ECOVIS: Das Unternehmen im Profil

Transcription

ECOVIS: Das Unternehmen im Profil
ECOVIS INFO
A n r e g u n g e n u n d Ti p p s v o n I h r e m S t e u e r b e r a t e r, W i r t s c h a f t s p r ü f e r u n d R e c h t s a n w a l t
Ausgabe 1/2006
Auf Nutzen und Erfolg getrimmt
EDITORIAL
Mit einem neuen Beratungsansatz und maßgeschneiderten Gesamtlösungen führt Ecovis seine Mandanten auf den Weg zu neuen Ufern.
Liebe Leserinnen
und Leser,
D
ie Parkscheibe war auf eine halbe Stunde gestellt; eigentlich wollte der Besucher nur kurz
eine steuerliche Frage klären.
Doch das Gespräch beim Steuerberater explodierte. Aus dem Routinetermin wurde ein Existenzthema: Die Erbnachfolge war nicht geregelt und
der kleine Maschinenbaubetrieb stand vor einer ungewissen Zukunft. Anja Hausmann weiß aus eigener Praxis als Steuerberaterin bei Ecovis: „Mandanten ahnen oft zunächst nicht, dass viele Probleme
in ganz andere Bereiche ausstrahlen.“
Vor allem Selbstständige und Freiberufler, Manager und Unternehmer brauchen umfassende Beratungsleistungen, die über die aktuelle steuerliche
Situation hinausgehen. Heute erfordern die komplexen Arbeits- und Lebensbedingungen eine konse-
quente und flexible Ertrags-, Finanz- und Vermögensplanung.
In jeder Lebensphase bedürfen die persönliche
Situation des Mandanten und die Entwicklung seines Unternehmens einer steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Einordnung und
Ausrichtung. Maßgeblich sind immer die persönlichen und unternehmerischen Ziele. Deshalb muss
heute ein Steuerberater seinem Mandanten über
die rein steuerlichen Belange hinaus im Grunde alle Dienstleistungen anbieten können, die auf der
fundierten Auswertung seiner betrieblichen Zahlen
beruhen.„Es gilt: Alles aus einer Hand“, so Florian
Regenfelder, Rechtsanwalt und Steuerberater bei
Ecovis.
Genau zu diesem Zweck hat ein Ecovis-Team den
neuen ganzheitlichen Beratungsansatz entwickelt.
Die Stärken des Unternehmens sind dabei eingeflossen: breite Erfahrung aus dem Umgang mit Tausenden von privaten Mandanten und rund 20.000
Unternehmern aus Freien Berufen, Dienstleistung,
Handel, Handwerk und Industrie, eine jahrelange
Informatik-Praxis und profunde Expertise in Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft und Versicherungswesen.
Erfolgreich können Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer nur sein, wenn sie sich
konsequent am Kunden orientieren. Deshalb werden auch alle Beratungsprozesse bei Ecovis integriert und auf ihn ausgerichtet. Spezielle Tools wie
Fragebogen, Checklisten und Bewertungsprotokolle
sorgen für die notwendige Systematik der Beratung
und garantieren zugleich die interdisziplinäre Vor-
I N H A LT
Kurz und Bündig
Internationalisierung:
Grenzenlose Partnerschaft
Fallstudie:
Vorsicht, Betriebsstätten-Falle
ECOVIS Info 1. 06
3
4
5
Neue Produkte:
Umsatzsteuer/Personalwesen
6
Photovoltaik-Anlagen:
Die Sonne bringt Rendite
7
MVZ: Chance für Ärzte
und Patienten
8
Recht & Steuern:
Entlastung für berufstätige Eltern 9
Bildung & Wissen:
Fortbildung als Erfolgsfaktor
10
Kurz & Bündig
11
mit dieser Ausgabe geht
ECOVIS Info ins 17. Erscheinungsjahr. Für einen Menschen ist das noch ein
jugendliches Alter, für ein
Magazin dagegen eine
beachtliche Zeit. Für uns
Grund genug, über eine
Verjüngungskur nachzudenken, um Sie noch gezielter, besser und verständlicher zu informieren.
Das Ergebnis sehen Sie vor
sich. Ganz bewusst haben
wir dabei mit der Rubrik
„Betrieb & Praxis“ einen
inhaltlichen Schwerpunkt
gesetzt. Denn ECOVIS Info
will mehr als die neuesten
steuerlichen Änderungen
und Gerichtsentscheidungen vermelden. Vielmehr
wollen wir hier die betrieblichen, steuerlichen und
rechtlichen Themen aufgreifen, die für Ihre unternehmerischen Entscheidungen und Ihre privaten Finanzen wichtig sind, und
sie im Zusammenhang
beleuchten. Beispiele dafür
in dieser Ausgabe sind die
Beiträge über Investitionen
in Solaranlagen oder über
unser Beratungsangebot
für Ihr internationales
Geschäft.
In diesem Sinne wünschen
wir Ihnen viel Gewinn bei
der Lektüre des neu
gestalteten ECOVIS Info.
Ihre Ecovis-Kanzlei.
Betrieb & Praxis Neuer Beratungsansatz
gehensweise. Für die Mandanten macht der Ansatz
Die für beide Seiten intensive und manchmal hardas gesamte Leistungsspektrum transparent. Priorität
te Vorarbeit in kurzer Zeit hat sich für Anja Hausmann
hat in den Augen von Florian Regenfelder immer die
und ihre Mandanten unlängst im Fall eines EinzelFrage: „Wie können wir dem Mandanten helfen, erhandelsbetriebs ausgezahlt. Der erste Rundum-Check
folgreicher zu sein?“
bei dem Betreiber einer Drogerie kostete inklusive priNeue Mandanten mit speziellen Steuerthemen
vater Vermögensplanung „einen anstrengenden Nachkönnen es sich beim ersten Gespräch nicht bequem
mittag“ – bis hin zum mühseligen Heraussuchen von
machen und den Erklärungen eiVersicherungsunterlagen. Um wichnes Experten zuhören. Durch getige Sachverhalte prüfen zu lassen,
„In jedem Beratungszielte Fragen bringt sie der Berater
schaltete die Steuerberaterin noch
schritt unterstützen
stattdessen dazu, selbst aktiv zu
Ecovis-Rechtsanwälte ein. Als kurz
wir unsere Mandanten
werden und ihre persönliche und
darauf plötzlich familiäre Probleme
bei der Weitergeschäftliche Lage zu schildern.
für neue Herausforderungen sorgentwicklung ihrer GeSehr schnell wird ihnen dann beten, konnte sie in Zusammenarbeit
schäftsstrategie.“
wusst, dass die Steuerthemen in
mit den Anwälten sehr schnell eiWolfgang Grieger, Vorstand Ecovis
ihre gesamte persönliche und wirtne maßgeschneiderte Lösung zur
schaftliche Situation bis hin zur GeVermögenssicherung anbieten.
