TIPPS FÜR DAS KUBAGESCHÄFT

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TIPPS FÜR DAS KUBAGESCHÄFT
Wirtschaft
TIPPS FÜR DAS KUBAGESCHÄFT
INHALT
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Vorworte
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Kuba - Der etwas andere Markt
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Markteinstieg und -bearbeitung
Struktur der Abnehmer
Markteinstieg
Eintrag in das Lieferantenregister
Messebeteiligung oder -teilnahme
Niederlassungen ausländischer Gesellschaften
Alternativen der Marktbearbeitung
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Ausländische Investitionen
Aktivitäten ausländischer Investoren in Kuba
Investitionsgesetz
Steuervergünstigungen für ausländische
Investoren
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Genehmigungsverfahren für ausländische
Investitionen
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Sonderwirtschaftszone Mariel
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Geschäftspraxis
Handelskammer Kuba als zentrale Anlaufstelle
Zahlungsbedingungen und Bankensystem
Kaufkraft und Währungssystem
Steuern und Abgaben
Beschäftigung von Mitarbeitern
Spezielle Importregime und Zolltarif
Gewerbliches Eigentum
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Standards und Normen
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Weitere Informationen und Kontaktanschriften
Deutsche Institutionen zur Handelsförderung
Kontaktanschriften
Germany Trade & Invest www.gtai.de
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VORWORTE
Liebe Leserinnen und Leser,
im Verlauf des Jahres 2014 hat sich in den Außenbeziehungen Kubas
einiges bewegt. Nach dem Gipfeltreffen der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (CELAC) in Havanna haben im Frühjahr 2014 Verhandlungen
zwischen der EU und Kuba über ein Rahmenabkommen begonnen, das eine
Intensivierung der Beziehungen ermöglichen würde. Die politische Annäherung zwischen den USA und Kuba ist Anlass für vielfältige Überlegungen,
wie sich das Verhältnis zwischen diesen beiden Ländern weiter entwickeln
könnte, nicht zuletzt in wirtschaftlicher Hinsicht.
Dr. Peter Scholz
Die Neuauflage der Broschüre „Tipps für das Kubageschäft“ trägt den wirtschaftspolitischen Entwicklungen des Jahres 2014 Rechnung. Denn auch
im Wirtschaftsbereich gab es in Kuba Neuigkeiten. Es wurde der neue Tiefseehafen in Mariel eingeweiht und mit dem Aufbau der angrenzenden Sonderentwicklungszone begonnen. Die größte Aufmerksamkeit erhielt jedoch
das lang erwartete, neue Gesetz über ausländische Investitionen, das im
Juni 2014 in Kraft getreten ist. Konkretisiert wurde dies durch ein Portfolio
von rund 250 Investitionsmöglichkeiten, das anlässlich der Internationalen
Industriemesse vorgestellt wurde. Zurzeit arbeitet die kubanische Regierung außerdem an der Abschaffung des dualen Währungssystems. Über die
Attraktivität des Investitionsstandorts Kuba werden die Vertragsabschlüsse
der nächsten Monate und Jahre Auskunft geben.
Die seit 2011 laufenden Bemühungen um eine Belebung der kubanischen
Wirtschaft könnten sich in naher Zukunft noch verstärken und so auch Anreize für ein größeres Engagement seitens deutscher Unternehmen bieten. Für die deutsche Wirtschaft gilt es daher, die Entwicklung in Kuba aufmerksam zu verfolgen und neue Geschäftschancen aufzugreifen. In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Regionalen Handelskammer ist die Deutsche
Botschaft gerne bereit, über die Investitionsbedingungen, Währungsfragen
und die Strukturen des kubanischen Außenhandels zu informieren und geeignete Ansprechpartner zu vermitteln.
Dr. Peter Scholz
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Kuba
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Tipps für das Kubageschäft
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Kuba ist für deutsche Unternehmen ein zunehmend interessanter Wirtschaftspartner mit langfristig erheblichem Potenzial.
Johannes Hauser
Das Land unternimmt große Anstrengungen, um Defizite in der Infrastruktur
zu beheben, die über Jahrzehnte entstanden sind. Die staatliche Beschaffungspolitik hat die dringend notwendige Modernisierung der Infrastruktur
sowie der Agrarwirtschaft zu einem prioritären Thema erklärt. Dies hat in
der Vergangenheit auch deutschen Unternehmen in verschiedenen Sektoren
interessante Projekte beschert. Die Modernisierung bedeutender Schlüsselbereiche wie der Energiegewinnung, der Wasser- und Abwassertechnologie,
des Transportwesens und der Telekommunikation bedarf hochentwickelter
Technologien, die Deutschland auf den erwähnten Feldern stellt.
Der seit Herbst 2010 begonnene Teilrückzug staatlicher Institutionen aus
der Wirtschaft sowie die Zulassung privatwirtschaftlichen innerstaatlichen
Engagements hat eine Binnendynamik entwickelt, die bislang noch nicht als
Impulsgeber auf die außenwirtschaftlichen Beziehungen gewirkt hat. Unbeschadet aller Diskussionen und Spekulationen über die Zukunft des Landes hat Kuba aber seit einiger Zeit das Interesse deutscher Unternehmen
geweckt. Das kürzlich reformierte Investitionsgesetz hat den Handlungsrahmen für ausländische Aktivitäten im Land neu definiert. Allein die Ankündigung einer Normalisierung des Verhältnisses zu den USA im Dezember
2014 hat in der Folge eine Vielzahl von Anfragen und Interessenbekundungen deutscher Unternehmen zu Kuba ausgelöst.
Um die bestehenden Geschäftsmöglichkeiten erschließen zu können, bedarf
es einer grundsätzlichen Orientierung über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die vorliegenden, aktualisierten „Tipps für das Kubageschäft“
in praxisnaher Weise bieten. Sowohl der an der Vermarktung interessierte Unternehmer als auch der Investitionswillige wird hier die Informationen
finden, die es ihm erlauben, sich eine erste Meinung über die wirtschaftlichen Spielregeln des Staatshandelslandes Kuba zu machen.
Die AHK Zentralamerika/Karibik begrüßt die Initiative von Germany Trade &
Invest außerordentlich und bietet sich für die Weiterverfolgung geweckten
Interesses als Ansprechpartner für deutsche Unternehmen an.
Johannes Hauser
Geschäftsführer Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer
für Zentralamerika und die Karibik
Germany Trade & Invest www.gtai.de
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VORWORTE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dr. Jürgen Friedrich
ein Engagement in Kuba bedarf eines langen Atems, den die Marktgröße
nicht immer rechtfertigt. Der zentralisierte Einkauf bei vielen Produktkategorien verspricht bei Erfolg aber attraktive Liefervolumina. Der Modernisierungsbedarf in Kuba ist immens. Für den Aufbau der maroden Infrastruktur
fehlt es vor allem an Devisen. Die kubanische Seite ist aber nicht nur auf Kapital angewiesen, sondern in technologisch anspruchsvollen Bereichen auch
auf ausländisches Know-how. Dies ist der Regierung in Havanna bewusst.
Mit der Schaffung der Sonderwirtschaftszone Mariel und einem neuen Investitionsgesetz hat sie 2014 die Rahmenbedingungen für Investoren verbessert. Eine Ende 2014 veröffentlichte Liste mit 246 Investitionsprojekten
soll ausländisches Kapital anlocken. Die Investitionsprojekte stammen aus
fast allen Landesteilen und Wirtschaftssektoren.
Ein Knackpunkt für Investoren bleibt die fehlende Rechtssicherheit. Die höheren Auslandsüberweisungen durch die schrittweise Normalisierung der
Wirtschaftsbeziehungen zu den USA bringen mehr Devisen ins Land und
treiben auch die Nachfrage nach in Kuba produzierten Produkten an. Dadurch steigen die Absatzchancen für deutsche Kapitalgüter und Vorprodukte, die langfristig durch Qualität punkten.
Der 2010 begonnene Reformprozess lässt zwar noch keine eindeutige Richtung erkennen. Doch das kubanische Wirtschaftssystem dürfte sich in den
kommenden Jahren weiter verändern, da es immer stärker unter Druck gerät. Und in dem Maße, in dem die „Aktualisierung“ des bestehenden Wirtschaftsmodells dem Land höhere Devisenzuflüsse beschert, wachsen auch
die Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Zum Zuge kamen sie
unter anderem in der Medizintechnik, bei der Strom- und Wasserversorgung sowie bei Restaurierungsarbeiten am Malecón.
Der Zeitpunkt für einen Einstieg ins Kubageschäft ist günstig. Mit den aktualisierten „Tipps für das Kubageschäft“ gibt Germany Trade & Invest einmalige
Einblicke in die Geschäftsmöglichkeiten in Kuba und hilft deutschen Unternehmen bei der Vorbereitung ihres Kubageschäfts.
Dr. Jürgen Friedrich
Geschäftsführer Germany Trade & Invest
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Tipps für das Kubageschäft
KUBA - DER ETWAS ANDERE MARKT
KUBA - DER ETWAS ANDERE MARKT
Der kubanische Markt mit seinen rund 11 Mio. Einwohnern, einer aufgrund von Devisenknappheit begrenzten Kaufkraft sowie staatlicher Kontrolle wirkt auf den
ersten Blick wenig anziehend für deutsche Unternehmen. Die Abnehmer in Kuba sind staatliche Importfirmen. Ausländische Unternehmen können weder im
Import, noch im Groß- und Einzelhandel direkt aktiv
werden. Der konzentrierte Einkauf bei vielen Produktkategorien verspricht bei Erfolg aber sehr attraktive Liefervolumina. Darin liegt der Reiz des kubanischen Marktes. Deutsche Anbieter haben in der Vergangenheit Aufträge in Kuba abgeschlossen, die im weltweiten Maßstab
für diese Unternehmen Rekordmarken setzten.
Das Land fordert deutschen Unternehmen eine besondere Vorgehensweise ab, die von anderen Märkten abweicht: Eine klassische Marktbearbeitung durch Erkundung und Erforschung des Marktpotenzials mit nachfolgender Vertretersuche oder einem investiven Engagement macht nach Aussagen deutscher Unternehmer,
die schon länger in Kuba aktiv sind, wenig Sinn und ist
praktisch gar nicht umzusetzen.
Der Modernisierungsbedarf auf der Insel ist enorm und
springt schon bei einer touristischen Stippvisite überall
ins Auge. Daran lassen sich aber nicht die Absatzchancen für Produkte festmachen. Die tatsächliche Nachfrage nach Gütern orientiert sich am jährlich schwankenden Devisenzufluss, der vor allem vom Nickelexport, von Auslandsüberweisungen der Exilkubaner und
von den Touristenströmen abhängt. Über günstige Kredite einiger weniger befreundeter Staaten wie Brasilien,
Venezuela, der VR China und Russland hinaus hat Kuba
kaum Zugang zu internationalen Finanzierungen.
Der Devisenbestand wird streng rationiert. Die stets
knappen Devisenbudgets werden den staatlichen Importfirmen jährlich von der Zentralbank zugewiesen. Zunächst kommen die von der kubanischen Regierung als
prioritär erachteten Bereiche zum Zuge. Das sind Branchen, die Devisen erbringen wie Bergbau, Tourismus,
die Rum-, Tabak- und Zuckerindustrie sowie staatliche
Leistungen, die für das Wohlbefinden der Bevölkerung
und damit für die Akzeptanz des Regimes wichtig sind.
