ECOVIS: Das Unternehmen im Profil
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ECOVIS: Das Unternehmen im Profil
ECOVIS INFO A n r e g u n g e n u n d Ti p p s v o n I h r e m S t e u e r b e r a t e r, W i r t s c h a f t s p r ü f e r u n d R e c h t s a n w a l t Ausgabe 1/2006 Auf Nutzen und Erfolg getrimmt EDITORIAL Mit einem neuen Beratungsansatz und maßgeschneiderten Gesamtlösungen führt Ecovis seine Mandanten auf den Weg zu neuen Ufern. Liebe Leserinnen und Leser, D ie Parkscheibe war auf eine halbe Stunde gestellt; eigentlich wollte der Besucher nur kurz eine steuerliche Frage klären. Doch das Gespräch beim Steuerberater explodierte. Aus dem Routinetermin wurde ein Existenzthema: Die Erbnachfolge war nicht geregelt und der kleine Maschinenbaubetrieb stand vor einer ungewissen Zukunft. Anja Hausmann weiß aus eigener Praxis als Steuerberaterin bei Ecovis: „Mandanten ahnen oft zunächst nicht, dass viele Probleme in ganz andere Bereiche ausstrahlen.“ Vor allem Selbstständige und Freiberufler, Manager und Unternehmer brauchen umfassende Beratungsleistungen, die über die aktuelle steuerliche Situation hinausgehen. Heute erfordern die komplexen Arbeits- und Lebensbedingungen eine konse- quente und flexible Ertrags-, Finanz- und Vermögensplanung. In jeder Lebensphase bedürfen die persönliche Situation des Mandanten und die Entwicklung seines Unternehmens einer steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Einordnung und Ausrichtung. Maßgeblich sind immer die persönlichen und unternehmerischen Ziele. Deshalb muss heute ein Steuerberater seinem Mandanten über die rein steuerlichen Belange hinaus im Grunde alle Dienstleistungen anbieten können, die auf der fundierten Auswertung seiner betrieblichen Zahlen beruhen.„Es gilt: Alles aus einer Hand“, so Florian Regenfelder, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis. Genau zu diesem Zweck hat ein Ecovis-Team den neuen ganzheitlichen Beratungsansatz entwickelt. Die Stärken des Unternehmens sind dabei eingeflossen: breite Erfahrung aus dem Umgang mit Tausenden von privaten Mandanten und rund 20.000 Unternehmern aus Freien Berufen, Dienstleistung, Handel, Handwerk und Industrie, eine jahrelange Informatik-Praxis und profunde Expertise in Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft und Versicherungswesen. Erfolgreich können Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer nur sein, wenn sie sich konsequent am Kunden orientieren. Deshalb werden auch alle Beratungsprozesse bei Ecovis integriert und auf ihn ausgerichtet. Spezielle Tools wie Fragebogen, Checklisten und Bewertungsprotokolle sorgen für die notwendige Systematik der Beratung und garantieren zugleich die interdisziplinäre Vor- I N H A LT Kurz und Bündig Internationalisierung: Grenzenlose Partnerschaft Fallstudie: Vorsicht, Betriebsstätten-Falle ECOVIS Info 1. 06 3 4 5 Neue Produkte: Umsatzsteuer/Personalwesen 6 Photovoltaik-Anlagen: Die Sonne bringt Rendite 7 MVZ: Chance für Ärzte und Patienten 8 Recht & Steuern: Entlastung für berufstätige Eltern 9 Bildung & Wissen: Fortbildung als Erfolgsfaktor 10 Kurz & Bündig 11 mit dieser Ausgabe geht ECOVIS Info ins 17. Erscheinungsjahr. Für einen Menschen ist das noch ein jugendliches Alter, für ein Magazin dagegen eine beachtliche Zeit. Für uns Grund genug, über eine Verjüngungskur nachzudenken, um Sie noch gezielter, besser und verständlicher zu informieren. Das Ergebnis sehen Sie vor sich. Ganz bewusst haben wir dabei mit der Rubrik „Betrieb & Praxis“ einen inhaltlichen Schwerpunkt gesetzt. Denn ECOVIS Info will mehr als die neuesten steuerlichen Änderungen und Gerichtsentscheidungen vermelden. Vielmehr wollen wir hier die betrieblichen, steuerlichen und rechtlichen Themen aufgreifen, die für Ihre unternehmerischen Entscheidungen und Ihre privaten Finanzen wichtig sind, und sie im Zusammenhang beleuchten. Beispiele dafür in dieser Ausgabe sind die Beiträge über Investitionen in Solaranlagen oder über unser Beratungsangebot für Ihr internationales Geschäft. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Gewinn bei der Lektüre des neu gestalteten ECOVIS Info. Ihre Ecovis-Kanzlei. Betrieb & Praxis Neuer Beratungsansatz gehensweise. Für die Mandanten macht der Ansatz Die für beide Seiten intensive und manchmal hardas gesamte Leistungsspektrum transparent. Priorität te Vorarbeit in kurzer Zeit hat sich für Anja Hausmann hat in den Augen von Florian Regenfelder immer die und ihre Mandanten unlängst im Fall eines EinzelFrage: „Wie können wir dem Mandanten helfen, erhandelsbetriebs ausgezahlt. Der erste Rundum-Check folgreicher zu sein?“ bei dem Betreiber einer Drogerie kostete inklusive priNeue Mandanten mit speziellen Steuerthemen vater Vermögensplanung „einen anstrengenden Nachkönnen es sich beim ersten Gespräch nicht bequem mittag“ – bis hin zum mühseligen Heraussuchen von machen und den Erklärungen eiVersicherungsunterlagen. Um wichnes Experten zuhören. Durch getige Sachverhalte prüfen zu lassen, „In jedem Beratungszielte Fragen bringt sie der Berater schaltete die Steuerberaterin noch schritt unterstützen stattdessen dazu, selbst aktiv zu Ecovis-Rechtsanwälte ein. Als kurz wir unsere Mandanten werden und ihre persönliche und darauf plötzlich familiäre Probleme bei der Weitergeschäftliche Lage zu schildern. für neue Herausforderungen sorgentwicklung ihrer GeSehr schnell wird ihnen dann beten, konnte sie in Zusammenarbeit schäftsstrategie.