Für nicht ausbildungs-/berufsreife Jugendliche Im Unterstützungssystem ist das BVJ den berufsvorbereitenden Maßnahmen vorgelagert: Es ist gedacht für Jugendliche, die noch nicht maßnahmefähig sind, das heißt für Jugendliche, bei denen Anlass zur Befürchtung besteht, dass sie den Anforderungen einer berufsvorbreitenden Maßnahme nicht, bzw. noch nicht gewachsen sind. Dieses Kritierium wird zukünftig um so wichtiger sein, da Jugendliche nur noch einen begrenzten Anspruch auf Maßnahmeförderung haben werden. Als Vorbereitung für andere Maßnahmen Zugang: Die Jugendlichen können sich direkt bei den jeweiligen Schulen bewerben, im Herbst findet darüber hinaus eine zentrale Einschreibung im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit statt. Die Vermittlung ins BVJ findet im Übrigen oft nach entsprechender Beratung und Empfehlung durch die Berufsberatung statt. Dies kann ebenso durch die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von ARGE oder Jugendhilfe geschehen. Finanzierung: Schulreferat Plätze: ca. 600, dazu kommen zur Zeit 875 Plätze im sogenannten „Jungarbeiterbereich“, Blockklassen, für Schülerinnen und Schüler, die einer Arbeit ohne Ausbildung nachgehen, bzw. arbeitslos sind und die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt haben. 9 Schulische Förderung & fachspezifische Qualifizierung 2.2. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Quicklink: www.u25muenchen.de/bvb 2.2. Umfangreiche Angebote der Agentur für Arbeit Dies ist das zahlenmäßig umfangreichste und bedeutendste Angebot im Übergang Schule-Beruf. Das Angebot wird, von sog. Kooperationsprojekten abgesehen, von der Agentur für Arbeit alleine finanziert, auch diesbezügliche Beratung und Entscheidungen über Teilnahme, Zuweisung, etc. erfolgt ausschließlich durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Die ARGE fügt hier kein neues Angebot hinzu, die ARGE kann Jugendlichen jedoch empfehlen, sich an die Berufsberatung zu wenden, um sich in eine entsprechende Maßnahme vermitteln zu lassen. Berufsvorbereitung bis zum 25. Lebensjahr, max. 10 Monate Zielgruppe berufsvorbereitender Maßnahmen sind Mädchen, Jungen und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die prinzipiell in Arbeit und/oder Ausbildung integrierbar sind, die jedoch Schwierigkeiten im Übergang Schule-Beruf haben. Die individuelle Höchstförderdauer wurde für Teilnehmer ohne Behinderung auf max. 10 Monate begrenzt (mit Behinderung bis zu 11 Monate). Erhöhte Anforderungen Durch die konzeptionelle Neugestaltung der BvB Angebote im Herbst 2004, unter dem Oberbegriff „Neues Fachkonzept“, haben sich sowohl Zugangsvoraussetzungen als auch Inhalte und Zielsetzungen verändert. Das neue Maßnahmekonzept setzt nicht nur maßnahmewillige, sondern vor allem auch maßnahmefähige Teilnehmer voraus. Unter den Schlagworten „Fördern und Fordern“ haben sich die Anforderungen an die Maßnahmeteilnehmer erhöht. Ziel: Schnelle Integration ins Berufsleben Fokus der Maßnahmen sind die berufliche Vorbereitung (z.B. auch durch das Angebot sogenannter Qualifizierungsbausteine), sowie ggf. auch eine schulische Nachqualifizierung (z.B. Nachholen von Hauptschulabschlüssen). Die schnellstmögliche Integration in Ausbildung oder Arbeit steht dabei absolut im Vordergrund. Intensivere sozialpädagogische Einzelbetreuung kann nur noch am Rande erfolgen. Die einzelnen BvB Angebote werden in der Regel nur noch nach Berufsfeldern und nicht mehr nach Zielgruppen unterschieden. Dem individuellen Förderbedarf der/des einzelnen Lehrgangsteilnehmerin/Lehrgangsteilnehmers wird im Rahmen einer Binnendifferenzierung in der Maßnahme Rechnung getragen. Bildungsbegleiterinnen und -begleiter unterstützten die Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer bei der Koordination innerhalb des Lehrgangs und bemühen sich um schnellstmögliche Integration. 