Hierzu zählen Gesundheitsfürsorge, Nahrungsmittel,
Wasser- und Elektrizitätsversorgung. Andere Sektoren
kommen nur bei gut gefüllter Kasse in den Genuss von
Devisen. Ab dem 4. Quartal eines Jahres fließen Devisen vor allem in die Anschaffung von Lebensmitteln. Beschaffungsprojekte, denen bis dahin keine Devisen zugeteilt wurden, haben in dem betreffenden Jahr kaum
noch Chancen, umgesetzt zu werden.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten auf der Nachfrageseite bedarf ein Engagement in Kuba eines langen Atems,
den die Marktgröße nicht immer rechtfertigt. Deutsche
Unternehmen haben dennoch in den letzten Jahren
Geschäftserfolge erzielt. Bei Medizintechnik sowie der
Strom- und Wasserversorgung stieg in der Vergangenheit die Nachfrage sprunghaft an, was deutschen Anbietern attraktive Aufträge bescherte. Deutsche Firmen
sind auch an den Restaurierungsarbeiten an der Uferpromenade (Malecón) von Havanna sowie in der Altstadt
beteiligt.
Im chronisch unter Devisenknappheit leidenden Kuba
entscheidet häufig die Finanzierung über den Zuschlag.
Hermesdeckungen erleichtern deutsche Geschäfte, da
dadurch oftmals erst eine Finanzierung möglich ist. Der
kubanische Staat ist sehr bemüht, Hermes-gedeckte
Kredite pünktlich zurückzuzahlen. Bei der Auftragsvergabe muss er allerdings auf die Herkunft der Finanzierung achten: Kredite aus bilateralen Abkommen mit verbündeten Staaten sind vielfach an Lieferungen aus diesen Ländern geknüpft.
Der 2010 zaghaft begonnene Reformprozess lässt noch
keine eindeutige Richtung erkennen. Die kubanische
Regierung spricht von einer „Perfektionierung“ oder
„Aktualisierung“ des bestehenden Wirtschaftsmodells,
das nur teilweise und sehr langsam einzelne Bereiche
marktwirtschaftlichen Regeln unterstellt. Der Staat öffnet schrittweise neue Geschäftsfelder für den Privatsektor und Staatsunternehmen werden zu effizienterem
Wirtschaften angehalten. Kubaner können inzwischen
Immobilien und Kfz auf der Insel kaufen und verkaufen
und als Privatunternehmer einer Reihe von Beschäftigungen im Kleingewerbe nachgehen.
Das Wirtschaftssystem Kubas dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verändern, da es immer stärker
unter internem und externem Druck steht. Vor allem
jüngere Menschen verlassen das Land auf der Suche
nach besseren wirtschaftlichen Perspektiven. Kuba hat
die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen diversifiziert.
Brasilien, China und Russland sind wichtige Handels-
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KUBA - DER ETWAS ANDERE MARKT
Lücke sollen ausländische Investitionen mit Zuflüssen
von etwa 2,0 Mrd. bis 2,5 Mrd. US$ pro Jahr schließen.
Eine Sonderwirtschaftszone in Mariel und ein neues
Investitionsgesetz sehen allerdings für ein ausländisches Engagement auf der Insel weiter strenge staatliche Kontrollen vor.
Die schrittweise Normalisierung der Beziehungen zu
den USA, die Ende 2014 einen neuen Impuls erhalten
haben, ermöglichen durch mehr Tourismus und höhere Auslandsüberweisungen stärkere Devisenzuflüsse.
Die kubanische Regierung setzt seit Ende 2013 verstärkt auf ausländische Investitionen. Die Regierung
hat berechnet, dass sie für ein Wirtschaftswachstum
von 5% die Investitionsrate von 12% auf mindestens 20%
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigern muss. Diese
In dem Maße, in dem die „Aktualisierung“ des Wirtschaftsmodells dem Land höhere Devisenzuflüsse ermöglicht, birgt sie interessante Geschäftschancen für
deutsche Unternehmen. Mit mehr Devisen kann der
kubanische Staat stärker in die Modernisierung der
maroden Infrastruktur investieren. Davon dürften deutsche Unternehmen überproportional profitieren, da
deren Produkte und Personal als verlässlich geschätzt
werden.
Foto: © merc67 - Fotolia.com
partner, die zum Teil Investitionsmittel für Projekte im
Inselstaat zur Verfügung stellen. Venezuela leidet bei
fallenden Ölpreisen unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies untergräbt die Bereitschaft des Landes, zu
günstigen Konditionen einen Großteil des kubanischen
Ölbedarfs zu decken.
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Tipps für das Kubageschäft
MARKTEINSTIEG UND -BEARBEITUNG
MARKTEINSTIEG UND
-BEARBEITUNG
Für Kuba gilt: Der Markteinstieg ist einfach zu bewerkstelligen, aber schwer zu einem erfolgreichen Abschluss
zu bringen. Von kubanischer Seite gibt es eine offiziell
erwünschte und einfach zu befolgende Vorgehensweise für ausländische Unternehmen. Der Geschäftserfolg
ist aber auch bei Befolgung des offiziellen Prozederes
keinesfalls garantiert. Vielmehr verlangt das Kubageschäft in der Regel viel Geduld.
STRUKTUR DER ABNEHMER
Auf kubanischer Seite stehen deutschen Unternehmen je nach Produktkategorie maximal fünf staatliche Außenhandelsunternehmen gegenüber, die für
einen Wirtschaftssektor oder ein Produktsegment den
gesamten Einkauf abwickeln. Gemäß Artikel 18 der Verfassung von 1976 besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol. Ausländische Unternehmen können weder im Einzel- noch im Großhandel aktiv werden. Zudem können sie nur im Rahmen weniger, mehrheitlich
staatlich-kubanischer Joint Venture im Tourismus direkt
Waren importieren. Oberste Entscheidungs- und Kontrollinstanz für den Außenhandel ist das Ministerium für
Außenhandel und Auslandsinvestitionen (Ministerio del
Comercio Exterior y la Inversión Extranjera - MINCEX).
Foto: © dashabriz - iStockphoto.com
MINCEX vergibt an spezialisierte Außenhandelsunternehmen zeitlich befristete und unbefristete Konzessionen, die zur Ein- oder Ausfuhr jeweils genau definierter Warennomenklaturen berechtigen. Deutsche Firmen
können Verträge zur Ein- oder Ausfuhr von Waren oder
Dienstleistungen nur mit kubanischen Unternehmen abschließen, die für die gewünschte Waren- oder Dienstleistungsart vom MINCEX zugelassen sind.
Die Grundstruktur in der vom Staat beherrschten kubanischen Wirtschaft besteht mit wenigen Ausnahmen aus
Ministerien, denen Unternehmensgruppen (Grupos Empresariales) untergeordnet sind, die wiederum aus mehreren Unternehmen bestehen und über eine oder mehrere Importfirmen verfügen. Neben den Importfirmen
der Branchenministerien spielen auch die Importfirmen
der Unternehmensgruppe GECOMEX des MINCEX eine
wichtige Rolle. Sie kaufen zentralisiert Güter ein, die in
mehreren Industriezweigen benötigt werden.
Die Zahl der konzessionierten staatlichen Importunternehmen unterliegt seit den 90er-Jahren periodischen
Schwankungen. Nach einer Expansionsphase bis 2003,
als fast 500 Unternehmen im Außenhandel aktiv waren,
hat die Regierung in den letzten Jahren zahlreiche Lizenzen entzogen und die Kontrolle über die Firmen verschärft. Eine Vielzahl von Firmen wurde zu größeren
Einheiten zusammengefasst und diese enger unter die
Aufsicht der einzelnen Branchenministerien gestellt.
In der Folgezeit wurden einige dieser Ministerien in Unternehmen umgeformt - so 2011 das Zuckerministerium, welches jetzt als das Unternehmen Azcuba firmiert.
2012 wurden zudem zahlreiche Firmen der Biotechnologie und Arzneimittelindustrie in dem neuen Unternehmen Biocubafarma zusammengefasst. Das Ministerium
für Basisindustrien (Ministerio de la Industria Básica)
wurde gleichzeitig in ein neues Ministerium für Energie
und Bergbau (Ministerio de Energía y Minas) umgeformt.
Viele Wirtschaftsbereiche befinden sich seit Jahren in
Restrukturierungsprozessen, die von außen schwer
nachvollziehbar sind. Die kubanische Handelskammer
(Cámara de Comercio de la República de Cuba) und die
Wirtschaftsabteilung der Deutschen Botschaft in Havanna helfen deutschen Unternehmen, mögliche Abnehmer
zu identifizieren.
MARKTEINSTIEG
Am Anfang einer Geschäftsanbahnung in Kuba steht
der Erstkontakt zu den relevanten Außenhandelsunternehmen sowie den Endabnehmern. Die Nachfrage nach
einem Produkt entsteht in der Regel in einer der Produktionsfirmen einer Unternehmensgruppe und wird an
das Importunternehmen weitergegeben. Daher ist ein
Kontakt zu beiden Akteuren wichtig. Dieser Erstkontakt
erfolgt über die kubanische Handelskammer. Unternehmer, die bereits Geschäfte in Kuba tätigen, empfehlen
Neueinsteigern die strikte Einhaltung der offiziell gewünschten Vorgehensweise. In den Importunternehmen
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MARKTEINSTIEG UND -BEARBEITUNG
und auch von anderen kubanischen Stellen wird streng
darauf geachtet, wie Geschäftskontakte mit ausländischen Firmen angebahnt werden. Jede Abweichung
erweckt den Verdacht der Korruption.
Die kubanische Handelskammer stellt die Verbindung
zu dem Importunternehmen sowie dem Endnutzer in
einem bestimmten Sektor her, die für ein bestimmtes
Produkt als Interessenten in Frage kommen. Darüber
hinaus kann sie einen Termin für eine Produktvorstellung organisieren sowie die Erteilung eines Geschäftsvisums bei der Kubanischen Botschaft in Berlin unterstützen.
EINTRAG IN DAS LIEFERANTENREGISTER
Besteht auf kubanischer Seite Interesse an einem Produkt, folgt die Eintragung in das Lieferantenregister
(Cartera de Proveedores y Clientes) des Importunternehmens. Dafür sind zahlreiche Dokumente notwendig: Gründungsurkunde, Handelsregistereintrag und
die von der kubanischen Botschaft im Herkunftsland beglaubigte Ermächtigung der reisenden Person zum Abschluss von Geschäften. Hinzu kommen
können je nach Importunternehmen zusätzliche Dokumente. Quimimpex, die Importfirma der Chemieindustrie, verlangt zusätzlich eine Bestätigung der Hausbank über die Existenz eines Kontos und die verwendete
Währung sowie den Geschäftsabschluss für das jüngste
Geschäftsjahr.
auch von dritter Seite, etwa von einem anderen Anbieter,
aktiv hintertrieben werden.
