TIPPS FÜR DAS KUBAGESCHÄFT
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TIPPS FÜR DAS KUBAGESCHÄFT
Wirtschaft TIPPS FÜR DAS KUBAGESCHÄFT INHALT 4 Vorworte 7 Kuba - Der etwas andere Markt 9 9 9 10 10 11 11 Markteinstieg und -bearbeitung Struktur der Abnehmer Markteinstieg Eintrag in das Lieferantenregister Messebeteiligung oder -teilnahme Niederlassungen ausländischer Gesellschaften Alternativen der Marktbearbeitung 12 12 13 14 Ausländische Investitionen Aktivitäten ausländischer Investoren in Kuba Investitionsgesetz Steuervergünstigungen für ausländische Investoren 14 Genehmigungsverfahren für ausländische Investitionen 15 Sonderwirtschaftszone Mariel 17 17 17 18 19 19 20 21 21 21 Geschäftspraxis Handelskammer Kuba als zentrale Anlaufstelle Zahlungsbedingungen und Bankensystem Kaufkraft und Währungssystem Steuern und Abgaben Beschäftigung von Mitarbeitern Spezielle Importregime und Zolltarif Gewerbliches Eigentum Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Standards und Normen 22 22 23 Weitere Informationen und Kontaktanschriften Deutsche Institutionen zur Handelsförderung Kontaktanschriften Germany Trade & Invest www.gtai.de 3 VORWORTE Liebe Leserinnen und Leser, im Verlauf des Jahres 2014 hat sich in den Außenbeziehungen Kubas einiges bewegt. Nach dem Gipfeltreffen der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (CELAC) in Havanna haben im Frühjahr 2014 Verhandlungen zwischen der EU und Kuba über ein Rahmenabkommen begonnen, das eine Intensivierung der Beziehungen ermöglichen würde. Die politische Annäherung zwischen den USA und Kuba ist Anlass für vielfältige Überlegungen, wie sich das Verhältnis zwischen diesen beiden Ländern weiter entwickeln könnte, nicht zuletzt in wirtschaftlicher Hinsicht. Dr. Peter Scholz Die Neuauflage der Broschüre „Tipps für das Kubageschäft“ trägt den wirtschaftspolitischen Entwicklungen des Jahres 2014 Rechnung. Denn auch im Wirtschaftsbereich gab es in Kuba Neuigkeiten. Es wurde der neue Tiefseehafen in Mariel eingeweiht und mit dem Aufbau der angrenzenden Sonderentwicklungszone begonnen. Die größte Aufmerksamkeit erhielt jedoch das lang erwartete, neue Gesetz über ausländische Investitionen, das im Juni 2014 in Kraft getreten ist. Konkretisiert wurde dies durch ein Portfolio von rund 250 Investitionsmöglichkeiten, das anlässlich der Internationalen Industriemesse vorgestellt wurde. Zurzeit arbeitet die kubanische Regierung außerdem an der Abschaffung des dualen Währungssystems. Über die Attraktivität des Investitionsstandorts Kuba werden die Vertragsabschlüsse der nächsten Monate und Jahre Auskunft geben. Die seit 2011 laufenden Bemühungen um eine Belebung der kubanischen Wirtschaft könnten sich in naher Zukunft noch verstärken und so auch Anreize für ein größeres Engagement seitens deutscher Unternehmen bieten. Für die deutsche Wirtschaft gilt es daher, die Entwicklung in Kuba aufmerksam zu verfolgen und neue Geschäftschancen aufzugreifen. In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Regionalen Handelskammer ist die Deutsche Botschaft gerne bereit, über die Investitionsbedingungen, Währungsfragen und die Strukturen des kubanischen Außenhandels zu informieren und geeignete Ansprechpartner zu vermitteln. Dr. Peter Scholz Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Kuba 4 Tipps für das Kubageschäft Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Kuba ist für deutsche Unternehmen ein zunehmend interessanter Wirtschaftspartner mit langfristig erheblichem Potenzial. Johannes Hauser Das Land unternimmt große Anstrengungen, um Defizite in der Infrastruktur zu beheben, die über Jahrzehnte entstanden sind. Die staatliche Beschaffungspolitik hat die dringend notwendige Modernisierung der Infrastruktur sowie der Agrarwirtschaft zu einem prioritären Thema erklärt. Dies hat in der Vergangenheit auch deutschen Unternehmen in verschiedenen Sektoren interessante Projekte beschert. Die Modernisierung bedeutender Schlüsselbereiche wie der Energiegewinnung, der Wasser- und Abwassertechnologie, des Transportwesens und der Telekommunikation bedarf hochentwickelter Technologien, die Deutschland auf den erwähnten Feldern stellt. Der seit Herbst 2010 begonnene Teilrückzug staatlicher Institutionen aus der Wirtschaft sowie die Zulassung privatwirtschaftlichen innerstaatlichen Engagements hat eine Binnendynamik entwickelt, die bislang noch nicht als Impulsgeber auf die außenwirtschaftlichen Beziehungen gewirkt hat. Unbeschadet aller Diskussionen und Spekulationen über die Zukunft des Landes hat Kuba aber seit einiger Zeit das Interesse deutscher Unternehmen geweckt. Das kürzlich reformierte Investitionsgesetz hat den Handlungsrahmen für ausländische Aktivitäten im Land neu definiert. Allein die Ankündigung einer Normalisierung des Verhältnisses zu den USA im Dezember 2014 hat in der Folge eine Vielzahl von Anfragen und Interessenbekundungen deutscher Unternehmen zu Kuba ausgelöst. Um die bestehenden Geschäftsmöglichkeiten erschließen zu können, bedarf es einer grundsätzlichen Orientierung über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die vorliegenden, aktualisierten „Tipps für das Kubageschäft“ in praxisnaher Weise bieten. Sowohl der an der Vermarktung interessierte Unternehmer als auch der Investitionswillige wird hier die Informationen finden, die es ihm erlauben, sich eine erste Meinung über die wirtschaftlichen Spielregeln des Staatshandelslandes Kuba zu machen. Die AHK Zentralamerika/Karibik begrüßt die Initiative von Germany Trade & Invest außerordentlich und bietet sich für die Weiterverfolgung geweckten Interesses als Ansprechpartner für deutsche Unternehmen an. Johannes Hauser Geschäftsführer Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik Germany Trade & Invest www.gtai.de 5 VORWORTE Sehr geehrte Damen und Herren, Dr. Jürgen Friedrich ein Engagement in Kuba bedarf eines langen Atems, den die Marktgröße nicht immer rechtfertigt. Der zentralisierte Einkauf bei vielen Produktkategorien verspricht bei Erfolg aber attraktive Liefervolumina. Der Modernisierungsbedarf in Kuba ist immens. Für den Aufbau der maroden Infrastruktur fehlt es vor allem an Devisen. Die kubanische Seite ist aber nicht nur auf Kapital angewiesen, sondern in technologisch anspruchsvollen Bereichen auch auf ausländisches Know-how. Dies ist der Regierung in Havanna bewusst. Mit der Schaffung der Sonderwirtschaftszone Mariel und einem neuen Investitionsgesetz hat sie 2014 die Rahmenbedingungen für Investoren verbessert. Eine Ende 2014 veröffentlichte Liste mit 246 Investitionsprojekten soll ausländisches Kapital anlocken. Die Investitionsprojekte stammen aus fast allen Landesteilen und Wirtschaftssektoren. Ein Knackpunkt für Investoren bleibt die fehlende Rechtssicherheit. Die höheren Auslandsüberweisungen durch die schrittweise Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen zu den USA bringen mehr Devisen ins Land und treiben auch die Nachfrage nach in Kuba produzierten Produkten an. Dadurch steigen die Absatzchancen für deutsche Kapitalgüter und Vorprodukte, die langfristig durch Qualität punkten. Der 2010 begonnene Reformprozess lässt zwar noch keine eindeutige Richtung erkennen. Doch das kubanische Wirtschaftssystem dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verändern, da es immer stärker unter Druck gerät. Und in dem Maße, in dem die „Aktualisierung“ des bestehenden Wirtschaftsmodells dem Land höhere Devisenzuflüsse beschert, wachsen auch die Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Zum Zuge kamen sie unter anderem in der Medizintechnik, bei der Strom- und Wasserversorgung sowie bei Restaurierungsarbeiten am Malecón. Der Zeitpunkt für einen Einstieg ins Kubageschäft ist günstig. Mit den aktualisierten „Tipps für das Kubageschäft“ gibt Germany Trade & Invest einmalige Einblicke in die Geschäftsmöglichkeiten in Kuba und hilft deutschen Unternehmen bei der Vorbereitung ihres Kubageschäfts. Dr. Jürgen Friedrich Geschäftsführer Germany Trade & Invest 6 Tipps für das Kubageschäft KUBA - DER ETWAS ANDERE MARKT KUBA - DER ETWAS ANDERE MARKT Der kubanische Markt mit seinen rund 11 Mio. Einwohnern, einer aufgrund von Devisenknappheit begrenzten Kaufkraft sowie staatlicher Kontrolle wirkt auf den ersten Blick wenig anziehend für deutsche Unternehmen. Die Abnehmer in Kuba sind staatliche Importfirmen. Ausländische Unternehmen können weder im Import, noch im Groß- und Einzelhandel direkt aktiv werden. Der konzentrierte Einkauf bei vielen Produktkategorien verspricht bei Erfolg aber sehr attraktive Liefervolumina. Darin liegt der Reiz des kubanischen Marktes. Deutsche Anbieter haben in der Vergangenheit Aufträge in Kuba abgeschlossen, die im weltweiten Maßstab für diese Unternehmen Rekordmarken setzten. Das Land fordert deutschen Unternehmen eine besondere Vorgehensweise ab, die von anderen Märkten abweicht: Eine klassische Marktbearbeitung durch Erkundung und Erforschung des Marktpotenzials mit nachfolgender Vertretersuche oder einem investiven Engagement macht nach Aussagen deutscher Unternehmer, die schon länger in Kuba aktiv sind, wenig Sinn und ist praktisch gar nicht umzusetzen. Der Modernisierungsbedarf auf der Insel ist enorm und springt schon bei einer touristischen Stippvisite überall ins Auge. Daran lassen sich aber nicht die Absatzchancen für Produkte festmachen. Die tatsächliche Nachfrage nach Gütern orientiert sich am jährlich schwankenden Devisenzufluss, der vor allem vom Nickelexport, von Auslandsüberweisungen der Exilkubaner und von den Touristenströmen abhängt. Über günstige Kredite einiger weniger befreundeter Staaten wie Brasilien, Venezuela, der VR China und Russland hinaus hat Kuba kaum Zugang zu internationalen Finanzierungen. Der Devisenbestand wird streng rationiert. Die stets knappen Devisenbudgets werden den staatlichen Importfirmen jährlich von der Zentralbank zugewiesen. Zunächst kommen die von der kubanischen Regierung als prioritär erachteten Bereiche zum Zuge. Das sind Branchen, die Devisen erbringen wie Bergbau, Tourismus, die Rum-, Tabak- und Zuckerindustrie sowie staatliche Leistungen, die für das Wohlbefinden der Bevölkerung und damit für die Akzeptanz des Regimes wichtig sind. Hierzu zählen Gesundheitsfürsorge, Nahrungsmittel, Wasser- und Elektrizitätsversorgung. Andere Sektoren kommen nur bei gut gefüllter Kasse in den Genuss von Devisen. Ab dem 4. Quartal eines Jahres fließen Devisen vor allem in die Anschaffung von Lebensmitteln. Beschaffungsprojekte, denen bis dahin keine Devisen zugeteilt wurden, haben in dem betreffenden Jahr kaum noch Chancen, umgesetzt zu werden. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten auf der Nachfrageseite bedarf ein Engagement in Kuba eines langen Atems, den die Marktgröße nicht immer rechtfertigt. Deutsche Unternehmen haben dennoch in den letzten Jahren Geschäftserfolge erzielt. Bei Medizintechnik sowie der Strom- und Wasserversorgung stieg in der Vergangenheit die Nachfrage sprunghaft an, was deutschen Anbietern attraktive Aufträge bescherte. Deutsche Firmen sind auch an den Restaurierungsarbeiten an der Uferpromenade (Malecón) von Havanna sowie in der Altstadt beteiligt. Im chronisch unter Devisenknappheit leidenden Kuba entscheidet häufig die Finanzierung über den Zuschlag. Hermesdeckungen erleichtern deutsche Geschäfte, da dadurch oftmals erst eine Finanzierung möglich ist. Der kubanische Staat ist sehr bemüht, Hermes-gedeckte Kredite pünktlich zurückzuzahlen. Bei der Auftragsvergabe muss er allerdings auf die Herkunft der Finanzierung achten: Kredite aus bilateralen Abkommen mit verbündeten Staaten sind vielfach an Lieferungen aus diesen Ländern geknüpft. Der 2010 zaghaft begonnene Reformprozess lässt noch keine eindeutige Richtung erkennen. Die kubanische Regierung spricht von einer „Perfektionierung“ oder „Aktualisierung“ des bestehenden Wirtschaftsmodells, das nur teilweise und sehr langsam einzelne Bereiche marktwirtschaftlichen Regeln unterstellt. Der Staat öffnet schrittweise neue Geschäftsfelder für den Privatsektor und Staatsunternehmen werden zu effizienterem Wirtschaften angehalten. Kubaner können inzwischen Immobilien und Kfz auf der Insel kaufen und verkaufen und als Privatunternehmer einer Reihe von Beschäftigungen im Kleingewerbe nachgehen. Das Wirtschaftssystem Kubas dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verändern, da es immer stärker unter internem und externem Druck steht. Vor allem jüngere Menschen verlassen das Land auf der Suche nach besseren wirtschaftlichen Perspektiven. Kuba hat die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen diversifiziert. Brasilien, China und Russland sind wichtige Handels- Germany Trade & Invest www.gtai.de 7 KUBA - DER ETWAS ANDERE MARKT Lücke sollen ausländische Investitionen mit Zuflüssen von etwa 2,0 Mrd. bis 2,5 Mrd. US$ pro Jahr schließen. Eine Sonderwirtschaftszone in Mariel und ein neues Investitionsgesetz sehen allerdings für ein ausländisches Engagement auf der Insel weiter strenge staatliche Kontrollen vor. Die schrittweise Normalisierung der Beziehungen zu den USA, die Ende 2014 einen neuen Impuls erhalten haben, ermöglichen durch mehr Tourismus und höhere Auslandsüberweisungen stärkere Devisenzuflüsse. Die kubanische Regierung setzt seit Ende 2013 verstärkt auf ausländische Investitionen. Die Regierung hat berechnet, dass sie für ein Wirtschaftswachstum von 5% die Investitionsrate von 12% auf mindestens 20% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigern muss. Diese In dem Maße, in dem die „Aktualisierung“ des Wirtschaftsmodells dem Land höhere Devisenzuflüsse ermöglicht, birgt sie interessante Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Mit mehr Devisen kann der kubanische Staat stärker in die Modernisierung der maroden Infrastruktur investieren. Davon dürften deutsche Unternehmen überproportional profitieren, da deren Produkte und Personal als verlässlich geschätzt werden. Foto: © merc67 - Fotolia.com partner, die zum Teil Investitionsmittel für Projekte im Inselstaat zur Verfügung stellen. Venezuela leidet bei fallenden Ölpreisen unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies untergräbt die Bereitschaft des Landes, zu günstigen Konditionen einen Großteil des kubanischen Ölbedarfs zu decken. 8 Tipps für das Kubageschäft MARKTEINSTIEG UND -BEARBEITUNG MARKTEINSTIEG UND -BEARBEITUNG Für Kuba gilt: Der Markteinstieg ist einfach zu bewerkstelligen, aber schwer zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Von kubanischer Seite gibt es eine offiziell erwünschte und einfach zu befolgende Vorgehensweise für ausländische Unternehmen. Der Geschäftserfolg ist aber auch bei Befolgung des offiziellen Prozederes keinesfalls garantiert. Vielmehr verlangt das Kubageschäft in der Regel viel Geduld. STRUKTUR DER ABNEHMER Auf kubanischer Seite stehen deutschen Unternehmen je nach Produktkategorie maximal fünf staatliche Außenhandelsunternehmen gegenüber, die für einen Wirtschaftssektor oder ein Produktsegment den gesamten Einkauf abwickeln. Gemäß Artikel 18 der Verfassung von 1976 besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol. Ausländische Unternehmen können weder im Einzel- noch im Großhandel aktiv werden. Zudem können sie nur im Rahmen weniger, mehrheitlich staatlich-kubanischer Joint Venture im Tourismus direkt Waren importieren. Oberste Entscheidungs- und Kontrollinstanz für den Außenhandel ist das Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen (Ministerio del Comercio Exterior y la Inversión Extranjera - MINCEX). Foto: © dashabriz - iStockphoto.com MINCEX vergibt an spezialisierte Außenhandelsunternehmen zeitlich befristete und unbefristete Konzessionen, die zur Ein- oder Ausfuhr jeweils genau definierter Warennomenklaturen berechtigen. Deutsche Firmen können Verträge zur Ein- oder Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen nur mit kubanischen Unternehmen abschließen, die für die gewünschte Waren- oder Dienstleistungsart vom MINCEX zugelassen sind. Die Grundstruktur in der vom Staat beherrschten kubanischen Wirtschaft besteht mit wenigen Ausnahmen aus Ministerien, denen Unternehmensgruppen (Grupos Empresariales) untergeordnet sind, die wiederum aus mehreren Unternehmen bestehen und über eine oder mehrere Importfirmen verfügen. Neben den Importfirmen der Branchenministerien spielen auch die Importfirmen der Unternehmensgruppe GECOMEX des MINCEX eine wichtige Rolle. Sie kaufen zentralisiert Güter ein, die in mehreren Industriezweigen benötigt werden. Die Zahl der konzessionierten staatlichen Importunternehmen unterliegt seit den 90er-Jahren periodischen Schwankungen. Nach einer Expansionsphase bis 2003, als fast 500 Unternehmen im Außenhandel aktiv waren, hat die Regierung in den letzten Jahren zahlreiche Lizenzen entzogen und die Kontrolle über die Firmen verschärft. Eine Vielzahl von Firmen wurde zu größeren Einheiten zusammengefasst und diese enger unter die Aufsicht der einzelnen Branchenministerien gestellt. In der Folgezeit wurden einige dieser Ministerien in Unternehmen umgeformt - so 2011 das Zuckerministerium, welches jetzt als das Unternehmen Azcuba firmiert. 2012 wurden zudem zahlreiche Firmen der Biotechnologie und Arzneimittelindustrie in dem neuen Unternehmen Biocubafarma zusammengefasst. Das Ministerium für Basisindustrien (Ministerio de la Industria Básica) wurde gleichzeitig in ein neues Ministerium für Energie und Bergbau (Ministerio de Energía y Minas) umgeformt. Viele Wirtschaftsbereiche befinden sich seit Jahren in Restrukturierungsprozessen, die von außen schwer nachvollziehbar sind. Die kubanische Handelskammer (Cámara de Comercio de la República de Cuba) und die Wirtschaftsabteilung der Deutschen Botschaft in Havanna helfen deutschen Unternehmen, mögliche Abnehmer zu identifizieren. MARKTEINSTIEG Am Anfang einer Geschäftsanbahnung in Kuba steht der Erstkontakt zu den relevanten Außenhandelsunternehmen sowie den Endabnehmern. Die Nachfrage nach einem Produkt entsteht in der Regel in einer der Produktionsfirmen einer Unternehmensgruppe und wird an das Importunternehmen weitergegeben. Daher ist ein Kontakt zu beiden Akteuren wichtig. Dieser Erstkontakt erfolgt über die kubanische Handelskammer. Unternehmer, die bereits Geschäfte in Kuba tätigen, empfehlen Neueinsteigern die strikte Einhaltung der offiziell gewünschten Vorgehensweise. In den Importunternehmen Germany Trade & Invest www.gtai.de 9 MARKTEINSTIEG UND -BEARBEITUNG und auch von anderen kubanischen Stellen wird streng darauf geachtet, wie Geschäftskontakte mit ausländischen Firmen angebahnt werden. Jede Abweichung erweckt den Verdacht der Korruption. Die kubanische Handelskammer stellt die Verbindung zu dem Importunternehmen sowie dem Endnutzer in einem bestimmten Sektor her, die für ein bestimmtes Produkt als Interessenten in Frage kommen. Darüber hinaus kann sie einen Termin für eine Produktvorstellung organisieren sowie die Erteilung eines Geschäftsvisums bei der Kubanischen Botschaft in Berlin unterstützen. EINTRAG IN DAS LIEFERANTENREGISTER Besteht auf kubanischer Seite Interesse an einem Produkt, folgt die Eintragung in das Lieferantenregister (Cartera de Proveedores y Clientes) des Importunternehmens. Dafür sind zahlreiche Dokumente notwendig: Gründungsurkunde, Handelsregistereintrag und die von der kubanischen Botschaft im Herkunftsland beglaubigte Ermächtigung der reisenden Person zum Abschluss von Geschäften. Hinzu kommen können je nach Importunternehmen zusätzliche Dokumente. Quimimpex, die Importfirma der Chemieindustrie, verlangt zusätzlich eine Bestätigung der Hausbank über die Existenz eines Kontos und die verwendete Währung sowie den Geschäftsabschluss für das jüngste Geschäftsjahr. auch von dritter Seite, etwa von einem anderen Anbieter, aktiv hintertrieben werden. Daher ist oft ein stärkeres Engagement gefragt. In einigen Fällen konnten bereits in Kuba etablierte deutsche Anbieter den Kontakt zu den Entscheidungsträgern herstellen und