Echinger Bote vom Dezember 2015

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Echinger Bote vom Dezember 2015
Dezember
2015
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Eching
Viecht, Hauptstr. 12
84174 Eching
Tel.:
08709 / 92 47-0
Fax:
08709 / 92 47 28
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.eching-ndb.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Andreas Held, 1. Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Jahr 2015 ist sehr schnell verflogen und
schon wieder befinden wir uns in der
Weihnachtszeit, also in der staad`n und
besinnlichen Zeit. Die „staade Zeit“ ist
landauf und landab zur hektischsten Zeit
des Jahres geworden. Sehr oft droht der
tiefere Sinn von Weihnachten im Trubel
des Alltags unter zu gehen. Vielleicht gelingt es uns dennoch,
zwischen den Jahren ein wenig inne zu halten, sich Zeit für die Familie zu
nehmen oder einfach Zeit zu nehmen, einem Menschen zu zuhören oder einfach
für einen anderen Menschen da zu sein.
Den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um mich persönlich aber
auch im Namen des gesamten Gemeinderates bei allen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern zu bedanken, die sich das ganze Jahr 2015 für das Gemeinwohl
eingesetzt haben. Mein Dank gilt auch allen Verantwortlichen in den Vereinen und
Verbänden, den Einsatzkräften bei den Freiwilligen Feuerwehren sowie allen
freiwilligen Helfern in unserer Gemeinde. Durch ihren unentgeltlichen Einsatz
tragen sie in großem Maß dazu bei, das Zusammenleben in unserer Gemeinde
auch weiterhin interessant und attraktiv zu gestalten. Ein ganz besonderer Dank
gilt allen freiwilligen Helfern, die sich um die Flüchtlinge in unserer Gemeinde
kümmern und somit ein gutes Miteinander ermöglicht wird.
Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitgliedern des Gemeinderates und
dem Personal aller gemeindlichen Einrichtungen für ihre zielbewusste und
engagierte Arbeit sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen besinnliche, ruhige
und friedvolle Festtage im Kreise der Familie. Im Jahre 2016 mögen Gesundheit,
Glück und Zufriedenheit Ihre Begleiter sein.
Ihr
Andreas Held
Erster Bürgermeister
NOTFALLDIENST IM STANDESAMT AN DEN
WEIHNACHTSTAGEN
Das Standesamt ist für Notfälle (Sterbefälle) zu nachfolgenden Zeiten erreichbar:
26.12.2015
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Langer, Tel. 1475
02.01.2016
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Brenninger, Tel. 95 397
JAHRESKALENDER DER GEMEINDE ECHING
Jahreskalender
Der Kalender 2016 beinhaltet alle Veranstaltungstermine der
Vereine und Verbände und der sonstigen Institutionen sowie
die Müllabfuhrtermine der Gemeinde Eching.
2016
Gemeinde
Eching
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Xxxxxxxxxxxxxx
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Xxxxxxxxxxxxxxxx
Xxxxxxx
………
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Außerdem können Sie dem Kalender auf den letzten Seiten
Wissenswertes über die Gemeinde, öffentlichen Einrichtungen
im
Gemeindebereich,
wichtige
Telefonnummern,
Informationen zur Abfallwirtschaft mit Müllgebühren und
Informationen über Vereine und Verbände entnehmen.
Finanziert werden konnte die Herstellung des Jahreskalenders
durch die Werbung auf den einzelnen (monatlichen)
Abreißblättern. Somit kann der Kalender wieder kostenlos an
alle Haushalte der Gemeinde Eching abgegeben werden.
Diesen inserierenden Firmen gilt ein „herzlicher Dank“ für die
Unterstützung zur Erstellung dieses Kalenders.
Wir möchten Sie deshalb bitten, bei Ihren nächsten
Anschaffungen bzw. bei Ihren Einkäufen diese Firmen zu
berücksichtigen.
Fasdfsfsfsfasfasffasfsdafasdfasdf
Für die Erstellung des Jahreskalenders 2017 bitten wir wieder um geeignete
Fotos von Landschaften, Gebäuden und Tieren aus der Gemeinde Eching.
Fdasfasdfa
Gerne nehmen wir Fotos (Querformat – kein Hochformat), in denen die vier
Jahreszeiten zum Ausdruck kommen; besonders Motive der Frühjahrs- und
Herbstmonate werden gesucht.
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BITTE BRIEFKÄSTEN BESCHRIFTEN
Jede Bürgerin und jeder Bürger wünscht sich, zuverlässig seine
Post zu erhalten; dies ist jedoch nicht immer möglich. Oftmals liegt
es daran, dass die Briefkästen gar nicht, nicht vollständig oder
unleserlich beschriftet sind und somit die Post trotz richtiger
Anschrift nicht zugestellt werden kann.
Es werden daher alle Wohnungsinhaber bzw. die Inhaber von Briefkästen
gebeten, diese mit ihrem Namen gut leserlich zu versehen. Wenn eine Wohnung
von mehreren Personen mit unterschiedlichen Familiennamen genutzt wird,
sollten alle Namen auf dem Briefkasten stehen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch darauf, dass die Hausnummern
gut sichtbar entweder am Wohnhaus, an der Garage oder am Eingang zum
Grundstück angebracht werden müssen. Die Hausnummern sind nicht nur für die
Postzustellung eine große Hilfe, vielmehr sind die Hausnummern für die
Rettungsdienste extrem wichtig, denn hier können oft Minuten über Leben oder
Tod entscheiden, wenn der Arzt.
Bitte helfen sie mit und bringen sie ihre Hausnummern gut sichtbar an, damit sie
schnell gefunden werden können.
ALTES LÖSCHFAHRZEUG DER FREIWILLIGEN
FEUERWEHR BERGHOFEN WIRD VERKAUFT
Nachdem die Freiwillige Feuerwehr Berghofen
am 3. Dezember 2015 ein neues Löschfahrzeug
erhalten hat, wird das 33 Jahre alte
Löschfahrzeug ohne Ausstattung an den
Meistbietenden verkauft.
Fabrikat:
Mercedes
Modell:
308
PS:
85
Kilowatt:
Erstzulassung:
04.03.1982
Kilometerstand: knapp 25.000
63/4800
Angebote sind bei der Gemeindeverwaltung bis zum 15.01.2016 abzugeben.
HANDHABUNG VON FEUERWERKSARTIKELN
Feuerwerksartikel dürfen nur an Silvester
und am Neujahrstag abgeschossen oder
abgebrannt werden.
Wer sich nicht an diese zeitliche
Beschränkung hält, kann mit einer hohen
Geldbuße belegt werden.
Weiter gilt, dass Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren pyrotechnische Artikel der Klasse II nicht überlassen werden
dürfen.
Achten Sie bitte darauf, dass beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern keine
Brände verursacht werden.
 Handhaben Sie die Feuerwerksartikel nach der
Gebrauchsanweisung, damit Personen- und Sachschäden
vermieden werden.
 Beachten Sie das Nachbarrecht und respektieren Sie das
Eigentum der Nachbarn.
 Säubern Sie die öffentlichen Straßen und Wege von
Überresten der Feuerwerksartikel.
VERKAUFSOFFENER SONNTAG AM 3. JANUAR 2016 IM
GEWERBEGEBIET WEIXERAU
Anlässlich des „Wintermarktes“ am
Sonntag, den 3. Januar 2016
auf dem Gelände des Möbelcenters Biller,
hat der Gemeinderat der Gemeinde Eching in
seiner Sitzung am Montag, den 14.12.2015
eine Rechtsverordnung über die Freigabe
eines verkaufsoffenen Sonntages erlassen.
Somit dürfen Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Weixerau an diesem Sonntag
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
HAUSANSCHLÜSSE FÜR ERDGAS WERDEN AUSGEFÜHRT
Derzeit ist die Firma Pfaffinger im Auftrag von Energie Südbayern GmbH,
Niederlassung Erding in der Gemeinde unterwegs, um die von den einzelnen
Haus- und Grundstücksbesitzer bestellten Hausanschlüsse zu installieren und
Erdgasleitungen in Straßenzügen zu verlegen.
In diesem Zusammenhang bittet die Gemeindeverwaltung die Haus- und Grundstücksbesitzer, die
an einem Erdgasanschluss Interesse haben, sich
bei
der
Gemeinde
zu
melden,
damit
Erdgasleitungen noch in Straßenzügen verlegt
werden können, die bisher nicht vorgesehen waren.
