Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit

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Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit
Über die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
T +49 228 4460-0
F +49 228 4460-1766
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Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit 2011
Februar 2011 · 8.05-0001-2011
Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und
Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dafür steht die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Sie bündelt die Kompetenzen
und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungsdienst
(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung
gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung bei der Erreichung
ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige
Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen
Bildungsarbeit.
Fachkräfte für die
Entwicklungszusammenarbeit 2011
Ein Wegweiser
Im Auftrag des:
01.02.2011 9:25:10 Uhr
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Fachkräfte für die
Entwicklungszusammenarbeit
Ein Wegweiser
Bonn 2011
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
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Redaktion: Herbert H. Henselek und Thomas Neugaertner
Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit
Ein Wegweiser
Bonn 2011 / 17 (5.000)
8.05-0001-2011
ISBN 978-3-939394-67-9
Titelgestaltung und Druck:
in puncto druck+medien GmbH, Bonn
Bildnachweis Titelblatt
Oben links: GIZ GmbH
Oben rechts: GIZ GmbH
Unten links: GIZ GmbH, Foto Jairo Ruiz Sanabria
Unten rechts: GIZ GmbH, Foto Theresia Schreiber
Aus stilistischen Gründen sind in der vorliegenden Publikation die zur Gleichstellung von Frau und Mann
gebräuchlichen Schreibweisen nicht durchgängig verwendet worden. Bei allen männlichen Bezeichnungen
sind Frauen selbstverständlich gleichermaßen angesprochen.
Vorwort
Mit der 17. überarbeiteten Auflage des Verzeichnisses „Fachkräfte für die
Entwicklungszusammenarbeit“1 (vormals „Arbeit in Übersee“) gibt InWEnt –
Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH2 erneut einen aktuellen
Überblick über deutsche Organisationen, die Fachkräfte für einen längeren Zeitraum
in Entwicklungsländer, Länder Mittel- und Osteuropas sowie Nachfolgestaaten der
Sowjetunion entsenden.
Teil I dieser Schrift enthält in alphabetischer Reihenfolge 31 Institutionen der
Entwicklungszusammenarbeit mit folgenden Informationen: Anschrift; Aufgaben;
Regionale Schwerpunkte; Gesuchte Berufsgruppen; Dauer der Tätigkeit; Vergütung
und soziale Leistungen; Bewerbungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren;
Auslandskundliche und fachliche Vorbereitung.
Teil II enthält Dachorganisationen der Entwicklungsdienste sowie Einrichtungen, die
Programme zur entwicklungsländerbezogenen Auslandsvorbereitung für Berufstätige,
Fortbildungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen und Praktika für Studierende
und Jugendliche anbieten. Hier außerdem Hinweise auf Institutionen, die jungen
Menschen Kurzzeit- und Freiwilligeneinsätze bieten.
Im Anhang finden sich abgedruckt das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) sowie betreffende Auszüge aus Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) und Zivildienstgesetz (ZDG).
Allen Einrichtungen, die uns mit ihren Informationen bei der Zusammenstellung
dieser Schrift geholfen haben, möchten wir unseren Dank aussprechen.
1 Das Verzeichnis ist als PDF-Datei im Internet abrufbar unter
www.inwent.org/dokumentation_bibliothek/publikationsstelle/publikationen
2 Hinweis: 2011 werden durch die Reform der Technischen Zusammenarbeit der deutschen Entwicklungspolitik drei der Vorfeldorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) – Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Deutscher
Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
– unter dem rechtlichen Dach der GTZ vereinigt. Die neue Organisation wird Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH heißen. Die bisherigen Stammsitze bleiben erhalten. Weitere
Einzelheiten lagen bis Redaktionsschluss (November 2010) nicht vor.
3
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................................................................... 3
Einführung .............................................................................................................................................................. 7
Teil I
Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) ...................................................................13
Ärzte der Welt – Médecins du Monde Germany ...........................................................................15
Ärzte für die Dritte Welt ..............................................................................................................................17
Ärzte ohne Grenzen (MSF) ..........................................................................................................................18
ASA-Programm von InWEnt* ......................................................................................................................20
Bundesverwaltungsamt (BVA) ...................................................................................................................22
Cap Anamur ..........................................................................................................................................................24
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) .............................................25
Christliche Fachkräfte International (CFI) ........................................................................................28
Christoffel-Blindenmission (CBM) ..........................................................................................................29
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)* ..........................................30
Deutsche Welthungerhilfe e.V. (DWHH) ...............................................................................................32
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) ....................................................................34
Deutscher Entwicklungsdienst (DED)* .................................................................................................36
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) ...................................................................................................................40
Dienste in Übersee (DÜ) ...............................................................................................................................41
dvv international – Institut für Internationale Zusammenarbeit
des Deutschen Volkshochschul-Verbandes ...................................................................................43
EIRENE .....................................................................................................................................................................44
Forum Ziviler Friedensdienst .....................................................................................................................45
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) .................................................................................................................47
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) ....................................................................48
Goethe-Institut (GI) .........................................................................................................................................49
Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) .....................................................................................................................51
Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ............................................................................................................52
Peace Brigades International (PBI) .......................................................................................................53
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ...............................................................................55
Senior Experten Service (SES) .................................................................................................................56
Stiftung Sankt Barbara Deutschland (SSB) .....................................................................................58
Weltfriedensdienst (WFD) ...........................................................................................................................59
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
5
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur
für Arbeit (ZAV) ............................................................................................................................................60
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) .....................................................................62
Teil II
Dachorganisationen der Entwicklungs- und Freiwilligendienste .......................................67
Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine
entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit ............................................................................72
Fortbildungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen .............................................................75
Praktika für Studierende ..............................................................................................................................78
Kurzzeiteinsätze für junge Berufstätige und Berufsanfänger mit
nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre) ........................................................82
Kurzzeiteinsätze und Freiwilligendienste für
Jugendliche und junge Erwachsene ................................................................................................84
Der „Andere Dienst im Ausland“ .............................................................................................................85
weltwärts – Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ........................................85
Register
Berufe und Berufsgruppen.............................................................................................................................89
Länder und Regionen ......................................................................................................................................93
Anhang
Entwicklungshelfer-Gesetz und Auszüge aus betreffenden Gesetzen ............................97
6
Einführung
31 staatliche, private, kirchliche und parteinahe Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit suchen hochqualifizierte Fachkräfte (männlich und weiblich) mit
mehrjähriger Berufserfahrung, die für einen längeren Zeitraum in einem Entwicklungsland, einem Land Mittel- und Osteuropas oder in einem Nachfolgestaat der
Sowjetunion tätig werden. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Aus- und Fortbildung der einheimischen Arbeitskräfte, um sie auf die Weiterführung der Aufgaben
vorzubereiten – vorrangig in den Bereichen: Industrie und Handwerk; Öffentliche und
private Dienstleistungen; Berufliches Bildungswesen; Land- und Forstwirtschaft;
Gesundheitswesen; Öffentliche Verwaltung; Ressourcen- und Umweltschutz.
Die Fachkräfte können als Entwicklungshelfer, Entsandte Fachkraft (Experte), Integrierte Fachkraft oder Senior Experte in ein Partnerland vermittelt werden.
Entwicklungshelfer
sind berufserfahrene Fachkräfte, die nach § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes
(EhfG) für mindestens zwei Jahre in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht tätig
werden, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder
beizutragen. Entwicklungsdienst kann in Einzelfällen anstatt Wehr- oder Zivildienst
geleistet werden.
Entwicklungshelfer werden von den sieben durch das EhfG anerkannten Trägerorganisationen in Projekte der Partnerorganisationen vermittelt: Arbeitsgemeinschaft
für Entwicklungshilfe (AGEH); Christliche Fachkräfte International (CFI); Deutscher
Entwicklungsdienst (DED)*; Dienste in Übersee (DÜ) beim Evangelischen Entwicklungsdienst (EED); EIRENE – Internationaler Christlicher Friedensdienst; Forum
Ziviler Friedensdienst (forumZFD); Weltfriedensdienst (WFD). Dachverband dieser
Einrichtungen ist die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD).
Der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ unterhält eine gemeinsame Beratungs- und Anmeldestelle für die Entwicklungs- und Freiwilligendienste.
Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligendienste ist ein Zusammenschluss aller Anbieter von unterschiedlichen Freiwilligendiensten im In- und
Ausland, die in katholischer Trägerschaft angeboten werden.
Entsandte Fachkräfte
sind Spezialisten (auch Experten genannt) mit langjähriger Berufserfahrung, die
als fachliche Berater in Projekten und Programmen der folgenden Institutionen
eingesetzt werden: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)*;
dvv international – Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes; Friedrich-Ebert-Stiftung (FES); Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit (FNF); Hanns-Seidel-Stiftung (HSS); Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS);
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
7
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB); Consulting-Firmen sowie andere private und internationale Organisationen.
Integrierte Fachkräfte
schließen einen Arbeitsvertrag mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen in einem
Entwicklungsland oder einem Land Mittel- und Osteuropas, die ihnen ein ortsübliches Gehalt zahlen. Zusätzlich erhalten sie aus deutschen öffentlichen Mitteln einen
Gehaltszuschuss sowie finanzielle Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Sicherung
in Deutschland.
In Deutschland lebende hochqualifizierte Fachkräfte aus Entwicklungsländern
können als sogenannte Rückkehrende Fachkräfte in ihre Heimatländer vermittelt
werden.
Die Programme werden vom Centrum für internationale Migration und Entwicklung
(CIM) durchgeführt.
Vermittelte Hochschullehrer
Langzeitdozenten schließen einen Arbeitsvertrag mit einer Gasthochschule. Sie
werden in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet und
erhalten vom DAAD eine monatliche Ausgleichszulage sowie Zuschüsse zur sozialen
Sicherung.
Kurzzeitdozenten werden von ihrer Heimathochschule unter Fortzahlung der Bezüge
beurlaubt und folgen der Einladung einer Gasthochschule, die sich an den Kosten
der Dozentur angemessen beteiligt.
Die Vermittlung liegt beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Senior-Experten
sind ehemalige Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft, die kurzzeitig Beratungsaufgaben in Entwicklungsländern für den Senior Experten Service (SES) übernehmen.
Sie erhalten kein Honorar.
Rückkehrer
Bei der beruflichen Wiedereingliederung von zurückkehrenden Entwicklungshelfern
und Fachkräften ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur
für Arbeit (ZAV) behilflich. Sie vermittelt Stellengesuche im In- und Ausland und
informiert über Fortbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten.
Das Förderungswerk für rückkehrende Fachkräfte – ein Geschäftsbereich der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) – unterstützt die berufliche
Wiedereingliederung der rückkehrenden Fachkräfte durch individuelle Beratung,
Seminare zur beruflichen Orientierung sowie Förderung der Weiterbildung.
8
Nachwuchsförderung
Zur Förderung von Nachwuchskräften in den nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit werden für Hochschulabsolventen (bis
28 und 32 Jahre) verschiedene Programme angeboten, die entwicklungspolitische,
berufliche und interkulturelle Erfahrungen ermöglichen. Sie können als Praktikanten,
Projektassistenten, -hospitanten (z.B. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit*; Deutscher Entwicklungsdienst*; Deutsch-Ausländische Handelskammern)
oder als Beigeordnete Sachverständige (BS) bei den Vereinten Nationen und ihren
Sonderorganisationen tätig werden (Vermittlung über das BFIO der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit).
Der neunmonatige Lehrgang beim Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE),
zweiwöchige interdisziplinäre Trainingskurse des Seminars für Ländliche Entwicklung
(SLE) der Humboldt-Universität zu Berlin sowie ein zwölfmonatiger interdisziplinärer
Postgraduierten-Studiengang dort bieten ebenfalls Vorbereitungsmöglichkeiten auf
eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit.
Junge Berufstätige und Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss
(bis 30 Jahre) haben die Gelegenheit zu Arbeits- und Erfahrungsaufenthalten in
einem Entwicklungsland über den Deutschen Entwicklungsdienst* oder das ASAProgramm der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*.
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
9
Teil I
Teil I
Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH)
Ripuarenstraße 8
50679 Köln
Telefon (02 21) 88 96-0
Telefax (02 21) 88 96-1 00
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.ageh.de
1
Kontakt: Annette Hausmann, Telefon -1 22, E-Mail: [email protected]
AGEH ist der Personaldienst der deutschen Katholiken für Entwicklungszusammenarbeit.
Aufgaben
Suche, Auswahl, Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von Fachkräften; Hilfestellung bei der Reintegration rückkehrender Fachkräfte
Fachkräftevermittlung nach Personalanforderungen der Partnerorganisationen (Kirchen; Staatliche Träger; Internationale Organisationen; Nichtregierungsorganisationen); Vermittelte Fachkräfte sind angestellt bei lokalen Organisationen
Arbeitsbereiche
Bildungswesen; Gesundheit; Handwerk; Technik; Landwirtschaft; Organisations- und
Netzwerkentwicklung; Sozialwesen; Zivile Konflikt- und Friedensarbeit
fid – Service und Beratung für internationale Freiwilligendienste
Seminarangebote zu Vorbereitung, Begleitung und Rückkehr von Freiwilligen; Versicherungsleistungen; Internationales Qualitätsmanagement; Beratung von Trägerorganisationen längerfristiger Freiwilligendienste; Kooperation mit mehr als 300
Organisationen des internationalen Freiwilligendienstes
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa
Berufsgruppen
Sozialmanagement: Sozialarbeiter; Sozialpädagogen; Pädagogen; Sozialwissenschaftler; Betriebswirte; Volkswirte; Ethnologen; Regionalwissenschaftler
Psychosoziale Arbeit: Psychologen; Theologen
13
Gesundheitswesen: Ärzte, vor allem mit chirurgischer, gynäkologischer und allgemeinmedizinischer Erfahrung sowie im Bereich Public Health; Unterrichtsschwestern,
-pfleger; Medizinisch-technische Assistenten; Krankengymnasten
Handwerk/Technik: Handwerksmeister mit Erfahrung in Ausbildung und Betriebsführung; Betriebswirte des Handwerks; Ingenieure; Berufserfahrene Fachkräfte aus
den Bereichen Kfz-Mechanik, Elektrotechnik, Holz; Agraringenieure mit praktischer
Berufserfahrung, berufspädagogischer und Beratungskompetenz
Tätigkeitsdauer
Drei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit
Vergütung und soziale Leistungen
AGEH vermittelt Dienstvertrag mit einheimischem Projektträger und garantiert
Leistungen wie: Qualifizierte Personalentwicklung vor und nach der Ausreise; Freie
Unterkunft; Individuell berechnetes monatliches Unterhaltsgeld, das sich jährlich
um fünf Prozent erhöht; 13. Unterhaltsgeld pro Jahr als Urlaubsbeihilfe; Soziale
Sicherung nach den Bestimmungen des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG); 30
Tage Urlaub für jedes Vertragsjahr; Erstattung der Kosten für Hin- und Rückreise,
Gepäcktransport, Ausreisepapiere und notwendige medizinische Maßnahmen; Wiedereingliederungshilfe (nach Familienstand gestaffelt)
Bewerbungsvoraussetzungen
Mindestalter 23 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige praktische
Berufserfahrung; Tragfähige persönliche Motivation zur Mitarbeit als integrierte
Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit; Zugehörigkeit zu einer christlichen
Kirche
Bewerbungsverfahren
Arbeitsplatzbezogene Bewerbung über das Online-Portal auf www.ageh.de unter
„Jobs“; Zweistufiges Orientierungs- und Auswahlverfahren (Infoeinheiten; Gruppenübungen; Präsentationen; Einzelgespräche); AGEH gibt Personalempfehlung, der
einheimische Projektpartner und ggf. der europäische Kooperationspartner treffen
die Entscheidung
Vorbereitung
Personalentwicklungsmaßnahmen betreffen Qualifizierungsphase, Begleitung vor Ort
sowie die Reintegration der Fachkräfte nach ihrer Rückkehr; Elemente sind deren
fachliche, sprachliche und personenbezogene Qualifizierung. Die Personalentwicklung
ist individuell, ausgerichtet am jeweiligen Bedarf und dem Ziel optimaler Vorbereitung der Fachkräfte und ihrer Familien auf Arbeit und Leben vor Ort. Die Qualifizierungsphase umfasst im Durchschnitt rund vier Monate; Maßnahmen finden in
14
Teil I
Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland statt. Während
der Vertragszeit im Ausland bietet AGEH gezielte Weiterbildungen an. Im Rahmen
der Reintegration findet ein einwöchiges Seminar statt. Zur Nachwuchsförderung
führt AGEH in Kooperation mit Misereor ein Trainee-Programm durch und unterstützt
zurückgekehrte Fachkräfte, sich in der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit zu
engagieren
Mitgliedsorganisationen
Adveniat (Essen); Bund der Deutschen Katholischen Jugend (Düsseldorf); Bundesverband der katholischen Arbeitnehmerbewegung (Köln); Deutsche Kommission Justitia
et Pax (Aachen/Bonn); Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (Neuss); Deutscher Caritasverband (Freiburg); Deutscher Katholischer Missionsrat (Bamberg); Katholische
Frauengemeinschaft Deutschlands (Düsseldorf); Katholische Landjugend-Bewegung
Deutschlands (Bad Honnef); Katholische Landvolkbewegung (Bad Honnef); Katholischer Deutscher Frauenbund (Köln); Kolpingwerk Deutschland (Köln); Misereor
(Aachen); Misereor – Not in der Welt (Berlin); Missio (Aachen/München); Missionsärztliches Institut (Würzburg); Päpstliches Missionswerk der Kinder in Deutschland
(Aachen); Pax-Christi-Bewegung (Aachen); RENOVABIS (Freising); Zentralkomitee der
deutschen Katholiken (Bonn)
Ärzte der Welt e.V. – Médecins du Monde Deutschland
Baumbachstraße 15
81245 München
Telefon (0 89) 4 52 30 81-0
Telefax (0 89) 4 52 30 81-22
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.aerztederwelt.org
2
Kontakt: Marc Gemeiner
Ärzte der Welt arbeitet seit dem Jahr 2000 als deutscher Zweig der 1980 gegründeten international tätigen humanitären Hilfsorganisation Médecins du Monde – MdM
(www.medecinsdumonde.org), einem weltweiten Netzwerk, bestehend aus 14 Mitgliedern in Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien,
Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz.
15
Aufgaben
Das Netzwerk ist aktuell in 68 Ländern und 165 Gesundheitsprogrammen (dazu
194 Projekte in den Heimatländern des MdM-Netzwerks; Übersicht unter www.
aerztederwelt.org/projekte.html) mit dem Ziel tätig, die jeweiligen nationalen Gesundheitskapazitäten zu verbessern und zu stärken
Arbeitsfelder
Notfallsoforthilfe: Medizinische und psychosoziale Hilfe; Versorgung mit Medikamenten und Trinkwasser; Etablierung sanitärer Einrichtungen; Durchführung von
Impfprogrammen
Projektdauer: Wenige Wochen
Wiederaufbau- und Rehabilitationsprojekte: Etablierung von Krankenstationen und
sanitären Einrichtungen; Hilfe zur Selbsthilfe; Psycho-soziale Betreuung; MutterKind-Gesundheit
Projektdauer: 6 Monate bis 2 Jahre
Entwicklungsprojekte: Implementierung nachhaltiger Gesundheitsstrukturen in
strukturschwachen Ländern mit dem Ziel eigenständiger und dauerhafter Lösungen; Weiterführung der Projekte durch einheimische Behörden, Projektpartner und
Organisationen
Projektdauer: 1 bis 3 Jahre
Medizinische Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, nicht nur in Entwicklungsländern: Anonymer und kostenfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen auch in Europa (basismedizinische Versorgung für
Menschen ohne Versicherungsschutz, unabhängig von deren Herkunft)
Menschenrechtsarbeit: Dokumentation von Verletzungen der Menschenrechte und
des humanitären Völkerrechts sowie Information der Öffentlichkeit über derartige
Vorfälle
Berufsgruppen
Medizinische Berufe: Medizinische Koordinatoren; Chirurgen; Ärzte; Krankenschwestern und -pfleger; Hebammen; Psychologen; Apotheker (je nach Bedarf)
Andere Berufe: Koordinatoren; Administratoren; Logistiker
Tätigkeitsdauer
Mindestens 6 Monate
16
Teil I
Vergütung und soziale Leistungen
Aufwandsentschädigung; Unterbringung vor Ort und Tagespauschale; Sozialleistungen
(diese Angaben variieren je nach Position, Projekt, Einsatzort und Ursprungsland)
Bewerbungsvoraussetzungen
Zweijährige Berufserfahrung; 6 Monate Verfügbarkeit; Fliessende Englisch-, Französisch- oder Spanischkenntnisse; Flexibilität und die Fähigkeit mit Stress umzugehen;
Offenheit für andere Kulturen
Vorbereitung
Vorbereitungstraining für zukünftige Helfer; Projektspezifische Information (Vorbereitung variiert je nach Einsatzort)
Ärzte für die Dritte Welt e.V.