einen Neueinsteiger empfehlen. Aufgrund schlechter Erfahrungen, auch mit deutschen Anbietern, herrscht auf kubanischer Seite allgemein großes Misstrauen gegenüber den ausländischen Lieferanten. Eine Empfehlung kann den Ausschlag für eine Kaufentscheidung geben. Der Faktor Vertrauen ist für deutsche Anbieter auch im Hinblick auf Ausschreibungen von großer Bedeutung. Ausschreibungen sind in der Regel geschlossen: Die zuständigen kubanischen Stellen laden gezielt Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Die hochtechnologischen deutschen Produkte stimmen häufig nicht mit den Anforderungen der kubanischen Seite überein. Gerade bei Anlagen und Ausrüstungen für die Industrie ist eine Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen der kubanischen Kunden wichtig. Dafür muss zunächst ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut werden. Leichte Bedienbarkeit und Wartung durch lokale Ingenieure, Resistenz gegen Stromausfälle und vor allem niedrige Kosten können ausschlaggebend sein. Der fehlende Geschäftserfolg kann verschiedene Gründe haben - etwa, dass ein anderer Anbieter das besondere Vertrauen der kubanischen Seite genießt, oder dass ein Produkt nicht die besonderen Bedürfnisse des kubanischen Unternehmens trifft. MESSEBETEILIGUNG ODER -TEILNAHME Ein Messebesuch in Kuba oder eine Teilnahme als Aussteller kann deutschen Geschäftsleuten einen ersten Überblick über die Konkurrenzsituation und die zu ihren Produkten komplementären Angebote bieten. Die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen, die in Kuba Geschäfte tätigen, sind auf der wichtigsten Messe des Landes, der Feria Internacional de La Habana (FIHAV, www.feriahavana.com), präsent. Eine Messebeteiligung auf der FIHAV wird von kubanischer Seite sehr begrüßt. Sie belegt in den Augen kubanischer Staatsunternehmen die Ernsthaftigkeit des geschäftlichen Engagements und die Verlässlichkeit des Geschäftspartners. Auch können erste Kontakte zu kubanischen Abnehmern geknüpft werden. Eine Messeteilnahme führt in Kuba aber sehr selten zu einem direkten Geschäftsabschluss. In einigen Fällen haben deutsche Firmen es trotz langwieriger Versuche nicht in das Register einer Importfirma geschafft. Kubanische Unternehmen sind bei bestehenden, gut laufenden Lieferbeziehungen zum Teil nicht an weiteren Anbietern interessiert. Ein Eintrag kann An der Universalmesse FIHAV beteiligen sich mehr als 60 Länder, zum Teil mit Länderpavillons. Sie findet in der ersten Novemberhälfte statt und dauert in der Regel sechs Tage, wobei der letzte Tag für den freien Besucherverkehr vorgesehen ist. Deutschland Einmal in der Cartera registriert, kann das Unternehmen auf Preisanfragen seitens des kubanischen Importunternehmens hoffen. Allerdings ist der Geschäftserfolg keineswegs garantiert. Einige deutsche Unternehmen sind jahrelang im Register eingetragen, ohne jemals zu einem Angebot aufgerufen zu werden. Nach drei Jahren verliert der Eintrag im Lieferantenregister seine Gültigkeit und muss erneuert werden. 10 Tipps für das Kubageschäft präsentiert sich seit 1999 mit einem eigenen Pavillon unter Bundesbeteiligung (2014: 53 Firmen). Darüber hinaus ist die Messe für die Kubaner ein wichtiges Forum zur Investorenakquise. 2012 und 2014 hat die kubanische Regierung auf der FIHAV Listen mit prioritären Investitionsprojekten vorgestellt. Direkte Kontakte zu kubanischen Unternehmensvertretern werden generell überwacht und Geschäftsessen außerhalb der FIHAV sind genehmigungspflichtig. Entsprechend schwierig ist ein ungezwungener Informationsaustausch. Im Rahmen der FIHAV können kubanische Geschäftsleute hingegen zum Essen eingeladen und mit kleineren Geschenken (USB-Sticks, Stiften etc.) bedacht werden. Entscheider aus den Importfirmen und Branchenministerien kommen vereinzelt zu den Ständen gut etablierter Firmen. So können Produkte auf der Messe bekannt gemacht werden. Für Neueinsteiger ist ein Direktkontakt hingegen schwierig. Neben der FIHAV findet eine Reihe von spezifischen Branchenausstellungen und Fachmessen statt. Eine Übersicht stellt die kubanische Handelskammer zur Verfügung. NIEDERLASSUNGEN AUSLÄNDISCHER GESELLSCHAFTEN Für Geschäfte mit der kubanischen Seite ist in Kuba keine Niederlassung erforderlich. Vielmehr wird deren Gründung durch Auflagen inzwischen stark erschwert. Der Sinn und Zweck einer Niederlassung ist unter deutschen Unternehmern in Kuba umstritten und nur wenige haben diesen Schritt bisher unternommen. Viele Unternehmen bearbeiten den Markt von Deutschland oder einem regionalen Standort aus. Über ein Vertretungsbüro auf der Insel ist ein ausländisches Unternehmen, das bereits mit kubanischen Partnern im Geschäft ist, näher am Geschehen und kann Geschäftsmöglichkeiten frühzeitig erkennen. Es garantiert aber keinen einfacheren Zugang zu Entscheidungsträgern in den staatlichen Unternehmen. Für Besuche von Unternehmen sind Genehmigungen notwendig. Trotzdem ermöglicht ein Vertretungsbüro bereits etablierten Firmen einen besseren Informationsfluss mit den Abnehmern. Nach Aussagen deutscher Unternehmer vor Ort sind lokal erworbene Informationen über den Beschaffungsbedarf auf staatlicher Seite sowie die Devisenbestückung sehr wichtig, um sich als Anbieter einzuschalten und auf die spezifischen Anforderungen der kubanischen Seite eingehen zu können. Für viele deutsche Unternehmen stellt sich die Frage nach einer Niederlassung in Kuba nicht, da sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die gesetzlichen Grundlagen für Niederlassungen sind das Dekret Nr. 206/1996, das Regelwerk zum Nationalen Register für Niederlassungen und Vertreter ausländischer Handelsgesellschaften (geführt von der kubanischen Handelskammer), sowie die Resolution Nr. 550/2001 des MINCEX. Nach dem Dekret muss ein Unternehmen mindestens drei Jahre lang mit kubanischen Unternehmen ein jährliches Geschäftsvolumen von mindestens 500.000 US$ erreicht haben. Niederlassungen können die für ihre Tätigkeit notwendige Infrastruktur wie Büroräume, Personal (dieses muss über staatliche Agenturen eingestellt werden), Kommunikationsmittel und Fahrzeuge unterhalten. Niederlassungen erhalten darüber hinaus Zugang zu Zolllagern, um kubanische Kunden mit Waren zu versorgen. Auch wenn die Auflagen für die Gründung einer Niederlassung erfüllt sind, wird nicht automatisch eine Genehmigung erteilt. Genehmigungen für Niederlassungen werden inzwischen sehr restriktiv gehandhabt. Dabei werden Niederlassungen von Herstellern gegenüber Handelsfirmen bevorzugt, da die kubanische Seite Zwischenhändler aus dem Geschäft drängen will. ALTERNATIVEN DER MARKTBEARBEITUNG Ein weiterer Weg auf den kubanischen Markt kann über einen gut etablierten deutschen Anbieter führen, der als Vertreter gewonnen werden kann. Diese Unternehmen wollen und können ihre Produktpalette in Kuba aber nicht beliebig ausweiten, da sie nur für bestimmte Waren registriert sind. Auch sind kubanische Importunternehmen darauf bedacht, nicht zu viele Produkte von einem Anbieter zu beziehen. Ist eine Firma bereits als Lieferant etabliert, könnte eine Ausweitung des Produktangebots auf kubanischer Seite eher Argwohn hervorrufen. Ausländische Unternehmen können sich auch durch kubanische Gesellschaften als Handelsagenten (Agente Comercial) vertreten lassen, allerdings nicht auf exklusiver Basis. Deutsche Unternehmen haben diesen Weg bisher kaum gewählt. Als wichtigster Handelsagent hat sich in den letzten Jahren Representaciones Platino hervorgetan. Die Agentur untersteht dem MINCEX. Es gibt auch spezialisierte Handelsagenten für einzelne Sektoren. Auskunft erteilt die kubanische Handelskammer. Germany Trade & Invest www.gtai.de 11 AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN Mit der Schaffung einer Sonderwirtschaftszone in Mariel und einem neuen Investitionsgesetz haben sich seit 2013 die Rahmenbedingungen für Investoren verbessert. Allerdings strebt die kubanische Seite weiterhin Mehrheitsbeteiligungen an und Projekte bleiben genehmigungspflichtig. Eine Ende 2014 veröffentlichte Projekt-Wunschliste umfasst vor allem Vorhaben zur Substituierung von Importen, um Devisen einzusparen. Die Liste soll jährlich aktualisiert werden. AKTIVITÄTEN AUSLÄNDISCHER INVESTOREN IN KUBA Die bisherigen Erfahrungen ausländischer Investoren in Kuba sind gemischt. Das Land hatte sich in der sogenannten Sonderperiode der 90er-Jahre zum ersten Mal seit der Revolution von 1959 auf breiter Basis für ausländische Investitionen geöffnet. Damals musste Kuba nach Auflösung der Sowjetunion und dem damit verbundenen Wegfall der Öllieferungen sowie des sicheren Zuckerabsatzes kurzfristig Devisen erwirtschaften. Als sich die wirtschaftliche Lage zur Jahrtausendwende wieder stabilisiert hatte, wurden zahlreiche Joint Venture aufgelöst oder von kubanischer Seite vollständig übernommen. Dabei kam es vielfach zu Konflikten unter den Partnern. Viele Gemeinschaftsunternehmen, zum Teil auch mit deutscher Beteiligung, haben überdauert. Im Tabaksektor hat Imperial Tobacco aus Großbritannien 2008 die spanisch-französische Firma Altadis übernommen, die 2000 einen Anteil von 50% an der kubanischen Staatsfirma Habanos gekauft hatte. Pernod Ricard aus Frankreich ist mit einem Gemeinschaftsunternehmen zur Produktion und Vermarktung von Rum der Marke Havana Club präsent. Die schweizer Firma Nestlé ist am Joint Venture Los Portales für Wasser und Erfrischungsgetränke sowie an einer Fabrik für Speiseeis in Havanna beteiligt. Israelische Firmen haben in ein Businesszentrum in Miramar investiert, sich aber aus dem Export und der Vermarktung von Zitrusfrüchten zurückgezogen. Auch Telecom Italia hat ihren Anteil von 27% am kubanischen Telekommunikationsunternehmen ETECSA 2011 verkauft. Kanadische Investoren, allen voran die Firma Sherritt im Nickelbergbau, der Erdöl- und Gasförderung und der Stromerzeugung, haben ihr Engagement erhöht. Sherritt versorgt die Stadt Havanna mit Gas und ist möglicherweise der größte ausländische Investor. Venezuela und Kuba haben seit 2000 zahlreiche Joint Venture angekündigt, die nicht alle realisiert wurden. Wichtigstes Projekt ist die Fertigstellung und Moder- Foto: © rgbspace - Fotolia.com In der Folgezeit ist das europäische Engagement kaum durch neue Vorhaben erweitert worden, während einige größere Investitionsprojekte mit befreundeten Staaten wie Venezuela und Brasilien hinzukamen. Spanische Hotelketten wie die Meliá-Gruppe sind im Tourismus vorherrschend. Spanische Investitionen erstrecken sich auch auf Zement, Wasserversorgung und die Instandhaltung von Flugzeugen. Das restliche europäische Engagement ist mehr punktuell. Aus Deutschland ist die Stefan Messer GmbH mit drei Joint Venture (Oxiacero, Oxisold und Oxicuba) größter Anbieter von Industriegasen für die Stahlerzeugung, Lebensmittelindustrie und den Gesundheitssektor. 