schäftsplanung eingebettet sind und auch so gelöst
Dieser Beratungsansatz bindet die Flexibilität der
werden müssen. Der Berater gelangt dadurch in kurkleinen, beweglichen Beratungseinheiten von Ecovis,
zer Zeit zur Kernfrage: Was will der potenzielle Mandas interdisziplinäre Wissen und die Kundennähe zudant und was braucht er wirklich?
sammen und potenziert die Kompetenz in Sachen
Gemeinsam erarbeiten dann beide ein umfassenBeratung. Dazu kommen noch zwei Faktoren: die
des Kundenprofil. Sie schaffen so die Grundlage für
Internationalität, für die mehr als 20 Kanzleien in
ganzheitliche Lösungen, die über einzelne Maßnahzwölf Ländern in Europa, Asien und Amerika sorgen,
men hinausgehen und erst in ihrer Gesamtsicht Verund die Beratungsqualität, die durch die unternehtrauen und Planungssicherheit entstehen lassen. Durch
menseigene Akademie mit regelmäßigen Fortbildie rasche Erfassung der notwendigen Basisinformadungsprogrammen und durch ein kompetentes Back
tionen können die Kanzleien Folgegespräche gezielt
Office gewährleistet wird. Wie sehr die neue Dimenvorbereiten und schneller zur Lösung kommen. Bission der Beratung sogar langjährige Mandanten überher dauerte das gegenseitige Zusammenfinden bis zu
raschen kann, hat Anja Hausmann zu hören bekomeineinhalb Jahre. Jetzt steckt ein Berater bereits nach
men: „Ich wusste ja gar nicht, was Sie alles wissen
maximal drei Monaten umfassend im Thema.
und ich von Ihnen verlangen kann.“
Countdown: Maximal drei Monate zur maßgeschneiderten Lösung
Im ERSTGESPRÄCH die Weichen stellen
●
Erster Tag:
Beide Gesprächspartner klären die Rahmenbedingungen und steuerlich relevanten Tatbestände:
• Unternehmensführung und Zukunftsplanung
• Private und betriebliche Rahmenbedingungen
• Einkommensteuer
• Betriebliche Steuern und Rechnungswesen
• Leistungsangebot des Beraters
Der Berater sucht die Dienstleistungen mit dem größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus. Er gibt dem
Mandanten eine individuell erarbeitete Liste der
einzureichenden Unterlagen mit. Der Mandant stellt
dann die erforderlichen Unterlagen zusammen.
●
ECOVIS Info 1. 06
2
Zwei Wochen später:
Es wird ein zweites vertiefendes Gespräch geführt.
Der Berater bereitet den Steuerberatungsvertrag und
die restlichen Unterlagen zur Mandatsübernahme
vor, wertet die Unterlagen aus und bereitet die
Informationen systematisch auf.
●
Vier Wochen später:
Nach Aufbereitung der Informationen und Unterlagen wird ein Nachfolgetermin vereinbart.
Ziel: verbliebene offene Fragen klären, den Fahrplan
vorbereiten und ein erstes Beratungskonzept
vorlegen.
Im NACHFOLGEGESPRÄCH die Beratung
ausarbeiten
●
Acht Wochen später:
Gezielte Auswertung. Die steuerlichen Risiken des
Mandanten müssen eingegrenzt und in das bereits
skizzierte Beratungsmuster eingearbeitet werden.
●
Zwölf Wochen später:
Die umfassende Beratung kann angeboten werden,
der Weg zur maßgeschneiderten Lösung ist frei.
Kurz & Bündig
Abschreibung von Software
Schnell, schneller, am schnellsten:
So könnte man die Entwicklung im
Soft- und Hardwarebereich beschreiben. Um auf dem neuesten
Stand zu sein, müssen Unternehmen in immer kürzeren Abständen
in IT investieren. Bisher musste
die Abschreibung für neue ERPSoftware auf zehn Jahre angelegt
werden. Ab jetzt gilt die Abschreibung von nur noch fünf Jahren.
Für Unternehmen ist diese neue
Regelung positiv, denn so
können Aufwendungen schneller
steuerlich geltend gemacht
werden.
Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
Im Gegensatz zu anderen Zweigen der Sozialversicherung kennt die gesetzliche Rentenversicherung
von jeher auch eine Versicherungspflicht bestimmter Gruppen von Selbstständigen. Bereits seit 1999
fallen unter diese Regelung auch Selbstständige, die auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Bisher galt diese Regel nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs, sie waren somit auch nicht
rentenversicherungspflichtig. Das wird sich jetzt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ändern.
Begründung: Alleingesellschafter und Geschäftsführer, die nur für ihre Gesellschaft geschäftsführend
tätig sind, gelten als arbeitnehmerähnliche Selbstständige und sind damit neuerdings rentenversicherungspflichtig. Die gesetzliche Versicherungspflicht für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
ist davon nicht betroffen (Az. B 12 RA 1/04 R).
Zweifel bei der Lohnsteuer beseitigen
Ob und in welcher Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, ist für Arbeitgeber mitunter schwer
zu beurteilen. Da sie aber für eine falsche Abführung der Lohnsteuer haften, ist die korrekte
Besteuerung von großer Bedeutung. Es gibt daher
für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich an das
Betriebsstättenfinanzamt zu wenden, die eine so
genannte Anrufungsauskunft erteilen, aus der
hervorgeht, ob bestimmte Bezüge eines Arbeitnehmers lohnsteuerfrei, lohnsteuerpflichtig oder
ermäßigt zu besteuern sind. Solange das Betriebsstättenfinanzamt diese Auskunft nicht widerrufen
hat, ist es daran gebunden – auch wenn sich die
ursprüngliche Aussage als falsch erweisen sollte.
Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen
Krankenversicherungsbeiträge sind
zurzeit nur bis zu einer Höchstgrenze abzugsfähig und wirken sich
daher auch nicht in vollem Umfang
steuermindernd aus. Das kann
sich ändern, denn der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig. Daher sollten Steuerbescheide – sofern sie ohnehin nicht
vorläufig ergehen – angefochten
werden, um eine spätere Änderungsmöglichkeit zu nutzen.
Neue Regeln bei der
Umsatzsteuer
Unternehmer in den alten Bundesländern, deren Umsätze 125.000
Euro nicht übersteigen, müssen
ihre in den Einnahmen enthaltene
Umsatzsteuer nicht direkt nach
der Leistungserbringung abführen,
sondern erst dann, wenn die
Rechnung vom Kunden auch bezahlt wurde. Die Umsatzgrenze für
diese so genannte Ist-Besteuerung
wird ab 1. Juli 2006 auf 250.000
Euro angehoben. Sonderregelung:
Die Obergrenze in den neuen
Bundesländern liegt bei 500.000
Euro und wird bis Ende 2009
verlängert.