Mit einem verlegten Hausanschluss muss nicht
unmittelbar bzw. sofort Erdgas abgenommen
werden. Es könnte aber zu einem späteren
Zeitpunkt etwas schwieriger werden, wenn für einen
Anschluss größere Strecken überwunden werden
müssten.
MELDUNG DEFEKTER STRAßENLATERNEN
Die Gemeindeverwaltung bittet, dass sie als Bürger/in der
Gemeinde Eching eine defekte Straßenlaterne melden, wenn sie
bemerken, dass diese Straßenlampe über mehrere Tage nicht
mehr brennt. Jede Straßenlaterne hat am Masten eine
Brennstellennummer, diese Nummer wollen sie bitte der
Gemeindeverwaltung mit der dazugehörigen Straße entweder
telefonisch unter Tel. 08709-9247-0 oder per E-Mail:
[email protected] unter Angabe ihres Namens und
einer Rufnummer für eventuelle Rückfragen melden.
Seitens der Gemeindeverwaltung werden die Ausfälle dann umgehend an die
Bayernwerk AG weitergemeldet. Die Behebung des Schadens wird in der Regel
innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen. Sollte die Behebung des Schadens länger
dauern, dann wollen sie den Schaden nochmals melden, damit überprüft werden
kann, warum eine Schadensbehebung noch nicht erfolgt ist.
NEUES MELDEGESETZ AB NOVEMBER 2015
Am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Damit wird es erstmals bundesweit einheitliche melderechtliche
Vorschriften für alle
Bürgerinnen
und
Bürger geben.
Eine wesentliche Neuregelung
des Bundesmeldegesetzes ist
die
Mitwirkungspflicht
des
Vermieters bei der An- und
Abmeldung von Mietern, um
Scheinanmeldungen und damit
häufig verbundene Formen von
Kriminalität
wirksamer
zu
begegnen.
Hierzu hat der Wohnungsgeber
oder eine von ihm beauftragte
Person der meldepflichtigen
Person den Einzug oder den
Auszug
schriftlich
oder
elektronisch innerhalb von zwei
Wochen zu bestätigen. Dem
Einwohnermeldeamt muss ab
diesem Zeitpunkt zwingend eine
Bescheinigung vom Vermieter/
Hauseigentümer
vorgelegt
werden, in der das tatsächliche Einzugsdatum bestätigt wird.
Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich
die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person
hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des
Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Versäumt der Mieter oder der
Vermieter die Meldefrist bzw. das Ausstellen der Bestätigung, drohen beiden
Seiten Geldbußen bis zu 1000 €.
Amtliche Formulare zur Bestätigung des Wohnungsgebers können unter der
Internetseite
www.eching-ndb.de abgerufen werden und liegen im
Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eching zur Abholung bereit.
NEUES LÖSCHFAHRZEUG FÜR DIE FREIWILLIGE
FEUERWEHR BERGHOFEN BESCHAFFT
Am Donnerstag, den 3.
Dezember 2015 konnte
Bürgermeister
Andreas
Held das neu beschaffte
Löschfahrzeug
in
Anwesenheit von Landrat
Peter Dreier, Kreisbrandrat
Thomas
Loibl,
Kreisbrandinspektor Karl Hahn
und
Kreisbrandmeister
Florian Baumann sowie
den Damen und Herren des Gemeinderates der Gemeinde Eching und den
Abordnungen der Freiwilligen Feuerwehren aus Viecht, Eching/Kronwinkl und
Haunwang dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen, Ulrich
Lauerer, offiziell übergeben.
In seinem kurzen Grußwort
machte Bürgermeister Held
klar, dass das Fahrzeug nicht
so einfach bestellt werden
konnte, sondern vorab eine
bundesweite Ausschreibung
erfolgen musste, damit alle
Anbieter von Fahrgestellen
und
Ausrüster
von
Feuerwehrfahrzeugen
die
Chance hatten, ein günstiges
Angebot abzugeben. Nach Prüfung und Wertung der einzelnen Angebote stellte
sich heraus, dass die Firma Ostermaier aus Vilsbiburg für das Fahrgestell, einen
VW Crafter, mit einem Betrag von EUR 34.341,85 incl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer das günstigste Angebot abgegeben hat. Für den Kofferaufbau mit
einer vorher genau bestimmten Ausstattung hatte die Firma Furtner + Ammer aus
Landau mit einem Preis von EUR 69.089,47 die Nase vorne. Die Gesamtkosten
für das neu beschaffte Löschfahrzeug belaufen sich somit auf EUR 103.431,32
incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Ausstattung des Fahrzeuges wurde genau darauf geachtet, dass die
Ausstattung des neuen Löschfahrzeuges eine Ergänzung zu den bereits
vorhandenen Löschfahrzeugen in der Gemeinde Eching darstellt. Nachdem das
Fahrzeug auch zur Absicherung bei Verkehrsunfällen und zum Auspumpen von
vollgelaufenen Kellern oftmals eingesetzt wird, wurde hierfür eine
Zusatzausstattung berücksichtigt.
Landrat Peter Dreier hob in
seinem
Grußwort
die
Bedeutung
der
vielen
Freiwilligen
bei
den
einzelnen Feuerwehren im
Landkreis und hier in der
Gemeinde Eching hervor. Er
bedankte sich für den
unermüdlichen Einsatz bei
den einzelnen Wehren. Die
Feuerwehr ist eine hervorragende Hilfsorganisation, die sehr schnell alarmiert
werden kann und so vielseitig helfen kann. Er wünschte den Kameraden mit dem
neuen Fahrzeug viele Übungen und wenig Einsätze. Sollten die Kameraden dann
doch zu Einsätzen gerufen werden, wünschte er ihnen, dass sie anschließend
wieder alle gesund nach Hause kommen mögen.
Pfarrer und Dekan Stefan Scheifele segnete das neu beschaffte Löschfahrzeug
und wünschte den Feuerwehrkameraden Gottes Segen bei all ihren Einsätzen.
Bürgermeister Held bedankte sich zum Schluss der offiziellen Übergabe und der
Segnung des neuen Fahrzeuges bei allen Kommandanten und Abordnungen der
Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Eching für ihr Kommen und für ihren
Dienst in den einzelnen Wehren. Erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr
Berghofen Ulrich Lauerer war glücklich, nach mehr als 33 Jahren ein neues
Löschfahrzeug in Empfang nehmen zu können. Das neue Löschfahrzeug ist ein
Werkzeug. Die nötige Ausbildung und
die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkameraden sind entscheidend,
ob ein Hilfseinsatz gut abläuft oder
nicht. Für die Ausbildung stellen sich
die Verantwortlichen aller Feuerwehren
der
Gemeinde
Eching
unentgeltlich zur Verfügung.
EINFÜHRUNG DER GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR
MUSS AUF DEN 01.01.2017 VERSCHOBEN WERDEN
War seitens der Gemeindeverwaltung die
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
nach den Grundstücksabflussbeiwertverfahren
zum 01.01.2016 geplant, muss dieses
Abrechnungsverfahren aus verschiedensten Gründen auf dem 01.01.2017
verschoben werden. Ein Grund dafür liegt darin, dass die umfangreiche Erfassung
des Niederschlagwassers nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnte. Ein
weiterer wichtiger Grund hierfür ist, dass eine Sanierung der beiden Kläranlagen
in Haunwang und im Ortsteil Weixerau ansteht. Ein Teil der Sanierungskosten
jedoch in die Kanalgebühren mit eingerechnet wird oder werden muss. Diese
Kosten jedoch noch nicht vorliegen, so dass eine vernünftige Gebührenkalkulation
noch nicht erfolgen konnte. Für die Berechnung der Sanierungskosten der beiden
Kläranlagen wurde das Ing.-Büro Ferstl aus Landshut beauftragt. Die Berechnung
der Flächen für das Niederschlag- bzw. Oberflächenwasser nimmt das Büro Dr.
Schulte & Röder, Kommunalberatung aus Veitshöchheim vor, die bereits am
Informationsabend im Juni 2015 im Landgasthof Wild in Haunwang darüber
informierte. Nach Abschluss aller Berechnungen wird die Gemeindeverwaltung
darüber ausführlich informieren.
FREIWILLIGER WEHRDIENST
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder
Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst
übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des
Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten,
freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die
Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die
Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt
für Wehrverwaltung:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der
Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht
nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Gemeinde Eching,
Viecht, Hauptstraße 12) eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen
Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
wurde,
werden
die
BÜRGERMEISTER HELD MIT VERDIENSTMEDAILLE IN
BRONZE AUSGEZEICHNET
Am Dienstag, den 10. November 2015
wurde an Bürgermeister Andreas Held
im
Auftrag
des
Bayerischen
Staatsministers Joachim Hermann von
Herrn Regierungspräsidenten Heinz
Grunwald in der Regierung von
Niederbayern
die
kommunale
Verdienstmedaille in Bronze verliehen.
