Echinger Bote vom Dezember 2015
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Echinger Bote vom Dezember 2015
Dezember 2015 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eching Viecht, Hauptstr. 12 84174 Eching Tel.: 08709 / 92 47-0 Fax: 08709 / 92 47 28 E-Mail: [email protected] Internet: www.eching-ndb.de Verantwortlich für den Inhalt: Andreas Held, 1. Bürgermeister Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2015 ist sehr schnell verflogen und schon wieder befinden wir uns in der Weihnachtszeit, also in der staad`n und besinnlichen Zeit. Die „staade Zeit“ ist landauf und landab zur hektischsten Zeit des Jahres geworden. Sehr oft droht der tiefere Sinn von Weihnachten im Trubel des Alltags unter zu gehen. Vielleicht gelingt es uns dennoch, zwischen den Jahren ein wenig inne zu halten, sich Zeit für die Familie zu nehmen oder einfach Zeit zu nehmen, einem Menschen zu zuhören oder einfach für einen anderen Menschen da zu sein. Den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um mich persönlich aber auch im Namen des gesamten Gemeinderates bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu bedanken, die sich das ganze Jahr 2015 für das Gemeinwohl eingesetzt haben. Mein Dank gilt auch allen Verantwortlichen in den Vereinen und Verbänden, den Einsatzkräften bei den Freiwilligen Feuerwehren sowie allen freiwilligen Helfern in unserer Gemeinde. Durch ihren unentgeltlichen Einsatz tragen sie in großem Maß dazu bei, das Zusammenleben in unserer Gemeinde auch weiterhin interessant und attraktiv zu gestalten. Ein ganz besonderer Dank gilt allen freiwilligen Helfern, die sich um die Flüchtlinge in unserer Gemeinde kümmern und somit ein gutes Miteinander ermöglicht wird. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitgliedern des Gemeinderates und dem Personal aller gemeindlichen Einrichtungen für ihre zielbewusste und engagierte Arbeit sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen besinnliche, ruhige und friedvolle Festtage im Kreise der Familie. Im Jahre 2016 mögen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit Ihre Begleiter sein. Ihr Andreas Held Erster Bürgermeister NOTFALLDIENST IM STANDESAMT AN DEN WEIHNACHTSTAGEN Das Standesamt ist für Notfälle (Sterbefälle) zu nachfolgenden Zeiten erreichbar: 26.12.2015 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Frau Langer, Tel. 1475 02.01.2016 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Frau Brenninger, Tel. 95 397 JAHRESKALENDER DER GEMEINDE ECHING Jahreskalender Der Kalender 2016 beinhaltet alle Veranstaltungstermine der Vereine und Verbände und der sonstigen Institutionen sowie die Müllabfuhrtermine der Gemeinde Eching. 2016 Gemeinde Eching xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx ……… Fadfgsgfd Fsffgsdgsgfdgsfdgsfg Af Außerdem können Sie dem Kalender auf den letzten Seiten Wissenswertes über die Gemeinde, öffentlichen Einrichtungen im Gemeindebereich, wichtige Telefonnummern, Informationen zur Abfallwirtschaft mit Müllgebühren und Informationen über Vereine und Verbände entnehmen. Finanziert werden konnte die Herstellung des Jahreskalenders durch die Werbung auf den einzelnen (monatlichen) Abreißblättern. Somit kann der Kalender wieder kostenlos an alle Haushalte der Gemeinde Eching abgegeben werden. Diesen inserierenden Firmen gilt ein „herzlicher Dank“ für die Unterstützung zur Erstellung dieses Kalenders. Wir möchten Sie deshalb bitten, bei Ihren nächsten Anschaffungen bzw. bei Ihren Einkäufen diese Firmen zu berücksichtigen. Fasdfsfsfsfasfasffasfsdafasdfasdf Für die Erstellung des Jahreskalenders 2017 bitten wir wieder um geeignete Fotos von Landschaften, Gebäuden und Tieren aus der Gemeinde Eching. Fdasfasdfa Gerne nehmen wir Fotos (Querformat – kein Hochformat), in denen die vier Jahreszeiten zum Ausdruck kommen; besonders Motive der Frühjahrs- und Herbstmonate werden gesucht. --------fasdfasdfasdfasdfasdfasdfasd BITTE BRIEFKÄSTEN BESCHRIFTEN Jede Bürgerin und jeder Bürger wünscht sich, zuverlässig seine Post zu erhalten; dies ist jedoch nicht immer möglich. Oftmals liegt es daran, dass die Briefkästen gar nicht, nicht vollständig oder unleserlich beschriftet sind und somit die Post trotz richtiger Anschrift nicht zugestellt werden kann. Es werden daher alle Wohnungsinhaber bzw. die Inhaber von Briefkästen gebeten, diese mit ihrem Namen gut leserlich zu versehen. Wenn eine Wohnung von mehreren Personen mit unterschiedlichen Familiennamen genutzt wird, sollten alle Namen auf dem Briefkasten stehen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch darauf, dass die Hausnummern gut sichtbar entweder am Wohnhaus, an der Garage oder am Eingang zum Grundstück angebracht werden müssen. Die Hausnummern sind nicht nur für die Postzustellung eine große Hilfe, vielmehr sind die Hausnummern für die Rettungsdienste extrem wichtig, denn hier können oft Minuten über Leben oder Tod entscheiden, wenn der Arzt. Bitte helfen sie mit und bringen sie ihre Hausnummern gut sichtbar an, damit sie schnell gefunden werden können. ALTES LÖSCHFAHRZEUG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BERGHOFEN WIRD VERKAUFT Nachdem die Freiwillige Feuerwehr Berghofen am 3. Dezember 2015 ein neues Löschfahrzeug erhalten hat, wird das 33 Jahre alte Löschfahrzeug ohne Ausstattung an den Meistbietenden verkauft. Fabrikat: Mercedes Modell: 308 PS: 85 Kilowatt: Erstzulassung: 04.03.1982 Kilometerstand: knapp 25.000 63/4800 Angebote sind bei der Gemeindeverwaltung bis zum 15.01.2016 abzugeben. HANDHABUNG VON FEUERWERKSARTIKELN Feuerwerksartikel dürfen nur an Silvester und am Neujahrstag abgeschossen oder abgebrannt werden. Wer sich nicht an diese zeitliche Beschränkung hält, kann mit einer hohen Geldbuße belegt werden. Weiter gilt, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren pyrotechnische Artikel der Klasse II nicht überlassen werden dürfen. Achten Sie bitte darauf, dass beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern keine Brände verursacht werden. Handhaben Sie die Feuerwerksartikel nach der Gebrauchsanweisung, damit Personen- und Sachschäden vermieden werden. Beachten Sie das Nachbarrecht und respektieren Sie das Eigentum der Nachbarn. Säubern Sie die öffentlichen Straßen und Wege von Überresten der Feuerwerksartikel. VERKAUFSOFFENER SONNTAG AM 3. JANUAR 2016 IM GEWERBEGEBIET WEIXERAU Anlässlich des „Wintermarktes“ am Sonntag, den 3. Januar 2016 auf dem Gelände des Möbelcenters Biller, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eching in seiner Sitzung am Montag, den 14.12.2015 eine Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages erlassen. Somit dürfen Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Weixerau an diesem Sonntag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. HAUSANSCHLÜSSE FÜR ERDGAS WERDEN AUSGEFÜHRT Derzeit ist die Firma Pfaffinger im Auftrag von Energie Südbayern GmbH, Niederlassung Erding in der Gemeinde unterwegs, um