Betriebsprüfer nutzen Branchenvergleiche
Bei der Betriebsprüfung hat sich in den letzten
Jahren eine stille Revolution vollzogen und in
Gesprächen zwischen Steuerberatern und
Mandanten steht das Thema „digitale Betriebsprüfung“ häufiger denn je auf der Tagesordnung. Immer intensiver durchforsten Prüfer mit
Hilfe von Revisions-Software die elektronische
Buchführung von Unternehmen. Automatische
Prüfraster für einzelne Branchen sind dabei
KURZ GEMELDET
ebenso an der Tagesordnung wie Kontrollmitteilungen über Geschäfte mit Kunden und Lieferanten. Kleingewerbetreibende mit mehr als 17.500
Euro Einnahmen pro Jahr müssen erstmals in der
Steuererklärung 2005 ihren Gewinn mit dem neuen Vordruck „EÜR“ ermitteln. Die elektronische
Aufgliederung von Einnahmen und Ausgaben
ermöglicht dem Fiskus Branchenvergleiche und
die gezielte Überprüfung „auffälliger“ Firmen.
Spekulationsbesteuerung vor
dem Verfassungsgericht
Die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ist – so ein Urteil des
Bundesfinanzhofs – für den Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß. Dagegen wurde jetzt
Beschwerde eingelegt. Daher
sollten Einkommensteuerbescheide
ab 1999 durch Einspruch offen
gehalten werden, bis das Verfahren
entschieden wurde.
„SteuerGuide 2006“
Pendlerpauschale, Eigenheimzulage, Steuerberatungskosten: Die
neue Bundesregierung hat eine Vielzahl an Änderungen auf den Weg
gebracht, der Paragrafendschungel ist dadurch aber keineswegs
leichter zu durchschauen. Licht ins Dunkel bringt der „SteuerGuide
2006“, den Ecovis zusammen mit dem Freiburger Haufe Verlag
herausgegeben hat. Da weitere Änderungen für 2006 und darüber
hinaus geplant sind, gibt es in dem Booklet auch eine Vorschau auf
mögliche Novellierungen und deren Auswirkungen für Unternehmer
und Privatpersonen. Den „SteuerGuide“ erhalten Sie kostenlos unter
www.ecovis.com/steuerguide
3
ECOVIS Info 1. 06
Betrieb & Praxis Internationalisierung
Grenzenlose Partnerschaft
Für den deutschen Mittelstand gewinnt das Auslandsgeschäft immer
mehr an Bedeutung. Dabei leisten Ecovis-Kanzleien wertvolle Hilfe.
S
chon heute ist jeder vierte deutsche Unternehmer als Exporteur, Produzent oder Dienstleister
auf ausländischen Märkten tätig. Je weiter die wirtschaftliche Integration im EU-Binnenmarkt und die
Globalisierung fortschreiten, desto weniger können
sich selbst kleine, lokal tätige Handwerks-, Handelsoder Dienstleistungsbetriebe internationalen Wettbewerbseinflüssen entziehen. Und immer mehr mittelständische Industrieunternehmen errichten Produktionsstätten und Niederlassungen im Ausland – nicht
nur um Kostenvorteile zu nutzen, sondern auch um
neue Absatzmärkte zu erschließen oder weil sie als
Zulieferer ihren Abnehmern folgen müssen.
Die zunehmende internationale Verflechtung und
Auslandspräsenz stellt die deutschen Firmen vor neue
betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Herausforderungen. Damit steigt auch der grenzüberschreitende Beratungsbedarf. Denn einerseits können die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen,
Buchführungs- und Erklärungspflichten für deutsche
Unternehmen, die damit nicht vertraut sind, leicht zu
teuren Fallstricken werden (siehe auch Seite 5). Andererseits bietet das Dickicht der unterschiedlichen
Rechts- und Steuervorschriften eine Fülle ganz legaler Möglichkeiten zur Steuerminimierung. Dabei sind
die Gestaltungspotenziale oft so groß, dass sich aus
der steuerlich optimalen Konzeption eines Auslandsengagements ein echter Wettbewerbsvorteil ziehen
lässt. „Unsere mittelständischen Mandanten erwar-
ECOVIS Info 1. 06
4
ten daher von uns auch internationale Kompetenz“,
erklärt Dr. Ferdinand Rüchardt, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Vorstand von Ecovis.
Die Ecovis-Gruppe, die in Deutschland rund 20.000
gewerbliche Mandanten betreut, baut deshalb ihre
internationale Kompetenz und Präsenz systematisch
weiter aus. „Dabei setzen wir“, so Sandra Merklein,
Ecovis-Spezialistin für internationale Steuerfragen,
„ganz bewusst auf Partnerschaften mit ausländischen
Topkanzleien, die ihre nationalen Märkte und Besonderheiten genau kennen. Wir müssen also das
Länder-Know-how nicht erst mühsam von null aufbauen. Zudem können wir die Overhead-Kosten niedrig halten und diesen Vorteil an unsere Mandanten
weitergeben.“
Dabei achtet Ecovis darauf, dass die ausländischen
Partner die gleichen Arbeits- und Fortbildungsstandards einhalten. „Damit können wir unsere Mandanten auch in Zeiten der zunehmenden Globalisierung zukunftsweisend beraten“, betont Merklein. Inzwischen ist Ecovis in zwölf wichtigen Auslandsmärkten
vertreten. In Europa bieten Partner in Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, der Schweiz,
Tschechien, Ungarn sowie auf Zypern Beratungsleistungen. Allein in China, dem weltweit größten Wachstumsmarkt, gibt es mittlerweile sieben Standorte, in
den USA einen in New York. Dieses internationale
Partnernetzwerk wird Ecovis noch weiter ausbauen.
,,
●
●
●
●
●
●
WORÜBER WIR REDEN SOLLTEN
Was muss ich bei grenzüberschreitenden
Geschäften in rechtlicher und steuerlicher
Hinsicht im In- und Ausland beachten?
Wie lässt sich die oft sehr knifflige Umsatzsteuerproblematik am besten lösen?
Wo bekomme ich Informationen und Beratung
über das Land, in dem ich meine Produkte
vertreiben oder fertigen möchte.
Wie finde ich in den avisierten Märkten die
richtigen Kooperationspartner für Beschaffung,
Produktion, Vertrieb, Logistik und Dienstleistungen?
Welche staatliche Fördermittel gibt es für
Vertrieb oder Fertigung im Ausland und wie
kommt man daran?
Wie organisiere ich eine ausländische Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft rechtlich,
steuerlich und wirtschaftlich optimal?
Auslandssteuern Problem & Lösung
Vorsicht, Betriebsstätten-Falle!
Wie wichtig kompetente steuerliche Beratung bei simplen grenzüberschreitenden Aktivitäten ist, zeigt der Fall eines deutschen Spediteurs.
D
er Unternehmer, dessen GmbH viele Transporte
zwischen Deutschland und Italien durchführte,
hätte nie gedacht, welche schlaflosen Nächte ihm seine Auslandsrepräsentanz einmal bereiten würde. Dort
konnten nicht nur Lkw über Nacht auf dem abgesperrten Gelände sicher parken und die Fahrer schlafen, sondern auch die italienischen Kunden Ware anliefern und abholen. Das kleine Büro hatte also nur
unterstützenden Charakter, war also keine steuerpflichtige Betriebsstätte.