Offenbacher Landstraße 224
60599 Frankfurt
Telefon (0 69) 70 79 97-0
Telefax (0 69) 70 79 97-20
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.aerzte3welt.de
3
Kontakt: Dr. Harald Kischlat; Anne Rouget
Aufgaben
Humanitäre, kurativ-medizinische Hilfe; Durchführung von Gesundheitsprogrammen; Präventivmedizinische Projekte; Impfkampagnen; Mütterschulungen; Familienplanungshilfen; Medikamentenhilfe; Basisgesundheitsdienste; „Rolling Clinics“
(überwiegend in Großstadt-Slums); Mitfinanzierung von Basisprojekten in den
Bereichen Frauenförderung, Bildung, Ausbildung, Kleinproduktion und Hygiene
Geographische Schwerpunkte
Bangladesch, Indien, Kenia, Nicaragua, Philippinen
Berufsgruppen
Ärzte aller Fachrichtungen mit mindestens anderthalbjähriger Berufserfahrung
17
Tätigkeitsdauer
In der Regel sechs Wochen oder längerfristig
Vergütung und soziale Leistungen
Keine Vergütung; Aufenthalts- und Einsatzkosten; Flugkosten zur Hälfte; Reisekrankenzusatzversicherung; Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten ggf. bei LangzeitEinsätzen
Bewerbungsvoraussetzungen
Humanitäres Engagement; Charakterliche Eignung; Identifikation mit den Grundsätzen der Organisation; Praktische Erfahrungen (wenigstens anderthalb Jahre),
möglichst in Allgemeinmedizin und/oder Pädiatrie; Kommunikationsfähigkeit auf
Englisch und/oder Spanisch, wenigstens für die Anamnese; Altersgrenze bei Ersteinsätzen 70 Jahre
Vorbereitung
Vorbereitungstreffen; Projekt-Kurzseminare; Ausführliche allgemeine und Projektinformationen bei Einsatzzusage; The Blue Book. A Medical Guide for our Projects;
Projektmappen mit Berichten der Vorgänger
Ärzte ohne Grenzen e.V. (MSF)
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Telefon (0 30) 70 01 30-1 00
Telefax (0 30) 70 01 30-3 40
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.aerzte-ohne-grenzen.de
http://www.msf.org
4
Kontakt: Sandra Lüttich; Ursula Michel; Dorrit Wagner
Ärzte ohne Grenzen ist die deutsche Sektion der in Frankreich gegründeten Organisation Médecins Sans Frontières (MSF), die sich zu einem weltweiten Netzwerk mit
19 Sektionen entwickelt hat.
18
Teil I
Aufgaben
Humanitäre Hilfe in Kriegs- und Krisengebieten
Basisgesundheitsversorgung; Hygiene- und Sanitärmaßnahmen; Ernährungsprogramme; Impfkampagnen; Trinkwasserversorgung
Medizinische Programme
HIV/Aids; Tuberkulose; Schlafkrankheit; Chirurgische Programme; Psycho-soziale
Programme; Unterstützung von lokalen Gesundheitseinrichtungen
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika
Berufsgruppen
Ärzte; Psychologen; Krankenschwestern und -pfleger; Hebammen; Medizinische Laboranten; Ernährungswissenschaftler; Techniker; Logistiker; Finanzfachkräfte
Tätigkeitsdauer
Neun bis zwölf Monate (bei Ärzten selten auch sechs Monate); Chirurgen und
Anästhesisten auch kürzer
Vergütung und soziale Leistungen
Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Anfangsgehalt 859 EUR brutto;
Unterkunft und Verpflegung vor Ort; Impfkosten; Reise-, Kranken-, Unfall- und
Rückholversicherung
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung;
Gute englische Sprachkenntnisse; Reiseerfahrung in Entwicklungsländern; Tropenkurs für Pflegepersonal; Hohe physische und psychische Belastbarkeit; Flexibilität,
Organisations- und Improvisationstalent; Respekt vor anderen Kulturen; Spezielle
fachliche Voraussetzungen (je nach Berufsgruppe)
Bewerbungsverfahren
In englischer Sprache: Bewerbungsbogen, Motivationsschreiben und tabellarischer
Lebenslauf; Einladung zu einem persönlichen Gespräch
Vorbereitung
Einwöchiger Vorbereitungskurs; Zwei- bis fünftägige individuelle Projektvorbereitung
19
ASA-Programm
Lützowufer 6-9
10785 Berlin
Telefon (0 30) 2 54 82-0
Telefax (0 30) 2 54 82-3 59
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.asa-programm.de
5
Kontakt: Annette Schlicht
ASA-Programm ist ein gemeinnützig und politisch unabhängig arbeitendes entwicklungspolitisches Lern- und Qualifizierungsprogramm in Trägerschaft der InWEnt
gGmbH, einer Organisation für internationale Personalentwicklung, Weiterbildung
und Dialog.
2011 werden die InWEnt, der Deutsche Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und die
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bei Behalt der
Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fusionieren.
Aufgaben
Vermittlung von Teilstipendien für ein einjähriges entwicklungspolitisches Lern- und
Qualifizierungsprogramm als Kombination aus Selbststudium, Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland
Programmumfang: Trainingsseminare; Dreimonatiger Praxisaufenthalt in einem Land
Afrikas, Asiens, Lateinamerikas oder Südosteuropas; Nachbereitung im Rahmen eines
Auswertungsseminars als Abschluss des offiziellen ASA-Zyklus
Zielsetzung: Vermittlung von Wissen über globale Zusammenhänge; Motivierung für
und Qualifizierung zu Engagement in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit;
Anregen internationaler Kooperationen; Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenz
Ehrenamtlichen-Netzwerk zur Förderung und Unterstützung der Programmteilnehmenden bei deren Engagement für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit in
Deutschland und Europa
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika, Südosteuropa
20
Teil I
Teilnehmerkreis
Junge Berufstätige aller Fachrichtungen mit abgeschlossener nicht-akademischer
Ausbildung, auch Arbeitslose; Studierende aller Fachrichtungen an Hoch- und
Fachhochschulen einschließlich Berufsakademien; Deutsche, Schweizer, Belgier
und Liechtensteiner; Interessierte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren
Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
Bewerbungen auf das europäische Tandemprogramm GLEN (Global Education Network of Young Europeans) für junge Europäer aus Deutschland, Estland, Frankreich,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn
Aufenthaltsdauer
Drei Monate
Vergütung und soziale Leistungen
Übernahme der Seminarkosten sowie der Beiträge für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung während des Auslandaufenthaltes; Bezuschussung von Reisekosten
und Auslandaufenthalt in Form eines Teilstipendiums (abhängig vom Gastland)
Bewerbungsvoraussetzungen
Gute Sprachkenntnisse; Entwicklungspolitisches Interesse; Soziales Engagement;
Team- und Kommunikationsfähigkeit im interkulturellen Kontext; Alter: 21 bis 30
Jahre
Bewerbungsverfahren
Teilnahmebedingungen, Bewerbungsunterlagen und angebotene Projektplätze können
jeweils ab Herbst eines Jahres im Internet unter www.asa-programm.de eingesehen
werden; Bewerbung ist einzig online möglich
Vorbereitung
Vorbereitung erfolgt im Selbststudium und auf länderspezifischen Trainingsseminaren vor der Ausreise; Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Studierenden aus unterschiedlichen Fachbereichen und von Berufstätigen verschiedener
Fachrichtungen; Nachweis guter Kenntnisse in der Verkehrssprache des jeweiligen
Landes während der Vorbereitungszeit erforderlich; Erarbeitung landeskundlicher
Informationen im Eigenstudium; Ausarbeitung von projektgebundenen Arbeitsplänen
zur Vorlage bei den Partnerorganisationen
21
Mitgliedsorganisationen
Mitgliedschaft unter anderem im europaweiten Netzwerk GLEN – Global Education
Network of Young Europeans (www.glen-europe.org), das junge Menschen aus Westund Osteuropa zu Multiplikatoren für Globales Lernen ausbildet
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln
Telefon (02 21) 7 58-0, (02 28) 9 93 58-0
Telefax (02 21) 7 58-28 23, (02 28) 9 93 58-28 23
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de
6
BVA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und nimmt als zentraler Dienstleister der Bundesregierung mehr als 100 verschiedene Fachaufgaben für alle Bundesministerien wahr.
Eine Abteilung innerhalb des BVA ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA). Sie untersteht der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes (AA).
Aufgaben
Personelle, finanzielle und materielle Förderung sowie pädagogische Beratung der
Deutschen Schulen im Ausland: Vermittlung von Auslandsdienstlehrkräften und
Bundesprogrammlehrkräften sowie Übernahme der finanziellen Betreuung; Beratung
von Lehrkräften, die als Ortslehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen tätig werden
wollen; Zuweisung von Bundesmitteln für die Ausstattung von Schulen; Förderung
des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen, unter anderem durch Entsendung
von Fachberatern für Deutsch an ausländische Schulbehörden
Personelle Förderung ausländischer schulischer Einrichtungen im Rahmen von Lehrerentsendeprogrammen (Bundesprogrammlehrkräfte)
Berufsgruppen
Auslandsdienstlehrkräfte: Beamtete Lehrkräfte und aus den neuen Bundesländern
unbefristet angestellte Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für allgemein- und
berufsbildende Schulzweige
22
Teil I
Bundesprogrammlehrkräfte: Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen für allgemein bildende
Schulen und Diplomlehrer aus den neuen Bundesländern. Sie müssen nicht im innerdeutschen Schuldienst tätig sein
Ortslehrkräfte: Lehrkräfte, die von Deutschen Auslandsschulen unmittelbar nach
Landesrecht eingestellt werden
Tätigkeitsdauer
Auslandsdienstlehrkräfte: Drei bis sechs Jahre; Funktionsstelleninhaber bis acht
Jahre; Schulleiter sechs bis acht Jahre
Bundesprogrammlehrkräfte: Im Regelfall zwei bis sechs Jahre
Vergütung und soziale Leistungen
Auslandsdienstlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem örtlichen Schulträger.
Das BVA-ZfA gewährt eine steuerpflichtige Zuwendung mit steuerfreien Zulagen,
erstattet Reise- und Umzugskosten nach besonderen Zuwendungsrichtlinien und
gewährt beamteten Lehrkräften in Krankheits- und Todesfällen Beihilfen entsprechend der Bundesbeihilfeverordnung i.V.m. den Sondervorschriften Ausland. Für
Gesundheitsschäden als Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung auch
in Folge von Tropenerkrankungen werden bei Anerkennung besondere Leistungen
durch die Unfallkasse des Bundes gewährt
Bundesprogrammlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem Schulträger sowie
ortsübliches Gehalt und laufende Zuwendungen durch das BVA-ZfA. Zur sozialen
Absicherung erhält dieser Personenkreis Pauschalen für Gesundheitsschäden als
Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung bei Anerkennung besondere
Leistungen durch die Unfallkasse des Bundes
Bewerbungsverfahren
Auslandsdienstlehrkräfte: Anträge auf Vermittlung in den Auslandsschuldienst sind
auf dem Dienstweg an die zuständigen Landesschulbehörden in Deutschland zu richten; Angenommene Bewerbungen werden dem Bundesverwaltungsamt zugeleitet
Bei ungefähr 1.800 freigestellten Bewerbern und etwa 320 Vermittlungsmöglichkeiten pro Jahr ergeben sich unterschiedliche, oft längere Wartezeiten
Bundesprogrammlehrkräfte: Interessenten, die nicht in einem festen Beschäftigungsverhältnis im Landesschuldienst stehen, bewerben sich unmittelbar beim BVA-ZfA
(www.auslandsschulwesen.de; E-Mail: [email protected])
Die Schulen wählen die Lehrkräfte aus der Bewerberdatei und nehmen mit den
Bewerbern unmittelbar Kontakt auf
23
Vorbereitung
Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte werden in Seminaren und
Lehrgängen auf ihre speziellen Aufgaben vorbereitet
Cap Anamur
Thebäerstraße 30
50823 Köln
Telefon (02 21) 9 13 81 50
Telefax (02 21) 9 13 81 59
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.cap-anamur.org
7
Kontakt: Bernd Goeken
Aufgaben
Auf- und Ausbau von Gesundheitsdiensten; Medizinische Versorgung von Flüchtlingen; Medikamentenhilfe
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Kaukasus-Region
Afghanistan, Angola, Bangladesch, Côte d‘Ivoire, Haiti, Kenia, Kolumbien, Kongo
Demokratische Republik, Liberia, Sierra Leone, Sudan, Uganda
Berufsgruppen
Ärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Techniker; Logistiker
Tätigkeitsdauer
Mindestens sechs Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit)
Vergütung und soziale Leistungen
1.100 EUR brutto; Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung
Bewerbungsvoraussetzungen
Dreijährige berufliche Erfahrung; Charakterliche Eignung
24
Teil I
Bewerbungsverfahren
Persönliches Kennenlernen
Vorbereitung
Medizinische Vorbereitungskurse beim Institute of Public Health der Universität Heidelberg (finanziert von der ausreisenden Fachkraft); Länderkundliche Vorbereitung
in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad
Honnef), ggf. Sprachintensivkurse; Projektinformationen in Einzelgesprächen
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
Mendelssohnstraße 75-77
60325 Frankfurt
Telefon (0 69) 71 91 21-0
Telefax (0 69) 71 91 21-19
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.cimonline.de
8
CIM, Personalvermittler der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, wurde 1980
als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der heutigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit (ZAV) gegründet. Es wird zum größten Teil vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert.
Weitere Ministerien, nichtstaatliche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen
sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen sich ebenfalls finanziell an
CIM-Programmen.
Aufgaben
Vermittlung von Fach- und Führungskräften an Arbeitgeber in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländer
Programm Integrierte Fachkräfte
Mit diesem Programm vermittelt CIM Fach- und Führungskräfte nach Afrika, Asien,
Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Zu den Arbeitgebern in den Partnerländern gehören staatliche und halbstaatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen sowie Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft. Diese können sich mit ihrem
Personalbedarf an CIM wenden. Voraussetzungen hierfür sind: Fehlen kompetenter
25
und gut ausgebildeter Fachkräfte vor Ort; Entwicklungspolitische Relevanz der Institutionen in den betreffenden Ländern; Übereinstimmung der Unternehmensziele mit
denen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit; Bereitschaft des lokalen Arbeitgebers, mit der Integrierten Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen
und dieser ein ortsübliches Gehalt zu zahlen
Auch jungen Nachwuchskräften mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung bietet
CIM die Chance auf einen Auslandseinsatz in verantwortungsvoller Position. Die
Arbeitgeber in den Partnerländern profitieren hierbei vom „state-of-the-art“-Knowhow, der großen Flexibilität und überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft dieser
„Young Professionals“. Oft arbeiten diese im Tandem mit einer erfahrenen Fachkraft
zusammen
Programm Rückkehrende Fachkräfte
Mit diesem Programm fördert CIM Menschen aus Entwicklungsländern, die in Deutschland qualifizierte Berufserfahrung gesammelt bzw. ein Studium oder eine Ausbildung
abgeschlossen haben. Sie werden bei der Rückkehr ins Heimatland unterstützt, um
u.a. in entwicklungspolitisch bedeutsamen Positionen zu arbeiten und ihr Know-how
im Herkunftsland einzubringen. Das Programm bietet ein breites Informationsangebot,
Arbeitsvermittlung, Netzwerkbildung und finanzielle Förderung. In einzelnen Ländern
stehen zudem Berater als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung
Geographische Schwerpunkte
Afrika südlich der Sahara, Asien, Lateinamerika, Maghreb, Neue unabhängige Staaten, Südosteuropa, Westasien
Berufsgruppen
Ingenieure; Volks-und Betriebswirte; Ausbilder; Hochschuldozenten; Naturwissenschaftler; Fachärzte; Juristen; Finanzexperten
Tätigkeitsdauer
Programm Integrierte Fachkräfte: Arbeitsvertrag in der Regel zwei Jahre; Verlängerung möglich
Arbeitsvertrag für „Young Professionals“ ein bis zwei Jahre; Verlängerung möglich
Vergütung und soziale Leistungen
Programm Integrierte Fachkräfte
Einstellung und Arbeitsvertrag durch lokalen Arbeitgeber zu einem ortsüblichen
Gehalt; CIM bezuschusst Gehalt und Beiträge zur deutschen Sozialversicherung der
Fachkraft
26
Teil I
Programm Rückkehrende Fachkräfte
Information und Beratung zur Stellensuche im Rückkehrerland; Reise- und Transportkostenzuschüsse können gewährt werden; Gehaltszuschüsse für bis zu 24
Monate (je nach entwicklungspolitischem Stellenwert der Tätigkeit)
Bewerbungsvoraussetzungen
Programm Integrierte Fachkräfte
Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union; Abgeschlossene Berufsausbildung oder/und Hochschulabschluss, dazu mindestens drei Jahre Berufserfahrung („Young Professionals“
auch weniger); Fundierte Fach- und gute Sprachkenntnisse in der Verkehrssprache
des künftigen Einsatzlandes; Einfühlungsvermögen in andere Kulturen und Arbeitsweisen sowie interkulturelle Kompetenz; Bereitschaft und Fähigkeit, eigenes Wissen
weiterzugeben
Programm Rückkehrende Fachkräfte
Dieses Programm wendet sich an Staatsangehörige aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die in Deutschland leben und hier entweder beruflich tätig waren
bzw. ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben
Bewerbungsverfahren
Programm Integrierte Fachkräfte
Schriftliche Bewerbung (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf); Einladung
zum persönlichen Auswahlgespräch bei CIM; Nach Vorauswahl schlägt CIM dem
Arbeitgeber geeignete Fachkräfte vor; Einstellungsentscheidung beim Arbeitgeber
im jeweiligen Partnerland
Ausgeschriebene Stellen für Integrierte Fachkräfte unter www.cimonline.de
Programm Rückkehrende Fachkräfte
Interessenten erhalten auf Anfrage Informationen und Antragsunterlagen
Ausgeschriebene Stellen für Rückkehrende Fachkräfte unter www.cimonline.de
Vorbereitung
Programm Integrierte Fachkräfte
Dreitägige Einführung bei CIM in Frankfurt und der GTZ in Eschborn, dazu in der
Regel eine bis zu dreimonatige Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt in Bad Honnef
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Programm Rückkehrende Fachkräfte
Länder- und themenbezogene Informationsveranstaltungen und Seminare
Christliche Fachkräfte International e.V. (CFI)
Wächterstraße 3
70182 Stuttgart
Telefon (07 11) 2 10 66-0
Telefax (07 11) 2 10 66-33
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.gottes-liebe-weltweit.de
9
CFI wurde 1984 von Hilfe für Brüder International (HfB) und mit Unterstützung
der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) als Personalentsendeorganisation gegründet, ist mit HfB über gemeinsame Organisationsstrukturen eng
verbunden und arbeitet mit AEM sowie der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA)
bei verschiedenen Projekten zusammen.
