Geprüfter Küchenmeister IHK Hotellerie und Gastronomie

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Geprüfter Küchenmeister IHK Hotellerie und Gastronomie
Hotellerie und Gastronomie
Geprüfter Küchenmeister IHK
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www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Hotellerie und Gastronomie
Punktgenaues Management- und Praxis-Know-how:
Übernehmen Sie die Führung
Sie arbeiten seit einigen Jahren in der Küche eines
Restaurants, Hotels oder in der Gemeinschaftsverpflegung? Sie haben nach Ihrer Ausbildung zum Koch bereits umfangreiche Berufserfahrung in unterschiedlichen Betrieben gesammelt?
Dann gehen Sie jetzt Ihren
nächsten Karriereschritt!
Übernehmen Sie Führungsverantwortung und lernen
Sie, eine Küche qualitativ hochwertig und betriebswirtschaftlich professionell zu leiten.
Als Geprüfter Küchenmeister absolvieren Sie einen wichtigen
Schritt ins Gastronomie-Management. Viele nationale und internationale Restaurants, Hotels, Großküchen sowie Betriebe der Systemgastronomie und Lebensmittelindustrie setzen auf das exzellente PraxisKnow-how und die Führungskompetenz Geprüfter Küchenmeister IHK.
Ihre neuen Kompetenzen
Wirtschafsbezogene Qualifikationen, Ausrichtung Gastronomie (u. a.)
Volks- und Betriebswirtschaft n
Einfluss volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die betriebliche Praxis
Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
n Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
Rechnungswesen n Grundlegende
Recht und Steuern n
Unternehmensführung n
n
Aspekte des Rechnungswesens
Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung
n Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen und Controlling
n
n
n
Rechtliche Vorgaben durch BGB, Handels-, Arbeits- oder Steuerrecht
Vertragsgestaltung mit Lieferanten oder Mitarbeitern
Grundlagen der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung
Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld
Als Geprüfter Küchenmeister IHK haben Sie den am höchsten angesehenen Meisterabschluss der Gastronomie,
gleichwertig zum Hotel-Betriebswirt. Eröffnen Sie sich hochkarätige Chancen für Ihr berufliches Weiterkommen in internationalen
Häusern der Spitzenklasse und der Gemeinschaftsverpflegung.
Sie können mehr erreichen!
n
n
Professionelle Küchen auf Topniveau managen
In spezialisierten benachbarten Berufsfeldern
durchstarten, zum Beispiel als Food-Designer,
F&B-Manager, als Lebensmittel-Kontrolleur
oder in Lebensmittelhandel bzw. -industrie
n Als anerkannter Experte zum Beispiel in
Berufsakademien oder Berufsschulen unterrichten
Das zeichnet Ihre Weiterbildung beim IHK-Bildungszentrum Baden-Baden aus:
Praxisphasen finden in Zusammenarbeit mit der Robert-Schuman-Schule in Baden-Baden statt: Für die Zubereitung und
1 Die
die fachgerechte Herstellung von Lebensmitteln, das Probekochen anspruchsvoller Gerichte oder die stilvolle Präsentation von
