Kirchliches Amtsblatt - Vorlage - Bistum Dresden
Transcription
Kirchliches Amtsblatt - Vorlage - Bistum Dresden
für das Bistum Dresden-Meißen 26. Jahrgang, Nr. 5 Dresden, 6. Mai 2016 Inhalt 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. Schreiben des Apostolischen Nuntius zur Ernennung des neuen Bischofs von Dresden-Meißen ................................................ 70 Schreiben des neuen Bischofs an die Menschen im Bistum Dresden-Meißen .................................................................... 71 Wort des Diözesanadministrators zur Ernennung des neuen Bischofs von Dresden-Meißen ................................................ 72 Liturgische Texte für den Gedenktag des heiligen Papstes Johannes XXIII..................................................................... 74 Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht ............................................... 74 Handreichung zur Prävention von sexualisierter Gewalt .................... 75 Reiseveranstaltungen auf Pfarreiebene ............................................. 75 Nachruf Prälat Dieter Grande ............................................................ 76 Personalia.......................................................................................... 78 Adressänderung ................................................................................ 79 70 54. Schreiben des Apostolischen Nuntius zur Ernennung des neuen Bischofs von Dresden-Meißen APOSTOLISCHE NUNTIATUR IN DEUTSCHLAND Berlin, den 26. April 2016 Nr. 1188/16 Hochwürdiger Herr Diözesanadministrator! Hiermit beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass am Freitag, dem 29. April 2016, um 12.00 Uhr, in Rom die Nachricht veröffentlicht wird, dass Seine Heiligkeit Papst Franziskus Seine Exzellenz den Hochwürdigsten Herrn Msgr. Heinrich Timmerevers, Weihbischof in Münster, zum Bischof von Dresden-Meißen ernannt hat. Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Ihr im Herrn gez. + Nikola Eterović Apostolischer Nuntius 71 55. Schreiben des neuen Bischofs an die Menschen im Bistum Dresden-Meißen Vechta, 29. April 2016 Liebe Schwestern und Brüder, heute hat mich Papst Franziskus zum neuen Bischof von Dresden-Meißen ernannt. Bereits in der vergangenen Woche hatte mich Domdekan Klemens Ullmann über die Wahl des Domkapitels informiert. Das hat mich sehr berührt und gefreut, aber auch innerlich aufgewühlt. Daher habe ich einige Tage gebraucht, bis ich mich von ganzem Herzen dieser Berufung und dem erneuten Anruf Jesu in seine Nachfolge stellen konnte. Ich danke Papst Franziskus und dem Domkapitel für das Vertrauen, das sie mir damit schenken. Jetzt bin ich bereit und verlasse meine Oldenburger Heimat, um zu Ihnen in die Diözese zu kommen. Mich trägt in dieser Stunde das Wort, das an Abraham erging (Gen. 12,1): „Zieh weg aus deinem Land, von deiner Verwandtschaft und von deinem Vaterhaus in das Land, das ich dir zeigen werde.“ Dieses für mich neue Gerufen- und Gesendet-werden in das Bistum Dresden-Meißen nehme ich gerne an. Ich freue mich auf die Menschen, die dort leben, auf viele Begegnungen und Gespräche. Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam Kirche sein zu können. Ich komme als Lernender zu Ihnen und möchte Neues kennen lernen. 