Daher ist oft ein stärkeres Engagement gefragt. In einigen Fällen konnten bereits in Kuba etablierte deutsche
Anbieter den Kontakt zu den Entscheidungsträgern herstellen und einen Neueinsteiger empfehlen. Aufgrund
schlechter Erfahrungen, auch mit deutschen Anbietern,
herrscht auf kubanischer Seite allgemein großes Misstrauen gegenüber den ausländischen Lieferanten. Eine
Empfehlung kann den Ausschlag für eine Kaufentscheidung geben. Der Faktor Vertrauen ist für deutsche Anbieter auch im Hinblick auf Ausschreibungen von großer Bedeutung. Ausschreibungen sind in der Regel geschlossen: Die zuständigen kubanischen Stellen laden
gezielt Unternehmen zur Angebotsabgabe ein.
Die hochtechnologischen deutschen Produkte stimmen
häufig nicht mit den Anforderungen der kubanischen
Seite überein. Gerade bei Anlagen und Ausrüstungen
für die Industrie ist eine Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen der kubanischen Kunden wichtig.
Dafür muss zunächst ein vertrauensvolles Verhältnis
aufgebaut werden. Leichte Bedienbarkeit und Wartung
durch lokale Ingenieure, Resistenz gegen Stromausfälle
und vor allem niedrige Kosten können ausschlaggebend
sein.
Der fehlende Geschäftserfolg kann verschiedene Gründe haben - etwa, dass ein anderer Anbieter das besondere Vertrauen der kubanischen Seite genießt, oder dass
ein Produkt nicht die besonderen Bedürfnisse des kubanischen Unternehmens trifft.
MESSEBETEILIGUNG ODER -TEILNAHME
Ein Messebesuch in Kuba oder eine Teilnahme als Aussteller kann deutschen Geschäftsleuten einen ersten
Überblick über die Konkurrenzsituation und die zu ihren Produkten komplementären Angebote bieten. Die
überwiegende Mehrzahl der Unternehmen, die in Kuba
Geschäfte tätigen, sind auf der wichtigsten Messe des
Landes, der Feria Internacional de La Habana (FIHAV,
www.feriahavana.com), präsent. Eine Messebeteiligung
auf der FIHAV wird von kubanischer Seite sehr begrüßt.
Sie belegt in den Augen kubanischer Staatsunternehmen
die Ernsthaftigkeit des geschäftlichen Engagements und
die Verlässlichkeit des Geschäftspartners. Auch können
erste Kontakte zu kubanischen Abnehmern geknüpft
werden. Eine Messeteilnahme führt in Kuba aber sehr
selten zu einem direkten Geschäftsabschluss.
In einigen Fällen haben deutsche Firmen es trotz langwieriger Versuche nicht in das Register einer Importfirma geschafft. Kubanische Unternehmen sind bei bestehenden, gut laufenden Lieferbeziehungen zum Teil nicht
an weiteren Anbietern interessiert. Ein Eintrag kann
An der Universalmesse FIHAV beteiligen sich mehr
als 60 Länder, zum Teil mit Länderpavillons. Sie findet in der ersten Novemberhälfte statt und dauert in
der Regel sechs Tage, wobei der letzte Tag für den
freien Besucherverkehr vorgesehen ist. Deutschland
Einmal in der Cartera registriert, kann das Unternehmen auf Preisanfragen seitens des kubanischen Importunternehmens hoffen. Allerdings ist der Geschäftserfolg
keineswegs garantiert. Einige deutsche Unternehmen
sind jahrelang im Register eingetragen, ohne jemals zu
einem Angebot aufgerufen zu werden. Nach drei Jahren
verliert der Eintrag im Lieferantenregister seine Gültigkeit und muss erneuert werden.
10 Tipps für das Kubageschäft
präsentiert sich seit 1999 mit einem eigenen Pavillon
unter Bundesbeteiligung (2014: 53 Firmen). Darüber
hinaus ist die Messe für die Kubaner ein wichtiges
Forum zur Investorenakquise. 2012 und 2014 hat die kubanische Regierung auf der FIHAV Listen mit prioritären
Investitionsprojekten vorgestellt.
Direkte Kontakte zu kubanischen Unternehmensvertretern werden generell überwacht und Geschäftsessen
außerhalb der FIHAV sind genehmigungspflichtig. Entsprechend schwierig ist ein ungezwungener Informationsaustausch. Im Rahmen der FIHAV können kubanische Geschäftsleute hingegen zum Essen eingeladen
und mit kleineren Geschenken (USB-Sticks, Stiften etc.)
bedacht werden. Entscheider aus den Importfirmen und
Branchenministerien kommen vereinzelt zu den Ständen gut etablierter Firmen. So können Produkte auf der
Messe bekannt gemacht werden. Für Neueinsteiger ist
ein Direktkontakt hingegen schwierig.
Neben der FIHAV findet eine Reihe von spezifischen
Branchenausstellungen und Fachmessen statt. Eine
Übersicht stellt die kubanische Handelskammer zur
Verfügung.
NIEDERLASSUNGEN AUSLÄNDISCHER GESELLSCHAFTEN
Für Geschäfte mit der kubanischen Seite ist in Kuba
keine Niederlassung erforderlich. Vielmehr wird deren
Gründung durch Auflagen inzwischen stark erschwert.
Der Sinn und Zweck einer Niederlassung ist unter deutschen Unternehmern in Kuba umstritten und nur wenige
haben diesen Schritt bisher unternommen. Viele Unternehmen bearbeiten den Markt von Deutschland oder einem regionalen Standort aus.
Über ein Vertretungsbüro auf der Insel ist ein ausländisches Unternehmen, das bereits mit kubanischen Partnern im Geschäft ist, näher am Geschehen und kann Geschäftsmöglichkeiten frühzeitig erkennen. Es garantiert
aber keinen einfacheren Zugang zu Entscheidungsträgern in den staatlichen Unternehmen. Für Besuche von
Unternehmen sind Genehmigungen notwendig. Trotzdem ermöglicht ein Vertretungsbüro bereits etablierten Firmen einen besseren Informationsfluss mit den
Abnehmern. Nach Aussagen deutscher Unternehmer
vor Ort sind lokal erworbene Informationen über den
Beschaffungsbedarf auf staatlicher Seite sowie die Devisenbestückung sehr wichtig, um sich als Anbieter einzuschalten und auf die spezifischen Anforderungen der
kubanischen Seite eingehen zu können.
Für viele deutsche Unternehmen stellt sich die
Frage nach einer Niederlassung in Kuba nicht, da sie
die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die gesetzlichen Grundlagen für Niederlassungen sind das
Dekret Nr. 206/1996, das Regelwerk zum Nationalen
Register für Niederlassungen und Vertreter ausländischer Handelsgesellschaften (geführt von der
kubanischen Handelskammer), sowie die Resolution
Nr. 550/2001 des MINCEX. Nach dem Dekret muss ein
Unternehmen mindestens drei Jahre lang mit kubanischen Unternehmen ein jährliches Geschäftsvolumen
von mindestens 500.000 US$ erreicht haben. Niederlassungen können die für ihre Tätigkeit notwendige
Infrastruktur wie Büroräume, Personal (dieses muss
über staatliche Agenturen eingestellt werden), Kommunikationsmittel und Fahrzeuge unterhalten. Niederlassungen erhalten darüber hinaus Zugang zu Zolllagern, um kubanische Kunden mit Waren zu versorgen.
Auch wenn die Auflagen für die Gründung einer Niederlassung erfüllt sind, wird nicht automatisch eine
Genehmigung erteilt. Genehmigungen für Niederlassungen werden inzwischen sehr restriktiv gehandhabt.
Dabei werden Niederlassungen von Herstellern gegenüber Handelsfirmen bevorzugt, da die kubanische Seite
Zwischenhändler aus dem Geschäft drängen will.
ALTERNATIVEN DER MARKTBEARBEITUNG
Ein weiterer Weg auf den kubanischen Markt kann über
einen gut etablierten deutschen Anbieter führen, der als
Vertreter gewonnen werden kann. Diese Unternehmen
wollen und können ihre Produktpalette in Kuba aber
nicht beliebig ausweiten, da sie nur für bestimmte Waren registriert sind. Auch sind kubanische Importunternehmen darauf bedacht, nicht zu viele Produkte von
einem Anbieter zu beziehen. Ist eine Firma bereits als
Lieferant etabliert, könnte eine Ausweitung des Produktangebots auf kubanischer Seite eher Argwohn hervorrufen.
Ausländische Unternehmen können sich auch durch kubanische Gesellschaften als Handelsagenten (Agente
Comercial) vertreten lassen, allerdings nicht auf exklusiver Basis. Deutsche Unternehmen haben diesen Weg
bisher kaum gewählt. Als wichtigster Handelsagent hat
sich in den letzten Jahren Representaciones Platino hervorgetan. Die Agentur untersteht dem MINCEX. Es gibt
auch spezialisierte Handelsagenten für einzelne Sektoren. Auskunft erteilt die kubanische Handelskammer.
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AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN
AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN
Mit der Schaffung einer Sonderwirtschaftszone in Mariel und einem neuen Investitionsgesetz haben sich
seit 2013 die Rahmenbedingungen für Investoren verbessert. Allerdings strebt die kubanische Seite weiterhin Mehrheitsbeteiligungen an und Projekte bleiben
genehmigungspflichtig. Eine Ende 2014 veröffentlichte Projekt-Wunschliste umfasst vor allem Vorhaben
zur Substituierung von Importen, um Devisen einzusparen. Die Liste soll jährlich aktualisiert werden.
AKTIVITÄTEN AUSLÄNDISCHER INVESTOREN IN KUBA
Die bisherigen Erfahrungen ausländischer Investoren in
Kuba sind gemischt. Das Land hatte sich in der sogenannten Sonderperiode der 90er-Jahre zum ersten Mal
seit der Revolution von 1959 auf breiter Basis für ausländische Investitionen geöffnet. Damals musste Kuba nach
Auflösung der Sowjetunion und dem damit verbundenen
Wegfall der Öllieferungen sowie des sicheren Zuckerabsatzes kurzfristig Devisen erwirtschaften. Als sich die
wirtschaftliche Lage zur Jahrtausendwende wieder stabilisiert hatte, wurden zahlreiche Joint Venture aufgelöst
oder von kubanischer Seite vollständig übernommen.
Dabei kam es vielfach zu Konflikten unter den Partnern.
Viele Gemeinschaftsunternehmen, zum Teil auch mit
deutscher Beteiligung, haben überdauert.
Im Tabaksektor hat Imperial Tobacco aus Großbritannien
2008 die spanisch-französische Firma Altadis übernommen, die 2000 einen Anteil von 50% an der kubanischen
Staatsfirma Habanos gekauft hatte. Pernod Ricard aus
Frankreich ist mit einem Gemeinschaftsunternehmen
zur Produktion und Vermarktung von Rum der Marke
Havana Club präsent.
Die schweizer Firma Nestlé ist am Joint Venture Los
Portales für Wasser und Erfrischungsgetränke sowie an
einer Fabrik für Speiseeis in Havanna beteiligt. Israelische Firmen haben in ein Businesszentrum in Miramar
investiert, sich aber aus dem Export und der Vermarktung von Zitrusfrüchten zurückgezogen. Auch Telecom
Italia hat ihren Anteil von 27% am kubanischen Telekommunikationsunternehmen ETECSA 2011 verkauft.