Neben Bürgermeister Andreas Held
wurden noch weitere sieben Personen
aus dem Landkreis Landshut mit der kommunalen Verdienstmedaille in Bronze
ausgezeichnet. In seiner Ansprache würdigte Regierungspräsident Heinz
Grunwald das Engagement der Kommunalpolitiker, die sehr oft Entscheidungen
treffen müssen, bei denen sie oftmals zwischen den Stühlen säßen und
Fingerspitzengefühl zeigen müssen, wenn mitunter die Wünsche der Bürger und
die Vorgaben der Verwaltung oder der Finanz- und Rechtslage gegenüberstehen.
Hier ist sehr oft Pragmatismus gefragt.
In seiner Laudatio würdigte der Regierungspräsident, dass Herr Held bereits von
1990 bis zu seiner Wahl zum 1. Bürgermeister im Jahre 2002 als Gemeinderat in
der Gemeinde aktiv war und sich bereits in dieser Zeit für die Kinderbetreuung,
speziell für den Kinderhort einsetzte. Als Bürgermeister habe er es verstanden,
zusammen mit den Mitgliedern des Gemeinderates, die Kinderbetreuung in der
Gemeinde Eching vorbildlich auszubauen. Mit dem Neubau der Doppelturnhalle
wurde nicht nur für den Schulsport eine wunderbare Anlage geschaffen, auch der
Vereinssport in der Gemeinde profitiert von dieser neuen Halle. Die Ansiedlung
von Gewerbebetrieben und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen ist ebenso ein
Anliegen des Bürgermeisters wie die stetige Weiterentwicklung der Gemeinde und
deren Infrastruktur.
EINFÜHRUNG EINER BAYERISCHEN EHRENAMTSKARTE
IN STADT UND LANDKREIS LANDSHUT
Seit 7. Dezember 2015 können ehrenamtlich tätige
Landkreis- und Stadtbürger online Anträge für die
Ausstellung einer Bayerischen Ehrenamtskarte stellen.
Mit der Ehrenamtskarte soll das Engagement derer
gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich für andere
einsetzen, sagt Landrat Peter Dreier. Wer die Kriterien
erfüllt, kommt mit der zunächst drei Jahre gültigen Karte in den Genuss von
Vergünstigungen und Rabatten in Einrichtungen des Freistaates, wie Museen und
Theatern, sowie in privaten Geschäften und Gastronomiebetrieben.
Bürgerschaftliches Engagement ist der soziale Kit einer Gesellschaft und macht
die Region zu dem, was sie ist: eine lebens- und liebenswerte Heimat. Es gibt
vielfältige Möglichkeiten, ehrenamtlich aktiv zu werden, und viele Menschen
nutzen die Gelegenheit, ihre Talente, ihr Wissen und ihre Zeit dem Allgemeinwohl
zur Verfügung zu stellen. Für die Kommunen, auch für die Gemeinde Eching, ist
dies ein unschätzbarer Gewinn, denn damit können sportliche, kulturelle, soziale
und gesundheitliche Leistungen angeboten werden, die sonst vielleicht nicht
möglich wären.
Mit der Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte möchte der Landkreis die
Bereitschaft der Ehrenamtlichen, ihre Erfahrungen einzubringen, Zeit zu
investieren und Verantwortung für sich und das eigene Umfeld zu übernehmen,
würdigen. Wir wollen Allen, die sich mit Freude in den Kommunen ehrenamtlich
engagieren, Dank und Anerkennung zollen, so Landrat Peter Dreier.
Voraussetzung für den
(Gültigkeitsdauer 3 Jahre)
Erhalt
der
Bayerischen
Ehrenamtskarte
Es sind Bürger/innen, die sich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei
Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich freiwillig und unentgeltlich
engagieren. Eine Aufwandsentschädigung von maximal EUR 2.400,-- pro Jahr ist
zulässig. Bei diesem Personenkreis ist ein Mindestalter von 16 Jahren
Voraussetzung. Weiter sollte seit 2 Jahren ein gemeinwohlorientiertes
bürgerschaftliches Engagement vorliegen.
Inhaber
einer
Jugendleitercard,
aktive
Feuerwehrdienstleistende
mit
abgeschlossener Truppmannausbildung oder aktive Einsatzkräfte im
Katastrophenschutz und Rettungsdienst können diese Ehrenamtskarte ohne
weitere Prüfung beantragen.
Wie Gewerbetreibende das Ehrenamt unterstützen können
Von Seiten der Initiatoren ergeht zudem der Aufruf an alle Gewerbetreibenden in
Stadt und Landkreis Landshut. Wichtig sei, für die mittlerweile über 100.000
Karteninhaber in ganz Bayern und künftig auch aus der Stadt und dem Landkreis
zahlreiche „Akzeptanzstellen“ zu schaffen, die Vergünstigungen gewähren.
Gewerbetreibende können sich hierzu gerne bewerben.
Weitere Informationen, Formulare, Ansprechpartner für Ehrenamtliche,
Sammelantragsteller und Akzeptanzstellenbewerber aus dem Landkreis
Landshut:
Landratsamt Landshut, Inna Hinkel, Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:
0871-408 2185
E-Mail.
Internet:
www.landkreis-landshut.de
[email protected]
BLUTSPENDEDIENST DES BAYERISCHEN ROTEN
KREUZES
Der nächste Blutspendedienst
des Bayerischen Roten Kreuzes
findet
am
Dienstag,
den
19. Januar 2016 in der Zeit von
16:30 bis 20:30 Uhr in der Grundschule in Kronwinkl,
Hofmark 30 statt.
Hier das Ergebnis des letzten Blutspendetermins am 19.10.2015 in
Kronwinkl:
Anzahl der anwesenden Spendewilligen:
119
Tatsächliche Spender:
102
Erstspender:
13
EINWOHNERENTWICKLUNG DER GEMEINDEN IM
LANDKREIS LANDSHUT
Gemeinden
Adlkofen
Aham
Altdorf
Altfraunhofen
Baierbach
Bayerbach
Bodenkirchen
Bruckberg
Buch a. E.
Eching
Ergolding
Ergoldsbach
Essenbach
Furth
Geisenhausen
Gerzen
Hohenthann
Kröning
Kumhausen
Neufahrn
Neufraunhofen
Niederaichbach
Obersüßbach
Pfeffenhausen
Postau
Rottenburg
Schalkham
Tiefenbach
Velden
Vilsbiburg
Vilsheim
Weihmichl
Weng
Wörth
Wurmsham
Gesamt:
zum
zum
zum
zum
zum
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
3.850
3.847
3.774
3.880
3.949
1.906
1.899
1.895
1.884
1.899
11.164
11.214
11.084
11.036
11.083
2.027
2.102
2.141
2.163
2.206
789
782
773
776
786
1.739
1.754
1.755
1.781
1.780
5.351
5.300
5.211
5.209
5.186
5.021
5.030
5.120
5.203
5.232
3.499
3.487
3.549
3.562
3.646
3.752
3.773
3.735
3.756
3.826
11.787
11.905
11.681
11.774
11.972
7.484
7.504
7.459
7.530
7.575
11.207
11.313
11.335
11.478
11.547.