Anderer Meinung war freilich die italienische Steuerfahndung, als sie nach sieben Jahren ohne Probleme 2002 zuschlug. Das Unternehmen habe seine
Buchführungs- und Steuererklärungspflichten verletzt. Anhand von beschlagnahmten Unterlagen
schätzte die Finanzpolizei die Umsätze der Jahre 1995
bis 2002 und setzte sie mit dem Gewinn gleich, weil
sich keine Kosteninformationen fanden. Einkommenund Umsatzsteuer summierten sich damit auf
7,5 Millionen Euro, dazu kam noch eine Strafe in
gleicher Höhe – eine existenzbedrohende Forderung
für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von
15 Millionen Euro.
Allein mit der Grobschätzung verstieß die Finanzpolizei gegen geltendes internationales Steuerrecht
(OECD, EU und Doppelbesteuerungsabkommen).
Ganz abgesehen davon, dass die Besteuerung der Repräsentanz eines Unternehmens, das seine Umsätze
und Gewinne in Deutschland ordnungsgemäß versteuert hatte, nicht rechtens war. Dennoch bedurfte
es noch drei Jahre gemeinsamer Anstrengungen der
Ecovis-Spezialisten und der italienischen Partnerkanzlei,
um alle Forderungen abzuwehren und einen Freispruch für den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Inhaber und Geschäftsführer der deutschen
Speditions-GmbH zu erwirken.
Fazit: „Bei einer Beratung vor Errichtung der Repräsentanz hätten wir dafür sorgen können, dass auch
ein aggressiver Fiskus keinen Ansatzpunkt für Steuerforderungen findet“, erklärt Prof. Dr. Peter Lüdemann von Ecovis.
WIE ECOVIS SIE IM AUSLANDSGESCHÄFT UNTERSTÜTZEN KANN
Unternehmen ohne ausländische
Betriebsstätte/Tochtergesellschaft
(meist kleinere Firmen)
● Klärung von Umsatzsteuerfragen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und
Leistungen
● Fiskalvertretung durch Partnerkanzleien bei
Umsatzsteuerdeklaration für im Ausland
erbrachte Leistungen
● Anträge auf Vorsteuererstattung für
gezahlte ausländische Umsatzsteuern
● Umsatzsteuernavigator für grenzüberschreitende Transportleistungen
● Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand,
Anwendbarkeit eigener AGB bei grenzüberschreitenden Lieferungen und
Leistungen
● Vertretung in steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Streitfällen
● Begleitung bei Errichtung ausländischer
Betriebsstätten – von der Partnersuche für
Joint Ventures über Klärung von Haftungsrisiken bis zur optimalen Rechtsform (auch
unter steuerlichen Gesichtspunkten)
Unternehmen mit ausländischer
Betriebsstätte/Tochtergesellschaft
(ergänzend zu den vorgenannten Punkten)
● Beratung über im jeweiligen Land geltende
Buchführungs- und Steuererklärungspflichten
● Steuerdeklaration für ausländische
Betriebsstätten durch Partnerkanzleien
● Saubere Verrechnungspreisdokumentation
für grenzüberschreitende Lieferungen und
Leistungen gemäß deutschem Steuerrecht
● Beratung hinsichtlich optimaler Steuergestaltungen
● Beratung und Vertretung in steuerlichen
und wirtschaftsrechtlichen Fragen
●
Steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge und Gesamtvermögensnachfolge bei erheblichem internationalem
Unternehmens- und Privatvermögen
Privatvermögensbereich
● Veranlagung ausländischer Kapitalerträge
sowie Einkommen aus Vermietung und
Verpachtung (zum Beispiel aus Immobilienbeteiligungen)
● Antragsverfahren beim Zurückholen im
Ausland zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuern
● Hilfe bei der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
bei Auslandsvermögen
● Steuerliche Beratung vor internationalen
Kapital- und Immobilienengagements
(Fondsbeteiligungen)
● Beratung in Erbschaftsteuerfragen bei
Auslandsvermögen
5
ECOVIS Info 1. 06
Betrieb & Praxis Umsatzsteuer/Personalwesen
Hilfe im Umsatzsteuer-Dschungel
Der von Ecovis speziell für Speditionen und Autohäuser konzipierte
Umsatzsteuernavigator schafft Klarheit bei einer komplexen Materie.
S
tellt schon das deutsche Umsatzsteuerrecht viele
Unternehmen vor Probleme, wird es bei grenzüberschreitenden Geschäften erst recht kompliziert.
Hinzu kommen zahlreiche Sonderregelungen für Auslandssachverhalte, mit denen vor allem durch die EUOsterweiterung und durch die zunehmende Globalisierung ihrer Aktivitäten auch immer mehr mittelständische Unternehmen konfrontiert sind.
Abhilfe schafft hier der von Ecovis entwickelte softwaregestützte Umsatzsteuernavigator, von dem die
Steuerberatungsgruppe inzwischen zwei spezielle
Branchenversionen – für Speditionen und für Autohäuser – anbietet. Beispielsweise enthält die Version
für die Transportbranche eine systematische Auswahl
von über 100 Umsatzsteuerfällen. Ausgehend von
einer übersichtlichen Oberflächenmaske führt die Software den Bearbeiter zunächst schrittweise anhand
der Kriterien Leistungsart, -ort und -weg zum richtigen Sachverhalt.
Werden zur Lösung und korrekten Rechnungsstellung weitere Informationen benötigt, fragt das
System diese automatisch ab. Darüber hinaus bietet
der Umsatzsteuernavigator Musterrechnungen, Buchungshinweise und einen Erläuterungsteil mit Fachausdrücken und Beispielen.
Selbstverständlich werden die Softwarepakete regelmäßig an neue gesetzliche Regelungen angepasst.
Auch für andere Branchen und Firmen mit komplexer Umsatzsteuerproblematik sind maßgeschneiderte Lösungen geplant.
UMFASSENDER SERVICE RUND UM DIE MITARBEITER
Mit ECOVIS Lohn + Personal können mittelständische Unternehmen wichtige Bereiche
ihres Personalwesens optimieren.
Gerade für kleinere Unternehmen stellen die vielfältigen Verpflichtungen, die durch das Steuer-, Arbeitsund Sozialversicherungsrecht auf sie zukommen, oft
eine hohe Belastung dar. Dabei sind die Aufgaben
häufig auf verschiedene Dienstleister verteilt: Die
Lohnbuchhaltung liegt beispielsweise bei der Personalabteilung, Details müssen mit dem Steuerberater
geklärt werden und bei arbeitsrechtlichen Fragen wird
der Anwalt kontaktiert.
Um den teilweise immensen Zeitaufwand dafür zu
reduzieren, hat Ecovis ein Beratungspaket entwickelt,
das es kleinen und mittelständischen Unternehmen
erlaubt, alle steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Informationen von ihrem Ecovis-Partner vor
Ort aus einer Hand zu erhalten. Das Paket ist modular
aufgebaut, so dass nur diejenigen Leistungen bestellt
und bezahlt werden müssen, die auch tatsächlich
benötigt werden.
PROFESSIONAL ODER PREMIUM?
