PRISMA – Chefinfos !
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PRISMA – Chefinfos ! Info C 9 KW 33/2012 August 2012 Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Datenschutz: Übergangsfrist läuft ab! Prisma informiert Tipps & Tricks: Motivationsfaktoren im PBS-Fachhandel Leitfaden Multichannel-Auftritt Erfa-Themen und Anmeldeformular Herbst 2012 Umstellungsfrist für Online-Shops abgelaufen Brauchen Unternehmen einen Unternehmensberater? „Böse Falle für Onlinekäufer“ – Markt Intern berichtet Preiserhöhung DHL-Paketmarken PRISMA-Chefinfo C 9 KW 33/2012 Brauchen Unternehmen Unternehmensberater? Immer wieder werden wir gefragt, ob sich die Inanspruchnahme eines Unternehmensberaters zur Lösung eines Problems denn überhaupt lohne. Dazu haben wir einige Punkte formuliert, auf die Sie vor der Auftragsvergabe unbedingt achten sollten. ...dass am 31.August 2012 die Schonfrist für die Nutzung von Adress- und Kundendaten für Altdatenbestände endet, die vor dem 1. September 2009 erhoben wurden? Haben Sie Ihre Kundendatei bereits überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht? Wir haben Ihnen eine Information beigefügt, aus der alles hervorgeht, was Sie dazu beachten sollten. Prisma informiert Tipps & Tricks: Motivationsfaktoren In der Reihe Tipps & Tricks erklärt die Unternehmensberatung Heckner, was Teil- und Vollzeitkräfte bei den Motivationsfaktoren unterscheidet. „Böse Falle für Onlinekäufer“ – Markt Intern Sie brauchen weitere Argumente für den Kauf im Fachhandel? Dann sollten Sie sie anhand des beiliegenden Berichtes von Markt Intern darüber informieren, welche möglichen Fallen beim Kauf im Internet auftauchen können. Preiserhöhung DHL-Paketmarken Viele Prismaner nutzen die preisgünstigen DHLPaketmarken, um Remittenden zurückzusenden oder um eigene Auslieferungen zu versenden. Aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen ab dem 01.09.2012 die Abgabepreise angepasst werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit, mit beiliegendem Formular Paketmarken zum noch gültigen Preis von nur € 3,80 zu bestellen. Leitfaden Multi-Channel-Auftritt Im Juni hat das Seminar Multichannel-Auftritt für den stationären PBS-Fachhandel in Würzburg stattgefunden. Einige Checklisten aus dem Seminar und einen kurzen Leitfaden zur Umsetzung eines Multichannel-Auftritts haben wir dieser Chefinfo beigefügt. Erfa-Themen und Anmeldungen Herbst 2012 Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Chefinfo die Themenliste und die weiteren Unterlagen zur anstehenden Erfa-Herbstrunde 2012 zu überreichen. Bitte drucken Sie die Listen aus und bringen diese ausgefüllt zur Erfa mit. Bitte beachten Sie: Die Erfa-Unterlagen werden nicht nochmals mit der Teilnahmebestätigung versendet! Sie können diese Chefinfo jederzeit auf der Prisma-Website unter www.prisma.ag Veröffentlichungen Chefinfo aufrufen und herunterladen. Auch das Anmeldeformular haben wir Ihnen beigefügt. Umstellungsfrist für Online-Shops abgelaufen Am 16. Mai 2012 ist das Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die für den Online-Handel relevanten Neuregelungen sind am 1. August 2012 in Kraft getreten. Sie müssen daher sicherstellen, dass ihre Online-Shops den Vorgaben der neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen. Der HDE hat aus diesem Anlass ein Merkblatt mit Praxistipps erstellt, um den Händlern die Erfüllung der neuen Rechtspflichten zu erleichtern. Das Merkblatt liegt dieser Chefinfo bei. PRISMA-Chefinfo C 9 KW 33/2012 Achtung Datenschutz! Ubergangsfrist fü r Altdatenbestä nde lä uft ab Am 31. August 2012 endet die Schonfrist für die Nutzung von Adress- und Kundendaten, die vor dem 1. September 2009 erhoben wurden. Haben Sie Ihre Kundendatei bereits überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht? Köln, 3. August 2012. Am 31.08.2012 läuft die Übergangsfrist aus, die der Gesetzgeber bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 für Altdatenbestände vorgesehen hat. Nach § 47 BDSG gilt insoweit, dass für die Verarbeitung und Nutzung vor dem 01.09.2009 erhobener oder gespeicherter Daten für Zwecke der Werbung noch bis Ende August 2012 die alte Rechtslage weiter anzuwenden ist. Wer seine Adress- und Kundendaten bis dahin nicht der neuen Rechtslage anpasst, läuft Gefahr seine Daten löschen zu müssen. Überdies besteht das Risiko, von den Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern belegt oder wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt zu werden. Hintergrund: Grundsätzlich sieht der Datenschutz vor, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unzulässig ist, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Erhebung und Filterung von Daten zum Zweck der Werbung. Während es nach altem Recht (vor dem 01.09.2009) ausreichte, ein „Opt-out“, also den Widerspruch des Kunden zu beachten, ist die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Briefwerbung nach neuem Recht grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen zulässig („Opt-In“). Sofern keine schriftliche Einwilligung vorliegt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen (§ 28 Abs. 3a BDSG). Wurde die Einwilligung elektronisch abgegeben, muss diese protokolliert und jederzeit abrufbar sein (§ 28 Abs. 3a BDSG). Außerdem muss der Betroffene die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können (§ 28 Abs. 3a BDSG) Ausnahmsweise ist eine Briefwerbung aber auch ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen zulässig. Dazu hat der Gesetzgeber in § 28 Abs. 3 Nr. 1-3 BDSG mehrere Ausnahmen geregelt. Die wichtigste Ausnahme betrifft die Eigenwerbung an Bestandskunden. Weitere Ausnahmen bestehen bei Adressen aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen, bei B2B-Werbung, bei transparenter Übermittlung oder transparenter Nutzung sowie der Spendenwerbung. Neues Recht: Neu ist ab dem 01.09.2009, dass der Betroffene sowohl bei Begründung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses, als auch bei jeder weiteren werblichen Ansprache auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. Sobald der Betroffene widerspricht, sind die Daten für diese Zwecke zu sperren. Bei Telefon-, Fax und E-Mail-Werbung gilt nach wettbewerbsrechtliche Grundsätzen, dass diese grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Beworbenen zulässig ist. Nur unter engen Voraussetzungen ist ausnahmsweise eine Ansprache ohne vorherige Einwilligung zulässig. Übergangsfrist 31.08.2012 Für alle Daten, die seit dem 01.09.2009 erhoben wurden, gilt bereits das neue BDSG. Mit Ablauf des 31.08.2012 können sich Unternehmen aber auch für Daten, die vor dem 01.09.2009 erhoben wurden, nicht mehr auf die alte Rechtslage berufen. Auch für diese Daten gilt ab dem 01.09.2012 neues Recht. Das bedeutet: Die Einwilligung des Betroffenen ist erforderlich, wenn keiner der oben genannten Ausnahmetatbestände vorliegt. Darüber hinaus muss bereits zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bei dem Betroffenen (also bei Vertragsabschluss, bei der Gewinnspielteilnahme etc.) und bei jeder weiteren Werbeansprache auf das Werbewiderspruchsrecht hingewiesen werden. Was ist mit Altdatenbeständen, die vor dem 01.09.2009 erhoben wurden? 1. Handelt es sich um Bestandskunden, die per Briefwerbung über eigene Angebote des Unternehmens informiert und bei jeder Werbeansprache auf das Werbewiderspruchsrecht hingewiesen wurden? Wenn ja, dürfen diese Bestandskunden auch über den 01.09.2012 hinaus ohne vorherige Einwilligung beworben werden. 2. Wie Ziff. 1, es wurde allerdings bislang versäumt, über die Möglichkeit des Werbewiderspruchs zu informieren. Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, diese Bestandskunden mit einer Werbemaßnahme (per Brief) noch bis zum 31.08.2012 über das Werbewiderspruchrecht „nachzuinformieren“. Wird davon kein Gebrauch gemacht, müssen die Daten bis zum 31.08.2012 gelöscht werden. Mustertext für die Nachinformation z.B.: „Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Wenn Sie bei Erhebung Ihrer Adresse im Bestellprozess nicht widersprochen haben, verwenden wir diese, um Ihnen regelmäßig Informationen über eigene, ähnliche Produkte, wie die bestellten, zukommen zu lassen. Diesem Hinweis kommt keine Funktion als Einwilligung Ihrerseits in eine Nutzung Ihrer Adresse für Werbezwecke zu. Sie können vielmehr jederzeit einer Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen, ohne dass Ihnen hierfür andere, als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.