“ wusst, dass die Steuerthemen in mit den Anwälten sehr schnell eiWolfgang Grieger, Vorstand Ecovis ihre gesamte persönliche und wirtne maßgeschneiderte Lösung zur schaftliche Situation bis hin zur GeVermögenssicherung anbieten. schäftsplanung eingebettet sind und auch so gelöst Dieser Beratungsansatz bindet die Flexibilität der werden müssen. Der Berater gelangt dadurch in kurkleinen, beweglichen Beratungseinheiten von Ecovis, zer Zeit zur Kernfrage: Was will der potenzielle Mandas interdisziplinäre Wissen und die Kundennähe zudant und was braucht er wirklich? sammen und potenziert die Kompetenz in Sachen Gemeinsam erarbeiten dann beide ein umfassenBeratung. Dazu kommen noch zwei Faktoren: die des Kundenprofil. Sie schaffen so die Grundlage für Internationalität, für die mehr als 20 Kanzleien in ganzheitliche Lösungen, die über einzelne Maßnahzwölf Ländern in Europa, Asien und Amerika sorgen, men hinausgehen und erst in ihrer Gesamtsicht Verund die Beratungsqualität, die durch die unternehtrauen und Planungssicherheit entstehen lassen. Durch menseigene Akademie mit regelmäßigen Fortbildie rasche Erfassung der notwendigen Basisinformadungsprogrammen und durch ein kompetentes Back tionen können die Kanzleien Folgegespräche gezielt Office gewährleistet wird. Wie sehr die neue Dimenvorbereiten und schneller zur Lösung kommen. Bission der Beratung sogar langjährige Mandanten überher dauerte das gegenseitige Zusammenfinden bis zu raschen kann, hat Anja Hausmann zu hören bekomeineinhalb Jahre. Jetzt steckt ein Berater bereits nach men: „Ich wusste ja gar nicht, was Sie alles wissen maximal drei Monaten umfassend im Thema. und ich von Ihnen verlangen kann.“ Countdown: Maximal drei Monate zur maßgeschneiderten Lösung Im ERSTGESPRÄCH die Weichen stellen ● Erster Tag: Beide Gesprächspartner klären die Rahmenbedingungen und steuerlich relevanten Tatbestände: • Unternehmensführung und Zukunftsplanung • Private und betriebliche Rahmenbedingungen • Einkommensteuer • Betriebliche Steuern und Rechnungswesen • Leistungsangebot des Beraters Der Berater sucht die Dienstleistungen mit dem größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus. Er gibt dem Mandanten eine individuell erarbeitete Liste der einzureichenden Unterlagen mit. Der Mandant stellt dann die erforderlichen Unterlagen zusammen. ● ECOVIS Info 1. 06 2 Zwei Wochen später: Es wird ein zweites vertiefendes Gespräch geführt. Der Berater bereitet den Steuerberatungsvertrag und die restlichen Unterlagen zur Mandatsübernahme vor, wertet die Unterlagen aus und bereitet die Informationen systematisch auf. ● Vier Wochen später: Nach Aufbereitung der Informationen und Unterlagen wird ein Nachfolgetermin vereinbart. Ziel: verbliebene offene Fragen klären, den Fahrplan vorbereiten und ein erstes Beratungskonzept vorlegen. Im NACHFOLGEGESPRÄCH die Beratung ausarbeiten ● Acht Wochen später: Gezielte Auswertung. Die steuerlichen Risiken des Mandanten müssen eingegrenzt und in das bereits skizzierte Beratungsmuster eingearbeitet werden. ● Zwölf Wochen später: Die umfassende Beratung kann angeboten werden, der Weg zur maßgeschneiderten Lösung ist frei. Kurz & Bündig Abschreibung von Software Schnell, schneller, am schnellsten: So könnte man die Entwicklung im Soft- und Hardwarebereich beschreiben. Um auf dem neuesten Stand zu sein, müssen Unternehmen in immer kürzeren Abständen in IT investieren. Bisher musste die Abschreibung für neue ERPSoftware auf zehn Jahre angelegt werden. Ab jetzt gilt die Abschreibung von nur noch fünf Jahren. Für Unternehmen ist diese neue Regelung positiv, denn so können Aufwendungen schneller steuerlich geltend gemacht werden. Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer Im Gegensatz zu anderen Zweigen der Sozialversicherung kennt die gesetzliche Rentenversicherung von jeher auch eine Versicherungspflicht bestimmter Gruppen von Selbstständigen. Bereits seit 1999 fallen unter diese Regelung auch Selbstständige, die auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig sind. Bisher galt diese Regel nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs, sie waren somit auch nicht rentenversicherungspflichtig. Das wird sich jetzt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ändern. Begründung: Alleingesellschafter und Geschäftsführer, die nur für ihre Gesellschaft geschäftsführend tätig sind, gelten als arbeitnehmerähnliche Selbstständige und sind damit neuerdings rentenversicherungspflichtig. Die gesetzliche Versicherungspflicht für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist davon nicht betroffen (Az. B 12 RA 1/04 R). Zweifel bei der Lohnsteuer beseitigen Ob und in welcher Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, ist für Arbeitgeber mitunter schwer zu beurteilen. Da sie aber für eine falsche Abführung der Lohnsteuer haften, ist die korrekte Besteuerung von großer Bedeutung. Es gibt daher für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich an das Betriebsstättenfinanzamt zu wenden, die eine so genannte Anrufungsauskunft erteilen, aus der hervorgeht, ob bestimmte Bezüge eines Arbeitnehmers lohnsteuerfrei, lohnsteuerpflichtig oder ermäßigt zu besteuern sind. Solange das Betriebsstättenfinanzamt diese Auskunft nicht widerrufen hat, ist es daran gebunden – auch wenn sich die ursprüngliche Aussage als falsch erweisen sollte. Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen Krankenversicherungsbeiträge sind zurzeit nur bis zu einer Höchstgrenze abzugsfähig und wirken sich daher auch nicht in vollem Umfang steuermindernd aus. Das kann sich ändern, denn der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig. Daher sollten Steuerbescheide – sofern sie ohnehin nicht vorläufig ergehen – angefochten werden, um eine spätere Änderungsmöglichkeit zu nutzen. Neue Regeln bei der Umsatzsteuer Unternehmer in den alten Bundesländern, deren Umsätze 125.000 Euro nicht übersteigen, müssen ihre in den Einnahmen enthaltene Umsatzsteuer nicht direkt nach der Leistungserbringung abführen, sondern erst dann, wenn die Rechnung vom Kunden auch bezahlt wurde. Die Umsatzgrenze für diese so genannte Ist-Besteuerung wird ab 1. Juli 2006 auf 250.000 Euro angehoben. Sonderregelung: Die Obergrenze in den neuen Bundesländern liegt bei 500.000 Euro und wird bis Ende 2009 verlängert. Betriebsprüfer nutzen Branchenvergleiche Bei der Betriebsprüfung hat sich in den letzten Jahren eine stille Revolution vollzogen und in Gesprächen zwischen Steuerberatern und Mandanten steht das Thema „digitale Betriebsprüfung“ häufiger denn je auf der Tagesordnung. Immer intensiver durchforsten Prüfer mit Hilfe von Revisions-Software die elektronische Buchführung von Unternehmen. Automatische Prüfraster für einzelne Branchen sind dabei KURZ GEMELDET ebenso an der Tagesordnung wie Kontrollmitteilungen über Geschäfte mit Kunden und