Lohn + Personal „Professional“
Paketangebot für Monatspauschalen nach Mitarbeiterzahl:
● Lohn- und Gehaltsabrechnungen
(aller Art)
● Laufende Überwachung von
Sozial- und Krankenkassenbeiträgen, Gesetzesänderungen
sowie Vollständigkeit der
Lohnunterlagen
Sonderleistungen zu pauschalen Festpreisen
● Bescheinigungen für Wohngeld,
Arbeitsamt, Lohnfortzahlung
und Verdienst
ECOVIS Info 1. 06
6
●
●
An- oder Abmeldung bei
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Altersvorsorgeverträge
Lohn + Personal „Premium“
Paketangebot für Monatspauschalen nach Mitarbeiterzahl:
● Lohn- und Gehaltsabrechnungen
(aller Art)
● Laufende Überwachung von
Sozial- und Krankenkassenbeiträgen, Gesetzesänderungen
sowie Vollständigkeit der
Lohnunterlagen
● Bescheinigungen für Wohngeld,
●
●
●
Arbeitsamt, Lohnfortzahlung
und Verdienst
Zahlungserstellung
(Diskette, Überweisungsträger)
FiBu-Überleitung (Buchungsbeleg)
Personal-Dienstleistungen
(Geburtstagsliste etc.)
Sonderleistungen für Professional und Premium nach Zeitaufwand:
● Probeabrechnungen
● Prognosegehälter
● Lohnkosten-Vorkalkulation
Photovoltaik-Anlagen Betrieb & Praxis
Die Sonne bringt Rendite
Stromerzeugung aus Solarenergie ist ein sprichwörtlich heißes Thema.
Von diesem Trend können auch private Investoren profitieren.
F
ür die Photovoltaik-Branche werden bis 2010 jährliche Wachstumsraten von 24 Prozent prognostiziert. Seit 1999 hat zum Beispiel die Aktie von Solarworld über 2.000 Prozent gewonnen. Über 800.000
private Anlagen produzieren hierzulande bereits Strom
aus Sonnenlicht – und es werden täglich mehr. Wer
seinen Grundbesitz in diesem Jahr mit einer Photovoltaikanlage bestückt und den Öko-Strom ins öffentliche Netz einspeist, sichert sich dank lukrativer
Förderprogramme garantierte Gewinne. Laut Bankexperten kann sich die Investition mit einer Rendite
von ca. 4 Prozent von Anfang an rechnen, bei einer
kompletten Eigenkapitalfinanzierung sei ein Vorsteuerertrag zwischen 8 und 12 Prozent durchaus realistisch.
Kernstück der Solarförderung ist das noch unter
Rot-Grün verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes. Darin werden die regionalen
Netzbetreiber verpflichtet, jeglichen in einer privaten
Anlage aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse erzeugten Strom zu einem festen Einspeisepreis abzunehmen.
Geht die Solaranlage noch 2006 ans Netz, beträgt
die Vergütung bei einer Leistung bis einschließlich 30
Kilowatt 51,80 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh). Grundeigentümer, die ihre Anlage in der
Fassade integrieren, erwirtschaften sogar noch mehr.
Aufgrund höherer Baukosten können sie nämlich über
die gesamte Vertragslaufzeit einen Aufschlag von
5 Cent/kWh verlangen. Die Vergütung wird für das
Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden zwanzig
Jahre festgeschrieben – sonnige Aussichten also für
private Stromerzeuger.
Wer seinen Öko-Strom dauerhaft gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist, gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer (BMF-Schreiben vom 4. 12. 2001,
Az. IV B 7 – S 7104 – 47/01). Damit kassieren Anlagenbetreiber neben der Einspeisevergütung zusätzlich
noch eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Der Mehrertrag muss zwar an den Fiskus abgeführt werden.
Im Gegenzug kann jedoch die auf den Baukosten der
Anlage lastende Mehrwertsteuer, die vom Hersteller
oder von Handwerkern in Rechnung gestellt wurde,
auf einen Schlag gegengerechnet werden.
Gleiches gilt für die im laufenden Betrieb anfallende Mehrwertsteuer auf Wartungs- und Repara-
turkosten. Damit ergibt sich gerade im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage ein hoher Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt, den Investoren als
Finanzierungsbaustein nutzen können.
Damit sich private Vermietungsaktivitäten und
Stromerzeugung nicht vermischen, sollten beide Bereiche strikt getrennt werden – am besten errichtet
man für die Solaranlage ein separates Unternehmen.
Wollen mehrere Personen die Anlage betreiben, können sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
gründen und dann auf gemeinsame Rechnung wirtschaften. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag empfiehlt sich auf jeden Fall, um schon im Voraus bei der
Verteilung von Aufgaben, Aufwendungen und Erlösen mögliche Konflikte zu vermeiden.
Eigentümer dürfen die Baukosten für die Solaranlage nicht auf einen Schlag steuerlich geltend machen. Das Finanzamt legt vielmehr eine Nutzungsdauer von zwanzig Jahren zu Grunde und akzeptiert
die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer daher
nur über eine jährliche Abschreibungsrate.
➔
●
●
●
●
WAS WIR IHNEN BIETEN KÖNNEN
Praxisnahe Beratung in allen steuerlichen,
rechtlichen und finanztechnischen Fragen rund
um die Photovoltaik-Anlage
Prüfung und ggf. Modifizierung der Verträge mit
Anbietern der Anlagen
Gestaltung der Mietverträge und Dachnutzungsverträge
Gestaltung und Formulierung der GbR-Verträge
für die Betreiber
7
ECOVIS Info 1. 06
Betrieb & Praxis Medizinische Versorgungszentren
Chance für Ärzte und Patienten
Medizinische Versorgungszentren gelten insbesondere in strukturschwachen ländlichen Gebieten als Modell der Zukunft.
D
as Prinzip ist nicht neu: Polikliniken gab es bereits im 18. Jahrhundert und in der ehemaligen
DDR waren sie die tragende Säule der ambulanten
Versorgung. Jetzt feiern sie unter dem Namen Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ, ein regelrechtes Comeback. 270 MVZ mit rund 970 Ärzten
zählte die Kassenärztliche Bundesvereinigung deutschlandweit im November 2005 – das entspricht einem
Anstieg von 115 Prozent in nur elf Monaten.
Warum das als überholt angesehene Modell wieder stark im Kommen ist, hat die verschiedensten
Gründe. Zum einen hat der Gesetzgeber durch das
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 1. Januar
2004 die prinzipielle rechtliche Grundlage dazu geschaffen. Zum anderen gelten MVZ wie auch Kooperationen in anderer Form als vielversprechende
Möglichkeiten, die Kostenlawine im Gesundheitssystem zumindest zu bremsen.
Insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen lässt sich mit MVZ aufgrund ihres interdisziplinären Charakters die ambulante Patientenversorgung gut sicherstellen. Statt beispielsweise im Ort A
zu einem Orthopäden, im Ort B zur Physiotherapie
EIN KOMPLEXES VORHABEN
Was bei der erfolgreichen Gründung eines
MVZ zu beachten ist
ECOVIS Info 1. 06
●
Abwägen gegenüber anderen Kooperationsformen wie Geschäftspraxis, Praxisgemeinschaft,
Partnerschaftsgesellschaft, Apparate- und
Laborgemeinschaft
●
Synergien medizinische und nichtmedizinische
Angebote
●
Einsparpotenziale durch Kooperation in Einkauf,
Management und Marketing
●
Standortwahl: Bedarfsanalyse, Konkurrenzsituation, Erreichbarkeit
●
Investitionen und Finanzierung: öffentliche
Fördermittel, Fremdwährungskredite, klassische
Bankdarlehen – Anforderung der Banken an
Konzeption, Ausstattung und Betrieb
●
Wahl der Rechtsform: Personengesellschaft
(GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft), Kapitalgesellschaft
(GmbH, AG), sonstige Vereinigung (e. V., e. G.,
Stiftung, EWIV)
8
und im Ort C zu einem Internisten zu fahren, finden
die Patienten in einem MVZ mehrere ärztliche und
nichtärztliche Disziplinen unter einem Dach.
Eine Fülle von Rechtsfragen
Auch für Ärzte und Therapeuten bieten MVZ etliche
Vorteile: Sie können hier ohne das finanzielle Risiko
einer eigenen Praxisgründung oder Praxisübernahme
arbeiten und werden zudem von den nichtärztlichen
Aufgaben entlastet. Technische Geräte und Räume
werden gemeinschaftlich genutzt und deren Kosten
sowie auch die für administratives Personal verteilen
sich auf mehrere Schultern.
Von ihrer Ausgestaltung her sind MVZ ausgesprochen variabel: Sie können von Krankenhäusern
oder Krankenhausärzten gegründet und betrieben
werden, aber auch niedergelassene Ärzte und nichtärztliche Leistungserbringer wie Pflegedienste können den Kern von Versorgungszentren bilden.
„Allerdings beinhalten die derzeitigen Gesetzesregelungen noch viele Einschränkungen, die eine zügige Realisierung von MVZ bremsen“, darauf wies
Wolfgang Grieger, Vorstand von Ecovis, im Januar bei
einem Workshop zum Thema medizinische Versorgung hin. Beispielsweise darf ein Arzt oder eine andere Gesundheitseinrichtung bislang keine „rollende
Arztpraxis“ unterhalten. Das aber, so Grieger, müsse
erlaubt werden, wenn Menschen in schwach besiedelten Gebieten überhaupt eine Chance auf angemessene Versorgung haben sollten.
Eine kontrovers diskutierte Frage ist unter anderem auch, ob bei einem MVZ, in dem ausschließlich
Ärzte als Leistungserbringer vertreten sind, eine fachübergreifende oder eine – im Sinne der Weiterbildungsordnung – fachgebietsübergreifende Leistungserbringung erforderlich ist.
Und nicht nur auf gesetzgeberischer Ebene gibt
es noch erheblichen Klärungsbedarf. „Wer überlegt,
ein MVZ zu gründen und zu betreiben“, weiß Ecovis-Vorstand Grieger, „steht vor einer Vielzahl von Fragen, denn es sind die verschiedensten Rechtsgebiete wie das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht, das
Vertragsarztrecht und auch das Berufsrecht der Ärzte tangiert.“ Daneben sind betriebswirtschaftliche
Überlegungen anzustellen. Professioneller Rat bei der
Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums
zahlt sich darum in jedem Fall aus.
Kinderbetreuung Recht & Steuern
Entlastung für berufstätige Eltern
Vor allem Doppelverdiener und Alleinerziehende können ab 2006
höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen.
B
is zum 31. Dezember 2005 konnten nachgewiesene erwerbs-, ausbildungs- oder krankheitsbedingte Kinderbetreuungskosten, soweit sie 1.548 Euro je Kind überstiegen, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Kind (bis zum Alter von 14
Jahren, bei Behinderten bis 27 Jahre). Entsprechend
verringerte sich das zu versteuernde Einkommen.
Wurden die Kinder zu Hause im Rahmen eines
haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses betreut,
ließen sich die Kosten dafür (soweit sie 3.048 Euro
pro Kind überstiegen) zusätzlich direkt von der Steuerschuld absetzen – nämlich:
● 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber
510 Euro bei geringfügig Beschäftigten (Minijobber);
● 12 Prozent der Aufwendungen, höchstens 2.400
Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
oder
● 20 Prozent des gezahlten Rechnungsbetrags, höchstens 600 Euro bei Dienstleistungen fremder Anbieter.
Ab dem 1. Januar 2006 gelten nun neue Regeln: Damit Eltern, insbesondere Mütter, künftig Beruf und
Familie besser unter einen Hut bringen können, hat
die Regierungskoalition beschlossen, die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten deutlich zu verbessern. Die Neuregelung soll nach Verabschiedung des
Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft
treten. Danach sollen generell zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes, das zum
Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, steuerlich absetzbar sein – maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind.
Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Rechnung
und Kontobeleg nachgewiesen werden.
Inwieweit Eltern diese Vergünstigung in Anspruch
nehmen können, hängt allerdings von der Lebenssituation ab:
Doppelverdiener (also zusammenlebende Eltern,
die beide erwerbstätig sind) und Alleinerziehende
können ihre Betreuungsaufwendungen für Kinder bis
zum 14. Lebensjahr bis zur Höhe von 4.000 Euro je
Kind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen und so ihre zu versteuernden Einkünfte mindern. Darüber hinaus können sie wie bisher
Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigte oder
Dienstleister von der Steuerschuld abziehen, soweit
diese zum Beispiel Mahlzeiten zubereiten, Wohnung
oder Garten pflegen. Kinderbetreuungskosten sind
jedoch nicht mehr auf diese Weise absetzbar.
Alleinverdiener (zusammenlebende Eltern, ein Erwerbstätiger) können die höheren Kinderbetreuungskosten (bis zu 4.000 Euro) nur für jedes Kind vom
3. bis 6. Lebensjahr, und zwar als Sonderausgaben,
abziehen. Soweit für jüngere oder ältere Kinder Betreuungskosten anfallen, können sie diese nur im Rahmen der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse
(bis 510 bzw. 2.400 Euro) und Dienstleistungen (bis
600 Euro) direkt von der Steuer absetzen.
Stichwort
Kinderbetreuungskosten
Anerkannt werden zum
Beispiel Aufwendungen für
● Unterbringung von
Kindern in Kindergärten-,
-tagesstätten und -krippen
sowie bei Tagesmüttern
und in Ganztagspflegestellen
● Beschäftigung von
Kinderpflegerinnen,
Erzieherinnen und
Kinderschwestern
● Beschäftigung von
Haushaltshilfen, soweit
sie Kinder betreuen
● Beaufsichtigung von
Kindern bei der Erledigung der häuslichen
Schulaufgaben
Nicht anerkannt werden
Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung
besonderer Fähigkeiten,
für sportliche und andere
Freizeitbetätigungen.
