LOTTO-SystemDING
Transcription
LOTTO-SystemDING
Seite 2116 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 13. September 2010 einschätzen zu können. Vom diesem Kenntnisstand dürfte auszugehen sein, wenn der Hauptausschuss des Hessischen Landtags dem Plenum für die dritte Lesung die Zustimmung zu dem Entwurf des verfassungsändernden Gesetzes empfohlen hat. Mit einer derartigen Entscheidung kann in der Sitzung des Hauptausschusses am 1. Dezember 2010 gerechnet werden. Es wird für zulässig gehalten, ab diesem Zeitpunkt den Bestätigungsbeschluss auf Vorrat zu fassen. Der Beschluss des Hauptausschusses wird unverzüglich im Themenportal Wahlen (www.wahlen.hessen.de) bereitgestellt. Wiesbaden, 1. September 2010 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 1 – 03 e 10.07.03 – 01 StAnz. 37/2010 S. 2114 767 Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“ Nachstehend wird der Inhalt der Erlaubnis vom 31. August 2010 für das Veranstalten der Landessonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“ am 25. Dezember 2010 im Land Hessen veröffentlicht. Wiesbaden, 31. August 2009 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 5 – 21 v 04 – 14 – 08/112 StAnz. 37/2010 S. 2116 Erlaubnis für das Veranstalten der Landessonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“ Antrag vom 24. August 2010 1. Der Hessischen Lotterieverwaltung, Friedrich-Ebert-Allee 8 in 65185 Wiesbaden wird erlaubt, auf dem Gebiet des Landes Hessen zur Lottoziehung am 25. Dezember 2010 die Landessonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ zusammen mit dem „LOTTO-SystemDING“ als Zusatzziehung zur Lotterie „6aus49“ durchzuführen. Nr. 37 Mit der Sonderauslosung werden die in Hessen nicht abgeholten Gewinne zugunsten hessischer Spielteilnehmer wieder ausgeschüttet. Verlost werden bis zu 45.000 Geldgewinne von 50,– Euro für jedes „LOTTO-SuperDING“-Quicktipp-Paket beziehungsweise für jedes „LOTTO-SystemDING“-SystemtippPaket. 2. Das „LOTTO-SuperDING“ und das „LOTTO-SystemDING“ werden zusammen mit einer Gesamtauflage von bis zu 45.000 Paketen angeboten. 3. Das „LOTTO-SuperDING“ wird mit jeweils 100 Einzel-Quicktipps für die Lotterie „6aus49“ ausgegeben. Der Einsatz für ein Quicktipp-Paket beträgt für den Spielteilnehmer 100,– Euro. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Spieleinsatz in Höhe von 75,00 Euro (für 100 Einzeltipps à 0,75 Euro) und den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,– Euro. 4. Das „LOTTO-SystemDING“ wird mit jeweils 112 Systemtipps für die Lotterie „6aus49“ ausgegeben. Der Einsatz für ein Systemtipp-Paket beträgt für den Spielteilnehmer 112,– Euro. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Spieleinsatz in Höhe von 84,00 Euro (für 112 Einzeltipps à 0,75 Euro) und den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 28,– Euro. 5. Die Quicktipp-Pakete dürfen ab dem 6. Dezember 2010 bis zum Annahmeschluss für das Zahlenlotto „6aus49“ am Samstag, dem 25. Dezember 2010, verkauft werden. 6. Zur Ermittlung der Gewinne wird eine zweistellige Gewinnzahl elektronisch durch die KENO-Ziehungspyramide unter Aufsicht eines Urkundsbeamten gezogen. Jeder Spielvertrag, dessen Losnummer in seinen beiden Endziffern mit der gezogenen zweistelligen Zahl übereinstimmt, erzielt den Zusatzgewinn in Höhe von 50,– Euro. 7. Sämtliche im Erlaubnisbescheid für das Veranstalten von Lotterien und Wetten vom 2. Dezember 2008 (StAnz. S. 3456) aufgeführten Nebenbestimmungen, Gründe und Hinweise gelten unverändert auch für die Sonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“. Die bereits übersandten Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden zu § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV (Stand: 17. September 2009) sind auch hier zu beachten. 8. Die Durchführung der Sonderauslosung „LOTTO-SuperDING“ und „LOTTO-SystemDING“ richtet sich im Übrigen nach den Teilnahmebedingungen für die Lotterie „6aus49“ (StAnz. 2009 S. 3569). 768 Durchführung der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO); hier: Heilkurorteverzeichnis nach § 8 Abs. 6 HBeihVO Beihilfefähig sind Aufwendungen für Heilkuren nach § 8 Abs. 6 HBeihVO nur dann, wenn der Heilkurort von dem für das Beihilferecht zuständigen Ministerium im Heilkurorteverzeichnis bekannt gegeben worden ist. Das Heilkurorteverzeichnis Stand 1. September 2010 wird als Anlage bekannt gegeben. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport I 24 – P 1819 A – 1 StAnz. 37/2010 S. 2116 Wiesbaden, 31. August 2010 Heilkurorteverzeichnis Abkürzungen B = Einzelkurbetrieb G = gesamtes Gemeindegebiet K = nur Kerngemeinde, Kernstadt Namen ohne „Bad“ PLZ Gemeinde Anerkenntnis als Heilkurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K) Artbezeichnung Aachen Aalen 52066 52062 73433 Aachen Aachen Aalen Burtscheid Monheimsallee Röthardt Abbach 93077 Bad Abbach Ahlbeck Aibling Alexandersbad Altenau Altenberg Andernach 17419 83043 95680 38707 01773 56626 Ahlbeck Bad Aibling Bad Alexandersbad Altenau Altenberg Andernach Bad Abbach, Abbach-Schlossberg, Au, Kalkofen, Weichs G Bad Aibling, Harthausen, Thürham, Zell G G Altenberg Bad Tönisstein Heilbad Heilbad Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb Heilbad Seeheilbad Heilbad Heilbad Heilklimatischer Kurort Kneippkurort Heilbad