LÄNDERINFORMATIONSBLATT TÜRKEI
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LÄNDERINFORMATIONSBLATT TÜRKEI (August 2014) Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. INHALTSVERZEICHNIS I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG .................................................................................... 3 Allgemeine Informationen: Infrastruktur ...................................................................... 3 Öffentliches Transportwesen ...................................................................................... 3 Kommunikation ........................................................................................................... 4 Dokumente für Rückkehrer ......................................................................................... 5 II. SOZIALE SICHERUNG ................................................................................................. 5 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung .................................................................. 5 2. Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen, notwendige Dokumente .................. 6 3. Kindergeld Kindergeldsätze ....................................................................................... 7 4. Besondere Gruppen: Senioren, Frauen, Waisen, andere Minderheiten ...................... 7 III. RENTE ....................................................................................................................... 8 1. Allgemeine Informationen: Gesetztgebung ................................................................. 8 2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente .............................................................. 8 3. Kosten der Rentenversicherung .................................................................................. 9 4. Notwendige persönliche Dokumente........................................................................... 9 5. Im Ausland entstandene Rentenansprüche ................................................................ 9 IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG................................................................................ 9 1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem .......................................................... 9 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser ..................... 9 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente ...................................................................11 4. Verfügbarkeit von ärztlicher Behandlung für schutzbedürftige Gruppen .....................11 5. Krankenversicherung .................................................................................................11 6. Notwendige Dokumente.............................................................................................12 V. WOHNSITUATION .......................................................................................................12 1. Unterkunft für Rückkehrer ohne Familien ...................................................................12 2. Wohnungssuche ........................................................................................................12 3. Kauf- und Mietpreise ..................................................................................................13 VI. ARBEITSMARKT .......................................................................................................14 1. Arbeitsmarktlage ........................................................................................................14 2. Arbeitsvermittlung ......................................................................................................14 3. Arbeitslosenunterstützung .........................................................................................14 4. Weiterbildungsmaßnahmen .......................................................................................15 5. Ausbildung .................................................................................................................15 VII. REINTEGRATION UND WIEDERAUFBAU ...............................................................16 1. Sachleistungen ..........................................................................................................16 2. Mikrokredite ...............................................................................................................16 VIII. BILDUNG ...............................................................................................................17 1. Bildungssystem und Infrastruktur ...............................................................................17 2. Voraussetzungen für die Fortsetzung der Ausbildung ................................................18 3. Anerkennung ausländischer Diplome .........................................................................19 4. Kosten, Kredite und Stipendien ..................................................................................19 IX. GEFÄHRDETE PERSONENGRUPPEN ....................................................................22 1. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter ......................................22 2. Menschen mit Behinderung .......................................................................................23 X. NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN ...................................................................23 1. Ankara .......................................................................................................................23 2. Istanbul ......................................................................................................................24 1. 2. 3. 4. 