“ 3. Handelt es sich nicht um einen Bestandskunden, da der Kunde mindestens seit dem 01.09.2009 nicht mehr angeschrieben wurde, haben Unternehmen wiederum die Möglichkeit, diesen Kunden mit einer Werbemaßnahme (per Brief) noch bis zum 31.08.2012 zu einem Bestandskunden zu machen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Kunde tatsächlich etwas erwirbt. Die Bewerbung reicht insoweit aus. Auch hier muss er über das Werbewiderspruchrecht „nachinformiert“ werden. Wird davon kein Gebrauch gemacht, müssen die Daten bis zum 31.08.2012 gelöscht werden. 4. Sollen Kunden (egal ob Bestandskunden oder Interessenten) per Telefon-, Fax oder E-Mail beworben werden, muss vor der Werbeansprache grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Kunden eingeholt werden. Dies gilt ausnahmslos für das Datenschutzrecht; im Wettbewerbsrecht gibt es enge Ausnahmen, die es auch ohne Einwilligung erlauben, Kunden anzusprechen. Aufgrund dieses bislang ungeklärten Konflikts zwischen Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sollte sicherheitshalber eine Einwilligung eingeholt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an: Dr. Marc Zgaga Tel.: 0221 / 355371-39 [email protected] Motivationsfaktoren: Was Teil- und Vollzeitkräfte unterscheidet Die von der PRISMA beauftragte Studie zum Thema „Motivationsfaktoren im PBS-Fachhandel“ zeigt eindeutig, welche wichtige Rolle ein gutes Betriebsklima für die Motivation der Mitarbeiter spielt. Sind alle Mitarbeiter mit den gleichen Faktoren zu motivieren? Diese Frage beantworten wir heute in Tipps & Tricks. In der Auswertung der mit pbs-AKTUELL und der Unternehmensberatung Heckner durchgeführten PRISMA-Befragung konnten wir auch die Ergebnisse nach Vollzeit und Teilzeitkräften auswerten. Die folgende Grafik zeigt die Ergebnisse nach diesen beiden Mitarbeitergruppen unterschieden. In der Befragung konnten die Befragungsteilnehmer anklicken oder ankreuzen, welche Faktoren sie besonders motivieren. Diese Faktoren wurden in Noten umgerechnet und nachfolgend auch grafisch dargestellt. Je weiter sich die Linie auf der linken Seite der Grafik befindet, desto wichtiger ist der Faktor für die Motivation, je weiter rechts, desto unwichtiger. Einigkeit herrscht unter allen drei Zielgruppen, wie wichtig ein gutes Betriebsklima für die Motivation bei der Arbeit ist. Weiterhin ist festzustellen, dass die Vollzeitkräfte einige Faktoren besonders wichtig erachten. Werden diese Faktoren in der Personalführung berücksichtigt, wird sich daraus auch eine entsprechende Motivation und Engagement für die Arbeit ergeben. Diese Faktoren, die den Vollzeitkräften ganz besonders wichtig sind: 1. Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen erhalten. Die Vollzeitkräfte möchten ganz offensichtlich auch eine klare Unternehmensstruktur, bei der sie erkennen, wo ihr Platz im Unternehmen ist. Diese beiden Wünsche der Mitarbeiter können durch die Aufzeichnung der Organisationsstruktur des Unternehmens und durch eine Arbeits- bzw. Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden. Bei der Organisationsstruktur ist zu berücksichtigen, dass eine Person nicht mehr als sieben Mitarbeiter direkt führen kann. Zur Organisationsstruktur gehört ebenfalls, dass es für den Chef und/oder die Chefin ein/e Stellvertreter/in bestimmt wird. Wenn die Organisationsstruktur in Form eines Organigramms aufgezeichnet ist, kennen die Mitarbeiter ihren Platz im Unternehmen (was sie sich ausdrücklich wünschen) und können die Hierarchie des Unternehmens nachvollziehen. Dabei wird im Organigramm klar herausgearbeitet, dass jeder Mitarbeiter nur einen Chef haben kann. Irritationen, Unzufriedenheit und organisatorisches Chaos entstehen immer dann, wenn eine Person zwei Chefs dienen muss. 2. Leistungsorientierte Entlohnung Auch dieser Faktor ist offensichtlich für die Vollzeitkräfte ganz besonders wichtig. Sie wollen auch wissen, wie es im Unternehmen läuft und möchten, wenn die betrieblichen Zahlen stimmen, auch ihren Anteil am Erfolg. Manche Kollegen/innen legen den Mitarbeitern offen, welche Umsätze, ggf. nach Sortimentsbereichen, erzielt werden. Die Mitarbeiter wissen genau, welche Umsatzzahlen pro Woche und Monat erzielt werden müssen, damit ihr Arbeitsplatz sicher ist. Andere Unternehmer/innen sagen klipp und klar „wenn wir diese Umsatzgrenze überschreiten gibt es eine Prämie“, deren Höhe die Mitarbeiter im Vorhinein kennen. Diese Form der Führung bezeichnet man als „führen durch Ziele“. 3. Entscheidungen selbstständig treffen. Auch dieser Wunsch wird bei den Vollzeitkräften weitaus häufiger genannt als bei den anderen befragten Zielgruppen. Um diesen Motivationswunsch der Mitarbeiter zu erfüllen, könnte man im Rahmen einer schriftlichen Aufgabenbeschreibung, Kompetenzen und Verantwortungen für die Mitarbeiter gleichermaßen definieren. Den Unternehmer/innen können wir nur empfehlen, ihren Mitarbeitern Freiräume zu gewähren und die Freiräume vorher schriftlich zu definieren. Wer diese Faktoren kennt und in seinem Unternehmen berücksichtigt, wird mit Sicherheit Motivationsreserven, die insbesondere in den Vollzeitkräften schlummern, mobilisieren. Nutzen Sie die Ergebnisse dieser Befragung in Ihrer nächsten Mitarbeiterbesprechung Denken Sie auch einmal darüber nach die Ergebnisse der Studiensammlung oder dieser Artikel aus Tipps & Tricks mit Ihren Mitarbeitern zu besprechen. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern die Fragen: „Gelten diese Durchschnittsergebnisse auch für unser Unternehmen?“, „Gibt es bei uns im Unternehmen andere Motivationsfaktoren?“ Fragen Sie die Mitarbeiter, was deren wichtigste Motivationsfaktoren sind. Ich bin sicher, hier werden sich weitere Ansatzpunkte für eine zukunftsorientierte Personalführung ergeben. Weitere Fragen zum Thema Motivation und Mitarbeiterführung beantworten Ihnen die Berater der Unternehmensberatung Heckner gerne. Kastl: Ulrich C. Heckner, Tel.: 08671-13016 Bernau/Brandenburg: Reinhardt Neufang, Tel.: 03338-38011 In den Herbst-ERFA-Gruppen werden wir uns mit dem Thema Mitarbeitermotivation und den Ergebnissen der Befragung beschäftigen. Die Teilnahme lohnt bei ERFA-Tagungen immer und im Herbst 2012 ganz besonders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(( H E D2 5 A, / , - . % # , 3# /// . % # .,05h&.(5 '9%(5$781*81'6&+8/81* GLOSSAR (ZITIERT AUS WIKIPEDIA HTTP://DE.WIKIPEDIA.ORG) Adwords Google AdWords (Wortspiel auf englisch „Adverts“ = Werbeanzeigen und „Words“ = Wörter) ist als Keyword-Advertising eine Form der Internetwerbung des Suchmaschinenbetreibers Google Inc. Google AdWords können auf Google-Suchseiten und auf zahlreichen Websites, die zum GoogleWerbenetzwerk gehören, geschaltet werden. Ähnliche Werbeprogramme werden auch von anderen Suchmaschinen (beispielsweise Yahoo! Search Marketing) betrieben. Affiliate-Marketing Affiliate-Systeme (engl. affiliate „angliedern“) sind eine internetbasierte Vertriebslösung, bei der meistens ein kommerzieller Anbieter seine Vertriebspartner erfolgsorientiert durch eine Provision vergütet. Der Produktanbieter stellt hierbei seine Werbemittel zur Verfügung, die der Affiliate auf seinen Seiten zur Bewerbung der Angebote des Kooperationspartners verwenden oder über andere Kanäle (z. B. KeywordAdvertising, E-Mail-Marketing) einsetzen kann. Antivirus Ein Antivirenprogramm (auch Virenscanner oder Virenschutz genannt, Abkürzung: AV) ist eine Software, die bekannte Computerviren, Computerwürmer und Trojanische Pferde aufspürt, blockiert und gegebenenfalls beseitigt. Für die private Nutzung kostenlose und konkurrenzfähige Antivirenlösungen gibt es bei www.avira.de und www.avast.de