Lieferanten. Kleingewerbetreibende mit mehr als 17.500 Euro Einnahmen pro Jahr müssen erstmals in der Steuererklärung 2005 ihren Gewinn mit dem neuen Vordruck „EÜR“ ermitteln. Die elektronische Aufgliederung von Einnahmen und Ausgaben ermöglicht dem Fiskus Branchenvergleiche und die gezielte Überprüfung „auffälliger“ Firmen. Spekulationsbesteuerung vor dem Verfassungsgericht Die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ist – so ein Urteil des Bundesfinanzhofs – für den Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß. Dagegen wurde jetzt Beschwerde eingelegt. Daher sollten Einkommensteuerbescheide ab 1999 durch Einspruch offen gehalten werden, bis das Verfahren entschieden wurde. „SteuerGuide 2006“ Pendlerpauschale, Eigenheimzulage, Steuerberatungskosten: Die neue Bundesregierung hat eine Vielzahl an Änderungen auf den Weg gebracht, der Paragrafendschungel ist dadurch aber keineswegs leichter zu durchschauen. Licht ins Dunkel bringt der „SteuerGuide 2006“, den Ecovis zusammen mit dem Freiburger Haufe Verlag herausgegeben hat. Da weitere Änderungen für 2006 und darüber hinaus geplant sind, gibt es in dem Booklet auch eine Vorschau auf mögliche Novellierungen und deren Auswirkungen für Unternehmer und Privatpersonen. Den „SteuerGuide“ erhalten Sie kostenlos unter www.ecovis.com/steuerguide 3 ECOVIS Info 1. 06 Betrieb & Praxis Internationalisierung Grenzenlose Partnerschaft Für den deutschen Mittelstand gewinnt das Auslandsgeschäft immer mehr an Bedeutung. Dabei leisten Ecovis-Kanzleien wertvolle Hilfe. S chon heute ist jeder vierte deutsche Unternehmer als Exporteur, Produzent oder Dienstleister auf ausländischen Märkten tätig. Je weiter die wirtschaftliche Integration im EU-Binnenmarkt und die Globalisierung fortschreiten, desto weniger können sich selbst kleine, lokal tätige Handwerks-, Handelsoder Dienstleistungsbetriebe internationalen Wettbewerbseinflüssen entziehen. Und immer mehr mittelständische Industrieunternehmen errichten Produktionsstätten und Niederlassungen im Ausland – nicht nur um Kostenvorteile zu nutzen, sondern auch um neue Absatzmärkte zu erschließen oder weil sie als Zulieferer ihren Abnehmern folgen müssen. Die zunehmende internationale Verflechtung und Auslandspräsenz stellt die deutschen Firmen vor neue betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Herausforderungen. Damit steigt auch der grenzüberschreitende Beratungsbedarf. Denn einerseits können die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen, Buchführungs- und Erklärungspflichten für deutsche Unternehmen, die damit nicht vertraut sind, leicht zu teuren Fallstricken werden (siehe auch Seite 5). Andererseits bietet das Dickicht der unterschiedlichen Rechts- und Steuervorschriften eine Fülle ganz legaler Möglichkeiten zur Steuerminimierung. Dabei sind die Gestaltungspotenziale oft so groß, dass sich aus der steuerlich optimalen Konzeption eines Auslandsengagements ein echter Wettbewerbsvorteil ziehen lässt. „Unsere mittelständischen Mandanten erwar- ECOVIS Info 1. 06 4 ten daher von uns auch internationale Kompetenz“, erklärt Dr. Ferdinand Rüchardt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Vorstand von Ecovis. Die Ecovis-Gruppe, die in Deutschland rund 20.000 gewerbliche Mandanten betreut, baut deshalb ihre internationale Kompetenz und Präsenz systematisch weiter aus. „Dabei setzen wir“, so Sandra Merklein, Ecovis-Spezialistin für internationale Steuerfragen, „ganz bewusst auf Partnerschaften mit ausländischen Topkanzleien, die ihre nationalen Märkte und Besonderheiten genau kennen. Wir müssen also das Länder-Know-how nicht erst mühsam von null aufbauen. Zudem können wir die Overhead-Kosten niedrig halten und diesen Vorteil an unsere Mandanten weitergeben.“ Dabei achtet Ecovis darauf, dass die ausländischen Partner die gleichen Arbeits- und Fortbildungsstandards einhalten. „Damit können wir unsere Mandanten auch in Zeiten der zunehmenden Globalisierung zukunftsweisend beraten“, betont Merklein. Inzwischen ist Ecovis in zwölf wichtigen Auslandsmärkten vertreten. In Europa bieten Partner in Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, der Schweiz, Tschechien, Ungarn sowie auf Zypern Beratungsleistungen. Allein in China, dem weltweit größten Wachstumsmarkt, gibt es mittlerweile sieben Standorte, in den USA einen in New York. Dieses internationale Partnernetzwerk wird Ecovis noch weiter ausbauen. ,, ● ● ● ● ● ● WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN Was muss ich bei grenzüberschreitenden Geschäften in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht im In- und Ausland beachten? Wie lässt sich die oft sehr knifflige Umsatzsteuerproblematik am besten lösen? Wo bekomme ich Informationen und Beratung über das Land, in dem ich meine Produkte vertreiben oder fertigen möchte. Wie finde ich in den avisierten Märkten die richtigen Kooperationspartner für Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Logistik und Dienstleistungen? Welche staatliche Fördermittel gibt es für Vertrieb oder Fertigung im Ausland und wie kommt man daran? Wie organisiere ich eine ausländische Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich optimal? Auslandssteuern Problem & Lösung Vorsicht, Betriebsstätten-Falle! Wie wichtig kompetente steuerliche Beratung bei simplen grenzüberschreitenden Aktivitäten ist, zeigt der Fall eines deutschen Spediteurs. D er Unternehmer, dessen GmbH viele Transporte zwischen Deutschland und Italien durchführte, hätte nie gedacht, welche schlaflosen Nächte ihm seine Auslandsrepräsentanz einmal bereiten würde. Dort konnten nicht nur Lkw über Nacht auf dem abgesperrten Gelände sicher parken und die Fahrer schlafen, sondern auch die italienischen Kunden Ware anliefern und abholen. Das kleine Büro hatte also nur unterstützenden Charakter, war also keine steuerpflichtige Betriebsstätte. Anderer Meinung war freilich die italienische Steuerfahndung, als sie nach sieben Jahren ohne Probleme 2002 zuschlug. Das Unternehmen habe seine Buchführungs- und Steuererklärungspflichten verletzt. Anhand von beschlagnahmten Unterlagen schätzte die Finanzpolizei die Umsätze der Jahre 1995 