Deutsche Polizei Ausgabe August 2015 - GdP
Transcription
Deutsche Polizei Ausgabe August 2015 - GdP
BUNDESKRIMINALAMT J BEZIRKS OURNAL E-Recruiting mit interamt.de Zu den Vorteilen des elektronischen Stellenportals des öffentlichen Dienstes In einer Welt des raschen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels steht auch die öffentliche Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen vor der Herausforderung, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft angemessen zu erfüllen. So möchten die Bürgerinnen und Bürger, die heute ihre Bankgeschäfte online erledigen oder Einkäufe über das Internet abwickeln, auch bei möglichen Arbeitgebern vorstellig werden. Also bitte elektronisch! Bedingt durch die demografische Entwicklung, ist der Personalbedarf im öffentlichen Dienst so gewachsen, dass die interne Stellenbesetzung leider immer weniger erfolgreich ist und verstärkt extern ausgeschrieben werden muss. Mithilfe des behördenübergreifenden Stellenportals interamt.de, das durch die Deutsche Telekom-Tochter Vivento betrieben wird, steht allen Arbeitgebern und Bewerbern im öffentlichen Dienst seit einiger Zeit eine Plattform zur Gewinnung von Personal bzw. zur Suche von Stellen zur Verfügung. Interamt.de ist nach eigenen Angaben das größte Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Etwa 130 Behörden nutzen Interamt. Mir war diese Plattform bisher nicht bekannt. „Wenn Stellensuche, dann bund.de“, lautete zumindest mein Motto. Ich möchte deshalb Funktionen und Möglichkeiten von Interamt beschreiben, was jedoch nicht als „Werbung“ aufgefasst werden sollte. Mit interamt.de können sich im Gegensatz zu anderen reinen Stellenbörsen einige Vorteile sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Arbeitgeber und Personalräte eröffnen. Etwas problematisch erweist sich aus meiner Sicht, dass die Programminstallation und die in Interamt gespeicherten Daten im Rechenzentrum des Anbieters, in diesem Fall der Deutschen Telekom, liegen. Für Bewerberinnen und Bewerber Bewerberinnen und Bewerber können sich ohne Registrierung über aktuelle Stellenangebote des öffentlichen Dienstes informieren. Dabei steht eine nach individuellen Vorgaben gestaltete Suche zur Verfügung. Sofern man sich registriert, können die Bewerber die gesamten Möglichkeiten des Portals nutzen. Hier lassen sich dann z. B. Suchprofile erstellen. Wenn ein passendes Angebot eintrifft, erhält man eine Mail. Die wichtigste Funktion ist wohl die, dass ein Bewerbungsprofil angelegt werden kann. Hier können strukturiert die Angaben eingetragen werden, die für Bewerbungen erforderlich sind. Gleichzeitig können die Anlagen dazu hochgeladen werden. Damit lassen sich fast alle Bewerbungen weitgehend automatisch erstellen, egal, welches Formular oder welcher Bewerbungsweg durch die ausschreibende Behörde gewünscht ist. Mit einem Klick ist die Bewerbung dann bei der gewünschten Behörde. Zudem bietet interamt.de ein übersichtliches Management der Bewerbungen sowie ein SuchergebnisBookmark. Rundum eine gute Sache. Für Arbeitgeber Auch für den Arbeitgeber hält interamt.de eine Fülle an Funktionen bereit, die das Finden geeigneter Kandidaten erleichtern. Mit einer Stellenangebotsverwaltung wird das Ausschreibungsmanagement des Arbeitgebers erleichtert. Es können Vorlagen gespeichert werden, um Stellenangebote wiederzuverwenden. Auch lassen sich behördenspezifische Bewerbungsformulare erstellen. Sogar die Reichweite der Ausschreibung