die von den einzelnen Haus- und Grundstücksbesitzer bestellten Hausanschlüsse zu installieren und Erdgasleitungen in Straßenzügen zu verlegen. In diesem Zusammenhang bittet die Gemeindeverwaltung die Haus- und Grundstücksbesitzer, die an einem Erdgasanschluss Interesse haben, sich bei der Gemeinde zu melden, damit Erdgasleitungen noch in Straßenzügen verlegt werden können, die bisher nicht vorgesehen waren. Mit einem verlegten Hausanschluss muss nicht unmittelbar bzw. sofort Erdgas abgenommen werden. Es könnte aber zu einem späteren Zeitpunkt etwas schwieriger werden, wenn für einen Anschluss größere Strecken überwunden werden müssten. MELDUNG DEFEKTER STRAßENLATERNEN Die Gemeindeverwaltung bittet, dass sie als Bürger/in der Gemeinde Eching eine defekte Straßenlaterne melden, wenn sie bemerken, dass diese Straßenlampe über mehrere Tage nicht mehr brennt. Jede Straßenlaterne hat am Masten eine Brennstellennummer, diese Nummer wollen sie bitte der Gemeindeverwaltung mit der dazugehörigen Straße entweder telefonisch unter Tel. 08709-9247-0 oder per E-Mail: [email protected] unter Angabe ihres Namens und einer Rufnummer für eventuelle Rückfragen melden. Seitens der Gemeindeverwaltung werden die Ausfälle dann umgehend an die Bayernwerk AG weitergemeldet. Die Behebung des Schadens wird in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen. Sollte die Behebung des Schadens länger dauern, dann wollen sie den Schaden nochmals melden, damit überprüft werden kann, warum eine Schadensbehebung noch nicht erfolgt ist. NEUES MELDEGESETZ AB NOVEMBER 2015 Am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit wird es erstmals bundesweit einheitliche melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Eine wesentliche Neuregelung des Bundesmeldegesetzes ist die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung von Mietern, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundene Formen von Kriminalität wirksamer zu begegnen. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Dem Einwohnermeldeamt muss ab diesem Zeitpunkt zwingend eine Bescheinigung vom Vermieter/ Hauseigentümer vorgelegt werden, in der das tatsächliche Einzugsdatum bestätigt wird. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Versäumt der Mieter oder der Vermieter die Meldefrist bzw. das Ausstellen der Bestätigung, drohen beiden Seiten Geldbußen bis zu 1000 €. Amtliche Formulare zur Bestätigung des Wohnungsgebers können unter der Internetseite www.eching-ndb.de abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eching zur Abholung bereit. NEUES LÖSCHFAHRZEUG FÜR DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR BERGHOFEN BESCHAFFT Am Donnerstag, den 3. Dezember 2015 konnte Bürgermeister Andreas Held das neu beschaffte Löschfahrzeug in Anwesenheit von Landrat Peter Dreier, Kreisbrandrat Thomas Loibl, Kreisbrandinspektor Karl Hahn und Kreisbrandmeister Florian Baumann sowie den Damen und Herren des Gemeinderates der Gemeinde Eching und den Abordnungen der Freiwilligen Feuerwehren aus Viecht, Eching/Kronwinkl und Haunwang dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen, Ulrich Lauerer, offiziell übergeben. In seinem kurzen Grußwort machte Bürgermeister Held klar, dass das Fahrzeug nicht so einfach bestellt werden konnte, sondern vorab eine bundesweite Ausschreibung erfolgen musste, damit alle Anbieter von Fahrgestellen und Ausrüster von Feuerwehrfahrzeugen die Chance hatten, ein günstiges Angebot abzugeben. Nach Prüfung und Wertung der einzelnen Angebote stellte sich heraus, dass die Firma Ostermaier aus Vilsbiburg für das Fahrgestell, einen VW Crafter, mit einem Betrag von EUR 34.341,85 incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer das günstigste Angebot abgegeben hat. Für den Kofferaufbau mit einer vorher genau bestimmten Ausstattung hatte die Firma Furtner + Ammer aus Landau mit einem Preis von EUR 69.089,47 die Nase vorne. Die Gesamtkosten für das neu beschaffte Löschfahrzeug belaufen sich somit auf EUR 103.431,32 incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Ausstattung des Fahrzeuges wurde genau darauf geachtet, dass die Ausstattung des neuen Löschfahrzeuges eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen Löschfahrzeugen in der Gemeinde Eching darstellt. Nachdem das Fahrzeug auch zur Absicherung bei Verkehrsunfällen und zum Auspumpen von vollgelaufenen Kellern oftmals eingesetzt wird, wurde hierfür eine Zusatzausstattung berücksichtigt. Landrat Peter Dreier hob in seinem Grußwort die Bedeutung der vielen Freiwilligen bei den einzelnen Feuerwehren im Landkreis und hier in der Gemeinde Eching hervor. Er bedankte sich für den unermüdlichen Einsatz bei den einzelnen Wehren. Die Feuerwehr ist eine hervorragende Hilfsorganisation, die sehr schnell alarmiert werden kann und so vielseitig helfen kann. Er wünschte den Kameraden mit dem neuen Fahrzeug viele Übungen und wenig Einsätze. Sollten die Kameraden dann doch zu Einsätzen gerufen werden, wünschte er ihnen, dass sie anschließend wieder alle gesund nach Hause kommen mögen. Pfarrer und Dekan Stefan Scheifele segnete das neu beschaffte Löschfahrzeug und wünschte den Feuerwehrkameraden Gottes Segen bei all ihren Einsätzen. Bürgermeister Held bedankte sich zum Schluss der offiziellen Übergabe und der Segnung des neuen Fahrzeuges bei allen Kommandanten und Abordnungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Eching für ihr Kommen und für ihren Dienst in den einzelnen Wehren. Erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen Ulrich Lauerer war glücklich, nach mehr als 33 Jahren ein neues Löschfahrzeug in Empfang nehmen zu können. Das neue Löschfahrzeug ist ein Werkzeug. Die nötige Ausbildung und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkameraden sind entscheidend, ob ein Hilfseinsatz gut abläuft oder nicht. Für die Ausbildung stellen sich die Verantwortlichen aller Feuerwehren der Gemeinde Eching unentgeltlich zur Verfügung. EINFÜHRUNG DER GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR MUSS AUF DEN 01.01.2017 VERSCHOBEN WERDEN War seitens der Gemeindeverwaltung die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nach den Grundstücksabflussbeiwertverfahren zum 01.01.2016 geplant, muss dieses Abrechnungsverfahren aus verschiedensten Gründen auf dem 01.01.2017 verschoben werden. Ein Grund dafür liegt darin, dass die umfangreiche Erfassung des Niederschlagwassers nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnte. Ein weiterer wichtiger Grund hierfür ist, dass eine Sanierung der beiden Kläranlagen in Haunwang und im Ortsteil Weixerau ansteht. Ein Teil der Sanierungskosten jedoch in die Kanalgebühren mit eingerechnet wird oder werden muss. Diese Kosten jedoch noch nicht vorliegen, so dass eine vernünftige Gebührenkalkulation noch nicht erfolgen konnte. Für die Berechnung der Sanierungskosten der beiden Kläranlagen wurde das Ing.