12 Tipps für das Kubageschäft nisierung einer Raffinerie in Cienfuegos, die noch mit sowjetischer Beteiligung begonnen, aber nicht fertiggestellt wurde. Die Raffinerie Camilo Cienfuegos hat Ende 2007 mit einer Verarbeitungskapazität von 65.000 Barrel pro Tag den Betrieb aufgenommen und Kuba durch den Export von Derivaten kräftige Devisenzuflüsse eingebracht. Brasilien ist mit dem Baukonzern Odebrecht am Ausbau des Hafens und der Sonderwirtschaftszone Mariel beteiligt. Odebrecht hat außerdem Anfang 2014 den Betrieb einer Zuckerfabrik in der Provinz Cienfuegos übernommen. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 13 Jahren sieht Investitionen von 140 Mio. US$ in die Modernisierung der Anlagen vor. Die Hälfte der Anteile am Joint Venture Bucanero mit der kubanischen Regierung zur Bierherstellung untersteht seit Anfang 2014 der brasilianischen AmBev-Tochter des weltgrößten Brauereiunternehmens Anheuser-Busch InBev. INVESTITIONSGESETZ Das neue Investitionsgesetz (Ley de Inversión Extranjera, No. 118/2014) ist am 29.6.14 in Kraft getreten und ersetzt das bisher gültige Gesetz über Auslandsinvestitionen (No. 77/1995). Unmittelbar mit Verabschiedung des Investitionsgesetzes wurden auch die Umsetzungsvorschriften des Ministerrates (Consejo de Ministros; Decreto No. 325/2014), der Zentralbank (Banco Central de Cuba; Resolución No. 46/2014, Resolución 47/2014), des Ministeriums für Außenhandel und Auslandsinvestitionen (Ministerio de Comercio Exterior y la Inversión Extranjera; Resolución No. 128/2014, Resolución No. 129/2014) und des Arbeitsministeriums (Ministerio de Trabajo y Seguridad Social; Resolución No. 16/2014) veröffentlicht. Das neue Investitionsgesetz regelt unter anderem die Garantien für ausländische Investitionen, die Sektoren, in denen Investitionen zugelassen sind, die möglichen Gesellschaftsformen, das Genehmigungsverfahren, das Arbeitsrecht sowie Steuern und Abgaben. Enteignungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und nur mit angemessener Entschädigung nach Marktwert und in frei konvertierbarer Währung. Falls sich der kubanische Staat und der Investor nicht auf einen Marktwert einigen können, wird eine Organisation mit „internationalem Ruf“ eingeschaltet, um diesen zu ermitteln. Dividenden und Gewinne sowie Entschädigungszahlungen können frei rücktransferiert werden. Auch kann der Investor seine Anteile an den Staat oder Dritte verkaufen. Durch das deutsch-kubanische Investitionsförderungsund Schutzabkommen aus dem Jahr 1996 genießen deutsche Investoren zusätzliche Sicherheiten. Neben dem deutsch-kubanischen Abkommen hat Kuba 61 weitere internationale Vereinbarungen ratifiziert, die sich wiederum auf Investitionen aus 70 Staaten auswirken. Nach dem Investitionsgesetz können ausländische Unternehmen in allen Sektoren mit Ausnahmen von Gesundheit, Bildung und Militär investieren. Auch die zahlreichen Wirtschaftsunternehmen des Militärs (vor allem im Tourismus) stehen Investoren offen. Das Investitionsgesetz sieht für Investitionen drei Rechtsformen vor: Joint Venture (empresa mixta), Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen (contratos de asociación económica internacional) und rein ausländische Unternehmen (empresa de capital totalmente extranjero). Joint Ventures sind die von kubanischer Seite generell bevorzugte Variante, in der Regel mit kubanischer Mehrheitsbeteiligung. Dabei wird eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kuba gegründet. Eine staatliche Mehrheit ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben und es gibt Joint Venture mit ausländischer Mehrheit, auch unter Beteiligung deutscher Firmen. Deutsche Unternehmer in Kuba raten von Joint-Venture-Projekten - sogar bei Mehrheitsbeteiligung der ausländischen Seite - ab. Auch wenn formale Investitionsgarantien bestehen, ist ein Investor in der staatlich kontrollierten kubanischen Wirtschaft immer von staatlichen Einrichtungen abhängig. In der Vergangenheit hatte die kubanische Seite bei sich verändernder Interessenslage die ausländischen Partner aus Gemeinschaftsunternehmen herausgedrängt. Die kubanische Regierung will Investoren zwar nicht vergraulen, aber es besteht wenig Rechtssicherheit. In technologisch anspruchsvollen Bereichen, in denen Kuba auf ausländisches Know-how angewiesen ist, sind Joint Venture mit weniger Risiko behaftet. Die Bereitstellung von Industriegasen für die Industrie und das Gesundheitswesen durch das deutsche Unternehmen Stefan Messer ist hier ein Beispiel. Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen sind derzeit vor allem im Betrieb von Hotels aktiv. Hier wird keine separate juristische Person geschaffen, sondern ein Vertrag zwischen den Parteien zu jedem beliebigen Zweck geschlossen. Ein Beispiel ist der Betrieb eines Zuckerkombinats seit 2013 unter Beteiligung der Germany Trade & Invest www.gtai.de 13 AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN brasilianischen Firma Odebrecht. Auch der Bau der Sonderwirtschaftszone Mariel erfolgt als Internationale Wirtschaftliche Vereinigung. Unter dieser Rechtsform werden ausländische Unternehmen zum Teil nach Leistungsindikatoren entlohnt, wie im Fall des Zuckerprojekts oder beim Betrieb von Hotels. summe erhoben. Für Joint Venture und Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen entfällt diese Steuer. Zu entrichten sind aber Sozialabgaben von 14%. Dividenden können generell steuerfrei ins Ausland überwiesen werden. Dies gilt auch für die Erlöse aus der Auflösung einer Investition. Investitionen in der Form rein ausländischer Unternehmen gibt es in Kuba nicht. Eine Genehmigung derartiger Projekte ist auch weiterhin unwahrscheinlich, da die kubanische Seite sogar bei Joint Venture eine Mehrheitsbeteiligung anstrebt. Auch kommen rein ausländische Unternehmen nicht in den Genuss der umfassenden Steuervergünstigungen des Investitionsgesetzes oder der Sonderwirtschaftszone Mariel. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Investitionsprojekt eines rein ausländischen Unternehmens vom Ministerrat genehmigt werden muss. GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN Genehmigungen obliegen ja nach Art der Investition dem Staatsrat oder dem Ministerrat, der die Entscheidung auch an Ministerien delegieren kann. Das verfassungsmäßig nach dem Parlament zweitwichtigste Entscheidungsorgan im kubanischen Staat, der Staatsrat, entscheidet bei Vorhaben zur Erforschung und Förderung nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen und bei öffentlichen Dienstleistungen (Transport, Kommunikation, Wasserleitungen, Strom), öffentlichen Bauarbeiten und der Nutzung öffentlichen Eigentums. Eine Ausnahme bilden Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen zur Erforschung natürlicher Ressourcen und deren Förderung, die im Ölsektor eine Rolle spielen und vom Ministerrat genehmigt werden. STEUERVERGÜNSTIGUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTOREN Für rein ausländische Investitionsvorhaben gilt die allgemein gültige Steuergesetzgebung in Kuba und damit eine Körperschaftssteuer von 35%. Allerdings kann der Ministerrat Ausnahmen gewähren. Für Joint Venture und Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen sieht das Gesetz eine Steuerbefreiung für acht Jahre ab Gründungsdatum vor. Eine Ausweitung des Zeitraums ist möglich. Danach gilt ein verminderter Steuersatz von 15%. Gewinne, die reinvestiert werden, können von der Körperschaftssteuer befreit werden. Bei Vorhaben zur Förderung natürlicher Ressourcen kann die Steuer bis zu 50% betragen. Das Gesetz befreit Joint Venture und Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen für ein Jahr von der Verkaufssteuer und von der Steuer auf Dienstleistungen. Danach gilt der halbe Steuersatz. Für andere Steuern gilt während des Rückzahlungszeitraums der Investition ebenfalls der halbe Satz. Hierzu zählen Steuern auf die Nutzung von Stränden, Buchten und inländischen Gewässern, das Ablassen von Abwässern, die Nutzung von Wäldern und Wildtieren sowie für die lokale Entwicklung. Auf importierte Maschinen und Ausrüstungen für Investitionsprojekte wird kein Zoll erhoben. Auch für die Lohnkosten sieht das Investitionsgesetz Vergünstigungen vor. Für die Nutzung von kubanischen Arbeitnehmern wird eine Steuer von 11% auf die Lohn- 14 Tipps für das Kubageschäft Der Ministerrat entscheidet in allen Fällen, in denen nicht der Staatsrat eingeschaltet werden muss. Das Gesetz nennt explizit Investitionsprojekte, die den Bau von Immobilien, die Elektrizitätserzeugung auf Basis erneuerbarer Energien oder kubanische Unternehmen im Gesundheitssektor, in der Bildung sowie im Besitz des Militärs betreffen. Wörtlich genannt sind außerdem Investitionen rein ausländischer Unternehmen sowie Vorhaben mit ausländischen Firmen unter staatlicher Beteiligung. Eine Entscheidung über ein Investitionsvorhaben muss laut Gesetz innerhalb von 60 Tagen getroffen werden, nachdem der Staatsrat oder der Ministerrat den vom MINCEX überprüften und beurteilten Antrag erhalten haben. Diese Frist galt bereits im vorherigen Investitionsgesetz, wurde aber nicht immer