72 Die katholische Kirche ist in Ihrer Diözese in einer Diasporasituation und hat in schweren Zeiten den Glauben durchgetragen. Das beeindruckt mich sehr. Ich bin gespannt auf die Herausforderungen, die mich erwarten und lasse mir gerne von Ihnen Ihr Land zeigen. Ich freue mich darauf, in Zukunft in der Diözese Dresden-Meißen den Menschen zu dienen, Christen zu stärken, Kirche weiter zu bauen und Welt zu gestalten. Für diese Aufgaben bitte ich um Gottes Segen und um Ihre tatkräftige Unterstützung. Ihr gez. + Heinrich Timmerevers Bischöflicher Offizial und Weihbischof 56. Wort des Diözesanadministrators zur Ernennung des neuen Bischofs von Dresden-Meißen Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat den Hochwürdigsten Herrn Heinrich Timmerevers, Weihbischof in Münster und Bischöflicher Offizial für den Offizialatsbezirk Oldenburg mit Sitz in Vechta, zum 50. Bischof von Dresden-Meißen ernannt. Mit großer Freude und Dankbarkeit konnten wir diese Nachricht am 29. April 2016 bekanntgeben. Nach nur gut sieben Monaten ist damit ein Ende der Sedisvakanz absehbar. Der ernannte Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, wurde 1952 in Nikolausdorf im Landkreis Cloppenburg geboren. Er studierte in Freiburg im Breisgau und Münster Theologie. 1980 empfing er durch Bischof Dr. Reinhard Lettmann im Dom zu Münster das Sakrament der Priesterweihe. Nach Vikarsjahren in Visbek wurde er 1984 Subdirektor am Bischöflichen Theologenkonvikt Collegium Borromäum Münster und Domvikar an der Domkirche zu Münster. Ab 1990 wirkte er als Pfarrer in Visbek und ab 1993 zusätzlich als Landespräses für Frauenseelsorge und Frauenbildung im Offizialatsbezirk Oldenburg sowie als Landespräses der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands. 73 Papst Johannes Paul II. ernannte ihn 2001 zum Weihbischof in Münster und zum Titularbischof von Tulana. Nach der Bischofsweihe am 2. September 2001 wurde er als Bischöflicher Offizial für den Offizialatsbezirk Oldenburg mit Sitz in Vechta eingeführt. In dieser Funktion übte er die bischöfliche Amtsgewalt für den niedersächsischen Teil des Bistums Münsters aus. Etwa 265.000 Katholiken in 41 Pfarreien waren damit seiner Hirtensorge anvertraut. Darüber hinaus leitete er die Kirchenverwaltung mit etwa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der Deutschen Bischofskonferenz arbeitete Heinrich Timmerevers acht Jahre lang in der Jugendkommission mit. Seit 2005 ist er Mitglied der Kommission für geistliche Berufe, seit 2006 zudem Mitglied der AdveniatKommission. Seit 2008 ist er Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Institute des geweihten Lebens“. Seit 2012 ist er als Bundesseelsorger des Malteser Hilfsdienstes tätig. Heinrich Timmerevers gehört der Fokolarbewegung an. Seit 2011 ist er Kaplan des Malteserordens. Die Amtseinführung des neuen Bischofs von Dresden-Meißen wird am Samstag, dem 27. August 2016 sein. Die Eucharistiefeier beginnt um 10.00 Uhr in der Kathedrale Ss. Trinitatis zu Dresden. Bereits jetzt bitte ich die Gläubigen, für den Ernannten zu beten und in den Gottesdiensten seiner besonders bei den Fürbitten zu gedenken. Ab dem Zeitpunkt seiner Amtseinführung ist sein Vorname in allen Eucharistiefeiern im Bistumsgebiet in das Hochgebet einzufügen. Der 100. Deutschen Katholikentag in Leipzig, an dem Heinrich Timmerevers teilnehmen wird, bietet den Gläubigen eine Gelegenheit ihren neuen Bischof in der Diözese kennenzulernen. Wir dürfen uns über einen Hirten freuen, der eine große Nähe zu den ihm anvertrauten Menschen mitbringt, über reiche Erfahrung in der Leitung verfügt, die Herausforderungen der Diaspora aus seinem bisherigen Wirken bereits kennt und sich doch ausdrücklich der Herausforderung stellen möchte, Lernender zu sein. Wir danken Papst Franziskus für die Ernennung und dem neuen Bischof für die Bereitschaft, seine Heimat zu verlassen und sich diesem Dienst zu stellen. Vertrauen wir ihn und unsere Diözese der treuen Fürsprache unseres Bistumspatrons, des heiligen Bischofs Benno, an. gez. Andreas Kutschke Diözesanadministrator des Bistums Dresden-Meißen 74 57. Liturgische Texte für den Gedenktag des heiligen Papstes Johannes XXIII. Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. September 2015 die deutsche Fassung der Mess- und Stundengebetstexte für den Gedenktag des hl. Johannes XXIII. approbiert. Daraufhin hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 25. Januar 2016 die Rekognitio erteilt. Die Texte finden sich auf der Homepage des Liturgischen Instituts Trier unter www.liturgie.de. 58. Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes machten eine Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand erforderlich. Auch kirchliche Rechtspersonen des öffentlichen Rechtes (Pfarreien u. andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) sind davon betroffen. Es geht insbesondere um die Besteuerung entgeltlicher Beistandsleistungen, die verschiedene kirchliche Rechtspersonen, wie z. B. das Bistum und die Pfarreien, untereinander erbringen. Das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 (BGB II S. 1834) sieht in seinem Artikel 12 die Einführung eines neuen Paragraphen 2b mit dem Titel „Juristische Personen des öffentlichen Rechts“ in das Umsatzsteuergesetz vor. Für die Anwendung des neuen Rechts gibt es jedoch Übergangsfristen, die gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Es ist aber im Einzelfall zu klären, ob die Inanspruchnahme der Übergangsregelungen tatsächlich für die einzelnen kirchlichen Körperschaften von Vorteil ist. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Rechtsentwicklung begleitet und für die notwendigen kirchlichen Folgemaßnahmen spezifische Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich bis zur Jahresmitte praktische Lösungsvorschläge erstellen und diese den Diözesen an die Hand geben. Zurzeit sollten die Pfarreien und sonstigen Körperschaften noch keine rechtlichen oder tatsächlichen Maßnahmen mit Blick auf die neue Rechtslage ergreifen, da die Rechtsmaterie noch nicht abschließend geklärt ist. Das Bischöfliche Ordinariat wird die kirchlichen Körperschaften rechtzeitig informieren. 75 59. Handreichung zur Prävention von sexualisierter Gewalt Dem Amtsblatt liegt eine Handreichung mit Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bei. Diese ist für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gedacht. Wenn Sie weitere Exemplare dieser Handreichung benötigen, teilen Sie dies bitte dem Präventionsbeauftragten mit. Demnächst finden Sie diese Handreichung auch auf der Homepage des Bistums. Tel.: 0351 3364-722, E-Mail: [email protected]. 60. Reiseveranstaltungen auf Pfarreiebene Hiermit weisen wir darauf hin, dass Pfarreien und andere Einrichtungen die der Kirchenaufsicht durch das Bischöfliche Ordinariat unterstellt sind, keine Verträge schließen dürfen, welche sie als Reiseveranstalter auftreten lassen. Eine Tätigkeit als Reiseveranstalter ist von den bestehenden Versicherungen nicht abgedeckt. Im Hinblick auf pastorale Bedürfnisse einerseits und durch die Komplexität der Rechtslage andererseits ist eine Präzisierung erforderlich: Zum Begriff der „Reise“: Eine Reise im Sinne dieser Verwaltungsanweisung ist dann gegeben, wenn eine Mehrheit von Reiseleistungen gegen Entgelt seitens des kirchlichen Trägers angeboten wird. Eine entsprechende Definition befindet sich in den §§ 651a ff BGB. Eine Reise liegt demnach vor, wenn Beförderung, Verpflegung, geführte Besichtigungen, Beherbergung gemeinsam gegen einen einheitlichen