Kirchliches Amtsblatt - Vorlage - Bistum Dresden

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Kirchliches Amtsblatt - Vorlage - Bistum Dresden
für das Bistum Dresden-Meißen
26. Jahrgang, Nr. 5 Dresden, 6. Mai 2016
Inhalt
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
Schreiben des Apostolischen Nuntius zur Ernennung des
neuen Bischofs von Dresden-Meißen ................................................ 70
Schreiben des neuen Bischofs an die Menschen im
Bistum Dresden-Meißen .................................................................... 71
Wort des Diözesanadministrators zur Ernennung des
neuen Bischofs von Dresden-Meißen ................................................ 72
Liturgische Texte für den Gedenktag des heiligen
Papstes Johannes XXIII..................................................................... 74
Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht ............................................... 74
Handreichung zur Prävention von sexualisierter Gewalt .................... 75
Reiseveranstaltungen auf Pfarreiebene ............................................. 75
Nachruf Prälat Dieter Grande ............................................................ 76
Personalia.......................................................................................... 78
Adressänderung ................................................................................ 79
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54. Schreiben des Apostolischen Nuntius zur Ernennung des
neuen Bischofs von Dresden-Meißen
APOSTOLISCHE NUNTIATUR
IN DEUTSCHLAND
Berlin, den 26. April 2016
Nr. 1188/16
Hochwürdiger Herr Diözesanadministrator!
Hiermit beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass am Freitag, dem
29. April 2016, um 12.00 Uhr, in Rom die Nachricht veröffentlicht wird, dass
Seine Heiligkeit Papst Franziskus Seine Exzellenz den Hochwürdigsten
Herrn Msgr. Heinrich Timmerevers, Weihbischof in Münster, zum Bischof
von Dresden-Meißen ernannt hat.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr im Herrn
gez. + Nikola Eterović
Apostolischer Nuntius
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55. Schreiben des neuen Bischofs an die Menschen im
Bistum Dresden-Meißen
Vechta, 29. April 2016
Liebe Schwestern und Brüder,
heute hat mich Papst Franziskus zum neuen Bischof von Dresden-Meißen
ernannt. Bereits in der vergangenen Woche hatte mich Domdekan
Klemens Ullmann über die Wahl des Domkapitels informiert. Das hat
mich sehr berührt und gefreut, aber auch innerlich aufgewühlt. Daher habe
ich einige Tage gebraucht, bis ich mich von ganzem Herzen dieser Berufung und dem erneuten Anruf Jesu in seine Nachfolge stellen konnte.
Ich danke Papst Franziskus und dem Domkapitel für das Vertrauen, das
sie mir damit schenken. Jetzt bin ich bereit und verlasse meine Oldenburger Heimat, um zu Ihnen in die Diözese zu kommen. Mich trägt in dieser
Stunde das Wort, das an Abraham erging (Gen. 12,1): „Zieh weg aus deinem Land, von deiner Verwandtschaft und von deinem Vaterhaus in das
Land, das ich dir zeigen werde.“
Dieses für mich neue Gerufen- und Gesendet-werden in das
Bistum Dresden-Meißen nehme ich gerne an. Ich freue mich auf die
Menschen, die dort leben, auf viele Begegnungen und Gespräche. Ich
freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam Kirche sein zu können. Ich komme als Lernender zu Ihnen und möchte Neues kennen lernen.
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Die katholische Kirche ist in Ihrer Diözese in einer Diasporasituation und
hat in schweren Zeiten den Glauben durchgetragen. Das beeindruckt mich
sehr. Ich bin gespannt auf die Herausforderungen, die mich erwarten und
lasse mir gerne von Ihnen Ihr Land zeigen.
Ich freue mich darauf, in Zukunft in der Diözese Dresden-Meißen den
Menschen zu dienen, Christen zu stärken, Kirche weiter zu bauen und Welt
zu gestalten. Für diese Aufgaben bitte ich um Gottes Segen und um Ihre
tatkräftige Unterstützung.