bis 2002 und setzte sie mit dem Gewinn gleich, weil sich keine Kosteninformationen fanden. Einkommenund Umsatzsteuer summierten sich damit auf 7,5 Millionen Euro, dazu kam noch eine Strafe in gleicher Höhe – eine existenzbedrohende Forderung für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 15 Millionen Euro. Allein mit der Grobschätzung verstieß die Finanzpolizei gegen geltendes internationales Steuerrecht (OECD, EU und Doppelbesteuerungsabkommen). Ganz abgesehen davon, dass die Besteuerung der Repräsentanz eines Unternehmens, das seine Umsätze und Gewinne in Deutschland ordnungsgemäß versteuert hatte, nicht rechtens war. Dennoch bedurfte es noch drei Jahre gemeinsamer Anstrengungen der Ecovis-Spezialisten und der italienischen Partnerkanzlei, um alle Forderungen abzuwehren und einen Freispruch für den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Inhaber und Geschäftsführer der deutschen Speditions-GmbH zu erwirken. Fazit: „Bei einer Beratung vor Errichtung der Repräsentanz hätten wir dafür sorgen können, dass auch ein aggressiver Fiskus keinen Ansatzpunkt für Steuerforderungen findet“, erklärt Prof. Dr. Peter Lüdemann von Ecovis. WIE ECOVIS SIE IM AUSLANDSGESCHÄFT UNTERSTÜTZEN KANN Unternehmen ohne ausländische Betriebsstätte/Tochtergesellschaft (meist kleinere Firmen) ● Klärung von Umsatzsteuerfragen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ● Fiskalvertretung durch Partnerkanzleien bei Umsatzsteuerdeklaration für im Ausland erbrachte Leistungen ● Anträge auf Vorsteuererstattung für gezahlte ausländische Umsatzsteuern ● Umsatzsteuernavigator für grenzüberschreitende Transportleistungen ● Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Anwendbarkeit eigener AGB bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ● Vertretung in steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Streitfällen ● Begleitung bei Errichtung ausländischer Betriebsstätten – von der Partnersuche für Joint Ventures über Klärung von Haftungsrisiken bis zur optimalen Rechtsform (auch unter steuerlichen Gesichtspunkten) Unternehmen mit ausländischer Betriebsstätte/Tochtergesellschaft (ergänzend zu den vorgenannten Punkten) ● Beratung über im jeweiligen Land geltende Buchführungs- und Steuererklärungspflichten ● Steuerdeklaration für ausländische Betriebsstätten durch Partnerkanzleien ● Saubere Verrechnungspreisdokumentation für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen gemäß deutschem Steuerrecht ● Beratung hinsichtlich optimaler Steuergestaltungen ● Beratung und Vertretung in steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen ● Steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge und Gesamtvermögensnachfolge bei erheblichem internationalem Unternehmens- und Privatvermögen Privatvermögensbereich ● Veranlagung ausländischer Kapitalerträge sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (zum Beispiel aus Immobilienbeteiligungen) ● Antragsverfahren beim Zurückholen im Ausland zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuern ● Hilfe bei der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit bei Auslandsvermögen ● Steuerliche Beratung vor internationalen Kapital- und Immobilienengagements (Fondsbeteiligungen) ● Beratung in Erbschaftsteuerfragen bei Auslandsvermögen 5 ECOVIS Info 1. 06 Betrieb & Praxis Umsatzsteuer/Personalwesen Hilfe im Umsatzsteuer-Dschungel Der von Ecovis speziell für Speditionen und Autohäuser konzipierte Umsatzsteuernavigator schafft Klarheit bei einer komplexen Materie. S tellt schon das deutsche Umsatzsteuerrecht viele Unternehmen vor Probleme, wird es bei grenzüberschreitenden Geschäften erst recht kompliziert. Hinzu kommen zahlreiche Sonderregelungen für Auslandssachverhalte, mit denen vor allem durch die EUOsterweiterung und durch die zunehmende Globalisierung ihrer Aktivitäten auch immer mehr mittelständische Unternehmen konfrontiert sind. Abhilfe schafft hier der von Ecovis entwickelte softwaregestützte Umsatzsteuernavigator, von dem die Steuerberatungsgruppe inzwischen zwei spezielle Branchenversionen – für Speditionen und für Autohäuser – anbietet. Beispielsweise enthält die Version für die Transportbranche eine systematische Auswahl von über 100 Umsatzsteuerfällen. Ausgehend von einer übersichtlichen Oberflächenmaske führt die Software den Bearbeiter zunächst schrittweise anhand der Kriterien Leistungsart, -ort und -weg zum richtigen Sachverhalt. Werden zur Lösung und korrekten Rechnungsstellung weitere Informationen benötigt, fragt das System diese automatisch ab. Darüber hinaus bietet der Umsatzsteuernavigator Musterrechnungen, Buchungshinweise und einen Erläuterungsteil mit Fachausdrücken und Beispielen. Selbstverständlich werden die Softwarepakete regelmäßig an neue gesetzliche Regelungen angepasst. Auch für andere Branchen und Firmen mit komplexer Umsatzsteuerproblematik sind maßgeschneiderte Lösungen geplant. UMFASSENDER SERVICE RUND UM DIE MITARBEITER Mit ECOVIS Lohn + Personal können mittelständische Unternehmen wichtige Bereiche ihres Personalwesens optimieren. Gerade für kleinere Unternehmen stellen die vielfältigen Verpflichtungen, die durch das Steuer-, Arbeitsund Sozialversicherungsrecht auf sie zukommen, oft eine hohe Belastung dar. Dabei sind die Aufgaben häufig auf verschiedene Dienstleister verteilt: Die Lohnbuchhaltung liegt beispielsweise bei der Personalabteilung, Details müssen mit dem Steuerberater geklärt werden und bei arbeitsrechtlichen Fragen wird der Anwalt kontaktiert. Um den teilweise immensen Zeitaufwand dafür zu reduzieren, hat Ecovis ein Beratungspaket entwickelt, das es kleinen und mittelständischen Unternehmen erlaubt, alle steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Informationen von ihrem Ecovis-Partner vor Ort aus einer Hand zu erhalten. Das Paket ist modular aufgebaut, so dass nur diejenigen Leistungen bestellt und bezahlt werden müssen, die auch tatsächlich benötigt werden. PROFESSIONAL ODER PREMIUM? Lohn + Personal „Professional“ Paketangebot für Monatspauschalen nach Mitarbeiterzahl: ● Lohn- und Gehaltsabrechnungen (aller Art) ● Laufende Überwachung von Sozial- und Krankenkassenbeiträgen, Gesetzesänderungen sowie Vollständigkeit der Lohnunterlagen Sonderleistungen zu pauschalen Festpreisen ● Bescheinigungen für Wohngeld, Arbeitsamt, Lohnfortzahlung und Verdienst ECOVIS Info 1. 