Aufgaben
Vermittlung von Fachkräften in Entwicklungsprogramme und -projekte evangelischer
Kirchen und christlicher Organisationen in Entwicklungsländern: Erziehungswesen;
Land- und Forstwirtschaft; Technische und handwerkliche Ausbildung; Kleinunternehmerförderung; Dorfentwicklungsprogramme; Bauwesen; Sozialarbeit
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika
Berufsgruppen
Ärzte; Dipl.-Agraringenieure; Land- und Forstwirte; Ingenieure; Techniker; Handwerksmeister; Bauingenieure; Betriebswirte; Dozenten; Lehrer; Sozialpädagogen
Tätigkeitsdauer
Drei Jahre; mit Verlängerungsoption
28
Teil I
Vergütung und soziale Leistungen
Unterhaltsgeld, dazu ggf. Kaufkraftzuschlag; Soziale Sicherung nach Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG), mit Hilfen bei der Wiedereingliederung in Deutschland
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung und gefestigte Berufserfahrung; Gute Sprachkenntnisse in den allgemeinen Verkehrssprachen; Führungsqualitäten, Teamfähigkeit
und psychische Stabilität; Willen zur Fortbildung; Interkulturelles Interesse
Mit Rücksicht auf die ausländischen Partner von CFI sollte der Bewerber bewusster
Christ und aktiv in einer Gemeinde sein
Bewerbungsverfahren
Personalauswahl durch Bewerbungsgespräche und Vorbereitungsseminare; Endauswahl in Absprache mit den Partnerorganisationen
Vorbereitung
Kurse zu Landessprachen und Fachvokabular; Fachliche und landeskundliche Vorbereitung
Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V.
Nibelungenstraße 124
64625 Bensheim
Telefon (0 62 51) 1 31-0
Telefax (0 62 51) 1 31-1 2 78
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.cbm.de
10
Aufgaben
Finanzielle Förderung von und fachliche Beratung zu Projekten für Menschen mit
Behinderungen; Programme zur Verhütung von Behinderungen, insbesondere von Augenkrankheiten und orthopädischen Schädigungen; Community-based Rehabilitation
(CBR); Schul- und Berufsausbildung; Rehabilitation für Behinderte
29
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika
Berufsgruppen
Augenärzte; HNO-Ärzte; Orthopäden; Rehabilitationsfachkräfte; Verwaltungsfachkräfte
Tätigkeitsdauer
Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit
Vergütung und soziale Leistungen
Nach AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit
Sonderkonditionen für Auslandseinsätze
Bewerbungsvoraussetzungen
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung; Sehr gute Englischkenntnisse; Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche; Mindestalter: 28 Jahre
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung; Interviews; Assessment Center; Offene Stellen über
www.cbm.org unter „Jobs“
Vorbereitung
Die Vorbereitung erfolgt während einer individuell angepassten Einführungswoche
sowie Besuch im vorgesehenen Projekt
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
65760 Eschborn
Telefon (0 61 96) 79-0
Telefax (0 61 96) 79-11 15
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.gtz.de
30
11
Teil I
GTZ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen im Bundesbesitz und wurde 1975 als
Zusammenschluss aus den Vorgänger-Institutionen GAWI – GarantieabwicklungsGesellschaft GmbH und Bundesstelle für Entwicklungshilfe (BfE) gegründet. Sie
unterstützt die Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer entwicklungspolitischen Ziele. Ihr Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist sie tätig für andere
Bundesressorts, Regierungen anderer Länder, internationale Auftraggeber wie Europäische Kommission, Vereinte Nationen und Weltbank sowie Unternehmen der
privaten Wirtschaft.
Das Unternehmen ist in 87 Ländern mit eigenen Büros vertreten und weltweit in
mehr als 130 Ländern tätig.
2011 werden die GTZ, der Deutsche Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und die InWEnt
– Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH bei Behalt der Stammsitze
unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH fusionieren.
Aufgaben
Prüfung und Durchführung (Planung, Steuerung, Überwachung) von Programmen
der Technischen Zusammenarbeit mit Partnern in Entwicklungsländern im Auftrag
der Bundesrepublik Deutschland sowie staatlicher Stellen in Entwicklungsländern;
Lieferung von Ausrüstungsgütern für die Projekte; Durchführung von Nothilfe- und
Flüchtlingsprogrammen in akuten Notsituationen
Entsendung qualifizierten Fachpersonals in folgende Arbeitsbereiche: Wirtschaft und
Beschäftigung; Staat und Demokratie – Regierungsberatung; Gesundheit; Bildung; Soziale Sicherheit; Umwelt; Infrastruktur; Agrarwirtschaft; Fischerei; Ernährung
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Arabische Länder, Karibik, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Maghreb, Mittelmeerraum, Osteuropa, Südliches Afrika, Südosteuropa, Westasien, Zentralasien
Berufsgruppen
Ökonomen; Soziologen; Politologen; Ethnologen; Stadt- und Regionalplaner; Geografen;
Ärzte (Public Health); Gesundheitsökonomen; Sozialwissenschaftler; Hochschullehrer
(Natur- und Ingenieurwissenschaften); Erziehungswissenschaftler; Pädagogen für die
Bereiche Grundbildung und Berufliche Bildung mit dem Schwerpunkt Entwicklung
von Bildungssystemen, -institutionen; Volkswirte; Betriebswirte; Verwaltungswissenschaftler; Wirtschaftsingenieure; Agraringenieure (alle Fachrichtungen); Forstwirte;
Ingenieure (Umwelt, Wasser, Energie); Transportökonomen; Juristen
Tätigkeitsdauer
Abhängig von der Dauer des Projektabkommens, in der Regel zwei bis drei Jahre
mit Verlängerungsmöglichkeit
31
Vergütung und soziale Leistungen
Ein Tarifvertrag regelt die Vergütung (Grundgehalt, Einsatzzulage und Kaufkraftausgleich). Die gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen den für das Inland geltenden
Regelungen und umfassen die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Sozialleistungen: Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung in
Form einer Gruppenversicherung; Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen;
Schul- und Kinderreisebeihilfen; Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, die auf
die besonderen Risiken des Einsatzlandes zurückzuführen sind; Ersatzleistungen für
Schäden infolge kriegerischer Ereignisse oder politischer Unruhen; Übergangsgeld
Zusätzliche Leistungen: Übersiedlungskostenpauschale auch für die Familienangehörigen; Gewährung von Heimaturlaub nach einer bestimmten Aufenthaltszeit im
Gastland; Zahlung von Sonderleistungspauschalen (jährlich)
Bewerbungsvoraussetzungen
Mehrjährige Berufs- und möglichst Auslandserfahrung; Gute Fremdsprachenkenntnisse; Tropentauglichkeit
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen online über das GTZ-Stellenportal unter www.gtz.de/jobs
Vorbereitung
Neben einer generellen unternehmensbezogenen und länderkundlichen Ausbildung
werden ggf. nach Fachrichtungen getrennte Vorbereitungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen durchgeführt, u.a. mit der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)
Deutsche Welthungerhilfe e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 1
53173 Bonn
Telefon (02 28) 22 88-0
Telefax (02 28) 22 88-3 33
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.welthungerhilfe.de
Kontakt: Gabriele Merten, Telefon -1 71
32
12
Teil I
Welthungerhilfe wurde 1962 als Nationales Komitee der „Freedom from Hunger
Campaign“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegründet. Sie ist seit 1967 eingetragen als „Deutsche Welthungerhilfe
e.V.“, Mitbegründerin des Bündnisses „Entwicklung hilft“ sowie Mitbegründerin der
Alliance2015 (November 2000), einem europäischen Verbund der Organisationen:
Concern Worldwide (Irland), Hivos (Niederlande), Ibis (Dänemark), Cesvi (Italien),
People In Need (Tschechische Republik), ACTED (Frankreich).
Aufgaben
Unterstützung von Partnerorganisationen in den Bereichen: Ernährungssicherung im
ländlichen Raum; Trinkwasserversorgung; Ressourcenschutz; Basisinfrastruktur
Durchführung eigener Projekte der Not- und Übergangshilfe
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika
Berufsgruppen
Agrar- und Bewässerungsingenieure; Bauingenieure; Geografen; Veterinärmediziner
(gelegentlich)
Tätigkeitsdauer
Sechs Monate bis zwei Jahre
Vergütung und soziale Leistungen
Regelwerk für Auslandsmitarbeiter der Welthungerhilfe
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium; Sprachkenntnisse; Mehrjährige Berufserfahrung in Entwicklungsländern
Bewerbungsverfahren
Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interviews
Vorbereitung
Berufsbezogene Vorbereitung bei Welthungerhilfe; Länderkundliche Vorbereitung in
der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad
Honnef)
33
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 82-0
Telefax (02 28) 8 82-4 44
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.daad.de
13
Kontakt: Zuständige Regionalreferate
DAAD (gegründet 1925) ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen
zur Förderung der Hochschulbeziehungen mit dem Ausland, vor allem durch den
Austausch von Studenten und Wissenschaftlern. Er unterhält 14 Außenstellen und
50 Informationszentren.
Er ist das nationale Sekretariat der IAESTE für den Praktikantenaustausch, die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und Beratungsstelle für TEMPUS.
Aufgaben
Pflege der akademischen Beziehungen zum Ausland: Vermittlung und Förderung u.a.
von lang- und kurzfristigen Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte
an ausländischen Hochschulen
Ein aus Hochschullehrern bestehender unabhängiger Gutachterausschuss entscheidet
über die Einrichtung von Langzeitdozenturen und über die persönliche Eignung der
Bewerber für Langzeitdozenturen sowie über die Förderung von Kurzzeitdozenturen
Berufsgruppen
Wissenschaftliche Lehrkräfte aller Fachrichtungen, die Lehrerfahrung an einer deutschen bzw. ausländischen Hochschule nachweisen können
Tätigkeitsdauer
Langzeitdozenturen
In der Regel mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre
Kurzzeitdozenturen
Mindestens vier Wochen, höchstens sechs Monate
34
Teil I
Vergütung und soziale Leistungen
Langzeitdozenturen
Der Dozent schließt mit seiner Gasthochschule einen Arbeitsvertrag und wird in
der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der
DAAD gewährt im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit dem Dozenten als
zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schulbeihilfe, Zuschüsse zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge
einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen sowie zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der
Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt
werden
Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für
Heimaturlaub, für Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten
Auf Antrag kann nach Beendigung der Dozentur unter bestimmten Voraussetzungen
für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden
Hinweis: Da Dozenten während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen
Arbeitslosenversicherung unterliegen, besteht in der Regel nach der Rückkehr kein
Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
Kurzzeitdozenturen
Die Förderung setzt eine Einladung von einer Gasthochschule voraus, die sich an den
Kosten der Dozentur angemessen beteiligt (Zahlung eines Honorars oder Gewährung
von Unterkunft und Verpflegung); Flug- und Fahrtkosten trägt der DAAD
Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes werden täglich Zuschüsse zu Unterkunft und
Verpflegung gewährt; Leistungen der Gasthochschule in Form von Honorarzahlungen,
Aufenthaltskosten, Fahrtkosten vermindern den vom DAAD bewilligten Zuschuss.
Die Zuwendungsbedingungen gehen davon aus, dass Kurzzeitdozenturen in aller
Regel von an deutschen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlern wahrgenommen werden, die dazu unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen
beurlaubt werden
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates und die entsprechende fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel die Qualifikation für eine Hochschullehrertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und
über Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule verfügen
35
Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch
der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung für einen Erfolg der Lehrtätigkeit. Die für die jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse
müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der
Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt. Ausnahmen gelten für
selten gelehrte Sprachen
Bewerbungsverfahren
Die Entscheidung über die Einrichtung einer Lang- oder Kurzzeitdozentur setzt die
Einladung bzw. den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, die in einer
Stellenausschreibung Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft
definiert und die erforderliche Infrastruktur bereitstellt
Der DAAD sucht, ggf. durch Ausschreibungen, geeignete Bewerber und stellt sie
dem Gutachterausschuss vor. Dieser entscheidet dann, welcher Kandidat der Gasthochschule zur Einstellung vorgeschlagen werden soll. Wird ein Bewerber von der
ausländischen Hochschule akzeptiert, erhält er vom DAAD eine Förderzusage
Vorbereitung
Es besteht die Möglichkeit, an einem sechswöchigen Kurs der Vorbereitungsstätte
für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) teilzunehmen
Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)
Bewerberreferat
Tulpenfeld 7
53113 Bonn
Telefon (02 28) 24 34-0
Telefax (02 28) 24 34-1 11
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.ded.de
14
Kontakt: Susanne Gentges (Anwerbung und Auswahl von Entwicklungshelfern),
Telefon -2 51
DED ist einer der führenden europäischen Personalentsendedienste in der Entwicklungszusammenarbeit. Die 1963 gegründete Einrichtung arbeitet im Auftrag des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
36
Teil I
2011 werden der DED, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH und die InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
bei Behalt der Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fusionieren.
Aufgaben
Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern. Dafür
haben sich bis heute mehr als 16.000 Entwicklungshelferinnen und -helfer eingesetzt. Gegenwärtig sind rund 2.600 der fast 3.000 Beschäftigten in 47 Ländern
tätig
Arbeitsfelder
Entsendung berufserfahrener und sozial engagierter Fachkräfte in staatliche
und zivilgesellschaftliche Programme und Projekte der Partnerländer; Bereiche:
Armutsminderung; Förderung selbstbestimmter nachhaltiger Entwicklung; Erhalt
natürlicher Lebensgrundlagen; Verwirklichung demokratischer Strukturen; Zivile
Konfliktbearbeitung
Nachwuchsförderungsprogramm (NFP): Einjähriger Aufenthalt für qualifizierte Berufsanfänger sowie Fach- und Hochschulabsolventen (bis 28 Jahre) in einem der
Partnerländer des DED zur Sammlung von entwicklungspolitischen, beruflichen,
persönlichen und interkulturellen Erfahrungen
Freiwilligendienst „weltwärts mit dem DED“ in Entwicklungsländer: Durch ehrenamtliche Tätigkeiten können junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren
internationale Erfahrungen sammeln sowie interkulturelle Kompetenz und Qualifikationen für ihre berufliche Orientierung erwerben
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zwecks Sensibilisierung
für die gemeinsamen Interessen und Probleme der Einen Welt
Unterstützung einheimischer Organisationen und Selbsthilfe-Initiativen durch fachliche Beratung, Finanzierung kleinerer Programme und Förderung einheimischer
Fachkräfte
Vermittlung deutscher Entwicklungshelfer in das Freiwilligenprogramm der Vereinten
Nationen (UNV)
Arbeitsbereiche
Armutsbekämpfung (Aktionsprogramm 2015); Ländliche Entwicklung; Ressourcenschutz; Forstwirtschaft; Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung; Kommunalentwicklung; Demokratieförderung; Gesundheitswesen; Soziale Dienste; Förderung der
Zivilgesellschaft; Ziviler Friedensdienst; Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
(PPP); Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
37
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika, Ostafrika, Südliches Afrika, Westafrika, Zentralasien
Berufsgruppen
Die Voraussetzungen für jeden Projektarbeitsplatz können aktuell im Internet unter
www.ded.de/Stellenmarkt eingesehen werden
In unterschiedlicher Häufigkeit werden geeignete Personen nachfolgend genannter
Berufsgruppen gesucht (der genaue Berufsabschluss ist weniger wichtig als der
Nachweis der geforderten Kompetenzen)
Agraringenieure; Agrarökonomen; Agrarbiologen; Forstingenieure; Gartenbauingenieure; Geografen; Geologen; Hydrologen; Ingenieure für Wasserbau
Meister und Betriebswirte des Handwerks; Berufsschul- und Gewerbelehrer aus den
Bereichen Holz, Metall, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik
Betriebs- und Volkswirte; Ökonomen; Master of Business Administration; Wirtschaftswissenschaftler; Bankbetriebswirte; Kaufleute; Marketingfachkräfte; Organisations- und Unternehmensberater; Wirtschaftsingenieure
Ingenieure: Elektrotechnik; Informatik; Maschinenbau; Tiefbau (Wasser- und Abwasserversorgung); Straßen-, Pisten- und Brückenbau
Fachärzte für Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Allgemeinmedizin; Lehrhebammen; Lehrkrankenschwestern; Physiotherapeuten; Orthopädiemechaniker
Soziologen; Sozialpädagogen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Sozialwissenschaftler;
Politologen; Ethnologen; Anthropologen; Psychologen; Friedenspädagogen; Kulturwissenschaftler; Regionalwissenschaftler (mit handwerklichem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund erwünscht, aber nicht Bedingung)
Fachkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen mit Erfahrungen im Zivilen Friedensdienst in Postkonfliktländern sowie Methodenkenntnissen zu Konfliktmanagement
und Ziviler Konfliktbearbeitung
Fachkräfte für den Bereich Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser- und Abfallentsorgung (z.B. Umwelttechniker mit Studienschwerpunkt Geographie, Umweltwirtschaft, Wasserbau und Siedlungswesen, Abwasserwirtschaft; Ingenieure mit
Schwerpunkt Wassermanagement, Wasserressourcenmanagement)
Tätigkeitsdauer
Entwicklungshelfer
Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren; zweitmalige Entsendung möglich
38
Teil I
Entwicklungsstipendiaten
Ein Jahr, zusätzlich vier Wochen Vorbereitung in Deutschland
Freiwillige mit weltwärts
Ein Jahr, einschließlich dreiwöchiger Vor- und Nachbereitung in Deutschland
Vergütung und soziale Leistungen
Informationen zu den Leistungen für die verschiedenen Programme unter
www.ded.de/leistungen
Informationen zu den
www.ded.de/weltwärts
Leistungen
für
Freiwillige
mit
weltwärts
unter
Bewerbungsvoraussetzungen
Entwicklungshelfer
Abgeschlossenes Studium und zwei- bis dreijährige Berufserfahrung oder abgeschlossene Berufsausbildung und Abschluss als Meister sowie zwei- bis dreijährige
Berufserfahrung als Meister; Gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer der
vier Verkehrssprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch; Persönliche und gesundheitliche Eignung sowie soziales Engagement
Entwicklungsstipendiaten
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss im Spektrum der Tätigkeitsfelder des DED; Höchstalter 28 Jahre; Bereitschaft, alleine auszureisen; Gute
Kenntnisse in einer der oben genannten Sprachen
Ziviler Friedensdienst
Voraussetzungen wie unter Entwicklungshelfer genannt; Zusätzlich Auslandserfahrung, möglichst Projekterfahrung; Erfahrung in ziviler Konfliktbearbeitung und
Konfliktmanagement
weltwärts mit dem DED
Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit oder
dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss mit
abgeschlossener Berufsausbildung; Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife; Weltoffenheit, Lernbereitschaft, Fähigkeit zur Teamarbeit, Interesse an Kultur
und Problematik der Entwicklungsländer; Gute Grundkenntnisse einer im Partnerland
gesprochenen Sprache; Teilnahme am mindestens 25-tägigen fachlich-pädagogischen
Begleitprogramm (Informations- und Auswahltagung; Vorbereitung; Zwischen- und
Rückkehrerseminare); Bereitschaft zum Engagement in der entwicklungspolitischen
Bildungsarbeit in Deutschland nach Rückkehr
39
Sämtliche Bewerbungen sind online an den DED zu richten (www.ded.de/
stellenmarkt); Interessenten können sich auf bis zu drei angebotene Projektplätze
gleichzeitig bewerben
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Telefon (0 30) 8 54 04-0, -3 07
Telefax (0 30) 8 54 04-4 50, -4 70
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.drk.de
15
DRK hat 19 Landesverbände, 538 Kreisverbände, ca. 18.400 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften.
Aufgaben
Im Rahmen der internationalen Rotkreuz-Zusammenarbeit entsendet das DRK
Fachkräfte in Programme der Humanitären Hilfe und in längerfristige Entwicklungsprogramme
Berufsgruppen
Fachärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Hebammen; Labortechniker; Wasser- und
Hygiene-Fachkräfte (Trinkwasseraufbereitung); Finanz- und Verwaltungsfachleute;
Logistiker; Projektmanager; Disaster Management and Preparedness Experten; Baufachkräfte (z.B. Architekten)
Tätigkeitsdauer
Katastrophenhilfe: Vier bis zwölf Wochen (vor allem für medizinische Fachkräfte),
andere Einsätze in der Regel sechs bis zwölf Monate
Institutional Development und andere Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit:
Ein bis zwei Jahre
Vergütung und soziale Leistungen
Vergütung in Anlehnung an DRK-Tarifvertrag, dazu länderspezifisch Tagegeld; Sozial-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung; Mitnahme von
40
Teil I
Familienangehörigen in der Regel nicht möglich; Arbeitszeiten nach den Erfordernissen vor Ort; Urlaub in der Regel nach Einsatzende
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zweijährige Berufserfahrung; Gute
Sprachkenntnisse (Englisch; Französisch); Auslandserfahrung (nach Möglichkeit im
Fachbereich des Bewerbers); Tropentauglichkeit
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung an das: DRK Generalsekretariat, Team 21 – Internationale
Zusammenarbeit, Personal Ausland, Carstennstraße 58, 12205 Berlin
Vorbereitung
Allgemeine und fachspezifische Einführungsseminare
Dienste in Übersee gGmbH (DÜ)
Ulrich-von-Hassell-Straße 76
53123 Bonn
Telefon (02 28) 81 01-0
Telefax (02 28) 81 01-1 60
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.eed.de
16
Kontakt: Jürgen Deile, Telefon: -25 13
DÜ ist als Tochtergesellschaft des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) Träger
des Personellen Entwicklungsdienstes evangelischer Kirchen in Deutschland.