Ihr
gez. + Heinrich Timmerevers
Bischöflicher Offizial und Weihbischof
56. Wort des Diözesanadministrators zur Ernennung des
neuen Bischofs von Dresden-Meißen
Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat den Hochwürdigsten Herrn
Heinrich Timmerevers,
Weihbischof in Münster und Bischöflicher Offizial für den Offizialatsbezirk
Oldenburg mit Sitz in Vechta, zum 50. Bischof von Dresden-Meißen
ernannt. Mit großer Freude und Dankbarkeit konnten wir diese Nachricht
am 29. April 2016 bekanntgeben. Nach nur gut sieben Monaten ist damit
ein Ende der Sedisvakanz absehbar.
Der ernannte Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, wurde
1952 in Nikolausdorf im Landkreis Cloppenburg geboren. Er studierte in
Freiburg im Breisgau und Münster Theologie.
1980 empfing er durch Bischof Dr. Reinhard Lettmann im Dom zu Münster
das Sakrament der Priesterweihe. Nach Vikarsjahren in Visbek wurde er
1984 Subdirektor am Bischöflichen Theologenkonvikt Collegium Borromäum Münster und Domvikar an der Domkirche zu Münster. Ab 1990 wirkte
er als Pfarrer in Visbek und ab 1993 zusätzlich als Landespräses für Frauenseelsorge und Frauenbildung im Offizialatsbezirk Oldenburg sowie als
Landespräses der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands.
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Papst Johannes Paul II. ernannte ihn 2001 zum Weihbischof in Münster
und zum Titularbischof von Tulana. Nach der Bischofsweihe am
2. September 2001 wurde er als Bischöflicher Offizial für den Offizialatsbezirk Oldenburg mit Sitz in Vechta eingeführt. In dieser Funktion übte
er die bischöfliche Amtsgewalt für den niedersächsischen Teil des
Bistums Münsters aus. Etwa 265.000 Katholiken in 41 Pfarreien waren
damit seiner Hirtensorge anvertraut. Darüber hinaus leitete er die Kirchenverwaltung mit etwa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
In der Deutschen Bischofskonferenz arbeitete Heinrich Timmerevers acht
Jahre lang in der Jugendkommission mit. Seit 2005 ist er Mitglied der
Kommission für geistliche Berufe, seit 2006 zudem Mitglied der AdveniatKommission. Seit 2008 ist er Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Institute des
geweihten Lebens“. Seit 2012 ist er als Bundesseelsorger des Malteser
Hilfsdienstes tätig. Heinrich Timmerevers gehört der Fokolarbewegung an.
Seit 2011 ist er Kaplan des Malteserordens.
Die Amtseinführung des neuen Bischofs von Dresden-Meißen wird am
Samstag, dem 27. August 2016 sein. Die Eucharistiefeier beginnt um
10.00 Uhr in der Kathedrale Ss. Trinitatis zu Dresden.
Bereits jetzt bitte ich die Gläubigen, für den Ernannten zu beten und in den
Gottesdiensten seiner besonders bei den Fürbitten zu gedenken. Ab dem
Zeitpunkt seiner Amtseinführung ist sein Vorname in allen Eucharistiefeiern
im Bistumsgebiet in das Hochgebet einzufügen.
Der 100. Deutschen Katholikentag in Leipzig, an dem Heinrich Timmerevers teilnehmen wird, bietet den Gläubigen eine Gelegenheit ihren neuen
Bischof in der Diözese kennenzulernen. Wir dürfen uns über einen Hirten
freuen, der eine große Nähe zu den ihm anvertrauten Menschen mitbringt,
über reiche Erfahrung in der Leitung verfügt, die Herausforderungen der
Diaspora aus seinem bisherigen Wirken bereits kennt und sich doch ausdrücklich der Herausforderung stellen möchte, Lernender zu sein.
Wir danken Papst Franziskus für die Ernennung und dem neuen Bischof
für die Bereitschaft, seine Heimat zu verlassen und sich diesem Dienst zu
stellen. Vertrauen wir ihn und unsere Diözese der treuen Fürsprache unseres Bistumspatrons, des heiligen Bischofs Benno, an.
gez. Andreas Kutschke
Diözesanadministrator des
Bistums Dresden-Meißen
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57. Liturgische Texte für den Gedenktag des heiligen
Papstes Johannes XXIII.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. September 2015 die deutsche
Fassung der Mess- und Stundengebetstexte für den Gedenktag des
hl. Johannes XXIII. approbiert. Daraufhin hat die Kongregation für den
Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 25. Januar 2016 die
Rekognitio erteilt. Die Texte finden sich auf der Homepage des
Liturgischen Instituts Trier unter www.liturgie.de.
58. Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht
Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des
Bundesfinanzhofes machten eine Neuregelung der Umsatzbesteuerung
der öffentlichen Hand erforderlich. Auch kirchliche Rechtspersonen des
öffentlichen Rechtes (Pfarreien u. andere Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts) sind davon betroffen. Es geht
insbesondere um die Besteuerung entgeltlicher Beistandsleistungen, die
verschiedene kirchliche Rechtspersonen, wie z. B. das Bistum und die
Pfarreien, untereinander erbringen.
Das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 (BGB II
S. 1834) sieht in seinem Artikel 12 die Einführung eines neuen Paragraphen 2b mit dem Titel „Juristische Personen des öffentlichen Rechts“ in
das Umsatzsteuergesetz vor.
Für die Anwendung des neuen Rechts gibt es jedoch Übergangsfristen, die
gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Es ist aber im
Einzelfall zu klären, ob die Inanspruchnahme der Übergangsregelungen
tatsächlich für die einzelnen kirchlichen Körperschaften von Vorteil ist. Der
Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Rechtsentwicklung begleitet und für die notwendigen kirchlichen Folgemaßnahmen spezifische Lösungsvorschläge erarbeitet. Die
Arbeitsgruppe wird voraussichtlich bis zur Jahresmitte praktische Lösungsvorschläge erstellen und diese den Diözesen an die Hand geben.
Zurzeit sollten die Pfarreien und sonstigen Körperschaften noch
keine rechtlichen oder tatsächlichen Maßnahmen mit Blick auf die neue
Rechtslage ergreifen, da die Rechtsmaterie noch nicht abschließend geklärt ist. Das Bischöfliche Ordinariat wird die kirchlichen Körperschaften
rechtzeitig informieren.
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59. Handreichung zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Dem Amtsblatt liegt eine Handreichung mit Informationen zur Prävention
von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bei. Diese ist
für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gedacht. Wenn Sie weitere
Exemplare dieser Handreichung benötigen, teilen Sie dies bitte dem
Präventionsbeauftragten mit. Demnächst finden Sie diese Handreichung
auch auf der Homepage des Bistums.
Tel.: 0351 3364-722, E-Mail: [email protected].
60. Reiseveranstaltungen auf Pfarreiebene
Hiermit weisen wir darauf hin, dass Pfarreien und andere Einrichtungen
die der Kirchenaufsicht durch das Bischöfliche Ordinariat unterstellt
sind, keine Verträge schließen dürfen, welche sie als Reiseveranstalter
auftreten lassen. Eine Tätigkeit als Reiseveranstalter ist von den bestehenden Versicherungen nicht abgedeckt. Im Hinblick auf pastorale Bedürfnisse
einerseits und durch die Komplexität der Rechtslage andererseits ist eine
Präzisierung erforderlich:
Zum Begriff der „Reise“:
Eine Reise im Sinne dieser Verwaltungsanweisung ist dann gegeben,
wenn eine Mehrheit von Reiseleistungen gegen Entgelt seitens des kirchlichen Trägers angeboten wird.
Eine entsprechende Definition befindet sich in den §§ 651a ff BGB.
Eine Reise liegt demnach vor, wenn Beförderung, Verpflegung, geführte
Besichtigungen, Beherbergung gemeinsam gegen einen einheitlichen
Preis angeboten werden. Beispielsweise ist nur eine Busfahrt anlässlich
einer Wallfahrt noch keine Reise, wenn nicht zusätzlich auch weitere
Leistungen wie Verpflegung, Unterkunft oder Besichtigungen als Paket
angeboten werden.