06 6 ● ● An- oder Abmeldung bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften Altersvorsorgeverträge Lohn + Personal „Premium“ Paketangebot für Monatspauschalen nach Mitarbeiterzahl: ● Lohn- und Gehaltsabrechnungen (aller Art) ● Laufende Überwachung von Sozial- und Krankenkassenbeiträgen, Gesetzesänderungen sowie Vollständigkeit der Lohnunterlagen ● Bescheinigungen für Wohngeld, ● ● ● Arbeitsamt, Lohnfortzahlung und Verdienst Zahlungserstellung (Diskette, Überweisungsträger) FiBu-Überleitung (Buchungsbeleg) Personal-Dienstleistungen (Geburtstagsliste etc.) Sonderleistungen für Professional und Premium nach Zeitaufwand: ● Probeabrechnungen ● Prognosegehälter ● Lohnkosten-Vorkalkulation Photovoltaik-Anlagen Betrieb & Praxis Die Sonne bringt Rendite Stromerzeugung aus Solarenergie ist ein sprichwörtlich heißes Thema. Von diesem Trend können auch private Investoren profitieren. F ür die Photovoltaik-Branche werden bis 2010 jährliche Wachstumsraten von 24 Prozent prognostiziert. Seit 1999 hat zum Beispiel die Aktie von Solarworld über 2.000 Prozent gewonnen. Über 800.000 private Anlagen produzieren hierzulande bereits Strom aus Sonnenlicht – und es werden täglich mehr. Wer seinen Grundbesitz in diesem Jahr mit einer Photovoltaikanlage bestückt und den Öko-Strom ins öffentliche Netz einspeist, sichert sich dank lukrativer Förderprogramme garantierte Gewinne. Laut Bankexperten kann sich die Investition mit einer Rendite von ca. 4 Prozent von Anfang an rechnen, bei einer kompletten Eigenkapitalfinanzierung sei ein Vorsteuerertrag zwischen 8 und 12 Prozent durchaus realistisch. Kernstück der Solarförderung ist das noch unter Rot-Grün verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes. Darin werden die regionalen Netzbetreiber verpflichtet, jeglichen in einer privaten Anlage aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse erzeugten Strom zu einem festen Einspeisepreis abzunehmen. Geht die Solaranlage noch 2006 ans Netz, beträgt die Vergütung bei einer Leistung bis einschließlich 30 Kilowatt 51,80 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh). Grundeigentümer, die ihre Anlage in der Fassade integrieren, erwirtschaften sogar noch mehr. Aufgrund höherer Baukosten können sie nämlich über die gesamte Vertragslaufzeit einen Aufschlag von 5 Cent/kWh verlangen. Die Vergütung wird für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden zwanzig Jahre festgeschrieben – sonnige Aussichten also für private Stromerzeuger. Wer seinen Öko-Strom dauerhaft gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist, gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer (BMF-Schreiben vom 4. 12. 2001, Az. IV B 7 – S 7104 – 47/01). Damit kassieren Anlagenbetreiber neben der Einspeisevergütung zusätzlich noch eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Der Mehrertrag muss zwar an den Fiskus abgeführt werden. Im Gegenzug kann jedoch die auf den Baukosten der Anlage lastende Mehrwertsteuer, die vom Hersteller oder von Handwerkern in Rechnung gestellt wurde, auf einen Schlag gegengerechnet werden. Gleiches gilt für die im laufenden Betrieb anfallende Mehrwertsteuer auf Wartungs- und Repara- turkosten. Damit ergibt sich gerade im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage ein hoher Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt, den Investoren als Finanzierungsbaustein nutzen können. Damit sich private Vermietungsaktivitäten und Stromerzeugung nicht vermischen, sollten beide Bereiche strikt getrennt werden – am besten errichtet man für die Solaranlage ein separates Unternehmen. Wollen mehrere Personen die Anlage betreiben, können sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und dann auf gemeinsame Rechnung wirtschaften. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag empfiehlt sich auf jeden Fall, um schon im Voraus bei der Verteilung von Aufgaben, Aufwendungen und Erlösen mögliche Konflikte zu vermeiden. Eigentümer dürfen die Baukosten für die Solaranlage nicht auf einen Schlag steuerlich geltend machen. Das Finanzamt legt vielmehr eine Nutzungsdauer von zwanzig Jahren zu Grunde und akzeptiert die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer daher nur über eine jährliche Abschreibungsrate. ➔ ● ● ● ● WAS WIR IHNEN BIETEN KÖNNEN Praxisnahe Beratung in allen steuerlichen, rechtlichen und finanztechnischen Fragen rund um die Photovoltaik-Anlage Prüfung und ggf. Modifizierung der Verträge mit Anbietern der Anlagen Gestaltung der Mietverträge und Dachnutzungsverträge Gestaltung und Formulierung der GbR-Verträge für die Betreiber 7 ECOVIS Info 1. 06 Betrieb & Praxis Medizinische Versorgungszentren Chance für Ärzte und Patienten Medizinische Versorgungszentren gelten insbesondere in strukturschwachen ländlichen Gebieten als Modell der Zukunft. D as Prinzip ist nicht neu: Polikliniken gab es bereits im 18. Jahrhundert und in der ehemaligen DDR waren sie die tragende Säule der ambulanten Versorgung. Jetzt feiern sie unter dem Namen Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ, ein regelrechtes Comeback. 270 MVZ mit rund 970 Ärzten zählte die Kassenärztliche Bundesvereinigung deutschlandweit im November 2005 – das entspricht einem Anstieg von 115 Prozent in nur elf Monaten. Warum das als überholt angesehene Modell wieder stark im Kommen ist, hat die verschiedensten Gründe. Zum einen hat der Gesetzgeber durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 1. Januar 2004 die prinzipielle rechtliche Grundlage dazu geschaffen. Zum anderen gelten MVZ wie auch Kooperationen in anderer Form als vielversprechende Möglichkeiten, die Kostenlawine im Gesundheitssystem zumindest zu bremsen. Insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen lässt sich mit MVZ aufgrund ihres interdisziplinären Charakters die ambulante Patientenversorgung gut sicherstellen. Statt beispielsweise im Ort A zu einem Orthopäden, im Ort B zur Physiotherapie EIN KOMPLEXES VORHABEN Was bei der erfolgreichen Gründung eines MVZ zu beachten ist ECOVIS Info 1. 