Kanadische Investoren, allen voran die Firma Sherritt
im Nickelbergbau, der Erdöl- und Gasförderung und der
Stromerzeugung, haben ihr Engagement erhöht. Sherritt versorgt die Stadt Havanna mit Gas und ist möglicherweise der größte ausländische Investor.
Venezuela und Kuba haben seit 2000 zahlreiche Joint
Venture angekündigt, die nicht alle realisiert wurden.
Wichtigstes Projekt ist die Fertigstellung und Moder-
Foto: © rgbspace - Fotolia.com
In der Folgezeit ist das europäische Engagement kaum
durch neue Vorhaben erweitert worden, während einige größere Investitionsprojekte mit befreundeten Staaten wie Venezuela und Brasilien hinzukamen. Spanische
Hotelketten wie die Meliá-Gruppe sind im Tourismus
vorherrschend. Spanische Investitionen erstrecken sich
auch auf Zement, Wasserversorgung und die Instandhaltung von Flugzeugen. Das restliche europäische Engagement ist mehr punktuell. Aus Deutschland ist die
Stefan Messer GmbH mit drei Joint Venture (Oxiacero,
Oxisold und Oxicuba) größter Anbieter von Industriegasen für die Stahlerzeugung, Lebensmittelindustrie
und den Gesundheitssektor.
12 Tipps für das Kubageschäft
nisierung einer Raffinerie in Cienfuegos, die noch mit
sowjetischer Beteiligung begonnen, aber nicht fertiggestellt wurde. Die Raffinerie Camilo Cienfuegos hat Ende
2007 mit einer Verarbeitungskapazität von 65.000 Barrel pro Tag den Betrieb aufgenommen und Kuba durch
den Export von Derivaten kräftige Devisenzuflüsse eingebracht.
Brasilien ist mit dem Baukonzern Odebrecht am Ausbau
des Hafens und der Sonderwirtschaftszone Mariel beteiligt. Odebrecht hat außerdem Anfang 2014 den Betrieb
einer Zuckerfabrik in der Provinz Cienfuegos übernommen. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 13 Jahren sieht
Investitionen von 140 Mio. US$ in die Modernisierung
der Anlagen vor. Die Hälfte der Anteile am Joint Venture
Bucanero mit der kubanischen Regierung zur Bierherstellung untersteht seit Anfang 2014 der brasilianischen
AmBev-Tochter des weltgrößten Brauereiunternehmens
Anheuser-Busch InBev.
INVESTITIONSGESETZ
Das neue Investitionsgesetz (Ley de Inversión Extranjera, No. 118/2014) ist am 29.6.14 in Kraft getreten und
ersetzt das bisher gültige Gesetz über Auslandsinvestitionen (No. 77/1995). Unmittelbar mit Verabschiedung
des Investitionsgesetzes wurden auch die Umsetzungsvorschriften des Ministerrates (Consejo de Ministros;
Decreto No. 325/2014), der Zentralbank (Banco Central
de Cuba; Resolución No. 46/2014, Resolución 47/2014),
des Ministeriums für Außenhandel und Auslandsinvestitionen (Ministerio de Comercio Exterior y la Inversión
Extranjera; Resolución No. 128/2014, Resolución No.
129/2014) und des Arbeitsministeriums (Ministerio de
Trabajo y Seguridad Social; Resolución No. 16/2014) veröffentlicht.
Das neue Investitionsgesetz regelt unter anderem die
Garantien für ausländische Investitionen, die Sektoren,
in denen Investitionen zugelassen sind, die möglichen
Gesellschaftsformen, das Genehmigungsverfahren, das
Arbeitsrecht sowie Steuern und Abgaben. Enteignungen
sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und nur
mit angemessener Entschädigung nach Marktwert und
in frei konvertierbarer Währung. Falls sich der kubanische Staat und der Investor nicht auf einen Marktwert
einigen können, wird eine Organisation mit „internationalem Ruf“ eingeschaltet, um diesen zu ermitteln. Dividenden und Gewinne sowie Entschädigungszahlungen
können frei rücktransferiert werden. Auch kann der Investor seine Anteile an den Staat oder Dritte verkaufen.
Durch das deutsch-kubanische Investitionsförderungsund Schutzabkommen aus dem Jahr 1996 genießen
deutsche Investoren zusätzliche Sicherheiten. Neben
dem deutsch-kubanischen Abkommen hat Kuba 61 weitere internationale Vereinbarungen ratifiziert, die sich
wiederum auf Investitionen aus 70 Staaten auswirken.
Nach dem Investitionsgesetz können ausländische
Unternehmen in allen Sektoren mit Ausnahmen von
Gesundheit, Bildung und Militär investieren. Auch die
zahlreichen Wirtschaftsunternehmen des Militärs (vor
allem im Tourismus) stehen Investoren offen. Das Investitionsgesetz sieht für Investitionen drei Rechtsformen vor: Joint Venture (empresa mixta), Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen (contratos de asociación económica internacional) und rein ausländische
Unternehmen (empresa de capital totalmente extranjero). Joint Ventures sind die von kubanischer Seite generell bevorzugte Variante, in der Regel mit kubanischer
Mehrheitsbeteiligung. Dabei wird eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kuba gegründet. Eine staatliche Mehrheit ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben und es gibt
Joint Venture mit ausländischer Mehrheit, auch unter
Beteiligung deutscher Firmen.
Deutsche Unternehmer in Kuba raten von Joint-Venture-Projekten - sogar bei Mehrheitsbeteiligung der
ausländischen Seite - ab. Auch wenn formale Investitionsgarantien bestehen, ist ein Investor in der staatlich kontrollierten kubanischen Wirtschaft immer von
staatlichen Einrichtungen abhängig. In der Vergangenheit hatte die kubanische Seite bei sich verändernder
Interessenslage die ausländischen Partner aus Gemeinschaftsunternehmen herausgedrängt. Die kubanische
Regierung will Investoren zwar nicht vergraulen, aber es
besteht wenig Rechtssicherheit.
In technologisch anspruchsvollen Bereichen, in denen
Kuba auf ausländisches Know-how angewiesen ist, sind
Joint Venture mit weniger Risiko behaftet. Die Bereitstellung von Industriegasen für die Industrie und das
Gesundheitswesen durch das deutsche Unternehmen
Stefan Messer ist hier ein Beispiel.
Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen sind derzeit vor allem im Betrieb von Hotels aktiv. Hier wird
keine separate juristische Person geschaffen, sondern
ein Vertrag zwischen den Parteien zu jedem beliebigen Zweck geschlossen. Ein Beispiel ist der Betrieb eines Zuckerkombinats seit 2013 unter Beteiligung der
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AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN
brasilianischen Firma Odebrecht. Auch der Bau der
Sonderwirtschaftszone Mariel erfolgt als Internationale Wirtschaftliche Vereinigung. Unter dieser Rechtsform werden ausländische Unternehmen zum Teil nach
Leistungsindikatoren entlohnt, wie im Fall des Zuckerprojekts oder beim Betrieb von Hotels.
summe erhoben. Für Joint Venture und Internationale
Wirtschaftliche Vereinigungen entfällt diese Steuer. Zu
entrichten sind aber Sozialabgaben von 14%. Dividenden
können generell steuerfrei ins Ausland überwiesen werden. Dies gilt auch für die Erlöse aus der Auflösung einer
Investition.
Investitionen in der Form rein ausländischer Unternehmen gibt es in Kuba nicht. Eine Genehmigung derartiger Projekte ist auch weiterhin unwahrscheinlich, da
die kubanische Seite sogar bei Joint Venture eine Mehrheitsbeteiligung anstrebt. Auch kommen rein ausländische Unternehmen nicht in den Genuss der umfassenden Steuervergünstigungen des Investitionsgesetzes
oder der Sonderwirtschaftszone Mariel. Erschwerend
kommt hinzu, dass ein Investitionsprojekt eines rein
ausländischen Unternehmens vom Ministerrat genehmigt werden muss.
GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDISCHE
INVESTITIONEN
Genehmigungen obliegen ja nach Art der Investition dem
Staatsrat oder dem Ministerrat, der die Entscheidung
auch an Ministerien delegieren kann. Das verfassungsmäßig nach dem Parlament zweitwichtigste Entscheidungsorgan im kubanischen Staat, der Staatsrat, entscheidet bei Vorhaben zur Erforschung und Förderung
nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen und bei öffentlichen Dienstleistungen (Transport, Kommunikation,
Wasserleitungen, Strom), öffentlichen Bauarbeiten und
der Nutzung öffentlichen Eigentums. Eine Ausnahme
bilden Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen zur
Erforschung natürlicher Ressourcen und deren Förderung, die im Ölsektor eine Rolle spielen und vom Ministerrat genehmigt werden.
STEUERVERGÜNSTIGUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE
INVESTOREN
Für rein ausländische Investitionsvorhaben gilt die allgemein gültige Steuergesetzgebung in Kuba und damit
eine Körperschaftssteuer von 35%. Allerdings kann der
Ministerrat Ausnahmen gewähren. Für Joint Venture
und Internationale Wirtschaftliche Vereinigungen sieht
das Gesetz eine Steuerbefreiung für acht Jahre ab Gründungsdatum vor. Eine Ausweitung des Zeitraums ist
möglich. Danach gilt ein verminderter Steuersatz von
15%. Gewinne, die reinvestiert werden, können von der
Körperschaftssteuer befreit werden. Bei Vorhaben zur
Förderung natürlicher Ressourcen kann die Steuer bis
zu 50% betragen.
Das Gesetz befreit Joint Venture und Internationale
Wirtschaftliche Vereinigungen für ein Jahr von der Verkaufssteuer und von der Steuer auf Dienstleistungen.
Danach gilt der halbe Steuersatz. Für andere Steuern
gilt während des Rückzahlungszeitraums der Investition
ebenfalls der halbe Satz. Hierzu zählen Steuern auf die
Nutzung von Stränden, Buchten und inländischen Gewässern, das Ablassen von Abwässern, die Nutzung von
Wäldern und Wildtieren sowie für die lokale Entwicklung. Auf importierte Maschinen und Ausrüstungen für
Investitionsprojekte wird kein Zoll erhoben.
Auch für die Lohnkosten sieht das Investitionsgesetz
Vergünstigungen vor. Für die Nutzung von kubanischen
Arbeitnehmern wird eine Steuer von 11% auf die Lohn-
14 Tipps für das Kubageschäft
Der Ministerrat entscheidet in allen Fällen, in denen
nicht der Staatsrat eingeschaltet werden muss. Das Gesetz nennt explizit Investitionsprojekte, die den Bau von
Immobilien, die Elektrizitätserzeugung auf Basis erneuerbarer Energien oder kubanische Unternehmen im Gesundheitssektor, in der Bildung sowie im Besitz des Militärs betreffen. Wörtlich genannt sind außerdem Investitionen rein ausländischer Unternehmen sowie Vorhaben
mit ausländischen Firmen unter staatlicher Beteiligung.
