Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

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Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge
Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge
Vorgehensweise
bei der
Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge
(Lagermenge < 3t)
Anita Franzkowiak
TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München
August 2013
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge
1. Aufstellung
Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle
1.1 Kein Gelände eines öffentlichen Energie-Versorgungsunternehmens (EVU)
Zutreffende Gesetze und Vorschriften:
• Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
• Druckgeräterichtlinie
• Betriebssicherheitsverordnung
Antrag auf Erlaubnis gemäß §13 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an die zuständige
Erlaubnisbehörde
1.2 Gelände eines EVU
Zutreffendes Gesetze und Verordnungen:
• Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
• Druckgeräterichtlinie
• Anzeige (ggf. Antrag gemäß Landesbauordnung (LBO)
• Betriebssicherheitsverordnung für die Arbeitsmittel
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2. Vorgehensweise im Erlaubnisverfahren
2.1 Zusammenstellung unabdingbarer Antragsunterlagen für die gutachterliche Äußerung zum Erlaubnisverfahren
gemäß der LASI-Richtlinie LV 49 „Qualität der gutachterlichen Äußerungen im Rahmen des
Erlaubnisverfahrens nach §13 BetrSichV“
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Beschreibung und Betriebsanleitung der Erdgastankstelle (Füllanlage)
Sicherheitskonzept
Amtlicher Lageplan
Gebäude- und Übersichtsplan
Aufstellungsplan, Einrichtungen und Komponenten
Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild (R+I Schema)
Apparate- und Stückliste
Auflistung von MSR-Schutzeinrichtungen
Verriegelungsplan
Explosionsschutzkonzept
Wenn möglich, bereits die Gefährdungsbeurteilung und ein Explosionsschutzdokument gem. BetrSichV
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2.2 Weiterleitung des Antrages an die ZÜS, zur Erstellung einer gutachterlichen Äußerung
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Ortsbesichtigung durch die ZÜS vor Erstellung der gutachterlichen Äußerung ist zwingend erforderlich.
2.3 Erlaubnis durch die zuständige Erlaubnisbehörde
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Einreichen der Unterlagen inklusive der gutachterlichen Äußerung der ZÜS und ggf. Gefährdungsbeurteilung mit
Explosionsschutzkonzept
3. Weitere benötigte Genehmigungen
Eventuell sind weitere Genehmigungen erforderlich, z.B. Baugenehmigung, Zoll
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4. Errichtung und Prüfung vor Inbetriebnahme
4.1 Errichtung der Anlage
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Anlagenerrichtung mit Bauüberwachung, ggf. Teilprüfungen (z.B. HD-Leitung)
4.2 Wesentliche Dokumente für die Prüfung vor Inbetriebnahme
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Erlaubnisbescheid der zuständigen Erlaubnisbehörde
Erforderliche Unterlagen und Dokumente für Druckgeräte und Baugruppen gemäß Druckgeräterichtlinie
(Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Spezifikationen, etc.)
Sonstige erforderliche Unterlagen nach europäischen Richtlinien (Maschinen¬richtlinie, ATEX, EMV, usw.)
Gefährdungsbeurteilung gem. BetrSichV und Explosionsschutzdokument
Elektrische Schaltpläne für die MSR-Schutzeinrichtungen
Alarm- und Feuerwehreinsatzplan
Unterlagen, die für die gutachterliche Äußerung eingereicht wurden
ggf. sonstige Nachweise, wie z.B. elektrische Sicherheit, Berührschutz, BGV A3 usw.
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4.3Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme gem. §14 BetrSichV
Prüfungsumfang gemäß TRBS 1201, Teil 2
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Prüfung, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden und schlüssig sind,
Prüfung, ob der Prüfgegenstand gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen
Bewertung eingesetzt und verwendet wird,
Prüfung, ob die von der Behörde im Sinne der BetrSichV ggf. geforderten Auflagen im Erlaubnis- oder
Genehmigungsbescheid eingehalten sind,
Prüfung, ob Dokumentation und Ist-Zustand übereinstimmen,
Prüfung der ordnungsgemäßen Verankerung eines Druckbehälters,
Prüfung der ordnungsgemäßen Installation der angeschlossenen Rohrleitungen,
Prüfung auf Einhaltung von Sicherheitsabständen,
Prüfung auf Einhaltung der Schutzabstände,
Prüfung von sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen auf anwendungsgerechte Auswahl, richtigen Einbau,
Bemessung, Einstellung, Anordnung und Funktion,
Prüfung hinsichtlich der gefahrlosen Ableitung von aus Sicherheitseinrichtungen austretenden Gasen,
Prüfung auf Einhaltung sonstiger Anforderungen an die Aufstellung, Prüfen der Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen
Prüfung auf Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten/wiederkehrende Prüfungen
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4.4 Freigabe für die Aufnahme des Betriebes
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Grundlage ist die Bescheinigung über die Prüfung vor Inbetriebnahme durch die ZÜS und die Aussage des
Eichamtes.
4.5 Ermittlung der Prüffristen für die Gesamtanlage und Anlagenteile gem. §15 (1) BetrSichV durch den Betreiber
innerhalb von 6 Monaten nach der Prüfung vor Inbetriebnahme auf Basis
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einer sicherheitstechnischen Bewertung (kann Bestandteil der Gefährdungs¬beurteilung sein)
von Vorgaben durch einzuhaltende Auflagen
Wird in der Regel im Rahmen der Prüfung vor Inbetriebnahme festgelegt.
4.6 Prüfung der Ermittlung der Prüffristen für die Gesamtanlage und Anlagenteile gem. §15 (4) BetrSichV durch die
ZÜS
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