06 ● Abwägen gegenüber anderen Kooperationsformen wie Geschäftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Apparate- und Laborgemeinschaft ● Synergien medizinische und nichtmedizinische Angebote ● Einsparpotenziale durch Kooperation in Einkauf, Management und Marketing ● Standortwahl: Bedarfsanalyse, Konkurrenzsituation, Erreichbarkeit ● Investitionen und Finanzierung: öffentliche Fördermittel, Fremdwährungskredite, klassische Bankdarlehen – Anforderung der Banken an Konzeption, Ausstattung und Betrieb ● Wahl der Rechtsform: Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft), Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), sonstige Vereinigung (e. V., e. G., Stiftung, EWIV) 8 und im Ort C zu einem Internisten zu fahren, finden die Patienten in einem MVZ mehrere ärztliche und nichtärztliche Disziplinen unter einem Dach. Eine Fülle von Rechtsfragen Auch für Ärzte und Therapeuten bieten MVZ etliche Vorteile: Sie können hier ohne das finanzielle Risiko einer eigenen Praxisgründung oder Praxisübernahme arbeiten und werden zudem von den nichtärztlichen Aufgaben entlastet. Technische Geräte und Räume werden gemeinschaftlich genutzt und deren Kosten sowie auch die für administratives Personal verteilen sich auf mehrere Schultern. Von ihrer Ausgestaltung her sind MVZ ausgesprochen variabel: Sie können von Krankenhäusern oder Krankenhausärzten gegründet und betrieben werden, aber auch niedergelassene Ärzte und nichtärztliche Leistungserbringer wie Pflegedienste können den Kern von Versorgungszentren bilden. „Allerdings beinhalten die derzeitigen Gesetzesregelungen noch viele Einschränkungen, die eine zügige Realisierung von MVZ bremsen“, darauf wies Wolfgang Grieger, Vorstand von Ecovis, im Januar bei einem Workshop zum Thema medizinische Versorgung hin. Beispielsweise darf ein Arzt oder eine andere Gesundheitseinrichtung bislang keine „rollende Arztpraxis“ unterhalten. Das aber, so Grieger, müsse erlaubt werden, wenn Menschen in schwach besiedelten Gebieten überhaupt eine Chance auf angemessene Versorgung haben sollten. Eine kontrovers diskutierte Frage ist unter anderem auch, ob bei einem MVZ, in dem ausschließlich Ärzte als Leistungserbringer vertreten sind, eine fachübergreifende oder eine – im Sinne der Weiterbildungsordnung – fachgebietsübergreifende Leistungserbringung erforderlich ist. Und nicht nur auf gesetzgeberischer Ebene gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. „Wer überlegt, ein MVZ zu gründen und zu betreiben“, weiß Ecovis-Vorstand Grieger, „steht vor einer Vielzahl von Fragen, denn es sind die verschiedensten Rechtsgebiete wie das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht, das Vertragsarztrecht und auch das Berufsrecht der Ärzte tangiert.“ Daneben sind betriebswirtschaftliche Überlegungen anzustellen. Professioneller Rat bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums zahlt sich darum in jedem Fall aus. Kinderbetreuung Recht & Steuern Entlastung für berufstätige Eltern Vor allem Doppelverdiener und Alleinerziehende können ab 2006 höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. B is zum 31. Dezember 2005 konnten nachgewiesene erwerbs-, ausbildungs- oder krankheitsbedingte Kinderbetreuungskosten, soweit sie 1.548 Euro je Kind überstiegen, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Kind (bis zum Alter von 14 Jahren, bei Behinderten bis 27 Jahre). Entsprechend verringerte sich das zu versteuernde Einkommen. Wurden die Kinder zu Hause im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses betreut, ließen sich die Kosten dafür (soweit sie 3.048 Euro pro Kind überstiegen) zusätzlich direkt von der Steuerschuld absetzen – nämlich: ● 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 510 Euro bei geringfügig Beschäftigten (Minijobber); ● 12 Prozent der Aufwendungen, höchstens 2.400 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder ● 20 Prozent des gezahlten Rechnungsbetrags, höchstens 600 Euro bei Dienstleistungen fremder Anbieter. Ab dem 1. Januar 2006 gelten nun neue Regeln: Damit Eltern, insbesondere Mütter, künftig Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können, hat die Regierungskoalition beschlossen, die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten deutlich zu verbessern. Die Neuregelung soll nach Verabschiedung des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Danach sollen generell zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, steuerlich absetzbar sein – maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Rechnung und Kontobeleg nachgewiesen werden. Inwieweit Eltern diese Vergünstigung in Anspruch nehmen können, hängt allerdings von der Lebenssituation ab: Doppelverdiener (also zusammenlebende Eltern, die beide erwerbstätig sind) und Alleinerziehende können ihre Betreuungsaufwendungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bis zur Höhe von 4.000 Euro je Kind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen und so ihre zu versteuernden Einkünfte mindern. Darüber hinaus können sie wie bisher Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigte oder Dienstleister von der Steuerschuld abziehen, soweit diese zum Beispiel Mahlzeiten zubereiten, Wohnung oder Garten pflegen. Kinderbetreuungskosten sind jedoch nicht mehr auf diese Weise absetzbar. Alleinverdiener (zusammenlebende Eltern, ein Erwerbstätiger) können die höheren Kinderbetreuungskosten (bis zu 4.000 Euro) nur für jedes Kind vom 3. bis 6. Lebensjahr, und zwar als Sonderausgaben, abziehen. Soweit für jüngere oder ältere Kinder Betreuungskosten anfallen, können sie diese nur im Rahmen der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse (bis 510 bzw. 2.400 Euro) und Dienstleistungen (bis 600 Euro) direkt von der Steuer absetzen. Stichwort Kinderbetreuungskosten Anerkannt werden zum Beispiel Aufwendungen für ● Unterbringung von Kindern in Kindergärten-, -tagesstätten und -krippen sowie bei Tagesmüttern und in Ganztagspflegestellen ● Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern ● Beschäftigung von Haushaltshilfen, soweit sie Kinder betreuen ● Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben Nicht anerkannt werden Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. KOMMENTAR So erfreulich es ist, dass berufstätige Eltern steuerlich stärker entlastet werden, so ist andererseits nicht zu verkennen, dass der gefundene Kompromiss das Steuerrecht weiter verkompliziert. Soweit eine Person, die mit der häuslichen Kinderbetreuung beauftragt ist, auch sonstige haushaltsnahe Dienste leistet (zum Beispiel kocht oder putzt), sind die Betreuungs- und die sonstigen Leistungen im Hinblick auf die Nachweispflicht gesondert zu erfassen und zu vergüten. 