-Büro Ferstl aus Landshut beauftragt. Die Berechnung der Flächen für das Niederschlag- bzw. Oberflächenwasser nimmt das Büro Dr. Schulte & Röder, Kommunalberatung aus Veitshöchheim vor, die bereits am Informationsabend im Juni 2015 im Landgasthof Wild in Haunwang darüber informierte. Nach Abschluss aller Berechnungen wird die Gemeindeverwaltung darüber ausführlich informieren. FREIWILLIGER WEHRDIENST Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen Meldebehörden die genannten Daten weitergeben. wurde, werden die BÜRGERMEISTER HELD MIT VERDIENSTMEDAILLE IN BRONZE AUSGEZEICHNET Am Dienstag, den 10. November 2015 wurde an Bürgermeister Andreas Held im Auftrag des Bayerischen Staatsministers Joachim Hermann von Herrn Regierungspräsidenten Heinz Grunwald in der Regierung von Niederbayern die kommunale Verdienstmedaille in Bronze verliehen. Neben Bürgermeister Andreas Held wurden noch weitere sieben Personen aus dem Landkreis Landshut mit der kommunalen Verdienstmedaille in Bronze ausgezeichnet. In seiner Ansprache würdigte Regierungspräsident Heinz Grunwald das Engagement der Kommunalpolitiker, die sehr oft Entscheidungen treffen müssen, bei denen sie oftmals zwischen den Stühlen säßen und Fingerspitzengefühl zeigen müssen, wenn mitunter die Wünsche der Bürger und die Vorgaben der Verwaltung oder der Finanz- und Rechtslage gegenüberstehen. Hier ist sehr oft Pragmatismus gefragt. In seiner Laudatio würdigte der Regierungspräsident, dass Herr Held bereits von 1990 bis zu seiner Wahl zum 1. Bürgermeister im Jahre 2002 als Gemeinderat in der Gemeinde aktiv war und sich bereits in dieser Zeit für die Kinderbetreuung, speziell für den Kinderhort einsetzte. Als Bürgermeister habe er es verstanden, zusammen mit den Mitgliedern des Gemeinderates, die Kinderbetreuung in der Gemeinde Eching vorbildlich auszubauen. Mit dem Neubau der Doppelturnhalle wurde nicht nur für den Schulsport eine wunderbare Anlage geschaffen, auch der Vereinssport in der Gemeinde profitiert von dieser neuen Halle. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen ist ebenso ein Anliegen des Bürgermeisters wie die stetige Weiterentwicklung der Gemeinde und deren Infrastruktur. EINFÜHRUNG EINER BAYERISCHEN EHRENAMTSKARTE IN STADT UND LANDKREIS LANDSHUT Seit 7. Dezember 2015 können ehrenamtlich tätige Landkreis- und Stadtbürger online Anträge für die Ausstellung einer Bayerischen Ehrenamtskarte stellen. Mit der Ehrenamtskarte soll das Engagement derer gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich für andere einsetzen, sagt Landrat Peter Dreier. Wer die Kriterien erfüllt, kommt mit der zunächst drei Jahre gültigen Karte in den Genuss von Vergünstigungen und Rabatten in Einrichtungen des Freistaates, wie Museen und Theatern, sowie in privaten Geschäften und Gastronomiebetrieben. Bürgerschaftliches Engagement ist der soziale Kit einer Gesellschaft und macht die Region zu dem, was sie ist: eine lebens- und liebenswerte Heimat. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ehrenamtlich aktiv zu werden, und viele Menschen nutzen die Gelegenheit, ihre Talente, ihr Wissen und ihre Zeit dem Allgemeinwohl zur Verfügung zu stellen. Für die Kommunen, auch für die Gemeinde Eching, ist dies ein unschätzbarer Gewinn, denn damit können sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Leistungen angeboten werden, die sonst vielleicht nicht möglich wären. Mit der Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte möchte der Landkreis die Bereitschaft der Ehrenamtlichen, ihre Erfahrungen einzubringen, Zeit zu investieren und Verantwortung für sich und das eigene Umfeld zu übernehmen, würdigen. Wir wollen Allen, die sich mit Freude in den Kommunen ehrenamtlich engagieren, Dank und Anerkennung zollen, so Landrat Peter Dreier. Voraussetzung für den (Gültigkeitsdauer 3 Jahre) Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte Es sind Bürger/innen, die sich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich freiwillig und unentgeltlich engagieren. Eine Aufwandsentschädigung von maximal EUR 2.400,-- pro Jahr ist zulässig. Bei diesem Personenkreis ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung. Weiter sollte seit 2 Jahren ein gemeinwohlorientiertes bürgerschaftliches Engagement vorliegen. Inhaber einer Jugendleitercard, aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung oder aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst können diese Ehrenamtskarte ohne weitere Prüfung beantragen. Wie Gewerbetreibende das Ehrenamt unterstützen können Von Seiten der Initiatoren ergeht zudem der Aufruf an alle Gewerbetreibenden in Stadt und Landkreis Landshut. Wichtig sei, für die mittlerweile über 100.000 Karteninhaber in ganz Bayern und künftig auch aus der Stadt und dem Landkreis zahlreiche „Akzeptanzstellen“ zu schaffen, die Vergünstigungen gewähren. Gewerbetreibende können sich hierzu gerne bewerben. Weitere Informationen, Formulare, Ansprechpartner für Ehrenamtliche, Sammelantragsteller und Akzeptanzstellenbewerber aus dem Landkreis Landshut: Landratsamt Landshut, Inna Hinkel, Veldener Straße 15, 84036 Landshut Telefon: 0871-408 2185 E-Mail. Internet: www.landkreis-landshut.de [email protected] BLUTSPENDEDIENST DES BAYERISCHEN ROTEN KREUZES Der nächste Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes findet am Dienstag, den 19. Januar 2016 in der Zeit von 16:30 bis 20:30 Uhr in der Grundschule in Kronwinkl, Hofmark 30 statt. Hier das Ergebnis des letzten Blutspendetermins am 19.10.2015 in Kronwinkl: Anzahl der anwesenden Spendewilligen: 119 Tatsächliche Spender: 102 Erstspender: 13 EINWOHNERENTWICKLUNG DER GEMEINDEN IM LANDKREIS LANDSHUT Gemeinden Adlkofen Aham Altdorf Altfraunhofen Baierbach Bayerbach Bodenkirchen Bruckberg Buch a. E. Eching Ergolding Ergoldsbach Essenbach Furth Geisenhausen Gerzen Hohenthann Kröning Kumhausen Neufahrn Neufraunhofen Niederaichbach Obersüßbach Pfeffenhausen Postau Rottenburg Schalkham Tiefenbach Velden Vilsbiburg Vilsheim Weihmichl Weng Wörth Wurmsham Gesamt: zum zum zum zum zum 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 3.850 3.847 3.774 3.880 3.949 1.906 1.899 1.895 1.884 1.899 11.164 11.214 11.084 11.036 11.083 2.027 2.102 2.141 2.163 2.206 789 782 773 776 786 1.739 1.754 1.755 1.781 1.780 5.351 5.300 5.211 5.209 5.186 5.021 5.030 5.120 5.203 5.232 3.499 3.487 3.549 3.562 3.646 3.752 3.773 3.735 3.756 3.826 11.787 11.905 11.681 11.774 11.972 7.484 7.504 7.459 7.530 7.575 11.207 11.313 11.335 11.478 11.547. 