KOMMENTAR
So erfreulich es ist, dass berufstätige Eltern steuerlich stärker entlastet werden, so ist andererseits nicht zu
verkennen, dass der gefundene Kompromiss das Steuerrecht weiter verkompliziert. Soweit eine Person, die mit der
häuslichen Kinderbetreuung beauftragt ist, auch sonstige haushaltsnahe Dienste leistet (zum Beispiel kocht oder
putzt), sind die Betreuungs- und die sonstigen Leistungen im Hinblick auf die Nachweispflicht gesondert zu
erfassen und zu vergüten.
9
ECOVIS Info 1. 06
Bildung & Wissen ECOVIS Akademie AG
Für die Zukunft gerüstet
Ob für Steuerberater oder für den Mittelstand: Fortbildung ist ein
entscheidender Erfolgsfaktor. Die ECOVIS Akademie öffnet ihre Türen.
Lebenslanges Lernen
„Ob Mitarbeiter in einer
Kanzlei oder in einem mittelständischen Unternehmen –
die täglichen Aufgaben
beider unterliegen einem
stetigen Wandel. Die ECOVIS
Akademie trägt dieser
Entwicklung Rechnung. Sie
bietet ein umfassendes
Bildungsangebot, bei dem
der Schwerpunkt auf dem
Transfer von praktischem
Know-how durch erfahrene
Referenten liegt.“
Werner Uhlig, Steuerberater und
Aufsichtsrat, Ecovis
D
ie globalisierte Welt ist komplex und entwickelt
sich rasant weiter. Da reichen einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten, die einmal erworben wurden,
auf Dauer nicht mehr aus – selbst wenn sie herausragend sind. Gefragt ist ein ganzes Bündel fachlicher,
methodischer und sozialer Kompetenzen. Sie müssen systematisch entwickelt, immer wieder angepasst
und ausgebaut werden.
Genau darauf hat sich die ECOVIS Akademie eingestellt. Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung sowie aus kleinen und mittelständischen Unternehmen finden hier das richtige Bildungsangebot,
das sie für immer komplexere Aufgaben rüstet.
Die Akademie hat zwei Wurzeln. In Bayern begann
die hausinterne Fortbildung der Steuerberater, Wirt-
schaftsprüfer und Mitarbeiter der jetzigen EcovisKanzleien bereits in den 70er Jahren und ließ die branchenspezifischen Fachseminare zu einem Klassiker im
süddeutschen Raum werden.
In den neuen Bundesländern startete die systematische Aus- und Fortbildung für die jetzigen Ecovis-Kanzleien Anfang der 90er Jahre. 1996 wurde die
Akademie ein selbstständiges Bildungsinstitut.
Mit der Gründung der ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft wurden vor zwei Jahren beide Aktivitäten in der jetzigen Akademie zusammengeführt.
Das Ergebnis ist eine dynamische Bildungseinrichtung.
Sie steht für bedarfsgerechte und praxisorientierte
Aus- und Fortbildung und garantiert hohe Qualitätsstandards in der Steuer- und Rechtsberatung sowie
der Wirtschaftsprüfung.
Fit für Basel II
Weiterbildendes Studium Betriebswirt/in (FH) Controlling und Steuern
Unternehmer und Selbstständige müssen sich auf die erhöhten Anforderungen der Banken gemäß Basel II einstellen. Daher sollten sich Mitarbeiter in Buchhaltung und Controlling verstärkt betriebswirtschaftliches
Know-how aneignen, um den Banken ratingkonforme Informationen in
bester Qualität übergeben zu können. Zusammen mit der Fachhochschule Schmalkalden bietet die ECOVIS Akademie AG einen Studiengang an, der Fachwissen in den Bereichen Controlling, Steuern und
Rechnungswesen in nur drei Semestern berufsbegleitend vermittelt.
Optimale Vorbereitung
Fünf Fragen an Wolfgang Krakow, Vorstand der ECOVIS Akademie AG
Wer kann sich zu diesem
Studiengang einschreiben?
Zugang haben neben
Absolventen einer Hochschule oder Berufsakademie mit einjähriger Berufserfahrung auch
Mitarbeiter mit allgemeiner Hochschul- oder
Fachhochschulreife und zwei Jahren Berufserfahrung.
Besonders freut uns, dass dieser Studiengang
auch Bewerbern mit Realschulabschluss,
abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und dreijähriger Berufspraxis offen steht.
Diesen Bewerbern war der Zugang zu einem
Fachhochschulstudium bislang verwehrt.
Welches Know-how können die Studenten
erwerben?
Wir vermitteln praxisbezogene Kenntnisse in
ECOVIS Info 1. 06
10
der Betriebswirtschaftslehre, im Wirtschaftsund Steuerrecht, in der Bilanzierung, in der
Bilanzanalyse und Bilanzpolitik sowie im
Finanzierungs-, Investitions- und Vermögenscontrolling.
Zum Lehrstoff gehören weiterhin Krisenmanagement, Unternehmenssanierung und die
Arbeit mit softwaregestützten Controllingund Planungsinstrumenten, die in der Praxis
entwickelt wurden.
Wie läuft das Studium ab?
Die Studentinnen und Studenten erhalten
Studienbriefe, die im Selbststudium durchgearbeitet werden. In jedem Semester gibt es
dann drei Präsenzwochen, in denen der
Unterrichtsstoff vertieft wird. In diesen
Präsenzwochen werden auch die Prüfungsklausuren geschrieben.
Wodurch unterscheidet sich dieser
Studiengang von anderen Weiterbildungsangeboten zum Betriebswirt?
Durch die Praxisorientierung. Denn die
Kooperation mit Ecovis und der Einsatz von
Dozenten aus unserem Unternehmen
garantieren den Transfer von Know-how aus
der Beratungspraxis in die Studieninhalte.
Wann beginnt der nächste Studiengang
und wie hoch sind die Studiengebühren?
Der nächste Studiengang beginnt am
25. September 2006. Die Studiengebühren
betragen pro Semester 1.850 Euro.
Weitere Informationen:
www.fh-schmalkalden.de/
BetriebswirtControllingSteuern
www.ecovis-akademie.com
Kurz & Bündig
Ecovis auf Wachstumskurs
Der Startschuss fiel am Rande des internationalen Partnermeetings im portugiesischen Porto: Am
5. November 2005 wurde der Lizenzvertrag mit Brix + Partners LLC aus New York unterschrieben. Die
in Manhattan ansässige Steuerberatungsgesellschaft ist vorwiegend auf Betreuung deutschstämmiger
Unternehmen spezialisiert. „Ich freue mich, dass ich unsere Kanzlei im Frühjahr 2006 bei den EcovisBeratertagen in Rostock persönlich vorstellen kann“, kommentiert der Kanzlei-Inhaber Gerald Brix die
neue Partnerschaft.
International tätige Unternehmen, die sich in Tschechien engagieren, können seit dem 1. Februar 2006
auf erweitertes Expertenwissen zurückgreifen. Das Team der ECOVIS CBR Audit-Union in Prag erhält
Verstärkung durch 16 Kollegen, davon sechs Steuerberater, der Kanzlei ECOVIS Aspecta S.R.O.