3.354
3.379
3.469
3.459
3.491
6.435
6.471
6.550
6.757
6.807
1.695
1.675
1.725
1.747
1.773
3.843
3.853
3.835
3.936
3.995
1.912
1.917
1.961
1.936
1.949
5.161
5.195
5.200
5.245
5.330
3.787
3.786
3.886
3.906
3.943
1.073
1.081
1.066
1.072
1.067
3.655
3.697
3.650
3.788
3.855
1.727
1.733
1.715
1.710
1.717
4.732
4.784
4.704
4.773
4.848
1.621
1.643
1.592
1.617
1.645
7.617
7.587
7.633
7.681
7.715
963
962
871
868
870
3.638
3.668
3.682
3.713
3.717
6.572
6.589
6.534
6.535
6.581
11.426
11.445
11.184
11.309
11.411
2.386
2.386
2.358
2.370
2.451
2.481
2.486
2.470
2.465
2.496
1.396
1.400
1.388
1.434
1.410
2.409
2.452
2.565
2.638
2.712
1.324
1.315
1.312
1.325
1.349
148.783
149.414
148.862
150.316
151.819
EINWOHNERENTWICKLUNG IN DEN EINZELNEN
ORTSTEILEN IN DER GEMEINDE ECHING
Ortsteil
Viecht
Weixerau
Berghofen
Haunwang
Kronwinkl
Hofham
Haselfurth
Thal
Eching
Schapolterau
Heinzelwinkl
Steinzell
Schirmreuth
Mühlstetten
Neuhof
Windten
Blaimberg
Grub
Schwaiblreuth
Hüttenfurth
Schwaiba
Haag
Zacherlmühle
Gesamt:
zum
zum
zum
zum
zum
30.11.2011 30.11.2012 30.11.2013 30.11.2014 30.11.2015
1.207
1.224
1.251
1.291
1.332
1.009
998
1.018
1.035
1.073
422
432
427
422
417
380
390
399
417
425
259
255
250
249
246
137
140
129
123
123
110
108
101
108
115
60
54
49
53
56
54
54
56
59
62
40
37
37
36
39
13
13
18
15
15
11
12
13
12
10
8
8
8
9
7
7
7
7
7
6
6
6
6
6
6
5
5
5
5
5
4
4
4
4
4
5
6
6
6
6
2
2
2
2
2
6
6
5
5
5
2
2
2
2
2
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
3.749
3.765
3.795
3.869
3.959
GRUNDSTEUER
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 wird in gleicher Höhe
wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die
Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2016
erhalten, im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im
Kalenderjahr 2015 zu entrichten haben.
Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2016 fällig.
DANKURKUNDE AN MITGLIEDER DES GEMEINDERATES
VERLIEHEN
Landrat Peter Dreier verlieh am
Freitag, den 13. November 2015, im
Auftrag des Bayerischen Staatsministers Joachim Hermann an
Gemeinderat Alfred Kuttenlochner
sowie an die beiden ehemaligen
Gemeinderäten Ludwig Staudinger
und Gabriele Huber eine Urkunde als
Dank und Anerkennung für das langjährige Wirken als Gemeinderat bzw.
Gemeinderätin in der kommunalen Selbstverwaltung. Landrat Peter Dreier
bedankte sich bei den Geehrten für den vorbildlichen Einsatz in der
Kommunalpolitik, bei der Ideen und Lösungsmöglichkeiten eingebracht werden
und wurden. Es ist heutzutage nicht immer leicht, eine richtige Entscheidung zu
treffen, denn sehr oft prallen unterschiedliche Interessen aufeinander, die
abgewogen und anschließend nach außen auch vertreten werden müssen. Die
Geehrten hätten dies in vorbildlicher Weise getan. Gabriele Huber und Ludwig
Staudinger wurden 1996 erstmals in den Gemeinderat gewählt und bekleideten
dieses Amt bis zum 30. April 2014, wo sie auf eine erneute Kandidatur
verzichteten. Alfred Kuttenlochner wurde ebenfalls 1996 erstmals in den
Gemeinderat gewählt und bringt sich auch weiterhin als aktives Mitglied in das
Gremium mit ein.
HUNDESTEUER
Die Gemeindeverwaltung Eching möchte darauf hinweisen,
dass bezüglich der Hundesteuer zum Fälligkeitstermin
15. Januar 2016
keine
Zahlungsaufforderung
verschickt wird.
Falls bisher keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir um Überweisung
des Betrages auf eines der Konten der Gemeinde Eching.
Die Höhe der zu entrichtenden
Hundesteuerbescheid.
Steuer
entnehmen
Sie
bitte
Ihrem
INFORMATION FÜR EINÖDER UND
1-PERSONENHAUSHALTE
Die Müllsäcke und Papiersäcke für Haushalte in den Einöden und für
Einzelpersonen, die für das kommende Jahr zugeteilt werden, können
ab sofort in der Gemeindeverwaltung Zimmer-Nr. 3 (Gemeindekasse)
abgeholt werden.
ABFALLWIRTSCHAFT
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jeder Haushalt oder
Gewerbetrieb mindestens eine 80 l Restmülltonne verwenden muss.
Ausnahme: 1-Personenhaushalte und Einöder können einen Antrag
auf Benutzung von Müllsäcken stellen.
MOBILE PROBLEMMÜLLSAMMLUNG IM LANDKREIS
LANDSHUT
Termine für die mobile Problemmüllsammlung im
Jahr 2016
Im
Jahr
2016
finden
die
mobilen
Problemmüllsammlungen an folgenden Terminen statt:
Datum
Tag
Ort
23.04.2016
Samstag
Geisenhausen
30.04.2016
Samstag
Essenbach
14.05.2016
Samstag
Vilsbiburg
21.05.2016
Samstag
Rottenburg
02.07.2016
Samstag
Niederaichbach
08.10.2016
Samstag
Ergoldsbach
15.10.2016
Samstag
Velden
(Volksfestplatz, Feldkirchener Straße)
(Volksfestplatz, Ahrainer Straße)
(Platz hinter der Stadthalle, Pfarrbrückenstraße)
(neuer Volksfestplatz)
(Volksfestplatz in der Isarstraße)
(Volksfestplatz, Dörnbacher Straße)
(Volksfestplatz, Landshuter Straße 15)
Uhrzeit
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
REINIGUNGSTÜCHER UND DAMENBINDEN HABEN IN DER
KANALISATION NICHTS VERLOREN
Das Abwasser wird über viele Kilometer
Kanalleitungen
zu
den
beiden
Kläranlagen in Haunwang und Weixerau
geleitet,
darunter
werden
auch
Pumpstationen eingesetzt, die das
Abwasser über längere Strecken über
Druckleitungen fördern müssen. Bei
diesen Pumpstationen kommt es immer
wieder zu Ausfällen und Verstopfungen,
weil Reinigungstücher oder Damenbinden
über die Toilette und somit über den öffentlichen Kanal entsorgt werden. Hierbei
handelt es sich teilweise um reißfeste Utensilien, die vom Schneidewerk der
einzelnen Pumpstationen nicht zerkleinert werden können, so dass Verstopfungen
unausweichlich sind. Im Bild kann man ersehen, welche Knäuel von
Synthetikfasern sich dann um ein Pumpwerk wickeln und teils den Motor
abwürgen. Hier ergeht die einfache Bitte an die Bevölkerung, die entsprechenden
Materialien fachgerecht zu entsorgen.
FETT GEHÖRT NICHT IN DEN KANAL
Mehrmals wurde im Mitteilungsblatt „Echinger
Boten“ darüber informiert, dass Fette nicht über
den öffentlichen Kanal entsorgt werden dürfen.
Hierfür stehen den Bürgerinnen und Bürger gelbe
kleine Eimer, sogenannte „Oeli“ zur Verfügung.
Mit diesen Eimern soll das Fett, dass beim
Frittieren von Pommes Frites, Fisch oder beim
Backen von Kücherl, Krapfen usw. anfällt,
entsorgt werden. Diese Eimer sind bei der Altstoffsammelstelle in Haunwang
erhältlich und können auch dort gefüllt wieder abgegeben werden.
Periodisch stellt der Klärwärter immer wieder fest, dass Unmengen Fett über die
Kanalisation entsorgt werden. Fett lagert sich im kalten Zustand in den einzelnen
Kanälen oder Pumpstationen ab, so dass ein erhöhter Wartungsaufwand anfällt.
Im Jahre 2016 wird die Gemeinde alle Gaststätten und Betriebe überprüfen,
die gewerblich Auskochen, inwieweit ein Fettabscheider eingebaut und dieser
regelmäßig gewartet wird. Bei Auffälligkeiten werden auch Privathaushalte
überprüft, wenn festgestellt werden sollte, dass hier Fett über die Kanalisation
entsorgt wird.
Zu bestimmten Feiertagen, wie z.B. Aschermittwoch oder Kirchweih, fischt der
Klärwärter regelmäßig ganze Schubkarren voller Fett bei den beiden Kläranlagen
aus der Kanalisation.
KLÄRANLAGE IM ORTSTEIL WEIXERAU WIRD SANIERT
UND AUSGEBAUT
In der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2015
stellte das Ing.-Büro Ferstl aus Landshut den
Mitgliedern des Gemeinderates eine Studie
und Kostenvergleichsrechnung vor, was die
Sanierung der beiden Kläranlagen in
Haunwang und Weixerau kosten würden,
nachdem für die Kläranlage in Haunwang die
Betriebsgenehmigung zum 31.12.2017 und für
die Kläranlage im Ortsteil Weixerau zum
31.12.2019 ausläuft. Eine Betriebsgenehmigung muss, zu den jetzt verschärften
Vorschriften, neu beantragt werden. Bei dieser Studie wurde auch untersucht, ob
nicht die Kläranlage in Haunwang aufgelassen, dafür die Kläranlage im Ortsteil
Weixerau vergrößert und mit der neuesten Technik ausgestattet wird.
Bei der vorgestellten Kostenvergleichsrechnung konnte man eindeutig ersehen, dass
der Betrieb von nur einer Kläranlage für die
Bürgerschaft langfristig die kostengünstigste
Lösung ist. Aus diesem Grund hat der
Gemeinderat beschlossen, die Kläranlage in
Haunwang nicht mehr weiter zu sanieren und
auszubauen, sondern am Standort der Kläranlage ein Pumpwerk zu installieren,
die das Abwasser nach Viecht pumpt, so dass das Abwasser im Freispiegelkanal
nach Weixerau fließen kann. Zusätzlich wurde beschlossen, ein Gesamtkonzept
für die Abwasserreinigung incl. dem Kanalnetz erstellen zu lassen, um eventuelle
Schwachpunkte im Kanal vor der Sanierung der Kläranlage im Ortsteil Weixerau
und Installierung eines Pumpwerkes in Haunwang noch aufzudecken.
NEUES GEWERBEGEBIET IM ORTSTEIL WEIXERAU
ENTSTEHT
Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung vom 23.11.2015
beschlossen, im Ortsteil Weixerau, zwischen der Bundesstraße 11 und der
kleinen Sempt ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Ein entsprechender
Aufstellungsbeschluss wurde dazu gefasst und das Ingenieurbüro Planteam aus
Landshut mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt. Das Gewerbegebiet
schließt sich im Osten an das Gewerbegebiet „GE-Point“ an, im Süden an die
Bundesstraße 11 und im Westen und im Norden an die kleine Sempt.
Den Mitgliedern des
Gemeinderates war es
sehr wichtig, dass das
neu zu entstehende
Gewerbegebiet mit einer
Zu- und Abfahrt an die
Bundesstraße
11
angebunden wird und
angebunden
werden
kann, damit sich die
Verkehrssituation innerhalb
des
bereits
bestehenden Gewerbegebietes entspannt. Im Vorfeld wurden hierüber bereits mit
der zuständigen Fachstelle Gespräche geführt.
In der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2015 wurde der Vorentwurf des
Planungsbüros diskutiert und ein Billigungsbeschluss zur ersten Auslegung und
Anhörung durch die zuständigen Fachstellen und der Öffentlichkeit gefasst.
Die gesamte Nettobaufläche des Gewerbegebietes umfasst ca. 36.000 qm. Auf
dieser Fläche sollten Betriebe für Produktion, Büros und Verwaltungsgebäude,
Lagerhaltung und Handel (eingeschränkt) entstehen.
Es ist vorgesehen,
ausnahmsweise Einzelhandelsbetriebe mit bis zu 500 qm Verkaufsfläche
zuzulassen, die in einem unmittelbaren räumlichen und betrieblichen
Zusammenhang mit Handwerks-, Produktions-, Großhandelsbetrieben oder dem
Versand- und Internethandel stehen.
Die Erschließung des Gewerbegebietes ist für das Jahr 2016 geplant.
Interessenten könnten sich bereits jetzt bei der Gemeindeverwaltung informieren.
BERICHT VON DER BÜRGERVERSAMMLUNG VON 19.
NOVEMBER 2015 IM GASTHAUS FORSTER AM SEE
Bürgermeister
Held
informierte
die
Besucher
der
Bürgerversammlung eingangs, dass Eching eine wachsende
Kommune sei und innerhalb der nächsten Jahre bald 4.000
Einwohner mit Erst- und Hauptwohnsitz habe, dazu noch
ca. 200 Einwohner mit einem Nebenwohnsitz. Weiter erfuhren
die Besucher, dass sich die Einwohner aus insgesamt 50
verschiedenen Nationen zusammensetzen. 2.022 Einwohner
sind verheiratet und 1.688 ledig. Weiter stellte er fest, dass es
sich bei der Gemeinde Eching von der Altersstruktur her um eine sehr junge
Gemeinde handelt, nur 12 % von der Gesamtbevölkerung sind älter als 66 Jahre.
Bürgermeister Held meinte hierzu, dass der Ausbau der Kindertageseinrichtungen
in den vergangenen 10 Jahren etwas damit zu tun hat. Die Gemeinde wurde für
junge Familien interessant. In diesem Zusammenhang verwies er, dass derzeit
seitens der Gemeinde keine Baugrundstücke zur Verfügung stehen, eine weitere
Erschließung von Baugebieten aber unbedingt erforderlich sei. Bei der Schaffung
der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Ausstattung der
Grundschule wurden die Hausaufgaben gemacht. Mit großer Freude konnte der
Bürgermeister mitteilen, dass sich in den ausgewiesenen Gewerbegebieten
derzeit mehrere Firmen ansiedeln und momentan eine große Bautätigkeit im
Gange sei. Die in der Gemeinde Eching ansässigen Betriebe stellten zum
01.07.2015 insgesamt 1.949 Arbeitsplätze
bereit,
gegenüber
zum
01.07.2010 mit 1.562 Arbeitsplätzen ist
dies eine Steigerung von 387
zusätzlichen Arbeitsplätzen oder ein
Zuwachs von knapp 25 %.
Bürgermeister Held informierte kurz über die durchgeführten Baumaßnahmen, wie
die Sanierung und Asphaltierung der Gemeindeverbindungsstraße von Viecht
nach Kronwinkl, viele kleinere Sanierungs- und Ausbesserungsarbeiten auf
einzelnen Straßenabschnitten, sowie die in Auftrag gegebene Errichtung einer
Straßenbeleuchtung in den Baugebieten „Schrögerfeld“ im Ortsteil Weixerau und
Baugebiet „Viecht-Süd-Erweiterung“.
Die Ortskernplanung in Viecht wird innerhalb der nächsten Monate wieder ganz
oben auf der Agenda sein, so dass auch hier Fortschritte zu erwarten sind.
BESUCH DER KLASSE 4A IM RATHAUS
Im Oktober befassten sich die vierten Klassen der Grundschule Kronwinkl im
Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts mit dem Thema „Gemeinde“, deren
Strukturen und deren Aufgaben. Um die theoretischen Inhalte anschaulicher zu
gestalten, besuchte die Klasse 4 a mit ihrer Lehrerin, Adele Köglmeier, das
Rathaus der Gemeinde Eching. Im Rathaus wurden die Schülerinnen und Schüler
von Bürgermeister Andreas Held erwartet.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Held durften die Schüler/innen im
Sitzungssaal ihre Fragen an den Bürgermeister stellen, welche dieser mit Geduld
beantwortete. Zugleich prüfte Bürgermeister Held auch das Wissen der
Schüler/innen, indem er ihnen Fragen rund um das Thema „Gemeinde“ stellte.
Gekonnt nutzten die Kinder dazu das gelernte Wissen aus dem Unterricht.
Im
Anschluss
stand
eine
Erkundungstour durch das Rathaus
auf dem Plan, welche den Kindern
sichtlich
Spaß
machte.
Im
Einwohnermeldeamt hatten sie die
Möglichkeit, ihre digitalen Pässe zu
begutachten, während sie im
Bauamt
ihr
Zuhause
auf
Luftaufnahmen suchen durften.
Zum Schluss bedankten sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 a mit
einem kleinen Geschenk für den Besuch im Rathaus. Aber auch Bürgermeister
Held hatte für jedes Kind eine kleine Überraschung parat: eine Pausenbox mit
dem Wappen der Gemeinde Eching, gefüllt mit Leckereien.
FORTBILDUNG IM WALDKINDERGARTEN
Am 19. September 2015 fand bei
den Waldzwergen Kronwinkl das
Herbstmodul
der
Fortbildung
„Girschkasperl und Hopfenseppl“
statt. 20 Erzieherinnen aus dem
Landkreis Landshut nahmen an
der Fortbildung unter der Leitung
von Lisa Fleischmann und Claudia
Sandmeyer teil.
Thema dieser Fortbildung war die Hecke und ihre Früchte, sowie Spiele und
Theater im Wald.
Von der Hagebutte über die
Schlehe bis hin zum Weißdorn
wurde alles genau bestimmt.