10 Zusätzliche Angebote für besondere Zielgruppen: Neben der Berufsvorbereitung im Rahmen des neuen Fachkonzeptes werden in kleinem Umfang auch weiterhin auf spezielle Zielgruppen orientierte Angebote vorgehalten: • Nachholen des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses Schulabschluss • Angebote mit geschlechtsspezifischer Ausrichtung (z.B. für Mädchen und junge Frauen mit altersbedingten Entwicklungsproblemen, Missbrauchsopfern oder Verhaltensauffälligkeiten und für verhaltensauffällige männliche Jugendliche in Kombination mit Sportangeboten) • Angebot für Migrantinnen und Migranten u.a. mit erhöhtem Sprachförderbedarf. • Angebot für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel der Integration in Arbeit/beitragspflichtige Beschäftigung. • In Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft wird eine besondere Form der Berufsintegration für gewaltauffällige junge Männer angeboten. Bei gewaltauffälligen jungen Männern • Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche (AQJ) am Bogenhausener Kirchplatz: AQJ plus am BoKi ist eine Form der berufsvorbereitenden Maßnahme mit stark erhöhtem betrieblichen Praxisanteil und eignet sich besonders für Jugendliche, mit schwerwiegenden Bildungsdefiziten, einer sozialen Benachteiligung oder mit Lern- und Motivationsschwierigkeiten, sowie mit Defiziten im Arbeits- und Sozialverhalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus den Berufsschulblöcken am Bogenhausener Kirchplatz gewonnen. Für Jugendliche im Berufsschulblock Zuweisung: Berufsberatung U25 der Agentur für Arbeit Finanzierung: Agentur für Arbeit Plätze: zukünftig ca. 1.300 Plätze (ohne Reha-Maßnahmen) 11 2.2. 2.3. Einstiegsqualifizierung für Jugendliche Quicklink: www.u25muenchen.de/eqj Neue Maßnahme für ausbildungsfähige Jugendliche 2.3. Ziel: ins Ausbildungsverhältnis innerhalb von einem Jahr EQJ ist eine neugeschaffene Maßnahme im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs vom August 2005. Es ist gedacht für ausbildungsfähige Jugendliche, die bisher aus unterschiedlichen Gründen, meist marktbedingt, keine Ausbildung gefunden haben, sowie für Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. EQJ ist ein betriebliches Praktikum, bei dem man im Betrieb mitarbeitet und auf diese Weise Grundkenntnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf erwirbt. Den Betrieben wird von der Agentur für Arbeit die Ausbildungsvergütung in Höhe von 192 EURO monatlich erstattet; darüber hinaus erhalten sie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Ziel ist, dass die Jugendlichen innerhalb eines Jahres in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden. Die Jugendlichen besuchen während des EQJ bereits die Berufsschule, da bei Erfolg eine Anrechung auf die Ausbildungsdauer erfolgen kann. Zuweisung: Jugendliche können sich direkt bei entsprechenden Betrieben bewerben, bzw. ARGE, Berufsberatung oder auch Jugendhilfe können direkt in Betriebe vermitteln. Der Betrieb entscheidet letztendlich, ob ein Jugendlicher akzeptiert wird oder nicht, von daher ist dieses Angebot nur begrenzt steuerbar. Die nach BBIG zuständige Stelle (z.B.: HWK, IHK) überprüft die Eignung des Betriebes und erfasst die EQJ-Verträge. Finanzierung: EQJ wird in vollem Umfang vom Bund finanziert, Antragstellung der Betriebe und Auszahlung läuft über die Agentur für Arbeit. Plätze: Im Jahr 2005 wurden ca. 700 Plätze gemeldet, die nur zum Teil besetzt werden konnten. Mit einem Anstieg dieses Angebots wird gerechnet. 