App Anwendungen für moderne Smartphones, die über einen in das Betriebssystem integrierten Onlineshop bezogen und auf einfachste Weise direkt auf dem Smartphone installiert werden können. Zu diesen Onlineshops zählen u.a. App Store von Apple, Windows Phone Marketplace von Microsoft, Android Play Store (früher: Market) von Google, Nokias Ovi Store, AppWorld von RIM für die BlackberryGeräte sowie PlayNow von Sony Ericsson oder Samsung Apps. Blog Ein Blog oder auch Web-Log, Wortkreuzung aus engl. World Wide Web und Log für Logbuch, ist ein auf einer Website geführtes und damit – meist öffentlich – einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem mindestens eine Person, der Web-Logger, kurz Blogger, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert oder Gedanken niederschreibt. Meist sind Kommentare oder Diskussionen der Leser über einen Artikel zulässig. Siehe auch ‚Wordpress‘ Convenience Convenience ist das englische Wort für Bequemlichkeit, welches ein wichtiger Begriff im Marketing geworden ist. Vor allem durch das Erstarken des Internets ist der Convenience-Gedanke immer stärker geworden. Elemente des Convenience sind: • Shopping von zuhause • Jederzeit einkaufen können • Die Ware direkt nach Hause geliefert bekommen Conversion-Rate Die Conversion-Rate zeigt das Mengenverhältnis von Käufern zu Besuchern. Daher ist diese Rate vor allem bei Online-Shops sehr interessant und wichtig. Je nach Angebot von Impuls- oder Zielkaufartikeln ist eine Conversion-Rate von 1% bereits gut. Beispiel: 100 Käufer bei 10.000 Besuchern entspricht 1% Rate. Content-ManagementSystem (CMS) Ein Content-Management-System (kurz: CMS, übersetzt: Inhaltsverwaltungssystem) ist ein System zur gemeinschaftlichen Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten. Diese können aus Text- und Multimedia-Dokumenten bestehen. Ein Autor kann ein solches System in den meisten Fällen ohne Programmier- oder HTML-Kenntnisse bedienen. Der darzustellende Informationsgehalt wird in diesem Zusammenhang als Content (Inhalt) bezeichnet. Zu den bekanntesten Open-Source-CMS zählen Joomla, Wordpress, TYPO3 und Drupal (siehe jeweils dort im Glossar) Cookie Ein Cookie ist ein kurzer Eintrag in einer meist kleinen Datenbank oder in einem speziellen Dateiverzeichnis auf einem Computer und dient dem Austausch von Informationen zwischen Computerprogrammen oder der zeitlich beschränkten Archivierung von Informationen. Ein Cookie besteht aus mindestens zwei Bestandteilen, seinem Namen und dem Inhalt oder Wert des Cookie. Außerdem können Angaben über den zweckmäßigen Gebrauch vorhanden sein. Die Einträge in der Datenbank können vom Benutzer des Computers ohne besondere Hilfsmittel oft nicht eingesehen oder verändert werden. Display-Marketing Unter Display-Marketing versteht man im Marketing die graphische Ansprache per Banner, Logo oder auch Button. Textzeilen oder Lauftext gehören klassisch nicht zu den Display-Marketing-Elementen. Heutzutage gilt für das Display-Marketing, das die Buttons und Banner einerseits zwar gut erkennbar sein müssen, aber andererseits nicht zu aufdringlich sein dürfen. DRM Digitale Rechteverwaltung (engl. Digital Rights Management) bezeichnet Verfahren, mit denen die Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll. Vor allem bei digital vorliegenden Film- und Tonaufnahmen, aber auch bei Software, elektronischen Dokumenten oder elektronischen Büchern findet die digitale Nutzungsverwaltung Verwendung. Sie ermöglicht Anbietern, die solche DRM-Systeme zur Nutzungskontrolle ihrer Daten einsetzen, prinzipiell neue Abrechnungsmöglichkeiten, um beispielsweise mittels Lizenzen und Berechtigungen sich Nutzungsrechte an Daten, anstatt die Daten selbst, vergüten zu lassen. ! "# $ % &&% % ' ! " ( $ % &&% % ) * + " ,,, + " .,05h&.(5 '9%(5$781*81'6&+8/81* & Betrifft z.B. MP3, eBooks, Videos, Spiele Drupal Drupal ist ein Content-Management-System (CMS) und -Framework, das in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen weltweit zum Einsatz kommt. Seine Hauptanwendung findet Drupal bei der Organisation von Websites. Drupal ist freie Software und steht unter der GNU General Public License. Es ist in PHP geschrieben und verwendet MySQL/MariaDB, PostgreSQL, SQLite, Oracle oder MSSQL als Datenbank. Verwendung bei 2,6% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 6,8% (Stand 06.2012 http://w3techs.com) eBook Ein eBook (von engl. electronic book) oder auch Digitalbuch versucht im weitesten Sinne, das Medium Buch mit seinen medientypischen Eigenarten in digitaler Form verfügbar zu machen. Facebook Facebook ist eine Website zum Erstellen und Betreiben sozialer Netzwerke, die der Facebook Inc. mit Sitz im kalifornischen Palo Alto gehört. Die Plattform war im Februar 2004 erstmals zugänglich und erreichte im März 2012 nach eigenen Angaben 900 Millionen aktive Nutzer weltweit. In Deutschland wird das Netzwerk mittlerweile per Ende 2011 von 22 Millionen Menschen genutzt. Mehr dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook Firewall Eine Firewall ist eine Software, die dazu dient, den Netzwerkzugriff zu beschränken, basierend auf Absender- oder Zieladresse und genutzten Diensten. Die Firewall überwacht den durch sie hindurch laufenden Datenverkehr und entscheidet anhand festgelegter Regeln, ob bestimmte Netzwerkpakete durchgelassen werden, oder nicht. Auf diese Weise versucht die Firewall unerlaubte Netzwerkzugriffe zu unterbinden. Flash Adobe Flash (kurz Flash, ehemals Macromedia Flash) ist eine proprietäre integrierte Entwicklungsumgebung von Adobe Systems zur Erstellung multimedialer, interaktiver Inhalte. Der Benutzer produziert mit dieser Software Dateien im proprietären SWF-Format. Bekannt und umgangssprachlich gemeint ist Flash als Flash Player, eine Softwarekomponente zum Betrachten dieser SWF-Dateien. Der Flash Player ist eines der verbreitetesten Browser-Plug-ins. Neben der offenen W3C-Webplattform (u. a. HTML5, „AJAX“) konkurriert die Adobe Flash Plattform mit Silverlight, OpenLaszlo und JavaFX. Flash-Cookie Flash-Cookies sind Dateien, in die Webseiten, welche Flash-Medien einbinden, benutzerspezifische Daten auf dem Rechner des sie abrufenden Benutzers schreiben und später wieder auslesen können. Verwaltet werden diese Dateien nicht vom Webbrowser selbst, sondern von seinem jeweiligen FlashPlayer-Plugin. Problematisch ist der Umstand, dass Flash-Cookies nicht von der Cookieverwaltung des Browsers administriert werden, sondern vom browserexternen Adobe-Flash-Programm selbst. Somit müssen sie bei Bedarf manuell oder mit Hilfe spezieller Software gelöscht werden. Forum Ein Internetforum, auch Diskussionsforum, ist ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. Die Kommunikation findet dabei asynchron, das heißt nicht in Echtzeit, statt. Im Gegensatz zum Blog sind die Nutzer weitestgehend gleichberechtigt. Hosting Hosting (dt. „Gastgeber sein“) ist die Unterbringung von Internetprojekten, die sich in der Regel auch öffentlich durch das Internet abrufen lassen. Diese Aufgabe übernehmen Internet-Dienstleistungsanbieter (Provider oder Webhoster), die Webspeicher, Datenbanken, E-Mail-Adressen und weitere Produkte anbieten und zum Austausch von Daten durch das Internet dienen. Diese Anbieter legen üblicherweise auf ihren Webservern die durch den Kunden z. B. per SFTP oder FTP hochgeladenen Webseiten ab, übernehmen ggf. auch die Registrierung von Domains und die Bekanntmachung per DNS. Zu den Dienstleistungen können gehören: • Bereitstellung von Webspeicher, Webhosting • Bereitstellung von Webdatenbanken, wie z. B. MySQL, PostgreSQL oder Oracle • Registrierung von TLDs • E-Mail-Hosting • Bereitstellung kompletter Shopsysteme • Bereitstellung kompletter CMS, wie z. B. TYPO3 oder Joomla und phpwcms Joomla Joomla! ist ein populäres freies Content-Management-System (CMS), das aus dem Open-Source-Projekt Mambo hervorgegangen ist und inzwischen in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen weltweit zum Einsatz kommt. Seine Hauptanwendung findet Joomla beim Erstellen von Webseiten. Joomla gehört zusammen mit Wordpress, TYPO3 und Drupal zu den bekanntesten Open-Source-CMS und ist eines der meistverwendeten. Verwendung bei 2,8% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 9,2% (Stand 06.2012 http://w3techs.com) MySQL Der MySQL Server ist ein relationales Datenbankverwaltungssystem. Es ist als Open-Source-Software sowie als kommerzielle Enterpriseversion für verschiedene Betriebssysteme verfügbar und bildet die Grundlage für viele dynamische Webauftritte. Ursprünglich wurde MySQL Server vom schwedischen Unternehmen MySQL AB entwickelt. Im Februar 2008 wurde MySQL AB von Sun Microsystems übernommen. Im Januar 2010 wurde Sun Microsystems ! "# $ % &&% % ' ! " ( $ % &&% % ) * + " ,,, + " .,05h&.