Aufgaben
Vermittlung von Fachkräften aufgrund von Personalanforderungen überseeischer
Partnerorganisationen (Kirchen und kirchennahe Einrichtungen, Regierungsstellen
und gemeinnützige Organisationen). Die vermittelten Fachkräfte sind bei den lokalen
Trägern angestellt. DÜ übernimmt die Suche, Auswahl, Vorbereitung und Begleitung
der Fachkräfte sowie deren Absicherung nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
(EhfG)
41
Arbeitsbereiche
Gemeinwesenarbeit; Bildungsarbeit; Gesundheit; Trägerstrukturförderung; Advocacy;
Vernetzungsarbeit; Ökologie; Konfliktbearbeitung; Menschenrechtsarbeit
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa
Berufsgruppen
Fachkräfte zur Personal- und Organisationsberatung; Verwaltungsfachkräfte; Sozialpädagogen mit Zusatzqualifikationen (z.B. im Management); Sozialwissenschaftler;
Erwachsenenbildner; Fachkräfte der beruflichen Bildung; Psychologen mit Erfahrung
in interkultureller Trauma-Bearbeitung; Fachärzte für Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Innere Medizin; Gesundheitspersonal im Aus- und Weiterbildungsbereich;
Ergotherapeuten; Agrarökonomen; Fachkräfte für die Mitarbeit in der humanitären
Katastrophenhilfe und für den Friedensfachdienst
Tätigkeitsdauer
Drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Vergütung und soziale Leistungen
Unterhaltsleistungen und soziale Sicherung entsprechend den Bestimmungen des
Entwicklungshelfer-Gesetzes; Ausreise- und Wiedereingliederungsbeihilfe
Bewerbungsvoraussetzungen
Mindestalter 25 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Bereitschaft, im kirchlichen Umfeld zu arbeiten;
Gesellschaftspolitisches Engagement
Bewerbungsverfahren
Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen; Teilnahme an einer Informationsveranstaltung (Orientierungskurs); Auswahltagung mit Einzelgesprächen und psychologischer Beratung; Finale Entscheidung durch die anfordernde Partnerorganisation auf
Basis eines Personalvorschlags von DÜ
Vorbereitung
DÜ-Ausreisekurs; Intensive Sprachvorbereitung; Länderkundliche, persönliche und
ggf. berufsspezifische Vorbereitung
42
Teil I
dvv international – Institut für Internationale Zusammenarbeit
des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.
Obere Wilhelmstraße 32
53225 Bonn
Telefon (02 28) 9 75 69-0
Telefax (02 28) 9 75 69-55
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.dvv-international.de
17
Kontakt: Dr. Roland Schwartz; Uwe Gartenschlaeger
dvv international ist ein Institut des Deutschen Volkshochschul-Verbandes. Dieser
wurde 1953 als Dachverband der heute sechzehn Landesverbände der Volkshochschulen (VHS) in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Aufgaben
Projekte zur Armutsbekämpfung im Bereich Erwachsenenbildung
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Europa, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa, Zentralasien
Berufsgruppen
Erwachsenenbildner; Pädagogen; Sozialwissenschaftler
Tätigkeitsdauer
Drei bis fünf Jahre
Vergütung und soziale Leistungen
In Anlehnung an den Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Studium; Fremdsprachenkenntnisse
Bewerbungsverfahren
Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interview
43
Vorbereitung
In der Regel zwei bis drei Monate länderkundliche, projektspezifische und ggf.
sprachliche Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) und anderen Organisationen
EIRENE
Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
Engerser Straße 81
56564 Neuwied
Telefon (0 26 31) 83 79-0
Telefax (0 26 31) 83 79-90
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.eirene.org
18
Kontakt: Thorsten Klein
EIRENE wurde 1957 gegründet und ist eine internationale ökumenische Organisation
für Friedens- und Entwicklungsdienste.
Aufgaben
Entsendung von Fachkräften in Projekte in Afrika und Lateinamerika
Vermittlung von Freiwilligen in Länder des Nordens und Südens
Partnerorganisationen sind tätig in den Bereichen: Ländliche Entwicklung; Zivile
Konfliktbearbeitung; Erwachsenenbildung; Organisationsbetreuung; Menschrechtsarbeit; Medienarbeit
Mitglied im Aktionsbündnis Landmine.de sowie bei der Kampagne für Saubere
Kleidung
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Lateinamerika
Bolivien, Burundi, Costa Rica, Kongo Demokratische Republik, Mali, Marokko, Nicaragua, Niger, Tschad, Uganda
44
Teil I
Berufsgruppen
Agraringenieure/-wissenschaftler; Geografen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Soziologen;
Politologen; Ethnologen; Journalisten; Verwaltungswissenschaftler; Medienwissenschaftler; Erziehungswissenschaftler (für Bolivien; Burundi; Demokratische Republik
Kongo, Mali; Nicaragua; Niger; Tschad)
Tätigkeitsdauer
Fachkräfte: Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
Vergütung und soziale Leistungen
Entsprechend dem Entwicklungshelfer-Gesetz und EIRENE-Richtlinien
Bewerbungsvoraussetzungen
Fachkräfte: Entsprechend der Stellenausschreibung (Abgeschlossene Berufsausbildung; Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Sprachkenntnisse; Engagement in
den Bereichen „Dritte Welt“, Gewaltfreiheit oder Sozial-, Gemeinde-, Gruppenarbeit
erwünscht)
Bewerbungsverfahren
Fachkräfte: Stellenausschreibungen erfolgen in der Presse, internen Mitteilungen
bzw. über die EIRENE-Homepage. Nach persönlichen Gesprächen wird eine Entscheidung getroffen
Vorbereitung
Fachkräfte: In der Regel dreimonatige Vorbereitung (Fach-, Methoden- und Sprachkurse); Zweiwöchiger Kurs über Ziele und Methoden der friedens- und entwicklungspolitischen Arbeit von EIRENE
Forum Ziviler Friedensdienst e.V. (forumZFD)
Wesselstraße 12
53113 Bonn
Telefon (02 28) 85 02 96-0
Telefax (02 28) 85 02 96-99
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.forumZFD.de
19
Kontakt: Heinz Wagner (Geschäftsführer)
45
forumZFD wurde 1996 gegründet und ist Dachorganisation von 39 Mitgliedsorganisationen sowie rund 150 Einzelmitgliedern. Als anerkannte Trägerorganisation
im Zivilen Friedensdienst erhält es Projektmittel vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA)
und Europäischer Union (EU).
Aufgaben
Stärkung der friedenswilligen Kräfte in Konfliktgebieten durch Entsendung von
Friedensfachkräften
Förderung von Konflikttransformationsprozessen: Vernetzung friedenswilliger Akteure;
Einbindung auch von Blockadekräften; Vermittlung zwischen verfeindeten Gruppen;
Schaffung „geschützter Räume“ zur Begegnung von Vertretern der Konfliktparteien
Kooperationspartner in der Projektarbeit sind: Pax Christi Aachen; Pax Christi
Rottenburg-Stuttgart; Förderverein Willy Brandt Zentrum Jerusalem; Evangelische
Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer
Geographische Schwerpunkte
Westasien, Südostasien, Südosteuropa
Bosnien und Herzegowina, Israel, Kosovo, Libanon, Mazedonien, Palästina, Philippinen, Serbien
Berufsgruppen
Alle Berufsgruppen
Tätigkeitsdauer
Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren
Vergütung und soziale Leistungen
Leistungen für Fachkräfte in forumZFD-Projekten orientieren sich am Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG): Unterhaltsgeld, das sich nach Familienstand und Lebenshaltungskosten vor Ort richtet; Umfassende Sozialversicherungen; Nach Rückkehr:
Finanzielle Wiedereingliederungshilfe für jeden Monat der Vorbereitung und der
Projekttätigkeit im Rahmen des EhfG
Während der Vorbereitungszeit: Kosten für Unterkunft und Verpflegung; Sozialversicherungen; Unfallversicherung; Reisekosten; Unterhaltsgeld
46
Teil I
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufs- und Lebenserfahrung;
Persönliche und emotionale Belastbarkeit in kritischen Situationen; Offenheit, sich
auf persönliche Veränderungsprozesse einzulassen
Mindestalter: 23 Jahre
Bewerbungsverfahren
Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren für
Projektmitarbeit sowie für Praktikanten unter www.forumzfd.de/jobs
Vorbereitung
Die Aus- und Weiterbildung zu Friedensfachkräften und Konfliktberatern erfolgt in
der Akademie für Konflikttransformation (www.forumzfd-akademie.de), einer Einrichtung des forumZFD
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 83-0
Telefax (02 28) 8 83-92 07
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.fes.de
20
Kontakt: Dr. Jürgen Brummel
FES wurde 1925 gegründet und verfügt über 100 Außenbüros weltweit.
Aufgaben
Förderung von sozialer Demokratie und Entwicklung durch Beratungs-, Bildungs-,
Forschungs- und Informationsprogramme
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Arabische Länder, Asien, Karibik, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa
47
Berufsgruppen
Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Dipl.-Betriebswirte
Tätigkeitsdauer
Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Vergütung und soziale Leistungen
Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, vor allem in der internationalen Arbeit; Fremdsprachenkenntnisse
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung an die Personalabteilung; Persönliche Vorstellung nur auf
Einladung
Vorbereitung
Individuell
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF)
Truman-Haus
Karl-Marx-Straße 2
14482 Potsdam
Telefon (03 31) 70 19-0
Telefax (03 31) 70 19-1 88
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.freiheit.org
21
Kontakt: Bernhard Suppliet
FNF wurde 1958 als Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt) gegründet. Die Umbenennung der Stiftung erfolgte 2007.
48
Teil I
Aufgaben
Förderprogramme in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland: Rechtsstaat; Menschenrechte und Minderheiten; Offener Weltmarkt; Liberalismus und soziale Verantwortung; Föderalismus; Dezentralisierung; Bürgergesellschaft; Partizipative
Kommunalpolitik; Subsidiarität; Chancen der Informationsgesellschaft; Entwicklung
einer stabilen Eigentumsordnung
Geographische Schwerpunkte
Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerraum, Lateinamerika, Südasien, Südliches Afrika,
Südostasien, Südosteuropa, Westafrika
Berufsgruppen
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler; Juristen; Journalisten; Pädagogen; Politikwissenschaftler
Tätigkeitsdauer
Drei bis fünf Jahre
Vergütung und soziale Leistungen
Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)
Bewerbungsverfahren
Stellenvakanzen werden auf der FNF-Homepage veröffentlicht; Einladung zu Vorstellungsgesprächen erfolgt auf Basis der schriftlichen Bewerbung und Vorauswahl
Vorbereitung
Bis zu sechsmonatige Vorbereitung in der Geschäftsstelle (Potsdam)
Goethe-Institut e.V. (GI)
Dachauer Straße 122
80637 München
Telefon (0 89) 1 59 21-0
Telefax (0 89) 1 59 21-4 50
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.goethe.de
22
49
GI (gegründet 1951) ist als weltweit tätiges Kulturinstitut der Bundesrepublik
Deutschland größte Mittlerorganisation der deutschen Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik.
Das Netzwerk besteht aus Goethe-Instituten (149 in 93 Ländern, 13 davon in
Deutschland; dazu 10 Verbindungsbüros weltweit), Goethe-Zentren, Kulturgesellschaften, Lesesälen sowie Prüfungs- und Sprachlernzentren.
Aufgaben
Förderung der deutschen Sprache im Ausland; Pflege der internationalen kulturellen
Zusammenarbeit; Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes
Erteilung von Deutschunterricht (berufsbezogen; fachsprachlich; zielgruppenspezifisch); Abnahme von Sprachprüfungen mit Vergabe von Diplomen und Zertifikaten;
Bildungskooperation: Aus- und Fortbildungen von Deutschlehrenden; Werbung für
Deutsch als Fremdsprache
Kulturelle Kooperationsprogramme in den Bereichen: Architektur; Bildende Kunst;
Design und Mode; Film; Literatur; Musik; Theater; Tanz
Bibliotheken; Lern- und Informationszentren; Lesesäle; Dialogpunkte
Informationsvermittlung durch eigene Kulturzeitschriften, Buchveröffentlichungen
und multimediale Veröffentlichungen
Informationsreisen nach Deutschland für ausländische Multiplikatoren (Journalisten;
Mittler aus Kultur und Gesellschaft)
Berufsgruppen
Philologen; Kulturmanager; Kulturwissenschaftler
Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter
www.goethe.de/uun/bew/deindex.htm
Für Studenten verschiedener Fachrichtungen Praktika in den GI-Instituten im
In- und Ausland
Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter
www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm
50
Teil I
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (HSS)
Lazarettstraße 33
80636 München
Telefon (0 89) 12 58-0
Telefax (0 89) 12 58-3 62
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.hss.de
23
Kontakt: Stephan Rumpel (Personalbereich Ausland), E-Mail: [email protected]
Aufgaben
Verwaltungsförderung und Hilfe bei der Bildung staatlicher Institutionen, vor allem
beim Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen; Beratung auf kommunaler, regionaler
und nationaler Ebene
Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat; Förderung lokaler Partner beim Aufbau
von Organisationsstrukturen; Beratung von Regierungen und Parlamenten; Unterstützung von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in politischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Fragen
Maßnahmen der beruflichen Bildung und der ländlichen Entwicklung; Managementtraining; Einbeziehung von Frauen in Maßnahmen der allgemeinen, beruflichen und
politischen Bildung
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, China VR, Lateinamerika, Osteuropa, Südosteuropa
Berufsgruppen
Verwaltungswissenschaftler; Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler; Juristen
Tätigkeitsdauer
Drei bis sechs Jahre
Vergütung und soziale Leistungen
Manteltarifvertag für Auslandsmitarbeiter der politischen Stiftungen (MTV)
51
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, möglichst in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Planung und dem Monitoring von Projekten; Soziale
Kompetenz; Fremdsprachenkenntnisse; Gesundheitliche Eignung
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung an das Personalreferat; Persönliche Vorstellung nur auf
Einladung
Vorbereitung
Individuell je nach Projekt, Einsatzland und persönlichen Vorkenntnissen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)
Rathausallee 12
53757 St. Augustin
Telefon (0 22 41) 2 46-0
Telefax (0 22 41) 2 46-25 91
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kas.de
24
Kontakt: Markus Rosenberger, E-Mail: [email protected]
KAS ging aus der 1956 gegründeten „Gesellschaft für christlichdemokratische
Bildungsarbeit“ hervor. Sie unterhält zwei Bildungszentren und 17 Bildungswerke
sowie 69 Auslandsbüros, die weltweit mehr als 200 Projekte in über 120 Ländern
betreuen.
Aufgaben
Stärkung von politischen Parteien; Förderung freiheitlich-demokratischer Entwicklungen durch Politische Bildung und Beratung; Ordnungspolitik und Mittelstandsförderung; Stärkung der Rechtsstaatlichkeit; Stärkung unabhängiger und
demokratischer Gewerkschaften; Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft;
Wissenschaftliche Kooperation und interkultureller Dialog
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa
52
Teil I
Berufsgruppen
Politik- und Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Juristen
Tätigkeitsdauer
Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Vergütung und soziale Leistungen
Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sprachkenntnisse; Identifikation mit dem gesellschaftspolitischen Standort der KonradAdenauer-Stiftung; Gesellschaftspolitisches Engagement; Interesse für Politik und
die Aufgaben einer politischen Stiftung
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung
Vorbereitung
Mehrmonatige Vorbereitung in der Zentrale der KAS; Gesellschaftspolitische und
projektbezogene Vorbereitung; Länderkundliche Vorbereitung erfolgt in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)
Peace Brigades International (PBI)
Deutscher Zweig e.V.
Harkortstraße 121
22765 Hamburg
Telefon (0 40) 3 89 04 37-0
Telefax (0 40) 3 89 04 37-28
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.pbideutschland.de
25
Kontakt: Cathrin Schmock
53
Aufgaben
Entsendung von Fachkräften in Krisengebiete zur Überwachung der Einhaltung der
Menschenrechte (z. B. Internationale Beobachtung; Schutz bedrohter Menschenrechtler)
Geographische Schwerpunkte
Asien, Lateinamerika
Guatemala, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Nepal
Berufsgruppen
Alle Berufsgruppen
Tätigkeitsdauer
Ein bzw. zwei Jahre (projektabhängig), Verlängerung möglich; dazu drei bis sechs
Monate Vorbereitungsphase
Vergütung und soziale Leistungen
Reisekosten; Unterkunft und Verpflegung; Unfall- und Krankenversicherung;
Taschengeld
Bewerbungsvoraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre; Sprach- und Landeskenntnisse; Politische Analysefähigkeit
Bewerbungsverfahren
Informationsseminare; Bewerbergespräch
Vorbereitung
Internationales Training
54
Teil I
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Telefon (05 31) 5 92-30 06
Telefax (05 31) 5 92-30 08
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.ptb.de
26
Kontakt: Dieter Schwohnke, Telefon -82 00, E-Mail: [email protected]
PTB gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Aufgaben
Physikalische und ingenieurwissenschaftliche Forschung; Entwicklungszusammenarbeit: Beratung und Ausbildung im Bereich Qualitätsinfrastruktur
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa
Berufsgruppen
Dipl.-Ingenieure; Dipl.-Physiker; Dipl.-Chemiker;
Spezialisten der Qualitätsinfrastruktur
Dipl.-Wirtschaftsingenieure;
Tätigkeitsdauer
Kurzzeiteinsätze bis zu drei Monate
Vergütung und soziale Leistungen
Die Vergütung folgt den besoldungs- und tarifrechtlichen Bestimmungen des Öffentlichen Dienstes zuzüglich Auslandsvergütung; Umzugs-, Dienstantritts- und Reisekosten; Beihilfen
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung; Persönliche Vorstellung
55
Vorbereitung
Fachliche Vorbereitung in den Fachlaboratorien der PTB und anderer QI-Institutionen;
Länderkundliche Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)
Senior Experten Service (SES)
Buschstraße 2
53113 Bonn
Telefon (02 28) 2 60 90-0
Telefax (02 28) 2 60 90 77
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.ses-bonn.de
27
Kontakt: Dr. Susanne Nonnen (Geschäftsführerin)
SES wurde 1983 unter Obhut des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
(DIHK) und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen. 1986 wurde die
gemeinnützige GmbH gegründet, die seit 2003 von der SES-Stiftung getragen wird.
Letztere beruht auf einem Stiftungsakt der früheren SES Gesellschafter (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesverband der deutschen
Industrie e.V.; Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.; Zentralverband des
Deutschen Handwerks e.V.), die ihre Anteile an der SES GmbH auf die neue Stiftung
als alleinige Gesellschafterin übertragen haben.
Derzeit sind mehr als 8.000 Senior Expertinnen und Experten registriert.