9 ECOVIS Info 1. 06 Bildung & Wissen ECOVIS Akademie AG Für die Zukunft gerüstet Ob für Steuerberater oder für den Mittelstand: Fortbildung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die ECOVIS Akademie öffnet ihre Türen. Lebenslanges Lernen „Ob Mitarbeiter in einer Kanzlei oder in einem mittelständischen Unternehmen – die täglichen Aufgaben beider unterliegen einem stetigen Wandel. Die ECOVIS Akademie trägt dieser Entwicklung Rechnung. Sie bietet ein umfassendes Bildungsangebot, bei dem der Schwerpunkt auf dem Transfer von praktischem Know-how durch erfahrene Referenten liegt.“ Werner Uhlig, Steuerberater und Aufsichtsrat, Ecovis D ie globalisierte Welt ist komplex und entwickelt sich rasant weiter. Da reichen einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten, die einmal erworben wurden, auf Dauer nicht mehr aus – selbst wenn sie herausragend sind. Gefragt ist ein ganzes Bündel fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen. Sie müssen systematisch entwickelt, immer wieder angepasst und ausgebaut werden. Genau darauf hat sich die ECOVIS Akademie eingestellt. Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung sowie aus kleinen und mittelständischen Unternehmen finden hier das richtige Bildungsangebot, das sie für immer komplexere Aufgaben rüstet. Die Akademie hat zwei Wurzeln. In Bayern begann die hausinterne Fortbildung der Steuerberater, Wirt- schaftsprüfer und Mitarbeiter der jetzigen EcovisKanzleien bereits in den 70er Jahren und ließ die branchenspezifischen Fachseminare zu einem Klassiker im süddeutschen Raum werden. In den neuen Bundesländern startete die systematische Aus- und Fortbildung für die jetzigen Ecovis-Kanzleien Anfang der 90er Jahre. 1996 wurde die Akademie ein selbstständiges Bildungsinstitut. Mit der Gründung der ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft wurden vor zwei Jahren beide Aktivitäten in der jetzigen Akademie zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine dynamische Bildungseinrichtung. Sie steht für bedarfsgerechte und praxisorientierte Aus- und Fortbildung und garantiert hohe Qualitätsstandards in der Steuer- und Rechtsberatung sowie der Wirtschaftsprüfung. Fit für Basel II Weiterbildendes Studium Betriebswirt/in (FH) Controlling und Steuern Unternehmer und Selbstständige müssen sich auf die erhöhten Anforderungen der Banken gemäß Basel II einstellen. Daher sollten sich Mitarbeiter in Buchhaltung und Controlling verstärkt betriebswirtschaftliches Know-how aneignen, um den Banken ratingkonforme Informationen in bester Qualität übergeben zu können. Zusammen mit der Fachhochschule Schmalkalden bietet die ECOVIS Akademie AG einen Studiengang an, der Fachwissen in den Bereichen Controlling, Steuern und Rechnungswesen in nur drei Semestern berufsbegleitend vermittelt. Optimale Vorbereitung Fünf Fragen an Wolfgang Krakow, Vorstand der ECOVIS Akademie AG Wer kann sich zu diesem Studiengang einschreiben? Zugang haben neben Absolventen einer Hochschule oder Berufsakademie mit einjähriger Berufserfahrung auch Mitarbeiter mit allgemeiner Hochschul- oder Fachhochschulreife und zwei Jahren Berufserfahrung. Besonders freut uns, dass dieser Studiengang auch Bewerbern mit Realschulabschluss, abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und dreijähriger Berufspraxis offen steht. Diesen Bewerbern war der Zugang zu einem Fachhochschulstudium bislang verwehrt. Welches Know-how können die Studenten erwerben? Wir vermitteln praxisbezogene Kenntnisse in ECOVIS Info 1. 06 10 der Betriebswirtschaftslehre, im Wirtschaftsund Steuerrecht, in der Bilanzierung, in der Bilanzanalyse und Bilanzpolitik sowie im Finanzierungs-, Investitions- und Vermögenscontrolling. Zum Lehrstoff gehören weiterhin Krisenmanagement, Unternehmenssanierung und die Arbeit mit softwaregestützten Controllingund Planungsinstrumenten, die in der Praxis entwickelt wurden. Wie läuft das Studium ab? Die Studentinnen und Studenten erhalten Studienbriefe, die im Selbststudium durchgearbeitet werden. In jedem Semester gibt es dann drei Präsenzwochen, in denen der Unterrichtsstoff vertieft wird. In diesen Präsenzwochen werden auch die Prüfungsklausuren geschrieben. Wodurch unterscheidet sich dieser Studiengang von anderen Weiterbildungsangeboten zum Betriebswirt? Durch die Praxisorientierung. Denn die Kooperation mit Ecovis und der Einsatz von Dozenten aus unserem Unternehmen garantieren den Transfer von Know-how aus der Beratungspraxis in die Studieninhalte. Wann beginnt der nächste Studiengang und wie hoch sind die Studiengebühren? Der nächste Studiengang beginnt am 25. September 2006. Die Studiengebühren betragen pro Semester 1.850 Euro. Weitere Informationen: www.fh-schmalkalden.de/ BetriebswirtControllingSteuern www.ecovis-akademie.com Kurz & Bündig Ecovis auf Wachstumskurs Der Startschuss fiel am Rande des internationalen Partnermeetings im portugiesischen Porto: Am 5. November 2005 wurde der Lizenzvertrag mit Brix + Partners LLC aus New York unterschrieben. Die in Manhattan ansässige Steuerberatungsgesellschaft ist vorwiegend auf Betreuung deutschstämmiger Unternehmen spezialisiert. „Ich freue mich, dass ich unsere Kanzlei im Frühjahr 2006 bei den EcovisBeratertagen in Rostock persönlich vorstellen kann“, kommentiert der Kanzlei-Inhaber Gerald Brix die neue Partnerschaft. International tätige Unternehmen, die sich in Tschechien engagieren, können seit dem 1. Februar 2006 auf erweitertes Expertenwissen zurückgreifen. Das Team der ECOVIS CBR Audit-Union in Prag