lässt sich bestimmen. Interamt bietet hierzu die Funktion, die Ausschreibung nur behördenintern durchzuführen. Dazu wird das Stellenangebot nur innerhalb der Behörde sichtbar geschaltet und nur (registrierte) Mitarbeiter der Behörde sehen die Ausschreibung. Ansonsten lässt sich die Ausschreibung mittels Interamt parallel auf bund.de oder in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit publizieren. Auswahlverfahren werden durch eine stärkere Strukturierung beschleunigt und qualitativ verbessert. Durch die Eingaben der Bewerber in der Onlinebewerbungsmaske liegen die erforderlichen persönlichen Angaben mit dem Eingang der Bewerbungen vollständig vor. Bewerberdaten können in Listen zusammengefasst zur weiteren Bearbeitung exportiert werden. Ein aufwändiges händisches Erfassen der Daten entfällt somit. Dies schafft neue Kapazitäten und bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, im Wettbewerb um Kandidaten schnell zu reagieren. Für Personalräte Interamt verfügt über ein sogenanntes Rollenmodell, wonach neben den Bewerberinnen, Bewerbern und den Redakteuren (Arbeitgeber) auch den Personalräten die Möglichkeit gegeben wird, das Verfahren zu begleiten. Dabei wird den Personalvertretungen ein sogenanntes Monitoring-Recht eingeräumt, mit dem ein Zugriff auf die Bewerbungen eines bestimmten Angebots besteht. Zudem werden die Personalvertretungen automatisch von Interamt per E-Mail über neue Angebote oder den Ablauf einer Bewerbungsfrist informiert. Die Personalvertretungen müssen Unterlagen nicht mehr als Kopie lesen, sondern haben zeitlich unabhängig einen direkten Zugriff auf die für sie bestimmten Bewerbungen. Hierbei besteht insbesondere die Chance, frühzeitig in ein Auswahlverfahren einbezogen zu werden und den gesamten Überblick über Bewerberlage, Auswahlkriterien und Auswahlentscheidung zu erhalten. Mit Interamt lässt sich jedoch nicht das gesamte Auswahlverfahren automatisiert durchführen. Ein mögliches Kennenlerngespräch oder auch die Herbeiführung der Entscheidung der Personalvertretungen sollte bzw. muss auch wie bisher erfolgen. Dennoch bietet Interamt eine technische Lösung, die eine Steigerung der Effizienz im Auswahlverfahren ermöglicht. Marcus Klug 8 – 2015 Deutsche Polizei 1 J BEZIRKS OURNAL Bundeskriminalamt Weiterbeschäftigungsverlangen bei teilweiser Erwerbsminderung Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Folgen für Beginn und Berechnung der Fristen Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Juli 2014 (7 AZR 771/12) zum § 33 Abs. 3 TV-L hat auch Folgen für den TVöD, da beide Vorschriften wortgleich sind. REDAKTIONSSCHLUSS Beiträge und Fotos für die September-Ausgabe 2015 müssen der Redaktion spätestens am 4. August 2015 vorliegen. Später eingehende Zulieferungen können erst in der Oktober-Ausgabe 2015 berücksichtigt werden. Deren Redaktionsschluss ist am 8. September 2015. Alle Einsendungen bitte an [email protected] DEUTSCHE POLIZEI Ausgabe: Bezirk Bundeskriminalamt Geschäftsstelle: Sonnenberger Straße 83 65191 Wiesbaden Telefon (06 11) 37 43 94 Telefax (06 11) 30 93 45 E-Mail: [email protected] Internet: www.gdp-bka.de Redaktion: Jürgen Vorbeck (V.i.S.d.P.) Telefon (06 11) 55-1 64 62 Gekennzeichnete Beiträge stellen nicht in jedem Fall die Meinung des GdP-Bezirks BKA oder der Redaktion dar. Verlag und Anzeigenverwaltung: VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Anzeigenverwaltung Ein Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei Forststraße 3a, 40721 Hilden Telefon (02 11) 71 04-1 83 Telefax (02 11) 71 04-1 74 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Antje Kleuker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 37 vom 1. Januar 2015 Adressverwaltung: Zuständig sind die jeweiligen Geschäftsstellen der Landesbezirke. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien Marktweg 42–50, 47608 Geldern Postfach 14 52, 47594 Geldern Telefon (0 28 31) 3 96-0 Telefax (0 28 31) 8 98 87 ISSN 0012-057X 2 8 – 2015 Deutsche Polizei Nach § 33 Abs. 2 TVöD endet nämlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung endet aber das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte entsprechend seinem Leistungsvermögen auf seinem oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt (§ 33 Abs. 3 TVöD). Entgegen der aufgeführten Tarifvorschrift hat das BAG nun aber festgestellt, dass die zweiwöchige Frist, um die Weiterbeschäftigung zu beantragen, erst dann läuft, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitgeteilt hat, dass das Arbeitsverhältnis endet. Die Mitteilung des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderung allein reicht nicht aus. Nach dem Urteil des BAG muss nämlich der Arbeitnehmer nicht schon durch den Erhalt des Rentenbescheids erkennen, dass das Arbeitsverhältnis endet. Zitiert wird hier u. a. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, wonach der Arbeitsvertrag „frühestens … zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber“ endet (§ 15, Abs. 2 TzBfG). Auch wird auf die Interessen des Arbeitnehmers an einem effektiven Bestandsschutz verwiesen. Daran würde es allerdings fehlen, wenn mit der Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis automatisch enden würde, ohne dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hätte, eine seinen Fähigkeiten entsprechende Weiterbeschäftigung zu verlangen. Um aber das ihm gem. § 33 Abs. 3 TVöD zustehende Recht wahrnehmen zu können, muss dem Arbeitnehmer jedoch klar sein, welche Rechtsfolgen sich aus dem Rentenbescheid ergeben und welche Mitwirkung dann überhaupt vonnöten ist. Der Rentenbescheid zeigt nach Meinung des Gerichts lediglich die sozialrechtlichen Folgen auf. Redaktion GEBURTSTAGE Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundeskriminalamt, gratuliert den Jubilaren recht herzlich und wünscht ihnen vor allem viel Gesundheit, damit wir sie noch lange in unserer Mitte haben. 65 Jahre Kreisgruppe BKA Wiesbaden 20. 8. Josef Schön 28. 8. Gunther Debusmann 75 Jahre Kreisgruppe BKA Wiesbaden 21. 8. Horst Kempe Kreisgruppe BKA Meckenheim 24. 8. Klaus Stellmacher 80 Jahre Kreisgruppe PolDBT 8. 8. Joachim Engelke Kreisgruppe BKA Wiesbaden 11. 8. Horst Schlachta Kreisgruppe BKA Meckenheim 1. 9. Charlotte Fleischer 82 Jahre Kreisgruppe BKA Wiesbaden 30. 8. Elisabeth Langer 87 Jahre Kreisgruppe BKA Wiesbaden 10. 8. Horst Krafczyk Kreisgruppe PolDBT 13. 8. Edeltrud Salz Kreisgruppe BKA Meckenheim 28. 8. Heinrich Brockmeier 90 Jahre Kreisgruppe BfV 6. 8. Heinrich Schaub Bundeskriminalamt J BEZIRKS OURNAL Unsere GdP-Frauenfahrt ins erste Waldmops-Zentrum der Welt Die Frauenfahrt der Bezirksgruppe BStU am 30. 4. 