Speisen steht Ihnen eine professionelle Gastronomieküche mit modernster Ausstattung zur Verfügung.
2 Ihre Dozenten im Bereich der Handlungsspezifischen Qualifikationen sind u. a. namhafte Küchenmeister aus renommierten
Gastronomiebetrieben der Region und des benachbarten Auslands: Weiterbildung konsequent aus der Praxis für die Praxis.
3
Den betriebswirtschaftlichen Teil unterrichten erfahrene Dozenten, die seit Jahren erfolgreich in der Erwachsenenbildung tätig
sind: Weiterbildung für unternehmerisches Denken und Handeln in Hotellerie und Gastronomie.
Handlungsspezifische Qualifikationen (u. a.)
Mitarbeiter führen und fördern n
Abläufe planen, durchführen und kontrollieren n
Produkte beschaffen und pflegen n
n
Den Personalbedarf quantitativ und qualitativ bestimmen
Mitarbeiter auswählen, fordern, fördern und beurteilen
Konzepte für Speisenangebote und gastronomische Dienstleistungen entwickeln
Betrieb und Arbeitsplatz effizient organisieren, Arbeits- und Zeitplanung erstellen
n Kosten kalkulieren und Preise bilden
n Arbeitssicherheit sowie Hygiene- und Umweltschutz gewährleisten
n
Lebensmittel, Arbeitsgeräte oder Dienstleistungen kostenbewusst beschaffen
Lebensmittel und Gebrauchsgüter sachgerecht lagern
n Mit dem Hygienekonzept HACCP fachgerecht umgehen
n
n Gastronomische Konzepte (z. B. jahreszeit-, anlass-, gesundheits- oder preisbezogen)
Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche gezielt umsetzen
n Speisen nach Wareneinsatz und Arbeitsaufwand bewerten
Kenntnisse anwenden
n Den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln beurteilen
n Speisenangebote für krankheitsbedingte Ernährung kennen und Hygienemaß
nahmen anwenden
Gäste beraten und Produkte vermarkten n
n
Speisen und Produkte präsentieren
Gastronomische Angebote vermarkten und Gäste überzeugend beraten
Starten Sie mit individueller Beratung!
Ihr sicherer Start in die Weiterbildung
Zur Vorbereitung auf den Lehrgang informieren und beraten unsere Dozenten Sie vorab zielorientiert in einem
persönlichen Fachgespräch.
Das sind Ihre Möglichkeiten:
1. Ihre (obligatorische) Ausbilder-Qualifizierung
Um den Meisterbrief zu erhalten, ist die Ausbildung der Ausbilder nach AEVO erforderlich. Gerne bieten wir Ihnen
diese Zusatzqualifizierung in der für Sie optimalen Form an, zum Beispiel als Vollzeit-Kompaktkurs, Wochenendoder Mobile-Learning-Lehrgang.
2. Ihre Wahlfreiheit, modular zu buchen
Wir bieten Ihnen den Lehrgang zum Geprüften Küchenmeister IHK komplett aus einer Hand. Sie können jedoch auch
Module einzeln buchen, beispielsweise nur den Handlungsspezifischen Teil plus die Ausbildung der Ausbilder, oder
zwischen den Bausteinen eine Pause einlegen. So haben Sie mehr Flexibilität, um Ihre Weiterbildung auf Ihre
privaten und beruflichen Rahmenbedingungen abzustimmen.
3. Ihre Unterkunft vor Ort – wir helfen Ihnen weiter
Setzen Sie auf Top-Qualität! Wenn Ihre Anreise zu diesem Lehrgang zu weit sein sollte, um täglich zu pendeln,
helfen wir Ihnen gerne dabei, für Ihre Lehrgangszeiten eine passende Unterkunft zu finden. Sprechen Sie mit uns!