erhält Verstärkung durch 16 Kollegen, davon sechs Steuerberater, der Kanzlei ECOVIS Aspecta S.R.O. Financial & Tax Consulting. Zuwachs auch in Sachsen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres werden die sächsischen Kollegen in Dresden von den Rechtsanwälten Harald Robl (Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht), Christian Rothfuß (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Thomas Kierner (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) und Dr. Henning Kunze (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) unterstützt. Auch hier wird der Schritt zu Beratung und Service aus einer Hand kontinuierlich vorangetrieben. Chancen nutzen in China Mit über 1,3 Milliarden Einwohnern ist China das bevölkerungsreichste und mit einer Fläche von 9,6 Millionen Quadratkilometern das drittgrößte Land der Erde nach Kanada und Russland. Wachstumsmotoren in China sind die Industrie (46,2 Prozent des BIP) und der Dienstleistungssektor (40,7 Prozent). Wirtschaftliche Kernregionen sind das Jangtse-Delta um Shanghai, das Perlflussdelta um Hongkong und Guangdong (Kanton) sowie der so genannte Rostgürtel im Norden. Internationale Unternehmen investierten im vergangenen Jahr rund 60 Milliarden Dollar in Entwicklungszentren, Fabriken und Händlernetze. Dennoch ist vieles in und über China weithin unbekannt. Einen Blick hinter den Bambusvorhang und den Auftritt deutscher Unternehmen und Institutionen in China zu werfen – das sollte bei der Unternehmer-Reise, die Ecovis gemein- Impulse für die Gesundheitspolitik In neuen Formen werden künftig große Teile der medizinischen Versorgung stattfinden, prognostizieren Experten. Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Kooperationen zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen sind dabei kreative Ideen, die im Gespräch sind. Als in der Beratung von Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen engagiertes Unternehmen gab Ecovis neue Impulse ... Aus: „Norddeutsche Neueste Nachrichten“ 3. 2. 2006 Beraterbranche streitet über Qualität ... „Um als Berufsstand zu überleben, müssen wir deshalb die Qualitätssicherung an oberste Stelle setzen”, sagt Wolfgang Grieger, Vorstand der EcovisGruppe ... Aus: „Handelsblatt“, 1. 3. 2006 sam mit dem Magazin „Markt und Mittelstand“ veranstaltet, gut gelingen. Hochkarätige Referenten und Gesprächspartner berichten über die Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken beim Geschäftsaufbau in China. Zum besseren Verständnis der chinesischen Kultur bietet die Reise neben Vorträgen und Besuchen in Unternehmen auch Besichtungen wie beispielsweise der Chinesischen Mauer, der Verbotenen Stadt oder des Lama-Tempels. Unternehmer-Reise nach Peking und Shanghai Reisetermin: 2. bis 9. 9. 2006 Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Preis: 2.490 Euro Leistungen: Linienflug ab München, fünf Übernachtungen/ Frühstück, gemeinsame Essen (ohne Getränke), Transfers, Ausflüge und Eintrittsgelder, deutschsprachige Reiseleitung Programm*: 2. 9. 06: Abflug in München um 19.30 Uhr 3. 9. 06: Ankunft in Peking, Ecovis im Spiegel der Presse Stadtrundfahrt und Besuch der Verbotenen Stadt 4. 9. 06: Ganztägig Vorträge 5. 9. 06: Fahrt zur Chinesischen Mauer bei Mutianyi, Besuch des Yonghe Tempels (Lama-Kloster), Gelegenheit zum Shoppen auf dem Yaxiu Market 6. 9. 06: Vorträge in der Universität Peking, Nachmittag zur freien Verfügung 7. 9. 06: Besuch des Industrieparks Peking, Vorträge, anschließend Inlandsflug nach Shanghai, Besuch der Außenhandelskammer (AHK) Shanghai 8. 9. 06: Besuch der Autostadt Anting, Vorträge, anschließend Bummel durch die Fußgängerzone von Shanghai und Besuch des Old Shanghai Labyrinth. Abflug in Shanghai um 22.15 Uhr 9. 9. 06: Ankunft München ca. 5.30 Uhr *Detaillierte Programminformationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie unter: www.ecovis.com/china Expertenrat zum Thema Kfz-Steuer ... Was ist, wenn der Steuerbescheid nicht mehr anfechtbar ist, weil er schon länger als vier Wochen auf dem Schreibtisch liegt? In diesem Falle sollten Betroffene ihren Wagen für einen Tag abmelden. So unterbrechen sie die Periode, für die sie bereits im Voraus Kfz-Steuer gezahlt haben. Für die Zeit ab Wiederanmeldung erhalten sie dann einen neuen Bescheid, gegen den sie fristgerecht Einspruch erheben können. Aus: „WirtschaftsWoche“, 12. 1. 2006 Gewinnbringende Verluste ... Welche Qualität das Unternehmensdarlehen hat, spielt üblicherweise keine Rolle. Ob es eher eine Liquiditätsspritze ist oder Eigenkapitalersatz, interessiert das Finanzamt nicht. Jedenfals solange es der Firma gut geht. Spannend wird es, wenn das Unternehmen rote Zahlen schreibt. Zum Beispiel bei flauer Konjunktur oder in den ersten Jahren nach Existenzgründung. „Denn dann entscheidet die Qualität der Darlehen, wie sich die Bilanzverluste auf die Steuer auswirken“, erklärt Steuerberater Ernst Gossert (Ecovis). Aus: „Impulse“, 1/2006 11 ECOVIS Info 1. 06 ECOVIS: Das Unternehmen im Profil Die ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft ist aus dem Zusammenschluss der BaylaGruppe, München und Chemnitz, sowie der Grieger Mallison Gruppe, Berlin und Rostock, entstanden. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den 20 internationalen Partnerkanzleien arbeiten über 1.800 Mitarbeiter. Rund 240 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern. Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklisten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. IMPRESSUM Herausgeber: ECOVIS Europe AG, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.+49 (0)30-31 00 08 55, Fax +49 (0)30-31 00 08 56, Konzeption und Realisation: EditorNetwork Medien GmbH, 80336 München, Redaktion: Ulf Hausmann (Ecovis, verantw.), Friedrich Bräuninger (EditorNetwork), Erwin Fellner, Teresa Fach, Brigitte Vogel, Dr. Rainer Burkhardt Grafik: Klaus Neunstöcklin, 85649 Brunnthal, Druck: Druckhaus Kastner, 85283 Wolnzach ECOVIS Info basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht übernommen werden. Adressen und Berater Ihrer Ecovis-Kanzlei finden Sie unter www.ecovis.com/standorte ECOVIS Info 1. 06