Aufgaben
Entsendung von Senior Expertinnen und Experten (aus dem aktiven Berufsleben
ausgeschiedene Fach- und Führungskräfte) zur praxisnahen Unterstützung und
Qualifizierung von Fach- und Führungskräften – vorwiegend in Entwicklungs- und
Schwellenländern, darüber hinaus in Ländern Mittel- und Osteuropas sowie in
Deutschland
56
Teil I
Arbeitsbereiche
Kleine- und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen; Kommunen; Öffentliche Institutionen; Ausbildungseinrichtungen; Soziale
Einrichtungen
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Asien, GUS, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Südosteuropa, Westasien
Berufsgruppen
Ehemalige Fach- und Führungskräfte der deutschen Wirtschaft: Betriebswirte;
Gewerbe- und Techniklehrer; Stadt- und Regionalplaner; Handwerker; Techniker;
Ingenieure aller Branchen der gewerblichen Wirtschaft; Kaufleute; Ärzte
Tätigkeitsdauer
Bis zu sechs Monaten, im Durchschnitt vier bis zehn Wochen
Vergütung und soziale Leistungen
Der Einsatz ist ehrenamtlich. Die Auftraggeber im Einsatzland tragen die Kosten für
Flug, Unterkunft, Verpflegung und lokalen Transport sowie die Nebenkosten. Ein Gemeinkostenanteil ist vom Auftraggeber an den SES zu entrichten. Soziale Sicherung:
Gruppenversicherung des SES
Bewerbungsvoraussetzungen
Langjährige berufliche Erfahrungen; Finanzielle Unabhängigkeit durch Alterssicherung (Pension, Rente usw.); Gesundheit
Bewerbungsverfahren
Nach beruflicher Erfahrung
Vorbereitung
Informationsmaterial des SES und Erfahrungsaustausch mit anderen Senior
Experten
57
Stiftung Sankt Barbara
Kreutzen 17
29633 Munster
Telefon (50 55) 89 00
Telefax (50 55) 50 53
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.stiftung-sankt-barbara.de
28
Kontakt: Dr.-Ing. Klaus Koehler
Aufgaben
Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung in verminten Gebieten; Ausbildung von
einheimischem Fachpersonal zum Schutz der Zivilbevölkerung; Durchführung humanitärer Minenräumungsprojekte; Maßnahmen zur Rehabilitation von Minenopfern;
Entwicklungszusammenarbeit
Geographische Schwerpunkte
Afrika
Berufsgruppen
Ingenieure; Techniker; Betriebswirte; Sozialarbeiter; Feuerwerker
Tätigkeitsdauer
Projektbezogen
Vergütung und soziale Leistungen
Der Qualifikation entsprechend – einschließlich der üblichen Sozialleistungen und
Unfallversicherung
Bewerbungsvoraussetzungen
Fachliche und persönliche Eignung; Mehrjährige Berufs- und Auslandserfahrung;
Gute Fremdsprachenkenntnisse
Bewerbungsverfahren
Schriftliche Bewerbung; Projektinformationen in Einzelgesprächen
58
Teil I
Weltfriedensdienst e.V. (WFD)
Hedemannstraße 14
10969 Berlin
Telefon (0 30) 25 39 90-0
Telefax (0 30) 2 51 18 87
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.wfd.de
29
Kontakt: Jürgen Steuber, E-Mail: [email protected]
WFD wurde 1959 gegründet und ist seit 1971 anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG).
Aufgaben
Unterstützung von Selbsthilfegruppen und gemeinnützigen Projekten; Vermittlung
von Fachkräften
Arbeitsbereiche
Ländliche Entwicklung; Ausbildung in ländlichen Gebieten; Ökologie; Frauenförderung; Menschenrechte; Ziviler Friedensdienst
In Deutschland
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Geographische Schwerpunkte
Afrika, Lateinamerika, Westasien
Argentinien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Guinea, Guinea-Bissau, Mosambik,
Palästina, Senegal, Simbabwe, Südafrikanische Republik
Berufsgruppen
Agrarökonomen; Berufsschullehrer; Friedensfachkräfte; Organisationsberater; Sozialwissenschaftler
Tätigkeitsdauer
Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
59
Vergütung und soziale Leistungen
Unterhaltsgeld; Vorbereitungskurs (kostenlos); Familiengerechte Unterbringung im
Gastland; Reisekosten auch für Familienmitglieder; Erholungsurlaub (jährlich); Familienabhängige Ausrüstungs- und Wiedereingliederungsbeihilfe; Gesundheits- und
Vorsorgeuntersuchung (kostenlos); Soziale Sicherung nach dem EntwicklungshelferGesetz
Bewerbungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung; Mehrjährige Berufserfahrung; Projekterfahrung
Bewerbungsverfahren
Die Projektplätze werden ausgeschrieben; Infos unter www.wfd.de
Vorbereitung
Zwei- bis viermonatige Vorbereitung in Deutschland und ggf. im europäischen
Ausland
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
der Bundesagentur für Arbeit (ZAV)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon (02 28) 7 13-0
Telefax (02 28) 7 13-2 70 11 11
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
30
Kontakt: Dr. Beate Raabe
Aufgaben
ZAV betreut als gesonderte Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) deren
internationales Beratungs- und Vermittlungsgeschäft. Sie hat weltweit Kooperationspartner und ist langjähriger Partner verschiedener Arbeitsmarkt-Netzwerke in
der Europäischen Union
Geschäftsfelder sind unter anderem: Vermittlung von Fach- und Führungskräften
ins Ausland (Industrie-, Entwicklungsländer) und zu internationalen Organisationen;
60
Teil I
Personaldienstleistung für deutsche und ausländische Firmen, wissenschaftliche
Institutionen, Verbände sowie Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit
Auslandsvermittlung der ZAV
Die Auslandsvermittlung (www.ba-auslandsvermittlung.de) bietet an zwölf regionalen
Standorten ihre internationalen Dienstleistungen für Arbeitnehmer an
Info-Center der ZAV: Telefon (02 28) 7 13-13 13
E-Mail: [email protected]
Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO)
Das Büro (www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio) ist der ZAV angegliedert. Es informiert, berät und vermittelt auf Grundlage von Vereinbarungen mit Auswärtigem Amt
(AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) deutsche
Führungs- und Nachwuchsführungskräfte, die an einer Tätigkeit bei Einrichtungen
der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder bei anderen internationalen
Organisationen interessiert sind. Außerdem betreut BFIO das Nachwuchsprogramm
Beigeordnete Sachverständige
Ein Kooperationsprojekt von ZAV und Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) unter dem Dach der ZAV ist das Centrum für internationale
Migration und Entwicklung (CIM) in Frankfurt am Main (www.cimonline.de und www.
zav-reintegration.de; siehe Nr. 8 in diesem Verzeichnis). Hauptaufgabe des CIM ist
die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
Berufsgruppen
Angehörige aller Berufe, vornehmlich Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und erster Berufserfahrung sowie einschlägigen Sprachkenntnissen
Bewerbungsverfahren
Auslandsvermittlung der ZAV
Veranstaltungen zum Thema Arbeiten im Ausland, mit ersten Einblicken in Lebensund Arbeitsbedingungen in anderen Ländern; Jobbörsen, auf denen Arbeitgeber ihre
Stellenangebote präsentieren und Gelegenheit zu direktem Kontakt und Vorstellungsgesprächen bieten
Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO)
Information und Beratung zum Arbeitsmarkt Internationale Organisationen; Beratung
zu Stellenausschreibungen und Hilfe bei der Bewerbungsvorbereitung; Unterstützung
während der Bewerbungsphase in Zusammenarbeit mit dem AA und den deutschen
61
Auslandsvertretungen; Vorträge an deutschen Hochschulen und bei Förderinstitutionen zum Thema Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten bei Internationalen Organisationen
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF)
Ludwigkirchplatz 3-4
10719 Berlin
Telefon (0 30) 5 20 05 65-0
Telefax (0 30) 5 20 05 65-90
Internet: http://www.zif-berlin.org
31
ZIF wurde 2002 von Bundesregierung und Bundestag zwecks Stärkung der zivilen
Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze gegründet. Gesellschafter ist die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. Seither wurden
mehr als 2.800 Deutsche in internationale Wahlbeobachtermissionen sowie mehrere
hundert in Friedenseinsätze entsandt.
Aufgaben
Rekrutierung, Vermittlung, Vorbereitung, Betreuung und Qualifizierung von zivilen
Fach- und Führungskräften für Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze der Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), der Europäischen Union (EU) und anderer Organisationen
Aufbau und Pflege einer Personaldatenbank mit zur Zeit ca. 1.100 zivilen Experten,
die für Friedenseinsätze, Wahlbeobachtung und verwandte Einsätze (teils auch sehr
kurzfristig) ausgewählt und entsandt werden können
Vorbereitung und Qualifizierung deutschen Zivilpersonals für Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze durch themen- und methodenspezifische Kurse sowie zivilmilitärische Übungen und Bewerbungstraining
Zweiwöchiger Grundkurs „Friedenseinsätze“ mit Modulen, Fallstudien und Szenarien
aus folgenden Bereichen: Evolution internationaler Friedenssicherung; Völkerrecht;
Missionsaufbau und -ablauf; Arbeitsmethoden und -instrumente; Fahrtraining mit
Geländewagen; Erste Hilfe; Sicherheitstraining in Zusammenarbeit mit Bundeswehr
und Polizei
62
Teil I
Lang- und Kurzzeitwahlbeobachter- sowie Spezialisierungskurse z.B.: Rule of Law;
Mission Management; Project Cycle Management; International Team Management
and Supervisory Skills; Negotiation and Mediation in the Field
Analyse, Forschung, Beratung und Information zur Unterstützung von Planungs- und
Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung, Förderung des Dialogs zwischen Politik und Praxis sowie konzeptionelle Weiterentwicklung von Friedenseinsätzen (Handlungsspektrum umfasst u.a. Konferenzen, Briefings, aktuelle Analysen
und Studien sowie Medien- und Öffentlichkeitsarbeit)
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) Unterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Center
(KAIPTC) in Accra/Ghana und der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS:
Stärkung ziviler Krisenpräventionskapazitäten (u.a. Ausbildung Wahlbeobachter;
Lessons Learned Seminare)
Internationale Beratung zu Professionalisierung und Aufbau ziviler Kapazitäten bei
Rekrutierung und Vermittlung, insbesondere in Europa, Afrika und Asien; Trainingskurse für internationale Partner sowie Ausbau internationaler Trainingsstandards
Berufsgruppen
Alle Berufsgruppen
Tätigkeitsdauer
Friedenseinsätze: In der Regel Verträge über sechs bis zwölf Monate; Einsatzdauer
bis zu mehreren Jahren; Einsätze häufig auch in verschiedenen Missionen
Wahlbeobachter: Sieben bis vierzehn Tage (Kurzzeiteinsätze); Ein bis zwei Monate
(Langzeiteinsätze)
Bewerbungsvoraussetzungen
ZIF-Expertenpool
Mindestvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufs- und/oder Hochschulausbildung;
Mehrjährige Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der englischen Sprache; Fähigkeit und Bereitschaft, in einem
international gemischten Team zu arbeiten; Gefestigte Persönlichkeit; Überdurchschnittliche soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz; Selbständigkeit
und Selbstorganisation; Körperliche sowie psychische Belastbarkeit; Führerschein
Klasse 3; Gute Computerkenntnisse (MS Office)
Wünschenswert außerdem: Arbeitserfahrung in Konfliktregionen; Gute Kenntnisse
weiterer einsatzrelevanter Sprachen (z.B. Arabisch; Französisch; Russisch; Spanisch);
Methodenkompetenz in Bereichen wie Projektmanagement, Beratung und Coaching
63
Ein entscheidendes Kriterium ist die Vermittelbarkeit in internationale Friedenseinsätze; ZIF orientiert sich hierbei an Personalbedarf und aktuellen Anforderungsprofilen von EU, OSZE, UNO u.a.
Grundkurs Friedenseinsätze
Voraussetzung für die Aufnahme in ZIF-Expertenpool und Einsatz-Vermittlung ist
die Teilnahme am Grundkurs „Friedenseinsätze“ als praxisnahe Vorbereitung mit
Vernetzung und Assessment
Wahlbeobachtungskurs
Bewerber für Wahlbeobachtungen müssen generell die gleichen Voraussetzungen wie
beim Grundkurs erfüllen; Gute Kenntnisse einer zweiten einsatzrelevanten Fremdsprache neben Englisch sind erforderlich; Vermittlung des notwendigen Wissens
erfolgt in einem dreitägigen Kompaktkurs
Spezialisierungskurse
Vorrangig für Personen aus dem ZIF-Expertenpool und aus aktuellen Einsätzen;
Teilnahme auch für externe Personen mit gleichwertiger Qualifikation möglich
(Entscheidung hierzu fallweise); Kurse hier außerdem (je nach Thematik) mit
besonderen Teilnahmevoraussetzungen; Informationen dazu auf den betreffenden
ZIF-Webseiten
Bewerbungsverfahren
Bewerbung Online unter
www.zif-berlin.org/de/human-resources/bewerbung.html
Nach Erhalt der Online-Bewerbung sendet ZIF eine Eingangsbestätigung; Anforderung
weiterer Unterlagen erfolgt bei positiver Auswahl, danach ggf. Benachrichtigung für
Einladung zum Grundkurs (etwa acht bis zehn Wochen vor jeweiligem Kursbeginn)
64
Teil II
Teil II
Dachorganisationen der Entwicklungsund Freiwilligendienste
Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. (AGdD)
Thomas-Mann-Straße 52
53111 Bonn
Telefon (02 28) 9 08 99 20
Telefax (02 28) 9 08 99 11
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Internet: http://www.agdd.de
http://www.foerderungswerk.de
32
AGdD ist 1993 aus einer 1969 gegründeten informellen Arbeitsgemeinschaft hervorgegangen. Sie ist der Dachverband der nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
(EhfG) anerkannten Entwicklungsdienste. Einer der AGdD-Geschäftsbereiche ist das
Förderungswerk für rückkehrende Fachkräfte der Entwicklungsdienste.
Aufgaben
AGdD
Förderung der internationalen Verständigung und entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung; Vertretung der gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit;
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Personalentsendung für Parlament, Regierung
und Parteien; Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach der Rückkehr aus
dem Entwicklungsdienst
Förderungswerk
Förderung zur beruflichen Wiedereingliederung der Fachkräfte nach Rückkehr aus
dem Entwicklungsdienst: Information und individuelle Beratung; Seminare zur beruflichen Orientierung; Hilfe bei Arbeitsplatzsuche und beruflicher Fortbildung
67
Arbeitsgemeinschaft privater Entwicklungsdienste e.V. (APED)
Argelanderstraße 50
53115 Bonn
Telefon (02 28) 21 53 04
Telefax (02 28) 21 59 00
33
Kontakt: Dr. Heribert Händel
APED wurde 1967 gegründet und ist der Zusammenschluss von 19 Organisationen,
die kurz-, mittel- oder langfristige Freiwilligendienste durchführen.
Aufgaben
Wahrnehmung der Mitglieder-Interessen bei Bundesregierung und Bundestag
Unterstützung entwicklungspolitischer Mitglieder-Vorhaben, insbesondere bei der
finanziellen Förderung
Mitglieder-Beratung bei der Vorbereitung von Projekten
Mitgliedsorganisationen
Advent-Wohlfahrtswerk (Hannover); Aktion Amorgos e.V. (Uelzen); Albert-Schweitzer-Freundeskreis Düsseldorf (Düsseldorf); Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste in Deutschland (Marburg); Arbeitskreis Kindergärten in Entwicklungsländern (Sulzbach); Deutscher Freiwilligendienst in Übersee (Bonn); Freundeskreis
Indianerhilfe (Leverkusen); Freundeskreis Zentral- und Ostafrika (Hannover);
Internationale Begegnung in Gemeinschaftsdiensten (Stuttgart); Internationale
Mennonitische Organisation (Neuwied); Jugend-Bildung-Hilfe in Bolivien (Aachen);
Kinderdorf Rio (Oberhausen); Lateinamerika-Zentrum (Bonn); Nothelfergemeinschaft
der Freunde (Düren); Quäkerhilfe (Neustadt a.R.); Sarvodaya-Freundeskreis in der
Deutsch-Indischen Gesellschaft (Stuttgart); Service Civil International – Deutscher
Zweig (Bonn); Tupac Amaru Peru (Nürnberg)
68
Teil II
Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ)
Thomas-Mann-Straße 52
53111 Bonn
Telefon (02 28) 9 08 99-10
Telefax (02 28) 9 08 99 11
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.entwicklungsdienst.de
http://www.internationale-freiwilligendienste.org
http://www.engagement-weltweit.de
34
Kontakt: Hartwig Euler
AKLHÜ ist seit 1963 eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle zur Personellen Entwicklungszusammenarbeit (PZ). Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind
staatlich anerkannte Entwicklungsdienste, internationale Freiwilligendienste und
Organisationen aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Der
Verein wird gefördert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ).
Aufgaben
Beratung berufserfahrener Fachkräfte zu Einsätzen in der Entwicklungszusammenarbeit; Beratung von Interessierten zu kurz- und längerfristigem Engagement in
internationalen Freiwilligendiensten
Pflege eines zentralen Internetportals für weltweites Engagement unter
www.entwicklungsdienst.de und der Stellendatenbank
Durchführung von Fachtagungen und Seminaren zu aktuellen entwicklungspolitischen
Themen; Organisation des Fachforums „ENGAGEMENT WELTWEIT“
Förderung des fachlichen Austausches und der Vernetzung innerhalb der Mitgliedschaft und mit anderen nationalen und internationalen Akteuren der Personellen
Entwicklungszusammenarbeit
Mitgliedsorganisationen
ADRA Deutschland e.V.; AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.; Aktionsgemeinschaft
Dienst für den Frieden e.V. (AGDF); Arbeiterwohlfahrt International e.V. (AWO);
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB); Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH); Arbeitsgemeinschaft Privater Entwicklungsdienste e.V. (APED);
Arbeitskreis Entwicklungspolitik e.V. (AKE); Christliche Fachkräfte International e.V.
(CFI); Deutscher Freiwilligendienst in Übersee e.V. (DFÜ); dvv international – Institut
69
für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.;
EIRENE – Internationaler christlicher Friedensdienst e.V.; Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED); Forum Ziviler Friedensdienst e.V. (forumZFD); Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.; Grenzenlos e.V.; ICJA Freiwilligenaustausch weltweit
e.V.; IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.; Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V. (IJGD); Internationaler
Bund e.V. (IB); Kolping Jugendgemeinschaftsdienste e.V.; Konrad-Adenauer-Stiftung
(KAS); Nothelfergemeinschaft der Freunde e.V. (NdF); Peace Brigades International
(pbi) – Deutscher Zweig e.V.; Ring Deutscher Pfadfinderverbände; Senior Experten
Service (SES); Service Civil International e.V. (SCI); Weltfriedensdienst e.V. (WFD);
Weltweite Initiative für Soziales Engagement e.V. (WI); World University Service –
Deutsches Komitee e.V. (WUS)
Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligendienste
Geschäftsstelle: Jugendhaus Düsseldorf e.V.
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
Telefon (02 11) 46 93-1 71
Telefax (02 11) 46 93-1 20
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.freiwilliges-jahr.de
35
Kontakt: Uwe Slüter; Marianne Schmidle
Die Katholische BAG ist ein Zusammenschluss aller Anbieter von unterschiedlichen
Freiwilligendiensten im In- und Ausland, die in katholischer Trägerschaft angeboten
werden. Geborene Mitglieder sind die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe
(AGEH), Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und Deutscher Caritasverband (DCV).