(5 '9%(5$781*81'6&+8/81* ' von Oracle gekauft. MySQL ist mit mehr als 6 Millionen Installationen und über 64.000 Downloads pro Tag das populärste Open-Source-Datenbankverwaltungssystem der Welt. Es kommt beispielsweise bei Google, YouTube, Wikipedia und Twitter zum Einsatz. Pagerank Der PageRank-Algorithmus ist ein Verfahren, eine Menge verlinkter Dokumente, wie beispielsweise das World Wide Web, anhand ihrer Struktur zu bewerten bzw. zu gewichten. Dabei wird jedem Element ein Gewicht, der PageRank, aufgrund seiner Verlinkungsstruktur zugeordnet. Der Algorithmus wurde von Larry Page (daher der Name PageRank) und Sergei Brin an der Stanford University entwickelt und von dieser zum Patent angemeldet.[1] Er diente der Suchmaschine Google des von Brin und Page gegründeten Unternehmens Google Inc. als Grundlage für die Bewertung von Seiten. Der PageRank-Algorithmus ist eine spezielle Methode, die Linkpopularität einer Seite bzw. eines Dokumentes festzulegen. Das Grundprinzip lautet: Je mehr Links auf eine Seite verweisen, umso höher ist das Gewicht dieser Seite. Je höher das Gewicht der verweisenden Seiten ist, desto größer ist der Effekt. Das Ziel des Verfahrens ist es, die Links dem Gewicht entsprechend zu sortieren, um so eine Ergebnisreihenfolge bei einer Suchabfrage herzustellen, d.h. Links zu wichtigeren Seiten weiter vorne in der Ergebnisliste anzuzeigen. PHP PHP ist eine Skriptsprache mit einer an C und Perl angelehnten Syntax, die hauptsächlich zur Erstellung dynamischer Webseiten oder Webanwendungen verwendet wird. PHP wird als freie Software unter der PHP-Lizenz verbreitet. PHP zeichnet sich durch die breite Datenbankunterstützung und Internet-Protokolleinbindung sowie die Verfügbarkeit zahlreicher Funktionsbibliotheken aus. PHP wird auf ca. 75% aller Websites als serverseitige Programmiersprache eingesetzt und ist damit die am häufigsten verwendete Sprache zum Erstellen von Websites. Posting Posting bezeichnet ursprünglich eine Mitteilung innerhalb einer Newsgroup im Usenet. Mittlerweile werden auch Beiträge in Webforen oder Blogs unter diesem Begriff eingeordnet. Eine Folge von Postings, die in Form von Diskussionsbeiträgen hierarchisch organisiert sind, wird als Thread bezeichnet. Router Router sind Netzwerkgeräte, die mehrere Rechnernetze (z.B. das Heimnetzwerk mit dem Internet) koppeln oder trennen. Dabei analysiert eine meist in den Router integrierte Firewall die ankommenden Datenpakete und blockt diese oder leitet sie weiter. Schöpfungshöhe Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet. Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. In der Praxis wird der Begriff vor allem als Ja/Nein-Option verwendet: Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einem solchen Produkt Werkcharakter und damit Urheberrechtsschutz zusprechen zu können, mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen Gemeinfreiheit. Die Schöpfungshöhe stellt als notwendige Bedingung sozusagen die Untergrenze des Urheberrechtsschutzes dar. SchülerVZ SchülerVZ (kurz für Schülerverzeichnis) ist eine Online-Community für Schüler und neben studiVZ und meinVZ ein Projekt der VZnet Netzwerke. Das soziale Netzwerk wurde im Februar 2007 gegründet und war das zweite der drei VZ-Netzwerke. Siehe auch ‚Social Network‘ und ‚Facebook‘ Skype Skype ist eine kostenlose VoIP-Software mit Instant-Messaging-Funktion, Dateiübertragung und Videotelefonie, die ein proprietäres Protokoll verwendet. Sie ermöglicht das kostenlose Telefonieren zwischen Skype-Kunden via Internet sowie das gebührenpflichtige Telefonieren ins Festnetz und zu Mobiltelefonen (SkypeOut). Internettelefonate mit Kunden anderer Anbieter sind nicht möglich. Der ebenfalls gebührenpflichtige Dienst SkypeIn ermöglicht es, auch Anrufe aus dem herkömmlichen Telefonnetz entgegenzunehmen; solche Online-Nummern lassen sich für 25 Länder kaufen, ohne physisch in diesen Ländern anwesend zu sein. In der aktuellen Version für Windows und Mac sind Konferenzschaltungen mit bis zu 25 Gesprächsteilnehmern möglich. Smartphone Ein Smartphone ist ein Mobiltelefon, das mehr Computerfunktionalität und -konnektivität als ein herkömmliches fortschrittliches Mobiltelefon zur Verfügung stellt. Aktuelle Smartphones lassen sich meist über zusätzliche Programme (sogenannte Apps) vom Anwender individuell mit neuen Funktionen aufrüsten. Ein Smartphone kann auch als ein kleiner transportabler Computer (PDA) mit zusätzlicher Funktionalität eines Mobiltelefons verstanden werden. Social Network Soziale Netzwerke im Sinne der Informatik sind Netzgemeinschaften bzw. Webdienste, die Netzgemeinschaften beherbergen. Handelt es sich um Netzwerke, bei denen die Benutzer gemeinsam eigene Inhalte erstellen, bezeichnet man diese auch als soziale Medien. -> sieh auch ‚Facebook‘ SSL Transport Layer Security (TLS), weitläufiger bekannt unter der Vorgängerbezeichnung Secure Sockets Layer (SSL), ist ein hybrides Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Seit Version 3.0 wird das SSL-Protokoll unter dem neuen Namen TLS weiterentwickelt und standardisiert, wobei Version 1.0 von TLS der Version 3.1 von SSL entspricht. Suchmaschinenoptimierung (SEO) Suchmaschinenoptimierung oder Search Engine Optimization (SEO) sind Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten im Suchmaschinenranking auf höheren Plätzen erscheinen. Suchmaschinenoptimierung ist ein Teilgebiet des Suchmaschinenmarketing. ! "# $ % &&% % ' ! " ( $ % &&% % ) * + " ,,, + " .,05h&.(5 '9%(5$781*81'6&+8/81* Bei der Suchmaschinenoptimierung werden die Techniken der Webcrawler und Sortieralgorithmen von Suchmaschinen untersucht. Diese werden von den Betreibern der Suchmaschinen meist nur zum Teil offen gelegt und häufig geändert, um Missbrauch zu erschweren und dem Benutzer relevante Ergebnisse zu liefern. Die nicht bekannten und geheim gehaltenen Techniken werden durch Reverse Engineering der Suchergebnisse untersucht. Dabei wird analysiert, wie Suchmaschinen Webseiten und deren Inhalte indizieren und nach welchen Kriterien diese von der Suchmaschine bewertet, zusammengestellt und sortiert werden. Das Aufsuchen und Einlesen der Inhalte von Webseiten folgt dagegen bekannten HTML-Standards des Web, deren Einhaltung bei der Erstellung von Webseiten den ersten und wesentlichen Schritt einer Optimierung darstellt. Ein weiterer Schritt ist die Auswahl der geeigneten Suchbegriffe. Hierzu kann man sich frei verfügbarer Datenbanken, wie einer Keyword-Datenbank oder des MetaGer Web-Assoziators, bedienen. Dabei werden Inhalte im Head- sowie im Bodybereich ausgewertet. Der eigentlich für Suchmaschinen konzipierte Meta-Tag Keyword wird inzwischen nicht mehr berücksichtigt. Wichtig ist die richtige Suchwortdichte in der betreffenden Internetpräsenz. Besonders bedeutsam sind außerdem die Wörter, die im Seitentitel (Title-Tag), in ausgewiesenen Überschriften (H1-, H2-Tags usw.), in Textlinks (auch solchen, die auf die betreffende Seite verweisen) sowie innerhalb der URL vorkommen. Traffic Der durch eine Website erzeugte Datenfluss durch den Aufruf von Webseiten, den Email-Verkehr, den Abruf von Downloads usw. Trojaner Als Trojanisches Pferd, auch kurz Trojaner genannt, bezeichnet man ein Computerprogramm, das als nützliche Anwendung getarnt ist, im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion erfüllt. Ein Trojanisches Pferd zählt zur Familie unerwünschter bzw. schädlicher Programme, der so genannten Malware. Es wird umgangssprachlich häufig mit Computerviren synonym verwendet, sowie als Oberbegriff für Backdoors und Rootkits gebraucht, ist davon aber klar abzugrenzen. Twitter Twitter ist eine Anwendung zum Mikroblogging. Es wird auch als soziales Netzwerk oder ein meist öffentlich einsehbares Tagebuch im Internet definiert. Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Massenmedien nutzen Twitter als Plattform zur Verbreitung von kurzen Textnachrichten im Internet. Einfach formuliert ist Twitter ein Blog als SMS. Typo3 TYPO3 ist ein freies Content-Management-Framework für Websites, das ursprünglich von Kasper Skårhøj entwickelt wurde. TYPO3 basiert auf der Skriptsprache PHP. Als Datenbank kann MySQL, aber auch etwa PostgreSQL oder Oracle eingesetzt werden. Das System wird von zwei Teams,[1] jeweils einem für Version 4 und einem für Version 5, weiterentwickelt. Der Name TYPO3 stammt daher, dass Skårhøj durch einen Tippfehler (englisch „typo“) bei der Entwicklung einen Teil seiner Arbeit verlor. Die Zahl „3“ wurde dem Namen schließlich angehängt, nachdem die dritte Version des Systems durch ihren Erfolg als eine Art Marke bekannt wurde.[2] Zahlreiche Funktionen können mit Erweiterungen integriert werden, ohne dass eigener Programmcode geschrieben werden muss. Die derzeit über 5000 Erweiterungen stammen zum größten Teil von anderen Anbietern und sind kostenlos verfügbar. Erhältlich sind unter anderem News, Shop-Systeme oder Diskussionsforen. Das System ist auf Mehrsprachigkeit ausgelegt und wird von einer Anwender- und Entwicklergemeinde aus aller Welt betreut. TYPO3 gehört zusammen mit Drupal, Joomla! und WordPress zu den bekanntesten Content-Management-Systemen aus dem Bereich der freien Software. Verwendung bei 0,6% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 2,0% (Stand 06.2012 http://w3techs.com) Web 2.0 Web 2.0 ist keineswegs ein neues Internet. Web 2.0 beschreibt lediglich die Veränderung, die soziale Plattformen und Netzwerke auf das Internet, Software und Informationsflut haben. Beispiel hierfür ist die Veränderung der Informationsbeschaffung von der Enzyklopädie hin zu Wikipedia. Webseite Eine Webseite ist genau eine einzelne Seite auf einer Website. Website Eine Website im deutschen Sprachgebrauch auch Webauftritt (Internetauftritt), Webpräsenz (Internetpräsenz), Webangebot (Internetangebot) sowie Internetplattform (Webplattform) genannt – ist ein virtueller Platz im World Wide Web, an dem sich meist mehrere Webseiten (Dateien) und andere Ressourcen befinden. Wikipedia Wikipedia ist ein am 15. Januar 2001 gegründetes freies Online-Lexikon in zahlreichen Sprachen. Der Name Wikipedia ist ein Kofferwort, das sich aus „Wiki“ (hawaiisch für „schnell“) und „Encyclopedia“ zusammensetzt. Die deutschsprachige Wikipedia umfasst über eine Million und die englischsprachige Wikipedia weit über drei Millionen Artikel. Wordpress WordPress ist ein System zur Verwaltung von Inhalten einer Website oder eines Blogs. Es bietet sich besonders zum Aufbau und zur Pflege eines Weblogs an, da es erlaubt, jeden Beitrag einer oder mehreren frei erstellbaren Kategorien zuzuweisen, und automatisch die entsprechenden Navigationselemente erzeugt. Verwendung bei 16,6% aller Websites; Marktanteil bei CMS-Systemen: 54,2% (Stand 06.2012 http://w3techs.com) ! "# $ % &&% % ' ! " ( $ % &&% % ) * + " ,,, + " ERFA-Themen Herbst 2012 - bitte bereiten Sie sich gut vor - Sehr geehrte Damen und Herren, hier die Themen für unsere PRISMA-Herbst-ERFA-Tagungen. Üblicherweise starten wir am ersten ERFA-Tag um 09.00 Uhr mit der Betriebsbegehung bei unserem Gastgeber. Bitte beachten Sie Ihre Einladung, denn einige PRISMA-ERFA-Gruppen treffen sich am Vorabend zur Betriebsbegehung. Wie immer fragen wir zu Beginn der ERFA-Sitzung ab, welche dieser Themen Sie besonders interessieren. Ihre Moderatoren Ulrich C. Heckner und Reinhardt Neufang sind auf alle Themen vorbereitet. Wir gliedern die ERFA-Tagung in • Kernthemen, die wir auf alle Fälle behandeln und • Optionsthemen – Themen, die wir nur dann behandeln, wenn die ERFA-Kollegen sich dieses Thema wünschen. Die Themen im Überblick: 1 Betriebsbegehung (Kernthema) Die meisten ERFA-Gruppen führen eine Betriebsbegehung durch. Bitte beachten Sie dabei die Einladung der PRISMA, wann diese Betriebsbegehung erfolgt. Einige Gruppen treffen sich am Vorabend zur Betriebsbegehung, einige führen diese morgens am eigentlichen ERFA-Tag durch. 2 Auswertung der Betriebsbegehung (Kernthema) In den Gruppen, in denen wir eine Betriebsbegehung durchführen, werden wir die Auswertung anschließend in der ERFA-Tagung vornehmen. Jeder Teilnehmer erhält wertvolle Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten seines Ladengeschäftes. 3 Unternehmerfragen – damit keine Frage offen bleibt (Kernthema) Bringen Sie die Fragen in die ERFA-Tagung mit, die Ihnen gerade auf den Nägeln brennen. Präsentieren Sie Ihre Erfahrungen vor den ERFA-Kollegen mit dem Ziel, bessere Entscheidungen zu treffen, mehr Spaß an der Arbeit zu haben und mehr Gewinn zu erwirtschaften. Bitte bringen Sie Ihre Fragen zur ERFA-Tagung mit! 4 Kontrolle Maßnahmen der letzten Sitzung - gute Ideen auch umsetzen (optional) In den ERFA-Gruppen, in denen die Teilnehmer Maßnahmen festgelegt haben, werden wir diese kontrollieren. Profitieren Sie von den Erfahrungen der ERFA-Kollegen! 5 Betriebswirtschaftliche Themen 5.1 Umsatzentwicklung und Trends 2012 (Kernthema) Schon im Herbst sagten die Konjunkturforscher für 2012 ein gutes Konsumklima voraus. Konnten Sie von diesem guten Konsumklima profitieren? Wie war der Schulanfang? Wir wollen nicht nur das Zahlenmaterial miteinander vergleichen, sondern uns auch über das Verhalten der Kunden, die aktuell gut laufenden Sortimente und andere Beobachtungen in Ihrem Ladengeschäft beschäftigen. Bitte bringen Sie die ausgefüllte Checkliste in die ERFA-Tagung mit! 5.2 Betriebsvergleich 2011 (Kernthema) Bitte füllen Sie die Checkliste zum Betriebsvergleich 2011 aus. Wir werden diese Checklisten in der ERFA-Sitzung einsammeln und Ihnen die Ergebnisse im Frühjahr 2013 präsentieren. Jetzt schon ein herzliches Dankeschön an die Kollegen, die ihren Beitrag dazu leisten, dass über die PRISMA der beste Betriebsvergleich für den PBS-Fachhandel in Deutschland „auf die Beine gestellt“ werden kann. Bitte bringen Sie die ausgefüllte Checkliste in die ERFA-Tagung mit! 6 Arbeitsabläufe im Büro optimieren (Kernthema) Es gibt eine Fülle an organisatorischen Hilfsmitteln, mit denen Sie als Inhaber/in eines PBSFachgeschäftes ihr Leben erleichtern. Wir wollen Ihnen ein Instrument genauer vorstellen und Ihnen Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihren Tagesstress besser in den Griff bekommen, weniger persönlich belastet sind und die Aufgaben trotzdem nicht vergessen werden. 7 Was motiviert Mitarbeiter? (Kernthema) Die PRISMA hat gemeinsam mit der Unternehmensberatung Heckner und pbs-AKTUELL eine Umfragen in Auftrag gegeben zu den Motivationsfaktoren der Mitarbeiter. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Mitarbeiter vernünftig motivieren, dann müssen Sie die ERFATagung besuchen, denn dort werden Ihnen die wichtigsten Ergebnisse präsentiert. Das Ziel: • motiviertere Mitarbeiter • selbständig und eigenverantwortlich arbeitende Mitarbeiter • dadurch: Entlastung und mehr Lebensqualität für die Unternehmer 8 Maßnahmenplan, damit gute Ideen auch in die Tat umgesetzt werden (Kernthema) Wir werden einen neuen Maßnahmenplan entwickeln, den wir dann in der nächsten ERFA-Tagung vergleichen. 