Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe - CPS
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Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe - CPS
Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Leistungsbeschreibung KFZ 3000 und KFZ-Fibu für Nissan-Partner gemäß Sondervereinbarung Dieses Leistungsbeschreibung gliedert sich: 1. Zum Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu Leistungsumfang KFZ 3000 und KFZ-Fibu Einzelübersicht der Module KFZ 3000 und KFZ-Fibu 2. Systemvoraussetzungen, Betriebssysteme, Hardware 3. Schulung, Ausbildung, Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline), Softwarewartung 4. Mietvertrag/ Lizenzvereinbarung CPS Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen mbH St. Ottilier Weg 21 34298 Helsa-Eschenstruth Tel. (0 56 02) 80 98-0, Fax (0 56 02) 80 98-28 eMail [email protected] Kasseler Sparkasse, BLZ 520 503 53, KTO 233 099 752 Geschäftsführer Lothar Reisinger Handelsregister HRB 6468, Kassel Niederlassungen 45663 Recklinghausen, Ludgerusstraße 2 • 39261 Zerbst, Am Geisthof 31-35 Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe 1. Zum Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Installationen Das Programmpaket KFZ 3000 wird bisher bei ca. 600 KFZ-Handwerks- und Händlerbetrieben eingesetzt. Zirka 100 nicht markengebundene KFZ-Handels- und Handwerksbetriebe setzen das Programmpaket KFZ 3000 ein. Leistungsumfang KFZ 3000 und KFZ-Fibu Die Programmpakete KFZ 3000 und KFZ-Fibu sind modulweise aufgebaut und bestehen aus folgenden Programmteilen: KFZ 3000 - Stammdatenverwaltung - Werkstattauftragsabwicklung inkl. Auftragssplitting - Lagerabwicklung Teile inkl. Barcode und Integration Wareneingang - Abschlussarbeiten/Auswertungen - Neu- und Gebrauchtwagenabwicklung - Verkaufsförderung - Inventurabwicklung - Dispositions- und Bestellwesen Teile - Integration zur Instandsetzungskalkulation DAToder Audatex - Fahrzeugbewertung DAT oder Schwacke - Rechnungsdatenbank - Integration zur Textverarbeitung - DATEV-Schnittstelle - Monteurauswertung - Kassenabwicklung - Archivierung nach GDPdU KFZ 3000 – Kommunikationspaket Nissan - Schnittstelle Teilepreise/ -ersetzungen - Schnittstelle Richtzeiten - Schnittstelle Nissan-CPL Paketpreise/ Zubehörkalkulation - Schnittstelle Nissan-EWL E-Wartungscheckliste - Schnittstelle Aktion, Qualität, Service ( AQS ) - Schnittstelle elektronischer Teilekatalog WINFAST - Schnittstelle BM 2000 Betriebsvergleich Alison Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Nissan-Bonuspaket Schnittstelle zu Fahrzeugbörsen Mobile.de/ Autoscout24.de Mietwagenabwicklung inkl. Fakturierung KFZ – Fibu Basis - Stammdatenverwaltung - Buchungsprogramm - Monatsauswertungen - Offene Posten Verwaltung, Mahnwesen - Betriebswirtschaftliche Auswertung - Umsatzsteuervoranmeldung - Archivierung nach GDPdU KFZ Fibu Zusatzmodule - Automatischer Zahlungsverkehr - Hauptabschlussübersicht - Bilanz G + V Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Einzelübersicht der Module KFZ 3000 und KFZ-Fibu Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen KFZ 3000 Kundendienst/Lager Stammdaten/Dateiverwaltung Kunden/Teile/Arbeitswerte/Kundenkraftfahrzeuge/Komplettpakete/Rabattgruppen/ Verwaltungsdaten/Kontenzuordnung/Texte/Druckersteuerung/Parameterverwaltung/ Stammdatenlisten Werkstattauftragsbearbeitung/Erfassung Auftragskopf/Auftragspositionen/Werkstattauftragsschreibung/Fakturierung/Werkstattaufträge-, Teile-, interne Aufträge-, SammelRechnungen/Kostenvoranschläge/Fakturierung/Stapelverarbeitung/Auftragsbestand halbfertige Aufträge/Absummierung - Tagesergebnis Bildschirm-Informationsdienst Fahrzeugakte/Teile-Information Lagerverwaltung-Teile Lagerzu- und -abgang manuell/Bestandsveränderung/Preisänderung manuell/ Preisliste/ Bestandsliste/Löschpositionen/Umsatzliste/Teileliste nach Auswahlkriterien Abschlussarbeiten/Auswertungen/ Absummierung-Tagesergebnis/Umsatzliste Arbeitswerte/Umsatzliste Kunden/Fahrzeugakte Monats- bzw. Jahreswechsel Sonstiges/Informationen Neu - und Gebrauchtwagenabwicklung Neuanlage- und Direktfakturierung Erfassung Aufträge / Angebote / Auftragsbestätigungen / Fahrzeugbestellungen / Stammdaten Neu- und Gebrauchtwagen / Standzeitenermittlung / Zins- und Standkostenermittlung / Bestandsführung / Bestandslisten (extern/intern), Verwaltung von Fahrzeugen und Extras / Preisauszeichnungen /Listen nach Fahrzeugarten / Nachkalkulation / Fakturierung für Agenturen beim A-Händler mit entsprechender finanzbuchhalterischer Abhandlung / Provisionsabrechnung für Agenturen Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Verkaufsförderung Interessentenverwaltung / Etiketten-, Listen nach Auswahlkriterien an Interessenten und Kundeninformation / Verwaltung von Brieftexten Inventurabwicklung Inventurzählliste / Inventurerfassung / Inventurdifferenzliste / Inventurbewertung nach unterschiedlichen Preisen und Abwertungskriterien / Inventurein- und -ausrechnung/Informationsdienst Dispositions- und Bestellwesen, Teile Dispositionsvorschlag / Teile-Bestellung Erfassen und Drucken / Lagerzugang aus Bestellung / Bestellrückstandsliste/ Druck Eilbestellungen Integration zur Instandsetzungskalkulation DAT oder Autdatex Übernahme der Instandsetzungskalkulationen in die Werkstattauftragsbearbeitung Schnittstelle Gebrauchtwagenbewertung DAT oder Schwacke automatische Übergabe von Fahrzeugdaten aus KFZ 3000 an DAT oder Schwacke und umgekehrt Rechnungsdatenbank Speicherung der Werkstatt- und Fahrzeugrechnungen in der Fahrzeugakte / Möglichkeit der automatischen Gutschrifterstellung/Weiterverarbeitung als Auftrag auch nach Verbuchung Integration zur Textverarbeitung Schnittstelle Kundenkontaktprogramm zur Textverarbeitung Datev-Schnittstelle DASY/ NESY/ OPOS Herstellung Datev Datei aus der Absummierung Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Monteurauswertung Verwaltung Monteure/ Zeiterfassung/ ( Auftragsabwicklung )/ Erfassung Urlaub/ Krankheit/ Ausbildung/ Auswertungen Kassenabwicklung Kassenein- und -ausgaben, Zahlung von Kundenrechnungen mit Ausgleich der offenen Posten, Kassenbuch, Übergabe an die Finanzbuchhaltung, Verwaltung, Kassenbestand, Kassenabstimmung, Bar/ Scheck Datenarchivierung nach GDPdU Archivierung aller steuerrelevanten Daten aus KFZ 3000 Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe KFZ 3000 Kommunikationspaket Nissan Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Schnittstelle Teilepreise/ -ersetzungen Nissan Automatische Teilepreisänderungen und Ersetzungen Datenaustausch Richtzeiten Ermittlung von Arbeitswerten nach Modellen Schnittstelle Nissan-CPL Paketpreise/ Zubehörkalkulation und E-Wartungscheckliste ( EWL ) Automatische Ermittlung von Wartungs-, Zubehör- und Verschleißpaketen, E- Wartungscheckliste Garantieabwicklung Nissan Übernahme der Garantiepositionen aus der Werkstattauftragsbearbeitung/ Garantiebearbeitung mit Vercodung Schnittstelle Aktion, Qualität, Service ( AQS ) Übergabe der Werkstattdaten an Nissan Schnittstelle elektronischer Teilekatalog WINFAST Datenübernahme vom Teilekatalog WINFAST in KFZ 3000 Schnittstelle BM 2000 Betriebsvergleich Alison Komplett verschlüsselte BWA auf der Grundlage des Nissan-Kontenrahmens, Erfassung der Statistikdaten / Erstellung des Finanzberichtes, Datenübertragung zum Rechenzentrum, Ausdruck des Finanzberichtes Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen KFZ-Fibu Basis Buchungsprogramm