Eine Entscheidung über ein Investitionsvorhaben muss
laut Gesetz innerhalb von 60 Tagen getroffen werden,
nachdem der Staatsrat oder der Ministerrat den vom
MINCEX überprüften und beurteilten Antrag erhalten
haben. Diese Frist galt bereits im vorherigen Investitionsgesetz, wurde aber nicht immer eingehalten. Die
Umsetzungsvorschriften umfassen detaillierte Vorgaben und Tabellenvorlagen für den Projektantrag und
die Präsentation der Rahmendaten eines Investitionsvorhabens. MINCEX entscheidet nach den Umsetzungsvorschriften innerhalb von fünf Tagen, ob ein Antrag alle
notwendigen Informationen enthält. Eine Kommission
mit Vertretern anderer Ministerien hat dann 15 Tage Zeit,
um ein Projekt zu analysieren, zu beurteilen und dem
Ministerrat oder Staatsrat zur Entscheidung vorzulegen.
Die kubanische Regierung versucht den Investitionsprozess durch eine Liste von Projekten zu steuern und
anzutreiben. Dafür wird laut Gesetz jährlich die sogenannte Cartera de Oportunidades de Inversión Extranjera erstellt. Diese beinhaltet Vorschläge der Ministerien
und Unternehmen, die im 1. Quartal eingereicht werden müssen. Eine erste Liste war im November 2012
im Rahmen der Messe FIHAV vorgestellt worden. Ende
2014 folgte erneut auf der FIHAV eine zweite, sehr viel
detailliertere Version mit 246 Projekten im Wert von etwa 8,7 Mrd. US$ (www.granma.cu/especiales/carterade-inversion). Das Dokument enthält allerdings zahlreiche Vorhaben vor allem in Mariel, im Bergbau und in
der Erdölförderung, für die der Investitionsbedarf noch
unklar ist. Die Mehrzahl der Projekte soll entweder Importe ersetzen oder mehr Devisen generieren.
Die Regierung wünscht sich in der Sonderwirtschaftszone Mariel neue Fabriken für Autoreifen, Aluminiumdosen, Klimageräte, Glasflaschen, Glasgeschirr,
Schuhe, Süßwaren, Sojaprodukte, Schweinefleisch, Trockenhefe und verschiedene Medikamente. Hinzu kommen in anderen Landesteilen Betriebe für die Produktion von Solarpanelen, LCD-Fernsehern, Desktop-, Laptop- und Tablett-Computern, Druckpapier, Toilettenpapier, Langstahl und Autobatterien. Das Spektrum der
Vorhaben ist sehr breit und umfasst auch den Bau und
Betrieb von Hotels, die Erschließung von Nickel- und Ölvorhaben, den Betrieb von Zuckerfabriken sowie die Errichtung von Windparks.
Die Investitionsliste schließt andere Projektvorschläge
explizit nicht aus. Sie ist aber hilfreich, da Vorstudien
für Investitionsprojekte in Kuba ohne Unterstützung des
kubanischen Staates für ausländische Unternehmen
nicht zu bewerkstelligen sind. Es gibt kaum aussagekräftige, öffentliche Statistiken und die staatlich kontrollierte Wirtschaft weist starke Preisverzerrungen auf, die
eine Analyse erschweren.
SONDERWIRTSCHAFTSZONE MARIEL
Die Zona Especial de Desarrollo Mariel (ZEDM) wurde
durch das Gesetzesdekret Nr. 313 vom 19.9.13 geschaffen und am 28.1.14 eingeweiht. Sie erstreckt sich auf 465
qkm um den Hafen Mariel, 45 km westlich von Havanna.
Dort befinden sich bereits ein Zementwerk, eine Werft
sowie der Containerhafen. Im Juni 2013 wurden für das
Containerterminal vier Ship-to-Shore-Containerkräne
aus China geliefert. Hinzu kommen zwölf Portalkräne
(Rubber Tired Gantry - RTG). Der bestehende Hafen wurde bisher auch als Versorgungsstation für die Tiefsee-
bohrungen vor der Küste genutzt. Dafür soll innerhalb
von zwei Jahren ein neues Terminal entstehen. Geplant
ist zudem ein Roll-on-Roll-off-Terminal.
Die Sonderzone Mariel ist gemeinsam mit der brasilianischen Regierung entwickelt worden. Die brasilianische Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) hat 640 Mio.
US$ der Gesamtkosten von 900 Mio. US$ als Kredit beigesteuert. Das brasilianische Unternehmen Odebrecht
führt die Bauarbeiten durch. Je nach Investoreninteresse soll die Zone schrittweise ausgebaut werden.
Nach Informationen des ZEDM-Büros gibt es für eins
von insgesamt acht geplanten Teilgebieten der Zone bereits einen Masterplan. Dort sind für bestimmte Wirtschaftszweige Areale ausgewiesen, darunter ein Technologiepark für IT und Telekommunikation, Bereiche für
die Lebensmittelindustrie sowie für Dienstleistungen für
die Ölindustrie. Andere Teilbereiche sind für die Logistik vorgesehen. Bisher besteht die Zone weitgehend aus
Buschland.
Für die Sonderwirtschaftszone gelten weitgehend dieselben Merkmale wie für die kubanische Investitionspraxis
insgesamt, es bestehen jedoch weiter reichende Steuervergünstigungen. Mitarbeiter müssen zwar über staatliche Arbeitsagenturen beschäftigt werden und der Investor zahlt die Lohnkosten an die Agentur. Allerdings
behält die Beschäftigungsagentur hier nicht wie sonst
mehr als 90% als Gebühren ein, sondern einen geringeren Anteil. Der Rest soll an den Mitarbeiter gehen, zu
einem Wechselkurs von 10:1 CUP/CUC, das heißt bei einem Gehalt von 800 US$ (CUC) erhält der Arbeitnehmer
8.000 CUP (nach derzeitigem Kurs: 320 CUC), worauf
noch Abzüge anfallen. Nach Aussagen von Mitarbeitern
des ZEDM-Büros wird die Regierung in der Sonderzone
eher bereit sein, Minderheitsbeteiligungen seitens des
kubanischen Staates sowie rein ausländische Projekte
zu akzeptieren. Die Unternehmen können in der Sonderwirtschaftszone direkt an kubanische Staatsunternehmen verkaufen. Auch einheimische Unternehmen sollen sich in der Sonderwirtschaftszone Mariel
ansiedeln.
Die Steueranreize in Mariel gehen zum Teil über die Vergünstigungen des Investitionsgesetzes hinaus. So werden Vorhaben dort für zehn anstelle von acht Jahren von
der Körperschaftssteuer befreit. Danach fällt ein Satz
von 12% an gegenüber 15% nach der gültigen Investitionsgesetzgebung für das restliche Staatsgebiet. Im
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AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN
ersten Jahr fällt keine Umsatzsteuer an, danach beträgt
diese 1%. Firmen innerhalb der Sonderwirtschaftszone
zahlen Sozialversicherungsabgaben auf die Lohnsumme
von 14%, aber keine zusätzliche Steuer auf die Nutzung
von Arbeitskräften (außerhalb der Zone: 11%).
Investitionsvorhaben sind weiter genehmigungspflichtig. Aber das ZEDM-Büro muss innerhalb von 45 bis 90
Tagen eine Entscheidung treffen. Das Büro kann allein
über Vorhaben entscheiden, die nicht zu 100% mit aus-
ländischem Kapital geplant sind und die nicht die Übertragung kubanischen Staatseigentums implizieren. Derartige Projekte müssen vom Ministerrat gebilligt werden, ebenso wie Vorhaben zur Nutzung von Rohstoffen oder erneuerbaren Energien sowie zur Ausübung
öffentlicher Dienste wie Transport, Kommunikation,
Elektrizität, Wasser, Gesundheitsfürsorge und Bildung.
Das ZEDM-Büro soll dabei als One-Stop-Shop dienen
und ist auch für Genehmigungen zuständig, die andere
staatliche Instanzen einbeziehen müssen.
SWOT-Analyse Kuba
W eaknesses (Schwächen)
S trengths (Stärken)
■
Gut ausgebildete Arbeitskräfte.
■
■
Große Nickelreserven und mögliche
Erdölvorkommen.
Kaum Zugang zu externen
Finanzierungsquellen.
■
Abhängigkeit von Tourismus, Nickelpreisen und
Erdöl aus Venezuela.
■
Veralteter Kapitalstock in Industrie.
■
Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten.
■
Starke Bürokratie hemmt ausländische
Invetitionen.
Günstige Lage für Entwicklung des Tourismus.
■
Vorsichtige Wirtschaftspolitik.
■
Einfluss auf Geschäftsentscheidungen in
Partnerländern wie Venezuela.
T hreats (Risiken)
O pportunities (Chancen)
■
Wegfall des US-Wirtschaftsembargos.
■
■
Stärkeres wirtschaftliches und
entwicklungspolitisches Engagement seitens
der EU durch Rahmenvertrag.
Interne Instabilität durch Misserfolg bei
Reformen.
■
Politikwechsel in Venezuela und Reduzierung
von Öllieferungen.
■
Alterung der Bevölkerung verringert
Verfügbarkeit von Arbeitskräften für
Dienstleistungsexport.
■
Abwanderung junger, gut ausgebildeter
Arbeitskräfte.
■
Erhöhte Gefahr von Hurrikanen durch
Klimawandel.
■
Weitere Umstrukturierung und Öffnung der
Wirtschaft steigert Effizienz und Wachstum.
■
Ausländische Investitionen durch Freizone
Mariel und neues Investitionsgesetz.
■
Wachsende Touristenzahlen aus USA.
16 Tipps für das Kubageschäft
© Germany Trade & Invest
■
GESCHÄFTSPRAXIS
GESCHÄFTSPRAXIS
Der Markteinstieg in Kuba verlangt deutschen Anbietern viel Durchhaltevermögen ab. Auch die Geschäftsabwicklung sowie das Geschäftsgebaren der kubanischen Unternehmen ist nicht immer einfach. Kommt es
zu Geschäftsverhandlungen, sind diese meist langwierig
und tückisch, da neben dem Endabnehmer oder -nutzer der Ware, das Importunternehmen oder ein Ministerium an der Verkaufsentscheidung beteiligt ist. Auch
wenn der Endnutzer gewisse Spezifikationen angibt und
dem Importunternehmen weitergibt, kann dieses andere Vorgaben machen, um den Preis zu senken, oder weil
es schlicht nicht über die gleiche Sachkenntnis verfügt.
Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Branchenministerium oder eine kubanische Außenhandelsgesellschaft auf
Grund einer vorgefassten Beschlusslage dringend ein
bestimmtes Produkt oder eine spezifische Technologie
suchen. Dann werden Entscheidungen sehr schnell getroffen.
leistungen an und ist für bestimmte Genehmigungen
verantwortlich. Sie verfügt in der Abteilung Internationale Beziehungen über auf Regionen spezialisierte
Mitarbeiter.