Aufgaben
Förderung und Koordinierung von Fachinformationsaustausch und Mitgliederzusammenarbeit; Erarbeitung von Stellungnahmen, Memoranden und fachpolitischen
Ausführungen; Beratung förderpolitischer Fragen
Koordination und Vertretung gemeinsamer Mitgliederinteressen gegenüber Politik,
Behörden und Institutionen, der Öffentlichkeit und in der Kirche
70
Teil II
Öffentlichkeitsarbeit zur Anerkennung und Förderung von Freiwilligendiensten; Zielgruppen für Freiwilligendienste ansprechen
Vermittlung junger Menschen auf Einsatzstellen und Freiwilligenplätze im In- und
Ausland im Rahmen von Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) und Europäischem Freiwilligendienst (EVS)
Zusammenarbeit von Katholischer BAG, MISEREOR und AGEH bei der Durchführung
des Welt-Freiwilligendienstes, dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst für
junge Menschen in katholischer Trägerschaft (www.welt-freiwilligendienst.de)
Mitgliedsorganisationen
AG MaZ Spiritaner FWD -Stuttgart; AGEH Köln; Arbeitsstelle für Jugendseelsorge
der DBK; Arbeitsstelle FSD Limburg; BDKJ Bayern / LAG für katholische Jugendarbeit; BDKJ Bundesstelle Düsseldorf; BDKJ Diözese München-Freising; BDKJ Diözese
Essen – BJA; BDKJ Diözese Fulda; BDKJ Diözese Mainz; BDKJ Diözese RottenburgStuttgart; BDKJ Diözese Speyer BJA; BDKJ Landesverband Oldenburg; Bischöfliches
Generalvikariat – Referat Weltkirche; Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück; Caritasverband Dresden-Meißen; Caritasverband Freiburg; Caritasverband für das Bistum
Erfurt e.V.; Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.; Caritasverband Görlitz;
Caritasverband Hildesheim; Caritasverband Magdeburg; DiAG Bamberg; Don Bosco
Mission Bonn; Erzbistum Hamburg; Freiwilligen Zentren Freiburg; Freiwilligen/Friedensdienste Freiburg; FSD Köln; fsj Münster gGmbH; IN VIA Berlin; IN VIA Freiburg;
IN VIA Paderborn; Initiative Christen für Europa Dresden; Jesuit European Volunteers
München; Jugendhaus Düsseldorf; Jugendseelsorge Mecklenburg; Katholisches Büro
Berlin; Kolping JGD Köln; Malteser Köln; Pallottinischer FWD Odernheim; pax christi
– Deutsche Sektion; Salesianer Don Boscos München; Soziale Lerndienste Bistum
Trier und Soziale Friedensdienste; Sozialer Dienst für Frieden und Versöhnung; Steyler Freiwilligendienst St. Augustin
71
Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit
Interessierte an Entwicklungspolitik und Entwicklungsdienst
Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED)
Ulrich-von Hassell-Straße 76, 53123 Bonn
Telefon (02 28) 81 01-0; Telefax (02 28) 81 01-1 60
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.eed.de
Unterstützung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von rund 500 Gruppen und
Gemeinden; Zuschüsse zu Seminaren, Studienreisen sowie zu Informationsmaterial;
Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit; EED-Newsletter; Magazin für globale Entwicklung
und ökumenische Zusammenarbeit „welt-sichten“ (monatlich; gemeinsame Herausgabe mit Brot für alle; Brot für die Welt; Christoffel-Blindenmission; Fastenopfer;
Kindernothilfe; Misereor; Assoziation Förderung der entwicklungspolitischen Publizistik); Finanzielle Förderung von rund 300 Projekten und Programmen auf allen
Kontinenten; Beratung von Partnerorganisationen
Mitarbeiter deutscher Organisationen der Internationalen Zusammenarbeit
Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ)
InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*
Lohfelder Straße 128, 53604 Bad Honnef
Telefon (0 22 24) 9 26-0; Telefax (0 22 24) 9 26-1 51
Internet: http://www.inwent.org/vez
Vorbereitung von Fach- und Führungskräften der Entwicklungs- und Internationalen
Zusammenarbeit auf deren Auslandstätigkeit
Praxisorientierte Seminare und Workshops: Grundlagen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Zusammenarbeit; Strategien erfolgreicher
interkultureller Zusammenarbeit; Landesanalysen für mehr als 130 Länder; International erprobte Managementverfahren; Berufsorientierte Kommunikationsfertigkeiten
in den europäischen Verkehrssprachen und in bis zu 80 Landessprachen
Online-Portale mit Informationen zu Entwicklungsländern und -themen:
http://liportal.inwent.org und http://www.inwent.org/e-pol
*
72
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
Teil II
Ausreisende Fach- und Führungskräfte folgender Sektoren
Friedenseinsätze / Peacebuilding
Peace Brigades lnternational (PBI)
Deutscher Zweig e.V.
Harkortstraße 121, 22765 Hamburg
Telefon (0 40) 3 89 04 37-0; Telefax (0 40) 3 89 04 37-28
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.pbideutschland.de
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF)
Ludwigkirchplatz 3–4, 10719 Berlin
Telefon (0 30) 5 20 05 65-0; Telefax (0 30) 5 20 05 65-90
Internet: http://www.zif-berlin.org
Industrie / Wirtschaft
Carl Duisberg Centren
Hansaring 49–51, 50670 Köln
Telefon (02 21) 16 26-2 62; Telefax (02 21) 16 26-3 37
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.cdc.de
compass international GmbH
relocation, training & consulting
Epplestraße 5A, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 28 47 09-0; Telefax (07 11) 28 47 09-52
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.compass-international.de
IFIM – Institut für Interkulturelles Management GmbH
Maarweg 48, 53619 Rheinbreitbach
Telefon (0 22 24) 94 95-0; Telefax (0 22 24) 94 95-96
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.ifim.de
Landwirtschaft
Seminar für Ländliche Entwicklung (SLE)
der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät
der Humboldt-Universität zu Berlin
Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin
Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04
E-Mail: [email protected]
[email protected]
[email protected]
Internet: http://www.sle-berlin.de
73
Medizin
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI)
Kursussekretariat
Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg
Telefon (0 40) 4 28 18-5 11; Telefax (0 40) 4 28 18-5 12
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bni-hamburg.de
Deutsches Institut für ärztliche Mission e.V. (Difäm)
Träger der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus
Paul-Lechler-Straße 24, 72076 Tübingen
Telefon (0 70 71) 20 6-5 12, -5 38; Telefax (0 70 71) 2 06-5 10
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.difaem.de
Institut für Public Health
Entwicklungshelfer-Kurse
Im Neuenheimer Feld 324, 69120 Heidelberg
Telefon (0 62 21) 56-29 04; Telefax (0 62 21) 56-49 18
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=7086
74
Teil II
Fortbildungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen
• als Beigeordnete Sachverständige (BS) – international bekannt als Junior Professional Officers (JPO), Associate Experts (AE) oder Associate Professional Officers
(APO) – mit Hochschulabschluss und erster international ausgerichteter Berufserfahrung sowie sehr guten Fremdsprachenkenntnissen. BS können für zwei Jahre bei
Internationalen Organisationen eingesetzt werden. Ab Januar eines jeden Jahres
werden die im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige (BS) zu
besetzenden Stellen, die Bewerbungsvoraussetzungen und der Programmablauf im
Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio veröffentlicht. Die Durchführung
des BS-Programms erfolgt durch das Büro Führungskräfte zu Internationalen
Organisationen (BFIO) der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Telefon (02 28) 7 13-13 31; Telefax (02 28) 7 13-2 70 10 36
E-Mail: [email protected]
• vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft, Umwelttechnik und -ökonomie, Medizin,
Geographie, Berufspädagogik sowie ergänzender Postgraduiertenausbildung und/oder
Berufserfahrung im Inland und in Entwicklungsländern können am EZ-Traineeprogramm (neun Monate in einem GTZ-Vorhaben, weitere Stationen in deutschen und
internationalen EZ-Organisationen und im BMZ) teilnehmen
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH*
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn
Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15
E-Mail: praktika @gtz.de; Internet: http://www.gtz.de
• aller Fachrichtungen mit insgesamt einem Jahr Auslandserfahrung nach
herausragendem Hochschulabschluss sowie berufsähnlichen Erfahrungen (z.B. Praktika während des Studiums) und sehr guten Kenntnissen des
Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache können sich für
das Mercator Kolleg für internationale Aufgaben (12 Monate) bewerben.
Das Mercator Kolleg ist ein Projekt der Studienstiftung des deutschen Volkes und
der Stiftung Mercator in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (näheres unter
www.studienstiftung.de/mercator-kolleg.html sowie www.mercator-kolleg.de)
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
75
• vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bietet
das DIE neunmonatige Lehrgänge: Ausbildung im Institut; Empirische Untersuchung in einem Entwicklungs- oder Transformationsland (11 Wochen); Auswertung
des Auslandsaufenthaltes:
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (DIE)
Tulpenfeld 6, 53113 Bonn
Telefon (02 28) 9 49 27-1 11; Telefax (02 28) 9 49 27-1 30;
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.die-gdi.de
• der Fachrichtungen Wirtschafts-, Sozial-, Agrar-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften können an einem einjährigen interdisziplinären Trainingskurs mit dreimonatigem Arbeitsaufenthalt in einem deutschen EZ-Projekt teilnehmen:
Seminar für Ländliche Entwicklung (SLE) der
Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin
Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.sle-berlin.de
• der Wirtschaftswissenschaften besteht die Möglichkeit eines drei- bis sechsmonatigen Praktikums an deutschen Auslandshandelskammern
(Ansprechpartner unter www.ahk.de)
Allgemeine Informationen unter
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.dihk.de
• Rechtsreferendare können ihre Wahl-, Wahlpflicht- und Verwaltungsstation ableisten:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
Referat 101
Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn
Telefon (02 28) 5 35-30 09, -33 26; Telefax (02 28) 5 35-40 09, -30 05
E-Mail: [email protected]; [email protected]
Internet: http://www.bmz.de
• Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Vertretung für Deutschland und Österreich
Wallstraße 9–13, 10179 Berlin
Telefon (0 30) 20 22 02-0; Telefax (0 30) 20 22 02-20;
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.unhcr.de
76
Teil II
• Deutsche Auslandshandelskammern (in der Regel keine Verwaltungsstation möglich; Ansprechpartner unter www.ahkde)
Allgemeine Informationen unter
Deutscher Industrie- und Handelskammerstag e.V. (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.dihk.de
• aller Fachrichtungen
12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partnerorganisation nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchsförderungsprogramm NFP; Höchstalter 28 Jahre):
Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)*
Tulpenfeld 7, 53113 Bonn
Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.ded.de/nfp
Drei- bis zehnmonatige Praktika (Carlo-Schmid-Programm) bei einer Internationalen Organisation oder EU-Institution:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 514 – Carlo-Schmid-Programm
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.daad.de/csp
Drei- bis 12-monatige Praktika:
World University Service (WUS), Deutsches Komitee
Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden
Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.wusgermany.de
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
77
Praktika für Studierende
Alle Fachrichtungen
Einjähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium,
Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland:
ASA-Programm
der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*
Lützowufer 6–9, 10785 Berlin
Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.asa-programm.de
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ); Personalreferat
Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn
Telefon (02 28) 5 35-30 08; Telefax (02 28) 1 05 35-30 08
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.bmz.de
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk – DSJW (drei- bis sechsmonatige Praktika in
Programmen deutscher EZ-Organisationen und deren Partnerorganisationen sowie in
Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien in der Südafrikanischen Republik,
Namibia und Lesotho):
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW)
Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef
Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.dsjw.de
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Carlo-Schmid-Programm
(drei- bis zehnmonatige Praktika in Internationalen Organisationen und
EU-Institutionen)
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.daad.de/csp
World University Service (WUS), Deutsches Komitee
Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden
Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.wusgermany.de
*
78
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
Teil II
Angewandte Technik und Betriebswirtschaft
(Fachhochschulen)
Im Rahmen eines Praxissemesters sechsmonatige fachbezogene Tätigkeit in einem
ausländischen Unternehmen – weltweit, vorzugsweise in Asien, Lateinamerika,
Mittel- und Osteuropa:
InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*
Abteilung 6.02
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn
Telefon (02 28) 44 60-11 99, -12 73, -13 69; Telefax (02 28) 44 60-14 82
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.inwent.org/fh-praxissemester
Auslandsbezogene Studiengänge
Zwei- bis dreimonatige Praktika weltweit:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Kurzstipendien
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 82-2 55; Telefax (02 28) 8 82-5 50
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.daad.de
Geisteswissenschaften
Praktika (Mindestdauer drei Monate):
Goethe-Institut e.V. (GI) – Zentrale, Bereich 53
Dachauer Straße 122, 80637 München
Telefon (0 89) 1 59 21-4 68, -5 72; Telefax (0 89) 1 59 21-6 76
E-Mail: [email protected]; [email protected]
Internet: http://www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm
Informationstechnologie
Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.
Kasernenstraße 26, 53111 Bonn
Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.aiesec.de
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
79
Ingenieur- und Naturwissenschaften, Land- und
Forstwirtschaft
Praktika (zumeist in den Sommersemesterferien) in Industriebetrieben und Forschungsinstituten weltweit:
Deutsches Komitee der IAESTE im
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 82-2 31; Telefax (02 28) 8 82-5 50
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.iaeste.de/cms
Wirtschafts-, Verwaltungs-, Politik-, Rechts-, Regional-,
Kommunikations-, Umwelt- und Sozialwissenschaften,
Agrar-, Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Informatik,
Geografie, Berufspädagogik
Dreimonatige Projekthospitation in einem GTZ-Auslandsprojekt
Ein- bis dreimonatiges Praktikum in einer Abteilung der GTZ:
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH*
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn
Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.gtz.de
Medizin
Famulaturen, Entwicklungszusammenarbeit und Forschungsaustausch (weltweit):
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd)
Kennedyallee 91–103, 53175 Bonn
Telefon (02 28) 8 82-7 31; Telefax (02 28) 8 82-7 32
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.bvmd.de
famulieren & engagieren – Famulatur und Sozialpraktikum (weltweit) ab dem fünften
Semester:
IPPNW – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs /
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.
Körtestraße 10, 10967 Berlin
Telefon: (0 30) 69 80 74-17; Telefax (0 30) 6 93 81 66
E-Mail: [email protected];
Internet: http://www.ippnw.de/Studierende/famulieren_&_engagieren
*
80
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
Teil II
Sozialwissenschaften, Sozialarbeit, Psychologie, Volkswirtschaftslehre mit
Schwerpunkt Umwelt oder Entwicklungszusammenarbeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik
Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.
Kasernenstraße 26, 53111 Bonn
Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.aiesec.de
Wirtschaftswissenschaften
Sechswöchige bis 18-monatige Praktika vorwiegend in Unternehmen weltweit:
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.
Kasernenstraße 26, 53111 Bonn
Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.aiesec.de
Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie kombinierte Studiengänge
(Universitäten)
Drei- bis sechsmonatige Praktika in ausgewählten Entwicklungs- und Transformationsländern; Schwerpunkt Asien:
InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*
Abteilung 6.02
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn
Telefon (02 28) 44 60-11 50; Telefax (02 28) 44 60-14 82
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.inwent.org
Zahnmedizin
Famulatur im außereuropäischen Ausland:
Zahnmedizinischer Austauschdienst e.V.
Mallwitzstraße 16, 53177 Bonn
Telefon (02 28) 85 57-44; Telefax (02 28) 34 06 71
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.zad-online.com
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
81
Kurzzeiteinsätze für junge Berufstätige und
Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre)
Einjähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium,
Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland:
ASA-Programm
der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*
Lützowufer 6–9, 10785 Berlin
Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.asa-programm.de
12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partnerorganisation
nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchsförderungsprogramm
NFP; Höchstalter 28 Jahre):
Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)*
Tulpenfeld 7, 53113 Bonn
Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.ded.de/nfp
12-monatiger Aufenthalt (zzgl. Vorbereitung von 25 Tagen) für junge Erwachsene
im Rahmen des Freiwilligenprogramms „weltwärts mit dem DED“ (Voraussetzungen:
Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit
oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss
mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife; Weltoffenheit und Lernbereitschaft; Interesse an fremden Kulturen und
Problematik der Entwicklungsländer):
Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)*
Tulpenfeld 7, 53113 Bonn
Telefon (02 28) 24 34-4 70; Telefax (02 28) 24 34-4 71
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.ded.de/weltwaerts
Drei- bis sechsmonatige Praktika in Programmen deutscher EZ-Institutionen und deren Partnerorganisationen sowie in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien
in der Südafrikanischen Republik, Namibia und Lesotho:
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW)
Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef
Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.dsjw.de
*
82
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
Teil II
Eine umfassende Übersicht über Austausch- und Stipendienprogramme für
junge Berufstätige, Auszubildende und Studenten, die Berufserfahrungen weltweit sammeln möchten, bieten die Verzeichnisse: „Mit InWEnt ins Ausland“ und
„Weiterbildung ohne Grenzen – Mit 78 Organisationen zur beruflichen Qualifizierung
ins Ausland“ – zu beziehen von der Informations- und Beratungsstelle der InWEnt
– Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*, Friedrich-Ebert-Allee
40, 53113 Bonn; Telefon (02 28) 44 60-11 23; E-Mail: [email protected]; Internet:
http://www.ibs.inwent.org
*
Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3
83
Kurzzeiteinsätze und Freiwilligendienste für
Jugendliche und junge Erwachsene
Einsätze und Dienste (von einer Woche bis zu vierundzwanzig Monaten) in gemeinnützigen Projekten – auch in Entwicklungsländern – führen eine Vielzahl von
Organisationen durch:
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
Friedensallee 48, 22765 Hamburg
Telefon (0 40) 39 92 22-0; Telefax (0 40) 39 92 22-99
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.afs.de
Internationale Begegnung in Gemeinschaftsdiensten e.V. (IBG)
Schlosserstraße 28, 70180 Stuttgart
Telefon (07 11) 6 49-02 63, -11 28; Telefax (07 11) 6 40 98 67
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.ibg-workcamps.org
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V. (IJGD)
Geschäftsstelle Berlin / Landesverein Berlin e.V.
Bereich Afrika, Asien, Lateinamerika (AALA)
Glogauer Straße 21, 10999 Berlin
Telefon (0 30) 6 12 03 13-50; Telefax (0 30) 6 12 03 13-38
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.ijgd.de (Programm)
ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V.
Stralauer Allee 20 e, 10245 Berlin
Telefon (0 30) 21 23 82 52; Telefax (0 30) 21 23 82 53
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.icja.de
Kolpingwerk Deutschland gGmbH – Jugendgemeinschaftsdienste
Kolpingplatz 5–11, 50667 Köln
Telefon (02 21) 2 07 01-1 15; Telefax (02 21) 2 07 01-40
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.kolping.de/jgd
Service Civil International – Deutscher Zweig e.V. (SCI)
Blücherstraße 14, 53115 Bonn
Telefon (02 28) 21 20 86; Telefax (02 28) 26 42 34
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.sci-d.de
Hinweise auf weitere internationale Freiwilligendienste finden sich unter
www.entwicklungsdienst.de/ifd.0.html
84
Teil II
Der „Andere Dienst im Ausland“
ist für anerkannte Kriegsdienstverweigerer ein Ersatz für den Zivildienst in Deutschland. Der „andere Dienst“ dauert mindestens zwei Monate länger als die aktuelle
Zivildienstzeit. Dieser weltweite Einsatz dient der Völkerverständigung und ist in
der Regel an praktische Tätigkeiten im pädagogischen oder humanitären Bereich
gebunden. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden.
Eine Übersicht zu den mehr als 250 Trägerorganisationen vermittelt das Informationsblatt „Andere Dienste im Ausland“ nach § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG).
Es kann beim Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann-Straße 2–8, 50964
Köln, Telefon (02 21) 36 73-0; Telefax (02 21) 36 73-49 49; E-Mail: zivimagazin@
baz.bund.de angefordert werden. Über die Homepage des Bundesamtes (http://www.
zivildienst.de) steht das Informationsblatt auch als Download zur Verfügung.
Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts wurde 2007 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen.
Er ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren, sich mit finanzieller
Unterstützung für sechs bis vierundzwanzig Monate ehrenamtlich in Entwicklungsländern zu engagieren.
weltwärts wird durch das BMZ finanziert und von einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher Entsendeorganisationen im partnerschaftlichen Dialog mit den Projektpartnern
durchgeführt.
Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Freiwilligendienst über
das
weltwärts-Sekretariat
Postfach 12 06 19, 53048 Bonn
Telefon (02 28) 2 43 44 44; Telefax (02 28) 2 43 44 43
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.weltwaerts.de
85
Register
Register
Berufe und Berufsgruppen
Administratoren ................................................ 2
Agrarberufe siehe
Landwirtschaftliche Berufe
Alle Berufsgruppen ......... 5, 19, 25, 30, 31
Anthropologen ....................................................14
Apotheker .............................................................. 2
Ärzte ...............1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 14, 15, 27
Allgemeinmedizin ....................................... 1, 14
– Augenärzte.......................................................10
– Chirurgie................................................ 1, 2, 14
– Gynäkologie .......................................1, 14, 16
– HNO ......................................................................10
– Innere Medizin ...............................................16
– Kinderheilkunde ............................................16
– Psychiatrie .......................................................16
– Public Health ........................................... 1, 11
Ausbilder ............................................................... 8
Baufachkräfte .....................................................15
Betriebswirte (diplomierte;
graduierte)........1, 8, 9, 11, 14, 20, 27, 28
Chemiker ................................................................26
Dozenten .................................................... 8, 9, 13
Ergotherapeuten................................................16
Ernährungswissenschaftler ....................... 4
Erwachsenenbildner ......................16, 17, 18
Erziehungswissenschaftler ............... 11, 18
Ethnologen.....................................1, 11, 14, 18
Facharbeiter siehe Handwerksmeister
Fachärzte siehe Ärzte
Feuerwerker .........................................................28
Finanzfachkräfte ................................... 4, 8, 15
Forstwirte siehe
Landwirtschaftliche Berufe
Friedensfachkräfte ...............14, 16, 18, 19,
25, 29, 31
Friedenspädagogen .........................................14
Geografen .................................... 11, 12, 14, 18
Geologen ................................................................14
Gesundheitsökonomen...................................11
Gewerbelehrer siehe Lehrkräfte
Handwerksmeister .......................1, 9, 14, 27
– Elektrotechnik ......................................... 1, 14
– Holz ......................................................................14
– Kraftfahrzeugtechnik ........................... 1, 14
– Metall..................................................................14
Hebammen ........................................2, 4, 14, 15
Hochschullehrer
– Alle Fachrichtungen............................. 8, 13
– Natur- und
Ingenieurwissenschaften ........................11
Hydrologen ...........................................................14
Hygienefachkräfte ............................................15
Ingenieure (diplomierte;
graduierte)......................... 1, 8, 9, 26, 27, 28
– Agrarwissenschaften.................... 1, 9, 11,
12, 14, 18
– Bautechnik ................................................. 9, 12
– Bewässerung ..................................................12
– Elektrotechnik ......................................... 1, 14
– Energie ...............................................................11
– Forst ....................................................................14
Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen
89
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Gartenbau .........................................................14
Informatik.........................................................14
Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1
Maschinenbau ................................................14
Straßen-, Pisten- und Brückenbau ..14
Tiefbau................................................................14
Umwelt...............................................................11
Wasser / Abwasser .......................... 11, 14
Wirtschaft .......................................11, 14, 26
Journalisten................................................ 18, 21
Junge Berufstätige .......................................... 5
Juristen .................................. 8, 11, 21, 23, 24
Katastrophenhilfefachkräfte............. 15, 16
Kaufleute ...................................................... 14, 27
Koordinatoren ..................................................... 2
Krankengymnasten .......................................... 1
Krankenschwestern, -pfleger .........1, 2, 4,
7, 14, 15
Kulturmanager,
-wissenschaftler ..................................... 14, 22
Labortechniker ...................................................15
Landwirtschaftliche Berufe
(Agrarökonomen; Agrarbiologen;
Agraringenieure; Agrarwissenschaftler;
Agrartechniker; Land- und Forstwirte;
Gartenbauingenieure)................1, 9, 11, 12,
14, 16, 18, 29
Lehrkräfte ................................ 6, 9, 13, 14, 22
– Allgemein bildende Schulen........... 6, 11
– Berufsbildende Schulen........... 6, 11, 14,
16, 27, 29
– Deutsch .............................................................. 6
– Wissenschaft siehe Dozenten
Logistiker ............................................ 2, 4, 7, 15
Marketingfachkräfte .......................................14
Medienwissenschaftler .................................18
Medizinische Laboranten............................. 4
Medizinisch-technische
Assistenten .......................................................... 1
Naturwissenschaftler..................................... 8
Ökonomen (diplomierte) ..................... 11, 14
Ökotrophologen siehe
Ernährungswissenschaftler
Organisations-, Personal- und
Unternehmensberater ...................14, 16, 29
Orthopäden ...........................................................10
Orthopädiemechaniker ..................................14
Pädagogen siehe auch Lehrkräfte......... 1,
11, 14, 17, 18, 21
Philologen siehe auch Lehrkräfte .........22
Physiker..................................................................26
Physiotherapeuten ...........................................14
Politologen / Politikwissenschaftler .....................11, 14, 18, 21, 23, 24
Projektmanager .................................................15
Psychologen...............................1, 2, 4, 14, 16
Regionalwissenschaftler........................ 1, 14
Rehabilitationsfachkräfte............................10
Rückkehrende Fachkräfte ..................... 8, 32
Sozialarbeiter, -pädagogen........... 1, 9, 14,
16, 18, 28
Sozialwissenschaftler ...........1, 11, 14, 16,
17, 20, 21, 23, 24, 29
Soziologen............................................11, 14, 18
Stadt- und Regionalplaner ............... 11, 27
Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen
90
Register
Studierende aller Fachrichtungen ......... 5
Techniker ...............................1, 4, 7, 9, 27, 28
– Elektrotechnik ......................................... 1, 14
– Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1
– Umwelttechnik ..............................................14
Theologen .............................................................. 1
Tierärzte siehe Veterinärmediziner
Transportökonomen.........................................11
Verwaltungsfachkräfte........ 10, 14, 15, 16
Verwaltungswissenschaftler ....11, 18, 23
Veterinärmediziner...........................................12
Volkswirte (diplomierte;
graduierte).......................1, 8, 11, 14, 20, 24
Wasserfachkräfte .................................... 14, 15
Wirtschaftsingenieure siehe Ingenieure
Wirtschaftswissenschaftler......14, 21, 23
Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen
91
Register
Länder und Regionen
Afghanistan .......................................................... 7
Afrika .....................1, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 14,
16, 17, 20, 23, 24, 26, 27, 28
Afrika südlich der Sahara .......................... 8
Angola ..................................................................... 7
Arabische Länder .................................... 11, 20
Argentinien ...........................................................29
Asien ........................ 1, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 14,
16, 17, 20, 23, 24, 26, 27
Israel........................................................................19
Bangladesch .....................................................3, 7
Bolivien...................................................................18
Bosnien und Herzegowina ..........................19
Brasilien.................................................................29
Burkina Faso .......................................................29
Burundi .......................................................... 18, 29
Lateinamerika..............1, 4, 5, 8, 9, 10, 11,
12, 14, 16, 17, 20, 21, 23, 24, 26, 27
Karibik ............................................................ 11, 20
Kaukasus-Region ..................................... 11, 17
Kenia .....................................................................3, 7
Kolumbien ....................................................... 7, 25
Kongo Demokratische Republik ........ 7, 18
Kosovo .....................................................................19
Libanon ...................................................................19
Liberia ..................................................................... 7
Maghreb ........................................................... 8, 11
Mali ...........................................................................18
China VR.................................................................23
Costa Rica ............................................................18
Côte d’Ivoire ........................................................ 7
Marokko..................................................................18
Mazedonien ..........................................................19
Mexiko .....................................................................25
Mittel- und Osteuropa ...........1, 21, 24, 27
Europa .....................................................................17
Guatemala.............................................................25
Guinea .....................................................................29
Guinea-Bissau ....................................................29
GUS ...........................................................................27
Mittelmeerraum....................... 11, 17, 20, 21
Mosambik ..............................................................29
Nepal ........................................................................25
Neue unabhängige Staaten ........................ 8
Nicaragua ........................................................ 3, 18
Haiti .......................................................................... 7
Niger.........................................................................18
Indien ....................................................................... 3
Indonesien.............................................................25
Ostafrika ................................................................14
Osteuropa .................................... 11, 16, 23, 26
Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen
93
Palästina....................................................... 19, 29
Philippinen...................................................... 3, 19
Senegal ...................................................................29
Serbien ....................................................................19
Sierra Leone ........................................................ 7
Simbabwe..............................................................29
Südafrikanische Republik ...........................29
Sudan ....................................................................... 7
Südasien ................................................................21
Südliches Afrika ..............................11, 14, 21
Südostasien .........................................................21
Südosteuropa ........................5, 8, 11, 17, 20,
21, 23, 27
Tschad .....................................................................18
Uganda .............................................................. 7, 18
Westafrika ................................................... 14, 21
Westasien................................................8, 11, 27
Zentralasien........................................11, 14, 17
Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen
94
Anhang
Anhang
Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)
Vom 18. Juni 1969 (Bundesgesetzblatt I, Seite 549)
Zuletzt geändert durch Art 35 G v. 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954)
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Entwicklungshelfer
(1) Entwicklungshelfer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer
1. in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen (Entwicklungsdienst),
2. sich zur Leistung des Entwicklungsdienstes gegenüber einem anerkannten Träger
des Entwicklungsdienstes für eine ununterbrochene Zeit von mindestens zwei
Jahren vertraglich verpflichtet hat,
3. für den Entwicklungsdienst nur Leistungen erhält, die dieses Gesetz vorsieht,
4. das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des
Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften ist.
(2) Als Entwicklungshelfer im Sinne dieses Gesetzes gilt auch, wer durch einen
anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes darauf vorbereitet wird, Entwicklungsdienst zu leisten (Vorbereitungsdienst), für den Vorbereitungsdienst nur Leistungen
erhält, die dieses Gesetz vorsieht, neben dem Vorbereitungsdienst keine Tätigkeit
gegen Entgelt ausübt und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 erfüllt.
§ 2 Träger des Entwicklungsdienstes
(1) Als Träger des Entwicklungsdienstes können juristische Personen des privaten
Rechts anerkannt werden, die
1. ausschließlich oder überwiegend Entwicklungshelfer vorbereiten, entsenden und
betreuen,
2. Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgabe auf die Dauer erfüllen und den ihnen
nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nachkommen,
3. sich verpflichten, Entwicklungshelfer nur zu solchen Vorhaben zu entsenden, die
mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer im Einklang stehen,
97
4. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51
bis 68 der Abgabenordnung dienen,
5. ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
(2) Über die Anerkennung eines Trägers des Entwicklungsdienstes entscheidet auf
dessen Antrag der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Er kann die
Anerkennung mit Auflagen verbinden, insbesondere über die allgemeinen Bedingungen der mit den Entwicklungshelfern zu schließenden Verträge, über Entsendungsgrundsätze, die im Interesse der Gesundheit des Entwicklungshelfers erforderlich
sind, über den Versicherungsschutz, über die Höhe der Unterhaltsleistungen, der
Wiedereingliederungsbeihilfen und der Reisekostenerstattung sowie über Art und
Dauer der Fortbildung (§ 22) und des Vorbereitungsdienstes. Die Auflagen können
unter dem Vorbehalt späterer Änderungen erteilt werden.
(3) Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat die Anerkennung
zu widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr
vorliegt, es sei denn, die Voraussetzung des Absatz 1 Nr. 1 ist nur deshalb entfallen,
weil die Mehrheit der Entsandten allein wegen Fehlens der deutschen Staatsangehörigkeit keine Entwicklungshelfer nach § 1 Abs. 1 sind; die Anerkennung kann auch
aus anderen wichtigen Gründen widerrufen werden, insbesondere, wenn eine Auflage
nicht erfüllt worden ist. Durch den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung
werden die Rechte des Entwicklungshelfers nach diesem Gesetz nicht berührt.
§ 3 Zuwendungen des Bundes
Zu den Aufwendungen für Leistungen, die dem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (Träger) nach diesem Gesetz obliegen, kann der Bund Zuwendungen
nach Maßgabe der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der für
ihre Vergabe geltenden Richtlinien gewähren.
§ 4 Entwicklungsdienstvertrag
(1) Der Träger hat mit dem Entwicklungshelfer einen schriftlichen Vertrag über
den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst abzuschließen, der folgende
Leistungen des Trägers vorsehen muß:
1. Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltsleistungen),
2. eine nach Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene
Wiedereingliederungsbeihilfe; dies gilt auch, wenn der Entwicklungsdienst
vorzeitig beendet wird; vor Ablauf von sechs Monaten jedoch nur dann, wenn
der Entwicklungshelfer die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat. Die
Wiedereingliederungsbeihilfe gilt nicht als Einkommen im Sinne von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung
und Umschulung.
98
Anhang
3. Erstattungen der notwendigen Reisekosten,
4. die Übernahme der Pflichten, die nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Mutterschutzgesetz dem Arbeitgeber obliegen.
(2) In dem Vertrag über den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst können
weitere Leistungen zur sozialen Sicherung des Entwicklungshelfers, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Kinder im Rahmen der vom Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 2 erlassenen Auflagen vereinbart
werden.
§ 5 Leistungen durch andere Stellen
(1) Wirkt der Entwicklungshelfer auf Veranlassung des Trägers in Entwicklungsländern an Vorhaben mit, die von anderen Stellen als dem Träger durchgeführt werden,
so hat der Träger dafür zu sorgen, dass die andere Stelle gegenüber dem Entwicklungshelfer vertraglich die in § 4 Nr. 4 bezeichneten Pflichten übernimmt.
(2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, §§ 6, 7 Abs. 1, §§ 8 und 11 genannten und die
nach § 4 Abs. 2 zugelassenen Leistungen können auch von einer Stelle im Entwicklungsland oder der Stelle im Sinne des Absatzes 1 erbracht werden, die das
Vorhaben durchführt.
(3) Bei Leistungen anderer Stellen nach Absatz 1 oder Absatz 2 haftet auch der
Träger dem Entwicklungshelfer für eine ordnungsgemäße Erfüllung.
II. Besonderer Teil
§ 6 Haftpflichtversicherung
(1) Der Träger ist verpflichtet, für den Entwicklungshelfer und seinen unterhaltsberechtigten Ehegatten sowie seine unterhaltsberechtigten Kinder, die nicht nur vorübergehend mit ihm zusammenleben, eine angemessene Haftpflichtversicherung zur
Deckung der Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die diese im Ausland
im dienstlichen oder privaten Bereich verursachen.
(2) Die Versicherung muss Leistungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
vorsehen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist unzulässig.
(3) Im Versicherungsvertrag ist vorzusehen, dass dem Geschädigten ein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer eingeräumt wird.
(4) Wird der Entwicklungshelfer wegen der Schäden, die er im Ausland im dienstlichen oder privaten Bereich verursacht hat, auf Ersatz in Anspruch genommen, so
hat der Träger bis zum Eintreten der Versicherung in angemessener Weise Schutz
und Hilfe zu leisten.
99
§ 7 Krankenversicherung
(1) Für die Zeit des Entwicklungsdienstes hat der Träger einen Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten, der dem Entwicklungshelfer
sowie dessen unterhaltsberechtigtem Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern,
solange diese sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufhalten, für
den Fall der Krankheit, der Entbindung und des Unfalles, soweit nicht Leistungen
auf Grund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften oder nach § 10 dieses Gesetzes gewährt werden, Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Leistungen
gewährt:
1. Erstattung von Krankheitskosten und Entbindungskosten in voller Höhe bis zu
5.000 DM1 je Versicherungsfall (Krankheit, Entbindung, Unfall).
2. Erstattung von Rückführungs- und Überführungskosten.
In dem Gruppenversicherungsvertrag muss außerdem bestimmt sein, dass der
Versicherte das Recht hat, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem
Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag oder nach Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages als Einzelversicherung nach den geltenden Krankheitskostentarifen fortzusetzen. Krankheiten, die sich der Entwicklungshelfer oder ein
Familienangehöriger im Sinne des Satzes 1 während der Dauer seiner Versicherung
im Gruppenversicherungsvertrag zugezogen hat, sind dabei ohne Risikozuschlag in
den Versicherungsschutz einzubeziehen.
(2) Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes hat der Träger für den Fall, dass der
Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, die
Beiträge in voller Höhe zu übernehmen; ist der Entwicklungshelfer oder ein Familienangehöriger im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits in einer privaten Krankheitskostenversicherung versichert, so hat der Träger die Beiträge oder Prämien
in Höhe der Aufwendungen zu übernehmen, höchstens jedoch den Betrag, der für
einen versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Arbeitsverdienst in Höhe der
für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu
zahlen wäre; hierbei ist der Beitragssatz der für den Sitz des Trägers zuständigen
Allgemeinen Ortskrankenkasse zugrunde zu legen.
Sind der Entwicklungshelfer und seine Familienangehörigen im Sinne des Absatzes
1 Satz 1 für diese Zeit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch anderweitig in einer privaten Krankheitskostenversicherung versichert, so hat der Träger
sie nach Absatz 1 zu versichern.
(3) Entstehen dem Entwicklungshelfer oder einem Familienangehörigen im Sinne des
Absatzes 1 Satz 1 durch den Eintritt eines Versicherungsfalles (Absatz 1 Nr. 1 oder
2) notwendige Kosten, die weder nach Absatz 1 noch durch Leistungen auf Grund
1 jetzt: 2.556,46 EUR (Anm. d. Redaktion)
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Anhang
sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gedeckt sind, so trägt diese der Bund,
soweit die Gesamtkosten die ortsüblichen Kosten nicht übersteigen. Der Bund kann
in diesem Umfang auch Kosten übernehmen, die nach Beendigung des Entwicklungsdienstes erwachsen, sofern dies zur Abwendung einer unbilligen Härte geboten ist.
§ 8 Weitergewährung der Unterhaltsleistungen
(1) Ist der Entwicklungshelfer an der Dienstleistung verhindert und hat er die Verhinderung nicht vorsätzlich herbeigeführt, so hat der Träger ihm die vertraglichen
Unterhaltsleistungen für die Dauer der Verhinderung, jedoch längstens bis zum Ende
der sechsten Woche weiterzugewähren; dies gilt auch, wenn während dieser Zeit
das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers aufgelöst wird.
(2) Im Falle der Schwangerschaft einer Entwicklungshelferin hat der Träger die
vertraglichen Unterhaltsleistungen für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2
und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes weiterzugewähren, und zwar auch dann,
wenn das Dienstverhältnis während der Schutzfristen endet.
§ 9 Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
(1) Ist der Entwicklungshelfer arbeitsunfähig, so gewährt ihm der Bund im Anschluss an die Leistungen nach § 8 Abs. 1 ein Tagegeld in Höhe des Übergangsgeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
1. wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Gesundheitsstörung im Sinne des § 10 Abs. 1 ist,
2. wenn der Entwicklungshelfer die Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt hat und
3. soweit kein Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
besteht.
Wird das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers während der Arbeitsunfähigkeit
aufgelöst, so bleibt der Anspruch auf Tagegeld hiervon unberührt.
(2) Tagegeld wird wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles längstens
für achtundsiebzig Wochen gewährt, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.
(3) Der Anspruch auf Tagegeld endet mit dem Tag, von dem an
a. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Altersrente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung oder
b. eine entsprechende Leistung aus einer nach Artikel 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Finanzänderungsgesetzes
1967 vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1259) von der Versicherungspflicht
101
befreienden Lebensversicherung, an der sich der Arbeitgeber mit Beitragszuschüssen beteiligt hat, oder
c. eine entsprechende Leistung aus einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung im Sinne der Vorschrift über die Versicherungsbefreiung in der gesetzlichen
Rentenversicherung zugebilligt wird.
Ist über diesen Zeitraum hinaus Tagegeld bezahlt worden, so geht der Anspruch
auf die unter den Buchstaben a bis c bezeichneten Leistungen bis zur Höhe des
für denselben Zeitraum gezahlten Tagegeldes auf den Bund über. Übersteigt das
Tagegeld die genannten Leistungen, so kann der überschießende Betrag nicht zurückgefordert werden.
(4) Wird dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezugs Rente wegen
teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugebilligt, so wird das Tagegeld um den Betrag der für denselben
Zeitraum gewährten Rente gekürzt. Insoweit geht bei rückwirkender Gewährung der
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenanspruch auf den Bund
über. Entsprechendes gilt für Leistungen nach Absatz 3 Buchstaben b und c, wenn
sie wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit gewährt werden.
(5) Der Anspruch auf Tagegeld entfällt, solange von einem Träger der Rentenversicherung Übergangsgeld gewährt wird. Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(6) Werden dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezuges Dienst- oder
Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder
entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente von einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes oder als Arbeitnehmer
im öffentlichen Dienst oder im kirchlichen Dienst Krankenbezüge zugebilligt, so
gilt Absatz 3 entsprechend, wenn die Bezüge nicht geringer als das Tagegeld sind;
andernfalls gilt Absatz 4 entsprechend.