4. Ihr Meister-BAföG
Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Qualifizierung zum Geprüften Küchenmeister. Wir informieren und beraten Sie.
Informationen zum Meister-BAföG finden Sie außerdem unter: www.meister-bafoeg.info
Persönliche Beratung und Anmeldung
Christine Wohlfeil
Tel. (07221) 9965-350
Fax (07221) 9965-370
[email protected]
IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH · Außenstelle Baden-Baden · Jägerweg 10 · 76532 Baden-Baden
www.ihk-biz.de
Geprüfter Küchenmeister IHK
Vollzeit-Lehrgang
Termine*
Kosten
Modul A – Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Modul A und B
260 Unterrichtseinheiten
29. August 2016
17. Oktober 2016
18. Oktober 2016
•
•
Beginn Ende
Bundeseinheitliche schriftl. Prüfung
Modul B – Handlungsspezifische Qualifikationen
325 Unterrichtseinheiten
09. Februar 2017
12. April 2017
27./28. April 2017
Beginn
Ende
Bundeseinheitliche schriftl. Prüfung
05./06. Mai 2017Auf Anfrage:
Probekochen mit Küchenmeister Gerd
Astor in der Robert-Schuman-Schule,
Ihre erweiterte Möglichkeit, sich auf
die praktische Prüfung vorzubereiten.
Wir bitten um separate Buchung.
Praktische Prüfung:
die Einteilung und Terminierung erfolgt
durch die IHK.
E rstklassige Ausstattung für Ihre Praxisphasen
Namhafte Küchenmeister vermitteln Ihnen
die Handlungsspezifischen Qualifikationen
• Top-Dozenten für betriebswirtschaftliche
Fächer in der Gastronomie
3.350 Euro
zzgl. Kosten für IHK-Lernmaterialien und Fachbücher sowie
Kostenanteil für Verbrauchsmaterialien in Modul B (z. B. Lebensmittel, Spirituosen, Gewürze), zzgl. Prüfungsgebühren der IHK
Modul C
je nach Lehrgangsart ca. 580 Euro
zzgl. Prüfungsgebühr der IHK
Ort
IHK-Bildungszentrum Baden-Baden
Modul C – Ausbildung der Ausbilder (AEVO)
Jägerweg 10, 76532 Baden-Baden
Starttermine nach Abstimmung, je nach Lehrgangsform als
Wochenend-, Vollzeit- oder berufsbegleitender Lehrgang
Praktisches Training in den Räumen der
Robert-Schuman-Schule, Baden-Baden
Service
Beratung zum Lehrgang, zur modularen Buchung, zu Meister-BAföG, Unterbringungsmöglichkeiten in
Baden-Baden sowie zur Ausbilderqualifizierung:
Beratung zu den Prüfungs-Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsgebühren:
Christine Wohlfeil
Tel. (07221) 9965-350
[email protected]
Heike Götz
Tel. (0721) 174-226
[email protected]
* Alle Termine unter Vorbehalt, Planungsstand: Juli 2015
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH für Seminare und Lehrgänge, die
Sie mit Ihren Anmeldeunterlagen erhalten und unter www.ihk-biz.de abrufen können.
„Das IHK-Bildungszentrum
hat meine Weiterbildung rundum
perfekt organisiert.“
„Mit meinem Abschluss als
Meister konnte ich beruflich
richtig durchstarten.“
„Die Dozenten wissen, wovon sie reden, und
können einen für die Materie richtig begeistern.“
Checkliste „erfolgreiche Kursanmeldung“
Unterlagen
Anmeldeformular zum
Lehrgang
Vorgehensweise
Vollständig ausfüllen und unterschreiben
Erledigt