Preis angeboten werden. Beispielsweise ist nur eine Busfahrt anlässlich einer Wallfahrt noch keine Reise, wenn nicht zusätzlich auch weitere Leistungen wie Verpflegung, Unterkunft oder Besichtigungen als Paket angeboten werden. Die gemeinsame Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln allein stellt noch keine Reise dar. Ebenso stellt es keine Reise dar, wenn gemeinsam eine Beherbergung im gleichen Objekt mit dem gleichen Vertragspartner gebucht wird. Eine Reiseveranstaltung ist auch dann nicht gegeben, wenn kein Entgelt des Teilnehmers verlangt wird. Zum Beispiel bei Fortbildungen o. ä. auf Kosten des Trägers. Soweit die Pfarrei lediglich als Vermittler für einen Dritten auftritt, ist die Pfarrei nicht der Reiseveranstalter, sondern der Dritte, dann bestehen insoweit keine Bedenken. 76 Die Pfarrei kann hierbei durchaus auch die Anmeldungen für die einzelnen Reiseteilnehmer entgegennehmen und an den Reiseveranstalter weiterleiten. Wenn nur irgend möglich ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Dritter der Reiseveranstalter ist. Dies kann z. B. ein Reisebüro oder ein Busunternehmen sein über welches die Reise durchgeführt wird. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, der besonderen Haftung des Reiseveranstalters und der besonderen Verpflichtung, die diesen trifft zu entgehen. Soweit ein kirchlicher Träger dennoch Reiseveranstalter sein soll, so ist eine besondere Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter ergeben sich daraus für die Pfarrei umsatzsteuerliche Pflichten. Nicht zuletzt muss eine Bürgschaft für die Durchführung jedem einzelnen Mitreisenden gegenüber abgegeben werden. Soweit eine Reiseveranstaltung dennoch seitens der Pfarrei geplant ist, bei der die Pfarrei der Veranstalter sein soll, so ist jedenfalls vorher eine entsprechende kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich, da es sich um ein nicht unerhebliches Risiko handelt, wenn eine Pfarrei als Reiseveranstalter auftritt. Damit dies durch eine Versicherung entsprechend abgedeckt werden kann, ist die Kontaktaufnahme mit der Abt. Justitiariat/Versicherungen im Ordinariat unbedingt erforderlich (Tel.: 0351 3364-722). 61. Nachruf Prälat Dieter Grande Gott, der Herr über Leben und Tod, hat den Priester des Bistums Dresden-Meißen Prälat Dieter Grande am 30. April 2016 in den Morgenstunden in sein himmlisches Reich gerufen. Dieter Grande wurde am 24. Februar 1930 in Waldenburg (Schlesien) geboren und kam am Ende des Zweiten Weltkrieges nach Nordenham bei Oldenburg. Er begann sein Theologiestudium in Münster, folgte dann aber dem Ruf, die Seelsorge in der damaligen DDR zu unterstützen und ging zum Abschluss des Studiums nach Erfurt. Am 18. Dezember 1955 empfing er in Neuzelle die Priesterweihe. In der Pfarrseelsorge unseres Bistums war er im damaligen Karl-Marx-Stadt, in Dresden-Pillnitz sowie in Leipzig-Gohlis tätig, dort 1957 zunächst als Kaplan und von 1976 bis 1982 als Pfarrer. 77 Seine vielfältigen Begabungen und sein leidenschaftlicher Eifer für die Kirche waren Mitursache für die Übernahme diözesaner und überdiözesaner Aufgaben. So wurde er 1963 zum Diözesanjugendseelsorger ernannt und hat in dieser Funktion nicht nur vielen Jugendlichen Orientierung, sondern auch vielen Seelsorgern und Seelsorgerinnen prägende Anleitung für eine zeitgemäße Pastoral gegeben. Mit seiner musikalischen Sensibilität und Begabung hat er wesentlich dazu beigetragen, dass moderne Musik und Neues geistliches Liedgut in die Liturgie Einzug halten konnten. Als Sekretär der Diözesansynode 1969-1971 und der Pastoralsynode 1972-1975 sicherte er deren Ergebnisse und erwies sich als ein brennender Wegbereiter für die Impulse des II. Vatikanischen Konzils. 