eingehalten. Die Umsetzungsvorschriften umfassen detaillierte Vorgaben und Tabellenvorlagen für den Projektantrag und die Präsentation der Rahmendaten eines Investitionsvorhabens. MINCEX entscheidet nach den Umsetzungsvorschriften innerhalb von fünf Tagen, ob ein Antrag alle notwendigen Informationen enthält. Eine Kommission mit Vertretern anderer Ministerien hat dann 15 Tage Zeit, um ein Projekt zu analysieren, zu beurteilen und dem Ministerrat oder Staatsrat zur Entscheidung vorzulegen. Die kubanische Regierung versucht den Investitionsprozess durch eine Liste von Projekten zu steuern und anzutreiben. Dafür wird laut Gesetz jährlich die sogenannte Cartera de Oportunidades de Inversión Extranjera erstellt. Diese beinhaltet Vorschläge der Ministerien und Unternehmen, die im 1. Quartal eingereicht werden müssen. Eine erste Liste war im November 2012 im Rahmen der Messe FIHAV vorgestellt worden. Ende 2014 folgte erneut auf der FIHAV eine zweite, sehr viel detailliertere Version mit 246 Projekten im Wert von etwa 8,7 Mrd. US$ (www.granma.cu/especiales/carterade-inversion). Das Dokument enthält allerdings zahlreiche Vorhaben vor allem in Mariel, im Bergbau und in der Erdölförderung, für die der Investitionsbedarf noch unklar ist. Die Mehrzahl der Projekte soll entweder Importe ersetzen oder mehr Devisen generieren. Die Regierung wünscht sich in der Sonderwirtschaftszone Mariel neue Fabriken für Autoreifen, Aluminiumdosen, Klimageräte, Glasflaschen, Glasgeschirr, Schuhe, Süßwaren, Sojaprodukte, Schweinefleisch, Trockenhefe und verschiedene Medikamente. Hinzu kommen in anderen Landesteilen Betriebe für die Produktion von Solarpanelen, LCD-Fernsehern, Desktop-, Laptop- und Tablett-Computern, Druckpapier, Toilettenpapier, Langstahl und Autobatterien. Das Spektrum der Vorhaben ist sehr breit und umfasst auch den Bau und Betrieb von Hotels, die Erschließung von Nickel- und Ölvorhaben, den Betrieb von Zuckerfabriken sowie die Errichtung von Windparks. Die Investitionsliste schließt andere Projektvorschläge explizit nicht aus. Sie ist aber hilfreich, da Vorstudien für Investitionsprojekte in Kuba ohne Unterstützung des kubanischen Staates für ausländische Unternehmen nicht zu bewerkstelligen sind. Es gibt kaum aussagekräftige, öffentliche Statistiken und die staatlich kontrollierte Wirtschaft weist starke Preisverzerrungen auf, die eine Analyse erschweren. SONDERWIRTSCHAFTSZONE MARIEL Die Zona Especial de Desarrollo Mariel (ZEDM) wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 313 vom 19.9.13 geschaffen und am 28.1.14 eingeweiht. Sie erstreckt sich auf 465 qkm um den Hafen Mariel, 45 km westlich von Havanna. Dort befinden sich bereits ein Zementwerk, eine Werft sowie der Containerhafen. Im Juni 2013 wurden für das Containerterminal vier Ship-to-Shore-Containerkräne aus China geliefert. Hinzu kommen zwölf Portalkräne (Rubber Tired Gantry - RTG). Der bestehende Hafen wurde bisher auch als Versorgungsstation für die Tiefsee- bohrungen vor der Küste genutzt. Dafür soll innerhalb von zwei Jahren ein neues Terminal entstehen. Geplant ist zudem ein Roll-on-Roll-off-Terminal. Die Sonderzone Mariel ist gemeinsam mit der brasilianischen Regierung entwickelt worden. Die brasilianische Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) hat 640 Mio. US$ der Gesamtkosten von 900 Mio. US$ als Kredit beigesteuert. Das brasilianische Unternehmen Odebrecht führt die Bauarbeiten durch. Je nach Investoreninteresse soll die Zone schrittweise ausgebaut werden. Nach Informationen des ZEDM-Büros gibt es für eins von insgesamt acht geplanten Teilgebieten der Zone bereits einen Masterplan. Dort sind für bestimmte Wirtschaftszweige Areale ausgewiesen, darunter ein Technologiepark für IT und Telekommunikation, Bereiche für die Lebensmittelindustrie sowie für Dienstleistungen für die Ölindustrie. Andere Teilbereiche sind für die Logistik vorgesehen. Bisher besteht die Zone weitgehend aus Buschland. Für die Sonderwirtschaftszone gelten weitgehend dieselben Merkmale wie für die kubanische Investitionspraxis insgesamt, es bestehen jedoch weiter reichende Steuervergünstigungen. Mitarbeiter müssen zwar über staatliche Arbeitsagenturen beschäftigt werden und der Investor zahlt die Lohnkosten an die Agentur. Allerdings behält die Beschäftigungsagentur hier nicht wie sonst mehr als 90% als Gebühren ein, sondern einen geringeren Anteil. Der Rest soll an den Mitarbeiter gehen, zu einem Wechselkurs von 10:1 CUP/CUC, das heißt bei einem Gehalt von 800 US$ (CUC) erhält der Arbeitnehmer 8.000 CUP (nach derzeitigem Kurs: 320 CUC), worauf noch Abzüge anfallen. Nach Aussagen von Mitarbeitern des ZEDM-Büros wird die Regierung in der Sonderzone eher bereit sein, Minderheitsbeteiligungen seitens des kubanischen Staates sowie rein ausländische Projekte zu akzeptieren. Die Unternehmen können in der Sonderwirtschaftszone direkt an kubanische Staatsunternehmen verkaufen. Auch einheimische Unternehmen sollen sich in der Sonderwirtschaftszone Mariel ansiedeln. Die Steueranreize in Mariel gehen zum Teil über die Vergünstigungen des Investitionsgesetzes hinaus. So werden Vorhaben dort für zehn anstelle von acht Jahren von der Körperschaftssteuer befreit. Danach fällt ein Satz von 12% an gegenüber 15% nach der gültigen Investitionsgesetzgebung für das restliche Staatsgebiet. Im Germany Trade & Invest www.gtai.de 15 AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN ersten Jahr fällt keine Umsatzsteuer an, danach beträgt diese 1%. Firmen innerhalb der Sonderwirtschaftszone zahlen Sozialversicherungsabgaben auf die Lohnsumme von 14%, aber keine zusätzliche Steuer auf die Nutzung von Arbeitskräften (außerhalb der Zone: 11%). Investitionsvorhaben sind weiter genehmigungspflichtig. Aber das ZEDM-Büro muss innerhalb von 45 bis 90 Tagen eine Entscheidung treffen. Das Büro kann allein über Vorhaben entscheiden, die nicht zu 100% mit aus- ländischem Kapital geplant sind und die nicht die Übertragung kubanischen Staatseigentums implizieren. Derartige Projekte müssen vom Ministerrat gebilligt werden, ebenso wie Vorhaben zur Nutzung von Rohstoffen oder erneuerbaren Energien sowie zur Ausübung öffentlicher Dienste wie Transport, Kommunikation, Elektrizität, Wasser, Gesundheitsfürsorge und Bildung. Das ZEDM-Büro soll dabei als One-Stop-Shop dienen und ist auch für Genehmigungen zuständig, die andere staatliche Instanzen einbeziehen müssen. SWOT-Analyse Kuba W eaknesses (Schwächen) S trengths (Stärken) ■ Gut ausgebildete Arbeitskräfte. ■ ■ Große Nickelreserven und mögliche Erdölvorkommen. Kaum Zugang zu externen Finanzierungsquellen. ■ Abhängigkeit von Tourismus, Nickelpreisen und Erdöl aus Venezuela. ■ Veralteter Kapitalstock in Industrie. ■ Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten. ■ Starke Bürokratie hemmt ausländische Invetitionen. Günstige Lage für Entwicklung des Tourismus. ■ Vorsichtige Wirtschaftspolitik. ■ Einfluss auf Geschäftsentscheidungen in Partnerländern wie Venezuela. T hreats (Risiken) O pportunities (Chancen) ■ Wegfall des US-Wirtschaftsembargos. ■ ■ Stärkeres wirtschaftliches und entwicklungspolitisches Engagement seitens der EU durch Rahmenvertrag. Interne Instabilität durch Misserfolg bei Reformen. ■ Politikwechsel in Venezuela und Reduzierung von Öllieferungen. ■ Alterung der Bevölkerung verringert Verfügbarkeit von Arbeitskräften für Dienstleistungsexport. ■ Abwanderung junger, gut ausgebildeter Arbeitskräfte. ■ Erhöhte Gefahr von Hurrikanen durch Klimawandel. ■ Weitere Umstrukturierung und Öffnung der Wirtschaft steigert Effizienz und Wachstum. ■ Ausländische Investitionen durch Freizone Mariel und neues Investitionsgesetz. ■ Wachsende Touristenzahlen aus USA. 16 Tipps für das Kubageschäft © Germany Trade & Invest ■ GESCHÄFTSPRAXIS GESCHÄFTSPRAXIS Der Markteinstieg in Kuba verlangt deutschen Anbietern viel Durchhaltevermögen ab. Auch die Geschäftsabwicklung sowie das Geschäftsgebaren der kubanischen Unternehmen ist nicht immer einfach. Kommt es zu Geschäftsverhandlungen, sind diese meist langwierig und tückisch, da neben dem Endabnehmer oder -nutzer der Ware, das Importunternehmen oder ein Ministerium an der Verkaufsentscheidung beteiligt ist. Auch wenn der Endnutzer gewisse Spezifikationen angibt und dem Importunternehmen weitergibt, kann dieses andere Vorgaben machen, um den Preis zu senken, oder weil es schlicht nicht über die gleiche Sachkenntnis verfügt. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Branchenministerium oder eine kubanische Außenhandelsgesellschaft auf Grund einer vorgefassten Beschlusslage dringend ein bestimmtes Produkt oder eine spezifische Technologie suchen. Dann werden Entscheidungen sehr schnell getroffen. leistungen an und ist für bestimmte Genehmigungen verantwortlich. Sie verfügt in der Abteilung Internationale Beziehungen über auf Regionen spezialisierte Mitarbeiter. Neben der Registrierung von Niederlassungen ausländischer Gesellschaften bietet die Kammer folgende Dienstleistungen an: die Erfüllung zoll- und steuerrechtlicher Pflichten, arbeitsrechtliche Verwaltungsabläufe sowie die Ausstellung von Zertifikaten. Die Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Unternehmensvertreter erfolgt in der Regel auch über die Kammer. Dazu gehören Visa für Geschäftsleute und Techniker mit dem Recht zur einmaligen Ein- und Ausreise, zeitlich befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter von Niederlassungen oder Gemeinschaftsunternehmen einschließlich für ihre Familienangehörigen (Kinder bis 18 Jahre) sowie Geschäfts- und Technikervisa mit dem Recht zur mehrmaligen Ein- und Ausreise. Elektronische Medien werden noch nicht sehr stark genutzt und so bleiben wiederholte Anfragen von Unternehmen oft unbeantwortet. Umgekehrt werden vielfach sehr kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten verlangt. Foto: © labalajadia - Fotolia.com Wegen des fluktuierenden Devisenbestands Kubas bleibt bei Anschaffungen die systematische Planung oftmals auf der