2 I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 1. Allgemeine Informationen: Infrastruktur Die öffentliche Verwaltung der Türkei gliedert sich in eine zentrale und eine lokale Verwaltungsebene. Das gesamte türkische Territorium ist in Provinzen unterteilt, die entsprechend den jeweiligen geographischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten wiederum aus kleineren Einheiten bestehen. Die Bevölkerung der Provinzen, Bezirke und Gemeinden wird von gesetzlich festgelegten Gebietsregierungen verwaltet. Insgesamt gibt es in der Türkei 81 Provinzen, 957 Bezirke und etwa 35.000 Gemeinden. Die lokalen Verwaltungen, die der zentralen Verwaltungsebene unterstehen, haben jeweils drei Ebenen: die Provinz-, Bezirks- und die Gemeindeebene. Zu den Funktionären der Provinzverwaltungen, die in allen 81 Provinzen ansässig sind, zählen die gewählten Mitglieder der Generalversammlung der Provinzen sowie der von der Zentralverwaltung direkt ernannte Gouverneur. Die Hauptaufgabe der Provinzverwaltung besteht in der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, die in den abgelegenen Landstrichen keiner städtischen Jurisdiktion unterstellt sind. Die Zahl der Verwaltungsbezirke in der Türkei beläuft sich auf 2.103; 16 dieser Bezirke sind sogenannte Bezirksmetropolen, die nach einem Gesetzeserlass 1984 gegründet wurden und zu denen 14 weitere im November 2012 hinzugefügt wurden (insgesamt nun 30). In Ergänzung zur Verfassung beschreiben das Bezirksgesetz von 1930 sowie weitere Gesetzbücher, Statuten und Richtlinien den genauen Status der Bezirke. Laut den gesetzlichen Regelungen sind die Bezirke mit Rechten in zwei Hauptbereichen ausgestattet: der Bereitstellung von Dienstleistungen und der administrativen Führung, die sich vor allem auf das Baugewerbe, die Umwelt, Arbeitsplätze und das örtliche Transportwesen bezieht. Großstadtbezirke: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van. 2. Öffentliches Transportwesen Schienenverkehr Die Türkische Bahn “TCDD” (Türkiye Devlet Demir Yolları) verfügt über ein Schienennetz von 10.984 km Länge, wobei der Schienenverkehr auf 2.336 km elektrisch ist. Im Jahr 2004 wurde das sogenannte Marmara-Projekt - ein Eisenbahntunnel unter der Bosporus Meerenge, begonnen. Dieses Projekt wurde im August 2013 beendet und am 29. Oktober 2013 Betrieb genommen. Zwischen Istanbul und Ankara wird zur Zeit eine Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut. Der erste Streckenabschnitt, zwischen Ankara und Eskisehir ist bereits fertiggestellt und wurde in Betrieb genommen. Nach Beendigung der Bauphase soll die Reisezeit bei Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h zwischen den beiden Großstädten von 6 ½ Stunden auf 1 Std. und 30 Minuten reduziert werden. Der Bau der Verbindung zwischen den Städten Ankara und Konya wurde kürzlich abgeschlossen und trägt zu einer Verringerung der Reisezeit auf etwa 1 ½ Stunden bei. Ein U-Bahnnetz existiert in den Städten Ankara, Istanbul, Izmir und Bursa. Das U-Bahnsystem in Adana befindet sich noch in der Entstehungsphase. Weitere Informationen gibt es auf http://www.tcdd.gov.tr/Upload/Files/ContentFiles/2010/istatistik/20092013yillik.pdf 3 Straßenverkehr Es gibt zahlreiche private Busgesellschaften, die Fahrten zwischen verschiedenen Städten in der Türkei anbieten. Innerhalb der Städte verkehren sowohl private als auch staatliche Busse sowie privat betriebene Minivans mit Sitzplätzen für etwa 20 Fahrgäste. Flugverkehr Turkish Airlines (THY), Pegasus Airlines, Sunexpress, Atlas Jet, Onur Air und Anadolu Air stellen ein Netzwerk nationaler Flugverbindungen bereit, das die wichtigsten Städte der Türkei miteinander verbindet. Vom Flughäfen zu den weiterführenden Busstationen werden Shuttles angeboten. http://www.anadolujet.com http://www.atlasjet.com http://www.onurair.com.tr http://www.flypgs.com http://www.sunexpress.com.tr http://www.thy.com Schiffsverkehr Passagierfähren Neben zahlreichen Kreuzfahrten auf dem Mittelmeer bieten ausländische Schiffsgesellschaften auch regelmäßige Fahrten zu den Häfen von Trabzon, Samsun, Istanbul, Dikili, Izmir, Cesme, Kusadasi, Bodrum, Marmaris, Antalya, Alanya, Mersin und Iskenderun an. In Istanbul und Izmir gibt es zudem Fähren und Marinebusse, die täglich im Einsatz sind. Autofähren Reisenden, die ihre Autos von Venedig, Ancona, Brindisi oder Bari aus mitnehmen wollen, stehen auf dem Weg nach Istanbul, Izmir, Cesme, Kusadasi, Marmaris und Antalya Autofähren zur Verfügung. 3. Kommunikation Telefon Alle Wohngebiete in der Türkei sind an ein Direktwahlnetz angeschlossen. Hauptanbieter ist die teilprivatisierte Turk Telekom. Telefonnummern sind in der Regel siebenstellig, die städtischen Vorwahlen bestehen aus jeweils 3 Zahlen. Öffentliche Fernsprecher Öffentliche Telefonzellen findet man landesweit. Telefonkarten können in den gelb markierten Postämtern (PTT), Supermärkten oder bei Straßenverkäufern erworben werden. Mobilfunk Die Mobilfunkanbieter Turkcell, Avea und Vodafone teilen sich derzeit den Markt. Post Das Postwesen gilt als organisiert und effizient strukturiert. Alle Postämter haben an Werktagen von 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr geöffnet. Zentral gelegene Hauptpostämter haben zum Teil von 08.00-24.00 Uhr geöffnet. TV, Satelliten Die in den Stadtzentren hauptsächlich genutzten Kabel-TV Anbieter sind die Turk Telekom und Digiturk Cable. 4 Internet Vom Internet wird türkeiweit Gebrauch gemacht. Internetcafés sind weit verbreitet. Der meistgenutzte Provider ist derzeit die Turk Telekom, die meistenAnschlüsse sind ADSL. 4. Dokumente für Rückkehrer Rückkehrern ist es erlaubt, ihren Hausrat mit sich zu führen. Personen, die mit einem Auto zurückkehren, müssen ein entsprechendes “Residence Transport” Dokument einholen und im Pass den Stempel “Permanent Return” (dauerhafte Rückkehr) vorweisen können. Notwendige Papiere: Pass Ausweis Ungültig gestempelte Aufenthaltskarte (Residence Card) Rentendokument bei Ruheständlern oder Bescheinigung vom Arbeitsamt im Falle der Arbeitslosigkeit Jedes Dokument sollte mit dem Stempel “Permanent Return” (dauerhafte Rückkehr) versehen sein. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Ausland, besteht im Rahmen des “Free Import Right” die Möglichkeit einer Zollbefreiung. Die Türkischen Botschaften im Ausland können Informationen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Befreiung von den Zollgebühren erteilen. Notwendige Papiere: “Residence Transport” Dokument Pass Ausweis 2 Fotos Ausgefülltes Antragsformular Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft können nur ihren Hausrat importieren. Für weitere Informationen: Zollministerium: Tel: (90 312) 306 89 76 Fax: (90 312) 324 5979 URL: www.gumruk.gov.tr Email: [email protected] II. SOZIALE SICHERUNG 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung Die türkischen Sozialversicherungsinstitutionen SSK, BAG-KUR und EMEKLI SANDIGI wurden zusammengefasst in einer einzigen Einrichtung zur Sozialen Sicherung. Alle Personen, die einer der drei Institutionen angehörten, werden künftig im Rahmen des „SGK“ betreut. 5 Bedürftige Personen können durch die örtlichen Ämter oder “Kaymakamlik“ an ihrem Wohnort, Kontakt mit dem Ministerium für Soziale Hilfe bzw. dem Solidaritätsfonds aufnehmen. 2. Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen, notwendige Dokumente Für Personen, zugehörig zum „SSK“, ihre Ehegatten, pflegebedürftige Elternteile und Kinder gilt: 1. Medizinische Unterstützung erhalten Personen, die mindestens 180 Tage lang Beiträge gezahlt haben, wobei an mindestens 60 Tagen vor der Diagnose der jeweiligen Erkrankung bereits Beiträge geleistet werden mussten. Dokumente für Untersuchung und Behandlung: Visitationsbescheinigung, medizinische Registrierungsbescheinigung, Ausweis. 2. Tägliche Zahlungen im Falle vorübergehender Verletzungen. Dokumente: Arztbericht eines offiziell bestellten Arztes oder eine entsprechende vom Gesundheitsausschuss ausgestellte Bescheinigung. 3. Regelmäßige monatliche Zahlungen im Falle einer dauerhaften Verletzung/Arbeitsunfähigkeit. Dokumente: Bericht des Gesundheitsausschusses, der die Dauerhaftigkeit der Verletzung/Erkrankung bestätigt, ausgefülltes Antragsformular für das Versicherungsdirektorat auf Provinzebene. 4. Falls erforderlich, wird eine Prothese gestellt, erneuert oder repariert. 5. Im Todesfall monatliche Zahlungen. Dokumente: Antrag an das Versicherungsdirektorat, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, 1 Passbild. 6. Erstattung von Beerdigungskosten. Ein diesbezüglicher Antrag sollte beim Versicherungsdirektorat eingereicht werden. Dokumente: Bestätigung des Todes und des Todeszeitpunktes des Versicherungsnehmers, Beerdigungsunterlagen. 7. Im Falle einer Geburt erhalten versicherte Frauen bzw. die nicht-versicherten Frauen von versicherten Männern: a. Schwangerschaftsbeihilfe b. Geburtsbeihilfe c. Stillzeitbeihilfe Die Beihilfen a,b,c werden unter der Bedingung gewährt, dass die versicherten Frauen an die Versicherung an mind. 90 Tagen im vorangehenden Jahr Mutterschaftsbeiträge gezahlt haben. Für Frauen ohne Versicherung gilt, dass ihre versicherten Männer in einem Zeitraum von mind. 120 Tagen vor der Geburt Mutterschaftsbeiträge an die Versicherung gezahlt haben müssen. Dokumente: Visitationsbescheinigung, Gesundheitsbescheinigung, medizinische Registrierungsbescheinigung, Personalausweis. Für die Geburtsbeihilfe sollte die Institution binnen drei Monaten nach der Geburt informiert werden. Hierfür ist eine offizielle Geburtsbestätigung von einem Arzt oder einer anerkannten Hebamme in schriftlicher Form vorzulegen. 8. Dokumente für eine Seniorenunterstützung: Antragsformular und Kopie des Personalausweises für das Versicherungsdirektorat auf Provinzebene. Für Personen, zugehörig zum “Bağ-kur“: 1. Medizinische Unterstützung. Dokumente: medizinische Registrierungsbescheinigung 2. Seniorenunterstützung. Dokumente: entsprechendes Antragsformular, Versicherungsnachweis, beglaubigte Kopie des Personalausweises. 6 3. Bei Unfällen, Verletzungen erfolgen monatliche Zahlungen. Dokumente: entsprechendes Antragsformular, Versicherungsnachweis, Unfallbericht/Arztbericht, beglaubigte Kopie des Personalausweises. 4. Unterstützung im Todesfall (Ehegatten, Kinder, ggfls. Eltern) oder eine Einmalzahlung. Dokumente: entsprechendes Antragsformular, Versicherungsnachweis. 5. Beerdigungskostenbeihilfe Für Personen, zugehörig zum „Pensionsfonds“: 1. Medizinische Unterstützung. Dokumente: medizinische Registrierungsbescheinigung. Um diese Bescheinigung beantragen zu können, muss eine beglaubigte Kopie des Personalausweises und ein Passbild vorgelegt werden. 2. Seniorenunterstützung. 3. Witwen-/Waisenrente. Dokumente: beglaubigte Kopie des Personalausweises, bei 18-25 Jahre alten Waisen eine Bescheinigung über den Schulbesuch, 3 Passbilder. 4. Unterstützung im Todesfall. 5. Heiratsbeihilfe. Dokumente: beglaubigte Kopie des Personalausweises, Kopien der Heiratsurkunde beider Partner. 3. Kindergeld Kindergeldsätze Das folgende Kindergeld wird von der SGK (Anstalt für soziale Sicherheit) ausgezahlt: Kindergeld (SGK) Zeitraum 01. Januar 2014 – 30. Juni 2014 01. Juli 2014 – 31. Dezember 2014 Betrag Pro Kind: 21,42 TL (1,071*20) Pro Kind: 22,68 TL (1,134*20) Zusätzlich gibt es steuerliche Erleichterungen pro Kind: Kindergeld (Steuer) Period 01. Januar 2014 – 30. Juni 2014 01. Juli 2014 – 31. Dezember 2014 0-6 age group 38,50 TL (500*0,076998) (500*Koeffizient) Older children 19,25 (250*0,076998) (250*Koeffizient) Das Kindergeld wird eingestellt, wenn das Kind: a. b. c. d. heiratet das 25. Lebensjahr vollendet ein eigenes Geschäft gründet oder eine Beschäftigung aufnimmt ein Stipendium in Anspruch nimmt 4. Besondere Gruppen: Senioren, Frauen, Waisen, andere Minderheiten Alte und behinderte Menschen Unterstützung können erhalten: Personen, die älter als 65 Jahre sind, behinderte Menschen, die älter als 18 Jahre sind und Personen, die Vormund/Erziehungsberechtigter eines minderjährigen Familienangehörigen mit Behinderung sind. Dokumente: Antragsformular, amtsärztlicher Krankenbericht, 3 Passbilder, schriftliche Bestätigung der Behinderung zur Weiterleitung an das zuständige Finanzbüro der Provinz. 7 Witwen und Waisen Die unmittelbaren Familienangehörigen eines Versicherungsnehmers, der nach der Pensionierung verstorben ist bzw. der für mind. 10 Jahre im Dienst gewesen ist, können eine Witwen- bzw. Waisenrente beantragen. Hat der Verstorbene für mehr als 5 Jahre gearbeitet, haben die minderjährigen Kinder, Kinder auf der weiterführenden Schule bzw. in der Hochschulbildung (bis 25 J.) einen Anspruch auf Waisenrente. Der Ehepartner hat einen Anspruch auf Witwenrente. Weitere Informationen unter: www.sgk.gov.tr Anstalt für soziale Sicherheit Ziyabey Cad. No:6 06520 Balgat Ankara Tel: 0090 312 207 80 00 www.sgk.gov.tr III. RENTE 1. Allgemeine Informationen: Gesetztgebung Die Höhe etwaiger Rentenzahlungen ist abhängig von der Situation des Rentenantragstellers und entsprechend variabel. Türkische Staatsbürger, die älter als 18 Jahre sind sowie im Ausland lebende Auswanderer, die ihre Beschäftigung im Ausland nachweisen können, können einen Rentenanspruch geltend machen. Im Ausland gezahlte Versicherungsbeiträge müssen in die Türkei transferiert werden und die gezahlten Beiträge werden in YTL zurückgezahlt (Grundlage ist der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Transfers). Die weiblichen Ehepartner können von einer gewährten Rente profitieren, wenn sie die Beiträge an das SSK, Bağ-kur oder Emekli Sandığı während des gesamten Auslandsaufenthaltes in ausländischer Währung geleistet haben. Gesetzlicher Ruhestand: a) b) c) d) aus Ermessensgründen Obligatorisch Arbeitsunfähigkeit oder verletzungsbedingter Ruhestand Erreichen der Altersgrenze 2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente Aus Ermessensgründen Auf entsprechenden Antrag hin, unter der Voraussetzung, dass der Mann mindestens 25 Dienstjahre/die Frau mind. 20 Dienstjahre absolviert hat und dem Alter entsprechend eine Pensionierung möglich ist. Obligatorisch Personen, die 30 Dienstjahre absolviert haben, können von der arbeitgebenden Seite unabhängig davon ob ein entsprechender Antrag vorliegt, in den Ruhestand entlassen werden. Arbeitsunfähigkeit oder verletzungsbedingter Ruhestand Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder einer schweren Behinderung nicht in der Lage sind einer Beschäftigung nachzugehen, haben einen Anspruch auf Rentenzahlungen. 8 Erreichen der Altersgrenze Im Allgemeinen treten Personen im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand ein. Im Falle einer Rückkehr zu beachten: Registrierung bei der Sozialversicherungsinstitution SSK Hausfrauen müssen sich bei der “Bağ-kur“ registrieren lassen Rückkehrer sollten binnen zwei Jahren nach der Ankunft bei der Sozialversicherungsinstitution, an die sie ihre Beiträge gezahlt haben, melden 3. Kosten der Rentenversicherung Der in der Rentenkalkulation verwendete Koeffizient errechnet sich durch die Addition einer ganzen Zahl zu den 30% der Wachstumsrate des Konsumentenpreisindex und des BIP, die jeweils im Dezember eines Jahres bekannt gegeben werden. 4. Notwendige persönliche Dokumente Zur Weiterleitung an das Versicherungsdirektorat auf Provinzebene: Antrag Beglaubigte Kopie des Personalausweises Haftungs- und Verpflichtungserklärung Zahlungsbeleg 2 Passbilder 5. Im Ausland entstandene Rentenansprüche Zurückkehrende Personen, die bereits dem deutschen Rentenversicherungssystem angehören bevor eine Registrierung im türkischen Versicherungssystem erfolgt ist, haben nach der Rückkehr verschiedene Möglichkeiten. Um eine Rente aus der türkischen Rentenversicherung zu beziehen, sollte binnen zwei Jahren nach der Übersiedlung ein entsprechender Antrag erfolgt sein. Dokumente: Original der deutschen Versicherungskarte, Personalausweis IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG 1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem Das Gesundheitssystem in der Türkei beinhaltet sowohl staatliche als auch private medizinische Einrichtungen. Personen, die im Rahmen des SSK, Bağ-kur oder des Pensionsfonds registriert sind, können die öffentlichen Einrichtungen kostenlos konsultieren. Private Krankenhäuser sind verhältnismäßig teuer; eine entsprechende private Versicherung kann diese Kosten gegebenenfalls übernehmen. 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser Es gibt türkeiweit 1.483 Krankenhäuser, von denen 541 privat geführt werden. Istanbul, die Stadt mit den meisten Krankenhäusern, verfügt über 223 Krankenhäuser, von denen 52 dem Gesundheitsministerium unterstehen. In der Türkei gibt es 832 Krankenhäuser, die dem Gesundheitsministerium unterstehen. Sehr viele Krankenhäuser gibt es in Ankara (80), Izmir (56) und Bursa (40). (Diese Zahlen stammen aus 2012. Das Türkische Institut für Statistik hat seit zwei Jahren keine neuen diesbezüglichen Daten veröffentlicht). 9 Die Krankenhäuser des Ministeriums verfügen über insgesamt 122.322 Betten. Die meisten öffentlichen und privaten Krankenhäuser, die in den größeren Städten der Türkei zu finden sind, sind vollständig ausgestattet. Krankenhäuser, die über keine ausreichende Ausstattung verfügen, verlegen die Patienten in besser ausgerüstete Einrichtungen in der Umgebung. KRANKENHÄUSER Ankara Gazi Faculty of Medicine Gülhane Military Academy of Medicine Ankara Bayındır Hospital SSK Büyük Hospital İbnisina Hospital Hacettepe Hospital Yüksek İhtisas Hospital Başkent Hospital Güven Hospital 0312-202 44 44 0312-325 12 11 0312-287 90 00 0312-317 05 05 0312-310 30 30 0312-310 35 45 0312-306 10 00 0312-212 68 68 0312 468 72 20 Istanbul Cerrahpaşa Hospital Göztepe Hospital Haseki Hospital Çapa Medical Faculty Hospital Florence Nightingale Hospital Beykoz State Hospital Haydarpaşa Numune Hospital SSK Kartal Hospital SSK Erenköy Hospital Şişli Etfal Hospital American Hospital 0212-588 48 00 0216-385 26 02 0212-529 44 49 0212-534 00 00 0212-224 49 50 0216-331 10 54 0216-345 46 80 0216-306 68 50 0216-360 91 63 0212-231 22 09 0212 311 20 00 Izmir Ege Medical Faculty State Hospital Karşıyaka State Hospital Private Health Hospital 0232-388 19 20 0232-243 43 43 0232-367 67 67 0232-421 86 20 Bursa State Hospital SSK Uludağ Medical Faculty Hayat Hospital 0224-220 00 20 0224-233 38 58 0224-442 84 00 0224-222 36 69 10 Adana Adana State Hospital SSK Hospital Seyhan Private Health Services Adana Neurology Hospital 0322-321 57 52 0322-225 37 58 0322-458 68 74 0322 239 04 75 Erzurum Erzurum State Hospital SSK Hospital 0442-711 30 08 0442-218 33 28 Konya Konya State Hospital 0332 235 45 00 Gaziantep Gaziantep State Hospital 0342 221 87 00 Iskenderun Iskenderun State Hospital 0326 614 72 29 Malatya Malatya State Hospital 0422 326 15 69 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente Apotheken (Eczane) sind landesweit zu finden, vor allem in der Nähe von Krankenhäusern. Einige Medikamente werden zur besseren Kontrolle des Arzneimittelverkaufs durch das Ministerium gegen ein grünes oder rotes Rezept herausgegeben. Die Zuzahlungen liegen bei etwa 20% (Rentner 10%). Viele Medikamente können auch ohne Vorlage eines Rezeptes gekauft werden. 4. Verfügbarkeit von ärztlicher Behandlung für schutzbedürftige Gruppen Schutzbedürftige Gruppen sind alte Menschen, Frauen, Kinder, psychisch Kranke, Traumatisierte, Sozialhilfeempfänger, an kritischen Krankheiten Erkrankte, Patienten mit Organtransplantationen, etc. Die Institution für Soziale Dienstleistungen und den Schutz von Kindern ist zuständig für die Belange von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen (Familien, Kinder, alleinstehende und kranke Senioren, Personen mit Behinderungen etc.) sowie für Gruppen mit wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Die Einrichtung versucht, bei der Problemlösung behilflich zu sein und die Lebenssituation zu verbessern. 5. Krankenversicherung Die Kosten der allgemeinen Krankenversicherung liegen in der Regel bei 12 % des Einkommens (5% bzw. 7% Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil). Personen, die nicht im Rahmen einer der unter II.1. genannten Sozialversicherungsinstitutionen versichert sind, erhalten einen Versicherungsschutz durch die Entrichtung der entsprechenden Beiträge. Personen, 11 die nachgewiesenermaßen nicht in der Lage sind, für die Beiträge aufzukommen, können eine staatliche Beitragsdeckung beantragen. Das Versicherungspflichtsystem ist zum 1.10.2008 in Kraft getreten. Die monatlichen Prämien betragen zwischen 42,84 TL und 172,16 TL. Weitere Informationen gibt es auf http://www.dunya.com/es-ve-cocuklarin-2014-yilindaodeyecekleri-zorunlu-genel-saglik-sigortasi-primi-222967h.htm 6. Notwendige Dokumente V. Med. Registrierungsbescheinigung Personalausweis WOHNSITUATION 1. Unterkunft für Rückkehrer ohne Familien Es gibt keine spezifischen Anlaufstellen oder Unterstützungsmöglichkeiten für Rückkehrer, die auf der Suche nach einer Unterkunft sind. 2. Wohnungssuche Die Mieten variieren je nach Größe, Anzahl der Zimmer, Lage und Etage der Unterkunft etc. Darüber hinaus sind die Mietpreise von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Am höchsten sind die Mieten zur Zeit in Istanbul, Ankara und Izmir. Unterkünfte können entweder über eine Zeitungsannonce, einen Immobilienmakler oder durch entsprechende Informationen im Bekanntenkreis gefunden werden, wobei die Suche unter Zuhilfenahme eines Maklers die mitunter zügigste Variante darstellt. Vor der Anmietung: Stellen Sie sicher, dass keine ungezahlten Nebenkostenrechnungen vorliegen Fragen Sie den Vermieter nach einer Eigentumsurkunde, um sicherzustellen, dass sich das Haus in dessen Besitz befindet Dokumente für den Stromanschluss: Fotokopie des Mietvertrages zusammen mit dem Original Fotokopie des Personalausweises Dokumente für den Wasseranschluss: Nummer des Teilnehmers Mietvertrag oder Grundstücksregistrierung Fotokopie des Personalausweises Immobilienagenturen in Ankara: Ofis Emlak 3. Etap Meydanı 143. Sok. Tepe Blokları 17335 ada c 4/5 Blok, Daire:2 Eryaman Mh. - Etimesgut – ANKARA Tel: 312 282 18 48 http://www.ofisemlak.com.tr/ Demos Real Estate Uğur Mumcu Caddesi, Kırçiçeği Sokak, 5/5 Gaziosmanpaşa Ankara Tel.: (312) 437 40 00 Fax: (312) 437 40 74 12 Eskidji, Bahçelievler Bahçelievler 3. Cadde 88/B Bahçelievler Ankara Tel.: (312) 212 50 40 Fax: (312) 212 50 20 Gaye Real Estate Uğur Mumcu´nun Sokağı, 72/2 Hakan Apt. Gaziosmanpaşa Ankara 06700 Tel.: (312) 446 15 79, 446 45 00 Fax: (312) 446 81 02 Immobilienagenturen in Istanbul: RE/MAX PK 237 80220 Şişli 34361 Istanbul. Tel: +90 212 232 4820 Fax: +90 212 232 4827 E-mail: [email protected] Turyap Real Estate Dulkadiroğulları Sokak, 4, Arnavutköy Istanbul 34345 Tel.: (212) 257 13 33 Fax: (212) 212 257 40 Email [email protected] İSTANBUL EMLAK OFİSİ Bağdat Caddesi Konak Apt. No: 108/1 Feneryolu - Konak Istanbul Tel: 0216 336 90 59 – 346 72 69 - 361 46 37 – 372 52 85 Fax: 0216 349 06 00 [email protected] BİRLEŞMİŞ EMLAKÇILAR David &Carol Real Estate Agency Çamlik Yolu, -10 Yavuz Apartmani Etiler Istanbul Tel.: (212) 287 37 54 - 287 26 32 Evren International Real Estate Agency Küçükbebek Caddesi, 3 / 1 Bebek Istanbul 80810 Tel.: (212) 257 71 84 - 25 Fax: (212) 265 71 60 Adnan Kahveci Mah. Yavuz Sultan Selim Blv. Uyum Çarşı No: 23 Kat: 3 No: 124 Beylikdüzü İstanbul Tel: +90 212 855 21 61 Fax: +90 212 855 45 57 http://www.birlesmisemlakcilaras.c om/ 3. Kauf- und Mietpreise Hauspreise für Vermietung und Verkauf Istanbul Ankara Izmir Antalya Bursa Zum Verkauf /m2 (TL) Juni 2014 Jährliche Änderung 2.824 +28 1.405 +18 1.722 +12 1.368 +12 1.143 0 Zur Vermietung /m2 (TL) Juni 2014 Jährliche Änderung 18 +29 8 +12 8 +10 7 +13 6 +2 Die Tabelle zeigt, dass ein 100 m2 Haus in Istanbul für 1.800 TL gemietet werden kann, in Ankara und Izmir für 800 TL, in Antalya für 700 TL und in Bursa für 600 TL. 13 VI. ARBEITSMARKT 1. Arbeitsmarktlage Der türkische Arbeitsmarkt ist durch eine eher niedrige Beschäftigtenrate gekennzeichnet, durch Transformationsprozesse (vor allem im Sinne einer Verstädterung und Abkehr von der Landwirtschaft), sowie durch begrenzte Kapazitäten der Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen. 2. Arbeitsvermittlung Das zentrale Beschäftigungsbüro (“Central Employment Office”) nimmt Bewerbungen entgegen und bietet Unterstützung bei der Arbeitssuche. Das Beschäftigungsbüro hat landesweit Zweigstellen. Kontaktdaten einiger Beschäftigungsbüros: Hauptbüro: Atatürk Bulvarı No:133 Kızılay/Ankara Tel:0-312- 425 06 86 Stadtbüro Istanbul: Lüleci Hendek Cad. No:4 Tophane/Istanbul Tel: 0-212- 249 29 87 / 3 lines Fax: 0-212 249 08 61 Stadtbüro Izmir: 1362 Sok. No:29 Çankaya /Izmir Tel:0-232- 441 11 03 - 441 18 85 Fax : 0-232 441 10 41 Stadtbüro Bursa: Ataturk Cad. No:104 Bursa Tel: 224 222 4325 Fax: 224 222 4328 Weitere Informationen unter: http://www.iskur.gov.tr 3. Arbeitslosenunterstützung Voraussetzungen: Alle Arbeitnehmer, einschließlich derer, die in der Landwirtschaft, im Forstwesen und im Bereich Dienstleistung tätig sind, sind unterstützungsberechtigt, wenn sie zuvor ein geregeltes Einkommen im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung erhalten haben Selbständige sind nicht anspruchsberechtigt Der durchschnittliche Betrag der Unterstützungsleistungen kann das Nettomindesteinkommen nicht überschreiten Dokumente: Entsprechender Antrag an das Direktorat des Türkischen Beschäftigungsbüros (IŞKUR) innerhalb eines Monats nach Jobverlust (einschließlich schriftlicher Bestätigung vom Arbeitnehmer und Personalausweis). Unterstützungsleistungen: Personen, die in einem Zeitraum von 600 Tagen Prämien gezahlt haben, erhalten Leistungen für 180 Tage 14 Personen, die in einem Zeitraum von 900 Tagen Prämien gezahlt haben, erhalten Leistungen für 240 Tage Personen, die in einem Zeitraum von 1080 Tagen Prämien gezahlt haben, erhalten Leistungen für 300 Tage 4. Weiterbildungsmaßnahmen Zu den Aufgaben des Türkischen Beschäftigungsbüros gehört u.a. die Ausrichtung von Seminaren und Kursen. Nachfolgend einige Beispiele: a. b. c. d. e. f. Berufstrainingskurse Kurse für Selbständige “Job Development” Kurse Ausbildung und Rehabilitationsangebote für Behinderte Studien für Straffällige Trainings für Personen mit Arbeitslosenversicherung 5. Ausbildung Ausbildungstrainings werden sowohl von staatlichen als auch von privaten Einrichtungen angeboten. Unter den staatlichen Institutionen sind Trainingszentren, die dem Bildungsministerium unterstehen, sowie Einrichtungen, die auf städtischer Ebene betrieben werden. Die staatlichen Trainings werden in der Regel gegen eine moderate Gebühr angeboten, die privat geführten Einrichtungen veranschlagen eine Gebühr, die sich nach Art und Dauer des Trainings richtet. Das Provinzdirektorat für Ausbildungstrainings (“Provincial Directorate for Vocational Education”) oder die Gemeindeverwaltung des Wohnortes können weitere diesbezügliche Auskünfte erteilen. Handwerker und Personen, die an der Erlernung eines Handwerks interessiert sind, können die jeweiligen Handwerkskammern kontaktieren. Ein privates Ausbildungszentrum mit mehreren Filialen und einem weit gefächerten Angebotsspektrum ist das “Mesleki Egitim ve Kucuk Sanayii destekleme Vakfi“ (MEKSA): Weitere Informationen unter: Bildungsministerium Generaldirektorat für Ausbildungen Teknikokular – Ankara Tel: 312 212 99 56/57 Email: [email protected] MEKSA: Cinnah Cad. 9/10 06634 Cankaya/Ankara Tel: 312. 468 15 25 Fax: 468 58 97 Email: [email protected] URL: www.meksa.org.tr Ausbildungs- und Berufsschulen bieten unter anderem 4-Jahres-Programme für Schüler im Alter von 15 bis 18 Jahren an. In vielen größeren Städten gibt es Ausbildungstrainings, die im ersten Jahr kostenlos sind. Istanbul: http://ismek.ibb.gov.tr/ Ankara: http://www.beltek.gazi.edu.tr/ Izmir: http://izmeb.izmir.bel.tr/ 15 Liste von Ausbildungs-/Berufsschulen, die IŞKUR unterstehen: http://esube.iskur.gov.tr/Kurs/KursOnAir.aspx?ProgramTur=1 VII. REINTEGRATION UND WIEDERAUFBAU 1. Sachleistungen Die Institution für Soziale Dienstleistungen und dem Schutz von Kindern ist zuständig für Personen und Familien, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Bei der Verteilung von Sachleistungen werden u.a. die sozio-ökonomischen Gegebenheiten des jeweiligen Wohngebietes berücksichtigt. Die Sachleistungen werden bedürftigen Personen in der Regel für ein halbes oder ein ganzes Jahr gewährt. Das Direktorat für Soziale Dienstleistungen der jeweiligen Provinz kann für weitere Informationen kontaktiert werden: http://www.shcek.gov.tr/ 2. Mikrokredite Personen (vor allem Frauen), die sich in der Türkei selbständig machen möchten, können hierfür Mikrokredite in Anspruch nehmen. Einige der Kreditgeber sind: Mersin: İçel Stiftung für Handwerk und Bildung http://annalindhturkey.net/tr/uyeler/137 Bursa: Mimar Sinan Besondere Verwaltung der Provinz http://www.bursaozelidaresi.gov.tr/ Eskişehir: Eskişehir Regierung und Odunpazarı Stadtverwaltung http://www.eskisehir.gov.tr/tr/ http://www.odunpazari.bel.tr/ Samsun: Stiftung für Freiwillige in der Gemeinde www.ignedeligigem.org Sanliurfa: Die Frauenvereinigung der Unternehmensgründerinnen von Sanliurfa http://www.dogunsifed.org.tr/index.php/2012-07-20-11-21-05/sanliurfa/sugiskad Grameen Microkreditprojekt Türkei Training: Training für Personen, die einen Kredit nach dem Grameen Modell aufnehmen wollen Das Trainingsprogramm beinhaltet: Philosophie und Rahmenbedingungen des Mikrokredits, Informationen zur Durchführung, Details über Krediterhalt und Rückzahlung etc. 1-Tages-Kurse für Personen mit wenig Zeit Während des Trainings können Kontakte geknüpft, Produktionsstätten besucht und die Teilnehmer nach ihrem Urteil gefragt werden Interessierte Teilnehmer können das TGMP Büro in Diyarbakir kontaktieren, um Informationen über die Kurstermine zu erfragen 16 Kontodaten: Vakiflar Bankasi: 201 87 69 Halkbank: 05000038 Diyarbakir Micro Credit Phone Number: 0 412 234 00 81 Mico Credit Fax Number: 0 412 234 00 80 Email: [email protected] VIII. BILDUNG 1. Bildungssystem und Infrastruktur In den Jahren 2012/2013 wurde in der Türkei ein neues System unter der Bezeichnung „4+4+4“ eingeführt. Nach der Einführung wurde harsche Kritik von Lehrern und Eltern laut. Das Bildungsministerium reagierte auf die Kritik und stellte in Aussicht, das System zu ändern. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat es keinen diesbezüglichen Erlass gegeben. Das Bildungssystem in der Türkei umfasst fünf Stufen: Vorschule, Grundschule, weiterführende Schule, spezielle Ausbildungsschulen und Hochschulen. Vorschule Ist nicht verpflichtend Für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren Ist verpflichtend für Kinder, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit festgestellt wurde Grundschule Verpflichtend und kostenlos in öffentlichen Schulen 4 Jahre Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren Unterricht wird von privaten und öffentlichen Schulen angeboten Der Grundschulabschluss wird mit einem Zertifikat bestätigt Weiterführende Schule Allgemeine, Ausbildungs- und technische Schulen 8 Jahre Voraussetzung: Abschluss der Grundschulausbildung, Nachweis der erforderlichen Qualifikationen für weiterführende Schulen Fremdsprachenausbildung an allen privaten und vielen öffentlichen Schulen “Anatolian High Schools”, “Science High Schools”, “Anatolian Fine Arts”, “Teachers Schools”, Abendschulen und private Schulen Spezielle Ausbildungsschulen Für Schüler mit besonderen Bedürfnissen; ausgerichtet auf eine bessere Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt 17 Teile dieser Schulbildung können an regulären Schulen in Form eines kombinierten Lehrplans erfolgen Hochschulbildung Alle Universitäten und Hochschuleinrichtungen unterstehen dem Rat für Höhere Bildung (YÖK) Das Aufsichtsgremium für Hochschulbildung (ÖSYM) sowie verwandte Abteilungen für Planung, Forschung, Entwicklung, Investments und Koordination arbeiten unter der Führung des YÖK 2. Voraussetzungen für die Fortsetzung der Ausbildung Das Äquivalenz-Verfahren A) Das Äquivalenz-Verfahren gilt für Personen, die die weiterführende Schulbildung ganz oder teilweise im Ausland absolviert haben. Entsprechende Verfahrensanträge können gestellt werden: beim Ministerium für Nationale Bildung den Konsulaten im Ausland Folgende Dokumente werden benötigt: Nachweis, dass der Schüler/die Schülerin die letzten zwei bzw. drei Jahre im Ausland zur Schule gegangen ist (Anwesenheitsbescheinigungen oder entsprechendes Zeugnis) Bei Berufsschulen: Anwesenheitsbescheinigungen der ausländischen Schule; Zeugnisse bzw. Anwesenheitsbescheinigungen der Schule, die vor der Berufsschule abgeschlosen wurde. Über die Äquivalenz bei Grundschülern entscheidet die jeweilige Grundschulverwaltung. Weiter Informationen unter: www.meb.gov.tr B) Über die Äquivalenz bei Bachelor-Studenten, Studierenden und Hochschulabsolventen entscheidet das YÖK unter Vorlage der folgenden Dokumente: Original der Anwesenheitsbescheinigungen/Zeugnisse des Gymnasiums (alternativ: beglaubigte Kopien) Original der gymnasialen Äquivalenzbescheinigung, ausgestellt vom ausländischen Konsulat und/oder des Ministeriums für Nationale Bildung in der Türkei Original des Bachelor-Diploms oder eines vergleichbaren Dokuments zum Nachweis eines Master- oder Postgraduiertenstudiums. Alternativ: notariell beglaubigte türkische Übersetzung dieser Dokumente Original oder beglaubigte Kopie von im Ausland erworbenen Diplomen Fotokopie des Personalausweises Beglaubigte Kopie des Passes, einschließlich der Seiten, die die Daten der Ein- und Ausreise dokumentieren Anschreiben mit Angabe von Gründen für den Äquivalenzantrag Rückumschlag, Größe 26x35cm Die Äquivalenzanträge sind erhältlich: “General Documents Unit”, YÖK Bilkent / Ankara oder Per Brief adressiert an das Direktorat des YÖK, 06539 Bilkent / Ankara 18 Weiter Informationen unter: Tel: Fax: Email: Adresse: + 90.312.298.7142 + 90.312.266.5060 [email protected] Yükseköğretim Kurulu Başkanlığı 06539 Bilkent / ANKARA Hinweis: Die Originaldokumente werden nach Abschluss des Äquivalenzverfahrens zurückgegeben. Unvollständige Anträge verzögern den Verfahrensablauf erheblich. Für etwaige Verspätungen oder nicht zugestellte Briefe übernimmt das YÖK keine Verantwortung. 3. Anerkennung ausländischer Diplome 1. Anträge für die Anerkennung von Diplomen sollten persönlich oder schriftlich an das Gremium für Hochschulbildung gerichtet werden 2. notwendige Dokumente: - Fotokopie des Personalausweises - Original oder beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses - Original des Diploms - Übersetzte Version des Diploms - Studienbuch und Original des Diplom-Zusatzes - Übersetzte Version der Studienbuchs 4. Kosten, Kredite und Stipendien Seit September 2012 zahlen offizielle Studenten keine Studiengebühren mehr. Allerdings zahlen sie eine Einschreibungsgebühr zu Beginn des Jahres. Studenten in Abendschulen zahlen weiterhin Schulgebühren. Open University Vocational School of Justice School of Banking and Insurance School of Physical Education Faculty of Marine Sciences School of Maritime Business and Management Maritime Faculty Maritime School State Conservatory Faculty of Letters Faculty of Dentistry Faculty of Pharmacy Faculty of Letters Faculty of Educational Sciences Faculty of Education Faculty of Electronics Faculty of Industrial Arts School of Industrial Arts Integrated Schoold of the Disabled Örgün 71 TL 190 TL 190 TL 190 TL 316 TL 190 TL 316 TL 190 TL 589 TL 284 TL 494 TL 494 TL 284 TL 284 TL 284 TL 387 TL 284 TL 190 TL 190 TL İ. Öğretim 770 TL 1.155 TL 1.155 TL 1.924 TL 962 TL 1.924 TL 962 TL 4.268 TL 1.027 TL 1.027 TL 1.027 TL 1.027 TL 1.529 TL 1.027 TL 1.155 TL 1.924 TL 19 School of House Economics Faculty of Science Faculty of Letters (Literature and Social Programs) Faculty of Letters (Science Program) Physical Therapy and Rehabilitation Program School of Physical Therapy and Rehabilitation Faculty of Ship Construction and Maritime Sciences Ship Construction and Maritime Faculty Faculty of Fine Arts Fcaulty of Fine Arts and Design Nursing School Law Faculty Faculty of Economics and Administrative Sciences Faculty of Economics Faculty of Divinity Vocational School of Divinity Faculty of Communicational Sciences Faculty of Communication Faculty of Humanities Faculty of Construction Faculty of Business Administration ITU Faculty of Business Administration Engineering Faculty of Chemical Metallurgy Faculty of Mining Faculty of Machinery Vocational Schools Faculty of Vocational Education School of Vocational Technology Faculty of Architecture Faculty of Architecture and Design Faculty of Engineering Faculty of Engineering and Natural Sciences Faculty of Engineering and Technology Faculty of Engineering-Architecture Faculty of Forestry Vocational School of Forestry Faculty of Health Sciences Faculty of Health Education School of Health Services Vocational Schools of health Faculty of Arts and Design Vocational School of Civil Aviation School of Civil Aviation Faculty of Political Science School of Social Sciences School of Sports Sciences Technology Faculty of Fisheries Vocational School of Fisheries School of Jewelry Technology and Design 227 TL 284 TL 284 TL 284 TL 281 TL 190 TL 316 TL 316 TL 316 TL 316 TL 190 TL 313 TL 313 TL 313 TL 284 TL 190 TL 284 TL 284 TL 284 TL 387 TL 313 TL 402 TL 387 TL 387 TL 387 TL 190 TL 284 TL 227 TL 387 TL 387 TL 387 TL 387 TL 387 TL 387 TL 387 TL 190 TL 284 TL 284 TL 190 TL 190 TL 316 TL 190 TL 470 TL 313 TL 190 TL 190 TL 316 TL 190 TL 190 TL 1.923 TL 1.281 TL 962 TL 1.281 TL 2.134 TL 1.155 TL 1.924 TL 1.924 TL 1.924 TL 1.924 TL 1.155 TL 1.155 TL 1.155 TL 1.155 TL 1.027 TL 1.155 TL 962 TL 962 TL 1.027 TL 1.529 TL 1.155 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.529 TL 770 TL 1.027 TL 1.923 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.529 TL 1.155 TL 1.027 TL 1.027 TL 770 TL 1.155 TL 1.924 TL 770 TL 4.268 TL 1.155 TL 770 TL 1.155 TL 1.924 TL 770 TL 1.155 TL 20 Cadastral Vocational College Vocational School of Technical Sciences Faculty of Technical Education Faculty of Technology Faculty of Textile Technology and Design Medical Biological Sciences Program Faculty of Medicine Faculty of Commerce and Tourism Faculty of Tourism School of Tourism and Hotel Management Vocational School of Tourism and Hotel Management School of Tobacco Expertise Faculty og Aircraft and Space Sciences School of Transportation School of Applied Sciences Vocational School of Online Education Veterinary Faculty Faculty of Agriculture 190 TL 190 TL 281 TL 387 TL 316 TL 281 TL 591 TL 284 TL 284 TL 190 TL 190 TL 227 TL 387 TL 190 TL 190 TL 190 TL 386 TL 387 TL 770 TL 770 TL 1.147 TL 1.529 TL 1.924 TL 2.134 TL 1.027 TL 1.027 TL 770 TL 770 TL 1.923 TL 1.529 TL 1.155 TL 1.155 TL 770 TL 2.134 TL 1.529 TL Kredite Kredite vergibt die “Institution für Kredite und Wohnheime”. Im Studienjahr 2014/15 lagen die Kredite bei 300 TL. Nach Beendigung der Ausbildung muss der Kredit zurückgezahlt werden. Auswahl von Einrichtungen, die Stipendien vergeben: Abant Izzet Baysal Universität Adana Handelskammer Afyon Industrie- und Handelskammer Aydin Handelskammer Ministerpräsidium Boğaziçi Universitäts-Stiftung Ministerium für Arbeit und Soziales (“Ereğli Coal Miners’ Solidarity Trust”) Çaycuma Industrie- und Handelskammer Med. Fakultät der Erciyes Universität Eskişehir Handelskammer Galatasaray Bildungsstiftung Gaziantep Universitäts-Stiftung Haci Ömer Sabanci-Stiftung Fakultät für Forstwesen (Universität Istanbul: Stiftung für Forschung, Entwicklung und Bildung) Izmir Handelskammer Izmit Handelskammer Izzet Baysal-Stiftung Kepez Elektrizitäts Werk Kirikkale Industrie- und Handelskammer Stiftung der Universität 19. Mai Stiftung der Technischen Universität des Mittleren Ostens Solidaritätsfonds der Selçuk Universität Sema Yazar Jugend-Stiftung TED Ankara-Stiftung Türkisch-Anatolische Stiftung 21 IX. Türkischer Bildungsfonds Türkische Stiftung für Religiöse Belange Solidaritätsfonds der Uludağ Universität Sitftung des Yüzüncü Yıl Universitäts-Rektorats GEFÄHRDETE PERSONENGRUPPEN 1. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter Projekt zur Unterstützung weiblicher Unternehmerinnen: Das EU-finanzierte Projekt soll türkische Unternehmerinnen und Frauen, die Unternehmerinnen werden möchten, bei der Durchführung ihrer Geschäfte unterstützen. Zu diesem Zwecke errichtet der Türkische Unternehmer- und Gewerbeverband (TESK) mit Hilfe der Kammernvereinigungen (ESOBs) Förderzentren und Zweigstellen in 25 Provinzen. Ein technisches Beratungsteam, das sich aus auswärtigen und hiesigen Trainern zusammensetzt, bringen ihre Kompetenz und Erfahrung in das Projekt ein, um künftige und bereits aktive Unternehmerinnen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Weitere Informationen unter: http://www.kadindestek.org/ Team für technische Unterstützung Adresse: Büklüm Sokak No. 63/73 Kavaklıdere – Ankara Tel: 0312 428 20 60 Fax: 0312 428 20 70 Name Jürgen Henke Zeliha Ünaldı Öztürk Lazar Bazlyankov Poul Breum Özden Aslan Arınç Atak Position Teamleiter Assistent des Teamleiters Ausbildungskoordinator Beratungskoordinator Projektkoordinator Büro Manager E-Mail [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] „Frauenhäuser“ Die Frauenhäuser sind als Einrichtungen für physisch, sexuell, emotional oder ökonomisch missbrauchte Frauen zu verstehen, in denen die Frauen (gegebenenfalls mit ihren Kindern) zeitlich begrenzt eine Zuflucht finden können. Hauptziel dieser Häuser ist es, die Grundbedürfnisse der Frauen zu befriedigen und ihnen dabei zu helfen, ihre psychologischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme zu lösen. Weitere Informationen unter: http://www.kadininstatusu.gov.tr/tr/19175/Kadin-Konukevleri Seniorenheime - für Personen, die älter als 60 Jahre sind - die ihre Grundbedürfnisse selbständig stillen können (Toilettengänge, Essen etc.) - die geistig gesund sind - die keine Infektionserkrankung haben - die nicht alkohol- oder drogenabhängig sind 22 - die sozial und ökonomisch benachteiligt sind Unterstützungszentren für Senioren Diese Zentren sollen Menschen über 60 Jahre soziale und psychologische Unterstützung zukommen lassen. Weitere Informationen unter: [email protected] 2. Menschen mit Behinderung Aufnahmebedingungen des Rehabilitationszentrums für Menschen mit geistiger Behinderung: - Infektionskrankheit des Reha-Patienten kann ausgeschlossen werden - es liegen keine ernsthaften Erkrankungen mit dauerhaftem Pflegebedarf vor - es liegen keine zusätzlichen Behinderungen vor, die einer Rehabilitation im Wege stünden - es liegt keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vor Weitere Informationen unter: http://www.eyh.gov.tr/tr/8123/Genel-Mudurlugumuze-BagliBakim-Rehabilitasyon-ve-Aile-Danisma-Merkezleri Kontakt: NGO “Federation for the Mentally Retarded” Gündoğdu Mah. Dumlupinar Cad. No.13 Kurtuluş – Beypazari – Ankara Tel: 0312 362 48 84 http://zihinselozurluler.org/ X. NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN 1. Ankara “Anatolische Stiftung für zeitgenössische Bildung” Atatürk Bulv. TÜBITAK Apt. No:221 Kavaklidere Tel: (312) 468 53 00 Fax: 427 83 03 http://www.anacev.org.tr/ “Anatolische Stiftung für Bildung, Kultur und Wissenschaft” Necatibey Cd. Güneşli Apt.20/2 Sihhiye Tel: (312) 232 39 19 http://www.anadoluvakfi.org/ “Türkischer Bildungsverband” Kizilirmak Sk. No:8 Kocatepe Tel: (312) 418 06 14 Fax: 417 53 65 http://www.ted.org.tr/ “Sema Yazar Jugendstiftung” 2. Cd. 110. Sk. D:5 Sancaklı Mh. Çankaya Tel: (312) 284 44 00 Fax: 440 16 16 http://www.semayazar.org.tr/ 23 “UNICEF” Türkisches National Komitee Abdullah C. Sk. No:20 D:10 Çankaya Tel: (312) 438 00 77 Fax: 439 02 50 http://www.unicefturk.org/ “Türkischer Menschenrechtsfonds” Menekşe 2 Sk. No:16 D: 7 Kizilay Tel: (312) 417 71 80 Fax: 425 45 52 http://tihv.org.tr/ “Stiftung für Kinder mit geistiger Behinderung” Vilayetevleri Kars. Cd. Gülermak Fabri. Yanı Gölbaşı Tel: (312) 276 86 60 Fax: 484 08 58 http://www.zicev.org.tr/ “Türkischer Verband für Industrie und Unternehmen” Necatibey Cd. Yeşilırmak Sk. Keleşoğlu Apt. No:17 D:19 Çankaya Tel: (312) 426 13 14 Fax: 229 61 38 http://www.tusiad.org/ 2. Istanbul Projektfonds “Dringende Hilfe” Iskenderpaşa Mah. Ahmediye Cad. No:60 Aksaray Tel: (212) 534 33 82 Fax: 635 36 21 http://www.aipvakfi.org/ “Bildungsfonds Mutter-Kind” Cumh. Cd. No:18 K:4 Elmadağ Tel: (212) 570 08 95 Fax: 234 01 06 http://www.acev.org/ “Purple Roof” Frauenasyleinrichtung Nispet Sk. Pinarbaşı Apt. No:6 D:5 Elmadağ - Şişli Tel: (212) 244 49 81 https://www.morcati.org.tr/tr/ “Türkischer Bildungsfonds” Büyükdere Cd. Kocabaş Ish. No:111 K:7/8 Gayrettepe Tel: (212) 274 52 60 Fax: 266 31 80 http://www.tev.org.tr/ 24 “Türkischer Kulturfonds” Valikonaği Cd. Konak Apt. No:67 D:4 Nişantaşi Tel: (212) 246 23 28 Fax: 232 45 39 http://www.afs.org.tr/ “Türkische Freiwillige für Bildung” Okul Sk. Altunizade Sit. D Blok D:7/3 Üsküdar Tel: (216) 326 86 96 Fax: 326 45 94 http://www.tegv.org/tr 25