PRISMA – Chefinfos !

Transcription

PRISMA – Chefinfos !
PRISMA – Chefinfos !
Info C 9 KW 33/2012
August 2012
Diese Chefinfo enthält:
Wussten Sie schon...
Datenschutz: Übergangsfrist läuft ab!
Prisma informiert
Tipps & Tricks: Motivationsfaktoren im PBS-Fachhandel
Leitfaden Multichannel-Auftritt
Erfa-Themen und Anmeldeformular Herbst 2012
Umstellungsfrist für Online-Shops abgelaufen
Brauchen Unternehmen einen Unternehmensberater?
„Böse Falle für Onlinekäufer“ – Markt Intern berichtet
Preiserhöhung DHL-Paketmarken
PRISMA-Chefinfo C 9 KW 33/2012
Brauchen Unternehmen Unternehmensberater?
Immer wieder werden wir gefragt, ob sich die
Inanspruchnahme eines Unternehmensberaters zur
Lösung eines Problems denn überhaupt lohne. Dazu
haben wir einige Punkte formuliert, auf die Sie vor der
Auftragsvergabe unbedingt achten sollten.
...dass am 31.August 2012 die Schonfrist für die
Nutzung von Adress- und Kundendaten für
Altdatenbestände endet, die vor dem 1. September
2009 erhoben wurden? Haben Sie Ihre Kundendatei
bereits überprüft und auf den aktuellen Stand
gebracht? Wir haben Ihnen eine Information
beigefügt, aus der alles hervorgeht, was Sie dazu
beachten sollten.
Prisma informiert
Tipps & Tricks: Motivationsfaktoren
In der Reihe Tipps & Tricks erklärt die Unternehmensberatung Heckner, was Teil- und Vollzeitkräfte bei den
Motivationsfaktoren unterscheidet.
„Böse Falle für Onlinekäufer“ – Markt Intern
Sie brauchen weitere Argumente für den Kauf im
Fachhandel? Dann sollten Sie sie anhand des
beiliegenden Berichtes von Markt Intern darüber
informieren, welche möglichen Fallen beim Kauf im
Internet auftauchen können.
Preiserhöhung DHL-Paketmarken
Viele Prismaner nutzen die preisgünstigen DHLPaketmarken, um Remittenden zurückzusenden oder
um eigene Auslieferungen zu versenden. Aufgrund der
geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
müssen ab dem 01.09.2012 die Abgabepreise
angepasst werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit,
mit beiliegendem Formular Paketmarken zum noch
gültigen Preis von nur € 3,80 zu bestellen.
Leitfaden Multi-Channel-Auftritt
Im Juni hat das Seminar Multichannel-Auftritt für den
stationären PBS-Fachhandel in Würzburg stattgefunden.
Einige Checklisten aus dem Seminar und einen kurzen
Leitfaden zur Umsetzung eines Multichannel-Auftritts
haben wir dieser Chefinfo beigefügt.
Erfa-Themen und Anmeldungen Herbst 2012
Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Chefinfo die
Themenliste und die weiteren Unterlagen zur
anstehenden Erfa-Herbstrunde 2012 zu überreichen.
Bitte drucken Sie die Listen aus und bringen diese
ausgefüllt zur Erfa mit. Bitte beachten Sie: Die
Erfa-Unterlagen werden nicht nochmals mit der
Teilnahmebestätigung versendet! Sie können
diese Chefinfo jederzeit auf der Prisma-Website
unter www.prisma.ag Veröffentlichungen
Chefinfo aufrufen und herunterladen. Auch das
Anmeldeformular haben wir Ihnen beigefügt.
Umstellungsfrist für Online-Shops abgelaufen
Am 16. Mai 2012 ist das Gesetz zum Schutz der
Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen
Geschäftsverkehr im Bundesgesetzblatt verkündet
worden. Die für den Online-Handel relevanten
Neuregelungen sind am 1. August 2012 in Kraft
getreten. Sie müssen daher sicherstellen, dass ihre
Online-Shops den Vorgaben der neuen gesetzlichen
Regelungen entsprechen. Der HDE hat aus diesem
Anlass ein Merkblatt mit Praxistipps erstellt, um den
Händlern die Erfüllung der neuen Rechtspflichten zu
erleichtern. Das Merkblatt liegt dieser Chefinfo bei.
PRISMA-Chefinfo C 9 KW 33/2012
Achtung Datenschutz!
Ubergangsfrist fü r Altdatenbestä nde lä uft ab
Am 31. August 2012 endet die Schonfrist für die Nutzung von Adress- und Kundendaten, die vor dem 1.
September 2009 erhoben wurden. Haben Sie Ihre Kundendatei bereits überprüft und auf den aktuellen
Stand gebracht?
Köln, 3. August 2012. Am 31.08.2012 läuft die Übergangsfrist aus, die der Gesetzgeber bei der
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 für Altdatenbestände vorgesehen
hat. Nach § 47 BDSG gilt insoweit, dass für die Verarbeitung und Nutzung vor dem 01.09.2009
erhobener oder gespeicherter Daten für Zwecke der Werbung noch bis Ende August 2012 die alte
Rechtslage weiter anzuwenden ist. Wer seine Adress- und Kundendaten bis dahin nicht der neuen
Rechtslage anpasst, läuft Gefahr seine Daten löschen zu müssen. Überdies besteht das Risiko, von den
Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern belegt oder wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt zu werden.
Hintergrund:
Grundsätzlich sieht der Datenschutz vor, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten unzulässig ist, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt. Dies gilt insbesondere für
die Erhebung und Filterung von Daten zum Zweck der Werbung. Während es nach altem Recht (vor dem
01.09.2009) ausreichte, ein „Opt-out“, also den Widerspruch des Kunden zu beachten, ist die
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Briefwerbung nach neuem Recht grundsätzlich
nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen zulässig („Opt-In“). Sofern keine schriftliche Einwilligung
vorliegt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu
bestätigen (§ 28 Abs. 3a BDSG). Wurde die Einwilligung elektronisch abgegeben, muss diese
protokolliert und jederzeit abrufbar sein (§ 28 Abs. 3a BDSG). Außerdem muss der Betroffene die
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können (§ 28 Abs. 3a BDSG)
Ausnahmsweise ist eine Briefwerbung aber auch ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Dazu hat der Gesetzgeber in § 28 Abs. 3 Nr. 1-3 BDSG mehrere Ausnahmen geregelt. Die wichtigste
Ausnahme betrifft die Eigenwerbung an Bestandskunden. Weitere Ausnahmen bestehen bei Adressen
aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen, bei B2B-Werbung, bei transparenter Übermittlung oder
transparenter Nutzung sowie der Spendenwerbung.
Neues Recht:
Neu ist ab dem 01.09.2009, dass der Betroffene sowohl bei Begründung des rechtsgeschäftlichen oder
rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses, als auch bei jeder weiteren werblichen Ansprache auf das
Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. Sobald der Betroffene widerspricht, sind die Daten für
diese Zwecke zu sperren.
Bei Telefon-, Fax und E-Mail-Werbung gilt nach wettbewerbsrechtliche Grundsätzen, dass diese
grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Beworbenen zulässig ist. Nur unter
engen Voraussetzungen ist ausnahmsweise eine Ansprache ohne vorherige Einwilligung zulässig.
Übergangsfrist 31.08.2012
Für alle Daten, die seit dem 01.09.2009 erhoben wurden, gilt bereits das neue BDSG. Mit Ablauf des
31.08.2012 können sich Unternehmen aber auch für Daten, die vor dem 01.09.2009 erhoben wurden,
nicht mehr auf die alte Rechtslage berufen. Auch für diese Daten gilt ab dem 01.09.2012 neues Recht.
Das bedeutet: Die Einwilligung des Betroffenen ist erforderlich, wenn keiner der oben genannten
Ausnahmetatbestände vorliegt. Darüber hinaus muss bereits zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bei
dem Betroffenen (also bei Vertragsabschluss, bei der Gewinnspielteilnahme etc.) und bei jeder weiteren
Werbeansprache auf das Werbewiderspruchsrecht hingewiesen werden.
Was ist mit Altdatenbeständen, die vor dem 01.09.2009 erhoben wurden?
1. Handelt es sich um Bestandskunden, die per Briefwerbung über eigene Angebote des Unternehmens
informiert und bei jeder Werbeansprache auf das Werbewiderspruchsrecht hingewiesen wurden? Wenn
ja, dürfen diese Bestandskunden auch über den 01.09.2012 hinaus ohne vorherige Einwilligung
beworben werden.
2. Wie Ziff. 1, es wurde allerdings bislang versäumt, über die Möglichkeit des Werbewiderspruchs zu
informieren. Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, diese Bestandskunden mit einer
Werbemaßnahme (per Brief) noch bis zum 31.08.2012 über das Werbewiderspruchrecht
„nachzuinformieren“. Wird davon kein Gebrauch gemacht, müssen die Daten bis zum 31.08.2012
gelöscht werden.