Die gemeinsame Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln allein stellt noch
keine Reise dar. Ebenso stellt es keine Reise dar, wenn gemeinsam eine
Beherbergung im gleichen Objekt mit dem gleichen Vertragspartner gebucht wird. Eine Reiseveranstaltung ist auch dann nicht gegeben, wenn
kein Entgelt des Teilnehmers verlangt wird. Zum Beispiel bei Fortbildungen
o. ä. auf Kosten des Trägers. Soweit die Pfarrei lediglich als Vermittler
für einen Dritten auftritt, ist die Pfarrei nicht der Reiseveranstalter, sondern
der Dritte, dann bestehen insoweit keine Bedenken.
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Die Pfarrei kann hierbei durchaus auch die Anmeldungen für die
einzelnen Reiseteilnehmer entgegennehmen und an den Reiseveranstalter weiterleiten.
Wenn nur irgend möglich ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Dritter der
Reiseveranstalter ist. Dies kann z. B. ein Reisebüro oder ein Busunternehmen sein über welches die Reise durchgeführt wird. Sinn und Zweck
dieser Regelung ist es, der besonderen Haftung des Reiseveranstalters
und der besonderen Verpflichtung, die diesen trifft zu entgehen. Soweit ein
kirchlicher Träger dennoch Reiseveranstalter sein soll, so ist eine besondere Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter ergeben sich daraus für die Pfarrei umsatzsteuerliche Pflichten. Nicht zuletzt
muss eine Bürgschaft für die Durchführung jedem einzelnen Mitreisenden
gegenüber abgegeben werden.
Soweit eine Reiseveranstaltung dennoch seitens der Pfarrei geplant ist,
bei der die Pfarrei der Veranstalter sein soll, so ist jedenfalls vorher
eine entsprechende kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich,
da es sich um ein nicht unerhebliches Risiko handelt, wenn eine Pfarrei
als Reiseveranstalter auftritt. Damit dies durch eine Versicherung
entsprechend abgedeckt werden kann, ist die Kontaktaufnahme mit
der Abt. Justitiariat/Versicherungen im Ordinariat unbedingt erforderlich
(Tel.: 0351 3364-722).
61. Nachruf Prälat Dieter Grande
Gott, der Herr über Leben und Tod, hat den Priester des Bistums
Dresden-Meißen
Prälat Dieter Grande
am 30. April 2016 in den Morgenstunden in sein himmlisches Reich
gerufen. Dieter Grande wurde am 24. Februar 1930 in Waldenburg
(Schlesien) geboren und kam am Ende des Zweiten Weltkrieges nach
Nordenham bei Oldenburg. Er begann sein Theologiestudium in Münster,
folgte dann aber dem Ruf, die Seelsorge in der damaligen DDR zu
unterstützen und ging zum Abschluss des Studiums nach Erfurt.
Am 18. Dezember 1955 empfing er in Neuzelle die Priesterweihe.
In der Pfarrseelsorge unseres Bistums war er im damaligen
Karl-Marx-Stadt, in Dresden-Pillnitz sowie in Leipzig-Gohlis tätig, dort 1957
zunächst als Kaplan und von 1976 bis 1982 als Pfarrer.
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Seine vielfältigen Begabungen und sein leidenschaftlicher Eifer für die
Kirche waren Mitursache für die Übernahme diözesaner und überdiözesaner Aufgaben. So wurde er 1963 zum Diözesanjugendseelsorger ernannt
und hat in dieser Funktion nicht nur vielen Jugendlichen Orientierung,
sondern auch vielen Seelsorgern und Seelsorgerinnen prägende Anleitung
für eine zeitgemäße Pastoral gegeben.
Mit seiner musikalischen Sensibilität und Begabung hat er wesentlich dazu
beigetragen, dass moderne Musik und Neues geistliches Liedgut in die
Liturgie Einzug halten konnten.
Als Sekretär der Diözesansynode 1969-1971 und der Pastoralsynode
1972-1975 sicherte er deren Ergebnisse und erwies sich als ein
brennender Wegbereiter für die Impulse des II. Vatikanischen Konzils.
1982 wurde Dieter Grande zum Ordinariatsrat und Caritasdirektor ernannt,
1984 zugleich zum Domkapitular.
Von 1986 bis 1988 war er Dompfarrer und zugleich Dekan in Dresden.