1982 wurde Dieter Grande zum Ordinariatsrat und Caritasdirektor ernannt, 1984 zugleich zum Domkapitular. Von 1986 bis 1988 war er Dompfarrer und zugleich Dekan in Dresden. 1988 wurde er zum Leiter der Pressestelle beim Sekretariat der Berliner Bischofskonferenz berufen und spielte in der Zeit der friedlichen Revolution eine wichtige Rolle bei der Medienarbeit rund um die Beratungen am „Runden Tisch“ und bei der Feststellung der entsprechenden Beratungsergebnisse. Ende 1990 berief ihn Bischof Joachim Reinelt als Pressebeauftragten zurück ins Bistum Dresden-Meißen. Von 1992 bis 1995 wurde Dieter Grande die Leitung des Katholischen Büros Sachsen und zusätzlich die Aufarbeitung und Überprüfung eventueller Kontakte von Priestern und Laien zum Ministerium für Staatssicherheit zunächst im Bistum und dann für die ganze Region Ost der Deutschen Bischofskonferenz übertragen. Schließlich war er von 1995 bis 2000 Rektor des Diözesancaritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen. Trotz mehrfacher, schwerer Erkrankungen war Dieter Grande auch im Ruhestand aktiv, war als Referent und Ratgeber gefragt und hatte vieles aus seinem Lebenswerk zu sichten und zu ordnen. Mit der ihm eigenen Verlässlichkeit hielt er die Verbindung zu zahlreichen Bekannten und Freunden. Bedeutsam war ihm das Miteinander im Presbyterium, sei es mit seinem Weihekurs, mit dem er sich mindestens zum Weihetag alljährlich traf, sei es zum täglichen Gebet in der Gemeinschaft des Hauses der Kathedrale. Bis kurz vor seinen Tod war Dieter Grande ein Mann der wachen Wahrnehmung von Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Kirche und der klaren Ansage. Sein Urteil war stets tagaktuell, seine Nachfrage inspirierend und sein Rat gleichermaßen fordernd wie aufbauend. 78 Trotz zunehmender Schwäche blieb er ein Mann mit unbändigem Lebenswillen, der täglich um sein Ja zum Willen Gottes gerungen und vieles im Gebet ertragen und mitgetragen hat. Das Bistum Dresden-Meißen dankt für einen Priester, dessen vielfältige Beiträge zur kirchlichen und gesellschaftlichen Entwicklung tief in Gott verwurzelt und auf den Dienst an den Menschen orientiert waren. Prälat Dieter Grande wurde auf dem Alten Katholischen Friedhof in Dresden beigesetzt. R. I. P. Dresden, den 2. Mai 2016 gez. Andreas Kutschke Diözesanadministrator 62. Personalia B r o d m a n n , Sr. Marie-Therese OSB (Missionsbenediktinerinnen) mit Wirkung vom 16.04.2016 vom Orden abberufen. G r e g o r , Peter Paul, Pf bis zum 30.06.2020 als Landespolizeidekan für den Freistaat Sachsen bestätigt. K u h n, Michael, K mit Wirkung vom 01.04.2016 als Kaplan mit der Übernahme von Subsidiarsdiensten in der Verantwortungsgemeinschaft Chemnitz unter der Leitung des Propstes beauftragt. N e u m a n n, Berthold, DH mit Wirkung vom 01.04.2016 als hauptamtlicher Ständiger Diakon in der Pfarrei St. Theresia Flöha entpflichtet. N i e s, Br Jörg SJ mit Wirkung vom 01.05.2016 vom Orden abberufen. P e t e r, P Klaus SJ mit Wirkung vom 01.05.2016 vom Orden abberufen. 79 63. Adressänderung Die Katholischen Pfarreien Herz Jesu Wurzen und St. Trinitatis Grimma besitzen einen neuen, gemeinsamen Internetauftritt und sind unter der Homepage www.kirche-muldental.de erreichbar. Pfarrei Herz Jesu Wurzen E-Mail: [email protected] Pfarrei St. Trinitatis Grimma E-Mail: [email protected] gez. Andreas Kutschke Diözesanadministrator des Bistums Dresden-Meißen 80 Herausgeber: Bistum Dresden-Meißen Käthe-Kollwitz-Ufer 84 01309 Dresden