Neben der Registrierung von Niederlassungen ausländischer Gesellschaften bietet die Kammer folgende Dienstleistungen an: die Erfüllung zoll- und steuerrechtlicher Pflichten, arbeitsrechtliche Verwaltungsabläufe sowie die Ausstellung von Zertifikaten. Die
Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Unternehmensvertreter erfolgt in der Regel auch über die Kammer. Dazu gehören
Visa für Geschäftsleute und Techniker mit dem Recht zur
einmaligen Ein- und Ausreise, zeitlich befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter von Niederlassungen oder Gemeinschaftsunternehmen einschließlich für ihre Familienangehörigen
(Kinder bis 18 Jahre) sowie Geschäfts- und Technikervisa mit dem Recht zur mehrmaligen Ein- und Ausreise.
Elektronische Medien werden noch nicht sehr stark genutzt und so bleiben wiederholte Anfragen von Unternehmen oft unbeantwortet. Umgekehrt werden vielfach
sehr kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten verlangt.
Foto: © labalajadia - Fotolia.com
Wegen des fluktuierenden Devisenbestands Kubas
bleibt bei Anschaffungen die systematische Planung oftmals auf der Strecke. Fokussiert auf möglichst geringe Preise, achten Importunternehmen zum
Teil nicht auf Ersatzteile, Instandhaltung und Qualität. Hier können gut etablierte deutsche Lieferanten punkten. Deutsche Produkte genießen als qualitativ hochwertig einen exzellenten Ruf. Darüber hinaus gelten deutsche Unternehmen als zuverlässig. Sie
profitieren vom Druck der Staatsunternehmen, Ausfälle zu vermeiden. Deutsche Anbieter, deren Produkte
in der Anschaffung teurer sind, finden daher mit Qualitätsargumenten Gehör, wenn auch vielfach erst bei späteren Beschaffungen.
HANDELSKAMMER KUBA ALS ZENTRALE ANLAUFSTELLE
Die kubanische Handelskammer ist für deutsche Unternehmen mit Interesse am Kubageschäft eine erste Anlaufstelle. Darüber hinaus helfen deutsche Institutionen
beim Markteinstieg. Die kubanische Handelskammer
stellt nicht nur den Erstkontakt zu Importunternehmen
her, sondern bietet auch eine Vielzahl von Dienst-
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND BANKENSYSTEM
Nach erheblichen Zahlungsverzögerungen und dem
Einfrieren ausländischer Konten im Zuge der weltweiten Finanzkrise 2008/09 wurde die Devisenverteilung
in Kuba 2009 neu geordnet. Seitdem sollte jede Lieferung nach Kuba unabhängig von der Zahlungsmodalität
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso) über eine Devisenzuteilung (Capacidad de Liquidez en Divisas - CL) ver-
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GESCHÄFTSPRAXIS
fügen. Dann ist eine fristgerechte Zahlung wahrscheinlicher. Seit 2009 erfolgt die Devisenzuteilung durch
die Zentralbank Banco Central de Cuba (BCC;
www.bc.gob.cu) gemeinsam mit dem Ministerium für
Wirtschaft und Planung (Ministerio de Economía y
Planeación) an die Branchenministerien oder Unternehmensgruppen. Diese wiederum verteilen das
Devisenkontingent unter ihren nachgeordneten Unternehmen.
Das Banken- und Finanzsystem wurde 1997 umstrukturiert und die Aufgaben der Zentralbank neu definiert.
Seither vergibt die BCC Lizenzen zur Gründung von
Geschäftsbanken und Finanzierungsgesellschaften.
Aktuell existieren neun Geschäftsbanken, 15 bankähnliche Finanzinstitutionen, zehn Vertretungen ausländischer Banken sowie vier Repräsentationsbüros bankähnlicher Finanzinstitutionen.
Folgende ausländische Banken sind in Kuba vertreten:
National Bank of Canada (Kanda), Banco Bilbao Vizcaya
Argentaria S.A. (BBVA, Spanien), Banco de Sabadell S.A.
(Spanien), Societé Genérale (Frankreich), Fransabank
SAL (Libanon), Republic Bank Ltd. (Trinidad und Tobago),
BPCE International et Outre-mer (BPCE-IOM, Frankreich), Bankia (Spanien) und Scotiabank (Kanada). Hinzu
kommt die staatliche kubanische Auslandsbank mit Sitz
in London. Bei Zahlungen nach und von Kuba müssen
Unternehmen darauf achten, dass diese nicht über Korrespondenzbanken in den USA laufen. Durch das Wirtschaftsembargo würden diese Zahlungen blockiert.
Deutsche Banken sind bei der Finanzierung von Ausfuhren nach Kuba sowie in der Projektfinanzierung unterschiedlich stark aktiv. In den letzten Jahren ist das
Thema „Compliance“ - das heißt im Falle Kubas vor allem die Einhaltung von Einschränkungen im Rahmen
des Handelsembargos der USA - stärker in den Vordergrund getreten. Einige Banken wollen nur noch eigenen
Kunden, die sie gut kennen, Finanzierungen anbieten.
Andere verfolgen das Kubageschäft nur noch passiv.
Euler Hermes-Deckungen wirken sich auf die Entwicklung deutscher Exporte außerordentlich positiv aus. Bei
Kreditlaufzeiten bis zu zwölf Monaten deckt Euler Hermes im Rahmen eines revolvierenden Plafonds von 25
Mio. Euro Einzelgeschäfte im Auftragswert von bis zu 1
Mio. Euro.
Bei mittel- bis langfristigen Liefergeschäften können innerhalb eines revolvierenden Deckungsrahmens von 50
Mio. Euro Einzelgeschäfte von circa 5 Mio. Euro abge-
18 Tipps für das Kubageschäft
sichert werden. Erforderlich ist dazu eine Banksicherheit beziehungsweise Akkreditivbesicherung durch die
Banco Exterior de Cuba (BEC). Sicherheiten der BNC akzeptiert die Euler Hermes Kreditversicherung für kurzfristige Lieferungen von bis zu zwölf Monaten.
KAUFKRAFT UND WÄHRUNGSSYSTEM
Seit Ende 2004 herrscht in Kuba ein duales Währungssystem. Im Umlauf sind der kubanische Peso (CUP) sowie der konvertierbare kubanische Peso (CUC). Die Nationalbank hat diese Kunstwährung in Umlauf gebracht,
um damit den US-Dollar aus dem Zahlungsverkehr zu
verdrängen. Das ist vollständig gelungen. Für den CUC
gilt ein offizielles Umtauschverhältnis zum US-Dollar
von 1 zu 1 und zum CUP von 1 zu 25.
Dies führt zu zahlreichen Verzerrungen in der kubanischen Wirtschaft und untergräbt die Glaubwürdigkeit
offizieller Statistiken. Bei der Berechnung des BIP etwa werden CUP und CUC gleichgestellt. Gleiches gilt
für Devisenerlöse kubanischer Staatsunternehmen, die
mit CUP abgegolten werden, während Importe in Devisen ebenfalls mit CUP gegengerechnet werden. Inzwischen hat die kubanische Regierung in einigen Unternehmen abweichende Umtauschkurse eingeführt, um
die Fehlanreize zu bekämpfen und die Unternehmen auf
eine Zusammenführung von CUP und CUC vorzubereiten. Diese war im Oktober 2013 angekündigt worden.
Das Konsumklima wird durch die relativ geringen
Durchschnittsgehälter von umgerechnet etwa 20 Euro
pro Monat getrübt, die in CUP ausgezahlt werden. Importierte Konsumartikel sowie einige der eingeführten
Nahrungs- und Genussmittel werden im staatlichen
Einzelhandel inzwischen sowohl gegen CUC als auch
gegen CUP verkauft, allerdings mit hohen Margen von
80 bis 240%. Zwar sind Kubaner berechtigt, CUP gegen
CUC einzutauschen. Doch geschieht dies zu ungünstigen Wechselkursen (25 CUP gegen 1 CUC), wodurch die
Kaufkraft der ohnehin bescheidenen Einkommen weiter
sinkt.
Ausländische Firmen zahlen die Lohnkosten für ihre lokalen Arbeitnehmer in CUC an eine staatliche Arbeitsagentur. Diese zahlt davon einen Bruchteil in CUP an den
Mitarbeiter. Zur Motivation zahlen einige ausländische
Unternehmen ihren Mitarbeitern in Abhängigkeit vom
Arbeitsergebnis einen Bonus in CUC aus, der inzwischen
stark besteuert wird. Des Weiteren erhalten nach inoffiziellen Schätzungen etwa zwei Drittel der Bevölkerung
Valutaüberweisungen von nahen Verwandten aus dem
Ausland, mehrheitlich aus den USA. Auf den Umtausch
von US-Dollar wird eine Steuer von 10% erhoben. Daher
ist die Mitführung von Euro für Reisende weitaus günstiger.
führt, die graduell für alle Arbeitnehmer in Kuba gelten soll mit Steuersätzen von 15 bis 50% und zahlreichen Abschreibungsmöglichkeiten für Kleingewerbe.
In Kuba wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Im Handel, wo in einigen Bereichen bereits erste private
Kleingewerbe zugelassen sind, gilt eine Verkaufssteuer
von 10% und Sondersteuern auf den Verkauf von Alkoholika, Tabakprodukten und Luxusgütern. Diese werden
jährlich im Staatshaushalt festgelegt und können von
den Regelungen des Gesetzes Nr. 113 abweichen. Der
staatliche Einzelhandel schlägt Margen von 80% für
lokale Produkte und bis zu 240% für importierte Produkte
auf. Die Körperschaftssteuer soll mit dem Steuergesetz
Nr. 113 auch auf die Tätigkeiten von Vertretungsbüros
(Sucursales) angewandt werden. Bis Jahresbeginn 2015
war dies aber noch nicht erfolgt.
Der Privatkonsum in Kuba hat indirekte Auswirkungen
auf die Absatzchancen deutscher Unternehmen. Der
Einzel- und Großhandel ist Staatsmonopol. Das private Kleingewerbe hängt zum Teil von Waren ab, die von
Reisenden mitgeführt werden. Höhere Auslandsüberweisungen durch die schrittweise Normalisierung der
Wirtschaftsbeziehungen zu den USA und mehr private Kleingewerbe treiben die Nachfrage nach in Kuba
produzierten Waren an. Dies steigert auch die Absatzchancen für deutsche Kapitalgüter und Vorprodukte.
Darüber hinaus besteht in der Industrie weiter ein großer Modernisierungsbedarf.
Foto: © sarpeh - Fotolia.com
STEUERN UND ABGABEN
Das Steuersystem in Kuba basiert auf dem Gesetz Nr.
113/2012, das am 1.1.13 in Kraft trat. Die zuständige
Behörde ist die Oficina Nacional de Administración Tributaria (ONAT), die dem Ministerium für Finanzen und
Preise (Ministerio de Finanzas y Precios) untersteht. Für
ausländische Investitionen in Form von Joint Venture
und Internationale Wirtschaftliche Vereinigung sowie für
Unternehmen in der Sonderwirtschaftszone Mariel
gelten Steuervergünstigungen.