3.354 3.379 3.469 3.459 3.491 6.435 6.471 6.550 6.757 6.807 1.695 1.675 1.725 1.747 1.773 3.843 3.853 3.835 3.936 3.995 1.912 1.917 1.961 1.936 1.949 5.161 5.195 5.200 5.245 5.330 3.787 3.786 3.886 3.906 3.943 1.073 1.081 1.066 1.072 1.067 3.655 3.697 3.650 3.788 3.855 1.727 1.733 1.715 1.710 1.717 4.732 4.784 4.704 4.773 4.848 1.621 1.643 1.592 1.617 1.645 7.617 7.587 7.633 7.681 7.715 963 962 871 868 870 3.638 3.668 3.682 3.713 3.717 6.572 6.589 6.534 6.535 6.581 11.426 11.445 11.184 11.309 11.411 2.386 2.386 2.358 2.370 2.451 2.481 2.486 2.470 2.465 2.496 1.396 1.400 1.388 1.434 1.410 2.409 2.452 2.565 2.638 2.712 1.324 1.315 1.312 1.325 1.349 148.783 149.414 148.862 150.316 151.819 EINWOHNERENTWICKLUNG IN DEN EINZELNEN ORTSTEILEN IN DER GEMEINDE ECHING Ortsteil Viecht Weixerau Berghofen Haunwang Kronwinkl Hofham Haselfurth Thal Eching Schapolterau Heinzelwinkl Steinzell Schirmreuth Mühlstetten Neuhof Windten Blaimberg Grub Schwaiblreuth Hüttenfurth Schwaiba Haag Zacherlmühle Gesamt: zum zum zum zum zum 30.11.2011 30.11.2012 30.11.2013 30.11.2014 30.11.2015 1.207 1.224 1.251 1.291 1.332 1.009 998 1.018 1.035 1.073 422 432 427 422 417 380 390 399 417 425 259 255 250 249 246 137 140 129 123 123 110 108 101 108 115 60 54 49 53 56 54 54 56 59 62 40 37 37 36 39 13 13 18 15 15 11 12 13 12 10 8 8 8 9 7 7 7 7 7 6 6 6 6 6 6 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 5 6 6 6 6 2 2 2 2 2 6 6 5 5 5 2 2 2 2 2 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 3.749 3.765 3.795 3.869 3.959 GRUNDSTEUER Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 wird in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2016 erhalten, im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2015 zu entrichten haben. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2016 fällig. DANKURKUNDE AN MITGLIEDER DES GEMEINDERATES VERLIEHEN Landrat Peter Dreier verlieh am Freitag, den 13. November 2015, im Auftrag des Bayerischen Staatsministers Joachim Hermann an Gemeinderat Alfred Kuttenlochner sowie an die beiden ehemaligen Gemeinderäten Ludwig Staudinger und Gabriele Huber eine Urkunde als Dank und Anerkennung für das langjährige Wirken als Gemeinderat bzw. Gemeinderätin in der kommunalen Selbstverwaltung. Landrat Peter Dreier bedankte sich bei den Geehrten für den vorbildlichen Einsatz in der Kommunalpolitik, bei der Ideen und Lösungsmöglichkeiten eingebracht werden und wurden. Es ist heutzutage nicht immer leicht, eine richtige Entscheidung zu treffen, denn sehr oft prallen unterschiedliche Interessen aufeinander, die abgewogen und anschließend nach außen auch vertreten werden müssen. Die Geehrten hätten dies in vorbildlicher Weise getan. Gabriele Huber und Ludwig Staudinger wurden 1996 erstmals in den Gemeinderat gewählt und bekleideten dieses Amt bis zum 30. April 2014, wo sie auf eine erneute Kandidatur verzichteten. Alfred Kuttenlochner wurde ebenfalls 1996 erstmals in den Gemeinderat gewählt und bringt sich auch weiterhin als aktives Mitglied in das Gremium mit ein. HUNDESTEUER Die Gemeindeverwaltung Eching möchte darauf hinweisen, dass bezüglich der Hundesteuer zum Fälligkeitstermin 15. Januar 2016 keine Zahlungsaufforderung verschickt wird. Falls bisher keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir um Überweisung des Betrages auf eines der Konten der Gemeinde Eching. Die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuerbescheid. Steuer entnehmen Sie bitte Ihrem INFORMATION FÜR EINÖDER UND 1-PERSONENHAUSHALTE Die Müllsäcke und Papiersäcke für Haushalte in den Einöden und für Einzelpersonen, die für das kommende Jahr zugeteilt werden, können ab sofort in der Gemeindeverwaltung Zimmer-Nr. 3 (Gemeindekasse) abgeholt werden. ABFALLWIRTSCHAFT Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jeder Haushalt oder Gewerbetrieb mindestens eine 80 l Restmülltonne verwenden muss. Ausnahme: 1-Personenhaushalte und Einöder können einen Antrag auf Benutzung von Müllsäcken stellen. MOBILE PROBLEMMÜLLSAMMLUNG IM LANDKREIS LANDSHUT Termine für die mobile Problemmüllsammlung im Jahr 2016 Im Jahr 2016 finden die mobilen Problemmüllsammlungen an folgenden Terminen statt: Datum Tag Ort 23.04.2016 Samstag Geisenhausen 30.04.2016 Samstag Essenbach 14.05.2016 Samstag Vilsbiburg 21.05.2016 Samstag Rottenburg 02.07.2016 Samstag Niederaichbach 08.10.2016 Samstag Ergoldsbach 15.10.2016 Samstag Velden (Volksfestplatz, Feldkirchener Straße) (Volksfestplatz, Ahrainer Straße) (Platz hinter der Stadthalle, Pfarrbrückenstraße) (neuer Volksfestplatz) (Volksfestplatz in der Isarstraße) (Volksfestplatz, Dörnbacher Straße) (Volksfestplatz, Landshuter Straße 15) Uhrzeit 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 REINIGUNGSTÜCHER UND DAMENBINDEN HABEN IN DER KANALISATION NICHTS VERLOREN Das Abwasser wird über viele Kilometer Kanalleitungen zu den beiden Kläranlagen in Haunwang und Weixerau geleitet, darunter werden auch Pumpstationen eingesetzt, die das Abwasser über längere Strecken über Druckleitungen fördern müssen. Bei diesen Pumpstationen kommt es immer wieder zu Ausfällen und Verstopfungen, weil Reinigungstücher oder Damenbinden über die Toilette und somit über den öffentlichen Kanal entsorgt werden. Hierbei handelt es sich teilweise um reißfeste Utensilien, die vom Schneidewerk der einzelnen Pumpstationen nicht zerkleinert werden können, so dass Verstopfungen unausweichlich sind. Im Bild kann man ersehen, welche Knäuel von Synthetikfasern sich dann um ein Pumpwerk wickeln und teils den Motor abwürgen. Hier ergeht die einfache Bitte an die Bevölkerung, die entsprechenden Materialien fachgerecht zu entsorgen. FETT GEHÖRT NICHT IN DEN KANAL Mehrmals wurde im Mitteilungsblatt „Echinger Boten“ darüber informiert, dass Fette nicht über den öffentlichen Kanal entsorgt werden dürfen. Hierfür stehen den Bürgerinnen und Bürger gelbe kleine Eimer, sogenannte „Oeli“ zur Verfügung. Mit diesen Eimern soll das Fett, dass beim Frittieren von Pommes Frites, Fisch oder beim Backen von Kücherl, Krapfen usw. anfällt, entsorgt werden. Diese Eimer sind bei der Altstoffsammelstelle in Haunwang erhältlich und können auch dort gefüllt wieder abgegeben werden. Periodisch stellt der Klärwärter immer wieder fest, dass Unmengen Fett über die Kanalisation entsorgt werden. Fett lagert sich im kalten Zustand in den einzelnen Kanälen oder Pumpstationen ab, so dass ein erhöhter Wartungsaufwand anfällt. Im Jahre 2016 wird die Gemeinde alle Gaststätten und Betriebe überprüfen, die gewerblich Auskochen, inwieweit ein Fettabscheider eingebaut und dieser regelmäßig gewartet wird. Bei Auffälligkeiten werden auch Privathaushalte überprüft, wenn festgestellt werden sollte, dass hier Fett über die Kanalisation entsorgt wird. Zu bestimmten Feiertagen, wie z.B. Aschermittwoch oder Kirchweih, fischt der Klärwärter regelmäßig ganze Schubkarren voller Fett bei den beiden Kläranlagen aus der Kanalisation. KLÄRANLAGE IM ORTSTEIL WEIXERAU WIRD SANIERT UND AUSGEBAUT In der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2015 stellte das Ing.-Büro Ferstl aus Landshut den Mitgliedern des Gemeinderates eine Studie und Kostenvergleichsrechnung vor, was die Sanierung der beiden Kläranlagen in Haunwang und Weixerau kosten würden, nachdem für die Kläranlage in Haunwang die Betriebsgenehmigung zum 31.12.2017 und für die Kläranlage im Ortsteil Weixerau zum 31.12.2019 ausläuft. Eine Betriebsgenehmigung muss, zu den jetzt verschärften Vorschriften, neu beantragt werden. Bei dieser Studie wurde auch untersucht, ob nicht die Kläranlage in Haunwang aufgelassen, dafür die Kläranlage im Ortsteil Weixerau vergrößert und mit der neuesten Technik ausgestattet wird. Bei der vorgestellten Kostenvergleichsrechnung konnte man eindeutig ersehen, dass der Betrieb von nur einer Kläranlage für die Bürgerschaft langfristig die kostengünstigste Lösung ist. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die Kläranlage in Haunwang nicht mehr weiter zu sanieren und auszubauen, sondern am Standort der Kläranlage ein Pumpwerk zu installieren, die das Abwasser nach Viecht pumpt, so dass das Abwasser im Freispiegelkanal nach Weixerau fließen kann. Zusätzlich wurde beschlossen, ein Gesamtkonzept für die Abwasserreinigung incl. dem Kanalnetz erstellen zu lassen, um eventuelle Schwachpunkte im Kanal vor der Sanierung der Kläranlage im Ortsteil Weixerau und Installierung eines Pumpwerkes in Haunwang noch aufzudecken. NEUES GEWERBEGEBIET IM ORTSTEIL WEIXERAU ENTSTEHT Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung vom 23.11.2015 beschlossen, im Ortsteil Weixerau, zwischen der Bundesstraße 11 und der kleinen Sempt ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde dazu gefasst und das Ingenieurbüro Planteam aus Landshut mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt. Das Gewerbegebiet schließt sich im Osten an das Gewerbegebiet „GE-Point“ an, im Süden an die Bundesstraße 11 und im Westen und im Norden an die kleine Sempt. Den Mitgliedern des Gemeinderates war es sehr wichtig, dass das neu zu entstehende Gewerbegebiet mit einer Zu- und Abfahrt an die Bundesstraße 11 angebunden wird und angebunden werden kann, damit sich die Verkehrssituation innerhalb des bereits bestehenden Gewerbegebietes entspannt. Im Vorfeld wurden hierüber bereits mit der zuständigen Fachstelle Gespräche geführt. In der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2015 wurde der Vorentwurf des Planungsbüros diskutiert und ein Billigungsbeschluss zur ersten Auslegung und Anhörung durch die zuständigen Fachstellen und der Öffentlichkeit gefasst. Die gesamte Nettobaufläche des Gewerbegebietes umfasst ca. 36.000 qm. Auf dieser Fläche sollten Betriebe für Produktion, Büros und Verwaltungsgebäude, Lagerhaltung und Handel (eingeschränkt) entstehen. Es ist vorgesehen, ausnahmsweise Einzelhandelsbetriebe mit bis zu 500 qm Verkaufsfläche zuzulassen, die in einem unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks-, Produktions-, Großhandelsbetrieben oder dem Versand- und Internethandel stehen. Die Erschließung des Gewerbegebietes ist für das Jahr 2016 geplant. Interessenten könnten sich bereits jetzt bei der Gemeindeverwaltung informieren. BERICHT VON DER BÜRGERVERSAMMLUNG VON 19. NOVEMBER 2015 IM GASTHAUS FORSTER AM SEE Bürgermeister Held informierte die Besucher der Bürgerversammlung eingangs, dass Eching eine wachsende Kommune sei und innerhalb der nächsten Jahre bald 4.000 Einwohner mit Erst- und Hauptwohnsitz habe, dazu noch ca. 200 Einwohner mit einem Nebenwohnsitz. Weiter erfuhren die Besucher, dass sich die Einwohner aus insgesamt 50 verschiedenen Nationen zusammensetzen. 2.022 Einwohner sind verheiratet und 1.688 ledig. Weiter stellte er fest, dass es sich bei der Gemeinde Eching von der Altersstruktur her um eine sehr junge Gemeinde handelt, nur 12 % von der Gesamtbevölkerung sind älter als 66 Jahre. Bürgermeister Held meinte hierzu, dass der Ausbau der Kindertageseinrichtungen in den vergangenen 10 Jahren etwas damit zu tun hat. Die Gemeinde wurde für junge Familien interessant. In diesem Zusammenhang verwies er, dass derzeit seitens der Gemeinde keine Baugrundstücke zur Verfügung stehen, eine weitere Erschließung von Baugebieten aber unbedingt erforderlich sei. Bei der Schaffung der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Ausstattung der Grundschule wurden die Hausaufgaben gemacht. Mit großer Freude konnte der Bürgermeister mitteilen, dass sich in den ausgewiesenen Gewerbegebieten derzeit mehrere Firmen ansiedeln und momentan eine große Bautätigkeit im Gange sei. Die in der Gemeinde Eching ansässigen Betriebe stellten zum 01.07.2015 insgesamt 1.949 Arbeitsplätze bereit, gegenüber zum 01.07.2010 mit 1.562 Arbeitsplätzen ist dies eine Steigerung von 387 zusätzlichen Arbeitsplätzen oder ein Zuwachs von knapp 25 %. Bürgermeister Held informierte kurz über die durchgeführten Baumaßnahmen, wie die Sanierung und Asphaltierung der Gemeindeverbindungsstraße von Viecht nach Kronwinkl, viele kleinere Sanierungs- und Ausbesserungsarbeiten auf einzelnen Straßenabschnitten, sowie die in Auftrag gegebene Errichtung einer Straßenbeleuchtung in den Baugebieten „Schrögerfeld“ im Ortsteil Weixerau und Baugebiet „Viecht-Süd-Erweiterung“. Die Ortskernplanung in Viecht wird innerhalb der nächsten Monate wieder ganz oben auf der Agenda sein, so dass auch hier Fortschritte zu erwarten sind. BESUCH DER KLASSE 4A IM RATHAUS Im Oktober befassten sich die vierten Klassen der Grundschule Kronwinkl im Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts mit dem Thema „Gemeinde“, deren Strukturen und deren Aufgaben. Um die theoretischen Inhalte anschaulicher zu gestalten, besuchte die Klasse 4 a mit ihrer Lehrerin, Adele Köglmeier, das Rathaus der Gemeinde Eching. Im Rathaus wurden die Schülerinnen und Schüler von Bürgermeister Andreas Held erwartet. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Held durften die Schüler/innen im Sitzungssaal ihre Fragen an den Bürgermeister stellen, welche dieser mit Geduld beantwortete. Zugleich prüfte Bürgermeister Held auch das Wissen der Schüler/innen, indem er ihnen Fragen rund um das Thema „Gemeinde“ stellte. Gekonnt nutzten die Kinder dazu das gelernte Wissen aus dem Unterricht. Im Anschluss stand eine Erkundungstour durch das Rathaus auf dem Plan, welche den Kindern sichtlich Spaß machte. Im Einwohnermeldeamt hatten sie die Möglichkeit, ihre digitalen Pässe zu begutachten, während sie im Bauamt ihr Zuhause auf Luftaufnahmen suchen durften. Zum Schluss bedankten sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 a mit einem kleinen Geschenk für den Besuch im Rathaus. Aber auch Bürgermeister Held hatte für jedes Kind eine kleine Überraschung parat: eine Pausenbox mit dem Wappen der Gemeinde Eching, gefüllt mit Leckereien. FORTBILDUNG IM WALDKINDERGARTEN Am 19. September 2015 fand bei den Waldzwergen Kronwinkl das Herbstmodul der Fortbildung „Girschkasperl und Hopfenseppl“ statt. 