Mustertext für die Nachinformation z.B.:
„Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Wenn Sie bei Erhebung Ihrer Adresse im Bestellprozess nicht
widersprochen haben, verwenden wir diese, um Ihnen regelmäßig Informationen über eigene, ähnliche
Produkte, wie die bestellten, zukommen zu lassen. Diesem Hinweis kommt keine Funktion als
Einwilligung Ihrerseits in eine Nutzung Ihrer Adresse für Werbezwecke zu. Sie können vielmehr jederzeit
einer Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen, ohne dass Ihnen hierfür andere, als die
Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.“
3. Handelt es sich nicht um einen Bestandskunden, da der Kunde mindestens seit dem 01.09.2009 nicht
mehr angeschrieben wurde, haben Unternehmen wiederum die Möglichkeit, diesen Kunden mit einer
Werbemaßnahme (per Brief) noch bis zum 31.08.2012 zu einem Bestandskunden zu machen. Dafür ist
nicht erforderlich, dass der Kunde tatsächlich etwas erwirbt. Die Bewerbung reicht insoweit aus. Auch
hier muss er über das Werbewiderspruchrecht „nachinformiert“ werden. Wird davon kein Gebrauch
gemacht, müssen die Daten bis zum 31.08.2012 gelöscht werden.
4. Sollen Kunden (egal ob Bestandskunden oder Interessenten) per Telefon-, Fax oder E-Mail beworben
werden, muss vor der Werbeansprache grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des
Kunden eingeholt werden. Dies gilt ausnahmslos für das Datenschutzrecht; im Wettbewerbsrecht gibt es
enge Ausnahmen, die es auch ohne Einwilligung erlauben, Kunden anzusprechen. Aufgrund dieses
bislang ungeklärten Konflikts zwischen Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sollte sicherheitshalber
eine Einwilligung eingeholt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221 / 355371-39
[email protected]
Motivationsfaktoren: Was Teil- und
Vollzeitkräfte unterscheidet
Die von der PRISMA beauftragte Studie zum Thema „Motivationsfaktoren im PBS-Fachhandel“ zeigt eindeutig, welche wichtige Rolle ein gutes Betriebsklima für die Motivation der Mitarbeiter spielt.
Sind alle Mitarbeiter mit den gleichen Faktoren zu motivieren? Diese Frage beantworten wir heute in Tipps & Tricks.
In der Auswertung der mit pbs-AKTUELL und der Unternehmensberatung Heckner durchgeführten
PRISMA-Befragung konnten wir auch die Ergebnisse nach Vollzeit und Teilzeitkräften auswerten. Die folgende Grafik zeigt die Ergebnisse nach diesen beiden Mitarbeitergruppen unterschieden.
In der Befragung
konnten die Befragungsteilnehmer
anklicken oder ankreuzen, welche
Faktoren sie besonders motivieren. Diese Faktoren wurden in Noten umgerechnet
und nachfolgend
auch grafisch dargestellt. Je weiter
sich die Linie auf
der linken Seite der
Grafik befindet,
desto wichtiger ist
der Faktor für die
Motivation, je weiter rechts, desto
unwichtiger.
Einigkeit herrscht
unter allen drei
Zielgruppen, wie
wichtig ein gutes
Betriebsklima für
die Motivation bei
der Arbeit ist.
Weiterhin ist festzustellen, dass die
Vollzeitkräfte einige Faktoren besonders wichtig erachten. Werden
diese Faktoren in
der Personalführung berücksichtigt, wird sich daraus auch eine entsprechende Motivation und Engagement für die Arbeit ergeben.
Diese Faktoren, die den Vollzeitkräften ganz besonders wichtig sind:
1. Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen erhalten.
Die Vollzeitkräfte möchten ganz offensichtlich auch eine klare Unternehmensstruktur, bei der sie erkennen, wo ihr Platz im Unternehmen ist. Diese beiden Wünsche der Mitarbeiter können durch die
Aufzeichnung der Organisationsstruktur des Unternehmens und durch eine Arbeits- bzw. Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden.
Bei der Organisationsstruktur ist zu berücksichtigen, dass eine Person nicht mehr als sieben Mitarbeiter direkt führen kann. Zur Organisationsstruktur gehört ebenfalls, dass es für den Chef und/oder die
Chefin ein/e Stellvertreter/in bestimmt wird. Wenn die Organisationsstruktur in Form eines Organigramms aufgezeichnet ist, kennen die Mitarbeiter ihren Platz im Unternehmen (was sie sich ausdrücklich wünschen) und können die Hierarchie des Unternehmens nachvollziehen. Dabei wird im
Organigramm klar herausgearbeitet, dass jeder Mitarbeiter nur einen Chef haben kann. Irritationen,
Unzufriedenheit und organisatorisches Chaos entstehen immer dann, wenn eine Person zwei Chefs
dienen muss.
2. Leistungsorientierte Entlohnung
Auch dieser Faktor ist offensichtlich für die Vollzeitkräfte ganz besonders wichtig. Sie wollen auch
wissen, wie es im Unternehmen läuft und möchten, wenn die betrieblichen Zahlen stimmen, auch ihren Anteil am Erfolg.
Manche Kollegen/innen legen den Mitarbeitern offen, welche Umsätze, ggf. nach Sortimentsbereichen, erzielt werden. Die Mitarbeiter wissen genau, welche Umsatzzahlen pro Woche und Monat erzielt werden müssen, damit ihr Arbeitsplatz sicher ist.
Andere Unternehmer/innen sagen klipp und klar „wenn wir diese Umsatzgrenze überschreiten gibt es
eine Prämie“, deren Höhe die Mitarbeiter im Vorhinein kennen. Diese Form der Führung bezeichnet
man als „führen durch Ziele“.
3. Entscheidungen selbstständig treffen.
Auch dieser Wunsch wird bei den Vollzeitkräften weitaus häufiger genannt als bei den anderen befragten Zielgruppen.
Um diesen Motivationswunsch der Mitarbeiter zu erfüllen, könnte man im Rahmen einer schriftlichen
Aufgabenbeschreibung, Kompetenzen und Verantwortungen für die Mitarbeiter gleichermaßen definieren. Den Unternehmer/innen können wir nur empfehlen, ihren Mitarbeitern Freiräume zu gewähren
und die Freiräume vorher schriftlich zu definieren.
Wer diese Faktoren kennt und in seinem Unternehmen berücksichtigt, wird mit Sicherheit Motivationsreserven, die insbesondere in den Vollzeitkräften schlummern, mobilisieren.
Nutzen Sie die Ergebnisse dieser Befragung in Ihrer nächsten Mitarbeiterbesprechung
Denken Sie auch einmal darüber nach die Ergebnisse der Studiensammlung oder dieser Artikel aus
Tipps & Tricks mit Ihren Mitarbeitern zu besprechen. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern die Fragen: „Gelten
diese Durchschnittsergebnisse auch für unser Unternehmen?“, „Gibt es bei uns im Unternehmen andere
Motivationsfaktoren?“
Fragen Sie die Mitarbeiter, was deren wichtigste Motivationsfaktoren sind. Ich bin sicher, hier werden sich
weitere Ansatzpunkte für eine zukunftsorientierte Personalführung ergeben.
Weitere Fragen zum Thema Motivation und Mitarbeiterführung beantworten Ihnen die Berater der Unternehmensberatung Heckner gerne.
Kastl: Ulrich C. Heckner, Tel.: 08671-13016
Bernau/Brandenburg: Reinhardt Neufang, Tel.: 03338-38011
In den Herbst-ERFA-Gruppen werden wir uns mit dem Thema Mitarbeitermotivation und den Ergebnissen
der Befragung beschäftigen. Die Teilnahme lohnt bei ERFA-Tagungen immer und im Herbst 2012 ganz
besonders.
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GLOSSAR (ZITIERT AUS WIKIPEDIA HTTP://DE.WIKIPEDIA.ORG)
Adwords
Google AdWords (Wortspiel auf englisch „Adverts“ = Werbeanzeigen und „Words“ = Wörter) ist als
Keyword-Advertising eine Form der Internetwerbung des Suchmaschinenbetreibers Google Inc.
Google AdWords können auf Google-Suchseiten und auf zahlreichen Websites, die zum GoogleWerbenetzwerk gehören, geschaltet werden. Ähnliche Werbeprogramme werden auch von anderen
Suchmaschinen (beispielsweise Yahoo! Search Marketing) betrieben.
Affiliate-Marketing
Affiliate-Systeme (engl. affiliate „angliedern“) sind eine internetbasierte Vertriebslösung, bei der meistens
ein kommerzieller Anbieter seine Vertriebspartner erfolgsorientiert durch eine Provision vergütet. Der
Produktanbieter stellt hierbei seine Werbemittel zur Verfügung, die der Affiliate auf seinen Seiten zur
Bewerbung der Angebote des Kooperationspartners verwenden oder über andere Kanäle (z. B. KeywordAdvertising, E-Mail-Marketing) einsetzen kann.
Antivirus
Ein Antivirenprogramm (auch Virenscanner oder Virenschutz genannt, Abkürzung: AV) ist eine Software,
die bekannte Computerviren, Computerwürmer und Trojanische Pferde aufspürt, blockiert und
gegebenenfalls beseitigt. Für die private Nutzung kostenlose und konkurrenzfähige Antivirenlösungen
gibt es bei www.avira.de und www.avast.de
App
Anwendungen für moderne Smartphones, die über einen in das Betriebssystem integrierten Onlineshop
bezogen und auf einfachste Weise direkt auf dem Smartphone installiert werden können.
Zu diesen Onlineshops zählen u.a. App Store von Apple, Windows Phone Marketplace von Microsoft,
Android Play Store (früher: Market) von Google, Nokias Ovi Store, AppWorld von RIM für die BlackberryGeräte sowie PlayNow von Sony Ericsson oder Samsung Apps.
Blog
Ein Blog oder auch Web-Log, Wortkreuzung aus engl. World Wide Web und Log für Logbuch, ist ein auf
einer Website geführtes und damit – meist öffentlich – einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem
mindestens eine Person, der Web-Logger, kurz Blogger, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert
oder Gedanken niederschreibt.
Meist sind Kommentare oder Diskussionen der Leser über einen Artikel zulässig. Siehe auch ‚Wordpress‘
Convenience
Convenience ist das englische Wort für Bequemlichkeit, welches ein wichtiger Begriff im Marketing
geworden ist. Vor allem durch das Erstarken des Internets ist der Convenience-Gedanke immer stärker
geworden. Elemente des Convenience sind:
•
Shopping von zuhause
•
Jederzeit einkaufen können
•
Die Ware direkt nach Hause geliefert bekommen
Conversion-Rate
Die Conversion-Rate zeigt das Mengenverhältnis von Käufern zu Besuchern. Daher ist diese Rate vor
allem bei Online-Shops sehr interessant und wichtig. Je nach Angebot von Impuls- oder Zielkaufartikeln
ist eine Conversion-Rate von 1% bereits gut. Beispiel: 100 Käufer bei 10.000 Besuchern entspricht 1%
Rate.
Content-ManagementSystem (CMS)
Ein Content-Management-System (kurz: CMS, übersetzt: Inhaltsverwaltungssystem) ist ein System zur
gemeinschaftlichen Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten. Diese können aus Text- und
Multimedia-Dokumenten bestehen. Ein Autor kann ein solches System in den meisten Fällen ohne
Programmier- oder HTML-Kenntnisse bedienen. Der darzustellende Informationsgehalt wird in diesem
Zusammenhang als Content (Inhalt) bezeichnet.
Zu den bekanntesten Open-Source-CMS zählen Joomla, Wordpress, TYPO3 und Drupal (siehe jeweils
dort im Glossar)
Cookie
Ein Cookie ist ein kurzer Eintrag in einer meist kleinen Datenbank oder in einem speziellen
Dateiverzeichnis auf einem Computer und dient dem Austausch von Informationen zwischen
Computerprogrammen oder der zeitlich beschränkten Archivierung von Informationen.
Ein Cookie besteht aus mindestens zwei Bestandteilen, seinem Namen und dem Inhalt oder Wert des
Cookie. Außerdem können Angaben über den zweckmäßigen Gebrauch vorhanden sein. Die Einträge in
der Datenbank können vom Benutzer des Computers ohne besondere Hilfsmittel oft nicht eingesehen
oder verändert werden.
Display-Marketing
Unter Display-Marketing versteht man im Marketing die graphische Ansprache per Banner, Logo oder
auch Button. Textzeilen oder Lauftext gehören klassisch nicht zu den Display-Marketing-Elementen.
Heutzutage gilt für das Display-Marketing, das die Buttons und Banner einerseits zwar gut erkennbar sein
müssen, aber andererseits nicht zu aufdringlich sein dürfen.
DRM
Digitale Rechteverwaltung (engl. Digital Rights Management) bezeichnet Verfahren, mit denen die
Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll.
Vor allem bei digital vorliegenden Film- und Tonaufnahmen, aber auch bei Software, elektronischen
Dokumenten oder elektronischen Büchern findet die digitale Nutzungsverwaltung Verwendung. Sie
ermöglicht Anbietern, die solche DRM-Systeme zur Nutzungskontrolle ihrer Daten einsetzen, prinzipiell
neue Abrechnungsmöglichkeiten, um beispielsweise mittels Lizenzen und Berechtigungen sich
Nutzungsrechte an Daten, anstatt die Daten selbst, vergüten zu lassen.
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Betrifft z.B. MP3, eBooks, Videos, Spiele
Drupal
Drupal ist ein Content-Management-System (CMS) und -Framework, das in den unterschiedlichsten
Anwendungsbereichen weltweit zum Einsatz kommt. Seine Hauptanwendung findet Drupal bei der
Organisation von Websites.
Drupal ist freie Software und steht unter der GNU General Public License. Es ist in PHP geschrieben und
verwendet MySQL/MariaDB, PostgreSQL, SQLite, Oracle oder MSSQL als Datenbank.
Verwendung bei 2,6% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 6,8% (Stand 06.2012 http://w3techs.com)
eBook
Ein eBook (von engl. electronic book) oder auch Digitalbuch versucht im weitesten Sinne, das Medium
Buch mit seinen medientypischen Eigenarten in digitaler Form verfügbar zu machen.
Facebook
Facebook ist eine Website zum Erstellen und Betreiben sozialer Netzwerke, die der Facebook Inc. mit
Sitz im kalifornischen Palo Alto gehört.
Die Plattform war im Februar 2004 erstmals zugänglich und erreichte im März 2012 nach eigenen
Angaben 900 Millionen aktive Nutzer weltweit. In Deutschland wird das Netzwerk mittlerweile per Ende
2011 von 22 Millionen Menschen genutzt.
Mehr dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook
Firewall
Eine Firewall ist eine Software, die dazu dient, den Netzwerkzugriff zu beschränken, basierend auf
Absender- oder Zieladresse und genutzten Diensten.
Die Firewall überwacht den durch sie hindurch laufenden Datenverkehr und entscheidet anhand
festgelegter Regeln, ob bestimmte Netzwerkpakete durchgelassen werden, oder nicht. Auf diese Weise
versucht die Firewall unerlaubte Netzwerkzugriffe zu unterbinden.
Flash
Adobe Flash (kurz Flash, ehemals Macromedia Flash) ist eine proprietäre integrierte
Entwicklungsumgebung von Adobe Systems zur Erstellung multimedialer, interaktiver Inhalte. Der
Benutzer produziert mit dieser Software Dateien im proprietären SWF-Format. Bekannt und
umgangssprachlich gemeint ist Flash als Flash Player, eine Softwarekomponente zum Betrachten dieser
SWF-Dateien.
Der Flash Player ist eines der verbreitetesten Browser-Plug-ins. Neben der offenen W3C-Webplattform
(u. a. HTML5, „AJAX“) konkurriert die Adobe Flash Plattform mit Silverlight, OpenLaszlo und JavaFX.
Flash-Cookie
Flash-Cookies sind Dateien, in die Webseiten, welche Flash-Medien einbinden, benutzerspezifische
Daten auf dem Rechner des sie abrufenden Benutzers schreiben und später wieder auslesen können.
Verwaltet werden diese Dateien nicht vom Webbrowser selbst, sondern von seinem jeweiligen FlashPlayer-Plugin.
Problematisch ist der Umstand, dass Flash-Cookies nicht von der Cookieverwaltung des Browsers
administriert werden, sondern vom browserexternen Adobe-Flash-Programm selbst. Somit müssen sie
bei Bedarf manuell oder mit Hilfe spezieller Software gelöscht werden.
Forum
Ein Internetforum, auch Diskussionsforum, ist ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von
Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. Die Kommunikation findet dabei asynchron, das heißt nicht in
Echtzeit, statt. Im Gegensatz zum Blog sind die Nutzer weitestgehend gleichberechtigt.
Hosting
Hosting (dt. „Gastgeber sein“) ist die Unterbringung von Internetprojekten, die sich in der Regel auch
öffentlich durch das Internet abrufen lassen. Diese Aufgabe übernehmen Internet-Dienstleistungsanbieter
(Provider oder Webhoster), die Webspeicher, Datenbanken, E-Mail-Adressen und weitere Produkte
anbieten und zum Austausch von Daten durch das Internet dienen. Diese Anbieter legen üblicherweise
auf ihren Webservern die durch den Kunden z. B. per SFTP oder FTP hochgeladenen Webseiten ab,
übernehmen ggf. auch die Registrierung von Domains und die Bekanntmachung per DNS.
Zu den Dienstleistungen können gehören:
•
Bereitstellung von Webspeicher, Webhosting
•
Bereitstellung von Webdatenbanken, wie z. B. MySQL, PostgreSQL oder Oracle
•
Registrierung von TLDs
•
E-Mail-Hosting
•
Bereitstellung kompletter Shopsysteme
•
Bereitstellung kompletter CMS, wie z. B. TYPO3 oder Joomla und phpwcms
Joomla
Joomla! ist ein populäres freies Content-Management-System (CMS), das aus dem Open-Source-Projekt
Mambo hervorgegangen ist und inzwischen in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen weltweit
zum Einsatz kommt. Seine Hauptanwendung findet Joomla beim Erstellen von Webseiten.
Joomla gehört zusammen mit Wordpress, TYPO3 und Drupal zu den bekanntesten Open-Source-CMS
und ist eines der meistverwendeten.
Verwendung bei 2,8% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 9,2% (Stand 06.2012 http://w3techs.com)
MySQL
Der MySQL Server ist ein relationales Datenbankverwaltungssystem. Es ist als Open-Source-Software
sowie als kommerzielle Enterpriseversion für verschiedene Betriebssysteme verfügbar und bildet die
Grundlage für viele dynamische Webauftritte.
Ursprünglich wurde MySQL Server vom schwedischen Unternehmen MySQL AB entwickelt. Im Februar
2008 wurde MySQL AB von Sun Microsystems übernommen. Im Januar 2010 wurde Sun Microsystems
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von Oracle gekauft.
MySQL ist mit mehr als 6 Millionen Installationen und über 64.000 Downloads pro Tag das populärste
Open-Source-Datenbankverwaltungssystem der Welt. Es kommt beispielsweise bei Google, YouTube,
Wikipedia und Twitter zum Einsatz.
Pagerank
Der PageRank-Algorithmus ist ein Verfahren, eine Menge verlinkter Dokumente, wie beispielsweise das
World Wide Web, anhand ihrer Struktur zu bewerten bzw. zu gewichten. Dabei wird jedem Element ein
Gewicht, der PageRank, aufgrund seiner Verlinkungsstruktur zugeordnet. Der Algorithmus wurde von
Larry Page (daher der Name PageRank) und Sergei Brin an der Stanford University entwickelt und von
dieser zum Patent angemeldet.[1] Er diente der Suchmaschine Google des von Brin und Page
gegründeten Unternehmens Google Inc. als Grundlage für die Bewertung von Seiten.
Der PageRank-Algorithmus ist eine spezielle Methode, die Linkpopularität einer Seite bzw. eines
Dokumentes festzulegen. Das Grundprinzip lautet: Je mehr Links auf eine Seite verweisen, umso höher
ist das Gewicht dieser Seite. Je höher das Gewicht der verweisenden Seiten ist, desto größer ist der
Effekt. Das Ziel des Verfahrens ist es, die Links dem Gewicht entsprechend zu sortieren, um so eine
Ergebnisreihenfolge bei einer Suchabfrage herzustellen, d.h. Links zu wichtigeren Seiten weiter vorne in
der Ergebnisliste anzuzeigen.
PHP
PHP ist eine Skriptsprache mit einer an C und Perl angelehnten Syntax, die hauptsächlich zur Erstellung
dynamischer Webseiten oder Webanwendungen verwendet wird. PHP wird als freie Software unter der
PHP-Lizenz verbreitet.
PHP zeichnet sich durch die breite Datenbankunterstützung und Internet-Protokolleinbindung sowie die
Verfügbarkeit zahlreicher Funktionsbibliotheken aus. PHP wird auf ca. 75% aller Websites als
serverseitige Programmiersprache eingesetzt und ist damit die am häufigsten verwendete Sprache zum
Erstellen von Websites.
Posting
Posting bezeichnet ursprünglich eine Mitteilung innerhalb einer Newsgroup im Usenet. Mittlerweile
werden auch Beiträge in Webforen oder Blogs unter diesem Begriff eingeordnet. Eine Folge von
Postings, die in Form von Diskussionsbeiträgen hierarchisch organisiert sind, wird als Thread bezeichnet.
Router
Router sind Netzwerkgeräte, die mehrere Rechnernetze (z.B. das Heimnetzwerk mit dem Internet)
koppeln oder trennen. Dabei analysiert eine meist in den Router integrierte Firewall die ankommenden
Datenpakete und blockt diese oder leitet sie weiter.
Schöpfungshöhe
Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik
Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger
Arbeit bezeichnet.
Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. In der
Praxis wird der Begriff vor allem als Ja/Nein-Option verwendet:
Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einem solchen Produkt Werkcharakter und damit
Urheberrechtsschutz zusprechen zu können, mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen
Gemeinfreiheit. Die Schöpfungshöhe stellt als notwendige Bedingung sozusagen die Untergrenze des
Urheberrechtsschutzes dar.
SchülerVZ
SchülerVZ (kurz für Schülerverzeichnis) ist eine Online-Community für Schüler und neben studiVZ und
meinVZ ein Projekt der VZnet Netzwerke. Das soziale Netzwerk wurde im Februar 2007 gegründet und
war das zweite der drei VZ-Netzwerke. Siehe auch ‚Social Network‘ und ‚Facebook‘
Skype
Skype ist eine kostenlose VoIP-Software mit Instant-Messaging-Funktion, Dateiübertragung und
Videotelefonie, die ein proprietäres Protokoll verwendet.
Sie ermöglicht das kostenlose Telefonieren zwischen Skype-Kunden via Internet sowie das
gebührenpflichtige Telefonieren ins Festnetz und zu Mobiltelefonen (SkypeOut). Internettelefonate mit
Kunden anderer Anbieter sind nicht möglich. Der ebenfalls gebührenpflichtige Dienst SkypeIn ermöglicht
es, auch Anrufe aus dem herkömmlichen Telefonnetz entgegenzunehmen; solche Online-Nummern
lassen sich für 25 Länder kaufen, ohne physisch in diesen Ländern anwesend zu sein. In der aktuellen
Version für Windows und Mac sind Konferenzschaltungen mit bis zu 25 Gesprächsteilnehmern möglich.
Smartphone
Ein Smartphone ist ein Mobiltelefon, das mehr Computerfunktionalität und -konnektivität als ein
herkömmliches fortschrittliches Mobiltelefon zur Verfügung stellt. Aktuelle Smartphones lassen sich meist
über zusätzliche Programme (sogenannte Apps) vom Anwender individuell mit neuen Funktionen
aufrüsten. Ein Smartphone kann auch als ein kleiner transportabler Computer (PDA) mit zusätzlicher
Funktionalität eines Mobiltelefons verstanden werden.
Social Network
Soziale Netzwerke im Sinne der Informatik sind Netzgemeinschaften bzw. Webdienste, die
Netzgemeinschaften beherbergen. Handelt es sich um Netzwerke, bei denen die Benutzer gemeinsam
eigene Inhalte erstellen, bezeichnet man diese auch als soziale Medien. -> sieh auch ‚Facebook‘
SSL
Transport Layer Security (TLS), weitläufiger bekannt unter der Vorgängerbezeichnung Secure Sockets
Layer (SSL), ist ein hybrides Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Seit
Version 3.0 wird das SSL-Protokoll unter dem neuen Namen TLS weiterentwickelt und standardisiert,
wobei Version 1.0 von TLS der Version 3.1 von SSL entspricht.
Suchmaschinenoptimierung
(SEO)
Suchmaschinenoptimierung oder Search Engine Optimization (SEO) sind Maßnahmen, die dazu dienen,
dass Webseiten im Suchmaschinenranking auf höheren Plätzen erscheinen. Suchmaschinenoptimierung
ist ein Teilgebiet des Suchmaschinenmarketing.
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Bei der Suchmaschinenoptimierung werden die Techniken der Webcrawler und Sortieralgorithmen von
Suchmaschinen untersucht. Diese werden von den Betreibern der Suchmaschinen meist nur zum Teil
offen gelegt und häufig geändert, um Missbrauch zu erschweren und dem Benutzer relevante Ergebnisse
zu liefern. Die nicht bekannten und geheim gehaltenen Techniken werden durch Reverse Engineering der
Suchergebnisse untersucht. Dabei wird analysiert, wie Suchmaschinen Webseiten und deren Inhalte
indizieren und nach welchen Kriterien diese von der Suchmaschine bewertet, zusammengestellt und
sortiert werden.
Das Aufsuchen und Einlesen der Inhalte von Webseiten folgt dagegen bekannten HTML-Standards des
Web, deren Einhaltung bei der Erstellung von Webseiten den ersten und wesentlichen Schritt einer
Optimierung darstellt.
Ein weiterer Schritt ist die Auswahl der geeigneten Suchbegriffe. Hierzu kann man sich frei verfügbarer
Datenbanken, wie einer Keyword-Datenbank oder des MetaGer Web-Assoziators, bedienen.
Dabei werden Inhalte im Head- sowie im Bodybereich ausgewertet. Der eigentlich für Suchmaschinen
konzipierte Meta-Tag Keyword wird inzwischen nicht mehr berücksichtigt.
Wichtig ist die richtige Suchwortdichte in der betreffenden Internetpräsenz. Besonders bedeutsam sind
außerdem die Wörter, die im Seitentitel (Title-Tag), in ausgewiesenen Überschriften (H1-, H2-Tags usw.),
in Textlinks (auch solchen, die auf die betreffende Seite verweisen) sowie innerhalb der URL vorkommen.
Traffic
Der durch eine Website erzeugte Datenfluss durch den Aufruf von Webseiten, den Email-Verkehr, den
Abruf von Downloads usw.
Trojaner
Als Trojanisches Pferd, auch kurz Trojaner genannt, bezeichnet man ein Computerprogramm, das als
nützliche Anwendung getarnt ist, im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion
erfüllt.
Ein Trojanisches Pferd zählt zur Familie unerwünschter bzw. schädlicher Programme, der so genannten
Malware. Es wird umgangssprachlich häufig mit Computerviren synonym verwendet, sowie als
Oberbegriff für Backdoors und Rootkits gebraucht, ist davon aber klar abzugrenzen.
Twitter
Twitter ist eine Anwendung zum Mikroblogging. Es wird auch als soziales Netzwerk oder ein meist
öffentlich einsehbares Tagebuch im Internet definiert. Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und
Massenmedien nutzen Twitter als Plattform zur Verbreitung von kurzen Textnachrichten im Internet.
Einfach formuliert ist Twitter ein Blog als SMS.
Typo3
TYPO3 ist ein freies Content-Management-Framework für Websites, das ursprünglich von Kasper
Skårhøj entwickelt wurde. TYPO3 basiert auf der Skriptsprache PHP. Als Datenbank kann MySQL, aber
auch etwa PostgreSQL oder Oracle eingesetzt werden. Das System wird von zwei Teams,[1] jeweils
einem für Version 4 und einem für Version 5, weiterentwickelt.
Der Name TYPO3 stammt daher, dass Skårhøj durch einen Tippfehler (englisch „typo“) bei der
Entwicklung einen Teil seiner Arbeit verlor. Die Zahl „3“ wurde dem Namen schließlich angehängt,
nachdem die dritte Version des Systems durch ihren Erfolg als eine Art Marke bekannt wurde.[2]
Zahlreiche Funktionen können mit Erweiterungen integriert werden, ohne dass eigener Programmcode
geschrieben werden muss. Die derzeit über 5000 Erweiterungen stammen zum größten Teil von anderen
Anbietern und sind kostenlos verfügbar. Erhältlich sind unter anderem News, Shop-Systeme oder
Diskussionsforen. Das System ist auf Mehrsprachigkeit ausgelegt und wird von einer Anwender- und
Entwicklergemeinde aus aller Welt betreut. TYPO3 gehört zusammen mit Drupal, Joomla! und
WordPress zu den bekanntesten Content-Management-Systemen aus dem Bereich der freien Software.
Verwendung bei 0,6% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 2,0% (Stand 06.2012 http://w3techs.com)
Web 2.0
Web 2.0 ist keineswegs ein neues Internet. Web 2.0 beschreibt lediglich die Veränderung, die soziale
Plattformen und Netzwerke auf das Internet, Software und Informationsflut haben. Beispiel hierfür ist die
Veränderung der Informationsbeschaffung von der Enzyklopädie hin zu Wikipedia.
Webseite
Eine Webseite ist genau eine einzelne Seite auf einer Website.
Website
Eine Website im deutschen Sprachgebrauch auch Webauftritt (Internetauftritt), Webpräsenz
(Internetpräsenz), Webangebot (Internetangebot) sowie Internetplattform (Webplattform) genannt – ist ein
virtueller Platz im World Wide Web, an dem sich meist mehrere Webseiten (Dateien) und andere
Ressourcen befinden.
Wikipedia
Wikipedia ist ein am 15. Januar 2001 gegründetes freies Online-Lexikon in zahlreichen Sprachen. Der
Name Wikipedia ist ein Kofferwort, das sich aus „Wiki“ (hawaiisch für „schnell“) und „Encyclopedia“
zusammensetzt. Die deutschsprachige Wikipedia umfasst über eine Million und die englischsprachige
Wikipedia weit über drei Millionen Artikel.
Wordpress
WordPress ist ein System zur Verwaltung von Inhalten einer Website oder eines Blogs. Es bietet sich
besonders zum Aufbau und zur Pflege eines Weblogs an, da es erlaubt, jeden Beitrag einer oder
mehreren frei erstellbaren Kategorien zuzuweisen, und automatisch die entsprechenden
Navigationselemente erzeugt.
Verwendung bei 16,6% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 54,2% (Stand 06.2012 http://w3techs.com)
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ERFA-Themen Herbst 2012
- bitte bereiten Sie sich gut vor -
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier die Themen für unsere PRISMA-Herbst-ERFA-Tagungen.
Üblicherweise starten wir am ersten ERFA-Tag um 09.00 Uhr mit der Betriebsbegehung bei unserem Gastgeber.
Bitte beachten Sie Ihre Einladung, denn einige PRISMA-ERFA-Gruppen treffen sich am Vorabend zur Betriebsbegehung.
Wie immer fragen wir zu Beginn der ERFA-Sitzung ab, welche dieser Themen Sie besonders interessieren. Ihre Moderatoren Ulrich C. Heckner und Reinhardt Neufang sind auf alle Themen vorbereitet.
Wir gliedern die ERFA-Tagung in
•
Kernthemen, die wir auf alle Fälle behandeln und
•
Optionsthemen – Themen, die wir nur dann behandeln, wenn die ERFA-Kollegen sich dieses
Thema wünschen.
Die Themen im Überblick:
1
Betriebsbegehung (Kernthema)
Die meisten ERFA-Gruppen führen eine Betriebsbegehung durch. Bitte beachten Sie dabei die Einladung der PRISMA, wann diese Betriebsbegehung erfolgt. Einige Gruppen treffen sich am Vorabend
zur Betriebsbegehung, einige führen diese morgens am eigentlichen ERFA-Tag durch.
2
Auswertung der Betriebsbegehung (Kernthema)
In den Gruppen, in denen wir eine Betriebsbegehung durchführen, werden wir die Auswertung anschließend in der ERFA-Tagung vornehmen. Jeder Teilnehmer erhält wertvolle Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten seines Ladengeschäftes.
3
Unternehmerfragen – damit keine Frage offen bleibt (Kernthema)
Bringen Sie die Fragen in die ERFA-Tagung mit, die Ihnen gerade auf den Nägeln brennen. Präsentieren Sie Ihre Erfahrungen vor den ERFA-Kollegen mit dem Ziel, bessere Entscheidungen zu treffen,
mehr Spaß an der Arbeit zu haben und mehr Gewinn zu erwirtschaften.
Bitte bringen Sie Ihre Fragen zur ERFA-Tagung mit!
4
Kontrolle Maßnahmen der letzten Sitzung - gute Ideen auch umsetzen (optional)
In den ERFA-Gruppen, in denen die Teilnehmer Maßnahmen festgelegt haben, werden wir diese kontrollieren. Profitieren Sie von den Erfahrungen der ERFA-Kollegen!
5
Betriebswirtschaftliche Themen
5.1 Umsatzentwicklung und Trends 2012 (Kernthema)
Schon im Herbst sagten die Konjunkturforscher für 2012 ein gutes Konsumklima voraus. Konnten Sie
von diesem guten Konsumklima profitieren? Wie war der Schulanfang? Wir wollen nicht nur das Zahlenmaterial miteinander vergleichen, sondern uns auch über das Verhalten der Kunden, die aktuell gut
laufenden Sortimente und andere Beobachtungen in Ihrem Ladengeschäft beschäftigen.
Bitte bringen Sie die ausgefüllte Checkliste in die ERFA-Tagung mit!
5.2 Betriebsvergleich 2011 (Kernthema)
Bitte füllen Sie die Checkliste zum Betriebsvergleich 2011 aus. Wir werden diese Checklisten in der
ERFA-Sitzung einsammeln und Ihnen die Ergebnisse im Frühjahr 2013 präsentieren.
Jetzt schon ein herzliches Dankeschön an die Kollegen, die ihren Beitrag dazu leisten, dass über die
PRISMA der beste Betriebsvergleich für den PBS-Fachhandel in Deutschland „auf die Beine gestellt“
werden kann.
Bitte bringen Sie die ausgefüllte Checkliste in die ERFA-Tagung mit!
6
Arbeitsabläufe im Büro optimieren (Kernthema)
Es gibt eine Fülle an organisatorischen Hilfsmitteln, mit denen Sie als Inhaber/in eines PBSFachgeschäftes ihr Leben erleichtern.
Wir wollen Ihnen ein Instrument genauer vorstellen und Ihnen Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihren Tagesstress besser in den Griff bekommen, weniger persönlich belastet sind und die Aufgaben
trotzdem nicht vergessen werden.
7
Was motiviert Mitarbeiter? (Kernthema)
Die PRISMA hat gemeinsam mit der Unternehmensberatung Heckner und pbs-AKTUELL eine Umfragen in Auftrag gegeben zu den Motivationsfaktoren der Mitarbeiter.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Mitarbeiter vernünftig motivieren, dann müssen Sie die ERFATagung besuchen, denn dort werden Ihnen die wichtigsten Ergebnisse präsentiert.
Das Ziel:
• motiviertere Mitarbeiter
• selbständig und eigenverantwortlich arbeitende Mitarbeiter
• dadurch: Entlastung und mehr Lebensqualität für die Unternehmer
8
Maßnahmenplan, damit gute Ideen auch in die Tat umgesetzt werden (Kernthema)
Wir werden einen neuen Maßnahmenplan entwickeln, den wir dann in der nächsten ERFA-Tagung
vergleichen.
9
Individuelle Themen
Einige ERFA-Gruppen haben sich bestimmte Themen gewünscht. Diese Themen werden die Moderatoren der Gruppen behandeln.
Bitte sehen Sie sich hierzu das letzte ERFA-Protokoll an, damit Sie gut vorbereitet zur ERFATagung kommen!
Werkzeug nicht vergessen!
Stifte, Zahlen, Taschenrechner...
Wir freuen uns auf die Tagung mit Ihnen und verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Ihre Moderatoren
Ulrich C. Heckner
Unternehmensberatung Heckner
Reinhardt Neufang
Heckner & Partner
Erfassungsbogen ERFA-Betriebsvergleich f r 2011
Wir führen einen anonymen Betriebsvergleich, der nur mit Durchschnittswerten ausgewiesen wird, für
die Fachgeschäfte durch.
Die Auswertung erfolgt in den Räumen der Unternehmensberatung Heckner. Ihre individuellen Daten
werden, sobald die Durchschnittswerte ermittelt sind, sofort vernichtet.
Alle Teilnehmer erhalten die Ergebnisse des Betriebsvergleichs in der nächsten ERFA-Sitzung und
können damit ihre betriebliche Situation optimal einschätzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um
in eine erfolgreiche Zukunft zu starten.
Bitte runden Sie alle Beträge auf ganze Zahlen (ganze €) auf!
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Tabellen aus
und bringen diese in die Tagung mit!
a.
Personalstamm Ihres Unternehmens
Wir untersuchen die bewertete Anzahl der Mitarbeiter.
Auch Familienmitglieder (egal, ob diese Gehalt beziehen oder nicht), sowie der Unternehmer/die
Unternehmerin, werden in die Berechnungen einbezogen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter bewerten müssen. Basis für eine
Vollzeitkraft ist eine 40-Stunden-Woche!
Arbeitnehmer
Azubi1
Bewertung
Anzahl
0,1 – 0,4
Halbtagskraft
0,5
Vollzeitkraft
1,0
Unternehmer
1,0
Summe meiner bewerteten Mitarbeiter inkl. Chef:
1
im ersten Lehrjahr (0,1), zweites Lehrjahr (0,2), drittes Lehrjahr (0,3), viertes Lehrjahr (0,4)
Anzahl (bewertet)
b.
Raumleistung
Tragen Sie hier bitte die Gesamtfläche sowie die Verkaufsfläche Ihres Unternehmens ein. Zur
Gesamtfläche gehören: Ladenfläche, Lagerfläche, Sanitärräume, Büro, Aufenthaltsraum etc.
Gesamtfläche des Unternehmens in qm:
davon Verkaufsfläche in qm:
(inkl. Auslagen der Schaufenster)
c.
Lagerbestand
Tragen Sie hier bitte den entsprechenden Inventurwert ein (Wert lt. Bilanz).
Lagerbestand in € laut Bilanz 2011:
d.
Rohertrag
Wenn Sie die folgenden Tabellen zu aufwändig finden, können Sie Ihre BWA per 31.12.2011 mit
Vorjahresvergleich auch zur ERFA-Tagung mitnehmen, wir werten dann die BWA-Daten aus.
Rohertragsentwicklung
Umsatz
./. Wareneinsatz
+ Provisionserlöse (z. B. Lotto/Post usw.), die nicht in den obigen
Umsätzen enthalten sind
= Rohertrag 2011
Rohertrag in % vom Umsatz
Umsätze ohne MwSt. inkl. ggf. Bestandsveränderungen.
Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2011.
In € 2011 (netto)
e.
Kostenstruktur 2011
Um einen aussagekräftigen Vergleich zu ermöglichen, füllen Sie bitte die Tabelle vollständig aus!
Für Kostenpositionen, die bei Ihnen nicht vorkommen, bitte 0 € eintragen.
Kostenstruktur 2011
In €
Personalkosten, tats. Aufwendungen
(ohne Geschäftsführergehalt bzw. Unternehmerlohn)
Kalkulatorischer Unternehmerlohn1 (siehe Tabelle unten)
bzw. Geschäftsführergehalt (bei GmbH)
Raumkosten (Miete inkl. Raumnebenkosten)
Steuern, Versicherungen, Beiträge
Fahrzeugkosten
Werbe- und Reisekosten
Kosten der Warenabgabe
Instandhaltungen/Werkzeuge
Abschreibungen (ggf. aus dem Vorjahr übernehmen)
Zinskosten
Sonstige Kosten (inkl. Steuerberaterkosten!)
Gesamtkosten 2011, inkl. kalk. U-Lohn/GF-Gehalt
1
bei Jahresumsatz netto
kalk. Unternehmerlohn p.a.
Mein Betrieb ist eine:
Bis 400.000 €
36.000,- €
GmbH2
400.001 – 615.000 €
45.000,- €
Personengesellschaft oder Einzelfirma3
615.001 – 920.000 €
56.000,- €
Über 920.000 €
66.000,- €
Anzahl
2
Wie viele GmbH-Geschäftsführer sind im Unternehmen?
3
Wie viele Gesellschafter arbeiten in der Personengesellschaft mit?
Kosten Steuerberater in € 2011 inkl. Jahresabschluss, lfd. Buchführung (in der BWA und in der obigen Tabelle in den sonstigen Kosten enthalten)
Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Der Rohertrag, sowie die Gesamtkosten sind den vorhergehenden Tabellen zu entnehmen.
Alle Aufwendungen und Erlöse, die bislang nicht berücksichtigt wurden, sind zu saldieren und
entsprechend unter „Saldo aus sonst. Erträge/Aufwendungen“ zu erfassen.
Jahr 2011
In €
Rohertrag (bitte aus Tabelle im Punkt d. übernehmen!)
./. Gesamtkosten inkl. kalk. Unternehmerlohn bzw. Geschäftsführergehalt
(siehe Punkt e.)
+/- Saldo aus sonst. Erträgen/Aufwendungen3 (bisher nicht berücksichtigt!)4
= Betriebswirtschaftliches Ergebnis
3
Bitte kennzeichnen Sie den Saldo mit dem entsprechenden Vorzeichen (+/-).
4
keine Provisionserlöse – diese sollen unter Punkt „d. Rohertrag“ berücksichtigt werden
- Vielen Dank für Ihre Teilnahme –
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns:
Erfa-Gruppen
Verbindliche Anmeldung
Erfa = Erfahrungsaustausch
Beschreibung
Niedersachsen II
Gastgeber
Schwerpunktmäßig konzentriert sich die ERFA-Arbeit auf den
betriebswirtschaftlichen und den Management-Bereich. Wir greifen Themen auf,
die uns aus dem Teilnehmerkreis zugetragen werden und sensibilisieren Sie für
Ihre Zahlen. Ein fester Bestandteil ist auch die Betriebsbegehung des
Gastunternehmens samt anschließender Beurteilung, Vorschlägen und
Anregungen zur Verbesserung von Kalkulation, Präsentation uvm. Bei all dem
kommen jedoch auch die Gespräche und der gegenseitige Austausch zu
Fachhandelsthemen unter Kollegen nicht zu kurz.
Mittwoch, 26. 9. 2012
O Teilnahme bitte ankreuzen
Fa. Stolle, Hilter
Bayern III
Gastgeber
Montag, 1. 10. 2012
Fa. Drexler, Heroldsberg
O Teilnahme bitte ankreuzen
Niedersachsen III
Gastgeber
Donnerstag/Freitag, 4. / 5. 10. 2012
Im Hause Hama, Monheim/Bay.
O Teilnahme bitte ankreuzen
Bayern I
Gastgeber
Montag, 8. 10. 2012
Fa. Frankhauser, Hemau; Begehung Vortag, 17.00 h
O Teilnahme bitte ankreuzen
Bayern II
Gastgeber
Dienstag, 9. 10. 2012
Fa. Schermelleh, München; Begehung Vortag 17.00 h
O Teilnahme bitte ankreuzen
Baden-Württemberg I
Gastgeber
Donnerstag, 11. 10. 2012
Fa. Brose, Kornwestheim
O Teilnahme bitte ankreuzen
Hamburg/Bremen
Gastgeber
Montag, 15. 10. 2012
Hotel Nähe Walsrode; Anreise Vorabend
O Teilnahme bitte ankreuzen
Sachsen/Thüringen
Gastgeber
Mittwoch, 17. 10. 2012
Gastgeber folgt
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Niedersachsen I
Gastgeber
Donnerstag, 18. 10. 2012
Fa. Schreibinsel, Stadthagen
O Teilnahme bitte ankreuzen
West
Gastgeber
Dienstag, 23. 10. 2012
Fa. Dübjohann, Greven; individuelle Anreise Vorabend
O Teilnahme bitte ankreuzen
Baden-Württemberg II
Gastgeber
Dienstag, 6. 11. 2012
Fa. Villinger, Staufen; Treffen am Vortag 15.00 h
O Teilnahme bitte ankreuzen
Zielgruppe
Teilnehmerzahl
Referenten
Kosten
Inhaber und Personal mit Führungsverantwortung
Mindestens 10 Firmen
U. C. Heckner / R. Neufang, Unternehmensberatung Heckner & Partner, Kastl/Bernau
MGL.: 1. Person: € 140,- / weitere Person: € 100,Nicht-MGL: s.o. zzgl. € 25,- ; alle Preise zzgl. MwSt.
Stornierung
Sie können die Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren.
Teilnehmer Vorname
Prisma Mgl.-Nr.
Teilnehmer Name
Firma
Datum
Anmeldeschluss:
PLZ
Ort
Unterschrift
4 Wochen vor jeweiligem Termin
Bitte per Fax an 02129/5571-699
Praxistipp
zur Neugestaltung der Online-Shops
im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der
Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
21. Mai 2012
www.einzelhandel.de
Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops
im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
I. Einleitung
Am 01. August 2012 werden die für den Handel wesentlichen Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet („Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung
des Wohnungseigentumsgesetzes“) in Kraft treten. Die neuen Regelungen müssen
von den Online-Händlern ab dem 01. August 2012 beachtet werden. In vielen Fällen
werden Änderungen bei der Gestaltung der Online-Shops erforderlich sein, die
rechtzeitig in Angriff genommen werden sollten. Die Umgestaltung der Online-Shops
muss spätestens am 31. Juli 2012 abgeschlossen sein. Berücksichtigt der Händler
nicht fristgerecht die neuen Bestimmungen, drohen Abmahnungen und Probleme
beim rechtswirksamen Zustandekommen der Kaufverträge. Es entstehen dann ggf.
trotz Lieferung der Ware keine Kaufpreisansprüche des Händlers. Dieser muss ggf.
die rechtsgrundlos gelieferte Ware im Wege des Bereicherungsrechts vom Kunden
zurückverlangen. Dies ist mit erheblichem Aufwand und Risiken verbunden.
Das Gesetz enthält Neuregelungen für Verträge über Waren oder Dienstleistungen,
die im elektronischen Geschäftsverkehr zustande kommen. Bei der folgenden Darstellung wird ausschließlich davon ausgegangen, dass Warenlieferungsverträge abgeschlossen werden. Die folgenden Hinweise für die Praxis wurden auch unter
Rückgriff auf die Ausführungen der Gesetzesbegründung erstellt (BT-Drs. 17/7745,
S. 6 ff.).
II. Die Neuregelungen
Das Gesetz enthält neue Verpflichtungen, die vom Online-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops in Zukunft beachtet werden müssen.
1. Anwendungsbereich
Betroffen sind Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmer
und Verbraucher, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand
haben.
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr liegen vor, wenn sich der Unternehmer
zum Vertragsschluss der Telemedien bedient (§ 312 g Abs. 1 BGB). Dies ist der Fall,
wenn Waren in Online-Shops angeboten werden. Auch Vertragsschlüsse per E-Mail
und andere Formen der elektronischen Nachrichtenübermittlung (Chat) werden unter
Umständen erfasst. Unanwendbar sind die Vorschriften aber, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wurde.
2. Information des Verbrauchers über Preise etc.
Der Online-Händler muss dem Verbraucher bestimmte Informationen klar und verständlich zur Verfügung stellen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung
abgibt.
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im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
a) Inhalt der Information
Der Online-Händler muss den Verbraucher über folgende Gegenstände informieren:
x Die wesentlichen Merkmale der Ware (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 erster Halbsatz EGBGB).
Erforderlich ist eine übersichtliche Beschreibung der Ware ohne verwirrende
oder ablenkende Zusätze. Aus der Beschreibung muss der Verbraucher die
für seine Kaufentscheidung maßgeblichen Merkmale der Ware entnehmen
können. Beispielsweise sind bei Bekleidung neben einer kurzen Produktbeschreibung (z. B. T-Shirt) Farbe und Größe anzugeben. Ob detailliertere Informationen über die Ware erforderlich sind, ist derzeit unsicher und muss
durch die Rechtsprechung geklärt werden.
x Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB).
Diese Bestimmung ist nur bei Dauerschuldverhältnissen relevant, wenn online
z. B. Abonnementverträge abgeschlossen werden.
x Den Gesamtpreis der Ware einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern (Art. 246 § 1
Abs. 1 Nr. 7 EGBGB).
Die Angabe des Endpreises - d. h. des Preises einschließlich Umsatzsteuer
und sonstiger Preisbestandteile - im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV genügt
(BGH Urteil vom 05.10.2005, Az. VIII ZR 382/04, NJW 2006, S. 211 ff.).
x Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf
mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB).
Sind die Nebenkosten nach Umfang und Art der Bestellung unterschiedlich
hoch, muss dies abstrakt angegeben werden, eine konkrete Berechnung anhand der Einzelbestellung ist nicht erforderlich (BGH Urteil vom 05.10.2005,
Az. VIII ZR 382/04, NJW 2006, S. 211 ff.).
b) Unmittelbarkeit der Information
Die Anforderung der „Unmittelbarkeit“ der Information ist nach der Gesetzesbegründung nur erfüllt, wenn die Informationen dem Verbraucher im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Abgabe seiner Bestellung erteilt werden. Der Verbraucher muss die Information daher zum Abschluss des Bestellprozesses erhalten,
wenn er den Bestellbutton betätigt (zeitliche Komponente). Die Information bereits
am Beginn oder im Verlauf des Bestellprozesses, z. B. bevor der Verbraucher seine
Adressdaten oder etwaige Zahlungsinformationen angegeben hat, genügt den Anforderungen nicht. Der Verbraucher soll nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich
die Möglichkeit erhalten, die relevante Information direkt zum Zeitpunkt seiner Bestellung zur Kenntnis zu nehmen.
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im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
Die Informationen müssen auch in räumlicher Nähe zu der Schaltfläche für die Bestellung angezeigt werden (räumliche Komponente). Keinesfalls wird dieser Voraussetzung Genüge getan, wenn die Information erst über einen gesonderten Link erlangt werden oder nur einem gesondert herunterzuladenden Dokument entnommen
werden kann. Es dürfen keine trennenden Gestaltungselemente genutzt werden,
welche die Aufmerksamkeit des Verbrauchers von der Information ablenken könnten.
Durch die Gestaltung muss sichergestellt werden, dass sich die Aufmerksamkeit des
Verbrauchers unmittelbar vor Betätigung des Bestellbuttons auch auf diese Informationen richtet. Insbesondere darf daher nicht durch trennende Gestaltungselemente
von der Information abgelenkt werden. Auch muss jeder Eindruck vermieden werden,
als ob zwischen der Vertragsinformation und der Bestellfläche kein innerer sachlicher
Zusammenhang bestände. Vielmehr soll durch die Gestaltung dem Verbraucher bewusst werden, dass die in der Information erläuterte Zahlungspflicht gerade dann
eintritt, wenn er den Bestellbutton betätigt.
Der Gesetzgeber vertritt in der Gesetzesbegründung die Auffassung, dass die Information nur dann im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Abgabe der
Bestellung erteilt werde, wenn die Information und die Schaltfläche (Bestellbutton)
bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig zu sehen seien, ohne dass der Verbraucher scrollen müsse.
Diese Interpretation ist aber nach Auffassung des HDE mit dem Text der Norm und
den praktischen Möglichkeiten der Unternehmen nicht vereinbar. Die gesetzliche Voraussetzung der „Unmittelbarkeit“ wird nach Auffassung des HDE immer dann erfüllt,
wenn die notwendigen Informationen auf der Nutzeroberfläche in räumlicher Nähe
zum Bestellbutton angeordnet werden, ohne dass trennende Elemente wie weitere
Texte, Bilder etc. zum Einsatz kommen. Der HDE hat bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Interpretation der Norm durch den Gesetzgeber
den Unternehmer in der Praxis vollständig überfordern würde. Ob der Nutzer scrollen
muss oder nicht, um die Informationen zu erhalten, hängt nämlich nicht von der Gestaltung der Seite, sondern von den Gegebenheiten beim Endnutzer (z. B. Bildschirmgröße und -auflösung) ab, die der Unternehmer nicht beeinflussen kann. Die
Einhaltung dieser Vorgaben kann außerdem in der Praxis, z. B. beim Mobile Commerce, aufgrund der eingeschränkten Bildschirmauflösung wohl kaum gewährleistet
werden.
Rechtssicherheit ist in dieser Frage allerdings erst nach einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung zu erwarten.
c) Klare und verständliche Information
Wie von der Norm ausdrücklich vorgegeben wird, müssen die Informationen „klar
und verständlich“ sein.
Die Information ist hinreichend klar, wenn sie sich in unübersehbarer Weise vom übrigen Text und den sonstigen Gestaltungselementen abhebt. Der Online-Händler
muss also sicherstellen, dass die Informationen nicht im Gesamtlayout des Internetauftritts oder dem sonstigen Online-Angebot untergehen. Schriftgröße, Schriftart und
Schriftfarbe müssen so gewählt sein, dass die Informationen nicht versteckt, sondern
klar und einfach erkennbar sind. Die Darstellung sollte auch auf die o. g. genannten
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im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
Informationen beschränkt bleiben. Die Informationen müssen von sonstigen Informationen abgesetzt und für den Verbraucher gut erfassbar sein.