§ 10 Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod infolge typischer Risiken des
Entwicklungslandes
(1) Ist eine Gesundheitsstörung oder der Tod des Entwicklungshelfers auf Verhältnisse zurückzuführen, die dem Entwicklungsland eigentümlich sind und für den
Entwicklungshelfer eine besondere Gefahr auch außerhalb des Entwicklungsdienstes
bedeuten, und beruht die Gesundheitsstörung oder der Tod nicht auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, so gewährt der Bund dem Berechtigten die
Leistungen, die er im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit aus der
gesetzlichen Unfallversicherung erhielte. Ein Anspruch auf die Leistungen besteht
nicht, wenn der Entwicklungshelfer die Gesundheitsstörung oder den Tod vorsätzlich
herbeigeführt hat.
(2) Wird der Entwicklungshelfer durch eine Gesundheitsstörung im Sinne des Absatzes 1 erwerbsgemindert oder berufsunfähig (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)
102
Anhang
oder stirbt er an ihren Folgen und ist die Wartezeit in der Rentenversicherung nicht
erfüllt, so erhält der Berechtigte vom Bund Leistungen in der Höhe, wie er sie bei
Erfüllung der Wartezeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielte. Dies gilt
nicht, wenn der Berechtigte Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder
Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente von einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erhält
oder vom Träger einen Beitragszuschuss zu einer von der Versicherungspflicht der
Angestelltenversicherung befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen erhalten hat. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Trifft eine Leistung nach Absatz 1 mit einer Leistung nach Absatz 2 zusammen,
so finden die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über das Zusammentreffen von Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung entsprechende
Anwendung.
§ 11 Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit,
Berufsunfähigkeit oder des Todes
Der Träger ist verpflichtet, den Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beginn der Dienstzeit für alle Entwicklungshelfer zu
stellen, welche die dort genannten Voraussetzungen erfüllen und nicht aufgrund
des § 18 Abs. 3 des Einkommensgrenzen-Erhöhungsgesetzes vom 13. August 1952
(Bundesgesetzblatt I S. 437) oder des Artikels 2 § 1 des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung befreit sind. Entwicklungshelfern, für die
der Antrag auf Versicherung nach Satz 1 nicht zu stellen ist und die freiwillig in
der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer von der Versicherungspflicht
befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, hat der Träger Beitragszuschüsse zu diesen Versicherungen
in Höhe der Beiträge, die er im Falle der Pflichtversicherung auf Antrag zu entrichten hätte, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Beiträge, zu
gewähren. Die Verpflichtung des Trägers nach den Sätzen 1 und 2 entfällt, wenn
den Entwicklungshelfern eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und
Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen gewährleistet ist.
§ 12 Berufliche Wiedereingliederung
Wer nach Beendigung des Entwicklungsdienstes einen neuen Arbeitsplatz sucht,
soll unter Berücksichtigung der besonderen Erfahrungen und Kenntnisse, die er sich
während des Entwicklungsdienstes und des Vorbereitungsdienstes angeeignet hat,
vermittelt und beruflich gefördert werden.
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§ 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit
(1) Für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
stehen Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes
den Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem Recht der Arbeitsförderung gleich.
(2) Bei der Feststellung des für die Bemessung der Leistung maßgebenden Arbeitsentgelts ist für die Zeit eines nach Absatz 1 zu berücksichtigenden Dienstes das Arbeitsentgelt nach § 132 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen.
(3) Mehraufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit durch die Regelung des
Absatzes 1 entstehen, erstattet der Bund. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 Tagegeld bei Arbeitslosigkeit
(1) Wird der Arbeitslose binnen vier Wochen nach Beendigung des Entwicklungsdienstes, einer späteren krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder des
Bezuges von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig und hat er keinen Anspruch auf
Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, so erhält er vom Tage des
Beginns der Arbeitsunfähigkeit an ein Tagegeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
(2) Wird der Arbeitslose zu Lasten einer Versicherung nach § 7 Abs. 1, 2 oder
des Bundes nach § 7 Abs. 3 in ein Krankenhaus, ein Genesungs-, Erholungs- oder
Kurheim aufgenommen, so sind fünfundzwanzig vom Hundert des Tagegeldes zu
zahlen. Der Betrag erhöht sich auf sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert für den
ersten bisher überwiegend von ihm unterhaltenen Angehörigen und um weitere zehn
vom Hundert – bis zur vollen Höhe des Tagegeldes – für jeden weiteren derartigen
Angehörigen. Das nach Satz 2 berechnete Tagegeld kann unmittelbar an die Angehörigen ausgezahlt werden, soweit es fünfundzwanzig vom Hundert des ungekürzten
Tagegeldes übersteigt.
(3) Der Anspruch auf Tagegeld ist ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des
Entwicklungsdienstes drei Jahre vergangen sind. Im übrigen gilt § 9 entsprechend.
§ 16 Feststellung der Leistungen; Verwaltungszuständigkeit
(1) Die vom Bund nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10 dieses Gesetzes zu erbringenden Leistungen werden auf Antrag festgestellt.
(2) Die Durchführung der Aufgaben nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10, 15 dieses Gesetzes
obliegt der Unfallkasse des Bundes.
(3) (weggefallen)
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§ 17 Beamtenrechtliche Vorschriften
(1) Bewirbt sich ein Entwicklungshelfer oder früherer Entwicklungshelfer, der ein
Entwicklungsdienst-Verhältnis von nicht mehr als drei Jahren eingegangen ist und
dessen Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, durch den geleisteten
Entwicklungsdienst erloschen ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Entwicklungsdienstverhältnisses um Einstellung als Beamter und wird
er in den Vorbereitungsdienst eingestellt, so darf nach Erwerb der Befähigung für
die Laufbahn die Anstellung nicht über den Zeitpunkt hinausgeschoben werden,
zu dem der Beamte ohne Ableisten eines Entwicklungsdienstes bis zur Dauer
des Grundwehrdienstes zur Anstellung herangestanden hätte. Das Ableisten der
vorgeschriebenen Probezeit wird dadurch nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten
für Beförderungen sinngemäß, sofern die dienstlichen Leistungen eine Beförderung
während der Probezeit rechtfertigen.
(2) Beginnt ein früherer Entwicklungshelfer, der ein Entwicklungsdienstverhältnis
von nicht mehr als drei Jahren eingegangen war und dessen Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, durch den geleisteten Entwicklungsdienst erloschen ist, im Anschluss an den Entwicklungsdienst eine für den künftigen Beruf als
Beamter oder Richter vorgeschriebene Ausbildung (Hochschul-, Fachschul- oder
praktische Ausbildung) oder wird diese durch den Entwicklungsdienst unterbrochen,
so gilt Absatz 1 entsprechend, wenn er sich bis zum Ablauf von sechs Monaten
nach Abschluss der Ausbildung um Einstellung als Beamter oder Richter bewirbt
und aufgrund dieser Bewerbung eingestellt wird. Dienstzeiten, die Voraussetzung
für eine Beförderung sind, beginnen für den unter den Voraussetzungen des Satzes
1 eingestellten Richter mit dem Zeitpunkt, zu dem er ohne Ableisten eines Entwicklungsdienstes bis zur Dauer des Grundwehrdienstes zur Ernennung auf Lebenszeit
herangestanden hätte.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für einen früheren Entwicklungshelfer,
dessen Ausbildung für ein späteres Beamtenverhältnis durch eine festgesetzte
mehrjährige Tätigkeit im Arbeitsverhältnis an Stelle des sonst vorgeschriebenen
Vorbereitungsdienstes durchgeführt wird.
§ 18 Zeugnis
Bei Beendigung des Entwicklungsdienstes kann der Entwicklungshelfer von dem
Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Entwicklungsdienstes
und der Vorbereitung fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und
die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken.
§ 19 Rechtsweg
(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Träger und dem Entwicklungshelfer sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.
105
(2) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Fällen des § 7 Abs. 3, der §§ 9,
10, 15 dieses Gesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
gegeben.
III. Änderung von Gesetzen
§§ 20 bis 222
IV. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 23 Bisherige Rechtsverhältnisse
Hat jemand im Dienst eines Trägers des Entwicklungsdienstes vor dessen Anerkennung einen Schaden erlitten, der einen Anspruch auf Leistungen nach § 7 Abs. 3, §§
8, 9, 10 oder 15 dieses Gesetzes begründen würde, so werden diese Leistungen mit
Wirkung vom Tag der Anerkennung des Trägers des Entwicklungsdienstes an gewährt. Als Schaden im Sinne des § 10 gelten auch Arbeitslosigkeit sowie die Folgen
eines Unfalles oder einer Krankheit, die jemand vor Anerkennung eines Trägers des
Entwicklungsdienstes bei einer Tätigkeit, welche der eines Entwicklungshelfers entspricht, erlitten hat, wenn der Unfall oder die Krankheit nicht ein Arbeitsunfall oder
eine Berufskrankheit ist. Angerechnet werden die Leistungen, die der Berechtigte
wegen des Schadens vom Träger des Entwicklungsdienstes oder aus Privatversicherungsverträgen erhalten hat oder erhält, die vom Träger des Entwicklungsdienstes
oder einer Stelle im Entwicklungsland für ihn abgeschlossen worden sind, ehe der
Träger nach § 2 dieses Gesetzes anerkannt wurde.
§ 23a Übergangsvorschrift zu § 13
(1) Ist der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe vor dem 01. Januar 1985 entstanden,
ist § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 31. Dezember 1984 geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Ist in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember 1984 ein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe mit einer Anspruchsdauer von 312 Tagen noch nicht erschöpft, so erhöht
sich diese Anspruchsdauer auf 468 Tage, wenn der Arbeitslose bei Entstehung des
Anspruches das 49. Lebensjahr vollendet hatte.
2 Nicht abgedruckt. Die §§ 20 bis 22 sind durch andere Gesetze geändert worden. Auszüge wichtiger
anderer Gesetze sind im Anhang abgedruckt
106
Anhang
§ 23b Übergangsvorschrift zu § 13
(1) Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die
vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht
berücksichtigt.
(2) Die §§ 13, 14, 15 Abs. 1, § 16 Abs. 3 und die §§ 19 und 23 in der bis zum 30.
Juni 1987 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosenbeihilfe, die vor
dem 01. Juli 1987 entstanden sind, weiter anzuwenden.
§ 23c Übergangsvorschrift zu § 10
Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistungen nach § 10 Abs. 1 und 2,
ist § 312 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch dann entsprechend anzuwenden, wenn die Gesundheitsstörung oder der Tod nach dem 31. Dezember 1978
eingetreten ist.
§ 24 (gegenstandslos)
§ 25 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
107
Auszüge aus anderen Gesetzen
Wehrpflichtgesetz (WehrPflG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005
§ 13b Entwicklungsdienst
(1) Wehrpflichtige werden bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres nicht
zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach § 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes im Rahmen
des Bedarfs dieses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens zweijährigen Entwicklungsdienstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise für die
spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dies bestätigt.
(2) Wehrpflichtige werden ferner nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn und
solange sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erfüllen.
(3) Haben Wehrpflichtige Entwicklungsdienst von der in Absatz 1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Wird der
Entwicklungsdienst aus Gründen, die der Wehrpflichtige nicht zu vertreten hat,
vorzeitig beendet, so ist die im Entwicklungsdienst zurückgelegte Zeit, soweit sie
die Zeit übersteigt, die der Entwicklungsdienst gegenüber dem Grundwehrdienst
mindestens länger dauert, auf den Wehrdienst anzurechnen.
(4) Die Träger des Entwicklungsdienstes sind verpflichtet, das Vorliegen sowie den
Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von Wehrpflichtigen der
zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen.
Zivildienstgesetz (ZDG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1052) geändert worden
ist.
§ 14a Entwicklungsdienst
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach §
2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes
im Rahmen des Bedarfs dieses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens
zweijährigen Entwicklungsdienstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise
108
Anhang
für die spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dies bestätigt.
(2) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden ferner nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn und solange sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 des
Entwicklungshelfer-Gesetzes erfüllen.
(3) Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer Entwicklungsdienst von der in Absatz
1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten;
dies gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Entwicklungsdienst
aus Gründen, die der anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zu vertreten hat,
vorzeitig beendet, so ist die im Entwicklungsdienst zurückgelegte Zeit, soweit sie
die Zeit übersteigt, die der Zivildienst dauert, auf den Zivildienst anzurechnen.
(4) Die Träger des Entwicklungsdienstes sind verpflichtet, dem Bundesamt das
Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von
anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
§ 14b Andere Dienste im Ausland
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen,
wenn sie
1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines
vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der
das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und der mindestens zwei
Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich verpflichtet haben und
2. diesen Dienst unentgeltlich leisten.
Die Träger sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der
Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
(2) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst von der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Mindestdauer
geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den
Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die in dem
Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst
anzurechnen.
(3) Als Träger eines Dienstes nach Absatz 1 können juristische Personen anerkannt
werden, die
1. ausschließlich, unmittelbar und selbstlos steuerbegünstigten Zwecken im Sinne
der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen,
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2. Gewähr dafür bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik
Deutschland dienen, und
3. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Über die Anerkennung eines Trägers entscheidet auf dessen Antrag das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem
Auswärtigen Amt. Es kann die Anerkennung auf bestimmte Vorhaben des Trägers
beschränken. § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 14c Freiwilliges Jahr
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen,
wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich zu
einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz verpflichtet
haben, der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst
zu leisten hätten. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie
vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten. Die Verpflichtung ist gegenüber
einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassen ist.
(2) Die Träger nach Absatz 1 Satz 3 sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen
sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten
Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
(3) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst gemäß Absatz 1 geleistet haben, so erlischt ihre
Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall.
Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit
sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.
(4) (aufgehoben)
(5) (aufgehoben)
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Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Umfassendes Know-how für nachhaltige Entwicklung – gebündelt unter
einem Dach
Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern dabei, eigene
Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dafür steht
die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Sie bündelt
die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungsdienst
(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH seit dem 1. Januar
2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung bei der Erreichung ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit für
nachhaltige Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen
Bildungsarbeit.
Entwicklung wirkungsvoll gestalten
Unsere Partner wollen ihre langfristigen Entwicklungsziele selbständig erreichen.
Dafür bieten wir nachfrageorientierte, maßgeschneiderte und wirksame Dienstleistungen für nachhaltige Entwicklung an. Mit unserem ganzheitlichen, an Werten
orientierten Vorgehen stellen wir die Teilhabe aller Beteiligten sicher. Dabei handeln
wir immer im Sinne unseres Leitbildes für nachhaltige Entwicklung. In unserer Arbeit berücksichtigen wir politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte
und unterstützen so unsere Partner bei gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen
auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. So wird Entwicklung
wirkungsvoll mitgestaltet.
Das Unternehmen ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv – die Bandbreite reicht von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über den Aufbau von Staat und Demokratie,
die Förderung von Frieden, Sicherheit, Wiederaufbau sowie ziviler Konfliktbearbeitung, die Sicherung von Ernährung, Gesundheit und Grundbildung bis hin zu Umwelt-,
Ressourcen- und Klimaschutz. Wir unterstützen unsere Partner bei der Umsetzung
ihrer Entwicklungsaufgaben auch durch Management- und Logistikdienstleistungen.
In akuten Notsituationen führen wir Nothilfe- und Flüchtlingsprogramme durch. Als
anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes entsenden wir Fachkräfte als Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer in die Partnerländer.
Wir beraten unsere Auftraggeber und Partner in strategischen und konzeptionellen
Fragen, vermitteln integrierte und rückkehrende Fachkräfte und fördern die Netzwerkbildung und den Dialog von Akteuren der Internationalen Zusammenarbeit.
Die Weiterbildung unserer Partnerfachkräfte ist dabei ein wesentlicher Bestandteil
unseres Angebots. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Programme bieten
wir vielfältige Möglichkeiten, ihre gewonnenen Kontakte in Wert zu setzen. Darüber
hinaus bieten wir jungen Menschen die Chance, weltweit Berufserfahrungen zu
sammeln. Austauschprogramme für junge Berufstätige legen den Grundstein für
erfolgreiches Arbeiten auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt.
Die Auftraggeber der GIZ
Wichtigster Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist die GIZ für weitere Bundesressorts – vor allem das Auswärtige Amt, das Bundesumweltministerium und das
Bundesministerium für Bildung und Forschung –, für Bundesländer und Kommunen
sowie für öffentliche und private Auftraggeber im In- und Ausland tätig. Dazu gehören beispielsweise Regierungen anderer Länder, die Europäische Kommission, die
Vereinten Nationen und die Weltbank. Wir kooperieren intensiv mit der deutschen
Privatwirtschaft und tragen zu einem sinnvollen Zusammenspiel von Entwicklungsund außenwirtschaftlichen Aktivitäten bei. Langjährige Erfahrungen mit Allianzen
in den Partnerländern und in Deutschland sind für eine erfolgreiche internationale
Kooperation wichtige Säulen, nicht nur im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und
kulturellen, sondern vor allem auch im zivilgesellschaftlichen Bereich.
Das Unternehmen im Überblick
Die GIZ ist in mehr als 130 Ländern weltweit aktiv. In Deutschland ist das Unternehmen in nahezu allen Bundesländern präsent. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Bonn und Eschborn. Weltweit beschäftigt die GIZ etwa 17.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter – über 60 Prozent von ihnen sind einheimische Kräfte. Hinzu kommen
rund 1.135 Entwicklungshelferinnen und -helfer, 750 integrierte und 324 rückkehrende Fachkräfte, 700 einheimische Fachkräfte in Partnerorganisationen sowie 850
weltwärts-Freiwillige. Auch ein Blick in die Umsatzzahlen unterstreicht: Mit rund
1,9 Milliarden Euro Umsatz (Schätzung Dezember 2010) ist die GIZ bestens für die
Zukunft gerüstet.
Unsere Dokumentation & Bibliothek
Die Dokumentation & Bibliothek ist der größte Anbieter im deutschsprachigen Raum
für die Themengebiete: Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungsländer und Globale
Strukturpolitik. Die wissenschaftliche Spezialbibliothek umfasst einen Präsenzbestand
von gegenwärtig 100.000 Büchern, überwiegend in deutscher und englischer Sprache.
Hinzu kommen etwa 440 Abonnements deutscher und fremdsprachiger Fachzeitschriften sowie 70.000 Zeitschriftenaufsätze und rund 500 CD-ROMs und DVDs. Der Bestand
ist durch die elektronische Literaturdatenbank „LITDOK“ erschlossen.
Die Dokumentation & Bibliothek arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, als Vermittler von Wissen und
Informationen für die staatlichen Akteure der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und die interessierte Öffentlichkeit. Sie trägt durch ihre Arbeit dazu bei, das
Verständnis für Ziele und Aufgaben der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen.
Zentrale Arbeitsinstrumente sind die Internetseiten mit ihren Online-RechercheAngeboten. Ingesamt werden pro Jahr gut 118.000 Suchanfragen an die Datenbanken
der Dokumentation & Bibliothek gestellt.
Sie finden sie unter: www.giz.de/dokumentation
Zu den Serviceleistungen der Dokumentation & Bibliothek gehören
Entwicklungspolitische Informationen und Datensammlungen, Themendienste, Literatur- und Linklisten zu Schwerpunkthemen der EZ, individuelle Recherchen, Institutionenverzeichnisse und Veröffentlichungen der vorherigen InWEnt-Fachabteilungen.
Die Dokumentation & Bibliothek steht im ständigen Austausch mit nationalen und
internationalen Partnern. Sie ist World Bank Information Partner und unterhält den
„World Bank Information Kiosk“ www.wb-infokiosk.org/index69.html
Zudem ist sie Depotbibliothek der Asian Development Bank (ADB) und der InterAmerican Development Bank (IDB)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.30 bis 12.30 Uhr
Anschrift
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn
Fon +49 228 4460-1738, Fax +49 228 4460-1784
[email protected]; [email protected]
www.giz.de/dokumentation
Über die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
T +49 228 4460-0
F +49 228 4460-1766
E [email protected]
I www.giz.de
10-31334_US_Fachkraefte.indd 1
Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit 2011
Februar 2011 · 8.05-0001-2011
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Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dafür steht die Deutsche Gesellschaft
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(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung
gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung bei der Erreichung
ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige
Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen
Bildungsarbeit.
Fachkräfte für die
Entwicklungszusammenarbeit 2011
Ein Wegweiser
Im Auftrag des:
01.02.2011 9:25:10 Uhr