2015 führte uns zur Bundesgartenschau in Brandenburg an der Havel. Die Domstadt ist einer von fünf Standorten der diesjährigen BUGA, die sich über die Bundesländer SachsenAnhalt und Brandenburg erstrecken. Die BUGA umfasst eine Strecke von über 80 Kilometern und ein Areal von insgesamt 53 Hektar. Die Stadt Brandenburg ist von einer über 1000-jährigen Geschichte geprägt: Erstmals wurde sie 928/929 erwähnt und hat einen gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern. Der Dom St. Peter und Paul auf der Havelinsel gilt als „Wiege der Mark“ sowie als Ursprung des Landes Brandenburg und „feiert“ dieses Jahr sein 250. Jubiläum. Außerdem prägen Arme der Havel sowie etliche Inseln, Schleusen und Brücken das Stadtbild. Nach einer kurzweiligen Zugfahrt und dem Erwerb der Eintrittskarten machten wir uns direkt auf zum Packhof mit seinen 33 Themengärten, der sich direkt an der Havel auf dem Gelände der ehemaligen Schiffswerft befindet. GdP-Karussell gibt es einen gärtnerischen Informationsbereich. In den Gärten werden unterschiedliche Gartenbaustile, Pflanzen, Materialien und Kunst präsentiert. Nach einem Gratisglas Prosecco trauten wir uns dann sogar auch auf den Spielplatz. Auch das bekannte Gedicht von Theodor Fontane über „Herrn von Rib- rühmteste Brandenburger Dichter, somit ein Denkmal. Mit der Fähre „Pusteblume“ ging es weiter zur Blumenschau. Rund um die Kirche St. Johannis, einer ehemaligen Klosterkirche aus dem 15. Jahrhundert, ist der dritte Ausstellungsbereich der Stadt zu finden. 16 wechselnde Blumenschauen werden zur BUGA wirkungsvoll in der Kirche St. Johannis auf rund 400 m² Ausstellungsfläche in Szene gesetzt. Nach einer etwas längeren Suche, dafür aber um einige Eindrücke der Stadt reicher, kehrten wir schließlich im Steak House „El Gaucho“ ein und stärkten uns zu moderaten Preisen für das nächste Ziel: das riesige Parkgelände auf dem Marienberg. Infobereich in der ehemaligen Werfthalle Mit der „Pusteblume“ zur Blumenschau Auf dem 4,4 Hektar großen PackhofGelände dienen zudem fünf stilisierte (Pflanz-)Schiffe als Reminiszenz an die alte Schiffswerft der Gebrüder Wiemann. In der denkmalgeschützten „Werfthalle“ beck auf Ribbeck im Havelland“ wurde als Thema gewählt. Sowohl dieser Persönlichkeit als auch dem Havelland setzte Theodor Fontane, der vielleicht beStärkung im Steak House Dazwischen fanden wir auch noch die Zeit für ein Dessert im Domgarten und konnten dabei ausgiebig den Sonnenschein genießen. Auf dem Marienberg wurde seit dem Mittelalter Wein angebaut. Friedrich Blütenpracht im Themengarten Blumenschau in der Klosterkirche Fortsetzung auf Seite 4 8 – 2015 Deutsche Polizei 3 J BEZIRKS OURNAL Bundeskriminalamt Fortsetzung von Seite 3 Kaffeezeit im Domgarten der Große ließ hier sogar Maulbeerbäume für die Seidenraupenzucht pflanzen. Fast genau 40 Jahre nach der letzten Umgestaltung des Parks bekam die Anlage für die BUGA 2015 ein neues Gesicht. Da es sich um ein Gartendenkmal handelt, wurden die 12 Hektar sensibel saniert. Bei der Materialauswahl Parkanlage für die Wege und Pflanzen legten die Gestalter große Sorgfalt an den Tag und die Linienführungen im Park lehnen sich an historische Vorbilder an. Loriot wurde 1923 als Vicco von Bülow in Brandenburg an der Havel geboren und 1993 zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Er erkannte einst: „Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos.“ 2011 starb der berühmte Brandenburger. Um ihm ein Denkmal zu setzen, lobte der Brandenburger Kulturverein im vergangenen Jahr einen offenen Wettbewerb aus. Den hat am Ende kein renommierter Architekt oder Künstler gewonnen, sondern eine damals 23-jährige Studentin. Loriot hätte sich sicher sehr darüber gefreut, dass Brandenburg an der Havel nun zum einzigen Waldmops-Biotop der Welt geworden ist. Mit all den vielen Eindrücken ging es am Abend wieder zurück nach Berlin und wir GdP-Frauen sind uns sicher, dass auch nächstes Jahr wieder ein interessantes Ziel auf dem Programm stehen wird. Linda Lesiak Parkanlage auf dem Marienberg GRATULATIONEN 25-jähriges Dienstjubiläum Kreisgruppe BKA Meckenheim Gabriele Schäfers Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 12 Kreisgruppe BKA Meckenheim Andreas Wegner Ernennung zum RAR Kreisgruppe BKA Wiesbaden Volker Wabnitz Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand Kreisgruppe BKA Berlin Kurt Hefter Kreisgruppe BKA Wiesbaden Rolf Hammes Armin Kilian 4 8 – 2015 Deutsche Polizei Einer der Waldmöpse Personalratswahlen 2016 Wer hat Interesse, sich im Personalrat aktiv einzubringen? Für die Erstellung der Kandidatenlisten der KG Wiesbaden für die Personalratswahlen 2016 werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Bei Interesse und für weitere Informationen wendet Euch bitte an den Vorstand der Kreisgruppe Wiesbaden unter [email protected]. Bundeskriminalamt J BEZIRKS OURNAL Neues zur Bildungsreise Israel 2016 Nach langen Verhandlungen steht es nun endgültig fest: Wir fahren nächstes Jahr nach Israel, und zwar zum ersten Mal in Form einer Bildungsreise, die der Bezirk BKA speziell für seine Mitglieder organisiert. Anders als die bisherigen Reisen der Bundespolizei dauert diese Tour zwei Tage länger und findet vom 10. bis 21. 4. 2016 statt. Es ist sogar ein Abstecher in die Wüste vorgesehen, so dass wir dann in allen Himmelsrichtungen unterwegs sein werden: vom Ramon-Krater in der Negev-Wüste bis zur syrischlibanesischen Grenze im Norden und vom Jordan bis nach Tel Aviv am Mittelmeer. Dabei steht natürlich die politische Bildung im Vordergrund, aber auch Natur, Kultur und die spannende Geschichte des Landes kommen nicht zu kurz. In einer Gruppe von mindestens 25, aber höchstens 30 Personen werden wir von einem interessanten Reiseleiter und einem engagierten Busfahrer durch Israel begleitet. Die Reise ist bereits bei den israelischen Sicherheitsbehörden angemeldet, so dass schon jetzt für die bestmögliche Sicherheit Vorsorge getroffen wird. Wir fliegen von Berlin-Tegel mit einem kurzen Zwischenstopp in München nach Tel Aviv, wo wir nachmittags landen werden. (Sollte jemand einen anderen Abflugort wünschen, können wir das ggf. gesondert buchen.) Das erste Hotel befindet sich im Vorort Jaffa. Hier gibt es eine sehenswerte Altstadt, die man am ersten Abend für einen ersten Eindruck noch erkunden kann. Am nächsten Tag startet das Programm dann richtig – der geplante Ablauf ist hier zusammengestellt: 1. Tag, Sonntag, 10. 4. 2016 (Anreisetag) • 16:15 Uhr Landung in Tel Aviv, danach Fahrt zum Hotel und Einchecken im Hotel Ruth Daniel, Tel Aviv – Jaffa • je nach Ankunft ggf. Freizeit für individuelle Besichtigungen • nach dem Abendessen Vortrag über die aktuelle politische Situation Israels 4. Tag, Mittwoch, 13. 4. 2016 2. Tag, Montag, 11. 4. 2016 • Besuch der Unabhängigkeitshalle in Tel Aviv und Vortrag über die Entstehung des Staates Israel, die Staatsgründung am 14. 5. 