Stammdaten übergeordneter Gesamtkontenrahmen / Finanzämter / Stammdaten der unterschiedlichen Firmen / Debitoren / Kreditoren / Sachkonten / BWA-Daten / Verwaltungsdaten Buchungsprogramm Eingangs- / Ausgangsrechnungen / Zahlungsverkehr / sonstige Buchungen / Saldenvorträge / Sammelbuchungen monatliche Auswertungen / Saldenlisten / Kontoauszüge / offene Posten Listen / Mahnungen / Erfolgsanalyse / Umsatzsteuervoranmeldungsdaten / Betriebswirtschaftliche Auswertung sonstige Auswertungen Übernahme der Daten aus KFZ 3000 Datenarchivierung nach GDPdU Archivierung aller steuerrelevanten Daten ( Kontoblätter lfd. und Vorjahr, Offene Posten, Sach- und Personenkonten, Firmenstamm und Verwaltungsdaten ) in ANSI/ ASCII Dateien sowie Erstellung einer Indexdatei KFZ Fibu Zusatzmodule Automatischer Zahlungsverkehr Zahlungsvorschlagsliste / Zahlungsvorschlag bearbeiten / Druck Überweisungsträger / erstellen Bankdatei für Datenträgeraustausch mit der Bank Hauptabschlussübersicht Bilanz G + V Verwaltung Bilanzdaten / Erstellung Bilanz und G+V Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe 2. Systemvoraussetzungen, Betriebssysteme, Hardware Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Erforderliche Betriebssysteme Als Serverbetriebssystem empfehlen wir Windows 2000 Server ( SP 4 )/ 2003 Server ( SP 1 ); Mindestvoraussetzung ist Windows NT 4.0/ SP 6a. Die Arbeitsplätze können mit Betriebssystemen ab Windows 98/ 98SE/ NT4.0/ 2000 ( SP 4 )/ XP professional ( SP 2 ) betrieben werden. Schnittstellendatenimport- und -exportsystem Alle wesentlichen mit KFZ 3000 bzw. KFZ-Fibu erzeugten Stamm- und Bewegungsdaten können selektiert und mit MS-Standardprogrammen ( z.B. Word, Excel, Access ) weiterverarbeitet werden. Hardwarevoraussetzungen, Hardwareunabhängigkeit Eine Hardwareabhängigkeit für das Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu besteht nicht. Das Programmpaket wird auch auf von Kunden bereitgestellter Hardware installiert. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Hardwarelieferanten ist jedoch dringend notwendig. Die Arbeitsplätze sollten eines der oben genannten Betriebssysteme haben und über mindestens 256 MB Arbeitsspeicher verfügen. Alle Daten und Programme liegen auf dem Server. Auf den Arbeitsplätzen gibt es nur eine Verknüpfung mit dem entsprechenden Programmaufruf für KFZ 3000 oder KFZ-Fibu. Alternativ besteht seitens CPS die Liefermöglichkeit der benötigten Computersysteme. Hardwaremindestanforderungen für den Arbeitsplatz: Pentium III, mind. 256 MB Arbeitsspeicher, 50 MB verfügbarer Speicherplatz auf der Festplatte, 16 MB Grafikkarte, 17 “ Farbmonitor, CD-Rom- Laufwerk 52fach Hardwaremindestanforderungen für den Server: Pentium IV, mind. 256 MB Arbeitsspeicher, 2 GB verfügbarer Speicherplatz auf der Festplatte, CD-Rom-Laufwerk 52fach, Datensicherungssoftware Stromanschlüsse Für das EDV-System sollte ein separater Stromkreis zur Verfügung stehen. Eine geeignete Stromausfallsicherung sollte installiert sein. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen 3. Schulung, Ausbildung, Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline), Softwarewartung Schulung Einführungs- und Schulungskonzept Das Softwarepaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu wird grundsätzlich nicht ohne Einweisung verkauft. Die Einweisung findet nach einem mit dem Kunden abgesprochenen Schulungskonzept statt. Zu diesem Schulungskonzept gehört ein mit dem Anwender abgesprochener und von CPS ausgearbeiteter Einweisungsplan mit - Ablaufplan/ Zeitplan - detaillierter Einarbeitungsterminplan mit Datumsangabe für die einzelnen Schritte - Teilnehmerliste für die Einarbeitung laut Plan/ notwendige Tätigkeiten. Die Schulung findet