20 Erzieherinnen aus dem Landkreis Landshut nahmen an der Fortbildung unter der Leitung von Lisa Fleischmann und Claudia Sandmeyer teil. Thema dieser Fortbildung war die Hecke und ihre Früchte, sowie Spiele und Theater im Wald. Von der Hagebutte über die Schlehe bis hin zum Weißdorn wurde alles genau bestimmt. Lisa Fleischmann gab interessante Hintergründe zu allen Früchten, ihrer Wirkung und Heilkraft. Am Nachmittag erfuhren die Erzieherinnen praxisnahe Waldspiele und tauchten ein in die Theaterwelt im Wald. Claudia Sandmeyer zeigte den Teilnehmern neue Ideen und spannende Spiele. Die Fortbildung wurde vom Fernsehteam Isar TV begleitet. Das nächste Modul der Fortbildung findet im Winter in Auloh statt. Die Erzieherinnen bedankten sich bei Lisa Fleischmann und Claudia Sandmeyer für den informativen und interessanten Tag im Wald. MARTINSFEIER IM KINDERGARTEN ST. HEDWIG Viele Kinder trafen sich am Martinstag mit ihren selbst gebastelten Laternen vor der Grundschule. Gemeinsam wanderte der leuchtende Zug singend hinter dem Heiligen Martin auf dem Pferd zum Pausenhof. Nach einer kurzen Begrüßung der Kindergartenleitung, Frau Monika Rümenapf gestaltete Frau Rebecca Holzer auf sehr kindgerechte Art und Weise den liturgischen Ablauf der Martinsfeier. Die Vorschulkinder der einzelnen Gruppen führten dazu verschiedene Tänze, Gebete und Lieder auf. Zum Abschluss wurde das Spiel des Hl. Martin mit Pferd und Bettler nachgespielt und gemeinsam zogen alle Gäste hinter dem St. Martinspferd über den Sportplatz und sangen die gelernten St. Martinslieder. Jedes Kind bekam dann noch ein Martinsbrot geschenkt, welches mit der Familie geteilt wurde. Zum Ende der stimmungsvollen Feier wurden alle Gäste vom Elternbeirat mit Würstl, Semmeln, gebackenen Martinsgänsen, Glühwein und Punsch bewirtet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Sonja Zach, die jedes Jahr mit Ihrem Pferd für uns den St. Martin spielt. In Gruppengesprächen nach der St. Martinsfeier waren sich alle Kinder einig: Das schönste am Martinsfest war der ECHTE St. Martin mit seinem Pferd! KINDERGARTENANMELDUNG Die Kindergartenanmeldung für das Kindergartenjahr 2016/2017 wird auch in diesem Jahr wieder mit einem Tag der offenen Tür für alle interessierten Eltern beginnen. Die Eltern haben an diesem Vormittag die Möglichkeit alle sieben Gruppen zu besichtigen und das Kindergartenteam kennen zu lernen. Auch unser Elternbeirat wird vertreten sein, um Fragen der Eltern zu beantworten und für das leibliche Wohl der Gäste zu sorgen. Termin hierfür ist Samstag, der 13. Februar 2016 von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr. Am Mittwoch, den 24. Februar findet dann für alle Eltern unserer neuen Kindergartenkinder ein Infoabend statt, an dem dann der Anmeldebogen ausgefüllt bzw. abgegeben werden kann. (Beginn 20.00 Uhr im Bewegungsraum in der Alten Schule – Hofmark 9) Bitte hierfür das gelbe Vorsorgeheft sowie den Impfausweis gleich mitnehmen. WEIHNACHTEN IM SCHUHKARTON Bei unserer alljährlichen Aktion “Weihnachten im Schuhkarton” konnten die Kindergartenkinder in diesem Jahr 82 weihnachtlich gepackte Schuhkartons in das Auto von Frau Heckner verladen. Es ist eine Freude mit zu erleben, wie gern und stolz die Kinder ihre mitgebrachten Sachen in die Kartons packen. 15 Jahre tragen wir schon dazu bei, den Kindern eine Weihnachtsfreude zu machen, denen es nicht so gut geht. An Portokosten konnten wir dem Hilfswerk 258 € übergeben. Ganz herzlichen Dank an alle Eltern und Kinder für Ihre Unterstützung! ST. MARTIN IN DER KINDERKRIPPE ZWERGENSCHLOSS Ein bisschen wie St. Martin möchten die Kleinen der Kinderkrippe Zwergenschloss schon seit Wochen sein. Die Betreuerinnen machen die Kinder mit der Geschichte von St. Martin vertraut und üben fleißig Lieder. Die Fantasie der Kinder macht zuhause nicht einmal vor dem Badvorleger halt – schwups, schon hängt er wieder über den Schultern und Mama wird zum Bettler. Die gemeinsam von den Eltern gebastelten Laternen stehen schon seit Ende Oktober zuhause – Mama, Mama, wann darf ich meine Laterne endlich anzünden? Am Freitag, den 13. November, um 17 Uhr ist es endlich so weit. Die Kinder mit Familie, das Krippenpersonal sowie die Teilnehmer der Mutter-Kind-Gruppe treffen sich in Eching am Hof vorm Pfarrstadel. Langsam wird es dunkel, und nach und nach strahlen die schönen Laternen mit den Kinderaugen um die Wette. Die Krippenleiterin Elke Höfler begrüßt alle Teilnehmer und stimmt das erste Lied an. St. Martin mit seinem roten Mantel holt die Gruppe hoch zu Ross im Hof ab. Gemeinsam singend marschieren alle im Licht der Laternen zum Echinger See und durch den Parkplatz vom Gasthaus Forster am See zurück zum Pfarrstadel. Dort bilden die Kinder mit ihren Familien einen großen Kreis und folgen gebannt dem Martinsspiel: St. Martin teilt seinen roten Mantel mit dem Schwert und schenkt einen Teil dem frierenden Bettler. Danach segnet Pastoralassistentin Rebecca Holzer die Gäste und die von der Pfarrei Eching gespendeten Brote, die anschließend geteilt werden. Genüsslich beißen die Kleinen in die Rosinenbrötchen. Dazu gibt es Kinderpunsch und für die Großen Glühwein im romantisch beleuchteten Pfarrstadel. BEWEGUNG MACHT SCHLAU ECHINGER KINDERKRIPPE ERHÄLT SIEGEL „BESONDERS ENTWICKLUNGSFÖRDERND“ In der bewegten Kinderkrippe Zwergenschloss fanden Ende November zwei Veranstaltungen zum Thema Bewegung statt. „Bewegung macht schlau“ war das Motto eines offenen Elternabends mit Eva Högl. Im Rahmen eines Seminars für pädagogische Fachkräfte, KitaTräger und Architekten stellten Ines Eisenbarth und Gottfried Schilling das Konzept „Bewegte Kinderkrippe“ vor. Die Landshuter Physiotherapeutin Eva Högl informierte interessierte Eltern und das Krippenpersonal anhand anschaulicher Beispiele und gemeinsamer Bewegungsspiele über die Bedeutung von Bewegung als Voraussetzung für Intelligenz. Sie ermutigte die Eltern, Bewegung in den Alltag einzubauen, sei es bei der Fortbewegung, der Einbeziehung im Haushalt oder auch einfach nur die Kinder in Mustern über das Altstadtpflaster springen zu lassen. Kleine Unfälle helfen den großen zu vermeiden Bewegung rege den Stoffwechsel an, vermeide Krankheiten, steigere die Konzentrationsfähigkeit, fördere die Sprachentwicklung, das mathematische Grundverständnis durch das Begreifen von Räumen, die Bildung von Synapsen zwischen den Nervenzellen im Gehirn sowie die Knorpelbildung an Gelenken. Nur durch Bewegung lernen Kinder, mit sich selbst und anderen umzugehen und entwickeln ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Viele kleine Unfälle helfen, den einen großen Unfall zu vermeiden. Die Kosten für den Vortrag in Kooperation mit dem Christlichen Bildungswerk Landshut e.V. übernahm das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut. Risikokompetente Kinder sind umsichtig In einer weiteren Veranstaltung bekam Ende November die Kronwinkler „bewegte Kinderkrippe“ Zwergenschloss im Rahmen eines lehrreichen Fortbildungsseminars das Qualitätssiegel „besonders entwicklungsfördernd“ von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V. verliehen. Gemeinsam mit ihrem Team nahm Krippenleiterin Elke Höfler die Urkunde entgegen. Anschließend referierte die Diplom-Sportökonomin Ines Eisenbarth, die sich auf die Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte spezialisiert hat, zum Thema „Grenzerfahrungen machen glücklich“. Ein Kind