Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe - CPS

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Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe - CPS
Computer - Programme - Service
für das Kfz-Gewerbe
Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
Leistungsbeschreibung
KFZ 3000
und KFZ-Fibu
für Nissan-Partner
gemäß Sondervereinbarung
Dieses Leistungsbeschreibung gliedert sich:
1.
Zum Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu
Leistungsumfang KFZ 3000 und KFZ-Fibu
Einzelübersicht der Module KFZ 3000 und KFZ-Fibu
2.
Systemvoraussetzungen, Betriebssysteme, Hardware
3.
Schulung, Ausbildung, Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline),
Softwarewartung
4.
Mietvertrag/ Lizenzvereinbarung
CPS Vertriebsgesellschaft
für EDV-Lösungen mbH
St. Ottilier Weg 21
34298 Helsa-Eschenstruth
Tel. (0 56 02) 80 98-0, Fax (0 56 02) 80 98-28
eMail [email protected]
Kasseler Sparkasse, BLZ 520 503 53, KTO 233 099 752
Geschäftsführer Lothar Reisinger
Handelsregister HRB 6468, Kassel
Niederlassungen
45663 Recklinghausen, Ludgerusstraße 2 • 39261 Zerbst, Am Geisthof 31-35
Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe
Computer - Programme - Service
für das Kfz-Gewerbe
1. Zum Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu
Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
Installationen
Das Programmpaket KFZ 3000 wird bisher bei ca. 600 KFZ-Handwerks- und
Händlerbetrieben eingesetzt.
Zirka 100 nicht markengebundene KFZ-Handels- und Handwerksbetriebe setzen
das Programmpaket KFZ 3000 ein.
Leistungsumfang KFZ 3000 und KFZ-Fibu
Die Programmpakete KFZ 3000 und KFZ-Fibu sind modulweise aufgebaut und
bestehen aus folgenden Programmteilen:
KFZ 3000
- Stammdatenverwaltung
- Werkstattauftragsabwicklung inkl. Auftragssplitting
- Lagerabwicklung Teile inkl. Barcode
und Integration Wareneingang
- Abschlussarbeiten/Auswertungen
- Neu- und Gebrauchtwagenabwicklung
- Verkaufsförderung
- Inventurabwicklung
- Dispositions- und Bestellwesen Teile
- Integration zur Instandsetzungskalkulation DAToder Audatex
- Fahrzeugbewertung DAT oder Schwacke
- Rechnungsdatenbank
- Integration zur Textverarbeitung
- DATEV-Schnittstelle
- Monteurauswertung
- Kassenabwicklung
- Archivierung nach GDPdU
KFZ 3000 – Kommunikationspaket Nissan
- Schnittstelle Teilepreise/ -ersetzungen
- Schnittstelle Richtzeiten
- Schnittstelle Nissan-CPL Paketpreise/ Zubehörkalkulation
- Schnittstelle Nissan-EWL E-Wartungscheckliste
- Schnittstelle Aktion, Qualität, Service ( AQS )
- Schnittstelle elektronischer Teilekatalog WINFAST
- Schnittstelle BM 2000 Betriebsvergleich Alison
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Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
Nissan-Bonuspaket
Schnittstelle zu Fahrzeugbörsen Mobile.de/ Autoscout24.de
Mietwagenabwicklung inkl. Fakturierung
KFZ – Fibu Basis
- Stammdatenverwaltung
- Buchungsprogramm
- Monatsauswertungen
- Offene Posten Verwaltung, Mahnwesen
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Archivierung nach GDPdU
KFZ Fibu Zusatzmodule
- Automatischer Zahlungsverkehr
- Hauptabschlussübersicht
- Bilanz G + V
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Einzelübersicht der Module KFZ 3000 und KFZ-Fibu
Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
KFZ 3000
Kundendienst/Lager
Stammdaten/Dateiverwaltung