Vollständig ausfüllen und unterschreiben
Anmeldeformular zur
Fortbildungsprüfung
+
Anlagen
Die aktuelle
Prüfungsgebühr
erfahren Sie beim
zuständigen
Ansprechpartner der
IHK Karlsruhe,
diesen finden Sie im
Abschnitt „Zulassungsvoraussetzungen“.
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung zur Prüfung fügen
Sie bitte dem Anmeldeformular zur
Fortbildungsprüfung folgende Unterlagen in Kopie
bei:
 tabellarischer Lebenslauf

 Zeugnis der Schulbildung

 Zeugnis der Berufsausbildung

 Zeugnis/Zeugnisse sonstiger
berufsqualifizierender Abschlüsse

 Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen
über die bisherige Berufspraxis

Anmeldeformular zum
Lehrgang +
Anmeldeformular zur
Fortbildungsprüfung +
Anlagen
Alle Unterlagen senden an:
IHK Bildungszentrum GmbH
Haid-und-Neu-Str. 7
76131 Karlsruhe

Förderung beantragen
Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
oder unter www.meister-bafoeg.info

IHK Bildungszentrum GmbH Karlsruhe
erstellt: Januar 2010
Anmeldung
Lehrgang/Seminar
Anmeldefax (0721) 174-251
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH
Postfach 34 40
76020 Karlsruhe
Beginndatum:
Eingangsstempel des Bildungszentrums:
Genaue Lehrgangs-/Seminarbezeichnung:
Zuständiger Mitarbeiter:
Telefon: (0721) 174 –
Angaben zur Person
Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße
PLZ/Wohnort
Telefon-Nr.
Mobil-Tel. 
E-Mail
Beruf/Position 
Angaben zum Unternehmen (bzw. Ihre telefonische Erreichbarkeit tagsüber)
Firma
Straße
PLZ/Wohnort
Telefon-Nr.
Fax-Nr. 
E-Mail
Ansprechpartner für Weiterbildung im Unternehmen 
Rechnung erbeten an:  Privat
 Firma
 Agentur für Arbeit
 __________________________________
Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die AGBs (inklusive Widerrufsbelehrung) der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH eingesehen
und verstanden habe/n und ich/wir diese hiermit akzeptiere/n. Bei Firmenanmeldungen sind Stempel sowie Unterschrift eines
Bevollmächtigten unbedingt erforderlich. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Anmeldedaten zur Vertragsabwicklung verarbeitet werden.
X
X
Ort, Datum
Unterschrift
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) durch die IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH zu Zwecken der Information über weitere aktuelle Weiterbildungsangebote verarbeitet und genutzt werden .
Zu dem vorgenannten Zweck bin ich damit einverstanden, dass ich durch die nachfolgenden Kommunikationsmittel kontaktiert werde.
 Brief
 E-Mail
 Telefon
X
X
Ort, Datum
Unterschrift
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH durch
E-Mail ([email protected]), telefonisch (0721 174-222) oder schriftlich widerrufen werden.
 freiwillige Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht der IHK-Bildungszentrum
Karlsruhe GmbH für Seminare und Lehrgänge
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax:
0721/174-251, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: [email protected]
-
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)
-
bestellt am(*) erhalten am(*)
-
Name des/der Verbraucher(s)
-
Anschrift des/der Verbraucher(s)
-
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-
Datum
(*) unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge
(nachfolgend: Lehrgänge) mit der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt
besondere Bedingungen (siehe Abschn. 7).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind
nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese
Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen
des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung
2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor
Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande.
2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr
möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in
anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
2.5 Zulassung zu Prüfungen: Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer. Die Teilnahme am
Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt
sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen
Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.
3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen
und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht
grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies
dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.
3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des
Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem
Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu
unterrichten.
4. Absage von Lehrgängen
4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem
Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht
kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich
schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich
erfolgen.
4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen
Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.
4.4 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen
Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen
Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug
5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für
Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Bei Lehrgängen, die mehr als 1 Jahr nach
Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin beginnen, bleibt für den Fall einer bindenden Änderung der
Rahmenbedingungen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen
Teilnahmegebühren vorbehalten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
5.2 Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt
werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.
5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der
Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.
5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht
möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den
Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu
machen, bleibt unberührt.
6. Kündigung bei Lehrgängen
6.1. Bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
6.2. Danach bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:
6.2.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Stufen gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der nächsten Stufe
gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.
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6.2 .2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum
Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.
6.2.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate
unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.
6.2.4 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung
ab Einstieg in den Lehrgang).
6.2.5 Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird anteilig, d. h. mindestens für sechs Monate eines
Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet.
6.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden
6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines
wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen.
Andernfalls ist das Recht verwirkt.
7. Rücktritt bei Tagesseminaren
Bis 12 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung zurück
treten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH. Nach der Stornierung des
Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.
8. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte
Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen
Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus
Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer
Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden
Fällen nicht. Die Inhalte der Maßnahme werden in einer Eignungsberatung dargelegt.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch
auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.
10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software
10.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben
ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten.
10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern
befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
10.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für
Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.
10.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes
beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.
10.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der
Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.
11. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen
Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der
Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu
verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von
Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein
Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.
12. Haftung
12.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der
Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.
12.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend
genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
13. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden
Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für
interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und
verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung
erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten
an eine prüfende Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung
sowie der Zusendung von weitergehenden Informationen einverstanden. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch
jederzeit widersprechen.
Seite 3/4
14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.
14.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege
des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 11.05.2015.
Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
© 2015 IHK-Bildungszentrum, Karlsruhe
Seite 4/4
Industrie- und Handelskammer
Karlsruhe
Bearbeitungsvermerke
(wird von der IHK ausgefüllt)
Kenn-Nr.
Industrie- und Handelskammer
Karlsruhe
Postfach 34 40
Unterlagen
vollständig
Hz
ja
nein
76020 Karlsruhe
Zulassung
Hz
ja
nein
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
Bitte die Anmeldung gut leserlich ausfüllen!
Bezeichnung der Prüfung
1
Familienname
Vorname
Staatsangehörigkeit
Kreis
Geschlecht
2
Geb.-Datum
Geburtsort
männl.
3
Privat-Straße
PLZ
Telefon-Nr. Vorwahl-Ruf/Privat
Telefon-Nr. Vorwahl-Ruf/Dienstlich
weibl.
Privat-Wohnort
4
5
E-Mail Adresse
6
beschäftigt bei (Firmenname des Arbeitgebers)
7
Straße – Anschrift des Arbeitgebers
PLZ
Ort – Anschrift des Arbeitgebers
8
derzeit beschäftigt als (Funktion)
9
Prüfungsgebühren an:
Anschrift des Arbeitgebers:
privat
Arbeitgeber
Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Ausbildungsberuf
10
Prüfende Stelle
11
Datum der Abschlussprüfung
Sonstige berufsqualifizierende Abschlüsse
Art des Abschlusses
Datum des Abschlusses
12
Vorbereitung auf die Prüfung
Lehrgang
Beginn
Veranstalter
Stundenzahl
Ende
13
14
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH
Art der Vorbereitung:
Vollzeit
Teilzeit
Fernunterricht
Antrag auf Zulassung
Ich beantrage die Zulassung unter Anerkennung der gültigen Prüfungsordnung für die von mir gewünschte Prüfung.
Mir ist bekannt, dass ich bei unrichtigen Angaben in diesem Antrag sowie bei Täuschungshandlungen von der
weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden kann.
Einwilligungserklärung
(Mitteilungen, Anregungen, besondere Wünsche)
Ich bin damit einverstanden, dass die IHK Karlsruhe, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe meine personenbezogenen
Daten (Vorname, Name, Straße, Wohnort und Art der gewünschten Fortbildungsprüfung) an den Bildungsträger
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH
(bitte eintragen)
Datum, Ort
weitergibt, um über die Zulassung/Nichtzulassung
zur Fortbildungsprüfung zu informieren.
Unterschrift
Für Bewerber, die nicht im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wohnhaft oder berufstätig sind
oder einen Lehrgang besuchen, ist für die Prüfung eine Einverständniserklärung der zuständigen Industrie- und
Handelskammer erforderlich.
Diese Anmeldung ist verbindlich.
Die gültige Gebühren- und Prüfungsordnung erhalten Sie mit der Zulassung.
Erklärung
Ich erkläre, dass ich mich weder bei anderen zuständigen Stellen zu einer vergleichbaren Prüfung angemeldet habe
noch vor der Entscheidung über die Zulassung anmelden werde.
Ich erkläre, dass alle Angaben in dem Antrag vollständig und richtig sind.
Datum, Ort
Unterschrift
Folgende Unterlagen sind dieser Anmeldung als Anlagen beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis der Schulbildung/Zeugnis der Berufsausbildung
- Zeugnis/Zeugnisse über sonstige berufsqualifizierende Abschlüsse
- Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen über die bisherige Berufspraxis
(Bitte Zeugnisse in Kopie einreichen!)
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den
Links:
Gebührentarif der IHK Karlsruhe (z.B. Prüfungsgebühr):
www.karlsruhe.ihk.de
Wir über uns
rentarif
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