brauche Raum und Gelegenheiten, um sich zu entfalten. Das Risiko könne im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilt werden. Bestehe gar keine Gefahr, passiere nichts, aber es fände auch kein Lernen statt. Ein hohes Risiko mit hoher Unfallwahrscheinlichkeit sei auf jeden Fall zu vermeiden. Der mittlere Risikobereich jedoch schule die Risikokompetenz der Kinder. Die Lust der Kinder müsse täglich beansprucht und gefördert werden, eigenen Erfahrungen müssten gesammelt werden. „Nur risikokompetente Kinder gehen umsichtig an Aufgaben heran und vermeiden ein erhöhtes Risiko“, betonte die Trainerin. Je mehr Pflaster, desto besser Sie ging besonders darauf ein, welchen Mut pädagogische Fachkräfte bräuchten, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Denn diese stünden immer in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite sollten sie für eine „kindersichere Umgebung“ sorgen, auf der anderen Seite hätten sie den Auftrag, Gefahrenkompetenz zu schulen. Sie ermutigte dazu, selbstständige Bewegung zuzulassen und in die Fähigkeiten der Kinder zu vertrauen, aber auch sich gegenüber Eltern zu verantworten. Für Kinder unter drei Jahren reichten dafür kleine Wagniserfahrungen bereits aus. Eine gute Bewegungserziehung sei die beste Sicherheitserziehung: „Die Qualität von Kinderkrippen soll am besten an den mit nach Hause gebrachten Pflastern gemessen werden, nicht an der Anzahl der gebastelten Bilder“. Völlige Unfallfreiheit gibt es nicht Im Anschluss hielt Gottfried Schilling, Erzieher und Schreiner, einen Vortrag über Sicherheitsstandards und Unterschiede zwischen Norm und Recht. „Völlige Unfallfreiheit ist nicht möglich“, so der Gründer der Schilling Raumkonzepte, dessen Schwerpunkt die konsequente Ausrichtung von Räumen an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ist. Ein spielerisch-sportliches Risiko sei auch im Sinne der Unfallkassen zulässig. Die Spielangebote sollten in ihrem Risikogehalt die Kinder weder unter- noch überfordern. Im Gegensatz zum kleinen Schmerz („Aua-Effekt“), sei jedoch ein großer Schmerz nicht akzeptabel und bedarf der Regelung. Hierzu werden die Spiellandschaften vor dem Einsatz intensiv auch über die DIN-Normen hinaus überprüft. Abschließend bestaunten, befühlten und bekletterten die Beteiligten bei einem Rundgang die hochwertigen Holzeinbauten selbst. Lebendige Diskussionen zwischen den Referenten, dem bereits erfahrenen Krippenpersonal und Pädagogen aus anderen Einrichtungen sowie Architekten gaben wertvolle Anregungen für weitere Bildungslandschaften und rundeten die Veranstaltung ab. JASMIN SPERLING ZUR KRIPPENPÄDAGOGIN AUSGEBILDET Am 21. Oktober 2015 konnte Jasmin Sperling von der Kinderkrippe „Zwergenschloss“ im Rahmen einer Feierstunde im Großen Sitzungssaal des Landratsamts Landshut aus den Händen von Dr. Dorothea Emmerl (Fortbildungsleiterin) das Zertifikat als „Qualifizierte Krippenpädagogin“ in Empfang nehmen. Nach rund 280 Unterrichts- und Arbeitsstunden und einer umfangreichen Abschlussprüfung war es geschafft und Jasmin Sperling darf sich als qualifizierte Krippenpädagogin bezeichnen. Elke Höfler, Leiterin der Kinderkrippe und Bürgermeister Andreas Held freuten sich über diese Auszeichnung und beglückwünschten Frau Jasmin Sperling zu diesem erfolgreichen Abschluss. Seit Jahren wird auf die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinderbetreuung sehr großer Wert gelegt. RÄUM- UND STREUDIENST DURCH DEN GEMEINDLICHEN BAUHOF Bei Schneefällen und überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen räumen und sichern die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes die öffentlichen Straßen und Wege in unserem Gemeindegebiet. Bereits ab ca. 4.00 Uhr wird mit den Hauptverkehrsstraßen begonnen. Ein Räumund Streudienst auf Siedlungsstraßen und Nebenstrecken erfolgt nur dann, wenn übermäßiger Schneefall und extreme Glätte einen Einsatz durch die Gemeinde erfordern. Eine Verpflichtung der Gemeinde zum Winterdienst besteht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen, wobei die Streupflicht eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt. Der Umfang und die Dringlichkeit der Räumpflicht auf öffentlichen Straßen richten sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Straßen mit großer Verkehrsbedeutung sind zuerst zu räumen, sodass sie den tatsächlichen Bedürfnissen des Verkehrs, dem sie gewidmet sind, entsprechen. Als verkehrswichtig im Sinne der Rechtsprechung gelten nur Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Die Gemeinde wird weiterhin Siedlungsstraßen, die aufgrund ihrer Topographie einen Winterdiensteinsatz erfordern, räumen und streuen. Alle anderen Bereiche werden durch den Bauhof nur geräumt und gestreut, wenn extreme Schnee- oder Eisglätte vorliegt. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis und Unterstützung durch Eigenhilfe. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Siedlungsstraßen nicht mehr geräumt und gestreut werden, wenn die Durchfahrt infolge von Dauerparkern und/oder Baum- und Strauchüberhang stark beeinträchtigt oder tatsächlich unmöglich ist. RÄUMPFLICHT DER EIGENTÜMER UND ANLIEGER IM WINTER VON GEH- UND RADWEGEN Der Winter mit Schnee und Eis wird in Kürze kommen. Deshalb erinnert die Gemeinde Eching die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sowie die Anlieger an öffentlichen Straßen an ihre Verpflichtung, die Gehwege im Winter zu sichern. Für das Gemeindegebiet besteht eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (StrRVO), welche im Internet unter www.eching-ndb.de unter Rathaus – Ortsrecht (Verordnung zur Reinigung der Straßen und Sicherung der Gehwege) eingesehen werden kann. Als Gehbahn (Sicherungsfläche) gelten: - Die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege. - Die Vorder- und Hinterlieger haben die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn gemeinsam auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonnund Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte ist sie mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand, Splitt oder Tausalz zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. - Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. - Die Räum- und Streupflicht besteht auch dann, wenn sich zwischen Grundstücksgrenze oder Gehsteig ein Graben, eine Böschung, eine Stützmauer oder ein Grünstreifen befindet. Außerdem weist die Gemeinde extra darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht der Anlieger nicht deshalb entfällt, weil durch den gemeindlichen Winterdienst Schnee auf die Gehbahn geworfen wird. Erfahrungsgemäß entziehen sich viele ihrer Verpflichtung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Gemeinde mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Des Weiteren verweist die Gemeinde auf die haftungsrechtlichen Ansprüche, sollte sich ein Passant aufgrund eines ungenügend ausgeführten Winterdienstes verletzen. ASYLBEWERBER IN