9 Individuelle Themen Einige ERFA-Gruppen haben sich bestimmte Themen gewünscht. Diese Themen werden die Moderatoren der Gruppen behandeln. Bitte sehen Sie sich hierzu das letzte ERFA-Protokoll an, damit Sie gut vorbereitet zur ERFATagung kommen! Werkzeug nicht vergessen! Stifte, Zahlen, Taschenrechner... Wir freuen uns auf die Tagung mit Ihnen und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen Ihre Moderatoren Ulrich C. Heckner Unternehmensberatung Heckner Reinhardt Neufang Heckner & Partner Erfassungsbogen ERFA-Betriebsvergleich f r 2011 Wir führen einen anonymen Betriebsvergleich, der nur mit Durchschnittswerten ausgewiesen wird, für die Fachgeschäfte durch. Die Auswertung erfolgt in den Räumen der Unternehmensberatung Heckner. Ihre individuellen Daten werden, sobald die Durchschnittswerte ermittelt sind, sofort vernichtet. Alle Teilnehmer erhalten die Ergebnisse des Betriebsvergleichs in der nächsten ERFA-Sitzung und können damit ihre betriebliche Situation optimal einschätzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um in eine erfolgreiche Zukunft zu starten. Bitte runden Sie alle Beträge auf ganze Zahlen (ganze €) auf! Bitte füllen Sie die nachfolgenden Tabellen aus und bringen diese in die Tagung mit! a. Personalstamm Ihres Unternehmens Wir untersuchen die bewertete Anzahl der Mitarbeiter. Auch Familienmitglieder (egal, ob diese Gehalt beziehen oder nicht), sowie der Unternehmer/die Unternehmerin, werden in die Berechnungen einbezogen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter bewerten müssen. Basis für eine Vollzeitkraft ist eine 40-Stunden-Woche! Arbeitnehmer Azubi1 Bewertung Anzahl 0,1 – 0,4 Halbtagskraft 0,5 Vollzeitkraft 1,0 Unternehmer 1,0 Summe meiner bewerteten Mitarbeiter inkl. Chef: 1 im ersten Lehrjahr (0,1), zweites Lehrjahr (0,2), drittes Lehrjahr (0,3), viertes Lehrjahr (0,4) Anzahl (bewertet) b. Raumleistung Tragen Sie hier bitte die Gesamtfläche sowie die Verkaufsfläche Ihres Unternehmens ein. Zur Gesamtfläche gehören: Ladenfläche, Lagerfläche, Sanitärräume, Büro, Aufenthaltsraum etc. Gesamtfläche des Unternehmens in qm: davon Verkaufsfläche in qm: (inkl. Auslagen der Schaufenster) c. Lagerbestand Tragen Sie hier bitte den entsprechenden Inventurwert ein (Wert lt. Bilanz). Lagerbestand in € laut Bilanz 2011: d. Rohertrag Wenn Sie die folgenden Tabellen zu aufwändig finden, können Sie Ihre BWA per 31.12.2011 mit Vorjahresvergleich auch zur ERFA-Tagung mitnehmen, wir werten dann die BWA-Daten aus. Rohertragsentwicklung Umsatz ./. Wareneinsatz + Provisionserlöse (z. B. Lotto/Post usw.), die nicht in den obigen Umsätzen enthalten sind = Rohertrag 2011 Rohertrag in % vom Umsatz Umsätze ohne MwSt. inkl. ggf. Bestandsveränderungen. Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2011. In € 2011 (netto) e. Kostenstruktur 2011 Um einen aussagekräftigen Vergleich zu ermöglichen, füllen Sie bitte die Tabelle vollständig aus! Für Kostenpositionen, die bei Ihnen nicht vorkommen, bitte 0 € eintragen. Kostenstruktur 2011 In € Personalkosten, tats. Aufwendungen (ohne Geschäftsführergehalt bzw. Unternehmerlohn) Kalkulatorischer Unternehmerlohn1 (siehe Tabelle unten) bzw. Geschäftsführergehalt (bei GmbH) Raumkosten (Miete inkl. Raumnebenkosten) Steuern, Versicherungen, Beiträge Fahrzeugkosten Werbe- und Reisekosten Kosten der Warenabgabe Instandhaltungen/Werkzeuge Abschreibungen (ggf. aus dem Vorjahr übernehmen) Zinskosten Sonstige Kosten (inkl. Steuerberaterkosten!) Gesamtkosten 2011, inkl. kalk. U-Lohn/GF-Gehalt 1 bei Jahresumsatz netto kalk. Unternehmerlohn p.a. Mein Betrieb ist eine: Bis 400.000 € 36.000,- € GmbH2 400.001 – 615.000 € 45.000,- € Personengesellschaft oder Einzelfirma3 615.001 – 920.000 € 56.000,- € Über 920.000 € 66.000,- € Anzahl 2 Wie viele GmbH-Geschäftsführer sind im Unternehmen? 3 Wie viele Gesellschafter arbeiten in der Personengesellschaft mit? Kosten Steuerberater in € 2011 inkl. Jahresabschluss, lfd. Buchführung (in der BWA und in der obigen Tabelle in den sonstigen Kosten enthalten) Betriebswirtschaftliches Ergebnis Der Rohertrag, sowie die Gesamtkosten sind den vorhergehenden Tabellen zu entnehmen. Alle Aufwendungen und Erlöse, die bislang nicht berücksichtigt wurden, sind zu saldieren und entsprechend unter „Saldo aus sonst. Erträge/Aufwendungen“ zu erfassen. Jahr 2011 In € Rohertrag (bitte aus Tabelle im Punkt d. übernehmen!) ./. Gesamtkosten inkl. kalk. Unternehmerlohn bzw. Geschäftsführergehalt (siehe Punkt e.) +/- Saldo aus sonst. Erträgen/Aufwendungen3 (bisher nicht berücksichtigt!)4 = Betriebswirtschaftliches Ergebnis 3 Bitte kennzeichnen Sie den Saldo mit dem entsprechenden Vorzeichen (+/-). 4 keine Provisionserlöse – diese sollen unter Punkt „d. Rohertrag“ berücksichtigt werden - Vielen Dank für Ihre Teilnahme – Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns: Erfa-Gruppen Verbindliche Anmeldung Erfa = Erfahrungsaustausch Beschreibung Niedersachsen II Gastgeber Schwerpunktmäßig konzentriert sich die ERFA-Arbeit auf den betriebswirtschaftlichen und den Management-Bereich. Wir greifen Themen auf, die uns aus dem Teilnehmerkreis zugetragen werden und sensibilisieren Sie für Ihre Zahlen. Ein fester Bestandteil ist auch die Betriebsbegehung des Gastunternehmens samt anschließender Beurteilung, Vorschlägen und Anregungen zur Verbesserung von Kalkulation, Präsentation uvm. Bei all dem kommen jedoch auch die Gespräche und der gegenseitige Austausch zu Fachhandelsthemen unter Kollegen nicht zu kurz. Mittwoch, 26. 9. 2012 O Teilnahme bitte ankreuzen Fa. Stolle, Hilter Bayern III Gastgeber Montag, 1. 10. 2012 Fa. Drexler, Heroldsberg O Teilnahme bitte ankreuzen Niedersachsen III Gastgeber Donnerstag/Freitag, 4. / 5. 10. 2012 Im Hause Hama, Monheim/Bay. O Teilnahme bitte ankreuzen Bayern I Gastgeber Montag, 8. 10. 2012 Fa. Frankhauser, Hemau; Begehung Vortag, 17.00 h O Teilnahme bitte ankreuzen Bayern II Gastgeber Dienstag, 9. 10. 2012 Fa. Schermelleh, München; Begehung Vortag 17.00 h O Teilnahme bitte ankreuzen Baden-Württemberg I Gastgeber Donnerstag, 11. 10. 2012 Fa. Brose, Kornwestheim O Teilnahme bitte ankreuzen Hamburg/Bremen Gastgeber Montag, 15. 10. 2012 Hotel Nähe Walsrode; Anreise Vorabend O Teilnahme bitte ankreuzen Sachsen/Thüringen Gastgeber Mittwoch, 17. 10. 2012 Gastgeber folgt O Teilnahme bitte ankreuzen Niedersachsen I Gastgeber Donnerstag, 18. 10. 2012 Fa. Schreibinsel, Stadthagen O Teilnahme bitte ankreuzen West Gastgeber Dienstag, 23. 10. 2012 Fa. Dübjohann, Greven; individuelle Anreise Vorabend O Teilnahme bitte ankreuzen Baden-Württemberg II Gastgeber Dienstag, 6. 11. 2012 Fa. Villinger, Staufen; Treffen am Vortag 15.00 h O Teilnahme bitte ankreuzen Zielgruppe Teilnehmerzahl Referenten Kosten Inhaber und Personal mit Führungsverantwortung Mindestens 10 Firmen U. C. Heckner / R. Neufang, Unternehmensberatung Heckner & Partner, Kastl/Bernau MGL.: 1. Person: € 140,- / weitere Person: € 100,Nicht-MGL: s.o. zzgl. € 25,- ; alle Preise zzgl. MwSt. Stornierung Sie können die Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren. Teilnehmer Vorname Prisma Mgl.-Nr. Teilnehmer Name Firma Datum Anmeldeschluss: PLZ Ort Unterschrift 4 Wochen vor jeweiligem Termin Bitte per Fax an 02129/5571-699 Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet 21. Mai 2012 www.einzelhandel.de Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet I. Einleitung Am 01. August 2012 werden die für den Handel wesentlichen Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet („Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“) in Kraft treten. Die neuen Regelungen müssen von den Online-Händlern ab dem 01. August 2012 beachtet werden. In vielen Fällen werden Änderungen bei der Gestaltung der Online-Shops erforderlich sein, die rechtzeitig in Angriff genommen werden sollten. Die Umgestaltung der Online-Shops muss spätestens am 31. Juli 2012 abgeschlossen sein. Berücksichtigt der Händler nicht fristgerecht die neuen Bestimmungen, drohen Abmahnungen und Probleme beim rechtswirksamen Zustandekommen der Kaufverträge. Es entstehen dann ggf. trotz Lieferung der Ware keine Kaufpreisansprüche des Händlers. Dieser muss ggf. die rechtsgrundlos gelieferte Ware im Wege des Bereicherungsrechts vom Kunden zurückverlangen. Dies ist mit erheblichem Aufwand und Risiken verbunden. Das Gesetz enthält Neuregelungen für Verträge über Waren oder Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zustande kommen. Bei der folgenden Darstellung wird ausschließlich davon ausgegangen, dass Warenlieferungsverträge abgeschlossen werden. Die folgenden Hinweise für die Praxis wurden auch unter Rückgriff auf die Ausführungen der Gesetzesbegründung erstellt (BT-Drs. 17/7745, S. 6 ff.). II. Die Neuregelungen Das Gesetz enthält neue Verpflichtungen, die vom Online-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops in Zukunft beachtet werden müssen. 1. Anwendungsbereich Betroffen sind Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmer und Verbraucher, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr liegen vor, wenn sich der Unternehmer zum Vertragsschluss der Telemedien bedient (§ 312 g Abs. 1 BGB). Dies ist der Fall, wenn Waren in Online-Shops angeboten werden. Auch Vertragsschlüsse per E-Mail und andere Formen der elektronischen Nachrichtenübermittlung (Chat) werden unter Umständen erfasst. Unanwendbar sind die Vorschriften aber, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wurde. 2. Information des Verbrauchers über Preise etc. Der Online-Händler muss dem Verbraucher bestimmte Informationen klar und verständlich zur Verfügung stellen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt. 2 Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet a) Inhalt der Information Der Online-Händler muss den Verbraucher über folgende Gegenstände informieren: x Die wesentlichen Merkmale der Ware (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 erster Halbsatz EGBGB). Erforderlich ist eine übersichtliche Beschreibung der Ware ohne verwirrende oder ablenkende Zusätze. Aus der Beschreibung muss der Verbraucher die für seine Kaufentscheidung maßgeblichen Merkmale der Ware entnehmen können. Beispielsweise sind bei Bekleidung neben einer kurzen Produktbeschreibung (z. B. T-Shirt) Farbe und Größe anzugeben. Ob detailliertere Informationen über die Ware erforderlich sind, ist derzeit unsicher und muss durch die Rechtsprechung geklärt werden. x Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB). Diese Bestimmung ist nur bei Dauerschuldverhältnissen relevant, wenn online z. B. Abonnementverträge abgeschlossen werden. x Den Gesamtpreis der Ware einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB). Die Angabe des Endpreises - d. h. des Preises einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile - im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV genügt (BGH Urteil vom 05.10.2005, Az. VIII ZR 382/04, NJW 2006, S. 211 ff.). x Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB). Sind die Nebenkosten nach Umfang und Art der Bestellung unterschiedlich hoch, muss dies abstrakt angegeben werden, eine konkrete Berechnung anhand der Einzelbestellung ist nicht erforderlich (BGH Urteil vom 05.10.2005, Az. VIII ZR 382/04, NJW 2006, S. 211 ff.). b) Unmittelbarkeit der Information Die Anforderung der „Unmittelbarkeit“ der Information ist nach der Gesetzesbegründung nur erfüllt, wenn die Informationen dem Verbraucher im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Abgabe seiner Bestellung erteilt werden. Der Verbraucher muss die Information daher zum Abschluss des Bestellprozesses erhalten, wenn er den Bestellbutton betätigt (zeitliche Komponente). Die Information bereits am Beginn oder im Verlauf des Bestellprozesses, z. B. bevor der Verbraucher seine Adressdaten oder etwaige Zahlungsinformationen angegeben hat, genügt den Anforderungen nicht. Der Verbraucher soll nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich die Möglichkeit erhalten, die relevante Information direkt zum Zeitpunkt seiner Bestellung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet Die Informationen müssen auch in räumlicher Nähe zu der Schaltfläche für die Bestellung angezeigt werden (räumliche Komponente). Keinesfalls wird dieser Voraussetzung Genüge getan, wenn die Information erst über einen gesonderten Link erlangt werden oder nur einem gesondert herunterzuladenden Dokument entnommen werden kann. Es dürfen keine trennenden Gestaltungselemente genutzt werden, welche die Aufmerksamkeit des Verbrauchers von der Information ablenken könnten. Durch die Gestaltung muss sichergestellt werden, dass sich die Aufmerksamkeit des Verbrauchers unmittelbar vor Betätigung des Bestellbuttons auch auf diese Informationen richtet. Insbesondere darf daher nicht durch trennende Gestaltungselemente von der Information abgelenkt werden. Auch muss jeder Eindruck vermieden werden, als ob zwischen der Vertragsinformation und der Bestellfläche kein innerer sachlicher Zusammenhang bestände. Vielmehr soll durch die Gestaltung dem Verbraucher bewusst werden, dass die in der Information erläuterte Zahlungspflicht gerade dann eintritt, wenn er den Bestellbutton betätigt. Der Gesetzgeber vertritt in der Gesetzesbegründung die Auffassung, dass die Information nur dann im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Abgabe der Bestellung erteilt werde, wenn die Information und die Schaltfläche (Bestellbutton) bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig zu sehen seien, ohne dass der Verbraucher scrollen müsse. Diese Interpretation ist aber nach Auffassung des HDE mit dem Text der Norm und den praktischen Möglichkeiten der Unternehmen nicht vereinbar. Die gesetzliche Voraussetzung der „Unmittelbarkeit“ wird nach Auffassung des HDE immer dann erfüllt, wenn die notwendigen Informationen auf der Nutzeroberfläche in räumlicher Nähe zum Bestellbutton angeordnet werden, ohne dass trennende Elemente wie weitere Texte, Bilder etc. zum Einsatz kommen. Der HDE hat bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Interpretation der Norm durch den Gesetzgeber den Unternehmer in der Praxis vollständig überfordern würde. Ob der Nutzer scrollen muss oder nicht, um die Informationen zu erhalten, hängt nämlich nicht von der Gestaltung der Seite, sondern von den Gegebenheiten beim Endnutzer (z. B. Bildschirmgröße und -auflösung) ab, die der Unternehmer nicht beeinflussen kann. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann außerdem in der Praxis, z. B. beim Mobile Commerce, aufgrund der eingeschränkten Bildschirmauflösung wohl kaum gewährleistet werden. Rechtssicherheit ist in dieser Frage allerdings erst nach einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung zu erwarten. c) Klare und verständliche Information Wie von der Norm ausdrücklich vorgegeben wird, müssen die Informationen „klar und verständlich“ sein. Die Information ist hinreichend klar, wenn sie sich in unübersehbarer Weise vom übrigen Text und den sonstigen Gestaltungselementen abhebt. Der Online-Händler muss also sicherstellen, dass die Informationen nicht im Gesamtlayout des Internetauftritts oder dem sonstigen Online-Angebot untergehen. Schriftgröße, Schriftart und Schriftfarbe müssen so gewählt sein, dass die Informationen nicht versteckt, sondern klar und einfach erkennbar sind. Die Darstellung sollte auch auf die o. g. genannten 4 Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet Informationen beschränkt bleiben. Die Informationen müssen von sonstigen Informationen abgesetzt und für den Verbraucher gut erfassbar sein. Die Voraussetzung der „Verständlichkeit“ wird erfüllt, wenn die Informationen unmissverständlich, d. h. sprachlich eindeutig, formuliert sind und keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze enthalten. 3. Hinweis auf die Zahlungspflicht Der Unternehmer ist verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (§ 312 g Abs. 3 S. 1 BGB). Dies ist der Fall, wenn eine Erklärung des Verbrauchers vorliegt, die sich auch auf den Umstand der Zahlungspflichtigkeit bezieht. Eine konkludente Willenserklärung - also eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten stellt keine ausdrückliche Erklärung dar und wird den Voraussetzungen der Vorschrift daher nicht genügen. a) Definition „Schaltfläche“ Im Online-Handel erfolgt die Bestellung von Waren regelmäßig über eine Schaltfläche. Eine „Schaltfläche“ wird als grafisches Bedienelement des Internetauftritts des Unternehmers definiert, das es dem Anwender erlaubt, eine Aktion in Gang zu setzen oder dem System eine Rückmeldung zu geben. Eine typische, hier in Betracht kommende Schaltfläche ist der Bestellbutton auf der Seite eines Online-Shops. Befindet sich auf der Seite eines Online-Shops eine Schaltfläche, wie z. B. ein Bestellbutton, so muss der Händler den Verbraucher durch die Beschriftung der Schaltfläche darüber informieren, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslösen wird. Diese Verpflichtung zur Beschriftung besteht auch dann, wenn im Einzelfall bei Betätigung des Bestellbuttons nicht unmittelbar ein Vertrag zustande kommt, sondern lediglich ein Angebot des Verbrauchers abgegeben wird. Eine Zahlungspflicht entsteht in diesen Fällen daher zwar noch nicht unmittelbar durch das Anklicken des Buttons, sondern erst mit der Annahme des Angebots durch den Unternehmer. Dies ist für die neuen Pflichten aber unerheblich. b) Formulierung des Hinweises Rechtssicher kann der Händler zur Erfüllung seiner Verpflichtung die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriften, wie dies auch nach dem Wortlaut des Gesetzes als Regelbeispiel vorgesehen ist (§ 312 g Abs. 3 S. 2, 1. Halbsatz BGB). Aber auch andere, ebenso eindeutige Formulierungen können den Anforderungen des Gesetzes genügen (§ 312 g Abs. 3 S. 2, 2. Halbsatz BGB). Unklare Beschriftungen des Bestellbuttons, aus denen sich die Zahlungspflicht nicht unmittelbar ergibt, genügen den neuen Anforderungen des Gesetzes nicht. Formulierungen wie „Anmeldung“ oder „weiter“ reichen daher keinesfalls aus. Aber auch die Worte „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ weisen nicht unmittelbar auf die Entgeltpflichtigkeit hin und genügen nach der Gesetzesbegründung den Anforderungen daher regelmäßig nicht. 5 Praxistipp zur Neugestaltung der Online-Shops im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet Ausreichend sind aber auch Beschriftungen wie z. B. „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“. Darüber hinaus darf die Schaltfläche aber keine weiteren Zusätze enthalten, die den Verbraucher von der entscheidenden Information über die Zahlungspflicht ablenken könnten. c) Lesbarkeit des Hinweises Die Beschriftung erfüllt die gesetzliche Voraussetzung der guten Lesbarkeit, wenn die Schrift vom Verbraucher bei üblicher Bildschirmauflösung gut erkannt werden kann. Kontrastarme Gestaltungen der Schaltfläche und eine zu kleine Zeichengröße sind daher unbedingt zu vermeiden. Auch dürfen keine grafischen Elemente auf der Schaltfläche den Verbraucher vom Text ablenken. 4. Rechtsfolgen und Beweislast Beachtet der Unternehmer die neuen Verpflichtungen nicht, setzt er sich dem Risiko aus, abgemahnt zu werden. Eine besonders weitgehende Rechtsfolge hat der Gesetzgeber für den Fall vorgesehen, dass der Unternehmer den Verbraucher nicht vorschriftsgemäß auf die Zahlungspflicht - z. B. durch eine entsprechende Beschriftung der Schaltfläche - hinweist. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande (§ 312 g Abs. 4 BGB). Es entsteht unter diesen Voraussetzungen trotz Bestellung der Ware kein Anspruch des OnlineHändlers auf Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem Verbraucher. Der OnlineHändler ist andererseits auch nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet. Liefert er die Ware gleichwohl, kann er die Rücksendung der Ware im Rahmen eines ggf. bestehenden Anspruchs auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB) verlangen. Die Rückforderung ist allerdings ausgeschlossen, wenn dem Online-Händler bei Lieferung der Ware bekannt war, dass wegen des Verstoßes gegen die neuen Vorschriften kein Kaufvertrag mit dem Verbraucher zustande gekommen ist und er dem Verbraucher trotz positiver Kenntnis dieser Rechtslage die Sache gleichwohl übersandt hat (§ 814 BGB). Die Beweislast für die Erfüllung der Pflichten trägt der Unternehmer. Rückfragen bitte an: Dr. Peter J. Schröder Telefon: 030/726250-46 E-Mail: [email protected] 6 Braucht ein Unternehmer überhaupt einen Unternehmensberater? Wenn sich ein Unternehmer dazu entschließt einen Berater zu beauftragen, sollte er das mit der gleichen Sorgfalt und Umsicht tun, wie er alle wichtigen Geschäfte tätigt. Eine Beratung kann dann sinnvoll sein, wenn es komplexe Probleme zu lösen gilt. Das können genauso neue Projekte wie auch eine wirtschaftlich schwierige Phase sein. Eigentlich kann der Unternehmer alle Fragen zu seinem Unternehmen selbst beantworten und lösen, dennoch gibt es Situationen, in denen ein externer Rat eine wichtige und sinnvolle Unterstützung sein kann. Es gibt sehr viele Berater, darunter echte Spezialisten mit hoher Kompetenz und leider auch schwarze Schafe - die verlangen hohe Honorare und bringen wenig Leistung! Was sollte ein Unternehmer, der einen Berater braucht, im Vorfeld tun? 1. Genau beschreiben, was der Berater machen soll (Analyse Ist-Zustand, Schwächen aufzeigen, Maßnahmenplan erstellen, Budgets und Zeitplan aufstellen, Kontrolle) – nur zu sagen, dass es nicht gut läuft, reicht nicht. 2. Auswahl des Beraters: Qualifikation, Branchenkenntnisse, Referenzen von Kollegen 3. Beratungsangebot anfordern: Was kostet und was bringt ein Berater. 4. Zwischen Unternehmer und Berater sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen. Während der Beratung braucht der Berater vollständige und präzise Auskünfte und Unterlagen vom Unternehmer. Als Ergebnis der Beratung steht der Bericht mit Analyse, Planung, Maßnahmen und Kontrolle. Ein guter Berater steht auch nach der Beratung als Begleiter für die Umsetzung der Maßnahmen und Kontrolle zur Verfügung. Wichtig: Der Erfolg einer Beratung hängt wesentlich von der Konsequenz des Unternehmers bei Umsetzung und Ergebniskontrolle ab. Kein noch so guter Berater kann dem Unternehmer die Entscheidungen abnehmen! Zum Abschluss : Die Prisma arbeitet seit vielen Jahren mit Heckner, Neufang und Steffens als Berater vertrauensvoll zusammen. Die Ergebnisse einer Beratung sind streng vertraulich und wir erfahren davon nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Natürlich gibt es noch andere gute Berater. Es ist aber immer die Entscheidung des Unternehmers, mit wem er zusammen arbeiten will. BÜRORING eG - Postfach 11 45 - 42755 Haan An alle Lizenznehmer der PRISMA – Fachhandels AG Haan, 14. August 2012 Einkauf / Vertragslieferanten Ralf Wortmann / Yvonne Schlemper Telefon +49 (0) 21 29 / 55 71 -100 Telefax +49 (0) 21 29 / 55 71 - 66109 E-mail: [email protected] DHL Paketmarken (Freeway) - neuer Preis ab 01.09.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, bedingt durch erhöhte Kosten, die sich durch den Anstieg der Löhne, der Energiepreise und den Kosten für Dieseltreibstoff ergeben, erhöht die Deutsche Post AG den Preis für DHL Paketmarken auf 4,10 €/Marke für alle Bestellungen ab dem 01.09.2012 Wir bitten um Verständnis für diese unumgängliche Preisanhebung. Diese neue Vereinbarung ermöglicht Ihnen jedoch auch weiterhin einen kostengünstigen Versand Ihrer Paketsendungen. Bitte leiten Sie diese Information an die entsprechenden Stellen in Ihrem Hause weiter. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen aus Haan BÜRORING eG i.V. Ralf Wortmann Bitte bestellen Sie mit diesem Formular bis zum 30.08.2012 letztmalig zum alten Preis von 3,80€/Marke. Ab dem 01.09.2012 beträgt der Preis 4,10€/Marke. Per Fax an 02129/5571-109. Menge : ________________ (Mindest)-Menge 100 Marken oder ein Vielfaches ____________________________________ Datum / Mitgl.-Nr. / Stempel / Unterschrift - weitere Info`s : unter www.bueroring.de >Login > Partnerbereich > Lieferanten > Abkommen > DHL Paketmarken BÜRORING eG Vorstand: Amtsgericht Wuppertal GnR 249 Internet: http://www.bueroring.de Siemensstraße 7, 42781 Haan Postfach 11 45, 42755 Haan Ingo Dewitz Klaus Kemper Telefon: 0 21 29 / 55 71-100 Telefax: 0 21 29 / 55 71-109 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Hermann Kaiser Volksbank Remscheid-Solingen e.G BLZ 340 600 94 / Konto 360 875 E-Mail Zentrale: [email protected] WEEE-Reg.-Nr. DE63130620 ILN: 4016058000004 KODEX St.Nr.: 135/5796/0028 Unterzeichner des PBS-Ehrenkodex Ust. IdNr.: DE121396888