LOTTO-SystemDING

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LOTTO-SystemDING
Seite 2116
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 13. September 2010
einschätzen zu können. Vom diesem Kenntnisstand dürfte
auszugehen sein, wenn der Hauptausschuss des Hessischen
Landtags dem Plenum für die dritte Lesung die Zustimmung zu dem Entwurf des verfassungsändernden Gesetzes
empfohlen hat. Mit einer derartigen Entscheidung kann in
der Sitzung des Hauptausschusses am 1. Dezember 2010 gerechnet werden. Es wird für zulässig gehalten, ab diesem
Zeitpunkt den Bestätigungsbeschluss auf Vorrat zu fassen.
Der Beschluss des Hauptausschusses wird unverzüglich im
Themenportal Wahlen (www.wahlen.hessen.de) bereitgestellt.
Wiesbaden, 1. September 2010
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
II 1 – 03 e 10.07.03 – 01
StAnz. 37/2010 S. 2114
767
Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung
„LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“
Nachstehend wird der Inhalt der Erlaubnis vom 31. August 2010
für das Veranstalten der Landessonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“ am 25. Dezember 2010 im
Land Hessen veröffentlicht.
Wiesbaden, 31. August 2009
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
II 5 – 21 v 04 – 14 – 08/112
StAnz. 37/2010 S. 2116
Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung
„LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“
Antrag vom 24. August 2010
1. Der Hessischen Lotterieverwaltung, Friedrich-Ebert-Allee 8 in
65185 Wiesbaden wird erlaubt, auf dem Gebiet des Landes Hessen zur Lottoziehung am 25. Dezember 2010 die Landessonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ zusammen mit dem
„LOTTO-SystemDING“ als Zusatzziehung zur Lotterie
„6aus49“ durchzuführen.
Nr. 37
Mit der Sonderauslosung werden die in Hessen nicht abgeholten Gewinne zugunsten hessischer Spielteilnehmer wieder ausgeschüttet. Verlost werden bis zu 45.000 Geldgewinne von
50,– Euro für jedes „LOTTO-SuperDING“-Quicktipp-Paket beziehungsweise für jedes „LOTTO-SystemDING“-SystemtippPaket.
2. Das „LOTTO-SuperDING“ und das „LOTTO-SystemDING“
werden zusammen mit einer Gesamtauflage von bis zu 45.000
Paketen angeboten.
3. Das „LOTTO-SuperDING“ wird mit jeweils 100 Einzel-Quicktipps für die Lotterie „6aus49“ ausgegeben. Der Einsatz für ein
Quicktipp-Paket beträgt für den Spielteilnehmer 100,– Euro. Der
Preis setzt sich zusammen aus dem Spieleinsatz in Höhe von
75,00 Euro (für 100 Einzeltipps à 0,75 Euro) und den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,– Euro.
4. Das „LOTTO-SystemDING“ wird mit jeweils 112 Systemtipps
für die Lotterie „6aus49“ ausgegeben. Der Einsatz für ein Systemtipp-Paket beträgt für den Spielteilnehmer 112,– Euro. Der
Preis setzt sich zusammen aus dem Spieleinsatz in Höhe von
84,00 Euro (für 112 Einzeltipps à 0,75 Euro) und den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 28,– Euro.
5. Die Quicktipp-Pakete dürfen ab dem 6. Dezember 2010 bis zum
Annahmeschluss für das Zahlenlotto „6aus49“ am Samstag,
dem 25. Dezember 2010, verkauft werden.
6. Zur Ermittlung der Gewinne wird eine zweistellige Gewinnzahl
elektronisch durch die KENO-Ziehungspyramide unter Aufsicht eines Urkundsbeamten gezogen. Jeder Spielvertrag, dessen Losnummer in seinen beiden Endziffern mit der gezogenen
zweistelligen Zahl übereinstimmt, erzielt den Zusatzgewinn in
Höhe von 50,– Euro.
7. Sämtliche im Erlaubnisbescheid für das Veranstalten von Lotterien und Wetten vom 2. Dezember 2008 (StAnz. S. 3456) aufgeführten Nebenbestimmungen, Gründe und Hinweise gelten
unverändert auch für die Sonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“. Die bereits übersandten
Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden zu § 5 Abs. 1
und 2 GlüStV (Stand: 17. September 2009) sind auch hier zu beachten.
8. Die Durchführung der Sonderauslosung „LOTTO-SuperDING“
und „LOTTO-SystemDING“ richtet sich im Übrigen nach den
Teilnahmebedingungen für die Lotterie „6aus49“ (StAnz. 2009
S. 3569).
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Durchführung der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO);
hier:
Heilkurorteverzeichnis nach § 8 Abs. 6 HBeihVO
Beihilfefähig sind Aufwendungen für Heilkuren nach § 8 Abs. 6 HBeihVO nur dann, wenn der Heilkurort von dem für das Beihilferecht
zuständigen Ministerium im Heilkurorteverzeichnis bekannt gegeben worden ist.
Das Heilkurorteverzeichnis Stand 1. September 2010 wird als Anlage bekannt gegeben.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
I 24 – P 1819 A – 1
StAnz. 37/2010 S. 2116
Wiesbaden, 31. August 2010
Heilkurorteverzeichnis
Abkürzungen
B = Einzelkurbetrieb
G = gesamtes Gemeindegebiet
K = nur Kerngemeinde, Kernstadt
Namen ohne „Bad“
PLZ
Gemeinde
Anerkenntnis als Heilkurort ist erteilt für:
(Ortsteile, sofern nicht B, G, K)
Artbezeichnung
Aachen
Aalen
52066
52062
73433
Aachen
Aachen
Aalen
Burtscheid
Monheimsallee
Röthardt
Abbach
93077
Bad Abbach
Ahlbeck
Aibling
Alexandersbad
Altenau
Altenberg
Andernach
17419
83043
95680
38707
01773
56626
Ahlbeck
Bad Aibling
Bad Alexandersbad
Altenau
Altenberg
Andernach
Bad Abbach, Abbach-Schlossberg,
Au, Kalkofen, Weichs
G
Bad Aibling, Harthausen, Thürham, Zell
G
G
Altenberg
Bad Tönisstein
Heilbad
Heilbad
Ort mit
Heilstollen-Kurbetrieb
Heilbad
Seeheilbad
Heilbad
Heilbad
Heilklimatischer Kurort
Kneippkurort
Heilbad