12 2.4. Trainingsmaßnahmen der ARGE (§ 48 SGB III) Quicklink: www.u25muenchen.de/arge48sgb3 Zur beruflichen Orientierung, Eignungsabklärung oder auch zur Dokumentation der Arbeitsbereitschaft setzt die ARGE kurzzeitige (3 Monate Dauer) Trainingsmaßnahmen ein, die entweder bei einem Bildungsträger oder bei einem Betrieb erfolgen. Abklärung von Eignung & Bereitschaft Mit dem Konzept der praxisorientierten Trainingsmaßnahme (PTM) hat die ARGE ein eigenes Angebotssystem entwickelt, das sowohl die Aktivierung der Jugendlichen für Beschäftigungsmaßnahmen unterstützt (PTM plus), als auch im Anschluss daran intensive Vermittlungsunterstützung leistet (PTM pro Coach). Flankierend werden Maßnahmemodule angeboten, die den Zugang zu den Trainingsmaßnahmen begleiten: Aktivierung & Vermittlungsunterstützung • „PTM start“ (Aufsuchen von Jugentlichen, deren Teilnahme vorgesehen waren, die aber nicht zur Maßnahme erschienen sind). • „PTM in“ (Hausbesuche bei häufigen Fehlzeiten oder Krisen). • Nachgelagert gibt es Angebote, die den gelungenen Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung stabilisierend begleiten (vergleichbar zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bzw. beschäftigungsbegleitenden Hilfen (bbH). Zuweisung: ARGE Finanzierung: ARGE Plätze: zur Zeit rund 150 Eintritte 13 2.4. 2.5. Trainingsmaßnahmen der Agentur (§ 48 SGB III) Quicklink: www.u25muenchen.de/aa48sgb3 Für arbeitslose/ von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche/ U25 Für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene werden von der Agentur für Arbeit, Geschäftseinheit Berufsberatung U25, derzeit Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten bei verschiedenen Bildungsträgern angeboten. In regelmäßigen Abständen finden Kurse mit folgenden Inhalten statt: Bewerbungstraining, berufliche Orientierung und ein 2 wöchiges Praktikum. Ein besonderes Maßnahmeangebot wurde für Lehrstellenabbrecher ab dem 2. Lehrjahr entwickelt, in dem zu den beschriebenen Inhalten auch eine intensive theoretische Unterstützung im beruflichen Bereich gehört. Gesamtdauer: 6-8 Wochen 2.5. Zuweisung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit Plätze: z.Zt. ca. 226 Plätze (nur im Bereich GE Berufsberatung U25) 14 2.6. Vermittlung und Bewerbungsunterstützung (§ 37 SGB III) Quicklink: www.u25muenchen.de/aa37sgb3 Zur Erleichterung und zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung existiert in den Räumen der Agentur für Arbeit seit vielen Jahren für Jugendliche und junge Erwachsene ein Bewerbungs- und Vermittlungszentrum. In bis zu 6 Einzelterminen pro Teilnehmerin und Teilnehmer werden dabei Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Unterstützung bei der Lehrstellensuche, sowie ein individuelles Profiling angeboten. Vermittlungszentrum der Agentur für Arbeit Unterstützung in Einzelterminen Zuweisung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit Plätze: 550 15 2.6. 3. Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote: 3.1. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Quicklink: www.u25muenchen.de/abh In Ausbildung mit fachlichen Problemen Abbruch vermeiden! Die abH wendet sich an Jugendliche, die den Übergang in die Ausbildung geschafft haben, die jedoch Schwierigkeiten überwiegend im theoretischen bzw. fachtheoretischen Bereich der dualen Ausbildung haben. Den Jugendlichen wird entsprechend schulische Unterstützung mit sozialpädagogischer Begleitung angeboten, um einen Ausbildungsabbruch zu verhindern. Zuweisung: Über die Berufsberatung U25 der Agentur für Arbeit, bzw. über Kontakte der Träger in den Berufsschulen, bzw. über die Berufsschulsozialarbeit. Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25 Agentur für Arbeit oder ARGE 3.1. Plätze: ca. 1.320 16 3.2. Berufsschulsozialarbeit Quicklink: www.u25muenchen.de/bssa Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen ist ein Kooperationsprojekt von Schulreferat, Sozialreferat und Agentur für Arbeit. Sie betreut Jugendliche im Schnittfeld von Berufsschule, Ausbildungsbetrieb sowie privatem Umfeld und ist vor Ort derzeit an 20 Berufsschulen angesiedelt. Sie erfasst die Probleme unmittelbar und frühzeitig, und hat ihren Aufgabenschwerpunkt in der Einzelfallberatung. In Ausbildung mit sozialen Problemen Zielgruppe der Berufsschulsozialarbeit sind dabei alle Jugendlichen an den jeweiligen Berufsschulen, insbesondere diejenigen mit persönlichen, beruflichen, schulischen und wirtschaftlichen Problemen. Ziel der Angebote ist es, das Risiko des Scheiterns in Schule und im Ausbildungsbetrieb zu begrenzen. Bei nachhaltigem Unterstützungsbedarf wird an die an der jeweiligen Berufsschule tätigen abH-Träger vermittelt. Scheitern vermeiden Zugang: Direktkontaktaufnahme der Jugendlichen bzw. Vermittlung durch Schule oder Betrieb Finanzierung: Schulreferat, Sozialreferat, Agentur für Arbeit 17 3.2. 3.3. Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Quicklink: www.u25muenchen.de/bae Für ausbildungs– fähige Jugendliche Dies ist ein Angebot für Jugendliche, die prinzipiell ausbildungsfähig sind, aber unter regulären Marktbedingungen aufgrund ihrer individuellen Benachteiligung keinen Ausbildungsplatz erhalten würden, auch nicht mit Unterstützung durch abH. Höhere Anforderungen Die Zielgruppe ist diesbezüglich ähnlich wie im Ausbildungsbereich der Berufsbezogenen Jugendhilfe, an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden jedoch höhere Anforderungen bezüglich der Erfolgswahrscheinlichkeit gestellt. Spezielle Zugangsvoraussetzungen (z.B.: mindestens 6 Monate Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung) sind zu beachten. Zusätzlich wurden 2006 spezielle Maßnahmen für Migrantinnen/Migranten eingerichtet. BaE wird in kooperativer Form (Ausbildungsvertragspartner ist der Bildungsträger, die praktische Ausbildung erfolgt in einem Betrieb) und in integrativer Form (Ausbildungsvertragspartner und Ausbilder ist der Bildungsträger) angeboten. Zuweisung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit oder ARGE 3.3. Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit oder ARGE Plätze: ca. 205 Plätze der Agentur für Arbeit und ca. 18 Plätze der ARGE 18 3.4. Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH) Quicklink: www.u25muenchen.de/bbjh Die Berufsbezogene Jugendhilfe (Grundlage: § 13 SGB VIII) ist ein ergänzendes, kommunal finanziertes Angebot der Jugendhilfe, nachrangig zu den Angeboten von Schulreferat und Agentur für Arbeit. In der BBJH werden junge Menschen bis 25 in 13 Betrieben, bzw. Projekten mit unterschiedlicher handwerklicher Ausrichtung beschäftigt (105 Beschäftigungsplätze: Plätze für Jugendliche mit und ohne SGB II Berechtigung), ausgebildet (92 Plätze), qualifiziert (45 Plätze) oder beruflich orientiert. Insgesamt stehen ca. 250 Plätze zur Verfügung. Zielgruppen der Berufsbezogenen Jugendhilfe sind: Ergänzung der Jugendhilfe • Jugendliche, die aus dem oben beschriebenen Maßnahmesystem „herausgefallen“ sind, also Maßnahmen abgebrochen oder nicht geschafft haben, bzw. vom Träger entlassen wurden. Aus anderen Maßnahmen herausgefallen • Jugendliche, die die Aufnahmekriterien für andere Maßnahmen nicht erfüllen: Die mitgebrachten, schulischen Voraussetzungen, das Durchhaltevermögen und die vorhandene Sozialkompetenz entsprechen nicht dem geforderten Maßnahmeprofil. Kriterien nicht erfüllt • Jugendliche, die durch die besonderen Anforderungen eines „echten“ Betriebsablaufs angesprochen und motiviert werden müssen und längerfristige sozialpädagogische Beratung und Unterstützung benötigen. Praxisnahe Ansprache • Zielgruppenspezifische Angebote für junge Frauen, Migrantinnen, künstlerisch Begabte, Lern- und Schwerbehinderte, sowie die Möglichkeit zum Nachholen des Schulabschlusses erweitern das Angebot. Unterschiedliche Problemlagen • Grundsätzlich wird die Zielgruppe gekennzeichnet durch multifaktorielle Problemlagen: schlechte oder fehlende Bildungsabschlüsse, mangelhaftes Durchhaltevermögen im normalen Arbeitsprozess, geringe soziale und personale Kompetenz, gesundheitliche Probleme. Zuweisung: Die Angebote der BBJH sind nachrangig zu den Angeboten von ARGE, Agentur für Arbeit und Schule, von daher ist vorher zu prüfen, ob andere Angebote den Bedarf nicht ausreichend abdecken. Gemeinsame Entscheidung von Berufsberatung/AA und Jugendhilfe, bzw. SBH/Bezirkssozialarbeit, in Kooperation mit den Betrieben (geplant). Derzeitige Praxis: Zuweisung der MAW-Plätze durch ARGE, Ausbildung: durch die Betriebe selbst Finanzierung: Sozialreferat, ARGE, Erlöse, Eigen- und Drittmittel 19 Beschäftigung in Betrieben 3.4. 3.5. Hinführen zu Arbeit und Ausbildung durch MAW (Mehraufwandsentschädigung) Quicklink: www.u25muenchen.de/maw Gemeinnützige Arbeitsangebote für Jugendliche mit SGB-II Anspruch Beschäftigung in einem betrieblichen Lernfeld Jugendliche, die SGB-II-Anspruch haben und nicht unverzüglich in Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit vermittelt werden, können über die Arbeitsvermittlung der ARGE öffentlich geförderte, gemeinnützige „Arbeitsgelegenheiten“ angeboten bekommen (sogen. „1-Euro-Jobs“ oder „MAW-Stellen“). Im Jugendbereich handelt es sich hierbei um Beschäftigung in Betrieben der berufsbezogenen Jugendhilfe (BBJH), die neben der beruflichen Orientierung und Qualifizierung auch die persönliche Stabilisierung, Motivation und die soziale Integration fördern. In Einzelfällen ist auch begleitend die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich. Grundsätzlich ist in diesen Betrieben eine enge sozialpädagogische Betreuung vorhanden. (siehe auch 3.4) Die MAW-Beschäftigung (bis zu 30 Wochenarbeitsstunden) ist in der Regel für die Dauer von 6-12 Monaten möglich. Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt sind durch SGB II-Leistungen abgedeckt; pro Arbeitsstunde erhält der Beschäftigte 1,251 anrechungsfrei zum Ausgleich für den beschäftigungsbedingten Mehraufwand. Zuweisung: ARGE Finanzierung: Zuschüsse des Jugendamtes und der ARGE; z.T. aus Erlösen der Betriebe 3.5. Plätze: 105 Plätze in verschiedenen (überwiegend handwerklichen) Berufsfeldern in BBJH-Betrieben, ca. 2000 weitere Plätze bei anderen MAW-Trägern 20 4. Besondere, ergänzende Maßnahmen zur Berufsintegration für unterschiedliche Zielgruppen: 4.1. Münchner Sonderprogramm gegen Jugendausbildungs- und arbeitslosigkeit (Münchner Jugendsonderprogramm) Quicklink: www.u25muenchen.de/jusopro Das Münchner Jugendsonderprogramm besteht seit 1999 und ist Bestandteil des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft verantworteten Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ). Die Aktivitäten befassen sich mit Zielgruppen, die von sog. Regelangeboten (noch) nicht erreicht werden, mit Projekten, die prioritär auf die Strukturen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes gerichtet sind, mit Maßnahmen, die vorrangig die präventive Arbeit unterstützen sowie mit betriebsnahen branchenbezogenen Ansätzen. Für Zielgruppe, die von Regelangeboten nicht erreicht werden. So werden bspw. modellhaft neue