DER GEMEINDE ECHING Im ehemaligen Gasthaus Hahn in Viecht sind derzeit 32 männliche und 2 weibliche Flüchtlinge aus Syrien untergebracht. Darunter sind 2 Buben, die seit Anfang Dezember die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen besuchen. Das Mädchen zieht demnächst mit seiner Familie weg. Von den 32 erwachsenen Personen- die Mehrheit ist bereits als Flüchtling anerkannt - sind derzeit 2 in der Berufsschule Landshut, 16 Personen machen einen mehrmonatigen Integrations- oder Deutschkurs und 8 Personen sind bei der Probearbeit oder haben bereits einen befristeten Vertrag. Seit Ankunft der ausländischen Mitbürger im April 2015 schreitet die Integration der Syrer sehr gut voran. Diese sind sehr interessiert, sich in Deutschland und auch hier bei uns in Eching einzuleben. Auch die sprachlichen Hindernisse sind immer leichter zu bewältigen. Um den Flüchtlingen die Integration zu erleichtern, hat sich eine Freiwilligenhilfe organisiert, die von vielen Gemeindemitgliedern und einigen Vereinen, die sich auf verschiedenste Weise eingebracht haben, aktiv unterstützt wird. Durch diese aktive Hilfe konnte bereits viel erreicht werden: Deutschunterricht wird angeboten und für viele Syrer beginnt endlich der langersehnte Integrationskurs. Es konnten Arbeitsstellen und Praktika vermittelt werden sowie die ersten Wohnungen gefunden und Umzüge organisiert werden. Gemeinsame Unternehmungen und ein monatlicher Stammtisch im Gasthaus Forster helfen beim gegenseitigen Kennenlernen und Austauschen von Erfahrungen. Selbstverständlich ist Zeit und aktive Mithilfe – wie sie von vielen Gemeindemitgliedern großzügig eingebracht wird – nach wie vor unbezahlbar und der Stützpfeiler dieser Hilfe. Ein herzliches Dankeschön hierfür an alle. Dennoch ermöglicht und erleichtert der Freiwilligenhilfe, ein offizielles Konto, (Daten siehe unten) über das gespendet werden kann, einiges. Die Möglichkeit, sich finanziell einzubringen, ist vor allem für viele, die sich gerne einsetzen wollen, aber keine Zeit zur aktiven Unterstützung haben, eine gute Gelegenheit. Diese Spenden können jetzt über die Gemeinde entgegengenommen werden. Bankverbindung der Gemeinde Eching: Raiffeisenbank Eching: IBAN DE34 7436 9662 0000 0103 40 BIC GENODEF1EBV Verwendungszweck: „Spende für Flüchtlinge“ Bitte den Verwendungszweck zwingend angeben. Rechtliche Info: Nach § 52 Absatz 2 Nr. 10 der Abgabenordnung liegt gemeinnütziger Zweck vor (Förderung der Allgemeinheit). Nach § Einkommenssteuerdurchführungsverordnung gilt als Zuwendungsnachweis einer Höhe bis zu 200 Euro der Bareinzahlungsbeleg beim Finanzamt anerkennungsfähig. Die Gemeinde stellt jedoch ab einem Betrag in Höhe 100 Euro Spendenquittungen aus. ein 50 bei als von Weitere Informationen zur Freiwilligenhilfe gibt Ihnen die Gemeinde. Dort erhalten Sie, sollten Sie Interesse haben sich aktiv einzubringen, auch die Kontaktdaten des Organisationsteams (Thea Rupprecht, Renate Krisch, Anja Grab, Michaela Haßmann, Alex Baldauf und Roswitha Ruhland). Die Termine für den Stammtisch finden Sie im Internet unter www.eching-ndb.de unter „Informationen Asylbewerber“ sowie im Gemeindekalender. JUGEND SINGT UND MUSIZIERT Am Sonntag, den 15. November fand die Veranstaltung „Jugend singt und musiziert“ in der Aula der Grundschule Kronwinkl statt. Dort konnten die Nachwuchstalente ihr Können auf der Showbühne beweisen. Durch die Bandbreite an Instrumente und Vielfalt an Liedern war die Veranstaltung für die Besucher sehr interessant. Klassik und echte Volksmusik gab es ebenso zu hören wie Pop- und Rock-Hits. Beispielsweise wurde ein „Schneidiger Landler“ zum Besten gegeben, das „Duett“ von Georg Friedrich Händel präsentiert und die Aula mit „Take A Look“ (Limp Bizkit) gerockt. Vor allem ist diese Veranstaltung eine Bereicherung für die jungen Künstler. Sie sammeln wichtige Bühnen-Erfahrungen. Der große Beifall durch das begeisterte Publikum ist auch eine große Motivation für die Kinder und Jugendlichen. Diese Veranstaltung wurde durch den Musiklehrer Robert Häusler aus Buch am Erlbach moderiert. Die Veranstaltung „Jugend singt und musiziert“ findet wieder statt am Sonntag, den 13.03.2016 um 15.00 Uhr in der Aula der Grund- und Mittelschule Kronwinkl. Kindern und Jugendlichen, die ein Instrument spielen oder gerne singen, wird die Möglichkeit gegeben, ihr musikalisches Können zu zeigen. Hierzu sind alle Sängerinnen und Sänger, Einzelmusiker sowie Musikgruppen (aller Art) zur Teilnahme herzlich willkommen. Anmeldung bitte in der Gemeinde Eching, bei Frau Maier Tel. 9247-18, mit Nennung von höchstens drei Musikstücken. SHOWTANZ- UND JUGENDSHOWTANZFESTIVAL DER DJK AST IN KRONWINKL Die DJK - TSV Ast lädt alle Interessierten am Dienstag, den 05.01.2016 zum großen Showtanz-Festival mit vielen bekannten Tanzgruppen aus dem ganzen Landkreis ein. Das Festival findet in der Doppelturnhalle bei der Grundschule in Kronwinkl statt. Einlass ist um 18 Uhr. Gastgeber sind die Honey Girls der DJK Ast, die von Steffi Strasser, Kathi Rauch und Annalena Tumler trainiert werden. Die Gruppe besteht aus 15 Tänzerinnen und Tänzer zwischen 11 und 16 Jahren, davon einige Kinder aus Buch am Erlbach. Sie präsentieren die Premiere ihres neuen Programms "Black Pirates". Am darauffolgenden Feiertag, den 06.01.2016 veranstalten die „Zicken de Luxe“, die Kindergarde der DJK Ast, die aus 18 Mädchen zwischen 6 und 11 Jahren besteht, das Jugend-Showtanzfestival (ebenfalls in Kronwinkl). Die Trainerinnen Carola Hutterer und Theresa Ranze haben mit den Mädchen das Programm "Live is a dance" einstudiert. Beginn ist hier um 13.30 Uhr. An den beiden Veranstaltungstagen werden mehr als 25 Tanzgruppen zeigen, dass sich Ihr Trainingseifer der vergangenen Monate gelohnt hat und alle Besucher begeistern. Der genaue Ablauf ist auf der Homepage der DJK Ast. www.djk-ast.de zu finden. Bei beiden Veranstaltungen ist für Speisen und Getränke bestens gesorgt. Am Dienstag gibt es sogar Barbetrieb. Die Gemeinde Eching und Bürgermeister Andreas Held haben den Tänzerinnen und Tänzern auch heuer wieder die Veranstaltungshalle zur Verfügung gestellt. Wer eine der Showtanzgruppen für runde Geburtstage, (Firmen-) Feiern oder Veranstaltungen reservieren will, meldet sich am besten bei Sandra Koslow unter 08709 / 26 27 77. der GEMEINDE ECHING Die Gemeinde Eching lädt alle Vereinsvertreter, Gewerbetreibende sowie die gesamte Bürgerschaft der Gemeinde Eching sehr herzlich zu dem am SONNTAG, DEN 10. JANUAR 2016 UM 18.00 UHR IN DER AULA DER GRUNDSCHULE KRONWINKL stattfindenden Neujahrsempfang ein. Die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EMILIA M Ü L L E R wird als Festrednerin zu den Besuchern dieses Neujahrsempfanges sprechen! Nachdem in der Aula der Grundschule nur begrenzt Platz vorhanden ist, gibt die Gemeindeverwaltung (zur Übersicht) Einlasskarten aus. Diese kostenfreien Einlasskarten können in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.