Kunden/Teile/Arbeitswerte/Kundenkraftfahrzeuge/Komplettpakete/Rabattgruppen/
Verwaltungsdaten/Kontenzuordnung/Texte/Druckersteuerung/Parameterverwaltung/
Stammdatenlisten
Werkstattauftragsbearbeitung/Erfassung Auftragskopf/Auftragspositionen/Werkstattauftragsschreibung/Fakturierung/Werkstattaufträge-, Teile-, interne Aufträge-, SammelRechnungen/Kostenvoranschläge/Fakturierung/Stapelverarbeitung/Auftragsbestand halbfertige Aufträge/Absummierung - Tagesergebnis
Bildschirm-Informationsdienst
Fahrzeugakte/Teile-Information
Lagerverwaltung-Teile
Lagerzu- und -abgang manuell/Bestandsveränderung/Preisänderung manuell/ Preisliste/
Bestandsliste/Löschpositionen/Umsatzliste/Teileliste nach Auswahlkriterien
Abschlussarbeiten/Auswertungen/ Absummierung-Tagesergebnis/Umsatzliste Arbeitswerte/Umsatzliste Kunden/Fahrzeugakte
Monats- bzw. Jahreswechsel
Sonstiges/Informationen
Neu - und Gebrauchtwagenabwicklung
Neuanlage- und Direktfakturierung
Erfassung Aufträge / Angebote / Auftragsbestätigungen / Fahrzeugbestellungen /
Stammdaten Neu- und Gebrauchtwagen / Standzeitenermittlung / Zins- und
Standkostenermittlung / Bestandsführung / Bestandslisten (extern/intern), Verwaltung von Fahrzeugen und Extras / Preisauszeichnungen /Listen nach Fahrzeugarten / Nachkalkulation / Fakturierung für Agenturen beim A-Händler mit entsprechender finanzbuchhalterischer Abhandlung / Provisionsabrechnung für Agenturen
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Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
Verkaufsförderung
Interessentenverwaltung / Etiketten-, Listen nach Auswahlkriterien an Interessenten
und Kundeninformation / Verwaltung von Brieftexten
Inventurabwicklung
Inventurzählliste / Inventurerfassung / Inventurdifferenzliste / Inventurbewertung
nach unterschiedlichen Preisen und Abwertungskriterien / Inventurein- und -ausrechnung/Informationsdienst
Dispositions- und Bestellwesen, Teile
Dispositionsvorschlag / Teile-Bestellung Erfassen und Drucken / Lagerzugang aus
Bestellung / Bestellrückstandsliste/ Druck Eilbestellungen
Integration zur Instandsetzungskalkulation DAT oder Autdatex
Übernahme der Instandsetzungskalkulationen in die Werkstattauftragsbearbeitung
Schnittstelle Gebrauchtwagenbewertung DAT oder Schwacke
automatische Übergabe von Fahrzeugdaten aus KFZ 3000 an DAT oder Schwacke
und umgekehrt
Rechnungsdatenbank
Speicherung der Werkstatt- und Fahrzeugrechnungen in der Fahrzeugakte /
Möglichkeit der automatischen Gutschrifterstellung/Weiterverarbeitung als
Auftrag auch nach Verbuchung
Integration zur Textverarbeitung
Schnittstelle Kundenkontaktprogramm zur Textverarbeitung
Datev-Schnittstelle DASY/ NESY/ OPOS
Herstellung Datev Datei aus der Absummierung
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Monteurauswertung
Verwaltung Monteure/ Zeiterfassung/ ( Auftragsabwicklung )/
Erfassung Urlaub/ Krankheit/ Ausbildung/ Auswertungen
Kassenabwicklung
Kassenein- und -ausgaben, Zahlung von Kundenrechnungen mit Ausgleich der
offenen Posten, Kassenbuch, Übergabe an die Finanzbuchhaltung, Verwaltung,
Kassenbestand, Kassenabstimmung, Bar/ Scheck
Datenarchivierung nach GDPdU
Archivierung aller steuerrelevanten Daten aus KFZ 3000
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KFZ 3000 Kommunikationspaket Nissan
Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen
Schnittstelle Teilepreise/ -ersetzungen Nissan
Automatische Teilepreisänderungen und Ersetzungen