Lisa Fleischmann gab interessante
Hintergründe zu allen Früchten,
ihrer Wirkung und Heilkraft. Am
Nachmittag
erfuhren
die
Erzieherinnen praxisnahe Waldspiele und tauchten ein in die
Theaterwelt im Wald. Claudia
Sandmeyer zeigte den Teilnehmern
neue Ideen und spannende Spiele.
Die Fortbildung wurde vom Fernsehteam Isar
TV begleitet.
Das nächste Modul der Fortbildung findet im
Winter in Auloh statt.
Die Erzieherinnen bedankten sich bei Lisa
Fleischmann und Claudia Sandmeyer für den
informativen und interessanten Tag im Wald.
MARTINSFEIER IM KINDERGARTEN ST. HEDWIG
Viele Kinder trafen
sich am Martinstag
mit
ihren
selbst
gebastelten Laternen
vor der Grundschule.
Gemeinsam wanderte
der leuchtende Zug
singend hinter dem
Heiligen Martin auf
dem
Pferd
zum
Pausenhof.
Nach
einer
kurzen
Begrüßung der Kindergartenleitung, Frau Monika Rümenapf gestaltete Frau Rebecca Holzer auf sehr
kindgerechte Art und Weise den liturgischen Ablauf der Martinsfeier.
Die Vorschulkinder der einzelnen Gruppen führten dazu verschiedene Tänze,
Gebete und Lieder auf.
Zum Abschluss wurde das Spiel
des Hl. Martin mit Pferd und
Bettler
nachgespielt
und
gemeinsam zogen alle Gäste
hinter dem St. Martinspferd über
den Sportplatz und sangen die
gelernten St. Martinslieder.
Jedes Kind bekam dann noch
ein
Martinsbrot
geschenkt,
welches mit der Familie geteilt
wurde.
Zum Ende der stimmungsvollen Feier wurden alle Gäste vom Elternbeirat mit
Würstl, Semmeln, gebackenen Martinsgänsen, Glühwein und Punsch bewirtet.
Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Sonja Zach, die jedes Jahr mit Ihrem
Pferd für uns den St. Martin spielt.
In Gruppengesprächen nach der St. Martinsfeier waren sich alle Kinder einig: Das
schönste am Martinsfest war der ECHTE St. Martin mit seinem Pferd!
KINDERGARTENANMELDUNG
Die Kindergartenanmeldung für das Kindergartenjahr
2016/2017 wird auch in diesem Jahr wieder mit einem Tag
der offenen Tür für alle interessierten Eltern beginnen.
Die Eltern haben an diesem Vormittag die Möglichkeit alle
sieben Gruppen zu besichtigen und das Kindergartenteam
kennen zu lernen.
Auch unser Elternbeirat wird vertreten sein, um Fragen der Eltern zu beantworten
und für das leibliche Wohl der Gäste zu sorgen.
Termin hierfür ist Samstag, der 13. Februar 2016 von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr.
Am Mittwoch, den 24. Februar findet dann für alle Eltern unserer neuen
Kindergartenkinder ein Infoabend statt, an dem dann der Anmeldebogen
ausgefüllt bzw. abgegeben werden kann.
(Beginn 20.00 Uhr im Bewegungsraum in der Alten Schule – Hofmark 9)
Bitte hierfür das gelbe Vorsorgeheft sowie den Impfausweis gleich mitnehmen.
WEIHNACHTEN IM SCHUHKARTON
Bei unserer alljährlichen Aktion “Weihnachten im
Schuhkarton” konnten die Kindergartenkinder in diesem
Jahr 82 weihnachtlich gepackte Schuhkartons in das
Auto von Frau Heckner verladen.
Es ist eine Freude mit zu erleben, wie gern und stolz die
Kinder ihre mitgebrachten Sachen in die Kartons
packen.
15 Jahre tragen wir schon dazu
bei,
den
Kindern
eine
Weihnachtsfreude zu machen,
denen es nicht so gut geht.
An Portokosten konnten wir dem
Hilfswerk 258 € übergeben.
Ganz herzlichen Dank an alle Eltern und Kinder für Ihre Unterstützung!
ST. MARTIN IN DER KINDERKRIPPE ZWERGENSCHLOSS
Ein bisschen wie St. Martin möchten
die
Kleinen
der
Kinderkrippe
Zwergenschloss schon seit Wochen
sein. Die Betreuerinnen machen die
Kinder mit der Geschichte von St.
Martin vertraut und üben fleißig
Lieder. Die Fantasie der Kinder
macht zuhause nicht einmal vor dem
Badvorleger halt – schwups, schon
hängt er wieder über den Schultern
und Mama wird zum Bettler. Die gemeinsam von den Eltern gebastelten Laternen
stehen schon seit Ende Oktober zuhause – Mama, Mama, wann darf ich meine
Laterne endlich anzünden?
Am Freitag, den 13. November, um 17 Uhr ist es endlich so weit. Die Kinder mit
Familie, das Krippenpersonal sowie die Teilnehmer der Mutter-Kind-Gruppe
treffen sich in Eching am Hof vorm Pfarrstadel. Langsam wird es dunkel, und nach
und nach strahlen die schönen Laternen mit den Kinderaugen um die Wette. Die
Krippenleiterin Elke Höfler begrüßt alle Teilnehmer und stimmt das erste Lied an.
St. Martin mit seinem roten Mantel holt die Gruppe hoch zu Ross im Hof ab.
Gemeinsam singend marschieren alle im Licht der Laternen zum Echinger See
und durch den Parkplatz vom Gasthaus Forster am See zurück zum Pfarrstadel.
Dort bilden die Kinder mit ihren Familien
einen großen Kreis und folgen gebannt
dem Martinsspiel: St. Martin teilt seinen
roten Mantel mit dem Schwert und
schenkt einen Teil dem frierenden
Bettler.
Danach
segnet
Pastoralassistentin
Rebecca Holzer die Gäste und die von
der Pfarrei Eching gespendeten Brote,
die anschließend geteilt werden. Genüsslich beißen die Kleinen in die
Rosinenbrötchen. Dazu gibt es Kinderpunsch und für die Großen Glühwein im
romantisch beleuchteten Pfarrstadel.
BEWEGUNG MACHT SCHLAU
ECHINGER KINDERKRIPPE ERHÄLT SIEGEL
„BESONDERS ENTWICKLUNGSFÖRDERND“
In der bewegten Kinderkrippe Zwergenschloss
fanden Ende November zwei Veranstaltungen
zum Thema Bewegung statt. „Bewegung macht
schlau“
war
das
Motto
eines
offenen
Elternabends mit Eva Högl. Im Rahmen eines
Seminars für pädagogische Fachkräfte, KitaTräger und Architekten stellten Ines Eisenbarth
und Gottfried Schilling das Konzept „Bewegte Kinderkrippe“ vor.
Die Landshuter Physiotherapeutin Eva Högl informierte interessierte Eltern und
das Krippenpersonal anhand anschaulicher Beispiele und gemeinsamer
Bewegungsspiele über die Bedeutung von Bewegung als Voraussetzung für
Intelligenz. Sie ermutigte die Eltern, Bewegung in den Alltag einzubauen, sei es
bei der Fortbewegung, der Einbeziehung im Haushalt oder auch einfach nur die
Kinder in Mustern über das Altstadtpflaster springen zu lassen.
Kleine Unfälle helfen den großen zu vermeiden
Bewegung rege den Stoffwechsel an, vermeide Krankheiten, steigere die
Konzentrationsfähigkeit, fördere die Sprachentwicklung, das mathematische
Grundverständnis durch das Begreifen von Räumen, die Bildung von Synapsen
zwischen den Nervenzellen im Gehirn sowie die Knorpelbildung an Gelenken. Nur
durch Bewegung lernen Kinder, mit sich selbst und anderen umzugehen und
entwickeln ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Viele kleine Unfälle helfen, den
einen großen Unfall zu vermeiden.
Die Kosten für den Vortrag in Kooperation mit dem Christlichen Bildungswerk
Landshut e.V. übernahm das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Landshut.
Risikokompetente Kinder sind umsichtig
In einer weiteren Veranstaltung bekam Ende November die Kronwinkler „bewegte
Kinderkrippe“
Zwergenschloss
im
Rahmen
eines
lehrreichen
Fortbildungsseminars das Qualitätssiegel „besonders entwicklungsfördernd“
von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V.
verliehen. Gemeinsam mit ihrem Team nahm Krippenleiterin Elke Höfler die
Urkunde entgegen.