1948 und die Auswirkungen bis heute • Besuch des Ayalon-Instituts in Rehovot und Vortrag über die Bestrebungen und Vorbereitungen eines zukünftigen jüdischen Staates • Besuch Igudan in Rishon Lezion und Vortrag über die Wiederaufbereitung von Abwasser und die Wichtigkeit des wieder aufbereiteten Wassers für Israel • Besichtigung von Tel Aviv, auch die „Weiße Stadt“ genannt, das Businesszentrum Israels • Übernachtung im Hotel Ruth Daniel, Tel Aviv – Jaffa • Fahrt nach Ashdod • Besuch der Feuerwehrstation Ashdod und Vortrag über die Aufgaben zu normalen und unnormalen Zeiten • Fahrt nach Avdat • Besichtigung des Nationalparks Avdat, Vortrag über die Entwicklung einer Kamelstation in eine Nabatäerstadt und später in eine christliche Stadt bis hin zum Verfall • Besuch des Ramon-Kraters • Übernachtung in der Mashabim Country Lodge bei Beer Sheva 5. Tag, Donnerstag, 14. 4. 2016 • Besuch des Nationalparks Massada, Führung und Vortrag über den Mythos und das Trauma von Massada und deren Folgen bis in die heutige Zeit • Baden im Toten Meer • Übernachtung im Kibbutz Kalia 3. Tag, Dienstag, 12. 4. 2016 • Fahrt zum Gaza-Streifen • Besichtigung und aktuelle politische Erklärungen zum GazaStreifen und dem Umland • Besuch der Polizeistation in Sderot, Vortrag über die Polizeiarbeit und zusätzliche Aufgaben in Krisenzeiten • Fahrt nach Ashkelon und Besichtigung der Grenzstadt zum GazaStreifen • Übernachtung im Hotel Ruth Daniel, Tel Aviv – Jaffa 6. Tag, Freitag, 15. 4. 2016 • Besuch Qumran, Vortrag über die ausgegrabene Siedlung und die aufgefundenen Schriftrollen und deren Bedeutung in der heutigen Zeit (erstes Kloster) • Totes Meer und Besuch der umliegenden Orte wie z. B. Jericho Fortsetzung auf Seite 6 8 – 2015 Deutsche Polizei 5 J BEZIRKS OURNAL Bundeskriminalamt Fortsetzung von Seite 5 • Besuch der Originaltaufstelle am Jordan und Vortrag über die religiöse Bedeutung der Taufstelle und Erklärungen zur Entstehungsgeschichte Jordaniens und der heutigen Grenze Israel/Jordanien • Fahrt in den Norden • Übernachtung im Degania Bet Kibbutz 8. Tag, Sonntag, 17. 4. 2016 • Besuch Kibbutz Misgav Am, Führung durch den Kibbutz sowie Vortrag über die Idee der Kibbutzbewegung und das heutige Leben unter den Augen der Hisbollah • Nationalpark Tel Dan, Wanderung und Vortrag über die Bedeutung Tel Dans in der Vergangenheit • Übernachtung im Degania Bet Kibbutz 9. Tag, Montag, 18. 4. 2016 • Besuch Akko: Polizeistation Akko, Vortrag „Polizeiarbeit unter den Bedingungen einer multiethnischen, multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft“ • Besuch der Ausgrabungen mit Vortrag über den Einfluss der Kreuzritter und Besuch des britischen Gefängnisses • Reise nach Jerusalem •Vortrag „Sicherheitslage Israels“ • Übernachtung im Hotel Jerusalem Tower in Jerusalem 10. Tag, Dienstag, 19. 4. 2016 7. Tag, Samstag, 16. 4. 2016 • Besuch Tabgha (Brotvermehrungskirche und Primatskirche) • Ausblick auf Syrien vom Berg Bental, Vortrag über den Status der Golan-Höhen sowie die Aufgaben der UN im israelisch-syrischen Grenzbereich und die Syrien-Krise • Mittagessen bei den Drusen • Besuch El Rom und das Tal der Tränen, Vortrag über den SechsTage-Krieg und seine Nachwirkungen (mit Filmvorführung) • Übernachtung im Degania Bet Kibbutz • Besuch der Gedenkstätte Yad Vashem • Vortrag „Der Holocaust und die Auswirkungen auf die heutige israelische Gesellschaft“ • Besuch Herzl Berg • Besuch Bethlehem, Vortrag über die Bedeutung Bethlehems in der Vergangenheit und Gegenwart • Besuch Beit Jala (inklusive Abendessen) mit Vortrag „Das heutige Leben der arabischen Christen in den autonomen Gebieten und Israel“ • Übernachtung im Hotel Jerusalem Tower in Jerusalem 11. Tag, Mittwoch, 20. 4. 