in der Regel im Hause des Kunden statt. Für einzelne Tätigkeitsbereiche werden regionale Sammel-Nachschulungsseminare angeboten. Diese richten sich nach sinnvollen Zeiten (z. B. Inventur zum Geschäftsjahresende). Kundenbetreuung im laufenden Betrieb (Hotline) Für die telefonische Kundenbetreuung steht den Anwendern in der allgemeinen Geschäftszeit ein unter einer eigenen Telefonnummer erreichbarer Hotlinedienst zur Verfügung. Für besondere Fälle besteht ein zentraler Notruftelefonanschluß beim zentralen CPS Kundendienst. Dieser hat Zugriff auf den CPS Außendienst. Auf Anforderung wird auch gegen Berechnung Betreuung vor Ort durchgeführt. Regional werden zu einzelnen Programmbereichen Sammelnachschulungen angeboten und durchgeführt. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Softwarewartung Die Softwarewartung für das Programmpaket KFZ 3000 und KFZ-Fibu beinhaltet folgende Leistungen: CPS stellt werktäglich (montags - freitags von 8.00-17.00 Uhr) eine Meldestelle zur telefonischen Übermittlung von Betriebsstörungen zur Verfügung. Diese veranlasst alle Aktivitäten. Im einzelnen sichert CPS dem Anwender folgende Leistung zu: − Wiederaufbau der Programme beim Status der letzten Datensicherung − Beseitigung von Fehlerursachen in den im Software-Wartungsvertrag festgelegten Programmen − Übergabe neuer oder Anpassung vorhandener Dokumentationen − Wiederherstellung der Programme bei Beschädigungen infolge Bedienungsoder Maschinenfehler − Weitergabe von Programmerweiterungen der im Software-Wartungsvertrag festgelegten Programme − Anpassung der Programme an gesetzliche Änderungen − Kostenlose Teilnahme bei Anwendertagen (ausgenommen Übernachtung und Fahrtkosten) Der Wartungsvertrag deckt den per Telefon, Datenträger oder Schriftverkehr entstehenden Aufwand bei CPS ab. Sollte ein Wartungseinsatz vor Ort beim Anwender notwendig sein, so werden die jeweils gültigen Sätze der CPS berechnet. Gewartet werden die jeweils neuesten Programmstände. Die Softwarepflegegebühr ist in der monatlichen Softwaremiete enthalten. Beim Kauf weiterer Zusatzmodule beträgt die Softwarepflegegebühr 1 % vom Softwarelistenpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen 4. M i e t v e r t r a g / L i z e n z v e r e i n b a r u n g zum Programmpaket KFZ 3000/ KFZ-Fibu zwischen der Firma im Folgenden “ Mieter “ genannt und der Firma CPS Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen mbH St. Ottilier Weg 21 34298 Helsa Steuernummer 26 026 230 40295 im Folgenden “Vermieter“ genannt wird folgender Mietvertrag/Lizenzvereinbarung geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist das einmalige Nutzungsrecht des Software-Programmpaketes KFZ 3000 / KFZ-Fibu durch den Mieter. Einzelmodule dieses Paketes sind als Anlage zu diesem Vertrag beigefügt und erläutert. § 2 Inhalt der Wartungs- und Pflegeleistung 1. Sämtliche Wartungs- und Pflegeleistungen beziehen sich auf das Software-System KFZ 3000 / KFZ-Fibu . 2. Der Vermieter übernimmt folgende Wartungs- und Pflegeleistungen: a) Übergabe und Erstinstallation der jeweils neuesten Programmversion b) die Bereitstellung von Datenträgern ( CD-ROM ) zur Aufnahme neuer Programmversionen mit schriftlicher und ggfs. zusätzlicher telefonischer Unterweisung zur Aufnahme der Programme in das Händlersystem Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen c) die Übergabe neuer oder die Anpassung vorhandener Dokumentationsunterlagen d) die Durchführung von durch neue Programmversionen und –änderungen notwendig werdenden Nachschulungen und Einweisungen nach Abstimmung mit dem Mieter. Kosten hierfür sind gemäß Gebührenliste separat abzurechnen. 