Datenaustausch Richtzeiten
Ermittlung von Arbeitswerten nach Modellen
Schnittstelle Nissan-CPL Paketpreise/ Zubehörkalkulation und
E-Wartungscheckliste ( EWL )
Automatische Ermittlung von Wartungs-, Zubehör- und Verschleißpaketen,
E- Wartungscheckliste
Garantieabwicklung Nissan
Übernahme der Garantiepositionen aus der Werkstattauftragsbearbeitung/
Garantiebearbeitung mit Vercodung
Schnittstelle Aktion, Qualität, Service ( AQS )
Übergabe der Werkstattdaten an Nissan
Schnittstelle elektronischer Teilekatalog WINFAST
Datenübernahme vom Teilekatalog WINFAST in KFZ 3000
Schnittstelle BM 2000 Betriebsvergleich Alison
Komplett verschlüsselte BWA auf der Grundlage des Nissan-Kontenrahmens,
Erfassung der Statistikdaten / Erstellung des Finanzberichtes, Datenübertragung
zum Rechenzentrum, Ausdruck des Finanzberichtes
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KFZ-Fibu Basis
Buchungsprogramm
Stammdaten übergeordneter Gesamtkontenrahmen / Finanzämter / Stammdaten
der unterschiedlichen Firmen / Debitoren / Kreditoren / Sachkonten / BWA-Daten /
Verwaltungsdaten
Buchungsprogramm Eingangs- / Ausgangsrechnungen / Zahlungsverkehr / sonstige
Buchungen / Saldenvorträge / Sammelbuchungen
monatliche Auswertungen / Saldenlisten / Kontoauszüge / offene Posten Listen /
Mahnungen / Erfolgsanalyse / Umsatzsteuervoranmeldungsdaten / Betriebswirtschaftliche Auswertung
sonstige Auswertungen
Übernahme der Daten aus KFZ 3000
Datenarchivierung nach GDPdU
Archivierung aller steuerrelevanten Daten ( Kontoblätter lfd. und Vorjahr,
Offene Posten, Sach- und Personenkonten, Firmenstamm und Verwaltungsdaten )
in ANSI/ ASCII Dateien sowie Erstellung einer Indexdatei
KFZ Fibu Zusatzmodule
Automatischer Zahlungsverkehr
Zahlungsvorschlagsliste / Zahlungsvorschlag bearbeiten / Druck Überweisungsträger / erstellen Bankdatei für Datenträgeraustausch mit der Bank
Hauptabschlussübersicht
Bilanz G + V
Verwaltung Bilanzdaten / Erstellung Bilanz und G+V
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2. Systemvoraussetzungen, Betriebssysteme, Hardware
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Erforderliche Betriebssysteme
Als Serverbetriebssystem empfehlen wir Windows 2000 Server ( SP 4 )/
2003 Server ( SP 1 ); Mindestvoraussetzung ist Windows NT 4.0/ SP 6a.
Die Arbeitsplätze können mit Betriebssystemen ab Windows 98/ 98SE/ NT4.0/
2000 ( SP 4 )/ XP professional ( SP 2 ) betrieben werden.
Schnittstellendatenimport- und -exportsystem
Alle wesentlichen mit KFZ 3000 bzw. KFZ-Fibu erzeugten Stamm- und Bewegungsdaten
können selektiert und mit MS-Standardprogrammen ( z.B. Word, Excel, Access ) weiterverarbeitet werden.
Hardwarevoraussetzungen, Hardwareunabhängigkeit
Eine Hardwareabhängigkeit für das Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu besteht
nicht. Das Programmpaket wird auch auf von Kunden bereitgestellter Hardware
installiert. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Hardwarelieferanten ist jedoch dringend
notwendig. Die Arbeitsplätze sollten eines der oben genannten Betriebssysteme haben
und über mindestens 256 MB Arbeitsspeicher verfügen. Alle Daten und Programme
liegen auf dem Server. Auf den Arbeitsplätzen gibt es nur eine Verknüpfung mit dem
entsprechenden Programmaufruf für KFZ 3000 oder KFZ-Fibu.
Alternativ besteht seitens CPS die Liefermöglichkeit der benötigten Computersysteme.