1988 wurde er zum Leiter der Pressestelle beim Sekretariat der Berliner
Bischofskonferenz berufen und spielte in der Zeit der friedlichen Revolution
eine wichtige Rolle bei der Medienarbeit rund um die Beratungen am
„Runden Tisch“ und bei der Feststellung der entsprechenden Beratungsergebnisse. Ende 1990 berief ihn Bischof Joachim Reinelt als Pressebeauftragten zurück ins Bistum Dresden-Meißen.
Von 1992 bis 1995 wurde Dieter Grande die Leitung des Katholischen
Büros Sachsen und zusätzlich die Aufarbeitung und Überprüfung eventueller Kontakte von Priestern und Laien zum Ministerium für Staatssicherheit
zunächst im Bistum und dann für die ganze Region Ost der Deutschen
Bischofskonferenz übertragen. Schließlich war er von 1995 bis 2000 Rektor
des Diözesancaritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen.
Trotz mehrfacher, schwerer Erkrankungen war Dieter Grande auch im
Ruhestand aktiv, war als Referent und Ratgeber gefragt und hatte vieles
aus seinem Lebenswerk zu sichten und zu ordnen. Mit der ihm
eigenen Verlässlichkeit hielt er die Verbindung zu zahlreichen Bekannten
und Freunden. Bedeutsam war ihm das Miteinander im Presbyterium,
sei es mit seinem Weihekurs, mit dem er sich mindestens zum Weihetag
alljährlich traf, sei es zum täglichen Gebet in der Gemeinschaft des Hauses
der Kathedrale. Bis kurz vor seinen Tod war Dieter Grande ein Mann der
wachen Wahrnehmung von Entwicklungen innerhalb und außerhalb der
Kirche und der klaren Ansage. Sein Urteil war stets tagaktuell, seine Nachfrage inspirierend und sein Rat gleichermaßen fordernd wie aufbauend.
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Trotz zunehmender Schwäche blieb er ein Mann mit unbändigem Lebenswillen, der täglich um sein Ja zum Willen Gottes gerungen und vieles im
Gebet ertragen und mitgetragen hat.
Das Bistum Dresden-Meißen dankt für einen Priester, dessen vielfältige
Beiträge zur kirchlichen und gesellschaftlichen Entwicklung tief in Gott
verwurzelt und auf den Dienst an den Menschen orientiert waren.
Prälat Dieter Grande wurde auf dem Alten Katholischen Friedhof in
Dresden beigesetzt.
R. I. P.
Dresden, den 2. Mai 2016
gez. Andreas Kutschke
Diözesanadministrator
62. Personalia
B r o d m a n n , Sr. Marie-Therese OSB (Missionsbenediktinerinnen)
mit Wirkung vom 16.04.2016 vom Orden abberufen.
G r e g o r , Peter Paul, Pf
bis zum 30.06.2020 als Landespolizeidekan für den Freistaat Sachsen
bestätigt.
K u h n, Michael, K
mit Wirkung vom 01.04.2016 als Kaplan mit der Übernahme von Subsidiarsdiensten in der Verantwortungsgemeinschaft Chemnitz unter der
Leitung des Propstes beauftragt.
N e u m a n n, Berthold, DH
mit Wirkung vom 01.04.2016 als hauptamtlicher Ständiger Diakon in der
Pfarrei St. Theresia Flöha entpflichtet.
N i e s, Br Jörg SJ
mit Wirkung vom 01.05.2016 vom Orden abberufen.
P e t e r, P Klaus SJ
mit Wirkung vom 01.05.2016 vom Orden abberufen.
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63. Adressänderung
Die Katholischen Pfarreien Herz Jesu Wurzen und St. Trinitatis Grimma
besitzen einen neuen, gemeinsamen Internetauftritt und sind unter der
Homepage www.kirche-muldental.de erreichbar.
Pfarrei Herz Jesu Wurzen
E-Mail:
[email protected]
Pfarrei St. Trinitatis Grimma
E-Mail:
[email protected]
gez. Andreas Kutschke
Diözesanadministrator
des Bistums Dresden-Meißen
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Herausgeber:
Bistum Dresden-Meißen
Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden