LÄNDERINFORMATIONSBLATT TÜRKEI

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LÄNDERINFORMATIONSBLATT TÜRKEI
LÄNDERINFORMATIONSBLATT
TÜRKEI
(August 2014)
Haftungsausschluss
IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und
stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung
für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse,
welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.
INHALTSVERZEICHNIS
I.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG .................................................................................... 3
Allgemeine Informationen: Infrastruktur ...................................................................... 3
Öffentliches Transportwesen ...................................................................................... 3
Kommunikation ........................................................................................................... 4
Dokumente für Rückkehrer ......................................................................................... 5
II. SOZIALE SICHERUNG ................................................................................................. 5
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung .................................................................. 5
2. Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen, notwendige Dokumente .................. 6
3. Kindergeld Kindergeldsätze ....................................................................................... 7
4. Besondere Gruppen: Senioren, Frauen, Waisen, andere Minderheiten ...................... 7
III.
RENTE ....................................................................................................................... 8
1. Allgemeine Informationen: Gesetztgebung ................................................................. 8
2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente .............................................................. 8
3. Kosten der Rentenversicherung .................................................................................. 9
4. Notwendige persönliche Dokumente........................................................................... 9
5. Im Ausland entstandene Rentenansprüche ................................................................ 9
IV.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG................................................................................ 9
1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem .......................................................... 9
2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser ..................... 9
3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente ...................................................................11
4. Verfügbarkeit von ärztlicher Behandlung für schutzbedürftige Gruppen .....................11
5. Krankenversicherung .................................................................................................11
6. Notwendige Dokumente.............................................................................................12
V. WOHNSITUATION .......................................................................................................12
1. Unterkunft für Rückkehrer ohne Familien ...................................................................12
2. Wohnungssuche ........................................................................................................12
3. Kauf- und Mietpreise ..................................................................................................13
VI.
ARBEITSMARKT .......................................................................................................14
1. Arbeitsmarktlage ........................................................................................................14
2. Arbeitsvermittlung ......................................................................................................14
3. Arbeitslosenunterstützung .........................................................................................14
4. Weiterbildungsmaßnahmen .......................................................................................15
5. Ausbildung .................................................................................................................15
VII. REINTEGRATION UND WIEDERAUFBAU ...............................................................16
1. Sachleistungen ..........................................................................................................16
2. Mikrokredite ...............................................................................................................16
VIII.
BILDUNG ...............................................................................................................17
1. Bildungssystem und Infrastruktur ...............................................................................17
2. Voraussetzungen für die Fortsetzung der Ausbildung ................................................18
3. Anerkennung ausländischer Diplome .........................................................................19
4. Kosten, Kredite und Stipendien ..................................................................................19
IX.
GEFÄHRDETE PERSONENGRUPPEN ....................................................................22
1. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter ......................................22
2. Menschen mit Behinderung .......................................................................................23
X. NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN ...................................................................23
1. Ankara .......................................................................................................................23
2. Istanbul ......................................................................................................................24
1.
2.
3.
4.
2
I.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
1. Allgemeine Informationen: Infrastruktur
Die öffentliche Verwaltung der Türkei gliedert sich in eine zentrale und eine lokale
Verwaltungsebene. Das gesamte türkische Territorium ist in Provinzen unterteilt, die
entsprechend den jeweiligen geographischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten wiederum
aus kleineren Einheiten bestehen. Die Bevölkerung der Provinzen, Bezirke und Gemeinden
wird von gesetzlich festgelegten Gebietsregierungen verwaltet. Insgesamt gibt es in der
Türkei 81 Provinzen, 957 Bezirke und etwa 35.000 Gemeinden.
Die lokalen Verwaltungen, die der zentralen Verwaltungsebene unterstehen, haben jeweils
drei Ebenen: die Provinz-, Bezirks- und die Gemeindeebene. Zu den Funktionären der
Provinzverwaltungen, die in allen 81 Provinzen ansässig sind, zählen die gewählten
Mitglieder der Generalversammlung der Provinzen sowie der von der Zentralverwaltung
direkt ernannte Gouverneur. Die Hauptaufgabe der Provinzverwaltung besteht in der
Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, die in den abgelegenen Landstrichen keiner
städtischen Jurisdiktion unterstellt sind.
Die Zahl der Verwaltungsbezirke in der Türkei beläuft sich auf 2.103; 16 dieser Bezirke sind
sogenannte Bezirksmetropolen, die nach einem Gesetzeserlass 1984 gegründet wurden und
zu denen 14 weitere im November 2012 hinzugefügt wurden (insgesamt nun 30). In
Ergänzung zur Verfassung beschreiben das Bezirksgesetz von 1930 sowie weitere
Gesetzbücher, Statuten und Richtlinien den genauen Status der Bezirke. Laut den
gesetzlichen Regelungen sind die Bezirke mit Rechten in zwei Hauptbereichen ausgestattet:
der Bereitstellung von Dienstleistungen und der administrativen Führung, die sich vor allem
auf das Baugewerbe, die Umwelt, Arbeitsplätze und das örtliche Transportwesen bezieht.
Großstadtbezirke:
Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir,
Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya,
Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und
Van.
2. Öffentliches Transportwesen
Schienenverkehr
Die Türkische Bahn “TCDD” (Türkiye Devlet Demir Yolları) verfügt über ein Schienennetz
von 10.984 km Länge, wobei der Schienenverkehr auf 2.336 km elektrisch ist. Im Jahr 2004
wurde das sogenannte Marmara-Projekt - ein Eisenbahntunnel unter der Bosporus
Meerenge, begonnen. Dieses Projekt wurde im August 2013 beendet und am 29. Oktober
2013 Betrieb genommen. Zwischen Istanbul und Ankara wird zur Zeit eine
Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut. Der erste Streckenabschnitt, zwischen Ankara und
Eskisehir ist bereits fertiggestellt und wurde in Betrieb genommen. Nach Beendigung der
Bauphase soll die Reisezeit bei Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h zwischen den
beiden Großstädten von 6 ½ Stunden auf 1 Std. und 30 Minuten reduziert werden. Der Bau
der Verbindung zwischen den Städten Ankara und Konya wurde kürzlich abgeschlossen und
trägt zu einer Verringerung der Reisezeit auf etwa 1 ½ Stunden bei. Ein U-Bahnnetz existiert
in den Städten Ankara, Istanbul, Izmir und Bursa. Das U-Bahnsystem in Adana befindet sich
noch in der Entstehungsphase.
Weitere Informationen gibt es auf
http://www.tcdd.gov.tr/Upload/Files/ContentFiles/2010/istatistik/20092013yillik.pdf
3
Straßenverkehr
Es gibt zahlreiche private Busgesellschaften, die Fahrten zwischen verschiedenen Städten in
der Türkei anbieten. Innerhalb der Städte verkehren sowohl private als auch staatliche Busse
sowie privat betriebene Minivans mit Sitzplätzen für etwa 20 Fahrgäste.
Flugverkehr
Turkish Airlines (THY), Pegasus Airlines, Sunexpress, Atlas Jet, Onur Air und Anadolu Air
stellen ein Netzwerk nationaler Flugverbindungen bereit, das die wichtigsten Städte der
Türkei miteinander verbindet. Vom Flughäfen zu den weiterführenden Busstationen werden
Shuttles angeboten.
http://www.anadolujet.com
http://www.atlasjet.com
http://www.onurair.com.tr
http://www.flypgs.com
http://www.sunexpress.com.tr
http://www.thy.com
Schiffsverkehr
Passagierfähren
Neben
zahlreichen
Kreuzfahrten
auf
dem
Mittelmeer
bieten
ausländische
Schiffsgesellschaften auch regelmäßige Fahrten zu den Häfen von Trabzon, Samsun,
Istanbul, Dikili, Izmir, Cesme, Kusadasi, Bodrum, Marmaris, Antalya, Alanya, Mersin und
Iskenderun an. In Istanbul und Izmir gibt es zudem Fähren und Marinebusse, die täglich im
Einsatz sind.
Autofähren
Reisenden, die ihre Autos von Venedig, Ancona, Brindisi oder Bari aus mitnehmen wollen,
stehen auf dem Weg nach Istanbul, Izmir, Cesme, Kusadasi, Marmaris und Antalya
Autofähren zur Verfügung.
3. Kommunikation
Telefon
Alle Wohngebiete in der Türkei sind an ein Direktwahlnetz angeschlossen. Hauptanbieter ist
die teilprivatisierte Turk Telekom. Telefonnummern sind in der Regel siebenstellig, die
städtischen Vorwahlen bestehen aus jeweils 3 Zahlen.
Öffentliche Fernsprecher
Öffentliche Telefonzellen findet man landesweit. Telefonkarten können in den gelb
markierten Postämtern (PTT), Supermärkten oder bei Straßenverkäufern erworben werden.
Mobilfunk
Die Mobilfunkanbieter Turkcell, Avea und Vodafone teilen sich derzeit den Markt.
Post
Das Postwesen gilt als organisiert und effizient strukturiert. Alle Postämter haben an
Werktagen von 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr geöffnet. Zentral gelegene
Hauptpostämter haben zum Teil von 08.00-24.00 Uhr geöffnet.
TV, Satelliten
Die in den Stadtzentren hauptsächlich genutzten Kabel-TV Anbieter sind die Turk Telekom
und Digiturk Cable.
4
Internet
Vom Internet wird türkeiweit Gebrauch gemacht. Internetcafés sind weit verbreitet. Der
meistgenutzte Provider ist derzeit die Turk Telekom, die meistenAnschlüsse sind ADSL.
4. Dokumente für Rückkehrer
Rückkehrern ist es erlaubt, ihren Hausrat mit sich zu führen. Personen, die mit einem Auto
zurückkehren, müssen ein entsprechendes “Residence Transport” Dokument einholen und
im Pass den Stempel “Permanent Return” (dauerhafte Rückkehr) vorweisen können.
Notwendige Papiere:





Pass
Ausweis
Ungültig gestempelte Aufenthaltskarte (Residence Card)
Rentendokument bei Ruheständlern oder
Bescheinigung vom Arbeitsamt im Falle der Arbeitslosigkeit
Jedes Dokument sollte mit dem Stempel “Permanent Return” (dauerhafte Rückkehr)
versehen sein.
Abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Ausland, besteht im Rahmen des “Free Import
Right” die Möglichkeit einer Zollbefreiung. Die Türkischen Botschaften im Ausland können
Informationen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Befreiung von den Zollgebühren
erteilen.
Notwendige Papiere:





“Residence Transport” Dokument
Pass
Ausweis
2 Fotos
Ausgefülltes Antragsformular
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft können nur ihren Hausrat importieren.
Für weitere Informationen:
Zollministerium:
Tel: (90 312) 306 89 76
Fax: (90 312) 324 5979
URL: www.gumruk.gov.tr
Email: [email protected]
II.
SOZIALE SICHERUNG
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung
Die türkischen Sozialversicherungsinstitutionen SSK, BAG-KUR und EMEKLI SANDIGI
wurden zusammengefasst in einer einzigen Einrichtung zur Sozialen Sicherung. Alle
Personen, die einer der drei Institutionen angehörten, werden künftig im Rahmen des „SGK“
betreut.
5
Bedürftige Personen können durch die örtlichen Ämter oder “Kaymakamlik“ an ihrem
Wohnort, Kontakt mit dem Ministerium für Soziale Hilfe bzw. dem Solidaritätsfonds
aufnehmen.
2. Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen, notwendige Dokumente
Für Personen, zugehörig zum „SSK“, ihre Ehegatten, pflegebedürftige Elternteile und Kinder
gilt:
1. Medizinische Unterstützung erhalten Personen, die mindestens 180 Tage lang
Beiträge gezahlt haben, wobei an mindestens 60 Tagen vor der Diagnose der
jeweiligen Erkrankung bereits Beiträge geleistet werden mussten. Dokumente für
Untersuchung
und
Behandlung:
Visitationsbescheinigung,
medizinische
Registrierungsbescheinigung, Ausweis.
2. Tägliche Zahlungen im Falle vorübergehender Verletzungen. Dokumente: Arztbericht
eines offiziell bestellten Arztes oder eine entsprechende vom Gesundheitsausschuss
ausgestellte Bescheinigung.
3. Regelmäßige
monatliche
Zahlungen
im
Falle
einer
dauerhaften
Verletzung/Arbeitsunfähigkeit. Dokumente: Bericht des Gesundheitsausschusses, der
die Dauerhaftigkeit der Verletzung/Erkrankung bestätigt, ausgefülltes Antragsformular
für das Versicherungsdirektorat auf Provinzebene.
4. Falls erforderlich, wird eine Prothese gestellt, erneuert oder repariert.
5. Im
Todesfall
monatliche
Zahlungen.
Dokumente:
Antrag
an
das
Versicherungsdirektorat, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, 1 Passbild.
6. Erstattung von Beerdigungskosten. Ein diesbezüglicher Antrag sollte beim
Versicherungsdirektorat eingereicht werden. Dokumente: Bestätigung des Todes und
des Todeszeitpunktes des Versicherungsnehmers, Beerdigungsunterlagen.
7. Im Falle einer Geburt erhalten versicherte Frauen bzw. die nicht-versicherten Frauen
von versicherten Männern:
a. Schwangerschaftsbeihilfe
b. Geburtsbeihilfe
c. Stillzeitbeihilfe
Die Beihilfen a,b,c werden unter der Bedingung gewährt, dass die versicherten
Frauen an die Versicherung an mind. 90 Tagen im vorangehenden Jahr
Mutterschaftsbeiträge gezahlt haben. Für Frauen ohne Versicherung gilt, dass ihre
versicherten Männer in einem Zeitraum von mind. 120 Tagen vor der Geburt
Mutterschaftsbeiträge an die Versicherung gezahlt haben müssen. Dokumente:
Visitationsbescheinigung,
Gesundheitsbescheinigung,
medizinische
Registrierungsbescheinigung, Personalausweis. Für die Geburtsbeihilfe sollte die
Institution binnen drei Monaten nach der Geburt informiert werden. Hierfür ist eine
offizielle Geburtsbestätigung von einem Arzt oder einer anerkannten Hebamme in
schriftlicher Form vorzulegen.
8. Dokumente für eine Seniorenunterstützung: Antragsformular und Kopie des
Personalausweises für das Versicherungsdirektorat auf Provinzebene.
Für Personen, zugehörig zum “Bağ-kur“:
1. Medizinische Unterstützung. Dokumente: medizinische Registrierungsbescheinigung
2. Seniorenunterstützung. Dokumente: entsprechendes Antragsformular,
Versicherungsnachweis, beglaubigte Kopie des Personalausweises.
6
3. Bei Unfällen, Verletzungen erfolgen monatliche Zahlungen. Dokumente:
entsprechendes Antragsformular, Versicherungsnachweis, Unfallbericht/Arztbericht,
beglaubigte Kopie des Personalausweises.
4. Unterstützung im Todesfall (Ehegatten, Kinder, ggfls. Eltern) oder eine
Einmalzahlung. Dokumente: entsprechendes Antragsformular,
Versicherungsnachweis.
5. Beerdigungskostenbeihilfe
Für Personen, zugehörig zum „Pensionsfonds“:
1. Medizinische Unterstützung. Dokumente: medizinische Registrierungsbescheinigung.
Um diese Bescheinigung beantragen zu können, muss eine beglaubigte Kopie des
Personalausweises und ein Passbild vorgelegt werden.
2. Seniorenunterstützung.
3. Witwen-/Waisenrente. Dokumente: beglaubigte Kopie des Personalausweises, bei
18-25 Jahre alten Waisen eine Bescheinigung über den Schulbesuch, 3 Passbilder.
4. Unterstützung im Todesfall.
5. Heiratsbeihilfe. Dokumente: beglaubigte Kopie des Personalausweises, Kopien der
Heiratsurkunde beider Partner.
3. Kindergeld
Kindergeldsätze
Das folgende Kindergeld wird von der SGK (Anstalt für soziale Sicherheit) ausgezahlt:
Kindergeld (SGK)
Zeitraum
01. Januar 2014 – 30. Juni 2014
01. Juli 2014 – 31. Dezember 2014
Betrag
Pro Kind: 21,42 TL (1,071*20)
Pro Kind: 22,68 TL (1,134*20)
Zusätzlich gibt es steuerliche Erleichterungen pro Kind:
Kindergeld (Steuer)
Period
01. Januar 2014 – 30. Juni 2014
01. Juli 2014 – 31. Dezember 2014
0-6 age group
38,50 TL (500*0,076998)
(500*Koeffizient)
Older children
19,25 (250*0,076998)
(250*Koeffizient)
Das Kindergeld wird eingestellt, wenn das Kind:
a.
b.
c.
d.
heiratet
das 25. Lebensjahr vollendet
ein eigenes Geschäft gründet oder eine Beschäftigung aufnimmt
ein Stipendium in Anspruch nimmt
4. Besondere Gruppen: Senioren, Frauen, Waisen, andere Minderheiten
Alte und behinderte Menschen
Unterstützung können erhalten: Personen, die älter als 65 Jahre sind, behinderte Menschen,
die älter als 18 Jahre sind und Personen, die Vormund/Erziehungsberechtigter eines
minderjährigen Familienangehörigen mit Behinderung sind. Dokumente: Antragsformular,
amtsärztlicher Krankenbericht, 3 Passbilder, schriftliche Bestätigung der Behinderung zur
Weiterleitung an das zuständige Finanzbüro der Provinz.
7
Witwen und Waisen
Die unmittelbaren Familienangehörigen eines Versicherungsnehmers, der nach der
Pensionierung verstorben ist bzw. der für mind. 10 Jahre im Dienst gewesen ist, können eine
Witwen- bzw. Waisenrente beantragen. Hat der Verstorbene für mehr als 5 Jahre gearbeitet,
haben die minderjährigen Kinder, Kinder auf der weiterführenden Schule bzw. in der
Hochschulbildung (bis 25 J.) einen Anspruch auf Waisenrente. Der Ehepartner hat einen
Anspruch auf Witwenrente.
Weitere Informationen unter: www.sgk.gov.tr
Anstalt für soziale Sicherheit
Ziyabey Cad. No:6
06520 Balgat Ankara
Tel: 0090 312 207 80 00
www.sgk.gov.tr
III.
RENTE
1. Allgemeine Informationen: Gesetztgebung
Die Höhe etwaiger Rentenzahlungen ist abhängig von der Situation des Rentenantragstellers
und entsprechend variabel. Türkische Staatsbürger, die älter als 18 Jahre sind sowie im
Ausland lebende Auswanderer, die ihre Beschäftigung im Ausland nachweisen können,
können einen Rentenanspruch geltend machen. Im Ausland gezahlte Versicherungsbeiträge
müssen in die Türkei transferiert werden und die gezahlten Beiträge werden in YTL
zurückgezahlt (Grundlage ist der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Transfers). Die weiblichen
Ehepartner können von einer gewährten Rente profitieren, wenn sie die Beiträge an das
SSK, Bağ-kur oder Emekli Sandığı während des gesamten Auslandsaufenthaltes in
ausländischer Währung geleistet haben. Gesetzlicher Ruhestand:
a)
b)
c)
d)
aus Ermessensgründen
Obligatorisch
Arbeitsunfähigkeit oder verletzungsbedingter Ruhestand
Erreichen der Altersgrenze
2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente
Aus Ermessensgründen
Auf entsprechenden Antrag hin, unter der Voraussetzung, dass der Mann mindestens 25
Dienstjahre/die Frau mind. 20 Dienstjahre absolviert hat und dem Alter entsprechend eine
Pensionierung möglich ist.
Obligatorisch
Personen, die 30 Dienstjahre absolviert haben, können von der arbeitgebenden Seite
unabhängig davon ob ein entsprechender Antrag vorliegt, in den Ruhestand entlassen
werden.
Arbeitsunfähigkeit oder verletzungsbedingter Ruhestand
Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder einer schweren Behinderung nicht in der
Lage sind einer Beschäftigung nachzugehen, haben einen Anspruch auf Rentenzahlungen.
8
Erreichen der Altersgrenze
Im Allgemeinen treten Personen im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand ein.
Im Falle einer Rückkehr zu beachten:



Registrierung bei der Sozialversicherungsinstitution SSK
Hausfrauen müssen sich bei der “Bağ-kur“ registrieren lassen
Rückkehrer sollten binnen zwei Jahren nach der Ankunft bei der
Sozialversicherungsinstitution, an die sie ihre Beiträge gezahlt haben, melden
3. Kosten der Rentenversicherung
Der in der Rentenkalkulation verwendete Koeffizient errechnet sich durch die Addition einer
ganzen Zahl zu den 30% der Wachstumsrate des Konsumentenpreisindex und des BIP, die
jeweils im Dezember eines Jahres bekannt gegeben werden.
4. Notwendige persönliche Dokumente
Zur Weiterleitung an das Versicherungsdirektorat auf Provinzebene:





Antrag
Beglaubigte Kopie des Personalausweises
Haftungs- und Verpflichtungserklärung
Zahlungsbeleg
2 Passbilder
5. Im Ausland entstandene Rentenansprüche
Zurückkehrende Personen, die bereits dem deutschen Rentenversicherungssystem
angehören bevor eine Registrierung im türkischen Versicherungssystem erfolgt ist, haben
nach der Rückkehr verschiedene Möglichkeiten. Um eine Rente aus der türkischen
Rentenversicherung zu beziehen, sollte binnen zwei Jahren nach der Übersiedlung ein
entsprechender Antrag erfolgt sein.
Dokumente: Original der deutschen Versicherungskarte, Personalausweis
IV.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem in der Türkei beinhaltet sowohl staatliche als auch private
medizinische Einrichtungen. Personen, die im Rahmen des SSK, Bağ-kur oder des
Pensionsfonds registriert sind, können die öffentlichen Einrichtungen kostenlos konsultieren.
Private Krankenhäuser sind verhältnismäßig teuer; eine entsprechende private
Versicherung kann diese Kosten gegebenenfalls übernehmen.
2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser
Es gibt türkeiweit 1.483 Krankenhäuser, von denen 541 privat geführt werden. Istanbul, die
Stadt mit den meisten Krankenhäusern, verfügt über 223 Krankenhäuser, von denen 52 dem
Gesundheitsministerium unterstehen. In der Türkei gibt es 832 Krankenhäuser, die dem
Gesundheitsministerium unterstehen. Sehr viele Krankenhäuser gibt es in Ankara (80), Izmir
(56) und Bursa (40). (Diese Zahlen stammen aus 2012. Das Türkische Institut für Statistik
hat seit zwei Jahren keine neuen diesbezüglichen Daten veröffentlicht).
9
Die Krankenhäuser des Ministeriums verfügen über insgesamt 122.322 Betten. Die meisten
öffentlichen und privaten Krankenhäuser, die in den größeren Städten der Türkei zu finden
sind, sind vollständig ausgestattet. Krankenhäuser, die über keine ausreichende Ausstattung
verfügen, verlegen die Patienten in besser ausgerüstete Einrichtungen in der Umgebung.
KRANKENHÄUSER
Ankara
Gazi Faculty of Medicine
Gülhane Military Academy of Medicine
Ankara Bayındır Hospital
SSK Büyük Hospital
İbnisina Hospital
Hacettepe Hospital
Yüksek İhtisas Hospital
Başkent Hospital
Güven Hospital
0312-202 44 44
0312-325 12 11
0312-287 90 00
0312-317 05 05
0312-310 30 30
0312-310 35 45
0312-306 10 00
0312-212 68 68
0312 468 72 20
Istanbul
Cerrahpaşa Hospital
Göztepe Hospital
Haseki Hospital
Çapa Medical Faculty Hospital
Florence Nightingale Hospital
Beykoz State Hospital
Haydarpaşa Numune Hospital
SSK Kartal Hospital
SSK Erenköy Hospital
Şişli Etfal Hospital
American Hospital
0212-588 48 00
0216-385 26 02
0212-529 44 49
0212-534 00 00
0212-224 49 50
0216-331 10 54
0216-345 46 80
0216-306 68 50
0216-360 91 63
0212-231 22 09
0212 311 20 00
Izmir
Ege Medical Faculty
State Hospital
Karşıyaka State Hospital
Private Health Hospital
0232-388 19 20
0232-243 43 43
0232-367 67 67
0232-421 86 20
Bursa
State Hospital
SSK
Uludağ Medical Faculty
Hayat Hospital
0224-220 00 20
0224-233 38 58
0224-442 84 00
0224-222 36 69
10
Adana
Adana State Hospital
SSK Hospital
Seyhan Private Health Services
Adana Neurology Hospital
0322-321 57 52
0322-225 37 58
0322-458 68 74
0322 239 04 75
Erzurum
Erzurum State Hospital
SSK Hospital
0442-711 30 08
0442-218 33 28
Konya
Konya State Hospital
0332 235 45 00
Gaziantep
Gaziantep State Hospital
0342 221 87 00
Iskenderun
Iskenderun State Hospital
0326 614 72 29
Malatya
Malatya State Hospital
0422 326 15 69
3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente
Apotheken (Eczane) sind landesweit zu finden, vor allem in der Nähe von Krankenhäusern.
Einige Medikamente werden zur besseren Kontrolle des Arzneimittelverkaufs durch das
Ministerium gegen ein grünes oder rotes Rezept herausgegeben. Die Zuzahlungen liegen
bei etwa 20% (Rentner 10%). Viele Medikamente können auch ohne Vorlage eines
Rezeptes gekauft werden.
4. Verfügbarkeit von ärztlicher Behandlung für schutzbedürftige Gruppen
Schutzbedürftige Gruppen sind alte Menschen, Frauen, Kinder, psychisch Kranke,
Traumatisierte, Sozialhilfeempfänger, an kritischen Krankheiten Erkrankte, Patienten mit
Organtransplantationen, etc.
Die Institution für Soziale Dienstleistungen und den Schutz von Kindern ist zuständig für die
Belange von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen (Familien, Kinder, alleinstehende und
kranke Senioren, Personen mit Behinderungen etc.) sowie für Gruppen mit wirtschaftlichen
und sozialen Problemen. Die Einrichtung versucht, bei der Problemlösung behilflich zu sein
und die Lebenssituation zu verbessern.
5. Krankenversicherung
Die Kosten der allgemeinen Krankenversicherung liegen in der Regel bei 12 % des
Einkommens (5% bzw. 7% Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil). Personen, die nicht im Rahmen
einer der unter II.1. genannten Sozialversicherungsinstitutionen versichert sind, erhalten
einen Versicherungsschutz durch die Entrichtung der entsprechenden Beiträge. Personen,
11
die nachgewiesenermaßen nicht in der Lage sind, für die Beiträge aufzukommen, können
eine staatliche Beitragsdeckung beantragen. Das Versicherungspflichtsystem ist zum
1.10.2008 in Kraft getreten. Die monatlichen Prämien betragen zwischen 42,84 TL und
172,16 TL.
Weitere Informationen gibt es auf http://www.dunya.com/es-ve-cocuklarin-2014-yilindaodeyecekleri-zorunlu-genel-saglik-sigortasi-primi-222967h.htm
6. Notwendige Dokumente


V.
Med. Registrierungsbescheinigung
Personalausweis
WOHNSITUATION
1. Unterkunft für Rückkehrer ohne Familien
Es gibt keine spezifischen Anlaufstellen oder Unterstützungsmöglichkeiten für Rückkehrer,
die auf der Suche nach einer Unterkunft sind.
2. Wohnungssuche
Die Mieten variieren je nach Größe, Anzahl der Zimmer, Lage und Etage der Unterkunft etc.
Darüber hinaus sind die Mietpreise von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Am höchsten sind die
Mieten zur Zeit in Istanbul, Ankara und Izmir. Unterkünfte können entweder über eine
Zeitungsannonce, einen Immobilienmakler oder durch entsprechende Informationen im
Bekanntenkreis gefunden werden, wobei die Suche unter Zuhilfenahme eines Maklers die
mitunter zügigste Variante darstellt.
Vor der Anmietung:
 Stellen Sie sicher, dass keine ungezahlten Nebenkostenrechnungen vorliegen
 Fragen Sie den Vermieter nach einer Eigentumsurkunde, um sicherzustellen, dass sich
das Haus in dessen Besitz befindet
Dokumente für den Stromanschluss:
 Fotokopie des Mietvertrages zusammen mit dem Original
 Fotokopie des Personalausweises
Dokumente für den Wasseranschluss:
 Nummer des Teilnehmers
 Mietvertrag oder Grundstücksregistrierung
 Fotokopie des Personalausweises
Immobilienagenturen in Ankara:
Ofis Emlak
3. Etap Meydanı 143. Sok. Tepe Blokları
17335 ada c 4/5 Blok, Daire:2
Eryaman Mh. - Etimesgut – ANKARA
Tel: 312 282 18 48
http://www.ofisemlak.com.tr/
Demos Real Estate
Uğur Mumcu Caddesi, Kırçiçeği Sokak, 5/5
Gaziosmanpaşa
Ankara
Tel.: (312) 437 40 00
Fax: (312) 437 40 74
12
Eskidji, Bahçelievler
Bahçelievler 3. Cadde 88/B
Bahçelievler
Ankara
Tel.: (312) 212 50 40
Fax: (312) 212 50 20
Gaye Real Estate
Uğur Mumcu´nun Sokağı, 72/2 Hakan Apt.
Gaziosmanpaşa
Ankara 06700
Tel.: (312) 446 15 79, 446 45 00
Fax: (312) 446 81 02
Immobilienagenturen in Istanbul:
RE/MAX
PK 237 80220 Şişli 34361 Istanbul.
Tel: +90 212 232 4820
Fax: +90 212 232 4827
E-mail: [email protected]
Turyap Real Estate
Dulkadiroğulları Sokak, 4,
Arnavutköy Istanbul 34345
Tel.: (212) 257 13 33
Fax: (212) 212 257 40
Email
[email protected]
İSTANBUL EMLAK OFİSİ
Bağdat Caddesi Konak Apt. No:
108/1 Feneryolu - Konak Istanbul
Tel: 0216 336 90 59 –
346 72 69 - 361 46 37 –
372 52 85
Fax: 0216 349 06 00
[email protected]
BİRLEŞMİŞ EMLAKÇILAR
David &Carol Real Estate
Agency
Çamlik Yolu, -10 Yavuz
Apartmani Etiler
Istanbul
Tel.: (212) 287 37 54 - 287 26
32
Evren International Real
Estate Agency
Küçükbebek Caddesi, 3 / 1
Bebek Istanbul 80810
Tel.: (212) 257 71 84 - 25
Fax: (212) 265 71 60
Adnan Kahveci Mah.
Yavuz Sultan Selim Blv.
Uyum Çarşı No: 23 Kat: 3
No: 124 Beylikdüzü İstanbul
Tel: +90 212 855 21 61
Fax: +90 212 855 45 57
http://www.birlesmisemlakcilaras.c
om/
3. Kauf- und Mietpreise
Hauspreise für Vermietung und Verkauf
Istanbul
Ankara
Izmir
Antalya
Bursa
Zum Verkauf /m2 (TL)
Juni 2014
Jährliche
Änderung
2.824
+28
1.405
+18
1.722
+12
1.368
+12
1.143
0
Zur Vermietung /m2 (TL)
Juni 2014
Jährliche
Änderung
18
+29
8
+12
8
+10
7
+13
6
+2
Die Tabelle zeigt, dass ein 100 m2 Haus in Istanbul für 1.800 TL gemietet werden kann, in
Ankara und Izmir für 800 TL, in Antalya für 700 TL und in Bursa für 600 TL.
13
VI.
ARBEITSMARKT
1. Arbeitsmarktlage
Der türkische Arbeitsmarkt ist durch eine eher niedrige Beschäftigtenrate gekennzeichnet,
durch Transformationsprozesse (vor allem im Sinne einer Verstädterung und Abkehr von der
Landwirtschaft), sowie durch begrenzte Kapazitäten der Wirtschaft zur Schaffung von
Arbeitsplätzen.
2. Arbeitsvermittlung
Das zentrale Beschäftigungsbüro (“Central Employment Office”) nimmt Bewerbungen
entgegen und bietet Unterstützung bei der Arbeitssuche. Das Beschäftigungsbüro hat
landesweit Zweigstellen.
Kontaktdaten einiger Beschäftigungsbüros:

Hauptbüro: Atatürk Bulvarı No:133 Kızılay/Ankara
Tel:0-312- 425 06 86

Stadtbüro Istanbul: Lüleci Hendek Cad. No:4 Tophane/Istanbul
Tel: 0-212- 249 29 87 / 3 lines
Fax: 0-212 249 08 61

Stadtbüro Izmir: 1362 Sok. No:29 Çankaya /Izmir
Tel:0-232- 441 11 03 - 441 18 85
Fax : 0-232 441 10 41

Stadtbüro Bursa: Ataturk Cad. No:104 Bursa
Tel: 224 222 4325
Fax: 224 222 4328
Weitere Informationen unter: http://www.iskur.gov.tr
3. Arbeitslosenunterstützung
Voraussetzungen:



Alle Arbeitnehmer, einschließlich derer, die in der Landwirtschaft, im Forstwesen und im
Bereich Dienstleistung tätig sind, sind unterstützungsberechtigt, wenn sie zuvor ein
geregeltes Einkommen im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung erhalten haben
Selbständige sind nicht anspruchsberechtigt
Der durchschnittliche Betrag der Unterstützungsleistungen kann das
Nettomindesteinkommen nicht überschreiten
Dokumente:
Entsprechender Antrag an das Direktorat des Türkischen Beschäftigungsbüros (IŞKUR)
innerhalb eines Monats nach Jobverlust (einschließlich schriftlicher Bestätigung vom
Arbeitnehmer und Personalausweis).
Unterstützungsleistungen:
 Personen, die in einem Zeitraum von 600 Tagen Prämien gezahlt haben, erhalten Leistungen für
180 Tage
14


Personen, die in einem Zeitraum von 900 Tagen Prämien gezahlt haben, erhalten Leistungen
für 240 Tage
Personen, die in einem Zeitraum von 1080 Tagen Prämien gezahlt haben, erhalten Leistungen für
300 Tage
4. Weiterbildungsmaßnahmen
Zu den Aufgaben des Türkischen Beschäftigungsbüros gehört u.a. die Ausrichtung von
Seminaren und Kursen. Nachfolgend einige Beispiele:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Berufstrainingskurse
Kurse für Selbständige
“Job Development” Kurse
Ausbildung und Rehabilitationsangebote für Behinderte
Studien für Straffällige
Trainings für Personen mit Arbeitslosenversicherung
5. Ausbildung
Ausbildungstrainings werden sowohl von staatlichen als auch von privaten Einrichtungen
angeboten. Unter den staatlichen Institutionen sind Trainingszentren, die dem
Bildungsministerium unterstehen, sowie Einrichtungen, die auf städtischer Ebene betrieben
werden. Die staatlichen Trainings werden in der Regel gegen eine moderate Gebühr
angeboten, die privat geführten Einrichtungen veranschlagen eine Gebühr, die sich nach Art
und Dauer des Trainings richtet.
Das Provinzdirektorat für Ausbildungstrainings (“Provincial Directorate for Vocational
Education”) oder die Gemeindeverwaltung des Wohnortes können weitere diesbezügliche
Auskünfte erteilen. Handwerker und Personen, die an der Erlernung eines Handwerks
interessiert sind, können die jeweiligen Handwerkskammern kontaktieren.
Ein privates Ausbildungszentrum mit mehreren Filialen und einem weit gefächerten
Angebotsspektrum ist das “Mesleki Egitim ve Kucuk Sanayii destekleme Vakfi“ (MEKSA):
Weitere Informationen unter:

Bildungsministerium
Generaldirektorat für Ausbildungen
Teknikokular – Ankara
Tel: 312 212 99 56/57
Email: [email protected]

MEKSA: Cinnah Cad. 9/10 06634 Cankaya/Ankara
Tel: 312. 468 15 25
Fax: 468 58 97
Email: [email protected]
URL: www.meksa.org.tr
Ausbildungs- und Berufsschulen bieten unter anderem 4-Jahres-Programme für Schüler im
Alter von 15 bis 18 Jahren an. In vielen größeren Städten gibt es Ausbildungstrainings, die
im ersten Jahr kostenlos sind.
Istanbul: http://ismek.ibb.gov.tr/
Ankara: http://www.beltek.gazi.edu.tr/
Izmir: http://izmeb.izmir.bel.tr/
15
Liste von Ausbildungs-/Berufsschulen, die IŞKUR unterstehen:
http://esube.iskur.gov.tr/Kurs/KursOnAir.aspx?ProgramTur=1
VII.
REINTEGRATION UND WIEDERAUFBAU
1. Sachleistungen
Die Institution für Soziale Dienstleistungen und dem Schutz von Kindern ist zuständig für
Personen und Familien, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu
sorgen. Bei der Verteilung von Sachleistungen werden u.a. die sozio-ökonomischen
Gegebenheiten des jeweiligen Wohngebietes berücksichtigt. Die Sachleistungen werden
bedürftigen Personen in der Regel für ein halbes oder ein ganzes Jahr gewährt. Das
Direktorat für Soziale Dienstleistungen der jeweiligen Provinz kann für weitere Informationen
kontaktiert werden: http://www.shcek.gov.tr/
2. Mikrokredite
Personen (vor allem Frauen), die sich in der Türkei selbständig machen möchten, können
hierfür Mikrokredite in Anspruch nehmen. Einige der Kreditgeber sind:
Mersin: İçel Stiftung für Handwerk und Bildung
http://annalindhturkey.net/tr/uyeler/137
Bursa: Mimar Sinan Besondere Verwaltung der Provinz
http://www.bursaozelidaresi.gov.tr/
Eskişehir: Eskişehir Regierung und Odunpazarı Stadtverwaltung
http://www.eskisehir.gov.tr/tr/
http://www.odunpazari.bel.tr/
Samsun: Stiftung für Freiwillige in der Gemeinde
www.ignedeligigem.org
Sanliurfa: Die Frauenvereinigung der Unternehmensgründerinnen von Sanliurfa
http://www.dogunsifed.org.tr/index.php/2012-07-20-11-21-05/sanliurfa/sugiskad
Grameen Microkreditprojekt Türkei
Training:
 Training für Personen, die einen Kredit nach dem Grameen Modell aufnehmen wollen
 Das Trainingsprogramm beinhaltet: Philosophie und Rahmenbedingungen des
Mikrokredits, Informationen zur Durchführung, Details über Krediterhalt und Rückzahlung
etc.
 1-Tages-Kurse für Personen mit wenig Zeit
 Während des Trainings können Kontakte geknüpft, Produktionsstätten besucht und die
Teilnehmer nach ihrem Urteil gefragt werden
 Interessierte Teilnehmer können das TGMP Büro in Diyarbakir kontaktieren, um
Informationen über die Kurstermine zu erfragen
16
Kontodaten:
Vakiflar Bankasi: 201 87 69
Halkbank: 05000038
Diyarbakir
Micro Credit Phone Number: 0 412 234 00 81
Mico Credit Fax Number: 0 412 234 00 80
Email: [email protected]
VIII.
BILDUNG
1. Bildungssystem und Infrastruktur
In den Jahren 2012/2013 wurde in der Türkei ein neues System unter der Bezeichnung
„4+4+4“ eingeführt. Nach der Einführung wurde harsche Kritik von Lehrern und Eltern laut.
Das Bildungsministerium reagierte auf die Kritik und stellte in Aussicht, das System zu
ändern. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat es keinen diesbezüglichen Erlass gegeben.
Das Bildungssystem in der Türkei umfasst fünf Stufen:
Vorschule, Grundschule, weiterführende Schule, spezielle Ausbildungsschulen und
Hochschulen.
Vorschule
 Ist nicht verpflichtend
 Für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren
 Ist verpflichtend für Kinder, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit festgestellt
wurde
Grundschule
 Verpflichtend und kostenlos in öffentlichen Schulen
 4 Jahre
 Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
 Unterricht wird von privaten und öffentlichen Schulen angeboten
 Der Grundschulabschluss wird mit einem Zertifikat bestätigt
Weiterführende Schule





Allgemeine, Ausbildungs- und technische Schulen
8 Jahre
Voraussetzung: Abschluss der Grundschulausbildung, Nachweis der erforderlichen
Qualifikationen für weiterführende Schulen
Fremdsprachenausbildung an allen privaten und vielen öffentlichen Schulen
“Anatolian High Schools”, “Science High Schools”, “Anatolian Fine Arts”, “Teachers
Schools”, Abendschulen und private Schulen
Spezielle Ausbildungsschulen

Für Schüler mit besonderen Bedürfnissen; ausgerichtet auf eine bessere Integration
in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
17

Teile dieser Schulbildung können an regulären Schulen in Form eines kombinierten
Lehrplans erfolgen
Hochschulbildung


Alle Universitäten und Hochschuleinrichtungen unterstehen dem Rat für Höhere
Bildung (YÖK)
Das Aufsichtsgremium für Hochschulbildung (ÖSYM) sowie verwandte Abteilungen
für Planung, Forschung, Entwicklung, Investments und Koordination arbeiten unter
der Führung des YÖK
2. Voraussetzungen für die Fortsetzung der Ausbildung
Das Äquivalenz-Verfahren
A) Das Äquivalenz-Verfahren gilt für Personen, die die weiterführende Schulbildung ganz
oder teilweise im Ausland absolviert haben.
Entsprechende Verfahrensanträge können gestellt werden:
 beim Ministerium für Nationale Bildung
 den Konsulaten im Ausland
Folgende Dokumente werden benötigt:
 Nachweis, dass der Schüler/die Schülerin die letzten zwei bzw. drei Jahre im Ausland zur
Schule gegangen ist (Anwesenheitsbescheinigungen oder entsprechendes Zeugnis)
 Bei Berufsschulen: Anwesenheitsbescheinigungen der ausländischen Schule; Zeugnisse
bzw. Anwesenheitsbescheinigungen der Schule, die vor der Berufsschule abgeschlosen
wurde.
Über die Äquivalenz bei Grundschülern entscheidet die jeweilige Grundschulverwaltung.
Weiter Informationen unter: www.meb.gov.tr
B) Über die Äquivalenz bei Bachelor-Studenten, Studierenden und Hochschulabsolventen
entscheidet das YÖK unter Vorlage der folgenden Dokumente:








Original der Anwesenheitsbescheinigungen/Zeugnisse des Gymnasiums (alternativ:
beglaubigte Kopien)
Original der gymnasialen Äquivalenzbescheinigung, ausgestellt vom ausländischen
Konsulat und/oder des Ministeriums für Nationale Bildung in der Türkei
Original des Bachelor-Diploms oder eines vergleichbaren Dokuments zum Nachweis
eines Master- oder Postgraduiertenstudiums. Alternativ: notariell beglaubigte türkische
Übersetzung dieser Dokumente
Original oder beglaubigte Kopie von im Ausland erworbenen Diplomen
Fotokopie des Personalausweises
Beglaubigte Kopie des Passes, einschließlich der Seiten, die die Daten der Ein- und
Ausreise dokumentieren
Anschreiben mit Angabe von Gründen für den Äquivalenzantrag
Rückumschlag, Größe 26x35cm
Die Äquivalenzanträge sind erhältlich:
 “General Documents Unit”, YÖK Bilkent / Ankara oder
 Per Brief adressiert an das Direktorat des YÖK, 06539 Bilkent / Ankara
18
Weiter Informationen unter:
Tel:
Fax:
Email:
Adresse:
+ 90.312.298.7142
+ 90.312.266.5060
[email protected]
Yükseköğretim Kurulu Başkanlığı
06539 Bilkent / ANKARA
Hinweis:
Die Originaldokumente werden nach Abschluss des Äquivalenzverfahrens zurückgegeben.
Unvollständige Anträge verzögern den Verfahrensablauf erheblich. Für etwaige
Verspätungen oder nicht zugestellte Briefe übernimmt das YÖK keine Verantwortung.
3. Anerkennung ausländischer Diplome
1. Anträge für die Anerkennung von Diplomen sollten persönlich oder schriftlich an das
Gremium für Hochschulbildung gerichtet werden
2. notwendige Dokumente:
- Fotokopie des Personalausweises
- Original oder beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Original des Diploms
- Übersetzte Version des Diploms
- Studienbuch und Original des Diplom-Zusatzes
- Übersetzte Version der Studienbuchs
4. Kosten, Kredite und Stipendien
Seit September 2012 zahlen offizielle Studenten keine Studiengebühren mehr. Allerdings
zahlen sie eine Einschreibungsgebühr zu Beginn des Jahres. Studenten in Abendschulen
zahlen weiterhin Schulgebühren.
Open University
Vocational School of Justice
School of Banking and Insurance
School of Physical Education
Faculty of Marine Sciences
School of Maritime Business and Management
Maritime Faculty
Maritime School
State Conservatory
Faculty of Letters
Faculty of Dentistry
Faculty of Pharmacy
Faculty of Letters
Faculty of Educational Sciences
Faculty of Education
Faculty of Electronics
Faculty of Industrial Arts
School of Industrial Arts
Integrated Schoold of the Disabled
Örgün
71 TL
190 TL
190 TL
190 TL
316 TL
190 TL
316 TL
190 TL
589 TL
284 TL
494 TL
494 TL
284 TL
284 TL
284 TL
387 TL
284 TL
190 TL
190 TL
İ. Öğretim
770 TL
1.155 TL
1.155 TL
1.924 TL
962 TL
1.924 TL
962 TL
4.268 TL
1.027 TL
1.027 TL
1.027 TL
1.027 TL
1.529 TL
1.027 TL
1.155 TL
1.924 TL
19
School of House Economics
Faculty of Science
Faculty of Letters (Literature and Social Programs)
Faculty of Letters (Science Program)
Physical Therapy and Rehabilitation Program
School of Physical Therapy and Rehabilitation
Faculty of Ship Construction and Maritime Sciences
Ship Construction and Maritime Faculty
Faculty of Fine Arts
Fcaulty of Fine Arts and Design
Nursing School
Law Faculty
Faculty of Economics and Administrative Sciences
Faculty of Economics
Faculty of Divinity
Vocational School of Divinity
Faculty of Communicational Sciences
Faculty of Communication
Faculty of Humanities
Faculty of Construction
Faculty of Business Administration
ITU Faculty of Business Administration Engineering
Faculty of Chemical Metallurgy
Faculty of Mining
Faculty of Machinery
Vocational Schools
Faculty of Vocational Education
School of Vocational Technology
Faculty of Architecture
Faculty of Architecture and Design
Faculty of Engineering
Faculty of Engineering and Natural Sciences
Faculty of Engineering and Technology
Faculty of Engineering-Architecture
Faculty of Forestry
Vocational School of Forestry
Faculty of Health Sciences
Faculty of Health Education
School of Health Services
Vocational Schools of health
Faculty of Arts and Design
Vocational School of Civil Aviation
School of Civil Aviation
Faculty of Political Science
School of Social Sciences
School of Sports Sciences Technology
Faculty of Fisheries
Vocational School of Fisheries
School of Jewelry Technology and Design
227 TL
284 TL
284 TL
284 TL
281 TL
190 TL
316 TL
316 TL
316 TL
316 TL
190 TL
313 TL
313 TL
313 TL
284 TL
190 TL
284 TL
284 TL
284 TL
387 TL
313 TL
402 TL
387 TL
387 TL
387 TL
190 TL
284 TL
227 TL
387 TL
387 TL
387 TL
387 TL
387 TL
387 TL
387 TL
190 TL
284 TL
284 TL
190 TL
190 TL
316 TL
190 TL
470 TL
313 TL
190 TL
190 TL
316 TL
190 TL
190 TL
1.923 TL
1.281 TL
962 TL
1.281 TL
2.134 TL
1.155 TL
1.924 TL
1.924 TL
1.924 TL
1.924 TL
1.155 TL
1.155 TL
1.155 TL
1.155 TL
1.027 TL
1.155 TL
962 TL
962 TL
1.027 TL
1.529 TL
1.155 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.529 TL
770 TL
1.027 TL
1.923 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.529 TL
1.155 TL
1.027 TL
1.027 TL
770 TL
1.155 TL
1.924 TL
770 TL
4.268 TL
1.155 TL
770 TL
1.155 TL
1.924 TL
770 TL
1.155 TL
20
Cadastral Vocational College
Vocational School of Technical Sciences
Faculty of Technical Education
Faculty of Technology
Faculty of Textile Technology and Design
Medical Biological Sciences Program
Faculty of Medicine
Faculty of Commerce and Tourism
Faculty of Tourism
School of Tourism and Hotel Management
Vocational School of Tourism and Hotel Management
School of Tobacco Expertise
Faculty og Aircraft and Space Sciences
School of Transportation
School of Applied Sciences
Vocational School of Online Education
Veterinary Faculty
Faculty of Agriculture
190 TL
190 TL
281 TL
387 TL
316 TL
281 TL
591 TL
284 TL
284 TL
190 TL
190 TL
227 TL
387 TL
190 TL
190 TL
190 TL
386 TL
387 TL
770 TL
770 TL
1.147 TL
1.529 TL
1.924 TL
2.134 TL
1.027 TL
1.027 TL
770 TL
770 TL
1.923 TL
1.529 TL
1.155 TL
1.155 TL
770 TL
2.134 TL
1.529 TL
Kredite
Kredite vergibt die “Institution für Kredite und Wohnheime”. Im Studienjahr 2014/15 lagen die
Kredite bei 300 TL. Nach Beendigung der Ausbildung muss der Kredit zurückgezahlt werden.
Auswahl von Einrichtungen, die Stipendien vergeben:

























Abant Izzet Baysal Universität
Adana Handelskammer
Afyon Industrie- und Handelskammer
Aydin Handelskammer
Ministerpräsidium
Boğaziçi Universitäts-Stiftung
Ministerium für Arbeit und Soziales (“Ereğli Coal Miners’
Solidarity Trust”)
Çaycuma Industrie- und Handelskammer
Med. Fakultät der Erciyes Universität
Eskişehir Handelskammer
Galatasaray Bildungsstiftung
Gaziantep Universitäts-Stiftung
Haci Ömer Sabanci-Stiftung
Fakultät für Forstwesen (Universität Istanbul: Stiftung für Forschung, Entwicklung und
Bildung)
Izmir Handelskammer
Izmit Handelskammer
Izzet Baysal-Stiftung
Kepez Elektrizitäts Werk
Kirikkale Industrie- und Handelskammer
Stiftung der Universität 19. Mai
Stiftung der Technischen Universität des Mittleren Ostens
Solidaritätsfonds der Selçuk Universität
Sema Yazar Jugend-Stiftung
TED Ankara-Stiftung
Türkisch-Anatolische Stiftung
21




IX.
Türkischer Bildungsfonds
Türkische Stiftung für Religiöse Belange
Solidaritätsfonds der Uludağ Universität
Sitftung des Yüzüncü Yıl Universitäts-Rektorats
GEFÄHRDETE PERSONENGRUPPEN
1. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter
Projekt zur Unterstützung weiblicher Unternehmerinnen:
Das EU-finanzierte Projekt soll türkische Unternehmerinnen und Frauen, die
Unternehmerinnen werden möchten, bei der Durchführung ihrer Geschäfte unterstützen.
Zu diesem Zwecke errichtet der Türkische Unternehmer- und Gewerbeverband (TESK) mit
Hilfe der Kammernvereinigungen (ESOBs) Förderzentren und Zweigstellen in 25 Provinzen.
Ein technisches Beratungsteam, das sich aus auswärtigen und hiesigen Trainern
zusammensetzt, bringen ihre Kompetenz und Erfahrung in das Projekt ein, um künftige und
bereits aktive Unternehmerinnen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Weitere Informationen unter: http://www.kadindestek.org/
Team für technische Unterstützung
Adresse: Büklüm Sokak No. 63/73 Kavaklıdere – Ankara
Tel: 0312 428 20 60
Fax: 0312 428 20 70
Name
Jürgen Henke
Zeliha Ünaldı Öztürk
Lazar Bazlyankov
Poul Breum
Özden Aslan
Arınç Atak
Position
Teamleiter
Assistent des Teamleiters
Ausbildungskoordinator
Beratungskoordinator
Projektkoordinator
Büro Manager
E-Mail
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
„Frauenhäuser“
Die Frauenhäuser sind als Einrichtungen für physisch, sexuell, emotional oder ökonomisch
missbrauchte Frauen zu verstehen, in denen die Frauen (gegebenenfalls mit ihren Kindern)
zeitlich begrenzt eine Zuflucht finden können. Hauptziel dieser Häuser ist es, die
Grundbedürfnisse der Frauen zu befriedigen und ihnen dabei zu helfen, ihre
psychologischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme zu lösen.
Weitere Informationen unter: http://www.kadininstatusu.gov.tr/tr/19175/Kadin-Konukevleri
Seniorenheime
- für Personen, die älter als 60 Jahre sind
- die ihre Grundbedürfnisse selbständig stillen können (Toilettengänge, Essen etc.)
- die geistig gesund sind
- die keine Infektionserkrankung haben
- die nicht alkohol- oder drogenabhängig sind
22
- die sozial und ökonomisch benachteiligt sind
Unterstützungszentren für Senioren
Diese Zentren sollen Menschen über 60 Jahre soziale und psychologische Unterstützung
zukommen lassen.
Weitere Informationen unter: [email protected]
2. Menschen mit Behinderung
Aufnahmebedingungen des Rehabilitationszentrums für Menschen mit geistiger
Behinderung:
- Infektionskrankheit des Reha-Patienten kann ausgeschlossen werden
- es liegen keine ernsthaften Erkrankungen mit dauerhaftem Pflegebedarf vor
- es liegen keine zusätzlichen Behinderungen vor, die einer Rehabilitation im Wege stünden
- es liegt keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vor
Weitere Informationen unter: http://www.eyh.gov.tr/tr/8123/Genel-Mudurlugumuze-BagliBakim-Rehabilitasyon-ve-Aile-Danisma-Merkezleri
Kontakt:
NGO “Federation for the Mentally Retarded”
Gündoğdu Mah. Dumlupinar Cad. No.13
Kurtuluş – Beypazari – Ankara
Tel: 0312 362 48 84
http://zihinselozurluler.org/
X.
NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN
1. Ankara

“Anatolische Stiftung für zeitgenössische Bildung”
Atatürk Bulv. TÜBITAK Apt. No:221 Kavaklidere
Tel: (312) 468 53 00
Fax: 427 83 03
http://www.anacev.org.tr/

“Anatolische Stiftung für Bildung, Kultur und Wissenschaft”
Necatibey Cd. Güneşli Apt.20/2 Sihhiye
Tel: (312) 232 39 19
http://www.anadoluvakfi.org/

“Türkischer Bildungsverband”
Kizilirmak Sk. No:8 Kocatepe
Tel: (312) 418 06 14
Fax: 417 53 65
http://www.ted.org.tr/

“Sema Yazar Jugendstiftung”
2. Cd. 110. Sk. D:5 Sancaklı Mh. Çankaya
Tel: (312) 284 44 00
Fax: 440 16 16
http://www.semayazar.org.tr/
23

“UNICEF”
Türkisches National Komitee
Abdullah C. Sk. No:20 D:10 Çankaya
Tel: (312) 438 00 77
Fax: 439 02 50
http://www.unicefturk.org/

“Türkischer Menschenrechtsfonds”
Menekşe 2 Sk. No:16 D: 7 Kizilay
Tel: (312) 417 71 80
Fax: 425 45 52
http://tihv.org.tr/

“Stiftung für Kinder mit geistiger Behinderung”
Vilayetevleri Kars. Cd. Gülermak Fabri. Yanı Gölbaşı
Tel: (312) 276 86 60
Fax: 484 08 58
http://www.zicev.org.tr/

“Türkischer Verband für Industrie und Unternehmen”
Necatibey Cd. Yeşilırmak Sk. Keleşoğlu Apt. No:17 D:19 Çankaya
Tel: (312) 426 13 14
Fax: 229 61 38
http://www.tusiad.org/
2. Istanbul

Projektfonds “Dringende Hilfe”
Iskenderpaşa Mah. Ahmediye Cad. No:60 Aksaray
Tel: (212) 534 33 82
Fax: 635 36 21
http://www.aipvakfi.org/

“Bildungsfonds Mutter-Kind”
Cumh. Cd. No:18 K:4 Elmadağ
Tel: (212) 570 08 95
Fax: 234 01 06
http://www.acev.org/

“Purple Roof” Frauenasyleinrichtung
Nispet Sk. Pinarbaşı Apt. No:6 D:5 Elmadağ - Şişli
Tel: (212) 244 49 81
https://www.morcati.org.tr/tr/

“Türkischer Bildungsfonds”
Büyükdere Cd. Kocabaş Ish. No:111 K:7/8 Gayrettepe
Tel: (212) 274 52 60
Fax: 266 31 80
http://www.tev.org.tr/
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
“Türkischer Kulturfonds”
Valikonaği Cd. Konak Apt. No:67 D:4 Nişantaşi
Tel: (212) 246 23 28
Fax: 232 45 39
http://www.afs.org.tr/

“Türkische Freiwillige für Bildung”
Okul Sk. Altunizade Sit. D Blok D:7/3 Üsküdar
Tel: (216) 326 86 96
Fax: 326 45 94
http://www.tegv.org/tr
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