Strecke. Fokussiert auf möglichst geringe Preise, achten Importunternehmen zum Teil nicht auf Ersatzteile, Instandhaltung und Qualität. Hier können gut etablierte deutsche Lieferanten punkten. Deutsche Produkte genießen als qualitativ hochwertig einen exzellenten Ruf. Darüber hinaus gelten deutsche Unternehmen als zuverlässig. Sie profitieren vom Druck der Staatsunternehmen, Ausfälle zu vermeiden. Deutsche Anbieter, deren Produkte in der Anschaffung teurer sind, finden daher mit Qualitätsargumenten Gehör, wenn auch vielfach erst bei späteren Beschaffungen. HANDELSKAMMER KUBA ALS ZENTRALE ANLAUFSTELLE Die kubanische Handelskammer ist für deutsche Unternehmen mit Interesse am Kubageschäft eine erste Anlaufstelle. Darüber hinaus helfen deutsche Institutionen beim Markteinstieg. Die kubanische Handelskammer stellt nicht nur den Erstkontakt zu Importunternehmen her, sondern bietet auch eine Vielzahl von Dienst- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND BANKENSYSTEM Nach erheblichen Zahlungsverzögerungen und dem Einfrieren ausländischer Konten im Zuge der weltweiten Finanzkrise 2008/09 wurde die Devisenverteilung in Kuba 2009 neu geordnet. Seitdem sollte jede Lieferung nach Kuba unabhängig von der Zahlungsmodalität (Akkreditiv, Dokumenteninkasso) über eine Devisenzuteilung (Capacidad de Liquidez en Divisas - CL) ver- Germany Trade & Invest www.gtai.de 17 GESCHÄFTSPRAXIS fügen. Dann ist eine fristgerechte Zahlung wahrscheinlicher. Seit 2009 erfolgt die Devisenzuteilung durch die Zentralbank Banco Central de Cuba (BCC; www.bc.gob.cu) gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft und Planung (Ministerio de Economía y Planeación) an die Branchenministerien oder Unternehmensgruppen. Diese wiederum verteilen das Devisenkontingent unter ihren nachgeordneten Unternehmen. Das Banken- und Finanzsystem wurde 1997 umstrukturiert und die Aufgaben der Zentralbank neu definiert. Seither vergibt die BCC Lizenzen zur Gründung von Geschäftsbanken und Finanzierungsgesellschaften. Aktuell existieren neun Geschäftsbanken, 15 bankähnliche Finanzinstitutionen, zehn Vertretungen ausländischer Banken sowie vier Repräsentationsbüros bankähnlicher Finanzinstitutionen. Folgende ausländische Banken sind in Kuba vertreten: National Bank of Canada (Kanda), Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. (BBVA, Spanien), Banco de Sabadell S.A. (Spanien), Societé Genérale (Frankreich), Fransabank SAL (Libanon), Republic Bank Ltd. (Trinidad und Tobago), BPCE International et Outre-mer (BPCE-IOM, Frankreich), Bankia (Spanien) und Scotiabank (Kanada). Hinzu kommt die staatliche kubanische Auslandsbank mit Sitz in London. Bei Zahlungen nach und von Kuba müssen Unternehmen darauf achten, dass diese nicht über Korrespondenzbanken in den USA laufen. Durch das Wirtschaftsembargo würden diese Zahlungen blockiert. Deutsche Banken sind bei der Finanzierung von Ausfuhren nach Kuba sowie in der Projektfinanzierung unterschiedlich stark aktiv. In den letzten Jahren ist das Thema „Compliance“ - das heißt im Falle Kubas vor allem die Einhaltung von Einschränkungen im Rahmen des Handelsembargos der USA - stärker in den Vordergrund getreten. Einige Banken wollen nur noch eigenen Kunden, die sie gut kennen, Finanzierungen anbieten. Andere verfolgen das Kubageschäft nur noch passiv. Euler Hermes-Deckungen wirken sich auf die Entwicklung deutscher Exporte außerordentlich positiv aus. Bei Kreditlaufzeiten bis zu zwölf Monaten deckt Euler Hermes im Rahmen eines revolvierenden Plafonds von 25 Mio. Euro Einzelgeschäfte im Auftragswert von bis zu 1 Mio. Euro. Bei mittel- bis langfristigen Liefergeschäften können innerhalb eines revolvierenden Deckungsrahmens von 50 Mio. Euro Einzelgeschäfte von circa 5 Mio. Euro abge- 18 Tipps für das Kubageschäft sichert werden. Erforderlich ist dazu eine Banksicherheit beziehungsweise Akkreditivbesicherung durch die Banco Exterior de Cuba (BEC). Sicherheiten der BNC akzeptiert die Euler Hermes Kreditversicherung für kurzfristige Lieferungen von bis zu zwölf Monaten. KAUFKRAFT UND WÄHRUNGSSYSTEM Seit Ende 2004 herrscht in Kuba ein duales Währungssystem. Im Umlauf sind der kubanische Peso (CUP) sowie der konvertierbare kubanische Peso (CUC). Die Nationalbank hat diese Kunstwährung in Umlauf gebracht, um damit den US-Dollar aus dem Zahlungsverkehr zu verdrängen. Das ist vollständig gelungen. Für den CUC gilt ein offizielles Umtauschverhältnis zum US-Dollar von 1 zu 1 und zum CUP von 1 zu 25. Dies führt zu zahlreichen Verzerrungen in der kubanischen Wirtschaft und untergräbt die Glaubwürdigkeit offizieller Statistiken. Bei der Berechnung des BIP etwa werden CUP und CUC gleichgestellt. Gleiches gilt für Devisenerlöse kubanischer Staatsunternehmen, die mit CUP abgegolten werden, während Importe in Devisen ebenfalls mit CUP gegengerechnet werden. Inzwischen hat die kubanische Regierung in einigen Unternehmen abweichende Umtauschkurse eingeführt, um die Fehlanreize zu bekämpfen und die Unternehmen auf eine Zusammenführung von CUP und CUC vorzubereiten. Diese war im Oktober 2013 angekündigt worden. Das Konsumklima wird durch die relativ geringen Durchschnittsgehälter von umgerechnet etwa 20 Euro pro Monat getrübt, die in CUP ausgezahlt werden. Importierte Konsumartikel sowie einige der eingeführten Nahrungs- und Genussmittel werden im staatlichen Einzelhandel inzwischen sowohl gegen CUC als auch gegen CUP verkauft, allerdings mit hohen Margen von 80 bis 240%. Zwar sind Kubaner berechtigt, CUP gegen CUC einzutauschen. Doch geschieht dies zu ungünstigen Wechselkursen (25 CUP gegen 1 CUC), wodurch die Kaufkraft der ohnehin bescheidenen Einkommen weiter sinkt. Ausländische Firmen zahlen die Lohnkosten für ihre lokalen Arbeitnehmer in CUC an eine staatliche Arbeitsagentur. Diese zahlt davon einen Bruchteil in CUP an den Mitarbeiter. Zur Motivation zahlen einige ausländische Unternehmen ihren Mitarbeitern in Abhängigkeit vom Arbeitsergebnis einen Bonus in CUC aus, der inzwischen stark besteuert wird. Des Weiteren erhalten nach inoffiziellen Schätzungen etwa zwei Drittel der Bevölkerung Valutaüberweisungen von nahen Verwandten aus dem Ausland, mehrheitlich aus den USA. Auf den Umtausch von US-Dollar wird eine Steuer von 10% erhoben. Daher ist die Mitführung von Euro für Reisende weitaus günstiger. führt, die graduell für alle Arbeitnehmer in Kuba gelten soll mit Steuersätzen von 15 bis 50% und zahlreichen Abschreibungsmöglichkeiten für Kleingewerbe. In Kuba wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Im Handel, wo in einigen Bereichen bereits erste private Kleingewerbe zugelassen sind, gilt eine Verkaufssteuer von 10% und Sondersteuern auf den Verkauf von Alkoholika, Tabakprodukten und Luxusgütern. Diese werden jährlich im Staatshaushalt festgelegt und können von den Regelungen des Gesetzes Nr. 113 abweichen. Der staatliche Einzelhandel schlägt Margen von 80% für lokale Produkte und bis zu 240% für importierte Produkte auf. Die Körperschaftssteuer soll mit dem Steuergesetz Nr. 113 auch auf die Tätigkeiten von Vertretungsbüros (Sucursales) angewandt werden. Bis Jahresbeginn 2015 war dies aber noch nicht erfolgt. Der Privatkonsum in Kuba hat indirekte Auswirkungen auf die Absatzchancen deutscher Unternehmen. Der Einzel- und Großhandel ist Staatsmonopol. Das private Kleingewerbe hängt zum Teil von Waren ab, die von Reisenden mitgeführt werden. Höhere Auslandsüberweisungen durch die schrittweise Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen zu den USA und mehr private Kleingewerbe treiben die Nachfrage nach in Kuba produzierten Waren an. Dies steigert auch die Absatzchancen für deutsche Kapitalgüter und Vorprodukte. Darüber hinaus besteht in der Industrie weiter ein großer Modernisierungsbedarf. Foto: © sarpeh - Fotolia.com STEUERN UND ABGABEN Das Steuersystem in Kuba basiert auf dem Gesetz Nr. 113/2012, das am 1.1.13 in Kraft trat. Die zuständige Behörde ist die Oficina Nacional de Administración Tributaria (ONAT), die dem Ministerium für Finanzen und Preise (Ministerio de Finanzas y Precios) untersteht. Für ausländische Investitionen in Form von Joint Venture und Internationale Wirtschaftliche Vereinigung sowie für Unternehmen in der Sonderwirtschaftszone Mariel gelten Steuervergünstigungen. Das Gesetz Nr. 113 umfasst 19 Steuerarten und drei Beitragsformen (Contribuciones), darunter Steuern auf Erbschaften, Umwelt, Handel, Transport und Landnutzung. Unternehmen zahlen 35% Körperschaftssteuer. Lassen sie sich von einem kubanischen Handelsagenten vertreten, gilt ein Steuersatz von 4%. Das Gesetz hat eine Einkommenssteuer einge- Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kuba. Europäische Länder, die ein entsprechendes Abkommen mit Kuba abgeschlossen haben, sind unter anderem Spanien und Österreich. BESCHÄFTIGUNG VON MITARBEITERN Die Beschäftigung von Mitarbeitern in Kuba unterscheidet sich deutlich von anderen Ländern. Ausländische Unternehmen mit lokalem Ableger oder Niederlassung dürfen vor Ort kein kubanisches Personal direkt einstellen. Dies geschieht über eine Arbeitsagentur (zum Beispiel ACOREC), welche juristisch als alleiniger Arbeitgeber auftritt. Der Agentur sollte deshalb ein möglichst detailliertes Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes vorgelegt werden. Personalvorschläge werden teilweise akzeptiert. Die Agentur behält sich das Recht vor, Kandidaten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ebenso kann das ausländische Unternehmen von vermitteltem Personal Abstand nehmen und Ersatz anfordern. Die Entlohnung kubanischer Mitarbeiter erfolgt nicht direkt durch das ausländische Unternehmen, sondern ausschließlich über die Agenturen. Gemäß der gängigen Praxis führt das Unternehmen monatliche Gebühren in konvertierbaren Pesos (CUC) für die Inanspruchnahme der vermittelten Dienstleistungen an die Agentur ab (etwa 400 bis 1.000 US$ je nach Qualifikation). Dem kubanischen Mitarbeiter wird von der Agentur ein Gehalt in kubanischen