Hardwaremindestanforderungen für den Arbeitsplatz:
Pentium III, mind. 256 MB Arbeitsspeicher, 50 MB verfügbarer Speicherplatz auf
der Festplatte, 16 MB Grafikkarte, 17 “ Farbmonitor, CD-Rom- Laufwerk 52fach
Hardwaremindestanforderungen für den Server:
Pentium IV, mind. 256 MB Arbeitsspeicher, 2 GB verfügbarer Speicherplatz auf der
Festplatte, CD-Rom-Laufwerk 52fach, Datensicherungssoftware
Stromanschlüsse
Für das EDV-System sollte ein separater Stromkreis zur Verfügung stehen. Eine
geeignete Stromausfallsicherung sollte installiert sein.
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3. Schulung, Ausbildung, Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline),
Softwarewartung
Schulung
Einführungs- und Schulungskonzept
Das Softwarepaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu wird grundsätzlich nicht ohne
Einweisung verkauft.
Die Einweisung findet nach einem mit dem Kunden abgesprochenen Schulungskonzept
statt.
Zu diesem Schulungskonzept gehört ein mit dem Anwender abgesprochener und von CPS
ausgearbeiteter Einweisungsplan mit
- Ablaufplan/ Zeitplan
- detaillierter Einarbeitungsterminplan mit Datumsangabe für die einzelnen Schritte
- Teilnehmerliste für die Einarbeitung laut Plan/ notwendige Tätigkeiten.
Die Schulung findet in der Regel im Hause des Kunden statt.
Für einzelne Tätigkeitsbereiche werden regionale Sammel-Nachschulungsseminare
angeboten. Diese richten sich nach sinnvollen Zeiten (z. B. Inventur zum Geschäftsjahresende).
Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline)
Für die telefonische Kundenbetreuung steht den Anwendern in der allgemeinen
Geschäftszeit ein unter einer eigenen Telefonnummer erreichbarer Hotlinedienst
zur Verfügung. Für besondere Fälle besteht ein zentraler Notruftelefonanschluß beim
zentralen CPS Kundendienst. Dieser hat Zugriff auf den CPS Außendienst.
Auf Anforderung wird auch gegen Berechnung Betreuung vor Ort durchgeführt.
Regional werden zu einzelnen Programmbereichen Sammelnachschulungen angeboten
und durchgeführt.
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Softwarewartung
Die Softwarewartung für das Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu
beinhaltet folgende Leistungen:
CPS stellt werktäglich (montags - freitags von 8.00-17.00 Uhr) eine Meldestelle zur telefonischen Übermittlung von Betriebsstörungen zur Verfügung. Diese veranlasst alle
Aktivitäten. Im einzelnen sichert CPS dem Anwender folgende Leistung zu:
− Wiederaufbau der Programme beim Status der letzten Datensicherung
− Beseitigung von Fehlerursachen in den im Software-Wartungsvertrag
festgelegten Programmen
− Übergabe neuer oder Anpassung vorhandener Dokumentationen
− Wiederherstellung der Programme bei Beschädigungen infolge Bedienungsoder Maschinenfehler
− Weitergabe von Programmerweiterungen der im Software-Wartungsvertrag
festgelegten Programme
− Anpassung der Programme an gesetzliche Änderungen
− Kostenlose Teilnahme bei Anwendertagen (ausgenommen Übernachtung und
Fahrtkosten)
Der Wartungsvertrag deckt den per Telefon, Datenträger oder Schriftverkehr entstehenden
Aufwand bei CPS ab. Sollte ein Wartungseinsatz vor Ort beim Anwender notwendig sein,
so werden die jeweils gültigen Sätze der CPS berechnet. Gewartet werden die jeweils
neuesten Programmstände.
Die Softwarepflegegebühr ist in der monatlichen Softwaremiete enthalten.
Beim Kauf weiterer Zusatzmodule beträgt die Softwarepflegegebühr 1 % vom
Softwarelistenpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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4. M i e t v e r t r a g / L i z e n z v e r e i n b a r u n g
zum Programmpaket KFZ 3000/ KFZ-Fibu
zwischen
der Firma
im Folgenden “ Mieter “
genannt
und
der Firma
CPS Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen mbH
St. Ottilier Weg 21
34298 Helsa
Steuernummer 26 026 230 40295
im Folgenden “Vermieter“ genannt
wird folgender Mietvertrag/Lizenzvereinbarung geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist das einmalige Nutzungsrecht des Software-Programmpaketes KFZ
3000 / KFZ-Fibu durch den Mieter. Einzelmodule dieses Paketes sind als Anlage zu diesem Vertrag
beigefügt und erläutert.
§ 2 Inhalt der Wartungs- und Pflegeleistung
1. Sämtliche Wartungs- und Pflegeleistungen beziehen sich auf das Software-System
KFZ 3000 / KFZ-Fibu .
2. Der Vermieter übernimmt folgende Wartungs- und Pflegeleistungen:
a) Übergabe und Erstinstallation der jeweils neuesten Programmversion
b) die Bereitstellung von Datenträgern ( CD-ROM ) zur Aufnahme neuer Programmversionen mit schriftlicher und ggfs. zusätzlicher telefonischer Unterweisung zur
Aufnahme der Programme in das Händlersystem
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c) die Übergabe neuer oder die Anpassung vorhandener Dokumentationsunterlagen
d) die Durchführung von durch neue Programmversionen und –änderungen
notwendig werdenden Nachschulungen und Einweisungen nach Abstimmung
mit dem Mieter. Kosten hierfür sind gemäß Gebührenliste separat abzurechnen.
3. Der Mieter verpflichtet sich,
a) ausschließlich die Software in dem neuesten ihm vom Vermieter überlassenen
Stand einzusetzen
b) die vom Vermieter gegebenen Handhabungshinweise, insbesondere Bedienungsanleitungen und sonstige Mitteilungen, zu beachten und einzuhalten
c) die Datensicherung entsprechend den Anweisungen des Vermieters
durchzuführen und die Sicherungsträger separat und an sicherem Ort zu
verwahren
d) die Software nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Serviceleistungen
1. Der Vermieter verpflichtet sich zu einer Serviceleistung für das Gesamtsystem,
d.h. für
- die Anwendungs-Software
- die System-Software
- die Netz-Software
- die Hardware.
Für die System- Software, die Netz-Software und die Hardware beschränkt sich die
Serviceleistung auf
- die Hilfestellung bei der Fehleranalyse und
- die Koordination der Anforderungen an den/die
Lieferanten (speziell Hardware-Lieferant).
2. Der Vermieter verpflichtet sich zur Unterhaltung einer Hotline. Die Hotline
muss von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
besetzt sein.
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§ 4 Programmversionen
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Der Vermieter verpflichtet sich
Zur Weiterentwicklung der Programme.
Zur Bereitstellung neuer Release-Versionen
(ca. 1x pro Jahr).
Die Herausgabe neuer Release-Stände erfordert die vorherige Information über
durchgeführte Änderungen durch den Vermieter an den Mieter.
§ 5 Hardware-Einsatz
Der Vermieter sichert zu, dass die Software auf IBM-kompatiblen PC-Systemen mit
Anwendung des Betriebssystems ab Windows 98 eingesetzt werden kann. Dies
gilt auch für alle Weiterentwicklungen der Software.
§ 6 Implementierung des Systems
1. Erstinstallation:
Der Vermieter stellt einen auf die Anforderungen des Mieters
zugeschnittenen Anforderungskatalog mit Angaben über
- die Hardware-Komponenten
- das Netzwerk
- die Implementierung
- die organisatorische Vorbereitung und
- die Umstellungsschritte in zeitlicher Ordnung
sowie einen Schulungsplan zur Verfügung.
2. Die Implementierung des Systems sowie die Erstschulung erfolgen vor Ort beim
Mieter.
3. Das Gesamtsystem (Hardware und Software) ist nach Durchführung der
Implementierung als betriebsbereit vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
4. Hardware-Erweiterungen sind vom Mieter dem Vermieter bekanntzugeben. Nach
Durchführung der Erweiterung ist wiederum die Betriebsbereitschaft durch den
Vermieter schriftlich zu bestätigen.
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5. Bei schon vorhandener Hardware muss die eingesetzte System-Software durch den
Vermieter auf Betriebsfähigkeit für den Einsatz überprüft werden. Notwendige
Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Das Gesamtsystem (Hard- und Software)
ist - ggfs. nach durchgeführten Ergänzungen – gemäß Ziffer 3 und Ziffer 4 als
betriebsbereit schriftlich zu bestätigen.