Das Gesetz Nr. 113 umfasst 19 Steuerarten und drei
Beitragsformen (Contribuciones), darunter Steuern
auf Erbschaften, Umwelt, Handel, Transport und Landnutzung. Unternehmen zahlen 35% Körperschaftssteuer. Lassen sie sich von einem kubanischen
Handelsagenten vertreten, gilt ein Steuersatz von
4%. Das Gesetz hat eine Einkommenssteuer einge-
Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kuba. Europäische Länder,
die ein entsprechendes Abkommen mit Kuba abgeschlossen haben, sind unter anderem Spanien und
Österreich.
BESCHÄFTIGUNG VON MITARBEITERN
Die Beschäftigung von Mitarbeitern in Kuba unterscheidet sich deutlich von anderen Ländern. Ausländische Unternehmen mit lokalem Ableger oder
Niederlassung dürfen vor Ort kein kubanisches Personal direkt einstellen. Dies geschieht über eine Arbeitsagentur (zum Beispiel ACOREC), welche juristisch als
alleiniger Arbeitgeber auftritt. Der Agentur sollte deshalb ein möglichst detailliertes Anforderungsprofil des
Arbeitsplatzes vorgelegt werden. Personalvorschläge
werden teilweise akzeptiert. Die Agentur behält sich
das Recht vor, Kandidaten ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. Ebenso kann das ausländische Unternehmen von vermitteltem Personal Abstand nehmen
und Ersatz anfordern.
Die Entlohnung kubanischer Mitarbeiter erfolgt nicht
direkt durch das ausländische Unternehmen, sondern
ausschließlich über die Agenturen. Gemäß der gängigen
Praxis führt das Unternehmen monatliche Gebühren
in konvertierbaren Pesos (CUC) für die Inanspruchnahme der vermittelten Dienstleistungen an die Agentur ab (etwa 400 bis 1.000 US$ je nach Qualifikation).
Dem kubanischen Mitarbeiter wird von der Agentur
ein Gehalt in kubanischen Pesos (CUP) ausgezahlt,
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GESCHÄFTSPRAXIS
welches circa 3 bis 5% der an die Agentur gezahlten Gebühren entspricht. In der Sonderwirtschaftszone Mariel soll ein höherer Anteil der Lohnzahlung
beim Mitarbeiter verbleiben. Dies muss sich in der
Praxis noch erweisen.
In der Vergangenheit wurde von staatlicher Seite geduldet, dass ausländische Unternehmen ihren kubanischen Mitarbeitern monatliche Zuschüsse gewährten, zumeist in konvertierbaren Pesos (CUC).
Zum 1.1.08 trat die Verordnung 277/2007 des Ministeriums für Finanzen und Preise in Kraft, wonach
diese Zusatzeinkünfte einerseits von den Begünstigten gegenüber der Steuerbehörde ONAT und andererseits vom betreffenden Unternehmen zu deklarieren
und zu versteuern sind.
Dies betrifft alle Kubaner und Ausländer mit ständigem
Wohnsitz in Kuba, die durch Arbeitsagenturen an ausländische Unternehmen oder Institutionen, Vertretungen internationaler Organisationen beziehungsweise an
diplomatische Vertretungen vermittelt wurden. Erhoben
wird auf diese sogenannten Gratifikationen eine Einkommenssteuer, die sich je nach Höhe des deklarierten
Betrags zwischen 10 und 50% bewegt.
Der ausländische Arbeitgeber zahlt auf die Lohnsumme,
die an die Arbeitsagentur entrichtet wird, 11% Steuer auf
die Nutzung von Arbeitskräften (Impuesto por la Utilización de la Fuerza de Trabajo) sowie 14% Sozialabgaben.
Für ausländische Investitionen durch Joint Venture und
in Form Internationaler Wirtschaftlicher Vereinigungen
entfällt die erstgenannte Steuer.
Für ausländische Mitarbeiter muss der Arbeitgeber
beim Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo y Seguridad Social) einen Antrag auf eine jährlich zu erneuernde Arbeitserlaubnis stellen. Deren Erteilung ist
Bedingung für die Aufenthaltserlaubnis. Ausländische
Mitarbeiter unterliegen nicht der kubanischen Sozialversicherung und sind somit von der freien Gesundheitsfürsorge ausgeschlossen. Seit dem 1.5.10 ist nachweislich im Herkunftsland eine Privatversicherung für
die medizinische Versogung in Kuba abzuschließen. In
Kuba wird eine solche Versicherung von dem Unternehmen Asistur (www.asistur.cu) angeboten.
Da zwischen Deutschland und Kuba kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, müssen nach den
20 Tipps für das Kubageschäft
geltenden kubanischen Vorschriften Ausländer, die
Einnahmen in Kuba haben und sich länger als sechs
Monate im Jahr im Land aufhalten, Steuern an die
Steuerbehörde abführen.
SPEZIELLE IMPORTREGIME UND ZOLLTARIF
Die kubanische Seite strebt häufig Konsignationsverträge an, auf deren Grundlage der ausländische
Verkäufer seine Ware zunächst an ein Konsignationslager in Kuba liefert. Die Liefervorräte lagern damit
beim Abnehmer, bleiben aber bis zu ihrer
Entnahme aus dem Lager Eigentum des Lieferanten.
Verbindlichkeiten entstehen erst durch die Entnahme. Der ausländische Verkäufer benötigt für
diese Form weder eine Niederlassung noch einen
Handelsagenten im Land. Allerdings muss der
Konsignationsvertrag vom Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen MINCEX genehmigt
werden und das kubanische Unternehmen muss über
eine Außenhandelslizenz verfügen.
Darüber hinaus sind Kommissionsverträge üblich, bei
denen der kubanische Importeur als Kommissionär auf
Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen handelt und die Ware in Kuba gegen eine vereinbarte Kommission verkauft. Eine Sonderform des Kommissionsvertrages stellt die Zwischenlagerung der Ware auf
Kosten des Kommittenten in einem Zollfreilager dar.
Hier muss der ausländische Lieferant aber über eine
Niederlassung oder einen Handelsagenten verfügen.
Zollfrei einführen können Unternehmen Warenmuster
für Ausstellungs- und Messezwecke. Dies trifft auch
für Warenmuster zu, die im Rahmen des Kommissionshandels an kubanische Kommissionäre sowie als Beratungsmuster durch ausländische Unternehmen an
ihre eigenen Niederlassungen in Kuba geliefert werden.
Von der Ein- und Ausfuhr durch ausländische Unternehmen gänzlich ausgeschlossen sind Drogen und
Betäubungsmittel, Explosivstoffe, Waren pornografischen Charakters oder andere Artikel, die gegen die
guten Sitten verstoßen. Ebenfalls fallen Artikel und
Literatur, die sich gegen die Sicherheit und innere Ordnung im Land richten, sowie seltene und vom Aussterben
bedrohte Tier- und Pflanzenarten darunter.
Der seit dem 1.1.14 gültige Zolltarif kann von der
Webseite der Zollverwaltung heruntergeladen wer-
den (www.aduana.co.cu). Für Waren aus der EU ist
die Spalte NMF (nación más favorecida) maßgeblich.
Schiedsgerichts der kubanischen Handelskammer
einigen. Dabei wird kubanisches Recht angewendet.
GEWERBLICHES EIGENTUM
Kuba garantiert als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) das Recht auf gewerbliches Eigentum.
Auf der Basis der eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde 1995 eigens das Dekret 160 erlassen, wodurch die Anmeldung und der Schutz von
Patenten für pharmazeutische und chemische Produkte
eine spezielle Regelung erfuhr. Es folgte 1999 das Dekret
203 zum Schutz registrierter Marken. Die zuständige
Behörde ist das Kubanische Büro für gewerbliches
Eigentum (Oficina Cubana de la Propiedad Industrial - OCPI).
Investoren und Exporteure können in ihren Verträgen
zur Streitschlichtung auch andere internationale Schiedsgerichte (zum Beispiel Madrid) festlegen. Ausländer
müssen aber damit rechnen, dass die kubanischen Geschäftspartner dies zu verhindern suchen. Schwierige
Verhandlungen sind in dieser Frage vorprogrammiert.
Es existieren mehrere Anwaltskanzleien in Havanna,
die Interessen ausländischer Unternehmen in Fragen
des gewerblichen Eigentums vertreten und Patente und
Marken in Kuba anmelden können.
INTERNATIONALE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
Das Kubanische Schiedsgericht des Außenhandels
(Corte Cubana de Arbitraje Comercial Internacional)
wurde bei der kubanischen Handelskammer per Dekret
250 vom 30.7.07 eingerichtet. Das Dekret bildet außerdem die Grundlage, auf der das Gericht arbeitet.
Aufgabe des Gerichts ist es, Streitfälle zu analysieren
und zu lösen, die im Außenhandel zwischen Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern oder aus den
wissenschaftlich-technischen Beziehungen untereinander entstanden sind. Gleiches gilt für zivilrechtliche
Auswirkungen. Das Schiedsgericht wird immer dann
aktiv, wenn die Parteien dies vorher für den Streitfall mit einer entsprechenden Klausel vertraglich
festgelegt haben, oder wenn sich beide Parteien schriftlich bei der Streitschlichtung auf die Anrufung des
STANDARDS UND NORMEN
Für Normen und Standards ist das Nationale Büro
für Standardisierung (Oficina Nacional de Normalización
- NC) zuständig. Sämtliche Industrienormen und Standards, Eichungen sowie das gesamte Messwesen betten
sich in das Regelwerk des Büros ein. Das NC bestätigt
Normen und Standards, zertifiziert Produkte, realisiert
Qualitätskontrollen sowie Eichungen und führt eine
entsprechende Dokumentation.
Das Nationale Büro für Standardisierung ist Mitglied
der International Organization for Standardization
(ISO), der International Organization of Legal Metrology
(OIML), des Bureau International des Poids et Mesures
(BIPM) sowie der PanAmerican Standards Commission
(COPANT). Technische Normen und Standards sind aber
längst nicht in jedem Fall obligatorisch und besitzen oft
nur empfehlenden Charakter.
Für einige Produkte bestehen spezielle technische
Normen. So ist für bestimmte technische Geräte
eine Prüfung für den Einsatz in tropischen Klimazonen
notwendig. Kosmetika und Nahrungsmittel müssen beim
Institut für Ernährung und Nahrungsmittelreinheit
(Instituto de Nutrición e Higiene de los Alimentos) durch
Proben und technische Dokumentation zertifiziert
werden.
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WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTANSCHRIFTEN
Anlaufpunkt für deutsche Unternehmensvertreter vor
Ort ist die Deutsche Botschaft. Das Wirtschaftsreferat
bietet Erstberatungen, stellt aktuelle geschäftspraktische, wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Informationen bereit und beantwortet im Rahmen der personellen Kapazitäten schriftliche und telefonische Anfragen
deutscher Unternehmen. Des Weiteren flankiert und
unterstützt die Botschaft Aktivitäten deutscher Unternehmen. Maßgeblich ist sie bei der Organisation und Betreuung von Unternehmerreisen auf Bundes- und Landesebene beteiligt. Gleiches gilt für Messen mit einer
offiziellen deutschen Beteiligung.