2016 • Führung durch die Altstadt (Klagemauer, Via Dolorosa, Grabeskirche, außerdem alle vier Alt6 8 – 2015 Deutsche Polizei stadtviertel) mit Vortrag über das Leben in der Altstadt: „Gibt es ein Mit- oder Nebeneinander-Leben der Christen, Muslims und Juden?“ • Besuch der Davidswache in der Altstadt • Vortrag „Wie kann die Sicherheit für alle in der Altstadt gewährleistet werden?“ • individuelle Erkundung der Altstadt • Auswertung der Studienreise • Übernachtung im Hotel Jerusalem Tower in Jerusalem 12. Tag, Donnerstag, 21. 4. 2016 (Abreisetag) • Besuch der Davidstadt und der Tunnel mit Vortrag „Der Anfang Jerusalems als Mittelpunkt des Judentums“ • Besuch beim Grenzschutz in Beit Horon • Fahrt zum Flughafen Abflug nach Berlin-Tegel über München um 17:30 Uhr mit Lufthansa, Ankunft: 22:45 Uhr Es liegen zwar schon mehrere unverbindliche Anmeldungen vor, aber eine verbindliche Anmeldung kommt erst zustande, wenn mir das ausgefüllte Anmeldeformular vorliegt. Erst dann und wenn die Anmeldung bestätigt wird, ist ein Platz garantiert. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Alle weiteren Konditionen kann man den Reisebedingungen entnehmen, die hier zwar auf Seite 8 abgedruckt, aber auch im Internet auf der GdP/BKASeite zu finden sind. Bei Fragen oder Problemen stehe ich – ebenso wie unser israelischer Reiseleiter – selbstverständlich zur Verfügung und wir werden uns bemühen, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten. Katrin Tafere Bundeskriminalamt J BEZIRKS OURNAL 8 – 2015 Deutsche Polizei 7 J BEZIRKS OURNAL Bundeskriminalamt Reisebedingungen der GdP-Bildungsreise nach Israel im April 2016 § 1 Organisation Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundeskriminalamt, Sonnenbergerstraße 83, 65191 Wiesbaden, in Kooperation mit Amsalem Tours and Travel Ltd., Tiberias, Israel. § 2 Teilnehmer Kolleginnen und Kollegen des BKA, der Bundespolizei, der Landespolizeien, anderer öffentlicher Arbeitgeber sowie interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Partner. Polizei 8/2015 bzw. Internetseite der GdP, Bezirk BKA). Änderungen im Programmablauf aufgrund der Situation vor Ort bleiben vorbehalten. § 8 Reisepreis Der Reisepreis beträgt 1990 € pro Person. Es besteht auch die Möglichkeit, ein halbes Doppelzimmer zu buchen, sofern eine zweite Person ebenfalls davon Gebrauch machen möchte. Bei Buchung eines Einzelzimmers erhöht sich der Reisepreis um 565 €. § 3 Reisezeitraum Der Reise findet vom 10. bis 21. 4. 2016 statt. § 9 Mindestreisestärke Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung der Reise mindestens 25 Teilnehmer voraussetzt. Sollten weniger Anmeldungen vorliegen, wird die Reise nicht durchgeführt. § 4 Sonderurlaub/Bildungsurlaub Sonderurlaub oder Bildungsurlaub kann entsprechend den Regelungen der Sonderurlaubsverordnung bzw. Bildungsurlaubsgesetze der Länder beantragt werden, sobald die Förderungsfähigkeit bei der Bundeszentrale bzw. Landeszentrale für politische Bildung bestätigt ist. § 10 Anmeldung Schriftlich per Fax oder Brief mit Anmeldeformular bis 10. 1. 2016. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei mehr Anmeldungen als Plätzen wird eine Warteliste geführt. Die Anmeldung wird unverzüglich schriftlich bestätigt und dadurch verbindlich. § 5 Inklusivleistungen • Flug ab/bis Berlin via München nach Tel Aviv mit Lufthansa • deutschsprachige Reiseleitung • Unterbringung im Hotel/KibbutzGästehaus im Doppelzimmer mit Bad oder Dusche und WC (Einzelzimmer gegen Aufpreis möglich) • Halbpension (Frühstück und Abendessen) • vollklimatisierter Reisebus • alle Eintritte, Gebühren, Kosten laut Programm und landesübliche Trinkgelder für Hotel- und Betreuungspersonal, Flughafensteuer, Flugsicherheits- und Landegebühr • Infolandkarte „Das Heilige Land” § 11 Bezahlung Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restsumme des Reisepreises ist bis zum 20. 