methodische Ansätze in der Berufsvorbereitung, der beruflichen Qualifizierung und Persönlichkeitsentwicklung bislang nicht erreichter Zielgruppen erprobt. Mit Beratungsangeboten und Akquisetätigkeiten werden zusätzliche Ausbildungsplätze generiert und gesichert sowie vorhandene besetzt. Damit wird sowohl ausbildungssuchenden Jugendlichen als auch Betrieben bei ihrer Nachwuchssicherung geholfen. Das häufig eingeschränkte Berufswahlspektrum vieler Jugendlicher wird durch Aktionen und Sensibilisierungsaktivitäten bei Mädchen und Jungen thematisiert. Derzeit werden 11 Projekte aus Mitteln des Münchner Jugendsonderprogramms finanziert. Neue Ansätze in der Berufsvorbereitung Zugang zum Projekt: abhängig vom Angebotstyp (z.B. Agentur für Arbeit, Schulen, Selbstinitiative) Finanzierung: Referat für Arbeit und Wirtschaft (MBQ-Mittel), Eigen- und Drittmittel Plätze: rd. 50 (20 im Bereich Beschäftigung, 30 im Bereich Qualifizierung) 21 Ausbildungsplätze generieren & besetzen 4.1. 4.2. Angebote des Amtes für Wohnen und Migration für Jugendliche mit Migrationshintergrund Quicklink: www.u25muenchen.de/awum 4.2.1. Angebote für arbeitslose MigrantInnen und Migranten Kompetenzberatung: Verbesserung in der Vermittlung Im Rahmen von Equal II wird in dem Beratungsangebot „München Kompetent“ für arbeitslose Migrantinnen und Migranten die Verbesserung von Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt angestrebt. Aufbauend auf Kompetenzerfassung und Kompetenzentwicklung bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Das Projekt ist bis Ende 2007 befristet und erfolgt in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern. Zugang zum Projekt: Amt für Wohnen und Migration, Frau Prem Finanzierung: EU Plätze: 170 Plätze insgesamt (Jugendliche und Erwachsene) im gesamten Projektzeitraum Sprachkurse: Orientierung & Bewerbungs training 4.2.1 Für Jugendliche mit Migrationshintergrund werden berufsbezogene Sprachkurse bei den Trägern Anderwerk, der Münchner Volkshochschule und dem bfz gGmbH angeboten. Die Jugendlichen werden in die allgemeinen Kurse integriert und neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse werden sie sowohl bei der beruflichen Orientierung als auch durch Bewerbungstraining und Vermittlung in Praktika unterstützt. Zugang: Über die ARGE, Arbeitsvermittlung Finanzierung: Amt für Wohnen und Migration, EU Mittel Plätze: ca. 1.600 (davon ca. 20 % U25) 22 4.2.2. Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber Rückkehrhilfen: Das Büro für Rückkehrhilfen bietet kostenlose Computerkurse und handwerkliche Praktika für Flüchtlinge, die sich auf die Rückkehr in ihre Heimat vorbereiten. Computerkurse & Praktika Zugang: Persönliche Anmeldung im Amt für Wohnen und Migration, Büro für Rückkehrhilfen Finanzierung: Europäischer Flüchtlingsfonds Plätze: ca. 50. Weitere Qualifizierungsangebote: Im Rahmen von Equal II erfolgt in dem Projekt „T.E.S.A.“ für Asylberber/innen und Flüchtlinge • Durchführung einer Kompetenzbilanz • Vorbereitung auf Schulabschlüsse und • Zertifizierung von erworbenen fachtheoretischen und praktischen Qualifikationen. Das Projekt ist befristet bis Ende 2007. Ziel des Projektes ist es, die Chancen auf Arbeit oder Ausbildung sowohl im Heimatland als auch in Deutschland zu erhöhen. Zugang: Amt für Wohnen und Migration, Frau Prem. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt jeweils bis Mitte September. 