Financial & Tax Consulting.
Zuwachs auch in Sachsen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres werden die sächsischen Kollegen in
Dresden von den Rechtsanwälten Harald Robl (Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht), Christian
Rothfuß (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Thomas Kierner (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
und Dr. Henning Kunze (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) unterstützt. Auch hier wird der
Schritt zu Beratung und Service aus einer Hand kontinuierlich vorangetrieben.
Chancen nutzen in China
Mit über 1,3 Milliarden Einwohnern ist China das
bevölkerungsreichste und mit einer Fläche von 9,6
Millionen Quadratkilometern das drittgrößte Land
der Erde nach Kanada und Russland. Wachstumsmotoren in China sind die Industrie (46,2 Prozent
des BIP) und der Dienstleistungssektor (40,7
Prozent). Wirtschaftliche Kernregionen sind das
Jangtse-Delta um Shanghai, das Perlflussdelta um
Hongkong und Guangdong (Kanton) sowie der
so genannte Rostgürtel im Norden. Internationale
Unternehmen investierten im vergangenen Jahr
rund 60 Milliarden Dollar in Entwicklungszentren,
Fabriken und Händlernetze.
Dennoch ist vieles in und über China weithin
unbekannt. Einen Blick hinter den Bambusvorhang und den Auftritt deutscher Unternehmen
und Institutionen in China zu werfen – das sollte
bei der Unternehmer-Reise, die Ecovis gemein-
Impulse für die
Gesundheitspolitik
In neuen Formen werden künftig
große Teile der medizinischen
Versorgung stattfinden, prognostizieren Experten. Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Kooperationen zwischen stationären und
ambulanten Einrichtungen sind
dabei kreative Ideen, die im Gespräch sind. Als in der Beratung
von Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen engagiertes Unternehmen gab Ecovis neue Impulse ...
Aus: „Norddeutsche Neueste Nachrichten“
3. 2. 2006
Beraterbranche streitet über
Qualität
... „Um als Berufsstand zu
überleben, müssen wir deshalb die
Qualitätssicherung an oberste
Stelle setzen”, sagt Wolfgang
Grieger, Vorstand der EcovisGruppe ...
Aus: „Handelsblatt“, 1. 3. 2006
sam mit dem Magazin „Markt und Mittelstand“
veranstaltet, gut gelingen. Hochkarätige Referenten und Gesprächspartner berichten über die
Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken beim
Geschäftsaufbau in China. Zum besseren Verständnis der chinesischen Kultur bietet die Reise
neben Vorträgen und Besuchen in Unternehmen
auch Besichtungen wie beispielsweise der
Chinesischen Mauer, der Verbotenen Stadt oder
des Lama-Tempels.
Unternehmer-Reise nach Peking und Shanghai
Reisetermin: 2. bis 9. 9. 2006
Mindestteilnehmerzahl:
25 Personen
Preis: 2.490 Euro
Leistungen: Linienflug ab
München, fünf Übernachtungen/
Frühstück, gemeinsame Essen
(ohne Getränke), Transfers,
Ausflüge und Eintrittsgelder,
deutschsprachige Reiseleitung
Programm*:
2. 9. 06: Abflug in München um
19.30 Uhr
3. 9. 06: Ankunft in Peking,
Ecovis
im Spiegel
der Presse
Stadtrundfahrt und Besuch der
Verbotenen Stadt
4. 9. 06: Ganztägig Vorträge
5. 9. 06: Fahrt zur Chinesischen
Mauer bei Mutianyi, Besuch des
Yonghe Tempels (Lama-Kloster),
Gelegenheit zum Shoppen auf
dem Yaxiu Market
6. 9. 06: Vorträge in der Universität Peking, Nachmittag zur
freien Verfügung
7. 9. 06: Besuch des Industrieparks Peking, Vorträge, anschließend Inlandsflug nach Shanghai,
Besuch der Außenhandelskammer
(AHK) Shanghai
8. 9. 06: Besuch der Autostadt
Anting, Vorträge, anschließend
Bummel durch die Fußgängerzone von Shanghai und Besuch
des Old Shanghai Labyrinth.
Abflug in Shanghai um 22.15 Uhr
9. 9. 06: Ankunft München ca.
5.30 Uhr
*Detaillierte Programminformationen und Hinweise zur
Anmeldung finden Sie unter:
www.ecovis.com/china
Expertenrat zum Thema
Kfz-Steuer
... Was ist, wenn der Steuerbescheid nicht mehr anfechtbar ist,
weil er schon länger als vier Wochen auf dem Schreibtisch liegt?
In diesem Falle sollten Betroffene
ihren Wagen für einen Tag abmelden. So unterbrechen sie die
Periode, für die sie bereits im
Voraus Kfz-Steuer gezahlt haben.
Für die Zeit ab Wiederanmeldung
erhalten sie dann einen neuen
Bescheid, gegen den sie fristgerecht Einspruch erheben können.
Aus: „WirtschaftsWoche“, 12. 1. 2006
Gewinnbringende Verluste
... Welche Qualität das Unternehmensdarlehen hat, spielt üblicherweise keine Rolle. Ob es eher eine
Liquiditätsspritze ist oder Eigenkapitalersatz, interessiert das
Finanzamt nicht. Jedenfals solange
es der Firma gut geht. Spannend
wird es, wenn das Unternehmen
rote Zahlen schreibt. Zum Beispiel
bei flauer Konjunktur oder in den
ersten Jahren nach Existenzgründung. „Denn dann entscheidet
die Qualität der Darlehen, wie sich
die Bilanzverluste auf die Steuer
auswirken“, erklärt Steuerberater
Ernst Gossert (Ecovis).
Aus: „Impulse“, 1/2006
11
ECOVIS Info 1. 06
ECOVIS: Das Unternehmen im Profil
Die ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft ist aus dem Zusammenschluss der BaylaGruppe, München und Chemnitz, sowie der Grieger Mallison Gruppe, Berlin und
Rostock, entstanden. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den 20 internationalen Partnerkanzleien arbeiten über 1.800 Mitarbeiter. Rund 240 Berufsträger
(Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine
persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern.
Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklisten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber
hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle
Weiterbildung.
IMPRESSUM
Herausgeber: ECOVIS Europe AG, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.+49 (0)30-31 00 08 55,
Fax +49 (0)30-31 00 08 56, Konzeption und Realisation: EditorNetwork Medien GmbH, 80336
München, Redaktion: Ulf Hausmann (Ecovis, verantw.), Friedrich Bräuninger (EditorNetwork), Erwin
Fellner, Teresa Fach, Brigitte Vogel, Dr. Rainer Burkhardt
Grafik: Klaus Neunstöcklin, 85649 Brunnthal, Druck: Druckhaus Kastner, 85283 Wolnzach
ECOVIS Info basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch
aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht übernommen werden.
Adressen und Berater Ihrer Ecovis-Kanzlei finden Sie unter www.ecovis.com/standorte
ECOVIS Info 1. 06