1. 2016 auf das Konto der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundeskriminalamt (untenstehende Bankverbindung) zu überweisen. Als Verwendungszweck ist „GdP-Israel-2016“ und der vollständige Name anzugeben. § 6 Exklusivleistungen • An-/Abreise zum/vom Flughafen in Deutschland (Rail-and-Fly-Fahrkarte mit der Deutschen Bahn ist jedoch auf Anfrage möglich) • persönliche Ausgaben • Reisekrankenversicherung • Reisegepäckversicherung • Reiserücktrittsversicherung § 7 Programminhalte Der Umfang des Reiseprogramms sowie die Inhalte ergeben sich aus dem anliegenden bzw. veröffentlichten Reiseprogramm (Zeitschrift Deutsche 8 8 – 2015 Deutsche Polizei § 12 Stornierungsbedingungen (Stand 2. 7. 2015) Die GdP führt die Reise im Rahmen ihrer satzungsrechtlichen Aufgaben zur Durchführung von Seminaren und politischen Bildungsveranstaltungen durch. Mit der Anmeldung und Übersendung der Bestätigung durch den Bezirk Bundeskriminalamt der Gewerkschaft der Polizei an den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin kommt ein Vertrag zwischen dem Organisator GdP und dem Anmelder zustande. Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht. Dem geschlossenen Vertrag liegen folgende Stornierungsbedingungen zugrunde: Die Reise ist als Pauschalreise organisiert. Die Flugtickets werden im Regelfall von dem Veranstalter GdP als nicht erstattbare und nicht umbuchbare Gruppentickets gebucht. Alle weiteren Leistungen sind als gruppenbezogene Pauschalleistung nicht einzelerstattungsfähig. Bei Gruppenticketbuchungen erfolgt auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren durch die Fluggesellschaft. Bei einem Reiserücktritt durch den Anmelder betragen die Stornierungsgebühren pro Person: • bis 7. 1. 2016 • vom 8. 1. 2016 bis 7. 2. 2016 • vom 8. 2. 2016 bis 8. 3. 2016 • vom 9. 3. 2016 bis 18. 3. 2016 • ab 19. 3. 2016 des Gesamtreisepreises. 45 € 10% 45% 82% 100% Tritt statt des Anmelders ein Ersatzreisender die Reise an, so erhält der stornierende Anmelder den Reisepreis abzüglich der für den Ersatzreisenden ggf. anfallenden zusätzlichen Kosten erstattet. Diese Stornierungsbedingungen werden von der anmeldenden Person mit der Anmeldung als verbindlich anerkannt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist individuell vorzunehmen und wird ausdrücklich empfohlen. Verpasst ein Mitreisender den Flug aus irgendeinem Grunde, so haftet die GdP nicht dafür und bietet auch keinen Ersatz. Die Kosten für einen Ersatzflug und ggf. weitere Auslagen bis zum Anschluss an die Reisegruppe müssen dann ausschließlich vom Reiseteilnehmer getragen werden. § 13 Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich die Reiseteilnehmer verantwortlich. § 14 Haftungsausschluss Der Veranstalter GdP-Bezirk Bundeskriminalamt ist kein kommerzieller Reiseveranstalter und daher reiserechtlich haftungsbefreit. Ein Reisesicherungsschein wird nicht ausgestellt. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die GdP haftet, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss wird von der anmeldenden Person mit der Anmeldung als verbindlich anerkannt.