4.2.2. Finanzierung: EU Plätze: ca. 100 Plätze im gesamten Projektzeitraum (Jugendliche und Erwachsene) 23 5. Erzieherische Hilfen bei der Integration in Arbeit und Ausbildung Quicklink: www.u25muenchen.de/hze In Bezug auf schulische und berufliche Unterstützung sind grundsätzlich die vorher aufgeführten Maßnahmen vorrangig zu prüfen. Ist sozialpädagogische Unterstützung notwendig, so ist insbesondere die Inanspruchnahme der BBJH zu prüfen. Für Jugentliche im Alter zwischen 14 und 21 Jahren Ist ein weitergehender Bedarf zur Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen oder zur Unterstützung der Eltern in der Erziehung erkennbar, so kommen Leistungen der Erziehungshilfe in Frage. Die Hilfemöglichkeiten richten sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Voraussetzung ist immer eine intensive Beratung und Problemabklärung mit der Bezirkssozialarbeit in den 13 Sozialbürgerhäusern. Junge Erwachsene, die noch keine Jugendhilfen erhalten haben, können sich direkt an das Jugendamt, Junge Erwachsene, Luitpoldstraße 3, 80335 München, wenden. Bei individuellen oder familiären Schwierigkeiten Die Erstellung eines Hilfeplans ist Voraussetzung Leistungen der Jugendhilfe sind möglich, wenn es zu individuellen oder familiären Schwierigkeiten kommt oder Erziehungsprobleme vorliegen. Die möglichen Hilfen erstrecken sich von einer Beratung und ambulanter Erziehungshilfe (wenn der junge Mensch zuhause bei den Eltern oder sonstigen Vertrauensperson lebt), bis hin zu einer stationären Betreuung in einer Pflegefamilie oder einer entsprechenden Einrichtung. Wenn diese Probleme kombiniert mit Schwierigkeiten in der Berufsintegration bestehen oder schlechte schulische Voraussetzungen vorliegen, können im Rahmen der Jugendhilfe alle obigen Leistungen angeboten werden. Die Erstellung eines Hilfeplanes ist die Voraussetzung für alle Hilfen zur Erziehung. Für die stationäre Unterbringung außerhalb der Familie stehen auch Einrichtungen, die eine interne Berufsausbildung anbieten zur Verfügung. Dies ist die intensivste und kostspieligste Unterstützungsmaßnahme im Bereich Übergang Schule-Beruf, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens sorgfältig von der Jugendhilfe ausgewählt. 5 Zuweisung: Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern, Jugendhilfe 24 6. Prinzipien der Maßnahme-Zuweisung: Die dargestellten Angebote sind sehr unterschiedlich in ihrer Betreuungsintensität und sind konzipiert für Jugendliche mit unterschiedlichen Schwierigkeiten, unterschiedlichen Stärken und unterschiedlichem Betreuungsbedarf. Genau abwägen Deshalb muss die Zuweisung so gestaltet werden, dass die für eine Berufsintegration notwendige Betreuung geleistet wird, dass aber auch Kostengesichtspunkte beachtet werden: Betreuungsintensive, kostspielige Maßnahmen kommen nur für Jugendliche in Frage, für die andere Maßnahmen nicht ausreichen. Passgenau zuweisen Handlungsleitende Prinzipien für die Zuweisung sollen von daher sein: • Passgenauigkeit des Angebots • Nachhaltigkeit, dauerhafte Integration ins Arbeitsleben • Wirtschaftlichkeit 6 25 Abkürzungen AA ……………… Agentur für Arbeit abH ……………… ausbildungsbegleitende Hilfen ABM …………… Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen AEH ……………… ambulante Erziehungshilfen ARGE …………… Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II BA ……………… Bundesagentur für Arbeit BAB ……………… Berufsausbildungsbeihilfe BAföG …………… Bundesausbildungsförderungsgesetz-Bundesgesetz über …………………… individuelle Förderung der Ausbildung BAJ ……………… Beihilfen zur beruflichen Eingliederung junger Ausländer aus Bundesmitteln BB ……………… Berufsberater/in BBiG …………… Berufsbildungsgesetz BBW …………… Berufsbildungswerk BERUFENET …… Netzwerk für Berufe / Internetangebot BG ……………… Bedarfsgemeinschaft BGJ ……………… Berufsgrundschuljahr BiBB …………… Bundesinstitut für Berufsbildung BMBF BIZ ……………… Berufsinformationszentrum BMAS …………… Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMBF …………… Bundesministerium für Bildung und Forschung BMFSFJ ………… Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BSHG …………… Bundessozialhilfegesetz BaE ……………… Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen …………………… (früher: überbetrieblichen) Einrichtung BvB ……………… Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen BSA ……………… Bezirkssozialarbeit BVJ ……………… Berufsvorbereitungsjahr BWT …………… Berufswahltest EQJ ……………… Einstiegsqualifizierung Jugendlicher ESF ……………… Europäischer Sozialfonds FSJ ……………… Freiwilliges soziales Jahres HLU ……………… Hilfen zum Lebensunterhalt HWK …………… Handwerkskammer HzE ……………… Hilfen zur Erziehung IAA ……………… Internationales Arbeitsamt 26 IHK ……………… Industrie- und Handelskammer JA ……………… Jugendamt JOB ……………… JOB-Vermittlung KG ……………… Kindergeld KJHG …………… Kinder- und Jugendhilfegesetz KURSNET ……… Netzwerk für berufliche Aus- und Weiterbildung / Internetangebot LIS ……………… Leistungs-Informations-Service MAE/MAW …… Mehraufwandsentschädigung PAP ……………… persönlicher Ansprechpartner PD ……………… Psychologischer Dienst PSA ……………… Personal-Service-Agentur Reha …………… Rehabilitation SBH……………… Sozialbürgerhaus SGB ……………… Sozialgesetzbuch SGB II …………… Sozialgesetzbuch–Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB III ………… Sozialgesetzbuch-Drittes Buch - Arbeitsförderung SGB VIII ………… Sozialgesetzbuch-Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe SGB IX ………… Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SHT ……………… Sozialhilfeträger STEP-PLUS……… Systematisches Trainings- und Erkundungsprogramm (Selbsterkundungs…………………… programm zur Berufsfindung für Haupt- und Realschüler mit „systematischer …………………… Auswertung eines Einsendebogens durch Computer“) VAM …………… Virtueller Arbeitsmarkt VerBIS …………… Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem ZAV ……………… Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, Bonn 27 BERUFSBERABERUFSBERATUNG Fachliche FachlicheKompetenz Kompetenz AUSBILDUNGS Soziale SozialeKompetenz Kompetenz Berufsvorbereitung Berufsvorbereitungininden denSchulen Schulen 1.1. 1.1. Berufsvorbereitungsjahr Berufsvorbereitungsjahr Beauftragung Vermittlung und Dritter Bewerbungsuntermit der Vermittlung stützungund Bewerbungsunterstützung 2.6. 2.6. Trainingsmaßnahme Berufsbezogene BerufsbezogeneJugendhilfe Jugendhilfe 3.4. 3.4. Hinführen zu Arbeit durch MAW (Mehra schädigung) Angebot Angebotdes des„Amtes „Amtesfür fürWohnen Wohnen und undMigration“ Migration“für fürJugendliche Jugendlichemit mit Migrationshintergrund Migrationshintergrund 4.2. 4.2. Münchner Sonderp Jugendausbildungs losigkeit 2.1. 2.1. Berufsvorbereitende BerufsvorbereitendeBildungsBildungsmaßnahmen maßnahmen 2.2. 2.2. Einstiegsqualifizierung Einstiegsqualifizierungfür fürJugendJugendliche liche(EQJ) (EQJ) 2.3. 2.3. Angebote Angebotefür fürFlüchtlinge Flüchtlingeund undAsylAsylbewerberinnen bewerberinnenund und-bewerber -bewerber 4.2.2. Stationäre Unterbringung im IntegraRahErzieherische Hilfen bei der men Erziehungshilfe verknüpft tion der in Arbeit und Ausbildung mit Ausbildung 5. 5. 28 SBEFÄHIGUNG en der ARGE BERUFSAUSBILDUNG BERUF Ausbildungsbegleitende Hilfen 2.4. 3.1. Angebote für arbeitslose Migrantinnen und Migranten 4.2.1. 3.2. Trainingsmaßnahmen der Agentur für Arbeit 2.5. t und Ausbildung aufwandsent3.5. Berufsschulsozialarbeit programm gegen s- und -arbeits4.1. Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 3.3. 29 Alter 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 GRUNDSCHULE GYMNASIUM REALSCHULE HAUPTSCHULE BERUF AUSB 1 2 3 4 5 Schuljahre 30 6 7 8 9 10 17 18 19 20 21 22 24 BERUFSAUSBILDUNG BERUFSAUSBILDUNG FSILDUNG 0 23 BERUF 16 11 12 13 ... 31 25