Die Deutsch-Regionale Industrie-und Handelskammer
für Zentralamerika und die Karibik ist Teil des weltweiten Netzes von Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft. Die
Aufgabe der Auslandshandelskammer ist die Förderung
der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Region. In diesem Zusammenhang verfolgt die Kammer die
wirtschaftliche Entwicklung Kubas mit großer Aufmerksamkeit und pflegt Kontakte zu den relevanten staatlichen kubanischen Stellen. Da die Auslandshandelskammer in Kuba mit keinem eigenen Büro vertreten ist,
erfolgt die Wahrung deutscher Handels-, Wirtschaftsund Unternehmensinteressen in enger Kooperation und
Abstimmung mit der Deutschen Botschaft.
22 Tipps für das Kubageschäft
WIRTSCHAFTSTRENDS
KUBA
JAHRESMITTE 2015
Auf Länderebene unterhalten der Freistaat Bayern, Niedersachsen sowie Hessen eigene Einrichtungen zur
Außenwirtschaftsförderung. So wurde zur Unterstützung der bayerischen Exportwirtschaft eine Auslandsrepräsentanz in Form eines Regionalbüros mit Sitz bei
der Deutsch-Mexikanischen Auslandshandelskammer,
CAMEXA, in Mexiko-Stadt eingerichtet. Das Regionalbüro steht bayerischen Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung und leistet bei der Erschließung von
Märkten oder beim Auf- und Ausbau von Vertriebsstrukturen in Kuba Unterstützung. Firmen aus Hessen und
Niedersachsen werden in Havanna jeweils durch einen
Kooperationsbeauftragten unterstützt.
Foto: © Konstantin Yuganov - Fotolia.com
Auf Bundesebene leisten das Wirtschaftsreferat der
Deutschen Botschaft, die Deutsch-Regionale Industrieund Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik
(ZAKK) sowie Germany Trade and Invest (Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) Außenwirtschaftsförderung. Lediglich die Deutsche Botschaft
ist in Havanna ansässig. Einige europäische Länder,
wie zum Beispiel Spanien, Italien, die Niederlande und
Russland, unterhalten offiziell anerkannte Wirtschaftsvereinigungen für nationale Unternehmen in Kuba. Die
Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für
Zentralamerika und die Karibik agiert von Guatemala
aus und Germany Trade & Invest unterhält ein Auslandsbüro in Mexiko-Stadt mit Zuständigkeit für Kuba.
Wirtschaft
DEUTSCHE INSTITUTIONEN ZUR HANDELSFÖRDERUNG
Germany Trade & Invest informiert über die aktuelle
Wirtschaftsentwicklung in Kuba sowie über die gesetzlichen, steuer- und zollrechtlichen Rahmenbedingungen (www.gtai.de). Damit sollen vor allem
kleinen und mitteständischen deutschen Unternehmen
Vorfeldentscheidungen zu Geschäftsaktivitäten erleichtert werden. Schriftliche oder telefonische Anfragen
deutscher Unternehmen zu Kuba beantworten die Bereiche Amerika, Recht und Zoll bei Germany Trade & Invest in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit dem
Auslandsmitarbeiter in der Region.
Foto: © Konstantin Yuganov, Fotolia.com
WEITERE INFORMATIONEN UND
KONTAKTANSCHRIFTEN
KONTAKTANSCHRIFTEN
Deutsche Institutionen zur Wirtschafts- und
Handelsförderung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Wirtschaftsreferat
Ansprechpartner: Udo Volz, Rosemarie Liekfeldt
Calle 13 No. 652 Esquina a B, Vedado, La Habana
Tel.: 0053 7/833 25-69, Fax: -833 15 86
E-Mail: [email protected]
Internet: www.havanna.diplo.de
Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer
für Zentralamerika und die Karibik (ZAKK)
6a Avenida 20-25, zona 10,
Edificio Plaza Marítima Oficina 3-3
01010 Guatemala-Stadt, Guatemala
Ansprechpartnerin: Maria Olga Brauns
Tel.: 0050 2/23 67 55 52, -23 85 00 43, Fax: -23 33 70 44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ahkzakk.com/kuba
Germany Trade & Invest
Ansprechpartnerin: Jutta Kusche
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228/249 93 419, Fax: -249 93 212
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gtai.de
Kooperationsbeauftragter des Landes Hessen für Kuba
Jürgen Nicklaus
Calle 146 # 2104, Casa 11 entre 21 y 21 A, Playa,
La Habana
Tel.: 0053 7/208 90 45, Fax: -208 94 74
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wirtschaft.hessen.de
Auslandsrepräsentanz des Freistaates Bayern
Christian Weber
c/o Deutsch-Mexikanische Industrie- und
Handelskammer, CAMEXA
Av. Santa Fé 170, Piso 1, Oficina 4-10
Col. Lomas de Santa Fé, 01210 México D.F., México
Tel.: 0052 55/15 00 59 05, Fax: -15 00 59 10
E-Mail: [email protected]
Partner des Landes Niedersachsen für Kuba
Dieter Kipp
Calle 3ra No. 24, e/ C y Final
La Puntilla, Miramar, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/204 06 40, Fax: -204 58 03
E-Mail: [email protected]
Kubanische Institutionen zur Wirtschafts- und
Handelsförderung
Botschaft der Republik Kuba in Deutschland
Tania Vázquez García, Wirtschaftsreferentin
Stavangerstraße 20, 10439 Berlin
Tel.: 030/44 71 73 19, Fax: -916 45 53
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cubadiplomatica.cu/alemania
Ministerium für Außenhandel und
Auslandsinvestitionen
Ministerio del Comercio Exterior y la Inversión
Extranjera (MINCEX)
Dirección Política Comercial con Europa
Calle Infanta no. 16, Esquina a 23, Vedado, Plaza,
La Habana
Tel.: 0053 7/838 04 67, -885 32 98
Fax: -833 33 89, -838 03 76
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cepec.cu
Handelskammer der Republik Kuba
Cámara de Comercio de la República de Cuba
Dirección de Relaciones Internacionales
Ansprechpartnerin: Lourdes Morell Santos
Calle 21 no. 701 Esquina a calle A, Vedado, Plaza,
La Habana
Tel.: 0053 7/831 11 60, -55 13 21 bis 24
Fax: -833 30 42, -833 68 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.camaracuba.cu
Messegesellschaften
Handelskammer der Republik Kuba
Cámara de Comercio de la República de Cuba
Dirección de Ferias y Exposiciones
Germany Trade & Invest www.gtai.de
23
WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTANSCHRIFTEN
Calle 21 No. 661 esq. a calle A, Vedado, Plaza,
La Habana
Tel.: 0053 7/833 67 35
E-Mail: [email protected]
Kongresszentrum Palacio de Convenciones
Pabexpo (richtet unter anderem FIHAV aus)
Calle 146, No. 1104, entre 11 y 17, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/208 75 41, -202 60 11 bis 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eventospalco.com
Handelsagenturen (Unternehmen, die ausländische
Firmen vertreten)
Representaciones Platino S.A.
Calle 16 No. 504 entre 5 y 7
Miramar, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/204 88 53, 204 78 01, Fax: -204 40 62
E-Mail: [email protected]
Internet: http://platino.co.cu
Representaciones Culturales S.A. (RECSA)
Calle 158 No. 318 entre 3B y 3D
Náutico, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/208 93 20, Fax: -208 66 21
E-Mail: [email protected]
Behörde, zuständig für gewerbliches Eigentum
Oficina Cubana de la Propiedad Industrial – OCPI
Calle Picota No. 15 e/ Luz y Acosta
Habana Vieja, La Habana
Tel.: 0053 7/862 43 79, Fax: -866 56 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ocpi.cu
Auf gewerbliches Eigentum spezialisierte
Anwaltskanzleien
Bufete Internacional
Avenida 5ta No. 4002 esquina a 40
Miramar, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/204 51 26, 204 01 57
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bufeteinternacional.com
Bufete Lex
Avenida 1ra No. 1001, esquina a 10
Miramar, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/204 90 93, Fax: -204 95 33
E-Mail: juridico1@lex-sa-cu, [email protected]
Internet: www.lex-sa.com
24 Tipps für das Kubageschäft
Bufete Servicios Especializados - BES
Calle 23 No. 501, entre J y K
Vedado, La Habana
Tel.: 0053 7/832 68 13, Fax: -833 21 59
E-Mail: [email protected]
Internet: www.onbc.cu/bes
Conabi
Calle 36 A, Nr. 313, entre 3a y final
Miramar, La Habana
Tel.: 0053 7/209 36 49, -214 49 51
E-Mail: [email protected]
Internet: www.conabi.cu
Consultoría Jurídica Internacional
Calle 16 No. 314 entre Ave. 3ra y 5ta
Miramar, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/204 24 90
E-Mail: [email protected], [email protected]
Internet: www.cji.co.cu
Behörde für Normen und Standards
Nationalbüro für Standardisierung
Oficina Nacional de Normalización (NC)
Calle E No. 261, entre 11 y 13
Vedado, Plaza, La Habana
Tel.: 0053 7/830 08 25, Fax: -836 80 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nc.cubaindustria.cu
Registrierungsbehörde für Nahrungs- und
Körperpflegemittel
Registro Sanitario de Alimentos y de Cosméticos y
Artículos de Uso Personal y Doméstico
Instituto Nacional de Nutrición e Higiene de los
Alimentos
Calzada de Infanta No. 1158 e/ Llinás y Clavel
Centro Habana, La Habana
Tel.: 0053 7/878 59 19, -878 33 58, Fax: -873 83 13
E-Mail: [email protected]
Internet: www.inha.sld.cu
Registrierungsbehörde für Arzneimittel
Registro de Medicamentos de Uso Humano
Centro para el Control Estatal de la Calidad de los
Medicamentos (CECMED)
Calle 200 No. 1706 e/ 17 y 19
Rpto. Siboney, Playa, La Habana
Tel.: 0053 7/271 86 22, -271 87 67, Fax: -271 07 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cecmed.sld.cu
Registrierungsbehörde für Medizintechnik
Registro de Equipos Médicos
Centro de Control Estatal de Equipos Médicos
Calle 4 No. 455 (altos) e/ 19 y 21
Vedado, Plaza de la Revolución, La Habana
Tel.: 0053 7/832 50 72, -832 72 17, Fax: -838 19 30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eqmed.sld.cu
Kubanische Banken (im Zusammenhang mit
Hermesdeckungen)
Banco Nacional de Cuba (BNC)
Postfach 746, Cuba 402
La Habana Vieja, La Habana
Tel.: 0053 7/860 48 11 bis 18, Fax: -863 40 61
E-Mail.: [email protected]
Internet: www.bc.gov.cu
Banco Exterior de Cuba (BEC)
Calle 23 No. 55 esquina a P
Vedado, La Habana
Tel.: 0053 7/55 07 95, -55 07 20, -55 08 40
E-Mail: [email protected]
Deutsche Banken zur Handels- und
Projektfinanzierung
AKA Ausfuhrkreditgesellschaft m.b.H.
Große Gallusstraße 1-7, 60311 Frankfurt am Main
Tel.: 0049 69/29 89 11 07
E-Mail: [email protected]
Internet: www.akabank.de
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
Tel.: 0049 40/88 34-90 89
Ansprechpartner: Jens Kruse
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eulerhermes.de
Germany Trade & Invest www.gtai.de
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Autor
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Redaktionsschluss
März 2015
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