Die Voraussetzung der „Verständlichkeit“ wird erfüllt, wenn die Informationen unmissverständlich, d. h. sprachlich eindeutig, formuliert sind und keine verwirrenden
oder ablenkenden Zusätze enthalten.
3. Hinweis auf die Zahlungspflicht
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung
verpflichtet (§ 312 g Abs. 3 S. 1 BGB). Dies ist der Fall, wenn eine Erklärung des
Verbrauchers vorliegt, die sich auch auf den Umstand der Zahlungspflichtigkeit bezieht. Eine konkludente Willenserklärung - also eine Erklärung durch schlüssiges
Verhalten stellt keine ausdrückliche Erklärung dar und wird den Voraussetzungen
der Vorschrift daher nicht genügen.
a) Definition „Schaltfläche“
Im Online-Handel erfolgt die Bestellung von Waren regelmäßig über eine Schaltfläche. Eine „Schaltfläche“ wird als grafisches Bedienelement des Internetauftritts des
Unternehmers definiert, das es dem Anwender erlaubt, eine Aktion in Gang zu setzen oder dem System eine Rückmeldung zu geben. Eine typische, hier in Betracht
kommende Schaltfläche ist der Bestellbutton auf der Seite eines Online-Shops.
Befindet sich auf der Seite eines Online-Shops eine Schaltfläche, wie z. B. ein Bestellbutton, so muss der Händler den Verbraucher durch die Beschriftung der Schaltfläche darüber informieren, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslösen wird. Diese Verpflichtung zur Beschriftung besteht auch dann, wenn im Einzelfall bei Betätigung des Bestellbuttons nicht unmittelbar ein Vertrag zustande kommt,
sondern lediglich ein Angebot des Verbrauchers abgegeben wird. Eine Zahlungspflicht entsteht in diesen Fällen daher zwar noch nicht unmittelbar durch das Anklicken des Buttons, sondern erst mit der Annahme des Angebots durch den Unternehmer. Dies ist für die neuen Pflichten aber unerheblich.
b) Formulierung des Hinweises
Rechtssicher kann der Händler zur Erfüllung seiner Verpflichtung die Schaltfläche gut
lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriften,
wie dies auch nach dem Wortlaut des Gesetzes als Regelbeispiel vorgesehen ist
(§ 312 g Abs. 3 S. 2, 1. Halbsatz BGB). Aber auch andere, ebenso eindeutige Formulierungen können den Anforderungen des Gesetzes genügen (§ 312 g Abs. 3 S.
2, 2. Halbsatz BGB).
Unklare Beschriftungen des Bestellbuttons, aus denen sich die Zahlungspflicht nicht
unmittelbar ergibt, genügen den neuen Anforderungen des Gesetzes nicht. Formulierungen wie „Anmeldung“ oder „weiter“ reichen daher keinesfalls aus. Aber auch die
Worte „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ weisen nicht unmittelbar auf die Entgeltpflichtigkeit hin und genügen nach der Gesetzesbegründung den Anforderungen
daher regelmäßig nicht.
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im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
Ausreichend sind aber auch Beschriftungen wie z. B. „kostenpflichtig bestellen“,
„zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“. Darüber hinaus darf die
Schaltfläche aber keine weiteren Zusätze enthalten, die den Verbraucher von der
entscheidenden Information über die Zahlungspflicht ablenken könnten.
c) Lesbarkeit des Hinweises
Die Beschriftung erfüllt die gesetzliche Voraussetzung der guten Lesbarkeit, wenn
die Schrift vom Verbraucher bei üblicher Bildschirmauflösung gut erkannt werden
kann. Kontrastarme Gestaltungen der Schaltfläche und eine zu kleine Zeichengröße
sind daher unbedingt zu vermeiden. Auch dürfen keine grafischen Elemente auf der
Schaltfläche den Verbraucher vom Text ablenken.
4. Rechtsfolgen und Beweislast
Beachtet der Unternehmer die neuen Verpflichtungen nicht, setzt er sich dem Risiko
aus, abgemahnt zu werden.
Eine besonders weitgehende Rechtsfolge hat der Gesetzgeber für den Fall vorgesehen, dass der Unternehmer den Verbraucher nicht vorschriftsgemäß auf die Zahlungspflicht - z. B. durch eine entsprechende Beschriftung der Schaltfläche - hinweist. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande (§ 312 g Abs. 4 BGB). Es entsteht
unter diesen Voraussetzungen trotz Bestellung der Ware kein Anspruch des OnlineHändlers auf Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem Verbraucher. Der OnlineHändler ist andererseits auch nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet.
Liefert er die Ware gleichwohl, kann er die Rücksendung der Ware im Rahmen eines
ggf. bestehenden Anspruchs auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung
(§ 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB) verlangen. Die Rückforderung ist allerdings ausgeschlossen, wenn dem Online-Händler bei Lieferung der Ware bekannt war, dass wegen des Verstoßes gegen die neuen Vorschriften kein Kaufvertrag mit dem Verbraucher zustande gekommen ist und er dem Verbraucher trotz positiver Kenntnis dieser
Rechtslage die Sache gleichwohl übersandt hat (§ 814 BGB).
Die Beweislast für die Erfüllung der Pflichten trägt der Unternehmer.
Rückfragen bitte an:
Dr. Peter J. Schröder
Telefon: 030/726250-46
E-Mail: [email protected]
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Braucht ein Unternehmer überhaupt
einen Unternehmensberater?
Wenn sich ein Unternehmer dazu entschließt einen Berater zu beauftragen, sollte er
das mit der gleichen Sorgfalt und Umsicht tun, wie er alle wichtigen Geschäfte tätigt.
Eine Beratung kann dann sinnvoll sein, wenn es komplexe Probleme zu lösen gilt. Das
können genauso neue Projekte wie auch eine wirtschaftlich schwierige Phase sein.
Eigentlich kann der Unternehmer alle Fragen zu seinem Unternehmen selbst
beantworten und lösen, dennoch gibt es Situationen, in denen ein externer Rat eine
wichtige und sinnvolle Unterstützung sein kann.
Es gibt sehr viele Berater, darunter echte Spezialisten mit hoher Kompetenz und
leider auch schwarze Schafe - die verlangen hohe Honorare und bringen wenig
Leistung!
Was sollte ein Unternehmer, der einen Berater braucht, im Vorfeld tun?
1. Genau beschreiben, was der Berater machen soll (Analyse Ist-Zustand,
Schwächen aufzeigen, Maßnahmenplan erstellen, Budgets und Zeitplan
aufstellen, Kontrolle) – nur zu sagen, dass es nicht gut läuft, reicht nicht.
2. Auswahl des Beraters: Qualifikation, Branchenkenntnisse, Referenzen von
Kollegen
3. Beratungsangebot anfordern: Was kostet und was bringt ein Berater.
4. Zwischen Unternehmer und Berater sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen.
Während der Beratung braucht der Berater vollständige und präzise Auskünfte und
Unterlagen vom Unternehmer.
Als Ergebnis der Beratung steht der Bericht mit Analyse, Planung, Maßnahmen und
Kontrolle. Ein guter Berater steht auch nach der Beratung als Begleiter für die
Umsetzung der Maßnahmen und Kontrolle zur Verfügung.
Wichtig: Der Erfolg einer Beratung hängt wesentlich von der Konsequenz des
Unternehmers bei Umsetzung und Ergebniskontrolle ab. Kein noch so guter Berater
kann dem Unternehmer die Entscheidungen abnehmen!
Zum Abschluss : Die Prisma arbeitet seit vielen Jahren mit Heckner, Neufang und
Steffens als Berater vertrauensvoll zusammen. Die Ergebnisse einer Beratung sind
streng vertraulich und wir erfahren davon nur, wenn Sie damit einverstanden sind.
Natürlich gibt es noch andere gute Berater. Es ist aber immer die Entscheidung des
Unternehmers, mit wem er zusammen arbeiten will.
BÜRORING eG - Postfach 11 45 - 42755 Haan
An alle
Lizenznehmer der
PRISMA – Fachhandels AG
Haan, 14. August 2012
Einkauf / Vertragslieferanten
Ralf Wortmann / Yvonne Schlemper
Telefon +49 (0) 21 29 / 55 71 -100
Telefax +49 (0) 21 29 / 55 71 - 66109
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- neuer Preis ab 01.09.2012 Sehr geehrte Damen und Herren,
bedingt durch erhöhte Kosten, die sich durch den Anstieg der Löhne, der Energiepreise und
den Kosten für Dieseltreibstoff ergeben, erhöht die Deutsche Post AG den Preis für DHL Paketmarken auf
4,10 €/Marke für alle Bestellungen ab dem 01.09.2012
Wir bitten um Verständnis für diese unumgängliche Preisanhebung. Diese neue Vereinbarung
ermöglicht Ihnen jedoch auch weiterhin einen kostengünstigen Versand Ihrer Paketsendungen.
Bitte leiten Sie diese Information an die entsprechenden Stellen in Ihrem Hause weiter.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen aus Haan
BÜRORING eG
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Amtsgericht Wuppertal GnR 249
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