Pesos (CUP) ausgezahlt, Germany Trade & Invest www.gtai.de 19 GESCHÄFTSPRAXIS welches circa 3 bis 5% der an die Agentur gezahlten Gebühren entspricht. In der Sonderwirtschaftszone Mariel soll ein höherer Anteil der Lohnzahlung beim Mitarbeiter verbleiben. Dies muss sich in der Praxis noch erweisen. In der Vergangenheit wurde von staatlicher Seite geduldet, dass ausländische Unternehmen ihren kubanischen Mitarbeitern monatliche Zuschüsse gewährten, zumeist in konvertierbaren Pesos (CUC). Zum 1.1.08 trat die Verordnung 277/2007 des Ministeriums für Finanzen und Preise in Kraft, wonach diese Zusatzeinkünfte einerseits von den Begünstigten gegenüber der Steuerbehörde ONAT und andererseits vom betreffenden Unternehmen zu deklarieren und zu versteuern sind. Dies betrifft alle Kubaner und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba, die durch Arbeitsagenturen an ausländische Unternehmen oder Institutionen, Vertretungen internationaler Organisationen beziehungsweise an diplomatische Vertretungen vermittelt wurden. Erhoben wird auf diese sogenannten Gratifikationen eine Einkommenssteuer, die sich je nach Höhe des deklarierten Betrags zwischen 10 und 50% bewegt. Der ausländische Arbeitgeber zahlt auf die Lohnsumme, die an die Arbeitsagentur entrichtet wird, 11% Steuer auf die Nutzung von Arbeitskräften (Impuesto por la Utilización de la Fuerza de Trabajo) sowie 14% Sozialabgaben. Für ausländische Investitionen durch Joint Venture und in Form Internationaler Wirtschaftlicher Vereinigungen entfällt die erstgenannte Steuer. Für ausländische Mitarbeiter muss der Arbeitgeber beim Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo y Seguridad Social) einen Antrag auf eine jährlich zu erneuernde Arbeitserlaubnis stellen. Deren Erteilung ist Bedingung für die Aufenthaltserlaubnis. Ausländische Mitarbeiter unterliegen nicht der kubanischen Sozialversicherung und sind somit von der freien Gesundheitsfürsorge ausgeschlossen. Seit dem 1.5.10 ist nachweislich im Herkunftsland eine Privatversicherung für die medizinische Versogung in Kuba abzuschließen. In Kuba wird eine solche Versicherung von dem Unternehmen Asistur (www.asistur.cu) angeboten. Da zwischen Deutschland und Kuba kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, müssen nach den 20 Tipps für das Kubageschäft geltenden kubanischen Vorschriften Ausländer, die Einnahmen in Kuba haben und sich länger als sechs Monate im Jahr im Land aufhalten, Steuern an die Steuerbehörde abführen. SPEZIELLE IMPORTREGIME UND ZOLLTARIF Die kubanische Seite strebt häufig Konsignationsverträge an, auf deren Grundlage der ausländische Verkäufer seine Ware zunächst an ein Konsignationslager in Kuba liefert. Die Liefervorräte lagern damit beim Abnehmer, bleiben aber bis zu ihrer Entnahme aus dem Lager Eigentum des Lieferanten. Verbindlichkeiten entstehen erst durch die Entnahme. Der ausländische Verkäufer benötigt für diese Form weder eine Niederlassung noch einen Handelsagenten im Land. Allerdings muss der Konsignationsvertrag vom Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen MINCEX genehmigt werden und das kubanische Unternehmen muss über eine Außenhandelslizenz verfügen. Darüber hinaus sind Kommissionsverträge üblich, bei denen der kubanische Importeur als Kommissionär auf Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen handelt und die Ware in Kuba gegen eine vereinbarte Kommission verkauft. Eine Sonderform des Kommissionsvertrages stellt die Zwischenlagerung der Ware auf Kosten des Kommittenten in einem Zollfreilager dar. Hier muss der ausländische Lieferant aber über eine Niederlassung oder einen Handelsagenten verfügen. Zollfrei einführen können Unternehmen Warenmuster für Ausstellungs- und Messezwecke. Dies trifft auch für Warenmuster zu, die im Rahmen des Kommissionshandels an kubanische Kommissionäre sowie als Beratungsmuster durch ausländische Unternehmen an ihre eigenen Niederlassungen in Kuba geliefert werden. Von der Ein- und Ausfuhr durch ausländische Unternehmen gänzlich ausgeschlossen sind Drogen und Betäubungsmittel, Explosivstoffe, Waren pornografischen Charakters oder andere Artikel, die gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenfalls fallen Artikel und Literatur, die sich gegen die Sicherheit und innere Ordnung im Land richten, sowie seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten darunter. Der seit dem 1.1.14 gültige Zolltarif kann von der Webseite der Zollverwaltung heruntergeladen wer- den (www.aduana.co.cu). Für Waren aus der EU ist die Spalte NMF (nación más favorecida) maßgeblich. Schiedsgerichts der kubanischen Handelskammer einigen. Dabei wird kubanisches Recht angewendet. GEWERBLICHES EIGENTUM Kuba garantiert als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) das Recht auf gewerbliches Eigentum. Auf der Basis der eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde 1995 eigens das Dekret 160 erlassen, wodurch die Anmeldung und der Schutz von Patenten für pharmazeutische und chemische Produkte eine spezielle Regelung erfuhr. Es folgte 1999 das Dekret 203 zum Schutz registrierter Marken. Die zuständige Behörde ist das Kubanische Büro für gewerbliches Eigentum (Oficina Cubana de la Propiedad Industrial - OCPI). Investoren und Exporteure können in ihren Verträgen zur Streitschlichtung auch andere internationale Schiedsgerichte (zum Beispiel Madrid) festlegen. Ausländer müssen aber damit rechnen, dass die kubanischen Geschäftspartner dies zu verhindern suchen. Schwierige Verhandlungen sind in dieser Frage vorprogrammiert. Es existieren mehrere Anwaltskanzleien in Havanna, die Interessen ausländischer Unternehmen in Fragen des gewerblichen Eigentums vertreten und Patente und Marken in Kuba anmelden können. INTERNATIONALE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Das Kubanische Schiedsgericht des Außenhandels (Corte Cubana de Arbitraje Comercial Internacional) wurde bei der kubanischen Handelskammer per Dekret 250 vom 30.7.07 eingerichtet. Das Dekret bildet außerdem die Grundlage, auf der das Gericht arbeitet. Aufgabe des Gerichts ist es, Streitfälle zu analysieren und zu lösen, die im Außenhandel zwischen Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern oder aus den wissenschaftlich-technischen Beziehungen untereinander entstanden sind. Gleiches gilt für zivilrechtliche Auswirkungen. Das Schiedsgericht wird immer dann aktiv, wenn die Parteien dies vorher für den Streitfall mit einer entsprechenden Klausel vertraglich festgelegt haben, oder wenn sich beide Parteien schriftlich bei der Streitschlichtung auf die Anrufung des STANDARDS UND NORMEN Für Normen und Standards ist das Nationale Büro für Standardisierung (Oficina Nacional de Normalización - NC) zuständig. Sämtliche Industrienormen und Standards, Eichungen sowie das gesamte Messwesen betten sich in das Regelwerk des Büros ein. Das NC bestätigt Normen und Standards, zertifiziert Produkte, realisiert Qualitätskontrollen sowie Eichungen und führt eine entsprechende Dokumentation. Das Nationale Büro für Standardisierung ist Mitglied der International Organization for Standardization (ISO), der International Organization of Legal Metrology (OIML), des Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) sowie der PanAmerican Standards Commission (COPANT). Technische Normen und Standards sind aber längst nicht in jedem Fall obligatorisch und besitzen oft nur empfehlenden Charakter. Für einige Produkte bestehen spezielle technische Normen. So ist für bestimmte technische Geräte eine Prüfung für den Einsatz in tropischen Klimazonen notwendig. Kosmetika und Nahrungsmittel müssen beim Institut für Ernährung und Nahrungsmittelreinheit (Instituto de Nutrición e Higiene de los Alimentos) durch Proben und technische Dokumentation zertifiziert werden. Germany Trade & Invest www.gtai.de 21 WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTANSCHRIFTEN Anlaufpunkt für deutsche Unternehmensvertreter vor Ort ist die Deutsche Botschaft. Das Wirtschaftsreferat bietet Erstberatungen, stellt aktuelle geschäftspraktische, wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Informationen bereit und beantwortet im Rahmen der personellen Kapazitäten schriftliche und telefonische Anfragen deutscher Unternehmen. Des Weiteren flankiert und unterstützt die Botschaft Aktivitäten deutscher Unternehmen. Maßgeblich ist sie bei der Organisation und Betreuung von Unternehmerreisen auf Bundes- und Landesebene beteiligt. Gleiches gilt für Messen mit einer offiziellen deutschen Beteiligung. Die Deutsch-Regionale Industrie-und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik ist Teil des weltweiten Netzes von Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft. Die Aufgabe der Auslandshandelskammer ist die Förderung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Region. In diesem Zusammenhang verfolgt die Kammer die wirtschaftliche Entwicklung Kubas mit großer Aufmerksamkeit und pflegt Kontakte zu den relevanten staatlichen kubanischen Stellen. Da die Auslandshandelskammer in Kuba mit keinem eigenen Büro vertreten ist, erfolgt die Wahrung deutscher Handels-, Wirtschaftsund Unternehmensinteressen in enger Kooperation und Abstimmung mit der Deutschen Botschaft. 