3. Der Mieter verpflichtet sich, a) ausschließlich die Software in dem neuesten ihm vom Vermieter überlassenen Stand einzusetzen b) die vom Vermieter gegebenen Handhabungshinweise, insbesondere Bedienungsanleitungen und sonstige Mitteilungen, zu beachten und einzuhalten c) die Datensicherung entsprechend den Anweisungen des Vermieters durchzuführen und die Sicherungsträger separat und an sicherem Ort zu verwahren d) die Software nicht an Dritte weiterzugeben. § 3 Serviceleistungen 1. Der Vermieter verpflichtet sich zu einer Serviceleistung für das Gesamtsystem, d.h. für - die Anwendungs-Software - die System-Software - die Netz-Software - die Hardware. Für die System- Software, die Netz-Software und die Hardware beschränkt sich die Serviceleistung auf - die Hilfestellung bei der Fehleranalyse und - die Koordination der Anforderungen an den/die Lieferanten (speziell Hardware-Lieferant). 2. Der Vermieter verpflichtet sich zur Unterhaltung einer Hotline. Die Hotline muss von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr besetzt sein. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe § 4 Programmversionen Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen Der Vermieter verpflichtet sich Zur Weiterentwicklung der Programme. Zur Bereitstellung neuer Release-Versionen (ca. 1x pro Jahr). Die Herausgabe neuer Release-Stände erfordert die vorherige Information über durchgeführte Änderungen durch den Vermieter an den Mieter. § 5 Hardware-Einsatz Der Vermieter sichert zu, dass die Software auf IBM-kompatiblen PC-Systemen mit Anwendung des Betriebssystems ab Windows 98 eingesetzt werden kann. Dies gilt auch für alle Weiterentwicklungen der Software. § 6 Implementierung des Systems 1. Erstinstallation: Der Vermieter stellt einen auf die Anforderungen des Mieters zugeschnittenen Anforderungskatalog mit Angaben über - die Hardware-Komponenten - das Netzwerk - die Implementierung - die organisatorische Vorbereitung und - die Umstellungsschritte in zeitlicher Ordnung sowie einen Schulungsplan zur Verfügung. 2. Die Implementierung des Systems sowie die Erstschulung erfolgen vor Ort beim Mieter. 3. Das Gesamtsystem (Hardware und Software) ist nach Durchführung der Implementierung als betriebsbereit vom Vermieter schriftlich zu bestätigen. 4. Hardware-Erweiterungen sind vom Mieter dem Vermieter bekanntzugeben. Nach Durchführung der Erweiterung ist wiederum die Betriebsbereitschaft durch den Vermieter schriftlich zu bestätigen. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen 5. Bei schon vorhandener Hardware muss die eingesetzte System-Software durch den Vermieter auf Betriebsfähigkeit für den Einsatz überprüft werden. Notwendige Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Das Gesamtsystem (Hard- und Software) ist - ggfs. nach durchgeführten Ergänzungen – gemäß Ziffer 3 und Ziffer 4 als betriebsbereit schriftlich zu bestätigen. § 7 Dokumentation Bei Inbetriebnahme des Systems ist die komplette Dokumentation für die AnwenderSoftware dem Mieter zur Verfügung zu stellen. § 8 Miet / Lizenzgebühren Die monatliche Miet-/ Lizenzgebühr und die Kosten für Zusatzleistungen und Nebenkosten werden gemäß anliegender Preisliste/ Bestellung vereinbart. Als Zahlungsweise wird monatlicher Bankeinzug vereinbart. In der Miet-/ Lizenzgebühr enthalten sind die anfallenden Kosten für - die Implementierungsunterstützung des Softwarepaketes KFZ 3000 / KFZ-Fibu - die Softwarepflege - die Systemdokumentation - den Hotline-Service § 9 Preisanpassung Die genannten Konditionen und Preise bleiben bis 31.12.2010 unverändert. § 10 Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er tritt am Tage der Übergabe in Kraft. Der Mieter und der Vermieter haben das Recht, innerhalb der ersten 30 Tage nach Inbetriebnahme des Systems sofort vom Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigungspflicht zurückzutreten. Danach kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Nach Beendigung dieses Vertrages gibt der Mieter sofort sämtliche Datenträger, auf denen die Software des Vermieters enthalten ist, an den Vermieter heraus. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen § 11 Gewährleistung Der Vermieter hat alle von ihm zu vertretenden Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch der Software aufheben oder mindern, zu beseitigen, sofern dies der Stand der Technik zulässt und der Entwicklungsaufwand die z.Zt. des Vertragsabschlusses festgelegten Anforderungen nicht übersteigt. Fehler sind dem Vermieter unverzüglich nach dem Auftreten anzuzeigen und so zu dokumentieren, daß diese nachvollziehbar sind. Nicht reproduzierbare Fehler müssen mindestens dreimal unabhängig voneinander aufgetreten sein, bevor sie als Fehler anerkannt werden. Mitgeteilte Fehler werden vom Vermieter unverzüglich beseitigt. Die Art der Fehlerbeseitigung obliegt der alleinigen Entscheidung des Vermieters. Er kann unmittelbare Korrektur vornehmen oder das fehlerhafte Modul, aber auch das gesamte Programm austauschen. § 12 Haftung, Schadensersatz 1. Für Schäden wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet der Vermieter unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. 2. Im übrigen haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Vermieter nur im Umfang der Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten. 3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist jedoch summenmäßig beschränkt auf das fünffache der Jahresmiete sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software-Miete typischerweise gerechnet werden muss. 4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe § 13 Vervielfältigungsrechte Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen 1. Der Mieter darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 2. Darüber hinaus kann der Mieter eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen und mit dem der Programmdokumentation beiliegenden Aufkleber zu versehen. 3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschl. der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Mieter Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 4. Weitere Vervielfältigungen darf der Mieter nicht anfertigen. § 14 Weiterveräußerung und Weitervermietung Der Mieter darf die Software einschl. des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. § 15 Rückgabe- und Löschungspflicht 1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Mieter zur Rückgabe sämtlicher OriginalDatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist dem Vermieter kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern, mindestens in Höhe der 12fachen Monatsmiete. 2. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher ggf. vorhandener Kopien. 3. Der Vermieter kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt der Vermieter dieses Wahlrecht aus, wird der dies dem Mieter ausdrücklich mitteilen. Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe Computer - Programme - Service für das Kfz-Gewerbe Vertriebsgesellschaft für EDV-Lösungen 4. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiter benutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt. § 16 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Veränderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. § 17 Gerichtsstand Sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Kassel als Gerichtsstand vereinbart. Helsa, den ...................... Vermieter ( C P S ) ..........................., den ...................... Mieter Kompetenzzentrum für das Kfz-Gewerbe