Anschließend referierte die Diplom-Sportökonomin Ines Eisenbarth, die sich auf
die Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte spezialisiert hat, zum Thema
„Grenzerfahrungen machen glücklich“. Ein Kind brauche Raum und
Gelegenheiten, um sich zu entfalten. Das Risiko könne im Wesentlichen in drei
Kategorien unterteilt werden. Bestehe gar keine Gefahr, passiere nichts, aber es
fände auch kein Lernen statt. Ein hohes Risiko mit hoher Unfallwahrscheinlichkeit
sei auf jeden Fall zu vermeiden. Der mittlere Risikobereich jedoch schule die
Risikokompetenz der Kinder. Die Lust der Kinder müsse täglich beansprucht und
gefördert werden, eigenen Erfahrungen müssten gesammelt werden.
„Nur risikokompetente Kinder gehen umsichtig an Aufgaben heran und vermeiden
ein erhöhtes Risiko“, betonte die Trainerin.
Je mehr Pflaster, desto besser
Sie ging besonders darauf ein, welchen Mut pädagogische Fachkräfte bräuchten,
um die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Denn diese stünden immer in
einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite sollten sie für eine „kindersichere
Umgebung“ sorgen, auf der anderen Seite hätten sie den Auftrag,
Gefahrenkompetenz zu schulen. Sie ermutigte dazu, selbstständige Bewegung
zuzulassen und in die Fähigkeiten der Kinder zu vertrauen, aber auch sich
gegenüber Eltern zu verantworten. Für Kinder unter drei Jahren reichten dafür
kleine Wagniserfahrungen bereits aus. Eine gute Bewegungserziehung sei die
beste Sicherheitserziehung: „Die Qualität von Kinderkrippen soll am besten an
den mit nach Hause gebrachten Pflastern gemessen werden, nicht an der Anzahl
der gebastelten Bilder“.
Völlige Unfallfreiheit gibt es nicht
Im
Anschluss
hielt
Gottfried
Schilling, Erzieher und Schreiner,
einen
Vortrag
über
Sicherheitsstandards und Unterschiede zwischen Norm und Recht.
„Völlige Unfallfreiheit ist nicht möglich“, so der Gründer der Schilling
Raumkonzepte, dessen Schwerpunkt die konsequente Ausrichtung von Räumen
an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ist. Ein spielerisch-sportliches
Risiko sei auch im Sinne der Unfallkassen zulässig. Die Spielangebote sollten in
ihrem Risikogehalt die Kinder weder unter- noch überfordern. Im Gegensatz zum
kleinen Schmerz („Aua-Effekt“), sei jedoch ein großer Schmerz nicht akzeptabel
und bedarf der Regelung. Hierzu werden die Spiellandschaften vor dem Einsatz
intensiv auch über die DIN-Normen hinaus überprüft.
Abschließend bestaunten, befühlten und bekletterten die Beteiligten bei einem
Rundgang die hochwertigen Holzeinbauten selbst. Lebendige Diskussionen
zwischen den Referenten, dem bereits erfahrenen Krippenpersonal und
Pädagogen aus anderen Einrichtungen sowie Architekten gaben wertvolle
Anregungen für weitere Bildungslandschaften und rundeten die Veranstaltung ab.
JASMIN SPERLING ZUR KRIPPENPÄDAGOGIN
AUSGEBILDET
Am 21. Oktober 2015 konnte
Jasmin Sperling von der
Kinderkrippe „Zwergenschloss“
im Rahmen einer Feierstunde
im Großen Sitzungssaal des
Landratsamts Landshut aus
den Händen von Dr. Dorothea
Emmerl (Fortbildungsleiterin)
das Zertifikat als „Qualifizierte
Krippenpädagogin“ in Empfang
nehmen.
Nach
rund
280 Unterrichts- und Arbeitsstunden und einer umfangreichen Abschlussprüfung
war es geschafft und Jasmin Sperling darf sich als qualifizierte Krippenpädagogin
bezeichnen.
Elke Höfler, Leiterin der Kinderkrippe und Bürgermeister Andreas Held freuten
sich über diese Auszeichnung und beglückwünschten Frau Jasmin Sperling zu
diesem erfolgreichen Abschluss. Seit Jahren wird auf die Fortbildung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinderbetreuung sehr großer Wert gelegt.
RÄUM- UND STREUDIENST DURCH DEN GEMEINDLICHEN
BAUHOF
Bei Schneefällen und überfrierender
Nässe auf den Fahrbahnen räumen
und sichern die Mitarbeiter des
gemeindlichen Bauhofes die
öffentlichen Straßen und Wege in
unserem Gemeindegebiet.
Bereits ab ca. 4.00 Uhr wird mit den
Hauptverkehrsstraßen begonnen. Ein
Räumund
Streudienst
auf
Siedlungsstraßen und Nebenstrecken
erfolgt nur dann, wenn übermäßiger
Schneefall und extreme Glätte einen
Einsatz durch die Gemeinde erfordern.
Eine Verpflichtung der Gemeinde zum Winterdienst besteht innerhalb
geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen
Straßenstellen, wobei die Streupflicht eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt.
Der Umfang und die Dringlichkeit der Räumpflicht auf öffentlichen Straßen richten
sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung und der Leistungsfähigkeit der
Gemeinde.
Straßen mit großer Verkehrsbedeutung sind zuerst zu räumen, sodass sie den
tatsächlichen Bedürfnissen des Verkehrs, dem sie gewidmet sind, entsprechen.
Als verkehrswichtig im Sinne der Rechtsprechung gelten nur Hauptverkehrs- und
Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen
erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Die Gemeinde wird weiterhin Siedlungsstraßen, die aufgrund ihrer Topographie
einen Winterdiensteinsatz erfordern, räumen und streuen. Alle anderen Bereiche
werden durch den Bauhof nur geräumt und gestreut, wenn extreme Schnee- oder
Eisglätte vorliegt.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis und Unterstützung durch
Eigenhilfe.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Siedlungsstraßen nicht mehr
geräumt und gestreut werden, wenn die Durchfahrt infolge von Dauerparkern
und/oder Baum- und Strauchüberhang stark beeinträchtigt oder tatsächlich
unmöglich ist.
RÄUMPFLICHT DER EIGENTÜMER UND ANLIEGER IM
WINTER VON GEH- UND RADWEGEN
Der Winter mit Schnee und Eis wird in Kürze kommen. Deshalb erinnert die
Gemeinde Eching die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sowie
die Anlieger an öffentlichen Straßen an ihre Verpflichtung, die Gehwege im
Winter zu sichern.
Für das Gemeindegebiet besteht eine
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung
der öffentlichen Straßen und Sicherung der
Gehbahnen im Winter (StrRVO), welche im
Internet unter www.eching-ndb.de unter Rathaus
– Ortsrecht (Verordnung zur Reinigung der
Straßen und Sicherung der Gehwege)
eingesehen werden kann.
Als Gehbahn (Sicherungsfläche) gelten:
- Die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten, befestigten und
abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen einschließlich gemeinsamer
Geh- und Radwege.
- Die Vorder- und Hinterlieger haben die vor dem Vorderliegergrundstück
liegende Gehbahn gemeinsam auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu
erhalten. Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonnund Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- und
Eisglätte ist sie mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand, Splitt oder
Tausalz zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese
Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur
Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz
erforderlich ist.
- Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu
lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen,
Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der
Räumung freizuhalten.
- Die Räum- und Streupflicht besteht auch dann, wenn sich zwischen
Grundstücksgrenze oder Gehsteig ein Graben, eine Böschung, eine
Stützmauer oder ein Grünstreifen befindet. Außerdem weist die Gemeinde
extra darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht der Anlieger nicht deshalb
entfällt, weil durch den gemeindlichen Winterdienst Schnee auf die Gehbahn
geworfen wird. Erfahrungsgemäß entziehen sich viele ihrer Verpflichtung.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Gemeinde mit einer
Geldbuße geahndet werden kann. Des Weiteren verweist die Gemeinde auf
die haftungsrechtlichen Ansprüche, sollte sich ein Passant aufgrund eines
ungenügend ausgeführten Winterdienstes verletzen.
ASYLBEWERBER IN DER GEMEINDE ECHING
Im ehemaligen Gasthaus Hahn in Viecht sind derzeit 32 männliche und 2
weibliche Flüchtlinge aus Syrien untergebracht. Darunter sind 2 Buben, die seit
Anfang Dezember die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen besuchen. Das
Mädchen zieht demnächst mit seiner Familie weg.