§ 7 Dokumentation
Bei Inbetriebnahme des Systems ist die komplette Dokumentation für die AnwenderSoftware dem Mieter zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Miet / Lizenzgebühren
Die monatliche Miet-/ Lizenzgebühr und die Kosten für Zusatzleistungen und Nebenkosten
werden gemäß anliegender Preisliste/ Bestellung vereinbart. Als Zahlungsweise wird monatlicher
Bankeinzug vereinbart. In der Miet-/ Lizenzgebühr enthalten sind die anfallenden Kosten für
- die Implementierungsunterstützung
des Softwarepaketes KFZ 3000 / KFZ-Fibu
- die Softwarepflege
- die Systemdokumentation
- den Hotline-Service
§ 9 Preisanpassung
Die genannten Konditionen und Preise bleiben bis 31.12.2010 unverändert.
§ 10 Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er tritt am Tage der Übergabe
in Kraft.
Der Mieter und der Vermieter haben das Recht, innerhalb der ersten 30 Tage nach Inbetriebnahme des
Systems sofort vom Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigungspflicht
zurückzutreten.
Danach kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von
3 Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
Nach Beendigung dieses Vertrages gibt der Mieter sofort sämtliche Datenträger, auf denen
die Software des Vermieters enthalten ist, an den Vermieter heraus.
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§ 11 Gewährleistung
Der Vermieter hat alle von ihm zu vertretenden Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch der Software aufheben oder mindern, zu beseitigen,
sofern dies der Stand der Technik zulässt und der Entwicklungsaufwand die z.Zt. des Vertragsabschlusses festgelegten Anforderungen nicht übersteigt. Fehler sind dem Vermieter unverzüglich
nach dem Auftreten anzuzeigen und so zu dokumentieren, daß diese nachvollziehbar sind.
Nicht reproduzierbare Fehler müssen mindestens dreimal unabhängig voneinander
aufgetreten sein, bevor sie als Fehler anerkannt werden.
Mitgeteilte Fehler werden vom Vermieter unverzüglich beseitigt. Die Art der Fehlerbeseitigung
obliegt der alleinigen Entscheidung des Vermieters. Er kann unmittelbare Korrektur vornehmen oder
das fehlerhafte Modul, aber auch das gesamte Programm austauschen.
§ 12 Haftung, Schadensersatz
1. Für Schäden wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet der Vermieter unbeschränkt.
Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
2. Im übrigen haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Vermieter nur im Umfang der Haftung für die
Verletzung von Kardinalpflichten.
3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist jedoch summenmäßig beschränkt auf das fünffache der Jahresmiete sowie auf solche
Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software-Miete typischerweise gerechnet werden
muss.
4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bereits bei Vertragsabschluß
vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
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§ 13 Vervielfältigungsrechte
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1. Der Mieter darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
2. Darüber hinaus kann der Mieter eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen.
Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen
und mit dem der Programmdokumentation beiliegenden Aufkleber zu versehen.
3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung
des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten
Datenbestandes einschl. der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Mieter
Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.
4. Weitere Vervielfältigungen darf der Mieter nicht anfertigen.
§ 14 Weiterveräußerung und Weitervermietung
Der Mieter darf die Software einschl. des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten
oder verleihen.
§ 15 Rückgabe- und Löschungspflicht
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Mieter zur Rückgabe sämtlicher OriginalDatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und
sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist dem Vermieter
kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem
Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in
angemessener Höhe zu versichern, mindestens in Höhe der 12fachen Monatsmiete.
2. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung
sämtlicher ggf. vorhandener Kopien.
3. Der Vermieter kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Programms sowie
die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt der Vermieter dieses Wahlrecht aus,
wird der dies dem Mieter ausdrücklich mitteilen.
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4. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiter benutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das
Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt.
§ 16
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Veränderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sind schriftlich niederzulegen.
§ 17 Gerichtsstand
Sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten,
die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Kassel als Gerichtsstand vereinbart.
Helsa, den ......................
Vermieter ( C P S )
..........................., den ......................
Mieter
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