22 Tipps für das Kubageschäft WIRTSCHAFTSTRENDS KUBA JAHRESMITTE 2015 Auf Länderebene unterhalten der Freistaat Bayern, Niedersachsen sowie Hessen eigene Einrichtungen zur Außenwirtschaftsförderung. So wurde zur Unterstützung der bayerischen Exportwirtschaft eine Auslandsrepräsentanz in Form eines Regionalbüros mit Sitz bei der Deutsch-Mexikanischen Auslandshandelskammer, CAMEXA, in Mexiko-Stadt eingerichtet. Das Regionalbüro steht bayerischen Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung und leistet bei der Erschließung von Märkten oder beim Auf- und Ausbau von Vertriebsstrukturen in Kuba Unterstützung. Firmen aus Hessen und Niedersachsen werden in Havanna jeweils durch einen Kooperationsbeauftragten unterstützt. Foto: © Konstantin Yuganov - Fotolia.com Auf Bundesebene leisten das Wirtschaftsreferat der Deutschen Botschaft, die Deutsch-Regionale Industrieund Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (ZAKK) sowie Germany Trade and Invest (Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) Außenwirtschaftsförderung. Lediglich die Deutsche Botschaft ist in Havanna ansässig. Einige europäische Länder, wie zum Beispiel Spanien, Italien, die Niederlande und Russland, unterhalten offiziell anerkannte Wirtschaftsvereinigungen für nationale Unternehmen in Kuba. Die Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik agiert von Guatemala aus und Germany Trade & Invest unterhält ein Auslandsbüro in Mexiko-Stadt mit Zuständigkeit für Kuba. Wirtschaft DEUTSCHE INSTITUTIONEN ZUR HANDELSFÖRDERUNG Germany Trade & Invest informiert über die aktuelle Wirtschaftsentwicklung in Kuba sowie über die gesetzlichen, steuer- und zollrechtlichen Rahmenbedingungen (www.gtai.de). Damit sollen vor allem kleinen und mitteständischen deutschen Unternehmen Vorfeldentscheidungen zu Geschäftsaktivitäten erleichtert werden. Schriftliche oder telefonische Anfragen deutscher Unternehmen zu Kuba beantworten die Bereiche Amerika, Recht und Zoll bei Germany Trade & Invest in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit dem Auslandsmitarbeiter in der Region. Foto: © Konstantin Yuganov, Fotolia.com WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTANSCHRIFTEN KONTAKTANSCHRIFTEN Deutsche Institutionen zur Wirtschafts- und Handelsförderung Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsreferat Ansprechpartner: Udo Volz, Rosemarie Liekfeldt Calle 13 No. 652 Esquina a B, Vedado, La Habana Tel.: 0053 7/833 25-69, Fax: -833 15 86 E-Mail: [email protected] Internet: www.havanna.diplo.de Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (ZAKK) 6a Avenida 20-25, zona 10, Edificio Plaza Marítima Oficina 3-3 01010 Guatemala-Stadt, Guatemala Ansprechpartnerin: Maria Olga Brauns Tel.: 0050 2/23 67 55 52, -23 85 00 43, Fax: -23 33 70 44 E-Mail: [email protected] Internet: www.ahkzakk.com/kuba Germany Trade & Invest Ansprechpartnerin: Jutta Kusche Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Tel.: 0228/249 93 419, Fax: -249 93 212 E-Mail: [email protected] Internet: www.gtai.de Kooperationsbeauftragter des Landes Hessen für Kuba Jürgen Nicklaus Calle 146 # 2104, Casa 11 entre 21 y 21 A, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/208 90 45, Fax: -208 94 74 E-Mail: [email protected] Internet: www.wirtschaft.hessen.de Auslandsrepräsentanz des Freistaates Bayern Christian Weber c/o Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer, CAMEXA Av. Santa Fé 170, Piso 1, Oficina 4-10 Col. Lomas de Santa Fé, 01210 México D.F., México Tel.: 0052 55/15 00 59 05, Fax: -15 00 59 10 E-Mail: [email protected] Partner des Landes Niedersachsen für Kuba Dieter Kipp Calle 3ra No. 24, e/ C y Final La Puntilla, Miramar, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/204 06 40, Fax: -204 58 03 E-Mail: [email protected] Kubanische Institutionen zur Wirtschafts- und Handelsförderung Botschaft der Republik Kuba in Deutschland Tania Vázquez García, Wirtschaftsreferentin Stavangerstraße 20, 10439 Berlin Tel.: 030/44 71 73 19, Fax: -916 45 53 E-Mail: [email protected] Internet: www.cubadiplomatica.cu/alemania Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen Ministerio del Comercio Exterior y la Inversión Extranjera (MINCEX) Dirección Política Comercial con Europa Calle Infanta no. 16, Esquina a 23, Vedado, Plaza, La Habana Tel.: 0053 7/838 04 67, -885 32 98 Fax: -833 33 89, -838 03 76 E-Mail: [email protected] Internet: www.cepec.cu Handelskammer der Republik Kuba Cámara de Comercio de la República de Cuba Dirección de Relaciones Internacionales Ansprechpartnerin: Lourdes Morell Santos Calle 21 no. 701 Esquina a calle A, Vedado, Plaza, La Habana Tel.: 0053 7/831 11 60, -55 13 21 bis 24 Fax: -833 30 42, -833 68 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.camaracuba.cu Messegesellschaften Handelskammer der Republik Kuba Cámara de Comercio de la República de Cuba Dirección de Ferias y Exposiciones Germany Trade & Invest www.gtai.de 23 WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTANSCHRIFTEN Calle 21 No. 661 esq. a calle A, Vedado, Plaza, La Habana Tel.: 0053 7/833 67 35 E-Mail: [email protected] Kongresszentrum Palacio de Convenciones Pabexpo (richtet unter anderem FIHAV aus) Calle 146, No. 1104, entre 11 y 17, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/208 75 41, -202 60 11 bis 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.eventospalco.com Handelsagenturen (Unternehmen, die ausländische Firmen vertreten) Representaciones Platino S.A. Calle 16 No. 504 entre 5 y 7 Miramar, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/204 88 53, 204 78 01, Fax: -204 40 62 E-Mail: [email protected] Internet: http://platino.co.cu Representaciones Culturales S.A. (RECSA) Calle 158 No. 318 entre 3B y 3D Náutico, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/208 93 20, Fax: -208 66 21 E-Mail: [email protected] Behörde, zuständig für gewerbliches Eigentum Oficina Cubana de la Propiedad Industrial – OCPI Calle Picota No. 15 e/ Luz y Acosta Habana Vieja, La Habana Tel.: 0053 7/862 43 79, Fax: -866 56 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.ocpi.cu Auf gewerbliches Eigentum spezialisierte Anwaltskanzleien Bufete Internacional Avenida 5ta No. 4002 esquina a 40 Miramar, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/204 51 26, 204 01 57 E-Mail: [email protected] Internet: www.bufeteinternacional.com Bufete Lex Avenida 1ra No. 1001, esquina a 10 Miramar, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/204 90 93, Fax: -204 95 33 E-Mail: juridico1@lex-sa-cu, [email protected] Internet: www.lex-sa.com 24 Tipps für das Kubageschäft Bufete Servicios Especializados - BES Calle 23 No. 501, entre J y K Vedado, La Habana Tel.: 0053 7/832 68 13, Fax: -833 21 59 E-Mail: [email protected] Internet: www.onbc.cu/bes Conabi Calle 36 A, Nr. 313, entre 3a y final Miramar, La Habana Tel.: 0053 7/209 36 49, -214 49 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.conabi.cu Consultoría Jurídica Internacional Calle 16 No. 314 entre Ave. 3ra y 5ta Miramar, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/204 24 90 E-Mail: [email protected], [email protected] Internet: www.cji.co.cu Behörde für Normen und Standards Nationalbüro für Standardisierung Oficina Nacional de Normalización (NC) Calle E No. 261, entre 11 y 13 Vedado, Plaza, La Habana Tel.: 0053 7/830 08 25, Fax: -836 80 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.nc.cubaindustria.cu Registrierungsbehörde für Nahrungs- und Körperpflegemittel Registro Sanitario de Alimentos y de Cosméticos y Artículos de Uso Personal y Doméstico Instituto Nacional de Nutrición e Higiene de los Alimentos Calzada de Infanta No. 1158 e/ Llinás y Clavel Centro Habana, La Habana Tel.: 0053 7/878 59 19, -878 33 58, Fax: -873 83 13 E-Mail: [email protected] Internet: www.inha.sld.cu Registrierungsbehörde für Arzneimittel Registro de Medicamentos de Uso Humano Centro para el Control Estatal de la Calidad de los Medicamentos (CECMED) Calle 200 No. 1706 e/ 17 y 19 Rpto. Siboney, Playa, La Habana Tel.: 0053 7/271 86 22, -271 87 67, Fax: -271 07 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.cecmed.sld.cu Registrierungsbehörde für Medizintechnik Registro de Equipos Médicos Centro de Control Estatal de Equipos Médicos Calle 4 No. 455 (altos) e/ 19 y 21 Vedado, Plaza de la Revolución, La Habana Tel.: 0053 7/832 50 72, -832 72 17, Fax: -838 19 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.eqmed.sld.cu Kubanische Banken (im Zusammenhang mit Hermesdeckungen) Banco Nacional de Cuba (BNC) Postfach 746, Cuba 402 La Habana Vieja, La Habana Tel.: 0053 7/860 48 11 bis 18, Fax: -863 40 61 E-Mail.: [email protected] Internet: www.bc.gov.cu Banco Exterior de Cuba (BEC) Calle 23 No. 55 esquina a P Vedado, La Habana Tel.: 0053 7/55 07 95, -55 07 20, -55 08 40 E-Mail: [email protected] Deutsche Banken zur Handels- und Projektfinanzierung AKA Ausfuhrkreditgesellschaft m.b.H. Große Gallusstraße 1-7, 60311 Frankfurt am Main Tel.: 0049 69/29 89 11 07 E-Mail: [email protected] Internet: www.akabank.de Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Friedensallee 254, 22763 Hamburg Tel.: 0049 40/88 34-90 89 Ansprechpartner: Jens Kruse E-Mail: [email protected] Internet: www.eulerhermes.de Germany Trade & Invest www.gtai.de 25 Unser Wirtschaftswissen WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTANSCHRIFTEN aus 125 Ländern macht die Welt für Sie ein bisschen kleiner. Unser Service: Markt- & Branchenanalysen Wirtschafts- & Steuerrechtsinformationen Zoll- & Einfuhrregelungen Internationale Projekte, Ausschreibungen & Geschäftskontakte Geschäftspraktische Tipps Sie wollen mehr wissen? Besuchen Sie uns auf www.gtai.de Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Kontakt Impressum Herausgeber Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Villemombler Straße 76 53123 Bonn T. +49 (0) 228 24993-0 F. +49 (0) 228 24993-212 E-Mail: [email protected] Internet: www.gtai.de Hauptsitz der Gesellschaft Friedrichstraße 60, 10117 Berlin Geschäftsführung Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer Autor Peter Buerstedde, Mexiko-Stadt Redaktion/Ansprechpartnerin Jutta Kusche T. +49(0)228 24993-419 E-Mail: [email protected] Redaktionsschluss März 2015 Bestell-Nr. 19835 Alle Rechte vorbehalten. © Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Layout Germany Trade & Invest Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Germany Trade & Invest Villemombler Straße 76 53123 Bonn T. +49 (0)228 24993-0 F. +49 (0)228 24993-212 [email protected] Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Germany Trade & Invest wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. www.gtai.de Foto: © elifranssens - iStockphoto.com Über uns