Von den 32 erwachsenen Personen- die Mehrheit ist bereits als Flüchtling
anerkannt - sind derzeit 2 in der Berufsschule Landshut, 16 Personen machen
einen mehrmonatigen Integrations- oder Deutschkurs und 8 Personen sind bei der
Probearbeit oder haben bereits einen befristeten Vertrag.
Seit Ankunft der ausländischen Mitbürger im April 2015 schreitet die Integration
der Syrer sehr gut voran.
Diese
sind
sehr
interessiert, sich in
Deutschland und auch
hier bei uns in Eching
einzuleben.
Auch die sprachlichen
Hindernisse
sind
immer
leichter
zu
bewältigen.
Um den Flüchtlingen die Integration zu erleichtern, hat sich eine Freiwilligenhilfe
organisiert, die von vielen Gemeindemitgliedern und einigen Vereinen, die sich
auf verschiedenste Weise eingebracht haben, aktiv unterstützt wird.
Durch diese aktive Hilfe konnte bereits viel erreicht werden:
Deutschunterricht wird angeboten und für viele Syrer beginnt endlich der
langersehnte Integrationskurs. Es konnten Arbeitsstellen und Praktika vermittelt
werden sowie die ersten Wohnungen gefunden und Umzüge organisiert werden.
Gemeinsame Unternehmungen und ein monatlicher Stammtisch im Gasthaus
Forster helfen beim gegenseitigen Kennenlernen und Austauschen von
Erfahrungen.
Selbstverständlich ist Zeit und aktive Mithilfe – wie sie von vielen
Gemeindemitgliedern großzügig eingebracht wird – nach wie vor unbezahlbar und
der Stützpfeiler dieser Hilfe.
Ein herzliches Dankeschön hierfür an alle.
Dennoch ermöglicht und erleichtert der Freiwilligenhilfe, ein offizielles Konto,
(Daten siehe unten) über das gespendet werden kann, einiges. Die Möglichkeit,
sich finanziell einzubringen, ist vor allem für viele, die sich gerne einsetzen wollen,
aber keine Zeit zur aktiven Unterstützung haben, eine gute Gelegenheit.
Diese Spenden können jetzt über die Gemeinde entgegengenommen
werden.
Bankverbindung der Gemeinde Eching:
Raiffeisenbank Eching:
IBAN DE34 7436 9662 0000 0103 40
BIC GENODEF1EBV
Verwendungszweck: „Spende für Flüchtlinge“
Bitte den Verwendungszweck zwingend angeben.
Rechtliche Info: Nach § 52 Absatz 2 Nr. 10 der Abgabenordnung liegt
gemeinnütziger Zweck vor (Förderung der Allgemeinheit). Nach §
Einkommenssteuerdurchführungsverordnung gilt als Zuwendungsnachweis
einer Höhe bis zu 200 Euro der Bareinzahlungsbeleg beim Finanzamt
anerkennungsfähig. Die Gemeinde stellt jedoch ab einem Betrag in Höhe
100 Euro Spendenquittungen aus.
ein
50
bei
als
von
Weitere Informationen zur Freiwilligenhilfe gibt Ihnen die Gemeinde. Dort erhalten
Sie, sollten Sie Interesse haben sich aktiv einzubringen, auch die Kontaktdaten
des Organisationsteams (Thea Rupprecht, Renate Krisch, Anja Grab, Michaela
Haßmann, Alex Baldauf und Roswitha Ruhland).
Die Termine für den Stammtisch finden Sie im Internet unter www.eching-ndb.de
unter „Informationen Asylbewerber“ sowie im Gemeindekalender.
JUGEND SINGT UND MUSIZIERT
Am Sonntag, den 15. November fand
die Veranstaltung „Jugend singt und
musiziert“
in
der
Aula
der
Grundschule Kronwinkl statt. Dort
konnten die Nachwuchstalente ihr
Können
auf
der
Showbühne
beweisen.
Durch die Bandbreite an Instrumente
und Vielfalt an Liedern war die
Veranstaltung für die Besucher sehr interessant. Klassik und echte Volksmusik
gab es ebenso zu hören wie Pop- und Rock-Hits. Beispielsweise wurde ein
„Schneidiger Landler“ zum Besten gegeben, das „Duett“ von Georg Friedrich
Händel präsentiert und die Aula mit „Take A Look“ (Limp Bizkit) gerockt.
Vor allem ist diese Veranstaltung eine Bereicherung für die jungen Künstler. Sie
sammeln wichtige Bühnen-Erfahrungen. Der große Beifall durch das begeisterte
Publikum ist auch eine große Motivation für die Kinder und Jugendlichen.
Diese Veranstaltung wurde durch den Musiklehrer Robert Häusler aus Buch am
Erlbach moderiert.
Die Veranstaltung „Jugend singt und
musiziert“ findet wieder statt am
Sonntag, den 13.03.2016
um 15.00 Uhr
in der Aula der Grund- und Mittelschule
Kronwinkl.
Kindern und Jugendlichen, die ein Instrument spielen oder gerne singen, wird die
Möglichkeit gegeben, ihr musikalisches Können zu zeigen. Hierzu sind alle
Sängerinnen und Sänger, Einzelmusiker sowie Musikgruppen (aller Art) zur
Teilnahme herzlich willkommen.
Anmeldung bitte in der Gemeinde Eching, bei Frau Maier Tel. 9247-18, mit
Nennung von höchstens drei Musikstücken.
SHOWTANZ- UND JUGENDSHOWTANZFESTIVAL DER
DJK AST IN KRONWINKL
Die DJK - TSV Ast lädt alle
Interessierten am Dienstag, den
05.01.2016
zum
großen
Showtanz-Festival mit vielen
bekannten Tanzgruppen aus dem
ganzen Landkreis ein.
Das Festival findet in der
Doppelturnhalle
bei
der
Grundschule in Kronwinkl statt.
Einlass ist um 18 Uhr.
Gastgeber sind die Honey Girls
der DJK Ast, die von Steffi Strasser, Kathi Rauch und Annalena Tumler trainiert
werden. Die Gruppe besteht aus 15 Tänzerinnen und Tänzer zwischen 11 und 16
Jahren, davon einige Kinder aus Buch am Erlbach. Sie präsentieren die Premiere
ihres neuen Programms "Black Pirates".
Am darauffolgenden Feiertag, den 06.01.2016 veranstalten die „Zicken de Luxe“,
die Kindergarde der DJK Ast, die aus 18 Mädchen zwischen 6 und 11 Jahren
besteht, das Jugend-Showtanzfestival (ebenfalls in Kronwinkl). Die Trainerinnen
Carola Hutterer und Theresa Ranze haben mit den Mädchen das Programm "Live
is a dance" einstudiert. Beginn ist hier um 13.30 Uhr.
An den beiden Veranstaltungstagen werden mehr als 25 Tanzgruppen zeigen,
dass sich Ihr Trainingseifer der vergangenen Monate gelohnt hat und alle
Besucher begeistern. Der genaue Ablauf ist auf der Homepage der DJK Ast.
www.djk-ast.de zu finden.
Bei beiden Veranstaltungen ist für Speisen und Getränke bestens gesorgt. Am
Dienstag gibt es sogar Barbetrieb.
Die Gemeinde Eching und Bürgermeister Andreas Held haben den Tänzerinnen
und Tänzern auch heuer wieder die Veranstaltungshalle zur Verfügung gestellt.
Wer eine der Showtanzgruppen für runde Geburtstage, (Firmen-) Feiern oder
Veranstaltungen reservieren will, meldet sich am besten bei Sandra Koslow unter
08709 / 26 27 77.
der
GEMEINDE ECHING
Die Gemeinde Eching lädt alle Vereinsvertreter,
Gewerbetreibende sowie die gesamte Bürgerschaft der
Gemeinde Eching sehr herzlich zu dem am
SONNTAG, DEN 10. JANUAR 2016
UM 18.00 UHR
IN DER AULA DER GRUNDSCHULE KRONWINKL
stattfindenden Neujahrsempfang ein.
Die
Bayerische Staatsministerin
für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration
EMILIA M Ü L L E R
wird als Festrednerin zu den Besuchern
dieses Neujahrsempfanges sprechen!
Nachdem in der Aula der Grundschule nur
begrenzt Platz vorhanden ist, gibt die
Gemeindeverwaltung (zur Übersicht)
Einlasskarten aus.
Diese kostenfreien Einlasskarten können in
der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.